thyssenkrupp nucera strebt Börsengang an

EQS-News: thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA

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thyssenkrupp nucera strebt Börsengang an

12.06.2023 / 08:25 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN WEITERGABE ODER BEKANNTMACHUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN, SÜDAFRIKA ODER ANDEREN JURISDIKTIONEN, IN DENEN DIE WEITERGABE ODER BEKANNTMACHUNG GESETZLICH UNZULÄSSIG IST

12.06.2023

thyssenkrupp nucera strebt Börsengang an

 

  • thyssenkrupp nucera, ein weltweit führender Anbieter von Elektrolysetechnologie zur Herstellung von grünem Wasserstoff im industriellen Maßstab, plant eine öffentliche Notierung im Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse
  • Platzierung der Aktien voraussichtlich bis vor der Sommerpause vorbehaltlich des Marktumfelds
  • Dr. Werner Ponikwar, CEO von thyssenkrupp nucera: „Mit unserer Technologie zur Herstellung von grünem Wasserstoff wollen wir die neue Ära nachhaltiger Energienutzung mitgestalten.“
  • Miguel Ángel López Borrego, Vorstandsvorsitzender der thyssenkrupp AG: „Als thyssenkrupp AG werden wir ein langfristiger Aktionär von thyssenkrupp nucera bleiben und die Wachstumsstrategie begleiten.“
  • Paolo Dellachà, CEO von Industrie De Nora S.p.A.: „Wir freuen uns, unsere langjährige Partnerschaft mit thyssenkrupp nucera fortzusetzen, und glauben, dass der mögliche Börsengang ein strategisch wichtiger Schritt ist, um das geplante Wachstum zu unterstützen und die technologische Führungsposition weiter auszubauen“
  • Erlöse aus der Emission der neu ausgegebenen Aktien sollen zur Unterstützung des starken Wachstums des Geschäftsbereichs der alkalischen Wasserelektrolyse (AWE) von thyssenkrupp nucera verwendet werden

 

thyssenkrupp AG und thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA (thyssenkrupp nucera), ein Anbieter von weltweit führender Technologie für hocheffiziente Elektrolyseanlagen, kündigen den Plan eines Börsengangs von thyssenkrupp nucera an. Das Unternehmen strebt dabei eine Notierung im Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse an. Vorbehaltlich des Kapitalmarktumfelds sollen der Börsengang und die Handelsaufnahme der Aktien von thyssenkrupp nucera vor der Sommerpause abgeschlossen werden.

 

Das öffentliche Angebot soll hauptsächlich aus neu ausgegebenen Stammaktien aus einer Kapitalerhöhung (Primary Offering) bestehen. Die Gesamtzahl der Aktien, die im Rahmen des Börsengangs angeboten werden sollen, sowie andere relevante Bedingungen werden vor dem Start des Börsengangs festgelegt. Der Erlös aus der Kapitalerhöhung (Primary Offering) wird voraussichtlich rund 500-600 Millionen Euro betragen und soll das starke Wachstum des Geschäftsbereichs der alkalischen Wasserelektrolyse (AWE) von thyssenkrupp nucera unterstützen. thyssenkrupp AG beabsichtigt, bei thyssenkrupp nucera langfristig als Aktionär engagiert zu bleiben und eine Mehrheitsbeteiligung zu halten. Gleichzeitig möchte thyssenkrupp AG sicherstellen, dass nach Abschluss des Börsengangs ein liquider Markt für die Aktien der Gesellschaft entsteht. De Nora, die 34 % der Aktien von thyssenkrupp nucera hält, beabsichtigt die langjährige Partnerschaft mit thyssenkrupp AG und thyssenkrupp nucera fortzuführen.

