| 20.01.2026 | Fabasoft AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
|
Fabasoft AG
/ Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Fabasoft AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
20.01.2026 / 09:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Fabasoft AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Erwerb eigener Aktien – 6. Zwischenmeldung und Abschlussmeldung
Linz, 20.01.2026 – Die Fabasoft AG (AT0000785407) hat das am 15. Dezember 2025 begonnene Aktienrückkaufprogramm am 19. Januar 2026 abgeschlossen.
Im Zeitraum vom 15. Dezember 2025 bis einschließlich 19. Januar 2026 hat die Fabasoft AG insgesamt 61.843 Aktien im Rahmen des mit Ad-hoc Mitteilung vom 10. Dezember 2025 und Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 vom 11. Dezember 2025 bekannt gemachten Aktienrückkaufprogramms der Fabasoft AG erworben. Der an der Börse gezahlte Kaufpreis betrug durchschnittlich EUR 16,1699 je Aktie. Insgesamt wurden Aktien zu einem Gesamtkaufpreis von EUR 999.996,00 zurückgekauft. Damit wurde das für das Aktienrückkaufprogramm zur Verfügung stehende Gesamtvolumen von maximal EUR 1 Mio. ausgeschöpft (alle Beträge jeweils ohne Erwerbsnebenkosten).
Zuletzt hat die Fabasoft AG am 19. Januar 2026 insgesamt 956 Aktien erworben:
| Datum |
Stück Aktien |
Durchschnittskurs (EUR) |
Volumen (EUR) |
| 19.01.2026 |
956 |
16,625314 |
15.893,80 |
Der Erwerb der Aktien der Fabasoft AG erfolgte ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Fabasoft AG beauftragte Bank. Diese führte den Rückkauf in Anwendung der Safe-Harbor-Regelungen unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft durch.
Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind auf der Internetseite der Fabasoft AG www.fabasoft.com im Bereich Investoren / Kapitalmaßnahmen / Aktienrückkaufprogramm 2025 II unter https://www.fabasoft.com/de/investor-relations/kapitalmassnahmen/aktienrueckkaufprogramm-2025-2 veröffentlicht.
Kontakt:
Mag. Klaus Fahrnberger
Investor Relations Manager
E-Mail: ir@fabasoft.com
Telefon: +43 732 60 61 62 0
Fabasoft AG (ISIN AT0000785407; WKN 922985; Bloomberg Code FAA GY; Reuters Code FAAS.DE)
20.01.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
|
| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Fabasoft AG |
|
Honauerstraße 4 |
|
4020 Linz |
|
Österreich |
| Internet: |
www.fabasoft.com |
| |
| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2262550 20.01.2026 CET/CEST
|
| 19.01.2026 | Fabasoft AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
|
Fabasoft AG
/ Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b, Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Fabasoft AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
19.01.2026 / 09:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Fabasoft AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b, Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Erwerb eigener Aktien – 5. Zwischenmeldung
Linz, 19.01.2026 – Die Fabasoft AG (AT0000785407) kauft seit dem 15. Dezember 2025 im Rahmen ihres mit Bekanntmachung vom 11. Dezember 2025 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit a der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 angekündigten Aktienrückkaufprogramms („Aktienrückkaufprogramm 2025 II“) eigene Aktien über die Börse zurück.
Im Zeitraum vom 12. Januar 2026 bis einschließlich 16. Januar 2026 hat die Fabasoft AG insgesamt 7.119 Aktien erworben:
| Datum |
Stück Aktien |
Durchschnittskurs (EUR) |
Volumen (EUR) |
| 12.01.2026 |
1.503 |
16,950000 |
25.475,85 |
| 13.01.2026 |
1.377 |
16,400000 |
22.582,80 |
| 14.01.2026 |
1.423 |
16,550000 |
23.550,65 |
| 15.01.2026 |
1.447 |
16,499827 |
23.875,25 |
| 16.01.2026 |
1.369 |
16,800000 |
22.999,20 |
Der Erwerb der Aktien der Fabasoft AG erfolgte ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Fabasoft AG beauftragte Bank. Diese führt den Rückkauf in Anwendung der Safe-Harbor-Regelungen unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft durch.
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2025 II seit dem 15. Dezember 2025 bis einschließlich 16. Januar 2026 erworbenen Aktien beläuft sich somit auf 60.887 Aktien. Dies entspricht einem Gesamtvolumen (ohne Erwerbsnebenkosten) von EUR 984.102,20.
Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind auf der Internetseite der Fabasoft AG www.fabasoft.com im Bereich Investoren / Kapitalmaßnahmen / Aktienrückkaufprogramm 2025 II unter https://www.fabasoft.com/de/investor-relations/kapitalmassnahmen/aktienrueckkaufprogramm-2025-2 veröffentlicht.
Kontakt:
Mag. Klaus Fahrnberger
Investor Relations Manager
E-Mail: ir@fabasoft.com
Telefon: +43 732 60 61 62 0
Fabasoft AG (ISIN AT0000785407; WKN 922985; Bloomberg Code FAA GY; Reuters Code FAAS.DE)
19.01.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
|
| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Fabasoft AG |
|
Honauerstraße 4 |
|
4020 Linz |
|
Österreich |
| Internet: |
www.fabasoft.com |
| |
| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2261822 19.01.2026 CET/CEST
|
| 12.01.2026 | Fabasoft AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
|
Fabasoft AG
/ Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b, Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Fabasoft AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
12.01.2026 / 09:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Fabasoft AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b, Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Erwerb eigener Aktien – 4. Zwischenmeldung
Linz, 12.01.2026 – Die Fabasoft AG (AT0000785407) kauft seit dem 15. Dezember 2025 im Rahmen ihres mit Bekanntmachung vom 11. Dezember 2025 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit a der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 angekündigten Aktienrückkaufprogramms („Aktienrückkaufprogramm 2025 II“) eigene Aktien über die Börse zurück.
Im Zeitraum vom 5. Januar 2026 bis einschließlich 9. Januar 2026 hat die Fabasoft AG insgesamt 10.265 Aktien erworben:
| Datum |
Stück Aktien |
Durchschnittskurs (EUR) |
Volumen (EUR) |
| 05.01.2026 |
2.280 |
16,100000 |
36.708,00 |
| 06.01.2026 |
2.221 |
16,100000 |
35.758,10 |
| 07.01.2026 |
2.163 |
16,171174 |
34.978,25 |
| 08.01.2026 |
1.642 |
16,491748 |
27.079,45 |
| 09.01.2026 |
1.959 |
16,855564 |
33.020,05 |
Der Erwerb der Aktien der Fabasoft AG erfolgte ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Fabasoft AG beauftragte Bank. Diese führt den Rückkauf in Anwendung der Safe-Harbor-Regelungen unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft durch.
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2025 II seit dem 15. Dezember 2025 bis einschließlich 9. Januar 2026 erworbenen Aktien beläuft sich somit auf 53.768 Aktien. Dies entspricht einem Gesamtvolumen (ohne Erwerbsnebenkosten) von EUR 865.618,45.
Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind auf der Internetseite der Fabasoft AG www.fabasoft.com im Bereich Investoren / Kapitalmaßnahmen / Aktienrückkaufprogramm 2025 II unter https://www.fabasoft.com/de/investor-relations/kapitalmassnahmen/aktienrueckkaufprogramm-2025-2 veröffentlicht.
Kontakt:
Mag. Klaus Fahrnberger
Investor Relations Manager
E-Mail: ir@fabasoft.com
Telefon: +43 732 60 61 62 0
Fabasoft AG (ISIN AT0000785407; WKN 922985; Bloomberg Code FAA GY; Reuters Code FAAS.DE)
12.01.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
|
| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Fabasoft AG |
|
Honauerstraße 4 |
|
4020 Linz |
|
Österreich |
| Internet: |
www.fabasoft.com |
| |
| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2258228 12.01.2026 CET/CEST
|
| 05.01.2026 | Fabasoft AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
|
Fabasoft AG
/ Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b, Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Fabasoft AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
05.01.2026 / 09:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Fabasoft AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b, Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Erwerb eigener Aktien – 3. Zwischenmeldung
Linz, 05.01.2026 – Die Fabasoft AG (AT0000785407) kauft seit dem 15. Dezember 2025 im Rahmen ihres mit Bekanntmachung vom 11. Dezember 2025 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit a der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 angekündigten Aktienrückkaufprogramms („Aktienrückkaufprogramm 2025 II“) eigene Aktien über die Börse zurück.
