| 19.05.2026 | GFT beschleunigt die Transformation von Legacy-Systemen für skalierbare KI-Anwendungen
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GFT Technologies SE
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GFT beschleunigt die Transformation von Legacy-Systemen für skalierbare KI-Anwendungen
19.05.2026 / 10:28 CET/CEST
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GFT beschleunigt die Transformation von Legacy-Systemen für skalierbare KI-Anwendungen
Ein KI-gestützter Ansatz verbindet Architektur-Expertise und Automatisierung, um gewachsene IT-Landschaften in skalierbare, KI-fähige Plattformen zu überführen
Stuttgart, 19. Mai 2026 – Während Unternehmen ihre Investitionen in künstliche Intelligenz massiv ausbauen, entwickelt sich veraltete IT zunehmend zum entscheidenden Engpass für Skalierung. Jahrzehntealte Systeme bremsen Innovationen, erhöhen operative Risiken und verhindern, dass KI-Initiativen ihr volles Potenzial entfalten.
KI allein kann diese Herausforderung nicht lösen. Um die wachsende Lücke zwischen KI-Strategie und operativer Realität zu schließen, hat GFT mit dem AI Modernization Offering einen neuen, KI-gestützten Ansatz zur Modernisierung komplexer Legacy-Landschaften entwickelt.
Branchenübergreifend stehen Unternehmen unter wachsendem Druck: End-of-Life-Technologien wie COBOL, VB6 oder veraltete Java-Stacks, schrumpfende Talentpools, steigende Betriebskosten und zunehmende regulatorische Anforderungen verschärfen die Situation. Gleichzeitig verhindern fragmentierte Datenarchitekturen, dass KI und Advanced Analytics echten Geschäftswert liefern.
Modernisierung ist damit keine Option mehr – sie ist eine geschäftskritische Voraussetzung für Wachstum, Compliance und Wettbewerbsfähigkeit.
KI-Modernisierung als strategische Transformation
Moderne agentenbasierte KI-Modelle können Legacy-Code analysieren, Abhängigkeiten aufdecken und Transparenz schaffen. Doch echte Modernisierung erfordert weit mehr als Sichtbarkeit: Sie verlangt ein grundlegendes Umdenken in der Architektur, reduzierte Komplexität und die Fähigkeit, Systeme schnell an Markt- und regulatorische Anforderungen anzupassen.
Der AI-Modernization-Ansatz von GFT adressiert genau diese Herausforderung. Er verbindet KI-gestütztes Systemverständnis mit tiefgehender Engineering-Expertise, um komplette Legacy-Landschaften zu modernisieren – von Kernplattformen und Anwendungen bis hin zu Integrations- und Datenebenen.
Das umfasst unter anderem:
- End-to-End-Modernisierung über Core-, Mid-Tier-, Desktop-, Integrations- und Daten-Layer hinweg
- Schnelle Analyse von Abhängigkeiten, Identifikation von Modernisierungspfaden sowie Bewertung von Kosten, Risiken und ROI
- Architekturgetriebene Transformation mit API-first-, eventgetriebenen und Cloud-nativen Zielarchitekturen
- KI-gestütztes Systemverständnis kombiniert mit menschlicher Architekturkompetenz, Validierung und Migration
- Bewährte Accelerators und Assets aus Modernisierungsprogrammen in Europa und Amerika
- Messbare Ergebnisse wie Kostensenkung, Leistungssteigerung und regulatorische Konformität
Angetrieben durch Wynxx, GFTs Multi-Agenten-KI-Plattform, geht der Ansatz weit über reine Code-Konvertierung hinaus. Er ermöglicht großflächige Systemanalysen, die automatisierte Extraktion von Geschäftslogik sowie eine gesteuerte Transformation inklusive integrierter Tests und Dokumentation. So lassen sich Modernisierungsprogramme deutlich beschleunigen – ohne Abstriche bei Kontrolle, Stabilität oder funktionaler Integrität.
„Technische Altlasten in großen Organisationen gehören zu den größten Hindernissen für Effizienz, Time-to-Market, regulatorische Compliance und insbesondere für die Nutzung von KI“, sagt Marco Santos, Global CEO von GFT. „KI eröffnet neue Wege, um die Modernisierung von Legacy-Systemen zu beschleunigen – und ermöglicht es Unternehmen, Intelligenz direkt in ihre Geschäftsprozesse zu integrieren.“
Messbarer Mehrwert für Kunden
Durch die Kombination von KI, menschlicher Expertise und erprobter Methodik stellt GFT sicher, dass Modernisierung nicht auf eine reine Code-Übersetzung reduziert wird. Stattdessen entsteht eine kontrollierte, architekturgetriebene Transformation, die geschäftskritisches Wissen bewahrt und gleichzeitig technische Schulden abbaut.
Auf Basis industrialisierter Delivery-Modelle und jahrzehntelanger Erfahrung in regulierten Umfeldern erzielt GFT messbare Ergebnisse, darunter:
- 25–60 % geringere Betriebskosten
- 25–30 % schnellere Time-to-Market
- KI-fähige Kernsysteme und Datenplattformen
- Integrierte regulatorische Resilienz und Nachvollziehbarkeit
Für Unternehmen bedeutet das schnellere Innovationszyklen, verbesserte Interoperabilität und eine skalierbare Grundlage für KI-getriebene Geschäftsmodelle.
Führende Cloud-Anbieter bestätigen GFTs Expertise bei der Modernisierung von Legacy-Systemen im großen Maßstab.
Mit der AWS Mainframe Modernization Competency zählt GFT weltweit zu einem ausgewählten Partnerkreis und steht für einen architekturgetriebenen Ansatz, der strategische Governance mit KI-basierter Transformation verbindet – unterstützt durch die Multi-Agenten-Plattform Wynxx.
Zudem unterstreicht die Auszeichnung als Google Cloud Partner of the Year 2026 für Infrastructure Modernization in Lateinamerika – bereits zum zweiten Mal in Folge – die Kompetenz von GFT, groß angelegte Modernisierungsprogramme mit messbarem Geschäftswert umzusetzen.
Ergänzt wird dies durch die langjährige Partnerschaft von GFT mit Microsoft, die auf mehr als einem Jahrzehnt gemeinsamer Modernisierungsprogramme seit 2013 basiert. Ausdruck dieser engen Zusammenarbeit ist der Status als Microsoft Solutions Partner in den Bereichen Infrastructure, Data & AI sowie Digital & App Innovation auf Azure. Hinzu kommen Specialist-Auszeichnungen für Infrastructure und Database Migration sowie die 2026 erneut bestätigte Spezialisierung „Advanced Analytics on Azure“.
Diese Anerkennungen und Partnerschaften basieren auf erfolgreichen Projekten in komplexen Produktionsumgebungen und belegen GFTs Erfahrung, geschäftskritische Systeme im großen Maßstab zu modernisieren.
Skalierung durch ein globales Delivery-Modell
Zur Industrialisierung und globalen Skalierung dieses Ansatzes hat GFT ein dediziertes AI Modernization Center of Excellence (CoE) aufgebaut. Dort werden spezialisierte Engineering-Kompetenzen, bewährte Transformations-Assets und KI-gestützte Tools gebündelt, um groß angelegte Modernisierungsprogramme branchen- und regionsübergreifend umzusetzen.
Mit diesem Ansatz positioniert GFT Modernisierung als geschäftskritische Transformation – und ermöglicht es Unternehmen, den Wert ihrer bestehenden Systeme zu erschließen und zukunftssichere, resiliente digitale Plattformen aufzubauen.
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Ihre Kontakte
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Head of Marketing & Communications
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+49 711 62042-383 andreas.herzog@gft.com |
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Über GFT
GFT Technologies ist ein verantwortungsvolles, KI-zentriertes globales Unternehmen im Bereich der digitalen Transformation. Wir konzipieren fortschrittliche Lösungen für die Daten- und KI-Transformation, modernisieren Technologie-Infrastrukturen und entwickeln Kernsysteme der nächsten Generation für führende Banken, Versicherungen, Industrie- und Robotik-Unternehmen. In enger Zusammenarbeit mit unseren Kunden verschieben wir Grenzen, um ihr volles Potenzial auszuschöpfen.
Mit fundierter Branchenexpertise, modernsten Technologien und einem starken Partnernetzwerk bietet GFT verantwortungsvolle, KI-zentrierte Lösungen, die technologische Exzellenz mit hoher Liefer- und Kosteneffizienz vereinen. Das macht uns zu einem verlässlichen Partner für nachhaltigen Geschäftserfolg.
Mit über 12.000 Technologie-Expertinnen und -Experten sind wir in mehr als 20 Ländern weltweit tätig und bieten Karrieremöglichkeiten im Bereich führender Software-Innovationen. Die GFT Technologies SE (GFT-XE) ist im SDAX der Deutschen Börse notiert.
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19.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2329768 19.05.2026 CET/CEST
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| 11.05.2026 | GFT Technologies SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.06.2026 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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GFT Technologies SE
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
GFT Technologies SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.06.2026 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
11.05.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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GFT Technologies SE
Stuttgart
- Wertpapier-Kenn-Nummer 580060 -
- ISIN DE0005800601 -
Eindeutige Kennung des Ereignisses: DE0005800601-GMET-202606
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
hiermit laden wir Sie ein zur
ordentlichen Hauptversammlung der GFT Technologies SE,
die am
Donnerstag, 25. Juni 2026, ab 10:00 Uhr (MESZ)
abgehalten wird.
Die Hauptversammlung wird auf Grundlage von § 20 Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft in Form einer virtuellen Hauptversammlung gemäß § 118a Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG)1 ohne physische Präsenz der Aktionäre2 oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten, mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.
Die virtuelle Hauptversammlung wird in Bild und Ton im HV-Portal, das über die Internetseite der Gesellschaft unter www.gft.de/hv zugänglich ist, übertragen. Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können - wie in den Abschnitten I. und II. am Ende dieser Einberufung im Einzelnen beschrieben - im HV-Portal auch ihr Stimmrecht und weitere Rechte ausüben.
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist Schelmenwasenstraße 34, 70567 Stuttgart.
1 Die Vorschriften des Aktiengesetzes finden für die Gesellschaft und ihr Kapital gemäß Art. 5, Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii) und Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-VO) Anwendung, soweit sich aus spezielleren Vorschriften der SE-VO und des SE-Ausführungsgesetzes („SEAG“) nichts anderes ergibt.
2 Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in dieser Einberufung auf eine geschlechterspezifische Schreibweise verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen und Begriffe sind als geschlechtsneutral zu verstehen.
Tagesordnung
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2025, und des zusammengefassten Lageberichts für die GFT Technologies SE und den Konzern (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB) sowie des Berichts des Verwaltungsrats über das am 31. Dezember 2025 abgelaufene Geschäftsjahr
Die vorstehend genannten Unterlagen sind im Internet unter www.gft.de/hv veröffentlicht. Sie werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein und in der Hauptversammlung näher erläutert.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Verwaltungsrat den von den geschäftsführenden Direktoren aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 der GFT Technologies SE und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2025 der GFT Technologies SE am 24. März 2026 gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Auch eine Beschlussfassung der Hauptversammlung über die weiteren zu Tagesordnungspunkt 1 vorzulegenden Unterlagen ist gesetzlich nicht vorgesehen.
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| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Jahresabschluss der GFT Technologies SE ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2025 in Höhe von 35.849.115,32 € wie folgt zu verwenden:
| Ausschüttung von 0,50 € Dividende je derzeit 25.564.808 dividendenberechtigter Stückaktien: |
12.782.404,00 € |
| Einstellung in die Gewinnrücklage: |
0,00 € |
| Gewinnvortrag auf neue Rechnung: |
23.066.711,32 € |
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Bilanzgewinn:
|
35.849.115,32 €
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Der Gewinnverwendungsvorschlag beruht auf den am Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses durch die geschäftsführenden Direktoren nach Kenntnis der Gesellschaft für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 dividendenberechtigten Stückaktien. Sollte sich die Zahl dieser dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung ändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von 0,50 € je für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. Der auf nicht dividendenberechtigte Stückaktien entfallende Betrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag fällig, also am 30. Juni 2026.
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden Direktoren der GFT Technologies SE für das Geschäftsjahr 2025
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden geschäftsführenden Direktoren der GFT Technologies SE für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen, namentlich:
| a. |
Marco Santos |
| b. |
Dr. Jochen Ruetz |
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der geschäftsführenden Direktoren entscheiden zu lassen.
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| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats der GFT Technologies SE für das Geschäftsjahr 2025
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Verwaltungsrats der GFT Technologies SE für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen, namentlich:
| a. |
Ulrich Dietz (Vorsitzender) |
| b. |
Dr. Paul Lerbinger (stellvertretender Vorsitzender) |
| c. |
Dr. Annette Beller |
| d. |
Maria Dietz |
| e. |
Frank Riemensperger (ab dem Ende der Hauptversammlung am 5. Juni 2025) |
| f. |
Dr. Jochen Ruetz |
| g. |
Marco Santos |
| h. |
Prof. Dr. Andreas Wiedemann |
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats entscheiden zu lassen.
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| 5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2026 sowie des Halbjahresfinanzberichts 2027 und darüber hinaus des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung
| a. |
Abschlussprüfer, Konzernabschlussprüfer und Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts
Der Verwaltungsrat schlägt vor - gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses -, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
| - |
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 sowie |
| - |
zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für den Konzern für das erste Halbjahr 2026 sowie |
| - |
zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für den Konzern für das erste Halbjahr 2027 |
zu bestellen.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Artikel 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) auferlegt wurde.
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| b. |
Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Der Verwaltungsrat schlägt vor - gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses -, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026 zu bestellen. Die Bestellung erfolgt vorsorglich vor dem Hintergrund des Gesetzentwurfs vom 3. September 2025 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung, die in nationales Recht umzusetzen ist.
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| 6. |
Beschlussfassung über eine Wahl zum Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat setzt sich nach § 24 Abs. 1 SEAG aus Verwaltungsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Nach § 6 Abs. 1 der Satzung der GFT Technologies SE besteht der Verwaltungsrat aus drei Mitgliedern, es sei denn, dass die Hauptversammlung im Rahmen von § 23 Abs. 1 SEAG eine größere Zahl von Verwaltungsratsmitgliedern bestimmt.
Nach § 6 Abs. 4 der Satzung der GFT Technologies SE werden die Verwaltungsratsmitglieder bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung bestellt, die über die Entlastung für das fünfte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Amtsdauer eines jeden Verwaltungsratsmitglieds endet jedoch spätestens sechs Jahre nach seiner Bestellung.
Herr Prof. Dr. Andreas Wiedemann hat mitgeteilt, sein Verwaltungsratsmandat aus persönlichen Gründen nach fast elf Jahren vorzeitig mit Wirkung zur Beendigung der Hauptversammlung am 25. Juni 2026 niederzulegen. Der Verwaltungsrat ist der Ansicht, dass der Verwaltungsrat auch weiterhin mit acht Mitgliedern besetzt sein soll. Vor diesem Hintergrund soll Herr Dr. Christian Klein-Wiele als Nachfolger von Herrn Prof. Dr. Andreas Wiedemann zum neuen Verwaltungsratsmitglied bestellt werden. Nach dem Bestellungsbeschluss läuft die Amtszeit von Herrn Prof. Dr. Andreas Wiedemann bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2026 beschließt, höchstens jedoch sechs Jahre nach seiner Wahl durch die ordentliche Hauptversammlung 2021. Laut § 6 Abs. 4 Satz 4 der Satzung wird der Nachfolger eines vor Ablauf der Amtszeit ausscheiden Mitglieds für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds gewählt. Ausgehend davon soll Herr Dr. Christian Klein-Wiele bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung bestellt werden, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2026 beschließt.
