| 21.04.2026 | Koenig & Bauer AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.06.2026 in Würzburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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Koenig & Bauer AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Koenig & Bauer AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.06.2026 in Würzburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
21.04.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Koenig & Bauer AG
Würzburg
101. Ordentliche Hauptversammlung
WKN 719 350
ISIN DE0007193500
Eindeutige Kennung: 125c0f34bb05f111b552ec75f1f2e92d
Sehr herzlich laden wir die Aktionärinnen und Aktionäre zur Ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.
Die Hauptversammlung findet am Mittwoch, 17. Juni 2026, 11:00 Uhr (MESZ), im Vogel Convention Center (VCC), Max-Planck-Straße 7/9 (Eingang Ost), 97082 Würzburg, Deutschland, statt.
I. Tagesordnung
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Koenig & Bauer AG und die Koenig & Bauer-Unternehmensgruppe zum 31. Dezember 2025, des nichtfinanziellen Konzernberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 |
| 2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Koenig & Bauer AG für das Geschäftsjahr 2025 |
| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Koenig & Bauer AG für das Geschäftsjahr 2025 |
| 4. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie vorsorgliche Wahl des Prüfers für den Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2026 |
| 5. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025 |
| 6. |
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses und die entsprechende Satzungsänderung (Anpassung Ziffer 5.3, Abschnitt II) |
II. Vorschläge zur Beschlussfassung
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Koenig & Bauer AG und die Koenig & Bauer-Unternehmensgruppe zum 31. Dezember 2025, des nichtfinanziellen Konzernberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Die genannten Unterlagen enthalten auch den erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB sowie nach § 315a Abs. 1 HGB. Die Dokumente sind vom Tag der Einberufung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://investors.koenig-bauer.com/de/hauptversammlung/
veröffentlicht und abrufbar. Sie werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein. Ferner werden sie den Aktionärinnen und Aktionären auf Anfrage per Post zugesandt. Die Abschlüsse und Berichte werden auch in der Hauptversammlung erläutert. Auf der genannten Internetseite finden sich auch die Erklärung zur Unternehmensführung mit der Berichterstattung zur Corporate Governance und der Vergütungsbericht für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 18. März 2026 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt, der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Er hat in derselben Sitzung ferner den Konzernabschluss gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Punkt der Tagesordnung daher keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vorgesehen.
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| 2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Koenig & Bauer AG für das Geschäftsjahr 2025
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Koenig & Bauer AG für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
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| 4. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie vorsorgliche Wahl des Prüfers für den Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2026
Gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
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| 4.1 |
“Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Niederlassung Nürnberg, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 bestellt.”
Als verantwortliche Wirtschaftsprüfer für das Geschäftsjahr 2026 sind Herr Christian König als hauptverantwortlicher Prüfer sowie Herr Dr. Felix Canitz vorgesehen. Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Niederlassung Nürnberg, prüft die Jahres- und Konzernabschlüsse der Koenig & Bauer AG seit dem Geschäftsjahr 2020. Hauptverantwortlicher Wirtschaftsprüfer seit dem Geschäftsjahr 2020 war Herr Marco See. Im Zuge der turnusgemäßen Rotation des Engagement Partners übernimmt Herr Christian König ab dem Geschäftsjahr 2026 die Position des zuständigen Engagement Partners von Herrn Marco See. Herr König war bereits für den Abschluss 2025 als hauptverantwortlicher Prüfer tätig.
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| 4.2 |
“Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Niederlassung Nürnberg, wird zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026 bestellt.”
Die Wahl eines Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung unter TOP 4.2 erfolgt vorsorglich und nur für den Fall, dass das deutsche Umsetzungsrecht zur Richtlinie (EU) 2022/2464 (“Corporate Sustainability Reporting Directive”, kurz “CSRD”) - unter Berücksichtigung der Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470 - eine ausdrückliche Wahl eines solchen Prüfers durch die Hauptversammlung verlangen sollte.
Sowohl die Empfehlung des Prüfungsausschusses als auch der Vorschlag des Aufsichtsrats sind frei von einer ungebührlichen Einflussnahme Dritter. Auch wurden dem Prüfungsausschuss sowie dem Aufsichtsrat keine Beschränkungen im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags eine Erklärung der PricewaterhouseCoopers GmbH, Frankfurt am Main, Niederlassung Nürnberg, zu deren Unabhängigkeit eingeholt, die sich sowohl auf die Abschlussprüfung als auch auf die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung erstreckt.
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| 5. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 162 AktG einen Bericht über die im Geschäftsjahr 2025 den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung erstellt, welcher der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorgelegt wird.
Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG vom Abschlussprüfer dahingehend geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus erfolgte auch eine inhaltliche Prüfung durch den Abschlussprüfer. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Der von Vorstand und Aufsichtsrat erstellte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 wird gebilligt.”
Der Vergütungsbericht nebst Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers ist von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://investors.koenig-bauer.com/de/hauptversammlung/
zugänglich und wird auch während der Hauptversammlung dort zugänglich sein.
Das dem Vergütungsbericht zugrunde liegende Vergütungssystem kann auf der Website der Koenig & Bauer AG im Bereich Investor Relations unter dem Punkt “Corporate Governance - Vergütung” abgerufen werden.
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| 6. |
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses und die entsprechende Satzungsänderung (Anpassung Ziffer 5.3, Abschnitt II)
Die von der Hauptversammlung am 24. Mai 2022 beschlossene Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bar- und/oder Sacheinlagen (Genehmigtes Kapital 2022) mit einem Umfang von bis zu 8.580.000 € durch Ausgabe von maximal 3.300.000 Stückaktien samt der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses wird zum 23. Mai 2026 auslaufen.
Damit die Gesellschaft auch zukünftig in der Lage ist, genehmigtes Kapital, insbesondere zum Erwerb von Unternehmensbeteiligungen sowie zur Stärkung der Eigenmittel der Gesellschaft einzusetzen, soll ein neues Genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2026) geschaffen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:
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| a. |
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital in der Zeit bis zum 16. Juni 2031 durch die Ausgabe von bis zu 3.300.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar und/oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt 8.580.000 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2026). Die Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, insgesamt oder in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.
Die Aktien sind den Aktionärinnen und Aktionären grundsätzlich zum Bezug anzubieten. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionärinnen und Aktionären in der Weise eingeräumt werden. dass die Aktien von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditunternehmen oder Unternehmen im Sinne des §186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionärinnen und Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre insbesondere, aber nicht nur in folgenden Fällen auszuschließen:
| i. |
zum Ausgleich von Spitzenbeträgen; |
| ii. |
bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag für die neuen Aktien den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs.3 Satz 4 AktG). Die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien dürfen insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung. Auf diese 10 %-Begrenzung ist der anteilige Betrag am Grundkapital anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die zur Bedienung von während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts begebenen Wandlungs- oder Optionsschuldverschreibungen ausgegeben werden oder auszugeben sind, oder die als eigene Aktien während der Laufzeit dieser Ermächtigung in entsprechender Anwendung von § 186 Abs.3 Satz 4 AktG veräußert werden; |
| iii. |
bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen für einen rechnerischen Anteil am Grundkapital von bis zu insgesamt 1.300.000 € durch Ausgabe von bis zu 500.000 neuen Stückaktien, wenn die neuen Aktien im Rahmen eines Beteiligungsprogrammes und/oder als aktienbasierte Vergütung an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, Mitgliedern des Vertretungsorgans eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens oder an Mitarbeitende der Gesellschaft oder ihrer verbundenen Unternehmen ausgegeben werden. Soweit Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft Aktien gewährt werden sollen, entscheidet der Aufsichtsrat der Gesellschaft entsprechend der aktienrechtlichen Zuständigkeitsverteilung über die Zuteilung; |
| iv. |
bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien, wenn die neuen Aktien zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen, sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre verbundenen Unternehmen verwendet werden sollen; |
| v. |
zur Gewährung von Aktien zur Bedienung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. zur Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten. |
Der anteilige Betrag am Grundkapital der Aktien, die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben oder veräußert werden, darf insgesamt 20 % des Grundkapitals nicht überschreiten (“Gesamtlimit”). Maßgeblich ist der Bestand des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung.
Auf dieses Gesamtlimit sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss aufgrund anderer Ermächtigungen ausgegeben oder veräußert werden oder auf die sich ein entsprechendes Wandlungs- oder Optionsrecht bzw. eine Pflicht bezieht.
Die spezielle Begrenzung für Barkapitalerhöhungen (10 %-Grenze) gemäß der vorstehenden Ziffer ii bleibt innerhalb dieses Gesamtlimits als zusätzliche Einschränkung bestehen.
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| b. |
Ziffer 5.3, Abschnitt II der Satzung der Koenig & Bauer AG wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
„Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 16. Juni 2031 durch Ausgabe von bis zu 3.300.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt 8.580.000 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2026). Die Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, insgesamt oder in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.
Die Aktien sind den Aktionärinnen und Aktionären grundsätzlich zum Bezug anzubieten. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionärinnen und Aktionären in der Weise eingeräumt werden. dass die Aktien von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditunternehmen oder Unternehmen im Sinne des §186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionärinnen und Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre insbesondere, aber nicht nur in folgenden Fällen auszuschließen:
| i. |
zum Ausgleich von Spitzenbeträgen; |
| ii. |
bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag für die neuen Aktien den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs.3 Satz 4 AktG). Die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien dürfen insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung. Auf diese 10 %-Begrenzung ist der anteilige Betrag am Grundkapital anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die zur Bedienung von während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts begebenen Wandlungs- oder Optionsschuldverschreibungen ausgegeben werden oder auszugeben sind, oder die als eigene Aktien während der Laufzeit dieser Ermächtigung in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden; |
| iii. |
bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen für einen rechnerischen Anteil am Grundkapital von bis zu insgesamt 1.300.000 € durch Ausgabe von bis zu 500.000 neuen Stückaktien, wenn die neuen Aktien im Rahmen eines Beteiligungsprogrammes und/oder als aktienbasierte Vergütung an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, Mitgliedern des Vertretungsorgans eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens oder an Mitarbeitende der Gesellschaft oder ihrer verbundenen Unternehmen ausgegeben werden. Soweit Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft Aktien gewährt werden sollen, entscheidet der Aufsichtsrat der Gesellschaft entsprechend der aktienrechtlichen Zuständigkeitsverteilung über die Zuteilung; |
| iv. |
bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien, wenn die neuen Aktien zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen, sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre verbundenen Unternehmen verwendet werden sollen; |
| v. |
zur Gewährung von Aktien zur Bedienung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. zur Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten. |
Der anteilige Betrag am Grundkapital der Aktien, die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben oder veräußert werden, darf insgesamt 20 % des Grundkapitals nicht überschreiten (“Gesamtlimit”). Maßgeblich ist dabei der Bestand des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung.
