| 19.05.2026 | AIXTRON erhält Auftrag für mehrere G10-AsP-MOCVD-Systeme von Lumentum zur Unterstützung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Optiklösungen für KI-Netzwerke
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EQS-Media / 19.05.2026 / 07:30 CET/CEST
AIXTRON erhält Auftrag für mehrere G10-AsP-MOCVD-Systeme von Lumentum zur Unterstützung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Optiklösungen für KI-Netzwerke
Herzogenrath, Deutschland, 19. Mai 2026 – AIXTRON SE (FSE: AIXA) ein Technologieanbieter von MOCVD-Lösungen für die moderne Photonik, gab heute bekannt, dass Lumentum, ein weltweit führender Anbieter von optischen und photonischen Technologien für künstliche Intelligenz (KI) und Cloud-Rechenzentren, eine Bestellung für mehrere G10-AsP-Systeme erteilt hat.
Die Bestellung spiegelt die wachsende Nachfrage nach Lasern und Detektoren auf Indiumphosphid-Basis (InP) wider. Diese sind für das rasante Wachstum groß angelegter KI-Rechenzentrumsnetzwerke unverzichtbar. Lumentum ist führend bei der Einführung ultraschneller optischer Verbindungslösungen, einschließlich InP-Hochgeschwindigkeitstechnologien der nächsten Generation. Diese sind für 800 G und mehr ausgelegt und erfüllen somit die rasch steigenden Bandbreitenanforderungen von KI-Rechenzentrumsarchitekturen.
Zur Deckung der stark steigenden Kundennachfrage nach KI-basierter optischer Konnektivität erweitert Lumentum seine Fertigungskapazitäten mithilfe des G10-AsP-Systems von AIXTRON. Die Plattform wird in der Branche weithin als Benchmark für die hochvolumige, leistungsstarke Produktion auf Basis von Indiumphosphid (InP) angesehen und gewährleistet dank fortschrittlicher Temperaturregelung und optimierter Injektortechnik eine ausgezeichnete Wafer-Uniformität. Die vollautomatische Kassette-zu-Kassette-Waferhandhabung ermöglicht maximalen Durchsatz in modernen Fertigungsumgebungen, während die integrierte In-situ-Reinigung eine herausragende Prozessstabilität über lange Produktionsläufe hinweg sicherstellt. Zudem ermöglicht die Verarbeitung von 150 mm-InP-Wafern den Kunden, eine führende Position bei der Großserienfertigung zu erlangen.
Dr. Felix Grawert, Vorstandsvorsitzender von AIXTRON SE, betonte die strategische Bedeutung der Zusammenarbeit: „Lumentum gestaltet die Zukunft der KI-getriebenen optischen Hoch-geschwindigkeitskommunikation. Wir sind stolz darauf, diese Entwicklung mit unserer G10-AsP-Plattform zu unterstützen, die eine skalierbare und hochstabile InP-Fertigung im Einklang mit der sich beschleunigenden Marktnachfrage ermöglicht. Während sich die Branche in Richtung größerer Waferformate und höherer Integrationsgrade entwickelt, liefert AIXTRON die technologische Grundlage, die für nachhaltiges Wachstum in der Volumenproduktion erforderlich ist.“
Jeff Brown, Senior Vice President, Fab Operations bei Lumentum, sagte: „Lumentums erstklassige InP-Technologieplattform setzt weiterhin den Maßstab für hochleistungsfähige Photonik und ermöglicht die nächste Generation der Bandbreitenskalierung sowie energieeffizienter optischer Interconnects. Unsere Zusammenarbeit mit AIXTRON stärkt unsere Fähigkeit, Innovationen im industriellen Maßstab voranzutreiben, indem sie eine führende Fertigungsplattform mit unserer Bauelemente-Expertise kombiniert, um fortschrittliche InP-Lösungen für den globalen Markt schneller bereitzustellen.“
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Über AIXTRON
Die AIXTRON SE (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6) ist ein führender Anbieter von Depositionsanlagen für die Halbleiterindustrie. Das Unternehmen wurde 1983 gegründet und hat seinen Sitz in Herzogenrath (Städteregion Aachen) sowie Niederlassungen und Repräsentanzen in Asien, den USA und in Europa. Die Technologielösungen der Gesellschaft werden weltweit von einem breiten Kundenkreis zur Herstellung von leistungsstarken Bauelementen für elektronische und optoelektronische Anwendungen auf Basis von Verbindungshalbleiter- oder organischen Halbleitermaterialien genutzt. Diese Bauelemente werden in einer Vielzahl innovativer Anwendungen, Technologien und Industrien eingesetzt. Dazu gehören beispielsweise Laser-, LED-, und Displaytechnologien, Datenübertragung, SiC- und GaN-Energiemanagement und ‑umwandlung, Kommunikation, Signal‑ und Lichttechnik sowie viele weitere anspruchsvolle High-Tech-Anwendungen.
Unsere eingetragenen Warenzeichen: AIXACT®, AIX-Multi-Ject®, AIXTRON®, Close Coupled Showerhead®, EXP®, EPISON®, Gas Foil Rotation®, HXP®, HYPERION®, Multi-Ject®, Planetary Reactor®, PVPD®, STExS®, TriJet®
Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6) sind im Internet unter www.aixtron.com verfügbar.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Dieses Dokument kann zukunftsgerichtete Aussagen über das Geschäft, die Finanz- und Ertragslage und Gewinnprognosen von AIXTRON enthalten. Begriffe wie "können", "werden", "erwarten", "rechnen mit", "erwägen", "beabsichtigen", "planen", "glauben", "fortdauern" und "schätzen", Abwandlungen solcher Begriffe oder ähnliche Ausdrücke kennzeichnen diese zukunftsgerichteten Aussagen. Solchezukunftsgerichtete Aussagen geben die gegenwärtigen Beurteilungen, Erwartungen und Annahmen des AIXTRON Managements, von denen zahlreiche außerhalb des AIXTRON Einflussbereiches liegen, wieder und gelten vorbehaltlich bestehender Risiken und Unsicherheiten. Sie sollten kein unangemessenes Vertrauen in die zukunftsgerichteten Aussagen setzen. Sollten sich Risiken oder Ungewissheiten realisieren oder sollten zugrunde liegende Erwartungen zukünftig nicht eintreten beziehungsweise es sich herausstellen, dass Annahmen nicht korrekt waren, so können die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Erfolge von AIXTRON wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zukunftsgerichteten Aussage genannt worden sind. Dies kann durch Faktoren verursacht werden, wie zum Beispiel die tatsächlich von AIXTRON erhaltenen Kundenaufträge, den Umfang der Marktnachfrage nach Depositionstechnologie, den Zeitpunkt der endgültigen Abnahme von Erzeugnissen durch die Kunden, das Finanzmarktklima und die Finanzierungsmöglichkeiten von AIXTRON, die allgemeinen Marktbedingungen für Depositionsanlagen, und das makroökonomische Umfeld, Stornierungen, Änderungen oder Verzögerungen bei Produktlieferungen, Beschränkungen der Produktionskapazität, lange Verkaufs- und Qualifizierungszyklen, Schwierigkeiten im Produktionsprozess, die allgemeine Entwicklung der Halbleiterindustrie, eine Verschärfung des Wettbewerbs, Wechselkursschwankungen, die Verfügbarkeit öffentlicher Mittel, Zinsschwankungen bzw. Änderung verfügbarer Zinskonditionen, Verzögerungen bei der Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte, eine Verschlechterung der allgemeinen Wirtschaftslage sowie durch alle anderen Faktoren, die AIXTRON in öffentlichen Berichten und Meldungen, insbesondere im Abschnitt Risiken des Jahresberichts, beschrieben hat. In dieser Mitteilung enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstands basierend auf den zum Zeitpunkt dieser Mitteilung verfügbaren Informationen. AIXTRON übernimmt keine Verpflichtung zur Aktualisierung oder Überprüfung zukunftsgerichteter Aussagen wegen neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen, soweit keine ausdrückliche rechtliche Verpflichtung besteht.
Dieses Dokument liegt ebenfalls in Englische vor, bei Abweichungen geht die englische maßgebliche Fassung des Dokuments der deutschen Übersetzung vor.
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| 13.05.2026 | Erfolgreiche AIXTRON SE Hauptversammlung 2026: Alle Beschlussvorlagen angenommen
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EQS-Media / 13.05.2026 / 15:15 CET/CEST
Erfolgreiche AIXTRON SE Hauptversammlung 2026: Alle Beschlussvorlagen angenommen
Herzogenrath, 13. Mai 2026 – AIXTRON SE (FSE: AIXA) Die Aktionärinnen und Aktionäre der AIXTRON SE (FSE: AIXA) haben heute sämtliche Beschlussvorlagen mit großer Mehrheit angenommen, die Vorstand und Aufsichtsrat auf der diesjährigen 29. Ordentlichen Hauptversammlung präsentiert haben. Die Hauptversammlung des weltweit führenden Herstellers von Depositionsanlagen für die Halbleiterindustrie fand als Präsenzveranstaltung im Quellenhof in Aachen statt.
Auf der heutigen AIXTRON Hauptversammlung waren 46,6 Prozent des Grundkapitals vertreten. Mit großer Zustimmung wurden die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 entlastet. Der Dividenden-Vorschlag in Höhe von EUR 0,15 pro dividendenberechtigter Stückaktie wurde angenommen.
„Die Hauptversammlung hat gezeigt: Unsere Aktionärinnen und Aktionäre unterstützen den strategischen Kurs von AIXTRON. Auch wenn das Marktumfeld zuletzt herausfordernd war, haben wir 2025 entschlossen gehandelt, unsere Strukturen gestärkt und weiter in die technologischen Grundlagen unseres zukünftigen Wachstums investiert. AIXTRON verfügt über eine starke Bilanz, hohe Innovationskraft und eine klare Roadmap für die kommenden Jahre. Wir sind überzeugt, dass wir damit hervorragend aufgestellt sind, um von den langfristigen Wachstumstreibern in unseren Märkten zu profitieren,“ sagte Dr. Felix Grawert, Vorstandsvorsitzender der AIXTRON SE.
Rede des Vorstands und Präsentation
Die Ausführungen des Vorstandvorsitzenden Dr. Felix Grawert und des Finanzvorstands Dr. Christian Danninger, in denen die Ergebnisse des Geschäftsjahres 2025, des ersten Quartals 2026 sowie die aktuellen Entwicklungen, die Marktdynamik und Technologien der Gruppe erläutert werden, stehen als Aufzeichnung unter www.aixtron.com/hv zur Verfügung. Dort werden auch die Abstimmungsergebnisse kurzfristig abrufbar sein.
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| 07.05.2026 | AIXTRON hat Planetary-GaN-MOCVD-Systeme an Renesas zur Erweiterung der High-Volume-Manufacturing-Kapazitäten geliefert
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EQS-Media / 07.05.2026 / 08:00 CET/CEST
AIXTRON hat Planetary-GaN-MOCVD-Systeme an Renesas zur Erweiterung der High-Volume-Manufacturing-Kapazitäten geliefert
Herzogenrath, 7. Mai 2026 – AIXTRON SE (FSE: AIXA) hat Renesas mehrere Planetary G5+C-Systeme geliefert, um dessen Produktionskapazitäten für Galliumnitrid-(GaN)-Bauelemente in Hochvolumenfertigungsumgebungen (HVM) signifikant auszubauen. Die Zusammenarbeit stärkt Renesas’ GaN-Fertigungskapazitäten und adressiert die stark steigende Nachfrage in wichtigen Anwendungen der Leistungselektronik.
