| 11.03.2026 | BayWa AG: Anpassung des Sanierungskonzepts erforderlich aufgrund neuer Planung der BayWa r.e., Verhandlungen mit Finanzierungspartnern laufen
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BayWa AG / Schlagwort(e): Sonstiges
BayWa AG: Anpassung des Sanierungskonzepts erforderlich aufgrund neuer Planung der BayWa r.e., Verhandlungen mit Finanzierungspartnern laufen
11.03.2026 / 11:46 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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BayWa AG: Anpassung des Sanierungskonzepts erforderlich aufgrund neuer Planung der BayWa r.e., Verhandlungen mit Finanzierungspartnern laufen
München, 11. März 2026: Die von der BayWa r.e. AG, eine 51%-Beteiligung der BayWa AG, nun vorgelegte neue Mittelfristplanung für 2026-2028 weist ab dem Jahr 2027 nach wie vor positive operative Ergebnisse aus, geht aber von einem signifikant niedrigeren Ergebnisniveau im Vergleich zum Sanierungsgutachten der BayWa r.e. AG vom 27. Juni 2025 aus (vgl. hierzu bereits die Ad-hoc-Mitteilung vom 2. Februar 2026). Als wesentliche Gründe werden hierfür vom Vorstand der BayWa r.e. AG die negativen Veränderungen der wirtschaftlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für Projektentwickler für erneuerbare Energien in Europa und den USA sowie sonstige operative Plananpassungen genannt.
Für die Liquidität und das operative Geschäft der BayWa AG ergeben sich aus den niedrigeren Ergebnissen in der neuen Mittelfristplanung keine negativen Auswirkungen. Es sind keine wesentlichen Liquiditätsflüsse zwischen den beiden Unternehmen bis zur Veräußerung der BayWa r.e.-Beteiligung geplant. Das operative Ergebnis des Kerngeschäfts der BayWa AG liegt im Plan und auch die Zuflüsse aus Verkäufen von Beteiligungsunternehmen konnten bislang wie geplant realisiert werden.
Das bisherige Sanierungskonzept der BayWa AG geht davon aus, dass der BayWa AG aus der Veräußerung ihrer Beteiligung an der BayWa r.e. AG bis Ende des Sanierungszeitraums in 2028 Gesamterlöse in Höhe von rund 1,7 Milliarden Euro zufließen werden. Ausgehend von der bisherigen Planung der BayWa r.e. AG wurde dabei als nachhaltig erzielbares Ergebnis das damals für 2028 geplante EBITDA in Höhe von rund 230 Millionen Euro zugrunde gelegt. Auf Basis der von der BayWa r.e. AG vorgelegten neuen Mittelfristplanung ist dies im ursprünglich geplanten Zeitraum und der ursprünglich geplanten Höhe nicht mehr realisierbar. Die vorgelegte neue Mittelfristplanung geht nunmehr für 2028 von einem signifikant niedrigeren EBITDA aus, welches zudem auch hinter dem für 2027 geplanten zurückbleibt. Im Ausblick wird für das Jahr 2030 ein EBITDA in Höhe von 150 Millionen Euro – vor weiteren strukturellen Gegenmaßnahmen – prognostiziert.
Die vorgelegte Mittelfristplanung beruht auf dem bisherigen Restrukturierungskonzept der BayWa r.e. AG und berücksichtigt noch keine Gegenmaßnahmen auf Ebene der BayWa r.e. AG. Der Vorstand der BayWa r.e. AG hat mitgeteilt, dass er weitere Restrukturierungsmaßnahmen und eine Anpassung des Restrukturierungskonzepts (einschließlich einer möglichen Verlängerung der Restrukturierungsphase) plant, durch die eine Verbesserung gegenüber der jetzt vorgelegten Ergebniserwartung erzielt werden soll. Die Planzahlen aus der neuen Mittelfristplanung sind daher nicht unmittelbar vergleichbar mit den Zahlen, die bisher dem Sanierungskonzept der BayWa AG zugrunde gelegten wurden.
Der Vorstand der BayWa AG geht Stand heute von signifikant geringeren Gesamterlösen aus der Veräußerung der BayWa r.e.-Beteiligung aus. Dies erfordert eine Anpassung des Sanierungskonzepts der BayWa AG.