Auf dieses Gesamtlimit sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss aufgrund anderer Ermächtigungen ausgegeben oder veräußert werden oder auf die sich ein entsprechendes Wandlungs- oder Optionsrecht bzw. eine Pflicht bezieht.
Die spezielle Begrenzung für Barkapitalerhöhungen (10 %-Grenze) gemäß der vorstehenden Ziffer ii bleibt innerhalb dieses Gesamtlimits als zusätzliche Einschränkung bestehen.
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| c. |
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem genehmigten Kapital oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital anzupassen.
Der schriftliche Bericht des Vorstands gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu den Gründen, aus denen der Vorstand ermächtigt sein soll, das Bezugsrechts der Aktionärinnen und Aktionäre auszuschließen, ist auf der Internetseite des Unternehmens unter
https://investors.koenig-bauer.com/de/hauptversammlung/
veröffentlicht.
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III. Mitteilungen und Informationen an die Aktionärinnen und Aktionäre
| 1. |
Anzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Koenig & Bauer AG 42.964.435,80 €, aufgeteilt in 16.524.783 Stückaktien. Jede Stückaktie ist stimmberechtigt und gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stückaktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung beträgt daher jeweils 16.524.783. Zum Zeitpunkt der Einberufung hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien.
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| 2. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß Abschnitt VI, Ziffer 14.2 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre - persönlich oder durch einen Bevollmächtigten- berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet und ihre Berechtigung durch einen Nachweis des Anteilsbesitzes gegenüber der Gesellschaft nachgewiesen haben.
Aktionärinnen und Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben möchten, müssen sich daher unter der nachfolgend genannten Adresse
Koenig & Bauer AG c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
bis spätestens 10. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung nachweisen.
Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und muss sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung - also auf den 26. Mai 2026 24.00 Uhr (MESZ) (nachfolgend „Nachweisstichtag“) - beziehen.
In der Regel übernehmen die depotführenden Institute die erforderliche Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes für ihre Kundinnen und Kunden, nachdem die Kundinnen bzw. Kunden einen Auftrag zur Anmeldung zur Hauptversammlung erteilt haben. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden daher gebeten, sich rechtzeitig an ihr depotführendes Institut zu wenden, um ihre Anmeldung zur Hauptversammlung zu veranlassen.
Nach Eingang der Anmeldung mit beigefügtem Nachweis des Anteilsbesitzes erhalten Aktionärinnen und Aktionäre Eintrittskarten für die Hauptversammlung von der Anmeldestelle.
Hinweis für Intermediäre:
Alternativ können die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes über Intermediäre gemäß § 67c Abs.1 und 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 und 3 und Artikel 9 Abs. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 über die folgende Swift-Adresse bis spätestens 10. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ) an die Gesellschaft übermittelt werden:
Swift: CMDHDEMMXXX Instruktionen gemäß ISO 20022; Autorisierung über SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich.
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| 3. |
InvestorPortal
Die Gesellschaft stellt unter
https://investors.koenig-bauer.com/de/hauptversammlung/
ein passwortgeschütztes Online-Portal für die Hauptversammlung bereit („InvestorPortal”). Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Aktionärinnen und Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten Eintrittskarten mit Zugangsdaten.
Mit diesen Zugangsdaten können sich die Aktionärinnen und Aktionäre oder deren Bevollmächtigte im InvestorPortal anmelden und nach Maßgabe der nachstehenden Ausführungen bestimmte Aktionärsrechte, insbesondere ihr Stimmrecht durch elektronische Briefwahl oder durch Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben.
Die Ausübung von Aktionärsrechten auf anderem Wege - wie nachstehend ebenfalls beschrieben - bleibt hiervon unberührt. Das InvestorPortal wird voraussichtlich ab dem 26. Mai 2026 zur Verfügung stehen.
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| 4. |
Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Die einleitenden Ausführungen, die Rede des Aufsichtsratsvorsitzenden und der Bericht des Vorstands werden am 17. Juni 2026 ab 11:00 Uhr (MESZ) live auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://investors.koenig-bauer.com/de/hauptversammlung/
übertragen. Angemeldete Aktionärinnen und Aktionäre, die nicht teilnehmen können, können die Hauptversammlung bis zum Ende der Generaldebatte im InvestorPortal verfolgen.
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| 5. |
Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts und Vertretung durch Dritte
Zur Ausübung ihres Stimmrechts stehen den Aktionärinnen und Aktionären neben der Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung weitere Möglichkeiten zur Verfügung. Diese werden nachstehend beschrieben. Bitte beachten Sie, dass die Voraussetzung für alle Möglichkeiten die form- und fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den Bestimmungen der Ziffer 2 dieses Abschnitts III ist.
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| 5.1 |
Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl
Aktionärinnen und Aktionäre, die nicht an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihre Stimmen auch per Briefwahl im Wege der elektronischen Kommunikation über das passwortgeschützte InvestorPortal (https://investors.koenig-bauer.com/de/hauptversammlung/) abgeben.
Die elektronische Briefwahl über das InvestorPortal ist bis zum 16. Juni 2026, 18:00 Uhr (MESZ), möglich. Die Zugangsdaten zum InvestorPortal werden angemeldeten Aktionärinnen und Aktionären mit der Eintrittskarte übersandt.
Bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und Stimmrechtsberaterinnen sowie andere in § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen sowie sonstige von Aktionärinnen und Aktionären Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) können sich nach Maßgabe der vorgenannten Regelungen ebenfalls der Möglichkeit der Briefwahl im Wege elektronischer Kommunikation über das InvestorPortal bedienen.
Möchte eine Aktionärin oder ein Aktionär trotz bereits erfolgter Stimmabgabe im Wege der Briefwahl persönlich oder durch einen Bevollmächtigten an der Hauptversammlung teilnehmen, so ist dies möglich, gilt aber als Widerruf im Wege der elektronischen Briefwahl erfolgten Stimmabgabe.
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| 5.2 |
Verfahren für die Stimmabgabe durch die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Die Gesellschaft bietet Aktionärinnen und Aktionären wieder die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Die Gesellschaft hat Herrn Bernd Borchardt und Frau Kathrin Schlosser-Wellner - beide Legal Counsels bei der Koenig & Bauer AG - mit dem Recht zur Unterbevollmächtigung als Stimmrechtsvertreter bzw. Stimmrechtsvertreterin der Gesellschaft benannt. Soweit Aktionärinnen und Aktionäre Herrn Borchardt und/oder Frau Schlosser-Wellner bevollmächtigen, müssen sie ihnen in jedem Fall ausdrückliche Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilen. Herr Borchardt und Frau Schlosser-Wellner sowie ihre jeweiligen Unterbevollmächtigten sind verpflichtet, nur nach Maßgabe der Weisungen abzustimmen; sie dürfen die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Die Ausübung weiterer Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre (wie beispielsweise das Stellen von Fragen oder Anträgen, die Abgabe von Erklärungen sowie die Erklärung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung) durch die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ist nicht möglich.
Die Erteilung der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen der Textform. Aktionärinnen und Aktionäre können für die Bevollmächtigung entweder das mit der Eintrittskarte übermittelte Vollmacht- und Weisungsformular nutzen oder über das InvestorPortal ihre Vollmachten und Weisungen erteilen.
Sofern Aktionärinnen und Aktionäre das mit auf der Eintrittskarte übermittelte Formular verwenden möchten, müssen Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bis zum 16. Juni 2026, 18:00 Uhr (MESZ), per Post oder E-Mail bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse eingegangen sein:
Koenig & Bauer AG c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Die Vollmacht- und Weisungserteilung über das InvestorPortal ist ebenfalls bis zum 16. Juni 2026, 18:00 Uhr (MESZ), möglich. Bis zu diesem Zeitpunkt sind auch der Widerruf sowie Änderungen bereits erteilter Vollmachten und Weisungen möglich. Dies gilt gleichermaßen für die über das InvestorPortal als auch für die per Post oder E-Mail eingereichten Erklärungen. Auch per Post oder E-Mail eingereichte Vollmachten und Weisungen können über das InvestorPortal geändert oder widerrufen werden, sofern diese bereits dort hinterlegt wurden.
Hinweis für Intermediäre:
Alternativ können die Erteilung, Änderung oder Widerruf von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter über Intermediäre auch gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 Aktiengesetz in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 und 3 und Artikel 9 Absatz 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 über die folgende SWIFT-Adresse bis spätestens 16. Juni 2026, 18:00 Uhr (MESZ), an die Gesellschaft übermittelt werden:
Swift: CMDHDEMMXXX Instruktionen gemäß ISO 20022; Autorisierung über SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich.
Zudem können form- und fristgerecht angemeldete und auf der Hauptversammlung persönlich erschienene Aktionärinnen und Aktionäre sowie deren Bevollmächtigte, soweit sie das Recht zur Unterbevollmächtigung haben, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch während der Hauptversammlung bis zum Eintritt in die Abstimmung zur Ausübung ihres Stimmrechts bevollmächtigen und ihnen Weisungen erteilen.
Auch nach Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können Aktionäre persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen. Nimmt die Aktionärin bzw. der Aktionär persönlich an der Hauptversammlung teil, so gilt dies als Widerruf der Vollmacht- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft.
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| 5.3 |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Aktionärinnen und Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten und/oder ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben möchten, können einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, eine Stimmrechtsberaterin oder einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person ihrer Wahl zur Ausübung ihrer Stimmrechte bevollmächtigen. Das Erfordernis der Anmeldung gemäß den unter Ziffer 2 dieses Abschnitts III beschriebenen Voraussetzungen bleibt davon unberührt. Bevollmächtigt eine Aktionärin oder ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Der Nachweis einer erteilten Vollmacht kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Ebenso kann der Widerruf durch persönliches Erscheinen der Aktionärin oder des Aktionärs zur Hauptversammlung erklärt werden.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können im Übrigen vorab elektronisch über das InvestorPortal mit den Zugangsdaten auf der Eintrittskarte unter
https://investors.koenig-bauer.com/de/hauptversammlung/
bis zum 16. Juni 2026, 18:00 Uhr (MESZ), erfolgen.
