| 07.05.2026 | Leifheit AG veröffentlicht Geschäftszahlen für das erste Quartal 2026 und setzt Konzernstrategie konsequent um
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Leifheit Aktiengesellschaft
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Leifheit AG veröffentlicht Geschäftszahlen für das erste Quartal 2026 und setzt Konzernstrategie konsequent um
07.05.2026 / 07:55 CET/CEST
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Leifheit AG veröffentlicht Geschäftszahlen für das erste Quartal 2026 und setzt Konzernstrategie konsequent um
- In einem außerordentlich herausfordernden Marktumfeld investierte der Konzern in die weitere Stärkung der Marke und erzielte im ersten Quartal 2026 einen Umsatz von 61,2 Mio. €
- Weitere Verbesserung der Bruttomarge um 0,8 Prozentpunkte auf 46,4 Prozent
- Konzern-EBIT wie erwartet bei -2,8 Mio. EUR bedingt durch verstärkte Werbeaufwendungen
- Performanceprogramm FOCUS zur nachhaltigen Steigerung von Effizienz und Resilienz planmäßig gestartet
- Trotz außergewöhnlicher Unsicherheiten infolge der Krise im Nahen Osten Konzernprognose für 2026 bestätigt
Nassau, 7. Mai 2026 – Die Leifheit AG (ISIN DE0006464506), einer der führenden Markenanbieter von Haushaltsprodukten in Europa, hat im ersten Quartal 2026 ihre ganzheitliche Unternehmensstrategie mit neuen Wachstums- und Effizienzinitiativen konsequent fortgeführt. Dabei fokussiert sich Leifheit auf verstärkte Marketingaktivitäten in wichtigen europäischen Kernmärkten und das konzernweite Performanceprogramm FOCUS.
In den ersten drei Monaten 2026 sah sich der Leifheit-Konzern mit einem außerordentlich herausfordernden Marktumfeld sowie einem zunehmend schwachen Konsumklima konfrontiert. Vor diesem Hintergrund verzeichnete der Konzern im ersten Quartal 2026 einen Umsatz von 61,2 Mio. EUR (Q1 2025: 63,7 Mio. EUR), ein Rückgang von 4,0 Prozent. Das Segment Household erreichte einen Umsatz von 52,6 Mio. EUR (Q1 2025: 54,2 Mio. EUR), das Segment Wellbeing 2,7 Mio. EUR (Q1 2025: 3,6 Mio. EUR) und Private Label lag mit 5,9 Mio. EUR auf Vorjahresniveau.
Alexander Reindler, Vorstandsvorsitzender der Leifheit AG, erklärt: „Wir haben mit verstärkten Kampagnen in den Kernkategorien Reinigen und Wäschepflege wichtige Impulse gesetzt, auch wenn die allgemein ausgeprägte Konsumzurückhaltung durchweg spürbar ist. In der Kategorie Wäschepflege ist es uns gelungen, mit einem leichten Umsatzwachstum eine Trendwende zu erreichen. Unsere Kernprodukte wie die Wäschespinne Linomatic und der Wäscheständer Pegasus leisteten hierzu einen wesentlichen Beitrag.“
Das Konzernergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) betrug im ersten Quartal 2026 -2,8 Mio. EUR (Q1 2025: 3,1 Mio. EUR). Der Rückgang resultiert primär aus gezielt erhöhten Werbeaufwendungen, um wichtige Wachstumsimpulse zu setzen. Zusätzlich belasteten geringere Deckungsbeiträge infolge des Umsatzrückgangs sowie höhere Logistikkosten das Ergebnis. Nach Steuern verzeichnete der Leifheit-Konzern ein Periodenergebnis von -2,3 Mio. EUR für das erste Quartal 2026 (Q1 2025: 2,0 Mio. EUR).
Die Bruttomarge konnte im ersten Quartal 2026 aufgrund von Produktivitäts- und Effizienzsteigerungen in der Produktion weiter um 0,8 Prozentpunkte auf 46,4 Prozent (Q1 2025: 45,6 Prozent) zulegen. Der Free Cashflow lag angesichts der strategischen Initiativen und eines saisonbedingt erhöhten Working Capitals bei -11,7 Mio. EUR (Q1 2025: -7,2 Mio. EUR).
Ausblick 2026
Für das Geschäftsjahr 2026 erläutert Alexander Reindler: „Wir treiben mit unserem Performanceprogramm FOCUS die Verbesserung von Effizienz und Resilienz weiter voran. Gleichzeitig setzen wir auf gezielte Marketingkampagnen und Innovationen in unseren europäischen Kernmärkten, um neue Wachstumsimpulse zu setzen. Erste Erfolge wie der SUPERDUSTER bestätigen diesen Kurs.“
Mit Hilfe dieser gezielten Maßnahmen plant der Vorstand, den derzeit deutlich erhöhten zusätzlichen Risiken aus dem globalen wirtschaftlichen Umfeld wirksam zu begegnen, die sich insbesondere aus der Eskalation im Nahen Osten sowie den hiermit verbundenen spürbaren Kostensteigerungen bei Energie, Rohstoffen und Transport ergeben. Auf Basis der Geschäftsentwicklung im ersten Quartal 2026 bestätigt der Vorstand trotz aller genannten Belastungen die Prognose 2026. Entsprechend wird für das Geschäftsjahr 2026 weiterhin ein leichtes Wachstum des Konzernumsatzes, ein EBIT etwa auf dem Niveau des Vorjahres und ein Free Cashflow ebenfalls etwa auf Vorjahresniveau erwartet. Die der Prognose zugrunde liegenden Annahmen zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sind dabei weiterhin mit außerordentlichen Unsicherheiten im Hinblick auf die Eskalation im Nahen Osten behaftet, deren Tragweite derzeit nicht absehbar ist.
Weitere Informationen finden Sie in der Quartalsmitteilung zum 31. März 2026, die online unter https://www.leifheit-group.com/investor-relations/berichte-und-praesentationen/ zur Verfügung steht. Aktuelles Bildmaterial steht unter https://www.leifheit-group.com/presse/mediathek/ zum Download bereit.
Über Leifheit
Die 1959 gegründete Leifheit AG ist einer der führenden europäischen Markenanbieter von Haushaltsprodukten. Der Leifheit-Konzern gliedert sein operatives Geschäft in die Segmente Household, Wellbeing und Private Label. Die Produkte der Marken Leifheit und Soehnle – zwei der bekanntesten Haushaltsmarken Deutschlands – zeichnen sich durch hochwertige Verarbeitungsqualität in Verbindung mit besonderem Verbrauchernutzen aus. Die französischen Tochterunternehmen Birambeau und Herby sind mit einem ausgewählten Produktsortiment im serviceorientierten Private-Label-Segment tätig. Über alle Segmente hinweg konzentriert sich das Unternehmen auf die Produktkategorien Reinigen, Wäschepflege, Küche und Wellbeing. Der Leifheit-Konzern beschäftigt etwa 1.000 Mitarbeitende. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.leifheit-group.com, www.leifheit.de und www.soehnle.de.
