| 08.04.2026 | TAG Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.05.2026 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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TAG Immobilien AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
TAG Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.05.2026 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
08.04.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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TAG Immobilien AG
Hamburg
ISIN DE0008303504 / WKN 830350
Eindeutige Kennung des Ereignisses: DE0008303504-GMET-202605
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre* hiermit zu der am Mittwoch, dem 20. Mai 2026, 11:00 Uhr (MESZ), in der Patriotischen Gesellschaft von 1765, Trostbrücke 4 - 6, 20457 Hamburg, stattfindenden 143. ordentlichen Hauptversammlung der TAG Immobilien AG ein.
* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird mitunter auf die gleichzeitige Verwendung geschlechterspezifischer Sprachformen verzichtet, sondern stattdessen zum Beispiel das generische Maskulinum verwendet; dabei gelten sämtliche Personenbezeichnungen jeweils gleichermaßen für alle Geschlechter. Die Wahl dieser verkürzten Sprachformen hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertungen.
Sämtliche Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beabsichtigen, an der gesamten Hauptversammlung teilzunehmen.
I. Tagesordnung
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2025, der Lageberichte für die TAG Immobilien AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB für das Geschäftsjahr 2025
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen, weil der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss am 17. März 2026 bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. Für die übrigen Unterlagen, die unter diesem Tagesordnungspunkt genannt werden, sieht das Gesetz generell lediglich die Information der Aktionäre durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme und keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vor.
Die Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an und auch während der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlung |
zugänglich. Sie liegen zudem in der Hauptversammlung selbst zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus.
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| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2025 in Höhe von EUR 283.854.040,33 wie folgt zu verwenden:
| Ausschüttung von EUR 0,40 Dividende je dividendenberechtigter Stückaktie: |
EUR 75.590.550,80 |
| Vortrag auf neue Rechnung: |
EUR 208.263.489,53 |
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Bilanzgewinn:
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EUR 283.854.040,33
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Die Dividende wird nach Wahl des Aktionärs entweder (i) ausschließlich in bar oder (ii) in der zur Begleichung der Steuerschuld für die Dividendenzahlung ausreichenden Höhe in bar und für den verbleibenden Teil der Dividende in Form von Aktien der Gesellschaft („Aktiendividende“) oder (iii) für einen Teil der Aktien des Aktionärs in bar und für den anderen Teil als Aktiendividende geleistet.
Die näheren Details dazu sind in einem gesonderten Dokument zur Information gemäß Art. 1 Abs. 4 lit. h), Abs. 5 Unterabs. 1 lit. g) Verordnung (EU) 2017/1129 dargelegt. Dieses Dokument ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlung |
zugänglich und enthält insbesondere Informationen über die Anzahl und die Art der Aktien und Ausführungen über die Gründe und die Einzelheiten des Aktienangebots.
Die Fälligkeit der in bar zu leistenden Dividende wird im Hinblick auf die Möglichkeit der Aktionäre zur Ausübung ihres vorstehend beschriebenen Wahlrechts gemäß § 58 Abs. 4 Satz 3 AktG auf den 24. Juni 2026 festgelegt. Soweit die Aktionäre die Aktiendividende wählen, werden sie die neuen Aktien der Gesellschaft voraussichtlich ebenfalls am 24. Juni 2026 erhalten.
Der Gewinnverwendungsvorschlag beruht auf den am Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses durch den Vorstand nach Kenntnis der Gesellschaft für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 dividendenberechtigten 188.976.377 Stückaktien. Sollte sich die Zahl dieser dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung ändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von EUR 0,40 je für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 dividendenberechtigter Stückaktie und im Übrigen den Vortrag auf neue Rechnung vorsieht. Auch für diesen angepassten Beschlussvorschlag gilt das Angebot, die Dividende statt in bar in Form von Aktien der Gesellschaft zu erhalten. Der auf nicht dividendenberechtigte Stückaktien entfallende Betrag wird in diesem Fall auf neue Rechnung vorgetragen.
Da die Dividende für das Geschäftsjahr 2025 teilweise aus dem ausschüttbaren Gewinn und teilweise aus dem steuerlichen Einlagekonto der Gesellschaft im Sinne des § 27 des Körperschaftsteuergesetzes (nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) ausgezahlt wird, unterliegt ein Anteil der Dividende, nämlich derjenige, der aus dem ausschüttbaren Gewinn ausgezahlt wird, grundsätzlich der regulären Dividendenbesteuerung und zwar unabhängig davon, welches Wahlrecht der Aktionär ausübt. Dieser zu versteuernde Anteil der vorgeschlagenen Dividende in Höhe von EUR 0,40 wird voraussichtlich EUR 0,17 je dividendenberechtigter Stückaktie betragen. Demnach wird sich der steuerfreie Anteil voraussichtlich auf EUR 0,23 belaufen. Von der Brutto-Dividende wird daher hinsichtlich des steuerpflichtigen Dividendenanteils die Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer einbehalten. Dies gilt sowohl für die Barausschüttung als auch, soweit die Dividende in Form von Aktien der Gesellschaft geleistet wird.
Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, dass sie die Aktiendividende nur anbieten und durchführen werden, wenn sie das nach pflichtgemäßer Bewertung unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre als sinnvoll erachten. Maßgeblich für diese Entscheidung wird insbesondere die Entwicklung des Aktienkurses der Gesellschaft im Verhältnis zu den jeweils aktuellen finanziellen Leistungskennzahlen sein. Sollten sich Vorstand und Aufsichtsrat gegen die Durchführung einer Aktiendividende entscheiden, werden sie zwar weiterhin der Hauptversammlung den oben genannten Beschlussvorschlag unterbreiten. Jedoch wird das Wahlrecht für die Auszahlung der Dividende in Aktien dann nicht bestehen bzw. entfallen und die Dividende wird ausschließlich in bar ausgezahlt werden. Die Auszahlung der Dividende würde dann unverzüglich nach einer solchen Entscheidung vorgenommen werden, spätestens aber am 24. Juni 2026.
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.
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| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.
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| 5. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts; Wahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2026
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, zu beschließen:
| 5.1 |
Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wird
| a) |
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026; und |
| b) |
zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2026 |
gewählt.
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| 5.2 |
Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wird zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2026 gewählt.
Die Bestellung unter Tagesordnungspunkt 5.2 erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass mit Wirkung zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung (CSRD) in nationales Recht (CSRD-Umsetzungsgesetz) die Gesellschaft verpflichtet ist, für das Geschäftsjahr 2026 einen extern prüfungspflichtigen Nachhaltigkeitsbericht für die Gesellschaft und/oder den Konzern zu erstellen und ein Prüfer für die Prüfung dieses Nachhaltigkeitsberichts durch die Hauptversammlung bestellt werden kann.
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Es ist beabsichtigt, über die Tagesordnungspunkte 5.1 und 5.2 einzeln abstimmen zu lassen.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission auferlegt wurde.
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| 6. |
Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeiten der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder Herr Olaf Borkers und Frau Prof. Dr. Kristin Wellner, welche jeweils die Aktionäre vertreten, enden mit Beendigung dieser Hauptversammlung. Es sind deshalb Wahlen zum Aufsichtsrat erforderlich. Herr Olaf Borkers steht für eine Wiederwahl zur Verfügung. An die Stelle von Frau Prof. Dr. Kristin Wellner soll Frau Prof. Dr. Marion Peyinghaus in den Aufsichtsrat gewählt werden.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 1 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 des Drittelbeteiligungsgesetzes und § 7 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern, von denen vier von den Aktionären und zwei von den Arbeitnehmern nach den §§ 4 ff. Drittelbeteiligungsgesetz gewählt werden, zusammen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
| a) |
Herrn Olaf Borkers, selbstständiger Unternehmensberater, wohnhaft in Hamburg, und |
| b) |
Frau Prof. Dr. Marion Peyinghaus, Geschäftsführerin und Professorin für Immobilienmanagement und Projektentwicklung, Schwerpunkt Digitalisierung & Künstliche Intelligenz (KI), wohnhaft in Klütz, |
jeweils für die Zeit von der Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2028 endende Geschäftsjahr beschließt, als Vertreter der Aktionäre zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen.
Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats beruhen auf den Empfehlungen des Personalausschusses und wurden auf der Grundlage der Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022 bekannt gemachten Fassung („DCGK“) und unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung benannten Ziele abgegeben und streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Die Ziele und Kompetenzen, die der Aufsichtsrat gemäß Ziffer C.1 DCGK für die Zusammensetzung des Gremiums festgelegt hat, sind in der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlicht.
Ferner hat sich der Aufsichtsrat bei den zur Aufsichtsratswahl vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen den einzelnen zur Wahl stehenden Kandidaten einerseits und der TAG Immobilien AG, deren Konzernunternehmen, den Organen der TAG Immobilien AG oder einem wesentlich an der TAG Immobilien AG beteiligten Aktionär andererseits keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde. Wesentlich beteiligt in diesem Sinne sind solche Aktionäre, die direkt oder indirekt mehr als 10% der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft halten. Herr Olaf Borkers war bis zum 30. September 2005 Finanzvorstand der TAG Immobilien AG. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind sowohl Herr Olaf Borkers als auch Frau Prof. Dr. Marion Peyinghaus als unabhängig im Sinne des DCGK einzustufen.
Nach der Überzeugung des Aufsichtsrats sind die Mitglieder des Aufsichtsrats auch zukünftig in ihrer Gesamtheit im Sinne von § 100 Abs. 5 letzter Halbsatz AktG mit dem Sektor vertraut, in dem die Gesellschaft tätig ist.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahlen durchzuführen.
Herr Olaf Borkers verfügt nach Einschätzung des Aufsichtsrats über den in § 100 Abs. 5 AktG für mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats geforderten Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung sowie darüber hinaus auch über den in § 100 Abs. 5 AktG für mindestens ein weiteres Mitglied des Aufsichtsrats geforderten Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung.
Der Aufsichtsrat geht in seiner derzeitigen Zusammensetzung davon aus, dass Herr Olaf Borkers im Falle seiner Wiederwahl durch die Hauptversammlung erneut für den Aufsichtsratsvorsitz kandidieren wird.
Die Angaben zu Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG werden im Anschluss an die Tagesordnung im Abschnitt II. aufgeführt.
Weitere Informationen zu den zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten, insbesondere jeweils einen Lebenslauf, der über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen Auskunft gibt und eine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat enthält, finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlung |
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| 7. |
Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften haben gemäß § 162 AktG jährlich einen Vergütungsbericht zu erstellen. Gemäß § 120a Abs. 4 Satz 1 AktG beschließt die Hauptversammlung über die Billigung dieses nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr.
Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.
Der Vergütungsbericht mit dem Vermerk über die Prüfung ist von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlung |
zugänglich.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den nach § 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen.
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| 8. |
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2025, über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2026, über die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die entsprechende Satzungsänderung
Gemäß Hauptversammlungsbeschluss zu Tagesordnungspunkt 11 vom 16. Mai 2025 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 15. Mai 2028 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt höchstens um einen Betrag von EUR 35.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 35.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft zu erhöhen (“Genehmigtes Kapital 2025”). Der Vorstand wurde unter anderem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf neue Aktien nach näherer Maßgabe der Ermächtigung vom 16. Mai 2025 beschränkt auf zehn vom Hundert des Grundkapitals auszuschließen. Das Genehmigte Kapital 2025 wurde bislang in Höhe von EUR 12.478.291,00 ausgenutzt und besteht derzeit noch in Höhe von EUR 22.521.709,00.
Um den Vorstand weiterhin in die Lage zu versetzen, genehmigtes Kapital in dem erforderlichen Umfang zur Stärkung der Eigenmittel der Gesellschaft für Barkapitalerhöhungen und für die Gewährung weiterer Aktiendividenden nutzen zu können, soll das bestehende Genehmigte Kapital 2025 aufgehoben und durch eine im Wesentlichen inhaltsgleiche und an die neue Grundkapitalziffer angepasste Ermächtigung ein neues genehmigtes Kapital 2026 geschaffen werden.
