02.06.2025 | HORNBACH Holding AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.07.2025 in Landau in der Pfalz mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.07.2025 in Landau in der Pfalz mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
02.06.2025 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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HORNBACH Holding AG & Co. KGaA
Neustadt
ISIN DE0006083405
Eindeutige Kennung des Ereignisses: HBH072025oHV
EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am Freitag, den 11. Juli 2025, 10:00 Uhr (MESZ),
in der Jugendstil-Festhalle Landau, Mahlastraße 3, 76829 Landau in der Pfalz,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Übersicht mit Angaben gemäß § 125 Aktiengesetz in Verbindung mit Tabelle 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212
A. Inhalt der Mitteilung
Eindeutige Kennung des Ereignisses |
Ordentliche Hauptversammlung 2025 der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA (Formale Angabe gemäß EU-DVO: HBH072025oHV) |
Art der Mitteilung |
Einberufung der Hauptversammlung (Formale Angabe gemäß EU-DVO: NEWM) |
B. Angaben zum Emittenten
ISIN |
DE0006083405 |
Name des Emittenten |
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA |
C. Angaben zur Hauptversammlung
Datum der Hauptversammlung |
11.07.2025 (Formale Angabe gemäß EU-DVO: 20250711) |
Uhrzeit der Hauptversammlung (Beginn) |
Beginn: 10:00 Uhr MESZ (Formale Angabe gemäß EU-DVO: 08:00 Uhr UTC) |
Art der Hauptversammlung |
Ordentliche Hauptversammlung (Formale Angabe gemäß EU-DVO: GMET) |
Ort der Hauptversammlung |
Jugendstil-Festhalle Landau, Mahlastraße 3, 76829 Landau in der Pfalz, Deutschland |
Aufzeichnungsdatum |
19.06.2025, 24:00 Uhr MESZ (Formale Angabe gemäß EU-DVO: 20250619, 22:00 Uhr UTC) |
Internetseite zur Hauptversammlung/URL |
www.hornbach-holding.de/investor-relations/hauptversammlung/ |
Sonstige Angaben
Abstimmung |
Die Abstimmung zu den Tagesordnungspunkten 1, 2, 3, 4, 5, 7, 8 und 9 hat jeweils verbindlichen Charakter (Formale Angabe gemäß EU-DVO: BV) |
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Die Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 6 hat empfehlenden Charakter (Formale Angabe gemäß EUR-DVO: AV) |
Alternative Optionen für die Stimmabgabe |
Zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 9 stehen jeweils folgende Optionen zur Verfügung: Befürwortung, Ablehnung, Stimmenthaltung Fformale Angaben gemäß EU-DVO: VF, VA, AB) |
Blöcke D bis F
Weitere Informationen über
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die Teilnahme an der Hauptversammlung (Block D),
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• |
die Tagesordnung (Block E) sowie
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die Angabe der Fristen für die Ausübung anderer Aktionärsrechte (Block F)
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sind auf der folgenden Internetseite zu finden:
www.hornbach-holding.de/investor-relations/hauptversammlung/
1. |
Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2024/25, des
zusammengefassten Lageberichts für die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie
des erläuternden Berichts der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB; Beschlussfassung
über die Feststellung des Jahresabschlusses der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2024/25
Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss
entsprechend § 171 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 AktG beschließt über die Feststellung des Jahresabschlusses
die Hauptversammlung; im Übrigen sind vorgenannte Unterlagen der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es einer
weiteren Beschlussfassung hierzu bedarf.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung,
der einen Bilanzgewinn von € 95.717.847,96 ausweist, festzustellen.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024/25
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2024/25 in Höhe von
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€ 95.717.847,96
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wie folgt zu verwenden: |
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Ausschüttung einer Dividende von € 2,40 pro Stück-Stammaktie |
€ 38.392.202,40 |
Gewinnvortrag |
€ 57.325.645,56 |
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die zum Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlags von persönlich haftender Gesellschafterin
und Aufsichtsrat vorhandenen dividendenberechtigten Stück-Stammaktien. Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Stück-Stammaktien
bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung ändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster
Gewinnverwendungsvorschlag zur Abstimmung gestellt, der weiterhin eine Dividende je dividendenberechtigter Stück-Stammaktie
von € 2,40 und einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsieht, sodass weiterhin über die Verwendung des gesamten Bilanzgewinns
Beschluss gefasst wird. Die Gesellschaft hält derzeit 3.249 - nicht dividendenberechtigte - eigene Aktien.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag,
das heißt am 16. Juli 2025, fällig.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2024/25
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin im Geschäftsjahr
2024/2025 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024/25
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024/2025 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025/26 sowie des Prüfers für die prüferische
Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2025/26
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
München, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025/26 sowie zum Prüfer für die prüferische
Durchsicht des verkürzten Konzernzwischenabschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß §§ 115 Abs. 5, 117 Nr. 2 WpHG für
das erste Halbjahr im Geschäftsjahr 2025/26 zu wählen.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.
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6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Nach §§ 278 Abs. 3, 162 AktG haben die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat einen Vergütungsbericht zu
erstellen und der Hauptversammlung gemäß §§ 278 Abs. 3, 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen. Da § 162 AktG nur die Vergütung
der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats erfasst, die Gesellschaft aber keinen Vorstand hat, könnte sich der Vergütungsbericht
nach Auffassung der Gesellschaft auf die Darstellung der Vergütung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschränken. Aus Gründen
der Transparenz wird im Vergütungsbericht aber auch die Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats der persönlich haftenden
Gesellschafterin dargestellt.
Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG vom Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben
nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht
beigefügt.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den nach §§ 278 Abs. 3, 162 AktG erstellten und
geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024/25 zu billigen.
Der Vergütungsbericht ist von der Einberufung der Hauptversammlung an über unsere Internetseite unter
https://www.hornbach-holding.de/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich. Der Vergütungsbericht wird auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
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7. |
Beschlussfassung über Satzungsänderung - Ermächtigung zur Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung
§ 118a AktG ermöglicht es, Hauptversammlungen virtuell durchzuführen, wenn die Satzung dies zulässt. Die persönlich haftende
Gesellschafterin und der Aufsichtsrat ziehen die Präsenzhauptversammlung der virtuellen Hauptversammlung vor. Deshalb haben
seit 2023, obwohl die Hauptversammlung der Gesellschaft seinerzeit durch entsprechende Satzungsänderung eine in diesem Jahr
auslaufende Ermächtigung zur Durchführung virtueller Hauptversammlungen beschlossen hat, nur Präsenzhauptversammlungen stattgefunden.
Um aber die nötige Flexibilität zu haben und insbesondere in Pandemiezeiten Hauptversammlungen rechtssicher abhalten zu können,
soll die persönlich haftende Gesellschafterin gleichwohl erneut ermächtigt werden, virtuelle Hauptversammlungen einzuberufen.
Die persönlich haftende Gesellschafterin wird eine etwaige Entscheidung über die Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung
- auch wenn gesetzlich nicht erforderlich - nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats treffen.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, § 19a der Satzung wie folgt neu zu fassen:
„§ 19a Virtuelle Hauptversammlung
Die persönlich haftende Gesellschafterin ist aufgrund Beschlusses der Hauptversammlung vom 11. Juli 2025 ermächtigt, eine
Hauptversammlung der Gesellschaft ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung
abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung). Die Ermächtigung nach vorstehendem Satz 1 gilt für einen Zeitraum von zwei Jahren
nach Eintragung des geänderten § 19a im Wege der Satzungsänderung in das Handelsregister.“
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8. |
Beschlussfassung über Satzungsänderung - Änderung des § 11 der Satzung (Sitzungen des Aufsichtsrats und Beschlussfassung)
in seinem Abs. 1
§ 11 Abs. 1 der Satzung enthält u.a. Regelungen zu Form und Frist der Einberufung von Aufsichtsratssitzungen. Diese Regelungen
sollen künftig, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen, durch die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats
bestimmt werden; auch soll der Vorsitzende künftig einzelne Aufsichtsratsmitglieder per Telefon- oder Videoübertragung zu
Präsenzsitzungen zulassen können; im übrigen sollen die Regelungen des § 11 Abs. 1 der Satzung unberührt bleiben.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, § 11 Abs. 1 der Satzung wie folgt neu
zu fassen:
„Beschlüsse des Aufsichtsrats werden grundsätzlich in Sitzungen gefasst. Die Sitzungen des Aufsichtsrats sind grundsätzlich
körperlich abzuhalten. Die Einberufung der Sitzungen erfolgt durch den Vorsitzenden unter Angabe der Beratungsgegenstände.
Der Vorsitzende kann einzelne Aufsichtsratsmitglieder per Telefon- oder Videoübertragung zur Sitzung zulassen oder bei der
Einberufung allgemein bestimmen, dass die Sitzung in Form einer Telefon- oder Videokonferenz abgehalten wird. Form und Frist
der Einberufung richten sich, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen, nach der Geschäftsordnung des
Aufsichtsrats.“
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9. |
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2025 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts
und die entsprechende Neufassung der Satzung
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 8. Juli 2021 wurde die persönlich haftende Gesellschafterin ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 7. Juli 2026 ganz oder teilweise, einmalig oder mehrmals,
um bis zu insgesamt € 9.600.000,00 durch Ausgabe von bis zu 3.200.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar-
und/oder Sacheinlagen zu erhöhen, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts (Genehmigtes Kapital 2021, § 4 Abs. 3 der Satzung).
Diese Ermächtigung, von der bislang kein Gebrauch gemacht wurde, würde mit dem 7. Juli 2026 und damit ggf. vor der Hauptversammlung
2026 auslaufen.
Daneben verfügt die Gesellschaft als Kapitalia lediglich noch über ein um bis zu € 4.800.000,00 (entsprechend 10 % des Grundkapitals)
durch Ausgabe von bis zu 1.600.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöhtes Kapital (Bedingtes Kapital
2023/1). Dieses dient der Gewährung von Aktien an Inhaber oder Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen,
die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 7. Juli 2023 bis zum 6. Juli 2028 (einschließlich) von der Gesellschaft
oder einem Unternehmen, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt
ist, ausgegeben worden sind oder ausgegeben werden. Die Summe der Aktien, die zur Bedienung von Wandel- und/oder Optionsrechten
bzw. zur Erfüllung von Wandlungspflichten aus Schuldverschreibungen, die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre begeben
wurden, ausgegeben werden, ausgegeben werden können oder auszugeben sind, und der während der Laufzeit der vorgenannten Ermächtigung
der Hauptversammlung vom 7. Juli 2023 unter Ausnutzung von genehmigtem Kapital oder anderweitig unter Ausschluss des Bezugsrechts
der Aktionäre ausgegebenen Aktien darf einen Betrag des Grundkapitals von insgesamt € 4.800.000,00 (entsprechend 10 % des
seinerzeit und auch derzeit bestehenden Grundkapitals) nicht übersteigen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung. Bislang wurde von der vorgenannten Ermächtigung der Hauptversammlung vom
7. Juli 2023 kein Gebrauch gemacht.
Damit die Gesellschaft jederzeit die erforderliche Flexibilität zu einem schnellen Handeln am Kapitalmarkt hat, soll das Genehmigte
Kapital 2021 bereits jetzt aufgehoben und ein neues genehmigtes Kapital geschaffen werden (Genehmigtes Kapital 2025). Dieses
soll dem bisherigen Genehmigten Kapital 2021 unter Berücksichtigung der von der persönlich haftenden Gesellschafterin im Juli
2021 erklärten Selbstverpflichtung entsprechen.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor diesem Hintergrund vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
A. |
Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2021
|
Das Genehmigte Kapital 2021 gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung wird in dem Zeitpunkt aufgehoben, zu dem die Neufassung des § 4 Abs.
3 der Satzung in das Handelsregister eingetragen wird.
B. |
Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2025 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts
|
Die persönlich haftende Gesellschafterin wird ermächtigt, das Grundkapital bis zum 10. Juli 2030 mit Zustimmung des Aufsichtsrats
ganz oder teilweise, einmalig oder mehrmals, um bis zu insgesamt € 9.600.000,00 durch Ausgabe von bis zu 3.200.000 neuen,
auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2025).
Die Summe der unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2025 ausgegebenen Aktien und der Aktien, die zur Bedienung von Wandel-
und/oder Optionsrechten bzw. zur Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten aus Schuldverschreibungen mit Options- und/oder
Wandlungsrecht bzw. -pflicht (bzw. eine Kombination dieser Instrumente), die während der Laufzeit dieser Ermächtigung ausgegeben
werden, ausgegeben werden können oder auszugeben sind, darf einen Betrag des Grundkapitals von insgesamt € 9.600.000,00 (entsprechend
20% des Grundkapitals) nicht übersteigen.
Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Dieses gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt
werden, dass die neuen Aktien ganz oder teilweise von einem durch die persönlich haftende Gesellschafterin bestimmten Kreditinstitut
oder Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug
anzubieten.
