| 01.04.2026 | NORDWEST Handel AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.05.2026 in Dortmund mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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NORDWEST Handel AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
NORDWEST Handel AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.05.2026 in Dortmund mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
01.04.2026 / 15:05 CET/CEST
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NORDWEST Handel AG
Dortmund
ISIN: DE0006775505 WKN: 677550
Einladung zur Hauptversammlung 2026
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur
ordentlichen Hauptversammlung
am Mittwoch, den 20. Mai 2026, 10:00 Uhr (Einlass ab 9:00 Uhr),
im Verwaltungsgebäude der Gesellschaft, Showroom und Foyer/Erdgeschoss, Robert-Schuman-Straße 17, 44263 Dortmund.
INHALT
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der NORDWEST Handel AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025, des zusammengefassten Lageberichtes für die NORDWEST Handel AG und für den NORDWEST Handel-Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vorstandes zu den Angaben nach § 289a und § 315a HGB sowie des Berichtes des Aufsichtsrates jeweils für das Geschäftsjahr 2025 |
| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2025 |
| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2025 |
| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025 |
| 5. |
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds |
| 6. |
Wahl des Abschluss- und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Abschlussprüfers für eine etwaige Prüfung oder prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß §§ 115 Abs. 5, 117 Nr. 2 WpHG im Geschäftsjahr 2026 |
| 7. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichtes für das Geschäftsjahr 2025 |
| II. |
WEITERE ANGABEN UND HINWEISE |
| 1. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts |
| 2. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter |
| 3. |
Ausübung von Aktionärsrechten durch Bevollmächtigte, Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte |
| 4. |
Rechte der Aktionäre |
| 4.1 |
Rechte der Aktionäre, eine Ergänzung der Tagesordnung zu verlangen (§ 122 Abs. 2 und Abs. 1 AktG) |
| 4.2 |
Rechte der Aktionäre zur Ankündigung von Anträgen und Wahlvorschlägen (§ 126 Abs. 1 und § 127 Sätze 1 bis 3 AktG) |
| 4.3 |
Auskunftsrecht des Aktionärs in der Hauptversammlung (§ 131 Abs. 1 AktG) |
| 5. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung |
| 6. |
Unterlagen, Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft |
| 7. |
Sonstige Hinweise |
| 8. |
Zeitangaben |
| 9. |
Hinweis zum Datenschutz |
ANHANG Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 5
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der NORDWEST Handel AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025, des zusammengefassten Lageberichtes für die NORDWEST Handel AG und für den NORDWEST Handel-Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vorstandes zu den Angaben nach § 289a und § 315a HGB sowie des Berichtes des Aufsichtsrates jeweils für das Geschäftsjahr 2025
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| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2025
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, zu beschließen:
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Der im Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von EURO 47.570.624,90 wird wie folgt verwendet:
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Ein Teilbetrag in Höhe von EURO 3.205.000,00 wird zur Ausschüttung einer Dividende von EURO 1,00 je dividendenberechtigter Stückaktie an die Aktionäre verwendet. |
| - |
Der verbleibende Teilbetrag in Höhe von EURO 44.365.624,90 wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
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Zu diesem Vorschlag wird darauf hingewiesen, dass der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig wird (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG). Dementsprechend soll die Dividende am 25. Mai 2026 ausgezahlt werden.
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2025
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor,
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den Mitgliedern des Vorstandes, die im Geschäftsjahr 2025 amtiert haben, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. |
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| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor,
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den Mitgliedern des Aufsichtsrates, die im Geschäftsjahr 2025 amtiert haben, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. |
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| 5. |
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern und setzt sich nach § 96 Abs. 1, 4. Fall und § 101 Abs. 1 AktG sowie § 4 Abs. 1 DrittelbG zu einem Drittel aus Vertretern der Arbeitnehmer sowie zu zwei Dritteln aus Vertretern der Aktionäre zusammen. Mit der Beendigung der Hauptversammlung am 20. Mai 2026 scheidet Herr Hans Stumpf turnusgemäß aus dem Aufsichtsrat aus. Mithin ist für die Zeit ab Beendigung der Hauptversammlung am 20. Mai 2026 von der Hauptversammlung ein Aufsichtsratsmitglied zu wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
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für die Zeit ab Beendigung der Hauptversammlung am 20. Mai 2026 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2030 zu beschließen hat, in den Aufsichtsrat zu wählen:
Frau Dr. Sandra Rothenberger, wohnhaft in Sankt Anton am Arlberg/Österreich, Professorin für Strategisches Marketing an der Solvay Brussels School of Economics & Management in Brüssel/Belgien sowie Geschäftsführerin der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH mit Sitz in Kelkheim (Taunus) und der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, der 2xS Beteiligungsgesellschaft mbH und der S.E.L. GmbH, alle drei Letztgenannten mit Sitz in Anif/Österreich.
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Dieser Wahlvorschlag beruht auf einer entsprechenden Benennung durch den Nominierungsausschuss des Aufsichtsrates, die wiederum auf der Grundlage derjenigen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, denen der Aufsichtsrat mit der Entsprechenserklärung vom 19. Februar 2026 zu entsprechen erklärt hat, sowie unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung benannten Ziele und für das Gesamtgremium erarbeiteten Kompetenzprofils abgegeben wurde.
Frau Dr. Sandra Rothenberger ist Begünstigte der Dr. Helmuth Rothenberger-Privatstiftung, Anif/Österreich, sowie Geschäftsführerin der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Anif/Österreich, und Geschäftsführerin der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim (Taunus). Ausweislich einer Stimmrechtsmitteilung vom 3. September 2019 halten die Dr. Helmuth Rothenberger-Privatstiftung, Anif/Österreich, bzw. die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Anif/Österreich, mittelbar über die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim (Taunus), als unmittelbar Beteiligte 50,03 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Damit steht Frau Dr. Sandra Rothenberger gemäß Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex in einer persönlichen und geschäftlichen Beziehung zu einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär. Dem Vorschlag zur Wahl von Frau Dr. Sandra Rothenberger in den Aufsichtsrat als Vertreterin der Aktionäre liegt insoweit entsprechend Empfehlung C.6 Abs. 1, 2. Halbsatz des Deutschen Corporate Governance Kodex die Überlegung zugrunde, bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrates die Eigentümerstruktur zu berücksichtigen. Die mittelbar von der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim (Taunus), gehaltene REAL Logistikimmobilien GmbH, Kelkheim, vermietet eine Logistikimmobilie an die Gesellschaft. Die ROTHENBERGER AG, Kelkheim (Taunus), ein Tochterunternehmen der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim (Taunus), und die ihrem (Teil-)Konzern zugehörige Röhm Tool GmbH, Sontheim an der Brenz, sind Lieferanten der Gesellschaft und die Werkzeugstore24 GmbH, Flörsheim am Main, ein Tochterunternehmen der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Anif/Österreich, ist Fachhandelspartner der Gesellschaft. Abgesehen von den vorgenannten Sachverhalten steht Frau Dr. Sandra Rothenberger nach Einschätzung des Aufsichtsrates in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur NORDWEST Handel AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der NORDWEST Handel AG oder einem wesentlich an der NORDWEST Handel AG beteiligten Aktionär, deren Offenlegung gemäß Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen wird. Im Hinblick auf Grundsatz 12 des Deutschen Corporate Governance Kodex geht der Aufsichtsrat - auch nach Rücksprache mit der Kandidatin - davon aus, dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.
