| 07.05.2026 | FRIWO mit erwartet verhaltenem Jahresauftakt – Belebung im zweiten Halbjahr 2026 dank geplanter Produktneueinführungen
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FRIWO AG
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FRIWO mit erwartet verhaltenem Jahresauftakt – Belebung im zweiten Halbjahr 2026 dank geplanter Produktneueinführungen
07.05.2026 / 08:30 CET/CEST
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FRIWO mit erwartet verhaltenem Jahresauftakt – Belebung im zweiten Halbjahr 2026 dank geplanter Produktneueinführungen
- Konzernumsatz im ersten Quartal bei planmäßig moderaten 14,3 Mio. Euro
- Ergebnisentwicklung auf budgetiertem Niveau
- Solide Cash-Position als Basis für weiteres Wachstum trotz temporär negativem Ergebnis im ersten Quartal 2026
- Ausblick 2026 bestätigt: Konzernumsatz von 67 bis 77 Mio. Euro und leicht positives EBIT prognostiziert
Ostbevern, 7. Mai 2026 – FRIWO – ein international agierender Anbieter von Stromversorgungen und Ladetechnik – ist erwartet verhalten ins Geschäftsjahr 2026 gestartet. So lag der Konzernumsatz mit 14,3 Mio. Euro zwar deutlich unter dem Quartalswert des Vorjahres von 19,3 Mio. Euro, hierin waren jedoch mehr als 2,6 Mio. Euro aus Umsätzen aus dem mittlerweile veräußerten Hutschienengeschäft und dem Joint Venture in Indien enthalten. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) war mit -1,1 Mio. Euro (bereinigt -1,0 Mio. Euro, Q1-2025 -0,7 Mio. Euro) negativ, entsprach jedoch der Planung. Im Zuge der prognostizierten Geschäftsbelebung ab der Jahresmitte wird eine spürbare Verbesserung in Aussicht gestellt. Das Konzernergebnis erreichte mit -1,3 Mio. Euro das Vorjahresniveau. Trotz bereits spürbarer Belastungen auf der Kostenseite aus der anhaltenden Irankrise bestätigt der Vorstand die Gesamtjahresprognose für 2026 und die kommunizierten Wachstumziele für die Folgejahre bis 2030.
„Wir sind wie im Rahmen unserer Planung verhalten ins Geschäftsjahr 2026 gestartet. Wie avisiert rechnen wir aufgrund der bereits geplanten Produktneueinführungen mit einer Belebung unseres Geschäfts im zweiten Halbjahr. Daher bestätigen wir unsere Gesamtjahresprognose, beobachten aber genau mögliche Auswirkungen der Irankrise auf unser Geschäft“, kommentiert Dominik Woeffen, Vorstand der FRIWO AG. Seine Vorstandskollegin Ina Klassen ergänzt: „FRIWO geht mit einer Eigenkapitalquote von
34,8 % und einer sehr niedrigen Nettoverschuldung kerngesund ins neue Geschäftsjahr 2026. Damit sind wir gut positioniert, um unsere Innovationspipeline weiter zu füllen, die Internationalisierung voranzutreiben und sind gewappnet für mögliche aus den aktuellen geopolitischen Unsicherheiten entstehende Risiken.“
Eigenkapitalquote bei soliden 34,8 % - Nettoverschuldung weiter reduziert
FRIWO konnte die Nettoverschuldung zum 31. März 2026 gegenüber dem Jahresende 2025 weiter von 1,9 Mio. Euro auf 1,6 Mio. Euro reduzieren. Die Bilanzsumme der FRIWO AG lag zum Berichtsquartalsende bei 40,5 Mio. Euro (Ende 2025: 42,4 Mio. Euro) und die Eigenkapitalquote zeigte sich mit 34,8 % (Ende 2025: 35,6 %) kaum verändert auf einem guten Niveau. Damit weist FRIWO eine gesunde finanzielle und bilanzielle Basis für das geplante zukünftige Wachstum aus.
Die Mitarbeiterzahl ist zum Stichtag Ende März 2026 weiter auf 828 (Jahresende 2025: 866) gesunken; davon sind rund 90 % in den vietnamesischen Standorten aktiv.
Ausblick 2026 bestätigt: Belebung im zweiten Halbjahr erwartet
Der FRIWO Vorstand bestätigt die am 23. April 2026 kommunizierte Prognose für das Gesamtjahr 2026. Unter der Prämisse begrenzter Auswirkungen der Irankrise auf die Weltkonjunktur und die Kostenentwicklung geht der Vorstand für das laufende Geschäftsjahr 2026 von einem Konzernumsatz in der Spanne von 67 bis 77 Mio. Euro aus. Grundlage hierfür ist eine innovationsgetriebene Belebung im zweiten Halbjahr. Zudem ist im Jahresvergleich zu berücksichtigen, dass im Vorjahr noch Umsätze aus aufgegebenen Geschäftsaktivitäten jeweils bis zum Vollzug der Transaktionen enthalten waren (14,4 Mio. Euro). Auf vergleichbarer Basis geht FRIWO daher von einem Umsatzwachstum aus. Dieses resultiert im Wesentlichen aus neuen Kundenprojekten und aus der Einführung neuer Standardprodukte. Für das um Sondereffekte bereinigte Konzern-EBIT (EBIT adjusted) wird ein leicht positiver Wert erwartet. Auf die bereits spürbaren Auswirkungen der geopolitischen Turbulenzen auf die Material-, Logistik- und Energiekosten hat das Unternehmen begonnen, mit Preisanpassungen und verstärkter Kosteneffizienz gegenzusteuern.
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2322506 07.05.2026 CET/CEST
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| 23.04.2026 | FRIWO AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.06.2026 in Ostbevern mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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FRIWO AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
FRIWO AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.06.2026 in Ostbevern mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
23.04.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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FRIWO AG
Ostbevern
Wertpapier-Kenn-Nr.: 620110
ISIN: DE0006201106
Eindeutige Kennung des Ereignisses: 2118e375b12df111b555a908fab7f008
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 2026
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein, an der ordentlichen Hauptversammlung der FRIWO AG
am Mittwoch, den 10. Juni 2026, um 10:00 Uhr (MESZ)
im Gasthof Mersbäumer, Loburg 47, 48346 Ostbevern,
teilzunehmen.
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der FRIWO AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2025, des zusammengefassten Lageberichts für die FRIWO AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2025, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 sowie eines erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat; der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
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| 2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
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| 4. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor,
die Baker Tilly GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf,
| a) |
zum Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026, |
| b) |
zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für den Konzern für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2026, wenn und soweit diese einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden, sowie |
| c) |
zum Prüfer für die prüferische Durchsicht etwaiger unterjähriger verkürzter Abschlüsse und Zwischenlageberichte für den Konzern für Quartale, die vor dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2027 enden, wenn und soweit diese einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden, |
zu wählen.
Der Empfehlung des Prüfungsausschusses ist ein nach der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 - EU-Abschlussprüferverordnung) durchgeführtes Auswahlverfahren vorangegangen.
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| 5. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts der FRIWO AG für das Geschäftsjahr 2025
Gemäß § 120a Abs. 4 AktG beschließt die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr.
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 und der Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer Baker Tilly GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf sind im Internet unter https://www.friwo.com/de/about/investor-relations/ zugänglich und werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein. Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht der FRIWO AG für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen.
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| 6. |
Beschlussfassung über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder gemäß §§ 120a Abs. 1 Satz 1, 87a Abs. 1 Satz 1 AktG
Gemäß § 120a Abs. 1 AktG in seiner aktuellen Fassung muss die Hauptversammlung einer börsennotierten Aktiengesellschaft zwingend über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder Beschluss fassen. Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder beschreibt die Regeln und Gesichtspunkte, nach denen die jeweilige Gegenleistung, für die von den Mitgliedern des Vorstands der FRIWO AG zu erbringenden Tätigkeiten zu bestimmen ist. Die Hauptversammlung muss bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens aber alle vier Jahre, hierüber beschließen. Der Aufsichtsrat hält das im Jahr 2022 beschlossene Vergütungssystem für adäquat und legt es deshalb - mit einer Änderung bei der Berechnung der langfristigen variablen Vergütung - in seiner damaligen Fassung der Hauptversammlung zur Billigung vor. Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder wird nachfolgend dargestellt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, dieses Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder zu billigen.
Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der FRIWO AG (Unterlage zu Tagesordnungspunkt 6)
Grundlagen, Zielsetzung und Zusammensetzung der Vorstandsvergütung
Das vom Aufsichtsrat beschlossene Vorstandsvergütungssystem der FRIWO AG soll dazu dienen, die Mitglieder des Vorstands entsprechend ihrem Aufgaben- und Verantwortungsbereich angemessen zu vergüten und die Leistung eines jeden Vorstandsmitglieds sowie den Anteil am Unternehmenserfolg zu berücksichtigen. Es sollen daher Anreize für eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes und eine erfolgsorientierte Unternehmensführung gesetzt sowie die Umsetzung der Unternehmensziele als innovativer Hersteller und Anbieter von Stromversorgungs- und Ladelösungen unterstützt werden. Das Vergütungssystem für den Vorstand leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Förderung der Geschäftsstrategie der FRIWO AG.
Die Vergütung des Vorstands orientiert sich an der Größe des Unternehmens, dem Marktumfeld und den Aufgaben der einzelnen Vorstandsmitglieder und der Leistung des Gesamtvorstands sowie dem regionalen und branchenspezifischen wirtschaftlichen Umfeld. Um diese Faktoren angemessen zu berücksichtigen, unterliegt die Vergütungspolitik einer fortlaufenden Überprüfung durch den Aufsichtsrat.
