| 10.11.2025 | Salzgitter-Konzern mit leicht positivem Vorsteuerergebnis im dritten Quartal
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Salzgitter Aktiengesellschaft
/ Schlagwort(e): Quartalsergebnis
Salzgitter-Konzern mit leicht positivem Vorsteuerergebnis im dritten Quartal
10.11.2025 / 07:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
- Ergebnisverbesserungsprogramm P28 erzielte im Vergleich zum Vorjahr zusätzlich 89 Mio. € Ergebnisbeitrag in den ersten neun Monaten; Jahresziel nahezu erreicht
- Anhaltend gute Performance des Geschäftsbereiches Technologie und Beitrag der Beteiligung an der Aurubis AG stützten das Ergebnis; Turnaround des Geschäftsbereiches Handel
- Umsatz- und Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2025 im Rahmen der Analystenerwartungen; in der unteren Hälfte des bisherigen Prognosekorridors
- 2026 birgt Potential für verbesserte Ergebnisperformance durch eigene Programme, erwartete handelspolitische Maßnahmen und konjunkturelle Erholung
In einem herausfordernden Marktumfeld, das weiterhin durch geopolitische Unsicherheiten und eine stagnierende Konjunktur im Heimatmarkt geprägt war, erwirtschaftete der Salzgitter-Konzern in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2025 224,0 Mio. € Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) sowie – 72,7 Mio. € Vorsteuerresultat. Neben dem Beitrag der Aurubis AG und dem konstant guten Ergebnis der KHS-Gruppe wirkten die Effekte aus den Ergebnisverbesserungsprogrammen ergebnisstützend und spiegelten sich im leicht positiven Resultat des dritten Quartals wider. Der Geschäftsbereich Handel konnte den im zweiten Quartal eingeleiteten Turnaround dank Kostenanpassungen und Restrukturierungsmaßnahmen verstetigen, während das Segment Stahlerzeugung ein ausgeglichenes Quartalsergebnis erzielte. Weiterhin hohe Importmengen sowie ein anhaltend starker Wettbewerbsdruck durch die fortgesetzte Nutzung preisgünstiger russischer Brammen in der EU belasteten die Grobblechgesellschaften im Geschäftsbereich Stahlverarbeitung.
Der Salzgitter-Konzern verzeichnete in den ersten neun Monaten des laufenden Geschäftsjahres einen Außenumsatz von 6,9 Mrd. € (9M 2024: 7,7 Mrd. €), ein EBITDA von 224,0 Mio. € (9M 2024: 320,6 Mio. €) sowie – 72,7 Mio. € Ergebnis vor Steuern (9M 2024: – 141,2 Mio. €). Das Resultat beinhaltet 83,5 Mio. € Beitrag der at-equity (IFRS-Bilanzierung) einbezogenen Beteiligung an der Aurubis AG (9M 2024: 107,6 Mio. €). Darüber hinaus sind – 68,2 Mio. € Belastungen aus der Stichtagsbewertung von Derivatepositionen (9M 2024: – 19,1 Mio. €) enthalten sowie Einmaleffekte in Höhe von – 5,4 Mio. € zur ergebniswirksamen Reduzierung der Buchwerte der als zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte der KDS entsprechend der aktuellen Kaufpreiserwartungen. Aus – 46,5 Mio. € (9M 2024: – 197,7 Mio. €) Nachsteuerergebnis errechnen sich – 0,93 € Ergebnis je Aktie (9M 2024: – 3,74 €). Die Verzinsung des eingesetzten Kapitals (ROCE) lag bei – 0,4 % (9M 2024: – 1,6 %). Die Eigenkapitalquote blieb mit 41,8 % (9M 2024: 43,3 %) äußerst solide.
Finanzvorständin Birgit Potrafki ordnet ein:
„Die Rahmenbedingungen haben sich seit Jahresbeginn kaum verbessert. Daher haben wir mit eigenen Maßnahmen gegengesteuert. Mit unserem Performanceprogramm P28 haben wir im Vergleich zum Vorjahr zusätzlich 89 Mio. € Ergebnisbeitrag in den ersten neun Monaten realisiert und damit unser Jahresziel von 97 Mio. € nahezu erreicht. Das spiegelt sich im leicht positiven Quartalsergebnis wider.
Die im Oktober begebene Umtauschanleihe im Volumen von 500 Mio. € stärkt unsere Finanzierungsstruktur. Die gute Resonanz belegt das Vertrauen des Kapitalmarktes in unsere Strategie.