Alternativ genügt der Zugang der Erteilung der Vollmacht, ihres Widerrufs und des Nachweises der Bevollmächtigung bis zum 16. Juni 2026, 18:00 Uhr (MESZ), per Post oder E-Mail unter der nachstehenden Adresse:
Koenig & Bauer AG c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
In diesem Fall werden die Aktionärinnen und Aktionäre gebeten, für die Erteilung der Vollmacht das auf der Eintrittskarte hierfür vorgesehene Formular zu verwenden.
Hinweis für Intermediäre:
Alternativ können die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft über Intermediäre auch gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 Aktiengesetz in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 und 3 und Artikel 9 Absatz 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 über die folgende SWIFT-Adresse bis spätestens zum 16. Juni 2026, 18:00 Uhr (MESZ), übermittelt werden:
Swift: CMDHDEMMXXX Instruktionen gemäß ISO 20022; Autorisierung über SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich.
Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und andere in § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können für ihre Bevollmächtigung abweichende Regelungen für die Form der Vollmacht vorgeben. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
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| 5.4 |
Ergänzende Informationen zur Stimmrechtsausübung
Werden Stimmrechte fristgerecht auf verschiedene Weise (per Post, per E-Mail, elektronisch über das InvestorPortal oder gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 1 und 3 sowie Artikel 9 Abs. 4 der Durchführungsverordnung ((EU) 2018/1212) durch Briefwahl ausgeübt oder Vollmacht und ggf. Weisungen auf diese Weise erteilt, so werden diese unabhängig vom Zeitpunkt ihres Zugangs in folgender Reihenfolge berücksichtigt:
| 1. |
elektronisch über das InvestorPortal |
| 2. |
gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 1 und Abs. 3 sowie Artikel 9 Abs. 4 der Durchführungsverordnung ((EU) 2018/1212) |
| 3. |
per E-Mail |
| 4. |
per Post. |
Gehen auf demselben Übermittlungsweg fristgerecht mehrere Vollmachten und Weisungen zu, so ist die zeitlich zuletzt zugegangene Erklärung maßgeblich. Eine spätere Stimmabgabe gilt nicht als Widerruf einer früheren Stimmabgabe. Der zuletzt zugegangene, fristgerechte Widerruf einer Erklärung ist maßgeblich.
Gehen auf demselben Weg Erklärungen mit mehr als einer Form der Stimmrechtsausübung ein, gilt Folgendes: Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft haben Vorrang vor Vollmachten und Weisungen an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, eine Stimmrechtsberaterin bzw. einen Stimmrechtsberater gemäß § 134a AktG oder eine diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person. Soweit nach einer Vollmacht- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Stimmen per elektronischer Briefwahl abgegeben werden, gilt dies als Widerruf der Vollmacht- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft; in diesem Fall werden die Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene Briefwahlstimme bzw. Weisung entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Die persönliche Teilnahme gilt als Widerruf der zuvor abgegebenen Erklärungen.
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| 5.5 |
Nachweis der Stimmzählung
Abstimmende Aktionärinnen und Aktionäre oder deren Bevollmächtigte können gemäß § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie ihre Stimme gezählt wurde. Der Nachweis über die Stimmzählung (Abstimmbestätigung) ist für den gesetzlichen Zeitraum auf Anfrage bei der Gesellschaft unter hauptversammlung@koenig-bauer.com erhältlich. Sofern die Bestätigung einem Intermediär erteilt wird, hat dieser die Bestätigung nach § 129 Abs. 5 Satz 3 AktG unverzüglich der Aktionärin bzw. dem Aktionär zu übermitteln.
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| 6. |
Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre
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| 6.1 |
Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (das entspricht 2.148.221,79 € oder aufgerundet auf die nächsthöhere ganze Aktienzahl 826.240 Stück) oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 € (dies entspricht aufgerundet auf die nächsthöhere Aktienzahl 192.308 Stück) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Koenig & Bauer AG zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Der letzte Zugangstermin ist daher Sonntag, der 17. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ). Später zugehende Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Etwaige Ergänzungsverlangen sind an folgende Adresse zu richten:
An den Vorstand Koenig & Bauer AG Friedrich-Koenig-Str. 4 97080 Würzburg
Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. Antragsstellerinnen und Antragssteller müssen nachweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaberin bzw. Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.
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| 6.2 |
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Aktionärinnen und Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder zur Wahl von Abschlussprüfern gemäß § 127 AktG unterbreiten. Gegenanträge (nebst etwaiger Begründung) und Wahlvorschläge werden von der Gesellschaft zugänglich gemacht, wenn sie bis 2. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), über einen der folgenden Kontaktwege eingegangen sind:
Koenig & Bauer AG Investor Relations Friedrich-Koenig-Straße 4 97080 Würzburg oder per E-Mail: hauptversammlung@koenig-bauer.com
Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionärinnen und Aktionären einschließlich des Namens der Aktionärin bzw. des Aktionärs und der Begründung sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://investors.koenig-bauer.com/de/hauptversammlung/
veröffentlicht. Für Wahlvorschläge gelten gemäß § 127 Satz 1 AktG die vorstehend genannten Regelungen nach § 126 AktG sinngemäß. Die Gesellschaft braucht Wahlvorschläge von Aktionärinnen und Aktionären außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG gemäß § 127 Satz 3 AktG auch dann nicht zugänglich machen, wenn der Wahlvorschlag nicht den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort (bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Sitz) der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidatin bzw des vorgeschlagenen Kandidaten beziehungsweise des zur Wahl vorgeschlagenen Prüfers und bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern keine Angaben zur deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält.
Eventuelle Stellungnahmen des Vorstands werden ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt wurden, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie dort gestellt werden. Das Recht einer jeden Aktionärin bzw. eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten zu stellen, bleibt davon unberührt.
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| 6.3 |
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jede Aktionärin bzw. jeder Aktionär vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit diese Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG).
Die Ausübung des gesetzlichen Auskunftsrechts gemäß § 131 Abs. 1 AktG setzt die Teilnahme an der Hauptversammlung voraus. Hierfür sind also die unter Ziffer 2 dieses Abschnitts III dargestellten Voraussetzungen für die Teilnahme, insbesondere die Anmeldefrist bis zum 10. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zu beachten.
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.
Nach Abschnitt VI, Ziffer 15.2 der Satzung der Gesellschaft ist der Versammlungsleiter jedoch ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionärinnen und Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken. Außerdem ist der Vorstand berechtigt, in bestimmten, im Aktiengesetz abschließend geregelten Fällen (§ 131 Abs. 3 AktG) die Auskunft zu verweigern, etwa, weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen.
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| 6.4 |
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionärinnen und Aktionäre
Weitere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionärinnen und Aktionäre finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://investors.koenig-bauer.com/de/hauptversammlung/
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IV. Weitere Informationen zur Hauptversammlung
| 1. |
Zeitangaben in dieser Einberufung
Sämtliche Zeitangaben in dieser Einberufung sind in der für Deutschland maßgeblichen mitteleuropäischen Zeit (MESZ) angegeben. Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MESZ minus zwei Stunden.
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| 2. |
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft
Die Einladung zur Hauptversammlung, die übrigen der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://investors.koenig-bauer.com/de/hauptversammlung/
abrufbar. Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch während der Versammlung zur Einsichtnahme ausliegen. Die Kernaussagen des Berichts des Vorstands sind ab 10. Juni 2026 ebenfalls unter der oben genannten Internetadresse zugänglich.
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| 3. |
Abstimmungsergebnisse
Die vom Versammlungsleiter festgestellten Abstimmungsergebnisse werden ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://investors.koenig-bauer.com/de/hauptversammlung/
veröffentlicht.
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| 4. |
Hinweise zum Datenschutz
Wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erhebt die Koenig & Bauer AG personenbezogene Daten über Sie und /oder Ihren Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Koenig & Bauer AG verarbeitet Ihre Daten als Verantwortlicher unter Beachtung der Bestimmungen der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten gemäß der DSGVO finden Sie auf der Website der Gesellschaft unter
https://investors.koenig-bauer.com/de/hauptversammlung/
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Würzburg, im April 2026
Koenig & Bauer AG
Der Vorstand
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21.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Koenig & Bauer AG |
|
Friedrich-Koenig-Straße 4 |
|
97080 Würzburg |
|
Deutschland |
| Telefon: |
+49 931 90904334 |
| E-Mail: |
hauptversammlung@koenig-bauer.com |
| Internet: |
https://www.koenig-bauer.com/de/ |
| ISIN: |
DE0007193500 |
| WKN: |
719350 |
| Börsen: |
Frankfurt am Main, München |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2312202 21.04.2026 CET/CEST
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| 27.03.2026 | Original-Research: Koenig & Bauer AG (von Montega AG): Kaufen
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Original-Research: Koenig & Bauer AG - von Montega AG
27.03.2026 / 15:59 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.
Einstufung von Montega AG zu Koenig & Bauer AG
| Unternehmen: |
Koenig & Bauer AG |
| ISIN: |
DE0007193500 |
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| Anlass der Studie: |
Update |
| Empfehlung: |
Kaufen |
| seit: |
27.03.2026 |
| Kursziel: |
15,00 EUR |
| Kursziel auf Sicht von: |
12 Monaten |
| Letzte Ratingänderung: |
- |
| Analyst: |
Patrick Speck, CESGA |
Starker Jahresstart in Aussicht gestellt
Koenig & Bauer hat am 26.3. den Geschäftsbericht 2025 vorgelegt und in einem Earnings Call erläutert. Nachdem die umfangreichen vorläufigen Zahlen und der vorab bereits kommunizierte Ausblick bestätigt wurden, untermauerte der Verweis auf einen starken Jahresstart die Aussicht auf einen trotz der geopolitischen Spannungen soliden Geschäftsverlauf in 2026.
