| 29.05.2026 | HORNBACH Holding AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.07.2026 in Landau in der Pfalz mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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HORNBACH Holding AG & Co. KGaA
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.07.2026 in Landau in der Pfalz mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
29.05.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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HORNBACH Holding AG & Co. KGaA
Neustadt
ISIN DE0006083405
Eindeutige Kennung des Ereignisses: CPTG-DE0006083405-OHV-202607
EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am Freitag, den 10. Juli 2026, 10:00 Uhr (MESZ),
in der Jugendstil-Festhalle Landau, Mahlastraße 3, 76829 Landau in der Pfalz,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Übersicht mit Angaben gemäß § 125 Aktiengesetz in Verbindung mit Tabelle 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212
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A. Inhalt der Mitteilung
| | Eindeutige Kennung des Ereignisses |
Ordentliche Hauptversammlung 2026 der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA (formale Angabe gemäß EU-DVO: CPTG-DE0006083405-OHV-202607)
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| Art der Mitteilung |
Einberufung der Hauptversammlung (formale Angabe gemäß EU-DVO: NEWM)
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B. Angaben zum Emittenten
| | ISIN |
DE0006083405 |
| Name des Emittenten |
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA |
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C. Angaben zur Hauptversammlung
| | Datum der Hauptversammlung |
10.07.2026 (formale Angabe gemäß EU-DVO: 20260710)
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| Uhrzeit der Hauptversammlung (Beginn) |
Beginn: 10:00 Uhr MESZ (formale Angabe gemäß EU-DVO: 08:00 Uhr UTC)
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| Art der Hauptversammlung |
Ordentliche Hauptversammlung (formale Angabe gemäß EU-DVO: GMET)
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| Ort der Hauptversammlung |
Jugendstil-Festhalle Landau, Mahlastraße 3, 76829 Landau in der Pfalz, Deutschland |
| Aufzeichnungsdatum |
18.06.2026, 24:00 Uhr MESZ (formale Angabe gemäß EU-DVO: 20260618, 22:00 Uhr UTC)
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| Internetseite zur Hauptversammlung/URL |
www.hornbach-holding.de/investor-relations/hauptversammlung/ |
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Sonstige Angaben
| | Abstimmung |
Die Abstimmung zu den Tagesordnungspunkten 1, 2, 3, 4, 5.1, 5.2, 7, 8 und 9 hat jeweils verbindlichen Charakter (formale Angabe gemäß EU-DVO: BV)
Die Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 6 hat empfehlenden Charakter (formale Angabe gemäß EUR-DVO: AV)
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| Alternative Optionen für die Stimmabgabe |
Zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 9 stehen jeweils folgende Optionen zur Verfügung: Befürwortung, Ablehnung, Stimmenthaltung (formale Angaben gemäß EU-DVO: VF, VA, AB)
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Blöcke D bis F
Weitere Informationen über
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die Teilnahme an der Hauptversammlung (Block D), |
| • |
die Tagesordnung (Block E) sowie |
| • |
die Angabe der Fristen für die Ausübung anderer Aktionärsrechte (Block F) |
sind auf der folgenden Internetseite zu finden:
www.hornbach-holding.de/investor-relations/hauptversammlung/
| 1. |
Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2025/26, des zusammengefassten Lageberichts für die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2025/26
Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend § 171 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 AktG beschließt über die Feststellung des Jahresabschlusses die Hauptversammlung; im Übrigen sind vorgenannte Unterlagen der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es einer weiteren Beschlussfassung hierzu bedarf.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung, der einen Bilanzgewinn von € 130.446.605,15 ausweist, festzustellen.
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| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025/26
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2025/26
| in Höhe von |
€ 130.446.605,15 |
| wie folgt zu verwenden: |
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| Ausschüttung einer Dividende von € 2,40 pro Stück-Stammaktie |
€ 38.397.556,80 |
| Gewinnvortrag |
€ 92.049.048,35 |
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die zum Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlags von persönlich haftender Gesellschafterin und Aufsichtsrat vorhandenen dividendenberechtigten Stück-Stammaktien. Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Stück-Stammaktien bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung ändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag zur Abstimmung gestellt, der weiterhin eine Dividende je dividendenberechtigter Stück-Stammaktie von € 2,40 und einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsieht, sodass weiterhin über die Verwendung des gesamten Bilanzgewinns Beschluss gefasst wird. Die Gesellschaft hält derzeit 1.018 - nicht dividendenberechtigte - eigene Aktien.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 15. Juli 2026, fällig.
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2025/26
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin im Geschäftsjahr 2025/2026 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
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| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025/26
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025/2026 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
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| 5. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026/27, des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2026/27 sowie des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026/27
| 5.1 |
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026/27 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernzwischenabschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß §§ 115 Abs. 5, 117 Nr. 2 WpHG für das erste Halbjahr im Geschäftsjahr 2026/27 zu wählen.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.
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| 5.2 |
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2026/27 zu bestellen.
Die Richtlinie (EU) 2022/2464 in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung (Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)) verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten zur Einführung einer entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Da zum Zeitpunkt der Einreichung dieser Einberufung zum Bundesanzeiger ein deutsches Umsetzungsgesetz für die CSRD weiter ausstand, wird vorgeschlagen, einen Prüfer für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß Tagesordnungspunkt 5.2 vorsorglich für den Fall zu bestellen, dass eine solche Bestellung durch die Hauptversammlung erforderlich wird, die Prüfung somit nach dem deutschen Umsetzungsgesetz nicht ohnehin dem Abschlussprüfer obliegen sollte.
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| 6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Nach §§ 278 Abs. 3, 162 AktG haben die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat einen Vergütungsbericht zu erstellen und der Hauptversammlung gemäß §§ 278 Abs. 3, 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen. Da § 162 AktG nur die Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats erfasst, die Gesellschaft aber keinen Vorstand hat, könnte sich der Vergütungsbericht nach Auffassung der Gesellschaft auf die Darstellung der Vergütung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschränken. Aus Gründen der Transparenz wird im Vergütungsbericht aber auch die Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin dargestellt.
Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG vom Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den nach §§ 278 Abs. 3, 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025/26 zu billigen.
Der Vergütungsbericht ist von der Einberufung der Hauptversammlung an über unsere Internetseite unter
https://www.hornbach-holding.de/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich. Der Vergütungsbericht wird auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
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| 7. |
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Frau Simone Krah hat ihr Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 10. Juli 2026 niedergelegt.
Der Aufsichtsrat besteht nach § 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern, die gemäß § 101 AktG von der Hauptversammlung zu wählen sind.
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf einen entsprechenden Vorschlag seines Nominierungsausschusses, vor,
Herrn Michael Heinz, ehemaliges Mitglied des Vorstands der BASF SE, Ludwigshafen, wohnhaft in Neustadt an der Weinstraße,
in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen, und zwar gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Jahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird.
Der Vorschlag berücksichtigt die vom Aufsichtsrat am 28. Februar 2025 für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und strebt die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat beschlossenen Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an.
Im Hinblick auf Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 wird mitgeteilt, dass bei Herrn Michael Heinz nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine persönlichen und/oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär bestehen, deren Offenlegung empfohlen wird.
Einen Lebenslauf von Herrn Michael Heinz finden Sie in Abschnitt II.2. dieser Einladung.
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| 8. |
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts sowie der Möglichkeit der Einziehung eigener Aktien
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat halten es für sinnvoll, der Gesellschaft zur Erhöhung der Flexibilität bei der Gestaltung ihrer Finanzierungsstruktur zu ermöglichen, gegebenenfalls auch kurzfristig in angemessenem Umfang eigene Aktien zu erwerben und etwaige zurückerworbene eigene Aktien gegebenenfalls auch unter Ausschluss des Bezugsrechts wieder ausgeben oder einziehen zu können.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor diesem Hintergrund vor, wie folgt zu beschließen:
| a) |
Die persönlich haftende Gesellschafterin wird ermächtigt, bis zum Ablauf des 9. Juli 2028 eigene Aktien der Gesellschaft in einem Volumen von insgesamt bis zu 10 % des derzeitigen Grundkapitals oder - falls dieser Betrag geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu jedem nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkung zu den nachfolgend näher bestimmten Konditionen zu erwerben. Zusammen mit aus anderen Gründen erworbenen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr gemäß den §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, dürfen die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zu keinem Zeitpunkt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen.
Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke im Rahmen der vorgenannten Beschränkung ausgeübt werden. Der Erwerb kann auch durch von der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA abhängige Konzernunternehmen im Sinne von § 17 AktG oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte durchgeführt werden.
Der Erwerb erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) nach Wahl der persönlich haftenden Gesellschafterin entweder über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots. Der Erwerb darf nicht dem Zweck dienen, Handel in eigenen Aktien zu betreiben. Ferner sind die Voraussetzungen des § 71 Abs. 2 Sätze 2 und 3 AktG zu beachten.
| aa) |
Erfolgt der Erwerb über die Börse, darf der Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem funktional vergleichbaren Nachfolgesystem), um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten. |
| bb) |
Erfolgt der Erwerb außerhalb der Börse über ein öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre, dürfen der Angebotspreis je Aktie sowie die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse in den letzten drei Börsenhandelstagen vor der endgültigen Entscheidung der persönlich haftenden Gesellschafterin über das Angebot, ermittelt auf der Basis des arithmetischen Mittels der Schlussauktionspreise der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA-Aktie im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem funktional vergleichbaren Nachfolgesystem), um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines Kaufangebots erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses vom gebotenen Kaufpreis, kann das Angebot angepasst werden. In diesem Fall wird auf das arithmetische Mittel der Schlussauktionspreise der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA-Aktie im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten drei Börsenhandelstagen vor der Entscheidung der persönlich haftenden Gesellschafterin über eine etwaige Anpassung abgestellt und die 10 %-Grenze auf das Über- oder Unterschreiten dieses Betrags angewandt.
Das Volumen des Angebots kann begrenzt werden. Sofern die Gesamtzahl der angedienten Aktien dieses Volumen überschreitet, kann der Erwerb nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) erfolgen; darüber hinaus können eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 100 Aktien je Aktionär) sowie zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen vorgesehen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen.
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| cc) |
Soweit der Erwerb mittels einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erfolgt, legt die Gesellschaft eine Kaufpreisspanne je Aktie fest, innerhalb derer Verkaufsangebote abgegeben werden können. Die Kaufpreisspanne kann angepasst werden, wenn sich während der Angebotsfrist erhebliche Kursabweichungen vom Kurs zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten ergeben. Der von der Gesellschaft zu zahlende Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten), den die Gesellschaft aufgrund der eingegangenen Verkaufsangebote ermittelt, darf den Durchschnitt der nicht gewichteten Schlusskurse von Aktien gleicher Ausstattung der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder in einem funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) in den letzten drei Börsenhandelstagen vor dem Tag der Annahme der Verkaufsangebote um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.
Das Volumen der Annahme kann begrenzt werden. Sofern von mehreren gleichartigen Verkaufsangeboten wegen der Volumenbegrenzung nicht sämtliche angenommen werden können, kann unter insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen gesetzlichen Andienungsrechts der Aktionäre der Erwerb nach dem Verhältnis der Andienungsquoten statt nach Beteiligungsquoten erfolgen. Darüber hinaus können unter insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen gesetzlichen Andienungsrechts der Aktionäre eine bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär sowie zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien eine Rundung nach kaufmännischen Gesichtspunkten vorgesehen werden.
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| dd) |
Soweit der Erwerb mittels den Aktionären von der Gesellschaft zur Verfügung gestellter Andienungsrechte („Geschaffene Andienungsrechte“) erfolgt, können diese pro Aktie der Gesellschaft zugeteilt werden. Gemäß dem Verhältnis des Grundkapitals der Gesellschaft zum Volumen der von der Gesellschaft zurückzukaufenden Aktien berechtigt eine entsprechend festgesetzte Anzahl Geschaffener Andienungsrechte zur Veräußerung einer Aktie der Gesellschaft an diese. Geschaffene Andienungsrechte können auch dergestalt zugeteilt werden, dass jeweils ein Geschaffenes Andienungsrecht pro Anzahl von Aktien zugeteilt wird, die sich aus dem Verhältnis des Grundkapitals zum Rückkaufvolumen ergibt. Bruchteile von Geschaffenen Andienungsrechten werden nicht zugeteilt; für diesen Fall werden die entsprechenden Teilandienungsrechte ausgeschlossen. Der Preis oder die Grenzwerte der angebotenen Kaufpreisspanne (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten), zu dem bei Ausübung des Geschaffenen Andienungsrechts eine Aktie an die Gesellschaft veräußert werden kann, wird nach Maßgabe der Regelungen im vorstehenden Absatz bb) bestimmt. Maßgeblicher Stichtag ist derjenige der endgültigen Entscheidung der persönlich haftenden Gesellschafterin über das Rückkaufangebot unter Einräumung von Andienungsrechten, das gegebenenfalls angepasst werden kann, wobei maßgeblicher Stichtag dann derjenige der endgültigen Entscheidung der persönlich haftenden Gesellschafterin über die Anpassung ist. Die nähere Ausgestaltung der Geschaffenen Andienungsrechte, insbesondere ihr Inhalt, die Laufzeit und gegebenenfalls ihre Handelbarkeit, bestimmt die persönlich haftende Gesellschafterin der Gesellschaft |
| ee) |
Im Rahmen eines Rückkaufs kann ein Kredit- oder Wertpapierinstitut oder ein anderes die Voraussetzungen des § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG erfüllendes Unternehmen (zusammen: Emissionsunternehmen) auch beauftragt werden, an einer vorab festgelegten Mindestzahl von Börsentagen oder bis zum Ablauf einer zuvor vereinbarten Periode entweder eine zuvor vereinbarte Anzahl von Aktien oder Aktien für einen zuvor festgelegten Gesamtkaufpreis zu erwerben und an die Gesellschaft zu übertragen. Das Emissionsunternehmen muss die zu liefernden Aktien an der Börse seinerseits unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) sowie zu Preisen kaufen, die innerhalb der unter aa) definierten Bandbreite liegen. |
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| b) |
Die persönlich haftende Gesellschafterin wird ermächtigt, erworbene eigene Aktien zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken zu verwenden und diese namentlich über die Börse oder über ein Angebot an alle Aktionäre unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes gemäß § 53a AktG ganz oder teilweise zu veräußern. Darüber hinaus wird die persönlich haftende Gesellschafterin ermächtigt, erworbene Aktien
| aa) |
mit Zustimmung des Aufsichtsrats in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Veräußerungsangebot an alle Aktionäre zu veräußern, wenn die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Veräußerungspreises nicht wesentlich unterschreitet; diese Ermächtigung beschränkt sich auf insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung am 10. Juli 2026 oder - falls dieser Wert geringer ist - 10 % des zum Zeitpunkt der Veräußerung der Aktien vorhandenen Grundkapitals der Gesellschaft. Das Ermächtigungsvolumen verringert sich um den anteiligen Betrag am Grundkapital, der auf Aktien entfällt oder auf den sich Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. -pflichten aus Schuldverschreibungen beziehen, die seit dem 10. Juli 2026 unter Bezugsrechtsausschluss in unmittelbarer, entsprechender oder sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert worden sind; |
| bb) |
mit Zustimmung des Aufsichtsrats insbesondere im Rahmen des Zusammenschlusses mit anderen Unternehmen oder des Erwerbs von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen oder von sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Beteiligungsgesellschaften als Gegenleistung zu gewähren; |
| cc) |
einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Die persönlich haftende Gesellschafterin kann abweichend hiervon bestimmen, dass das Grundkapital bei der Einziehung unverändert bleibt und sich stattdessen durch die Einziehung der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist für diesen Fall zur Anpassung der Angabe der Zahl in der Satzung ermächtigt. |
Die Ermächtigungen unter aa) bis cc) können ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden.
Die Ermächtigungen unter aa) und bb) können auch im Auftrag der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA ausgenutzt werden durch von der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA abhängige Konzernunternehmen im Sinne von § 17 AktG oder durch Dritte für ihre oder deren Rechnung. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien der Gesellschaft ist ausgeschlossen, soweit diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen unter aa) und/oder bb) verwendet werden. Darüber hinaus kann die persönlich haftende Gesellschafterin im Fall der Veräußerung der eigenen Aktien im Rahmen eines Angebots an alle Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht für Spitzenbeträge ausschließen.
