| 16.10.2025 | LUDWIG BECK – Konzernquartalsmitteilung zum 30.09.2025
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Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG
/ Schlagwort(e): 9-Monatszahlen/Quartals-/Zwischenmitteilung
LUDWIG BECK – Konzernquartalsmitteilung zum 30.09.2025
16.10.2025 / 08:30 CET/CEST
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KONZERNQUARTALSMITTEILUNG
für die ersten neun Monate des Geschäftsjahres 2025
1. Januar bis 30. September 2025
LUDWIG BECK – Konzernquartalsmitteilung zum 30.09.2025
München, 16. Oktober 2025 – Der Münchner Modekonzern LUDWIG BECK (ISIN DE 0005199905) konnte den positiven Trend im dritten Quartal 2025 beibehalten und das Umsatzplus per September auf 1,9 % zum Vorjahr ausbauen.
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Entwicklung im Einzelhandel
Im Jahresverlauf 2025 zeigte sich die Verbraucherstimmung volatil. Nach einer positiven Entwicklung des Konsumbarometers im zweiten Quartal verschlechterte sich die Lage im dritten Quartal deutlich. Die Mehrheit der Verbraucher bewertete die wirtschaftliche Situation als negativ oder zumindest als angespannt und blickt mit Zurückhaltung auf die kommenden Monate.
Diese Einschätzung führte zu einer veränderten Konsumhaltung. Viele Haushalte definierten ihre Grundbedürfnisse neu, priorisierten ihre Ausgaben und reduzierten diese gezielt. Größere Anschaffungen wurden vielfach aufgeschoben oder ganz vermieden.
Anderseits sorgte das herbstliche Wetter, insbesondere im September, für einen erfolgreichen Start in die Herbstsaison. Die Nachfrage nach saisonaler Bekleidung wie Pullovern, Jacken und Mänteln stieg spürbar an. Dank des erfolgreichen Abschlusses im September verbesserte sich der kumulierte Jahresumsatz in der Branche, sodass der stationäre Modehandel laut Angaben der Fachzeitschrift "Textilwirtschaft" per Ende September bei -2,0 % zum Vorjahr liegt.
GRUNDSÄTZLICHE DARSTELLUNG DER ZAHLEN IN DER ZWISCHENMITTEILUNG
Sämtliche Summen und Zahlen im Text sowie in den Tabellen wurden exakt berechnet und anschließend auf Mio. € gerundet. Die prozentualen Angaben im Text und in den Tabellen wurden anhand der exakten (nicht der gerundeten) Werte ermittelt.
KONZERNERTRAGSLAGE
Umsatzentwicklung
Neben anhaltend schwieriger Rahmenbedingungen schränkten erhebliche Sanierungsarbeiten im öffentlichen Personennahverkehr die Erreichbarkeit des Marienplatzes, dem zentralen Standort von LUDWIG BECK, ein. Trotz aller negativen Einflussfaktoren konnte LUDWIG BECK besonders im September von den früh einsetzenden kühlen Temperaturen profitieren, die dem Herbst-/Wintergeschäft einen positiven Impuls verliehen. Auch das Oktoberfest, das alljährlich zahlreiche Besucherinnen und Besucher aus dem In- und Ausland nach München lockt, führte zu einer erhöhten Kundenfrequenz im Haus.
LUDWIG BECK erwirtschaftete in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2025 einen Bruttoumsatz von 61,4 Mio. € (Vorjahr: 60,3 Mio. €). Im dritten Quartal lagen die Bruttoumsätze bei 23,6 Mio. € (Vorjahr: 23,0 Mio. €).
Innerhalb der Segmente konnte der Bereich „Textil“ von 46,4 Mio. € auf 47,9 Mio. € zulegen. Der Umsatz des Segments „Nontextil“ betrug 13,5 Mio. € nach 13,8 Mio. € im Vorjahr.
Der Onlineshop von LUDWIG BECK bewegte sich im dritten Quartal auf Vorjahresniveau und weist per Ende September ein Umsatzplus von 2,8 % zum Vorjahr aus.
Ergebnissituation
Der Nettorohertrag konnte von 24,5 Mio. € im Vorjahr auf 25,1 Mio. € gesteigert werden. Dabei konnte die Nettorohertragsmarge von 48,3 % im Vorjahr auf 48,6 % im Berichtsjahr verbessert werden.
Die sonstigen betrieblichen Erträge lagen wie im Vorjahr bei 3,0 Mio. €.
Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) betrug nach den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 5,6 Mio. € (Vorjahr: 5,4 Mio. €).
Bei Abschreibungen in Höhe von 5,0 Mio. € inkl. der Abschreibungen auf Nutzungsrechte gemäß IFRS 16 (Vorjahr: 4,9 Mio. €) betrug das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 0,6 Mio. € (Vorjahr: 0,4 Mio. €).
Das Finanzergebnis lag bei -2,2 Mio. € (Vorjahr: -2,3 Mio. €). Allein aus der Bilanzierung der Mietverträge nach IFRS 16 waren Zinsaufwendungen in Höhe von 0,9 Mio. € (Vorjahr: 1,0 Mio. €) im Finanzergebnis enthalten.
Das Ergebnis vor Steuern (EBT) betrug -1,6 Mio. € (Vorjahr: -1,8 Mio. €).
Das Ergebnis nach Steuern (EAT) lag bei -2,0 Mio. € (Vorjahr: -1,0 Mio. €). Im Vorjahr waren im III. Quartal latente Steuererträge von ca. 1,2 Mio. € enthalten, die auf das EBT von -1,8 Mio.€ gebildet wurden. Die latenten Steuern auf Verlustvorträge wurden im Jahresabschluss 2024 aufgrund aktualisierter Prognosen bereinigt.
VERMÖGENSLAGE
Bilanzstruktur
Zum 30. September 2025 lag die Bilanzsumme des LUDWIG BECK Konzerns bei 162,3 Mio. € (31. Dezember 2024: 164,7 Mio. €).
Bei den langfristigen Vermögenswerten in Höhe von 145,0 Mio. € (31. Dezember 2024: 148,4 Mio. €) sind die größten Positionen, wie schon in den Vorjahren, das Stammhaus von LUDWIG BECK, die Immobilie am Münchner Marienplatz (ca. 70 Mio. €), und die gemäß IFRS 16 zu bilanzierenden Mietrechte (55,5 Mio. €). Darüber hinaus wurden aktive latente Steuern in Höhe von 1,0 Mio. € (31. Dezember 2024: 0,9 Mio. €) innerhalb der langfristigen Vermögenswerte bilanziert.
Die kurzfristigen Vermögenswerte betrugen 17,3 Mio. €. Ende des letzten Jahres lagen diese bei 16,4 Mio. €. Der Bestand an Warenvorräten stieg planmäßig saisonal bedingt von 12,8 Mio. € auf 14,8 Mio. € an.
Die liquiden Mittel lagen bei 0,3 Mio.€ (31. Dezember 2024: 0,6 Mio. €).
FINANZLAGE
Bilanzstruktur
Der LUDWIG BECK Konzern verfügte zum 30. September 2025 über ein Eigenkapital in Höhe von 59,8 Mio. € (31. Dezember 2024: 61,8 Mio. €). Die Eigenkapitalquote betrug 36,8 % (31. Dezember 2024: 37,5 %).
Die langfristigen Verbindlichkeiten verringerten sich um 2,9 Mio. € im Wesentlichen im Bereich des Finance Lease und aufgrund von planmäßigen Tilgungen von Darlehen. Somit betrugen die langfristigen Verbindlichkeiten 74,1 Mio. € nach 77,0 Mio. € zum 31. Dezember 2024. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten entwickelten sich entsprechend gegenläufig und stiegen von 26,0 Mio. € auf 28,4 Mio. €.
Die gesamten Verbindlichkeiten des Konzerns konnten um 0,5 Mio. € abgebaut werden und lagen zum Stichtag 30. September 2025 bei 102,5 Mio. € (31. Dezember 2024: 103,0 Mio. €).
Cashflow
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit lag nach den ersten neun Monaten des Jahres 2025 bei 2,5 Mio. € (Vorjahr: 1,4 Mio. €).
Aufgrund von Investitionen in das Stammhaus am Marienplatz und in die digitalen Prozesse des Konzerns betrug der Cashflow aus Investitionstätigkeit im Berichtszeitraum -1,5 Mio. € (Vorjahr: -1,2 Mio. €).
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit lag bei -1,3 Mio. € (Vorjahr: -0,2 Mio. €).
MITARBEITER
Die Anzahl der Mitarbeiter ohne Auszubildende gemäß § 267 Abs. 5 HGB stieg in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2025 von 400 auf 411. Gewichtet auf Vollzeit betrug die Zahl der Mitarbeiter 273 nach 283 im Vorjahr. Diese Entwicklung zeigt eine deutliche Tendenz von Vollzeit auf Teilzeit. Durchschnittlich beschäftigte der LUDWIG BECK Konzern im aktuellen Geschäftsjahr 41 Auszubildende (Vorjahr: 37).
PROGNOSEBERICHT
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen, Entwicklung im Einzelhandel und bei LUDWIG BECK
Die deutsche Wirtschaft zeigt erste Anzeichen einer Stabilisierung nach zwei Jahren technischer Rezession. Für das laufende Jahr wird ein leichtes Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von +0,2 % erwartet. In den Folgejahren soll sich die Konjunktur weiter erholen: +1,3 % in 2026 und +1,6 % in 2027. Die Erholung hängt maßgeblich von der Umsetzung wirtschaftspolitischer Reformen durch die Bundesregierung ab. Eine konsequente und überzeugende Umsetzung könnte die Unsicherheit reduzieren und die Wirtschaft nachhaltig stärken.
Die Unternehmensstimmung im Handel verschlechtert sich derzeit jedoch weiter. Der ifo-Geschäftsklima-Index sank im dritten Quartal 2025 von -20,3 Punkten (Juli) auf -22,9 Punkte (September). Dies deutet auf zunehmenden Pessimismus und Unsicherheit in der Branche hin.
Gegenläufig zeigt sich bei den Verbrauchern ein vorsichtiger Optimismus. Der Konsumbarometer stieg nun im Oktober 2025 leicht an auf 96,52 Punkte (Vormonat: 95,97 Punkte) und liegt damit auch leicht über dem Vorjahreswert. Dennoch kann noch nicht von einer konjunkturellen Trendwende gesprochen werden.
LUDWIG BECK bewegt sich aktuell weiterhin im Rahmen der für 2025 prognostizierten Ertragsziele. Besonders das vierte Quartal, traditionell die umsatzstärkste Zeit für das Münchner Modehaus, wird maßgeblich über das endgültige Jahresergebnis entscheiden.
Die im November stark präsente „Black Week“ mit ihren aggressiven Rabattaktionen hatte im Vorjahr spürbare Auswirkungen auf das anschließende Weihnachtsgeschäft. Ob sich dieses Konsumverhalten auch 2025 wiederholt und die Kauflaune im Dezember beeinträchtigt wird, bleibt offen.