Die persönlich haftende Gesellschafterin wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der
Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
- |
bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen
an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen einschließlich
Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Beteiligungsgesellschaften;
|
- |
bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz
4 AktG ausgegebenen neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung nicht
wesentlich unterschreitet und der auf die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen neuen
Aktien insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung
und des im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals nicht überschreitet. Auf diese Begrenzung
von 10% des Grundkapitals sind Aktien anzurechnen, die in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz
4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausübung ausgegeben oder veräußert wurden; ebenfalls
anzurechnen sind Aktien, die von der Gesellschaft zur Bedienung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. zur Erfüllung von
Wandlungs- oder Optionspflichten aus Schuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrecht bzw. -pflicht (bzw. eine Kombination
dieser Instrumente) ausgegeben werden können oder auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen, die ein entsprechendes
Wandlungs- oder Optionsrecht bzw. eine Wandlungspflicht vermitteln, während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt
ihrer Ausübung in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben
wurden;
|
- |
um Arbeitnehmern der Gesellschaft und/oder ihrer Tochtergesellschaften neue Aktien bis zu einem Gesamtvolumen von € 1.000.000,00
als Belegschaftsaktien zum Bezug anzubieten;
|
- |
zur Vermeidung von Spitzenbeträgen;
|
- |
soweit es erforderlich ist, um den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandlungs- und/oder Optionsrechten und/oder den Inhabern bzw.
Gläubigern von mit Wandlungspflichten ausgestatteten Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder von einem in- oder
ausländischen Unternehmen, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals
beteiligt ist, ausgegeben wurden oder werden, ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Wandlungs-
und/oder Optionsrechte bzw. nach Erfüllung der Wandlungspflichten zustehen würde.
|
Die Summe der Aktien, die aufgrund des Genehmigten Kapitals 2025 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben
werden, darf unter Berücksichtigung sonstiger Aktien der Gesellschaft, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2025
unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert bzw. ausgegeben werden bzw. aufgrund von nach dem 11. Juli 2025 unter Ausschluss
des Bezugsrechts ausgegebenen Schuldverschreibungen auszugeben sind, einen rechnerischen Anteil von 10% des Grundkapitals
nicht übersteigen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser
Ermächtigung.
Die persönlich haftende Gesellschafterin wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung
und ihrer Durchführung, insbesondere den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe, einschließlich einer
von § 60 Abs. 2 AktG abweichenden Gewinnbeteiligung, festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Satzung der Gesellschaft
nach vollständiger oder teilweiser Ausnutzung oder dem zeitlichen Ablauf des Genehmigten Kapitals 2025 entsprechend anzupassen,
insbesondere in Bezug auf die Höhe des Grundkapitals und die Anzahl der bestehenden Stückaktien.
§ 4 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt geändert:
„Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 10. Juli 2030 mit Zustimmung des Aufsichtsrats
ganz oder teilweise, einmalig oder mehrmals, um bis zu insgesamt € 9.600.000,00 durch Ausgabe von bis zu 3.200.000 neuen,
auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2025).
Die Summe der unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2025 ausgegebenen Aktien und der Aktien, die zur Bedienung von Wandlungs-
oder Optionsrechten bzw. zur Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten aus Schuldverschreibungen mit Options- und/oder
Wandlungsrecht bzw. -pflicht (bzw. eine Kombination dieser Instrumente), die während der Laufzeit dieser Ermächtigung ausgegeben
werden, ausgegeben werden können oder auszugeben sind, darf einen Betrag des Grundkapitals von insgesamt € 9.600.000,00 (entsprechend
20% des Grundkapitals) nicht übersteigen.
Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt
werden, dass die neuen Aktien ganz oder teilweise von einem durch die persönlich haftende Gesellschafterin bestimmten Kreditinstitut
oder Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug
anzubieten.
Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der
Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
- |
bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen
an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen einschließlich
Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Beteiligungsgesellschaften;
|
- |
bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz
4 AktG ausgegebenen neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung nicht
wesentlich unterschreitet und der auf die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen neuen
Aktien insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung
und des im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals nicht überschreitet. Auf diese Begrenzung
von 10% des Grundkapitals sind Aktien anzurechnen, die in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz
4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausübung ausgegeben oder veräußert wurden; ebenfalls
anzurechnen sind Aktien, die von der Gesellschaft zur Bedienung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. zur Erfüllung von
Wandlungs- oder Optionspflichten aus Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrecht bzw. -pflicht (bzw. eine Kombination
dieser Instrumente) ausgegeben werden können oder auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser
Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausübung in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben wurden;
|
- |
um Arbeitnehmern der Gesellschaft und/oder ihrer Tochtergesellschaften neue Aktien bis zu einem Gesamtvolumen von € 1.000.000,00
als Belegschaftsaktien zum Bezug anzubieten;
|
- |
zur Vermeidung von Spitzenbeträgen;
|
- |
soweit es erforderlich ist, um den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandlungs- und/oder Optionsrechten und/oder den Inhabern bzw.
Gläubigern von mit Wandlungspflichten ausgestatteten Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder von einem in- oder
ausländischen Unternehmen, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals
beteiligt ist, ausgegeben wurden oder werden, ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Wandlungs-
und/oder Optionsrechte bzw. nach Erfüllung der Wandlungspflichten zustehen würde.
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Die Summe der Aktien, die aufgrund des Genehmigten Kapitals 2025 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben
werden, darf unter Berücksichtigung sonstiger Aktien der Gesellschaft, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2025
unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert bzw. ausgegeben werden bzw. aufgrund von nach dem 11. Juli 2025 unter Ausschluss
des Bezugsrechts ausgegebenen Schuldverschreibungen auszugeben sind, einen rechnerischen Anteil von 10% des Grundkapitals
nicht übersteigen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser
Ermächtigung.
Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung
und ihrer Durchführung, insbesondere den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe, einschließlich einer
von § 60 Abs. 2 AktG abweichenden Gewinnbeteiligung, festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Satzung der Gesellschaft
nach vollständiger oder teilweiser Ausnutzung oder dem zeitlichen Ablauf des genehmigten Kapitals entsprechend anzupassen,
insbesondere in Bezug auf die Höhe des Grundkapitals und die Anzahl der bestehenden Stückaktien.“
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II. |
Bericht zu Punkt 9 der Tagesordnung
Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin über den Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 278 Abs. 3 i.V.m. § 203 Abs.
2 Satz 2 i.V.m. § 186 Abs. 4 AktG zu Punkt 9 der Tagesordnung (Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten
Kapitals 2025 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und die entsprechende Neufassung der Satzung)
Eine angemessene Kapitalausstattung und Finanzierung ist eine wesentliche Grundlage für die Weiterentwicklung der Gesellschaft
und für ein erfolgreiches Auftreten am Kapitalmarkt. Durch die Ausgabe neuer Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung werden
das Eigenkapital der Gesellschaft erhöht und damit auch die Handlungsmöglichkeiten für das weitere Wachstum der Gesellschaft,
aber auch bei der Aufnahme von Fremdkapital erweitert. Die persönlich haftende Gesellschafterin soll flexible Möglichkeiten
haben, mit Zustimmung des Aufsichtsrats im Interesse der Gesellschaft Finanzierungsmöglichkeiten zur Wahrnehmung von Geschäftschancen
zu nutzen und/oder die Eigenkapitalbasis zu stärken.
Das mit Beschluss der Hauptversammlung vom 8. Juli 2021 geschaffene Genehmigte Kapital 2021, das die persönlich haftende Gesellschaft
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats ganz oder teilweise, einmalig oder mehrmals, das Grundkapital der Gesellschaft
bis zum 7. Juli 2026 durch Ausgabe von bis zu 3.200.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien um bis zu insgesamt €
9.600.000,00 zu erhöhen, würde mit dem 7. Juli 2026 und damit ggf. vor der Hauptversammlung 2026 auslaufen. Die persönlich
haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat halten es für sinnvoll, der Gesellschaft zu ermöglichen, das Grundkapital auch
weiterhin jederzeit gegebenenfalls auch kurzfristig in angemessenem Umfang unter Ausschluss des Bezugsrechts zu erhöhen und
ihr dadurch Flexibilität in der Finanzierung ihres angestrebten weiteren Wachstums und Möglichkeiten zur Reaktion auf Marktgegebenheiten
zu sichern. Dafür soll bereits jetzt das bestehende Genehmigte Kapital 2021 aufgehoben und durch ein neues Genehmigtes Kapital
2025 in Höhe von 20% des im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Schaffung des Genehmigten Kapitals 2025 bestehenden Grundkapitals
der Gesellschaft ersetzt werden, das - abgesehen von seiner Laufzeit - dem bisherigen Genehmigten Kapital 2021 unter Berücksichtigung
einer von der persönlichen haftenden Gesellschafterin im Juli 2021 abgegebenen Selbstverpflichtung entspricht. Dabei darf
die Summe der unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2025 ausgegebenen Aktien und der Aktien, die zur Bedienung von Wandel-
und/oder Optionsrechten bzw. zur Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten aus Schuldverschreibungen mit Options- und/oder
Wandlungsrecht bzw. -pflicht (bzw. eine Kombination dieser Instrumente), die während der Laufzeit dieser Ermächtigung ausgegeben
werden, ausgegeben werden können oder auszugeben sind, einen Betrag des Grundkapitals von insgesamt € 9.600.000,00 (entsprechend
20% des Grundkapitals) nicht übersteigen.
Bei Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2025 haben die Aktionäre grundsätzlich ein Bezugsrecht. Gemäß § 278 Abs. 3 AktG in
Verbindung mit § 203 Abs. 1 Satz 1 AktG und in Verbindung mit § 186 Abs. 5 AktG können die neuen Aktien auch ganz oder teilweise
von einem durch die persönlich haftende Gesellschafterin bestimmten Kreditinstitut oder Konsortium von Kreditinstituten mit
der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten (sog. „mittelbares Bezugsrecht“).
Dabei soll es der persönlich haftenden Gesellschafterin mit Zustimmung des Aufsichtsrats gestattet sein, das Bezugsrecht auch
teilweise als unmittelbares Bezugsrecht und im Übrigen als mittelbares Bezugsrecht auszugestalten. So kann es insbesondere
zweckmäßig und aus Kostengründen im Interesse der Gesellschaft sein, einem bezugsberechtigten Großaktionär, der die Abnahme
einer festen, seinem Bezugsrecht entsprechenden Anzahl von neuen Aktien im Voraus zugesagt hat, diese neuen Aktien unmittelbar
zum Bezug anzubieten, um insoweit die bei einem mittelbaren Bezugsrecht für die Gesellschaft anfallenden Gebühren der Emissionsbanken
zu vermeiden. Für die Aktionäre, denen die neuen Aktien im Weg des mittelbaren Bezugsrechts angeboten werden, liegt darin
keine inhaltliche Beschränkung ihres Bezugsrechts. Die vorgeschlagene Ermächtigung sieht vor, dass die persönlich haftende
Gesellschafterin - im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen - in den nachfolgend erläuterten Fällen mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise ausschließen kann:
a) |
Dies gilt zunächst bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen. Dieser Ausschluss dient insbesondere dem Zweck, den Erwerb von
Unternehmen, von Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen
auf den Erwerb von Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Beteiligungsgesellschaften,
gegen Gewährung von Aktien zu ermöglichen. Führt der Erwerb im Wege der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen bei dem Verkäufer
zu Steuerersparnissen oder ist der Verkäufer aus sonstigen Gründen eher an dem Erwerb von Aktien an der Gesellschaft als an
einer Geldzahlung interessiert, stärkt die hier vorgesehene Möglichkeit die Verhandlungsposition der Gesellschaft. Im Einzelfall
kann es auch aufgrund einer besonderen Interessenlage der Gesellschaft geboten sein, dem Verkäufer neue Aktien als Gegenleistung
anzubieten. Durch das Genehmigte Kapital 2025 kann die Gesellschaft bei sich bietenden Gelegenheiten schnell und flexibel
reagieren, um in geeigneten Einzelfällen Unternehmen, Unternehmensteile, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige Vermögensgegenstände
gegen Ausgabe neuer Aktien zu erwerben. Die beantragte Ermächtigung ermöglicht dadurch im Einzelfall eine optimale Finanzierung
des Erwerbs gegen Ausgabe neuer Aktien mit einer Stärkung der Eigenkapitalbasis der Gesellschaft. Die persönlich haftende
Gesellschafterin und der Aufsichtsrat werden die Möglichkeit der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen unter Ausnutzung der Ermächtigung
zum Ausschluss des Bezugsrechts aus dem Genehmigten Kapital 2025 in jedem Fall nur dann nutzen, wenn der Wert der neuen Aktien
und der Wert der Gegenleistung des zu erwerbenden Unternehmens, Unternehmensteils oder der zu erwerbenden Beteiligung in einem
angemessenen Verhältnis stehen. Dabei soll der Ausgabepreis der zu begebenden neuen Aktien grundsätzlich am Börsenkurs ausgerichtet
werden. Ein wirtschaftlicher Nachteil für die vom Bezugsrecht ausgeschlossenen Aktionäre wird somit vermieden.
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b) |
Die Ermächtigung sieht den Ausschluss des Bezugsrechts weiterhin im Falle einer Barkapitalerhöhung vor, jedoch begrenzt auf
einen Höchstbetrag von maximal 10% des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Genehmigten Kapitals 2025 bestehenden Grundkapitals.