Sowohl die BayWa AG als auch die BayWa r.e. AG müssen die bestehenden Sanierungsvereinbarungen anpassen, um eine Refinanzierung beider Gesellschaften am Ende des Sanierungszeitraumes zu ermöglichen.
Die BayWa AG befindet sich aktuell in Verhandlungen mit ihren Kernbanken und Hauptaktionären. Kurzfristig ist der Abschluss einer Stillhaltevereinbarung vorgesehen, um eine entsprechende Anpassung des Sanierungskonzepts einschließlich der Finanzierungsvereinbarungen ausarbeiten und umsetzen zu können. Die Stillhaltevereinbarung soll einen Zeitraum bis in den Herbst 2026 abdecken.
Parallel wird mit den Kernbanken und Großaktionären über weitere, von allen Beteiligten (BayWa AG, Großaktionäre und Finanzierungspartnern) zu erbringende Sanierungsmaßnahmen gesprochen. Der Vorstand geht davon aus, dass eine Einigung erreicht werden kann.
Aufgrund der erforderlichen Anpassung des Sanierungskonzepts und der Bewertung der BayWa r.e.-Beteiligung werden sich die Erstellung und Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses der BayWa AG für das Geschäftsjahr 2025 wahrscheinlich deutlich, ggf. auch bis ins vierte Quartal 2026 verzögern.
Der Vorstand der BayWa AG ist weiterhin zuversichtlich, dass es gelingen wird, die BayWa AG erfolgreich zu sanieren.
Kontakt:
Josko Radeljic, BayWa AG,
Head of Investor Relations,
Tel. +49 (0)89/9222-3887,
E-Mail: josko.radeljic@baywa.de
Dr. Frank Herkenhoff, BayWa AG,
Head of Corporate Communications,
Tel. +49 (0)89/9222-3680,
E-Mail: frank.herkenhoff@baywa.de
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EQS News-Service |
2289598 11.03.2026 CET/CEST
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| 02.02.2026 | BayWa AG: Vorstand der BayWa AG führt vorsorglich Gespräche mit Finanzierungspartnern und Hauptaktionären über potenzielle Anpassungen des Sanierungskonzepts
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BayWa AG / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges
BayWa AG: Vorstand der BayWa AG führt vorsorglich Gespräche mit Finanzierungspartnern und Hauptaktionären über potenzielle Anpassungen des Sanierungskonzepts
02.02.2026 / 18:59 CET/CEST
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München, 2. Februar 2026: Der Vorstand der BayWa AG geht vor dem Hintergrund erkennbarer Marktentwicklungen im Bereich der erneuerbaren Energien in den USA und Europa sowie einer Presseanfrage derzeit davon aus, dass es möglicherweise zu wesentlichen Abweichungen bei der Geschäftsplanung der BayWa r.e. AG kommen könnte, wobei der BayWa AG hierzu bislang keine konkreten Zahlen vorliegen. Dies hätte Auswirkungen auf die im Sanierungskonzept der BayWa AG geplanten Gesamterlöse aus der bis Ende 2028 vorgesehenen Beteiligungsveräußerung der BayWa r.e. AG.
Um die Refinanzierungsfähigkeit der BayWa AG am Ende des Sanierungszeitraums sicherzustellen, hat der Vorstand der BayWa AG vorsorglich Gespräche mit den wesentlichen Finanzierungspartnern und Hauptaktionären aufgenommen.
Für die Liquidität und das operative Geschäft der BayWa AG ergeben sich keine direkten negativen Auswirkungen, da bis zum Verkauf der Anteile der BayWa r.e. AG im Jahr 2028 keine Liquiditätsflüsse zwischen beiden Unternehmen geplant sind.
Sollte sich die derzeitige Einschätzung des Vorstands der BayWa AG zu den Negativabweichungen und dem erforderlichen Anpassungsbedarf bei der Geschäftsplanung der BayWa r.e. AG bestätigen, könnte dies möglichweise auch Auswirkungen auf den Zeitplan der Erstellung und der Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses der BayWa AG für das Geschäftsjahr 2025 (bisher vorgesehen bis spätestens 30. April 2026) haben.