Im Anhang dieser Einladung ist diesem Wahlvorschlag der Lebenslauf der Kandidatin beigefügt, der über deren relevante Kenntnisse, Fähigkeiten sowie Erfahrungen Auskunft gibt und auch die Angaben zu ihren anderen Mandaten gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG enthält. Lebensläufe aller Aufsichtsratsmitglieder stehen in jährlich aktualisierter Form im Internet zur Verfügung unter der Adresse
| aufsichtsrat.nordwest.com |
Im Hinblick auf die nach dieser Hauptversammlung anstehende konstituierende Sitzung des Aufsichtsrates hat Herr Martin Helmut Bertinchamp seine Bereitschaft erklärt, weiterhin für den Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren.
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| 6. |
Wahl des Abschluss- und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Abschlussprüfers für eine etwaige Prüfung oder prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß §§ 115 Abs. 5, 117 Nr. 2 WpHG im Geschäftsjahr 2026
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die entsprechende Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor,
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die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz Hamburg, Niederlassung Dortmund,
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zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 zu wählen, und |
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zum Abschlussprüfer für den verkürzten Abschluss und den Zwischenlagebericht gemäß §§ 115 Abs. 5, 117 Nr. 2 WpHG im Geschäftsjahr 2026 zu wählen, sofern dieser einer Prüfung oder einer prüferischen Durchsicht unterzogen wird. |
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Der Prüfungsausschuss hat gemäß Art. 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014) erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.
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| 7. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichtes für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 162 AktG einen Bericht über die im Geschäftsjahr 2025 den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates der NORDWEST Handel AG gewährte und geschuldete Vergütung (Vergütungsbericht) erstellt, der der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorgelegt wird. Der Vergütungsbericht wurde durch den Abschlussprüfer gemäß § 162 Abs. 3 AktG daraufhin geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und Abs. 2 AktG gemacht wurden.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, zu beschließen:
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Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 wird gebilligt. |
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 mit dem ihm beigefügten Vermerk des Abschlussprüfers über dessen Prüfung ist von der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet unter der Adresse
| hauptversammlung.nordwest.com |
zugänglich und wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
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| II. |
WEITERE ANGABEN UND HINWEISE
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| 1. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 Abs. 2 und 3 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit § 123 Abs. 2 bis 4 des Aktiengesetzes (AktG) diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden und einen Berechtigungsnachweis erbringen. Als Berechtigungsnachweis reicht ein gemäß § 67c Abs. 3 AktG durch den Letztintermediär erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz aus. Der Nachweis muss sich auf den Geschäftsschluss des zweiundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung beziehen, mithin
| auf Dienstag, den 28. April 2026, 24:00 Uhr. |
Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in Textform (§ 126b BGB) erstellt sein, in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und der Gesellschaft
| bis spätestens Mittwoch, den 13. Mai 2026, 24:00 Uhr, |
unter folgender Anschrift oder E-Mail-Adresse zugehen:
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NORDWEST Handel AG c/o AAA HV Management GmbH Am Stadion 18-24 51465 Bergisch Gladbach oder per E-Mail: nordwest2026@aaa-hv.de |
Nach Erfüllung der vorstehenden Teilnahmevoraussetzungen werden den teilnahmeberechtigten Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt, wobei die Eintrittskarten lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts sind. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen und die Organisation der Hauptversammlung zu erleichtern, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Berechtigungsnachweises an die Gesellschaft unter der vorgenannten Anschrift oder E-Mail-Adresse Sorge zu tragen.
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| 2. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
Wir bieten unseren Aktionären an, sich bei der Ausübung des Stimmrechts durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter („Stimmrechtsvertreter“) vertreten zu lassen. Auch im Fall der Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter ist eine fristgerechte Anmeldung und ein ordnungsgemäßer Berechtigungsnachweis, wie vorstehend in Ziffer 1 dieses Abschnitts II. erläutert, erforderlich.
Wenn ein Aktionär die Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchte, muss er diesen zu jedem Tagesordnungspunkt, über den abgestimmt wird, Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Erteilung von Weisungen an Stimmrechtsvertreter kann ausschließlich zu den von der Gesellschaft bekanntgemachten Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrates und/oder des Vorstandes sowie zu den von der Gesellschaft aufgrund eines Verlangens einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG, als Gegenantrag nach § 126 Abs. 1 AktG oder als Wahlvorschlag nach § 127 AktG bekanntgemachten Beschlussvorschlägen von Aktionären erfolgen. Sollte es unter einem Tagesordnungspunkt zu Einzelabstimmungen über zusammengefasste Beschlussvorschläge kommen, so gilt eine hierzu erteilte Weisung an Stimmrechtsvertreter jeweils entsprechend für die einzelnen Beschlussvorschläge.
Die Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter müssen in Textform (§ 126b BGB) erteilt (auch geändert oder widerrufen) werden. Aus organisatorischen Gründen sollte für die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter ein dafür bereitgestelltes Formular genutzt werden.
Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter, von dem hierfür Gebrauch gemacht werden kann, sowie weitere Hinweise betreffend die Stimmrechtsvertreter sind auf der Eintrittskarte abgedruckt und stehen auch im Internet unter der Adresse
| hauptversammlung.nordwest.com |
zur Verfügung.
Es wird gebeten, der Gesellschaft Vollmachten und Weisungen postalisch oder per E-Mail aus organisatorischen Gründen bei ihr zugehend
| bis spätestens Dienstag, den 19. Mai 2026, 24:00 Uhr, |
unter folgender Anschrift oder E-Mail-Adresse zuzusenden:
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NORDWEST Handel AG c/o AAA HV Management GmbH Am Stadion 18-24 51465 Bergisch Gladbach oder per E-Mail: nordwest2026@aaa-hv.de |
Außerdem bieten wir in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, die Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Erhalten die Stimmrechtsvertreter mehrere Vollmachten und/oder Weisungen desselben Aktionärs, so werden diese unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs in folgender Reihenfolge berücksichtigt: (1.) über den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 1 und 3 sowie Artikel 9 Abs. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212, (2.) per E-Mail und (3.) postalisch. Gehen auf demselben Übermittlungsweg fristgemäß mehrere Vollmachten und/oder Weisungen zu, so wird die zuletzt zugegangene Erklärung als verbindlich erachtet. Der zuletzt fristgerecht zugegangene Widerruf einer Erklärung ist maßgeblich.
Bei nicht ordnungsgemäß erteilten Vollmachten werden die Stimmrechtsvertreter die Stimmrechte in der Hauptversammlung nicht vertreten. Soweit Weisungen nicht korrekt ausgefüllt oder nicht eindeutig erteilt werden, werden in Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter sich der Stimme enthalten bzw. nicht an der Abstimmung teilnehmen.
Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Vollmachten und Aufträge zur Ausübung anderer Aktionärsrechte, z.B. zur Stellung von Anträgen und zur Erklärung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung, entgegennehmen und sich bei Abstimmungen, für die keine Weisung erteilt wurde, in Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren stets der Stimme enthalten oder nicht an der Abstimmung teilnehmen werden.
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| 3. |
Ausübung von Aktionärsrechten durch Bevollmächtigte, Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Aktionäre haben die Möglichkeit, sich durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen, z.B. auch durch einen Intermediär oder eine Aktionärsvereinigung. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen. Auch im Fall der Bestellung eines Bevollmächtigten ist eine fristgerechte Anmeldung und ein ordnungsgemäßer Berechtigungsnachweis, wie vorstehend in Ziffer 1 dieses Abschnitts II. erläutert, erforderlich.