[Tabelle]
Positiver Free Cashflow: Im Schlussquartal erzielte Koenig & Bauer einen starken freien Cashflow von 69,1 Mio. EUR, sodass sich für das Gesamtjahr ein positiver FCF von 7,2 Mio. EUR ergab (MONe: 14,7 Mio. EUR). Angesichts des weiterhin herausfordernden Marktumfelds und des noch erzielten negativen Konzernergebnisses i.H.v. -13,5 Mio. EUR soll jedoch wie erwartet keine Dividende ausgeschüttet werden. Auch für 2026 gehen wir trotz eines erwarteten leichten Jahresüberschusses nun nicht mehr von einer Dividendenzahlung aus. Im Call unterstrich CFO Dr. Blum jedoch die grundsätzliche Dividendenpolitik des Unternehmens, wonach bei profitabler Geschäftsentwicklung eine Ausschüttung von 15 bis 35% des Konzernergebnisses bei einer Mindestdividende von 0,30 EUR pro Aktie angestrebt wird. Dies sollte u.E. dann für 2027 der Fall sein.
Ausblick unverändert, Jahresstart positiv: Auf Basis des per Jahresultimo 2025 nahe des Rekordniveaus liegenden Auftragsbestands i.H.v. 970,6 Mio. EUR geht der Vorstand für 2026 nach wie vor von einem stabilen Geschäftsverlauf aus. Sowohl der Konzernumsatz (ca. 1.300 Mio. EUR) als auch das operative EBITDA (ca. 80 Mio. EUR) sollen auf Vorjahresniveau liegen. Dabei dürfte im Segment P&P ein stabiler Umsatz (2025: 741,5 Mio. EUR) und ein leicht geringeres operatives EBITDA (2025: 42,3 Mio. EUR) erzielt werden, während für das Segment S&T durch die fortschreitende Skalierung in neuen Geschäftsfeldern und eine stabile Auslastung im Banknotenbereich ein deutlich höherer Umsatz- und Ergebnisbeitrag erwartet wird (2025: 596,0 Mio. EUR Umsatz; 22,2 Mio. EUR operatives EBITDA). Untermauert wird der trotz herausfordernder Rahmenbedingungen insgesamt solide Ausblick durch einen laut Vorstand 'starken Jahresauftakt' mit einem gegenüber Vorjahr höheren Auftragseingang im ersten Quartal (AE Q1/25: 245,2 Mio. EUR). Vor dem Hintergrund des neuen strategischen Leitfadens 'IMPACT“ soll mittelfristig ein Konzernerlös von 1,5 Mrd. EUR bei einer operativen EBITDA-Marge von mindestens 8% erreicht werden. Mit IMPACT forciert Koenig & Bauer die Transformation vom klassichen Maschinenbauer zum ganzheitlichen Technologie-Anbieter mit starkem Fokus auf KI, Automatisierung und Digitaldruck sowie die gezielte Erschließung neuer globaler Wachstumsmärkte wie Asien, Indien, Lateinamerika und Nahost.
Fazit: Die Weichen bei Koenig & Bauer sind u.E. richtig gestellt, abzuwarten bleibt jedoch, wie resilient das Geschäft sich auch in 2026 zeigt. Wir teilen aktuell die Zuversicht des Managements und erachten die Aktie als fundamental attraktiv (KBV: 0,4x). Folglich bestätigen wir die Kaufempfehlung mit einem unveränderten Kursziel von 15,00 EUR.
+++ Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte. Bitte lesen Sie unseren RISIKOHINWEIS / HAFTUNGSAUSSCHLUSS unter http://www.montega.de +++
Über Montega:
Die Montega AG ist eine innovative Investment-Banking-Boutique mit klarem Fokus auf den Mittelstand und agiert als Plattformanbieter für den Austausch zwischen börsennotierten Unternehmen und institutionellen Investoren. Montega erstellt hochwertiges Equity Research, veranstaltet vielfältige Kapitalmarktevents im In- und Ausland und bietet eine umfassende Unterstützung bei Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungen. Die Mission: Emittenten und Investoren zusammenbringen und für Transparenz im Börsenumfeld sorgen. Dabei konzentriert sich Montega auf jene Marktteilnehmer, deren Sprache die Mittelstandsexperten am besten beherrschen: Small- und MidCaps auf der einen sowie Vermögensverwalter, Family Offices und Investment-Boutiquen mit einem Anlagefokus im Nebenwertebereich auf der anderen Seite.
Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: Factsheet
Kontakt für Rückfragen:
Montega AG - Equity Research Tel.: +49 (0)40 41111 37-80 Web: www.montega.de E-Mail: info@montega.de LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/montega-ag
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2299530 27.03.2026 CET/CEST
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| 04.03.2026 | Original-Research: Koenig & Bauer AG (von Montega AG): Kaufen
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Original-Research: Koenig & Bauer AG - von Montega AG
04.03.2026 / 14:29 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.
Einstufung von Montega AG zu Koenig & Bauer AG
| Unternehmen: |
Koenig & Bauer AG |
| ISIN: |
DE0007193500 |
| |
| Anlass der Studie: |
Update |
| Empfehlung: |
Kaufen |
| seit: |
04.03.2026 |
| Kursziel: |
15,00 EUR (zuvor: 17,00 EUR) |
| Kursziel auf Sicht von: |
12 Monaten |
| Letzte Ratingänderung: |
- |
| Analyst: |
Patrick Speck, CESGA |
Prelims 2025: Jahresabschluss erfüllt die Erwartungen, doch Guidance bleibt ohne Esprit
Koenig & Bauer hat jüngst vorläufige Zahlen zum Geschäftsjahr 2025 sowie den Ausblick für 2026 vorgelegt. Während der Jahresabschluss unsere Erwartungen erfüllte, fiel die neue Guidance aufgrund der schwierigen Marktlage schwächer als prognostiziert aus.
Punktlandung beim Umsatz: Beim Konzernumsatz verzeichnete Koenig & Bauer den erwarteten leichten Anstieg auf 1.302,4 Mio. EUR (+2,2% yoy; Guidance: 1,3 Mrd. EUR), wobei die Q4-Erlöse mit 441,5 Mio. EUR nicht ganz an das sehr starke Vorjahresniveau heranreichten (-2,9% yoy). Auf Gesamtjahressicht trugen aber sowohl Special & New Technologies (S&T; +6,8% yoy auf 596,0 Mio. EUR) als auch Paper & Packaging Sheetfed Systems (P&P; +0,9% yoy auf 741,5 Mio. EUR) zur positiven Entwicklung bei.
Auftragsbestand bleibt auf hohem Niveau: Auch der Auftragseingang lag bei einem Rückgang von 12,1% yoy auf 1.233,2 Mio. EUR (Book-to-Bill: 0,95) im Rahmen unserer Erwartungen. Zu beachten ist hierbei, dass im Vorjahr durch die Weltleitmesse drupa und Großaufträge der US-Bundesdruckerei zwei Sonderfaktoren am Werk waren, die das Ordervolumen auf ein Rekordniveau von >1,4 Mrd. EUR hievten. Der Auftragsbestand per 31.12.2025 bewegte sich mit 970,6 Mio. EUR (-6,7% yoy) indes nur knapp unter der Milliardenschwelle.
Operatives Ergebnis innerhalb der Zielspanne: Das operative EBIT erreichte mit 36,6 Mio. EUR wie erwartet das untere Ende des Guidance-Korridors (35 bis 50 Mio. EUR). Auch lagen die Sonderaufwendungen für die abschließenden Maßnahmen des Fokusprogramms 'Spotlight“ mit nur noch 5,3 Mio. EUR (Vj.: 50,4 Mio. EUR) auf der avisierten Höhe. Das berichtete EBIT verbesserte sich vor diesem Hintergrund signifikant auf 31,3 Mio. EUR (Vj.: -35,1 Mio. EUR; MONe: 30,4 Mio. EUR). Des Weiteren meldete Koenig & Bauer vorab bereits einen positiven Free Cashflow von 7,3 Mio. EUR für das Gesamtjahr (MONe: 11,6 Mio. EUR), obwohl nach 9M noch ein negativer FCF von -61,9 Mio. EUR angefallen war.
Umstellung der Guidance: Für 2026 avisiert der Vorstand nur einen Konzernumsatz auf Vorjahresniveau, was u.a. auf die u.E. auch nach dem Urteil des Supreme Courts fortbestehenden US-Zölle (nach Section 232 des Trade Expansion Act) zurückzuführen sein dürfte. Ergebnisseitig guidet das Unternehmen im Hinblick auf eine bessere Vergleichbarkeit mit der internationalen Peergroup sowie eine Fokussierung auf die Cash-Generierung nun ein operatives EBITDA (bisher: operatives EBIT) und stellt mit ca. 80 Mio. EUR auch hierbei einen gegenüber Vorjahr (79,6 Mio. EUR) lediglich stabilen Wert in Aussicht.
Fazit: Nach dem Übergangsjahr 2025 und trotz der internen Fortschritte bei Koenig & Bauer dürften die schwierigen Begleitumstände im laufenden Jahr wohl keine weiter anziehende Ergebnisdynamik zulassen, sodass eine stabile Entwicklung schon als Erfolg zu werten wäre. Wir passen unsere Prognosen für 2026 ff. daher spürbar nach unten an, sehen das mittel- bis langfristige Potenzial des Unternehmens bei einer Bewertung massiv unter Buchwert (KBV 2026e: 0,4) aber nicht ansatzweise eskomptiert. Folglich bestätigen wir das positive Anlageurteil, reduzieren das Kursziel aber auf 15,00 EUR (zuvor: 17,00 EUR)
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2285696 04.03.2026 CET/CEST
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| 13.02.2026 | Original-Research: Koenig & Bauer AG (von Montega AG): Kaufen
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Original-Research: Koenig & Bauer AG - von Montega AG
13.02.2026 / 09:22 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.
