| 13.11.2025 | BayWa AG: Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
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BayWa AG
/ Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte
BayWa AG: Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
13.11.2025 / 11:54 CET/CEST
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Veröffentlichung über neue Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG
1. Angaben zum Emittenten
BayWa AG
Arabellastraße 4
81925 München
Deutschland
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2. Art der Kapitalmaßnahme oder sonstigen Maßnahme
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Art der Kapitalmaßnahme oder sonstigen Maßnahme |
Stand zum / Datum der Wirksamkeit |
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Ausgabe von Bezugsaktien (§ 41 Abs. 2 WpHG) |
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| X |
Sonstige (Kapital-)Maßnahme (§ 41 Abs. 1 WpHG) |
11.11.2025 |
3. Neue Gesamtzahl der Stimmrechte:
100330769 davon Anzahl Mehrstimmrechte: 0 |
13.11.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2229366 13.11.2025 CET/CEST
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| 11.11.2025 | BayWa AG schließt Bezugsrechtskapitalerhöhung erfolgreich ab
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BayWa AG
/ Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
BayWa AG schließt Bezugsrechtskapitalerhöhung erfolgreich ab
11.11.2025 / 08:21 CET/CEST
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BayWa AG schließt Bezugsrechtskapitalerhöhung erfolgreich ab
München, 11. November 2025 – Die BayWa AG (die “Gesellschaft”, Börsenticker: BYW6, ISIN: DE0005194062, WKN: 519406) hat die am 24. Oktober 2025 bekannt gegebene Bezugsrechtskapitalerhöhung erfolgreich abgeschlossen. In der zweiten Tranche wurden insgesamt 27.460.578 neue, auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) der Gesellschaft ("Neue Aktien") in der Bezugsfrist vom 28. Oktober 2025 bis zum 10. November 2025 (jeweils einschließlich) im Bezugsverhältnis von 1:2, d. h. eine bestehende Aktie berechtigt den Inhaber, zwei neue Aktien zu zeichnen, zum Bezugspreis von EUR 2,79 je Neuer Aktie ("Bezugspreis") nach den Bedingungen und Bestimmungen des im Bundesanzeiger veröffentlichten Bezugsangebots ("Bezugsangebot") angeboten.
Die Kapitalerhöhung war darauf ausgerichtet, einen Bruttoemissionserlös von mindestens EUR 150,0 Millionen und bis zu EUR 201,6 Millionen zu erzielen. Insgesamt wurden aus beiden Tranchen, einschließlich der Rump-Platzierung, rund EUR 179 Millionen erlöst. Dies entspricht einer Gesamtzeichnungsquote von rund 89%.
Die Ankeraktionäre Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-Aktiengesellschaft (BRB) und Raiffeisen Agrar Invest AG (RAI) hatten sich zudem im Zuge ihrer Back-Stop-Verpflichtung Neue Aktien von bis zu EUR 25 Millionen übernehmen, um einen Bruttoemissionserlös der Gesellschaft von zumindest EUR 150 Millionen aus beiden Tranchen zu gewährleisten. Aufgrund der guten Nachfrage des Bezugsangebots wird eine Übernahme aus der Back-Stop-Verpflichtung nicht erforderlich sein. Damit wurde das Angebot erfolgreich beendet. ]
Die zweite Tranche der Kapitalerhöhung bedarf zu ihrer Wirksamkeit noch der Eintragung in das Handelsregister, deren Anmeldung voraussichtlich am oder um den 13. November 2025 erfolgen wird. Das Grundkapital der Gesellschaft wird sich somit von derzeit 80.934.591 Aktien um 19.396.178 Aktien auf 100.330.769 Aktien erhöhen. Die Lieferung der neuen Aktien aus der zweiten Tranche gegen Zahlung des Bezugs- bzw. Platzierungspreises wird voraussichtlich ebenfalls am 18. November 2025 erfolgen.
Die Notierungsaufnahme der Neuen Aktien aus den beiden Tranchen der Kapitalerhöhung, d.h. für gesamt 64.199.046 Neue Aktien, am Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) und am Regulierten Markt der Börse München erfolgt voraussichtlich am oder um den 18. November 2025.
Die Transaktion wurde von der Baader Bank AG als alleiniger Globaler Coordinator begleitet.
Wichtiger Hinweis
Diese Mitteilung dient ausschließlich der Einhaltung der anwendbaren Offenlegungspflichten und stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder Zeichnung von Wertpapieren der BayWa AG dar.
Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder Südafrika oder einer anderen Jurisdiktion, in der die Verbreitung, Freigabe oder Veröffentlichung eingeschränkt oder untersagt ist, veröffentlicht, verbreitet oder übermittelt werden. Diese Mitteilung stellt kein Angebot von Wertpapieren zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft (die Wertpapiere) in den Vereinigten Staaten oder in einer anderen Jurisdiktion dar. Die Verbreitung dieser Mitteilung in Jurisdiktionen ist möglicherweise gesetzlichen Beschränkungen unterworfen, und Personen, die in den Besitz dieser Mitteilung gelangen, sollten sich daher über solche Beschränkungen informieren und diese beachten. Die Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die wertpapierrechtlichen Vorschriften der betreffenden Jurisdiktion darstellen.
Die Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der Securities Act) oder den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Jurisdiktion der Vereinigten Staaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, es liegt eine Ausnahme von den Registrierungsanforderungen des Securities Act und den geltenden staatlichen oder lokalen Wertpapiergesetzen vor oder Angebot oder Verkauf erfolgen in einer Transaktion, die diesen nicht unterliegt. Es wird kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten stattfinden.
Diese Mitteilung dient der Information und stellt keinen Prospekt im Sinne der Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129, in der jeweils gültigen Fassung) (die Prospektverordnung) dar. Das öffentliche Angebot bestimmter Wertpapiere in Deutschland erfolgt erst nach Veröffentlichung, mittels und auf der Grundlage des durch die BaFin gebilligten Prospekts der Gesellschaft. Anleger sollten eine Entscheidung zur Zeichnung oder zum Kauf von in dieser Mitteilung bezeichneten Wertpapieren ausschließlich auf der Grundlage von Informationen treffen, die in dem von der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Angebot zu veröffentlichenden Prospekt zum Angebot (zusammen mit etwaigen Änderungsfassungen oder Nachträgen) enthalten sind, und sie sollten den Prospekt (zusammen mit etwaigen Änderungsfassungen oder Nachträgen) lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, damit sie sich vollumfänglich über die mit einer Entscheidung zur Anlage in die Wertpapiere verbundenen möglichen Risiken und Vorteile im Klaren sind.
Kontakt:
Josko Radeljic, BayWa AG
Head of Investor Relations
Tel: +49 (0) 89 9222 3887
E-Mail:josko.radeljic@baywa.de
11.11.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2227400 11.11.2025 CET/CEST
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| 10.11.2025 | BayWa AG gibt vorläufige Bezugsquote der Bezugsrechtskapitalerhöhung bekannt und startet die Platzierung der nicht bezogenen Aktien am Markt
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BayWa AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
BayWa AG gibt vorläufige Bezugsquote der Bezugsrechtskapitalerhöhung bekannt und startet die Platzierung der nicht bezogenen Aktien am Markt
10.11.2025 / 17:51 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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BayWa AG gibt vorläufige Bezugsquote der Bezugsrechtskapitalerhöhung bekannt und startet die Platzierung der nicht bezogenen Aktien am Markt
München, 10. November 2025 – Bezugnehmend auf die Veröffentlichung vom 24. Oktober 2025 gibt die BayWa AG (die “Gesellschaft”) das vorläufige Ergebnis der Bezugsrechtsemission bekannt. Von den insgesamt 27.368.508 angebotenen Neuen Aktien wurden im Rahmen des Bezugsangebots ca. 17,7 Millionen Neue Aktien bezogen. Dies entspricht rund 65% der insgesamt angebotenen Neuen Aktien.
Wie bereits in früheren Ankündigungen sowie im Wertpapierprospekt erwähnt, werden nicht bezogene Aktien im Markt platziert. Diese Aktien werden ab sofort qualifizierten institutionellen Investoren im Wege einer Privatplatzierung gemäß den geltenden wertpapierrechtlichen Bestimmungen angeboten (die “Rump-Platzierung”).
Eine weitere Mitteilung über das Ergebnis der Rump-Platzierung sowie die endgültige Bezugsquote des Bezugsangebots wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.
Wichtiger Hinweis
Diese Mitteilung dient ausschließlich der Einhaltung der anwendbaren Offenlegungspflichten und stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder Zeichnung von Wertpapieren der BayWa AG dar.
Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder Südafrika oder einer anderen Jurisdiktion, in der die Verbreitung, Freigabe oder Veröffentlichung eingeschränkt oder untersagt ist, veröffentlicht, verbreitet oder übermittelt werden. Diese Mitteilung stellt kein Angebot von Wertpapieren zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft (die Wertpapiere) in den Vereinigten Staaten oder in einer anderen Jurisdiktion dar. Die Verbreitung dieser Mitteilung in Jurisdiktionen ist möglicherweise gesetzlichen Beschränkungen unterworfen, und Personen, die in den Besitz dieser Mitteilung gelangen, sollten sich daher über solche Beschränkungen informieren und diese beachten. Die Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die wertpapierrechtlichen Vorschriften der betreffenden Jurisdiktion darstellen.
Die Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der Securities Act) oder den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Jurisdiktion der Vereinigten Staaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, es liegt eine Ausnahme von den Registrierungsanforderungen des Securities Act und den geltenden staatlichen oder lokalen Wertpapiergesetzen vor oder Angebot oder Verkauf erfolgen in einer Transaktion, die diesen nicht unterliegt. Es wird kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten stattfinden.
Diese Mitteilung dient der Information und stellt keinen Prospekt im Sinne der Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129, in der jeweils gültigen Fassung) (die Prospektverordnung) dar. Das öffentliche Angebot bestimmter Wertpapiere in Deutschland erfolgt erst nach Veröffentlichung, mittels und auf der Grundlage des durch die BaFin gebilligten Prospekts der Gesellschaft. Anleger sollten eine Entscheidung zur Zeichnung oder zum Kauf von in dieser Mitteilung bezeichneten Wertpapieren ausschließlich auf der Grundlage von Informationen treffen, die in dem von der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Angebot zu veröffentlichenden Prospekt zum Angebot (zusammen mit etwaigen Änderungsfassungen oder Nachträgen) enthalten sind, und sie sollten den Prospekt (zusammen mit etwaigen Änderungsfassungen oder Nachträgen) lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, damit sie sich vollumfänglich über die mit einer Entscheidung zur Anlage in die Wertpapiere verbundenen möglichen Risiken und Vorteile im Klaren sind.
Kontakt:
Josko Radeljic, BayWa AG,
Head of Investor Relations,
Tel. +49 (0)89/9222-3887,
E-Mail: josko.radeljic@baywa.de
Dr. Frank Herkenhoff, BayWa AG,
Head of Corporate Communications,
Tel. +49 (0)89/9222-3680,
E-Mail: frank.herkenhoff@baywa.de
Ende der Insiderinformation
10.11.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2227190 10.11.2025 CET/CEST
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| 30.10.2025 | BayWa AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
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BayWa AG
/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
BayWa AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
30.10.2025 / 11:40 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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2221238 30.10.2025 CET/CEST
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| 24.10.2025 | BayWa AG startet zweite Tranche der Kapitalerhöhung
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BayWa AG
/ Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
BayWa AG startet zweite Tranche der Kapitalerhöhung
24.10.2025 / 15:12 CET/CEST
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BayWa AG startet zweite Tranche der Kapitalerhöhung
München, 24. Oktober 2025 – Der Vorstand der BayWa AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 23. Oktober die Durchführung der zweiten Tranche der Kapitalerhöhung beschlossen und setzt damit den Restrukturierungsplan weiter um. In der bereits erfolgten ersten Tranche der Kapitalerhöhung hatten die Ankeraktionäre Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-Aktiengesellschaft (BRB) und Raiffeisen Agrar Invest AG (RAI) neue Aktien im Wert von rund EUR 125 Mio. gezeichnet.
Der Bezugspreis beträgt EUR 2,79 je neuer Aktie, das Bezugsverhältnis ist 1 zu 2, d. h. eine bestehende Aktie berechtigt den Inhaber, zwei neue Aktien zu zeichnen. Die BayWa-Aktionäre, mit Ausnahme der Ankeraktionäre BRB und RAI, können bis zu 27.368.508 neue Aktien zeichnen. Weitere 92.070 neue Aktien, die bei der ersten Tranche der Kapitalerhöhung nicht gezeichnet wurden, werden den Ankeraktionären angeboten. Die Ankeraktionäre haben sich gegenüber der BayWa AG verpflichtet, im Zuge der zweiten Tranche der Kapitalerhöhung ein Mindestemissionsvolumen von EUR 25 Mio. zu generieren. Entsprechend wird sich der Bruttoemissionserlös, inkl. der bereits erfolgen ersten Tranche von EUR 125 Mio., auf EUR 150 Mio. bis EUR 201,6 Mio. belaufen. Der erforderliche Wertpapierprospekt wurde am 24. Oktober 2025 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligt. Die gesetzlichen Bezugsrechte werden über die Baader Bank Aktiengesellschaft gewährt. Die Bezugsfrist beginnt am 28. Oktober und endet mit Ablauf des 10. November 2025. Die Bezugsrechte können vom 28. Oktober bis einschließlich 5. November 2025 an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden. Voraussichtlich Mitte November wird die Kapitalerhöhung vollständig vollzogen sein.
Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte findet nicht statt. neue Aktien, für die während der Bezugsfrist keine Bezugsrechte ausgeübt wurden, sollen ausgewählten qualifizierten Anlegern im Rahmen einer internationalen Privatplatzierung angeboten werden oder nach Ablauf der Bezugsfrist am Markt veräußert werden, jeweils zu einem Preis, der mindestens dem Bezugspreis entspricht.
Die Kapitalerhöhung beruht auf dem vom Restrukturierungsgericht bestätigten StaRUG-Plan der BayWa AG und sieht insgesamt die Ausgabe von bis zu 72.263.446 neuen Aktien vor. Der Wertpapierprospekt ist auf der Webseite der BayWa AG www.baywa.com unter „Kapitalerhöhung 2025“ verfügbar.
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Die Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der Securities Act) oder den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Jurisdiktion der Vereinigten Staaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, es liegt eine Ausnahme von den Registrierungsanforderungen des Securities Act und den geltenden staatlichen oder lokalen Wertpapiergesetzen vor oder Angebot oder Verkauf erfolgen in einer Transaktion, die diesen nicht unterliegt. Es wird kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten stattfinden.
Diese Mitteilung dient der Information und stellt keinen Prospekt im Sinne der Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129, in der jeweils gültigen Fassung) (die Prospektverordnung) dar. Das öffentliche Angebot bestimmter Wertpapiere in Deutschland erfolgt erst nach Veröffentlichung, mittels und auf der Grundlage des durch die BaFin gebilligten Prospekts der Gesellschaft. Anleger sollten eine Entscheidung zur Zeichnung oder zum Kauf von in dieser Mitteilung bezeichneten Wertpapieren ausschließlich auf der Grundlage von Informationen treffen, die in dem von der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Angebot zu veröffentlichenden Prospekt zum Angebot (zusammen mit etwaigen Änderungsfassungen oder Nachträgen) enthalten sind, und sie sollten den Prospekt (zusammen mit etwaigen Änderungsfassungen oder Nachträgen) lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, damit sie sich vollumfänglich über die mit einer Entscheidung zur Anlage in die Wertpapiere verbundenen möglichen Risiken und Vorteile im Klaren sind.
Der Prospekt ist auf der Website der BaFin (www.bafin.de), der Website der Gesellschaft (https://www.baywa.com/investor-relations/kapitalerhoehung-2025/) und der Website der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (https://registers.esma.europa.eu/publication/) verfügbar.
Über die BayWa AG
Die BayWa AG ist als modernes Handelsunternehmen in den Geschäftsfeldern Agrar, Wärme, Mobilität, Technik und Baustoffe tätig. Mit ihren Produkten und Dienstleistungen hilft sie ihren Kunden, Menschen gut zu ernähren, Lebensräume für Generationen zu schaffen und Mobilität und Wärme genau da bereitzustellen, wo sie benötigt werden. Bereits seit 1923 steht das Unternehmen für Versorgungssicherheit – insbesondere im ländlichen Raum. Heute ist die BayWa AG mit Sitz in München an rund 400 Standorten vertreten und beschäftigt etwa 8.000 Mitarbeitende. Weitere Informationen unter: www.baywa.com/presse.
Weitere Informationen finden Sie unter www.baywa.com/presse.
Druckfähige Pressefotos, Footage-Material und Videostatements finden Sie hier.
Die BayWa AG auf LinkedIn: www.linkedin.com/company/baywa
Pressekontakt:
BayWa AG
Arabellastraße 4
81925 München
Dr. Frank Herkenhoff
Tel.: +49 89 9222 3680
E-Mail: frank.herkenhoff@baywa.de
Investor Relations:
Josko Radeljic
Tel.: +49 89 9222 3887
E-Mail: josko.radeljic@baywa.de
24.10.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Unternehmen: |
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Arabellastraße 4 |
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| E-Mail: |
investorrelations@baywa.de |
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DE0005194062, DE0005194005, DE000A351PD9 |
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| EQS News ID: |
2218524 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2218524 24.10.2025 CET/CEST
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| 19.10.2025 | BayWa AG verhandelt mit neuem Investor über Cefetra-Erwerb. First Dutch an Finanzierung gescheitert. Angebot für die zweite Tranche der Bezugsrechtsbarkapitalerhöhung im Oktober geplant.