Durch eine entsprechende Vorgabe im Ermächtigungsbeschluss ist zudem sichergestellt, dass selbst im Fall einer Kapitalherabsetzung
die 10%-Grenze nicht überschritten wird, da die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss ausdrücklich 10% des Grundkapitals
nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch - falls dieser Wert geringer sein sollte - im
Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Auf die vorgenannte 10%-Grenze werden Aktien angerechnet, die in unmittelbarer
oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer
Ausübung ausgegeben oder veräußert werden. Ferner anzurechnen sind Aktien, die von der Gesellschaft zur Bedienung von Wandlungs-
oder Optionsrechten bzw. zur Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten aus Schuldverschreibungen mit Options- und/oder
Wandlungsrecht bzw. -pflicht (bzw. eine Kombination dieser Instrumente) ausgegeben werden können oder auszugeben sind, sofern
die Schuldverschreibungen, die ein entsprechendes Wandlungs- oder Optionsrecht bzw. eine Wandlungspflicht vermitteln, während
der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausübung in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG
unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben werden. Die Ermächtigung gilt des Weiteren mit der Maßgabe, dass
der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der börsennotierten Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich unterschreitet.
Mit dieser Ermächtigung soll von der Möglichkeit des erleichterten Bezugsrechtsausschlusses gemäß § 278 Abs. 3 AktG in Verbindung
mit § 203 Abs. 1, Abs. 2 in Verbindung mit 186 Abs. 3 Satz 4 AktG Gebrauch gemacht werden. Diese Möglichkeit dient dem Interesse
der Gesellschaft und der Erzielung eines bestmöglichen Preises bei der Ausgabe der Aktien. Die in § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG
gesetzlich vorgesehene Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses versetzt die Gesellschaft in die Lage, sich aufgrund der jeweiligen
Börsenverfassung bietende Möglichkeiten schnell und flexibel sowie kostengünstig zu nutzen. Dadurch wird eine bestmögliche
Stärkung der Eigenmittel im Interesse der Gesellschaft und aller Aktionäre erreicht. Durch den Verzicht auf die zeit- und
kostenaufwändige Abwicklung des Bezugsrechts können der Eigenkapitalbedarf bei sich kurzfristig bietenden Marktchancen sehr
zeitnah gedeckt sowie zusätzlich neue Aktionärsgruppen im In- und Ausland geworben werden.
Zwar gestattet § 186 Abs. 2 AktG eine Veröffentlichung des Bezugspreises bis zum drittletzten Tag der Bezugsfrist. Angesichts
der häufig und insbesondere in jüngerer Zeit wieder verstärkt zu beobachtenden Volatilität an den Aktienmärkten besteht aber
auch dann ein Marktrisiko über mehrere Tage, welches zu Sicherheitsabschlägen bei der Festlegung des Bezugspreises führt.
Auch ist bei Gewährung eines Bezugsrechts wegen der Ungewissheit seiner Ausübung die erfolgreiche Platzierung bei Dritten
gefährdet bzw. mit zusätzlichem Aufwand verbunden. Schließlich kann die Gesellschaft bei einem bestehenden Bezugsrecht wegen
der Länge der Bezugsfrist von zwei Wochen nicht kurzfristig auf günstige bzw. ungünstige Marktverhältnisse reagieren, sondern
ist rückläufigen Aktienkursen während der Bezugsfrist ausgesetzt, die zu einer für die Gesellschaft ungünstigeren Eigenkapitalbeschaffung
führen können. Die Möglichkeit einer kurzfristig durchführbaren Kapitalerhöhung ist für die Gesellschaft insbesondere deshalb
von Bedeutung, weil sie in ihren Märkten Marktchancen schnell und flexibel nutzen und einen dadurch entstehenden Kapitalbedarf
gegebenenfalls auch sehr kurzfristig decken können muss.
Der Verkaufspreis und damit die der Gesellschaft zufließenden Mittel für die neuen Aktien werden sich am Börsenpreis der schon
börsennotierten Aktien orientieren und den aktuellen Börsenpreis nicht wesentlich unterschreiten. Im Hinblick darauf, dass
sämtliche von der Gesellschaft bisher ausgegebenen Aktien zum Handel im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen
sind, können nach dem derzeitigen Stand die an der Erhaltung ihrer Beteiligungsquote interessierten Aktionäre bei Ausnutzung
der Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unschwer Aktien der Gesellschaft über die
Börse hinzuerwerben.
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c) |
Weiterhin soll die Möglichkeit geschaffen werden, das Bezugsrecht der Aktionäre in begrenztem Umfang zur Gewährung von Aktien
an Arbeitnehmer der Gesellschaft und/oder ihrer Tochtergesellschaften auszuschließen. Die Beteiligung der Mitarbeiter durch
Aktien erhöht deren Identifikation mit der Gesellschaft und dient der Steigerung des Börsenkurses der Aktie. Der Bezugsrechtsausschluss
liegt deshalb im Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre.
|
d) |
Die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge dient dazu, dass im Hinblick auf den Betrag der jeweiligen
Kapitalerhöhung ein praktikables Bezugsverhältnis dargestellt werden kann. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre
ausgeschlossenen neuen Aktien werden entweder durch Verkauf über die Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft
verwertet.
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e) |
Die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts zugunsten der Inhaber bzw. Gläubiger von Wandlungs- und/oder Optionsrechten
und/oder den Inhabern bzw. Gläubigern von mit Wandlungspflichten ausgestatteten Schuldverschreibungen dient dem Zweck, dass
im Fall einer Ausnutzung dieser Ermächtigung der Wandlungs- bzw. Optionspreis nicht entsprechend den sogenannten Verwässerungsschutzklauseln
der Wandlungs- und/oder Optionsbedingungen ermäßigt zu werden braucht, sondern auch den Inhabern bzw. Gläubigern der Wandlungs-
und/oder Optionsrechte und/oder den Inhabern bzw. Gläubigern von mit Wandlungspflichten ausgestatteten Schuldverschreibungen
ein Bezugsrecht in dem Umfang eingeräumt werden kann, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- bzw. Optionsrechts bzw. nach
Erfüllung der Wandlungspflichten zustehen würde. Mit der Ermächtigung erhält die persönlich haftende Gesellschafterin die
Möglichkeit, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bei Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2025 unter sorgfältiger Abwägung zwischen
beiden Alternativen zu wählen.
|
Die Summe der Aktien, die aufgrund des Genehmigten Kapitals 2025 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben
werden, darf unter Berücksichtigung sonstiger Aktien der Gesellschaft, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2025
unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert bzw. ausgegeben werden bzw. aufgrund von nach dem 11. Juli 2025 unter Ausschluss
des Bezugsrechts ausgegebenen Schuldverschreibungen auszugeben sind, einen rechnerischen Anteil von 10% des Grundkapitals
nicht übersteigen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser
Ermächtigung. Diese Beschränkung dient dem Schutz der Aktionäre, um die Verwässerung ihrer Beteiligung möglichst gering zu
halten.
Bei Abwägung aller genannten Umstände hält die persönlich haftende Gesellschafterin, in Übereinstimmung mit dem Aufsichtsrat,
die Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts aus den aufgezeigten Gründen auch unter Berücksichtigung des bei Ausnutzung
der betreffenden Ermächtigungen zu Lasten der Aktionäre möglichen Verwässerungseffekts für sachlich gerechtfertigt und für
angemessen.
Konkrete Pläne für eine Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2025 bestehen derzeit nicht. Entsprechende Vorratsbeschlüsse mit
der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss sind national und international üblich. Für alle hier vorgeschlagenen Fälle des
Bezugsrechtsausschlusses ist die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich. Die persönlich haftende Gesellschafterin wird
zudem in jedem Fall sorgfältig prüfen, ob die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2025 im Interesse der Gesellschaft ist;
dabei wird sie insbesondere auch prüfen, ob ein etwaiger Ausschluss des Bezugsrechts im Einzelfall sachlich gerechtfertigt
ist. Die persönlich haftende Gesellschafterin wird der jeweils nächsten Hauptversammlung über jede Ausnutzung der Ermächtigung
berichten.
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III. |
Hinweise zu den Tagesordnungspunkten
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Der gebilligte Jahresabschluss der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2024/2025, der gebilligte Konzernabschluss
für das Geschäftsjahr 2024/2025, der zusammengefasste Lagebericht für die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA und den Konzern und
der erläuternde Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB, der Bericht des Aufsichtsrats
über das Geschäftsjahr 2024/2025 sowie der Vorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin und des Aufsichtsrats für die
Verwendung des Bilanzgewinns sind von der Einberufung der Hauptversammlung an gemäß § 175 Abs. 2 Satz 4 AktG bzw. § 124a AktG
über die Website der HORNBACH Holding im Bereich Investor Relations (www.hornbach-holding.de/investor-relations/hauptversammlung/)
zugänglich und werden auch während der Hauptversammlung am 11. Juli 2025 zugänglich sein.
IV. |
Weitere Angaben zur Einberufung
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1. |
Voraussetzung für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach § 20 Abs. 1 der Satzung sind diejenigen Aktionäre
bzw. ihre Bevollmächtigten berechtigt, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Aktienbesitz
nachgewiesen haben. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes genügt eine von dem depotführenden Institut in Textform erstellte
und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung oder ein Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG, die sich gemäß
§ 123 Abs. 4 Satz 2 AktG sowie § 20 Abs. 2 Satz 2 der Satzung auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung,
also auf Donnerstag, den 19. Juni 2025, 24:00 Uhr (MESZ), (sog. „Nachweisstichtag“) zu beziehen hat.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung
(wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am Freitag, den 4. Juli 2025, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Anschrift oder E-Mail-Adresse zugehen:
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland E-Mail: anmeldung@linkmarketservices.eu
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Ordnungsmäßigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren
Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft nach § 20 Abs.
3 der Satzung den Aktionär zurückweisen.
|
2. |
Bedeutung des Nachweisstichtags
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang
des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag.
Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen
oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung und
den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen
oder sonstige Übertragungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme
an der Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Erwerb und Zuerwerb von Aktien nach
dem Nachweisstichtag.
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt,
es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen.
Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
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3. |
Verfahren für die Stimmabgabe, Stimmrechtsvertretung
|
a. |
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch
durch einen Bevollmächtigten, z. B. eine Aktionärsvereinigung oder eine Person ihrer Wahl sowie durch den von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung
und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der
Textform, es sei denn, der Bevollmächtigte ist ein Intermediär (also z.B. ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung oder
eine andere der gemäß § 135 AktG diesen gleichgestellten Personen oder Institutionen.
Die Erteilung einer Vollmacht kann gegenüber der Gesellschaft oder gegenüber dem Bevollmächtigten erfolgen. Wird sie gegenüber
dem Bevollmächtigten erteilt, dann ist dies der Gesellschaft nachzuweisen. Dieser Nachweis kann dadurch geführt werden, dass
der Bevollmächtigte die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist. Außerdem stehen für die Vollmachtserteilung
gegenüber der Gesellschaft und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Vertreter erklärten Bevollmächtigung die
folgende Postanschrift und E-Mail-Adresse zur Verfügung:
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland E-Mail: hornbach-holding@linkmarketservices.eu
Ferner steht dafür das passwortgeschützte Online-Portal auf der Website der HORNBACH Holding unter
www.hornbach-holding.de/investor-relations/hauptversammlung/
zur Verfügung.
Intermediäre (also z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen und die anderen gemäß § 135 AktG diesen gleichgestellten
Personen und Institutionen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen für die Form der Vollmacht vorgeben;
die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall rechtzeitig mit der zu bevollmächtigenden Person oder Institution
über Form und Verfahren der Vollmachtserteilung abzustimmen.
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b. |
Für den Widerruf oder die Änderung einer Vollmacht gelten die unter a. zu deren Erteilung gemachten Ausführungen entsprechend.
|
c. |
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht, ihren Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung verwendet werden
kann, steht auf der Website der HORNBACH Holding unter der Internetadresse
www.hornbach-holding.de/investor-relations/hauptversammlung/
zum Download zur Verfügung. Auf Verlangen wird dieses in Textform übermittelt. Die Aktionäre werden gebeten, Vollmacht vorzugsweise
mittels des von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Vollmachtsformulars zu erteilen.
|
d. |
Als Service bieten wir unseren Aktionären und deren Bevollmächtigten an, dass sie sich entsprechend ihren Weisungen auch durch
den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Dieser übt das Stimmrecht
ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär bzw. dem Bevollmächtigten erteilten Weisungen aus.
Bitte beachten Sie ferner, dass der Stimmrechtsvertreter auch keine Aufträge zu Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen
oder von Anträgen oder zur Einlegung von Widersprüchen entgegennimmt.
Diejenigen, die dem Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Vollmacht und Weisungen erteilen wollen, werden gebeten, hierzu
das passwortgeschützte Online-Portal unter
www.hornbach-holding.de/investor-relations/hauptversammlung/
oder das Vollmachts- und Weisungsformular zu verwenden, das auf der Website der HORNBACH Holding unter der Internetadresse
www.hornbach-holding.de/investor-relations/hauptversammlung
zum Download zur Verfügung steht. Auf Verlangen wird dieses Vollmachts- und Weisungsformular auch in Textform übermittelt.
Das Vollmachts- und Weisungsformular ist auch auf der Rückseite des HV-Tickets abgedruckt.
Vollmacht und Weisungen von ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären bzw. deren Bevollmächtigten an den Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft müssen der Gesellschaft unter der oben a. angegebenen Postanschrift oder E-Mail-Adresse oder über das passwortgeschützte
Online-Portal unter
www.hornbach-holding.de/investor-relations/hauptversammlung
bis spätestens Donnerstag, den 10. Juli 2025, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen; entsprechendes gilt für die Änderung oder den Widerruf von Vollmacht und Weisungen. Entscheidend ist jeweils der
Eingang bei der Gesellschaft.
