| 28.05.2026 | Formycon berichtet über positive operative Fortschritte und stark wachsende Umsätze im ersten Quartal 2026
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Formycon AG
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Formycon berichtet über positive operative Fortschritte und stark wachsende Umsätze im ersten Quartal 2026
28.05.2026 / 06:30 CET/CEST
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Pressemitteilung // 28. Mai 2026
Formycon berichtet über positive operative Fortschritte und stark wachsende Umsätze im ersten Quartal 2026
- Erfolgreicher Jahresauftakt mit wichtigen Fortschritten entlang des Biosimilar-Portfolios
- EU-Launch von FYB203 erweitert kommerzielles Portfolio auf drei eigenentwickelte Biosimilars
- FYB206 erreicht klinischen Meilenstein und stärkt Formycons Position in der Führungsgruppe der Pembrolizumab-Biosimilar-Entwickler
- Finanzzahlen des ersten Quartals zeigen deutlichen Wachstumstrend – Prognose für 2026 wird bestätigt
- „FYB4Growth“ schafft strategischen Rahmen für skalierbares Wachstum und nachhaltige Wertschöpfung
- Einladung zur heutigen Telefonkonferenz um 15:00 Uhr (MESZ)
Planegg-Martinsried – Die Formycon AG (FWB: FYB, Prime Standard, „Formycon“) berichtet heute über die positive Geschäftsentwicklung und die Finanzergebnisse des Konzerns für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2026.
Dr. Stefan Glombitza, CEO der Formycon AG, sagte: „Formycon ist erfolgreich in das Geschäftsjahr 2026 gestartet und konnte bereits wichtige operative und finanzielle Fortschritte erzielen. Besonders hervorzuheben sind die positiven klinischen Daten für unseren Keytruda®1-Biosimilar-Kandidaten FYB206, die auch entsprechende Erfolgszahlungen auslösten. Unser Fokus liegt nun klar darauf, die nächsten Schritte in Richtung Zulassung voranzutreiben. Mit dem Start der europäischen Vermarktung unseres Eylea®2-Biosimilars FYB203 durch unsere Partner zeigen wir erneut unsere Umsetzungsstärke und erweitern unsere Marktpräsenz auf drei eigenentwickelte Biosimilars. Die Zulassung eines Autoinjektors für FYB202, der demnächst in Europa verfügbar sein wird, ist ein weiterer Beleg für die Qualität unserer Entwicklungsarbeit und wird Patienten künftig noch größeren Anwendungskomfort bieten. Mit „FYB4Growth“ haben wir einen klaren strategischen Rahmen geschaffen, um unsere Pipeline, unsere Entwicklungskompetenz und unsere Marktpräsenz gezielt in nachhaltige Wertschöpfung zu überführen.“
Enno Spillner, CFO der Formycon AG, kommentierte: „Unsere Geschäftsentwicklung im ersten Quartal steht im Zeichen der weiteren kommerziellen Festigung unseres Geschäftsmodells und bestätigt die erwartete Wachstumsrichtung für das Geschäftsjahr 2026. Mit der fortschreitenden Kommerzialisierung von drei Biosimilars sowie den Meilensteinen aus FYB206 und - einmalig - FYB202 verfügen wir über mehrere Treiber für die erwartete Umsatzsteigerung im Geschäftsjahr 2026. Zwar entwickeln sich die Vermarktungserlöse aus FYB202 aktuell noch verhalten, jedoch sehen wir positive Tendenzen aus den Aktivitäten unseres Partners in den USA, die uns für den weiteren Jahresverlauf zuversichtlich stimmen. Darüber hinaus investieren wir gezielt in unsere reifende Pipeline und setzen auf effiziente Entwicklungsstrukturen sowie disziplinierte Kostensteuerung. Auf dieser Basis bestätigen wir unsere Prognose und verfolgen unverändert das Ziel, 2026 ein positives EBITDA zu erreichen.“
Operative Fortschritte stärken Wachstumsbasis für 2026
Formycon ist mit wichtigen operativen Fortschritten in das Geschäftsjahr 2026 gestartet. Ein zentraler Meilenstein war das positive Ergebnis der pivotalen Dahlia-Pharmakokinetik-Studie mit FYB206, dem Pembrolizumab-Biosimilar-Kandidaten. Die Studie erreichte ihr primäres Ziel und zeigte die pharmakokinetische Äquivalenz von FYB206 mit dem Referenzarzneimittel Keytruda®. Damit wurde ein entscheidender Schritt in Richtung Abschluss der klinischen Entwicklung erreicht. Der Fokus liegt nun auf der Finalisierung der Entwicklungsaktivitäten und der Vorbereitung der Zulassungsunterlagen. Zudem wurde die globale Vermarktungsstrategie durch eine weitere exklusive Lizenzvereinbarung mit Lotus Pharmaceutical für weite Teile der Region Asien-Pazifik weiter gestärkt.
Auch bei FYB203, Formycons Biosimilar zu Eylea®, wurde eine wichtige Hürde genommen. Durch eine Settlement-Vereinbarung mit Regeneron und Bayer wurde der europäische Markteintritt für die in Europa zugelassenen Aflibercept-2mg-Biosimilars AHZANTIVE®3 und Baiama®4 gesichert; seit 15. Mai 2026 sind die Biosimilars in Europa verfügbar. Die schrittweise Einführung über mehrere Kommerzialisierungspartner in europäischen Schlüsselmärkten unterstreicht Formycons Multipartner-Ansatz und erweitert das kommerzielle Portfolio auf insgesamt drei eigenentwickelte Biosimilars.
Mit „FYB4Growth“ verfolgt Formycon eine klar definierte Wachstumsstrategie entlang vier strategischer Säulen, die auf nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtet ist: geografische Diversifizierung durch starke regionale Partner, eine intelligente Portfoliostrategie mit Blockbuster-Molekülen und ausgewählten Nischenprodukten, technologische und regulatorische Entwicklungskompetenz sowie konsequente Kosteneffizienz. Damit stärkt Formycon die Skalierbarkeit des Geschäftsmodells und die Wettbewerbsfähigkeit in einem dynamisch wachsenden Biosimilar-Markt.
Finanzzahlen im ersten Quartal zeigen positiven Trend
Der Formycon-Konzern erzielte im ersten Quartal 2026 Umsatzerlöse in Höhe von 13,1 Mio. € (Q1/2025: 5,3 Mio. €). Der deutliche Anstieg gegenüber dem Vorjahr resultierte überwiegend aus Meilensteinzahlungen für FYB202 und FYB206 sowie Erlösen aus der Vermarktung zugelassener Biosimilars. Die Meilensteinzahlungen standen insbesondere im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Darreichungspalette bei FYB202 in Form eines Autoinjektors sowie den positiven klinischen Daten und der regionalen Verpartnerung von FYB206. Die Umsatzerlöse beim Ranibizumab-Biosimilar FYB201 aus der direkten Beteiligung an der Vermarktung beliefen sich nach dem erneuten Eintritt in den US-Markt im ersten Quartal auf 0,3 Mio. € (Q1/2025: 0,6 Mio. €). Ein weiterer Teil aus der Umsatzbeteiligung für FYB201 wurde im Rahmen der 50%-At Equity-Beteiligung an der Bioeq AG realisiert und wird im bereinigten (adjusted) EBITDA abgebildet (s.u.). Für den weiteren Verlauf des Geschäftsjahres 2026 erwartet Formycon steigende Umsatzbeiträge aus FYB201, unterstützt durch die sukzessive Gewinnung von Marktanteilen durch die Wiedereinführung von CIMERLI®5 in den USA sowie die geplante Vermarktung unter der Zweitmarke Nufymco®6 ab der zweiten Jahreshälfte.
Wie erwartet verläuft die Umsatzentwicklung des Stelara®7-Biosimilars FYB202 (Otulfi®8/Fymskina®9) im Jahresverlauf nicht linear; im Berichtszeitraum zeigte sich – insbesondere in der US-Vermarktung – eine entsprechend anlaufende Marktdynamik. Die Umsatzerlöse aus der direkten Beteiligung an der Vermarktung beliefen sich auf 1,3 Mio. € (Q1/2025: 0,74 Mio. €) und spiegeln diese Entwicklung wider. Zusammen mit dem erzielten Meilenstein für die Zulassung des Autoinjektors in Europa und weiterer Leistungen ergibt sich somit ein FYB202-Gesamtumsatz von 4,5 Mio. € im Berichtsquartal.
FYB202 soll im weiteren Jahresverlauf einen wachsenden Umsatzbeitrag leisten. Positive Tendenzen aus den Vermarktungsaktivitäten des Partners in den USA sowie die künftig in Europa verfügbare Autoinjektor-Darreichungsform stärken die weitere kommerzielle Positionierung des Stelara®-Biosimilars. Darüber hinaus werden weitere signifikante Meilensteinzahlungen aus FYB206 erwartet.
Das Konzern-Ergebnis vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen (EBITDA) belief sich in den ersten drei Monaten 2026 auf -1,7 Mio. € (Q1/2025: -13,2 Mio. €). Die Ergebnisentwicklung zeigt sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum deutlich verbessert und ist geprägt von entsprechenden Umsatzkosten insbesondere im Zusammenhang mit FYB206 und FYB202 sowie deutlich reduzierten Forschungs-, Entwicklungs- und strukturellen Kosten.
Das bereinigte (adjusted) Konzern-EBITDA betrug in den ersten drei Monaten 2026 -3,6 Mio. € (Q1/2025: -11,8 Mio. €). Das Ergebnis ist insbesondere auf das Beteiligungsergebnis aus der At-Equity-Bewertung der Bioeq AG in Höhe von -1,9 Mio. € (Q1/2025: 1,4 Mio. €) zurückzuführen.