Kontakt:
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2322862 07.05.2026 CET/CEST
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| 22.04.2026 | Leifheit Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.06.2026 in Frankfurt/Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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Leifheit Aktiengesellschaft
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Leifheit Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.06.2026 in Frankfurt/Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
22.04.2026 / 15:00 CET/CEST
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Leifheit Aktiengesellschaft
Nassau/Lahn
ISIN DE0006464506
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 2026
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wir laden Sie ein zu unserer ordentlichen Hauptversammlung, die am Mittwoch, 3. Juni 2026, 11:00 Uhr (MESZ), in der Deutschen Nationalbibliothek, Adickesallee 1, 60322 Frankfurt/Main, stattfindet.
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Leifheit Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts der Leifheit Aktiengesellschaft und des Konzerns einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2025
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß §§ 172, 173 des Aktiengesetzes (AktG) am 26. März 2026 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt zu diesem Punkt der Tagesordnung eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung. Jahresabschluss, Konzernabschluss und zusammengefasster Lagebericht einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sowie der Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2025, können online unter
https://www.leifheit-group.com/investor-relations/hauptversammlung/
eingesehen werden.
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| 2. |
Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Leifheit AG aus dem Geschäftsjahr 2025 in Höhe von 13.890.000,00 € wie folgt zu verwenden:
| Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2025 an die Aktionäre |
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10.960.418,40 € |
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Dieser Betrag setzt sich zusammen aus: |
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Ausschüttung einer Dividende von 0,50 € je dividendenberechtigte Stückaktie (ISIN DE0006464506): |
4.566.841,00 € |
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- |
Ausschüttung einer Sonderdividende von 0,70 € je dividendenberechtige Stückaktie (ISIN DE0006464506): |
6.393.577,40 € |
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Gewinnvortrag
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2.929.581,60 €
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Der Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns berücksichtigt die 36.318 eigenen Aktien der Leifheit AG, die die Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung unmittelbar oder mittelbar hält und die nicht dividendenberechtigt sind. Die Anzahl der für das Geschäftsjahr 2025 dividendenberechtigten Stückaktien kann sich bis zur Hauptversammlung verändern. Der Hauptversammlung wird dann ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von 0,50 € je dividendenberechtigte Stückaktie und eine Sonderdividende von 0,70 € je dividendenberechtigte Stückaktie sowie entsprechend angepasste Beträge für die Ausschüttungssumme und den Gewinnvortrag vorsieht.
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| 3. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitglieder des Vorstands für diesen Zeitraum zu entlasten.
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| 4. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu entlasten.
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| 5. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers zur etwaigen prüferischen Durchsicht von Zwischenfinanzberichten
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt/Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2026 und für eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2027, die vor der ordentlichen Hauptversammlung 2027 erstellt werden, zu bestellen.
Nach der EU-Abschlussprüferverordnung (EU) 537/2014 ist die Leifheit Aktiengesellschaft verpflichtet, den Abschlussprüfer in bestimmten Zeitabständen zu wechseln. Der Empfehlung des Prüfungsausschusses ist ein nach Art. 16 EU-Abschlussprüferverordnung durchgeführtes Auswahlverfahren vorangegangen. Im Anschluss daran hat der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat unter Angabe von Gründen die Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt/Main, und die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt/Main, für das ausgeschriebene Prüfungsmandat empfohlen und eine begründete Präferenz für die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt/Main, mitgeteilt.
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine - die Auswahl beschränkende - Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 Abschlussprüferverordnung (EU) 537/2014 auferlegt wurde.
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| 6. |
Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025
Gemäß § 162 AktG ist von Vorstand und Aufsichtsrat jährlich ein Vergütungsbericht zu erstellen. Der Abschlussprüfer hat den Vergütungsbericht formell geprüft und mit einem Prüfungsvermerk versehen. Der Vergütungsbericht nebst Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts können online unter
https://www.leifheit-group.com/investor-relations/hauptversammlung/
eingesehen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen.
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| 7. |
Nachwahlen zum Aufsichtsrat
Eine Nachwahl von Aufsichtsratsmitgliedern ist erforderlich, da Frau Larissa Böhm ihr Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats zum Ablauf des 31. März 2026 und Herr Dr. Günter Blaschke sein Mandat als Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats zum Ablauf des 30. April 2026 niedergelegt haben.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, von denen gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, §§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, 4 Abs. 1 DrittelbG zwei Drittel von den Aktionären nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes und ein Drittel von den Arbeitnehmern nach den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes gewählt werden.
Der nachfolgende Wahlvorschlag berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele mit Ausnahme des Frauenanteils und strebt die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils und Diversitätskonzepts für das Gesamtgremium an.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
| 7.1 |
Stefan Bertram, Madrid (ES) Managing Director, Alantra EQMC, Madrid (ES) |
sowie
| 7.2 |
Dr. Hans-Jürgen Braun, Bensheim Mitglied der Geschäftsleitung, Kromberg & Schubert GmbH, Abensberg |
mit Wirkung ab dem Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2026 für den Rest der Amtszeit der ausscheidenden Mitglieder des Aufsichtsrats, somit für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2028 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.
Herr Bertram und Herr Dr. Braun sind zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung weder Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten noch in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Herr Bertram verfügt über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung im Sinne von § 100 Abs. 5 Satz 1 AktG.
Der Aufsichtsrat soll bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die für die Wahlentscheidung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen eines jeden vorgeschlagenen Kandidaten zur Leifheit AG oder deren Konzernunternehmen, zu den Organen der Leifheit AG oder zu einem wesentlich an der Leifheit AG beteiligten Aktionär offenlegen. Vor diesem Hintergrund wird die folgende Angabe gemacht:
| - |
Stefan Bertram ist Managing Director von Alantra EQMC, welche ein wesentlich an der Leifheit AG beteiligter Aktionär ist. |
Die vorgeschlagenen Kandidaten sind nach Einschätzung des Aufsichtsrats als unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) anzusehen.
Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen Kandidaten, insbesondere ein aktueller Lebenslauf jedes Kandidaten, können vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an online unter
https://www.leifheit-group.com/investor-relations/hauptversammlung/
eingesehen werden.
Es ist beabsichtigt, entsprechend der Empfehlung in Ziffer C.15 Satz 1 DCGK die Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten als Einzelwahl durchzuführen.
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| 8. |
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und anschließende ordentliche Kapitalherabsetzung
Die Leifheit Aktiengesellschaft (die „Gesellschaft“) verfügt zum 31. Dezember 2025 über eine Kapitalrücklage in Höhe von 17.208.021,71 €, die einer besonderen Kapitalbindung unterliegt. Eine Kapitalrücklage in dieser Höhe ist für die Gesellschaft und ihre weitere Entwicklung nicht erforderlich. Die besondere Bindung von 15.475.000,00 € der Kapitalrücklage soll unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen aufgehoben werden. Hierzu bedarf es einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Ziffer 8.1) und einer sich unmittelbar anschließenden Kapitalherabsetzung zum Zweck der Einstellung dieses Betrags in die anderen Gewinnrücklagen (Ziffer 8.2).
