| 01.12.2025 | paragon lädt zur zweiten Gläubigerversammlung ein
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paragon GmbH & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Anleihe/Anleihe
paragon lädt zur zweiten Gläubigerversammlung ein
01.12.2025 / 18:24 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
paragon lädt zur zweiten Gläubigerversammlung ein
- Teilnahmequorum bei erster Abstimmung ohne Versammlung erwartungsgemäß nicht erreicht
- Zweite Gläubigerversammlung findet am 19. Dezember 2025 in Delbrück in Präsenz statt
Delbrück, 01. Dezember 2025 – Die paragon GmbH & Co. KGaA [ISIN DE0005558696] hatte im Zeitraum 27. bis 29. November 2025 die Gläubiger der EUR-Anleihe [ISIN: DE000A2GSB86 / WKN: A2GSB8] im Rahmen einer Abstimmung ohne Versammlung den Vorschlag der Emittentin zur Anpassung der Anleihebedingungen zur Abstimmung vorgelegt. Erwartungsgemäß wurde das Teilnahme-Quorum mit 3,00% der gesamten ausstehenden Schuldverschreibung klar verpasst. Das Unternehmen wird nun am 19. Dezember 2025 um 10 Uhr an ihrem Hauptsitz in Delbrück zu einer zweiten Gläubigerversammlung in Präsenz einladen. Als Veranstaltungsort ist das Hotel Waldkrug, Graf-Sporck-Strasse 34, 33129 Delbrück, vorgesehen. Es wird eine Teilnahmevergütung geben.
Zusammen mit der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. wird es vorher eine weitere Informationsveranstaltung geben, zu der noch gesondert eingeladen werden wird.
Klaus Dieter Frers, Gründer und Vorsitzender der Geschäftsführung des persönlich haftenden Gesellschafters der paragon GmbH & Co. KGaA, dazu: „Es war keine Überraschung, dass die erste Gläubigerversammlung nicht das erforderliche Teilnahmequorum erreicht hat. Wir gehen davon aus, dass unsere Bemühungen im Rahmen von Gesprächen mit den Anleger-Schutzgemeinschaften und den großen Anleihegläubigern am Ende zu einer breiten Zustimmung bei der zweiten Gläubigerversammlung führen werden.“
Über die paragon GmbH & Co. KGaA
Die im Regulierten Markt (Prime Standard) der Deutsche Börse AG in Frankfurt a.M. notierte paragon GmbH & Co. KGaA (ISIN DE0005558696) entwickelt, produziert und vertreibt zukunftsweisende Lösungen im Bereich der Automobilelektronik, Karosserie-Kinematik und Elektromobilität. Zum Portfolio des marktführenden Direktlieferanten der Automobilindustrie zählen im Segment Elektronik innovatives Luftgütemanagement, moderne Anzeige-Systeme sowie akustische High-End-Systeme. Im Segment Mechanik entwickelt und produziert paragon aktive mobile Aerodynamiksysteme. Im schnell wachsenden automobilen Markt für Batteriesysteme liefert paragon mit dem Geschäftsbereich Power Batteriemanagement-Systeme und Antriebsbatterien.
Neben dem Unternehmenssitz in Delbrück (Nordrhein-Westfalen) unterhält die paragon GmbH & Co. KGaA bzw. deren Tochtergesellschaften Standorte in Suhl (Thüringen), Landsberg am Lech und Nürnberg (Bayern), St. Georgen (Baden-Württemberg), Limbach (Saarland) sowie in Kunshan (China), Detroit (USA), Bengaluru (Indien) und Oroslavje (Kroatien).
Mehr Informationen zu paragon finden Sie unter www.paragon.ag.
Ansprechpartner Kapitalmarkt
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2238476 01.12.2025 CET/CEST
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| 21.11.2025 | paragon stellt sich den von der SdK vertretenen Anleihegläubigern
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paragon GmbH & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Anleihe/Anleihe
paragon stellt sich den von der SdK vertretenen Anleihegläubigern
21.11.2025 / 11:47 CET/CEST
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paragon stellt sich den von der SdK vertretenen Anleihegläubigern
- paragon hat auf einer Informationsveranstaltung der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. die geplante Anpassung der Bedingungen der Anleihe erläutert
- Laufende Gespräche mit Anleihegläubigern erfolgversprechend
- Ggf. weitere Veranstaltung im Dezember geplant
Delbrück, 21. November 2025 – Die paragon GmbH & Co. KGaA [ISIN DE0005558696] hat im Rahmen einer Informationsveranstaltung der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., am 18. November 2025 die Vorschläge der Gesellschaft zur Anpassung der Bedingungen der EUR-Anleihe erläutert und Fragen beantwortet. Die Gespräche mit wesentlichen Anleihegläubigern kommen so gut voran, so dass sich das Unternehmen entschlossen hat, das zunächst für den 24. November 2025 geplante eigene Webinar abzusagen bzw. gegebenenfalls auf den 08. Dezember 2025 zu verlegen.
Klaus Dieter Frers, Gründer und Vorsitzender der Geschäftsführung des persönlich haftenden Gesellschafters der paragon GmbH & Co. KGaA, dazu: „Wir sind in zielführenden Gesprächen mit großen Anleihegläubigern mit der Absicht, gemeinsam die unternehmensseitigen Vorschläge zu optimieren und mehrheitsfähige Lösungswege auszuloten, die den Anleihegläubigern und dem Unternehmen dienen.“ paragon sieht sich hier auf einem guten Weg und wird die Gespräche fortsetzen. Frers weiter: „Wir treffen auf viel Verständnis. Wir planen, evtl. am 8. Dezember 2025 um 17 Uhr in Begleitung der SdK eine weitere Informationsveranstaltung durchführen.“ Hierzu wird die SdK zu gegebener Zeit einladen.
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Neben dem Unternehmenssitz in Delbrück (Nordrhein-Westfalen) unterhält die paragon GmbH & Co. KGaA bzw. deren Tochtergesellschaften Standorte in Suhl (Thüringen), Landsberg am Lech und Nürnberg (Bayern), St. Georgen (Baden-Württemberg), Limbach (Saarland) sowie in Kunshan (China), Detroit (USA), Bengaluru (Indien) und Oroslavje (Kroatien).
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2234220 |
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2234220 21.11.2025 CET/CEST
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| 10.11.2025 | paragon GmbH & Co. KGaA beabsichtigt Anleihegläubiger zur Abstimmung über eine weitere Prolongation der Anleihe 2017/2027 aufzurufen
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paragon GmbH & Co. KGaA / Schlagwort(e): Anleihe/Anleihe
paragon GmbH & Co. KGaA beabsichtigt Anleihegläubiger zur Abstimmung über eine weitere Prolongation der Anleihe 2017/2027 aufzurufen
10.11.2025 / 08:30 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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paragon GmbH & Co. KGaA, Delbrück
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Art. 17 der Marktmissbrauchsverordnung (MAR)
paragon GmbH & Co. KGaA beabsichtigt Anleihegläubiger zur Abstimmung über eine weitere Prolongation der Anleihe 2017/2027 aufzurufen
Delbrück, 10. November 2025 – Die Geschäftsführung der paragon GmbH & Co. KGaA [ISIN DE0005558696] hat heute beschlossen, die Gläubiger ihrer 6,75% Inhaberschuldverschreibung mit Fälligkeit am 5. Juli 2027 (ISIN: DE000A2GSB86; WKN: A2GSB8) (die "Anleihe 2017/2027"), die noch in Höhe von rund EUR 45,2 Mio. valutiert, zu einer Abstimmung ohne Versammlung gemäß dem Schuldverschreibungsgesetz aufzufordern, um die Laufzeit der Anleihe 2017/2027 um vier Jahre, d.h. bis zum 5. Juli 2031, zu verlängern und einzelne Bestimmungen der Anleihebedingungen anzupassen. Hierzu gehört etwa die Gewährung einer Zinspause für die in 2026 fälligen Zinsen bis zum Rückzahlungstermin, an dem diese nachgezahlt werden, sowie die Veränderung der Zinsstruktur durch Wegfall des PIK-Zinselements. Zur Verbesserung der Position der Anleihegläubiger ist die Gewährung von Garantien durch die beiden wesentlichen Tochtergesellschaften vorgesehen.