Daneben wird zusätzlich für an der Hauptversammlung teilnehmende Aktionäre bzw. Bevollmächtigte, die diese vor der Abstimmung
verlassen müssen, auch die Möglichkeit bestehen, dem von der Gesellschaft beauftragten Stimmrechtsvertreter bei Verlassen
der Hauptversammlung mittels des auf der Stimmkarte vorhandenen Formulars Vollmacht und bestimmte Weisungen für die Ausübung
des Stimmrechts zu erteilen.
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a. |
Minderheitenverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteil am Grundkapital zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von € 500.000,00
erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden,
wenn das Verlangen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (hierbei sind der Tag der Hauptversammlung
und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen), und damit spätestens bis Dienstag, den 10. Juni 2025, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen ist. Das Verlangen ist schriftlich an die persönlich haftende Gesellschafterin der HORNBACH Holding AG & Co.
KGaA zu richten. Bitte verwenden Sie folgende Adresse:
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA Die persönlich haftende Gesellschafterin HORNBACH Management AG Vorstand Hornbachstraße 11 76879 Bornheim bei Landau/Pfalz
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die betreffenden Aktionäre haben gemäß §
122 Abs. 2, Abs. 1 Satz 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber
der Aktien sind (wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist) und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung der persönlich
haftenden Gesellschafterin über den Antrag halten.
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b. |
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen. Sie
können auch Vorschläge für die Wahl von Abschlussprüfern und/oder Aufsichtsratsmitgliedern machen. Gegenanträge und Wahlvorschläge
von Aktionären bitten wir ausschließlich an die nachfolgende Anschrift oder E-Mail-Adresse zu übermitteln:
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA Investor Relations/Hauptversammlung Hornbachstraße 11 76879 Bornheim bei Landau/Pfalz
E-Mail: gegenantraege.holding@hornbach.com
Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die spätestens am Donnerstag, den 26. Juni 2025, 24:00 Uhr (MESZ), unter der zuvor in diesem Abschnitt genannten Anschrift oder E-Mail-Adresse eingehen, einschließlich des Namens des Aktionärs,
einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet auf der Website der HORNBACH Holding unter
www.hornbach-holding.de/investor-relations/hauptversammlung/
veröffentlichen.
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und dessen Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten
Voraussetzungen absehen, namentlich soweit sich die persönlich haftende Gesellschafterin durch das Zugänglichmachen strafbar
machen würde, wenn der Gegenantrag zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde, wenn
die Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder wenn sie Beleidigungen enthält,
wenn ein auf denselben Sachverhalt gestützter Gegenantrag des Aktionärs bereits zu einer Hauptversammlung der Gesellschaft
nach § 125 AktG zugänglich gemacht worden ist, wenn derselbe Gegenantrag des Aktionärs mit wesentlich gleicher Begründung
in den letzten fünf Jahren bereits zu mindestens zwei Hauptversammlungen der Gesellschaft nach § 125 AktG zugänglich gemacht
worden ist und in der Hauptversammlung weniger als der zwanzigste Teil des vertretenen Grundkapitals für ihn gestimmt hat,
wenn der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen wird,
oder wenn der Aktionär in den letzten zwei Jahren in zwei Hauptversammlungen einen von ihm mitgeteilten Gegenantrag nicht
gestellt hat oder nicht hat stellen lassen.
Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen umfasst.
Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Abschlussprüfern und/oder Aufsichtsratsmitgliedern gelten die vorstehenden Absätze
entsprechend. Die persönlich haftende Gesellschafterin braucht Wahlvorschläge von Aktionären außer in den Fällen des § 126
Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen
Abschlussprüfer und/oder Aufsichtsratsmitglieder beziehungsweise bei einem Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten. Angaben zu ihrer Mitgliedschaft
in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen sollen beigefügt werden.
|
c. |
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung von der persönlich haftenden Gesellschafterin
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen,
da der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung auch der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden.
Von der Beantwortung einzelner Fragen kann die persönlich haftende Gesellschafterin aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten
Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft
oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach § 21 Abs. 3 der Satzung kann der Versammlungsleiter
neben dem Rede- auch das Fragerecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Er kann insbesondere einen zeitlich angemessenen
Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für die Behandlung einzelner Tagesordnungspunkte oder für einzelne Rede- und
Fragebeiträge setzen.
|
5. |
Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft
Den Aktionären sind die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung sowie weitergehende Erläuterungen zu den Rechten
der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG auf der Website der HORNBACH Holding unter
www.hornbach-holding.de/investor-relations/hauptversammlung/
zugänglich. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung ebenfalls unter dieser Internetadresse bekannt gegeben.
Sämtliche Zeitangaben in dieser Einladung sind in der für Deutschland maßgeblichen mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) angegeben.
Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MESZ minus zwei Stunden.
|
6. |
Hinweise zum Datenschutz
Wir erheben personenbezogene Daten über Sie, wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden, und/oder über die von Ihnen
bevollmächtigte Person, wenn Sie eine Stimmrechtsvollmacht erteilen. Ferner erheben wir personenbezogene Daten über Sie und/oder
über die von Ihnen bevollmächtigte Person, wenn Vollmacht und Weisung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilt
wird und/oder wenn das Online-Portal genutzt wird. Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen
der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Zweck der Datenerhebung ist die Ermöglichung
der Ausübung der Aktionärsrechte in der Hauptversammlung und die Organisation und geordnete Durchführung der Hauptversammlung.
Einzelheiten zu Ihren Rechten und zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten durch die verantwortliche Stelle, die HORNBACH
Holding AG & Co. KGaA, finden Sie im Internet unter
www.hornbach-holding.de/investor-relations/hauptversammlung/
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7. |
Teilnahme der Gremienmitglieder während der Hauptversammlung
Sämtliche Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin HORNBACH Management AG sowie sämtliche Mitglieder
des Aufsichtsrats beabsichtigen, an der gesamten Hauptversammlung teilzunehmen.
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Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft von € 48.000.000 ist im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 16.000.000
Stück-Stammaktien. Jede Stück-Stammaktie gewährt eine Stimme, sodass im Zeitpunkt der Einberufung auf Grundlage der Satzung
16.000.000 Stimmrechte bestehen. Aus eigenen Aktien steht der Gesellschaft kein Stimmrecht zu; sie hält im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung 3.249 eigene Aktien.
Bornheim/Pfalz, im Mai 2025
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA
HORNBACH Management AG (persönlich haftende Gesellschafterin)
Der Vorstand
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02.06.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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Sprache: |
Deutsch |
Unternehmen: |
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA |
|
Hornbachstr. 11 |
|
76879 Bornheim |
|
Deutschland |
E-Mail: |
investor.relations@hornbach.com |
Internet: |
https://www.hornbach-holding.de/ |
ISIN: |
DE0006083405 |
Börsen: |
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,&, #xd, , München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
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Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2149010 02.06.2025 CET/CEST
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21.05.2025 | HORNBACH Gruppe erzielt im Geschäftsjahr 2024/25 solides Umsatz- und Ergebnisplus und steigert weiter Marktanteile
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Jahresbericht
HORNBACH Gruppe erzielt im Geschäftsjahr 2024/25 solides Umsatz- und Ergebnisplus und steigert weiter Marktanteile
21.05.2025 / 07:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
HORNBACH Gruppe erzielt im Geschäftsjahr 2024/25 solides Umsatz- und Ergebnisplus und steigert weiter Marktanteile
- Nettoumsatz im Geschäftsjahr 2024/25 in Höhe von 6,2 Mrd. EUR (+0,6%) reflektiert positive Entwicklung in einem anspruchsvollen Marktumfeld
- Rohertrag profitiert von Sortimentsveränderungen und weiterer Normalisierung von Rohstoffpreisen
- Bereinigtes Konzern-EBIT stieg um 6,0% auf 269,5 Mio. EUR im Einklang mit der Prognose und vorläufigen Zahlen
- Weitere Marktanteilsgewinne in Deutschland und Europa
- Stabile Dividende von 2,40 EUR pro Aktie vorgeschlagen – vorbehaltlich der Zustimmung der Hauptversammlung am 11. Juli 2025
- Ausblick 2025/26: Umsatz auf oder leicht über Geschäftsjahr 2024/25 erwartet, bereinigtes EBIT auf Vorjahresniveau angesichts anhaltendem Kostendruck
Tabelle 1: Kennzahlen HORNBACH Holding AG & Co. KGaA Konzern
(in Mio. EUR soweit nicht anders angegeben) |
GJ 2024/25 |
GJ 2023/24 |
± in % |
Nettoumsatz |
6.200,0 |
6.160,9 |
0,6 |
davon Teilkonzern HORNBACH Baumarkt AG |
5.847,0 |
5.780,0 |
1,2 |
- Deutschland |
2.783,8 |
2.787,4 |
-0,1 |
- Übriges Europa |
3.063,2 |
2.992,6 |
2,4 |
Flächenbereinigtes Umsatzwachstum (Teilkonzern HORNBACH Baumarkt AG)1) |
1,1% |
-2,0% |
|
davon Teilkonzern HORNBACH Baustoff Union GmbH |
357,1 |
380,7 |
-6,2 |
Rohertrag |
2.160,6 |
2.084,6 |
3,6 |
Handelsspanne (in % vom Nettoumsatz) |
34,8% |
33,8% |
|
EBIT |
252,7 |
225,8 |
11,9 |
Bereinigtes EBIT2) |
269,5 |
254,2 |
6,0 |
Bereinigte EBIT-Marge |
4,3% |
4,1% |
|
Konzernergebnis vor Steuern |
208,0 |
179,3 |
16,0 |
Konzernjahresüberschuss vor Gewinnanteilen anderer Gesellschafter |
147,2 |
131,7 |
11,8 |
Ergebnis je HORNBACH Holding Aktie (unverwässert/verwässert in EUR) |
8,80 |
7,83 |
12,4 |
Investitionen (CAPEX) |
183,7 |
192,6 |
-4,6 |
1) ohne Währungskurseffekte; inkl. Bodenhaus-Fachmärkte und Onlinehandel
2) bereinigt um nicht-operative Aufwendungen und Erträge, z. B. Wertminderungen von Vermögenswerten, Erträge aus der Veräußerung von Immobilien, Erträge aus Zuschreibungen von in Vorjahren wertgeminderten Vermögenswerten.
Bei Prozentangaben und Zahlen können Rundungsdifferenzen auftreten. Prozentangaben sind auf Basis TEUR gerechnet.
Bornheim (Pfalz), Deutschland, 21. Mai 2025.
Die HORNBACH Gruppe (HORNBACH Holding AG & Co. KGaA Konzern; ISIN: DE0006083405) hat das Geschäftsjahr 2024/25 (1. März 2024 bis 28. Februar 2025) mit einem Umsatz von 6.200 Mio. EUR (+0,6%) und einem bereinigten EBIT von 269,5 Mio. EUR (+6,0%) sehr erfolgreich abgeschlossen. Für das laufende Geschäftsjahr 2025/26 erwartet HORNBACH durch neue Standorte und einer bislang guten Q1-Frühjahrssaison einen Umsatz auf dem Vorjahresniveau oder leicht darüber. Das bereinigte EBIT für 2025/26 wird vor dem Hintergrund inflationsbedingter Lohnsteigerungen voraussichtlich auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2024/25 liegen. Gemäß ihrer Dividendenpolitik wird die Verwaltung der HORNBACH Holding der Hauptversammlung am 11. Juli 2025 eine stabile Dividende von 2,40 EUR je Aktie vorschlagen.
„Wir haben trotz des schwachen Konsumumfeldes im Geschäftsjahr 2024/25 ein sehr erfreuliches Ergebnisplus erzielt. Mittel- bis langfristig sehen wir positive Zeichen: Die Reallöhne sind gestiegen. Zinsen sinken und die Inflation geht zurück. Auch das von der deutschen Bundesregierung angekündigte Infrastrukturpaket ist zu begrüßen. Obwohl die Frühjahrssaison bisher erfolgreich gestartet ist, bleiben wir bei der Prognose für das laufende Geschäftsjahr 2025/26 jedoch vorsichtig. Es ist bisher nicht absehbar, welche Auswirkungen die politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen in Europa und weltweit konkret auf uns, unsere Lieferketten und die Konsum- und Investitionslaune unserer Kunden haben werden“, kommentiert Albrecht Hornbach, Vorstandsvorsitzender der HORNBACH Management AG.
Erich Harsch, Vorstandsvorsitzender der HORNBACH Baumarkt AG, ergänzt: „Gestiegene Kundenfrequenzen zeigen, dass die Menschen nach wie vor gerne zu uns zum Einkaufen kommen. Der Durchschnittsbon blieb trotz der zurückhaltenden Konsumstimmung stabil. Damit entwickeln wir uns besser als die Branche insgesamt und das ist hocherfreulich. Auch im laufenden Jahr investieren wir in den Neubau von Märkten, in die Modernisierung oder Erweiterung von bestehenden Standorten sowie in die Digitalisierung und die Weiterentwicklung unseres Services. Wir sehen dabei europaweit noch viel Potenzial für die weitere Expansion. Ende März haben wir einen neuen Markt in Duisburg eröffnet und in den nächsten Monaten stehen insgesamt drei weitere Neueröffnungen in Österreich und in Rumänien an.“
HORNBACH steigerte im abgelaufenen Kalenderjahr seine Marktanteile (GfK3)) erfolgreich auf 15,2% in Deutschland (2023: 14,9%), auf 28,1% in den Niederlanden (2023: 27,1%), auf 37,7% in Tschechien (2023: 36,2%) und auf 14,3% in der Schweiz (2023: 13,9%). In Österreich konnte HORNBACH den Marktanteil auf dem hohen Niveau von 17,3% halten.
