| 30.01.2026 | Kündigung und vorzeitige Rückzahlung
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MTU Aero Engines AG
/ Schlagwort(e): Sonstiges
Kündigung und vorzeitige Rückzahlung
30.01.2026 / 08:29 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
MTU Aero Engines AG
Dachauer Str. 665, 80995 München, Germany,
Kündigung und vorzeitige Rückzahlung
EUR 500.000.000 0.05 % Wandelschuldverschreibungen, ursprüngliche Fälligkeit 18.03.2027
ISIN: DE000A2YPE76
Common Code: 205305246
WKN: A2YPE7
Die MTU Aero Engines AG (die "Emittentin") hat mit der Pressemeldung vom 08.01.2026 die Inhaber der von ihr mit ursprünglicher Fälligkeit am 18.03.2027 begebenen EUR 500.000.000 0,05 % Wandelschuldverschreibungen (die "Schuldverschreibungen") zu einem Verkaufsangebot gegen Barzahlung für den kompletten Gesamtnennbetrag der Schuldverschreibungen zu einem festen Kaufpreis aufgefordert (die "Kaufaufforderung"). Die Kaufaufforderung führte zu einem Rückkauf von Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 464.100.000, entsprechend 92,82 % des ursprünglichen Gesamtnennbetrags der Schuldverschreibungen über EUR 500.000.000. Begriffe, die hierin nicht anderweitig definiert sind, haben die Bedeutung, die ihnen in den Bedingungen (wie nachstehend definiert) zugewiesen ist.
Infolge der Kaufaufforderung beläuft sich der Betrag der ausstehenden und nicht von der Emittentin und ihren Tochtergesellschaften gehaltenen Schuldverschreibungen auf EUR 35.900.000, entsprechend 7,18% des ursprünglich begebenen Gesamtnennbetrags. Diese Umstände begründen das Recht der Emittentin, eine vorzeitige Rückzahlung gemäß §5(c) der Emissionsbedingungen der Schuldverschreibungen (die "Bedingungen") vorzunehmen.
Hiermit erklärt die Emittentin heute, am 30.01.2026, unwiderruflich die Kündigung aller ausstehenden Schuldverschreibungen zur Rückzahlung am 06.03.2026 (der "Rückzahlungstag") gemäß § 5(c) der Bedingungen.
Alle ausstehenden Schuldverschreibungen werden am Rückzahlungstag zur festgelegten Stückelung von 100.000 je Schuldverschreibung zuzüglich der bis zum Rückzahlungstag (ausschließlich) aufgelaufenen Zinsen (in Höhe von EUR 48,36 je Schuldverschreibung) zurückgezahlt (der "Kurzer letzter Kupon"); der Kurze letzte Kupon zusammen mit der festgelegten Stückelung werden nachstehend als die "Tilgungszahlung" bezeichnet).
Der letzte Tag, an dem die Wandlungsrechte ausgeübt werden können ist gemäß § 8(a) und Absatz (ii)(y) der Definition des Begriffs "Wandlungszeitraum" der Bedingungen der 20.02.2026.
Die Tilgungszahlung erfolgt nach Maßgabe von § 6(a) der Bedingungen, d.h. die Tilgungszahlungen erfolgen über die Hauptzahlstelle zur Weiterleitung an das Clearingsystem oder nach dessen Order zur Gutschrift auf den Konten der jeweiligen Kontoinhaber des Clearingsystems außerhalb der Vereinigten Staaten.
Diese Kündigungserklärung ist in deutscher Sprache abgefasst. Eine Übersetzung in die englische Sprache ist beigefügt. Der deutsche Text ist bindend und maßgeblich. Die Übersetzung in die englische Sprache ist unverbindlich.
Börsenzulassung und Zulassung zum Handel: Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse
München, 30.01.2026
MTU Aero Engines AG
30.01.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2268548 |
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EQS News-Service |
2268548 30.01.2026 CET/CEST
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| 08.01.2026 | MTU Aero Engines AG gibt den Referenzaktienkurs, den Wandlungspreis ihrer neuen Wandelschuldverschreibungen sowie die Ergebnisse des Rückkaufs der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen mit ...
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MTU Aero Engines AG
/ Schlagwort(e): Anleihe
MTU Aero Engines AG gibt den Referenzaktienkurs, den Wandlungspreis ihrer neuen Wandelschuldverschreibungen sowie die Ergebnisse des Rückkaufs der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen mit ...
08.01.2026 / 19:12 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
NICHT ZUR UNMITTELBAREN ODER MITTELBAREN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, JAPAN, SÜDAFRIKA, KANADA ODER ANDEREN RECHTSORDNUNGEN, IN DENEN DIE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG RECHTSWIDRIG WÄRE.
MTU Aero Engines AG gibt den Referenzaktienkurs, den Wandlungspreis ihrer neuen Wandelschuldverschreibungen sowie die Ergebnisse des Rückkaufs der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit in 2027 (ISIN DE000A2YPE76) bekannt
München, 8. Januar 2026. Im Zusammenhang mit der erfolgreichen Platzierung der neuen nicht nachrangingen, nicht besicherten Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit im Juli 2033 und einem Gesamtnennbetrag von EUR 600 Millionen (die „Neuen Wandelschuldverschreibungen“), die in neue und/oder bestehende, nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stammaktien des Unternehmens (die „Stammaktien“) wandelbar sind, gibt die MTU Aero Engines AG („MTU“ oder die „Gesellschaft“) folgendes bekannt:
- Der Referenzaktienkurs der Neuen Wandelschuldverschreibungen beträgt EUR 392,0604 (entspricht dem volumengewichteten Durchschnittspreis der Stammaktien auf XETRA am 8. Januar 2026)
- Der sich daraus ergebende anfängliche Wandlungspreis für die Neuen Wandelschuldverschreibungen beträgt EUR 578,2891 (einschließlich der Wandlungsprämie von 47,5%)
Im Zusammenhang mit der am 8. Januar 2026 angekündigten Verkaufsaufforderung der ausstehenden vorrangigen, unbesicherten Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit 2027, ISIN DE000A2YPE76 (die „Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen“) (die „Verkaufsaufforderung“), hat das Unternehmen erfolgreich Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 464,4 Millionen zurückgekauft (entspricht 92,88% des ausstehenden Nennbetrags).
Der endgültige Kaufpreis pro EUR 100.000 Nennbetrag der Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen wurde auf 117,83404% des Nennbetrags je im Rahmen der Verkaufsaufforderung angedienter Ausstehender Wandelschuldverschreibung festgesetzt (entspricht EUR 117.834,04 pro EUR 100.000,00 Nennbetrag der Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen). Das Unternehmen wird die aufgelaufenen und nicht gezahlten Zinsen auf die im Rahmen der Verkaufsaufforderung zum Kauf angenommenen Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen für den Zeitraum ab einschließlich des unmittelbar vorhergehenden Zinszahlungstags der Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen bis ausschließlich zum Abwicklungstag der Verkaufsaufforderung zahlen, was einem Betrag von EUR 41,64 pro Ausstehender Wandelschuldverschreibung entspricht.
Da nach dem Rückkauf voraussichtlich weniger als 20% des ursprünglich ausgegebenen Gesamtnennbetrags der Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen ausstehen, kann das Unternehmen gemäß den Bedingungen der Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen die verbleibenden Schuldverschreibungen insgesamt, jedoch nicht teilweise, zu ihrem Nennwert zuzüglich aufgelaufener Zinsen zurückzahlen.
Die Abwicklung der Verkaufsaufforderung wird voraussichtlich am 16. Januar 2026 erfolgen.
BNP PARIBAS, Deutsche Bank und HSBC agierten als Joint Dealer Managers bei der Verkaufsaufforderung.
