08.07.2025 | SFC Energy AG erweitert US-Partnernetzwerk mit Connexa – 100% Verfügbarkeit für kritische netzunabhängige Stromversorgungslösungen
SFC Energy AG
/ Schlagwort(e): Kooperation/Auftragseingänge
SFC Energy AG erweitert US-Partnernetzwerk mit Connexa – 100% Verfügbarkeit für kritische netzunabhängige Stromversorgungslösungen
08.07.2025 / 07:30 CET/CEST
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SFC Energy AG erweitert US-Partnernetzwerk mit Connexa – 100% Verfügbarkeit für kritische netzunabhängige Stromversorgungslösungen
- Connexa integriert EFOY Pro Brennstoffzellen in anpassungsfähige, widerstandsfähige Hybrid-Stromversorgungssysteme
- Starke regionale Präsenz im Süden und Südwesten der USA durch operative Standorte in Texas
- Partnerschaft mit Fokus auf die Bereitstellung unterbrechungsfreier Stromversorgung für die Bereiche Öl und Gas, CCTV, industrielle Anwendungen, Telekommunikation und Landwirtschaft
Brunnthal/München, Deutschland, 8. Juli 2025 – Die SFC Energy AG („SFC“, F3C:DE, ISIN: DE0007568578), ein führender Anbieter von Brennstoffzellen für stationäre, portable und mobile Hybrid-Stromversorgungslösungen, gibt eine strategische Handelspartnerschaft mit Connexa, einem in Texas ansässigen Systemintegrator, bekannt. Diese Allianz stärkt die Marktpräsenz von SFC im Süden und Südwesten der Vereinigten Staaten und markiert einen weiteren Meilenstein in der laufenden Expansionsstrategie von SFC in Nordamerika.
Im Rahmen der Vereinbarung hat Connexa eine erste Bestellung für EFOY Pro Brennstoffzellen aufgegeben und wird die Direktmethanol-Brennstoffzellen (DMFCs) von SFC in seine leistungsstarken, netzunabhängigen Systeme integrieren. Dazu gehört beispielsweise der BGT-EFOY 24V Solar Trailer, eine mobile Hybrid-Stromversorgungslösung, die Solarkapazität mit der EFOY Pro-Serie kombiniert und so einen unterbrechungsfreien Betrieb selbst unter extremen Bedingungen gewährleistet.
Die kompakten Brennstoffzellen der EFOY Pro-Serie erzeugen vollautomatisch Strom aus Methanol, sobald die Batterien einen vordefinierten Ladestand unterschreiten. Somit stellen sie eine nahtlose, emissionsarme Notstromversorgung sicher, für die weder manuelle Eingriffe noch Vor-Ort-Einsätze erforderlich sind. Mit einer autonomen Betriebsdauer von bis zu zwölf Monaten gewährleisten sie eine zuverlässige, kontinuierliche Stromversorgung und sind damit ideal für missionskritische Infrastrukturen, in denen maximale Verfügbarkeit essenziell ist.
Dank seiner starken Präsenz im Süden und Südwesten der USA sowie wichtiger Standorte in Texas ist Connexa einzigartig positioniert, um die regionalen Marktanforderungen zu erfüllen – insbesondere für Kunden aus der Öl- und Gasindustrie, die robuste Stromversorgungslösungen für abgelegene und häufig herausfordernde Umgebungen benötigen. Seit 2006 hat sich das Unternehmen durch seine Expertise in den Bereichen robuste Gehäuse, mobile Einheiten und maßgeschneiderte Solarplattformen einen exzellenten Ruf auf dem Markt erarbeitet. Diese Zusammenarbeit steht im Einklang mit der Strategie von SFC Energy, die eigene Präsenz in den USA durch Partnerschaften mit regionalen Experten auszubauen – Experten, die über umfangreiche Branchenkenntnisse, Kundennähe und eine etablierte Marktpräsenz verfügen.
Hans Pol, COO der SFC Energy AG: „Die Partnerschaft mit Connexa ist eine strategische Ergänzung für unser wachsendes Vertriebsnetz in den USA. Dank seiner bewährten Kompetenzen, seiner lokalen Präsenz und des Vertrauens seiner Kunden ist das Unternehmen der ideale Partner, um den Einsatz der EFOY-Technologie in abgelegenen und netzunabhängigen Anwendungen weiter auszubauen. Durch die erste Bestellung beschleunigen wir die Einführung sauberer und zuverlässiger Energielösungen, die unseren Wachstums- und Nachhaltigkeitszielen entsprechen.“
Michael Postel, Präsident von Connexa: „Unsere Partnerschaft mit SFC Energy und die Integration von EFOY Pro Brennstoffzellen stärken unser Wertversprechen: autonome Plug-and-Play-Stromversorgungslösungen, die maximale Verfügbarkeit gewährleisten – unabhängig von Standort und Wetterbedingungen. Damit sind wir in der Lage, auch anspruchsvolle Branchen wie Öl und Gas, Sicherheit (CCTV) und Telekommunikation mit langlebigen, skalierbaren Systemen zu versorgen und gleichzeitig die Wartungs- und Betriebskosten zu senken.“
Weitere Informationen zu den Clean Energy und Clean Power Management Lösungen von SFC Energy unter sfc.com.
Zur SFC Energy AG
Die SFC Energy AG (www.sfc.com) ist ein führender Anbieter von Wasserstoff- und Methanol-Brennstoffzellen für stationäre, portable und mobile Hybrid-Stromversorgungslösungen. Mit den Geschäftsfeldern Clean Energy und Clean Power Management ist die SFC Energy AG ein nachhaltig profitabler Brennstoffzellenproduzent. Seine mehrfach ausgezeichneten Produkte vertreibt das Unternehmen weltweit und verkaufte bislang mehr als 75.000 Brennstoffzellen. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Brunnthal/München, Deutschland, und betreibt operative Niederlassungen in Indien, Kanada, den Niederlanden, Rumänien, Dänemark, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten von Amerika. Die SFC Energy AG notiert im Prime Standard der Deutschen Börse und gehört seit 2022 dem Auswahlindex SDAX an (WKN: 756857, ISIN: DE0007568578).
Über Connexa
Connexa baut robuste, netzunabhängige Stromversorgungssysteme, auf die sich Industrieunternehmen selbst in den anspruchsvollsten Umgebungen verlassen können. Ob auf Ölfeldern, an Telekommunikationsstandorten oder für kritische Infrastrukturen – die Solar-, Hybrid- und USV-Plattformen von Connexa sorgen dafür, dass Geräte auch dann weiterlaufen, wenn Zuverlässigkeit unverzichtbar ist.
Connexa hat seinen Sitz in der Nähe von San Antonio und kontrolliert jeden Schritt der Fertigung, von der Metallbearbeitung bis zur Verkabelung, um praxiserprobte, schnell einsetzbare und langlebige Systeme zu liefern. Die dreimalige Auszeichnung mit dem Inc. 5000 Award spiegelt das Engagement des Unternehmens wider, reale Herausforderungen bei der Stromversorgung mit praktischen technischen Lösungen zu bewältigen. Weitere Informationen finden Sie unter www.connexa.com.
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Sales Representative/Marketing Director
Tel. +1 832-269-2670
Email: cgreen@connexa.com
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04.06.2025 | SFC Energy AG erhält Großauftrag von Norlys Fibernet A/S in Dänemark – Wasserstoff-Brennstoffzellen für die Stromversorgung kritischer Telekommunikationsinfrastruktur
SFC Energy AG
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SFC Energy AG erhält Großauftrag von Norlys Fibernet A/S in Dänemark – Wasserstoff-Brennstoffzellen für die Stromversorgung kritischer Telekommunikationsinfrastruktur
04.06.2025 / 07:30 CET/CEST
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SFC Energy AG erhält Großauftrag von Norlys Fibernet A/S in Dänemark – Wasserstoff-Brennstoffzellen für die Stromversorgung kritischer Telekommunikationsinfrastruktur
- Wasserstoff-Brennstoffzellen zur Sicherung wichtiger Knotenpunkte für kritische Datenverkehrsinfrastruktur
- Erster Großauftrag für neu gegründete Tochtergesellschaft SFC Energy Denmark
- Lieferung von insgesamt 235 kW Brennstoffzellenleistung, Installation und Inbetriebnahme erfolgen zwischen August und Dezember 2025
Brunnthal/München, Deutschland, 4. Juni 2025 – Die SFC Energy AG („SFC“, F3C:DE, ISIN: DE0007568578), ein führender Anbieter von Brennstoffzellen für stationäre, portable und mobile Hybrid-Stromversorgungslösungen, hat den ersten Großauftrag für ihre im Jahr 2024 gegründete dänische Tochtergesellschaft SFC Energy Denmark ApS („SFC Denmark“) erhalten. SFC wird ihre Wasserstoff-Brennstoffzellen-Technologie für sogenannte Point of Presence („PoP“)-Stationen im Glasfaser-Breitbandnetz des dänischen Glaserfaser-Großhandelsunternehmens Norlys Fibernet A/S bereitstellen. Diese Stationen werden mit stationären Wasserstoff-Brennstoffzellenlösungen von SFC ausgestattet, um eine zuverlässige und klimaneutrale Notstromversorgung sicherzustellen.
Norlys Fibernet hat bereits mehr als 160 PoP-Stationen mit Wasserstoff-Brennstoffzellen gegen Stromausfälle abgesichert. Diese Technologie stammt ursprünglich von Ballard Power Systems Europe A/S, dessen stationäres Wasserstoff-Brennstoffzellen-Geschäft seit dem vergangenen Jahr Teil der SFC Energy Unternehmensgruppe ist. Dies ist der erste Großauftrag, den SFC von Norlys Fibernet gewinnen konnte.
Norlys Fibernet betreibt PoP-Stationen in ganz Dänemark, die als wichtige Knotenpunkte der Breitbandinfrastruktur der Region fungieren, indem sie verschiedene Glasfasernetzwerke verbinden und den konsolidierten Datenverkehr verwalten. Als Teil der kritischen Infrastruktur benötigen diese technischen Zentren einen zuverlässigen Schutz vor Stromausfällen. Anstelle der weitverbreiteten Dieselgeneratoren oder Batterien hat sich Norlys Fibernet für emissionsfreie Wasserstoff-Brennstoffzellen entschieden, um eine nachhaltige und wartungsarme Energieerzeugung zu ermöglichen. Mit diesem jüngsten Auftrag wird die Zahl der PoP-Stationen von Norlys Fibernet, die mit emissionsfreier Notstromversorgung ausgestattet sind, deutlich steigen.
Der Auftrag umfasst Wasserstoff-Brennstoffzellen des Typs EFOY Hydrogen 5.0 Fuel Cell von SFC, die in den stationären und skalierbaren Energielösungen EFOY H2Rack R5 und EFOY H2Rack R10 zum Einsatz kommen. Insgesamt wird damit eine Gesamtleistung von 235 kW bereitgestellt. Die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme erfolgen im Zeitraum von August bis Dezember des laufenden Geschäftsjahres. Die anschließende Wartung übernehmen Techniker von SFC Denmark.
Dr. Peter Podesser, Vorstandsvorsitzender der SFC Energy AG: „Wir sind sehr dankbar für den Großauftrag von Norlys Fibernet – dieser bestätigt die strategische Entscheidung unserer Expansion im Wasserstoff-Brennstoffzellenmarkt. Mit der Übernahme des stationären Wasserstoff-Brennstoffzellen-Geschäfts von Ballard im vergangenen Jahr in Dänemark – einschließlich Technologie, IP und Kundenbasis – haben wir die Basis geschaffen, um in dieser Region gezielt zu wachsen. Wie geplant können wir nun auf bestehendes Know-how, Strukturen und langjährige Kundenbeziehungen zurückgreifen. In Verbindung mit der wachsenden Nachfrage nach Notstromlösungen im Glasfaser-Breitbandmarkt und anderen Märkten für kritische Infrastrukturen sind wir gut positioniert, um unser Geschäft in Skandinavien weiter profitabel auszubauen.“
Magnus Just Olesen, Chief Operating Officer der Norlys Fibernet A/S: „Bei Norlys Fibernet betreiben wir PoP-Stationen, um zuverlässige Verbindungen zwischen verschiedenen Glasfasernetzen zu gewährleisten. Dies ist besonders wichtig in Krisensituationen oder bei Stromausfällen. Wasserstoff-Brennstoffzellen bieten maximale Versorgungssicherheit, geringen Wartungsaufwand und Klimaneutralität. Damit sind sie ideal für die Sicherung kritischer Infrastrukturen. Im Vergleich zu Batterielösungen haben Brennstoffzellen den Vorteil, dass sie den Bedarf an Seltenen Erden weitgehend eliminieren und Ultrakondensatoren nutzen. Damit unterstützt die Brennstoffzellen-Technologie direkt unsere ESG-Strategie.“
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Die SFC Energy AG (www.sfc.com) ist ein führender Anbieter von Wasserstoff- und Methanol-Brennstoffzellen für stationäre, portable und mobile Hybrid-Stromversorgungslösungen. Mit den Geschäftsfeldern Clean Energy und Clean Power Management ist die SFC Energy AG ein nachhaltig profitabler Brennstoffzellenproduzent. Seine mehrfach ausgezeichneten Produkte vertreibt das Unternehmen weltweit und verkaufte bislang mehr als 75.000 Brennstoffzellen. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Brunnthal/München, Deutschland, und betreibt operative Niederlassungen in Indien, Kanada, den Niederlanden, Rumänien, Dänemark, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten von Amerika. Die SFC Energy AG notiert im Prime Standard der Deutschen Börse und gehört seit 2022 dem Auswahlindex SDAX an (WKN: 756857, ISIN: DE0007568578).
Über Norlys Fibernet A/S
Norlys besitzt mit mehr als 900.000 Anschlüssen das größte Glasfasernetz Dänemarks. Mit unserem offenen Glasfasernetz haben Privatkunden und Unternehmen die Möglichkeit, aus 14 verschiedenen Anbietern Internet-, TV- und Streaming-Dienste auszuwählen. Weitere Informationen finden Sie unter norlys.dk/fritvalg.