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
| - |
einer Festvergütung als Grundgehalt, d.h. einer festen, auf das Gesamtjahr bezogenen Vergütung, die in zwölf gleichen Raten ausgezahlt wird, einer erfolgsabhängigen Vergütung, welche sich aufteilt in
| • |
eine erfolgsabhängige Vergütung mit kurzfristigen Zielen (Short-Term-Incentive), d.h. variable Vergütungskomponenten, die jährlich neu verhandelt werden, und |
| • |
eine erfolgsabhängige Vergütung mit dem Ziel der langfristigen Unternehmenswertsteigerung (Long-Term-Incentive). |
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| - |
Zudem kann der Aufsichtsrat als Gesamtgremium nach freiem Ermessen Sondervergütungen für außerordentliche Leistungen gewähren. |
| - |
Sachbezügen und Nebenleistungen, insbesondere einem Dienstwagen und Versicherungsprämien für einen angemessenen Versicherungsschutz; diese Nebenleistungen werden den einzelnen Vorstandsmitgliedern unabhängig von Performance-Zielen gewährt und ergänzen die anderen Vergütungsbestandteile. |
Prozentual setzen sich die einzelnen Komponenten bei voller Zielerreichung - ausgehend von den aktuell gewährten Nebenleistungen - etwa wie folgt zusammen:
Relative Anteile der Vergütungskomponenten an der jährlichen
Vergütung bei voller Zielerreichung
| | Festvergütung |
ca. 25 % |
| Kurzfristige erfolgsabhängige Vergütung |
ca. 14 % |
| Langfristige erfolgsabhängige Vergütung |
ca. 60 % |
| Sondervergütung |
ca. 0 % |
| Nebenleistungen |
ca. 1 % |
|
Gesamtvergütung
|
100%
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Bei der vorstehenden Zusammensetzung der Vergütung wurden insbesondere folgende wesentliche Faktoren berücksichtigt:
| - |
Der Festvergütung wird mit Blick auf die Tätigkeiten und Verantwortungsbereiche der Vorstandsmitglieder eine wesentliche Bedeutung beigemessen. Sie macht daher auch bei voller Zielerreichung 25 Prozent der Gesamtvergütung aus. Sie orientiert sich in zentraler Hinsicht an der Größe und Marktsituation des Unternehmens und den Aufgaben des Vorstands. |
| - |
Die variable Vergütung wird bei den Short-Term-Incentives auf eines oder mehrere Ziele ausgerichtet (z.B. die Erreichung finanzieller Eckdaten). So wird einzelnen Faktoren für den Unternehmenserfolg Rechnung getragen. Mit den jährlichen Vereinbarungen können kurzfristige Anreize für Projekte gesetzt werden. Zudem kann durch die jährliche Neufestsetzung auch auf unternehmensinterne und externe Faktoren zeitnah reagiert werden. Allerdings soll auch bei voller Zielerreichung die kurzfristige variable Vergütung einen geringeren Anteil als Festvergütung oder langfristige variable Vergütung ausmachen. |
| - |
Der Long-Term-Incentive als langfristige variable Vergütungskomponente ist so ausgestaltet, dass die Vorstandsmitglieder fortlaufend an der langfristigen Steigerung des Unternehmenswertes partizipieren sollen. Diese Vergütungskomponente soll dazu beitragen, dass sich der Vorstand für einen nachhaltigen Erfolg des Unternehmens einsetzt. |
| - |
Sondervergütungen werden nur in begründeten Ausnahmefällen gewährt und insoweit bei der Zusammensetzung der jährlichen Vergütung nicht berücksichtigt. Es handelt sich um Tantiemen, bzw. Zahlungen, die im Ermessen des Aufsichtsrats stehen und insbesondere für außerordentliche Leistungen gewährt werden, die nicht in der sonstigen Vergütungszusammensetzung berücksichtigt sind. |
| - |
Die Nebenleistungen haben lediglich eine nachgeordnete Bedeutung. Der Umfang der Nebenleistungen ist mit Blick auf die Gesamtvergütung begrenzt. Sie werden unabhängig von konkreten Leistungsdaten gewährt und ergänzen insoweit lediglich die weiteren Vergütungskomponenten in branchenüblicher Weise. |
Bei der Festsetzung der Vorstandsvergütung holt der Aufsichtsrat auch Informationen zur Belegschaft und der Vergütung der einzelnen Hierarchieebenen ein, ohne bislang allerdings eine unmittelbare Verknüpfung zwischen der Vergütung der Mitarbeiter und dem Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder herzustellen.
Methoden zur Feststellung der Zielerreichung
Bei den Methoden zur Feststellung der Zielerreichung sind grundsätzlich die kurzfristigen und langfristigen Vergütungselemente voneinander zu unterscheiden:
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Bei der kurzfristigen erfolgsabhängigen Vergütung werden jährlich auf Basis eines entsprechenden Aufsichtsratsbeschlusses konkrete Ziele mit den Vorstandsmitgliedern vereinbart. Um außergewöhnlichen und unvorhergesehenen Geschäftsentwicklungen Rechnung zu tragen, erfolgt hierbei jeweils eine Deckelung auf 150 Prozent. |
| - |
Für die langfristige erfolgsabhängige Vergütung wurde bereits 2017 - mit externer Unterstützung - im Aufsichtsrat der FRIWO AG eine Berechnungsmethode erarbeitet, nach welcher zur Beurteilung einer Steigerung des Unternehmenswerts die Nettoverschuldung, das EBITDA und die Dividendenausschüttung berücksichtigt werden. Im Ermessen des Aufsichtsrats können für den üblichen betrieblichen Ablauf des Unternehmens unübliche einmalige ergebniswirksame Ereignisse vom EBITDA abgezogen werden. Nach Ablauf jedes Geschäftsjahres wird der auszuzahlende Bruttobetrag als Prozentsatz der Unternehmenswertsteigerung ermittelt, wobei 50 Prozent ausgezahlt und 50 Prozent in eine virtuelle Bonusbank eingestellt werden. Nur wenn im Folgejahr eine weitere Unternehmenswertsteigerung stattgefunden hat, wird auch dieser Betrag ausgezahlt. Sollte der Unternehmenswert auf Basis der Berechnungsmethode hingegen rückläufig sein, so wird dieser Verlust mit der Bonusbank verrechnet. Ist der Saldo der Bonusbank negativ, erfolgt keine Auszahlung aus der Bonusbank. Der Aufsichtsrat ist berechtigt, einen negativen Saldo in der Bonusbank eines Vorstandsmitgliedes nach pflichtgemäßem Ermessen auf Null zu stellen. Die Entscheidung hierüber ergeht durch Beschluss des Aufsichtsrats. |
Maximalvergütung
Der Aufsichtsrat sieht bewusst für die den Vorstandsmitgliedern gewährte Vergütung eine Höchstgrenze bzw. Maximalvergütung vor, wobei dabei auch etwaige Sondervergütungen eingeschlossen sind. Diese Höchstgrenze ist bei der FRIWO AG auf einen Betrag von 10 Mio. EUR für das einzelne Vorstandsmitglied pro Jahr festgelegt. Die jeweilige Höchstgrenze betrifft die innerhalb eines Jahres höchstens gewährte Maximalvergütung (inkl. Rückstellungen), also nicht die in einem Jahr tatsächlich zufließende Vergütung. Die Auszahlung der für ein Jahr gewährten Vergütung kann - insbesondere aufgrund der Long-Term-Incentives - dann in unterschiedlichen Perioden erfolgen.
Aufschubzeiten und Rückforderungsmöglichkeiten
Das Vergütungssystem sieht vor, dass die Festvergütung in zwölf gleichen monatlichen Anteilen ausgezahlt wird. Der Short-Term-Incentive wird entsprechend dem Zielerreichungsgrad nach Ablauf des Geschäftsjahres und Feststellung der Zielerreichung gewährt. Der Long-Term-Incentive wird bei entsprechender Unternehmenswertsteigerung nach Ablauf des ersten Geschäftsjahres nur hälftig ausgezahlt. Die zweite Hälfte wird, wie vorstehend beschrieben, einer Bonusbank zugeführt. Kommt es zu einer weiteren Unternehmenswertsteigerung im Folgejahr, so kommt es zur Auszahlung des zurückgestellten Betrags. Kommt es hingegen nicht zu einer Wertsteigerung, werden Verluste mit den Beträgen der Bonusbank verrechnet.
Darüber hinaus besteht ein Anpassungsrecht des Aufsichtsrats im Sinne des § 87 Abs. 2 AktG.
Aktienbasierte Vergütung
Eine Vergütung der Vorstandsmitglieder in Aktien oder Aktienoptionen erfolgt nicht. Von einer Gewährung von Aktienoptionen sieht der Aufsichtsrat aktuell ab.
Vergütungsbezogene Rechtsgeschäfte und deren Beendigung
Die Umsetzung des Vorstandsvergütungssystems erfolgt durch entsprechende Vereinbarungen mit den einzelnen Vorstandsmitgliedern in deren Dienstverträgen, zuzüglich der Zielvereinbarungen und der Feststellung der Erreichung der jeweiligen Ziele durch den Aufsichtsrat. Die grundsätzliche Laufzeit der entsprechenden Vergütungsregelungen in den Dienstverträgen entspricht dabei der Laufzeit der Verträge bzw. dem Bestellungszeitraum.
Der Vertrag mit Herrn Dominik Wöffen hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2027.
Der Vertrag mit Frau Ina Klassen hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2027.
Bei Bedarf, z.B. aufgrund gesetzlicher Änderungen, können die Vereinbarungen zur Vergütung im beiderseitigen Einvernehmen angepasst werden.
Darüber hinaus gelten die bereits vorstehend genannten Sonderregelungen bei einem Anpassungsbedarf aufgrund außerordentlicher Umstände bzw. in einem Fall des § 87 Abs. 2 AktG. Hinzu kommt die Möglichkeit der Kündigung der Dienstverträge aus wichtigem Grund.
Für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Dienstverhältnisse enthalten die Vorstandsdienstverträge individuelle Regelungen zu Abfindungszahlungen.
Ein negativer Saldo der Bonusbank ist beim Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds nicht vom Vorstandsmitglied auszugleichen.
Verfahren zur Festlegung des Vergütungssystems und der individuellen Vergütung sowie Überprüfung des Vergütungssystems
Das Vorstandsvergütungssystem wird durch den Aufsichtsrat bestimmt. Ebenso werden die Ausgestaltung und die Höhe der individuellen Vorstandsvergütung durch den Aufsichtsrat durch das Vergütungssystem und die individuellen Verträge mit den Vorstandsmitgliedern sowie durch Zielvereinbarungen festgelegt.
Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig das Vergütungssystem und die individuellen vertraglichen Vereinbarungen. Soweit er aus seiner Sicht einen entsprechenden Bedarf erkennt, greift er hierbei auf Unterstützung durch Vergütungsberater oder Rechtsberater zurück. Soweit, z.B. in Bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens oder zum Vergleich mit den Arbeitnehmern, Daten benötigt werden, lässt sich der Aufsichtsrat entsprechende Informationen vom Vorstand aufbereiten und vorlegen.
Soweit Interessenkonflikte auftreten, sind diese nach den grundsätzlichen Vorgaben für Vorstand und Aufsichtsrat offenzulegen. Aktuell sind solche im Hinblick auf die Festlegung des Vergütungssystems und der individuellen Vorstandsdienstverträge und die Zielvereinbarungen nicht erkennbar. Zur allgemeinen Überwachungsaufgabe des Aufsichtsrats gehört es, etwaige Risiken zu überprüfen und bei Auftreten von Konflikten zu reagieren.
Im Falle wesentlicher Änderungen, mindestens jedoch alle vier Jahre, wird das Vergütungssystem der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt. Billigt die Hauptversammlung das jeweils zur Abstimmung gestellte Vergütungssystem nicht, wird spätestens in der darauffolgenden ordentlichen Hauptversammlung ein überprüftes Vergütungssystem zum Beschluss vorgelegt.
Vorübergehende Abweichungen vom Vergütungssystem
In besonders begründeten Ausnahmefällen kann der Aufsichtsrat temporär von dem Vergütungssystem abweichen, wenn dies im Interesse des langfristigen Wohlergehens der FRIWO AG notwendig ist. Hierzu können außergewöhnliche und signifikante Änderungen der Wirtschaftssituation zählen, aufgrund derer die ursprünglich festgelegten Kriterien nicht erreicht werden können, und somit eine adäquate Anreizwirkung des Vorstandsvergütungssystems nicht mehr sichergestellt ist. Allgemein ungünstige Marktentwicklungen stellen ausdrücklich keine außergewöhnlichen Fälle in diesem Sinne dar. Ebenso kann eine signifikante Veränderung der Unternehmensstrategie eine Anpassung des Vergütungssystems erfordern.
Die Bestandteile des Vergütungssystems, von denen abgewichen werden kann, sind das Verfahren sowie die Regelungen zur Vergütungsstruktur, zur Vergütungshöhe und zu den einzelnen Vergütungsbestandteilen. Sollte die Anpassung der bestehenden Vergütungsbestandteile nicht ausreichen, um die Anreizwirkung der Vorstandsvergütung wiederherzustellen, kann der Aufsichtsrat bei außergewöhnlichen Entwicklungen vorübergehend zusätzliche Vergütungsbestandteile gewähren und/oder vorübergehend die Aufwendungen für außergewöhnliche Nebenleistungen erstatten.