Der Verwaltungsrat schlägt vor,
| a. |
gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung der GFT Technologies SE zu bestimmen, dass dem Verwaltungsrat weiterhin acht Verwaltungsratsmitglieder angehören; |
| b. |
Dr. Christian Klein-Wiele, mit Wohnsitz in Pliezhausen, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Hennerkes, Kirchdörfer & Lorz Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB, für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2026 beschließt, längstens jedoch bis zum Ablauf von sechs Jahren nach der Wahl von Herrn Prof. Dr. Andreas Wiedemann in den Verwaltungsrat durch die ordentliche Hauptversammlung 2021, in den Verwaltungsrat zu wählen. |
Der Wahlvorschlag des Verwaltungsrats berücksichtigt die von ihm beschlossenen Ziele für die Zusammensetzung, das Kompetenzprofil und das Diversitätskonzept. Die Ziele für die Zusammensetzung, das Kompetenzprofil und das Diversitätskonzept sind zusammen mit dem Stand der Umsetzung in der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlicht. Diese Erklärung ist Teil des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2025, der im Geschäftsbericht 2025 enthalten ist.
Herr Dr. Klein-Wiele ist Partner derselben Rechtsanwaltskanzlei, wie Herr Prof. Dr. Andreas Wiedemann. Im Übrigen bestehen zwischen dem zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten und dem Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, deren Offenlegung durch Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen wird.
Weitere Angaben über den zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten für den Verwaltungsrat, insbesondere die Angaben zu seinen Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, sind im Lebenslauf enthalten, der im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt ist.
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| 7. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Nach § 162 AktG ist vom Verwaltungsrat ein Vergütungsbericht zu erstellen und der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 Satz 1 AktG zur Billigung vorzulegen.
Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen.
Der Vergütungsbericht ist gemäß § 124a Satz 1 Nr. 4 AktG im Internet unter www.gft.de/hv zugänglich.
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| 8. |
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals mit der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss sowie entsprechende Satzungsänderung
Das in § 4 Abs. 6 der Satzung geregelte Genehmigte Kapital der Gesellschaft (Genehmigtes Kapital 2021) läuft am 9. Juni 2026 - also noch vor der ordentlichen Hauptversammlung am 25. Juni 2026 - aus. Um den Finanzierungsspielraum der Gesellschaft langfristig zu sichern, soll ein neues Genehmigtes Kapital beschlossen werden, das an die Stelle des bisherigen, nicht genutzten Genehmigten Kapitals 2021 treten und dasselbe Volumen haben soll.
Der Verwaltungsrat schlägt vor zu beschließen:
| a) |
Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 24. Juni 2031 einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Aktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt 10.000.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2026).
Die Summe der unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2026 ausgegebenen Aktien und der Aktien, die zur Bedienung von Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. zur Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten aus Schuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrecht bzw. -pflicht (bzw. einer Kombination dieser Instrumente), die während der Laufzeit dieser Ermächtigung ausgegeben werden, ausgegeben werden können oder auszugeben sind, darf einen Betrag des Grundkapitals von insgesamt 13.162.973,00 EUR (entsprechend 50% des Grundkapitals) nicht übersteigen.
Die neuen Aktien sind grundsätzlich den Aktionären zum Bezug (direkt oder ganz oder teilweise auch im Wege des mittelbaren Bezugs gemäß § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG) anzubieten. Der Verwaltungsrat wird jedoch ermächtigt, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,
| - |
soweit dies für Spitzenbeträge erforderlich ist, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, |
| - |
bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen im Zusammenhang mit den vorgenannten Unternehmensakquisitionen (auch wenn neben den Aktien eine Kaufpreiskomponente in bar ausgezahlt wird), |
| - |
bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlage, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des Grundkapitals nicht übersteigt, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung sind diejenigen Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausnutzung einer zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung geltenden Ermächtigung zur Veräußerung rückerworbener eigener Aktien entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden. Ebenfalls anzurechnen sind Aktien, die zur Bedienung von Wandel-/Optionsschuldverschreibungen ausgegeben wurden oder auszugeben sind, soweit diese Schuldverschreibungen während der Wirksamkeit dieser Ermächtigung entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden, |
| - |
um im Rahmen von Aktienbeteiligungs- oder anderen aktienbasierten Programmen geschäftsführenden Direktoren der Gesellschaft, Mitgliedern des Vertretungsorgans eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens oder Arbeitnehmern der Gesellschaft und ihrer verbundenen Unternehmen neue Aktien zu gewähren, wenn der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 5% des Grundkapitals nicht übersteigt, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Soweit gesetzlich zulässig, können die neuen Aktien auch in der Weise ausgegeben werden, dass die auf sie zu leistende Einlage aus einem Teil des Jahresüberschusses gedeckt wird, den die geschäftsführenden Direktoren und der Verwaltungsrat nach § 58 Abs. 2 AktG in andere Gewinnrücklagen einstellen können. |
Die Summe der Aktien, die aufgrund des Genehmigten Kapitals 2026 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben werden, darf unter Berücksichtigung sonstiger Aktien der Gesellschaft, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2026 unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert bzw. ausgegeben werden bzw. aufgrund von nach dem 25. Juni 2026 unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Schuldverschreibungen auszugeben sind, einen rechnerischen Anteil von 20% des Grundkapitals nicht übersteigen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung.
Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten einer Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen.
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| b) |
§ 4 Abs. 6 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
| “(6) |
Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 24. Juni 2031 einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Aktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt 10.000.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2026).
|
|
|
Die Summe der unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2026 ausgegebenen Aktien und der Aktien, die zur Bedienung von Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. zur Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten aus Schuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrecht bzw. -pflicht (bzw. einer Kombination dieser Instrumente), die während der Laufzeit dieser Ermächtigung ausgegeben werden, ausgegeben werden können oder auszugeben sind, darf einen Betrag des Grundkapitals von insgesamt 13.162.973,00 EUR (entsprechend 50% des Grundkapitals) nicht übersteigen.
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|
|
Die neuen Aktien sind grundsätzlich den Aktionären zum Bezug (direkt oder ganz oder teilweise auch im Wege des mittelbaren Bezugs gemäß § 186 Absatz 5 Satz 1 AktG) anzubieten. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,
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| - |
soweit dies für Spitzenbeträge erforderlich ist, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben,
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| - |
bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen im Zusammenhang mit den vorgenannten Unternehmensakquisitionen (auch wenn neben den Aktien eine Kaufpreiskomponente in bar ausgezahlt wird),
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| - |
bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlage, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des Grundkapitals nicht übersteigt, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung sind diejenigen Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausnutzung einer zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung geltenden Ermächtigung zur Veräußerung rückerworbener eigener Aktien entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden. Ebenfalls anzurechnen sind Aktien, die zur Bedienung von Wandel-/Optionsschuldverschreibungen ausgegeben wurden oder auszugeben sind, soweit diese Schuldverschreibungen während der Wirksamkeit dieser Ermächtigung entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden,
|
| - |
um im Rahmen von Aktienbeteiligungs- oder anderen aktienbasierten Programmen geschäftsführenden Direktoren der Gesellschaft, Mitgliedern des Vertretungsorgans eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens oder Arbeitnehmern der Gesellschaft und ihrer verbundenen Unternehmen neue Aktien zu gewähren, wenn der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 5% des Grundkapitals nicht übersteigt, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Soweit gesetzlich zulässig, können die neuen Aktien auch in der Weise ausgegeben werden, dass die auf sie zu leistende Einlage aus einem Teil des Jahresüberschusses gedeckt wird, den die geschäftsführenden Direktoren und der Verwaltungsrat nach § 58 Absatz 2 AktG in andere Gewinnrücklagen einstellen können.
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Die Summe der Aktien, die aufgrund des Genehmigten Kapitals 2026 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben werden, darf unter Berücksichtigung sonstiger Aktien der Gesellschaft, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2026 unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert bzw. ausgegeben werden bzw. aufgrund von nach dem 25. Juni 2026 unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Schuldverschreibungen auszugeben sind, einen rechnerischen Anteil von 20% des Grundkapitals nicht übersteigen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung.
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Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten einer Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen.“
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Vor dem Hintergrund der vorstehend vorgeschlagenen Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals erstattet der Verwaltungsrat schriftlich Bericht über die Gründe, aus denen er ermächtigt sein soll, in bestimmten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Bericht ist im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt und von der Einberufung der Hauptversammlung an über unsere Internetseite unter www.gft.com/hv zugänglich.
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| 9. |
Beschlussfassung über eine Änderung von § 6 Abs. 4 der Satzung zur Amtszeit von Verwaltungsratsmitgliedern
§ 6 Abs. 4 der Satzung in der derzeit gültigen Fassung sieht vor, dass die Mitglieder des Verwaltungsrats durch die Hauptversammlung für einen Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung bestellt werden, die über die Entlastung für das fünfte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, längstens jedoch sechs Jahre, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Daraus ergibt sich eine regelmäßige Amtszeit der Verwaltungsratsmitglieder von sechs Jahren. Der Verwaltungsrat hat beschlossen vorzuschlagen, es der Hauptversammlung zu ermöglichen, bei der Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern auch kürzere Amtszeiten zu bestimmen.
Dadurch soll erreicht werden, dass nicht mehr nahezu sämtliche Verwaltungsratsmitglieder gleichzeitig zur Neuwahl anstehen. Vielmehr sollen künftig lediglich die Amtszeiten eines Teils der Verwaltungsratsmitglieder gleichzeitig ablaufen (sog. Staggered Board). Durch den Staggered Board-Ansatz soll einerseits bei Wechseln im Verwaltungsrat die Kontinuität in der Wahrnehmung der Verwaltungsratsarbeit gewahrt, andererseits aber auch die flexible und zeitnahe Reaktion auf veränderte Anforderungen an die Verwaltungsratsmitglieder erleichtert werden. Dafür ist die Satzung entsprechend anzupassen.
Der Verwaltungsrat schlägt daher vor, wie folgt zu beschließen:
§ 6 Abs. 4 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„Die Verwaltungsratsmitglieder werden - soweit die Hauptversammlung nicht eine kürzere Dauer der Bestellung bestimmt - bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung bestellt, die über die Entlastung für das fünfte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Amtsdauer eines jeden Verwaltungsratsmitglieds endet jedoch spätestens sechs Jahre nach seiner Bestellung. Die Wahl des Nachfolgers eines vor Ablauf der Amtszeit ausscheidenden Mitglieds erfolgt für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds. Verwaltungsratsmitglieder können wiederbestellt werden.“
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| 10. |
Beschlussfassung über die Änderung von § 4 Abs. 5 der Satzung zur Anpassung an das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)
Das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG) vom 11. Dezember 2023 enthält unter anderem Regelungen, welche die Ausgabe elektronischer Aktien nach dem Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) ermöglichen. Außerdem erhalten Unternehmen die Möglichkeit, bislang globalverbriefte Aktien ohne Zustimmung der Inhaber durch inhaltsgleiche elektronische Aktien zu ersetzen. Voraussetzung dafür ist jeweils eine entsprechende Satzungsregelung. Diese Änderungen dienen der weiteren Digitalisierung des Kapitalmarkts. Elektronische Inhaberaktien verkörpern dieselben Rechte wie in einer Sammelurkunde verbriefte Inhaberaktien. Sie unterscheiden sich lediglich dadurch, dass an die Stelle einer beim Zentralverwahrer hinterlegten Sammelurkunde die Eintragung in ein elektronisches Wertpapierregister nach § 2 Abs. 1 eWpG tritt.
Eine entsprechende Umstellung ist derzeit nicht geplant. Die nachfolgend vorgeschlagene Satzungsänderung soll aber zukunftsgerichtet die Grundlage für elektronische Aktien schaffen.
Die derzeit gültige Satzung ist im Internet unter www.gft.de/hv verfügbar.
Der Verwaltungsrat schlägt daher vor, wie folgt zu beschließen:
In § 4 Abs. 5 Satz 2 der Satzung wird das Wort „Aktienurkunden“ durch das Wort „Aktien“ ersetzt.
Der bisherige § 4 Abs. 5 Satz 3 der Satzung wird gestrichen und der bisherige § 4 Abs. 5 Satz 4 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung der Aktien ist insgesamt ausgeschlossen.“
Im Übrigen bleibt § 4 der Satzung unberührt.
Der neue § 4 Abs. 5 der Satzung lautet dementsprechend wie folgt:
„Bei Ausgabe neuer Aktien kann der Beginn der Gewinnbeteiligung abweichend von § 60 Abs. 1 AktG festgesetzt werden. Die Form der Aktien, der Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine setzt der Verwaltungsrat fest. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung der Aktien ist insgesamt ausgeschlossen.“
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Anlagen
Angaben über den unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl in den Verwaltungsrat vorgeschlagenen Kandidaten
Dr. jur. Christian Klein-Wiele, Dipl.-Kfm.
Pliezhausen, Deutschland
Angaben zur Person:
| Geburtsdatum: |
27. Februar 1985 |
| Nationalität: |
Deutsch |
| Beruf: |
Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Hennerkes, Kirchdörfer & Lorz Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB |
Bildung / Ausbildung:
| 2005 - 2009 |
Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Tübingen (Auslandspraktikum bei der KPMG LLC in den USA) |
| 2006 - 2012 |
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen |
| 2012 - 2014 |
Juristisches Referendariat |
| 2014 - 2016 |
Promotion, Abschluss: Dr. jur. |
Berufliche Erfahrung:
| 2008 - 2012 |
Tätigkeit am Lehrstuhl für Internationale Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung der Universität Tübingen |
| 2014 - 2020 |
Rechtsanwalt der Sozietät Hennerkes, Kirchdörfer & Lorz, Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB, Stuttgart |
| Seit 2020 |
Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Hennerkes, Kirchdörfer & Lorz Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB, Stuttgart |
Fachwissen / Fähigkeiten:
Konzeptionelle Beratung und Strategie von Familienunternehmen, Recht (insbesondere Handels-, Aktien-, Kapitalmarkt- und Gesellschaftsrecht sowie Steuerrecht), internationale Rechnungslegung, Unternehmensbewertung, Corporate Finance, Steuern, Compliance, Mergers & Acquisitions
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Weitere wesentliche Tätigkeiten:
| • |
Dozent an der Zeppelin Universität Friedrichshafen |
Bericht des Verwaltungsrats gemäß Art. 5 SE-VO, § 203 Abs. 2 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 8 über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts
Der Verwaltungsrat der GFT Technologies SE erstattet gemäß Art. 5 SE-VO, § 203 Abs. 2 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 8 über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts den nachfolgenden Bericht:
Die unter Tagesordnungspunkt 8 vorgeschlagene Ermächtigung zur Ausgabe neuer Aktien im Rahmen eines Genehmigten Kapitals sieht mehrere Fallgruppen vor, bei denen das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann.
Das Bezugsrecht soll ausgeschlossen werden können, soweit dies für Spitzenbeträge erforderlich ist, die sich aufgrund des Bezugsrechtsverhältnisses ergeben. Ein solcher sinnvoller und marktkonformer Ausschluss des Bezugsrechts hinsichtlich dieser etwaigen Spitzenbeträge dient dazu, die Ausnutzung der Ermächtigung durch runde Beträge zu ermöglichen und damit eine erleichterte Abwicklung zu gewährleisten. Aufgrund der Beschränkung auf Spitzenbeträge ist der mögliche Verwässerungseffekt in der Regel sehr gering.
Das Bezugsrecht soll außerdem bei Sachkapitalerhöhungen zum (auch mittelbaren) Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen im Zusammenhang mit den vorgenannten Unternehmensakquisitionen (z.B. Gesellschafterdarlehen des Unternehmensverkäufers an die Zielgesellschaft) (auch wenn neben den Aktien eine Kaufpreiskomponente in bar ausbezahlt wird) ausgeschlossen werden können.