 

Dr. Werner Ponikwar, CEO von thyssenkrupp nucera: „Mit unserer Technologie zur Herstellung von grünem Wasserstoff wollen wir die neue Ära nachhaltiger Energienutzung mitgestalten. Grüner Wasserstoff ist ein Schlüsselfaktor für die Dekarbonisierung der Industrie und damit der Erreichung der Klimaschutzziele. Unsere Technologie produziert grünen Wasserstoff im großen Stil und unterstützt unsere Kunden auf dem Weg zur Klimaneutralität.“

 

Miguel Ángel López Borrego, Vorstandsvorsitzender der thyssenkrupp AG: „Wir wollen thyssenkrupp nucera als globalen Elektrolysetechnologieführer für grünen Wasserstoff noch sichtbarer machen. Gleichzeitig wollen wir wesentlich das Wachstum eines Unternehmens begleiten, das die grüne Transformation ermöglicht. Ein potenzieller Börsengang würde den finanziellen Spielraum von thyssenkrupp nucera erweitern und die Wahrnehmung des Unternehmens als führender Technologieanbieter für die Produktion von grünem Wasserstoff schärfen. Der Mittelzufluss aus der Kapitalerhöhung kommt thyssenkrupp nucera direkt zugute. Als thyssenkrupp AG werden wir ein langfristiger Aktionär von thyssenkrupp nucera bleiben und die Wachstumsstrategie begleiten.“

 

Paolo Dellachà, CEO von De Nora: „Unsere strategische Partnerschaft mit thyssenkrupp nucera ist für uns ein wichtiger Erfolgsfaktor und wir wollen diese fortsetzen. Die Kombination unserer Technologien mit den Fertigungskapazitäten für AWE-Elemente spielt eine Schlüsselrolle bei der nachhaltigen Energiewende. Ein möglicher Börsengang von thyssenkrupp nucera ist ein strategischer Schritt, um das prognostizierte Wachstum weiter zu unterstützen und die technologische Führungsposition auszubauen.“ 

 

thyssenkrupp nucera: Ein Technologieführer auf dem Elektrolysemarkt

 

thyssenkrupp nucera ist ein Anbieter von weltweit führender Technologie für hocheffiziente Elektrolyseanlagen. Mit seiner grünen Wasserstofftechnologie unterstützt das Unternehmen seine Kunden, ihren CO2-Fußabdruck zu minimieren und klimaneutral zu werden. Mit mehr als 600 abgeschlossenen Projekten, 240.000 produzierten Elektrolysezellen und über 10 Gigawatt installierter Elektrolyse-Leistung ist das Unternehmen ein Marktführer im Chlor-Alkali-Geschäft. Die Projekterfahrung im Bereich Chlor-Alkali erstreckt sich über fünf Dekaden. Auf dieser starken Expertise gründen die Entwicklung und der Ausbau der alkalischen Wasserelektrolyse (AWE), die grünen Wasserstoff in großem Stil erzeugt. Im Vergleich zu anderen Technologien ermöglicht die alkalische Wasserelektrolyse von thyssenkrupp nucera Kunden eine größere und zentralisiertere Herstellung von grünem Wasserstoff im industriellen Maßstab. Über einen standardisierten, modularen Ansatz lassen sich große Volumina bei geringen Kosten produzieren.

 

Erneuerbare Energien werden Schätzungen zufolge zukünftig die primäre Energiequelle sein. Mit einem klaren strategischen Fahrplan unterstützt thyssenkrupp nucera Industriekunden bei der grünen Transformation. Dazu will das Unternehmen seine internationale Präsenz erweitern und die Technologie auf der ganzen Welt nah beim Kunden anbieten, langfristig Kosten senken und weiterhin mit starken, renommierten Partnern wie dem Chemieanlagenbauer thyssenkrupp Uhde und dem Anbieter von Elektrochemie-Technologie und Minderheitsaktionär De Nora zusammenarbeiten.