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2148940 04.06.2025 CET/CEST
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20.05.2025 | SFC Energy AG legt mit dem ersten Quartal 2025 solides Fundament für weiteres Wachstum und bestätigt Expansionskurs sowie Jahresziele
SFC Energy AG
/ Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung
SFC Energy AG legt mit dem ersten Quartal 2025 solides Fundament für weiteres Wachstum und bestätigt Expansionskurs sowie Jahresziele
20.05.2025 / 07:30 CET/CEST
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SFC Energy AG legt mit dem ersten Quartal 2025 solides Fundament für weiteres Wachstum und bestätigt Expansionskurs sowie Jahresziele
- Umsatz und Ergebnis aufgrund eines Großprojektes in Indien in Q1/2024 erwartungsgemäß unter Vorjahr
- Konzernumsatz bei TEUR 38.620 (Q1/2024: TEUR 40.048)
- EBITDA bereinigt bei TEUR 6.317 (Q1/2024: TEUR 8.997); EBITDA-Marge bereinigt bei 16,4 % (Q1/2024: 22,5 %)
- EBIT bereinigt bei TEUR 4.515 (Q1/2024: TEUR 7.548); EBIT-Marge bereinigt bei 11,7 % (Q1/2024: 18,8 %)
- Starke Wachstumsraten in Europa mit 34 % und in den USA mit 61 %
- Prognose für das Gesamtjahr 2025 bestätigt
Brunnthal/München, Deutschland, 20. Mai 2025 – Die SFC Energy AG („SFC“, F3C:DE, ISIN: DE0007568578), ein führender Anbieter von Brennstoffzellen für stationäre und mobile Hybrid-Stromversorgungslösungen, veröffentlicht heute ihre Zahlen für das erste Quartal 2025.
Vorstandsbericht
Dr. Peter Podesser, CEO der SFC Energy AG: „Das erste Quartal 2025 markiert für SFC das zweitbeste Auftaktquartal der Unternehmensgeschichte und mit dem ausgesprochen soliden Jahresstart sind wir durchaus zufrieden und voll auf Kurs, unsere Jahresziele zu erreichen. Erwartungsgemäß lagen Umsatz und Ergebnis unter dem Niveau des außergewöhnlich starken ersten Quartals 2024, allerdings deutlich über den durchschnittlichen Quartalsumsätzen bzw. -ergebnissen des Vorjahres. Zudem profitieren wir von einer zunehmend besseren Verteilung unseres Geschäfts über die Märkte und Regionen. Besonders erfreulich ist das starke Wachstum in Europa mit rund 34 % und in den USA mit rund 61 %, wobei Letzteres auch Vorzieheffekte vor dem Hintergrund möglicher Zollimplikationen reflektiert.
Im Vorjahr profitierte der Bereich Clean Energy von einem Großprojekt in Indien, welches zu einem ausgesprochen hohen Umsatz in Asien führte – allein dieser Großauftrag lag bei über EUR 10 Mio. Bereinigt um diesen Wert zeigt sich insgesamt eine sehr gute Entwicklung: Die Umsätze liegen deutlich über dem Durchschnitt der übrigen Quartale 2024 und unterstreichen die kontinuierlich hohe Nachfrage nach unseren sauberen, zuverlässigen und netzunabhängigen Brennstoffzellenlösungen. Weiterhin erfreulich entwickelte sich zudem das Segment Clean Power Management mit einem Wachstum von 10,7 %.
Das erste Quartal bestätigt damit den positiven Trend – bei stabiler Bruttomarge von rund 44 % – und bildet eine solide Basis für das laufende Geschäftsjahr 2025. Die in den vergangenen beiden Jahren getätigten Investitionen in internationale Präsenz, Kapazitäten sowie (IT-)Systeme und Strukturen spiegeln sich in unserer Kostenstruktur wider und schaffen die Voraussetzungen für weiteres Wachstum.
Für den weiteren Jahresverlauf erwarten wir erhebliche zusätzliche Wachstumsimpulse aus unserem neu akquirierten Wasserstoffbrennstoffzellengeschäft in Skandinavien sowie aus substanziellem Folgegeschäft im Bereich Verteidigung und öffentliche Sicherheit in Indien, ausgewählten NATO-Nationen und auch Nordamerika. Mögliche negative Effekte des aktuellen Zollstreites zwischen den USA und der EU konnten wir bisher durch das Vorziehen von Lieferungen unmittelbar adressieren. Gleichzeitig schaffen wir mit dem Aufbau lokaler Fertigungskapazitäten nachhaltige und langfristige Lösungen. Der Hochlauf unserer neuen Konzerngesellschaften in Dänemark und in den USA verläuft plangemäß.“
Umsatz- und Auftragsentwicklung
Im Zeitraum 1. Januar bis 31. März 2025 erwirtschaftete der SFC Energy Konzern einen Umsatz von TEUR 38.620 (Q1/2024: TEUR 40.048). Damit liegt der Umsatz leicht (3,6 % bzw. TEUR 1.428) unter dem des außergewöhnlich starken Vorjahresquartals, das maßgeblich durch die Auslieferung eines Großauftrages in Indien im Kernzielmarkt Defense und öffentliche Sicherheit geprägt war. Unter Berücksichtigung dieses außerordentlichen Effekts weist das erste Quartal 2025 ein solides Wachstum des Quartalsumsatzes auf: Der Segmentumsatz im Segment Clean Energy bewegte sich deutlich über dem Niveau der übrigen Quartale des Geschäftsjahres 2024. Regional betrachtet zeigten Europa (ohne Deutschland), Deutschland und Nordamerika mit Wachstumsraten von jeweils deutlich über 20 % die stärkste Dynamik. Dadurch haben sich die Anteile am Konzernumsatz der Region Europa (ohne Deutschland) auf 42,0 % (Q1/2024: 29,8 %) und der Region Nordamerika auf 41,6 % (Q1/2024: 32,5 %) deutlich erhöht.
Umsatz nach Segmenten in TEUR |
Q1/2025 |
Q1/2024 |
Clean Energy |
28.388 |
30.804 |
Clean Power Management |
10.231 |
9.244 |
Gesamt |
38.620 |
40.048 |
Im Berichtszeitraum betrugen die Auftragseingänge TEUR 17.786. Der Auftragsbestand belief sich zum 31. März 2025 auf TEUR 84.675 (31. Dezember 2024: TEUR 104.583).
Segmententwicklung
Der Umsatz im Segment Clean Energy nahm im ersten Quartal 2025 um 7,8 % auf TEUR 28.388 im Vergleich zu TEUR 30.804 im Vorjahresquartal ab. Der geringere Quartalsumsatz des Segments ist, wie vorstehend ausgeführt, ausschließlich auf den bedingt durch den außerordentlichen Vorjahreseffekt signifikant geringeren Umsatz mit Brennstoffzellenlösungen im Bereich Defense und öffentliche Sicherheit (Indien) zurückzuführen. Der Umsatz mit Brennstoffzellenlösungen für industrielle Anwendungen – die den größten Beitrag zum Segmentumsatz leisteten – konnte im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um ca. 15 % gesteigert werden. Das Segment Clean Energy, dessen Anteil am Konzernumsatz im Berichtsquartal leicht auf 73,5 % (Q1/2024: 76,9 %) abgenommen hat, blieb das umsatzstärkere Segment. Im Gegenzug erhöhte sich der Umsatzanteil des Segments Clean Power Management am Konzernumsatz deutlich auf 26,5 % (Q1/2024: 23,1 %). Der Umsatz in diesem Segment stieg im Berichtsquartal um 10,7 % auf TEUR 10.231 nach TEUR 9.224 im Vorjahr, da das Geschäft mit Power Management Lösungen deutlich zulegen konnte.
Ergebnisentwicklung
Die Bruttoergebnismarge des Konzerns blieb stabil und lag im Berichtsquartal mit 44,3 % (Q1/2024: 44,7 %) nahezu auf dem Niveau des Vorjahresquartals. Allerdings folgte aus dem leichten Rückgang des Konzernumsatzes auch eine Verringerung des Bruttoergebnisses vom Umsatz um 4,3 % bzw. TEUR 766 auf TEUR 17.127 (Q1/2024: TEUR 17.893) im Vergleich zur Vorjahresperiode.
Für die einzelnen Segmente stellt sich das Bruttoergebnis vom Umsatz im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:
Bruttoergebnis nach Segmenten in TEUR |
Q1/2025 |
Q1/2024 |
Clean Energy |
13.931 |
15.296 |
Clean Power Management |
3.197 |
2.597 |
Gesamt |
17.127 |
17.893 |
Das um Sondereffekte bereinigte EBITDA nahm im ersten Quartal 2025 aufgrund des geringeren Umsatzes in Verbindung mit unter anderem daraus resultierenden relativ höheren operativen Kosten gegenüber dem Vorjahreswert auf TEUR 6.317 (Q1/2024: TEUR 8.997) ab. Die bereinigte EBITDA-Marge lag mit 16,4 % (Q1/2024: 22,5 %) zwar unter dem Niveau des Vorjahresquartals, allerdings über dem Niveau des Geschäftsjahres 2024 (15,2 %).
Das um Sondereffekte bereinigte EBIT belief sich auf TEUR 4.515 (Q1/2024: TEUR 7.548). Die daraus resultierende bereinigte EBIT-Marge von 11,7 % (Q1/2024: 18,8 %) lag damit zwar unter dem Niveau des Vorjahresquartals, jedoch ebenfalls über der Marge des Geschäftsjahres 2024 (10,7 %). Das erste Quartal 2025 wurde mit einem Konzernperiodenergebnis von TEUR 2.273 (Q1/2024: TEUR 5.248) abgeschlossen. Das unverwässerte und verwässerte Ergebnis je Aktie gemäß IFRS belief sich im Berichtsquartal auf EUR 0,13 (Q1/2024: EUR 0,30 bzw. EUR 0,29).
Bilanz
Die Eigenkapitalquote lag zum 31. März 2025 mit 71,9 % in etwa auf dem Niveau des Bilanzstichtages 2024 (71,7 %). Die Nettofinanzposition (frei verfügbare Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente abzüglich Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten) blieb zum 31. März 2025 mit TEUR 56.188 (31. Dezember 2024: TEUR 56.359) ebenfalls nahezu konstant. Zum 31. März 2025 beschäftigte der SFC Energy-Konzern 488 festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (31. Dezember 2024: 470).
Prognose 2025
Nach einem erwartungsgemäßen und ausgesprochen soliden Start in das Geschäftsjahr 2025 sieht sich SFC Energy weiterhin auf Kurs, die Umsatz- und Ergebnisziele für das laufende Jahr zu erreichen. Beide Segmente – Clean Energy und Clean Power Management – verzeichneten in den ersten drei Monaten eine solide Umsatzentwicklung. In Verbindung mit dem aktuellen Auftragsbestand bestätigt der Vorstand die am 25. Februar 2025 veröffentlichte Jahresprognose, die einen konsolidierten Umsatz im Korridor von EUR 160,6 Mio. bis EUR 180,9 Mio. (2024: EUR 144,8 Mio.) vorsieht. Weiterhin erwartet der Vorstand ein bereinigtes EBITDA in einer Bandbreite von EUR 24,7 Mio. bis EUR 28,2 Mio. (2024: EUR 22,0 Mio.) sowie ein bereinigtes EBIT zwischen EUR 17,5 Mio. bis EUR 20,6 Mio. (2024: EUR 15,6 Mio.).
Kennzahlen Q1 2025/Q1 2024
In TEUR |
01.01.–31.03.2025 |
01.01.–31.03.2024 |
Umsatz |
38.620 |
40.048 |
Bruttoergebnis vom Umsatz |
17.127 |
17.893 |
Bruttomarge |
44,3 % |
44,7 % |
EBITDA |
4.723 |
8.640 |
EBITDA-Marge |
12,2 % |
21,6 % |
EBITDA bereinigt |
6.317 |
8.997 |
EBITDA-Marge bereinigt |
16,4 % |
22,5 % |
EBIT |
2.921 |
7.191 |
EBIT-Marge |
7,6 % |
18,0 % |
EBIT bereinigt |
4.515 |
7.548 |
EBIT-Marge bereinigt |
11,7 % |
18,8 % |
Konzernperiodenergebnis |
2.273 |
5.248 |
Auftragsbestand* |
84.675 |
104.583 |
* Zum 31. März 2025/31. Dezember 2024
Detaillierte Finanzinformationen
Die Zwischenmitteilung zum ersten Quartal 2025 der SFC Energy AG steht unter www.sfc.com als Download zur Verfügung.
Für interessierte Anleger und Pressevertreter wird die SFC Energy AG heute, am 20. Mai 2025, um 9.00 Uhr eine Telefonkonferenz in englischer Sprache abhalten.
Um an der Telefonkonferenz teilzunehmen, registrieren Sie sich bitte hier:
https://services.choruscall.it/DiamondPassRegistration/register?confirmationNumber=8481167&linkSecurityString=1478b1b5f1
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* * *
Diese Mitteilung kann bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Ansichten und Prognosen in Bezug auf die künftige Entwicklung der Gesellschaft enthalten („Zukunftsgerichtete Aussagen“). Zukunftsgerichtete Aussagen sind, unter anderem, an Begriffen wie „davon ausgehen“, „planen“, „antizipieren“, „erwarten“, „beabsichtigen“, „werden“, oder „sollen“ sowie ihrer Negierung und ähnlichen Varianten oder vergleichbarer Terminologie zu erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen umfassen sämtliche Sachverhalte, die nicht auf historischen Fakten basieren. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Meinungen, Prognosen und Annahmen des Vorstands der SFC Energy AG und beinhalten erhebliche bekannte und unbekannte Risiken sowie Ungewissheiten, weshalb die tatsächlichen Ergebnisse, Entwicklungen und Ereignisse wesentlich von den in zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Entwicklungen und Ereignissen abweichen können. Zukunftsgerichtete Aussagen dürfen nicht als Garantien für zukünftige Entwicklungen und Ergebnisse verstanden werden und sind nicht notwendigerweise zuverlässige Indikatoren dafür, ob solche Ergebnisse erzielt werden oder nicht. Alle in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen sind nur am Tag dieser Mitteilung gültig. Die Gesellschaft wird die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen unter Berücksichtigung späterer Ereignisse und Umstände weder aktualisieren, noch korrigieren, um spätere Ereignisse oder Umstände zu reflektieren oder Ungenauigkeiten, die sich nach der Veröffentlichung dieser Mitteilung aufgrund neuer Informationen, künftiger Entwicklungen oder aufgrund sonstiger Umstände ergeben, und übernehmen hierzu keine entsprechende Verpflichtung. Wir übernehmen keine Verantwortung in irgendeiner Weise dafür, dass die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen oder Vermutungen eintreten werden.
