Temporäre Befreiung von gewissen Aufrechterhaltungspflichten im Hinblick auf die Dekotierung am 8. November 2024

Crealogix Holding AG / Schlagwort(e): Delisting

26.09.2024 / 07:00 CET/CEST

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Crealogix Holding AG (Crealogix) hat heute bekannt gegeben, dass die SIX Exchange Regulation AG (SER) mit Entscheid vom 23. September 2024 eine Ausnahme bzw. temporäre Befreiung von gewissen Pflichten unter den Bedingungen für die Aufrechterhaltung der Kotierung gewährt hat, welche die SER der Crealogix grösstenteils bereits früher gewährt hatte (vgl. Ad hoc-Mitteilung von Crealogix vom 8. März 2024). Die Befreiung tritt mit der Veröffentlichung dieser Ad hoc-Mitteilung in Kraft und verlängert sich in Bezug auf diejenigen Aspekte, für welche die SER die Befreiung bereits früher gewährt hatte, somit über deren ursprüngliche Gültigkeitsdauer hinaus bis zur Dekotierung. Aufgrund der Befreiung ist Crealogix nicht mehr verpflichtet, den Geschäftsbericht 2024 zu veröffentlichen.

Ziffer I des Entscheids der SER vom 23. September 2024 lautet wie folgt:

„I. Die Crealogix Holding AG (Emittent) wird bis zur Dekotierung am 8. November 2024 von folgenden Pflichten befreit:

  1. Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2024 und des Halbjahresberichts 2023 (Art. 49 ff. KR i.V.m. Art. 10 ff. Richtlinie Rechnungslegung [RLR] und Art. 9 Ziff. 2.01 Richtlinie Regelmeldepflichten [RLRMP]);
  1. Veröffentlichung von Ad hoc-Mitteilungen (Art. 53 KR i.V.m. der Richtlinie betr. Ad hoc-Publizität [RLAhP]), davon ausgenommen ist die Veröffentlichung einer Ad hoc-Mitteilung betreffend die Bekanntgabe des Zeitpunkts der Dekotierung der Namenaktien des Emittenten;
  1. Offenlegung von Management-Transaktionen (Art. 56 KR);
  1. Führung des Unternehmenskalenders (Art. 52 KR);
  1. Erfüllung der nachfolgend genannten Regelmeldepflichten (Art. 55 KR i.V.m. Art. 9 der Richtlinie Regelmeldepflichten [RLRMP]):
  • Ziff. 1.05 (Änderung des Revisionsorgans);
  • Ziff. 1.06 (Änderung des Bilanzstichtags);
  • Ziff. 1.08 (4) (Änderung Weblink zum Unternehmenskalender);
  • Ziff. 1.08 (5) (Änderung Weblink zu den Jahres- und Halbjahresberichten)
  • Ziff. 2.01 (Einreichung Finanzbeschlüsse);
  • Ziff. 3.05 (Beschlüsse betreffend Opting Out/Opting Up);
  • Ziff. 3.06 (Änderung betreffend Vinkulierungsbestimmungen);
  • Ziff. 5.01 (Schaffung/Streichung bedingtes Kapital oder Einführung/Dahinfallen des Kapitalbands);
  • Ziff. 5.02 (Meldung des bedingten Kapitals).“

Die Ad hoc-Mitteilung gemäss Ziff. I.b. des Entscheids der SER ist am 18. September 2024 erfolgt.

Medienmitteilung (PDF)


Ende der Adhoc-Mitteilung


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