27.06.2025 | Deutsche EuroShop mit erfolgreicher Hauptversammlung
Deutsche EuroShop AG
/ Schlagwort(e): Hauptversammlung/Personalie
Deutsche EuroShop mit erfolgreicher Hauptversammlung
27.06.2025 / 15:11 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Deutsche EuroShop mit erfolgreicher Hauptversammlung
- Dividende 2,65€ je Aktie beschlossen
- Aktionäre stimmen allen Tagesordnungspunkten zu
- Wechsel im Aufsichtsrat
Hamburg, 27. Juni 2025 – Die ordentliche Hauptversammlung der Deutsche EuroShop AG hat heute allen Tagesordnungspunkten mit großer Mehrheit zugestimmt. Die Präsenz lag bei rund 88,8 % des Grundkapitals. Die Aktionärinnen und Aktionäre beschlossen unter anderem die Ausschüttung einer Dividende von 2,65€ je Aktie für das Geschäftsjahr 2024. Die Zahlung erfolgt in Höhe von 2,34€ je Aktie aus dem steuerlichen Einlagekonto gemäß §27 KStG. Lediglich 0,31€ je Aktie unterliegen dem Kapitalertragsteuerabzug.
Die Hauptversammlung hat zudem zwei neue Mitglieder in den Aufsichtsrat gewählt. Für Frau Lemara Grant, die ihr Mandat mit Ablauf der heutigen Versammlung niedergelegt hat, wurde Todd Liker in das Gremium gewählt. Herr Liker ist in den USA ansässig und Managing Director sowie Co-Portfolio Manager bei Oaktree Capital Management L.P., wo er den Fonds mit Beteiligungen an der Deutsche EuroShop als Co-Head leitet und das Immobilien-Team in New York führt.
Ebenfalls neu im Aufsichtsrat ist Peter M. Ballon. Der Kanadier war bis 2024 Global Head of Real Estate bei CPP Investments und verfügt über mehr als 30 Jahre internationale Erfahrung im Aufbau und in der Steuerung globaler Immobilienportfolios. Herr Ballon soll neuer Vorsitzender des Aufsichtsrats werden.
Mit dem heutigen Tag endete zudem die Amtszeit von Reiner Strecker, der das Gremium 13 Jahre lang leitete und die Entwicklung der Deutsche EuroShop in einer Phase strategischer Neuausrichtung entscheidend mitprägte. In seine Amtszeit fielen wesentliche Meilensteine der Unternehmensgeschichte – darunter die Kapitalerhöhungen 2012, 2017 und 2023, der Erwerb sowie die strategische Weiterentwicklung mehrerer Center. Vorstand und Aufsichtsrat würdigten seine unternehmerische Weitsicht, Integrität und Verbundenheit mit der Gesellschaft.
Vorstand Hans-Peter Kneip erklärte: „Unsere Hauptversammlung steht in diesem Jahr für Kontinuität und Erneuerung zugleich. Wir danken Reiner Strecker und Lemara Grant für ihren langjährigen Einsatz und heißen Todd Liker und Peter M. Ballon herzlich willkommen. Mit ihrer internationalen Expertise und langjährigen Führungserfahrung setzen wir auf eine starke Grundlage für die weitere Entwicklung der Deutsche EuroShop.“
Deutsche EuroShop – Die Shoppingcenter-AG
Die Deutsche EuroShop ist Deutschlands einzige Aktiengesellschaft, die ausschließlich in Shoppingcenter an erstklassigen Standorten investiert. Das Unternehmen ist zurzeit an 21 Einkaufscentern in Deutschland, Österreich, Polen, Tschechien und Ungarn beteiligt. Zum Portfolio gehören u. a. das Main-Taunus-Zentrum bei Frankfurt, die Altmarkt-Galerie in Dresden und die Galeria Baltycka in Danzig.
27.06.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
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2161880 27.06.2025 CET/CEST
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19.06.2025 | Deutsche EuroShop plant Erhöhung der vorgesehenen Dividende auf 2,65 € je Aktie
Deutsche EuroShop AG / Schlagwort(e): Dividende
Deutsche EuroShop plant Erhöhung der vorgesehenen Dividende auf 2,65 € je Aktie
19.06.2025 / 13:20 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Deutsche EuroShop plant Erhöhung der vorgesehenen Dividende auf 2,65 € je Aktie
Hamburg, 19. Juni 2025 – Der Vorstand der Deutsche EuroShop AG, Hamburg (ISIN DE0007480204) („Gesellschaft“), hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, der für den 27. Juni 2025 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von nunmehr 2,65 € je Aktie der Gesellschaft zur Beschlussfassung vorzuschlagen und damit den in der am 19. Mai 2025 im Bundesanzeiger bekannt gemachten Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung vorgesehenen Betrag von 1,00 € je Aktie um 1,65 € zu erhöhen.
Beruhend auf der Zahl der 76.464.319 ausgegebenen Aktien der Gesellschaft, abzüglich der derzeit unmittelbar oder mittelbar gehaltenen 720.465 eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind, entspricht die nun vorgesehene Dividende einem aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2024 auszuschüttenden Betrag von 200.721.213,10 €. Vorbehaltlich entsprechender Beschlussfassung durch die ordentliche Hauptversammlung ist die Ausschüttung der Dividende unverändert für den 2. Juli 2025 geplant.
Die Erhöhung des vorgesehenen Betrags der Dividende ist möglich geworden, da der Gesellschaft zusätzliche freie Liquidität aus dem laufenden Geschäftsbetrieb und aus der Begebung einer Anleihe zugeflossen ist.
Mitteilende Person: Patrick Kiss, Head of Investor & Public Relations
Ende der Insiderinformation
19.06.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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2157776 19.06.2025 CET/CEST
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11.06.2025 | Deutsche EuroShop erfolgreich mit der Emission ihres ersten Green Bonds
Deutsche EuroShop AG
/ Schlagwort(e): Anleiheemission/Rating
Deutsche EuroShop erfolgreich mit der Emission ihres ersten Green Bonds
11.06.2025 / 18:00 CET/CEST
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NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, SÜDAFRIKA ODER JAPAN
Deutsche EuroShop erfolgreich mit der Emission ihres ersten Green Bonds
- Volumen: 500 Mio. €
- Laufzeit: 5,3 Jahre bis Oktober 2030
- Kupon: 4,50 %
- Angebot 7-fach überzeichnet
- BBB- Investment Grade Rating von S&P
Hamburg, 11. Juni 2025 – Die Shoppingcenter-Investorin Deutsche EuroShop (DES) hat erfolgreich ihren ersten Green Bond in einem Nennbetrag von € 500 Millionen platziert. Die Anleihe hat eine Laufzeit von 5,3 Jahren bis Oktober 2030 und einen jährlichen Zinssatz von 4,50 %. Die Emission stieß auf großes Investoreninteresse und war 7-fach überzeichnet, was die Attraktivität der Deutsche EuroShop als Kreditnehmer unterstreicht. Die Anleihe wird am 18. Juni 2025 begeben und am Euro MTF Markt der Luxemburger Börse notiert werden.
Hans-Peter Kneip, Vorstand der Deutsche EuroShop, erklärte: „Die erfolgreiche Ausgabe unseres ersten Green Bonds zu attraktiven Konditionen ist ein wichtiger Schritt zur Erweiterung und Optimierung unserer Finanzierungsoptionen. Die Emission unterstreicht unser Engagement für nachhaltiges Wachstum und festigt unsere finanzielle Stabilität. Die starke Nachfrage nach unserer Anleihe bestätigt das hohe Vertrauen von Investoren in unsere strategische Ausrichtung.“
Der Nettoerlös aus der Emission wird für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet, darunter die Refinanzierung besicherter Verbindlichkeiten, die Zahlung von Dividenden sowie strategische Investitionen. Darüber hinaus verpflichtet sich die Deutsche EuroShop, einen Betrag in Höhe des Nettoerlöses zur Finanzierung oder Refinanzierung qualifizierter Projekte ("Eligible Green Projects") gemäß ihrem Green Finance Framework zu verwenden.
Im Vorfeld der Anleiheemission erhielt die Deutsche EuroShop von S&P Global Ratings ein langfristiges Emittentenrating von BB+ (stabil). Die neue Anleihe wird von S&P mit einem Rating von BBB- eingestuft, welches das starke Investment Grade Kreditprofil der Deutsche EuroShop reflektiert.
Die Transaktion wurde von J.P. Morgan als Sole Global Coordinator und Rating Advisor, Deutsche Bank und J.P. Morgan als Joint ESG Structuring Coordinators, sowie Deutsche Bank, Goldman Sachs Bank Europe SE, J.P. Morgan und LBBW als Joint Bookrunners geleitet.
