06.05.2025 | SMART Photonics baut seine Produktion mit AIXTRON G10-AsP-Anlage aus

EQS-Media / 06.05.2025 / 07:30 CET/CEST
SMART Photonics baut seine Produktion mit AIXTRON G10-AsP-Anlage aus
Herzogenrath, 6. Mai 2025 – AIXTRON SE (FSE: AIXA) liefert seine neue G10-AsP-Anlage an die in den Niederlanden ansässige Indiumphosphid (InP)-Foundry SMART Photonics. Die MOCVD-Anlage für die Massenproduktion von GaAs/InP-Materialien wird es SMART Photonics ermöglichen, seine Kapazität und Leistungsfähigkeit zu stärken.
Der Markt für InP-Photonic-Integrated Circuits (PICs), der 2023 einen Wert von rund 3 Milliarden US-Dollar hatte, wird bis 2027 voraussichtlich mit einer jährlichen Wachstumsrate von 14 % wachsen[1]. Das Wachstum von InP-PICs wird hauptsächlich durch Megatrends wie 5G- und 6G-Telekommunikation, Gesundheitswesen und KI (künstliche Intelligenz) angetrieben. Auch Sensortechnologien wie LiDAR (Light Detection and Ranging) im Automobilsektor spielen eine wichtige Rolle. InP-PICs verbessern photonische Anwendungen, indem sie Laser direkt auf dem Chip integrieren, die Geräte verkleinern und ihre Geschwindigkeit verbessern.
SMART Photonics wurde 2012 gemeinsam mit der Technischen Universität Eindhoven gegründet und ist eine unabhängige InP-PIC-Foundry. Der Auftragshersteller von diskreten und integrierten photonischen Komponenten hat seinen Hauptsitz auf dem High Tech Campus in Eindhoven, Niederlande. SMART Photonics ist ein langjähriger AIXTRON-Kunde.
Die G10-AsP-Anlage von AIXTRON ist heute das Arbeitspferd für präzise und gleichmäßige Prozesse, die für eine qualitativ hochwertige PIC-Produktion unerlässlich sind. Die Plattform wurde speziell für Arsenid/Phosphid-Anwendungen entwickelt und bietet dank eines innovativen Injektors und einer fortschrittlichen Temperaturregelung eine bis zu viermal bessere On-Wafer-Gleichmäßigkeit für kritische Schichten im Vergleich zur vorherigen Generation. Sie ist vollständig automatisiert durch eine Cassette-to-Cassette (C2C) Beladung und gewährleistet mittels In-Situ-Reinigung höchste Prozessstabilität, was eine konsistente und zuverlässige Produktion ermöglicht.
„Wir freuen uns sehr, dass SMART Photonics unser G10-AsP-System ausgewählt hat, um seine Produktionskapazitäten in Eindhoven zu erweitern. Dieser Kauf unterstreicht das Vertrauen der Branche in unsere Spitzentechnologie, mit der die Markteinführungszeit für innovative Produkte verkürzt werden kann. Mit der G10-AsP-Anlage wird SMART Photonics eine beispiellose Effizienz und Präzision bei der Herstellung photonischer Komponenten für fortschrittliche Lasergeräte erreichen können“, sagte Dr. Felix Grawert, CEO von AIXTRON SE.
Johan Feenstra, CEO von SMART Photonics, fügte hinzu: „Die Anschaffung des G10-AsP-Systems von AIXTRON ist ein großer Schritt für SMART Photonics, der uns ermöglichen wird, unsere Innovationsstrategie zu beschleunigen. Das System erweitert unsere Produktionskapazitäten um eine hochmoderne Epitaxie-Technologie und positioniert SMART Photonics an der Spitze der Innovation in der integrierten Photonikindustrie. Wir sind dankbar für unsere erfolgreiche enge Zusammenarbeit mit AIXTRON.“
Ansprechpartner
Christian Ludwig
Vice President Investor Relations & Corporate Communications
fon +49 (2407) 9030-444
e-mail c.ludwig@aixtron.com
Über AIXTRON
Die AIXTRON SE (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6) ist ein führender Anbieter von Depositionsanlagen für die Halbleiterindustrie. Das Unternehmen wurde 1983 gegründet und hat seinen Sitz in Herzogenrath (Städteregion Aachen) sowie Niederlassungen und Repräsentanzen in Asien, den USA und in Europa. Die Technologielösungen der Gesellschaft werden weltweit von einem breiten Kundenkreis zur Herstellung von leistungsstarken Bauelementen für elektronische und optoelektronische Anwendungen auf Basis von Verbindungshalbleiter- oder organischen Halbleitermaterialien genutzt. Diese Bauelemente werden in einer Vielzahl innovativer Anwendungen, Technologien und Industrien eingesetzt. Dazu gehören beispielsweise Laser-, LED-, und Displaytechnologien, Datenübertragung, SiC- und GaN-Energiemanagement und ‑umwandlung, Kommunikation, Signal‑ und Lichttechnik sowie viele weitere anspruchsvolle High-Tech-Anwendungen.
Unsere eingetragenen Warenzeichen: AIXACT(R), AIXTRON(R), APEVA(R), Atomic Level SolutionS(R), Close Coupled Showerhead(R), CRIUS(R), EXP(R), EPISON(R), Gas Foil Rotation(R), Optacap(TM), OVPD(R), Planetary Reactor(R), PVPD(R), STExS(R), TriJet(R)
Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6) sind im Internet unter www.aixtron.com verfügbar.
Über SMART Photonics
Integrierte Photonik nutzt die Kraft des Lichts, um energieeffiziente, schnellere und genauere Mikrochips herzustellen. Die Technologie wird eine wesentliche Rolle bei der Suche und Entwicklung von Lösungen für die Herausforderungen der Welt spielen, wie z.B. die Reduzierung des Energieverbrauchs, die Verbesserung der Gesundheitsversorgung, die Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung und unser ständiger Hunger nach Informationen. Als Auftragshersteller für integrierte photonische Schaltkreise bietet SMART Photonics Lösungen für die Daten- und Telekommunikation sowie für Sensorik – wie z.B. Lidar – und medizinische Anwendungen. Und das ist noch nicht alles. SMART Photonics ist der führende Auftragshersteller für integrierte Photonik und entwickelt innovative Produkte, die das Leben der Menschen verbessern. Weitere Informationen finden Sie unter https://smartphotonics.nl/
Zukunftsgerichtete Aussagen
Dieses Dokument kann zukunftsgerichtete Aussagen über das Geschäft, die Finanz- und Ertragslage und Gewinnprognosen von AIXTRON enthalten. Begriffe wie "können", "werden", "erwarten", "rechnen mit", "erwägen", "beabsichtigen", "planen", "glauben", "fortdauern" und "schätzen", Abwandlungen solcher Begriffe oder ähnliche Ausdrücke kennzeichnen diese zukunftsgerichteten Aussagen. Solchezukunftsgerichtete Aussagen geben die gegenwärtigen Beurteilungen, Erwartungen und Annahmen des AIXTRON Managements, von denen zahlreiche außerhalb des AIXTRON Einflussbereiches liegen, wieder und gelten vorbehaltlich bestehender Risiken und Unsicherheiten. Sie sollten kein unangemessenes Vertrauen in die zukunftsgerichteten Aussagen setzen. Sollten sich Risiken oder Ungewissheiten realisieren oder sollten zugrunde liegende Erwartungen zukünftig nicht eintreten beziehungsweise es sich herausstellen, dass Annahmen nicht korrekt waren, so können die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Erfolge von AIXTRON wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zukunftsgerichteten Aussage genannt worden sind. Dies kann durch Faktoren verursacht werden, wie zum Beispiel die tatsächlich von AIXTRON erhaltenen Kundenaufträge, den Umfang der Marktnachfrage nach Depositionstechnologie, den Zeitpunkt der endgültigen Abnahme von Erzeugnissen durch die Kunden, das Finanzmarktklima und die Finanzierungsmöglichkeiten von AIXTRON, die allgemeinen Marktbedingungen für Depositionsanlagen, und das makroökonomische Umfeld, Stornierungen, Änderungen oder Verzögerungen bei Produktlieferungen, Beschränkungen der Produktionskapazität, lange Verkaufs- und Qualifizierungszyklen, Schwierigkeiten im Produktionsprozess, die allgemeine Entwicklung der Halbleiterindustrie, eine Verschärfung des Wettbewerbs, Wechselkursschwankungen, die Verfügbarkeit öffentlicher Mittel, Zinsschwankungen bzw. Änderung verfügbarer Zinskonditionen, Verzögerungen bei der Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte, eine Verschlechterung der allgemeinen Wirtschaftslage sowie durch alle anderen Faktoren, die AIXTRON in öffentlichen Berichten und Meldungen, insbesondere im Abschnitt Risiken des Jahresberichts, beschrieben hat. In dieser Mitteilung enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstands basierend auf den zum Zeitpunkt dieser Mitteilung verfügbaren Informationen. AIXTRON übernimmt keine Verpflichtung zur Aktualisierung oder Überprüfung zukunftsgerichteter Aussagen wegen neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen, soweit keine ausdrückliche rechtliche Verpflichtung besteht.
Dieses Dokument liegt ebenfalls in englischer Übersetzung vor, bei Abweichungen geht die deutsche maßgebliche Fassung des Dokuments der englischen Übersetzung vor.
[1] Gemäß Marktstudie von YOLE
Ende der Pressemitteilung
Emittent/Herausgeber: AIXTRON SE
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06.05.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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EQS News ID: |
2129188 |
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EQS-Media |
2129188 06.05.2025 CET/CEST
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30.04.2025 | AIXTRON liefert robustes Q1 in schwachem Marktumfeld
AIXTRON SE
/ Schlagwort(e): Quartalsergebnis
AIXTRON liefert robustes Q1 in schwachem Marktumfeld
30.04.2025 / 07:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
AIXTRON liefert robustes Q1 in schwachem Marktumfeld
Auftragseingang in Q1 über Vorjahr / Umsatzerlöse übertreffen oberes Ende der Prognosespanne / Erster Wafer im neuen Innovationszentrum prozessiert / Free Cashflow signifikant gesteigert / Prognose 2025 bestätigt
Herzogenrath, 30. April 2025 – AIXTRON SE (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6) hat in den ersten drei Monaten des Jahres Umsatzerlöse in Höhe von EUR 112,5 Mio. (Q1/2024: EUR 118,3 Mio.) erzielt und sich damit in einem schwachen Marktumfeld stark behauptet. Das obere Ende der Prognosespanne von EUR 90,0 Mio. bis EUR 110,0 Mio. konnte sogar übertroffen werden. Besonders erfreulich sind die positive Entwicklung des Marktes für Photonics-Anwendungen und die zunehmenden Verkaufserfolge der G10-AsP Anlage in diesem Segment. So konnte beispielsweise Nokia als Kunde gewonnen werden.
Auftragseingang und Auftragsbestand
Die Nachfrage nach Anlagen für die effiziente Leistungselektronik auf Basis von Galliumnitrid (GaN) und Siliziumkarbid (SiC) wird aktuell vor allem durch asiatische Kunden getrieben. Der Auftragseingang der ersten drei Monate 2025 liegt mit EUR 132,2 Mio. über dem Niveau des Vorjahres (Q1/2024: EUR 120,3 Mio.) und damit über den Erwartungen. Der Anlagenauftragsbestand zum 31. März sank zwar im Vergleich zum Vorjahr auf EUR 307,9 Mio. (31. März 2024: EUR 355,0 Mio.) ist jedoch gegenüber dem Stand Ende 2024 ( EUR 289,3 Mio.) wieder gestiegen.
Erster 300mm Wafer im neuen Innovationszentrum prozessiert
In den Jahren 2023 und 2024 hat AIXTRON das neue Innovationszentrum in Herzogenrath gebaut, um die Potenziale der 300mm GaN-Technologie voll auszuschöpfen. Damit werden die bestehenden Reinraumflächen um 1.000 m2 Fläche am Standort Herzogenrath erweitert. Das Bauvorhaben konnte mit einem Investitionsvolumen von rund EUR 100 Mio. in Rekordzeit realisiert werden – nur 15 Monate vom ersten Spatenstich bis zur Inbetriebnahme der ersten installierten 300mm Depositionsanlage. Im ersten Quartal wurde der nächste Meilenstein erreicht: Der erste 300mm GaN-Wafer wurde erfolgreich prozessiert.