Die Einberufung zur Abstimmung ohne Versammlung wird voraussichtlich ab dem 12. November 2025 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der paragon (https://paragon.ag/) im Bereich "Investor Relations" unter der Rubrik "Anleihen / Anleihegläubigerabstimmung" abrufbar sein.
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Neben dem Unternehmenssitz in Delbrück (Nordrhein-Westfalen) unterhält die paragon GmbH & Co. KGaA bzw. deren Tochtergesellschaften Standorte in Suhl (Thüringen), Landsberg am Lech und Nürnberg (Bayern), St. Georgen (Baden-Württemberg), Limbach (Saarland) sowie in Kunshan (China), Detroit (USA), Bengaluru (Indien) und Oroslavje (Kroatien).
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10.11.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2226464 10.11.2025 CET/CEST
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| 03.11.2025 | paragon: Vorläufige Ergebnisse für die ersten neun Monate 2025 – Prognose für das Automotive-Segment angehoben
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paragon GmbH & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Prognose/Prognose
paragon: Vorläufige Ergebnisse für die ersten neun Monate 2025 – Prognose für das Automotive-Segment angehoben
03.11.2025 / 08:30 CET/CEST
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paragon: Vorläufige Ergebnisse für die ersten neun Monate 2025 – Prognose für das Automotive-Segment angehoben
- Umsatzerlöse im Automotive-Segment in den ersten neun Monaten nach vorläufigen Zahlen bei 83,4 Mio. € (Vj. 106,3 Mio. €) – Rückgang im Wesentlichen durch Verkauf des Starterbatteriengeschäfts sowie niedrigeres Abrufniveau im Jahresverlauf
- Konzern-EBITDA trotz geringeren Umsatzes bei 12,5 Mio. € nahezu stabil (Vj. 12,9 Mio. €) – EBITDA-Marge stieg auf 15,0% (Vj. 12,1%)
- EBIT im Konzern von 3,9 Mio. € im Vorjahreszeitraum auf 4,8 Mio. € verbessert – EBIT-Marge jetzt bei 5,7% nach 3,7% (Vj.)
- Spürbare Belebung des Geschäfts mit langjährigem Großkunden Porsche und chinesischen Kunden im zweiten Halbjahr – fortlaufende Kosteneinsparungen wirken weiterhin positiv auf die Ergebnisentwicklung
- paragon sieht sich gut gewappnet in aktueller Chipkrise; mögliche indirekte Auswirkungen von Lieferengpässen bei OEMs werden fortlaufend beobachtet
- Vor dem Hintergrund der positiven Entwicklung hebt das Unternehmen die Prognose für Automotive-Segment für 2025 an und erwartet nun ein EBITDA von rund 19 Mio. € bei Umsätzen zwischen 115 und 120 Mio. €
- Umsatzplanung für das neu geschaffene Segment Consumer Products wurde aufgrund externer Rahmenbedingungen angepasst; auf die stabile Entwicklung des Automotive-Geschäfts hat dies keine Auswirkungen
Delbrück, 03. November 2025 – Die paragon GmbH & Co. KGaA [ISIN DE0005558696] hat heute vorläufige Neun-Monatszahlen veröffentlicht und den Ausblick für das Geschäftsjahr 2025 präzisiert. Trotz der Umsatzabgabe des Starterbatteriengeschäfts und reduzierten Kundenabrufen konnte durch Effizienzsteigerungen und strikte Kostendisziplin die EBITDA-Marge auf 15,0% und die EBIT-Marge auf 5,7% gesteigert werden. Entgegen allen Negativnachrichten aus der Branche bestätigt der Delbrücker Autozulieferer die zuletzt am 19. August 2025 anlässlich der Halbjahresergebnisse veröffentlichte Umsatz-Jahresprognose von 115 bis 120 Mio. € für sein automobiles Stammgeschäft und hebt den EBITDA-Forecast für 2025 von ca. 18,0 Mio. € auf ca. 19,0 Mio. € leicht an. Wie bereits berichtet, ist dagegen die Anlaufphase des neuen Zusatzgeschäfts mit Consumer Produkten wegen der Verzögerungen bei der Freischaltung von Vertriebskanälen deutlich länger als ursprünglich erwartet. Zuletzt erschwerten Unwetter in China auch noch die bereits aufgebaute Lieferkette. Das Unternehmen hat daraufhin seine Pläne geändert und rechnet mit einem nachhaltigen Hochlauf dieses Geschäftssegments erst im kommenden Jahr.
Wie erwartet, macht sich im zweiten Halbjahr ein gewisser Aufholeffekt im Automobilsektor bemerkbar. Die Umsätze mit dem paragon-Hauptkunden Porsche zeigen eine aufsteigende Tendenz. Dies liegt vor allem an Produkten wie adaptiven Spoilern und hochwertigen Instrumenten. Aber auch die Umsätze mit chinesischen Kunden steigen ggü. dem ersten Halbjahr an. In Verbindung mit den erfolgreichen Verbesserungsmaßnahmen in Bezug auf Prozesse und Beschaffung sieht sich paragon für die Zukunft sehr gut aufgestellt.
Der Umsatz im 3. Quartal ging nach vorläufigen Zahlen um 9,4% ggü. dem Vorjahr zurück; das spiegelt das gesunkene Abrufniveau der OEM-Kunden wider. Der Neun-Monatsvergleich mit dem Vorjahreszeitraum zeigt einen Umsatzrückgang um 21,5%; hier ist zusätzlich der Effekt der Umsatzabgabe des profitablen Starterbatteriengeschäfts zu berücksichtigen. Die Steigerung des EBITDAs zeigt den Erfolg der Effizienzsteigerungsprogramme und des eisernen Kostenmanagements. Mit diesen 21,5% weniger Umsatz im Vergleich zu den ersten neun Monaten in 2024 hat paragon nach vorläufigen Zahlen nominal fast den gleichen EBITDA-Betrag wie im Vorjahreszeitraum erwirtschaftet, wodurch sich die EBITDA-Quote von 12,1% auf 15,0% deutlich verbesserte. Das EBIT konnte von 3,9 Mio. € im Berichtszeitraum des Vorjahres auf fast 4,8 Mio. € gesteigert werden, was einer EBIT-Marge von 5,7% (Vj. 3,7%) entspricht. Endgültige Zahlen legt das Unternehmen am 12. November 2025 vor.
Der Forecast für das reine Automobilgeschäft, das an der bisherigen Konzern-Prognose für das laufende Jahr (140 bis 145 Mio. € Umsatz, 20 bis 22 Mio. € EBITDA) einen Anteil von 115 bis 120 Mio. € bzw. ca. 18 Mio. € EBITDA hatte, wird von der paragon-Geschäftsleitung vom Umsatz her bestätigt. Durch den Einfluss der erreichten Kostensenkungen wird nunmehr im Automotive-Bereich mit einem EBITDA von ca. 19 Mio. € gerechnet. paragon ist es gelungen, ausbleibende Lieferungen von Nexperia-Bauteilen vollständig durch andere Lieferanten zu ersetzen. Unsicherheiten verbleiben hinsichtlich möglicher Stillstände bei den Autoherstellern aufgrund von Teilmangel anderer Zulieferer.
Wie ausgeführt, ist die konsolidierte Prognose für den paragon-Konzern von Ende vergangenen Jahres infolge von Anlaufverzögerungen des Konsumentengeschäfts nicht mehr erreichbar. Ursächlich hierfür sind insbesondere die verspätete Bereitstellung der Lizenzprodukte sowie längere Lieferzeiten im Zuge internationaler Lieferkettenprobleme. Zuletzt kamen witterungsbedingte Beeinträchtigungen in Teilen Chinas hinzu, was zu weiteren Lieferverzögerungen bei Zulieferern führte. Zur Bewertung der Situation wurde eine Mitarbeiterin von paragon vor Ort entsandt.
