Uniper SE / Schlagwort(e): Halbjahresergebnis Uniper SE: Uniper passt Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2023 angesichts außerordentlich starker Ergebnisse in den ersten sechs Monaten an 25.07.2023 / 20:47 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Uniper SE: Uniper passt Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2023 angesichts außerordentlich starker Ergebnisse in den ersten sechs Monaten an Uniper erwartet für die erste Hälfte des Geschäftsjahres 2023 ein außerordentlich starkes Ergebnis, das die sehr vorteilhaften Marktbedingungen widerspiegelt. Auf Basis vorläufiger und ungeprüfter Zahlen erwartet Uniper für die erste Hälfte des Geschäftsjahres 2023 ein bereinigtes EBIT von EUR 3.701 Mio. (Vorjahr: EUR -757 Mio.) und einen bereinigten Jahresüberschuss von EUR 2.487 Mio. Uniper profitiert in hohem Maße von profitablen Absicherungsgeschäften in den Bereichen der Stromerzeugung aus Kohle- und Gaskraftwerken sowie im Gas-Midstream-Geschäft. Bereits im Mai hatte Uniper über die erfolgreiche Absicherung über Termingeschäfte von offenen Gaslieferverpflichtungen infolge der Kürzung russischer Gaslieferungen berichtet. Dieser positive Einmaleffekt hat sich bereits in den Ergebnissen der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2023 niedergeschlagen. Uniper erwartet für das Gesamtjahr 2023 ein außergewöhnliche Ergebnisentwicklung und passt seinen finanziellen Ausblick entsprechend an. Uniper erwartet für das Gesamtjahr ein bereinigtes EBIT und einen bereinigten Jahresüberschuss in der Größenordnung eines mittleren einstelligen Milliardenbetrags. Seit dem Jahresende 2022 hat Uniper keine weiteren Eigenkapitalzuführungen von der Bundesrepublik Deutschland erhalten und kann solche auch nicht in Anspruch nehmen, da keine zusätzlichen Ersatzkosten für fehlende russische Gasmengen anfallen werden. Uniper prüft daher seine Verpflichtung zur Rückzahlung überschüssiger Beträge im Rahmen der Beihilfegenehmigung der EU-Kommission und wird diese Angelegenheit weiterhin mit der Bundesregierung diskutieren.
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