| 16.04.2026 | Dierig Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.05.2026 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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Dierig Holding Aktiengesellschaft
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Dierig Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.05.2026 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
16.04.2026 / 15:05 CET/CEST
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Dierig Holding Aktiengesellschaft
Augsburg
Wertpapier-Kenn-Nr. 558000 (ISIN DE0005580005)
Tagesordnung auf einen Blick
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Dierig Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025, des Lageberichts und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2025 einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach den §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025 |
| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2025 |
| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2025 |
| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025 |
| 5. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichtes |
| 6. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers für eine etwaige Prüfung des Halbjahresfinanzberichtes 2026 |
Angaben nach der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212
| A1 |
Eindeutige Kennung |
Ordentliche Hauptversammlung 2026 der Dierig Holding Aktiengesellschaft (formale Angabe gemäß EU-DVO: DIE052026oHV) |
| A2 |
Art der Mitteilung |
Einladung zur Hauptversammlung (formale Angabe gemäß EU-DVO: NEWM) |
| B1 |
ISIN |
DE0005580005 |
| B2 |
Name des Emittenten |
Dierig Holding Aktiengesellschaft |
| C1 |
Datum der Hauptversammlung |
27. Mai 2026 (formale Angabe gemäß EU-DVO: 20260527) |
| C2 |
Uhrzeit der Hauptversammlung |
11:00 Uhr (MESZ) (formale Angabe gemäß EU-DVO: 09:00 Uhr UTC) |
| C3 |
Art der Hauptversammlung |
Ordentliche Hauptversammlung (formale Angabe gemäß EU-DVO: GMET) |
| C4 |
Ort der Hauptversammlung |
Industrie- und Handelskammer Schwaben, Stettenstraße 1 + 3, 86150 Augsburg |
| C5 |
Aufzeichnungsdatum (Record Date) |
05. Mai 2026, 24:00 Uhr MESZ (22:00 Uhr UTC; formale Angabe gemäß EU-DVO: 20260505) |
| C6 |
Uniform Resource Locator (URL) |
https://dierig.de/investor-relations/hauptversammlung |
Vorwort
Sehr geehrte Aktionäre,
hiermit laden wir Sie herzlich zu unserer
ordentlichen Hauptversammlung
am Mittwoch, dem 27. Mai 2026, 11.00 Uhr MESZ,
in die Industrie- und Handelskammer Schwaben, Stettenstraße 1 + 3, 86150 Augsburg, ein.
Als Aktionäre können Sie bzw. Ihre Bevollmächtigten an der Hauptversammlung am 27. Mai 2026 ausschließlich in Präsenz teilnehmen und entweder persönlich oder durch einen Vertreter über die Tagesordnungspunkte abstimmen.
Sie können auch im Vorfeld der Hauptversammlung, wie gewohnt, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigen, entsprechend Ihren Weisungen für Sie zu abzustimmen. Auch von Ihnen bevollmächtigte Dritte können das Stimmrecht auf diesem Weg ausüben.
Details können Sie dieser Einladung im Abschnitt „Weitere Angaben zur Einberufung“ entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich in gewohnter Weise zur Hauptversammlung anmelden müssen.
Weitere Informationen zur Hauptversammlung inklusive der zugänglich zu machenden Unterlagen haben wir für Sie auf unserer Internetseite unter https://dierig.de/investor-relations/hauptversammlung zusammengestellt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir freuen uns, Sie am 27. Mai 2026 wieder persönlich begrüßen zu können!
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Ellen Dinges-Dierig
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Benjamin Dierig
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Ausschließlich zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird in dieser Einladung die männliche Form verwendet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen und Begriffe gelten für alle Geschlechter gleichermaßen.
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Dierig Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025, des Lageberichts und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2025 einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach den §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025
Zu Tagesordnungspunkt 1 der Hauptversammlung ist entsprechend den gesetzlichen Regelungen kein Beschluss zu fassen. Der Aufsichtsrat hat bereits den Jahresabschluss festgestellt und den Konzernabschluss gebilligt. Jahresabschluss und Konzernabschluss, Lagebericht und Konzernlagebericht einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sowie der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025 können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://dierig.de/investor-relations/hauptversammlung eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 27. Mai 2026 mündlich erläutert werden.
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| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Dierig Holding AG ausgewiesenen Bilanzgewinn von € 3.072.479,50 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von € 0,25 auf jede dividendenberechtigte Stückaktie:
| Dies sind bei 4.103.100 dividendenberechtigten Stückaktien |
€ |
1.025.775,00 |
| Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen |
€ |
1.600.000,00 |
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Vortrag auf neue Rechnung
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€
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446.704,50
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| Bilanzgewinn |
€ |
3.072.479,50 |
Nach § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. Eine frühere Fälligkeit kann wegen § 58 Abs. 4 Satz 3 AktG auch im Gewinnverwendungsbeschluss nicht vorgesehen werden. Die Dividende wird dementsprechend am 01. Juni 2026 fällig.
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den amtierenden Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.
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| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.
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| 5. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Gemäß § 162 AktG erstellen Vorstand und Aufsichtsrat jährlich einen Bericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstandes und des Aufsichtsrates gewährte und geschuldete Vergütung (Vergütungsbericht) und legen diesen Vergütungsbericht der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vor.
Der Vergütungsbericht fasst die wesentlichen Elemente des Vergütungssystems zusammen und erläutert im Einzelnen die Struktur und die Höhe der den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2025 gewährten und geschuldeten Vergütung. Der Vergütungsbericht wurde vom Abschlussprüfer der Gesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 ist über die Internetseite der Gesellschaft unter https://dierig.de/investor-relations/hauptversammlung (auch während der Hauptversammlung) zugänglich.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen.
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| 6. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers für eine etwaige Prüfung des Halbjahresfinanzberichtes 2026
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die SONNTAG GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Augsburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 sowie zum Prüfer für eine etwaige Prüfung des Halbjahresfinanzberichts 2026 zu wählen.
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| II. |
Weitere Angaben zur Einberufung
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| 1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft € 11.000.000,00 und ist in 4.200.000 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten eingeteilt. Die Dierig Holding AG hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 96.900 Stück eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu.
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| 2. |
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts gem. § 15 Abs. 1 der Satzung sind nur diejenigen Aktionäre - persönlich oder durch einen Bevollmächtigten - berechtigt, die sich hierfür rechtzeitig unter Beifügung des in § 67c Abs. 3 AktG bestimmten Nachweises ihres Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Der Nachweis und die Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens am Mittwoch, 20. Mai 2026, 24.00 Uhr MESZ, in Textform (§ 126b BGB) unter nachfolgend genannter Adresse (die Anmeldeadresse) zugehen:
Dierig Holding AG c/o meet2vote AG Marienplatz 1 84347 Pfarrkirchen Deutschland E-Mail: anmeldung@meet2vote.de |
Für die Fristwahrung ist der Eingang der Anmeldung bei der Gesellschaft entscheidend.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß § 67c Abs. 3 AktG ist durch den Letztintermediär in Textform in deutscher oder englischer Sprache (§ 126b BGB) zu erstellen und hat sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Versammlung, also auf Dienstag, den 05. Mai 2026, 24.00 Uhr MESZ, (der Nachweisstichtag) zu beziehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Berechtigung zur Teilnahme an der gesamten Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. Mit dem Verstreichen des Nachweisstichtags oder der Anmeldung zur Hauptversammlung geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Ausübung der Aktionärsrechte und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkung auf die Berechtigung zur Ausübung der Aktionärsrechte oder auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nicht berechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
In der Regel übernehmen die depotführenden Institute die erforderliche Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes für ihre Kunden. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges depotführendes Institut zu wenden und eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung zu bestellen.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den teilnahmeberechtigten Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung von der Anmeldestelle übersandt.
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| 3. |
Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts und Vertretung durch Dritte
| a) |
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten und/oder ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben wollen, können einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person ihrer Wahl zur Ausübung von Stimmrechten bevollmächtigen. Auch in diesem Fall haben sich die Bevollmächtigten nach den vorstehenden Bestimmungen rechtzeitig unter Nachweis des Anteilsbesitzes anzumelden oder durch den Aktionär anmelden zu lassen.
Vollmachten können in Textform in deutscher oder englischer Sprache (§ 126b BGB) gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Ebenso kann der Widerruf durch persönliches Erscheinen des Aktionärs zur Hauptversammlung erfolgen.
Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Vertreter erklärten Bevollmächtigung stehen die nachfolgende Postanschrift und E-Mail-Adresse zur Verfügung:
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Dierig Holding AG c/o meet2vote AG Marienplatz 1 84347 Pfarrkirchen Deutschland E-Mail: dierig@meet2vote.de |
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Die Vollmacht und der Nachweis der Bevollmächtigung müssen, sofern sie postalisch oder E-Mail übermittelt werden, aus organisatorischen Gründen spätestens am Dienstag, den 26. Mai 2026, 24.00 Uhr (MESZ), eingegangen sein. Am Tag der Hauptversammlung sind die Erteilung der Vollmacht und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung möglich.
Bei der Bevollmächtigung von Intermediären, also z.B. Kreditinstituten, oder - soweit sie diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellt sind - Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern und Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
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| b) |
Für den Widerruf oder die Änderung einer Vollmacht gelten die unter a) zu deren Erteilung gemachten Ausführungen entsprechend. |
| c) |
Ein Vollmachtsformular und weitere Informationen zur Bevollmächtigung werden den ordnungsgemäß angemeldeten Personen übersandt. Das Vollmachtsformular wird den Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten auch jederzeit auf Verlangen zugesandt. Die Aktionäre werden gebeten, Vollmacht vorzugsweise mittels des von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Vollmachtsformulars zu erteilen. |
| d) |
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten an, sich durch die Stimmrechtsvertreter der Dierig Holding AG vertreten zu lassen. Diejenigen Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, müssen ihre Aktien ebenfalls gemäß den unter Ziff. 3 lit. a) genannten Voraussetzungen ordnungsgemäß zur Hauptversammlung anmelden. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind ausschließlich berechtigt, aufgrund der ihnen von dem vollmachtgebenden Aktionär erteilten Weisungen abzustimmen. Ohne eine ausdrückliche und eindeutige Weisung zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung werden die Stimmrechtsvertreter der Dierig Holding AG das Stimmrecht nicht ausüben. Diejenigen Aktionäre, die den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft Vollmacht und Weisungen erteilen wollen, werden gebeten, das ihnen übersandte Vollmachts- und Weisungsformular zu verwenden. Alternativ wird das Vollmachts- und Weisungsformular den Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten auch jederzeit auf Verlangen zugesandt.
Vollmacht und Weisungen ordnungsgemäß angemeldeter Aktionäre an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen der Gesellschaft unter der nachfolgenden Postanschrift oder E-Mail-Adresse, zugehen. Entsprechendes gilt für die Änderung oder den Widerruf von Vollmacht und Weisungen. Entscheidend ist jeweils der Eingang bei der Gesellschaft.
