| 11.05.2026 | Fabasoft AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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Fabasoft AG
/ Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b, Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Fabasoft AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
11.05.2026 / 10:30 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Fabasoft AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b, Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Erwerb eigener Aktien – 3. Zwischenmeldung
Linz, 11.05.2026 – Die Fabasoft AG (AT0000785407) kauft seit dem 22. April 2026 im Rahmen ihres mit Bekanntmachung vom 21. April 2026 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit a der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 angekündigten Aktienrückkaufprogramms („Aktienrückkaufprogramm 2026“) eigene Aktien über die Börse zurück.
Im Zeitraum vom 4. Mai 2026 bis einschließlich 8. Mai 2026 hat die Fabasoft AG insgesamt 9.584 Aktien erworben:
| Datum |
Stück Aktien |
Durchschnittskurs (EUR) |
Volumen (EUR) |
| 04.05.2026 |
1.866 |
11,566318 |
21.582,75 |
| 05.05.2026 |
1.947 |
11,546893 |
22.481,80 |
| 06.05.2026 |
1.988 |
11,856112 |
23.569,95 |
| 07.05.2026 |
1.873 |
11,600000 |
21.726,80 |
| 08.05.2026 |
1.910 |
11,600000 |
22.156,00 |
Der Erwerb der Aktien der Fabasoft AG erfolgte ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Fabasoft AG beauftragte Bank. Diese führt den Rückkauf in Anwendung der Safe-Harbor-Regelungen unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft durch.
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2026 seit dem 22. April 2026 bis einschließlich 8. Mai 2026 erworbenen Aktien beläuft sich somit auf 22.715 Aktien.
Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind auf der Internetseite der Fabasoft AG www.fabasoft.com im Bereich Investoren / Kapitalmaßnahmen / Aktienrückkaufprogramm 2026 unter https://www.fabasoft.com/de/investor-relations/kapitalmassnahmen/aktienrueckkaufprogramm-2026 veröffentlicht.
Kontakt:
Mag. Klaus Fahrnberger
Investor Relations Manager
E-Mail: ir@fabasoft.com
Telefon: +43 732 60 61 62 0
Fabasoft AG (ISIN AT0000785407; WKN 922985; Bloomberg Code FAA GY; Reuters Code FAAS.DE)
11.05.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Fabasoft AG |
|
Honauerstraße 4 |
|
4020 Linz |
|
Österreich |
| Internet: |
www.fabasoft.com |
| |
| Ende der Mitteilung |
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2325002 11.05.2026 CET/CEST
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| 04.05.2026 | Fabasoft AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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Fabasoft AG
/ Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b, Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Fabasoft AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
04.05.2026 / 11:02 CET/CEST
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Fabasoft AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b, Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Erwerb eigener Aktien – 2. Zwischenmeldung
Linz, 04.05.2026 – Die Fabasoft AG (AT0000785407) kauft seit dem 22. April 2026 im Rahmen ihres mit Bekanntmachung vom 21. April 2026 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit a der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 angekündigten Aktienrückkaufprogramms („Aktienrückkaufprogramm 2026“) eigene Aktien über die Börse zurück.
Im Zeitraum vom 27. April 2026 bis einschließlich 1. Mai 2026 hat die Fabasoft AG insgesamt 7.578 Aktien erworben:
| Datum |
Stück Aktien |
Durchschnittskurs (EUR) |
Volumen (EUR) |
| 27.04.2026 |
1.853 |
11,692364 |
21.665,95 |
| 28.04.2026 |
1.906 |
11,815399 |
22.520,15 |
| 29.04.2026 |
1.908 |
11,700000 |
22.323,60 |
| 30.04.2026 |
1.911 |
11,650000 |
22.263,15 |
| 01.05.2026 |
0 |
0,000000 |
0,00 |
Der Erwerb der Aktien der Fabasoft AG erfolgte ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Fabasoft AG beauftragte Bank. Diese führt den Rückkauf in Anwendung der Safe-Harbor-Regelungen unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft durch.