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| 9. |
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts
Ergänzend zu der unter Tagesordnungspunkt 8 vorgeschlagenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG soll die Gesellschaft ermächtigt werden, eigene Aktien auch unter Einsatz von Derivaten zu erwerben.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
| a) |
In Ergänzung der unter Tagesordnungspunkt 8 der Hauptversammlung am 10. Juli 2026 zu beschließenden Ermächtigung kann der Erwerb eigener Aktien nicht nur auf den dort beschriebenen Wegen erfolgen, sondern ganz oder teilweise auch durch (1) die Veräußerung von Optionen, die die Gesellschaft bei Ausübung zum Erwerb eigener Aktien verpflichten („Put-Optionen“), (2) den Erwerb von Optionen, die die Gesellschaft bei Ausübung zum Erwerb eigener Aktien berechtigen („Call-Optionen“), (3) Terminkäufe, bei denen die Gesellschaft eigene Aktien zu einem bestimmten in der Zukunft liegenden Zeitpunkt erwirbt, oder (4) den Einsatz einer Kombination aus Put-Optionen, Call-Optionen und/oder Terminkäufen (zusammen auch: „Derivate“ oder „Derivatgeschäfte“). |
| b) |
Die Derivatgeschäfte sind mit einem unabhängigen Kredit- oder Wertpapierinstitut oder einem anderen die Voraussetzungen des § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG erfüllenden Unternehmen oder mit einem Konsortium solcher Institute bzw. Unternehmen abzuschließen. Durch die Bedingungen des Derivatgeschäfts muss jeweils sichergestellt sein, dass die Derivate nur mit Aktien bedient werden, die ihrerseits unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes erworben wurden. |
| c) |
Alle Aktienerwerbe unter Einsatz von Derivaten sind außerdem auf Aktien im Umfang von höchstens 5 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls der nachfolgende Wert geringer ist - zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung beschränkt. Die Laufzeit der einzelnen Derivate darf jeweils 18 Monate nicht überschreiten und muss so gewählt werden, dass der Erwerb der Aktien in Ausübung oder Erfüllung der Derivate nicht nach dem 9. Juli 2028 erfolgen kann. |
| d) |
Die von der Gesellschaft für Call-Optionen gezahlte und für Put-Optionen vereinnahmte Optionsprämie darf nicht wesentlich über bzw. unter dem nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert der jeweiligen Optionen liegen, bei dessen Ermittlung unter anderem der vereinbarte Ausübungspreis zu berücksichtigen ist. Der von der Gesellschaft bei Terminkäufen vereinbarte Terminkurs darf nicht wesentlich über dem nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Terminkurs liegen, bei dessen Ermittlung unter anderem der aktuelle Börsenkurs und die Laufzeit des Terminkaufs berücksichtigt werden. |
| e) |
Der bei Ausübung der Optionen bzw. bei Fälligkeit des Terminkaufs zu zahlende Gegenwert für die Aktien, d. h. der Ausübungspreis bzw. Erwerbspreis, darf den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten fünf Börsentagen vor Abschluss des betreffenden Optionsgeschäfts oder Terminkaufs, ermittelt auf der Basis des arithmetischen Mittels der Schlussauktionspreise der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA-Aktie im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem funktional vergleichbaren Nachfolgesystem), um nicht mehr als 10 % überschreiten oder unterschreiten (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten, aber unter Berücksichtigung der erhaltenen bzw. gezahlten Optionsprämie). |
| f) |
Werden eigene Aktien unter Einsatz von Derivaten unter Beachtung der vorstehenden Regelungen erworben, ist ein Recht der Aktionäre, solche Derivatgeschäfte mit der Gesellschaft abzuschließen, in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen. Aktionäre haben ein Recht auf Andienung ihrer Aktien der Gesellschaft nur, soweit die Gesellschaft ihnen gegenüber aus den Derivatgeschäften zur Abnahme der Aktien verpflichtet ist. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht ist ausgeschlossen. |
| g) |
Für die Verwendung eigener Aktien, die unter Einsatz von Derivaten erworben werden, gelten die von der Hauptversammlung am 10. Juli 2026 unter Tagesordnungspunkt 8 lit. b) festgesetzten Regelungen entsprechend. |
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| II. |
Berichte und Informationen zu Punkten der Tagesordnung
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| 1. |
Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Tagesordnungspunkten 8 und 9: Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien unter Einsatz von Derivaten
Unter Tagesordnungspunkt 8 schlagen die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat vor, die persönlich haftende Gesellschafterin zu ermächtigen, für die Gesellschaft eigene Aktien zu erwerben und erworbene eigene Aktien entweder wieder zu veräußern oder ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung einzuziehen. Ergänzend dazu schlagen sie unter Tagesordnungspunkt 9 außerdem eine Ermächtigung vor, eigene Aktien auch unter Einsatz von Derivaten zu erwerben, namentlich unter Einsatz von Put-Optionen, Call-Optionen, Terminkäufen oder Kombinationen dieser Instrumente. Die persönlich haftende Gesellschafterin erstattet gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 i. V. m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG nachstehend Bericht über die Gründe, aus denen in bestimmten Fällen ein etwaiges Andienungsrecht beim Erwerb eigener Aktien sowie überdies in bestimmten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre bei der Verwendung eigener Aktien ausgeschlossen sein sollen.
| a) |
Erwerb eigener Aktien und Ausschluss eines etwaigen Andienungsrecht
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen unter Tagesordnungspunkt 8 vor, die persönlich haftende Gesellschafterin zu ermächtigen, bis zum Ablauf des 9. Juli 2028 eigene Aktien der Gesellschaft in einem Volumen von insgesamt bis zu 10% des derzeitigen Grundkapitals oder - falls dieser Betrag geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu jedem nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkung zu erwerben. Zusammen mit aus anderen Gründen erworbenen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr gemäß den §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, dürfen die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zu keinem Zeitpunkt 10% des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen.
Es ist vorgesehen, dass die Ermächtigung ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke im Rahmen der vorgenannten Beschränkung ausgeübt werden kann, und zwar von der Gesellschaft selbst, aber auch durch von ihr abhängige Konzernunternehmen im Sinne von § 17 AktG oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte.
Ferner ist vorgesehen, dass der Erwerb eigener Aktien nach Wahl der persönlich haftenden Gesellschafterin entweder über die Börse oder außerhalb der Börse mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder mittels einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erfolgt. In diesen Fällen ist der Gleichbehandlungsgrundsatz des § 53a AktG zu beachten, wobei § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 4 AktG anordnet, dass ein Erwerb über die Börse dieser Anforderung stets genügt.
Beim Erwerb außerhalb der Börse über ein an alle Aktionäre gerichtetes Kaufangebot oder beim Erwerb mittels einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erlaubt die vorgeschlagene Ermächtigung es, dass das Volumen des Angebots bzw. der Annahme begrenzt wird und der Erwerb nach dem Verhältnis der angedienten/angebotenen Aktien (Andienungsquoten) statt nach Beteiligungsquoten erfolgt, wenn die zum festgesetzten Preis angediente/angebotene Menge die von der Gesellschaft nachgefragte Anzahl an Aktien übersteigt. Nur wenn im Grundsatz ein Erwerb nach Andienungsquoten erfolgt, lässt sich das Erwerbsverfahren in einem wirtschaftlich vernünftigen Rahmen technisch abwickeln. Darüber hinaus soll eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär vorgesehen werden können. Diese Möglichkeit dient zum einen dazu, kleine, in der Regel unwirtschaftliche Restbestände und eine damit möglicherweise einhergehende faktische Benachteiligung von Kleinaktionären zu vermeiden. Sie dient zum anderen auch der Vereinfachung der technischen Abwicklung des Erwerbsverfahrens. Schließlich soll eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien vorgesehen werden können. Insoweit kann namentlich die Erwerbsquote und/oder die Anzahl der vom einzelnen andienenden Aktionär zu erwerbenden Aktien kaufmännisch so gerundet werden, wie es erforderlich ist, um den Erwerb ganzer Aktien abwicklungstechnisch darzustellen. Die persönlich haftende Gesellschafterin hält in Übereinstimmung mit dem Aufsichtsrat einen hierin liegenden Ausschluss eines etwaigen weitergehenden Andienungsrechts der Aktionäre für sachlich gerechtfertigt sowie gegenüber den Aktionären für angemessen.
Neben dem Erwerb über die Börse oder mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder mittels einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten sieht die Ermächtigung auch vor, dass der Erwerb mittels den Aktionären von der Gesellschaft zur Verfügung gestellter Andienungsrechte („Geschaffene Andienungsrechte“) durchgeführt werden kann. Diese Geschaffenen Andienungsrechte werden so ausgestaltet, dass die Gesellschaft nur zum Erwerb ganzer Aktien verpflichtet wird. Soweit danach Geschaffene Andienungsrechte nicht ausgeübt werden können, verfallen sie, soweit die persönlich haftende Gesellschafterin nicht ihre Handelbarkeit beschließt. Dieses Verfahren behandelt die Aktionäre gleich und dient der Erleichterung der technischen Abwicklung des Aktienrückkaufs.
Ferner sieht die vorgeschlagene Ermächtigung vor, dass im Rahmen eines Rückkaufs ein Kredit- oder Wertpapierinstitut oder ein anderes die Voraussetzungen des § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG erfüllendes Unternehmen (zusammen: Emissionsunternehmen) auch beauftragt werden kann, an einer vorab festgelegten Mindestzahl von Börsentagen oder bis zum Ablauf einer zuvor vereinbarten Periode entweder eine zuvor vereinbarte Anzahl von Aktien oder Aktien für einen zuvor festgelegten Gesamtkaufpreis zu erwerben und an die Gesellschaft zu übertragen. Das Emissionsunternehmen muss die zu liefernden Aktien an der Börse seinerseits unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) sowie zu Preisen kaufen, die innerhalb der unter Tagesordnungspunkt 8 lit. a) aa) definierten Bandbreite liegen.
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| b) |
Verwendung erworbener eigener Aktien und Ausschluss des Bezugsrechts
Die persönlich haftende Gesellschafterin soll ermächtigt werden, zurückerworbene Aktien zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken zu verwenden und diese namentlich ganz oder teilweise über die Börse zu veräußern oder unter Wahrung des Bezugsrechts der Aktionäre diesen im Rahmen eines öffentlichen Veräußerungsangebots zum Erwerb anzubieten. Veräußert die persönlich haftende Gesellschafterin eigene Aktien über die Börse, besteht kein Bezugsrecht der Aktionäre. Nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 4 AktG genügt aber die Veräußerung eigener Aktien über die Börse - ebenso wie deren Erwerb über die Börse - dem Gleichbehandlungsgrundsatz des § 53a AktG.
Die persönlich haftende Gesellschafterin soll allerdings auch ermächtigt werden, die erworbenen eigenen Aktien ohne erneuten Beschluss der Hauptversammlung einzuziehen. Die Einziehung führt grundsätzlich zur Kapitalherabsetzung. Die persönlich haftende Gesellschafterin soll aber auch ermächtigt sein, die Einziehung entsprechend § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG ohne Veränderung des Grundkapitals durchzuführen. In diesem Fall erhöht sich durch die Einziehung der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG.
Der Beschlussvorschlag zu Punkt 8 der Tagesordnung der Hauptversammlung am 10. Juli 2026 sieht außerdem den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre bei Verwendung eigener Aktien in den nachfolgend dargestellten Fällen vor:
| aa) |
Veräußerung gegen Barzahlung nicht wesentlich unter Börsenpreis
Die persönlich haftende Gesellschafterin soll ermächtigt werden, erworbene eigene Aktien mit einem Anteil von insgesamt bis zu 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung am 10. Juli 2026 oder - falls dieser Wert geringer ist - 10% des zum Zeitpunkt der Veräußerung der Aktien vorhandenen Grundkapitals mit Zustimmung des Aufsichtsrats in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Veräußerungsangebot an alle Aktionäre gegen Barzahlung zu einem Betrag abzugeben, der den Börsenpreis der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Veräußerungspreises nicht wesentlich unterschreitet. Das Bezugsrecht der Aktionäre soll insoweit ausgeschlossen sein. Rechtsgrundlage für diesen sogenannten vereinfachten Bezugsrechtsausschluss ist § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 i. V. m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG.
Diese in § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG vorgesehene Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses versetzt die Gesellschaft in die Lage, sich aufgrund der jeweiligen Börsenverfassung bietende Chancen schnell und flexibel sowie kostengünstig zu nutzen. Der durch eine marktnahe Preisfestsetzung erzielbare Veräußerungserlös führt in der Regel zu einem deutlich höheren Mittelzufluss je Aktie als im Fall einer Aktienplatzierung mit Bezugsrecht und insoweit zu einer größtmöglichen Zuführung von Eigenmitteln. Durch den Verzicht auf die zeit- und kostenaufwändige Abwicklung des Bezugsrechts kann zudem der Eigenkapitalbedarf aus sich kurzfristig bietenden Marktchancen zeitnah gedeckt werden. Zwar gestattet § 186 Abs. 2 Satz 2 AktG eine Veröffentlichung des Bezugspreises bis spätestens drei Tage vor Ablauf der Bezugsfrist. Angesichts der Volatilität an den Aktienmärkten besteht aber auch in diesem Fall ein Marktrisiko, namentlich ein Kursänderungsrisiko, über mehrere Tage, das zu Sicherheitsabschlägen bei der Festlegung des Veräußerungspreises und so zu nicht marktnahen Konditionen führen kann. Zudem kann die Gesellschaft bei Einräumung eines Bezugsrechts wegen der Länge der Bezugsfrist nicht kurzfristig auf günstige Marktverhältnisse reagieren. Dem vorgenannten Zweck kann zwar auch ein Genehmigtes Kapital dienen, wie es bei der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA besteht. Der Gesellschaft soll aber die Möglichkeit eingeräumt werden, nach einem Rückerwerb eigener Aktien diesen Zweck in geeigneten Fällen auch ohne Durchführung einer - wegen des Erfordernisses der Handelsregistereintragung aufwändigeren - Kapitalerhöhung erreichen zu können.
Um die in § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG vorgesehene volumenmäßige Grenze für vereinfachte Bezugsrechtsausschlüsse einzuhalten, ist die Ermächtigung zur Abgabe erworbener eigener Aktien unter vereinfachtem Bezugsrechtsausschluss auf Aktien mit einem anteiligen Betrag von 10% des Grundkapitals der Gesellschaft beschränkt. Für die Berechnung der 10%-Grenze ist die Höhe des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung am 10. Juli 2026 über die Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung maßgebend. Der Beschlussvorschlag sieht zudem eine Anrechnungsklausel vor, wonach sich das Ermächtigungsvolumen verringert, soweit vom Tag der Hauptversammlung an andere Ermächtigungen zum vereinfachten Bezugsrechtsausschluss genutzt werden. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass die in § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG vorgesehene volumenmäßige Grenze unter Berücksichtigung aller Ermächtigungen mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses in unmittelbarer, entsprechender oder sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG eingehalten wird.
Die vorgeschlagene Verwendungsermächtigung und der Ausschluss des Bezugsrechts liegen aus den genannten Gründen im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre. Da sich der Veräußerungspreis für die zu gewährenden eigenen Aktien am Börsenkurs zu orientieren hat, und mit Blick auf den beschränkten Umfang der Ermächtigung, sind die Interessen der Aktionäre angemessen gewahrt. Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihre relative Beteiligung durch einen Zukauf über die Börse aufrechtzuerhalten.
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| bb) |
Veräußerung als Gegenleistung insbesondere im Rahmen des Zusammenschlusses mit anderen Unternehmen oder des Erwerbs von Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen
Die persönlich haftende Gesellschafterin soll des Weiteren ermächtigt werden, erworbene eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats als Gegenleistung insbesondere im Rahmen des Zusammenschlusses mit anderen Unternehmen oder des Erwerbs von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen oder von sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Beteiligungsgesellschaften an Dritte zu übertragen. Dabei soll das Bezugsrecht der Aktionäre ebenfalls ausgeschlossen sein.
Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA steht im globalen Wettbewerb. Sie muss jederzeit in der Lage sein, in den nationalen und internationalen Märkten im Interesse ihrer Aktionäre schnell und flexibel zu handeln. Dazu gehört auch die Option, Unternehmen, Teile von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen zur Verbesserung der Wettbewerbsposition zu erwerben oder sich mit anderen Unternehmen zusammenzuschließen oder sonstige Vermögensgegenstände zu erwerben. Die im Interesse der Aktionäre und der Gesellschaft optimale Umsetzung dieser Option besteht im Einzelfall darin, den Zusammenschluss mit einem anderen Unternehmen oder den Erwerb eines Unternehmens, eines Unternehmensteils oder einer Beteiligung an einem Unternehmen oder eines sonstigen Vermögensgegenstands über die Gewährung von Aktien der erwerbenden Gesellschaft durchzuführen.
Die Praxis zeigt, dass die Anteilseigner attraktiver Akquisitionsobjekte als Gegenleistung für eine Veräußerung häufig die Verschaffung von Aktien der erwerbenden Gesellschaft verlangen. Um auch solche Akquisitionsobjekte erwerben zu können, muss die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA die Möglichkeit haben, eigene Aktien als Gegenleistung zu gewähren. Dem vorgenannten Zweck kann zwar auch ein Genehmigtes Kapital dienen, wie es bei der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA besteht. Der Gesellschaft soll aber die Möglichkeit eingeräumt werden, nach einem Rückerwerb eigener Aktien diesen Zweck in geeigneten Fällen auch ohne Durchführung einer - wegen des Erfordernisses der Handelsregistereintragung aufwändigeren - Kapitalerhöhung erreichen zu können.
Bei Einräumung eines Bezugsrechts wären der Zusammenschluss mit anderen Unternehmen und der Erwerb von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen gegen Gewährung von erworbenen eigenen Aktien demgegenüber ausgeschlossen und die damit für die Gesellschaft und die Aktionäre verbundenen Vorteile nicht erreichbar.
Konkrete Zusammenschluss- oder Erwerbsvorhaben, für die von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden soll, bestehen zurzeit nicht. Wenn sich Möglichkeiten zum Zusammenschluss mit anderen Unternehmen oder zum Erwerb von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen konkretisieren, wird die persönlich haftende Gesellschafterin in jedem Einzelfall sorgfältig prüfen, ob sie von der Ermächtigung zur Gewährung eigener Aktien Gebrauch machen soll. Sie wird dies nur dann tun, wenn sie zu der Überzeugung gelangt, dass der Zusammenschluss bzw. der Unternehmens-, Unternehmensteil- oder Beteiligungserwerb bzw. Erwerb eines sonstigen Vermögensgegenstands gegen Gewährung von HORNBACH-Aktien im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt. Entsprechendes gilt hinsichtlich der Zustimmung des Aufsichtsrats, die nach dem Beschlussvorschlag erforderlich ist. Über die Einzelheiten der Ausnutzung dieser Ermächtigung wird die persönlich haftende Gesellschafterin in der Hauptversammlung berichten, die auf einen etwaigen Zusammenschluss oder Erwerb gegen Gewährung von Aktien der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA folgt.
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| cc) |
Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge
Die persönlich haftende Gesellschafterin soll schließlich berechtigt sein, bei Veräußerung eigener Aktien im Rahmen eines Veräußerungsangebots an alle Aktionäre der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge ist erforderlich, um ein technisch durchführbares Bezugsverhältnis darstellen zu können. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen eigenen Aktien werden entweder durch Verkauf an der Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft verwertet. Der mögliche Verwässerungseffekt ist aufgrund der Beschränkung auf Spitzenbeträge gering.
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| dd) |
Schlussbemerkung
Der Vorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin und des Aufsichtsrats sieht weiterhin vor, dass die Ermächtigung unter Tagesordnungspunkt 8 lit. b) aa) bis cc) ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke im Rahmen der vorgenannten Beschränkung ausgeübt werden kann, und für die Ermächtigungen unter Tagesordnungspunkt 8 lit. b) aa) und bb), dass diese von der Gesellschaft selbst, aber auch durch von ihr abhängige Konzernunternehmen im Sinne von § 17 AktG oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden kann. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf eigene Aktien der Gesellschaft ist dann ausgeschlossen, soweit diese Aktien gemäß der vorgenannten Ermächtigungen verwendet werden.
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Bei Abwägung aller genannten Umstände hält die persönlich haftende Gesellschafterin in Übereinstimmung mit dem Aufsichtsrat den Ausschluss des Bezugsrechts in den genannten Fällen aus den aufgezeigten Gründen - auch unter Berücksichtigung eines möglichen Verwässerungseffekts - für sachlich gerechtfertigt und gegenüber den Aktionären für angemessen.
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| c) |
Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten
Ergänzend dazu schlagen die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat unter Tagesordnungspunkt 9 außerdem eine Ermächtigung vor, eigene Aktien auch unter Einsatz von Derivaten zu erwerben, namentlich unter Einsatz von Put-Optionen, Call-Optionen, Terminkäufen oder Kombinationen dieser Instrumente. Das Volumen an eigenen Aktien, das insgesamt erworben werden darf, wird dadurch nicht erhöht. Die zusätzliche Ermächtigung erweitert lediglich die Möglichkeiten der Gesellschaft, den Erwerb eigener Aktien optimal zu strukturieren.
Bei Einräumung einer Put-Option gewährt die Gesellschaft dem Erwerber der Put-Option das Recht, Aktien der Gesellschaft zu einem in der Put-Option festgelegten Preis (Ausübungspreis) an die Gesellschaft zu verkaufen. Die Gesellschaft ist so verpflichtet, die in der Put-Option festgelegte Anzahl von Aktien zum Ausübungspreis zu erwerben. Als Gegenleistung dafür erhält die Gesellschaft bei Einräumung der Put-Option eine Optionsprämie. Wird die Put-Option ausgeübt, vermindert die vom Erwerber der Put-Option gezahlte Optionsprämie den von der Gesellschaft für den Erwerb der Aktie insgesamt erbrachten Gegenwert.
Aus Sicht der Gesellschaft bietet der Aktienrückkauf unter Einsatz von Put-Optionen den Vorteil, dass der Ausübungspreis bereits am Abschlusstag der Option festgelegt wird. Die Liquidität fließt hingegen erst am Ausübungstag ab. Wird die Option nicht ausgeübt, da der Aktienkurs am Ausübungstag über dem Ausübungspreis liegt, kann die Gesellschaft auf diese Weise keine eigenen Aktien erwerben. Ihr verbleibt jedoch die am Abschlusstag vereinnahmte Optionsprämie.
Beim Erwerb einer Call-Option erhält die Gesellschaft gegen Zahlung einer Optionsprämie das Recht, eine vorher festgelegte Anzahl an Aktien zu einem vorher festgelegten Preis (Ausübungspreis) vom Veräußerer der Option, dem Stillhalter, zu kaufen. Die Ausübung der Call-Option ist für die Gesellschaft dann wirtschaftlich sinnvoll, wenn der Kurs der Aktie der Gesellschaft über dem Ausübungspreis liegt, da sie die Aktien dann zu dem niedrigeren Ausübungspreis vom Stillhalter kaufen kann. Durch den Erwerb von Call-Optionen kann sich die Gesellschaft gegen steigende Aktienkurse absichern und muss nur so viele Aktien erwerben, wie sie zu dem späteren Zeitpunkt tatsächlich benötigt. Zusätzlich wird die Liquidität der Gesellschaft geschont, da erst bei Ausübung der Call-Optionen der festgelegte Erwerbspreis für die Aktien gezahlt werden muss.
Die von der Gesellschaft bei Call-Optionen zu zahlende und bei Put-Optionen zu vereinnahmende Optionsprämie darf nicht wesentlich über bzw. unter dem nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert der jeweiligen Optionen liegen, bei dessen Ermittlung unter anderem der vereinbarte Ausübungspreis zu berücksichtigen ist. Durch die beschriebene Festlegung der Optionsprämie und des im Beschluss näher begrenzten zulässigen Ausübungspreises, der der Gesellschaft ermöglichen soll, auch in einem volatilen Marktumfeld Call- und/ oder Put-Optionen mit einer längeren Laufzeit zu erwerben, werden die Aktionäre bei dem Erwerb eigener Aktien unter Einsatz von Put- und Call-Optionen wirtschaftlich nicht benachteiligt. Da die Gesellschaft einen fairen Marktpreis bezahlt bzw. erhält, erleiden die an den Optionsgeschäften nicht beteiligten Aktionäre keinen wesentlichen wertmäßigen Nachteil.
Dies entspricht der Stellung der Aktionäre bei einem Aktienrückkauf über die Börse, bei dem nicht alle Aktionäre tatsächlich Aktien an die Gesellschaft verkaufen können. Insofern ist es, auch unter dem § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu Grunde liegenden Rechtsgedanken, gerechtfertigt, die Optionsgeschäfte z. B. mit einem unabhängigen Kreditinstitut abzuschließen, da diese nicht mit allen Aktionären vorgenommen werden können und die Vermögensinteressen der Aktionäre aufgrund marktnaher Preisfestsetzung gewahrt sind.
Beim Terminkauf erwirbt die Gesellschaft die Aktien nach Vereinbarung mit dem Terminverkäufer zu einem bestimmten in der Zukunft liegenden Termin zu dem bei Abschluss des Terminkaufs vereinbarten Erwerbspreis. Der Abschluss von Terminkäufen ist dann sinnvoll, wenn sie einen feststehenden Bedarf an eigenen Aktien zu einem Termin zu einem bestimmten Preisniveau sichern möchte.
Die Derivatgeschäfte sind mit einem unabhängigen Kredit- oder Wertpapierinstitut oder einem anderen die Voraussetzungen des § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG erfüllenden Unternehmen oder mit einem Konsortium solcher Institute bzw. Unternehmen abzuschließen. Bei sämtlichen Derivaten darf der jeweilige Vertragspartner nur Aktien liefern, die er zuvor unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes erworben hat. Eine entsprechende Verpflichtung muss im Fall des Abschlusses eines Put-Optionsgeschäfts sowie eines Terminkaufvertrags Bestandteil des Geschäfts sein.
Bei Abschluss einer Call-Optionsvereinbarung darf die Gesellschaft die Option nur ausüben, wenn sichergestellt ist, dass der jeweilige Vertragspartner bei Ausübung der Option nur solche Aktien liefert, die zuvor unter der Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes erworben wurden. Dadurch, dass der jeweilige Vertragspartner des Derivatgeschäfts nur solche Aktien liefert, die unter den vorgenannten Bedingungen erworben wurden, wird dem Gebot der Gleichbehandlung der Aktionäre genügt. Insofern ist es, auch unter dem § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zugrundeliegenden Rechtsgedanken, gerechtfertigt, dass ein Anspruch der Aktionäre, die Derivatgeschäfte mit der Gesellschaft abzuschließen, ausgeschlossen ist. Durch diesen Ausschluss wird die Gesellschaft in die Lage versetzt, Derivatgeschäfte auch kurzfristig abzuschließen, was bei einem Angebot zum Abschluss von solchen Derivatgeschäften an alle Aktionäre nicht möglich wäre. Dies gibt der Gesellschaft die notwendige Flexibilität, auf Marktsituationen schnell reagieren zu können
Beim Erwerb eigener Aktien unter Einsatz von Derivaten soll Aktionären ein Recht auf Andienung ihrer Aktien nur zustehen, soweit die Gesellschaft aus den Derivatgeschäften ihnen gegenüber zur Abnahme der Aktien verpflichtet ist. Anderenfalls wäre der Einsatz von Derivaten im Rahmen des Rückerwerbs eigener Aktien nicht möglich, und die damit für die Gesellschaft verbundenen Vorteile wären nicht erreichbar. Die persönlich haftende Gesellschafterin hält die Nichtgewährung bzw. Einschränkung des Andienungsrechts nach sorgfältiger Abwägung der Interessen der Aktionäre und des Interesses der Gesellschaft aufgrund der Vorteile, die sich aus dem Einsatz von Derivaten für die Gesellschaft ergeben, für gerechtfertigt.
Die Laufzeit der Derivate darf jeweils 18 Monate nicht überschreiten und muss so gewählt werden, dass der Erwerb der Aktien in Ausübung oder Erfüllung der Derivate nicht nach dem 9. Juli 2028 erfolgen kann. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Verpflichtungen aus den einzelnen Derivatgeschäften zeitlich angemessen begrenzt werden.
Alle Aktienerwerbe unter Einsatz von Derivaten sind auf Aktien im Umfang von höchstens 5% des Grundkapitals zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls der nachfolgende Wert geringer ist - zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung beschränkt.
Hinsichtlich eines eventuellen Bezugsrechtsausschlusses bei der Verwendung der erworbenen eigenen Aktien wird auf die vorstehende lit. b) dieses Berichts verwiesen.
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| 2. |
Angaben zum Aufsichtsratskandidaten
Herr Michael Heinz
Jahrgang: 1964
Nationalität: Deutsch
Ausbildung zum Industriekaufmann und Wirtschaftsassistenten an der Fachhochschule Ludwigshafen/Deutschland
Studium der Business Administration (Betriebswirtschaftslehre) an der Duke University in Durham, North Carolina/USA, Abschluss als Master of Business Administration (MBA)
Beruflicher Werdegang:
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2011 - 2026 |
Mitglied des Vorstands, BASF SE, Ludwigshafen/Deutschland - bis 30. April 2026
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2010 |
Integrationsleiter Cognis GmbH, Holthausen/Deutschland |
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2009 |
Chief Executive Officer und Integrationsleiter Ciba AG, Basel/Schweiz |
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2005 |
President, Unternehmensbereich Agricultural Products, seit Anfang 2008 Unternehmensbereich Crop Protection, BASF Aktiengesellschaft (seit 14. Januar 2008 BASF SE), Limburgerhof/Deutschland |
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2002 |
Group Vice President, Globales Strategisches Marketing, Unternehmensbereich Agricultural Products, Mount Olive/New Jersey/USA, seit 2004 in Limburgerhof/Deutschland |
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1999 |
President und General Manager, BASF de México S.A. sowie der BASF Zentralamerika und Karibik, Mexiko-Stadt/Mexiko |
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1997 |
Director, Marketing Crop Protection, BASF Corporation, Research Triangle Park/North Carolina/USA |
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1996 |
General Manager, BASF Ecuatoriana S.A., Quito/Ecuador |
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1995 |
Manager, Reporting and Controlling, Consumer Products and Life Science, BASF Corporation, Parsippany/New Jersey/USA |
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1989 |
Produktmanager, Feinchemie, BASF Corporation, Parsippany/New Jersey/USA |
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1987 |
Produktmanager Feinchemie, BASF Aktiengesellschaft, Ludwigshafen/Deutschland |
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1984 |
Eintritt in die BASF Aktiengesellschaft, Ludwigshafen/Deutschland |
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:
Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen:
Herr Heinz besitzt aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit in einem international tätigen börsennotierten Industrieunternehmen umfassende Erfahrungen in der strategischen und operativen Führung eines Unternehmens. Er verfügt über internationale Erfahrung in Europa sowie in Nord- und Südamerika. Er war Leiter regionaler und globaler Marketingeinheiten, sowie der Kommunikation des Unternehmensbereichs Pflanzenschutz in Nordamerika. Als Vorstand der BASF SE war er eingebunden in die langfristige Entwicklung der IT-Landschaft, die digitale Transformation einschließlich Cyber Security. Darüber hinaus verfügt Herr Heinz über fundierte Kenntnisse in Corporate Governance, Compliance sowie Risk Management, im Personal- und Changemanagement sowohl als Leiter der Landesgesellschaften von Ecuador, Mexiko und den USA als auch im Vorstandsgremium der BASF SE. Er war als Integrationsleiter hauptverantwortlich für die Integration von Ciba und Cognis in die BASF und als Bereichsleiter und Vorstand in zahlreichen Akquisitionen, Devestitionen und Umstrukturierungen federführend und bringt diese Erfahrungen in die Aufsichtsratstätigkeit ein. Sein Profil wird ergänzt durch eine umfassende Expertise in ESG, Nachhaltigkeit und Corporate Social Responsibility (CSR), die er als langjähriges Mitglied des Nachhaltigkeitsrats der BASF erworben hat. Darüber hinaus verfügt er über Kenntnisse in Rechnungslegung und Abschlussprüfung.