Bereinigtes EBIT der HORNBACH Gruppe auf 269,5 Mio. EUR verbessert
Das bereinigte EBIT der HORNBACH Gruppe stieg im Geschäftsjahr 2024/25 um 6,0% auf 269,5 Mio. EUR (2023/24: 254,2 Mio. EUR). Dies steht im Einklang mit der am 22. Mai 2024 veröffentlichten Ergebnisprognose, in der das Unternehmen ein bereinigtes EBIT auf oder leicht über dem Vorjahresniveau erwartet hatte. Der Anstieg des bereinigten EBIT basiert auf einem höheren Rohertrag aufgrund von Sortimentserneuerungen und der weiteren Normalisierung von Rohstoffpreisen. Die bereinigte EBIT-Marge erhöhte sich auf 4,3% (2023/24: 4,1%).
Das bereinigte EBIT im Teilkonzern HORNBACH Baumarkt stieg um 10,0% auf 233,7 Mio. EUR (2023/24: 212,4 Mio. EUR). Das bereinigte EBIT der HORNBACH Baustoff Union lag aufgrund der schwachen Entwicklung der deutschen Bauindustrie im Geschäftsjahr bei 3,1 Mio. EUR (2023/24: 4,7 Mio. EUR). Der Teilkonzern HORNBACH Immobilien verzeichnete beim bereinigten EBIT einen leichten Anstieg auf 63,9 Mio. EUR (2023/24: 63,3 Mio. EUR).
Die nicht-operativen Ergebnisbelastungen, die im Wesentlichen auf Bewertungseffekte nach IAS 36 (Impairments) zurückzuführen sind, verringerten sich im Geschäftsjahr 2024/25 von 28,4 Mio. EUR auf 16,8 Mio. EUR. Das EBIT inklusive nicht-operativer Effekte erhöhte sich um 11,9% auf 252,7 Mio. EUR (2023/24: 225,8 Mio. EUR).
Das Ergebnis je Aktie der HORNBACH Holding lag bei 8,80 EUR (2023/24: 7,83 EUR). Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA am 11. Juli 2025 eine stabile Dividende von 2,40 EUR je Aktie vorschlagen. Damit knüpft das Unternehmen an seine langjährige Dividendenstrategie an und zahlt zum 38. Mal seit Börsengang eine Dividende mindestens auf dem Niveau des Vorjahres.
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ging auf Konzernebene auf 318,4 Mio. EUR zurück (2023/24: 454,9 Mio. EUR). Ausschlaggebend waren vor allem Veränderungen des Working Capital. Die HORNBACH Gruppe investierte Mittel in Höhe von 183,7 Mio. EUR (2023/24: 192,6 Mio. EUR) im Wesentlichen in Neueröffnungen für die kommenden Jahre sowie die Modernisierung bestehender Märkte.
Prognose 2025/26*: Vorsichtiger Ausblick reflektiert weiterhin volatiles makroökonomisches und geopolitisches Umfeld
Der Konzern-Nettoumsatz im Geschäftsjahr 2025/26 wird voraussichtlich auf oder leicht über dem Niveau des Geschäftsjahres 2024/25 (6.200 Mio. EUR) liegen. Das Umsatzwachstum wird durch die kürzlich eröffneten Filialen in Nürnberg (26. Februar 2025) und Duisburg (26. März 2025) sowie drei weiteren Neueröffnungen in Österreich und Rumänien im späteren Jahresverlauf 2025/26 unterstützt. Der Start in die Frühjahrssaison verlief sehr erfolgreich, das volatile makroökonomische und geopolitische Umfeld birgt jedoch weiterhin Risiken im Hinblick auf Lieferketten und die Konsumstimmung.
Das bereinigte EBIT wird auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2024/25 (269,5 Mio. EUR) erwartet. Die Handelsspanne wird voraussichtlich auf dem Niveau des Vorjahres stabil bleiben. Trotz anhaltender Kostendisziplin werden jedoch weitere Kostensteigerungen aufgrund inflationsbedingt gestiegener Gehälter erwartet.
*Guidance-Nomenklatur:
Umsatz: „Auf dem Niveau des Berichtsjahres“ = -2% bis +2% | „Leicht“ = +/- 2% bis +/- 6% | „Deutlich“ = >+/- 6% |
bereinigtes EBIT: „Auf dem Niveau des Berichtsjahres“ = -5% bis +5% | „Leicht“ = +/- 5% bis +/- 12% | „Deutlich“ = >+/- 12%.
Tabelle 2: Sonstige Kennzahlen HORNBACH Holding AG & Co. KGaA Konzern
|
28. Februar 2025 |
29. Februar 2024 |
± in % |
Eigenkapital in % der Bilanzsumme |
44,1% |
43,5% |
|
Anzahl der Einzelhandelsfilialen4) |
172 |
171 |
0,6 |
Verkaufsfläche in Tqm (BHB)5) |
2.064 |
2.051 |
0,6 |
Anzahl der Baustoffhandels-Niederlassungen |
39 |
38 |
2,6 |
Anzahl Beschäftigte6) |
25.329 |
24.783 |
2,2 |
3) GfK-Definition: Baumärkte größer als 1.000 qm; Daten verfügbar für Deutschland, Niederlande, Österreich, Schweiz und Tschechische Republik
4) davon 170 HORNBACH Bau- und Gartenmärkte sowie zwei BODENHAUS Fachmärkte
5) Verkaufsfläche BHB: geschlossene Halle (beheizt oder unbeheizt): 100%; überdachte Freifläche (unbeheizt): 50%; Baustoff Drive-in (unbeheizt): 50%; nichtüberdachte Freifläche (unbeheizt): 25%.
6) Anzahl der Beschäftigten zum Stichtag 28./29. Februar, einschließlich passiver Beschäftigungsverhältnisse
Hinweis
Der Geschäftsbericht des HORNBACH Holding AG & Co. KGaA Konzerns für das Geschäftsjahr 2024/25 ist online verfügbar unter: www.hornbach-holding.de.
Die Jahrespressekonferenz (Deutsch) findet heute um 11 Uhr statt. Die Live-Übertragung ist unter folgendem Link verfügbar: https://hornbach.engagestream.companywebcast.com/hornbach-gruppe-jahrespressekonferenz-2025
Die Analysten- und Investorenkonferenz (Englisch) findet heute um 14 Uhr statt. Die Live-Übertragung ist unter folgendem Link verfügbar: https://hornbach.engagestream.companywebcast.com/2025-05-21-hornbach-holding-analyst-conference
Erklärungen und Überleitungen zu den verwendeten Finanzkennzahlen finden Sie auf unserer Website.
Über die HORNBACH Gruppe
Die HORNBACH Gruppe ist ein unabhängiger, familiengeführter Einzelhandelskonzern unter dem Dach der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA, die an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert und im SDAX vertreten ist. Die größte Tochtergesellschaft HORNBACH Baumarkt AG betreibt 173 großflächige Bau- und Gartenmärkte (inklusive Fachmärkte) sowie Online-Shops in neun europäischen Ländern. Zum Konzern gehören darüber hinaus die HORNBACH Baustoff Union GmbH, ein regionales Baustoffhandelsunternehmen mit 39 Standorten im Südwesten Deutschlands und Frankreich, sowie die HORNBACH Immobilien AG, die für den Konzern Einzelhandelsimmobilien entwickelt. Im Geschäftsjahr 2024/25 (Bilanzstichtag: 28. Februar 2025) erzielte die HORNBACH Gruppe einen Nettoumsatz von 6,2 Mrd. EUR und gehört damit zu den fünf größten Handelsunternehmen für Bau- und Gartenbedarf in Europa. Der Konzern beschäftigt rund 25.000 Mitarbeitende.
HORNBACH Holding auf LinkedIn
21.05.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2141616 21.05.2025 CET/CEST
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30.04.2025 | HORNBACH Gruppe: Dr. Joanna Kowalska wird neue Finanzvorständin der HORNBACH Baumarkt AG und HORNBACH Management AG
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Personalie
HORNBACH Gruppe: Dr. Joanna Kowalska wird neue Finanzvorständin der HORNBACH Baumarkt AG und HORNBACH Management AG (News mit Zusatzmaterial)
30.04.2025 / 07:00 CET/CEST
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HORNBACH Gruppe: Dr. Joanna Kowalska wird neue Finanzvorständin der HORNBACH Baumarkt AG und HORNBACH Management AG
Bornheim (Pfalz), Deutschland, 30. April 2025.
Die Aufsichtsräte der HORNBACH Baumarkt AG sowie der HORNBACH Management AG haben Dr. Joanna Kowalska mit Wirkung zum 15. August 2025 zum neuen Mitglied des Vorstands und zur Finanzvorständin (CFO) beider Gesellschaften bestellt. Damit wird die seit dem 1. April 2025 vakante Vorstandsposition des Finanzressorts neu besetzt. Dr. Joanna Kowalska erhält einen Vertrag mit einer Laufzeit von drei Jahren. Bis zum offiziellen Amtsantritt der neuen Finanzvorständin führen weiterhin Albrecht Hornbach für die HORNBACH Management AG und Erich Harsch für die HORNBACH Baumarkt AG interimistisch die jeweiligen Finanzressorts.
Die Diplom-Betriebswirtin Dr. Joanna Kowalska (47) begann ihre Karriere 2001 bei der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft KPMG in Düsseldorf. Dort legte sie 2005 erfolgreich das Steuerberaterexamen ab. Parallel zu ihrem beruflichen Engagement promovierte sie 2009 an der Poznan University of Economics (Polen). 2008 wechselte Dr. Joanna Kowalska zur OBI-Gruppe in Wermelskirchen, wo sie verschiedene internationale Führungspositionen im Finanzbereich, unter anderem als Director Group Accounting, Tax & Transfer Pricing, innehatte und Mitglied des General Management Teams war. Ab April 2022 verantwortete sie als Geschäftsführerin, Senior Vice President und Mitglied des erweiterten Vorstands die finanzielle Unternehmenssteuerung, Transformationsinitiativen sowie gruppenweite Finanz- und Reportingprozesse. Sie ist darüber hinaus eine ausgewiesene Nachhaltigkeitsexpertin mit ESG-Weiterbildung an der University of Oxford und verantwortete bei der OBI-Gruppe die Sustainable-Finance-Strategie sowie das globale Reporting. Dr. Joanna Kowalska bringt neben einer internationalen Managementperspektive umfangreiche Erfahrung im Bereich Digitalisierung und Automatisierung von Geschäftsprozessen mit. Als zertifizierte Aufsichtsrätin verfügt sie über fundierte Kenntnisse im Bereich Governance, Risk & Compliance.
Ab Mitte August 2025 wird Dr. Joanna Kowalska als CFO der HORNBACH Gruppe die Bereiche Finanzen, Steuern, Konzerncontrolling, Risikomanagement, Revision, Recht, Compliance und Investor Relations verantworten.
„Frau Dr. Joanna Kowalska bringt durch ihre langjährige Erfahrung im Finanzbereich und ihren internationalen Hintergrund hervorragende Voraussetzungen für die Leitung des Finanzressorts der HORNBACH Gruppe mit. Wir freuen uns sehr auf die zukunftsweisende Zusammenarbeit mit Frau Dr. Kowalska“, erklärt Albrecht Hornbach, Vorstandsvorsitzender der HORNBACH Management AG und Aufsichtsratsvorsitzender der HORNBACH Baumarkt AG.
„Mit Frau Dr. Kowalska ist es uns gelungen, eine erfahrene Managerin für die HORNBACH Gruppe zu gewinnen. Durch ihre ausgewiesene Branchenexpertise nicht nur im Einzelhandel, sondern ganz explizit im Bereich der Bau- und Gartenmärkte, wird sie für den Vorstand und die gesamte Unternehmensgruppe eine hervorragende Bereicherung sein“, betont Erich Harsch, Vorstandsvorsitzender der HORNBACH Baumarkt AG und Vorstandsmitglied der HORNBACH Management AG.
Die HORNBACH Management AG ist die persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA. Der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin führt die Geschäfte der KGaA und vertritt diese gegenüber Dritten. Die Hornbach Familien-Treuhandgesellschaft mbH hält sämtliche Aktien an der HORNBACH Management AG.
Über die HORNBACH Gruppe
Die HORNBACH Gruppe ist ein unabhängiger, familiengeführter Einzelhandelskonzern unter dem Dach der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA, die an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert und im SDAX vertreten ist. Die größte Tochtergesellschaft HORNBACH Baumarkt AG betreibt 173 großflächige Bau- und Gartenmärkte (inklusive Fachmärkte) sowie Online-Shops in neun europäischen Ländern. Zum Konzern gehören darüber hinaus die HORNBACH Baustoff Union, ein regionales Baustoffhandelsunternehmen mit 39 Standorten im Südwesten Deutschlands und Frankreich, sowie die HORNBACH Immobilien AG, die für den Konzern Einzelhandelsimmobilien entwickelt. Im Geschäftsjahr 2024/25 (Bilanzstichtag: 28. Februar 2025) erzielte die HORNBACH Gruppe einen Nettoumsatz von 6,2 Mrd. EUR und gehört damit zu den fünf größten Handelsunternehmen für Bau- und Gartenbedarf in Europa. Der Konzern beschäftigt rund 25.000 Mitarbeitende.