„Wir sind zufrieden mit dem Start ins neue Jahr. Der Auftragseingang über Vorjahr untermauert, dass wir mit unserer Produktpalette auch in einem schwierigeren Marktumfeld sehr gut aufgestellt sind. Zudem zeigt die Inbetriebnahme unseres neuen Innovationszentrums, über welch enorme Umsetzungskraft AIXTRON verfügt. Mit der Möglichkeit, 300mm GaN-Wafer jetzt im Innovationszentrum selber zu prozessieren, können wir unsere Kunden bei dem zukünftigen Umstieg auf die nächste Wafergröße noch besser unterstützen. Somit werden wir für die nächste Wachstumsphase optimal aufgestellt sein", sagt Dr. Felix Grawert, Vorstandsvorsitzender der AIXTRON SE.
Bruttoergebnis und Bruttomarge
AIXTRON erzielte im ersten Quartal ein Bruttoergebnis in Höhe von EUR 34,1 Mio. (Q1/2024: EUR 43,8 Mio.) mit einer Bruttomarge von 30% (Q1/2024: 37%). Hierin enthalten sind Einmalaufwendungen in Höhe von ca. EUR 5 Mio. im Zusammenhang mit der angekündigten Personalreduktion im operativen Bereich. Die um diesen Effekt bereinigte Bruttomarge liegt mit ca. 35% leicht unter dem Vorjahr, was im Wesentlichen auf einen ungünstigeren Produktmix sowie auf ausgewählte Nachbesserungen am Produkt im Rahmen des Anlaufs der G10-Serie zurückzuführen ist.
Betriebsaufwendungen und -ergebnis
Die Betriebsaufwendungen sind im ersten Quartal 2025 zurückgegangen: Sie lagen bei EUR 30,8 Mio. und damit 9% unter dem Vorjahresquartal (Q1/2024: EUR 33,8 Mio.). Den größten Anteil daran hatten die Ausgaben für Forschung und Entwicklung. Diese sanken im ersten Quartal um -23% auf EUR 17,7 Mio. (Q1/2024: EUR 22,9 Mio.).
Das Betriebsergebnis (EBIT) lag in den ersten drei Monaten 2025 bei EUR 3,3 Mio., was einer EBIT-Marge von 3% entspricht (Q1/2024: EUR 9,9 Mio.; Marge von 8%). Der Rückgang des Betriebsergebnisses (EBIT) trotz reduzierter Betriebsaufwendungen ist im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen auf das geringere Ausbringungsvolumen sowie die Aufwendungen für die oben beschriebenen Einmaleffekte zurückzuführen. Das Periodenergebnis erreichte in den ersten drei Monaten 2025 EUR 5,1 Mio. (Q1/2024: EUR 10,8 Mio.).
Free Cashflow stark verbessert
Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit lag im 1. Quartal 2025 mit EUR 35,1 Mio. (Q1/2024: EUR -7,4 Mio.) deutlich über dem Vorjahr. Wie erwartet hat sich der angekündigte, weitere Abbau der Vorratsbestände positiv ausgewirkt. Der Free Cashflow verbesserte sich aufgrund des besseren Cash Flows aus betrieblicher Tätigkeit sowie deutlich geringeren Investitionsausgaben im Vergleich zum Vorjahr und lag in den ersten drei Monaten 2025 bei EUR 29,8 Mio. (Q1/2024: EUR -33,1 Mio.). Das entspricht einer Verbesserung von EUR 62,9 Mio. gegenüber dem Vorjahr.
AIXTRON wies zum 31. März 2025 liquide Mittel einschließlich sonstiger kurzfristiger finanzieller Vermögenswerte in Höhe von EUR 93,3 Mio. aus (31. Dezember 2024: EUR 64,6 Mio.). Die leicht gestiegene hohe Eigenkapitalquote zum 31. März 2025 von 87% unterstreicht die Finanzstärke von AIXTRON (31. Dezember 2024: 83%).
"Besonders erfreulich ist die positive Entwicklung unseres Free Cashflows. Wie angekündigt fahren wir das Working Capital sukzessive zurück, getrieben durch die fortlaufende Optimierung unserer Lagerbestände. Darüber hinaus haben wir die notwendigen Investitionen in unser neues Innovationszentrum abgeschlossen, so dass wir nun von deutlich niedrigeren Investitionsausgaben profitieren“, sagt Dr. Christian Danninger, Finanzvorstand der AIXTRON SE.
Prognose für das Gesamtjahr 2025 bestätigt
Die mit der Zollpolitik der USA verbundenen Risiken werden aktuell als nicht wesentlich eingeschätzt, da Semiconductor Equipment zur Zeit nicht von US-Zöllen betroffen ist. Daher bestätigt der Vorstand basierend auf der aktuellen Marktentwicklung die Jahresprognose vom 27. Februar 2025. Demnach rechnet der Vorstand für das Geschäftsjahr 2025 mit Umsatzerlösen in einer Bandbreite zwischen EUR 530 Mio. und EUR 600 Mio., einer Bruttomarge von etwa 41% bis 42% sowie einer EBIT-Marge von etwa 18% bis 22%.
In der Prognose für die Bruttomarge und die EBIT-Marge sind Einmalaufwendungen in Höhe von ca. EUR 5 Mio. im Zusammenhang mit der angekündigten Personalreduktion im operativen Bereich enthalten. Die Maßnahme wird zukünftig zu annualisierten Einsparungen im mittleren einstelligen Millionen EUR-Bereich führen, was einer Verbesserung der Bruttomarge und der EBIT-Marge von rund 1pp entspricht.
Für das zweite Quartal 2025 erwartet der Vorstand Umsatzerlöse in einer Bandbreite von rund EUR 120 Mio. bis EUR 140 Mio.
Der Vorstand wird die Auswirkungen der Zollpolitik der USA auf die Weltwirtschaft und daraus eventuell resultierende Gegenmaßnahmen laufend beobachten, um mögliche Effekte auf die eigene Lieferkette und Produktion sowie auf die Kundennachfrage und damit auf die Geschäftsentwicklung von AIXTRON jederzeit einschätzen und – falls erforderlich – Korrekturmaßnahmen einleiten zu können.
Kennzahlen im Überblick
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+/- |
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Eckdaten Finanzlage (in Mio. EUR) |
|
Q1/2025 |
|
Q1/2024 |
|
% |
|
Auftragseingang |
|
132,2 |
|
120,3 |
|
10 |
|
Auftragsbestand (nur Anlagen) |
|
307,9 |
|
355,0 |
|
-13 |
|
Umsatzerlöse |
|
112,5 |
|
118,3 |
|
-5 |
|
Bruttoergebnis |
|
34,1 |
|
43,8 |
|
-22 |
|
% |
|
30% |
|
37% |
|
-7pp |
|
Betriebsergebnis (EBIT) |
|
3,3 |
|
9,9 |
|
-67 |
|
% |
|
3% |
|
8% |
|
-5pp |
|
Periodenergebnis |
|
5,1 |
|
10,8 |
|
-53 |
|
% |
|
5% |
|
9% |
|
-4pp |
|
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit |
|
35,1 |
|
-7,4 |
|
n.a.* |
|
Free Cashflow |
|
29,8 |
|
-33,1 |
|
n.a.* |
|
Ergebnis je Aktie (EUR) |
|
0,04 |
|
0,10 |
|
-60 |
|
* nicht aussagekräftig
Finanzinformationen
Die Präsentation zu den Ergebnissen der ersten drei Monate 2025 ist verfügbar unter: www.aixtron.com/de/investoren/ir-praesentationen.
Die vollständigen Finanztabellen des Konzerns (Gewinn- und Verlustrechnung, Sonstiges Ergebnis der Periode, Bilanz, Kapitalflussrechnung sowie Entwicklung des Eigenkapitals) zu dieser Pressemitteilung sind als Teil der Konzern-Quartalsmitteilung Q1/2025 abrufbar unter:
www.aixtron.com/de/investoren/publikationen.
Telefonkonferenz für Investoren
Im Rahmen der Veröffentlichung der Ergebnisse der ersten drei Monate 2025 wird AIXTRON am Mittwoch, den 30. April 2025, um 15:00 Uhr MESZ (06:00 a.m. PST, 09:00 a.m. EST) eine Telefonkonferenz (in englischer Sprache) für Analysten und Investoren abhalten.
Um an der Telefonkonferenz teilzunehmen, melden Sie sich bitte online unter "Analyst Conference Call – Q1/2025" an. Sie erhalten dann eine E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten.
Einen Audiomitschnitt oder Transkript finden Sie wenige Tage nach der Konferenz unter: www.aixtron.com/de/investoren/events/telefonkonferenzen.
Ansprechpartner
Medien & Investoren:
Christian Ludwig
VP Investor Relations & Corporate Communications
fon +49 (2407) 9030-444
e-mail c.ludwig@aixtron.com
Über AIXTRON
Die AIXTRON SE (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6) ist ein führender Anbieter von Depositionsanlagen für die Halbleiterindustrie. Das Unternehmen wurde 1983 gegründet und hat seinen Sitz in Herzogenrath (Städteregion Aachen) sowie Niederlassungen und Repräsentanzen in Asien, den USA und in Europa. Die Technologielösungen der Gesellschaft werden weltweit von einem breiten Kundenkreis zur Herstellung von leistungsstarken Bauelementen für elektronische und optoelektronische Anwendungen auf Basis von Verbindungshalbleitermaterialien genutzt. Diese Bauelemente werden in einer Vielzahl innovativer Anwendungen, Technologien und Industrien eingesetzt. Dazu gehören beispielsweise Laser-, LED-, und Displaytechnologien, Datenübertragung, SiC- und GaN-Energiemanagement und ‑umwandlung, Kommunikation, Signal‑ und Lichttechnik sowie viele weitere anspruchsvolle High-Tech-Anwendungen.
Unsere eingetragenen Warenzeichen: AIXACT®, AIX-Multi-Ject®, AIXTRON®, Close Coupled Showerhead®, EXP®, EPISON®, Gas Foil Rotation®, Multi-Ject®, OVPD®, Planetary Reactor®, PVPD®, STExS®, TriJet®.
Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6) sind im Internet unter www.aixtron.com verfügbar.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Dieses Dokument kann zukunftsgerichtete Aussagen über das Geschäft, die Finanz- und Ertragslage und Gewinnprognosen von AIXTRON enthalten. Begriffe wie "können", "werden", "erwarten", "rechnen mit", "erwägen", "beabsichtigen", "planen", "glauben", "fortdauern" und "schätzen", Abwandlungen solcher Begriffe oder ähnliche Ausdrücke kennzeichnen diese zukunftsgerichteten Aussagen. Solche zukunftsgerichteten Aussagen geben die gegenwärtigen Beurteilungen, Erwartungen und Annahmen des AIXTRON Managements, von denen zahlreiche außerhalb des AIXTRON Einflussbereiches liegen, wieder und gelten vorbehaltlich bestehender Risiken und Unsicherheiten. Sie sollten kein unangemessenes Vertrauen in die zukunftsgerichteten Aussagen setzen. Sollten sich Risiken oder Ungewissheiten realisieren oder sollten zugrunde liegende Erwartungen zukünftig nicht eintreten beziehungsweise es sich herausstellen, dass Annahmen nicht korrekt waren, so können die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Erfolge von AIXTRON wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zukunftsgerichteten Aussage genannt worden sind. Dies kann durch Faktoren verursacht werden, wie zum Beispiel die tatsächlich von AIXTRON erhaltenen Kundenaufträge, den Umfang der Marktnachfrage nach Depositionstechnologie, den Zeitpunkt der endgültigen Abnahme von Erzeugnissen durch die Kunden, das Finanzmarktklima und die Finanzierungsmöglichkeiten von AIXTRON, die allgemeinen Marktbedingungen für Depositionsanlagen, und das makroökonomische Umfeld, Stornierungen, Änderungen oder Verzögerungen bei Produktlieferungen, Beschränkungen der Produktionskapazität, lange Verkaufs- und Qualifizierungszyklen, Schwierigkeiten im Produktionsprozess, die allgemeine Entwicklung der Halbleiterindustrie, eine Verschärfung des Wettbewerbs, Wechselkursschwankungen, die Verfügbarkeit öffentlicher Mittel, Zinsschwankungen bzw. Änderung verfügbarer Zinskonditionen, Verzögerungen bei der Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte, eine Verschlechterung der allgemeinen Wirtschaftslage sowie durch alle anderen Faktoren, die AIXTRON in öffentlichen Berichten und Meldungen, insbesondere im Abschnitt Risiken des Jahresberichts, beschrieben hat. In dieser Mitteilung enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstands basierend auf den zum Zeitpunkt dieser Mitteilung verfügbaren Informationen. AIXTRON übernimmt keine Verpflichtung zur Aktualisierung oder Überprüfung zukunftsgerichteter Aussagen wegen neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen, soweit keine ausdrückliche rechtliche Verpflichtung besteht.
