| 11.11.2025 | KSB erzielt starkes drittes Quartal 2025
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KSB SE & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung
KSB erzielt starkes drittes Quartal 2025
11.11.2025 / 09:06 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
KSB erzielt starkes drittes Quartal 2025
- Auftragseingang und Umsatz liegen über Vorjahr
- EBIT bereinigt um die Kosten der Einführung von SAP S/4HANA über Vorjahr
- Prognose für 2025 bestätigt
FRANKENTHAL: Der Pumpen- und Armaturenhersteller KSB setzt im dritten Quartal 2025 die positive Entwicklung des ersten Halbjahres 2025 trotz schwieriger Rahmenbedingungen fort. Auftragseingang, Umsatz sowie das um die Kosten der Einführung von SAP S/4HANA bereinigte Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern (EBIT) liegen über der Vorjahresperiode.
Dr. Stephan Timmermann, Sprecher der Geschäftsleitung, sagt: „Die weltweite Investitionszurückhaltung, die zugehörige Wirtschaftsabschwächung und der Wertverlust des US-Dollars haben auch das dritte Quartal für KSB zu einer Herausforderung gemacht. Gleichwohl haben wir Auftragseingang, Umsatz und Ergebnis gesteigert und die positive Unternehmensentwicklung fortgeschrieben.“
In den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2025 hat KSB den Auftragseingang um 2,7 % auf 2.448 Mio. € (davon 750 Mio. € im dritten Quartal) gesteigert. Bereinigt um Währungseffekte von 51 Mio. € hätte sich ein Wachstum des Auftragseingangs um 4,8 % ergeben. Das Segment Pumpen wuchs mit einer Rate von 7,2 % auf 1.350 Mio. € am stärksten. Danach folgt das Segment Armaturen mit einem Auftragseingang von rund 323 Mio. € (+ 1,0 %). Dagegen reduzierte sich der Auftragseingang im Segment KSB SupremeServ aufgrund geringerer Ersatzteilnachfrage in den Märkten Bergbau und Energie um 3,7 % auf 775 Mio. €. Innerhalb des Segments Pumpen, welches das Geschäft mit Neupumpen ohne Ersatzteile enthält, realisierte der Bereich Standardmärkte aufgrund des wachsenden Wassergeschäfts ein Wachstum von 8,1 %. Der Marktbereich Bergbau steigerte den Auftragseingang um 6,5 %. Nach einem Auftragsrückgang im ersten Halbjahr im Marktbereich Energie führten größere Einzelaufträge im dritten Quartal 2025 nunmehr zu einem kumulierten Anstieg für die ersten neun Monate von 2,7 %. Die Auftragseingänge in der Region Mittlerer Osten / Afrika stiegen um 9,2 %, in Europa um 2,3 %. Die Regionen Asien / Pazifik sowie Amerika verzeichneten währungsbedingt ein Wachstum von 2,5 % bzw. 2,0 %.
Die Umsatzerlöse hat KSB in den ersten drei Quartalen um 2,8 % auf 2.233 Mio. € (davon 768 Mio. € im dritten Quartal) gesteigert. Bereinigt um den Währungseffekt von 45 Mio. € wäre der Umsatz um 4,9 % gestiegen. Mit einem Wachstum um 4,0 % auf 1.180 Mio. € erzielte das Segment Pumpen den stärksten Anstieg. Dazu trugen insbesondere die Standardmärkte aufgrund des wachsenden Wassergeschäfts mit einem Wachstum von 4,4 % auf 962 Mio. € bei. Während der Marktbereich Energie einen Umsatzanstieg um 5,2 % realisierte, fielen die Umsatzerlöse im Marktbereich Bergbau mit -3,8 % etwas unterhalb des Vorjahres aus. Das Segment Armaturen realisierte ein Umsatzplus von 2,9 % auf 304 Mio. €. KSB SupremeServ erwirtschaftete in den ersten drei Quartalen 2025 mit 749 Mio. € (+1,0 %) nur ein leichtes Wachstum im Vergleich zum Vorjahr. Der vergleichsweise geringe Anstieg ist bedingt durch größere Ersatzteilaufträge in der Vorjahresperiode in den Märkten Energie und Bergbau sowie negativer Währungseffekte in Höhe von 14 Mio. €. Während die Umsatzerlöse in der Region Mittlerer Osten / Afrika um 5,1 % und in Europa um 3,4 % stiegen, belief sich das Wachstum in den Regionen Asien / Pazifik und Amerika währungsbedingt auf 3,1 % bzw. 0,5 %.
In den ersten drei Quartalen 2025 erzielte KSB ein EBIT in Höhe von 186,3 Mio. € bzw. 78,3 Mio. € im dritten Quartal (Vorjahr 188,8 Mio. € bzw. 72,5 Mio. € im dritten Quartal). Belastet wurde dieses EBIT durch externe, nicht operative Transformationskosten für SAP S/4HANA in Höhe von 20,7 Mio. € gegenüber 7,5 Mio. € in der Vorjahresperiode. Darüber hinaus wirkten sich negative Währungseffekte mit 6,0 Mio. € aus. Bereinigt um den SAP S/4HANA-Sondereffekt hat KSB das EBIT in den ersten neun Monaten auf 207,0 Mio. € und die EBIT-Marge auf 9,3 % gegenüber einer vergleichbaren Marge von 9,0 % im Vorjahreszeitraum gesteigert. Das Segment Pumpen erzielte vor allem aufgrund der Ergebnissteigerung in den Standardmärkten ein EBIT von 50,5 Mio. € gegenüber 36,5 Mio. € im Vorjahr. Das EBIT im Segment Armaturen mit -2,5 Mio. € lag um 4,4 Mio. € unter dem Vorjahreswert. Im Segment KSB SupremeServ verringerte es sich aufgrund geringerer Ersatzteilverkäufe im Bergbau- und Energiemarkt im Jahr 2025 um 12,2 Mio. € auf 138,2 Mio. €. Sämtliche Segmentergebnisse sind durch die SAP S/4HANA-Transformationskosten in Höhe von 20,7 Mio. € belastet.
Dr. Stephan Timmermann blickt voraus: „Der Fokus für das vierte Quartal liegt jetzt darauf, den weltweiten Auftragsbestand zu Umsatz werden zu lassen. Trotz der herausfordernden Rahmenbedingungen blicken wir zuversichtlich auf das Gesamtjahr 2025 und sind überzeugt, das Unternehmen weiterhin im Zielkorridor für Auftragseingang, Umsatz und Ergebnis zu halten – damit dürften wir erneut auf ein Rekordjahr zusteuern.“
KSB ist ein international führender Hersteller von Pumpen und Armaturen. Der Konzern mit seiner Zentrale in Frankenthal ist mit eigenen Vertriebsgesellschaften, Fertigungsstätten und Servicebetrieben auf fünf Kontinenten vertreten. Der Konzern hat im Geschäftsjahr 2024 mit rund 16.400 Mitarbeitern einen Umsatz von ca. 3 Mrd. € erzielt.
11.11.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2227418 11.11.2025 CET/CEST
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| 30.07.2025 | KSB weiterhin auf Kurs
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KSB SE & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Halbjahresbericht
KSB weiterhin auf Kurs
30.07.2025 / 09:07 CET/CEST
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KSB weiterhin auf Kurs
- Auftragseingang und Umsatz über Vorjahr
- Verunsicherung der Märkte spürbar
- Bestätigung der Prognose für 2025
FRANKENTHAL: Der Frankenthaler Pumpen- und Armaturenhersteller KSB setzt im ersten Halbjahr 2025 trotz schwieriger Rahmenbedingungen die positive Entwicklung des Geschäftsjahres 2024 fort. Auftragseingang und Umsatz sowie das um die Kosten der Einführung von SAP S/4HANA bereinigte Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern (EBIT) liegen über dem Vorjahreshalbjahr.
Das Unternehmen stellt sich einer Verunsicherung der Märkte aufgrund sprunghafter Zollpolitik, geopolitischer Unberechenbarkeit und kriegerischer Handlungen. Dr. Stephan Timmermann, Sprecher der Geschäftsleitung, sagt: “Die Investitionszurückhaltung, die mit veränderten Handelsallianzen und negativen Währungseffekten einhergeht, gilt es zu kompensieren. Mit Blick auf das schwierige makroökonomische Umfeld sind wir mit dem Auftragseingang von KSB im ersten Halbjahr 2025 sehr zufrieden.”
