| 26.09.2025 | KPS AG: Anpassung der Umsatz- und Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2024/2025
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KPS AG / Schlagwort(e): Prognoseänderung
KPS AG: Anpassung der Umsatz- und Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2024/2025
26.09.2025 / 17:35 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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KPS AG: Anpassung der Umsatz- und Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2024/2025
Die KPS AG (WKN A1A6V4 / ISIN DE000A1A6V48) passt vor dem Hintergrund einer zunehmenden Nachfrageschwäche im Handel ihre Umsatz- und EBITDA-Prognose für das Geschäftsjahr 2024/2025 an. Demnach geht der Vorstand der KPS AG nun davon aus, dass die Umsatzerlöse (Konzern) im Geschäftsjahr 2024/2025 zwischen 118,0 Mio. € und 122,0 Mio. € liegen werden. Daneben soll das EBITDA (Konzern) nunmehr voraussichtlich 4,1 Mio. € bis 6,1 Mio. € betragen. Grund hierfür ist, dass sich die Investitionsbereitschaft im Handel weiter eingetrübt hat und Handelskunden Projekte in das Jahr 2026 verschieben. In diesem Zusammenhang hat die KPS gezielte Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Realisierung von Kostensenkungen eingeleitet, die kurzfristig das Ergebnis für das Geschäftsjahr 2024/2025 belasten werden.
Zuvor war der Vorstand davon ausgegangen, dass die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2024/2025 zwischen 129,5 Mio. € und 151,5 Mio. € liegen werden. Das EBITDA war bisher im Korridor von 10,2 Mio. € bis 14,9 Mio. € erwartet worden.
Leonardo Musso
Alleinvorstand
Unterföhring, 26. September 2025
Kontakt:
KPS AG
Beta-Straße 10H
85774 Unterföhring
Telefon: +49 (0) 89 356 31-0
Telefax: +49 (0) 89 356 31-3300
E-Mail: ir@kps.com
Ende der Insiderinformation
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2204608 26.09.2025 CET/CEST
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| 08.05.2025 | KPS steigert Profitabilität im ersten Halbjahr 2024/2025 trotz angespannter Marktlage
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KPS AG
/ Schlagwort(e): Halbjahresergebnis
KPS steigert Profitabilität im ersten Halbjahr 2024/2025 trotz angespannter Marktlage
08.05.2025 / 08:00 CET/CEST
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KPS steigert Profitabilität im ersten Halbjahr 2024/2025 trotz angespannter Marktlage
- KPS erzielt einen Umsatz von 64,7 Mio. € in einem für den Handel herausfordernden Marktumfeld.
- EBITDA erreicht 4,8 Mio. €, EBITDA-Marge entsprechend bei soliden 7,4 %.
- Prognose für Geschäftsjahr 2024/2025 bestätigt.
Unterföhring/München, 08. Mai 2025 – Die KPS AG (WKN: A1A6V4 / ISIN: DE000A1A6V48), führender Beratungspartner im Handel (B2C & B2B) für digitale Transformation in den Bereichen Digital Strategy, Digital Customer Interaction und Digital Enterprise, veröffentlicht die Ergebnisse für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2024/2025.
Die KPS erreichte in den ersten sechs Monaten des neuen Geschäftsjahres 2024/2025 wichtige Erfolge bei der Neukundengewinnung und konnte in diesem Zuge auch ihr Beratungsportfolio in allen drei strategischen Geschäftsfeldern konsequent entlang der Marktbedürfnisse weiterentwickeln.
Im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2024/2025 erzielte die KPS AG einen Umsatz von 64,7 Mio. €. Das sind 14,8 % weniger als im gleichen Zeitraum des Vorjahres (75,9 Mio. €). Grund für den Rückgang ist vor allem die zurückhaltende Investitionsbereitschaft im Handel, insbesondere bei größeren Transformationsprojekten im Bereich Digital Enterprise (DEC). Die Bereiche Digital Strategy (DSI) und Digital Customer Interaction (DCI) konnten hingegen im DACH-Raum ein deutliches Wachstum verzeichnen. Diese positiven Entwicklungen unterstreichen, dass die KPS mit ihrer strategischen Ausrichtung in relevanten Geschäftsfeldern grundsätzlich gut positioniert ist. Insgesamt setzt sich der Trend zu kleineren Projektvolumina fort, auf den KPS seine Geschäftsprozesse entsprechend ausrichtet.
Ergebnisseitig zeigen die eingeleiteten Maßnahmen zur Profitabilitätssteigerung Wirkung. Trotz rückläufiger Umsätze in Folge der Marktzurückhaltung erzielte die KPS im ersten Halbjahr ein positives EBITDA von 4,8 Mio. € und eine solide EBITDA-Marge von 7,4 %. Der Vergleich mit dem Vorjahreszeitraum, in dem ein negatives EBITDA von -1,7 Mio. € infolge von Kundeninsolvenzen verbucht wurde, zeigt die deutliche Verbesserung der operativen Ertragskraft der KPS. Parallel zur Stärkung der Ergebnisqualität verfolgt das Unternehmen weiterhin konsequent die Stärkung seiner Eigenkapitalquote.
Auf Basis der bisherigen Geschäftsentwicklung bestätigt die KPS die Prognose für das Geschäftsjahr 2024/2025. Das Unternehmen hält an seinem strategischen Kurs fest und erwartet trotz der weiterhin angespannten politischen Rahmenbedingungen und der bestehenden Unsicherheiten im Marktumfeld für das Geschäftsjahr 2024/2025 Umsatzerlöse zwischen 129,5 Mio. € und 151,5 Mio. € sowie ein EBITDA im Korridor von 10,2 Mio. € bis 14,9 Mio. €.