Das Nettoumlaufvermögen (Working Capital) des Formycon-Konzerns betrug zum Stichtag 31. März 2026 66,4 Mio. € (31. Dezember 2025: 70,1 Mio. €; 31. März 2025: 29,4 Mio. €). Die hohe Position basiert insbesondere auf einer soliden finanziellen Ausgangsbasis sowie auf signifikanten Forderungen aus ausstehenden Vorab- und Meilensteinzahlungen und Kostenerstattungen, deren Zahlung im zweiten Quartal 2026 erwartet wird. Konsequentes Kostenmanagement und Effizienzsteigerungen trugen ebenfalls dazu bei.
Formycon bestätigt die im April veröffentlichte Prognose für das Geschäftsjahr 2026. Der Konzern erwartet Umsatzerlöse zwischen 60,0 Mio. € und 70,0 Mio. €, ein Konzern-EBITDA zwischen 0,0 Mio. € und 10,0 Mio. €, ein bereinigtes Konzern-EBITDA zwischen 5,0 Mio. € und 15,0 Mio. € sowie ein Working Capital zwischen 20,0 Mio. € und 30,0 Mio. €.
Die wichtigsten finanziellen Steuerungskennzahlen im Überblick in Mio. €
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Prognose GJ 2026 |
Ergebnis Q1 2026 |
Ergebnis Q1 2025 |
| Konzernumsatzerlöse |
60,0 bis 70,0 |
13,1 |
5,3 |
| Konzern-EBITDA |
0,0 bis 10,0 |
-1,7 |
-13,2 |
| Konzern-Adjusted-EBITDA |
5,0 bis 15,0 |
-3,6 |
-11,8 |
| Konzern-Working-Capital |
20,0 bis 30,0 |
66,4 |
29,4 |
Verkürzte Konzernbilanz IFRS
| In Mio. € |
31.03.2026 |
31.12.2025 |
| Langfristige Vermögenswerte |
612,7 |
614,5 |
| Kurzfristige Vermögenswerte |
103,9 |
125,0 |
| Summe Vermögenswerte |
716,5 |
739,5 |
| Eigenkapital |
384,6 |
399,1 |
| Langfristige Schulden |
282,2 |
286,8 |
| Kurzfristige Schulden |
49,7 |
53,6 |
| Summe Schulden |
331,9 |
340,4 |
| Summe Eigenkapital und Schulden |
716,5 |
739,5 |
Verkürzte Konzerngesamtergebnisrechnung
| In Mio. € |
Q1 2026 |
Q1 2025 |
| Umsatzerlöse |
13,1 |
5,3 |
| Umsatzkosten |
-15,9 |
-14,8 |
| Forschungs- und Entwicklungskosten |
-0,8 |
-5,4 |
| Sonstige Aufwendungen und Erträge |
-3,8 |
-4,8 |
| Betriebsergebnis (EBIT) |
-7,4 |
-19,7 |
| Finanzergebnis |
-8,0 |
-2,6 |
| Ergebnis vor Steuern |
-15,4 |
-22,3 |
| Ertragssteuern |
0,4 |
-0,5 |
| Jahresergebnis/Gesamtergebnis |
-15,0 |
-22,8 |
Verkürzte Konzernkapitalflussrechnung
| In Mio. € |
Q1 2026 |
Q1 2025 |
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit |
-5,5 |
9,1 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit |
-5,8 |
-16,8 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit |
-3,4 |
-1,2 |
Nettozu- (Ab)nahme der Zahlungsmittel
und Zahlungsmitteläquivalente |
-14,8 |
-8,9 |
Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente am 01.01. |
68,8 |
41,9 |
Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente am 31.03. |
54,1 |
32,9 |
Telefonkonferenz und Einwahldaten
Der Vorstand der Formycon AG wird die Entwicklung des Unternehmens und die wichtigsten Finanzkennzahlen im Rahmen einer Telefonkonferenz erläutern. Der Earnings-Call, der live im Internet übertragen wird, findet am Donnerstag, den 28. Mai 2026 um 15:00 Uhr (MESZ) in englischer Sprache statt.
Für die Teilnahme an der Telefonkonferenz registrieren Sie sich bitte unter: https://webcast.meetyoo.de/reg/z575aD6dDQUD
Nach der Registrierung erhalten Teilnehmende eine Bestätigungs-Mail mit individuellen Einwahldaten.
Die Präsentation und Audioübertragung sind über folgenden Webcast-Link zu erreichen: https://www.webcast-eqs.com/formycon-2026-q1
Im Anschluss an eine kurze Präsentation steht der Vorstand für Analystenfragen zur Verfügung. Die Telefonkonferenz wird aufgezeichnet und ist im Nachgang über die Formycon-Website unter: https://www.formycon.com/investoren/publikationen/ abrufbar.
1) Keytruda® ist eine eingetragene Marke von Merck Sharp & Dohme LLC, einer Tochtergesellschaft von Merck & Co, Inc, Rahway, NJ/USA
2) Eylea® ist eine eingetragene Marke von Regeneron Pharmaceuticals Inc.
3) AHZANTIVE® ist eine eingetragene Marke von Klinge Biopharma GmbH
4) Baiama® ist eine eingetragene Marke von Klinge Biopharma GmbH
5) CIMERLI® ist eine eingetragene Marke von Coherus BioSciences, Inc.
6) Nufymco® ist eine eingetragene Marke der Formycon AG
7) Stelara® ist eine eingetragene Marke von Johnson & Johnson
8) Otulfi® ist eine eingetragene Marke von Fresenius Kabi Deutschland GmbH in ausgewählten Ländern
9) Fymskina® ist eine eingetragene Marke der Formycon AG
Über Formycon:
Die Formycon AG (FWB: FYB) ist ein führender, unabhängiger Entwickler von hochwertigen Biosimilars, Nachfolgeprodukten biopharmazeutischer Arzneimittel. Das Unternehmen deckt die gesamte Wertschöpfungskette von der Auswahl eines vielversprechenden Biosimilar-Kandidaten über die verschiedenen Entwicklungsschritte bis hin zur Lieferung des zugelassenen und vermarktungsfähigen Produktes ab. Darüber hinaus verfügt Formycon über umfassende Expertise in der Planung, Steuerung und Überwachung der Lieferkette sowie der internationalen Produktlogistik. Für die Kommerzialisierung seiner Biosimilars setzt Formycon auf starke, vertrauenswürdige und langfristige Partnerschaften. Mit FYB201/Ranibizumab, FYB202/Ustekinumab und FYB203/Aflibercept hat Formycon bereits drei Biosimilars auf dem Markt. Vier weitere Biosimilar-Kandidaten – darunter FYB206/Pembrolizumab und FYB208/Dupilumab – befinden sich derzeit in der Entwicklung. Mit seinen Biosimilars leistet Formycon einen wichtigen Beitrag, um möglichst vielen Patientinnen und Patienten den Zugang zu hochwirksamen und bezahlbaren Medikamenten zu ermöglichen.
Die Aktien von Formycon sind im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert: FYB / ISIN: DE000A1EWVY8 / WKN: A1EWVY. Weitere Informationen finden Sie unter: www.formycon.com
Über #FYB4Growth
Mit FYB4Growth verfolgt Formycon eine Wachstumsstrategie entlang vier strategischer Säulen, die auf nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtet ist. Erstens die geografische Diversifizierung: Neben Europa und den USA erschließt Formycon gezielt wachstumsstarke Regionen wie MENA, APAC und Lateinamerika durch starke regionale Partner. Zweitens setzt Formycon auf eine intelligente Portfoliostrategie, die Blockbuster-Moleküle mit ausgewählten Nischenprodukten kombiniert und durch effiziente regulatorische Entwicklungswege die Basis für nachhaltige Wertgenerierung schafft. Drittens positioniert sich Formycon als technologisches und regulatorisches Development‑Powerhouse, das durch innovative Produktlösungen und neue Zulassungsansätze eine starke Differenzierung im Wettbewerb schafft. Viertens setzt Formycon auf konsequente Kosteneffizienz durch schlanke Prozesse, optimierte Entwicklungsstrukturen und den verstärkten Einsatz digitaler Technologien, um die Skalierbarkeit des Geschäftsmodells und die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu stärken.
Über Biosimilars:
Seit ihrer Einführung in den 1980er Jahren haben biopharmazeutische Arzneimittel die Behandlung schwerer und chronischer Krankheiten revolutioniert. Bis zum Jahr 2032 werden viele dieser Arzneimittel ihren Patentschutz verlieren – darunter 45 Blockbuster mit einem geschätzten jährlichen Gesamtumsatz von weltweit mehr als 200 Milliarden US-Dollar. Biosimilars sind Nachfolgeprodukte von biopharmazeutischen Arzneimitteln, für die die Marktexklusivität abgelaufen ist. Sie werden in hoch regulierten Märkten wie der EU, den USA, Kanada, Japan und Australien nach strengen regulatorischen Verfahren zugelassen. Biosimilars schaffen Wettbewerb und ermöglichen so mehr Patienten den Zugang zu biopharmazeutischen Therapien. Gleichzeitig reduzieren sie die Kosten für die Gesundheitsdienstleister. Der weltweite Umsatz mit Biosimilars liegt derzeit bei etwa 21 Milliarden US-Dollar. Analysten gehen davon aus, dass der Umsatz bis 2030 auf über 74 Milliarden US-Dollar ansteigen könnte.