-ENDE-
--------------------------------------- Über die MTU Aero Engines AG -----------------------------
Die MTU Aero Engines AG ist ein weltweit anerkannter Experte für zivile und militärische Luftfahrtantriebe. Die Hightech-Kompetenz der MTU reicht von der Entwicklung und Fertigung hochwertiger Triebwerkskomponenten über die Endmontage kompletter Triebwerke bis zur Instandhaltung von Luftfahrtantrieben und stationären Gasturbinen. Damit erzielte das DAX-Unternehmen im Geschäftsjahr 2024 einen Umsatz in Höhe von 7,5 Milliarden Euro. In jedem dritten Verkehrsflugzeug weltweit sorgt MTU-Technologie zuverlässig für Schub. Jedes Jahr hält die MTU rund 1.500 Triebwerke und Industriegasturbinen instand. An 19 Standorten auf fünf Kontinenten leisten mehr als 13.000 Mitarbeiter:innen aus über 80 Nationen einen Beitrag zu einer sicheren weltweiten Mobilität. Gemeinsam mit anderen europäischen Triebwerksherstellern sichert und unterstützt die MTU seit Jahrzehnten die Einsatzbereitschaft von Luftstreitkräften. Um vom anhaltenden Wachstum der Luftfahrtbranche in den kommenden Jahren zu profitieren, investiert das Unternehmen in Deutschland und weltweit in seine Kompetenzen, seine industriellen Kapazitäten sowie in zivile und militärische Antriebskonzepte der Zukunft. Mit der Leidenschaft und Innovationskraft ihrer Mitarbeiter:innen prägt die MTU die moderne Luftfahrt – heute, morgen und in den kommenden Jahrzehnten.
www.mtu.de | MTU Aero Engines | mtu_aero_engines | MTU Aero Engines
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Markus Wölfle | Leiter Unternehmenskommunikation | +49 (0) 151-174-150 84 | markus.woelfle@mtu.de
Eva Simon | Pressesprecherin Finanzen | +49 (0) 176-1008 4162 | eva.simon@mtu.de
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Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer), Australien, Kanada, Japan, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in der eine solche Veröffentlichung, Verbreitung oder Herausgabe rechtswidrig wäre, veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden. Die Veröffentlichung, Verbreitung oder Herausgabe dieser Bekanntmachung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen. Diese Bekanntmachung wurde nicht von der Frankfurter Wertpapierbörse gebilligt.
Diese Bekanntmachung ist Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in der jeweils gültigen Fassung (die "EU-Prospektverordnung") und der Verordnung (EU) 2017/1129, wie diese gemäß des European Union (Withdrawal) Act 2018 ("EUWA") im Vereinigten Königreich ("UK") als anwendbares Recht gültig ist (die "UK-Prospektverordnung") und sie stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von jeglichen Wertpapieren der Gesellschaft bzw. einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung dar, in welcher derartige Angebote bzw. Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren nach geltendem Recht verboten wären. In keiner Rechtsordnung darf diese Bekanntmachung bzw. irgendein Teil ihres Inhalts als Grundlage eines Angebots oder eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung in irgendeiner Rechtsordnung herangezogen werden, noch darf sich unter keinen Umständen im Zusammenhang mit einem solchen Angebot auf sie verlassen werden. Die zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung angebotenen Neuen Wandelschuldverschreibungen sind nicht, und werden auch zukünftig nicht, gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten registriert und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten angeboten, verkauft, verpfändet, übernommen, ausgeübt, weiterverkauft, aufgegeben, übertragen oder geliefert werden, es sei denn, es liegt eine Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt sich um eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S. Securities and Exchange Commission, einer bundesstaatlichen Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer anderen US-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder empfohlen, noch hat eine der vorgenannten Behörden die Vorzüge des Angebots der hierin erwähnten Wertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es wird kein öffentliches Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten oder einer anderen Rechtsordnung durchgeführt.
Auf die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen bzw. deren Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wird kein Prospekt erstellt werden. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen Umständen in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung erfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder einer Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern würde.
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an "qualifizierte Anleger" im Sinne der UK-Prospektverordnung, welche entweder (i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 ((Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die "Order") sind, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.
In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in ihrer jeweils gültigen Fassung sind.
MiFID II: Ausschließlich für die Zwecke des Produktgenehmigungsverfahrens der EWR-Konzepteure gemäß: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c) nationalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen, die "MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher Haftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder sonstigen Gründen), der ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen) diesbezüglich unterliegen würde, hat die Bewertung des Zielmarkts für die Neuen Wandelschuldverschreibungen zu Folgendem Ergebnis geführt: (i) der Zielmarkt für die Neuen Wandelschuldverschreibungen sind ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden, jeweils im Sinne der MiFID II; und (ii) für den Vertrieb der Neuen Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden sind alle Vertriebskanäle angemessen. Alle Personen, die beabsichtigen, die Neuen Wandelschuldverschreibungen anzubieten, zu verkaufen oder zu empfehlen (nachfolgend, "Vertreiber"), sollten die Zielmarktbewertung des Konzepteurs berücksichtigen; ein MiFID II-pflichtiger Vertreiber ist jedoch dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Neuen Wandelschuldverschreibungen vorzunehmen (entweder durch Übernahme oder Verfeinerung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen.
In der Zielmarktbewertung wurden eventuelle Anforderungen aus vertraglichen oder gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der Neuen Wandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde liegenden Aktien nicht berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird darauf hingewiesen, dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II darstellt; noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Neuen Wandelschuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen.
Die Neuen Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR oder im Vereinigten Königreich angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen auch nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein "Kleinanleger" (a) im EWR, eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden ist: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (11) der MIFID II; (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der geänderten Fassung der "Versicherungsvertriebsrichtlinie"), sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (10) der MIFID II gelten würde, und (b) im Vereinigten Königreich, eine Person, bei der es sich um einen (oder mehrere) der folgenden handelt: (i) einen Kleinanleger im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 2017/565, wie sie durch EUWA Teil des innerstaatlichen Rechts des Vereinigten Königreichs ist, oder (ii) einen Kunden im Sinne der Bestimmungen des Financial Services and Markets Act 2000 des Vereinigten Königreichs (der „FSMA“) und der im Rahmen des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassenen Vorschriften oder Regelungen, wenn dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 gelten würde, da diese aufgrund des EUWA Teil des nationalen Rechts des Vereinigten Königreichs ist.
Folglich wurde kein Basisinformationsblatt erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die „EU-PRIIPs-Verordnung“) oder der EU-PRIIPS-Verordnung, wie sie durch EUWA Teil des innerstaatlichen Rechts des Vereinigten Königreichs ist (die „UK-PRIIPs-Verordnung“), für das Angebot oder den Verkauf der Neuen Wandelschuldverschreibungen oder deren anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich erforderlich ist, um die Neuen Wandelschuldverschreibungen anzubieten oder zu verkaufen oder auf andere Weise Kleinanlegern im EWR zur Verfügung zu stellen, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Neuen Wandelschuldverschreibungen oder die anderweitige Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich gemäß der EU-PRIIPs-Verordnung und/oder der UK-PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.
Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der Wertpapiere oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer Rechtsordnung erlauben würden, in der eine solche Maßnahme ungesetzlich wäre. Personen, in deren Besitz diese Bekanntmachung gelangt, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.
Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung oder Beratung bezüglich der Platzierung von Wertpapieren oder einer Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Anleger sollten einen professionellen Berater bezüglich der Eignung der Platzierung von Wertpapieren bzw. der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren für die betreffende Person konsultieren.
Diese Bekanntmachung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwarteten zukünftigen Ergebnisse des Unternehmens enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von zukunftsgerichteter Terminologie identifiziert werden, einschließlich der Begriffe "zielt", "plant", "strebt", "projiziert", "glaubt", "schätzt", "geht davon aus", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird" oder "sollte" oder jeweils deren negative oder andere Abweichungen oder vergleichbare Terminologien. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Angelegenheiten, die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen der Führung des Unternehmens und sind mit bedeutenden bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Ereignisse erheblich von den in solchen Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen oder Ereignissen abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantien für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse gelesen werden und sind nicht notwendigerweise genaue Angaben darüber, ob solche Ergebnisse erzielt werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Wir übernehmen keine Verpflichtung und erwarten auch nicht, die hierin enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum dieser Bekanntmachung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir übernehmen keinerlei Haftung in Bezug auf das Erreichen solcher zukunftsgerichteten Aussagen und Annahmen.