Der Vorstand ist weiterhin zuversichtlich, die Sanierung der BayWa AG erfolgreich umzusetzen.
Kontakt:
Josko Radeljic, BayWa AG,
Head of Investor Relations,
Tel. +49 (0)89/9222-3887,
E-Mail: josko.radeljic@baywa.de
Dr. Frank Herkenhoff, BayWa AG,
Head of Corporate Communications,
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E-Mail: frank.herkenhoff@baywa.de
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2269962 02.02.2026 CET/CEST
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| 09.01.2026 | BayWa AG: Veränderung im Vorstand der BayWa AG
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BayWa AG / Schlagwort(e): Personalie
BayWa AG: Veränderung im Vorstand der BayWa AG
09.01.2026 / 18:19 CET/CEST
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Veränderung im Vorstand der BayWa AG
Der Aufsichtsrat der BayWa AG und der Vorstandsvorsitzende des Unternehmens, Herr Dr. Frank Hiller, haben sich darauf verständigt, dass Herr Dr. Frank Hiller mit sofortiger Wirkung aus dem Vorstand ausscheidet. Das Dienstverhältnis von Herrn Dr. Frank Hiller endet zum 31. Juli 2026. Der Aufsichtsrat hat die Aufgaben des Vorstandsvorsitzenden an die bestehenden Mitglieder des Vorstandsgremiums delegiert. Die Restrukturierung ist im Plan und wird unvermindert fortgesetzt.
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Josko Radeljic, BayWa AG,
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2258086 09.01.2026 CET/CEST
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| 06.01.2026 | BayWa AG: Beratung zur zukünftigen personellen Ausrichtung des Vorstands
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BayWa AG / Schlagwort(e): Personalie
BayWa AG: Beratung zur zukünftigen personellen Ausrichtung des Vorstands
06.01.2026 / 20:17 CET/CEST
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München, 06. Januar 2026 - Der Aufsichtsrat der BayWa Aktiengesellschaft hat heute in einer Sitzung über eine zukünftige personelle Ausrichtung des Vorstands ergebnisoffen beraten. Die Gesellschaft wird den Kapitalmarkt und die Öffentlichkeit über den Fortgang der Beratungen des Aufsichtsrats entsprechend den rechtlichen Anforderungen informieren.
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Josko Radeljic, BayWa AG,
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2255656 06.01.2026 CET/CEST
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| 24.12.2025 | BayWa AG: Verträge für Verkauf von Cefetra mit neuer Investorengruppe unterzeichnet
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BayWa AG / Schlagwort(e): Verkauf/Unternehmensrestrukturierung
BayWa AG: Verträge für Verkauf von Cefetra mit neuer Investorengruppe unterzeichnet
24.12.2025 / 00:09 CET/CEST
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Verträge für Verkauf von Cefetra mit neuer Investorengruppe unterzeichnet
München, 23. Dezember 2025 - BayWa Agrar Beteiligungs GmbH, eine Tochtergesellschaft der BayWa AG, hat heute mit einem Konsortium aus mehreren namenhaften Investoren den Verkauf sämtlicher Anteile an dem Agrarhändler Cefetra Group B.V. („Cefetra“) vereinbart.
Der vereinbarte Kaufpreis beträgt ca. 125 Mio. Euro. Davon sollen 80 Mio. Euro bei Vollzug (Closing) gezahlt werden und weitere 45 Mio. Euro spätestens am späteren der beiden Zeitpunkte: 30. April 2026 oder 90 Tage nach Closing. Wenn der Käufer den gestundeten Teil des Kaufpreises früher zahlt, reduziert sich dieser zeitlich gestaffelt um bis zu 5 Mio. Euro. Durch die Rückführung von Gesellschafterdarlehen im Rahmen der Refinanzierung der Cefetra durch den Käufer fließen der BayWa AG außerdem weitere ca. 62 Mio. Euro zu. Ferner reduzieren sich die Bankverbindlichkeiten des BayWa-Konzerns durch die Entkonsolidierung der Cefetra aus der Konzernbilanz und durch die Verwendung des Kaufpreiserlöses hauptsächlich zur Schuldentilgung um über 600 Mio. Euro.