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2026 seit dem 22. April 2026 bis einschließlich 1. Mai 2026 erworbenen Aktien beläuft sich somit auf 13.131 Aktien.
Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind auf der Internetseite der Fabasoft AG www.fabasoft.com im Bereich Investoren / Kapitalmaßnahmen / Aktienrückkaufprogramm 2026 unter https://www.fabasoft.com/de/investor-relations/kapitalmassnahmen/aktienrueckkaufprogramm-2026 veröffentlicht.
Kontakt:
Mag. Klaus Fahrnberger
Investor Relations Manager
E-Mail: ir@fabasoft.com
Telefon: +43 732 60 61 62 0
Fabasoft AG (ISIN AT0000785407; WKN 922985; Bloomberg Code FAA GY; Reuters Code FAAS.DE)
04.05.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Fabasoft AG |
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Honauerstraße 4 |
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4020 Linz |
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Österreich |
| Internet: |
www.fabasoft.com |
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| Ende der Mitteilung |
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2320546 04.05.2026 CET/CEST
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| 27.04.2026 | Fabasoft AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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Fabasoft AG
/ Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b, Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Fabasoft AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
27.04.2026 / 10:00 CET/CEST
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Erwerb eigener Aktien – 1. Zwischenmeldung
Linz, 27.04.2026 – Die Fabasoft AG (AT0000785407) kauft seit dem 22. April 2026 im Rahmen ihres mit Bekanntmachung vom 21. April 2026 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit a der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 angekündigten Aktienrückkaufprogramms („Aktienrückkaufprogramm 2026“) eigene Aktien über die Börse zurück.
Im Zeitraum vom 22. April 2026 bis einschließlich 24. April 2026 hat die Fabasoft AG insgesamt 5.553 Aktien erworben:
| Datum |
Stück Aktien |
Durchschnittskurs (EUR) |
Volumen (EUR) |
| 22.04.2026 |
1.788 |
12,450000 |
22.260,60 |
| 23.04.2026 |
1.887 |
12,200000 |
23.021,40 |
| 24.04.2026 |
1.878 |
11,997125 |
22.530,60 |
Der Erwerb der Aktien der Fabasoft AG erfolgte ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Fabasoft AG beauftragte Bank. Diese führt den Rückkauf in Anwendung der Safe-Harbor-Regelungen unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft durch.
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2026 seit dem 22. April 2026 bis einschließlich 24. April 2026 erworbenen Aktien beläuft sich somit auf 5.553 Aktien.
Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind auf der Internetseite der Fabasoft AG www.fabasoft.com im Bereich Investoren / Kapitalmaßnahmen / Aktienrückkaufprogramm 2026 unter https://www.fabasoft.com/de/investor-relations/kapitalmassnahmen/aktienrueckkaufprogramm-2026 veröffentlicht.
Kontakt:
Mag. Klaus Fahrnberger
Investor Relations Manager
E-Mail: ir@fabasoft.com
Telefon: +43 732 60 61 62 0
Fabasoft AG (ISIN AT0000785407; WKN 922985; Bloomberg Code FAA GY; Reuters Code FAAS.DE)
27.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Fabasoft AG |
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Honauerstraße 4 |
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4020 Linz |
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Österreich |
| Internet: |
www.fabasoft.com |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2315550 27.04.2026 CET/CEST
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| 21.04.2026 | Fabasoft AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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Fabasoft AG
/ Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 – Aktienrückkaufpro-gramm
Fabasoft AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
21.04.2026 / 17:06 CET/CEST
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Fabasoft AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 – Aktienrückkaufprogramm
Linz, am 21. April 2026 – Der vom Vorstand der Fabasoft AG mit Zustimmung des Aufsichtsrates am 20. April 2026 beschlossene und mit Ad-hoc-Mitteilung vom gleichen Tage angekündigte Aktienrückkauf beginnt voraussichtlich am 22. April 2026. Im Zeitraum vom 22. April 2026 bis längstens 31. Januar 2027 sollen dabei eigene Aktien der Fabasoft AG (AT0000785407) bis zu einem Gesamterwerbspreis (ohne Nebenkosten) von maximal EUR 2 Mio. über die Börse zurückgekauft werden („Aktienrückkaufprogramm“).
