Crealogix Holding AG / Schlagwort(e): Delisting 26.09.2024 / 07:00 CET/CEST Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Crealogix Holding AG (Crealogix) hat heute bekannt gegeben, dass die SIX Exchange Regulation AG (SER) mit Entscheid vom 23. September 2024 eine Ausnahme bzw. temporäre Befreiung von gewissen Pflichten unter den Bedingungen für die Aufrechterhaltung der Kotierung gewährt hat, welche die SER der Crealogix grösstenteils bereits früher gewährt hatte (vgl. Ad hoc-Mitteilung von Crealogix vom 8. März 2024). Die Befreiung tritt mit der Veröffentlichung dieser Ad hoc-Mitteilung in Kraft und verlängert sich in Bezug auf diejenigen Aspekte, für welche die SER die Befreiung bereits früher gewährt hatte, somit über deren ursprüngliche Gültigkeitsdauer hinaus bis zur Dekotierung. Aufgrund der Befreiung ist Crealogix nicht mehr verpflichtet, den Geschäftsbericht 2024 zu veröffentlichen. Ziffer I des Entscheids der SER vom 23. September 2024 lautet wie folgt: „I. Die Crealogix Holding AG (Emittent) wird bis zur Dekotierung am 8. November 2024 von folgenden Pflichten befreit:
Die Ad hoc-Mitteilung gemäss Ziff. I.b. des Entscheids der SER ist am 18. September 2024 erfolgt. Ende der Adhoc-Mitteilung |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Crealogix Holding AG |
Maneggstrasse 17 | |
8041 Zürich | |
Schweiz | |
Telefon: | +41 58 404 87 65 |
E-Mail: | media@crealogix.com |
Internet: | www.crealogix.com |
ISIN: | CH0011115703 |
Börsen: | SIX Swiss Exchange |
EQS News ID: | 1995883 |
Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
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