18.07.2024 | LUDWIG BECK schließt erstes Halbjahr mit Umsatz-Pari ab ![Logo](data:image/svg+xml,%3Csvg%20xmlns='http://www.w3.org/2000/svg'%20viewBox='0%200%201%201'%3E%3C/svg%3E) Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG/ Schlagwort(e): Halbjahresbericht/Halbjahresergebnis LUDWIG BECK schließt erstes Halbjahr mit Umsatz-Pari ab
18.07.2024 / 08:30 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
LUDWIG BECK schließt erstes Halbjahr mit Umsatz-Pari ab München, 18. Juli 2024 – Der deutsche Textileinzelhandel schloss das erste Halbjahr 2024 mit einem Umsatzpari im Vergleich zum Vorjahr ab. Das erste Quartal verlief dabei äußerst positiv. Der viele Sonnenschein und die frühlingshaften Temperaturen im März steigerten die Kauflust der Verbraucher, was dem stationären Modehandel ein Umsatzplus von 4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr bescherte. Im zweiten Quartal zeigte sich jedoch ein anderes Bild. Aufgrund des kühlen, unbeständigen und regnerischen Wetters sanken die Kauflaune und Konsumbereitschaft der Verbraucher deutlich. Besonders bei saisonabhängiger Ware wie T-Shirts, kurzen Hosen und Sommerkleidern hielten sich die Verbraucher zurück, und die erwarteten Bedarfskäufe nach sommerlicher Bekleidung blieben weitgehend aus. Umsatzentwicklung Im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2024 erzielte LUDWIG BECK einen Bruttoumsatz von 37,2 Mio. € (Vorjahr: 37,1 Mio. €). Nach einem starken Start in das Jahr im ersten Quartal war das zweite Quartal für LUDWIG BECK von massiven Herausforderungen geprägt. Schwere Unwetter mit Hagel, anhaltendem Starkregen und Überschwemmungen in der Region um München führten in den Monaten Mai und Juni zu einem starken Umsatzrückgang. Auch die Fußball-Europameisterschaft, die viele Fans in die Münchner Innenstadt zog, jedoch eher eine Feier- als Kauflaune erzeugte, führte zu Umsatzverlusten. Zudem hatte das inzwischen erfolgreich abgeschlossene Logistikoutsourcing zum neuen Dienstleister nach Schwaig in einigen Sortimentsbereichen einen geringfügig negativen Einfluss auf die Umsatzentwicklung im zweiten Quartal. Im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2024 konnten die Umsätze im Segment „Textil“ von 27,1 Mio. € auf 28,3 Mio. € zulegen. Der Umsatz des Segments „Nontextil“ betrug auch aufgrund der Schließung eines ausländischen Onlinevertriebskanals im Beauty-Bereich 8,9 Mio. € nach 9,9 Mio. € im Vorjahr. Ergebnissituation Der Nettorohertrag sank im Berichtsjahr leicht von 15,3 Mio. € im Vorjahr auf 15,1 Mio.€. Die sonstigen betrieblichen Erträge lagen bei 1,9 Mio. € (Vorjahr bei 1,6 Mio. €). Die Personalkosten bewegen sich entsprechend der Umsatzsituation mit 8,1 Mio. € ähnlich wie im Vorjahr mit 8,2 Mio. €. Die Abschreibungen lagen mit 3,3 Mio. € ebenfalls auf Vorjahresniveau. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen 6,4 Mio. € (Vorjahr 5,9 Mio. €). Neben allgemeinen Preissteigerungen entstanden einmalige Mehrkosten durch das Outsourcing der Logistik. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) lag nach den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres 2024 bei -1,0 Mio. € (Vorjahr: -0,3 Mio. €). Das Ergebnis nach Steuern (EAT) belief sich im ersten Halbjahr 2024 auf -1,5 Mio.€ (Vorjahr -0,8 Mio.€). Ausblick LUDWIG BECK hofft nun, dass die Rahmenbedingungen wieder passen und das Geschäft und die Nachfrage an sommerlicher Bedarfsmode im dritten Quartal wieder beflügeln wird. Das Münchner Oktoberfest, welches im September beginnt, stellt einen weiteren bedeutenden Umsatztreiber für LUDWIG BECK dar. Dieses weltbekannte Fest zieht nicht nur Einheimische, sondern auch zahlreiche Touristen an, die traditionell ihre Garderobe mit Trachten und festlicher Kleidung aufstocken. Das Unternehmen ist sowohl strategisch als auch sortimentstechnisch bestens auf das zweite Halbjahr vorbereitet. Mit einer durchdachten Produktpalette, die sowohl klassische als auch modische Akzente setzt, ist LUDWIG BECK gut gerüstet, um den vielfältigen Kundenwünschen gerecht zu werden. Daher blickt LUDWIG BECK optimistisch auf die zweite Jahreshälfte. Aufgrund der Chancen, die das Management von LUDWIG BECK für das zweite Halbjahr sieht, hält die Geschäftsführung an den im März 2024 veröffentlichten Prognosen fest. Der ausführliche Halbjahresbericht für das Geschäftsjahr 2024 ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://kaufhaus.ludwigbeck.de im Bereich „Investor Relations“, „Finanzpublikationen“ unter der Rubrik „Zwischenberichte“ veröffentlicht. Kontakt Investor Relations: LUDWIG BECK AG A. Deubel t: +49 89 23691 – 745 f: +49 89 23691 – 600 ir@ludwigbeck.de
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1948675 18.07.2024 CET/CEST ![fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1948675&application_name=news&site_id=airport_aws](data:image/svg+xml,%3Csvg%20xmlns='http://www.w3.org/2000/svg'%20viewBox='0%200%200%200'%3E%3C/svg%3E) |
16.05.2024 | Mitteilung zur ordentlichen Hauptversammlung 2024 ![Logo](data:image/svg+xml,%3Csvg%20xmlns='http://www.w3.org/2000/svg'%20viewBox='0%200%201%201'%3E%3C/svg%3E) Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG/ Schlagwort(e): Hauptversammlung Mitteilung zur ordentlichen Hauptversammlung 2024
16.05.2024 / 08:45 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Mitteilung zur ordentlichen Hauptversammlung 2024 München, 15. Mai 2024 – Die LUDWIG BECK AG (ISIN DE0005199905) hat am 15. Mai 2024 ihre jährliche ordentliche Hauptversammlung in virtueller Form durchgeführt. Aktionäre und Aktionärsvertreter hatten die Möglichkeit, über ein bereitgestelltes Onlineportal die Veranstaltung via Videostream mitzuverfolgen. 3,3 Millionen Stimmen, mithin 90,0% des Grundkapitals waren vertreten. Bis auf die Entlastung des Vorstandsvorsitzenden haben alle Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten Zustimmung erfahren. Der Vorstand blickte nochmal auf das Jahr 2023 zurück. Der anhaltende Konflikt in der Ukraine beeinflusste weiterhin die Weltwirtschaft. Die steigenden Energiekosten und eine hohe Inflation prägten auch 2023 den Geschäftsverlauf von LUDWIG BECK. Der Einzelhandel, insbesondere die Modebranche, litt unter gedämpfter Konsumstimmung und aufgrund von Wetterextremen und Bahnstreiks beeinträchtigt. Diese Ereignisse verschärften die wirtschaftlichen Belastungen. LUDWIG BECK erwirtschaftete auf Konzernebene einen Bruttoumsatz in Höhe von 86,5 Mio. € (Vorjahr: 83,8 Mio. €). Zu den einzelnen Tagesordnungspunkten: Dividende: Nachdem die LUDWIG BECK AG aufgrund multipler Krisen in den letzten fünf Jahren keine Dividenden an die Aktionäre ausgeschüttet hat, schlägt der Aufsichtsrat und Vorstand vor, für das Geschäftsjahr 2023 erstmals wieder eine Dividende von 0,15 € pro Aktie, also T€ 554 auszuschütten. Weitere Tagesordnungspunkte: Vorstand und Aufsichtsrat wurden entlastet und als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 wurde die Rödl & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, mit Sitz in München, bestellt. Der Vergütungsbericht mit den Angaben zur Vergütung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder wurde ebenfalls gebilligt. Die Abstimmungsergebnisse zu den Tagesordnungspunkten im Einzelnen: Tagesordnungspunkt 2 „Verwendung des Bilanzgewinns: Ja-Stimmen: 1.917.565 Nein-Stimmen: 1.409.336. Damit wurde der Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns mit 57,64 % angenommen. Tagesordnungspunkt 3 „Entlastung der Mitglieder des Vorstands“: Tagesordnungspunkt 3a Christian Greiner: Ja-Stimmen: 943.567 Nein-Stimmen: 1.415.943. Damit wurde der Vorschlag der Verwaltung zur Entlastung mit 60,01 % nicht angenommen. Tagesordnungspunkt 3b Jens Schott: Ja-Stimmen: 2.959.156, Nein-Stimmen: 3.853 Damit wurde der Vorschlag der Verwaltung zur Entlastung mit 99,87 % angenommen. Tagesordnungspunkt 4 „Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats“: Tagesordnungspunkt 4a Dr. Bruno Sälzer: Ja-Stimmen: 1.913.294, Nein-Stimmen: 1.414.615. Damit wurde der Vorschlag der Verwaltung zur Entlastung mit 57,49 % angenommen. Tagesordnungspunkt 4b Sandra Pabst: Ja-Stimmen: 1.913.294, Nein-Stimmen: 1.414.615. Damit wurde der Vorschlag der Verwaltung zur Entlastung mit 57,49 % angenommen. Tagesordnungspunkt 4c Sebastian Hejnal: Ja-Stimmen: 3.320.932, Nein-Stimmen: 6.975. Damit wurde der Vorschlag der Verwaltung zur Entlastung mit 99,79 % angenommen. Tagesordnungspunkt 4d Clarissa Käfer: Ja-Stimmen: 2.956.232, Nein-Stimmen: 371.677. Damit wurde der Vorschlag der Verwaltung zur Entlastung mit 88,83 % angenommen. Tagesordnungspunkt 4e Josef Schmid: Ja-Stimmen: 2.960.687, Nein-Stimmen: 367.220. Damit wurde der Vorschlag der Verwaltung zur Entlastung mit 88,97 % angenommen. Tagesordnungspunkt 4f Michael Eckhoff: Ja-Stimmen: 3.325.387, Nein-Stimmen: 2.520. Damit wurde der Vorschlag der Verwaltung zur Entlastung mit 99,92 % angenommen. Tagesordnungspunkt 4g Michael Neumaier: Ja-Stimmen: 3.325.387, Nein-Stimmen: 2.520. Damit wurde der Vorschlag der Verwaltung zur Entlastung mit 99,92 % angenommen. Tagesordnungspunkt 4h Martin Paustian: Ja-Stimmen: 3.325.387, Nein-Stimmen: 2.520. Damit wurde der Vorschlag der Verwaltung zur Entlastung mit 99,92 % angenommen. Tagesordnungspunkt 5 „Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024“: Ja-Stimmen: 3.326.235, Nein-Stimmen: 548. Damit wurde der Vorschlag des Aufsichtsrats, die Rödl & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, mit Sitz in München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen, mit 99,98% angenommen. Tagesordnungspunkt 6 „Billigung des Vergütungsberichts“: Ja-Stimmen: 1.917.967, Nein-Stimmen: 15.656. Damit wurde der Vorschlag der Verwaltung zur Billigung des Vergütungsberichts mit 99,19 % angenommen. Tagesordnungspunkt 7 „Änderung der Satzung in §15 Abs. 1 Satz 3 zur Anpassung der Satzungsbestimmungen an die gesetzliche Regelung“ Ja-Stimmen: 2.962.958, Nein-Stimmen: 91. Damit wurde der Vorschlag der Verwaltung mit 99,99 % angenommen. Weitere Informationen zu den einzelnen Abstimmungsergebnissen können der Internetseite der Gesellschaft unter http://kaufhaus.ludwigbeck.de unter der Rubrik Unternehmen/Investor Relations im Bereich Corporate Events/Hauptversammlung entnommen werden. Kontakt Investor Relations: LUDWIG BECK AG A. Deubel t: +49 89 23691 – 745 f: +49 89 23691 – 600 ir@ludwigbeck.de
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1904419 16.05.2024 CET/CEST ![fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1904419&application_name=news&site_id=airport_aws](data:image/svg+xml,%3Csvg%20xmlns='http://www.w3.org/2000/svg'%20viewBox='0%200%200%200'%3E%3C/svg%3E) |
18.04.2024 | LUDWIG BECK – Erfolgreicher Start in 2024: LUDWIG BECK baut Umsatz und operatives Ergebnis im Vergleich zum Vorjahreszeitraum weiter aus ![Logo](data:image/svg+xml,%3Csvg%20xmlns='http://www.w3.org/2000/svg'%20viewBox='0%200%201%201'%3E%3C/svg%3E) Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG/ Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung LUDWIG BECK – Erfolgreicher Start in 2024: LUDWIG BECK baut Umsatz und operatives Ergebnis im Vergleich zum Vorjahreszeitraum weiter aus
18.04.2024 / 08:30 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