Im Bereich Consumer Products wird nunmehr ein Umsatz von bis zu 2 Mio. € bei einem ausgeglichenen Ergebnis erwartet. Die angepasste Planung im Geschäftssegment Consumer Products hat keinerlei Auswirkungen auf das weiterhin stabile Automobilgeschäft. paragon behandelt das Konsumenten-Geschäft als reines Add-on zum Stammgeschäft im den Bereichen Automobil-Elektronik und – Elektromechanik und vermeidet sehr sorgsam das Eingehen von unnötigen Risiken und Abhängigkeiten. Der Konzernumsatz wird sich voraussichtlich bei 117 bis 122 Mio. € bewegen, das EBITDA wird bei ca. 19 Mio. € erwartet.
Das Unternehmen prüft aktuell verschiedene Optionen bzgl. der Refinanzierung bzw. des Umgangs mit der Mitte 2027 fälligen EUR-Anleihe. „Angesichts der gegenwärtigen Unsicherheiten in der Welt wollen unsere Stakeholder das Thema der Anleihenfälligkeit so frühzeitig wie möglich geklärt wissen“, so Klaus Dieter Frers, Gründer und Vorsitzender der Geschäftsführung des persönlich haftenden Gesellschafters der paragon GmbH & Co. KGaA. Frers weiter: „Wir wollen unsere Resilienz weiter erhöhen, um auch zukünftig externe Krisen so wie bisher gut meistern zu können.“
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2222316 03.11.2025 CET/CEST
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| 08.09.2025 | IFA 2025 - ETON Soundsysteme bringt den legendären TELEFUNKEN Sound zurück nach Berlin
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EQS-Media / 08.09.2025 / 11:30 CET/CEST
IFA 2025 - ETON Soundsysteme bringt den legendären TELEFUNKEN Sound zurück nach Berlin
Limbach / Frankfurt am Main / Berlin, 5. September 2025 – Als offizieller Lizenznehmer der TELEFUNKEN Licenses GmbH präsentiert die ETON Soundsysteme GmbH auf der IFA 2025 ein vielseitiges Produktportfolio im Bereich moderner Audiotechnik unter der Marke TELEFUNKEN. Dazu zählen vier Over-Ear-Kopfhörer, zwei True-Wireless-Modelle und drei tragbare Lautsprecher. Ergänzt wird das Line-up zum Jahresende durch zwei leistungsstarke Soundbars.
„Mit TELEFUNKEN verbindet uns eine traditionsreiche Marke, die wie wir für deutsche Ingenieurskunst und höchste Klangqualität steht“, erklärt Rüdiger Forse, Produktmanager bei ETON Soundsysteme. „Alle Audio-Produkte tragen die DNA des legendären TELEFUNKEN Sounds – authentisch, detailreich und für stundenlangen Hörgenuss ohne Ermüdung. “Mit der ARCO-Serie der Over-Ear-Noise-Cancelling-Kopfhörer knüpft ETON Soundsysteme an die über 100-jährige Geschichte der Marke TELEFUNKEN an, die seit jeher für Qualität und Zuverlässigkeit steht. Der Name ARCO erinnert an Georg Graf von Arco, den ersten Technischen Direktor der 1903 gegründeten TELEFUNKEN - Gesellschaft für drahtlose Telegraphie mbH, der mit dem „Arcophon“ bereits die Vision verfolgte, großartigen Klang für jedermann erlebbar zu machen.
„Das zeitlose Design der Modelle ARCO ONE und ARCO CLASSIC spiegelt das TELEFUNKEN-Erbe wider, während ARCO STYLE und ARCO EVO eine moderne Formensprache repräsentieren“, so Forse. „ARCO ONE ist der vielseitige Alltagskopfhörer – perfekt für Arbeit, Sport und Freizeit. ARCO CLASSIC aus echtem Edelstahl verbindet Retro-Charme mit kraftvollem, modernem Sound. ARCO STYLE setzt mit bis zu 140 Stunden Akkulaufzeit und Bluetooth 6.0 neue Maßstäbe in seiner Klasse. ARCO EVO wiederum richtet sich an anspruchsvolle Audiophile, die absoluten Hörgenuss erwarten.“
Auch im Bereich der In-Ear-Klasse baut ETON Soundsysteme das Portfolio aus. Mit der SPARK-Serie werden zwei True-Wireless-Modelle vorgestellt. SPARK ONE überzeugt mit kräftigem Klang im kompakten Design, sicherem Halt und IPX4-Spritzwasserschutz und ist damit ideal für Sport, Regenwetter oder den täglichen Weg zur Arbeit. SPARK ANC bietet ein dynamisches Klangbild, 11-mm-Treiber sowie aktive Geräusch- und Echounterdrückung (ANC/ENC), was ihn zu einem zuverlässigen Begleiter im Alltag, im Büro oder auf Reisen macht.
Das Angebot an mobilen Lautsprechern umfasst drei Modelle, die für verschiedene Einsatzbereiche entwickelt wurden. SOUNDBUDDY TWS ist der kompakte Entertainer mit Magnetbefestigung, flexibel einsetzbar in Küche, Bad, Wohnmobil oder Werkstatt. Zwei Geräte lassen sich kabellos koppeln und liefern ein überraschend breites Stereoerlebnis. DELTA PRO ist ein 35-Watt-Kraftpaket im handlichen Format, das nicht nur für Musik, sondern auch für Arbeit und Freizeit optimiert ist. Dank integriertem Premium-MEMS-Mikrofon eignet er sich zudem hervorragend für Telefonate und professionelle Konferenzen. Mit STEREO ONE präsentiert ETON Soundsysteme schließlich ein Modell, das besonders natürliche Wiedergabe ermöglicht: Zwei unabhängige Verstärker und zwei Lautsprecher in einem 38 Zentimeter breiten Gehäuse sorgen für ein außergewöhnlich lebendiges Stereo-Klangbild.
Alle Produkte werden auf der IFA 2025 in Halle 1.2. am Stand 115 der Öffentlichkeit präsentiert.
Über TELEFUNKEN Licenses GmbH
Seit ihrer Entstehung im Jahr 1903 steht die Marke TELEFUNKEN für die Grundprinzipien des deutschen Ingenieurwesens, hochwertige Qualität und Innovationen. Die Markenrechte werden heute von der TELEFUNKEN Licenses GmbH, Frankfurt/Main, gehalten, einem Gruppenunternehmen der Gordon Brothers Group, Boston/USA. TELEFUNKEN Licenses GmbH betreibt ein erfolgreiches internationales Markenlizenzgeschäft. Die Unternehmen der TELEFUNKEN Partner Allianz, ein weltweites Netzwerk von selbstständigen Lizenznehmern von TELEFUNKEN, entwickeln und vertreiben in der Tradition dieser Markenwerte eine große Bandbreite von Produkten unter anderem in den Bereichen TV, Video, Audio, Haushaltgeräte.
www.telefunken.com
Über Gordon Brothers Group
Seit 1903 maximiert Gordon Brothers die Liquidität von Vermögenswerten, indem es Menschen, Fachwissen und Kapital zur Lösung geschäftlicher Herausforderungen bereitstellt. Unsere ganzheitlichen Lösungen in den Bereichen Vermögensdienstleistungen, Kreditvergabe, Finanzierung und Handel bieten Kunden wertvolle Einblicke, Strategien und Zeit, um den Wert ihrer Vermögenswerte über den gesamten Geschäftszyklus hinweg zu optimieren. Mit fundiertem Fachwissen in den Bereichen Einzelhandel, Handel, Industrie, Marken und Immobilien arbeiten wir mit einer breiten Palette von Vermögenswerten weltweit. Unser Hauptsitz ist in Boston und wir haben über 30 Niederlassungen in Nordamerika, Europa, dem Nahen Osten, Afrika und im asiatisch-pazifischen Raum.