Im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2025 hat KSB den Auftragseingang um 3,3 % auf 1.698 Mio. € (davon 820 Mio. € im 2. Quartal) gesteigert. Bereinigt um den Währungseffekt von 23 Mio. € hätte sich ein Wachstum des Auftragseingangs um 4,7 % ergeben. Den stärksten Anstieg mit 8,2 % auf 941 Mio. € erzielte das Segment Pumpen, während das Segment Armaturen mit einem Auftragseingang von rund 225 Mio. € nahezu auf Vorjahresniveau liegt. Dagegen reduzierte sich der Auftragseingang im Segment KSB SupremeServ aufgrund temporär geringerer Ersatzteilnachfrage in den Märkten Bergbau und Energie um 3,1 %. Im Segment Pumpen, welches ausschließlich Neupumpen enthält, realisierten die Standardmärkte ein Wachstum von 13,3 %. Größere Aufträge in den Marktbereichen Wasser sowie Petrochemie / Chemie haben hierzu beigetragen. Der Marktbereich Bergbau erzielte eine Steigerung des Auftragseingangs um 4,9 %. Bedingt durch größere Einzelaufträge im ersten Halbjahr 2024 verzeichnete der Marktbereich Energie einen Rückgang im Auftragseingang um 14,3 %. Während die Auftragseingänge in der Region Mittlerer Osten / Afrika um 15,9 %, in der Region Asien / Pazifik um 5,9 % und in der Region Europa um 3,2 % stiegen, gingen diese in der Region Amerika aufgrund des schwächeren US-Dollar um 3,5 % zurück.
Die Umsatzerlöse hat KSB im ersten Halbjahr um 1,8 % auf 1.465 Mio. € (davon 756 Mio. € im 2. Quartal) gesteigert. Bereinigt um den Währungseffekt von 18 Mio. € wäre der Umsatz um 3,1 % gestiegen. Mit 3,8 % Wachstum auf 201 Mio. € erzielte das Segment Armaturen das stärkste Wachstum. Das Segment Pumpen realisierte ein Umsatzplus von 2,9 % auf 776 Mio. €. In diesem Segment entwickelten sich die Umsatzerlöse in den Märkten Bergbau und Energie mit +0,6 % bzw.
-1,7 % nahezu stabil; die Standardmärkte stiegen um 3,9 % auf 634 Mio. €. KSB SupremeServ erwirtschaftete aufgrund größerer Ersatzteilaufträge in der Vorjahresperiode in den Märkten Energie und Petrochemie / Chemie sowie negativer Währungseffekte im ersten Halbjahr 2025 mit 488 Mio. € (-0,6 %) nahezu konstante Umsätze im Vergleich zum Vorjahr. Während die Umsatzerlöse in der Region Mittlerer Osten / Afrika um 8,1 %, in der Region Asien / Pazifik um 5,8 % und in der Region Europa leicht um 1,0 % gestiegen sind, lag die Region Amerika mit -2,8 % unter Vorjahr.
Im ersten Halbjahr 2025 erzielte KSB ein EBIT in Höhe von 108,0 Mio. € bzw. 62,5 Mio. € im 2. Quartal (Vorjahr 116,3 Mio. € bzw. 67,9 Mio. € im 2. Quartal). Belastet wurde dieses EBIT durch externe Transformationskosten für SAP S/4HANA in Höhe von 13,5 Mio. € gegenüber 2,3 Mio. € in der Vorjahresperiode sowie einen translatorischen Währungseffekt von 3,0 Mio. € in 2025. Bereinigt um den SAP S/4HANA-Sondereffekt hat KSB das EBIT im ersten Halbjahr auf 121,5 Mio. € und die EBIT-Marge auf 8,3 % gegenüber einer vergleichbaren Marge von 8,2 % im Vorjahreszeitraum gesteigert. Das Segment Pumpen erzielte vor allem aufgrund der Ergebnissteigerung in den Standardmärkten ein EBIT von 27,3 Mio. € gegenüber 17,6 Mio. € im Vorjahr. Während das EBIT im Segment Armaturen mit -3,5 Mio. € etwas unter dem Vorjahr lag, verringerte es sich im Segment KSB SupremeServ aufgrund geringerer Ersatzteilverkäufe im Bergbau- und Energiemarkt um 14,8 Mio. € auf 84,2 Mio. €.
Stephan Timmermann erläutert: “Dass wir KSB weiterhin auf Kurs halten, verdanken wir unserer globalen Aufstellung in Vertrieb, Produktion und Service. Damit sichern wir Kundennähe, kurze Lieferzeiten und idealerweise Preisbildung ohne Zolleinflüsse. Das breite Produktportfolio verstärkt diese Resilienz. Wir sind zuversichtlich, das Unternehmen 2025 weiterhin im Zielkorridor für Auftragseingang, Umsatz und Ergebnis zu navigieren.”
KSB ist ein international führender Hersteller von Pumpen und Armaturen. Der Konzern mit seiner Zentrale in Frankenthal ist mit eigenen Vertriebsgesellschaften, Fertigungsstätten und Servicebetrieben auf fünf Kontinenten vertreten. Der Konzern hat im Geschäftsjahr 2024 mit rund 16.400 Mitarbeitern einen Umsatz von ca. 3 Mrd. € erzielt.
30.07.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2176532 30.07.2025 CET/CEST
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| 01.07.2025 | KSB SE & Co. KGaA: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
KSB SE & Co. KGaA: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
01.07.2025 / 13:21 CET/CEST
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2163354 01.07.2025 CET/CEST
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| 17.06.2025 | KSB SE & Co. KGaA: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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KSB SE & Co. KGaA: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
17.06.2025 / 08:59 CET/CEST
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2156176 17.06.2025 CET/CEST
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| 06.05.2025 | KSB zufrieden mit erstem Quartal 2025
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KSB SE & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung
KSB zufrieden mit erstem Quartal 2025
06.05.2025 / 09:08 CET/CEST
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KSB zufrieden mit erstem Quartal 2025
- Steigerung von Auftragseingang und Umsatz
- SAP S/4HANA-Transformation schreitet voran
- Bestätigung der Prognose für 2025
FRANKENTHAL: Der Frankenthaler Pumpen- und Armaturenhersteller KSB setzt im ersten Quartal 2025 die positive Entwicklung des Geschäftsjahres 2024 fort. Auftragseingang und Umsatz sowie das um die Kosten der Einführung von SAP S/4HANA bereinigte Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern (EBIT) liegen über dem Vorjahresquartal.
Im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2025 hat KSB den Auftragseingang um 1,8 % auf 878 Mio. € gesteigert. Den stärksten Anstieg mit 6,7 % auf 483 Mio. € erzielte das Segment Pumpen. Während der Auftragseingang im Segment KSB SupremeServ mit +0,4 % nahezu konstant blieb, verzeichnete das Segment Armaturen einen Rückgang um 12,5 % auf 111 Mio. €. Im Segment Pumpen realisierte der Marktbereich Bergbau eine Steigerung des Auftragseingangs um 34,5 % auf 28 Mio. €. Insbesondere aufgrund größerer Aufträge im Wassermarkt steigerten die Standardmärkte ihren Auftragseingang um 15,3 % auf 399 Mio. € gegenüber 346 Mio. € im Vorjahr. Bedingt durch größere Einzelaufträge im ersten Quartal 2024 verzeichnete der Marktbereich Energie einen Rückgang im Auftragseingang um 34,7 % auf 56 Mio. €.
Die Umsatzerlöse hat KSB in den ersten drei Monaten um 2,3 % auf 709 Mio. € gesteigert. Mit 10,2 % Wachstum auf 103 Mio. € erzielte das Segment Armaturen das stärkste Wachstum. Das Segment Pumpen realisierte ein Umsatzplus von 1,7 % auf 373 Mio. €. Während die Märkte Bergbau und Energie überproportional wuchsen, stagnierten die Umsatzerlöse in den Standardmärkten. KSB SupremeServ erwirtschaftete mit 232 Mio. € (+ 0,0 %) konstante Umsätze gegenüber Vorjahr.
Im ersten Quartal 2025 erzielte KSB ein EBIT in Höhe von 45,5 Mio. € (Vorjahr 48,4 Mio. €). Belastet wurde dieses EBIT durch externe Transformationskosten für SAP S/4HANA in Höhe von 7,5 Mio. € gegenüber 0,5 Mio. € im Vorjahresquartal. Bereinigt um diesen Sondereffekt hat KSB das EBIT im ersten Quartal auf 53,0 Mio. € und die EBIT-Marge auf 7,5 % gegenüber einer vergleichbaren Marge von 7,1 % im Vorjahresquartal gesteigert. Das Segment Pumpen erzielte aufgrund der Ergebnissteigerung in den Standardmärkten ein EBIT von 6,9 Mio. € gegenüber 5,4 Mio. € im Vorjahr. Während das EBIT im Segment Armaturen mit -0,3 Mio. € nahezu konstant zum Vorjahr ist, verringerte es sich im Segment KSB SupremeServ um 4,3 Mio. € auf 38,8 Mio. €. Alle Segmente wurden durch die externen Transformationskosten für die SAP S/4HANA Einführung belastet.