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Zusatzmaterial zur Meldung:
Datei: 20250430_Vorstandspersonalie_DE_final Datei: Dr. Joanna Kowalska, Bildrechte: Andi Werner - Business & People Fotograf Düsseldorf
30.04.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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25.03.2025 | HORNBACH eröffnet neuen Bau- und Gartenmarkt in Duisburg-Wanheimerort
 Duisburg/Bornheim (Pfalz), 25. März 2025. Nur ein Jahr hat es gedauert, bis der neue HORNBACH Bau- und Gartenmarkt mit Drive In fertiggestellt wurde. Am 26. März 2025 um 7 Uhr ist es so weit. Im Stadtteil Wanheimerort in Duisburg eröffnet einer der modernsten Baumärkte Deutschlands. Auf dem rund 70.000 Quadratmeter großen ehemaligen Betriebsgelände der Didier-Werke in der Düsseldorfer Straße 400.
Bereits seit 1997 ist HORNBACH in Duisburg vertreten. Der Bau- und Gartenmarkt im rund 12 Kilometer entfernten Stadtteil Neumühl in der Theodor-Heuss-Straße 79-89 bleibt weiterhin für die Kunden geöffnet. Mit der Eröffnung des zweiten Standorts ist HORNBACH in Duisburg nun noch besser für Einwohner im Süden und Umgebung zu erreichen. „Für unsere Kunden möchten wir jederzeit schnell erreichbar sein“, so Gebietsleiter Enrico Gaffrey. „Wenn man mitten im Projekt feststellt, dass etwas Wichtiges fehlt, braucht man kurze Wege. Diese schaffen wir nun auch für viele weitere Kunden.“
Der mehr als 16.000 Quadratmeter große Markt bietet alles, was Heimwerker, DIY- und Gewerbekunden für ihre Projekte benötigen. Zu den besonderen Highlights gehört der mehr als 4.100 Quadratmeter umfassende Drive In für Baustoffe. Hier haben Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, mit dem Fahrzeug unmittelbar ans Regal zu fahren, um schwere oder sperrige Produkte direkt ins Fahrzeug einzuladen. Für Gewerbekunden – HORNBACH nennt sie Profikunden – ist der Drive In wichtig, da der Einkauf großer Mengen sehr schnell möglich ist. Speziell für Handwerk, Gewerbe und Institutionen gibt es außerdem eine Profikarte, persönliche Ansprechpartner, flexible Bezahlung mit Kauf auf Rechnung und viele weitere Servicevorteile, die die Abläufe einfacher und schneller machen.
Etwas ganz Besonderes ist auch das rund 4.200 Quadratmeter große Gartencenter, das durch seine einzigartige gläserne Dachkonstruktion für ein lichtdurchflutetes Einkaufserlebnis sorgt. „Das ist ein ganz besonderer Bau, der für eine großartige Einkaufsatmosphäre sorgt. Passend zum Frühjahr können wir den Kunden hier eine sehr umfangreiche Auswahl präsentieren“, so Frank Fritzsch. „Besonders auch die Betreiber unserer benachbarten Kleingartenanlage finden hier sicherlich allerlei Nützliches und Schönes für ihren Garten.“ Im Gartenmarkt gibt es zudem eine große Aquaristikabteilung und alles rund um Heimtierbedarf.
Das komplette Marktareal des neuen Bau- und Gartenmarkts umfasst rund 36.000 Quadratmeter. Unmittelbar neben dem HORNBACH Markt eröffnet voraussichtlich Ende des Jahres das Unternehmen Mr. Wash die größte Autowaschanlage Duisburgs. Auch eine Gesamtschule entsteht auf dem Areal.
Ressourcenschonende Bauweise
Bei der Planung legte HORNBACH größten Wert auf eine innovative und ressourcenschonende Bauweise. „Rund 70 Prozent unseres Strombedarfs produzieren wir selbst“, erklärt Enrico Gaffrey. „Unsere 2.500 Quadratmeter große Photovoltaikanlage auf dem Dach versorgt die Luftwärmepumpe zur Wärmeversorgung und Kühlung.“ Die gesamte Dachfläche wurde extensiv begrünt und auf dem Grundstück wurden 44 neue Bäume gepflanzt. Der neue Baumarkt ist nach dem Standard der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) realisiert und mit Gold zertifiziert. „Ziel war es, neben einer verantwortungsbewussten Ressourcengewinnung und nachhaltigen Bewirtschaftung, ein passives Gebäudekonzept zur Reduktion des Primärenergiebedarfs umzusetzen“, so Enrico Gaffrey. Die DGNB-Gold Zertifizierung steht unter anderem für den Einsatz von nachhaltigen Baustoffen, die Optimierung der Energieeffizienz durch die Nutzung modernster Gebäudetechnik und energieeffizienten Beleuchtungssystemen sowie für die Einbindung von Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung von Biodiversität.
Zahlreiche Highlights für DIY-Kunden und Profis
Auf mehr als 16.000 Quadratmetern bietet HORNBACH alles, was Kunden für ihre Projekte benötigen. „Durch unseren offen gestalteten Eingangsbereich wird der Blick des Kunden direkt auf die komplette Bandbreite unserer repräsentativen Fachbereiche gelenkt“, erklärt Marktmanager Frank Fritzsch. Die große, umfangreiche Bad-Ausstellung auf Fachmarktniveau ist eine besondere Attraktion im Markt. Zur anschaulichen Visualisierung werden Badkonzepte auf einer großen Videowall präsentiert. Die Fliesenausstellung bietet unter anderem gefragte XXL-Fliesen. Sechs geschulte Mitarbeiter stehen den Kunden dort für eine Fachberatung zur Verfügung. „Das Thema Badsanierungen bietet großes Potenzial in unserem Stadtteil, der von älterem Wohnungsbestand geprägt ist“, verrät Frank Fritzsch. „Auch für barrierefreie Badsanierungen sind wir ein kompetenter Ansprechpartner für unsere Kunden“. Mit Seniovo, dem Marktführer für barrierefreie Badumbauten, hat HORNBACH einen wertvollen Partner an der Seite, der Kunden von der Angebotserstellung über die Beantragung von Fördermitteln und Vermieter-Zustimmungen bis zur professionellen Umsetzung unterstützt.
Im neuen Holzzuschnitt können 14 verschiedene Dienstleistungen für die Kunden umgesetzt werden. „Solch eine Bandbreite an Serviceleistungen ist ein echter Mehrwert, das bietet kein anderer“, erläutert Frank Fritzsch. „Wir bieten unseren Kunden im Holzzuschnitt zahlreiche neue Serviceleistungen an, z.B. Eckverbindungsfräsung, Kantenumleimung, Spülen- und Herdausschnitt und alles, was für den Möbelbau benötigt wird.“ Viele Services können unmittelbar und innerhalb kurzer Zeit, aber spätestens innerhalb von 24 Stunden erfüllt werden. Holzzuschnitte können auch im Voraus online konfiguriert und termingerecht bestellt werden.
Auch das Farben-Kompetenz-Zentrum mit modernster Farbmischtechnik wird sicher zum Kundenmagneten. „Mit rund 50.000 Produkten, die dauerhaft stationär verfügbar sind und mehr als 300.000 Produkten, die kurzfristig online bestellt und direkt im Markt abgeholt werden können, sowie einem umfangreichen Marktplatzangebot auf hornbach.de bieten wir alles, was das Heimwerker- und das Profiherz begehren“, so Marktmanager Frank Fritzsch. Die Preise der HORNBACH Produkte im Markt und im Onlineshop sind identisch. Seit über 20 Jahren gibt es dafür bei HORNBACH die Dauertiefpreisgarantie: keine Rabatte oder Aktionspreise, sondern dauerhaft günstige Preise.
Abgerundet wird das umfangreiche Sortiment durch zahlreiche weitere Serviceangebote, darunter auch der HORNBACH Handwerker-Service. Hierfür arbeitet HORNBACH mit anerkannten Handwerksbetrieben aus der Region zusammen, HORNBACH ist Vertragspartner, übernimmt die Gewährleistung und kann bei größeren Projekten wie ein Generalunternehmer agieren. Für alle, die Großes vorhaben und dafür die passenden Fahrzeuge benötigen, hat HORNBACH in Duisburg dank eigener Lieferflotte auch die passende Lösung parat: Vom Sprinter mit Ladebordwand über den großen Lkw inklusive Stapler bis hin zum Kranfahrzeug steht alles für den Transport großer Ware bereit.
Im Außenbereich des neuen Marktes können Kunden im Gasflaschenautomat auch außerhalb der Öffnungszeiten 24 Stunden, 7 Tage die Woche gefüllte Propan- oder Grillgasflasche eintauschen. Wer lieber digital von zu Hause aus shoppt, kann Produkte online reservieren und sie zwei Stunden später abholen. Das geht im Markt oder auch kontaktlos außerhalb der Öffnungszeiten an der neuen Abholstation im Außenbereich des Marktes. Eines der besten Werkzeuge dafür ist die HORNBACH App. Darin können Merklisten angelegt und gespeichert werden, dank Kundenkonto und E-Bon gibt es keine Zettelwirtschaft mehr. Kunden, die schnell wieder zum Projekt wollen, nutzen die Self-Scan-Funktion in der App. Alle, die ein Kundenkonto haben, erhalten automatisch den besten Preis. Senkt HORNBACH innerhalb von 30 Tagen nach dem Einkauf den Preis eines Artikels, schreiben wir die Differenz im Kundenkonto nach 30 Tagen gut. Kunden müssen lediglich den Kassenbon erfassen. Die HORNBACH App informiert ganz automatisch.
Während des Einkaufs haben Kunden die Möglichkeit, sowohl ihr E-Fahrzeug als auch ihr E-Bike an einer der E-Ladesäulen auf dem Parkplatz zu laden. An der Servicestation für Fahrräder können Kunden ihre Fahrradreifen mit Luft füllen. Der BÖCKELS Beste Imbiss mit Sitzmöglichkeiten bietet eine Auswahl an warmen Speisen für den kleinen Hunger.
Das Marktteam
„Um die Beratung unserer Kunden kümmern sich rund 100 Kolleginnen und Kollegen“, kündigt Marktmanager Frank Fritzsch an. „Davon sind etwa 80 Kollegen neu bei HORNBACH, rund 20 konnten wir aus umliegenden HORNBACH Märkten für Duisburg II gewinnen.“ Den Markt leitet Marktmanager Fritzsch gemeinsam mit vier Bereichsleitern. Der Marktmanager selbst ist seit 1994 bei HORNBACH, beriet Kunden bereits in den Märkten Mönchengladbach und Gelsenkirchen. Vor der Eröffnung des Marktes Duisburg II leitete Fritzsch den Dortmunder HORNBACH Markt.
Öffnungszeiten
Der HORNBACH Markt in der Düsseldorfer Straße 400 ist montags bis samstags von 7 bis 20 Uhr geöffnet.
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25.03.2025 | HORNBACH Gruppe schließt Geschäftsjahr 2024/25 erfolgreich ab – vorläufige Zahlen unterstreichen solide Entwicklung und hohe Kundenrelevanz
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis
HORNBACH Gruppe schließt Geschäftsjahr 2024/25 erfolgreich ab – vorläufige Zahlen unterstreichen solide Entwicklung und hohe Kundenrelevanz
25.03.2025 / 07:00 CET/CEST
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HORNBACH Gruppe schließt Geschäftsjahr 2024/25 erfolgreich ab – vorläufige Zahlen unterstreichen solide Entwicklung und hohe Kundenrelevanz
- Vorläufige Zahlen für das Geschäftsjahr 2024/25 spiegeln starke Frühjahrssaison 2024 und gute Performance im Geschäftsjahresverlauf wider
- Konsolidierter Konzernumsatz gegenüber Vorjahr leicht gestiegen (+0,6%), maßgeblich geprägt von 1,2% Umsatzwachstum der HORNBACH Baumarkt AG durch entsprechend höhere Kundenfrequenz
- Positive Entwicklung der Handelsspanne durch niedrigere Rohstoffpreise und insgesamt stabiles Preisumfeld
- HORNBACH baut die Marktanteile in Deutschland und anderen europäischen Regionen wie den Niederlanden, Tschechien und der Schweiz weiter aus
- Bereinigtes operatives Konzern-Ergebnis (bereinigtes EBIT) auf rund 270 Mio. EUR verbessert (+6,0%; basierend auf vorläufigen Zahlen)
Tabelle 1: Kennzahlen HORNBACH Holding AG & Co. KGaA Konzern
(in Mio. EUR soweit nicht anders angegeben) |
GJ 2024/25 |
GJ 2023/24 |
± in % |
Nettoumsatz HORNBACH Gruppe |
6.200 |
6.161 |
0,6 |
Nettoumsatz Teilkonzern HORNBACH Baumarkt AG |
5.847 |
5.780 |
1,2 |
- davon Deutschland |
2.784 |
2.787 |
-0,1 |
- davon übriges Europa |
3.063 |
2.993 |
2,4 |
Nettoumsatz Teilkonzern HORNBACH Baustoff Union GmbH |
357 |
381 |
-6,2 |
Bereinigtes EBIT1) |
270 |
254 |
6,0 |
Anzahl der HORNBACH Baumarkt-Filialen2) |
172 |
171 |
0,6 |
Verkaufsfläche (HORNBACH Baumarkt) nach BHB (in T qm)3) |
2.064 |
2.051 |
0,6 |
Anzahl der HORNBACH Baustoff Union GmbH Niederlassungen |
39 |
39 |
0,0 |
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter HORNBACH Gruppe4) |
25.329 |
24.783 |
2,2 |
1) bereinigt um nicht operative Erträge und Aufwendungen 2) davon 170 HORNBACH Bau- und Gartenmärkte und zwei Bodenhaus Fachmärkte 3) Verkaufsfläche BHB: Geschlossene Halle (beheizt oder unbeheizt): 100%; überdachte Freifläche (unbeheizt): 50%; Baustoff Drive-in (unbeheizt): 50%; nichtüberdachte Freifläche (unbeheizt): 25% 4) Mitarbeiterzahl zum Bilanz-Stichtag 28./29. Februar, einschließlich passiver Beschäftigungsverhältnisse
Bei Prozentangaben und Zahlen können Rundungsdifferenzen auftreten. Prozentangaben sind auf Basis TEUR gerechnet.