Im Zeitraum vom 29. Dezember 2025 bis einschließlich 2. Januar 2026 hat die Fabasoft AG insgesamt 11.326 Aktien erworben:
| Datum |
Stück Aktien |
Durchschnittskurs (EUR) |
Volumen (EUR) |
| 29.12.2025 |
4.170 |
15,992926 |
66.690,50 |
| 30.12.2025 |
4.094 |
16,000000 |
65.504,00 |
| 31.12.2025 |
0 |
n/a |
0,00 |
| 01.01.2026 |
0 |
n/a |
0,00 |
| 02.01.2026 |
3.062 |
16,150000 |
49.451,30 |
Der Erwerb der Aktien der Fabasoft AG erfolgte ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Fabasoft AG beauftragte Bank. Diese führt den Rückkauf in Anwendung der Safe-Harbor-Regelungen unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft durch.
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2025 II seit dem 15. Dezember 2025 bis einschließlich 2. Januar 2026 erworbenen Aktien beläuft sich somit auf 43.503 Aktien. Dies entspricht einem Gesamtvolumen (ohne Erwerbsnebenkosten) von EUR 698.074,60.
Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind auf der Internetseite der Fabasoft AG www.fabasoft.com im Bereich Investoren / Kapitalmaßnahmen / Aktienrückkaufprogramm 2025 II unter https://www.fabasoft.com/de/investor-relations/kapitalmassnahmen/aktienrueckkaufprogramm-2025-2 veröffentlicht.
Kontakt:
Mag. Klaus Fahrnberger
Investor Relations Manager
E-Mail: ir@fabasoft.com
Telefon: +43 732 60 61 62 0
Fabasoft AG (ISIN AT0000785407; WKN 922985; Bloomberg Code FAA GY; Reuters Code FAAS.DE)
05.01.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
|
| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Fabasoft AG |
|
Honauerstraße 4 |
|
4020 Linz |
|
Österreich |
| Internet: |
www.fabasoft.com |
| |
| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2254108 05.01.2026 CET/CEST
|
| 29.12.2025 | Fabasoft AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
|
Fabasoft AG
/ Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b, Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Fabasoft AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
29.12.2025 / 09:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Fabasoft AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b, Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Erwerb eigener Aktien – 2. Zwischenmeldung
Linz, 29.12.2025 – Die Fabasoft AG (AT0000785407) kauft seit dem 15. Dezember 2025 im Rahmen ihres mit Bekanntmachung vom 11. Dezember 2025 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit a der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 angekündigten Aktienrückkaufprogramms („Aktienrückkaufprogramm 2025 II“) eigene Aktien über die Börse zurück.
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2025 bis einschließlich 26. Dezember 2025 hat die Fabasoft AG insgesamt 9.196 Aktien erworben:
| Datum |
Stück Aktien |
Durchschnittskurs (EUR) |
Volumen (EUR) |
| 22.12.2025 |
4.594 |
16,000000 |
73.504,00 |
| 23.12.2025 |
4.602 |
15,995187 |
73.609,85 |
| 24.12.2025 |
0 |
n/a |
0,00 |
| 25.12.2025 |
0 |
n/a |
0,00 |
| 26.12.2025 |
0 |
n/a |
0,00 |
Der Erwerb der Aktien der Fabasoft AG erfolgte ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Fabasoft AG beauftragte Bank. Diese führt den Rückkauf in Anwendung der Safe-Harbor-Regelungen unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft durch.
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2025 II seit dem 15. Dezember 2025 bis einschließlich 26. Dezember 2025 erworbenen Aktien beläuft sich somit auf 32.177 Aktien.
Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind auf der Internetseite der Fabasoft AG www.fabasoft.com im Bereich Investoren / Kapitalmaßnahmen / Aktienrückkaufprogramm 2025 II unter https://www.fabasoft.com/de/investor-relations/kapitalmassnahmen/aktienrueckkaufprogramm-2025-2 veröffentlicht.
Kontakt:
Mag. Klaus Fahrnberger
Investor Relations Manager
E-Mail: ir@fabasoft.com
Telefon: +43 732 60 61 62 0
Fabasoft AG (ISIN AT0000785407; WKN 922985; Bloomberg Code FAA GY; Reuters Code FAAS.DE)
29.12.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
|
| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Fabasoft AG |
|
Honauerstraße 4 |
|
4020 Linz |
|
Österreich |
| Internet: |
www.fabasoft.com |
| |
| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2251614 29.12.2025 CET/CEST
|
| 22.12.2025 | Fabasoft AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
|
Fabasoft AG
/ Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b, Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Fabasoft AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
22.12.2025 / 07:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Fabasoft AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b, Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Erwerb eigener Aktien – 1. Zwischenmeldung
Linz, 22.12.2025 – Die Fabasoft AG (AT0000785407) kauft seit dem 15. Dezember 2025 im Rahmen ihres mit Bekanntmachung vom 11. Dezember 2025 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit a der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 angekündigten Aktienrückkaufprogramms („Aktienrückkaufprogramm 2025 II“) eigene Aktien über die Börse zurück.