Im ersten Schritt soll daher ein Teilbetrag von 15.475.000,00 € der in der Bilanz der Leifheit AG zum 31. Dezember 2025 ausgewiesenen Kapitalrücklage durch eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln in Grundkapital umgewandelt werden. Dabei bleibt die Zahl der ausgegebenen Aktien der Gesellschaft unverändert (Kapitalerhöhung ohne Ausgabe neuer Aktien). Es erhöht sich dadurch lediglich der auf die einzelne Leifheit-Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals. Im anschließenden zweiten Schritt soll eine Kapitalherabsetzung von 15.475.000,00 € zur Einstellung dieses Betrags in die anderen Gewinnrücklagen erfolgen. Der Herabsetzungsbetrag entspricht dem Betrag der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Auch bei der Kapitalherabsetzung ändert sich die Zahl der ausgegebenen Aktien nicht. Nach Umsetzung beider Schritte beläuft sich der auf die einzelne Leifheit-Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals wieder auf 3,00 € je Aktie.
Nach Umwandlung von 15.475.000,00 € der in der Bilanz zum 31. Dezember 2025 ausgewiesenen Kapitalrücklage in Grundkapital bleiben die gesetzliche Rücklage in einer Höhe von 1.022.583,76 € und die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB in einer Höhe von 1.733.021,71 €, d.h. zusammen 2.755.605,47 € und damit mehr als 10 Prozent des bisher 27.510.000,00 € betragenden Grundkapitals, bestehen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse zu fassen:
8.1 Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
| a) |
Das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit 27.510.000,00 € wird nach den Vorschriften des Aktiengesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) um 15.475.000,00 € auf 42.985.000,00 € durch Umwandlung eines Teilbetrags von 15.475.000,00 € der in der Bilanz zum 31. Dezember 2025 ausgewiesenen Kapitalrücklage in Grundkapital erhöht.
Dieser Kapitalerhöhung wird die Bilanz aus dem von Vorstand und Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2025 zugrunde gelegt. Dieser Jahresabschluss wurde von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt/Main, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Die Kapitalerhöhung erfolgt ohne Ausgabe neuer Aktien durch Erhöhung des auf jede Stückaktie entfallenden anteiligen Betrags des Grundkapitals der Gesellschaft.
Der Vorstand wird ermächtigt, die näheren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen.
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| b) |
§ 4 Abs. 1 der Satzung wird mit Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung des vorstehenden Beschlusses über die Erhöhung des Grundkapitals in das Handelsregister geändert und erhält die folgende Fassung:
| „(1) |
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 42.985.000,00 €.“ |
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| c) |
Der Vorstand wird angewiesen, die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln gemäß dieser Ziffer 8.1 Buchstaben a) und b) nur dann und in der Reihenfolge nur vor der unter nachfolgender Ziffer 8.2 vorgeschlagenen Kapitalherabsetzung zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, wenn die Hauptversammlung beiden Beschlüssen gemäß Ziffer 8.1 und Ziffer 8.2 dieses Tagesordnungspunkts mit den jeweils erforderlichen Mehrheiten zugestimmt hat. |
8.2 Ordentliche Kapitalherabsetzung
| a) |
Das aufgrund des vorstehenden Beschlusses zu Ziffer 8.1 erhöhte Grundkapital der Gesellschaft von 42.985.000,00 € wird nach den Vorschriften des Aktiengesetzes über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) um 15.475.000,00 € auf 27.510.000,00 € zum Zweck der Einstellung von 15.475.000,00 € in die anderen Gewinnrücklagen (§§ 272 Abs. 3 Satz 2, 266 Abs. 3 A III Nr. 4 HGB) herabgesetzt.
Die Kapitalherabsetzung erfolgt ohne Zusammenlegung von Aktien durch Verringerung des auf jede Stückaktie entfallenden anteiligen Betrags des Grundkapitals der Gesellschaft.
Der Vorstand wird ermächtigt, die näheren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalherabsetzung festzulegen.
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| b) |
§ 4 Abs. 1 der Satzung wird mit Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung des vorstehenden Beschlusses über die Herabsetzung des Grundkapitals in das Handelsregister geändert und erhält die folgende Fassung:
| „(1) |
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 27.510.000,00 €.“ |
|
| c) |
Der Vorstand wird angewiesen, die Kapitalherabsetzung gemäß dieser Ziffer 8.2 Buchstaben a) und b) nur dann zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, wenn die Hauptversammlung beiden Beschlüssen gemäß Ziffer 8.1 und Ziffer 8.2 dieses Tagesordnungspunkts mit den jeweils erforderlichen Mehrheiten zugestimmt hat, und bei der Anmeldung der Kapitalherabsetzung sicherzustellen, dass diese nur nach erfolgter Eintragung der unter vorstehender Ziffer 8.1 vorgeschlagenen Kapitalerhöhung in das Handelsregister eingetragen wird. |
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| II |
WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG
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| 1 |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in 9.170.000 nennwertlose Stückaktien eingeteilt, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung auf 9.170.000 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 36.318 eigene Aktien, aus denen ihr keine Stimmrechte zustehen.
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| 2 |
Anmeldung zur Hauptversammlung, Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden (Anmeldung) und der Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen (Nachweis). Der Nachweis bedarf der Textform und ist in deutscher oder englischer Sprache zu erstellen. Für den Nachweis reicht ein in Textform von dem Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG ausgestellter Nachweis des Anteilsbesitzes aus.
Der Nachweis hat sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Versammlung, somit 12. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zu beziehen (Nachweiszeitpunkt). Die Berechtigung im vorstehenden Sinne bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt, ohne dass damit eine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einherginge. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweiszeitpunkt ist für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt maßgeblich; das heißt, Veräußerungen oder der Erwerb von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung zur Ausübung der Aktionärsrechte in der Hauptversammlung.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen bei der Gesellschaft bis Mittwoch, 27. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse eingehen:
oder per E-Mail an |
Leifheit AG c/o Computershare Operations Center 80249 München anmeldestelle@computershare.de |
Die Anmeldung kann auch durch Intermediäre innerhalb der vorstehend genannten Frist im ISO 20022 Format (z.B. über SWIFT, CMDHDEMMXXX) übermittelt werden. Für eine Anmeldung per SWIFT ist eine Autorisierung über die SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich.