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30.04.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2127154 |
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Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2127154 30.04.2025 CET/CEST
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03.04.2025 | AIXTRON SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2025 in Aachen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
AIXTRON SE
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
AIXTRON SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2025 in Aachen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
03.04.2025 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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AIXTRON SE
Herzogenrath
ISIN DE000A0WMPJ6 (WKN A0WMPJ)
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit die Aktionäre der AIXTRON SE mit dem Sitz in Herzogenrath zu der am
Donnerstag, den 15. Mai 2025, um 10:00 Uhr MESZ
im Eurogress Aachen, Monheimsallee 48, 52062 Aachen,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung wird als Präsenzhauptversammlung durchgeführt.
1. Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der AIXTRON SE zum 31. Dezember 2024, des gebilligten Konzernabschlusses zum
31. Dezember 2024 und des zusammengefassten Lageberichts für die AIXTRON SE und den Konzern für das Geschäftsjahr 2024, des
Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch
Diese Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter
abrufbar. Sie werden auch während der Hauptversammlung über die genannte Internetadresse zugänglich sein sowie in der Hauptversammlung
zugänglich gemacht und erläutert werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 gebilligt;
der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG1 festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen.
Auch die übrigen vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung nach § 176 Absatz 1 Satz 1 AktG lediglich zugänglich zu
machen, ohne dass es - abgesehen von der Beschlussfassung über die Gewinnverwendung, die unter Tagesordnungspunkt 2 erfolgt
- einer Beschlussfassung der Hauptversammlung hierzu bedarf.
1 Auf die AIXTRON SE finden aufgrund der Verweisungsnormen der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001
über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) („SE-Verordnung“), insbesondere Art. 9 Absatz 1, Art. 52 und Art. 53 SE-VO, die für Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland maßgeblichen
Vorschriften Anwendung, soweit sich aus spezielleren Vorschriften der SE-VO nichts anderes ergibt.
|
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der AIXTRON SE für das Geschäftsjahr 2024 ausgewiesenen Bilanzgewinn
in Höhe von EUR 107.217.870,70 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,15 je dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt |
EUR 16.916.258,70 |
Gewinnvortrag |
EUR 90.301.612,00 |
Bilanzgewinn
|
EUR 107.217.870,70
|
Sollte sich die Zahl, der für das Geschäftsjahr 2024 dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern,
wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine
Dividende in Höhe von EUR 0,15 je dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsieht.
In Übereinstimmung mit § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG erfolgt die Auszahlung der Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss
folgenden Geschäftstag, das heißt am 20. Mai 2025.
|
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der AIXTRON SE für das Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Vorstands der AIXTRON SE für
diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
|
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der AIXTRON SE für das Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der AIXTRON SE
für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
|
5. |
Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr
2024
Gemäß § 162 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat jährlich einen Vergütungsbericht zu erstellen und der Hauptversammlung gemäß
§ 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen.
Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Alfredstraße 277, Essen, daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und Abs. 2 AktG gemacht
wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 ist hier abrufbar:
https://www.aixtron.com/de/investoren/corporate-governance/vorstandsverguetungsbericht |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr
2024 zu billigen.
|
6. |
Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Art. 40 Abs. 2 und Abs. 3 der SE-Verordnung, § 17 SE-Ausführungsgesetz in Verbindung mit
§ 11 Ziff. 1 der Satzung der AIXTRON SE aus sechs Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden.
Die Bestellung des Aufsichtsrats erfolgt nach § 11 Ziff. 2 der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt; die Hauptversammlung kann jedoch
eine kürzere Amtszeit vorsehen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Herr Kim Schindelhauer hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 15. Mai 2025 niedergelegt.
Ferner endet mit Beendigung der am 15. Mai 2025 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung regulär die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds
Dr. Stefan Traeger. Zwei Mandate sind deshalb von der Hauptversammlung wiederzubesetzen. Herr Dr. Stefan Traeger steht für
eine Wiederwahl zur Verfügung. Für die weitere Vakanz ist es dem Aufsichtsrat gelungen, mit Herrn Ingo Bank einen hervorragend
geeigneten Kandidaten für den Aufsichtsrat zu gewinnen.
Die Wahl soll für beide Kandidaten für eine Amtszeit von vier Jahren erfolgen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen für den Zeitraum ab Beendigung der Hauptversammlung am 15. Mai 2025 bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2028 beschließt, in den Aufsichtsrat der AIXTRON
SE zu wählen:
A) |
Herrn Ingo Bank, wohnhaft in Manchester, Vereinigtes Königreich, Diplom-Ökonom, CFO der City Football Group
|
B) |
Dr. Stefan Traeger, wohnhaft in Jena, Diplom-Physiker, Vorsitzender des Vorstands der JENOPTIK AG
|
Der vorgenannte Wahlvorschlag berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele, insbesondere
die im Geschäftsbericht 2023 festgelegte Zielgröße von 33% für den Frauenanteil im Aufsichtsrat bis zum 31. Dezember 2025,
und das vom Aufsichtsrat erarbeitete Kompetenzprofil für das Gesamtgremium.
Der Aufsichtsrat hat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benannt und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeitet.
Ziele und Kompetenzprofil sind einschließlich der Darstellung des Stands der Umsetzung in Form einer Qualifikationsmatrix
in der Erklärung zur Unternehmensführung als Teil des Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr 2024 veröffentlicht. Der Geschäftsbericht
2024 ist Bestandteil der unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen, die sowohl über unsere Internetseite unter
als auch während der Hauptversammlung zugänglich sind.
Der Aufsichtsrat hat diese Qualifikationsmatrix unter Berücksichtigung der individuellen Kompetenzen der in dem vorgenannten
Wahlvorschlag genannten Personen fortgeschrieben. Die fortgeschriebene Qualifikationsmatrix ist sowohl über unsere Internetseite
unter
als auch während der Hauptversammlung zugänglich. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen Herrn Ingo Bank und
Herrn Dr. Stefan Traeger und der AIXTRON SE, ihren Organen oder einem wesentlich an ihr beteiligten Aktionär keine maßgebenden
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im Sinne von C. 13 des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Die Lebensläufe von Herrn Ingo Bank und Herrn Dr. Stefan Traeger, aus denen sich die relevanten Kenntnisse, Fähigkeiten und
fachliche Erfahrungen sowie Angaben zu den jeweiligen wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat ergeben, sind
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
abrufbar.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
Herr Dr. Stefan Traeger ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Inland. Er ist Mitglied in
folgenden vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen; bei sämtlichen Ämtern handelt
es sich um konzerninterne Mandate bei nicht börsennotierten verbundenen Unternehmen, welche im Rahmen der Tätigkeit als Vorsitzender
des Vorstands der JENOPTIK AG ausgeübt werden:
• |
JENOPTIK North America, Inc., USA (Vorsitzender)
|
• |
Prodomax, Inc. Kanada (Mitglied)
|
• |
JENOPTIK (Shanghai) Precision Instrument and Equipment Co., Ltd., China (Mitglied)
|
• |
JENOPTIK (Shanghai) International Trading Co., Ltd., China (Mitglied)
|
• |
JENOPTIK JAPAN Co. Ltd., Japan (Mitglied)
|
Herr Ingo Bank ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Inland. Er ist nicht Mitglied in vergleichbaren
in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
|
7. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts
für das Geschäftsjahr 2025
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor zu beschließen:
1. |
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Alfredstraße 277, Essen, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2025 gewählt.
|
2. |
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Alfredstraße 277, Essen, wird zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für das
Geschäftsjahr 2025 gewählt.
|
Über beide Punkte soll gesondert abgestimmt werden.
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte gemäß
Art. 16 Abs. 2 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014) ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten
der Hauptversammlung beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.
Die Wahl zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts erfolgt vor dem Hintergrund der neuen Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung,
welche die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Richtlinie (EU) 2022/2464; sog. Corporate Sustainability Reporting
Directive) für Unternehmen wie AIXTRON vorsieht. Mit einer baldigen Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht wird fest
gerechnet, weshalb entsprechend den europäischen Vorgaben bereits jetzt auch eine Wahl des Nachhaltigkeitsprüfers durch die
Hauptversammlung durchgeführt werden soll.
|
8. |
Beschlussfassung zur Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen
Nach § 118a Absatz 1 Satz 1 AktG kann die Satzung den Vorstand dazu ermächtigen vorzusehen, Hauptversammlungen virtuell abzuhalten.
Eine solche Satzungsregelung darf nach § 118a Absatz 5 Nr. 2 AktG längstens auf fünf Jahre nach Eintragung der Satzungsänderung
befristet sein.
Die Hauptversammlung am 17. Mai 2023 hat erstmals eine entsprechende Satzungsänderung beschlossen und eine Ermächtigung des
Vorstands nach § 118a Absatz 1 Satz 1 AktG in § 20 Ziffer 5 der Satzung der Gesellschaft aufgenommen. Diese Ermächtigung ist
auf Hauptversammlungen beschränkt, die innerhalb von zwei Jahren nach Eintragung der Satzungsregelung in das Handelsregister
stattfinden. Die Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Aachen erfolgte am 24. Mai 2023, so dass die Ermächtigung
in Kürze ausläuft.
Der Vorstand hält die Erneuerung der Ermächtigung gemäß § 118a Absatz 1 Satz 1 AktG für sinnvoll, um auch zukünftig mit Rücksicht
auf die Interessen der Aktionäre über das Format der Hauptversammlung sachgerecht und flexibel entscheiden zu können. Der
Vorstand wird dabei seine Entscheidung über die Durchführung einer Hauptversammlung als Präsenzversammlung oder im virtuellen
Format stets nach pflichtgemäßem Ermessen anhand aller relevanten sachlichen Kriterien für jede Hauptversammlung erneut treffen.
Sofern der Vorstand zukünftig von der vorgeschlagenen Ermächtigung Gebrauch macht und sich für die Abhaltung einer Hauptversammlung
als virtuelle Hauptversammlung entscheidet, kommt der Wahrung der Aktionärsrechte eine zentrale Rolle für deren Ausgestaltung
und Durchführung zu. Soweit die gesetzlichen Regelungen Beschränkungsmöglichkeiten vorsehen, sollen diese, sofern überhaupt
erforderlich und angemessen, nur unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre angewandt werden, um allen Aktionären
die Wahrnehmung ihrer Rechte in geeigneter Weise zu ermöglichen. Sollte die Entscheidung zugunsten einer virtuellen Durchführung
ausfallen, wird insbesondere nicht von der vom Gesetz eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, den Aktionären vorzugeben,
ihre Fragen bereits im Vorfeld der Hauptversammlung der Gesellschaft übermitteln zu müssen. Ferner wird der Aufsichtsrat durch
Erlass eines entsprechenden Zustimmungsvorbehalts sicherstellen, dass eine etwaige virtuelle Durchführung nur mit seiner vorherigen
Zustimmung erfolgen kann.
Die vorgeschlagene Ermächtigung schöpft erneut die nach § 118a Absatz 5 Nr. 2 AktG mögliche maximale Laufzeit der Satzungsermächtigung
von fünf Jahren nicht voll aus. Stattdessen wird vorgeschlagen, die Ermächtigung wieder auf zwei Jahre nach deren Eintragung
in das Handelsregister zu befristen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
§ 20 Ziffer 5 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
|
„5. Der Vorstand ist für einen Zeitraum von zwei Jahren ab Eintragung der am 15. Mai 2025 von der Hauptversammlung beschlossenen
Satzungsänderung zur Einführung dieser Ziffer 5 in das Handelsregister der Gesellschaft ermächtigt, vorzusehen, dass die Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten werden wird (virtuelle
Hauptversammlung). Im Fall der virtuellen Hauptversammlung findet § 18 der Satzung keine Anwendung.“
|
|
2. Weitere Angaben und Hinweise
1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung hat die AIXTRON SE insgesamt 113.456.120 Aktien ausgegeben, die 113.456.120
Stimmen gewähren. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält jedoch im Zeitpunkt der Einberufung 681.062 Stück
eigene Aktien, sodass die Zahl der stimmberechtigten Aktien 112.775.058 Stück beträgt.
|
2. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - in Person oder durch Bevollmächtigte - und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach
§ 20 der Satzung unserer Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen
sind und sich entweder mit dem im Anmeldebogen enthaltenen Formular oder elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten
Internetservice unter der Internetadresse
oder in Textform in deutscher oder englischer Sprache unter der nachfolgend genannten Anmeldeadresse bei der Gesellschaft
angemeldet haben:
AIXTRON SE c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München E-Mail: aixtron@linkmarketservices.eu
|
Der Anmeldebogen sowie die individuellen Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
werden den Aktionären zusammen mit der Hauptversammlungseinladung per Post oder - sofern sie sich bereits für den E-Mail-Versand
registriert haben - per E-Mail übersandt.