KONZERNKENNZAHLEN
| in Mio. € |
01.01.2025 |
01.01.2024 |
| |
- |
- |
| |
30.09.2025 |
30.09.2024 |
| ERGEBNIS |
|
|
| Umsatz (brutto) |
61,4 |
60,3 |
| Mehrwertsteuer |
-9,8 |
-9,6 |
| Umsatz (netto) |
51,6 |
50,7 |
| Nettorohertrag |
25,1 |
24,5 |
| Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) |
5,6 |
5,4 |
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) |
0,6 |
0,4 |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) |
-1,6 |
-1,8 |
| Ergebnis nach Steuern (EAT) |
-2,0 |
-1,0 |
| |
|
|
| CASHFLOW |
|
|
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit |
2,5 |
1,4 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit |
-1,5 |
-1,2 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit |
-1,3 |
-0,2 |
| |
|
|
| MITARBEITER |
|
|
| Mitarbeiter (durchschnittlich ohne Auszubildende) |
411 |
400 |
| Auszubildende (durchschnittlich) |
41 |
37 |
| Personalaufwand in Mio. € |
12,1 |
12,1 |
| |
|
|
| AKTIE |
|
|
| Aktienanzahl in Mio. |
3,70 |
3,70 |
| Ergebnis je Aktie unverwässert und verwässert (in €) |
-0,54 |
-0,27 |
BILANZ
| in Mio. € |
30.09.2025 |
31.12.2024 |
| BILANZ |
|
|
| Langfristige Vermögenswerte |
145,0 |
148,4 |
| Kurzfristige Vermögenswerte |
17,3 |
16,4 |
| Eigenkapital |
59,8 |
61,8 |
| Langfristige Verbindlichkeiten |
74,1 |
77,0 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten |
28,4 |
26,0 |
| Bilanzsumme |
162,3 |
164,7 |
| Investitionen in das Anlagevermögen |
-1,5 |
-2,0 |
| Eigenkapitalquote in % |
36,8 |
37,5 |
ENTWICKLUNG DER SEGMENTE
| 01.01.–30.09.2025 |
Textil |
Nontextil |
Segmente Gesamt |
Anpassung |
Konzern |
| |
Mio. € |
Mio. € |
Mio. € |
Mio. € |
Mio. € |
| Umsatz (brutto) |
47,9 |
13,5 |
61,4 |
|
61,4 |
| Vorjahr |
46,4 |
13,8 |
60,3 |
|
60,3 |
| Mehrwertsteuer |
-7,6 |
-2,2 |
-9,8 |
|
-9,8 |
| Vorjahr |
-7,4 |
-2,2 |
-9,6 |
|
-9,6 |
| Umsatz (netto) |
40,2 |
11,4 |
51,6 |
|
51,6 |
| Vorjahr |
39,0 |
11,6 |
50,7 |
|
50,7 |
| Wareneinsatz vor Skonti und Boni |
-20,7 |
-6,6 |
-27,3 |
0,8 |
-26,5 |
| Vorjahr |
-20,2 |
-6,7 |
-26,9 |
0,7 |
-26,2 |
| Nettorohertrag |
19,5 |
4,8 |
24,3 |
0,8 |
25,1 |
| Vorjahr |
18,8 |
5,0 |
23,8 |
0,7 |
24,5 |
| Personalkosten des Verkaufs (Personalaufwand) |
-3,3 |
-2,0 |
-5,3 |
-6,8 |
-12,1 |
| Vorjahr |
-3,3 |
-2,1 |
-5,3 |
-6,8 |
-12,1 |
| Kalkulatorische Raumkosten (sonstige betriebliche Aufwendungen) |
-7,3 |
-1,6 |
-8,9 |
-1,4 |
-10,4 |
| Vorjahr |
-7,4 |
-1,6 |
-9,0 |
-1,0 |
-9,9 |
| Kalkulatorische Zinsen (Finanzergebnis) |
-0,6 |
-0,3 |
-0,9 |
-1,2 |
-2,2 |
| Vorjahr |
-0,6 |
-0,2 |
-0,8 |
-1,5 |
-2,3 |
| Segmentergebnis |
8,3 |
0,9 |
9,2 |
-8,7 |
0,4 |
| Vorjahr |
7,6 |
1,1 |
8,7 |
-8,5 |
0,2 |
Investor Relations
LUDWIG BECK AG
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2213612 16.10.2025 CET/CEST
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| 24.07.2025 | LUDWIG BECK Halbjahresfinanzbericht 2025
|
Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG
/ Schlagwort(e): Halbjahresbericht
LUDWIG BECK Halbjahresfinanzbericht 2025
24.07.2025 / 08:30 CET/CEST
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LUDWIG BECK Halbjahresfinanzbericht 2025
München, 24. Juli 2025 – Im ersten Halbjahr 2025 verzeichnete der stationäre Modehandel in Deutschland laut der Fachzeitschrift „TextilWirtschaft“ auf Basis aktueller Marktdaten einen durchschnittlichen Umsatzrückgang von 4 %. Das erste Quartal war bereits von hoher Volatilität geprägt. Auf verkaufsstarke Wochen folgten regelmäßig Phasen mit deutlich geringerer Nachfrage, wodurch sich kein klarer Wachstumstrend abzeichnete. Einzelne positive Entwicklungen konnten das insgesamt schwache Bild nicht wesentlich aufhellen. Auch im zweiten Quartal setzte sich diese unstete Entwicklung fort. Hinzu kamen ungünstige kalendarische Rahmenbedingungen, die das Konsumverhalten weiter beeinträchtigten. Die späte Lage von Ostern und Pfingsten ließ wichtige Kaufimpulse ausbleiben. Im Juni fehlte im Vergleich zum Vorjahr ein regulärer Verkaufstag – in Bayern sogar zwei. Besonders nachteilig wirkte sich der Wegfall eines umsatzstarken Samstags aus, der für den Handel eine strategisch wichtige Rolle spielt.
Umsatzentwicklung
Im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2025 erwirtschaftete LUDWIG BECK einen Bruttoumsatz in Höhe von 37,8 Mio. € (Vorjahr: 37,2 Mio. €) und damit ein Plus von 1,5 %. Die ersten sechs Monate 2025 waren weiterhin geprägt durch eine zurückhaltende Konsumstimmung der Verbraucher aufgrund der allgemeinen Rahmenbedingungen. Zusätzlich kam es teilweise zu massiven Einschränkungen im öffentlichen Personennahverkehr. Dies erschwerte ein schnelles, einfaches und entspanntes Erreichen des Marienplatzes und schreckte viele Kundinnen und Kunden davon ab, in die Innenstadt zu kommen.
Innerhalb der Segmente konnte der Bereich „Textil“ von 28,3 Mio. € auf 29,0 Mio. € zulegen. Der Umsatz des Segments „Nontextil“ betrug 8,8 Mio. € nach 8,9 Mio. € im Vorjahr.
Der Onlineshop von LUDWIG BECK entwickelte sich im ersten Halbjahr ebenfalls positiv und konnte ein Umsatzplus von 5,4 % zum Vorjahr verbuchen.
Ergebnissituation
Entsprechend der Umsatzentwicklung stieg der Nettorohertrag im Berichtsjahr von 15,1 Mio. € auf 15,5 Mio. €.
Im ersten Halbjahr 2025 konnten sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 1,9 Mio. € erzielt werden (Vorjahr bei 1,8 Mio. €). Die Personalkosten lagen wie schon im Vorjahr bei 8,1 Mio. €. Die Abschreibungen betrugen 3,5 Mio. € (Vorjahr: 3,3 Mio. €). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen bei 6,8 Mio. € (Vorjahr 6,4 Mio. €).
Bei einem Zinsergebnis von -1,4 Mio. € (Vorjahr: - 1,5 Mio. €) lag das Ergebnis vor Steuern (EBT) bei - 2,4 Mio. € (Vorjahr: - 2,5 Mio. €).
Das Ergebnis nach Steuern (EAT) belief sich auf -2,7 Mio. € (Vorjahr -1,5 Mio. €). Im Vorjahr waren latente Steuererträge von ca. 1,2 Mio. €, die auf das EBT von -2,5 Mio. € gebildet worden, enthalten. Aufgrund der Bereinigung der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge zum 31. Dezember 2024 wurden im aktuellen Jahr unterjährig keine latenten Steuererträge auf das EBT gebildet.
Ausblick
LUDWIG BECK blickt trotzdem mit Zuversicht auf das dritte Quartal 2025 und setzt darauf, dass sich die Rahmenbedingungen wieder mehr stabilisieren. Ein zusätzlicher Impuls wird vom Münchner Oktoberfest erwartet, das im September beginnt und traditionell einen wichtigen Umsatztreiber für das Unternehmen darstellt. LUDWIG BECK ist strategisch und sortimentstechnisch bestens auf die zweite Jahreshälfte vorbereitet. Mit einer sorgfältig kuratierten Produktpalette, die sowohl klassische als auch modische Elemente vereint, ist das Unternehmen in der Lage, flexibel auf unterschiedliche Kundenbedürfnisse einzugehen. Vor diesem Hintergrund zeigt sich LUDWIG BECK trotz des herausfordernden Marktumfelds zuversichtlich für die kommenden Monate.
Der ausführliche Halbjahresbericht für das Geschäftsjahr 2025 ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://kaufhaus.ludwigbeck.de im Bereich „Investor Relations“, „Finanzpublikationen“ unter der Rubrik „Zwischenberichte“ veröffentlicht.
Kontakt Investor Relations:
LUDWIG BECK AG
A. Deubel
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2173776 24.07.2025 CET/CEST
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| 30.04.2025 | Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2025 in Müncchen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
|
Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2025 in Müncchen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
30.04.2025 / 12:35 CET/CEST
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|
LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft
München
- ISIN DE0005199905 / Wertpapier-Kenn-Nr. 519 990 -
Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 22. Mai 2025 - Bekanntmachung gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG -
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 11. April 2025 haben wir zu unserer am Donnerstag, dem 22. Mai 2025, um 10:00 Uhr
(MESZ) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft
(„Gesellschaft“) eingeladen. Die Hauptversammlung wird ausschließlich als virtuelle Hauptversammlung ohne die Möglichkeit
der physischen Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters)
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Marienplatz 11, 80327 München, abgehalten.
Nach Einberufung der Hauptversammlung haben Karl-Walter Freitag, die Ost-West Beteiligungs- und Grundstücksverwaltungs-AG,
die Riebeck-Brauerei von 1862 GmbH und die Rheintex Verwaltungs AG (vorm. Rheinische Textilfabriken AG, gegründet 1910), deren
Anteile zusammen den anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 500.000 erreichen, nach § 122 Absatz 2 des
Aktiengesetzes verlangt, dass die nachfolgenden Gegenstände auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekanntgemacht
werden.
Die Tagesordnung der Hauptversammlung wird daher unter Beibehaltung der bisherigen Tagesordnungspunkte 1 bis 8 um die nachfolgend
genannten Tagesordnungspunkte 9 und 10 ergänzt.
Auf Verlangen von Herrn Karl-Walter Freitag, der Ost-West Beteiligungs- und Grundstücksverwaltungs-AG, der Riebeck-Brauerei
von 1862 GmbH und der Rheintex Verwaltungs AG (vorm. Rheinische Textilfabriken AG, gegründet 1910) - nachfolgend zusammen auch als die „Antragsteller“ bezeichnet -, wird die Tagesordnung der Hauptversammlung der Hauptversammlung um folgende Tagesordnungspunkte 9 und 10 einschließlich
der von den Antragstellern unterbreiteten Beschlussvorschläge (soweit rechtlich zulässig) und der von ihnen gegebenen Begründung
ergänzt und hiermit bekanntgemacht:
Tagesordnungspunkt 9:
Der Beschlussvorschlag der Antragsteller zu diesem Gegenstand der Tagesordnung lautet:
Die Antragsteller schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
| |
„Beschlußfassung über die Vorbereitung einer möglichen Abspaltung, Aufspaltung oder Ausgliederung oder sonstwie geeigneten
Maßnahme durch die Organe der LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft, mit dem Ziel einer Trennung
des operativen Geschäfts „Kaufhaus der Sinne“ z.B. durch Übertragung dieses Geschäftes auf eine 100%ige Tochtergesellschaft der LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus
Feldmeier Aktiengesellschaft unter Fortbestand der bestehenden LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft
|
| |
| - |
als künftige Holding ohne eigenen Geschäftsbetrieb mit zwei Tochtergesellschaften jeweils für eine Grundstücksverwaltungsgesellschaft
des Objektes Marienplatz, München, einerseits und des operativen Kaufhausgeschäftes andererseits,
|
| - |
oder als Grundstücksverwaltungsgesellschaft des Objektes Marienplatz, München, und einer Tochtergesellschaft für das operative
Kaufhaus-Geschäft,
|
| - |
oder einer vergleichbaren Konzernmaßnahme
|
|
| |
mit folgender Zielsetzung und unter Berücksichtigung folgender Belange:
| a) |
Berücksichtigung einer steuerlichen Neutralität des Vorgangs
|
| b) |
Berücksichtigung der Belange der Mitarbeiter hinsichtlich der Arbeitsplätze
|
| c) |
Berücksichtigung der Belange der Aktionäre insbesondere dahingehend, endlich eine Profitabilität zu erzielen, die der wirtschaftlichen
Bedeutung des eigenen Grundstücks angemessen Rechnung trägt
|
| d) |
Erhöhung der Transparenz der Wirtschaftlichkeit des Kaufhausbetriebs
|
| e) |
Verkleinerung der Verwaltung der AG
|
| f) |
Größere Dispositionsmöglichkeiten im Falle einer Änderung des Aktionärskreises oder eines Zuerwerbs von Nachbargrundstücken
|
Der Vorstand wird gebeten, diese Maßnahmen unter der erforderlichen Mitwirkung des Aufsichtsrats zu prüfen und zeitnah einer
Hauptversammlung über das Ergebnis seiner Prüfung zu berichten bzw. entsprechende Beschlußvorschläge zu unterbreiten. Das
Ergebnis ist ausführlich und mit Zahlenwerk unterlegt zu begründen; auch etwaige Alternativkonzeptionen sind vorzustellen
und eingehend zu bewerten.“
|
Zur Begründung
(tragen die Antragsteller vor)
:
Die Antragsteller haben erhebliche Zweifel daran, daß das Unternehmen vom Vorstand unter Führung von Herrn Christian Greiner,
der gleichzeitig mit mehr als 25% Aktionär des Unternehmens ist, und dem Vorstand seit 2011 angehört (damaliger Börsenkurs:
ca. 20 Euro), sowie vom Aufsichtsrat unter Führung von Herrn Dr. Bruno Sälzer, der dem Aufsichtsrat seit 2018 angehört (damaliger
Börsenkurs: knapp 30 Euro) profitabel betrieben wurde und wird.
Die Antragsteller befürchten, daß auch in den nächsten Jahren sich an dieser Situation bei gleicher Geschäftsauffassung der
Organe nichts ändern wird und das wertvolle Grundstück zunehmend für ein defizitäres operatives Geschäft geopfert werden muß.
Die Belastung des Grundstücks mit Grundschulden ist allein 2024 von 20 Mio Euro auf 30 Mio Euro gestiegen!
Die LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft (nachfolgend „Ludwig Beck AG“) verfügt über ein Grundstück
in absolut zentraler Einkaufs- und Geschäftslage in München (Marienplatz 11). Auf den Punkt gebracht: Wer hier kein Kaufhaus
profitabel betreiben kann, wird es andernorts in Deutschland ebenfalls nicht schaffen.
Völlig unverständlich ist, daß die Anzahl der Mitarbeiter und Auszubildenden im ersten Quartal 2025 um knapp 7% erneut gestiegen
ist - bei sinkendem Umsatz, sinkendem Eigenkapital und erhöhtem Verlust gegenüber Q1 2024! Der Tanker verliert weiterhin Öl.
