| 30.04.2026 | Nemetschek Group: Sehr starker Jahresauftakt 2026 mit zweistelligem Umsatzwachstum von 17% bei weiterhin gestiegener Profitabilität im Q1
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Nemetschek SE
/ Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung
Nemetschek Group: Sehr starker Jahresauftakt 2026 mit zweistelligem Umsatzwachstum von 17% bei weiterhin gestiegener Profitabilität im Q1
30.04.2026 / 07:00 CET/CEST
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Corporate News
- +17,0% Umsatzwachstum (währungsbereinigt) auf 313,1 Mio. Euro
- +35,4% Umsatzzuwachs bei Subskription/SaaS (währungsbereinigt) auf 248,3 Mio. Euro
- +29,6% überproportionale EBITDA-Steigerung (währungsbereinigt) auf 98,4 Mio. Euro, was die hohe operative Skalierbarkeit des Geschäftsmodells unterstreicht
- EBITDA-Marge steigt auf 31,4% im Berichtsquartal
- +34,5% Wachstum des Ergebnisses je Aktie auf 0,52 Euro
- Vorstand bekräftigt Prognose für Umsatz und EBITDA-Marge für Gesamtjahr 2026
München, 30. April 2026 – Die Nemetschek SE (ISIN 0006452907), ein global führender, vertikaler Anbieter KI-gestützter Softwarelösungen für die Bau- und Medienbranche, ist mit einem sehr starken, währungsbereinigten Umsatzwachstum von 17,0% (reported: +10,7%) auf 313,1 Mio. Euro sehr erfolgreich in das Geschäftsjahr 2026 gestartet. Das operative Ergebnis (EBITDA) um 29,6% (währungsbereinigt; reported: +22,0%) deutlich überproportional zum Umsatz gesteigert werden, getragen von Skaleneffekten und operativer Exzellenz. Darüber hinaus wird die Nemetschek Group mit der Mitte April angekündigten Akquisition von HCSS ihr Portfolio strategisch erheblich erweitern und ihren adressierbaren Markt deutlich vergrößern. Der Abschluss der Transaktion wird in der zweiten Jahreshälfte 2026 erwartet. HCSS, weltweit führender Anbieter von Bausoftware für den Infrastruktur- und Tiefbausektor, wird die Position des Konzerns in diesem attraktiven, wachstumsstarken Markt sowie seine Rolle als global führendes Powerhouse in der AEC/O-Industrie weiter stärken.
„Wir sind hervorragend in das Jahr gestartet und haben mit der Übernahme von HCSS einen weiteren bedeutenden strategischen Meilenstein erreicht,“ kommentiert Yves Padrines, CEO der Nemetschek Group. „Mit HCSS stärken und skalieren wir unsere Position im schnell wachsenden Infrastruktur- und Tiefbausektor, der von einer Vielzahl struktureller Wachstumstreiber getragen wird. Gleichzeitig treiben wir unsere Entwicklung zu einem KI-Vorreiter in unseren Industrien konsequent voran und erweitern durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz unser adressierbares Marktpotenzial weiter. Dieses Zusammenspiel aus starkem operativem Geschäft, gezielten strategischen Akquisitionen und Innovationsführerschaft durch KI schafft ein Wachstums- und Profitabilitätspotenzial, das einzigartig in unseren Industrien ist und uns auf ein neues Niveau von Wachstum und Profitabilität hebt.“
Wesentliche Konzern-Kennzahlen im Q1 2026
- Der Konzernumsatz stieg währungsbereinigt im Q1 gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum weiterhin sehr dynamisch um 17,0% auf 313,1 Mio. Euro. Das ausgewiesene Umsatzwachstum inklusive negativer Währungseffekte vor allem aufgrund des schwächeren US-Dollar lag bei 10,7%. Das Build-Segment trug mit einem weiterhin außerordentlich starken Wachstum zu dieser Entwicklung entscheidend bei. Auch das Segment Design zeigte eine starke operative Performance.
- Die jährlich wiederkehrenden Umsätze (ARR) im Q1 stiegen um 21,0% (währungsbereinigt; reported: +14,4%) auf 1.187,5 Mio. Euro und damit stärker als der Konzernumsatz. Haupttreiber im Q1 waren erneut die Umsätze aus Subskriptions- und SaaS-Modellen mit einem Anstieg von 35,4% (währungsbereinigt; reported: +27,3%).
- Das operative Konzernergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) erhöhte sich im Q1 um 29,6% (währungsbereinigt) und damit deutlich überproportional zum Umsatz auf 98,4 Mio. Euro (reported: +22,0%), getragen von Skaleneffekten, operativer Stärke und einem konsequenten Fokus auf operative Exzellenz. Die EBITDA-Marge verbesserte sich entsprechend deutlich auf 31,4% (Q1 2025: +28,5%). In der EBITDA-Marge sind bereits angefallene Akquisitionskosten der HCSS-Übernahme enthalten. Im Vorjahresquartal war unter anderem ein außerordentlicher, nicht operativer Effekt aufgrund der Insolvenz eines Service- und Zahlungsdienstleisters enthalten.
- Der Quartalsüberschuss stieg ebenso deutlich um 34,5% auf 60,4 Mio. Euro, was einem Ergebnis je Aktie von 0,52 Euro entspricht (Q1 2025: 0,39 Euro).
Entwicklung der Segmente im 1. Quartal 2026 (siehe Tabelle)
- Das Segment Design verzeichnete im Q1 ein Wachstum in Höhe von 9,5% (währungsbereinigt; reported: +5,7%) auf 136,2 Mio. Euro. Treiber war insbesondere ein starkes Neugeschäft. Zudem schreitet die Umstellung des Geschäftsmodells auf Subskription und SaaS erfolgreich und nach Plan voran, was sich im starken Wachstum dieser Umsatzkategorie mit 54,7% (währungsbereinigt) bzw. 49,2% reported widerspiegelt, einschließlich positiver Effekte aus der Umsatzrealisierung von Mehrjahresverträgen, die angeboten werden, um die Migration bestehender Kunden von Serviceverträgen auf Subskriptionsmodelle zu unterstützen. Das EBITDA stieg auf 34,4 Mio. Euro, ein währungsbereinigtes Wachstum von 8,3% (reported: +12,0%). Die EBITDA-Marge verbesserte sich auf 25,2% (Vorjahreszeitraum: +23,8%).
- Im Segment Build setzte sich die außerordentlich starke Wachstumsdynamik fort, die vor allem durch ein starkes Neugeschäft und die weitere erfolgreiche Internationalisierung getrieben wurde. Der Segmentumsatz nahm im Q1 deutlich um währungsbereinigt 29,8% (reported: +19,8%) auf 134,7 Mio. Euro zu. Zudem hat die Marke Bluebeam erfolgreich und wie geplant ihr agentic KI-basiertes Produktpaket „Bluebeam Max“ im Markt eingeführt und damit einen wichtigen Schritt in Richtung KI-gestützter Lösungen für die Bauindustrie gemacht. Mit Bluebeam Max erweitert das Unternehmen sein Portfolio um innovative Funktionen, die die Effizienz und Zusammenarbeit entlang der Bauprozesse weiter verbessern. Das EBITDA stieg deutlich stärker als der Umsatz um währungsbereinigt 48,9% (reported: +34,9%) auf 53,2 Mio. Euro, sodass die EBITDA-Marge hohe 39,5% erreichte (Vorjahresquartal: +35,1%).