Deutsche EuroShop – Die Shoppingcenter-AG
Die Deutsche EuroShop ist Deutschlands einzige Aktiengesellschaft, die ausschließlich in Shoppingcenter an erstklassigen Standorten investiert. Das Unternehmen ist zurzeit an 21 Einkaufscentern in Deutschland, Österreich, Polen, Tschechien und Ungarn beteiligt. Zum Portfolio gehören u. a. das Main-Taunus-Zentrum bei Frankfurt, die Altmarkt-Galerie in Dresden und die Galeria Baltycka in Danzig.
Rechtliche Hinweise:
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Weder diese Veröffentlichung noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem Land zu Grunde gelegt werden.
Der Zulassungsprospekt zu den Wertpapieren wird nach Veröffentlichung auf der Website der Luxemburger Börse (www.luxse.com) verfügbar sein.
Diese Pressemitteilung stellt kein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die hierin bezeichneten Wertpapiere wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der aktuellen Fassung (das “Wertpapiergesetz”) oder nach dem Recht eines Bundesstaats der Vereinigten Staaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten ohne Registrierung oder gültige Befreiung von der Registrierung oder im Rahmen einer Transaktion, für die die Registrierungsvorgaben des Wertpapiergesetzes nicht gelten, nicht angeboten oder verkauft werden. Die Anleihen werden nicht in den Vereinigten Staaten angeboten. Diese Pressemitteilung und die darin enthaltenen Informationen dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder in anderen Rechtsordnungen, in denen das Angebot oder der Verkauf der hierin genannten Wertpapiere nach geltendem Recht untersagt ist, verbreitet oder dorthin übermittelt werden und sollten nicht an in den Vereinigten Staaten allgemein verbreitete Veröffentlichungen übermittelt werden. Die Anleihen werden im Vertrauen auf Regulation S nach dem Wertpapiergesetz ausschließlich außerhalb der Vereinigten Staaten angeboten und verkauft.
Diese Mitteilung richtet sich im Vereinigten Königreich nur an (i) Anleger mit Berufserfahrung in Angelegenheiten in Bezug auf Investitionen, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (nachfolgend als “Order” bezeichnet) fallen, und (ii) Rechtspersönlichkeiten mit hohem Eigenkapital, die unter Artikel 49(2) der Order fallen, und (iii) alle Personen, an die sie in sonstiger Weise rechtmäßig verteilt werden darf (zusammen werden diese Personen als “qualifizierte Personen” bezeichnet). Die Anleihen stehen nur qualifizierten Personen zur Verfügung, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung, solche Wertpapiere zu beziehen, zu kaufen oder anderweitig zu erwerben, wird nur gegenüber qualifizierten Personen abgegeben. Personen, die keine qualifizierten Personen sind, sollten in keinem Fall im Hinblick oder Vertrauen auf diese Mitteilung oder ihren Inhalt handeln.
Keiner der Joint Bookrunner oder einer ihrer jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter übernimmt Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit oder gibt eine ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen in dieser Mitteilung, oder für andere Informationen in Bezug auf die Deutsche EuroShop AG oder eine ihrer Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen (ob schriftlich, mündlich oder in visueller oder elektronischer Form, und wie auch immer übermittelt oder zur Verfügung gestellt) oder für Verluste jeglicher Art, die sich aus der Verwendung dieser Mitteilung oder ihres Inhalts oder anderweitig im Zusammenhang damit ergeben.
Die Joint Bookrunner handeln im Zusammenhang mit der Transaktion ausschließlich für die Deutsche EuroShop und für niemanden sonst. Sie werden keine anderen Personen als ihre jeweiligen Kunden im Zusammenhang mit der Transaktion ansehen und sind gegenüber niemandem außer der Deutsche EuroShop für die Wahrung von Kundeninteressen oder für eine Beratung in Bezug auf die Transaktion, den Inhalt dieser Mitteilung oder darin genannte Vereinbarungen oder sonstige Angelegenheiten verantwortlich.
Im Zusammenhang mit der Emission der Anleihen können die Joint Bookrunner und ihre verbundenen Unternehmen, die als Investoren für eigene Rechnung handeln, die Wertpapiere der Deutsche EuroShop zeichnen oder erwerben und in dieser Eigenschaft diese Wertpapiere und andere Wertpapiere der Deutsche EuroShop oder damit verbundene Anlagen im Zusammenhang mit dieser Wertpapieremission oder anderweitig für eigene Rechnung behalten, erwerben, verkaufen, zum Verkauf anbieten oder anderweitig damit handeln. Die Joint Bookrunner beabsichtigen nicht, den Umfang solcher Investitionen oder Transaktionen offenzulegen, es sei denn, sie sind dazu aufgrund gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verpflichtungen verpflichtet.
MIFID II PRODUKTÜBERWACHUNGSPFLICHTEN / ZIELMARKT PROFESSIONELLE INVESTOREN UND GEEIGNETE GEGENPARTEIEN – Die Zielmarktbestimmung im Hinblick auf die Anleihen hat – ausschließlich für den Zweck des Produktgenehmigungsverfahrens jedes Konzepteurs – zu dem Ergebnis geführt, dass: (i) der Zielmarkt für die Anleihen ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden, jeweils im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU (in der jeweils gültigen Fassung, "MiFID II"), umfasst und (ii) alle Kanäle für den Vertrieb der Anleihen an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden angemessen sind. Jede Person, die in der Folge die Anleihen anbietet, verkauft oder empfiehlt (ein "Vertriebsunternehmen") soll die Beurteilung des Zielmarkts der Konzepteure berücksichtigen; ein Vertriebsunternehmen, welches MiFID II unterliegt, ist indes dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbestimmung im Hinblick auf die Anleihen durchzuführen (entweder durch die Übernahme oder durch die Präzisierung der Zielmarktbestimmung der Konzepteure) und angemessene Vertriebskanäle zu bestimmen.
VERBOT DES VERKAUFS AN KLEINANLEGER IM EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUM – Die Anleihen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur sonstigen Zurverfügungstellung an Kleinanleger im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") bestimmt und sollten Kleinanlegern im EWR nicht angeboten, nicht an diese verkauft und diesen auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff Kleinanleger eine Person, die eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i) sie ist ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 11 MiFID II; (ii) sie ist ein Kunde im Sinne der Richtlinie 2016/97/EU (in ihrer jeweils gültigen Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie"), soweit dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 10 MiFID II gilt; oder (iii) sie ist kein qualifizierter Anleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (wie von Zeit zu Zeit ergänzt, die "Prospektverordnung"). Entsprechend wurde kein nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (in ihrer jeweils gültigen oder ersetzten Fassung, die "PRIIPs-Verordnung") erforderliches Basisinformationsblatt für das Angebot oder den Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Anleihen an Kleinanleger im EWR erstellt; daher kann das Angebot oder der Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Anleihen an Kleinanleger im EWR nach der PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.
VERBOT DES VERKAUFS AN KLEINANLEGER IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH – Die Anleihen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur sonstigen Zurverfügungstellung an Kleinanleger im Vereinigten Königreich ("GB") bestimmt und sollten Kleinanlegern in GB nicht angeboten, nicht an diese verkauft und diesen auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff Kleinanleger eine Person, die eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 2 Punkt (8) der Verordnung (EU) Nr. 2017/565, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 ("EUWA") Teil des nationalen Rechts ist; oder (ii) ein Kunde im Sinne der Bestimmungen des Financial Services and Markets Act 2000, in seiner jeweiligen Fassung (der "FSMA") und jeglicher Vorschriften oder Verordnungen, die im Rahmen des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassen wurden, wenn dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Punkt (8) der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, wie sie durch das EUWA Teil des nationalen Rechts ist, qualifiziert wäre; oder (iii) kein qualifizierter Anleger im Sinne von Artikel 2 der Prospektverordnung ist, wie sie aufgrund des EUWA Teil des nationalen Rechts ist. Entsprechend wurde kein nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014, wie sie aufgrund des EUWA Teil des nationalen Rechts ist (die "UK PRIIPs-Verordnung"), erforderliches Basisinformationsblatt für das Angebot oder den Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Anleihen an Kleinanleger in GB erstellt; daher kann das Angebot oder der Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Anleihen an Kleinanleger in GB nach der UK PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.
11.06.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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19.05.2025 | Deutsche EuroShop AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2025 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Deutsche EuroShop AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Deutsche EuroShop AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2025 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
19.05.2025 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Deutsche EuroShop AG
Hamburg
WKN: 748 020 / ISIN: DE0007480204
Eindeutige Kennung des Ereignisses: DEQ062025oHV
Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zur
ordentlichen Hauptversammlung
am Freitag, 27. Juni 2025, um 10:00 Uhr mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ)
in der Handwerkskammer Hamburg, Holstenwall 12, 20355 Hamburg.
