| 20.05.2026 | SFC Energy AG sichert Auftrag über EUR 2,8 Mio. von International Security GmbH – Beschleunigtes Wachstum im zivilen Videoüberwachungsmarkt sorgt für klare Visibilität für 2026
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SFC Energy AG
/ Schlagwort(e): Auftragseingänge
SFC Energy AG sichert Auftrag über EUR 2,8 Mio. von International Security GmbH – Beschleunigtes Wachstum im zivilen Videoüberwachungsmarkt sorgt für klare Visibilität für 2026
20.05.2026 / 07:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
SFC Energy AG sichert Auftrag über EUR 2,8 Mio. von International Security GmbH – Beschleunigtes Wachstum im zivilen Videoüberwachungsmarkt sorgt für klare Visibilität für 2026
- Auftrag für EFOY Pro 2800 Brennstoffzellen zur Stromversorgung mobiler Videoüberwachungslösungen
- Frühe Auftragserteilung durch die International Security GmbH sichert Volumina für 2026 und unterstreicht anhaltendes Wachstum im Sicherheitsmarkt
- Standardisierte Integration in Video Guard-Systeme verdeutlicht skalierbare, wiederkehrende Nachfrage nach Off-Grid-Energielösungen
Brunnthal/München, Deutschland, 20. Mai 2026 – Die SFC Energy AG („SFC“, F3C:DE, ISIN: DE0007568578), ein internationaler Technologieführer für zuverlässige Hybrid-Energieversorgung in den Bereichen Sicherheit, Verteidigung, Industrie und kritischer Infrastruktur, hat einen weiteren Auftrag von ihrem langjährigen Kunden International Security GmbH (ISG) erhalten. Der Auftrag mit einem Volumen von rund EUR 2,8 Mio. umfasst die Lieferung von EFOY Pro 2800 Methanol-Brennstoffzellen.
Die Brennstoffzellen werden in den mobilen Überwachungseinheiten („Mobile Surveillance Units“, MSU) von ISG eingesetzt, die unter der Marke „Video Guard“ vertrieben werden. Diese Systeme ermöglichen einen zuverlässigen, autonomen Betrieb von Videoüberwachungssystemen zur Baustellenüberwachung, insbesondere in netzfernen und abgelegenen Einsatzumgebungen.
Mit seinen Video Guard-Lösungen ist ISG ein führender Anbieter technischer Sicherheitslösungen in Deutschland und bietet umfassende, bundesweite Baustellenüberwachung. Kunden profitieren von fortschrittlicher Videoanalyse, individuell abgestimmten Sicherheitskonzepten sowie erfahrenem Fachpersonal, das Projekte jeder Größenordnung präzise absichert.
Die EFOY Pro 2800 Brennstoffzellen bieten eine zuverlässige, wartungsarme und umweltfreundliche Energieversorgung mit reduzierten Emissionen und geräuscharmem Betrieb. Damit eignen sie sich ideal für den kontinuierlichen Einsatz in sensiblen und abgelegenen Sicherheitsanwendungen.
Der Auftrag spiegelt das frühe Engagement der ISG zur Absicherung von Liefermengen für 2026 wider und unterstreicht die weiterhin hohe Nachfrage nach zuverlässigen Off-Grid-Energielösungen im schnell wachsenden zivilen Sicherheitsmarkt. Gleichzeitig zeigt er die Skalierbarkeit des Geschäftsmodells von SFC: Die standardisierte Integration von Brennstoffzellen in mobile Überwachungssysteme treibt wiederkehrende Nachfrage und langfristige Kundenbeziehungen. Über Deutschland hinaus gewinnt der Markt für mobile, autonome Sicherheitslösungen zunehmend an Dynamik in Europa.
Dr. Peter Podesser, CEO der SFC Energy AG: „Die Überwachung von Baustellen und kritischen Infrastrukturen ist ein schnell wachsender Markt, getrieben durch steigende Anforderungen an Sicherheit, Effizienz und digitale Überwachung. Der Auftrag der International Security GmbH unterstreicht sowohl die starke Marktdynamik als auch die zunehmende Bedeutung zuverlässiger, netzunabhängiger Stromversorgungslösungen. Gleichzeitig zeigt er die Skalierbarkeit unseres Geschäftsmodells und die stetig wachsende Relevanz sicherheitsrelevanter Anwendungen in unserem Portfolio. Wir sind stolz, Video Guard beim weiteren Ausbau seiner Aktivitäten und der Absicherung seiner Projektpipeline für 2026 zu unterstützen.“
Jörn Windler, Managing Partner und Gründer der International Security GmbH: „Mit SFC haben wir einen bewährten und verlässlichen Partner für die Off-Grid-Energieversorgung. Die EFOY Pro Brennstoffzellen sind ein zentraler Bestandteil unserer Video Guard-Systeme und gewährleisten den unterbrechungsfreien Betrieb unserer Überwachungseinheiten. Dieser Auftrag sichert unseren Wachstumskurs und ermöglicht es uns, die steigende Nachfrage nach leistungsfähigen, autonomen Sicherheitslösungen zu bedienen.“
Weitere Informationen zu den Clean Energy und Clean Power Management Lösungen von SFC Energy unter sfc.com.
Zur SFC Energy AG
Die SFC Energy AG ist ein internationaler Technologieführer für zuverlässige Hybrid-Energieversorgung in den Bereichen Sicherheit, Verteidigung, Industrie und kritischer Infrastruktur.
Basierend auf seiner weltweit führenden Brennstoffzellentechnologie entwickelt und produziert das Unternehmen zukunftsweisende Hybrid-Energieversorgungssysteme für netzferne stationäre und mobile Anwendungen. Die Plattformen von SFC Energy sichern zuverlässig, kosteneffizient und nachhaltig den weltweit stark wachsenden Bedarf an resilienter, dezentraler Energieversorgung in militärischen Einsatzbereichen, in der zivilen Sicherheits- und Überwachungstechnik sowie in industriellen Anwendungen. Außerdem liefert das Unternehmen hochpräzise, energiesparende Power Management-Lösungen an Hightechunternehmen aus der Halbleiterausrüster-, Verteidigungs-, und Life Science-Industrie.
Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Brunnthal bei München sowie Tochtergesellschaften in Kanada, Dänemark, Indien, den Niederlanden, Rumänien, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten von Amerika. Mit einem Team von 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist SFC Energy täglich für seine Kunden auf der ganzen Welt im Einsatz.
Die SFC Energy AG ist im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert und seit 2022 im Auswahlindex SDAX vertreten (WKN: 756857, ISIN: DE0007568578).
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Über International Security GmbH – Video Guard
Ihre Sicherheit, unsere Mission – Als führender Anbieter für technische Absicherung in Deutschland sorgen wir bei VIDEO GUARD für lückenlose Baustellenüberwachung – Tag und Nacht, bundesweit und zuverlässig. Unsere Kunden profitieren von hochmoderner Videoanalysetechnik, individuell abgestimmten Sicherheitslösungen und erfahrenem Fachpersonal, das jedes Projekt mit höchster Präzision absichert – vom kleinen Bauvorhaben bis zum komplexen Großprojekt.
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2329810 20.05.2026 CET/CEST
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| 13.05.2026 | SFC Energy AG steigert Profitabilität im Q1 2026 – Rekordauftrag aus der Ukraine für Verteidigungs- und zivile Anwendungen im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung – Prognose erhöht
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SFC Energy AG
/ Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung/Quartalsergebnis
SFC Energy AG steigert Profitabilität im Q1 2026 – Rekordauftrag aus der Ukraine für Verteidigungs- und zivile Anwendungen im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung – Prognose erhöht
13.05.2026 / 07:30 CET/CEST
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SFC Energy AG steigert Profitabilität im Q1 2026 – Rekordauftrag aus der Ukraine für Verteidigungs- und zivile Anwendungen im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung – Prognose erhöht
- Konzernumsatz bei TEUR 34.115 (Q1/2025: TEUR 38.620) – gezielte Priorisierung von Produktions- und Lieferkapazitäten für Rekordauftrag
- EBITDA bereinigt bei TEUR 6.150 (Q1/2025: TEUR 6.317); EBITDA-Marge bereinigt bei 18,0 % (Q1/2025: 16,4 %)
- EBIT bereinigt bei TEUR 4.213 (Q1/2025: TEUR 4.515); EBIT-Marge bereinigt bei 12,3 % (Q1/2025: 11,7 %)
- Solide Liquiditätsposition mit frei verfügbaren Zahlungsmitteln von TEUR 45.365
- Prognose für das Geschäftsjahr 2026 nach Rekordauftrag angehoben
Brunnthal/München, Deutschland, 13. Mai 2026 – Die SFC Energy AG („SFC“, F3C:DE, ISIN: DE0007568578), ein internationaler Technologieführer für zuverlässige Hybrid-Energieversorgung in den Bereichen Sicherheit, Verteidigung, Industrie und kritischer Infrastruktur, veröffentlicht heute ihre Zahlen für das erste Quartal 2026.
Vorstandsbericht
Dr. Peter Podesser, CEO der SFC Energy AG: „Wir danken der Ukraine und der Bundesregierung für das Vertrauen und sind stolz, im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative einen sinnvollen und wichtigen Beitrag leisten zu können. Der größte Einzelauftrag in der Unternehmensgeschichte der SFC unterstreicht die technologische Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit unserer einsatzerprobten, hochmobilen Energielösungen für sicherheitskritische Anwendungen.
Gleichzeitig sind wir solide in das Geschäftsjahr 2026 gestartet und haben unsere Profitabilität trotz eines erwartungsgemäß niedrigeren Umsatzniveaus gegenüber dem Vorjahr deutlich verbessert. Mit einer bereinigten EBITDA-Marge von 18,0 % haben wir erneut ein hohes Profitabilitätsniveau erreicht und unsere internen Planungen für das erste Quartal übertroffen. Zudem haben wir im ersten Quartal bewusst Produktions- und Lieferkapazitäten priorisiert, um die Lieferfähigkeit des am 12. Mai vermeldeten Rekordauftrags sicherzustellen. Dass wir trotz dieser temporär umsatzdämpfenden Priorisierung unsere Ertragskraft deutlich steigern konnten, unterstreicht die zunehmende Skalierbarkeit unseres Geschäftsmodells sowie die operative Stärke von SFC.
Der Rekordauftrag aus der Ukraine liefert zusätzliche Wachstums- und Profitabilitätsimpulse – nicht nur für das laufende Geschäftsjahr, sondern auch darüber hinaus – und stärkt unsere Position als führender Anbieter hochmobiler und resilienter Energieversorgungssysteme für sicherheitskritische militärische und zivile Anwendungen.
Insgesamt sehen wir eine anhaltend hohe Nachfrage nach resilienten, netzfernen Energielösungen in den Bereichen Verteidigung, öffentliche und zivile Sicherheit sowie kritische Infrastruktur. Besonders erfreulich ist, dass unsere Vertriebsaktivitäten im Verteidigungsbereich nun zunehmend in konkrete Großprojekte übergehen. Darüber hinaus erwarten wir weitere Impulse aus dem Wiederanlauf des Indiengeschäfts ab dem zweiten Quartal – da das Fiskaljahr in Indien ab April beginnt –, der regionalen Expansion unseres Defense-Geschäfts, ersten OEM-Projekten in Deutschland sowie neuen regionalen Projekten in Europa. Auch unser Öl- und Gasgeschäft in Kanada entwickelt sich weiterhin erfreulich, was sich bereits in ersten veröffentlichten Folgeaufträgen widerspiegelt. In Nordamerika bleiben wir angesichts bestehender Unsicherheiten bei Wechselkursen und Zollpolitik weiterhin vorsichtig, sehen uns insgesamt jedoch klar auf Kurs, unsere Ziele in der Region zu erreichen.
Vor dem Hintergrund des Rekordauftrags und der insgesamt positiven Geschäftsentwicklung haben wir unsere Prognose für das Geschäftsjahr 2026 deutlich angehoben. SFC ist hervorragend positioniert, um nachhaltig von den globalen Wachstumstrends in den Bereichen Sicherheit, Energieunabhängigkeit und kritische Infrastruktur zu profitieren und den profitablen Wachstumskurs konsequent fortzusetzen.“
Umsatzentwicklung
Im Zeitraum 1. Januar bis 31. März 2026 erwirtschaftete der SFC Energy Konzern einen Umsatz von TEUR 34.115 (Q1/2025: TEUR 38.620). Damit liegt der Umsatz 11,7 % unter dem Vorjahresquartal, das von einem starken Nordamerika-Geschäft geprägt war. Zusätzlich belasteten negative Währungskurseffekte aus der Umrechnung der in den USA, Kanada und Indien erzielten Umsätze die Umsatzentwicklung im Berichtszeitraum.
| Umsatz nach Segmenten in TEUR |
Q1/2026 |
Q1/2025 |
| Clean Energy |
24.684 |
28.388 |
| Clean Power Management |
9.431 |
10.231 |
| Gesamt |
34.115 |
38.620 |
Im ersten Quartal 2026 betrugen die Auftragseingänge TEUR 24.270. Der Auftragsbestand belief sich zum 31. März 2026 auf TEUR 68.767 (31. Dezember 2025: TEUR 78.625).
Segmententwicklung
Der Umsatz im Segment Clean Energy lag im ersten Quartal 2026 bei TEUR 24.684 (Q1/2025: TEUR 28.388). Der Rückgang gegenüber dem Vorjahreszeitraum ist im Wesentlichen auf geringere Umsätze in den Kernzielmarkten zurückzuführen, bedingt u. a. durch die Priorisierung von Produktions- und Lieferkapazitäten für den Rekordauftrag aus der Ukraine.
Das Segment Clean Energy blieb mit einem Anteil von 72,4 % am Konzernumsatz (Q1/2025: 73,5 %) weiterhin das umsatzstärkere Segment. Gleichzeitig erhöhte sich der Umsatzanteil des Segments Clean Power Management am Konzernumsatz deutlich auf 27,6 % (Q1/2025: 26,5 %). Der Umsatz in diesem Segment sank im Berichtsquartal auf TEUR 9.431 nach TEUR 10.231 im Vorjahr, bedingt durch geringere Erlöse mit Power Management-Lösungen.
Ergebnisentwicklung
Der Rückgang des Konzernumsatzes führte im Vergleich zur Vorjahresperiode zu einer Abnahme des Bruttoergebnisses vom Umsatz um 15,0 % beziehungsweise TEUR 2.565 auf TEUR 14.562 (Q1/2025: TEUR 17.127). Die daraus resultierende Bruttoergebnismarge lag im Berichtsquartal bei 42,7 % (Q1/2025: 44,3 %) und damit leicht über der Bruttoergebnismarge des Geschäftsjahres 2025 (40,8 %).
Für die einzelnen Segmente stellt sich das Bruttoergebnis vom Umsatz im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:
| Bruttoergebnis nach Segmenten in TEUR |
Q1/2026 |
Q1/2025 |
| Clean Energy |
12.033 |
13.931 |
| Clean Power Management |
2.529 |
3.197 |
| Gesamt |
14.562 |
17.127 |
Das um Sondereffekte bereinigte EBITDA hat im ersten Quartal 2026 aufgrund des geringeren Umsatzes in Verbindung mit der leicht unter dem Vorjahreswert liegenden Bruttoergebnismarge gegenüber dem Vorjahr auf TEUR 6.150 (Q1/2025: TEUR 6.317) abgenommen. Die bereinigte EBITDA-Marge lag mit 18,0 % (Q1/2025: 16,4 %) sowohl über dem Niveau des Vorjahresquartals als auch über dem Niveau des Geschäftsjahres 2025 (11,6 %). Die positive Margenentwicklung resultiert im Wesentlichen aus einem ausgeglichenen sonstigen betrieblichen Ergebnis, nachdem das Vorjahr noch von hohen Nettowechselkursverlusten belastet war, sowie aus geringeren operativen Aufwendungen.