- Im Segment Manage erhöhte sich der Umsatz auf 13,2 Mio. Euro, ein Wachstum von 3,0% (währungsbereinigt; reported: +3,2%). Eine zunehmende Nachfrage sowie eine gut gefüllte Vertriebspipeline bei bestehenden und neuen Kunden – insbesondere im öffentlichen Sektor und Finanzsektor – bilden die Basis für ein beschleunigtes Wachstum in den kommenden Quartalen, im Einklang mit den Wachstumsplänen. Die EBITDA-Marge lag nahezu auf Vorjahresniveau bei 10,4% (Vorjahreszeitraum: +10,9%).
- Im Segment Media stieg der Umsatz um 6,6% (währungsbereinigt) auf 29,6 Mio. Euro (reported: +0,8%). Die Geschäftsentwicklung ist nach wie vor durch die anhaltend gemischte Marktdynamik mit weiterhin verlängerten Investitionsentscheidungen und entsprechend längeren Vertriebszyklen der Kunden geprägt. Gleichzeitig hat das Segment wesentliche Grundlagen für weiteres Wachstum geschaffen, darunter beispielsweise den Lauch der Renderinglösung Archviz um die Expansion in der AEC/O-Industrie weitervoranzutreiben oder die Partnerschaft mit Tencent Cloud zur Integration KI-gestützter 3D-Workflows in bestehende Lösungen. Die EBITDA-Marge erhöhte sich auf 32,0% (Vorjahreszeitraum: +31,0%). Im Vorjahresquartal war ein nicht operativer Effekt aus der Insolvenz eines Service- und Zahlungsproviders enthalten sowie entsprechende Maßnahmen zu Abmilderung dieser Auswirkungen.
Ausblick auf Gesamtjahr 2026 bekräftigt
Nach dem sehr erfolgreichen Jahresauftakt bekräftigt der Vorstand den bisherigen Ausblick für das Geschäftsjahr 2026. Das organische währungsbereinigte Umsatzwachstum wird in einer Bandbreite von 14% bis 15% erwartet. Die EBITDA-Marge soll weiter steigen und wird in einer Bandbreite zwischen 32% und 33% erwartet, getragen von Skaleneffekten und einer hohen operativen Exzellenz, bei gleichzeitig weiterhin hohen Investitionen in den Ausbau des Geschäfts sowie in kundenorientierte Innovationen.
Konsolidierungseffekte durch die Akquisition von HCSS werden nach dem Closing bekannt gegeben, das von den üblichen regulatorischen Genehmigungen und Abschlussbedingungen abhängt und in der zweiten Jahreshälfte 2026 erwartet wird.
Diese Prognosen basieren auf der Annahme, dass sich die globalen wirtschaftlichen und branchenspezifischen Rahmenbedingungen im laufenden Geschäftsjahr nicht verschlechtern. Darüber hinaus wird davon ausgegangen, dass sich der aktuelle Konflikt im Nahen Osten weder wesentlich ausweitet noch über einen längeren Zeitraum anhält. Aus heutiger Sicht wird daher kein wesentlicher Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Nemetschek Group erwartet.
Konzern-Kennzahlen im Quartals-Überblick (Q1)
| In Mio. Euro |
Q1 2026 |
Q1 2025 |
Δ in % (FX-adj.) |
| ARR |
1.187,5 |
1.038,3 |
+14,4% (+21,0%) |
| Umsatz |
313,1 |
282,8 |
+10,7% (+17,0%) |
| - davon Softwarelizenzen |
6,9
|
14,8
|
-53,7%
(-51,1%) |
| - davon wiederkehrende Umsätze |
296,9
|
259,6
|
+14,4%
(+21,0%) |
| - Subskription +SaaS (Teil der wiederkehrenden Umsätze) |
248,3 |
195,1
|
+27,3%
(+35,4%) |
| EBITDA |
98,4 |
80,7 |
+22,0% (+29,6%) |
| EBITDA-Marge |
31,4% |
28,5% |
|
| EBIT |
79,2 |
62,2 |
+27,3% |
| Marge |
25,3% |
22,0% |
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| Jahresüberschuss (Konzernanteile) |
60,4 |
44,9 |
+34,5% |
| Ergebnis je Aktie in Euro |
0,52 |
0,39 |
+34,5% |
| Jahresüberschuss (Konzernanteile) vor Abschreibungen aus Kaufpreisallokation |
69,2 |
52,6 |
+31,6% |
| Ergebnis je Aktie vor Abschreibungen aus Kaufpreisallokation (PPA) in Euro |
0,60 |
0,46 |
+31,6% |
Kennzahlen Segmente im Quartals-Überblick (Q1)
| In Mio. Euro |
Q1 2026 |
Q1 2025 |
Δ in % (FX-adj.) |
| Design |
|
|
|
| Umsatz |
136,2 |
128,9 |
+5,7%
(+9,5%) |
| EBITDA |
34,4 |
30,7 |
+12,0%
(+8,3%) |
| EBITDA-Marge |
25,2% |
23,8% |
|
| Build |
|
|
|
| Umsatz |
134,7 |
112,4 |
+19,8%
(+29,8%) |
| EBITDA |
53,2 |
39,5 |
+34,9%
(+48,9%) |
| EBITDA-Marge |
39,5% |
35,1% |
|
| Manage |
|
|
|
| Umsatz |
13,2 |
12,8 |
+3,2%
(+3,0%) |
| EBITDA |
1,4 |
1,4 |
-1,1%
(-4,3%) |
| EBITDA-Marge |
10,4% |
10,9% |
|
| Media |
|
|
|
| Umsatz |
29,6 |
29,4 |
+0,8%
(+6,6%) |
| EBITDA |
9,5 |
9,1 |
+3,7%
(+28,2%) |
| EBITDA-Marge |
32,0% |
31,0% |
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Für weitere Informationen zum Unternehmen wenden Sie sich bitte an Nemetschek Group
Stefanie Zimmermann
Investor Relations
+49 89 540459 250
szimmermann@nemetschek.com
Über die Nemetschek Group
Die Nemetschek Group ist ein führender weltweiter Anbieter von vertikalen Software- und KI-Lösungen, der die digitale Transformation der AECO- und Medienbranchen vorantreibt. Mit tiefgreifender Branchenexpertise und intelligent vernetzten Softwarelösungen ermöglicht der Konzern seinen Kunden, Daten in Echtzeit in Erkenntnisse und fundiertere Entscheidungen umzuwandeln – über den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden und Infrastrukturen hinweg, von der Ideenfindung über Planung, Visualisierung, Bau und Betrieb bis hin zur Renovierung. Die KI-gestützten Technologien und der Einsatz offener Standards fördern Produktivität, Zusammenarbeit und Nachhaltigkeit für Architekten, Ingenieure, Bauunternehmer, Betreiber und Kreativschaffende. Weltweit vertrauen mehr als 7Millionen Anwender auf die kundenzentrierten, KI-Lösungen der Unternehmensgruppe, die den Menschen in den Mittelpunkt stellen. Gegründet 1963 von Professor Georg Nemetschek, beschäftigt die Unternehmensgruppe heute mehr als 4.000 Experten weltweit. Die ISO 27001-Zertifizierung unterstreicht ihr klares Bekenntnis zu Datensicherheit und vertrauenswürdiger digitaler Innovation.