Die Vergütung muss in jedem Fall weiterhin auf eine nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet sein und darf deren finanzielle Leistungsfähigkeit nicht überfordern. Über eine vorübergehende Abweichung muss der Aufsichtsrat Beschluss fassen, welcher die außergewöhnlichen Umstände und die Notwendigkeit der Abweichung feststellt.
|
| 7. |
Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung (Festvergütung) und entsprechende Änderung von § 18 der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrats)
§ 113 Abs. 1 Satz 2 AktG sieht vor, dass eine Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder in der Satzung festgesetzt oder von der Hauptversammlung bewilligt werden kann. Nach § 113 Abs. 3 AktG ist bei börsennotierten Gesellschaften mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fassen. Über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder, welche in § 18 der Satzung geregelt ist, hat zuletzt die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft 2025 Beschluss gefasst. Vorstand und Aufsichtsrat sind jedoch übereingekommen, dass die Aufsichtsratsvergütung angepasst werden sollte, um eine marktgerechte und dem Verantwortungsniveau entsprechende Vergütung sicherzustellen. Die letzte Erhöhung der Aufsichtsratsvergütung erfolgte im Jahr 2006.
Die derzeitige Fassung der Satzung der FRIWO AG ist im Internet unter https://www.friwo.com/de/about/investor-relations/ zugänglich. Im Vergleich zum bisherigen System und der bisherigen Regelung in § 18 der Satzung soll ausschließlich die Festvergütung der Aufsichtsratsmitglieder von derzeit EUR 10.000 auf EUR 15.000 erhöht werden. Im Übrigen soll das Vergütungssystem nicht geändert werden.
Zur Umsetzung der angepassten Festvergütung soll § 18 Abs. 1 Satz 3 der Satzung und die Beschreibung des Vergütungssystems geändert werden. Die geänderte Beschreibung des Vergütungssystems des Aufsichtsrats ist unter https://www.friwo.com/de/about/investor/relations/ (Unterlage zu Tagesordnungspunkt 7) zugänglich und wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein. Die neue Satzungsregelung zur Vergütung soll für die Zeit ab dem 1. Januar 2026 gelten, so dass die für das laufende Geschäftsjahr zu gewährende feste Vergütung einheitlich nach Maßgabe der neuen Satzungsregelungen zu ermitteln und auszuzahlen ist.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die folgenden Beschlüsse zu fassen:
| 1. |
§ 18 Abs. 1 Satz 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
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„Der feste Betrag beträgt 15.000,00 EUR.“ |
Im Übrigen bleibt § 18 Abs. 1 unberührt.
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| 2. |
Die Regelungen des vorstehenden § 18 Abs. 1 der Satzung gelten für die den Aufsichtsratsmitgliedern zu gewährende feste Vergütung für die Zeit ab dem 1. Januar 2026. |
| 3. |
Die entsprechend der unter Ziffer 1 beschlossenen Satzungsänderung geänderte Beschreibung des Vergütungssystems des Aufsichtsrats wird beschlossen. |
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| 8. |
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts bei der Veräußerung
Zum Erwerb eigener Aktien bedarf die Gesellschaft, soweit der Erwerb nicht ausdrücklich gesetzlich zugelassen ist, einer besonderen Ermächtigung durch die Hauptversammlung. Nach dem bevorstehenden Auslaufen der durch die Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2021 erteilten Ermächtigung am 5. Mai 2026 soll bei der Gesellschaft auch künftig eine Ermächtigung nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zur Verfügung stehen. Daher soll der Hauptversammlung vorgeschlagen werden, der Gesellschaft eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien zu erteilen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
| a) |
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Der Vorstand wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 9. Juni 2031 eigene Aktien bis zu insgesamt zehn Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser Wert niedriger ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als zehn Prozent des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden.
Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft oder durch abhängige oder in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder durch auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte ausgeübt werden.
Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstands (1) über die Börse oder (2) aufgrund eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. aufgrund einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erfolgen.
| (1) |
Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Kaufpreis je Aktie gleicher Gattung und Ausstattung (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im XETRA-Handel oder einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystems an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als zehn Prozent über- oder unterschreiten. |
| (2) |
Erfolgt der Erwerb aufgrund eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder aufgrund einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten, dürfen
| - |
im Falle eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots der gebotene Kaufpreis je Aktie gleicher Gattung und Ausstattung (ohne Erwerbsnebenkosten) bzw. |
| - |
im Falle einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten die Grenzwerte der von der Gesellschaft festgelegten Kaufpreisspanne (ohne Erwerbsnebenkosten) |
den Mittelwert der Schlusskurse der Aktien gleicher Gattung und Ausstattung der Gesellschaft im XETRA-Handel oder einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystems an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsenhandelstage vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung des öffentlichen Kaufangebots bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten um nicht mehr als zehn Prozent über- oder unterschreiten.
Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so kann das Kaufangebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten angepasst werden. In diesem Fall wird auf den Mittelwert der Schlusskurse der Aktien gleicher Gattung und Ausstattung der Gesellschaft im XETRA-Handel oder einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsenhandelstage vor der öffentlichen Ankündigung der Anpassung abgestellt.
Sofern ein an alle Aktionäre gerichtetes öffentliches Kaufangebot überzeichnet ist, kann es nur nach Quoten angenommen werden. Sofern im Fall einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten von mehreren gleichwertigen Angeboten nicht alle angenommen werden können, kann die Annahme der Angebote nur nach Quoten erfolgen.
Eine bevorrechtigte Behandlung geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück Aktien je Aktionär kann vorgesehen werden.
Das an alle Aktionäre gerichtete öffentliche Kaufangebot bzw. die an alle Aktionäre gerichtete öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten kann weitere Bedingungen vorsehen.
|
|
| b) |
Verwendung der eigenen Aktien
Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken, insbesondere auch zu den Zwecken zu verwenden:
| (1) |
Die Aktien können eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Sie können auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden. Erfolgt die Einziehung im vereinfachten Verfahren, ist der Vorstand zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt. |
| (2) |
Die Aktien können auch in anderer Weise als über die Börse oder aufgrund eines Angebots an alle Aktionäre veräußert werden, wenn der bar zu zahlende Kaufpreis den Börsenpreis der im Wesentlichen gleich ausgestatteten, bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Die Anzahl der in dieser Weise veräußerten Aktien darf zusammen mit der Anzahl der neuen Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aus genehmigtem Kapital unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden, zehn Prozent des Grundkapitals nicht überschreiten. Maßgeblich ist das Grundkapital zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die vorliegende Ermächtigung oder - falls dies geringer ist - das zum Zeitpunkt der Ausnutzung der vorliegenden Ermächtigung bestehende Grundkapital. |
| (3) |
Die Aktien können gegen Sachleistung veräußert werden, insbesondere auch in Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen sowie Zusammenschlüssen von Unternehmen. |
Die vorstehenden Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, ganz oder teilweise, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden. Die Ermächtigungen unter (2) und (3) können auch durch abhängige oder in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder durch auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte ausgenutzt werden.
Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien wird ausgeschlossen, soweit sie gemäß den vorstehenden Ermächtigungen unter (2) und (3) verwendet werden.
Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass Maßnahmen des Vorstands aufgrund dieses Hauptversammlungsbeschlusses nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen.
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Zu diesem Tagesordnungspunkt, insbesondere zu den Gründen für die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Veräußerung eigener Aktien hat der Vorstand gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG einen schriftlichen Bericht erstellt (Unterlage zu Tagesordnungspunkt 8), welcher im Internet unter https://www.friwo.com/de/about/investor-relations/ zugänglich ist und dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein wird.
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| II. |
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend angegebenen Adresse anmelden und einen Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG (i.d.R. eine von ihrem depotführenden Institut erstellte Bescheinigung über den Anteilsbesitz) übermitteln. Der Nachweis des Anteilsbesitzes kann auch durch eine sonstige von dem Letztintermediär in Textform (§ 126b BGB) erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erbracht werden. Die Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises müssen der Gesellschaft schriftlich oder per E-Mail unter nachstehend genannter Adresse
FRIWO AG c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
zugegangen sein.
Der Nachweis der Aktionärseigenschaft muss sich gemäß § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG auf den Geschäftsschluss des zweiundzwanzigsten (22.) Tages vor der Hauptversammlung - sog. „Nachweisstichtag“ oder „Record Date“ - beziehen, d.h. auf
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Dienstag, den 19. Mai 2026, Geschäftsschluss (24:00 Uhr (MESZ)),
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und muss der Gesellschaft bis spätestens
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Mittwoch, den 3. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ),
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unter einer der oben genannten Adressen zugehen.
Die Anmeldung hat ebenfalls bis Mittwoch, den 3. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter oben genannten Adressen zu erfolgen.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt, auf denen zudem die erforderlichen Zugangsdaten für das passwortgeschützte InvestorPortal der Gesellschaft abgedruckt sind. Über dieses InvestorPortal können die Aktionäre und deren Bevollmächtigte die im Folgenden beschriebenen Rechte ausüben bzw. Handlungen vornehmen. Die Nutzung des InvestorPortals durch einen Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die mit der Eintrittskarte versandten Zugangsdaten erhält, sofern die Zugangsdaten nicht direkt an den Bevollmächtigten versandt wurden. Die Nutzung des Zugangscodes durch den Bevollmächtigten gilt zugleich als Nachweis der Bevollmächtigung. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen und empfehlen unseren Aktionären, sich alsbald mit ihrem depotführenden Institut in Verbindung zu setzen.
Information zu Intermediären
Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Berechtigungsnachweis sowie Informationen über Vollmachten und Weisungen an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter und zur Bevollmächtigung Dritter können gemäß § 67c AktG auch über Intermediäre gemäß SRD II in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU 2018/1212) im ISO 20022 Format (z.B. über SWIFT, CMDHDEMMXXX) erfolgen. Für die Nutzung von SWIFT ist eine Autorisierung über die SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich.
Anmeldungen gemäß §67c AktG über einen Intermediär müssen spätestens bis zum letzten Anmeldetag, das heißt bis Mittwoch, den 3. Juni 2026, 24.00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft eingegangen sein. Änderungen von Eintrittskartenbestellungen, Vollmachts- und Weisungserteilungen gemäß §67c AktG über einen Intermediär sind danach noch möglich und müssen bis Dienstag, den 09. Juni 2026, 18.00 (MESZ), bei der Gesellschaft eingegangen sein.
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| III. |
Bedeutung des Nachweisstichtags
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär, soweit es die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts betrifft, nur derjenige, der den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierauf keine Auswirkung. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind demnach auch dann zur Teilnahme und Stimmrechtsausübung berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erwerben, sind hieraus zur Teilnahme oder Stimmrechtsausübung nicht berechtigt, soweit sie sich nicht durch den bisherigen Aktionär hierzu bevollmächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
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| IV. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 22.241.689,60 Euro und ist eingeteilt in 8.554.496 Stückaktien ohne Nennbetrag, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt damit 8.554.496 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
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| V. |
Stimmrechtsvertretung und Bevollmächtigung
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre können sich hinsichtlich der Teilnahme an der Hauptversammlung, der Ausübung ihres Stimmrechts in der Hauptversammlung und sonstiger hauptversammlungsbezogener Rechte durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen. Auch in diesem Fall ist eine ordnungsgemäße Anmeldung des Aktionärs erforderlich.
Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf, ihre Änderung und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich mindestens der Textform (§ 126b BGB). Die Bevollmächtigung kann in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf, ihre Änderung und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann per Brief bis Dienstag, den 9. Juni 2026, (Tag des Posteingangs) an nachstehend genannte postalisch Adresse, oder per E-Mail bis Dienstag, den 9. Juni 2026, 18:00 Uhr (MESZ), an nachstehend genannte E-Mail-Adresse an die Gesellschaft übermittelt werden:
FRIWO AG c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann - aber nicht muss -, befindet sich auf der Eintrittskarte, die den Aktionären nach Anmeldung übersandt werden.
Daneben steht für die Erteilung der Vollmacht, für deren Änderung und den Widerruf das passwortgeschützte InvestorPortal auf folgender Internetseite
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https://www.friwo.com/de/about/investor-relations/
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bis Dienstag, den 9. Juni 2026, 18:00 Uhr (MESZ), zur Verfügung. Das Passwort erhalten die Aktionäre oder deren Bevollmächtigte zusammen mit der Eintrittskarte nach rechtzeitiger Anmeldung.