Kontakt:
Formycon AG
Fraunhoferstr. 15
82152 Planegg-Martinsried
Deutschland
Tel.: +49 (0) 89 - 86 46 67 149
Fax: + 49 (0) 89 - 86 46 67 110
Mail: ir@formycon.com
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28.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| Sprache: |
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| Unternehmen: |
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2334626 28.05.2026 CET/CEST
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| 22.05.2026 | Formycon AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
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Formycon AG
/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Formycon AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
22.05.2026 / 09:31 CET/CEST
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2332174 22.05.2026 CET/CEST
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| 21.05.2026 | Formycon lädt zur Telefonkonferenz zu den Ergebnissen des ersten Quartals 2026 ein und gibt Teilnahme an internationalen Investorenkonferenzen bekannt
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Formycon AG
/ Schlagwort(e): Sonstiges
Formycon lädt zur Telefonkonferenz zu den Ergebnissen des ersten Quartals 2026 ein und gibt Teilnahme an internationalen Investorenkonferenzen bekannt
21.05.2026 / 06:30 CET/CEST
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Pressemitteilung // 21. Mai 2026
Formycon lädt zur Telefonkonferenz zu den Ergebnissen des ersten Quartals 2026 ein und gibt Teilnahme an internationalen Investorenkonferenzen bekannt
Planegg-Martinsried – Die Formycon AG (FWB: FYB, Prime Standard, „Formycon“) plant die Ergebnisse des ersten Quartals 2026 am 28. Mai 2026 zu veröffentlichen. Der Vorstand wird die Entwicklung des Unternehmens sowie die wichtigsten Finanzkennzahlen erörtern und einen Ausblick auf den weiteren Verlauf des Geschäftsjahres 2026 geben. Die Telefonkonferenz, die live im Internet übertragen wird, findet am Donnerstag, 28. Mai 2026 um 15:00 Uhr (MESZ) in englischer Sprache statt.
Für die Teilnahme an der Telefonkonferenz registrieren Sie sich bitte unter: https://webcast.meetyoo.de/reg/z575aD6dDQUD
Nach der Registrierung erhalten Teilnehmende eine Bestätigungs-Mail mit den individuellen Einwahldaten.
Die Präsentation und Audioübertragung sind über folgenden Webcast-Link zu erreichen: https://www.webcast-eqs.com/formycon-2026-q1
Im Anschluss an eine kurze Präsentation steht der Vorstand für Analystenfragen zur Verfügung. Die Telefonkonferenz wird aufgezeichnet und ist im Nachgang über die Formycon-Website unter: https://www.formycon.com/investoren/publikationen/ abrufbar.
Formycon im Dialog
Vertreter des Vorstands werden in den kommenden Monaten an folgenden Investorenkonferenzen teilnehmen:
02. – 03. Juni 2026 Jefferies Global Healthcare Conference Enno Spillner (CFO)
New York City
08. Juni 2026 mwb research Rountable Dr. Stefan Glombitza (CEO), Enno Spillner (CFO), Nicola Mikulcik (CBO), Dr. Andreas Seidl (CSO)
virtuell
14. – 16. September 2026 H.C. Wainwright 28th Annual Global Investment Conference Enno Spillner (CFO)
New York City
16. September 2026 Jefferies Fireside Chat Enno Spillner (CFO)
virtuell
21. – 23. September 2026 Berenberg and Goldman Sachs Fifteenth German Corporate Conference Dr. Stefan Glombitza (CEO), Enno Spillner (CFO)
München
Unsere aktuelle Terminübersicht finden Sie unter: https://www.formycon.com/investoren/finanzkalender/
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Über Formycon:
Die Formycon AG (FWB: FYB) ist ein führender, unabhängiger Entwickler von hochwertigen Biosimilars, Nachfolgeprodukten biopharmazeutischer Arzneimittel. Das Unternehmen deckt die gesamte Wertschöpfungskette von der Auswahl eines vielversprechenden Biosimilar-Kandidaten über die verschiedenen Entwicklungsschritte bis hin zur Lieferung des zugelassenen und vermarktungsfähigen Produktes ab. Darüber hinaus verfügt Formycon über umfassende Expertise in der Planung, Steuerung und Überwachung der Lieferkette sowie der internationalen Produktlogistik. Für die Kommerzialisierung seiner Biosimilars setzt Formycon auf starke, vertrauenswürdige und langfristige Partnerschaften. Mit FYB201/Ranibizumab, FYB202/Ustekinumab und FYB203/Aflibercept hat Formycon bereits drei Biosimilars auf dem Markt. Vier weitere Biosimilar-Kandidaten – darunter FYB206/Pembrolizumab und FYB208/Dupilumab – befinden sich derzeit in der Entwicklung. Mit seinen Biosimilars leistet Formycon einen wichtigen Beitrag, um möglichst vielen Patientinnen und Patienten den Zugang zu hochwirksamen und bezahlbaren Medikamenten zu ermöglichen.
Die Aktien von Formycon sind im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert:
FYB / ISIN: DE000A1EWVY8 / WKN: A1EWVY. Weitere Informationen finden Sie unter: www.formycon.com
Über Biosimilars:
Seit ihrer Einführung in den 1980er Jahren haben biopharmazeutische Arzneimittel die Behandlung schwerer und chronischer Krankheiten revolutioniert. Bis zum Jahr 2032 werden viele dieser Arzneimittel ihren Patentschutz verlieren – darunter 45 Blockbuster mit einem geschätzten jährlichen Gesamtumsatz von weltweit mehr als 200 Milliarden US-Dollar. Biosimilars sind Nachfolgeprodukte von biopharmazeutischen Arzneimitteln, für die die Marktexklusivität abgelaufen ist. Sie werden in hoch regulierten Märkten wie der EU, den USA, Kanada, Japan und Australien nach strengen regulatorischen Verfahren zugelassen. Biosimilars schaffen Wettbewerb und ermöglichen so mehr Patienten den Zugang zu biopharmazeutischen Therapien. Gleichzeitig reduzieren sie die Kosten für die Gesundheitsdienstleister. Der weltweite Umsatz mit Biosimilars liegt derzeit bei etwa 21 Milliarden US-Dollar. Analysten gehen davon aus, dass der Umsatz bis 2030 auf über 74 Milliarden US-Dollar ansteigen könnte.
Kontakt:
Sabrina Müller
Director Investor Relations & Corporate Communications
Formycon AG
Fraunhoferstr. 15
82152 Planegg-Martinsried
Deutschland
Tel.: +49 (0) 89 - 86 46 67 149
Fax: + 49 (0) 89 - 86 46 67 110
Mail: sabrina.mueller@formycon.com
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Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen enthalten, die auf unseren heutigen Erwartungen und bestimmten Annahmen beruhen. Die Formycon AG übernimmt keine Verpflichtung, diese auf die Zukunft gerichteten Aussagen zu aktualisieren oder bei einer anderen als der erwarteten Entwicklung zu korrigieren. Dieses Dokument stellt keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Formycon-Aktien dar. Außerdem beabsichtigt die Gesellschaft mit dieser Veröffentlichung nicht, Formycon-Aktien öffentlich anzubieten. Dieses Dokument und die darin enthaltenen Informationen sind nicht zur Verbreitung in den USA, Kanada, Australien, Japan oder anderen Ländern vorgesehen, wo die Aufforderung zum Erwerb oder Verkauf von Aktien untersagt ist. Diese Veröffentlichung ist ausdrücklich keine Aufforderung zum Kauf von Aktien in den USA.
21.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| 19.05.2026 | Formycon erweitert kommerzielles Portfolio: Aflibercept-Biosimilars Ahzantive® und Baiama® in der Europäischen Union verfügbar
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Formycon AG
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Formycon erweitert kommerzielles Portfolio: Aflibercept-Biosimilars Ahzantive® und Baiama® in der Europäischen Union verfügbar
19.05.2026 / 06:30 CET/CEST
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Pressemitteilung // 19. Mai 2026
Formycon erweitert kommerzielles Portfolio: Aflibercept-Biosimilars Ahzantive® und Baiama® in der Europäischen Union verfügbar
- FYB203 (Aflibercept) ist ab sofort als Fertigspritze unter den Markennamen Ahzantive® und Baiama® in der Europäischen Union verfügbar
- Schrittweise Einführung über mehrere Kommerzialisierungspartner in europäischen Schlüsselmärkten
- Multipartner-Ansatz stärkt Marktdurchdringung und unterstreicht Formycons FYB4Growth-Strategie
Planegg-Martinsried – Die Formycon AG (FWB: FYB, „Formycon“) gibt gemeinsam mit ihrem Lizenzpartner Klinge Biopharma GmbH („Klinge“) die Markteinführung des Eylea®1-2mg-Biosimilars FYB203 in der Europäischen Union bekannt. Damit realisiert Formycon einen weiteren wichtigen Meilenstein in der Umsetzung seiner Wachstumsstrategie und erweitert sein kommerzielles Portfolio auf drei eigenentwickelte Biosimilars. Die Markteinführung der Ahzantive®2- und Baiama®3-Fertigspritze („PFS“) über mehrere Kommerzialisierungspartner startete am 15. Mai 2026 in europäischen Schlüsselmärkten wie Deutschland, Frankreich und Italien. Die Einführung in weiteren mittel- und osteuropäischen Ländern erfolgt schrittweise über die nächsten Wochen und Monate.
Nicola Mikulcik, CBO der Formycon AG, sagte: „Mit dem Launch von Ahzantive® und Baiama® erreichen wir einen weiteren wichtigen Meilenstein in der kommerziellen Skalierung unseres Portfolios. Im Rahmen unserer FYB4Growth-Strategie werden wir unser Biosimilar in der heterogenen europäischen Marktlandschaft mit mehreren starken Lizenzpartnern breit positionieren und Patientinnen und Patienten mit schweren Netzhauterkrankungen eine weitere sichere, wirksame und kosteneffiziente Behandlungsoption zugänglich machen.“
Im März 2026 hat Formycon eine Vergleichs- und Lizenzvereinbarung mit Regeneron Pharmaceuticals, Inc. („Regeneron“) und Bayer Healthcare LLC („Bayer“) geschlossen und damit die Markteinführung in Europa ab dem 15. Mai 2026 sichergestellt. Bereits im Oktober 2025 hatte Formycon im Rahmen einer Vereinbarung mit Regeneron den US-Vermarktungsstart im 4. Quartal 2026 – unter bestimmten Umständen möglicherweise auch früher – gesichert.