Einstufung von Montega AG zu Koenig & Bauer AG
| Unternehmen: |
Koenig & Bauer AG |
| ISIN: |
DE0007193500 |
| |
| Anlass der Studie: |
Update |
| Empfehlung: |
Kaufen |
| seit: |
12.02.2026 |
| Kursziel: |
17,00 EUR |
| Kursziel auf Sicht von: |
12 Monaten |
| Letzte Ratingänderung: |
- |
| Analyst: |
Patrick Speck, CESGA |
Feedback HIT: Mitten im Wandel
Der CFO von Koenig & Bauer, Dr. Alexander Blum, hat das Unternehmen jüngst auf den 15. Hamburger Investorentagen präsentiert. Wir gehen davon aus, dass die Vorlage der vorläufigen Zahlen 2025 (Prelims erw. am 26. Februar) einen soliden Jahresabschluss zeigen wird, halten die Konsensschätzung (EBIT 2025e: 35,8 Mio. EUR) aber für etwas zu hoch. Allerdings trägt die Erschließung der Zukunftsmärkte Digital Printing bzw. Industrial Tech zunehmend Früchte, was auch im Fokus des Vortrags Dr. Blums stand.
Zukunftsmarkt Digital Printing: Das globale Marktvolumen für Digitaldruckmaschinen und begleitende Services sollte nach Prognosen der Branchenspezialisten von Smithers bis 2034 mit einer CAGR i.H.v. 7% zulegen. Als Treiber gelten die zunehmende Nachfrage zur Herstellung einzigartiger Druckvarianten (Losgröße 1) im industriellen Maßstab (Industrial Mass Customization), die Verfügbarkeit fortschrittlicher und kosteneffizienter Digitaldruckanlagen (Inkjet Technology) sowie regulatorische Veränderungen wie etwa 'GS1 Sunrise 2027“. Diese Initiative der Organisation GS1, die u.a. weltweit im Einzelhandel die klassischen EAN- bzw. Strichcodes vergibt, sieht vor, 2D-Codes (z.B. QR-Codes) sukzessive zum Standard zu machen. Dadurch können auf den Produktverpackungen wesentlich mehr Informationen wie z.B. Chargennummer, Mindesthaltbarkeitsdatum, Seriennummer, Herkunft, Rückrufinformationen oder Weblinks für Verbraucher bereitgestellt werden, was Technologien für variablen Hochgeschwindigkeitsdruck auf allen Verpackungsarten - eben Digital Printing - erfordert. Koenig & Bauer hat Lösungen für alle gängigen Substrate (Glas, Metall, Wellpappe, Papier) entwickelt und erzielt laut CFO heute bereits rund 12% des Konzernumsatzes im Digitaldruck (bislang 71 Einheiten verkauft). Hinzukommen sollen zukünfig vermehrt wiederkehrende Erlöse aus software- und KI-gestützten Angeboten (z.B. 'Protected at Print' und AURAVEO; vgl. Comment vom 12.12.2025) die in 2025 gelaunched wurden.
Zukunftsmärkte Security und Process Engineering: Weitere rund 12% der Umsatzerlöse stammen schon heute von aus dem Banknotendruck entlehnten sicherheitsrelevanten Technologien wie Kryptografie und Traceability, die im Bereich Pharma und High-Tech an Relevanz gewinnen. In der Pilotphase befindet sich nach wie vor das Projekt mit VW-Tochter PowerCo, das Koenig & Bauer den Weg in die Serienfertigung von innovativen Trockenbeschichtungsanlagen für Batteriezellen und Zugang zum Wachstumsmarkt der Batteriefertigung (CAGR 2024-30e: 15%) eröffnen könnte.
Guidance bestätigt: Vor dem Hintergrund der vielfältigen Potenziale unterstrich der CFO die Zielsetzung, mittelfristig Konzernerlöse i.H.v. 1,5 Mrd. EUR bei einer EBIT-Marge von 5 bis 6% zu erzielen. Aktuell befände sich das Unternehmen 'in the middle of the transition phase'. Wir gehen davon aus, dass die Guidance 2026 einen Schritt in diese Richtung aufzeigen wird, erachten die Markterwartungen an das Jahresergebnis 2025 und die Ergebnisentwicklung in 2026ff. angesichts des durch Zölle und FX-Effekte nach wie vor hohen Preisdrucks aber als etwas zu optimistisch. Auch wurde Ende Januar bekannt gegeben, dass Koenig & Bauer mit Schließung des kleineren Produktionsstandorts Frankenthal (75 MA) weitere Kapazitätsanpassungen vornimmt.
Fazit: Koenig & Bauer befindet sich mitten im Wandel zu einem auf mehreren Erlössäulen ruhenden Technologiekonzern. Wir halten das Chance-Risiko-Profil unverändert für attraktiv und bestätigen Rating und Kursziel. Allerdings raten wir Investoren aktuell dazu, zunächst die kommende Berichterstattung sowie die u.E. notwendige Korrektur der Konsenserwartungen (EBIT 2026e: 56,9 Mio. EUR) abzuwarten.
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Die Montega AG ist eine innovative Investment-Banking-Boutique mit klarem Fokus auf den Mittelstand und agiert als Plattformanbieter für den Austausch zwischen börsennotierten Unternehmen und institutionellen Investoren. Montega erstellt hochwertiges Equity Research, veranstaltet vielfältige Kapitalmarktevents im In- und Ausland und bietet eine umfassende Unterstützung bei Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungen. Die Mission: Emittenten und Investoren zusammenbringen und für Transparenz im Börsenumfeld sorgen. Dabei konzentriert sich Montega auf jene Marktteilnehmer, deren Sprache die Mittelstandsexperten am besten beherrschen: Small- und MidCaps auf der einen sowie Vermögensverwalter, Family Offices und Investment-Boutiquen mit einem Anlagefokus im Nebenwertebereich auf der anderen Seite.
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Montega AG - Equity Research Tel.: +49 (0)40 41111 37-80 Web: www.montega.de E-Mail: info@montega.de LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/montega-ag
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2275974 13.02.2026 CET/CEST
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| 12.12.2025 | Original-Research: Koenig & Bauer AG (von Montega AG): Kaufen
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Original-Research: Koenig & Bauer AG - von Montega AG
12.12.2025 / 14:40 CET/CEST
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| Unternehmen: |
Koenig & Bauer AG |
| ISIN: |
DE0007193500 |
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| Anlass der Studie: |
Update |
| Empfehlung: |
Kaufen |
| seit: |
12.12.2025 |
| Kursziel: |
17,00 EUR |
| Kursziel auf Sicht von: |
12 Monaten |
| Letzte Ratingänderung: |
- |
| Analyst: |
Patrick Speck, CESGA |
Feedback EKF: Zukunftsmärkte gewinnen an Gewicht
Der CFO von Koenig & Bauer, Dr. Alexander Blum, hat das Unternehmen jüngst auf dem Deutschen Eigenkapitalforum in Frankfurt präsentiert. Wir sehen Koenig & Bauer in wichtigen Zukunftsfeldern sehr gut aufgestellt und sind daher vom Erholungspotenzial der Aktie nach wie vor überzeugt.
Bedeutung der Region Asien/Pazifik nimmt stark zu: Während die Umsatzentwicklung im Heimatmarkt Deutschland (9M/25: -0,2% yoy), dem übrigen Europa (+2,7% yoy) und insbesondere Nordamerika (-12,4% yoy) zuletzt konjunkturell- und zollbedingt spürbar unter Druck stand, konnte Koenig & Bauer im Asien/Pazifik-Raum dynamisch wachsen (+47,8% yoy). Mit einem Erlösbeitrag i.H.v 242,1 Mio. EUR bzw. 28,1% der Gesamterlöse stellte diese Region nach 9M/25 sogar die wichtigste für den Konzern dar und laut CFO steuert man in den bedeutenden Zukunftsmärkten Indien und dem Mittleren Osten auf das bisher beste Jahr zu. Vor dem Hintergrund der attraktiven Wachstumsprognosen beispielsweise für den indischen Markt, der laut Grand View Research bis 2035 mit einer CAGR von 7,6% zulegen dürfte (vs. China: 5,6%; global: 4,7%) und im für die Verpackungsindustrie relevanten Flexodruck sogar knapp zweistellig pro Jahr steigen sollte, untermauert dies u.E. die Wachstumsprognose des K&B-Vorstands für die kommenden Jahre. Diese avisiert kurz- bis mittelfristig einen Anstieg der Konzernerlöse auf 1,5 Mrd. EUR, womit wir und der Konsens aktuell spätestens in 2029 rechnen.
Technologische Vorreiterrolle: Auch technologisch wird Koenig & Bauer seiner marktführenden Rolle u.E. weiterhin gerecht. So stellte der Vorstand in seiner EKF-Präsentation mit 'Protected at Print' und AURAVEO zwei konzerneigene Innovationen aus dem laufenden Jahr etwas detaillierter vor: Erstere ermöglicht es Druckereien, Schutztechnologien direkt in den Druckprozess einzubinden und u.a. versteckte Informationen wie Codes oder Bilder nahtlos in die Lackschicht von Druckerzeugnissen zu integrieren, ohne das Produktdesign oder bestehende Produktionsprozesse zu beeinträchtigen. Hierdurch können z.B. Waren in kritischen Märkten für Babynahrung, Gesundheitsprodukte, Pharmazeutika und Spielzeug vor Markenmissbrauch geschützt werden. AURAVEO wiederum erzeugt für Verpackungen mittels Augmented Reality und KI einen 'Digitalen Zwilling', sodass Luxus- und Konsumgüterhersteller einen interaktiven Kommunikationskanal zum Kunden erhalten und wertvolle Daten zum Konsumentenverhalten gewinnen können. So lassen sich Marketingmaßnahmen effizienter gestalten und personalisierte Markenerlebnisse über das Smartphone der Kunden schaffen. Beide Technologien stehen stellvertretend für die fortschreitende Transformation von Koenig & Bauer vom Druckmaschinenhersteller zu einem agilen Technologieanbieter.
Klarer Aufwärtstrend im Ergebnis: Zwar bekräftigte Herr Blum die bereits im Q3-Call getroffene Einschätzung, die diesjährige Guidance für das operative EBIT (35-50 Mio. EUR) eher am unteren Ende zu erreichen, doch unterstrich der CFO zugleich den klar positiven Ergebnistrend der letzten Quartale und das Zielmargenniveau von 5-6%. Nach wie vor erörtert werden darüber hinaus strategische Optionen für das Randgeschäft Coding (Umsatzanteil ca. 5%). In diesem Zusammenhang besonders bemerkenswert ist auch, dass Großaktionär Leibinger, der über ein eigenes Coding-Business verfügt, zuletzt die 20%-Meldeschwelle überschritten hat.