Mit Blick auf 2026 werden wir weiter mit Hochdruck an unseren eigenen Ergebnismaßnahmen arbeiten. Zusätzlich bergen die von der EU-Kommission kürzlich vorgestellten neuen handelspolitischen Instrumente das Potential, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Stahlindustrie zu stärken. Sollte sich im nächsten Jahr darüber hinaus die erwartete konjunkturelle Erholung einstellen, rechnen wir insgesamt mit einer Verbesserung der Ergebnissituation.“
Außenumsätze nach Geschäftsbereichen (Mio. EUR):
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9M 2025 |
9M2024 |
| Stahlerzeugung |
2.465,5 |
2.665,7 |
| Stahlverarbeitung |
915,1 |
1.268,7 |
| Handel |
2.062,0 |
2.349,6 |
| Technologie |
1.286,7 |
1.305,0 |
| Industrielle Beteiligungen / Konsolidierung |
135,9 |
138,3 |
| Konzern |
6.865,2 |
7.727,3 |
EBITDA nach Geschäftsbereichen (Mio. EUR):
| |
9M 2025 |
9M2024 |
| Stahlerzeugung |
121,4 |
157,7 |
| Stahlverarbeitung |
-53,1 |
-63,3 |
| Handel |
40,8 |
16,8 |
| Technologie |
96,6 |
105,7 |
| Industrielle Beteiligungen / Konsolidierung |
18,3 |
103,7 |
| Konzern |
224,0 |
320,6 |
Vorsteuerergebnisse (EBT) nach Geschäftsbereichen (Mio. EUR):
| |
9M 2025 |
9M2024 |
| Stahlerzeugung |
-56,3 |
-25,0 |
| Stahlverarbeitung |
-90,1 |
-246,7 |
| Handel |
20,8 |
-9,3 |
| Technologie |
76,2 |
78,6 |
| Industrielle Beteiligungen / Konsolidierung |
-23,3 |
61,2 |
| Konzern |
-72,7 |
-141,2 |
Ausblick
Angesichts der anhaltenden konjunkturellen Schwächephase bleiben die Margen im gesamten Jahr 2025 unter Druck. Zwar zeichnet sich zuletzt ein moderater Preisaufbau ab, die daraus resultierenden positiven Effekte werden sich jedoch voraussichtlich erst im kommenden Jahr erkennbar in Umsatz und Ergebnis widerspiegeln. Vor diesem Hintergrund präzisieren wir unsere Jahresprognose und erwarten, in Übereinstimmung mit den Schätzungen der Analysten, für den Salzgitter-Konzern im Geschäftsjahr 2025:
- einen Umsatz leicht oberhalb von 9,0 Mrd. € (zuvor: zwischen 9,0 Mrd. € und 9,5 Mrd. €),
- ein EBITDA zwischen € 300 Mio. € und 350 Mio. (zuvor: 300 Mio. € und 400 Mio. €),
- ein Vorsteuerresultat zwischen – 100 Mio. € und – 50 Mio. € (zuvor: – 100 Mio. € und 0 Mio. €) sowie
- eine leicht über dem Vorjahresniveau liegende Rendite auf das eingesetzte Kapital.
Wir weisen darauf hin, dass Kriterien des Jahresabschlusses sowie Chancen und Risiken unter anderem aus Rohstoffkosten-, Edelmetallpreis- und Wechselkursveränderungen sowie der Bewertung der im Oktober 2025 begebenen Umtauschanleihe die Beendigung des Geschäftsjahres 2025 noch erheblich beeinflussen können.
Die vollständige Veröffentlichung zu den Ergebnissen der ersten neun Monate 2025 finden Sie unter https://www.salzgitter-ag.com/de/investor-relations/news-publikationen.html.
Kontakt:
Markus Heidler
Leiter Investor Relations
Salzgitter AG
Eisenhüttenstraße 99
38239 Salzgitter
Telefon +49 5341 21-6105
Telefax +49 5341 21-2570
EMail: ir@salzgitter-ag.de
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2226210 |
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2226210 10.11.2025 CET/CEST
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| 03.11.2025 | Salzgitter Aktiengesellschaft: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
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Salzgitter Aktiengesellschaft
/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Salzgitter Aktiengesellschaft: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
03.11.2025 / 13:17 CET/CEST
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2222796 03.11.2025 CET/CEST
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| 15.10.2025 | Salzgitter AG gibt die erfolgreiche Platzierung von EUR 500 Millionen Schuldverschreibungen mit Umtauschrecht in Aktien der Aurubis AG bekannt
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Salzgitter Aktiengesellschaft
/ Schlagwort(e): Anleiheemission
Salzgitter AG gibt die erfolgreiche Platzierung von EUR 500 Millionen Schuldverschreibungen mit Umtauschrecht in Aktien der Aurubis AG bekannt
15.10.2025 / 08:05 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
NICHT BESTIMMT ZUR VERBREITUNG IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN, SÜDAFRIKA ODER EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, ODER AN PERSONEN IN EINER RECHTSORDNUNG, IN DER EINE SOLCHE VERBREITUNG NACH GELTENDEM RECHT UNTERSAGT WÄRE
Salzgitter AG gibt die erfolgreiche Platzierung von EUR 500 Millionen Schuldverschreibungen mit Umtauschrecht in Aktien der Aurubis AG bekannt
Emissionsvolumen: EUR 500 Millionen
Kupon: 3,375%
Umtauschpreis: EUR 145,80
Die Salzgitter AG (die „Emittentin“) gibt die erfolgreiche Platzierung von nicht nachrangigen, unbesicherten Umtauschschuldverschreibungen fällig 2032 (die „Schuldverschreibungen“) mit Umtauschrecht in bestehende, auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien der Aurubis AG (die „Aktien“) in einem Gesamtnennbetrag von EUR 500 Millionen, bekannt.
Die Emissionserlöse werden für allgemeine Geschäftszwecke, weitere Ausgaben im Zusammenhang mit der ersten Stufe von SALCOS sowie Restrukturierungsmaßnahmen verwendet. Die Schuldverschreibungen werden auch zur Diversifizierung der Struktur und Laufzeit der Finanzierung der Gruppe begeben.