Damit soll der Gesellschaft die notwendige Flexibilität gegeben werden, um sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen im Zusammenhang mit den vorgenannten Unternehmensakquisitionen (z.B. Gesellschafterdarlehen des Unternehmensverkäufers an die Zielgesellschaft) schnell und flexibel zu nutzen. Die GFT Technologies SE steht im globalen Wettbewerb und muss daher auch jederzeit in der Lage sein, in den nationalen und internationalen Märkten und im Interesse ihrer Aktionäre schnell und flexibel handeln zu können. Dazu gehört auch die Möglichkeit, Unternehmen oder Beteiligungen zur Verbesserung der Wettbewerbsposition zu erwerben und diese ganz oder teilweise mit Aktien zu bezahlen.
Der Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen erfolgt oft durch eine Gegenleistung in Geld. Die Praxis zeigt aber, dass die Inhaber attraktiver Akquisitionsobjekte in vielen Fällen eine (teilweise) Gegenleistung in Form von Aktien verlangen. Käufer, die Aktien anbieten können, haben somit einen Wettbewerbsvorteil beim Erwerb. Die Möglichkeit, eigene Aktien als Akquisitionswährung einzusetzen, gibt der Gesellschaft den notwendigen Spielraum, sich bietende Erwerbschancen schnell und flexibel zu nutzen und stärkt damit ihre Wettbewerbsposition. Zudem bietet der Einsatz von Aktien als Akquisitionswährung eine liquiditätsschonende Alternative zur Barzahlung. Für derartige Maßnahmen muss das Bezugsrecht ausgeschlossen werden können. Da Unternehmenskäufe in der Regel innerhalb eines eng getakteten Zeitplans erfolgen müssen, bedarf es eines Genehmigten Kapitals, auf das der Verwaltungsrat schnell zugreifen kann. Die durch den Bezugsrechtsausschluss bedingte Verwässerung wird dadurch aufgewogen, dass die Geschäftsausweitung im Wege der Eigenkapitalstärkung durch Dritte finanziert wird und die vorhandenen Aktionäre - wenn auch mit einer geringeren Beteiligungs- und Stimmrechtsquote als zuvor - an einem Unternehmenswachstum teilhaben, das sie bei Einräumung eines Bezugsrechts aus eigenen Mitteln finanzieren müssten. Durch die Börsennotierung ist jedem Aktionär zudem die grundsätzliche Möglichkeit gegeben, seine Beteiligungsquote durch den Zuerwerb von Aktien wieder zu erhöhen.
Wenn sich Möglichkeiten zu einem Erwerb attraktiver Akquisitionsobjekte konkretisieren, wird der Verwaltungsrat sorgfältig prüfen, ob er von der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss Gebrauch machen soll. Er wird dies nur tun, wenn der Erwerb gegen Ausgabe von Aktien im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt. Bei der Festlegung der Bewertungsrelationen wird der Verwaltungsrat sicherstellen, dass die Interessen der Aktionäre angemessen gewahrt werden. In der Regel wird der Verwaltungsrat sich bei der Bemessung des Wertes der als Gegenleistung hingegebenen Aktien am Börsenkurs der Aktie der GFT Technologies SE orientieren. Eine schematische Anknüpfung an einen Börsenkurs ist indessen nicht vorgesehen, insbesondere um einmal erzielte Verhandlungsergebnisse nicht durch Schwankungen des Börsenkurses in Frage zu stellen.
Das Bezugsrecht soll ferner bei Barkapitalerhöhungen ausgeschlossen werden können, wenn das bestehende Grundkapital hierbei um maximal 10% erhöht wird. Dadurch soll der Verwaltungsrat in die Lage versetzt werden, kurzfristig auf anstehende Finanzierungserfordernisse reagieren und strategische Entscheidungen umsetzen zu können. Diese gesetzlich ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses versetzt die Verwaltung in die Lage, kurzfristig günstige Börsensituationen zu nutzen und dabei durch die marktnahe Preisfestsetzung einen möglichst hohen Ausgabebetrag und damit eine größtmögliche Stärkung der Eigenkapitalbasis zu erreichen. Die Verwaltung wird im Falle der Ausnutzung dieser Möglichkeit der Kapitalerhöhung einen etwaigen Abschlag des Ausgabepreises gegenüber dem Börsenkurs dahingehend beschränken, dass Letzterer nicht wesentlich unterschritten wird. Eine derartige Kapitalerhöhung führt wegen der schnelleren Handlungsmöglichkeit erfahrungsgemäß zu einem höheren Mittelzufluss als eine vergleichbare Kapitalerhöhung mit einem Bezugsrecht der Aktionäre. Da die neuen Aktien zu einem Ausgabebetrag nahe am Börsenkurs ausgegeben werden, kann jeder Aktionär zur Aufrechterhaltung seiner Beteiligungsquote Aktien zu annähernd gleichen Bedingungen am Markt erwerben.
Das Bezugsrecht kann ferner für den Fall der Ausgabe von Aktien an geschäftsführende Direktoren der Gesellschaft, Mitglieder des Vertretungsorgans eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens oder Arbeitnehmern der Gesellschaft und ihrer verbundenen Unternehmen ausgeschlossen werden. Eine Beteiligung dieses Personenkreises kann für deren Bindung an die Gesellschaft und den Konzern von wesentlicher Bedeutung sein. Diese Personen haben als Aktionäre ein potenziell größeres Interesse am geschäftlichen Erfolg des Unternehmens, wodurch das unternehmerische Denken gefördert werden kann. Die Ausgabe von Aktien kann ferner zu einer langfristigen Bindung an das Unternehmen und zu einer Identifikation mit dem Unternehmen beitragen. Bei Festlegung des Ausgabebetrags kann eine bei Aktienbeteiligungs- oder anderen aktienbasierten Programmen übliche Vergünstigung erfolgen. Diese Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss ist auf bis zu 5% des Grundkapitals der Gesellschaft beschränkt.
Um die Aktionäre nicht nur wirtschaftlich, sondern in jedem Fall auch prozentual vor einer größeren Verwässerung ihrer Beteiligung ohne nochmalige Beschlussfassung durch die Hauptversammlung zu schützen, darf die Summe der Aktien, die aufgrund des Genehmigten Kapitals 2026 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben werden, zusätzlich zu den für einzelne Gruppen von Bezugsrechtsausschlüssen bereits vorgesehenen prozentualen Beschränkungen auch unter Berücksichtigung sonstiger Aktien der Gesellschaft, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2026 unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert bzw. ausgegeben werden bzw. aufgrund von nach dem 25. Juni 2026 unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Schuldverschreibungen auszugeben sind, einen rechnerischen Anteil von 20% des Grundkapitals nicht übersteigen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung.
Der Verwaltungsrat wird jeweils im Einzelfall sorgfältig prüfen, ob er von der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung und zum Bezugsrechtsausschluss Gebrauch macht. Er wird das Bezugsrecht nur dann ausschließen, wenn die in diesem Bericht abstrakt umschriebenen Tatbestände vorliegen und der Bezugsrechtsausschluss im konkreten Fall im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt. Dabei überprüft der Verwaltungsrat jeweils im Einzelfall, ob der Bezugsrechtsausschluss erforderlich, geeignet, angemessen und im Interesse der Gesellschaft geboten ist. Konkrete Pläne für eine Ausnutzung des neuen Genehmigten Kapitals bestehen derzeit nicht. Über die Einzelheiten einer etwaigen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts wird der Verwaltungsrat in der Hauptversammlung berichten, die auf eine Ausnutzung folgt.
Der Verwaltungsrat der GFT Technologies SE
I. Voraussetzungen für die Ausübung von Rechten der Aktionäre im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung, insbesondere des Stimmrechts
| a) |
Abhaltung im Wege einer virtuellen Hauptversammlung
Der Verwaltungsrat hat gem. § 118a Abs. 1 AktG i.V.m. § 20 Abs. 6 der Satzung beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Eine physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) ist daher ausgeschlossen.
Die gesamte Hauptversammlung wird vollständig in Bild und Ton im HV-Portal, das für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten über www.gft.de/hv zugänglich ist, übertragen. Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können im HV-Portal auch ihr Stimmrecht und weitere Rechte ausüben.
Sämtliche geschäftsführenden Direktoren und Mitglieder des Verwaltungsrats der Gesellschaft beabsichtigen, an der Hauptversammlung während der gesamten Dauer teilzunehmen.
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| b) |
Anmeldung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung in Form der elektronischen Zuschaltung und insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
Die Berechtigungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung in Form der elektronischen Zuschaltung und zur Ausübung des Stimmrechts sind der Gesellschaft nachzuweisen (vgl. § 21 Abs. 2 der Satzung). Zum Nachweis ist entweder eine schriftlich oder in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz oder ein Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG (jeweils „Berechtigungsnachweis“) erforderlich.
Der Berechtigungsnachweis muss sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, also auf den 3. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), beziehen („Nachweisstichtag“).
Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen der Gesellschaft bis spätestens 18. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), entweder in Schrift- oder Textform (§ 126b BGB) unter einer der folgenden Adressen (per Post oder per E-Mail)
GFT Technologies SE c/o meet2vote AG Marienplatz 1 84347 Pfarrkirchen Deutschland E-Mail: gft@meet2vote.de
zugehen.
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| c) |
Bedeutung des Nachweisstichtags
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Berechtigungsnachweis erbracht hat. Dies bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, weder an der Hauptversammlung teilnehmen können, noch Stimmrechte in der Hauptversammlung ausüben können. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien. Aktionäre, die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern, sind deshalb - bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des Berechtigungsnachweises - im Verhältnis zur Gesellschaft trotzdem zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung ihres Stimmrechts berechtigt. Der Nachweisstichtag ist für die Dividendenberechtigung ohne Bedeutung.
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| d) |
Ticket und HV-Portal
Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Berechtigungsnachweises bei der Gesellschaft wird den Aktionären ein Ticket für die Hauptversammlung übersandt. Das Ticket enthält die notwendigen Zugangsdaten zum HV-Portal: Zugangskennung und Passwort.
Das HV-Portal ist voraussichtlich ab dem 4. Juni 2026 freigeschaltet.
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| e) |
Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl
Aktionäre können ihr Stimmrecht im Wege elektronischer Kommunikation (elektronische Briefwahl) ausüben. Zur Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre über elektronische Briefwahl - selbst oder durch Bevollmächtigte - sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die spätestens am 18. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), ordnungsgemäß angemeldet sind und den Berechtigungsnachweis ordnungsgemäß erbracht haben (wie oben unter Ziffer I. b) angegeben). Für die per elektronischer Briefwahl ausgeübten Stimmrechte ist der zum Nachweisstichtag nachgewiesene Aktienbestand maßgeblich.
Die Stimmabgabe im Wege der elektronischen Briefwahl kann ausschließlich über das HV-Portal erfolgen.
Briefwahlstimmen können im HV-Portal ab dem 4. Juni 2026 abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Diese Möglichkeit steht zur Verfügung, bis der Versammlungsleiter die Abstimmung in der Hauptversammlung schließt.
Die Stimmabgabe per Briefwahl zu Tagesordnungspunkt 2 dieser Einberufung gilt auch im Fall der Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Änderung der Zahl dividendenberechtigter Aktien.
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| f) |
Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die sich rechtzeitig angemeldet und den Berechtigungsnachweis erbracht haben, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen.
Für die Erteilung von Vollmachten an Intermediäre, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen sowie den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung oder eines solchen Widerrufs gegenüber der Gesellschaft gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG.
Wenn weder ein Intermediär noch eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Die Vollmacht kann entweder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft oder durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erteilt werden. Erfolgt die Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden, bedarf es eines Nachweises der Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft in Textform. Die Tickets enthalten ein Formular, das zur Vollmachtserteilung verwendet werden kann.
Im Hinblick auf die Stimmrechtsausübung können Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten die Vollmacht oder den Nachweis ihrer Erteilung der Gesellschaft ab dem 4. Juni 2026 über das HV-Portal mitteilen, bis der Versammlungsleiter die Abstimmung in der Hauptversammlung schließt.
Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten können die Vollmacht oder den Nachweis ihrer Erteilung der Gesellschaft ferner in Textform bis zum 24. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter einer der folgenden Adressen (per Post oder per E-Mail)
GFT Technologies SE c/o meet2vote AG Marienplatz 1 84347 Pfarrkirchen Deutschland E-Mail: gft@meet2vote.de
übermitteln.
Die Nutzung des passwortgeschützten HV-Portals durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält. Dem Bevollmächtigten werden von der Gesellschaft eigene Zugangsdaten nach Festlegung des Vollmachtgebers entweder per Post oder per E-Mail übermittelt. Die Bevollmächtigten üben die Stimmrechte über elektronische Briefwahl entsprechend dem unter Ziffer I. e) dargestellten Verfahren oder mittels Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft entsprechend dem unter Ziffer I. g) dargestellten Verfahren aus.
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| g) |
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Die Gesellschaft bietet den Aktionären an, Vollmachten an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu erteilen. Auch in diesem Fall sind eine rechtzeitige Anmeldung und der Berechtigungsnachweis erforderlich. Den Stimmrechtsvertretern müssen neben einer Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Eine Ausübung der Stimmrechte durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nach eigenem Ermessen ist nicht möglich. Die Erteilung der Vollmachten an diese Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung können vor der Hauptversammlung in Textform oder ab dem 4. Juni 2026 über das HV-Portal erteilt werden. Aktionäre, die ihre Vollmachten und Weisungen nicht über das HV-Portal erteilen, werden gebeten, für die Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter das entsprechende Formular zu verwenden, das auf dem Ticket abgedruckt ist.
Über das HV-Portal erteilte Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen spätestens bis zu dem Zeitpunkt erteilt werden, zu dem der Versammlungsleiter die Abstimmung in der Hauptversammlung schließt. Bis zu diesem Zeitpunkt ist über das HV-Portal auch ein Widerruf einer an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilten Vollmacht oder eine Änderung erteilter Weisungen möglich.
Nicht über das HV-Portal übermittelte Vollmachten und Weisungen für die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind bis spätestens 24. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), in Textform an eine der folgenden Adressen (per Post oder per E-Mail)
GFT Technologies SE c/o meet2vote AG Marienplatz 1 84347 Pfarrkirchen Deutschland E-Mail: gft@meet2vote.de
zu übermitteln.
Weisungen an die Stimmrechtsvertreter zu Tagesordnungspunkt 2 dieser Einberufung gelten auch im Fall der Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Änderung der Zahl dividendenberechtigter Aktien.
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| h) |
Übermittlung von Informationen durch Intermediäre über SWIFT
Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes (wie oben unter Ziffer I.b) beschrieben), die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die Bevollmächtigung Dritter sowie ggf. deren Änderung oder ihr Widerruf (wie oben unter Ziffer I.f) und g) beschrieben) können gemäß § 67c AktG grundsätzlich auch durch Intermediäre entweder über eine der vorstehend im jeweiligen Abschnitt dargestellten Kontaktmöglichkeiten oder über die nachstehende SWIFT-Adresse an die Gesellschaft übermittelt werden (Zugang bei der Gesellschaft maßgeblich). Autorisierte SWIFT-Teilnehmer nutzen dazu bitte
BIC: CPTGDE5WXXX
Instruktionen über SWIFT sind nur gemäß ISO 20022 möglich; Autorisierung über SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich.
Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen bei Übermittlung via SWIFT spätestens bis zum Ablauf des letzten Anmeldetages, das heißt bis zum 18. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), (SWIFT Enrolment Market Deadline) bei der Gesellschaft eingegangen sein.
