The Grounds Real Estate Development AG / Schlagwort(e): Anleihe The Grounds Real Estate Development AG: Anleihegläubiger der Unternehmenswandelanleihe 2021/2024 beschließen die Verlängerung der Laufzeit der Anleihe um drei Jahre zu modifizierten Bedingungen 19.12.2023 / 09:07 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. VERÖFFENTLICHUNG EINER INSIDERINFORMATION NACH ARTIKEL 17 DER VERORDNUNG (EU) NR. 596/2014 NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN, VOLLSTÄNDIGEN ODER AUSZUGSWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER ÜBERTRAGUNG IN ODER AN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN ODER EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER EINE SOLCHE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER ÜBERTRAGUNG RECHTSWIDRIG WÄRE.
The Grounds: Anleihegläubiger der Unternehmenswandelanleihe 2021/2024 (ISIN DE000A3H3FH2) beschließen die Verlängerung der Laufzeit der Anleihe um drei Jahre zu modifizierten Bedingungen Berlin, 19. Dezember 2023 – Die Anleihegläubiger der The Grounds Real Estate Development AG (The Grounds / ISIN: DE000A2GSVV5) haben in einer Abstimmung ohne Versammlung mit der erforderlichen Mehrheit von mindestens 75 % und dem erforderlichen Quorum von 50 % entsprechend dem Vorschlag der Gesellschaft für die Verlängerung der Laufzeit der Unternehmenswandelanleihe 2021/2024 (ISIN DE000A3H3FH2) um drei Jahre mit modifizierten Bedingungen gestimmt. Folgende Anpassungen der Anleihebedingungen wurden im Wesentlichen beschlossen: a) Verlängerung der Laufzeit der Anleihe um drei Jahre mit Möglichkeit für die Emittentin, die Laufzeit der Anleihe einmalig um weitere zwei Jahre zu verlängern; b) Erhöhung des Zinssatzes auf 8 % p.a. für die verlängerte Laufzeit; im Fall der Ausübung der Verlängerungsoption durch die Emittentin erhöht sich der Zinssatz auf 10 % p.a.; c) Streichung des Wandlungsrechts; d) Einführung des Rechts der Emittentin zur vorzeitigen Kündigung und Rückzahlung der Anleihe bis zum Ende der verlängerten Laufzeit (bis 18. Februar 2027) zu 100% des Nennbetrags; e) Ausnahme in der Kontrollwechsel-Definition für den Einstig der H.I.G. Capital, so dass dieser kein Sonderkündigungsrecht der Anleihegläubiger auslöst; f) Aufnahme einer Verpflichtung der Emittentin zur Begrenzung von Ausschüttungen sowie zur Einhaltung einer Verschuldungsgrenze.
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