Der Vorstand macht dabei von der am 9. Juli 2025 von der Hauptversammlung beschlossenen Ermächtigung gemäß § 65 Abs. 1 Ziff. 4 und 8 AktG (Österreich) Gebrauch. Danach ist die Fabasoft AG ermächtigt, für die Dauer von 30 Monaten eigene Aktien in einem Umfang von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Dies entspricht bei einem Grundkapital der Fabasoft AG von EUR 11.000.000, eingeteilt in 11.000.000 Stückaktien, höchstens 1.100.000 Aktien. Derzeit hält die Fabasoft AG 412.692 eigene Aktien, so dass unter der Ermächtigung noch höchstens 687.308 Aktien erworben werden können.
Die Ermächtigung vom 9. Juli 2025 kann ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Fabasoft AG ausgeübt werden. Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Börsenkurs um nicht mehr als 10 % über- und um nicht mehr als 20% unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt der durchschnittliche Börsenschlusskurs im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse der letzten 5 Börsenhandelstage vor Festlegung des jeweiligen Kaufpreises. Auf Basis des derzeitigen Kursniveaus (EUR 11,50, XETRA-Schlusskurs vom 20. April 2026) entspricht dies bei EUR 2 Mio. bis zu 173.913 Aktien und etwa 1,6% des Grundkapitals.
Der Rückkauf erfolgt nach Maßgabe von Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 (nachfolgend: „EU-VO 2016/1052“) mit Ausnahme von Art. 2 Abs. 1 a) EU-VO 2016/1052. Die erworbenen Aktien können zu allen von der Hauptversammlung am 9. Juli 2025 genehmigten Zwecken verwendet werden.
Der Aktienrückkauf wird im Auftrag und für Rechnung der Fabasoft AG durch Einschaltung eines unabhängigen Kreditinstituts erfolgen, das seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Fabasoft AG entsprechend Art. 4 Abs. 2 b) EU-VO 2016/1052 unabhängig und unbeeinflusst von der Fabasoft AG trifft.
Das von der Gesellschaft im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms beauftragte Kreditinstitut ist weiter verpflichtet, die Handelsbedingungen des Art. 3 EU-VO 2016/1052 und die Bestimmungen der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 9. Juli 2025 einzuhalten. Insbesondere werden die Aktien der Fabasoft AG nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Darüber hinaus wird das Kreditinstitut für die Fabasoft AG an einem Handelstag nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird gemäß Art. 3 Abs. 3 UAbs. 2 b) EU-VO 2016/1052 berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin.
Der Vorstand der Fabasoft AG kann das Aktienrückkaufprogramm im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit beenden, aussetzen und wieder aufnehmen. Das Aktienrückkaufprogramm wird vorübergehend im Zeitraum vom 15. Juni 2026 bis 13. Juli 2026 – jeweils einschließlich – zur rechtssicheren Festsetzung des Bestands an eigenen Aktien ausgesetzt.
Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die Fabasoft AG die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website (https://www.fabasoft.com) unter der Rubrik „Investoren / Kapitalmaßnahmen / Aktienrückkaufprogramm 2026“ veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.
Über Fabasoft:
Als Softwareproduktunternehmen sowie DACH-Marktführer im Bereich elektronischer Akten setzt Fabasoft Maßstäbe für digitale Exzellenz und Innovation. In einem Cloud-nativen Ökosystem – der Fabasphere – vereint Fabasoft hoch performante, KI-gestützte Software Solutions für dokumentenintensive Business-Prozesse. Die integrierte Mindbreeze AI verarbeitet Informationen kontextbasiert, steuert Workflows automatisiert und sorgt für eine reibungslose Zusammenarbeit. Zudem stellen Entwicklung, Betrieb und Datenhaltung in der EU und der Schweiz volle digitale Souveränität sicher.