www.gordonbrothers.com
Über ETON Soundsysteme GmbH
Seit 1983 steht ETON für kompromisslosen Sound dank deutscher Ingenieurskunst. Mit hochwertigen Produkten hat sich ETON als Chassis- und Soundsystemhersteller für High-End-Lautsprechermanufakturen und Lieferant für Luxus-Automarken über 40 Jahre hinweg einen Namen gemacht. Heute ist die ETON Soundsysteme GmbH eine Tochtergesellschaft der paragon GmbH & Co KGaA. Mit den technisch anspruchsvollen und modernen Produkten von paragon im Automotive-Audio-Bereich hat ETON Soundsysteme alle Kompetenzen an Technik und Fertigungs-Know-how im Haus, um innovative und emotional bewegende Consumer-Audio-Produkte anzubieten.
www.eton-gmbh.com
Pressekontakt
ETON Soundsysteme GmbH
Rüdiger Forse
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Emittent/Herausgeber: paragon GmbH & Co. KGaA
Schlagwort(e): Sonderthemen
08.09.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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EQS-Media |
2194308 08.09.2025 CET/CEST
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| 19.08.2025 | paragon zeigt sich robust in volatilem Markt – EBITDA auf Vorjahresniveau trotz Umsatzverlustes
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paragon GmbH & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Halbjahresergebnis/Halbjahresergebnis
paragon zeigt sich robust in volatilem Markt – EBITDA auf Vorjahresniveau trotz Umsatzverlustes
19.08.2025 / 07:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
paragon zeigt sich robust in volatilem Markt – EBITDA auf Vorjahresniveau trotz Umsatzverlustes
- Umsatzerlöse im ersten Halbjahr 2025 auf 55,4 Mio. Euro gesunken (Vorjahr 75,4 Mio. €)
- Umsatzabgabe des Starterbatterien-Geschäfts und schwache Absatzzahlen der TOP3-Kunden v.a. in China spürbar
- paragon China resilient durch Absatz preiswerter Fahrzeuge im lokalen Markt
- EBITDA im Automobil-Sektor trotz gesunkenen Umsatzes mit 8,7 Mio. € auf Vorjahresniveau (8,5 Mio. €) – EBITDA-Marge bei 15,7%
- EBIT im Automobil-Sektor von 2,2 Mio. € im Vorjahreszeitraum auf 3,7 Mio. € nahezu verdoppelt; durchgeführte Kosteneinsparungen machen sich bemerkba
- Wichtigste Automobilkunden kündigen Aufholeffekt im zweiten Halbjahr an
- Automobil-Anteil an der Prognose für 2025 i.H.v. 115 bis 120 Mio. € Umsatz und ca. 18 Mio. € EBITDA bleibt erreichbar
- Weiteren Auftrag für innovativen Anti-Viren-Filter DUSTPROTECT erhalten
- Umsatz mit Consumer Produkten läuft erst allmählich an; Realisierung des für 2025 prognostizierten Umsatzes hängt von Verkaufsaktionen und Weihnachtsgeschäft ab
Delbrück, 19. August 2025 – Die paragon GmbH & Co. KGaA [ISIN DE0005558696] hat heute den Bericht für das erste Halbjahr 2025 veröffentlicht. Bei gegenüber dem Vorjahreszeitraum deutlich gesunkenen Umsätzen konnte das EBITDA durch die realisierten Kosteneinsparungen gehalten werden, während sich das EBIT im Berichtszeitraum nahezu verdoppelte. Die Geschäftsführung sieht sich durch die frühzeitig eingeleiteten Maßnahmen bestätigt, die paragon robust durch den aktuell stürmischen Markt gebracht haben.
Der ursprünglich prognostizierte Umsatzanstieg im 2. Quartal blieb aus; paragons größte Kunden haben weiterhin mit sinkenden Absatzzahlen zu kämpfen. Der Markt in Europa zeigt sich sehr volatil mit sehr kurzfristigen Umplanungen. paragon Kunshan (China) partizipiert am Boom von preiswerten Fahrzeugen im lokalen Markt, während Luxus derzeit in China weniger gefragt ist.
Der Konzern-Umsatz ging im 2. Quartal in einem stürmischen Umfeld noch einmal um 11,1% ggü. dem 1. Quartal zurück. Insgesamt konnte im ersten Halbjahr 2025 ein Umsatz von 55,4 Mio. € erzielt werden. Der Vergleich zum Vorjahreszeitraum mit einem Umsatz von 75,4 Mio. € zeigt das Spiegelbild dessen, was sich auch schon im ersten Quartal 2025 abzeichnete; neben den weltweit schwachen Absatzzahlen unserer TOP3-Kunden ist vor allem die Umsatzabgabe des Starterbatterien-Geschäfts im Vorjahr für die Umsatzreduktion verantwortlich.
Im Geschäftsbereich Interieur macht sich neben den Umsatzeinbrüchen der Hauptkunden in China auch eine Produktumstellung im Mikrofonbereich bemerkbar. Die China-Schwäche wirkte sich auch in Bezug auf den Absatz der Geschäftsbereiche Sensoren und Kinematik aus. Regional gesehen sind es im Wesentlichen die deutschen Kunden, die weniger als zunächst angekündigt abgerufen haben.
Das neue Zusatzgeschäft mit Consumer Produkten konnte im zweiten Quartal nur wenig Beiträge leisten, da es deutlich länger als erwartet dauerte, bis die Vertriebskanäle registriert und freigeschaltet wurden. paragon hatte als erste Produkte für das neue Portfolio bewusst Kopfhörer ausgewählt, die laut dem Marktforschungsinstitut Statista allein in Deutschland in 2025 einen Umsatz i.H.v. 1,14 Mrd. € erzielen.
paragon ist das Konsumenten-Geschäft nur sehr konservativ und risikoarm angegangen, um weiterhin dieses als reines Add-on zum Automobilgeschäft betrachten zu können und keine Abhängigkeiten zu schaffen. Schritt für Schritt sollen weitere Produkte hinzukommen.
Für 2025 war ein Umsatzanteil für die Consumer Produkte von ca. 15% geplant. Aktuell ist es fraglich, ob dieser Anteil bereits im ersten Jahr erreicht werden kann. Das hängt vom Erfolg verschiedener Verkaufsaktionen und vom Weihnachtsgeschäft ab. Mittel- und langfristig rechnet die Geschäftsführung damit, dass die perspektivisch sehr lukrative Sparte der Consumer Produkte einen Anteil am paragon-Gesamtumsatz von ca. 20% haben wird.
Beim reinen Automobilgeschäft, das an der Prognose für das laufende Jahr (140 bis 145 Mio. € Umsatz, 20 bis 22 Mio. € EBITDA) einen Anteil von 115 bis 120 Mio. € bzw. ca. 18 Mio. € EBITDA hat, wird aufgrund der Gespräche mit den wichtigsten Automobilkunden – auch in China - im zweiten Halbjahr ein gewisser Aufholeffekt einsetzen. Die Klarheit in Bezug auf die US-Zölle wird dazu beitragen. Insofern wird das Erreichen der automobilspezifischen Prognose für das laufende Jahr weiterhin als realisierbar angesehen. Dabei hilft neben steigenden Umsätzen im Automobilgeschäft der Skalierungseffekt der im Vorjahr realisierten Maßnahmen sowie stetige Prozessoptimierungen. Daneben nutzt das Unternehmen immer wieder aktiv sich bietende Chancen bei Auftragserhöhungen bestehender Kunden sowie Opportunitäten im chinesischen Markt, wo kurze Zeiten zwischen Auftrag und Umsatzrealisierung an der Tagesordnung sind.