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13.05.2025 | SFC Energy AG und Polaris Government and Defense kooperieren zur Ausstattung der NATO und verbündeter Streitkräfte mit hochentwickelten brennstoffzellenbetriebenen Fahrzeugen
SFC Energy AG
/ Schlagwort(e): Kooperation
SFC Energy AG und Polaris Government and Defense kooperieren zur Ausstattung der NATO und verbündeter Streitkräfte mit hochentwickelten brennstoffzellenbetriebenen Fahrzeugen
13.05.2025 / 07:30 CET/CEST
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SFC Energy AG und Polaris Government and Defense kooperieren zur Ausstattung der NATO und verbündeter Streitkräfte mit hochentwickelten brennstoffzellenbetriebenen Fahrzeugen
Brunnthal/München, Deutschland, 13. Mai 2025 – Die SFC Energy AG („SFC“, F3C:DE, ISIN: DE0007568578), ein führender Anbieter von Brennstoffzellen für stationäre, portable und mobile Hybrid-Stromversorgungslösungen, hat während der Special Operations Forces Woche („SOF Week“) in Tampa, Florida, USA, eine wichtige Zusammenarbeit mit Polaris Government and Defense („Polaris“) bekannt gegeben. Polaris hat ein hochmobiles taktisches Fahrzeug präsentiert, das optional mit der EMILY 3000 als intergierte Stromversorgung ausgestattet werden kann. Diese Ausstattung wird speziell der NATO und ihren verbündeten Verteidigungsorganisationen angeboten.
Die Installation der EMILY 3000 von SFC Energy in die MRZR-Fahrzeugplattform von Polaris stellt eine äußerst zuverlässige Stromversorgungslösung für missionskritische Anwendungen bereit. Das System, das auf Methanol-Brennstoffzellen basiert, kann Funkgeräte, Überwachungssysteme, Drohnenausrüstung, Sensoren und andere elektronische Geräte mit Strom versorgen – ohne dass der Motor des Fahrzeugs laufen muss. Dadurch sind längere Einsatzzeiten bei gleichzeitigem Erhalt der Tarnung und einer Reduzierung der thermischen sowie akustischen Signatur möglich.
Die EMILY 3000 liefert eine zuverlässige und autonome Stromversorgung für eine Vielzahl von Elektronik- und Kommunikationssystemen. Mit einem Gewicht von nur 12 Kilogramm steigert sie die Leistung leichter taktischer Fahrzeuge, ohne deren Mobilität zu beeinträchtigen. Ihre hohe Energiedichte ermöglicht längere Laufzeiten und reduziert den Bedarf an Betankungen bei längeren Einsätzen. Einer ihrer wichtigsten Vorteile ist die nahezu geräuschlose Leistung, durch die nur minimale akustische und thermische Signaturen erzeugt werden – wodurch sie sich besonders gut für verdeckte Einsätze eignet.
Das System unterstützt gleichzeitig das Laden und den Betrieb verschiedenster Batterietypen, darunter Lithium-Ionen-, Lithium-Polymer- und herkömmliche Blei-Säure-Batterien. Im Gegensatz zu traditionellen Konfigurationen entfällt der Betrieb des Fahrzeugmotors und es werden keine geräuschintensiven Generatoren benötigt. Dadurch wird der Kraftstoffverbrauch reduziert, die Lärmbelastung verringert und das Risiko einer vorzeitigen Entdeckung gesenkt. Der vollautomatische Betrieb der EMILY 3000 verlängert zudem die Lebensdauer der Batterie, reduziert den Verschleiß durch geringere Motorlaufzeiten und verringert somit den Wartungsaufwand des Fahrzeugs.
Dank ihrer Flexibilität kann die EMILY 3000 sowohl als integriertes Bordladegerät als auch als tragbare Energiequelle im Feld eingesetzt werden. Darüber hinaus sind die EMILY 3000 und ihre Tankpatronen militärisch zertifiziert, verfügen über eine NATO-Versorgungsnummer (NATO Stock Number) und sind gemäß UN3473 für den Lufttransport zugelassen – und damit für den internationalen Einsatz uneingeschränkt einsetzbar.
Die Integration der EMILY 3000 verbessert die Einsatzdauer und Energieautonomie der leichten taktischen Fahrzeuge von Polaris – ein entscheidender Vorteil in Einsatzszenarien, in denen Geräuscharmut, Zuverlässigkeit und Energieunabhängigkeit zentrale taktische Anforderungen sind.
Dr. Peter Podesser, Vorstandsvorsitzender der SFC Energy AG: „Mit der EMILY 3000 als Zusatzausstattung für Polaris-Fahrzeuge bieten wir eine einsatzbereite und signaturarme Stromversorgungslösung an, die speziell auf die Anforderungen moderner Streitkräfte zugeschnitten ist. Das Polaris MRZR wird aufgrund seiner außergewöhnlichen Geländegängigkeit und Vielseitigkeit weltweit von den Streitkräften der Vereinigten Staaten sowie von anderen NATO-Staaten und NATO-Verbündeten eingesetzt. Durch die Integration unserer innovativen und feldbewährten Brennstoffzellen-Technologie in diese zuverlässige Plattform können Streitkräfte ihre Einsatzreichweite, Energieautonomie und taktische Einsatzfähigkeit bei realen Einsätzen erheblich steigern.“
Weitere Informationen zu den Clean Energy und Clean Power Management Lösungen von SFC Energy unter sfc.com.
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Die SFC Energy AG (www.sfc.com) ist ein führender Anbieter von Wasserstoff- und Methanol-Brennstoffzellen für stationäre, portable und mobile Hybrid-Stromversorgungslösungen. Mit den Geschäftsfeldern Clean Energy und Clean Power Management ist die SFC Energy AG ein nachhaltig profitabler Brennstoffzellenproduzent. Seine mehrfach ausgezeichneten Produkte vertreibt das Unternehmen weltweit und verkaufte bislang mehr als 75.000 Brennstoffzellen. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Brunnthal/München, Deutschland, und betreibt operative Niederlassungen in Indien, Kanada, den Niederlanden, Rumänien, Dänemark, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten von Amerika. Die SFC Energy AG notiert im Prime Standard der Deutschen Börse und gehört seit 2022 dem Auswahlindex SDAX an (WKN: 756857, ISIN: DE0007568578).
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06.05.2025 | SFC Energy präsentiert die nächste Generation portabler taktischer Brennstoffzellensysteme auf der Special Operations Forces Woche („SOF Week“) in den USA
SFC Energy AG
/ Schlagwort(e): Produkteinführung
SFC Energy präsentiert die nächste Generation portabler taktischer Brennstoffzellensysteme auf der Special Operations Forces Woche („SOF Week“) in den USA
06.05.2025 / 07:30 CET/CEST
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SFC Energy präsentiert die nächste Generation portabler taktischer Brennstoffzellensysteme auf der Special Operations Forces Woche („SOF Week“) in den USA
- Vorstellung der nächsten Generation der portablen und felderprobten JENNY-Serie auf der Special Operations Forces Woche („SOF Week“) in den USA
- Höhere Leistung, bessere Konnektivität und erhöhte Benutzerfreundlichkeit
- Weiterentwicklung berücksichtigt gestiegene Anforderungen von Einsatzkräften aus dem Bereich Defense und öffentliche Sicherheit
Brunnthal/München, Deutschland, 6. Mai 2025 – Die SFC Energy AG („SFC“, F3C:DE, ISIN: DE0007568578), ein führender Anbieter von Brennstoffzellen für stationäre, portable und mobile Hybrid-Stromversorgungslösungen, stellt auf der Special Operations Forces Woche („SOF Week“) in Tampa, Florida/USA, erstmalig ihre Konzeptstudie für die Weiterentwicklung der felderprobten, portablen und taktischen Stromerzeugungslösungen der JENNY-Serie (JENNY 600S und JENNY 1200) auf Basis der bewährten Direkt-Methanol-Brennstoffzellen (DMFC)-Technologie vor.
Die Entwicklung der nächsten Generation der JENNY-Serie fokussiert sich im Wesentlichen auf drei Schwerpunkte: Erhöhung der elektrischen Nennleistung, bessere Konnektivität zu Peripheriegeräten und erhöhte Benutzerfreundlichkeit. Mit einer Nennleistung von bis zu 100 Watt bzw. 2.400 Wattstunden sollen die neuen Systeme in der Spitze doppelt so leistungsfähig sein wie die aktuelle Generation. Das Grundprinzip basiert weiterhin auf der Integration einer Direkt-Methanol-Brennstoffzelle und einer Batterie in einem Gehäuse mit geringen Abmessungen, sodass das System in einem Rucksack verstaut werden kann. Damit ist es möglich, verschiedene Verbraucher, auch parallel, im abgesetzten Feldeinsatz mit Strom zu versorgen und Batterien ohne zusätzliche Ladegeräte aufzuladen.
Zudem greift die Weiterentwicklung der portablen Stromversorgungslösungen aktuelle Anforderungen seitens der weltweiten Anwendergruppen insbesondere aus den Bereichen Defense und öffentliche Sicherheit auf. So wird die nächste Generation eine deutlich ausgeweitete Konnektivität und zusätzliche Schnittstellen aufweisen, um sich beispielweise sehr einfach mit taktischen Smartphones und anderen mitgeführten Systemen verbinden zu lassen. Über eine eigens entwickelte App können schnell und auf einen Blick verschiedene Parameter, wie der Batterieladezustand oder die aktuelle Nennleistung, abgerufen und gesteuert werden. Insgesamt werden sich dadurch das Anwendungsspektrum, die Handhabungsoptionen sowie Benutzerfreundlichkeit beträchtlich erweitern.
Die neue Generation wird über die zentralen und bei Einsatzkräften geschätzten Eigenschaften der bisherigen, NATO-qualifizierten Systeme JENNY 600S und JENNY 1200 verfügen. Diese zeichnen sich durch hohe Zuverlässigkeit und Robustheit sowie einen sparsamen Verbrauch des Treibstoffs Methanol aus. Dadurch wird der logistische Gesamtaufwand für die Treibstoffversorgung der Einsatzkräfte reduziert. Zudem sind die Systeme nahezu geräuschlos, emissionsfrei und signaturlos. Das verbessert die Tarnung und erschwert die Entdeckung durch feindliche Kräfte erheblich. Darüber hinaus sind die Lösungen so konstruiert und gebaut, dass sie ein geringes Gewicht haben und den Einsatzkräften somit ein hohes Maß an Mobilität ermöglichen.
Die Anforderungen an die mitzuführende Ausrüstung von Einsatzkräften wie Spezialeinheiten, Militärs und Grenzschutztruppen haben sich in den vergangenen Jahren deutlich gewandelt. Der zunehmende Einsatz technischer Hilfsmittel zur Kommunikation, Aufklärung oder Navigation erhöht den Bedarf an elektrischer Energie im Feldeinsatz. So müssen beispielsweise batteriebetriebene Drohnen, satellitengestützte Systeme, Sensoren zur Ortung und Identifikation sowie Kommunikationssysteme zuverlässig im Feld betrieben werden und entsprechend mit elektrischer Energie versorgt werden können. Mit der neuen Generation portabler Stromversorgungslösungen der JENNY-Serie trägt SFC diesen gestiegenen Anforderungen und Entwicklungen von Anwendergruppen aus den Bereichen Defense und öffentliche Sicherheit Rechnung.
Die Produktion der nächsten Generation der JENNY-Serie wird an den Standorten in Deutschland und Indien sowie im Zuge des Aufbaus der Fertigung in den USA erfolgen.
Florian Taschke, CTO der SFC Energy AG: „SFC blickt auf mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Entwicklung und Produktion von Brennstoffzellensystemen zurück. Mit den Stromversorgungslösungen der JENNY-Serie haben wir die Technologie für die extremen Anforderungen so gehärtet, dass sie Standards für Verteidigungsorganisationen und Organisationen der öffentlichen Sicherheit gesetzt haben.“
Christian Böhm, Senior Vice President der SFC Energy AG: „Einsatzkräfte auf der ganzen Welt vertrauen unter extremen Umweltbedingungen auf unsere Stromversorgungslösungen. Zudem erfüllen wir die hohen Standards der NATO Support and Procurement Agency (NSPA). Jetzt stellen wir die nächste Generation unserer portablen und taktischen Brennstoffzellen vor, um die Erfolgsgeschichte mit höherer Leistung, besserer Konnektivität und erhöhter Benutzerfreundlichkeit auszuweiten.“
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Die SFC Energy AG (www.sfc.com) ist ein führender Anbieter von Wasserstoff- und Methanol-Brennstoffzellen für stationäre, portable und mobile Hybrid-Stromversorgungslösungen. Mit den Geschäftsfeldern Clean Energy und Clean Power Management ist die SFC Energy AG ein nachhaltig profitabler Brennstoffzellenproduzent. Seine mehrfach ausgezeichneten Produkte vertreibt das Unternehmen weltweit und verkaufte bislang mehr als 75.000 Brennstoffzellen. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Brunnthal/München, Deutschland, und betreibt operative Niederlassungen in Indien, Kanada, den Niederlanden, Rumänien, Dänemark, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten von Amerika. Die SFC Energy AG notiert im Prime Standard der Deutschen Börse und gehört seit 2022 dem Auswahlindex SDAX an (WKN: 756857, ISIN: DE0007568578).