Die Anmeldung muss spätestens bis zum Ablauf des
8. Mai 2025 (24:00 Uhr MESZ),
|
bei der Gesellschaft eingegangen sein.
Für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand
maßgebend. Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 20 Ziffer 2 Satz 2 der Satzung Löschungen und Neueintragungen im Aktienregister
in den letzten sechs Tagen vor der Hauptversammlung und am Tag der Hauptversammlung, d.h. in der Zeit vom 9. Mai 2025 bis
einschließlich dem 15. Mai 2025 nicht stattfinden. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sog. Technical Record Date) ist
daher der Ablauf, d.h. 24:00 Uhr MESZ, des 8. Mai 2025. Bitte beachten Sie, dass die Aktien durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung
nicht gesperrt oder blockiert werden. Aktionäre können daher auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung weiterhin
frei über ihre Aktien verfügen.
Nach Eingang der Anmeldung werden den Aktionären bzw. den von ihnen benannten Bevollmächtigten von der Anmeldestelle Eintrittskarten
für die Hauptversammlung übersandt.
|
3. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht
durch einen Bevollmächtigten, einen von § 135 AktG erfassten Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater
oder durch eine Person, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung
erbietet, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft sowie
grundsätzlich auch der Widerruf der Vollmacht bedürfen der Textform. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann
die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Weitere Informationen zur Vollmachtserteilung finden sich in den
Unterlagen, die den Aktionären übersandt werden.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann unter anderem dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der
Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist, oder auch durch Übermittlung des Nachweises per Post oder
per E-Mail an die oben genannte Anmeldeadresse der AIXTRON SE.
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft
erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf
einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt
werden. Ein solcher Widerruf erfolgt zudem formfrei durch persönliches Erscheinen auf der Hauptversammlung.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht die Formulare zu verwenden,
welche die Gesellschaft hierfür bereithält.
Die Formulare zur Erteilung einer Vollmacht werden dem Einladungsschreiben beigefügt und können auch auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
heruntergeladen, sowie unter der oben genannten Anmeldeadresse per Post oder per E-Mail angefordert werden.
Bei der Bevollmächtigung eines von § 135 AktG erfassten Intermediärs, eines Stimmrechtsberaters, einer Aktionärsvereinigung
oder einer Person, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbietet
oder eines nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Instituts oder Unternehmens sowie für den Widerruf und den Nachweis einer
solchen Bevollmächtigung können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Ein Intermediär
darf das Stimmrecht für Namensaktien, die ihm nicht gehören, als deren Inhaber er aber im Aktienregister eingetragen ist,
nur auf Grund einer Ermächtigung ausüben.
|
4. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
Die Gesellschaft bietet teilnahme- und stimmberechtigten Aktionären an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht
im Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Die Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter sind entweder elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice gemäß des von der Gesellschaft
festgelegten Verfahrens unter der Internetadresse
gemäß des von der Gesellschaft festgelegten Verfahrens oder in Textform zu erteilen.
Die Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice und das Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung
an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden dem Einladungsschreiben beigefügt. Das Formular kann zudem
unter der oben genannten Anmeldeadresse der AIXTRON SE per Post oder per E-Mail angefordert werden. Ferner steht ein neutrales
Formular zusammen mit weiteren Informationen zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
zum Herunterladen bereit.
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, die Vollmachten
nebst Weisungen spätestens bis zum 14. Mai 2025, 18:00 Uhr MESZ (Eingang bei der Gesellschaft), per Post oder per E-Mail an die oben genannte Anmeldeadresse der AIXTRON SE zu übermitteln.
Gleiches gilt für die Änderung und den Widerruf erteilter Vollmacht und Weisungen. Der passwortgeschützte Internetservice
unter der Internetadresse
gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren steht Aktionären zur Vollmachts- und Weisungserteilung ebenfalls zur
Verfügung. Änderungen und der Widerruf von bereits erteilten Vollmachten nebst Weisungen über den passwortgeschützten Internetservice
sind bis zum 14. Mai 2025, 18:00 Uhr MESZ (Eingang bei der Gesellschaft), möglich. Die persönliche Teilnahme oder die Teilnahme eines Bevollmächtigten an der Hauptversammlung
gilt automatisch als Widerruf der zuvor an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilten Vollmacht und
Weisungen.
|
5. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihre Stimme durch Briefwahl abgeben, ohne an der Hauptversammlung
teilzunehmen. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen eingetragenen Aktionäre berechtigt, die
rechtzeitig bis zum Ablauf des 8. Mai 2025 (24:00 Uhr MESZ, Eingang bei der Gesellschaft) angemeldet sind.
Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl erfolgt dann entweder per Post oder per E-Mail unter Nutzung der oben genannten Anmeldeadresse
der AIXTRON SE oder elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice unter der Internetadresse
gemäß des von der Gesellschaft festgelegten Verfahrens und muss spätestens bis zum
14. Mai 2025, 18:00 Uhr MESZ
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bei der Gesellschaft eingegangen sein.
Ein Formular zur Stimmabgabe im Wege der Briefwahl wird dem Einladungsschreiben beigefügt und kann auch auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
heruntergeladen werden. Es kann zudem unter der oben genannten Anmeldeadresse der AIXTRON SE per Post oder per E-Mail angefordert
werden. Auf dem Formular und unter der Internetadresse
finden Aktionäre weitere Hinweise zur Briefwahl.
Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen oder andere ihnen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen
und Institutionen können sich der Briefwahl bedienen.
Für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl ist ebenfalls der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene
Aktienbestand maßgebend.
Abgegebene Briefwahlstimmen können bis zum 14. Mai 2025, 18:00 Uhr MESZ (Eingang bei der Gesellschaft), per Post oder per E-Mail unter der oben genannten Anmeldeadresse der AIXTRON SE oder elektronisch
unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice unter der Internetadresse
gemäß des von der Gesellschaft festgelegten Verfahrens geändert oder widerrufen werden. Die persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung
gilt automatisch als Widerruf der zuvor erfolgten Stimmabgabe per Briefwahl.
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6. |
Rechte der Aktionäre nach Art. 56 SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SE Ausführungsgesetz, § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131
Abs. 1 AktG, Verlangen auf Tagesordnungsergänzung nach Art. 56 SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SE Ausführungsgesetz, § 122 Abs.
2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 Prozent des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000 Euro
(dies entspricht 500.000 Stückaktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt
gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf
des 14. April 2025 (24:00 Uhr MESZ) zugehen. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an die folgende Adresse:
AIXTRON SE Vorstand Dornkaulstraße 2 52134 Herzogenrath
|
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger veröffentlicht
und gemäß § 121 Abs. 4a AktG solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass
sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden den Aktionären außerdem über die Internetadresse
der Gesellschaft unter
zugänglich gemacht. Die geänderte Tagesordnung wird ferner gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den Punkten der Tagesordnung zu stellen. Sollen
die Gegenanträge bereits im Vorfeld der Hauptversammlung zugänglich gemacht werden, sind sie gemäß § 126 Abs. 1 AktG spätestens
bis zum Ablauf des 30. April 2025 (24:00 Uhr MESZ) an die nachstehende Adresse zu übersenden. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden
nicht berücksichtigt.
AIXTRON SE Investor Relations Dornkaulstraße 2 52134 Herzogenrath E-Mail: AIXTRON-HV@aixtron.com
|
Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens
des Aktionärs, einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
veröffentlicht.
Für den Wahlvorschlag eines Aktionärs gemäß § 127 AktG gelten die vorstehenden Ausführungen einschließlich der Frist für die
Zugänglichmachung des Wahlvorschlags (Zugang spätestens bis zum Ablauf des 30. April 2025, 24:00 Uhr MESZ) sinngemäß; der Wahlvorschlag muss nicht begründet werden. Der Vorstand der AIXTRON SE braucht den Wahlvorschlag nach § 127
Satz 3 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und Wohnort der
vorgeschlagenen Person und bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern zusätzlich die Angaben zu deren Mitgliedschaft
in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält.
Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 1 AktG). Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Von der Beantwortung
einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen. Nach der Satzung ist der Versammlungsleiter
ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.
|
7. |
Weitergehende Erläuterungen / Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach Art. 56 SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz, § 122
Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
Auch die nach § 124a AktG zugänglich zu machenden Unterlagen und Informationen zur Hauptversammlung finden sich auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse veröffentlicht.
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8. |
Informationen zum Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung und dem Aktienregister
finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter
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Herzogenrath, im März 2025
AIXTRON SE
Der Vorstand
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03.04.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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Sprache: |
Deutsch |
Unternehmen: |
AIXTRON SE |
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Dornkaulstraße 2 |
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52134 Herzogenrath |
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Deutschland |
E-Mail: |
info@aixtron.com |
Internet: |
https://www.aixtron.com/hv |
ISIN: |
DE000A0WMPJ6 |
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Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2111438 03.04.2025 CET/CEST
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01.04.2025 | AIXTRON liefert G10-AsP für die nächste Generation von Photoniklösungen an Nokia

EQS-Media / 01.04.2025 / 07:30 CET/CEST
Herzogenrath, 1. April 2025 – AIXTRON SE (FSE: AIXA) liefert seine G10-AsP-Anlage an Nokia. Mit der G10-AsP kann Nokia 6-Zoll-Wafer mit Indiumphosphid (InP) herstellen, was einen bedeutenden Meilenstein in der Entwicklung von Photonic Integrated Circuits (PICs) darstellt.
Photonisch integrierte Schaltkreise (engl. Photonic Integrated Circuits, kurz PICs) sind für die heutigen Megatrends wie Hochgeschwindigkeits-Datenkommunikation, 5G, Sensorik und KI unerlässlich. Der globale Markt für PICs wird in den nächsten Jahren erwartungsgemäß erheblich wachsen: Der Markt, der im Jahr 2023 auf rund 12 Mrd. USD geschätzt wurde, wird bis 2031 voraussichtlich 41 Mrd. USD erreichen, was einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate (CAGR) von etwa 16 % entspricht.[1]
Seit der Einführung der ersten großformatigen integrierten photonischen Schaltkreise ist Nokia mit seiner PIC-basierten kohärenten optischen Technologie branchenführend und liefert kontinuierlich bessere Lösungen. Durch die Nutzung von leistungsstarkem Indiumphosphid (InP) integrieren die PICs von Nokia eine Vielzahl optischer Funktionen auf einem einzigen Chip, wodurch Kosten, Platzbedarf und Stromverbrauch reduziert werden, während Leistung und Zuverlässigkeit verbessert werden.
AIXTRONs G10-AsP-Anlage zeichnet sich durch ein präzises und gleichmäßiges Prozessverhalten aus, die PICs im Gegensatz zu herkömmlichen Transceivern benötigen. Dies konnte insbesondere auf 6-Zoll-InP-Wafern gezeigt werden. Dank eines innovativen Injektordesigns und einer fortschrittlichen Temperaturregelung bietet die Anlage eine bis zu viermal bessere Gleichmäßigkeit auf dem Wafer für kritische Schichten im Vergleich zur vorherigen Anlagengeneration. In Kombination mit dem In-Situ-Cleaning können diese neuen Homogenitätsniveaus konsistent reproduziert werden, ohne dass ein regelmäßiger Austausch der Hardware oder eine Kalibrierung zwischen den verschiedenen Wachstumsschritten der komplexen Schaltungen erforderlich sind. Die automatisierte Waferbeladung durch das Cassette-to-Cassette (C2C) Wafer Handling gewährleistet eine besonders effiziente Bedienung der MOCVD-Anlage.
„Wir freuen uns, mit unserer G10-AsP-Anlage Nokias kontinuierliche Innovationen im PIC-Bereich zu unterstützen. Die Möglichkeit, 6-Zoll-InP-Wafer zu produzieren, wird die Produktions- und Technologiekapazitäten von Nokia deutlich verbessern und die Einführung optischer Technologien der nächsten Generation vorantreiben“, sagte Dr. Felix Grawert, Vorstandsvorsitzender und CEO der AIXTRON SE.