Die Erteilung, die Änderungen oder der Widerruf von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen bei Übermittlung via SWIFT spätestens bis zum 24. Juni 2026, 12:00 Uhr (MESZ), (SWIFT Vote Market Deadline) bei der Gesellschaft eingegangen sein.
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II. Anträge, Wahlvorschläge, Einreichung von Stellungnahmen, Rederecht und Auskunftsrecht
| a) |
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 € erreichen (dies entspricht 500.000 GFT Aktien), können beantragen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Dieses Quorum ist gemäß Art. 56 Satz 3 SE-VO i. V. m. § 50 Abs. 2 SEAG für Ergänzungsanträge der Aktionäre einer Europäischen Gesellschaft (SE) erforderlich.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ergänzungsanträge müssen der Gesellschaft schriftlich mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen), also bis spätestens zum 25. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Später zugegangene Ergänzungsanträge werden nicht berücksichtigt. Die Aktionäre werden gebeten, entsprechende Ergänzungsanträge an die folgende Adresse zu richten:
GFT Technologies SE Rechtsabteilung Schelmenwasenstraße 34 70567 Stuttgart
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| b) |
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Jeder Aktionär kann zudem Gegenanträge gegen Vorschläge des Verwaltungsrats zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an die folgende Adresse (per Post oder per E-Mail) zu richten
GFT Technologies SE Rechtsabteilung Schelmenwasenstraße 34 70567 Stuttgart E-Mail: hauptversammlung@gft.com
oder unter den Voraussetzungen des § 67c AktG durch Intermediäre zu übermitteln. Anderweitig adressierte Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge müssen nicht zugänglich gemacht werden.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft unter der vorstehend angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen), also bis zum 10. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer zugänglich zu machenden Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich über die Internetseite www.gft.de/hv zugänglich gemacht.
Die Gesellschaft kann von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags und seiner etwaigen Begründung sowie eines Wahlvorschlags absehen, wenn die Voraussetzungen des § 126 Abs. 2 AktG vorliegen. Die Ausschlusstatbestände sind im Dokument „Rechte der Aktionäre“ auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.gft.de/hv dargestellt. Ein Wahlvorschlag muss auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn er nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der zur Wahl vorgeschlagenen Person enthält. Bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind anstelle von Namen, ausgeübtem Beruf und Wohnort die Firma und der Sitz anzugeben.
Vorschläge zur Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern brauchen auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn ihnen keine Angaben zu Mitgliedschaften des vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind.
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge gelten nach § 126 Abs. 4 AktG als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Zu diesen Anträgen können ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre das Stimmrecht ausüben. Sofern der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist, muss der Gegenantrag oder Wahlvorschlag in der Hauptversammlung nicht behandelt werden.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie sonstige Anträge können zudem auch während der Hauptversammlung im Rahmen eines Redebeitrags gestellt werden.
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| c) |
Recht zur Einreichung von Stellungnahmen gemäß § 130a Abs. 1 bis 4 AktG
Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten haben das Recht, bis spätestens fünf Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also bis zum 19. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung einzureichen.
Die Einreichung hat in Textform in deutscher Sprache als Datei im Dateiformat PDF mit einer maximalen Dateigröße von 1 GB über das HV-Portal zu erfolgen. Stellungnahmen dürfen maximal 15.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen. Die Gesellschaft wird die Stellungnahmen bis spätestens vier Tage vor der Versammlung, also bis zum 20. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter Nennung des Namens des einreichenden Aktionärs über die Internetseite www.gft.de/hv im HV-Portal zugänglich machen.
Stellungnahmen werden nicht zugänglich gemacht, wenn sie nicht in deutscher Sprache verfasst sind, mehr als 15.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen oder nicht als Datei im Dateiformat PDF mit einer maximalen Größe von 1 GB eingereicht werden. Sie werden zudem unter den Voraussetzungen von § 130a Abs. 3 Satz 4 AktG i.V.m. § 126 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Nr. 3 oder Nr. 6 AktG nicht zugänglich gemacht, soweit sich der Verwaltungsrat durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde oder wenn sie einen beleidigenden, offensichtlich falschen oder irreführenden Inhalt haben oder der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der Hauptversammlung nicht in Form elektronischer Zuschaltung teilnehmen und sich nicht vertreten lassen wird.
Anträge und Wahlvorschläge, Fragen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Rahmen der in Textform eingereichten Stellungnahmen werden in der Hauptversammlung nicht berücksichtigt. Fragen sind ausschließlich in der Hauptversammlung im Rahmen des Rederechts zu stellen (vgl. dazu den nachfolgenden Abschnitt „Rede- und Auskunftsrecht“). Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich auf den in dieser Einberufung jeweils gesondert beschriebenen Wegen möglich (vgl. dazu die Abschnitte „Gegenanträge und Wahlvorschläge“ und „Rede- und Auskunftsrecht“).
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| d) |
Rede- und Auskunftsrecht gemäß § 130a Abs. 5 und 6 AktG und § 131 Abs. 1 AktG
Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben in der Hauptversammlung ein Rederecht, das im Wege der Videokommunikation ausgeübt wird. Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG und alle Arten von Auskunftsverlangen nach § 131 AktG können Bestandteil des Redebeitrags sein.
Auskünfte können gemäß § 131 Abs. 1 AktG über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangt werden, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu den mit ihr verbundenen Unternehmen. Des Weiteren betrifft die Auskunftspflicht auch die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Es ist vorgesehen, dass der Versammlungsleiter festlegen wird, dass das Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation, d.h. im Rahmen der Ausübung des Rederechts, ausgeübt werden darf. In diesem Fall können solche Auskunftsverlangen auf anderen Wegen nicht gestellt werden.
§ 131 Abs. 4 Satz 1 AktG bestimmt, dass dann, wenn einem Aktionär wegen seiner Eigenschaft als Aktionär eine Auskunft außerhalb der Hauptversammlung gegeben worden ist, diese Auskunft jedem anderen Aktionär bzw. dessen Bevollmächtigtem auf dessen Verlangen in der Hauptversammlung zu geben ist, auch wenn sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung nicht erforderlich ist. Der Verwaltungsrat hat festgelegt, dass auch dieses Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 4 Satz 1 AktG in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation, d.h. im Rahmen der Ausübung des Rederechts, ausgeübt werden darf. Es ist vorgesehen, dass der Versammlungsleiter diese Festlegung in der Hauptversammlung bestätigen wird.
Gemäß § 22 Abs. 1 Satz 3 der Satzung der Gesellschaft kann der Versammlungsleiter das Rede- und Auskunftsrecht zeitlich angemessen beschränken. Er ist insbesondere berechtigt, zu Beginn oder während der Hauptversammlung den zeitlichen Rahmen für den ganzen Verlauf der Hauptversammlung, für die Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie für den einzelnen Aktionärsbeitrag angemessen festzusetzen.
Die komplette Hauptversammlung einschließlich der Videokommunikation wird im HV-Portal über ein von unserem Dienstleister zur Verfügung gestelltes System abgewickelt. Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten benötigen für die Zuschaltung entweder ein nicht-mobiles Endgerät (PC, Notebook, Laptop) oder ein mobiles Endgerät (z.B. Smartphone oder Tablet) mit einem der folgenden installierten Browser in der aktuellen Softwareversion: Microsoft Edge, Google Chrome, Mozilla Firefox oder Safari. Außerdem muss JavaScript aktiviert sein. Die Nutzung anderer aktueller Browser mit den vom Hersteller empfohlenen Sicherheitseinstellungen ist möglich, wurde jedoch nicht getestet.
Für Redebeiträge müssen auf den Endgeräten eine Kamera und ein Mikrofon, auf die vom Browser aus zugegriffen werden kann, zur Verfügung stehen. Eine weitere Installation von Softwarekomponenten oder Apps auf den Endgeräten ist nicht erforderlich. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie mit Ihrem Computer oder Mobilgerät eine gute und stabile Internetverbindung haben und dabei eine aktuelle Version Ihres Browsers verwenden. Personen, die sich über den virtuellen Wortmeldetisch für einen Redebeitrag angemeldet haben, werden im HV-Portal für ihren Redebeitrag freigeschaltet.
Ab ca. 1 Stunde vor Beginn der Hauptversammlung können Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten im HV-Portal Redebeiträge anmelden. Vor Zulassung eines Redebeitrags oder Auskunftsverlangens wird die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen dem Aktionär und der Gesellschaft überprüft. Dazu wird der Aktionär in einen virtuellen Warteraum geleitet. Die Hauptversammlung kann parallel im Stream weiterverfolgt werden. Vom virtuellen Warteraum aus wird der Aktionär live der Hauptversammlung zugeschaltet, um seinen Redebeitrag zu leisten bzw. seine Auskunftsverlangen zu stellen. Die Gesellschaft behält sich vor, Redebeiträge bzw. Auskunftsverlangen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation nicht sichergestellt ist.
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| e) |
Erklärung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
Die ordnungsgemäß angemeldeten und elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschalteten Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten haben das Recht, im Wege elektronischer Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären. Ein solcher Widerspruch kann von Beginn bis Ende der Hauptversammlung über das HV-Portal unter der Internetadresse www.gft.de/hv erklärt werden.
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| f) |
Informationen nach § 124a AktG und weitergehende Erläuterungen auf der Internetseite der Gesellschaft
Diese Einberufung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, einschließlich der erforderlichen Informationen nach § 124a AktG sowie weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre sind ab Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter www.gft.de/hv zugänglich.
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III. Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 26.325.946,00 € und ist in 26.325.946 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Aktien, die auf keinen Nennbetrag lauten) eingeteilt. Jede Stückaktie der Gesellschaft gewährt eine Stimme (§ 23 Abs. 1 der Satzung). Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der Stimmrechte auf 26.325.946. Von den 26.325.946 Stück Aktien entfallen zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 761.138 auf eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen.
Stuttgart, im Mai 2026
GFT Technologies SE
Der Verwaltungsrat
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11.05.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| 07.05.2026 | GFT Technologies verzeichnet soliden Start in das Jahr 2026 und setzt Wachstumskurs bei verbesserter Profitabilität fort
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GFT Technologies SE
/ Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung/Quartalsergebnis
GFT Technologies verzeichnet soliden Start in das Jahr 2026 und setzt Wachstumskurs bei verbesserter Profitabilität fort
07.05.2026 / 07:29 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
GFT Technologies verzeichnet soliden Start in das Jahr 2026 und setzt Wachstumskurs bei verbesserter Profitabilität fort
- Solider Jahresauftakt mit Umsatzwachstum von 5 Prozent zu konstanten Wechselkursen auf 229,5 Mio. Euro, im Einklang mit der Prognose für das Geschäftsjahr 2026
- Deutlicher Anstieg des EBT um 20 Prozent auf 12,0 Mio. Euro und des bereinigten EBIT um 7 Prozent auf 16,1 Mio. Euro
- Starkes Wachstum in Brasilien (+33 Prozent) und Kolumbien (+20 Prozent), ergänzt durch solides Wachstum in Spanien (+9 Prozent) und den USA (+8 Prozent zu konstanten Wechselkursen)
- Wachstum in allen Geschäftsbereichen: Getrieben durch zweistelligen Anstieg in Industrie & Sonstige (+15 Prozent) sowie weitere Zuwächse in Versicherung (+6 Prozent) und Banking (+1 Prozent)
- Mit einem beeinflussten Vertragsvolumen von über 100Mio.Euro und wachsender Nutzung bei Unternehmenskunden wird die Wynxx Agentic AI Plattform zu einem zentralen Wachstumstreiber für GFT
- Bedeutende Kundengewinne belegen die Umsetzungskompetenz von GFT in strategischen Wachstumsfeldern; so konnte das Unternehmen nach der Integration von Megawork einen SAP-Vertrag im Wert von über 18 Mio. Euro mit einem Tier-1-Kunden in Brasilien abschließen
- Google Cloud zeichnet GFT als „2026 Google Cloud Partner of the Year – Infrastructure Modernization: Latin America“ aus und bestätigt damit die weltweit führende Position von GFT
- Prognose für 2026 in einem sich wandelnden Marktumfeld bestätigt
Stuttgart, 7. Mai 2026 – Die GFT Technologies SE (GFT) hat ihren Wachstumskurs im ersten Quartal 2026 fortgesetzt und ein solides Umsatz- und Ergebniswachstum sowie eine höhere Profitabilität erzielt, während das Unternehmen seine Wynxx Agentic AI Plattform weiter skaliert hat. Der Konzernumsatz verbesserte sich um 3 Prozent auf 229,5 Mio. Euro; zu konstanten Wechselkursen belief sich das Wachstum auf 5 Prozent. Das EBT stieg um 20 Prozent auf 12,0 Mio. Euro und das bereinigte EBIT erhöhte sich um 7 Prozent auf 16,1 Mio. Euro. Die starke Geschäftsentwicklung von GFT im ersten Quartal steht im Einklang mit der Prognose für das Gesamtjahr 2026.
Die Ergebnisse des ersten Quartals 2026 zeigen, dass GFT auch in einem dynamischen Marktumfeld, das durch beschleunigte Technologiesprünge und geopolitische Einflussfaktoren geprägt ist, solides und profitables Wachstum erzielt. Getrieben von einer anhaltend hohen Nachfrage nach KI-nativer Modernisierung, cloudbasierter Transformation und skalierbaren Plattformlösungen stärkt GFT seine Position in strategisch wichtigen Wachstumsfeldern weiter und legt die Grundlage für eine fortgesetzte Expansion.
„Die solide finanzielle Entwicklung im ersten Quartal entspricht voll unseren Erwartungen und bestätigt, dass wir unsere KI-zentrierte Strategie mit Disziplin umsetzen. Unternehmen gehen zunehmend über die reine Erprobung hinaus und integrieren KI systematisch in groß angelegte Modernisierungsprogramme“, sagt Marco Santos, Global CEO von GFT Technologies. „GFT ist in diesem Bereich gut positioniert und verbindet technologische Exzellenz, tiefe Branchenexpertise und globale Delivery-Fähigkeiten. Mit unserer Wynxx Agentic AI Plattform helfen wir unseren Kunden, komplexe Modernisierungsprogramme schneller, sicherer und mit klarem geschäftlichem Mehrwert umzusetzen.“
Wynxx Agentic AI Plattform und Branchenexpertise treiben Wachstum
Im Zentrum der KI‑zentrierten Wachstumsstrategie von GFT steht die proprietäre Wynxx Agentic AI Plattform, die GFT im ersten Quartal 2026 weiter skaliert hat. Bis zum Ende des Quartals war die Plattform in elf Ländern ausgerollt und bei 105 Unternehmenskunden etabliert (Jahresende 2025: acht Länder, 92 Kunden). Der gesamte von Wynxx beeinflusste Vertragswert überstieg im ersten Quartal 2026 104 Mio. Euro – ein deutliches Wachstum von rund 48 Prozent. Wynxx ermöglicht Unternehmen groß angelegte Softwareentwicklungsprojekte und komplexe Legacy-Modernisierungsprogramme zu beschleunigen, und ist ein integraler Bestandteil der KI-zentrierten Strategie von GFT.
GFT stärkte zudem seine Position bei Tier-1-Kunden durch den Abschluss eines bedeutenden SAP-Vertrags über die jüngste Akquisition Megawork, mit einem Gesamtvertragswert von mehr als 18 Mio. Euro. Die starke Umsetzungsfähigkeit von GFT, seine tiefe Expertise in regulierten Industrien und seine globale Delivery-Präsenz werden weiterhin von führenden Branchenanalysten anerkannt. GFT gewann kürzlich den 2026 Google Cloud Partner of the Year Award in der Kategorie „Infrastructure Modernization: Latin America“. Die Auszeichnung unterstreicht die führende Position von GFT im lateinamerikanischen Wachstumsmarkt. Das Unternehmen wurde außerdem als „Leader“ im IDC MarketScape: Worldwide Cloud-Native Core Banking Implementation Services 2025 Vendor Assessment, als „Industry Pioneer“ in der AI Maturity Matrix for Digital Banking Transformation Services 2026 sowie als „Leader“ in der QKS SPARK Matrix™ 2026 for Insurance Digital Transformation Services eingestuft. Diese Auszeichnungen unterstreichen die Fähigkeit von GFT, cloud-native Transformationen und KI-getriebene Modernisierungsprogramme in regulierten Industrien schnell und in großem Maßstab umzusetzen.