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum
31. Dezember 2024 und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns mit dem Bericht des Aufsichtsrats über
das Geschäftsjahr 2024 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a und 315a Handelsgesetzbuch
Die vorbezeichneten Unterlagen können im Internet unter
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eingesehen und heruntergeladen werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 Aktiengesetz
am 25. März 2025 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Somit entfällt eine entsprechende Beschlussfassung
durch die Hauptversammlung.
|
2. |
Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vom Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2024 in Höhe von 251.502.280,25 €
a) |
einen Teilbetrag in Höhe von 75.743.854,00 € zur Ausschüttung einer Dividende von 1,00 € je dividendenberechtigter Stückaktie
zu verwenden
und
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b) |
den verbleibenden Teilbetrag von 175.758.426,25 € auf neue Rechnung vorzutragen.
|
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der
Hauptversammlung im Bundesanzeiger unmittelbar oder mittelbar gehaltenen 720.465 eigenen Aktien, die gemäß § 71b Aktiengesetz
nicht dividendenberechtigt sind.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, das heißt am 2. Juli 2025, fällig.
Die Gesellschaft behält sich vor, ihren Beschlussvorschlag zur Ausschüttung einer Dividende ggf. vor oder spätestens in der
Hauptversammlung anzupassen, falls sich dies aufgrund neu eingetretener Umstände, insbesondere der Schaffung weiterer Liquidität,
für die Ausschüttung einer höheren Dividende als möglich und zweckmäßig erweisen sollte.
|
3. |
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Vorstand der Gesellschaft für das Geschäftsjahr
2024 Entlastung zu erteilen.
|
4. |
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft für
das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
|
5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 zu bestellen.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung genannten Art auferlegt wurde (Verordnung (EU) Nr. 537/2014
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen
von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission).
Die RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, hat gegenüber dem
Aufsichtsrat erklärt, dass keine geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen ihr, ihren
Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel
an ihrer Unabhängigkeit begründen können.
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6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2024
Gemäß § 120a Abs. 4 Aktiengesetz beschließt die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des
nach § 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr.
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 und der Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer sind auf der
Internetseite der Gesellschaft verfügbar:
https://www.deutsche-euroshop.de/HV |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 zu billigen.
|
7. |
Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Herrn Reiner Strecker endet planmäßig mit Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung.
Darüber hinaus hat Frau Lemara Grant die Niederlegung ihres Aufsichtsratsmandats mit Wirkung zum Ende der diesjährigen ordentlichen
Hauptversammlung erklärt, so dass die Neuwahl zweier Mitglieder in den Aufsichtsrat erforderlich ist.
Der Aufsichtsrat besteht gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz sowie § 8 Abs. 1 der Satzung aus neun Mitgliedern, die
alle von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. Der Aufsichtsrat
hat für die Besetzung des Aufsichtsrats eine Frauenquote von mindestens 30 % festgelegt, die seit der Festlegung im Jahr 2015
durch drei weibliche Mitglieder im Aufsichtsrat durchgehend erfüllt wurde, jedoch durch die Amtsniederlegung von Frau Grant
mit Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung erstmals nicht erfüllt werden könnte. Der Aufsichtsrat hält unverändert an dem
Ziel fest, dass dem Aufsichtsrat mindestens 30 % Frauen angehören, und wird dies bei seinen Vorschlägen zur Besetzung des
Aufsichtsrats besonders berücksichtigen.
Der Aufsichtsrat schlägt auf Vorschlag seines Präsidiums, das gleichzeitig als Nominierungsausschuss fungiert, vor,
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Herrn Todd Liker, New York, USA, Managing Director und Co-Portfolio Manager, Oaktree Capital Management L.P.,
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für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über seine Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der
Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, also bis zur ordentlichen
Hauptversammlung 2030, zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen.
Ein Kandidat für das zweite neu zu wählende Mitglied im Aufsichtsrat steht momentan noch nicht zur Verfügung. Der Vorschlag
des Aufsichtsrats für die Wahl des zweiten Kandidaten für den Aufsichtsrat lautet dementsprechend vorerst, niemanden zu wählen.
Das Präsidium des Aufsichtsrats ist derzeit im intensiven Gespräch mit möglichen geeigneten Kandidaten. Der Aufsichtsrat behält
sich daher vor, der Hauptversammlung ggf. vor oder spätestens in der Hauptversammlung einen entsprechenden Wahlvorschlag zu
unterbreiten.
Herr Liker ist bei keiner Gesellschaft Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats, jedoch Mitglied eines vergleichbaren
in- oder ausländischen Kontrollgremiums eines Wirtschaftsunternehmens bei folgenden Gesellschaften:
Der vorgenannte Aufsichtsratskandidat steht in keiner relevanten persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Deutsche EuroShop
AG oder zu deren Konzernunternehmen oder den Organen der Deutsche EuroShop AG oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten
Aktionär im Sinne der Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Der Wahlvorschlag berücksichtigt die gesetzlichen Vorgaben sowie die vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung
und dient, soweit möglich, der Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium. Die Ziele
und das Kompetenzprofil für den Aufsichtsrat sind einschließlich des Stands der Umsetzung in der Erklärung zur Unternehmensführung
im Abschnitt Corporate Governance 2024 veröffentlicht. Diese ist im Geschäftsbericht 2024 sowie auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
https://www.deutsche-euroshop.de/EZU |
verfügbar.
Der vorgeschlagene Kandidat wird darauf achten, dass ihm für die Wahrnehmung seiner Aufgaben genügend Zeit zur Verfügung steht;
außerdem hat sich der Aufsichtsrat vergewissert, dass der vorgeschlagene Kandidat den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand
aufbringen kann.
Soweit es bei der Wahl lediglich eines Kandidaten verbleibt, wird dem Aufsichtsrat nach der Wahl des vorgeschlagenen Kandidaten
keine nach Einschätzung des Aufsichtsrats angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder angehören. Abhängig von der Wahl eines
weiteren Kandidaten und dessen Person, kann eine nach Einschätzung des Aufsichtsrats angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder
wieder erreicht werden.
Herr Todd Liker ist mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut.
Den Lebenslauf des vorgeschlagenen Kandidaten finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.deutsche-euroshop.de/HV |
Sollte es in der Hauptversammlung zur Wahl eines zweiten Kandidaten für den Aufsichtsrat kommen, werden die Wahlen entsprechend
dem Deutschen Corporate Governance Kodex in Einzelwahl durchgeführt.
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8. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für den Vorstand
Gemäß § 120a Abs. 1 Aktiengesetz beschließt die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des
vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für den Vorstand bei jeder wesentlichen Änderung des Systems, mindestens jedoch
alle vier Jahre. Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat zuletzt am 18. Juni 2021 einen solchen Beschluss gefasst und mit
einer Zustimmungsquote von 93,45 % gebilligt, so dass turnusgemäß eine erneute Beschlussfassung erforderlich ist.
Der Aufsichtsrat hat vor diesem Hintergrund das bisherige Vergütungssystem unter Berücksichtigung der strategischen Zielsetzungen
der Gesellschaft im Hinblick auf Marktüblichkeit und Wettbewerbsfähigkeit überprüft. Das bisherige Vergütungssystem hat sich
grundsätzlich bewährt und soll deshalb mit geringfügigen Anpassungen fortgeführt werden. Die Anpassungen betreffen jeweils
die kurzfristige und langfristige variable Vergütung, bei denen der kriterienbasierte Multiplikator vereinfacht bzw. das Erfolgsziel
ersetzt wurde, die Anpassung der sog. Clawback-Regelungen sowie die Flexibilisierung der Aktienkaufverpflichtung.
Detaillierte Informationen zu den Vergütungssystemen für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Deutsche EuroShop
AG sind auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar:
https://www.deutsche-euroshop.de/HV |
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Präsidiums, welches gleichzeitig als Nominierungsausschuss fungiert
- vor, das vom Aufsichtsrat beschlossene Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder zu billigen.
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9. |
Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
§ 113 Abs. 1 Satz 2 Aktiengesetz sieht vor, dass eine Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder in der Satzung festgesetzt oder
von der Hauptversammlung bewilligt werden kann. Dabei ist gemäß § 113 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 Aktiengesetz bei börsennotierten
Gesellschaften mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fassen, wobei ein die
Vergütung bestätigender Beschluss zulässig ist.
Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat zuletzt am 18. Juni 2021 über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft
und das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat mit einer Zustimmungsquote von 99,54 % beschlossen, sodass turnusgemäß eine
erneute Beschlussfassung erforderlich ist. Das Vergütungssystem und die Vergütung haben sich bewährt. Vorstand und Aufsichtsrat
halten es deshalb für angemessen, an dem bisherigen Vergütungssystem des Aufsichtsrats festzuhalten und die Vergütung der
Aufsichtsratsmitglieder unverändert zu lassen.