Die Joint Bookrunner werden im Zusammenhang mit dem Angebot ausschließlich für die Gesellschaft und niemanden sonst tätig. Sie betrachten keine anderen Personen als ihre jeweiligen Kunden in Bezug auf das Angebot und sind gegenüber niemandem außer der Gesellschaft für die Sicherstellung des Schutzes verantwortlich, der ihren jeweiligen Kunden gewährt wird, noch für die Erteilung von Ratschlägen in Bezug auf das Angebot, den Inhalt dieser Mitteilung oder jegliche Transaktion, Vereinbarung oder sonstige Angelegenheit, auf die hierin Bezug genommen wird.
Im Zusammenhang mit dem Angebot der Neuen Wandelschuldverschreibungen können die Joint Bookrunner und mit ihnen verbundene Unternehmen einen Teil der Neuen Wandelschuldverschreibungen in das Angebot aufnehmen und/oder Stammaktien als Hauptposition erwerben und in dieser Eigenschaft solche Neuen Wandelschuldverschreibungen, Stammaktien und andere Wertpapiere der Gesellschaft oder ihrer Gruppe oder damit verbundene Anlagen im Zusammenhang mit dem Angebot oder anderweitig für eigene Rechnung halten, kaufen, verkaufen oder zum Verkauf anbieten. Darüber hinaus können die Joint Bookrunner und mit ihnen verbundene Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen (einschließlich Swaps, Optionsscheine oder Differenzkontrakte) mit Anlegern abschließen, in deren Zusammenhang die Joint Bookrunner und mit ihnen verbundene Unternehmen von Zeit zu Zeit Anleihen, Stammaktien und/oder andere Wertpapiere oder Derivatpositionen in solchen Wertpapieren erwerben, halten oder veräußern können. Die Joint Bookrunner und ihre verbundenen Unternehmen beabsichtigen nicht, den Umfang solcher Investitionen oder Transaktionen offen zu legen, es sei denn, sie sind dazu gesetzlich oder aufsichtsrechtlich verpflichtet.
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08.01.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2257508 08.01.2026 CET/CEST
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| 08.01.2026 | MTU Aero Engines AG platziert erfolgreich Wandelschuldverschreibungen
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MTU Aero Engines AG
/ Schlagwort(e): Anleihe
MTU Aero Engines AG platziert erfolgreich Wandelschuldverschreibungen
08.01.2026 / 17:14 CET/CEST
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MTU Aero Engines AG platziert erfolgreich Wandelschuldverschreibungen
| Emissionsvolumen von EUR 600 Millionen, Laufzeit von 7 Jahren und 6 Monaten
| 0,000% Kupon, 100% Ausgabepreis, 105% aufgezinster Rückzahlungsbetrag, was einer Rendite bis zur Endfälligkeit von 0,651% entspricht, sowie einer Wandlungsprämie von 47,5%
München, 8. Januar 2026. Die MTU Aero Engines AG („MTU“ oder die „Gesellschaft“) gibt die erfolgreiche Platzierung neuer, nicht nachranginger, nicht besicherter Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit im Juli 2033 und einem Gesamtnennbetrag von EUR 600 Millionen bekannt, aufgeteilt in 6.000 Wandelschuldverschreibungen mit einem Nennwert von jeweils EUR 100.000 (die „Neuen Wandelschuldverschreibungen“). Die Neuen Wandelschuldverschreibungen sind wandelbar in neue und/oder bestehende, auf den Inhaber lautende, nennwertlose Stammaktien der Gesellschaft (die „Stammaktien“). Das Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre wurde ausgeschlossen.
Die Neuen Wandelschuldverschreibungen haben eine Laufzeit von sieben Jahren und sechs Monaten und werden nicht verzinst. Der Ausgabepreis wurde auf 100% festgesetzt. Sofern nicht zuvor gewandelt, zurückgezahlt oder zurückgekauft, werden die Neuen Wandelschuldverschreibungen bei Fälligkeit am 15. Juli 2033 zu ihrem aufgezinsten Rückzahlungsbetrag zurückgezahlt, der auf 105% des Nennbetrags festgesetzt wurde, was einer Rendite bis zur Endfälligkeit von 0,651% entspricht. Der anfängliche Wandlungspreis für die Neuen Wandelschuldverschreibungen wird mit einer Prämie von 47,5% auf den Referenzaktienkurs festgesetzt, der in einer separaten Pressemitteilung später am heutigen Tag bekannt gegeben wird.
Die Gesellschaft wird die Möglichkeit haben, die Neuen Wandelschuldverschreibungen jederzeit zum aufgezinsten Rückzahlungsbetrag gemäß den Bedingungen der Neuen Wandelschuldverschreibungen zurückzuzahlen, (i) am oder nach dem 29. August 2031, wenn der Paritätswert der Aktien über einen bestimmten Zeitraum gleich oder größer als 130% des dann geltenden aufgezinsten Rückzahlungsbetrags ist, oder (ii) wenn 20% oder weniger des ursprünglich ausgegebenen Gesamtnennbetrags der Neuen Wandelschuldverschreibungen ausstehen.
Die Erlöse aus den Neuen Wandelschuldverschreibungen werden zur Finanzierung des Rückkaufs der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit 2027, ISIN DE000A2YPE76, des Unternehmens im Zusammenhang mit der am 8. Januar 2026 angekündigten Verkaufsaufforderung sowie für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet.
Die Neuen Wandelschuldverschreibungen wurden ausschließlich im Rahmen einer Privatplatzierung gemäß Regulation S des United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung an institutionelle Investoren außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Japan, Südafrika, Kanada und jeder anderen Rechtsordnung, in der Angebote oder Verkäufe der Schuldverschreibungen nach geltendem Recht verboten wären, platziert.
Der Valutatag der Neuen Wandelschuldverschreibungen wird voraussichtlich am oder um den 15. Januar 2026 sein. Die Einbeziehung der Neuen Wandelschuldverschreibungen in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse wird kurz danach erwartet.
Im Zusammenhang mit der Transaktion hat sich die Gesellschaft zu einer Lock-up-Periode von 90 Tagen in Bezug auf die Stammaktien verpflichtet, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmen.
BNP PARIBAS, Deutsche Bank und HSBC agierten als Joint Global Coordinators und Joint Bookrunner für das Angebot der Neuen Wandelschuldverschreibungen.
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Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer), Australien, Kanada, Japan, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in der eine solche Veröffentlichung, Verbreitung oder Herausgabe rechtswidrig wäre, veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden. Die Veröffentlichung, Verbreitung oder Herausgabe dieser Bekanntmachung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen. Diese Bekanntmachung wurde nicht von der Frankfurter Wertpapierbörse gebilligt.
Diese Bekanntmachung ist Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in der jeweils gültigen Fassung (die "EU-Prospektverordnung") und der Verordnung (EU) 2017/1129, wie diese gemäß des European Union (Withdrawal) Act 2018 ("EUWA") im Vereinigten Königreich ("UK") als anwendbares Recht gültig ist (die "UK-Prospektverordnung") und sie stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von jeglichen Wertpapieren der Gesellschaft bzw. einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung dar, in welcher derartige Angebote bzw. Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren nach geltendem Recht verboten wären. In keiner Rechtsordnung darf diese Bekanntmachung bzw. irgendein Teil ihres Inhalts als Grundlage eines Angebots oder eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung in irgendeiner Rechtsordnung herangezogen werden, noch darf sich unter keinen Umständen im Zusammenhang mit einem solchen Angebot auf sie verlassen werden. Die zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung angebotenen Neuen Wandelschuldverschreibungen sind nicht, und werden auch zukünftig nicht, gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten registriert und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten angeboten, verkauft, verpfändet, übernommen, ausgeübt, weiterverkauft, aufgegeben, übertragen oder geliefert werden, es sei denn, es liegt eine Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt sich um eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S. Securities and Exchange Commission, einer bundesstaatlichen Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer anderen US-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder empfohlen, noch hat eine der vorgenannten Behörden die Vorzüge des Angebots der hierin erwähnten Wertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es wird kein öffentliches Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten oder einer anderen Rechtsordnung durchgeführt.
Auf die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen bzw. deren Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wird kein Prospekt erstellt werden. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen Umständen in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung erfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder einer Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern würde.
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an "qualifizierte Anleger" im Sinne der UK-Prospektverordnung, welche entweder (i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 ((Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die "Order") sind, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.
In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in ihrer jeweils gültigen Fassung sind.