Die Vollmacht kann durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erteilt (auch widerrufen) werden. Wenn die Erteilung der Vollmacht nicht dem Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt, hat die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG in Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen.
Der Anwendungsbereich des § 135 AktG betrifft die Bevollmächtigung von Intermediären, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern oder anderen, mit diesen nach aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Personen oder Institutionen, für die in der Regel Besonderheiten gelten. Wenn die Absicht besteht, einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere, mit diesen gemäß aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution zu bevollmächtigen, erscheint es mithin empfehlenswert, dass sich Vollmachtgeber und Bevollmächtigte rechtzeitig abstimmen.
Für die Erteilung einer Vollmacht und die Übermittlung des Nachweises der Bestellung eines Bevollmächtigten sowie für den Widerruf einer Vollmacht bietet die Gesellschaft als Kontaktdaten folgende Anschrift oder E-Mail-Adresse an:
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NORDWEST Handel AG c/o AAA HV Management GmbH Am Stadion 18-24 51465 Bergisch Gladbach oder per E-Mail: nordwest2026@aaa-hv.de |
Ein Formular zur Vollmachtserteilung, von dem hierfür Gebrauch gemacht werden kann, sowie weitere Hinweise sind auf der Eintrittskarte abgedruckt und stehen auch im Internet unter der Adresse
| hauptversammlung.nordwest.com |
zur Verfügung.
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| 4. |
Rechte der Aktionäre
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| 4.1 |
Rechte der Aktionäre, eine Ergänzung der Tagesordnung zu verlangen (§ 122 Abs. 2 und Abs. 1 AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EURO 500.000,00 erreichen, können nach § 122 Abs. 2 und Abs. 1 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung einer Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Vorliegend genügt das Erreichen des anteiligen Betrages von EURO 500.000,00, weil dieser bei der NORDWEST Handel AG niedriger ist als der zwanzigste Teil des Grundkapitals. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben außerdem nachzuweisen, dass sie seit mindestens neunzig Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten. Bei der Berechnung der Aktienbesitzzeit steht dem Eigentum ein Anspruch auf Übereignung gegen ein Kreditinstitut, ein Finanzdienstleistungsinstitut, ein Wertpapierinstitut oder ein nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätiges Unternehmen gleich; die Eigentumszeit eines Rechtsvorgängers wird dem Aktionär zugerechnet, wenn er die Aktie unentgeltlich, von seinem Treuhänder, als Gesamtrechtsnachfolger, bei Auseinandersetzung einer Gemeinschaft oder bei einer Bestandsübertragung nach § 13 des Versicherungsaufsichtsgesetzes oder § 14 des Gesetzes über Bausparkassen erworben hat (vgl. § 70 AktG).
Ein solches Verlangen ist schriftlich und ausschließlich an den Vorstand zu richten. Es muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Versammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also
| bis spätestens Sonntag, den 19. April 2026, 24:00 Uhr, |
zugehen. Es wird gebeten, entsprechende Verlangen an die folgende Anschrift zu übersenden:
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NORDWEST Handel AG - Vorstand - Robert-Schuman-Straße 17 D-44263 Dortmund |
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| 4.2 |
Rechte der Aktionäre zur Ankündigung von Anträgen und Wahlvorschlägen (§ 126 Abs. 1 und § 127 Sätze 1 bis 3 AktG)
Wenn ein Aktionär der Gesellschaft einen Gegenantrag mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mindestens 14 Tage vor der Versammlung (wobei der Tag der Versammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind) an die in der Einberufung hierfür mitgeteilte Adresse übersandt hat, sind solche Anträge nach Maßgabe von § 126 Abs. 1 AktG unter Angabe des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 Abs. 1 und Abs. 3 AktG genannten Berechtigten zugänglich zu machen. Ein Gegenantrag und dessen Begründung brauchen nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn eine der Voraussetzungen des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt.
Nach § 127 Sätze 1 bis 3 AktG gilt für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern die Vorschrift des § 126 AktG sinngemäß, wobei der Wahlvorschlag jedoch nicht begründet zu werden braucht. Der Vorstand muss den Wahlvorschlag, abgesehen von den Fällen in § 126 Abs. 2 AktG, auch dann nicht zugänglich machen, wenn der Vorschlag nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG (Angabe des Namens, des ausgeübten Berufs und des Wohnorts des Vorgeschlagenen) und - bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern - nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG enthält (Angaben zur Mitgliedschaft des Vorgeschlagenen in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten müssen und solche zur Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen sollen gemacht werden).
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 bzw. § 127 Sätze 1 bis 3 AktG sind an folgende Anschrift oder E-Mail-Adresse zu übersenden:
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NORDWEST Handel AG - HV-Büro - Robert-Schuman-Straße 17 D-44263 Dortmund oder per E-Mail: hauptversammlung@nordwest.com |
Rechtzeitig eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge, d.h. solche, die der Gesellschaft
| bis spätestens Dienstag, den 5. Mai 2026, 24:00 Uhr, |
zugehen, werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften im Internet unter der Adresse
| hauptversammlung.nordwest.com |
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen des Vorstandes und/oder des Aufsichtsrates zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden ebenfalls auf dieser Internetseite veröffentlicht.
Auch ein der Gesellschaft bereits zuvor übersandter Gegenantrag oder Wahlvorschlag muss in der Hauptversammlung ausdrücklich gestellt werden, selbst wenn er vorher zugänglich gemacht wurde. Ein Gegenantrag oder Wahlvorschlag zu einem oder mehreren Tagesordnungspunkten kann im Übrigen in der Hauptversammlung auch dann noch gestellt werden, wenn er der Gesellschaft nicht zuvor innerhalb der Frist nach § 126 Abs. 1 AktG zugesandt worden war.
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| 4.3 |
Auskunftsrecht des Aktionärs in der Hauptversammlung (§ 131 Abs. 1 AktG)
In der Hauptversammlung hat der Vorstand nach § 131 Abs. 1 AktG jedem Aktionär auf Verlangen Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Macht eine Gesellschaft von den Erleichterungen nach § 266 Abs. 1 Satz 3, § 276 oder § 288 des Handelsgesetzbuchs (HGB) Gebrauch, so kann jeder Aktionär verlangen, dass ihm in der Hauptversammlung über den Jahresabschluss der Jahresabschluss in der Form vorgelegt wird, die er ohne diese Erleichterungen hätte. Die Auskunftspflicht des Vorstandes eines Mutterunternehmens (§ 290 Abs. 1, 2 HGB) in der Hauptversammlung, der der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden, erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Unter bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG geregelten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach § 17 Abs. 1 Satz 3 der Satzung der Gesellschaft ist der Vorsitzende der Versammlung ermächtigt, das Frage- und Rederecht von Aktionären zeitlich angemessen zu beschränken.
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| 5. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EURO 16.500.000,00 und ist eingeteilt in 3.205.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 3.205.000. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung dieser Hauptversammlung im Bundesanzeiger.
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| 6. |
Unterlagen, Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die zu den Punkten 1, 2 und 7 der Tagesordnung genannten Unterlagen sowie sonstige Veröffentlichungen im Sinne von § 124a AktG und weitere Informationen (z.B. zu der in Punkt 5 der Tagesordnung vorgeschlagenen Kandidatin, zur Erteilung von Vollmachten an Stimmrechtsvertreter und andere Bevollmächtigte) sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse
| hauptversammlung.nordwest.com |
zugänglich. Die Unterlagen zu den Punkten 1, 2 und 7 der Tagesordnung werden auch in der Hauptversammlung und die in der Hauptversammlung festgestellten Abstimmungsergebnisse im Sinne von § 130 Abs. 6 AktG im Anschluss an diese zugänglich sein.