Detaillierte Informationen zu den Vergütungssystemen für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Deutsche EuroShop
AG sind auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar:
https://www.deutsche-euroshop.de/HV |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder, wie sie in § 8 Abs. 4 und Abs.
5 der Satzung festgelegt ist, und das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat in der bestehenden Fassung vom 18. Juni 2021 zu
bestätigen.
|
10. |
Beschlussfassung über die Erneuerung der satzungsgemäßen Ermächtigung zur Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen
Nach § 118a Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz kann die Satzung den Vorstand dazu ermächtigen vorzusehen, Hauptversammlungen virtuell
abzuhalten. Eine solche Satzungsregelung darf nach § 118a Abs. 5 Nr. 2 Aktiengesetz längstens auf fünf Jahre nach Eintragung
der Satzungsänderung befristet sein.
Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 29. August 2023 erstmals eine solche Ermächtigung des Vorstands nach § 118a Abs.
1 Satz 1 Aktiengesetz beschlossen und eine entsprechende Regelung in § 11 Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft aufgenommen.
Diese Ermächtigung ist auf Hauptversammlungen beschränkt, die innerhalb von zwei Jahren nach Eintragung der Satzungsregelung
in das Handelsregister stattfinden. Die Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg erfolgte am 14. September
2023, so dass die Ermächtigung am 14. September 2025 auslaufen wird.
Der Vorstand hält die Erneuerung der Ermächtigung gemäß § 118a Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz für sinnvoll, um auch zukünftig
mit Rücksicht auf die Interessen der Aktionäre über das Format der Hauptversammlung sachgerecht und flexibel entscheiden zu
können. Für künftige Hauptversammlungen soll jeweils gesondert und unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls
entschieden werden, ob von der Ermächtigung Gebrauch gemacht und eine Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung abgehalten
werden soll. Der Vorstand wird seine Entscheidungen nach pflichtgemäßem Ermessen zum Wohle der Gesellschaft und ihrer Aktionäre
treffen und hierbei insbesondere die Wahrung der Aktionärsrechte und weitere Aspekte wie Aufwand und Kosten sowie Nachhaltigkeitserwägungen
in den Blick nehmen. Der Vorstand wird seine Entscheidung dabei eng mit dem Aufsichtsrat abstimmen und dessen Zustimmung einholen.
Grundsätzlich präferieren Aufsichtsrat und Vorstand die klassische, sogenannte Präsenz-Hauptversammlung; so haben die Hauptversammlungen
in den Jahren 2023 und 2024 als Präsenz-Hauptversammlung stattgefunden.
Die vorgeschlagene Ermächtigung schöpft erneut die nach § 118a Abs. 5 Nr. 2 Aktiengesetz mögliche maximale Laufzeit der Satzungsermächtigung
von fünf Jahren nicht vollständig aus. Stattdessen wird vorgeschlagen, die Ermächtigung wieder auf zwei Jahre nach deren Eintragung
in das Handelsregister zu befristen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:
In § 11 der Satzung der Gesellschaft wird Abs. 6 Satz 1 wie folgt ersetzt:
„(6) |
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorzusehen, dass Hauptversammlungen, die innerhalb von zwei
Jahren nach Eintragung dieser Satzungsregelung in das Handelsregister stattfinden, ohne physische Präsenz der Aktionäre oder
ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten werden (virtuelle Hauptversammlung).“
|
Im Übrigen bleibt § 11 Abs. 6 der Satzung unverändert.
Der Vorstand wird angewiesen, die Satzungsänderung so zum Handelsregister anzumelden, dass sie nicht vor dem 31. August 2025
eingetragen wird.
|
II. |
Weitere Informationen zur Hauptversammlung
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1. |
Anmeldung zur Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre (gemeint sind in dieser
Einladung stets alle Geschlechter, einzig aus Gründen der Lesbarkeit wird auf die Nennung weiterer Formen verzichtet) berechtigt,
die im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind und sich so angemeldet haben, dass ihre Anmeldung spätestens
bis zum 20. Juni 2025, 24:00 Uhr MESZ, bei der Gesellschaft in Textform eingegangen ist.
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können sich bei der Gesellschaft in Textform unter der folgenden Anschrift,
Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse
Deutsche EuroShop AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland Telefax: +49 (0)89 889 690 633 E-Mail: deutsche-euroshop@linkmarketservices.eu
anmelden.
Ein Formular zur Anmeldung wird den Aktionären, die am 6. Juni 2025, 00:00 Uhr MESZ, im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen
sind, zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung übersandt. Ein Anmeldeformular steht auch auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.deutsche-euroshop.de/HV |
zum Download bereit.
Als Service bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten „Internetservice für
Aktionäre“ gemäß des von der Gesellschaft festgelegten Verfahrens über folgende Internet-Adresse
www.deutsche-euroshop.de/HV |
anzumelden.
Die individuellen Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice für Aktionäre werden den Aktionären,
die am 6. Juni 2025, 00:00 Uhr MESZ, im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit der Hauptversammlungseinladung
und dem Formular zur Anmeldung und Eintrittskartenbestellung übersandt.
Auch neue Aktionäre, die nach dem 6. Juni 2025, 00:00 Uhr MESZ, bis 20. Juni 2025, 24:00 Uhr MESZ, in das Aktienregister der
Gesellschaft eingetragen werden und denen daher kein Formular zur Anmeldung und Eintrittskartenbestellung zugeschickt wird,
können sich in Textform (§ 126b BGB) unter der oben genannten Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse anmelden. Sofern
für die Anmeldung nicht das von der Gesellschaft versandte Formular verwendet wird, ist durch eindeutige Angaben für eine
zweifelsfreie Identifizierung des sich anmeldenden Aktionärs zu sorgen, zum Beispiel durch die Nennung des vollständigen Namens
bzw. der vollständigen Firma des Aktionärs, der Anschrift und der Aktionärsnummer.
Nach frist- und ordnungsgemäßer Anmeldung werden Eintrittskarten für die Hauptversammlung als organisatorische Hilfsmittel
übersandt bzw. am Versammlungsort hinterlegt.
Bedeutung des Technical Record Date
Maßgeblich für die Ausübung des Stimmrechts ist der im Aktienregister eingetragene Bestand an Aktien am Tag der Hauptversammlung.
Dieser Bestand wird demjenigen zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses entsprechen, da Löschungen, Neueintragungen und Änderungen
im Aktienregister gemäß § 11 Abs. 5 der Satzung in den letzten sechs Tagen vor der Hauptversammlung sowie am Tag der Hauptversammlung
selbst nicht stattfinden. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter „Technical Record Date“) ist daher der 20. Juni 2025, 24:00 Uhr MESZ. Erwerber von Aktien, deren Umschreibeanträge nach dem 20. Juni 2025, 24:00
Uhr MESZ, bei der Gesellschaft eingehen, können somit Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen Aktien in der Hauptversammlung
nicht ausüben. In diesen Fällen verbleiben Teilnahme- und Stimmrechte bis zur Umschreibung bei dem im Aktienregister eingetragenen
Aktionär. Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung jedoch in keiner Weise blockiert, so dass Aktionäre auch
nach einer Anmeldung frei über ihre Aktien verfügen und diese veräußern können. Der Technical Record Date hat keine Bedeutung
für die Dividendenberechtigung.
|
2. |
Stimmrechtsausübung
Aktionäre können ihr Stimmrecht persönlich, durch Bevollmächtigte und durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben.
a) |
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
|
Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch einen bevollmächtigten Intermediär i.S.v. § 135 Aktiengesetz (z. B.
die depotführende Bank oder ein anderes Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung, Stimmrechtsberater oder eine andere Person
nach Wahl ausgeübt werden. Auch in diesem Fall ist eine frist- und ordnungsgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung erforderlich.
Formulare zur Anmeldung und Vollmachts- und ggf. Weisungserteilung sowie die individuellen Zugangsdaten für die Nutzung des
passwortgeschützten Internetservice für Aktionäre werden den am 6. Juni 2025, 00:00 Uhr MESZ, im Aktienregister eingetragenen
Aktionären zusammen mit der Hauptversammlungseinladung übersandt. Die Unterlagen können zudem kostenfrei bei der Gesellschaft
angefordert werden. Entsprechende Formulare stehen ferner über die Internet-Adresse
www.deutsche-euroshop.de/HV |
zum Abruf zur Verfügung.