Fabasoft AG (ISIN AT0000785407; WKN 922985; Bloomberg Code FAA GY; Reuters Code FAAS.DE)
Linz, 21. April 2026
Mag. Klaus Fahrnberger, Investor Relations Manager
E-Mail: ir@fabasoft.com, Telefon: +43 732 60 61 62 0
21.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Fabasoft AG |
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Honauerstraße 4 |
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4020 Linz |
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Österreich |
| Internet: |
www.fabasoft.com |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2312334 21.04.2026 CET/CEST
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| 20.04.2026 | Fabasoft AG: Fabasoft AG beschließt Aktienrückkauf
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Fabasoft AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahmen / Aktienrückkäufe
Fabasoft AG: Fabasoft AG beschließt Aktienrückkauf
20.04.2026 / 18:59 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Art. 17 Verordnung (EU) 596/2014
Fabasoft AG beschließt Aktienrückkauf
Linz, am 20. April 2026 – Der Vorstand der Fabasoft AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, von der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juli 2025 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Ziffer 4 und gemäß § 65 Abs. 1 Ziffer 8 Aktiengesetz (öAktG) Gebrauch zu machen. Es sollen Aktien der Fabasoft AG bis zu einem Gesamtvolumen (ohne Erwerbsnebenkosten) von maximal EUR 2.000.000,00 (in Worten: Euro 2 Millionen) erworben werden. Auf Basis des derzeitigen Kursniveaus (XETRA-Schlusskurs, Stand: 17. April 2026) wären dies etwa 1,5% des Grundkapitals der Gesellschaft.
Der Aktienrückkauf soll unter Führung einer Bank durchgeführt werden, die ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Der Erwerb erfolgt über die Börse unter Beachtung der sogenannten Safe-Harbour-Regelung in Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 mit Ausnahme des Rückerwerbszwecks. Dieser ist weiter gefasst als von Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 vorgesehen. So können die Aktien zu sämtlichen in der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 9. Juli 2025 genannten Zwecken verwendet werden.
Der Aktienrückkauf soll voraussichtlich am 22. April 2026 beginnen und längstens bis zum 31. Januar 2027 laufen. Weitere Einzelheiten werden von der Fabasoft AG vor Beginn des Rückkaufprogramms veröffentlicht.
Über Fabasoft:
Als Softwareproduktunternehmen sowie DACH-Marktführer im Bereich elektronischer Akten setzt Fabasoft Maßstäbe für digitale Exzellenz und Innovation. In einem Cloud-nativen Ökosystem – der Fabasphere – vereint Fabasoft hoch performante, KI-gestützte Software Solutions für dokumentenintensive Business-Prozesse. Die integrierte Mindbreeze AI verarbeitet Informationen kontextbasiert, steuert Workflows automatisiert und sorgt für eine reibungslose Zusammenarbeit. Zudem stellen Entwicklung, Betrieb und Datenhaltung in der EU und der Schweiz volle digitale Souveränität sicher.