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Dierig Holding AG c/o meet2vote AG Marienplatz 1 84347 Pfarrkirchen Deutschland E-Mail: dierig@meet2vote.de |
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Vollmachten und Weisungen sowie deren Änderung und Widerruf müssen, sofern sie postalisch oder E-Mail übermittelt werden, aus organisatorischen Gründen spätestens am Dienstag, den 26. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), eingegangen sein. Am Tag der Hauptversammlung können Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erteilt, geändert oder widerrufen werden.
Informationen zur Stimmrechtsvertretung stehen unseren Aktionären auch im Internet unter https://dierig.de/investor-relations/hauptversammlung zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft lediglich für die weisungsgebundene Ausübung von Stimmrechten zur Verfügung stehen.
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| 4. |
Rechte der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
| a) |
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von € 500.000 erreichen (dies entspricht 190.910 Stückaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Dierig Holding AG zu richten und muss der Gesellschaft spätestens zum Sonntag, den 26. April 2026, bis 24.00 Uhr MESZ, zugehen. Entsprechende Verlangen und der Nachweis des erforderlichen Anteilsbesitzes sind schriftlich an folgende Adresse zu richten:
Dierig Holding AG - Der Vorstand - Kirchbergstraße 23 86157 Augsburg E-Mail: info@dierig.de Deutschland |
Für die Fristwahrung ist der Eingang des Antrags bei der Gesellschaft entscheidend. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und gemäß § 121 Abs. 4a AktG solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem im Internet unter https://dierig.de/investor-relations/hauptversammlung zugänglich gemacht. Die geänderte Tagesordnung wird ferner gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt.
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| b) |
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Die Aktionäre haben das Recht, Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern im Vorfeld der Hauptversammlung nach Maßgabe der nachstehenden Ausführungen zu übermitteln.
Gegenanträge sind unter Angabe des Namens des Aktionärs in Textform an
Dierig Holding AG Kirchbergstraße 23 86157 Augsburg Deutschland E-Mail: info@dierig.de |
zu senden.
Die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens Dienstag, den 12. Mai 2026, 24.00 Uhr MESZ, auf den genannten Kommunikationswegen eingegangenen Gegenanträge und eine etwaige Stellungnahme der Verwaltung werden im Internet unter https://dierig.de/investor-relations/hauptversammlung zugänglich gemacht. Für die Fristwahrung ist der Eingang des Gegenantrags bei der Gesellschaft entscheidend.
Unter bestimmten Umständen wird ein fristgemäß eingegangener Gegenantrag nicht zugänglich gemacht. Das gilt insbesondere dann, wenn sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde, wenn der Gegenantrag zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde oder wenn eine Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder wenn sie Beleidigungen enthält. Eine Begründung des Gegenantrags muss auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gelten die vorstehenden Absätze einschließlich der Angaben zur Adressierung sinngemäß mit der Maßgabe, dass der Vorstand den Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich machen muss, wenn der Vorschlag nicht den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Vorgeschlagenen sowie Angaben zu seiner Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten angibt (§ 127 AktG).
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| c) |
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit diese Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG).
Das Fragerecht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen. Da der hiermit einberufenen Hauptversammlung u.a. der Konzernabschluss und Konzernlagebericht vorgelegt werden, erstreckt sich das Fragerecht auch auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.
Nach § 16 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ist der Vorsitzende der Versammlung ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.
Außerdem ist der Vorstand berechtigt, in bestimmten im Aktiengesetz abschließend geregelten Fällen (§ 131 Abs. 3 AktG) die Auskunft zu verweigern. Das gilt insbesondere insoweit, als die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen oder soweit sich der Vorstand durch die Erteilung der Auskunft strafbar machen würde.
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| d) |
Erklärung von Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
Aktionäre und deren Bevollmächtigte haben die Möglichkeit, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung in der Versammlung am Wortmeldetisch zur Niederschrift des Notars zu erklären.
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Erläuterungen zu den vorstehenden Rechten der Aktionäre nach den §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, und 131 Abs. 1 AktG, sind auch im Internet unterhttps://dierig.de/investor-relations/hauptversammlung abrufbar.
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| 5. |
Übermittlung von Informationen durch Intermediäre über SWIFT
Die Anmeldung, Eintrittskartenbestellung und Vollmachts- und Weisungserteilung sowie deren Änderung kann gemäß § 67 c AktG auch über Intermediäre über SWIFT erfolgen. Autorisierte SWIFT-Teilnehmer nutzen dazu bitte
BIC: CPTGDE5WXXX
Instruktionen sind nur gemäß ISO 20022 über SWIFT möglich.
Anmeldungen über SWIFT müssen spätestens bis zum letzten Anmeldetag (SWIFT Enrolment Market Deadline), das heißt bis Mittwoch, 20. Mai 2026, 24.00 Uhr MESZ, bei der Gesellschaft eingegangen sein. Änderungen von Eintrittskartenbestellungen, Vollmachts- und Weisungserteilungen über SWIFT sind danach noch möglich und müssen bis Dienstag, den 26. Mai 2026, 12.00 Uhr (MESZ), (SWIFT Vote Market Deadline) bei der Gesellschaft eingegangen sein.
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| 6. |
Informationen nach § 124a AktG; Internetseite der Gesellschaft
Diese Einberufung, die der Hauptversammlung vorzulegenden Unterlagen und die weiteren in § 124a AktG genannten Informationen sind im Internet (auch während der Hauptversammlung) unter https://dierig.de/investor-relations/hauptversammlung zugänglich.
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| 7. |
Informationen zum Datenschutz für Aktionäre
Die Dierig Holding AG verarbeitet personenbezogene Daten (d.h. Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte, gegebenenfalls Name, Vorname und Anschrift des vom jeweiligen Aktionär benannten Aktionärsvertreters) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären und ggf. Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären selbst im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben wurden, übermittelt die depotführende Bank sie an die Gesellschaft.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre ist für die Ausübung ihrer Rechte in der Hauptversammlung, z.B. zum Versand der Eintrittskarten, zur Bearbeitung von Gegenanträgen, zur Erstellung des Teilnehmerverzeichnisses oder zur Ermittlung der Abstimmungsergebnisse, zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Dierig Holding AG, die Sie unter der unten angegebenen Adresse per Post oder E-Mail erreichen können, die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO i.V.m. §§ 118 ff. AktG (in der jeweils geltenden Fassung).
Die Dienstleister, die von der Dierig Holding AG zum Zwecke der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Dierig Holding AG nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Sie verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Dierig Holding AG im Rahmen einer schriftlich vereinbarten Auftragsdatenvereinbarung. Im Übrigen können personenbezogene Daten Aktionären, Aktionärsvertretern und Dritten zur Verfügung gestellt werden, indem sie zum Beispiel in das aufgrund gesetzlicher Vorschriften zu erstellende und unter den Voraussetzungen des § 129 Abs. 4 AktG einzusehende Teilnehmerverzeichnis aufgenommen werden.
Die Dierig Holding AG speichert die personenbezogenen Daten nur so lange, wie dies für die vorgenannten Zwecke erforderlich bzw. vom Gesetz zwingend vorgeschrieben ist. Für die im Zusammenhang mit Hauptversammlungen erfassten Daten beträgt die Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre.
Die Aktionäre haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Diese Rechte können sie gegenüber der Dierig Holding AG unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
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Die Kontaktdaten der Gesellschaft als Verantwortlicher im Sinn von Art. 4 Nr. 7 DSGVO lauten:
Dierig Holding AG, Kirchbergstraße 23, 86157 Augsburg, Tel. +49 (0) 821 - 52 10-395, E-Mail: info@dierig.de
Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der Dierig Holding AG lauten:
Maximilian Hartung, SECUWING GmbH Co. KG | Datenschutz Agentur, Frauentorstraße 9, 86152 Augsburg Telefon: +49 (0) 821 - 90786450, E-Mail: epost@datenschutz-agentur.de
Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu. Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten ebenfalls unter den zuvor angegebenen Kontaktdaten.
Augsburg im April 2026
Dierig Holding AG
Der Vorstand
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Dierig Holding Aktiengesellschaft |
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Kirchbergstr. 23 |
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86157 Augsburg |
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Deutschland |
| E-Mail: |
info@dierig.de |
| Internet: |
https://www.dierig.de/investor-relations/ |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (General Standard), Hamburg, München, Stuttgart, Freiverkehr in Tradegate Exchange |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2309934 16.04.2026 CET/CEST
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| 16.04.2026 | Dierig-Konzern kann mit starken Immobiliengeschäften Ergebniseinbruch im Textilsegment fast ausgleichen und zahlt konstante Dividende
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Dierig Holding AG
/ Schlagwort(e): Jahresergebnis/Dividende
Dierig-Konzern kann mit starken Immobiliengeschäften Ergebniseinbruch im Textilsegment fast ausgleichen und zahlt konstante Dividende
16.04.2026 / 10:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Dierig-Konzern kann mit starken Immobiliengeschäften Ergebniseinbruch im Textilsegment fast ausgleichen und zahlt konstante Dividende
- Konzernumsatz geht auf 46,4 Millionen Euro zurück, Vorsteuerergebnis sinkt auf 3,4 Millionen Euro
- Erste Wohnungen im Mühlbach-Quartier zum Jahreswechsel 2025 auf 2026 fertiggestellt
- Standort Porschestraße in Gersthofen vorzeitig an einen Generalmieter nachvermietet
- Kundeninsolvenzen und Fehlschläge bei Warenwirtschaft und Logistikverlagerung belasten Umsatz und Ertrag im Textilsegment
- Übernahme der N&K Bielefelder Wäsche GmbH zum Jahresende 2025
- Dividendenvorschlag für 2025 in Höhe von unverändert 25 Cent je Aktie
- Ausblick auf 2026 aufgrund weltpolitischer Verwerfungen und schwieriger Konsumkonjunktur eingetrübt
Augsburg, 16. April 2026 – 2025 erwirtschaftete der Dierig-Konzern einen Umsatz von 46,4 Millionen Euro (im Vorjahr 50,2 Millionen Euro) und blieb damit um 7,6 Prozent unter dem Vorjahresumsatz. Vom Konzernumsatz des Jahres 2025 entfallen 28,2 Millionen Euro (im Vorjahr 34,6 Millionen Euro) auf das Textilsegment und 18,2 Millionen Euro (im Vorjahr 15,6 Millionen Euro) auf das Immobiliensegment.
Immobiliensegment weiter auf Wachstumskurs
Das Immobiliensegment konnte 2025 seinen Wachstumskurs fortsetzen. Erfreulich entwickelten sich im Immobiliensegment insbesondere die Bauarbeiten im Mühlbach-Quartier, bei dem die ersten 26 von insgesamt 211 Wohnungen bereits Anfang 2026 bezugsfertig waren. „Mit den neuen Wohnungen leisten wir unseren Beitrag dafür, die Wohnungsnot in Augsburg zu lindern“, erklärt Immobilienvorstand Benjamin Dierig.
Ebenfalls positiv war, dass für das Areal an der Augsburger Straße in Gersthofen zumindest für eine Teilfläche ein Zwischenmieter gefunden werden konnte. Nach Ablauf der gewerblichen Interimsvermietung soll auch dieses Gelände mittelfristig für den Wohnbau genutzt werden.