KPS AG
Der Vorstand
Über die KPS AG
KPS treibt gemeinsam mit seinen Kunden die digitale Transformation kontinuierlich voran und gestaltet mit einer ganzheitlichen Vision schon heute die Welt von morgen: smarte Best-Practice-Prozesse und herausragende Kundenerlebnisse entlang der gesamten Wertschöpfungskette, von der individuellen Kundeninteraktion über die Supply Chain und das operative Kerngeschäft bis hin zu den Finanzen. Das Münchner Beratungshaus ist der führende Partner für Handels- und Konsumgüterunternehmen in der Strategie-, Prozess- und Technologieberatung und setzt bei der Umsetzung auf einsatzbereite Accelerator-Technologien und führende Best-of-Breed-Lösungen aus einem starken Partnernetzwerk. Für seine Leistungen wurde KPS u.a. mehrfach mit dem „Hidden Champion“-Award in der Kategorie Konsumgüter & Handel sowie als Fokuspartner im Rahmen der SAP Diamant-Initiative für die Kategorie „Retail & Consumer Products“ ausgezeichnet. Mehr erfahren Sie online unter www.kps.com.
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2132486 08.05.2025 CET/CEST
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| 30.04.2025 | KPS AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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KPS AG
/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
KPS AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
30.04.2025 / 11:15 CET/CEST
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2125560 30.04.2025 CET/CEST
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| 23.04.2025 | KPS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2025 in MACE Restaurant & Speisesyndikat, Beta-Straße 10 E, 85774 Unterföhring mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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KPS AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
KPS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2025 in MACE Restaurant & Speisesyndikat, Beta-Straße 10 E, 85774 Unterföhring mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
23.04.2025 / 15:05 CET/CEST
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KPS AG
Unterföhring
ISIN DE000A1A6V48
WKN A1A6V4
Eindeutige Kennung der Veranstaltung: 3c71d9173511ef11b53400505696f23c
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre herzlich ein zur
am 30. Mai 2025 um 11:00 Uhr (MESZ)
im MACE Restaurant & Speisesyndikat, Beta-Straße 10 E, 85774 Unterföhring,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung.
I. Tagesordnung
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für die KPS AG einschließlich des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach § 289a HGB zum 30. September 2024 sowie des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Konzernlageberichts
für die KPS AG und den Konzern zum 30. September 2024 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben
nach § 315a HGB zum 30. September 2024 sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023/2024
Die vorstehend genannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung vom Vorstand und - soweit dies den Bericht des Aufsichtsrats
betrifft - vom Aufsichtsrat näher erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt
keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss am 27. Januar 2025 bereits gebilligt
hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist.
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an sind die genannten Unterlagen über unsere Internetseite unter
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https://kps.com/de/de/company/investor-relations/general-meetings/2025.html
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zugänglich. Ferner werden die Unterlagen dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
|
| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der KPS AG
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023/2024 der KPS AG in Höhe von EUR 20.098.269,51
vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023/2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2023/2024 amtierenden Alleinvorstand für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
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| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023/2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023/2024 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
entscheiden zu lassen.
|
| 5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024/2025 sowie
des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenberichten oder Finanzinformationen und des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines (personenidentischen) Prüfungsausschusses vor, wie folgt zu beschließen:
| 5.1 |
Die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2024/2025, sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und
zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen im Sinne von § 115 WpHG für das Geschäftsjahr 2024/2025, sowie zum Prüfer für
eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 2025/2026 bis zur nächsten ordentlichen
Hauptversammlung im Jahr 2026, sofern solche Zwischenberichte oder Finanzinformationen einer prüferischen Durchsicht unterzogen
werden sollen, bestellt.
|
| 5.2 |
Die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für
das Geschäftsjahr 2024/2025 bestellt.
Die Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung
(EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung
von Unternehmen bedarf eines deutschen Umsetzungsgesetzes (CSRD-Umsetzungsgesetz). Zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Beschlussvorschläge
der Verwaltung an die Hauptversammlung war ein CSRD-Umsetzungsgesetz noch nicht verabschiedet; es lag lediglich ein Gesetzesentwurf
(Regierungsentwurf vom Juli 2024) vor. Die Wahl des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt daher für den Fall,
dass der deutsche Gesetzgeber in einem CSRD-Umsetzungsgesetz eine Wahl dieses Prüfers durch die Hauptversammlung verlangt.
|
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine vorstehenden Empfehlungen frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte
sind und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014
auferlegt wurde.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die vorstehenden Beschlussvorschläge entscheiden
zu lassen.
|
| 6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Nach § 162 AktG ist von Vorstand und Aufsichtsrat ein Vergütungsbericht zu erstellen und der Hauptversammlung zur Billigung
nach § 120a Abs. 4 AktG vorzulegen. Der nach dieser Maßgabe erstellte Vergütungsbericht der KPS AG für das Geschäftsjahr 2023/2024
wurde nach § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162
Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023/2024 ist nebst Prüfungsvermerk von der Einberufung der Hauptversammlung an
über unsere Internetseite unter
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https://kps.com/de/de/company/investor-relations/general-meetings/2025.html
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zugänglich. Ferner wird der Vergütungsbericht dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein. Eine inhaltliche Wiedergabe
des Vergütungsberichts in dieser Einladung ist nach der Neufassung von § 124 Abs. 2 Satz 3 AktG nicht mehr erforderlich.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr
2023/2024 zu billigen.
|
| 7. |
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands
Nach § 120a Abs. 1 Satz 1 AktG beschließt die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des vom
Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems,
mindestens jedoch alle vier Jahre. Zuletzt wurde das Vergütungssystem der Mitglieder des Vorstands durch die Hauptversammlung
der KPS AG am 21. Mai 2021 gebilligt, so dass turnusmäßig eine erneute Beschlussfassung erforderlich ist. Ein das Vergütungssystem
bestätigender Beschluss ist zulässig.