Fabasoft AG (ISIN AT0000785407; WKN 922985; Bloomberg Code FAA GY; Reuters Code FAAS.DE)
Linz, 20. April 2026
Mag. Klaus Fahrnberger, Investor Relations Manager
E-Mail: ir@fabasoft.com, Telefon: +43 732 60 61 62 0
Ende der Insiderinformation
20.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Fabasoft AG |
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Honauerstraße 4 |
|
4020 Linz |
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Österreich |
| Telefon: |
+43 732 606 162 |
| Fax: |
+43 732 606 162 609 |
| E-Mail: |
ir@fabasoft.com |
| Internet: |
www.fabasoft.com |
| ISIN: |
AT0000785407 |
| WKN: |
922985 |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate BSX |
| EQS News ID: |
2311528 |
| |
| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2311528 20.04.2026 CET/CEST
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| 20.04.2026 | Fabasoft AG: Fabasoft AG beschließt Aktienrückkauf
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Fabasoft AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Fabasoft AG: Fabasoft AG beschließt Aktienrückkauf
20.04.2026 / 18:59 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Art. 17 Verordnung (EU) 596/2014
Fabasoft AG beschließt Aktienrückkauf
Linz, am 20. April 2026 – Der Vorstand der Fabasoft AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, von der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juli 2025 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Ziffer 4 und gemäß § 65 Abs. 1 Ziffer 8 Aktiengesetz (öAktG) Gebrauch zu machen. Es sollen Aktien der Fabasoft AG bis zu einem Gesamtvolumen (ohne Erwerbsnebenkosten) von maximal EUR 2.000.000,00 (in Worten: Euro 2 Millionen) erworben werden. Auf Basis des derzeitigen Kursniveaus (XETRA-Schlusskurs, Stand: 17. April 2026) wären dies etwa 1,5% des Grundkapitals der Gesellschaft.
Der Aktienrückkauf soll unter Führung einer Bank durchgeführt werden, die ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Der Erwerb erfolgt über die Börse unter Beachtung der sogenannten Safe-Harbour-Regelung in Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 mit Ausnahme des Rückerwerbszwecks. Dieser ist weiter gefasst als von Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 vorgesehen. So können die Aktien zu sämtlichen in der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 9. Juli 2025 genannten Zwecken verwendet werden.
Der Aktienrückkauf soll voraussichtlich am 22. April 2026 beginnen und längstens bis zum 31. Januar 2027 laufen. Weitere Einzelheiten werden von der Fabasoft AG vor Beginn des Rückkaufprogramms veröffentlicht.
Über Fabasoft:
Als Softwareproduktunternehmen sowie DACH-Marktführer im Bereich elektronischer Akten setzt Fabasoft Maßstäbe für digitale Exzellenz und Innovation. In einem Cloud-nativen Ökosystem – der Fabasphere – vereint Fabasoft hoch performante, KI-gestützte Software Solutions für dokumentenintensive Business-Prozesse. Die integrierte Mindbreeze AI verarbeitet Informationen kontextbasiert, steuert Workflows automatisiert und sorgt für eine reibungslose Zusammenarbeit. Zudem stellen Entwicklung, Betrieb und Datenhaltung in der EU und der Schweiz volle digitale Souveränität sicher.
Fabasoft AG (ISIN AT0000785407; WKN 922985; Bloomberg Code FAA GY; Reuters Code FAAS.DE)
Linz, 20. April 2026
Mag. Klaus Fahrnberger, Investor Relations Manager
E-Mail: ir@fabasoft.com, Telefon: +43 732 60 61 62 0
Ende der Insiderinformation
20.04.2026 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Fabasoft AG |
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Honauerstraße 4 |
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4020 Linz |
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Österreich |
| Telefon: |
+43 732-606162-0 |
| Fax: |
+43 732-606162-609 |
| E-Mail: |
ir@fabasoft.com |
| Internet: |
www.fabasoft.com |
| ISIN: |
AT0000785407 |
| WKN: |
922985 |
| EQS News ID: |
2311524 |
| Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Stuttgart, München, Hamburg, Düsseldorf |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2311524 20.04.2026 CET/CEST
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| 16.02.2026 | Original-Research: Fabasoft AG (von Montega AG): Kaufen
 |
Original-Research: Fabasoft AG - von Montega AG
16.02.2026 / 13:36 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.
Einstufung von Montega AG zu Fabasoft AG
| Unternehmen: |
Fabasoft AG |
| ISIN: |
AT0000785407 |
| |
| Anlass der Studie: |
Update |
| Empfehlung: |
Kaufen |
| seit: |
16.02.2026 |
| Kursziel: |
26,00 EUR |
| Kursziel auf Sicht von: |
12 Monaten |
| Letzte Ratingänderung: |
- |
| Analyst: |
Kai Kindermann |
Q3 25/26: Wachstumsimpulse bleiben aus
Fabasoft hat am 13.02. die Zahlen für das dritte Quartal 2025/26 veröffentlicht, die aufgrund schwacher einmaliger Lizenzerlöse unter den Erwartungen lagen.