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23.04.2025 | SFC Energy AG: Deutsche Bank nimmt Coverage mit „Buy“-Rating und Kursziel von EUR 33,00 je Aktie auf – 52 % Kurspotenzial
SFC Energy AG
/ Schlagwort(e): Research Update
SFC Energy AG: Deutsche Bank nimmt Coverage mit „Buy“-Rating und Kursziel von EUR 33,00 je Aktie auf – 52 % Kurspotenzial
23.04.2025 / 07:30 CET/CEST
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SFC Energy AG: Deutsche Bank nimmt Coverage mit „Buy“-Rating und Kursziel von EUR 33,00 je Aktie auf – 52 % Kurspotenzial
Brunnthal/München, 23. April 2025 - Die Deutsche Bank Research-Analysten Michael Kuhn und Mengxian Sun haben die Coverage der SFC Energy AG („SFC“, F3C:DE, ISIN: DE0007568578), einem führenden Anbieter von Brennstoffzellen für stationäre, portable und mobile Hybrid-Stromversorgungslösungen mit Sitz in Brunnthal/München, Deutschland, aufgenommen. In ihrer Initialstudie heben die Research-Analysten die besondere Positionierung von SFC im Brennstoffzellenmarkt hervor – gestützt auf mehr als 25 Jahre Erfahrung, ein tragfähiges Geschäftsmodell, das im Gegensatz zu vielen Wettbewerbern bereits nachweislich Gewinne und positive Cashflows generiert, sowie die Unabhängigkeit von staatlichen Förderungen.
Die Studie stellt zudem die bewährte Wachstumsstrategie von SFC heraus, die auf den drei Säulen basiert – Marktdurchdringung und internationale Expansion, Technologie- und IP-Entwicklung sowie die gezielte Verfolgung komplementärer M&A-Opportunitäten. Diese Strategie bildet die Grundlage für das bisherige und vor allem das zukünftige Wachstum. Darüber hinaus zeichne sich SFC durch seine Fokussierung auf wachstumsstarke Märkte aus – darunter Defense und öffentliche Sicherheit, zivile Sicherheits- und Überwachungstechnologien sowie kritische Infrastrukturen. In diesen Zielmärkten verfüge SFC über eine starke, etablierte und wachsende Kundenbasis. Im aktuellen geopolitischen Umfeld bieten die NATO-qualifizierten Brennstoffzellensysteme von SFC für portable, abgesetzte und landfahrzeugbasierte Anwendungen einen „einzigartigen Vorteil“. Die differenzierten Produkte, das starke IP-Portfolio sowie die hohen Markteintrittsbarrieren stellen einen langfristigen strategischen Wert für SFC dar. Im Umgang mit Zöllen wurden proaktive Maßnahmen ergriffen, um die möglichen Auswirkungen zu minimieren, wie zum Beispiel der gezielte Aufbau von Lagerbeständen, die lokale Beschaffung von Methanol und der Aufbau einer lokalen Produktion in den USA. Die potenziellen Auswirkungen von Zöllen auf das EBIT werden daher auf einen niedrigen einstelligen Millionenbetrag geschätzt und als „überschaubar“ angesehen.
Mit einer soliden Bilanz (ca. EUR 60 Mio. Nettoliquidität) und einer attraktiven Bewertung sei SFC für starkes Wachstum positioniert. Dementsprechend ist für die Research-Analysten in den kommenden Jahren „signifikantes Wachstum in Sicht“.
Insgesamt sehen die Research-Analysten der Deutschen Bank auf Basis eines DCF-Modells, das anhand von Peer-Multiples plausibilisiert wurde, ein Kursziel von EUR 33,00 je SFC-Aktie. Dies entspricht einem Aufwärtspotenzial von 52 % gegenüber dem Xetra-Schlusskurs von EUR 21,65 am 22. April 2025.
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Die SFC Energy AG (www.sfc.com) ist ein führender Anbieter von Wasserstoff- und Methanol-Brennstoffzellen für stationäre, portable und mobile Hybrid-Stromversorgungslösungen. Mit den Geschäftsfeldern Clean Energy und Clean Power Management ist die SFC Energy AG ein nachhaltig profitabler Brennstoffzellenproduzent. Seine mehrfach ausgezeichneten Produkte vertreibt das Unternehmen weltweit und verkaufte bislang mehr als 75.000 Brennstoffzellen. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Brunnthal/München, Deutschland, und betreibt operative Niederlassungen in Indien, Kanada, den Niederlanden, Rumänien, Dänemark, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten von Amerika. Die SFC Energy AG notiert im Prime Standard der Deutschen Börse und gehört seit 2022 dem Auswahlindex SDAX an (WKN: 756857, ISIN: DE0007568578).
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14.04.2025 | SFC Energy AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2025 in Brunnthal mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
SFC Energy AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
SFC Energy AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2025 in Brunnthal mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
14.04.2025 / 15:06 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Brunnthal
- ISIN DE0007568578 -
- WKN 756857 -
Kennung des Ereignisses: F3C22052025oHV
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
Wir laden unsere Aktionäre* zu der am
Donnerstag, den 22. Mai 2025, um 11:00 Uhr (MESZ)
im
Hotel Brunnthal, Münchner Str. 2, 85649 Brunnthal,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
ein.
* Ausschließlich aus Gründen leichterer Lesbarkeit wird in dieser Einberufung für natürliche Personen die männliche Form verwendet.
Sie steht stets stellvertretend für Personen aller geschlechtlichen Identitäten.
I. TAGESORDNUNG
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SFC Energy AG und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses für
das Geschäftsjahr 2024, des Lageberichts für die SFC Energy AG für das Geschäftsjahr 2024 und des Lageberichts für den SFC
Energy-Konzern für das Geschäftsjahr 2024 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a HGB und
§ 315a HGB für das Geschäftsjahr 2024 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2024
Die vorstehend genannten Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet unter
https://www.sfc.com/de/investoren/hauptversammlung/ |
zugänglich. Die Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung zugänglich sein und dort vom Vorstand und, soweit es um
den Bericht des Aufsichtsrats geht, vom Aufsichtsratsvorsitzenden auch näher erläutert werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss
ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der
Tagesordnung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung.
Ein Bilanzgewinn, über dessen Verwendung die Hauptversammlung gemäß § 174 Abs. 1 Satz 1 AktG beschließen könnte, existiert
nicht.
|
2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, sämtlichen im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen, namentlich:
a) |
Dr. Peter Podesser,
|
b) |
Daniel Saxena,
|
c) |
Hans Pol.
|
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands entscheiden
zu lassen.
|
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, sämtlichen im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen, namentlich
a) |
Sunaina Sinha Haldea,
|
b) |
Henning Gebhardt,
|
c) |
Gerhard Schempp,
|
d) |
Dr. Andreas Blaschke (für den Zeitraum ab der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 16. Mai 2024),
|
e) |
Hubertus Krossa (für den Zeitraum bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 16. Mai 2024).
|
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
entscheiden zu lassen.
|
4. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die etwaige prüferische
Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2025
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, wie folgt zu beschließen:
a) |
Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2025 bestellt.
|
b) |
Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wird zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht
von Zwischenfinanzberichten des Geschäftsjahres 2025 bestellt, sofern diese durchgeführt wird.
|
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von einer ungebührlichen Einflussnahme durch Dritte ist und
ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der Abschlussprüferverordnung auferlegt
wurde.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags eine Erklärung der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
München, zu deren Unabhängigkeit eingeholt.
|
5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, wie folgt zu beschließen:
Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München wird zum Prüfer der (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichterstattung
(vgl. Art. 19a, 29a der Richtlinie 2013/34/EU in der Fassung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 14. Dezember 2022, „CSRD“) für das Geschäftsjahr 2025 gewählt. Die Wahl erfolgt mit Wirkung auf das Inkrafttreten
des CSRD-Umsetzungsgesetzes und steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass nach dem CSRD-Umsetzungsgesetz die SFC Energy
AG einen (Konzern-)Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2025 zu erstellen und extern prüfen zu lassen hat und die
Bestellung des Prüfers der (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025 der Gesellschaft einer Beschlussfassung
der Hauptversammlung unterliegt.
|
6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Vorstand und Aufsichtsrat haben nach Maßgabe von § 162 AktG jährlich einen Vergütungsbericht zu erstellen. Dieser ist gemäß
§ 120a Abs. 4 Satz 1 AktG der Hauptversammlung zur Billigung vorzulegen. Vorstand und Aufsichtsrat der SFC Energy AG haben
dementsprechend für das Geschäftsjahr 2024 den Vergütungsbericht im Einklang mit den Vorgaben des § 162 AktG erstellt. Der
Vergütungsbericht wurde vom Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, gemäß §
162 Abs. 3 AktG daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden.
Der Vergütungsbericht nebst dem Vermerk über dessen Prüfung ist von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite
der Gesellschaft unter
https://www.sfc.com/de/investoren/hauptversammlung/ |
zugänglich und wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr
2024 zu billigen.
|
7. |
Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der SFC Energy AG besteht gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 96 Abs. 1,
101 Abs. 1 AktG aus vier von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern.
Die Amtszeiten der Aufsichtsratsmitglieder Sunaina Sinha Haldea (Aufsichtsratsvorsitzende), Henning Gebhardt und Gerhard Schempp
enden mit Beendigung dieser Hauptversammlung. Daher ist eine Neuwahl von drei Mitgliedern des Aufsichtsrats erforderlich.
Die Amtszeit des weiteren Mitglieds des Aufsichtsrats, Dr. Andreas Blaschke, läuft noch bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2026 beschließen wird. Herr Schempp soll für zwei Jahre in den Aufsichtsrat
gewählt werden. Frau Sinha Haldea und Herr Gebhardt sollen für je vier Jahre in den Aufsichtsrat gewählt werden. Damit ist
die Staggered-Board-Struktur vollständig implementiert.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a) |
Frau Sunaina Sinha Haldea
Leiterin (Global Head) des Bereichs Private Capital Advisory bei Raymond James Financial Inc., London, wohnhaft in London
(Vereinigtes Königreich),
und
|
b) |
Herrn Henning Gebhardt
Geschäftsführer der GAPS GmbH, wohnhaft in Bad Homburg (Deutschland),
jeweils mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung
der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2028 beschließen wird,
|
sowie
c) |
Herrn Gerhard Schempp
Aufsichtsratsmitglied der SFC Energy AG, Brunnthal, wohnhaft in Kaltental,
mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder
für das Geschäftsjahr 2026 beschließen wird,
|
in den Aufsichtsrat der SFC Energy AG zu wählen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelwahl abstimmen
zu lassen.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind Frau Sinha Haldea, Herr Schempp und Herr Gebhardt unabhängig im Sinne des Deutschen
Corporate Governance Kodex (DCGK). Alle drei haben keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur SFC Energy AG oder zu deren Konzernunternehmen,
den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär. Der Aufsichtsrat hat sich bei
Frau Sinha Haldea, Herrn Schempp und Herrn Gebhardt vergewissert, dass diese über ausreichende zeitliche Kapazitäten für die
Tätigkeit im Aufsichtsrat verfügen.
Die Vorschläge zur Wahl von Frau Sinha Haldea, Herrn Schempp und Herrn Gebhardt berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine
Zusammensetzung beschlossenen Anforderungen und erfolgen in Erfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Anforderungsprofils
und Diversitätskonzepts für das Gesamtgremium. Anforderungsprofil und Diversitätskonzept wurden im April 2024 erstmals eingeführt
und sind einschließlich des Stands der Umsetzung in der Erklärung zur Unternehmensführung zum Geschäftsjahr 2024 veröffentlicht.
Diese ist im Geschäftsbericht 2024 enthalten und Bestandteil der unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen, die im Internet
unter
https://www.sfc.com/de/investoren/hauptversammlung/ |
zugänglich sind und dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein werden. Dem Aufsichtsrat gehören nach seiner Auffassung
im Falle der Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten weiterhin ausschließlich Mitglieder an, die über die zur ordnungsgemäßen
Wahrnehmung der Aufgaben in einem international tätigen Unternehmen erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen
Erfahrungen verfügen; die gesetzte Frauenzielquote wird mit den Wahlvorschlägen eingehalten.
Herr Gebhardt verfügt über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung einschließlich der Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung,
aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Fondsmanager bei der DWS Investment und als Vorstand des Deutschen Aktieninstituts
sowie durch Weiterbildung.
Anlässlich des Ausscheidens von Frau Sinha Haldea aus dem Aufsichtsrat ist es beabsichtigt, im Nachgang der Hauptversammlung
Frau Sinha Haldea erneut für den Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen.
Die Lebensläufe der Kandidaten (einschließlich der Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG) sind im Anschluss an diese Tagesordnung
im Anhang enthalten. Sie sind außerdem über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.sfc.com/de/investoren/hauptversammlung/ |
abrufbar.
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8. |
Beschlussfassung über die Erneuerung der satzungsgemäßen Ermächtigung zur Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen (Änderung
von § 17 Absatz 7 der Satzung der Gesellschaft)
Nach § 118a Abs. 1 Satz 1 Var. 2 AktG kann die Satzung den Vorstand dazu ermächtigen vorzusehen, Hauptversammlungen virtuell
abzuhalten. Die Hauptversammlung hat am 5. Juni 2023 den Vorstand ermächtigt, vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird; der Zeitraum der erteilten
Ermächtigung läuft mit Ablauf des 31. August 2025 ab (vgl. § 17 Abs. 7 der Satzung der Gesellschaft). Aufsichtsrat und Vorstand
schlagen die Erneuerung der Ermächtigung gemäß § 118a Abs. 1 Satz 1 Var. 2 AktG vor, um auch zukünftig unter Rücksicht auf
die Interessen der Aktionäre die Hauptversammlung im Einzelfall virtuell abhalten zu können.