Ahzantive® und Baiama® kommen in Europa als anwenderfreundliche Fertigspritze auf den Markt. Die Fertigspritze wurde gezielt für die Anforderungen intravitrealer Injektionen entwickelt und ermöglicht eine effiziente und sichere Behandlung von Patienten mit neovaskulärer (feuchter) altersbedingter Makuladegeneration (nAMD) und anderen schweren Netzhauterkrankungen. Die Einführung der Injektionslösung in einer Durchstechflasche („Vial“) erfolgt in ausgewählten Regionen im Laufe der kommenden Monate.
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1) Eylea® ist eine eingetragene Marke von Regeneron Pharmaceuticals Inc. 2) Ahzantive® ist eine eingetragene Marke von Klinge Biopharma GmbH 3) Baiama® ist eine eingetragene Marke von Klinge Biopharma GmbH
Über Formycon:
Die Formycon AG (FWB: FYB) ist ein führender, unabhängiger Entwickler von hochwertigen Biosimilars, Nachfolgeprodukten biopharmazeutischer Arzneimittel. Das Unternehmen deckt die gesamte Wertschöpfungskette von der Auswahl eines vielversprechenden Biosimilar-Kandidaten über die verschiedenen Entwicklungsschritte bis hin zur Lieferung des zugelassenen und vermarktungsfähigen Produktes ab. Darüber hinaus verfügt Formycon über umfassende Expertise in der Planung, Steuerung und Überwachung der Lieferkette sowie der internationalen Produktlogistik. Für die Kommerzialisierung seiner Biosimilars setzt Formycon auf starke, vertrauenswürdige und langfristige Partnerschaften. Mit FYB201/Ranibizumab, FYB202/Ustekinumab und FYB203/Aflibercept hat Formycon bereits drei Biosimilars auf dem Markt. Vier weitere Biosimilar-Kandidaten – darunter FYB206/Pembrolizumab und FYB208/Dupilumab – befinden sich derzeit in der Entwicklung. Mit seinen Biosimilars leistet Formycon einen wichtigen Beitrag, um möglichst vielen Patientinnen und Patienten den Zugang zu hochwirksamen und bezahlbaren Medikamenten zu ermöglichen.
Die Aktien von Formycon sind im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert:
FYB / ISIN: DE000A1EWVY8 / WKN: A1EWVY. Weitere Informationen finden Sie unter: www.formycon.com
Über #FYB4Growth
Mit FYB4Growth verfolgt Formycon eine Wachstumsstrategie entlang vier strategischer Säulen, die auf nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtet ist. Erstens die geografische Diversifizierung: Neben Europa und den USA erschließt Formycon gezielt wachstumsstarke Regionen wie MENA, APAC und Lateinamerika durch starke regionale Partner. Zweitens setzt Formycon auf eine intelligente Portfoliostrategie, die Blockbuster-Moleküle mit ausgewählten Nischenprodukten kombiniert und durch effiziente regulatorische Entwicklungswege die Basis für nachhaltige Wertgenerierung schafft. Drittens positioniert sich Formycon als technologisches und regulatorisches Development‑Powerhouse, das durch innovative Produktlösungen und neue Zulassungsansätze eine starke Differenzierung im Wettbewerb schafft. Viertens setzt Formycon auf konsequente Kosteneffizienz durch schlanke Prozesse, optimierte Entwicklungsstrukturen und den verstärkten Einsatz digitaler Technologien, um die Skalierbarkeit des Geschäftsmodells und die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu stärken.
Über Biosimilars:
Seit ihrer Einführung in den 1980er Jahren haben biopharmazeutische Arzneimittel die Behandlung schwerer und chronischer Krankheiten revolutioniert. Bis zum Jahr 2032 werden viele dieser Arzneimittel ihren Patentschutz verlieren – darunter 45 Blockbuster mit einem geschätzten jährlichen Gesamtumsatz von weltweit mehr als 200 Milliarden US-Dollar. Biosimilars sind Nachfolgeprodukte von biopharmazeutischen Arzneimitteln, für die die Marktexklusivität abgelaufen ist. Sie werden in hoch regulierten Märkten wie der EU, den USA, Kanada, Japan und Australien nach strengen regulatorischen Verfahren zugelassen. Biosimilars schaffen Wettbewerb und ermöglichen so mehr Patienten den Zugang zu biopharmazeutischen Therapien. Gleichzeitig reduzieren sie die Kosten für die Gesundheitsdienstleister. Der weltweite Umsatz mit Biosimilars liegt derzeit bei etwa 21 Milliarden US-Dollar. Analysten gehen davon aus, dass der Umsatz bis 2030 auf über 74 Milliarden US-Dollar ansteigen könnte.
Kontakt:
Sabrina Müller
Director Investor Relations & Corporate Communications
Formycon AG
Fraunhoferstr. 15
82152 Planegg-Martinsried
Deutschland
Tel.: +49 (0) 89 - 86 46 67 149
Fax: + 49 (0) 89 - 86 46 67 110
Mail: sabrina.mueller@formycon.com
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19.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Formycon AG |
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Fraunhoferstraße 15 |
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82152 Planegg-Martinsried |
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Deutschland |
| Telefon: |
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| ISIN: |
DE000A1EWVY8, NO0013586024 |
| WKN: |
A1EWVY, A4DFJH |
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Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate BSX; Oslo |
| EQS News ID: |
2329148 |
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EQS News-Service |
2329148 19.05.2026 CET/CEST
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| 04.05.2026 | Formycon AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.06.2026 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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Formycon AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Formycon AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.06.2026 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
04.05.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Formycon AG
München
ISIN: DE000A1EWVY8
WKN: A1EWVY
Eindeutige Kennung des Ereignisses: DE000A1EWVY8-GMET-202606
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2026
Wir laden hiermit unsere Aktionäre(*) zu der am
Mittwoch, den 10. Juni 2026, um 10:00 Uhr (MESZ)
im
Haus der Bayerischen Wirtschaft (hbw ConferenceCenter), Max-Joseph-Straße 5, 80333 München,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2026 der Formycon AG, München, (nachfolgend auch die „Gesellschaft“) ein.
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(*)
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Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird in diesem Dokument auf die geschlechtsspezifische Schreibweise verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen und Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
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Inhaltsübersicht
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Formycon AG, jeweils zum 31. Dezember 2025, sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Formycon AG und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2025
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| 2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
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| 4. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers, des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts und sonstiger unterjähriger Finanzinformationen
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| 5. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025
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| 6. |
Beschlussfassung über die Änderung von § 12 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft (Ermächtigung zur Durchführung virtueller Hauptversammlungen)
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| 7. |
Beschlussfassung über die Änderung von § 4 Abs. 4 und Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft (Ermöglichung der Ausgabe von elektronischen Aktien)
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| 8. |
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags zwischen der Gesellschaft und der FYB202 Project GmbH
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| II. |
Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung
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| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Formycon AG, jeweils zum 31. Dezember 2025, sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Formycon AG und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2025
Die vorstehend genannten Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.formycon.com/investoren/hauptversammlung-2026/ |
zugänglich. Sie werden zudem in der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre zugänglich sein und näher erläutert werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Formycon AG und den Konzernabschluss gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 AktG festgestellt. Es bedarf zu diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb keiner Beschlussfassung der Hauptversammlung.
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| 2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats soll im Wege der Einzelentlastung abgestimmt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
| 3.1 |
Herrn Wolfgang Essler für seine Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen; |
| 3.2 |
Herrn Colin Bond für seine Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen; |
| 3.3 |
Herrn Dr. Bodo Coldewey für seine Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen; |
| 3.4 |
Herrn Nicholas Haggar für seine Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen; |
| 3.5 |
Herrn Klaus Röhrig für seine Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen; |
| 3.6 |
Herrn Dr. Graham Dixon für seine Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen. |
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| 4. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers, des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts und sonstiger unterjähriger Finanzinformationen
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, wie folgt zu beschließen:
| 4.1 |
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 gewählt. |
| 4.2 |
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wird zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2026 und sonstiger unterjähriger Finanzinformationen (§ 115 Abs. 7 WpHG) für das Geschäftsjahr 2026, die nach der ordentlichen Hauptversammlung 2026 erstellt werden, gewählt. |
| 4.3 |
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wird zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen (§ 115 Abs. 7 WpHG) für das Geschäftsjahr 2027, die vor der ordentlichen Hauptversammlung 2027 erstellt werden, gewählt. |
Es ist beabsichtigt, über die Tagesordnungspunkte 4.1, 4.2 und 4.3 einzeln abstimmen zu lassen.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission (EU-Abschlussprüfungsverordnung) auferlegt wurde.
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| 5. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften haben gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG jährlich einen Vergütungsbericht zu erstellen und der Hauptversammlung nach § 120a Abs. 4 Satz 1 AktG zur Billigung vorzulegen. Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Dem Vergütungsbericht ist ein entsprechender Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers beigefügt.
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 und der Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.formycon.com/investoren/hauptversammlung-2026/ |
zugänglich. Ferner werden der Vergütungsbericht und der Vermerk über dessen Prüfung auch in der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre zugänglich sein.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den der Hauptversammlung vorgelegten, nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen.
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| 6. |
Beschlussfassung über die Änderung von § 12 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft (Ermächtigung zur Durchführung virtueller Hauptversammlungen)
Gemäß § 118a Abs. 1 Satz 1 AktG kann die Satzung vorsehen, oder den Vorstand dazu ermächtigen, vorzusehen, dass eine Hauptversammlung der Gesellschaft als rein virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird. Eine solche Ermächtigung ist gemäß § 118a Abs. 5 Nr. 2 AktG auf einen Zeitraum für längstens fünf Jahre ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung in das Handelsregister zu befristen.
Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 12. Juni 2024 hat den Vorstand unter Tagesordnungspunkt 6 ermächtigt, die Hauptversammlungen der Gesellschaft, die bis zum Ablauf des 31. August 2026 stattfinden, ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung). Der Vorstand hat von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht. Vielmehr wurden die Hauptversammlungen der Gesellschaft weiterhin im Präsenzformat durchgeführt. Die Durchführung virtueller Hauptversammlungen nach Maßgabe von § 118a Abs. 1 AktG entspricht gleichwohl inzwischen einem weit verbreiteten Standard bei börsennotierten Gesellschaften in Deutschland.
Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass es insbesondere auch in Fällen einer Pandemie oder sonstiger Notfallsituationen, in denen eine Präsenzversammlung nicht oder nur mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten durchgeführt werden kann, möglich sein muss, erforderliche Hauptversammlungsbeschlüsse, wie zum Beispiel zur Gewinnverwendung und Ausschüttung einer Dividende, sowie sonstige im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre sinnvolle Beschlüsse herbeizuführen.
Vor diesem Hintergrund soll die bisherige, zum 31. August 2026 auslaufende Ermächtigung erneuert werden, damit der Vorstand auch in Zukunft die Möglichkeit hat vorzusehen, Hauptversammlungen der Gesellschaft im virtuellen Format abzuhalten. Dabei soll der gesetzlich mögliche Ermächtigungszeitraum von fünf Jahren erneut nicht voll ausgeschöpft, sondern wieder auf zwei Jahre bis zum 31. August 2028 befristet werden. Dadurch soll den Aktionären wieder die Möglichkeit eingeräumt werden, zu einem früheren Zeitpunkt als bei voller Ausschöpfung des gesetzlichen Rahmens über eine Erneuerung dieser Ermächtigung zu entscheiden.
Vorstand und Aufsichtsrat teilen das Verständnis um die Wichtigkeit des persönlichen Dialogs mit den Aktionären. Während der zweijährigen Laufzeit der Ermächtigung wird der Vorstand für jede Hauptversammlung neu entscheiden, ob sie im physischen Präsenzformat, im virtuellen oder gegebenenfalls im hybriden Format stattfinden soll. Er wird hierbei die jeweils maßgeblichen konkreten Umstände des Einzelfalls in Betracht ziehen und seine Entscheidung verantwortungsvoll im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre und - auch wenn gesetzlich nicht erforderlich - nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats treffen. Dabei wird der Vorstand insbesondere die Wahrung der Aktionärsrechte ebenso wie etwaige Einschätzungen und Bedenken aus dem Aktionärskreis, die konkrete Tagesordnung der jeweiligen Hauptversammlung, Aspekte des Gesundheitsschutzes, den Aufwand und die Kosten sowie Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen. Bei einer virtuellen Hauptversammlung wird der Vorstand darauf achten, dass die Aktionärsrechte, insbesondere das Fragerecht der Aktionäre, in mindestens dem gleichen Umfang ausgeübt werden können wie in Präsenzversammlungen. Die sorgfältige Abwägungsentscheidung über das Format der Hauptversammlung wird der Vorstand im Fall der Nutzung der Ermächtigung in angemessener Form begründen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:
§ 12 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
„Der Vorstand ist ermächtigt, vorzusehen, dass die Hauptversammlung unter Einhaltung der hierfür vorgesehenen rechtlichen Voraussetzungen ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Diese Ermächtigung gilt für die Abhaltung von virtuellen Hauptversammlungen bis zum Ablauf des 31. August 2028.“
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| 7. |
Beschlussfassung über die Änderung von § 4 Abs. 4 und Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft (Ermöglichung der Ausgabe von elektronischen Aktien)
Das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG) vom 11. Dezember 2023 enthält unter anderem Regelungen, die Aktiengesellschaften die Ausgabe elektronischer Aktien nach dem Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) ermöglichen. Außerdem erhalten Gesellschaften die Möglichkeit, bislang globalverbriefte Aktien ohne Zustimmung der Inhaber durch inhaltsgleiche elektronische Aktien zu ersetzen.
Die Einführung elektronischer Aktien fördert die Digitalisierung des Kapitalmarkts. Elektronische Aktien verkörpern dieselben Rechte wie in einer Sammelurkunde verbriefte Aktien. Sie unterscheiden sich lediglich dadurch, dass an die Stelle einer beim Zentralverwahrer hinterlegten Sammelurkunde die Eintragung in ein elektronisches Wertpapierregister nach § 2 Abs. 1 Satz 2 eWpG tritt. Eine entsprechende Umstellung ist bei der Gesellschaft aktuell nicht konkret geplant.
Nach § 10 Abs. 6 Satz 1 AktG in der Fassung des ZuFinG ist in der Satzung die Verbriefung für solche Aktien auszuschließen, die als elektronische Aktien in einem elektronischen Wertpapierregister eingetragen werden. Um die Erfüllung der dahingehenden gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen, soll die Satzung der Gesellschaft entsprechend angepasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:
§ 4 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
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„Der Vorstand bestimmt mit Zustimmung des Aufsichtsrats Form und Inhalt der Aktien sowie etwaiger Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine.“ |
§ 4 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft wird zudem am Ende um folgenden Satz ergänzt:
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„Die Verbriefung ist für solche Aktien insgesamt ausgeschlossen, die als elektronische Aktien in einem elektronischen Wertpapierregister eingetragen werden.” |
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| 8. |
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags zwischen der Gesellschaft und der FYB202 Project GmbH
Die Gesellschaft als Organträgerin und die FYB202 Project GmbH mit Sitz in Planegg-Martinsried als Organgesellschaft haben am 29. April 2026 einen Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen.
Die Gesellschaft hält 100% der Geschäftsanteile an der FYB202 Project GmbH. Der Gewinnabführungsvertrag soll die Errichtung einer körperschafts- und gewerbesteuerlichen Organschaft zwischen der Gesellschaft und der FYB202 Project GmbH ermöglichen. Der Gewinnabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der Gesellschaft.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Gewinnabführungsvertrag zwischen der Gesellschaft und der FYB202 Project GmbH vom 29. April 2026 zuzustimmen.
Der Gewinnabführungsvertrag zwischen der Gesellschaft und der FYB202 Project GmbH vom 29. April 2026 hat folgenden Inhalt:
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„GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG
zwischen
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| 1. |
Formycon AG, mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 200801,
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| 2. |
FYB202 Project GmbH mit Sitz in Planegg-Martinsried, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 276520,
| - „Organgesellschaft“ - | - die Organträgerin und die Organgesellschaft nachfolgend zusammen „Parteien“ - |
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| (A) |
Die Organträgerin ist die Alleingesellschafterin der Organgesellschaft. |
| (B) |
Die Parteien beabsichtigen, mit diesem Vertrag (nachfolgend der „Vertrag“) eine körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft i. S. v. §§ 14 ff. KStG und § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG mit steuerlicher Wirkung ab dem 01.01.2026 zu errichten. |
| (C) |
Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien was folgt:
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| 1.1 |
Die Organgesellschaft verpflichtet sich hiermit, ihren ganzen Gewinn entsprechend den Vorschriften des § 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung an die Organträgerin abzuführen. |
| 1.2 |
Die Organgesellschaft kann mit Zustimmung der Organträgerin Beträge aus dem Jahresüberschuss in Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) einstellen, soweit dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. |
| 1.3 |
Während der Dauer dieses Vertrags gebildete andere Gewinnrücklagen sind auf Verlangen der Organträgerin, soweit rechtlich zulässig, aufzulösen und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages zu verwenden, soweit § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung dem nicht entgegensteht, oder als Gewinn abzuführen. |
| 1.4 |
Beträge aus der Auflösung von Kapitalrücklagen, von vor Geltung dieses Vertrags gebildeten Gewinnrücklagen und/oder vor Geltung dieses Vertrags gebildete Gewinnvorträge dürfen nicht als Gewinn abgeführt und, es sei denn dies ist nach § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung erforderlich, nicht zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages verwendet werden. |
| 1.5 |
Der Anspruch auf Gewinnabführung entsteht jeweils am Schluss eines Geschäftsjahres der Organgesellschaft und wird mit Feststellung des Jahresabschlusses der Organgesellschaft fällig.
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Für die Verlustübernahme gelten die Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend.
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| § 3 WIRKSAMWERDEN UND VERTRAGSDAUER |
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| 3.1 |
Dieser Vertrag wird mit der Eintragung in das Handelsregister der Organgesellschaft wirksam und gilt rückwirkend mit Beginn des Geschäftsjahres der Organgesellschaft, in dem dieser Vertrag wirksam wird. |
| 3.2 |
Dieser Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Dieser Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Geschäftsjahres der Organgesellschaft gekündigt werden, frühestens jedoch mit Wirkung auf einen Zeitpunkt, der zumindest fünf Zeitjahre (d. h. 60 Monate) nach dem Beginn des Geschäftsjahres der Organgesellschaft liegt, in dem dieser Vertrag wirksam geworden ist. |
| 3.3 |
Darüber hinaus kann dieser Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Organträgerin nicht mehr mit der Mehrheit der Stimmrechte an der Organgesellschaft beteiligt ist, die Organträgerin die Beteiligung an der Organgesellschaft veräußert oder einbringt, die Organträgerin oder die Organgesellschaft verschmolzen, gespalten, in eine Personengesellschaft formgewechselt oder liquidiert wird oder an der Organgesellschaft erstmals ein außenstehender Gesellschafter i. S. v. § 307 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung beteiligt wird. |
| 3.4 |
Jede Kündigung bedarf der Schriftform des § 126 BGB.