Der Umfang des erbetenen Genehmigten Kapitals 2026 soll, wie das Genehmigte Kapital 2025, knapp 20 % des bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft betragen. Aufgrund des infolge der im vergangenen Geschäftsjahr durchgeführten Kapitalerhöhungen erhöhten Grundkapitals der Gesellschaft beträgt das erbetene Genehmigte Kapital 2026 damit EUR 37.800.000,00. Die Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2026 soll erneut insgesamt auf 10 % des Grundkapitals beschränkt werden, und zwar unter Anrechnung von Aktien, die seit dem Datum dieser Hauptversammlung aufgrund einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben worden sind bzw. veräußert werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
| a) |
Die von der ordentlichen Hauptversammlung vom 16. Mai 2025 erteilte Ermächtigung des Vorstands zur Ausnutzung eines genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2025) wird aufschiebend bedingt auf die Eintragung der unter Buchstabe c) vorgeschlagenen Satzungsänderung in das Handelsregister, soweit es bis zu diesem Zeitpunkt nicht ausgenutzt worden ist, aufgehoben. Bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2025 bleiben der Vorstand und der Aufsichtsrat berechtigt, diese Ermächtigung im Rahmen ihrer Grenzen auszuüben. |
| b) |
Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 19. Mai 2029 mit Zustimmung des Aufsichtsrats gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt höchstens um einen Betrag von EUR 37.800.000,00 durch Ausgabe von bis zu 37.800.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2026).
Die neuen Aktien sind den Aktionären grundsätzlich zum Bezug anzubieten; sie können auch von einem oder mehreren Kreditinstitut(en) oder einem oder mehreren ihnen gleichgestellten Institut(en) mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
| aa) |
soweit dies zum Ausgleich von Spitzenbeträgen erforderlich ist; |
| bb) |
soweit dies erforderlich ist, um im Falle eines an alle Aktionäre gerichteten Angebots oder bei einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht den Inhabern von Options- oder Wandelschuldverschreibungen der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft in dem Umfang Aktien zu gewähren, in dem diese Inhaber nach Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts oder der Erfüllung der entsprechenden Pflicht ein Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft hätten; |
| cc) |
um in geeigneten Einzelfällen Immobilien, Immobilienportfolios, Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige Wirtschaftsgüter (auch Forderungen gegen die Gesellschaft) gegen Ausgabe von Aktien zu erwerben (Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage); |
| dd) |
soweit die Ausgabe der neuen Aktien gegen Bareinlage erfolgt, der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, entfallende Betrag des Grundkapitals sowohl im Zeitpunkt des Wirksamwerdens als auch im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung insgesamt zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht übersteigt, und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Auf die Begrenzung von zehn vom Hundert des Grundkapitals ist derjenige anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die ab dem 20. Mai 2026 in unmittelbarer, sinngemäßer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben oder veräußert werden. Auf die Begrenzung von zehn vom Hundert des Grundkapitals ist ferner derjenige anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die zur Erfüllung von Verpflichtungen aus Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, welche ab dem 20. Mai 2026 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß §§ 221 Abs. 4 Satz 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden, auszugeben sind. |
Der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf die neuen Aktien entfällt, für die das Bezugsrecht nach den vorstehenden Absätzen aa) bis dd) ausgeschlossen wird, darf sowohl im Zeitpunkt des Wirksamwerdens als auch im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen. Auf die vorstehend genannte 10 %-Grenze werden angerechnet:
| (i) |
eigene Aktien, die ab dem 20. Mai 2026 unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden, soweit sie nicht zur Bedienung von Ansprüchen von Vorstandsmitgliedern und/oder Mitarbeitern aus Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen dienen, |
| (ii) |
neue Aktien, die zur Erfüllung von Verpflichtungen aus Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, welche ab dem 20. Mai 2026 unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden, auszugeben sind, sowie |
| (iii) |
neue Aktien, die ab dem 20. Mai 2026 unter Ausschluss des Bezugsrechts auf der Grundlage eines genehmigten Kapitals ausgegeben werden. |
Über die Ausgabe der neuen Aktien, den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet im Übrigen der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital anzupassen.
|
| c) |
§ 4 Abs. 5 der Satzung wird wie folgt geändert:
„Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 19. Mai 2029 mit Zustimmung des Aufsichtsrats gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt höchstens um einen Betrag von EUR 37.800.000,00 durch Ausgabe von bis zu 37.800.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2026).
Die neuen Aktien sind den Aktionären grundsätzlich zum Bezug anzubieten; sie können auch von einem oder mehreren Kreditinstitut(en) oder einem oder mehreren ihnen gleichgestellten Institut(en) mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
| a) |
soweit dies zum Ausgleich von Spitzenbeträgen erforderlich ist; |
| b) |
soweit dies erforderlich ist, um im Falle eines an alle Aktionäre gerichteten Angebots oder bei einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht den Inhabern von Options- oder Wandelschuldverschreibungen der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft in dem Umfang Aktien zu gewähren, in dem diese Inhaber nach Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts oder der Erfüllung der entsprechenden Pflicht ein Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft hätten; |
| c) |
um in geeigneten Einzelfällen Immobilien, Immobilienportfolios, Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige Wirtschaftsgüter (auch Forderungen gegen die Gesellschaft) gegen Ausgabe von Aktien zu erwerben (Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage); |
| d) |
soweit die Ausgabe der neuen Aktien gegen Bareinlage erfolgt, der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, entfallende Betrag des Grundkapitals sowohl im Zeitpunkt des Wirksamwerdens als auch im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung insgesamt zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht übersteigt, und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Auf die Begrenzung von zehn vom Hundert des Grundkapitals ist derjenige anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die seit dem 20. Mai 2026 in unmittelbarer, sinngemäßer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben oder veräußert werden. Auf die Begrenzung von zehn vom Hundert des Grundkapitals ist ferner derjenige anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die zur Erfüllung von Verpflichtungen aus Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, welche seit dem 20. Mai 2026 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß §§ 221 Abs. 4 Satz 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden, auszugeben sind. |
Der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf die neuen Aktien entfällt, für die das Bezugsrecht nach den vorstehenden Absätzen a) bis d) ausgeschlossen wird, darf sowohl im Zeitpunkt des Wirksamwerdens als auch im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen. Auf die vorstehend genannte 10 %-Grenze werden angerechnet:
| (i) |
eigene Aktien, die seit dem 20. Mai 2026 unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden, soweit sie nicht zur Bedienung von Ansprüchen von Vorstandsmitgliedern und/oder Mitarbeitern aus Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen dienen, |
| (ii) |
neue Aktien, die zur Erfüllung von Verpflichtungen aus Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, welche seit dem 20. Mai 2026 unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden, auszugeben sind, sowie |
| (iii) |
neue Aktien, die seit dem 20. Mai 2026 unter Ausschluss des Bezugsrechts auf der Grundlage eines genehmigten Kapitals ausgegeben werden. |
Über die Ausgabe der neuen Aktien, den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet im Übrigen der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital anzupassen.“
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| d) |
Der Vorstand wird angewiesen, die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2025 und die Schaffung des neuen Genehmigten Kapitals 2026 sowie die Änderung und Neufassung von § 4 Abs. 5 der Satzung erst nach vollständiger Leistung der unter Tagesordnungspunkt 2 der Hauptversammlung am 20. Mai 2026 beschlossenen Dividende an die Aktionäre und mit der Maßgabe zur Eintragung in das Handelsregister der Gesellschaft anzumelden, dass die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2025 nur eingetragen wird, wenn sichergestellt ist, dass unmittelbar im Anschluss die Schaffung des Genehmigten Kapitals 2026 und die entsprechende Änderung von § 4 Abs. 5 der Satzung eingetragen wird. |
Der Vorstand hat gemäß §§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG einen schriftlichen Bericht über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts erstattet. Der Bericht ist von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlung |
zugänglich und wird auch in der Hauptversammlung selbst zur Einsichtnahme durch die Aktionäre ausliegen.
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| 9. |
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden sowie Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und/oder Optionsschuldverschreibungen, über die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts, über die Neufassung des Bedingten Kapitals 2025 als Bedingtes Kapital 2026 sowie über die entsprechende Satzungsänderung
Gemäß Hauptversammlungsbeschluss zu Tagesordnungspunkt 12 vom 16. Mai 2025 ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. Mai 2028 einmalig oder mehrmalig auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen und/oder Optionsschuldverschreibungen (zusammen auch „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 1.400.000.000,00 zu begeben. Zur Bedienung der Wandel- und/oder Optionsrechte wurde ein Bedingtes Kapital 2025 in Höhe von EUR 35.000.000,00 geschaffen.
Die Ermächtigung soll durch eine im Wesentlichen inhaltsgleiche, aber an das infolge der im vergangenen Geschäftsjahr durchgeführten Kapitalerhöhungen erhöhte Grundkapital der Gesellschaft Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen ersetzt werden. Dadurch soll die Gesellschaft in die Lage versetzt werden, Schuldverschreibungen wie bislang in Höhe von knapp 20 % des bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu begeben.
Das erbetene Bedingte Kapital 2026 soll vor dem Hintergrund der im vergangenen Geschäftsjahr durchgeführten Kapitalerhöhungen EUR 37.800.000,00 betragen. Die Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen soll weiterhin auf insgesamt 10 % des derzeitigen Grundkapitals beschränkt werden, und zwar unter Anrechnung von Aktien, die aufgrund einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben bzw. veräußert werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:
| a) |
Aufhebung der WSV-Ermächtigung 2025
Die unter Tagesordnungspunkt 12 der Hauptversammlung vom 16. Mai 2025 („WSV-Ermächtigung 2025“) beschlossene Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen wird aufgehoben.
Die vorgenannte Aufhebung wird wirksam mit Eintragung der unter Buchstabe e) dieses Tagesordnungspunktes 9 zu beschließenden Satzungsänderung in das Handelsregister („Wirksamkeitszeitpunkt“).
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| b) |
Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und/oder Optionsschuldverschreibungen („WSV-Ermächtigung 2026“)
| aa) |
Nennbetrag, Ermächtigungszeitraum und Aktienzahl
Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 19. Mai 2029 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen und/oder Optionsschuldverschreibungen (zusammen auch „Schuldverschreibungen“) mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 1.400.000.000,00 zu begeben und den Inhabern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 37.800.000,00 nach näherer Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen zu gewähren.
Die Schuldverschreibungen werden in Euro begeben. Sie können auch durch eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligungsgesellschaft der Gesellschaft ausgegeben werden; in einem solchen Falle wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft die Garantie für die Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhabern Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf neue auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren.
Die Schuldverschreibungen werden in jeweils unter sich gleichberechtigte Teilschuldverschreibungen eingeteilt.
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| bb) |
Wandlungsrecht und Wandlungspflicht
Im Falle der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen erhalten die Inhaber der Teilschuldverschreibungen das Recht, ihre Teilschuldverschreibungen nach näherer Maßgabe der Wandelanleihebedingungen in auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft umzutauschen. Das Umtauschverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrages einer Teilschuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der Gesellschaft. Das Umtauschverhältnis kann sich auch durch Division des unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabebetrages einer Teilschuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine neue auf den Inhaber lautende Stückaktie der Gesellschaft ergeben. Das Umtauschverhältnis kann auf ein Wandlungsverhältnis mit voller Zahl gerundet werden; ferner kann gegebenenfalls eine in bar zu leistende Zuzahlung festgesetzt werden. Im Übrigen kann vorgesehen werden, dass Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen werden. Der anteilige Betrag am Grundkapital der bei Wandlung auszugebenden Aktien darf den Nennbetrag der Teilschuldverschreibung bzw. einen darunter liegenden Ausgabebetrag nicht überschreiten.
Die Anleihebedingungen können auch eine Wandlungs- bzw. eine Optionspflicht vorsehen.