Wenn weder ein Intermediär i.S.v. § 135 Aktiengesetz noch eine Aktionärsvereinigung oder eine mit diesen gemäß aktienrechtlichen
Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, kann die Vollmacht nach § 13 Abs. 3 Satz 2 der Satzung
auch unter Nutzung eines Internetdialogs erteilt werden. Gleiches gilt für den Widerruf einer Vollmacht.
Wird die Vollmacht gegenüber den Bevollmächtigten erteilt, kann der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
am Tage der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle erbracht werden. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch
an die Gesellschaft an folgende Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:
Deutsche EuroShop AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland Telefax: +49 (0)89 889 690 633 E-Mail: deutsche-euroshop@linkmarketservices.eu
Alternativ kann die Erteilung und der Widerruf einer Vollmacht (mit Ausnahme der Vollmacht an einen Intermediär oder eine
Aktionärsvereinigung oder eine mit diesen gemäß aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution) im
Wege elektronischer Datenübertragung unter Nutzung des passwortgeschützten „Internetservice für Aktionäre“ über folgende Internet-Adresse
www.deutsche-euroshop.de/HV |
bis zum 26. Juni 2025, 24:00 Uhr MESZ, erfolgen.
Die individuellen Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice für Aktionäre werden den Aktionären,
die am 6. Juni 2025, 00:00 Uhr MESZ, im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit der Hauptversammlungseinladung
und dem Formular zur Anmeldung und Eintrittskartenbestellung übersandt.
Bei der Bevollmächtigung von Intermediären und diesen nach § 135 Abs. 8 Aktiengesetz gleichgestellten Personen gilt § 135
Aktiengesetz.
b) |
Stimmrechtsausübung durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter
|
Die Deutsche EuroShop AG bietet ihren Aktionären weiter die Möglichkeit, sich durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter
in der Hauptversammlung vertreten zu lassen.
Die Erteilung oder der Widerruf einer Vollmacht oder die Erteilung oder Änderung von Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter hat an die oben für die Erteilung von Vollmachten gegenüber der Gesellschaft genannte Anschrift,
Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse oder im Wege elektronischer Datenübertragung unter Nutzung des passwortgeschützten „Internetservice
für Aktionäre“ über folgende Internet-Adresse
www.deutsche-euroshop.de/HV |
zu erfolgen.
Ein zusätzlicher Nachweis einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter ist nicht erforderlich.
Vor der Hauptversammlung ist die Erteilung oder der Widerruf einer Vollmacht oder die Erteilung oder Änderung von Weisungen
an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter möglich. Aus organisatorischen Gründen muss diese bzw. dieser der
Gesellschaft bis zum 26. Juni 2025, 24:00 Uhr MESZ, unter der oben genannten Anschrift, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse oder
über den passwortgeschützten „Internetservice für Aktionäre“ unter
www.deutsche-euroshop.de/HV |
zugehen.
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern
bzw. deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch direkt in der Hauptversammlung bis zum Beginn
der Abstimmungen mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen oder erteilte Weisungen zu ändern.
Die Stimmrechtsvertreter werden ausschließlich das Stimmrecht ausüben und keine weitergehende Rechte wie Frage- oder Antragsrechte
wahrnehmen.
|
3. |
Angaben zu den Rechten der Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 Aktiengesetz
a) |
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 Aktiengesetz
|
Gemäß § 122 Abs. 2 Aktiengesetz können Aktionäre, deren Anteile zusammen den 20. Teil des Grundkapitals oder den anteiligen
Betrag von 500.000,00 € erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem
neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die betreffenden Aktionäre haben nachzuweisen,
dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis
zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten (vgl. § 142 Abs. 2 Satz 2 Aktiengesetz i. V. m. § 122 Abs. 1 Satz 3,
Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz). Das Verlangen ist schriftlich an die Gesellschaft unter nachstehender Adresse zu richten und
muss der Gesellschaft bis spätestens 27. Mai 2025, 24:00 Uhr MESZ, zugehen. Ein entsprechendes Verlangen ist an folgende Adresse
zu richten:
Deutsche EuroShop AG Vorstand Heegbarg 36 22391 Hamburg Deutschland
Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen werden - sofern sie nicht bereits mit der Einberufung mitgeteilt werden - unverzüglich
nach Zugang im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen
werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Zudem sind sie Bestandteil der Mitteilungen
nach § 125 Aktiengesetz. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.deutsche-euroshop.de/HV |
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
b) |
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 Aktiengesetz
|
Aktionäre können Gegenanträge und abweichende Wahlvorschläge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem
bestimmten Tagesordnungspunkt übersenden. Solche Anträge sind unter Angabe des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Begründung
an folgende Adresse zu richten:
Deutsche EuroShop AG Patrick Kiss Heegbarg 36 22391 Hamburg Deutschland Telefax: +49 (0) 40 / 41 35 79 29 E-Mail: antraege@linkmarketservices.eu
Gegenanträge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens 12. Juni 2025, 24:00
Uhr MESZ, unter der angegebenen Adresse eingehen, werden einschließlich einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung allen
Aktionären im Internet unter
www.deutsche-euroshop.de/HV |
zugänglich gemacht, sofern die Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126 Aktiengesetz erfüllt sind.
Anderweitig adressierte Gegenanträge von Aktionären müssen unberücksichtigt bleiben. Für Aktionärsvorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gelten die vorstehenden Ausführungen zu § 126 Abs. 1 Aktiengesetz (einschließlich
der angegebenen Adresse) gemäß § 127 Aktiengesetz entsprechend.
c) |
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 Aktiengesetz
|
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär gemäß § 131 Abs. 1 Aktiengesetz vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft verlangen, über die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie
über die Lage des Konzerns und der im Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung
des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in §
131 Abs. 3 Aktiengesetz genannten Gründen absehen.
d) |
Weitergehende Erläuterungen
|
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 Aktiengesetz
sind im Internet unter
www.deutsche-euroshop.de/HV |
einzusehen.
|
4. |
Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft
Informationen gemäß § 124a Aktiengesetz werden den Aktionären im Internet unter
www.deutsche-euroshop.de/HV |
zugänglich gemacht. Dort werden nach dem Ende der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
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5. |
Angaben gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG
Das Grundkapital der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung eingeteilt in 76.464.319 nennwertlose
Stückaktien, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 76.464.319 Stimmrechte.
Die Gesellschaft hält aktuell 720.465 eigene Aktien, aus denen ihr keine Rechte zustehen.
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6. |
Hinweise zum Datenschutz
Unsere Datenschutzhinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre stehen auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
www.deutsche-euroshop.de/HV |
zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.
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Hamburg, im Mai 2025
Deutsche EuroShop AG
Der Vorstand
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19.05.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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Sprache: |
Deutsch |
Unternehmen: |
Deutsche EuroShop AG |
|
Heegbarg 36 |
|
22391 Hamburg |
|
Deutschland |
E-Mail: |
info@deutsche-euroshop.de |
Internet: |
https://www.deutsche-euroshop.de/ |
ISIN: |
DE0007480204 |
Börsen: |
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
|
Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2140792 19.05.2025 CET/CEST
|
14.05.2025 | Planmäßiges Auftaktquartal für Deutsche EuroShop – neue Impulse durch Investitionen
Deutsche EuroShop AG
/ Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung/Quartalsergebnis
Planmäßiges Auftaktquartal für Deutsche EuroShop – neue Impulse durch Investitionen
14.05.2025 / 18:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Planmäßiges Auftaktquartal für Deutsche EuroShop – neue Impulse durch Investitionen
- Operative Kennzahlen leicht rückläufig
- Spätes Osterfest sorgt für saisonale Effekte
- Eröffnung des neuen „Food Garden“ im Main-Taunus-Zentrum
- Jahresprognose bestätigt
- Dividendenvorschlag 1,00 € je Aktie
Hamburg, 14. Mai 2025 – Die Shoppingcenter-Investorin Deutsche EuroShop (DES) ist plangemäß in das Geschäftsjahr 2025 gestartet. „Unsere operativen Kennzahlen entwickelten sich im ersten Quartal im Rahmen unserer Erwartungen“, erläutert Hans-Peter Kneip, Vorstand der Deutsche EuroShop. „Saisonale Effekte wie der späte Ostertermin beeinflussten zwar das Kundenverhalten, sollten sich aber im zweiten Quartal positiv auswirken.“ Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ging die Besucherfrequenz in den 21 Shoppingcentern des DES-Portfolios um 3,4% zurück, die Umsätze der Mieter reduzierten sich um ebenfalls 0,4%.