Der Aufsichtsrat hat das von der Hauptversammlung am 21. Mai 2021 beschlossene System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
überprüft. Die Überprüfung hat keinen strukturellen Änderungsbedarf ergeben; das geltende System hat sich vielmehr bewährt.
Es entspricht marktüblichen Standards und den gesetzlichen Vorgaben. Der Aufsichtsrat hält die im Vergütungssystem festgelegte
Maximalvergütung weiterhin für angemessen.
Das System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands ist von der Einberufung der Hauptversammlung an über unsere Internetseite
unter
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https://kps.com/de/de/company/investor-relations/general-meetings/2025.html
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zugänglich. Ferner wird das Vorstandsvergütungssystem dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein. Eine inhaltliche
Wiedergabe des Vergütungssystems in dieser Einladung ist nach der Neufassung von § 124 Abs. 2 Satz 3 AktG nicht mehr erforderlich.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, das von der Hauptversammlung am 21. Mai 2021 beschlossene System zur Vergütung der Mitglieder
des Vorstands zu bestätigen.
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| 8. |
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Nach § 113 Abs. 3 AktG ist bei börsennotierten Gesellschaften mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
ein Beschluss zu fassen, wobei ein bestätigender Beschluss zulässig ist. Nach § 12 der Satzung der KPS AG wird die Vergütung
des Aufsichtsrats durch Beschluss der Hauptversammlung festgelegt. Die Hauptversammlung der KPS AG hat einen solchen Beschluss
zuletzt am 21. Mai 2021 gefasst, so dass turnusmäßig eine erneute Beschlussfassung erforderlich ist.
Vorstand und Aufsichtsrat haben das von der Hauptversammlung am 21. Mai 2021 beschlossene System zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
überprüft. Die Überprüfung hat keinen strukturellen Änderungsbedarf ergeben; das geltende System hat sich vielmehr bewährt.
Es entspricht marktüblichen Standards und den gesetzlichen Vorgaben. Die Vergütung ist nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat
weiterhin angemessen und soll unverändert bleiben.
Das System zur Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist von der Einberufung der Hauptversammlung an über unsere Internetseite
unter
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https://kps.com/de/de/company/investor-relations/general-meetings/2025.html
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zugänglich. Ferner wird das Aufsichtsratsvergütungssystem dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein. Eine inhaltliche
Wiedergabe des Vergütungssystems in dieser Einladung ist nach Neufassung von § 124 Abs. 2 Satz 3 AktG nicht mehr erforderlich.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das von der Hauptversammlung am 21. Mai 2021 beschlossene System zur Vergütung der
Aufsichtsratsmitglieder zu bestätigen.
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II. Weitere Angaben und Hinweise
| 1. |
Durchführung der Hauptversammlung als Präsenzversammlung
Die diesjährige Hauptversammlung wird erneut in Form einer Präsenzversammlung stattfinden.
|
| 2. |
Anmeldung zur Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich zur Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) anmelden und im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen
sind. Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss der Gesellschaft spätestens bis zum
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Ablauf des 23. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ),
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in Textform (§ 126b BGB) unter folgender Adresse oder E-Mail-Adresse zugehen:
KPS AG c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiterhin die Möglichkeit an, sich unter Beachtung der vorstehenden Anmeldefrist
online über das Aktionärsportal anzumelden, das sie über die Internetseite der Gesellschaft unter
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https://kps.com/de/de/company/investor-relations/general-meetings/2025.html
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erreichen. Für den Zugang zum Aktionärsportal benötigen die Aktionäre ihre Aktionärsnummer und das zugehörige Passwort. Die
relevanten Zugangsdaten werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben den im Aktienregister eingetragenen Aktionären übersandt.
Ein universell verwendbares Anmelde- und Vollmachts-, Weisungsformular, das auch für die Erteilung von Vollmachten und Weisungen
an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in Textform verwendet werden kann, steht im Internet unter
|
https://kps.com/de/de/company/investor-relations/general-meetings/2025.html
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Die Anmeldung zur Hauptversammlung und die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
und die Bevollmächtigung Dritter können unter Beachtung der jeweils in dieser Einladung bestimmten Fristen gemäß § 67c AktG
auch über Intermediäre gemäß ISO 20022 Format (z.B. über SWIFT, CMDHDEMMXXX) an die Gesellschaft übermittelt werden. Für eine
Anmeldung per SWIFT ist eine Autorisierung über die SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich
Die zur Teilnahme berechtigten Aktionäre beziehungsweise ihre Bevollmächtigten erhalten Eintrittskarten zur Hauptversammlung,
sofern im Zuge der Anmeldung nicht eine Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter oder eine Stimmabgabe durch Briefwahl erfolgt.