1.)
Gegen eine Profitabilität des operativen Geschäftes spricht bereits, daß dem Antragsteller Karl-Walter Freitag im Rahmen des
Vergleichs einer u.a. von dem Antragsteller Karl-Walter Freitag erhobenen Anfechtungsklage mitgeteilt wurde, daß von der Feldmeier
GmbH & Co Betriebs KG der Ludwig Beck AG eine Inter-Company-Miete in Höhe von 3.790.857,96 Euro (brutto) bereits für das Geschäftsjahr
2022 in Rechnung gestellt worden ist (vergl. Bekanntmachung der Gesellschaft im Bundesanzeiger vom 13.02.2024). Umgekehrt
erhielt die Ludwig Beck AG aus der Beteiligung einen Gewinnanteil. Würde diese Miete an einen Dritten gezahlt, wäre Ludwig
Beck AG vermutlich seit Jahren insolvent. Umgekehrt betrachtet erzielt Ludwig Beck AG deswegen keine Rendite aus dem wertvollen
Grundstück, weil der operative Betrieb die Miete aufzehrt („Linke Tasche - rechte Tasche“).
Es ist zwar so, daß Wettbewerber unter Umsatzrückgängen leiden und teilweise aufgegeben haben, dies gilt jedoch vor allem
für Unternehmen, die nicht über eine eigene Immobilie verfügen. Im übrigen entschuldigt dies nicht die seit vielen Jahren
bestehende negative Entwicklung bei Ludwig Beck.
2.)
Die negative Performance der Ludwig Beck AG bildet auch der Börsenkurs ab: Er liegt deutlich unter dem Kurs bei Amtsantritt
von Herrn Greiner 2011 und sehr deutlich unter dem Kurs bei Amtsantritt von Herrn Dr. Sälzer 2018. Allein in den letzten vier
Jahren ist der Kurs von 32 Euro bei unter 12 Euro vor einigen Tagen gefallen.
Fazit: Auch der Kapitalmarkt glaubt nicht mehr an die beiden Vorsitzenden von Vorstand und Aufsichtsrat. Beim letzten „Earnings
Call“ (welch ein Wort!) für Analysten wurde nicht eine einzige Frage gestellt.
Das mag daran liegen, daß seit Amtsantritt von Herrn Greiner nach Überzeugung der Antragsteller in den letzten Jahren eine
Schönfärberei gegenüber dem Kapitalmarkt stattgefunden hat, die wenig mit der Realität zu tun hat (dazu sogleich unter Ziffer
3.).
Nachfolgend die Schlagzeilen, mit denen die Unternehmensentwicklung seit Amtsantritt von Herrn Greiner vorgestellt worden
ist:
|
Quartal:
|
Schlagzeile:
|
| 3. Q 2024 |
LUDWIG BECK mit positivem dritten Quartal 2024 |
| 2. Q 2024 |
LUDWIG BECK schließt erstes Halbjahr mit Umsatz-Pari ab |
| 1. Q 2024 |
LUDWIG BECK - Erfolgreicher Start in 2024: LUDWIG BECK baut Umsatz und operatives Ergebnis im Vergleich zum Vorjahreszeitraum
weiter aus
|
| 4. Q 2023 |
LUDWIG BECK mit positiver Umsatzentwicklung im Geschäftsjahr 2023 |
| 3. Q 2023 |
LUDWIG BECK - Leichtes Umsatz-Plus zum Vorjahr im dritten Quartal 2023 |
| 2. Q 2023 |
LUDWIG BECK blickt nach dem ersten Halbjahr weiterhin positiv nach vorne |
| 1. Q 2023 |
LUDWIG BECK - Umsätze im 1. Quartal deutlich über Vorjahr |
| 4. Q 2022 |
LUDWIG BECK mit positiver Entwicklung im Geschäftsjahr 2022 |
| 3. Q 2022 |
LUDWIG BECK - Normalisierung der Umsatz- und Ergebnisentwicklung im Laufe des 3. Quartals des Geschäftsjahres 2022 |
| 2. Q 2022 |
LUDWIG BECK trotz schwieriger Rahmenbedingungen mit positiver Entwicklung |
| 1. Q2022 |
LUDWIG BECK - Umsätze im 1. Quartal deutlich über Vorjahr jedoch noch nicht auf Vor-Pandemie-Niveau |
| 4. Q2021 |
LUDWIG BECK schließt das Geschäftsjahr 2021 aufgrund von Sondereffekten mit einem Gewinn ab |
| 3. Q 2021 |
LUDWIG BECK - Umsatz- und Ergebnisentwicklung in den ersten neun Monaten 2021 deutlich von den Auswirkungen der Covid-19 Pandemie
geprägt
|
| 2. Q 2021 |
LUDWIG BECK musste im 1. Halbjahr 2021 durch die COVID-19-Pandemie und behördlich angeordnete Beschränkungen erneut deutliche
Umsatzeinbußen hinnehmen
|
| 1. Q2021 |
LUDWIG BECK - erstes Quartal 2021 wegen „COVID-19-Lockdown“ weiterhin mit signifikantem Umsatz- und Ergebnisverlust |
| 4. Q 2020 |
LUDWIG BECK schließt das Geschäftsjahr 2020 mit deutlichen Umsatzverlusten aufgrund der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie |
| 3. Q 2020 |
LUDWIG BECK - Umsatz- und Ergebnisentwicklung nach den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres im Rahmen der „Corona-Prognose“ |
| 2. Q 2020 |
LUDWIG BECK muss durch die Corona-Pandemie und dem behördlich angeordneten Lockdown deutliche Umsatzeinbußen im 1. Halbjahr
2020 hinnehmen
|
| 1. Q 2020 |
LUDWIG BECK - erstes Quartal 2020 wegen „Corona-Shutdown“ mit signifikantem Umsatz- und Ergebnisverlust |
| 4. Q 2019 |
LUDWIG BECK schließt herausforderndes Geschäftsjahr 2019 mit Umsätzen auf Vorjahresniveau |
| 3. Q 2019 |
LUDWIG BECK - Umsätze nach den ersten neun Monaten auf Vorjahresniveau |
| 2. Q 2019 |
LUDWIG BECK erzielt nach den ersten sechs Monaten 2019 ein Ergebnis im Erwartungskorridor |
| 1. Q 2019 |
LUDWIG BECK - erstes Quartal 2019 mit leichtem Umsatzwachstum |
| 4. Q 2018 |
LUDWIG BECK schließt problematisches Geschäftsjahr 2018 |
| 3. Q 2018 |
LUDWIG BECK Konzern wird in den ersten neun Monaten 2018 durch klimatische Extreme herausgefordert |
| 2. Q 2018 |
LUDWIG BECK erzielt nach den ersten sechs Monaten 2018 ein Ergebnis im Erwartungskorridor |
| 1. Q 2018 |
LUDWIG BECK - Erstes Quartal 2018 mit neutraler Ergebnisentwicklung zufriedenstellend verlaufen |
| 4. Q 2017 |
LUDWIG BECK steigert in 2017 den Konzernjahresüberschuss um 13% |
| 3. Q 2017 |
LUDWIG BECK nach neun Monaten mit deutlicher Ertragsverbesserung |
| 2. Q 2017 |
LUDWIG BECK Konzern zeigt sich mit dem Ergebnis im ersten halben Jahr 2017 zufrieden |
| 1. Q 2017 |
LUDWIG BECK Konzernergebnis im ersten Quartal 2017 dank effizientem Kostenmanagement auf Vorjahresniveau |
| 4. Q 2016 |
LUDWIG BECK Konzern schließt Geschäftsjahr 2016 mit zufriedenstellendem Ergebnis ab |
| 3. Q 2016 |
LUDWIG BECK Konzern: Umsatzentwicklung nach 9 Monaten wetterbedingt bisher unterhalb der Erwartungen |
| 2. Q 2016 |
LUDWIG BECK Konzern erwirtschaftet deutliches Umsatzplus im ersten Halbjahr 2016 |
| 1. Q 2016 |
LUDWIG BECK Konzern schließt erstes Quartal 2016 mit Umsatz- und Rohertragswachstum - Integration von WORMLAND schreitet voran |
| 4. Q 2015 |
LUDWIG BECK Konzern schließt Geschäftsjahr 2015 mit einem Umsatz- und Ergebniswachstum und dehnt stationäres Geschäft deutschlandweit
aus
|
| 3. Q 2015 |
LUDWIG BECK Konzern nach den ersten neun Monaten 2015 mit deutlichem Umsatzplus |
| 2. Q 2015 |
LUDWIG BECK schließt erstes Halbjahr 2015 sehr zufriedenstellend ab/lntegration von WORMLAND im Wesentlichen abgeschlossen |
| 1. Q 2015 |
LUDWIG BECK schließt 1. Quartal 2015 auf Vorjahresniveau - Branche rutscht deutlich ins Minus |
| 4. Q 2014 |
LUDWIG BECK wächst 2014 trotz negativem Branchentrend weiter - Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Dividendenerhöhung um 50%
auf 0,75 € (Vorjahr: 0,50 €) vor
|
| 3. Q 2014 |
LUDWIG BECK verzeichnet in den ersten neun Monaten 2014 bei verbessertem Ergebnis ein Umsatzplus von 1,1% - Textileinzelhandelsbranche
schließt im Minus
|
| 2. Q 2014 |
LUDWIG BECK erwirtschaftet im ersten Halbjahr 2014 ein Umsatzplus von 2,2% |
| 1. Q 2014 |
LUDWIG BECK schließt erstes Quartal mit Umsatzplus von 2,4% |
| 4. Q 2013 |
LUDWIG BECK steigert in 2013 filialbereinigten Umsatz - Onlinehandel unter www.ludwigbeck.de absolviert erfolgreiches erstes
Geschäftsjahr
|
| 3. Q 2013 |
LUDWIG BECK: Wettersituation beeinträchtigte weiterhin Umsatzverlauf - versöhnliches Jahresendgeschäft erwartet |
| 2. Q 2013 |
Wettersituation der letzten Monate bestimmt maßgeblich die Entwicklung im Textileinzelhandel - LUDWIG BECK Ergebnisse liegen
im Rahmen der Erwartungen
|
| 1. Q 2013 |
Zufriedenstellende Geschäftsentwicklung von LUDWIG BECK im 1. Quartal - neuer Online-Handel nimmt deutlich Fahrt auf |
| 4. Q 2012 |
LUDWIG BECK steigert Umsatz und Gewinn in 2012 - Dividende wird erhöht |
| 3. Q 2012 |
LUDWIG BECK übertrifft mit stabilem Wachstum erneut Branchenbarometer - filialbereinigter Umsatz steigt um 3,6%, EBT legt
deutlich um 24% zu
|
| 2. Q 2012 |
LUDWIG BECK beschleunigt Erfolgskurs - Umsatz steigt filialbereinigt um knapp 4%, EBT wächst um mehr als 80% |
| 1. Q 2012 |
LUDWIG BECK schließt erstes 1. Quartal 2012 mit einem Rekordergebnis ab / Umsatz steigt flächenbereinigt um 7,8% |
| 4. Q 2011 |
LUDWIG BECK steigert in 2011 Umsatz und Gewinn |
Von 52 bzw. (nach Abzug der von COVID beeinflußten 8 Meldungen verbleibenden) 44 Meldungen, von denen 18 von einer Umsatzsteigerung
sprechen, 6 das „Erfolg“ oder „Gewinn „, 5 das Wort „positiv“ und 5 das Wort zufriedenstellend enthalten, haben nur zwei Überschriften
eine negative Konnotation - und auch dort fallen die negativen Ereignisse gewissermaßen vom Himmel („wetterbedingt“, „klimatische
Extreme“). Alle sind schuld - nur nicht die Unternehmensführer.
Warum fällt der Kurs bei einem solch erfolgreichen Unternehmen von 20 Euro in 2011 (DAX: 6.900 Punkte) bis heute auf 12 Euro
(DAX: 22.000 Punkte)? An der Dividende kann es nicht liegen: Während seit Amtsantritt von Herrn Greiner Dividenden in Höhe
von 18,1 Mio Euro ausgeschüttet worden sind, erhielten Vorstand und Aufsichtsrat 12,2 Mio Euro an Vergütungen. Es ist ein
erkennbares Mißverhältnis, wenn auf jeden Euro Dividende 2/3tel davon an Organbezügen gewährt wird. Auch nach dem Ausscheiden
des Vorstandsmitglieds Münch 2019 hat sich an diesem Befund in den letzten fünf Geschäftsjahren nichts geändert: Dividenden
550 T €; Organbezüge: 3,4 Mio €.
3.)