Das um Sondereffekte bereinigte EBIT belief sich auf TEUR 4.213 (Q1/2025: TEUR 4.515). Die daraus resultierende bereinigte EBIT-Marge von 12,3 % (Q1/2025: 11,7 %) lag sowohl über dem Niveau des Vorjahresquartals als auch deutlich über der Marge des Geschäftsjahres 2025 (6,2 %). Das erste Quartal 2026 wurde mit einem Konzernperiodenergebnis von TEUR 1.772 abgeschlossen (Q1/2025: TEUR 2.273). Das unverwässerte und verwässerte Ergebnis je Aktie gemäß IFRS belief sich im Berichtsquartal auf jeweils EUR 0,10 (Q1/2025: jeweils EUR 0,13).
Bilanz und Mitarbeiterentwicklung
Die Eigenkapitalquote lag zum 31. März 2026 mit 73,8 % leicht über dem Niveau des Bilanzstichtages 2025 (31. Dezember 2025: 72,0 %). Die Nettofinanzposition (frei verfügbare Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente abzüglich Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten) verringerte sich zum 31. März 2026 auf TEUR 42.337 (31. Dezember 2025: TEUR 43.290). Zum Ende des ersten Quartals 2026 beschäftigte der SFC Energy-Konzern 499 festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (31. Dezember 2025: 495).
Prognose 2026
Insgesamt verzeichnete die SFC einen positiven Auftakt in das Geschäftsjahr 2026. Einen zusätzlichen starken Wachstums- und Profitabilitätsimpuls liefert der im zweiten Quartal des laufenden Geschäftsjahres abgeschlossene Vertrag zur Lieferung von Brennstoffzellenprodukten und -zubehör in die Ukraine für militärische und zivile Anwendungen. Der Auftrag erfolgt im Rahmen einer von der Bundesregierung finanzierten Ertüchtigungsinitiative. Das Auftragsvolumen beläuft sich auf mehr als TEUR 42.000. Die Auslieferungen beginnen bereits im zweiten Quartal und sollen bis zum Ende des Geschäftsjahres 2026 abgeschlossen werden. Bei dem Auftrag handelt es sich um den bisher größten Einzelauftrag in der Firmengeschichte der SFC.
Infolge des Großauftrages hat der Vorstand der SFC seine Prognose für das Geschäftsjahr 2026 am 12. Mai angehoben. Erwartet wird nun ein Umsatz von EUR 163,0 Mio. bis EUR 175,0 Mio., nachdem im Geschäftsbericht 2025 zuvor eine Umsatzspanne von etwa EUR 150,0 Mio. bis EUR 160,0 Mio. prognostiziert worden war. Darüber hinaus wurde die prognostizierte Bandbreite des bereinigten EBITDA auf EUR 29,0 Mio. bis EUR 34,0 Mio. erhöht (zuvor: EUR 20,0 Mio. bis EUR 24,0 Mio.). Ebenso wurde die Bandbreite für das bereinigte EBIT auf EUR 20,5 Mio. bis EUR 25,5 Mio. angehoben (zuvor: EUR 11,0 Mio. bis EUR 15,0 Mio.).
Kennzahlen Q1 2026/Q1 2025
| In TEUR |
01.01.–31.03.2026 |
01.01.–31.03.2025 |
| Umsatz |
34.115 |
38.620 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz |
14.562 |
17.127 |
| Bruttomarge |
42,7 % |
44,3 % |
| EBITDA |
5.009 |
4.723 |
| EBITDA-Marge |
14,7 % |
12,2 % |
| EBITDA bereinigt |
6.150 |
6.317 |
| EBITDA-Marge bereinigt |
18,0 % |
16,4 % |
| EBIT |
3.071 |
2.921 |
| EBIT-Marge |
9,0 % |
7,6 % |
| EBIT bereinigt |
4.213 |
4.515 |
| EBIT-Marge bereinigt |
12,3 % |
11,7 % |
| Konzernperiodenergebnis |
1.772 |
2.273 |
| Auftragsbestand* |
68.767 |
78.625 |
* Zum 31. März 2026/31. Dezember 2025
Detaillierte Finanzinformationen
Die Zwischenmitteilung zum ersten Quartal 2026 der SFC Energy AG steht unter www.sfc.com als Download zur Verfügung.
Für interessierte Anleger und Pressevertreter wird die SFC Energy AG heute, am 13. Mai 2026, um 9.00 Uhr eine Telefonkonferenz in englischer Sprache abhalten.
Um an der Telefonkonferenz teilzunehmen, registrieren Sie sich bitte hier:
https://services.choruscall.it/DiamondPassRegistration/register?confirmationNumber=1437717&linkSecurityString=40ac32e87
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Basierend auf seiner weltweit führenden Brennstoffzellentechnologie entwickelt und produziert das Unternehmen zukunftsweisende Hybrid-Energieversorgungssysteme für netzferne stationäre und mobile Anwendungen. Die Plattformen von SFC Energy sichern zuverlässig, kosteneffizient und nachhaltig den weltweit stark wachsenden Bedarf an resilienter, dezentraler Energieversorgung in militärischen Einsatzbereichen, in der zivilen Sicherheits- und Überwachungstechnik sowie in industriellen Anwendungen. Außerdem liefert das Unternehmen hochpräzise, energiesparende Power Management-Lösungen an Hightechunternehmen aus der Halbleiterausrüster-, Verteidigungs-, und Life Science-Industrie.
Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Brunnthal bei München sowie Tochtergesellschaften in Kanada, Dänemark, Indien, den Niederlanden, Rumänien, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten von Amerika. Mit einem Team von 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist SFC Energy täglich für seine Kunden auf der ganzen Welt im Einsatz.
Die SFC Energy AG ist im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert und seit 2022 im Auswahlindex SDAX vertreten (WKN: 756857, ISIN: DE0007568578).
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SFC Energy AG Investor Relations und Pressekontakt:
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Diese Mitteilung kann bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Ansichten und Prognosen in Bezug auf die künftige Entwicklung der Gesellschaft enthalten („Zukunftsgerichtete Aussagen“). Zukunftsgerichtete Aussagen sind, unter anderem, an Begriffen wie „davon ausgehen“, „planen“, „antizipieren“, „erwarten“, „beabsichtigen“, „werden“, oder „sollen“ sowie ihrer Negierung und ähnlichen Varianten oder vergleichbarer Terminologie zu erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen umfassen sämtliche Sachverhalte, die nicht auf historischen Fakten basieren. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Meinungen, Prognosen und Annahmen des Vorstands der SFC Energy AG und beinhalten erhebliche bekannte und unbekannte Risiken sowie Ungewissheiten, weshalb die tatsächlichen Ergebnisse, Entwicklungen und Ereignisse wesentlich von den in zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Entwicklungen und Ereignissen abweichen können. Zukunftsgerichtete Aussagen dürfen nicht als Garantien für zukünftige Entwicklungen und Ergebnisse verstanden werden und sind nicht notwendigerweise zuverlässige Indikatoren dafür, ob solche Ergebnisse erzielt werden oder nicht. Alle in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen sind nur am Tag dieser Mitteilung gültig. Die Gesellschaft wird die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen unter Berücksichtigung späterer Ereignisse und Umstände weder aktualisieren, noch korrigieren, um spätere Ereignisse oder Umstände zu reflektieren oder Ungenauigkeiten, die sich nach der Veröffentlichung dieser Mitteilung aufgrund neuer Informationen, künftiger Entwicklungen oder aufgrund sonstiger Umstände ergeben, und übernehmen hierzu keine entsprechende Verpflichtung. Wir übernehmen keine Verantwortung in irgendeiner Weise dafür, dass die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen oder Vermutungen eintreten werden.
13.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2326456 13.05.2026 CET/CEST
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| 12.05.2026 | SFC Energy AG gewinnt größten Auftrag der Unternehmensgeschichte und erhöht Prognose 2026 – Lieferung von einsatzerprobten Brennstoffzellensystemen im Volumen von rund EUR 42,7 Mio. in die Ukraine
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SFC Energy AG
/ Schlagwort(e): Prognoseänderung/Auftragseingänge
SFC Energy AG gewinnt größten Auftrag der Unternehmensgeschichte und erhöht Prognose 2026 – Lieferung von einsatzerprobten Brennstoffzellensystemen im Volumen von rund EUR 42,7 Mio. in die Ukraine
12.05.2026 / 17:31 CET/CEST
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SFC Energy AG gewinnt größten Auftrag der Unternehmensgeschichte und erhöht Prognose 2026 – Lieferung von einsatzerprobten Brennstoffzellensystemen im Volumen von rund EUR 42,7 Mio. in die Ukraine
- Rekordauftrag im Volumen von rund EUR 42,7 Mio. wird im Geschäftsjahr 2026 umsatz- und ergebniswirksam
- Lieferung von „combat-proven“ Hybrid-Energieversorgungssystemen (Brennstoffzellen und Batterien) für militärische und zivile Einsatzszenarien im Rahmen einer Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung
- Resiliente, dezentrale und schnell verlegbare Energieversorgung kritischer Systeme und unbemannter Anwendungen (z. B. Drohnen)
- Nahezu signaturloser Betrieb ermöglicht enorme taktische Vorteile und höhere Sicherheit für Einsatzkräfte
- Aufbau lokaler Kooperationen für Training, Service und Support sowie Wertschöpfung zur nachhaltigen Geschäftsentwicklung und Wachstum über 2026 hinaus
- Anhebung der Prognose 2026: Konzernumsatz von EUR 163 Mio. bis EUR 175 Mio., bereinigtes EBITDA von EUR 29 Mio. bis EUR 34 Mio. sowie bereinigtes EBIT von EUR 20,5 Mio. bis EUR 25,5 Mio.
Brunnthal/München, Deutschland, 12. Mai 2026 – Die SFC Energy AG („SFC“, F3C:DE, ISIN: DE0007568578), ein internationaler Technologieführer für zuverlässige Hybrid-Energieversorgung in den Bereichen Sicherheit, Verteidigung, Industrie und kritischer Infrastruktur, hat einen bedeutenden Großauftrag zur Lieferung moderner Brennstoffzellensysteme in die Ukraine erhalten. Die Order im Volumen von rund EUR 42,7 Mio. wird im Jahr 2026 umsatz- und ergebniswirksam und ist der größte Einzelauftrag in der Unternehmensgeschichte.
Der Auftrag erfolgt im Rahmen einer Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung und umfasst netzunabhängige, einsatzerprobte („combat-proven“) Energieversorgungssysteme für militärische und zivile Einsatzszenarien. Die hochmobilen und schnell verlegbaren Hybrid-Energielösungen gewährleisten eine resiliente und dezentrale Energieversorgung von Einsatzkräften sowie kritischen elektronischen Systemen, darunter Kommunikations-, Navigations- und Aufklärungstechnik. Je nach Einsatzprofil dienen sie zudem der Batterieladung unbemannter Systeme, beispielsweise Drohnen.
Aufgrund ihrer sehr geringen thermischen und akustischen Signatur erhöhen sie die Tarnfähigkeit und damit Sicherheit im Einsatzumfeld erheblich. Die Systeme ermöglichen eine kontinuierliche, wartungsarme und emissionsarme Stromversorgung. Zudem reduzieren die Brennstoffzellensysteme den logistischen Aufwand signifikant. Der geringe Bedarf an Verbrauchsmaterial senkt Gewicht und Volumen im Vergleich zu rein batteriegestützten Lösungen deutlich und schafft zusätzlichen Raum für einsatzkritische Ausrüstung wie Verpflegung, Wasser und Munition, bei gleichzeitig verlängerter Einsatzdauer.
Parallel zur Auslieferung und Inbetriebnahme der Systeme erfolgt in Abstimmung mit dem Sonderstab Ukraine des BMVg der Aufbau lokaler Strukturen für Training, Service und Support sowie für regionale Wertschöpfung. Ziel ist es, die nachhaltige Nutzung der Systeme sicherzustellen, bestehende und weitere Teilstreitkräfte zu unterstützen sowie einen Beitrag zum zivilen Wiederaufbau zu leisten und den Bedarf an verlässlicher, dezentraler Energieversorgung über das Jahr 2026 hinaus zu decken.
Dr. Peter Podesser, CEO der SFC Energy AG: „Wir danken der Ukraine für das Vertrauen und sind stolz, im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung einen sinnvollen und wichtigen Beitrag leisten zu können. Nach dem erfolgreichen Einsatz unserer Lösungen unter realen Bedingungen unterstützen wir die Einsatzkräfte mit einsatzerprobten, hochmobilen Systemen. Diese vereinen hohe Autarkie, lange Laufzeiten und eine extrem geringe Signatur. Das verschafft klare taktische Vorteile und erhöht zugleich die Sicherheit der Einsatzkräfte.
Gleichzeitig schaffen wir – gerade vor dem Hintergrund des jüngsten Besuches unseres Bundesverteidigungsministers Boris Pistorius in der Ukraine – durch den Aufbau lokaler Support- und Wertschöpfungsstrukturen die Grundlage für eine nachhaltige Nutzung unserer Technologien – sowohl im militärischen Umfeld als auch für zivile Anwendungen und den Wiederaufbau über 2026 hinaus.
Unsere Lösungen ermöglichen eine verlässliche Energieversorgung für ein breites Anwendungsspektrum – von tragbaren und mobilen Systemen bis hin zu kritischer Infrastruktur. Der Rekordauftrag stärkt unsere führende Position im Verteidigungs- und Sicherheitsmarkt und unterstreicht das Potenzial unserer Technologie auch zum Schutz kritischer Infrastruktur. Vor diesem Hintergrund heben wir unsere Prognose für das Geschäftsjahr 2026 an.“
Aufgrund des Großauftrags passt der Vorstand die Prognose für das Geschäftsjahr 2026 an. Der Vorstand erwartet nunmehr einen Konzernumsatz von EUR 163 Mio. bis EUR 175 Mio. (bisher: EUR 150 Mio. bis EUR 160 Mio.), ein bereinigtes EBITDA von EUR 29 Mio. bis EUR 34 Mio. (bisher: EUR 20 Mio. bis EUR 24 Mio.) sowie ein bereinigtes EBIT von EUR 20,5 Mio. bis EUR 25,5 Mio. (bisher: EUR 11 Mio. bis EUR 15 Mio.).
Weitere Informationen zu den Clean Energy- und Clean Power Management-Lösungen von SFC Energy unter sfc.com.
Zur SFC Energy AG
Die SFC Energy AG ist ein internationaler Technologieführer für zuverlässige Hybrid-Energieversorgung in den Bereichen Sicherheit, Verteidigung, Industrie und kritischer Infrastruktur.
Basierend auf seiner weltweit führenden Brennstoffzellentechnologie entwickelt und produziert das Unternehmen zukunftsweisende Hybrid-Energieversorgungssysteme für netzferne stationäre und mobile Anwendungen. Die Plattformen von SFC Energy sichern zuverlässig, kosteneffizient und nachhaltig den weltweit stark wachsenden Bedarf an resilienter, dezentraler Energieversorgung in militärischen Einsatzbereichen, in der zivilen Sicherheits- und Überwachungstechnik sowie in industriellen Anwendungen. Außerdem liefert das Unternehmen hochpräzise, energiesparende Power Management-Lösungen an Hightechunternehmen aus der Halbleiterausrüster-, Verteidigungs-, und Life Science-Industrie.
Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Brunnthal bei München sowie Tochtergesellschaften in Kanada, Dänemark, Indien, den Niederlanden, Rumänien, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten von Amerika. Mit einem Team von 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist SFC Energy täglich für seine Kunden auf der ganzen Welt im Einsatz.
Die SFC Energy AG ist im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert und seit 2022 im Auswahlindex SDAX vertreten (WKN: 756857, ISIN: DE0007568578).
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SFC Energy AG Investor Relations und Pressekontakt:
CROSS ALLIANCE communication GmbH
Susan Hoffmeister
Tel. +49 89 125 09 03-33
E-Mail: susan.hoffmeister@sfc.com
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12.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2326286 12.05.2026 CET/CEST
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| 12.05.2026 | SFC Energy AG erhält größten Auftrag der Unternehmensgeschichte zur Lieferung von Brennstoffzellensystemen in die Ukraine mit einem Auftragsvolumen von ca. EUR 42,7 Mio. und hebt Prognose für 2026 an
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SFC Energy AG / Schlagwort(e): Prognose / Gesamtjahr/Bedeutende Verträge
SFC Energy AG erhält größten Auftrag der Unternehmensgeschichte zur Lieferung von Brennstoffzellensystemen in die Ukraine mit einem Auftragsvolumen von ca. EUR 42,7 Mio. und hebt Prognose für 2026 an
12.05.2026 / 17:28 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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SFC Energy AG – Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
SFC Energy AG erhält größten Auftrag der Unternehmensgeschichte zur Lieferung von Brennstoffzellensystemen in die Ukraine mit einem Auftragsvolumen von ca. EUR 42,7 Mio. und hebt Prognose für 2026 an
Brunnthal/München, Deutschland, 12. Mai 2026 – Die SFC Energy AG hat heute einen Vertrag zur Lieferung moderner, hochmobiler Brennstoffzellensysteme sowie zugehöriger Peripherie, Zubehör und Verbrauchsmaterialien für militärische und zivile Einsatzszenarien in der Ukraine mit einem Auftragsvolumen von rund EUR 42,7 Mio. geschlossen. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung. Die Auslieferung ist in den kommenden Monaten vorgesehen und wird im Geschäftsjahr 2026 umsatz- und ergebniswirksam.
Aufgrund des Großauftrags passt der Vorstand die Prognose für das Geschäftsjahr 2026 an. Der Vorstand erwartet nunmehr einen Konzernumsatz von EUR 163 Mio. bis EUR 175 Mio. (bisher: EUR 150 Mio. bis EUR 160 Mio.), ein bereinigtes EBITDA von EUR 29 Mio. bis EUR 34 Mio. (bisher: EUR 20 Mio. bis EUR 24 Mio.) sowie ein bereinigtes EBIT von EUR 20,5 Mio. bis EUR 25,5 Mio. (bisher: EUR 11 Mio. bis EUR 15 Mio.).
SFC Energy AG Investor Relations und Pressekontakt:
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| 06.05.2026 | SFC Energy veröffentlicht geprüften Nachhaltigkeitsbericht 2025 – erhebliche Fortschritte bei den Nachhaltigkeitszielen und verstärktes Engagement für Transparenz in der Berichterstattung
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SFC Energy AG
/ Schlagwort(e): Nachhaltigkeit
SFC Energy veröffentlicht geprüften Nachhaltigkeitsbericht 2025 – erhebliche Fortschritte bei den Nachhaltigkeitszielen und verstärktes Engagement für Transparenz in der Berichterstattung
06.05.2026 / 07:30 CET/CEST
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SFC Energy veröffentlicht geprüften Nachhaltigkeitsbericht 2025 – erhebliche Fortschritte bei den Nachhaltigkeitszielen und verstärktes Engagement für Transparenz in der Berichterstattung
- Zweiter geprüfter Nachhaltigkeitsbericht gemäß dem VSME-Rahmenwerk – Stärkung der Glaubwürdigkeit und Transparenz der Berichterstattung
- ESG-Ziele werden dank erheblicher Verbesserungen bei den wichtigsten KPIs weiterhin planmäßig erreicht
- CO2-Intensität bleibt trotz starker Geschäftsausweitung weitgehend stabil, was die nachhaltige Skalierbarkeit des Geschäftsmodells unterstreicht
- Top-Rating „SME“ (B) im CDP-Ranking bestätigt die Qualität der Klimaberichterstattung und die Datenverwaltung
- Gestärktes ESG-Rating-Profil spiegelt kontinuierliche Verbesserungen in den Bereichen Governance, Transparenz und Leistungsmanagement wider
Brunnthal/München, Deutschland, 6. Mai 2026 – Die SFC Energy AG („SFC“, F3C:DE, ISIN: DE0007568578), ein internationaler Technologieführer für zuverlässige Hybrid-Energieversorgung in den Bereichen Sicherheit, Verteidigung, Industrie und kritischer Infrastruktur, hat heute ihren zweiten geprüften VSME-Nachhaltigkeitsbericht (VSME: Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs) veröffentlicht.
Dieser Nachhaltigkeitsbericht verdeutlicht die konsequente Umsetzung klar definierter ESG-Kennzahlen durch SFC, mit einem besonderen Fokus auf operative Skalierbarkeit, Transparenz und Risikomanagement. Im Jahr 2025 hat SFC seine ESG-Ziele weiter vorangetrieben: Der Anteil erneuerbarer Energien im gesamten Betrieb stieg auf 69 % (Vorjahr: 55 %), der Anteil recycelbarer Verpackungen erhöhte sich auf 74 % (Vorjahr: 56 %) und der Frauenanteil in Führungspositionen erreichte 45 % (Vorjahr: 40 %). Diese Entwicklungen unterstreichen die kontinuierlichen operativen Verbesserungen sowie die konsequente Umsetzung der ESG-Ziele.
Die absoluten Treibhausgasemissionen stiegen im Zuge des Geschäftswachstums und der internationalen Expansion, während die Emissionsintensität weitgehend stabil blieb und damit die verbesserte betriebliche Effizienz in größeren Maßstab widerspiegelt. Basierend auf extern validierten wissenschaftlichen Modellen, die mit globalen Klimarahmenwerken abgestimmt sind, bleibt SFC innerhalb seines Emissionspfads auf Kurs und damit im Einklang mit dem Pariser Abkommen.
SFC hat seit seiner Gründung mittlerweile mehr als 90.000 Brennstoffzellen verkauft. Diese Brennstoffzellensysteme tragen zur Dekarbonisierung der Energieversorgung in mobilen, stationären und netzunabhängigen Anwendungen bei. Auf Basis anwendungsspezifischer Annahmen liegen die geschätzten vermiedenen Emissionen im Bereich von 5.000 bis 8.000 tCO₂e. Diese Schätzungen beruhen auf modellierten Szenarien und können je nach Nutzungsbedingungen Schwankungen unterliegen.
Im Jahr 2025 nahm SFC erstmals am CDP-Rahmenwerk zur Offenlegung klimabezogener Informationen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU/SME) teil. Das Unternehmen erzielte ein B-Rating, das derzeit das höchstmögliche in der Kategorie „SME“ darstellt. Damit zählt SFC zu den führenden Unternehmen seiner Vergleichsgruppe und stärkt die Glaubwürdigkeit der von Kapitalmarktteilnehmern genutzten ESG-Daten. SFC verbesserte zudem sein ESG-Rating bei S&P, was die kontinuierlichen Fortschritte bei den Governance-Strukturen, der Qualität der Offenlegung und der Überwachung von ESG-Risiken unterstreicht.
Dr. Peter Podesser, CEO der SFC Energy AG: „Seit ihrer Gründung verfolgt die SFC Energy AG eine klare, langfristige Vision: ‚Clean energy for generations. Anytime, anywhere‘. Unsere Produkte sind konsequent auf den globalen Übergang zu sauberer Energie ausgerichtet. Nachhaltigkeit ist daher tief in unserer Kultur und unserem Geschäftsmodell verankert und wird nicht als Zusatz betrachtet. Wir haben transparente Prozesse und robuste Governance-Strukturen entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette aufgebaut, um Verantwortlichkeit und messbare ESG-Fortschritte sicherzustellen. Diese Grundlage ermöglicht es uns, verantwortungsbewusst zu skalieren und gleichzeitig hohe operative sowie nachhaltigkeitsbezogene Standards aufrechtzuerhalten. Während wir unsere globale Expansion fortsetzen, bekennen wir uns weiterhin zu international anerkannten Rahmenwerken und zur kontinuierlichen Verbesserung unserer ESG-Leistung und -Berichterstattung, mit dem Ziel, langfristig nachhaltigen Wert zu schaffen.“
Der vollständige, geprüfte Nachhaltigkeitsbericht 2025 ist auf der Website des Unternehmens verfügbar.
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Die SFC Energy AG ist ein internationaler Technologieführer für zuverlässige Hybrid-Energieversorgung in den Bereichen Sicherheit, Verteidigung, Industrie und kritischer Infrastruktur.
Basierend auf seiner weltweit führenden Brennstoffzellentechnologie entwickelt und produziert das Unternehmen zukunftsweisende Hybrid-Energieversorgungssysteme für netzferne stationäre und mobile Anwendungen. Die Plattformen von SFC Energy sichern zuverlässig, kosteneffizient und nachhaltig den weltweit stark wachsenden Bedarf an resilienter, dezentraler Energieversorgung in militärischen Einsatzbereichen, in der zivilen Sicherheits- und Überwachungstechnik sowie in industriellen Anwendungen. Außerdem liefert das Unternehmen hochpräzise, energiesparende Power Management-Lösungen an Hightechunternehmen aus der Halbleiterausrüster-, Verteidigungs-, und Life Science-Industrie.
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Kontakt:
SFC Energy AG
Madhumitha Ravikumar
Vice President I Group Sustainability, Risk & Compliance
E-Mail: sustainability@sfc.com
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2321916 06.05.2026 CET/CEST
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| 10.04.2026 | SFC Energy AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.05.2026 in Brunnthal mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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SFC Energy AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
SFC Energy AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.05.2026 in Brunnthal mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
10.04.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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SFC Energy AG
Brunnthal
- ISIN DE0007568578 -
- WKN 756857 -
Kennung des Ereignisses: F3C20052026oHV
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
Wir laden unsere Aktionäre* zu der am
Mittwoch, den 20. Mai 2026, um 10:00 Uhr (MESZ)
im
Hotel Brunnthal, Münchner Str. 2, 85649 Brunnthal,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
* Ausschließlich aus Gründen leichterer Lesbarkeit wird in dieser Einberufung für natürliche Personen die männliche Form verwendet. Sie steht stets stellvertretend für Personen aller geschlechtlichen Identitäten.
I. TAGESORDNUNG
| 1. |
Vorlagen an die Hauptversammlung
Der Vorstand macht der Hauptversammlung die folgenden Vorlagen sowie den erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a und 315a des Handelsgesetzbuchs für das Geschäftsjahr 2025 zugänglich:
| • |
den festgestellten Jahresabschluss der SFC Energy AG zum 31. Dezember 2025, |
| • |
den gebilligten Konzernabschluss des SFC Energy-Konzerns zum 31. Dezember 2025, |
| • |
den Lagebericht für die SFC Energy AG für das Geschäftsjahr 2025, |
| • |
den Lagebericht für den SFC Energy-Konzern für das Geschäftsjahr 2025 sowie |
| • |
den Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2025. |
Die vorstehend genannten Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet unter
| https://www.sfc.com/de/investoren/hauptversammlung/ |
zugänglich. Die Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung zugänglich sein und dort vom Vorstand und, soweit es um den Bericht des Aufsichtsrats geht, vom Aufsichtsratsvorsitzenden auch näher erläutert werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung.
Ein Bilanzgewinn, über dessen Verwendung die Hauptversammlung gemäß § 174 Abs. 1 Satz 1 AktG beschließen könnte, existiert nicht.
|
| 2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, sämtlichen im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen, namentlich:
| a) |
Dr. Peter Podesser |
| b) |
Daniel Saxena |
| c) |
Hans Pol |
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands entscheiden zu lassen.
|
| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, sämtlichen im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen, namentlich:
| a) |
Sunaina Sinha Haldea |
| b) |
Henning Gebhardt |
| c) |
Gerhard Schempp |
| d) |
Dr. Andreas Blaschke |
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden zu lassen.
|
| 4. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die entsprechende Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, wie folgt zu beschließen:
| a) |
Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 bestellt. |
| b) |
Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wird zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten des Geschäftsjahres 2026 bestellt, sofern diese durchgeführt wird. |
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von einer ungebührlichen Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (Abschlussprüferverordnung) auferlegt wurde.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags eine Erklärung der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zu deren Unabhängigkeit eingeholt.
|
| 5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die entsprechende Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, wie folgt zu beschließen:
Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wird zum Prüfer der (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichterstattung (vgl. Art. 19a, 29a der Richtlinie 2013/34/EU in der Fassung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022, „CSRD“) für das Geschäftsjahr 2026 bestellt. Die Bestellung erfolgt mit Wirkung auf das Inkrafttreten des CSRD-Umsetzungsgesetzes und steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass nach dem CSRD-Umsetzungsgesetz die SFC Energy AG einen (Konzern-)Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2026 zu erstellen und extern prüfen zu lassen hat und die Bestellung des Prüfers der (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026 der Gesellschaft einer Beschlussfassung der Hauptversammlung unterliegt.
|
| 6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Vorstand und Aufsichtsrat haben nach Maßgabe von § 162 AktG jährlich einen Vergütungsbericht zu erstellen. Dieser ist gemäß § 120a Abs. 4 Satz 1 AktG der Hauptversammlung zur Billigung vorzulegen. Vorstand und Aufsichtsrat der SFC Energy AG haben dementsprechend für das Geschäftsjahr 2025 den Vergütungsbericht im Einklang mit den Vorgaben des § 162 AktG erstellt. Der Vergütungsbericht wurde vom Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, gemäß § 162 Abs. 3 AktG daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden.
Der Vergütungsbericht nebst dem Vermerk über dessen Prüfung ist von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.sfc.com/de/investoren/hauptversammlung/ |
zugänglich und wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen.
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| 7. |
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), auch unter Ausschluss eines Bezugsrechts, sowie über die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2024, die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2026/I und die Änderung der Satzung
Die in der Hauptversammlung am 16. Mai 2024 erteilte Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen ist bis zum 15. Mai 2026 befristet. Von dieser Ermächtigung hat die Gesellschaft keinen Gebrauch gemacht.