Seit der Übernahme von Transphorm im Juni 2024 treibt Renesas die industrielle Skalierung der GaN-Technologie konsequent voran. Die Schwerpunkte liegen auf Anwendungen in der E-Mobilität und im Automotive-Bereich, auf fortschrittlichen Internet-of-Things-(IoT)-Lösungen, auf Schnellladeinfrastrukturen, auf Stromversorgungsarchitekturen für KI- und Rechenzentrumsanwendungen sowie auf Systemen für erneuerbare Energien und industrielle Anwendungen. Das Ziel ist eine hocheffiziente, kompakte und skalierbare Leistungswandlung bereitzustellen.
MOCVD (Metal Organic Chemical Vapor Deposition) ist ein Schlüsselverfahren in der Halbleiterfertigung, dass die Abscheidung hochqualitativer GaN-Epitaxieschichten mit präzise kontrollierten Materialeigenschaften ermöglicht. Die Planetary-MOCVD-Systeme von AIXTRON sind auf einen hohen Durchsatz und eine exzellente Schichtuniformität ausgelegt. Sie unterstützen die nahtlose Skalierung der GaN-Leistungshalbleiterproduktion von Renesas. Die Systeme wurden bereits ausgeliefert und sind vollständig im Betrieb.
„GaN ist eines der dynamischsten Wachstumssegmente unserer Branche und entwickelt sich zunehmend zu einem zentralen Treiber unseres Power-Geschäfts“, sagte Rohan Samsi, Vice President der GaN Business Division der Power Product Group bei Renesas. „Wir freuen uns, auf der bewährten Planetary-Plattform aufzubauen, die ursprünglich bei Transphorm eingeführt wurde, und unsere Fertigungskapazitäten mit zusätzlichen AIXTRON GaN Planetary Systemen nahtlos zu erweitern.“
„Die Entscheidung von Renesas, die GaN-Produktion im High-Volume-Manufacturing gezielt hochzufahren, unterstreicht die beschleunigte Marktdynamik im Wide-Bandgap-Sektor“, sagte Dr. Nicolas Müsgens, Director Product Management GaN bei AIXTRON. „Als langjähriger Technologiepartner unterstützen wir diese Expansion mit unseren etablierten Planetary-MOCVD-Produktionslösungen. Der Auftrag über zusätzliche AIXTRON GaN Planetary Systeme belegt das klare Bekenntnis von Renesas zur GaN-Großserienfertigung und wir sind stolz darauf, mit unserer Technologie zu diesem Wachstum beizutragen.“
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2322742 07.05.2026 CET/CEST
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| 30.04.2026 | Wendepunkt dank stark steigender Optoelektronik‑Nachfrage
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EQS-Media / 30.04.2026 / 07:30 CET/CEST
Wendepunkt dank stark steigender Optoelektronik‑Nachfrage
Prognose für das Gesamtjahr 2026 angehoben / Operativer Cashflow weiter verbessert / Q1-Ergebnisse im Rahmen der Prognose / Produktionsstandort in Malaysia und Wandelanleihe erhöhen die strategische Flexibilität
Herzogenrath, 30. April 2026 – AIXTRON SE (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6) bestätigt die am 14. April 2026 veröffentlichten vorläufigen Zahlen. Der Auftragseingang von EUR 171,4 Mio. im ersten Quartal 2026 signalisiert eine deutliche Verbesserung der Marktdynamik, die durch die sehr starke Nachfrage nach Optoelektronik-Systemen getrieben wird. Diese Entwicklung wird durch Multi-Tool-Aufträge mehrerer Kunden unterstrichen. Die Systemauslieferungen sollen voraussichtlich ab dem 2. Quartal 2026 beginnen und werden weit über das laufende Geschäftsjahr hinaus andauern.
Im Bereich der Leistungselektronik blieb insbesondere die SiC-Anlagennachfrage schwach, während die GaN-Anlagennachfrage auf einem niedrigen Niveau stabil blieb. Der Umsatz im ersten Quartal 2026 belief sich auf EUR 59,4 Mio. und entsprach der Prognose von EUR 65,0 Mio. in einer Bandbreite von ± EUR 10,0 Mio., sowie den saisonalen Erwartungen (Q1/2025: EUR 112,5 Mio.).
Operative Maßnahmen
In den ersten drei Monaten 2026 setzte AIXTRON den zuvor angekündigten Personalabbau um. Dies führt zu einmaligen Kosten im mittleren einstelligen Millionen-Euro-Bereich und erhöht die operative Flexibilität.
Strategische Flexibilität
Im ersten Quartal 2026 kündigte AIXTRON Pläne für einen neuen Produktionsstandort in Malaysia an, um die langfristige Flexibilität und Resilienz der Fertigung zu erhöhen - insbesondere mit Blick auf die Betreuung asiatischer Kunden. Darüber hinaus platzierte das Unternehmen im April 2026 erfolgreich seine erste Wandelanleihe im Wert von EUR 450 Mio. und stärkte damit seine langfristige finanzielle Flexibilität weiter. Die Wandelanleihen sind nicht periodisch verzinslich und werden, sofern sie nicht zuvor gewandelt werden, im April 2031 zur Rückzahlung fällig.
„Das erste Quartal 2026 war von einer deutlichen Verbesserung der Marktdynamik geprägt, mit einer außergewöhnlich starken Auftragsdynamik in der Optoelektronik“, sagt Dr. Felix Grawert, Vorstandsvorsitzender der AIXTRON SE. „Die Nachfrage im Laserbereich hat unsere Erwartungen übertroffen, und die durch Aufträge über das Jahr 2026 hinaus geschaffene Visibilität untermauert den Beginn eines neuen strukturellen Wachstumstrends. Da wir davon ausgehen, dass sich diese Dynamik fortsetzen wird, haben wir unsere Prognose für das Gesamtjahr 2026 angehoben. Gleichzeitig stärkt der geplante Standort in Malaysia unsere Grundlage für profitables Wachstum.“
Auftragseingang und Auftragsbestand
Die Optoelektronik machte im ersten Quartal 2026 fast 70% des Auftragseingangs aus und ist derzeit der wichtigste Nachfragetreiber für AIXTRON. Der Gesamtauftragseingang der ersten drei Monate 2026 belief sich auf EUR 171,4 Mio. und übertraf damit das Vorjahresniveau um 30% (Q1/2025: EUR 132,2 Mio.). Das Unternehmen verzeichnet weiterhin eine hohe Anzahl an Multi-Tool-Aufträgen, was zu einer robusten Auftragslage weit über das Jahr 2026 hinaus beiträgt. Zum 31. März 2026 belief sich der Anlagenauftragsbestand auf EUR 359,1 Mio. gegenüber EUR 307,9 Mio. im Vorjahr und EUR 257,8 Mio. zum Jahresende 2025.
Umsatzentwicklung
Der Umsatz im ersten Quartal 2026 belief sich auf EUR 59,4 Mio. (-47% im Jahresvergleich) und entsprach damit den saisonalen Erwartungen. Er lag zudem innerhalb der Prognosespanne von EUR 65 Mio. in einer Bandbreite von ± EUR 10 Mio. (Q1/2025: EUR 112,5 Mio.).
Bruttoergebnis und Bruttomarge
AIXTRON erzielte im ersten Quartal 2026 ein Bruttoergebnis in Höhe von EUR 10,8 Mio. (Q1/2025: EUR 34,1 Mio.), was einer Bruttomarge von 18% entspricht (Q1/2025: 30%). Darin enthalten sind einmalige Aufwendungen im mittleren einstelligen Millionen-EUR-Bereich im Zusammenhang mit dem angekündigten Personalabbau im operativen Bereich.
Betriebsaufwendungen und -ergebnis
Die Betriebsaufwendungen stiegen im ersten Quartal 2026 um 7% auf insgesamt EUR 33,0 Mio. (Q1/2025: EUR 30,8 Mio.). Den größten Anteil daran hatten die Ausgaben für Forschung und Entwicklung. Diese stiegen im ersten Quartal 2026 um 40% auf EUR 24,8 Mio. (Q1/2025: EUR 17,7 Mio.).
Das Betriebsergebnis (EBIT) lag in den ersten drei Monaten 2026 bei EUR -22,3 Mio., was einer EBIT-Marge von -38% entspricht (Q1/2025: EUR 3,3 Mio.; Marge von 3%). Im Vergleich zum Vorjahr war der Rückgang des EBIT hauptsächlich auf geringere Umsätze und Aufwendungen für die oben beschriebenen Einmaleffekte zurückzuführen. Das Periodenergebnis in den ersten drei Monaten 2026 belief sich auf EUR -21,9 Mio. (Q1/2025: EUR 5,1 Mio.).
Positiver Free Cashflow
Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit lag im 1. Quartal 2026 bei EUR 53,6 Mio. (Q1/2025: EUR 35,1 Mio.). Positiv wirkte sich im Vergleich zum Vorjahr insbesondere die Reduktion des Working Capitals aus. Der Free Cashflow profitierte vom verbesserten operativen Cashflow und belief sich in den ersten drei Monaten 2026 auf EUR 48,5 Mio. Dies entspricht einer Verbesserung um EUR 18,7 Mio. gegenüber dem Vorjahr (Q1/2025: EUR 29,8 Mio.).
AIXTRON wies zum 31. März 2026 liquide Mittel einschließlich sonstiger kurzfristiger finanzieller Vermögenswerte in Höhe von EUR 272,7 Mio. aus (31. Dezember 2025: EUR 224,6 Mio.). Die hohe Eigenkapitalquote zum 31. März 2026 von 85% unterstreicht die Finanzstärke von AIXTRON (31. Dezember 2025: 88%).
„Die erfolgreiche Platzierung der ersten Wandelanleihe von AIXTRON unterstreicht das Vertrauen der Kapitalmärkte in die Stärke und das langfristige Potenzial unserer Strategie. Wir konnten EUR 450 Mio. ohne laufende Verzinsung platzieren. Dies verschafft uns nun volle Flexibilität, um künftige Geschäftsmöglichkeiten zu nutzen. Dennoch werden wir an unserer finanziellen Disziplin festhalten und das Working Capital weiter optimieren“, sagt Dr. Christian Danninger, Finanzvorstand der AIXTRON SE.
Aktualisierte Prognose für das Gesamtjahr 2026 bestätigt
AIXTRON bestätigt seine am 14. April 2026 veröffentlichte aktualisierte Gesamtjahresprognose für das Geschäftsjahr 2026. Der Ausblick wird weiterhin durch eine gute Auftragssituation im Bereich Optoelektronik sowie den erwarteten Beginn größerer Systemauslieferungen ab dem 2. Quartal 2026 gestützt.
Der Vorstand erwartet einen Umsatz von EUR 560 Mio. in einer Bandbreite von ± EUR 30 Mio. (zuvor: EUR 520 Mio. in einer Bandbreite von ± EUR 30 Mio.), eine Bruttomarge von rund 42% (zuvor: 41% bis 42%) und eine EBIT-Marge von rund 17% bis 20% (bisher: 16% bis 19%) für das Geschäftsjahr 2026.
Die Prognose für die Bruttomarge und die EBIT-Marge beinhaltet einmalige Aufwendungen im mittleren einstelligen Millionen-EUR-Bereich im Zusammenhang mit dem erfolgten Personalabbau im operativen Bereich.
Für das zweite Quartal 2026 erwartet der Vorstand einen Umsatz von EUR 110 Mio. in einer Bandbreite von ± EUR 10 Mio.