Vorgeschlagen wird lediglich eine Ermächtigung des Vorstands zur Durchführung virtueller Hauptversammlungen für zwei Jahre
nach Eintragung dieser Regelung in das Handelsregister, anstatt der gesetzlich zulässigen fünf Jahre. Mit der vorgesehenen
Ermächtigung des Vorstands ist nicht bereits eine Entscheidung darüber getroffen, ob künftige Hauptversammlungen in virtueller
Form oder als Präsenzveranstaltung stattfinden werden. Der Vorstand wird vor jeder Hauptversammlung nach pflichtgemäßem Ermessen
und unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände - insbesondere der Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre, der Wahrung
der Aktionärsrechte und weiterer Aspekte wie Gesundheitsschutz - über das Format der betreffenden Hauptversammlung (virtuelle
Hauptversammlung oder Präsenzveranstaltung) und damit über das Gebrauchmachen von der Ermächtigung entscheiden. Der Vorstand
beabsichtigt im Grundsatz die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft als Präsenzversammlung und eine virtuelle Hauptversammlung
nur ausnahmsweise durchzuführen. Es soll insbesondere ermöglicht werden, eine virtuelle Hauptversammlung abzuhalten, wenn
eine Präsenzhauptversammlung nur mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten durchgeführt werden könnte, wie auch bei einer (erneuten)
Pandemie oder sonstigen Notfallsituationen. Sofern der Vorstand zukünftig von der vorgeschlagenen Ermächtigung ausnahmsweise
Gebrauch machen und sich für die Abhaltung einer Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung entscheiden sollte, kommt
für den Vorstand der Wahrung der Aktionärsrechte eine zentrale Rolle für deren Ausgestaltung und Durchführung zu. Seit der
erstmaligen Schaffung einer Satzungsgrundlage zur Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung hat der Vorstand von der
Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht und die Hauptversammlungen seitdem ausschließlich als Präsenzversammlung abgehalten.
Der Vorstand beabsichtigt hieran festzuhalten, sofern keine Sondersituation vorliegt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
§ 17 Abs. 7 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
|
„(7) |
Der Vorstand ist für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Eintragung dieser Satzungsbestimmung in das Handelsregister der Gesellschaft
ermächtigt, vorzusehen, dass die Hauptversammlung der Gesellschaft ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung).“
|
|
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9. |
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals, die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit
der Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts der Aktionäre und entsprechende Satzungsänderung
Die Ausübung des derzeit bestehenden genehmigten Kapitals gemäß § 5 Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft (Genehmigtes Kapital
2023) ist bis zum 31. August 2025 befristet.
Nunmehr soll für einen circa zweijährigen Planungshorizont sichergestellt werden, dass die Gesellschaft jederzeit in der Lage
ist, ihre Eigenkapitalausstattung nach den sich ergebenden Erfordernissen und Möglichkeiten flexibel und nachhaltig anpassen
zu können. Daher wird vorgeschlagen, das Genehmigte Kapital 2023 durch ein neu zu schaffendes genehmigtes Kapital zu ersetzen.
Das neu zu schaffende genehmigte Kapital soll auf 10 % des nominalen Grundkapitals von derzeit EUR 17.381.691,00, d.h. EUR
1.738.169,00, begrenzt sein und bis zum 31. August 2027 ausgeübt werden können (Genehmigtes Kapital 2025).
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
a) |
Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2023
Das Genehmigte Kapital 2023 in § 5 Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft wird mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung des
nachfolgend bestimmten neuen Genehmigten Kapitals 2025 aufgehoben.
|
b) |
Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2025
Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31. August 2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch
Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig
oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 1.738.169,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2025) und dabei gemäß § 6 Abs.
4 der Satzung der Gesellschaft einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Den Aktionären steht
grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung
übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).
Der Vorstand wird ferner ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ein- oder mehrmalig
auszuschließen,
aa) |
soweit dies zum Ausgleich von Spitzenbeträgen erforderlich ist;
|
bb) |
soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten aus Schuldverschreibungen
oder Genussrechten mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem
Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts oder der Erfüllung der Wandlungspflicht als
Aktionär zustünde;
|
cc) |
soweit die neuen Aktien gegen Bareinlagen ausgegeben werden und das rechnerisch auf die ausgegebenen Aktien entfallende Grundkapital
insgesamt 10 % des Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung
überschreitet („Höchstbetrag“) und der Ausgabepreis der neu auszugebenden Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten
Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich
unterschreitet;
|
dd) |
soweit die neuen Aktien gegen Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen, Teilen von Unternehmen, Beteiligungen an
Unternehmen oder Forderungen oder sonstigen Vermögensgegenständen (wie z.B. Patente, Lizenzen, urheberrechtliche Nutzungs-
und Verwertungsrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte), ausgegeben werden; oder
|
ee) |
soweit die neuen Aktien gegen Sacheinlagen in Gestalt von Boni-, Tantieme oder vergleichbaren Vergütungsansprüchen an Vorstandsmitglieder
der SFC Energy AG ausgegeben werden.
|
Die unter vorstehenden Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss ausgegebenen Aktien sind insgesamt auf einen Betrag beschränkt,
der 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch im
Zeitpunkt der erstmaligen Ausnutzung dieser Ermächtigung. Auf vorstehende Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die (i) während
der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen in direkter oder entsprechender
Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG von der Gesellschaft ausgegeben oder veräußert werden, oder (ii) zur Bedienung von
Schuldverschreibungen oder Genussrechten mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht ausgegeben werden
bzw. auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen bzw. Genussrechte während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss
des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Eine Anrechnung, die nach dem
vorstehenden Satz wegen der Ausübung von Ermächtigungen (i) zur Ausgabe von neuen Aktien gemäß § 203 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2
Satz 1, § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG und/oder (ii) zur Veräußerung von eigenen Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8, § 186 Abs. 3 Satz
4 AktG und/oder (iii) zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2, § 186 Abs.
3 Satz 4 AktG erfolgt ist, entfällt mit Wirkung für die Zukunft, wenn und soweit die jeweilige(n) Ermächtigung(en), deren
Ausübung die Anrechnung bewirkte(n), von der Hauptversammlung unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften erneut erteilt
wird bzw. werden.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen
der Aktienausgabe festzulegen.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 5 der Satzung der Gesellschaft entsprechend der jeweiligen Ausnutzung
des Genehmigten Kapitals 2025 sowie nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.
|
c) |
Änderung der Satzung
§ 5 der Satzung der Gesellschaft wird in Abs. 6 wie folgt neu gefasst:
„Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31. August 2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch
Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig
oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 1.738.169,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2025) und dabei gemäß § 6 Abs.
4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Den Aktionären steht grundsätzlich
ein Bezugsrecht zu. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen
werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ein- oder mehrmalig
auszuschließen,
a) |
soweit dies zum Ausgleich von Spitzenbeträgen erforderlich ist;
|
b) |
soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten aus Schuldverschreibungen
oder Genussrechten mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem
Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts oder der Erfüllung der Wandlungspflicht als
Aktionär zustünde;
|
c) |
soweit die neuen Aktien gegen Bareinlagen ausgegeben werden und das rechnerisch auf die ausgegebenen Aktien entfallende Grundkapital
insgesamt 10 % des Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung
überschreitet („Höchstbetrag“) und der Ausgabepreis der neu auszugebenden Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten
Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich
unterschreitet;
|
d) |
soweit die neuen Aktien gegen Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen, Teilen von Unternehmen, Beteiligungen an
Unternehmen oder Forderungen oder sonstigen Vermögensgegenständen (wie z.B. Patente, Lizenzen, urheberrechtliche Nutzungs-
und Verwertungsrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte), ausgegeben werden; oder
|
e) |
soweit die neuen Aktien gegen Sacheinlagen in Gestalt von Boni-, Tantie-me oder vergleichbaren Vergütungsansprüchen an Vorstandsmitglieder
der SFC Energy AG ausgegeben werden.
|
Die unter vorstehenden Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss ausgegebenen Aktien sind insgesamt auf einen Betrag beschränkt,
der 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch im
Zeitpunkt der erstmaligen Ausnutzung dieser Ermächtigung. Auf vorstehende Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die (i) während
der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen in direkter oder entsprechender
Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG von der Gesellschaft ausgegeben oder veräußert werden, oder (ii) zur Bedienung von
Schuldverschreibungen oder Genussrechten mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht ausgegeben werden
bzw. auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen bzw. Genussrechte während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss
des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Eine Anrechnung, die nach dem
vorstehenden Satz wegen der Ausübung von Ermächtigungen (i) zur Ausgabe von neuen Aktien gemäß § 203 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2
Satz 1, § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG und/oder (ii) zur Veräußerung von eigenen Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8, § 186 Abs. 3 Satz
4 AktG und/oder (iii) zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2, § 186 Abs.
3 Satz 4 AktG erfolgt ist, entfällt mit Wirkung für die Zukunft, wenn und soweit die jeweilige(n) Ermächtigung(en), deren
Ausübung die Anrechnung bewirkte(n), von der Hauptversammlung unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften erneut erteilt
wird bzw. werden.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen
der Aktienausgabe festzulegen.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung des § 5 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals
2025 sowie nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.“
|
d) |
Anweisung des Vorstands zur Handelsregisteranmeldung
Der Vorstand wird angewiesen, die unter Buchstabe a) beschlossene Aufhebung des in § 5 Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft
enthaltenen genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2023) und das bzw. die unter Buchstabe b) bzw. c) beschlossene neue
genehmigte Kapital (Genehmigtes Kapital 2025) bzw. Satzungsänderung mit der Maßgabe zur Eintragung im Handelsregister anzumelden,
dass zunächst die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2023 eingetragen wird, dies jedoch nur dann, wenn unmittelbar anschließend
das neue Genehmigte Kapital 2025 eingetragen wird. Der Vorstand wird, vorbehaltlich der vorstehenden Vorgabe, ermächtigt,
das Genehmigte Kapital 2025 unabhängig von den übrigen Beschlüssen der Hauptversammlung zur Eintragung in das Handelsregister
anzumelden.
|
|
Zu diesem Tagesordnungspunkt, insbesondere zu den Gründen für die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts, hat der Vorstand
gemäß §§ 203 Abs. 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG einen schriftlichen Bericht erstellt. Dieser ist über die Internetseite der Gesellschaft
unter
https://www.sfc.com/de/investoren/hauptversammlung/
abrufbar.
* * * * * * * * * *
II. Anhang
Zu Tagesordnungspunkt 7: Informationen zu den zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten
Frau Sunaina Sinha Haldea
a) |
Persönliche Angaben
Global Head des Bereichs Private Capital Advisory bei Raymond James Financial, Inc., London, wohnhaft in London (Vereinigtes
Königreich)
Geboren am 1. November 1980 in Delhi (Indien)
|
b) |
Ausbildung und Beruflicher Werdegang
1998 - 2002
|
Stanford University, Stanford, Kalifornien (Vereinigte Staaten von Amerika), Studium der Betriebswirtschaftslehre (Management
Science) und Ingenieurswissenschaften (Engineering), Bachelor of Science
|
1998 - 2002
|
Stanford University, Stanford, Kalifornien (Vereinigte Staaten von
Amerika), Studium in Chemieingenieurwesen (Chemical Engineering), Master of Science
|
2005 - 2007
|
Harvard Business School, Boston, Massachusetts (Vereinigte Staaten von Amerika), M.B.A.
|
2007 - 2009
|
Bridgewater Associates, LP, Westport, Connecticut (Vereinigte Staaten von Amerika), Kundenberaterin (Client Advisor)
|
2009 - 2011
|
Brevan Howard Asset Management LLP (Vereinigtes Königreich), Marketing und Investor Relations
|
2011- 2021
|
Cebile Capital LLP, London (Vereinigtes Königreich), und Cebile Capital LLC, New York (Vereinigte Staaten von Amerika), Geschäftsführende
Partnerin (Managing Partner)
|
2013 - 2021
|
Barrecore Limited, London (Vereinigtes Königreich), Vorsitzende (Chairperson) des Board of Directors
|
2015 - 2019
|
Mindful Chef Ltd., London (Vereinigtes Königreich), Vorsitzende (Chairperson) des Board of Directors
|
Seit 2021
|
SFC Energy AG, Mitglied des Aufsichtsrats
|
|
c) |
Weitere Mandate und Betätigungen gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG und Empfehlung C.14 DCGK
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist Frau Sinha Haldea Mitglied in mit einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat
vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium bei dem nachfolgend aufgeführten Wirtschaftsunternehmen gemäß § 125
Abs. 1 Satz 5 AktG:
Seit 2017
|
Grana Pagamentos Mobile, Ltda., Sao Paulo (Brasilien), Mitglied des Board of Directors
|
|
Herr Henning Gebhardt
a) |
Persönliche Angaben
Geschäftsführer der HollyHedge Consult GmbH, wohnhaft in Bad Homburg
Geboren am 9. September 1967 in Northeim
|
b) |
Ausbildung und Beruflicher Werdegang
1986 - 1989
|
Commerzbank Göttingen, Ausbildung zum Bankkaufmann
|
1990 - 1995
|
Georg August Universität Göttingen, Studium der Betriebswirtschaftslehre
|
1995 - 1996
|
Bayerische Hypotheken- und Wechselbank, München, Graduate
|
1996 - 2000
|
DWS Investment GmbH, Frankfurt, Portfolio Manager International Equities especially Asian Equities
|
2000 - 2011
|
DWS Investment GmbH, Frankfurt, Head of German Equity
|
2011 - 2014
|
DWS Investment GmbH, Frankfurt, Head of European Equity
|
2016 - 2016
|
Deutsche Asset- and Wealth Management, Frankfurt, Global Head of Equity
|
2016 - 2016
|
Deutsche Asset- and Wealth Management, Frankfurt, Mitglied der Geschäftsführung, CIO EMEA
|
2017 - 2020
|
Berenberg, Frankfurt, Head of Wealth- and Assetmanagement, Mitglied der erweiterten Geschäftsleitung
|
2021 - heute
|
GAPS GmbH, Frankfurt, Kapitalmarktberatung und Beteiligungen, Geschäftsführung
|
2021 - heute
|
HollyHedge Consult GmbH, Frankfurt, Kapitalmarktberatung und Beteiligungen, Geschäftsführung
|
|
c) |
Weitere Mandate und Betätigungen gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG und Empfehlung C.14 DCGK
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist Herr Gebhardt Mitglied in keinen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
und vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG und übt keine wesentlichen Tätigkeiten
neben dem Aufsichtsratsmandat im Sinne der Empfehlung C.14 DCGK aus.