Bornheim (Pfalz), Deutschland, 25. März 2025.
Die HORNBACH Gruppe (HORNBACH Holding AG & Co. KGaA; ISIN: DE0006083405) legt starke vorläufige Zahlen für das Geschäftsjahr 2024/25 (1. März 2024 bis 28. Februar 2025) vor. Der konsolidierte Nettoumsatz der Gruppe lag mit 6.200 Mio. EUR (+0,6%) leicht über dem Vorjahreswert. Eine höhere Handelsspanne während des gesamten Geschäftsjahres, die durch niedrigere Rohstoffpreise sowie ein stabiles Preisumfeld positiv beeinflusst wurde, führte zu einem verbesserten Rohertrag. Daraus resultiert, dass das bereinigte EBIT der HORNBACH Gruppe für das Geschäftsjahr 2024/25 bei rund 270 Mio. EUR erwartet wird (2023/24: 254 Mio. EUR).
„Wir blicken positiv auf die Ergebnisse des vergangenen Geschäftsjahres. Trotz gedämpfter Verbraucherstimmung, insbesondere in Deutschland, haben wir unser Geschäft erfolgreich weiterentwickelt. So konnten wir unsere Marktanteile in Deutschland sowie in anderen wichtigen europäischen Märkten ausbauen. Der Anstieg der Kundenfrequenz um 1,2% bei stabilem Durchschnittsbon unterstreicht unsere Rolle als vertrauenswürdiger Partner für Heimwerkerprojekte. Wir konnten unsere Konzernumsätze auf hohem Niveau stabilisieren und unser bereinigtes EBIT um 6,0% steigern“, sagt Albrecht Hornbach, Vorstandsvorsitzender der HORNBACH Management AG.
Erich Harsch, Vorstandsvorsitzender der HORNBACH Baumarkt AG, ergänzt: „Unsere engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben mit ihrem unermüdlichen Einsatz für diesen positiven Geschäftsjahresverlauf gesorgt. Wir haben das Geschäftsjahr 2024/25 genutzt, um uns für die Zukunft aufzustellen. Im Februar 2025 haben wir unseren neu gebauten Markt in Nürnberg wiedereröffnet. In den nächsten Monaten werden vier weitere Eröffnungen in Deutschland, Österreich und Rumänien folgen – beginnend mit der Eröffnung unseres neuen Marktes in Duisburg morgen, am 26. März 2025. Neben Investitionen in bestehende sowie neue Bau- und Gartenmärkte, haben wir auch in unsere IT-Infrastruktur investiert. Dies werden wir weiterhin vorantreiben, um unsere Kunden bei ihren Projekten bestmöglich zu unterstützen.“
Tabelle 2: Flächenbereinigte Umsatzentwicklung5) der HORNBACH Bau- und Gartenmärkte
|
Q1 |
Q2 |
Q3 |
Q4 |
GJ |
Gesamt: 2024/25 |
2,5 |
-1,2 |
2,0 |
1,3 |
1,1 |
Gesamt: 2023/24 |
-3,2 |
1,0 |
-4,3 |
-1,3 |
-2,0 |
Deutschland: 2024/25 |
2,9 |
-2,2 |
0,2 |
-1,5 |
0,0 |
Deutschland: 2023/24 |
-5,7 |
0,3 |
-5,0 |
-1,6 |
-3,1 |
Übriges Europa: 2024/25 |
2,1 |
-0,3 |
3,7 |
3,8 |
2,2 |
Übriges Europa: 2023/24 |
-0,8 |
1,6 |
-3,6 |
-1,1 |
-0,9 |
5) ohne Währungseffekte; enthält den Umsatz aller Märkte, die seit mindestens einem Jahr geöffnet sind, sowie den Umsatz der Online-Shops
HORNBACH Baumarkt wächst im europäischen Ausland deutlich
Die Nettoumsätze des größten operativen Teilkonzerns HORNBACH Baumarkt AG lagen mit 5.847 Mio. EUR 1,2% über dem Vorjahr (2023/24: 5.780 Mio. EUR). Flächen- und währungsbereinigt stieg der Umsatz des Teilkonzerns um 1,1% (siehe Tabelle 2). Die Flächenproduktivität6) der HORNBACH Baumärkte liegt mit 2.849 EUR pro Quadratmeter (2023/24: 2.823 EUR) weiterhin deutlich vor dem Wettbewerb. In Deutschland blieb der Nettoumsatz der HORNBACH Baumarkt AG stabil und lag bei 2.784 Mio. EUR (2023/24: 2.787 Mio. EUR), während der Nettoumsatz in den anderen europäischen Landesgesellschaften um 2,4% auf 3.063 Mio. EUR stieg (2023/24: 2.993 Mio. EUR). Insgesamt lag der Auslandsanteil am Konzernumsatz damit bei 52,4% (2023/24: 51,8%).
Das Online-Geschäft (inklusive Click & Collect), welches sich als wesentliche Säule der Wertschöpfung etabliert hat, trug im Geschäftsjahr 2024/25 einen Anteil am Gesamtumsatz des Teilkonzerns HORNBACH Baumarkt von 12,3% bei (2023/24: 12,7%). Im Vergleich zum Vorjahr ging der Online-Umsatz im Geschäftsjahr 2024/25 leicht um 1,7% auf 720 Mio. EUR zurück.
HORNBACH steigerte im abgelaufenen Kalenderjahr seine Marktanteile (GfK7)) erfolgreich auf 15,2% in Deutschland (2023: 14,9%), auf 28,1% in den Niederlanden (2023: 27,1%), auf 37,7% in Tschechien (2023: 36,2%) und auf 14,3% in der Schweiz (2023: 13,9%). In Österreich konnte HORNBACH den Marktanteil auf dem hohen Niveau von 17,3% halten.
Zum 28. Februar 2025 betreibt der HORNBACH Baumarkt AG Teilkonzern insgesamt 172 großflächige Bau- und Gartenmärkte sowie Online-Shops in neun europäischen Ländern. In Deutschland umfasst das stationäre Filialnetz 97 (zuvor: 96) Bau- und Gartenmärkte sowie zwei Bodenhaus Fachmärkte (Vorjahr: zwei). Im Geschäftsjahr 2024/25 wurde in Nürnberg ein neu errichteter Bau- und Gartenmarkt an einem bestehenden Standort wiedereröffnet (Februar 2025). In den acht weiteren europäischen Ländern betreibt der Teilkonzern 73 Bau- und Gartenmärkte (Vorjahr: 73).
Der HORNBACH Baustoff Union GmbH Teilkonzern, der einen Anteil von rund 6% zum Konzernumsatz beitrug, verzeichnete im Geschäftsjahr 2024/25 einen Rückgang des Nettoumsatzes um 6,2% auf 357 Mio. EUR (2023/24: 381 Mio. EUR) infolge der schwachen Entwicklung im deutschen Bausektor und der zurückhaltenden Nachfrage nach Baustoffen. Zum 28. Februar 2025 betreibt der Teilkonzern 39 Baustoffhandels-Niederlassungen, davon 37 Standorte im Südwesten Deutschlands und zwei Standorte im grenznahen Frankreich (Grand Est).
6) gewichteter Nettoumsatz pro qm basierend auf Verkaufsfläche BHB: Geschlossene Halle (beheizt oder unbeheizt): 100%; überdachte Freifläche (unbeheizt): 50%; Baustoff Drive-in (unbeheizt): 50%; nichtüberdachte Freifläche (unbeheizt): 25% 7) GfK-Definition: Bau- und Gartenmärkte größer als 1.000 qm; Daten verfügbar für Deutschland, Niederlande, Österreich, Schweiz und Tschechischen
Bereinigtes EBIT auf ca. 270 Mio. EUR erfolgreich innerhalb des prognostizierten Zielkorridors gesteigert
Mit ca. 270 Mio. EUR lag das bereinigte EBIT der HORNBACH Gruppe im Geschäftsjahr 2024/25 6,0% über dem Vorjahr (2023/24: 254 Mio. EUR). Das Wachstum des bereinigten EBIT spiegelt eine verbesserte Bruttomarge und den Kostenfokus des Managements wider.
Die Umsatz- und Ertragskennzahlen in dieser Mitteilung sind vorläufig und ungeprüft. Die Details zur Ergebnisentwicklung und zum Jahresabschluss 2024/25, sowie die Umsatz- und Ertragsprognose für das Geschäftsjahr 2025/26 werden am 21. Mai 2025 veröffentlicht. Für diesen Tag sind auch eine Presse- und Analystenkonferenz geplant.
Erklärungen und Überleitungen zu den verwendeten Finanzkennzahlen finden Sie auf unserer Website.
Über die HORNBACH Gruppe
Die HORNBACH Gruppe ist ein unabhängiger, familiengeführter Einzelhandelskonzern unter dem Dach der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA, die an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert und im SDAX vertreten ist. Die größte Tochtergesellschaft HORNBACH Baumarkt AG betreibt 172 großflächige Bau- und Gartenmärkte (inklusive Fachmärkte) sowie Online-Shops in neun europäischen Ländern. Zum Konzern gehören darüber hinaus die HORNBACH Baustoff Union, ein regionales Baustoffhandelsunternehmen mit 39 Standorten im Südwesten Deutschlands und Frankreich, sowie die HORNBACH Immobilien AG, die für den Konzern Einzelhandelsimmobilien entwickelt. Im Geschäftsjahr 2024/25 (Bilanzstichtag: 28. Februar 2025) erzielte die HORNBACH Gruppe einen Nettoumsatz von 6,2 Mrd. EUR und gehört damit zu den fünf größten Handelsunternehmen für Bau- und Gartenbedarf in Europa. Der Konzern beschäftigt rund 25.000 Mitarbeitende.
HORNBACH Holding auf Linkedin
25.03.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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Sprache: |
Deutsch |
Unternehmen: |
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA |
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Hornbachstraße 11 |
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76879 Bornheim |
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Deutschland |
ISIN: |
DE0006083405 |
WKN: |
608340 |
Indizes: |
SDAX |
Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
EQS News ID: |
2105512 |
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Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2105512 25.03.2025 CET/CEST
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24.02.2025 | HORNBACH Nürnberg öffnet seine Türen rechtzeitig zur Frühlingssaison
 Ende 2023 rollten in der Trierer Straße in Nürnberg die Bagger: Der Rückbau des alten HORNBACH Marktes begann, um Platz für einen der modernsten kombinierten Bau- und Gartenmärkte mit Drive In in Mittelfranken zu machen. Nach einer Bauzeit von rund zehn Monaten öffnet der neue HORNBACH Markt in Nürnberg am 26. Februar 2025 um 7 Uhr seine Türen. 80 Mitarbeiter stehen den Kundinnen und Kunden für ihre Projekte beratend zur Seite.
Seit 1988 ist HORNBACH im Nürnberger Süden ein zuverlässiger Ansprechpartner für langjährige Kunden und ihre Projekte. „Der neue Markt bietet unseren Kundinnen und Kunden ein super Einkaufserlebnis. Bei der Planung haben wir bewusst darauf geachtet, eine gute Balance zwischen inspirierender Warenpräsentation und hoher Verfügbarkeit für möglichst viele Gewerke zu schaffen“, so Christa Theurer, Vorständin der HORNBACH Baumarkt AG. „Unser rund 14.000 Quadratmeter* großer Markt bietet alles, was das Heimwerkerherz begehrt und was Profikunden für ihre Gewerke benötigen.“
26 Mio. Euro hat HORNBACH in den Neubau investiert. Eine der wichtigsten Neuerungen ist der Drive In. Das ist ein überdachtes Baustoffabhollager, in das man mit dem Pkw oder Transporter hineinfahren kann. Schwere und sperrige Güter können direkt vom Regal ins Auto geladen werden. Bequemer und schneller geht der Einkauf nicht. „Der Drive In für Baustoffe ist eines meiner Highlights. Damit können wir den Wunsch unserer Kunden nach schnellem und bequemem Einkauf noch besser erfüllen. Gerade bei Gewerbekunden ist das wichtig, sie müssen schließlich schnell wieder auf die Baustelle“, erklärt Marktmanagerin Nicole Kalbitz. Ein weiterer Vorteil des Drive In sind die Lagermöglichkeiten. Auf rund 4.000 Quadratmetern bietet der neue Drive In viele Artikel in großen Mengen direkt zum Mitnehmen.