Nach dem Eingang der Anmeldung und des Nachweises bei der Gesellschaft werden den Aktionären oder den von ihnen benannten Bevollmächtigten Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, mit denen auch ein entsprechendes Vollmachtsformular verbunden ist, bitten wir die Aktionäre - ohne dass mit dieser Bitte eine Einschränkung des Teilnahme- oder des Stimmrechts verbunden wäre -, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Die Eintrittskarte enthält unter anderem die individuellen Anmeldedaten, mit dem die Aktionäre das HV-Portal online unter
https://www.leifheit-group.com/investor-relations/hauptversammlung/
nutzen können, sowie ein Formular für die Stimmabgabe per Briefwahl bzw. die Erteilung von Vollmachten oder Weisungen.
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| 3 |
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
| a) |
Bevollmächtigung eines Dritten zur Ausübung des Stimmrechts und sonstiger Aktionärsrechte
Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Aktionärsrechte durch Bevollmächtigte, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, unter entsprechender Vollmachtserteilung ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes und eine form- und fristgerechte Anmeldung erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn weder ein Intermediär noch eine Aktionärsvereinigung, noch ein Stimmrechtsberater oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird.
Wenn ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt werden soll, bedarf die Vollmacht - in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz - weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft einer bestimmten Form. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Daher sollten Sie sich mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht finden die Aktionäre auf der Rückseite ihrer Eintrittskarte sowie online unter
https://www.leifheit-group.com/investor-relations/hauptversammlung/
Von der Einberufung der Hauptversammlung an bis Dienstag, 2. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), können die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung postalisch oder per E-Mail übermittelt werden. Zudem steht voraussichtlich ab dem 13. Mai 2026 hierfür auch das HV-Portal zur Verfügung.
Dafür stehen die folgenden Adressen zur Verfügung:
oder per E-Mail an oder im HV-Portal unter |
Leifheit AG c/o Computershare Operations Center 80249 München anmeldestelle@computershare.de https://www.leifheit-group.com/investor-relations/hauptversammlung/ |
Durch Intermediäre kann die Vollmacht auch im ISO 20022 Format unter Verwendung der oben genannten SWIFT-Adresse an die Gesellschaft übermittelt werden.
Nach diesem Zeitpunkt - frühestens aber ab Einlass zu der Hauptversammlung - ist eine Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf oder der Nachweis der Bevollmächtigung ausschließlich am Ort der Hauptversammlung bis zu dem vom Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt möglich. Das persönliche Erscheinen des Aktionärs am Ort der Hauptversammlung gilt als Widerruf vorab erteilter Vollmachten.
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| b) |
Bevollmächtigung von weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes und eine form- und fristgerechte Anmeldung erforderlich. Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Die Erteilung der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die Erteilung von Weisungen bedürfen der Textform.
Ein Formular für die Erteilung von Vollmachten und Weisungen finden die Aktionäre auf der Rückseite ihrer Eintrittskarte sowie online unter
https://www.leifheit-group.com/investor-relations/hauptversammlung/
Von der Einberufung der Hauptversammlung an bis Dienstag, 2. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), können die Erteilung der Vollmacht und der Weisungen, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung postalisch, per E-Mail oder durch Intermediäre im ISO 20022-Format auch unter Verwendung der SWIFT-Adresse übermittelt werden. Zudem steht voraussichtlich ab dem 13. Mai 2026 hierfür auch das HV-Portal zur Verfügung.
Dafür stehen die vorstehend im Abschnitt 3 a) „Bevollmächtigung eines Dritten zur Ausübung des Stimmrechts und sonstiger Aktionärsrechte“ angegebenen Adressen (postalisch, per E-Mail, per SWIFT oder im HV-Portal) zur Verfügung.
Nach diesem Zeitpunkt - frühestens aber ab Einlass zu der Hauptversammlung - ist eine Erteilung der Vollmacht und der Weisungen, der Widerruf der Vollmacht und der Weisungen oder der Nachweis der Bevollmächtigung ausschließlich am Ort der Hauptversammlung bis zu dem vom Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt möglich. Das persönliche Erscheinen des Aktionärs am Ort der Hauptversammlung gilt als Widerruf vorab erteilter Vollmachten und Weisungen.
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| 4 |
Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl
Form- und fristgerecht angemeldete Aktionäre und deren Bevollmächtigte können ihre Stimmen durch Briefwahl abgeben. Auch ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater sowie eine diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person kann sich der Briefwahl bedienen. Briefwahlstimmen, die einer form- und fristgerechten Anmeldung nicht zweifelsfrei zugeordnet werden können, werden nicht berücksichtigt.
Die Briefwahl schließt eine Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus.
Ein Briefwahlformular finden die Aktionäre auf der Rückseite ihrer Eintrittskarte sowie online unter
https://www.leifheit-group.com/investor-relations/hauptversammlung/
Von der Einberufung der Hauptversammlung an bis Dienstag, 2. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), können die Briefwahlstimmen postalisch oder per E-Mail abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Zudem steht voraussichtlich ab dem 13. Mai 2026 hierfür auch das HV-Portal zur Verfügung.
Dafür stehen die vorstehend im Abschnitt 3 a) „Bevollmächtigung eines Dritten zur Ausübung des Stimmrechts und sonstiger Aktionärsrechte“ angegebenen Adressen (postalisch, per E-Mail oder im HV-Portal) zur Verfügung.
Nach diesem Zeitpunkt - frühestens aber ab Einlass zu der Hauptversammlung - ist ein Widerruf von Briefwahlstimmen ausschließlich am Ort der Hauptversammlung bis zu dem vom Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt möglich. Das persönliche Erscheinen des Aktionärs am Ort der Hauptversammlung gilt als Widerruf bereits abgegebener Briefwahlstimmen.
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Weitere Informationen zur Stimmrechtsausübung
Sollten auf mehreren Wegen (Brief, E-Mail oder über das HV-Portal) Stimmrechte fristgemäß durch Briefwahl ausgeübt bzw. Vollmachten oder Vollmachten und Weisungen erteilt werden, werden diese unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. über das HV-Portal, 2. durch Intermediäre auch unter Verwendung der SWIFT-Adresse, 3. per E-Mail und 4. per Brief.
Gehen auf demselben Übermittlungsweg fristgemäß mehrere Briefwahlstimmen bzw. Vollmachten oder Vollmachten und Weisungen zu, ist die zeitlich zuletzt zugegangene Erklärung verbindlich.
Gehen auf demselben Weg Erklärungen mit mehr als einer Form der Stimmrechtsausübung ein, gilt: Briefwahlstimmen haben Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht und ggf. Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und letztere haben Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater sowie einer diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person.
Sollte ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater sowie eine diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person zur Vertretung nicht bereit sein, werden die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Vertretung entsprechend der Weisungen bevollmächtigt.