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| 4.1 |
Die Bezugnahme auf eine gesetzliche Vorschrift erfolgt auf diese gesetzliche Vorschrift in der jeweils gültigen Fassung. |
| 4.2 |
Bei der Auslegung einzelner Bestimmungen dieses Vertrags sind die §§ 14 ff. KStG sowie § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG in ihrer jeweils gültigen Fassung bzw. gegebenenfalls etwaige entsprechende Nachfolgeregelungen zu beachten. |
| 4.3 |
Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrags mit § 1.1 dieses Vertrags in Konflikt stehen, geht § 1.1 dieses Vertrags solchen Bestimmungen vor. |
| 4.4 |
Für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, das Landgericht München ausschließlich zuständig. |
| 4.5 |
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags sowie nach diesem Vertrag abzugebende Erklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform des § 126 BGB, soweit nicht weitergehende Formvorschriften einzuhalten sind. Das gilt auch für eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses selbst. |
| 4.6 |
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder der Vertrag eine Regelungslücke aufweisen, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen dieses Vertrags und ihre Wirksamkeit sowie Durchführbarkeit nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke gilt diejenige rechtlich zulässige und durchführbare Bestimmung, die wirtschaftlich soweit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck dieses Vertrags gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der betreffenden Bestimmungen bzw. die Regelungslücke gekannt hätten, als vereinbart. Höchstvorsorglich verpflichten sich die Parteien, die entsprechende rechtlich zulässige und durchführbare Bestimmung unverzüglich in der erforderlichen Form, jedenfalls aber zumindest in Schriftform des § 126 BGB, zu bestätigen.“ |
Die folgenden Unterlagen sind vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.formycon.com/investoren/hauptversammlung-2026/ |
zugänglich:
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Der Gewinnabführungsvertrag zwischen der Gesellschaft und der FYB202 Project GmbH vom 29. April 2026; |
| - |
der nach § 293a AktG erstattete gemeinsame Bericht des Vorstands der Gesellschaft und der Geschäftsführung der FYB202 Project GmbH; |
| - |
die festgestellten Jahresabschlüsse der Gesellschaft und die gebilligten Konzernabschlüsse der Gesellschaft sowie die zusammengefassten Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern, jeweils für die Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025; und |
| - |
die festgestellten Jahresabschlüsse der FYB202 Project GmbH für die Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024 sowie der Lagebericht der FYB202 Project GmbH für das Geschäftsjahr 2024. Die FYB202 Project GmbH hat gemäß den gesetzlichen Vorschriften für die Geschäftsjahre 2022 und 2023 keinen Lagebericht erstellt. |
Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung selbst zur Einsicht zugänglich sein.
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| II. |
Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung
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| 1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft 17.672.927 Stückaktien ausgegeben. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung grundsätzlich eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt somit zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 17.672.927.
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| 2. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich form- und fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz form- und fristgerecht nachgewiesen haben. Die Anmeldung muss in Textform (§ 126b BGB) erfolgen. Auch der Nachweis des Anteilsbesitzes muss in Textform (§ 126b BGB) erfolgen; ein Nachweis über den Anteilsbesitz gemäß § 67c Abs. 3 AktG ist hierfür in jedem Fall ausreichend. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, also den 19. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), („Nachweisstichtag“) zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum 3. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter einer der nachstehenden Kontaktmöglichkeiten zugehen:
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Formycon AG
c/o meet2vote AG
Marienplatz 1
84347 Pfarrkirchen
oder
per E-Mail: anmeldung@meet2vote.de
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Nach form- und fristgerechtem Eingang der Anmeldung sowie des Nachweises des Anteilsbesitzes unter einer der oben genannten Kontaktmöglichkeiten werden den teilnahmeberechtigten Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Wir bitten unsere Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Anders als die form- und fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und der form- und fristgerechte Nachweis des Anteilsbesitzes sind die Eintrittskarten lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts. Die meisten depotführenden Institute tragen für den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten Sorge, sofern die Aktionäre die ihnen durch ihr depotführendes Institut zugesandten Formulare zur Eintrittskartenbestellung ausfüllen und an ihr depotführendes Institut so rechtzeitig zurücksenden, dass dieses die Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises über den Anteilsbesitz fristgerecht für den Aktionär vornehmen kann. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre sich im eigenen Interesse, möglichst frühzeitig mit ihrem depotführenden Institut in Verbindung zu setzen, um eine frühzeitige Anmeldung und einen rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen.
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| 3. |
Bedeutung des Nachweisstichtags
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung des Stimmrechts nur als Aktionär, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und die Anzahl der Stimmrechte bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag gehen keine Einschränkungen der Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Falle der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Anzahl der Stimmrechte ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich. Das heißt, Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und die Anzahl der Stimmrechte. Entsprechendes gilt für den Erwerb oder Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die am Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, wenn und soweit sie sich von dem am Nachweisstichtag Berechtigten bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
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| 4. |
Teilnahme der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
Sämtliche Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beabsichtigen, an der gesamten Hauptversammlung teilzunehmen.
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| 5. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl
Aktionäre können ihr Stimmrecht, auch ohne an der Versammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation ausüben („Briefwahl“). Zur Ausübung der Stimmrechte der Aktionäre im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich form- und fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet haben und den Nachweis des Anteilsbesitzes form- und fristgerecht erbracht haben (wie oben unter Abschnitt II.2. beschrieben). Für die im Wege der Briefwahl ausgeübten Stimmrechte ist der zum Nachweisstichtag ordnungsgemäß nachgewiesene Aktienbestand maßgeblich.
Vor der Hauptversammlung steht den Aktionären ein mit der Eintrittskarte übersandtes Briefwahlformular zur Verfügung. Das Briefwahlformular kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter:
| https://www.formycon.com/investoren/hauptversammlung-2026/ |
heruntergeladen werden. Bei Verwendung des Briefwahlformulars muss dieses per Post oder auf elektronischem Wege (per E-Mail) an die folgende Postanschrift oder E-Mail-Adresse zugehen:
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Formycon AG
c/o meet2vote AG
Marienplatz 1
84347 Pfarrkirchen
oder
per E-Mail: formycon@meet2vote.de
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Alle im Wege der Briefwahl abgegebenen Stimmen müssen der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache spätestens bis zum 09. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Bis zu diesem Zeitpunkt können sie auch in der vorgenannten Weise geändert oder widerrufen werden.
Gehen bei der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Abgabe der Stimmrechtsrechtsausübung per Briefwahl auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen ein und ist für die Gesellschaft nicht erkennbar, welche dieser Erklärungen zuletzt erfolgt ist, werden diese Erklärungen in folgender Reihenfolge der Übermittlungswege als verbindlich behandelt: (1) E-Mail und (2) Papierform.
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| 6. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre können ihr Stimmrecht nach entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen.
Auch im Falle der Vertretung eines Aktionärs durch einen Bevollmächtigten sind die form- und fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und der form- und fristgerechte Nachweis des Anteilsbesitzes (wie oben unter Abschnitt II.2. beschrieben) erforderlich. Das schließt eine Erteilung von Vollmachten nach Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes nicht aus.
Die Erteilung der Vollmacht, deren Änderung, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Intermediäre im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder andere Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG können, soweit sie selbst bevollmächtigt werden, abweichende Regelungen vorsehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind.
Wird eine Vollmacht zur Stimmrechtsausübung an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG erteilt, besteht kein Textformerfordernis; jedoch ist die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Sie muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder andere Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG können, unter Einhaltung der genannten Fristen zur Ausübung des Stimmrechts, durch Briefwahl (wie oben unter Abschnitt II.5. beschrieben) das Stimmrecht ausüben oder Untervollmacht erteilen.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Ein Vollmachtsformular befindet sich auch auf der Eintrittskarte, die dem Aktionär nach form- und fristgerechter Anmeldung übersandt wird. Zusätzlich wird ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.formycon.com/investoren/hauptversammlung-2026/ |
zum Download bereitgestellt.
Die Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt oder gegenüber der Gesellschaft erklärt bzw. nachgewiesen werden. Wenn die Erteilung der Vollmacht, deren Änderung oder ihr Widerruf bzw. der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten gegenüber der Gesellschaft erfolgt, so kann die Erklärung in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache an eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten gerichtet werden:
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Formycon AG
c/o meet2vote AG
Marienplatz 1
84347 Pfarrkirchen
oder
per E-Mail: formycon@meet2vote.de
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Der Widerruf der Vollmacht kann auch durch die persönliche Teilnahme des Aktionärs an der Hauptversammlung oder durch die Erteilung einer Vollmacht an einen anderen Bevollmächtigten erfolgen.
Die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung kann an eine der vorstehend genannten Kontaktmöglichkeiten erfolgen. Der Nachweis kann auch dadurch erbracht werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorzeigt. Vollmachten können auch noch während der Hauptversammlung erteilt werden. Formulare zur Erteilung einer Vollmacht stehen hierfür während der Hauptversammlung vor Ort zur Verfügung.
Um den Nachweis der Bevollmächtigung eindeutig zuordnen zu können, bitten wir unsere Aktionäre, den vollständigen Namen, den Wohnort bzw. die Geschäftsanschrift des Aktionärs und die Eintrittskartennummer, die auf der Eintrittskarte abgedruckt ist, die den Aktionären nach form- und fristgerechter Anmeldung zur Hauptversammlung zugesandt wird, anzugeben.
Gehen bei der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Erteilung, der Änderung und dem Widerruf einer Vollmacht auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen ein und ist für die Gesellschaft nicht erkennbar, welche dieser Erklärungen zuletzt erfolgt ist, werden diese Erklärungen in folgender Reihenfolge der Übermittelungswege als verbindlich behandelt: (1) E-Mail und (2) Papierform.
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| 7. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte Personen als weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen neben der Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, ausschließlich gemäß den Weisungen des jeweiligen Aktionärs abzustimmen und können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Dabei ist zu beachten, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben können, zu denen Aktionäre eindeutige Weisungen erteilen, und dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen können. Ebenso wenig können die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Weisungen zu Wortmeldungen, zu Erklärungen zu Protokoll, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegennehmen und - mit Ausnahme der Ausübung des Stimmrechts - auch keine sonstigen Aktionärsrechte wahrnehmen.