KONZERNQUARTALSMITTEILUNG für das 1. Quartal des Geschäftsjahres 2024 für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 2024 LUDWIG BECK – Erfolgreicher Start in 2024: LUDWIG BECK baut Umsatz und operatives Ergebnis im Vergleich zum Vorjahreszeitraum weiter aus München, 18. April 2024 – Der Münchner Modekonzern LUDWIG BECK (ISIN DE 0005199905) beendete das erste Quartal 2024 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mit einem deutlichen Umsatzplus von rund 6% und das, obwohl der Konzern das erste Quartal des Vorjahres mit knapp 20% plus zum Geschäftsjahr 2022 abschließen konnte. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Entwicklung im Einzelhandel Das Jahr startete wie das vorherige geendet hat - mit Insolvenzanmeldungen von Unternehmen, die in der deutschen Modebranche tätig sind. Dies betrifft sowohl Einzelhändler und Hersteller als auch Eigentümer und Entwickler von Handelsimmobilien. Diese fortgesetzten Insolvenzen deuten darauf hin, dass die Branche weiterhin mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert ist, unter anderem aufgrund von anhaltenden wirtschaftlichen Unsicherheiten oder strukturellen Veränderungen im Konsumverhalten der Verbraucher. Aufgrund von Blitzeis, Bauern- und Bahnstreiks im Januar verlief der Start in das neue Jahr für den stationären Modehandel eher schleppend. In den ersten beiden Monaten des Jahres verzeichnete der stationäre Modehandel nur ein moderates Wachstum von jeweils 1%. Jedoch gewann das Interesse an Mode im März durch neue Kollektionen, Veranstaltungen und das frühlingshafte Wetter an Fahrt. Der Rückgang der Inflation trug ebenfalls zur Verbesserung der Konsumstimmung bei, was den stationären Modeanbietern zugutekam. Obwohl die Vorjahresvergleichszahlen der Branche mit einem Plus von 16% sehr hoch waren, schloss das erste Quartal 2024 mit einem Branchenwachstum von 4% ab. GRUNDSÄTZLICHE DARSTELLUNG DER ZAHLEN IN DER ZWISCHENMITTEILUNG Sämtliche Summen und Zahlen im Text sowie in den Tabellen wurden exakt berechnet und anschließend auf Mio. € gerundet. Die prozentualen Angaben im Text und in den Tabellen wurden anhand der exakten (nicht der gerundeten) Werte ermittelt. KONZERNERTRAGSLAGE Umsatzentwicklung Der LUDWIG BECK Konzern erwirtschaftete in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres 2024 einen Bruttowarenumsatz in Höhe von 18,7 Mio. € (Vorjahr: 17,7 Mio. €). Mit einer Umsatzsteigerung von knapp 6% lag LUDWIG BECK damit im Umsatzwachstum über dem Branchenschnitt von 4%. Dabei lagen die Umsätze im Segment „Textil“ bei 14,2 Mio. € (Vorjahr: 12,7 Mio. €) und im Segment „Nontextil“ bei 4,5 Mio. € (Vorjahr: 4,9 Mio. €). Im Bereich des Online-Handels konnte LUDWIG BECK im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg der Umsätze im Fashion-Segment erwirtschaften. Das Beauty-Segment verzeichnete hingegen einen leichten Umsatzrückgang. Ergebnissituation Der Nettorohertrag stieg aufgrund der Umsatzentwicklung von absolut 6,8 Mio. € auf 7,0 Mio. € an. Aufgrund des höheren Absatzes von reduzierter Herbst-/Winterware verringerte sich die Nettorohertragsmarge von 45,6% auf 44,7%. Die betrieblichen Aufwendungen lagen saldiert mit den betrieblichen Erträgen im ersten Quartal bei 8,0 Mio. € (Vorjahr: 7,9 Mio. €). Das operative Ergebnis (EBIT) verbesserte sich auf - 0,9 Mio. € (Vorjahr: -1,2 Mio. €). Aufgrund erhöhter Zinsaufwendungen verschlechterte sich das Finanzergebnis von -0,6 Mio. € im Vorjahr auf -0,8 Mio. € im Berichtszeitraum. So betrug das Ergebnis vor Steuern (EBT) wie schon im Vorjahr -1,7 Mio. €. Das Ergebnis nach Steuern (EAT) lag ebenfalls wie im Vorjahr bei -1,1 Mio. €. VERMÖGENSLAGE Bilanzstruktur Die Bilanzsumme des LUDWIG BECK Konzerns betrug zum 31. März 2024 170,3 Mio. € (31. Dezember 2023: 169,8 Mio. €). Wie bereits im Vorjahr waren wesentliche Bestandteile der langfristigen Vermögenswerte die bilanzierten Nutzungsrechte für Mietverträge (59,1 Mio. €) und die Immobilie am Münchner Marienplatz (69,8 Mio. €). Die langfristigen Vermögenswerte beliefen sich zum 31. März 2024 auf insgesamt 153,2 Mio. € (31. Dezember 2023: 153,8 Mio. €). Die kurzfristigen Vermögenswerte betrugen 17,1 Mio. € (31. Dezember 2023: 16,0 Mio. €). Die darin enthaltenen Bestände an Warenvorräten erhöhten sich saisonbedingt von 12,4 Mio. € auf 13,6 Mio. €. Die liquiden Mittel lagen bei 0,5 Mio. € (31. Dezember 2023: 0,5 Mio. €). FINANZLAGE Bilanzstruktur Zum 31. März 2024 verfügte der LUDWIG BECK Konzern über ein Eigenkapital in Höhe von 64,3 Mio. € (31. Dezember 2023: 65,5 Mio. €). Die Eigenkapitalquote betrug 37,7% (31. Dezember 2023: 38,5%). Die langfristigen Verbindlichkeiten stiegen im Wesentlichen durch die Aufnahme von zwei langfristigen Darlehen in Höhe von 10,0 Mio. € im März des laufenden Jahres von 71,2 Mio. € zum 31. Dezember 2023 auf 79,5 Mio. € an. Diese Darlehen hat der Konzern zur Optimierung der Finanzierungsstruktur aufgenommen. Dabei wurde die teurere kurzfristige Kontokorrentauslastung mithilfe von zinsgünstigeren Darlehen reduziert. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten sanken entsprechend von 33,2 Mio. € zum 31. Dezember 2023 auf 26,5 Mio. € per Ende März 2024. Gegenläufig wirkte sich die Finanzierung des saisonbedingt höheren Warenbestandes sowie das negative Ergebnis des ersten Quartals aus. Insgesamt lagen die Verbindlichkeiten des Konzerns zum Stichtag 31. März 2024 bei 106,0 Mio. € (31. Dezember 2023: 104,4 Mio. €). Cashflow Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit lag nach den ersten drei Monaten des Jahres 2024 bei -1,6 Mio. € (Vorjahr: -2,2 Mio. €). Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug im selben Zeitraum -0,4 Mio. € (Vorjahr: -1,3 Mio. €). Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit lag bei 2,1 Mio. € (Vorjahr: 3,4 Mio. €). MITARBEITER Die Anzahl der Mitarbeiter (gemäß § 267 Abs. 5 HGB) lag in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres 2024 (ohne Auszubildende) bei 388 (Vorjahr 393). Zum Stichtag 31. März 2024 beschäftigte der LUDWIG BECK Konzern 37 Auszubildende (Vorjahr: 37). PROGNOSEBERICHT Wirtschaftliche Rahmenbedingungen, Entwicklung im Einzelhandel und bei LUDWIG BECK Für das laufende Jahr wird ein moderates Wachstum der Weltwirtschaft erwartet. Der Internationale Währungsfonds (IWF) prognostiziert ein globales Wirtschaftswachstum von 2,9%, während die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) mit 2,7% und die Europäische Zentralbank (EZB) mit 3,0% rechnet. Trotz dieser positiven Aussichten werden geopolitische Spannungen und eine restriktive internationale Geldpolitik, gekennzeichnet durch hohe Leitzinsen, das globale Wirtschaftswachstum hemmen und zu einer langsameren Entwicklung führen. Die Prognosen für das Jahr 2024 sind mit erheblichen Unsicherheiten behaftet, insbesondere in Bezug auf Themen wie Krieg, wirtschaftliche Sorgen, künstliche Intelligenz (KI) und Klimawandel, die die Weltwirtschaft beeinflussen werden. LUDWIG BECK zeigt sich mit dem Verlauf des ersten Quartals zufrieden und bleibt vorsichtig optimistisch für das laufende Geschäftsjahr. Das Unternehmen plant weiterhin Investitionen in das Kaufhaus am Marienplatz, um durch Umgestaltungen und die Einführung neuer Marken faszinierende Einkaufserlebnisse zu schaffen. Trotz der herausfordernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erwartet das Management der LUDWIG BECK AG für das Geschäftsjahr 2024 einen Bruttowarenumsatz zwischen 90 Mio. € und 93 Mio. € sowie ein Ergebnis vor Steuern (EBT) zwischen 0,5 Mio. € und 1,8 Mio. €. KONZERNKENNZAHLEN in Mio. € | 01.01.2024 | 01.01.2023 | | - | - | | 31.03.2024 | 31.03.2023 | ERGEBNIS | | | Umsatz (brutto) | 18,7 | 17,7 | Mehrwertsteuer | -3,0 | -2,8 | Umsatz (netto) | 15,7 | 14,9 | Nettorohertrag | 7,0 | 6,8 | Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) | 0,7 | 0,5 | Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | -0,9 | -1,2 | Ergebnis vor Steuern (EBT) | -1,7 | -1,7 | Ergebnis nach Steuern (EAT) | -1,1 | -1,1 | | | | CASHFLOW | | | Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | -1,6 | -2,2 | Cashflow aus Investitionstätigkeit | -0,4 | -1,3 | Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 2,1 | 3,4 | | | | MITARBEITER | | | Mitarbeiter (durchschnittlich ohne Auszubildende) | 388 | 393 | Auszubildende (durchschnittlich) | 37 | 37 | Personalaufwand in Mio. € | 3,9 | 4,0 | | | | AKTIE | | | Aktienanzahl in Mio. | 3,70 | 3,70 | Ergebnis je Aktie unverwässert und verwässert (in €) | -0,30 | -0,29 |
BILANZ | 31.03.2024 | 31.12.2023 | BILANZ | | | Langfristige Vermögenswerte | 153,2 | 153,8 | Kurzfristige Vermögenswerte | 17,1 | 16,0 | Eigenkapital | 64,3 | 65,5 | Langfristige Verbindlichkeiten | 79,5 | 71,2 | Kurzfristige Verbindlichkeiten | 26,5 | 33,2 | Bilanzsumme | 170,3 | 169,8 | Investitionen | -0,4 | -3,2 | Eigenkapitalquote in % | 37,7 | 38,5 |
SEGMENTDARSTELLUNG | Textil | Nontextil | Konzern | Mio. € | % | Mio. € | % | Mio. € | % | | | | | | | | | | | | | | | Bruttoumsatzerlöse | 14,2 | 119,0 | 4,5 | 119,0 | 18,7 | 119,0 | Vorjahr | 12,7 | 119,0 | 4,9 | 119,0 | 17,7 | 119,0 | | | | | | | | MWSt | -2,3 | 19,0 | -0,7 | 19,0 | -3,0 | 19,0 | Vorjahr | -2,0 | 19,0 | -0,7 | 19,0 | -2,8 | 19,0 | | | | | | | | Nettoumsatzerlöse | 12,0 | 100,0 | 3,8 | 100,0 | 15,8 | 100,0 | Vorjahr | 10,7 | 100,0 | 4,2 | 100,0 | 14,9 | 100,0 | | | | | | | | Wareneinsatz* | -6,8 | 56,9 | -2,1 | 57,1 | -9,0 | 57,0 | Vorjahr | -6,0 | 56,2 | -2,4 | 56,7 | -8,4 | 56,4 | | | | | | | | Nettorohertrag | 5,2 | 43,1 | 1,6 | 42,9 | 6,8 | 43,0 | Vorjahr | 4,7 | 43,8 | 1,8 | 43,3 | 6,5 | 43,6 | | | | | | | | Personalkosten des Verkaufs | -1,0 | 8,8 | -0,7 | 17,8 | -1,7 | 10,9 | Vorjahr | -1,1 | 10,2 | -0,7 | 17,6 | -1,8 | 12,2 | | | | | | | | Kalkulatorische Raumkosten | -2,4 | 20,5 | -0,5 | 14,4 | -3,0 | 19,0 | Vorjahr | -2,4 | 22,2 | -0,5 | 12,9 | -2,9 | 19,6 | | | | | | | | Kalkulatorische Zinsen | -0,2 | 1,7 | -0,1 | 2,7 | -0,3 | 1,9 | Vorjahr | -0,2 | 1,7 | -0,1 | 2,5 | -0,3 | 1,9 | | | | | | | | Segmentergebnis | 1,5 | 12,2 | 0,3 | 8,0 | 1,8 | 11,2 | Vorjahr | 1,0 | 9,6 | 0,4 | 10,4 | 1,5 | 9,9 | | | | | | | | * exklusive Skonti, Rabatte usw. auf Wareneinsatz | | | | | | | | | | | | | |
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1883023 18.04.2024 CET/CEST ![fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1883023&application_name=news&site_id=airport_aws](data:image/svg+xml,%3Csvg%20xmlns='http://www.w3.org/2000/svg'%20viewBox='0%200%200%200'%3E%3C/svg%3E) |
02.04.2024 | Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2024 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG ![Logo](data:image/svg+xml,%3Csvg%20xmlns='http://www.w3.org/2000/svg'%20viewBox='0%200%201%201'%3E%3C/svg%3E) Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2024 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
02.04.2024 / 15:09 CET/CEST Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
| Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft München - ISIN DE0005199905 / Wertpapier-Kenn-Nr. 519 990 - Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 15. Mai 2024, 10:00 Uhr, in München ein, die ausschließlich als virtuelle Hauptversammlung ohne die Möglichkeit der physischen Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung (mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) abgehalten wird. I. | Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung Der Vorstand hat auf Grundlage von § 13 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft entschieden, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung gemäß § 118a AktG abgehalten wird. Eine physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) am Ort der Hauptversammlung ist daher ausgeschlossen. Die gesamte Hauptversammlung wird im zugangsgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung („Online-Service“) unter https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events/hauptversammlung in Bild und Ton übertragen. Die Hauptversammlung findet in Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und der Mitglieder Vorstands, des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters sowie eines mit der Niederschrift der Hauptversammlung beauftragten Notars in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Marienplatz 11, 80327 München, statt. Hierbei handelt es sich um den Ort der Hauptversammlung im aktienrechtlichen Sinn. Auch die weiteren Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen an der Hauptversammlung persönlich teil, und zwar im benachbarten Raum. | II. | Tagesordnung und Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungsgegenständen |
1. | Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2023, sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB für das Geschäftsjahr 2023 | 2. | Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von EUR 554.250,00 wie folgt zu verwenden: - | Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,15 je Stückaktie (ISIN DE0005199905) auf 3.695.000 Stückaktien | EUR | 554.250,00 |
| 3. | Entlastung der Mitglieder des Vorstands Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen. | 4. | Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen. | 5. | Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 sowie des Prüfers zur etwaigen prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2024 und sonstiger unterjähriger Finanzinformationen Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH mit Sitz in München zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2024 enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG des Geschäftsjahres 2024 und 2025 zu bestellen, sofern eine solche prüferische Durchsicht vor der nächsten Hauptversammlung erfolgt. Der Empfehlung des Prüfungsausschusses ist ein nach Art. 16 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) durchgeführtes Auswahlverfahren vorangegangen. Im Anschluss daran hat der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat unter Angabe von Gründen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH mit Sitz in München und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly Gmbh & Co. KG mit Sitz in München für das ausgeschriebene Prüfungsmandat empfohlen und eine begründete Präferenz für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH mitgeteilt. Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung der Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) auferlegt wurde. | 6. | Billigung des Vergütungsberichts Das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) sieht vor, dass Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften gemäß § 162 AktG jährlich einen Vergütungsbericht zu erstellen und diesen gemäß § 120a Abs. 4 AktG der Hauptversammlung zur Beschlussfassung über dessen Billigung vorzulegen haben. Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 ("Vergütungsbericht 2023") wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts 2023 ist dem Vergütungsbericht beigefügt. Der Vergütungsbericht 2023 mit dem Vermerk des Abschlussprüfers ist in dieser Einladung in Abschnitt III. abgedruckt und ist seit Einberufung der virtuellen Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf auch im Internet unter https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events/hauptversammlung zugänglich. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht 2023 zu billigen. | 7. | Änderung der Satzung in § 15 Abs. 1 Satz 3 zur Anpassung der Satzungsbestimmung an die gesetzliche Regelung Durch das am 14.12.2023 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2023 I Nr. 354 vom 14.12.2023) veröffentlichte Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG) wurde § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG geändert. Der Nachweis des Anteilsbesitzes für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich nunmehr nicht wie bisher auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen, sondern auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung. Die Gesetzesänderung erfolgte ausschließlich zum Zwecke der Angleichung an die Definition des Nachweisstichtags in der zugrundeliegenden EU-Durchführungsverordnung (vgl. Artikel 1 Nummer 7 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 der Kommission vom 3. September 2018 zur Festlegung von Mindestanforderungen zur Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie 2007/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Identifizierung der Aktionäre, die Informationsübermittlung und die Erleichterung der Ausübung der Aktionärsrechte). Eine materielle Änderung der eben genannten Frist ist damit nicht verbunden. Zur Angleichung an den geänderten Gesetzeswortlaut ist eine Anpassung von § 15 Abs. 1 Satz 3 der Satzung erforderlich. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen: In § 15 Abs. 1 Satz 3 der Satzung werden die Wörter „Beginn des 21.“ durch die Wörter „Geschäftsschluss des 22.“ ersetzt. In seiner geänderten Fassung lautet § 15 Abs. 1 der Satzung dementsprechend wie folgt: (1) | Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse nach Maßgabe der jeweiligen gesetzlichen Fristvorschriften in Textform rechtzeitig zugehen. Der Nachweis ist durch einen auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Versammlung bezogenen Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform zu führen, wobei ein Nachweis durch den Letztintermediär (z.B. das depotführende Kreditinstitut) gemäß § 67c Abs. 3 AktG ausreicht. |
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III. | Angaben zu Tagesordnungspunkt 6: Vergütungsbericht | LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft Vergütungsbericht 2023Der von Vorstand und Aufsichtsrat erstellte Vergütungsbericht 2023 hat folgenden Inhalt: Nach dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) sind Vorstand und Aufsichtsrat der LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft ("LUDWIG BECK AG") auch für das Geschäftsjahr 2023 verpflichtet, einen Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG zu erstellen und diesen der Hauptversammlung zur Billigung vorzulegen. Der Abschlussprüfer hat den nachfolgenden Vergütungsbericht nach § 162 Abs. 3 Sätze 1 und 2 AktG geprüft und einen Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts erstellt. Der Vermerk über die Prüfung ist dem Vergütungsbericht beigefügt. I. | Vergütung der Mitglieder des Vorstands Der Aufsichtsrat der LUDWIG BECK AG hat in seiner Sitzung vom 24. März 2021 ein System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der Ludwig Beck AG (das "Vergütungssystem") beschlossen. Das Vergütungssystem entspricht den Anforderungen des § 87a Abs. 1 AktG und berücksichtigt die diesbezüglichen Empfehlungen des Deutscher Corporate Governance Kodex. Das Vergütungssystem wurde in der Hauptversammlung am 17. Mai 2021 mit einer Mehrheit von 99,02 % der abgegebenen Stimmen gebilligt. Das Vergütungssystem gilt für alle Vergütungsentscheidungen des Aufsichtsrats (insbesondere den Neuabschluss und die Verlängerung von Vorstands-Anstellungsverträgen sowie die Änderung bestehender oder künftiger Vorstands-Anstellungsverträge), die nach der ordentlichen Hauptversammlung 2021 getroffen werden. Abweichungen vom Vergütungssystem hat es im Geschäftsjahr 2023 nicht gegeben. |
1. | Grundsätze des Vergütungssystems Das Vergütungssystem der LUDWIG BECK AG ist insgesamt auf eine langfristige und nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Es setzt für die einzelnen Vorstandsmitglieder und den Vorstand in seiner Gesamtheit durch eine gewichtige variable Vergütung deutliche Leistungsanreize, ohne dadurch unverhältnismäßige Risiken zu begründen. Die Vorstandsmitglieder erhalten eine feste Grundvergütung und eine variable Vergütung. Die variable Vergütung teilt sich in einen auf einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage beruhenden Long Term Incentive ("LTI") und eine im Ermessen des Aufsichtsrats stehende Sondertantieme als Short Term Incentive ("STI") auf. Des Weiteren werden den Vorstandsmitgliedern Nebenleistungen gewährt. Der Schwerpunkt der Vergütung liegt auf der festen Grundvergütung. Innerhalb der variablen Vergütung liegt der Schwerpunkt auf dem LTI, zumal der STI nicht regelmäßig, sondern nur im Ausnahmefall zur Honorierung besonderer Leistungen gewährt wird. | 2. | Vergütung und Geschäftsstrategie Die Vergütung der Vorstandsmitglieder ist auf die Geschäftsstrategie und die langfristige Entwicklung der LUDWIG BECK AG ausgerichtet. LUDWIG BECK strebt die dauerhafte Festigung seiner vorderen Position unter den führenden Modekaufhäusern Deutschlands an. Oberstes Strategieziel der LUDWIG BECK AG ist dabei die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts durch profitables Wachstum, sowohl online als auch stationär. Das Vergütungssystem fördert die Umsetzung dieser Strategie durch ambitionierte Performance-Ziele. Insbesondere der LTI ist auf ein kontinuierliches und nachhaltiges Umsatzwachstum bei gleichzeitiger Steigerung der Profitabilität ausgerichtet und trägt damit zu einer positiven, langfristigen Entwicklung der Gesellschaft und zur Erreichung des obersten Strategieziels maßgeblich bei. Die folgende Übersicht enthält eine stichwortartige Beschreibung der wesentlichen in den folgenden Abschnitten im Einzelnen erläuterten Vergütungsbestandteile sowie Erläuterungen, wie die Vergütung die langfristige Entwicklung der Gesellschaft und die Unternehmensstrategie fördert: Vergütungsbestandteil | Ausgestaltung | Strategiebezug | Feste Grundvergütung | Festes Jahresgehalt | fixe Vergütung, die in zwölf gleichen Raten jeweils am Monatsende bezahlt wird. | Gewinnung und Bindung qualifizierter Vorstandsmitglieder durch Gewährung einer wettbewerbsfähigen Vergütung | Nebenleistungen | Dienstwagen, dienstliches Mobiltelefon, dienstliches Tablet, Versicherungsschutz (Unfallversicherung und D&O-Versicherung) sowie Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung | Variable Vergütung | STI (Sondertantieme) | • | Nur im Ausnahmefall nach dem Ermessen des Aufsichtsrats gewährte Sondertantieme | • | Incentivierung der Vorstandsmitglieder durch Honorierung besonderer Leistungen | • | Abhängig vom Erreichen besonderer finanzieller und besonderer nichtfinanzieller Ziele | • | Anreiz für Vorstandsmitglieder durch das Erreichen besonderer finanzieller Ziele (etwa eines unerwartet hohen Konzernumsatzes oder Konzernergebnisses) oder besonderer nichtfinanzieller Ziele (persönliche oder kollektive Leistungen der Vorstandsmitglieder oder Nachhaltigkeitsaspekte) zur Erreichung der Strategieziele von LUDWIG BECK beizutragen | • | Anteil an der Ziel-Gesamtvergütung: 0% bis 50 % | • | Auszahlung am Ende des Kalendermonats, in dem der Aufsichtsrat die Entscheidung über die Gewährung der Sondertantieme getroffen hat, frühestens zehn Tage nach Feststellung | • | des Jahresabschlusses für das betroffene Geschäftsjahr in bar | LTI | • | Variable Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung | Anreize zur Förderung der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts durch profitables Wachstum bei gleichzeitiger Steigerung der Profitabilität | • | Abhängig von der durchschnittlichen Konzernumsatzrendite der Gesellschaft während der letzten drei Geschäftsjahre | • | Anteil an der Ziel-Gesamtvergütung: 10% bis 40 % | • | Auszahlung zehn Tage nach Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung des Konzernabschlusses in bar | Sonstiges | Malus und Clawback | Möglichkeit zum vollständigen oder teilweisen Einbehalt (Malus) oder zur Rückforderung (Clawback) der variablen Vergütung | Anreiz zur Sicherstellung einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung und zur Vermeidung des Eingehens unangemessener Risiken | Maximalvergütung | Betragsmäßige Höchstgrenze aller Vergütungskomponenten | Begrenzung der Vorstandsvergütung zur Sicherstellung der Angemessenheit der Vorstandsvergütung und zur Vermeidung unverhältnismäßig hoher Kosten für die Gesellschaft |
| 3. | Zusammensetzung der Vergütung im Geschäftsjahr 2023 Die Vergütung der Vorstandsmitglieder besteht aus fixen Bestandteilen (festes Jahresgehalt und Nebenleistungen) und variablen Bestandteilen (LTI und STI), deren Summe die Gesamtvergütung eines Vorstandsmitglieds bildet. Die Ziel-Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus dem festen Jahresgehalt, dem Zielwert des LTI (bei Erreichen einer Konzernumsatzrendite von mehr als 4 %) und dem Wert der Nebenleistungen in Höhe eines Betrags von bis zu T€ 50 p.a. zusammen. Die Gesamtvergütung setzt sich aus vier Bestandteilen zusammen: a) | Festes Jahresgehalt Die feste jährliche Grundvergütung ist unter Berücksichtigung der Lage der Gesellschaft am Verantwortungsbereich und der individuellen Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds ausgerichtet. Sie hat an der Ziel-Gesamtvergütung (festes Jahresgehalt, Ziel-LTI und Nebenleistungen) beim Vorstandsvorsitzenden einen Anteil von rund 65 % und bei ordentlichen Vorstandsmitgliedern einen Anteil von rund 55 %. Für das Geschäftsjahr 2023 wurde Herrn Christian Greiner ein festes Jahresgehalt in Höhe von T€ 386 (Vorjahr: T€ 386) und Herrn Jens Schott ein solches in Höhe von T€ 206 (Vorjahr: T€ 206) gezahlt. | b) | LTI Der LTI hat an der Ziel-Gesamtvergütung (festes Jahresgehalt, Ziel-LTI und Nebenleistungen) sowohl beim Vorstandsvorsitzenden als auch bei ordentlichen Vorstandsmitgliedern einen Anteil von rund 10% bis 40 %. Die Höhe des zu gewährenden LTI ("LTI-Auszahlungsbetrag") ist in Abhängigkeit von der erreichten durchschnittlichen Konzernumsatzrendite der letzten drei Geschäftsjahre zu ermitteln. Ziel ist eine durchschnittliche Konzernumsatzrendite der letzten drei Geschäftsjahre in Höhe von mehr als 4 %. Wird dieser Zielwert erreicht, erhält das Vorstandsmitglied einen LTI, der beim Vorstandsvorsitzenden rund 25 % und bei ordentlichen Vorstandsmitgliedern rund 30 % der Ziel-Gesamtvergütung ausmacht ("Ziel-LTI"). Wird der Zielwert unterschritten, so vermindert sich der LTI-Auszahlungsbetrag je Prozentpunkt um einen bestimmten Betrag, der zwischen 25 % und 35 % des Ziel-LTI beträgt. Beläuft sich die durchschnittliche Konzernumsatzrendite der letzten drei Geschäftsjahre auf lediglich 2 % oder weniger, steht den Mitgliedern des Vorstands kein Anspruch auf LTI zu. Übersteigt die durchschnittliche Konzernumsatzrendite der letzten drei Geschäftsjahre 5 %, erhält das Vorstandsmitglied einen LTI-Auszahlungsbetrag, der den Ziel-LTI um mindestens 35 % und maximal 50 % übersteigt. Für das Geschäftsjahr 2023 entstand für den Vorstand eine „LTI-Auszahlungsanspruch“. Dabei wurde Herrn Greiner ein LTI von T€ 100 und Herrn Schott ein LTI von T€ 70 gewährt. | c) | STI Beim STI handelt es sich um eine Sondertantieme, die nur im Ausnahmefall zur Honorierung besonderer Leistungen nach dem Ermessen des Aufsichtsrats gewährt wird. Da die Sondertantieme nur im Ausnahmefall gewährt wird, ist sie nicht Bestandteil der Ziel-Gesamtvergütung. Ihr Anteil an der Ziel-Gesamtvergütung (festes Jahresgehalt, Ziel-LTI und Nebenleistungen) beträgt sowohl beim Vorstandsvorsitzenden als auch bei ordentlichen Vorstandsmitgliedern zwischen 0 % und knapp 50 %. Der hohe Prozentsatz von knapp 50 % kann allerdings nur dann erreicht werden, wenn in dem betreffenden Geschäftsjahr kein LTI gewährt wird. Denn der Betrag des LTI und der Sondertantieme dürfen zusammen nicht mehr als knapp 50 % der Ziel-Gesamtvergütung ausmachen. Der STI-Auszahlungsbetrag darf den LTI-Auszahlungsbetrag nicht überschreiten, es sei denn, der STI wird für das Erreichen langfristig orientierter Ziele gewährt. Der STI kann vom Aufsichtsrat sowohl für das Erreichen besonderer finanzieller als auch für das Erreichen besonderer nichtfinanzieller Ziele gewährt werden. Für das Geschäftsjahr 2023 wurde den beiden Vorstandsmitgliedern zusätzlich zum LTI kein STI gewährt. | d) | Nebenleistungen Die Vorstandsmitglieder erhielten zudem im und für das Geschäftsjahr 2023 Sach- und sonstige Bezüge (Nebenleistungen). Den Vorstandsmitgliedern wird bis zur Beendigung ihrer Vorstandstätigkeit ein ihrer Position angemessener Dienstwagen zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Verfügung gestellt. Des Weiteren wird den Vorstandsmitgliedern ein dienstliches Mobiltelefon und ein dienstliches Tablet kostenlos zur Verfügung gestellt. Ferner wird ihnen kostenlos Versicherungsschutz (Unfallversicherung und D&O-Versicherung) gewährt und sie erhalten einen Zuschuss zu ihrer Kranken- und Pflegeversicherung. Im und für das Geschäftsjahr 2023 wurden Herrn Greiner Nebenleistungen in Höhe von T€ 21 und Herrn Schott in Höhe von T€ 9 gewährt. | e) | Sonstiges Die Vorstandsmitglieder erhalten neben der Vergütung für ihre Tätigkeit als Vorstand der LUDWIG BECK AG keine weiteren Vergütungen für die Wahrnehmung von Geschäftsführungs- oder Aufsichtsratstätigkeiten in anderen Unternehmen, an denen die LUDWIG BECK AG unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Altersversorgungszusagen wurden den beiden amtierenden Vorstandsmitgliedern nicht erteilt, wohl aber früher amtierenden Vorstandsmitgliedern. Es existieren keine Aktienoptionsprogramme und es werden auch keine aktienbasierten Vergütungen gewährt. Die Vergütungsbestandteile werden den Vorstandsmitgliedern mit Ausnahme der Nebenleistungen in bar gewährt. |