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| III. |
Hinweise zu den Tagesordnungspunkten
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Der gebilligte Jahresabschluss der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2025/202, der gebilligte Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2025/2026, der zusammengefasste Lagebericht für die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA und den Konzern und der erläuternde Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB, der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2025/2026 sowie der Vorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin und des Aufsichtsrats für die Verwendung des Bilanzgewinns sind von der Einberufung der Hauptversammlung an gemäß § 175 Abs. 2 Satz 4 AktG bzw. § 124a AktG über die Website der HORNBACH Holding im Bereich Investor Relations
www.hornbach-holding.de/investor-relations/hauptversammlung/
zugänglich und werden auch während der Hauptversammlung am 10. Juli 2026 zugänglich sein.
| IV. |
Weitere Angaben zur Einberufung
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| 1. |
Voraussetzung für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach § 20 Abs. 1 der Satzung sind diejenigen Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten berechtigt, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes genügt eine von dem depotführenden Institut in Textform erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung oder ein Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG, die sich gemäß § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG sowie § 20 Abs. 2 Satz 2 der Satzung auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, also auf Donnerstag, den 18. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), (sog. „Nachweisstichtag“) zu beziehen hat.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am Freitag, den 3. Juli 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Anschrift oder E-Mail-Adresse zugehen:
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA c/o CAPTRACE GmbH Trimburgstr. 2 81249 München Deutschland
E-Mail: anmeldestelle@captrace.com
oder, bei Übermittlung durch Intermediäre gemäß § 67c AktG, auch unter folgender SWIFT-Adresse:
SWIFT: CPTGDE5WXXX (Instruktionen gemäß ISO 20022 Autorisierung über SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich)
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Ordnungsmäßigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft nach § 20 Abs. 3 der Satzung den Aktionär zurückweisen.
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| 2. |
Bedeutung des Nachweisstichtags
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag.
Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen oder sonstige Übertragungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Erwerb und Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag.
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen.
Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
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| 3. |
Verfahren für die Stimmabgabe, Stimmrechtsvertretung
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| a. |
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. eine Aktionärsvereinigung oder eine Person ihrer Wahl sowie durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, es sei denn, der Bevollmächtigte ist ein Intermediär (also z.B. ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der gemäß § 135 AktG diesen gleichgestellten Personen oder Institutionen.
Die Erteilung einer Vollmacht kann gegenüber der Gesellschaft oder gegenüber dem Bevollmächtigten erfolgen. Wird sie gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, dann ist dies der Gesellschaft nachzuweisen. Dieser Nachweis kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist. Außerdem stehen für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Vertreter erklärten Bevollmächtigung die folgende Postanschrift und E-Mail-Adresse zur Verfügung:
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA c/o CAPTRACE GmbH Trimburgstr. 2 81249 München Deutschland
E-Mail: anmeldestelle@captrace.com
oder, bei Übermittlung durch Intermediäre gemäß § 67c AktG, auch die folgende SWIFT-Adresse:
SWIFT: CPTGDE5WXXX (Instruktionen gemäß ISO 20022 Autorisierung über SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich)
Ferner steht dafür das passwortgeschützte Online-Portal auf der Website der HORNBACH Holding unter
www.hornbach-holding.de/investor-relations/hauptversammlung/
zur Verfügung.
Intermediäre (also z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen und die anderen gemäß § 135 AktG diesen gleichgestellten Personen und Institutionen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen für die Form der Vollmacht vorgeben; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall rechtzeitig mit der zu bevollmächtigenden Person oder Institution über Form und Verfahren der Vollmachtserteilung abzustimmen.
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| b. |
Für den Widerruf oder die Änderung einer Vollmacht gelten die unter a. zu deren Erteilung gemachten Ausführungen entsprechend. |
| c. |
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht, ihren Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung verwendet werden kann, steht auf der Website der HORNBACH Holding unter der Internetadresse
www.hornbach-holding.de/investor-relations/hauptversammlung/
zum Download zur Verfügung. Auf Verlangen wird dieses in Textform übermittelt. Die Aktionäre werden gebeten, Vollmacht vorzugsweise mittels des von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Vollmachtsformulars zu erteilen.
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| d. |
Als Service bieten wir unseren Aktionären und deren Bevollmächtigten an, dass sie sich entsprechend ihren Weisungen auch durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Dieser übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär bzw. dem Bevollmächtigten erteilten Weisungen aus.
Bitte beachten Sie ferner, dass der Stimmrechtsvertreter auch keine Aufträge zu Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen oder zur Einlegung von Widersprüchen entgegennimmt.
Diejenigen, die dem Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Vollmacht und Weisungen erteilen wollen, werden gebeten, hierzu das passwortgeschützte Online-Portal unter
www.hornbach-holding.de/investor-relations/hauptversammlung/
oder das Vollmachts- und Weisungsformular zu verwenden, das auf der Website der HORNBACH Holding unter der Internetadresse
www.hornbach-holding.de/investor-relations/hauptversammlung
zum Download zur Verfügung steht. Auf Verlangen wird dieses Vollmachts- und Weisungsformular auch in Textform übermittelt. Das Vollmachts- und Weisungsformular ist auch auf der Rückseite des HV-Tickets abgedruckt.
Vollmacht und Weisungen von ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären bzw. deren Bevollmächtigten an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen der Gesellschaft unter der oben a. angegebenen Postanschrift oder E-Mail-Adresse oder über das passwortgeschützte Online-Portal unter
www.hornbach-holding.de/investor-relations/hauptversammlung
oder, bei Übermittlung durch Intermediäre gemäß § 67c AktG, unter der dort genannten SWIFT-Adresse bis spätestens Donnerstag, den 9. Juli 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen; entsprechendes gilt für die Änderung oder den Widerruf von Vollmacht und Weisungen. Entscheidend ist jeweils der Eingang bei der Gesellschaft.
Daneben wird dafür am Tag der Hauptversammlung selbst ab 9:00 Uhr (MESZ) bis kurz vor Beginn der Abstimmungen die Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung in der Jugendstil-Festhalle Landau, Mahlastraße 3, 76829 Landau in der Pfalz, zur Verfügung stehen.
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| a. |
Minderheitenverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteil am Grundkapital zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von € 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden, wenn das Verlangen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (hierbei sind der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen), und damit spätestens bis Dienstag, den 9. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen ist. Das Verlangen ist schriftlich an die persönlich haftende Gesellschafterin der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA zu richten. Bitte verwenden Sie folgende Adresse:
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA Die persönlich haftende Gesellschafterin HORNBACH Management AG Vorstand Hornbachstraße 11 76879 Bornheim bei Landau/Pfalz Deutschland
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2, Abs. 1 Satz 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind (wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist) und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung der persönlich haftenden Gesellschafterin über den Antrag halten.
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| b. |
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen. Sie können auch Vorschläge für die Wahl von Abschlussprüfern und/oder Aufsichtsratsmitgliedern machen. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären bitten wir ausschließlich an die nachfolgende Anschrift oder E-Mail-Adresse zu übermitteln:
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA Investor Relations/Hauptversammlung Hornbachstraße 11 76879 Bornheim bei Landau/Pfalz Deutschland
E-Mail: gegenantraege.holding@hornbach.com
Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die spätestens am Donnerstag, den 25. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter der zuvor in diesem Abschnitt genannten Anschrift oder E-Mail-Adresse eingehen, einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet auf der Website der HORNBACH Holding unter
www.hornbach-holding.de/investor-relations/hauptversammlung/
veröffentlichen.
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und dessen Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen, namentlich soweit sich die persönlich haftende Gesellschafterin durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde, wenn der Gegenantrag zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde, wenn die Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder wenn sie Beleidigungen enthält, wenn ein auf denselben Sachverhalt gestützter Gegenantrag des Aktionärs bereits zu einer Hauptversammlung der Gesellschaft nach § 125 AktG zugänglich gemacht worden ist, wenn derselbe Gegenantrag des Aktionärs mit wesentlich gleicher Begründung in den letzten fünf Jahren bereits zu mindestens zwei Hauptversammlungen der Gesellschaft nach § 125 AktG zugänglich gemacht worden ist und in der Hauptversammlung weniger als der zwanzigste Teil des vertretenen Grundkapitals für ihn gestimmt hat, wenn der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen wird, oder wenn der Aktionär in den letzten zwei Jahren in zwei Hauptversammlungen einen von ihm mitgeteilten Gegenantrag nicht gestellt hat oder nicht hat stellen lassen.
Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen umfasst. Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Abschlussprüfern und/oder Aufsichtsratsmitgliedern gelten die vorstehenden Absätze entsprechend. Die persönlich haftende Gesellschafterin braucht Wahlvorschläge von Aktionären außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Abschlussprüfer und/oder Aufsichtsratsmitglieder beziehungsweise bei einem Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten. Angaben zu ihrer Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen sollen beigefügt werden.
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| c. |
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung von der persönlich haftenden Gesellschafterin Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, da der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung auch der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden.
Von der Beantwortung einzelner Fragen kann die persönlich haftende Gesellschafterin aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach § 21 Abs. 3 der Satzung kann der Versammlungsleiter neben dem Rede- auch das Fragerecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Er kann insbesondere einen zeitlich angemessenen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für die Behandlung einzelner Tagesordnungspunkte oder für einzelne Rede- und Fragebeiträge setzen.
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| 5. |
Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft
Den Aktionären sind die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung sowie weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG auf der Website der HORNBACH Holding unter
www.hornbach-holding.de/investor-relations/hauptversammlung/
zugänglich. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung ebenfalls unter dieser Internetadresse bekannt gegeben.
Sämtliche Zeitangaben in dieser Einladung sind in der für Deutschland maßgeblichen mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) angegeben. Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MESZ minus zwei Stunden.
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| 6. |
Hinweise zum Datenschutz
Wir erheben personenbezogene Daten über Sie, wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden, und/oder über die von Ihnen bevollmächtigte Person, wenn Sie eine Stimmrechtsvollmacht erteilen. Ferner erheben wir personenbezogene Daten über Sie und/oder über die von Ihnen bevollmächtigte Person, wenn Vollmacht und Weisung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilt wird und/oder wenn das Online-Portal genutzt wird. Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Zweck der Datenerhebung ist die Ermöglichung der Ausübung der Aktionärsrechte in der Hauptversammlung und die Organisation und geordnete Durchführung der Hauptversammlung. Einzelheiten zu Ihren Rechten und zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten durch die verantwortliche Stelle, die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA, finden Sie im Internet unter
www.hornbach-holding.de/investor-relations/hauptversammlung/
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| 7. |
Teilnahme der Gremienmitglieder während der Hauptversammlung
Sämtliche Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin HORNBACH Management AG sowie sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats beabsichtigen, an der gesamten Hauptversammlung teilzunehmen.
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Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft von € 48.000.000 ist im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 16.000.000 Stück-Stammaktien. Jede Stück-Stammaktie gewährt eine Stimme, sodass im Zeitpunkt der Einberufung auf Grundlage der Satzung 16.000.000 Stimmrechte bestehen. Aus eigenen Aktien steht der Gesellschaft kein Stimmrecht zu; sie hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 1.018 eigene Aktien.
Bornheim/Pfalz, im Mai 2026
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA
HORNBACH Management AG (persönlich haftende Gesellschafterin)
Der Vorstand
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29.05.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA |
|
Hornbachstraße 11 |
|
76879 Bornheim |
|
Deutschland |
| E-Mail: |
investor.relations@hornbach.com |
| Internet: |
https://www.hornbach-holding.de |
| ISIN: |
DE0006083405 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2336112 29.05.2026 CET/CEST
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| 19.05.2026 | HORNBACH Gruppe erzielt solide Ergebnisse und setzt auf weiteres Wachstum
|
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Jahresbericht
HORNBACH Gruppe erzielt solide Ergebnisse und setzt auf weiteres Wachstum
19.05.2026 / 07:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
HORNBACH Gruppe erzielt solide Ergebnisse und setzt auf weiteres Wachstum
- Nettoumsatz der HORNBACH Gruppe im Geschäftsjahr 2025/26 um 3,8% auf 6,4 Mrd. EUR gestiegen, bereinigtes EBIT mit 264,7 Mio. EUR (-1,8%) nahezu auf Vorjahresniveau – im Einklang mit Prognose
- Marktanteile in Deutschland und Europa im Kalenderjahr 2025 weiter ausgebaut – positiver Trend setzt sich in den ersten Monaten 2026 fort
- Rohertrag (+4,1%) profitiert von neuen Sortimenten sowie Mix-Effekten und kompensiert gestiegene Kosten – Handelsspanne bei 35,0% (+0,2%-Pkt.)
- Stabile Dividende von 2,40 EUR pro Aktie vorgeschlagen – Dividendenkontinuität in 39 aufeinanderfolgenden Jahren seit Börsengang
- Ausblick 2026/27: Umsatz auf oder leicht über Vorjahr – drei neue Standorte geplant; bereinigtes EBIT in etwa auf dem Niveau des Vorjahres erwartet
Tabelle 1: Kennzahlen HORNBACH Gruppe
GJ 2025/26: 1. März 2025 bis 28. Februar 2026
| (in Mio. EUR soweit nicht anders angegeben) |
GJ 2025/26 |
GJ 2024/25 |
± in % |
| Nettoumsatz |
6.433,9 |
6.200,0 |
3,8 |
| davon Teilkonzern HORNBACH Baumarkt AG |
6.081,7 |
5.847,0 |
4,0 |
| - Deutschland |
2.848,6 |
2.783,8 |
2,3 |
| - Übriges Europa |
3.233,1 |
3.063,2 |
5,5 |
| Flächenbereinigtes Umsatzwachstum (Teilkonzern HORNBACH Baumarkt AG)1) |
2,4% |
1,1% |
|
| davon Teilkonzern HORNBACH Baustoff Union GmbH |
352,4 |
357,1 |
-1,3 |
| Rohertrag |
2.249,1 |
2.160,6 |
4,1 |
| Handelsspanne (in % vom Nettoumsatz) |
35,0% |
34,8% |
|
| EBIT |
256,2 |
252,7 |
1,4 |
| Bereinigtes EBIT2) |
264,7 |
269,5 |
-1,8 |
| Bereinigte EBIT-Marge |
4,1% |
4,3% |
|
| Konzernergebnis vor Steuern |
201,3 |
208,0 |
-3,2 |
| Konzernjahresüberschuss vor Gewinnanteilen anderer Gesellschafter |
143,6 |
147,2 |
-2,4 |
| Ergebnis je HORNBACH Holding Aktie (unverwässert/verwässert in EUR) |
8,66 |
8,80 |
-1,6 |
| Investitionen (CAPEX) |
220,4 |
183,7 |
19,9 |
1) ohne Währungseffekte; enthält den Umsatz aller Märkte, die seit mindestens einem Jahr geöffnet sind, sowie den Umsatz der Online-Shops
2) bereinigt um nicht-operative Aufwendungen und Erträge, z. B. Wertminderungen von Vermögenswerten, Erträge aus der Veräußerung von Immobilien, Erträge aus Zuschreibungen von in Vorjahren wertgeminderten Vermögenswerten
Bei Prozentangaben und Zahlen können Rundungsdifferenzen auftreten. Prozentangaben sind auf Basis TEUR gerechnet.
Bornheim (Pfalz), Deutschland, 19. Mai 2026.
Die HORNBACH Gruppe (HORNBACH Holding AG & Co. KGaA Konzern; ISIN: DE0006083405) hat das Geschäftsjahr 2025/26 (1. März 2025 bis 28. Februar 2026) mit einem Umsatz von 6,4 Mrd. EUR (+3,8%) und einem bereinigten EBIT von 264,7 Mio. EUR (-1,8%) trotz eines herausfordernden Konsumumfelds und gestiegener Kosten erfolgreich abgeschlossen. Gemäß ihrer Dividendenpolitik wird die Verwaltung der HORNBACH Holding der Hauptversammlung am 10. Juli 2026 eine stabile Dividende von 2,40 EUR je Aktie vorschlagen. Im laufenden Geschäftsjahr 2026/27 erwartet HORNBACH einen Nettoumsatz auf oder leicht über dem Niveau des Geschäftsjahres 2025/26 sowie ein bereinigtes EBIT in etwa auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2025/26. Die Prognose reflektiert einerseits das geplante Wachstum durch neue Märkte und auf bestehender Fläche sowie andererseits anhaltende geopolitische Unsicherheiten.