MiFID II: Ausschließlich für die Zwecke des Produktgenehmigungsverfahrens der EWR-Konzepteure gemäß: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c) nationalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen, die "MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher Haftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder sonstigen Gründen), der ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen) diesbezüglich unterliegen würde, hat die Bewertung des Zielmarkts für die Neuen Wandelschuldverschreibungen zu Folgendem Ergebnis geführt: (i) der Zielmarkt für die Neuen Wandelschuldverschreibungen sind ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden, jeweils im Sinne der MiFID II; und (ii) für den Vertrieb der Neuen Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden sind alle Vertriebskanäle angemessen. Alle Personen, die beabsichtigen, die Neuen Wandelschuldverschreibungen anzubieten, zu verkaufen oder zu empfehlen (nachfolgend, "Vertreiber"), sollten die Zielmarktbewertung des Konzepteurs berücksichtigen; ein MiFID II-pflichtiger Vertreiber ist jedoch dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Neuen Wandelschuldverschreibungen vorzunehmen (entweder durch Übernahme oder Verfeinerung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen.
In der Zielmarktbewertung wurden eventuelle Anforderungen aus vertraglichen oder gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der Neuen Wandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde liegenden Aktien nicht berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird darauf hingewiesen, dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II darstellt; noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Neuen Wandelschuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen.
Die Neuen Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR oder im Vereinigten Königreich angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen auch nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein "Kleinanleger" (a) im EWR, eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden ist: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (11) der MIFID II; (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der geänderten Fassung der "Versicherungsvertriebsrichtlinie"), sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (10) der MIFID II gelten würde, und (b) im Vereinigten Königreich, eine Person, bei der es sich um einen (oder mehrere) der folgenden handelt: (i) einen Kleinanleger im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 2017/565, wie sie durch EUWA Teil des innerstaatlichen Rechts des Vereinigten Königreichs ist, oder (ii) einen Kunden im Sinne der Bestimmungen des Financial Services and Markets Act 2000 des Vereinigten Königreichs (der „FSMA“) und der im Rahmen des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassenen Vorschriften oder Regelungen, wenn dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 gelten würde, da diese aufgrund des EUWA Teil des nationalen Rechts des Vereinigten Königreichs ist.
Folglich wurde kein Basisinformationsblatt erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die „EU-PRIIPs-Verordnung“) oder der EU-PRIIPS-Verordnung, wie sie durch EUWA Teil des innerstaatlichen Rechts des Vereinigten Königreichs ist (die „UK-PRIIPs-Verordnung“), für das Angebot oder den Verkauf der Neuen Wandelschuldverschreibungen oder deren anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich erforderlich ist, um die Neuen Wandelschuldverschreibungen anzubieten oder zu verkaufen oder auf andere Weise Kleinanlegern im EWR zur Verfügung zu stellen, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Neuen Wandelschuldverschreibungen oder die anderweitige Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich gemäß der EU-PRIIPs-Verordnung und/oder der UK-PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.
Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der Wertpapiere oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer Rechtsordnung erlauben würden, in der eine solche Maßnahme ungesetzlich wäre. Personen, in deren Besitz diese Bekanntmachung gelangt, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.
Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung oder Beratung bezüglich der Platzierung von Wertpapieren oder einer Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Anleger sollten einen professionellen Berater bezüglich der Eignung der Platzierung von Wertpapieren bzw. der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren für die betreffende Person konsultieren.
Diese Bekanntmachung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwarteten zukünftigen Ergebnisse des Unternehmens enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von zukunftsgerichteter Terminologie identifiziert werden, einschließlich der Begriffe "zielt", "plant", "strebt", "projiziert", "glaubt", "schätzt", "geht davon aus", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird" oder "sollte" oder jeweils deren negative oder andere Abweichungen oder vergleichbare Terminologien. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Angelegenheiten, die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen der Führung des Unternehmens und sind mit bedeutenden bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Ereignisse erheblich von den in solchen Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen oder Ereignissen abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantien für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse gelesen werden und sind nicht notwendigerweise genaue Angaben darüber, ob solche Ergebnisse erzielt werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Wir übernehmen keine Verpflichtung und erwarten auch nicht, die hierin enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum dieser Bekanntmachung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir übernehmen keinerlei Haftung in Bezug auf das Erreichen solcher zukunftsgerichteten Aussagen und Annahmen.
Die Joint Bookrunner werden im Zusammenhang mit dem Angebot ausschließlich für die Gesellschaft und niemanden sonst tätig. Sie betrachten keine anderen Personen als ihre jeweiligen Kunden in Bezug auf das Angebot und sind gegenüber niemandem außer der Gesellschaft für die Sicherstellung des Schutzes verantwortlich, der ihren jeweiligen Kunden gewährt wird, noch für die Erteilung von Ratschlägen in Bezug auf das Angebot, den Inhalt dieser Mitteilung oder jegliche Transaktion, Vereinbarung oder sonstige Angelegenheit, auf die hierin Bezug genommen wird.
Im Zusammenhang mit dem Angebot der Neuen Wandelschuldverschreibungen können die Joint Bookrunner und mit ihnen verbundene Unternehmen einen Teil der Neuen Wandelschuldverschreibungen in das Angebot aufnehmen und/oder Stammaktien als Hauptposition erwerben und in dieser Eigenschaft solche Neuen Wandelschuldverschreibungen, Stammaktien und andere Wertpapiere der Gesellschaft oder ihrer Gruppe oder damit verbundene Anlagen im Zusammenhang mit dem Angebot oder anderweitig für eigene Rechnung halten, kaufen, verkaufen oder zum Verkauf anbieten. Darüber hinaus können die Joint Bookrunner und mit ihnen verbundene Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen (einschließlich Swaps, Optionsscheine oder Differenzkontrakte) mit Anlegern abschließen, in deren Zusammenhang die Joint Bookrunner und mit ihnen verbundene Unternehmen von Zeit zu Zeit Anleihen, Stammaktien und/oder andere Wertpapiere oder Derivatpositionen in solchen Wertpapieren erwerben, halten oder veräußern können. Die Joint Bookrunner und ihre verbundenen Unternehmen beabsichtigen nicht, den Umfang solcher Investitionen oder Transaktionen offen zu legen, es sei denn, sie sind dazu gesetzlich oder aufsichtsrechtlich verpflichtet.
Weder die Joint Bookrunner noch ihre jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen, Berater oder Beauftragten übernehmen irgendeine Verantwortung oder Haftung oder geben eine Zusicherung oder Garantie, weder ausdrücklich noch stillschweigend, für die Richtigkeit, Genauigkeit oder Vollständigkeit der in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen (oder dafür, ob Informationen in der Mitteilung ausgelassen wurden) oder sonstiger Informationen in Bezug auf die Emittentin ihre Tochtergesellschaften oder verbundenen Gesellschaften, unabhängig davon, ob sie schriftlich, mündlich oder in visueller oder elektronischer Form vorliegen, und unabhängig davon, wie sie übermittelt oder zur Verfügung gestellt werden, oder für jegliche Verluste, die sich aus der Verwendung dieser Mitteilung oder ihres Inhalts oder anderweitig in Verbindung damit ergeben.
08.01.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2257478 |
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2257478 08.01.2026 CET/CEST
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| 08.01.2026 | MTU Aero Engines AG kündigt Ausgabe neuer Wandelschuldverschreibungen an und fordert Investoren auf, ausstehende, 2027 fällige Wandelschuldverschreibungen zum Kauf anzubieten (ISIN DE000A2YPE76)
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MTU Aero Engines AG
/ Schlagwort(e): Anleihe
MTU Aero Engines AG kündigt Ausgabe neuer Wandelschuldverschreibungen an und fordert Investoren auf, ausstehende, 2027 fällige Wandelschuldverschreibungen zum Kauf anzubieten (ISIN DE000A2YPE76)
08.01.2026 / 09:03 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
NICHT ZUR UNMITTELBAREN ODER MITTELBAREN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, JAPAN, SÜDAFRIKA, KANADA ODER ANDEREN RECHTSORDNUNGEN, IN DENEN DIE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG RECHTSWIDRIG WÄRE.