Darüber hinaus steht der gesamte Jahres- und Konzernabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 im Online-Geschäftsbericht der Gesellschaft im Internet unter der Adresse
| hauptversammlung.nordwest.com |
zum Download bzw. zur Einsichtnahme bereit.
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| 7. |
Sonstige Hinweise
Zu Punkt 1 der Tagesordnung soll kein Beschluss gefasst werden. Denn die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung den Jahresabschluss festzustellen oder den Konzernabschluss zu billigen hätte, liegen nicht vor. In diesem Zusammenhang ist die Hauptversammlung nach § 175 Abs. 1 AktG lediglich zuständig zur Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses nebst dem zusammengefassten Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern. Zum erläuternden Bericht des Vorstandes zu den Angaben nach § 289a und § 315a HGB (§ 176 Abs. 1 Satz 1 AktG) und zum Bericht des Aufsichtsrates (§ 171 Abs. 2 AktG) bedarf es ebenfalls keiner Beschlussfassung durch die Hauptversammlung.
Die vorgesehenen Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6 haben verbindlichen Charakter, die vorgesehene Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 7 hat empfehlenden Charakter. Bei sämtlichen Abstimmungen besteht die Möglichkeit, jeweils mit „Ja“ (Befürwortung) oder „Nein“ (Ablehnung) abzustimmen oder sich der Stimme zu enthalten (Stimmenthaltung).
Der oben angegebene Nachweisstichtag (Record Date) im Sinne von § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG hat die Bedeutung, dass nur diejenigen Personen, die zu diesem Zeitpunkt Aktionäre der Gesellschaft sind, bei Erfüllung der weiteren satzungsmäßigen und gesetzlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind. Der Nachweisstichtag hat hingegen keine Bedeutung für eine etwaige Dividendenberechtigung. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
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| 8. |
Zeitangaben
In dieser Einladung erfolgte Zeitangaben beziehen sich auf die zum jeweiligen Datum am Sitz der Gesellschaft geltende Zeit, mithin auf die mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ). Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MESZ minus zwei Stunden.
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| 9. |
Hinweis zum Datenschutz
Die NORDWEST Handel AG, Robert-Schuman-Straße 17, D-44263 Dortmund, Tel.: +49 231 2222-3001, E-Mail: info@nordwest.com, Internet: www.nordwest.com, erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten von ihren Aktionären bzw. von den durch diese bevollmächtigten Vertretern zum Zwecke der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung, einschließlich des Anmeldeprozesses zur Hauptversammlung sowie der anderen stattfindenden Erfassungs- und Auswertungsprozesse.
Weitergehende Informationen zum Datenschutz stehen im Internet unter der Adresse
| hauptversammlung.nordwest.com |
zum Download bereit und können kostenlos unter der nachstehenden Anschrift oder E-Mail-Adresse angefordert werden:
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NORDWEST Handel AG - HV-Büro - Robert-Schuman-Straße 17 D-44263 Dortmund oder per E-Mail: hauptversammlung@nordwest.com |
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Dortmund, im April 2026
NORDWEST Handel AG
Der Vorstand
ANHANG
Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 5
(Lebenslauf der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidatin)
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Frau Dr. Sandra Rothenberger
| Geburtsdatum: |
30. November 1975 |
| Nationalität: |
deutsch und österreichisch |
| Wohnort: |
Sankt Anton am Arlberg/Österreich |
| Beruf: |
Professorin für Strategisches Marketing an der Solvay Brussels School of Economics & Management in Brüssel/Belgien sowie Geschäftsführerin der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH mit Sitz in Kelkheim und der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, der 2xS Beteiligungsgesellschaft mbH und der S.E.L. GmbH, alle drei Letztgenannten mit Sitz in Anif/Österreich |
|
Ausbildung:
| | Oktober 2000: |
Abschluss des Studiums der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (HEC) der Universität Lausanne/Schweiz als Lic.oec.soc |
| Juni 2004: |
Doctor rerum socialium oeconomirarumque, Universität Innsbruck/Österreich |
|
Beruflicher Werdegang (wesentliche Stationen):
| | Ab 2001: |
Vielfältige Tätigkeiten in Wissenschaft und Lehre mit dem Schwerpunkt auf Strategisches Marketing, dabei - für unterschiedliche Zeiträume - Vollzeit-, Teilzeit- und Gastprofessuren unter anderem an der Tongji-Universität (China), der Tsinghua-Universität (China), der Fordham University New York (USA), der Innsbruck University School of Management (Österreich), dem Babson College (USA), der Universität Salzburg (Österreich), der Business School Salzburg (Österreich), der Business School Vienna (Österreich), dem Management Center Innsbruck (Österreich) und der Business School Lucerne (Schweiz), hierdurch Lehrerfahrung auf allen akademischen Ebenen, darunter Bachelor-, MBA-, Master-, Promotions- und Weiterbildungsprogramme für Führungskräfte |
| Seit März 2010: |
Geschäftsführerin der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Anif/Österreich |
| Seit September 2013: |
Professorin an der Solvay Brussels School of Economics & Management in Brüssel/Belgien |
| Seit Februar 2022: |
Geschäftsführerin der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim (Taunus) |
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Weitere Mandate von Frau Dr. Sandra Rothenberger bestehen
| - |
in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten als
| - |
Mitglied des Aufsichtsrates der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen, Kelkheim (Taunus) (nicht börsennotiert) |
| - |
Mitglied des Aufsichtsrates der ROTHENBERGER AG, Kelkheim (Taunus) (nicht börsennotiert) |
|
| - |
in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
|
Weitere wesentliche Nebentätigkeit:
| - |
Mitglied des Vorstands und Geschäftsführerin der TOOLS FOR LIFE Foundation, Frankfurt am Main |
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01.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
NORDWEST Handel AG |
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Robert-Schuman-Str. 17 |
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44263 Dortmund |
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Deutschland |
| E-Mail: |
hauptversammlung@nordwest.com |
| Internet: |
https://www.hauptversammlung.nordwest.com |
| ISIN: |
DE0006775505 |
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| Ende der Mitteilung |
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2302472 01.04.2026 CET/CEST
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| 23.03.2026 | NORDWEST Handel AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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NORDWEST Handel AG
/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
NORDWEST Handel AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
23.03.2026 / 09:56 CET/CEST
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Robert-Schuman-Straße 17 |
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44263 Dortmund |
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2295872 23.03.2026 CET/CEST
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| 23.03.2026 | NORDWEST Handel AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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NORDWEST Handel AG
/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
NORDWEST Handel AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
23.03.2026 / 07:51 CET/CEST
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2295598 23.03.2026 CET/CEST
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| 19.03.2026 | NORDWEST-Konzern: Geschäftsentwicklung geprägt von schwierigem Konjunkturumfeld
|
NORDWEST Handel AG
/ Schlagwort(e): Jahresergebnis
NORDWEST-Konzern: Geschäftsentwicklung geprägt von schwierigem Konjunkturumfeld
19.03.2026 / 11:31 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Corporate News
Geschäftsjahresergebnis per 31. Dezember 2025
NORDWEST-Konzern: Geschäftsentwicklung geprägt von schwierigem Konjunkturumfeld
Dortmund, 19. März 2026
Der Vorstand berichtet über den Jahres- und Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2025 wie folgt:
In einem herausfordernden konjunkturellen Umfeld hat der NORDWEST-Konzern das Geschäftsjahr 2025 mit einem Geschäftsvolumen von 4,7 Mrd. € abgeschlossen und lag damit auf dem Niveau des Vorjahres (+0,2 %). Mit Blick auf den Geschäftsverlauf in den einzelnen Geschäftsarten erwies sich die Entwicklung im ZR- und Streckengeschäft insgesamt als robust und konnte den Wert aus dem Vorjahr bestätigen (+0,7 %), während das Lagergeschäft mit -8,7 % einen deutlich rückläufigen Geschäftsverlauf aufwies. Das Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern (EBIT) lag mit 11,0 Mio. € unter dem Vorjahr. Erfreulicherweise konnte die Anzahl der angeschlossenen Fachhandelspartner im abgeschlossenen Geschäftsjahr auf insgesamt 1.321 gesteigert werden.