Die Nemetschek Group ist seit 1999 im MDAX und TecDAX gelistet und erzielte im Jahr 2025 einen Umsatz von 1,19 Milliarden Euro sowie ein EBITDA von 371,1 Millionen Euro.
30.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), Tradegate BSX; Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart |
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2317922 |
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EQS News-Service |
2317922 30.04.2026 CET/CEST
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| 14.04.2026 | Nemetschek SE übernimmt HCSS und steigt zum nächsten globalen Marktführer im Markt für Bausoftware auf
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Nemetschek SE
/ Schlagwort(e): Firmenübernahme/Fusionen & Übernahmen
Nemetschek SE übernimmt HCSS und steigt zum nächsten globalen Marktführer im Markt für Bausoftware auf
13.04.2026 / 22:13 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Nemetschek Group übernimmt HCSS und steigt zum nächsten globalen Marktführer im Markt für Bausoftware auf
- HCSS ist ein weltweit etablierter und führender Anbieter von Bausoftware für den Infrastruktur- und Tiefbausektor
- Übernahme stärkt die Marktposition der Nemetschek Group im attraktiven und stark wachsenden Infrastruktursektor erheblich
- Perfekter strategischer Fit: Kombination führender Anbieter in komplementären Segmenten von Bausoftware ermöglicht eine hohe Wertschöpfung durch Synergien und stärkt die Position der Nemetschek Group als weltweit führendes Unternehmen in der AEC/O-Industrie
- Vertikale KI-Führungsposition wird durch die Kombination der einzigartigen proprietären Lebenszyklusdaten von HCSS mit der KI-Expertise von Nemetschek weiter gestärkt
- Transaktionsstruktur sichert finanzielle Flexibilität der Nemetschek Group und schafft die Grundlage für weiteres langfristiges Wachstum
München, 13. April 2026 – Die Nemetschek Group (ISIN DE 0006452907), ein global führender, vertikaler Anbieter KI-gestützter Softwarelösungen für die Bau- und Medienbranche, hat heute eine verbindliche Vereinbarung mit Thoma Bravo, dem weltweit größten, auf Software spezialisierten Private-Equity-Unternehmen zur Übernahme der Heavy Construction Systems Specialists, LLC („HCSS“) unterzeichnet.
HCSS mit Hauptsitz in Sugar Land, Texas (USA), ist ein führender Anbieter von Softwarelösungen für den stark wachsenden Infrastruktur- und Tiefbausektor in Nordamerika. Das 1986 gegründete Unternehmen unterstützt mehr als 4.000 Kunden – von kleinen Betrieben bis hin zu milliardenschweren Bauunternehmen und Generalunternehmern – und beschäftigt mehr als 550 Mitarbeitende. Die End-to-End-Plattform von HCSS trägt maßgeblich zur Steigerung von Effizienz, Sicherheit und Kommunikation in Infrastruktur- und Tiefbauprojekten bei.
HCSS wird Teil des Segments Build & Construct der Nemetschek Group, zu dem branchenführende Marken wie Bluebeam, GoCanvas (inkl. SiteDocs) und Nevaris gehören. Gemeinsam verbessern die Lösungen des erweiterten Segments Build & Construct die Zusammenarbeit sowie die Qualität von Bauprozessen sowohl im Büro als auch auf der Baustelle. Durch die Akquisition von HCSS wird das Portfolio weiter gestärkt; gleichzeitig profitieren Kunden von einer verbesserten, nahtlosen Zusammenarbeit und Optimierung von Prozessen bei allen Projekttypen und über alle Projektphasen hinweg.
Das Segment Build & Construct der Nemetschek Group und HCSS weisen vergleichbare und attraktive Wachstums- und Profitabilitätsprofile auf. Im Jahr 2025 erzielte HCSS einen Umsatz in Höhe von rund 215 Millionen US-Dollar, ein ARR-Wachstum (Annual Recurring Revenue – jährlich wiederkehrende Umsätze) von rund 21% und eine EBITDA-Marge von etwa 40%.*
Mit der Transaktion erweitert die Nemetschek Group ihre Präsenz im stark wachsenden Infrastruktur- und Tiefbausektor, der von strukturellen Wachstumstreibern wie veraltete Infrastruktur, umfangreichen staatlichen Investitionen, der Energiewende sowie der fortschreitenden Urbanisierung geprägt ist. Durch die Übernahme wird der adressierbare Markt des Segments Build & Construct deutlich erweitert und bis 2028 auf geschätzt rund 12 Milliarden US-Dollar wachsen. Gleichzeitig stärkt die Transaktion die bereits etablierte Position der Nemetschek Group in Nordamerika und erweitert das Lösungsportfolio entlang des gesamten Baulebenszyklus hinweg noch weiter.
Maßgeschneiderte Transaktionsstruktur sichert finanzielle Flexibilität und unterstützt weitere Wachstumsambitionen der Nemetschek Group
Im Rahmen der Transaktion erhält Thoma Bravo Anteile am Segment Build & Construct der Nemetschek Group. Nach Abschluss wird die Nemetschek Group rund 72 % und Thoma Bravo etwa 28 % als Minderheitsgesellschafter halten. Zudem wird die Nemetschek Group sämtliche bestehenden Finanzverbindlichkeiten von HCSS refinanzieren, was zu einer Erhöhung der Nettoverschuldung der Nemetschek Group um rund 450 Millionen Euro führt. Die Nemetschek Group wird weiterhin als vollständig integrierter Konzern geführt. Das Segment Build & Construct bleibt ein integrierter Bestandteil des Konzerns und wird weiterhin von der Nemetschek Group gesteuert, kontrolliert und vollständig konsolidiert.
Die Transaktionsstruktur erhält die finanzielle Stärke und Flexibilität des Konzerns und unterstützt die zukünftigen Wachstumsambitionen, einschließlich gezielter Akquisitionen. Gleichzeitig ermöglicht sie der Nemetschek Group eine enge Zusammenarbeit mit Thoma Bravo, um weiteres Wachstum und Innovationen voranzutreiben und so die Zukunft der AEC/O-Branche weiter aktiv zu gestalten. Die Transaktion hat keine Auswirkungen auf die Aktionärsstruktur der Nemetschek SE.
Nächster bedeutender Schritt in der Wachstumsstrategie der Nemetschek Group auf dem Weg zum globalen Marktführer in der AEC/O-Industrie – Transaktion schafft hohe Wertschöpfung, einschließlich attraktiver Synergiepotenziale
Durch die Bündelung führender Anbieter in komplementären Bausoftwaresegmenten schafft die Nemetschek Group ein weltweites Powerhouse für KI-gestützte Bau- und Technologielösungen. Die Akquisition wird das Segment Build & Construct des Konzerns deutlich vergrößern und eine einzigartige Grundlage für nachhaltiges, starkes und profitables Wachstum schaffen.