Der Konzernumsatz stieg leicht um 0,4% auf 66,3Mio.€, dank einer im Vergleich zum Vorjahresquartal höheren Vermietungsquote infolge fertig gestellter Modernisierungsmaßnahmen und neu abgeschlossener Mietverträge. Gleichzeitig erhöhte sich das operative Aufwandsniveau in den Centern, wodurch das Nettobetriebsergebnis (NOI) um 1,2 % auf 53,1Mio.€ zurückging. Das EBIT sank um 1,7% auf 53,4Mio.€, das EBT (ohne Bewertung) reduzierte sich infolge höherer Zinsaufwendungen um 6,4% auf 39,7Mio.€. Das Konzernergebnis verringerte sich um 2,6% auf 31,9Mio.€.
Die operativen Kennzahlen EPRA Earnings und FFO lagen mit jeweils 0,51 € je Aktie unter dem Niveau des Vorjahresquartals (0,57 € bzw. 0,55 €).
Neueröffnung im Main-Taunus-Zentrum als Meilenstein
Ein besonderes Highlight war die Fertigstellung und Eröffnung des neuen „Food Garden“ im Main-Taunus-Zentrum am 10. April 2025. Das rund 9.000m² große Gastronomieareal wurde nachhaltig in Holzbauweise errichtet und wertet eines der umsatzstärksten Shoppingcenter Deutschlands mit acht Restaurants und abwechslungsreichen kulinarischen Konzepten deutlich auf. Die Resonanz von Kunden und Mietern auf das neue Angebot ist durchweg positiv.
Jahresprognose bestätigt
Vor dem Hintergrund der planmäßigen Geschäftsentwicklung im ersten Quartal 2025 bestätigt die Deutsche EuroShop ihre im März veröffentlichte Prognose für das Gesamtjahr:
- Umsatz: 268 bis 276 Mio. €
- EBIT: 209 bis 217 Mio. €
- EBT ohne Bewertungsergebnis: 150 bis 158 Mio. €
- FFO: 145 bis 153 Mio. € bzw. 1,91 bis 2,02 € je Aktie
Hauptversammlung Ende Juni in Hamburg
Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen, der ordentlichen Hauptversammlung, die am 27. Juni 2025 als Präsenzveranstaltung in Hamburg stattfinden soll, eine Dividende in Höhe von 1,00€ je Aktie für das Geschäftsjahr 2024 vorzuschlagen. Dabei behält sich die Verwaltung jedoch vor, diesen Vorschlag anzupassen, falls sich durch die Schaffung weiterer Liquidität eine höhere Dividende als möglich und zweckmäßig erweisen sollte.
Vollständige Quartalsmitteilung
Die vollständige Quartalsmitteilung ist als PDF-Datei und als ePaper im Internet abrufbar unter www.deutsche-euroshop.de/ir
Deutsche EuroShop – Die Shoppingcenter-AG
Die Deutsche EuroShop ist Deutschlands einzige Aktiengesellschaft, die ausschließlich in Shoppingcenter an erstklassigen Standorten investiert. Das Unternehmen ist zurzeit an 21 Einkaufscentern in Deutschland, Österreich, Polen, Tschechien und Ungarn beteiligt. Zum Portfolio gehören u. a. das Main-Taunus-Zentrum bei Frankfurt, die Altmarkt-Galerie in Dresden und die Galeria Baltycka in Danzig.
Wesentliche Konzernkennzahlen
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|
in Mio. € |
|
01.01.-31.03.2025 |
|
01.01.-31.03.2024 |
|
+/- |
Umsatzerlöse |
|
66,3 |
|
66,0 |
|
0,4 % |
Nettobetriebsergebnis (NOI) |
|
53,1 |
|
53,8 |
|
-1,2 % |
EBIT |
|
53,4 |
|
54,4 |
|
-1,7 % |
EBT (ohne Bewertungsergebnis1) |
|
39,7 |
|
42,4 |
|
-6,4 % |
EPRA2 Earnings |
|
38,5 |
|
43,3 |
|
-11,1 % |
FFO |
|
38,3 |
|
41,8 |
|
-8,4 % |
Konzernergebnis |
|
31,9 |
|
32,7 |
|
-2,6 % |
|
|
|
|
|
|
|
in € |
|
01.01.-31.03.2025 |
|
01.01.-31.03.2024 |
|
+/- |
EPRA2 Earnings je Aktie |
|
0,51 |
|
0,57 |
|
-8,9 % |
FFO je Aktie |
|
0,51 |
|
0,55 |
|
-7,3 % |
Ergebnis je Aktie |
|
0,42 |
|
0,43 |
|
-2,3 % |
Gewichtete Anzahl der gewinnberechtigten Stückaktien6 |
|
75.743.854 |
|
76.377.874 |
|
-0,8 % |
|
|
|
|
|
|
|
in Mio. € |
|
31.03.2025 |
|
31.12.2024 |
|
+/- |
Eigenkapital3 |
|
2.178,2 |
|
2.145,7 |
|
1,5 % |
Verbindlichkeiten |
|
2.195,4 |
|
2.218,7 |
|
-1,0 % |
Bilanzsumme |
|
4.373,6 |
|
4.364,4 |
|
0,2 % |
Eigenkapitalquote in %3 |
|
49,8 |
|
49,2 |
|
|
LTV-Verhältnis in %4 |
|
38,5 |
|
39,2 |
|
|
EPRA2 LTV in %5 |
|
40,2 |
|
41,1 |
|
|
Liquide Mittel |
|
221,7 |
|
212,4 |
|
4,4 % |
|
|
|
|
|
|
|
1 inklusive des Anteils, der auf die at-equity bilanzierten Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen entfällt 2 European Public Real Estate Association 3 inklusive Fremdanteile am Eigenkapital 4 Loan to Value (LTV): Verhältnis Nettofinanzverbindlichkeiten (Finanzverbindlichkeiten abzüglich liquider Mittel) zu langfristigen Vermögenswerten (Investment Properties und nach at-equity bilanzierte Finanzanlagen) 5 EPRA Loan to Value (EPRA LTV): Verhältnis Nettoverschuldung (Finanzverbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten abzüglich liquider Mittel) zu Immobilienvermögen (Investment Properties, eigengenutzte Immobilien, immaterielle Vermögenswerte und sonstige Vermögenswerte (netto)). Dabei werden Nettoverschuldung und Immobilienvermögen auf Basis des Konzernanteils an den Tochter- und Gemeinschaftsunternehmen ermittelt. 6 Die Anzahl der ausgegebenen Stückaktien berücksichtigt (in der Vergleichsperiode zeitgewichtet) die erworbenen eigenen Aktien. |
14.05.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
|
Sprache: |
Deutsch |
Unternehmen: |
Deutsche EuroShop AG |
|
Heegbarg 36 |
|
22391 Hamburg |
|
Deutschland |
Telefon: |
+49 (0)40 413 579-0 |
Fax: |
+49 (0)40 413 579-29 |
E-Mail: |
ir@deutsche-euroshop.de |
Internet: |
www.deutsche-euroshop.de |
ISIN: |
DE0007480204 |
WKN: |
748020 |
Indizes: |
SDAX |
Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
EQS News ID: |
2137700 |
|
Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2137700 14.05.2025 CET/CEST
|
28.03.2025 | Geschäftsjahr 2024: „Die Deutsche EuroShop befindet sich auf einem sehr guten Weg.“
Deutsche EuroShop AG
/ Schlagwort(e): Jahresergebnis
Geschäftsjahr 2024: „Die Deutsche EuroShop befindet sich auf einem sehr guten Weg.“
28.03.2025 / 08:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Geschäftsjahr 2024: „Die Deutsche EuroShop befindet sich auf einem sehr guten Weg.“
- Ergebnisse über Gesamtjahresprognose
- Höhere Besucherfrequenzen, Mieterumsätze und Vermietungsquote
- Verbessertes Bewertungsergebnis
- Dividendenvorschlag: 1,00 € je Aktie
- Green Finance Framework veröffentlicht
- Mandat von Vorstand Hans-Peter Kneip verlängert
Hamburg, 28. März 2025 – Die Shoppingcenter-Investorin Deutsche EuroShop AG, Hamburg, hat heute die testierten Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2024 vorgelegt. Der Finanzbericht steht ab sofort zum Download bereit unter www.deutsche-euroshop.de/ir
Ergebnisse über Gesamtjahresprognose
Das Geschäftsjahr 2024 ist für die Deutsche EuroShop positiv verlaufen, die Ergebnisse lagen leicht über der auf Basis der Neunmonatszahlen bereits erhöhten Gesamtjahresprognose. „Obwohl das Marktumfeld 2024 anspruchsvoll blieb: Die Deutsche EuroShop befindet sich auf einem sehr guten Weg. Das operative Geschäft entwickelte sich in unseren Shoppingcentern positiv. Die Besucherfrequenz stieg um 0,6 % und der Handelsumsatz unserer Mieter nahm um 2,5 % zu“, erläutert Vorstand Hans-Peter Kneip. „Auch auf die kommenden Jahre blicken wir optimistisch.“
Vermietungsstand deutlich erhöht
„Der Vermietungsstand erhöhte sich nach Abschluss wesentlicher Investitionsprojekte deutlich um 2,4 Prozentpunkte auf 95,4 % und liegt damit auf einem hohen Niveau", so Hans-Peter Kneip weiter. Die Deutsche EuroShop investierte im Geschäftsjahr 2024 umfassend in die Modernisierung und Attraktivitätssteigerung mehrerer Center-Standorte. Die Eröffnung neuer Geschäfte unter anderem im A10 Center, im Rhein-Neckar-Zentrum sowie in der Stadt-Galerie Hameln und in der City-Galerie Wolfsburg trugen wesentlich zur Steigerung des Vermietungsstands bei. Im Main-Taunus-Zentrum steht die Errichtung des neuen Food Gardens kurz vor dem Abschluss und wird die Gäste ab dem 10. April 2025 willkommen heißen.