Die Entwicklung des Geschäftsvolumens in den einzelnen Geschäftsbereichen divergierte im vergangenen Geschäftsjahr, wobei insbesondere die Bereiche Stahl und Haustechnik eine positive Entwicklung verzeichnen konnten. Der Bereich Stahl erzielte ein Geschäftsvolumen von insgesamt 1.557,6 Mio. € und lag damit +3,2 % über dem Vorjahr. Dabei ist zu berücksichtigen, dass im volumenstarken Geschäftsbereich Stahl im Vergleich zu den anderen ZR- und Streckenbereichen sowie dem NORDWEST-eigenen Lagergeschäft geringere Margen erzielt werden. Der Geschäftsbereich Haustechnik überzeugte mit einem Geschäftsvolumen von 342,6 Mio. € und einem Anstieg von 19,0 % gegenüber dem Vorjahr ebenfalls. Hier war das Wachstum insbesondere auf die Akquisition von neuen Fachhandelspartnern im europäischen Ausland zurückzuführen. Im Geschäftsbereich Bau wurde aufgrund der weiterhin angespannten konjunkturellen Lage sowie des Verlustes eines großen Fachhandelspartners in der zweiten Jahreshälfte der Vorjahreswert per 31. Dezember 2025 um -2,8 % verfehlt. Mit Blick auf die Geschäftsarten zeigte sich das Lagergeschäft mit einem Rückgang von -1,1 % ein wenig robuster als das ZR- und Streckengeschäft, welches mit -2,9 % unter dem Vorjahreswert blieb. Die angespannte wirtschaftliche Lage sowie das Ausscheiden eines großen Fachhandelspartners innerhalb der ersten Jahreshälfte 2025 führten im Bereich Handwerk-Industrie ebenfalls zu einem rückläufigen Geschäftsvolumen (-5,1 %). Mit Blick auf die Geschäftsarten entwickelten sich sowohl das ZR- und Streckengeschäft (-3,9 %) als auch das Lagergeschäft (-10,5 %) zum Teil deutlich rückläufig. Der Bereich TeamFaktor/Services konnte den Vorjahreswert per Dezember ebenfalls nicht erreichen. Mit einem Geschäftsvolumen von 1.318,9 Mio. € lag der Bereich um -2,0 % unter dem Vorjahr.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2025 erzielte der NORDWEST-Konzern ein Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern (EBIT) von 11,0 Mio. € (VJ 16,4 Mio. €; - 33,1 % ggü. VJ) bei einem Ergebnis nach Ertragsteuern von 7,6 Mio. € (VJ 11,4 Mio. €; - 33,7 % ggü. VJ). Vor dem Hintergrund sowohl bereits umgesetzter als auch weiterhin anstehender Investitionen hat NORDWEST in den vergangenen Jahren einen klaren Fokus auf die Stärkung des Eigenkapitals gelegt. Ziel war und ist es, den Wachstumsplänen und weiteren Investitionsvorhaben durch eine angemessene Kapitalbasis eine solide Grundlage zu verschaffen. Nachdem NORDWEST bereits im vergangenen Jahr eine Dividende in Höhe von 1,00 € je Aktie gezahlt hat, ist beabsichtigt diese Dividende im aktuellen Jahr trotz einer weiterhin generell unsicheren konjunkturellen Entwicklung fortzusetzen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher eine Dividende von 1,00 € je dividendenberechtigter Aktie vor.
Der AG- und der Konzern-Abschluss wurden in der am heutigen Tag stattgefundenen Sitzung durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft geprüft und der AG-Abschluss ist gemeinsam mit dem Vorstand festgestellt worden. Der Konzern-Abschluss wurde durch den Aufsichtsrat gebilligt. Die Eckdaten stellen sich wie folgt dar:
| in T€ |
2025 |
2024 |
in % |
| |
|
|
|
| Konzern |
|
|
|
| Umsatzerlöse |
266.579 |
277.038 |
-3,8 |
| EBIT |
10.985 |
16.420 |
-33,1 |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) |
11.379 |
17.391 |
-34,6 |
| Ertragsteuern |
-3.784 |
-5.943 |
-36,3 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern |
7.596 |
11.448 |
-33,7 |
| Ergebnis je Aktie (unverwässert) in € |
2,37 |
3,57 |
-33,7 |
Dividende in €
(Vorschlag für 2025) |
1,00 |
1,00 |
0,0 |
Ausblick
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bleiben auch 2026 herausfordernd. Nach fünf Jahren schwacher gesamtwirtschaftlicher Entwicklung wird lediglich eine moderate Erholung erwartet. Die zentralen Bremsfaktoren – ein verhaltener Investitionsmarkt, hohe Standortkosten, eine schwächelnde Industriekonjunktur sowie Unsicherheiten im globalen Handel – wirken weiter fort. Mit der Ausweitung des Krieges im Nahen Osten ist ein weiterer Unsicherheitsfaktor hinzugekommen. Die Auswirkungen zeigen sich insbesondere bei Energiepreisen und in neuen Belastungen für Transport- und Lieferketten. Die Intensität dieser Effekte hängt maßgeblich von Dauer und Ausmaß der Störungen – insbesondere rund um die Straße von Hormus – ab. Für den NORDWEST-Konzern ergibt sich ein vorsichtig positives Gesamtbild für das Geschäftsjahr 2026. Das Management geht – trotz der anspruchsvollen konjunkturellen Lage – von einer moderaten Steigerung des Geschäftsvolumens aus. Wesentliche Wachstumstreiber sind hierbei insbesondere der Ausbau mit bestehenden und neuen Fachhandelspartnern. Auch wird durch die Inbetriebnahme des neuen Zentrallagers in Alsfeld, die im ersten Halbjahr 2026 erfolgen wird, eine weitere Stärkung des Bestandskundengeschäfts erwartet. Im Ergebnis prognostiziert NORDWEST ein Konzern-Geschäftsvolumen von rund 4,9 Mrd. € innerhalb einer Bandbreite von +/- 9 %. Im Hinblick auf das Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern (EBIT) wird von einem Wert von 11,8 Mio. € mit einer Bandbreite von +/- 0,9 Mio. € ausgegangen. Das Ergebnis nach Ertragsteuern liegt aufgrund höherer Finanzierungskosten im Zusammenhang mit dem Logistikneubau unterhalb der EBIT-Entwicklung.