 

Bereit für künftiges Wachstum in einem dynamischen Wasserstoffmarkt

 

thyssenkrupp nucera hat ein attraktives Erlösprofil, da sich das modulare Produktgeschäft schnell skalieren lässt. Das Chlor-Alkali-Geschäft hat in den vergangenen Jahren stabile Umsätze erzielt. Rund die Hälfte des Umsatzes in jedem der letzten Geschäftsjahre entfällt auf hochmargiges Servicegeschäft über den gesamten Anlagen-Lebenszyklus hinweg. Das sorgt für wiederkehrende Erlöse und hohe Planungssicherheit. Gleichzeitig weist das Unternehmen alle Vorteile eines industriellen Technologiezulieferers für grüne Wasserstoffproduktion auf – einschließlich eines starken Auftragsbestands und langfristig planbarer, attraktiver Umsätze im Servicegeschäft.

 

Der Auftragseingang lag im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2022/2023 bei 292 Millionen Euro (H1 2021/2022: 1.003 Millionen Euro) wie geplant unter Vorjahresniveau, um eine termingerechte Abarbeitung der sehr großen Aufträge des Vorjahres zu ermöglichen. Der Auftragseingang im ersten halben Jahr ist vor allem durch die Vertragseffektivität der ersten Phase des Projekts mit Unigel und durch Änderungsaufträge des NEOM-Projekts geprägt. Im ersten Halbjahr 2022/23 beträgt der Auftragsbestand für das AWE-Geschäft rund 1 Milliarde Euro – bei einem Gesamtauftragsbestand von rund 1,4 Milliarden Euro. Damit unterstreicht thyssenkrupp nucera seine Technologieführerschaft und Wettbewerbsfähigkeit sowie seine Kompetenz für Anlagen zur Herstellung von grünem Wasserstoff im industriellen Maßstab.

 

In der ersten Hälfte des Geschäftsjahres 2022/2023 steigerte das Unternehmen seinen Umsatz  auf 306 Millionen Euro (H1 2021/2022: 176 Millionen Euro). Ausgelöst wurde dieser Schub vor allem durch eine Verneunfachung des AWE-Umsatzes. Das EBIT von thyssenkrupp nucera belief sich im ersten Halbjahr 2022/2023 auf 13,3 Millionen Euro.[1]

 

Das Hochfahren der Kapazitäten für die AWE-Technologie wird den Schwerpunkt der geschäftlichen Aktivitäten von thyssenkrupp nucera in den kommenden Jahren verändern. Das Unternehmen will bis zum Geschäftsjahr 2023/2024 den Ausbau des AWE-Geschäfts vorantreiben und damit einen Umsatz von rund 600 bis 700 Millionen Euro in diesem Geschäftsfeld erzielen. Auch danach soll das Unternehmen weiter stark wachsen. Der Wasserstoffmarkt soll sich Erwartungen zufolge bis zum Jahr 2050 nicht nur versiebenfachen[2], sondern die bisher fossile Erzeugung wird voraussichtlich auch auf grünen Wasserstoff umgestellt. Die zusätzliche Nachfrage wird in erheblichem Umfang aus neuen Anwendungen und damit aus vielen verschiedenen Sektoren kommen, beispielsweise Stahlherstellung, Raffinerien, Stromerzeugung und -speicherung, Gebäudeheizung und Stromversorgung, Verkehr sowie Schwerlasttransport.

 

Citigroup und Deutsche Bank agieren als Joint Global Coordinators. Commerzbank, Société Générale sowie UniCredit wurden als Joint Bookrunners mandatiert. Banco Santander, Crédit Agricole Corporate and Investment Bank und Intesa Sanpaolo sind Co-Lead Manager.

[1] Die Angaben in diesem Absatz sind vorläufig.

[2] Hydrogen Council in Kooperation mit McKinsey & Company, Hydrogen for Net Zero Report, November 2021.