Im Zeitraum vom 15. Dezember 2025 bis einschließlich 19. Dezember 2025 hat die Fabasoft AG insgesamt 22.981 Aktien erworben:
| Datum |
Stück Aktien |
Durchschnittskurs (EUR) |
Volumen (EUR) |
| 15.12.2025 |
4.664 |
16,250000 |
75.790,00 |
| 16.12.2025 |
4.624 |
16,100000 |
74.446,40 |
| 17.12.2025 |
4.668 |
15,998843 |
74.682,60 |
| 18.12.2025 |
4.664 |
16,000000 |
74.624,00 |
| 19.12.2025 |
4.361 |
15,999071 |
69.771,95 |
Der Erwerb der Aktien der Fabasoft AG erfolgte ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Fabasoft AG beauftragte Bank. Diese führt den Rückkauf in Anwendung der Safe-Harbor-Regelungen unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft durch.
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2025 II seit dem 15. Dezember 2025 bis einschließlich 19. Dezember 2025 erworbenen Aktien beläuft sich somit auf 22.981 Aktien.
Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind auf der Internetseite der Fabasoft AG www.fabasoft.com im Bereich Investoren / Kapitalmaßnahmen / Aktienrückkaufprogramm 2025 II unter https://www.fabasoft.com/de/investor-relations/kapitalmassnahmen/aktienrueckkaufprogramm-2025-2 veröffentlicht.
Kontakt:
Mag. Klaus Fahrnberger
Investor Relations Manager
E-Mail: ir@fabasoft.com
Telefon: +43 732 60 61 62 0
Fabasoft AG (ISIN AT0000785407; WKN 922985; Bloomberg Code FAA GY; Reuters Code FAAS.DE)
22.12.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
|
| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Fabasoft AG |
|
Honauerstraße 4 |
|
4020 Linz |
|
Österreich |
| Internet: |
www.fabasoft.com |
| |
| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2249636 22.12.2025 CET/CEST
|
| 11.12.2025 | Fabasoft AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
|
Fabasoft AG
/ Fabasoft AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Fabasoft AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
11.12.2025 / 08:30 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Fabasoft AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 – Aktienrückkaufprogramm
Linz, am 11. Dezember 2025 – Der vom Vorstand der Fabasoft AG mit Zustimmung des Aufsichtsrates am 10. Dezember 2025 beschlossene und mit Ad-hoc-Mitteilung vom gleichen Tage angekündigte Aktienrückkauf beginnt am 15. Dezember 2025. Im Zeitraum vom 15. Dezember 2025 bis längstens 31. Januar 2027 sollen dabei eigene Aktien der Fabasoft AG (AT0000785407) bis zu einem Gesamterwerbspreis (ohne Nebenkosten) von maximal EUR 1 Mio. über die Börse zurückgekauft werden („Aktienrückkaufprogramm“).
Der Vorstand macht dabei von der am 9. Juli 2025 von der Hauptversammlung beschlossenen Ermächtigung gemäß § 65 Abs. 1 Ziff. 4 und 8 AktG (Österreich) Gebrauch. Danach ist die Fabasoft AG ermächtigt, für die Dauer von 30 Monaten eigene Aktien in einem Umfang von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Dies entspricht bei einem Grundkapital der Fabasoft AG von EUR 11.000.000, eingeteilt in 11.000.000 Stückaktien, höchstens 1.100.000 Aktien. Derzeit hält die Fabasoft AG 350.849 eigene Aktien, so dass unter der Ermächtigung noch höchstens 749.151 Aktien erworben werden können.
Die Ermächtigung vom 9. Juli 2025 kann ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Fabasoft AG ausgeübt werden. Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Börsenkurs um nicht mehr als 10 % über- und um nicht mehr als 20% unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt der durchschnittliche Börsenschlusskurs im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse der letzten 5 Börsenhandelstage vor Festlegung des jeweiligen Kaufpreises. Auf Basis des derzeitigen Kursniveaus (EUR 15,90, XETRA-Schlusskurs vom 10. Dezember 2025) entspricht dies bei EUR 1 Mio. bis zu 62.893 Aktien und etwa 0,6% des Grundkapitals.