Der Vollzug der Transaktion steht noch unter dem Vorbehalt der Durchführung des Konsultationsprozesses mit dem Betriebsrat der Cefetra, der außenwirtschaftsrechtlichen Freigabe in Italien und des Aufsichtsrats der BayWa AG sowie des Vollzugs der Refinanzierung der Cefetra. Die Refinanzierung der Cefetra mit einem Kreditrahmen in Höhe von 600 Mio. Euro wurde von den zwei Kernbanken der Cefetra bereits zugesagt und muss im Rahmen des Vollzugs der Transaktion (Closing) umgesetzt werden. Für die Refinanzierung der Cefetra verlangen die Banken einen bestimmten Eigenkapitalzielwert von Cefetra bei Vollzug der Transaktion. Die BayWa AG hat sich verpflichtet, dafür einen Beitrag in Höhe von ca. 12 Mio. Euro an die Cefetra zu leisten. Hinsichtlich des darüber hinausgehenden Betrages, der zur Erreichung des erforderlichen Eigenkapitalzielwerts benötigt wird, hat sich der Käufer zur Erbringung einer weiteren Eigenkapitaleinlage in die Cefetra im Zusammenhang mit dem Closing verpflichtet.
Der Vorstand der BayWa AG erwartet, dass der Vollzug der Transaktion (Closing) im ersten Quartal 2026 stattfinden kann.
Mit Vollzug der Transaktion können die Zuflüsse und Entschuldungseffekte erzielt werden, die im Sanierungsgutachten der BayWa AG im Zusammenhang mit der Veräußerung vorgesehen sind.
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Dr. Frank Herkenhoff, BayWa AG,
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24.12.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2251128 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2251128 24.12.2025 CET/CEST
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| 13.11.2025 | BayWa AG: Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
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BayWa AG
/ Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte
BayWa AG: Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
13.11.2025 / 11:54 CET/CEST
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1. Angaben zum Emittenten
BayWa AG
Arabellastraße 4
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2. Art der Kapitalmaßnahme oder sonstigen Maßnahme
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Art der Kapitalmaßnahme oder sonstigen Maßnahme |
Stand zum / Datum der Wirksamkeit |
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Ausgabe von Bezugsaktien (§ 41 Abs. 2 WpHG) |
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| X |
Sonstige (Kapital-)Maßnahme (§ 41 Abs. 1 WpHG) |
11.11.2025 |
3. Neue Gesamtzahl der Stimmrechte:
100330769 davon Anzahl Mehrstimmrechte: 0 |
13.11.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2229366 13.11.2025 CET/CEST
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| 11.11.2025 | BayWa AG schließt Bezugsrechtskapitalerhöhung erfolgreich ab
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BayWa AG
/ Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
BayWa AG schließt Bezugsrechtskapitalerhöhung erfolgreich ab
11.11.2025 / 08:21 CET/CEST
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BayWa AG schließt Bezugsrechtskapitalerhöhung erfolgreich ab
München, 11. November 2025 – Die BayWa AG (die “Gesellschaft”, Börsenticker: BYW6, ISIN: DE0005194062, WKN: 519406) hat die am 24. Oktober 2025 bekannt gegebene Bezugsrechtskapitalerhöhung erfolgreich abgeschlossen. In der zweiten Tranche wurden insgesamt 27.460.578 neue, auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) der Gesellschaft ("Neue Aktien") in der Bezugsfrist vom 28. Oktober 2025 bis zum 10. November 2025 (jeweils einschließlich) im Bezugsverhältnis von 1:2, d. h. eine bestehende Aktie berechtigt den Inhaber, zwei neue Aktien zu zeichnen, zum Bezugspreis von EUR 2,79 je Neuer Aktie ("Bezugspreis") nach den Bedingungen und Bestimmungen des im Bundesanzeiger veröffentlichten Bezugsangebots ("Bezugsangebot") angeboten.
Die Kapitalerhöhung war darauf ausgerichtet, einen Bruttoemissionserlös von mindestens EUR 150,0 Millionen und bis zu EUR 201,6 Millionen zu erzielen. Insgesamt wurden aus beiden Tranchen, einschließlich der Rump-Platzierung, rund EUR 179 Millionen erlöst. Dies entspricht einer Gesamtzeichnungsquote von rund 89%.