 

Anfragen von Medien an: 

Katharina Immoor

thyssenkrupp nucera

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Mail: katharina.immoor@thyssenkrupp-nucera.com

 

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thyssenkrupp AG

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Anfragen von Investoren an:

Dr. Hendrik Finger
thyssenkrupp nucera
Investor Relations
Telefon: +49 231 229 724 347
Mail: hendrik.finger@thyssenkrupp-nucera.com
 
Dr. Claus Ehrenbeck
thyssenkrupp AG
Telefon: +49 201 844 536464
Mail: claus.ehrenbeck@thyssenkrupp.com 

 

Über thyssenkrupp nucera:

thyssenkrupp nucera bietet weltweit führende Technologien für hocheffiziente Elektrolyseanlagen. Das Unternehmen verfügt über umfangreiches Know-how in Planung, Beschaffung und Bau von elektrochemischen Anlagen. Die Erfolgsbilanz umfasst mehr als 600 erfolgreich installierte Projekte mit einer Gesamtkapazität von mehr als 10 Gigawatt. Mit seiner Wasserelektrolyse-Technologie zur Erzeugung von grünem Wasserstoff schafft thyssenkrupp nucera innovative Lösungen im industriellen Maßstab für grüne Wertschöpfungsketten und eine Industrie, die mit sauberer Energie betrieben wird – ein großer Schritt in Richtung Klimaneutralität. www.thyssenkrupp-nucera.com

 

WICHTIGE INFORMATIONEN

Diese Bekanntmachung stellt Werbung im Sinne von Artikel 2(e) der EU-Verordnung 2017/1129 (die „Prospektverordnung“) dar. Sie stellt kein Angebot zum Kauf von Aktien der thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA („thyssenkrupp nucera“) dar und ersetzt nicht den Wertpapierprospekt, der zusammen mit den entsprechenden Übersetzungen der Zusammenfassung unter www.thyssenkrupp-nucera.com kostenlos zur Verfügung stehen wird. Die Billigung des Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist nicht als Befürwortung der Aktien von thyssenkrupp nucera zu verstehen. Anlegern wird empfohlen den Wertpapierprospekt zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen. Die Anlage in Aktien birgt zahlreiche Risiken bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals, welche in Kapitel 1 „Risk Factors“ des Wertpapierprospekts beschrieben werden.

 

Die hier enthaltenen Informationen stellen weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf dar, noch soll ein Verkauf der hier genannten Wertpapiere in einer Jurisdiktion erfolgen, in der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf vor der Registrierung, der Befreiung von der Registrierungspflicht oder nach der Einordnung gemäß den Wertpapiergesetzen einer Jurisdiktion gesetzlich unzulässig wäre.

 

Die Bekanntmachung ist nicht zur direkten oder indirekten Weitergabe in bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika („Vereinigte Staaten“) (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, den einzelnen Bundesstaaten und dem Distrikt Columbia), Australien, Kanada, Japan oder Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in der die Verbreitung oder Ankündigung rechtswidrig wäre, bestimmt. Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder Südafrika oder in anderen Rechtsordnungen, in denen dies einen Verstoß gegen die Gesetze dieser Rechtsordnung darstellen würde, dar, noch ist sie Teil eines solchen Angebotes oder einer solchen Aufforderung. Die hier genannten Wertpapiere sind nicht gemäß der Registrierungspflicht des US Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act“) registriert worden und eine solche Registrierung ist auch nicht vorgesehen.

 

Die Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten nur an qualifizierte institutionelle Käufer gemäß Rule 144A des Securities Act und außerhalb der Vereinigten Staaten in Offshore-Transaktionen gemäß Regulation S des Securities Act zum Kauf angeboten werden. Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten findet derzeit nicht statt und ist auch nicht vorgesehen. Die Aktien dürfen in Australien, Kanada, Japan oder Südafrika nur aufgrund von Ausnahmeregelungen verkauft oder zum Kauf angeboten werden.

 

In jedem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums außerhalb Deutschlands richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an „qualifizierte Anleger“ in diesem Mitgliedsstaat im Sinne von Artikel 2(e) der EU-Verordnung 2017/1129 (die „Prospektverordnung“).