Kennzahlen im Überblick
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Eckdaten Finanzlage (in Mio. EUR) |
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Q1/2026 |
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Q1/2025 |
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% |
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| Auftragseingang |
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171,4 |
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132,2 |
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30 |
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| Auftragsbestand (nur Anlagen) |
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359,1 |
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307,9 |
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17 |
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| Umsatzerlöse |
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59,4 |
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112,5 |
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-47 |
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| Bruttoergebnis |
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10,8 |
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34,1 |
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-68 |
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| % |
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18% |
|
30% |
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-12pp |
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| Betriebsergebnis (EBIT) |
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-22,3 |
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3,3 |
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n.a.* |
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| % |
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-38% |
|
3% |
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-41pp |
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| Periodenergebnis |
|
-21,9 |
|
5,1 |
|
n.a.* |
|
| % |
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-37% |
|
5% |
|
-42pp |
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| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit |
|
53,6 |
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35,1 |
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53 |
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| Free Cashflow |
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48,5 |
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29,8 |
|
63 |
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| Ergebnis je Aktie (EUR) |
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-0,19 |
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0,04 |
|
n.a.* |
|
* nicht aussagekräftig
Finanzinformationen
Die Präsentation zu den Ergebnissen der ersten drei Monate 2026 ist verfügbar unter: www.aixtron.com/de/investoren/ir-praesentationen.
Die vollständigen Finanztabellen des Konzerns (Gewinn- und Verlustrechnung, Sonstiges Ergebnis der Periode, Bilanz, Kapitalflussrechnung sowie Entwicklung des Eigenkapitals) zu dieser Pressemitteilung sind als Teil der Konzern-Quartalsmitteilung Q1/2026 abrufbar unter:
www.aixtron.com/de/investoren/publikationen.
Telefonkonferenz für Investoren
Im Rahmen der Veröffentlichung der Ergebnisse der ersten drei Monate 2026 wird AIXTRON am Donnerstag, den 30. April 2026, um 15:00 Uhr MESZ (06:00 a.m. PDT, 09:00 a.m. EDT) eine Telefonkonferenz (in englischer Sprache) für Analysten und Investoren abhalten.
Um an der Telefonkonferenz teilzunehmen, melden Sie sich bitte online unter "Analyst Conference Call – Q1/2026" an. Sie erhalten dann eine E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten.
Einen Audiomitschnitt oder Transkript finden Sie wenige Tage nach der Konferenz unter: www.aixtron.com/de/investoren/events/telefonkonferenzen.
Ansprechpartner
Medien & Investoren:
Christian Ludwig
VP Investor Relations & Corporate Communications
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Über AIXTRON
Die AIXTRON SE (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6) ist ein führender Anbieter von Depositionsanlagen für die Halbleiterindustrie. Das Unternehmen wurde 1983 gegründet und hat seinen Sitz in Herzogenrath (Städteregion Aachen) sowie Niederlassungen und Repräsentanzen in Asien, den USA und in Europa. Die Technologielösungen der Gesellschaft werden weltweit von einem breiten Kundenkreis zur Herstellung von leistungsstarken Bauelementen für elektronische und optoelektronische Anwendungen auf Basis von Verbindungshalbleitermaterialien genutzt. Diese Bauelemente werden in einer Vielzahl innovativer Anwendungen, Technologien und Industrien eingesetzt. Dazu gehören beispielsweise Laser-, LED- und Displaytechnologien, Datenübertragung, SiC- und GaN-Energiemanagement und ‑umwandlung, Kommunikation, Signal‑ und Lichttechnik sowie viele weitere anspruchsvolle High-Tech-Anwendungen.
Unsere eingetragenen Warenzeichen: AIXACT®, AIX-Multi-Ject®, AIXTRON®, Close Coupled Showerhead®, EXP®, EPISON®, Gas Foil Rotation®, HXP®, HYPERION®, Multi-Ject®, Planetary Reactor®, PVPD®, STExS®, TriJet®.
Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6) sind im Internet unter www.aixtron.com verfügbar.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Dieses Dokument kann zukunftsgerichtete Aussagen über das Geschäft, die Finanz- und Ertragslage und Gewinnprognosen von AIXTRON enthalten. Begriffe wie "können", "werden", "erwarten", "rechnen mit", "erwägen", "beabsichtigen", "planen", "glauben", "fortdauern" und "schätzen", Abwandlungen solcher Begriffe oder ähnliche Ausdrücke kennzeichnen diese zukunftsgerichteten Aussagen. Solche zukunftsgerichteten Aussagen geben die gegenwärtigen Beurteilungen, Erwartungen und Annahmen des AIXTRON Managements, von denen zahlreiche außerhalb des AIXTRON Einflussbereiches liegen, wieder und gelten vorbehaltlich bestehender Risiken und Unsicherheiten. Sie sollten kein unangemessenes Vertrauen in die zukunftsgerichteten Aussagen setzen. Sollten sich Risiken oder Ungewissheiten realisieren oder sollten zugrunde liegende Erwartungen zukünftig nicht eintreten beziehungsweise es sich herausstellen, dass Annahmen nicht korrekt waren, so können die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Erfolge von AIXTRON wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zukunftsgerichteten Aussage genannt worden sind. Dies kann durch Faktoren verursacht werden, wie zum Beispiel die tatsächlich von AIXTRON erhaltenen Kundenaufträge, den Umfang der Marktnachfrage nach Depositionstechnologie, den Zeitpunkt der endgültigen Abnahme von Erzeugnissen durch die Kunden, das Finanzmarktklima und die Finanzierungsmöglichkeiten von AIXTRON, die allgemeinen Marktbedingungen für Depositionsanlagen, und das makroökonomische Umfeld, Stornierungen, Änderungen oder Verzögerungen bei Produktlieferungen, Beschränkungen der Produktionskapazität, lange Verkaufs- und Qualifizierungszyklen, Schwierigkeiten im Produktionsprozess, die allgemeine Entwicklung der Halbleiterindustrie, eine Verschärfung des Wettbewerbs, Wechselkursschwankungen, die Verfügbarkeit öffentlicher Mittel, Zinsschwankungen bzw. Änderung verfügbarer Zinskonditionen, Verzögerungen bei der Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte, eine Verschlechterung der allgemeinen Wirtschaftslage sowie durch alle anderen Faktoren, die AIXTRON in öffentlichen Berichten und Meldungen, insbesondere im Abschnitt Risiken des Jahresberichts, beschrieben hat. In dieser Mitteilung enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstands basierend auf den zum Zeitpunkt dieser Mitteilung verfügbaren Informationen. AIXTRON übernimmt keine Verpflichtung zur Aktualisierung oder Überprüfung zukunftsgerichteter Aussagen wegen neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen, soweit keine ausdrückliche rechtliche Verpflichtung besteht.
Dieses Dokument liegt ebenfalls in englischer Übersetzung vor, bei Abweichungen geht die deutsche maßgebliche Fassung des Dokuments der englischen Übersetzung vor.
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Emittent/Herausgeber: AIXTRON SE
Schlagwort(e): Unternehmen
30.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2318402 |
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EQS-Media |
2318402 30.04.2026 CET/CEST
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| 16.04.2026 | AIXTRON SE platziert erfolgreich Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 450 Mio.
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AIXTRON SE
/ Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
AIXTRON SE platziert erfolgreich Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 450 Mio.
15.04.2026 / 22:50 CET/CEST
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DIESE MITTEILUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOT VON WERTPAPIEREN IN IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR.
AIXTRON SE platziert erfolgreich Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 450 Mio.
Herzogenrath, 15. April 2026 – AIXTRON SE (die „Gesellschaft“) (FSE: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6) hat heute unbesicherte und nicht nachrangige Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 450 Mio. und einer Laufzeit bis April 2031, ISIN: DE000A460HP9 (die „Wandelschuldverschreibungen“) platziert. Das Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft wurde ausgeschlossen.
Die Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 450 Mio. und einer Stückelung von EUR 100.000 je Wandelschuldverschreibung werden von der AIXTRON SE ausgegeben. Die Wandelschuldverschreibungen werden in neu auszugebende oder existierende, auf den Namen lautende Aktien der Gesellschaft ohne Nennwert (die "Aktien") wandelbar sein, die einem Anteil von rund 7,9% am Grundkapital der Gesellschaft entsprechen.
Die Wandelschuldverschreibungen werden zu 100% ihres festgelegten Nennbetrages emittiert. Sofern die Wandelschuldverschreibungen nicht zuvor gewandelt, zurückgezahlt oder zurückgekauft und entwertet wurden, werden die Wandelschuldverschreibungen bei Endfälligkeit am 23. April 2031 zu ihrem aufgezinsten Rückzahlungsbetrag in Höhe von 101,26% ihres festgelegten Nennbetrags zurückgezahlt ("Aufgezinster Rückzahlungsbetrag"). Der anfängliche Wandlungspreis von EUR 50,375 entspricht einer Wandlungsprämie von 30% über dem Referenzkurs von EUR 38,75, dem Platzierungspreis je Aktie im Rahmen der gleichzeitigen Platzierung bestehender Aktien der Gesellschaft, wie nachfolgend beschrieben. Aufgrund des aufgezinsten Rückzahlungsbetrags liegt der effektive Wandlungspreis bei ca. EUR 51,010 bei Endfälligkeit. Die Schuldverschreibungen werden nicht laufend verzinst.
Die Begebung der Wandelschuldverschreibungen wird voraussichtlich am oder um den 23. April 2026 (der "Begebungstag") stattfinden. Die Gesellschaft beabsichtigt, innerhalb von drei Monaten nach dem Begebungstag, die Einbeziehung der Wandelschuldverschreibungen in den Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen.
“Mit der erstmaligen erfolgreichen Platzierung einer Wandelanleihe über EUR 450 Mio. erreichen wir einen wichtigen Meilenstein in der Finanzierung von AIXTRON. Die starke Nachfrage unterstreicht das Vertrauen des Kapitalmarkts in unsere strategische Ausrichtung und langfristigen Wachstumsperspektiven. Die Transaktion stärkt unsere finanzielle Flexibilität erheblich und verschafft uns zusätzlichen Handlungsspielraum, um gezielt in Innovationen und zukünftige Wachstumschancen zu investieren,” so Dr. Felix Grawert, Vorstandsvorsitzender der AIXTRON SE.
Vorbehaltlich einer erfolgreichen Begebung der Wandelschuldverschreibungen beabsichtigen Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft, den Tagesordnungspunkt 9 der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2026 von der Tagesordnung abzusetzen. Hintergrund ist, dass die Gesellschaft mit der erwarteten erfolgreichen Emission bereits die angestrebte langfristige Finanzierungssicherheit und bilanzielle Flexibilität erreichen wird. Aufgrund dieser Refinanzierungsmaßnahme besteht kein unmittelbarer Bedarf mehr für die unter Tagesordnungspunkt 9 ursprünglich vorgesehene vorzeitige Erneuerung der Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals.
Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Emission der Wandelschuldverschreibungen für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden, was Investitionen zur Unterstützung des organischen Wachstums sowie Akquisitionen und Aktienrückkäufe einschließen kann.
Die Gesellschaft hat sich, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmeregelungen und Verzichtserklärungen der Joint Global Coordinator zu einer 90-tägigen Lock-up Periode ab dem Emissionstag verpflichtet.
Darüber hinaus wurde eine gleichzeitige Platzierung bestehender Aktien der Gesellschaft im Namen bestimmter Käufer der Wandelschuldverschreibungen durchgeführt, die diese Aktien im Rahmen von Leerverkäufen zur Absicherung des Marktrisikos eines Investments in die Wandelschuldverschreibungen zu einem Platzierungspreis verkaufen möchten, welcher im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) bestimmt wurde. Der Gesellschaft werden keine Erlöse aus dem Angebot bestehender Aktien zufließen.