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SaaS-Wechsel und verzögerte Projektstarts belasten Top-Line: Im Jahresvergleich fehlen insbesondere Einmallizenzen, die in den Vorjahren noch einen deutlichen Umsatzbeitrag im Q3 lieferten (Q3/24 und Q3/25: jeweils 1,7 Mio. EUR). Der strategische Wandel von einmaligen zu wiederkehrenden Umsätzen vollzieht sich nun schneller als von uns erwartet und treibt dabei die erneut starken wiederkehrenden Umsätze (+5,5% qoq, +16,4% yoy), die ebenfalls von Neukundenabschlüssen profitierten. Eine insgesamt stärkere Umsatzdynamik wurde jedoch durch fehlende Budgets bei öffentlichen und privaten Kunden gebremst, sodass sich die Topline nach noch leichtem Wachstum in den Vorquartalen (Q1: +3,7%; Q2: +1,6%) nun ins Negative kehrte (-2,2% yoy). Mehrere eingeplante Projekte starteten weder im Q3 noch im Q4. Für FY/27 ist die Pipeline zwar gut gefüllt, die Visibilität hinsichtlich Budgetverfügbarkeit und tatsächlicher Umsetzung bleibt jedoch begrenzt. Zu den Projekten zählt insbesondere die Migration der Referenzarchitektur auf ein 'Mixed“-System mit dem Mindbreeze AI-Core, die perspektivisch auch die im Q3 schwächeren Professional Services-Umsätze stützen dürfte.
Ergebnis spiegelt fehlende Lizenzerlöse wider: Der Wegfall der hochmargigen Lizenzumsätze schlägt unmittelbar auf das Ergebnis durch. Operativ zeigt sich Fabasoft jedoch kostendiszipliniert: Die Mitarbeiterzahl (+0,8% yoy) und die Personalkosten (+1,7% yoy) blieben stabil. Belastend wirkten hingegen gestiegene sonstige betriebliche Aufwendungen (sbA), die sich auf 3,9 Mio. EUR erhöhten (Q3 24/25: 3,1 Mio. EUR). Treiber waren hier vor allem Marketingausgaben für Rebranding-Kampagnen sowie Kosten für die interne ERP-Umstellung auf S/4HANA.
Datensouveränität als Burggraben gegenüber KI-Alternativen: Im Rahmen des Earnings Calls adressierte das Management aktuelle Investorenbedenken bezüglich der Disruption durch generelle KI-Modelle. Fabasoft positioniert sich hier als europäischer Anbieter, der es Kunden ermöglicht, sensible Daten in der eigenen Umgebung oder in den sicheren Rechenzentren von Fabasoft zu verwalten, ohne diese an externe Modelle weiterzugeben.
Fazit: Das laufende Geschäftsjahr ist stark durch externe Budgetrestriktionen und verlängerte Sales-Cycles geprägt. Sobald sich politische Maßnahmen wie das deutsche Sondervermögen für Infrastruktur in den konkreten Budgets widerspiegeln, sollte das Unternehmen auch wieder höhere Wachstumsraten vorweisen können. Wir bestätigen unser 'Kaufen'-Rating und das Kursziel von 26,00 EUR.