Der Rückkauf erfolgt nach Maßgabe von Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 (nachfolgend: „EU-VO 2016/1052“) mit Ausnahme von Art. 2 Abs. 1 a) EU-VO 2016/1052. Die erworbenen Aktien können zu allen von der Hauptversammlung am 9. Juli 2025 genehmigten Zwecken verwendet werden.
Der Aktienrückkauf wird im Auftrag und für Rechnung der Fabasoft AG durch Einschaltung eines unabhängigen Kreditinstituts erfolgen, das seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Fabasoft AG entsprechend Art. 4 Abs. 2 b) EU-VO 2016/1052 unabhängig und unbeeinflusst von der Fabasoft AG trifft.
Das von der Gesellschaft im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms beauftragte Kreditinstitut ist weiter verpflichtet, die Handelsbedingungen des Art. 3 EU-VO 2016/1052 und die Bestimmungen der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 9. Juli 2025 einzuhalten. Insbesondere werden die Aktien der Fabasoft AG nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Darüber hinaus wird das Kreditinstitut für die Fabasoft AG an einem Handelstag nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird gemäß Art. 3 Abs. 3 UAbs. 2 b) EU-VO 2016/1052 berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin.
Der Vorstand der Fabasoft AG kann das Aktienrückkaufprogramm im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit beenden, aussetzen und wieder aufnehmen.
Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die Fabasoft AG die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website (https://www.fabasoft.com) unter der Rubrik „Investoren / Kapitalmaßnahmen / Aktienrückkaufprogramm 2025 II“ veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.
Über Fabasoft:
Fabasoft ist ein Softwareproduktunternehmen und Cloud-Dienstleister für Dokumenten- und Prozessmanagement. Als österreichischer IT-Innovationsführer sowie DACH-Marktführer im Bereich elektronischer Akten setzt das börsennotierte Unternehmen neue Maßstäbe für effiziente und skalierbare Geschäftsabläufe. In einem digitalen Ökosystem – der Fabasphere – bietet Fabasoft vernetzte Software Solutions für dokumentenintensive Business-Prozesse. Die Produkte digitalisieren, vereinfachen und beschleunigen geschäftliche Abläufe – unterstützt durch den gezielten Einsatz künstlicher Intelligenz, die Informationen kontextbasiert verarbeitet und Workflows automatisiert steuert. Entwicklung, Betrieb und Datenhaltung in der EU und der Schweiz stellen die volle digitale Souveränität sicher.
Fabasoft AG (ISIN AT0000785407; WKN 922985; Bloomberg Code FAA GY; Reuters Code FAAS.DE)
Linz, 11. Dezember 2025
Mag. Klaus Fahrnberger, Investor Relations Manager
E-Mail: ir@fabasoft.com, Telefon: +43 732 60 61 62 0
11.12.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
|
| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Fabasoft AG |
|
Honauerstraße 4 |
|
4020 Linz |
|
Österreich |
| Internet: |
www.fabasoft.com |
| |
| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2243718 11.12.2025 CET/CEST
|
| 10.12.2025 | Fabasoft AG: Fabasoft AG beschließt Aktienrückkauf
|
Fabasoft AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Fabasoft AG: Fabasoft AG beschließt Aktienrückkauf
10.12.2025 / 19:05 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Art. 17 Verordnung (EU) 596/2014
Fabasoft AG beschließt Aktienrückkauf
Linz, am 10. Dezember 2025 – Der Vorstand der Fabasoft AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, von der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juli 2025 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Ziffer 4 und gemäß § 65 Abs. 1 Ziffer 8 Aktiengesetz (öAktG) Gebrauch zu machen. Es sollen Aktien der Fabasoft AG bis zu einem Gesamtvolumen (ohne Erwerbsnebenkosten) von maximal EUR 1.000.000,00 (in Worten: Euro 1 Million) erworben werden. Auf Basis des derzeitigen Kursniveaus (XETRA-Schlusskurs, Stand: 10. Dezember 2025) wären dies etwa 0,6% des Grundkapitals der Gesellschaft.