Dr. Stephan Timmermann, Sprecher der Geschäftsleitung, sagt: “Im Rahmen der derzeitigen weltwirtschaftlichen Situation sind wir mit dem ersten Quartal sehr zufrieden. Wohl wissend, dass die globalen Unwägbarkeiten, insbesondere durch die Verwerfungen, die sich aus der Zollpolitik und der Dollar-Abwertungsstrategie ergeben, Prognosen sehr schwer machen, werden wir die Unternehmensleistung im Zielkorridor für Auftragseingang, Umsatz und Ergebnis halten.”
KSB ist ein international führender Hersteller von Pumpen und Armaturen. Der Konzern mit seiner Zentrale in Frankenthal ist mit eigenen Vertriebsgesellschaften, Fertigungsstätten und Servicebetrieben auf fünf Kontinenten vertreten. Der Konzern hat im Geschäftsjahr 2024 mit rund 16.400 Mitarbeitern einen Umsatz von ca. 3 Mrd. € erzielt.
06.05.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2130594 06.05.2025 CET/CEST
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| 27.03.2025 | KSB SE & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2025 in Frankenthal mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
|
KSB SE & Co. KGaA
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
KSB SE & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2025 in Frankenthal mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
27.03.2025 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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KSB SE & Co. KGaA
Frankenthal
ISIN (Stammaktien): DE0006292006 (WKN: 629200)
ISIN (Vorzugsaktien): DE0006292030 (WKN: 629203)
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung am 8. Mai 2025
Sehr geehrte Aktionäre1,
wir laden Sie hiermit ein zur
ordentlichen Hauptversammlung der KSB SE & Co. KGaA,
die am
Donnerstag, 8. Mai 2025, um 10.00 Uhr (MESZ; entspricht 8.00 Uhr UTC)
im
CongressForum Frankenthal, Stephan-Cosacchi-Platz 5, 67227 Frankenthal (Pfalz),
stattfindet.
1 Aus Gründen der Sprachvereinfachung und der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf eine geschlechterspezifische Schreibweise verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen und Begriffe sind als geschlechtsneutral zu verstehen.
Tagesordnung
| 1. |
Vorlage des gebilligten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die KSB SE & Co. KGaA und den Konzern, des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der KSB SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2024
Die genannten Unterlagen sind im Internet unter www.ksb.com/hv veröffentlicht. Sie werden zudem in der Hauptversammlung zugänglich sein und dort von den Geschäftsführenden Direktoren der persönlich haftenden Gesellschafterin und - soweit es den Bericht des Aufsichtsrats betrifft - vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats näher erläutert.
Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden Gesellschafterin, der KSB Management SE, aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 des Aktiengesetzes (AktG) beschließt über die Feststellung des Jahresabschlusses die Hauptversammlung; der Beschluss bedarf der Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin.
Im Übrigen sind die vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es einer weiteren Beschlussfassung hierzu bedarf.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss der KSB SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2024 in der vorgelegten Fassung, die einen Bilanzgewinn von EUR 128.166.856,12 ausweist, festzustellen.
|
| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 2024 in Höhe von EUR 128.166.856,12 wie folgt zu verwenden:
| Ausschüttung einer Dividende von EUR 26,50 je dividendenberechtigter Stamm-Stückaktie |
EUR 23.495.297,50 |
| Ausschüttung einer Dividende von EUR 26,76 je dividendenberechtigter Vorzugs-Stückaktie |
EUR 23.139.693,12 |
| Einstellung in Gewinnrücklagen |
EUR 0,00 |
| Gewinnvortrag |
EUR 81.531.865,50 |
| Bilanzgewinn |
EUR 128.166.856,12 |
Der Gewinnverwendungsvorschlag beruht auf den am Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses durch die persönlich haftende Gesellschafterin für das abgelaufene Geschäftsjahr 2024 dividendenberechtigten Stückaktien. Sollte sich deren Zahl bis zur Hauptversammlung ändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von EUR 26,50 je für das abgelaufene Geschäftsjahr 2024 dividendenberechtigter Stamm-Stückaktie und von EUR 26,76 je für das abgelaufene Geschäftsjahr 2024 dividendenberechtigter Vorzugs-Stückaktie vorsieht. In diesem Fall wird der auf für das abgelaufene Geschäftsjahr 2024 nicht dividendenberechtigte Stückaktien entfallende Betrag auf neue Rechnung vorgetragen.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig.
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin der KSB SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2024
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, die persönlich haftende Gesellschafterin der KSB SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2024 zu entlasten.
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| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats der KSB SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2024
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats der KSB SE & Co. KGaA für diesen Zeitraum zu entlasten.
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| 5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2025
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| 5.1 |
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
Gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, Zweigniederlassung Stuttgart, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 zu bestellen.
Der Empfehlung des Prüfungsausschusses ist ein nach Art. 16 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) durchgeführtes Auswahlverfahren vorangegangen. Im Anschluss daran hat der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat unter Angabe von Gründen die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, und die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, für das ausgeschriebene Prüfungsmandat empfohlen und eine begründete Präferenz für die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, mitgeteilt.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinn von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.
|
| 5.2 |
Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts
Gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2025 zu bestellen.
Die Bestellung zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts durch die Hauptversammlung erfolgt vorsorglich vor dem Hintergrund der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, die in nationales Recht umzusetzen ist.
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| 6. |
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Klaus Burchards und Arturo Esquinca endet mit Beendigung der Hauptversammlung am 8. Mai 2025. Daher ist die Neuwahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner erforderlich.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des AktG, § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer sowie § 9 Abs. 1 der Satzung der KSB SE & Co. KGaA aus je sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG setzt sich der Aufsichtsrat zudem zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammen. Der Mindestanteil an Frauen und Männern von je 30 % ist vom Aufsichtsrat gemäß § 96 Abs. 2 Satz 2 AktG insgesamt zu erfüllen (sog. Gesamterfüllung), wenn nicht die Seite der Anteilseigner- oder der Arbeitnehmervertreter der Gesamterfüllung gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG aufgrund eines mit Mehrheit gefassten Beschlusses widerspricht. Der Aufsichtsrat der KSB SE & Co. KGaA ist derzeitig mangels Widerspruchs einer der Seiten des Aufsichtsrats aufgrund der gesetzlich vorgesehenen Gesamterfüllung insgesamt mit mindestens vier Frauen und mindestens vier Männern zu besetzen, um das Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG zu erfüllen. Das Mindestanteilsgebot ist derzeit und wäre auch nach der Wahl der vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten weiterhin erfüllt.
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf einen entsprechenden Vorschlag des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats - vor, zu beschließen:
| 6.1 |
Herr Matthias Bikowski, wohnhaft in Losheim am See, Geschäftsführer, Neue Pressegesellschaft mbH & Co. KG, wird für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2029 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt, und |
| 6.2 |
Herr Arturo Esquinca, wohnhaft in Forch, Schweiz, Leiter der Geschäftsentwicklung, Glas Trösch Holding AG, wird für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2026 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. |
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sowie gemäß Empfehlungen C.13 und C.14 des Deutschen Corporate Governance Kodex
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien:
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Arturo Esquinca ist derzeit bereits Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft. |
| - |
Im Übrigen sind die zur Wahl vorgeschlagenen Personen nicht Mitglied in einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder einem vergleichbaren Kontrollgremium. |
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen den zur Wahl als Mitglieder des Aufsichtsrats vorgeschlagenen Personen und dem Unternehmen, den Organen der KSB SE & Co. KGaA sowie den wesentlich an der KSB SE & Co. KGaA beteiligten Aktionären über die bestehende Mitgliedschaft von Arturo Esquinca im Aufsichtsrat der Gesellschaft hinaus keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, deren Offenlegung durch Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen wird.
Lebensläufe von Matthias Bikowski und Arturo Esquinca sind im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt und im Internet unter www.ksb.com/hv veröffentlicht.
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| 7. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024
Eine Aktiengesellschaft hat gemäß § 162 AktG jährlich einen Vergütungsbericht über die Vergütung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder zu erstellen, der bestimmten Anforderungen entsprechen muss. Als Kommanditgesellschaft auf Aktien hat die KSB SE & Co. KGaA keine Vorstandsmitglieder. Die Geschäfte der Gesellschaft werden von ihrer persönlich haftenden Gesellschafterin, der KSB Management SE, geführt, die dabei von ihren Geschäftsführenden Direktoren vertreten wird. Für die Vergütung der Geschäftsführenden Direktoren der persönlich haftenden Gesellschafterin ist der Verwaltungsrat der KSB Management SE zuständig, nicht der Aufsichtsrat der KSB SE & Co. KGaA. Vor diesem Hintergrund ist § 162 AktG auf die KSB SE & Co. KGaA nur eingeschränkt anwendbar.