Die Stimmabgaben per Briefwahlstimmen bzw. Vollmachten oder Vollmachten und Weisungen zu Tagesordnungspunkt 2 (Verwendung des Bilanzgewinns) behalten auch im Falle der Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Änderung der Anzahl dividendenberechtigter Aktien ihre Gültigkeit.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene Briefwahlstimme bzw. Weisung entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
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Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 € erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen muss schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet werden und bei der Gesellschaft bis Sonntag, 3. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse eingehen:
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Leifheit AG Der Vorstand Leifheitstraße 1, 56377 Nassau |
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Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG
Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern, soweit diese Gegenstand der Tagesordnung sind, sind vor der Hauptversammlung ausschließlich zu richten an:
oder per E-Mail an |
Leifheit AG Leifheitstraße 1, 56377 Nassau gegenantraege@computershare.de |
Bis spätestens Dienstag, 19. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), bei vorstehender Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden online unter https://www.leifheit-group.com/investor-relations/hauptversammlung/ zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden nach dem 19. Mai 2026 ebenfalls auf der genannten Internetseite zugänglich gemacht.
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Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Das Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne dass es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedürfte.
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Internetseite der Gesellschaft, dort nach § 124a AktG zugänglich zu machende Unterlagen und Informationen sowie weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung nach § 124a AktG zugänglich zu machenden Unterlagen sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab Einberufung der Hauptversammlung online unter
https://www.leifheit-group.com/investor-relations/hauptversammlung/
zugänglich. Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären sowie auch die Abstimmungsergebnisse nach der Hauptversammlung werden ebenfalls über die genannte Internetseite zugänglich gemacht.
Weitergehende Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG stehen den Aktionären online unter
https://www.leifheit-group.com/investor-relations/hauptversammlung/
zur Verfügung.
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Internetgestütztes HV-Portal und Hauptversammlungshotline
Die Gesellschaft unterhält voraussichtlich ab dem 13. Mai 2026 online unter
https://www.leifheit-group.com/investor-relations/hauptversammlung/
ein internetgestütztes HV-Portal. Für den Zugang ist die Eintrittskarte erforderlich, die die form- und fristgerecht angemeldeten Aktionäre zugesandt bekommen. Auf dieser Eintrittskarte befinden sich die individuellen Anmeldedaten. Im HV-Portal haben die Aktionäre bis zum 2. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), die Möglichkeit, Vollmachten und Weisungen zu erteilen oder zu ändern und ihre Stimmen durch Briefwahl abzugeben oder diese Briefwahlstimmen zu widerrufen oder zu ändern. Weitere Einzelheiten zum HV-Portal und den Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten die Aktionäre zusammen mit ihrer Eintrittskarte bzw. online unter
https://www.leifheit-group.com/investor-relations/hauptversammlung/
Bei Fragen zur Anmeldung, zur Stimmrechtsvertretung, zur Briefwahl oder zur Nutzung des HV-Portals stehen Mitarbeiter unserer Hauptversammlungshotline montags bis freitags - außer feiertags - von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr (MESZ) unter +49 89 30903-6330 zur Verfügung.
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Hinweis zum Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung finden sich online unter
https://www.leifheit-group.com/investor-relations/hauptversammlung/
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Nassau/Lahn, im April 2026
Leifheit Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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22.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Leifheit Aktiengesellschaft |
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Leifheitstraße 1 |
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56377 Nassau |
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Deutschland |
| E-Mail: |
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| Internet: |
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| ISIN: |
DE0006464506 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2313190 22.04.2026 CET/CEST
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| 31.03.2026 | Leifheit AG veröffentlicht Geschäftsbericht 2025 und startet nächste Strategiephase mit Wachstums- und Effizienzprogramm
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Leifheit Aktiengesellschaft
/ Schlagwort(e): Jahresbericht/Jahresbericht
Leifheit AG veröffentlicht Geschäftsbericht 2025 und startet nächste Strategiephase mit Wachstums- und Effizienzprogramm
31.03.2026 / 07:50 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Leifheit AG veröffentlicht Geschäftsbericht 2025 und startet nächste Strategiephase mit Wachstums- und Effizienzprogramm
- Vorläufige Zahlen 2025 bestätigt: Konzernumsatz von 232,6 Mio. EUR und EBIT vor Sondereffekten von 11,6 Mio. EUR
- Nächste Strategiephase mit Fokus auf Wachstumsimpulse durch Markenrelaunch, verstärkte Marketingkampagnen und Innovationen sowie Performance-Programm zur Steigerung von Effizienz und Resilienz
- Dividendenvorschlag 2025: Basisdividende und Sonderdividende von insgesamt 1,20 EUR je dividendenberechtigter Aktie
- Konzernprognose 2026: Leichtes Umsatzwachstum und EBIT etwa auf Vorjahresniveau erwartet
Nassau, 31. März 2026 – Die Leifheit AG (ISIN DE0006464506), einer der führenden Markenanbieter von Haushaltsprodukten in Europa, veröffentlicht heute die finalen, geprüften Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2025. In einem herausfordernden Marktumfeld hat der Leifheit-Konzern wichtige Fortschritte bei Effizienz und Profitabilität erzielt. Im Jahr 2026 wird das Unternehmen mit dem gestarteten Markenrelaunch und dem konzernweiten Performance-Programm die nächste Phase der Strategieumsetzung einleiten.
Dazu erklärt Alexander Reindler, Vorstandsvorsitzender der Leifheit AG: „Auch in einem anspruchsvollen Marktumfeld hat unsere Strategie Wirkung gezeigt. Durch Effizienzsteigerungen und Kostensenkungen konnten wir unsere Ergebnisqualität verbessern. In der nächsten Strategiephase setzen wir mit dem Markenrelaunch, verstärkten Marketingkampagnen und Innovationen in unseren Kernkategorien gezielte Wachstumsimpulse. Mit unserer Innovation SUPERDUSTER konnten wir bereits 2025 deutliches Wachstum im Marktsegment Staub erzielen.“
Im Geschäftsjahr 2025 erzielte der Leifheit-Konzern einen Umsatz von 232,6 Mio. EUR (2024: 259,2 Mio. EUR). Das Konzern-EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern) betrug 10,0 Mio. EUR (2024: 12,1 Mio. EUR). Darin erhalten sind Sondereffekte in Höhe von 1,6 Mio. EUR aus dem strategischen Optimierungsprojekt in der Produktion. Das EBIT vor Sondereffekten lag bei 11,6 Mio. EUR und damit nur leicht unter dem Vorjahreswert von 12,1 Mio. EUR. Die um Sondereffekte bereinigte Bruttomarge erhöhte sich um 1,2 Prozentpunkte auf 45,7 Prozent (2024: 44,5 Prozent), insbesondere aufgrund von Produktivitäts- und Effizienzsteigerungen sowie positiven Produktmixeffekten. Der Free Cashflow belief sich auf 6,4 Mio. EUR (2024: 14,2 Mio. EUR).