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| cc) |
Optionsrecht
Im Falle der Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen werden jeder Teilschuldverschreibung ein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber berechtigen, nach Maßgabe der Optionsanleihebedingungen auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft zu beziehen. Die Optionsanleihebedingungen können vorsehen, dass der Optionspreis auch durch Übertragung von Teilschuldverschreibungen und gegebenenfalls eine bare Zuzahlung erfüllt werden kann. Das Bezugsverhältnis kann auf ein Optionsverhältnis mit voller Zahl gerundet werden. Im Übrigen kann vorgesehen werden, dass Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen werden. Der anteilige Betrag am Grundkapital der je Teilschuldverschreibung zu beziehenden Stückaktien der Gesellschaft darf den Nennbetrag der Teilschuldverschreibung nicht überschreiten. Die Laufzeit des Optionsrechts darf die Laufzeit der Optionsschuldverschreibung nicht überschreiten.
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| dd) |
Wandlungs-/Optionspreis
Der jeweils festzusetzende Wandlungs- bzw. Optionspreis für auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft wird in Euro festgelegt und entspricht mindestens 80 vom Hundert des mit dem Umsatz gewichteten Durchschnittskurses der Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den fünf Börsenhandelstagen vor dem Tag der Beschlussfassung durch den Vorstand über die endgültige Festlegung der Konditionen der Schuldverschreibungen. § 9 Abs. 1 AktG bleibt unberührt.
Der Wandlungs- bzw. Optionspreis kann unbeschadet des § 9 Abs. 1 AktG aufgrund einer Verwässerungsschutzklausel nach näherer Bestimmung der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen durch Zahlung eines entsprechenden Betrages in Geld bei Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts oder bei Erfüllung entsprechender Pflichten bzw. durch Herabsetzung oder Herabsetzung der Zuzahlung ermäßigt werden, wenn die Gesellschaft während der Wandlungs- oder Optionsfrist unter Einräumung eines Bezugsrechts für ihre Aktionäre das Grundkapital erhöht oder weitere Schuldverschreibungen begibt bzw. sonstige Optionsrechte gewährt, die zum Bezug von Aktien der Gesellschaft berechtigen oder verpflichten, und den Inhabern von Wandlungs- und Optionsrechten bzw. entsprechenden Pflichten kein Bezugsrecht in dem Umfang eingeräumt wird, wie es ihnen nach Ausübung ihrer Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Erfüllung ihrer Wandlungs- oder Optionspflichten zustehen würde. Statt einer Zahlung in bar bzw. einer Herabsetzung der Zuzahlung kann auch - soweit möglich - das Umtauschverhältnis durch Division des Nennbetrages einer Teilschuldverschreibung durch den ermäßigten Wandlungspreis angepasst werden. Die Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen können auch für Kapitalherabsetzungen, Aktiensplits, Dividenden oder Sonderdividenden sowie sonstige Maßnahmen, die zu einer Verwässerung des Werts der Wandlungs- bzw. Optionsrechte führen können, wertwahrende Anpassungen des Wandlungs- bzw. Optionspreises vorsehen. Darüber hinaus kann die Gesellschaft für den Fall einer vorzeitigen Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts die Zahlung einer angemessenen Entschädigung gewähren. In jedem Fall darf der anteilige Betrag des Grundkapitals der je Teilschuldverschreibung zu beziehenden Aktien den Nennbetrag pro Teilschuldverschreibung nicht überschreiten.
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| ee) |
Bezugsrechtsgewährung und Bezugsrechtsausschluss
Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die Schuldverschreibungen können auch von einem oder mehreren Kreditinstitut(en) oder einem oder mehreren ihnen gleichgestellten Institut(en) mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).
Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen auszuschließen, sofern der Ausgabepreis den insbesondere nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert der Schuldverschreibungen nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss gilt jedoch, soweit Schuldverschreibungen in sinngemäßer Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden, nur insoweit, als der Anteil, der auf die zur Erfüllung von Verpflichtungen aus Schuldverschreibungen ausgegebenen Aktien entfällt, insgesamt zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht überschreiten darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung auf zehn vom Hundert des Grundkapitals ist die Veräußerung eigener Aktien anzurechnen, soweit die Veräußerung ab dem 20. Mai 2026 aufgrund einer Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts nach §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG erfolgt. Ferner sind auf diese Begrenzung auf zehn vom Hundert des Grundkapitals diejenigen Aktien anzurechnen, die ab dem 20. Mai 2026 unter Ausnutzung einer Ermächtigung zur Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital gemäß § 203 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden.
Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen für Spitzenbeträge auszuschließen und das Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch auszuschließen, soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. von Wandlungs- und/oder Optionspflichten ein Bezugsrecht in dem Umfang gewähren zu können, wie es ihnen nach Ausübung ihrer Wandlungs- und/oder Optionsrechte bzw. Erfüllung ihrer Wandlungs- und/oder Optionspflichten zustehen würde.
Sofern die Schuldverschreibungen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre begeben werden, wird der Vorstand von der WSV-Ermächtigung 2026 nur insoweit Gebrauch machen, als die mit den auszugebenden Schuldverschreibungen verbundenen Wandlungs- bzw. Optionsrechte bzw. -pflichten sich auf Aktien beziehen, die einen Anteil von 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der WSV-Ermächtigung 2026 oder der Ausübung der WSV-Ermächtigung 2026 - je nachdem, welcher Betrag niedriger ist - nicht überschreiten. Auf die vorgenannte 10 %-Grenze sind anzurechnen:
| (i) |
neue Aktien, die ab dem 20. Mai 2026 aufgrund eines genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden; |
| (ii) |
eigene Aktien, die ab dem 20. Mai 2026 unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden, soweit sie nicht zur Bedienung von Ansprüchen von Vorstandsmitgliedern und/oder Mitarbeitern aus Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen dienen; |
| (iii) |
neue Aktien, die zur Erfüllung von Verpflichtungen aus Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, welche ab dem 20. Mai 2026 unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden, auszugeben sind. |
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| ff) |
Weitere Gestaltungsmöglichkeiten und Ermächtigung zur Festlegung der Anleihebedingungen
Die Anleihebedingungen können jeweils festlegen, dass im Falle der Wandlungs- bzw. Optionsausübung auch eigene Aktien der Gesellschaft gewährt werden können. Ferner kann vorgesehen werden, dass die Gesellschaft den Wandlungs- bzw. Optionsberechtigten nicht Aktien der Gesellschaft gewährt, sondern den Gegenwert in Geld zahlt.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Schuldverschreibungen, insbesondere den Zinssatz, den Ausgabekurs und die Laufzeit, festzusetzen und zu ändern bzw. im Einvernehmen mit den Organen der die Schuldverschreibungen begebenden Beteiligungsgesellschaften festzulegen und zu ändern.
|
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| c) |
Aufschiebende Bedingung
Die vorstehenden Beschlüsse zu Buchstabe b) dieses Tagesordnungspunktes 9 stehen unter der aufschiebenden Bedingung des Eintritts des Wirksamkeitszeitpunkts gemäß Buchstabe a) dieses Tagesordnungspunktes 9.
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| d) |
Beschluss über die Neufassung des Bedingten Kapitals 2025 als Bedingtes Kapital 2026
Das von der Hauptversammlung am 16. Mai 2025 unter Tagesordnungspunkt 12 beschlossene Bedingte Kapital 2025 wird als Bedingtes Kapital 2026 wie folgt neu gefasst:
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 37.800.000,00 durch Ausgabe von bis zu 37.800.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2026). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die gemäß den Ermächtigungen der Hauptversammlungen vom 23. Mai 2018, vom 16. Mai 2023, vom 16. Mai 2025 oder vom 20. Mai 2026 von der Gesellschaft oder durch eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligungsgesellschaft der Gesellschaft begeben werden.
Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt jeweils zu dem gemäß den vorbezeichneten Ermächtigungsbeschlüssen festzulegenden Wandlungs- bzw. Optionspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch gemacht wird oder entsprechende Pflichten zu erfüllen sind und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden.
Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil; abweichend hiervon nehmen die neuen Aktien von Beginn des dem Entstehungs-Geschäftsjahr vorhergehenden Geschäftsjahrs an am Gewinn teil, falls die Hauptversammlung im Zeitpunkt der Entstehung der neuen Aktien über die Verwendung des Bilanzgewinns des dem Entstehungs-Geschäftsjahr vorhergehenden Geschäftsjahres noch keinen Beschluss gefasst hat.
Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
|
| e) |
Satzungsänderung
§ 4 Abs. 6 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 37.800.000,00 durch Ausgabe von bis zu 37.800.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2026). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die gemäß den Ermächtigungen der Hauptversammlungen vom 23. Mai 2018, vom 16. Mai 2023, vom 16. Mai 2025 oder vom 20. Mai 2026 von der Gesellschaft oder durch eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligungsgesellschaft der Gesellschaft begeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt jeweils zu dem gemäß den vorbezeichneten Ermächtigungsbeschlüssen festzulegenden Wandlungs- bzw. Optionspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch gemacht wird oder entsprechende Pflichten zu erfüllen sind und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie entstehen, am Gewinn teil; abweichend hiervon nehmen die neuen Aktien von Beginn des dem Entstehungs-Geschäftsjahr vorhergehenden Geschäftsjahrs an am Gewinn teil, falls die Hauptversammlung im Zeitpunkt der Entstehung der neuen Aktien über die Verwendung des Bilanzgewinns des dem Entstehungs-Geschäftsjahr vorhergehenden Geschäftsjahres noch keinen Beschluss gefasst hat. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.“
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Der Vorstand hat gemäß §§ 221 Abs. 4 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG einen schriftlichen Bericht über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts erstattet. Der Bericht ist von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlung |
zugänglich und wird auch in der Hauptversammlung selbst zur Einsichtnahme durch die Aktionäre ausliegen.
|
II.
Weitere Angaben zu
Punkt 6
der Tagesordnung (Wahlen zum Aufsichtsrat)
Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
Nachstehend sind für die unter Tagesordnungspunkt 6 a) bis d) zur Wahl für den Aufsichtsrat der Gesellschaft vorgeschlagenen Kandidaten deren Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. in den folgenden vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aufgeführt:
Herr Olaf Borkers
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: Keine Mandate
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Keine Mandate
Frau Prof. Dr. oec. Marion Peyinghaus
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: Keine Mandate
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Verwaltungsratsmitglied der cctm real estate & infrastructure AG, Basel, Schweiz
III. Weitere Angaben zur Einberufung
| 1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung EUR 189.034.941,00. Es ist eingeteilt in 189.034.941 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt im Grundsatz eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung somit 189.034.941. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung 58.564 eigene Aktien, aus denen ihr keine Stimmrechte zustehen.
|
| 2. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz ordnungsgemäß nachgewiesen haben. Hierfür reicht ein Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform (§ 126b BGB) durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus. Der Nachweis hat sich auf den Geschäftsschluss des 28. April 2026 (24:00 Uhr MESZ) (Nachweisstichtag) zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag müssen der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) bis spätestens zum 13. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter einer der folgenden Kontaktmöglichkeiten zugehen:
TAG Immobilien AG
c/o meet2vote AG
Marienplatz 1
84347 Pfarrkirchen
|
oder
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per E-Mail: anmeldung@meet2vote.de
|
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes können gemäß § 67c AktG grundsätzlich auch über Intermediäre an eine der vorstehenden Kontaktmöglichkeiten oder spätestens bis zum Ablauf des 13. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), (SWIFT Enrolment Market Deadline) über die nachstehende SWIFT-Adresse an die Gesellschaft übermittelt werden (Zugang bei der Gesellschaft maßgeblich):
| |
BIC: CPTGDE5WXXX; Instruktionen nur gemäß ISO 20022; Autorisierung über SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich. |
Nach form- und fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes unter einer der oben genannten Kontaktmöglichkeiten werden den teilnahmeberechtigten Aktionären Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die für die Nutzung des passwortgeschützten HV-Portals („HV-Portal“) (siehe Abschnitt III.4. „Passwortgeschütztes HV-Portal“) unter
| https://www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlung |
erforderlichen Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort) übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung sowie der Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen direkt durch das depotführende Institut vorgenommen. Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut angefordert haben, brauchen daher nichts weiter zu veranlassen. Änderungen von Eintrittskartenbestellungen über Intermediäre über SWIFT müssen bis spätestens 19. Mai 2026, 12:00 Uhr (MESZ), (SWIFT Vote Market Deadline) bei der Gesellschaft eingegangen sein.