Soweit keine ausdrückliche oder eine widersprüchliche oder unklare Weisung erteilt worden ist, enthalten sich die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu den entsprechenden Beschlussgegenständen der Stimme oder nehmen nicht an der Abstimmung teil; dies gilt immer auch für sonstige Anträge. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Die Erteilung einer solchen Vollmacht mit Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist im Vorfeld der Hauptversammlung mittels des Vollmachts- und Weisungsformulars möglich, das die Aktionäre, die sich form- und fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet haben (wie oben unter Abschnitt II.2. beschrieben), zusammen mit der Eintrittskarte für die Hauptversammlung erhalten. Das entsprechende Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.formycon.com/investoren/hauptversammlung-2026/ |
zum Download bereit.
Die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie die Erteilung von Weisungen, die Änderung und der Widerruf der Bevollmächtigung oder der Weisungen müssen der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache spätestens bis zum 09. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), an eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten zugehen:
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Formycon AG
c/o meet2vote AG
Marienplatz 1
84347 Pfarrkirchen
oder
per E-Mail: formycon@meet2vote.de
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Nach Ablauf des 09. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), ist die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bzw. der Widerruf der Vollmacht oder die Änderung oder der Widerruf von Weisungen nur noch möglich, indem Aktionäre das den Stimmunterlagen beigefügte Formular ausfüllen und spätestens bis zur Eröffnung der Abstimmung in der Hauptversammlung am 10. Juni 2026 an der Ein- und Ausgangskontrolle abgeben.
Die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter schließt eine persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus. Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter selbst oder durch einen anderen Bevollmächtigten teilnehmen und seine Aktionärsrechte ausüben, so gelten die persönliche Teilnahme beziehungsweise Teilnahme durch einen Bevollmächtigten und die Ausübung der Aktionärsrechte als Widerruf der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.
Während der Hauptversammlung können vor Ort Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter unter anderem durch Nutzung des auf der Eintrittskarte dafür vorgesehenen Formulars erteilt werden.
Gehen bei der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Erteilung, der Änderung und dem Widerruf einer Vollmacht oder Weisung auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen ein und ist für die Gesellschaft nicht erkennbar, welche dieser Erklärungen zuletzt erfolgt ist, werden diese Erklärungen in folgender Reihenfolge der Übermittlungswege als verbindlich behandelt: (1) § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 1 und Abs. 3 und Artikel 9 Abs. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 (siehe unten Abschnitt II.8. „Übermittlung von Informationen durch Intermediäre über SWIFT“), (2) E-Mail und (3) Papierform.
Auch im Fall der Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind eine form- und fristgerechte Anmeldung und der form- und fristgerechte Nachweis des Anteilsbesitzes (wie oben unter Abschnitt II.2. beschrieben) erforderlich.
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| 8. |
Übermittlung von Informationen durch Intermediäre über SWIFT
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes (siehe oben Abschnitt II.2.) sowie die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und ggf. deren Änderung oder ihr Widerruf (siehe oben Abschnitt II.7.) können gemäß § 67c AktG grundsätzlich auch über Intermediäre entweder an eine der vorstehend im jeweiligen Abschnitt dargestellten Kontaktmöglichkeiten oder über die nachstehende SWIFT-Adresse an die Gesellschaft übermittelt werden (Zugang bei der Gesellschaft maßgeblich). Autorisierte SWIFT-Teilnehmer nutzen dazu bitte
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BIC: CPTGDE5WXXX; Instruktionen über SWIFT sind nur gemäß ISO 20022 möglich; Autorisierung über SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich. |
Anmeldungen über SWIFT müssen spätestens bis zum Ablauf des letzten Anmeldetages, das heißt bis 03. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), (SWIFT Enrolment Market Deadline) bei der Gesellschaft eingegangen sein.
Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und ggf. deren Änderung oder ihr Widerruf müssen spätestens bis 09. Juni 2026, 12:00 Uhr (MESZ), (SWIFT Vote Market Deadline) bei der Gesellschaft eingegangen sein.
Die insoweit im Einzelfall für sie verfügbaren Möglichkeiten sind von den Aktionären bei ihrem jeweiligen (Letzt-)Intermediär, z.B. ihrer Depotbank, zu erfragen.
|
| 9. |
Rechte der Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 und § 293g Abs. 3 AktG
| a) |
Anträge von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile allein oder zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies entspricht 500.000 Stückaktien) erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten, wobei der Tag des Zugangs des Verlangens nicht mitzurechnen ist und § 70 AktG für die Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung findet.
Ein solches Ergänzungsverlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung bei der Berechnung dieses Zeitraums von 30 Tagen nicht mitzurechnen sind. Ergänzungsverlangen müssen dem Vorstand der Gesellschaft daher spätestens bis zum 10. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sein. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.
Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir an folgende Adresse zu übermitteln:
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Formycon AG
Der Vorstand
c/o meet2vote AG
Marienplatz 1
84347 Pfarrkirchen
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Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.formycon.com/investoren/hauptversammlung-2026/ |
veröffentlicht und den Aktionären nach § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt.
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| b) |
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen der Verwaltung zu den Punkten der Tagesordnung zu übersenden und Vorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers oder zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern zu unterbreiten.
Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen spätestens bis zum 26. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), über eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten bei der Gesellschaft eingehen:
| |
Formycon AG
Der Vorstand
c/o meet2vote AG
Marienplatz 1
84347 Pfarrkirchen
oder
per E-Mail: antrag@meet2vote.de
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Soweit die Gegenanträge und Wahlvorschläge rechtzeitig, d.h. spätestens bis zum 26. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter einer der vorstehend genannten Kontaktmöglichkeiten eingehen und zugänglich zu machen sind, werden sie den anderen Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie einer etwaigen Begründung unverzüglich über die Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.formycon.com/investoren/hauptversammlung-2026/ |
zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht.
Ein Gegenantrag und dessen etwaige Begründung oder ein Wahlvorschlag brauchen unter den Voraussetzungen des § 126 Abs. 2 AktG (in Verbindung mit § 127 Satz 1 AktG) nicht zugänglich gemacht zu werden. Die Begründung braucht beispielsweise nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Einen Wahlvorschlag braucht der Vorstand gemäß § 127 Satz 3 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG enthält.
Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt werden. Das Recht der teilnahmeberechtigten Aktionäre, auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft während der Hauptversammlung Gegenanträge oder Wahlvorschläge zu Gegenständen der Tagesordnung zu stellen, bleibt unberührt.
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| c) |
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 und § 293g Abs. 3 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder dessen Vertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit diese Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG).
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Der Vorstand darf die Auskunft unter den in § 131 Abs. 3 AktG aufgeführten Gründen verweigern.
Außerdem kann der Versammlungsleiter nach § 131 Abs. 2 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 14 Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft das Frage- und Rederecht von Aktionären zeitlich angemessen begrenzen.
Weiterhin kann jeder Aktionär vom Vorstand gemäß § 293g Abs. 3 AktG in Bezug auf die Beschlussfassung über die Zustimmung zum Gewinnabführungsvertrag zwischen der Gesellschaft und der FYB202 Project GmbH unter Tagesordnungspunkt 8 Auskunft auch über alle für den Vertragsschluss wesentlichen Angelegenheiten des anderen Vertragsteils verlangen.
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| d) |
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 AktG, 131 Abs. 1 und 293g Abs. 3 AktG stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.formycon.com/investoren/hauptversammlung-2026/ |
zur Verfügung.
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| 10. |
Datenschutzrechtliche Betroffeneninformationen für Aktionäre und ihre Bevollmächtigten
Wenn sich Aktionäre zur Hauptversammlung anmelden und ihre Aktionärsrechte in Bezug auf die Hauptversammlung ausüben oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erhebt die Gesellschaft personenbezogene Daten über die Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten, um den Aktionären und ihren Bevollmächtigten die Ausübung ihrer Rechte in Bezug auf die Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten als verantwortliche Stelle unter Beachtung der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung - „DS-GVO“) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze.
Einzelheiten zum Umgang mit den personenbezogenen Daten und zu den Rechten der Aktionäre und/oder ihrer Bevollmächtigten gemäß der DS-GVO sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.formycon.com/investoren/hauptversammlung-2026/ |
zugänglich.
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| 11. |
Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.formycon.com/investoren/hauptversammlung-2026/ |
veröffentlicht.
Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht. Dort werden nach der Hauptversammlung auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
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Martinsried/Planegg, im April 2026
Formycon AG
Der Vorstand
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04.05.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Formycon AG |
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Fraunhoferstraße 15 |
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82152 Planegg-Martinsried |
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Deutschland |
| E-Mail: |
ir@formycon.com |
| Internet: |
https://www.formycon.com/investoren/hauptversammlung-2026/ |
| ISIN: |
DE000A1EWVY8 |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate BSX, Oslo |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2320790 04.05.2026 CET/CEST
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| 22.04.2026 | Formycon berichtet über erfolgreiches Geschäftsjahr 2025 mit wichtigen operativen Fortschritten, wachsender Marktpräsenz und wegweisenden Partnerschaften
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Formycon AG
/ Schlagwort(e): Jahresbericht/Prognose
Formycon berichtet über erfolgreiches Geschäftsjahr 2025 mit wichtigen operativen Fortschritten, wachsender Marktpräsenz und wegweisenden Partnerschaften
22.04.2026 / 06:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Pressemitteilung // 22. April 2026
Formycon berichtet über erfolgreiches Geschäftsjahr 2025 mit wichtigen operativen Fortschritten, wachsender Marktpräsenz und wegweisenden Partnerschaften
- Operative Meilensteine entlang der Entwicklungspipeline erreicht und Ausbau des Marktzugangs weiter vorangeschritten
- „FYB4Growth“-Strategie kombiniert vier strategische Säulen zu einem skalierbaren, nachhaltig wertschaffenden Geschäftsmodell
- Konzernumsatz mit 44,5 Mio. € unterhalb der Prognose (55,0 Mio. € bis 65,0 Mio. €)
- Konzern EBITDA mit -3,6 Mio. € und Adjusted-EBITDA mit -2,3 Mio. € jeweils deutlich besser als erwartet (-10,0 Mio. € bis -20,0 Mio. €)
- Finanzsituation durch erfolgreiche Platzierung einer Unternehmensanleihe in Höhe von 70,0 Mio. € deutlich gestärkt
- Prognose für 2026: wachsende Umsatzerlöse und positives EBITDA erwartet
- Einladung zur heutigen Telefonkonferenz um 15:00 Uhr (MESZ)
Planegg-Martinsried – Die Formycon AG (FWB: FYB, Prime Standard) hat heute ihren testierten Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2025 veröffentlicht und gibt eine Prognose für das Geschäftsjahr 2026 ab.