MTU Aero Engines AG kündigt Ausgabe neuer Wandelschuldverschreibungen an und fordert Investoren auf, ausstehende, 2027 fällige Wandelschuldverschreibungen zum Kauf anzubieten (ISIN DE000A2YPE76)
München, 8. Januar 2026. Die MTU Aero Engines AG („MTU“ oder die „Gesellschaft“) gibt heute die gleichzeitige Vermarktung der folgenden Transaktionen bekannt:
- Die Ausgabe nicht nachrangiger, nicht besicherter Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 600 Millionen, fällig im Juli 2033 (die „Neuen Wandelschuldverschreibungen“).
- Das Angebot an Investoren der ausstehenden, nicht nachrangigen, nicht besicherten, in 2027 fälligen Wandelschuldverschreibungen mit einem ausstehenden Gesamtnennbetrag von EUR 500 Millionen, ISIN DE000A2YPE76 (die „Ausstehende Wandelschuldverschreibungen“), ein Angebot zum Verkauf gegen Barzahlung bis zu einem Gesamtnennbetrag von EUR 500 Millionen an Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen zu einem festen Kaufpreis abzugeben (die „Verkaufsaufforderung“).
Die genannten Transaktionen zielen darauf ab, die Kapitalstruktur der Gesellschaft durch die vorzeitige Refinanzierung der Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen zu optimieren und das Verwässerungsrisiko im Zusammenhang mit den Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen zu beseitigen. Die Ausgabe der Neuen Wandelschuldverschreibungen wird es MTU ermöglichen, das Fälligkeitsprofil der Verbindlichkeiten zu verlängern. Der Erlös aus den Neuen Wandelschuldverschreibungen dient der Finanzierung des Rückerwerbs der Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen in Verbindung mit der Verkaufsaufforderung sowie allgemeinen Unternehmenszwecken.
Neue Wandelschuldverschreibungen
Die Neuen Wandelschuldverschreibungen werden einen Gesamtnennbetrag von EUR 600 Millionen haben und werden in neue und/oder bestehende, auf den Namen lautende nennwertlose Stammaktien der Gesellschaft (die „Stammaktien“) wandelbar sein. Die Gesellschaft nutzt für die Ausgabe der Neuen Wandelschuldverschreibung die Ermächtigung der Hauptversammlung aus dem Jahr 2021. Die Bezugsrechte der bestehenden Aktionäre werden ausgeschlossen.
Die Neuen Wandelschuldverschreibungen werden eine Laufzeit von sieben Jahren und sechs Monaten haben und werden zu einem Nennbetrag von jeweils EUR 100.000 ausgegeben. Die Neuen Wandelschuldverschreibungen werden mit einem Zinssatz zwischen 0,125% und 0,625% pro Jahr verzinst, zahlbar halbjährlich nachträglich. Die Rückzahlung der Neuen Wandelschuldverschreibungen erfolgt voraussichtlich zum Aufgezinsten Rückzahlungsbetrag von 105% des Nennbetrags, was einer Rendite bis zur Endfälligkeit zwischen 0,77% und 1,26% entspricht. Der anfängliche Wandlungspreis wird mit einer Wandlungsprämie von 42,5% bis 47,5% über dem Referenzaktienpreis (volumengewichteter Durchschnittskurs der Stammaktien auf XETRA am 8. Januar 2026) festgelegt werden.
Die Neuen Wandelschuldverschreibungen werden im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens ausschließlich bei institutionellen Anlegern außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika sowie außerhalb Australiens, Japans, Südafrikas, Kanadas und anderer Rechtsordnungen, in denen das Angebot oder der Verkauf gesetzlich untersagt ist, angeboten.
Die endgültigen Bedingungen der Neuen Wandelschuldverschreibungen werden voraussichtlich im weiteren Tagesverlauf festgelegt und in einer gesonderten Pressemitteilung bekanntgegeben. Der Valutatag der Neuen Wandelschuldverschreibungen wird voraussichtlich am oder um den 15. Januar 2026 sein. Die Einbeziehung der Neuen Wandelschuldverschreibungen in den Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse wird zeitnah danach erwartet.
Die Gesellschaft hat die Option, die Neuen Wandelschuldverschreibungen zum Aufgezinsten Rückzahlungsbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen gemäß den Bedingungen der Neuen Wandelschuldverschreibungen jederzeit (i) am oder nach dem 29. August 2031 zurückzuzahlen, wenn der Paritätswert der Stammaktien während eines bestimmten Zeitraums mindestens 130 % des dann geltenden Aufgezinsten Rückzahlungsbetrags erreicht oder übersteigt, oder (ii) wenn 20 % oder weniger des ursprünglich begebenen Gesamtnennbetrags der Neuen Wandelschuldverschreibungen noch ausstehen.
Im Zusammenhang mit der Transaktion verpflichtet sich die Gesellschaft zu einer Lock-up-Periode von 90 Tagen in Bezug auf die Stammaktien, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmen.
Verkaufsaufforderung
Zusätzlich zur geplanten Ausgabe der Neuen Wandelschuldverschreibungen lädt die Gesellschaft berechtigte Gläubiger der Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen ein, ein Angebot zum Verkauf gegen Barzahlung zu einem festen Kaufpreis abzugeben. Die Gesellschaft beabsichtigt, Verkaufsangebote bis zu einem Gesamtnennbetrag von EUR 500 Millionen der Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen anzunehmen.
Der anfängliche Kaufpreis je EUR 100.000 Nennbetrag der Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen beträgt 118,30% des Nennbetrags je angebotener Schuldverschreibung (entspricht EUR 118.300 je EUR 100.000 Nennbetrag der Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen), angepasst um die Differenz zwischen dem heutigen volumengewichteten Durchschnittskurs und dem Schlusskurs der Stammaktien auf XETRA am 7. Januar 2026 (der „Endgültiger Kaufpreis“). Die Gesellschaft zahlt für die zum Rückkauf angenommenen Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen die aufgelaufenen, aber noch nicht gezahlten Zinsen vom letzten Zinszahlungstag (einschließlich) bis zum Tag der Abwicklung (ausschließlich), was EUR 41,64 je Ausstehender Wandelschuldverschreibung entspricht.
Die Gesellschaft hat das Recht, sämtliche, aber nicht nur einzelne, Ausstehende Wandelschuldverschreibungen zum Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen zurückzuzahlen, wenn zu irgendeinem Zeitpunkt 20% oder weniger des ursprünglich begebenen Gesamtnennbetrags der Ausstehende Wandelschuldverschreibungen noch ausstehen.
Die Verkaufsaufforderung endet voraussichtlich um 17:30 Uhr (MEZ) am 8. Januar 2026.
Der endgültige Kaufpreis und die Gesamtzahl der zurückerworbenen Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen werden voraussichtlich heute nach Börsenschluss von XETRA bekanntgegeben. Die Abwicklung der Verkaufsaufforderung erfolgt voraussichtlich am oder um den 16. Januar 2026.
Die Gesellschaft wird nach eigenem Ermessen entscheiden, ob, in welchem Umfang und zu welchem Preis sie Ausstehende Wandelschuldverschreibungen zurückerwirbt.
Die Verkaufsaufforderung wird weder direkt noch indirekt innerhalb oder in die Vereinigten Staaten im Wege des Postverkehrs oder auf andere Weise oder mit anderen Mitteln (einschließlich, und ohne Limitierung auf, E-Mail, Telefax, telefonisch oder über das Internet) des grenzüberschreitenden Handels oder durch eine Einreichung eines Börsenhandelsplatzes in den Vereinigten Staaten unterbreitet und kann nicht auf diese Weise oder unter Verwendung dieser Mittel oder auf sonstige Weise aus den Vereinigten Staaten heraus angenommen werden. Die Verkaufsaufforderung richtet sich nicht an in den Vereinigten Staaten ansässige Personen, Bürger der Vereinigten Staaten oder anderweitige U.S. Personen (im Sinne von Regulation S des U.S. Securities Act von 1933, in der aktuellen Fassung), oder Personen, welche für oder zugunsten von solchen Personen handeln, oder an Personen in einer anderen Jurisdiktion, in welcher die Verkaufsaufforderung oder eine Beteiligung daran nicht rechtmäßig wäre.
BNP PARIBAS, Deutsche Bank und HSBC agieren als Joint Global Coordinators, Joint Bookrunners für das Angebot der Neuen Wandelschuldverschreibungen und als Joint Dealer Managers im Rahmen der Verkaufsaufforderung.