Der Abschlussprüfer hat zu prüfen, dass der Vergütungsbericht im Sinn des § 162 AktG die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthält, und darüber einen Prüfungsvermerk zu erstellen. Der vom Abschlussprüfer in diesem Sinn geprüfte Vergütungsbericht ist der Hauptversammlung zur Billigung vorzulegen. Die Entscheidung der Hauptversammlung über die Billigung des Vergütungsberichts hat empfehlenden Charakter. Im Vergütungsbericht für das laufende Geschäftsjahr ist zu erläutern, wie der Beschluss der Hauptversammlung über die Billigung des Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr berücksichtigt wurde.
Vor diesem Hintergrund schlagen die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat vor, den im Internet unter www.ksb.com/hv gemeinsam mit dem Prüfungsvermerk zugänglich gemachten Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 zu billigen.
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| 8. |
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien einschließlich der Ermächtigung zum Ausschluss von Andienungs- und Erwerbsrechten
Die der Gesellschaft durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 13. Mai 2020 zu Tagesordnungspunkt 7 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist bis zum Ablauf des 12. Mai 2025 befristet. Um auch künftig in der Lage zu sein, eigene Aktien zu erwerben, soll die Gesellschaft weiterhin gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zum Erwerb eigener Aktien ermächtigt werden.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
| a) |
Die von der Hauptversammlung vom 13. Mai 2020 zu Tagesordnungspunkt 7 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien wird aufgehoben. |
| b) |
Die Gesellschaft wird ermächtigt, bis zum 7. Mai 2030 (einschließlich) zu jedem zulässigen Zweck Stamm- und/oder Vorzugsaktien der Gesellschaft bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der KSB SE & Co. KGaA zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des jeweiligen Grundkapitals entfallen. Der Erwerb kann sich auf die Aktien einer Gattung beschränken. Die Ermächtigung darf nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden. |
| c) |
Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die KSB SE & Co. KGaA ausgeübt werden, aber auch durch abhängige oder im Mehrheitsbesitz der KSB SE & Co. KGaA stehende Unternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durchgeführt werden. |
| d) |
Der Erwerb erfolgt in jedem Einzelfall nach Wahl der persönlich haftenden Gesellschafterin (i) über die Börse oder (ii) mittels eines öffentlichen Kaufangebots. Angebote nach vorstehend (ii) können auch mittels einer Aufforderung zur Abgabe von Angeboten erfolgen.
| - |
Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs für Aktien der Gesellschaft derselben Gattung im Xetra-Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten. |
| - |
Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot, dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der Kaufpreisspanne (ohne Erwerbsnebenkosten) den Mittelwert der Schlusskurse für Aktien der Gesellschaft derselben Gattung im Xetra-Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten drei Handelstagen der Frankfurter Wertpapierbörse vor dem Tag der Beschlussfassung der persönlich haftenden Gesellschafterin über das Angebot um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines Kaufangebots nicht unerhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses vom gebotenen Kaufpreis oder von den Grenzwerten der Kaufpreisspanne, kann das Angebot angepasst werden. In diesem Fall dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Schlusskurs für Aktien der Gesellschaft derselben Gattung im Xetra-Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) am letzten Handelstag der Frankfurter Wertpapierbörse vor der Entscheidung der persönlich haftenden Gesellschafterin über die Anpassung um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten. |
| - |
Im Fall einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Angeboten darf der von der Gesellschaft gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Mittelwert der Schlusskurse für Aktien der Gesellschaft derselben Gattung im Xetra-Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten drei Handelstagen der Frankfurter Wertpapierbörse vor dem Tag der Annahme der Angebote um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten. |
Die näheren Einzelheiten der jeweiligen Erwerbsgestaltung bestimmt die persönlich haftende Gesellschafterin. Sofern die Zahl der zum Kauf angedienten Aktien das von der Gesellschaft insgesamt zum Erwerb vorgesehene Volumen übersteigt, kann das Andienungsrecht der Aktionäre insoweit ausgeschlossen werden, als der Erwerb nach dem Verhältnis der jeweils angedienten Aktien je Aktionär erfolgt. Darüber hinaus können eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 100 Aktien je Aktionär) sowie zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen vorgesehen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen.
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| e) |
Die persönlich haftende Gesellschafterin wird ermächtigt, die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien der Gesellschaft zu jedem zulässigen Zweck, insbesondere auch wie folgt, zu verwenden:
| (1) |
Die erworbenen eigenen Aktien können eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung führt grundsätzlich zur Kapitalherabsetzung. Die persönlich haftende Gesellschafterin kann abweichend hiervon bestimmen, dass das Grundkapital bei der Einziehung unverändert bleibt und sich stattdessen durch die Einziehung der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat werden für diesen Fall zur Anpassung der Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung ermächtigt. |
| (2) |
Die erworbenen eigenen Aktien können auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre veräußert werden, wenn die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft derselben Gattung und gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Erwerbsrechts entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußerten Aktien insgesamt einen anteiligen Betrag von 20 % des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß §§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden. Darüber hinaus sind auf diese Begrenzung Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen und/oder Genussrechten mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungs- oder Optionspflicht auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen und/oder Genussrechte während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. |
| (3) |
Die erworbenen eigenen Aktien können gegen Sachleistung veräußert werden, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften. |
| (4) |
Die erworbenen eigenen Aktien können zur Erfüllung von Wandlungs- oder Optionsrechten, die von der Gesellschaft oder einem in- oder ausländischen Unternehmen, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen und/oder Genussrechten eingeräumt wurden, oder zur Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten aus von der Gesellschaft oder einem in- oder ausländischen Unternehmen, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, ausgegebenen Schuldverschreibungen und/oder Genussrechten verwendet werden. |
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| f) |
Die Ermächtigungen unter lit. e) erfassen auch die Verwendung von Aktien der Gesellschaft, die aufgrund früherer Ermächtigungsbeschlüsse nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG oder auf anderer rechtlicher Grundlage erworben wurden, und von solchen Aktien, die gemäß § 71d Satz 5 AktG oder von Unternehmen erworben wurden, die von der Gesellschaft abhängig sind oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehen. |
| g) |
Die Ermächtigungen unter lit. e) können einmalig oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam und auch durch abhängige oder im Mehrheitsbesitz der KSB SE & Co. KGaA stehende Unternehmen oder durch auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte ausgenutzt werden. |
| h) |
Das Erwerbsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen, wie diese gemäß der vorstehenden Ermächtigung unter lit. e) (2) bis (4) verwendet werden. Darüber hinaus wird die persönlich haftende Gesellschafterin ermächtigt, bei einem Angebot eigener Aktien an die Aktionäre den Gläubigern der von der Gesellschaft oder einem in- oder ausländischen Unternehmen, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, ausgegebenen Schuldverschreibungen und/oder Genussrechten mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungs- oder Optionspflicht, ein Bezugsrecht auf Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung einer Wandlungs- oder Optionspflicht zustünde; in diesem Umfang wird das Erwerbsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien ausgeschlossen. |
Der Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin zu Tagesordnungspunkt 8 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG ist im Internet unter www.ksb.com/hv zugänglich gemacht.