Die Ankeraktionäre Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-Aktiengesellschaft (BRB) und Raiffeisen Agrar Invest AG (RAI) hatten sich zudem im Zuge ihrer Back-Stop-Verpflichtung Neue Aktien von bis zu EUR 25 Millionen übernehmen, um einen Bruttoemissionserlös der Gesellschaft von zumindest EUR 150 Millionen aus beiden Tranchen zu gewährleisten. Aufgrund der guten Nachfrage des Bezugsangebots wird eine Übernahme aus der Back-Stop-Verpflichtung nicht erforderlich sein. Damit wurde das Angebot erfolgreich beendet. ]
Die zweite Tranche der Kapitalerhöhung bedarf zu ihrer Wirksamkeit noch der Eintragung in das Handelsregister, deren Anmeldung voraussichtlich am oder um den 13. November 2025 erfolgen wird. Das Grundkapital der Gesellschaft wird sich somit von derzeit 80.934.591 Aktien um 19.396.178 Aktien auf 100.330.769 Aktien erhöhen. Die Lieferung der neuen Aktien aus der zweiten Tranche gegen Zahlung des Bezugs- bzw. Platzierungspreises wird voraussichtlich ebenfalls am 18. November 2025 erfolgen.
Die Notierungsaufnahme der Neuen Aktien aus den beiden Tranchen der Kapitalerhöhung, d.h. für gesamt 64.199.046 Neue Aktien, am Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) und am Regulierten Markt der Börse München erfolgt voraussichtlich am oder um den 18. November 2025.
Die Transaktion wurde von der Baader Bank AG als alleiniger Globaler Coordinator begleitet.
Wichtiger Hinweis
Diese Mitteilung dient ausschließlich der Einhaltung der anwendbaren Offenlegungspflichten und stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder Zeichnung von Wertpapieren der BayWa AG dar.
Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder Südafrika oder einer anderen Jurisdiktion, in der die Verbreitung, Freigabe oder Veröffentlichung eingeschränkt oder untersagt ist, veröffentlicht, verbreitet oder übermittelt werden. Diese Mitteilung stellt kein Angebot von Wertpapieren zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft (die Wertpapiere) in den Vereinigten Staaten oder in einer anderen Jurisdiktion dar. Die Verbreitung dieser Mitteilung in Jurisdiktionen ist möglicherweise gesetzlichen Beschränkungen unterworfen, und Personen, die in den Besitz dieser Mitteilung gelangen, sollten sich daher über solche Beschränkungen informieren und diese beachten. Die Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die wertpapierrechtlichen Vorschriften der betreffenden Jurisdiktion darstellen.
Die Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der Securities Act) oder den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Jurisdiktion der Vereinigten Staaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, es liegt eine Ausnahme von den Registrierungsanforderungen des Securities Act und den geltenden staatlichen oder lokalen Wertpapiergesetzen vor oder Angebot oder Verkauf erfolgen in einer Transaktion, die diesen nicht unterliegt. Es wird kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten stattfinden.
Diese Mitteilung dient der Information und stellt keinen Prospekt im Sinne der Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129, in der jeweils gültigen Fassung) (die Prospektverordnung) dar. Das öffentliche Angebot bestimmter Wertpapiere in Deutschland erfolgt erst nach Veröffentlichung, mittels und auf der Grundlage des durch die BaFin gebilligten Prospekts der Gesellschaft. Anleger sollten eine Entscheidung zur Zeichnung oder zum Kauf von in dieser Mitteilung bezeichneten Wertpapieren ausschließlich auf der Grundlage von Informationen treffen, die in dem von der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Angebot zu veröffentlichenden Prospekt zum Angebot (zusammen mit etwaigen Änderungsfassungen oder Nachträgen) enthalten sind, und sie sollten den Prospekt (zusammen mit etwaigen Änderungsfassungen oder Nachträgen) lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, damit sie sich vollumfänglich über die mit einer Entscheidung zur Anlage in die Wertpapiere verbundenen möglichen Risiken und Vorteile im Klaren sind.