| 4. | Maximalvergütung Der Aufsichtsrat hat nach § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG eine betragsmäßige Höchstgrenze für die Summe aus fester Grundvergütung, kurzfristiger variabler Vergütungskomponente (STI), langfristiger variabler Vergütungskomponente (LTI) und Nebenleistungen festgelegt. Im Geschäftsjahr 2023 betrug die Maximalvergütung für den Vorstandsvorsitzenden Christian Greiner T€ 800 und für das Vorstandsmitglied Jens Schott T€ 500. Die den beiden Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung (siehe dazu im Einzelnen unten im Abschnitt I.7) lag deutlich unter den genannten Beträgen, weshalb die Maximalvergütung jeweils eingehalten wurde. | 5. | Weitere vergütungsrelevante Regelungen a) | Malus und Clawback Der im Geschäftsjahr 2023 aktuelle Anstellungsvertrag des Vorstandsvorsitzenden wie auch des Vorstandsmitglieds Jens Schott enthält eine Malus- und Clawback-Regelung, die auf die gesamte variable Vergütung (LTI und STI) Anwendung findet. Sofern der Vorstandsvorsitzende oder das Vorstandsmitglied Jens Schott vorsätzlich gegen eine wesentliche Sorgfaltspflicht nach § 93 AktG oder eine wesentliche dienstvertragliche Pflicht verstößt, kann der Aufsichtsrat die noch nicht ausbezahlte variable Vergütung, welche für das Geschäftsjahr, in dem der Verstoß stattgefunden hat, gewährt werden soll, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen teilweise oder vollständig auf Null reduzieren ("Einbehaltungsrecht" oder "Malus"). Darüber hinaus kann der Aufsichtsrat unter den vorgenannten Voraussetzungen auch den Bruttobetrag einer bereits ausbezahlten variablen Vergütung, welche für das Geschäftsjahr, in dem der Verstoß stattgefunden hat, gewährt worden ist, nach pflichtgemäßem Ermessen teilweise oder vollständig zurückfordern ("Rückforderungsrecht" oder "Clawback"). Im Geschäftsjahr 2023 lagen keine Umstände vor, die eine Anwendung der Malus- oder Clawback-Regelung gerechtfertigt hätten. Der Aufsichtsrat hat daher von der Möglichkeit zum Einbehalt oder der Rückforderung der variablen Vergütungen gegenüber Herrn Greiner und Herrn Schott keinen Gebrauch gemacht. | b) | Keine Leistungszusagen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit Die Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder sehen keine Abfindungszahlungen oder anderweitigen Leistungszusagen für den Fall der regulären oder vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit vor. Altersversorgungszusagen wurden den amtierenden Vorstandsmitgliedern nicht gewährt, wohl aber früher amtierenden Vorstandsmitgliedern. Im Geschäftsjahr 2023 kam es zu keiner Veränderung im Vorstand, weshalb keine Leistungen für den Fall des Ausscheidens eines Vorstandsmitglieds gewährt oder geschuldet wurden. |
| 6. | Keine Leistungen von Dritten Im Geschäftsjahr 2023 wurde keinem Vorstandsmitglied eine Vergütung von Dritten im Hinblick auf die Tätigkeit als Vorstandsmitglied zugesagt oder gewährt. | 7. | Gewährte und geschuldete Vergütung im Geschäftsjahr 2023 Die nachfolgende Tabelle enthält die den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Vorstandsmitgliedern gewährte und geschuldete Vergütung gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG. Dementsprechend enthält die Tabelle alle Beträge, die den amtierenden Vorstandsmitgliedern tatsächlich im Geschäftsjahr 2023 zugeflossen sind (gewährte Vergütung) sowie alle fälligen, aber im Geschäftsjahr 2023 nicht zugeflossenen Vergütungsbestandteile (geschuldete Vergütung). |
Gewährte und geschuldete Vergütung | Christian Greiner | Jens Schott | in T€ | | | | | | | | | | 2023 | In % der Gesamtvergütung | 2022 | In % der Gesamtvergütung | 2023 | In % der Gesamtvergütung | 2022 | In % der Gesamtvergütung | Festes Jahresgehalt | 386 | 76 | 386 | 95 | 206 | 72 | 206 | 96 | Nebenleistungen | 21 | 4 | 19 | 5 | 9 | 3 | 9 | 4 | Summe fester Grundvergütung | 407 | 80 | 405 | 100 | 215 | 75 | 215 | 100 | STI | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | LTI | 100 | 20 | 0 | 0 | 70 | 25 | 0 | 0 | Summe variable Vergütung | 100 | 20 | 0 | 0 | 70 | 25 | 0 | 0 | Gesamtvergütung | 507 | 100 | 405 | 100 | 285 | 100 | 215 | 100 |
| Einem früheren Vorstandsmitglied wurden im Geschäftsjahr 2023 Versorgungsleistungen (Rentenzahlungen) in Höhe von T€ 124 (Vorjahr: T€ 113) ausgezahlt. Die LUDWIG BECK AG hat die Beiträge für diese Versorgungsleistungen während der aktiven Dienstzeit bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres geleistet. Der Barwert der zugesagten Versorgungsleistungen für ehemalige Vorstandsmitglieder beläuft sich auf T€ 2.606 (Vorjahr: T€ 2.538). Laufende Renten sind indexiert. Im Übrigen wurde früheren Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr 2023 eine Vergütung weder gewährt noch geschuldet. |
II. | Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 12a der Satzung der Gesellschaft festgesetzt. Das System zur Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats sieht eine reine Festvergütung vor. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats als weiteren Bestandteil der Vergütung den rechnerischen Pro-Kopf-Anteil der Versicherungsprämie für eine im Namen der Gesellschaft zugunsten der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die die Gesellschaft trägt. Variable Vergütungsbestandteile oder eine aktienbasierte Vergütung existieren nicht. Die Aufsichtsratsvergütung setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen: Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes Geschäftsjahr eine Vergütung in Höhe von T€ 25, der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält T€ 50 und die stellvertretende Vorsitzende T€ 37,5. Für die Mitgliedschaft in einem Ausschuss des Aufsichtsrats erhalten Aufsichtsratsmitglieder eine zusätzliche Vergütung in Höhe von T€ 2,5 pro Geschäftsjahr und pro Ausschussmitgliedschaft. Der Vorsitzende eines Ausschusses erhält T€ 5 als zusätzliche Vergütung pro Geschäftsjahr. Zusätzlich erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats den Ersatz ihrer bei Wahrnehmung ihres Amtes entstandenen Auslagen (insbesondere Reisekosten). Die Höhe und Ausgestaltung der Aufsichtsratsvergütung ist marktgerecht und ermöglicht, dass die Gesellschaft auch in Zukunft in der Lage sein wird, qualifizierte Kandidatinnen und Kandidaten für den Aufsichtsrat zu gewinnen. Dies ist Voraussetzung für eine bestmögliche Ausübung der Beratungs- und Überwachungstätigkeit durch den Aufsichtsrat, die wiederum einen wesentlichen Beitrag zur Förderung der Geschäftsstrategie und der langfristigen Entwicklung der Gesellschaft leistet. Die feste Vergütung wird mit Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahrs zur Zahlung fällig. Die nachfolgende Tabelle enthält, die den amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern für das Geschäftsjahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung: In T€ | Festvergütung | In % der Gesamtvergütung | Vergütung Ausschusstätigkeit | In % der Gesamtvergütung | Gesamtvergütung | Dr. Bruno Sälzer (2023) | 50,0 | 87,0 | 7,5 | 13,0 | 57,5 | (2022) | 50,0 | 87,0 | 7,5 | 13,0 | 57,5 | Sandra Pabst (2023) | 37,5 | 93,8 | 2,5 | 6,2 | 40,0 | (2022) | 37,5 | 93,8 | 2,5 | 6,2 | 40,0 | Sebastian Hejnal (ab 9.5.2023) | 14,6 | 90,9 | 1,5 | 9,1 | 16,0 | (2022) | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | Clarissa Käfer (2023) | 25,0 | 76,9 | 7,5 | 23,1 | 32,5 | (2022) | 25,0 | 76,9 | 7,5 | 23,1 | 32,5 | Josef Schmid (bis 9.5.2023) | 10,4 | 90,9 | 1,0 | 9,1 | 11,5 | (2022) | 25,0 | 90,9 | 2,5 | 9,1 | 27,5 | Michael Neumaier (bis 9.5.2023) | 10,4 | 100,0 | 0,0 | 0,0 | 10,4 | (2022) | 25,0 | 100,0 | 0,0 | 0,0 | 25,0 | Michael Eckhoff (2023) | 25,0 | 100,0 | 0,0 | 0,0 | 25,0 | (2022) | 25,0 | 100,0 | 0,0 | 0,0 | 25,0 | Martin Paustian (ab 9.5.2023) | 14,6 | 100,0 | 0,0 | 0,0 | 14,6 | (2022) | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | Gesamt 2023 | 187,5 | 90,4 | 20,0 | 9,6 | 207,5 | Gesamt 2022 | 187,5 | 90,4 | 20,0 | 9,6 | 207,5 |
| III. | Vergleichende Darstellung der Ertragsentwicklung und der jährlichen Vergütung Die nachfolgende Tabelle stellt gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG die Ertragsentwicklung von LUDWIG BECK, die jährliche Veränderung der Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die jährliche Veränderung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer auf Vollzeitäquivalenzbasis über die letzten zwei Geschäftsjahre dar. Die Ertragsentwicklung wird anhand der Entwicklung des Jahresergebnisses der LUDWIG BECK AG dargestellt. Für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats wird die im jeweiligen Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG dargestellt. Für die Darstellung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer wird auf die Belegschaft von LUDWIG BECK in Deutschland abgestellt, zu der im Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 284 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent) (Vorjahr: 266 Mitarbeiter) zählten. Die durchschnittliche Vergütung der Arbeitnehmer umfasst den Personalaufwand für Löhne und Gehälter, für Nebenleistungen, für Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie für jegliche dem Geschäftsjahr zuzurechnenden kurzfristig variablen Vergütungsbestandteile. Somit entspricht, im Einklang mit der Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats, auch die Vergütung der Arbeitnehmer im Grundsatz der gewährten und geschuldeten Vergütung im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG. Die folgende Tabelle stellt die Werte in einer Weise dar, die einen Vergleich ermöglicht: Geschäftsjahr | 2022 | 2023 | Veränderung 2022 / 2023 in % | Ertragsentwicklung (in Mio. €) | Jahresüberschuss/-fehlbetrag gemäß HGB | -0,6 | 1,0 | 267,0 | Durchschnittliche Vergütung der Arbeitnehmer (in T€) | Belegschaft in Deutschland | 54 | 56 | 4,7 | Vorstandsvergütung (in T€) | Christian Greiner | 405 | 507 | 25,2 | Jens Schott | 215 | 285 | 32,6 | Aufsichtsratsvergütung (in T€) | Dr. Bruno Sälzer | 58 | 58 | 0,0 | Sandra Pabst | 40 | 40 | 0,0 | Sebastian Hejnal (ab 9.5.2023) | 0 | 16 | 100,0 | Clarissa Käfer | 33 | 33 | 0,0 | Josef Schmid (bis 9.5.2023) | 28 | 11,5 | -58,2 | Michael Neumaier (bis 9.5.2023 | 25 | 10,4 | -58,3 | Michael Eckhoff | 25 | 25 | 0,0 | Martin Paustian (ab 9.5.2023) | 0 | 14,6 | 100,0 |
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München, den 29. Februar 2024 Ludwig Beck AG | Für den Vorstand | Für den Aufsichtsrat | | | gez. Christian Greiner | gez. Dr. Bruno Sälzer | | | gez. Jens Schott | | |
VERMERK DES UNABHÄNGIGEN WIRTSCHAFTSPRÜFERS ÜBER DIE PRÜFUNG DES VERGÜTUNGSBERICHTS NACH § 162 ABS. 3 AKTG An die LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft PRÜFUNGSURTEIL Wir haben den Vergütungsbericht der LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft, München, - für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts. GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870 (08.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt „Verantwortung des Wirtschaftsprüfers“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten. VERANTWORTUNG DES VORSTANDS UND DES AUFSICHTSRATS Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. VERANTWORTUNG DES WIRTSCHAFTSPRÜFERS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben. Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich der im Vergütungsbericht gemachten Angaben mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts nicht geprüft. UMGANG MIT ETWAIGEN IRREFÜHRENDEN DARSTELLUNGEN Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, den Vergütungsbericht unter Berücksichtigung der Kenntnisse aus der Abschlussprüfung zu lesen und dabei für Anzeichen aufmerksam zu bleiben, ob der Vergütungsbericht irreführende Darstellungen in Bezug auf die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts enthält. Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine solche irreführende Darstellung vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. München, 19. März 2024 BTU TREUHAND GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft | gez. Clemens Dornseifer Wirtschaftsprüfer | gez. Claudia Weinhold Wirtschaftsprüfer | | | | | |
IV. | Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung |
1. | Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Der Vorstand hat entschieden, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird. Die gesamte Hauptversammlung wird im Online-Service unter der in Abschnitt I. dieser Einladung genannten Internetadresse in Bild und Ton übertragen. Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts (mittels Briefwahl oder durch einen Bevollmächtigten) sind gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet („Anmeldung“) und der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben („Nachweis“). Anmeldung und Nachweis bedürfen der Textform. Der Nachweis ist in Textform zu führen, wobei ein Nachweis durch den Letztintermediär (z.B. das depotführende Kreditinstitut) gemäß § 67c Abs. 3 AktG ausreicht. Der Nachweis muss sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf den Ablauf des 23. April 2024 (d.h. 23.04.2024, 24.00 Uhr MESZ) beziehen („Nachweiszeitpunkt“). Die Gesellschaft akzeptiert in diesem Jahr im Hinblick auf die bisherige Satzungsregelung in § 15 Abs. 1 Satz 3 auch einen Nachweis, der sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf den Beginn des 24. April 2024 (d.h. 24.04.2024, 0:00 Uhr MESZ) bezieht. Die Berechtigung im vorstehenden Sinne bemisst sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt, ohne dass damit eine Sperre für die Veräußerung des Anteilsbesitzes einherginge. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweiszeitpunkt ist für die Berechtigung ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt maßgeblich; d.h. Veräußerungen oder der Erwerb von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts. Die Anmeldung und der Nachweis müssen bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse bis spätestens Mittwoch, den 8. Mai 2024, 24.00 Uhr, |
eingehen (auch bei der Übersendung per Telefax oder per E-Mail ist für die Zwecke der Fristwahrung der Zeitpunkt des Eingangs maßgebend): LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft c/o Better Orange IR&HV AG Haidelweg 48 81241 München Email: anmeldung@linkmarketservices.eu Fax: +49.89.88 96 906.33 Damit Aktionäre unter der oben in Abschnitt I. dieser Einladung genannten Internetadresse über den Online-Service die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung verfolgen oder den Online-Service zur Ausübung ihres Stimmrechts oder zur Erteilung oder Änderung von Vollmachten oder Weisungen nutzen können, ist die fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und der fristgemäße Nachweis erforderlich. Nach fristgemäßem Eingang der Anmeldung und des Nachweises unter einer der vorstehend genannten Adressen werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt, die die notwendigen Basisdaten für die Nutzung des Online-Service enthalten. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre - ohne mit dieser Bitte das Teilnahme- oder Stimmrecht der Aktionäre einzuschränken - frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises an die Gesellschaft unter einer der oben genannten Adressen Sorge zu tragen. | 2. | Stimmrechtsausübung durch einen Bevollmächtigten oder mittels Briefwahl a) | Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen versammlungsbezogenen Rechte nach entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen Dritten, ausüben lassen. Auch im Falle der Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte sind die fristgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen in Abschnitt IV.1. dieser Einladung erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Bei Bevollmächtigung eines Intermediärs (z.B. eines Kreditinstituts), einer Aktionärsvereinigung oder eines diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Rechtsträgers können Besonderheiten gelten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu bevollmächtigenden Rechtsträger rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Bevollmächtigte können ebenso wie die Aktionäre nicht physisch am Ort der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl (vgl. Abschnitt IV. 2. c) dieser Einladung) oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten, weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter (vgl. Abschnitt IV. 2. b) dieser Einladung) ausüben. Für Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, hält die Gesellschaft Formulare bereit, die die Aktionäre verwenden können, aber nicht müssen. Das Vollmachtsformular wird den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zur virtuellen Hauptversammlung zugesandt. Darüber hinaus kann das Vollmachtformular auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events/hauptversammlung heruntergeladen werden. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Bevollmächtigungen, deren Widerruf und Vollmachtsnachweise können vor der Hauptversammlung per Post, Fax oder per E-Mail an eine der oben in Abschnitt IV. 1. dieser Einladung angegebenen Adressen bis zum 14. Mai 2024, 24.00 Uhr, eingehend übermittelt werden. Später eingehende Bevollmächtigungen, deren Widerruf und Vollmachtsnachweise per Post, Fax oder per E-Mail werden nicht berücksichtigt. Die Aktionäre haben zudem - auch über den 14. Mai 2024, 24.00 Uhr, hinaus - die Möglichkeit der Übermittlung von Bevollmächtigungen, deren Widerruf und Vollmachtsnachweisen über den Online-Service unter der oben in Abschnitt I. dieser Einladung angegebenen Internetadresse. Diese Möglichkeit zur Übermittlung von Bevollmächtigungen, deren Widerruf und Vollmachtsnachweisen über den Online-Service endet mit Ablauf der Hauptversammlung und, soweit es Stimmrechtsvollmachten betrifft, mit dem Zeitpunkt, den der Versammlungsleiter in der Hauptversammlung für die späteste Stimmabgabe festlegt. | b) | Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Die Gesellschaft bietet den Aktionären und deren Bevollmächtigten an, bereits vor oder während der virtuellen Hauptversammlung einen von der Gesellschaft benannten, weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Auch in diesem Fall sind die fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen in Abschnitt IV. 1. dieser Einladung erforderlich. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht im Falle der Bevollmächtigung ausschließlich auf Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne konkrete Weisung des Aktionärs ist der weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Ebenso wenig nimmt der von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter Aufträge zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zum Halten von Redebeiträgen oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen. Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht mit Weisungen erteilen möchten, können diese in Textform erteilen. Dafür kann das Formular verwendet werden, das den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zur virtuellen Hauptversammlung zugesandt wird. Es gibt zwei Möglichkeiten, den von der Gesellschaft benannten, weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen und diesem Weisungen, wie er abstimmen soll, zu erteilen: - | Die Vollmacht nebst Weisungen für den Stimmrechtsvertreter sowie etwaige Änderungen und der Widerruf derselben ist vor der Hauptversammlung per Post, Fax oder E-Mail an eine der oben in Abschnitt IV. 1. dieser Einladung angegebenen Adressen bis zum 14. Mai 2024, 24.00 Uhr, eingehend zu übermitteln. Später eingehende Bevollmächtigungen und Weisungen (einschließlich deren Änderungen und Widerruf) per Post, Fax oder E-Mail werden nicht berücksichtigt. | - | Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte haben des Weiteren - auch über den 14. Mai 2024, 24.00 Uhr, hinaus - bis zu dem vom Versammlungsleiter in der Hauptversammlung für die späteste Stimmabgabe festgelegten Zeitpunkt die Möglichkeit, die Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter über den Online-Service unter der oben in Abschnitt I. dieser Einladung angegebenen Internetadresse zu erteilen, zu ändern oder zu widerrufen. |
Erhält der von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter für ein und denselben Aktienbestand sowohl per Post, Fax oder E-Mail als auch über den Online-Service Vollmacht und Weisungen (einschließlich deren Änderung oder Widerruf), werden unabhängig von den Eingangsdaten ausschließlich die über den Online-Service erteilte Vollmacht und die erteilten Weisungen als verbindlich angesehen. | c) | Stimmabgabe durch Briefwahl Die Aktionäre können ihr Stimmrecht auch im Wege elektronischer Kommunikation nach § 118 Abs. 2 AktG durch sogenannte Briefwahl ausüben. Auch im Fall der Briefwahl sind eine fristgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung und ein fristgemäßer Nachweis nach Maßgabe der Bestimmungen in Abschnitt IV. 1. dieser Einladung erforderlich. Bevollmächtigte Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder diesen nach § 135 AktG gleichgestellte bevollmächtigte Rechtsträger können sich ebenfalls der Briefwahl bedienen. Briefwahlstimmen können ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation über den Online-Service unter der in Abschnitt I. dieser Einladung angegebenen Internetadresse abgegeben, geändert oder widerrufen werden, und zwar im Vorfeld oder während der Hauptversammlung bis zu dem vom Versammlungsleiter in der Hauptversammlung für die späteste Stimmabgabe festgelegten Zeitpunkt. |
| 3. | Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 AktG, Rederecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Abs. 5 und 6 AktG, Auskunftsrecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 131 Abs. 1 AktG, Recht zur Einreichung von Stellungnahmen gemäß § 130a Abs. 1 bis 4 AktG und Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AktG a) | Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 2 AktG in Verbindung mit § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Bei der Berechnung dieser 90 Tage bestehen nach § 70 AktG bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten, auf die ausdrücklich hingewiesen wird. Das Verlangen muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden und bei der Gesellschaft spätestens am Sonntag, den 14. April 2024, 24.00 Uhr, eingehen. Wir bitten, derartige Verlangen an folgende Adresse zu übersenden: LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft - Vorstandssekretariat - Marienplatz 11 80331 München Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht. Sie werden außerdem unter der Internetadresse https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events/hauptversammlung zugänglich gemacht. | b) | Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär einen begründeten Gegenantrag zu einem Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung übersenden. Ein Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und Abs. 2 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend bekannt gemachten Adresse spätestens am Dienstag, den 30. April 2024, 24.00 Uhr, eingeht. Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG der Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur Wahl von Abschlussprüfern übermitteln. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und Abs. 2 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend bekannt gemachten Adresse spätestens am Dienstag, den 30. April 2024, 24.00 Uhr, eingeht. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn der Vorschlag nicht die folgenden Angaben enthält: Name, ausgeübter Beruf, Wohnort des zur Wahl Vorgeschlagenen. Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge und Wahlvorschläge im Internet unter https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events/hauptversammlung zugänglich machen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich machen. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich zu richten an: LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft - Vorstandssekretariat - Marienplatz 11 80331 München, oder Fax: +49 (0)89 23691-600, oder E-Mail: ir@ludwigbeck.de Von der Gesellschaft zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge der Aktionäre gelten nach § 126 Abs. 4 AktG als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Zu diesen Anträgen können ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre das Stimmrecht ausüben. Sofern der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist, muss der Gegenantrag oder Wahlvorschlag in der Hauptversammlung nicht behandelt werden. Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie sonstige Anträge können darüber hinaus auch während der Hauptversammlung im Wege der Videokommunikation, mithin im Rahmen des Rederechts (dazu unter Abschnitt IV. 3. c)) gestellt werden. | c) | Rederecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Abs. 5 und 6 AktG Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben in der Versammlung ein Rederecht, das im Wege der Videokommunikation ausgeübt wird. Ab Beginn der Hauptversammlung können Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten im Online-Service Redebeiträge anmelden. Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG, das Auskunftsverlangen nach § 131 Abs. 1 AktG, Nachfragen nach § 131 Abs. 1d AktG und Fragen nach § 131 Abs. 1e AktG können Bestandteil des Redebeitrags sein. Gemäß § 16a der Satzung der Gesellschaft kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen beschränken. Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten benötigen für die Ausübung des Rederechts ein internetfähiges Endgerät (PC, Laptop, Tablet oder Smartphone), welches über eine Kamera und ein Mikrofon verfügt, auf die jeweils vom Browser aus zugegriffen werden kann. Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär bzw. Bevollmächtigtem und Gesellschaft in der Versammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist. | d) | Auskunftsrecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 131 Abs. 1 AktG Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu den mit ihr verbundenen Unternehmen. Des Weiteren betrifft die Auskunftspflicht auch die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Es ist vorgesehen, dass der Versammlungsleiter festlegen wird, dass das vorgenannte Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation, also im Rahmen der Ausübung des Rederechts (dazu unter Abschnitt IV. 3. c)), wahrgenommen werden kann. § 131 Abs. 4 Satz 1 AktG bestimmt, dass dann, wenn einem Aktionär wegen seiner Eigenschaft als Aktionär eine Auskunft außerhalb der Hauptversammlung gegeben worden ist, diese Auskunft jedem anderen Aktionär bzw. dessen Bevollmächtigtem auf dessen Verlangen in der Hauptversammlung zu geben ist, auch wenn sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung nicht erforderlich ist. Im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung wird gewährleistet, dass Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, ihr Verlangen nach § 131 Abs. 4 Satz 1 AktG im Wege der elektronischen Kommunikation über den Online-Service während der Hauptversammlung übermitteln können. Weiter bestimmt § 131 Abs. 5 Satz 1 AktG, dass ein Aktionär, dem eine Auskunft verweigert wird, verlangen kann, dass seine Frage und der Grund, aus dem die Auskunft verweigert worden ist, in die Niederschrift über die Hauptversammlung aufgenommen werden. Im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung wird gewährleistet, dass Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, ihr Verlangen nach § 131 Abs. 5 Satz 1 AktG im Wege der elektronischen Kommunikation über den Online-Service während der Hauptversammlung übermitteln können. Zu allen vom Vorstand gegebenen Antworten steht den Aktionären in der Versammlung ein Nachfragerecht gemäß § 131 Abs. 1d AktG zu. | e) | Recht zur Einreichung von Stellungnahmen gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 6, 130a Abs. 1 bis 4 AktG Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten haben das Recht, bis spätestens zum Ablauf des Donnerstags, den 9. Mai 2024, 24:00 Uhr, Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung einzureichen. Die Einreichung hat in Textform in deutscher Sprache über den Online-Service zu erfolgen. Stellungnahmen dürfen maximal 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen. Die Gesellschaft wird die Stellungnahme bis spätestens zum Ablauf des Freitags, den 10. Mai 2024, 24:00 Uhr, unter Nennung des Namens des einreichenden Aktionärs über den Internetservice zur Hauptversammlung (Online-Service) unter https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events/hauptversammlung zugänglich machen. Stellungnahmen werden nicht zugänglich gemacht, wenn sie mehr als 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen, einen beleidigenden, strafrechtlich relevanten, offensichtlich falschen oder irreführenden Inhalt haben oder der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen wird (§ 130a Abs. 3 Satz 4 i.V.m. § 126 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Nr. 3 und Nr. 6 AktG). Anträge und Wahlvorschläge, Fragen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Rahmen der in Textform eingereichten Stellungnahmen werden in der Hauptversammlung nicht berücksichtigt. Das Stellen von Anträgen und Wahlvorschlägen, die Ausübung des Auskunftsrechts sowie die Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung sind ausschließlich auf den in dieser Einladung beschriebenen Wegen möglich. | f) | Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AktG Aktionäre und ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben das Recht, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation zu erklären. Widerspruch kann während der gesamten Dauer der Hauptversammlung bis zum Ende der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft (Online-Service) unter https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events/hauptversammlung erklärt werden. Der weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft kann keine Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des die Hauptversammlung beurkundenden Notars erklären und kann hierzu auch nicht angewiesen werden. Den für den Online-Zugang über den Online-Service erforderlichen Zugangscode erhalten die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten mit ihrer Anmeldebestätigung. |
| 4. | Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 9.446.117,50 und ist in 3.695.000 Stückaktien (Stammaktien) eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung beträgt damit 3.695.000. | 5. | Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und die dort nach § 124a AktG zugänglichen Informationen Die Informationen nach § 124a AktG zur virtuellen Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events/hauptversammlung zugänglich. | 6. | Anfragen von Aktionären a) | Anfragen vor der Hauptversammlung Anfragen zur virtuellen Hauptversammlung bitten wir nur an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten: LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft - Vorstandssekretariat - Marienplatz 11 80331 München, oder Fax: +49 (0)89 23691-600, oder E-Mail: ir@ludwigbeck.de | b) | Anfragen während der Hauptversammlung Sollten Probleme bei der Stimmabgabe auftreten, kann der von der Gesellschaft beauftragte Hauptversammlungs-Dienstleister Better Orange IR & HV AG spätestens ab Beginn der Abstimmungen in der Hauptversammlung unter folgender Telefonnummer erreicht werden: +49 89 23691 899 |
| 7. | Ausliegende Unterlagen In den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Marienplatz 11, 80331 München, am Empfang im 6. Stockwerk) liegen seit Einberufung der virtuellen Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf der festgestellte Jahresabschluss, der gebilligte Konzernabschluss, die Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern, der Vergütungsbericht, der Geschäftsbericht und der Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2023, sowie der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB zur Einsicht durch die Aktionäre aus. Die vorbezeichneten Unterlagen sind seit Einberufung der virtuellen Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf auch im Internet unter https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events/hauptversammlung zugänglich. | 8. | Datenschutzhinweise Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Ludwig Beck am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft, Marienplatz 11, 80331 München. Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten (insbesondere Name und Vorname sowie Anschrift von Aktionären, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und ggf. Name, Vorname und Anschrift eines vom jeweiligen Aktionär benannten Bevollmächtigten), um den Aktionären und ihren Bevollmächtigten die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen. Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben wurden, übermittelt die depotführende Bank deren personenbezogene Daten an die Gesellschaft. Gegebenenfalls verarbeitet die Gesellschaft auch Informationen zur Bearbeitung und Beantwortung von Anträgen, Fragen, Wahlvorschlägen und Verlangen von Aktionären oder ihren Bevollmächtigten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sofern Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten mit der Gesellschaft in Kontakt treten, verarbeitet die Gesellschaft zudem diejenigen personenbezogenen Daten, die erforderlich sind, um etwaige Anliegen zu beantworten (etwa die vom Aktionär oder Bevollmächtigten angegebenen Kontaktdaten, wie z.B. E-Mail-Adresse oder Telefonnummer). Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DSGVO. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Ermöglichung der Ausübung Ihrer Aktionärsrechte zwingend erforderlich. Die Dienstleister der Gesellschaft, die zum Zwecke der Ausrichtung der virtuellen Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Die Gesellschaft speichert die personenbezogenen Daten so lange, wie dies für die vorstehend beschriebenen Zwecke erforderlich ist, soweit nicht gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungsvorschriften zu einer weiteren Speicherung verpflichten oder eine längere Speicherung im Rahmen von gerichtlichen Verfahren erforderlich ist. Sie haben nach Kapitel III der DSGVO ein jederzeitiges Auskunfts- und Berichtigungsrecht sowie ein Recht auf Datenübertragung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten oder deren Löschung verlangen. Soweit die Verarbeitung auf der Grundlage berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DSGVO) erfolgt, können Sie der Verarbeitung unter den weiteren Voraussetzungen des Art. 21 DSGVO widersprechen. Im Falle eines solchen Widerspruchs ist eine Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung von versammlungsbezogenen Aktionärsrechten allerdings möglicherweise nicht möglich. Die vorstehend genannten Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen: LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft - Vorstandssekretariat - Marienplatz 11 80331 München, oder Fax: +49 (0)89 23691-600, oder E-Mail: ir@ludwigbeck.de Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO zu. Den betrieblichen Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft erreichen Sie unter: Dr. Florian Modlinger 12Tower GmbH Mitterweg 36a 83233 Bernau Telefon: +49 8031 28217 10 Fax: +49 8031 8873-969 |
München, im März 2024 LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft, München
- Der Vorstand - LUDWIG BECK AG Marienplatz 11 80331 München, Postanschrift: 80327 München Investor Relations Tel.: +49 (0)89 23691-745 Fax: +49 (0)89 206021-600 E-Mail: ir@ludwigbeck.de | |
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02.04.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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Sprache: | Deutsch | Unternehmen: | Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft | | Marienplatz 11 | | 80331 München | | Deutschland | E-Mail: | ir@ludwigbeck.de | Internet: | https://www.ludwigbeck.de/ | ISIN: | DE0005199905 | Börsen: | Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), München, Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart, Tradegate Exchange |
| Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
1871635 02.04.2024 CET/CEST ![fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1871635&application_name=news&site_id=airport_aws](data:image/svg+xml,%3Csvg%20xmlns='http://www.w3.org/2000/svg'%20viewBox='0%200%200%200'%3E%3C/svg%3E) |
21.03.2024 | LUDWIG BECK mit positiver Umsatzentwicklung im Geschäftsjahr 2023 ![Logo](data:image/svg+xml,%3Csvg%20xmlns='http://www.w3.org/2000/svg'%20viewBox='0%200%201%201'%3E%3C/svg%3E) Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG/ Schlagwort(e): Jahresergebnis/Jahresbericht LUDWIG BECK mit positiver Umsatzentwicklung im Geschäftsjahr 2023
21.03.2024 / 12:25 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