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BayWa AG / Schlagwort(e): Unternehmensrestrukturierung/Kapitalerhöhung
BayWa AG verhandelt mit neuem Investor über Cefetra-Erwerb. First Dutch an Finanzierung gescheitert. Angebot für die zweite Tranche der Bezugsrechtsbarkapitalerhöhung im Oktober geplant.
19.10.2025 / 20:48 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
BayWa verhandelt mit neuem Investor über Cefetra-Erwerb. First Dutch an Finanzierung gescheitert. Angebot für die zweite Tranche der Bezugsrechtsbarkapitalerhöhung im Oktober geplant.
Die BayWa AG geht nicht mehr davon aus, dass der Verkauf der Cefetra Group B.V. („Cefetra“) mit den Unternehmen der First Dutch Group, die den Vertrag über den Erwerb der Cefetra abgeschlossen haben („First Dutch Group“) und die von dem niederländischen Unternehmer Herrn Peter Goedvolk kontrolliert werden (siehe Ad-hoc-Mitteilung der BayWa AG vom 10. Juni 2025) gemäß dem Kaufvertrag vollzogen wird. Die First Dutch Group hat entgegen ihren vertraglichen Verpflichtungen die Finanzierung des Kaufpreises nicht rechtzeitig sichergestellt, um den Vollzug (Closing) des Verkaufs von Cefetra wie im Kaufvertrag vereinbart zu ermöglichen, obwohl alle im Kaufvertrag festgelegten Vollzugsbedingungen erfüllt sind. Die BayWa AG behält sich daher das Recht vor, Ansprüche gegen Herrn Goedvolk und die First Dutch Group geltend zu machen.
Die BayWa AG verhandelt aktuell mit einer neuen Investorengruppe, die erklärt hat, den bestehenden Kaufvertrag im Wesentlichen zu übernehmen und die Transaktion auf dieser Basis zu vollziehen. Die neue Investorengruppe plant, den Kaufpreis mit Eigenkapital zu finanzieren. Hinsichtlich der Refinanzierung der Cefetra ist eine Übernahme der bereits entwickelten Refinanzierungsstruktur geplant. Die involvierten Banken haben signalisiert, den Prozess (vorbehaltlich der erforderlichen Geldwäscheprüfungen und Kreditentscheidungen) konstruktiv weiter zu unterstützen. Der Vorstand der BayWa AG strebt den Vollzug der Transaktion im 4. Quartal 2025 an.
Die Banken haben zudem signalisiert, die Finanzierung der Cefetra längerfristig konstruktiv zu begleiten.
Der Vorstand der BayWa AG plant, das Angebot an die Streubesitz Aktionäre für die zweite Tranche der im Restrukturierungsplan beschlossenen Bezugsrechts-Barkapitalerhöhung (siehe Ad-Hoc Meldung vom 1. Juli 2025) im Oktober zu veröffentlichen.
Kontakt:
Josko Radeljic, BayWa AG,
Head of Investor Relations,
Tel. +49 (0)89/9222-3887,
E-Mail: josko.radeljic@baywa.de
Dr. Frank Herkenhoff, BayWa AG,
Head of Corporate Communications,
Tel. +49 (0)89/9222-3680,
E-Mail: frank.herkenhoff@baywa.de
Ende der Insiderinformation
19.10.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Originalinhalt anzeigen: EQS News
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Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), München; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Stuttgart, Tradegate Exchange |
| EQS News ID: |
2215218 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2215218 19.10.2025 CET/CEST
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| 06.10.2025 | BayWa AG: BayWa AG nimmt Prognose für laufendes Geschäftsjahr 2025 wegen BayWa r.e. AG zurück
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BayWa AG / Schlagwort(e): Prognoseänderung
BayWa AG: BayWa AG nimmt Prognose für laufendes Geschäftsjahr 2025 wegen BayWa r.e. AG zurück
06.10.2025 / 15:10 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
BayWa AG nimmt Prognose für laufendes Geschäftsjahr 2025 wegen BayWa r.e. AG zurück
Die BayWa AG wurde von der BayWa r.e. AG darüber informiert, dass sich im Rahmen der noch andauernden Prüfungen zu den Auswirkungen der veränderten regulatorischen Rahmenbedingungen für die Förderung von erneuerbaren Energien in den USA (vgl. Ad-hoc-Mitteilung der BayWa AG vom 23. September 2025) Anhaltspunkte dafür ergeben haben, dass sich Auswirkungen auch auf das bereinigte EBITDA der BayWa r.e. AG im laufenden Geschäftsjahr 2025 ergeben können, insbesondere dass gegebenenfalls bereits angearbeitete Projekte im Rahmen des Vorratsvermögens neu bewertet werden müssen.