Die Schuldverschreibungen werden am oder um den 22. Oktober 2025 (das „Ausgabedatum“) in Höhe des Nennbetrags von €100,000 je Stück ausgegeben und eine Laufzeit von sieben Jahren haben. Die Emittentin ist berechtigt, sämtliche, jedoch nicht nur einen Teil, der ausstehenden Schuldverschreibungen zum Nennbetrag zuzüglich bis zum vorzeitigen Rückzahlungstag aufgelaufener Zinsen zurückzuzahlen (i) frühestens ab dem 12. November 2030, wenn der Aktienkurs der Aurubis AG-Aktie 130 Prozent des dann anwendbaren Umtauschpreises über einen bestimmten Zeitraum erreicht oder übersteigt oder (ii) wenn zu irgendeinem Zeitpunkt der Gesamtnennbetrag der ausstehenden und nicht von der Emittentin und ihren Tochtergesellschaften gehaltenen Schuldverschreibungen auf 20% oder weniger des ursprünglich ausgegebenen Gesamtnennbetrags der Schuldverschreibungen gefallen ist. Die Anleihegläubiger sind berechtigt, die vorzeitige Rückzahlung der Schuldverschreibungen zum fünften Jahrestag des Ausgabetags zum Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen zu verlangen. Die Schuldverschreibungen werden mit einem festen Zinssatz von 3,375% per annum, zahlbar halbjährlich nachträglich am 22. April und 22. Oktober eines jeden Jahres, verzinst, wobei der erste Kupon am 22. April 2026 fällig wird.
Der anfängliche Umtauschpreis wurde mit einer Umtauschprämie von 35% über dem Platzierungspreis einer bestehenden Aktie im Rahmen der gleichzeitigen Delta-Platzierung (wie unten definiert) festgesetzt. Die den Schuldverschreibungen zugrunde liegenden Aktien der Aurubis AG werden anfänglich 3,4 Millionen betragen (was etwa 7,6% des ausgegebenen Grundkapitals der Aurubis AG entspricht).
Die Joint Global Coordinators haben zeitgleich mit der Ausgabe der Schuldverschreibungen eine Platzierung von bestehenden Aktien der Aurubis AG im Namen bestimmter Käufer der Schuldverschreibungen durchgeführt, die diese Aktien im Rahmen von Leerverkäufen an von den Joint Global Coordinator vermittelte Käufer verkaufen wollen, um das Marktrisiko abzusichern, dem die Käufer im Rahmen des Erwerbs der Schuldverschreibungen ausgesetzt sind (die „Delta-Platzierung“). Der Platzierungspreis für die im Rahmen der Delta-Platzierung verkauften Aktien war EUR 108,00 pro Aktie und wurde im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens ermittelt, das von den Joint Global Coordinators durchgeführt wurde. Die Salzgitter AG wird weder direkt noch indirekt Erlöse aus dem Verkauf von Aktien im Rahmen der Delta-Platzierung erhalten.
Am oder um den heutigen Tag wird Salzgitter Mannesmann GmbH, eine 100% Tochtergesellschaft der Emittentin, mit BNP PARIBAS oder einem ihrer verbundenen Unternehmen eine Aktienleihvereinbarung (die „Aktienleihfazilität“) über insgesamt bis zu 2.000.000 Aktien (entsprechend ca. bis zu 4,4% des ausgegebenen Grundkapitals der Aurubis AG) eingehen, um, soweit möglich, Hedging Aktivitäten bestimmter Anleihenzeichner oder künftiger Erwerber der Anleihen zu ermöglichen. Die Laufzeit der Aktienleihfazilität entspricht derjenigen der Schuldverschreibungen.
Es ist beabsichtigt, die Einbeziehung der Schuldverschreibungen in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen.
BNP PARIBAS, COMMERZBANK (in Kooperation mit ODDO BHF), Deutsche Bank und UniCredit fungieren im Zusammenhang mit der Transaktion als Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners. Im Zusammenhang mit der Platzierung haben sich die Emittentin und Salzgitter Mannesmann GmbH zu einer 90-tägigen Lock-up-Periode nach Ausgabe der Schuldverschreibungen verpflichtet, vorbehaltlich üblicher Ausnahmen.
WICHTIGER HINWEIS
Diese Bekanntmachung und die hierin enthaltenden Informationen unterliegen Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in der eine solche Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verbreitet oder verteilt werden. Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.
Diese Bekanntmachung ist eine Anzeige und kein Prospekt. Sie stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan, Südafrika oder irgendeiner Rechtsordnung dar, in der ein Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren nach geltendem Recht verboten wären. Weder diese Bekanntmachung noch deren Inhalt darf als Grundlage für ein Angebot oder ein Angebot zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung in irgendeiner Rechtsordnung dienen oder in Verbindung mit einem solchen Angebot als verbindlich angesehen werden.
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an "qualifizierte Anleger" im Sinne der UK-Prospektverordnung, welche entweder (i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die "Order") sind, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.
In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung und Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der EU-Prospektverordnung sind.
Diese Bekanntmachung stellt kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, sie sind gemäß dem Securities Act registriert oder es liegt eine Befreiung von den Registrierungsanforderungen vor. Weder die in dieser Mitteilung beschriebenen Schuldverschreibungen noch die bei Wandlung der Schuldverschreibungen zu liefernden Aktien sind oder werden nach dem U.S. Securities Act oder nach den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten registriert. Es wird kein öffentliches Angebot dieser Wertpapiere in den Vereinigten Staaten oder in irgendeiner anderen Rechtsordnung geben.
Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen enthalten in: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c) national Umsetzungsmaßnahmen (zusammen, die "MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher Haftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder sonstigen Gründen), der ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen) diesbezüglich unterliegen würde, hat eine Zielmarktbewertung hinsichtlich der Schuldverschreibungen hat zu folgendem Ergebnis geführt: (i) der Zielmarkt für die Schuldverschreibungen sind ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden jeweils im Sinne der MiFID II und (ii) für den Vertrieb der Schuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden sind alle Vertriebskanäle angemessen. Alle Personen, die beabsichtigen, die Schuldverschreibungen anzubieten, zu verkaufen oder zu empfehlen (nachfolgend, "Vertreiber"), sollten die Zielmarktbewertung des Konzepteurs berücksichtigen; ein Vertreiber, der MiFID II unterliegt, ist jedoch dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Schuldverschreibungen vorzunehmen (entweder durch Übernahme oder Verfeinerung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen.
In der Zielmarktbewertung wurden eventuelle Anforderungen aus vertraglichen oder gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der Schuldverschreibungen und/oder der zugrunde liegenden Aktien nicht berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird darauf hingewiesen, dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Schuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen, darstellt.
Die Schuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") oder dem Vereinigten Königreich (“UK“) angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bedeutet ein "Kleinanleger" (a) im EWR, eine Person, die (i) Kleinanleger im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 11 der MiFID II ist; und/oder (ii) Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der jeweils gültigen Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie") ist, sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 10 der MiFID II gelten würde, und (b) in der UK, eine Person, die (i) Kleinanleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/565, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht gültig ist und/oder (ii) ein Verbraucher im Sinne der Bestimmungen des UK Financial Services and Markets Act 2000 ("FSMA") und aller Reglungen oder Vorschriften, die im Rahmen des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassen wurden, sofern dieser Verbraucher nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht gültig ist, gelten würde.
Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die "EU-PRIIPs-Verordnung") bzw. gemäß der EU-PRIIPS-Verordnung, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht gültig ist (die "UK PRIIPS-Verordnung"), erforderlichen Basisinformationsblattes für das Angebot oder den Verkauf der Schuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR oder in der UK. Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der Verkauf oder eine anderweitige Bereitstellung der Schuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR oder der UK gemäß der EU-PRIIPs-Verordnung bzw. der UK-PRIIPS-Verordnung rechtswidrig ist.
Diese Bekanntmachung stellt weder eine Empfehlung noch eine Beratung bezüglich der Platzierung von Wertpapieren dar. Anleger sollten einen professionellen Berater zu Rate ziehen, ob die Platzierung oder Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren für die betreffende Person angemessen ist.
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| Ende der Mitteilung |
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2213058 15.10.2025 CET/CEST
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| 14.10.2025 | Salzgitter AG kündigt Ausgabe von EUR 500 Millionen Schuldverschreibungen mit Umtauschrecht in Aktien der Aurubis AG an
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Salzgitter Aktiengesellschaft
/ Schlagwort(e): Anleiheemission
Salzgitter AG kündigt Ausgabe von EUR 500 Millionen Schuldverschreibungen mit Umtauschrecht in Aktien der Aurubis AG an
14.10.2025 / 17:40 CET/CEST
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Salzgitter AG kündigt Ausgabe von EUR 500 Millionen Schuldverschreibungen mit Umtauschrecht in Aktien der Aurubis AG an
Der Vorstand der Salzgitter AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, nicht nachrangige, unbesicherte Umtauschschuldverschreibungen fällig 2032 (die „Schuldverschreibungen“) mit Umtauschrecht in bestehende, auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien der Aurubis AG (die „Aktien“) in einem Gesamtnennbetrag von EUR 500 Millionen zu platzieren. Die Schuldverschreibungen werden von der Salzgitter AG (die „Emittentin“) ausgegeben und im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens ausschließlich bei institutionellen Anlegern außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (die „USA“) unter Berufung auf Regulation S (Kategorie 1) des US Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung sowie außerhalb Australiens, Kanadas, Japans, Südafrikas und jeder anderen Rechtsordnung, in der das Anbieten oder Verkaufen der Schuldverschreibungen nach geltendem Recht verboten wäre, platziert.
Die Emissionserlöse werden für allgemeine Geschäftszwecke, weitere Ausgaben im Zusammenhang mit der ersten Stufe von SALCOS sowie Restrukturierungsmaßnahmen verwendet. Die Schuldverschreibungen werden auch zur Diversifizierung der Struktur und Laufzeit der Finanzierung der Gruppe begeben.
Die Schuldverschreibungen werden am oder um den 22. Oktober 2025 (das „Ausgabedatum“) in Höhe des Nennbetrags von €100,000 je Stück ausgegeben und eine Laufzeit von sieben Jahren haben. Die Emittentin ist berechtigt, sämtliche, jedoch nicht nur einen Teil, der ausstehenden Schuldverschreibungen zum Nennbetrag zuzüglich bis zum vorzeitigen Rückzahlungstag aufgelaufener Zinsen zurückzuzahlen (i) frühestens ab dem 12. November 2030, wenn der Aktienkurs der Aurubis AG-Aktie 130 Prozent des dann anwendbaren Umtauschpreises über einen bestimmten Zeitraum erreicht oder übersteigt oder (ii) wenn zu irgendeinem Zeitpunkt der Gesamtnennbetrag der ausstehenden und nicht von der Emittentin und ihren Tochtergesellschaften gehaltenen Schuldverschreibungen auf 20% oder weniger des ursprünglich ausgegebenen Gesamtnennbetrags der Schuldverschreibungen gefallen ist. Die Anleihegläubiger sind berechtigt, die vorzeitige Rückzahlung der Schuldverschreibungen zum fünften Jahrestag des Ausgabetags zum Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen zu verlangen. Die Schuldverschreibungen werden voraussichtlich mit einem festen Zinssatz zwischen 2,875% und 3,375% per annum, zahlbar halbjährlich nachträglich am 22. April und 22. Oktober eines jeden Jahres, verzinst, wobei der erste Kupon am 22. April 2026 fällig wird.