Der Online-Geschäftsbericht 2025 wird voraussichtlich am 30. März 2026 veröffentlicht. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der NORDWEST-Homepage www.nordwest.com im Bereich Investor Relations. Die Veröffentlichung des Geschäftsvolumens für das 1. Quartal 2026 ist für den 17. April 2026 vorgesehen.
NORDWEST Handel AG
Der Vorstand
Über die NORDWEST Handel AG:
Die NORDWEST Handel AG mit Sitz in Dortmund gehört seit 1919 zu den leistungsstärksten Verbundunternehmen des Produktionsverbindungshandels (PVH). Die Kernaufgaben des Verbandes zur Unterstützung der rund 1.321 Fachhandelspartner aus den Bereichen Stahl, Bau-Handwerk-Industrie und Sanitär- und Heizungstechnik (Haustechnik) liegen in der Bündelung der Einkaufsvolumina, der Zentralregulierung, einem starken Zentrallager sowie in umfangreichen Dienstleistungen. NORDWEST ist auch in Europa, insbesondere in den Schwerpunktländern Österreich, Schweiz, Spanien, Frankreich, Polen sowie Benelux aktiv.
Kontakt:
19.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Deutsch |
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2294464 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2294464 19.03.2026 CET/CEST
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| 16.01.2026 | Geschäftsjahr 2025: Geschäftsvolumen trotz schwieriger Rahmenbedingungen auf Vorjahresniveau
|
NORDWEST Handel AG
/ Schlagwort(e): Umsatzentwicklung
Geschäftsjahr 2025: Geschäftsvolumen trotz schwieriger Rahmenbedingungen auf Vorjahresniveau
16.01.2026 / 08:05 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Geschäftsvolumen per 31.12.2025 NORDWEST Handel AG
Geschäftsjahr 2025: Geschäftsvolumen trotz schwieriger Rahmenbedingungen auf Vorjahresniveau
Dortmund, 16.01.2026
Der Vorstand berichtet über die Entwicklung des Geschäftsvolumens per 31. Dezember 2025 wie folgt:
Der NORDWEST-Konzern hat das Geschäftsjahr 2025 mit einem Geschäftsvolumen von 4.654,4 Mio. € abgeschlossen und lag damit auf Vorjahresniveau (+0,2 %). In einem insgesamt herausfordernden konjunkturellen Umfeld entwickelte sich das Geschäftsvolumen damit innerhalb der im Oktober dieses Jahres angepassten prognostizierten Bandbreite. Während in der ersten Jahreshälfte noch ein geringer Anstieg von 3,0 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum zu verzeichnen war, entwickelte sich das Geschäftsvolumen in der zweiten Jahreshälfte mit insgesamt -2,6 % leicht negativ. Mit Blick auf den Geschäftsverlauf in den Geschäftsarten erwies sich die Entwicklung im ZR- und Streckengeschäft insgesamt als robust und konnte den Wert aus dem Vorjahr bestätigen (+0,7 %), während das Lagergeschäft mit -8,7 % einen deutlich rückläufigen Geschäftsverlauf aufwies. Die Anzahl der angeschlossenen Fachhandelspartner entwickelte sich weiterhin zufriedenstellend und belief sich zum 31. Dezember 2025 auf 1.321 (+69 ggü. dem 31. Dezember 2024).
Entwicklung des Geschäftsvolumens mit Blick auf die Geschäftsbereiche:
Zum Jahresende divergierte die Entwicklung auf Ebene der einzelnen Geschäftsbereiche. Positiv hervorzuheben waren insbesondere die Geschäftsbereiche Stahl und Haustechnik. Mit einem Geschäftsvolumen von 1.557,6 Mio. € wurde der Vorjahreswert im Geschäftsbereich Stahl um 3,2 % übertroffen, wobei die Entwicklung in der zweiten Jahreshälfte mit -3,3 % negativ war. Die insgesamt noch positive Entwicklung resultierte sowohl aus einer gestiegenen Absatzmenge als auch aus einem höheren Preisniveau im Vergleich zum Vorjahr. Dabei ist zu berücksichtigen, dass im volumenstarken Geschäftsbereich Stahl im Vergleich zu den anderen ZR- und Streckenbereichen sowie dem NORDWEST-eigenen Lagergeschäft geringere Margen erzielt werden. Der Geschäftsbereich Haustechnik überzeugte mit einem Geschäftsvolumen von 342,6 Mio. € und einem Anstieg von 19,0 % gegenüber dem Vorjahr ebenfalls. Hier war das Wachstum insbesondere auf die Akquisition von neuen Fachhandelspartnern im europäischen Ausland zurückzuführen.
Im Geschäftsbereich Bau wurde aufgrund der weiterhin angespannten konjunkturellen Lage sowie des Verlustes eines großen Fachhandelspartners in der zweiten Jahreshälfte der Vorjahreswert per 31. Dezember 2025 mit -2,8 % verfehlt. Mit Blick auf die Geschäftsarten zeigte sich das Lagergeschäft mit einem Rückgang von -1,1 % ein wenig robuster als das ZR- und Streckengeschäft, welches mit -2,9 % unter dem Vorjahreswert blieb. Im Geschäftsbereich Handwerk-Industrie setzte sich die negative Entwicklung auch im letzten Quartal fort. Insgesamt wurde per 31. Dezember 2025 ein Geschäftsvolumen von 1.003,6 Mio. € und damit ein Rückgang von -5,1 % erzielt. Dieser war insbesondere auf den Verlust eines großen Fachhandelspartners innerhalb der ersten Jahreshälfte 2025 zurückzuführen. Zusätzlich führte die schwache konjunkturelle Entwicklung, insbesondere bei Industriekunden und Kunden aus dem baunahen Gewerbe, sowie die damit einhergehende gesunkene Nachfrage zu einem Rückgang des Geschäftsvolumens. Mit Blick auf die Geschäftsarten entwickelten sich sowohl das ZR- und Streckengeschäft (-3,9 %) als auch das Lagergeschäft (-10,5 %) zum Teil deutlich rückläufig. Der Bereich TeamFaktor/Services konnte den Vorjahreswert per Dezember ebenfalls nicht erreichen. Mit einem Geschäftsvolumen von 1.318,9 Mio. € lag der Bereich um -2,0 % unter dem Vorjahr. Diese Entwicklung war insbesondere durch Volumenrückgänge bei den Bestandskunden im Bau- und Stahlsektor sowie im Bereich der kleinen und mittelständischen Unternehmen geprägt.
Die Eckdaten zum Konzern-/Jahresabschluss 2025 werden voraussichtlich am 19.03.2026 veröffentlicht, während der Online-Geschäftsbericht 2025 voraussichtlich am 30.03.2026 publiziert wird. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der NORDWEST-Homepage www.nordwest.com im Bereich Investor Relations.
NORDWEST Handel AG
Der Vorstand
Über die NORDWEST Handel AG:
Die NORDWEST Handel AG mit Sitz in Dortmund gehört seit 1919 zu den leistungsstärksten Verbundunternehmen des Produktionsverbindungshandels (PVH). Die Kernaufgaben des Verbandes zur Unterstützung der 1.321 Fachhandelspartner aus den Bereichen Stahl, Bau-Handwerk-Industrie und Sanitär- und Heizungstechnik (Haustechnik) liegen in der Bündelung der Einkaufsvolumina, der Zentralregulierung, einem starken Zentrallager sowie in umfangreichen Dienstleistungen. NORDWEST ist auch in Europa, insbesondere in den Schwerpunktländern Österreich, Schweiz, Spanien, Frankreich, Polen sowie Benelux aktiv.