„Wir blicken zuversichtlich auf das laufende Geschäftsjahr 2026/27, auch wenn das Marktumfeld anspruchsvoll bleibt. Der europäische DIY‑Markt ist strukturell attraktiv und bietet insbesondere in Osteuropa hohes Nachfragepotenzial. Vor diesem Hintergrund setzen wir unsere Wachstumsstrategie konsequent fort und investieren gezielt in neue Standorte, Digitalisierung und operative Exzellenz. Bei unserer Prognose bleiben wir jedoch vorsichtig. Die Frühjahrssaison hat zwar bisher erfreulich gestartet, es ist jedoch damit zu rechnen, dass aktuelle geopolitische Entwicklungen negative Auswirkungen auf die Kostenentwicklung und die Nachfrage im Handel haben werden“, sagt Albrecht Hornbach, Vorstandsvorsitzender der HORNBACH Management AG.
Erich Harsch, Vorstandsvorsitzender der HORNBACH Baumarkt AG, kommentiert: „HORNBACH steht für Verlässlichkeit – gerade in einem wirtschaftlich herausfordernden Umfeld. Das Versprechen, günstigster Anbieter zu sein und auf Dauertiefpreise zu setzen, statt kurzfristige Rabattaktionen auszuloben, ist gerade in diesen Zeiten für uns selbstverständlich. Damit sorgen wir für Stabilität und Beständigkeit im Alltag unserer Kunden. Gleichzeitig arbeiten wir kontinuierlich am Ausbau der Interconnected-Retail-Architektur, um das Einkaufserlebnis für unsere Kunden weiter zu verbessern – unter anderem auch durch KI-Anwendungen, die bei der Projektberatung, der Vorbereitung bzw. Planung und der Produktauswahl helfen.“
HORNBACH Baumarkt steigert Umsatz und gewinnt weiter Marktanteile
Die Nettoumsätze des größten operativen Teilkonzerns HORNBACH Baumarkt AG wuchsen im Geschäftsjahr 2025/26 um 4,0% auf 6,1 Mrd. EUR (2024/25: 5,8 Mrd. EUR), wovon 12,7% auf Online-Kanäle (inkl. Click & Collect) entfielen. Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Online-Umsatz im Geschäftsjahr 2025/26 um 7,1% auf 771,4 Mio. EUR (2024/25: 720,3 Mio. EUR). Flächen- und währungsbereinigt erhöhte sich der Umsatz des Teilkonzerns um 2,4%. Im Kalenderjahr 2025 steigerte HORNBACH Baumarkt seine Marktanteile (GfK3)) erfolgreich auf 15,7% in Deutschland (2024: 15,2%), auf 29,4% in den Niederlanden (2024: 28,1%), auf 17,6% in Österreich (2024: 17,3%), auf 15,0% in der Schweiz (2024: 14,3%) und auf 38,8% in Tschechien (2024: 37,7%). Die positive Marktanteilsentwicklung setzte sich in den ersten Monaten des Jahres 2026 fort.
Bereinigtes EBIT nahezu auf Vorjahresniveau aufgrund von starker Rohertragsentwicklung
Mit 264,7 Mio. EUR (-1,8%) lag das bereinigte EBIT der HORNBACH Gruppe im Geschäftsjahr 2025/26 nahezu auf dem Niveau des Vorjahres (2024/25: 269,5 Mio. EUR). Dies steht im Einklang mit der am 21. Mai 2025 veröffentlichten Ergebnisprognose. Die bereinigte EBIT-Marge ging leicht zurück auf 4,1% (2024/25: 4,3%). Die Ergebnisentwicklung war beeinträchtigt durch gestiegene Personalkosten (+4,5%), die sowohl auf Gehaltssteigerungen als auch auf expansionsbedingten Personalaufbau zurückzuführen waren. Hinzu kamen höhere Betriebs- und Sachkosten, vor allem für Instandhaltung und IT-Infrastruktur. Die Handelsspanne lag mit 35,0% auf einem stabilen Niveau (2024/25: 34,8%). Das resultierende Rohertragswachstum (+4,1%) konnte die höheren Kosten sowie das aufgrund von Sondereffekten im Vorjahr rückläufige sonstige Ergebnis nahezu kompensieren.
Die nicht-operativen Ergebnisbelastungen, die im Wesentlichen auf Bewertungseffekte nach IAS 36 (Impairments) zurückzuführen sind, verringerten sich im Geschäftsjahr 2025/26 auf 8,5 Mio. EUR (2024/25: 16,8 Mio. EUR). Das EBIT inklusive nicht-operativer Effekte erhöhte sich daher um 1,4% auf 256,2 Mio. EUR (2024/25: 252,7 Mio. EUR).
Stabile Dividende vorgeschlagen – Jahresüberschuss leicht rückläufig
Der Jahresüberschuss ging im Geschäftsjahr 2025/26 um 3,6 Mio. EUR auf 143,6 Mio. EUR zurück (2024/25: 147,2 Mio. EUR). Dies resultiert im Wesentlichen aus dem Rückgang des Finanzergebnisses um 10,2 Mio. EUR auf -54,9 Mio. EUR (2024/25: -44,7 Mio. EUR). Dazu trugen geringere Zinserträge, ein höherer Zinsaufwand und negative Währungseffekte bei.
Das Ergebnis je Aktie der HORNBACH Holding belief sich auf 8,66 EUR (2024/25: 8,80 EUR). Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA am 10. Juli 2026 eine stabile Dividende von 2,40 EUR je Aktie vorschlagen, was einer Ausschüttungsquote von 27,7% entspricht. Damit knüpft das Unternehmen an seine langjährige Dividendenstrategie an und zahlt zum 39. Mal seit Börsengang eine Dividende mindestens auf dem Niveau des Vorjahres.
Der operative Cashflow stieg im Geschäftsjahr 2025/26 auf 374,7 Mio. EUR (2024/25: 318,4 Mio. EUR). Ausschlaggebend waren vor allem Veränderungen des Working Capital. Die HORNBACH Gruppe investierte Mittel in Höhe von 220,4 Mio. EUR (2024/25: 183,7 Mio. EUR), im Wesentlichen in Grundstücke und Gebäude für Neueröffnungen sowie in die Modernisierung und Erweiterung bestehender Märkte. In der Investitionssumme enthalten sind auch Grundstücke für die Expansion nach Serbien. Die erste Markteröffnung in Serbien ist Ende 2027 geplant.
Prognose 2026/27: Ausblick reflektiert geplantes Wachstum und geopolitische Unsicherheiten
Im Geschäftsjahr 2026/27 rechnet die HORNBACH Gruppe mit einem Nettoumsatz auf oder leicht über4) dem Niveau des Geschäftsjahres 2025/26 (6,4 Mrd. EUR) sowie mit einem bereinigten EBIT in etwa auf4) dem Niveau des Geschäftsjahres 2025/26 (264,7 Mio. EUR).
Die Prognose reflektiert einerseits das geplante Umsatzwachstum durch neue Märkte, auf bestehender Fläche und im Onlinehandel sowie andererseits den möglichen Einfluss geopolitischer Entwicklungen auf Umsatz und Rohertrag. Zudem wird ein moderater Kostenanstieg erwartet, dessen Ausmaß unter anderem von den laufenden Tarifverhandlungen im deutschen Einzelhandel abhängt.
Auch in den kommenden Jahren wird HORNBACH seine Wachstumsstrategie konsequent umsetzen und dazu die organische Expansion in bestehenden Ländern und auch im neuen Geschäftsgebiet Serbien kontinuierlich vorantreiben. Die Investitionen werden im Geschäftsjahr 2026/27 entsprechend den Expansionsplänen voraussichtlich gegenüber dem Vorjahr ansteigen.
Tabelle 3: Weitere Kennzahlen HORNBACH Gruppe
| |
GJ 2025/26 |
GJ 2024/25 |
± |
| Anzahl der HORNBACH Baumarkt-Filialen5) |
176 |
172 |
+4 |
| Verkaufsfläche (HORNBACH Baumarkt) nach BHB (in T qm)6) |
2.118 |
2.064 |
+2,6% |
| Anzahl der HORNBACH Baustoff Union GmbH Niederlassungen |
39 |
39 |
±0 |
| Anzahl Beschäftigte7) |
25.514 |
25.319 |
+0,8% |
3) GfK-Definition: Bau- und Gartenmärkte größer als 1.000 qm; Daten verfügbar für Deutschland, Niederlande, Österreich, Schweiz und Tschechischen
4) Für qualifiziert-komparative Prognosen gilt folgende unternehmenseigene Definition: Umsatz: „Auf dem Niveau des Berichtsjahres“ = -2 % bis +2 % | „Leicht“ = >+/-2 % bis +/-6 % | „Deutlich“ = >+/-6 %; bereinigtes EBIT: „Auf dem Niveau des Berichtsjahres“ = -5 % bis +5 % | „Leicht“ = >+/-5 % bis +/-12 % | „Deutlich“ = >+/-12 %
5) davon 173 HORNBACH Bau- und Gartenmärkte und drei Bodenhaus Fachmärkte
6) Verkaufsfläche BHB: Geschlossene Halle (beheizt oder unbeheizt): 100%; überdachte Freifläche (unbeheizt): 50%; Baustoff Drive-in (unbeheizt): 50%; nichtüberdachte Freifläche (unbeheizt): 25%
7) Mitarbeiterzahl zum Bilanz-Stichtag 28. Februar, einschließlich passiver Beschäftigungsverhältnisse, ohne Vorstände
Hinweis
Der Geschäftsbericht des HORNBACH Holding AG & Co. KGaA Konzerns für das Geschäftsjahr 2025/26 ist online verfügbar unter: www.hornbach-holding.de.
Die Jahrespressekonferenz (Deutsch) findet heute um 11:00 Uhr statt. Die Live-Übertragung ist unter folgendem Link verfügbar: https://www.appairtime.com/event/0c55af2f-7b40-4aa1-833b-8c111ed89142
Die Analysten- und Investorenkonferenz (Englisch) findet heute um 14:00 Uhr statt. Die Live-Übertragung ist unter folgendem Link verfügbar: https://www.appairtime.com/event/941b4219-2881-4075-b4e0-9e3f2fad4b91
Erklärungen und Überleitungen zu den verwendeten Finanzkennzahlen finden Sie auf unserer Website.
Über die HORNBACH Gruppe
Die HORNBACH Gruppe ist ein unabhängiges, familiengeführtes Einzelhandelsunternehmen unter dem Dach der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA, die an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert und im SDAX vertreten ist. Die größte Tochtergesellschaft HORNBACH Baumarkt AG betreibt 177 großflächige Bau- und Gartenmärkte (inklusive Fachmärkte, Stand 19. Mai 2026) sowie Online-Shops in neun europäischen Ländern. Mit der Expansion nach Serbien wird derzeit das zehnte Land erschlossen. Zur Gruppe gehören darüber hinaus die HORNBACH Baustoff Union GmbH, ein regionales Baustoffhandelsunternehmen mit 39 Standorten im Südwesten Deutschlands und Frankreich, sowie die HORNBACH Immobilien AG, die für die Gruppe Einzelhandelsimmobilien entwickelt. Im Geschäftsjahr 2025/26 (Bilanzstichtag: 28. Februar 2026) erzielte die HORNBACH Gruppe einen Nettoumsatz von 6,4 Mrd. EUR und gehört damit zu den fünf größten Handelsunternehmen für Bau- und Gartenbedarf in Europa. HORNBACH beschäftigt rund 25.500 Mitarbeitende.
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19.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA |
|
Hornbachstraße 11 |
|
76879 Bornheim (Pfalz) |
|
Deutschland |
| ISIN: |
DE0006083405 |
| WKN: |
608340 |
| Indizes: |
SDAX |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate BSX |
| EQS News ID: |
2329348 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2329348 19.05.2026 CET/CEST
|
| 25.03.2026 | HORNBACH Gruppe wächst in herausforderndem Umfeld
|
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis
HORNBACH Gruppe wächst in herausforderndem Umfeld
25.03.2026 / 07:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
HORNBACH Gruppe wächst in herausforderndem Umfeld
- HORNBACH Gruppe schließt Geschäftsjahr 2025/26 erfolgreich ab – vorläufige Zahlen entsprechen der Prognose
- Nettoumsatz der HORNBACH Gruppe im GJ 2025/26 mit 6.433,9 Mio. EUR über dem Niveau des Vorjahres (+3,8%) – Umsatz wächst in Q4 um +3,8%
- HORNBACH Baumarkt steigert Umsatz um 4,0% und gewinnt weiter Marktanteile in Deutschland und Europa
- Vier Baumarkt-Neueröffnungen in 2025/26 und Investitionen in künftiges Wachstum
- Rohertrag wächst auf Basis einer stabilen Handelsspanne und kompensiert gestiegene Kosten
- Bereinigtes EBIT im GJ 2025/26 mit 264,7 Mio. EUR nahezu auf Vorjahresniveau – Rückgang in Q4 um 4,3 Mio. EUR auf -34,8 Mio. EUR
Tabelle 1: Vorläufige Umsatz- und Ertragskennzahlen HORNBACH Holding AG & Co. KGaA Konzern
Q4 2025/26: 1. Dezember 2025 bis 28. Februar 2026; GJ 2025/26: 1. März 2025 bis 28. Februar 2026
| (in Mio. EUR soweit nicht anders angegeben) |
Q4 2025/26 |
Q4 2024/25 |
± in % |
GJ 2025/26 |
GJ 2024/25 |
± in % |
| Nettoumsatz HORNBACH Gruppe |
1.296,1 |
1.249,1 |
3,8 |
6.433,9 |
6.200,0 |
3,8 |
| Nettoumsatz Teilkonzern HORNBACH Baumarkt |
1.234,6 |
1.187,8 |
3,9 |
6.081,7 |
5.847,0 |
4,0 |
| - davon Deutschland |
573,0 |
555,8 |
3,1 |
2.848,6 |
2.783,8 |
2,3 |
| - davon übriges Europa |
661,6 |
632,0 |
4,7 |
3.233,1 |
3.063,2 |
5,5 |
| Nettoumsatz Teilkonzern HORNBACH Baustoff Union |
61,2 |
61,7 |
-0,9 |
352,4 |
357,1 |
-1,3 |
| Bereinigtes EBIT1) |
-34,8 |
-30,5 |
-14,0 |
264,7 |
269,5 |
-1,8 |
1) bereinigt um nicht-operative Aufwendungen und Erträge, z. B. Wertminderungen von Vermögenswerten, Erträge aus der Veräußerung von Immobilien, Erträge aus Zuschreibungen von in Vorjahren wertgeminderten Vermögenswerten
Bei Prozentangaben und Zahlen können Rundungsdifferenzen auftreten. Prozentangaben sind auf Basis TEUR gerechnet.
Bornheim (Pfalz), Deutschland, 25. März 2026.
Die HORNBACH Gruppe (HORNBACH Holding AG & Co. KGaA Gruppe; ISIN: DE0006083405) steigerte ihren Umsatz im Geschäftsjahr 2025/26 um 3,8% auf 6.433,9 Mio. EUR. Davon entfielen rund 95% auf den Unternehmensbereich HORNBACH Baumarkt, der um 4,0% wuchs und seine Marktanteile im europäischen Geschäftsgebiet weiter ausbaute. Dazu trugen auch im Geschäftsjahr neu eröffnete Standorte bei. Auf vergleichbarer Fläche wuchs der Umsatz um 2,4%. Das bereinigte EBIT lag im Geschäftsjahr 2025/26 mit 264,7 Mio. EUR angesichts gestiegener Kosten nahezu auf dem Vorjahresniveau (269,5 Mio. EUR). Die Umsatz- und Ertragsentwicklung entsprach damit der im Mai 2025 veröffentlichten Prognose (Umsatz auf oder leicht über* dem Vorjahresniveau; bereinigtes EBIT auf** Vorjahresniveau). Im vierten Quartal (Q4) 2025/26 stieg der Konzernumsatz trotz eines anhaltend schwachen Konsumumfelds um 3,8% auf 1.296,1 Mio. EUR. Das bereinigte EBIT lag in Q4 2025/26 mit -34,8 Mio. EUR um 4,3 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert (-30,5 Mio. EUR).