Die zugeschickten bzw. am Versammlungsort hinterlegten Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.
|
| 3. |
Bedeutung des Nachweisstichtags
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
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| 4. |
Passwortgeschütztes HV-Portal
Ab dem 29. April 2026 steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlung |
das HV-Portal zur Verfügung. Über dieses HV-Portal können angemeldete Aktionäre (bzw. ihre Bevollmächtigten) gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren elektronisch eine Vollmacht erteilen, diese ändern oder widerrufen sowie elektronisch Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilen, ändern oder widerrufen (siehe hierzu im Einzelnen die nachfolgenden Abschnitte III.5. „Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten“ und III.6. „Verfahren für die Stimmabgabe durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter“). Die Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort) für die Nutzung des HV-Portals werden den Aktionären zusammen mit den Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt (siehe vorstehend unter Abschnitt III.2. „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“).
Die Ausübung anderer als die vorgenannten Aktionärsrechte über das HV-Portal ist nicht möglich; insbesondere können über das HV-Portal weder Fragen eingereicht werden, noch Anträge gestellt oder Widerspruch gegen Beschlussfassungen der Hauptversammlung eingelegt werden und es wird auch keine Übertragung der Hauptversammlung in Bild und/oder Ton über das HV-Portal oder in sonstiger Weise erfolgen.
|
| 5. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, für Aktien der Gesellschaft, die ein Aktionär in unterschiedlichen Wertpapierdepots hält, jeweils einen eigenen Vertreter für die Hauptversammlung zu bestellen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Wird ein Intermediär im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine sonstige Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, so können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, können zur Erteilung der Vollmacht das Formular verwenden, das den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte übermittelt wird. Das Formular, mit dem der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt und angewiesen werden kann, wird ebenfalls zusammen mit der Eintrittskarte übermittelt. Entsprechende Formulare sind zudem auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlung |
zugänglich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht oder ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft können auf einem der folgenden Wege übermittelt werden:
TAG Immobilien AG
c/o meet2vote AG
Marienplatz 1
84347 Pfarrkirchen
|
oder
| |
per E-Mail: tag-ag@meet2vote.de
|
Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten gegenüber der Gesellschaft können auch durch die persönliche Teilnahme des Aktionärs am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle erfolgen.
Eine Vollmacht kann auch ab dem 29. April 2026 elektronisch über das HV-Portal unter
| https://www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlung |
(siehe vorstehend unter Abschnitt III.4. „Passwortgeschütztes HV-Portal“) gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren bis spätestens zum 19. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), erteilt, geändert oder widerrufen werden. Die für die Nutzung des HV-Portals erforderlichen Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort) werden zusammen mit den Eintrittskarten nach form- und fristgerechter Anmeldung zugesandt. Die Nutzung des HV-Portals durch einen Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht oder ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft können gemäß § 67c AktG grundsätzlich auch über Intermediäre an die vorgenannte Postanschrift oder E-Mail-Adresse, oder, bis spätestens zum 19. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), elektronisch über das HV-Portal, oder, bis spätestens zum 19. Mai 2026, 12:00 Uhr (MESZ), (SWIFT Vote Market Deadline) über die nachstehende SWIFT-Adresse an die Gesellschaft übermittelt werden (Zugang bei der Gesellschaft maßgeblich):
| |
BIC: CPTGDE5WXXX; Instruktionen nur gemäß ISO 20022; Autorisierung über SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich. |
Auch im Fall einer Vollmachtserteilung sind die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes form- und fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Dies schließt - vorbehaltlich der vorgenannten Bedingungen für die Erteilung einer Vollmacht - eine Erteilung von Vollmachten nach der Anmeldung und dem Nachweis des Anteilsbesitzes nicht aus.
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| 6. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zur Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigten. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus und haben das Recht, Untervollmacht zu erteilen. Die Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedarf ebenso wie die Erteilung von Weisungen der Textform (§ 126b BGB). Soweit keine ausdrückliche oder eine widersprüchliche oder unklare Weisung erteilt worden ist, werden sich die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu den entsprechenden Beschlussgegenständen der Stimme enthalten; dies gilt immer auch für sonstige Anträge. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen weder im Vorfeld der Hauptversammlung noch während der Hauptversammlung Aufträge zu Wortmeldungen, zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.
Das Vollmacht- und Weisungsformular für die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und die entsprechenden Erläuterungen sind auf der Eintrittskarte, die den Aktionären nach form- und fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft übermittelt wird, abgedruckt. Entsprechende Formulare sind zudem auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlung |
zugänglich.
Die Erteilung der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die Erteilung von Weisungen, ihre Änderung und ihr Widerruf müssen auf einem der folgenden Wege aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum 19. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), der Gesellschaft zugehen:
TAG Immobilien AG
c/o meet2vote AG
Marienplatz 1
84347 Pfarrkirchen
|
oder
| |
per E-Mail: tag-ag@meet2vote.de
|
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können auch ab dem 29. April 2026 über das HV-Portal unter
| https://www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlung |
(siehe vorstehend unter Abschnitt III.4. „Passwortgeschütztes HV-Portal“) gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren bis spätestens zum 19. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), erteilt, geändert oder widerrufen werden.
Nach Ablauf des 19. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), ist die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nur noch möglich, indem Aktionäre das den Stimmunterlagen beigefügte Formular ausfüllen und spätestens bis zur Eröffnung der Abstimmung in der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle abgeben.
Die Erteilung der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die Erteilung von Weisungen, ihre Änderung und ihr Widerruf können gemäß § 67c AktG grundsätzlich auch über Intermediäre an die vorgenannte Postanschrift oder E-Mail-Adresse oder bis spätestens zum 19. Mai 2026, 12:00 Uhr (MESZ), (SWIFT Vote Market Deadline) über die nachstehende SWIFT-Adresse an die Gesellschaft übermittelt werden (Zugang bei der Gesellschaft maßgeblich):
| |
BIC: CPTGDE5WXXX; Instruktionen nur gemäß ISO 20022; Autorisierung über SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich. |
Die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter schließt eine persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus. Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter selbst oder durch einen anderen Bevollmächtigten teilnehmen und seine Aktionärsrechte ausüben, so gilt die persönliche Teilnahme beziehungsweise Teilnahme durch einen Bevollmächtigten als Widerruf der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.
Während der Hauptversammlung können vor Ort Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter unter anderem durch Nutzung des auf der Stimmkarte dafür vorgesehenen Formulars erteilt werden.
Auch im Fall einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes form- und fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
|
| 7. |
Rechte der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile alleine oder zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 erreichen (das entspricht 500.000 Stückaktien), können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Ergänzungsverlangen sind schriftlich an den Vorstand zu richten und müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also der 19. April 2026 (24:00 Uhr MESZ). Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie Inhaber einer ausreichenden Anzahl von Aktien für die Dauer der gesetzlich angeordneten Mindestbesitzzeit von mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten und, soweit dem Antrag nicht entsprochen wird, auch bis zur Entscheidung des Gerichts über das Ergänzungsverlangen halten. Die Regelung des § 121 Abs. 7 AktG findet entsprechende Anwendung (§§ 122 Abs. 2, 122 Abs. 1 Satz 3, 122 Abs. 3 AktG sowie § 70 AktG).
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlung |
bekanntgemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir an die folgende Adresse zu übermitteln:
TAG Immobilien AG
- Der Vorstand -
Steckelhörn 5
20457 Hamburg
|
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG
Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen sowie Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern bzw. Prüfern des Nachhaltigkeitsberichts (Tagesordnungspunkte 5.1 und 5.2) und zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (Tagesordnungspunkt 6) unterbreiten.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, d. h. bis spätestens zum 5. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), über eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten bei der Gesellschaft eingehen, werden unter den Voraussetzungen des § 126 AktG (ggf. in Verbindung mit § 127 AktG) auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlung |
zugänglich gemacht:
TAG Immobilien AG
Investor Relations
Steckelhörn 5
20457 Hamburg
|
oder
| |
per E-Mail: ir@tag-ag.com
|
Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung zu den Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden ebenfalls über die Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlung |
zugänglich gemacht.
Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt werden. Das Recht der teilnahmeberechtigten Aktionäre, auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft während der Hauptversammlung Gegenanträge oder Wahlvorschläge zu Gegenständen der Tagesordnung zu stellen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht gemäß § 131 AktG
Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu stellen.
Gemäß § 17 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken.
Weitergehende Erläuterungen zu den in § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG genannten Rechten der Aktionäre stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter
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| 8. |
Unterlagen zur Hauptversammlung und Informationen nach § 124a AktG
Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen sowie weitere Informationen nach § 124a AktG sind von der Einberufung der Hauptversammlung an und auch während der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter
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Die zugänglich zu machenden Unterlagen liegen darüber hinaus in der Hauptversammlung selbst zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus.
IV.
Datenschutzrechtliche Betroffeneninformation für
Aktionäre und Aktionärsvertreter
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Wenn sich Aktionäre für die Hauptversammlung anmelden und ihre Aktionärsrechte in Bezug auf die Hauptversammlung ausüben oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erhebt die Gesellschaft personenbezogene Daten über die Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten, um den Aktionären und ihren Bevollmächtigten die Ausübung ihrer Rechte in Bezug auf die Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten als verantwortliche Stelle unter Beachtung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung („DS-GVO“) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze.
Einzelheiten zum Umgang mit den personenbezogenen Daten und zu den Rechten der Aktionäre und/oder ihrer Bevollmächtigten gemäß der DS-GVO sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
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Hamburg, im April 2026
TAG Immobilien AG
Der Vorstand
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08.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2305234 08.04.2026 CET/CEST
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| 18.03.2026 | TAG Immobilien AG übertrifft Prognosen für das Geschäftsjahr 2025
|
TAG Immobilien AG
/ Schlagwort(e): Jahresbericht
TAG Immobilien AG übertrifft Prognosen für das Geschäftsjahr 2025
18.03.2026 / 06:55 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
PRESSEMITTEILUNG
TAG Immobilien AG übertrifft Prognosen für das Geschäftsjahr 2025
- FFO I mit EUR 181,0 Mio. über der bereits angehobenen Prognose von EUR 174-179 Mio. (+3% Y-o-Y); EBITDA aus dem Vermietungsgeschäft steigt +4% Y-o-Y
- Verkaufsergebnis Polen bei EUR 68,0 Mio. (Prognose EUR 61-67 Mio.;
+3% Y-o-Y)
- FFO II mit EUR 248,2 Mio. ebenfalls über der bereits angehobenen Prognose von EUR 235-246 Mio. (+4% Y-o-Y)
- Akquisitionen des Geschäftsjahres stärken das zukünftige Wachstum: Verträge zum Erwerb von ca. 5.300 Einheiten in Polen und von ca. 1.200 Wohnungen in Deutschland in 2025 unterzeichnet
- Positives Bewertungsergebnis auch im 2. Halbjahr 2025: Wertsteigerung im deutschen Immobilienportfolio von +3,1% für das Gesamtjahr 2025
- EPRA NTA je Aktie steigt in 2025 um 10% auf EUR 20,98
- LTV sinkt auf 41,0% zum 31. Dezember 2025; pro forma LTV nach Vollzug der Akquisition in Polen erfüllt mit ca. 45,3% bereits LTV-Zielniveau
- Erster wesentlicher Meilenstein in der Dekarbonisierungsstrategie erreicht
Hamburg, 18. März 2026
Für die TAG Immobilien AG (TAG) verlief das Geschäftsjahr 2025 in Deutschland und Polen äußerst erfolgreich. In der Folge wurden die im November 2025 bereits angehobenen Prognosen für den FFO I und den FFO II nochmals übertroffen. Der EPRA NTA je Aktie wies ein starkes Wachstum auf. Zugleich wurden durch wesentliche Akquisitionen die Grundlagen für weiteres Wachstum in Deutschland und in Polen geschaffen, während der Verschuldungsgrad (LTV) sich deutlich reduzierte. Wertzuwächse im Portfolio und messbare Fortschritte bei der Dekarbonisierung runden das starke Jahresergebnis ab. Für das Jahr 2026 erwartet die Gesellschaft weiteres wesentliches Ergebnis- und Dividendenwachstum.