Zudem kam 2025 am Standort Porschestraße Gersthofen neue Bewegung in die Suche nach einem Nachmieter. Im Februar 2026 schließlich verpflichtete sich ein Untermieter, in den aktiven Mietvertrag einzutreten und den gesamten Standort direkt bei Dierig anzumieten. Durch die einvernehmliche vorzeitige Beendigung des Mietvertrags mit dem bisherigen Hauptmieter kam es zu positiven bilanziellen Sondereffekten, durch die sich der Immobilienumsatz und das Ergebnis im Immobiliensegment im Jahr 2025 einmalig um 2,4 Millionen Euro erhöhten. „Zudem ersparen wir uns durch die Nachvermietung an einen Generalmieter die Umbauarbeiten und den Verwaltungsaufwand einer kleinteiligeren Vermietung“, erklärt Benjamin Dierig.
Textilsegment leidet unter fehlgeschlagenen Projekten und schwacher Konjunktur
Belastet wurde die Geschäftsentwicklung im Textilsegment durch die schwache Konsumkonjunktur und Kundeninsolvenzen sowie strukturellen Marktveränderungen. Überdies erwiesen sich die Einführung eines neuen Warenwirtschaftssystems für den Bettwäschebereich zur Jahresmitte 2025 und die gleichzeitige Verlagerung der Bettwäschelogistik an einen neuen Dienstleister als Fehlschläge. Zu einem knappen Drittel ist der Umsatzrückgang im Textilsegment auf Lieferschwierigkeiten im Zusammenhang mit der Einführung eines neuen Warenwirtschaftssystems und der Verlagerung der Bettwäschelogistik an einen neuen Dienstleister zurückzuführen. Etwas mehr als zwei Drittel des Umsatzrückgangs entfallen auf die schlechte Branchenkonjunktur und strukturelle Marktveränderungen im Textilsegment. „Auf beide Fehlentwicklungen haben wir schnellstmöglich reagiert“, erläutert Dierig-Vorstandsmitglied Ellen Dinges-Dierig. „Wir haben das frühere Warenwirtschaftssystem reaktiviert und sind mit der Bettwäschelogistik zum bisherigen Anbieter zurückgekehrt.“ Auf diese Weise konnten weitere Fehlentwicklungen verhindert werden. Gleichwohl war das Ergebnis im Textilsegment 2025 negativ. Dafür leistete das Immobiliensegment einen starken Ergebnisbeitrag.
Klein, aber fein: Übernahme der N&K Bielefelder Wäsche GmbH
Zudem legte Dierig 2025 mit der zum Jahresende vollzogenen Übernahme der N&K Bielefelder Wäsche GmbH (N&K) mit Sitz in Augsburg die Grundlage für weiteres Wachstum. Bei N&K handelt es sich um eine Ladenkette mit fünf alteingesessenen Heimtextil-Fachgeschäften in Augsburg, Aachen, Köln, Münster und Ulm. „N&K ist klein, aber fein“, erklärt Ellen Dinges-Dierig. „Wir begleiten N&K schon lange eng und partnerschaftlich.“ Innerhalb des Dierig-Konzerns ist N&K eine Tochtergesellschaft der fleuresse GmbH.
Dividendenvorschlag auf Vorjahreshöhe
In Summe erwirtschaftete der Dierig-Konzern im Geschäftsjahr 2025 ein Ergebnis vor Ertragsteuern in Höhe von 3,4 Millionen Euro. Damit lag das Vorsteuerergebnis um 1,0 Millionen Euro unter dem Vorjahreswert in Höhe von 4,4 Millionen Euro. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung am 27. Mai 2026 die Ausschüttung einer konstanten Dividende in Höhe von 0,25 Euro für das Geschäftsjahr 2025 vor. Falls die Hauptversammlung diesem Dividendenvorschlag folgt, läge die Dividende auf dem Niveau des Vorjahres.
Eingetrübter Ausblick auf 2026
Aufgrund der großen politischen Instabilitäten und der weiterhin schwierigen Konsumkonjunktur ist der Ausblick für das Jahr 2026 eingetrübt. „Die aktuelle Preisexplosion bei Kraftstoffen infolge des Kriegs im Iran zeigt bereits Wirkung auf die Konsumkonjunktur“, erklärt Ellen Dinges-Dierig. „Die Konsumenten halten noch mehr als in der Vergangenheit ihr Geld zusammen. Trotzdem wollen wir die Scharte aus dem Jahr 2025 schnellstmöglich auswetzen.“
Gemäß der ursprünglichen Planung sollte der Textilumsatz 2026 gegenüber 2025 um fünf bis zehn Prozent steigen. Dabei sollte sich der Zuwachs etwa hälftig auf das beabsichtigte organische Wachstum und auf die Akquisition von N&K verteilen. Angesichts der weltpolitischen Lage und der Teuerung rechnet Dierig nun mit einem leicht sinkenden bis maximal gleichbleibendem Textilumsatz. Das Immobiliensegment wird 2026 die stabile Geschäftsentwicklung fortsetzen. Geplant ist ein Umsatz in einem Korridor von 16,2 Millionen Euro bis 16,6 Millionen Euro. Bereinigt um einmalige positive Sondereffekte in Höhe von 2,4 Millionen Euro im Jahr 2025 bedeutet dies für 2026 eine abermalige Steigerung der operativen Umsätze. Bei der zu erwartenden Seitwärtsentwicklung im Textilsegment und dem Umsatzrückgang im Immobiliensegment wird der Konzernumsatz im Jahr 2026 gegenüber dem Jahr 2025 um bis zu 5 Prozent zurückgehen.
In Summe erwartet der Dierig-Konzern für 2026 ein zufriedenstellendes positives Ergebnis, welches allerdings aufgrund des einmalig positiven Sondereffekts des Geschäftsjahres 2025 deutlich unter dem Vorjahr liegen wird.
– Ende der Mitteilung –
Über Dierig
Die Augsburger Dierig-Gruppe wurde 1805 gegründet. Die textilen Gesellschaften der Dierig-Gruppe sind breit aufgestellt. Sie produzieren designstarke Markenbettwäsche, handeln international mit Roh- und Fertiggeweben vielfältiger Qualitäten, verkaufen technische Textilien und bieten auftragsbezogen Objekttextilien für Hotels, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen an. Im Bereich der Markenbettwäsche gehört Dierig mit den Marken fleuresse und Kaeppel zu den Marktführern im deutschsprachigen Raum.
Die Immobiliensparte verwaltet, entwickelt und vermarktet das umfangreiche Immobilienvermögen des Konzerns und erweitert dieses über Zukäufe. Die Liegenschaften umfassen (Stand 31. Dezember 2025) 482.000 Quadratmeter Grundstücks- und 147.000 Quadratmeter Gewerbemietflächen an den Standorten Augsburg, Gersthofen und Kempten. Durch die Beteiligung an der Peter Wagner Immobilien AG ist Dierig seit 2018 im Immobilienservice tätig. Mit der Fertigstellung des Wohnbaus im Mühlbach-Quartier wird Dierig zukünftig auch als Wohnungsvermieter aktiv sein.
Im Jahr 2025 setzte der 137 Mitarbeiter (Kopfzahl) zählende Dierig-Konzern 46,4 Millionen Euro um, davon 28,2 Millionen im Textilsegment und 18,2 Millionen Euro im Immobiliensegment.
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| 09.04.2026 | Dierig Holding AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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| 29.10.2025 | Dierig Holding AG: DIERIG Holding AG wird die Konzernergebnisprognose voraussichtlich nicht erreichen
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Dierig Holding AG / Schlagwort(e): Prognoseänderung
Dierig Holding AG: DIERIG Holding AG wird die Konzernergebnisprognose voraussichtlich nicht erreichen
29.10.2025 / 10:44 CET/CEST
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DIERIG Holding AG wird die Konzernergebnisprognose voraussichtlich nicht erreichen
Augsburg, 29. Oktober 2025 – Die Dierig Holding AG (WKN: 558000 / ISIN: DE0005580005) gibt heute bekannt, dass sie ihre Konzernergebnis-Prognose voraussichtlich nicht erreichen wird. Das Konzernergebnis wird auf Grund des Textilsegments und hier im Wesentlichen auf Grund der Sondereffekte aus einem Lagerumzug sowie einer hiermit im Zusammenhang stehenden Systemumstellung circa ein Viertel bis ein Drittel unter dem Vorjahr liegen; das Konzernergebnis (Ergebnis vor Ertragsteuern) im Vorjahr betrug €4,4 Mio.
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| 18.08.2025 | Schwache Konsumkonjunktur und Kundeninsolvenzen: Dierig-Konzern mit Umsatzrückgang zum Halbjahr 2025
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Dierig Holding AG
/ Schlagwort(e): Halbjahresergebnis/Halbjahresbericht
Schwache Konsumkonjunktur und Kundeninsolvenzen: Dierig-Konzern mit Umsatzrückgang zum Halbjahr 2025
18.08.2025 / 10:00 CET/CEST
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Schwache Konsumkonjunktur und Kundeninsolvenzen: Dierig-Konzern mit Umsatzrückgang zum Halbjahr 2025
- Konzernumsatz im ersten Halbjahr 2025 mit 22,4 Millionen Euro um 2,9 Millionen Euro unter Vorjahresniveau
- Textilumsatz ist rückläufig, Immobilienumsatz bleibt stabil
- Positives Konzernergebnis vor Steuern in Höhe von 1,6 Millionen Euro
- Wohnbau im Mühlbach-Quartier weiter als geplant
- Verhaltene Prognose für 2025: Im zweiten Halbjahr keine weiteren Umsatzeinbußen, nur moderat verschlechtertes Ergebnis
Augsburg, 18. August 2025 – Infolge der schwachen Konsumkonjunktur und Kundeninsolvenzen sowie Geschäftsaufgaben von Kunden im Textilsegment war die geschäftliche Lage für den Dierig-Konzern im ersten Halbjahr 2025 herausfordernd. Zum Halbjahr 2025 erlöste der Dierig-Konzern einen Umsatz in Höhe von 22,4 Millionen Euro (im Vorjahreszeitraum 25,3 Millionen Euro). Der Textilumsatz lag mit 14,3 Millionen Euro um 2,9 Millionen Euro oder 16,9 Prozent unter dem Vorjahresniveau. Der Immobilienumsatz blieb mit 8,1 Millionen Euro exakt auf dem Niveau des Vorjahreszeitraums.
Infolge der konjunkturellen Entwicklung sowie von Einmalkosten im Textilsegment durch den Umstieg auf ein neues Warenwirtschaftssystem und die Verlagerung der Bettwäschelogistik zu einem neuen Dienstleister lag das Ergebnis aus dem Textilsegment im negativen Bereich. Das Ergebnis aus dem Immobiliensegment hingegen blieb im deutlich positiven Bereich und verringerte sich nur geringfügig. Saldiert beziffert sich das Konzernergebnis vor Steuern auf 1,6 Millionen Euro, was gegenüber dem Ergebnis im Vorjahreszeitraum in Höhe von 2,8 Millionen Euro einen Rückgang um 1,2 Millionen Euro bedeutet.