Um der Gesellschaft die Flexibilität und den Finanzierungsspielraum zu erhalten, soll der Vorstand erneut zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen ermächtigt werden, wobei klargestellt wird, dass die vorgeschlagene Ermächtigung nicht die Möglichkeit der Ausgabe von Genussrechten umfassen soll. Zur Bedienung der Options- und Wandlungsrechte aus diesen Schuldverschreibungen soll ein bedingtes Kapital zur Bedienung der Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen geschaffen und die Satzung entsprechend angepasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:
| a) |
Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente)
| (i) |
Grundermächtigung, Ermächtigungszeit, Nennbetrag, Aktienzahl, Währung, Gegenleistung
Der Vorstand wird bis zum 19. Mai 2031 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf den Inhaber lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen „Schuldverschreibungen“) mit oder ohne Laufzeitbeschränkung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 45.000.000,00 zu begeben und den Inhabern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte (auch mit Wandlungspflicht) auf auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 1.739.797,00 nach näherer Maßgabe der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen zu gewähren. Die Schuldverschreibungen können einmalig oder mehrmals, insgesamt oder in Teilen sowie auch gleichzeitig in verschiedenen Tranchen begeben werden. Die Anleiheemissionen können in jeweils unter sich gleichberechtigte und gleichrangige Teilschuldverschreibungen eingeteilt werden. Die Schuldverschreibungen sind gegen Barleistung und/oder Sachleistung auszugeben. Die Schuldverschreibungen können in Euro oder - unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert - in der gesetzlichen Währung eines OECD-Staates begeben werden. Sie können auch durch unter der Leitung der Gesellschaft stehende Konzernunternehmen („Konzernunternehmen“) ausgegeben werden. In einem solchen Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft die Garantie für die Schuldverschreibungen zu übernehmen, den Inhabern Wandlungs- bzw. Optionsrechte (auch mit Wandlungspflicht) auf auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren und weitere für eine erfolgreiche Ausgabe erforderlichen Erklärungen abzugeben sowie Handlungen vorzunehmen.
|
| (ii) |
Options- und Wandelschuldverschreibungen
Im Falle der Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen werden jeder Teilschuldverschreibung ein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber berechtigen, nach Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Optionsbedingungen auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft zu beziehen. Die Laufzeit des Optionsrechts darf die Laufzeit der Optionsschuldverschreibung nicht übersteigen. Im Übrigen kann vorgesehen werden, dass Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen werden.
Im Falle der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen erhalten die Inhaber das Recht, ihre Teilschuldverschreibungen nach näherer Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Wandelschuldverschreibungsbedingungen in auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft umzutauschen. Das Wandlungsverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrags bzw. eines unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabebetrages einer Teilschuldverschreibung durch den jeweils festgesetzten Wandlungspreis für eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der Gesellschaft und kann auf eine volle Zahl auf- oder abgerundet werden; ferner kann ggf. eine in bar zu leistende Zuzahlung festgesetzt werden. Im Übrigen kann vorgesehen werden, dass Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen werden.
Der anteilige Betrag am Grundkapital der Stückaktien der Gesellschaft, die bei Wandlung je Teilschuldverschreibung auszugeben sind, darf den Nennbetrag der jeweiligen Teilschuldverschreibung nicht übersteigen.
§ 9 Abs. 1 AktG und § 199 AktG bleiben unberührt.
|
| (iii) |
Wandlungspflicht
Die Schuldverschreibungsbedingungen können auch eine Wandlungspflicht zum Ende der Laufzeit oder zu einem früheren Zeitpunkt, einschließlich der Verpflichtung zur Ausübung des Wandlungs- bzw. Optionsrechts, sowie Einzelheiten der Ausübung, der Fristen und der Bestimmung von Wandlungs- bzw. Optionspreisen vorsehen.
§ 9 Abs. 1 AktG und § 199 AktG bleiben unberührt.
|
| (iv) |
Ersetzungsbefugnis
Die Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen können das Recht der Gesellschaft vorsehen, den Gläubigern der Schuldverschreibung ganz oder teilweise anstelle der Zahlung eines fälligen Geldbetrags neue Aktien oder eigene Aktien der Gesellschaft zu gewähren. Die Aktien werden jeweils mit einem Wert angerechnet, der nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen dem auf volle Cents aufgerundeten volumengewichteten Durchschnittswert der Börsenkurse von Aktien gleicher Gattung der Gesellschaft im XETRA-Handel oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Handelstagen vor der Erklärung der Wandlung bzw. Optionsausübung entspricht.
Die Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen können ferner jeweils festlegen, dass im Falle der Wandlung bzw. Optionsausübung auch eigene Aktien der Gesellschaft gewährt werden können. Ferner kann vorgesehen werden, dass die Gesellschaft den Wandlungs- bzw. Optionsberechtigten nicht Aktien der Gesellschaft gewährt, sondern den Gegenwert der andernfalls zu liefernden Aktien in Geld zahlt. Der Gegenwert je Aktie entspricht nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen dem auf volle Cents aufgerundeten volumengewichteten Durchschnittswert der Börsenkurse von Aktien gleicher Gattung der Gesellschaft im XETRA-Handel oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Handelstagen vor der Erklärung der Wandlung bzw. Optionsausübung.
|
| (v) |
Wandlungs- bzw. Optionspreis
Im Falle der Ausgabe von Schuldverschreibungen, die ein Wandlungsrecht, eine Wandlungspflicht und/oder ein Optionsrecht gewähren bzw. bestimmen, muss der jeweils festzusetzende Options- bzw. Wandlungspreis
| - |
entweder mindestens 80 Prozent des volumengewichteten Durchschnittswerts der Börsenkurse von Aktien gleicher Gattung der Gesellschaft im XETRA-Handel oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Handelstagen vor dem Tag der Beschlussfassung durch den Vorstand über die Ausgabe der Schuldverschreibungen |
| - |
oder - für den Fall der Einräumung eines Bezugsrechts - mindestens 80 Prozent des volumengewichteten Durchschnittswerts der Börsenkurse von Aktien gleicher Gattung der Gesellschaft im XETRA-Handel oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse im Zeitraum vom Beginn der Bezugsfrist bis zum dritten Tag vor der Bekanntmachung der endgültigen Konditionen gemäß § 186 Abs. 2 Satz 2 AktG (einschließlich) |
betragen.
Im Fall der Begebung von Schuldverschreibungen, die eine Wandlungspflicht bestimmen, kann der Wandlungspreis nach näherer Maßgabe der Wandelanleihebedingungen auch mindestens 80 Prozent des volumengewichteten Durchschnittskurses von Aktien gleicher Gattung der Gesellschaft im XETRA-Handel oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse im Zeitraum während der letzten zehn Handelstage vor oder nach der Endfälligkeit entsprechen.
§ 9 Abs. 1 AktG und § 199 AktG bleiben unberührt.
|
| (vi) |
Verwässerungsschutz
Die Ermächtigung umfasst auch die Möglichkeit, nach näherer Maßgabe der jeweiligen Anleihebedingungen in bestimmten Fällen Verwässerungsschutz zu gewähren bzw. Anpassungen vorzunehmen. Dies kann insbesondere vorgesehen werden, wenn die Gesellschaft während der Wandlungs- oder Optionsfrist ihr Grundkapital unter Einräumung eines Bezugsrechts an ihre Aktionäre erhöht oder weitere Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen begibt bzw. Wandlungs- oder Optionsrechte gewährt oder garantiert und den Inhabern schon bestehender Wandlungs- oder Optionsrechte hierfür kein Bezugsrecht einräumt, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. der Erfüllung ihrer Wandlungspflichten als Aktionär zustände, oder wenn durch eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln das Grundkapital erhöht wird. Für solche Fälle kann über die Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen sichergestellt werden, dass der wirtschaftliche Wert der bestehenden Wandlungs- bzw. Optionsrechte unberührt bleibt, indem die Wandlungs- oder Optionsrechte wertwahrend angepasst werden, soweit die Anpassung nicht bereits durch Gesetz zwingend geregelt ist. Die wertwahrende Anpassung kann insbesondere durch Einräumung von Bezugsrechten, durch Veränderung des Wandlungs-/Optionspreises sowie durch die Veränderung oder Einräumung von Barkomponenten erfolgen. Das Vorstehende gilt entsprechend für den Fall der Kapitalherabsetzung oder anderer Kapitalmaßnahmen, von Aktiensplits, von Umstrukturierungen, einer Kontrollerlangung durch Dritte, einer Dividendenzahlung oder anderer vergleichbarer Maßnahmen, die zu einer Verwässerung des Werts der Aktien führen können.
§ 9 Abs. 1 AktG und § 199 AktG bleiben unberührt.
|
| (vii) |
Bezugsrecht und Bezugsrechtsausschluss
Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu, d.h. die Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen sind grundsätzlich den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Die Schuldverschreibungen können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Werden Schuldverschreibungen von einem Konzernunternehmen ausgegeben, stellt die Gesellschaft die entsprechende Gewährung der Bezugsrechte für die Aktionäre der Gesellschaft sicher.
Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen, die mit Wandlungs- und/oder Optionsrecht bzw. Wandlungspflicht ausgegeben werden sollen, auszuschließen,
| - |
sofern der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabepreis den nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert der Schuldverschreibung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt jedoch nur für Schuldverschreibungen mit einem Wandlungs- oder Optionsrecht (auch mit einer Wandlungspflicht) auf Aktien, auf die insgesamt ein anteiliger Betrag von höchstens 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals entfällt. Bei der Berechnung dieser 10 %-Grenze ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf neue oder auf zuvor erworbene eigene Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden, sowie der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien entfällt, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen oder Genussrechten mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht ausgegeben werden bzw. auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen bzw. Genussrechte während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Eine Anrechnung, die nach der Regelung des vorstehenden Satzes wegen der Ausübung von Ermächtigungen (i) zur Ausgabe von neuen Aktien gemäß §§ 203 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG und/oder (ii) zur Veräußerung von eigenen Aktien gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG und/oder (iii) zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen gemäß §§ 221 Abs. 4 Satz 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG erfolgt ist, entfällt mit Wirkung für die Zukunft, wenn und soweit die jeweilige(n) Ermächtigung(en), deren Ausübung die Anrechnung bewirkte(n), von der Hauptversammlung unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften erneut erteilt wird bzw. werden;
um Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, vom Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen auszunehmen;
soweit es erforderlich ist, um Inhabern von bereits zuvor ausgegebenen Wandlungs- oder Optionsrechten ein Bezugsrecht in dem Umfang einräumen zu können, wie es ihnen nach Ausübung der Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. der Erfüllung ihrer Wandlungspflichten als Aktionär zustände; oder
soweit die Schuldverschreibungen gegen Sachleistungen, insbesondere im Rahmen von Unternehmenszusammenführungen, beim Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen oder bei Refinanzierungsmaßnahmen (z.B. durch Einlage von Forderungen im Rahmen bestehender Kreditbeziehungen gegen Gewährung von Schuldverschreibungen), ausgegeben werden.
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| (viii) |
Weitere Gestaltungsmöglichkeiten
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Schuldverschreibungen, insbesondere Zinssatz und Art der Verzinsung, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Verwässerungsschutzbestimmungen, Restrukturierungsmöglichkeiten, Wandlungs- bzw. Optionszeitraum, sowie den Wandlungs- und Optionspreis (ggf. auch in Abhängigkeit zukünftiger Börsenkurse innerhalb einer dann festzulegenden Bandbreite) sowie Währung und Umrechnungsmodalitäten festzusetzen bzw. im Einvernehmen mit den Organen der die Schuldverschreibungen begebenden Konzernunternehmen festzulegen.
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| b) |
Aufhebung des Bedingten Kapitals 2024
Das bislang in § 5 Abs. 7 der Satzung geregelte Bedingte Kapital 2024 wird aufgehoben.
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| c) |
Schaffung eines Bedingten Kapitals 2026/I
Das Grundkapital wird um bis zu EUR 1.739.797,00 durch Ausgabe von bis zu 1.739.797 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 bedingt erhöht („Bedingtes Kapital 2026/I“). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 20. Mai 2026 unter Tagesordnungspunkt 7 lit. a) beschlossenen Ermächtigung von der Gesellschaft oder deren unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungsgesellschaften begeben wurden oder werden und ein Wandlungs- bzw. Optionsrecht auf neue auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft gewähren bzw. eine Wandlungspflicht oder ein Andienungsrecht bestimmen.
Die Ausgabe der neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien aus dem Bedingten Kapital 2026/I darf nur zu einem Wandlungs- bzw. Optionspreis erfolgen, welcher den Vorgaben der von der Hauptversammlung vom 20. Mai 2026 unter Tagesordnungspunkt 7 lit. a) beschlossenen Ermächtigung entspricht.
Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch gemacht wird, wie die zur Wandlung verpflichteten Inhaber bzw. Gläubiger ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen oder wie Andienungen von Aktien aufgrund von Ersetzungsbefugnissen der Gesellschaft erfolgen und soweit nicht eigene Aktien oder neue Aktien aus einer Ausnutzung eines genehmigten Kapitals zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien nehmen, sofern sie durch Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten bis zum Beginn der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft entstehen, von Beginn des vorhergehenden Geschäftsjahres, ansonsten jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung von § 5 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Bedingten Kapitals 2026/I anzupassen sowie alle sonstigen damit in Zusammenhang stehenden Anpassungen der Satzung vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen. Entsprechendes gilt im Falle der Nichtausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen nach Ablauf des Ermächtigungszeitraums sowie im Falle der Nichtausnutzung des Bedingten Kapitals 2026/I nach Ablauf der Fristen für die Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten bzw. für die Erfüllung von Wandlungs- bzw. Optionspflichten.
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| d) |
Änderung der Satzung
§ 5 Abs. 7 der Satzung der SFC Energy AG wird wie folgt neu gefasst:
„Das Grundkapital ist um bis zu EUR 1.739.797,00 durch Ausgabe von bis zu 1.739.797 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2026/I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 20. Mai 2026 unter Tagesordnungspunkt 7 lit. a) beschlossenen Ermächtigung von der Gesellschaft oder deren unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungsgesellschaften gegen Barleistung und/oder Sachleistung begeben werden und ein Wandlungs- bzw. Optionsrecht auf neue auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft gewähren bzw. eine Wandlungspflicht oder ein Andienungsrecht begründen. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch gemacht wird, wie die zur Wandlung verpflichteten Inhaber bzw. Gläubiger ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen oder wie Andienungen von Aktien aufgrund von Ersetzungsbefugnissen der Gesellschaft erfolgen und soweit nicht eigene Aktien oder neue Aktien aus einer Ausnutzung eines genehmigten Kapitals zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien nehmen, sofern sie durch Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten bis zum Beginn der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft entstehen, von Beginn des vorhergehenden Geschäftsjahres, ansonsten jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung von § 5 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Bedingten Kapitals 2026/I anzupassen sowie alle sonstigen damit in Zusammenhang stehenden Anpassungen der Satzung vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen. Entsprechendes gilt im Falle der Nichtausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen nach Ablauf des Ermächtigungszeitraums sowie im Falle der Nichtausnutzung des Bedingten Kapitals 2026/I nach Ablauf der Fristen für die Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. für die Erfüllung von Wandlungs- bzw. Optionspflichten.“
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Zu diesem Tagesordnungspunkt, insbesondere zu den Gründen für die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts, hat der Vorstand einen schriftlichen Bericht erstellt. Dieser ist über die Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.sfc.com/de/investoren/hauptversammlung/ |
abrufbar.
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| 8. |
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe selbstständiger Optionsrechte, die auf den Bezug von Aktien der SFC Energy AG gerichtet sind; die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2026/II und die Änderung der Satzung
Der Vorstand der SFC Energy AG strebt an, langfristige und strategische Geschäftsbeziehungen mit bestehenden und neu zu gewinnenden Kunden aufzubauen und zu vertiefen. In jüngster Zeit hat sich im internationalen Kapitalmarktumfeld - insbesondere im Technologiesektor - ein neuartiges Modell zur Strukturierung langfristiger strategischer Partnerschaften etabliert: Börsennotierte Technologieunternehmen räumen ihren strategischen Kunden im Rahmen umfassender, partnerschaftlicher Geschäftsbeziehungen selbstständige, d.h. nicht mit Schuldverschreibungen verbundene Bezugsrechte auf Aktien des Lieferanten ein.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt auch die SFC Energy AG, durch die Ausgabe selbstständiger Optionsrechte ein marktgängiges Instrument zur langfristigen Absicherung und Gewinnung strategischer Geschäftsbeziehungen zu schaffen. Durch die damit verbundene Beteiligungsmöglichkeit wird der Kunde zum Aktionär der SFC Energy AG. Eine Wertsteigerung der SFC Energy-Aktie kommt damit auch dem Kunden zugute. Dies schafft eine Angleichung der wirtschaftlichen und strategischen Interessen beider Seiten, die über eine rein vertragliche Lieferbeziehung deutlich hinausgeht. Der Kunde hat demnach ein eigenes Interesse am nachhaltigen Geschäftserfolg der SFC Energy AG, was die Grundlage für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit - etwa mit Blick auf die gemeinsame Produktentwicklung - wesentlich stärkt.