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Weitere Angaben zu den unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl zu Mitgliedern des Aufsichtsrats vorgeschlagenen Kandidaten
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Matthias Bikowski, Losheim am See |
Persönliche Daten:
| | Geburtsjahr: 1966 | | Nationalität: deutsch |
Aktuelle berufliche Tätigkeit:
| | Geschäftsführer, Neue Pressegesellschaft mbH & Co. KG |
Beruflicher Werdegang:
| | Seit 2012 |
Geschäftsführer, Neue Pressegesellschaft mbH & Co. KG |
| 2000 - 2012 |
Kaufmännischer Leiter, Saarbrücker Zeitung Verlag und Druckerei GmbH |
| 1993 - 1999 |
Manager, KPMG AG |
Ausbildung:
| | 1999 |
Wirtschaftsprüferexamen |
| 1998 |
Steuerberaterexamen |
| 1988 - 1993 |
Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität des Saarlandes, Saarbrücken (Abschluss: Diplom-Kaufmann) |
| 1986 - 1988 |
Ausbildung zum Bankkaufmann, Westdeutsche Landesbank, Bielefeld |
Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen:
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| - |
Jahresabschlusserstellung und -prüfung, Einzel- und Konzernabschlüsse |
| - |
Akquisition und Integration von Unternehmen |
| - |
Reorganisation von Unternehmen und Unternehmensbereichen |
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Sonstige Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien:
| | Keine weiteren Mandate. |
Sonstige wesentliche Tätigkeiten:
| | Keine weiteren wesentlichen Tätigkeiten. |
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Arturo Esquinca, Forch, Schweiz | | Mitglied des Aufsichtsrats der KSB SE & Co. KGaA seit 26. Februar 2018 |
Persönliche Daten:
| | Geburtsjahr: 1967 | | Nationalität: Schweizer |
Aktuelle berufliche Tätigkeit:
| | Leiter der Geschäftsentwicklung, Glas Trösch Holding AG |
Beruflicher Werdegang:
| | Seit 2023 |
Leiter der Geschäftsentwicklung, Glas Trösch Holding AG |
| 2019 - 2023 |
M&A- und Strategieberater |
| 2015 - 2019 |
Leiter Geschäftsentwicklung der Coesia-Gruppe, Industrial Process Solutions Division in Zürich, Schweiz |
| 2010 - 2014 |
Vice President Strategy and Corporate Development, Dover Corporation in Genf, Schweiz |
| 2002 - 2010 |
Leiter Geschäftsentwicklung, Sulzer Pumpen in Winterthur, Schweiz |
| 1999 - 2002 |
Strategic Development Manager, Sulzer AG in Winterthur, Schweiz |
| 1996 - 1999 |
Forschungsingenieur, Petrochemie und Raffinerieprozesse, British Petroleum in Naperville, Illinois, USA |
| 1990 - 1994 |
Finanz- und Produktionsanalyst, Procter & Gamble, Papierdivision in Mexiko-Stadt, Mexiko |
Ausbildung:
| | 1997 - 1999 |
MBA - J.L. Kellogg Graduate School of Management, Northwestern University in Evanston, Illinois, USA |
| 1994 - 1995 |
Master of Science Diplom-Chemieingenieur, The University of Michigan in Ann Arbor, Michigan, USA |
| 1986 - 1990 |
Diplom-Chemieingenieur, Universidad Iberoamericana in Mexiko-Stadt, Mexiko |
Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen:
| | Branchenkenntnisse in Öl und Gas, Petrochemie, Prozessindustrie, Industriemaschinen und Pumpenindustrie. Expertise in Wachstumsstrategien sowie der Übernahme und Integration von Unternehmen.
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Sonstige Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien:
| | Keine weiteren Mandate. |
Sonstige wesentliche Tätigkeiten:
| | Keine weiteren wesentlichen Tätigkeiten. | | |
Weitere Angaben und Hinweise
| I. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 44.771.963,82 und ist eingeteilt in 886.615 nennwertlose Stamm-Stückaktien und 864.712 nennwertlose Vorzugs-Stückaktien. In der Hauptversammlung gewährt jede Stamm-Stückaktie eine Stimme, sodass die Gesamtzahl der Stimmrechte 886.615 beträgt. Die Vorzugs-Stückaktien gewähren kein Stimmrecht in der Hauptversammlung.
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| II. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
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| 1. |
Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und - soweit Aktionären nach der Satzung oder den gesetzlichen Bestimmungen ein Stimmrecht zusteht - zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 16 Abs. 1, Abs. 2 der Satzung nur diejenigen Aktionäre - in Person oder durch Bevollmächtigte - berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und - soweit Aktionären nach der Satzung oder den gesetzlichen Bestimmungen ein Stimmrecht zusteht - zur Ausübung des Stimmrechts sind nachzuweisen (§ 16 Abs. 1, Abs. 3 der Satzung). Dazu sind ein in Textform und in deutscher Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut oder ein Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG (jeweils „Berechtigungsnachweis“) ausreichend. Dieser Berechtigungsnachweis hat sich auf den Geschäftsschluss des zweiundzwanzigsten Tages (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) vor der Hauptversammlung, also auf den 16. April 2025, 24.00 Uhr (MESZ), zu beziehen („Nachweisstichtag“).
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Berechtigungsnachweis erbracht hat. Dies bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, weder an der Hauptversammlung teilnehmen können noch Stimmrechte in der Hauptversammlung haben. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien. Aktionäre, die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern, sind - bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des Berechtigungsnachweises - im Verhältnis zur Gesellschaft trotzdem zur Teilnahme an der Hauptversammlung und - soweit ihnen nach der Satzung oder den gesetzlichen Bestimmungen ein Stimmrecht zusteht - zur Ausübung ihres Stimmrechts berechtigt. Der Nachweisstichtag ist für die Dividendenberechtigung ohne Bedeutung.
Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen der Gesellschaft bis spätestens 1. Mai 2025, 24.00 Uhr (MESZ), entweder
| - |
in Textform unter der Anschrift
KSB SE & Co. KGaA c/o Computershare Operations Center 80249 München
oder
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| - |
in Textform unter der E-Mail-Adresse
anmeldestelle@computershare.de
oder
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| - |
durch Übermittlung durch Intermediäre unter den Voraussetzungen des § 67c AktG (SWIFT: CMDHDEMMXXX; Instruktionen gemäß ISO 20022; Autorisierung über SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich) |
zugehen.
Nach fristgerechtem Zugang der Anmeldung und des Berechtigungsnachweises bei der Gesellschaft wird den Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung übersandt. Die Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.
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| 2. |
Hinweise zur Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nicht nur selbst, sondern auch durch einen Bevollmächtigten, wie z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder sonstige Vertreter, wie z.B. durch von der Gesellschaft benannte sog. Stimmrechtsvertreter, ausüben. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgemäße Anmeldung und ein fristgemäßer Zugang des Berechtigungsnachweises in einer der oben beschriebenen Formen erforderlich.
Einzelheiten zum Verfahren der Bevollmächtigung entnehmen Sie bitte den Abschnitten „Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte“ und „Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter“.
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| III. |
Verfahren für die Stimmabgabe
Nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Übermittlung des Berechtigungsnachweises können Aktionäre persönlich zur Hauptversammlung erscheinen und ihr Stimmrecht selbst ausüben. Sie können ihr Stimmrecht aber auch durch Bevollmächtigte, z.B. von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter, ausüben.
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| 1. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Aktionäre, die ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nicht selbst, sondern durch Bevollmächtigte ausüben wollen, müssen diesen vor der Abstimmung ordnungsgemäß Vollmacht erteilen. Dabei ist Folgendes zu beachten:
| a) |
Wenn weder ein Intermediär im Sinn des § 135 Abs. 1 AktG noch eine andere ihm nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution (wie z.B. eine Aktionärsvereinigung) bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht entweder
| aa) |
gegenüber der Gesellschaft
| - |
in Textform unter der Anschrift
KSB SE & Co. KGaA c/o Computershare Operations Center 80249 München
oder
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| - |
in Textform unter der E-Mail-Adresse
anmeldestelle@computershare.de
oder
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| - |
unter den Voraussetzungen des § 67c AktG im Wege der Übermittlung durch Intermediäre (SWIFT: CMDHDEMMXXX; Instruktionen gemäß ISO 20022; Autorisierung über SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich) |
oder
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| bb) |
unmittelbar in Textform gegenüber dem Bevollmächtigten (in diesem Fall muss die Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform oder unter den Voraussetzungen des § 67c AktG im Wege der Übermittlung durch Intermediäre nachgewiesen werden) |
zu erteilen. Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht.
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung oder des Widerrufs der Vollmacht in Textform unter einer der oben unter aa) für Vollmachtserteilungen gegenüber der Gesellschaft genannten Adressen oder unter den Voraussetzungen des § 67c AktG durch Intermediäre an die Gesellschaft übermitteln. Am Tag der Hauptversammlung kann dieser Nachweis auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erbracht werden.