Den nunmehr fünften Auftrag für seinen innovativen Anti-Viren-Filter DUSTPROTECT konnte paragon kürzlich verbuchen; entsprechende Produkte wird paragon ab Mitte 2028 liefern. Allein dieser Auftrag entspricht einem Umsatz von bis zu 40 Mio. €. Zusammen mit den bisher schon gewonnenen Plattformen werden Fahrzeughersteller in Europa, China, USA, Kanada und Mexiko das Produkt in Fahrzeugen von der Kompaktklasse über Vans bis hin zur Oberklasse einsetzen.
„Natürlich ist paragon als Tier 1-Zulieferer der Autoindustrie im zeitlichen Nahbereich abhängig vom Absatz unserer Kunden. Wir konzentrieren uns jetzt auf die kontinuierliche Verbesserung unserer Kostenposition. Mittelfristig sehen wir angesichts des Auftragseingangs und der intensiven Akquisetätigkeit positiv in die Zukunft,“ so Klaus Dieter Frers, Gründer und Vorsitzender der Geschäftsführung des persönlich haftenden Gesellschafters der paragon GmbH & Co. KGaA.
Über die paragon GmbH & Co. KGaA
Die im Regulierten Markt (Prime Standard) der Deutsche Börse AG in Frankfurt a.M. notierte paragon GmbH & Co. KGaA (ISIN DE0005558696) entwickelt, produziert und vertreibt zukunftsweisende Lösungen im Bereich der Automobilelektronik, Karosserie-Kinematik und Elektromobilität. Zum Portfolio des marktführenden Direktlieferanten der Automobilindustrie zählen im Segment Elektronik innovatives Luftgütemanagement, moderne Anzeige-Systeme sowie akustische High-End-Systeme. Im Segment Mechanik entwickelt und produziert paragon aktive mobile Aerodynamiksysteme. Im schnell wachsenden automobilen Markt für Batteriesysteme liefert paragon mit dem Geschäftsbereich Power Batteriemanagement-Systeme und Antriebsbatterien.
Neben dem Unternehmenssitz in Delbrück (Nordrhein-Westfalen) unterhält die paragon GmbH & Co. KGaA bzw. deren Tochtergesellschaften Standorte in Suhl (Thüringen), Landsberg am Lech und Nürnberg (Bayern), St. Georgen (Baden-Württemberg), Limbach (Saarland) sowie in Kunshan (China), Detroit (USA), Bengaluru (Indien) und Oroslavje (Kroatien).
Mehr Informationen zu paragon finden Sie unter www.paragon.ag.
Ansprechpartner Kapitalmarkt
paragon GmbH & Co. KGaA
Klaus Dieter Frers
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19.08.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2185430 19.08.2025 CET/CEST
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| 02.07.2025 | paragon verlängert Anleihe-Rückkaufprogramm
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paragon GmbH & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Anleihe/Anleihe
paragon verlängert Anleihe-Rückkaufprogramm
02.07.2025 / 07:00 CET/CEST
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paragon verlängert Anleihe-Rückkaufprogramm
- Verlängerung des börslichen Rückkaufprogramms bis zum 30. Juni 2027
- Parameter bleiben unverändert
Delbrück, 02. Juli 2025 – Die paragon GmbH & Co. KGaA [ISIN DE0005558696] hat heute beschlossen, das ursprünglich bis zum 5. Juli 2025 befristete Anleiherückkaufprogramm für ihre Schuldverschreibungen 2017/2027 (ISIN: DE000A2GSB86; WKN: A2GSB8) bis zum 30. Juni 2027 zu verlängern. Der Gesamtnennbetrag des Rückkaufprogramms beträgt noch bis zu EUR 18.925.000,00. Nominal EUR 1.292.000 wurden seit der letzten Korrektur des Nominalvolumens zurückgekauft und befinden sich bereits im Eigenbestand der paragon GmbH & Co. KGaA.
Die übrigen Parameter des Rückkaufs bleiben unverändert. Der Rückkauf wird weiterhin durch einen unabhängigen Wertpapierdienstleister durchgeführt. Dieser hat hinsichtlich des Kaufpreises und Erwerbsvolumens das Marktmissbrauchsverbot (sog. „Safe-Harbour-Regelungen“) zu beachten. Dies hat zur Folge, dass an einem Tag nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Umsatzes (20-Tage Durchschnitt) in den Schuldverschreibungen an der Börse erworben werden dürfen. Der Anleihenrückkauf erfolgt über die Regionalbörsen in Stuttgart, Frankfurt und Tradegate Exchange. paragon ist dabei berechtigt, aber nicht verpflichtet, Kaufangebote anzunehmen und kann den Zeitraum verkürzen oder verlängern. paragon berichtet auf ihrer Internetseite (https://paragon.ag) fortlaufend über den Fortgang des Anleihenrückkaufprogramms.
Über die paragon GmbH & Co. KGaA
Die im Regulierten Markt (Prime Standard) der Deutsche Börse AG in Frankfurt a.M. notierte paragon GmbH & Co. KGaA (ISIN DE0005558696) entwickelt, produziert und vertreibt zukunftsweisende Lösungen im Bereich der Automobilelektronik, Karosserie-Kinematik und Elektromobilität. Zum Portfolio des marktführenden Direktlieferanten der Automobilindustrie zählen im Segment Elektronik innovatives Luftgütemanagement, moderne Anzeige-Systeme sowie akustische High-End-Systeme. Im Segment Mechanik entwickelt und produziert paragon aktive mobile Aerodynamiksysteme. Im schnell wachsenden automobilen Markt für Batteriesysteme liefert paragon mit dem Geschäftsbereich Power Batteriemanagement-Systeme und Antriebsbatterien.
Neben dem Unternehmenssitz in Delbrück (Nordrhein-Westfalen) unterhält die paragon GmbH & Co. KGaA bzw. deren Tochtergesellschaften Standorte in Suhl (Thüringen), Landsberg am Lech und Nürnberg (Bayern), St. Georgen (Baden-Württemberg), Limbach (Saarland) sowie in Kunshan (China), Detroit (USA), Bengaluru (Indien) und Oroslavje (Kroatien).
Mehr Informationen zu paragon finden Sie unter www.paragon.ag.
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2163522 02.07.2025 CET/CEST
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| 27.05.2025 | paragon steigert Ergebnis bei stabilem Umsatz im ersten Quartal 2025
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paragon GmbH & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Quartalsergebnis/Quartalsergebnis
paragon steigert Ergebnis bei stabilem Umsatz im ersten Quartal 2025
27.05.2025 / 07:00 CET/CEST
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paragon steigert Ergebnis bei stabilem Umsatz im ersten Quartal 2025
- Umsatzerlöse im ersten Quartal 2025 mit 29,3 Mio. Euro stabil im Vergleich zu Q4/2024 (29,5 Mio. €)
- Umsatz um 28,3 % geringer als im Vorjahreszeitraum - Geringere Kundenabrufe und Verkauf des Starterbatterien-Geschäfts machen sich weiterhin bemerkbar
- Parallel EBITDA um 9,4 % auf 4,5 Mio. Euro (Vj. 4,1 Mio. Euro) durch im Vorjahr erzielte Verbesserungsmaßnahmen gesteigert
- EBITDA-Marge liegt mit 15,4 % (Vj. 10,1 %) sogar über dem Niveau des Gesamtjahres (14,0 % operativ)
- EBIT-Marge nun bei 7,6 % (Vj. 2,3 %), was einer Steigerung um 76,7 % ggü. der operativen EBIT-Marge im Jahr 2024 (4,3 %) entspricht
- Prognose für 2025 bestätigt: 140 bis 145 Mio. Euro Umsatz bei einem EBITDA von 20 bis 22 Mio. Euro
Delbrück, 27. Mai 2025 – Die paragon GmbH & Co. KGaA [ISIN DE0005558696] hat heute den Bericht für das erste Quartal 2025 veröffentlicht. Bei gegenüber dem Vorquartal konstanten Umsätzen konnten die Ergebnisse abermals gesteigert werden. Damit bestätigt sich die durch den Ausweis operativer Kennzahlen im Jahresabschluss 2024 belegte Kernprofitabilität des Direktlieferanten der Autoindustrie.