Der anfängliche Umtauschpreis wird mit einer Umtauschprämie zwischen 30% und 35% über dem Platzierungspreis einer bestehenden Aktie im Rahmen der gleichzeitigen Delta-Platzierung (wie unten definiert) festgesetzt. Die den Schuldverschreibungen zugrunde liegenden Aktien der Aurubis AG werden anfänglich bis zu etwa 3,4 Millionen betragen (was etwa bis zu 7,5% des ausgegebenen Grundkapitals der Aurubis AG entspricht).
Die Joint Global Coordinators haben die Emittentin darüber informiert, dass sie beabsichtigen, zeitgleich mit der Ausgabe der Schuldverschreibungen eine Platzierung von bestehenden Aktien der Aurubis AG im Namen bestimmter Käufer der Schuldverschreibungen durchzuführen, die diese Aktien im Rahmen von Leerverkäufen an von den Joint Global Coordinator vermittelte Käufer verkaufen wollen, um das Marktrisiko abzusichern, dem die Käufer im Rahmen des Erwerbs der Schuldverschreibungen ausgesetzt sind (die „Delta-Platzierung“). Der Platzierungspreis für die im Rahmen der Delta-Platzierung verkauften Aktien wird im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens ermittelt, das von den Joint Global Coordinators durchgeführt wird. Die Salzgitter AG wird weder direkt noch indirekt Erlöse aus dem Verkauf von Aktien im Rahmen der Delta-Platzierung erhalten. Die Joint Global Coordinators werden unmittelbar mit dem Angebot der Schuldverschreibungen sowie der Delta-Platzierung beginnen; die Orderbücher werden mit sofortiger Wirkung nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geöffnet.
Am oder um den heutigen Tag wird Salzgitter Mannesmann GmbH, eine 100% Tochtergesellschaft der Emittentin, mit BNP PARIBAS oder einem ihrer verbundenen Unternehmen eine Aktienleihvereinbarung (die „Aktienleihfazilität“) über insgesamt bis zu 2.000.000 Aktien (entsprechend ca. bis zu 4,4% des ausgegebenen Grundkapitals der Aurubis AG) eingehen, um, soweit möglich, Hedging Aktivitäten bestimmter Anleihenzeichner oder künftiger Erwerber der Anleihen zu ermöglichen. Die Laufzeit der Aktienleihfazilität entspricht derjenigen der Schuldverschreibungen.
Es ist beabsichtigt, die Einbeziehung der Schuldverschreibungen in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen.
Die endgültigen Bedingungen der Schuldverschreibungen werden voraussichtlich spätestens am 15. Oktober 2025 durch eine separate Preisfestsetzungsmitteilung bekanntgegeben.
BNP PARIBAS, COMMERZBANK (in Kooperation mit ODDO BHF), Deutsche Bank und UniCredit fungieren im Zusammenhang mit der Transaktion als Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners. Im Zusammenhang mit der Platzierung haben sich die Emittentin und Salzgitter Mannesmann GmbH zu einer 90-tägigen Lock-up-Periode nach Ausgabe der Schuldverschreibungen verpflichtet, vorbehaltlich üblicher Ausnahmen.
WICHTIGER HINWEIS
Diese Bekanntmachung und die hierin enthaltenden Informationen unterliegen Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in der eine solche Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verbreitet oder verteilt werden. Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.
Diese Bekanntmachung ist eine Anzeige und kein Prospekt. Sie stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan, Südafrika oder irgendeiner Rechtsordnung dar, in der ein Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren nach geltendem Recht verboten wären. Weder diese Bekanntmachung noch deren Inhalt darf als Grundlage für ein Angebot oder ein Angebot zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung in irgendeiner Rechtsordnung dienen oder in Verbindung mit einem solchen Angebot als verbindlich angesehen werden.
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an "qualifizierte Anleger" im Sinne der UK-Prospektverordnung, welche entweder (i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die "Order") sind, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.
In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung und Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der EU-Prospektverordnung sind.
Diese Bekanntmachung stellt kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, sie sind gemäß dem Securities Act registriert oder es liegt eine Befreiung von den Registrierungsanforderungen vor. Weder die in dieser Mitteilung beschriebenen Schuldverschreibungen noch die bei Wandlung der Schuldverschreibungen zu liefernden Aktien sind oder werden nach dem U.S. Securities Act oder nach den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten registriert. Es wird kein öffentliches Angebot dieser Wertpapiere in den Vereinigten Staaten oder in irgendeiner anderen Rechtsordnung geben.
Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen enthalten in: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c) national Umsetzungsmaßnahmen (zusammen, die "MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher Haftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder sonstigen Gründen), der ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen) diesbezüglich unterliegen würde, hat eine Zielmarktbewertung hinsichtlich der Schuldverschreibungen hat zu folgendem Ergebnis geführt: (i) der Zielmarkt für die Schuldverschreibungen sind ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden jeweils im Sinne der MiFID II und (ii) für den Vertrieb der Schuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden sind alle Vertriebskanäle angemessen. Alle Personen, die beabsichtigen, die Schuldverschreibungen anzubieten, zu verkaufen oder zu empfehlen (nachfolgend, "Vertreiber"), sollten die Zielmarktbewertung des Konzepteurs berücksichtigen; ein Vertreiber, der MiFID II unterliegt, ist jedoch dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Schuldverschreibungen vorzunehmen (entweder durch Übernahme oder Verfeinerung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen.