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| b) |
Für die Bevollmächtigung von Intermediären im Sinn von § 135 Abs. 1 AktG und anderen ihnen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen und Institutionen (wie z.B. Aktionärsvereinigungen) sowie den Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. Bitte beachten Sie auch die von den jeweiligen Bevollmächtigten insoweit ggf. vorgegebenen Regeln. |
| c) |
Bitte weisen Sie Ihre Bevollmächtigten auf die unten in Abschnitt VI. aufgeführten Informationen zum Datenschutz hin. |
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| 2. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter
Aktionäre, denen nach der Satzung oder den gesetzlichen Bestimmungen ein Stimmrecht zusteht, können ihr Stimmrecht auch durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ausüben lassen. Dabei ist Folgendes zu beachten:
| a) |
Die Stimmrechtsvertreter können nur zu den Punkten der Tagesordnung abstimmen, zu denen ihnen ausdrückliche Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, gemäß den ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. |
| b) |
Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter (i) keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse und zum Stellen von Fragen bzw. von Anträgen entgegennehmen und dass sie (ii) nur für die Abstimmung über solche Anträge und Wahlvorschläge zur Verfügung stehen, zu denen es mit dieser Einberufung oder später bekanntgemachte Beschlussvorschläge von der persönlich haftenden Gesellschafterin und/oder dem Aufsichtsrat nach §§ 283 Nr. 6, 124 Abs. 3 AktG oder von Aktionären nach §§ 124 Abs. 1, 122 Abs. 2 Satz 2 AktG gibt oder die nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich gemacht werden. |
| c) |
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter können in Textform unter einer der in Abschnitt II.1. für die Anmeldung angegebenen Adressen bis zum 7. Mai 2025, 24.00 Uhr (MESZ), erteilt, geändert oder widerrufen werden. In allen diesen Fällen ist der Zugang der Vollmacht bzw. Weisung, der Änderung oder des Widerrufs bei der Gesellschaft entscheidend. Am Tag der Hauptversammlung können Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung in Textform erteilt, geändert oder widerrufen werden. |
| d) |
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter können unter den Voraussetzungen des § 67c AktG bis zum 7. Mai 2025, 24.00 Uhr (MESZ), auch im Wege der Übermittlung durch Intermediäre erteilt, geändert oder widerrufen werden (SWIFT: CMDHDEMMXXX; Instruktionen gemäß ISO 20022; Autorisierung über SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich). Entscheidend ist der Zugang der Vollmacht bzw. Weisung, der Änderung oder des Widerrufs bei der Gesellschaft. |
| e) |
Weisungen an die Stimmrechtsvertreter zu Tagesordnungspunkt 2 dieser Einberufung gelten auch im Fall der Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Änderung der Zahl dividendenberechtigter Aktien. |
| f) |
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, gilt die Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung. |
| g) |
Auch Intermediäre im Sinn des § 135 Abs. 1 AktG oder andere ihnen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen und Institutionen (wie z.B. eine Aktionärsvereinigung) können sich unter Einhaltung der genannten Fristen der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedienen. |
|
| 3. |
Formulare für Bevollmächtigung
Anmeldung und Bevollmächtigung können insbesondere mit dem Formular, das den Aktionären mit der Eintrittskarte übersandt wird, aber auch auf beliebige oben in den Abschnitten II.1., III.1. sowie III.2. beschriebene formgerechte Weise erfolgen. Vollmachten können darüber hinaus auch während der Hauptversammlung erteilt werden.
Wenn Sie einen Intermediär im Sinn des § 135 Abs. 1 AktG oder eine andere ihm nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution (wie z.B. eine Aktionärsvereinigung) bevollmächtigen wollen, stimmen Sie sich bitte mit dem Bevollmächtigten über die Form der Vollmachtserteilung ab.
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| IV. |
Rechte der Aktionäre
Den Aktionären stehen im Vorfeld und in der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu. Weitere Einzelheiten hierzu finden sich im Internet unter www.ksb.com/hv.
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| 1. |
Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 des Grundkapitals erreichen (dies entspricht 19.559 Aktien), können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an die Gesellschaft zu richten. Bitte richten Sie ein entsprechendes Verlangen an die folgende Anschrift:
KSB SE & Co. KGaA FCF / Investor Relations Johann-Klein-Straße 9 67227 Frankenthal (Pfalz)
Es muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis spätestens zum 7. April 2025, 24.00 Uhr (MESZ), zugehen. Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2, 1 Satz 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung der persönlich haftenden Gesellschafterin über den Antrag halten.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und gemäß § 121 Abs. 4a AktG solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ksb.com/hv zugänglich gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
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| 2. |
Gegenanträge; Wahlvorschläge
Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den Punkten der Tagesordnung zu übersenden. Sollen die Gegenanträge von der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, sind sie mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens bis zum 23. April 2025, 24.00 Uhr (MESZ),
| - |
an die Anschrift
KSB SE & Co. KGaA FCF / Investor Relations Johann-Klein-Straße 9 67227 Frankenthal (Pfalz)
oder
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| - |
an die E-Mail-Adresse investor-relations@ksb.com
oder
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unter den Voraussetzungen des § 67c AktG im Wege der Übermittlung durch Intermediäre (SWIFT: CMDHDEMMXXX; Instruktionen gemäß ISO 20022; Autorisierung über SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich) |
zu übersenden. Anderweitig adressierte Gegenanträge müssen nicht zugänglich gemacht werden.
In allen Fällen der Übersendung eines Gegenantrags ist der Zugang des Gegenantrags bei der Gesellschaft entscheidend.
Zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären werden einschließlich des Namens des Aktionärs und ggf. der Begründung sowie etwaigen Stellungnahmen der Verwaltung hierzu im Internet unter www.ksb.com/hv zugänglich gemacht.
Die Gesellschaft kann von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags und einer etwaigen Begründung absehen, wenn die Voraussetzungen des § 126 Abs. 2 AktG vorliegen. Die Ausschlusstatbestände sind auf der Internetseite www.ksb.com/hv dargestellt.
Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern sinngemäß. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht die persönlich haftende Gesellschafterin einen Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern brauchen auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn ihnen keine Angaben zur Mitgliedschaft des vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinn von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind.
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| 3. |
Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung von der persönlich haftenden Gesellschafterin Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht der persönlich haftenden Gesellschafterin erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu den mit ihr verbundenen Unternehmen. Des Weiteren betrifft die Auskunftspflicht auch die Lage des KSB-Konzerns und der in den KSB-Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Tatbestände, in denen die persönlich haftende Gesellschafterin berechtigt ist, die Auskunft zu verweigern, sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ksb.com/hv dargestellt.
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| V. |
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung; Internetseite
Sämtliche geschäftsführenden Direktoren der persönlich haftenden Gesellschafterin und sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft beabsichtigen, an der Hauptversammlung während der gesamten Dauer teilzunehmen. Diese Einberufung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, einschließlich der erforderlichen Informationen nach § 124a AktG, Anträge von Aktionären sowie weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre sind ab der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft (www.ksb.com/hv) zugänglich. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen liegen in der Hauptversammlung zusätzlich zur Einsichtnahme aus.
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| VI. |
Informationen zum Datenschutz
Die KSB SE & Co. KGaA verarbeitet im Zusammenhang mit der Hauptversammlung als Verantwortliche im Sinn des Datenschutzrechts personenbezogene Daten (Name, Anschrift, ggf. E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien, Nummer der Eintrittskarte, Abstimmverhalten, Anträge und Redebeiträge) von Aktionären und von ihren Bevollmächtigten auf Grundlage des geltenden Datenschutzrechts, um die Hauptversammlung in der gesetzlich vorgeschriebenen Form vorzubereiten, durchzuführen und zu dokumentieren.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist für die Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 lit. c) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 67e Abs. 1 AktG.
Die für die Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragten Dienstleister erhalten von der KSB SE & Co. KGaA nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die Dienstleister verarbeiten die Daten auf Grundlage eines Vertrags mit der KSB SE & Co. KGaA und ausschließlich nach Weisung der KSB SE & Co. KGaA. Eine automatisierte Entscheidungsfindung (z.B. Profiling) findet nicht statt. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt, insbesondere über das Teilnehmerverzeichnis.
Die Gesellschaft speichert die personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung im Rahmen der gesetzlichen Pflichten. Die Daten werden regelmäßig nach drei Jahren gelöscht, sofern die Daten nicht mehr für etwaige Auseinandersetzungen über das Zustandekommen oder die Wirksamkeit von Beschlüssen der Hauptversammlung benötigt werden. Erlangt die Gesellschaft Kenntnis davon, dass ein Aktionär nicht mehr Aktionär der Gesellschaft ist, werden dessen personenbezogene Daten grundsätzlich noch höchstens für zwölf Monate gespeichert, sofern die Daten nicht mehr für etwaige Auseinandersetzungen über das Zustandekommen oder die Wirksamkeit von Beschlüssen der Hauptversammlung benötigt werden.
Die Aktionäre und die Bevollmächtigten haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen jederzeit ein Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht im Hinblick auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Kapitel III der DSGVO sowie nach § 67e Abs. 4 AktG. Diese Rechte können die Aktionäre und die Bevollmächtigten gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
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über die Telefon-Nummer +49 (0) 6233 860
oder
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über die E-Mail-Adresse info@ksb.com. |
Unter diesen Kontaktdaten erreichen Aktionäre und Bevollmächtigte auch den Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft. Zudem steht den Aktionären und den Bevollmächtigten ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu.