Aktionäre, die sich über das Aktionärsportal anmelden, haben die Möglichkeit, sich ihre Eintrittskarte unmittelbar selbst
auszudrucken oder sich diese per E-Mail zukommen lassen.
|
| 3. |
Verfügungen über Aktien und Umschreibungen im Aktienregister
Für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend.
Dieser Aktienbestand wird dem Bestand zum Anmeldeschluss am 23. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), (sogenannter Technical Record
Date) entsprechen, da aus technischen Gründen im Zeitraum vom Anmeldeschluss bis einschließlich dem Tag der Hauptversammlung
keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden (Umschreibungsstopp). Der Umschreibungsstopp bedeutet jedoch keine
Sperre für die Verfügung über die Aktien. Aktionäre können über ihre Aktien daher auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin
frei verfügen. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 23. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft
eingehen, können allerdings ihre Teilnahme- und Stimmrechte nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen
oder zur Rechtsausübung ermächtigen. In diesen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrecht bis zur Umschreibung noch bei dem
im Aktienregister eingetragenen Aktionär. Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen
sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen.
Intermediäre und sonstige nach § 135 Abs. 8 AktG Gleichgestellte dürfen das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören,
als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben. Näheres hierzu regelt
§ 135 AktG.
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| 4. |
Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl
Der Vorstand macht auf freiwilliger Grundlage und als Erleichterung für die Aktionäre von der Ermächtigung gemäß § 15 Abs.
2 der Satzung Gebrauch und sieht vor, dass fristgerecht angemeldete Aktionäre und deren Bevollmächtigte ihre Stimmen im Rahmen
der diesjährigen Hauptversammlung nach folgender Maßgabe auch im Wege elektronischer Kommunikation über das Aktionärsportal
abgeben können („Briefwahl“).
Die Abgabe von Stimmen durch Briefwahl ist jedoch ausschließlich zu Abstimmungen über vor der Hauptversammlung seitens der
Gesellschaft bekanntgemachte Beschlussvorschläge der Verwaltung sowie zu Abstimmungen über vor der Hauptversammlung seitens
der Gesellschaft aufgrund eines Verlangens einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG, als Gegenantrag nach § 126 Abs. 1 AktG
oder als Wahlvorschlag nach § 127 AktG bekanntgemachte Beschlussvorschläge von Aktionären möglich. Die Abgabe von Briefwahlstimmen
zu anderen Abstimmungen, insbesondere zu Anträgen, die erst in der Hauptversammlung gestellt werden, ist nicht möglich. Die
Aktionäre und deren Bevollmächtigte können ihre Stimmen per elektronischer Briefwahl über das Aktionärsportal unter
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https://kps.com/de/de/company/investor-relations/general-meetings/2025.html
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abgeben. Die Stimmabgabe über das Aktionärsportal ist zeitlich begrenzt und nur bis zum 29. Mai 2025, 18:00 Uhr (MESZ), möglich.
Bis zu diesem Zeitpunkt können elektronisch abgegebene Stimmen auch über das Aktionärsportal geändert oder widerrufen werden.
Wir weisen darauf hin, dass mit Ablauf der vorstehenden Frist die Abstimmfunktion zur Briefwahl über das Aktionärsportal geschlossen
wird.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass andere Kommunikationswege für die Briefwahl nicht zur Verfügung stehen, insbesondere
keine Übersendung der Briefwahlstimme per Post oder E-Mail.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung
mitgeteilt wurde, so gilt die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende
Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
|
| 5. |
Verfahren für die Erteilung von Stimmrechtsvollmachten
Aktionäre können Dritte zur Ausübung ihrer Stimmrechte bevollmächtigen. Auch im Falle der Stimmrechtsbevollmächtigung sind
vom Aktionär die in vorstehender Ziffer 2 (Anmeldung zur Hauptversammlung) dargelegten Anforderungen zu erfüllen. Stellt ein
Aktionär die Vollmacht auf mehr als eine Person aus, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen.
Eine Bevollmächtigung kann unter Nutzung des Aktionärsportals oder durch sonstige Erklärungen in Textform unter Benennung
der Person des Erklärenden erfolgen. Auch ist eine Abgabe der Vollmacht bei Zutritt zu der Hauptversammlung und während der
Hauptversammlung vor Ort möglich.
Über das Aktionärsportal können Vollmachten nur bis zum 29. Mai 2025, 18:00 Uhr (MESZ), erteilt, geändert oder widerrufen
werden. Wir weisen darauf hin, dass mit Ablauf der vorstehenden Frist die Bevollmächtigungsfunktion über das Aktionärsportal
geschlossen wird.
Bitte beachten Sie, dass für die Bevollmächtigung von Intermediären, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern oder sonstigen
Personen nach § 135 Abs. 8 AktG, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung
erbieten, besondere Bestimmungen gelten (siehe nachfolgend unter dem Abschnitt „Bevollmächtigung anderer Personen“).
Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Wir bieten unseren Aktionären und deren Bevollmächtigten auch an, sich nach Maßgabe ihrer Weisungen durch von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Dazu müssen den Stimmrechtsvertretern Vollmacht(en)
und Weisungen für die Ausübung der Stimmrechte erteilt werden.
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können bis zum 29. Mai 2025, 18:00 Uhr (MESZ), über
das Aktionärsportal erteilt, geändert oder widerrufen werden. Wir weisen darauf hin, dass mit Ablauf der vorstehenden Frist
diese Funktion über das Aktionärsportal geschlossen wird.