Steve Stockman, Leiter von Nokias InP-basierter PIC-Produktion, fügte hinzu: „Der Erwerb von AIXTRONs hochmoderner G10-AsP ist eine strategische Investition in unsere Produktionskapazitäten. Mit dieser fortschrittlichen Technologie können wir die wachsende Nachfrage nach hochleistungsfähigen photonisch integrierten Schaltkreisen bedienen und unsere Führungsposition in der Branche ausbauen.“
Der Übergang zu 6-Zoll-InP-Wafern stellt einen bedeutenden Fortschritt für die Branche der photonischen integrierten Schaltkreise dar. Größere Waferdurchmesser ermöglichen höhere Produktionsvolumina und geringere Stückkosten bei gleichzeitigem Zugang zu modernster Fertigungstechnologie. Diese Entwicklung ist besonders wichtig für stark nachgefragte Sektoren wie Telekommunikation, die Automobilindustrie und Rechenzentren, in denen die Datenübertragung mit hohen Frequenzen und hoher Bandbreite entscheidend ist.
Ansprechpartner
Christian Ludwig
Vice President Investor Relations & Corporate Communications
fon +49 (2407) 9030-444
e-mail c.ludwig@aixtron.com
Über AIXTRON
Die AIXTRON SE (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6) ist ein führender Anbieter von Depositionsanlagen für die Halbleiterindustrie. Das Unternehmen wurde 1983 gegründet und hat seinen Sitz in Herzogenrath (Städteregion Aachen) sowie Niederlassungen und Repräsentanzen in Asien, den USA und in Europa. Die Technologielösungen der Gesellschaft werden weltweit von einem breiten Kundenkreis zur Herstellung von leistungsstarken Bauelementen für elektronische und optoelektronische Anwendungen auf Basis von Verbindungshalbleiter- oder organischen Halbleitermaterialien genutzt. Diese Bauelemente werden in einer Vielzahl innovativer Anwendungen, Technologien und Industrien eingesetzt. Dazu gehören beispielsweise Laser-, LED-, und Displaytechnologien, Datenübertragung, SiC- und GaN-Energiemanagement und ‑umwandlung, Kommunikation, Signal‑ und Lichttechnik sowie viele weitere anspruchsvolle High-Tech-Anwendungen.
Unsere eingetragenen Warenzeichen: AIXACT(R), AIXTRON(R), APEVA(R), Atomic Level SolutionS(R), Close Coupled Showerhead(R), CRIUS(R), EXP(R), EPISON(R), Gas Foil Rotation(R), Optacap(TM), OVPD(R), Planetary Reactor(R), PVPD(R), STExS(R), TriJet(R)
Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6) sind im Internet unter www.aixtron.com verfügbar.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Dieses Dokument kann zukunftsgerichtete Aussagen über das Geschäft, die Finanz- und Ertragslage und Gewinnprognosen von AIXTRON enthalten. Begriffe wie "können", "werden", "erwarten", "rechnen mit", "erwägen", "beabsichtigen", "planen", "glauben", "fortdauern" und "schätzen", Abwandlungen solcher Begriffe oder ähnliche Ausdrücke kennzeichnen diese zukunftsgerichteten Aussagen. Solchezukunftsgerichtete Aussagen geben die gegenwärtigen Beurteilungen, Erwartungen und Annahmen des AIXTRON Managements, von denen zahlreiche außerhalb des AIXTRON Einflussbereiches liegen, wieder und gelten vorbehaltlich bestehender Risiken und Unsicherheiten. Sie sollten kein unangemessenes Vertrauen in die zukunftsgerichteten Aussagen setzen. Sollten sich Risiken oder Ungewissheiten realisieren oder sollten zugrunde liegende Erwartungen zukünftig nicht eintreten beziehungsweise es sich herausstellen, dass Annahmen nicht korrekt waren, so können die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Erfolge von AIXTRON wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zukunftsgerichteten Aussage genannt worden sind. Dies kann durch Faktoren verursacht werden, wie zum Beispiel die tatsächlich von AIXTRON erhaltenen Kundenaufträge, den Umfang der Marktnachfrage nach Depositionstechnologie, den Zeitpunkt der endgültigen Abnahme von Erzeugnissen durch die Kunden, das Finanzmarktklima und die Finanzierungsmöglichkeiten von AIXTRON, die allgemeinen Marktbedingungen für Depositionsanlagen, und das makroökonomische Umfeld, Stornierungen, Änderungen oder Verzögerungen bei Produktlieferungen, Beschränkungen der Produktionskapazität, lange Verkaufs- und Qualifizierungszyklen, Schwierigkeiten im Produktionsprozess, die allgemeine Entwicklung der Halbleiterindustrie, eine Verschärfung des Wettbewerbs, Wechselkursschwankungen, die Verfügbarkeit öffentlicher Mittel, Zinsschwankungen bzw. Änderung verfügbarer Zinskonditionen, Verzögerungen bei der Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte, eine Verschlechterung der allgemeinen Wirtschaftslage sowie durch alle anderen Faktoren, die AIXTRON in öffentlichen Berichten und Meldungen, insbesondere im Abschnitt Risiken des Jahresberichts, beschrieben hat. In dieser Mitteilung enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstands basierend auf den zum Zeitpunkt dieser Mitteilung verfügbaren Informationen. AIXTRON übernimmt keine Verpflichtung zur Aktualisierung oder Überprüfung zukunftsgerichteter Aussagen wegen neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen, soweit keine ausdrückliche rechtliche Verpflichtung besteht.
Dieses Dokument liegt ebenfalls in englischer Übersetzung vor, bei Abweichungen geht die deutsche maßgebliche Fassung des Dokuments der englischen Übersetzung vor.
[1] Laut eines Berichts von Market and Data.
Ende der Pressemitteilung
Emittent/Herausgeber: AIXTRON SE
Schlagwort(e): Unternehmen
01.04.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2109382 01.04.2025 CET/CEST
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25.03.2025 | AIXTRON Partner im Forschungsprojekt GraFunkL: Einsatz von Graphen in UVC-LEDs gegen multiresistente Keime

EQS-Media / 25.03.2025 / 07:30 CET/CEST
AIXTRON Partner im Forschungsprojekt GraFunkL: Einsatz von Graphen in UVC[1]-LEDs gegen multiresistente Keime
Herzogenrath, 25. März 2025 – AIXTRON SE (FSE: AIXA) ist Partner im Forschungsprojekt „GraFunkL“ zum Einsatz neuartiger UVC-LEDs, die unter anderem künftig gegen multiresistente Krankenhauserreger genutzt werden sollen. GraFunkL steht für „Graphen als funktionale Schicht in UVC-LEDs“. Kooperationspartner von AIXTRON in dem Projekt sind das Fachgebiet Werkstoffe der Elektrotechnik von Prof. Dr. Gerd Bacher (Universität Duisburg-Essen, UDE), die auf Terahertz-Messtechnik spezialisierte Protemics GmbH aus Aachen und die ams-OSRAM International GmbH in Regensburg, Vorreiter bei Licht- und Sensortechnologien. Gefördert wird das Projekt in den kommenden drei Jahren vom Bundesforschungsministerium (BMBF) mit EUR 2,1 Mio.
Die Nutzung von ultraviolettem (UV) Licht gegen multiresistente Keime existiert bereits seit mehr als 100 Jahren. Treffen UV-Strahlen mit einer bestimmten Wellenlänge (265 bis 286 Nanometer) auf Viren oder Bakterien, zerstören sie die chemischen Bindungen – darunter die DNA der Erreger.
Herkömmliche Methoden basieren auf Quecksilberdampflampen. Halbleiterbasierte UV-Strahlungsquellen sind nicht nur langlebiger, sondern auch frei von giftigem Quecksilber. Darüber hinaus zeichnen sie sich durch geringe Größe und Gewicht aus, weshalb sie sich auch für den mobilen Einsatz sehr gut eignen.
„Innovativ an dem Projekt ist die direkte Abscheidung von Graphen auf dem UVC-LED Wafer. Diese neuen Photonik-Komponenten eignen sich für eine Reihe von Anwendungen – u.a. für die Dekontamination mikrobiell belasteter Raumluft, Abwässern oder Oberflächen“, erklärt Prof. Dr. Michael Heuken, VP Advanced Technologies bei AIXTRON.
Der Einsatz von Graphen verbessert sowohl die Energie-Effizienz als auch den Lichtertrag. Eine atomlagendünne, aus Kohlenstoff bestehende Schicht mit hoher elektrischer Leitfähigkeit und einer hohen optischen Transparenz wird in die UVC-LEDs integriert und damit die Effizienz der Leuchtdioden gesteigert.
Zentrales Arbeitsziel des Projekts GraFunkL ist es darüber hinaus, eine Plattform zu entwickeln, die es ermöglicht, großflächig – d.h. mit Wafern bis zu 150 Millimetern Durchmesser – Graphen aufzubringen. Die wiederum soll in eine industrielle Fertigungslinie von UVC-LEDs integriert werden können. Die Herstellung in höheren Stückzahlen, in Kombination mit der verbesserten Effizienz der neuartigen UVC-LEDs, bildet die Grundlage für eine stärkere Nutzung und Verbreitung dieser Technologie – etwa im medizinischen Umfeld. Darüber hinaus werden in dem Projekt auch Kenntnisse u.a. bzgl. des Graphenwachstums auf nichtmetallischen Substraten erarbeitet.
Ansprechpartner
Christian Ludwig
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Über AIXTRON
Die AIXTRON SE (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6) ist ein führender Anbieter von Depositionsanlagen für die Halbleiterindustrie. Das Unternehmen wurde 1983 gegründet und hat seinen Sitz in Herzogenrath (Städteregion Aachen) sowie Niederlassungen und Repräsentanzen in Asien, den USA und in Europa. Die Technologielösungen der Gesellschaft werden weltweit von einem breiten Kundenkreis zur Herstellung von leistungsstarken Bauelementen für elektronische und optoelektronische Anwendungen auf Basis von Verbindungshalbleiter- oder organischen Halbleitermaterialien genutzt. Diese Bauelemente werden in einer Vielzahl innovativer Anwendungen, Technologien und Industrien eingesetzt. Dazu gehören beispielsweise Laser-, LED-, und Displaytechnologien, Datenübertragung, SiC- und GaN-Energiemanagement und ‑umwandlung, Kommunikation, Signal‑ und Lichttechnik sowie viele weitere anspruchsvolle High-Tech-Anwendungen.
Unsere eingetragenen Warenzeichen: AIXACT(R), AIXTRON(R), APEVA(R), Atomic Level SolutionS(R), Close Coupled Showerhead(R), CRIUS(R), EXP(R), EPISON(R), Gas Foil Rotation(R), Optacap(TM), OVPD(R), Planetary Reactor(R), PVPD(R), STExS(R), TriJet(R)
Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6) sind im Internet unter www.aixtron.com verfügbar.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Dieses Dokument kann zukunftsgerichtete Aussagen über das Geschäft, die Finanz- und Ertragslage und Gewinnprognosen von AIXTRON enthalten. Begriffe wie "können", "werden", "erwarten", "rechnen mit", "erwägen", "beabsichtigen", "planen", "glauben", "fortdauern" und "schätzen", Abwandlungen solcher Begriffe oder ähnliche Ausdrücke kennzeichnen diese zukunftsgerichteten Aussagen. Solche zukunftsgerichtete Aussagen geben die gegenwärtigen Beurteilungen, Erwartungen und Annahmen des AIXTRON Managements, von denen zahlreiche außerhalb des AIXTRON Einflussbereiches liegen, wieder und gelten vorbehaltlich bestehender Risiken und Unsicherheiten. Sie sollten kein unangemessenes Vertrauen in die zukunftsgerichteten Aussagen setzen. Sollten sich Risiken oder Ungewissheiten realisieren oder sollten zugrunde liegende Erwartungen zukünftig nicht eintreten beziehungsweise es sich herausstellen, dass Annahmen nicht korrekt waren, so können die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Erfolge von AIXTRON wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zukunftsgerichteten Aussage genannt worden sind. Dies kann durch Faktoren verursacht werden, wie zum Beispiel die tatsächlich von AIXTRON erhaltenen Kundenaufträge, den Umfang der Marktnachfrage nach Depositionstechnologie, den Zeitpunkt der endgültigen Abnahme von Erzeugnissen durch die Kunden, das Finanzmarktklima und die Finanzierungsmöglichkeiten von AIXTRON, die allgemeinen Marktbedingungen für Depositionsanlagen, und das makroökonomische Umfeld, Stornierungen, Änderungen oder Verzögerungen bei Produktlieferungen, Beschränkungen der Produktionskapazität, lange Verkaufs- und Qualifizierungszyklen, Schwierigkeiten im Produktionsprozess, die allgemeine Entwicklung der Halbleiterindustrie, eine Verschärfung des Wettbewerbs, Wechselkursschwankungen, die Verfügbarkeit öffentlicher Mittel, Zinsschwankungen bzw. Änderung verfügbarer Zinskonditionen, Verzögerungen bei der Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte, eine Verschlechterung der allgemeinen Wirtschaftslage sowie durch alle anderen Faktoren, die AIXTRON in öffentlichen Berichten und Meldungen, insbesondere im Abschnitt Risiken des Jahresberichts, beschrieben hat. In dieser Mitteilung enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstands basierend auf den zum Zeitpunkt dieser Mitteilung verfügbaren Informationen. AIXTRON übernimmt keine Verpflichtung zur Aktualisierung oder Überprüfung zukunftsgerichteter Aussagen wegen neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen, soweit keine ausdrückliche rechtliche Verpflichtung besteht.