Für das zweite Halbjahr ist im Textilsegment bis zum Jahresende mit einer Verstetigung der Umsatzentwicklung und mit einem Umsatzrückgang in einer Größenordnung von rund drei Millionen Euro zu rechnen. Auch der Immobilienumsatz wird durch den lange geplanten Auszug des Großmieters Schwaba leicht rückläufig sein. Dierig plant, die 13.700 Quadratmeter große Liegenschaft in Gersthofen mittelfristig für wohnbauliche Zwecke zu nutzen, kurzfristig wird eine gewerbliche Interimsvermietung angestrebt.
Ein positives Signal geht vom Wohnbau im Augsburger Mühlbach-Quartier aus. Das Bauvorhaben verläuft sehr erfreulich. Aktuell sind an einigen Baukörpern die Bauarbeiten zwei Monate weiter gediehen als ursprünglich geplant. Vorausgesetzt, dass dieser Vorsprung gehalten wird, sind die ersten Vermietungen zum Jahreswechsel 2025 auf 2026 möglich.
Rabenschwarze Konjunktur im Textilsegment – langjährige Kunden fallen aus und verschwinden vom Markt
Die Hauptursache für den Umsatzrückgang im Textilsegment sieht Vorstand Ellen Dinges-Dierig in einer „rabenschwarzen Konsumkonjunktur“, die teilweise auch politische Gründe hat: „Die Politik hat es nicht geschafft, den Menschen Vertrauen zu geben. Wer sich um den Arbeitsplatz sorgt und Angst vor dem sozialen Abstieg hat, leistet sich vielleicht noch einmal zur Belohnung oder zum Trost eine schöne Urlaubsreise. Bettwäsche aber kaufen die Menschen nicht.“
Erstaunlich ist für Ellen Dinges-Dierig, dass das Gespür der Menschen sogar genauer ist als die amtliche Statistik. Ende Juli 2025 hatte das Statistische Bundesamt auf Basis revidierter Daten die Angaben zur Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung für die Jahre 2023 und 2024 nach unten korrigiert. Demnach schrumpfte die Wirtschaft 2023 um 0,9 Prozent. Bislang war nur von einem Minus von 0,3 Prozent die Rede. 2024 ging die Wirtschaftsleistung in Deutschland ebenfalls stärker als bislang angenommen zurück, und zwar um 0,5 Prozent und nicht um 0,2 Prozent. „Abgesehen von den Einbrüchen nach der Finanzkrise von 2008 und nach dem Ausbruch der Covid-Pandemie bewegte sich die deutsche Wirtschaft damit in den Jahren 2023 und 2024 in der schwersten Rezession seit 1951“ betont Ellen Dinges-Dierig. „Die Menschen haben das gespürt – intuitiv und im Geldbeutel. Das Resultat ist Konsumverzicht.“
Die fehlenden Kauflaune der Konsumenten spiegelte sich im Textilsegment des Dierig-Konzerns in einem entsprechend vorsichtigen Orderverhalten des Handels wider, auch kam es im Kundenkreis der Konzerngesellschaften Adam Kaeppel GmbH und BIMATEX GmbH zu Insolvenzen, Betriebsschließungen und Geschäftsaufgaben größerer Kunden. „Ohne diese Effekte hätten unsere Textilgesellschaften der Konjunktur trotzen können“, betont Ellen Dinges-Dierig. „Wenn aber gleich mehrere große Kunden in Schieflage geraten, darunter auch in Deutschland ansässige Unternehmen, die immer stabil Ware bei uns bezogen, ist das nicht zu kompensieren.“
In der schwierigen Lage gab es auch mehrere Lichtblicke. Die Schweizer Bettwäschegesellschaft baute im ersten Halbjahr 2025 ihren Umsatz gegen den Trend aus. Die Landesgesellschaft in Österreich konnte die durch die Schließung der Möbelhauskette kikaLeiner entstandenen Umsatzverluste weitgehend kompensieren. Die deutsche fleuresse GmbH konnte aufgrund der erfolgreichen Neupositionierung der Marke fleuresse in den vergangenen Jahren ihren Umsatz knapp behaupten.
Umzug der Bettwäschelogistik und neues Warenwirtschaftssystem
Belastet wurde die Umsatzentwicklung im Textilsegment zusätzlich durch die Verlagerung der Bettwäschelogistik an einen neuen Dienstleister und die Einführung eines neuen Warenwirtschaftssystems, mit dem im ersten Halbjahr 2025 das SAPSystem abgelöst wurde. Für den Systemwechsel gibt es mehrere Gründe: Im neuen Warenwirtschaftssystem lassen sich die Handelsaktivitäten besser und einfach abbilden. Die Bedienung des neuen Systems ist einfacher, sodass die Einarbeitungszeit für neue Mitarbeiter verkürzt werden kann.
Der Umzug der Logistik und die Überarbeitung der damit zusammenhängenden Prozesse waren mit Herausforderungen verbunden, die sich auch auf den Systemwechsel auswirkten. Damit kam es zu ungeplanten Einschränkungen der Lieferfähigkeit und zu höheren Umsatzeinbußen als vorgesehen. Die Anlaufschwierigkeiten sind Stand Anfang August weitestgehend ausgestanden, wenngleich immer noch mehr Einzelthemen zu behandeln sind als geplant.
Immobiliensegment behauptet den Vorjahresumsatz
Das Immobiliensegment (einschließlich PWI) erwirtschaftete im ersten Halbjahr 2025 einen Umsatz von 8,1 Millionen Euro. Der Immobilienumsatz liegt damit exakt auf dem Niveau des Vorjahreszeitraums. Dabei entwickelten sich sowohl die Umsätze aus Vermietung und Verpachtung als auch die Umsätze aus dem Immobilienservice (PWI) stabil. In Summe entwickelte sich das Immobiliengeschäft im ersten Halbjahr 2025 damit erfreulich krisenfest.
Trotz einiger Mieterwechsel und der spürbaren Zurückhaltung potenzieller Mieter bei Anschlussvermietungen blieb der Vermietungsgrad auf Vorjahresniveau bei durchschnittlich 95 Prozent. Zum Halbjahresende konnte der Vermietungsgrad sogar um einen Prozentpunkt auf die langjährige Marke von 96 Prozent gesteigert werden. „Mieterwechsel und damit verbundene kurzzeitige Leerstandsphasen sehen wir nach wie vor als Chance, Flächen aufzuwerten und anschließend höherwertig zu vermieten“, erklärt Immobilienvorstand Benjamin Dierig. Im weiteren Jahresverlauf wird der Vermietungsgrad jedoch sinken, nachdem der frühere Mieter, das Autohaus Schwaba, zum Halbjahr das 13.700 Quadratmeter große Gelände in der Augsburger Straße in Gersthofen geräumt und seinen eigenen Standort bezogen hat. „Mittelfristig wollen wir auf dem Grundstück in Gersthofen Wohnungen bauen“, erklärt Benjamin Dierig seine Pläne. „Als Interimsvermietung werden wir die Immobilien für die nächsten drei bis fünf Jahre gewerblich vermieten.“
Mühlbach-Quartier: Bau läuft deutlich schneller als geplant
Einen überaus positiven Verlauf nahm das derzeit größte Immobilienprojekt, der Wohnbau im Augsburger Mühlbach-Quartier mit 211 Mietwohnungen. Die Bauarbeiten sind zum Halbjahr 2025 weiter gediehen als ursprünglich geplant. Bei einzelnen Baufeldern und Baukörpern beträgt der Vorsprung zwei Monate. Der Baubeginn an den einkommensorientiert geförderten Wohnungen (EOF-Wohnungen) des ersten Bauabschnitts erfolgte im November 2024. Zur Jahresmitte 2025 sind die Rohbauarbeiten an diesem Bauabschnitt weitgehend abgeschlossen. In einem Baukörper wird im August 2025 die Musterwohnung eingerichtet. Damit beginnt auch die Vermarktung deutlich früher als vorgesehen. „Nach derzeitigem Projektstand können die ersten 36 EOF-Wohnungen bereits zum Jahreswechsel 2025 auf 2026 vermietet werden“, freut sich Benjamin Dierig.
Der Baubeginn der frei finanzierten Wohnungen erfolgte im Februar 2025. An diesen Baufeldern liegen die Bauarbeiten im Plan. Nach heutigem Stand wird das Mühlbach-Quartier im März 2027 komplett fertiggestellt sein. Durch die zügige Realisierung des Vorhabens gilt das Mühlbach-Quartier bereits heute als Musterprojekt für den Wohnbau in Augsburg.
Angepasste Prognose für das Restjahr 2025
Für das zweite Halbjahr 2025 rechnet der Dierig-Konzern mit sich weiter verschlechternden Rahmenbedingungen. Angesichts der schwierigen Konsumkonjunktur wird es nicht möglich sein, die im ersten Halbjahr 2025 aufgelaufenen Umsatzverluste aufzuholen. Ziel ist es, die entstandenen Umsatzverluste im zweiten Halbjahr nicht noch weiter zu vergrößern. „Dieses angepasste Ziel ist durchaus ambitioniert, da das zweite Halbjahr für unseren Bettwäschebereich wegen des Weihnachtsgeschäfts traditionell umsatzstärker ist als das erste Halbjahr“, erklärt Ellen Dinges-Dierig. „Veränderungen im Kundenkreis können sich also im zweiten Halbjahr noch stärker auf den Umsatz auswirken als im ersten Halbjahr.“
Der Konzernumsatz wird gemäß der angepassten Prognose 2025 damit gegenüber dem Vorjahr in einer Bandbreite zwischen drei und vier Millionen Euro sinken. Infolge der eingeleiteten Maßnahmen zur Kostensenkung werden die Auswirkungen aus dem rückläufigen Konzernumsatz auf das Ergebnis begrenzt. Der Dierig-Konzern strebt zum Jahresende 2025 an, ein gegenüber dem Vorjahr nur moderat verschlechtertes positives Ergebnis auszuweisen.
– Ende der Mitteilung –
Über Dierig
Die Augsburger Dierig-Gruppe wurde 1805 gegründet. Die textilen Gesellschaften der Dierig-Gruppe sind breit aufgestellt. Sie produzieren designstarke Markenbettwäsche, handeln international mit Roh- und Fertiggeweben vielfältiger Qualitäten, verkaufen technische Textilien und bieten auftragsbezogen Objekttextilien für Hotels, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen an. Im Bereich der Markenbettwäsche gehört Dierig mit den Marken fleuresse und Kaeppel zu den Marktführern im deutschsprachigen Raum.
Die Immobiliensparte verwaltet, entwickelt und vermarktet das umfangreiche Immobilienvermögen des Konzerns und erweitert dieses über Zukäufe. Die Liegenschaften umfassen (Stand 31. Dezember 2024) 482.000 Quadratmeter Grundstücks- und 147.000 Quadratmeter Gewerbemietflächen an den Standorten Augsburg, Gersthofen und Kempten. Durch die Beteiligung an der Peter Wagner Immobilien AG ist Dierig seit 2018 auch im Immobilienservice tätig.
Im Jahr 2024 setzte der 136 Mitarbeiter (Kopfzahl) zählende Dierig-Konzern 50,2 Millionen Euro um, davon 34,6 Millionen im Textilsegment und 15,6 Millionen Euro im Immobiliensegment.
