The Grounds Real Estate Development AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Anleiheemission The Grounds Real Estate Development AG: The Grounds kündigt Kapitalmaßnahmen und potenzielle strategische Partnerschaft mit H.I.G. Capital an 13.10.2023 / 01:43 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. The Grounds kündigt Kapitalmaßnahmen und potenzielle strategische Partnerschaft mit H.I.G. Capital an
Berlin, 13.10.2023 – Die The Grounds Real Estate Development AG (The Grounds / ISIN: DE000A2GSVV5) kündigt heute mehrere Kapitalmaßnahmen zur Sicherung ihrer Finanzierung für die nächsten Jahre an. H.I.G. Capital („H.I.G.“) investiert zunächst EUR 10 Mio. über eine besicherte Anleihe in The Grounds. Der daraus resultierende Mittelzufluss soll zur Finanzierung von Investitionen in die laufenden Projekte von The Grounds verwendet werden. Darüber hinaus erwägen Vorstand und Aufsichtsrat von The Grounds, der Hauptversammlung der Gesellschaft eine Kapitalerhöhung im Volumen von mindestens ca. EUR 40 Mio. und bis zu EUR 75 Mio. vorzuschlagen. Die gegenwärtigen Hauptaktionäre von The Grounds, die zusammen 73 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft halten, haben sich für diesen Fall bereits verpflichtet, ihre Bezugsrechte an die H.I.G. zu übertragen und der Kapitalerhöhung zuzustimmen. Falls sich die H.I.G. für die Ausübung ihrer Option entscheidet, sollen die Erlöse aus der Bezugsrechtsemission für die weitere Expansion von The Grounds verwendet werden. Als dritte Säule ihrer künftigen Finanzierungsstruktur beabsichtigt The Grounds eine Verlängerung der Laufzeit der Wandelanleihe 2021/2024 zu modifizierten Bedingungen. Hierfür wird The Grounds eine Anleihegläubigerversammlung einberufen und den Anleihegläubigern vorschlagen, die Laufzeit der Wandelanleihe zu verlängern, den Zinssatz anzupassen, den Kontrollwechsel für den Einstieg der H.I.G. auszusetzen und das bestehende Wandlungsrecht zu streichen. Dies sind aus Sicht von H.I.G. wichtige Voraussetzungen für eine Ausübung der genannten Option. The Grounds wird umgehend Gespräche mit den Anleihegläubigern führen und in Kürze weitere Einzelheiten bekannt geben.
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