Dieses Dokument liegt ebenfalls in englischer Übersetzung vor, bei Abweichungen geht die deutsche maßgebliche Fassung des Dokuments der englischen Übersetzung vor.
[1] UVC: Ultraviolette Strahlung mit einer Wellenlänge von 100 – 280 Nanometer
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Emittent/Herausgeber: AIXTRON SE
Schlagwort(e): Forschung/Technologie
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2105362 25.03.2025 CET/CEST
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27.02.2025 | AIXTRON behauptet sich in schwierigem Marktumfeld
AIXTRON SE
/ Schlagwort(e): Jahresergebnis
AIXTRON behauptet sich in schwierigem Marktumfeld
27.02.2025 / 07:30 CET/CEST
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AIXTRON behauptet sich in schwierigem Marktumfeld
Leichte Umsatzsteigerung (+1%) ggü. Vj. / Rekorderlöse im 4. Quartal 2024 / Neue G10-Anlagengeneration gewinnt weiter Marktanteile / Innovationszentrum für 300 mm-Wafer-Anlagen eröffnet / Verhaltener Ausblick für 2025
Herzogenrath, 27. Februar 2025 – AIXTRON SE (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6) hat im Geschäftsjahr 2024 in einem schwierigen Marktumfeld ein gutes Ergebnis erzielt. Die aktualisierte - wie auch die ursprüngliche - Umsatzprognose wurde mit EUR 633,2 Mio. (+1%) erreicht. Seit 2020 ist der Umsatz von AIXTRON durchschnittlich um rund 24% pro Jahr gestiegen. Das Betriebsergebnis lag mit EUR 131,2 Mio. aufgrund von negativen Produktmixeffekten, einer geringeren als erwarteten Auslastung im operativen Bereich und höheren Betriebsaufwendungen um -16% unter dem Vorjahr. Dennoch konnte der führende Anbieter von Depositionsanlagen für die Halbleiterindustrie seine Technologieführerschaft und Wettbewerbsposition in allen relevanten Endmärkten halten und weiter auszubauen.
Die in den Jahren 2022 bis 2023 eingeführte G10-Anlagenfamilie für Galliumnitrid (G10-GaN), Siliziumkarbid (G10-SiC) und optoelektronische Bauelemente (G10-AsP) hat maßgeblich zur Stärkung der Marktposition beigetragen. Im Jahr 2024 machte die G10-Baureihe bereits rund 50% des Anlagenumsatzes aus. Dies ist auf die Leistungssteigerungen und erhöhte Produktivität der Anlagen zurückzuführen, die viele Kunden zum schnellen Umstieg auf diese Generation bewegten. Besonders mit der G10-SiC konnten im vergangenen Geschäftsjahr neue Kunden gewonnen und der Marktanteil weiter ausgebaut werden. Auch für den nächsten Technologiesprung ist AIXTRON hervorragend aufgestellt: 2024 wurde die Hyperion, die Pilotanlage für 300 mm-GaN-Wafer, bei mehreren führenden Kunden erfolgreich platziert.
„AIXTRON hat sich in einem schwierigen Marktumfeld hervorragend geschlagen. Wir konnten unseren Umsatz leicht steigern und unsere Marktpositionen weiter ausbauen. Das Potenzial SiC- und GaN-basierter effizienter Leistungselektronik ist aufgrund der energieintensiven Künstlichen Intelligenz und anderer Anwendungen weiterhin enorm. Mit unserem neuen Innovationszentrum und unserer ersten 300 mm-GaN-Prototypenanlage können wir unsere Kunden bei dem zukünftigen Umstieg auf die nächste Wafergröße optimal unterstützen. Wir werden die aktuelle Phase der Marktkonsolidierung nutzen, um uns für die nächste Wachstumsphase des Halbleiterzyklus optimal vorzubereiten“, sagt Dr. Felix Grawert, Vorstandsvorsitzender der AIXTRON SE.
Umsatzerlöse stabil in schwierigem Marktumfeld
Die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2024 wuchsen um 1% auf EUR 633,2 Mio. und konnten damit im Vergleich zum Vorjahr (2023: EUR 629,9 Mio.) stabil auf hohem Niveau gehalten werden. Der Umsatz wurde maßgeblich durch Anlagen für Anwendungen in der Leistungselektronik auf Basis von SiC und GaN getragen, die 55% der Anlagenumsatzerlöse (2023: 74%) ausmachten. Weitere Umsätze wurden in den Bereichen LEDs inkl. Micro LEDs (28%) und Optoelektronik (12%) verzeichnet.
Rekordauslieferungen im vierten Quartal
AIXTRON erzielte im vierten Quartal 2024 einen Rekord bei den Auslieferungen: Der Umsatz belief sich auf EUR 226,9 Mio., eine Steigerung um 6% gegenüber dem bereits starken Vorjahresquartal (Q4/2023: EUR 214,2 Mio.). Dies entspricht rund einer Verdoppelung der Umsatzerlöse des ersten Quartals im Geschäftsjahr (Q1/2024: EUR 118,3 Mio.) und unterstreicht die Flexibilität in Lieferkette und Fertigung von AIXTRON.
Auftragseingang spiegelt nachlassende Marktnachfrage wider
AIXTRON konnte im Geschäftsjahr 2024 den starken Auftragseingang des Vorjahres nicht wiederholen und verzeichnete einen Rückgang von -7%. Damit wurden Aufträge im Wert von EUR 596,4 Mio. (2023: EUR 640,7 Mio.) verbucht. Der Rückgang ist auf die Nachfrageabschwächung im Markt für Leistungselektronik zurückzuführen, die bei den Kunden zu gekürzten Investitionsbudgets und verschobenen Projekten führte.
Im vierten Quartal 2024 lag der Auftragseingang mit EUR 157,0 Mio. um 9% über dem des dritten Quartals. Gegenüber dem Vorjahresquartal (EUR 204,5 Mio.) war der Auftragseingang jedoch um -23% rückläufig. Dies spiegelt sich auch im Anlagen-Auftragsbestand zum Ende des Geschäftsjahres 2024 wider, der auf EUR 289,3 Mio. (2023: EUR 353,7 Mio.) sank.
Bruttoergebnis und Bruttomarge unter Vorjahr
Im Wesentlichen aufgrund negativer Produktmixeffekte und einer geringeren als erwarteten Auslastung im operativen Bereich sank das Bruttoergebnis um -6% gegenüber dem Vorjahr und erreichte EUR 262,5 Mio. (2023: EUR 279,0 Mio.).
Im Abschlussquartal wurde ein Bruttoergebnis von EUR 102,5 Mio. erzielt, was 4% mehr als im Vorjahresquartal (Q4/2023: EUR 98,2 Mio.) entspricht.
Die Bruttomarge im Gesamtjahr 2024 sank gegenüber 2023 um drei Prozentpunkte auf 41% (2023: 44%). Im vierten Quartal 2024 lag die Bruttomarge bei 45% gegenüber 46% im Vorjahreszeitraum.
Investitionen in die Umsätze der Zukunft
In den Jahren 2023 und 2024 hat AIXTRON das neue Innovationszentrum in Herzogenrath gebaut, um die Potenziale der 300 mm GaN-Technologie voll auszuschöpfen. Damit werden die bestehenden Reinraumflächen um 1.000 m2 Fläche (Klasse ISO 6) erweitert. Das Bauvorhaben konnte mit einem Investitionsvolumen von rund EUR 100 Mio. in Rekordzeit realisiert werden – nur 13 Monate vom ersten Spatenstich bis zum Anschalten der ersten installierten 300mm Depositionsanlage. Das Innovationszentrum bietet Platz und Infrastruktur für die Entwicklung der nächsten Produktgenerationen, neuer Technologien und zur Zusammenarbeit mit Kunden und Partnern.
Im Jahr 2024 wurde auch der Kauf einer Produktionsstätte in der Nähe von Turin, Italien, abgeschlossen. Diese Investition schafft zusätzliche Kapazitäten, um Nachfragespitzen abzudecken, die mittelfristig bei einem erneuten Anziehen der Endmärkte erwartet werden.
Das Innovationszentrum sowie die übrigen Investitionen in Forschung und Entwicklung (F&E) sind entscheidende Elemente, um Kundenbedürfnisse zu adressieren und Innovationen voranzutreiben. Daher wurden die F&E-Ausgaben im Jahr 2024 gezielt weiter gesteigert: Mit EUR 91,4 Mio. wurde das hohe Niveau des Vorjahres (2023: EUR 87,7 Mio.) nochmals übertroffen.
Die Betriebsaufwendungen haben sich im Geschäftsjahr 2024 leicht erhöht, von EUR 122,3 Mio. im Jahr 2023 auf EUR 131,2 Mio. im abgelaufenen Geschäftsjahr. Dieser Anstieg ist insbesondere auf die gestiegenen Aufwendungen für Forschung und Entwicklung sowie gleichzeitig geringeren Erträgen aus der Bewertung und dem Verkauf von Kapitalanlagen zurückzuführen.
Betriebsergebnis (EBIT) und Jahresüberschuss unter Vorjahr
Das schwächere Bruttoergebnis sowie die gestiegenen Betriebsaufwendungen führten im Geschäftsjahr 2024 zu einem Rückgang von -16% im Betriebsergebnis (EBIT) auf EUR 131,2 Mio. (2023: EUR 156,8 Mio.). Entsprechend betrug die EBIT-Marge 21% nach 25% im Vorjahr.
Im starken vierten Quartal konnte AIXTRON mit einem EBIT von EUR 71,0 Mio. (EBIT-Marge 31%) das bereits sehr gute Ergebnis aus Q4/2023 (EUR 63,4 Mio., EBIT-Marge 30%) nochmal steigern.
Der Konzernjahresüberschuss beträgt EUR 106,2 Mio., was einem Rückgang von -27% gegenüber dem Vorjahr (2023: EUR 145,2 Mio.) entspricht. Der gestiegene Steueraufwand resultiert im Wesentlichen aus der Reduzierung der aktiven Steuerlatenzen auf steuerliche Verlustvorträge, da diese in 2025 aufgrund der reduzierten Ergebniserwartungen voraussichtlich nur in einem geringeren Umfang genutzt werden können. Das Ergebnis pro Aktie lag entsprechend bei EUR 0,94, ebenfalls niedriger als die EUR 1,29 im Jahr 2023.
Finanzposition
Der betriebliche Cashflow verbesserte sich im Geschäftsjahr 2024 um gut EUR 70 Mio. auf EUR 26,2 Mio. (2023: EUR -47,3 Mio.). Der Free Cashflow lag im Geschäftsjahr 2024 bei EUR -72,4 Mio. (2023: EUR -109,7 Mio.), was im Wesentlichen auf hohe Investitionen durch den Bau des Innovationszentrums und den Erwerb des Produktionsstandortes in Italien zurückzuführen ist.
Der Bestand an liquiden Mitteln inklusive Finanzanlagen lag zum 31. Dezember 2024 bei EUR 64,6 Mio. (Vorjahr: EUR 181,7 Mio.). Die hohe Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2024 von 83% (gegenüber 75% zum 31. Dezember 2023) unterstreicht die Finanzstärke von AIXTRON.
Dividende in Höhe von EUR 0,15 geplant
AIXTRON plant erneut eine Dividende auszuschütten. Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 15. Mai 2025 daher vorschlagen, eine Dividende von EUR 0,15 pro bezugsberechtigter Aktie (2023: EUR 0,40 pro Aktie) zu zahlen. Der Vorschlag fällt geringer aus als im Vorjahr, da die erwarteten liquiden Mittel in 2025 zunächst für den Wiederaufbau einer starken Cash-Position genutzt werden sollen.