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| 11.08.2025 | Dierig Holding AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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| 14.04.2025 | Dierig Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.05.2025 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
|
Dierig Holding Aktiengesellschaft
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Dierig Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.05.2025 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
14.04.2025 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Dierig Holding Aktiengesellschaft
Augsburg
Wertpapier-Kenn-Nr. 558000 (ISIN DE0005580005)
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Tagesordnung auf einen Blick
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Dierig Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember
2024, des Lageberichts und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2024 einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben
nach den §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024
|
| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2024
|
| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2024
|
| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024
|
| 5. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichtes
|
| 6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands
|
| 7. |
Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates
|
| 8. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Prüfers
für eine etwaige Prüfung des Halbjahresfinanzberichtes 2025
|
Angaben nach der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212
| A1 |
Eindeutige Kennung |
Ordentliche Hauptversammlung 2025 der Dierig Holding Aktiengesellschaft (formale Angabe gemäß EU-DVO: DIE052025oHV)
|
| A2 |
Art der Mitteilung |
Einladung zur Hauptversammlung (formale Angabe gemäß EU-DVO: NEWM)
|
| B1 |
ISIN |
DE0005580005 |
| B2 |
Name des Emittenten |
Dierig Holding Aktiengesellschaft |
| C1 |
Datum der Hauptversammlung |
21. Mai 2025 (formale Angabe gemäß EU-DVO: 20250521)
|
| C2 |
Uhrzeit der Hauptversammlung |
11:00 Uhr (MESZ) (formale Angabe gemäß EU-DVO: 09:00 Uhr UTC)
|
| C3 |
Art der Hauptversammlung |
Ordentliche Hauptversammlung (formale Angabe gemäß EU-DVO: GMET)
|
| C4 |
Ort der Hauptversammlung |
Industrie- und Handelskammer Schwaben, Stettenstraße 1 + 3, 86150 Augsburg |
| C5 |
Aufzeichnungsdatum (Record Date) |
29. April 2025, 24:00 Uhr MESZ (22:00 Uhr UTC; formale Angabe gemäß EU-DVO: 20250429)
|
| C6 |
Uniform Resource Locator (URL) |
https://dierig.de/investor-relations/hauptversammlung |
Vorwort
Sehr geehrte Aktionäre,
hiermit laden wir Sie herzlich zu unserer
ordentlichen Hauptversammlung
am Mittwoch, dem 21. Mai 2025, 11.00 Uhr MESZ,
in die Industrie- und Handelskammer Schwaben, Stettenstraße 1 + 3, 86150 Augsburg, ein.
Als Aktionäre können Sie bzw. Ihre Bevollmächtigten an der Hauptversammlung am 21. Mai 2025 ausschließlich in Präsenz teilnehmen
und entweder persönlich oder durch einen Vertreter über die Tagesordnungspunkte abstimmen.
Sie können auch im Vorfeld der Hauptversammlung, wie gewohnt, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigen, entsprechend
Ihren Weisungen für Sie zu abzustimmen. Auch von Ihnen bevollmächtigte Dritte können das Stimmrecht auf diesem Weg ausüben.
Details können Sie dieser Einladung im Abschnitt „Weitere Angaben zur Einberufung“ entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich in gewohnter Weise zur Hauptversammlung anmelden müssen.
Weitere Informationen zur Hauptversammlung inklusive der zugänglich zu machenden Unterlagen haben wir für Sie auf unserer
Internetseite unter www.dierig.de/investor-relations/hauptversammlung zusammengestellt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir freuen uns, Sie am 21. Mai 2025 wieder persönlich begrüßen zu können!
|
|
Ellen Dinges-Dierig
|
Benjamin Dierig
|
|
Ausschließlich zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird in dieser Einladung die männliche Form verwendet. Alle personenbezogenen
Bezeichnungen und Begriffe gelten für alle Geschlechter gleichermaßen.
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Dierig Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember
2024, des Lageberichts und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2024 einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben
nach den §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024
Zu Tagesordnungspunkt 1 der Hauptversammlung ist entsprechend den gesetzlichen Regelungen kein Beschluss zu fassen. Der Aufsichtsrat
hat bereits den Jahresabschluss festgestellt und den Konzernabschluss gebilligt. Jahresabschluss und Konzernabschluss, Lagebericht
und Konzernlagebericht einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sowie der Bericht des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024 können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.dierig.de/investor-relations/hauptversammlung eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung
am 21. Mai 2025 mündlich erläutert werden.
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| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Dierig Holding AG ausgewiesenen Bilanzgewinn von € 2.175.729,37
wie folgt zu verwenden:
| Ausschüttung einer Dividende von € 0,25 auf jede dividendenberechtigte Stückaktie: |
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| Dies sind bei 4.103.100 dividendenberechtigten Stückaktien |
€ 1.025.775,00 |
| Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen |
€ 700.000,00 |
| Vortrag auf neue Rechnung |
€ 449.954,37 |
| Bilanzgewinn |
€ 2.175.729,37 |
Nach § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss
folgenden Geschäftstag fällig. Eine frühere Fälligkeit kann wegen § 58 Abs. 4 Satz 3 AktG auch im Gewinnverwendungsbeschluss
nicht vorgesehen werden. Die Dividende wird dementsprechend am 26. Mai 2025 fällig.
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den amtierenden Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu
erteilen.
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| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung
zu erteilen.
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| 5. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Gemäß § 162 AktG erstellen Vorstand und Aufsichtsrat jährlich einen Bericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen
gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstandes und des Aufsichtsrates gewährte und geschuldete Vergütung (Vergütungsbericht)
und legen diesen Vergütungsbericht der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vor.
Der Vergütungsbericht fasst die wesentlichen Elemente des Vergütungssystems zusammen und erläutert im Einzelnen die Struktur
und die Höhe der den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2024 gewährten und geschuldeten Vergütung.
Der Vergütungsbericht wurde vom Abschlussprüfer der Gesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
versehen.
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 ist über die Internetseite der Gesellschaft unter www.dierig.de/investor-relations/hauptversammlung
(auch während der Hauptversammlung) zugänglich.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr
2024 zu billigen.
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| 6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands
Gemäß § 120a AktG hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Aktiengesellschaft mindestens alle vier Jahre sowie bei jeder
wesentlichen Änderung des Vergütungssystems über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die
Mitglieder des Vorstands zu beschließen. Zuletzt hat die Hauptversammlung der Dierig Holding AG am 27. Mai 2021 über das Vergütungssystem
für die Vorstandsmitglieder Beschluss gefasst. Daher hat die Beschlussfassung über das Vergütungssystem turnusgemäß in der
ordentlichen Hauptversammlung 2025 zu erfolgen.
Der Aufsichtsrat hat das bisherige Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands in seiner Sitzung vom 4. April 2025 punktuell
angepasst. Die Anpassungen betreffen insbesondere Regelungen, die sich aufgrund des zwischenzeitlichen Ausscheidens von Herrn
Christian Dierig aus dem Vorstand erübrigt haben.
Eine ausführliche Erläuterung des Vergütungssystems ist über die Internetseite der Gesellschaft unter www.dierig.de/investor-relations/hauptversammlung
(auch während der Hauptversammlung) zugänglich.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, das vom Aufsichtsrat beschlossene Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands zu billigen.
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| 7. |
Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Gemäß § 113 Abs. 3 AktG hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft mindestens alle vier Jahre über die Vergütung
der Aufsichtsratsmitglieder zu beschließen; ein die bestehende Vergütung bestätigender Beschluss ist zulässig. Die derzeit
geltende, in § 13 der Satzung geregelte Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats der Dierig Holding AG wurde zuletzt
am 27. Mai 2021 von der Hauptversammlung gebilligt. Die Höhe der Aufsichtsratsvergütung wurde durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 23. Mai 2023 angepasst.
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 13 der Satzung der Dierig Holding AG geregelt und besteht aus einer
festen und einer variablen Vergütung. Der Wortlaut von § 13 der Satzung sowie die Angaben §§ 113 Abs. 3, 87a Abs. 1 AktG sind
über die Internetseite der Gesellschaft unter www.dierig.de/investor-relations/hauptversammlung (auch während der Hauptversammlung)
zugänglich.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, die gemäß Satzung § 13 der Satzung der Gesellschaft bestehenden Vergütungsregelungen
und das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats zu bestätigen.
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| 8. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Prüfers
für eine etwaige Prüfung des Halbjahresfinanzberichtes 2025
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die SONNTAG GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Augsburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 sowie zum Prüfer für eine etwaige Prüfung
des Halbjahresfinanzberichts 2025 zu wählen.
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| II. |
Weitere Angaben zur Einberufung
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| 1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft € 11.000.000,00 und ist in 4.200.000
Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten eingeteilt. Die Dierig Holding AG hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
96.900 Stück eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu.
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| 2. |
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts gem. § 15 Abs. 1 der Satzung sind nur diejenigen Aktionäre
- persönlich oder durch einen Bevollmächtigten - berechtigt, die sich hierfür rechtzeitig unter Beifügung des in § 67c Abs.
3 AktG bestimmten Nachweises ihres Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Der Nachweis und
die Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens am Mittwoch, 14. Mai 2025, 24.00 Uhr MESZ, in Textform (§ 126b BGB) unter nachfolgend genannter Adresse (die Anmeldeadresse) zugehen:
Dierig Holding AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland E-Mail: anmeldung@linkmarketservices.eu Fax: +49 (89) 88 96 906-66
|
Für die Fristwahrung ist der Eingang der Anmeldung bei der Gesellschaft entscheidend.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß § 67c Abs. 3 AktG ist durch den Letztintermediär in Textform in deutscher oder englischer
Sprache (§ 126b BGB) zu erstellen und hat sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Versammlung, also auf Dienstag, den 29. April 2025, 24.00 Uhr MESZ, (der Nachweisstichtag) zu beziehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Berechtigung zur Teilnahme an der gesamten Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Gesellschaft ist
berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen.
Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. Mit dem
Verstreichen des Nachweisstichtags oder der Anmeldung zur Hauptversammlung geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die
Ausübung der Aktionärsrechte und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag maßgeblich,
d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkung auf die Berechtigung zur Ausübung der Aktionärsrechte
oder auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen,
die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts nicht berechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
In der Regel übernehmen die depotführenden Institute die erforderliche Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes
für ihre Kunden. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges depotführendes Institut zu
wenden und eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung zu bestellen.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den teilnahmeberechtigten
Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung von der Anmeldestelle übersandt.
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| 3. |
Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts und Vertretung durch Dritte
| a) |
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten und/oder ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben
wollen, können einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person ihrer Wahl zur
Ausübung von Stimmrechten bevollmächtigen. Auch in diesem Fall haben sich die Bevollmächtigten nach den vorstehenden Bestimmungen
rechtzeitig unter Nachweis des Anteilsbesitzes anzumelden oder durch den Aktionär anmelden zu lassen.