 

Im Vereinigten Königreich darf diese Veröffentlichung nur weitergegeben werden und richtet sich nur an Personen, bei denen es sich um „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2 der Prospektverordnung handelt, soweit dieser durch den European Union (Withdrawal) Act 2018 (in der jeweils geltenden Fassung) Teil des im Vereinigten Königreich beibehaltenen EU-Rechts ist, (i) die professionelle Erfahrung in Investmentangelegenheiten im Sinne der Definition eines professionellen Anlegers in Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung (die „Order“) haben, oder (ii) die vermögende Gesellschaften („High Net Worth Bodies Corporate“), Vereinigungen oder Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder Treuhänder von Trusts mit einem hohen Wert („High Value Trusts“), wie in Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order beschrieben, oder (iii) Personen, denen diese Mitteilung anderweitig rechtmäßig zugänglich gemacht wird, sind (alle diese Personen werden gemeinsam als „Relevante Personen“ bezeichnet).

 

Die Wertpapiere sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument oder seinen Inhalt verlassen.

 

In die Zukunft gerichtete Aussagen

Diese Bekanntmachung enthält „in die Zukunft gerichtete Aussagen“.

 

In die Zukunft gerichtete Aussagen sind manchmal, aber nicht immer, an der Verwendung eines Datums in der Zukunft oder durch Wörter wie „werden“, „davon ausgehen“, „zum Ziel setzen“, „könnten“, „möglicherweise“, „sollten“, „erwarten“, „glauben“, „beabsichtigten“, „planen“, „bereiten vor“ oder „abzielen“ (einschließlich deren negative Formulierungen oder anderen Varianten) zu erkennen. In die Zukunft gerichtete Aussagen sind ihrer Art nach vorausschauend, spekulativ und mit Risiken und Unsicherheiten verbunden, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen, die in der Zukunft möglicherweise eintreten können oder auch nicht eintreten können. Es bestehen eine Reihe von Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Ereignisse und Entwicklungen erheblich von den in diesen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten abweichen. Sämtliche späteren schriftlichen oder mündlichen in die Zukunft gerichteten Aussagen, die die thyssenkrupp AG, Industrie De Nora S.p.A., deren jeweilige verbundene Unternehmen, einschließlich der thyssenkrupp nucera und Mitgliedern von thyssenkrupp nucera, oder in ihrem Namen handelnden Personen zuzurechnen sind, sind in ihrer Gesamtheit ausdrücklich durch die oben genannten Faktoren eingeschränkt. Es kann nicht zugesichert werden, dass die in diesem Dokument enthaltenen in die Zukunft gerichteten Aussagen realisiert werden können. In die Zukunft gerichtete Aussagen werden zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung getroffen.

 

Vorbehaltlich anwendbarer gesetzlicher Vorschriften beabsichtigen weder die thyssenkrupp AG, noch Industrie De Nora S.p.A. noch die thyssenkrupp nucera noch die Citigroup Global Markets Europe AG, Deutsche Bank Aktiengesellschaft, COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Société Générale, UniCredit Bank AG, Banco Santander, S.A., Crédit Agricole Corporate and Investment Bank und Intesa Sanpaolo S.p.A. (zusammen die „Konsortialbanken“) noch deren jeweilige verbundene Unternehmen, in die Zukunft gerichtete Aussagen in dieser Bekanntmachung zu aktualisieren, zu prüfen, zu überarbeiten oder an tatsächliche Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen, ob aufgrund der Tatsache, dass neue Informationen vorliegen, in der Zukunft neue Entwicklungen eintreten oder aus einem sonstigen Grund, noch übernehmen sie eine derartige Verpflichtung.

 

Die Finanzinformationen für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2022/2023 in dieser Bekanntmachung sind, zu Zeitpunkt dieser Bekanntmachung vorläufig. Die entsprechende Durchsicht ist noch nicht finalisiert. Dementsprechend können sich die hierin enthaltenen Finanzinformationen ändern.