In der Zielmarktbewertung wurden eventuelle Anforderungen aus vertraglichen oder gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der Schuldverschreibungen und/oder der zugrunde liegenden Aktien nicht berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird darauf hingewiesen, dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Schuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen, darstellt.
Die Schuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") oder dem Vereinigten Königreich (“UK“) angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bedeutet ein "Kleinanleger" (a) im EWR, eine Person, die (i) Kleinanleger im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 11 der MiFID II ist; und/oder (ii) Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der jeweils gültigen Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie") ist, sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 10 der MiFID II gelten würde, und (b) in der UK, eine Person, die (i) Kleinanleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/565, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht gültig ist und/oder (ii) ein Verbraucher im Sinne der Bestimmungen des UK Financial Services and Markets Act 2000 ("FSMA") und aller Reglungen oder Vorschriften, die im Rahmen des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassen wurden, sofern dieser Verbraucher nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht gültig ist, gelten würde.
Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die "EU-PRIIPs-Verordnung") bzw. gemäß der EU-PRIIPS-Verordnung, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht gültig ist (die "UK PRIIPS-Verordnung"), erforderlichen Basisinformationsblattes für das Angebot oder den Verkauf der Schuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR oder in der UK. Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der Verkauf oder eine anderweitige Bereitstellung der Schuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR oder der UK gemäß der EU-PRIIPs-Verordnung bzw. der UK-PRIIPS-Verordnung rechtswidrig ist.
Diese Bekanntmachung stellt weder eine Empfehlung noch eine Beratung bezüglich der Platzierung von Wertpapieren dar. Anleger sollten einen professionellen Berater zu Rate ziehen, ob die Platzierung oder Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren für die betreffende Person angemessen ist.
Diese Mitteilung kann Aussagen enthalten, die "zukunftsgerichtete Aussagen" sind oder als solche angesehen werden können. Diese zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung zukunftsgerichteter Terminologie identifiziert werden, einschließlich der Begriffe "glaubt", "schätzt", "plant", "projiziert", "antizipiert", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird" oder "sollte" oder deren Verneinung bzw. Abänderungen oder vergleichbaren Begriffen, oder durch Diskussionen über Strategie, Pläne, Zielsetzungen, Ziele, zukünftige Ereignisse oder Absichten. Zukunftsgerichtete Aussagen können und werden oft wesentlich von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen. Jegliche zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die aktuelle Einschätzung der Salzgitter AG in Bezug auf zukünftige Ereignisse wider und unterliegen Risiken im Zusammenhang mit zukünftigen Ereignissen und anderen Risiken, Unsicherheiten und Annahmen in Bezug auf ihre Geschäftstätigkeit, Ertragslage, Finanzlage, Liquidität, Aussichten, Wachstum oder Strategien. Zukunftsgerichtete Aussagen beziehen sich nur auf das Datum, an dem sie gemacht werden.
Kontakt:
Markus Heidler
Leiter Investor Relations
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14.10.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2212860 14.10.2025 CET/CEST
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| 11.08.2025 | Salzgitter AG mit 117 Mio. € Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA)
|
Salzgitter Aktiengesellschaft
/ Schlagwort(e): Halbjahresergebnis
Salzgitter AG mit 117 Mio. € Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA)
11.08.2025 / 07:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
- Stahl- und stahlnahe Aktivitäten von Herausforderungen im politischen und konjunkturellen Umfeld geprägt
- Geschäftsbereich Technologie und Beteiligung an der Aurubis AG stützen Ergebnis
- Performance-Programm P28 liefert zusätzlich 48 Mio. € Ergebnisbeitrag im ersten Halbjahr
In einem von geo- und handelspolitischen Konflikten sowie einer weiterhin geringen konjunkturellen Dynamik geprägten ersten Halbjahr 2025 verzeichnete der Salzgitter-Konzern 116,8 Mio. € Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) sowie – 83,8 Mio. € Vorsteuerresultat. Abermals lieferten der Geschäftsbereich Technologie sowie die at-equity (IFRS-Bilanzierung) einbezogene Beteiligung an der Aurubis AG deutlich positive Ergebnisbeiträge. Der Geschäftsbereich Handel vollzog dank Kostenanpassungen und Restrukturierungsmaßnahmen mit einem leicht positiven Ergebnis den Turnaround, während sich in den Resultaten der Geschäftsbereiche Stahlerzeugung und Stahlverarbeitung, die sehr herausfordernden politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen widerspiegeln.