Vollmachten können in Textform in deutscher oder englischer Sprache (§ 126b BGB) gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder
gegenüber der Gesellschaft erteilt werden.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung
die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Ebenso kann der Widerruf durch persönliches Erscheinen des Aktionärs zur Hauptversammlung
erfolgen.
Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Vertreter erklärten
Bevollmächtigung stehen die nachfolgende Postanschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse zur Verfügung:
Dierig Holding AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland E-Mail: vollmachten@linkmarketservices.eu Fax: +49 (89) 88 96 906-66
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Die Vollmacht und der Nachweis der Bevollmächtigung müssen, sofern sie postalisch, via Fax oder E-Mail übermittelt werden,
aus organisatorischen Gründen spätestens am Dienstag, den 20. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), eingegangen sein. Am Tag der Hauptversammlung sind die Erteilung der Vollmacht und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung möglich.
Bei der Bevollmächtigung von Intermediären, also z.B. Kreditinstituten, oder - soweit sie diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellt
sind - Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern und Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung
des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem
solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
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| b) |
Für den Widerruf oder die Änderung einer Vollmacht gelten die unter a) zu deren Erteilung gemachten Ausführungen entsprechend.
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| c) |
Ein Vollmachtsformular und weitere Informationen zur Bevollmächtigung werden den ordnungsgemäß angemeldeten Personen übersandt.
Das Vollmachtsformular wird den Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten auch jederzeit auf Verlangen zugesandt. Die Aktionäre
werden gebeten, Vollmacht vorzugsweise mittels des von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Vollmachtsformulars zu erteilen.
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| d) |
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten an, sich durch die Stimmrechtsvertreter der Dierig Holding
AG vertreten zu lassen. Diejenigen Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht
erteilen möchten, müssen ihre Aktien ebenfalls gemäß den unter Ziff. 3 lit. a) genannten Voraussetzungen ordnungsgemäß zur
Hauptversammlung anmelden. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind ausschließlich berechtigt, aufgrund der ihnen von
dem vollmachtgebenden Aktionär erteilten Weisungen abzustimmen. Ohne eine ausdrückliche und eindeutige Weisung zu den einzelnen
Gegenständen der Tagesordnung werden die Stimmrechtsvertreter der Dierig Holding AG das Stimmrecht nicht ausüben. Diejenigen
Aktionäre, die den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft Vollmacht und Weisungen erteilen wollen, werden gebeten, das ihnen
übersandte Vollmachts- und Weisungsformular zu verwenden. Alternativ wird das Vollmachts- und Weisungsformular den Aktionären
bzw. ihren Bevollmächtigten auch jederzeit auf Verlangen zugesandt.
Vollmacht und Weisungen ordnungsgemäß angemeldeter Aktionäre an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen der Gesellschaft
unter der nachfolgenden Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse, zugehen. Entsprechendes gilt für die Änderung oder den
Widerruf von Vollmacht und Weisungen. Entscheidend ist jeweils der Eingang bei der Gesellschaft.
Dierig Holding AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland E-Mail: vollmachten@linkmarketservices.eu Fax: +49 (89) 88 96 906-66
|
Vollmachten und Weisungen sowie deren Änderung und Widerruf müssen, sofern sie postalisch, via Fax oder E-Mail übermittelt
werden, aus organisatorischen Gründen spätestens am Dienstag, den 20. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), eingegangen sein. Am Tag der Hauptversammlung können Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter an der Ein- und
Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erteilt, geändert oder widerrufen werden.
Informationen zur Stimmrechtsvertretung stehen unseren Aktionären auch im Internet unter www.dierig.de/investor-relations/hauptversammlung
zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft lediglich für die weisungsgebundene Ausübung von Stimmrechten
zur Verfügung stehen.
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| 4. |
Rechte der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
| a) |
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von € 500.000 erreichen
(dies entspricht 190.910 Stückaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an
den Vorstand der Dierig Holding AG zu richten und muss der Gesellschaft spätestens zum Sonntag, den 20. April 2025 bis 24.00 Uhr MESZ zugehen. Entsprechende Verlangen und der Nachweis des erforderlichen Anteilsbesitzes sind schriftlich an folgende Adresse
zu richten:
Dierig Holding AG - Der Vorstand - Kirchbergstraße 23 86157 Augsburg E-Mail: info@dierig.de Deutschland
|
Für die Fristwahrung ist der Eingang des Antrags bei der Gesellschaft entscheidend. Die Antragsteller haben nachzuweisen,
dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis
zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht
und gemäß § 121 Abs. 4a AktG solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass
sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem im Internet unter www.dierig.de/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich gemacht. Die geänderte Tagesordnung wird ferner gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt.
|
| b) |
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Die Aktionäre haben das Recht, Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten
sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern im Vorfeld der Hauptversammlung nach
Maßgabe der nachstehenden Ausführungen zu übermitteln.
Gegenanträge sind unter Angabe des Namens des Aktionärs schriftlich an
Dierig Holding AG Kirchbergstraße 23 86157 Augsburg Deutschland E-Mail: info@dierig.de
|
zu senden.
Die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens Dienstag, den 6. Mai 2025, 24.00 Uhr MESZ, auf den genannten Kommunikationswegen eingegangenen Gegenanträge und eine etwaige Stellungnahme der Verwaltung werden im
Internet unter www.dierig.de/investor-relations/hauptversammlung zugänglich gemacht. Für die Fristwahrung ist der Eingang
des Gegenantrags bei der Gesellschaft entscheidend.
Unter bestimmten Umständen wird ein fristgemäß eingegangener Gegenantrag nicht zugänglich gemacht. Das gilt insbesondere dann,
wenn sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde, wenn der Gegenantrag zu einem gesetz- oder satzungswidrigen
Beschluss der Hauptversammlung führen würde oder wenn eine Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder
irreführende Angaben oder wenn sie Beleidigungen enthält. Eine Begründung des Gegenantrags muss auch dann nicht zugänglich
gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gelten die vorstehenden
Absätze einschließlich der Angaben zur Adressierung sinngemäß mit der Maßgabe, dass der Vorstand den Wahlvorschlag auch dann
nicht zugänglich machen muss, wenn der Vorschlag nicht den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Vorgeschlagenen sowie Angaben
zu seiner Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten angibt (§ 127 AktG).
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| c) |
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
soweit diese Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG).
Das Fragerecht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen.
Da der hiermit einberufenen Hauptversammlung u.a. der Konzernabschluss und Konzernlagebericht vorgelegt werden, erstreckt
sich das Fragerecht auch auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.
Nach § 16 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ist der Vorsitzende der Versammlung ermächtigt, das Frage- und Rederecht der
Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.
Außerdem ist der Vorstand berechtigt, in bestimmten im Aktiengesetz abschließend geregelten Fällen (§ 131 Abs. 3 AktG) die
Auskunft zu verweigern. Das gilt insbesondere insoweit, als die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen oder soweit
sich der Vorstand durch die Erteilung der Auskunft strafbar machen würde.
|
| d) |
Erklärung von Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
Aktionäre und deren Bevollmächtigte haben die Möglichkeit, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung in der Versammlung
am Wortmeldetisch zur Niederschrift des Notars zu erklären.
|
Erläuterungen zu den vorstehenden Rechten der Aktionäre nach den §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, und 131 Abs. 1 AktG, sind
auch im Internet unter www.dierig.de/investor-relations/hauptversammlung abrufbar.
|
| 5. |
Informationen nach § 124a AktG; Internetseite der Gesellschaft
Diese Einberufung, die der Hauptversammlung vorzulegenden Unterlagen und die weiteren in § 124a AktG genannten Informationen
sind im Internet (auch während der Hauptversammlung) unter www.dierig.de/investor-relations/hauptversammlung zugänglich.
|
| 6. |
Informationen zum Datenschutz für Aktionäre
Die Dierig Holding AG verarbeitet personenbezogene Daten (d.h. Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl,
Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte, gegebenenfalls Name, Vorname und Anschrift des vom jeweiligen
Aktionär benannten Aktionärsvertreters) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären und ggf. Aktionärsvertretern
die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von den
Aktionären selbst im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben wurden, übermittelt die depotführende Bank sie an
die Gesellschaft.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre ist für die Ausübung ihrer Rechte in der Hauptversammlung, z.B.
zum Versand der Eintrittskarten, zur Bearbeitung von Gegenanträgen, zur Erstellung des Teilnehmerverzeichnisses oder zur Ermittlung
der Abstimmungsergebnisse, zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Dierig Holding AG, die Sie unter der unten
angegebenen Adresse per Post oder E-Mail erreichen können, die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
der personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO i.V.m. §§ 118 ff. AktG (in der jeweils geltenden Fassung).
Die Dienstleister, die von der Dierig Holding AG zum Zwecke der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten
von der Dierig Holding AG nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich
sind. Sie verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Dierig Holding AG im Rahmen einer schriftlich vereinbarten
Auftragsdatenvereinbarung. Im Übrigen können personenbezogene Daten Aktionären, Aktionärsvertretern und Dritten zur Verfügung
gestellt werden, indem sie zum Beispiel in das aufgrund gesetzlicher Vorschriften zu erstellende und unter den Voraussetzungen
des § 129 Abs. 4 AktG einzusehende Teilnehmerverzeichnis aufgenommen werden.
Die Dierig Holding AG speichert die personenbezogenen Daten nur so lange, wie dies für die vorgenannten Zwecke erforderlich
bzw. vom Gesetz zwingend vorgeschrieben ist. Für die im Zusammenhang mit Hauptversammlungen erfassten Daten beträgt die Speicherdauer
regelmäßig bis zu drei Jahre.
Die Aktionäre haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich
der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Diese Rechte können sie gegenüber der Dierig Holding AG unentgeltlich über
die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
Die Kontaktdaten der Gesellschaft als Verantwortlicher im Sinn von Art. 4 Nr. 7 DSGVO lauten:
Dierig Holding AG, Kirchbergstraße 23, 86157 Augsburg, Tel. +49 (0) 821 - 52 10-395, E-Mail: info@dierig.de.
Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der Dierig Holding AG lauten:
Maximilian Hartung, SECUWING GmbH Co. KG | Datenschutz Agentur, Frauentorstraße 9, 86152 Augsburg Telefon: +49 (0) 821 - 90786450, E-Mail: epost@datenschutz-agentur.de
Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu. Sie erreichen
unseren Datenschutzbeauftragten ebenfalls unter den zuvor angegebenen Kontaktdaten.