Zudem kann eine Bevollmächtigung und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft durch sonstige Erklärungen
in Textform unter Benennung der Person des Erklärenden erfolgen und der Gesellschaft durch Zusendung an die folgende Adresse
oder E-Mail-Adresse bis zum 29. Mai 2025, 18:00 Uhr (MESZ; maßgeblich ist der Zugang bei der Gesellschaft), übermittelt werden:
KPS AG c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
(„KPS-Kontaktadressen“)
Zudem ist eine Bevollmächtigung und Weisungserteilung bei Zutritt zu der Hauptversammlung und während der Hauptversammlung
vor Ort möglich.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung
mitgeteilt wurde, so gilt die Bevollmächtigung und Weisung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zu diesem Tagesordnungspunkt
insgesamt auch als entsprechende Bevollmächtigung und Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Es ist zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreter keine Anträge oder Fragen für die Aktionäre stellen oder Widersprüche erklären.
Stimmrechte werden sie nur zu denjenigen Tagesordnungspunkten ausüben, zu denen sie von den Aktionären Weisungen erhalten
haben. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen und dürfen ohne ordnungsgemäße
Weisung das Stimmrecht nicht ausüben.
Bevollmächtigung anderer Personen
Wenn weder ein Intermediär, noch ein Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3 AktG, eine Aktionärsvereinigung oder
andere durch § 135 Abs. 8 AktG im Hinblick auf die Stimmrechtsausübung gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen
bevollmächtigt werden soll, bedürfen die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf der Textform (§ 126b BGB). Wird die Vollmacht
durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erteilt, ist ein zusätzlicher Nachweis der Bevollmächtigung nicht erforderlich.
Wird die Vollmacht hingegen durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erteilt, kann die Gesellschaft einen Nachweis
der Bevollmächtigung in Textform verlangen. Der Nachweis kann der Gesellschaft bis zum 29. Mai 2025, 18:00 Uhr (MESZ; maßgeblich
ist der Zugang bei der Gesellschaft), an eine der vorstehend definierten KPS-Kontaktadressen übermittelt werden. Auch ist
ein Nachweis der Vollmacht bei Zutritt zu der Hauptversammlung und während der Hauptversammlung vor Ort möglich.
Für die Erteilung einer Vollmacht an Intermediäre, Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3 AktG, Aktionärsvereinigungen
und andere durch § 135 Abs. 8 AktG im Hinblick auf die Stimmrechtsausübung gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen
sowie für ihren Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung gilt das Textformerfordernis nicht. Der Bevollmächtigte
hat die Vollmacht jedoch nachprüfbar festzuhalten. Sie muss vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene
Erklärungen enthalten. Ein Verstoß gegen diese Anforderungen beeinträchtigt allerdings nicht die Wirksamkeit der Stimmabgabe.
Ferner hat der jeweilige Bevollmächtigte für seine Bevollmächtigung möglicherweise besondere Regelungen vorgesehen; dies sollte
mit dem jeweiligen Bevollmächtigten vorab abgestimmt werden.
Ergänzende Informationen zur Stimmrechtsausübung
Sollten auf mehreren Wegen Stimmrechte vor dem Tag der Hauptversammlung ausgeübt bzw. Vollmacht und ggf. Weisungen erteilt
werden, werden diese unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. elektronisch über das
Aktionärsportal, 2. per E-Mail und 3. per Brief.
Gehen auf demselben Übermittlungsweg fristgemäß mehrere Briefwahlstimmen bzw. Vollmachten und Weisungen zu, ist die zeitlich
zuletzt zugegangene Erklärung verbindlich.
Sollte ein Aktionär persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, werden hierdurch alle zuvor erteilen Vollmachten und ggfs.
Weisungen oder über das Aktionärsportal im Wege der Briefwahl abgegebene Stimmen widerrufen.
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| 6. |
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
| a) |
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (das entspricht 2.057.665 Aktien) oder den anteiligen
Betrag von EUR 500.000,00 (das entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das
Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der KPS AG zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 29.
April 2025, 24.00 Uhr (MESZ), zugehen. Wir bitten, Ergänzungsverlangen an folgende Adresse zu richten:
KPS AG - z. Hd. des Vorstands - Beta-Straße 10h 85774 Unterföhring
Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 1 und 2 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag
des Zugangs des Verlangens Inhaber der vorstehend genannten Mindestanzahl an Aktien sind und dass sie diese bis zur Entscheidung
des Vorstands über den Antrag halten. § 121 Abs. 7 AktG ist auf die Fristberechnung entsprechend anzuwenden. Der Zugang des
Verlangens ist daher nicht mitzurechnen. Eine Verlegung der Frist von einem Sonntag, einem Sonnabend oder einem Feiertag auf
einen zeitlich vorausgehenden oder nachfolgenden Werktag kommt nicht in Betracht. Die §§ 187 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
(BGB) sind nicht entsprechend anzuwenden.
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| b) |
Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat
zu den Tagesordnungspunkten zu stellen, ohne dass es hierfür vor der Hauptversammlung einer Ankündigung, Veröffentlichung
oder sonstigen besonderen Handlung bedarf. Gleiches gilt für Gegenvorschläge zu Wahlvorschlägen für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
und Abschlussprüfern (§ 127 AktG).