Fazit: Wir sehen Koenig & Bauer auf Basis der Zukunftstechnologien und -regionen gut positioniert, um in 2026ff. profitabel zu wachsen. Den jüngsten Kursrücksetzer führen wir auf schwache Branchendaten im deutschen Maschinenbau (VDMA) zurück, sehen das Potenzial des Konzerns aber nicht angemessen eskomptiert (EV/EBIT 2026e: 8,5x) und bestätigen Rating und Kursziel.
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Über Montega:
Die Montega AG ist eine innovative Investment-Banking-Boutique mit klarem Fokus auf den Mittelstand und agiert als Plattformanbieter für den Austausch zwischen börsennotierten Unternehmen und institutionellen Investoren. Montega erstellt hochwertiges Equity Research, veranstaltet vielfältige Kapitalmarktevents im In- und Ausland und bietet eine umfassende Unterstützung bei Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungen. Die Mission: Emittenten und Investoren zusammenbringen und für Transparenz im Börsenumfeld sorgen. Dabei konzentriert sich Montega auf jene Marktteilnehmer, deren Sprache die Mittelstandsexperten am besten beherrschen: Small- und MidCaps auf der einen sowie Vermögensverwalter, Family Offices und Investment-Boutiquen mit einem Anlagefokus im Nebenwertebereich auf der anderen Seite.
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2245002 12.12.2025 CET/CEST
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| 05.11.2025 | Original-Research: Koenig & Bauer AG (von Montega AG): Kaufen
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Original-Research: Koenig & Bauer AG - von Montega AG
05.11.2025 / 17:49 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.
Einstufung von Montega AG zu Koenig & Bauer AG
| Unternehmen: |
Koenig & Bauer AG |
| ISIN: |
DE0007193500 |
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| Anlass der Studie: |
Update |
| Empfehlung: |
Kaufen |
| seit: |
05.11.2025 |
| Kursziel: |
EUR 17,00 |
| Kursziel auf Sicht von: |
12 Monaten |
| Letzte Ratingänderung: |
- |
| Analyst: |
Patrick Speck, CESGA |
Defensivere Signale im Ausblick trüben ansonsten gutes Q3
Koenig & Bauer hat heute den Q3-Bericht vorgelegt und die Guidance bestätigt. Die Zielerreichung wird beim operativen EBIT aufgrund der makroökonomischen Lage nun aber eher am unteren Ende der Guidance-Spanne (35-50 Mio. EUR) erwartet, was eine moderate Korrektur des Konsensus (>39 Mio. EUR) nach sich ziehen dürfte.
Höherer Umsatz bei erwartungsgemäß rückläufigem Auftragseingang: Beim Konzernumsatz verzeichnete Koenig & Bauer ein starkes Plus von 8,0% yoy auf 310,5 Mio. EUR (MONe: 300,0 Mio. EUR). Während das Segment Paper & Packaging (P&P) basisbedingt nur leicht um 1,4% yoy auf 178,2 Mio. EUR zulegte, stiegen die Erlöse im Segment Special & New Technologies dynamisch um 21,4% yoy auf 140,3 Mio. EUR. Der Auftragseingang lag in Q3 dagegen mit 249,9 Mio. EUR um 27,9% unter Vorjahr (9M: -13,3% yoy). Ursächlich hierfür ist neben dem auslaufenden drupa-Effekt vor allem die hohe Vorjahresbasis im Segment S&T durch Großaufträge der US-Bundesdruckerei (Banknote Solutions). Bereinigt um diesen Sondereffekt gingen die Neuaufträge in Q3 um 12,5% yoy zurück (9M: -3,5% yoy). Dies ist u.a. auf die US-Zölle und die Nachfragezurückhaltung im nordamerikanischen Markt zurückzuführen. Hier fallen für Koenig & Bauer-Produkte neben dem Basiszoll von 15% zum Teil Aufschläge von >50% an. Der Auftragsbestand des Konzerns rangiert mit 1.035,7 Mio. EUR (ca. 41% P&P; 59% S&T) aber nach wie vor auf einem auskömmlichen Niveau.
Signifikante Ergebnissteigerung durch S&T: Das operative Konzern-EBIT verbesserte sich in Q3 signifikant auf 16,0 Mio. EUR (Vj.: 4,2 Mio. EUR; bereinigt um drupa-Kosten), was einer operativen Marge von 5,2% entspricht. Auch erreichte das um die verbliebenen Einmalaufwendungen für das Fokusprogramm 'Spotlight' geminderte berichtete EBIT i.H.v. 15,4 Mio. EUR den besten Q3-Wert seit 2018 (Q3/18: 18,0 Mio. EUR). Allerdings überkompensierte der operative Turnaround bei S&T auf ein EBIT von 6,1 Mio. EUR (Vj.:-11,4 Mio. EUR) ein schwächeres operatives EBIT bei P&P von 7,4 Mio. EUR (Vj.: 11,8 Mio. EUR). Letzteres dürfte neben den US-Zöllen auch einem veränderten Produktmix mit höherem Asien-Anteil geschuldet sein. Nach 9M stand dennoch ein klar verbessertes operatives Konzern-EBIT von 6,4 Mio. EUR zu Buche (Vj.: -20,7 Mio. EUR). Auch fiel der FCF in Q3 mit 21,8 Mio. EUR (Vj.: -8,1 Mio. EUR) deutlich positiv aus.
Ausblick mit Einschränkung bestätigt: Durch das erfreuliche Q3-EBIT dürfte sich auch das traditionell sehr Q4-lastige Ergebnisprofil des Konzerns in diesem Jahr glätten. Konkret halten wir mit Blick auf die Guidance das Umsatzziel von 1,3 Mrd. EUR für gut erreichbar. Hierfür wäre in Q4 sogar ein Umsatzrückgang von bis zu 3,5% yoy verkraftbar. Dass der Vorstand das operative EBIT 'mit einer höheren Wahrscheinlichkeit in der unteren Hälfte des Korridors' sieht, deutet für Q4 allerdings auf ein im yoy-Vergleich niedrigeres operatives EBIT von 30-35 Mio. EUR (Vj.: 46,5 Mio. EUR) hin. Nichtsdestotrotz erachten wir die Ergebnis- und Margenerholung auf Basis der Spotlight-Maßnahmen als eindrucksvoll und rechnen mit einer weiteren Profitabilitäts steigerung in 2026. So bekräftigte der Vorstand seine strategische Zielsetzung von 1,5 Mrd. EUR Umsatz bei einer operativen EBIT-Marge von 5-6%, und erwartet für 2026 Fortschritte in dieser Richtung.
Fazit: Koenig & Bauer ringt mit den handelspolitischen Spannungen im wichtigen US-Geschäft (Umsatzanteil 9M: 23%; -5 PP yoy), während gleichzeitig Spotlight sichtbare Erfolge zeitigt. Wir nehmen neben 2025e auch unsere Ergebnisprognosen für 2026 ff. zurück, blicken aber weiterhin positiv auf den Investment Case der deutlich unter Buchwert notierenden Aktie (KBV: 0,6x). Mit einem leicht reduzierten Kursziel von 17,00 EUR bestätigen wir das Rating.
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Die Montega AG ist eines der führenden bankenunabhängigen Researchhäuser mit klarem Fokus auf den deutschen Mittelstand. Das Coverage-Universum umfasst Titel aus dem MDAX, TecDAX, SDAX sowie ausgewählte Nebenwerte und wird durch erfolgreiches Stock-Picking stetig erweitert. Montega versteht sich als ausgelagerter Researchanbieter für institutionelle Investoren und fokussiert sich auf die Erstellung von Research-Publikationen sowie die Veranstaltung von Roadshows, Fieldtrips und Konferenzen. Zu den Kunden zählen langfristig orientierte Value-Investoren, Vermögensverwalter und Family Offices primär aus Deutschland, der Schweiz und Luxemburg. Die Analysten von Montega zeichnen sich dabei durch exzellente Kontakte zum Top-Management, profunde Marktkenntnisse und langjährige Erfahrung in der Analyse von deutschen Small- und MidCap-Unternehmen aus.
Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: Montega_AG_Factsheet_2025
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2224610 05.11.2025 CET/CEST
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| 12.08.2025 | Original-Research: Koenig & Bauer AG (von Montega AG): Kaufen
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Original-Research: Koenig & Bauer AG - von Montega AG
12.08.2025 / 11:35 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Einstufung von Montega AG zu Koenig & Bauer AG
| Unternehmen: |
Koenig & Bauer AG |
| ISIN: |
DE0007193500 |
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| Anlass der Studie: |
Update |
| Empfehlung: |
Kaufen |
| seit: |
12.08.2025 |
| Kursziel: |
18,00 EUR |
| Kursziel auf Sicht von: |
12 Monaten |
| Letzte Ratingänderung: |
- |
| Analyst: |
Patrick Speck, CESGA |
Feedback CMD: 'Zeitalter der Performance' ausgerufen
Koenig & Bauer hat vergangene Woche die finalen H1-Zahlen vorgelegt und anlässlich des 40. Börsenjubiläums einen Capital Markets Day in Frankfurt veranstaltet. Im Zuge der Präsentationen fokussierte sich das neue Führungsduo Dr. Kimmich (CEO) und Dr. Blum (CFO) vor allem auf die zukünftige strategische Ausrichtung des Konzerns, die nach der Verschlankung der Strukturen nun ein 'Zeitalter der Performance' bringen soll.