AIXTRONs oberste Priorität für die Verwendung freiwerdender liquider Mittel wird weiterhin auf der Umsetzung der Strategie liegen: AIXTRON wird seine Kernkompetenzen und Fähigkeiten auf Märkte mit hohem Wachstums-, Differenzierungs- und Margenpotenzial anwenden, um dadurch den Wert des Unternehmens nachhaltig zu steigern.
Stärkung von Forschung & Entwicklung
Im Geschäftsjahr 2024 erhöhte sich die Zahl der Mitarbeiter im Konzern von 1.147 zum Ende des Jahres 2023 um ca. 5% auf 1.207 zum 31. Dezember 2024. Dieser Mitarbeiterzuwachs fand primär im Bereich Forschung und Entwicklung statt und dient dem weiteren Ausbau der Technologie- und Marktführerschaft von AIXTRON. Der größte Teil der Mitarbeiter ist wie in den Vorjahren in Europa angesiedelt.
Prognose 2025: verhaltenes Marktumfeld erwartet
Für das Geschäftsjahr 2025 erwartet AIXTRON kurzfristig eine Schwäche im Bereich der Leistungselektronik sowie eine rückläufige Nachfrage im LED-Bereich. Positive Impulse werden aus der Optoelektronik erwartet, wo KI-Anwendungen zu steigenden Datenvolumina und weiterem Ausbau der optischen Datenkommunikation führen.
Basierend auf dieser Markterwartung, der aktuellen Konzernstruktur und dem Budgetkurs von 1,10 USD/EUR (2024: 1,15 USD/EUR) rechnet der Vorstand für das Geschäftsjahr 2025 im Konzern mit Umsatzerlösen in einer Bandbreite zwischen EUR 530 Mio. und EUR 600 Mio., einer Bruttomarge von etwa 41% – 42% sowie einer EBIT-Marge von etwa 18% – 22%. In der Prognose für die Bruttomarge und die EBIT-Marge sind Aufwendungen für ein Freiwilligenprogramm zur Personalreduktion im Operations Bereich in Höhe eines mittleren einstelligen Millionen EUR-Betrags berücksichtigt. Die Maßnahme wird zukünftig zu Einsparungen im mittleren einstelligen Millionen EUR-Bereich pro Jahr führen, was einer Verbesserung der Bruttomarge und der EBIT-Marge von rund 1%-Punkt entspricht.
Für das erste Quartal 2025 erwartet der Vorstand Umsatzerlöse in einer Bandbreite zwischen EUR 90 Mio. und EUR 110 Mio.
„Das Jahr 2024 hat sich deutlich anders entwickelt, als ursprünglich erwartet. Trotzdem investieren wir weiter konsequent in unsere Zukunft. Durch unser neues Innovationszentrum werden unsere Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten weiter gestärkt. Der Fokus unserer Aktivitäten im Jahr 2025 liegt nun auf der Stärkung der Profitabilität und dem Wiederaufbau einer starken Cash-Position", sagt Dr. Christian Danninger, Finanzvorstand der AIXTRON SE.
Kennzahlen im Überblick
|
|
|
|
|
|
+/- |
|
|
|
|
|
+/- |
in EUR Mio. |
|
GJ/2024 |
|
GJ/2023 |
|
% |
|
Q4/2024 |
|
Q4/2023 |
|
% |
Auftragseingang |
|
596,4 |
|
640,7 |
|
-7 |
|
157,0 |
|
204,5 |
|
-23 |
Auftragsbestand (nur Anlagen) |
|
289,3 |
|
353,7 |
|
-18 |
|
289,3 |
|
353,7 |
|
-18 |
Umsatzerlöse |
|
633,2 |
|
629,9 |
|
1 |
|
226,9 |
|
214,2 |
|
6 |
Bruttoergebnis |
|
262,5 |
|
279,0 |
|
-6 |
|
102,5 |
|
98,2 |
|
4 |
% |
|
41% |
|
44% |
|
-3pp |
|
45% |
|
46% |
|
-1pp |
Betriebsergebnis (EBIT) |
|
131,2 |
|
156,8 |
|
-16 |
|
71,0 |
|
63,4 |
|
12 |
% |
|
21% |
|
25% |
|
-4pp |
|
31% |
|
30% |
|
1pp |
Nettoergebnis |
|
106,2 |
|
145,2 |
|
-27 |
|
53,4 |
|
61,7 |
|
-13 |
% |
|
17% |
|
23% |
|
-6pp |
|
24% |
|
29% |
|
-5pp |
Ergebnis je Aktie (EUR) |
|
0,94 |
|
1,29 |
|
-27 |
|
0,47 |
|
0,55 |
|
-15 |
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit |
|
26,2 |
|
-47,3 |
|
n.a |
|
-2,0 |
|
18,4 |
|
n.a. |
Free Cashflow |
|
-72,4 |
|
-109,7 |
|
n.a |
|
-14,4 |
|
-27,4 |
|
n.a. |
Finanzinformationen
Die Präsentation zu den Ergebnissen des Gesamtjahres 2024 ist verfügbar unter:
www.aixtron.com/de/investoren/ir-praesentationen.
Die vollständigen Finanztabellen des Konzerns (Gewinn- und Verlustrechnung, sonstiges Ergebnis der Periode, Bilanz, Kapitalflussrechnung und Entwicklung des Eigenkapitals) zu dieser Pressemitteilung sowie der integrierte Nachhaltigkeitsbericht sind als Teil des Geschäftsberichts 2024 abrufbar unter: www.aixtron.com/de/investoren/publikationen.
Telefonkonferenz für Investoren
Im Rahmen der Veröffentlichung der Ergebnisse des Gesamtjahres 2024 wird AIXTRON am Donnerstag, den 27. Februar 2025, um 15:00 Uhr MEZ (06:00 a.m. PST, 09:00 a.m. EST) eine Telefonkonferenz (in englischer Sprache) für Analysten und Investoren abhalten.
Um an der Telefonkonferenz teilzunehmen, melden Sie sich bitte online unter
„Analyst Conference Call – FY/2024“ an. Sie erhalten dann eine E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten.
Einen Audiomitschnitt finden Sie wenige Tage nach der Konferenz unter: www.aixtron.com/de/investoren/events/telefonkonferenzen.
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2092267 27.02.2025 CET/CEST
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26.02.2025 | Nachfolge im Vorsitz des Aufsichtsrats der AIXTRON SE

EQS-Media / 26.02.2025 / 14:44 CET/CEST
Herzogenrath, 26. Februar 2025 - AIXTRON SE (FSE: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6) gibt bekannt, dass Herr Alexander Everke, Mitglied des Aufsichtsrats, als designierter Nachfolger für den Aufsichtsratsvorsitz vorgesehen ist. Dank der erfolgreichen Klärung der Nachfolgeregelung plant der amtierende Aufsichtsratsvorsitzende Herr Kim Schindelhauer, sein Mandat bereits mit Ablauf der Hauptversammlung 2025 niederzulegen. Die Gesellschaft wird außerdem auf der Hauptversammlung am 15. Mai den Aktionären Herrn Ingo Bank als neues Aufsichtsratsmitglied zur Wahl vorschlagen.
Herr Kim Schindelhauer, Vorsitzender des Aufsichtsrats der AIXTRON SE, hat die Gesellschaft heute darüber informiert, dass er sein Mandat auf eigenen Wunsch und mit Ablauf der Hauptversammlung am 15. Mai 2025 niederlegen möchte. Herr Schindelhauer wurde zuletzt 2023 für maximal drei Jahre wiedergewählt, um dem Aufsichtsrat genügend Zeit zu geben, einen geeigneten Nachfolger zu finden. Dies ist nun erfolgt: Für die Nachfolge als Aufsichtsratsvorsitzender ist Herr Alexander Everke, ehemaliger CEO der ams-OSRAM AG, vorgesehen, der dem Aufsichtsrat der AIXTRON SE seit Mai 2024 angehört. Die Neuwahl des Aufsichtsratsvorsitzes wird im Anschluss an die Hauptversammlung stattfinden.
Mit Blick auf die nötige Nachbesetzung, wird der Aufsichtsrat den Aktionären der AIXTRON SE mit der Einladung zur Hauptversammlung vorschlagen, Herrn Ingo Bank in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. Ingo Bank ist CFO der City Football Group und verfügt über langjährige Erfahrung sowohl im Finanz- als auch im Technologiesektor. Im Falle seiner Wahl durch die Hauptversammlung soll Herr Bank Mitglied im Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats werden.
„Es war mir eine Ehre, über 30 Jahre AIXTRON in verschiedenen Führungspositionen zur Verfügung zu stehen. Nun ist für mich die Zeit gekommen, den Staffelstab weiterzugeben. Mit Herrn Everke steht ein hervorragender Nachfolger für das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden bereit. Ich wünsche AIXTRON und ihm alles Gute“, so Kim Schindelhauer.
„Ich bedanke mich bei Kim Schindelhauer für sein beispielloses, langjähriges Engagement für das Unternehmen in den verschiedensten Führungsfunktionen. Exemplarisch dafür war seine Bereitschaft, sein Aufsichtsratsmandat noch einmal zu verlängern, um dem Aufsichtsrat die Möglichkeit zu geben, seine Nachfolge bestmöglich zu regeln. Zudem hat Kim Schindelhauer AIXTRON mit seiner Expertise und seiner unternehmerischen Entscheidungskraft geprägt und damit einen wesentlichen Beitrag zum Erfolg des Unternehmens geleistet“, sagt Dr. Felix Grawert, Vorstandsvorsitzender der AIXTRON SE.
Kim Schindelhauer kam 1992 zur damaligen AIXTRON Semiconductor Technologies GmbH als Geschäftsführender Gesellschafter. 1997 war er federführend verantwortlich für den erfolgreichen Börsengang der AIXTRON AG und wurde anschließend Vorstand des Unternehmens. 2002 wechselte er vom Vorstand in den Aufsichtsrat, den er mit einer kurzen Unterbrechung 2017, als er in einer schwierigen Situation für sechs Monate wieder als Vorstandsvorsitzender und CFO die operative Verantwortung übernahm, über 20 Jahre führte. In dieser Zeit entwickelte sich AIXTRON von einem Nischenanbieter für Anlagen zur LED-Herstellung zu einem globalen Marktführer für Depositionsanlagen für Verbindungshalbleiter.
Ingo Bank ist seit Mai 2023 CFO der City Football Group. Zuvor war er von Mai 2020 bis April 2023 CFO der ams-OSRAM AG, zu der er von der OSRAM Licht AG wechselte, wo er vier Jahre lang ebenfalls als CFO tätig war. Seine Karriere startete Herr Bank beim Technologiekonzern Philips, wo er 18 Jahre tätig war, unter anderem im LCD-Bereich in Asien, als Finanzvorstand des Lampengeschäfts und als globaler CFO für den Bereich Healthcare.
Ansprechpartner
Christian Ludwig
Vice President Investor Relations & Corporate Communications
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Über AIXTRON
Die AIXTRON SE (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6) ist ein führender Anbieter von Depositionsanlagen für die Halbleiterindustrie. Das Unternehmen wurde 1983 gegründet und hat seinen Sitz in Herzogenrath (Städteregion Aachen) sowie Niederlassungen und Repräsentanzen in Asien, den USA und in Europa. Die Technologielösungen der Gesellschaft werden weltweit von einem breiten Kundenkreis zur Herstellung von leistungsstarken Bauelementen für elektronische und optoelektronische Anwendungen auf Basis von Verbindungshalbleiter- oder organischen Halbleitermaterialien genutzt. Diese Bauelemente werden in einer Vielzahl innovativer Anwendungen, Technologien und Industrien eingesetzt. Dazu gehören beispielsweise Laser-, LED-, und Displaytechnologien, Datenübertragung, SiC- und GaN-Energiemanagement und ‑umwandlung, Kommunikation, Signal‑ und Lichttechnik sowie viele weitere anspruchsvolle High-Tech-Anwendungen.