-ENDE-
--------------------------------------- Über die MTU Aero Engines AG -----------------------------
Die MTU Aero Engines AG ist ein weltweit anerkannter Experte für zivile und militärische Luftfahrtantriebe. Die Hightech-Kompetenz der MTU reicht von der Entwicklung und Fertigung hochwertiger Triebwerkskomponenten über die Endmontage kompletter Triebwerke bis zur Instandhaltung von Luftfahrtantrieben und stationären Gasturbinen. Damit erzielte das DAX-Unternehmen im Geschäftsjahr 2024 einen Umsatz in Höhe von 7,5 Milliarden Euro. In jedem dritten Verkehrsflugzeug weltweit sorgt MTU-Technologie zuverlässig für Schub. Jedes Jahr hält die MTU rund 1.500 Triebwerke und Industriegasturbinen instand. An 19 Standorten auf fünf Kontinenten leisten mehr als 13.000 Mitarbeiter:innen aus über 80 Nationen einen Beitrag zu einer sicheren weltweiten Mobilität. Gemeinsam mit anderen europäischen Triebwerksherstellern sichert und unterstützt die MTU seit Jahrzehnten die Einsatzbereitschaft von Luftstreitkräften. Um vom anhaltenden Wachstum der Luftfahrtbranche in den kommenden Jahren zu profitieren, investiert das Unternehmen in Deutschland und weltweit in seine Kompetenzen, seine industriellen Kapazitäten sowie in zivile und militärische Antriebskonzepte der Zukunft. Mit der Leidenschaft und Innovationskraft ihrer Mitarbeiter:innen prägt die MTU die moderne Luftfahrt – heute, morgen und in den kommenden Jahrzehnten.
www.mtu.de | MTU Aero Engines | mtu_aero_engines | MTU Aero Engines
------------------------------------------------------- Kontakt -------------------------------------------
Markus Wölfle | Leiter Unternehmenskommunikation | +49 (0) 151-174-150 84 | markus.woelfle@mtu.de
Eva Simon | Pressesprecherin Finanzen | +49 (0) 176-1008 4162 | eva.simon@mtu.de
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Diese Bekanntmachung ist Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in der jeweils gültigen Fassung (die "EU-Prospektverordnung") und der Verordnung (EU) 2017/1129, wie diese gemäß des European Union (Withdrawal) Act 2018 ("EUWA") im Vereinigten Königreich ("UK") als anwendbares Recht gültig ist (die "UK-Prospektverordnung") und sie stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von jeglichen Wertpapieren der Gesellschaft bzw. einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung dar, in welcher derartige Angebote bzw. Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren nach geltendem Recht verboten wären. In keiner Rechtsordnung darf diese Bekanntmachung bzw. irgendein Teil ihres Inhalts als Grundlage eines Angebots oder eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung in irgendeiner Rechtsordnung herangezogen werden, noch darf sich unter keinen Umständen im Zusammenhang mit einem solchen Angebot auf sie verlassen werden. Die zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung angebotenen Neuen Wandelschuldverschreibungen sind nicht, und werden auch zukünftig nicht, gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten registriert und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten angeboten, verkauft, verpfändet, übernommen, ausgeübt, weiterverkauft, aufgegeben, übertragen oder geliefert werden, es sei denn, es liegt eine Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt sich um eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S. Securities and Exchange Commission, einer bundesstaatlichen Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer anderen US-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder empfohlen, noch hat eine der vorgenannten Behörden die Vorzüge des Angebots der hierin erwähnten Wertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es wird kein öffentliches Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten oder einer anderen Rechtsordnung durchgeführt.
Auf die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen bzw. deren Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wird kein Prospekt erstellt werden. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen Umständen in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung erfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder einer Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern würde.
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an "qualifizierte Anleger" im Sinne der UK-Prospektverordnung, welche entweder (i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 ((Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die "Order") sind, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.
In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in ihrer jeweils gültigen Fassung sind.
MiFID II: Ausschließlich für die Zwecke des Produktgenehmigungsverfahrens der EWR-Konzepteure gemäß: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c) nationalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen, die "MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher Haftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder sonstigen Gründen), der ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen) diesbezüglich unterliegen würde, hat die Bewertung des Zielmarkts für die Neuen Wandelschuldverschreibungen zu Folgendem Ergebnis geführt: (i) der Zielmarkt für die Neuen Wandelschuldverschreibungen sind ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden, jeweils im Sinne der MiFID II; und (ii) für den Vertrieb der Neuen Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden sind alle Vertriebskanäle angemessen. Alle Personen, die beabsichtigen, die Neuen Wandelschuldverschreibungen anzubieten, zu verkaufen oder zu empfehlen (nachfolgend, "Vertreiber"), sollten die Zielmarktbewertung des Konzepteurs berücksichtigen; ein MiFID II-pflichtiger Vertreiber ist jedoch dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Neuen Wandelschuldverschreibungen vorzunehmen (entweder durch Übernahme oder Verfeinerung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen.
In der Zielmarktbewertung wurden eventuelle Anforderungen aus vertraglichen oder gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der Neuen Wandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde liegenden Aktien nicht berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird darauf hingewiesen, dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II darstellt; noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Neuen Wandelschuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen.
Die Neuen Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR oder im Vereinigten Königreich angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen auch nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein "Kleinanleger" (a) im EWR, eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden ist: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (11) der MIFID II; (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der geänderten Fassung der "Versicherungsvertriebsrichtlinie"), sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (10) der MIFID II gelten würde, und (b) im Vereinigten Königreich, eine Person, bei der es sich um einen (oder mehrere) der folgenden handelt: (i) einen Kleinanleger im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 2017/565, wie sie durch EUWA Teil des innerstaatlichen Rechts des Vereinigten Königreichs ist, oder (ii) einen Kunden im Sinne der Bestimmungen des Financial Services and Markets Act 2000 des Vereinigten Königreichs (der „FSMA“) und der im Rahmen des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassenen Vorschriften oder Regelungen, wenn dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 gelten würde, da diese aufgrund des EUWA Teil des nationalen Rechts des Vereinigten Königreichs ist.
Folglich wurde kein Basisinformationsblatt erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die „EU-PRIIPs-Verordnung“) oder der EU-PRIIPS-Verordnung, wie sie durch EUWA Teil des innerstaatlichen Rechts des Vereinigten Königreichs ist (die „UK-PRIIPs-Verordnung“), für das Angebot oder den Verkauf der Neuen Wandelschuldverschreibungen oder deren anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich erforderlich ist, um die Neuen Wandelschuldverschreibungen anzubieten oder zu verkaufen oder auf andere Weise Kleinanlegern im EWR zur Verfügung zu stellen, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Neuen Wandelschuldverschreibungen oder die anderweitige Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich gemäß der EU-PRIIPs-Verordnung und/oder der UK-PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.
Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der Wertpapiere oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer Rechtsordnung erlauben würden, in der eine solche Maßnahme ungesetzlich wäre. Personen, in deren Besitz diese Bekanntmachung gelangt, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.
Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung oder Beratung bezüglich der Platzierung von Wertpapieren oder einer Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Anleger sollten einen professionellen Berater bezüglich der Eignung der Platzierung von Wertpapieren bzw. der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren für die betreffende Person konsultieren.
Diese Bekanntmachung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwarteten zukünftigen Ergebnisse des Unternehmens enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von zukunftsgerichteter Terminologie identifiziert werden, einschließlich der Begriffe "zielt", "plant", "strebt", "projiziert", "glaubt", "schätzt", "geht davon aus", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird" oder "sollte" oder jeweils deren negative oder andere Abweichungen oder vergleichbare Terminologien. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Angelegenheiten, die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen der Führung des Unternehmens und sind mit bedeutenden bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Ereignisse erheblich von den in solchen Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen oder Ereignissen abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantien für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse gelesen werden und sind nicht notwendigerweise genaue Angaben darüber, ob solche Ergebnisse erzielt werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Wir übernehmen keine Verpflichtung und erwarten auch nicht, die hierin enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum dieser Bekanntmachung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir übernehmen keinerlei Haftung in Bezug auf das Erreichen solcher zukunftsgerichteten Aussagen und Annahmen.