Dividendenvorschlag: 1,20 EUR je dividendenberechtigte Stückaktie
Die Bilanzstruktur des Leifheit-Konzerns blieb im Geschäftsjahr 2025 weiterhin sehr solide. Zum 31. Dezember 2025 verfügte der Konzern über eine Liquidität von 32,6 Mio. EUR (2024: 41,4 Mio. EUR), eine weiterhin hohe Eigenkapitalquote von 50,0 Prozent (2024: 48,2 Prozent) und war frei von Bankverbindlichkeiten. Im Rahmen der strategischen Kapitalallokation beabsichtigt Leifheit, die solide Liquiditätsposition weiterhin für Ausschüttungen an die Aktionäre sowie zur Finanzierung von Innovationen und Investitionen für künftiges Wachstum zu nutzen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2025 eine Basisdividende von 0,50 EUR je dividendenberechtigte Stückaktie vor (Vorjahr: 1,15 EUR je dividendenberechtigte Stückaktie). Der Vorschlag steht im Einklang mit der Dividendenpolitik der Leifheit AG, grundsätzlich etwa 75 Prozent des Periodenergebnisses bzw. des Free Cashflows des Geschäftsjahres als Dividende auszuschütten. Darüber hinaus wird die Ausschüttung einer Sonderdividende in Höhe von 0,70 EUR je dividendenberechtigte Stückaktie vorgeschlagen (Vorjahr: 0,05 EUR je dividendenberechtigte Stückaktie). Durch die Sonderdividende sollen die Aktionärinnen und Aktionäre an der guten Liquiditätsausstattung des Leifheit-Konzerns teilhaben.
Prognose 2026: Leichtes Wachstum des Konzernumsatzes sowie Konzern-EBIT etwa auf Niveau des Vorjahres
Im Geschäftsjahr 2026 liegt der Fokus auf der konsequenten Umsetzung der Strategie „LEADING WITH FOCUS. CREATING SUSTAINABLE VALUE“. Mit dem Markenrelaunch und dem Start des Performance-Programms FOCUS hat Leifheit im ersten Quartal die nächste Strategiephase eingeleitet.
Alexander Reindler erläutert: „Nachdem wir im Jahr 2025 wichtige Maßnahmen zur Steigerung von Effizienz und Profitabilität umgesetzt haben – darunter die Bündelung der Spritzgussfertigung in der Tschechischen Republik sowie die Implementierung von SAP S/4HANA – setzen wir nun das Performance-Programm FOCUS um. Ziel ist es, Strukturen und End-to-End-Prozesse zu vereinfachen, Kosten nachhaltig zu senken und Leifheit konsequent auf profitables Wachstum auszurichten. Damit stärken wir die Resilienz unseres Unternehmens in einem dauerhaft anspruchsvollen Marktumfeld.“
Mit Hilfe dieser gezielten Maßnahmen plant der Vorstand auch, den derzeit deutlich erhöhten zusätzlichen Risiken aus dem globalen wirtschaftlichen Umfeld wirksam zu begegnen. Diese ergeben sich insbesondere aus der Eskalation im Nahen Osten sowie den hiermit verbundenen spürbaren Kostensteigerungen bei Energie, Rohstoffen und Transport. Die der Konzernprognose für 2026 zugrunde liegenden Annahmen zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sind daher mit erheblichen Unsicherheiten im Hinblick auf die Auswirkungen des Konflikts behaftet.
Trotz aller genannten Belastungen rechnet der Vorstand für das Geschäftsjahr 2026 aufgrund der bereits eingeleiteten Maßnahmen mit einem leichten Wachstum des Konzernumsatzes und einem EBIT etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Dabei werden die positiven Effekte aus Kostensenkungs- und Effizienzmaßnahmen im Geschäftsjahr 2026 gezielt zur Finanzierung zusätzlicher Wachstumsinitiativen eingesetzt – insbesondere in Marketingaktivitäten im ersten Halbjahr. Der Free Cashflow wird ebenfalls etwa auf Vorjahresniveau erwartet.
Weitere Informationen finden Sie im Geschäftsbericht 2025, der online unter https://www.leifheit-group.com/investor-relations/berichte-und-praesentationen/ zur Verfügung steht.
Aktuelles Bildmaterial steht unter https://www.leifheit-group.com/presse/mediathek/ zum Download bereit.
Über Leifheit
Die 1959 gegründete Leifheit AG ist einer der führenden europäischen Markenanbieter von Haushaltsprodukten. Der Leifheit-Konzern gliedert sein operatives Geschäft in die Segmente Household, Wellbeing und Private Label. Die Produkte der Marken Leifheit und Soehnle – zwei der bekanntesten Haushaltsmarken Deutschlands – zeichnen sich durch hochwertige Verarbeitungsqualität in Verbindung mit besonderem Verbrauchernutzen aus. Die französischen Tochterunternehmen Birambeau und Herby sind mit einem ausgewählten Produktsortiment im serviceorientierten Private-Label-Segment tätig. Über alle Segmente hinweg konzentriert sich das Unternehmen auf die Produktkategorien Reinigen, Wäschepflege, Küche und Wellbeing. Der Leifheit-Konzern beschäftigt etwa 1.000 Mitarbeitende. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.leifheit-group.com, www.leifheit.de und www.soehnle.de.
Kontakt:
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31.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2300890 31.03.2026 CET/CEST
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| 26.03.2026 | Leifheit Aktiengesellschaft: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln sowie eine anschließende ordentliche Kapitalherabsetzung vor
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Leifheit Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahmen / Kapitalerhöhung/Kapitalmaßnahmen / Kapitalherabsetzung
Leifheit Aktiengesellschaft: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln sowie eine anschließende ordentliche Kapitalherabsetzung vor
26.03.2026 / 17:20 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Leifheit Aktiengesellschaft: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln sowie eine anschließende ordentliche Kapitalherabsetzung vor
Nassau, 26.03.2026 – Vorstand und Aufsichtsrat der Leifheit AG (ISIN DE0006464506) haben heute beschlossen, der am 3. Juni 2026 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln sowie eine anschließende ordentliche Kapitalherabsetzung vorzuschlagen.
Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln soll durch Umwandlung eines Teilbetrags von 15.475.000,00 € der Kapitalrücklage in Grundkapital erfolgen. Das Grundkapital der Gesellschaft soll dabei von derzeit 27.510.000,00 € um 15.475.000,00 € erhöht werden. Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln soll ohne Ausgabe neuer Aktien durch Erhöhung des auf jede Stückaktie entfallenden anteiligen Betrags des Grundkapitals der Gesellschaft durchgeführt werden.
Im Anschluss daran soll eine ordentliche Kapitalherabsetzung durchgeführt werden, durch die das Grundkapital der Gesellschaft um 15.475.000,00 € auf wieder 27.510.000,00 € herabgesetzt wird. Zweck der Kapitalherabsetzung ist die Einstellung von 15.475.000,00 € in die anderen Gewinnrücklagen. Die Kapitalherabsetzung soll ohne Zusammenlegung von Aktien durch Verringerung des auf jede Stückaktie entfallenden anteiligen Betrags des Grundkapitals der Gesellschaft erfolgen.