Zugleich ermöglicht die Ausgestaltung der selbstständigen Optionsrechte mit einem meilensteinbasierten Vesting-Mechanismus, der sich z.B. an konkreten Abnahmezielen orientiert, einen starken wirtschaftlichen Anreiz für den Kunden zu schaffen, vereinbarte Volumina tatsächlich abzurufen und die Geschäftsbeziehung über die gesamte Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Dadurch werden die langfristige Kundenbindung und Planungssicherheit gestärkt, was wiederum die Grundlage für verlässliche Investitions- und Kapazitätsentscheidungen auf Seiten der SFC Energy AG schafft.
Die Ausgabe von selbstständigen Optionsrechten ermöglicht es der SFC Energy AG zudem, einzelnen Kunden einen substantiellen wirtschaftlichen Vorteil einzuräumen, ohne dass hierfür unmittelbar Liquidität aufgewendet werden muss.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
| a) |
Ermächtigung zur Ausgabe von selbstständigen Optionsrechten
| (i) |
Grundermächtigung, Ermächtigungszeit, Aktienzahl
Der Vorstand wird bis zum 19. Mai 2031 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf den Inhaber lautende selbstständige Optionsrechte, namentlich Optionsrechte ohne Schuldverschreibung, auszugeben, die auf den Bezug von auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) der Gesellschaft nach näherer Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen gerichtet sind. Jedes selbstständige Optionsrecht gewährt dem Inhaber das Recht zum Bezug von je einer Stückaktie der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie; insgesamt können bis zu 1.739.797 selbstständige Optionsrechte auf bis zu 1.739.797 neue Stückaktien der SFC Energy AG ausgegeben werden.
Die selbstständigen Optionsrechte können mit oder ohne Laufzeitbeschränkung, einmalig oder mehrmals, insgesamt oder in Teilen sowie auch gleichzeitig in verschiedenen Tranchen begeben werden. Die selbstständigen Optionsrechte können unentgeltlich oder gegen Barleistung und/oder Sachleistung ausgegeben werden.
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| (ii) |
Zweck, Kreis der Bezugsberechtigten
Die selbstständigen Optionsrechte können ausschließlich an bestehende oder neu zu gewinnende Kunden oder strategische Partner der SFC Energy AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens ausgegeben werden, sofern (i) mit dem jeweiligen Kunden bzw. strategischen Partner eine langfristige Lieferbeziehung besteht oder begründet wird oder (ii) der jeweilige Kunde bzw. strategische Partner von strategischer Relevanz für die SFC Energy AG oder ein mit ihr verbundenes Unternehmens ist („Bezugsberechtigte“).
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| (iii) |
Ausgabezeiträume
Selbstständige Optionsrechte können an die Bezugsberechtigten nicht im Zeitraum von 15 Kalendertagen jeweils vor der Veröffentlichung eines Jahresabschlusses, eines Konzernabschlusses und eines Halbjahresfinanzberichts der Gesellschaft, wobei der jeweilige Zeitraum im Zeitpunkt der Veröffentlichung endet, ausgegeben werden. Soweit anwendbar, darf die Ausgabe der Optionsrechte nicht in geschlossenen Zeiträumen im Sinne der Regelungen zu Handelsverboten (Closed Periods) gemäß der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung) und der hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte oder entsprechender Nachfolgeregelungen erfolgen. Ausgabezeiträume sind demnach die Zeiträume außerhalb der in den beiden vorstehenden Sätzen genannten Zeiträume.
Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats einen Tag eines Ausgabezeitraums einheitlich als Ausgabetag festlegen.
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| (iv) |
Wartezeit, Ausübungszeiträume
Die Bezugsberechtigten können die Optionsrechte frühestens nach Ablauf einer vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats definierten Wartezeit ausüben. Die konkreten Wartezeiten, Ausübungszeiträume oder -zeitpunkte und etwaige weitere Ausübungsvoraussetzungen werden durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats in den jeweiligen Bedingungen der selbstständigen Optionsrechte festgelegt.
Die Ausübung der selbstständigen Optionsrechte hat stets in Übereinstimmung mit den Regelungen zu Handelsverboten (Closed Periods) gemäß der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung) und der hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte oder entsprechender Nachfolgeregelungen zu erfolgen. Ausübungszeiträume sind demnach die Zeiträume außerhalb der Handelsverbote (Closed Periods) und außerhalb der im vorstehenden Absatz genannten Zeiträume, falls sich insoweit Abweichungen ergeben.
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| (v) |
Erfolgsziele
Die Ausübbarkeit des selbstständigen Optionsrechts durch den jeweiligen Bezugsberechtigten ist vom Erreichen nachstehender vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats konkret zu definierender Erfolgsziele abhängig:
| - |
Börsenkursziel: Der durchschnittliche Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft (arithmetisches Mittel der Schlusskurse im XETRA-Handel oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse) erreicht oder übersteigt an mindestens zehn Handelstagen einen bei Ausgabe der jeweiligen Tranche festzulegenden Schwellenwert, wobei der Schwellenwert mindestens 105 % des durchschnittlichen Börsenkurses der Aktien der Gesellschaft (arithmetisches Mittel der Schlusskurse im XETRA-Handel oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse) in den letzten zehn Handelstagen vor dem Zustimmungsbeschluss des Aufsichtsrats entspricht. |
| - |
KPI-Ziel: In einem bei Ausgabe der jeweiligen Tranche festgelegten Zeitraum erreicht oder übersteigt (i) der Umsatz der Gesellschaft oder des Konzerns, (ii) der Umsatz oder das Absatzvolumen mit dem jeweiligen Kunden oder (iii) ein vergleichbares objektiv bestimmbares und überprüfbares Kriterium, etwa die Erreichung operativer oder technologischer Meilensteine, einen bei Ausgabe festgelegten Schwellenwert. |
Die konkreten Erfolgsziele, auch hinsichtlich des alternativen oder kumulativen Erreichens, deren Gewichtung, die Methodik der Zielerreichungsmessung sowie etwaige Bandbreiten für eine teilweise Ausübbarkeit werden durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats vor Ausgabe der jeweiligen Tranche in den Bedingungen der selbstständigen Optionsrechte festgelegt. Dies umfasst auch die Möglichkeit eines Vesting-Schedules. Danach kann vorgesehen werden, dass die Ausübung eines selbstständigen Optionsrechts schrittweise, in bei Ausgabe definierten Tranchen, durch Eintritt bestimmter, nicht zwingend zeitlicher Bedingungen erdient wird oder verfällt. Bei Verfall steht dem Bezugsberechtigten keine Entschädigung zu.
|
| (vi) |
Ausübungspreis
Der bei Ausübung des selbstständigen Optionsrechts zu zahlende Ausübungspreis entspricht mindestens dem durchschnittlichen Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft (arithmetisches Mittel der Schlusskurse im XETRA-Handel oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse) an den letzten zehn Handelstagen vor dem Ausgabetag. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats einen höheren Ausübungspreis festlegen.
Der Ausübungspreis für jede zu beziehende Aktie der Gesellschaft beträgt mindestens den geringsten Ausgabebetrag gemäß § 9 Abs. 1 AktG. § 199 AktG bleibt unberührt.
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| (vii) |
Verwässerungsschutz
Die Ermächtigung umfasst auch die Möglichkeit, nach näherer Maßgabe der jeweiligen Bedingungen der selbstständigen Optionsrechte in bestimmten Fällen Verwässerungsschutz zu gewähren bzw. Anpassungen vorzunehmen. Dies kann insbesondere vorgesehen werden, wenn die Gesellschaft während der Laufzeit der selbstständigen Optionsrechte ihr Grundkapital unter Einräumung eines Bezugsrechts an ihre Aktionäre erhöht oder Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen begibt bzw. Wandlungs- oder Optionsrechte gewährt oder garantiert und den Inhabern der selbstständigen Optionsrechte hierfür kein Bezugsrecht einräumt, wie es ihnen nach Ausübung der selbstständigen Optionsrechte als Aktionär zustände, oder wenn durch eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln das Grundkapital erhöht wird. Für solche Fälle kann über die Bedingungen der selbstständigen Optionsrechte sichergestellt werden, dass der wirtschaftliche Wert der bestehenden selbstständigen Optionsrechte unberührt bleibt, indem die selbstständigen Optionsrechte wertwahrend angepasst werden, soweit die Anpassung nicht bereits durch Gesetz zwingend geregelt ist. Die wertwahrende Anpassung kann insbesondere durch Einräumung von Bezugsrechten, durch Veränderung des Ausübungspreises sowie durch die Veränderung oder Einräumung von Barkomponenten erfolgen. Das Vorstehende gilt entsprechend für den Fall der Kapitalherabsetzung oder anderer Kapitalmaßnahmen, von Aktiensplits, von Umstrukturierungen, einer Kontrollerlangung durch Dritte, einer Dividendenzahlung oder anderer vergleichbarer Maßnahmen, die zu einer Verwässerung des Werts der Optionsrechte führen können. § 9 Abs. 1 AktG und § 199 AktG bleiben unberührt.
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| (viii) |
Bezugsrechtsausschluss
Ein Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Der Bezugsrechtsausschluss ist erforderlich, da die Optionsrechte ausschließlich an die unter Ziffer (ii) bezeichneten Bezugsberechtigten ausgegeben werden sollen. Vorliegend kommt es der Gesellschaft bei der Ausgabe von selbstständigen Optionsrechten gerade auf die Person des Bezugsberechtigten an. Die Interessen der bestehenden Aktionäre werden durch die folgenden Schutzmechanismen gewahrt:
| - |
Das Gesamtvolumen der selbstständigen Optionsrechte ist auf 1.739.797 Optionsrechte beschränkt, was einem Anteil von zehn Prozent des derzeitigen Grundkapitals entspricht; |
| - |
Der Ausübungspreis entspricht mindestens dem durchschnittlichen Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft an den letzten zehn Handelstagen vor dem Ausgabetag; |
| - |
Die Ausgabe der selbstständigen Optionsrechte bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats; |
| - |
Die selbstständigen Optionsrechte unterliegen Erfolgszielen gemäß Ziffer (v). |
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| (ix) |
Weitere Gestaltungsmöglichkeiten
Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Bedingungen der selbstständigen Optionsrechte sowie die Ausgabe der Bezugsaktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen.
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| b) |
Schaffung eines Bedingten Kapitals 2026/II
Das Grundkapital wird um bis zu EUR 1.739.797,00 durch Ausgabe von bis zu 1.739.797 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 bedingt erhöht („Bedingtes Kapital 2026/II“). Das Bedingte Kapital 2026/II dient ausschließlich der Gewährung von Stückaktien an die Inhaber von selbstständigen Optionsrechten, die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 20. Mai 2026 unter Tagesordnungspunkt 8 lit. a) beschlossenen Ermächtigung von der Gesellschaft ausgegeben werden können.
Die Ausgabe der neuen Stückaktien aus dem Bedingten Kapital 2026/II darf nur zu einem Ausübungspreis erfolgen, welcher den Vorgaben der von der Hauptversammlung vom 20. Mai 2026 unter Tagesordnungspunkt 8 lit. a) beschlossenen Ermächtigung entspricht. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, als die Inhaber von selbstständigen Optionsrechten von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der SFC Energy AG Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien gewährt. Die neuen Stückaktien nehmen, sofern sie durch Ausübung von Bezugsrechten bis zum Beginn der ordentlichen Hauptversammlung entstehen, von Beginn des vorhergehenden Geschäftsjahres, ansonsten jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung von § 5 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Bedingten Kapitals 2026/II anzupassen sowie alle sonstigen damit in Zusammenhang stehenden Anpassungen der Satzung vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen. Entsprechendes gilt im Falle der Nichtausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe von selbstständigen Optionsrechten nach Ablauf des Ermächtigungszeitraums sowie im Falle der Nichtausnutzung des Bedingten Kapitals 2026/II nach Ablauf der Fristen für die Ausübung von Optionsrechten.
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| c) |
Änderung der Satzung
§ 5 der Satzung der SFC Energy AG wird um einen Abs. 8 wie folgt ergänzt:
„Das Grundkapital ist um bis zu EUR 1.739.797,00 durch Ausgabe von bis zu 1.739.797 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2026/II). Das Bedingte Kapital 2026/II dient ausschließlich der Gewährung neuer Stückaktien an die Inhaber von selbstständigen Optionsrechten, die gemäß Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2026 unter Tagesordnungspunkt 8 lit. a) durch die Gesellschaft ausgegeben werden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Beschlusses festgelegten Ausübungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur durchgeführt, soweit die Inhaber der Optionsrechte von diesen Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien gewährt. Die neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien nehmen, sofern sie durch Ausübung von Bezugsrechten bis zum Beginn der ordentlichen Hauptversammlung entstehen, von Beginn des vorhergehenden Geschäftsjahres, ansonsten jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung von § 5 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Bedingten Kapitals 2026/II anzupassen sowie alle sonstigen damit in Zusammenhang stehenden Anpassungen der Satzung vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen. Entsprechendes gilt im Falle der Nichtausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe von selbstständigen Optionsrechten nach Ablauf des Ermächtigungszeitraums sowie im Falle der Nichtausnutzung des Bedingten Kapitals 2026/II nach Ablauf der Fristen für die Ausübung von Optionsrechten.“
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Zu diesem Tagesordnungspunkt, insbesondere zu den Gründen für die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts, hat der Vorstand einen schriftlichen Bericht erstellt. Dieser ist über die Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.sfc.com/de/investoren/hauptversammlung/ |
abrufbar.