„Das Konsumumfeld bleibt in Teilen Europas herausfordernd – umso wichtiger ist ein Geschäftsmodell, das auch in volatilen Phasen trägt. Unsere starke Präsenz in Europa, der konsequente Fokus auf Projekt‑ und Profikunden und unsere Interconnected-Retail-Strategie machen uns resilient und tragen dazu bei, dass wir kontinuierlich Marktanteile gewinnen. Wir sind von der langfristigen Attraktivität des DIY‑Markts in Europa überzeugt und setzen unsere Wachstumsstrategie konsequent fort. Mit Neueröffnungen in bestehenden Märkten und der geplanten Expansion nach Serbien investieren wir gezielt in die Zukunft unseres Unternehmens“, sagt Albrecht Hornbach, Vorstandsvorsitzender der HORNBACH Management AG.
Erich Harsch, Vorstandsvorsitzender der HORNBACH Baumarkt AG, kommentiert: „Unsere Leistung im Geschäftsjahr 2025/26 basiert auf dem täglichen Einsatz unserer Teams in den Märkten und auf einer klaren Ausrichtung an den Bedürfnissen unserer Kundinnen und Kunden. HORNBACH steht für Projektkompetenz: hohe Warenverfügbarkeit, starke Beratung und ein Preis‑Leistungs‑Angebot, das sowohl Heimwerker als auch gewerbliche Kunden überzeugt. Neue Standorte und die Weiterentwicklung unseres Angebots erhöhen Reichweite und Kundennähe – zugleich verbessern wir Abläufe, Verfügbarkeit und Servicequalität. Gerade in einem herausfordernden Umfeld entscheidet operative Exzellenz: Wer Projekte zuverlässig möglich macht, gewinnt Vertrauen. Genau daran arbeiten wir jeden Tag – mit dem Anspruch, dass HORNBACH für Kundinnen und Kunden die erste Adresse bleibt, wenn es um Renovieren, Bauen und Garten geht.“
Tabelle 2: Flächenbereinigte Umsatzentwicklung2) der HORNBACH Bau- und Gartenmärkte (in %)
| |
Q1 |
Q2 |
Q3 |
Q4 |
GJ |
| Gesamt: 2025/26 |
+4,7 |
+2,4 |
+0,2 |
+1,6 |
+2,4 |
| Gesamt: 2024/25 |
+2,5 |
-1,2 |
+2,0 |
+1,3 |
+1,1 |
| Deutschland: 2025/26 |
+3,4 |
-0,8 |
-1,3 |
+1,4 |
+0,8 |
| Deutschland: 2024/25 |
+2,9 |
-2,2 |
+0,2 |
-1,5 |
0,0 |
| Übriges Europa: 2025/26 |
+5,9 |
+5,2 |
+1,6 |
+1,8 |
+3,8 |
| Übriges Europa: 2024/25 |
+2,1 |
-0,3 |
+3,7 |
+3,8 |
+2,2 |
2) ohne Währungseffekte; enthält den Umsatz aller Märkte, die seit mindestens einem Jahr geöffnet sind, sowie den Umsatz der Online-Shops
HORNBACH Baumarkt steigert Umsatz und gewinnt weiter Marktanteile
Die Nettoumsätze des größten operativen Teilkonzerns HORNBACH Baumarkt AG wuchsen um 4,0% auf 6.081,7 Mio. EUR (2024/25: 5.847,0 Mio. EUR), wozu vor allem eine höhere Kundenfrequenz (+3,0%) beitrug. Flächen- und währungsbereinigt stieg der Umsatz des Teilkonzerns um 2,4% (siehe Tabelle 2). Die Flächenproduktivität3) der HORNBACH Baumärkte war mit 2.903 EUR Umsatz pro Quadratmeter (2024/25: 2.849 EUR) weiterhin deutlich höher als bei den direkten Wettbewerbern. In Deutschland wuchs der Nettoumsatz der HORNBACH Baumarkt AG um 2,3% auf 2.848,6 Mio. EUR (2024/25: 2.783,8 Mio. EUR), während der Nettoumsatz in den anderen europäischen Landesgesellschaften um 5,5% auf 3.233,1 Mio. EUR stieg (2024/25: 3.063,2 Mio. EUR). Insgesamt lag der Auslandsanteil am Konzernumsatz damit bei 53,2% (2024/25: 52,4%).
Das Online-Geschäft (inklusive Click & Collect) trug im Geschäftsjahr 2025/26 einen Anteil am Gesamtumsatz des Teilkonzerns HORNBACH Baumarkt von 12,7% bei (2024/25: 12,3%). Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Online-Umsatz im Geschäftsjahr 2025/26 um 7,1% auf 771,4 Mio. EUR (2024/25: 720,3 Mio. EUR).
Im Kalenderjahr 2025 steigerte HORNBACH Baumarkt seine Marktanteile (GfK4)) erfolgreich auf 15,7% in Deutschland (2024: 15,2%), auf 29,4% in den Niederlanden (2024: 28,1%), auf 17,6% in Österreich (2024: 17,3%), auf 15,0% in der Schweiz (2024: 14,3%) und auf 38,8% in Tschechien (2024: 37,7%).
Zum 28. Februar 2026 betrieb HORNBACH Baumarkt insgesamt 173 Bau- und Gartenmärkte, drei Fachmärkte für Bodenbeläge sowie Onlineshops in neun europäischen Ländern. Im Geschäftsjahr 2025/26 wurden vier neue Bau- und Gartenmärkte eröffnet: Duisburg, Deutschland (26. März 2025), Bukarest-Colentina, Rumänien (3. September 2025), Eisenstadt, Österreich (5. September 2025) und Timișoara, Rumänien (1. Oktober 2025). Ein Bau- und Gartenmarkt in Mainz-Kastel (Deutschland), der im Juli 2025 geschlossen wurde, eröffnete am 1. November 2025 neu als Fachmarkt für Bodenbeläge, geführt unter der Marke BODENHAUS.
HORNBACH Baustoff Union von schwacher Entwicklung im Bausektor beeinträchtigt
Die HORNBACH Baustoff Union trug mit einem Nettoumsatz von 352,4 Mio. EUR (2024/25: 357,1 Mio. EUR) im Geschäftsjahr 2025/26 einen Anteil von rund 5% zum Konzernumsatz bei. Die Nachfrage nach Baustoffen war weiterhin beeinträchtigt von der schwachen Entwicklung im deutschen Bausektor. Im Geschäftsjahr 2025/26 betrieb die HORNBACH Baustoff Union 39 Baustoffhandels-Niederlassungen, davon 37 Standorte im Südwesten Deutschlands und zwei Standorte im grenznahen Frankreich. Zum 1. März 2026 übernahm die HORNBACH Baustoff Union einen weiteren Standort in Sankt Wendel (Saarland, Deutschland).
Bereinigtes EBIT liegt nahezu auf Vorjahresniveau
Mit 264,7 Mio. EUR (-1,8%) lag das bereinigte EBIT der HORNBACH Gruppe im Geschäftsjahr 2025/26 nahezu auf dem Niveau des Vorjahres (2024/25: 269,5 Mio. EUR). Damit ergibt sich eine bereinigte EBIT-Marge von 4,1% (2024/25: 4,3%).
Wie erwartet, war die Ergebnisentwicklung beeinträchtigt durch gestiegene Personalkosten (+4,5%), die sowohl auf Gehaltssteigerungen als auch auf die Erhöhung der Mitarbeiterzahl durch Expansion zurückzuführen waren. Hinzu kamen höhere Betriebs- und Sachkosten, vor allem für Instandhaltung und IT-Infrastruktur.
Die Handelsspanne blieb erwartungsgemäß mit 35,0% stabil (2024/25: 34,9%). Das resultierende Rohertragswachstum (+4,1%) konnte die höheren Kosten sowie das aufgrund von Sondereffekten im Vorjahr rückläufige sonstige Ergebnis nahezu kompensieren.
Tabelle 3: Weitere Kennzahlen HORNBACH Holding AG & Co. KGaA
| |
GJ 2025/26 |
GJ 2024/25 |
± |
| Anzahl der HORNBACH Baumarkt-Filialen5) |
176 |
172 |
+4 |
| Verkaufsfläche (HORNBACH Baumarkt) nach BHB (in T qm)6) |
2.118 |
2.064 |
+2,6% |
| Anzahl der HORNBACH Baustoff Union GmbH Niederlassungen |
39 |
39 |
±0 |
| Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter HORNBACH Gruppe7) |
25.524 |
25.329 |
+0,8% |
3) gewichteter Nettoumsatz pro qm basierend auf Verkaufsfläche BHB
4) GfK-Definition: Bau- und Gartenmärkte größer als 1.000 qm; Daten verfügbar für Deutschland, Niederlande, Österreich, Schweiz und Tschechischen
5) davon 173 HORNBACH Bau- und Gartenmärkte und drei Bodenhaus Fachmärkte
6) Verkaufsfläche BHB: Geschlossene Halle (beheizt oder unbeheizt): 100%; überdachte Freifläche (unbeheizt): 50%; Baustoff Drive-in (unbeheizt): 50%; nichtüberdachte Freifläche (unbeheizt): 25%
7) Mitarbeiterzahl zum Bilanz-Stichtag 28. Februar, einschließlich passiver Beschäftigungsverhältnisse
Prognose-Nomenklatur:
* Umsatz: „Auf dem Niveau des Berichtsjahres“ = -2% bis +2% | „Leicht“ = +/-2% bis +/-6% | „Deutlich“ = >+/-6%.
** Adjusted EBIT: „Auf dem Niveau des Berichtsjahres“ = -5% bis +5% | „Leicht“ = +/-5% bis +/-12% | „Deutlich“ =>+/-12%.
Hinweis
Die Umsatz- und Ertragskennzahlen in dieser Mitteilung sind vorläufig und ungeprüft. Die Details zur Ergebnisentwicklung und zum Jahresabschluss 2025/26, sowie die Umsatz- und Ertragsprognose für das Geschäftsjahr 2026/27 werden am 19. Mai 2026 veröffentlicht. Für diesen Tag sind auch eine Presse- und Analystenkonferenz geplant.
Erklärungen und Überleitungen zu den verwendeten Finanzkennzahlen finden Sie auf unserer Website.
Über die HORNBACH Gruppe
Die HORNBACH Gruppe ist ein unabhängiges, familiengeführtes Einzelhandelsunternehmen unter dem Dach der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA, die an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert und im SDAX vertreten ist. Die größte Tochtergesellschaft HORNBACH Baumarkt AG betreibt 176 großflächige Bau- und Gartenmärkte (inklusive Fachmärkte, Stand 25. März 2026) sowie Online-Shops in neun europäischen Ländern. Mit der Expansion nach Serbien wird derzeit das zehnte Land erschlossen. Zur Gruppe gehören darüber hinaus die HORNBACH Baustoff Union GmbH, ein regionales Baustoffhandelsunternehmen mit 40 Standorten im Südwesten Deutschlands und Frankreich, sowie die HORNBACH Immobilien AG, die für die Gruppe Einzelhandelsimmobilien entwickelt. Im Geschäftsjahr 2025/26 (Bilanzstichtag: 28. Februar 2026) erzielte die HORNBACH Gruppe einen Nettoumsatz von 6,4 Mrd. EUR und gehört damit zu den fünf größten Handelsunternehmen für Bau- und Gartenbedarf in Europa. HORNBACH beschäftigt rund 25.500 Mitarbeitende.
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25.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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EQS News-Service |
2297174 25.03.2026 CET/CEST
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| 20.03.2026 | HORNBACH Holding AG & Co. KGaA: Gesamtjahresprognose erreicht – Ergebnisrückgang im Q4 2025/26
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HORNBACH Holding AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Geschäftszahlen / Quartal
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA: Gesamtjahresprognose erreicht – Ergebnisrückgang im Q4 2025/26
20.03.2026 / 18:29 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
HORNBACH Gruppe: Gesamtjahresprognose erreicht – Ergebnisrückgang im Q4 2025/26
Bornheim (Pfalz), 20. März 2026
Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA (ISIN DE0006083405) hat ihre Gesamtjahresprognose vom 21. Mai 2025 auf Basis vorläufiger Zahlen erreicht. Die HORNBACH Gruppe steigerte ihren Nettoumsatz im Geschäftsjahr 2025/26 um 3,8% auf 6.433,9 Mio. EUR (Prognose: auf oder leicht über* dem Vorjahresniveau von 6.200,0 Mio. EUR) und erzielte mit 264,7 Mio. EUR wie erwartet ein Adjusted EBIT auf** dem Niveau des Geschäftsjahres 2024/25 (269,5 Mio. EUR).
Im vierten Quartal (Q4) 2025/26 (1. Dezember 2025 bis 28. Februar 2026) ist das Ergebnis gegenüber dem Vorjahresquartal jedoch zurückgegangen. Der Nettoumsatz stieg in Q4 2025/26 um 3,8% auf 1.296,1 Mio. EUR (Q4 2024/25: 1.249,1 Mio. EUR). Dennoch konnten die gestiegenen Kosten nicht vollständig kompensiert werden. Das Adjusted EBIT sank daher um 4,3 Mio. EUR oder 14,0% auf -34,8 Mio. EUR (Q4 2024/25: -30,5 Mio. EUR). Saisonal bedingt ist das Winterquartal (Q4) regelmäßig das schwächste Quartal im Geschäftsjahr mit negativem Beitrag zum Adjusted EBIT.
Prognose-Nomenklatur:
* Umsatz: „Auf dem Niveau des Berichtsjahres“ = -2% bis +2% | „Leicht“ = +/-2% bis +/-6% | „Deutlich“ = >+/-6%.
** Adjusted EBIT: „Auf dem Niveau des Berichtsjahres“ = -5% bis +5% | „Leicht“ = +/-5% bis +/-12% | „Deutlich“ = >+/-12%.
Die vorläufigen Zahlen für Q4/GJ 2025/26 sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
| Mio. EUR |
Q4 2025/26 |
Q4 2024/25 |
Veränderung in % |
GJ 2025/26 |
GJ 2024/25 |
Veränderung in % |
| Nettoumsatz |
1.296,1 |
1.249,1 |
3,8 |
6.433,9 |
6.200,0 |
3,8 |
| Adjusted EBIT |
-34,8 |
-30,5 |
-14,0 |
264,7 |
269,5 |
-1,8 |
Das Trading Statement für das Geschäftsjahr 2025/26 wird am 25. März 2026 veröffentlicht. Die endgültigen und geprüften Finanzergebnisse für das Geschäftsjahr 2025/26 werden am 19. Mai 2026 vorliegen. An diesem Tag findet auch eine Bilanzpresse- und Analystenkonferenz statt.
Erklärungen und Überleitungen zu den verwendeten Finanzkennzahlen finden Sie auf unserer Website: https://www.hornbach-holding.de/investor-relations/berichte-praesentationen/alternative-leistungskennzahlen/
Kontakt:
Antje Kelbert
Leiterin Investor Relations
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA
Tel. +49 (0) 6348 602444
antje.kelbert@hornbach.com
Ende der Insiderinformation
20.03.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2295452 20.03.2026 CET/CEST
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| 19.03.2026 | HORNBACH Management AG erweitert Vorstand: Jan Hornbach und Nils Hornbach werden neu berufen – Erich Harsch folgt auf Albrecht Hornbach als Vorstandsvorsitzender
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HORNBACH Holding AG & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Personalie
HORNBACH Management AG erweitert Vorstand: Jan Hornbach und Nils Hornbach werden neu berufen – Erich Harsch folgt auf Albrecht Hornbach als Vorstandsvorsitzender (News mit Zusatzmaterial)
19.03.2026 / 08:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Bornheim (Pfalz), 19. März 2026. Der Aufsichtsrat der HORNBACH Management AG hat mit Wirkung zum 1. November 2026 Erich Harsch (64) zum Vorsitzenden des Vorstands berufen. Er folgt Albrecht Hornbach (71), dessen Bestellung am 31. Oktober 2026 vertragsgemäß endet. Albrecht Hornbach hatte frühzeitig gegenüber dem Aufsichtsrat erklärt, sein Mandat nicht erneut verlängern zu wollen und den Generationswechsel einzuleiten. Neben der neuen Funktion bleibt Erich Harsch Vorstandsvorsitzender der HORNBACH Baumarkt AG.
Weiterhin hat der Aufsichtsrat der HORNBACH Management AG Jan Hornbach (43) und Nils Hornbach (37) mit Wirkung zum 1. November 2026 in den Vorstand der Gesellschaft berufen. Beide sind seit dem 1. Juni 2023 Mitglieder des Vorstands der HORNBACH Baumarkt AG, auch sie bleiben in dieser Funktion tätig.