Positiver Free Cashflow avisiert, neues Zollregime trifft alle Wettbewerber: Da die wesentlichen operativen Eckdaten zu H1 bereits vorab berichtet worden waren (vgl. Comment vom 31.07.), dürfte dem Markt zunächst der in H1/25 schwache FCF von -83,7 Mio. EUR (Vj.: -27,7 Mio. EUR) negativ aufgestoßen sein. Dies ist auf einen Anstieg des Net Working Capitals zurückzuführen (+46,2 Mio. EUR ggü. 31.12.), wohingegen die CAPEX mit 18,4 Mio. EUR (Vj.: 27,1 Mio. EUR) deutlich geringer ausfielen. Die NWC-Quote (in % zum LTM-Umsatz) verringerte sich indes auf 26,3% (Vj.: 28,3%). Darüber hinaus stellte der Vorstand im Zuge des erwarteten und traditionell ergebnisstarken Q4 zum Jahresende wieder einen positiven FCF in Aussicht. Ein wesentlicher Unsicherheitsfaktor bleibt aber die US-Zollpolitik, die zusammen mit der jüngsten EUR/USD-Entwicklung die Maschinen und Anlagen des Unternehmens in den USA verteuert (Umsatzanteil Nordamerika 2024: ca. 29%). Allerdings betonte der CEO, dass auch die wesentlichen Wettbewerber aus Deutschland, Schweiz, Japan oder China von Zöllen betroffen sind. Für 2026 wird daher nach wie vor ein 'deutlicher Fortschritt' in Richtung der Zielsetzung von 1,5 Mrd. EUR Umsatz bei einer EBIT-Marge von 5-6% erwartet. Eine präzisere Guidance erfolgt Anfang nächsten Jahres, wenn mehr Klarheit über den makroökonomischen Rahmen herrscht.
Strukturanpassungen nahezu vollendet, Digitaldruck drückt noch die Profitabilität: Nach der Reduzierung der Konzernsegmente von ehemals drei auf zwei (P&P und S&T), der Verkleinerung des Vorstands sowie der weitestgehend abgeschlossenen Optimierungsmaßnahmen des Spotlight-Programms dürfte die zuletzt angekündigte Überprüfung strategischer Optionen für das Randgeschäft Coding (Partnerschaft, JV oder Verkauf) das letzte Puzzlestück in der Re-Fokussierung von Koenig & Bauer bilden. Zugleich betonte der CEO, dass die Coding GmbH (Umsatzanteil: ca. 5%) profitabel und zukunftsträchtig positioniert ist, aber einen nachgelagerten Markt adressiert, sodass nur begrenzte Synergien mit dem Kerngeschäft bestehen. Unverändert überzeugt zeigt sich der Vorstand hingegen vom Potenzial des industriellen Digitaldrucks, wenngleich die Nachfrage noch nicht so hoch ausfällt wie beim Go-to-Market in 2015 antizipiert. Die installierte Basis ist seither dennoch stetig gewachsen (aktuell 72 Maschinen) und nicht zuletzt der Siegeszug von KI und die KI-gestützte Digitalplattform Kyana sollten u.E. die Marktdurchdringung weiter forcieren. Wie stark das Digitalgeschäft aktuell noch das Ergebnis belastet, verdeutlichten die aus Transparenzgründen vorgelegten Kennzahlen des ehemaligen Segments Digital & Webfed, die für H1/25 ein EBIT i.H.v. -15,3 Mio. EUR (Konzern: -13,8 Mio. EUR) bzw. ein operatives EBIT von -12,8 Mio. EUR (Konzern: -9,6 Mio. EUR) zeigen. Auch hier gelang Koenig & Bauer verglichen mit dem Vorjahreszeitraum (D&W EBIT operativ H1/24: -14,8 Mio. EUR) immerhin eine Verringerung der Verluste.
Fazit: Nach der Neuausrichtung und Verschlankung fokussiert sich Koenig & Bauer nun auf die nachhaltige Steigerung der Profitabilität und hat ein 'Zeitalter der Performance' ausgerufen. Die Halbjahresergebnisse, das Rekord-Orderbuch und die Eindrücke des CMD stimmen uns optimistisch, dass die avisierte Zielmarge mittelfristig erreicht wird. Wir bekräftigen das Rating 'Kaufen' und unser Kursziel von 18,00 EUR.
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2182788 12.08.2025 CET/CEST
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| 01.08.2025 | Original-Research: Koenig & Bauer AG (von Montega AG): Kaufen
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Original-Research: Koenig & Bauer AG - von Montega AG
01.08.2025 / 09:02 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Einstufung von Montega AG zu Koenig & Bauer AG
| Unternehmen: |
Koenig & Bauer AG |
| ISIN: |
DE0007193500 |
| |
| Anlass der Studie: |
Update |
| Empfehlung: |
Kaufen |
| seit: |
31.07.2025 |
| Kursziel: |
18,00 EUR (zuvor: 17,00 EUR) |
| Kursziel auf Sicht von: |
12 Monaten |
| Letzte Ratingänderung: |
- |
| Analyst: |
Patrick Speck, CESGA |
Q2 zeigt signifikanten Ergebnis-Swing
Koenig & Bauer hat am 29.7. vorläufige Q2-Zahlen vorgelegt, die von einer starken Umsatzentwicklung und einer signifikanten Ergebnisverbesserung geprägt waren.
Topline und Auftragseingang überzeugen, Auftragsbestand auf Rekordniveau: In Q2 erzielte Koenig & Bauer ein starkes Umsatzplus von 7,0% yoy auf 298,2 Mio. EUR, getragen sowohl von Paper & Packaging Sheetfed Systems (P&P; +5,3% yoy auf 157,3 Mio. EUR) als auch Special & New Technologies (S&T; +9,9% yoy auf 148,6 Mio. EUR). Der Konzern-Auftragseingang lag mit 361,7 Mio. EUR (-9,3% yoy) zwar deutlich unter dem Wert des Vorjahres, letzterer war jedoch durch die starken Bestelleingänge rund um die Weltleitmesse drupa verzerrt. Gegenüber Q1/25 legte der Auftragseingang dagegen um 47,5% zu und auch die Book-to-Bill-Ratio von 1,21 untermauert das Momentum und führte zu einem neuen Rekord-Auftragsbestand i.H.v. 1.096,3 Mio. EUR.
Spotlight-Programm entfaltet Wirkung: Die im Zuge des Fokusprogramms Spotlight umgesetzten Maßnahmen trugen neben der starken Topline dazu bei, dass Koenig & Bauer erstmals seit 2021 auf Q2-Basis ein positives operatives Ergebnis zeigen konnte. Konkret verbesserte sich das operative EBIT auf 1,8 Mio. EUR, nachdem im Vorjahresquartal - bereinigt um die drupa-Kosten - noch ein operatives EBIT von -14,7 Mio. EUR zu Buche stand (-20,9 Mio. EUR inkl. drupa). Auch unter Berücksichtigung der in Q2 noch angefallenen negativen Einmaleffekte zum Abschluss des Spotlight-Programms fiel das EBIT mit 0,4 Mio. EUR knapp positiv aus (Vj.: -23,7 Mio. EUR). Wenngleich Koenig & Bauer traditionell das Gros des Ergebnisses im vierten Quartal erzielt, untermauert der starke Ergebnis-Swing in Q2 u.E. die Erreichbarkeit der diesjährigen Guidance, die weiterhin ein leichtes Umsatzwachstum auf 1,3 Mrd. EUR und eine Steigerung des operativen EBITs auf 35 bis 50 Mio. EUR vorsieht (H1: -9,6 Mio. EUR).
Strategische Maßnahmen für Randgeschäft Coding in Prüfung: Vor dem Hintergrund der Fokussierung auf die Kerngeschäftsfelder und zur Stärkung der Profitabilität gab der Vorstand darüber hinaus bekannt, die künftige Ausrichtung des Coding-Geschäfts zu überprüfen. Die darin aktive Koenig & Bauer Coding GmbH erzielte zuletzt mit rund 300 Mitarbeitern einen stabilen Umsatzbeitrag von 4-5% der Konzernerlöse, agiert jedoch als weitgehend autarke Einheit in einem gegenüber dem Kerngeschäft der industriellen Druckanwendungen (u.a. Verpackungs- und Wertpapierdruck) nachgelagerten Markt und weist daher nur geringe Synergien im Konzernverbund auf. Die Kennzeichnungssysteme kommen typischerweise bei den Abfüllern und Verpackern selbst zum Einsatz, sodass große internationale Konzerne aus der Lebensmittel- und Getränkeindustrie sowie den Sekoren Konsumgüter, Pharma & Kosmetik oder Automotive & Industry zum Kundenkreis zählen. Aufgrund des frühen Stadiums der Prüfung liegen laut Vorstand derzeit aber noch alle Optionen zur Weiterentwicklung der Coding, einschließlich eines Joint Ventures, einer Partnerschaft oder eines möglichen Verkaufs, auf dem Tisch.
Fazit: Ungeachtet der Weichenstellung bei Coding sehen wir die Neuausrichtung bei Koenig & Bauer nun als weitestgehend abgeschlossen an, was auch die Kernbotschaft des CEOs beim Capital Markets Day am kommenden Mittwoch (6.8.2025) zum 40-jährigen Börsenjubiläum in Frankfurt sein dürfte. In Abhängigkeit der Marktentwicklung sollten auch die kommenden Quartale inkrementelle Verbesserungen zeigen und den Konzern sukzessive in Richtung des u.E. trotz allem ambitionierten 2026er-Ziels (Umsatz: 1,4-1,5 Mrd. EUR; operative EBIT-Marge: 5-6%) tragen. Wir bestätigen das Rating 'Kaufen' mit einem leicht erhöhten Kursziel von 18,00 EUR (zuvor: 17,00 EUR).
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2178112 01.08.2025 CET/CEST
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| 04.06.2025 | Original-Research: Koenig & Bauer AG (von Montega AG): Kaufen
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Original-Research: Koenig & Bauer AG - von Montega AG
04.06.2025 / 17:06 CET/CEST
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| Unternehmen: |
Koenig & Bauer AG |
| ISIN: |
DE0007193500 |
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| Anlass der Studie: |
Update |
| Empfehlung: |
Kaufen |
| seit: |
04.06.2025 |
| Kursziel: |
17,00 EUR |
| Kursziel auf Sicht von: |
12 Monaten |
| Letzte Ratingänderung: |
- |
| Analyst: |
Patrick Speck, CESGA |
E-Mobility-Phantasie lebt - Trockenbeschichtungstechnologie für Batteriezellfertigung erreicht wichtige Entwicklungsstufe
Koenig & Bauer hat gestern gemeldet, dass in der Entwicklungspartnerschaft mit der VW Tochter PowerCo für eine nachhaltigere Batteriezellfertigung ein wichtiger Meilenstein erreicht wurde.