Im ersten Quartal 2025 ging der Umsatz zwar durch das geringere Abrufniveau der Kunden und durch die Umsatzabgabe infolge des Verkaufs des Starterbatterien-Geschäfts um 28,3 % zurück; mit dem gegenüber dem Q4/2024 konstanten Umsatz i.H.v. 29,3 Mio. € kann man aber davon ausgehen, dass nunmehr kein weiterer Umsatzrückgang mehr zu erwarten ist.
Besonders erfreulich ist, dass durch den Skalierungseffekt der im Vorjahr durchgeführten Kosteneinsparungen das EBITDA mit 4,5 Mio. € (Vj. 4,1 Mio. €) um 9,4 % höher ausgefallen ist als im Vorjahreszeitraum. Die unbereinigte EBITDA-Marge übertrifft mit einem Wert von 15,4 % die zur besseren Transparenz im Geschäftsbericht 2024 ausgewiesene operative EBITDA-Quote (14,0 %). Die ebenfalls unbereinigte EBIT-Marge von 7,6 % in Q1/2025 übertrifft nicht nur sehr deutlich den entsprechenden Wert des Vorjahresquartals (2,3 %); sie liegt auch um 76,7 % über der Angabe der operativen EBIT-Marge für das Gesamtjahr 2024 (4,3 %).
Damit ist auch die Aussage belegt, dass die im Geschäftsbericht 2024 erläuterte Abschreibung eines immateriellen Vermögensgegenstandes aus den Vorjahren keine negativen Folgewirkungen haben wird.
Der Nettoverschuldungsgrad zum 31. März 2025 erhöhte sich leicht auf 3,11 (31. Dezember 2024: 3,08).
„Das Ergebnis des ersten Quartals ist umso erfreulicher, da es den Aufwärtstrend bzgl. der Profitabilität bestätigt, der sich bereits 2024 abgezeichnet hat“, sagte Klaus Dieter Frers, Gründer und Vorsitzender der Geschäftsführung des persönlich haftenden Gesellschafters der paragon GmbH & Co. KGaA. „Aufgrund des aktuellen Abrufniveaus dürfen wir davon ausgehen, dass wir die Talsohle bzgl. des Umsatzes erreicht haben und im zweiten Quartal wieder einen Umsatzanstieg erleben werden.“.
Die bestehende EUR-Anleihe von paragon ist aktuell die einzige Anleihe, die noch im Segment Scale für Unternehmensanleihen notiert ist. Das Unternehmen plant aktuell einen Segmentwechsel in das Freiverkehrssegment Quotation Board und wird über den weiteren Fortgang berichten.
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Die im Regulierten Markt (Prime Standard) der Deutsche Börse AG in Frankfurt a.M. notierte paragon GmbH & Co. KGaA (ISIN DE0005558696) entwickelt, produziert und vertreibt zukunftsweisende Lösungen im Bereich der Automobilelektronik, Karosserie-Kinematik und Elektromobilität. Zum Portfolio des marktführenden Direktlieferanten der Automobilindustrie zählen im Segment Elektronik innovatives Luftgütemanagement, moderne Anzeige-Systeme sowie akustische High-End-Systeme. Im Segment Mechanik entwickelt und produziert paragon aktive mobile Aerodynamiksysteme. Im schnell wachsenden automobilen Markt für Batteriesysteme liefert paragon mit dem Geschäftsbereich Power Batteriemanagement-Systeme und Antriebsbatterien.
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27.05.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2145740 |
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| Ende der Mitteilung |
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2145740 27.05.2025 CET/CEST
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| 06.05.2025 | paragon GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.06.2025 in Delbrück mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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paragon GmbH & Co. KGaA
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
paragon GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.06.2025 in Delbrück mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
06.05.2025 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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paragon GmbH & Co. KGaA
Delbrück
ISIN DE0005558696 / WKN 555869
Eindeutige Kennung des Ereignisses: cf42fee21aedef11b53e00505696f23c
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der am 12. Juni 2025 um 09:00 Uhr in der Stadthalle Delbrück, Boker Straße 6, 33129 Delbrück, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
| 1. |
Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für
die paragon GmbH & Co. KGaA und den Konzern, des erläuternden Berichts der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben
nach §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats der paragon GmbH & Co. KGaA, jeweils für das Geschäftsjahr 2024;
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der paragon GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2024
Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss
entsprechend § 171 des Aktiengesetzes (AktG) gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses
durch die Hauptversammlung; im Übrigen sind die vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass
es einer weiteren Beschlussfassung hierzu bedarf.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss der paragon GmbH & Co. KGaA
für das Geschäftsjahr 2024 in der vorgelegten Fassung, festzustellen.
|
| 2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2024
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin für
das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
|
| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft
für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
|
| 4. |
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische
Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts im Geschäftsjahr 2025
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bielefeld, zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten
Abschlusses und Zwischenlageberichts für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahrs 2025 zu wählen.
Für die genannten Prüfungsleistungen hat der Aufsichtsrat gemäß dem Verfahren nach Artikel 16 Abs. 2 der EU-Abschlussprüferverordnung
(Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen
an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005 / 909 / EG der Kommission,
nachfolgend „Abschlussprüferverordnung“) die Rödl & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bielefeld, und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bielefeld,
in die engere Auswahl genommen und aufgrund der Kompetenz als Big4 Prüfungsgesellschaft eine begründete Präferenz und Empfehlung
für die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bielefeld, ausgesprochen.
Der Aufsichtsrat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahl
beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 Abschlussprüferverordnung (EU) 537/2014 auferlegt wurde.
Die KPMG Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bielefeld, hat gegenüber dem Aufsichtsrat erklärt, dass keine
geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen ihr, ihren Organen und Prüfungsleitern einerseits
und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an ihrer Unabhängigkeit begründen können.
|
| 5. |
Billigung des nach § 162 AktG erstellten Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024
Gemäß § 162 AktG haben börsennotierte Aktiengesellschaften jährlich einen Vergütungsbericht zu erstellen. Dieser ist vom Abschlussprüfer
dahingehend zu prüfen, ob der Vergütungsbericht alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben im Sinne des § 162 AktG enthält,
worüber er auch einen Vermerk zu erstellen hat. Gemäß § 120a Absatz 4 AktG beschließt die Hauptversammlung über die Billigung
des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat der Gesellschaft haben einen gemeinsamen Bericht über die im
Geschäftsjahr 2024 gewährte und geschuldete Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin
und der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft erstellt. Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Absatz 3 AktG durch
den Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024, die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bielefeld, im Rahmen
einer formellen Prüfung hinsichtlich der Angaben gemäß § 162 Absatz 1 und 2 AktG sowie auf Vollständigkeit geprüft. Der Vermerk
über die Prüfung des Vergütungsberichts wurde vom Abschlussprüfer erstellt und ist dem Vergütungsbericht beigefügt.
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 ist zusammen mit dem Prüfungsvermerk der Rödl & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Bielefeld, ab der Veröffentlichung der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter der
Internetadresse
unter der Rubrik „Investor Relations/Hauptversammlung“ zum Download verfügbar.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht
für das Geschäftsjahr 2024 zu billigen.
|
| 6. |
Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
§ 113 Abs. 1 Satz 2 AktG sieht vor, dass eine Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder in der Satzung festgesetzt oder von der
Hauptversammlung bewilligt werden kann. Dabei ist gemäß § 113 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 AktG bei börsennotierten Gesellschaften
mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fassen, wobei ein die Vergütung bestätigender
Beschluss zulässig ist.
Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat zuletzt am 31. August 2021 Beschluss über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
der Gesellschaft und das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat gefasst, sodass turnusgemäß eine erneute Beschlussfassung erforderlich
ist.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat halten es für angemessen, an dem bisherigen Vergütungssystem
des Aufsichtsrats festzuhalten und, wie es auch der Anregung G.18 des Deutschen Corporate Governance Kodex entspricht, eine
Festvergütung ohne erfolgsorientierte Komponente vorzusehen. Entsprechend der Empfehlung G.17 des Deutschen Corporate Governance
Kodex soll dabei der höhere zeitliche Aufwand des Vorsitzenden des Aufsichtsrats berücksichtigt werden. Auch hinsichtlich
der Höhe der Vergütung sehen die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat keinen Anpassungsbedarf.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, wie folgt zu beschließen:
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„Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats wird gebilligt und gemäß § 13 Abs. 1 der Satzung wie folgt festgelegt:
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine jährliche Festvergütung von EUR 30.000, der/die Vorsitzende(r) des Aufsichtsrats
erhält eine jährliche Festvergütung von EUR 60.000,00.“
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| 7. |
Beschlussfassung über die Erneuerung der satzungsgemäßen Ermächtigung zur Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen
Nach § 118a Absatz 1 Satz 1 AktG kann die Satzung den Vorstand dazu ermächtigen vorzusehen, Hauptversammlungen virtuell abzuhalten.
Eine solche Satzungsregelung darf nach § 118a Absatz 5 Nr. 2 AktG längstens auf fünf Jahre nach Eintragung der Satzungsänderung
befristet sein.
Die Hauptversammlung am 30. Juni 2023 hat erstmals eine entsprechende Satzungsänderung beschlossen und eine Ermächtigung des
Vorstands nach § 118a Absatz 1 Satz 1 AktG in § 14 Absatz 7 der Satzung der Gesellschaft aufgenommen. Diese Ermächtigung ist
auf Hauptversammlungen beschränkt, die innerhalb von zwei Jahren nach Eintragung der Satzungsregelung in das Handelsregister
stattfinden. Die Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn erfolgte am 15. August 2023, so dass die bestehende
Ermächtigung am 15. August 2025 auslaufen wird.
Die persönlich haftende Gesellschafterin hält die Erneuerung der Ermächtigung gemäß § 118a Absatz 1 Satz 1 AktG für sinnvoll,
um auch zukünftig mit Rücksicht auf die Interessen der Aktionäre über das Format der Hauptversammlung sachgerecht und flexibel
entscheiden zu können. Dabei soll nicht von der im Gesetz vorgesehenen maximal möglichen Laufzeit von fünf Jahren Gebrauch
gemacht werden, sondern eine Ermächtigung für die Abhaltung virtueller Hauptversammlungen innerhalb von drei Jahren nach Eintragung
der Satzungsänderung beschlossen werden. Wie bisher soll für künftige Hauptversammlungen jeweils gesondert und unter Berücksichtigung
der Umstände des jeweiligen Einzelfalls entschieden werden, ob von der Ermächtigung Gebrauch gemacht und eine Hauptversammlung
als virtuelle Hauptversammlung abgehalten werden soll. Die persönlich haftende Gesellschafterin wird ihre Entscheidungen unter
Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre treffen und hierbei insbesondere die Wahrung der Aktionärsrechte
sowie weitere Aspekte wie Aufwand, Kosten und Nachhaltigkeitserwägungen in den Blick nehmen.
Der Aufsichtsrat und die persönlich haftende Gesellschafterin schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
In § 14 der Satzung der Gesellschaft wird in Absatz 7 der Satz 1 aufgehoben und wie folgt ersetzt:
„Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, vorzusehen, dass Hauptversammlungen, die innerhalb von drei Jahren
nach Eintragung dieser Satzungsregelung in das Handelsregister stattfinden, ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten werden (virtuelle Hauptversammlung).“
Im Übrigen bleibt § 14 Absatz 7 der Satzung unverändert.
Die persönlich haftende Gesellschafterin wird angewiesen, die vorstehende Satzungsregelung so zum Handelsregister anzumelden,
dass diese nicht vor dem 31. August 2025 eingetragen wird.
|
| 1. |
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
rechtzeitig angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der
Hauptversammlung nachgewiesen haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer
Sprache erfolgen.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung ist durch
einen in Textform erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachzuweisen. Der Nachweis muss
in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages bzw. den Geschäftsschluss
des 22. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen, also auf den 21. Mai 2025, 24:00 Uhr, (Nachweisstichtag). Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor
der Hauptversammlung, mithin spätestens bis zum 5. Juni 2025, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:
paragon GmbH & Co. KGaA c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Die Anmeldung zur Hauptversammlung, die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
und die Bevollmächtigung Dritter können gemäß § 67c AktG auch über Intermediäre gemäß der Richtlinie (EU) 2017/828 vom 17.
Mai 2017 zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre (SRD
II) in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 im ISO-20022-Format (z. B. über SWIFT, CMDHDEMMXXX) an die
Gesellschaft übermittelt werden. Für eine Anmeldung per SWIFT ist eine Autorisierung über die SWIFT Relationship Management
Application (RMA) erforderlich.
Bedeutung des Nachweisstichtags
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich nach dem Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Die Aktien werden am
Nachweisstichtag oder bei Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt; vielmehr können Aktionäre über ihre Aktien auch nach
dem Nachweisstichtag und nach Anmeldung weiterhin frei verfügen. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung
der Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Aktionäre, die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag vollständig oder teilweise
veräußern, sind daher - bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes - gleichwohl zur Teilnahme
an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben
demnach keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für
den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und ihre
Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erwerben, können nicht an der Hauptversammlung teilnehmen und sind auch nicht stimmberechtigt,
es sei denn, sie haben sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag ist
kein relevantes Datum für eine etwaige Dividendenberechtigung.
|
| 2. |
Stimmrechtsausübung
Jeder Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung persönlich oder durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut,
eine Aktionärsvereinigung, eine andere Person oder durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen.
| a) |
Stimmrechtsausübung durch einen Bevollmächtigten
|
Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch einen bevollmächtigten Intermediär i.S.v. § 135 AktG (z. B. die depotführende
Bank oder ein anderes Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung, Stimmrechtsberater oder eine andere Person nach Wahl ausgeübt
werden. Auch in diesem Fall ist eine frist- und ordnungsgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform
(§ 126b BGB).
Der Widerruf der Bevollmächtigung kann auch durch persönliche Teilnahme des Vollmachtgebers an der Hauptversammlung erfolgen.
Aktionäre können für die Vollmachterteilung den Vollmachtabschnitt auf der Eintrittskarte, die sie nach der Anmeldung erhalten,
verwenden.
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann auch auf elektronischem Weg per E-Mail an die folgende E-Mail-Adresse
der Gesellschaft übermittelt werden:
| E-Mail: anmeldestelle@computershare.de |
Die Erteilung von Vollmachten sowie der Widerruf der Vollmacht können durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft auch über
elektronische Kommunikation unter Nutzung des passwortgeschützten InvestorPortals erfolgen, das die Gesellschaft unter der
Internetadresse
| https://ir.paragon.ag/websites/paragon/German/5000/hauptversammlung.html |
zur Verfügung stellt. Die notwendigen Zugangsdaten für das InvestorPortal können die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten,
der ihnen übersandten Eintrittskarte entnehmen. Über das InvestorPortal können Vollmachten bis spätestens 11. Juni 2025, 18:00 Uhr, erteilt bzw. geändert oder widerrufen werden. Wir weisen darauf hin, dass mit Ablauf der vorstehenden Frist diese Funktion
über das InvestorPortal geschlossen wird.
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen.
Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder
§ 135 Abs. 10 AktG i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Institute, Unternehmen oder Personen bevollmächtigen wollen,
mit den Vorgenannten über die Form der Vollmacht ab.
| b) |
Stimmrechtsausübung durch einen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
|
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von ihr als Stimmrechtsvertreter benannte Mitarbeiter der Gesellschaft bereits
vor der Hauptversammlung hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. Den Stimmrechtsvertretern müssen dazu
Vollmacht sowie ausdrückliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu jedem bekannt gemachten Beschlussvorschlag
erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige
Weisung fehlt, werden sich die Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Für die
Erteilung der Vollmacht und Stimmrechtsweisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann das auf der
Eintrittskarte vorgesehene Vollmacht- und Weisungsformular verwendet werden. Wortmeldungen oder andere Anträge werden durch
Stimmrechtsvertreter nicht entgegengenommen.
Die Aktionäre, die diesen Service in Anspruch nehmen wollen, senden die Vollmacht mit Weisungen bitte spätestens bis 11. Juni 2025, 18:00 Uhr, an:
paragon GmbH & Co. KGaA c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Auch bei Bevollmächtigung eines Dritten oder der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ist eine frist- und formgerechte Anmeldung
des Aktionärs unter Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bedingungen erforderlich.
Die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie der Widerruf der Vollmacht oder
eine Änderung der Weisungen können durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft auch über elektronische Kommunikation unter
Nutzung des passwortgeschützten InvestorPortals erfolgen, das die Gesellschaft unter der Internetadresse
| https://ir.paragon.ag/websites/paragon/German/5000/hauptversammlung.html |
zur Verfügung stellt. Die notwendigen Zugangsdaten für das InvestorPortal können die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten,
der ihnen übersandten Eintrittskarte entnehmen. Über das InvestorPortal können Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft bis spätestens 11. Juni 2025, 18:00 Uhr, erteilt bzw. geändert oder widerrufen werden. Wir weisen darauf hin, dass mit Ablauf der vorstehenden Frist diese Funktion
über das InvestorPortal geschlossen wird.
Die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter schließt die persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung
nicht aus. Gehen im Vorfeld der Hauptversammlung voneinander abweichende Erklärungen fristgerecht auf unterschiedlichen Übermittlungswegen
ein, werden diese - jeweils unabhängig vom Eingangszeitpunkt - in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. per InvestorPortal,
2. gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 und 3 und Artikel 9 Absatz 4 der Durchführungsverordnung
(EU) 2018/1212, 3. per E-Mail und 4. per Brief. Der zuletzt zugegangene fristgerechte Widerruf einer Erklärung ist stets maßgeblich.
Sollten auf dem gleichen Weg Erklärungen mit mehr als einer Form der Stimmrechtsausübung eingehen, hat die Erteilung von Vollmacht
und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an
einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater gemäß § 134a AktG sowie einer diesen gemäß § 135 Absatz
8 AktG gleichgestellten Person.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung
mitgeteilt wurde, so gilt die Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt
der Einzelabstimmung.
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| 3. |
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
| a) |
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
|
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an die persönlich haftende Gesellschafterin
zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, d. h. spätestens bis zum 12. Mai 2025, 24:00 Uhr, zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen ausschließlich an folgende Adresse:
paragon GmbH & Co. KGaA Die persönlich haftende Gesellschafterin Bösendamm 11 33129 Delbrück
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der
Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung der persönlich haftenden Gesellschafterin über den Antrag halten.
Für die Berechnung der Aktienbesitzzeit findet § 70 AktG Anwendung. Im Übrigen ist § 121 Abs. 7 AktG entsprechend anzuwenden.
Hiernach ist der Tag des Zugangs des Verlangens nicht mitzurechnen. Eine Verlegung von einem Sonntag, einem Sonnabend oder
einem Feiertag auf einen zeitlich vorausgehenden oder nachfolgenden Werktag kommt nicht in Betracht. Die §§ 187 bis 193 des
Bürgerlichen Gesetzbuchs sind nicht entsprechend anzuwenden.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt
gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information
in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse
unter der Rubrik „Investoren/Hauptversammlung“ bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
| b) |
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
|
Jeder Aktionär hat das Recht, vor und in der Hauptversammlung Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen der persönlich haftenden
Gesellschafterin und/oder des Aufsichtsrats zu bestimmten Punkten der Tagesordnung zu stellen sowie Wahlvorschläge zu machen.
Im Vorfeld der Hauptversammlung sind Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären im Sinne der §§ 126 Abs. 1, 127 AktG ausschließlich
an die folgende Adresse zu richten:
paragon GmbH & Co. KGaA Hauptversammlung Bösendamm 11 33129 Delbrück E-Mail: Vollmacht-HV2025@paragon.ag
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG, d. h. spätestens bis zum 28. Mai 2025, 24:00 Uhr, unter vorstehender Adresse eingegangene, ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden einschließlich
des Namens des Aktionärs sowie etwaiger Begründungen unter der Internetadresse
unter der Rubrik „Investoren/Hauptversammlung“ veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter
der genannten Internetadresse zugänglich gemacht.
| c) |
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
|
In der Hauptversammlung ist jedem Aktionär oder Aktionärsvertreter auf Verlangen von der persönlich haftende Gesellschafterin
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft
zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben,
soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht
besteht.
Weitere Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich auch im Internet
unter
unter der Rubrik „Investoren/Hauptversammlung“.
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| 4. |
Unterlagen und Veröffentlichungen auf der Internetseite
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen, eine aktuelle Fassung der Satzung der Gesellschaft, die der Hauptversammlung zugänglich
zu machenden Unterlagen und Informationen nach § 124a AktG sowie weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre
gemäß §§ 122 Abs. 2 AktG (Minderheitsverlangen), 126 Abs. 1 AktG (Gegenanträge), 127 (Wahlvorschläge) und 131 Abs. 1 AktG
(Auskunftsrechte) sind seit der Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter
unter der Rubrik „Investoren/Hauptversammlung“ zugänglich:
| - |
Jahresabschluss der paragon GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2024;
|
| - |
Konzernabschluss der paragon GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2024;
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| - |
zusammengefasster Lagebericht für die paragon GmbH & Co. KGaA und den Konzern für das Geschäftsjahr 2024;
|
| - |
erläuternder Bericht der persönlich haftende Gesellschafterin zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB für das
Geschäftsjahr 2024;
|
| - |
Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024; sowie
|
| - |
ggf. weitere vorlagepflichtige Unterlagen.
|
Die vorgenannten Unterlagen werden zudem in der Hauptversammlung ausliegen.
Die Gesellschaft wird den Aktionären gegen Nachweis ihrer Aktionärseigenschaft die vorgenannten Unterlagen auf Anforderung
übersenden. Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf der Internetseite
der Gesellschaft Genüge getan ist. Daher wird die Gesellschaft lediglich einen Zustellversuch mit einfacher Post unternehmen.
|
| 5. |
Angaben zur Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
Im Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 4.526.266,00 und ist eingeteilt in 4.526.266 auf
den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme in der Hauptversammlung. Die Gesamtzahl
der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit 4.526.266. Die Gesellschaft hält
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
|
| 6. |
Information zum Datenschutz
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Kommunikation mit Ihnen als Aktionär sowie zur Durchführung unserer Hauptversammlungen
verarbeitet. Darüber hinaus werden Ihre Daten für damit in Zusammenhang stehende Zwecke und zur Erfüllung weiterer gesetzlicher
Pflichten (z.B. Nachweis- oder Aufbewahrungspflichten) verwendet. Die paragon GmbH & Co. KGaA verarbeitet Ihre Daten als Verantwortlicher
unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Nähere
Informationen zum Datenschutz sind auf der Homepage der Gesellschaft
in der Rubrik Datenschutz abrufbar.
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Delbrück, im Mai 2025
paragon GmbH & Co. KGaA
Die persönlich haftende Gesellschafterin paragon GmbH
Die Geschäftsführung
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06.05.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
paragon GmbH & Co. KGaA |
|
Bösendamm 11 |
|
33129 Delbrück |
|
Deutschland |
| E-Mail: |
info@paragon.ag |
| Internet: |
http://www.paragon.ag |
| ISIN: |
DE0005558696 |
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| Ende der Mitteilung |
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2131296 06.05.2025 CET/CEST
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