|
Herr Gerhard Schempp
a) |
Persönliche Angaben
Aufsichtsratsmitglied der SFC Energy AG, Brunnthal, wohnhaft in Kaltental
Geboren am 12. August 1951 in Blonhofen (heute Kaltental)
Nationalität: deutsch
|
b) |
Ausbildung und beruflicher Werdegang
1970 - 1971
|
Wehrdienst in Sonthofen; heute Hauptmann a.D.
|
1971 - 1977
|
TU München, Studium der Mathematik mit Fachrichtung Informatik, Diplom-Mathematiker
|
1977 - 1988
|
Softlab GmbH, München, zuletzt ab 1981 Division Manager „Industrial Systems“
|
1988 - 1992
|
Digital Equipment GmbH, München, zuletzt Sales Manager „Manufacturing South West Germany“
|
1992 - 1998
|
CSC Deutschland GmbH, München und Kiedrich, zuletzt ab 1994 Geschäftsführer
|
1994 - 1998
|
CSC Ploenzke AG, Kiedrich und Wiesbaden, Generalbevollmächtigter
|
1999 - 2013
|
ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH, Fürstenfeldbruck, Vorsitzender der Geschäftsführung
|
1999 - 2013
|
Rüstungswirtschaftlicher Arbeitskreis (RAK) des Bundesministeriums der Verteidigung, Berlin
|
2000 - 2013
|
Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI), Frankfurt, Vorstand des Fachverbands Sicherheit und Mitglied
des Zentralvorstands
|
2009 - 2013
|
Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.V. (BDSV), Berlin, Mitglied des Vorstands, Sprecher
Mittelstand und IT
|
2014 - 2019
|
Deutsche Wehrtechnische Gesellschaft e.V. (DWT), Bonn und Berlin, Präsident
|
2017 - 2020
|
STW Sensortechnik Wiedemann GmbH, Kaufbeuren, Mitglied des Beirats
|
Seit 2020
|
SFC Energy AG, Brunnthal, Mitglied des Aufsichtsrats
|
|
c) |
Weitere Mandate und Betätigungen gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG und Empfehlung C.14 DCGK
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist Herr Schempp Mitglied in einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat
bei der nachfolgend aufgeführten Gesellschaft gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Seit 2014
|
FONSA Aktiengesellschaft Brauerei- und Gaststätten-Betrieb, Kaltental, Vorsitzender des Aufsichtsrats (private Unternehmung)
|
|
* * * * * * * * * *
III. Weitere Angaben und Hinweise
1. |
Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche Unterlagen und Informationen
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen
im Zusammenhang mit der Hauptversammlung, insbesondere einschließlich der nach § 124a AktG zugänglich zu machenden Unterlagen,
sind ab Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.sfc.com/de/investoren/hauptversammlung/ |
zugänglich.
Etwaige im Vorfeld der Hauptversammlung bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge
und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht werden. Gleiches
gilt - nach der Hauptversammlung - auch für die Abstimmungsergebnisse.
Die wesentlichen Inhalte der Rede des Vorsitzenden des Vorstands und des Finanzvorstands werden vorab, am 15. Mai 2025, im
Internet ebenfalls über die oben genannte Internetseite veröffentlicht.
Die Gesellschaft wird den Aktionären als besonderen Service die vorgenannten Unterlagen auf Anforderung kostenfrei übersenden.
Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft
Genüge getan ist.
|
2. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 17.381.691,00. Es ist eingeteilt
in 17.381.691 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung beträgt somit 17.381.691.
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
|
3. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung von Aktionärsrechten (insbesondere des Stimmrechts)
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sind gemäß § 18
Abs. 1 und 2 der Satzung der Gesellschaft die Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines besonderen Nachweises des
Anteilsbesitzes zur Hauptversammlung anmelden.
Die Anmeldung muss in Textform (§ 126b BGB) erfolgen. Für den Nachweis der Berechtigung der Aktionäre zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist zudem ein besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Ein
Nachweis über den Anteilsbesitz durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG (insbesondere durch ein Kreditinstitut)
ist hierfür in jedem Fall ausreichend.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und der Gesellschaft mindestens
sechs Tage vor der Hauptversammlung, demnach bis spätestens zum 15. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), unter der Adresse
SFC Energy AG
c/o AAA HV Management GmbH
Am Stadion 18-24
51465 Bergisch Gladbach
oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse SFCEnergy2025@aaa-hv.de
zugehen.
Der Nachweis hat sich gemäß §§ 123 Abs. 4 Satz 2, 121 Abs. 7 AktG auf den Geschäftsschluss des zweiundzwanzigsten Tages vor
der Hauptversammlung, demnach auf den 30. April 2025, 24:00 Uhr (MESZ), (Nachweisstichtag) zu beziehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme und die Ausübung der Aktionärsrechte nur derjenige als Aktionär, der
sich fristgerecht angemeldet und die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen
hat (ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre).
Üblicherweise übernehmen die Letztintermediäre, insbesondere die depotführenden Institute, die erforderliche Anmeldung und
die Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes für ihre Kunden. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich möglichst frühzeitig
an ihr jeweiliges depotführendes Institut zu wenden.
Bedeutung des Nachweisstichtags
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung, die Berechtigung zur Ausübung von Aktionärsrechten und der Umfang
des Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem im Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag.
Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen
oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung,
die Berechtigung zur Ausübung von Aktionärsrechten und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs
zum Nachweisstichtag maßgeblich, das heißt Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf
die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung, die Berechtigung zur Ausübung von Aktionärsrechten und den Umfang
des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag
noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur berechtigt (insbesondere
stimmberechtigt), soweit sie sich von dem bisherigen Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für eine etwaige Dividendenberechtigung.
Versand der Eintrittskarten für die Hauptversammlung
Nach dem fristgerechten Zugang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden
den Aktionären die Eintrittskarten zur Hauptversammlung mit Formularen zur Erteilung einer Vollmacht und ggf. von Weisungen
übersandt.
|
4. |
Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können sich nach § 18 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft bei der Ausübung des Stimmrechts
vertreten lassen.
Vorbehaltlich nachstehend erwähnter Sonderfälle bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB).
a) |
Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zur Ausübung des Stimmrechts
Eine Stimmrechtsvertretung kann durch von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter (Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) erfolgen.
Den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft müssen neben der Vollmacht auch ausdrückliche und eindeutige Weisungen der Aktionäre
für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Dabei sind nur Weisungen zu vor der Hauptversammlung seitens der Gesellschaft
bekannt gemachten Beschlussvorschlägen der Verwaltung sowie zu vor der Hauptversammlung seitens der Gesellschaft aufgrund
eines Verlangens einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG, als Gegenantrag nach § 126 Abs. 1 AktG oder als Wahlvorschlag nach
§ 127 AktG bekannt gemachten Beschlussvorschlägen von Aktionären möglich. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung
stattfinden, gilt eine einheitlich zu diesem Tagesordnungspunkt erteilte Weisung entsprechend für jeden einzelnen Unterpunkt.
Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können das Stimmrecht nicht nach
eigenem Ermessen ausüben. Bei Abstimmungen, für die keine ausdrückliche und eindeutige Weisung erteilt wurde, enthalten sie
sich der Stimme. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft stehen insbesondere nicht zur Verfügung, um in der Hauptversammlung
Fragen oder Anträge zu stellen oder Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung einzulegen.
Vor der Hauptversammlung steht für die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft das von der Gesellschaft
bereitgestellte, mit der Eintrittskarte an die Aktionäre übersandte Formular „Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft“ zur Verfügung. Ein entsprechendes Formular kann zudem unter der Adresse
SFC Energy AG
c/o AAA HV Management GmbH
Am Stadion 18-24
51465 Bergisch Gladbach
oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse SFCEnergy2025@aaa-hv.de
angefordert oder über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.sfc.com/de/investoren/hauptversammlung/ |
heruntergeladen werden.
Die Vollmacht zugunsten der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und die ihnen zu erteilenden Weisungen können bis spätestens zum 21. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), unter der Adresse
SFC Energy AG
c/o AAA HV Management GmbH
Am Stadion 18-24
51465 Bergisch Gladbach
oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse SFCEnergy2025@aaa-hv.de
erteilt, geändert oder widerrufen werden. Für die Fristwahrung ist der Zugang bei der Gesellschaft maßgeblich.
Die Gesellschaft bietet zudem ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären bzw. deren Bevollmächtigten, welche in der Hauptversammlung
erschienen sind, an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch noch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen
mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
|
b) |
Bevollmächtigung Dritter zur Ausübung des Stimmrechts
Eine Stimmrechtsvertretung kann auch durch sonstige Dritte erfolgen, z.B. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder
einen Stimmrechtsberater (bevollmächtigte Dritte).
Bevollmächtigte Dritte können das Stimmrecht ihrerseits durch Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft ausüben (dazu vorstehend). Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft gemäß
§ 134 Abs. 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung Dritter gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), wenn keine Vollmacht nach § 135
AktG erteilt wird.
Die Aktionäre werden gebeten, zur Bevollmächtigung Dritter das von der Gesellschaft bereitgestellte, mit der Eintrittskarte
an die Aktionäre übersandte Formular „Vollmacht an eine dritte Person“ zu verwenden. Ein entsprechendes Formular kann zudem
unter der Adresse
SFC Energy AG
c/o AAA HV Management GmbH
Am Stadion 18-24
51465 Bergisch Gladbach
oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse SFCEnergy2025@aaa-hv.de
angefordert oder über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.sfc.com/de/investoren/hauptversammlung/ |
heruntergeladen werden.
Bei der Bevollmächtigung Dritter zur Ausübung des Stimmrechts nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre (insbesondere
Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur
Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten) sind in der Regel Besonderheiten für die Form der Erteilung der
Vollmacht, ihren Widerruf und des Nachweises der Bevollmächtigung zu beachten. Aktionäre, die eine Vollmacht zur Stimmrechtsausübung
nach § 135 AktG erteilen wollen, werden gebeten, die relevanten gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und etwaige Besonderheiten
der Vollmachtserteilung bei den jeweils zu bevollmächtigenden Dritten zu erfragen und sich mit diesen abzustimmen.
Wenn weder ein Intermediär (insbesondere ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine
Person, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbietet, bevollmächtigt
wird, kann die Vollmacht entweder gegenüber der Gesellschaft oder unmittelbar gegenüber dem bevollmächtigten Dritten (in diesem
Falle bedarf es des Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform) erteilt werden.
Die Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft oder der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft, ebenso
der Widerruf der Vollmacht, ist der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum 21. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), unter der Adresse
SFC Energy AG
c/o AAA HV Management GmbH
Am Stadion 18-24
51465 Bergisch Gladbach
oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse SFCEnergy2025@aaa-hv.de
zu übermitteln. Für die Fristwahrung ist der Zugang bei der Gesellschaft maßgeblich.
Am Tag der Hauptversammlung kann der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft - ohne dass die vorstehende
Frist einzuhalten ist - dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte die ihm erteilte Vollmacht vorweist, hinsichtlich
der Stimmrechtsvertretung bis zum Beginn der Abstimmungen. Der Widerruf kann am Tag der Hauptversammlung durch den Aktionär
oder einen (anderen) bevollmächtigten Dritten vorgewiesen werden.
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5. |
Angaben zu den Rechten der Aktionäre
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen
(dies entspricht mindestens 500.000 Aktien), können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden.
Ein Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung ist schriftlich an den Vorstand der SFC Energy AG zu richten und muss der Gesellschaft
bis spätestens zum 21. April 2025, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Die Aktionäre werden gebeten, die Adresse
Vorstand der SFC Energy AG Eugen-Sänger-Ring 7 85649 Brunnthal
zu nutzen oder ihr Verlangen in elektronischer Form gemäß § 126a BGB (d.h. mit qualifizierter elektronischer Signatur) per
E-Mail an
IR@sfc.com
zu richten. Für die Fristwahrung ist der Zugang bei der Gesellschaft maßgeblich.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Aktionäre können in der Hauptversammlung Gegenanträge im Sinne des § 126 AktG gegen Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten stellen sowie Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
oder Abschlussprüfern machen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge werden mit den jeweils zugehörigen weiteren Angaben über die Internetseite der Gesellschaft
unter
https://www.sfc.com/de/investoren/hauptversammlung/ |
zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft bis spätestens zum 7. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), unter der Adresse
Vorstand der SFC Energy AG Eugen-Sänger-Ring 7 85649 Brunnthal
oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse IR@sfc.com
zugehen und die weiteren Voraussetzungen für eine Pflicht der Gesellschaft zur Zugänglichmachung nach § 126 bzw. § 127 AktG
vorliegen.
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf ein in der Hauptversammlung gestelltes Verlangen vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft, einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen
Unternehmen, und die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Neben allgemeinen
Gesichtspunkten, die dem Auskunftsrecht entgegenstehen können (z.B. Unmöglichkeit der Auskunftserteilung), kann das Auskunftsrecht
auch durch Leitungs- und Ordnungsmaßnahmen des Versammlungsleiters beschränkt werden.
Die Ausübung des Auskunftsrechts setzt die Teilnahme an der Hauptversammlung voraus. Insofern sind also die im Abschnitt III.
3. dargestellten Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung, insbesondere die Anmeldefrist (15. Mai 2025, 24:00
Uhr (MESZ)), zu beachten.
Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG sind über die
Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.sfc.com/de/investoren/hauptversammlung/ |
zugänglich.