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Die AIXTRON SE (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6) ist ein führender Anbieter von Depositionsanlagen für die Halbleiterindustrie. Das Unternehmen wurde 1983 gegründet und hat seinen Sitz in Herzogenrath (Städteregion Aachen) sowie Niederlassungen und Repräsentanzen in Asien, den USA und in Europa. Die Technologielösungen der Gesellschaft werden weltweit von einem breiten Kundenkreis zur Herstellung von leistungsstarken Bauelementen für elektronische und optoelektronische Anwendungen auf Basis von Verbindungshalbleiter- oder organischen Halbleitermaterialien genutzt. Diese Bauelemente werden in einer Vielzahl innovativer Anwendungen, Technologien und Industrien eingesetzt. Dazu gehören beispielsweise Laser-, LED-, und Displaytechnologien, Datenübertragung, SiC- und GaN-Energiemanagement und -umwandlung‑, Kommunikation, Signal‑ und Lichttechnik sowie viele weitere anspruchsvolle High-Tech-Anwendungen.
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WICHTIGER HINWEIS
Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und Besitzungen), Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder in anderen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung, Verbreitung oder Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verbreitet oder bekanntgemacht werden. Die Veröffentlichung, Verbreitung oder Bekanntmachung dieser Mitteilung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlichen Einschränkungen unterliegen, und alle Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Beschränkungen informieren und diese beachten. Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Länder darstellen. Diese Mitteilung wurde von der Frankfurter Wertpapierbörse nicht genehmigt.
Diese Bekanntmachung ist Werbung und stellt keinen Prospekt im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in der jeweils gültigen Fassung (die "Prospektverordnung") sowie der Prospectus Rules: Admission to the Trading on a Regulated Market Sourcebook ("PRM") dar und wurde als solcher weder von der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") noch von der Financial Conduct Authority ("FCA") genehmigt. Sie stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von jeglichen Wertpapieren der Gesellschaft bzw. einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung dar, in welcher derartige Angebote bzw. Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren nach geltendem Recht verboten wären. In keiner Rechtsordnung darf diese Bekanntmachung bzw. irgendein Teil ihres Inhalts als Grundlage eines Angebots oder eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung herangezogen werden, noch darf sich unter keinen Umständen im Zusammenhang mit einem solchen Angebot auf sie verlassen werden. Die Wandelschuldverschreibungen und die zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung angebotenen Aktien sind nicht, und werden auch zukünftig nicht, gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten registriert und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten angeboten, verkauft, verpfändet, übernommen, ausgeübt, weiterverkauft, aufgegeben, übertragen oder geliefert werden, es sei denn, es liegt eine Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt sich um eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S. Securities and Exchange Commission, einer bundesstaatlichen Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer anderen US-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder empfohlen, noch hat eine der vorgenannten Behörden die Vorzüge des Angebots der hierin erwähnten Wertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es wird kein öffentliches Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten oder einer anderen Rechtsordnung durchgeführt.
Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. deren Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wird kein Prospekt erstellt werden. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen Umständen in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung erfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder einer Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern würde.
Diese Bekanntmachung sowie ein etwaiges Angebot in den Mitgliedstaaten des EWR (jeweils ein "Mitgliedstaat") und im Vereinigten Königreich ("UK") richten sich ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der Prospektverordnung bzw. der Public Offers and Admissions to Trading Regulations 2024 ("POATRs") sind ("Qualifizierte Anleger"). Jede Person in einem Mitgliedstaat oder in der UK, die Schuldverschreibungen erwirbt oder der ein Angebot unterbreitet wird, sowie ggf. Fonds, in deren Namen diese Person handelt, gelten als erklärend und bestätigend, dass sie Qualifizierte Anleger sind.
Darüber hinaus wird diese Bekanntmachung in der UK ausschließlich an Personen verbreitet und richtet sich nur an (i) Personen mit beruflicher Erfahrung in Anlageangelegenheiten im Sinne von Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung (die "Order"), (ii) vermögende Unternehmen im Sinne von Artikel 49(2) der Verordnung sowie (iii) sonstige Personen, an die sie rechtmäßig verbreitet werden darf (zusammen "relevante Personen"). Die Wertpapiere sind ausschließlich für relevante Personen verfügbar, und jede Einladung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigen Erwerb erfolgt nur mit solchen Personen. Personen, die keine relevanten Personen sind, sollten nicht auf diese Bekanntmachung oder deren Inhalt vertrauen.
MiFID II: Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen der EEA Konzepteure gemäß: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c) national Umsetzungsmaßnahmen (zusammen, die "MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher Haftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder sonstigen Gründen), der ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen) diesbezüglich unterliegen würde, hat die Zielmarktbestimmung hinsichtlich ergeben, dass: (i) der Zielmarkt für die Wandelschuldverschreibungen ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden, jeweils im Sinne der MiFID II, sind; und (ii) für den Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden alle Vertriebskanäle angemessen sind. Alle Personen, die beabsichtigen, die Wandelschuldverschreibungen anzubieten, zu verkaufen oder zu empfehlen (nachfolgend, "Vertreiber"), sollten die Zielmarktbewertung des Konzepteurs berücksichtigen; ein MiFID II-pflichtiger Vertreiber ist jedoch dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Wandelschuldverschreibungen vorzunehmen (entweder durch Übernahme oder Verfeinerung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen. In der Zielmarktbewertung wurden eventuelle Anforderungen aus vertraglichen oder gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der Wandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde liegenden Aktien nicht berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird darauf hingewiesen, dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II darstellt; noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Wandelschuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen.
UK MiFIR: Die Zielmarktbestimmung im Hinblick auf die Wandelschuldverschreibungen hat – ausschließlich für den Zweck des Produktgenehmigungsverfahrens des Konzepteurs – zu dem Ergebnis geführt, dass: (i) der Zielmarkt für die Wandelschuldverschreibungen ausschließlich geeignete Gegenparteien im Sinne des FCA-Handbuchs Conduct of Business Sourcebook ("COBS") und professionelle Kunden im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 ("UK MiFIR") Teil des nationalen Rechts ist, umfasst und (ii) alle Kanäle für den Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden angemessen sind. Jede Person, die in der Folge die Wandelschuldverschreibungen anbietet, verkauft oder empfiehlt (ein "Vertriebsunternehmen") soll die Beurteilung des Zielmarkts des Konzepteurs berücksichtigen; ein Vertriebsunternehmen, welches dem FCA-Handbuch Product Intervention and Product Governance Sourcebook (die "UK MiFIR Product Governance Rules") unterliegt, ist indes dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbestimmung im Hinblick auf die Wandelschuldverschreibungen durchzuführen (entweder durch die Übernahme oder durch die Präzisierung der Zielmarktbestimmung des Konzepteurs) und angemessene Vertriebskanäle zu bestimmen. In der Zielmarktbewertung wurden eventuelle Anforderungen aus vertraglichen oder gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der Wandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde liegenden Aktien nicht berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird darauf hingewiesen, dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke der UK MiFIR darstellt; noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern darstellt, in die Wandelschuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen.
Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bedeutet ein "Kleinanleger" eine Person, die (i) Kleinanleger im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 11 der MiFID II ist; und/oder (ii) Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der jeweils gültigen Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie") ist, sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 10 der MiFID II gelten würde.
Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die "EU-PRIIPs-Verordnung") erforderlichen Basisinformationsblattes für das Angebot oder den Verkauf der Wandelschuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR. Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der Verkauf oder eine anderweitige Bereitstellung der Wandelschuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR gemäß der EU-PRIIPs-Verordnung rechtswidrig ist.
Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern in der UK angeboten, verkauft, vertrieben oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und dürfen solchen auch nicht angeboten, verkauft, vertrieben oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein "Kleinanleger" eine Person, die kein professioneller Kunde ist, wie in Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 definiert, soweit diese aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 ("EUWA") Bestandteil des innerstaatlichen Rechts ist.
Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß dem FCA Product Disclosure Sourcebook ("DISC") erforderlichen Offenlegungsdokuments für das Angebot, den Verkauf oder den Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger in der UK. Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der Verkauf oder der Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger in der UK gemäß dem DISC oder den Consumer Composite Investments (Designated Activities) Regulations 2024 rechtswidrig ist.
Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, um ein Angebot oder Erwerb oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer Rechtsordnung zu ermöglichen, in welcher dieses rechtswidrig wäre. Personen, die in Besitz dieser Bekanntmachung gelangen, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.
Diese Bekanntmachung stellt weder eine Empfehlung oder Beratung bezüglich der Platzierung von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Anleger sollten einen professionellen Berater zu Rate ziehen, ob die Platzierung oder Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren für die betreffende Person angemessen ist.
Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwartete zukünftige Leistung der Gesellschaft enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von zukunftsgerichteten Begriffen identifiziert werden, wie zum Beispiel "zielt ab", "plant", "strebt an", "prognostiziert", "glaubt", "schätzt", "antizipiert", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird", "würde", "könnte" oder "sollte" oder deren Verneinung bzw. Abänderungen oder vergleichbaren Begriffen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Umstände, die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen des Managements der Gesellschaft und beinhalten erhebliche bekannte und unbekannte Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Ereignisse wesentlich von den in solchen Aussagen ausgedrückten oder implizierten abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantie für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse verstanden werden und sind nicht unbedingt fehlerfreie Hinweise darauf, ob solche Ergebnisse erreicht werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt dieser Mitteilung. Wir übernehmen keine Verpflichtung, die hierin enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum dieser Mitteilung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir übernehmen keinerlei Haftung für das Erreichen solcher zukunftsgerichteten Aussagen und Annahmen.
15.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2309360 15.04.2026 CET/CEST
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| 16.04.2026 | AIXTRON SE platziert erfolgreich Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 450 Mio.
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AIXTRON SE / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahmen / Sonstige
AIXTRON SE platziert erfolgreich Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 450 Mio.
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AIXTRON SE platziert erfolgreich Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 450 Mio.
Herzogenrath, 15. April 2026 – AIXTRON SE (die „Gesellschaft“) (FSE: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6) hat heute unbesicherte und nicht nachrangige Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 450 Mio. und einer Laufzeit bis April 2031, ISIN: DE000A460HP9 (die „Wandelschuldverschreibungen“) platziert. Das Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft wurde ausgeschlossen.
Die Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 450 Mio. und einer Stückelung von EUR 100.000 je Wandelschuldverschreibung werden von der AIXTRON SE ausgegeben. Die Wandelschuldverschreibungen werden in neu auszugebende oder existierende, auf den Namen lautende Aktien der Gesellschaft ohne Nennwert (die "Aktien") wandelbar sein, die einem Anteil von rund 7,9% am Grundkapital der Gesellschaft entsprechen.
Die Wandelschuldverschreibungen werden zu 100% ihres festgelegten Nennbetrages emittiert. Sofern die Wandelschuldverschreibungen nicht zuvor gewandelt, zurückgezahlt oder zurückgekauft und entwertet wurden, werden die Wandelschuldverschreibungen bei Endfälligkeit am 23. April 2031 zu ihrem aufgezinsten Rückzahlungsbetrag in Höhe von 101,26% ihres festgelegten Nennbetrags zurückgezahlt ("Aufgezinster Rückzahlungsbetrag"). Der anfängliche Wandlungspreis von EUR 50,375 entspricht einer Wandlungsprämie von 30% über dem Referenzkurs von EUR 38,75, dem Platzierungspreis je Aktie im Rahmen der gleichzeitigen Platzierung bestehender Aktien der Gesellschaft, wie nachfolgend beschrieben. Aufgrund des aufgezinsten Rückzahlungsbetrags liegt der effektive Wandlungspreis bei ca. EUR 51,010 bei Endfälligkeit. Die Schuldverschreibungen werden nicht laufend verzinst. Die Begebung der Wandelschuldverschreibungen wird voraussichtlich am oder um den 23. April 2026 (der "Begebungstag") stattfinden. Die Gesellschaft beabsichtigt, innerhalb von drei Monaten nach dem Begebungstag, die Einbeziehung der Wandelschuldverschreibungen in den Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen.
Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Emission der Wandelschuldverschreibungen für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden, was Investitionen zur Unterstützung des organischen Wachstums sowie Akquisitionen und Aktienrückkäufe einschließen kann.
Die Gesellschaft hat sich, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmeregelungen und Verzichtserklärungen der Joint Global Coordinator zu einer 90-tägigen Lock-up Periode ab dem Emissionstag verpflichtet.
Darüber hinaus wurde eine gleichzeitige Platzierung bestehender Aktien der Gesellschaft im Namen bestimmter Käufer der Wandelschuldverschreibungen durchgeführt, die diese Aktien im Rahmen von Leerverkäufen zur Absicherung des Marktrisikos eines Investments in die Wandelschuldverschreibungen zu einem Platzierungspreis verkaufen möchten, welcher im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) bestimmt wurde. Der Gesellschaft werden keine Erlöse aus diesem gleichzeitigen Angebot bestehender Aktien zufließen.
Ansprechpartner
Christian Ludwig, CFA
Vice President Investor Relations & Corporate Communications
fon +49 (2407) 9030-444
e-mail c.ludwig@aixtron.com
Über AIXTRON
Die AIXTRON SE (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6) ist ein führender Anbieter von Depositionsanlagen für die Halbleiterindustrie. Das Unternehmen wurde 1983 gegründet und hat seinen Sitz in Herzogenrath (Städteregion Aachen) sowie Niederlassungen und Repräsentanzen in Asien, den USA und in Europa. Die Technologielösungen der Gesellschaft werden weltweit von einem breiten Kundenkreis zur Herstellung von leistungsstarken Bauelementen für elektronische und optoelektronische Anwendungen auf Basis von Verbindungshalbleiter- oder organischen Halbleitermaterialien genutzt. Diese Bauelemente werden in einer Vielzahl innovativer Anwendungen, Technologien und Industrien eingesetzt. Dazu gehören beispielsweise Laser-, LED-, und Displaytechnologien, Datenübertragung, SiC- und GaN-Energiemanagement und -umwandlung‑, Kommunikation, Signal‑ und Lichttechnik sowie viele weitere anspruchsvolle High-Tech-Anwendungen.
Unsere eingetragenen Warenzeichen: AIXACT®, AIX-Multi-Ject®, AIXTRON®, Close Coupled Showerhead®, EXP®, EPISON®, Gas Foil Rotation®, HXP®, HYPERION®, Multi-Ject®, Planetary Reactor®, PVPD®, STExS®, TriJet®
Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6) sind im Internet unter www.aixtron.com verfügbar.
WICHTIGER HINWEIS
Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und Besitzungen), Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder in anderen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung, Verbreitung oder Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verbreitet oder bekanntgemacht werden. Die Veröffentlichung, Verbreitung oder Bekanntmachung dieser Mitteilung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlichen Einschränkungen unterliegen, und alle Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Beschränkungen informieren und diese beachten. Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Länder darstellen. Diese Mitteilung wurde von der Frankfurter Wertpapierbörse nicht genehmigt.
Diese Bekanntmachung ist Werbung und stellt keinen Prospekt im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in der jeweils gültigen Fassung (die "Prospektverordnung") sowie der Prospectus Rules: Admission to the Trading on a Regulated Market Sourcebook ("PRM") dar und wurde als solcher weder von der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") noch von der Financial Conduct Authority ("FCA") genehmigt. Sie stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von jeglichen Wertpapieren der Gesellschaft bzw. einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung dar, in welcher derartige Angebote bzw. Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren nach geltendem Recht verboten wären. In keiner Rechtsordnung darf diese Bekanntmachung bzw. irgendein Teil ihres Inhalts als Grundlage eines Angebots oder eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung herangezogen werden, noch darf sich unter keinen Umständen im Zusammenhang mit einem solchen Angebot auf sie verlassen werden. Die Wandelschuldverschreibungen und die zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung angebotenen Aktien sind nicht, und werden auch zukünftig nicht, gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten registriert und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten angeboten, verkauft, verpfändet, übernommen, ausgeübt, weiterverkauft, aufgegeben, übertragen oder geliefert werden, es sei denn, es liegt eine Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt sich um eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S. Securities and Exchange Commission, einer bundesstaatlichen Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer anderen US-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder empfohlen, noch hat eine der vorgenannten Behörden die Vorzüge des Angebots der hierin erwähnten Wertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es wird kein öffentliches Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten oder einer anderen Rechtsordnung durchgeführt.
Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. deren Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wird kein Prospekt erstellt werden. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen Umständen in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung erfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder einer Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern würde.
Diese Bekanntmachung sowie ein etwaiges Angebot in den Mitgliedstaaten des EWR (jeweils ein "Mitgliedstaat") und im Vereinigten Königreich ("UK") richten sich ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der Prospektverordnung bzw. der Public Offers and Admissions to Trading Regulations 2024 ("POATRs") sind ("Qualifizierte Anleger"). Jede Person in einem Mitgliedstaat oder in der UK, die Schuldverschreibungen erwirbt oder der ein Angebot unterbreitet wird, sowie ggf. Fonds, in deren Namen diese Person handelt, gelten als erklärend und bestätigend, dass sie Qualifizierte Anleger sind.
Darüber hinaus wird diese Bekanntmachung in der UK ausschließlich an Personen verbreitet und richtet sich nur an (i) Personen mit beruflicher Erfahrung in Anlageangelegenheiten im Sinne von Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung (die "Order"), (ii) vermögende Unternehmen im Sinne von Artikel 49(2) der Verordnung sowie (iii) sonstige Personen, an die sie rechtmäßig verbreitet werden darf (zusammen "relevante Personen"). Die Wertpapiere sind ausschließlich für relevante Personen verfügbar, und jede Einladung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigen Erwerb erfolgt nur mit solchen Personen. Personen, die keine relevanten Personen sind, sollten nicht auf diese Bekanntmachung oder deren Inhalt vertrauen.
MiFID II: Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen der EEA Konzepteure gemäß: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c) national Umsetzungsmaßnahmen (zusammen, die "MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher Haftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder sonstigen Gründen), der ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen) diesbezüglich unterliegen würde, hat die Zielmarktbestimmung hinsichtlich ergeben, dass: (i) der Zielmarkt für die Wandelschuldverschreibungen ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden, jeweils im Sinne der MiFID II, sind; und (ii) für den Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden alle Vertriebskanäle angemessen sind. Alle Personen, die beabsichtigen, die Wandelschuldverschreibungen anzubieten, zu verkaufen oder zu empfehlen (nachfolgend, "Vertreiber"), sollten die Zielmarktbewertung des Konzepteurs berücksichtigen; ein MiFID II-pflichtiger Vertreiber ist jedoch dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Wandelschuldverschreibungen vorzunehmen (entweder durch Übernahme oder Verfeinerung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen. In der Zielmarktbewertung wurden eventuelle Anforderungen aus vertraglichen oder gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der Wandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde liegenden Aktien nicht berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird darauf hingewiesen, dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II darstellt; noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Wandelschuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen.
UK MiFIR: Die Zielmarktbestimmung im Hinblick auf die Wandelschuldverschreibungen hat – ausschließlich für den Zweck des Produktgenehmigungsverfahrens des Konzepteurs – zu dem Ergebnis geführt, dass: (i) der Zielmarkt für die Wandelschuldverschreibungen ausschließlich geeignete Gegenparteien im Sinne des FCA-Handbuchs Conduct of Business Sourcebook ("COBS") und professionelle Kunden im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 ("UK MiFIR") Teil des nationalen Rechts ist, umfasst und (ii) alle Kanäle für den Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden angemessen sind. Jede Person, die in der Folge die Wandelschuldverschreibungen anbietet, verkauft oder empfiehlt (ein "Vertriebsunternehmen") soll die Beurteilung des Zielmarkts des Konzepteurs berücksichtigen; ein Vertriebsunternehmen, welches dem FCA-Handbuch Product Intervention and Product Governance Sourcebook (die "UK MiFIR Product Governance Rules") unterliegt, ist indes dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbestimmung im Hinblick auf die Wandelschuldverschreibungen durchzuführen (entweder durch die Übernahme oder durch die Präzisierung der Zielmarktbestimmung des Konzepteurs) und angemessene Vertriebskanäle zu bestimmen. In der Zielmarktbewertung wurden eventuelle Anforderungen aus vertraglichen oder gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der Wandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde liegenden Aktien nicht berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird darauf hingewiesen, dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke der UK MiFIR darstellt; noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern darstellt, in die Wandelschuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen.
Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bedeutet ein "Kleinanleger" eine Person, die (i) Kleinanleger im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 11 der MiFID II ist; und/oder (ii) Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der jeweils gültigen Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie") ist, sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 10 der MiFID II gelten würde.
Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die "EU-PRIIPs-Verordnung") erforderlichen Basisinformationsblattes für das Angebot oder den Verkauf der Wandelschuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR. Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der Verkauf oder eine anderweitige Bereitstellung der Wandelschuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR gemäß der EU-PRIIPs-Verordnung rechtswidrig ist.
Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern in der UK angeboten, verkauft, vertrieben oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und dürfen solchen auch nicht angeboten, verkauft, vertrieben oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein "Kleinanleger" eine Person, die kein professioneller Kunde ist, wie in Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 definiert, soweit diese aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 ("EUWA") Bestandteil des innerstaatlichen Rechts ist.
Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß dem FCA Product Disclosure Sourcebook ("DISC") erforderlichen Offenlegungsdokuments für das Angebot, den Verkauf oder den Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger in der UK. Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der Verkauf oder der Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger in der UK gemäß dem DISC oder den Consumer Composite Investments (Designated Activities) Regulations 2024 rechtswidrig ist.
Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, um ein Angebot oder Erwerb oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer Rechtsordnung zu ermöglichen, in welcher dieses rechtswidrig wäre. Personen, die in Besitz dieser Bekanntmachung gelangen, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.
Diese Bekanntmachung stellt weder eine Empfehlung oder Beratung bezüglich der Platzierung von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Anleger sollten einen professionellen Berater zu Rate ziehen, ob die Platzierung oder Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren für die betreffende Person angemessen ist.
Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwartete zukünftige Leistung der Gesellschaft enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von zukunftsgerichteten Begriffen identifiziert werden, wie zum Beispiel "zielt ab", "plant", "strebt an", "prognostiziert", "glaubt", "schätzt", "antizipiert", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird", "würde", "könnte" oder "sollte" oder deren Verneinung bzw. Abänderungen oder vergleichbaren Begriffen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Umstände, die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen des Managements der Gesellschaft und beinhalten erhebliche bekannte und unbekannte Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Ereignisse wesentlich von den in solchen Aussagen ausgedrückten oder implizierten abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantie für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse verstanden werden und sind nicht unbedingt fehlerfreie Hinweise darauf, ob solche Ergebnisse erreicht werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt dieser Mitteilung. Wir übernehmen keine Verpflichtung, die hierin enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum dieser Mitteilung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir übernehmen keinerlei Haftung für das Erreichen solcher zukunftsgerichteten Aussagen und Annahmen.
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15.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| 15.04.2026 | AIXTRON SE kündigt Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung an
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AIXTRON SE / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahmen / Sonstige
AIXTRON SE kündigt Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung an
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AIXTRON SE kündigt Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung an
Herzogenrath, 15. April 2026 – Der Vorstand der AIXTRON SE (die „Gesellschaft“) (FSE: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, unbesicherte und nicht nachrangige Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 450 Mio. und einer Laufzeit bis 23. April 2031, ISIN: DE000A460HP9 (die „Wandelschuldverschreibungen“) zu emittieren (das „Angebot“). Das Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft wird ausgeschlossen.