Wachstum in allen Sektoren
GFT profitiert weiterhin in allen Sektoren von einer starken Nachfrage nach KI-nativer Modernisierung und Cloud-Transformation. Der Umsatz stieg im ersten Quartal 2026 um 3 Prozent auf 229,5 Mio. Euro (Vorjahr: 221,9 Mio. Euro); zu konstanten Wechselkursen belief sich das Wachstum auf 5 Prozent. Der Sektor Industrie & Sonstige verzeichnete ein Umsatzwachstum von 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das Geschäft mit Versicherungskunden stieg um 6 Prozent, während Banking ein Wachstum von 1 Prozent verzeichnete.
Auf regionaler Ebene zeigte sich im ersten Quartal 2026 ein differenzierteres Bild. Nach der Anpassung der Segmentstruktur zu Beginn des Jahres berichtet GFT nun in den Segmenten „Americas & APAC“ und „Europe“; wobei die Vorjahreszahlen entsprechend angepasst wurden. Americas & APAC erwies sich als wesentlicher Wachstumstreiber, mit einem Umsatzanstieg von 12 Prozent auf 117,4 Mio. Euro (Vorjahr: 105,2 Mio. Euro), gestützt durch die starke Entwicklung in Brasilien (+33 Prozent) und Kolumbien (+20 Prozent). In den Vereinigten Staaten blieb der Umsatz in Euro nahezu stabil; zu konstanten Wechselkursen verzeichnete der Markt ein Wachstum von 8 Prozent.
Im Segment Europe, zu dem auch das Vereinigte Königreich gehört, ging der Umsatz leicht um 4 Prozent auf 111,9 Mio. Euro zurück (Vorjahr: 116,5 Mio. Euro). Positive Beiträge aus Spanien (+9 Prozent) wurden durch Rückgänge in Deutschland (-10 Prozent), Italien (-1 Prozent) und dem Vereinigten Königreich (-4 Prozent) ausgeglichen. Die Entwicklung in Europa spiegelt damit ein in bestimmten Märkten weiterhin vorsichtiges Investitionsumfeld wider.
Deutlich verbesserte Profitabilität
Das bereinigte EBIT stieg um 7 Prozent auf 16,1 Mio. Euro (Vorjahr: 15,1 Mio. Euro), wobei sich die bereinigte EBIT-Marge von 6,8 auf 7,0 Prozent verbesserte. Die Verbesserung der Profitabilität wurde durch eine höhere Personaleffizienz, geringere Büromietkosten infolge optimierter Büroflächen sowie reduzierte negative Währungseffekte unterstützt. Das Ergebnis vor Steuern (EBT) erhöhte sich deutlich um 20 Prozent auf 12,0 Mio. Euro (Vorjahr: 10,0 Mio. Euro), wobei die EBT-Marge signifikant von 4,5 auf 5,2 Prozent anstieg. Die klare Verbesserung der EBT-Marge spiegelt nicht nur operative Verbesserungen wider, sondern auch geringere Kapazitätsanpassungen, insbesondere im Zusammenhang mit dem erfolgreich fortschreitenden Transformationsprozess im Vereinigten Königreich.
„Die Geschäftsentwicklung im ersten Quartal zeigt, dass unser Wachstum auf einer breiten operativen Basis beruht. Der Auftragsbestand ist im Jahresvergleich um 11 Prozent gestiegen und unterstützt unseren Wachstumskurs für 2026 – trotz der anhaltenden geopolitischen Entwicklungen“, sagte Jochen Ruetz, CFO und Deputy CEO von GFT Technologies. „Gleichzeitig hat sich die Profitabilität deutlich verbessert, infolge operativer Fortschritte sowie geringerer Kapazitätsanpassungen.“
Ausblick 2026 bestätigt: Umsatzwachstum bei fortgesetzter KI-Expansion
Vor dem Hintergrund eines weiterhin herausfordernden makroökonomischen Umfelds und zunehmender geopolitischer Veränderungen erwartet GFT für das Geschäftsjahr 2026 ein währungsbereinigtes Umsatzwachstum von 5 Prozent auf rund 930 Mio. Euro. Das bereinigte EBIT wird voraussichtlich auf 71 Mio. Euro steigen, was einer bereinigten EBIT-Marge von 7,6 Prozent entspricht. Das Ergebnis vor Steuern (EBT) soll sich deutlich um 21 Prozent auf rund 56 Mio. Euro verbessern, was einer EBT-Marge von 6 Prozent entspricht.
Impulse werden insbesondere von der anhaltend starken Nachfrage nach KI-nativer Modernisierung, Next-Generation-Core-Banking-Implementierungen, Cloud-Transformation und datenbasierten Geschäftsmodellen erwartet. Um dieses Potenzial zu erschließen, wird GFT seine technologische Expertise weiter schärfen, sein Portfolio an Plattformlösungen konsequent ausbauen und die operative Aufstellung weiterentwickeln, um zusätzliches Skalierungspotenzial effizient zu realisieren. Gleichzeitig stärkt GFT selektiv Marketing und Vertrieb in strategisch wichtigen Wachstumsmärkten, um die mittel- und langfristige Wachstumsdynamik weiter auszubauen.
Kennzahlen (IFRS)
(Abweichungen aufgrund von Rundungsdifferenzen möglich)
| In Mio. Euro |
Q1 2026 |
Q1 2025 |
∆ |
| Umsatz |
229,52 |
221,91 |
3% |
| EBITDA |
17,23 |
15,99 |
8% |
| Bereinigtes EBIT1) |
16,11 |
15,09 |
7% |
| Bereinigte EBIT-Marge (in Prozent) |
7,0 |
6,8 |
0,2 PP |
| EBIT |
12,76 |
10,82 |
18% |
| EBT |
12,00 |
10,01 |
20% |
| Konzernergebnis |
8,58 |
7,09 |
21% |
| Ergebnis je Aktie in Euro |
0,34 |
0,27 |
26% |
| Operativer Cashflow |
4,39 |
-4,31 |
>100% |
| Auftragsbestand |
512,14 |
462,25 |
11% |
| In Mio. Euro |
31.03.2026 |
31.12.2025 |
|
| Mitarbeiter (FTE) |
11.645 |
11.772 |
-1% |
| Netto-Liquidität |
-53,7 |
-55,2 |
3% |
| Eigenkapitalquote (in Prozent) |
45% |
41% |
4 PP |
| |
|
|
|
- Bereinigt um Sondereffekte aus M&A-Aktivitäten, Kapazitätsanpassungen, aktienkursbasierte Effekte im Zusammenhang mit der Bemessung der variablen Managementvergütung sowie weitere Sondereffekte.
Weitere Informationen zur Definition von alternativen Leistungsindikatoren finden Sie hier auf der GFT Website.
Marco Santos, Global CEO of GFT Source: Tom Maurer/GFT
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GFT Technologies ist ein verantwortungsvolles, KI-zentriertes globales Unternehmen im Bereich der digitalen Transformation. Wir konzipieren fortschrittliche Lösungen für die Daten- und KI-Transformation, modernisieren Technologie-Infrastrukturen und entwickeln Kernsysteme der nächsten Generation für führende Banken, Versicherungen, Industrie- und Robotik-Unternehmen. In enger Zusammenarbeit mit unseren Kunden verschieben wir Grenzen, um ihr volles Potenzial auszuschöpfen.
Mit fundierter Branchenexpertise, modernsten Technologien und einem starken Partnernetzwerk bietet GFT verantwortungsvolle, KI-zentrierte Lösungen, die technologische Exzellenz mit hoher Liefer- und Kosteneffizienz vereinen. Das macht uns zu einem verlässlichen Partner für nachhaltigen Geschäftserfolg.
Mit über 12.000 Technologie-Expertinnen und -Experten sind wir in mehr als 20 Ländern weltweit tätig und bieten Karrieremöglichkeiten im Bereich führender Software-Innovationen. Die GFT Technologies SE (GFT-XE) ist im SDAX der Deutschen Börse notiert.
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2322846 07.05.2026 CET/CEST
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| 14.04.2026 | GFT als Leader in der QKS Spark Matrix™ 2026 für Insurance Digital Transformation Services ausgezeichnet
|
GFT Technologies SE
/ Schlagwort(e): Marktbericht/Studie
GFT als Leader in der QKS Spark Matrix™ 2026 für Insurance Digital Transformation Services ausgezeichnet
14.04.2026 / 09:43 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
GFT als Leader in der QKS Spark Matrix™ 2026 für Insurance Digital Transformation Services ausgezeichnet
Die Auszeichnung unterstreicht GFTs Stärke bei der Umsetzung komplexer Transformationen im großen Maßstab, schnell und sicher.
Stuttgart, 14. April 2026 – Versicherungen stehen zunehmend unter Druck, veraltete Systeme zu modernisieren, KI zu skalieren und schneller messbare Geschäftsergebnisse zu erzielen. Vor diesem Hintergrund wurde GFT Technologies als Leader in der QKS Spark Matrix™: Insurance Digital Transformation Services 2026 ausgezeichnet. Die SPARK Matrix™ der QKS Group bewertet führende Anbieter anhand von Leistungsfähigkeit, Differenzierung und Marktwirkung. Sie bestätigt GFTs starke Wettbewerbsposition sowie die Fähigkeit, komplexe Transformationsprogramme schneller und mit geringerem Risiko umzusetzen.
GFT unterstützt Versicherer dabei, Strategien in konkrete Umsetzung zu überführen – durch die Modernisierung von Kernplattformen, die Skalierung von KI und die Übersetzung von Transformation in messbare Geschäftsergebnisse. Dabei bilden regulatorische Anforderungen die Grundlage für eine sichere und skalierbare Transformation.
Varun Singh Bisht, Analyst bei der QKS Group, erklärte: „GFT kombiniert tiefgehende Expertise im Finanzdienstleistungssektor mit starken Cloud- und Engineering-Kompetenzen, um Versicherer bei komplexen Transformationsprogrammen zu unterstützen. Das Unternehmen überzeugt insbesondere bei der Modernisierung von Kernsystemen, einschließlich Guidewire. In Kombination mit KI-gestützten Ansätzen wie Wynxx beschleunigt GFT die Plattformtransformation von Versicherungsunternehmen und stellt gleichzeitig Kontrolle, Compliance und operative Stabilität sicher.“
„Versicherer bei geschäftskritischen Transformationen zu begleiten, steht im Zentrum unserer Arbeit bei GFT – und ist für uns eine echte Leidenschaft“, sagte André Gagné, CEO von GFT Kanada. „Die Auszeichnung zeigt, wie stark wir Versicherungsexpertise, Umsetzungskraft und technologisches Know-how verbinden. Wir begleiten Versicherer über den gesamten Transformationsprozess hinweg – von den ersten Schritten bis zur kontinuierlichen Weiterentwicklung – und sorgen dafür, dass daraus konkreter Geschäftsnutzen entsteht. Mit dem Einsatz von KI bauen wir unsere Leistungen weiter aus und sind damit ein starker Partner für Versicherer, die ihr Geschäft skalieren und zukunftsfähig aufstellen wollen.“
GFT treibt skalierbare End-to-End-Transformation in der Versicherungsbranche voran
Versicherungsunternehmen gehen von isolierten Digitalisierungsinitiativen zu unternehmensweiten Transformationen über. Skalierbarkeit wird dabei zum entscheidenden Differenzierungsmerkmal. GFT verbindet tiefgehende Branchenkenntnisse mit fortschrittlichen Engineering-Fähigkeiten, um Kunden über den gesamten Transformationszyklus hinweg zu unterstützen – von der Modernisierung von Kernsystemen über KI-gestützte Prozessoptimierung bis hin zur Cloud-Adoption. Dieser Ansatz ermöglicht eine koordinierte End-to-End-Transformation über Front-, Middle- und Backoffice hinweg. Zentrale Elemente sind die Modernisierung des Vertriebs durch API-basierte und Omnichannel-Plattformen, die Entkopplung von Produktlogik aus Altsystemen zur Beschleunigung von Innovationen sowie die Integration von KI in Kernprozesse wie Underwriting und Schadenbearbeitung.
Mit Wynxx und ausgeprägter Cloud-Expertise macht GFT intelligente Automatisierung zum Kernbestandteil moderner IT-Architekturen. Während die Entwicklungseffizienz spürbar steigt, bleiben Compliance und Daten-Governance – besonders in streng regulierten Versicherungsmärkten – stets gewahrt. Dank des modularen Aufbaus integriert GFT operative Resilienz und Sicherheit nahtlos in jedes Marktumfeld.
GFT unterstützt groß angelegte Transformationsprogramme in Europa, Kanada, Lateinamerika und im asiatisch-pazifischen Raum. Dabei verbindet das Unternehmen globale Skalierung mit lokaler Marktkenntnis und mehrsprachiger Umsetzung.
Dieser Ansatz ermöglicht es Versicherungsunternehmen:
- die Modernisierung von Kernplattformen zu beschleunigen
- Produkte dank modularer, konfigurierbarer Architekturen schneller einzuführen und anzupassen
- den Vertrieb zu modernisieren sowie Prozesse von Angebot bis Abschluss und im Service zu verbessern
- KI in Underwriting, Schadenbearbeitung und Betrieb systematisch einzusetzen
- Umsetzungsrisiken zu reduzieren und gleichzeitig Compliance sowie operative Resilienz sicherzustellen
In einem aktuellen Großprojekt überführte GFT beispielsweise die Legacy-Guidewire-Plattform eines führenden kanadischen Versicherers inklusive Kernsystemen und mehr als 50 Integrationen in die Cloud. Dadurch können Produkte deutlich schneller eingeführt und die operative Komplexität reduziert werden.
Veranstaltungshinweis: Von der Auszeichnung zur messbaren Wirkung
GFT überführt seine Transformationskompetenz in messbaren Kundennutzen und unterstützt Versicherungsunternehmen dabei, Strategien im großen Maßstab umzusetzen. Auf dem Guidewire Insurance Forum Europe 2026 zeigt GFT, wie Versicherer Guidewire, KI und Cloud-Technologien nutzen können, um in komplexen und regulierten Umgebungen schneller und risikoärmer Ergebnisse zu erzielen. Grundlage dafür ist die langjährige Partnerschaft mit Guidewire, die eine enge Integration in führende Kernversicherungssysteme und eine reibungslose Umsetzung großer Transformationsprogramme ermöglicht.
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Mit fundierter Branchenexpertise, modernsten Technologien und einem starken Partnernetzwerk bietet GFT verantwortungsvolle, KI-zentrierte Lösungen, die technologische Exzellenz mit hoher Liefer- und Kosteneffizienz vereinen. Das macht uns zu einem verlässlichen Partner für nachhaltigen Geschäftserfolg.
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Die QKS Group ist ein weltweit tätiges Beratungs- und Consultingunternehmen, das Organisationen dabei unterstützt, ihre Transformationsziele zu erreichen. Mit strategischer Beratung zu Wachstum und Geschäftsentwicklung versteht sich QKS als langfristiger Wissenspartner seiner Kunden. Die Research- und Consulting-Leistungen liefern umfassende Informationen und strategische Einblicke, um Unternehmen bei der Entwicklung nachhaltiger Wachstumsstrategien in einem dynamischen Marktumfeld zu unterstützen.