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6. |
Hinweise zum Datenschutz
Im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung, insbesondere bei der Anmeldung für die Hauptversammlung,
Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht und der Ausübung von Aktionärsrechten sowie im Rahmen der Teilnahme an der Hauptversammlung
verarbeitet die SFC Energy AG, Eugen-Sänger-Ring 7, 85649 Brunnthal, als Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 der Datenschutz-Grundverordnung
personenbezogene Daten der Aktionäre und ihrer Aktionärsvertreter (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart
der Aktien), um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Zusammenhang mit der Hauptversammlung
zu ermöglichen. Außerdem verarbeitet die SFC Energy AG die personenbezogenen Daten zur Erfüllung ihrer rechtlichen Verpflichtungen
im Zusammenhang mit der Hauptversammlung.
Soweit die SFC Energy AG zur Ausrichtung der Hauptversammlung Dienstleister beauftragt, sind diese zur Vertraulichkeit verpflichtet
und verarbeiten diese personenbezogenen Daten ausschließlich nach ausdrücklicher Weisung der SFC Energy AG.
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen hat jeder Betroffene ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-,
Löschungs- und ggf. Widerspruchsrecht bezüglich der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung.
Diese Rechte können gegenüber der SFC Energy AG unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend gemacht werden:
SFC Energy AG Eugen-Sänger-Ring 7 85649 Brunnthal
Telefon: +49 89 67 35 92-0
E-Mail: info@sfc.com
Zudem steht jedem Betroffenen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung
zu.
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte ist erreichbar unter:
DataCo GmbH Nymphenburger Str. 86 80636 München
E-Mail: datenschutz@dataguard.de
Weitergehende Informationen zum Datenschutz für Aktionäre der SFC Energy AG und deren Bevollmächtigte im Hinblick auf die
Datenverarbeitung für Zwecke der Hauptversammlung können über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.sfc.com/de/investoren/hauptversammlung/ |
abgerufen oder bei unserem Datenschutzbeauftragten postalisch oder per E-Mail angefordert werden.
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Brunnthal, im April 2025
SFC Energy AG
Der Vorstand
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14.04.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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Ende der Mitteilung |
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2117512 14.04.2025 CET/CEST
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03.04.2025 | SFC Energy AG erhält Folgeauftrag von ZeroAlpha Solutions Ltd im Auftrag der NATO Support and Procurement Agency (NSPA)
SFC Energy AG
/ Schlagwort(e): Auftragseingänge
SFC Energy AG erhält Folgeauftrag von ZeroAlpha Solutions Ltd im Auftrag der NATO Support and Procurement Agency (NSPA)
03.04.2025 / 07:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
SFC Energy AG erhält Folgeauftrag von ZeroAlpha Solutions Ltd im Auftrag der NATO Support and Procurement Agency (NSPA)
Brunnthal/München, Deutschland, 3. April 2025 – Die SFC Energy AG („SFC“, F3C:DE, ISIN: DE0007568578), ein führender Anbieter von Brennstoffzellen für stationäre, portable und mobile Hybrid-Stromversorgungslösungen, hat einen Folgeauftrag in Höhe von EUR 1,5 Mio. für Direktmethanol-Brennstoffzellen (DMFC) der Serien JENNY und EMILY erhalten. Auftraggeber ist der langjährige SFC-Partner ZeroAlpha Solutions Ltd („ZeroAlpha“), ein führender Anbieter von Kommunikations-, Informationsmanagement- und nachhaltigen Energielösungen für Kunden im Vereinigten Königreich und im europäischen Verteidigungs- und Sicherheitsmarkt.
Wie bei früheren Aufträgen handelt ZeroAlpha im Auftrag der NATO Support and Procurement Agency (NSPA), der Beschaffungsorganisation für Ausrüstung und Dienstleistungen für die NATO-Mitgliedstaaten und ihre Partnerländer. In diesem Fall wurde der Auftrag speziell für das britische Verteidigungsministerium vergeben, das für den Schutz der Sicherheit, Unabhängigkeit und Interessen des Vereinigten Königreichs verantwortlich ist. Darüber hinaus ist der Auftrag Teil eines bestehenden NATO-weiten NSPA-Rahmenvertrages zur Lieferung taktischer Energiesysteme, einschließlich der innovativen DMFC-Technologie von SFC. Der Rahmenvertrag unterstreicht das umfassende Engagement zur Verbesserung der Energieversorgungsfähigkeiten für NATO-Partnerstaaten.
Diese Fähigkeiten werden insbesondere für den Einsatz von Bodentruppen benötigt, um Kommunikations- und ISTAR-Anwendungen (Intelligence, Surveillance, Target Acquisition und Reconnaissance) zu unterstützen sowie zentrale missionskritische Systeme wie Radar, Drohnen und Satellitenkommunikation (SATCOM) an Bord von Militärfahrzeugen zu versorgen. Diese Systeme sind unverzichtbar für Einsatzszenarien, die zuverlässige Energielösungen erfordern, einschließlich Operationen in abgelegenen Gebieten, in großen Höhen und unter extremen klimatischen Bedingungen. Die kompakten, portablen und mobilen Stromversorgungslösungen der JENNY- und EMILY-Serien von SFC wurden speziell für diese Anwendungen und Szenarien entwickelt. Sie erfüllen seit Jahren die Einsatzanforderungen von Kunden aus den Bereichen Defense und öffentliche Sicherheit weltweit.
Die JENNY 600S und 1200 sind mit nur 1,7 kg bzw. 3,3 kg die leichtesten Stromerzeuger auf Basis der DMFC-Technologie von SFC. Sie wurden speziell für Feldeinsätze entwickelt, können bequem im Rucksack getragen werden und liefern 600 Wh bzw. 1.200 Wh elektrische Energie pro Tag. Da nur wenige Tankpatronen für einen mehrtägigen Einsatz benötigt werden, reduzieren sie das Gewicht der mitzuführenden Batterien erheblich und schaffen Platz für essenzielle Ausrüstung wie zusätzliche Verpflegung, Wasser und Munition, wodurch sich die Einsatzdauer verlängert.
Die SFC EMILY eignet sich hervorragend für die Fahrzeug- und Feldstromversorgung. Sie hält die Bordstromversorgung eines stehenden Fahrzeugs aufrecht, wenn der Motor nicht läuft, und lädt die Batterie bei Bedarf automatisch wieder auf. Neben der wachsenden Nachfrage nach fahrzeugzentrierten Anwendungen wird die SFC EMILY auch in mobilen und stationären Verteidigungsanwendungen eingesetzt, um Funkgeräte, Radar- und Waffensysteme zuverlässig mit Strom zu versorgen und mehrere Batterien gleichzeitig zu laden – auch an abgelegenen Standorten.
Die zuverlässige Stromversorgung im Feld ist eine zentrale Herausforderung für moderne Streitkräfte. Die Brennstoffzellen der JENNY- und EMILY-Serien von SFC lösen dieses Problem durch leichte Plug-and-Play-Energielösungen für Soldaten und Fahrzeuganwendungen. Geräuschlos, emissionsfrei und nahezu signaturlos verbessern sie die Tarnung und minimieren gleichzeitig den logistischen Aufwand durch einen effizienten Methanolverbrauch.
Dr. Peter Podesser, Vorstandsvorsitzender der SFC Energy AG: „Weltweit sehen wir einen steigenden Bedarf an elektrischer Energie im Feldeinsatz. Als SFC Energy entwickeln und liefern wir seit mehr als 15 Jahren hochzuverlässige und flexible Energielösungen für Kunden aus den Bereichen Defense und öffentliche Sicherheit. Bis heute sind wir der einzige Anbieter von NATO-qualifizierten Brennstoffzellensystemen für portable, netzferne und fahrzeugbasierte Anwendungen – eine technologische Alleinstellung, die uns zum bevorzugten Partner von Streitkräften weltweit macht. Gleichzeitig sind wir durch eine Reihe von Verteidigungsorganisationen qualifiziert und damit gut gerüstet, um von den steigenden Verteidigungsausgaben in Deutschland, Europa und darüber hinaus zu profitieren.“
Stewart Burton, Vorstandsvorsitzender der ZeroAlpha Solutions Ltd: „SFC Energy bietet mit seiner einzigartigen Brennstoffzellen-Technologie Energiequellen, die schwer detektierbar, robust, zuverlässig sind – auch unter extremen Umweltbedingungen – und vor allem felderprobt. Durch die Erfüllung dieser Anforderungen und die hohe Qualität der Stromgeneratoren der JENNY- und EMILY-Serien ist SFC bestens positioniert und für NATO-Mitgliedstaaten und Partner über die NSPA deutlich sichtbar.“
Weitere Informationen zu den Clean Energy und Clean Power Management Lösungen von SFC Energy unter sfc.com.
Zur SFC Energy AG
Die SFC Energy AG (www.sfc.com) ist ein führender Anbieter von Wasserstoff- und Methanol-Brennstoffzellen für stationäre, portable und mobile Hybrid-Stromversorgungslösungen. Mit den Geschäftsfeldern Clean Energy und Clean Power Management ist die SFC Energy AG ein nachhaltig profitabler Brennstoffzellenproduzent. Seine mehrfach ausgezeichneten Produkte vertreibt das Unternehmen weltweit und verkaufte bislang mehr als 75.000 Brennstoffzellen. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Brunnthal/München, Deutschland, und betreibt operative Niederlassungen in Indien, Kanada, den Niederlanden, Rumänien, Dänemark, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten von Amerika. Die SFC Energy AG notiert im Prime Standard der Deutschen Börse und gehört seit 2022 dem Auswahlindex SDAX an (WKN: 756857, ISIN: DE0007568578).
Zu ZeroAlpha Solutions Ltd
Das 2016 gegründete Unternehmen ZeroAlpha ist seit langem führend auf dem Gebiet der Energie- und Informationssysteme für Auslandseinsätze auf dem britischen und europäischen Defense und Public Security Markt. ZeroAlpha wurde mit dem Ziel gegründet, sich auf Militäroperationen im Bereich der Frühen Intervention zu konzentrieren und bietet missionskritische Lösungen für Soldaten, Fahrzeuge und Basisanwendungen. Dies ermöglicht es Befehlshabern und Einheiten, ihre Missionsausdauer und operative Effektivität in anspruchsvollen und infrastrukturlosen Umgebungen zu erhöhen.
Unsere Lösungen sind unbedenklich, hoch innovativ und haben sich im Einsatz bewährt, sie verbessern die Einsatzdauer, die Führung sowie die taktische Effektivität in den rauesten Umgebungen. Das Hauptziel aller unserer Lösungen ist es, mit minimaler logistischer Unterstützung die Anforderung „Deploy Lighter – Last Longer“ zu erfüllen. Nachdem ZeroAlpha den einzigen NATO-Vertrag für taktische Hybrid-Energiesysteme erhalten hat, ist das Unternehmen weiterhin führend bei bewährten Lösungen zur Energieversorgung in einer Reihe von Anwendungen.
SFC Investor Relations und Presse:
CROSS ALLIANCE communication GmbH
Susan Hoffmeister
Tel. +49 89 125 09 03-33
Email: susan.hoffmeister@sfc.com
Web: sfc.com
ZeroAlpha Solutions Ltd:
Stewart Burton
Email: info@zeroalphasolutions.com
Web: zeroalphasolutions.com
03.04.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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EQS News-Service |
2110564 03.04.2025 CET/CEST
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27.03.2025 | SFC Energy AG veröffentlicht Geschäftsbericht 2024 – Fortsetzung der Rekordserie im Geschäftsjahr 2025 geplant
SFC Energy AG
/ Schlagwort(e): Jahresbericht
SFC Energy AG veröffentlicht Geschäftsbericht 2024 – Fortsetzung der Rekordserie im Geschäftsjahr 2025 geplant
27.03.2025 / 07:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
SFC Energy AG veröffentlicht Geschäftsbericht 2024 – Fortsetzung der Rekordserie im Geschäftsjahr 2025 geplant
- Geprüfter Konzernabschluss bestätigt vorläufige Ergebnisse
- Stärkstes Wachstum in den Bereichen Defense & öffentliche Sicherheit und Indien
- Konzernumsatz mit plus 22,5 % bei TEUR 144.754 (2023: TEUR 118.148)
- Bereinigtes EBITDA steigt um 45,2 % auf TEUR 22.008 (2023: TEUR 15.158), bereinigte EBITDA-Marge mit 15,2 % deutlich über Vorjahresniveau (2023: 12,8 %)
- Bereinigtes EBIT signifikant um 60,4 % auf TEUR 15.556 (2023: TEUR 9.696) gesteigert, bereinigte EBIT-Marge auf 10,7 % (2023: 8,2 %) erhöht
- Operativer Cashflow vor Working-Capital-Veränderungen erheblich gestiegen auf TEUR 21.767 (2023: TEUR 15.786)
- Rekordauftragsbestand zum 31. Dezember 2024 bei TEUR 104.583 (31. Dezember 2023: TEUR 81.300)
- Prognose 2025 bestätigt
Brunnthal/München, Deutschland, 27. März 2025 – Die SFC Energy AG („SFC“, F3C:DE, ISIN: DE0007568578), ein führender Anbieter von Brennstoffzellen für stationäre, portable und mobile Hybrid-Stromversorgungslösungen, veröffentlicht heute ihren Geschäftsbericht 2024. Die testierten Konzernzahlen bestätigen die am 25. Februar 2025 veröffentlichten vorläufigen Ergebnisse.
Dr. Peter Podesser, CEO der SFC Energy AG: „Im Geschäftsjahr haben wir unsere weltweit führende Position in der stationären Brennstoffzellentechnologie weiter ausgebaut – mit starkem Wachstum, gestiegener Profitabilität und konsequenter Internationalisierung. Besonders die dynamische Entwicklung im Bereich Verteidigung und öffentliche Sicherheit (+60 % Umsatzwachstum) reflektiert die veränderte geopolitische Lage. Die verbesserten Rahmenbedingungen bei Verteidigungsausgaben in Deutschland und Europa eröffnen uns erhebliches Wachstumspotenzial. Unsere Technologie mit leichten, verlässlichen und schwer detektierbaren Energiequellen bietet in diesem Umfeld erhebliche Vorteile.