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Frankenthal (Pfalz), im März 2025
KSB SE & Co. KGaA
KSB Management SE als persönlich haftende Gesellschafterin
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2107668 27.03.2025 CET/CEST
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| 27.03.2025 | KSB setzt in 2024 neue Bestmarke
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KSB SE & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Jahresbericht
KSB setzt in 2024 neue Bestmarke
27.03.2025 / 10:10 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Geschäftszahlen 2024
KSB setzt in 2024 neue Bestmarke
- Rekordzahlen für Auftragseingang, Umsatz und EBIT
- Ergebnis (EBIT) auf 244,2 Mio. € und 8,2 % Rendite ausgebaut
- Dividende gesteigert
FRANKENTHAL: Im Geschäftsjahr 2024 überschreitet der Pumpen- und Armaturenhersteller KSB erstmals die 3-Milliarden-Euro-Schwelle im Auftragseingang. Auch Umsatz und Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern (EBIT) übertreffen die Vorjahreswerte deutlich.
Im Geschäftsjahr 2024 hat KSB den Auftragseingang um + 5,2 % auf 3.114 Mio. € spürbar gesteigert. Während das Segment KSB SupremeServ, welches das Geschäft mit Ersatzteilen und Servicedienstleistungen bündelt, den Auftragseingang um 5,8 % auf 1.048 Mio. € steigerte, erhöhte das Segment Pumpen diesen um 5,2 % auf 1.659 Mio. €. Auch das Segment Armaturen trug mit einem Wachstum von 3,8 % auf 407 Mio. € zu dieser Steigerung bei.
Die Umsatzerlöse hat KSB im Geschäftsjahr 2024 um + 5,2 % auf 2.965 Mio. € ausgebaut. Das prozentual stärkste Wachstum erzielte das Segment Armaturen. Dieses hat die Umsatzerlöse um 10,3 % auf 399 Mio. € erhöht. Das Segment KSB SupremeServ steigerte die Erlöse um 7,6 % auf 1.016 Mio. €. Das Segment Pumpen erzielte ein Umsatzplus von 2,4 % auf 1.551 Mio. €.
Das Auftragseingangs- sowie Umsatzwachstum wurde vornehmlich außerhalb Europas erzielt. So hat KSB den Auftragseingang sowie den Umsatz in den außereuropäischen Regionen um 7,4 % bzw. 8,5 % gegenüber dem Vorjahr gesteigert. Innerhalb Europas wuchsen der Auftragseingang um 2,8 % und die Umsatzerlöse um 1,9 %.
Das Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern hat KSB signifikant um 9,1 % auf 244,2 Mio. € verbessert - trotz Berücksichtigung der externen Transformationskosten in Höhe von 15,4 Mio. € für die Einführung von SAP S/4HANA. Die EBIT-Rendite ist gegenüber dem Vorjahr von 7,9 % auf 8,2 % angestiegen. Dazu hat insbesondere das Segment KSB SupremeServ mit einem Wachstum von 14,2 % auf 204,5 Mio. € beigetragen. Das Segment Armaturen erzielte ein EBIT-Wachstum in Höhe von 6,7 Mio. € auf -0,8 Mio. €. Dagegen verzeichnete das Segment Pumpen einen EBIT-Rückgang um 11,8 Mio. € auf 40,5 Mio. €. Dieser Rückgang ist insbesondere auf die Berücksichtigung eines hohen Anteils der externen Transformationskosten der neuen Unternehmenssoftware sowie auf die konjunkturbedingte Eintrübung der Pumpenmärkte Allgemeine Industrie und Gebäudetechnik zurückzuführen.
„Die vielfältigen Veränderungen in der Weltordnung haben uns erneut vor Herausforderungen gestellt. Die fragile politische Weltlage führte zu Verunsicherung und Verwerfungen in wichtigen Märkten. Hohe Energiepreise und wachsende Bürokratie erschweren die Rahmenbedingungen in Deutschland“, fasst Dr. Stephan Timmermann, Sprecher der Geschäftsleitung, das Geschäftsjahr zusammen „Wir haben das Schiff erfolgreich durch die raue See geführt und erneut eine Bestmarke gesetzt: 2024 war ein Rekordjahr für KSB.“
An dem sehr guten Ergebnis sollen die KSB-Aktionäre in besonderem Maße teilnehmen. Die Geschäftsleitung des SDAX-Konzerns wird der Hauptversammlung vorschlagen, eine Dividende in Höhe von 26,50 € pro Stammaktie und 26,76 € pro Vorzugsaktie auszuschütten.
KSB hat sein Investitionsvolumen im Geschäftsjahr 2024 auf 170,3 Mio. € ausgebaut. Der Großteil entfiel auf Europa, gefolgt von Asien / Pazifik und Amerika. Investiert hat KSB vorrangig in die Modernisierung und Kapazitätserweiterung seiner Werke, aber auch in Digitalisierung und Nachhaltigkeit.
Besonderes Augenmerk legt der Pumpen- und Armaturenhersteller auf die Zufriedenheit seiner Mitarbeiter. Bei der globalen Mitarbeiterbefragung nahmen im Geschäftsjahr 91 % der Beschäftigten teil. Der resultierende Engagement-Index von 77 % ist nicht nur eine deutliche Steigerung zu vergangenen Umfragen, er liegt zudem über dem Durchschnitt des Maschinenbaus und weltweiter Unternehmen.
Mit Blick auf das neue Geschäftsjahr sagt der Sprecher der Geschäftsleitung: „Insbesondere der Jahresanfang 2025 ist geprägt von turbulenten politischen und konjunkturellen Rahmenbedingungen, deren Auswirkungen derzeit schwer einzuschätzen sind. Trotz dieses komplexen Umfeldes streben wir auch dieses Jahr an, die Kenngrößen Auftragseingang, Umsatz und EBIT weiter zu steigern“ unterstreicht Timmermann die Zuversicht und Ambition von KSB.
KSB ist ein international führender Hersteller von Pumpen und Armaturen. Der Konzern mit seiner Zentrale in Frankenthal ist mit eigenen Vertriebsgesellschaften, Fertigungsstätten und Servicebetrieben auf fünf Kontinenten vertreten. Der Konzern hat im Geschäftsjahr 2024 mit rund 16.400 Mitarbeitern einen Umsatz von ca. 3 Mrd. € erzielt.
27.03.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2107494 |
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| Ende der Mitteilung |
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2107494 27.03.2025 CET/CEST
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| 30.01.2025 | KSB SE & Co. KGaA: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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KSB SE & Co. KGaA
/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
KSB SE & Co. KGaA: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
30.01.2025 / 09:19 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Hiermit gibt die KSB SE & Co. KGaA bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden: Berichtsart: Konzern-Jahresfinanzbericht
Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 27.03.2025
Ort: https://www.ksb.com/de-global/investor-relations/finanzberichte
Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 27.03.2025
Ort: https://www.ksb.com/en-global/investor-relations/financial-reports
30.01.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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2077773 30.01.2025 CET/CEST
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| 30.01.2025 | KSB Konzern: Vorläufige Geschäftszahlen für das Jahr 2024
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KSB SE & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Sonstiges
KSB Konzern: Vorläufige Geschäftszahlen für das Jahr 2024
30.01.2025 / 09:07 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Vorläufige Geschäftszahlen für das Jahr 2024
Erneut Rekordjahr für KSB
- Auftragseingang steigt um 5,2 % auf 3,1 Mrd. €
- Umsatz wächst um 5,2 % auf nahezu 3,0 Mrd. €
- EBIT (Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern) im oberen Bereich der Prognose
FRANKENTHAL: Im Geschäftsjahr 2024 hat der Pumpen- und Armaturenhersteller KSB die vorläufigen finanziellen Kennzahlen für Auftragseingang, Umsatz sowie Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern (EBIT) deutlich gegenüber dem Vorjahr gesteigert. „Mit Blick auf die andauernd schwierige konjunkturelle Lage in Europa und die weltpolitischen Spannungen sind wir sehr zufrieden mit dem Geschäftsjahr 2024. Insbesondere das 4. Quartal hat dazu beigetragen, dass es das erfolgreichste Jahr in der bisherigen Unternehmensgeschichte von KSB wird“, bekräftigt Dr. Stephan Timmermann, Sprecher der Geschäftsleitung.
Im Zeitraum Januar bis Dezember 2024 hat KSB den Auftragseingang um 5,2 % auf 3.114 Mio. € (Vorjahr: 2.960 Mio. €) ausgebaut. Davon entfielen 730 Mio. € (+ 15,8 %) auf das 4. Quartal 2024. Den mit 5,8 % größten Anstieg auf 1.048 Mio. € (Vorjahr: 990 Mio. €) erzielte das Segment KSB SupremeServ aufgrund eines starken Ersatzteilgeschäfts insbesondere in den Marktbereichen Energie (+ 11,7 %) und Allgemeine Industrie (+ 8,7 %). Das Segment Pumpen steigerte den Auftragseingang um 5,2 % auf 1.659 Mio. € (Vorjahr: 1.576 Mio. €). Dieses Wachstum basiert im Wesentlichen auf Großaufträgen im Marktbereich Energie (+ 15,8 % auf 232 Mio. €) sowie im Marktbereich Wasser (+ 13,7 % auf 494 Mio. €). Im Marktbereich Bergbau ging aufgrund von Großaufträgen im Vorjahr der Auftragseingang für neue Pumpen um 19,2 % auf 91 Mio. € zurück. Das Segment Armaturen erhöhte den Auftragseingang um 3,8 % auf 407 Mio. € (Vorjahr: 393 Mio. €). Wesentlicher Treiber hierfür waren Aufträge im Petrochemie-/Chemiegeschäft (+ 35,3 %).