Der Salzgitter-Konzern verzeichnete in den ersten sechs Monaten des laufenden Geschäftsjahres einen Außenumsatz von 4,7 Mrd. € (H1 2024: 5,2 Mrd. €), ein EBITDA von 116,8 Mio. € (H1 2024: 233,6 Mio. €) sowie – 83,8 Mio. € Ergebnis vor Steuern (H1 2024: + 11,5 Mio. €). Das Resultat beinhaltet 71,5 Mio. € Beitrag der at-equity (IFRS-Bilanzierung) einbezogenen Beteiligung an der Aurubis AG (H1 2024: 70,6 Mio. €). Darüber hinaus sind – 79,9 Mio. € Belastungen aus der Stichtagsbewertung von Derivatepositionen (H1 2024: + 10,8 Mio. €) enthalten sowie Einmaleffekte in Höhe von - 10,0 Mio. €, um das Wertminderungsrisiko von beabsichtigten Portfoliobereinigungen abzudecken (H1 2024: – 20,0 Mio. €). Aus – 88,9 Mio. € (H1 2024: – 18,6 Mio. €) Nachsteuerergebnis errechnen sich – 1,68 € Ergebnis je Aktie (H1 2024: – 0,40 €). Die Verzinsung des eingesetzten Kapitals (ROCE) lag bei – 1,6 % (H1 2024: 1,9 %). Die Eigenkapitalquote blieb mit 42,2 % (H1 2024: 45,6 %) äußerst solide.
Gunnar Groebler, Vorstandsvorsitzender der Salzgitter AG ordnet die aktuelle Situation ein:
„In einem extrem schwierigen geopolitischen Umfeld setzen wir auf drei Faktoren: Erstens sorgen wir weiterhin für ein konsequentes Kosten- und Performance-Management. Wir haben in den vergangenen Monaten schon viel erreicht, aber unser Anspruch ist, alle Potenziale in allen Teilen des Unternehmens vollständig auszuschöpfen. Zweitens schlagen wir eine vernünftige und verlässliche Brücke in Richtung Dekarbonisierung. Während andere lieber nostalgisch in den Rückspiegel schauen, blicken wir mit SALCOS® technologisch nach vorn. Die Modularität von SALCOS® erlaubt es uns, auch in einem angespannten Marktumfeld zur richtigen Zeit die richtigen Investitionsentscheidungen zu treffen. Drittens sagen wir der Politik derzeit sehr klar, was passiert, wenn Deutschland keine resiliente Stahlindustrie mehr hat. Die Auswirkungen gehen weit über Leitindustrien wie Automobil und die Baubranche hinaus. Die Politik hat selbst die Themen Verteidigung und Infrastruktur klar adressiert. Deshalb ist jetzt der Moment gekommen, innovationsstarken Stahl aus heimischer Produktion durch die die Einführung eines neuen, effektiven handelspolitischen Instruments zu sichern.“
Finanzvorständin Birgit Potrafki ergänzt:
„Die Ergebnisse des ersten Halbjahres der Geschäftsbereiche Stahlerzeugung, Stahlverarbeitung und Handel sind unbefriedigend und in dieser Form langfristig nicht tragbar. Daher setzen wir die internen Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung und Liquiditätssicherung konsequent um, mit bereits sichtbaren Resultaten. Im Rahmen unseres Performance-Programms P28 haben wir im ersten Halbjahr einen zusätzlichen Ergebniseffekt von 48 Mio. € generiert. Infolge der Maßnahmen zur Liquiditätssicherung entwickelte sich die Nettofinanzverschuldung deutlich besser als ursprünglich antizipiert und sollte – ungeachtet der Rekordinvestitionen in die Transformation – zum Jahresende spürbar unter den im ersten Quartal prognostizierten 1,5 Mrd. € auskommen. Die eingeleiteten Restrukturierungsmaßnahmen entfalten insbesondere im Geschäftsbereich Handel erste positive Effekte. Nicht zuletzt treiben wir unser aktives Portfolio-Management – zuletzt mit dem Verkauf der DESMA Schuhmaschinen GmbH – weiter voran.“
Außenumsätze nach Geschäftsbereichen (Mio. EUR):
| |
H1 2025 |
H1 2024 |
| Stahlerzeugung |
1.704,7 |
1.815,5 |
| Stahlverarbeitung |
597,6 |
859,3 |
| Handel |
1.430,1 |
1.603,8 |
| Technologie |
844,8 |
871,3 |
| Industrielle Beteiligungen / Konsolidierung |
87,4 |
93,3 |
| Konzern |
4.664,7 |
5.243,2 |
EBITDA nach Geschäftsbereichen (Mio. EUR):
| |
H1 2025 |
H1 2024 |
| Stahlerzeugung |
65,6 |
101,2 |
| Stahlverarbeitung |
-39,8 |
-37,0 |
| Handel |
25,2 |
16,6 |
| Technologie |
69,5 |
70,9 |
| Industrielle Beteiligungen / Konsolidierung |
-3,7 |
81,8 |
| Konzern |
116,8 |
233,6 |
Vorsteuerergebnisse (EBT) nach Geschäftsbereichen (Mio. EUR):
| |
H1 2025 |
H1 2024 |
| Stahlerzeugung |
-55,6 |
-22,0 |
| Stahlverarbeitung |
-63,4 |
-72,5 |
| Handel |
10,9 |
-0,8 |
| Technologie |
54,7 |
52,7 |
| Industrielle Beteiligungen / Konsolidierung |
-30,3 |
54,1 |
| Konzern |
-83,8 |
11,5 |
Ausblick
Wir erwarten für den Salzgitter-Konzern im Geschäftsjahr 2025
- einen Umsatz zwischen 9,0 Mrd. € und 9,5 Mrd. €,
- ein EBITDA zwischen 300 Mio. € und 400 Mio. €,
- ein Vorsteuerresultat zwischen – 100 Mio. € und 0 Mio. € sowie
- eine leicht über dem Vorjahresniveau liegende Rendite auf das eingesetzte Kapital.