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Augsburg im April 2025
Dierig Holding AG
Der Vorstand
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14.04.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Dierig Holding Aktiengesellschaft |
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Kirchbergstraße 23 |
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86157 Augsburg |
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Deutschland |
| E-Mail: |
info@dierig.de |
| Internet: |
https://www.dierig.de/ |
| ISIN: |
DE0005580005 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2117502 14.04.2025 CET/CEST
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| 14.04.2025 | Dierig-Konzern verbessert in schwierigem Umfeld 2024 das Ergebnis und kündigt höhere Dividende an
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Dierig Holding AG
/ Schlagwort(e): Jahresergebnis/Dividende
Dierig-Konzern verbessert in schwierigem Umfeld 2024 das Ergebnis und kündigt höhere Dividende an
14.04.2025 / 10:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Dierig-Konzern verbessert in schwierigem Umfeld 2024 das Ergebnis und kündigt höhere Dividende an
- Konzernumsatz stieg 2024 in einem von Konsumverzicht und einer schwierigen Immobilienkonjunktur geprägten Umfeld um 0,4 Prozent auf 50,2 Millionen Euro
- Vorsteuerergebnis mit 4,4 Millionen Euro deutlich über dem Vorjahreswert mit 3,7 Millionen Euro
- Dividendenvorschlag für 2024 in Höhe von 25 Cent je Aktie – Steigerung um 25 Prozent
- Baubeginn für Mühlbach-Quartier erfolgt: rund 210 neue Wohnungen werden Wohnungsnot in Augsburg lindern
- Ausblick auf 2025 angesichts weltpolitischer Verwerfungen verhalten
Augsburg, 14. April 2025 – Der Dierig-Konzern konnte sich im Jahr 2024 erfolgreich gegen den allgemeinen Abwärtstrend stemmen. Während in Deutschland die Wirtschaftsleistung 2024 schrumpfte und sich auch auf den meisten Textilmärkten im Ausland große Kaufzurückhaltung zeigte, steigerte der Dierig-Konzern 2024 seinen Umsatz um 0,2 Millionen Euro oder 0,4 Prozent auf 50,2 Millionen Euro. Davon entfallen 34,6 Millionen Euro (im Vorjahr 35,4 Millionen Euro) auf das Textilsegment und 15,6 Millionen Euro (im Vorjahr 14,6 Millionen Euro) auf das Immobiliensegment.
Vor dem Hintergrund der schwierigen Wirtschaftslage in vielen Teilmärkten bewertet der Vorstand der Dierig Holding AG, Ellen Dinges-Dierig und Benjamin Dierig, die Umsatzentwicklung als gut. Noch besser als die Umsatzentwicklung verlief 2024 die Ertragsentwicklung. Das Ergebnis vor Ertragsteuern des Dierig-Konzerns beziffert sich im Geschäftsjahr 2024 auf 4,4 Millionen Euro und lag damit deutlich über dem Vorjahreswert in Höhe von 3,7 Millionen Euro. Beide Segmente des Dierig-Konzerns weisen für 2024 erneut ein positives und gegenüber dem Vorjahr verbessertes Ergebnis aus.
Dividendenerhöhung um 25 Prozent vorgeschlagen
Aufgrund dieser Ergebnisentwicklung schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Dierig Holding AG der Hauptversammlung vom 21. Mai 2025 vor, für das Geschäftsjahr 2024 eine Dividende in Höhe von 25 Eurocent je dividendenberechtigter Aktie auszuschütten, gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung um fünf Eurocent.
„Eine Dividendenerhöhung um 25 Prozent ist in der schwierigen gesamtwirtschaftlichen Lage keine Selbstverständlichkeit“, betont Ellen Dinges-Dierig. Benjamin Dierig bekräftigt: „Wir haben in einer Zeit, in der die Kunden im Textilsegment wie Immobiliensegment ihr Geld zusammenhalten, gut gewirtschaftet.“
Textilsegment trotzt Kundeninsolvenzen und verbessert das Ergebnis
Das Textilsegment erlöste im Jahr 2024 einen konsolidierten Umsatz in Höhe von 34,6 Millionen Euro und blieb damit um 0,8 Millionen Euro oder 2,3 Prozent unter dem Vorjahresumsatz in Höhe von 35,4 Millionen Euro. Im Inland belief sich der Textilumsatz auf 20,6 Millionen Euro (im Vorjahr 21,3 Millionen Euro). Im Ausland setzten die textilen Gesellschaften 14,0 Millionen Euro um (im Vorjahr 14,1 Millionen Euro). Die textile Exportquote stieg im Berichtsjahr auf 40,5 Prozent (im Vorjahr 39,8 Prozent).
Der rückläufige Textilumsatz ist zum größten Teil ein Ergebnis von Großkundeninsolvenzen. „Zudem haben wir im internationalen Gewebehandel auf margenschwache und risikobehaftete Exportgeschäfte verzichtet“, kommentiert Ellen Dinges-Dierig die Geschäftsentwicklung. „Einzelne Textilgesellschaften und Geschäftsfelder mussten dadurch Umsatzeinbußen hinnehmen.“ Dennoch beurteilt Ellen Dinges-Dierig die Umsatzentwicklung im Textilsegment in Summe als zufriedenstellend: „Dank unserer Qualitätsstrategie vor allem im Bettwäschebereich ist es uns 2024 abermals gelungen, bei geringeren Segmentumsätzen das operative Ergebnis gegenüber dem Vorjahr zu verbessern.“
Immobiliensegment wächst insbesondere im Bereich Immobilienservice
Das Immobiliensegment erwirtschaftete im Jahr 2024 einen Umsatz von 15,6 Millionen Euro und steigerte den Umsatz damit um 1,0 Millionen Euro oder 6,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr mit 14,6 Millionen Euro. Der Umsatz aus Vermietung und Verpachtung blieb dabei gegenüber dem Vorjahr weitgehend stabil. Der Vermietungsgrad sank geringfügig um einen Prozentpunkt von 96 Prozent auf 95 Prozent. Immobilienvorstand Benjamin Dierig: „Angesichts der Flaute bei Gewerbeflächen können wir mit unserem Vermietungsgrad sehr zufrieden sein. Unser Leerstand ist meist bedingt durch Umbaupausen.“
Ursächlich für die positive Umsatzentwicklung im Immobiliensegment sind vornehmlich Zuwächse im Immobilienservice. Die PWI AG, die im Dierig-Konzern dieses Geschäftsfeld abdeckt, entwickelte sich 2024 trotz des teilweise schwierigen Geschäftsumfeldes sehr erfreulich. Weitere Umsatzsteigerungen im Immobiliensegment resultierten aus Anpassungen der Indexmieten bei bestehenden Mietverträgen und Neuvermietungen zu höherwertigen Konditionen.
Erfolge bei der Unternehmensentwicklung
„2024 haben wir viel Energie in die Krisenbewältigung stecken müssen“, erklärt Ellen Dinges-Dierig. „Umso erfreulicher ist es, dass wir auch die Unternehmensentwicklung vorantreiben konnten.“
Im Immobiliensegment war das wesentliche Ereignis der Beginn der Hochbauarbeiten des ersten Bauabschnitts im Mühlbach-Quartier. Mit Realisierung des Projekts mit rund 210 Mietwohnungen steigt Dierig in Augsburg in das Geschäft als Wohnungsvermieter ein.
Mit dem Bau von 85 einkommensorientiert geförderten Wohnungen (sogenannte EOF-Wohnungen) in Sozialbindung wurde im November 2024 begonnen. Der Baubeginn für die verbleibenden rund 125 frei finanzierten Wohnungen erfolgte im ersten Quartal 2025. „Unabhängig davon, ob gefördert oder frei finanziert: Wir schaffen bezahlbaren Wohnraum und leisten damit unseren Beitrag, die Wohnungsnot in Augsburg zu lindern“, erklärt Benjamin Dierig. Als Bauzeit sind knapp zwei Jahre veranschlagt, wobei bezugsfertige Wohnungen in fertiggestellten Baukörpern unverzüglich vermietet werden sollen.
Auch im Textilsegment gab es wesentliche Fortschritte. Die Bettwäschemarke fleuresse entwickelte die gemeinsame Strategie für den Aktionsraum Deutschland – Österreich – Schweiz (D-A-CH) weiter und arbeitete an deren Umsetzung, weiterhin trieb die Marke den Markteinstieg in die ASEAN-Region voran. Ebenso ging das Textilsegment 2024 die weitere Prozessoptimierung an.
Zudem verbesserte Dierig 2024 die Nachhaltigkeitsleistung, etwa auf dem Weg, den Anteil an Plastikverpackungen im Bettwäschebereich weiter zu reduzieren. Große Teile des Sortiments sind mittlerweile als unverpackte Ware oder in einer plastikfreien Umverpackung erhältlich. Teilweise beschränkt sich der Plastikanteil nur noch auf Kleinteile wie Klettverschlüsse.
Ausblick für 2025 geprägt von wachsender geopolitischer Instabilität
Der Ausblick auf das Jahr 2025 fällt verhalten aus. „Nach der Bundestagswahl hatten wir auf stabile Rahmenbedingungen gehofft, aber nun führen die geopolitischen Rahmenbedingungen zu einer starken Verunsicherung der Konsumenten. Das wird sich auch in unserem Textilsegment bemerkbar machen“, erklärt Ellen Dinges-Dierig. Zusätzlich werden 2025 die Auswirkungen von Großkundeninsolvenzen die Umsatzentwicklung weiter belasten.
Auch im Immobiliensegment nimmt die Verunsicherung unter gewerblichen Mietern zu, wie Benjamin Dierig betont: „Unternehmen sind bei Standortentscheidungen sehr vorsichtig geworden und tendieren eher zur Verkleinerung ihrer Mietflächen als zum Ausbau.“
Weiterhin wird die Prognose von unternehmensinternen Entwicklungen beeinflusst. Im Textilsegment sind die angestrebten Prozessoptimierungen mit Anlaufkosten verbunden, im Immobiliensegment steht Mitte des Jahres der lange im Voraus angekündigte Auszug eines Großmieters an. Die freigewordenen Gebäude sollen einer gewerblichen Interimsnutzung zugeführt, mittelfristig aber ebenfalls für den Bau von Mietwohnungen genutzt werden.
In Summe rechnet der Dierig-Konzern für 2025 mit Umsatzrückgang in der Größenordnung von zwei Millionen Euro und einem moderat sinkenden Ergebnis.
– Ende der Mitteilung –
Über Dierig
Die Augsburger Dierig-Gruppe wurde 1805 gegründet. Die textilen Gesellschaften der Dierig-Gruppe sind breit aufgestellt. Sie produzieren designstarke Markenbettwäsche, handeln international mit Roh- und Fertiggeweben vielfältiger Qualitäten, verkaufen technische Textilien und bieten auftragsbezogen Objekttextilien für Hotels, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen an. Im Bereich der Markenbettwäsche gehört Dierig mit den Marken fleuresse und Kaeppel zu den Marktführern im deutschsprachigen Raum.
Die Immobiliensparte verwaltet, entwickelt und vermarktet das umfangreiche Immobilienvermögen des Konzerns und erweitert dieses über Zukäufe. Die Liegenschaften umfassen (Stand 31. Dezember 2024) 482.000 Quadratmeter Grundstücks- und 147.000 Quadratmeter Gewerbemietflächen an den Standorten Augsburg, Gersthofen und Kempten. Durch die Beteiligung an der Peter Wagner Immobilien AG ist Dierig seit 2018 auch im Immobilienservice tätig.
Im Jahr 2024 setzte der 136 Mitarbeiter (Kopfzahl) zählende Dierig-Konzern 50,2 Millionen Euro um, davon 34,6 Millionen im Textilsegment und 15,6 Millionen Euro im Immobiliensegment.