Die HORNBACH Management AG ist die persönlich haftende Gesellschafterin der börsennotierten HORNBACH Holding AG & Co. KGaA (ISIN: DE0006083405); sie führt die Geschäfte der Kommanditgesellschaft auf Aktien. Die HORNBACH Holding ist die Muttergesellschaft der HORNBACH Baumarkt AG und der HORNBACH Baustoff Union GmbH sowie weiterer Gesellschaften.
Dr. John Feldmann, Vorsitzender des Aufsichtsrats der HORNBACH Management AG, erklärt: „Kontinuität und Verlässlichkeit sind fundamental für HORNBACH. Mit der Berufung von Erich Harsch, Jan Hornbach und Nils Hornbach tragen wir dem Rechnung. Als Team, zusammen mit Finanzvorständin Dr. Joanna Kowalska, führen sie das Familienunternehmen erfolgreich weiter in die Zukunft.“
Albrecht Hornbach, Vorsitzender des Vorstands der HORNBACH Management AG, ergänzt: „Wir arbeiten schon seit einiger Zeit an einer Nachfolgeregelung für die familiengeführte Zukunft unserer Unternehmensgruppe. Die Berufung von Jan Hornbach und Nils Hornbach in den Vorstand der Management AG ist die Fortsetzung der Entwicklung, die wir 2023 eingeleitet haben, und ein weiterer Meilenstein. Mit Erich Harsch haben wir einen erfahrenen Manager für den Vorstandsvorsitz gewonnen, der die Fortentwicklung des Unternehmens in die Zukunft mitgestaltet.“
Albrecht Hornbach ist seit 1991 im Unternehmen. 1998 wurde er Vorstandsvorsitzender der Baumarkt AG. 2001 übernahm er den Vorstandsvorsitz der HORNBACH Holding AG. Nach Umstrukturierung stand er seit 2015 durch die Berufung zum Vorstandsvorsitzenden der HORNBACH Management AG an der Spitze der Unternehmensgruppe. Den Prozess des Generationenübergangs in mehreren Etappen gestaltete er seit mehreren Jahren aktiv mit.
Erich Harsch betont: „Als Vorstandsteam bedanken wir uns sehr herzlich beim Aufsichtsrat für das entgegengebrachte Vertrauen. Die erfolgreiche Zusammenarbeit der vergangenen Jahre werden wir fortsetzen. In diesen sehr wechselhaften Zeiten, setzen wir im Management auf ein hohes Maß an Stabilität, um uns ganz auf die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden konzentrieren und passende Lösungen anbieten zu können.“
Bildunterschrift Pressebild:
Gemeinsam mit CFO Dr. Joanna Kowalska (im Vordergrund) bilden Erich Harsch (links), Jan Hornbach (Mitte) und Nils Hornbach (rechts) ab dem 1. November 2026 das Vorstandsteam der HORNBACH Management AG. Bildquelle: Ulrich Roth
Hinweis
Am Mittwoch, 25. März 2026, veröffentlicht die HORNBACH Gruppe im Rahmen des Trading Statements die vorläufigen, ungeprüften Kennzahlen zum Abschluss des Geschäftsjahrs 2025/2026.
Über die HORNBACH Gruppe
Die HORNBACH Gruppe ist ein unabhängiger, familiengeführter Einzelhandelskonzern unter dem Dach der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA, die an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert und im SDAX vertreten ist. Die größte Tochtergesellschaft HORNBACH Baumarkt AG betreibt 176 großflächige Bau- und Gartenmärkte (inklusive Fachmärkte, Stand 28. Februar 2026) sowie Online-Shops in neun europäischen Ländern. Zur Unternehmensgruppe gehören darüber hinaus die HORNBACH Baustoff Union GmbH, ein regionales Baustoffhandelsunternehmen mit 40 Standorten im Südwesten Deutschlands und Frankreich, sowie die HORNBACH Immobilien AG, die für den Konzern Einzelhandelsimmobilien entwickelt. Im Geschäftsjahr 2024/25 (Bilanzstichtag: 28. Februar 2025) erzielte die HORNBACH Gruppe einen Nettoumsatz von 6,2 Mrd. EUR und gehört damit zu den fünf größten Handelsunternehmen für Bau- und Gartenbedarf in Europa. Der Konzern beschäftigt rund 25.000 Mitarbeitende.
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Kontakt:
Antje Kelbert
Leiterin Investor Relations
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Tel. +49 (0) 6348 602444
antje.kelbert@hornbach.com
Christian Grether
Leitung PR
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA
Tel.: +49 (0) 6348 602571
christian.grether@hornbach.com
Zusatzmaterial zur Meldung:
Datei: Pressebild_Vorstand_HM_AG Quelle_Ulrich Roth
19.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2293848 |
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EQS News-Service |
2293848 19.03.2026 CET/CEST
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| 30.01.2026 | Veränderungen im Vorstand der HORNBACH Baumarkt AG
 Nach mehr als 30 Jahren als Mitarbeiter der HORNBACH Baumarkt AG und 13 Jahren als Vorstand des Unternehmens hat Ingo Leiner den Aufsichtsrat der HORNBACH Baumarkt AG gebeten, sein Amt als Mitglied des Vorstands der HORNBACH Baumarkt AG vorzeitig zu beenden. Der Aufsichtsrat hat seinem Anliegen mit Wirkung zum 28.02.2026, dem Ende des Geschäftsjahres 2025/26, zugestimmt. Die ursprüngliche Bestellung als Vorstandsmitglied wäre noch bis Ende Februar 2027 gelaufen.
Albrecht Hornbach, Aufsichtsratsvorsitzender der HORNBACH Baumarkt AG erklärt: „Wir bedauern diese Entwicklung. Ingo Leiner hat in den vergangenen Jahren wesentlich zum Erfolg unseres Unternehmens beigetragen.“
Mit dem Ausscheiden von Ingo Leiner wird Jan Hornbach, Vorstandsmitglied der HORNBACH Baumarkt AG, ergänzend zu den bereits bestehenden Geschäftsbereichen, die Ressorts Technischer Einkauf (TEK), Instandhaltung und das Projekt Wärmewende übernehmen. Nils Hornbach, ebenfalls Mitglied des Vorstands, trägt künftig zusätzlich die Verantwortung für die Logistik. Der Fachbereich Allgemeiner Service Bornheim wird von HORNBACH Vorstand Karsten Kühn übernommen.
„Wir leben und arbeiten in sehr fordernden Zeiten. Wir wollen die damit verbundenen Herausforderungen aufgreifen und in Chancen verwandeln. Dazu arbeiten wir an einer zukunftsorientierten Aufstellung. Im Rahmen der stattfindenden Gespräche und entlang der möglichen Entwicklungsperspektiven entschied sich Ingo Leiner, sein Vorstandsmandat niederzulegen und HORNBACH zu verlassen. Eine Entscheidung, die wir mit Anerkennung für die lange gemeinsame Zeit und das Erreichte respektieren“, so Albrecht Hornbach weiter.
Ingo Leiner begann seinen beruflichen Lebensweg 1995 mit einer Ausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel bei HORNBACH. Anschließend begleitete er unterschiedliche Aufgaben im Einkauf (Merchandising). 2004 wurde er Leiter der Unternehmensentwicklung und 2009 zusätzlich Leiter der Logistik. Am 1. März 2012 erfolgte die Berufung in den Vorstand der HORNBACH Baumarkt AG mit der Verantwortung für die Bereiche Logistik und früher Unternehmensentwicklung. Bis zur Mandatsniederlegung verantwortet Ingo Leiner die Bereiche Logistik, Technischer Einkauf, Instandhaltung, Allgemeiner Service Bornheim und das Projekt Wärmewende.
In seiner Laufbahn arbeitete Ingo Leiner sehr erfolgreich an der Umstrukturierung wichtiger Fachbereiche mit. Meilensteine, die er als Führungskraft begleitete, waren unter anderem der Aufbau der Logistiknetzwerke für die Kundenbelieferung und für Lang- und Sperrgut und die Einführung von SAP EWM/HANA, die im Bereich Logistik im vergangenen Jahr abgeschlossen wurde. Wichtig zu nennen ist auch seine Mitwirkung am Projekt Wärmewende. Während der Pandemie hat er im Krisenmanagement mitgearbeitet und zur Aufrechterhaltung der Versorgung (Logistik, TEK) beigetragen.
„Ingo Leiner hat sich mit seinen Teams jahrzehntelang um das Wohl von HORNBACH gekümmert. Mit seinen Ideen und einer umfassenden Expertise für den Einzelhandel und die DIY-Branche allgemein sowie für die Logistik, den Einkauf und die Instandhaltung im Speziellen hat er auch über die Grenzen unseres Unternehmens gewirkt. Unter anderem im Branchenverband BHB und im Verwaltungsrat des EHI Retail Instituts. Wir blicken mit großem Respekt und voller Dankbarkeit auf sein Wirken und verabschieden einen Macher mit ganz viel Herzblut“, sagt Erich Harsch, Vorsitzender des Vorstands der HORNBACH Baumarkt AG.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats und die Mitarbeiter der HORNBACH Gruppe bedanken sich sehr herzlich bei Ingo Leiner für sein besonderes Engagement, seine Verbundenheit, seine Integrität und gestaltende Führungsqualität. Er hat maßgeblich die Geschichte von HORNBACH mitgeschrieben.
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| 19.12.2025 | HORNBACH steigert Umsatz und Marktanteile in 9M 2025/26 und Q3 – Bereinigtes EBIT in Q3 um 7,3 Mio. EUR rückläufig, 9M auf Vorjahresniveau
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HORNBACH Holding AG & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung/Quartalsergebnis
HORNBACH steigert Umsatz und Marktanteile in 9M 2025/26 und Q3 – Bereinigtes EBIT in Q3 um 7,3 Mio. EUR rückläufig, 9M auf Vorjahresniveau
19.12.2025 / 07:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
HORNBACH steigert Umsatz und Marktanteile in 9M 2025/26 und Q3 – Bereinigtes EBIT in Q3 um 7,3 Mio. EUR rückläufig, 9M auf Vorjahresniveau
- Nettoumsatz der HORNBACH Gruppe in 9M 2025/26 mit 5.138 Mio. EUR über dem Niveau der Vorjahresperiode (+3,8%) – Umsatz wächst in Q3 um +2,2%
- HORNBACH Baumarkt steigert Umsatz in 9M um 4,0% und gewinnt weiter Marktanteile in Deutschland und Europa
- Vier Baumarkt-Neueröffnungen in 2025/26 – weitere Investitionen im laufenden Geschäftsjahr in künftige organische Expansion
- Bereinigtes EBIT in 9M mit 299,5 Mio. EUR auf Vorjahresniveau – Rückgang in Q3 um 7,3 Mio. EUR auf 27,3 Mio. EUR
- Prognose für das Gesamtjahr 2025/26 bleibt bestehen: bereinigtes EBIT auf Vorjahresniveau erwartet
Tabelle 1: Kennzahlen HORNBACH Holding AG & Co. KGaA Konzern
Q3 2025/26: 1. September 2025 bis 30. November 2025; 9M 2025/26: 1. März 2025 bis 30. November 2025
| (in Mio. EUR soweit nicht anders angegeben) |
Q3 2025/26 |
Q3 2024/25 |
± in % |
9M 2025/26 |
9M 2024/25 |
± in % |
| Nettoumsatz |
1.538,7 |
1.505,1 |
2,2 |
5.137,8 |
4.950,8 |
3,8 |
| davon Teilkonzern HORNBACH Baumarkt AG |
1.443,5 |
1.407,9 |
2,5 |
4.847,1 |
4.659,2 |
4,0 |
| - Deutschland |
664,1 |
661,6 |
0,4 |
2.275,6 |
2.228,0 |
2,1 |
| - Übriges Europa |
779,4 |
746,4 |
4,4 |
2.571,6 |
2.431,1 |
5,8 |
| Flächenbereinigtes Umsatzwachstum in %1) |
0,2 |
2,0 |
|
2,6 |
1,1 |
|
| davon Teilkonzern HORNBACH Baustoff Union GmbH |
95,4 |
98,1 |
-2,7 |
291,2 |
295,4 |
-1,4 |
| Rohertrag |
526,7 |
511,2 |
3,0 |
1.784,0 |
1.713,1 |
4,1 |
| Handelsspanne (in % vom Nettoumsatz) |
34,2 |
34,0 |
|
34,7 |
34,6 |
|
| EBIT |
26,6 |
34,9 |
-23,8 |
299,2 |
301,0 |
-0,6 |
| Bereinigtes EBIT2) |
27,3 |
34,6 |
-21,0 |
299,5 |
300,0 |
-0,2 |
| Bereinigte EBIT-Marge in % |
1,8 |
2,3 |
|
5,8 |
6,1 |
|
| Konzernergebnis vor Steuern |
13,8 |
23,8 |
-41,9 |
257,4 |
266,1 |
-3,3 |
| Periodenüberschuss |
10,2 |
17,7 |
-42,2 |
189,1 |
198,5 |
-4,7 |
| Ergebnis je HORNBACH Holding Aktie (verwässert/unverwässert, in EUR) |
0,64 |
1,06 |
-39,2 |
11,39 |
11,84 |
-3,8 |
| Auszahlungen für Investitionen (CAPEX) |
60,1 |
56,0 |
7,5 |
166,8 |
107,2 |
55,6 |
1) ohne Währungskurseffekte; enthält den Umsatz aller Märkte, die seit mindestens einem Jahr geöffnet sind, sowie den Umsatz der Online-Shops
2) bereinigt um nicht-operative Aufwendungen und Erträge, z. B. Wertminderungen von Vermögenswerten, Erträge aus der Veräußerung von Immobilien, Erträge aus Zuschreibungen von in Vorjahren wertgeminderten Vermögenswerten
Bei Prozentangaben und Zahlen können Rundungsdifferenzen auftreten. Prozentangaben sind auf Basis TEUR gerechnet.
Bornheim (Pfalz), 19. Dezember 2025.
Die HORNBACH Gruppe (HORNBACH Holding AG & Co. KGaA Gruppe; ISIN: DE0006083405) steigerte ihren Umsatz in den ersten neun Monaten (9M) des Geschäftsjahres um 3,8% auf 5.137,8 Mio. EUR. Davon entfielen rund 94% auf den Teilkonzern HORNBACH Baumarkt AG, der um 4,0% wuchs und seine Marktanteile im europäischen Geschäftsgebiet weiter ausbaute. Das bereinigte EBIT im Konzern lag in 9M 2025/26 mit 299,5 Mio. EUR nahezu auf dem Vorjahresniveau (300,0 Mio. EUR). Im dritten Quartal (Q3) 2025/26 stieg der Konzernumsatz trotz eines anhaltend schwachen Konsumumfelds um 2,2% auf 1.538,7 Mio. EUR. Dazu trugen auch neue Standorte bei, von denen drei in Q3 2025/26 eröffnet wurden. Auf vergleichbarer Fläche war das Umsatzwachstum jedoch schwächer als erwartet, wodurch gestiegene Kosten nicht vollständig kompensiert wurden. Somit lag das bereinigte EBIT in Q3 2025/26 mit 27,3 Mio. EUR um 7,3 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert (34,6 Mio. EUR). Für das Gesamtjahr 2025/26 rechnet HORNBACH weiterhin mit einem Umsatz auf oder leicht über* dem Vorjahresniveau (6.200 Mio. EUR) und einem bereinigten EBIT auf** dem Niveau des Geschäftsjahres 2024/25 (269,5 Mio. EUR).