Mit diesen Maßnahmen soll die Kapitalrücklage, die einer besonderen Kapitalbindung unterliegt und die insbesondere nicht für Ausschüttungen an Aktionäre verwendet werden kann, in Höhe von 15.475.000,00 € durch die Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen im Rahmen der ordentlichen Kapitalherabsetzung in Eigenkapital gewandelt werden, das für Ausschüttungen an die Aktionäre verwendet werden kann.
Diese Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Hauptversammlung sowie der Eintragung in das Handelsregister.
Kontakt:
Leifheit AG
Petra Dombrowsky
Executive Assistant/CIRO
D-56377 Nassau
ir@leifheit.com
+49 2604 977218
Ende der Insiderinformation
26.03.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2298754 26.03.2026 CET/CEST
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| 24.03.2026 | Leifheit Aktiengesellschaft: Dividendenvorschlag und Prognose für das Geschäftsjahr 2026
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Leifheit Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Dividenden/Prognose / Gesamtjahr
Leifheit Aktiengesellschaft: Dividendenvorschlag und Prognose für das Geschäftsjahr 2026
24.03.2026 / 11:20 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Leifheit AG: Dividendenvorschlag und Prognose für das Geschäftsjahr 2026
Nassau, 24. März 2026 – In einer gemeinsamen Sitzung mit dem Aufsichtsrat hat der Vorstand der Leifheit AG (ISIN DE0006464506) heute die Prognose für das Geschäftsjahr 2026 beschlossen. Vorstand und Aufsichtsrat haben heute ferner in derselben Sitzung den Dividendenvorschlag für das Geschäftsjahr 2025 beschlossen.
Dividendenvorschlag: 1,20 € je dividendenberechtigter Stückaktie
Vorstand und Aufsichtsrat haben beschlossen, der am 3. Juni 2026 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung vorzuschlagen, für das Geschäftsjahr 2025 eine Basisdividende von 0,50 € sowie eine Sonderdividende von 0,70 € je dividendenberechtigter Stückaktie auszuschütten. Dies entspricht aktuell einer Ausschüttungssumme von etwa 11 Mio. €.
Der Vorschlag steht im Einklang mit der Dividendenpolitik der Leifheit AG, grundsätzlich etwa 75 Prozent des Periodenergebnisses bzw. des Free Cashflows eines Geschäftsjahres als Dividende auszuschütten. Durch die darüberhinausgehende Sonderdividende sollen die Aktionärinnen und Aktionäre an der guten Liquiditätsausstattung des Leifheit-Konzerns teilhaben.
Im Vorjahr wurde eine Basisdividende von 1,15 € und eine Sonderdividende von 0,05 € je dividendenberechtigte Stückaktie ausgezahlt.
Prognose 2026: Leichtes Umsatzwachstum bei Ergebnis auf Vorjahresniveau
Der Leifheit‑Konzern tritt im Geschäftsjahr 2026 in die nächste Phase der Umsetzung seiner Unternehmensstrategie ein. Im Mittelpunkt stehen Investitionen in Marketing und Innovationen zur Stärkung der Marke Leifheit und zur Aktivierung von Wachstum, bei gleichzeitigem Fokus auf Effizienzsteigerungen und strukturelle Kostenverbesserungen.
Mit Hilfe dieser gezielten Maßnahmen plant der Vorstand den derzeit deutlich erhöhten zusätzlichen Risiken aus dem globalen wirtschaftlichen Umfeld wirksam zu begegnen. Diese ergeben sich insbesondere aus der Eskalation im Nahen Osten sowie den hiermit verbundenen spürbaren Kostensteigerungen bei Energie, Rohstoffen und Transport. Die der Prognose für 2026 zugrunde liegenden Annahmen zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sind daher weiterhin mit erheblichen Unsicherheiten im Hinblick auf die Auswirkungen des Konflikts behaftet.
Trotz aller genannten Belastungen rechnet der Vorstand für das Geschäftsjahr 2026 aufgrund der bereits eingeleiteten Maßnahmen mit einem leichten Wachstum des Konzernumsatzes und einem Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) etwa auf dem Niveau des Vorjahres (2025: nach vorläufigen Berechnungen 10,0 Mio. €).
Dabei werden die positiven Effekte aus Kostensenkungs- und Effizienzmaßnahmen im Geschäftsjahr 2026 gezielt zur Finanzierung zusätzlicher Wachstumsinitiativen eingesetzt – insbesondere in Marketingaktivitäten im ersten Halbjahr. Durch diese Wachstumsinvestitionen wird das EBIT im ersten Quartal 2026 voraussichtlich im niedrig einstelligen negativen Millionen-Euro-Bereich liegen.
Der Free Cashflow für das Geschäftsjahr 2026 wird etwa auf dem Vorjahresniveau erwartet (2025: nach vorläufigen Berechnungen 6,4 Mio. €).
Der vollständige Geschäftsbericht 2025 steht ab 31. März 2026 unter https://www.leifheit-group.com/investor-relations/berichte-und-praesentationen/ zum Download zur Verfügung.
Kontakt:
Leifheit AG
Petra Dombrowsky
Executive Assistant/CIRO
D-56377 Nassau
ir@leifheit.com
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Ende der Insiderinformation
24.03.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2296702 24.03.2026 CET/CEST
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| 24.02.2026 | Leifheit AG erreicht nach vorläufigen Zahlen die zuletzt kommunizierten Erwartungen für 2025 und startet nächste Phase der Strategieumsetzung
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Leifheit Aktiengesellschaft
/ Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis
Leifheit AG erreicht nach vorläufigen Zahlen die zuletzt kommunizierten Erwartungen für 2025 und startet nächste Phase der Strategieumsetzung
24.02.2026 / 07:55 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Leifheit AG erreicht nach vorläufigen Zahlen die zuletzt kommunizierten Erwartungen für 2025 und startet nächste Phase der Strategieumsetzung
- Konzernumsatz erreicht 232,6 Mio. EUR
- Konzernergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) liegt bei 10,0 Mio. EUR
- EBIT vor Sondereffekten aus strategischer Produktionsoptimierung bei 11,6 Mio. EUR
- Bruttomarge vor Sondereffekten um 1,2 Prozentpunkte auf 45,7 Prozent verbessert
- Free Cashflow liegt angesichts weiterer Verbesserung des Working Capital bei 6,4 Mio. EUR
- Nächste Phase der Strategieumsetzung im Jahr 2026: Konzernweites Performance-Programm zur Steigerung von Effizienz und Resilienz, Relaunch der Marke Leifheit mit verstärkten Kampagnen und weiteren Innovationen in den Kernkategorien
Nassau, 24. Februar 2026 – Die Leifheit AG (ISIN DE0006464506), einer der führenden Markenanbieter von Haushaltsprodukten in Europa, hat nach vorläufigen, ungeprüften Finanzzahlen die zuletzt ausgegebenen Erwartungen für Konzernumsatz, Konzern-EBIT und Free Cashflow für das Geschäftsjahr 2025 erreicht.