Der Konzernabschluß 2024 weist einen Verlust i.H.v. 2,9 Mio Euro aus; das schlechteste Ergebnis seit Börsengang 1998. Auch
die übrigen Konzernzahlen zeigen, daß es für Schönrederei keine Grundlage gibt:
| - |
Der Anstieg im Nettoumsatz gleicht nicht einmal die Inflationsrate aus.
|
| - |
Das Eigenkapital schmilzt weiter ab.
|
| - |
Der Nettoumsatz je Mitarbeiter geht zurück.
|
| - |
Das Finanzergebnis hat sich verschlechtert.
|
| - |
Das Segmentergebnis hat sich verschlechtert.
|
| - |
Die Investitionen nehmen ab.
|
| - |
Stille Reserven sind kaum noch vorhanden.
|
Ein Abgleich der Zahlen 2010 (das letzte Geschäftsjahr, bevor Herr Greiner aus dem Aufsichtsrat in den Vorstand berufen wurde)
mit denen von 2023 ergibt das Bild eines erodierenden Unternehmens ohne Wachstum. Ein Wachstum hat allenfalls auf der Kostenseite
stattgefunden.
|
2010*
|
2024*
|
% zu 2010
|
2018***
|
% zu 2024
|
|
* Angaben in Mio € (soweit nicht anders angegeben) 2010 = Amtsantritt Herr Greiner
|
|
** Vergleichszahl aus 2023
|
|
*** Amtsantritt Herr Dr. Sälzer
|
|
Umsätze (netto):
|
90,1 |
73,3 |
- 19,3 % |
80,3 |
- 9,6 % |
|
Verbraucherpreisindex:
|
87,2 (Punkte) |
120,6 |
+ 38,3 % |
98,1 |
+ 22,9 % |
|
Umsatz (netto) inflationsbereinigt:
|
90,1 |
45,2 |
- 50,2 % |
61,9 |
- 22,9 % |
|
Nettorohertrag:
|
45,5 |
35,5 |
- 22,0 % |
38,7 |
- 8,3 % |
|
EBITDA:
|
16,9 |
10,2 |
- 39,6 % |
10,3 |
- 1,0% |
|
EBIT:
|
13,7 |
3,4 |
- 75,2 % |
7,6 |
- 55,3 % |
|
EBT:
|
9,9 |
0,5 |
- 95,0 % |
8,5 |
- 94,1 % |
|
Konzernergebnis:
|
6,4 |
- 3,9 |
- 100% |
5,0 |
- 100% |
|
Eigenkapitalquote:
|
43,7% |
37,5% |
- 14,2% |
59,9% |
- 37,4 % |
|
Eigenkapitalrentabilität (Vor Steuern):
|
20,8% |
0,8% |
- 96,2 % |
9,1% |
- 91,2% |
|
Bilanzsumme:
|
108,8 |
164,7 |
+ 51,4% |
126,5 |
+ 30,2 % |
|
Mitarbeiter:
|
513 |
412 |
- 19,7 % |
455 |
- 9,5 % |
|
Personalaufwand:
|
18,2 |
17,8 |
- 2,2 % |
18,6 |
- 4,3 % |
|
Nettoumsatz/Mitarbelter:
|
253,8 (T€) |
255,4 |
+ 0,6 % |
259,9 |
- 1,7% |
|
Umsatz/Mitarbeiter (inflationsbereinigt):
|
209 (T€) |
157,6 |
- 24,4 % |
200,4 |
- 21,4% |
|
Bruttoumsatz / qm Verkaufsfläche:
|
7.777 € |
7.028 € |
- 9,6 % |
7.702 € |
- 8,8 % |
|
Verwaltungskosten:
|
1,5 |
2,1 |
+ 40,0 % |
1,8 |
+ 16,7% |
|
Verwaltungskosten in % vom Umsatz:
|
1,7% |
2,9% |
+ 70,6 % |
2,2% |
+ 31,8 % |
|
Vertriebskosten:
|
3,8 |
6,8 |
+ 78,9 % |
5,9 |
+ 15,3% |
|
Vertriebskosten in % vom Umsatz:
|
4,3% |
9,3% |
+ 116,3% |
7,3% |
+ 27,4 % |
|
Aufsichtsratsbezüge:
|
90,5 T€ |
208 T€ |
+ 129,8 % |
202 T€ |
+ 3,0 % |
|
Aufsichtsratsbez. in % vom Konz.ergebnis:
|
1,4 %** |
52% |
+3.714,3% |
4,0% |
+ 1.200% |
|
Vorstandsbezüge:
|
497 T€ |
729 T€ |
+ 46,7 % |
1.250 T€ |
- 41,7%**** |
|
Vorstandsbez. in % vom Konz.ergebnis:
|
7,7 %** |
198% + |
2,471,4% |
208% |
- 4,8 % |
Sonstige Betriebliche (nicht operative) Erträge 2011 bis 2024: 31,8 Mio €
**** 3 Vorstandmitglieder gegenüber 2 heute
Diese Zahlen belegen eine Vermögens- und Ertragserosion kontinuierlich über 15 Jahre hinweg. Es handelt sich nicht um einmalige
oder temporäre Verschlechterungen der operativen Lage, sondern augenscheinlich um einen Dauerzustand, bei dem endlich eingegriffen
werden muß.
4.)
Eine Verlagerung des operativen Geschäftes in eine Tochtergesellschaft der Ludwig Beck AG hätte nachfolgende Vorteile:
| 1. |
Das operative Risiko wird verlagert, nachdem die Organe bis jetzt nicht konkret erklärt haben, daß erwartbar künftig eine
Ertragswende im Geschäftsbetrieb eintritt, nachdem die Gesellschaft 15 Jahre trotz Spitzenlage nicht in der Lage war, eine
Dividendenkontinuität zu erreichen; seit 2918 wurde nur einmal eine Mini-Dividende aus der Substanz gezahlt.
|
| 2. |
Die rechtsformbedingten hohen Verwaltungskosten auf AG-Ebene werden deutlich reduziert.
|
| 3. |
Es erscheint angemessen, die operative Tochtergesellschaft künftig von nur einem Geschäftsführer leiten zu lassen.
|
| 4. |
Es wird transparent gemacht, ob die operative Tochtergesellschaft überhaupt profitabel arbeitet, denn es gibt kein Vermischen
der Intercompany-Miete auf der Ebene der AG.
|
| 5. |
Es genügt ein dreiköpfiger Aufsichtsrat und ein Alleinvorstand auf Ebene der AG bei einer deutlichen Reduzierung der Vorstandsbezüge.
|
| 6. |
In der Außenwirkung ergeben sich keine Nachteile, denn der Kunde wird keine Unterscheidung dahingehend treffen, ob er bei
der LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft oder einer LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus
Feldmeier GmbH als Tochtergesellschaft einkauft.
|
| 7. |
Eine zunehmende Verpfändung des Grundstücks zum Aufbau neuer Schulden wird erschwert.
|
| 8. |
Den Organe wird die Möglichkeit gegeben, bei weiter fehlender Rentierlichkeit des operativen Geschäfts Maßnahmen zu treffen,
die gegenüber dem derzeitigen Status nur schwer durchzusetzen werden - beispielhaft Verpachtung des Betriebs an geeignetere
Betreiber.
|
Geld wechseln kann keine unternehmerische Tätigkeit sein, die dem Aktionär über Jahre hinweg zugemutet werden kann. Wenn es
den Organen von Ludwig Beck operativ nicht gelingt, mehr zu erwirtschaften als die Vermietung der Immobilie hergibt, ist das
eine unternehmerische Kapitulationserklärung. Dann muß das operative Geschäft ein anderer betreiben, der es kann. Dies erfolgt
zweckmäßigerweise in einer 100%igen operativen Tochtergesellschaft. Eine Ergänzung des Unternehmensgegenstands dahingehend,
daß dieser auch über eine Tochtergesellschaft betrieben werden kann, ist unproblematisch.
Tagesordnungspunkt 10:
Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers nach § 142 Abs. 1 AktG zur Prüfung des Verdachts von Verletzungen
der gesetzlichen Vorschriften im Hinblick auf die sich aus §§ 93 und 116 AktG bestehenden Sorgfaltspflichten der Vorstands-
und Aufsichtsratsmitglieder sowie ggfs. Feststellung aus diesen Verletzungen der Gesellschaft entstandener und noch entstehender
Schaden.
Der Beschlussvorschlag der Antragsteller zu diesem Gegenstand der Tagesordnung (soweit rechtlich zulässig) lautet:
Die Antragsteller schlagen vor, folgenden Beschluß zu fassen:
| |
„Gem. § 142 Abs. 1 AktG wird zur Prüfung von Vorgängen der Geschäftsführung ein Sonderprüfer bestellt zur Prüfung der nachfolgenden
Fragen unter Einbeziehung des Verhaltens beider insoweit jeweils von Gesetzes wegen pflichtmäßig beteiligten Organe:
|
| |
| - |
ob das der letzten Wiederbestellung von Herrn Greiner zum Vorstandsvorsitzenden zugrundeliegende Verfahren dem „State oft the Art“ börsennotierter Aktiengesellschaften und dem Corporate Governance Kodex entsprochen hat; insbesondere unter Eingewichtung
seiner bislang gezeigten Leistungen, seiner Nebentätigkeiten und dem mit diesen verbundenen Zeitaufwand, der dafür vereinbarten
Vergütung und anderen Nebenleistungen;
|
| - |
ob die beiden Großaktionäre, mit denen Herr Greiner wirtschaftlich und/oder familiär verbunden ist, auf den Wiederbestellungsbeschluß
des Aufsichtsrats Einfluß genommen haben;
|
| - |
ob anläßlich des Erwerbs der Beteiligung an Wormland und der verlustreichen Veräußerung dieser Beteiligung eine hinreichende
Due Diligence erfolgte und insbesondere der Veräußerungsprozeß nach den Regeln der dabei anzuwendenden Sorgfalt erfolgte und
welchen voraussichtlichen Gesamtverlust nach Veräußerung des letzten Grundstücks dieser Beteiligungserwerb dann mit sich gebracht
hat.
|
| - |
ob die Veräußerung und der Rücktritt vom Kaufvertrag des letzten Grundstücks aus dem Wormland-Engagement an eine DKW AG hinreichend
den Regeln der dabei anzuwendenden Sorgfalt entsprochen hat und welcher Schaden dabei bis heute entstanden ist, insbesondere
unter dem Gesichtspunkt der Kaufpreisabsicherung und der Prüfung der Zahlungsfähigkeit des Käufers;
|
| - |
ob der an die Stadt München gezahlte Ablösebetrag für künftige Erbpachtzahlungen i.H.v. 8 Mio Euro gemessen an den verwendeten
Kapitalisierungszinssätzen nicht zu hoch angesetzt ist;
|
| - |
ob die gezahlten und noch zu zahlenden Mieten, Pachten und die im Abschluß 2024 ausgewiesenen Nutzungsrechte für die Fremdimmobilien
Dienerstraße 20, 21 und 22, Burgstraße 7 und „Fünf Höfe“ in einer angemessenen wirtschaftlichen Relation zu dem in diesen Objekten jeweils betriebenen operativen Geschäft stehen
und ob das dort betriebene Geschäft jeweils überhaupt einen Gewinn abliefert;
|
| - |
ob die Tonträgerabteilung (insbesondere der Handel mit CD und Schallplatten) im Obergeschoß des Stammhauses einen angemessenen
Gewinn - auch im Verhältnis zu etwaigen anderen Nutzungsmöglichkeiten dieser Etage - erwirtschaftet;
|
| - |
ob der Veräußerung des im Eigentum der Gesellschaft stehenden Logistik-Objektes ein professioneller Vermarktungsvorgang nach
den „State-of-the-Art“-Regeln und nach den Regeln der dabei anzuwendenden Sorgfalt zugrunde lag - insbesondere ob das Objekt unter Marktwert veräußert
worden ist.
|
| - |
ob die angekündigte und bislang durchgeführte Ausgliederung der Logistiksparte an Dritte bislang tatsächlich für die Gesellschaft
wirtschaftlich vorteilhaft war;
|
| - |
ob die angesetzte Intercompany-Miete unter Berücksichtigung sonstiger Bedingungen im Mietvertrag angemessen festgesetzt und
ausgestaltet ist;
|
| - |
ob der E-Commerce-Bereich - unter Berücksichtigung aller diesbezüglichen maßgeblichen Kennziffern sowie Kosten- und Ertragspositionen
- wie als Zielsetzung angekündigt 2024 tatsächlich kostendeckend gearbeitet hat und ob bei der Entwicklung dieses Bereichs
fehlerbehaftete Entscheidungen getroffen worden sind, Entwicklungen „verschlafen“ wurden und aus welchen Gründen der E-Commerce-Bereich gegenüber erfolgreichen Wettbewerbern (Stichwort: Breuninger) einen
nahezu unbedeutenden Anteil am Gesamtumsatz hat;
|
| - |
ob unter dem Stichwort „Konkurrenz des Vorstands“ im eigenen Haus angesichts der Tatsache, daß Herr Greiner sowohl Aufsichtsratsvorsitzender als auch Alleinaktionär der Wöhrl
SE ist und sich ausweislich des Geschäftsberichts dieser Gesellschaft der Unternehmensplanung widmet („Dessen Ziel ist es, die 29 Wöhrl-Filialen Zug um Zug zu modernisieren und auf die Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten“), der Vorstandvertrag dies hinreichend (auch in Bezug auf die Arbeitszeit) berücksichtigt, die Einhaltung dieser Vorgaben
auch hinreichend kontrolliert wird und insbesondere die partielle Konkurrenzsituation löst (dazu nächster Spiegelstrich) -
insbesondere vor dem Hintergrund, daß die Wöhrl SE einen doppelt so hohen Umsatz im Vergleich zu Ludwig Beck generiert und
zumindest im Geschäftsjahr 2022 noch formal im Sinne eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags überschuldet war
und in einer solchen Sanierungssituation auch einem Aufsichtsratsvorsitzenden ein erheblicher Mehraufwand an Zeit und Arbeit
entsteht;
|
| - |
ob hinreichend Vorsorge dafür getroffen wird, daß Überschneidungen im Produktsortiment von Ludwig Beck und Wöhrl SE nicht
zu Nachteilen für Ludwig Beck führen, solche nicht enstanden sind und wie die Einhaltung dieser Vorgaben überwacht wird und
ob bei der parallelen Entwicklung des Online-Handels beider Gesellschaften know-how der Ludwig Beck AG abgeschöpft wird;
|
| - |
ob das System der Ermittlung von Abschlägen auf nicht gängige Ware den Regeln der bei Einrichtung solcher Systeme anzuwendenden
Sorgfalt entspricht und nach dem Maßstab eines „State-of-the-Art“ geeignet ist bzw. in der Vergangenheit geeignet war, den Wert des Warenbestands Stichtags- und wertgerecht abzubilden.
|
Der Sonderprüfer hat diesbezüglich die vorgenannten Fragen zu prüfen, auch unter Einbeziehung etwa von Organmitgliedern auf
ihren Dienstmobiltelefonen im Zusammenhang mit den Prüfungsthemen benutzter Messengerdienste wie WhatsApp und IMessage sowie
der Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat.“
|
Zur Begründung
(tragen die Antragsteller vor)
:
Zur Begründung wird auf die Ausführungen unter dem Stichwort „Zur Begründung“ unter lit. A.) (gemeint ist Tagesordnungspunkt 9) verwiesen, mit der Ergänzung, daß es der Aufklärung bedarf, ob und in welchem Umfang die Organe der Ludwig Beck AG dahingehend
partiell versagt haben, aufgrund der aufzuklärenden Fragestellungen das Unternehmen dauerhaft profitabel und dividendenfähig
geführt zu haben bzw. zu führen.