Die Kombination komplementärer Technologien, Kundenstämme und regionaler Stärken schafft ein diversifiziertes Best-in-Class-Portfolio, das den gesamten Baulebenszyklus sowie alle wesentlichen Kundensegmente abdeckt. Dies wird zusätzlich erhebliches Skalen-, Wachstums- und attraktives Synergiepotenzial erschließen – durch erweiterte Cross-Selling- und Vertriebsmöglichkeiten sowie eine verbesserte Vernetzung von Büro- und Baustellenprozessen. Darüber hinaus bildet die Verbindung der proprietären Datenbasis, des Kundenzugangs und der Branchenexpertise von HCSS mit den KI-Fähigkeiten der Nemetschek Group die ideale Grundlage, um die KI-getriebene Transformation der Bauindustrie aktiv voranzutreiben und erheblichen Mehrwert für die Kunden zu schaffen. Gleichzeitig wird die Transaktion das Geschäftsmodell der Nemetschek Group erweitern und stärken sowie ihre Position als führender Anbieter in der globalen AEC/O-Industrie festigen.
„Mit der Übernahme von HCSS, einem hoch angesehenen Marktführer von Softwarelösungen für Infrastruktur- und Tiefbau, machen wir den nächsten großen strategischen Schritt“, sagte Yves Padrines, CEO der Nemetschek Group. „Wir besitzen bereits eine starke Position im Gebäudemarkt und stärken und skalieren nun unsere Position im schnell wachsenden Infrastruktur- und Tiefbausektor, der von mehreren strukturellen Wachstumstreibern getragen wird. Diese Akquisition erweitert unsere Größe und unser adressierbares Marktpotenzial erheblich, stärkt unsere Präsenz in Nordamerika und ergänzt perfekt unser bestehendes Portfolio führender Lösungen im Segment Build & Construct. Mit diesem Schritt eröffnen wir uns zusätzliche Möglichkeiten, Innovationen voranzutreiben und unsere Reichweite durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz auszubauen. Wir begrüßen Thoma Bravo als Partner und Minderheitsgesellschafter im Segment Build & Construct und freuen uns auf die Zusammenarbeit mit ihnen und dem HCSS-Team, um Wachstumschancen zu erschließen und unseren Kunden sowie Aktionären einen noch größeren Mehrwert zu bieten.“
„Die Nemetschek Group hat eine der bemerkenswertesten kunden- und produktorientierten Unternehmenskulturen der Welt aufgebaut", sagte A.J. Rohde, Senior Partner bei Thoma Bravo. „Die Möglichkeit, HCSS mit dem Segment Build & Construct der Nemetschek Group zusammenzuführen, ist ein wirklich wegweisender Schritt. Wir freuen uns darauf, das Wachstum der kombinierten Einheit zu unterstützen. Wir haben das Potenzial an Innovationsgeschwindigkeit und -umfang, das wir den Kunden beider Unternehmen bieten können, bislang erst ansatzweise ausgeschöpft – und wir werden gemeinsam unermüdlich daran arbeiten, das Potenzial zu realisieren, das der Markt verdient."
„HCSS passt perfekt zu unserem Build-&-Construct-Segment", sagte Usman Shuja, Chief Division Officer des Segments Build & Construct der Nemetschek Group. „Gemeinsam können wir ein erstklassiges End-to-End-Portfolio anbieten, das unseren Kunden ermöglicht, komplexe Hochbau- und Infrastrukturprojekte effizienter und mit größerer Sicherheit zu steuern. Durch die Bündelung unserer komplementären Stärken werden wir unsere globale Reichweite ausbauen, KI-basierte Innovation beschleunigen und weiterhin die bewährten Lösungen liefern, auf die unsere Kunden täglich vertrauen."
„Dies ist ein prägender Moment für HCSS und für die Kunden, die wir bedienen", sagte Steve McGough, CEO von HCSS. „Seit Jahrzehnten vertrauen Bauunternehmen auf unsere Software, um Projekte präziser zu kalkulieren, effizienter zu steuern und die Sicherheit ihrer Teams zu erhöhen. Als Teil der Nemetschek Group können wir unsere langfristige Vision beschleunigen, die Möglichkeiten für Infrastruktur- und Tiefbauunternehmen erweitern und noch mehr Innovationen vorantreiben.“
Der Abschluss der Akquisition wird im zweiten Halbjahr 2026 erwartet und steht unter dem Vorbehalt üblicher regulatorischer Genehmigungen und Abschlussbedingungen.
J.P. Morgan fungiert als exklusiver Finanzberater der Nemetschek Group. Latham & Watkins und Hoffmann & de Vries sind als Rechtsberater tätig.
* Die Zahlen basieren auf US-GAAP auf Standalone-Basis, bereinigt um außerordentliche, nicht operative Effekte und vor etwaigen zukünftigen Konsolidierungseffekten
Über die Nemetschek Group
Die Nemetschek Group ist ein führender weltweiter Anbieter von vertikalen Software- und KI-Lösungen, der die digitale Transformation der AEC/O- und Medienbranchen vorantreibt. Mit tiefgreifender Branchenexpertise und intelligent vernetzten Softwarelösungen ermöglicht der Konzern seinen Kunden, Daten in Echtzeit in Erkenntnisse und fundiertere Entscheidungen umzuwandeln – über den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden und Infrastrukturen hinweg, von der Ideenfindung über Planung, Visualisierung, Bau und Betrieb bis hin zur Renovierung. Die KI-gestützten Technologien und der Einsatz offener Standards fördern Produktivität, Zusammenarbeit und Nachhaltigkeit für Architekten, Ingenieure, Bauunternehmer, Betreiber und Kreativschaffende. Weltweit vertrauen mehr als 7 Millionen Anwender auf die kundenzentrierten, KI-Lösungen der Unternehmensgruppe, die den Menschen in den Mittelpunkt stellen. Gegründet 1963 von Professor Georg Nemetschek, beschäftigt die Unternehmensgruppe heute mehr als 4.000 Experten weltweit. Die ISO 27001-Zertifizierung unterstreicht ihr klares Bekenntnis zu Datensicherheit und vertrauenswürdiger digitaler Innovation.
Die Nemetschek Group ist seit 1999 im MDAX und TecDAX gelistet und erzielte im Jahr 2025 einen Umsatz von 1,19 Milliarden Euro sowie ein EBITDA von 371,1 Millionen Euro.