16.01.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2261064 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2261064 16.01.2026 CET/CEST
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| 09.01.2026 | NORDWEST Handel AG: Stabilität in der Unternehmensleitung - Erfolgreiche Vertragsverlängerung im Vorstand der NORDWEST Handel AG
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NORDWEST Handel AG
/ Schlagwort(e): Personalie
NORDWEST Handel AG: Stabilität in der Unternehmensleitung - Erfolgreiche Vertragsverlängerung im Vorstand der NORDWEST Handel AG
09.01.2026 / 10:53 CET/CEST
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Corporate News
Personalie
NORDWEST Handel AG: Stabilität in der Unternehmensleitung - Erfolgreiche Vertragsverlängerung im Vorstand der NORDWEST Handel AG
Dortmund, 09.01.2026
Der Aufsichtsrat der NORDWEST Handel AG mit Sitz in Dortmund hat den Vorstandsvertrag von Herrn Thorsten Sega vorzeitig verlängert. Thorsten Sega wird der NORDWEST Handel AG bis einschließlich 30.09.2029 weiterhin als Vorstand zur Verfügung stehen.
"Wir freuen uns, dass Herr Sega weiterhin als Vorstand der NORDWEST Handel AG tätig ist. Gerade in diesen herausfordernden Zeiten zeigen wir mit dieser Entscheidung unsere Beständigkeit", erläutert Martin Bertinchamp, Aufsichtsratsvorsitzender der NORDWEST Handel AG die Entscheidung.
Als erfahrener SCM-, IT- und HR-Experte blickt Thorsten Sega auf mehr als 30 Jahre Berufserfahrung zurück.
Als Vorstand verantwortet er zusätzlich zum Bereich Logistik die Ressorts Digitale Services & E-Business, IT- & Projektmanagement, Haustechnik (Sanitär, Heizung, Kälte- & Klima), Human Resources und Interne Dienste.
Thorsten Sega bildet damit weiterhin den Vorstand gemeinsam mit Jörg Simon und Michael Rolf.
NORDWEST Handel AG
Der Vorstand
Über die NORDWEST Handel AG:
Die NORDWEST Handel AG mit Sitz in Dortmund gehört seit 1919 zu den leistungsstärksten Verbundunternehmen des Produktionsverbindungshandels (PVH). Die Kernaufgaben des Verbandes zur Unterstützung der 1.252 Fachhandelspartner aus den Bereichen Stahl, Bau-Handwerk-Industrie und Sanitär- und Heizungstechnik (Haustechnik) liegen in der Bündelung der Einkaufsvolumina, der Zentralregulierung, einem starken Zentrallager sowie in umfangreichen Dienstleistungen. NORDWEST ist auch in Europa, insbesondere in den Schwerpunktländern Österreich, Schweiz, Frankreich, Polen sowie Benelux aktiv.
09.01.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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DE0006775505 |
| WKN: |
677550 |
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Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Hamburg, München, Stuttgart |
| EQS News ID: |
2257890 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2257890 09.01.2026 CET/CEST
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| 07.11.2025 | NORDWEST Handel AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
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NORDWEST Handel AG
/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
NORDWEST Handel AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
07.11.2025 / 09:22 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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07.11.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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NORDWEST Handel AG |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2225898 07.11.2025 CET/CEST
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| 15.10.2025 | NORDWEST Handel AG: Rückläufige Entwicklungen prägen das dritte Quartal
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NORDWEST Handel AG
/ Schlagwort(e): Umsatzentwicklung
NORDWEST Handel AG: Rückläufige Entwicklungen prägen das dritte Quartal
15.10.2025 / 11:32 CET/CEST
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Geschäftsvolumen per 30. September 2025 NORDWEST Handel AG
Rückläufige Entwicklungen prägen das dritte Quartal
Dortmund, 15. Oktober 2025
Der Vorstand berichtet über die Entwicklung des Geschäftsvolumens per 30. September 2025 wie folgt:
Zum 30. September 2025 erzielte der NORDWEST-Konzern ein Geschäftsvolumen von 3.523,5 Mio. € und übertraf damit den Vorjahreswert um 1,1 %. Während die ersten beiden Quartale, getragen von einer positiven Entwicklung im ZR- und Streckengeschäft bei einem gleichzeitig rückläufigen Volumen im Lagergeschäft, jeweils noch mit einem Zuwachs gegenüber dem Vorjahr abgeschlossen wurden, lag die Entwicklung im dritten Quartal erstmals in diesem Jahr in allen Geschäftsarten unter dem Vorjahresniveau. Insgesamt entwickelte sich das ZR- und Streckengeschäft per September mit +1,7 % noch leicht positiv, wohingegen das Lagergeschäft mit -8,4 % deutlich hinter dem Vorjahreswert zurückblieb. Die Anzahl der angeschlossenen Fachhandelspartner entwickelte sich weiterhin zufriedenstellend und belief sich zum 30. September 2025 auf 1.308 (+56 ggü. dem 31. Dezember 2024).
Entwicklung des Geschäftsvolumens mit Blick auf die Geschäftsbereiche:
Mit Blick auf die Geschäftsbereiche divergierte die Entwicklung per September. Positiv hervorzuheben waren insbesondere die Geschäftsbereiche Stahl und Haustechnik. Mit einem Geschäftsvolumen von 1.181,0 Mio. € übertraf der Geschäftsbereich Stahl das Vorjahr um 5,1 %, wobei die Entwicklung im dritten Quartal mit -4,2 % negativ war. Die insgesamt noch positive Entwicklung resultierte sowohl aus einer gestiegenen Absatzmenge als auch aus einem höheren Preisniveau im Vergleich zum Vorjahr. Dabei ist zu berücksichtigen, dass im volumenstarken Geschäftsbereich Stahl im Vergleich zu den anderen ZR- und Streckenbereichen sowie dem NORDWEST-eigenen Lagergeschäft geringere Erträge erzielt werden. Der Geschäftsbereich Haustechnik überzeugte mit einem Geschäftsvolumen von 252,7 Mio. € und einem Anstieg von 19,1 % gegenüber dem Vorjahr ebenfalls. Hier war das Wachstum insbesondere auf die Akquisition von neuen Fachhandelspartnern im europäischen Ausland zurückzuführen.
Aufgrund der weiterhin angespannten konjunkturellen Lage wurde der Vorjahreswert im Geschäftsbereich Bau per 30. September 2025 mit -0,5 % verfehlt; die Entwicklung im dritten Quartal war mit -5,3 % deutlich rückläufig und wird sich im letzten Quartal noch einmal verschärfen. Mit Blick auf die Geschäftsarten zeigte sich das ZR- und Streckengeschäft per September mit einem leichten Rückgang von -0,3 % robust, während das Lagergeschäft mit -2,8 % unter dem Vorjahreswert blieb. Auch die negative Entwicklung im Bereich Handwerk-Industrie aus dem ersten Halbjahr setzte sich im dritten Quartal mit -8,0 % fort. Dieser Rückgang war insbesondere auf die schwache konjunkturelle Entwicklung, insbesondere bei Industriekunden und Kunden aus dem baunahen Gewerbe, sowie der damit einhergehenden gesunkenen Nachfrage zurückzuführen. Insgesamt verfehlte der Geschäftsbereich damit per September den Vorjahreswert um 4,0 %, wobei sich sowohl das ZR- und Streckengeschäft (-2,6 %) als auch das Lagergeschäft (-10,0 %) zum Teil deutlich rückläufig entwickelten. Auch der Bereich TeamFaktor/Services erreichte den Vorjahreswert per September nicht. Mit einem Geschäftsvolumen von 969,4 Mio. € lag der Bereich um -2,5 % unter dem Vorjahr. Diese Entwicklung war insbesondere durch Volumenrückgänge bei den Bestandskunden im Bau- und Stahlsektor sowie im Bereich der kleinen und mittelständischen Unternehmen geprägt.