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| 05.03.2026 | KI-zentrierte Strategie von GFT zeigt Erfolge: Prognose für 2025 übertroffen, Profitabilität im zweiten Halbjahr verbessert, proprietäre Agentic-KI-Plattform Wynxx mit deutlichem Wachstum
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GFT Technologies SE
/ Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis/Jahresergebnis
KI-zentrierte Strategie von GFT zeigt Erfolge: Prognose für 2025 übertroffen, Profitabilität im zweiten Halbjahr verbessert, proprietäre Agentic-KI-Plattform Wynxx mit deutlichem Wachstum
05.03.2026 / 07:30 CET/CEST
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KI-zentrierte Strategie von GFT zeigt Erfolge: Prognose für 2025 übertroffen, Profitabilität im zweiten Halbjahr verbessert, proprietäre Agentic-KI-Plattform Wynxx mit deutlichem Wachstum
- Prognose für 2025 leicht übertroffen und damit erfolgreiche Umsetzung der KI-zentrierten Fünf-Jahres-Strategie in einem herausfordernden Marktumfeld bestätigt: Umsatz auf 888 Mio. Euro gesteigert (Prognose: 885 Mio. Euro), bereinigtes EBIT bei 67 Mio. Euro (Prognose: 65 Mio. Euro) und EBT-Marge verbessert sich im Gesamtjahr 2025 auf 5,2 Prozent (Prognose: 5,1 Prozent)
- Globale Führungsposition von GFT durch Branchenanalysten anerkannt: IDC stuft GFT als „Leader“ im Bereich Worldwide Cloud-Native Core Banking Implementation ein
- Erfolgreiche Skalierung der proprietären Wynxx Agentic KI-Plattform auf acht Länder und 92 Kunden (>250 Prozent Wachstum im Jahresvergleich) sowie starkes Wachstum des beeinflussten Vertragsvolumen auf über 70 Mio. Euro (>700 Prozent Wachstum im Jahresvergleich), maßgeblich basierend auf Anthropic Claude-Modellen, Open AI und Gemini
- Starkes zweistelliges Wachstum in den Sektoren Versicherungen (+15 Prozent) sowie Industrie & Sonstiges (+14 Prozent)
- Beschleunigtes Umsatzwachstum in strategischen Märkten: Brasilien (+28 Prozent), Kolumbien (+19 Prozent), den USA (+17 Prozent) sowie APAC & Sonstiges (+17 Prozent)
- Strategischer Fokus auf Global Accounts und Tier-1 Kunden zeigt Erfolge: Ausbau von zwei neuen Großkunden auf einen Jahresumsatz von jeweils über 25 Mio. Euro
- Verwaltungsrat schlägt unveränderte Dividende von 0,50 Euro je Aktie vor
- Ausblick 2026: Umsatzwachstum von 5 Prozent, Anstieg des bereinigten EBIT auf 71 Mio. Euro und deutliche Verbesserung des EBT auf 56 Mio. Euro
Stuttgart, 5. März 2026 – Die GFT Technologies SE (GFT) hat auf Basis vorläufiger Zahlen die Prognose für das Geschäftsjahr 2025 übertroffen und damit die Umsetzungskraft ihrer KI-fokussierten Fünf-Jahres-Strategie unter Beweis gestellt. Der Umsatz stieg auf 888 Mio. Euro (Prognose: 885 Mio. Euro). Das bereinigte EBIT belief sich auf 67 Mio. Euro (Prognose: 65 Mio. Euro) und die EBT-Marge verbesserte sich im Gesamtjahr auf 5,2 Prozent.
Die Ergebnisse spiegeln die disziplinierte Skalierung des KI-gestützten Delivery-Modells von GFT in einem Umfeld wider, das von selektivem Investitionsverhalten der Kunden geprägt war. Während viele Unternehmen weiterhin mögliche Wege zur Einführung von KI evaluieren, beschleunigt sich die Nachfrage nach groß angelegten Modernisierungsprojekten in regulierten und geschäftskritischen Umgebungen.
„Die nächste Entwicklungsstufe von Enterprise-KI wird von denjenigen geprägt, die künstliche Intelligenz nicht nur erproben, sondern systematisch und in industriellem Maßstab einsetzen. 2025 hat eindrucksvoll gezeigt, dass wir diesen Wandel mit konkretem Mehrwert und messbaren Ergebnissen für unsere Kunden anführen“, sagte Marco Santos, Global CEO von GFT Technologies. „Während Unternehmen weltweit von vereinzelten KI-Initiativen zur produktiven Skalierung übergehen, entscheidet operative Exzellenz über den Erfolg. Indem wir KI mit unserer Wynxx Agentic KI-Plattform tief in unsere Delivery-Architektur integrieren und global ausrollen, gestalten wir neu, wie groß angelegte Modernisierungsprogramme in regulierten Branchen umgesetzt werden. Die konsequente Umsetzung unserer Fünf-Jahres-Strategie festigt unsere Position als führender Anbieter verantwortungsvoller, KI-getriebener digitaler Transformation mit spürbarem Mehrwert für unsere Kunden – nicht erst morgen, sondern hier und heute.“
Im Laufe des Jahres 2025 hat GFT die zu Jahresbeginn eingeleitete strukturelle KI-zentrierte Transformation konsequent fortgesetzt und traditionelle IT-Services hin zu einem KI basierten Engineering-Delivery-Model weiterentwickelt. Zu den strategischen Initiativen zählten die globale Markenangleichung, der Ausbau hochwertiger Servicekapazitäten sowie die Skalierung proprietärer Agentic-KI-Plattform-Angebote in zentralen Märkten. Diese Transformation stärkt sowohl die Produktivität als auch die langfristige Ertragsqualität.
KI-zentrierte Strategie gewinnt weltweit an Dynamik
Im Jahr 2025 hat GFT seine globale Führungsposition als KI-zentriertes digitales Transformationsunternehmen durch den weiteren Ausbau der proprietären Wynxx Agentic KI-Plattform signifikant gestärkt. Mit einem Kundenwachstum von mehr als 250 Prozent gegenüber dem Vorjahr ist die Plattform inzwischen in acht Ländern ausgerollt und bei 92 Unternehmenskunden etabliert. Das insgesamt beeinflusste Vertragsvolumen von Wynxx erreichte über 70 Mio. Euro, was einem Wachstum von mehr als 700 Prozent im Jahresvergleich entspricht. Wynxx ermöglicht es Unternehmen, groß angelegte Softwareentwicklungsprojekte und komplexe Legacy-Modernisierungsprogramme zu beschleunigen und dabei Effizienzsteigerungen von über 40 Prozent zu erzielen, unter anderem für Kunden wie Bradesco Seguros, dem größten Versicherer Lateinamerikas. Die Wynxx Agentic KI-Plattform basiert maßgeblich auf Anthropic Claude-Modellen, OpenAI und Gemini. Wynxx wurde zudem auf Agentic Business Processes und Data Intelligence ausgeweitet und ist integraler Bestandteil der Umsetzung der KI-zentrierten Strategie von GFT.
Die Kombination von GFTs proprietärer Agentic-KI-Plattform, tiefgehender Branchenexpertise in regulierten Industrien sowie einer globalen Delivery-Präsenz ermöglicht eine Modernisierung im industriellen Maßstab, insbesondere dort, wo Umsetzungsdisziplin und Compliance entscheidend sind. Dies stärkt zugleich das Profil von GFT, wie führende Branchenanalysten bestätigen. Das Unternehmen wurde im IDC MarketScape: Worldwide Cloud-Native Core Banking Implementation Services 2025 Vendor Assessment als „Leader“ ausgezeichnet. Diese unabhängige Analystenbewertung unterstreicht die starke Umsetzungskompetenz von GFT bei groß angelegten Modernisierungsinitiativen und bestätigt die strategische Positionierung an der Schnittstelle von Cloud-nativer Transformation und KI-getriebener Innovation. Darüber hinaus wurde GFT in der QKS Group 2026 AI Maturity Matrix for Digital Banking Transformation Services als „Industry Pioneer“ eingestuft. Dies entspricht der höchsten zu vergebenen Reifestufe und unterstreicht die Fähigkeit von GFT, KI direkt in die Umsetzungsebene komplexer, regulierter Transformationsprogramme zu integrieren.
GFT baute seine KI-nativen Fähigkeiten 2025 weiter aus, unter anderem durch den Einsatz von Agentic-KI-Lösungen in geschäftskritischen Umgebungen. Dazu zählten die Implementierung einer KI-basierten Kreditrisikolösung für eine europäische Tier-1-Bank, die Orchestrierung von Engineering- und Field-Maintenance-Prozessen für einen großen US-amerikanischen Automobilhersteller sowie die skalierte Einführung fortschrittlicher Coding Assistants in großen Engineering-Teams im US-Finanzdienstleistungssektor.
Zudem initiierte GFT erstmals globale KI-native Kompetenzzentren (Centers of Excellence, CoEs) für Anthropic Claude Code und GitHub Copilot, um die beschleunigte KI-Transformation bei seinen Kunden voranzutreiben.
„Die robuste operative Entwicklung im Geschäftsjahr 2025 bestätigt, dass wir unsere KI-zentrierte Wachstumsstrategie mit Disziplin und Fokus vorantreiben“, sagte Jochen Ruetz, CFO und stellvertretender CEO von GFT Technologies. „Trotz intensiver Investitionen in unsere strategische Weiterentwicklung verfügen wir über eine solide Ertragsbasis und eine robuste Kapitalstruktur. Mit einer Eigenkapitalquote von 41 Prozent operieren wir weiterhin auf einer starken und stabilen finanziellen Grundlage. Unser Fokus liegt auf der weiteren Steigerung von Effizienz, der Skalierbarkeit unseres Geschäftsmodells und operativer Exzellenz. Dies schafft die finanziellen Voraussetzungen, um unsere ambitionierten Ziele bis 2029 zu erreichen.“
Starkes Wachstum in den Bereichen Versicherungen und Industrie sowie in Lateinamerika und APAC
Das Geschäft mit Versicherungskunden entwickelte sich besonders positiv und führte zu einem Umsatzwachstum von 15 Prozent. Auch der Bereich Industrie & Sonstiges verzeichnete mit 14 Prozent ein starkes Wachstum gegenüber dem Vorjahr. Das überdurchschnittliche Wachstum dieser Segmente unterstreicht die erfolgreiche Positionierung von GFT in wachstumsstarken Transformationsfeldern sowie die erfolgreiche Umsetzung KI-getriebener Modernisierungsinitiativen. Der Bankensektor verzeichnete einen leichten Umsatzrückgang von 2 Prozent und spiegelt das weiterhin zurückhaltende Investitionsverhalten in Europa wider.
Im Segment Nord-/Südamerika, Großbritannien & APAC stieg der Umsatz gegenüber dem Vorjahr um 6 Prozent. Haupttreiber waren das starke Wachstum in Brasilien (+28 Prozent), Kolumbien (+19 Prozent) und den USA (+17 Prozent). Auch APAC & Sonstige verzeichneten ein zweistelliges Wachstum (+17 Prozent). Der Umsatz in Großbritannien ging um 25 Prozent zurück. Diese Entwicklung wurde durch die starke Performance in den Regionen Nord-/Südamerika und APAC & Sonstige mehr als kompensiert. Der Umsatz im Segment Kontinentaleuropa verringerte sich um 3 Prozent und reflektiert ein selektives Investitionsverhalten in bestimmten europäischen Märkten, insbesondere in Spanien (-1 Prozent), Deutschland (-3 Prozent) und Italien (-4 Prozent).
Prognose übertroffen; Finanzlage bleibt solide
Im Geschäftsjahr 2025 übertraf der Konzern die am 23. Juli 2025 angepasste Prognose leicht. Der Umsatz stieg auf 888 Mio. Euro (2024: 871 Mio. Euro) und lag damit über der prognostizierten Marke von 885 Mio. Euro. Währungsbereinigt betrug das Umsatzwachstum 5 Prozent. Das bereinigte EBIT erreichte 67 Mio. Euro und übertraf damit ebenfalls die Prognose von 65 Mio. Euro. Wie erwartet lag das bereinigte EBIT unter dem Vorjahreswert von 78 Mio. Euro, was insbesondere auf die Transformation im Großbritannien und im Bereich Software Solutions sowie auf anhaltende Investitionen in KI-zentrierte Lösungen zurückzuführen ist. Das Ergebnis vor Steuern (EBT) belief sich auf 46 Mio. Euro und lag ebenfalls über der Prognose von 45 Mio. Euro (2024: 65 Mio. Euro).
Im Oktober 2025 schloss GFT erfolgreich ein Aktienrückkaufprogramm in Höhe von 15 Mio. Euro ab und unterstrich damit das Vertrauen des Managements in das langfristige Wertsteigerungspotenzial des Unternehmens. Vor dem Hintergrund der soliden Finanzlage wird der Verwaltungsrat der Hauptversammlung am 25. Juni 2026 die Zahlung einer unveränderten Dividende in Höhe von 0,50 Euro je Aktie für das Geschäftsjahr 2025 (2024: 0,50 Euro) vorschlagen.
Ausblick 2026: Deutliche Verbesserung der EBT-Marge und Umsatzwachstum bei fortgesetzter KI-Expansion
Für das Geschäftsjahr 2026 erwartet GFT ein Umsatzwachstum von 5 Prozent (währungsbereinigt) auf rund 930 Mio. Euro sowie einen Anstieg des bereinigten EBIT um 7,6 Prozent auf 71 Mio. Euro – trotz eines weiterhin herausfordernden makroökonomischen Umfelds. Das Ergebnis vor Steuern (EBT) soll sich deutlich um 21 Prozent auf rund 56 Mio. Euro verbessern, was einer EBT-Marge von 6 Prozent entspricht. Eine weiterhin starke Nachfrage nach KI-nativer Modernisierung, Next-Generation-Core-Banking-Implementierungen, Cloud-Transformation und datengetriebenen Geschäftsmodellen wird auch künftig die zentralen Wachstumstreiber bleiben. Um diese Chancen zu nutzen, wird GFT seine KI-Fähigkeiten weiter ausbauen, in Plattformlösungen investieren und die operative Effizienz weiter stärken, um Skaleneffekte nachhaltig zu realisieren.
Angesichts des erfolgreichen Starts der im März 2025 angekündigten KI-Transformation, hält GFT an seinen mittelfristigen Zielen fest und strebt weiterhin für das Jahr 2029 einen Umsatz von 1,5 Mrd. Euro bei einer bereinigten EBIT-Marge von 9,5 Prozent an.
Kennzahlen (IFRS)
(Abweichungen aufgrund von Rundungsdifferenzen möglich)
| In Mio. Euro |
2025 |
2024 |
∆ |
| Umsatz |
888,29 |
870,92 |
2% |
| EBITDA |
69,54 |
93,95 |
-26% |
| Bereinigtes EBIT 1) |
67,44 |
78,05 |
-14% |
| Bereinigte EBIT-Marge (in Prozent) |
7,6% |
9,0% |
-1,4 PP |
| EBIT |
49,42 |
70,99 |
-30% |
| EBT |
46,01 |
65,01 |
-29% |
| Konzernergebnis |
32,89 |
46,48 |
-29% |
| Ergebnis je Aktie in Euro |
1,27 |
1,77 |
-28% |
| Operativer Cashflow |
43,27 |
72,42 |
-40% |
| Auftragsbestand |
495,38 |
503,12 |
-2% |
| In Mio. Euro |
31.12.2025 |
31.12.2024 |
|
| Mitarbeiter (FTE) |
11.772 |
11.506 |
2% |
| Netto-Liquidität |
-55,19 |
-42,53 |
-30% |
| Eigenkapitalquote (in Prozent) |
41% |
42% |
-1 PP |
| |
|
|
|
- GFT hat die Berechnungsmethode für das bereinigte EBIT für das Konzernergebnis ab dem GJ 2025 geändert. Bereinigt um Sondereffekte aus M&A-Aktivitäten, Kapazitätsanpassungen, aktienkursbasierte Effekte im Zusammenhang mit der Bemessung der variablen Managementvergütung sowie weitere Sondereffekte. Zu Vergleichszwecken werden die entsprechenden Vorjahreswerte entsprechend neu berechnet.