Die Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von rund EUR 450 Mio. und einer Stückelung von EUR 100.000 je Wandelschuldverschreibung werden von der AIXTRON SE ausgegeben. Die Wandelschuldverschreibungen werden in neu auszugebende oder existierende, auf den Namen lautende Aktien der Gesellschaft ohne Nennwert (die "Aktien") wandelbar sein, die einem Anteil von rund 7,5% am Grundkapital der Gesellschaft entsprechen. Die Gesellschaft greift für die Emission der Wandelschuldverschreibungen auf eine entsprechende Ermächtigung ihrer Hauptversammlung vom 25. Mai 2022 zurück.
Die Wandelschuldverschreibungen sollen zu 100% ihres festgelegten Nennbetrages emittiert werden. Die anfängliche Wandlungsprämie soll zwischen 25% und 30% über dem Platzierungspreis des gleichzeitigen Angebotes bestehender Namensaktien der Gesellschaft im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuild) liegen. Die Schuldverschreibungen werden nicht laufend verzinst.
Sofern die Wandelschuldverschreibungen nicht zuvor gewandelt, zurückgezahlt oder zurückgekauft und entwertet wurden, werden die Wandelschuldverschreibungen bei Endfälligkeit am 23. April 2031 zu ihrem aufgezinsten Rückzahlungsbetrag in Höhe von 102,53% bis 105,11% ihres festgelegten Nennbetrags zurückgezahlt („Aufgezinster Rückzahlungsbetrag“).
Die endgültigen Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen werden voraussichtlich im Laufe des heutigen Abends in einer separaten Ad-hoc Mitteilung bekannt gegeben. Die Begebung der Wandelschuldverschreibungen wird voraussichtlich am oder um den 23. April 2026 (der "Begebungstag") stattfinden. Die Gesellschaft beabsichtigt, innerhalb von drei Monaten nach Emission, die Einbeziehung der Wandelschuldverschreibungen in den Handel im Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, die Wandelschuldverschreibungen zum Aufgezinsten Rückzahlungsbetrag in Übereinstimmung mit den Anleihebedingungen jederzeit zu kündigen falls (i) am oder nach dem 22. June 2029 (3 Jahre + 40 Geschäftstage nach dem Begebungstag), der Paritäts-Prozentsatz der Aktien über eine bestimmte Periode hinweg mindestens 130% beträgt oder (ii) falls der Gesamtnennbetrag der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen, die nicht von der Gesellschaft oder ihren Tochterunternehmen gehalten werden, auf 20% oder weniger des Gesamtnennbetrages der ursprünglich emittierten Wandelschuldverschreibungen fällt.
Die Wandelschuldverschreibungen werden über eine Privatplatzierung in einem beschleunigten Bookbuilding-Verfahren ausschließlich institutionellen Anlegern außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika ("Vereinigte Staaten" oder "U.S.") unter Berufung auf "Regulation S" des U.S. Securities Act von 1933 in seiner gültigen Fassung ("Securities Act") angeboten sowie außerhalb von Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder außerhalb sonstiger Länder, in denen das Angebot oder der Verkauf der Wandelschuldverschreibungen rechtswidrig sein könnte.
Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Emission der Wandelschuldverschreibungen für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden, was Investitionen zur Unterstützung des organischen Wachstums sowie Akquisitionen und Aktienrückkäufe einschließen kann.
Die Gesellschaft hat sich, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmeregelungen und Verzichtserklärungen der Joint Global Coordinators, zu einer 90-tägigen Lock-up Periode ab dem Emissionstag verpflichtet.
Die Joint Global Coordinators haben die Gesellschaft informiert, dass sie mit der Platzierung der Wandelschuldverschreibungen beabsichtigen, eine gleichzeitige Platzierung bestehender Aktien der Gesellschaft (das „Gleichzeitige Angebot bestehender Aktien“) für die Investoren der Wandelschuldverschreibung durchzuführen, die diese Aktien im Rahmen von Leerverkäufen zur Absicherung des Marktrisikos eines Investments in die Wandelschuldverschreibung zu einem Platzierungspreis verkaufen möchten, welcher im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) bestimmt werden wird. Der Gesellschaft werden keine Erlöse aus dem Gleichzeitigen Angebot bestehender Aktien zufließen.
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Die AIXTRON SE (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6) ist ein führender Anbieter von Depositionsanlagen für die Halbleiterindustrie. Das Unternehmen wurde 1983 gegründet und hat seinen Sitz in Herzogenrath (Städteregion Aachen) sowie Niederlassungen und Repräsentanzen in Asien, den USA und in Europa. Die Technologielösungen der Gesellschaft werden weltweit von einem breiten Kundenkreis zur Herstellung von leistungsstarken Bauelementen für elektronische und optoelektronische Anwendungen auf Basis von Verbindungshalbleiter- oder organischen Halbleitermaterialien genutzt. Diese Bauelemente werden in einer Vielzahl innovativer Anwendungen, Technologien und Industrien eingesetzt. Dazu gehören beispielsweise Laser-, LED-, und Displaytechnologien, Datenübertragung, SiC- und GaN-Energiemanagement und -umwandlung‑, Kommunikation, Signal‑ und Lichttechnik sowie viele weitere anspruchsvolle High-Tech-Anwendungen.
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Diese Bekanntmachung ist Werbung und stellt keinen Prospekt im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in der jeweils gültigen Fassung (die "Prospektverordnung") sowie der Prospectus Rules: Admission to the Trading on a Regulated Market Sourcebook ("PRM") dar und wurde als solcher weder von der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") noch von der Financial Conduct Authority ("FCA") genehmigt. Sie stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von jeglichen Wertpapieren der Gesellschaft bzw. einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung dar, in welcher derartige Angebote bzw. Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren nach geltendem Recht verboten wären. In keiner Rechtsordnung darf diese Bekanntmachung bzw. irgendein Teil ihres Inhalts als Grundlage eines Angebots oder eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung herangezogen werden, noch darf sich unter keinen Umständen im Zusammenhang mit einem solchen Angebot auf sie verlassen werden. Die Wandelschuldverschreibungen und die zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung angebotenen Aktien sind nicht, und werden auch zukünftig nicht, gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten registriert und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten angeboten, verkauft, verpfändet, übernommen, ausgeübt, weiterverkauft, aufgegeben, übertragen oder geliefert werden, es sei denn, es liegt eine Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt sich um eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S. Securities and Exchange Commission, einer bundesstaatlichen Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer anderen US-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder empfohlen, noch hat eine der vorgenannten Behörden die Vorzüge des Angebots der hierin erwähnten Wertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es wird kein öffentliches Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten oder einer anderen Rechtsordnung durchgeführt.
Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. deren Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wird kein Prospekt erstellt werden. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen Umständen in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung erfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder einer Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern würde.
Diese Bekanntmachung sowie ein etwaiges Angebot in den Mitgliedstaaten des EWR (jeweils ein "Mitgliedstaat") und im Vereinigten Königreich ("UK") richten sich ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der Prospektverordnung bzw. der Public Offers and Admissions to Trading Regulations 2024 ("POATRs") sind ("Qualifizierte Anleger"). Jede Person in einem Mitgliedstaat oder in der UK, die Schuldverschreibungen erwirbt oder der ein Angebot unterbreitet wird, sowie ggf. Fonds, in deren Namen diese Person handelt, gelten als erklärend und bestätigend, dass sie Qualifizierte Anleger sind.
Darüber hinaus wird diese Bekanntmachung in der UK ausschließlich an Personen verbreitet und richtet sich nur an (i) Personen mit beruflicher Erfahrung in Anlageangelegenheiten im Sinne von Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung (die "Order"), (ii) vermögende Unternehmen im Sinne von Artikel 49(2) der Verordnung sowie (iii) sonstige Personen, an die sie rechtmäßig verbreitet werden darf (zusammen "relevante Personen"). Die Wertpapiere sind ausschließlich für relevante Personen verfügbar, und jede Einladung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigen Erwerb erfolgt nur mit solchen Personen. Personen, die keine relevanten Personen sind, sollten nicht auf diese Bekanntmachung oder deren Inhalt vertrauen.
MiFID II: Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen der EEA Konzepteure gemäß: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c) national Umsetzungsmaßnahmen (zusammen, die "MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher Haftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder sonstigen Gründen), der ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen) diesbezüglich unterliegen würde, hat die Zielmarktbestimmung hinsichtlich ergeben, dass: (i) der Zielmarkt für die Wandelschuldverschreibungen ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden, jeweils im Sinne der MiFID II, sind; und (ii) für den Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden alle Vertriebskanäle angemessen sind. Alle Personen, die beabsichtigen, die Wandelschuldverschreibungen anzubieten, zu verkaufen oder zu empfehlen (nachfolgend, "Vertreiber"), sollten die Zielmarktbewertung des Konzepteurs berücksichtigen; ein MiFID II-pflichtiger Vertreiber ist jedoch dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Wandelschuldverschreibungen vorzunehmen (entweder durch Übernahme oder Verfeinerung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen. In der Zielmarktbewertung wurden eventuelle Anforderungen aus vertraglichen oder gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der Wandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde liegenden Aktien nicht berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird darauf hingewiesen, dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II darstellt; noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Wandelschuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen.
UK MiFIR: Die Zielmarktbestimmung im Hinblick auf die Wandelschuldverschreibungen hat – ausschließlich für den Zweck des Produktgenehmigungsverfahrens des Konzepteurs – zu dem Ergebnis geführt, dass: (i) der Zielmarkt für die Wandelschuldverschreibungen ausschließlich geeignete Gegenparteien im Sinne des FCA-Handbuchs Conduct of Business Sourcebook ("COBS") und professionelle Kunden im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 ("UK MiFIR") Teil des nationalen Rechts ist, umfasst und (ii) alle Kanäle für den Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden angemessen sind. Jede Person, die in der Folge die Wandelschuldverschreibungen anbietet, verkauft oder empfiehlt (ein "Vertriebsunternehmen") soll die Beurteilung des Zielmarkts des Konzepteurs berücksichtigen; ein Vertriebsunternehmen, welches dem FCA-Handbuch Product Intervention and Product Governance Sourcebook (die "UK MiFIR Product Governance Rules") unterliegt, ist indes dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbestimmung im Hinblick auf die Wandelschuldverschreibungen durchzuführen (entweder durch die Übernahme oder durch die Präzisierung der Zielmarktbestimmung des Konzepteurs) und angemessene Vertriebskanäle zu bestimmen. In der Zielmarktbewertung wurden eventuelle Anforderungen aus vertraglichen oder gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der Wandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde liegenden Aktien nicht berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird darauf hingewiesen, dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke der UK MiFIR darstellt; noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern darstellt, in die Wandelschuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen.
Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bedeutet ein "Kleinanleger" eine Person, die (i) Kleinanleger im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 11 der MiFID II ist; und/oder (ii) Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der jeweils gültigen Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie") ist, sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 10 der MiFID II gelten würde.
Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die "EU-PRIIPs-Verordnung") erforderlichen Basisinformationsblattes für das Angebot oder den Verkauf der Wandelschuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR. Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der Verkauf oder eine anderweitige Bereitstellung der Wandelschuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR gemäß der EU-PRIIPs-Verordnung rechtswidrig ist.
Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern in der UK angeboten, verkauft, vertrieben oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und dürfen solchen auch nicht angeboten, verkauft, vertrieben oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein "Kleinanleger" eine Person, die kein professioneller Kunde ist, wie in Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 definiert, soweit diese aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 ("EUWA") Bestandteil des innerstaatlichen Rechts ist.
Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß dem FCA Product Disclosure Sourcebook ("DISC") erforderlichen Offenlegungsdokuments für das Angebot, den Verkauf oder den Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger in der UK. Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der Verkauf oder der Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger in der UK gemäß dem DISC oder den Consumer Composite Investments (Designated Activities) Regulations 2024 rechtswidrig ist.
Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, um ein Angebot oder Erwerb oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer Rechtsordnung zu ermöglichen, in welcher dieses rechtswidrig wäre. Personen, die in Besitz dieser Bekanntmachung gelangen, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.
Diese Bekanntmachung stellt weder eine Empfehlung oder Beratung bezüglich der Platzierung von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Anleger sollten einen professionellen Berater zu Rate ziehen, ob die Platzierung oder Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren für die betreffende Person angemessen ist.
Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwartete zukünftige Leistung der Gesellschaft enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von zukunftsgerichteten Begriffen identifiziert werden, wie zum Beispiel "zielt ab", "plant", "strebt an", "prognostiziert", "glaubt", "schätzt", "antizipiert", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird", "würde", "könnte" oder "sollte" oder deren Verneinung bzw. Abänderungen oder vergleichbaren Begriffen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Umstände, die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen des Managements der Gesellschaft und beinhalten erhebliche bekannte und unbekannte Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Ereignisse wesentlich von den in solchen Aussagen ausgedrückten oder implizierten abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantie für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse verstanden werden und sind nicht unbedingt fehlerfreie Hinweise darauf, ob solche Ergebnisse erreicht werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt dieser Mitteilung. Wir übernehmen keine Verpflichtung, die hierin enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum dieser Mitteilung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir übernehmen keinerlei Haftung für das Erreichen solcher zukunftsgerichteten Aussagen und Annahmen.
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| 14.04.2026 | AIXTRON erhöht Prognose für das Gesamtjahr 2026 und gibt vorläufige Ergebnisse für das erste Quartal 2026 bekannt
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AIXTRON SE
/ Schlagwort(e): Prognoseänderung/Vorläufiges Ergebnis
AIXTRON erhöht Prognose für das Gesamtjahr 2026 und gibt vorläufige Ergebnisse für das erste Quartal 2026 bekannt
14.04.2026 / 21:04 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
AIXTRON erhöht Prognose für das Gesamtjahr 2026 und gibt vorläufige Ergebnisse für das erste Quartal 2026 bekannt
Herzogenrath, 14. April 2026 – AIXTRON SE (FSE: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6) erhöht seine Prognose für das Geschäftsjahr 2026 aufgrund einer stärker als erwartet ausgefallenen Nachfrage nach Anlagen für die Optoelektronik.
AIXTRON profitierte im ersten Quartal von einer stärker als erwarteten Nachfrage im Bereich Optoelektronik. Der vorläufige Auftragseingang stieg im ersten Quartal 2026 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund 30 % auf ca. EUR 171 Mio. (Q1/2025: EUR 132,2 Mio.). Gut 65 % des Auftragseingangs entfielen auf das Segment Optoelektronik. Der vorläufige Umsatz belief sich auf ca. EUR 59 Mio. (Q1/2025: EUR 112,5 Mio.) und lag damit innerhalb der Prognosespanne von EUR 65 Mio. plus/minus EUR 10 Mio. Das Bruttoergebnis und das Betriebsergebnis des Quartals wurden durch einen Einmalaufwand im mittleren einstelligen Millionen-Euro-Bereich im Zusammenhang mit einer Personalmaßnahme negativ beeinflusst. Infolgedessen belief sich der Bruttogewinn im vergangenen Quartal auf ca. EUR 11 Mio. (Q1/2025: EUR 34,1 Mio.) mit einer Bruttomarge von rund 18 % (Q1/2025: 30 %). Das vorläufige operative Ergebnis (EBIT) belief sich auf ca. EUR -22 Mio. (Q1/2025: EUR 3,3 Mio.), was einer EBIT-Marge von rund -38 % entspricht (Q1/2025: 3 %). Neben dem oben genannten Einmalaufwand ist der wesentliche Grund für die niedrige Brutto- und EBIT-Marge der negative Operating Leverage aufgrund des geringen Umsatzvolumens.
Dank einer weiter positiven Cashflow-Entwicklung stieg der vorläufige Bestand an liquiden Mitteln einschließlich sonstiger kurzfristiger finanzieller Vermögenswerte zum Quartalsende auf ca. EUR 273 Mio. (31. Dezember 2025: EUR 224,6 Mio.).
Aufgrund der aktuellen Marktentwicklungen und eines angenommenen Wechselkurses von 1,20 USD/EUR erhöht das Unternehmen die Prognose für das laufende Geschäftsjahr: erwartet wird ein Umsatz von rund EUR 560 Mio. in einer Bandbreite von plus/minus EUR 30 Mio. (zuvor: rund EUR 520 Mio. in einer Bandbreite von plus/minus EUR 30 Mio.). Zudem erwartet AIXTRON eine erhöhte EBIT-Marge von rund 17 % – 20 % (zuvor: 16 % – 19 %). Die Bruttomarge wird bei rund 42 % (zuvor: 41 % – 42 %) erwartet.
„Die deutlich stärker als erwartete Nachfrage aus der Optoelektronik im ersten Quartal ist eine sehr erfreuliche Entwicklung. Wir gehen davon aus, dass dieser Trend weiter anhält und haben daher unsere Prognose für das Jahr erhöht. Mit unserer G10-AsP-Anlage haben wir das Tool-of-Record für die nächste Generation der photonischen Bauelemente, die für die Chip-to-Chip, Rack-to-Rack und Datacenter-to-Datacenter Kommunikation im KI-Bereich eingesetzt werden“, sagt Dr. Felix Grawert, Vorstandsvorsitzender der AIXTRON SE.
Der vollständige Bericht zum ersten Quartal 2026 wird wie geplant am 30. April 2026 veröffentlicht.
Ansprechpartner
Christian Ludwig
Vice President Investor Relations & Corporate Communications
fon +49 (2407) 9030-444
e-mail c.ludwig@aixtron.com
Über AIXTRON
Die AIXTRON SE (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6) ist ein führender Anbieter von Depositionsanlagen für die Halbleiterindustrie. Das Unternehmen wurde 1983 gegründet und hat seinen Sitz in Herzogenrath (Städteregion Aachen) sowie Niederlassungen und Repräsentanzen in Asien, den USA und in Europa. Die Technologielösungen der Gesellschaft werden weltweit von einem breiten Kundenkreis zur Herstellung von leistungsstarken Bauelementen für elektronische und optoelektronische Anwendungen auf Basis von Verbindungshalbleiter- oder organischen Halbleitermaterialien genutzt. Diese Bauelemente werden in einer Vielzahl innovativer Anwendungen, Technologien und Industrien eingesetzt. Dazu gehören beispielsweise Laser-, LED-, und Displaytechnologien, Datenübertragung, SiC- und GaN-Energiemanagement und ‑umwandlung, Kommunikation, Signal‑ und Lichttechnik sowie viele weitere anspruchsvolle High-Tech-Anwendungen.
Unsere eingetragenen Warenzeichen: AIXACT®, AIX-Multi-Ject®, AIXTRON®, Close Coupled Showerhead®, EXP®, EPISON®, Gas Foil Rotation®, HXP®, HYPERION®, Multi-Ject®, Planetary Reactor®, PVPD®, STExS®, TriJet®
Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6) sind im Internet unter www.aixtron.com verfügbar.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Dieses Dokument kann zukunftsgerichtete Aussagen über das Geschäft, die Finanz- und Ertragslage und Gewinnprognosen von AIXTRON enthalten. Begriffe wie "können", "werden", "erwarten", "rechnen mit", "erwägen", "beabsichtigen", "planen", "glauben", "fortdauern" und "schätzen", Abwandlungen solcher Begriffe oder ähnliche Ausdrücke kennzeichnen diese zukunftsgerichteten Aussagen. Solche zukunftsgerichtete Aussagen geben die gegenwärtigen Beurteilungen, Erwartungen und Annahmen des AIXTRON Managements, von denen zahlreiche außerhalb des AIXTRON Einflussbereiches liegen, wieder und gelten vorbehaltlich bestehender Risiken und Unsicherheiten. Sie sollten kein unangemessenes Vertrauen in die zukunftsgerichteten Aussagen setzen. Sollten sich Risiken oder Ungewissheiten realisieren oder sollten zugrunde liegende Erwartungen zukünftig nicht eintreten beziehungsweise es sich herausstellen, dass Annahmen nicht korrekt waren, so können die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Erfolge von AIXTRON wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zukunftsgerichteten Aussage genannt worden sind. Dies kann durch Faktoren verursacht werden, wie zum Beispiel die tatsächlich von AIXTRON erhaltenen Kundenaufträge, den Umfang der Marktnachfrage nach Depositionstechnologie, den Zeitpunkt der endgültigen Abnahme von Erzeugnissen durch die Kunden, das Finanzmarktklima und die Finanzierungsmöglichkeiten von AIXTRON, die allgemeinen Marktbedingungen für Depositionsanlagen, und das makroökonomische Umfeld, Stornierungen, Änderungen oder Verzögerungen bei Produktlieferungen, Beschränkungen der Produktionskapazität, lange Verkaufs- und Qualifizierungszyklen, Schwierigkeiten im Produktionsprozess, die allgemeine Entwicklung der Halbleiterindustrie, eine Verschärfung des Wettbewerbs, Wechselkursschwankungen, die Verfügbarkeit öffentlicher Mittel, Zinsschwankungen bzw. Änderung verfügbarer Zinskonditionen, Verzögerungen bei der Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte, eine Verschlechterung der allgemeinen Wirtschaftslage sowie durch alle anderen Faktoren, die AIXTRON in öffentlichen Berichten und Meldungen, insbesondere im Abschnitt Risiken des Jahresberichts, beschrieben hat. In dieser Mitteilung enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstands basierend auf den zum Zeitpunkt dieser Mitteilung verfügbaren Informationen. AIXTRON übernimmt keine Verpflichtung zur Aktualisierung oder Überprüfung zukunftsgerichteter Aussagen wegen neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen, soweit keine ausdrückliche rechtliche Verpflichtung besteht.
Dieses Dokument liegt ebenfalls in englischer Übersetzung vor, bei Abweichungen geht die deutsche maßgebliche Fassung des Dokuments der englischen Übersetzung vor.
14.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2308390 14.04.2026 CET/CEST
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| 14.04.2026 | AIXTRON erhöht Prognose für das Gesamtjahr 2026 und gibt vorläufige Ergebnisse für das erste Quartal 2026 bekannt
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AIXTRON SE / Schlagwort(e): Prognose / Gesamtjahr/Geschäftszahlen / Quartal
AIXTRON erhöht Prognose für das Gesamtjahr 2026 und gibt vorläufige Ergebnisse für das erste Quartal 2026 bekannt
14.04.2026 / 21:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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AIXTRON erhöht Prognose für das Gesamtjahr 2026 und gibt vorläufige Ergebnisse für das erste Quartal 2026 bekannt
Herzogenrath, 14. April 2026 – AIXTRON SE (FSE: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6) erhöht seine Prognose für das Geschäftsjahr 2026 aufgrund einer stärker als erwartet ausgefallenen Nachfrage nach Anlagen für die Optoelektronik.