Erich Harsch, Vorstandsvorsitzender der HORNBACH Baumarkt AG, kommentierte: „Das Konsumumfeld bleibt herausfordernd und eine spürbare Trendwende ist bisher nicht eingetreten. Das zeigt sich insbesondere in der verhaltenen Umsatzentwicklung in Deutschland. HORNBACH profitiert allerdings von seiner geografischen Diversifizierung in neun europäischen Ländern und der Relevanz für private und gewerbliche Kunden gleichermaßen. Auch unsere erfolgreiche Interconnected-Retail-Strategie trägt zum Wachstum bei. Auf dieser Basis entwickeln wir uns weiterhin besser als die Branche und konnten unsere Marktanteile im laufenden Jahr kontinuierlich ausbauen.“
Albrecht Hornbach, Vorstandsvorsitzender der HORNBACH Management AG, erklärte: „Wir sind mit unserem Geschäftsmodell erfolgreich und sehen trotz der aktuellen Herausforderungen gute Wachstumschancen für den DIY-Handel in Europa. Deswegen investieren wir weiter in die Expansion. Im dritten Quartal haben wir Bau- und Gartenmärkte in Österreich und Rumänien neu eröffnet sowie unseren dritten BODENHAUS Fachmarkt in Deutschland. In den kommenden Jahren planen wir die Expansion nach Serbien, wo wir angesichts eines wachsenden Renovierungsbedarfs und steigender Kaufkraft großes Potenzial sehen. Und auch im Baustoffhandel wollen wir wachsen – im März 2026 planen wir die Übernahme eines weiteren Standorts im Saarland.“
Nettoumsatz von HORNBACH Baumarkt steigt um 4,0% – Marktanteile ausgebaut
Bei der HORNBACH Baumarkt AG, dem größten operativen Teilkonzern, stieg der Umsatz in 9M 2025/26 um 4,0% auf 4.847,1 Mio. EUR (9M 2024/25: 4.659,2 Mio. EUR) sowie flächen- und währungsbereinigt um 2,6% (9M 2024/25: +1,1%). In Deutschland wuchs der Umsatz in 9M 2025/26 um 2,1% auf 2.275,6 Mio. EUR (9M 2024/25: 2.228,0 Mio. EUR), während sich der flächenbereinigte Umsatz um 0,7% (9M 2024/25: +0,4%) erhöhte. Der Umsatz außerhalb Deutschlands stieg um 5,8% auf 2.571,6 Mio. EUR (9M 2024/25: 2.431,1 Mio. EUR) sowie flächen- und währungsbereinigt um 4,3% (9M 2024/25: +1,8%). Der Auslandsanteil erhöhte sich damit auf 53,1% (9M 2024/25: 52,2%).
Sowohl in Deutschland als auch im europäischen Ausland wuchs HORNBACH Baumarkt stärker als die Branche und konnte die Marktanteile weiter ausbauen. Der Marktanteil (GfK3)) stieg im Kalenderjahr 2025 (Januar bis Oktober) im Vergleich zum Vorjahreszeitraum in Deutschland auf 15,7% (+0,6 %-Punkte), in Österreich auf 17,6% (+0,4 %-Punkte), in Tschechien auf 38,8% (+1,1 %-Punkte), in den Niederlanden auf 29,1% (+1,3 %-Punkte) und in der Schweiz auf 15,1% (+0,6 %-Punkte).
Der Anteil des Online-Umsatzes (inklusive Click & Collect) am Gesamtumsatz des Teilkonzerns HORNBACH Baumarkt wuchs in 9M 2025/26 auf 12,9% (9M 2024/25: 12,4%). Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum stieg der Online-Umsatz um 8,1% auf 625,2 Mio. EUR, wobei der Direktversand und Click & Collect gleichermaßen zulegten.
Der Umsatz des Teilkonzerns HORNBACH Baustoff Union, der derzeit 39 Baustoffmärkte im Südwesten Deutschlands und im grenznahen Frankreich betreibt, lag in 9M 2025/26 aufgrund der weiterhin schwachen Baukonjunktur in Deutschland mit 291,2 Mio. EUR leicht unter dem Vorjahresniveau (9M 2024/25: 295,4 Mio. EUR).
Vier Baumarkt-Neueröffnungen – weitere Investitionen in künftiges Wachstum
Zum 30. November 2025 betreibt der Teilkonzern HORNBACH Baumarkt insgesamt 173 Bau- und Gartenmärkte, drei Fachmärkte für Bodenbeläge sowie Onlineshops in neun europäischen Ländern. Im laufenden Geschäftsjahr wurden vier neue Bau- und Gartenmärkte eröffnet: Duisburg, Deutschland (26. März 2025), Bukarest-Colentina, Rumänien (3. September 2025), Eisenstadt, Österreich (5. September 2025) und Timișoara, Rumänien (1. Oktober 2025). Ein Bau- und Gartenmarkt in Mainz-Kastel (Deutschland), der im Juli 2025 geschlossen wurde, eröffnete am 1. November 2025 neu als Fachmarkt für Bodenbeläge, geführt unter der Marke BODENHAUS.
In 9M 2025/26 steigerte die HORNBACH Gruppe ihre Investitionen um 55,6% auf 166,8 Mio. EUR (9M 2024/25: 107,2 Mio. EUR). Darin enthalten sind neben Bau und Ausstattung der neuen Baumarkt-Standorte auch Investitionen in Grundstücke für zukünftiges organisches Wachstum. Unter anderem ist in den kommenden Jahren die Expansion nach Serbien geplant.
Adjusted EBIT in 9M 2025/26 nahezu auf Vorjahresniveau – Ertragsrückgang in Q3
Durch das erfreuliche Umsatz- und Rohertragswachstum in 9M 2025/26 konnten die gestiegenen Kosten in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Das bereinigte EBIT der HORNBACH Gruppe lag daher mit 299,5 Mio. EUR nahezu auf dem Vorjahresniveau (9M 2024/25: 300,0 Mio. EUR). In Q3 2025/26 wuchs der Rohertrag umsatzbedingt sowie aufgrund einer leicht verbesserten Handelsspanne um 3,0%, konnte die höheren Kosten jedoch nicht kompensieren. Zwar stiegen die Personalkosten in Q3 2025/26 mit +3,3% erwartungsgemäß langsamer als in der ersten Geschäftsjahreshälfte, jedoch überproportional zum Rohertrag. Der Anstieg ist neben Gehaltssteigerungen auch auf die Erhöhung der Mitarbeiterzahl durch die Expansion zurückzuführen. Hinzu kamen höhere Betriebs- und Sachkosten, vor allem für Instandhaltung und IT-Infrastruktur. In Summe ging das bereinigte EBIT in Q3 2025/26 damit um 7,3 Mio. EUR auf 27,3 Mio. EUR zurück.
Jahresüberschuss rückläufig durch geringeres Finanzergebnis
Der Jahresüberschuss sank in 9M 2025/26 um 9,3 Mio. EUR auf 189,1 Mio. EUR. Dies resultiert im Wesentlichen aus dem Rückgang des Finanzergebnisses um 6,9 Mio. EUR auf -41,8 Mio. EUR (9M 2024/25: -34,9 Mio. EUR). Dazu trugen geringere Zinserträge, ein höherer Zinsaufwand und negative Währungseffekte bei. Das Ergebnis je Aktie der HORNBACH Holding lag daher mit 11,39 EUR leicht unter dem Vorjahresniveau (9M 2024/25: 11,84 EUR).
Prognose für das Gesamtjahr bleibt bestehen
Die ursprüngliche Prognose vom 21. Mai 2025 bleibt bestehen. Die HORNBACH Gruppe erwartet für das Geschäftsjahr 2025/26 weiterhin einen Nettoumsatz auf oder leicht über* dem Vorjahresniveau (6.200 Mio. EUR) und ein Adjusted EBIT auf** dem Niveau des Geschäftsjahres 2024/25 (269,5 Mio. EUR).
Prognose-Nomenklatur:
* Umsatz: „Auf dem Niveau des Berichtsjahres“ = -2% bis +2% | „Leicht“ = +/- 2% bis +/-6% | „Deutlich“ = >+/-6%.
** Bereinigtes EBIT: „Auf dem Niveau des Berichtsjahres“ = -5% bis +5% | „Leicht“ = +/- 5% bis +/-12% | „Deutlich“ = >+/-12%.
Tabelle 2: Sonstige Kennzahlen HORNBACH Holding AG & Co. KGaA Konzern
| |
30. November 2025 |
28. Februar 2025 |
± |
| Eigenkapital in % der Bilanzsumme |
47,1% |
44,1% |
|
| Anzahl der Einzelhandelsfilialen |
1764) |
172 |
+4 |
| Verkaufsfläche der Einzelhandelsfilialen in Tqm (BHB)5) |
2.116 |
2.064 |
+2,5% |
| Anzahl der Baustoffhandels-Niederlassungen |
39 |
39 |
±0 |
| Anzahl Mitarbeitende6) |
25.535 |
25.329 |
+0,8% |
3) GfK-Definition: Baumärkte größer als 1.000 qm; Daten verfügbar für Deutschland, Niederlande, Österreich, Schweiz und Tschechische Republik
4) davon 173 HORNBACH Bau- und Gartenmärkte sowie drei BODENHAUS Fachmärkte
5) Verkaufsfläche BHB: geschlossene Halle (beheizt oder unbeheizt): 100%; überdachte Freifläche (unbeheizt): 50%; Baustoff Drive-in (unbeheizt): 50%; nichtüberdachte Freifläche (unbeheizt): 25%.
6) Anzahl der Beschäftigten zum Stichtag, einschließlich passiver Beschäftigungsverhältnisse
Hinweis
Die Quartalsmitteilung des HORNBACH Holding AG & Co. KGaA Konzerns für Q3/9M 2025/26 ist online verfügbar unter: www.hornbach-holding.de.
Eine Telefonkonferenz für Analysten und Investoren (Englisch) findet heute, 19. Dezember 2025, um 8:30 Uhr statt. Die Live-Übertragung ist über den folgenden Link verfügbar: https://hornbach.engagestream.companywebcast.com/2025-12-19.
Über die HORNBACH Gruppe
Die HORNBACH Gruppe ist ein unabhängiges, familiengeführtes Einzelhandelsunternehmen unter dem Dach der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA, die an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert und im SDAX vertreten ist. Die größte Tochtergesellschaft HORNBACH Baumarkt AG betreibt 176 großflächige Bau- und Gartenmärkte (inklusive Fachmärkte, Stand 19. Dezember 2025) sowie Online-Shops in neun europäischen Ländern. Zur Gruppe gehören darüber hinaus die HORNBACH Baustoff Union GmbH, ein regionales Baustoffhandelsunternehmen mit 39 Standorten im Südwesten Deutschlands und Frankreich, sowie die HORNBACH Immobilien AG, die für die Gruppe Einzelhandelsimmobilien entwickelt. Im Geschäftsjahr 2024/25 (Bilanzstichtag: 28. Februar 2025) erzielte die HORNBACH Gruppe einen Nettoumsatz von 6,2 Mrd. EUR und gehört damit zu den fünf größten Handelsunternehmen für Bau- und Gartenbedarf in Europa. HORNBACH beschäftigt rund 25.000 Mitarbeitende.
HORNBACH Holding auf LinkedIn
19.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA |
|
Le Quartier Hornbach 19 |
|
67433 Neustadt |
|
Deutschland |
| ISIN: |
DE0006083405 |
| WKN: |
608340 |
| Indizes: |
SDAX |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
| EQS News ID: |
2248646 |
| |
| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2248646 19.12.2025 CET/CEST
|
| 18.12.2025 | HORNBACH Aufsichtsrat verlängert Vorstandsverträge von Susanne Jäger, Christa Theurer, Jan Hornbach und Nils Hornbach
 Der Aufsichtsrat der HORNBACH Baumarkt AG hat die Vorstandsverträge von Susanne Jäger, Christa Theurer, Jan Hornbach und Nils Hornbach vorzeitig verlängert. Die Neubestellung gilt ab 2026, die Laufzeit der Verträge beträgt fünf Jahre.
Susanne Jäger ist seit rund 20 Jahren Mitglied des Vorstands und Einkaufschefin von HORNBACH. Insgesamt ist sie seit mehr als 40 Jahren im Unternehmen tätig. „Mit ihrem Engagement und ihrer Machermentalität bereichert Susanne Jäger HORNBACH seit Jahrzehnten. Gemeinsam mit ihren Teams managt sie höchst erfolgreich ein Sortiment mit europaweit mehr als 750.000 Produkten. Der Aufsichtsrat der HORNBACH Baumarkt AG ist froh und dankbar, die erfolgreiche Zusammenarbeit fortsetzen zu können“, so Albrecht Hornbach, Vorsitzender des Aufsichtsrats der HORNBACH Baumarkt AG.
Christa Theurer, Jan Hornbach und Nils Hornbach wurden zum 1. Juni 2023 erstmals in den Vorstand der HORNBACH Baumarkt AG berufen. Zuvor waren alle drei Vorstandsmitglieder in leitenden Positionen im Unternehmen erfolgreich tätig. „Wir legen sehr viel Wert auf Kontinuität und Verlässlichkeit für die Kunden, die Mitarbeiter und unsere Führungskräfte. Um die vor uns liegenden Herausforderungen bestmöglich zu meistern, bringen Christa Theurer, Jan Hornbach und Nils Hornbach beste Voraussetzungen mit. Wir freuen uns auf die weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit und bedanken uns herzlich für das Engagement“, so Albrecht Hornbach weiter.
|
| 05.12.2025 | HORNBACH Holding AG & Co. KGaA: Ergebnisrückgang im Q3 2025/26 – Prognose eines Adjusted EBIT auf Vorjahresniveau bleibt bestehen
|
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Quartalsergebnis
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA: Ergebnisrückgang im Q3 2025/26 – Prognose eines Adjusted EBIT auf Vorjahresniveau bleibt bestehen
05.12.2025 / 18:58 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA: Ergebnisrückgang im Q3 2025/26 – Prognose eines Adjusted EBIT auf Vorjahresniveau bleibt bestehen
Bornheim (Pfalz), 5. Dezember 2025
Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA (ISIN DE0006083405) geht auf Basis vorläufiger Zahlen im Q3 2025/26 (1. September 2025 bis 30. November 2025) bei abgeschwächtem Umsatzwachstum von einem reduzierten Ergebnis gegenüber dem Vorjahresquartal aus.
Der Nettoumsatz stieg in diesem Zeitraum um 2,2% auf 1.538,7 Mio. EUR (Q3 2024/25: 1.505,1 Mio. EUR) und fiel schwächer als erwartet aus. Damit konnten die gestiegenen Kosten nicht vollständig durch das Umsatzwachstum kompensiert werden. Das Adjusted EBIT sank daher um 21,0% auf 27,3 Mio. EUR (Q3 2024/25: 34,6 Mio. EUR).
Die ursprüngliche Prognose vom 21. Mai 2025 bleibt bestehen. Der Konzern erwartet für das Geschäftsjahr 2025/26 weiterhin einen Nettoumsatz auf oder leicht über* dem Vorjahresniveau (6.200 Mio. EUR) und ein Adjusted EBIT auf** dem Niveau des Geschäftsjahres 2024/25 (269,5 Mio. EUR). Ein Adjusted EBIT in der oberen Hälfte der Prognose-Bandbreite ist damit aus heutiger Sicht nicht ausgeschlossen, jedoch derzeit nicht mehr das wahrscheinlichste Szenario.
Prognose-Nomenklatur:
* Umsatz: „Auf dem Niveau des Berichtsjahres“ = -2% bis +2% | „Leicht“ = +/- 2% bis +/-6% | „Deutlich“ = >+/-6%.
** Adjusted EBIT: „Auf dem Niveau des Berichtsjahres“ = -5% bis +5% | „Leicht“ = +/- 5% bis +/-12% | „Deutlich“ = >+/-12%.
Die vorläufigen Zahlen für Q3/9M 2025/26 sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
| Mio. € |
Q3 2025/26 |
Q3 2024/25 |
Veränderung in % |
9M 2025/26 |
9M 2024/25 |
Veränderung in % |
| Nettoumsatz |
1.538,7 |
1.505,1 |
+2,2 |
5.137,8 |
4.950,8 |
+3,8 |
| Adjusted EBIT |
27,3 |
34,6 |
-21,0 |
299,5 |
300,0 |
-0,2 |
Die endgültigen Finanzergebnisse für Q3/9M 2025/26 werden am 19. Dezember 2025 veröffentlicht. An diesem Tag findet auch eine Telefonkonferenz für Investoren und Analysten statt.
Erklärungen und Überleitungen zu den verwendeten Finanzkennzahlen finden Sie auf unserer Website: https://www.hornbach-holding.de/investor-relations/berichte-praesentationen/alternative-leistungskennzahlen/
Kontakt:
Antje Kelbert
Leiterin Investor Relations
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA
Tel. +49 (0) 6348 602444
antje.kelbert@hornbach.com
Ende der Insiderinformation
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA |
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Le Quartier Hornbach 19 |
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67433 Neustadt |
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Deutschland |
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608340 |
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