Einem etwaigen tatsächlich begründeten Geheimhaltungsinteresse der Gesellschaft an der Bekanntgabe bestimmter Daten soll der
Bericht Rechnung tragen, jedoch aufzeigen, welche Daten zwar berücksichtigt worden sind, aber und aus welchen Gründen konkret
nicht detailliert im Bericht aufgeführt werden konnten.
Die Riebeck-Brauerei schlägt vor, als Sonderprüfer zu bestellen:
DÖRNER WIRTSCHAFTSTREUHÄNDER GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Martin-Luther-Straße 69 71636 Ludwigsburg Für die Durchführung der Sonderprüfung verantwortlicher Wirtschaftsprüfer: Herr Achim Dörner
Dieser hat versichert, dass keine Sachverhalte vorliegen, nach denen die DÖRNER WIRTSCHAFTSTREUHÄNDER GmbH im Sinne von §
143 Abs. 2 AktG nicht Sonderprüfer sein könnte.
Zwischen den Antragstellern und der DÖRNER WIRTSCHAFTSTREUHÄNDER GmbH bestand keine rechtliche oder wirtschaftliche Verbindung.
Der Sonderprüfer kann die Unterstützung von fachlich qualifizierten Personen, insbesondere von Personen mit Kenntnissen im
Aktienrecht, und/oder von Personen mit Kenntnissen in der Branche der Gesellschaft heranziehen.
*****
Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 9 und 10
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft sehen von einer Beschlussempfehlung an die Hauptversammlung zu den Beschlussvorschlägen
der Aktionäre Karl-Walter Freitag, die Ost-West Beteiligungs- und Grundstücksverwaltungs-AG, die Riebeck-Brauerei von 1862
GmbH und die Rheintex Verwaltungs AG (vorm. Rheinische Textilfabriken AG, gegründet 1910) zu den Tagesordnungspunkten 9 und
10 ab, da der Vorstand und der Aufsichtsrat diesbezüglich als befangen angesehen werden könnten. Der Vorstand und der Aufsichtsrat
weisen jedoch darauf hin, dass nach ihrer Einschätzung die Ausführungen der vorgenannten Antragsteller ein in wesentlichen
Punkten unzutreffendes Bild von den Verhältnissen der Gesellschaft und den vorgetragenen Sachverhalten vermitteln und insbesondere
die daraus gezogenen Schlussfolgerungen in wesentlichen Punkten unzutreffend sind. Der Vorstand wird in der Hauptversammlung
- soweit geboten - auf die Ausführungen der vorgenannten Antragsteller näher eingehen.
Weitere Unterlagen und Informationen zur Hauptversammlung
Sämtliche Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| |
https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events/hauptversammlung
|
zugänglich.
Ergänzende Informationen zur Stimmrechtsausübung
Die in der Einberufung der Hauptversammlung enthaltenen Angaben und Informationen für das Verfahren zur Ausübung des Stimmrechts
gelten entsprechend hinsichtlich der nunmehr ergänzten Tagesordnungspunkte 9 und 10 der Hauptversammlung.
München, im April 2025
LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft, München
- Der Vorstand -
|
|
|
30.04.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
|
| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft |
|
Marienplatz 11 |
|
80331 München |
|
Deutschland |
| E-Mail: |
ir@ludwigbeck.de |
| Internet: |
www.ludwigbeck.de |
| |
| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2128016 30.04.2025 CET/CEST
|
| 17.04.2025 | LUDWIG BECK – Konzernquartalsmitteilung zum 31.03.2025
|
Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG
/ Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung
LUDWIG BECK – Konzernquartalsmitteilung zum 31.03.2025
17.04.2025 / 08:30 CET/CEST
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KONZERNQUARTALSMITTEILUNG
für das 1. Quartal des Geschäftsjahres 2025
für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 2025
LUDWIG BECK – Konzernquartalsmitteilung zum 31.03.2025
München, 17. April 2025 – Der Münchner Modekonzern LUDWIG BECK (ISIN DE 0005199905) beendete das erste Quartal 2025 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mit einem Umsatzminus von rund 2,4 %, die Branche verlor im gleichen Zeitraum lt. Angaben der Fachzeitschrift „TextilWirtschaft“ minus 5,0 %.
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Entwicklung im Einzelhandel
Der stationäre Modehandel startete turbulent in das neue Jahr 2025. Im Januar glichen die Umsätze einer Berg- und Talfahrt und somit schloss die Branche im Januar mit einem Umsatzpari im Vergleich zum Vorjahr ab. Der Februar starte mit einem leichten Umsatzplus. Jedoch dämpften die kühlen Temperaturen und die weiterhin sehr zurückhaltende Konsumstimmung der Verbraucher die Umsätze. Die Branche schloss den Februar mit einem Umsatzminus von -10 % im Vergleich zum Vorjahr ab. Auch die Bundestagswahl in Deutschland sowie geopolitische Spannungen sorgten für große Verunsicherungen. Im März gab es zudem einen kalendarischen Effekt: Ostern liegt in diesem Jahr im April, sodass man eigentlich für einen aussagekräftigen Vergleich zum Vorjahr die ersten vier Monate dieses Jahr betrachten müsste. Aufgrund dieser Konstellation erhofft sich die Branche trotz aller negativer Rahmenbedingungen im April eine Verbesserung der Umsatzsituation.
GRUNDSÄTZLICHE DARSTELLUNG DER ZAHLEN IN DER ZWISCHENMITTEILUNG
Sämtliche Summen und Zahlen im Text sowie in den Tabellen wurden exakt berechnet und anschließend auf Mio. € gerundet. Die prozentualen Angaben im Text und in den Tabellen wurden anhand der exakten (nicht der gerundeten) Werte ermittelt.
KONZERNERTRAGSLAGE
Umsatzentwicklung
Der LUDWIG BECK Konzern erwirtschaftete in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres 2025 einen Bruttowarenumsatz in Höhe von 18,3 Mio. € (Vorjahr: 18,7 Mio. €). Dabei lagen die Umsätze im Segment „Textil“ mit 14,2 Mio. € auf Vorjahresniveau. Im Segment „Nontextil“ betrugen die Umsätze 4,1 Mio. € (Vorjahr: 4,5 Mio. €). Hier verringerte sich der Umsatz, da im April 2024 wichtige Marken von Own-Buy auf das Concession-Konzept umgestellt wurden, welche im Vorjahresvergleich noch voll in den Umsätzen enthalten waren. Im Online-Handel erzielte LUDWIG BECK im Vergleich zum Vorjahr ein Umsatzwachstum im Fashion-Segment. Das Beauty-Segment hingegen musste aufgrund des preisaggressiven Wettbewerbs erneut einen leichten Rückgang hinnehmen.
Ergebnissituation
Trotz des leichten Umsatzrückgangs im Vergleich zum Vorjahr, konnte der Nettorohertrag von 7,0 Mio. € aufgrund niedrigerer Preisabschriften auf die Herbst-/Winterware gehalten werden. Die Nettorohertragsmarge konnte von 44,7 % im Vorjahr auf 45,6 % verbessert werden.
Die betrieblichen Aufwendungen lagen saldiert mit den betrieblichen Erträgen im ersten Quartal bei 8,1 Mio. € (Vorjahr: 8,0 Mio. €).
Das operative Ergebnis (EBIT) betrug - 1,1 Mio. € (Vorjahr: -0,9 Mio. €).
Aufgrund sinkender Zinsen an den Kapitalmärkten verbesserte sich das Finanzergebnis von - 0,8 Mio. € auf -0,7 Mio. €. So betrug das Ergebnis vor Steuern (EBT) -1,8 Mio. € (Vorjahr: -1,7 Mio. €).
Das Ergebnis nach Steuern (EAT) lag bei -1,9 Mio. € (Vorjahr: -1,1 Mio. €). Im Vorjahr waren latente Steuererträge von 0,7 Mio. €, die auf das EBT von -1,7 Mio. € gebildet worden, enthalten. Aufgrund der Bereinigung der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge zum 31. Dezember 2024 wurden im aktuellen Jahr unterjährig keine latenten Steuererträge auf das EBT von -1,8 Mio. € gebildet.
VERMÖGENSLAGE
Bilanzstruktur
Die Bilanzsumme des LUDWIG BECK Konzerns betrug zum 31. März 2025 wie schon zum 31. Dezember 2024 164,7 Mio. €.
Unverändert sind die wesentlichen Positionen der langfristigen Vermögenswerte die Immobilie am Münchner Marienplatz, die mit 69,5 Mio. € bilanziert ist und die Nutzungsrechte aus Mietverträgen die mit 57,4 Mio. € zu Buche stehen. Die langfristigen Vermögenswerte beliefen sich zum 31. März 2025 auf insgesamt 146,9 Mio. € (31. Dezember 2024: 148,4 Mio. €).
Die kurzfristigen Vermögenswerte betrugen 17,8 Mio. € (31. Dezember 2024: 16,4 Mio. €). Die darin enthaltenen Bestände an Warenvorräten erhöhten sich saisonbedingt von 12,8 Mio. € auf 14,6 Mio. €.
Die liquiden Mittel lagen bei 0,4 Mio. € (31. Dezember 2024: 0,6 Mio. €).
FINANZLAGE
Bilanzstruktur
Zum 31. März 2025 verfügte der LUDWIG BECK Konzern über ein Eigenkapital in Höhe von 59,8 Mio. € (31. Dezember 2024: 61,8 Mio. €). Die Eigenkapitalquote betrug 36,3% (31. Dezember 2024: 37,5%).
Die langfristigen Verbindlichkeiten verringerten sich von 77,0 Mio. € zum 31. Dezember 2024 auf 75,0 Mio. € im Wesentlichen im Bereich des Finance Lease und aufgrund von planmäßigen Tilgungen von Darlehen.
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten stiegen von 26,0 Mio. € zum 31. Dezember 2024 auf 29,9 Mio. € per Ende März 2025. Hier wirkten sich die Finanzierung der saisonbedingt höheren Warenbestände sowie das Ergebnis des ersten Quartals aus.
Insgesamt lagen die Verbindlichkeiten des Konzerns zum Ende des Quartals bei 104,9 Mio. € (31. Dezember 2024: 103,0 Mio. €).
Cashflow
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit lag nach den ersten drei Monaten des Jahres 2025 wie schon im Vorjahr bei -1,6 Mio. €. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug im selben Zeitraum -0,2 Mio. € (Vorjahr: -0,4 Mio. €). Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit lag bei 1,7 Mio. € (Vorjahr: 2,1 Mio. €).
MITARBEITER
In den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres 2025 lag die Anzahl der Mitarbeitenden gemäß § 267 Abs. 5 HGB (ohne Auszubildende) bei 416 (Vorjahr: 388). Zum Stichtag 31. März 2025 beschäftigte der LUDWIG BECK Konzern 39 Auszubildende (Vorjahr: 37).
PROGNOSEBERICHT
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen, Entwicklung im Einzelhandel und bei LUDWIG BECK
Für das laufende Geschäftsjahr rechnet der Vorstand weiterhin mit wirtschaftlicher Unsicherheit infolge geopolitischer Spannungen. Neue Dekrete aus den Vereinigten Staaten von Amerika setzen politische Signale, die angedrohten und teilweise umgesetzten US-Handelszölle belasten die transatlantischen Beziehungen zusätzlich und der Handelskonflikt mit China bleibt ungelöst. Laut Prognosen von IWF und OECD wird die Weltwirtschaft 2025 um 3,3 % wachsen. Die USA verzeichnen ein erwartetes Wachstum von 2,7 %, China von 4,6 % und Indien von 6,5 %. Deutschland und Europa hingegen bleiben in der wirtschaftlichen Stagnation, geprägt von Herausforderungen wie Fachkräftemangel und übermäßiger Bürokratie.