Aktionäre können aber auch bereits vor der Hauptversammlung Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat
zu Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Solche Anträge sind ausschließlich an folgende Adresse oder E-Mail-Adresse
zu richten:
KPS AG Investor Relations Beta-Straße 10h 85774 Unterföhring E-Mail: ir@kps.com
Bis spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens zum 15. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), unter diesen Kontaktdaten
zugegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, wird die Gesellschaft - vorbehaltlich §§ 126 Abs. 2 und 3, 127
AktG - den anderen Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter
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https://kps.com/de/de/company/investor-relations/general-meetings/2025.html
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unverzüglich zugänglich machen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse
veröffentlicht.
Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab form- und fristgerecht übermittelt
worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung
an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
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| c) |
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung ist jedem Aktionär vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen oder
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich
ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Der Vorstand
darf die Auskunft unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen verweigern.
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Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
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https://kps.com/de/de/company/investor-relations/general-meetings/2025.html
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zu finden.
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| 7. |
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an werden die in § 124a AktG genannten Unterlagen auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
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https://kps.com/de/de/company/investor-relations/general-meetings/2025.html
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zur Einsicht und zum Download zugänglich gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzlichen Verpflichtung mit der
Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan ist.
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| 8. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung EUR 41.153.300,00 und ist eingeteilt
in 41.153.300 auf den Namen lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt
der Einberufung dieser Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
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| 9. |
Hinweise zum Datenschutz
Ihre personenbezogenen Daten werden für die Führung des Aktienregisters, zur Kommunikation mit Ihnen als Aktionär, im Rahmen
der Anmeldung zu unserer Hauptversammlung und zu deren Durchführung sowie bei der Nutzung des Aktionärsportals verarbeitet.
Dies geschieht, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die KPS AG verarbeitet Ihre Daten als Verantwortlicher unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren
Rechten gemäß DSGVO finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter
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https://kps.com/de/de/company/investor-relations/general-meetings/2025.html
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Unterföhring, im April 2025
KPS AG
Der Vorstand
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23.04.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2122636 23.04.2025 CET/CEST
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| 13.02.2025 | KPS im ersten Quartal 2024/2025 auf Kurs
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KPS AG
/ Schlagwort(e): Quartalsergebnis
KPS im ersten Quartal 2024/2025 auf Kurs
13.02.2025 / 08:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
KPS im ersten Quartal 2024/2025 auf Kurs
- KPS erzielt in einem für den Handel herausfordernden Marktumfeld einen Umsatz von 32,5 Mio. €.
- EBITDA erreicht 2,2 Mio. €, EBITDA-Marge entsprechend bei soliden 6,8 %.
Unterföhring/München, 13. Februar 2025 – Die KPS AG (WKN: A1A6V4 / ISIN: DE000A1A6V48), führender Beratungspartner im Handel (B2C & B2B) für digitale Transformation in den Bereichen Digital Strategy, Digital Customer Interaction und Digital Enterprise, veröffentlicht die Ergebnisse für das erste Quartal 2024/2025.
Die KPS setzte in den ersten drei Monaten des neuen Geschäftsjahres 2024/2025 ihren Kurs planmäßig fort und verstärkte ihre Aktivitäten zur Neukundengewinnung. Dabei steht nicht nur der Ausbau der Neukundenbasis im Fokus, sondern auch die kontinuierliche Weiterentwicklung des Leistungsportfolios in allen drei strategischen Geschäftsfeldern.
In den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres 2024/2025 erzielte die KPS einen Umsatz von 32,5 Mio. € (Vorjahr: 38,9 Mio. €). Dieser Wert liegt um 16,5 % unter dem Niveau des Vorjahreszeitraums, was auf die begrenzte personelle Verfügbarkeit sowie auf verzögerte Projektstarts zurückzuführen war. So konnte KPS im abgelaufenen Quartal die Neukundengewinnung im Vergleich zum Vorjahr deutlich steigern. Allerdings setzt sich der Trend zu kleineren Projektvolumina bedingt durch die finanziell angespannte Situation insbesondere im deutschen Handel weiter fort.
Dank der konsequenten Weiterentwicklung des Leistungsportfolios und einem effizienten Kostenmanagement kann sich KPS in diesem Marktumfeld behaupten. Die eingeleiteten Maßnahmen spiegeln sich in einem positiven EBITDA-Ergebnis von 2,2 Mio. € wider, was einer soliden EBITDA-Marge von 6,8 % entspricht.
Im Vergleich zum Vorjahresquartal stellt dies eine signifikante Verbesserung des operativen Ergebnisses vor Abschreibungen dar: Im Vergleichszeitraum des Geschäftsjahres 2023/2024 musste KPS ein negatives EBITDA von minus 0,9 Mio. € ausweisen, das maßgeblich durch außerordentliche Einmaleffekte wegen Kundeninsolvenzen belastet war.
Vor dem Hintergrund der aktuellen konjunkturellen Unsicherheiten und des weiterhin herausfordernden Marktumfelds wird KPS seinen strategischen Kurs fortführen und bestätigt auf Basis der Ergebnisse für das erste Quartal 2024/2025 die Prognose für das Geschäftsjahr 2024/2025. Demnach erwartet KPS für das Geschäftsjahr 2024/2025 Umsatzerlöse in einer Spanne von 129,5 Mio. € bis 151,5 Mio. € sowie für das EBITDA einen Wert zwischen 10,2 Mio. € und 14,9 Mio. €.