Unsere eingetragenen Warenzeichen: AIXACT(R), AIXTRON(R), APEVA(R), Atomic Level SolutionS(R), Close Coupled Showerhead(R), CRIUS(R), EXP(R), EPISON(R), Gas Foil Rotation(R), Optacap(TM), OVPD(R), Planetary Reactor(R), PVPD(R), STExS(R), TriJet(R)
Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6) sind im Internet unter www.aixtron.com verfügbar.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Dieses Dokument kann zukunftsgerichtete Aussagen über das Geschäft, die Finanz- und Ertragslage und Gewinnprognosen von AIXTRON enthalten. Begriffe wie "können", "werden", "erwarten", "rechnen mit", "erwägen", "beabsichtigen", "planen", "glauben", "fortdauern" und "schätzen", Abwandlungen solcher Begriffe oder ähnliche Ausdrücke kennzeichnen diese zukunftsgerichteten Aussagen. Solche zukunftsgerichtete Aussagen geben die gegenwärtigen Beurteilungen, Erwartungen und Annahmen des AIXTRON Managements, von denen zahlreiche außerhalb des AIXTRON Einflussbereiches liegen, wieder und gelten vorbehaltlich bestehender Risiken und Unsicherheiten. Sie sollten kein unangemessenes Vertrauen in die zukunftsgerichteten Aussagen setzen. Sollten sich Risiken oder Ungewissheiten realisieren oder sollten zugrunde liegende Erwartungen zukünftig nicht eintreten beziehungsweise es sich herausstellen, dass Annahmen nicht korrekt waren, so können die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Erfolge von AIXTRON wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zukunftsgerichteten Aussage genannt worden sind. Dies kann durch Faktoren verursacht werden, wie zum Beispiel die tatsächlich von AIXTRON erhaltenen Kundenaufträge, den Umfang der Marktnachfrage nach Depositionstechnologie, den Zeitpunkt der endgültigen Abnahme von Erzeugnissen durch die Kunden, das Finanzmarktklima und die Finanzierungsmöglichkeiten von AIXTRON, die allgemeinen Marktbedingungen für Depositionsanlagen, und das makroökonomische Umfeld, Stornierungen, Änderungen oder Verzögerungen bei Produktlieferungen, Beschränkungen der Produktionskapazität, lange Verkaufs- und Qualifizierungszyklen, Schwierigkeiten im Produktionsprozess, die allgemeine Entwicklung der Halbleiterindustrie, eine Verschärfung des Wettbewerbs, Wechselkursschwankungen, die Verfügbarkeit öffentlicher Mittel, Zinsschwankungen bzw. Änderung verfügbarer Zinskonditionen, Verzögerungen bei der Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte, eine Verschlechterung der allgemeinen Wirtschaftslage sowie durch alle anderen Faktoren, die AIXTRON in öffentlichen Berichten und Meldungen, insbesondere im Abschnitt Risiken des Jahresberichts, beschrieben hat. In dieser Mitteilung enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstands basierend auf den zum Zeitpunkt dieser Mitteilung verfügbaren Informationen. AIXTRON übernimmt keine Verpflichtung zur Aktualisierung oder Überprüfung zukunftsgerichteter Aussagen wegen neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen, soweit keine ausdrückliche rechtliche Verpflichtung besteht.
Dieses Dokument liegt ebenfalls in englischer Übersetzung vor, bei Abweichungen geht die deutsche maßgebliche Fassung des Dokuments der englischen Übersetzung vor.
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2091373 26.02.2025 CET/CEST
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13.12.2024 | AIXTRON-Innovationszentrum von NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur eröffnet
EQS-Media / 13.12.2024 / 08:42 CET/CEST
AIXTRON-Innovationszentrum von NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur eröffnet

V.l.n.r.: Dr. Benjamin Fadavian (Bürgermeister Herzogenrath), Dr. Felix Grawert (CEO AIXTRON SE), Mona Neubaur (Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen), Dr. Christian Danninger (CFO AIXTRON SE) --- Foto: AIXTRON/Friedrich Stark.
Herzogenrath, 13. Dezember 2024 – NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur hat das neue Innovationszentrum von AIXTRON SE (FSE: AIXA) am Firmensitz in Herzogenrath eröffnet. Bei dem offiziellen Termin an diesem Donnerstag zeigten AIXTRON CEO Dr. Felix Grawert und CFO Dr. Christian Danninger der Ministerin den neuen Forschungs- und Entwicklungskomplex mit 1.000 m² Reinraumfläche. Er bildet die Grundlage für den Übergang zur 300-mm-Wafer-Technologie in der Verbindungshalbleiterindustrie.
„Das neue Innovationszentrum von AIXTRON ist ein beeindruckendes Beispiel für die Innovationskraft und Zukunftsfähigkeit der Halbleiterindustrie in Nordrhein-Westfalen. Der Start der 300-mm-Wafer-Technologie ist ein Meilenstein für die Energieeffizienz und Wettbewerbsfähigkeit unserer Region. Unsere globale Wettbewerbsfähigkeit profitiert enorm von einer robusten heimischen Halbleiterproduktion, denn Halbleiter machen die Transformation hin zur Klimaneutralität erst möglich: Ohne sie läuft kein Computer, fährt kein Auto, können weder Wind- noch Solaranlagen Energie produzieren.“ sagte Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie und stellvertretende Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen.
Der Veranstaltung wohnten Vertreter von Politik, der Stadt Herzogenrath, der Industrie- und Handelskammer Aachen sowie Medienvertreter bei. Die Ministerin besuchte AIXTRON im Rahmen einer Innovationstour in Nordrhein-Westfalen.
„Mit dem neuen 300-mm-Anlagen tauglichen Reinraum im Innovationszentrum werden wir unsere technologische Marktführerschaft weiter ausbauen“, sagte Dr. Felix Grawert, Vorstandsvorsitzender und CEO der AIXTRON SE. „Wir verfügen bereits über erste 300-mm-GaN-Prototypenanlagen, die auch schon bei mehreren Kunden in Pilotlinien integriert sind. Und genau hier zeigt sich die Innovationskraft und DNA von AIXTRON. Seit Jahrzehnten arbeiten wir an technologischen Lösungen, ohne dass der Markt seine Anforderungen schon konkret definiert hätte. Damit sind wir in der Lage, unseren Kunden frühzeitig bei ihren Produktentwicklungen zu helfen und innovative Technologien genau zu dem Zeitpunkt marktreif anzubieten, an dem erstmals eine Nachfrage entsteht.“
Spatenstich und Baubeginn des hochmodernen Komplexes, in den AIXTRON aus eigener Kraft rund 100 Millionen Euro investiert, war im November 2023. Das High-Tech-Gebäude ist ausgelegt auf den nächsten großen Schritt in der Verbindungshalbleitertechnik: den wichtigen Übergang auf 300-mm-Wafer für GalliumNitrid (GaN) und weitere Verbindungshalbleiteranwendungen. Das Materialsystem GaN, in dem AIXTRON Technologieführer ist, kommt aufgrund der überragenden Materialeigenschaften in immer mehr Leistungselektronik zum Einsatz. GaN-basierte Halbleiterbauelemente steigern die Leistungsfähigkeit von Ladegeräten in der Unterhaltungselektronik, ermöglichen eine effiziente Stromwandlung im Bereich erneuerbarer Energie und eine energiesparende Stromversorgung von Servern und Rechenzentren. Dies hilft beispielsweise auch bei den Anwendungen für die künstliche Intelligenz, die sich gerade rasant verbreiten, denn diese benötigen sehr viel Energie.
Um sich auf diese Nachfrage vorzubereiten, treibt AIXTRON die Entwicklung der 300-mm-Depositionstechnologie voran. Der größere Waferdurchmesser bietet Kunden einen Flächenvorteil von Faktor 2,25 gegenüber den aktuell verwendeten 200-mm-Wafern. Darüber hinaus können die Kunden ihre bestehenden 300-mm-Fabriken und Anlagen erstmals für die Herstellung von Verbindungshalbleitern benutzen. Dadurch wird die Herstellung von GaN-Halbleiterbauelementen nicht nur kostengünstiger, sondern bietet perspektivisch auch Möglichkeiten für technologische Leistungssteigerungen.
„Mit der 300-mm-Wafertechnologie bringen wir zum ersten Mal Verbindungshalbleiter in den Mainstream der Halbleiterherstellung. Das Innovationszentrum ist ein wichtiges Element unserer Strategie, da es den Platz und die technischen Voraussetzungen für Technologien der nächsten Generation bietet. Der Schritt hin zu 300 mm bei Verbindungshalbleitern ist ein Meilenstein, der in den kommenden Jahren zahlreiche Wachstumsmöglichkeiten für die Branche eröffnen wird“, erklärt Professor Dr. Michael Heuken, Vice President Advanced Technologies bei AIXTRON.
Ansprechpartner
Christian Ludwig
Vice President Investor Relations & Corporate Communications fon +49 (2407) 9030-444 e-mail c.ludwig@aixtron.com
Über AIXTRON
Die AIXTRON SE (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6) ist ein führender Anbieter von Depositionsanlagen für die Halbleiterindustrie. Das Unternehmen wurde 1983 gegründet und hat seinen Sitz in Herzogenrath (Städteregion Aachen) sowie Niederlassungen und Repräsentanzen in Asien, den USA und in Europa. Die Technologielösungen der Gesellschaft werden weltweit von einem breiten Kundenkreis zur Herstellung von leistungsstarken Bauelementen für elektronische und optoelektronische Anwendungen auf Basis von Verbindungshalbleiter- oder organischen Halbleitermaterialien genutzt. Diese Bauelemente werden in einer Vielzahl innovativer Anwendungen, Technologien und Industrien eingesetzt. Dazu gehören beispielsweise Laser-, LED-, und Displaytechnologien, Datenübertragung, SiC- und GaN-Energiemanagement und ‑umwandlung, Kommunikation, Signal‑ und Lichttechnik sowie viele weitere anspruchsvolle High-Tech-Anwendungen.
Unsere eingetragenen Warenzeichen: AIXACT(R), AIXTRON(R), APEVA(R), Atomic Level SolutionS(R), Close Coupled Showerhead(R), CRIUS(R), EXP(R), EPISON(R), Gas Foil Rotation(R), Optacap(TM), OVPD(R), Planetary Reactor(R), PVPD(R), STExS(R), TriJet(R)
Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6) sind im Internet unter www.aixtron.com verfügbar.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Dieses Dokument kann zukunftsgerichtete Aussagen über das Geschäft, die Finanz- und Ertragslage und Gewinnprognosen von AIXTRON enthalten. Begriffe wie "können", "werden", "erwarten", "rechnen mit", "erwägen", "beabsichtigen", "planen", "glauben", "fortdauern" und "schätzen", Abwandlungen solcher Begriffe oder ähnliche Ausdrücke kennzeichnen diese zukunftsgerichteten Aussagen. Solchezukunftsgerichtete Aussagen geben die gegenwärtigen Beurteilungen, Erwartungen und Annahmen des AIXTRON Managements, von denen zahlreiche außerhalb des AIXTRON Einflussbereiches liegen, wieder und gelten vorbehaltlich bestehender Risiken und Unsicherheiten. Sie sollten kein unangemessenes Vertrauen in die zukunftsgerichteten Aussagen setzen. Sollten sich Risiken oder Ungewissheiten realisieren oder sollten zugrunde liegende Erwartungen zukünftig nicht eintreten beziehungsweise es sich herausstellen, dass Annahmen nicht korrekt waren, so können die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Erfolge von AIXTRON wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zukunftsgerichteten Aussage genannt worden sind. Dies kann durch Faktoren verursacht werden, wie zum Beispiel die tatsächlich von AIXTRON erhaltenen Kundenaufträge, den Umfang der Marktnachfrage nach Depositionstechnologie, den Zeitpunkt der endgültigen Abnahme von Erzeugnissen durch die Kunden, das Finanzmarktklima und die Finanzierungsmöglichkeiten von AIXTRON, die allgemeinen Marktbedingungen für Depositionsanlagen, und das makroökonomische Umfeld, Stornierungen, Änderungen oder Verzögerungen bei Produktlieferungen, Beschränkungen der Produktionskapazität, lange Verkaufs- und Qualifizierungszyklen, Schwierigkeiten im Produktionsprozess, die allgemeine Entwicklung der Halbleiterindustrie, eine Verschärfung des Wettbewerbs, Wechselkursschwankungen, die Verfügbarkeit öffentlicher Mittel, Zinsschwankungen bzw. Änderung verfügbarer Zinskonditionen, Verzögerungen bei der Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte, eine Verschlechterung der allgemeinen Wirtschaftslage sowie durch alle anderen Faktoren, die AIXTRON in öffentlichen Berichten und Meldungen, insbesondere im Abschnitt Risiken des Jahresberichts, beschrieben hat. In dieser Mitteilung enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstands basierend auf den zum Zeitpunkt dieser Mitteilung verfügbaren Informationen. AIXTRON übernimmt keine Verpflichtung zur Aktualisierung oder Überprüfung zukunftsgerichteter Aussagen wegen neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen, soweit keine ausdrückliche rechtliche Verpflichtung besteht.
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