Über HCSS
HCSS ist der führende Anbieter von Baumanagementsoftware, die darauf ausgelegt ist, Büro und Baustelle über den gesamten Lebenszyklus von Infrastruktur- und Tiefbauprojekten hinweg zu verbinden. Das 1986 gegründete Unternehmen hat sich als Marktführer der Branche etabliert und bietet eine umfassende Plattform zur Steigerung der Produktivität, Optimierung der Kommunikation und Verbesserung von Projektergebnissen. Die Plattform von HCSS deckt alle Aspekte von Tiefbau- und Infrastrukturprojekten ab – von der Vorprojektphase bis zum Projektabschluss. Zu den angebotenen Lösungen zählen Kalkulation, Jobkostenrechnung, Projektmanagement, Arbeitssicherheit und Flottenmanagement. Durch die zentrale Bündelung von Projektdaten stellt HCSS sicher, dass alle Beteiligten in Echtzeit Zugang zu relevanten Informationen haben – für fundiertere Entscheidungen und eine reduzierte Fehler- und Nacharbeitsquote. Mit einem rund um die Uhr verfügbaren Support und einem bewährten 90-Tage-Implementierungsprozess hat HCSS die Betriebsabläufe von mehr als 4.000 Unternehmen mit Umsätzen zwischen 1 Mio. USD und mehreren Milliarden USD in den USA und Kanada verbessert. Die Lösungen von HCSS werden bei einigen der weltweit bekanntesten Projekte eingesetzt; die Kunden von HCSS gewinnen heute 75% der Aufträge in 50 Märkten des US-Verkehrsministeriums und erstellen 40% mehr Angebote als ihre Wettbewerber. Weitere Informationen unter hcss.com.
Kontakt:
Stefanie Zimmermann
VP Investor Relations & Corporate Communication
NEMETSCHEK SE
Konrad-Zuse-Platz 1
81829 München
P: +49 89 540459-250
M: +49 175 7211197
13.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| 14.04.2026 | Nemetschek SE unterzeichnet verbindliche Vereinbarung zur Übernahme von Heavy Construction Systems Specialists (HCSS)
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Nemetschek SE / Schlagwort(e): Mergers und Acquisitions / Kauf von Unternehmensteilen/Mergers und Acquisitions / Fusion
Nemetschek SE unterzeichnet verbindliche Vereinbarung zur Übernahme von Heavy Construction Systems Specialists (HCSS)
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Nemetschek Group unterzeichnet verbindliche Vereinbarung zur Übernahme von Heavy Construction Systems Specialists (HCSS)
- HCSS ist ein führender Anbieter von Bausoftware für den Infrastruktur- und Tiefbausektor
- HCSS wird Teil des Build-Segments der Nemetschek Group
- Der Abschluss der Akquisition wird im zweiten Halbjahr 2026 erwartet
München, 13. April 2026 – Die Nemetschek SE (ISIN 0006452907), ein global führender, vertikaler Anbieter KI-gestützter Softwarelösungen für die Bau- und Medienbranche, hat heute eine verbindliche Vereinbarung mit der in den USA ansässigen Private-Equity-Gesellschaft Thoma Bravo zur Übernahme der Heavy Construction Systems Specialists, LLC („HCSS“), mit Sitz in Sugar Land, Texas, USA, unterzeichnet. HCSS gilt als führender Anbieter von Softwarelösungen für den Infrastruktur- und Tiefbausektor in Nordamerika. Das 1986 gegründete Unternehmen beschäftigt mehr als 550 Mitarbeitende. Die End-to-End-Plattform von HCSS für die Akquise, Planung und Durchführung von Infrastruktur- und Tiefbauprojekten verbindet Büro und Baustelle und unterstützt mehr als 4.000 Unternehmen in Nordamerika dabei, ihre Abläufe und Prozesse zu verbessern.
HCSS wird Teil des Segments Build der Nemetschek Group, zu dem führende Marken wie Bluebeam, GoCanvas und Nevaris gehören. Die Lösungen des erweiterten Build-Segments verbessern die Zusammenarbeit und steigern die Qualität von Bauprozessen sowohl im Büro als auch auf der Baustelle. Das Build-Segment der Nemetschek Group und HCSS weisen vergleichbare und attraktive Wachstums- und Profitabilitätsprofile auf. Im Jahr 2025 erzielte HCSS einen Umsatz in Höhe von rund 215 Millionen US-Dollar, ein ARR-Wachstum (Annual Recurring Revenue – jährlich wiederkehrende Umsätze) von rund 21% und eine EBITDA-Marge von etwa 40 % (nach US-GAAP).
Mit der Übernahme von HCSS erweitert die Nemetschek Group ihre Präsenz in dem stark wachsenden und resilienten Infrastruktur- und Tiefbausektor. Die Transaktion wird das adressierbare Marktvolumen des Segments Build deutlich erhöhen, das bis 2028 auf geschätzte 12 Milliarden US-Dollar anwachsen wird. Gleichzeitig stärkt die Übernahme die bereits etablierte Position der Nemetschek Group in Nordamerika und erweitert das Lösungsportfolio entlang des gesamten Baulebenszyklus hinweg weiter. Die Übernahme von HCSS stellt eine perfekte strategische Ergänzung dar, da komplementäre Technologien, Kundenstämme und regionale Expertise zusammengeführt werden, um attraktive Synergien zu realisieren und zukünftiges Wachstum zu fördern.
Die Transaktionsstruktur ist darauf ausgelegt, das Segment Build der Nemetschek Group zu stärken. Im Rahmen der Transaktion erhält Thoma Bravo Anteile am Build-Segment der Nemetschek Group. Gemäß der vereinbarten Eigentümerstruktur wird die Nemetschek SE rund 72 % der Anteile am Build-Segment halten, während Thoma Bravo etwa 28 % als Minderheitsgesellschafter übernimmt. Im Zuge der Transaktion wird die Nemetschek Group sämtliche bestehenden Finanzverbindlichkeiten von HCSS refinanzieren, was zu einer Erhöhung der Nettoverschuldung der Nemetschek Group um rund 450 Millionen Euro führen wird. Die Nemetschek Group wird weiterhin als vollständig integrierter Konzern geführt. Das Build-Segment bleibt ein integraler Bestandteil des Konzerns und wird weiterhin von der Nemetschek Group gesteuert, kontrolliert und voll konsolidiert. Diese Transaktionsstruktur sichert die finanzielle Flexibilität der Nemetschek Group und unterstützt zukünftige Wachstumsambitionen, einschließlich gezielter M&A-Aktivitäten. Die Transaktion hat keine Auswirkungen auf die Aktionärsstruktur der Nemetschek SE.
Der Abschluss der Akquisition wird im zweiten Halbjahr 2026 erwartet und steht unter dem Vorbehalt üblicher regulatorischer Genehmigungen und Abschlussbedingungen.
Kontakt:
Stefanie Zimmermann
VP Investor Relations & Corporate Communication
NEMETSCHEK SE
Konrad-Zuse-Platz 1
81829 München
P: +49 89 540459-250
M: +49 175 7211197
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Erläuterung zum unmittelbaren Emittentenbezug:
13.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Nemetschek SE |
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Konrad-Zuse-Platz 1 |
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81829 München |
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Deutschland |
| Telefon: |
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| Fax: |
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| E-Mail: |
investorrelations@nemetschek.com |
| Internet: |
www.nemetschek.com |
| ISIN: |
DE0006452907 |
| WKN: |
645290 |
| Indizes: |
MDAX, TecDAX |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), Tradegate BSX; Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart |
| EQS News ID: |
2307582 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2307582 13.04.2026 CET/CEST
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| 10.04.2026 | Nemetschek SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.05.2026 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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Nemetschek SE
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Nemetschek SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.05.2026 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
10.04.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Nemetschek SE
München
WKN: 645290 ISIN: DE0006452907
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre1) ein zu der am
Donnerstag, dem 21. Mai 2026, 10:00 Uhr (MESZ),
im
Haus der Bayerischen Wirtschaft (hbw ConferenceCenter), Max-Joseph-Straße 5, 80333 München,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Nemetschek SE (nachfolgend auch „Gesellschaft“).