Kontakt:
Josko Radeljic, BayWa AG
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2227400 |
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EQS News-Service |
2227400 11.11.2025 CET/CEST
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| 10.11.2025 | BayWa AG gibt vorläufige Bezugsquote der Bezugsrechtskapitalerhöhung bekannt und startet die Platzierung der nicht bezogenen Aktien am Markt
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BayWa AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
BayWa AG gibt vorläufige Bezugsquote der Bezugsrechtskapitalerhöhung bekannt und startet die Platzierung der nicht bezogenen Aktien am Markt
10.11.2025 / 17:51 CET/CEST
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BayWa AG gibt vorläufige Bezugsquote der Bezugsrechtskapitalerhöhung bekannt und startet die Platzierung der nicht bezogenen Aktien am Markt
München, 10. November 2025 – Bezugnehmend auf die Veröffentlichung vom 24. Oktober 2025 gibt die BayWa AG (die “Gesellschaft”) das vorläufige Ergebnis der Bezugsrechtsemission bekannt. Von den insgesamt 27.368.508 angebotenen Neuen Aktien wurden im Rahmen des Bezugsangebots ca. 17,7 Millionen Neue Aktien bezogen. Dies entspricht rund 65% der insgesamt angebotenen Neuen Aktien.
Wie bereits in früheren Ankündigungen sowie im Wertpapierprospekt erwähnt, werden nicht bezogene Aktien im Markt platziert. Diese Aktien werden ab sofort qualifizierten institutionellen Investoren im Wege einer Privatplatzierung gemäß den geltenden wertpapierrechtlichen Bestimmungen angeboten (die “Rump-Platzierung”).
Eine weitere Mitteilung über das Ergebnis der Rump-Platzierung sowie die endgültige Bezugsquote des Bezugsangebots wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.
Wichtiger Hinweis
Diese Mitteilung dient ausschließlich der Einhaltung der anwendbaren Offenlegungspflichten und stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder Zeichnung von Wertpapieren der BayWa AG dar.
Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder Südafrika oder einer anderen Jurisdiktion, in der die Verbreitung, Freigabe oder Veröffentlichung eingeschränkt oder untersagt ist, veröffentlicht, verbreitet oder übermittelt werden. Diese Mitteilung stellt kein Angebot von Wertpapieren zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft (die Wertpapiere) in den Vereinigten Staaten oder in einer anderen Jurisdiktion dar. Die Verbreitung dieser Mitteilung in Jurisdiktionen ist möglicherweise gesetzlichen Beschränkungen unterworfen, und Personen, die in den Besitz dieser Mitteilung gelangen, sollten sich daher über solche Beschränkungen informieren und diese beachten. Die Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die wertpapierrechtlichen Vorschriften der betreffenden Jurisdiktion darstellen.
Die Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der Securities Act) oder den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Jurisdiktion der Vereinigten Staaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, es liegt eine Ausnahme von den Registrierungsanforderungen des Securities Act und den geltenden staatlichen oder lokalen Wertpapiergesetzen vor oder Angebot oder Verkauf erfolgen in einer Transaktion, die diesen nicht unterliegt. Es wird kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten stattfinden.
Diese Mitteilung dient der Information und stellt keinen Prospekt im Sinne der Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129, in der jeweils gültigen Fassung) (die Prospektverordnung) dar. Das öffentliche Angebot bestimmter Wertpapiere in Deutschland erfolgt erst nach Veröffentlichung, mittels und auf der Grundlage des durch die BaFin gebilligten Prospekts der Gesellschaft. Anleger sollten eine Entscheidung zur Zeichnung oder zum Kauf von in dieser Mitteilung bezeichneten Wertpapieren ausschließlich auf der Grundlage von Informationen treffen, die in dem von der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Angebot zu veröffentlichenden Prospekt zum Angebot (zusammen mit etwaigen Änderungsfassungen oder Nachträgen) enthalten sind, und sie sollten den Prospekt (zusammen mit etwaigen Änderungsfassungen oder Nachträgen) lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, damit sie sich vollumfänglich über die mit einer Entscheidung zur Anlage in die Wertpapiere verbundenen möglichen Risiken und Vorteile im Klaren sind.
Kontakt:
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Head of Investor Relations,
Tel. +49 (0)89/9222-3887,
E-Mail: josko.radeljic@baywa.de
Dr. Frank Herkenhoff, BayWa AG,
Head of Corporate Communications,
Tel. +49 (0)89/9222-3680,
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