Der deutsche Textileinzelhandel sieht sich auch im Jahr 2025 mit vielfältigen Herausforderungen und tiefgreifenden Umbrüchen konfrontiert. Die Konsumenten zeigen sich weiterhin verunsichert und blicken eher pessimistisch in die Zukunft. Faktoren wie die neue Regierung in Deutschland, anhaltende Naturkatastrophen, Handelskonflikte und andauernde Kriege beeinflussen die Konsumstimmung spürbar.
LUDWIG BECK blickt dennoch weiter mit vorsichtigem Optimismus auf das aktuelle Geschäftsjahr und bleibt überzeugt von der Relevanz des stationären Handels.
KONZERNKENNZAHLEN
| in Mio. € |
01.01.2025 |
01.01.2024 |
| |
- |
- |
| |
31.03.2025 |
31.03.2024 |
| ERGEBNIS |
|
|
| Umsatz (brutto) |
18,3 |
18,7 |
| Mehrwertsteuer |
-2,9 |
-3,0 |
| Umsatz (netto) |
15,4 |
15,7 |
| Nettorohertrag |
7,0 |
7,0 |
| Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) |
0,6 |
0,7 |
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) |
-1,1 |
-0,9 |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) |
-1,8 |
-1,7 |
| Ergebnis nach Steuern (EAT) |
-1,9 |
-1,1 |
| |
|
|
| CASHFLOW |
|
|
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit |
-1,6 |
-1,6 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit |
-0,2 |
-0,4 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit |
1,7 |
2,1 |
| |
|
|
| MITARBEITER |
|
|
| Mitarbeiter (durchschnittlich ohne Auszubildende) |
416 |
388 |
| Auszubildende (durchschnittlich) |
39 |
37 |
| Personalaufwand in Mio. € |
3,9 |
3,9 |
| |
|
|
| AKTIE |
|
|
| Aktienanzahl in Mio. |
3,70 |
3,70 |
| Ergebnis je Aktie unverwässert und verwässert (in €) |
-0,52 |
-0,30 |
BILANZ
| |
31.03.2025 |
31.12.2024 |
| BILANZ |
|
|
| Langfristige Vermögenswerte |
146,9 |
148,4 |
| Kurzfristige Vermögenswerte |
17,8 |
16,4 |
| Eigenkapital |
59,8 |
61,8 |
| Langfristige Verbindlichkeiten |
75,0 |
77,0 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten |
29,9 |
26,0 |
| Bilanzsumme |
164,7 |
164,7 |
| Investitionen |
-0,2 |
-2,0 |
| Eigenkapitalquote in % |
36,3 |
37,5 |
ENTWICKLUNG DER SEGMENTE
| 01.01.–31.03.2025 |
Textil |
Nontextil |
Segmente Gesamt |
Anpassung |
Konzern |
| |
Mio. € |
Mio. € |
Mio. € |
Mio. € |
Mio. € |
| Umsatz (brutto) |
14,2 |
4,1 |
18,3 |
|
18,3 |
| Vorjahr |
14,2 |
4,5 |
18,7 |
|
18,7 |
| Mehrwertsteuer |
-2,3 |
-0,7 |
-2,9 |
|
-2,9 |
| Vorjahr |
-2,3 |
-0,7 |
-3,0 |
|
-3,0 |
| Umsatz (netto) |
11,9 |
3,4 |
15,4 |
|
15,4 |
| Vorjahr |
12,0 |
3,8 |
15,7 |
|
15,7 |
| Wareneinsatz vor Skonti und Boni |
-6,6 |
-2,0 |
-8,6 |
0,3 |
-8,3 |
| Vorjahr |
-6,8 |
-2,2 |
-9,0 |
0,3 |
-8,7 |
| Nettorohertrag |
5,3 |
1,5 |
6,7 |
0,3 |
7,0 |
| Vorjahr |
5,2 |
1,6 |
6,8 |
0,3 |
7,0 |
| Personalkosten des Verkaufs (Personalaufwand) |
-1,1 |
-0,6 |
-1,7 |
-2,2 |
-3,9 |
| Vorjahr |
-1,0 |
-0,7 |
-1,7 |
-2,2 |
-3,9 |
| Kalkulatorische Raumkosten (sonstige betriebliche Aufwendungen) |
-2,5 |
-0,4 |
-3,0 |
-0,5 |
-3,4 |
| Vorjahr |
-2,4 |
-0,5 |
-3,0 |
-0,2 |
-3,2 |
| Kalkulatorische Zinsen (Finanzergebnis) |
-0,2 |
-0,1 |
-0,3 |
-0,4 |
-0,7 |
| Vorjahr |
-0,2 |
-0,1 |
-0,3 |
-0,5 |
-0,8 |
| Segmentergebnis |
1,4 |
0,3 |
1,7 |
-2,8 |
-1,0 |
| Vorjahr |
1,5 |
0,3 |
1,7 |
-2,6 |
-0,9 |
Investor Relations
LUDWIG BECK AG
A. Deubel
t: +49 89 23691 – 745
f: +49 89 23691 – 600
ir@ludwigbeck.de
17.04.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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|
| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG |
|
Marienplatz 11 |
|
80331 München |
|
Deutschland |
| Telefon: |
+49 (0)89 2 36 91-0 |
| Fax: |
+49 (0)89 2 36 91-600 |
| E-Mail: |
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| Internet: |
www.ludwigbeck.de |
| ISIN: |
DE0005199905 |
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519990 |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), München; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart, Tradegate Exchange |
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2119438 |
| |
| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2119438 17.04.2025 CET/CEST
|
| 11.04.2025 | Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2025 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
|
Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2025 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
11.04.2025 / 15:06 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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|
LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft
München
- ISIN DE0005199905 / Wertpapier-Kenn-Nr. 519 990 -
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur
ordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, den 22. Mai 2025, 10:00 Uhr,
in München
ein, die ausschließlich als virtuelle Hauptversammlung ohne die Möglichkeit der physischen Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung (mit Ausnahme
des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) abgehalten wird.
| I. |
Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung
Der Vorstand hat auf Grundlage von § 13 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft entschieden, dass die Hauptversammlung ohne physische
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung gemäß § 118a
AktG abgehalten wird. Eine physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreters) am Ort der Hauptversammlung ist daher ausgeschlossen.
Die gesamte Hauptversammlung wird im zugangsgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung („Online-Service“) unter
https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events/hauptversammlung
in Bild und Ton übertragen.
Die Hauptversammlung findet in Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und der Mitglieder Vorstands, des von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreters sowie eines mit der Niederschrift der Hauptversammlung beauftragten Notars in den Geschäftsräumen
der Gesellschaft, Marienplatz 11, 80327 München, statt. Hierbei handelt es sich um den Ort der Hauptversammlung im aktienrechtlichen
Sinn. Auch die weiteren Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen an der Hauptversammlung persönlich teil, und zwar im benachbarten
Raum, in den eine Bild- und Tonübertragung erfolgt.
|
| II. |
Tagesordnung und Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungsgegenständen
|
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und
den Konzern und des
Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2024, sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben
nach §§ 289a, 315a HGB für das Geschäftsjahr 2024
|
| 2. |
Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 ausgewiesenen
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2024 in Höhe von EUR 211.942,20 in voller Höhe in Gewinnrücklagen einzustellen.
|
| 3. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
|
| 4. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
|
| 5. |
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Prüfers zur etwaigen prüferischen
Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2025 und sonstiger unterjähriger Finanzinformationen;
Wahl des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025
| a) |
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Prüfers zur etwaigen prüferischen
Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2025 und sonstiger unterjähriger Finanzinformationen
|
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Rödl & Partner GmbH, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 sowie zum Prüfer für
die etwaige prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2025 enthaltenen verkürzten Abschlusses und
Zwischenlageberichts sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen
im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG des Geschäftsjahres 2025 und 2026 zu wählen, sofern eine solche prüferische Durchsicht vor
der nächsten Hauptversammlung erfolgt.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU)
Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung
der Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) auferlegt wurde.
| b) |
Wahl des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025
|
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Rödl & Partner GmbH, München, zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025 zu wählen.
Die Bestellung zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025 erfolgt vorsorglich für den Fall,
dass der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung von Art. 37 der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 17. Mai 2006 (Abschlussprüfer-RL) in der Fassung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 14. Dezember 2022 (Corporate Sustainability Reporting Directive - CSRD) eine ausdrückliche Wahl des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
durch die Hauptversammlung verlangen sollte, die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung also nach dem deutschen Umsetzungsrecht
nicht ohnehin dem Abschlussprüfer obliegen sollte.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU)
Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung
der Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) auferlegt wurde.
|
| 6. |
Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
Gemäß § 120a Abs. 1 AktG in der seit 1. Januar 2020 gültigen Fassung beschließt die Hauptversammlung über die Billigung des
vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems,
mindestens jedoch alle vier Jahre. Nach der erstmaligen Beschlussfassung über das Vergütungssystem auf der ordentlichen Hauptversammlung
des Jahres 2021 am 17. Mai 2021 muss nun erneut eine Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Billigung des Vergütungssystems
der Vorstandsmitglieder erfolgen.
Der Aufsichtsrat der Ludwig Beck AG hat in seiner Sitzung vom 27. März 2025 die Bestätigung des bestehenden Vergütungssystems
für die Vorstandsmitglieder beschlossen, das vom Aufsichtsrat ursprünglich am 24. März 2021 beschlossen und von der Hauptversammlung
am 17. Mai 2021 gebilligt worden war.
Das vom Aufsichtsrat ursprünglich am 24. März 2021 beschlossene und durch Aufsichtsratsbeschluss vom 27. März 2025 bestätigte
System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der Ludwig Beck AG (das „Vergütungssystem“) ist ab der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf im Internet unter
https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events/hauptversammlung
zugänglich (§ 124a Satz 1 Nr. 4 AktG i.V.m. § 26q EGAktG).
Der Aufsichtsrat schlägt vor, das Vergütungssystem zu billigen.
|
| 7. |
Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Gemäß § 113 Abs. 3 AktG in der seit 1. Januar 2020 gültigen Fassung ist durch die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft
mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats zu beschließen, wobei ein die Vergütung bestätigender
Beschluss zulässig ist. Nach der erstmaligen Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder auf der ordentlichen
Hauptversammlung des Jahres 2021 am 17. Mai 2021 muss nun erneut eine Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Vergütung
der Aufsichtsratsmitglieder erfolgen.
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 12a der Satzung der Gesellschaft festgesetzt. Die Vergütung ist als
reine Festvergütung ausgestaltet.
Der Wortlaut von § 12a der Satzung und das der Vergütung zugrundeliegende Vergütungssystem mit den Angaben gemäß §§ 113 Abs.
3 Satz 3, 87a Abs. 1 Satz 2 AktG sind ab der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf im Internet
unter
https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events/hauptversammlung
zugänglich (§ 124a Satz 1 Nr. 4 AktG i.V.m. § 26q EGAktG).
Aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat haben sich die Regelungen in § 12a der Satzung und das der Vergütung zugrundeliegende
Vergütungssystem bewährt, sodass sie in ihrer aktuellen Fassung fortbestehen sollen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, das Vergütungssystem sowie die in § 12a der Satzung der Gesellschaft geregelte
Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats zu bestätigen.
|
| 8. |
Billigung des Vergütungsberichts
Das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) sieht vor, dass Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter
Gesellschaften gemäß § 162 AktG jährlich einen Vergütungsbericht zu erstellen und diesen gemäß § 120a Abs. 4 AktG der Hauptversammlung
zur Beschlussfassung über dessen Billigung vorzulegen haben.
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 ("Vergütungsbericht 2024") wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer
daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die
Prüfung des Vergütungsberichts 2024 ist dem Vergütungsbericht beigefügt.
Der Vergütungsbericht 2024 mit dem Vermerk des Abschlussprüfers ist ab der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung und
bis zu deren Ablauf im Internet unter
https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events/hauptversammlung
zugänglich (§ 124a Satz 1 Nr. 4 AktG i.V.m. § 26q EGAktG).
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht 2024 zu billigen.
|
| III. |
Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung
|
| 1. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Der Vorstand hat entschieden, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am
Ort der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird. Die gesamte Hauptversammlung wird im Online-Service
unter der in Abschnitt I. dieser Einladung genannten Internetadresse in Bild und Ton übertragen.
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts (mittels Briefwahl oder durch einen Bevollmächtigten)
sind gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet
(„Anmeldung“) und der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
nachgewiesen haben („Nachweis“). Anmeldung und Nachweis bedürfen der Textform.