Außerhalb Europas hat KSB den Auftragseingang um 7,4 % gesteigert. In Europa beläuft sich das Wachstum auf 2,8 %.
Die Umsatzerlöse hat KSB in 2024 um 5,2 % auf 2.965 Mio. € (Vorjahr: 2.819 Mio. €) gesteigert. Davon entfielen 794 Mio. € (+ 12,6 %) auf das 4. Quartal 2024. Das stärkste Wachstum von 10,3 % erzielte das Segment Armaturen und steigerte die Umsatzerlöse um 37 Mio. € auf 399 Mio. €. Das Segment KSB SupremeServ erzielte einen Umsatzanstieg in Höhe von 7,6 % auf 1.016 Mio. € (Vorjahr: 944 Mio. €). Zu diesem Wachstum hat insbesondere eine starke Ersatzteilnachfrage aus dem Marktbereich Energie (+ 32,7 %) beigetragen. Das Segment Pumpen steigerte seinen Umsatz mit neuen Pumpen um 2,4 % auf 1.551 Mio. € (Vorjahr: 1.514 Mio. €). Das Wachstum fußt besonders auf den Marktbereichen Petrochemie/Chemie (+ 19,8 %) und Energie (+ 12,8 %). Dagegen stagnierten die Umsatzerlöse im Marktbereich Allgemeine Industrie, der sich vornehmlich auf das Standardgeschäft fokussiert, bei 405 Mio. €. Grund hierfür ist die schwache Konjunktur insbesondere in Zentraleuropa. Der Marktbereich Wasser beendete das Jahr 2024 mit einem Umsatz in Höhe von 441 Mio. € knapp unter Vorjahr.
Die Umsatzerlöse außerhalb Europas hat KSB um 8,5 % gesteigert; in Europa betrug das Umsatzwachstum 1,9 %.
Das Unternehmen erwartet ein EBIT am oberen Ende des für das Geschäftsjahr 2024 gegebenen Prognosekorridors von 210 Mio. € bis 245 Mio. €. Die finalen Geschäftszahlen 2024 präsentiert KSB am 27. März 2025.
KSB strebt für das Geschäftsjahr 2025 eine Steigerung der Kenngrößen Auftragseingang, Umsatz und EBIT im Vergleich zum Geschäftsjahr 2024 an.
KSB ist ein international führender Hersteller von Pumpen und Armaturen. Der Konzern mit seiner Zentrale in Frankenthal ist mit eigenen Vertriebsgesellschaften, Fertigungsstätten und Servicebetrieben auf fünf Kontinenten vertreten. Der Konzern hat im Geschäftsjahr 2024 mit rund 16.400 Mitarbeitern einen Umsatz von ca. 3 Mrd. € erzielt.
30.01.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2077523 30.01.2025 CET/CEST
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| 12.11.2024 | KSB behält Wachstumskurs bei
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KSB SE & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): 9-Monatszahlen
KSB behält Wachstumskurs bei
12.11.2024 / 09:51 CET/CEST
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KSB behält Wachstumskurs bei
- Auftragseingang, Umsatz und Ergebnis (EBIT) über Vorjahr
- Segment KSB SupremeServ weiterhin Treiber der Entwicklung
- Jahresprognose bestätigt
FRANKENTHAL: Der Pumpen- und Armaturenhersteller KSB setzt in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2024 seine positive Geschäftsentwicklung fort. Das Unternehmen hat die finanziellen Kennzahlen für Auftragseingang, Umsatz sowie Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern (EBIT) gegenüber dem Vorjahreszeitraum gesteigert.
Im Zeitraum Januar bis September 2024 hat KSB den Auftragseingang um 2,4 % auf 2.384 Mio. € (Vorjahr: 2.329 Mio. €) ausgebaut. Den mit 5,8 % größten Anstieg auf 805 Mio. € (Vorjahr: 761 Mio. €) erzielte das Segment KSB SupremeServ mit starkem Ersatzteilgeschäft insbesondere in den Marktbereichen Energie und Bergbau. Das Segment Armaturen erhöhte den Auftragseingang um 1,8 % auf 320 Mio. € (Vorjahr: 314 Mio. €). Wesentlicher Treiber hierfür waren Aufträge im Petrochemie-/Chemiegeschäft. Das Segment Pumpen zeigte bei einem Plus von 0,4 % auf 1.259 Mio. € (Vorjahr: 1.254 Mio. €) unterschiedliche Entwicklungen: Während der Marktbereich Energie insbesondere aufgrund von Großaufträgen ein Wachstum von rund 24 Mio. € gegenüber Vorjahr erzielte, ging der Auftragseingang im Marktbereich Bergbau bedingt durch Großaufträge im Vorjahr um rund 21 Mio. € zurück. Die Standardmärkte lagen mit einem Auftragseingang von rund 1.005 Mio. € leicht über Vorjahresniveau (1.003 Mio. €).
Die Umsatzerlöse hat KSB in den ersten neun Monaten um 2,7 % auf 2.171 Mio. € (Vorjahr: 2.114 Mio. €) gesteigert. Das stärkste Wachstum erzielte mit 8,2 % auf 296 Mio. € (Vorjahr: 273 Mio. €) das Segment Armaturen. Das Segment KSB SupremeServ baute vor allem sein Ersatzteilgeschäft in den Marktbereichen Energie und Bergbau aus; es erzielte +5,5 % Wachstum auf 742 Mio. € (Vorjahr: 703 Mio. €). Das Segment Pumpen blieb mit einem Umsatz in Höhe von 1.134 Mio. € (Vorjahr: 1.138 Mio. €) nahezu stabil zum Vorjahr. Während der Marktbereich Energie ein Wachstum von 9,1 % erzielte, schlossen der Marktbereich Bergbau und die Standardmärkte geringfügig unter Vorjahr ab.
Das EBIT hat KSB in den ersten neun Monaten – trotz der 7,5 Mio. € Einführungskosten für die Unternehmens-Softwarelösung SAP S/4HANA – um 4,4 % auf 188,8 Mio. € (Vorjahr 180,9 Mio. €) gesteigert. Dies entspricht einer EBIT-Rendite von 8,7 %. Dazu beigetragen hat insbesondere das Segment KSB SupremeServ, welches das EBIT um 4,6 % auf 150,4 Mio. € (Vorjahr 143,8 Mio. €) ausbaute. Das Segment Armaturen erzielte in den ersten neun Monaten ein EBIT von 1,9 Mio. €. Dies bedeutet operativ eine Verbesserung um 11,0 Mio. €, da das Vorjahres-EBIT von 0,1 Mio. € durch eine einmalige Versicherungserstattung in Höhe von 9,2 Mio. € beeinflusst worden war. Das Segment Pumpen blieb mit einem EBIT von 36,5 Mio. € auf Vorjahresniveau.
„Vor dem Hintergrund der schwierigen Weltwirtschaft freuen wir uns, dass wir das Unternehmen auf dem zugesagten Wachstumskurs halten und die strategische Weiterentwicklung konsequent fortsetzen“, sagt Dr. Stephan Timmermann, Sprecher der Geschäftsleitung. „Die Zurückhaltung bei großen Investitionen und Bauvorhaben macht sich in unserem Standardgeschäft bemerkbar, wir haben dies aber mit KSB SupremeServ gut kompensiert. Um der konjunkturell schwachen Lage in Europa und der Abkühlung des chinesischen Marktes entgegenzuwirken, bauen wir unsere internationale Präsenz weiter aus. Hierzu gehört insbesondere die Wachstumsstrategie in den USA, die wir zielorientiert umsetzen.“
KSB geht davon aus, dass Auftragseingang, Umsatz und EBIT in der oberen Hälfte der zu Jahresbeginn veröffentlichten Prognose für das Geschäftsjahr 2024 liegen werden.
KSB ist ein international führender Hersteller von Pumpen und Armaturen. Der Konzern mit seiner Zentrale in Frankenthal ist mit eigenen Vertriebsgesellschaften, Fertigungsstätten und Servicebetrieben auf fünf Kontinenten vertreten. Der Konzern hat im Geschäftsjahr 2023 mit rund 16.000 Mitarbeitern einen Umsatz von ca. 2,8 Mrd. € erzielt.
12.11.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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