Der vorläufige Auftragseingang im ersten Quartal 2026 belief sich auf rund EUR 171 Mio. (Q1/2025: EUR 132,2 Mio.). Mit rund EUR 59 Mio. (Q1/2025: EUR 112,5 Mio.) lag der vorläufige Umsatz innerhalb der Prognosespanne von EUR 65 Mio. in einer Bandbreite von plus/minus EUR 10 Mio.
Der vorläufige Bruttogewinn und das vorläufige operative Ergebnis (EBIT) des Quartals wurden durch einen Einmalaufwand im mittleren einstelligen Millionen-Euro-Bereich im Zusammenhang mit einer Personalmaßnahme negativ beeinflusst. Infolgedessen belief sich der vorläufige Bruttogewinn für das vergangene Quartal auf rund EUR 11 Mio. (Q1/2025: EUR 34,1 Mio.) mit einer Bruttomarge von rund 18 % (Q1/2025: 30 %). Das vorläufige operative Ergebnis (EBIT) belief sich auf rund EUR -22 Mio. (Q1/2025: EUR 3,3 Mio.), was einer EBIT-Marge von rund -38% entspricht (Q1/2025: 3 %). Neben dem oben genannten Einmalaufwand ist der wesentliche Grund für die niedrige Brutto- und EBIT-Marge eine negative Operating Leverage aufgrund des geringen Umsatzvolumens.
Der vorläufige Bestand an liquiden Mitteln einschließlich sonstiger kurzfristiger finanzieller Vermögenswerte betrug zum Quartalsende rund EUR 273 Mio. (31. Dezember 2025: EUR 224,6 Mio.).
Aufgrund der aktuellen Marktentwicklungen und eines angenommenen Wechselkurses von 1,20 USD/EUR erhöht das Unternehmen die Prognose für das Geschäftsjahr 2026: erwartet wird ein Umsatz von rund EUR 560 Mio. in einer Bandbreite von plus/minus EUR 30 Mio. (zuvor: rund EUR 520 Mio. in einer Bandbreite von plus/minus EUR 30 Mio.). Zudem erwartet AIXTRON eine erhöhte EBIT-Marge von rund 17 % – 20 % (zuvor: 16 % – 19 %). Die Bruttomarge wird bei rund 42 % (zuvor: 41 % – 42 %) erwartet.
Der vollständige Bericht zum ersten Quartal 2026 wird wie geplant am 30. April 2026 veröffentlicht.
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Die AIXTRON SE (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6) ist ein führender Anbieter von Depositionsanlagen für die Halbleiterindustrie. Das Unternehmen wurde 1983 gegründet und hat seinen Sitz in Herzogenrath (Städteregion Aachen) sowie Niederlassungen und Repräsentanzen in Asien, den USA und in Europa. Die Technologielösungen der Gesellschaft werden weltweit von einem breiten Kundenkreis zur Herstellung von leistungsstarken Bauelementen für elektronische und optoelektronische Anwendungen auf Basis von Verbindungshalbleiter- oder organischen Halbleitermaterialien genutzt. Diese Bauelemente werden in einer Vielzahl innovativer Anwendungen, Technologien und Industrien eingesetzt. Dazu gehören beispielsweise Laser-, LED- und Displaytechnologien, Datenübertragung, SiC- und GaN-Energiemanagement und ‑umwandlung, Kommunikation, Signal‑ und Lichttechnik sowie viele weitere anspruchsvolle High-Tech-Anwendungen
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| 25.03.2026 | AIXTRON erweitert globale Präsenz mit einem neuen Werk in Malaysia
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EQS-Media / 25.03.2026 / 19:30 CET/CEST
AIXTRON erweitert globale Präsenz mit einem neuen Werk in Malaysia
Herzogenrath, 25. März 2026 – AIXTRON SE (FSE: AIXA), ein führender Anbieter von Depositionsanlagen für die Halbleiterindustrie, macht einen wichtigen Schritt zur Stärkung seiner globalen Wettbewerbsfähigkeit. Das Unternehmen hat beschlossen, eine neue Produktionsstätte in Malaysia zu errichten, um das schnell wachsende Ökosystem für Halbleiterausrüstung in Südostasien zu erschließen.
Stärkung der globalen Wettbewerbsfähigkeit
AIXTRON plant, einen Teil seiner 100/150/200-mm-Produkte im neuen Werk in der Region Penang herzustellen, vor allem für Kunden in Asien. Der neue Standort wird die Bereiche Montage und Test, Engineering-Support sowie lokale Einkaufsaktivitäten vor Ort umfassen. Dies ermöglicht die lokale Montage einiger AIXTRON-Produkte sowie die Beschaffung vieler Teile aus der lokalen Lieferkette von Modul- und Komponentenherstellern. Das modulare Fabrikdesign ermöglicht eine zukünftige Erweiterung mit geringem zusätzlichen Investitionsaufwand. Mit dem Werk in Malaysia unternimmt AIXTRON einen großen Schritt, um eines der führenden Ökosysteme der Halbleiterausrüstungsindustrie zu erschließen, und folgt damit anderen führenden globalen Halbleiterausrüstern beim Ausbau ihrer weltweiten Präsenz.
Dato‘ Loo Lee Lian, Chief Executive Officer von InvestPenang, zeigte sich begeistert über die Expansion des Unternehmens nach Malaysia und erklärte: „Die Entscheidung von AIXTRON, ein neues Werk in Penang zu errichten, unterstreicht den wachsenden Ruf unserer Region als erstklassiger Standort für Investitionen in Spitzentechnologie. Dieses neue Werk unterstreicht die Attraktivität Penangs als strategischer Standort für Innovation und Fertigung und spiegelt das Vertrauen des Unternehmens in unsere hochqualifizierten Arbeitskräfte und das günstige Geschäftsumfeld wider.“
„Mit diesem Schritt implementiert AIXTRON eine Best-Practice-Strategie der globalen Halbleiterzulieferindustrie und nutzt das hervorragend entwickelte Ökosystem vor Ort. Insgesamt bedeutet das einen klaren Wachstumsschritt für uns und stärkt unsere Position im asiatischen Markt. Wir bekennen uns weiterhin zu unseren europäischen Standorten in Herzogenrath (Deutschland) und Cambridge (Großbritannien). Beide Standorte sind zentrale Säulen für Forschung, Entwicklung und auch Produktion, insbesondere aufgrund der vielen starken und spezialisierten Zulieferer. Das Werk in Malaysia ergänzt die Stärken der bestehenden Standorte und ermöglicht es, „das Beste aus beiden Welten“ zu nutzen, indem es den Zugang zur Lieferkette in Südostasien eröffnet. In Europa ist infolgedessen kein Personalabbau geplant“, sagt Dr. Felix Grawert, Vorstandsvorsitzender der AIXTRON SE.
Finanzdaten für 2026 unverändert // EUR 40 Mio. Investitionsausgaben für das neue Werk
Die Investitionsausgaben für den neuen Standort werden auf rund EUR 40 Mio. geschätzt, die im zweiten Halbjahr 2026 und im ersten Halbjahr 2027 getätigt werden sollen. Dieses Werk soll im Frühjahr 2027 den Betrieb aufnehmen, wobei die ersten Auslieferungen für die zweite Jahreshälfte 2027 erwartet werden. Die für 2026 erwarteten Anlaufkosten im Zusammenhang mit der Produktionsvorbereitung haben keinen Einfluss auf die Prognose 2026.
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Über AIXTRON
Die AIXTRON SE (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6) ist ein führender Anbieter von Depositionsanlagen für die Halbleiterindustrie. Das Unternehmen wurde 1983 gegründet und hat seinen Sitz in Herzogenrath (Städteregion Aachen) sowie Niederlassungen und Repräsentanzen in Asien, den USA und in Europa. Die Technologielösungen der Gesellschaft werden weltweit von einem breiten Kundenkreis zur Herstellung von leistungsstarken Bauelementen für elektronische und optoelektronische Anwendungen auf Basis von Verbindungshalbleiter- oder organischen Halbleitermaterialien genutzt. Diese Bauelemente werden in einer Vielzahl innovativer Anwendungen, Technologien und Industrien eingesetzt. Dazu gehören beispielsweise Laser-, LED-, und Displaytechnologien, Datenübertragung, SiC- und GaN-Energiemanagement und -‑umwandlung, Kommunikation, Signal‑ und Lichttechnik sowie viele weitere anspruchsvolle High-Tech-Anwendungen.
Unsere eingetragenen Warenzeichen: AIXACT®, AIX-Multi-Ject®, AIXTRON®, Close Coupled Showerhead®, EXP®, EPISON®, Gas Foil Rotation®, HXP®, HYPERION®, Multi-Ject®, Planetary Reactor®, PVPD®, STExS®, TriJet®
Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6) sind im Internet unter www.aixtron.com verfügbar.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Dieses Dokument kann zukunftsgerichtete Aussagen über das Geschäft, die Finanz- und Ertragslage und Gewinnprognosen von AIXTRON enthalten. Begriffe wie "können", "werden", "erwarten", "rechnen mit", "erwägen", "beabsichtigen", "planen", "glauben", "fortdauern" und "schätzen", Abwandlungen solcher Begriffe oder ähnliche Ausdrücke kennzeichnen diese zukunftsgerichteten Aussagen. Solche zukunftsgerichteten Aussagen geben die gegenwärtigen Beurteilungen, Erwartungen und Annahmen des AIXTRON Managements, von denen zahlreiche außerhalb des AIXTRON Einflussbereiches liegen, wieder und gelten vorbehaltlich bestehender Risiken und Unsicherheiten. Sie sollten kein unangemessenes Vertrauen in die zukunftsgerichteten Aussagen setzen. Sollten sich Risiken oder Ungewissheiten realisieren oder sollten zugrunde liegende Erwartungen zukünftig nicht eintreten beziehungsweise es sich herausstellen, dass Annahmen nicht korrekt waren, so können die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Erfolge von AIXTRON wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zukunftsgerichteten Aussage genannt worden sind. Dies kann durch Faktoren verursacht werden, wie zum Beispiel die tatsächlich von AIXTRON erhaltenen Kundenaufträge, den Umfang der Marktnachfrage nach Depositionstechnologie, den Zeitpunkt der endgültigen Abnahme von Erzeugnissen durch die Kunden, das Finanzmarktklima und die Finanzierungsmöglichkeiten von AIXTRON, die allgemeinen Marktbedingungen für Depositionsanlagen, und das makroökonomische Umfeld, Stornierungen, Änderungen oder Verzögerungen bei Produktlieferungen, Beschränkungen der Produktionskapazität, lange Verkaufs- und Qualifizierungszyklen, Schwierigkeiten im Produktionsprozess, die allgemeine Entwicklung der Halbleiterindustrie, eine Verschärfung des Wettbewerbs, Wechselkursschwankungen, die Verfügbarkeit öffentlicher Mittel, Zinsschwankungen bzw. Änderung verfügbarer Zinskonditionen, Verzögerungen bei der Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte, eine Verschlechterung der allgemeinen Wirtschaftslage sowie durch alle anderen Faktoren, die AIXTRON in öffentlichen Berichten und Meldungen, insbesondere im Abschnitt Risiken des Jahresberichts, beschrieben hat. In dieser Mitteilung enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstands basierend auf den zum Zeitpunkt dieser Mitteilung verfügbaren Informationen. AIXTRON übernimmt keine Verpflichtung zur Aktualisierung oder Überprüfung zukunftsgerichteter Aussagen wegen neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen, soweit keine ausdrückliche rechtliche Verpflichtung besteht.
Dieses Dokument liegt ebenfalls in englischer Übersetzung vor, bei Abweichungen geht die deutsche maßgebliche Fassung des Dokuments der englischen Übersetzung vor.
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Emittent/Herausgeber: AIXTRON SE
Schlagwort(e): Unternehmen
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