KPS AG
Der Vorstand
Über die KPS AG
KPS treibt gemeinsam mit seinen Kunden die digitale Transformation kontinuierlich voran und gestaltet mit einer ganzheitlichen Vision schon heute die Welt von morgen: smarte Best-Practice-Prozesse und herausragende Kundenerlebnisse entlang der gesamten Wertschöpfungskette, von der individuellen Kundeninteraktion über die Supply Chain und das operative Kerngeschäft bis hin zu den Finanzen. Das Münchner Beratungshaus ist der führende Partner für Handels- und Konsumgüterunternehmen in der Strategie-, Prozess- und Technologieberatung und setzt bei der Umsetzung auf einsatzbereite Accelerator-Technologien und führende Best-of-Breed-Lösungen aus einem starken Partnernetzwerk. Für seine Leistungen wurde KPS u.a. mehrfach mit dem „Hidden Champion“-Award in der Kategorie Konsumgüter & Handel sowie als Fokuspartner im Rahmen der SAP Diamant-Initiative für die Kategorie „Retail & Consumer Products“ ausgezeichnet. www.kps.com
KPS AG
Beta-Straße 10H
85774 Unterföhring
Telefon: +49 (0) 89 356 31-0
Telefax: +49 (0) 89 356 31-3300
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13.02.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
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2085379 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2085379 13.02.2025 CET/CEST
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| 11.02.2025 | KPS AG beschließt Wechsel vom Prime Standard in den General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen
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KPS AG / Schlagwort(e): Sonstiges
KPS AG beschließt Wechsel vom Prime Standard in den General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen
11.02.2025 / 18:30 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
KPS AG beschließt Wechsel vom Prime Standard in den General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen
Die Aktien der KPS AG („Gesellschaft“) (WKN A1A6V4 / ISIN DE000A1A6V48) sind zum Börsenhandel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen.
Der Vorstand der Gesellschaft hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien zum Prime Standard zu stellen und in den General Standard zu wechseln. Der Wechsel des Börsensegmentes eröffnet der Gesellschaft die Möglichkeit, den mit der Notierung im Prime Standard verbundenen Zusatzaufwand zu reduzieren. Der Widerruf der Zulassung wird mit Ablauf von drei Monaten nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung durch die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse im Internet (www.deutsche-boerse.com) wirksam. Der Widerruf lässt die Zulassung der KPS-Aktien zum regulierten Markt (General Standard) unberührt.
Leonardo Musso
Alleinvorstand
Unterföhring, 11. Februar 2025
Kontakt:
KPS AG
Beta-Straße 10H
85774 Unterföhring
Telefon: +49 (0) 89 356 31-0
Telefax: +49 (0) 89 356 31-3300
E-Mail: ir@kps.com
Ende der Insiderinformation
11.02.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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2084735 |
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EQS News-Service |
2084735 11.02.2025 CET/CEST
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| 10.02.2025 | KPS AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
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KPS AG
/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
KPS AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
10.02.2025 / 16:34 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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10.02.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2083727 10.02.2025 CET/CEST
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| 31.01.2025 | KPS erreicht die Prognose 2023/2024 und behauptet sich mit einem vergrößerten Kundenstamm in einem schwierigen Marktumfeld
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KPS AG
/ Schlagwort(e): Jahresergebnis
KPS erreicht die Prognose 2023/2024 und behauptet sich mit einem vergrößerten Kundenstamm in einem schwierigen Marktumfeld
31.01.2025 / 12:20 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
KPS erreicht die Prognose 2023/2024 und behauptet sich mit einem vergrößerten Kundenstamm in einem schwierigen Marktumfeld
- KPS erzielt in einem schwierigen Marktumfeld für den Handel einen Umsatz von 145,4 Mio. €.
- Das bereinigte EBITDA beträgt 13,0 Mio. €, das unbereinigte EBITDA beträgt 6,0 Mio. € und beinhaltet die Sondereffekte aus den Insolvenzen von KaDeWe/Signa in Deutschland, The Body Shop in England sowie die daraus resultierenden Restrukturierungskosten.
- Das bereinigte EBIT beträgt 6,1 Mio. €. Das unbereinigte EBIT beträgt minus 17,8 Mio. € und enthält sowohl die EBITDA-wirksamen Sondereffekte aus Insolvenzen und Restrukturierungskosten als auch die nicht cash-wirksame Abschreibung des Goodwills aus früheren Akquisitionen.
- Aufgrund der strategischen Anpassung des Portfolios an die rezessive Situation im Handel konnte die Anzahl der Neukunden im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent gesteigert werden.
- Mit einer soliden Finanzbasis und einem konsequenten Fokus auf Effizienzsteigerung sowie Kostenmanagement ist KPS gut aufgestellt für das Geschäftsjahr 2024/2025 unter weiterhin schwierigen Marktbedingungen insbesondere im deutschen Handel.
Unterföhring/München, 31. Januar 2025 – Die KPS AG (WKN: A1A6V4 / ISIN: DE000A1A6V48), führender Beratungspartner im Handel (B2C & B2B) für digitale Transformation in den Bereichen Digital Strategy, Digital Customer Interaction und Digital Enterprise, veröffentlicht die Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2023/2024. KPS feiert in diesem Jahr seine 25-jährige Unternehmensgeschichte und kann sich dank des langjährigen Fokus auf Internationalisierung, Innovation und Industrialisierung in der Beratung in einem äußerst schwierigen Marktumfeld für Unternehmen im Kundensegment Handel & Konsumgüter erfolgreich behaupten.