Für den Fall der Bevollmächtigung von Intermediären im Sinne von § 135 AktG (u.a. Kreditinstitute) wird weder vom Gesetz Textform verlangt, noch enthält die Satzung für diesen Fall besondere Regelungen. Die für die Bevollmächtigung erforderliche Form ist daher bei dem jeweils zu bevollmächtigenden Intermediär zu erfragen. Nach dem Gesetz muss die Vollmacht in diesen Fällen einem bestimmten Intermediär erteilt und von diesem nachprüfbar festgehalten werden. Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Ein Verstoß gegen diese und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung eines Intermediärs beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht. Vorstehendes gilt sinngemäß für die Bevollmächtigung von Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern oder Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten (§ 135 Abs. 8 AktG).
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter Bevollmächtigung eines Dritten an der Hauptversammlung selbst teilnehmen und seine Aktionärsrechte ausüben, so gilt die persönliche Teilnahme als Widerruf der dem Dritten erteilten Vollmacht.
Stimmrechtsvertretung durch den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Die Gesellschaft bietet des Weiteren die Möglichkeit an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Der weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der von den Aktionären erteilten Weisungen aus. Soll der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen die Aktionäre zwingend Weisung erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Wir bitten zu beachten, dass diese Stimmrechtsvertreter nur das Stimmrecht zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben können, zu denen Sie Weisungen erteilen. Aufträge zu Wortmeldungen oder Fragen, zum Stellen von Anträgen oder zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse nehmen die Stimmrechtsvertreter nicht entgegen. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene Weisung entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Die Erteilung der Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihre Änderung und ihr Widerruf bedürfen zumindest der Textform (§ 126b BGB) und können per Brief, per E-Mail, elektronisch über das InvestorPortal oder gemäß § 67c AktG über Intermediäre erteilt werden.
Diejenigen Aktionäre und deren Bevollmächtigte, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht und Weisungen erteilen wollen, müssen ebenfalls rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet sein.
Die Erteilung der Vollmacht und der Weisungen, deren Änderung und Widerruf per Brief muss bis Dienstag, den 9. Juni 2026, (Tag des Posteingangs) unter der nachstehend genannten postalischen Adresse, und die Erteilung der Vollmacht und der Weisungen, deren Änderung und Widerruf per E-Mail muss bis Dienstag, den 9. Juni 2026, 18:00 Uhr (MESZ), unter der nachstehend genannten E-Mail-Adresse bei der Gesellschaft zugegangen sein:
FRIWO AG c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Daneben steht für die Erteilung der Vollmacht und der Weisungen, für deren Änderung und den Widerruf das passwortgeschützte InvestorPortal auf folgender Internetseite
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https://www.friwo.com/de/about/investor-relations/
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bis Dienstag, den 9. Juni 2026, 18:00 Uhr (MESZ), zur Verfügung. Das Passwort erhalten die Aktionäre oder deren Bevollmächtigte zusammen mit der Eintrittskarte nach rechtzeitiger Anmeldung.
Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters an der Hauptversammlung selbst oder durch einen anderen Bevollmächtigten teilnehmen und seine Aktionärsrechte ausüben, so gilt die persönliche Teilnahme bzw. Teilnahme durch einen Bevollmächtigten als Widerruf der dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilten Vollmacht. In diesem Fall wird der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben.
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| VI. |
Weitere Informationen zur Abstimmung (gem. Tabelle 3 der EU-DVO)
Unter Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschlussvorschlag unterbreitet und ist somit auch keine Abstimmung vorgesehen (zur Erläuterung siehe dort). Die vorgesehenen Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 4 sowie 7 bis 8 haben verbindlichen Charakter, diejenige zu Tagesordnungspunkt 5 und 6 haben empfehlenden Charakter. Die Aktionäre können bei sämtlichen Abstimmungen jeweils mit „Ja“ (Befürwortung) oder „Nein“ (Ablehnung) abstimmen oder sich der Stimme enthalten (Stimmenthaltung).
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| VII. |
Rechte der Aktionäre
Den Aktionären stehen im Vorfeld sowie während der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu:
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| 1. |
Ergänzungsanträge nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro des Grundkapitals der Gesellschaft erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung ist an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis Sonntag, den 10. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), in schriftlicher Form unter der Adresse
FRIWO AG Vorstand Von-Liebig-Straße 11 48346 Ostbevern
zugegangen sein.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse
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https://www.friwo.com/de/about/investor-relations/
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veröffentlicht und bekannt gemacht.
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| 2. |
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge sind - wobei Gegenanträge zu begründen sind, Wahlvorschläge hingegen nicht - ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten:
FRIWO AG Frau Sabrina Kiese Von-Liebig-Straße 11 48346 Ostbevern E-Mail: ir@friwo.com
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG zugänglich gemacht.
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft bereits im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen.
Anträge und Wahlvorschläge müssen bis spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis Dienstag, den 26. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter den zuvor genannten Kontaktdaten bei der Gesellschaft eingehen. Sie werden im Internet unter der Internetseite
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https://www.friwo.com/de/about/investor-relations/
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unter den weiteren Voraussetzungen des § 126 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung des Antrags unverzüglich zugänglich gemacht.
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung bzw. eines Wahlvorschlags kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa, weil der Wahlvorschlag oder Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Ein Wahlvorschlag muss nach § 127 Satz 3 AktG zum Beispiel auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn der Vorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person (bzw., im Fall einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, deren Firma und Sitz) enthält.
Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Bitte beachten Sie, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge auch im Falle einer bereits erfolgten vorherigen Übermittlung an die Gesellschaft in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort (nochmals) mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden.
Das Recht des Versammlungsleiters, zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt hiervon, soweit das Gesetz nichts anders bestimmt, unberührt.
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| 3. |
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der FRIWO AG zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
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| 4. |
Weitergehende Erläuterungen und Informationen nach § 124a AktG
Die Internetseite der FRIWO AG, über die die Informationen nach § 124a AktG sowie weitergehende Erläuterungen zu den genannten Aktionärsrechten nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG zugänglich sind, lautet wie folgt:
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https://www.friwo.com/de/about/investor-relations/
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| VIII. |
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
Die Unterlagen zum Tagesordnungspunkt 1 gemäß § 124a Nr. 2 AktG (Jahresabschluss, Konzernabschluss, zusammengefasster Lagebericht der FRIWO AG und des Konzerns, Bericht des Aufsichtsrats sowie erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB), sowie
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der Vergütungsbericht über die Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 (Tagesordnungspunkt 5), |
| • |
das Vergütungssystem für den Vorstand (Tagesordnungspunkt 6), |
| • |
die Beschreibung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder (Tagesordnungspunkt 7), |
| • |
die Satzung der Gesellschaft (Tagesordnungspunkt 7) und |
| • |
der Bericht des Vorstandes zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Veräußerung eigener Aktien hat der Vorstand gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG (Tagesordnungspunkt 8). |
können vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der FRIWO AG unter „Hauptversammlung“, also
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https://www.friwo.com/de/about/investor-relations/
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eingesehen werden. Sie liegen außerdem während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung ebenfalls unter dieser Internetadresse bekannt gegeben.
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| IX. |
Zeitangaben
Sämtliche Zeitangaben in der Einberufung sind in der für Deutschland maßgeblichen mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) angegeben. Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MESZ minus zwei Stunden.
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| X. |
Informationen zum Datenschutz
Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzrechte personenbezogene Daten der Aktionäre (Vornamen, Namen, Anschrift, ggfs. E-Mail-Adresse, Angaben zu den Aktien (Anzahl und Besitzart der Aktien), Bevollmächtigungen/Weisungen und Nummer der Eintrittskarte) sowie die Zugangsdaten für das passwortgeschützte InvestorPortal, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Bevollmächtigt ein Aktionär eine andere Person zur Ausübung seiner versammlungsbezogenen Rechte, verarbeitet die Gesellschaft den Vornamen, Namen, die Anschrift und ggf. die E-Mail-Adresse der bevollmächtigten Person, um die ordnungsgemäße Durchführung der Hauptversammlung sicherzustellen.
Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die Gesellschaft verschiedene Dienstleister. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die Dienstleister verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Alle Mitarbeiter der FRIWO AG und die Mitarbeiter der beauftragten Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene Daten der Aktionäre haben und/oder diese verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis, § 129 AktG). Personenbezogene Daten von Aktionären bzw. Aktionärsvertretern werden ferner bei Anträgen auf Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträgen, Wahlvorschlägen oder eingereichten Widersprüchen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften unter bestimmten Voraussetzungen veröffentlicht oder anderen Aktionären und Aktionärsvertretern zugänglich gemacht oder zur Verfügung gestellt.
Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht. Die Speicherdauer der personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung beträgt regelmäßig bis zu drei Jahren. Personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der Einreichung von Fragen, Nachfragen oder Stellungnahmen erhoben werden, werden regelmäßig für die Dauer eines Jahres gespeichert. Anschließend werden die personenbezogenen Daten in der Regel gelöscht. Darüber hinausgehend werden die personenbezogenen Daten gespeichert, sofern gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten hierzu verpflichten. Diesbezügliche Pflichten ergeben sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Geldwäschegesetz. Im Einzelfall kann die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an einer längeren Speicherung haben, etwa im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung.
Jede Person, deren Daten betroffen sind, hat unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kap. III DSGVO:
| - |
Art. 15 DSGVO: das Recht auf Auskunft über die Datenverarbeitung sowie eine Kopie der verarbeiteten Daten zu erhalten, |
| - |
Art. 16 DSGVO: das Recht, unrichtige Daten berichtigen zu lassen, |
| - |
Art. 17 DSGVO: das Recht, die Daten löschen zu lassen, sofern kein Rechtsgrund zur weiteren Speicherung vorliegt, |
| - |
Art. 18 DSGVO: das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, |
| - |
Art. 20 DSGVO: das Recht auf Datenübertragbarkeit hinsichtlich aller Daten, welche der Aktionär der Gesellschaft bereitgestellt hat. Dies bedeutet, dass die Gesellschafter dem Aktionär diese in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zur Verfügung stellt und |
| - |
Art. 21 DSGVO. das Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO, falls sich dies aus der besonderen Situation des Aktionärs begründen lässt. |
Diese Rechte können gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse
oder über folgende Kontaktdaten geltend gemacht werden:
FRIWO AG Von-Liebig-Straße 11 48346 Ostbevern
Unbeschadet eines anderweitigen Rechtsbehelfs steht jedem Aktionär bzw. Aktionärsvertreter zudem das Recht auf Beschwerde nach Maßgabe von Art. 77 DSGVO bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu.
Für die FRIWO AG zuständige Aufsichtsbehörde:
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Postfach 20 04 44 40102 Düsseldorf
T: +49 211 38424 - 0 F: +49 211 38424 - 999 E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
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Für geladene Gäste der Hauptversammlung gilt Entsprechendes.
Ostbevern, im April 2026
FRIWO AG
Der Vorstand
Hinweis: Ausschließlich zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird in dieser Einladung auf eine geschlechterspezifische Schreibweise verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen und Begriffe sind im Sinne der Gleichbehandlung als geschlechtsneutral zu verstehen.