Der Zwischenbericht per 30. September 2025 wird voraussichtlich am 14. November 2025 auf der NORDWEST-Homepage www.nordwest.com im Bereich Investor Relations/Finanzberichte veröffentlicht.
NORDWEST Handel AG
Der Vorstand
Über die NORDWEST Handel AG:
Die NORDWEST Handel AG mit Sitz in Dortmund gehört seit 1919 zu den leistungsstärksten Verbundunternehmen des Produktionsverbindungshandels (PVH). Die Kernaufgaben des Verbandes zur Unterstützung der 1.308 Fachhandelspartner aus den Bereichen Stahl, Bau-Handwerk-Industrie und Sanitär- und Heizungstechnik (Haustechnik) liegen in der Bündelung der Einkaufsvolumina, der Zentralregulierung, einem starken Zentrallager sowie in umfangreichen Dienstleistungen. NORDWEST ist auch in Europa, insbesondere in den Schwerpunktländern Österreich, Schweiz, Spanien, Frankreich, Polen sowie Benelux aktiv.
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15.10.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
NORDWEST Handel AG |
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Robert-Schuman-Straße 17 |
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44263 Dortmund |
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Deutschland |
| Telefon: |
+49 231 2222-3001 |
| Fax: |
+49 231 2222-3099 |
| E-Mail: |
ir@nordwest.com |
| Internet: |
www.nordwest.com |
| ISIN: |
DE0006775505 |
| WKN: |
677550 |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Hamburg, München, Stuttgart |
| EQS News ID: |
2213364 |
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2213364 15.10.2025 CET/CEST
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| 09.10.2025 | NORDWEST Handel AG: Anpassung der Prognose für Geschäftsvolumen und EBIT sowie Personalmaßnahmen für das Geschäftsjahr 2025
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NORDWEST Handel AG / Schlagwort(e): Prognoseänderung
NORDWEST Handel AG: Anpassung der Prognose für Geschäftsvolumen und EBIT sowie Personalmaßnahmen für das Geschäftsjahr 2025
09.10.2025 / 14:02 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art. 17 MAR
Dortmund, 09. Oktober 2025
Anpassung der Prognose für Geschäftsvolumen und EBIT sowie Personalmaßnahmen für das Geschäftsjahr 2025
Der Vorstand der NORDWEST Handel AG hat heute seine Prognose für Geschäftsvolumen und Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern (EBIT) für das laufende Geschäftsjahr 2025 angepasst. Grund hierfür ist ein für das zweite Halbjahr 2025 schwächer als bisher erwarteter Verlauf des Geschäftsvolumens, der maßgeblich durch die anhaltende und das Geschäft stärker beeinflussende Rezession in der Bauwirtschaft beeinflusst wird.
Das Geschäftsvolumen im zweiten Halbjahr entwickelt sich deutlich unter den ursprünglichen Erwartungen. Die Prognose für das Geschäftsvolumen wird daher angepasst und liegt nun bei 4,5 Mrd. EUR mit einer Schwankungsbreite von +/- 6% (zuvor: 4,8 Mrd. EUR mit einer Schwankungsbreite von +/- 9%) für das Geschäftsjahr 2025. Da die Entwicklung im margenstarken Lagergeschäft von der Gesamtentwicklung nicht abweicht, erwartet der Vorstand ferner für das EBIT ein von dem zuletzt im Halbjahresbericht prognostizierten EBIT abweichendes Ergebnis. Der Vorstand rechnet nun mit einem EBIT in Höhe von 11,1 Mio. EUR mit einer Bandbreite von +/- 0,6 Mio. EUR (zuvor: 15,0 Mio. EUR mit einer Bandbreite von +/- 0,9 Mio. EUR) für das Geschäftsjahr 2025.
Ferner werden Maßnahmen zur Senkung der Sach- und Personalkosten initiiert und hierbei auch ein Stellenabbau eingeleitet. Der Stellenabbau führt zu Einmalaufwendungen in Höhe von voraussichtlich bis zu rund 1,1 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2025, die sich belastend auf das Ergebnis auswirken werden, was bei der vorstehend genannten Anpassung der EBIT-Prognose berücksichtigt wurde. Ziel der Maßnahmen ist es, ab 2026 jährlich rund 1,5 Mio. EUR Personal- und 1,0 Mio. EUR Sachkosten einzusparen.
Ende der Insiderinformation
09.10.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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2210686 09.10.2025 CET/CEST
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| 08.10.2025 | NORDWEST Handel AG: Erfolgreiche und vorzeitige Verlängerung der Konzernfinanzierung
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NORDWEST Handel AG
/ Schlagwort(e): Finanzierung
NORDWEST Handel AG: Erfolgreiche und vorzeitige Verlängerung der Konzernfinanzierung
08.10.2025 / 16:29 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Finanzierung
NORDWEST Handel AG: Erfolgreiche und vorzeitige Verlängerung der Konzernfinanzierung
Dortmund, 08.10.2025
Die NORDWEST Handel AG hat am 30. September 2025 mit der Unterzeichnung eines neu aufgelegten Konsortialkreditvertrags über 132 Mio. € einen bedeutenden Meilenstein erreicht. Damit konnte rund ein Jahr vor der ursprünglichen Fälligkeit der bisherigen Finanzierung die Grundlage für eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung frühzeitig gelegt werden.
Der Kreditvertrag mit einer Laufzeit von fünf Jahren wurde gemeinsam mit renommierten Finanzpartnern unter Führung der Commerzbank AG sowie der DZ BANK AG abgeschlossen. In Summe beteiligen sich sechs Institute an der neuen Finanzierung. Hiermit einhergehend konnte zudem eine deutliche Ausweitung des Kreditvolumens von bisher 52,5 Mio. € auf nunmehr 132 Mio. € realisiert werden.
Die gesicherte Finanzierung stärkt nicht nur die laufende Liquidität, sondern ermöglicht gezielte Investitionen – insbesondere in den Neubau des sich derzeit im Bau befindlichen Logistikzentrums in Alsfeld, ein zentrales Element der Zukunftsstrategie.
NORDWEST Handel AG
Der Vorstand
Über die NORDWEST Handel AG:
Die NORDWEST Handel AG mit Sitz in Dortmund gehört seit 1919 zu den leistungsstärksten Verbundunternehmen des Produktionsverbindungshandels (PVH). Die Kernaufgaben des Verbandes zur Unterstützung der 1.252 Fachhandelspartner aus den Bereichen Stahl, Bau-Handwerk-Industrie und Sanitär- und Heizungstechnik (Haustechnik) liegen in der Bündelung der Einkaufsvolumina, der Zentralregulierung, einem starken Zentrallager sowie in umfangreichen Dienstleistungen. NORDWEST ist auch in Europa, insbesondere in den Schwerpunktländern Österreich, Schweiz, Frankreich, Polen sowie Benelux aktiv.
08.10.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2210178 08.10.2025 CET/CEST
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