Vor dem Hintergrund dieser Information hält der Vorstand der BayWa AG die im Rahmen des Zwischenlageberichts des Halbjahresfinanzberichts 2025 (dort S. 15 f.) bestätigten, im Prognosebericht des BayWa-Konzernfinanzberichts 2024 kommunizierten Ergebnisprognosen für das Segment Regenerative Energien und für den BayWa-Konzern für nicht mehr belastbar und zieht diese zurück.
Der Vorstand der BayWa AG ist aus heutiger Sicht weiterhin zuversichtlich, die Sanierung der Gruppe mit Hilfe entsprechender Gegenmaßnahmen im Sanierungszeitraum bis Ende 2028 erfolgreich abschließen zu können.
Kontakt:
Josko Radeljic, BayWa AG,
Head of Investor Relations,
Tel. +49 (0)89/9222-3887,
E-Mail: josko.radeljic@baywa.de
Dr. Frank Herkenhoff, BayWa AG,
Head of Corporate Communications,
Tel. +49 (0)89/9222-3680,
E-Mail: frank.herkenhoff@baywa.de
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06.10.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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| WKN: |
519406, 519400, A351PD |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), München; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Stuttgart, Tradegate Exchange |
| EQS News ID: |
2208708 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2208708 06.10.2025 CET/CEST
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| 23.09.2025 | BayWa AG: Geänderte US-Regulatorik führt eventuell zu reduzierter Ertragserwartungen im US-Geschäft der BayWa r.e. AG und erfordert möglicherweise Anpassung der Sanierungsplanung der BayWa AG
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BayWa AG / Schlagwort(e): Unternehmensrestrukturierung/Finanzierung
BayWa AG: Geänderte US-Regulatorik führt eventuell zu reduzierter Ertragserwartungen im US-Geschäft der BayWa r.e. AG und erfordert möglicherweise Anpassung der Sanierungsplanung der BayWa AG
23.09.2025 / 09:33 CET/CEST
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Geänderte US-Regulatorik führt eventuell zu reduzierter Ertragserwartungen im US-Geschäft der BayWa r.e. AG und erfordert möglicherweise Anpassung der Sanierungsplanung der BayWa AG
München, 23. September 2025: Die BayWa AG wurde von der BayWa r.e. AG darüber informiert, dass die BayWa r.e. AG aufgrund der sich weiter verschärfenden regulatorischen Rahmenbedingungen infolge des sogenannten „One Big Beautiful Bill Act“, wonach die Förderung erneuerbarer Energien signifikant eingeschränkt werden soll, die langfristige Unternehmensplanung und Ertragserwartung erneut prüft und gegebenenfalls negativ korrigieren könnte. Die Prüfung des genauen Umfangs der möglichen Auswirkungen sowie der Möglichkeit, diese durch Gegenmaßnahmen zu beschränken, wird voraussichtlich mehrere Wochen dauern.
Sollte die Prüfung ergeben, dass die zu erwartenden Erträge der BayWa r.e. AG deutlich geringer ausfallen als bisher geplant, müsste die BayWa AG ebenfalls mit eigenen Gegenmaßnahmen reagieren, um das Sanierungskonzept abzusichern. Der Vorstand der BayWa AG ist aus heutiger Sicht zuversichtlich, die Sanierung mit Hilfe entsprechender Gegenmaßnahmen im Sanierungszeitraum bis Ende 2028 erfolgreich abschließen zu können.
Kontakt:
Josko Radeljic, BayWa AG,
Head of Investor Relations,
Tel. +49 (0)89/9222-3887,
E-Mail: josko.radeljic@baywa.de
Dr. Frank Herkenhoff, BayWa AG,
Head of Corporate Communications,
Tel. +49 (0)89/9222-3680,
E-Mail: frank.herkenhoff@baywa.de
Ende der Insiderinformation
23.09.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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| EQS News ID: |
2201966 |
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2201966 23.09.2025 CET/CEST
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