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23.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Deutsch |
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FRIWO AG |
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Von-Liebig-Straße 11 |
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48346 Ostbevern |
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Deutschland |
| E-Mail: |
hello@friwo.com |
| Internet: |
https://www.friwo.de/ |
| ISIN: |
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EQS News-Service |
2314078 23.04.2026 CET/CEST
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| 23.04.2026 | FRIWO setzt strategische Neuausrichtung in 2026 mit Fokus auf Innovationen und Internationalisierung konsequent fort
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FRIWO AG
/ Schlagwort(e): Jahresbericht
FRIWO setzt strategische Neuausrichtung in 2026 mit Fokus auf Innovationen und Internationalisierung konsequent fort
23.04.2026 / 09:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
FRIWO setzt strategische Neuausrichtung in 2026 mit Fokus auf Innovationen und Internationalisierung konsequent fort
- Konzernumsatz bei 77,4 Mio. Euro und leicht positives ausgewiesenes EBIT
- Nachsteuergewinn von 13,9 Mio. Euro dank transaktionsbedingter Veräußerungserlöse
- Gute Bilanzqualität nach erfolgreicher finanzieller Sanierung: Eigenkapitalquote bei 35,6 %
- Ausblick 2026: Wichtige Weichenstellungen für angestrebtes profitables Mittelfristwachstum – Unsicherheiten hinsichtlich Auswirkungen der Nahost-Krise
Ostbevern, 23. April 2026 – FRIWO – ein international agierender Anbieter von Stromversorgungen und Ladetechnik – hat nach Vorlage testierter Zahlen seine am 25. März 2026 kommunizierten vorläufigen Zahlen bestätigt. So lag der Konzernumsatz bei 77,4 Mio. Euro (2024: 93,0 Mio. Euro). Das Bruttoergebnis wurde dank stark gesunkener Herstellungskosten sowie Effizienzsteigerungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette und aufgrund des verbesserten Produktmixes dennoch von 12,0 Mio. Euro auf 13,7 Mio. Euro verbessert. Beim EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) wurde trotz negativer Einmaleffekte der Turnaround von -3,6 Mio. Euro auf 0,1 Mio. Euro erreicht. Da aus der Veräußerung des E-Drives-Geschäfts inklusive der Minderheitsanteile am Joint-Venture in Indien und des Hutschienengeschäfts ein Nachsteuergewinn von 19,0 Mio. Euro realisiert wurde, lag das Konzernergebnis mit 13,9 Mio. Euro deutlich über Vorjahr (-6,2 Mio. Euro). Das Ergebnis je Aktie legte entsprechend von -0,73 Euro auf 1,63 Euro zu. Der Auftragseingang erreichte zum 31. Dezember 2025 solide 76,1 Mio. Euro und der Auftragsbestand 32,1 Mio. Euro nach einem Auftragseingang von 86,5 Mio. Euro und einem Auftragsbestand von 43,7 Mio. Euro im Jahr 2024.
Für 2026 wird angesichts schwieriger Rahmenbedingungen mit einer verhaltenen bis stabilen Entwicklung gerechnet. Unverändert positiv blickt der Vorstand dagegen für die Folgejahre bis 2030. Hierfür werden in diesem Jahr weitere wichtige strategische Weichenstellungen zur Erreichung des angestrebten profitablen Wachstums vollzogen.
„Dank der finanziellen Konsolidierung im vergangenen Jahr, dem abgeschlossenen Portfolioumbau und unserer hohen Kostenflexibilität ist FRIWO gut gerüstet, um den zu erwartenden Negativeffekten aus der Nahost-Krise erfolgreich begegnen zu können. So rechnen wir 2026 mit einem vergleichbaren Umsatzwachstum und einem erneut positiven operativen Ergebnis“, kommentiert Ina Klassen, Vorstand der FRIWO AG. Ihr Vorstandskollege Dominik Woeffen ergänzt: „Wir haben die FRIWO seit unserem Amtsantritt Anfang 2025 konsequent umgebaut und fokussieren dabei vor allem auf unsere hohe Innovationskraft. Hieraus erwarten wir ab der zweiten Jahreshälfte auch nennenswerte positive Markteinführungen und Kundengewinne. Damit bleiben wir auf unserem kommunizierten Mittelfristkurs und streben bis 2030 weiterhin ein nachhaltig profitables Wachstum an.“
Eigenkapitalquote springt auf 35,6 %
Dank der Transaktionserlöse von insgesamt 28,9 Mio. Euro konnte die Nettoverschuldung von FRIWO deutlich von 26,0 Mio. Euro auf nur noch 1,9 Mio. Euro zurückgeführt werden. Bedingt hierdurch und dank der Portfolioverkäufe sank die Bilanzsumme der FRIWO AG zum 31. Dezember 2025 spürbar von 63,7 Mio. Euro Ende 2024 auf 42,4 Mio. Euro. Dank der genannten positiven Mittelzuflüsse kletterte das Eigenkapital deutlich auf 15,1 Mio. Euro (Ende 2024: 3,3 Mio. Euro) und die korrespondierende Eigenkapitalquote auf 35,6 % (Ende 2024: 5,3 %). Nach der damit einhergehenden finanziellen Sanierung des Konzerns verfügt FRIWO damit über eine gesunde finanzielle und bilanzielle Basis, um den Konzern zu einem nachhaltig profitablen Technologieunternehmen weiterzuentwickeln.
Die Mitarbeiterzahl ist zum Jahresende weiter auf 866 (Ende 2024: 1.206) gesunken; rund 90 % davon sind unverändert in den vietnamesischen Standorten tätig.
Ausblick 2026: Spürbare Verbesserungen in der zweiten Jahreshälfte geplant
Unter der Prämisse begrenzter Auswirkungen der Nahost-Krise auf die Weltkonjunktur und die Kostenentwicklung geht der Vorstand für das laufende Geschäftsjahr 2026 von einem Konzernumsatz in der Spanne von 67 bis 77 Mio. Euro aus. Aufgrund der aktuell anhaltenden Unsicherheiten hinsichtlich der Materialverfügbarkeiten kann es zu spürbaren Anpassungen bei den Ein- und Verkaufspreisen kommen. Zudem ist im Jahresvergleich zu berücksichtigen, dass im Vorjahr noch Umsätze aus aufgegebenen Geschäftsaktivitäten jeweils bis zum Vollzug der Transaktionen enthalten waren (14,4 Mio. Euro). Auf vergleichbarer Basis geht FRIWO daher von einem Umsatzwachstum aus. Dieses resultiert im Wesentlichen aus neuen Kundenprojekten und aus der Einführung neuer Standardprodukte. Für das um Sondereffekte bereinigte Konzern-EBIT (EBIT adjusted) wird, ähnlich wie im Berichtsjahr, ein leicht positiver Wert erwartet. Ausschlaggebend hierfür ist eine weiter optimierte Kostenbasis und die Fähigkeit, ausreichend auf die sich bereits aufgrund des Nahost-Konflikts abzeichnenden Kostensteigerungen im Energie-, Material- und Logistikbereich reagieren zu können. Hierzu zählen insbesondere die in allen Geschäftsfeldern fortgesetzte Reduzierung von Fixkosten und Sachgemeinkosten, die bereits im abgelaufenen Geschäftsjahr wirksam zur Ergebnisverbesserung beigetragen hat.
Für die Folgejahre bis 2030 strebt FRIWO unter dem Vorbehalt einer zeitnahen Stabilisierung der geopolitischen Rahmenbedingungen unverändert ein nachhaltig profitables Wachstum an. Dank positiver Effekte aus der Markteinführung innovativer Produkte, der Erweiterung der Produktpalette sowie der angestrebten Internationalisierung soll der Konzernumsatz um durchschnittlich bis zu zehn Prozent pro Jahr wachsen. Die EBIT-Marge soll auf Basis eines verbesserten Produktmixes und einer anhaltend hohen Kosteneffizienz auf über fünf Prozent steigen.
FRIWO wird Details zu ihrem Jahresabschluss in einem Conference Call heute ab 11 Uhr präsentieren. Hierfür können Sie sich unter folgendem Link registrieren: https://www.appairtime.com/event/bcb45d4a-dd79-4613-9c23-0e58ff0bc5a2
Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie auf den Investor-Relations-Seiten von FRIWO unter: www.friwo.com/de/about/investor-relations/
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2313094 23.04.2026 CET/CEST
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| 22.04.2026 | FRIWO AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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FRIWO AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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2312850 22.04.2026 CET/CEST
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| 25.03.2026 | FRIWO erreicht Jahresziele 2025 und erzielt deutliche Ergebnisverbesserung sowie eine gestärkte Finanzlage
|
FRIWO AG
/ Schlagwort(e): Jahresergebnis
FRIWO erreicht Jahresziele 2025 und erzielt deutliche Ergebnisverbesserung sowie eine gestärkte Finanzlage
25.03.2026 / 08:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
FRIWO erreicht Jahresziele 2025 und erzielt deutliche Ergebnisverbesserung sowie eine gestärkte Finanzlage
- Konzernumsatz 2025 mit 77,4 Mio. Euro innerhalb des Zielkorridors
- Bereinigtes vergleichbares EBIT übertrifft eigene Prognose und erreicht einen klar positiven Wert
- Finanzielle Sanierung nach Portfolioumbau abgeschlossen; Eigenkapitalquote springt auf über 30 % (Vorjahr: 5,3 %)
- Weiterentwicklung zu einem nachhaltig profitabel wachsenden Technologiekonzern
Ostbevern, 25. März 2026 – FRIWO – ein international agierender Produkt- und Systemanbieter von Stromversorgungen und Ladetechnik – hat nach Vorlage vorläufiger, noch untestierter Zahlen seine Jahresziele für das Geschäftsjahr 2025 erreicht. So lag der Konzernumsatz im Berichtsjahr mit 77,4 Mio. Euro innerhalb des geplanten Zielkorridors von 75 bis 85 Mio. Euro und erwartungsgemäß spürbar unterhalb des Vorjahreswerts von 93,0 Mio. Euro. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass 2025 ein umsatzmindernder Effekt aus der Anwendung der Bilanzierungsvorschriften für die Umsatzrealisierung (IFRS 15)
sowie negative Währungseffekte angefallen sind. Positiv entwickelten sich dabei die Geschäftsfelder Industrial Applications und Medical & Healthcare. Das Bruttoergebnis verbesserte sich dank deutlich gesunkener Herstellungskosten, spürbarer Effizienz-steigerungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette sowie eines vorteilhafteren Produktmixes. Das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) entwickelte sich dabei wie avisiert und wechselte von einem negativen Ergebnis in den Vorjahren in den positiven Bereich. Dank der Einmaleffekte aus der Veräußerung der Minderheitsanteile am Joint Venture in Indien sowie aus dem Verkauf des Hutschienengeschäfts wurde im Konzernergebnis ein positiver Wert im unteren zweistelligen Millionen-Euro-Bereich erzielt.
„2025 war für FRIWO ein Jahr des Umbruchs und strategisch und wirtschaftlich ein erfolgreiches Geschäftsjahr. Es wurde geprägt von einem umfangreichen und erfolgreich abgeschlossenen Portfolioumbau, der unsere Strukturen massiv verschlankt und wettbewerbsfähiger gemacht hat. Dies hat bereits 2025 zu einem Turnaround in die Gewinnzone beim EBIT geführt“, kommentiert Dominik Woeffen, Vorstand der FRIWO AG. Seine Vorstandskollegin Ina Klassen ergänzt: „Wir sind stolz darauf, dass wir unser Unternehmen finanziell saniert haben und wieder eine grundsolide Bilanz mit einer Eigenkapitalquote von über 30 % ausweisen. Auf dieser Basis werden wir die FRIWO zu einem nachhaltig profitabel wachsenden Technologiekonzern entwickeln.“
Die Mitarbeiterzahl ist zum Jahresende weiter auf 866 (Ende 2024: 1.206) gesunken; rund 90 % davon sind unverändert in den vietnamesischen Standorten tätig.
FRIWO wird seinen testierten Jahresabschluss, den Geschäftsbericht und die Prognose für das neue Geschäftsjahr 2026 am 23. April 2026 veröffentlichen. Der Vorstand wird Details hierzu in einem Conference Call präsentieren.
Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie auf den Investor-Relations-Seiten von FRIWO unter: www.friwo.com/de/about/investor-relations/
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Die im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notierte FRIWO AG mit Stammsitz in Ostbevern/Westfalen ist ein internationaler Hersteller von technisch führenden Stromversorgungs- und Ladelösungen. FRIWO bietet eine ganze Reihe von Anwendungen mit maßgeschneiderten Systemen aus einer Hand. Das 1971 gegründete Unternehmen hat sich zu einem Komplettanbieter von anspruchsvollen und maßgeschneiderten Lösungen in den fünf Geschäftsfeldern E-Mobility, Transportation & Logistics, Medical & Healthcare Solutions, Industrial Applications, Specialized Tools & Equipment und Lifestyle Solutions entwickelt. Die Produktpalette umfasst technologisch hochwertige Stromversorgungen, Ladegeräten und Akkupacks. Mit modernen Entwicklungszentren, Produktionsstätten und Vertriebsstandorten in Europa, Asien und den USA ist FRIWO in allen wichtigen Märkten der Welt präsent. Die wichtigsten Kunden von FRIWO sind führende Marken in ihren jeweiligen Märkten und setzen auf FRIWO-Produkte, um ihren Kunden höchste Qualität zu bieten. Hauptgesellschafter der FRIWO AG ist eine Tochtergesellschaft der VTC GmbH & Co. KG, München. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Website unter https://www.friwo.com.
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2296924 25.03.2026 CET/CEST
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| 06.11.2025 | FRIWO mit erwarteter solider Entwicklung nach neun Monaten – die strategische Weiterentwicklung verläuft nach Plan
|
FRIWO AG
/ Schlagwort(e): 9-Monatszahlen/Quartals-/Zwischenmitteilung
FRIWO mit erwarteter solider Entwicklung nach neun Monaten – die strategische Weiterentwicklung verläuft nach Plan
06.11.2025 / 08:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
FRIWO mit erwarteter solider Entwicklung nach neun Monaten – die strategische Weiterentwicklung verläuft nach Plan
- Neunmonatsumsatz bei 61,0 Mio. Euro erwartungsgemäß unter Vorjahr
- Ausgewiesenes EBIT dank Einmaleffekten aus Portfolioverkäufen bei 12,6 Mio. Euro
(9M-2024: -2,9 Mio. Euro) – bereinigtes vergleichbares Ergebnis bei 1,0 Mio. Euro
- Auftragseingang bei soliden 65,5 Mio. Euro
- Ausblick 2025 konkretisiert: Umsatz nach Abschluss der Portfoliotransaktionen zwischen 75 und 85 Mio. Euro und ein ausgeglichenes operatives EBIT sowie hoher Einmalgewinn aus Desinvestments erwartet
Ostbevern, 6. November 2025 – FRIWO – ein international agierender Produkt- und Systemanbieter von Stromversorgungen und Ladetechnik – ist operativ weiter auf Kurs, seine kommunizierten Jahresziele in einem konjunkturell herausfordernden und von Sondereffekten geprägten Geschäftsjahr zu erreichen. So lag der Neunmonatsumsatz nach der konjunkturbedingt erwarteten Abschwächung per Ende des dritten Quartals bei 61,0 Mio. Euro (9M-2024: 64,4 Mio. Euro). Hierbei ist zu berücksichtigen, dass in 2025 ein umsatzmindernder Effekt aus der Anwendung der Bilanzierungsvorschriften für die Umsatzrealisierung (IFRS 15) von -6,8 Mio. Euro angefallen ist und der Konzernumsatz damit vergleichbar deutlich über Vorjahr ausgefallen wäre. Das Bruttoergebnis wurde dank spürbar gesunkener Personal- und Materialkosten und aufgrund des verbesserten Produktmixes um annähernd die Hälfte verbessert. Beim EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) wäre ohne die in diesem Berichtszeitraum anfallenden unterschiedlichen Einmaleffekte, vor allem aus der Veräußerung der Minderheitsanteile am Joint-Venture in Indien, sowie der Insolvenz eines Zulieferers, ein Plus von 1,0 Mio. Euro erzielt worden. Der vergleichbare Vorjahreswert lag bei -1,8 Mio. Euro. Das ausgewiesene EBIT sprang im Jahresvergleich von -2,9 Mio. Euro auf 12,6 Mio. Euro. Das Ergebnis nach Steuern sprang entsprechend von -5,7 Mio. Euro auf 8,7 Mio. Euro. Die Erlöse aus der Ende Oktober ebenfalls abgeschlossenen Transaktion des Hutschienengeschäfts fallen erst im vierten Quartal an. Der Auftragseingang lag zum 30. September 2025 bei soliden 65,5 Mio. Euro, der Auftragsbestand bei 38,4 Mio. Euro.
Gesamtjahresziele 2025 konkretisiert
Angesichts dieser erwarteten Entwicklung nach neun Monaten konkretisiert der Vorstand der FRIWO AG den Ausblick für das Gesamtjahr 2025. So wird mit einem Umsatz von 75 Mio. Euro bis 85 Mio. Euro (bislang 75 Mio. Euro bis 90 Mio. Euro) und einem ausgeglichenen operativen EBIT (ohne Einmaleffekte, bislang ausgeglichen) gerechnet. Aufgrund der hohen Einmalerlöse aus den nun mehr abgeschlossenen Veräußerungen des Hutschienengeschäfts (Closing Ende Oktober 2025) und des Joint-Venture-Anteils in Indien (Closing Anfang Juli 2025) erwartet FRIWO den Ausweis eines deutlichen Jahresgewinns.
„Wir sind sehr zufrieden mit den in diesem Jahr vollzogenen Transformationsschritten. Beide Portfoliotransaktionen wurden mit hohen Einmalerlösen abgeschlossen. Der Fokus auf Internationalisierung und Innovationen trägt bereits Früchte und wird in den kommenden Quartalen konsequent fortgesetzt“, kommentiert Dominik Woeffen, Vorstand der FRIWO AG. Seine Vorstandskollegin Ina Klassen ergänzt: „Die transaktionsbedingten Mittelzuflüsse haben uns einerseits den Abschluss unserer finanziellen Sanierung ermöglicht und stehen uns anderseits für die notwendigen Zukunftsinvestitionen in das geplante profitable Wachstum zur Verfügung.“
Gesundes finanzielles und bilanzielles Fundament
Aufgrund der sehr deutlichen Reduzierung der Verschuldung und der getätigten Portfolioverkäufe ist die Bilanzsumme der FRIWO AG zum 30. September 2025 gegenüber dem Jahresende 2024 von 63,7 Mio. Euro auf 50,4 Mio. Euro gesunken. Dank der Einmalerlöse aus dem Verkauf des Indien-Joint-Ventures wurde das Eigenkapital deutlich auf 9,7 Mio. Euro (Ende 2024: 3,3 Mio. Euro) und die korrespondierende Eigenkapitalquote auf 19,2 % (Ende 2024: 5,3 %) erhöht. Diese wird sich bis zum Jahresende aufgrund der Mittelzuflüsse aus dem nunmehr abgeschlossenen Verkauf des Hutschienengeschäfts weiter auf mehr als 30 % verbessern. Nach Abschluss der finanziellen Sanierung des Konzerns im Juli 2025 verfügt die FRIWO damit über ein gesundes fianzielles und bilanzielles Fundament, um das geplante zukünftige Wachstum finanzieren zu können.
Die Mitarbeiterzahl ist zum Stichtag 30. September weiter auf 1.035 (Ende 2024: 1.206) gesunken; mehr als 90 % davon sind unverändert in den vietnamesischen Standorten tätig. Der Umzug der Konzernzentrale an einen modernen, für den geringeren Personalstand geeigneteren Standort in Ostbevern wurde wie kommuniziert am 1. September 2025 vollzogen.
Klarer Fokus auf mittelfristige Wachstumsziele
FRIWO treibt den angestrebten Ausbau der Position als führender Systemanbieter von Stromversorgungslösungen konsequent voran. Die neu etablierte globale Vertriebsorganisation und die verstärkte Internationalisierung unter anderem in Nordamerika und Asien versprechen für die kommenden Jahre großes Potenzial. Die bereits erfolgreich bei bestehenden und potenziellen Neukunden präsentierten Produkt-neueinführungen stoßen auf großes Interesse. In den kommenden Quartalen plant das Unternehmen weitere technologische Weiterentwicklungen aus der gut gefüllten Innovationspipeline des Unternehmens. Diese sollen auch eine erweiterte Wertschöpfung durch zusätzliche technologieverwandte Aktivitäten vorantreiben. Vor diesem Hintergrund ist das Unternehmen zuversichtlich, mittelfristig nachhaltig zu wachsen und eine EBIT-Marge von mehr als 5 % zu realisieren.
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Die im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notierte FRIWO AG mit Stammsitz in Ostbevern/Westfalen ist ein internationaler Hersteller von technisch führenden Stromversorgungs- und Ladelösungen. FRIWO bietet eine ganze Reihe von Anwendungen mit maßgeschneiderten Systemen aus einer Hand. Das 1971 gegründete Unternehmen hat sich zu einem Komplettanbieter von anspruchsvollen und maßgeschneiderten Lösungen in den fünf Geschäftsfeldern E-Mobility, Transportation & Logistics, Medical & Healthcare Solutions, Industrial Applications, Specialized Tools & Equipment und Lifestyle Solutions entwickelt. Die Produktpalette umfasst technologisch hochwertige Stromversorgungen, Ladegeräten und Akkupacks. Mit modernen Entwicklungszentren, Produktionsstätten und Vertriebsstandorten in Europa, Asien und den USA ist FRIWO in allen wichtigen Märkten der Welt präsent. Die wichtigsten Kunden von FRIWO sind führende Marken in ihren jeweiligen Märkten und setzen auf FRIWO-Produkte, um ihren Kunden höchste Qualität zu bieten. Hauptgesellschafter der FRIWO AG ist eine Tochtergesellschaft der VTC GmbH & Co. KG, München. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Website unter https://www.friwo.com.
Der FRIWO-Konzern auf einen Blick
| in Mio. Euro |
9M-2025 |
9M-2024 |
Q3-2025 |
Q3-2024 |
| Umsatz |
61,0 |
64,4 |
20,8 |
23,7 |
| |
|
|
|
|
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) |
12,6 |
-2,9 |
0,6 |
0,1 |
| EBIT-Umsatzrendite in Prozent |
20,6 |
-4,5 |
2,9 |
0,3 |
| |
|
|
|
|
| Ergebnis vor Ertragsteuern (PBT) |
10,7 |
-5,5 |
-0,1 |
-0,8 |
| |
|
|
|
|
| Ergebnis nach Steuern |
8,7 |
-5,7 |
0,0 |
-0,8 |
| |
|
|
|
|
| Ergebnis je Aktie in Euro |
1,02 |
-0,66 |
0,00 |
-0,09 |
| |
|
|
|
|
| Investitionen |
0,9 |
1,0 |
0,6 |
0,5 |
| |
|
|
|
|
| Auftragseingang |
65,5 |
67,2 |
|
|
| Auftragsbestand |
38,4 |
46,8 |
|
|
| |
|
|
|
|
| |
|
|
|
|
| |
|
|
|
|
| |
30.09.2025 |
31.12.2024* |
|
|
| Bilanzsumme |
50,4 |
63,7 |
|
|
| Eigenkapital |
9,7 |
3,3 |
|
|
| Eigenkapitalquote in Prozent |
19,2 |
5,3 |
|
|
| |
|
|
|
|
| Mitarbeiter (Stichtag) |
1.035 |
1.206 |
|
|
| |
|
|
|
|
*Anpassungen nach IAS 8 wurden vorgenommen und sind in den Anhangangaben (6b) des Geschäftsberichts 2024 erläutert.