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| 9. |
Beschlussfassung über die Änderung von § 2 der Satzung (Gegenstand des Unternehmens)
Der Unternehmensgegenstand der SFC Energy AG umfasst derzeit im Wesentlichen die Entwicklung, Produktion und Vermarktung von Energieversorgungssystemen und deren Komponenten, unter anderem auf Basis der Brennstoffzellentechnologie. Die Gesellschaft hat sich in jüngster Zeit zunehmend als Anbieterin zuverlässiger, netzunabhängiger Energieversorgungslösungen auch im Bereich Verteidigung und zivile Sicherheit positioniert. Angesichts der veränderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen in Europa und der wachsenden Nachfrage nach leistungsfähigen, souveränen Energieversorgungslösungen für die Bereiche Verteidigung und zivile Sicherheit beabsichtigt die Gesellschaft, dieses Geschäftsfeld strategisch auszubauen. Dies umfasst neben der Lieferung von Energieversorgungssystemen für militärische und nicht-militärische Anwendungen auch die Entwicklung und Vermarktung von darauf basierenden industriellen Produkten, elektronischen und elektrotechnischen Systemen sowie Softwarelösungen, insbesondere in den Bereichen Fernüberwachung, Robotik und Cybersicherheit. Um den Unternehmensgegenstand an diese strategische Weiterentwicklung anzupassen und der Gesellschaft die notwendige satzungsrechtliche Grundlage für die Erschließung dieses Wachstumsfeldes zu geben, soll der Gegenstand des Unternehmens in § 2 der Satzung entsprechend erweitert werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
| |
§ 2 der Satzung wird wie folgt geändert:
| „(1) |
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Produktion und Vermarktung von Energieversorgungssystemen und deren Komponenten für netzunabhängige und netzgebundene Geräte, unter anderem auf Basis der Brennstoffzellentechnologie und der Leistungselektronik, sowie von Produkten und Ausrüstungen aller Art, elektronischen und elektrotechnischen Systemen und Softwarelösungen, die auf solchen Energieversorgungssystemen und deren Komponenten basieren oder mit diesen in Verbindung stehen, einschließlich deren Einsatz in Anwendungen der zivilen Sicherheit, der Fernüberwachung, der Robotik, der Cybersicherheit, der Verteidigung und der Industrie, jeweils sowohl für militärische als auch für nicht-militärische Zwecke, die Vornahme der hierzu notwendigen Investitionen sowie alle sonstigen hiermit zusammenhängenden Geschäfte. Zum Produktportfolio zählen auch Zubehör- und Ersatzteile, insbesondere Tankpatronen, Lösungen für die Kombination von Brennstoffzellenprodukten mit anderen Stromquellen, -speichern und -verbrauchern sowie mechanische, elektronische und elektrische Instrumente zur Überwachung und Steuerung von Produktions- und Logistikprozessen. Dies umfasst auch die Entwicklung, Produktion und
Vermarktung von standardisierten und teilstandardisierten
Energiemanagementlösungen, unter anderem auf Basis von Komponenten
der Leistungselektronik, insbesondere zur Versorgung technologisch
anspruchsvoller Systeme in industriellen und wissenschaftlichen
Anwendungsbereichen.
|
| (2) |
Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art gründen, erwerben, deren Vertretung übernehmen oder sich an ihnen beteiligen sowie Zweigniederlassungen errichten; sie darf auch Unternehmen oder Teile von Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art pachten.“
|
|
|
| 10. |
Beschlussfassung über die Änderung von § 11 der Satzung (Amtsniederlegung)
Nach § 11 der Satzung der SFC Energy AG kann jedes Aufsichtsratsmitglied sein Amt auch ohne wichtigen Grund jederzeit mit einer Frist von einem Monat durch Erklärung gegenüber dem Vorstand unter Benachrichtigung des Aufsichtsratsvorsitzenden zum Monatsende niederlegen. Um diese Regelung ausdrücklich zu flexibilisieren, soll vorgesehen werden, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats die Kündigungsfrist abkürzen oder auf die Einhaltung der Kündigungsfrist verzichten kann.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
| a) |
§ 11 der Satzung wird um folgenden neuen Satz 2 ergänzt:
„Der Aufsichtsratsvorsitzende kann die Niederlegungsfrist abkürzen oder auf die Einhaltung der Niederlegungsfrist verzichten.“
|
| b) |
Der bisherige § 11 Satz 2 wird zu § 11 Satz 3. |
|
| 11. |
Beschlussfassung über die Änderung von § 13 der Satzung (Einberufung und Beschlussfassung)
Nach § 13 Abs. 3 der Satzung der SFC Energy AG ist der Aufsichtsrat beschlussfähig, wenn alle Mitglieder an der Sitzung teilnehmen. Diese Regelung entsprach der gesetzlichen Mindestanforderung, solange der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern bestand. Mit der zwischenzeitlichen Vergrößerung des Aufsichtsrats auf vier Mitglieder geht die Satzungsregelung über die gesetzlichen Anforderungen hinaus, da § 108 Abs. 2 Satz 3 AktG lediglich die Teilnahme von drei Mitgliedern voraussetzt. Um das Beschlussquorum an die gesetzlichen Mindestvorgaben anzupassen und die effiziente Arbeit des Aufsichtsrats sicherzustellen, soll § 13 Abs. 3 Satz 1 der Satzung entsprechend geändert werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
| |
§ 13 Abs. 3 Satz 1 der Satzung wird wie folgt geändert:
„Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder unter der zuletzt bekannt gewordenen Anschrift eingeladen sind und mindestens drei Mitglieder an der Sitzung teilnehmen.“
Im Übrigen bleibt § 13 Abs. 3 unverändert.
|
|
| 12. |
Beschlussfassung über die Aufnahme einer Gerichtsstandsklausel in § 23 der Satzung
Zur Festlegung eines einheitlichen Gerichtsstands am Sitz der Gesellschaft, auch für Streitigkeiten im Zusammenhang mit öffentlichen Kapitalmarktinformationen, soll die Satzung der Gesellschaft um einen neuen § 23 (Gerichtsstand) ergänzt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
| a) |
Die Satzung wird in Abschnitt IV. (Schlussbestimmungen) um den folgenden § 23 ergänzt:
| (1) |
Für alle Streitigkeiten zwischen einerseits Aktionären und Berechtigten und/oder Verpflichteten von Finanzinstrumenten, die sich auf Aktien oder Gesellschaften beziehen, sowie der Gesellschaft oder deren Organe andererseits besteht ein ausschließlicher Gerichtsstand am Sitz der Gesellschaft, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Ausländische Gerichte sind für solche Streitigkeiten nicht zuständig.
|
| (2) |
Absatz 1 gilt auch für Streitigkeiten, mit denen der Ersatz eines aufgrund falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen verursachten Schadens geltend gemacht wird.“
|
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| b) |
Der bisherige § 23 (Salvatorische Klausel) wird zu § 24 und der bisherige § 24 (Formwechselaufwand, Gründungsaufwand) wird zu § 25. |
|
***
II. Weitere Angaben und Hinweise
| 1. |
Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche Unterlagen und Informationen
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung, insbesondere einschließlich der nach § 124a AktG zugänglich zu machenden Unterlagen, sind ab Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.sfc.com/de/investoren/hauptversammlung/ |
zugänglich.
Etwaige im Vorfeld der Hauptversammlung bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht werden. Gleiches gilt - nach der Hauptversammlung - auch für die Abstimmungsergebnisse.
Die wesentlichen Inhalte der Rede des Vorsitzenden des Vorstands und des Finanzvorstands werden vorab, am 13. Mai 2026, im Internet ebenfalls über die oben genannte Internetseite veröffentlicht.
Die Gesellschaft wird den Aktionären als besonderen Service die vorgenannten Unterlagen auf Anforderung kostenfrei übersenden. Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan ist.
|
| 2. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 17.397.975,00. Es ist eingeteilt in 17.397.975 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit 17.397.975.
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
|
| 3. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung von Aktionärsrechten (insbesondere des Stimmrechts)
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sind gemäß § 18 Abs. 1 und 2 der Satzung der Gesellschaft die Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes zur Hauptversammlung anmelden.
Die Anmeldung muss in Textform (§ 126b BGB) erfolgen. Für den Nachweis der Berechtigung der Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist zudem ein besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Ein Nachweis über den Anteilsbesitz durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG (insbesondere durch ein Kreditinstitut) ist hierfür in jedem Fall ausreichend.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, demnach bis spätestens zum 13. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter der Adresse
SFC Energy AG
c/o AAA HV Management GmbH
Am Stadion 18-24
51465 Bergisch Gladbach
oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse SFCEnergy2026@aaa-hv.de
zugehen.
Der Nachweis hat sich gemäß §§ 123 Abs. 4 Satz 2, 121 Abs. 7 AktG auf den Geschäftsschluss des zweiundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, demnach auf den 28. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), (Nachweisstichtag) zu beziehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme und die Ausübung der Aktionärsrechte nur derjenige als Aktionär, der sich fristgerecht angemeldet und die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen hat (ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre).
Üblicherweise übernehmen die Letztintermediäre, insbesondere die depotführenden Institute, die erforderliche Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes für ihre Kunden. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges depotführendes Institut zu wenden.
Bedeutung des Nachweisstichtags
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung, die Berechtigung zur Ausübung von Aktionärsrechten und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem im Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung, die Berechtigung zur Ausübung von Aktionärsrechten und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, das heißt Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung, die Berechtigung zur Ausübung von Aktionärsrechten und den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur berechtigt (insbesondere stimmberechtigt), soweit sie sich von dem bisherigen Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für eine etwaige Dividendenberechtigung.
Versand der Eintrittskarten für die Hauptversammlung
Nach dem fristgerechten Zugang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären die Eintrittskarten zur Hauptversammlung mit Formularen zur Erteilung einer Vollmacht und ggf. von Weisungen übersandt.
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| 4. |
Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können sich nach § 18 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft bei der Ausübung des Stimmrechts vertreten lassen.
Vorbehaltlich nachstehend erwähnter Sonderfälle bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB).
| a) |
Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zur Ausübung des Stimmrechts
Eine Stimmrechtsvertretung kann durch von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter (Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) erfolgen.
Den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft müssen neben der Vollmacht auch ausdrückliche und eindeutige Weisungen der Aktionäre für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Dabei sind nur Weisungen zu vor der Hauptversammlung seitens der Gesellschaft bekannt gemachten Beschlussvorschlägen der Verwaltung sowie zu vor der Hauptversammlung seitens der Gesellschaft aufgrund eines Verlangens einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG, als Gegenantrag nach § 126 Abs. 1 AktG oder als Wahlvorschlag nach § 127 AktG bekannt gemachten Beschlussvorschlägen von Aktionären möglich. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine einheitlich zu diesem Tagesordnungspunkt erteilte Weisung entsprechend für jeden einzelnen Unterpunkt. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können das Stimmrecht nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Bei Abstimmungen, für die keine ausdrückliche und eindeutige Weisung erteilt wurde, enthalten sie sich der Stimme. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft stehen insbesondere nicht zur Verfügung, um in der Hauptversammlung Fragen oder Anträge zu stellen oder Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung einzulegen.
Vor der Hauptversammlung steht für die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft das von der Gesellschaft bereitgestellte, mit der Eintrittskarte an die Aktionäre übersandte Formular „Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft“ zur Verfügung. Ein entsprechendes Formular kann zudem unter der Adresse
SFC Energy AG
c/o AAA HV Management GmbH
Am Stadion 18-24
51465 Bergisch Gladbach
oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse SFCEnergy2026@aaa-hv.de
angefordert oder über die Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.sfc.com/de/investoren/hauptversammlung/ |
heruntergeladen werden.
Die Vollmacht zugunsten der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und die ihnen zu erteilenden Weisungen können bis spätestens zum 19. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter der Adresse
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oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse SFCEnergy2026@aaa-hv.de
erteilt, geändert oder widerrufen werden. Für die Fristwahrung ist der Zugang bei der Gesellschaft maßgeblich.
Die Gesellschaft bietet zudem ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären bzw. deren Bevollmächtigten, welche in der Hauptversammlung erschienen sind, an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch noch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
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| b) |
Bevollmächtigung Dritter zur Ausübung des Stimmrechts
Eine Stimmrechtsvertretung kann auch durch sonstige Dritte erfolgen, z.B. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder einen Stimmrechtsberater (bevollmächtigte Dritte).
Bevollmächtigte Dritte können das Stimmrecht ihrerseits durch Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben (dazu vorstehend). Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung Dritter gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), wenn keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird.
Die Aktionäre werden gebeten, zur Bevollmächtigung Dritter das von der Gesellschaft bereitgestellte, mit der Eintrittskarte an die Aktionäre übersandte Formular „Vollmacht an eine dritte Person“ zu verwenden. Ein entsprechendes Formular kann zudem unter der Adresse
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oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse SFCEnergy2026@aaa-hv.de
angefordert oder über die Internetseite der Gesellschaft unter
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heruntergeladen werden.
Bei der Bevollmächtigung Dritter zur Ausübung des Stimmrechts nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre (insbesondere Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten) sind in der Regel Besonderheiten für die Form der Erteilung der Vollmacht, ihren Widerruf und des Nachweises der Bevollmächtigung zu beachten. Aktionäre, die eine Vollmacht zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG erteilen wollen, werden gebeten, die relevanten gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und etwaige Besonderheiten der Vollmachtserteilung bei den jeweils zu bevollmächtigenden Dritten zu erfragen und sich mit diesen abzustimmen.
Wenn weder ein Intermediär (insbesondere ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine Person, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbietet, bevollmächtigt wird, kann die Vollmacht entweder gegenüber der Gesellschaft oder unmittelbar gegenüber dem bevollmächtigten Dritten (in diesem Falle bedarf es des Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform) erteilt werden.
Die Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft oder der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft, ebenso der Widerruf der Vollmacht, ist der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum 19. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter der Adresse
SFC Energy AG
c/o AAA HV Management GmbH
Am Stadion 18-24
51465 Bergisch Gladbach
oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse SFCEnergy2026@aaa-hv.de
zu übermitteln. Für die Fristwahrung ist der Zugang bei der Gesellschaft maßgeblich.
Am Tag der Hauptversammlung kann der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft - ohne dass die vorstehende Frist einzuhalten ist - dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte die ihm erteilte Vollmacht vorweist, hinsichtlich der Stimmrechtsvertretung bis zum Beginn der Abstimmungen. Der Widerruf kann am Tag der Hauptversammlung durch den Aktionär oder einen (anderen) bevollmächtigten Dritten vorgewiesen werden.
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| 5. |
Angaben zu den Rechten der Aktionäre
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen (dies entspricht mindestens 500.000 Aktien), können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Ein Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung ist schriftlich an den Vorstand der SFC Energy AG zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens zum 19. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Die Aktionäre werden gebeten, die Adresse
Vorstand der SFC Energy AG Eugen-Sänger-Ring 7 85649 Brunnthal
zu nutzen oder ihr Verlangen in elektronischer Form gemäß § 126a BGB (d.h. mit qualifizierter elektronischer Signatur) per E-Mail an
IR@sfc.com
zu richten. Für die Fristwahrung ist der Zugang bei der Gesellschaft maßgeblich.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Aktionäre können in der Hauptversammlung Gegenanträge im Sinne des § 126 AktG gegen Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten stellen sowie Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern machen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge werden mit den jeweils zugehörigen weiteren Angaben über die Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.sfc.com/de/investoren/hauptversammlung/ |
zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft bis spätestens zum 5. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter der Adresse
Vorstand der SFC Energy AG Eugen-Sänger-Ring 7 85649 Brunnthal
oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse IR@sfc.com
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf ein in der Hauptversammlung gestelltes Verlangen vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen, und die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Neben allgemeinen Gesichtspunkten, die dem Auskunftsrecht entgegenstehen können (z.B. Unmöglichkeit der Auskunftserteilung), kann das Auskunftsrecht auch durch Leitungs- und Ordnungsmaßnahmen des Versammlungsleiters beschränkt werden.
Die Ausübung des Auskunftsrechts setzt die Teilnahme an der Hauptversammlung voraus. Insofern sind also die im Abschnitt II. 3. dargestellten Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung, insbesondere die Anmeldefrist (13. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ)), zu beachten.
Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG sind über die Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.sfc.com/de/investoren/hauptversammlung/ |
zugänglich.
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| 6. |
Hinweise zum Datenschutz
Im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung, insbesondere bei der Anmeldung für die Hauptversammlung, Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht und der Ausübung von Aktionärsrechten sowie im Rahmen der Teilnahme an der Hauptversammlung verarbeitet die SFC Energy AG, Eugen-Sänger-Ring 7, 85649 Brunnthal, als Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 der Datenschutz-Grundverordnung personenbezogene Daten der Aktionäre und ihrer Aktionärsvertreter (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien), um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zu ermöglichen. Außerdem verarbeitet die SFC Energy AG die personenbezogenen Daten zur Erfüllung ihrer rechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung.