Der Aktienrückkauf soll unter Führung einer Bank durchgeführt werden, die ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Der Erwerb erfolgt über die Börse unter Beachtung der sogenannten Safe-Harbour-Regelung in Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 mit Ausnahme des Rückerwerbszwecks. Dieser ist weiter gefasst als von Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 vorgesehen. So können die Aktien zu sämtlichen in der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 9. Juli 2025 genannten Zwecken verwendet werden.
Der Aktienrückkauf soll voraussichtlich am 15. Dezember 2025 beginnen und längstens bis zum 31. Januar 2027 laufen. Weitere Einzelheiten werden von der Fabasoft AG vor Beginn des Rückkaufprogramms veröffentlicht.
Über Fabasoft:
Fabasoft ist ein Softwareproduktunternehmen und Cloud-Dienstleister für Dokumenten- und Prozessmanagement. Als österreichischer IT-Innovationsführer sowie DACH-Marktführer im Bereich elektronischer Akten setzt das börsennotierte Unternehmen neue Maßstäbe für effiziente und skalierbare Geschäftsabläufe. In einem digitalen Ökosystem – der Fabasphere – bietet Fabasoft vernetzte Software Solutions für dokumentenintensive Business-Prozesse. Die Produkte digitalisieren, vereinfachen und beschleunigen geschäftliche Abläufe – unterstützt durch den gezielten Einsatz künstlicher Intelligenz, die Informationen kontextbasiert verarbeitet und Workflows automatisiert steuert. Entwicklung, Betrieb und Datenhaltung in der EU und der Schweiz stellen die volle digitale Souveränität sicher.
Fabasoft AG (ISIN AT0000785407; WKN 922985; Bloomberg Code FAA GY; Reuters Code FAAS.DE)
Linz, 10. Dezember 2025
Mag. Klaus Fahrnberger, Investor Relations Manager
E-Mail: ir@fabasoft.com, Telefon: +43 732 60 61 62 0
Ende der Insiderinformation
10.12.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
|
| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Fabasoft AG |
|
Honauerstraße 4 |
|
4020 Linz |
|
Österreich |
| Telefon: |
+43 732 606 162 |
| Fax: |
+43 732 606 162 609 |
| E-Mail: |
ir@fabasoft.com |
| Internet: |
www.fabasoft.com |
| ISIN: |
AT0000785407 |
| WKN: |
922985 |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
| EQS News ID: |
2243582 |
| |
| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2243582 10.12.2025 CET/CEST
|
| 10.12.2025 | Fabasoft AG: Fabasoft AG beschließt Aktienrückkauf
|
Fabasoft AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Fabasoft AG: Fabasoft AG beschließt Aktienrückkauf
10.12.2025 / 19:05 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Art. 17 Verordnung (EU) 596/2014
Fabasoft AG beschließt Aktienrückkauf
Linz, am 10. Dezember 2025 – Der Vorstand der Fabasoft AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, von der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juli 2025 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Ziffer 4 und gemäß § 65 Abs. 1 Ziffer 8 Aktiengesetz (öAktG) Gebrauch zu machen. Es sollen Aktien der Fabasoft AG bis zu einem Gesamtvolumen (ohne Erwerbsnebenkosten) von maximal EUR 1.000.000,00 (in Worten: Euro 1 Million) erworben werden. Auf Basis des derzeitigen Kursniveaus (XETRA-Schlusskurs, Stand: 10. Dezember 2025) wären dies etwa 0,6% des Grundkapitals der Gesellschaft.
Der Aktienrückkauf soll unter Führung einer Bank durchgeführt werden, die ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Der Erwerb erfolgt über die Börse unter Beachtung der sogenannten Safe-Harbour-Regelung in Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 mit Ausnahme des Rückerwerbszwecks. Dieser ist weiter gefasst als von Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 vorgesehen. So können die Aktien zu sämtlichen in der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 9. Juli 2025 genannten Zwecken verwendet werden.
Der Aktienrückkauf soll voraussichtlich am 15. Dezember 2025 beginnen und längstens bis zum 31. Januar 2027 laufen. Weitere Einzelheiten werden von der Fabasoft AG vor Beginn des Rückkaufprogramms veröffentlicht.