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2276998 16.02.2026 CET/CEST
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| 13.02.2026 | Wirtschaftliche Solidität in herausforderndem Marktumfeld
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Fabasoft AG
/ Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung
Wirtschaftliche Solidität in herausforderndem Marktumfeld
13.02.2026 / 07:30 CET/CEST
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Die Fabasoft AG (ISIN AT0000785407, WKN 922985, Prime Standard) veröffentlichte am 13. Februar 2026 die Konzern-Zahlen für die ersten neun Monate des Geschäftsjahres 2025/2026 (1. April 2025 - 31. Dezember 2025):
- Umsatzerlöse: 66,0 Mio. EUR (65,4 Mio. EUR in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2024/2025)
- EBITDA: 16,3 Mio. EUR (17,2 Mio. EUR in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2024/2025)
- EBIT: 10,4 Mio. EUR (11,4 Mio. EUR in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2024/2025)
- Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit: 10,5 Mio. EUR (12,5 Mio. EUR in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2024/2025)
- Bestand der liquiden Mittel: 34,2 Mio. EUR zum 31. Dezember 2025 (24,8 Mio. EUR zum 31. Dezember 2024)
Linz, am 13. Februar 2026 – In den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2025/2026 verzeichnete der Fabasoft-Konzern Umsatzerlöse in der Höhe von TEUR 65.998 (TEUR 65.386 im Vergleichszeitraum des Vorjahres). Die wiederkehrenden Umsatzerlöse erhöhten sich in der Berichtsperiode um 10,6 % auf TEUR 40.234 (TEUR 36.373 im Vergleichszeitraum des Vorjahres). Der Anteil der wiederkehrenden Erlöse am Gesamtumsatz stieg somit auf 61,0 % (Vorjahr: 55,6 %).
Strategische Substanz trotz stagnierender Wirtschaftsdynamik
Bei anhaltenden Investitionen in den Auf- und Ausbau der Fabasphere sowie der Stärkung von Vertrieb und Marketing erzielte der Fabasoft-Konzern in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2025/2026 ein EBITDA von TEUR 16.301 (TEUR 17.186 im Vergleichszeitraum des Vorjahres) sowie ein EBIT von TEUR 10.387 (TEUR 11.397 im Vergleichszeitraum des Vorjahres).
„Trotz der ausbleibenden öffentlichen Investitionsimpulse und der anhaltenden gesamtwirtschaftlichen Wachstumskrise behaupten wir uns in einem schwierigen Marktumfeld mit großer Substanz“, kommentiert Fabasoft CEO Dipl.-Ing. Helmut Fallmann die Entwicklung in der Berichtsperiode. „Während die notwendige Revitalisierung der gesamtwirtschaftlichen Dynamik auf sich warten lässt, setzte Fabasoft in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2025/2026 klare Investitionsschwerpunkte zur konsequenten Fortführung des Wachstumskurses“, so Fabasoft CEO Dipl.-Ing. Helmut Fallmann abschließend.
Zum 31. Dezember 2025 beschäftigte das Unternehmen 505 Mitarbeitende. Ein Jahr zuvor waren es 501 Mitarbeitende.
Der vollständige 9-Monatsbericht 2025/2026 ist unter folgendem Link abrufbar:
Deutsch (PDF): https://www.fabasoft.com/group/Fabasoft_AG_9_Monatsbericht_2025_2026.pdf
Englisch (PDF): https://www.fabasoft.com/group/Fabasoft_AG_9_Monthsreport_2025_2026.pdf
Über Fabasoft:
Als Softwareproduktunternehmen sowie DACH-Marktführer im Bereich elektronischer Akten setzt Fabasoft Maßstäbe für digitale Exzellenz und Innovation. In einem Cloud-nativen Ökosystem – der Fabasphere – vereint Fabasoft hoch performante, KI-gestützte Software Solutions für dokumentenintensive Business-Prozesse. Die integrierte Mindbreeze AI verarbeitet Informationen kontextbasiert, steuert Workflows automatisiert und sorgt für eine reibungslose Zusammenarbeit. Zudem stellen Entwicklung, Betrieb und Datenhaltung in der EU und der Schweiz volle digitale Souveränität sicher.
Fabasoft AG (ISIN AT0000785407; WKN 922985; Bloomberg Code FAA GY; Reuters Code FAAS.DE)
Mag. Klaus Fahrnberger
Investor Relations Manager
E-Mail: ir@fabasoft.com
Telefon: +43 732 60 61 62 0
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