UmweltBank Aktiengesellschaft: Halbjahresergebnis 2023 unter dem Ergebnis der ersten sechs Monate des Vorjahres – Jahresprognose unverändert

UmweltBank Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Halbjahresergebnis/Prognose

UmweltBank Aktiengesellschaft: Halbjahresergebnis 2023 unter dem Ergebnis der ersten sechs Monate des Vorjahres – Jahresprognose unverändert

03.07.2023 / 18:52 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Die UmweltBank Aktiengesellschaft, Nürnberg, wird im ersten Halbjahr 2023 nach der vorläufigen Einschätzung des Vorstands nur ein leicht positives Ergebnis vor Steuern* erreichen (Vorjahreszeitraum: 14,0 Millionen Euro). Gründe hierfür sind ein rückläufiges Zinsergebnis aufgrund des raschen Anstiegs des Marktzinsniveaus sowie die stark gestiegenen Investitionen.

Der Vorstand hält an der Prognose für das Gesamtjahr 2023 mit einem Ergebnis vor Steuern in Höhe von ca. 20 Millionen Euro fest. Darin enthalten sind geplante Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungsprojekten im zweiten Halbjahr 2023.

Die Veröffentlichung der vollständigen Zahlen für das erste Halbjahr 2023 ist für den 7. August 2023 geplant.

* Ergebnis vor Steuern wie definiert im Geschäftsbericht 2022 auf Seite 142.

Mitteilende Person: Jürgen Koppmann, Vorstandssprecher

Kontakt:
UmweltBank AG
Thorsten Boiger – Vorstandsstab
Laufertorgraben 6
90489 Nürnberg
Tel.: 0911 / 5308 – 1004
Fax: 0911 / 5308 – 109
E-Mail: vorstand@umweltbank.de
www.umweltbank.de

Ende der Insiderinformation


03.07.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


show this

Eine Speicherung der Nachrichten in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die EQS Group AG gestattet.
Originalversion auf eqs-news.com ansehen.

AnlegerPlus