Übersicht zum Vermietungsgeschäft – FFO I über der im November 2025 angehobenen Prognose
In Deutschland reduzierte sich der Leerstand der rund 83.500 Wohnungen von 3,6% zu Beginn des Jahres auf nur noch 3,2% im Dezember 2025. Auf Basis eines vergleichbaren Portfolios (like-for-like) wurde in Deutschland analog zum Vorjahr ein Mietwachstum von 3,0% p.a. erzielt.
In Polen wuchs das Vermietungsportfolio weiter an und umfasste zum Stichtag ca. 3.500 Wohnungen. Das Mietwachstum für Einheiten, die länger als ein Jahr in der Vermietung sind, belief sich im Jahr 2025 auf 3,4% nach 3,2% p.a. im Vorjahr. Der Leerstand dieser Wohnungen betrug zum Jahresende lediglich 1,3% (Vorjahr: 1,5%).
Die starke operative Entwicklung des deutschen und des polnischen Mietportfolios führte zu einem Anstieg des bereinigten EBITDA aus der Vermietung auf EUR 247,6 Mio. (2024: EUR 238,5 Mio.; +4%). Das gesamte Ergebnis aus der Vermietung (FFO I) stieg auf EUR 181,0 Mio. nach EUR 175,1 Mio. im Vorjahr (+ 3%) und übertraf damit die erst im November 2025 auf EUR 174-179 Mio. angehobene Prognose (ursprüngliche Prognose: EUR 172-176 Mio.).
Im Berichtszeitraum konnte die TAG zudem weitere externe Wachstumspotenziale in ihren beiden Vermietungsmärkten Deutschland und Polen nutzen. So wurde in Polen im August 2025 ein Vertrag zum Erwerb von ca. 5.300 neu gebauten Mieteinheiten unterzeichnet. Der vereinbarte Kaufpreis von ca. EUR 565 Mio. entspricht einer impliziten Bruttoanfangsverzinsung von ca. 7,5%. Der Vollzug steht noch unter der Bedingung der kartellrechtlichen Genehmigung, die nun im zweiten Quartal 2026 erwartet wird. Aber auch in Deutschland befindet sich die TAG auf Wachstumskurs. So wurden im dritten und vierten Quartal 2025 Verträge zum Erwerb von ca. 1.200 Wohnungen zu einem Gesamtkaufpreis von EUR 34 Mio. und einer implizierten Bruttoanfangsverzinsung von ca. 10% beurkundet. Der Fokus lag dabei auf bestehenden TAG-Standorten in Ostdeutschland. Der Vollzug dieser Wohnungserwerbe ist zum Teil schon erfolgt bzw. wird ebenfalls für das zweite Quartal 2026 erwartet.
Übersicht zum Verkaufsgeschäft in Polen – Prognosen auch hier übertroffen
Das Verkaufsergebnis lag in Polen mit EUR 68,0 Mio. (Vorjahr: EUR 66,2 Mio.) über der prognostizieren Spanne von EUR 61-67 Mio. Dies lag vor allem an gestiegenen Verkaufspreisen und in der Folge verbesserten Rohgewinnmargen für die 2.077 im Geschäftsjahr 2025 an Kunden übergebenen Wohnungen (Vorjahr: 2.666). Das bereinigte EBITDA aus dem Verkaufsgeschäft in Polen belief sich auf EUR 85,5 Mio. (Vorjahr: EUR 76,6 Mio.).
Aufgrund des starken Anstiegs des FFO I und des besser als erwartet ausgefallenen Verkaufsergebnisses in Polen übertraf auch der FFO II, die Summe aus diesen beiden Kennzahlen, mit EUR 248,2 Mio. (Vorjahr: EUR 239,4 Mio.; +4% Y-o-Y) die prognostizierte und im November 2025 bereits angehobene Prognose von EUR 235-246 Mio. (ursprüngliche Prognose: EUR 233-243 Mio.).
Im Verlauf des Geschäftsjahres 2025 veräußerte die TAG in Polen insgesamt 2.823 Wohnungen und lag damit 46% über dem Vorjahr mit 1.936 Wohnungen. Das Verkaufsvolumen übertraf mit EUR 467 Mio. ebenfalls deutlich das Vorjahresniveau von EUR 358 Mio. (+30%).
Um die Chancen des polnischen Wohnungsmarktes weiter zu nutzen und das Wachstum zu beschleunigen, prüft die polnische Tochtergesellschaft ROBYG derzeit gemeinsam mit der TAG mögliche strategische Alternativen, darunter auch Kapitalmarkttransaktionen wie ein öffentliches Angebot und eine Notierung der Aktien von ROBYG am regulierten Markt der Warschauer Börse. Die TAG wird dabei jedoch weiterhin Mehrheitsaktionärin von ROBYG bleiben.
Positiver Bewertungstrend in Deutschland setzt sich auch im zweiten Halbjahr 2025 fort; Anstieg des EPRA NTA je Aktie um 10%; LTV sinkt deutlich
Nachdem im ersten Halbjahr 2025 bereits eine Wertsteigerung von 1,4% im deutschen Portfolio zu verzeichnen war, setzte sich dieser Trend im zweiten Halbjahr fort und führte zu einem Wertanstieg von insgesamt 3,1% für das Gesamtjahr 2025. Das deutsche Portfolio wird aufgrund gestiegener Mieteinnahmen bei einer gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bruttoanfangsverzinsung von 6,6% nunmehr mit einem durchschnittlichen Wert von ca. EUR 1.070 (Vorjahr: ca. EUR 1.040) je m² bewertet.
Für das Portfolio in Polen ergab sich im Gesamtjahr 2025 ein Bewertungsgewinn von EUR 96,1 Mio. (Vorjahr: EUR 19,3 Mio.). Die Bruttoanfangsverzinsung des polnischen Vermietungsportfolios beläuft sich zum Stichtag auf 5,1% (Vorjahr: 5,8%), der durchschnittliche Wert beträgt ca. EUR 3.300 (Vorjahr ca. EUR 2.700) je m².
Trotz der im ersten Halbjahr 2025 gezahlten Dividende von EUR 0,40 je Aktie und einer im August 2025 erfolgten Kapitalerhöhung zur Refinanzierung des Portfolioerwerbs in Polen, führten die sehr guten operativen Ergebnisse und die Bewertungsgewinne im Jahresverlauf zu einem starken Anstieg des EPRA NTA je Aktie um 10% auf EUR 20,98 (31. Dezember 2024: EUR 19,15).
Der LTV reduzierte sich im Vergleich zum Jahresende 2024 (46,9%) deutlich um 5,9%-Punkte auf 41,0%. Der pro-forma-LTV nach Vollzug der Akquisition in Polen liegt bei ca. 45,3%, d. h. bereits im Zielbereich von ca. 45%.
Martin Thiel, CFO und Co-CEO der TAG, kommentiert dies wie folgt: „Mit liquiden Mitteln von zum Stichtag über EUR 1,3 Mrd. haben wir nicht nur die in 2025 unterzeichneten Akquisitionen und die in 2026 fälligen Kapitalmarktverbindlichkeiten bereits refinanziert, sondern verfügen auch über eine sehr gute Basis für das weitere Wachstum. Vor diesem Hintergrund wollen wir sowohl in Deutschland als auch in Polen weiter investieren und unsere Ergebnisse kontinuierlich steigern.“
Prognose für das Geschäftsjahr 2026 bestätigt, weiter wachsende Ergebnisse und Dividenden erwartet
Alle Prognosen für das Geschäftsjahr 2026, die im November 2025 veröffentlicht wurden, werden bestätigt und stellen sich unverändert wie folgt dar:
- FFO I: EUR 187-197 Mio. (ca. +6%)
- Verkaufsergebnis Polen: EUR 92-98 Mio. (ca. +40%)
- FFO II: EUR 279-295 Mio. (ca. +16%)
- Dividende für 2026: 50% des FFO I (ca. +28%)
Vorstand und Aufsichtsrat der TAG planen, der nächsten ordentlichen Hauptversammlung im Mai 2026 eine Dividende von EUR 0,40 je Aktie für das Geschäftsjahr 2025 vorzuschlagen. Diese beruht auf einer Ausschüttungsquote von 40% des FFO I. Den Aktionären soll wieder die Wahl zwischen einer Barausschüttung (Bardividende) und neuen TAG-Aktien (Aktiendividende) eingeräumt werden. Für das Geschäftsjahr 2026 ist dann eine Erhöhung der Ausschüttungsquote auf 50% des FFO I geplant.
Erster Meilenstein der Dekarbonisierungsstrategie der TAG erreicht
Nachhaltigkeit ist weiterhin ein wesentlicher Aspekt unternehmerischer Entscheidungen und somit integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie der TAG. Der Fokus liegt dabei darauf, wirtschaftliche, ökologische und soziale Interessen in Einklang zu bringen und eine nachhaltige Unternehmensentwicklung zu fördern.
Ein zentraler Schwerpunkt der zum Ende des Jahres 2021 verabschiedeten Dekarbonisierungsstrategie der TAG ist die Verringerung der CO₂-Emissionen in den Beständen. Für das deutsche Portfolio galt das Ziel, bis zum Ende des Jahres 2025 die CO₂-Emissionsintensität im Vergleich zum Basisjahr 2019 (Jahr der Erstbilanzierung) um rund 12% auf etwa 28 kg CO₂/m² pro Jahr zu senken. Im Jahr 2025 lagen die tatsächlichen spezifischen CO₂-Emissionen (Scope 1 und 2) bei 27,1 kg CO₂/m². Gegenüber dem Basisjahr 2019 mit 31,9 kg CO₂/m² ergibt dies eine Reduktion um ca. 15%. Damit hat die TAG das für 2025 definierte Ziel nicht nur erreicht, sondern übertroffen.
Bis 2030 wird eine weitere Senkung der CO₂-Emissionsintensität auf ca. 22 kg CO₂/m² p.a. angestrebt. Langfristiges Ziel ist bis 2045 eine Reduzierung auf unter 7 kg CO₂/m² pro Jahr und damit eine weitgehende Klimaneutralität des Portfolios.
Claudia Hoyer, COO und Co-CEO der TAG: „Ich freue mich sehr, dass wir im Geschäftsjahr 2025 nicht nur unsere finanziellen und operativen Ziele übertroffen haben, sondern zugleich zeigen konnten, dass wirtschaftlicher Erfolg und soziale wie ökologische Verantwortung hervorragend zusammenpassen. Mit dem erfolgreichen Ankauf und unserer weiteren Projektpipeline in Polen sowie zusätzlichen Ankäufen in Deutschland setzen wir unseren ertragreichen Wachstumskurs konsequent fort.“
Weitere Einzelheiten zum Geschäftsjahr 2025 finden Sie in dem heute veröffentlichten Geschäftsbericht und in einer zugehörigen Präsentation unter Präsentationen | TAG Immobilien AG.