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| 07.04.2025 | Dierig Holding AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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Dierig Holding AG
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Dierig Holding AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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| 16.08.2024 | Dierig-Konzern hält zum Halbjahr 2024 den Umsatz knapp und verbessert das Ergebnis
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Dierig Holding AG
/ Schlagwort(e): Halbjahresergebnis/Halbjahresbericht
Dierig-Konzern hält zum Halbjahr 2024 den Umsatz knapp und verbessert das Ergebnis
16.08.2024 / 10:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Dierig-Konzern hält zum Halbjahr 2024 den Umsatz knapp und verbessert das Ergebnis
- Konzernumsatz im ersten Halbjahr mit 25,3 Millionen Euro knapp auf Vorjahresniveau
- Vorsteuerergebnis mit 2,0 Millionen Euro gegenüber 1,5 Millionen Euro im Vorjahreszeitraum deutlich verbessert
- Textil- und Immobiliensegment bleiben in der Gewinnzone
- Bettwäsche: Black-Premium-Kollektion von fleuresse gelingt der Aufstieg ins Luxus-Segment
- Verhaltene Prognose für 2024: Konjunktur im Textil- wie Immobiliensegment weiter eingetrübt
- Ungewissheit über den Baubeginn des Mühlbach-Quartiers
Augsburg, 16. August 2024 – Obwohl die Umsatzentwicklung in vielen Teilbereichen des Textilsegments herausfordernd war, blickt der Dierig-Konzern auf ein in Summe erfolgreiches erstes Halbjahr 2024. Das Textilsegment wie das Immobiliensegment blieben in der Gewinnzone. Beim Halbjahresergebnis zeigte sich der Dierig-Konzern sogar deutlich verbessert und steigerte den Gewinn vor Steuern auf 2,0 Millionen Euro gegenüber 1,5 Millionen Euro im Vorjahreszeitraum. Aufgrund der sich weiter eintrübenden Konjunktur fällt der Ausblick auf das zweite Halbjahr allerdings verhalten aus. Dierig erwartet für 2024 einen leicht rückläufigen Konzernumsatz. Das Ergebniswachstum wird sich laut Prognose im zweiten Halbjahr gegenüber dem ersten Halbjahr verlangsamen, gleichwohl soll das Ergebnis im deutlich positiven Bereich bleiben.
Zum Halbjahr 2024 erlöste der Dierig-Konzern einen konsolidierten Umsatz in Höhe von 25,3 Millionen Euro, was gegenüber dem Vorjahreszeitraum mit 25,6 Millionen Euro einen Rückgang um 1,1 Prozent bedeutet. Der Textilumsatz lag mit 17,2 Millionen Euro um 3,9 Prozent unter und der Immobilienumsatz mit 8,1 Millionen Euro um 5,2 Prozent über Vorjahresniveau. Trotz der leicht rückläufigen Umsatzentwicklung liegt das Vorsteuerergebnis mit 2,0 Millionen Euro deutlich über dem Vorjahr mit 1,5 Millionen Euro. Dabei lagen beide Segmente in der Gewinnzone.
Dass zum Halbjahr auch das Textilsegment schwarze Zahlen schreibt, ist für Vorstand Ellen Dinges-Dierig keine Selbstverständlichkeit: „Wenn den Menschen das Vertrauen fehlt, schlägt das auf die Kauflaune. Nahezu der gesamte Nonfood-Handel befand sich 2024 in einer tiefen Krise. Viele Einzelhändler, auch große und namhafte, gingen in diesem Jahr in die Insolvenz, wobei die vielen Insolvenzmeldungen dann wieder negativ auf die Kauflaune der Konsumenten schlagen. Die Flaute im Konsum spüren natürlich auch wir als Lieferant des Einzelhandels.“
Kaeppel leidet unter Galeria-Insolvenz, fleuresse steigt in Luxusmarkt auf
Die schlechte Konsumkonjunktur zeigte im Textilsegment jedoch unterschiedlich starke Auswirkungen. Erwartungsgemäß ging der Umsatz der Marke Kaeppel deutlich zurück. Hier fehlt seit der neuerlichen Insolvenz der Kaufhauskette Galeria Karstadt Kaufhof im Januar 2024 der Umsatz der zwischenzeitlich geschlossenen Kaufhäuser. Auch das Schweiz-Geschäft blieb unter dem Vorjahreszeitraum. Umsatzzuwächse verzeichnete dafür die österreichische Landesgesellschaft Christian Dierig GmbH, die sich mit höherpreisiger Ware der Marke fleuresse an den Fachhandel in Österreich und in den CEE-Staaten wendet. Im Vorjahr war die Umsatzentwicklung stark von der Insolvenz des Großkunden kikaLeiner betroffen, in deren Folge die Möbelhauskette 23 Häuser und damit mehr als die Hälfte ihrer Filialen schloss. Durch die Gewinnung eines neuen Großkunden – erstmals ist fleuresse auch bei XXXLutz Österreich als Lieferant gelistet – und der Sortimentserweiterung bei Bestandskunden konnte Dierig in Österreich im ersten Halbjahr 2024 den Umsatzverlust wenigstens in Teilen aufholen.
Positiv entwickelten sich die Umsätze der deutschen fleuresse GmbH. „Hier trug unsere neue Markenpositionierung Früchte“, freut sich Ellen Dinges-Dierig. „Besonders gut kommt im Handel unsere Black-Premium-Kollektion an.“ Erhältlich ist die qualitativ wie preislich im Premium-Segment angesiedelte Kollektion in immer mehr Kaufhäusern, Möbelhausketten und Fachgeschäften. In der Schweiz wurde die Kollektion sogar von einem Fachgeschäft, das sonst nur Bettwäsche im Luxussegment führt, ins Sortiment aufgenommen.
Im internationalen Gewebehandel, dem zweiten textilen Standbein neben dem Bettwäschegeschäft, konnte Dierig in einem sehr widrigen konjunkturellen Umfeld den Umsatz knapp auf dem Niveau des Vorjahreszeitraums halten. Das Kerngeschäft mit Meterware verlief verhalten, im Handel mit technischen Textilien zeigte sich ebenfalls Kaufzurückhaltung.
Immobiliensegment zeigt Umsatzwachstum
Das Immobiliensegment blieb mit einem Umsatzwachstum von 5,2 Prozent auf Erfolgskurs. Die Umsatzsteigerung ist auf Nachvermietungen zu besseren Konditionen und auf Anpassungen bei Index-Mieten zurückzuführen. Zudem trug das Geschäft im Immobilienservice zur Umsatzsteigerung bei.
Trotz einiger Mieterwechsel und der spürbaren Zurückhaltung potenzieller Mieter bei Anschlussvermietungen blieb der Vermietungsgrad auf Vorjahresniveau bei 96 Prozent. „Mieterwechsel und damit verbundene kurzzeitige Leerstandsphasen sehen wir nach wie vor als Chance, Flächen aufzuwerten und anschließend höherwertig zu vermieten“, erklärt Immobilienvorstand Benjamin Dierig. „In Summe entwickelte sich unser Immobiliengeschäft im ersten Halbjahr 2024 erfreulich krisenfest.“
Einkommensorientiert geförderter Wohnbau im Mühlbach-Quartier
2024 kam auch wieder Bewegung in das derzeit größte Immobilienprojekt, den geplanten Wohnbau im Augsburger Mühlbach-Quartier mit rund 211 Mietwohnungen. Dieses Projekt war Ende 2022 aufgrund gestiegener Bauzinsen und höherer Baukosten verschoben worden. Seither wurden lediglich die Erschließungsmaßnahmen fortgeführt. Um die Baukosten zu senken, entwickelte Dierig zwischenzeitlich Alternativpläne, bei denen unter anderem auf kostenintensive Kellergeschosse und Tiefgaragenplätze verzichtet wird. Weiterhin bemühte sich Dierig darum, den Anteil einkommensorientiert geförderter Wohnungen zu erhöhen. Diese Herangehensweise stieß bei der Stadt Augsburg auf offene Ohren. Angesichts der zunehmenden Wohnungsnot in Augsburg unterstützte die Stadt aktiv die Umplanungen zur Errichtung von 83 einkommensorientiert geförderten Wohnungen, die Dierig in einem ersten Bauabschnitt errichten will.
„Leider hat uns Ende Juli 2024 die Förderstelle der Stadt Augsburg darüber informiert, dass die von der Bayerischen Staatsregierung bereitgestellten Mittel für die Wohnungsbauförderung für dieses Jahr bereits aufgebraucht sind“, berichtet Benjamin Dierig. „Gegenwärtig wissen wir nicht, ob wir mit unserem Antrag in diesem Jahr noch Erfolg haben werden.“
„Vielleicht entschließt sich die Staatsregierung angesichts der Wohnungsnot in den Städten dazu, die Fördermittel für dieses Jahr noch aufzustocken“, so Dierig. Falls nicht, müsste das Projekt für einige Monate ruhen, bis ausreichend erneute Fördermittel bereitstehen.
Prognose für das Restjahr 2024 geprägt von weiterer Zurückhaltung im Konsum
Für das zweite Halbjahr 2024 rechnet der Dierig-Konzern mit sich weiter verschlechternden Rahmenbedingungen. Nicht nur im konjunkturabhängigen Textilsegment, auch im Immobiliensegment wird das Geschäft zunehmend schwieriger, da potenzielle Mieter bei Neu- und Anschlussvermietungen Zurückhaltung an den Tag legen.
Infolge dieser Eintrübung der geschäftlichen Lage wird auch der Konzernumsatz gegenüber dem Vorjahr leicht sinken. Dies soll sich aber nicht direkt im Ergebnis widerspiegeln. Geplant ist, das gute Ergebnis mit 2,0 Millionen Euro aus dem ersten Halbjahr leicht auszubauen. Dabei erwartet Dierig sowohl im Textilsegment wie im Immobiliensegment ein positives Ergebnis.
– Ende der Mitteilung –
Über Dierig
Die Augsburger Dierig-Gruppe wurde 1805 gegründet. Die textilen Gesellschaften der Dierig-Gruppe sind breit aufgestellt. Sie produzieren designstarke Markenbettwäsche, handeln international mit Roh- und Fertiggeweben vielfältiger Qualitäten, verkaufen technische Textilien und bieten auftragsbezogen Objekttextilien für Hotels, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen an. Im Bereich der Markenbettwäsche gehört Dierig mit den Marken fleuresse und Kaeppel zu den Marktführern im deutschsprachigen Raum.
Die Immobiliensparte verwaltet, entwickelt und vermarktet das umfangreiche Immobilienvermögen des Konzerns und erweitert dieses über Zukäufe. Die Liegenschaften umfassen (Stand 31. Dezember 2023) rund 513.000 Quadratmeter Grundstücks- und rund 143.800 Quadratmeter Gebäudeflächen an den Standorten Augsburg, Gersthofen und Kempten. Durch die Beteiligung an der Peter Wagner Immobilien AG ist Dierig seit 2018 auch im Immobilienservice tätig.
Im Jahr 2023 setzte der 137 Mitarbeiter (Kopfzahl) zählende Dierig-Konzern 50,0 Millionen Euro um, davon 35,4 Millionen Euro im Bereich Textil und 14,6 Millionen Euro im Bereich Immobilien.
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