The Payments Group Holding GmbH & Co. KGaA / Schlagwort(e): Verkauf/Rechtssache The Payments Group Holding GmbH & Co. KGaA: PGH-Gruppe veräußert Teil einer Beteiligung aus ihrem VC Portfolio 21.03.2025 / 17:26 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. +++ Ad-hoc Mitteilung +++ PGH-Gruppe veräußert Teil einer Beteiligung aus ihrem VC Portfolio
Frankfurt am Main, 21. März 2025 – Die German Startups Group VC GmbH (GSGVC), eine Tochtergesellschaft der The Payments Group Holding (PGH), einer 2012 gegründeten und im August 2024 umfirmierten Holdinggesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main, hat eine Beteiligung aus ihrem Heritage Venture Capital-Portfolio teilveräußert. Dabei hat sie einen Verkaufserlös von 889 TEUR erzielt, was einem Multiple von 4x der Anschaffungskosten entspricht. Gemessen am Buchwert entsteht indessen ein Aufwand von 0,8 Mio. EUR, der noch in das Geschäftsjahr 2024 fällt. Dies liegt vor allem daran, dass die GSGVC bei dem Anteilsverkauf in einer sogenannten Secondary-Transaktion einen üblichen Discount in Kauf genommen hat. Gleichwohl bewertet die PGH diese Anteilsveräußerung als Erfolg bei ihrem Ansinnen der sukzessiven Liquidation ihres Heritage VC-Portfolios. Zu den am 13. Februar 2025 von der PGH gemeldeten Rechtsstreitigkeiten ist festzustellen, dass die SGT Capital GP Sarl eine Klage gegen die PGH-Tochtergesellschaft TGS24 Capital Pte. Ltd. (TGS24) zur Durchsetzung ihrer am 14. Oktober 2024 aus heiterem Himmel plötzlich erhobenen, nach Ansicht unserer Anwälte abwegigen Gegenforderungen von 3,8 Mio. EUR in Luxemburg, mit dem Ziel der Aufrechnung gegen bestehende und teilweise überfällige Darlehens- und andere Forderungen der PGH-Gruppe gegen den SGT Capital Fund II, die SGT Capital LLC (SGTLLC) und die SGT Beteiligungsberatung GmbH (SGTBB). Dabei verkennen sie die in der Pressemitteilung vom 13. Februar 2025 genannten Gesichtspunkte. Die Anwälte der PGH bewerten die Klage als nicht aussichtsreich und haben dem Gericht ihre Verteidigung angezeigt. Selbst im Falle des Unterliegens wäre dies nicht von wesentlicher wirtschaftlicher Bedeutung für die PGH-Gruppe, weil in diesem Fall nach ihrer Ansicht Schadenersatzansprüche gegen die damaligen Geschäftsführer der TGS24 hätte und die TGS24 andernfalls ohne Auswirkung auf die PGH-Gruppe liquidiert werden würde. Es ist nicht auszuschließen, dass die Gegenseite die Klage bloß eingereicht hat, um die wohl bereits erfolgte Ausbuchung der Verbindlichkeiten des SGT Capital Fund II unter anderem gegenüber ihrem Fondsadministrator CSC Intertrust zu rechtfertigen und aufrecht zu erhalten, um für deren Bezahlung an die PGH Zeit zu gewinnen. Weiterhin ist festzustellen, dass verschiedene SGT-Entitäten eine Klage gegen die PGH und ihren Geschäftsführer in Hamburg eingereicht haben, um der PGH bestimmte von ihr in ihrer Pressemitteilung vom 13. Februar 2025 getätigten Äußerungen zu untersagen. Die Gegenseite hat dabei auf den sonst üblichen Antrag auf einstweilige Verfügung verzichtet. Die Anwälte der PGH bewerten auch diese Klage als nicht aussichtsreich und hatten bereits nach Zugang der vorausgehenden Unterlassungsaufforderung eine Schutzschrift bei Gericht hinterlegt und dabei den Nachweis über die Richtigkeit sämtlicher Äußerungen geführt. Die SGTLLC hat mutmaßlich vor