Zukunftsweisender Bau
Beim Bau neuer Märkte legt HORNBACH Wert auf eine nachhaltige und zukunftsorientierte Bauweise. Der Nürnberger Markt verfügt über modernste Haustechnik und Gebäudeausstattung sowie eine hohe Effizienz im Betrieb. „Eine großflächige Photovoltaikanlage mit 4.690 Quadratmetern auf dem Dach sorgt dafür, dass der Markt rund 50 Prozent seines Strombedarfs (339.000 kWh) selbst produzieren kann“, so Volker Thoma, der als Gebietsleiter bei HORNBACH die Märkte in Bayern verantwortet. Der daraus gewonnene Strom versorgt unter anderem eine Luftwärmepumpe zur Wärmeversorgung und Kühlung. Außerdem wurden rund 10.000 Quadratmeter der Dachflächen des Bau- und Gartenmarkts sowie des Drive In extensiv begrünt. Das gesamte Areal ist 32.500 Quadratmeter groß, auf dem Gelände wurden 60 neue Bäume gepflanzt.
Große und moderne Sortimentsvielfalt
Neben dem Drive In ist die 650 Quadratmeter große, umfangreiche Bad-Ausstellung auf Fachmarktniveau eine besondere Attraktion. Zur anschaulichen Visualisierung werden Badkonzepte auf einer großen Videowall präsentiert. Die Fliesenausstellung bietet unter anderem gefragte XXL-Fliesen mit Maßen bis zu 150 cm.
Auch auf den Wunsch, noch im hohen Alter in den eigenen vier Wänden leben zu können, hat HORNBACH eine Antwort: „Das Thema barrierefreie Badsanierung ist sehr gefragt bei unseren Kunden“, so Nicole Kalbitz. „Dafür haben wir mit Seniovo, dem Marktführer für barrierefreie Badumbauten, einen wertvollen Partner an der Seite, der Kunden bei der Umsetzung bestens unterstützt.“ Von der Angebotserstellung über die Beantragung von Fördermitteln und Vermieter-Zustimmungen bis zur professionellen Umsetzung unterstützen HORNBACH und Seniovo die Kunden bei ihrem Bad-Projekt.
Eine weitere Besonderheit ist der Gasflaschenautomat, der in Nürnberg bisher wahrscheinlich einmalig ist. „Sollte die Gasflasche kurz vor dem sonntäglichen Grillabend plötzlich leer werden, können wir schnell Abhilfe leisten. Die Flasche kann an unserem Automaten 24 Stunden, 7 Tage die Woche gegen eine gefüllte Propan- oder Grillgasflasche getauscht werden“, erklärt Nicole Kalbitz.
Eine vielfältige Auswahl an Malerbedarf bietet das Farben-Kompetenz-Zentrum mit modernster Farbmischtechnik. Das Sortiment wurde auch in anderen Bereichen vertieft. „Im Bereich Elektroinstallation werden wir jetzt noch besser aufgestellt sein als zuvor“, berichtet Nicole Kalbitz. „Gerade für unsere Gewerbekunden ist die gewonnene Sortimentstiefe eine wertvolle Neuerung.“
Neu ist auch die große Bilder- und Rahmengalerie mit einem großen Angebot an Kunstdrucken, Fotokunst und vielem mehr. Der Markt verfügt außerdem über einen großen, lichtdurchfluteten Gartenmarkt samt Aquaristik und Heimtierbedarf.
Mehr als 40.000 Produkte sind in der Regel direkt im Markt verfügbar, weitere 200.000 Artikel können online bestellt und in kürzester Zeit abgeholt oder geliefert werden. Die Preise der HORNBACH Produkte im Markt und im Onlineshop sind identisch. Seit über 20 Jahren gibt es dafür bei HORNBACH die Dauertiefpreisgarantie: keine Rabatte oder Aktionspreise, sondern dauerhaft günstige Preise.
Serviceangebot
Abgerundet wird das umfangreiche Sortiment durch zahlreiche Serviceangebote, darunter der HORNBACH ProfiService und der HORNBACH Handwerker-Service. „Unsere Profikunden finden in der eigens eingerichteten Profizone jederzeit einen Ansprechpartner für alle Anliegen“, erläutert Nicole Kalbitz. Mit dem Handwerker-Service hat HORNBACH eine Lösung für Kunden, die ihre Projekte lieber vom Profi umsetzen lassen. Für diesen Service arbeitet HORNBACH mit ausgewählten regionalen Handwerkern unterschiedlicher Gewerke zusammen und bietet seinen Kunden so Hilfe beim Verlegen von Bodenbelägen, beim Einbau von Fenstern oder weiteren anspruchsvollen Projekten. Umfangreiche Services bietet auch der große Holzzuschnitt. Dort können Kunden gekaufte Platten fachgerecht und millimetergenau zuschneiden oder auch Fräsungen durchführen lassen. Für größere Projekte bietet der Markt einen günstigen Lieferservice mit eigenem Fuhrpark an.
Während des Einkaufs haben Kunden die Möglichkeit, ihr E-Fahrzeug an einer der E-Ladesäulen auf dem Parkplatz zu laden. Für den kleinen Hunger gibt es ebenfalls eine Lösung: Eine Bäckerei bietet eine vielfältige Auswahl an Backwaren.
Wer lieber digital von zu Hause aus oder per HORNBACH App am Smartphone shoppt, kann Produkte online reservieren und sie zwei Stunden später abholen. Das geht im Markt oder auch kontaktlos außerhalb der Öffnungszeiten an der neuen Abholstation im Außenbereich des Marktes.
Eines der besten Werkzeuge dafür ist die HORNBACH App. Darin können Merklisten angelegt und gespeichert werden, dank Kundenkonto und E-Bon gibt es keine Zettelwirtschaft mehr. Kunden, die schnell wieder zum Projekt wollen, nutzen die Self-Scan-Funktion in der App. Alle, die ein Kundenkonto haben, erhalten automatisch den besten Preis. Senkt HORNBACH innerhalb von 30 Tagen nach dem Einkauf den Preis eines Artikels, schreiben wir die Differenz im Kundenkonto nach 30 Tagen gut. Kunden müssen lediglich den Kassenbon erfassen. Die HORNBACH App informiert ganz automatisch.
Das Marktteam
Marktmanagerin Nicole Kalbitz (47) startete 2001 ihre Karriere bei HORNBACH in Nürnberg als Aushilfe. Es folgten Stationen als Mitarbeiterin im Marktbüro und Marktassistentin. 2016 wurde sie Marktmanagerin in Nürnberg. Zusammen mit vier Bereichsleitern bildet sie das Marktmanagement-Team, das sich um die erfolgreiche Führung des Marktes kümmert. Insgesamt stehen den Kunden 80 Mitarbeiter an sechs Tagen die Woche mit kompetenter Projektberatung zur Seite. Im September werden außerdem fünf Auszubildende ihre Karriere bei HORNBACH beginnen.
Öffnungszeiten
Der HORNBACH Markt in der Trierer Straße 171 ist montags bis samstags von 7 bis 20 Uhr geöffnet.
*Gewichtet nach Standard des Branchenverbandes BHB: 10.104 Quadratmeter
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12.02.2025 | Staffelübergabe bei HORNBACH in Österreich: Peter Eberdorfer wird neuer Landesgeschäftsführer
 Mit 14 Bau- und Gartenmärkten, dem besten DIY-Onlineshop des Landes laut Kundenmonitor und einem Marktanteil von mehr als 17 Prozent gehört HORNBACH zu den erfolgreichen Baumarktbetreibern in Österreich. Zum Beginn des neuen Geschäftsjahres am 1. März 2025 übernimmt Peter Eberdorfer (38) die Geschäftsführung der HORNBACH Baumarkt GmbH in Österreich. Er folgt auf Marek Thiemel, der 25 Jahre für HORNBACH tätig war.
„Mein großer Dank gilt Marek Thiemel für seine Verbundenheit und den erfolgreichen Einsatz für unser Unternehmen. Für das Geleistete gebührt ihm unser Respekt, er hat in den vergangenen Jahren unsere österreichische Landesgesellschaft auf einem sehr guten Kurs gehalten“, so Jan Hornbach, Mitglied des Vorstands der HORNBACH Baumarkt AG. Marek Thiemel verlässt HORNBACH aus persönlichen Gründen zum 28. Februar 2025.
„Mit Peter Eberdorfer haben wir einen langjährigen Kollegen für diese wichtige Aufgabe gewinnen können. Seine vielfältige Erfahrung innerhalb unseres Unternehmens sowie seine Verbundenheit zum Land und zu den Menschen sind optimale Voraussetzungen für die bevorstehenden Aufgaben“, erläutert Jan Hornbach.
Der gebürtige Steirer, Peter Eberdorfer, ist seit 15 Jahren Mitarbeiter von HORNBACH. Er begann seinen Weg 2010 bei HORNBACH in Österreich als Einkaufsassistent, es folgten mehrere Positionen in der Verwaltung im pfälzischen Bornheim. 2019 wurde er zum Geschäftsführer der HORNBACH Forst GmbH bestellt. Die Tochtergesellschaft der HORNBACH Gruppe wurde von ihm maßgeblich aufgebaut. Peter Eberdorfer ist verheiratet und hat einen Sohn.
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07.02.2025 | HORNBACH in Nürnberg startklar für die Frühlingssaison: Markteröffnung in Kürze
 Am 26. Februar 2025 um 7 Uhr öffnet der neue HORNBACH Markt in der Trierer Straße 171 in Nürnberg seine Türen. Derzeit läuft die Einrichtungsphase auf Hochtouren.
„Wir freuen uns sehr auf die Eröffnung in gut zwei Wochen. Rechtzeitig zum Saisonstart für den Frühling sind wir dann für unsere Kundinnen und Kunden da“, sagt HORNBACH Marktmanagerin Nicole Kalbitz.
Der neue HORNBACH Markt Nürnberg verfügt über ein großes Gartencenter und einen Drive In, das ist ein überdachtes Baustoffabhollager, in das man mit dem Pkw oder Transporter hineinfahren kann. Schwere und sperrige Güter können dort direkt vom Regal ins Auto geladen werden. Bequemer und schneller geht es nicht.
„Der Drive In für Baustoffe ist eines meiner Highlights. Damit können wir den Wunsch unserer Kunden nach schnellem und bequemem Einkauf noch besser erfüllen. Gerade bei Gewerbekunden ist das wichtig, sie müssen schließlich schnell wieder auf die Baustelle“, so Nicole Kalbitz. Ein weiterer Vorteil des Drive Ins sind die Lagermöglichkeiten. Viele Artikel können in großen Mengen bevorratet werden und stehen direkt zum Mitnehmen bereit.
Der neue Nürnberger HORNBACH Markt bietet eine umfangreiche Auswahl für alle Projekte rund um Haus und Garten. Mehr als 40.000 Produkte sind in der Regel direkt verfügbar, weitere 200.000 Artikel können online bestellt und in kürzester Zeit geliefert werden. Mit umfassender fachlicher Qualifizierung der Mitarbeiter sorgt HORNBACH für kompetente Beratung zu vielen verschiedenen Projekten.
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20.01.2025 | HORNBACH erhält Investment-Grade-Rating von Scope Ratings
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Rating
HORNBACH erhält Investment-Grade-Rating von Scope Ratings
20.01.2025 / 14:36 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Bornheim (Pfalz), Deutschland, 20. Januar 2025.
Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA (ISIN DE0006083405) erhält von der europäischen Ratingagentur Scope Ratings nach erstmaliger Bewertung ein BBB- Investment-Grade-Emittentenrating mit stabilem Ausblick.
Die Ratingagentur reflektiert in ihrer Bewertung insbesondere gute Wachstumsaussichten und starke langfristige Fundamentaldaten, die breite geografischen Diversifizierung mit jeweils hohen regionalen Marktanteilen sowie die etablierte Omnichannel-Struktur. Scope Ratings hebt darüber hinaus die robuste Cash-Conversion sowie die starke Zinsdeckung hervor.
„Wir freuen uns sehr über das Investment-Grade-Rating durch Scope. Es trägt der langfristig sehr guten und stabilen Entwicklung und der damit einhergehenden starken finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens angemessen Rechnung. Außerdem verdeutlicht es, dass wir für zukünftige Fremdkapitalfinanzierungen hervorragend aufgestellt sind“, kommentiert Mirko Sawary, Leiter Treasury und Corporate Finance der HORNBACH Gruppe.
Neben dem Emittentenrating erhält HORNBACH ein kurzfristiges Rating von S-2 und ein Rating für langfristige unbesicherte Verbindlichkeiten von BBB-.
Über die HORNBACH Gruppe
Die HORNBACH Gruppe ist ein unabhängiger, familiengeführter Einzelhandelskonzern unter dem Dach der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA, die an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert und im SDAX vertreten ist. Die größte Tochtergesellschaft HORNBACH Baumarkt AG betreibt 171 großflächige Bau- und Gartenmärkte (inklusive Fachmärkte) sowie Online-Shops in neun europäischen Ländern. Zum Konzern gehören darüber hinaus die HORNBACH Baustoff Union, ein regionales Baustoff-Handelsunternehmen mit 39 Standorten im Südwesten Deutschlands und Frankreich, sowie die HORNBACH Immobilien AG, die für den Konzern Einzelhandelsimmobilien entwickelt. Im Geschäftsjahr 2023/24 (Bilanzstichtag: 29. Februar 2024) erzielte die HORNBACH Gruppe einen Nettoumsatz von 6,2 Mrd. EUR und gehört damit zu den fünf größten Handelsunternehmen für Bau- und Gartenbedarf in Europa. Der Konzern beschäftigt rund 25.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
HORNBACH Holding auf LinkedIn
20.01.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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2071021 20.01.2025 CET/CEST
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