Proof of Concept erbracht: Im Rahmen der seit Juni 2023 laufenden Zusammenarbeit wurde von Koenig & Bauer eine Trockenbeschichtungsanlage für die lösungsmittelfreie Pulverbeschichtung von Anoden und Kathoden (Dry-Coating) entwickelt und zwei Prototypen an PowerCo geliefert. Bei der Trockenbeschichtung handelt es sich um einen Teilprozess der mehrstufigen Batteriezellfertigung, durch den das aufwendige und energieintensive Trocknen von feucht beschichteten Elektroden vermieden werden kann. Laut der gestrigen Meldung wurde die Konzeptphase des Projekts nunmehr mit dem 'Factory Acceptance Test' erfolgreich abgeschlossen und der Proof of Concept damit erbracht. Als nächster Schritt werden die Trockenbeschichtungsanlagen bei PowerCo in eine Pilotlinie überführt, um weitere Skalierungs- und Entwicklungsarbeiten zu absolvieren und die Eignung der Technologie für die industrielle Serienproduktion nachzuweisen. Der Abschluss dieser Projektstufe soll in 2026 erfolgen, ihren jeweiligen Entwicklungsaufwand tragen beide Parteien nach wie vor selbst. Darüber hinaus wurde zwischen PowerCo und Koenig & Bauer bereits ein kommerzieller Rahmenvertrag geschlossen, zum wirtschaftlichen Potenzial der Technologie wurden allerdings noch keine Angaben gemacht. Aufgrund des unklaren Ausgangs der Entwicklungsphase sind bislang keine Erfolge des Projekts in unseren Prognosen abgebildet. Die Chance auf die Erschließung neuer nennenswerter Umsatz- und Ertagspotenziale abseits der Druck- und Verpackungsindustrie ist durch die gestrige Meldung aber weiter gestiegen.
Erfolgreiche Bilanz der China Print: Von kurzfristig höherer Relevanz für die operative Entwicklung dürften hingegen die Ende Mai gemeldeten Auftragserfolge der China Print sein, die u.E. für Koenig & Bauer die bedeutendste Messe im wichtigen asiatischen Markt (Umsatzanteil 2024: 20,6%) darstellt. So gingen laut Unternehmen formatübergreifend Bestellungen für eine Vielzahl neuer Bogenoffsetmaschinen ein. Des Weiteren wird durch die zahlreichen intensiven Verkaufsgespräche und Anbahnungen ein reges Nachmessegeschäft erwartet. Insgesamt wertete der Konzern daher trotz eines global anspruchsvollen Marktumfelds die Auftragslage als 'stabil', sodass wir auch für Ende Q2 mit einem Auftragsbestand leicht oberhalb der Schwelle von 1 Mrd. EUR rechnen (31.03.: 1.032,8 Mio. EUR), wenngleich der Auftragseingang signifikant unterhalb des von der Weltleitmesse drupa beflügelten Vorjahreswerts (Q2/24: 398,6 Mio. EUR) liegen sollte. Nicht zuletzt deutet das anhaltend trübe und zuletzt noch deutlich verschlechterte Geschäftsklima der deutschen Druckindustrie (Index Mai: 85,1 Pkt; -4,3 PP mom) auf eine hierzulande noch immer gedämpfte Nachfrage hin.
Fazit: Der erreichte Meilenstein zum Einsatz der Trockenbeschichtungstechnologie von Koenig & Bauer für eine effizientere Batteriezellfertigung ist Beleg für das technologische Know-how und die Innovationskraft des Unternehmens. Wenngleich das Erlöspotenzial schwer zu greifen ist, nährt dies die Phantasie in einer u.E. ohnehin attraktiven Equity Story. Durch die positiven Signale zur Auftragsentwicklung sehen wir das Unternehmen auch hinsichtlich der Guidance im Soll und bestätigen das Kursziel und Rating.
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Die Montega AG ist eines der führenden bankenunabhängigen Researchhäuser
mit klarem Fokus auf den deutschen Mittelstand. Das Coverage-Universum
umfasst Titel aus dem MDAX, TecDAX, SDAX sowie ausgewählte Nebenwerte und
wird durch erfolgreiches Stock-Picking stetig erweitert. Montega versteht
sich als ausgelagerter Researchanbieter für institutionelle Investoren und
fokussiert sich auf die Erstellung von Research-Publikationen sowie die
Veranstaltung von Roadshows, Fieldtrips und Konferenzen. Zu den Kunden
zählen langfristig orientierte Value-Investoren, Vermögensverwalter und
Family Offices primär aus Deutschland, der Schweiz und Luxemburg. Die
Analysten von Montega zeichnen sich dabei durch exzellente Kontakte zum
Top-Management, profunde Marktkenntnisse und langjährige Erfahrung in der
Analyse von deutschen Small- und MidCap-Unternehmen aus.
Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: http://www.more-ir.de/d/32794.pdf
Kontakt für Rückfragen:
Montega AG - Equity Research Tel.: +49 (0)40 41111 37-80 Web: www.montega.de E-Mail: research@montega.de LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/montega-ag
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2150932 04.06.2025 CET/CEST
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| 08.05.2025 | Original-Research: Koenig & Bauer AG (von Montega AG): Kaufen (zuvor: Halten)
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Original-Research: Koenig & Bauer AG - von Montega AG
08.05.2025 / 10:45 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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| Unternehmen: |
Koenig & Bauer AG |
| ISIN: |
DE0007193500 |
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| Anlass der Studie: |
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| Empfehlung: |
Kaufen (zuvor: Halten) |
| seit: |
08.05.2025 |
| Kursziel: |
17,00 EUR |
| Kursziel auf Sicht von: |
12 Monaten |
| Letzte Ratingänderung: |
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| Analyst: |
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Q1-Zahlen weitgehend ohne Esprit, aber Guidance bestätigt
Koenig & Bauer hat am 06. Mai den Q1 Bericht vorgelegt, in dem erstmals nach der neuen Segmentstruktur berichtet wurde.
Solide Umsatz- und Auftragsentwicklung: In Q1 erzielte Koenig & Bauer mit 252,2 Mio. EUR einen Konzernumsatz auf Vorjahresniveau (-0,4% yoy) und wie saisonal typisch deutlich unter dem Q4-Niveau (-44,5% qoq). Während im Segment Paper & Packaging Sheetfed Systems (P&P) ein sattes Umsatzplus von 7,4% yoy auf 151,6 Mio. EUR verzeichnet wurde, gingen die Erlöse im Segment Special & New Technologies (S&T) um 7,2% yoy auf 108,0 Mio. EUR zurück. Der Auftragseingang wuchs in beiden Segmenten trotz der globalen Unsicherheiten weiter an (P&P: +0,6% yoy; S&T: +6,8% yoy), sodass bei einer Book-to-Bill-Ratio von 0,97x der Auftragsbestand mit 1.032,8 Mio. EUR einen Höchstwert per Ende Q1 erreichte (+14,6% yoy; -0,7% qoq). Zudem ist das Orderbuch laut CFO so gestrickt, dass (potenzielle) Zölle vollständig auf Kunden umgewälzt werden können. Der Anteil des US-Geschäfts belief sich in 2024 auf rund 29%. In welchem Ausmaß die Zollkonflikte zu einem Nachfragerückgang für die Branche führen, lässt sich nach Einschätzung des Managements zurzeit nicht abschließend beurteilen, die Auswirkungen werden aktuell aber als 'überschaubar' eingeschätzt.
Operatives EBIT unter Vorjahr, aber Spotlight im Plan: Obwohl die Kosteneinsparungen aus dem Fokusprogramm 'Spotlight“ laut Vorstand vollständig 'on track' verlaufen und auf Gesamtjahressicht nach wie vor einen positiven EBIT-Effekt i.H.v. 40 bis 50 Mio. EUR bewirken sollen, fiel das Konzern-EBIT in Q1 mit -14,2 Mio. EUR geringer aus als im Vorjahr (-10,2 Mio. EUR). Zum einen verursachte Spotlight nochmals Sonderkosten, die mit 2,8 Mio. EUR jedoch im avisierten Rahmen lagen, zum anderen belasteten u.a. negative FXEffekte (ca. 2 Mio. EUR) das Ergebnis. Letztere sollten durch die nach Angaben des CFOs getroffenen Hedging-Maßnahmen im Laufe des Jahres jedoch vollständig kompensiert werden können. Dass aber auch das um Sondereffekte bereinigte operative EBIT mit -11,4 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert lag, stellt u.E. die wesentliche Enttäuschung für den Kapitalmarkt im Hinblick auf das Zahlenwerk dar.
Guidance für 2025 und 2026 bestätigt: Auf Basis des hohen Auftragsbestands erwartet Koenig & Bauer für 2025 unverändert ein leichtes Umsatzwachstum auf 1,3 Mrd. EUR sowie eine Steigerung des operativen EBITs auf 35 bis 50 Mio. EUR, sieht die Zielerreichung innerhalb dieser Bandbreite aber 'in hohem Maße von den tatsächlichen weltwirtschaftlichen und geopolitischen Entwicklungen in den kommenden Monaten abhängig'. Für 2026 wird aktuell mit einem Konzernumsatz zwischen 1,4 und 1,5 Mrd. EUR bei einer operativen EBIT-Marge zwischen 5 und 6% geplant. Neben den EntwicklungsKooperationen mit z.B. Google (Cloud- und KI-basierte Anwendungen für gedruckte Verpackungen) oder VW (Prototypen zur Trockenbeschichtung in der Batteriezellfertigung) wurde jüngst mit Siemens ein weiterer hochkarätiger Kooperationspartner gemeldet (Weiterentwicklung des modularen Automatisierungsbaukastens für neue Maschinenkonzepte). Dies unterstreicht einmal mehr die technologische Vorreiterrolle, die Koenig & Bauer einnimmt und die trotz der makroökonomischen Unsicherheiten u.E. gegen eine deutliche Geschäftseintrübung spricht, sondern vielmehr Chancen eröffnet.
Fazit: Wenngleich die Q1-Zahlen ergebnisseitig noch keine Euphorie versprühten, deuten die starke Auftragslage und die Aussagen des Managements auf eine spürbare Verbesserung in den nächsten Quartalen hin. Vor diesem Hintergrund erscheint uns der signifikante Kursrücksetzer infolge des Q1-Berichts überzogen. Mit einem unveränderten Kursziel von 17,00 EUR stufen wir die Aktie daher auf 'Kaufen' hoch.
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