Im Geschäftsjahr 2025 erzielte der Leifheit-Konzern auf vorläufiger Basis einen Umsatz von 232,6 Mio. EUR (Vorjahr: 259,2 Mio. EUR). Die Umsatzentwicklung wurde durch die herausfordernden Marktbedingungen, eine ausgeprägte Konsumzurückhaltung im Non-Food-Bereich in den Kernmärkten sowie durch strategische Sortimentsanpassungen belastet. Die Kernkategorien mechanisches Reinigen und Wäschepflege zeigten sich dabei vergleichsweise resilient, konnten die erwarteten Umsatzrückgänge außerhalb des Kerngeschäfts jedoch nicht kompensieren. Das Segment Household erreichte einen Umsatz von 193,0 Mio. EUR (2024: 213,5 Mio. EUR), das Segment Wellbeing 12,6 Mio. EUR (2024: 14,7 Mio. EUR) und Private-Label 27,0 Mio. EUR (2024: 31,0 Mio. EUR).
Alexander Reindler, Vorstandsvorsitzender der Leifheit AG, erklärt: „Das Jahr 2025 war geprägt von einem anspruchsvollen Marktumfeld. Dennoch haben wir unsere zuletzt kommunizierten Erwartungen erreicht und die operative Effizienz weiter verbessert. Mit der Umsatzentwicklung sind wir nicht zufrieden. Deshalb setzen wir in der nächsten Phase unserer Strategie gezielt neue Wachstumsimpulse – durch den Relaunch der Marke Leifheit, verstärkte Marketingaktivitäten im ersten Halbjahr 2026 und zusätzlichen Innovationen in unseren Kernkategorien. Gleichzeitig stärken wir mit unserem konzernweiten Performance-Programm FOCUS die strukturelle Effizienz und Resilienz des Unternehmens.“
Im Jahr 2025 hat der Leifheit-Konzern mit der Bündelung der Spritzgussfertigung in der Tschechischen Republik sowie der Implementierung von SAP S/4HANA weitere wichtige Weichenstellungen für mehr Effizienz und Profitabilität umgesetzt. Das zu Jahresbeginn 2026 eingeleitete konzernweite Performance-Programm FOCUS knüpft nahtlos daran an. Ziel ist es, Strukturen und End-to-End-Prozesse weiter zu vereinfachen, um Kosten nachhaltig zu senken und gleichzeitig die Organisation konsequent auf ein nachhaltig profitables Wachstum auszurichten.
Nach vorläufigen Berechnungen erzielte der Leifheit-Konzern im Jahr 2025 ein Konzernergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) von 10,0 Mio. EUR (2024: 12,1 Mio. EUR). Während der Umsatzrückgang und der Rückgang des Fremdwährungsergebnisses das Ergebnis belasteten, wirkten sich die Verbesserung der operativen Effizienz und Kosteneinsparungen im Leifheit-Konzern positiv aus. Im Konzernergebnis sind zudem Sondereffekte in Höhe von 1,6 Mio. EUR aus dem strategischen Optimierungsprojekt in der Produktion enthalten. Das EBIT vor diesen Sondereffekten betrug 11,6 Mio. EUR und lag damit nur leicht unter dem Vorjahreswert von 12,1 Mio. EUR.
Die um die Sondereffekte bereinigte Bruttomarge stieg im Berichtsjahr um 1,2 Prozentpunkte auf 45,7 Prozent (2024: 44,5 Prozent), vor allem bedingt durch Produktivitäts- und Effizienzsteigerungen in der Produktion sowie positive Produktmixeffekte. Damit ist es dem Leifheit-Konzern gelungen, den positiven Trend der letzten beiden Jahre fortzusetzen.
Der Free Cashflow belief sich im Berichtszeitraum auf 6,4 Mio. EUR (2024: 14,2 Mio. EUR) und erreichte somit den prognostizierten mittleren einstelligen Millionen-Euro-Betrag. Dazu konnte insbesondere die erneute Verbesserung des Working Capital um 2,0 Mio. EUR beitragen.
Die finalen Zahlen für das Geschäftsjahr 2025 und die Prognose für das Jahr 2026 wird Leifheit am 31. März 2026 mit dem vollständigen Geschäftsbericht veröffentlichen, der unter https://www.leifheit-group.com/investor-relations/berichte-und-praesentationen/ zur Verfügung stehen wird.
Aktuelles Bildmaterial steht unter https://www.leifheit-group.com/presse/mediathek/ zum Download bereit.
Über Leifheit
Die 1959 gegründete Leifheit AG ist einer der führenden europäischen Markenanbieter von Haushaltsprodukten. Der Leifheit-Konzern gliedert sein operatives Geschäft in die Segmente Household, Wellbeing und Private Label. Die Produkte der Marken Leifheit und Soehnle – zwei der bekanntesten Haushaltsmarken Deutschlands – zeichnen sich durch hochwertige Verarbeitungsqualität in Verbindung mit besonderem Verbrauchernutzen aus. Die französischen Tochterunternehmen Birambeau und Herby sind mit einem ausgewählten Produktsortiment im serviceorientierten Private-Label-Segment tätig. Über alle Segmente hinweg konzentriert sich das Unternehmen auf die Produktkategorien Reinigen, Wäschepflege, Küche und Wellbeing. Der Leifheit-Konzern beschäftigt etwa 1.000 Mitarbeitende. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.leifheit-group.com, www.leifheit.de und www.soehnle.de.
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Leifheit Aktiengesellschaft
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Leifheit Aktiengesellschaft: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
28.01.2026 / 17:10 CET/CEST
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| 05.01.2026 | Leifheit Aktiengesellschaft: Ausscheiden des Aufsichtsratsvorsitzenden
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Leifheit Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Personalie
Leifheit Aktiengesellschaft: Ausscheiden des Aufsichtsratsvorsitzenden
05.01.2026 / 09:56 CET/CEST
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Leifheit Aktiengesellschaft: Ausscheiden des Aufsichtsratsvorsitzenden
Nassau/Deutschland, 5. Januar 2026 – Der langjährige Vorsitzende des Aufsichtsrats der Leifheit Aktiengesellschaft (ISIN DE0006464506), Herr Dr. Günter Blaschke, hat heute den Vorstand der Leifheit Aktiengesellschaft informiert, dass er sein Amt als Aufsichtsratsmitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf des 30. April 2026 aus persönlichen Gründen niederlegt.
Der Aufsichtsrat wird sich mit der Nachfolge von Herrn Dr. Blaschke befassen und ist zuversichtlich, der Hauptversammlung vom 3. Juni 2026 einen Kandidaten für die Wahl des dann fehlenden sechsten Aufsichtsratsmitglieds vorschlagen zu können.
Kontakt:
Leifheit AG
Petra Dombrowsky
Executive Assistant/CIRO
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