Der Nachweis ist in Textform zu führen, wobei ein Nachweis durch den Letztintermediär (z.B. das depotführende Kreditinstitut)
gemäß § 67c Abs. 3 AktG ausreicht. Der Nachweis muss sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung,
mithin auf den Ablauf des 30. April 2025 (d.h. 30.04.2025, 24:00 Uhr MESZ) beziehen („Nachweiszeitpunkt“). Die Berechtigung
im vorstehenden Sinne bemisst sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt, ohne dass damit
eine Sperre für die Veräußerung des Anteilsbesitzes einherginge. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung
des Anteilsbesitzes nach dem Nachweiszeitpunkt ist für die Berechtigung ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs im
Nachweiszeitpunkt maßgeblich; d.h. Veräußerungen oder der Erwerb von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen
auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse bis spätestens
|
Donnerstag, den 15. Mai 2025, 24.00 Uhr,
| |
eingehen (auch bei der Übersendung per Telefax oder per E-Mail ist für die Zwecke der Fristwahrung der Zeitpunkt des Eingangs
maßgebend):
LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Email: anmeldung@linkmarketservices.eu Fax: +49.89.88 96 906.33
Damit Aktionäre unter der oben in Abschnitt I. dieser Einladung genannten Internetadresse über den Online-Service die Bild-
und Tonübertragung der Hauptversammlung verfolgen oder den Online-Service zur Ausübung ihres Stimmrechts oder zur Erteilung
oder Änderung von Vollmachten oder Weisungen nutzen können, ist die fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und der fristgemäße
Nachweis erforderlich. Nach fristgemäßem Eingang der Anmeldung und des Nachweises unter einer der vorstehend genannten Adressen
werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt, die die notwendigen Basisdaten für die Nutzung des
Online-Service enthalten. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre - ohne
mit dieser Bitte das Teilnahme- oder Stimmrecht der Aktionäre einzuschränken - frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung
und des Nachweises an die Gesellschaft unter einer der oben genannten Adressen Sorge zu tragen.
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| 2. |
Stimmrechtsausübung durch einen Bevollmächtigten oder mittels Briefwahl
| a) |
Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen versammlungsbezogenen Rechte nach entsprechender Vollmachtserteilung durch
einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen Dritten, ausüben lassen. Auch
im Falle der Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte sind die fristgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis
nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen in Abschnitt III.1. dieser Einladung erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Bei Bevollmächtigung eines Intermediärs (z.B. eines Kreditinstituts), einer Aktionärsvereinigung oder eines diesen nach §
135 AktG gleichgestellten Rechtsträgers können Besonderheiten gelten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen
sind. Die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu bevollmächtigenden Rechtsträger rechtzeitig wegen
einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Bevollmächtigte können ebenso wie die Aktionäre nicht physisch am Ort der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht
für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl (vgl. Abschnitt III. 2. c) dieser Einladung) oder durch
Erteilung von (Unter-)Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten, weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter (vgl. Abschnitt
III. 2. b) dieser Einladung) ausüben.
Für Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, hält die Gesellschaft Formulare bereit, die die Aktionäre verwenden
können, aber nicht müssen. Das Vollmachtsformular wird den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte
zur virtuellen Hauptversammlung zugesandt. Darüber hinaus kann das Vollmachtformular auch auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events/hauptversammlung
heruntergeladen werden.
Bevollmächtigungen, deren Widerruf und Vollmachtsnachweise können vor der Hauptversammlung per Post, Fax oder per E-Mail an
eine der oben in Abschnitt III. 1. dieser Einladung angegebenen Adressen bis zum 21. Mai 2025, 24.00 Uhr, eingehend übermittelt werden. Später eingehende Bevollmächtigungen, deren Widerruf und Vollmachtsnachweise per Post, Fax
oder per E-Mail werden nicht berücksichtigt. Die Aktionäre haben zudem - auch über den 21. Mai 2025, 24.00 Uhr, hinaus - die
Möglichkeit der Übermittlung von Bevollmächtigungen, deren Widerruf und Vollmachtsnachweisen über den Online-Service unter
der oben in Abschnitt I. dieser Einladung angegebenen Internetadresse. Diese Möglichkeit zur Übermittlung von Bevollmächtigungen,
deren Widerruf und Vollmachtsnachweisen über den Online-Service endet mit Ablauf der Hauptversammlung und, soweit es Stimmrechtsvollmachten
betrifft, mit dem Zeitpunkt, den der Versammlungsleiter in der Hauptversammlung für die späteste Stimmabgabe festlegt.
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| b) |
Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Die Gesellschaft bietet den Aktionären und deren Bevollmächtigten an, bereits vor oder während der virtuellen Hauptversammlung
einen von der Gesellschaft benannten, weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Auch in diesem Fall sind
die fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen in Abschnitt
III. 1. dieser Einladung erforderlich. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht im Falle
der Bevollmächtigung ausschließlich auf Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne konkrete Weisung des Aktionärs
ist der weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Ebenso wenig nimmt der von der Gesellschaft
benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter Aufträge zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse,
zum Halten von Redebeiträgen oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.
Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht mit Weisungen
erteilen möchten, können diese in Textform erteilen. Dafür kann das Formular verwendet werden, das den Aktionären zusammen
mit der Eintrittskarte zur virtuellen Hauptversammlung zugesandt wird.
Es gibt zwei Möglichkeiten, den von der Gesellschaft benannten, weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen
und diesem Weisungen, wie er abstimmen soll, zu erteilen:
| - |
Die Vollmacht nebst Weisungen für den Stimmrechtsvertreter sowie etwaige Änderungen und der Widerruf derselben ist vor der
Hauptversammlung per Post, Fax oder E-Mail an eine der oben in Abschnitt III. 1. dieser Einladung angegebenen Adressen bis
zum 21. Mai 2025, 24.00 Uhr, eingehend zu übermitteln. Später eingehende Bevollmächtigungen und Weisungen (einschließlich deren Änderungen und Widerruf)
per Post, Fax oder E-Mail werden nicht berücksichtigt.
|
| - |
Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte haben des Weiteren - auch über den 21. Mai 2025, 24.00 Uhr, hinaus - bis zu dem vom
Versammlungsleiter in der Hauptversammlung für die späteste Stimmabgabe festgelegten Zeitpunkt die Möglichkeit, die Vollmacht
und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter über den Online-Service unter der oben in Abschnitt
I. dieser Einladung angegebenen Internetadresse zu erteilen, zu ändern oder zu widerrufen.
|
Erhält der von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter für ein und denselben Aktienbestand sowohl
per Post, Fax oder E-Mail als auch über den Online-Service Vollmacht und Weisungen (einschließlich deren Änderung oder Widerruf),
werden unabhängig von den Eingangsdaten ausschließlich die über den Online-Service erteilte Vollmacht und die erteilten Weisungen
als verbindlich angesehen.
|
| c) |
Stimmabgabe durch Briefwahl
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht auch im Wege elektronischer Kommunikation nach § 118 Abs. 2 AktG durch sogenannte Briefwahl
ausüben. Auch im Fall der Briefwahl sind eine fristgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung und ein fristgemäßer Nachweis nach
Maßgabe der Bestimmungen in Abschnitt III. 1. dieser Einladung erforderlich. Bevollmächtigte Intermediäre (z.B. Kreditinstitute),
Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder diesen nach § 135 AktG gleichgestellte bevollmächtigte Rechtsträger können
sich ebenfalls der Briefwahl bedienen.
Briefwahlstimmen können ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation über den Online-Service unter der in Abschnitt
I. dieser Einladung angegebenen Internetadresse abgegeben, geändert oder widerrufen werden, und zwar im Vorfeld oder während
der Hauptversammlung bis zu dem vom Versammlungsleiter in der Hauptversammlung für die späteste Stimmabgabe festgelegten Zeitpunkt.
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|
| 3. |
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 AktG, Rederecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Abs. 5 und
6 AktG, Auskunftsrecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 131 Abs. 1 AktG, Recht zur Einreichung von Stellungnahmen gemäß
§ 130a Abs. 1 bis 4 AktG und Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß § 118a Abs. 1 Satz 2
Nr. 8 AktG
| a) |
Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen
Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem
neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben gemäß
§ 122 Abs. 2 AktG in Verbindung mit § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des
Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag
halten. Bei der Berechnung dieser 90 Tage bestehen nach § 70 AktG bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten, auf die ausdrücklich
hingewiesen wird.
Das Verlangen muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden und bei der Gesellschaft spätestens am Montag, den 21. April 2025, 24.00 Uhr, eingehen. Wir bitten, derartige Verlangen an folgende Adresse zu übersenden:
LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft - Vorstandssekretariat - Marienplatz 11 80331 München
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden
- unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht. Sie werden außerdem unter der Internetadresse
https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events/hauptversammlung
zugänglich gemacht.
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| b) |
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär einen begründeten Gegenantrag zu einem Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat
zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung übersenden. Ein Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und Abs.
2 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend bekannt
gemachten Adresse spätestens am Mittwoch, den 7. Mai 2025, 24.00 Uhr, eingeht.
Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG der Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur Wahl von Abschlussprüfern
übermitteln. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und Abs. 2 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft
zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend bekannt gemachten Adresse spätestens am Mittwoch, den 7. Mai 2025, 24.00 Uhr, eingeht. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn der Vorschlag nicht die folgenden
Angaben enthält: Name, ausgeübter Beruf, Wohnort des zur Wahl Vorgeschlagenen.
Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge und Wahlvorschläge im Internet unter
https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events/hauptversammlung
zugänglich machen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls
unter der genannten Internetadresse zugänglich machen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich zu richten an:
LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft - Vorstandssekretariat - Marienplatz 11 80331 München, oder Fax: +49 (0)89 23691-600, oder E-Mail: ir@ludwigbeck.de
Von der Gesellschaft zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge der Aktionäre gelten nach § 126 Abs. 4 AktG als
im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Zu diesen Anträgen können ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre
das Stimmrecht ausüben. Sofern der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär nicht ordnungsgemäß
zur Hauptversammlung angemeldet ist, muss der Gegenantrag oder Wahlvorschlag in der Hauptversammlung nicht behandelt werden.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie sonstige Anträge können darüber hinaus auch während der Hauptversammlung im Wege der
Videokommunikation, mithin im Rahmen des Rederechts (dazu unter Abschnitt III. 3. c)) gestellt werden.
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| c) |
Rederecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Abs. 5 und 6 AktG
Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben in der Versammlung
ein Rederecht, das im Wege der Videokommunikation ausgeübt wird. Ab Beginn der Hauptversammlung können Aktionäre bzw. ihre
Bevollmächtigten im Online-Service Redebeiträge anmelden. Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG,
das Auskunftsverlangen nach § 131 Abs. 1 AktG, Nachfragen nach § 131 Abs. 1d AktG und Fragen nach § 131 Abs. 1e AktG können
Bestandteil des Redebeitrags sein.
Gemäß § 16a der Satzung der Gesellschaft kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen
beschränken.
Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten benötigen für die Ausübung des Rederechts ein internetfähiges Endgerät (PC, Laptop, Tablet
oder Smartphone), welches über eine Kamera und ein Mikrofon verfügt, auf die jeweils vom Browser aus zugegriffen werden kann.
Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär bzw. Bevollmächtigtem und
Gesellschaft in der Versammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit
nicht sichergestellt ist.
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| d) |
Auskunftsrecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich
ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen
und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu den mit ihr verbundenen Unternehmen. Des Weiteren betrifft die Auskunftspflicht
auch die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Es ist vorgesehen, dass der Versammlungsleiter festlegen wird, dass das vorgenannte Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation, also im Rahmen der Ausübung des Rederechts (dazu unter
Abschnitt III. 3. c)), wahrgenommen werden kann.
§ 131 Abs. 4 Satz 1 AktG bestimmt, dass dann, wenn einem Aktionär wegen seiner Eigenschaft als Aktionär eine Auskunft außerhalb
der Hauptversammlung gegeben worden ist, diese Auskunft jedem anderen Aktionär bzw. dessen Bevollmächtigtem auf dessen Verlangen
in der Hauptversammlung zu geben ist, auch wenn sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung nicht erforderlich
ist. Im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung wird gewährleistet, dass Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch
zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, ihr Verlangen nach § 131 Abs. 4 Satz 1 AktG im Wege der elektronischen Kommunikation
über den Online-Service während der Hauptversammlung übermitteln können.
Weiter bestimmt § 131 Abs. 5 Satz 1 AktG, dass ein Aktionär, dem eine Auskunft verweigert wird, verlangen kann, dass seine
Frage und der Grund, aus dem die Auskunft verweigert worden ist, in die Niederschrift über die Hauptversammlung aufgenommen
werden. Im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung wird gewährleistet, dass Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch
zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, ihr Verlangen nach § 131 Abs. 5 Satz 1 AktG im Wege der elektronischen Kommunikation
über den Online-Service während der Hauptversammlung übermitteln können.
Zu allen vom Vorstand gegebenen Antworten steht den Aktionären in der Versammlung ein Nachfragerecht gemäß § 131 Abs. 1d AktG
zu.
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| e) |
Recht zur Einreichung von Stellungnahmen gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 6, 130a Abs. 1 bis 4 AktG
Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten haben das Recht, bis spätestens zum Ablauf
des Freitags, den 16. Mai 2025, 24:00 Uhr, Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung einzureichen.
Die Einreichung hat in Textform in deutscher Sprache über den Online-Service zu erfolgen. Stellungnahmen dürfen maximal 10.000
Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen. Die Gesellschaft wird die Stellungnahme bis spätestens zum Ablauf des Samstags, den 17. Mai 2025, 24:00 Uhr, unter Nennung des Namens des einreichenden Aktionärs über den Internetservice zur Hauptversammlung (Online-Service) unter
https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events/hauptversammlung
zugänglich machen.