Bis heute sind wir der einzige Anbieter NATO-qualifizierter Brennstoffzellensysteme für portable, abgesetzte und landfahrzeugbasierte Einsatzszenarien. Diese technologische Alleinstellung positioniert uns als bevorzugten Partner für Streitkräfte weltweit. Gleichzeitig wächst auch der Markt für zivile Sicherheits- und Überwachungstechnologien rasant – ein Bereich, in dem wir uns dank unserer nachhaltigen und wirtschaftlich überzeugenden Brennstoffzellenlösungen weltweit eine führende Marktposition erarbeitet haben. Mit einem Rekordauftragsbestand, einer soliden finanziellen Basis und einer anhaltend dynamischen Nachfrage blicken wir optimistisch auf 2025. Wir sind überzeugt, die sich bietenden Chancen in unseren Märkten optimal zu nutzen und überproportional davon zu profitieren.“
Umsatzentwicklung
Im Geschäftsjahr 2024 erreichte der SFC Energy Konzern ein ausgesprochen starkes Umsatzwachstum von 22,5 % auf TEUR 144.754 (2023: TEUR 118.148). Die erfreuliche Entwicklung in einem weiterhin herausfordernden Umfeld ist sowohl auf den sehr stark gestiegenen Umsatz im Segment Clean Energy zurückzuführen, welcher im Vergleich zum Vorjahr um 27,3 % gesteigert werden konnte, als auch auf starke Umsatzzuwächse von 12,9 % im Segment Clean Power Management. Insgesamt lag der konsolidierte Umsatz 2024 damit am oberen Ende der im November 2024 konkretisierten Prognosespanne von TEUR 142.000 bis TEUR 145.000.
Umsatz nach Segmenten in TEUR |
2024 |
2023 |
Clean Energy |
100.606 |
79.032 |
Clean Power Management |
44.148 |
39.116 |
Gesamt |
144.754 |
118.148 |
Segmententwicklung
Das Segment Clean Energy profitierte im Berichtsjahr mit einem deutlichen Umsatzanstieg von 27,3 % auf TEUR 100.606 (2023: TEUR 79.032) erneut von der hohen Nachfrage nach Brennstoffzellenlösungen. Dies traf insbesondere auf Energielösungen für industrielle Anwendungen zu, die u. a. die Kernzielmärkte „Zivile Sicherheitstechnik / Videoüberwachung“ sowie „Datenübertragung und Digitalisierung“ adressieren und den höchsten Anteil am Segmentumsatz ausmachten. Insgesamt zeigte der Bereich industrielle Anwendungen, als größter Einsatzbereich für Brennstoffzellen, ein Wachstum von rund 36 % gegenüber dem Vorjahr. Mit einem deutlichen Plus von rund 60 % gegenüber dem Vorjahr waren die Bereiche Defense und öffentliche Sicherheit die am schnellsten wachsenden Endmärkte. Im Berichtsjahr blieb Clean Energy mit einem Anteil von 69,5 % (2023: 66,9 %) das umsatzstärkste Segment.
Das Geschäft im Segment Clean Power Management konnte im Berichtsjahr mit einem Wachstum um 12,9 % auf TEUR 44.148 (2023: TEUR 39.116) deutlich zulegen. Der Anteil des Segments Clean Power Management an den Konzernumsätzen belief sich im Berichtsjahr auf 30,5 % (2023: 33,1 %).
Die Auftragseingänge nahmen im Berichtsjahr stichtagsbezogen stark auf TEUR 167.762 (2023: TEUR 124.799) zu. Mit einem Rekordauftragsbestand von TEUR 104.583 zum 31. Dezember 2024 (31. Dezember 2023: TEUR 81.300) konnte SFC Energy dynamisch in das Jahr 2025 starten.
Ergebnisentwicklung
Das starke Umsatzwachstum in Kombination mit höheren Rohertragsmargen in beiden Segmenten führte zu einem signifikanten Anstieg des Bruttoergebnisses vom Umsatz um TEUR 12.530 bzw. 26,8 % auf TEUR 59.324 (2023: TEUR 46.794). Infolgedessen erhöhte sich die Bruttoergebnismarge des Konzerns (Bruttoergebnis vom Umsatz in Prozent der Umsatzerlöse) deutlich auf 41,0 % (2023: 39,6 %).
Für die einzelnen Segmente stellt sich das Bruttoergebnis vom Umsatz im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:
Bruttoergebnis nach Segmenten in TEUR |
2024 |
2023 |
Clean Energy |
46.866 |
36.334 |
Clean Power Management |
12.458 |
10.460 |
Gesamt |
59.324 |
46.794 |
Das um Sondereffekte bereinigte EBITDA nahm im Berichtsjahr ausgesprochen stark auf TEUR 22.008 (2023: TEUR 15.158) zu und lag damit über der zuletzt prognostizierten Spanne von TEUR 20.000 bis TEUR 21.500. Die bereinigte EBITDA-Marge konnte auf 15,2 % (2023: 12,8 %) erheblich verbessert werden.
Das um Sondereffekte bereinigte EBIT in Höhe von TEUR 15.556 (2023: TEUR 9.696) hat gegenüber dem Vorjahreswert um TEUR 5.859 zugelegt und lag damit ebenfalls über dem Zielkorridor der Vorstandserwartungen (TEUR 13.800 bis TEUR 15.100). Daraus resultiert eine im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegene bereinigte EBIT-Marge von 10,7 % (2023: 8,2 %).
Das Berichtsjahr wurde aufgrund der starken operativen Leistung mit einem Konzernperiodenergebnis in Höhe von TEUR 9.355 (2023: TEUR 21.062) abgeschlossen. Das signifikant höhere Konzernperiodenergebnis des Vorjahrs resultierte vor allem aus der Aktivierung von latenten Steuern in Höhe von TEUR 11.719. Das Ergebnis je Aktie gemäß IFRS unverwässert und verwässert belief sich im Berichtsjahr auf EUR 0,54 (2023: EUR 1,21) bzw. EUR 0,54 (2023: EUR 1,18) und lag aufgrund des vorstehend aufgeführten Steuerertrages im Jahr 2023 unter dem Vorjahreswert.
Bilanz
Die Eigenkapitalquote belief sich zum 31. Dezember 2024 auf 71,7 % (31. Dezember 2023: 72,6 %). Damit verfügt SFC Energy weiterhin über eine sehr solide Bilanzstruktur. In Verbindung mit den frei verfügbaren Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten abzüglich Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von TEUR 56.359 (31. Dezember 2023: TEUR 56.056) ist SFC Energy in der Lage seinen nachhaltigen Wachstumskurs konsequent fortzusetzen. Zum 31. Dezember 2024 beschäftigte der SFC Energy-Konzern weltweit 470 festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (31. Dezember 2023: 403).
Der operative Cashflow vor Veränderung des Nettoumlaufvermögens und Ertragsteuern (operatives Ergebnis vor Working-Capital-Veränderungen) verbesserte sich im Berichtsjahr signifikant auf TEUR 21.767 (2023: TEUR 15.786). Nach Berücksichtigung der Veränderung des Nettoumlaufvermögens, welches im Berichtsjahr um TEUR 6.559 (2023: TEUR 10.978) liquiditätswirksam zugenommen hat, sowie Ertragsteuerzahlungen ergab sich ein positiver Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit in Höhe von TEUR 14.460 (2023: TEUR 3.576). Diese erhebliche Steigerung resultierte aus dem deutlich höheren operativen Cashflow und einer moderat geringeren Zunahme des Nettoumlaufvermögens im Vergleich zum Vorjahr.
Prognose 2025
In Anbetracht der erfolgreichen Geschäftsentwicklung im Jahr 2024 geht der Vorstand davon aus, dass die Nachfrage nach den Brennstoffzellen- und Power-Management-Lösungen des Konzerns in allen regionalen Märkten weiter steigen und sich der Wachstumspfad der vorangegangenen Jahre auch im Geschäftsjahr 2025 fortsetzen wird. Deutliche Wachstumsimpulse werden insbesondere aus dem nordamerikanischen und asiatischen Raum erwartet.
Konzernumsatz
Für das laufende Geschäftsjahr rechnet der Vorstand mit einem Wachstum des Konzernumsatzes im Vergleich zum Vorjahr von ca. 11 % bis zu 25 % auf etwa EUR 160,6 Mio. bis EUR 180,9 Mio. (2024: EUR 144,8 Mio.), welches deutlich stärker vom Segment Clean Energy getrieben sein wird.
Bereinigtes EBITDA
Für das bereinigte EBITDA erwartet der Vorstand eine Steigerung auf voraussichtlich EUR 24,7 Mio. bis EUR 28,2 Mio. (2024: EUR 22,0 Mio.) und damit eine weiter steigende EBITDA-Marge. Diese Margenausweitung ist getragen von der anhaltend guten Nachfrageentwicklung, jedoch abhängig von der zeitlichen Umsetzung geplanter Wachstumsinvestitionen, insbesondere der Standorte USA und Dänemark sowie der Implementierung des neuen ERP-Systems auf Konzernebene und den potenziellen Auswirkungen gestiegener Material- und Beschaffungskosten. Es wird dabei unterstellt, dass die höheren Kosten in einem gewissen Umfang an die Kunden weitergegeben werden können.
Bereinigtes EBIT
Auf Basis der Planung der Segmente Clean Energy und Clean Power Management geht der Vorstand davon aus, dass das bereinigte EBIT für den Konzern im Jahr 2024 zwischen EUR 17,5 Mio. und EUR 20,6 Mio. (2024: EUR 15,6 Mio.) liegen wird.
Kennzahlen 2024/2023
in TEUR |
01.01.–31.12.2024 |
01.01.–31.12.2023 |
Umsatz |
144.754 |
118.148 |
Bruttoergebnis vom Umsatz |
59.324 |
46.794 |
Bruttomarge |
41,0 % |
39,6 % |
EBITDA |
20.190 |
14.619 |
EBITDA-Marge |
13,9 % |
12,4 % |
EBITDA bereinigt |
22.008 |
15.158 |
EBITDA-Marge bereinigt |
15,2 % |
12,8 % |
EBIT |
13.737 |
9.157 |
EBIT-Marge |
9,5 % |
7,8 % |
EBIT bereinigt |
15.556 |
9.696 |
EBIT-Marge bereinigt |
10,7 % |
8,2 % |
Konzernperiodenergebnis |
9.355 |
21.062 |
Auftragsbestand* |
104.583 |
81.300 |
* Zum 31. Dezember
Detaillierte Finanzinformationen / Earnings Call
Der Geschäftsbericht 2024 der SFC Energy AG steht unter www.sfc.com als Download zur Verfügung.
Für interessierte Anleger und Pressevertreter wird die SFC Energy AG heute, am 27. März 2025, um 9.00 Uhr eine Telefonkonferenz in englischer Sprache abhalten.
Für eine Anmeldung senden Sie bitte eine E-Mail an susan.hoffmeister@sfc.com.
Zur SFC Energy AG
Die SFC Energy AG (www.sfc.com) ist ein führender Anbieter von Wasserstoff- und Methanol-Brennstoffzellen für stationäre, portable und mobile Hybrid-Stromversorgungslösungen. Mit den Geschäftsfeldern Clean Energy und Clean Power Management ist die SFC Energy AG ein nachhaltig profitabler Brennstoffzellenproduzent. Seine mehrfach ausgezeichneten Produkte vertreibt das Unternehmen weltweit und verkaufte bislang mehr als 75.000 Brennstoffzellen. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Brunnthal/München, Deutschland, und betreibt operative Niederlassungen in Indien, Kanada, den Niederlanden, Rumänien, Dänemark, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten von Amerika. Die SFC Energy AG notiert im Prime Standard der Deutschen Börse und gehört seit 2022 dem Auswahlindex SDAX an (WKN: 756857, ISIN: DE0007568578).
SFC Energy IR und Pressekontakt:
Susan Hoffmeister
Tel. +49 89 125 09 03-33
Email: susan.hoffmeister@sfc.com
Web: sfc.com
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Diese Mitteilung kann bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Ansichten und Prognosen in Bezug auf die künftige Entwicklung der Gesellschaft enthalten („Zukunftsgerichtete Aussagen“). Zukunftsgerichtete Aussagen sind, unter anderem, an Begriffen wie „davon ausgehen“, „planen“, „antizipieren“, „erwarten“, „beabsichtigen“, „werden“, oder „sollen“ sowie ihrer Negierung und ähnlichen Varianten oder vergleichbarer Terminologie zu erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen umfassen sämtliche Sachverhalte, die nicht auf historischen Fakten basieren. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Meinungen, Prognosen und Annahmen des Vorstands der SFC Energy AG und beinhalten erhebliche bekannte und unbekannte Risiken sowie Ungewissheiten, weshalb die tatsächlichen Ergebnisse, Entwicklungen und Ereignisse wesentlich von den in zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Entwicklungen und Ereignissen abweichen können. Zukunftsgerichtete Aussagen dürfen nicht als Garantien für zukünftige Entwicklungen und Ergebnisse verstanden werden und sind nicht notwendigerweise zuverlässige Indikatoren dafür, ob solche Ergebnisse erzielt werden oder nicht. Alle in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen sind nur am Tag dieser Mitteilung gültig. Die Gesellschaft wird die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen unter Berücksichtigung späterer Ereignisse und Umstände weder aktualisieren, noch korrigieren, um spätere Ereignisse oder Umstände zu reflektieren oder Ungenauigkeiten, die sich nach der Veröffentlichung dieser Mitteilung aufgrund neuer Informationen, künftiger Entwicklungen oder aufgrund sonstiger Umstände ergeben, und übernehmen hierzu keine entsprechende Verpflichtung. Wir übernehmen keine Verantwortung in irgendeiner Weise dafür, dass die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen oder Vermutungen eintreten werden.
27.03.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Sprache: |
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Unternehmen: |
SFC Energy AG |
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85649 Brunnthal-Nord |
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Deutschland |
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E-Mail: |
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Internet: |
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WKN: |
756857 |
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Börsen: |
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