dem Hintergrund der äußerungsrechtlichen Auseinandersetzung kürzlich eine Vielzahl von Pressemitteilungen auf ihrer Webseite veröffentlicht und diese bis Februar 2024 zurückdatiert, darunter allein drei mit der unzutreffenden Tatsachenbehauptung, dass vorstehende Gegenforderungen gegen die TGS24 bestünden. Gegen die in der Pressemitteilung vom 13. Februar 2025 genannte Urkundenklage der PGH gegen die SGTBB auf Rückzahlung des überfälligen Darlehens in Höhe von 200 TEUR hat die SGTBB inzwischen verschiedene Einwendungen erhoben, insbesondere dass zum Zeitpunkt des Abschlusses des Darlehensvertrages der Geschäftsführer der PGH auch alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der SGTBB gewesen sei, was nicht wahr ist und zudem unerheblich wäre. Der Vertrag über das Darlehen, dessen Rückzahlung die SGTBB verweigert, wurde von Carsten Geyer als Alleingeschäftsführer der SGTBB unterschrieben. Die Anwälte der PGH bewerten die Klage der PGH gegen die SGTBB somit unverändert als aussichtsreich. Die PGH hat gegen mehrere auf SGT-Seite handelnde Personen Strafanzeige erstattet.
Über The Payments Group Holding Die The Payments Group Holding (PGH) ist eine 2012 gegründete und im August 2024 umfirmierte Holdinggesellschaft und ein Venture Capital-Anbieter mit Sitz in Frankfurt am Main. Im August 2024 hat die PGH einen Kaufvertrag über den Erwerb von vier PayTech-Unternehmen unterzeichnet, dessen Closing nach dem Eintreten bestimmter aufschiebender Bedingungen im Sommer 2025 erwartet wird. Nach Vollzug der Transaktion wird die PGH eine Gruppe aus vier operativen PayTech-Unternehmen bilden: Funanga AG, Campamocha Ltd. mit ihren 100%igen Tochtergesellschaften TBWS Ltd. und Calida Financial Ltd. sowie Surfer Rosa Ltd. bilden eine wachstumsstarke, vertikal integrierte eMoney-PayTech-Unternehmensgruppe – The Payments Group (TPG). TPG bietet eigene geschlossene und offene (Marken- und White-Label-)Prepaid-Zahlungsdienste für Hunderte von Online-Händlern weltweit an. Die Synergie zwischen diesen Unternehmen positioniert die TPG als künftigen Marktführer in den Bereichen Embedded Financial Products und Prepaidlösungen. Die Calida Financial Ltd. ist das regulierte Unternehmen innerhalb der TPG, nachdem sie im August 2024 eine E-Geld-Lizenz von der maltesischen Finanzaufsicht (MFSA) erhalten hat. Diese Lizenz erlaubt es Calida Financial Ltd. innovative E-Geld-Dienstleistungen und -Produkte in ganz Europa anzubieten. TPG beschäftigt über 50 Mitarbeiter und ist global tätig. Kunden von TPG nutzen die mehr als 550.000 POS-Bargeldzahlstellen sowie das globale Online-Prepaid-Kartennetzwerk zur Abwicklung von Bargeld- und bargeldlosen Online-Zahlungen. Des Weiteren betreibt die PGH mit ihrer künftig 25%igen Beteiligung German AI Projects GmbH gemeinsam mit AI-Experten einen auf AI fokussierten Company Builder namens ‚AI Product Factory‘. Daneben hält die PGH aus ihrer Historie als ein führender deutscher Venture Capital-Anbieter unter der Marke German Startups Group ein Heritage VC-Portfolio an Minderheitsbeteiligungen an teils aussichtsreichen deutschen Startups über ihre 100%ige Tochtergesellschaft German Startups Group VC GmbH. Weitere Informationen zur The Payments Group Holding finden Sie unter www.tpgholding.com.
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