Stellungnahmen werden nicht zugänglich gemacht, wenn sie mehr als 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen, einen beleidigenden,
strafrechtlich relevanten, offensichtlich falschen oder irreführenden Inhalt haben oder der Aktionär zu erkennen gibt, dass
er an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen wird (§ 130a Abs. 3 Satz 4 i.V.m. § 126 Abs. 2
Satz 1 Nr. 1, Nr. 3 und Nr. 6 AktG).
Anträge und Wahlvorschläge, Fragen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Rahmen der in Textform eingereichten
Stellungnahmen werden in der Hauptversammlung nicht berücksichtigt. Das Stellen von Anträgen und Wahlvorschlägen, die Ausübung
des Auskunftsrechts sowie die Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung sind ausschließlich auf den
in dieser Einladung beschriebenen Wegen möglich.
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| f) |
Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AktG
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben das Recht, Widerspruch
gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation zu erklären. Widerspruch kann während der gesamten
Dauer der Hauptversammlung bis zum Ende der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft (Online-Service) unter
https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events/hauptversammlung
erklärt werden. Der weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft kann keine Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
zu Protokoll des die Hauptversammlung beurkundenden Notars erklären und kann hierzu auch nicht angewiesen werden.
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Den für den Online-Zugang über den Online-Service erforderlichen Zugangscode erhalten die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten
mit ihrer Anmeldebestätigung.
|
| 4. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 9.446.117,50 und ist in 3.695.000 Stückaktien (Stammaktien) eingeteilt. Jede
Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung
beträgt damit 3.695.000.
|
| 5. |
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und die dort nach § 124a AktG zugänglichen Informationen
Die Informationen nach § 124a AktG zur virtuellen Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events/hauptversammlung
zugänglich.
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| 6. |
Anfragen von Aktionären
a) Anfragen vor der Hauptversammlung
Anfragen zur virtuellen Hauptversammlung bitten wir nur an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:
LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft - Vorstandssekretariat - Marienplatz 11 80331 München, oder Fax: +49 (0)89 23691-600, oder E-Mail: ir@ludwigbeck.de
b) Anfragen während der Hauptversammlung
Sollten Probleme bei der Stimmabgabe auftreten, kann der von der Gesellschaft beauftragte Hauptversammlungs-Dienstleister
Better Orange IR & HV AG spätestens ab Beginn der Abstimmungen in der Hauptversammlung unter folgender Telefonnummer erreicht
werden: +49 89 23691 899
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| 7. |
Ausliegende Unterlagen
In den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Marienplatz 11, 80331 München, am Empfang im 6. Stockwerk) liegen seit Einberufung
der virtuellen Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf der festgestellte Jahresabschluss, der gebilligte Konzernabschluss,
die Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern, der Vergütungsbericht, der Geschäftsbericht und der Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2024, sowie der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB und
schließlich auch die in TOP 6 und 7 genannten Vergütungssysteme und Satzungsbestimmungen zur Einsicht durch die Aktionäre
aus.
Die vorbezeichneten Unterlagen sind seit Einberufung der virtuellen Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf auch im Internet
unter
https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events/hauptversammlung
zugänglich.
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| 8. |
Datenschutzhinweise
Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Ludwig Beck am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft,
Marienplatz 11, 80331 München.
Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten (insbesondere Name und
Vorname sowie Anschrift von Aktionären, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und ggf. Name, Vorname und Anschrift
eines vom jeweiligen Aktionär benannten Bevollmächtigten), um den Aktionären und ihren Bevollmächtigten die Teilnahme an der
virtuellen Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen. Soweit
diese personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben wurden, übermittelt
die depotführende Bank deren personenbezogene Daten an die Gesellschaft. Gegebenenfalls verarbeitet die Gesellschaft auch
Informationen zur Bearbeitung und Beantwortung von Anträgen, Fragen, Wahlvorschlägen und Verlangen von Aktionären oder ihren
Bevollmächtigten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Sofern Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten mit der Gesellschaft in Kontakt treten, verarbeitet die Gesellschaft zudem diejenigen
personenbezogenen Daten, die erforderlich sind, um etwaige Anliegen zu beantworten (etwa die vom Aktionär oder Bevollmächtigten
angegebenen Kontaktdaten, wie z.B. E-Mail-Adresse oder Telefonnummer). Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs.
1 Satz 1 lit. f) DSGVO.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der virtuellen Hauptversammlung
sowie zur Ermöglichung der Ausübung Ihrer Aktionärsrechte zwingend erforderlich.
Die Dienstleister der Gesellschaft, die zum Zwecke der Ausrichtung der virtuellen Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten
von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich
sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Die Gesellschaft speichert die personenbezogenen
Daten so lange, wie dies für die vorstehend beschriebenen Zwecke erforderlich ist, soweit nicht gesetzliche Nachweis- und
Aufbewahrungsvorschriften zu einer weiteren Speicherung verpflichten oder eine längere Speicherung im Rahmen von gerichtlichen
Verfahren erforderlich ist.
Sie haben nach Kapitel III der DSGVO ein jederzeitiges Auskunfts- und Berichtigungsrecht sowie ein Recht auf Datenübertragung.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten oder deren
Löschung verlangen.
Soweit die Verarbeitung auf der Grundlage berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DSGVO) erfolgt, können Sie
der Verarbeitung unter den weiteren Voraussetzungen des Art. 21 DSGVO widersprechen. Im Falle eines solchen Widerspruchs ist
eine Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung von versammlungsbezogenen Aktionärsrechten allerdings möglicherweise
nicht möglich.
Die vorstehend genannten Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend
machen:
LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft - Vorstandssekretariat - Marienplatz 11 80331 München, oder Fax: +49 (0)89 23691-600, oder E-Mail: ir@ludwigbeck.de
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO zu.
Den betrieblichen Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft erreichen Sie unter:
Dr. Florian Modlinger 12Tower GmbH Mitterweg 36a 83233 Bernau Telefon: +49 8031 28217 10 Fax: +49 8031 8873-969
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München, im April 2025
LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft, München
- Der Vorstand -
LUDWIG BECK AG
Marienplatz 11 80331 München, Postanschrift: 80327 München
Investor Relations
Tel.: +49 (0)89 23691-745 Fax: +49 (0)89 206021-600 E-Mail: ir@ludwigbeck.de
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11.04.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft |
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Marienplatz 11 |
|
80331 München |
|
Deutschland |
| E-Mail: |
ir@ludwigbeck.de |
| Internet: |
https://www.ludwigbeck.de/ |
| ISIN: |
DE0005199905 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2116518 11.04.2025 CET/CEST
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| 27.03.2025 | LUDWIG BECK – Konzernabschluss zum 31.12.2024
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Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG
/ Schlagwort(e): Jahresergebnis/Jahresbericht
LUDWIG BECK – Konzernabschluss zum 31.12.2024
27.03.2025 / 12:15 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Corporate News
LUDWIG BECK – Konzernabschluss zum 31.12.2024
München, 27. März 2025 – Der Münchner Modekonzern LUDWIG BECK (ISIN DE 0005199905) stand im Jahr 2024 erneut vor zahlreichen Herausforderungen. Das Geschäftsjahr war geprägt von Wetterextremen, Streiks sowie innen- und außenpolitischen Unsicherheiten, die den stationären Handel stark beeinträchtigten. Der Krieg in der Ukraine und die daraus resultierenden wirtschaftlichen Belastungen für Unternehmen und Verbraucher führten zu einer gedämpften Konsumfreude in allen Bereichen. Auch die Fußball-Europameisterschaft brachte trotz lebhafter Stimmung im Land nicht die erhofften wirtschaftlichen Impulse. Das traditionell umsatzstärkste vierte Quartal und insbesondere das Weihnachtsgeschäft verliefen nicht zuletzt aufgrund der massiven Auswirkungen des aus dem Onlinebereich entstandenen Black Friday ebenfalls enttäuschend.
Umsatzentwicklung
Im Geschäftsjahr 2024 erzielte LUDWIG BECK einen Bruttoumsatz von 87,2 Mio. € und lag damit 0,8% über dem Vorjahr mit 86,5 Mio. €. Der prognostizierte Plankorridor von 90 bis 93 Mio. € konnte jedoch nicht ganz erreichet werden. Allein das Stammhaus am Münchner Marienplatz legte mit 2,8% zu. Die Umsatzverluste im Onlinebereich speziell im Beautysortiment dämpften jedoch diese durchaus positive Entwicklung. Neben starken Preiskämpfen musste ein Vertriebskanal aufgrund regulatorischer Vorgaben einiger Hauptlieferanten geschlossen werden.
Die Umsätze verteilten sich auf die Segmente „Textil“ mit 66,0 Mio. € (Vorjahr: 63,7 Mio. €) und „Nontextil“ mit 21,2 Mio. € (Vorjahr 22,8 Mio. €).
Ergebnissituation
Resultierend aus der Umsatzentwicklung stieg der Nettorohertrag von 35,3 Mio. € auf 35,5 Mio. €. Die Nettorohertragsmarge blieb mit 48,5 % auf Vorjahresniveau.
Die sonstigen betrieblichen Erträge, bestehend aus Miet-, Vertriebs- und Personalerträgen sowie aktivierten Eigenleistungen sind um 0,2 Mio. € auf 5,0 Mio. € gestiegen (Vorjahr: 4,8 Mio. €).
Der Personalaufwand sank aufgrund struktureller Anpassungen im Verwaltungsbereich um 0,2 Mio. € von 16,8 Mio. € auf 16,6 Mio. €. Die Abschreibungen betrugen wie im Vorjahr 6,8 Mio. €. Darin enthalten waren die Abschreibungen auf Nutzungsrechte aus der Bilanzierung von Mietverträgen gemäß IFRS 16 (Finance Lease) in Höhe von 3,8 Mio. € (Vorjahr: 3,9 Mio. €). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich hauptsächlich aufgrund von gestiegenen Raumkosten und Vertriebsaufwendungen von 13,3 Mio. € auf 13,7 Mio. €.
Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) betrug 10,2 Mio. € (Vorjahr: 9,9 Mio. €).
Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) verbesserte sich im Geschäftsjahr von 3,1 Mio. € im Vorjahr auf 3,4 Mio. €.
Der starke Zinsanstieg bei den kurzfristigen Kreditlinien führte zu einem Finanzergebnis von - 2,9 Mio. € und damit zu einer Verschlechterung von 0,4 Mio. € gegenüber dem Vorjahr mit - 2,5 Mio. €. Im Finanzergebnis waren 1,2 Mio. € an Zinsen aus der Mietvertragsbilanzierung gemäß IFRS 16 enthalten (Vorjahr: 1,1 Mio. €).
Das Ergebnis vor Steuern (EBT) betrug 0,5 Mio. € (Vorjahr: 0,6 Mio. €).
Aufgrund der sich massiv verschlechternden Rahmenbedingungen rund um den Wirtschaftsstandort Deutschland und um den textilen Einzelhandel hat die Gesellschaft ihre mittelfristigen Prognosen nach unten korrigiert und einen großen Teil der aktivierten Steuern auf Verlustvorträge, die ausschließlich aus den Coronajahren stammen, in Höhe von 3,0 Mio. € ausgebucht. Es handelt sich lediglich um eine Buchwertkorrektur. Die steuerlichen Verlustvorträge bleiben in voller Höhe erhalten.
Aufgrund dieses einmaligen Sondereffekts lag das Ergebnis nach Steuern (EAT) bei -2,9 Mio. € (Vorjahr: 0,4 Mio. €).
Ausblick
Für 2025 erwartet der Vorstand weiterhin wirtschaftliche Unsicherheiten, da nicht von einer Änderung der externen Einflussfaktoren auf das Handelsgeschäft ausgegangen werden kann. LUDWIG BECK blickt dennoch mit vorsichtigem Optimismus auf das bevorstehende Geschäftsjahr und bleibt überzeugt von der Relevanz des stationären Handels. Das Management von LUDWIG BECK erwartet für das Geschäftsjahr 2025 dennoch keine großen Umsatz- und Ertragssprünge und rechnet mit einen Bruttoumsatz auf Konzernebene zwischen 88 Mio. € und 91 Mio. € sowie ein Ergebnis vor Steuern (EBT) zwischen 0,5 Mio. € und 1,8 Mio. €.
Weitere Informationen rund um die Gesellschaft und ihre Aktie sind auf der Unternehmenswebseite unter http://kaufhaus.ludwigbeck.de zu finden.
Konzernkennzahlen
| in Mio. € |
2024 |
2023 |
| Umsatz (brutto) |
87,2 |
86,5 |
| Umsatz (netto) |
73,3 |
72,7 |
| Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) |
10,2 |
9,9 |
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) |
3,4 |
3,1 |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) |
0,5 |
0,6 |
| Ergebnis nach Steuern (EAT) |
-2,9 |
0,4 |
| Eigenkapital |
61,8 |
65,5 |
| Eigenkapitalquote in % |
37,5 |
38,5 |
| Investitionen in Vermögenswerte und Sachanlagen |
2,0 |
3,2 |
| Mitarbeiter (durchschnittlich) ohne Auszubildende |
412 |
409 |
| Ergebnis pro Aktie (in €) |
-0,78 |
0,12 |
Kontakt Investor Relations:
A. Deubel
t: +49 89 23691 – 745
f: +49 89 23691 – 600
ir@ludwigbeck.de
27.03.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Deutsch |
| Unternehmen: |
Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG |
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Deutschland |
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| ISIN: |
DE0005199905 |
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2107542 27.03.2025 CET/CEST
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| 18.12.2024 | Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG
2053949 18.12.2024 CET/CEST
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