Soweit die SFC Energy AG zur Ausrichtung der Hauptversammlung Dienstleister beauftragt, sind diese zur Vertraulichkeit verpflichtet und verarbeiten diese personenbezogenen Daten ausschließlich nach ausdrücklicher Weisung der SFC Energy AG.
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen hat jeder Betroffene ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Löschungs- und ggf. Widerspruchsrecht bezüglich der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung. Diese Rechte können gegenüber der SFC Energy AG unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend gemacht werden:
SFC Energy AG Eugen-Sänger-Ring 7 85649 Brunnthal
Telefon: +49 89 67 35 92-0
E-Mail: info@sfc.com
Zudem steht jedem Betroffenen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte ist erreichbar unter:
DataCo GmbH Sandstraße 33 80335 München
E-Mail: datenschutz@dataguard.de
Weitergehende Informationen zum Datenschutz für Aktionäre der SFC Energy AG und deren Bevollmächtigte im Hinblick auf die Datenverarbeitung für Zwecke der Hauptversammlung können über die Internetseite der Gesellschaft unter
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abgerufen oder bei unserem Datenschutzbeauftragten postalisch oder per E-Mail angefordert werden.
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Brunnthal, im April 2026
SFC Energy AG
Der Vorstand
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10.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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SFC Energy AG |
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Eugen-Saenger-Ring 7 |
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https://www.sfc.com/de/investoren/hauptversammlung/ |
| ISIN: |
DE0007568578 |
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EQS News-Service |
2306634 10.04.2026 CET/CEST
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| 01.04.2026 | SFC Energy AG sichert sich Folgeauftrag in Höhe von rund CAD 3,5 Mio. von kanadischem Öl- und Gasproduzenten
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SFC Energy AG
/ Schlagwort(e): Auftragseingänge
SFC Energy AG sichert sich Folgeauftrag in Höhe von rund CAD 3,5 Mio. von kanadischem Öl- und Gasproduzenten
01.04.2026 / 07:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
SFC Energy AG sichert sich Folgeauftrag in Höhe von rund CAD 3,5 Mio. von kanadischem Öl- und Gasproduzenten
- Folgeauftrag unterstreicht anhaltend hohe Nachfrage und starke Position im kanadischen Öl- und Gasmarkt
- Integrierte VFD-Technologie reduziert Installationsaufwand, Betriebskosten und Energieverbrauch
- Auftrag erhöht Umsatzvisibilität 2026 im Segment Clean Power Management
Brunnthal/München, Deutschland, 1. April 2026 – Die SFC Energy AG („SFC“, F3C:DE, ISIN: DE0007568578), ein internationaler Technologieführer für zuverlässige Hybrid-Energieversorgung in den Bereichen Sicherheit, Verteidigung, Industrie und kritischer Infrastruktur, hat einen Folgeauftrag im Wert von rund CAD 3,5 Mio. von einem führenden kanadischen Öl- und Gasproduzenten erhalten. Der Auftrag spiegelt die anhaltend starke Nachfrage nach den vollintegrierten Frequenzwandlern (Variable Frequency Drive (VFD)) von SFC wider und baut auf einer langjährigen Kundenbeziehung auf. Umsatz- und Ergebnisbeiträge werden für das Geschäftsjahr 2026 erwartet.
Die VFD-Systeme von SFC dienen zur Steuerung von elektrischen Tauchpumpen (Electric Submersible Pumps (ESP)), die für die Ölgewinnung in anspruchsvollen Förderumgebungen unerlässlich sind. Dank spezieller ESP-Firmware und fortschrittlicher Integrationsmöglichkeiten reduzieren die Systeme die Komplexität der Installation und senken die Betriebskosten erheblich. Durch die präzise Bereitstellung der exakten Energiemenge, die für den Pumpenbetrieb erforderlich ist, verbessern die VFDs von SFC die Energieeffizienz insgesamt, erhöhen die Anlagenverfügbarkeit, verlängern die Lebensdauer der Motoren und optimieren die Förderleistung. Gleichzeitig profitieren Kunden von einer reduzierten CO2-Bilanz.
Hans Pol, COO der SFC Energy AG: „Dieser Folgeauftrag bestätigt erneut den hohen Nutzen, den unsere Kunden durch unsere VFD-Lösungen im täglichen Betrieb erzielen. Unsere Technologie vereint Zuverlässigkeit mit attraktiven Gesamtbetriebskosten und verbessert die Energieeffizienz. Dadurch wird nicht nur die Produktionsleistung gesteigert, sondern auch die Erreichung der Umweltziele unserer Kunden gezielt unterstützt. Die anhaltende Nachfrage in Form von Folgeaufträgen spiegelt die hohe Kundenzufriedenheit und das Vertrauen in unsere Lösungen wider.“
Weitere Informationen zu den Clean Energy und Clean Power Management Lösungen von SFC Energy unter sfc.com.
Zur SFC Energy AG
Die SFC Energy AG ist ein internationaler Technologieführer für zuverlässige Hybrid-Energieversorgung in den Bereichen Sicherheit, Verteidigung, Industrie und kritischer Infrastruktur.
Basierend auf seiner weltweit führenden Brennstoffzellentechnologie entwickelt und produziert das Unternehmen zukunftsweisende Hybrid-Energieversorgungssysteme für netzferne stationäre und mobile Anwendungen. Die Plattformen von SFC Energy sichern zuverlässig, kosteneffizient und nachhaltig den weltweit stark wachsenden Bedarf an resilienter, dezentraler Energieversorgung in militärischen Einsatzbereichen, in der zivilen Sicherheits- und Überwachungstechnik sowie in industriellen Anwendungen. Außerdem liefert das Unternehmen hochpräzise, energiesparende Power Management-Lösungen an Hightechunternehmen aus der Halbleiterausrüster-, Verteidigungs-, und Life Science-Industrie.
Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Brunnthal bei München sowie Tochtergesellschaften in Kanada, Dänemark, Indien, den Niederlanden, Rumänien, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten von Amerika. Mit einem Team von 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist SFC Energy täglich für seine Kunden auf der ganzen Welt im Einsatz.
Die SFC Energy AG ist im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert und seit 2022 im Auswahlindex SDAX vertreten (WKN: 756857, ISIN: DE0007568578).
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SFC Energy AG Investor Relations und Presse:
CROSS ALLIANCE communication GmbH
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Tel. +49 89 125 09 03-33
E-Mail: susan.hoffmeister@sfc.com
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01.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate BSX |
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2301656 01.04.2026 CET/CEST
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| 26.03.2026 | SFC Energy AG veröffentlicht Geschäftsbericht 2025 – Rückkehr zum Wachstum in Q4 bei hoher Profitabilität – Steigender Anteil von Verteidigungs- und Sicherheitsanwendungen stärkt Wachstumsperspektiven
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SFC Energy AG
/ Schlagwort(e): Jahresbericht
SFC Energy AG veröffentlicht Geschäftsbericht 2025 – Rückkehr zum Wachstum in Q4 bei hoher Profitabilität – Steigender Anteil von Verteidigungs- und Sicherheitsanwendungen stärkt Wachstumsperspektiven
26.03.2026 / 07:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
SFC Energy AG veröffentlicht Geschäftsbericht 2025 – Rückkehr zum Wachstum in Q4 bei hoher Profitabilität – Steigender Anteil von Verteidigungs- und Sicherheitsanwendungen stärkt Wachstumsperspektiven für 2026
- Geprüfter Konzernabschluss bestätigt am 24. Februar veröffentlichte vorläufige Ergebnisse
- Konzernumsatz 2025 bei TEUR 143.274 (2024: TEUR 144.684)
- Stärkstes Wachstum in den Bereichen Verteidigung, öffentliche und zivile Sicherheit
- Bereinigtes EBITDA bei TEUR 16.653 (2024: TEUR 21.991), bereinigte EBITDA-Marge 11,6 % (2024: 15,2 %)
- Bereinigtes EBIT bei TEUR 8.914 (2024: TEUR 15.539), bereinigte EBIT-Marge 6,2 % (2024: 10,7 %)
- Solide Liquiditätsposition mit frei verfügbaren Zahlungsmitteln von TEUR 46.629
- Prognose 2026 bestätigt
Brunnthal/München, Deutschland, 26. März 2026 – Die SFC Energy AG („SFC“, F3C:DE, ISIN: DE0007568578), ein internationaler Technologieführer für zuverlässige Hybrid-Energieversorgung in den Bereichen Sicherheit, Verteidigung, Industrie und kritischer Infrastruktur, hat heute ihren Geschäftsbericht 2025 veröffentlicht. Die testierten Konzernzahlen bestätigen die am 24. Februar 2026 veröffentlichten vorläufigen Ergebnisse.
Dr. Peter Podesser, CEO der SFC Energy AG: „Für SFC war 2025 zweifellos ein Jahr mit besonderen Herausforderungen, in dem wir unsere ursprünglichen Ziele anpassen mussten. Gleichzeitig haben wir klare strategische Prioritäten gesetzt und unser Unternehmen konsequent auf die nächste Wachstumsphase ausgerichtet. Im Fokus standen dabei drei zentrale Elemente unserer langfristigen Strategie: der Ausbau unserer internationalen Präsenz und Kundennähe, die konsequente Ausweitung unseres Geschäfts in den Bereichen Verteidigung sowie öffentliche und zivile Sicherheit sowie gezielte Investitionen in unsere technologische Führungsposition.
Ein wesentlicher Bestandteil dieser Entwicklung ist die gezielte Ausrichtung unseres Portfolios auf Anwendungen in den Bereichen Verteidigung, öffentliche Sicherheit und zivile Sicherheitslösungen, die im Jahr 2025 bereits rund 50 % unseres Konzernumsatzes ausmachten. Dieser strukturelle Wandel ist klar Teil unserer langfristigen Wachstumsstrategie und wird sich weiter verstärken: Für 2026 erwarten wir, dass das Verteidigungsgeschäft einen Anteil von etwa 15 % bis 20 % am Konzernumsatz erreicht, während sicherheitsnahe Anwendungen insgesamt bereits rund 60 % des Geschäfts ausmachen – überwiegend getragen von margenstarken Produkten und neuen, erfolgreich im Markt positionierten Produktplattformen.
Mit innovativen Produkten und Lösungen stärken wir unsere Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig und schaffen die Grundlage für profitables Wachstum. Vor dem Hintergrund unserer technologischen Stärke und der zunehmenden Internationalisierung sehen wir SFC sehr gut positioniert, um von den strukturellen Wachstumstrends in den Bereichen resiliente Energieversorgung, kritische Infrastruktur sowie Sicherheits- und Verteidigungsanwendungen zu profitieren.“
Umsatzentwicklung
Im Geschäftsjahr 2025 erzielte der SFC Energy Konzern Umsatzerlöse von TEUR 143.274 (2024: TEUR 144.684) und lag damit 1,0 % unter dem Vorjahreswert. Ursächlich dafür waren sowohl ein leichter Rückgang im Segment Clean Energy (-0,7 %) als auch ein moderater Rückgang im Segment Clean Power Management (-1,6 %). Die Geschäftsentwicklung wurde insbesondere durch zeitliche Verschiebungen erwarteter Anschlussaufträge in Indien sowie durch eine zurückhaltendere Nachfrage als geplant im nordamerikanischen Markt beeinflusst. Darüber hinaus belasteten negative Währungskurseffekte in den USA, Kanada und Indien die Erlösentwicklung. Gegenüber der Vorjahresperiode reduzierten diese Effekte die Umsatzerlöse im Berichtsjahr um rund TEUR 4.000 bzw. rund 2,8 %. Der konsolidierte Umsatz lag damit leicht unterhalb des am 18. November 2025 präzisierten Prognosekorridors.
| Umsatz nach Segmenten in TEUR |
2025 |
2024 |
| Clean Energy |
99.835 |
100.536 |
| Clean Power Management |
43.439 |
44.148 |
| Gesamt |
143.274 |
144.684 |
Segmententwicklung
Das Segment Clean Energy erzielte im Geschäftsjahr 2025 Umsatzerlöse von TEUR 99.835 (2024: TEUR 100.536) und lag damit nahezu auf Vorjahresniveau. Die im Vergleich zum Vorjahr geringfügige Veränderung um -0,7 % ist im Wesentlichen auf negative Währungseffekte infolge schwächerer Wechselkurse des US-Dollars, des kanadischen Dollars und der indischen Rupie gegenüber dem Euro sowie auf zeitliche Verschiebungen größerer Aufträge im Kernzielmarkt „Defense und öffentliche Sicherheit“ in Indien zurückzuführen. Deutlich positiv entwickelte sich hingegen das Geschäft mit Brennstoffzellenlösungen für industrielle Anwendungen, insbesondere in den Kernzielmärkten „Sicherheitstechnik/Videoüberwachung“ sowie „Datenübertragung und Digitalisierung“, das spürbar zulegen konnte und damit zur Stabilisierung des Segmentumsatzes beitrug. Mit einem Umsatzanteil von 69,7 % (2024: 69,5 %) blieb Clean Energy auch im Berichtsjahr das umsatzstärkere Segment.
Das Segment Clean Power Management erzielte im Berichtsjahr Umsatzerlöse von TEUR 43.439 (2024: TEUR 44.148). Während das Geschäft mit Power Management-Lösungen infolge der konsequent umgesetzten Produktstrategie ein deutliches Wachstum verzeichnete, kam es im Bereich der Frequenzwandler für die Upstream-Öl- und Gasindustrie zu einem spürbaren Umsatzrückgang gegenüber dem Vorjahr. Allerdings ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass sich aus der Umrechnung der in Kanada erzielten Umsätze (kanadischer Dollar) ein negativer Währungseffekt in Höhe von ca. 5,5 % ergab. Der Anteil des Segments Clean Power Management an den Konzernumsätzen belief sich im Berichtsjahr auf 30,3 % (2024: 30,5 %).
Die Auftragseingänge lagen im Berichtsjahr bei TEUR 118.427 (2024: TEUR 167.762). Der Auftragsbestand des Konzerns belief sich zum 31. Dezember 2025 auf TEUR 78.625 (31. Dezember 2024: TEUR 104.583).
Ergebnisentwicklung
Das Bruttoergebnis vom Umsatz verringerte sich moderat um 1,5 % auf TEUR 58.394 (2024: TEUR 59.307). Ursächlich hierfür waren insbesondere der leichte Rückgang der Konzernumsätze sowie eine niedrigere Rohertragsmarge im Segment Clean Energy. Die Bruttoergebnismarge des Konzerns (Bruttoergebnis vom Umsatz in Prozent der Umsatzerlöse) lag mit 40,8 % (2024: 41,0 %) weiterhin auf einem stabilen Niveau.
Für die einzelnen Segmente stellt sich das Bruttoergebnis vom Umsatz im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:
| Bruttoergebnis nach Segmenten in TEUR |
2025 |
2024 |
| Clean Energy |
45.368 |
46.850 |
| Clean Power Management |
13.026 |
12.458 |
| Gesamt |
58.394 |
59.307 |
Das um Sondereffekte bereinigte EBITDA belief sich auf TEUR 16.653 (2024: TEUR 21.991), entsprechend einer bereinigten EBITDA-Marge von 11,6 % (2024: 15,2 %). Das um Sondereffekte bereinigte EBIT erreichte TEUR 8.914 (2024: TEUR 15.539) und resultierte in einer bereinigten EBIT-Marge von 6,2 % (2024: 10,7 %). Damit lagen sowohl das bereinigte EBITDA als auch das bereinigte EBIT merklich über dem oberen Ende des am 18. November 2025 präzisierten Zielkorridors.