Überblick über die wichtigsten Finanzkennzahlen
| Kennzahlen der Gewinn- und Verlustrechnung (in EUR Mio.) |
01.01.2025- 31.12.2025 |
01.01.2024- 31.12.2024 |
| Netto-Ist-Miete Gesamt |
371,1 |
360,2 |
| EBITDA (bereinigt) Vermietung Deutschland und Polen |
247,6 |
238,5 |
| EBITDA (bereinigt) Verkauf Polen |
85,5 |
76,6 |
| EBITDA (bereinigt) Gesamt |
333,1 |
315,1 |
| Bereinigtes Verkaufsergebnis Polen |
68,0 |
66,2 |
| Konzernergebnis |
90,3 |
122,1 |
| FFO I je Aktie in EUR |
1,00 |
1,00 |
| FFO I |
181,0 |
175,1 |
| FFO II je Aktie in EUR |
1,38 |
1,36 |
| FFO II |
248,2 |
239,4 |
| |
| Kennzahlen der Konzernbilanz (in EUR Mio.) |
31.12.2025 |
31.12.2024 |
| Bilanzsumme |
8.951,2 |
7.750,3 |
| Eigenkapital |
3.322,0 |
3.099,9 |
| EPRA NTA je Aktie |
20,98 |
19,15 |
| LTV in % |
41,0 |
46,9 |
| |
| Portfoliodaten |
31.12.2025 |
31.12.2024 |
| Einheiten Deutschland |
83.504 |
83.618 |
| Einheiten Polen (fertiggestellte Mietwohnungen) |
3.526 |
3.219 |
| Verkaufte Wohnungen Polen |
2.823 |
1.936 |
| Übergebene Wohnungen Polen |
2.077 |
2.666 |
| Immobilienvolumen Gesamt (in EUR Mio.) |
6.971,5 |
6.505,9 |
| Immobilienvolumen Deutschland (in EUR Mio.) |
5.425,2 |
5.286,1 |
| Immobilienvolumen Polen (in EUR Mio.) |
1.546,3 |
1.219,8 |
| Leerstand in % Deutschland (gesamt) |
3,5 |
3,9 |
| Leerstand in % Deutschland (Wohneinheiten) |
3,2 |
3,6 |
| Leerstand in % Polen (gesamt) |
4,8 |
4,9 |
| Leerstand in % Polen (Wohnungen > 1 Jahr in der Vermietung) |
1,3 |
1,5 |
| l-f-l Mietwachstum in % Deutschland |
2,6 |
2,5 |
| l-f-l Mietwachstum in % Deutschland (inkl. Leerstandsabbau) |
3,0 |
3,0 |
| l-f-l Mietwachstum in % Polen |
3,4 |
3,2 |
| |
| Mitarbeiter*innen |
31.12.2025 |
31.12.2024 |
| Anzahl der Mitarbeiter*innen |
1.922 |
1.856 |
| |
| Kapitalmarktdaten |
|
| Marktkapitalisierung zum 31.12.2025 in EUR Mrd. |
2,5 |
| Grundkapital zum 31.12.2025 in EUR |
189.034.941,00 |
| WKN/ISIN |
830350/ DE0008303504 |
| Anzahl der Aktien zum 31.12.2025 (ausgegeben) |
189.034.941 |
| Anzahl der Aktien zum 31.12.2025 (ausstehend, ohne eigene Aktien) |
188.976.252 |
| Free Float in % (ohne eigene Aktien) |
100 |
| Index |
MDAX/EPRA |
Presseanfragen
TAG Immobilien AG
Dominique Mann
Head of Investor & Public Relations
Telefon +49 (0) 40 380 32 305
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18.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2293054 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2293054 18.03.2026 CET/CEST
|
| 03.12.2025 | TAG Immobilien AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
|
TAG Immobilien AG
/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
TAG Immobilien AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
03.12.2025 / 13:08 CET/CEST
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2233246 03.12.2025 CET/CEST
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| 03.12.2025 | TAG Immobilien AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
|
TAG Immobilien AG
/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
TAG Immobilien AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
03.12.2025 / 13:07 CET/CEST
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EQS News-Service |
2233254 03.12.2025 CET/CEST
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| 11.11.2025 | TAG Immobilien AG erhöht Prognosen für das Geschäftsjahr 2025 und veröffentlicht erste Prognosen für 2026: starkes Wachstum von FFO I und FFO II sowie der Dividende für 2026 erwartet
|
TAG Immobilien AG
/ Schlagwort(e): 9-Monatszahlen/Quartalsergebnis
TAG Immobilien AG erhöht Prognosen für das Geschäftsjahr 2025 und veröffentlicht erste Prognosen für 2026: starkes Wachstum von FFO I und FFO II sowie der Dividende für 2026 erwartet
11.11.2025 / 06:55 CET/CEST
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PRESSEMITTEILUNG
TAG erhöht Prognosen für das Geschäftsjahr 2025 und veröffentlicht erste Prognosen für 2026: starkes Wachstum von FFO I und FFO II sowie der Dividende für 2026 erwartet
- FFO I steigt zum 30. September 2025 auf EUR 135,8 Mio. (+4%); EBITDA aus dem Vermietungsgeschäft erhöht sich um 6% im Vorjahresvergleich
- Verkaufsergebnis Polen in den ersten neun Monaten 2025 bei EUR 34,2 Mio. nach EUR 38,8 Mio. im Vorjahreszeitraum; deutlicher Anstieg im Q4 2025 auf Grund erhöhter Wohnungsübergaben zu erwarten
- LTV sinkt im Q3 2025 auf 42,3% nach 46,9% zum Ende des Vorjahres; pro Forma-LTV nach dem für Ende Q1/Anfang Q2 2026 erwarteten Vollzug des Erwerbs von ca. 5.300 Mietwohnungen in Polen bei rund 46,1%
- Erhöhung der FFO I-Prognose für 2025 auf EUR 174-179 Mio. (zuvor: EUR 172-176 Mio.) und Erhöhung der FFO II Prognose für 2025 auf EUR 235-246 Mio. (zuvor: EUR 233-243 Mio.)
- Erstmalige Prognosen für 2026 zeigen deutliche Ergebnisanstiege:
- FFO I: EUR 187-197 Mio. (+9%)
- Verkaufsergebnis Polen: EUR 92-98 Mio. (+48%)
- FFO II: EUR 279-295 Mio. (+19%)
- Geplante Ausschüttungsquote für 2026 von 50% des FFO I wird voraussichtlich zur Erhöhung der Dividende um ca. 30% führen
Hamburg, 11. November 2025
Steigendes Ergebnis im Vermietungsgeschäft und erhöhte Verkaufszahlen in Polen im Neunmonatszeitraum 2025
Die TAG Immobilien AG (TAG) blickt auf erfolgreiche erste neun Monate in 2025 zurück. Mit einem FFO I von EUR 135,8 Mio. (+4 % im Vergleich zum Vorjahr) und einem ebenfalls über Vorjahresniveau liegenden FFO II von EUR 169,3 Mio. (9M 2024: EUR 167,5 Mio.) konnte das Unternehmen seine operative Stärke erneut unter Beweis stellen. Besonders hervorzuheben ist der Anstieg des EBITDA aus dem Vermietungsgeschäft um 6% von EUR 178,3 Mio. auf EUR 188,4 Mio. im Jahresvergleich.
Auf Basis eines vergleichbaren Portfolios (like-for-like) wurde in Deutschland ein Mietwachstum, inklusive der Effekte aus dem Leerstandsabbau, von 2,6% (9M 2024: 2,8%) p.a. erzielt. Der Leerstand in den Wohneinheiten des Konzerns ging in Deutschland im dritten Quartal 2025 auf 3,8% zurück, gegenüber 4,1% zum 30. September 2024; im Oktober 2025 reduzierte sich der Leerstand weiter auf 3,6%.
In Polen blickt die TAG ebenfalls auf eine erfolgreiche Entwicklung zurück. Die Leerstandsquote belief sich im gesamten polnischen Vermietungsportfolio zum Stichtag auf 2,9% nach 3,9% zum 30. September 2024. Das like-for-like Mietwachstum für die seit mehr als einem Jahr auf dem Markt befindlichen Wohnungen befand sich zum 30. September 2025 mit 3,4% p.a., nach 3,7% im Neunmonatszeitraum 2024, weiter auf hohem Niveau.
In den ersten neun Monaten des Jahres wurden in Polen 1.973 Wohnungen verkauft (Vorjahreszeitraum: 1.435) und ein Verkaufsvolumen von EUR 327 Mio. erreicht (Vorjahreszeitraum. EUR 261 Mio.). 1.063 (Vorjahreszeitraum: 1.581) Wohnungen wurden nach Fertigstellung an die Erwerber übergeben. Das Verkaufsergebnis Polen, das auf Basis der übergebenen Wohnungen berechnet und dem FFO II zugerechnet wird, belief sich innerhalb der ersten neun Monate 2025 auf EUR 34,2 Mio. im Vergleich zu EUR 38,8 Mio. im Vorjahreszeitraum. Im vierten Quartal 2025 ist ein deutlicher Ergebnisanstieg im polnischen Verkaufsgeschäft zu erwarten, da der größte Teil der für 2025 geplanten Wohnungsübergaben im vierten Quartal 2025 erfolgen wird.
Reduzierung des LTV im Neunmonatszeitraum 2025; EPRA NTA je Aktie steigt um 5%
Die im Q3 2025 durchgeführte Barkapitalerhöhung mit einem Volumen von EUR 186 Mio. und der starke operative Cashflow der TAG führten zu einer Senkung des LTV auf 42,3% nach 46,9% zum Jahresende 2024. Nach dem noch ausstehenden Vollzug des Erwerbs von ca. 5.300 Mietwohnungen in Polen wird der LTV in einer pro Forma-Betrachtung bei rund 46,1% liegen und damit nahe am Zielwert von ca. 45% sein, der dann zeitnah im Geschäftsjahr 2026 wieder erreicht werden sollte. Andere Finanzierungskennzahlen wie der Zinsdeckungsgrad (ICR) oder das Verhältnis der Nettofinanzverschuldung zum bereinigten EBITDA liegen bei einem weiterhin starken 5,9-fachen bzw. 9,3-fachen.
Der EPRA NTA je Aktie belief sich um 30. September 2025 auf EUR 20,19 nach EUR 19,15 zum Jahresende 2024 und wuchs damit, trotz des leichten Verwässerungseffekts aus der Kapitalerhöhung (ca. EUR 0,35 je Aktie), im Neunmonatszeitraum 2025 um 5%. Die nächste reguläre Immobilienbewertung für das zweite Halbjahr 2025 sollte zudem, unterstützt von guten operativen Ergebnissen, für einen weiteren Anstieg des EPRA NTA sorgen. In Bezug auf das deutsche Portfolio, das nach wie vor den größten Teil des Immobilienvermögens der TAG ausmacht, wird diesbezüglich eine positive Wertentwicklung in etwa auf dem Niveau des ersten Halbjahres 2025 (Wertanstieg von ca. +1,4%) erwartet.
Claudia Hoyer, COO und Co-CEO der TAG kommentiert die Entwicklung wie folgt: „Mit dem bisherigen Verlauf des Geschäftsjahres 2025 können wir sehr zufrieden sein. Sowohl im Vermietungsgeschäft als auch im Verkaufsgeschäft in Polen sehen wir durchweg positive Entwicklungen. Das deutsche Portfolio zeigt nun seit Mitte 2024 wieder Wertzuwächse, dies verdeutlicht die starke fundamentale Kraft des deutschen Wohnungsmarkts. Insofern werden wir uns neben den Investitionen in Polen auch in Deutschland weiter nach Möglichkeiten für wertschaffendes Wachstum umsehen.“
Prognosen für 2025 und 2026 zeigen starkes Wachstum
Für das Geschäftsjahr 2025 werden auf Grund der positiven Entwicklungen der ersten neun Monate die Prognosen wie folgt angehoben:
- FFO I: EUR 174-179 Mio. (zuvor: EUR 172-176 Mio.) bzw. EUR 0,96-0,99 je Aktie
- FFO II: EUR 235-246 Mio. (zuvor: EUR 233-243 Mio.) bzw. EUR 1,30-1,36 je Aktie
Die Prognose für das Verkaufsergebnis Polen für das Geschäftsjahr 2025 von EUR 61-67 Mio. bleibt unverändert.