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1)
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Sämtliche Personenbezeichnungen in diesem Dokument gelten für alle Geschlechter gleichermaßen, auch wenn aus Gründen der besseren Lesbarkeit die männliche Form verwendet wird.
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INHALTSÜBERSICHT
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Nemetschek SE und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a und § 315a des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 |
| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025 |
| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025 |
| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 |
| 5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das Geschäftsjahr 2026 |
| 6. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026 |
| 7. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025 |
| 8. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands |
| 9. |
Beschlussfassung über die Bestätigung des Vergütungssystems und der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats |
| II. |
Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung
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| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Nemetschek SE und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a und § 315a des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Die genannten Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter ir.nemetschek.com/hv zugänglich. In der Hauptversammlung werden die genannten Unterlagen ebenfalls zur Einsicht zugänglich sein und näher erläutert.
Die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter ir.nemetschek.com/ezu zugänglich. Die nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung nach §§ 289b, 315b HGB ist Teil des zusammengefassten Lageberichts.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG)2) festgestellt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen.
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2)
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Die Vorschriften des Aktiengesetzes finden auf die Gesellschaft gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-Verordnung) Anwendung, soweit sich aus den speziellen Vorschriften der SE-Verordnung nichts anderes ergibt.
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| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2025 in Höhe von EUR 590.832.604,79 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,68 je dividendenberechtigter Stückaktie (115.490.794 Aktien) |
EUR 78.533.739,92 |
| Gewinnvortrag |
EUR 512.298.864,87 |
| Bilanzgewinn |
EUR 590.832.604,79 |
Dieser Beschlussvorschlag berücksichtigt die zum Zeitpunkt der Einberufung dividendenberechtigten Stückaktien. Die von der Gesellschaft gehaltenen 9.206 eigenen Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt. Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung ändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von EUR 0,68 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. In diesem Fall wird der auf nicht dividendenberechtigte Stückaktien entfallende Betrag auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Anspruch auf die Dividende ist gemäß § 58 Abs. 4 AktG am 27. Mai 2026 fällig.
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
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| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats abstimmen zu lassen:
| 4.1 |
Herr Kurt Dobitsch |
| 4.2 |
Frau Iris M. Helke |
| 4.3 |
Herr Bill Krouch |
| 4.4 |
Frau Christine Schöneweis |
| 4.5 |
Herr Prof. Dr. Andreas Söffing |
| 4.6 |
Herr Dr. Gernot Strube |
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| 5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das Geschäftsjahr 2026
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Niederlassung München, zum Prüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2026 sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2026 zu bestellen.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission (EU-Abschlussprüfungsverordnung) auferlegt wurde.
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| 6. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Niederlassung München, zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Sinne der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) für das Geschäftsjahr 2026 zu bestellen.
Die Bestellung erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Gesellschaft mit Wirkung zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der CSRD in nationales Recht (CSRD-Umsetzungsgesetz) zu einer prüfungspflichtigen Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet ist und ein Prüfer für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die Hauptversammlung bestellt werden kann.
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| 7. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025
§ 120a Abs. 4 AktG sieht vor, dass die Hauptversammlung börsennotierter Gesellschaften über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr beschließt. Gemäß § 162 Abs. 3 AktG ist der Vergütungsbericht durch den Abschlussprüfer daraufhin zu prüfen, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und Abs. 2 AktG gemacht wurden.
Vorstand und Aufsichtsrat haben für das Geschäftsjahr 2025 einen Vergütungsbericht erstellt, der vom Abschlussprüfer geprüft wurde. Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 ist zusammen mit dem Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers ab dem Zeitpunkt der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter ir.nemetschek.com/hv zugänglich und wird auch in der Hauptversammlung zur Einsicht zugänglich sein.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen.
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| 8. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands
§ 120a Abs. 1 Satz 1 AktG sieht vor, dass die Hauptversammlung börsennotierter Gesellschaften bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens jedoch alle vier Jahre, über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands beschließt. Das bestehende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands („Vergütungssystem 2022“) wurde zuletzt von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 12. Mai 2022 gebilligt, so dass turnusgemäß eine erneute Beschlussfassung durch die Hauptversammlung erforderlich ist.
Der Aufsichtsrat hat das Vergütungssystem 2022 turnusgemäß überprüft. Das Vergütungssystem 2022 hat sich grundsätzlich bewährt, weshalb grundlegende Anpassungen nicht erforderlich waren. Der Aufsichtsrat hat daher am 13. März 2026 ein neues, angepasstes Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands („Vergütungssystem 2026+“) beschlossen, das wesentlich auf dem Vergütungssystem 2022 aufbaut und dieses punktuell weiterentwickelt, um auch zukünftig national und international wettbewerbsfähig zu bleiben und hoch qualifizierte Führungskräfte gewinnen bzw. halten zu können. Das Vergütungssystem 2026+ soll rückwirkend zum 1. Januar 2026 für alle amtierenden Mitglieder des Vorstands gelten und darüber hinaus auf neue Anstellungsverträge mit Mitgliedern des Vorstands angewendet werden.
Die wesentlichen Änderungen samt Begründung sind im Vergütungssystem 2026+ im Einzelnen dargelegt. Das Vergütungssystem 2026+ ist ab dem Zeitpunkt der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter ir.nemetschek.com/hv zugänglich und wird auch in der Hauptversammlung zur Einsicht zugänglich sein.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, das vom Aufsichtsrat am 13. März 2026 mit Wirkung zum 1. Januar 2026 beschlossene Vergütungssystem 2026+ für die Mitglieder des Vorstands zu billigen.
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| 9. |
Beschlussfassung über die Bestätigung des Vergütungssystems und der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats
Nach § 113 Abs. 3 AktG ist bei börsennotierten Gesellschaften mindestens alle vier Jahre durch die Hauptversammlung ein Beschluss über das Vergütungssystem und die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats zu fassen. Es ist auch ein Beschluss zulässig, der die bestehende Vergütung bestätigt.
Das Vergütungssystem und die bestehende Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats wurde zuletzt von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 12. Mai 2022 beschlossen, so dass turnusgemäß eine neue Beschlussfassung durch die Hauptversammlung erforderlich ist.
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 15 der Satzung der Gesellschaft geregelt. Vorstand und Aufsichtsrat haben das bisherige Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats überprüft und sind der Auffassung, dass sich dieses bewährt hat und unverändert beibehalten werden soll.
Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats sowie der Wortlaut von § 15 der Satzung der Gesellschaft sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter ir.nemetschek.com/hv zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung zur Einsicht zugänglich sein.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das bestehende Vergütungssystem für den Aufsichtsrat sowie die daraus abgeleitete, in § 15 der Satzung der Gesellschaft enthaltene Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats zu bestätigen.