Die Joint Bookrunner werden im Zusammenhang mit dem Angebot ausschließlich für die Gesellschaft und niemanden sonst tätig. Sie betrachten keine anderen Personen als ihre jeweiligen Kunden in Bezug auf das Angebot und sind gegenüber niemandem außer der Gesellschaft für die Sicherstellung des Schutzes verantwortlich, der ihren jeweiligen Kunden gewährt wird, noch für die Erteilung von Ratschlägen in Bezug auf das Angebot, den Inhalt dieser Mitteilung oder jegliche Transaktion, Vereinbarung oder sonstige Angelegenheit, auf die hierin Bezug genommen wird.
Im Zusammenhang mit dem Angebot der Neuen Wandelschuldverschreibungen können die Joint Bookrunner und mit ihnen verbundene Unternehmen einen Teil der Neuen Wandelschuldverschreibungen in das Angebot aufnehmen und/oder Stammaktien als Hauptposition erwerben und in dieser Eigenschaft solche Neuen Wandelschuldverschreibungen, Stammaktien und andere Wertpapiere der Gesellschaft oder ihrer Gruppe oder damit verbundene Anlagen im Zusammenhang mit dem Angebot oder anderweitig für eigene Rechnung halten, kaufen, verkaufen oder zum Verkauf anbieten. Darüber hinaus können die Joint Bookrunner und mit ihnen verbundene Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen (einschließlich Swaps, Optionsscheine oder Differenzkontrakte) mit Anlegern abschließen, in deren Zusammenhang die Joint Bookrunner und mit ihnen verbundene Unternehmen von Zeit zu Zeit Anleihen, Stammaktien und/oder andere Wertpapiere oder Derivatpositionen in solchen Wertpapieren erwerben, halten oder veräußern können. Die Joint Bookrunner und ihre verbundenen Unternehmen beabsichtigen nicht, den Umfang solcher Investitionen oder Transaktionen offen zu legen, es sei denn, sie sind dazu gesetzlich oder aufsichtsrechtlich verpflichtet.
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2256622 08.01.2026 CET/CEST
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| 08.01.2026 | MTU Aero Engines AG kündigt Ausgabe neuer Wandelschuldverschreibungen an und fordert Investoren auf, ausstehende, 2027 fällige Wandelschuldverschreibungen zum Kauf anzubieten (ISIN DE000A2YPE76)
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MTU Aero Engines AG / Schlagwort(e): Anleihe
MTU Aero Engines AG kündigt Ausgabe neuer Wandelschuldverschreibungen an und fordert Investoren auf, ausstehende, 2027 fällige Wandelschuldverschreibungen zum Kauf anzubieten (ISIN DE000A2YPE76)
08.01.2026 / 08:19 CET/CEST
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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR
NICHT ZUR UNMITTELBAREN ODER MITTELBAREN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, JAPAN, SÜDAFRIKA, KANADA ODER ANDEREN RECHTSORDNUNGEN, IN DENEN DIE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG RECHTSWIDRIG WÄRE.
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MTU Aero Engines AG kündigt Ausgabe neuer Wandelschuldverschreibungen an und fordert Investoren auf, ausstehende, 2027 fällige Wandelschuldverschreibungen zum Kauf anzubieten (ISIN DE000A2YPE76)
München, 8. Januar 2026. Die MTU Aero Engines AG („MTU“ oder die „Gesellschaft“) gibt heute die gleichzeitige Vermarktung der folgenden Transaktionen bekannt:
- Die Ausgabe nicht nachrangiger, nicht besicherter Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 600 Millionen, fällig im Juli 2033 (die „Neuen Wandelschuldverschreibungen“).
- Das Angebot an Investoren der ausstehenden, nicht nachrangigen, nicht besicherten, in 2027 fälligen Wandelschuldverschreibungen mit einem ausstehenden Gesamtnennbetrag von EUR 500 Millionen, ISIN DE000A2YPE76 (die „Ausstehende Wandelschuldverschreibungen“), ein Angebot zum Verkauf gegen Barzahlung bis zu einem Gesamtnennbetrag von EUR 500 Millionen an Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen zu einem festen Kaufpreis abzugeben (die „Verkaufsaufforderung“).
Die genannten Transaktionen zielen darauf ab, die Kapitalstruktur der Gesellschaft durch die vorzeitige Refinanzierung der Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen zu optimieren und das Verwässerungsrisiko im Zusammenhang mit den Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen zu beseitigen. Die Ausgabe der Neuen Wandelschuldverschreibungen wird es MTU ermöglichen, das Fälligkeitsprofil der Verbindlichkeiten zu verlängern. Der Erlös aus den Neuen Wandelschuldverschreibungen dient der Finanzierung des Rückerwerbs der Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen in Verbindung mit der Verkaufsaufforderung sowie allgemeinen Unternehmenszwecken.
Neue Wandelschuldverschreibungen
Die Neuen Wandelschuldverschreibungen werden einen Gesamtnennbetrag von EUR 600 Millionen haben und werden in neue und/oder bestehende, auf den Namen lautende nennwertlose Stammaktien der Gesellschaft (die „Stammaktien“) wandelbar sein. Die Gesellschaft nutzt für die Ausgabe der Neuen Wandelschuldverschreibung die Ermächtigung der Hauptversammlung aus dem Jahr 2021. Die Bezugsrechte der bestehenden Aktionäre werden ausgeschlossen.
Die Neuen Wandelschuldverschreibungen werden eine Laufzeit von sieben Jahren und sechs Monaten haben und werden zu einem Nennbetrag von jeweils EUR 100.000 ausgegeben. Die Neuen Wandelschuldverschreibungen werden mit einem Zinssatz zwischen 0,125% und 0,625% pro Jahr verzinst, zahlbar halbjährlich nachträglich. Die Rückzahlung der Neuen Wandelschuldverschreibungen erfolgt voraussichtlich zum Aufgezinsten Rückzahlungsbetrag von 105% des Nennbetrags, was einer Rendite bis zur Endfälligkeit zwischen 0,77% und 1,26% entspricht. Der anfängliche Wandlungspreis wird mit einer Wandlungsprämie von 42,5% bis 47,5% über dem Referenzaktienpreis (volumengewichteter Durchschnittskurs der Stammaktien auf XETRA am 8. Januar 2026) festgelegt werden.
Die Neuen Wandelschuldverschreibungen werden im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens ausschließlich bei institutionellen Anlegern außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika sowie außerhalb Australiens, Japans, Südafrikas, Kanadas und anderer Rechtsordnungen, in denen das Angebot oder der Verkauf gesetzlich untersagt ist, angeboten.
Die endgültigen Bedingungen der Neuen Wandelschuldverschreibungen werden voraussichtlich im weiteren Tagesverlauf festgelegt und in einer gesonderten Pressemitteilung bekanntgegeben. Der Valutatag der Neuen Wandelschuldverschreibungen wird voraussichtlich am oder um den 15. Januar 2026 sein. Die Einbeziehung der Neuen Wandelschuldverschreibungen in den Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse wird zeitnah danach erwartet.
Die Gesellschaft hat die Option, die Neuen Wandelschuldverschreibungen zum Aufgezinsten Rückzahlungsbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen gemäß den Bedingungen der Neuen Wandelschuldverschreibungen jederzeit (i) am oder nach dem 29. August 2031 zurückzuzahlen, wenn der Paritätswert der Stammaktien während eines bestimmten Zeitraums mindestens 130 % des dann geltenden Aufgezinsten Rückzahlungsbetrags erreicht oder übersteigt, oder (ii) wenn 20 % oder weniger des ursprünglich begebenen Gesamtnennbetrags der Neuen Wandelschuldverschreibungen noch ausstehen.
Im Zusammenhang mit der Transaktion verpflichtet sich die Gesellschaft zu einer Lock-up-Periode von 90 Tagen in Bezug auf die Stammaktien, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmen.
Verkaufsaufforderung
Zusätzlich zur geplanten Ausgabe der Neuen Wandelschuldverschreibungen lädt die Gesellschaft berechtigte Gläubiger der Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen ein, ein Angebot zum Verkauf gegen Barzahlung zu einem festen Kaufpreis abzugeben. Die Gesellschaft beabsichtigt, Verkaufsangebote bis zu einem Gesamtnennbetrag von EUR 500 Millionen der Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen anzunehmen.