LUDWIG BECK mit positiver Umsatzentwicklung im Geschäftsjahr 2023 München, 21. März 2024 – Der Münchner Modekonzern LUDWIG BECK (ISIN DE 0005199905) sah sich im Geschäftsjahr 2023 mit einer Mischung aus Höhen und Tiefen konfrontiert. Trotz des Krieges in der Ukraine und der prognostizierten zurückhaltenden Konsumstimmung im ersten Quartal 2023 konnte LUDWIG BECK seine Umsätze im Vergleich zum Vorjahr, welches noch von COVID-19-Ausläufern geprägt war, um etwa 20% steigern. Das kalte und regnerische Wetter im April und Mai prägte das zweite Quartal, was die Freude an der aktuellen Frühjahr-/Sommerkollektion etwas dämpfte, aber dennoch gelang es LUDWIG BECK, seinen Umsatz im ersten Halbjahr auf Vorjahresniveau zu halten. Im dritten Quartal beeinträchtigte der langanhaltende Sommer mit warmen Temperaturen den Modehandel, wobei die gestiegene Nachfrage nach Trachtenmode teilweise die geringere Nachfrage nach aktueller Herbst-/Winterware kompensierte. Im Weihnachtsgeschäft sah sich LUDWIG BECK zusätzlich zu den Herausforderungen vieler Online-Rabattaktionen, einem Schneechaos in München mit anschließendem Bahnstreik gegenüber. Umsatzentwicklung Im Geschäftsjahr 2023 erzielte LUDWIG BECK (inkl. Online) einen Bruttowarenumsatz in Höhe von 86,5 Mio. € (Vorjahr: 83,8 Mio. €). Zu dieser Umsatzentwicklung trug das Segment „Textil“ mit 63,7 Mio. € (Vorjahr: 60,8 Mio. €) und das Segment „Nontextil“ mit 22,8 Mio. € (Vorjahr 23,0 Mio. €) bei. Ergebnissituation Der Nettorohertrag stieg von 35,0 Mio. € auf 35,3 Mio. €, wobei die Nettorohertragsmarge aufgrund höherer Preisnachlässe mit 48,5% unter dem Vorjahreswert mit 49,8% lag. Die sonstigen Erträge lagen bei 4,7 Mio. € und damit deutlich über dem Vorjahreswert der bei 3,8 Mio. € lag. Die Abschreibungen inkl. Finance Lease betrugen 6,8 Mio. € (Vorjahr: 6,4 Mio. €). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich hauptsächlich aufgrund von gestiegenen Raum- und Vertriebsaufwendungen sowie einem Forderungsverlust in Höhe von 1,2 Mio. €, der durch einen Kaufvertragsrücktritt im Zusammenhang mit einer Immobilienveräußerung in Hannover entstanden ist, von 11,8 Mio. € auf 13,3 Mio. €. Dementsprechend sank das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) von 11,3 Mio. € auf 9,9 Mio. €. Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) verschlechterte sich von 4,9 Mio. € im Vorjahr auf 3,1 Mio. € im Geschäftsjahr. Neben dem negativen Effekt aus dem Forderungsverlust war das enttäuschende Dezembergeschäft ausschlaggebend für diese Ergebnisentwicklung. Dabei bewegte sich LUDWIG BECK bis einschließlich November 2023 im Plankorridor. Das Finanzergebnis inkl. Finance Lease betrug im Geschäftsjahr -2,5 Mio. € (Vorjahr: -2,1 Mio. €). Der starke Zinsanstieg im Bereich der kurzfristigen Kontokorrentlinien belastete das Finanzergebnis im Geschäftsjahr nochmals stärker als in den Jahren davor. Das Ergebnis vor Steuern (EBT) betrug 0,6 Mio. € (Vorjahr: 2,8 Mio. €). Das Ergebnis nach Steuern (EAT) lag bei 0,4 Mio. € (Vorjahr: 2,2 Mio. €). Im Geschäftsjahr 2023 erzielte die LUDWIG BECK AG einen Jahresüberschuss von 1,0 Mio. € (Vorjahr: - 0,6 Mio. €). Davon wurden 0,5 Mio. € in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Vom verbleibenden Bilanzgewinn schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, für das Geschäftsjahr 2023 eine Dividende von 0,15 € pro Aktie auszuschütten. Ausblick LUDWIG BECK blickt mit vorsichtigem Optimismus auf das bevorstehende Geschäftsjahr und bleibt überzeugt von der Relevanz des stationären Handels. Das Unternehmen plant auch im Jahr 2024 weitere Investitionen in das Kaufhaus am Marienplatz, um durch Umgestaltungen und neuen Marken weitere faszinierende Einkaufswelten zu schaffen. Trotz herausfordernder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen erwartet das Management der LUDWIG BECK AG für das Geschäftsjahr 2024 einen Bruttowarenumsatz zwischen 90 Mio. € und 93 Mio. € sowie ein Ergebnis vor Steuern (EBT) zwischen 0,5 Mio. € und 1,8 Mio. €. Weitere Informationen rund um die Gesellschaft und ihre Aktie sind auf der Unternehmenswebseite unter http://kaufhaus.ludwigbeck.de zu finden. Konzernkennzahlen in Mio. € | 2023 | 2022 | Umsatz (brutto) | 86,5 | 83,8 | Umsatz (netto) | 72,7 | 70,4 | Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) | 9,9 | 11,3 | Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | 3,1 | 4,9 | Ergebnis vor Steuern (EBT) | 0,6 | 2,8 | Ergebnis nach Steuern (EAT) | 0,4 | 2,2 | Eigenkapital | 65,5 | 65,3 | Eigenkapitalquote in % | 38,5 | 38,8 | Investitionen in Vermögenswerte und Sachanlagen | 3,2 | 2,4 | Mitarbeiter (durchschnittlich) ohne Auszubildende | 409 | 389 | Ergebnis pro Aktie (in €) | 0,12 | 0,60 |
Kontakt Investor Relations: A. Deubel t: +49 89 23691 – 745 f: +49 89 23691 – 600 ir@ludwigbeck.de
21.03.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Sprache: | Deutsch | Unternehmen: | Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG | | Marienplatz 11 | | 80331 München | | Deutschland | Telefon: | +49 (0)89 2 36 91-0 | Fax: | +49 (0)89 2 36 91-600 | E-Mail: | info@ludwigbeck.de | Internet: | www.ludwigbeck.de | ISIN: | DE0005199905 | WKN: | 519990 | Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), München; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart, Tradegate Exchange | EQS News ID: | 1864429 |
| Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
1864429 21.03.2024 CET/CEST ![fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1864429&application_name=news&site_id=airport_aws](data:image/svg+xml,%3Csvg%20xmlns='http://www.w3.org/2000/svg'%20viewBox='0%200%200%200'%3E%3C/svg%3E) |
06.03.2024 | Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG: Vorstand beabsichtigt Dividendenausschüttung für 2023 ![Logo](data:image/svg+xml,%3Csvg%20xmlns='http://www.w3.org/2000/svg'%20viewBox='0%200%201%201'%3E%3C/svg%3E) Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG / Schlagwort(e): Dividende Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG: Vorstand beabsichtigt Dividendenausschüttung für 2023
06.03.2024 / 13:31 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Ad hoc-Meldung gemäß Art. 17 MAR LUDWIG BECK am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier AG - Wertpapier-Kenn-Nr. 519 990 - Ludwig Beck am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier AG: Vorstand beabsichtigt Dividendenausschüttung für 2023 München, 06.03.2024: Nachdem die LUDWIG BECK AG aufgrund multipler Krisen in den letzten fünf Jahren keine Dividenden an die Aktionäre ausgeschüttet hat, hat der Vorstand heute beschlossen, dem Aufsichtsrat auf Basis des vorläufigen, noch ungeprüften Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 die Ausschüttung einer Dividende von 0,15 EUR je dividendenberechtigter Aktie vorzuschlagen. Der finale Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung 2024 soll nach Feststellung des testierten Jahresabschlusses 2023 der LUDWIG BECK AG gefasst und der Hauptversammlung unterbreitet werden. Die vollständigen und endgültigen Zahlen zum Geschäftsjahr 2023 wird die Gesellschaft am 21. März 2024 bekannt geben. Kontakt Investor Relations: LUDWIG BECK AG André Deubel t: +49 89 23691-745 f: +49 89 23691-600 ir@ludwigbeck.de
Ende der Insiderinformation
06.03.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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1852885 06.03.2024 CET/CEST ![fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1852885&application_name=news&site_id=airport_aws](data:image/svg+xml,%3Csvg%20xmlns='http://www.w3.org/2000/svg'%20viewBox='0%200%200%200'%3E%3C/svg%3E) |
08.02.2024 | Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG: Ludwig Beck am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier AG gibt vorläufiges Ergebnis 2023 bekannt und passt Ergebnisprognose an ![Logo](data:image/svg+xml,%3Csvg%20xmlns='http://www.w3.org/2000/svg'%20viewBox='0%200%201%201'%3E%3C/svg%3E) Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG / Schlagwort(e): Prognoseänderung Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG: Ludwig Beck am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier AG gibt vorläufiges Ergebnis 2023 bekannt und passt Ergebnisprognose an
08.02.2024 / 11:13 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Ad-hoc-Meldung gemäß Art. 17 MAR Ludwig Beck am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier AG gibt vorläufiges Ergebnis 2023 bekannt und passt Ergebnisprognose an München, 08.02.2024: Im Rahmen der Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses 2023 haben Vorstand und Aufsichtsrat festgestellt, dass insbesondere als Folge zweier Sondereffekte das bislang prognostizierte Ergebnis voraussichtlich nicht eingehalten werden kann und daher der Anpassung bedarf. Zum einen musste aufgrund einer rückabgewickelten Immobilientransaktion ein Buchverlust in Höhe von EUR 1,2 Mio. verbucht werden und zum anderen setzten der massive Wintereinbruch und die anschließenden Bahnstreiks dem wichtigen Weihnachtsgeschäft in den ersten beiden Dezemberwochen stark zu. Aufgrund der bislang ermittelten vorläufigen Zahlen geht der Vorstand nunmehr von folgendem Ergebnis für das Geschäftsjahr 2023 aus: - Statt des bislang erwarteten ausgeglichenen operativen Ergebnisses (EBIT) auf Ebene des Einzelabschlusses der Ludwig Beck AG geht der Vorstand nun von einem leicht negativen Ergebnis in Höhe von rund – 0,6 Mio. EUR (EBIT) aus. Das Ergebnis vor Steuern (EBT) wird voraussichtlich mit rund 1,0 Mio. EUR positiv ausfallen.
- Statt des bislang auf Konzernebene erwarteten operativen Ergebnisses (EBIT) zwischen 4,0 und 5,0 Mio. EUR geht der Vorstand nun für das Geschäftsjahr 2023 von rund 3,1 Mio. EUR aus.
Damit wird LUDWIG BECK das Geschäftsjahr 2023 trotz negativer Sondereffekte positiv abschließen können. Bei den vorgenannten Ergebniszahlen handelt es sich um vorläufige und ungeprüfte Finanzkennzahlen. Die vollständigen und endgültigen Zahlen zum Geschäftsjahr wird die Gesellschaft am 21. März 2024 bekannt geben.
Ende der Insiderinformation
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1833499 08.02.2024 CET/CEST ![fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1833499&application_name=news&site_id=airport_aws](data:image/svg+xml,%3Csvg%20xmlns='http://www.w3.org/2000/svg'%20viewBox='0%200%200%200'%3E%3C/svg%3E) |
20.12.2023 | Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG ![Logo](data:image/svg+xml,%3Csvg%20xmlns='http://www.w3.org/2000/svg'%20viewBox='0%200%201%201'%3E%3C/svg%3E) Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG
20.12.2023 / 09:45 CET/CEST Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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1801143 20.12.2023 CET/CEST ![fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1801143&application_name=news&site_id=airport_aws](data:image/svg+xml,%3Csvg%20xmlns='http://www.w3.org/2000/svg'%20viewBox='0%200%200%200'%3E%3C/svg%3E) |
19.10.2023 | Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG: Leichtes Umsatz-Plus zum Vorjahr im dritten Quartal 2023 ![Logo](data:image/svg+xml,%3Csvg%20xmlns='http://www.w3.org/2000/svg'%20viewBox='0%200%201%201'%3E%3C/svg%3E) Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG/ Schlagwort(e): 9-Monatszahlen Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG: Leichtes Umsatz-Plus zum Vorjahr im dritten Quartal 2023
19.10.2023 / 08:15 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
KONZERNQUARTALSMITTEILUNG für die ersten neun Monate des Geschäftsjahres 2023 1. Januar bis 30. September 2023 LUDWIG BECK – Leichtes Umsatz-Plus zum Vorjahr im dritten Quartal 2023 München, 19. Oktober 2023 – Der Münchner Modekonzern LUDWIG BECK (ISIN DE 0005199905) konnte den Trend des positiven ersten Halbjahres zumindest teilweise in das dritte Quartal mitnehmen, auch wenn das langanhaltende Sommerwetter am Ende der ersten neun Monate 2023 zu einem leichten Umsatzeinbruch führte. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Entwicklung im Einzelhandel Wurde der stationäre Einzelhandel und die Modebranche im ersten Halbjahr vor allem durch die schwache Konsumstimmung aufgrund des Krieges in der Ukraine und der hohen Inflation getroffen, beeinflusste im dritten Quartal zusätzlich auch der langanhaltende Sommer den Modehandel. Dies hatte einen negativen Einfluss auf die Nachfrage nach aktueller Herbst- /Winterware. Für die Branche bedeutete dies, dass sie das Quartal zum ersten Mal seit 2021 mit einem Umsatzminus von zwei Prozent abschließen musste. Der Onlinehandel musste im Bereich Bekleidung ein Umsatzminus von -17,5 % im dritten Quartal hinnehmen. GRUNDSÄTZLICHE DARSTELLUNG DER ZAHLEN IN DER ZWISCHENMITTEILUNG Sämtliche Summen und Zahlen im Text sowie in den Tabellen wurden exakt berechnet und anschließend auf Mio. € gerundet. Die prozentualen Angaben im Text und in den Tabellen wurden anhand der exakten (nicht der gerundeten) Werte ermittelt. KONZERNERTRAGSLAGE Umsatzentwicklung Trotz aller widrigen Rahmenbedingungen im dritten Quartal konnte LUDWIG BECK zumindest das Vorjahresniveau halten und stieg mit einem Pari zu 2022 aus. Zwar traf auch LUDWIG BECK die Zurückhaltung der Kunden im Bereich der Herbst-/Winterware, jedoch konnte dies größtenteils durch ein starkes Trachtengeschäft aufgefangen werden. Im Onlinehandel baute LUDWIG BECK seine Umsätze im Vergleich zum Vorjahr weiter aus. Dabei konnten die Umsätze im Segment Fashion im dritten Quartal mehr als verdoppelt werden. LUDWIG BECK erwirtschaftete in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2023 einen Bruttoumsatz von 59,6 Mio. € (Vorjahr: 56,4 Mio. €). Im dritten Quartal erzielte LUDWIG BECK auf Konzernebene einen Bruttoumsatz von 22,6 Mio. € (Vorjahr: 22,4 Mio. €). Ergebnissituation Die Entwicklung der Bruttoumsätze in den ersten neun Monaten 2023 führte zu einem Anstieg des Nettorohertrags von 23,2 Mio. € im Vorjahr auf 24,5 Mio. €. Die Nettorohertragsmarge bewegte sich mit 48,9% auf Vorjahresniveau. Die sonstigen betrieblichen Erträge lagen bei 3,0 Mio. € (Vorjahr: 3,1 Mio. €). Dabei war das Vorjahr mit 0,6 Mio. € aus der Überbrückungshilfe IV positiv beeinflusst. Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) betrug nach den ersten neun Monaten vor Sondereffekten 1,1 Mio. € (Vorjahr: 1,0 Mio. €). Ende des Jahres 2021 veräußerte LUDWIG BECK seinen Immobilienbesitz in Hannover, der noch aus der Zeit der Beteiligung an WORMLAND stammte. Es handelte sich um zwei Immobilien. Der Käufer der Immobilie in der Karmarschstraße in Hannover war aufgrund der massiven Veränderungen auf dem Zins- und Immobilienmarkt bis Ende September 2023 nicht in der Lage, den Kaufpreis für das Objekt zu zahlen, sodass LUDWIG BECK nun vom Kaufvertrag zurückgetreten ist. Die Immobilie wurde entsprechend wieder im Anlagevermögen bilanziert. Die damit einhergehende Ausbuchung der Forderung führte zu einer Korrektur des ursprünglichen Buchgewinns in Höhe von 1,2 Mio. €. Unter Berücksichtigung dieses Sondereffekts betrug das EBIT für den aktuellen Neunmonatszeitraum -0,1 Mio. €. Aufgrund höherer Linienauslastungen sowie steigender Zinsen verschlechterte sich das Finanzergebnis um 0,2 Mio. € auf -1,8 Mio. € (Vorjahr: -1,6 Mio. €). Das Ergebnis vor Steuern (EBT) lag bei -1,9 Mio. € (Vorjahr: -0,6 Mio. €). Das Ergebnis nach Steuern (EAT) betrug -1,1 Mio. € (Vorjahr: -0,1 Mio. €). VERMÖGENSLAGE Bilanzstruktur Zum 30. September 2023 lag die Bilanzsumme des LUDWIG BECK Konzerns bei 170,2 Mio. € (31. Dezember 2022: 168,6 Mio. €). Die zu bilanzierenden Nutzungsrechte für Mietverträge (56,7 Mio. €) sowie die Immobilie am Münchner Marienplatz mit einem Bilanzwert von ca. 70 Mio. € waren nach wie vor die Hauptpositionen unter den langfristigen Vermögenswerten. Die aktiven latenten Steuern, die im Wesentlichen aufgrund der Verluste aus der Covid-19 Pandemie zu bilden waren, betrugen 4,7 Mio. € (31. Dezember 2022: 3,5 Mio. €). Die Gesellschaft geht davon aus, dass die aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge in der Zukunft durch positive Ergebnisse verbraucht werden. Die Immobilie in der Karmarschstraße in Hannover wurde per 30. September 2023 im Bereich der langfristigen Vermögenswerte mit einem Buchwert von 3,1 Mio. € bilanziert. Insgesamt beliefen sich die langfristigen Vermögenswerte auf 151,7 Mio. € (31. Dezember 2022: 149,9 Mio. €). Die kurzfristigen Vermögenswerte bewegten sich mit 18,5 Mio. € auf gleichem Niveau wie zum 31. Dezember 2022. Zum Ende des letzten Jahres betrugen diese 18,7 Mio. €. Der Bestand an Warenvorräten stieg planmäßig saisonal bedingt von 11,8 Mio. € (31. Dezember 2022) auf 15,8 Mio. € an. Gegenläufig wirkte sich die Ausbuchung der Forderung aus, die für den Verkauf der Immobilie in der Karmarschstraße in Hannover gebildet wurde. Diese betrug vor Bereinigung 4,3 Mio. €. Die liquiden Mittel lagen bei 0,4 Mio. € (31. Dezember 2022: 0,5 Mio. €). FINANZLAGE Bilanzstruktur Der LUDWIG BECK Konzern verfügte zum 30. September 2023 über ein Eigenkapital in Höhe von 64,0 Mio. € (31. Dezember 2022: 65,3 Mio. €). Die Eigenkapitalquote betrug 37,6 % (31. Dezember 2022: 38,8%). Die langfristigen Verbindlichkeiten nahmen um 13,3 Mio. € ab und betrugen 68,7 Mio. € (31. Dezember 2022: 82,0 Mio. €). Die kurzfristigen Verbindlichkeiten entwickelten sich gegenläufig und stiegen von 21,2 Mio. € auf 37,5 Mio. €. Gründe dafür sind zum einen die laufenden Tilgungen der mittelfristigen Darlehen sowie die Zahlungen bzw. Optimierungen im Bereich des Mietleasing. So hat LUDWIG BECK zur Sicherung der Ertragslage in der Zukunft die Erbpachtfläche im Tiefgeschoss des Stammhauses mit einem Einmalbetrag in Höhe von 8,0 Mio. € abgelöst. Hierdurch konnten die Verbindlichkeiten der Gesellschaft um über 8 Mio. € über die restliche Erbpachtlaufzeit reduziert werden. Zur Optimierung der Finanzierungsstruktur plant die Gesellschaft einen Teil der kurzfristigen Linien in mittel- bzw. langfristige Linien zu wandeln. Die gesamten Verbindlichkeiten des Konzerns lagen zum Stichtag 30. September 2023 bei 106,2 Mio. € (31. Dezember 2022: 103,2 Mio. €). Cashflow Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit lag nach den ersten neun Monaten des Jahres 2023 bei -1,1 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €). Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug -2,7 Mio. € (Vorjahr: -1,6 Mio. €). Bei den Investitionen handelt es sich im Wesentlichen um Investitionen in das Stammhaus am Marienplatz. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit lag bei 3,8 Mio. € (Vorjahr: 1,5 Mio. €). MITARBEITER Aufgrund des sich weiter normalisierenden Geschäftsbetriebes, stieg die Anzahl der Mitarbeiter ohne Auszubildende gemäß § 267 Abs. 5 HGB in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2023 von 378 auf 403 an. Nach und nach konnten vakante Stellen wieder nachbesetzt werden, um der Kundenorientierung bei LUDWIG BECK gerecht zu werden. Durchschnittlich beschäftigte der LUDWIG BECK Konzern im aktuellen Geschäftsjahr 35 Auszubildende (Vorjahr: 42). PROGNOSEBERICHT Wirtschaftliche Rahmenbedingungen, Entwicklung im Einzelhandel und bei LUDWIG BECK Die deutsche Wirtschaft tritt auf der Stelle und wird nach Prognosen des Institutes für Wirtschaftsforschung (ifo) und dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) bis zum Ende des Jahres 2023 in eine leichte Rezession rutschen. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) wird voraussichtlich um 0,4 Prozentpunkte sinken. Die Einkommenserwartung und die Anschaffungsneigung der Verbraucher stabilisieren sich und verzeichnen ein marginales Plus. Jedoch erhöht sich weiterhin die Sparneigung im September auf einen Wert von 8 Punkten (Vormonat: 7,5 Punkte). Dadurch wird der Konsumklima-Index laut des GfK Panels um 0,9 Punkte auf -26,5 Punkte sinken. Die Verbraucher sind weiterhin verunsichert und leiden unter der Inflationsrate aufgrund hoher Lebensmittel- und Energiepreise infolge des Krieges in der Ukraine. Jedoch geht nun die Inflation leicht zurück bzw. stabilisiert sich. Die Einkommenserwartung der Verbraucher hat sich aufgrund der höheren Tariflohnabschlüsse leicht verbessert. Die Kauflaune und Konsumbereitschaft halten sich allerdings in Grenzen. Der Einzelhandel ist die wichtigste Kraft der Binnenwirtschaft und die drittgrößte Wirtschaftsbranche. Der Arbeitsmarkt im Einzelhandel befindet sich derzeit in einem Umbruch und damit steigt auch die Angst der Beschäftigten vor dem Verlust des eigenen Arbeitsplatzes. Die Anzahl der Modeinsolvenzen stieg im Vergleich zum Vorjahr drastisch an. Somit wird erst im Jahr 2024 mit einem positiven Beitrag zur Gesamtwirtschaft und mit einer Verbesserung des Konsumklimas gerechnet. Zum aktuellen Zeitpunkt liegt LUDWIG BECK noch innerhalb der prognostizierten Ertragsbandbreite seiner erwarteten Erträge für 2023. Da das vierte Quartal für das Modehaus das umsatzstärkste Quartal im Jahr ist, wird dieses auch für das Münchner Traditionsunternehmen entscheidend für die Ergebnisse sein. KONZERNKENNZAHLEN in Mio. € | 01.01.2023 | 01.01.2022 | | - | - | | 30.09.2023 | 30.09.2022 | ERGEBNIS | | | Umsatz (brutto) | 59,6 | 56,4 | Mehrwertsteuer | -9,5 | -9,0 | Umsatz (netto) | 50,1 | 47,4 | Nettorohertrag | 24,5 | 23,2 | Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) | 4,8 | 5,8 | Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | -0,1 | 1,0 | Ergebnis vor Steuern (EBT) | -1,9 | -0,6 | Ergebnis nach Steuern (EAT) | -1,1 | -0,1 | | | | CASHFLOW | | | Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | -1,1 | 0,2 | Cashflow aus Investitionstätigkeit | -2,7 | -1,6 | Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 3,8 | 1,5 | | | | MITARBEITER | | | Mitarbeiter (durchschnittlich ohne Auszubildende) | 403 | 378 | Auszubildende (durchschnittlich) | 35 | 42 | Personalaufwand in Mio. € | 12,3 | 11,6 | | | | AKTIE | | | Aktienanzahl in Mio. | 3,70 | 3,70 | Ergebnis je Aktie unverwässert und verwässert (in €) | -0,31 | -0,03 |
BILANZ in Mio. € | 30.09.2023 | 31.12.2022 | BILANZ | | | Langfristige Vermögenswerte | 151,7 | 149,9 | Kurzfristige Vermögenswerte | 18,5 | 18,7 | Eigenkapital | 64,0 | 65,3 | Langfristige Verbindlichkeiten | 68,7 | 82,0 | Kurzfristige Verbindlichkeiten | 37,5 | 21,2 | Bilanzsumme | 170,2 | 168,6 | Investitionen in das Anlagevermögen | 2,7 | 2,4 | Eigenkapitalquote in % | 37,6 | 38,8 |
SEGMENTDARSTELLUNG
| Textil | Nontextil | Konzern | Mio. € | % | Mio. € | % | Mio. € | % | | | | | | | | | | | | | | | Bruttoumsatzerlöse | 44,6 | 119,0 | 15,1 | 119,0 | 59,6 | 119,0 | Vorjahr | 41,7 | 119,0 | 14,7 | 119,0 | 56,4 | 119,0 | | | | | | | | Mehrwertsteuer | -7,1 | 19,0 | -2,4 | 19,0 | -9,5 | 19,0 | Vorjahr | -6,7 | 19,0 | -2,3 | 19,0 | -9,0 | 19,0 | | | | | | | | Nettoumsatzerlöse | 37,5 | 100,0 | 12,7 | 100,0 | 50,1 | 100,0 | Vorjahr | 35,1 | 100,0 | 12,4 | 100,0 | 47,4 | 100,0 | | | | | | | | Wareneinsatz* | -19,3 | 51,4 | -7,2 | 57,0 | -26,5 | 52,8 | Vorjahr | -18,3 | 52,1 | -7,0 | 56,3 | -25,2 | 53,2 | | | | | | | | Nettorohertrag | 18,2 | 48,6 | 5,4 | 43,0 | 23,6 | 47,2 | Vorjahr | 16,8 | 47,9 | 5,4 | 43,7 | 22,2 | 46,8 | | | | | | | | Personalkosten des Verkaufs | -3,4 | 9,0 | -2,2 | 17,0 | -5,5 | 11,0 | Vorjahr | -3,2 | 9,0 | -1,9 | 15,7 | -5,1 | 10,8 | | | | | | | | Kalkulatorische Raumkosten | -7,2 | 19,2 | -1,6 | 12,9 | -8,8 | 17,7 | Vorjahr | -7,3 | 20,9 | -1,6 | 12,6 | -8,9 | 18,7 | | | | | | | | Kalkulatorische Zinsen | -0,6 | 1,6 | -0,3 | 2,5 | -0,9 | 1,8 | Vorjahr | -0,5 | 1,6 | -0,3 | 2,4 | -0,8 | 1,8 | | | | | | | | Segmentergebnis | 7,0 | 18,7 | 1,3 | 10,5 | 8,3 | 16,6 | Vorjahr | 5,8 | 16,4 | 1,6 | 13,1 | 7,4 | 15,5 | | | | | | | | * exklusive Skonti, Rabatte usw. auf Wareneinsatz | | | | | | | | | | | | | |
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1752013 19.10.2023 CET/CEST ![fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1752013&application_name=news&site_id=airport_aws](data:image/svg+xml,%3Csvg%20xmlns='http://www.w3.org/2000/svg'%20viewBox='0%200%200%200'%3E%3C/svg%3E) |
20.07.2023 | Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG: LUDWIG BECK blickt nach dem ersten Halbjahr weiterhin positiv nach vorne ![Logo](data:image/svg+xml,%3Csvg%20xmlns='http://www.w3.org/2000/svg'%20viewBox='0%200%201%201'%3E%3C/svg%3E) Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG/ Schlagwort(e): Halbjahresergebnis Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG: LUDWIG BECK blickt nach dem ersten Halbjahr weiterhin positiv nach vorne
20.07.2023 / 08:15 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
LUDWIG BECK blickt nach dem ersten Halbjahr weiterhin positiv nach vorne München, 20. Juli 2023 – Der stationäre Modehandel kämpft weiterhin mit den Folgen der Inflation und den teils signifikanten Preiserhöhungen für Bekleidung und Schuhe. Zwar meldet der TW Testclub ein zweistelliges Plus für die ersten sechs Monate des Jahres 2023 welche aber vor allem auf den hohen Zuwachsraten im ersten Quartal ruhen. Erwartungsgemäß verlor die Branche im zweiten Quartal an Fahrt. Zusätzlich sorgten die regnerischen und kühlen Monate April & Mai für einen leichten Rückgang vor allem in Bezug auf die aktuelle Frühjahr/Sommer Mode. Der wachstumsstarke Juni hat dann allerdings für ein versöhnliches Ende eines durchwachsenen Halbjahres gesorgt. Umsatzentwicklung LUDWIG BECK erwirtschaftete im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2023 einen Bruttoumsatz in Höhe von 37,1 Mio. € (Vorjahr: 34,0 Mio. €). Das zweite Quartal war durch einen regnerischen April und Mai geprägt, wodurch die Freude an der aktuellen Frühjahr-/Sommerkollektion etwas verhalten ausgefallen ist. Dennoch konnte LUDWIG BECK im zweiten Quartal ein Pari zum Vorjahr erreichen. Im Onlinebereich konnten die Umsätze im ersten Halbjahr im Segment Fashion rund 16% gesteigert werden. Im Beauty Segment entwickelten sich die Umsätze leicht rückläufig. Ergebnissituation Der Nettorohertrag stieg im Berichtsjahr von 14,1 Mio. € im Vorjahr auf 15,3 Mio.€. Die sonstigen betrieblichen Erträge lagen bei 1,6 Mio. € (Vorjahr: 2,2 Mio. €). Im Vorjahr finden sich rund 0,6 Mio. € aus der Überbrückungshilfe IV in den sonstigen betrieblichen Erträgen wieder. Aufgrund der Normalisierung des Geschäfts und den sich langsam wieder annähernden Umsätzen an ein Normaljahr stiegen die Personalkosten leicht von 7,7 Mio. € auf 8,2 Mio. € an. Die Abschreibungen sowie die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen auf Vorjahresniveau. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) verbesserte sich leicht von -0,4 Mio. € auf -0,3 Mio. €. Das Ergebnis nach Steuern belief sich im ersten Halbjahr 2023 wie schon im Vorjahr auf -0,8 Mio. €. Ausblick LUDWIG BECK blickt angesichts des insgesamt erfreulichen ersten Halbjahres positiv auf die zweite Jahreshälfte. Stand letztes Jahr das Oktoberfest noch leicht im Schatten der COVID – 19 Pandemie weshalb viele Münchner noch zurückhaltend agierten, wird dieses Jahr ein Stück mehr Normalität zurückkehren. LUDWIG BECK geht davon aus, dass dieses Jahr das Geschäft der Trachten nochmal einen positiven Einfluss auf die Umsatzsituation haben wird. Zugleich erstrahlen viele Flächen im 2. und 4. OG in neuem Glanz, welche somit ein faszinierendes und spannendes Einkaufserlebnis für den Kunden schaffen. Aufgrund der positiven Entwicklung des ersten Halbjahres 2023 und der Chancen, die das Management von LUDWIG BECK für das zweite Halbjahr sieht, hält die Geschäftsführung an den im März 2023 veröffentlichten Prognosen fest.
Der ausführliche Halbjahresbericht für das Geschäftsjahr 2023 ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://kaufhaus.ludwigbeck.de im Bereich „Investor Relations“, „Finanzpublikationen“ unter der Rubrik „Zwischenberichte“ veröffentlicht. Kontakt Investor Relations: LUDWIG BECK AG A. Deubel t: +49 89 23691 – 745 f: +49 89 23691 – 600 ir@ludwigbeck.de
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