The NAGA Group AG / Schlagwort(e): Anleihe/Finanzierung The NAGA Group AG: Die Naga Group AG vereinbart mit Investor Anpassung der Anleihebedingungen für Wandelschuldverschreibung 24.10.2023 / 20:22 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die Naga Group AG vereinbart mit Investor Anpassung der Hamburg, 24. Oktober 2023. Basierend auf den jüngsten positiven Geschäftszahlen war die The Naga Group AG in der Lage mit dem Inhaber der im April 2023 ausgegebenen Wandelschuldverschreibung eine Anpassung der Anleihebedingungen zu vereinbaren. Die angepassten Anleihebedingungen sehen die Teilrückzahlung von USD 6.000.000 bei Fälligkeit am 30. Oktober 2023, sowie die Rückzahlung des Restbetrages von ca. USD 2,7 Millionen zuzüglich aufgelaufener Zinsen zum 30. Januar 2024 vor. Der Inhaber der Wandelschuldverschreibung wird von seinem Wandlungsrecht keinen Gebrauch machen, sodass insoweit keine Verwässerung für die Aktionäre eintritt. Für die Teilrückzahlung hat die Gesellschaft ein Darlehen ohne Wandlungsrechte von einem institutionellen Investor mit einer Laufzeit von 12 Monaten aufgenommen.
Kontakt: Ende der Insiderinformation 24.10.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | The NAGA Group AG |
Hohe Bleichen 12 | |
20354 Hamburg | |
Deutschland | |
E-Mail: | info@naga.com |
Internet: | www.naga.com |
ISIN: | DE000A161NR7 |
WKN: | A161NR |
Indizes: | Scale 30 |
Börsen: | Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Basic Board), Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
EQS News ID: | 1756463 |
Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
Eine Speicherung der Nachrichten in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die EQS Group AG gestattet.
Originalversion auf eqs-news.com ansehen.