Wie schon in den vergangenen Jahren weisen wir darauf hin, dass Chancen und Risiken aus aktuell nicht absehbaren Erlös-, Vormaterialpreis- und Beschäftigungsentwicklungen sowie Veränderungen von Währungskursen den Geschäftsverlauf des Jahres 2025 erheblich beeinflussen können. Die hieraus resultierenden Ergebniseffekte können ein beträchtliches Ausmaß sowohl in negativer als auch in positiver Richtung annehmen.
Die vollständige Veröffentlichung zu den Ergebnissen des ersten Halbjahrs 2025 finden Sie unter https://www.salzgitter-ag.com/de/investor-relations/news-publikationen.html.
Kontakt:
Markus Heidler
Leiter Investor Relations
Salzgitter AG
Eisenhüttenstraße 99
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Telefax +49 5341 21-2570
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11.08.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| 04.08.2025 | Salzgitter Aktiengesellschaft: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
|
Salzgitter Aktiengesellschaft
/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Salzgitter Aktiengesellschaft: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
04.08.2025 / 13:57 CET/CEST
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04.08.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2179062 04.08.2025 CET/CEST
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| 30.07.2025 | Salzgitter AG verkauft DESMA Schuhmaschinen GmbH an NAME & MAWI Partners S.A.S.
|
Salzgitter Aktiengesellschaft
/ Schlagwort(e): Verkauf/Beteiligung/Unternehmensbeteiligung
Salzgitter AG verkauft DESMA Schuhmaschinen GmbH an NAME & MAWI Partners S.A.S.
30.07.2025 / 13:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
- Weiterer Schritt im aktiven Portfoliomanagement
- Best-Owner-Prinzip ist handlungsleitend
- Konzernstrategie „Salzgitter AG 2030“ wird vorangetrieben
Salzgitter. Der Salzgitter-Konzern hat jetzt einen weiteren Schritt seines aktiven Portfoliomanagements vollzogen und die DESMA Schuhmaschinen GmbH an die deutsch-französische Industriegruppe NAME & MAWI Partners S.A.S. (NMP) verkauft. Dies folgt dem in diesem Verfahren handlungsleitenden Best-Owner-Prinzip. Die Transaktion wird voraussichtlich im Herbst 2025 vollzogen. Über den Verkaufspreis wurde Stillschweigen vereinbart.
Gunnar Groebler, Vorstandsvorsitzender der Salzgitter AG: „Wir betreiben ein aktives Portfoliomanagement und haben in den vergangenen Jahren Zukäufe und Wachstumsschritte in strategischen Wachstumsfeldern vollzogen. Ebenso gehört zum Portfoliomanagement der Verkauf von Gesellschaften, die nicht zu unseren definierten Entwicklungsfeldern gehören. Dieses Vorgehen ist integraler Bestandteil unserer Konzernstrategie „Salzgitter AG 2030“. In einem intensiven Bewertungsverfahren hat sich NMP als vielversprechendster Partner für die Weiterentwicklung von DESMA Schuhmaschinen herausgestellt. NMP bietet dem Unternehmen und seinen Mitarbeitenden im neuen Verbund weitere unternehmerische Möglichkeiten.“
Narith Meksavanh, CEO der NMP Gruppe: „Unsere strategische Ausrichtung mit dem Fokus auf Qualität und Kundenservice hat uns ein kontinuierliches Wachstum in den letzten zehn Jahren ermöglicht. Um den steigenden Bedarf unserer Kunden am Markt weiter zu unterstützen, liegt unser Schwerpunkt auf der Erweiterung unserer Produktionskapazität und Automatisierung. Wir sehen daher die Übernahme von DESMA Schuhmaschinen nicht nur als Chance, sondern als Lösung unseren industriellen Herausforderungen durch die Möglichkeiten am Standort Achim zu begegnen und die bereits vorhandene Expertise in der Automatisierung zu nutzen. Die gemeinsamen internationalen Vertriebsnetzwerke werden uns ermöglichen die Position am Markt weiterhin zu verstärken.“
Die NMP ist eine deutsch-französische Industriegruppe mit den beiden Hauptsitzen in Weil der Stadt bei Stuttgart und Straßburg in Frankreich. Zur NMP gehören 9 Unternehmen mit 250 Mitarbeitenden in vier Länder (Deutschland, Frankreich, Schweiz und Slowakei). Die NMP ist Weltmarktführer in der Spalt- und Schärftechnologie von „soft materials“. Seit 1903 werden hierfür Maschinen für unterschiedliche Sektoren hergestellt, besonders der Leder-, Schuh- und Verpackungsindustrie.
Die DESMA Schuhmaschinen GmbH mit Stammsitz in Achim bei Bremen gehört zum Geschäftsbereich Technologie des Salzgitter-Konzerns. Seit 1946 stellt sie Maschinen für die Direktbesohlung von Schuhen her. Heute ist die DESMA Schuhmaschinen GmbH mit seinen 220 Mitarbeitenden Technologie- und Weltmarktführer für Anlagen, Maschinen, Automatisierungslösungen und Formen für die industrielle Schuhfertigung. DESMA Schuhmaschinen bietet hierfür Komplettlösungen von der Fabrikplanung über die Entwicklung von Maschinen und Automatisierungskonzepten bis hin zum Formenbau und einem globalen Service an. Derzeit stammt weltweit rund die Hälfte aller Maschinen für die Direktbesohlung von Schuhen aus dem Hause DESMA.
Kontakt:
Markus Heidler
Leiter Investor Relations
Salzgitter AG
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