Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
In den vergangenen drei Jahren hat sich sehr viel im Bereich ESG-Investments getan.
Von einer Nische für ‚Early Adopters‘ sind nachhaltige Investments zum Mainstream geworden und viele Fonds wurden umgestellt, auch um der EU-Taxonomie zu entsprechen.
Das Management des GS&P Fonds – UmweltSpektrum Mix hat in dieser Zeit umfangreiche Erfahrungen gesammelt. Die Experten von UmweltBank und GS&P sind trotz des Siegeszuges der ESG-Investments nicht sehr zufrieden, wie sich Branche und Umfeld seit 2020 entwickelt haben. Sie haben zum dreijährigen Fondsjubiläum eine recht umfangreiche Wunschliste für den ESG-Bereich zusammengestellt:
- Wir wünschen uns ein Grundverständnis von Nachhaltigkeit, an das sich alle Anbieter von Nachhaltigkeitsratings halten. Aktuell können Unternehmen bei einer Ratinggesellschaft sehr nachhaltig abschneiden und bei einer anderen nicht mal die Grundvoraussetzungen erfüllen. So kann man sich immer das Rating aussuchen, das einem gerade am besten passt.
- Wir brauchen eine klare, verständliche und verlässliche Richtungsvorgabe aus der Politik. Derzeit werden Bürger, Produktanbieter und Anleger mit Vorschriften und Gesetzen überfrachtet.
- Klare und vor allem für den Anleger auch verständliche Regeln sollten definieren, wann man als Anbieter die Begriffe ESG / nachhaltig / grün / SRI / etc. benutzen darf und was dies für die Anlagen eines Fonds bedeutet. Sinnvoll wäre z.B. eine Kennzeichnungspflicht (Lebensmittel-Ampel) bei Fonds.
- Für die gescheiterte EU-Taxonomie wünschen wir uns einen „ernsthaften“ Neuanfang. Dabei darf es aus unserer Sicht keine Toleranzgrenzen mehr bei fossilen Energien und Atomenergie und auch keinerlei Diskussion über die inzwischen schon fast wieder hoffähige Rüstung geben.
- Die Vorschriften zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen in der Anlageberatung haben in der Praxis oftmals keinen Erfolg. Auch hier wird ein „Reboot“ hinsichtlich der Vorschriften und Regelungen benötigt. Weniger Fachbegriffe, weniger komplexe Fragen, mehr Vereinfachung. Die Komplexität führt dazu, dass Berater davon abraten, eine Präferenz anzugeben. Damit erreicht die Abfragepflicht eigentlich genau das Gegenteil von dem, für das sie eingeführt wurde.
- Alle Unternehmen sollten Nachhaltigkeit als Chance erkennen, denn es geht ja auch um ökonomische Nachhaltigkeit. ESG-Daten zu erheben und zu veröffentlichen kann Kapitalkosten senken und Investoren anlocken.
- Bei den Bewertungen der Ratingagenturen wünschen wir uns verlässlichere Daten, die auch nachvollziehbar erhoben werden und immer mit gesundem Menschenverstand hinterfragt werden dürfen.
- Eine Diskriminierung kleinerer Unternehmen nur aufgrund eines nicht vorhandenen Ratings muss verhindert werden. Das Ratingangebot der Agenturen muss ausgeweitet werden, Datenabfragen sollten weniger umfangreich sein.
- Eine hohe Liquidität im Fonds sollte sich nicht negativ auf die Bewertung der Nachhaltigkeitsquote des Portfolios auswirken.
- Die Kosten für Fonds und Anleger, die aufgrund der hohen Bürokratie und ausufernden Regulatorik im Zusammenhang mit den Vorgaben bei der Nachhaltigkeitsbewertung entstehen, müssen im Rahmen bleiben.
Als ehrlicher Anbieter (bei der UmweltBank ist das ökologische Unternehmensziel fest in der Satzung verankert) hat das Fondsmanagement trotz aller Widrigkeiten seit Fondsauflage am 3. Februar 2020 eine Performance von insgesamt mehr als 19% (Stand: 3. Februar 2023) erwirtschaftet.
Dabei half unter anderem der konsequente, dreistufige Investmentprozess:
- Strikte Ausschlusskriterien
- ein positiver Beitrag zu UN-Nachhaltigkeitszielen und
- die stetige Qualitätsprüfung & Kontrolle
Mehr Informationen zu diesem „Zukunft-gestalten-Fonds“, bei dem die Initiative zur Fondsauflage von Kunden der UmweltBank kam, finden Sie hier.
Fonds: GS&P Fonds – UmweltSpektrum Mix (ISIN LU2078716052 (A) / LU2078716219 (B) / LU2420728045 (C)
Gesellschaft: GS&P S.A.
Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group AG.
Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.