Weitere Informationen zur Definition von alternativen Leistungsindikatoren finden Sie hier auf der GFT Website.
Marco Santos, Global CEO of GFT Source: Tom Maurer/GFT
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Mit fundierter Branchenexpertise, modernsten Technologien und einem starken Partnernetzwerk bietet GFT verantwortungsvolle, KI-zentrierte Lösungen, die technologische Exzellenz mit hoher Liefer- und Kosteneffizienz vereinen. Das macht uns zu einem verlässlichen Partner für nachhaltigen Geschäftserfolg.
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2286046 05.03.2026 CET/CEST
|
| 03.03.2026 | AI Maturity Matrix: GFT als „Industry Pioneer“ für KI-gestützte Banking-Transformation ausgezeichnet
|
GFT Technologies SE
/ Schlagwort(e): Marktbericht/Studie
AI Maturity Matrix: GFT als „Industry Pioneer“ für KI-gestützte Banking-Transformation ausgezeichnet
03.03.2026 / 09:43 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
AI Maturity Matrix: GFT als „Industry Pioneer“ für KI-gestützte Banking-Transformation ausgezeichnet
Die Einstufung mit dem höchsten Reifegrad unterstreicht die Kompetenz von GFT, KI direkt in die operative Ausführungsebene komplexer, regulierter Transformationsprogramme zu integrieren.
Stuttgart, 03.03.2026 - GFT Technologies wurde von der QKS Group in der „AI Maturity Matrix Digital Banking Transformation Services 2026“ als „Industry Pioneer“ ausgezeichnet. Damit erreicht das Unternehmen die höchste Reifegradbewertung der Analyse, die den gezielten Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Transformationsprogrammen regulierter Branchen bestätigt.
Fragmentierte Modernisierungsprogramme, starre Legacy-Systeme und eine geringe Rendite isolierter Digitalisierungsinitiativen bremsen die Transformation im Banking. GFT adressiert diese Herausforderungen, indem KI direkt in die Ausführungsebene von Transformationsprogrammen eingebettet wird.
Integration von KI über den gesamten Software-Lebenszyklus hinweg
Im Zentrum dieses Ansatzes steht Wynxx, die Enterprise-KI-Plattform von GFT. Wynxx ist auf die Anforderungen großer, regulierter Organisationen ausgerichtet und integriert generative KI fest in den Softwareentwicklungs- und Modernisierungsprozess. Dies umfasst die Analyse von Legacy-Code, die automatisierte Erstellung von Dokumentationen, Code-Tests und -Korrekturen sowie die Unterstützung komplexer Modernisierungs-Workflows.
„GFT nimmt eine führende Rolle bei der Integration von KI in die operative Umsetzung der digitalen Banking-Transformation ein. Das Unternehmen hat den Schritt von experimentellen Ansätzen hin zu produktiv nutzbarer, fest in der Delivery verankerter KI konsequent vollzogen. Mit Wynxx wird generative KI systematisch in den Softwareentwicklungs- und Modernisierungsprozess eingebunden – von der Analyse bestehender Anwendungen über Dokumentation und Tests bis hin zur Unterstützung zentraler Abläufe in groß angelegten Core Banking Transformationen sowie Digitalisierungsprogrammen. Dieser Ansatz befähigt Banken dazu, ihre Transformationsinitiativen schneller umzusetzen und zugleich Governance-Anforderungen sowie Human-in-the-Loop-Mechanismen zuverlässig einzuhalten. Indem KI als skalierbarer Bestandteil der Transformation und nicht als isolierte Innovationslösung eingesetzt wird, steht GFT für eine reife, produktionsnahe KI-Strategie mit messbarem Mehrwert für die digitale Banking-Transformation.“, sagt Akhilesh Vundavalli, Principal Analyst BFSI, QKS Group.
Durch das Zusammenspiel von Automatisierung, Governance-Strukturen und Human-in-the-Loop-Mechanismen entsteht echter Mehrwert:
- 40 % Produktivitätssteigerung in der Entwicklung
- Bis zu 80 % schnellere Fehlerbehebung im Code
- Bis zu 85 % schnellere Dokumentationserstellung
- Signifikant beschleunigte Erkennung und Behebung von Sicherheitsrisiken
Verantwortungsvolle Skalierung von KI in regulierten Branchen
In hochregulierten Branchen wie dem Bank- und Versicherungswesen wird die Einführung von KI nicht allein durch technisches Potenzial definiert – entscheidend sind Kontrolle, Verantwortlichkeit und regulatorische Konformität.
Wynxx wurde mit Fokus auf Governance entwickelt. Die Plattform integriert Compliance-Mechanismen, DevSecOps-Prozesse und sichere Cloud-Konnektivität in ein vollständig auditierbares Framework. So bleibt der KI-Einsatz transparent, rückverfolgbar und sicher.
“KI reduziert die Kosten der Softwareentwicklung – nicht jedoch die Kosten von Fehlern“, sagt Marco Santos, Global CEO von GFT. „Unser Fokus liegt darauf, verantwortungsvolle KI zu industrialisieren, indem wir sie direkt in die Ausführungsebene der Projektabwicklung einbetten. Diese Auszeichnung spiegelt unsere Überzeugung wider, dass in regulierten Branchen eine disziplinierte Umsetzung – und nicht bloßes Experimentieren – den langfristigen Wert bestimmt.“
Diese Governance-Architektur ermöglicht es Unternehmen, KI auch in geschäftskritischen Systemen sicher zu skalieren – ohne regulatorische Integrität oder operative Resilienz zu gefährden.
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GFT Technologies ist ein verantwortungsvolles, KI-zentriertes globales Unternehmen im Bereich der digitalen Transformation. Wir konzipieren fortschrittliche Lösungen für die Daten- und KI-Transformation, modernisieren Technologie-Infrastrukturen und entwickeln Kernsysteme der nächsten Generation für führende Banken, Versicherungen, Industrie- und Robotik-Unternehmen. In enger Zusammenarbeit mit unseren Kunden verschieben wir Grenzen, um ihr volles Potenzial auszuschöpfen.
Mit fundierter Branchenexpertise, modernsten Technologien und einem starken Partnernetzwerk bietet GFT verantwortungsvolle, KI-zentrierte Lösungen, die technologische Exzellenz mit hoher Liefer- und Kosteneffizienz vereinen. Das macht uns zu einem verlässlichen Partner für nachhaltigen Geschäftserfolg.
Im deutschen Markt bieten wir zudem ganzheitliche Fachberatung rund um Banksteuerung & Financial Markets, unterstützt durch führende AFC Software-Lösungen.
Mit über 12.000 Technologie-Expertinnen und -Experten sind wir in mehr als 20 Ländern weltweit tätig und bieten Karrieremöglichkeiten im Bereich führender Software-Innovationen. Die GFT Technologies SE (GFT-XE) ist im SDAX der Deutschen Börse notiert.
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Über die QKS Group
Die QKS Group, ehemals Quadrant Knowledge Solutions, ist ein führendes internationales Beratungs- und Research-Unternehmen, dass Technologieanbieter dabei unterstützt, ihre Wachstumsstrategien gezielt voranzutreiben und Anwenderunternehmen bei der erfolgreichen Umsetzung ihrer digitalen Transformationsziele begleitet.
03.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| 29.01.2026 | IDC MarketScape stuft GFT als Leader in Cloud-Native Core Banking Transformation ein
|
GFT Technologies SE
/ Schlagwort(e): Marktbericht/Studie
IDC MarketScape stuft GFT als Leader in Cloud-Native Core Banking Transformation ein
29.01.2026 / 10:54 CET/CEST
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IDC MarketScape stuft GFT als Leader in Cloud-Native Core Banking Transformation ein
GFT unterstützt Banken dabei, ihre Kernbankensysteme mit geringerem Risiko zu modernisieren und geschäftlichen Mehrwert schneller zu realisieren.
Stuttgart, 29. Januar 2026 – GFT wurde im IDC MarketScape: Worldwide Cloud-Native Core Banking Implementation Services 2025 Vendor Assessment als Leader eingestuft (doc # US51810324, Dezember 2025).
Laut IDC MarketScape liegen „GFTs größte Stärken in der umfassenden Erfahrung mit der aktuellen Generation cloud-nativer Core Banking Anbieter auf globaler Ebene sowie in der Fähigkeit, diese Expertise weltweit einzubringen. Durch effektive Implementierungsmodelle und Migrationsmethoden hat sich GFT umfassendes Know-how bei ganzheitlichen Transformationsprojekten mit cloud-nativen Core Banking Lösungen aufgebaut und leistet gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der Lösungsanbieter, mit denen GFT zusammenarbeitet.“ Die Bewertung basiert auf dem IDC MarketScape: Worldwide Cloud-Native Core Banking Implementation Services 2025 Vendor Assessment, in dem Anbieter hinsichtlich ihrer Fähigkeiten und Strategien zur Implementierung cloud-nativer Core Banking Plattformen bewertet werden.
„Die Anforderungen an Core Banking Systeme haben sich grundlegend gewandelt – von stabilen Transaktionssystemen hin zu flexiblen Plattformen für Innovation, Skalierbarkeit und regulatorische Konformität“, erklärt Marco Santos, Global CEO von GFT Technologies. „Das zeigt: Cloud-native Core Banking Systeme sind keine Vision mehr, sondern Realität – und GFT ist führend in deren Umsetzung.“
CO.RE Banking Services als strategischer Wachstumstreiber
Mit CO.RE Banking Services bietet GFT ein umfassendes Framework für eine erfolgreiche Core Banking Transformation. Der Ansatz vereint branchenspezifische Beratungskompetenz, bewährte Migrationsstrategien und ein starkes Partner-Ökosystem.
GFT ist der Ansicht, dass die Anerkennung durch IDC MarketScape zu einem entscheidenden Zeitpunkt für den globalen Bankensektor kommt, da viele Institute vor grundlegenden Entscheidungen im Bereich Core Banking und IT stehen. In Märkten wie Deutschland, in denen regulatorische Komplexität und Altsysteme einen besonders hohen Transformationsdruck erzeugen, treten diese Herausforderungen besonders deutlich zutage. GFTs Platzierung im Leader-Quadranten stärkt die Rolle des Unternehmens als vertrauenswürdiger Partner für Banken, die sich diesen Herausforderungen stellen – in Deutschland und weltweit.
„Unsere Kunden profitieren davon, dass wir das gesamte Spektrum abdecken – von der Entwicklung einer Vision bis hin zur operativen Umsetzung“, sagt Marco Santos, Global CEO. „Wir gestalten die nächste Generation des Bankings – mit KI im Zentrum.“
Über IDC MarketScape:
Das IDC MarketScape Vendor Assessment Model wurde entwickelt, um einen Überblick über die Wettbewerbsfähigkeit von Technologie- und Serviceanbietern in einem bestimmten Markt zu geben. Die Analyse nutzt eine stringente Bewertungsmethodik auf Basis qualitativer und quantitativer Kriterien, die in einer einzigen grafischen Darstellung die jeweilige Position jedes Anbieters innerhalb des Marktes abbildet. IDC MarketScape bietet einen klaren Rahmen, in dem Produkt- und Serviceangebote, Fähigkeiten und Strategien sowie aktuelle und zukünftige Erfolgsfaktoren von Technologieanbietern sinnvoll miteinander verglichen werden können. Darüber hinaus ermöglicht das Modell Technologiekäufern eine 360-Grad-Bewertung der Stärken und Schwächen aktueller und potenzieller Anbieter.
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| 15.01.2026 | GFT Technologies SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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GFT Technologies SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
15.01.2026 / 10:45 CET/CEST
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| 20.11.2025 | GFT und FICO starten globale Partnerschaft für Smart Finance
|
GFT Technologies SE
/ Schlagwort(e): Kooperation
GFT und FICO starten globale Partnerschaft für Smart Finance
20.11.2025 / 10:42 CET/CEST
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GFT und FICO starten globale Partnerschaft für Smart Finance
KI-basierte Allianz verbessert Onboarding, Risikomanagement und Echtzeit-Entscheidungen für Banken weltweit
Stuttgart, 20. November 2025 – Digitaler Betrug nimmt rasant zu: In den USA beliefen sich die Verluste im Jahr 2024 auf 12,5 Milliarden US-Dollar, Online-Kriminalität verursachte dort Schäden von 16,6 Milliarden US-Dollar. In Europa überschritten die Fälle von Zahlungsbetrug allein im ersten Halbjahr 2023 die Marke von 2 Milliarden Euro.
Um dieser Welle entgegenzuwirken, haben GFT Technologies und FICO, ein weltweit führender Anbieter analytischer Software, eine globale Partnerschaft geschlossen. Ziel ist es, Banken zu helfen, in Echtzeit zu handeln, Betrug frühzeitig zu stoppen und Risikobewertungen mithilfe von KI zu vereinfachen.
„Diese Partnerschaft liefert genau das, was der Markt braucht: Tempo, Vertrauen und intelligente Lösungen, die sich weltweit skalieren lassen“, sagte Marco Santos, Global CEO von GFT. „Gemeinsam mit FICO unterstützen wir Finanzinstitute dabei, ihr Risikomanagement neu zu denken und ihren Kunden mehr Sicherheit zu bieten.“
Erste erfolgreiche Projekte der Allianz wurden bereits in Asien und Lateinamerika umgesetzt. Bei einer Digitalbank in Asien ermöglichten FICOs Echtzeitanalysen schnelle Entscheidungen und effektive Risikokontrollen. Gemeinsam schufen GFT und FICO die Grundlage für digitales Onboarding, Live-Identitätsprüfungen und kontinuierliche Aktualisierungen während des gesamten Kundenlebenszyklus. Für eines der größten Versicherungsunternehmen Lateinamerikas implementierte GFT ein Demand-Management-System, das auf der FICO® Platform und deren Decision Engine basiert. Damit konnten Projekte auf Basis strategischer Daten und klarer Regeln klassifiziert, priorisiert und optimiert werden – mit Fokus auf den größten Mehrwert für Versicherer und Kunden.
Die Allianz vereint GFTs Stärke in Cloud, Daten und digitalem Banking mit FICOs Lösungen für Betrugserkennung, Kreditrisiko und Entscheidungsmanagement. Gemeinsam bieten sie Banken und FinTechs eine integrierte Plattform, um Risiken besser zu steuern, Compliance-Anforderungen zu erfüllen und das Vertrauen ihrer Kunden durch sichere, transparente Prozesse zu stärken.
Ein zentrales Element der Partnerschaft ist die Integration von Wynxx, GFTs GenAI-Produkt, das kritische Phasen des Softwareentwicklungszyklus automatisiert. Wynxx soll als Katalysator wirken. Es ermöglicht eine vertiefte Datenanalyse und die Erkennung verborgener Muster für FICO-Implementierungsprojekte, bevor die entsprechenden Daten an die jeweilige FICO-Lösung übermittelt werden. Die FICO-Lösungen im Rahmen der Partnerschaft decken die gesamte Kundenbeziehung ab – von der Entscheidungssteuerung über Echtzeit-Betrugserkennung und Kreditrisikomanagement bis hin zur Kundenkommunikation.