06.11.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| EQS News ID: |
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| |
| Ende der Mitteilung |
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2224700 06.11.2025 CET/CEST
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| 31.10.2025 | FRIWO schließt Veräußerung des Geschäfts mit Stromversorgungs-lösungen für Hutschienen ab
|
FRIWO AG
/ Schlagwort(e): Verkauf/Sonstiges
FRIWO schließt Veräußerung des Geschäfts mit Stromversorgungs-lösungen für Hutschienen ab
31.10.2025 / 12:30 CET/CEST
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FRIWO schließt Veräußerung des Geschäfts mit Stromversorgungs-lösungen für Hutschienen ab
- Mittelzufluss von rund 10 Mio. EUR aus Transaktion
- Bilanzielle Stärkung, Fokus auf Wachstumsinitiativen und verbesserte Profitabilität werden konsequent fortgesetzt
- Ausbau der Innovationspipeline trägt erste Früchte
Ostbevern, 31. Oktober 2025 – FRIWO – ein international agierender Produkt- und Systemanbieter von Stromversorgungen und Ladetechnik – hat, wie avisiert, die Veräußerung von seinem Geschäft mit kunden- und applikationsspezifischen Stromversorgungslösungen für Hutschienen abgeschlossen. Käufer ist ein namhafter Komponenten- und Systemhersteller im Bereich der Elektrotechnik, Elektronik und Automation, der auch bislang schon der einzige Abnehmer der betreffenden FRIWO-Produkte und -Services war. Die veräußerten Aktivitäten, mit denen im Geschäftsjahr 2024 rund 10 Mio. EUR Umsatz bei einer soliden Profitabilität erwirtschaftet wurden, hatten keinen organisatorischen und synergetischen Bezug zu den übrigen Aktivitäten der FRIWO. Der Mittelzufluss beläuft sich auf einen knapp zweistelligen Mio. EUR-Betrag und wird, wie avisiert, in die fortgesetzte Stärkung der Bilanz sowie in die Expansion und technologische Weiterentwicklung des Konzerns investiert.
„Mit dem Closing des Verkaufs unserer Stromversorgungslösungen für Hutschienen haben wir unsere Portfoliobereinigung erfolgreich abgeschlossen und fokussieren uns nun klar auf Wachstumstreiber mit guter Profitabilität“, kommentiert Dominik Woeffen, Vorstandsmitglied der FRIWO AG. Finanzvorständin Ina Klassen ergänzt: „Dank der Mittelzuflüsse aus den Transaktionen werden wir die FRIWO bis Jahresende 2025 auf eine gesunde Basis stellen. Die bereits begonnene verstärkte Internationalisierung und die Investitionen in zukunftsweisende Innovationen tragen bereits erste Früchte.“
Finanzielle Sanierung des Konzerns erfolgreich abgeschlossen – Investitionen in die Zukunft tragen erste Früchte
Die Eigenkapitalquote soll, wie avisiert, bis Ende 2025 auf mehr als 30 % erhöht werden. Der Mittelzufluss aus dem bereits abgeschlossenen Joint-Venture-Verkauf in Indien hatte bereits zur vollständigen Rückführung der Kreditverbindlichkeiten gegenüber dem Konsortium deutscher Banken per Ende Juli 2025 geführt. Damit wurde die finanzielle Sanierung des Konzerns erfolgreich beendet. Der nun erwartete weitere Mittelzufluss ermöglicht verstärkte Investitionen in die zukünftige Expansion und den Ausbau der Position als führender Systemanbieter von Stromversorgungslösungen. Seit Jahresbeginn wurden wichtige strategische Weichen durch die globale Neuaufstellung der Vertriebsorganisation und hinsichtlich der Internationalisierung zum Beispiel in Nordamerika und Asien gestellt. Dank des klaren Fokus auf den Ausbau der Innovationspipeline des Unternehmens konnten erste Auftragserfolge bei bestehenden und neuen Kundengruppen erzielt werden, die sich ab der zweiten Jahreshälfte 2026 auch in der operativen Entwicklung niederschlagen sollen. Ziel des Wachstumsprogramms bleibt unverändert, bis 2029 den Konzernumsatz jährlich mindestens im höheren einstelligen Prozentbereich zu steigern und mittelfristig eine EBIT-Marge von mehr als 5 % zu erreichen.
Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie auf den Investor-Relations-Seiten von FRIWO unter: www.friwo.com/de/about/investor-relations/
Nächster Veröffentlichungstermin: 6. November 2025 - Pressemitteilung zum 3. Quartal 2025.
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2221994 |
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EQS News-Service |
2221994 31.10.2025 CET/CEST
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| 14.08.2025 | FRIWO mit operativem Aufwärtstrend und hohen Einmaleffekten im ersten Halbjahr 2025
|
FRIWO AG
/ Schlagwort(e): Halbjahresergebnis/Halbjahresbericht
FRIWO mit operativem Aufwärtstrend und hohen Einmaleffekten im ersten Halbjahr 2025
14.08.2025 / 08:30 CET/CEST
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FRIWO mit operativem Aufwärtstrend und hohen Einmaleffekten im ersten Halbjahr 2025
- Auftragseingang in den ersten sechs Monaten um 7,1 % auf 46,8 Mio. Euro gestiegen
- Konzernumsatz mit 40,1 Mio. Euro nahezu auf Vorjahresniveau
- Ausgewiesenes EBIT dank Einmaleffekten aus Verkauf des Indien-Joint-Ventures bei 11,9 Mio. Euro (H1-24: -3,0 Mio. Euro) – bereinigtes vergleichbares Ergebnis bei -1,0 Mio. Euro
- Jahresziele 2025 fest im Blick: Konzernumsatz zwischen 75 und 90 Mio. Euro, ausgeglichenes operatives Ergebnis und hoher Einmalgewinn aus Desinvestments erwartet
- Mittelfristziele unverändert: Umsatzwachstum im hohen einstelligen Prozentbereich und nachhaltige EBIT-Marge von mehr als 5 % – Neuausrichtung wird konsequent umgesetzt
Ostbevern, 14. August 2025 – FRIWO – ein international agierender Produkt- und Systemanbieter von Stromversorgungen, Ladetechnik sowie digital steuerbaren Antriebslösungen – kann trotz der schwierigen konjunkturellen Rahmenbedingungen auf ein erfolgreiches erstes Halbjahr 2025 zurückblicken. Der Auftragseingang legte von 43,7 Mio. Euro auf 46,8 Mio. Euro zu. Der Halbjahresumsatz lag nach Verbesserungen im zweiten Quartal mit 40,1 Mio. Euro nahezu auf dem Vorjahreswert von 40,8 Mio. Euro. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Umsatz einen umsatzmindernden Effekt aus der Anwendung der Bilanzierungsvorschriften für die Umsatzrealisierung (IFRS 15) von -6,2 Mio. Euro enthält und damit deutlich höher ausgefallen wäre. Dank deutlich gesunkener Personal- und Materialkosten und aufgrund des verbesserten Produktmix wurde das Bruttoergebnis um mehr als 70 % gesteigert. Beim EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) müssen unterschiedliche Einmaleffekte berücksichtigt werden. So wurden aus der Verbuchung der Verkaufserlöse aus dem Joint-Venture-Anteilsverkauf in Indien im Berichtszeitraum Sondererlöse von mehr als 19 Mio. Euro realisiert. Diese überkompensierten die Einmalbelastungen aus den Portfoliotransaktionen und der Insolvenz eines Zulieferers in Höhe von insgesamt ca. 6 Mio. Euro deutlich. Entsprechend sprang das ausgewiesene EBIT im Jahresvergleich von -3,0 Mio. Euro auf 11,9 Mio. Euro. Vergleichbar, also ohne Einmaleffekte, wäre im ersten Halbjahr 2025 ein Wert von -1,0 Mio. Euro erzielt worden nach -2,3 Mio. Euro im Vorjahreszeitraum. Für das zweite Halbjahr rechnet FRIWO mit weiteren operativen Verbesserungen auf Basis des verbesserten Auftragseingangs. Zudem wird auch dank einiger Produktinnovationen mit einer guten Nachfrage nach den Angeboten und Lösungen der FRIWO in allen Segmenten gerechnet. Der Auftragsbestand lag nach sechs Monaten bei 42,0 Mio. Euro.
Jahresziele 2025 bestätigt
Damit liegt FRIWO voll auf Kurs, die Jahresziele für 2025 zu erreichen. Der Vorstand bestätigt die Erwartungen, im Gesamtjahr einen Umsatz von 75 bis 90 Mio. Euro und ein ausgeglichenes operatives EBIT (ohne Einmaleffekte) zu erzielen. Aufgrund der hohen Einmalerlöse aus den Veräußerungen des Hutschienengeschäfts (Closing für September/Oktober 2025 erwartet) und des Joint-Venture-Anteils in Indien (Closing erfolgte Anfang Juli 2025, Mittelzufluss Ende Juni 2025) erwartet FRIWO den Ausweis eines deutlichen Jahresgewinns.
„Wir sind mit dem Verlauf des ersten Halbjahrs zufrieden. Operativ haben sich unsere Erwartungen erfüllt, die beiden Transaktionen werden nach Plan realisiert und liefern uns hohe Einmalgewinne. Dank des hieraus resultierenden Liquiditätszuflusses verbessern wir unsere Bilanzqualität deutlich und konnten die finanzielle Sanierung abschließen“, kommentiert Ina Klassen, Vorstand der FRIWO AG. Ihr Vorstandskollege Dominik Woeffen ergänzt: „Wir kommen beim Umbau unseres Konzerns zu einem profitablen Wachstumsunternehmen gut voran und sehen bereits erste positive Effekte. Dabei wird uns auch unsere vielversprechende Innovationspipeline helfen.“
Eigenkapitalquote deutlich verbessert, finanzielle Sanierung beendet
Die Bilanzsumme der FRIWO AG ist zum 30. Juni 2025 gegenüber dem Jahresende 2024 von 63,7 Mio. Euro auf 66,8 Mio. Euro gestiegen. Hierin spiegelt sich auch das dank der Einmalerlöse aus dem Verkauf des Indien-Joint-Ventures auf 9,9 Mio. Euro verbesserte Eigenkapital wider, womit die Eigenkapitalquote von 5,3 % (Ende 2024) bzw. von 2,5 % (Q1-2025) deutlich auf 14,8 % zulegte. Diese wird sich bis Jahresende aufgrund der Mittelzuflüsse aus dem Verkauf des Hutschienengeschäfts weiter erheblich verbessern. So rechnet der Vorstand unverändert damit, dass sich die Eigenkapitalquote Ende 2025 wieder auf mehr als 30 % erhöht. Der Mittelzufluss aus dem Joint-Venture-Verkauf führte zur vollständigen Rückführung der Kreditverbindlichkeiten gegenüber dem Konsortium deutscher Banken per Juli 2025. Damit ist die finanzielle Sanierung des Konzerns erfolgreich beendet.
Die Mitarbeiterzahl ist zum Ende des ersten Halbjahrs auf 1.109 (Ende 2024: 1.206) gesunken; mehr als 90 % davon sind unverändert an den vietnamesischen Standorten tätig. Der avisierte Umzug der Konzernzentrale in einen modernen, für den geringeren Personalstand geeigneteren Standort in Ostbevern wird am 1. September 2025 vollzogen.
Strategische Neuausrichtung soll mittelfristiges profitables Wachstum ermöglichen
Der Abschluss der finanziellen Sanierung und der weitere erwartete Mittelzufluss ermöglichen Investitionen in die zukünftige Expansion und den Ausbau der Position als führender Systemanbieter von Stromversorgungslösungen. Hierfür wurde seit Jahresbeginn auch die Vertriebsorganisation global neu aufgestellt. Dies soll die angestrebte Internationalisierung zum Beispiel in Nordamerika und Asien beschleunigen. Große Zukunftspotenziale verspricht sich FRIWO auch von der erneuerten Innovationspipeline des Unternehmens, wodurch neue Kundengruppen erschlossen werden und eine erweiterte Wertschöpfung durch zusätzliche technologieverwandte Aktivitäten erfolgen soll. Ziel des Wachstumsprogramms ist unverändert, bis 2029 den Umsatz des Unternehmens jährlich mindestens im höheren einstelligen Prozentbereich zu steigern und mittelfristig eine EBIT-Marge von mehr als 5 % zu erreichen.
Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie auf den Investor-Relations-Seiten von FRIWO unter: www.friwo.com/de/about/investor-relations/
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Über FRIWO:
Die im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notierte FRIWO AG mit Stammsitz in Ostbevern/Westfalen ist ein internationaler Hersteller von technisch führenden Ladegeräten und E-Antriebslösungen. FRIWO bietet eine ganze Reihe von Anwendungen mit maßgeschneiderten Systemen aus einer Hand. Das 1971 gegründete Unternehmen hat sich zu einem Komplettanbieter von anspruchsvollen und maßgeschneiderten Lösungen in den fünf Geschäftsfeldern E-Mobility, Transportation & Logistics, Medical & Healthcare Solutions, Industrial Applications, Specialized Tools & Equipment und Lifestyle Solutions entwickelt. Heute umfasst das Produktportfolio nicht nur hochwertige Stromversorgungslösungen, sondern auch Batterieladelösungen für ein breites Spektrum von Anwendungen. Mit modernen Entwicklungszentren, Produktionsstätten und Vertriebsstandorten in Europa, Asien und den USA ist FRIWO in allen wichtigen Märkten der Welt präsent. Die wichtigsten Kunden von FRIWO sind führende Marken in ihren jeweiligen Märkten und setzen auf FRIWO-Produkte, um ihren Kunden höchste Qualität zu bieten. Hauptgesellschafter der FRIWO AG ist eine Tochtergesellschaft der VTC GmbH & Co. KG, München. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Website unter https://www.friwo.com.
Der FRIWO-Konzern im ersten Halbjahr 2025 auf einen Blick
| in Mio. Euro |
H1-2025 |
H1-2024 |
Q2-2025 |
Q2-2024 |
| Umsatz |
40,1 |
40,8 |
20,9 |
20,0 |
| |
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| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) |
11,9 |
-3,0 |
12,6 |
-1,2 |
| EBIT-Umsatzrendite in Prozent |
29,7 |
-7,3 |
60,3 |
-5,5 |
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|
| Ergebnis vor Ertragsteuern (PBT) |
10,7 |
-4,7 |
12,2 |
-2,0 |
| |
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|
| Ergebnis nach Steuern |
8,7 |
-4,9 |
10,0 |
-2,1 |
| |
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| Ergebnis je Aktie in Euro |
1,02 |
-0,57 |
1,17 |
-0,25 |
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|
| Investitionen |
0,3 |
0,5 |
0,1 |
0,3 |
| |
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| Auftragseingang |
46,8 |
43,7 |
|
|
| Auftragsbestand |
42,0 |
48,1 |
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30.06.2025 |
31.12.2024 |
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| Bilanzsumme |
66,8 |
63,7 |
|
|
| Eigenkapital |
9,9 |
3,3 |
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|
| Eigenkapitalquote in Prozent |
14,8 |
5,3 |
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| Mitarbeiter (Stichtag) |
1.109 |
1.206 |
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14.08.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2183792 |
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2183792 14.08.2025 CET/CEST
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| 13.08.2025 | FRIWO AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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FRIWO AG
/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
FRIWO AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
13.08.2025 / 10:12 CET/CEST
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2183198 13.08.2025 CET/CEST
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| 02.07.2025 | FRIWO schließt Veräußerung des Anteils am Indien-Joint-Venture wie avisiert ab – hoher Mittelzufluss für zukünftiges Wachstum erhalten
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FRIWO AG
/ Schlagwort(e): Verkauf/Joint Venture
FRIWO schließt Veräußerung des Anteils am Indien-Joint-Venture wie avisiert ab – hoher Mittelzufluss für zukünftiges Wachstum erhalten
02.07.2025 / 19:04 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
FRIWO schließt Veräußerung des Anteils am Indien-Joint-Venture wie avisiert ab – hoher Mittelzufluss für zukünftiges Wachstum erhalten
- Kapitalzufluss aus Veräußerung des Anteils am Indien-Joint-Venture im Rahmen der Erwartungen; angepasst um transaktionsbedingte Einmaleffekte
- Closing der Veräußerung des Geschäfts mit kunden- und applikationsspezifischen Stromversorgungslösungen für Hutschienen im dritten Quartal 2025 erwartet
- Verfügbare Mittel werden für Verschuldungsabbau und für zukünftiges Wachstum und eine verbesserte Profitabilität verwendet
- Wachstumstreiber in allen fünf Geschäftsfeldern identifiziert: Fokus auf verstärkte Internationalisierung und innovative Wachstumstreiber
Ostbevern, 2. Juli 2025 – FRIWO – ein international agierender Produkt- und Systemanbieter von Stromversorgungen, Ladetechnik sowie digital steuerbaren Antriebslösungen – hat, wie im ersten Quartal 2025 avisiert, die Veräußerung des 49,9-prozentigen Minderheitsanteils am Joint Venture mit der indischen UNO MINDA abgeschlossen. Neben dieser Beteiligung hat UNO MINDA über seine Tochtergesellschaften, insbesondere der UNO MINDA EV SYSTEMS, auch immaterielle Rechte wie Know-how und geistiges Eigentum an den von FRIWO für UNO MINDA EV SYSTEMS entwickelten und von dieser hergestellten sowie vertriebenen Produkten und bestimmte Test- und Prüfsysteme von den in Deutschland ansässigen Unternehmen der FRIWO-Gruppe erworben. Die Übernahme der E-Drives-Test- und Prüfsysteme in Vietnam ist derzeit noch in Bearbeitung. Im Kaufvertrag inkludiert sind ausschließlich die Zwei- und Dreiradanwendungen des E-Drives-Angebots weltweit, mit Ausnahme von E-Bikes und Pedelecs. Darüber hinausgehende E-Mobility-Systemangebote, beispielsweise für die Logistik, das Baugewerbe, Golfkarts oder den Medizinbereich, bleiben dem Unternehmen grundsätzlich weiterhin zugänglich. Im Zuge des nunmehr größtenteils erfolgten Closings der Transaktion hat das Unternehmen nach Abzug von Transaktionskosten den vertraglich vereinbarten Nettomittelzufluss von rund 18 Mio. Euro erhalten.
Damit ist ein wichtiger Schritt für die finanzielle Neuaufstellung gemacht und die Grundlage für ein nachhaltig profitables Wachstum gelegt. Das Closing der Ende 2024 bekanntgegebenen Veräußerung des Geschäfts mit kunden- und applikationsspezifischen Stromversorgungslösungen für Hutschienen ist für das dritte Quartal 2025 vorgesehen. Dann rechnet FRIWO mit einem weiteren Mittelzufluss von rund 10 Mio. Euro. Durch beide Transaktionen werden dem Unternehmen nach Abzug aller Kosten finanzielle Mittel in einer Größenordnung zufließen, die es ermöglichen, einen größeren Teil der Verschuldung an die Hausbanken in Deutschland und Vietnam zurückzuführen. Die Bilanzqualität wird sich hierdurch spürbar verbessern; so soll die Eigenkapitalquote, die zum Ende des ersten Quartals 2025 noch bei unbefriedigenden 2,5 % lag, vorbehaltlich der Bestätigung durch die Wirtschaftsprüfer auf mehr als 30 % steigen. Gleichzeitig werden substanzielle Mittel in die zukünftige Expansion sowie in den Ausbau der Position als führender Systemanbieter von Stromversorgungslösungen investiert.
„Wir möchten uns bei allen Verantwortlichen unseres Partners UNO MINDA für die professionelle Abwicklung der Transaktion bedanken“, kommentiert Dominik Woeffen, Vorstandsmitglied der FRIWO AG. Finanzvorständin Ina Klassen ergänzt: „Der hohe Mittelzufluss aus der Transaktion wird wie avisiert zum Verschuldungsabbau und zur finanziellen Neuaufstellung genutzt. Zudem werden wir unsere bereits begonnene verstärkte Internationalisierung und die Investitionen in zukunftsweisende Innovationen weiter ausbauen.“
Wachstumspotenziale in allen fünf Geschäftsfeldern
FRIWO verfügt nach Abschluss der Transaktionen über ein gut diversifiziertes Angebotsportfolio. Die fünf Kerngeschäftsfelder E-Mobility, Transportation & Logistics sowie Medical & Healthcare Solutions, Industrial Applications, Specialized Tools & Equipment und Lifestyle Solutions bieten deutliche Wachstumspotenziale. So stießen die auf der Messe „Eurobike“ in Frankfurt Ende Juni vorgestellten Produktinnovationen des Segments E-Mobility, Transportation & Logistics wie ein neues 500W-E-Bike-Ladegerät mit Schnellladefunktion auf großes Interesse. International wurden durch die Neuausrichtung des weltweiten Vertriebs bereits Weichen für den Ausbau der Aktivitäten in weiteren Fokusmärkten in Europa, in die USA und Asien gestellt.
2025 voll auf Kurs, Wachstumspotenziale bis 2029 definiert
FRIWO liegt Mitte des Jahres voll auf Kurs, die Jahresziele für 2025 zu erreichen. Diese sehen einen Konzernumsatz zwischen 75 und 90 Mio. Euro und ein ausgeglichenes operatives Ergebnis vor. Zudem rechnet der Vorstand mit hohen außerordentlichen Einmalerlösen aus den genannten Transaktionen. Mittelfristig sollen die Internationalisierung, die Einführung neuer innovativer Produkte, eine verbesserte Skalierbarkeit und eine erweiterte Wertschöpfung durch zusätzliche Aktivitäten bis zum Jahr 2029 ein jährliches Umsatzwachstum mindestens im höheren einstelligen Prozentbereich und eine nachhaltig realisierbare EBIT-Marge von über 5 % ermöglichen. Zudem prüft FRIWO attraktive Optionen für externe Wachstumsschritte.
Nächster Veröffentlichungstermin: Halbjahresbericht und Conference Call am 14. August 2025.
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Die im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notierte FRIWO AG mit Stammsitz in Ostbevern/Westfalen ist ein internationaler Hersteller von technisch führenden Ladegeräten und E-Antriebslösungen. FRIWO bietet eine ganze Reihe von Anwendungen mit maßgeschneiderten Systemen aus einer Hand. Das 1971 gegründete Unternehmen hat sich zu einem Komplettanbieter von anspruchsvollen und maßgeschneiderten Lösungen in den fünf Geschäftsfeldern E-Mobility, Transportation & Logistics, Medical & Healthcare Solutions, Industrial Applications, Specialized Tools & Equipment und Lifestyle Solutions entwickelt. Heute umfasst das Produktportfolio nicht nur hochwertige Stromversorgungslösungen, sondern auch Batterieladelösungen für ein breites Spektrum von Anwendungen. Darüber hinaus sind auch alle Komponenten einer modernen elektrischen Antriebslösung erhältlich: vom Display über die Motorsteuerung und Antriebseinheit bis hin zur Steuerungssoftware. Mit modernen Entwicklungszentren, Produktionsstätten und Vertriebsstandorten in Europa, Asien und den USA ist FRIWO in allen wichtigen Märkten der Welt präsent. Die wichtigsten Kunden von FRIWO sind führende Marken in ihren jeweiligen Märkten und setzen auf FRIWO-Produkte, um ihren Kunden höchste Qualität zu bieten. Hauptgesellschafter der FRIWO AG ist eine Tochtergesellschaft der VTC GmbH & Co. KG, München. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Website unter https://www.friwo.com.
02.07.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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