Für das Geschäftsjahr 2026 werden erstmalig folgende Prognosen abgegeben:
- FFO I: EUR 187-197 Mio. (+9%) bzw. EUR 0,99-1,04 je Aktie (+4%)
- Verkaufsergebnis Polen: EUR 92-98 Mio. (+48%)
- FFO II: EUR 279-295 Mio. (+19%) bzw. EUR 1,48-1,56 je Aktie (+14%)
Die FFO I-Prognose 2026 umfasst das Vermietungsgeschäft der TAG in Deutschland und in Polen. Der Vollzug des im August 2025 bekannt gegebenen Erwerbs von ca. 5.300 Mietwohnungen von der R4R Poland sp. z o.o. wird nunmehr für das Ende des ersten bzw. für den Beginn des zweiten Quartals 2026 erwartet. Die polnische Kartellbehörde hat den Genehmigungsprozess verlängert, um eigene Marktuntersuchungen durchführen zu können. Insofern ist diese Akquisition nicht für volle zwölf Monate in die Prognose eingeflossen. Der Mittelwert der Prognosespanne unterstellt ein Closing zum 31. März 2026, beinhaltet also den FFO I-Beitrag aus diesem Portfolio für neun Monate.
Der erwartete starke Anstieg des Verkaufsergebnisses in Polen von nahezu 50% ist Ausfluss der in den letzten Jahren deutlich gestiegenen Verkaufspreise. Eine attraktive Rohergebnismarge von mehr als 30% sowie steigende Erträge aus Joint-Ventures sind weitere Gründe für das Wachstum. In der Folge wird auch für den FFO II eine deutliche Steigerung erwartet.
Für das Geschäftsjahr 2026 ist geplant, die Ausschüttungsquote für die Dividende auf 50% des FFO I zu erhöhen. Daraus ergibt sich ein voraussichtlicher Anstieg der Dividende je Aktie für das Geschäftsjahr 2026 im Vergleich zur Dividende je Aktie für das Geschäftsjahr 2025 (Ausschüttungsquote von 40% des FFO I) um ca. 30%, jeweils vorbehaltlich einer entsprechenden Zustimmung der Hauptversammlung.
Martin Thiel, Finanzvorstand und Co-CEO der TAG ergänzt: „Unsere Prognosen für das Geschäftsjahr 2026 zeigen ein starkes Ergebniswachstum. Insbesondere das polnische Geschäft sorgt für weitere Steigerungen, sowohl im Vermietungs- als auch im Verkaufsportfolio. Zudem freut uns sehr, dass wir unseren Aktionären voraussichtlich eine deutlich gesteigerte Dividende für das Geschäftsjahr 2026 in Aussicht stellen können. Der starke Cashflow aus unseren Portfolios in Deutschland und Polen ermöglicht dies, ohne den Verschuldungsgrad und das vor uns liegende Wachstum zu beinträchtigen.“
Weitere Einzelheiten zum dritten Quartal 2025 finden Sie in der heute veröffentlichten Zwischenmitteilung und der Präsentation unter https://www.tag-ag.com/investor-relations/finanzberichte/quartalsberichte/.
Überblick über die wichtigsten Finanzkennzahlen
| Kennzahlen der Gewinn- und Verlustrechnung (in EUR Mio.) |
01.01.2025- 30.09.2025 |
01.01.2024- 30.09.2024 |
| Netto-Ist-Miete Gesamt |
277,1 |
268,2 |
| EBITDA (bereinigt) Vermietung Deutschland und Polen |
188,4 |
178,3 |
| EBITDA (bereinigt) Verkauf Polen |
41,8 |
43,5 |
| EBITDA (bereinigt) Gesamt |
230,2 |
221,8 |
| Bereinigtes Verkaufsergebnis Polen |
34,2 |
38,8 |
| Konzernergebnis |
306,0 |
30,2 |
| FFO I je Aktie in EUR |
0,76 |
0,74 |
| FFO I |
135,8 |
130,5 |
| FFO II je Aktie in EUR |
0,95 |
0,95 |
| FFO II |
169,3 |
167,5 |
| |
| Kennzahlen der Konzernbilanz (in EUR Mio.) |
30.09.2025 |
31.12.2024 |
| Bilanzsumme |
8.877,9 |
7.750,3 |
| Eigenkapital |
3.516,1 |
3.099,9 |
| EPRA NTA je Aktie in EUR |
20,19 |
19,15 |
| LTV in % |
42,3 |
46,9 |
| |
| Portfoliodaten |
30.09.2025 |
31.12.2024 |
| Einheiten Deutschland |
82.953 |
83.618 |
| Einheiten Polen (fertig gestellte Mietwohnungen) |
3.348 |
3.219 |
| Verkaufte Wohnungen Polen |
1.973 |
1.936 |
| Übergebene Wohnungen Polen |
1.063 |
2.666 |
| Immobilienvolumen Gesamt (in EUR Mio.) |
6.876,0 |
6.505,9 |
| Immobilienvolumen Deutschland (in EUR Mio.) |
5.353,9 |
5.286,1 |
| Immobilienvolumen Polen (in EUR Mio.) |
1.522,1 |
1.219,8 |
| Leerstand in % Deutschland (gesamt) |
4,0 |
3,9 |
| Leerstand in % Deutschland (Wohneinheiten) |
3,8 |
3,6 |
| Leerstand in % Polen (gesamt) |
2,9 |
4,9 |
| l-f-l Mietwachstum in % Deutschland |
2,3 |
2,5 |
| l-f-l Mietwachstum in % Deutschland (inkl. Leerstandsabbau) |
2,6 |
3,0 |
| l-f-l Mietwachstum in % Polen |
3,4 |
3,2 |
| Mitarbeiter*innen |
30.09.2025 |
31.12.2024 |
| Anzahl der Mitarbeiter*innen |
1.928 |
1.856 |
| |
| Kapitalmarktdaten |
|
| Marktkapitalisierung zum 30.09.2025 in EUR Mrd. |
2,78 |
| Grundkapital zum 30.09.2025 in EUR |
189.034.941 |
| WKN/ISIN |
830350/ DE0008303504 |
| Anzahl der Aktien zum 30.09.2025 (ausgegeben) |
189.034.941 |
| Anzahl der Aktien zum 30.09.2025 (ausstehend, ohne eigene Aktien) |
188.950.517 |
| Free Float in % (ohne eigene Aktien) |
100 |
| Index |
MDAX/EPRA |
Presseanfragen
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2227174 11.11.2025 CET/CEST
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| 27.08.2025 | TAG Immobilien AG begibt erfolgreich Anleihe über EUR 300 Mio.; Refinanzierungsmaßnahmen für den Erwerb eines Mietwohnungsportfolios in Polen damit abgeschlossen
|
TAG Immobilien AG
/ Schlagwort(e): Anleiheemission
TAG Immobilien AG begibt erfolgreich Anleihe über EUR 300 Mio.; Refinanzierungsmaßnahmen für den Erwerb eines Mietwohnungsportfolios in Polen damit abgeschlossen
27.08.2025 / 17:40 CET/CEST
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TAG begibt erfolgreich Anleihe über EUR 300 Mio.; Refinanzierungsmaßnahmen für den Erwerb eines Mietwohnungsportfolios in Polen damit abgeschlossen
- Unbesicherte, festverzinsliche Anleihe im Volumen von EUR 300 Mio. emittiert; Laufzeit von 6,5 Jahren und Kupon von 3,625% p.a.
- Mittelverwendung dient, neben allgemeinen Unternehmenszwecken, der Refinanzierung des Erwerbs eines Portfolios von ca. 5.300 Mietwohnungen in Polen
- Nach bereits erfolgreich durchgeführter Kapitalerhöhung und Aufstockung der Wandelschuldverschreibung, Refinanzierungsmaßnahmen damit abgeschlossen
- S&P Global erhöht analog zu Moody’s den Ausblick für das Investment Grade Rating der TAG auf „positiv“
Hamburg, 27. August 2025
Die TAG Immobilien AG (TAG) hat heute eine unbesicherte, festverzinsliche Unternehmensanleihe mit einem Volumen von EUR 300 Mio. erfolgreich platziert. Die Anleihe hat eine Laufzeit von 6,5 Jahren, wird mit einem Kupon von 3,625% p.a. verzinst und wurde institutionellen Investoren unter dem am 25. August 2025 veröffentlichten Debt Issuance Programme der TAG zum Kauf angeboten. Die Emission war mehr als 8-fach überzeichnet, dies belegt das starke Investoreninteresse am Geschäftsmodell der TAG.
Mit der Platzierung der Anleihe über EUR 300 Mio. wurde der letzte Schritt in der Refinanzierung der am 16. August 2025 bekannt gegeben Akquisition von ca. 5.300 Mietwohnungen in Polen (Kaufpreis von rund EUR 565 Mio.) umgesetzt. Bereits am 19. August 2025 hatte die TAG im Rahmen einer Kapitalerhöhung (Bruttoemissionserlös von EUR 186 Mio.) und durch die Aufstockung der Wandelschuldverschreibung 2025/2031 (Bruttoemissionserlös von EUR 102 Mio.) Mittel am Kapitalmarkt eingeworben. Eine zwischenzeitlich zur Absicherung der Liquiditätsposition vereinbarte Brückenfinanzierung über bis zu EUR 600 Mio. musste damit nicht in Anspruch genommen werden.
Nachdem die Ratingagentur Moody’s bereits im Juni 2025 nicht nur das bestehende Investment Grade Rating der TAG (Baa3) bestätigt, sondern den Ausblick für das Rating auf „positiv“ gesetzt hatte, erhöhte nun auch S&P Global am 20. August 2025 in Folge der Akquisition und durch die bereits durchgeführten Refinanzierungsschritte den Ausblick für das Rating (BBB-) auf „positiv“.
„Wir freuen uns sehr, dass wir unsere Akquisition in Polen so zeitnah refinanzieren konnten und damit weiterhin über eine starke Liquiditätsposition verfügen. Die sehr hohe Investorennachfrage, die wir in der Kapitalerhöhung, der Aufstockung der Wandelschuldverschreibung und in der Anleiheemission gesehen haben, bestätigt unsere Strategie, in der wir aus einer Position der finanziellen Stärke attraktive Möglichkeiten am Markt nutzen, um wirtschaftlich nachhaltig zu wachsen,“ kommentiert Martin Thiel, CFO und Co-CEO der TAG.
BofA Securities und Société Générale begleiteten die TAG als Global Coordinators bei der Kapitalerhöhung, der Aufstockung der Wandelschuldverschreibung sowie in der Anleiheemission und stellten die Brückenfinanzierung zur Verfügung. Die Kapitalerhöhung wurde durch die Deutsche Bank und Van Lanschot Kempen als weitere Bookrunner begleitet, bei der Anleiheemission unterstützen Deutsche Bank und J.P. Morgan als weitere Bookrunner.
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TAG Immobilien AG
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| 21.08.2025 | TAG Immobilien AG: Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
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TAG Immobilien AG: Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
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| 20.08.2025 | TAG Immobilien AG gibt die erfolgreiche Platzierung neuer Aktien aus einer Barkapitalerhöhung und Aufstockung der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis 2031 bekannt
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TAG Immobilien AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Kapitalmaßnahme
TAG Immobilien AG gibt die erfolgreiche Platzierung neuer Aktien aus einer Barkapitalerhöhung und Aufstockung der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis 2031 bekannt
19.08.2025 / 23:22 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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AD-HOC-MITTEILUNG
Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 MAR der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
TAG Immobilien AG gibt die erfolgreiche Platzierung neuer Aktien aus einer Barkapitalerhöhung und Aufstockung der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis 2031 bekannt
Hamburg, 19. August 2025
Die TAG Immobilien AG ("TAG" oder die "Gesellschaft") hat erfolgreich die am 19. August 2025 beschlossene Kapitalerhöhung durch die Platzierung von insgesamt 12.478.291 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von je EUR 1,00 (die "Neuen Aktien"), was rund 7,07% des bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft entspricht, im Wege eines beschleunigten Platzierungsverfahrens an institutionelle Investoren abgeschlossen (die "Kapitalerhöhung"). Der Platzierungspreis betrug EUR 14,90 je Neuer Aktie, womit sich ein Bruttoemissionserlös von EUR 185,9 Millionen ergibt.
Nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister, was voraussichtlich bis zum 22. August 2025 erfolgen wird, beträgt das Grundkapital der TAG EUR 189.034.941,00, eingeteilt in 189.034.941 Aktien. Der Handel der Neuen Aktien durch Einbeziehung in die bestehende Notierung der Gesellschaft im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse und dessen Teilbereich mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) wird voraussichtlich am oder um den 25. August 2025 aufgenommen.
Des Weiteren hat die TAG erfolgreich die Aufstockung der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis 2031 durch die Begebung neuer Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von weiteren EUR 98 Millionen (die "Neuen Schuldverschreibungen") abgeschlossen ("Aufstockung" und zusammen mit der Kapitalerhöhung, "Transaktion"). Die Neuen Schuldverschreibungen können in 5.177.323 neue und/oder bestehende auf den Inhaber lautende Stückaktien der TAG umgewandelt werden, was rund 2,93% des derzeit ausgegebenen Grundkapitals der Gesellschaft entspricht.
Die Neuen Schuldverschreibungen werden zu den gleichen Konditionen (mit Ausnahme des Valutatags und des Emissionspreises) wie die von der TAG am 11. März 2025 im Volumen von EUR 332 Millionen begebenen Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis 2031 (die "Bestehenden Schuldverschreibungen") ausgegeben und bilden ab dem Valutatag der Neuen Schuldverschreibungen mit den Bestehenden Schuldverschreibungen eine einheitliche Gesamtemission.
Der finale Emissionspreis der Neuen Schuldverschreibungen beträgt 104,1% ihres Nennbetrags. Zusätzlich erhält die Gesellschaft am Valutatag der Neuen Schuldverschreibungen die aufgelaufenen Zinsen in Bezug auf die Neuen Schuldverschreibungen für die Periode vom 11. März 2025 (einschließlich) bis zum Valutatag der Neuen Schuldverschreibung (ausschließlich). Der Valutatag wird voraussichtlich am oder um den 27. August 2025 sein.
Im Rahmen einer Privatplatzierung wurden die Neuen Schuldverschreibungen ausschließlich institutionellen Investoren in bestimmten Jurisdiktionen außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika angeboten.
Die Joint Global Coordinators haben mit dem Angebot der Neuen Schuldverschreibungen eine gleichzeitige Platzierung von bestehenden Aktien der Gesellschaft im Namen bestimmter Käufer der Neuen Schuldverschreibungen organisiert, die diese Aktien im Rahmen von Leerverkäufen an von den Joint Global Coordinators vermittelte Käufer verkaufen wollten, um das Marktrisiko abzusichern, dem die Käufer im Rahmen des Erwerbs der Neuen Schuldverschreibungen ausgesetzt sind. Im Zusammenhang mit dieser Platzierung wird die TAG keine Erlöse aus dem Verkauf von Aktien erhalten.
Die Gesellschaft wird einen Bruttoemissionserlös im Volumen von rund EUR 288,2 Millionen aus der Transaktion erhalten. TAG beabsichtigt, den Nettoemissionserlös, vor dem Hintergrund der für die Akquisition des Resi4Rent Portfolios in Polen zu verwendenden Barmittel, zur teilweisen Refinanzierung sowie für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden.
Die Bezugsrechte der Aktionäre der Gesellschaft wurden für die Transaktion ausgeschlossen. Als Teil der Transaktion hat sich die Gesellschaft zu einer 90-tägigen Lock-up-Periode verpflichtet, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmen.
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Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von jeglichen Wertpapieren der Gesellschaft bzw. einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten, Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung dar, in welcher derartige Angebote bzw. Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren nach geltendem Recht verboten wären. In keiner Rechtsordnung darf diese Mitteilung bzw. irgendein Teil ihres Inhalts als Grundlage eines Angebots oder eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung herangezogen werden, noch darf sich unter keinen Umständen im Zusammenhang mit einem solchen Angebot auf sie verlassen werden. Die in dieser Mitteilung beschriebenen Wertpapiere (die "Wertpapiere") sind nicht, und werden auch zukünftig nicht, gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten registriert und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten angeboten, verkauft, verpfändet, übernommen, ausgeübt, weiterverkauft, aufgegeben, übertragen oder geliefert werden, es sei denn, es liegt eine Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt sich um eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt. Die Wertpapiere wurden weder von der U.S. Securities and Exchange Commission, einer bundesstaatlichen Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer anderen US-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder empfohlen, noch hat eine der vorgenannten Behörden die Vorzüge des Angebots der Wertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es wird kein öffentliches Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten oder einer anderen Rechtsordnung durchgeführt.
Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. deren Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im Zusammenhang mit der Platzierung der Wertpapiere wird kein Prospekt erstellt werden. Die Wertpapiere dürfen unter keinen Umständen in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung erfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder einer Angebotsunterlage bezüglich der Wertpapiere erfordern würde.
Im Vereinigten Königreich ("UK") richtet sich diese Mitteilung nur an "qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129, wie diese gemäß des European Union (Withdrawal) Act 2018 (die "EUWA") als anwendbares Recht gültig ist, welche entweder (i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die "Order") sind oder (ii) Personen gemäß Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order (vermögende Unternehmen, nicht eingetragene Vereinigungen, usw.) (die unter (i) und (ii) fallenden Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Dieses Dokument darf von Personen, die keine Relevanten Personen sind, nicht verwendet werden noch dürfen diese sich darauf verlassen. Die in diesem Dokument beschriebenen Investitionen bzw. Investitionstätigkeiten sind nur Relevanten Personen zugängig und werden nur mit Relevanten Personen getätigt.
In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in der jeweils gültigen Fassung sind.
Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen gemäß: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c) national Umsetzungsmaßnahmen (zusammen, die "MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher Haftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder sonstigen Gründen), der ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen) diesbezüglich unterliegen würde, wurde ein Produktgenehmigungsverfahren hinsichtlich der Wertpapiere durchgeführt, das Folgendes festgestellt hat: (i) der Zielmarkt für die Wertpapiere sind ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden, sowie zusätzlich, ausschließlich für die Neuen Aktien, Kleinanleger, jeweils im Sinne der MiFID II; und (ii) für den Vertrieb der Wertpapiere an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden sind alle Vertriebskanäle angemessen. Alle Personen, die beabsichtigen, die Wertpapiere anzubieten, zu verkaufen oder zu empfehlen (nachfolgend, "Vertreiber"), sollten die Zielmarktbewertung des Konzepteurs berücksichtigen; ein MiFID II-pflichtiger Vertreiber ist jedoch dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Wertpapiere vorzunehmen (entweder durch Übernahme oder Verfeinerung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen. In der Zielmarktbewertung wurden eventuelle Anforderungen aus vertraglichen oder gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der Wertpapiere und/oder der zugrunde liegenden Aktien nicht berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird darauf hingewiesen, dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II darstellt; noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Wertpapiere zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen.
Die Wertpapiere sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR oder der UK angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bedeutet ein "Kleinanleger" (a) im EWR, eine Person, die (i) Kleinanleger im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 11 der MiFID II ist; und/oder (ii) Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der jeweils gültigen Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie") ist, sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 10 der MiFID II gelten würde, und (b) in der UK, eine Person, die (i) Kleinanleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/565, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht gültig ist und/oder (ii) ein Verbraucher im Sinne der Bestimmungen des UK Financial Services and Markets Act 2000 (nachfolgend, "FSMA") und aller Reglungen oder Vorschriften, die im Rahmen des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassen wurden, sofern dieser Verbraucher nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht gültig ist, gelten würde.
Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die "EU-PRIIPs-Verordnung") bzw. gemäß der EU-PRIIPS-Verordnung, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht gültig ist (die "UK PRIIPS-Verordnung"), erforderlichen Basisinformationsblattes für das Angebot oder den Verkauf der Wertpapiere oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR oder in der UK. Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der Verkauf oder eine anderweitige Bereitstellung der Wertpapiere an Kleinanleger im EWR oder der UK gemäß der EU-PRIIPs-Verordnung bzw. der UK-PRIIPS-Verordnung rechtswidrig ist.
Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, um ein Angebot oder Erwerb oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Mitteilung in einer Rechtsordnung zu ermöglichen, in welcher dieses rechtswidrig wäre. Personen, die in Besitz dieser Mitteilung gelangen, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.
Diese Mitteilung stellt weder eine Empfehlung oder Beratung bezüglich der Platzierung von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Anleger sollten einen professionellen Berater zu Rate ziehen, ob die Platzierung oder Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren für die betreffende Person angemessen ist.
Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwartete zukünftige Leistung der Gesellschaft enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von zukunftsgerichteten Begriffen identifiziert werden, wie zum Beispiel "zielt ab", "plant", "strebt an", "prognostiziert", "glaubt", "schätzt", "antizipiert", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird", "würde", "könnte" oder "sollte" oder deren Verneinung bzw. Abänderungen oder vergleichbaren Begriffen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Umstände, die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen des Managements der Gesellschaft und beinhalten erhebliche bekannte und unbekannte Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Ereignisse wesentlich von den in solchen Aussagen ausgedrückten oder implizierten abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantie für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse verstanden werden und sind nicht unbedingt fehlerfreie Hinweise darauf, ob solche Ergebnisse erreicht werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt dieser Mitteilung. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, die hierin enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum dieser Mitteilung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Haftung für das Erreichen solcher zukunftsgerichteten Aussagen und Annahmen.
Die Joint Bookrunner werden im Zusammenhang mit dem Angebot der Wertpapiere ausschließlich für die Gesellschaft und niemanden sonst tätig. Sie betrachten keine anderen Personen als ihre Kunden in Bezug auf das Angebot und sind gegenüber niemandem außer der Gesellschaft für die Sicherstellung des Schutzes verantwortlich, der ihren jeweiligen Kunden gewährt wird, noch für die Erteilung von Ratschlägen in Bezug auf das Angebot der Wertpapiere, den Inhalt dieser Mitteilung oder jegliche Transaktion, Vereinbarung oder sonstige Angelegenheit, auf die hierin Bezug genommen wird.
Im Zusammenhang mit dem Angebot der Wertpapiere können die Joint Bookrunner und mit ihnen verbundene Unternehmen einen Teil der Wertpapiere in das Angebot aufnehmen und/oder als Hauptposition erwerben und in dieser Eigenschaft die angebotenen Wertpapiere und andere Wertpapiere der Gesellschaft oder ihrer Gruppe oder damit verbundene Anlagen im Zusammenhang mit dem Angebot oder anderweitig für eigene Rechnung halten, kaufen, verkaufen oder zum Verkauf anbieten. Darüber hinaus können die Joint Bookrunner und mit ihnen verbundene Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen (einschließlich Swaps, Optionsscheine oder Differenzkontrakte) mit Anlegern abschließen, in deren Zusammenhang die Joint Bookrunner und mit ihnen verbundene Unternehmen von Zeit zu Zeit die angebotenen Wertpapiere und/oder andere Wertpapiere oder Derivatpositionen in solchen Wertpapieren erwerben, halten oder veräußern können. Die Joint Bookrunner und ihre verbundenen Unternehmen beabsichtigen nicht, den Umfang solcher Investitionen oder Transaktionen offen zu legen, es sei denn, sie sind dazu gesetzlich oder aufsichtsrechtlich verpflichtet.
Weder die Joint Bookrunner noch ihre jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen, Berater oder Beauftragten übernehmen irgendeine Verantwortung oder Haftung oder geben eine Zusicherung oder Garantie, weder ausdrücklich noch stillschweigend, für die Richtigkeit, Genauigkeit oder Vollständigkeit der in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen (oder dafür, ob Informationen in der Mitteilung ausgelassen wurden) oder sonstiger Informationen in Bezug auf die Gesellschaft, ihre Tochtergesellschaften oder verbundenen Gesellschaften, unabhängig davon, ob sie schriftlich, mündlich oder in visueller oder elektronischer Form vorliegen, und unabhängig davon, wie sie übermittelt oder zur Verfügung gestellt werden, oder für jegliche Verluste, die sich aus der Verwendung dieser Mitteilung oder ihres Inhalts oder anderweitig in Verbindung damit ergeben.
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19.08.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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