Das Beratungsangebot wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr strategisch weiterentwickelt und das Portfolio gezielt mit neuen Produkten und Partnerschaften erweitert. Dank dieser Maßnahmen und Entwicklungen konnte KPS im Geschäftsjahr 2023/24 die Neukundenbasis im Vergleich zum Vorjahr um 25% ausbauen. Dabei bleibt die messbare Kundenzufriedenheit auf einem hohen Niveau – ein Beleg für die langjährige Erfahrung, erstklassige Qualität und verlässliche Beratungsleistung der KPS. Gleichzeitig führt die anhaltende Unsicherheit und der erneute Rückgang von Ausrüstungsinvestitionen im Handel zu einer anhaltenden Fragmentierung und Kleinteiligkeit im Neugeschäft.
Im Geschäftsjahr 2023/2024 erzielte KPS insgesamt einen Umsatz von 145,4 Mio. €, was einem Rückgang von 18 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Während KPS in Spanien und England ein Umsatzwachstum verzeichnen konnte, gingen die Umsätze in Skandinavien, Benelux und insbesondere in Deutschland aufgrund des schwachen Wirtschaftswachstums und der verhaltenen Investitionsbereitschaft im Handel zurück.
Trotz dieser negativen Umsatzentwicklung verringerte sich das unbereinigte EBITDA nur moderat um 1,8 Mio. € auf 6,0 Mio. € (Vorjahr: 7,8 Mio. €). Bereinigt um einmalige Effekte – insbesondere Wertberichtigungen auf insolvenzbedingte Forderungsausfälle von KaDeWe/Signa und The Body Shop sowie daraus resultierenden Restrukturierungskosten in Höhe von insgesamt 6,9 Mio. € – ergibt sich ein bereinigtes EBITDA von 13,0 Mio. €. Im Vergleich dazu lag der entsprechende Vorjahreswert bei 13,5 Mio. €. Dies unterstreicht die Stabilität des Geschäftsmodells und die bereits messbare Wirksamkeit des strategisch erweiterten Portfolios der KPS.
Das unbereinigte EBIT wurde durch eine nicht cash-wirksame Abschreibung auf den Goodwill aus früheren Akquisitionen in Höhe von 17,0 Mio. € belastet und führt zu einem Verlust von 17,8 Mio. € (Vorjahr: Gewinn von 0,03 Mio. €). Ohne diese Abschreibung sowie die zuvor genannten Einmaleffekte wurde ein bereinigtes positives EBIT in Höhe von 6,1 Mio. € erreicht – ein Anstieg um 7 % gegenüber dem bereinigten Vorjahreswert. Das Ergebnis nach Steuern weist infolgedessen einen buchhalterischen Verlust von 23,4 Mio. € aus, verglichen mit einem Verlust von 1,2 Mio. € im Vorjahr.
KPS geht davon aus, dass die konjunkturellen Herausforderungen und politischen Unsicherheiten insbesondere für den Handel in Europa auch im angelaufenen Geschäftsjahr 2024/25 anhalten und für ein weiterhin schwieriges Umfeld in den Kernmärkten der KPS-Gruppe sorgen. Gleichzeitig greifen die strategischen Maßnahmen zur Erweiterung des Produktportfolios und führen bereits zu einer gesteigerten Produktivität im Vorjahresvergleich. Die gleichzeitige Verbreiterung der Kundenbasis legt die mittelfristige Grundlage für zukünftiges Ergebniswachstum und gibt Anlass zu vorsichtigem Optimismus.
Vor diesem Hintergrund prognostiziert der Vorstand der KPS für das Geschäftsjahr 2024/2025 Umsatzerlöse in einer Spanne von 129,5 Mio. € bis 151,5 Mio. €. Für das EBITDA rechnet der Vorstand mit einem Wert zwischen 10,2 Mio. € und 14,9 Mio. €.
KPS AG
Der Vorstand
Über die KPS AG
KPS treibt gemeinsam mit seinen Kunden kontinuierlich die Beschleunigung der digitalen Transformation voran und gestaltet schon heute mit ganzheitlichem Blick die Welt von morgen: smarte Best-Practice Prozesse und herausragende Customer Experience entlang der gesamten Wertschöpfungskette, von der individuellen Kundeninteraktion über die Supply Chain und das operative Kerngeschäft bis zu den Finanzen. Das Münchner Beratungshaus ist der führende Partner für Handels- und Konsumgüterunternehmen in der Strategie-, Prozess- und Technologieberatung und setzt in der Implementierung auf sofort einsatzbereite Accelerator-Technologien und führende Best-of-breed-Lösungen aus einem starken Partnernetzwerk. Für seine Leistungen ist KPS u. a. wiederholt als Hidden Champion in der Kategorie "Konsumgüter & Handel" sowie als Fokuspartner im Rahmen der SAP Diamant-Initiative für die Kategorie „Retail & Consumer Products“ ausgezeichnet worden. www.kps.com
KPS AG
Beta-Straße 10H
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Telefax: +49 (0) 89 356 31-3300
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31.01.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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2079091 31.01.2025 CET/CEST
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| 27.01.2025 | KPS AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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KPS AG
/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
KPS AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
27.01.2025 / 09:47 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Hiermit gibt die KPS AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden: Berichtsart: Konzern-Jahresfinanzbericht
Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 31.01.2025
Ort: https://kps.com/de/de/company/investor-relations/financial-publications.html
Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 31.01.2025
Ort: https://kps.com/global/en/company/investor-relations/financial-publications.html
27.01.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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2074547 27.01.2025 CET/CEST
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