Diese Bekanntmachung enthält einige Finanzkennzahlen, die nach den International Financial Reporting Standards („IFRS“) nicht anerkannt sind. Diese Nicht-IFRS-Kennzahlen werden dargestellt, da thyssenkrupp nucera der Ansicht ist, dass sie und ähnliche Kennzahlen in den Märkten, in denen das Unternehmen tätig ist, als Mittel zur Bewertung der Betriebsleistung und der Finanzierungsstruktur eines Unternehmens weit verbreitet sind. Sie sind unter Umständen nicht mit anderen ähnlich bezeichneten Kennzahlen anderer Unternehmen vergleichbar und stellen weder Bewertungen nach IFRS noch nach anderen allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen dar.

 

Diese Bekanntmachung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit aller Informationen, die zur Bewertung des von thyssenkrupp nucera und/oder seiner Finanzlage erforderlich sind. Die Finanzinformationen (einschließlich Prozentsätzen) wurden gemäß den etablierten kaufmännischen Grundsätzen gerundet. Bestimmte Daten zur Marktpositionierung von thyssenkrupp nucera, die in dieser Bekanntmachung enthalten sind, stammen aus Drittquellen. In Branchenpublikationen, Studien und Erhebungen Dritter wird im Allgemeinen erklärt, dass die darin enthaltenen Daten aus Quellen stammen, die als zuverlässig gelten, dass jedoch keine Garantie für die Angemessenheit, Qualität, Genauigkeit, Relevanz, Vollständigkeit oder Hinlänglichkeit dieser Daten besteht. Solche Untersuchungen und Schätzungen sowie die ihnen zugrunde liegenden Methoden und Annahmen wurden von keiner unabhängigen Quelle auf ihre Genauigkeit oder Vollständigkeit überprüft und können ohne Mitteilung geändert werden. Dementsprechend lehnen die thyssenkrupp AG, Industrie de Nora S.p.A. und thyssenkrupp nucera ausdrücklich jegliche Verantwortung oder Haftung in Bezug auf diese Informationen ab und es sollte kein unangemessenes Vertrauen in diese Daten gesetzt werden.

 

Die Konsortialbanken handeln ausschließlich für thyssenkrupp nucera und die veräußernden Aktionäre und für keine anderen Personen in Zusammenhang mit dem geplanten Angebot von Aktien von thyssenkrupp nucera (das „Angebot“). Sie werden keine anderen Personen als ihre jeweiligen Kunden in Bezug auf das Angebot ansehen und übernehmen für keine anderen Personen außer thyssenkrupp nucera und den veräußernden Aktionären die Verantwortung für die Bereitstellung des ihren Kunden gewährten Schutzes, für die Beratung in Bezug auf das Angebot, den Inhalt dieser Bekanntmachung oder sonstige in dieser Bekanntmachung genannte Transaktionen, Vereinbarungen oder Angelegenheiten.

 

In Zusammenhang mit dem Angebot übernehmen die Konsortialbanken und deren jeweilige verbundene Unternehmen einen Teil der im Rahmen des Angebots angebotenen Aktien in der Position als Eigenhändler und können diese Aktien und andere Wertpapiere der thyssenkrupp nucera oder damit verbundene Investments in Zusammenhang mit dem Angebot oder mit einer anderen Angelegenheit in dieser Eigenschaft für eigene Rechnung einbehalten, kaufen, verkaufen oder zum Verkauf anbieten. Dementsprechend sollten Verweise im Wertpapierprospekt, sobald dieser veröffentlicht ist, auf die Aktien von thyssenkrupp nucera, die angeboten, erworben, platziert oder auf andere Weise gehandelt werden, so verstanden werden, dass sie auch mögliche Ausgaben, Angebote, Platzierungen an, oder Erwerbe oder Handel durch die Konsortialbanken sowie ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen in dieser Eigenschaft umfassen.