Vorjahr von positiven Einmaleffekten geprägt
Die Deutsche EuroShop verzeichnete einen leichten Rückgang der Umsatzerlöse auf 271,4 Mio. € (-0,7 %, like-for-like). Maßgeblich hierfür waren unter anderem temporäre Leerstände infolge von Investitionsmaßnahmen, vereinzelt geringere Anschlussmieten sowie positive Einmaleffekte im Vorjahr. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) lag mit 216,3 Mio. € um 1,7 % über dem Vorjahresniveau, während das Ergebnis vor Steuern (EBT) ohne Bewertungsergebnis um 2,5 % auf 165,2 Mio. € sank.
Hans-Peter Kneip kommentiert diese Ergebnisse wie folgt: "Dass einige der Ertragswerte niedriger als im Vorjahr ausfielen, heißt nicht, dass die Gesellschaft 2024 schlechter gewirtschaftet hätte. Vielmehr ist es so, dass 2023 ein Jahr war, in dem die Werte aufgrund verschiedener Einmaleffekte nach oben abwichen. Insbesondere der Ankauf von weiteren Shoppingcenter-Anteilen und das Einbringen von verloren geglaubten Nebenkostenforderungen aus der Corona-Zeit hatten die Ertragswerte 2023 außerordentlich angehoben.“
Verbessertes Bewertungsergebnis
Die Stabilisierung der Zinsen auf höherem Niveau und der sich bisher nur langsam erholende Investmentmarkt für Immobilien haben sich im Berichtsjahr 2024 noch gedämpft belastend auf die Bewertung des Immobilienvermögens des Konzerns ausgewirkt und resultierte in einem Bewertungsverlust von 14,6 Mio. € (2023: -209,1 Mio. €). Die Kennzahl „Netto-Sachanlagevermögen nach EPRA“ (EPRA NTA) sank um 8,1 % auf 29,02 € je Aktie.
Das Konzernergebnis lag aufgrund des besseren Bewertungsergebnisses mit 123,5 Mio. € um 161,8 Mio. € deutlich oberhalb der Vergleichsperiode (-38,3 Mio. €) und das Ergebnis je Aktie erhöhte sich entsprechend von -0,51 € auf 1,62 €. Die EPRA Earnings, welche das Bewertungsergebnis ausklammern, haben sich auf 159,7 Mio. € bzw. auf 2,10 € je Aktie verringert. Die Funds from Operations (FFO) sanken um 8,3 % auf 157,1 Mio. € bzw. 2,06 € je Aktie.
Prognose 2025
Für das Geschäftsjahr 2025 lautet die Prognose (ohne Sondereffekte) für die vier wichtigsten Kennzahlen wie folgt:
- Umsatz: 268 bis 276 Mio. €
- EBIT: 209 bis 217 Mio. €
- EBT ohne Bewertungsergebnis: 150 bis 158 Mio. €
- FFO: 145 bis 153 Mio. € bzw. 1,91 bis 2,02 € je Aktie
„Wir sehen der Entwicklung des Geschäftsjahres 2025 insgesamt positiv entgegen und rechnen mit einer stabilen bis leicht positiven Entwicklung von Umsatz und EBIT. Für das EBT ohne Bewertungsergebnis und die FFO gehen wir aufgrund eines geplant niedrigeren Finanzergebnisses von einem leicht rückläufigen Niveau im Vergleich zum Geschäftsjahr 2024 aus“, kommentiert Hans-Peter Kneip die Prognose.
Dividendenvorschlag
Für das Geschäftsjahr 2024 hat der Vorstand gemeinsam mit dem Aufsichtsrat beschlossen, der ordentlichen Hauptversammlung am 27. Juni 2025 in Hamburg die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 1,00 € je Aktie vorzuschlagen.
Green Finance Framework veröffentlicht
Die Deutsche EuroShop hat heute neben dem Finanzbericht 2024 erstmals ein Rahmenwerk für grüne Finanzierungen, ein sogenanntes „Green Finance Framework“ veröffentlicht. Das Rahmenwerk verbindet die Nachhaltigkeitsstrategie mit der Finanzierungsstrategie des Unternehmens und unterstreicht den Beitrag der Deutsche EuroShop zu übergeordneten Nachhaltigkeitszielen wie den Umweltzielen der EU und den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung (UN SDGs). Hans-Peter Kneip: „Wir sind mit der Optimierung unserer Kapital- und Finanzierungsstruktur weit fortgeschritten. Mit Veröffentlichung des Green Finance Frameworks schaffen wir die Grundlage für eine mögliche Nutzung ‚grüner‘ Finanzierungsinstrumente in der Zukunft.“
Sustainable Fitch hat eine Second-Party Opinion (SPO) zum Green Finance Framework der Deutsche EuroShop abgegeben, die – wie das Rahmenwerk – auf der Website der Deutsche EuroShop zu finden ist. Die SPO bestätigt, dass Transaktionen gemäß dem Rahmenwerk mit den „ICMA Green Bond Principles“ sowie den „Green Loan Principles“ der Loan Market Association, der Loan Syndications and Trading Association und der Asia Pacific Loan Market Association im Einklang stehen. Das Rahmenwerk wird von Sustainable Fitch als „Excellent“ bewertet, was dem höchsten Rating entspricht.
Aufsichtsrat verlängert Vorstandsmandat von Hans-Peter Kneip
Der Deutsche EuroShop Aufsichtsrat hat in dieser Woche beschlossen, Hans-Peter Kneip mit Wirkung vom 1. Oktober 2025 für eine weitere Amtszeit von drei Jahren in den Vorstand zu berufen. Hans-Peter Kneip führt das SDAX-Unternehmen seit dem 1. Oktober 2022 als Alleinvorstand. Unter seiner Leitung wurden weitere Anteile an Shoppingcentern erworben, zukunftsweisende Investitionen in das Portfolio vorgenommen, und die Kapital- und Finanzierungsstruktur erfolgreich optimiert.
Aufsichtsratsvorsitzender Reiner Strecker zeigt sich erfreut: „Unter der Führung von Hans-Peter Kneip hat sich die Deutsche EuroShop in den vergangenen Jahren sehr gut entwickelt. Mit der Verlängerung seines Vorstandsmandats wird gewährleistet, dass die erfolgreiche Entwicklung des Unternehmens konsequent fortgesetzt werden kann. Wir freuen uns sehr auf die weitere Zusammenarbeit.“
Finanzberichtstermine 2025
Die Deutsche EuroShop wird ihre Finanzberichte des laufenden Geschäftsjahres an folgenden Terminen jeweils nach Börsenschluss veröffentlichen:
- Geschäftsbericht 2024: 29. April 2025
- Quartalsmitteilung 1. Quartal: 14. Mai 2025
- Halbjahresfinanzbericht: 14. August 2025
- Quartalsmitteilung 3. Quartal: 13. November 2025
Internet-Übertragung der Telefonkonferenz
Die Deutsche EuroShop überträgt am Freitag, 28. März 2025 um 10:00 Uhr ihre englischsprachige Telefonkonferenz live als Webcast im Internet unter www.deutsche-euroshop.de/ir
Deutsche EuroShop – Die Shoppingcenter-AG
Die Deutsche EuroShop ist Deutschlands einzige Aktiengesellschaft, die ausschließlich in Shoppingcenter an erstklassigen Standorten investiert. Das Unternehmen ist zurzeit an 21 Einkaufscentern in Deutschland, Österreich, Polen, Tschechien und Ungarn beteiligt. Zum Portfolio gehören u. a. das Main-Taunus-Zentrum bei Frankfurt, die Altmarkt-Galerie in Dresden und die Galeria Baltycka in Danzig.