„Die Lösungen von FICO umfassen eine marktführende Plattform zur Betrugsprävention, die weltweit über vier Milliarden Zahlungskonten schützt“, sagte Alexandre Graff, Vice President Global Partners & Alliances bei FICO. „Unsere Innovationen verbinden Machine Learning, eine 360-Grad-Übersicht über das Kundenverhalten und Entscheidungsoptimierung, um intelligentere Entscheidungen zu ermöglichen, Betrug früher zu erkennen und Vertrauen aufzubauen. Durch die Partnerschaft mit GFT bringen wir diese Leistungsfähigkeit zu noch mehr Unternehmen weltweit – und helfen ihnen, ihre Kunden in einer zunehmend gefährlichen Online-Welt zu schützen.“
Um diese Vorteile global zu skalieren, hat GFT ein Center of Excellence für FICO-Technologien eingerichtet. Es wird spezialisierte Teams ausbilden und standardisierte Rollouts in den Bereichen Banking, Versicherung und darüber hinaus unterstützen. Da Betrug immer komplexer wird, hilft diese neue Zusammenarbeit Banken weltweit, schneller zu reagieren, Risiken zu senken und langfristiges Vertrauen aufzubauen.
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GFT Technologies ist ein verantwortungsvolles, KI-zentriertes globales Unternehmen im Bereich der digitalen Transformation. Wir konzipieren fortschrittliche Lösungen für die Daten- und KI-Transformation, modernisieren Technologie-Infrastrukturen und entwickeln Kernsysteme der nächsten Generation für führende Banken, Versicherungen, Industrie- und Robotik-Unternehmen. In enger Zusammenarbeit mit unseren Kunden verschieben wir Grenzen, um ihr volles Potenzial auszuschöpfen.
Mit fundierter Branchenexpertise, modernsten Technologien und einem starken Partnernetzwerk bietet GFT verantwortungsvolle, KI-zentrierte Lösungen, die technologische Exzellenz mit hoher Liefer- und Kosteneffizienz vereinen. Das macht uns zu einem verlässlichen Partner für nachhaltigen Geschäftserfolg.
Mit über 12.000 Technologie-Expertinnen und -Experten sind wir in mehr als 20 Ländern weltweit tätig und bieten Karrieremöglichkeiten im Bereich führender Software-Innovationen. Die GFT Technologies SE (GFT-XE) ist im SDAX der Deutschen Börse notiert.
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2233160 20.11.2025 CET/CEST
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| 13.11.2025 | GFT meldet solide Ergebnisse für die ersten neun Monate und bestätigt Prognose 2025
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GFT Technologies SE
/ Schlagwort(e): 9-Monatszahlen/Quartals-/Zwischenmitteilung
GFT meldet solide Ergebnisse für die ersten neun Monate und bestätigt Prognose 2025
13.11.2025 / 07:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
GFT meldet solide Ergebnisse für die ersten neun Monate und bestätigt Prognose 2025
Ergebnisentwicklung verbessert sich gegenüber vorigem Quartal; KI-Ausweitung und Strategieumsetzung kommen voran.
- Konzernumsatz um 2% gestiegen (5% bei konstanten Wechselkursen), angetrieben durch starkes Wachstum in den Bereichen Versicherung (+15%), Industrie & Sonstiges (+13%) sowie anhaltende Dynamik in Lateinamerika (+20%) und Nordamerika (+11%)
- Sehr erfolgreicher Einsatz und Ausbau von KI getrieben durch Wynxx in acht Ländern; Zahl der Kunden +38% gegenüber Vorquartal; Verträge über 42 Mio. Euro; Bradesco Seguros, das größte Versicherungsunternehmen Lateinamerikas, bestätigt 40% Produktivitätssteigerung in 180-köpfigem Team
- Neuer Vertrag über KI-, Daten- und Softwareplattform mit einem führenden deutschen Unternehmen für kognitive Robotik
- Smaragd von einer deutschen Tier-1-Bank als zentrale AML-Transaktionsüberwachungsplattform ausgewählt
- Übernahme von Megawork am 2. September abgeschlossen, erfolgreiche Cross-Selling-Akivitäten
- Prognose für 2025 bestätigt: weiteres Wachstum erwartet; Umsatz von ca. 885 Mio. Euro, bereinigtes EBIT von ca. 65 Mio. Euro
Stuttgart, 13. November 2025 – GFT Technologies SE (GFT) bestätigt seine Prognose für das Gesamtjahr 2025 und berichtet über weitere Fortschritte bei der Umsetzung seiner Strategie, sich als Artificial Intelligence Digital Transformation Challenger zu etablieren. Der Konzernumsatz stieg nach neun Monaten um 2% gegenüber dem Vorjahr (+5% bei konstanten Wechselkursen). Das Wachstum wurde durch die starke Performance in Latein- und Nordamerika sowie in den Geschäftsbereichen Versicherungen und Industrie & Sonstige getragen. Das Geschäft in Kontinentaleuropa schwächte sich aufgrund anhaltender makroökonomischer Herausforderungen, insbesondere in Spanien, Italien und Deutschland, ab (-5% gegenüber den ersten neun Monaten 2024). Wie erwartet lag das bereinigte EBIT unter dem Vorjahresniveau (-16%).
Das generative KI-Produkt Wynxx von GFT gewann auf allen Kontinenten weiter an Boden. Die Zahl der Unternehmenskunden, die Wynxx nutzen, stieg im Vergleich zum Vorquartal um 38% (von 42 auf 58). Das zeigt die zunehmende Akzeptanz der Plattform. Bradesco Seguros, das größte Versicherungsunternehmen Brasiliens und Lateinamerikas, bestätigte öffentlich, dass Wynxx seine Produktivität im Softwareentwicklungszyklus (SDLC) und bei der Modernisierung von Altsystemen um 40% verbessert hat. Dies unterstreicht, welchen Einfluss Wynxx auf Qualität und Liefergeschwindigkeit hat. Das Produkt wurde mittlerweile in acht Ländern eingeführt: den USA, Großbritannien, Deutschland, Italien, Spanien, Kanada, Kolumbien und Brasilien. Es ist auf den globalen Marktplätzen von Microsoft und AWS erhältlich. Mehr als 10.000 GFT-Ingenieure wurden auf der Plattform geschult.
In den ersten neun Monaten des Jahres 2025 hat GFT seine Position als vertrauenswürdiger Partner für die KI-Transformation weiter gestärkt. Das Unternehmen erhielt die AWS GenAI Competency für seine Expertise im Bereich generative KI und wurde im Gartner Innovation Guide for Generative AI Consulting and Implementation Services als einer der Emerging Specialists ausgezeichnet. Eine deutsche Tier-1-Bank hat sich für die Smaragd Compliance Suite von GFT als zentrale Transaktionsüberwachungsplattform entschieden und damit die Position von Smaragd als führende Lösung im Kampf gegen Finanzkriminalität bestätigt. GFT Software Solutions hat mit der Audi AG einen Dreijahresvertrag zur Erweiterung der zentralen Plattform für digitalisierte Projektplanung und ‑management geschlossen. Sie basiert auf GFTs Engenion-Technologie. Darüber hinaus hat GFT einen neuen Vertrag über die Entwicklung einer KI-, Daten- und Softwareplattform mit einem führenden deutschen Unternehmen für kognitive Robotik abgeschlossen. Zudem hat die am 2. September abgeschlossene Übernahme des SAP-Spezialisten Megawork bereits erste Cross-Selling-Erfolge gebracht. Zusammen unterstreichen diese Meilensteine den stetigen Fortschritt von GFT bei der Skalierung KI-gesteuerter Innovationen in verschiedenen Branchen.
„Unsere Leistung in den ersten neun Monaten des Jahres untermauert klar unseren Anspruch, als KI-getriebener Herausforderer der digitalen Transformation am Markt aufzutreten“, sagte Marco Santos, Global CEO von GFT Technologies. „Wir treiben unsere KI-zentrierte Strategie konsequent voran. Wir positionieren uns als vertrauenswürdiger Partner für KI-Modernisierung und Herausforderer der traditionellen IT-Dienstleistungsbranche. Die hohe Nachfrage nach Modernisierung mit Wynxx und unsere anhaltend hervorragende Leistung zeigen, dass wir uns im Markt erfolgreich differenzieren.“
Der GFT Konzern erzielte in den ersten neun Monaten des Jahres 2025 einen Umsatz von 655,26 Mio. Euro. Damit übertraf das Unternehmen den Vorjahreswert von 645,54 Mio. Euro um 2% (währungsbereinigt +5%). GFT erzielte ein Wachstum von 15% im Versicherungssektor und 13% im Sektor Industrie & Sonstige. Der Umsatz im Bankengeschäft ging um 3% zurück.
Starkes Wachstum in Amerika und APAC, Rückgang in Europa
Der Umsatz mit lateinamerikanischen Kunden stieg um 20%, mit nordamerikanischen Kunden um 11%. Der Anstieg wurde durch starkes Wachstum in Brasilien, den USA, Kanada und Kolumbien getragen. Auch APAC erzielte ein zweistelliges Wachstum (+22%). Der Umsatz mit europäischen Kunden ging aufgrund makroökonomischer Herausforderungen um 6% zurück (Spanien -4%, Italien und Deutschland je -3%). Das Geschäft mit britischen Kunden lag 25% unter dem Vorjahreswert.
„Unsere Ergebnisse bestätigen, dass GFT weiterhin auf einem soliden finanziellen Kurs ist“, sagte Jochen Ruetz, Chief Financial Officer von GFT Technologies. „Unser Ergebnistrend hat sich weiter verbessert – ein Beleg für diszipliniertes Kostenmanagement und den Fokus auf profitable, skalierbare Projekte. Wir investieren weiterhin in Innovation und operative Effizienz, um langfristiges, profitables Wachstum zu unterstützen. Unser hoher Auftragsbestand und die bestätigte Prognose zeigen, dass wir auf Kurs sind, unsere finanziellen Ziele zu erreichen.“
Operatives Ergebnis durch Turnaround-Kosten beeinträchtigt
Das bereinigte EBIT sank im Vergleich zum Vorjahr um 16% auf 45,54 Mio. Euro (9M 2024: 54,02 Mio. Euro). Dieser Rückgang ist hauptsächlich auf Kosten im Zusammenhang mit den laufenden Turnaround-Initiativen bei GFT UK und der Software Solutions GmbH zurückzuführen. Die bereinigte EBIT-Marge lag in den ersten neun Monaten 2025 bei 7,0% (9M 2024: 8,4%)1). Mit 32,21 Mio. Euro ist das EBT gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 33% zurückgegangen (9M 2024: 48,07 Mio. Euro).
Aktienrückkaufprogramm abgeschlossen
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von 2,04 Mio. Euro (9M 2024: 22,43 Mio. Euro) spiegelt die negativen Auswirkungen des Working Capital in den ersten neun Monaten sowie Einkommensteuerzahlungen, teilweise für Vorjahre, wider. Für das letzte Quartal 2025 wird aufgrund erheblicher Zahlungen von Großkunden eine positive Entwicklung des Working Capital erwartet.
Zum 30. September 2025 beschäftigte der Konzern insgesamt 11.601 Vollzeitkräfte (FTEs). Dies entspricht einem leichten Anstieg von 1% gegenüber 11.506 FTEs zum Jahresende 2024.
GFT hat im Oktober sein im April 2025 begonnenes Aktienrückkaufprogramm erfolgreich abgeschlossen. Das Unternehmen kaufte 761.138 Aktien für 14.999.984,14 Euro zurück und unterstreicht damit sein Vertrauen in die neue Fünfjahresstrategie. Über die Verwendung der eigenen Aktien wurde noch nicht entschieden. Alle in der Ermächtigung der Hauptversammlung zum Erwerb eigener Aktien genannten Verwendungszwecke sind möglich, einschließlich der Einziehung von Aktien.
Ausblick und mittelfristige Ziele bestätigt; Wachstum und strategische Umsetzung auf Kurs
Obwohl in einigen Märkten weiterhin Gegenwind herrscht, erwartet GFT für das Geschäftsjahr 2025 ein weiteres Wachstum des Konzernumsatzes. Die starke Performance in Schlüsselmärkten wie Brasilien, den USA und Kanada stützt diesen Ausblick. Das Unternehmen bestätigt seine Prognose für 2025.
Das Unternehmen geht weiterhin davon aus, dass der Umsatz im Jahr 2025 um 2% auf 885 Mio. Euro (+5% bei konstanten Wechselkursen) wachsen wird. Das bereinigte EBIT wird voraussichtlich auf 65 Mio. Euro sinken.
Mit Blick auf das Jahr 2029 strebt GFT einen Umsatz von 1,5 Milliarden Euro mit einer bereinigten EBIT-Marge von 9,5% an. Das Unternehmen erwartet ein anhaltendes Umsatzwachstum, das durch organisches Wachstum und selektive Akquisitionen in Kernmärkten unterstützt wird. Laufende Investitionen in eigene Assets werden diese Entwicklung weiter festigen. Die Rentabilität dürfte steigen, da sich der Dienstleistungsmix in Richtung margenstärkerer Angebote entwickelt und die Smartshore-Delivery ausgebaut wird. Der Fokus auf bestehende Märkte wird die operative Skalierung, Effizienz und Resilienz weiter verbessern.
Kennzahlen (IFRS)
(Abweichungen aufgrund von Rundungsdifferenzen möglich)
| In Mio. Euro |
9M 2025 |
9M 2024 |
∆ |
| Umsatz |
655,26 |
645,54 |
2% |
| EBITDA |
49,88 |
69,58 |
-28% |
| Bereinigtes EBIT1) |
45,54 |
54,02 |
-16% |
| Bereinigte EBIT-Marge (in Prozent) |
7,0 |
8,4 |
-1,4 PP |
| EBIT |
34,88 |
51,88 |
-33% |
| EBT |
32,21 |
48,07 |
-33% |
| Konzernergebnis |
22,36 |
33,86 |
-34% |
| Ergebnis je Aktie in Euro |
0,86 |
1,29 |
-33% |
| Operativer Cashflow |
2,04 |
22,43 |
-91% |
| Auftragsbestand |
324,43 |
326,73 |
-1% |
| In Mio. Euro |
30.09.2025 |
31.12.2024 |
|
| Mitarbeiter (FTE) |
11.601 |
11.506 |
1% |
| Netto-Liquidität |
-93,05 |
-42,53 |
>-100% |
| Eigenkapitalquote (in Prozent) |
40% |
42% |
-2 PP |
1 GFT hat die Berechnungsmethode des bereinigten EBIT für das Konzernergebnis ab dem GJ 2025 geändert. Bereinigt um Sondereffekte aus M&A-Aktivitäten, Kapazitätsanpassungen, aktienkursbasierte Effekte im Zusammenhang mit der Bemessung der variablen Managementvergütung sowie weitere Sondereffekte. Zu Vergleichszwecken werden die entsprechenden Vorjahreswerte entsprechend neu berechnet.Weitere Informationen zur Definition von alternativen Leistungsindikatoren finden Sie hier auf der GFT Website.
Marco Santos, Global CEO von GFT, Quelle: Tom Maurer/GFT: Bild herunterladen
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Die GFT Technologies SE wird am 13. November 2025 um 14:00 Uhr (MESZ) einen Live-Webcast abhalten, um die Ergebnisse für die ersten neun Monate des Geschäftsjahres 2025 vorzustellen und ausgewählte Ausblicke zu geben. Die Veranstaltung ist über den Bereich Investor Relations auf der GFT-Website oder direkt über folgenden Link zugänglich: Webcast beitreten.
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Mit fundierter Branchenexpertise, modernsten Technologien und einem starken Partnernetzwerk bietet GFT verantwortungsvolle, KI-zentrierte Lösungen, die technologische Exzellenz mit hoher Liefer- und Kosteneffizienz vereinen. Das macht uns zu einem verlässlichen Partner für nachhaltigen Geschäftserfolg.
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