Der anfängliche Kaufpreis je EUR 100.000 Nennbetrag der Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen beträgt 118,30% des Nennbetrags je angebotener Schuldverschreibung (entspricht EUR 118.300 je EUR 100.000 Nennbetrag der Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen), angepasst um die Differenz zwischen dem heutigen volumengewichteten Durchschnittskurs und dem Schlusskurs der Stammaktien auf XETRA am 7. Januar 2026 (der „Endgültiger Kaufpreis“). Die Gesellschaft zahlt für die zum Rückkauf angenommenen Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen die aufgelaufenen, aber noch nicht gezahlten Zinsen vom letzten Zinszahlungstag (einschließlich) bis zum Tag der Abwicklung (ausschließlich), was EUR 41,64 je Ausstehender Wandelschuldverschreibung entspricht.
Die Gesellschaft hat das Recht, sämtliche, aber nicht nur einzelne, Ausstehende Wandelschuldverschreibungen zum Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen zurückzuzahlen, wenn zu irgendeinem Zeitpunkt 20% oder weniger des ursprünglich begebenen Gesamtnennbetrags der Ausstehende Wandelschuldverschreibungen noch ausstehen.
Die Verkaufsaufforderung endet voraussichtlich um 17:30 Uhr (MEZ) am 8. Januar 2026.
Der endgültige Kaufpreis und die Gesamtzahl der zurückerworbenen Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen werden voraussichtlich heute nach Börsenschluss von XETRA bekanntgegeben. Die Abwicklung der Verkaufsaufforderung erfolgt voraussichtlich am oder um den 16. Januar 2026.
Die Gesellschaft wird nach eigenem Ermessen entscheiden, ob, in welchem Umfang und zu welchem Preis sie Ausstehende Wandelschuldverschreibungen zurückerwirbt.
Die Verkaufsaufforderung wird weder direkt noch indirekt innerhalb oder in die Vereinigten Staaten im Wege des Postverkehrs oder auf andere Weise oder mit anderen Mitteln (einschließlich, und ohne Limitierung auf, E-Mail, Telefax, telefonisch oder über das Internet) des grenzüberschreitenden Handels oder durch eine Einreichung eines Börsenhandelsplatzes in den Vereinigten Staaten unterbreitet und kann nicht auf diese Weise oder unter Verwendung dieser Mittel oder auf sonstige Weise aus den Vereinigten Staaten heraus angenommen werden. Die Verkaufsaufforderung richtet sich nicht an in den Vereinigten Staaten ansässige Personen, Bürger der Vereinigten Staaten oder anderweitige U.S. Personen (im Sinne von Regulation S des U.S. Securities Act von 1933, in der aktuellen Fassung), oder Personen, welche für oder zugunsten von solchen Personen handeln, oder an Personen in einer anderen Jurisdiktion, in welcher die Verkaufsaufforderung oder eine Beteiligung daran nicht rechtmäßig wäre.
--------------------------------------- Über die MTU Aero Engines AG -----------------------------
Die MTU Aero Engines AG ist ein weltweit anerkannter Experte für zivile und militärische Luftfahrtantriebe. Die Hightech-Kompetenz der MTU reicht von der Entwicklung und Fertigung hochwertiger Triebwerkskomponenten über die Endmontage kompletter Triebwerke bis zur Instandhaltung von Luftfahrtantrieben und stationären Gasturbinen. Damit erzielte das DAX-Unternehmen im Geschäftsjahr 2024 einen Umsatz in Höhe von 7,5 Milliarden Euro. In jedem dritten Verkehrsflugzeug weltweit sorgt MTU-Technologie zuverlässig für Schub. Jedes Jahr hält die MTU rund 1.500 Triebwerke und Industriegasturbinen instand. An 19 Standorten auf fünf Kontinenten leisten mehr als 13.000 Mitarbeiter:innen aus über 80 Nationen einen Beitrag zu einer sicheren weltweiten Mobilität. Gemeinsam mit anderen europäischen Triebwerksherstellern sichert und unterstützt die MTU seit Jahrzehnten die Einsatzbereitschaft von Luftstreitkräften. Um vom anhaltenden Wachstum der Luftfahrtbranche in den kommenden Jahren zu profitieren, investiert das Unternehmen in Deutschland und weltweit in seine Kompetenzen, seine industriellen Kapazitäten sowie in zivile und militärische Antriebskonzepte der Zukunft. Mit der Leidenschaft und Innovationskraft ihrer Mitarbeiter:innen prägt die MTU die moderne Luftfahrt – heute, morgen und in den kommenden Jahrzehnten.
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------------------------------------------------------- Kontakt -------------------------------------------
Thomas Franz | Vice President Investor Relations | +49 (0) 89 -1489 4787 | Investorrelations@mtu.de
Markus Wölfle | Leiter Unternehmenskommunikation | +49 (0) 151-174-150 84 | markus.woelfle@mtu.de
----------------------------------------------- Rechtlicher Hinweis -----------------------------------
Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer), Australien, Kanada, Japan, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in der eine solche Veröffentlichung, Verbreitung oder Herausgabe rechtswidrig wäre, veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden. Die Veröffentlichung, Verbreitung oder Herausgabe dieser Bekanntmachung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen. Diese Bekanntmachung wurde nicht von der Frankfurter Wertpapierbörse gebilligt.
Die zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung angebotenen Neuen Wandelschuldverschreibungen sind nicht, und werden auch zukünftig nicht, gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten registriert und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten angeboten, verkauft, verpfändet, übernommen, ausgeübt, weiterverkauft, aufgegeben, übertragen oder geliefert werden, es sei denn, es liegt eine Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt sich um eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S. Securities and Exchange Commission, einer bundesstaatlichen Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer anderen US-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder empfohlen, noch hat eine der vorgenannten Behörden die Vorzüge des Angebots der hierin erwähnten Wertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es wird kein öffentliches Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten oder einer anderen Rechtsordnung durchgeführt.
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an "qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129, wie diese gemäß des European Union (Withdrawal) Act 2018 ("EUWA") im Vereinigten Königreich ("UK") als anwendbares Recht gültig ist, welche entweder (i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 ((Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die "Order") sind, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.
In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in ihrer jeweils gültigen Fassung sind.
MiFID II: Ausschließlich für die Zwecke des Produktgenehmigungsverfahrens der EWR-Konzepteure gemäß: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c) nationalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen, die "MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher Haftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder sonstigen Gründen), der ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen) diesbezüglich unterliegen würde, hat die Bewertung des Zielmarkts für die Neuen Wandelschuldverschreibungen zu Folgendem Ergebnis geführt: (i) der Zielmarkt für die Neuen Wandelschuldverschreibungen sind ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden, jeweils im Sinne der MiFID II; und (ii) für den Vertrieb der Neuen Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden sind alle Vertriebskanäle angemessen. Alle Personen, die beabsichtigen, die Neuen Wandelschuldverschreibungen anzubieten, zu verkaufen oder zu empfehlen (nachfolgend, "Vertreiber"), sollten die Zielmarktbewertung des Konzepteurs berücksichtigen; ein MiFID II-pflichtiger Vertreiber ist jedoch dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Neuen Wandelschuldverschreibungen vorzunehmen (entweder durch Übernahme oder Verfeinerung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen.
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Die Neuen Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR oder im Vereinigten Königreich angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen auch nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein "Kleinanleger" (a) im EWR, eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden ist: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (11) der MIFID II; (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der geänderten Fassung der "Versicherungsvertriebsrichtlinie"), sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (10) der MIFID II gelten würde, und (b) im Vereinigten Königreich, eine Person, bei der es sich um einen (oder mehrere) der folgenden handelt: (i) einen Kleinanleger im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 2017/565, wie sie durch EUWA Teil des innerstaatlichen Rechts des Vereinigten Königreichs ist, oder (ii) einen Kunden im Sinne der Bestimmungen des Financial Services and Markets Act 2000 des Vereinigten Königreichs (der „FSMA“) und der im Rahmen des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassenen Vorschriften oder Regelungen, wenn dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 gelten würde, da diese aufgrund des EUWA Teil des nationalen Rechts des Vereinigten Königreichs ist.
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2222652 03.11.2025 CET/CEST
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