Wesentliche Konzernkennzahlen
in Mio. € je Aktie in € |
|
2024 |
|
2023 |
|
+/- |
|
Umsatzerlöse |
|
271,4 |
|
273,3 |
|
-1% |
|
Nettobetriebsergebnis (NOI) |
|
217,4 |
|
214,9 |
|
1% |
|
EBIT |
|
216,3 |
|
212,7 |
|
2% |
|
Finanzergebnis (ohne Bewertungsergebnis1) |
|
-51,1 |
|
-43,2 |
|
-18% |
|
EBT (ohne Bewertungsergebnis1) |
|
165,2 |
|
169,5 |
|
-3% |
|
Bewertungsergebnis1 |
|
-14,6 |
|
-209,1 |
|
93% |
|
Konzernergebnis |
|
123,5 |
|
-38,3 |
|
- |
|
FFO je Aktie |
|
2,06 |
|
2,28 |
|
-10% |
|
Ergebnis je Aktie |
|
1,62 |
|
-0,51 |
|
- |
|
EPRA Earnings je Aktie |
|
2,10 |
|
2,29 |
|
-8% |
|
Eigenkapital2 |
|
2.145,7 |
|
2.379,0 |
|
-10% |
|
Verbindlichkeiten |
|
2.218,7 |
|
2.081,2 |
|
7% |
|
Bilanzsumme |
|
4.364,4 |
|
4.460,2 |
|
-2% |
|
Eigenkapitalquote in %2 |
|
49,2 |
|
53,3 |
|
|
|
Loan-to-Value (LTV)-Verhältnis in % |
|
39,2 |
|
33,2 |
|
|
|
EPRA LTV in %3 |
|
41,1 |
|
34,8 |
|
|
|
Liquide Mittel |
|
212,4 |
|
336,1 |
|
-37% |
|
Net Tangible Assets (EPRA) |
|
2.198,0 |
|
2.414,4 |
|
-9% |
|
Net Tangible Assets je Aktie (EPRA) |
|
29,02 |
|
31,58 |
|
-8% |
|
Dividende je Aktie |
|
1,004 |
|
2,60 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
1 inklusive des Anteils, der auf die at-equity bilanzierten Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen entfällt
2 inklusive Fremdanteile am Eigenkapital
3 EPRA LTV: Verhältnis Nettoverschuldung (Finanzverbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten abzüglich liquider Mittel) zu Immobilienvermögen (Investment Properties, Eigengenutzte Immobilien, immaterielle Vermögenswerte und sonstige Vermögenswerte (netto)). Dabei werden Nettoverschuldung und Immobilienvermögen auf Basis des Konzernanteils an den Tochter- und Gemeinschaftsunternehmen ermittelt.
4 Vorschlag
Erläuterungen zu verwendeten Finanzkennzahlen sind abrufbar unter www.deutsche-euroshop.de/Investor-Relations/Service/Glossar |
28.03.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Unternehmen: |
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Heegbarg 36 |
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22391 Hamburg |
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25.02.2025 | Deutsche EuroShop AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
Deutsche EuroShop AG
/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Deutsche EuroShop AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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16.12.2024 | Deutsche EuroShop AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Deutsche EuroShop AG
/ Erwerb eigener Aktien
Deutsche EuroShop AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
16.12.2024 / 10:39 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
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Bekanntmachung nach Artikel 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MMVO) i.V.m. Artikel 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
der
Deutsche EuroShop AG,
Hamburg
(ISIN DE0007480204)
Erwerb eigener Aktien
Die Deutsche EuroShop AG, Hamburg (ISIN DE0007480204) („Gesellschaft“), hat im Zeitraum vom 9. Dezember 2024 bis einschließlich 13. Dezember 2024 insgesamt 9.510 Aktien der Gesellschaft im Rahmen ihres Aktienrückkaufprogramms erworben. Mit Bekanntmachung vom 19. Dezember 2023 gemäß Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 wurde als Beginn des Rückerwerbs eigener Aktien der 21. Dezember 2023 mitgeteilt.
Aktien wurden wie folgt erworben:
Datum |
Zurückgekaufte Aktien (Stück) |
Durchschnittskurs (in EUR) |
09.12.2024 |
3.172 |
19,3703 |
10.12.2024 |
3.552 |
19,4726 |
11.12.2024 |
2.786 |
19,4563 |
Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 21. Dezember 2023 durch die Gesellschaft zurückerworbenen Aktien beläuft sich daher auf 720.465 Stück.
Damit wurde das in der Mitteilung der Gesellschaft nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MMVO) vom 19. Dezember 2023 genannte maximale Volumen des Aktienrückkaufprogramms (Anschaffungskosten ohne Erwerbsnebenkosten) von insgesamt EUR 15,0 Mio. erreicht und ist das Aktienrückkaufprogramm planmäßig beendet.
Weitere Informationen gemäß Artikel 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Artikel 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Website der Gesellschaft unter https://www.deutsche-euroshop.de/aktienrueckkauf abrufbar.
Der Erwerb der Aktien der Gesellschaft erfolgte durch ein von der Gesellschaft beauftragtes Wertpapierhaus ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel).
16.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
|
2052017 16.12.2024 CET/CEST
|
09.12.2024 | Deutsche EuroShop AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Deutsche EuroShop AG
/ Erwerb eigener Aktien
Deutsche EuroShop AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
09.12.2024 / 14:55 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
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Bekanntmachung nach Artikel 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MMVO) i.V.m. Artikel 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
der
Deutsche EuroShop AG,
Hamburg
(ISIN DE0007480204)
Erwerb eigener Aktien
Die Deutsche EuroShop AG, Hamburg (ISIN DE0007480204) („Gesellschaft“), hat im Zeitraum vom 2. Dezember 2024 bis einschließlich 6. Dezember 2024 insgesamt 18.216 Aktien der Gesellschaft im Rahmen ihres Aktienrückkaufprogramms erworben. Mit Bekanntmachung vom 19. Dezember 2023 gemäß Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 wurde als Beginn des Rückerwerbs eigener Aktien der 21. Dezember 2023 mitgeteilt.
Aktien wurden wie folgt erworben:
Datum |
Zurückgekaufte Aktien (Stück) |
Durchschnittskurs (in EUR) |
02.12.2024 |
4.238 |
19,3727 |
03.12.2024 |
2.593 |
19,3461 |
04.12.2024 |
3.838 |
19,5169 |
05.12.2024 |
3.797 |
19,4926 |
06.12.2024 |
3.750 |
19,4688 |
Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 21. Dezember 2023 durch die Gesellschaft zurückerworbenen Aktien beläuft sich daher auf 710.955 Stück.
Weitere Informationen gemäß Artikel 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Artikel 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Website der Gesellschaft unter https://www.deutsche-euroshop.de/aktienrueckkauf abrufbar.
Der Erwerb der Aktien der Gesellschaft erfolgte durch ein von der Gesellschaft beauftragtes Wertpapierhaus ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel).
09.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
|
2047267 09.12.2024 CET/CEST
|
02.12.2024 | Deutsche EuroShop AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Deutsche EuroShop AG
/ Erwerb eigener Aktien
Deutsche EuroShop AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
02.12.2024 / 11:10 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Bekanntmachung nach Artikel 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MMVO) i.V.m. Artikel 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
der
Deutsche EuroShop AG,
Hamburg
(ISIN DE0007480204)
Erwerb eigener Aktien
Die Deutsche EuroShop AG, Hamburg (ISIN DE0007480204) („Gesellschaft“), hat im Zeitraum vom 25. November 2024 bis einschließlich 29. November 2024 insgesamt 18.009 Aktien der Gesellschaft im Rahmen ihres Aktienrückkaufprogramms erworben. Mit Bekanntmachung vom 19. Dezember 2023 gemäß Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 wurde als Beginn des Rückerwerbs eigener Aktien der 21. Dezember 2023 mitgeteilt.
Aktien wurden wie folgt erworben:
Datum |
Zurückgekaufte Aktien (Stück) |
Durchschnittskurs (in EUR) |
25.11.2024 |
1.983 |
19,4052 |
26.11.2024 |
3.399 |
19,4836 |
27.11.2024 |
4.077 |
19,5109 |
28.11.2024 |
4.255 |
19,4976 |
29.11.2024 |
4.295 |
19,5121 |
Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 21. Dezember 2023 durch die Gesellschaft zurückerworbenen Aktien beläuft sich daher auf 692.739 Stück.
Weitere Informationen gemäß Artikel 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Artikel 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Website der Gesellschaft unter https://www.deutsche-euroshop.de/aktienrueckkauf abrufbar.
Der Erwerb der Aktien der Gesellschaft erfolgte durch ein von der Gesellschaft beauftragtes Wertpapierhaus ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel).
02.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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2042167 02.12.2024 CET/CEST
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