 

Zudem können die Konsortialbanken und deren jeweilige verbundene Unternehmen Finanztransaktionen (einschließlich Swaps oder Differenzgeschäfte) mit Investoren abschließen, im Rahmen derer die Konsortialbanken und deren jeweilige verbundene Unternehmen jeweils Aktien an der thyssenkrupp nucera erwerben, halten oder veräußern können. Die Konsortialbanken beabsichtigen keine Offenlegung des Umfangs dieser Investitionen oder Geschäfte, es sei denn, sie unterliegen einer diesbezüglichen gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Verpflichtung.

 

Die Konsortialbanken und deren jeweilige Organmitglieder, Mitglieder der Unternehmensleitung, Mitarbeiter, Berater, Vertreter oder die jeweiligen verbundene Unternehmen übernehmen keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, den Wahrheitsgehalt oder die Vollständigkeit der Informationen in dieser Bekanntmachung (oder für mögliche Auslassungen in dieser Bekanntmachung) oder sonstiger Informationen, die sich auf thyssenkrupp nucera beziehen, – unabhängig davon, ob diese Informationen schriftlich, mündlich, bildlich oder in elektronischer Form vorliegen, und unabhängig davon, wie diese übermittelt oder zur Verfügung gestellt worden sind, – oder für etwaige Verluste jedweder Ursache, die sich aus der Verwendung dieser Bekanntmachung oder ihres Inhalts oder auf sonstige Weise in Zusammenhang damit ergeben, und sie geben auch keine diesbezüglichen ausdrücklichen oder konkludenten Zusicherungen oder Gewährleistungen ab.

 

Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen nur zu Hintergrundzwecken und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Niemand darf sich für irgendeinen Zweck auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen oder deren Richtigkeit, Fairness oder Vollständigkeit verlassen.

 

Diese Mitteilung ist eine Werbung im Sinne der Prospektverordnung und der zugrundeliegenden Gesetzgebung. Es handelt sich nicht um einen Prospekt. Die Zulassung der Aktien der thyssenkrupp nucera zum Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse bedürfen der Veröffentlichung eines Prospekts. Es wird erwartet, dass der Prospekt von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) nach den Vorschriften der Prospektverordnung gebilligt wird. Die Billigung des Prospekts durch die BaFin ist jedoch nicht als Befürwortung der Aktien der thyssenkrupp nucera zu verstehen. Investoren sollten Aktien ausschließlich auf der Grundlage des sich auf die Aktien beziehenden Prospekts (einschließlich etwaiger Nachträge hierzu) erwerben und den Prospekt (einschließlich etwaiger Nachträge hierzu) vor einer Investitionsentscheidung lesen, um die mit der Investitionsentscheidung verbundenen potenziellen Risiken und Chancen vollständig zu verstehen. Der Prospekt wird, nach Billigung durch die BaFin, auf der Internetseite der thyssenkrupp nucera (www.thyssenkrupp-nucera.com in der Rubrik „Investor Relations“) abrufbar sein.

 

Der Zeitpunkt der Zulassung der Aktien von thyssenkrupp nucera zum Handel im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse (zusammen die „Zulassung“) kann u.a. von den Marktbedingungen beeinflusst werden. Es gibt keine Garantie dafür, dass die Zulassung erfolgen wird, und zum jetzigen Zeitpunkt sollte keine finanzielle Entscheidung auf der Grundlage der Absichten von thyssenkrupp nucera in Bezug auf die Zulassung getroffen werden. Der Erwerb von Anlagen, auf die sich diese Mitteilung bezieht, kann einen Anleger einem erheblichen Risiko aussetzen, den gesamten investierten Betrag zu verlieren. Personen, die eine solche Investition in Erwägung ziehen, sollten sich an eine autorisierte Person wenden, die auf die Beratung zu solchen Investitionen spezialisiert ist. Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung bezüglich des Angebots dar. Der Wert der Aktien kann sowohl sinken als auch steigen. Potenzielle Anleger sollten sich von einem professionellen Berater über die Eignung des Angebots für die betreffende Person beraten lassen.

 

 


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