Über Fabasoft:
Fabasoft ist ein Softwareproduktunternehmen und Cloud-Dienstleister für Dokumenten- und Prozessmanagement. Als österreichischer IT-Innovationsführer sowie DACH-Marktführer im Bereich elektronischer Akten setzt das börsennotierte Unternehmen neue Maßstäbe für effiziente und skalierbare Geschäftsabläufe. In einem digitalen Ökosystem – der Fabasphere – bietet Fabasoft vernetzte Software Solutions für dokumentenintensive Business-Prozesse. Die Produkte digitalisieren, vereinfachen und beschleunigen geschäftliche Abläufe – unterstützt durch den gezielten Einsatz künstlicher Intelligenz, die Informationen kontextbasiert verarbeitet und Workflows automatisiert steuert. Entwicklung, Betrieb und Datenhaltung in der EU und der Schweiz stellen die volle digitale Souveränität sicher.
Fabasoft AG (ISIN AT0000785407; WKN 922985; Bloomberg Code FAA GY; Reuters Code FAAS.DE)
Linz, 10. Dezember 2025
Mag. Klaus Fahrnberger, Investor Relations Manager
E-Mail: ir@fabasoft.com, Telefon: +43 732 60 61 62 0
Ende der Insiderinformation
10.12.2025 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group
|
| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Fabasoft AG |
|
Honauerstraße 4 |
|
4020 Linz |
|
Österreich |
| Telefon: |
+43 732-606162-0 |
| Fax: |
+43 732-606162-609 |
| E-Mail: |
ir@fabasoft.com |
| Internet: |
www.fabasoft.com |
| ISIN: |
AT0000785407 |
| WKN: |
922985 |
| EQS News ID: |
2243564 |
| Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Stuttgart, München, Hamburg, Düsseldorf |
| |
| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2243564 10.12.2025 CET/CEST
|
| 27.11.2025 | Fabasoft AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
|
Fabasoft AG
/ Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Fabasoft AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
27.11.2025 / 10:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Fabasoft AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Erwerb eigener Aktien – 10. Zwischenmeldung und Abschlussmeldung
Linz, 27.11.2025 – Die Fabasoft AG (AT0000785407) hat das am 25. September 2025 begonnene Aktienrückkaufprogramm am 26. November 2025 abgeschlossen.
Im Zeitraum vom 25. September 2025 bis einschließlich 26. November 2025 hat die Fabasoft AG insgesamt 127.222 Aktien im Rahmen des mit Ad-hoc Mitteilung vom 23. September 2025 und Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 vom 24. September 2025 bekannt gemachten Aktienrückkaufprogramms der Fabasoft AG erworben. Der an der Börse gezahlte Kaufpreis betrug durchschnittlich EUR 15,7205 je Aktie. Insgesamt wurden Aktien zu einem Gesamtkaufpreis von EUR 1.999.992,45 zurückgekauft. Damit wurde das für das Aktienrückkaufprogramm zur Verfügung stehende Gesamtvolumen von maximal EUR 2 Mio. ausgeschöpft (alle Beträge jeweils ohne Erwerbsnebenkosten).
Zuletzt hat die Fabasoft AG im Zeitraum vom 24. November 2025 bis einschließlich 26. November 2025 insgesamt 14.303 Aktien erworben:
| Datum |
Stück Aktien |
Durchschnittskurs (EUR) |
Volumen (EUR) |
| 24.11.2025 |
6.464 |
15,900000 |
102.777,60 |
| 25.11.2025 |
6.519 |
15,909741 |
103.715,60 |
| 26.11.2025 |
1.320 |
15,700000 |
20.724,00 |
Der Erwerb der Aktien der Fabasoft AG erfolgte ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Fabasoft AG beauftragte Bank. Diese führte den Rückkauf in Anwendung der Safe-Harbor-Regelungen unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft durch.
Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind auf der Internetseite der Fabasoft AG www.fabasoft.com im Bereich Investoren / Kapitalmaßnahmen / Aktienrückkauf 2025 unter www.fabasoft.com/de/investor-relations/kapitalmassnahmen/aktienrueckkaufprogramm-2025 veröffentlicht.
Kontakt:
Mag. Klaus Fahrnberger
Investor Relations Manager
E-Mail: ir@fabasoft.com
Telefon: +43 732 60 61 62 0
Fabasoft AG (ISIN AT0000785407; WKN 922985; Bloomberg Code FAA GY; Reuters Code FAAS.DE)
27.11.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Originalinhalt anzeigen: EQS News
|
| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Fabasoft AG |
|
Honauerstraße 4 |
|
4020 Linz |
|
Österreich |
| Internet: |
www.fabasoft.com |
| |
| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2236776 27.11.2025 CET/CEST
|