Neben leicht rückläufigen Umsatzerlösen wirkten sich insbesondere gestiegene Vertriebs-, Entwicklungs- und allgemeine Verwaltungskosten sowie höhere sonstige betriebliche Aufwendungen – maßgeblich bedingt durch ungünstige Wechselkursentwicklungen – auf die Profitabilität aus. Darüber hinaus führten die Einführung eines neuen ERP-Systems sowie gezielte Investitionen in IT- und Cybersicherheit zu temporär höheren Aufwendungen im Berichtsjahr.
Aufgrund der geringeren operativen Ergebnisbeiträge bei gleichzeitig höheren Aufwendungen schloss der Konzern das Geschäftsjahr 2025 mit einem Konzernperiodenergebnis in Höhe von TEUR -887 (2024: TEUR 8.759) ab. Das Ergebnis je Aktie gemäß IFRS unverwässert und verwässert belief sich im Berichtsjahr auf EUR -0,03 (2024: EUR 0,51) bzw. EUR -0,03 (2024: EUR 0,51).
Bilanz
Die Eigenkapitalquote belief sich zum 31. Dezember 2025 auf 72,0 % (31. Dezember 2024: 71,5 %) und unterstreicht die weiterhin solide Bilanzstruktur des SFC Energy Konzerns. In Verbindung mit den frei verfügbaren Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten abzüglich Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von TEUR 43.290 (31. Dezember 2024: TEUR 56.359) ist SFC in der Lage, seinen nachhaltigen Wachstumskurs konsequent fortzusetzen.
Der operative Cashflow vor Veränderung des Nettoumlaufvermögens und Ertragsteuern lag bei TEUR 17.420 (2024: TEUR 21.750). Aufgrund eines deutlichen Aufbaus des Nettoumlaufvermögens ergab sich ein negativer Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit in Höhe von TEUR -4.939 (2024: TEUR 14.460).
Zum 31. Dezember 2025 beschäftigte der SFC Energy Konzern weltweit 497 festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (31. Dezember 2024: 441).
Prognose 2026 bestätigt
Der Vorstand bestätigt die am 24. Februar veröffentlichte Prognose für das Geschäftsjahr 2026. Demnach erwartet SFC ein Umsatzwachstum von rund 5 % bis 11 % auf etwa EUR 150 Mio. bis EUR 160 Mio. (2025: EUR 143,3 Mio.), das voraussichtlich etwas stärker vom Segment Clean Energy getragen wird. Wesentliche Wachstumsimpulse werden insbesondere aus den Regionen Asien und Europa sowie aus den Kernzielmärkten Verteidigung, öffentliche und zivile Sicherheit einschließlich kritischer Infrastruktur erwartet. Für das bereinigte EBITDA rechnet das Unternehmen mit einem Anstieg auf EUR 20 Mio. bis EUR 24 Mio. (2025: EUR 16,7 Mio.), während das bereinigte EBIT voraussichtlich zwischen EUR 11 Mio. und EUR 15 Mio. (2025: EUR 8,9 Mio.) liegen wird. Beide Kennzahlen sollen von Umsatzwachstum in margenstärkeren Märkten sowie von operativen Effizienzsteigerungen profitieren, während mögliche Unsicherheiten weiterhin aus der konzernweiten Implementierung des neuen ERP-Systems sowie aus Wechselkursschwankungen resultieren können.
„Zum Jahresende sind wir klar auf den Wachstumskurs zurückgekehrt. Das vierte Quartal 2025 war mit EUR 40,6 Mio. das umsatzstärkste Quartal des Jahres und zugleich von hoher Profitabilität geprägt. Diese positive Dynamik, getragen von der zunehmenden Nachfrage in unseren Kernzielmärkten sowie unserer internationalen Expansion, bildet eine solide Grundlage für die weitere Entwicklung. Der weiter steigende Anteil von Verteidigungs- und Sicherheitsanwendungen stärkt dabei unsere Marktposition nachhaltig. Vor diesem Hintergrund sehen wir SFC gut aufgestellt, um 2026 wieder deutlich zu wachsen und unsere Profitabilität zu verbessern“, ergänzt Dr. Peter Podesser.
Kennzahlen 2025/2024
| in TEUR |
01.01.–31.12.2025 |
01.01.–31.12.2024 |
| Umsatz |
143.274 |
144.684 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz |
58.394 |
59.307 |
| Bruttomarge |
40,8 % |
41,0 % |
| EBITDA |
12.221 |
19.594 |
| EBITDA-Marge |
8,5 % |
13,5 % |
| EBITDA bereinigt |
16.653 |
21.991 |
| EBITDA-Marge bereinigt |
11,6 % |
15,2 % |
| EBIT |
4.483 |
13.142 |
| EBIT-Marge |
3,1 % |
9,1 % |
| EBIT bereinigt |
8.914 |
15.539 |
| EBIT-Marge bereinigt |
6,2 % |
10,7 % |
| Konzernperiodenergebnis |
-887 |
8.759 |
| Auftragsbestand* |
78.625 |
104.583 |
* Zum 31. Dezember
Detaillierte Finanzinformationen / Earnings Call
Der Geschäftsbericht 2025 der SFC Energy AG steht unter www.sfc.com als Download zur Verfügung.
Für interessierte Anleger und Pressevertreter wird die SFC Energy AG heute, am 26. März 2026, um 9.00 Uhr eine Telefonkonferenz in englischer Sprache abhalten.
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Die SFC Energy AG ist ein internationaler Technologieführer für zuverlässige Hybrid-Energieversorgung in den Bereichen Sicherheit, Verteidigung, Industrie und kritische Infrastruktur.
Basierend auf seiner weltweit führenden Brennstoffzellentechnologie entwickelt und produziert das Unternehmen zukunftsweisende Hybrid-Energieversorgungssysteme für netzferne stationäre und mobile Anwendungen. Die Plattformen von SFC Energy sichern zuverlässig, kosteneffizient und nachhaltig den weltweit stark wachsenden Bedarf an resilienter, dezentraler Energieversorgung in militärischen Einsatzbereichen, in der zivilen Sicherheits- und Überwachungstechnik sowie in industriellen Anwendungen. Außerdem liefert das Unternehmen hochpräzise, energiesparende Power Management-Lösungen an Hightechunternehmen aus der Halbleiterausrüster-, Verteidigungs-, und Life Science-Industrie.
Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Brunnthal bei München sowie Tochtergesellschaften in Kanada, Dänemark, Indien, den Niederlanden, Rumänien, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten von Amerika. Mit einem Team von 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist SFC Energy täglich für seine Kunden auf der ganzen Welt im Einsatz.
Die SFC Energy AG notiert im Prime Standard der Deutschen Börse und gehört seit 2022 dem Auswahlindex SDAX an (WKN: 756857, ISIN: DE0007568578).
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SFC Energy AG Investor Relations und Pressekontakt:
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Susan Hoffmeister
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* * *
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2297082 26.03.2026 CET/CEST
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| 18.03.2026 | SFC Energy AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
SFC Energy AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
18.03.2026 / 09:00 CET/CEST
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2290348 18.03.2026 CET/CEST
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| 18.03.2026 | SFC Energy hat den Erwerb der Beteiligung an Oneberry Technologies abgeschlossen
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SFC Energy AG
/ Schlagwort(e): Beteiligung/Unternehmensbeteiligung/Expansion
SFC Energy hat den Erwerb der Beteiligung an Oneberry Technologies abgeschlossen
18.03.2026 / 07:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
SFC Energy hat den Erwerb der Beteiligung an Oneberry Technologies abgeschlossen
- Einstieg in wachstumsstarken Markt für KI-gestützte Sicherheitslösungen (u. a. Schutz kritischer Infrastruktur, Grenzsicherung, Drohnenabwehr)
- Beschleunigung der Asien-Expansion mit Singapur als regionalem Hub
- Großauftrag im Volumen von EUR 6,6 Mio. unterstreicht hohen Bedarf an zuverlässiger, netzferner Energieversorgung für sicherheitsrelevante Anwendungen in Singapur und Südostasien
Brunnthal/München, Deutschland, 18. März 2026 – Die SFC Energy AG („SFC“, F3C:DE, ISIN: DE0007568578), ein internationaler Technologieführer für zuverlässige Hybrid-Energieversorgung in den Bereichen Sicherheit, Verteidigung, Industrie und kritischer Infrastruktur, hat den Erwerb der 15%igen Beteiligung an der Oneberry Technologies Pte. Ltd. („Oneberry“) erfolgreich abgeschlossen. Mit dieser Beteiligung positioniert sich SFC gezielt in einem strukturell wachsenden Markt für KI-gestützte Sicherheits- und Überwachungslösungen.
Oneberry ist ein führender Anbieter von KI-gestützten Sicherheitslösungen für den Schutz kritischer Infrastruktur, Grenzsicherung und Drohnenabwehr sowie autonome Monitoring- und Überwachungslösungen für staatliche und industrielle Kunden.
In der Region Südostasien verzeichnen beide Unternehmen eine schnell steigende Nachfrage nach resilienten Energielösungen, insbesondere in den Bereichen Grenzsicherung, Drohnenabwehr, Crowd-Management, Notfall- und Katastrophenschutzsysteme sowie Ad-hoc-Sicherheitsmaßnahmen. Dieser Bedarf wird durch geopolitische Spannungen, zunehmende nationale Sicherheitsanforderungen, wirtschaftliche Unsicherheiten sowie klimabedingte Risiken getrieben.
Um dieser Entwicklung gerecht zu werden, investiert Oneberry in bewährte, unmittelbar einsetzbare KI-gestützte Lösungen, die von der verlässlichen Energieversorgung mittels EFOY Brennstoffzellen profitieren.
Aus dieser Marktdynamik heraus hat SFC einen Großauftrag über rund EUR 6,6 Mio. erhalten, der nicht nur die enge und langjährige Partnerschaft, sondern auch die regional expandierende Präsenz von Oneberry und SFC im südostasiatischen Markt unterstreicht. In den vergangenen 15 Jahren hat Oneberry bereits etwa 5.000 Lösungen auf Basis von EFOY Brennstoffzellen in sicherheitsrelevanten Anwendungen implementiert und vertraut auf die bewährte Technologie.
Die Kombination der emissionsarmen Brennstoffzellen-Technologie von SFC mit den KI- und Automatisierungskompetenzen von Oneberry ermöglicht integrierte, netzferne und autonome Überwachungs- und Monitoring-Lösungen. Diese adressieren einen wachsenden Bedarf an resilienter Infrastruktur in sicherheitsrelevanten Anwendungen und eröffnen SFC zusätzliche Umsatz- und Skalierungspotenziale.
Singapur fungiert als regionaler Hub für die Expansion im asiatisch-pazifischen Raum. Mittelfristig ist vorgesehen, das gemeinsame Geschäftsmodell auch auf weitere Regionen, darunter Nordamerika und Europa, auszuweiten.
Dr. Peter Podesser, CEO der SFC Energy AG: „Mit dem erfolgreichen Abschluss der Transaktion vollziehen wir einen wichtigen strategischen Schritt zur Umsetzung unserer Expansionsstrategie. Gemeinsam mit Oneberry haben wir in Singapur eine sehr starke Marktposition in sicherheitsrelevanten Anwendungen wie kritischer Infrastruktur, Grenzschutz und Drohnenabwehr aufgebaut. Diese gilt es nun regional auszubauen. Der Großauftrag durch Oneberry bestätigt die Nachfrage nach zuverlässiger, netzferner Energieversorgung zur Erhöhung der Sicherheit und unterstützt das Wachstum im Jahr 2026.“
Ken Pereira, CEO und Gründer von Oneberry Technologies Pte. Ltd.: „Die dynamisch wachsende Nachfrage nach intelligenten Sicherheitslösungen ist eine Folge geopolitischer und klimatischer Herausforderungen. Mit unseren KI-gestützten Lösungen und der zuverlässigen Energieversorgung durch EFOY Brennstoffzellen sind wir bestens gerüstet, um dieser Nachfrage gerecht zu werden und eine nachhaltige, zukunftssichere Infrastruktur zu schaffen. Der Großauftrag untermauert zudem das Vertrauen, das unsere Kunden in unsere Fähigkeit haben, auch unter schwierigen Bedingungen effektive Lösungen bereitzustellen.“
Weitere Informationen zu den Clean Energy und Clean Power Management Lösungen von SFC Energy unter sfc.com.
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Die SFC Energy AG ist ein internationaler Technologieführer für zuverlässige Hybrid-Energieversorgung in den Bereichen Sicherheit, Verteidigung, Industrie und kritischer Infrastruktur.
Basierend auf seiner weltweit führenden Brennstoffzellentechnologie entwickelt und produziert das Unternehmen zukunftsweisende Hybrid-Energieversorgungssysteme für netzferne stationäre und mobile Anwendungen. Die Plattformen von SFC Energy sichern zuverlässig, kosteneffizient und nachhaltig den weltweit stark wachsenden Bedarf an resilienter, dezentraler Energieversorgung in militärischen Einsatzbereichen, in der zivilen Sicherheits- und Überwachungstechnik sowie in industriellen Anwendungen. Außerdem liefert das Unternehmen hochpräzise, energiesparende Power Management-Lösungen an Hightechunternehmen aus der Halbleiterausrüster-, Verteidigungs-, und Life Science-Industrie.
Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Brunnthal bei München sowie Tochtergesellschaften in Kanada, Dänemark, Indien, den Niederlanden, Rumänien, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten von Amerika. Mit einem Team von 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist SFC Energy täglich für seine Kunden auf der ganzen Welt im Einsatz.
Die SFC Energy AG ist im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert und seit 2022 im Auswahlindex SDAX vertreten (WKN: 756857, ISIN: DE0007568578).
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Über Oneberry Technologies Pte. Ltd.
Oneberry Technologies wurde 2003 von Ken Pereira gegründet. Er hatte einen zunehmenden Trend zu Ineffizienz und Komplexität in der Sicherheitsbranche beobachtet. An dieser Stelle kommt Technologie ins Spiel, um Sicherheitsprozesse zu automatisieren und die Stärken des Sicherheitspersonals zu ergänzen, wodurch eine effektivere und effizientere Sicherheitsleistung gewährleistet wird.
Oneberry konzentriert sich stark auf seine Innovationsinitiativen im Bereich der Automatisierung und der Verbindung von physischer Sicherheit und Technologie. Wir bieten unseren Kunden nahtlose Lösungen zur Verbesserung ihrer Sicherheits- und Betriebsprozesse, während wir gleichzeitig die Produktivität steigern und letztendlich die Gesamtkosten für die Sicherheit senken. Gemeinsam mit unserem internen Forschungs- und Entwicklungsteam sowie durch enge Partnerschaften und Kooperationen mit Branchenakteuren arbeiten wir kontinuierlich an Innovationen und entwickeln Technologien, um die Standards in der Sicherheitsbranche zu erhöhen. Von modernster Videoanalyse bis hin zu KI und Sicherheitsrobotern entwickeln wir Technologien der Zukunft.
In der heutigen Welt steht Sicherheit nicht für sich allein.
Weitere Informationen zu Oneberry Technologies finden Sie unter oneberry.com.
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Oneberry Technologies Kontakt:
Sara Pereira
Director
Phone +65 6513 2168
Email: info@oneberry.com
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