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| II. |
Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung
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| 1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 115.500.000,00 und ist eingeteilt in 115.500.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 9.206 eigene Aktien, aus denen ihr keine Stimmrechte zustehen.
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| 2. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte
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| a) |
Anmeldung zur Hauptversammlung und Berechtigungsnachweis
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 17 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre - in Person oder durch Bevollmächtigte - berechtigt, die sich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Aktienbesitzes muss der Gesellschaft entweder in Textform (§ 126b BGB) oder durch Übermittlung durch Intermediäre unter den Voraussetzungen des § 67c Abs. 3 AktG in Verbindung mit Art. 5 Delegierten Verordnung (EU) 2018/1212 (jeweils „Berechtigungsnachweis“) zugehen. Der Berechtigungsnachweis muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und hat sich auf den Geschäftsschluss des zweiundzwanzigsten Tages (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) vor der Hauptversammlung, also auf den 29. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zu beziehen („Nachweisstichtag“).
Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen der Gesellschaft bis spätestens 14. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), in Textform
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entweder unter der Anschrift
NEMETSCHEK SE c/o BADER & HUBL GmbH Friedrich-List-Straße 4a 70565 Stuttgart
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oder unter der E-Mail-Adresse: hauptversammlung@baderhubl.de |
zugehen.
Unter den Voraussetzungen des § 67c Abs. 3 AktG können die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis der Gesellschaft bis spätestens 14. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), auch durch Intermediäre übermittelt werden (Zugang bei der Gesellschaft maßgeblich). Die insoweit im Einzelfall für sie verfügbaren Möglichkeiten sind von den Aktionären bei ihrem jeweiligen (Letzt-)Intermediär, z.B. ihrer Depotbank, zu erfragen.
Nach fristgerechtem Zugang der Anmeldung und des Berechtigungsnachweises bei der Gesellschaft wird den Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten eine „Eintrittskarte“ für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, sich möglichst frühzeitig anzumelden und den Berechtigungsnachweis zu übersenden.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Berechtigungsnachweis erbracht hat. Dies bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, nicht berechtigt sind, an der Hauptversammlung teilzunehmen und ihre Stimmrechte auszuüben. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien. Aktionäre, die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern, sind - bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des Berechtigungsnachweises - im Verhältnis zur Gesellschaft trotzdem zur Teilnahme an der Hauptversammlung und - soweit ihnen nach der Satzung oder den gesetzlichen Bestimmungen ein Stimmrecht zusteht - zur Ausübung ihres Stimmrechts berechtigt. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, können somit ihre Aktionärsrechte in der Hauptversammlung nur ausüben, soweit sie sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag ist für die Dividendenberechtigung ohne Bedeutung.
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| b) |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Aktionäre haben, sofern die unter Ziffer II.2 lit. a) genannten Voraussetzungen (ordnungsgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung und Berechtigungsnachweis) erfüllt sind, die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten - zum Beispiel einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder eine Person ihrer Wahl - ausüben zu lassen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform (§ 126b BGB).
Für den Fall, dass einem Intermediär im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG, einer Aktionärsvereinigung, einem Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG oder einer sonstigen Person nach § 135 Abs. 8 AktG Vollmacht erteilt wird, oder sonst die Erteilung der Vollmacht dem Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt, wird weder von § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG Textform verlangt noch enthält die Satzung für diesen Fall eine besondere Regelung; allerdings können jene für ihre Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen. Ein Verstoß gegen diese und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung eines Intermediärs im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder einer sonstigen Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht.
Wenn weder einem Intermediär im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG, einer Aktionärsvereinigung, einem Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG oder einer sonstigen Person nach § 135 Abs. 8 AktG Vollmacht erteilt wird, ist die Vollmacht
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entweder gegenüber der Gesellschaft in Textform
unter der Anschrift
NEMETSCHEK SE Investor Relations Konrad-Zuse-Platz 1 81829 München
oder unter der E-Mail-Adresse hauptversammlung@nemetschek.com
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oder unter den Voraussetzungen des § 67c AktG im Wege der Übermittlung durch Intermediäre oder unmittelbar in Textform gegenüber dem Bevollmächtigten (in diesem Fall muss die Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform oder unter den Voraussetzungen des § 67c AktG im Wege der Übermittlung durch Intermediäre nachgewiesen werden) |
zu erteilen. Gleiches gilt für die Änderung und den Widerruf der Vollmacht bzw. des Nachweises der Bevollmächtigung. Ein Vollmachtsformular stellen wir unseren Aktionären auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter ir.nemetschek.com/hv zur Verfügung; dieses Formular kann zudem unter einer der vorgenannten Kontaktmöglichkeiten bei der Gesellschaft kostenlos angefordert werden.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, ist die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von ihnen zurückzuweisen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, für Aktien der Gesellschaft, die ein Aktionär in unterschiedlichen Wertpapierdepots hält, jeweils einen eigenen Vertreter für die Hauptversammlung zu bestellen.
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| c) |
Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
Daneben bieten wir unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Die Vollmachten sind in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. Sollen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, so muss der Aktionär diesen in jedem Fall Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten vorliegt. Diejenigen Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, werden gebeten, hierzu das Vollmachtsformular zu verwenden, das den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt wird.
Im Vorfeld der Hauptversammlung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in Textform erteilte Vollmachten und Weisungen müssen der Gesellschaft
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unter der Anschrift
NEMETSCHEK SE Investor Relations Konrad-Zuse-Platz 1 81829 München
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oder unter der E-Mail-Adresse hauptversammlung@nemetschek.com |
zugehen. Ein Vollmachts-/Weisungsformular stellen wir unseren Aktionären auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter ir.nemetschek.com/hv zur Verfügung; dieses Formular kann zudem unter einer der vorgenannten Kontaktmöglichkeiten bei der Gesellschaft kostenlos angefordert werden.
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter (i) nehmen keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse und zum Stellen von Fragen bzw. von Anträgen entgegen und (ii) stehen nur für die Abstimmung über solche Anträge und Wahlvorschläge zur Verfügung, zu denen es mit dieser Einberufung oder später bekanntgemachte Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat nach § 124 Abs. 3 AktG oder von Aktionären nach Art. 56 SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SEAG, §§ 124 Abs. 1, 122 Abs. 2 Satz 2 AktG gibt oder die nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich gemacht werden, soweit diese Anträge oder Wahlvorschläge in der Hauptversammlung jeweils zur Abstimmung kommen.
Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können in Textform an die Gesellschaft unter einer der vorgenannten Kontaktmöglichkeiten bis zum Tag vor der Hauptversammlung, also den 20. Mai 2026, 18:00 Uhr (MESZ), erteilt, geändert oder widerrufen werden. In allen diesen Fällen ist der Zugang der Vollmacht bzw. Weisung, der Änderung oder des Widerrufs bei der Gesellschaft entscheidend.
Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können unter den Voraussetzungen des § 67c AktG bis zum 20. Mai 2026, 18:00 Uhr (MESZ), auch im Wege der Übermittlung durch Intermediäre erteilt, geändert oder widerrufen werden. Entscheidend ist der Zugang der Vollmacht bzw. Weisung, der Änderung oder des Widerrufs bei der Gesellschaft.
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| d) |
Ergänzende Regelungen zur Stimmrechtsausübung
Gehen bei der Gesellschaft für denselben Aktienbestand auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen zur Ausübung des Stimmrechts oder zur Erteilung, Änderung oder zum Widerruf von Vollmachten und Weisungen ein, wird nur die zuletzt abgegebene Erklärung berücksichtigt. Ist für die Gesellschaft nicht erkennbar, welche der Erklärungen zuletzt abgegeben worden ist, werden diese Erklärungen in folgender Reihenfolge berücksichtigt: (1) E-Mail, (2) Übermittlung durch Intermediäre gemäß § 67c AktG und (3) Papierform.
Möchten Aktionäre persönlich oder durch Bevollmächtigte trotz bereits erfolgter Vollmacht- und Weisungserteilung, an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter an der Hauptversammlung teilnehmen und die betreffenden Aktien vertreten, so ist dies möglich. In diesem Fall gilt die persönliche Teilnahme oder die Teilnahme durch einen Bevollmächtigten als Widerruf erteilter Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Stimmen oder Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die in der Hauptversammlung abgegeben oder erteilt werden, sind vorrangig.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine zuvor an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt erteilte Weisung zur Ausübung des Stimmrechts, soweit sie nicht geändert oder widerrufen wird, auch als entsprechende Weisung bzw. entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der zugehörigen Einzelabstimmung.
Die Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu Tagesordnungspunkt 2 gilt auch für den Fall, dass sich die Zahl der dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändert und der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,68 je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet wird.
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| e) |
Ergänzungsanträge gemäß Art. 56 SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (das entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können gemäß Art. 56 SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SEAG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Dieses Quorum ist gemäß Art. 56 Satz 3 SE-VO in Verbindung mit § 50 Abs. 2 SEAG für Ergänzungsverlangen der Aktionäre einer Europäischen Gesellschaft (SE) erforderlich. § 50 Abs. 2 SEAG entspricht dabei inhaltlich der Regelung des § 122 Abs. 2 AktG.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ein nach Einberufung der Hauptversammlung bei der Gesellschaft eingegangenes Verlangen ist nach § 124a Satz 2 AktG unverzüglich nach seinem Eingang bei der Gesellschaft über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen.
Das Verlangen muss dem Vorstand der Gesellschaft bis zum Ablauf des 20. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sein. Wir bitten, ein solches Verlangen
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schriftlich an
NEMETSCHEK SE Vorstand Konrad-Zuse-Platz 1 81829 München
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oder in elektronischer Form gemäß §§ 126 Abs. 3, 126a BGB (z.B. per E-Mail unter Hinzufügung des Namens des Antragstellers mit qualifizierter elektronischer Signatur) an
E-Mail: hauptversammlung@nemetschek.com
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zu übersenden.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter ir.nemetschek.com/hv zugänglich gemacht und den Aktionären gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt.
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| f) |
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung gemäß § 126 Abs. 1 AktG einen Gegenantrag zu den Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt zu stellen und/oder einen Wahlvorschlag gemäß § 127 AktG zu machen.
Gegenanträge gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:
NEMETSCHEK SE Investor Relations Konrad-Zuse-Platz 1 81829 München
oder per E-Mail an: hauptversammlung@nemetschek.com
oder unter den Voraussetzungen des § 67c AktG im Wege der Übermittlung durch Intermediäre.
Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie einer etwaigen Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft unter ir.nemetschek.com/hv zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft spätestens bis zum 6. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter einer der vorgenannten Kontaktmöglichkeiten zugehen und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht der Gesellschaft zur Zugänglichmachung nach § 126 bzw. § 127 AktG erfüllt sind. Weitere Einzelheiten hierzu finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter ir.nemetschek.com/hv. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetseite veröffentlicht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab übermittelt worden sind, finden im Übrigen in der Hauptversammlung nur dann Beachtung, wenn sie während der Hauptversammlung gestellt bzw. unterbreitet werden. Das Recht eines teilnahmeberechtigten Aktionärs, auch ohne vorherige form- und fristgerechte Übermittlung von Gegenanträgen bzw. Wahlvorschlägen während der Hauptversammlung Gegenanträge oder Wahlvorschläge zu verschiedenen Tagesordnungspunkten zu stellen bzw. zu unterbreiten, bleibt unberührt.
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| g) |
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 131 Abs. 3 AktG besteht. Die Ausübung des gesetzlichen Auskunftsrechts gemäß § 131 Abs. 1 AktG setzt die Teilnahme an der Hauptversammlung voraus.
Das Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne dass es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedürfte. Der Versammlungsleiter kann gemäß § 131 Abs. 2 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 18 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft das Rede- und Fragerecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken.
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| h) |
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung; Internetseite
Die Einberufung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, einschließlich der erforderlichen Informationen nach § 124a AktG, Anträge von Aktionären sowie weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter ir.nemetschek.com/hv zugänglich.
Dort sind insbesondere auch zugänglich:
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der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 zusammen mit dem Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers zu Tagesordnungspunkt 7; |
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das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 8; |
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das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats sowie der Wortlaut von § 15 der Satzung der Gesellschaft zu Tagesordnungspunkt 9. |
Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung selbst zur Einsicht zugänglich sein.
Es ist beabsichtigt, auf der Internetseite der Gesellschaft unter ir.nemetschek.com/hv am 15. Mai 2026 auch die Kernaussagen der Reden und Präsentationen des Vorstands zu veröffentlichen. Ferner werden dort nach der Hauptversammlung die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
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| i) |
Informationen zum Datenschutz
Wenn sich Aktionäre für die Hauptversammlung anmelden und ihre Aktionärsrechte in Bezug auf die Hauptversammlung ausüben oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erhebt die Gesellschaft personenbezogene Daten über die Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten, um den Aktionären und ihren Bevollmächtigten die Ausübung ihrer Rechte in Bezug auf die Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten als verantwortliche Stelle unter Beachtung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung („DS-GVO“) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze.
Einzelheiten zum Umgang mit den personenbezogenen Daten und zu den Rechten der Aktionäre und/oder ihrer Bevollmächtigten gemäß der DS-GVO sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter ir.nemetschek.com/hv zugänglich.
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| j) |
Zeitangaben
Soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, sind sämtliche Zeitangaben in dieser Einberufung zur Hauptversammlung Zeitangaben in der für Deutschland geltenden mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ). Die koordinierte Weltzeit (UTC) entspricht der mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) minus zwei Stunden.
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München, im April 2026
NEMETSCHEK SE
Der Vorstand
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10.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Nemetschek SE |
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Konrad-Zuse-Platz 1 |
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81829 München |
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Deutschland |
| E-Mail: |
hauptversammlung@nemetschek.com |
| Internet: |
https://www.ir.nemetschek.com/hv |
| ISIN: |
DE0006452907 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2306628 10.04.2026 CET/CEST
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