Dr. Stefan Glombitza, CEO der Formycon AG, sagte: „2025 war für Formycon ein Jahr mit starker operativer Umsetzung und disziplinierter finanzieller Steuerung. In einem dynamisch wachsenden und anspruchsvollen Marktumfeld ist es uns gelungen, unsere Guidance bei EBITDA, Adjusted-EBITDA und Working Capital klar zu übertreffen und damit die Robustheit und Qualität unseres Geschäftsmodells unter Beweis zu stellen, auch wenn sich einige Umsätze ins neue Jahr verschoben haben. Mit der maßgeschneiderten FYB4Growth‑Strategie stellen wir die Weichen für eine nachhaltige Wertschöpfung entlang unserer Pipeline - gestützt auf unsere strategischen Partnerschaften, unser diversifiziertes Portfolio und effiziente Entwicklungsansätze. Vor diesem Hintergrund reflektiert unsere Guidance für 2026 sowohl die Werthaltigkeit unserer Pipeline als auch Formycons belastbare Basis für nachhaltig profitables Wachstum.“
Enno Spillner, CFO der Formycon AG, ergänzte: „Auch aus finanzieller Sicht war 2025 ein Jahr wichtiger Weichenstellungen. Verbesserte regulatorische Rahmenbedingungen, unsere ausgewiesene Erfahrung aus drei zugelassenen Biosimilar‑Entwicklungen und der zunehmende Einsatz digitaler Technologien ermöglichen schlankere und zugleich kosteneffiziente Entwicklungsprozesse. Mit der erfolgreich platzierten Unternehmensanleihe, optimiertem Ressourceneinsatz und einer soliden Finanzierungsstruktur haben wir die finanzielle Position des Konzerns nachhaltig gestärkt. Zudem profitieren wir perspektivisch vom Relaunch sowie einem zweiten Partner für unser FYB201 in den USA, weiterem Umsatzwachstum bei FYB202, von zusätzlichen Markteintritten und somit einer steigenden Zahl vermarktbarer Produkte. Die fortschreitende Kommerzialisierung unserer Biosimilars und der Ausbau internationaler Partnerschaften unterstützen unser Ziel, für 2026 ein positives EBITDA auszuweisen und dieses nachhaltig weiterzuentwickeln.“
Solide Geschäftsentwicklung und Marktperformance im Geschäftsjahr 2025
Formycon erzielte im vergangenen Geschäftsjahr wesentliche operative Meilensteine entlang seiner gesamten Biosimilar-Pipeline und untermauerte damit seine Entwicklungs- und Verpartnerungs-Kompetenz. FYB201 festigte seine internationale Marktposition mit Produkteinführungen in zusätzlichen Ländern, der ophthalmologischen Fertigspritze als innovative Darreichungsform und einer zusätzlichen Zulassung in den USA. FYB202 wurde in den USA, Europa und Kanada in den Markt eingeführt. Die Marktpenetration entwickelte sich bisher jedoch nur schrittweise und blieb trotz Wachstum hinter den Erwartungen zurück. Für FYB203 wurden wichtige patentrechtliche Hürden überwunden, die den Markteintritt in Europa und den USA im Jahr 2026 ermöglichen. Mit FYB206 erreichte Formycon entscheidende klinische Fortschritte und erarbeitete sich durch ein innovatives Studienkonzept und stringente operative Umsetzung eine führende Entwicklungsposition, die letztendlich zu ersten erfolgreich abgeschlossenen Lizenzpartnerschaften und signifikanten Vorab- und Meilensteinzahlungen führten. Bereits im Februar 2026 konnten positive Studienergebnisse für FYB206 vermeldet werden. Weiter konnte die Pipeline durch Erreichen des Technical Proof of Similarity (TPoS) für FYB208 weiter an Reife gewinnen, während die erfolgreiche Platzierung einer Unternehmensanleihe die finanzielle Basis für die nächste Wachstumsphase stärkte.
Der Konzernumsatz belief sich im Geschäftsjahr 2025 auf 44,5 Mio. € (Vorjahr: 69,7 Mio. €). Die Veränderung im Vergleich zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus dem erwarteten Rückgang von Vergütungen für Entwicklungsleistungen für FYB201 und FYB203 infolge des fortgeschrittenen Projektstatus. Darüber hinaus erfasste der Konzern geringere Umsatzbeiträge aus Lizenzerlösen, was unter anderem auf die temporäre Pausierung der US-Vermarktung von FYB201/Cimerli®1 zurückzuführen ist. Die Umsatzerlöse aus Meilensteinen entwickelten sich hingegen positiv, vor allem durch die Abschlüsse von regionalen Kommerzialisierungspartnerschaften für FYB206 und FYB202.
Das im Vergleich zur Prognose (55,0 Mio. € bis 65,0 Mio. €) niedrigere Umsatzniveau resultierte vor allem aus verlängerten Verhandlungen beim Abschluss weiterer Partnerschaften, beispielsweise für FYB206, die aufgrund der Optimierung der wirtschaftlichen Parameter mehr Zeit in Anspruch nahmen. Zudem verschoben sich ursprünglich für das vierte Quartal 2025 erwartete Meilensteinrealisierungen in das erste Quartal 2026. Darüber hinaus entwickelten sich die Umsätze aus der Vermarktung von FYB202 trotz eines starken vierten Quartals insgesamt weniger dynamisch als erwartet und trugen ebenfalls zur Abweichung bei.
Das Konzern-EBITDA für 2025 betrug -3,6 Mio. € (Vorjahr: -13,7 Mio. €) und lag damit deutlich oberhalb des erwarteten Korridors (-20,0 Mio. € bis -10,0 Mio. €). Das bessere Ergebnis ergibt sich aus einem konsequenten Kostenmanagement sowie aus höher als ursprünglich erwarteten aktivierten Entwicklungsinvestitionen und einer zeitlichen Verschiebung von Entwicklungskosten.
Das Adjusted-EBITDA belief sich auf -2,3 Mio. € (Vorjahr: -1,6 Mio. €) und lag damit ebenfalls deutlich über der Prognose (-20,0 Mio. € bis -10,0 Mio. €), was neben den EBITDA-Effekten insbesondere auf die Vorabzahlung aus der Verpartnerung von FYB201/Nufymco®2 zurückzuführen ist. Der Ergebnisbeitrag von FYB201 über das Joint Venture Bioeq AG (Beteiligungsergebnis aus der At-Equity Bewertung) lag mit 1,2 Mio. € (Vorjahr: 12,1 Mio. €) unter Vorjahresniveau, vor allem bedingt durch den deutlichen Rückgang der Umsätze wegen der temporären Pausierung der US-Vermarktung von FYB201/Cimerli®. Im Januar 2026 fand die Wiedereinführung des Produktes statt.
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2025 |
2024 |
| Konzernumsatzerlöse |
44,5 Mio. € |
69,7 Mio. € |
| Konzern-EBITDA |
-3,6 Mio. € |
-13,7 Mio. € |
| Konzern Adjusted-EBITDA |
-2,3 Mio. € |
-1,6 Mio. € |
| Konzern-Working Capital |
70,1 Mio. € |
55,1 Mio. € |
Aufgrund der Markt- und Preisentwicklung speziell in den USA wurde die Planung für die Projekte FYB201 und FYB202 im Geschäftsjahr ebenso wie im Vorjahr überprüft und entsprechend angepasst. Im Rahmen des Impairment-Tests von FYB202 wurden die angesetzten immateriellen Vermögenswerte um rund 60 Mio. € außerplanmäßig abgeschrieben, was einen Rückgang der entsprechenden latenten Steuerverpflichtung um ca. 14 Mio. € sowie einen Rückgang des bedingten Kaufpreises (Earn-Outs) um ca. 5 Mio. € bewirkte. Somit entstand saldiert ein Effekt von rund 41 Mio. € auf das Netto-Ergebnis. Darüber hinaus erfolgte eine Reduzierung des Buchwerts der Bioeq-Beteiligung um rund 18 Mio. €. Positive Effekte ergaben sich durch die Neubewertung des bedingten Kaufpreises (Earn-Outs) an ATHOS, wodurch sich die Verbindlichkeiten um ca. 12 Mio. € verringerten, was zu einem Nettoeffekt von ca. -6 Mio. € auf das Ergebnis führte.
Das Working Capital entwickelte sich positiv und stieg auf 70,1 Mio. € (Vorjahr: 55,1 Mio. €). Es lag damit oberhalb des prognostizierten Korridors von 55 Mio. € bis 65 Mio. €. Dieser Effekt ist insbesondere auf die im Juli 2025 platzierte Unternehmensanleihe in Höhe von 70 Mio. € sowie auf signifikante Vorabzahlungen im Rahmen erster Partnerschaften für den Keytruda®3-Biosimilar-Kandidaten FYB206 im Jahr 2025 zurückzuführen, aber auch konsequentes Kostenmanagement und Effizienzsteigerungen trugen dazu bei. Zum 31. Dezember 2025 verfügte der Formycon-Konzern über liquide Mittel in Höhe von 68,8 Mio. € (Vorjahr: 41,8 Mio. €), was eine stabile Basis für die zukünftige Geschäftsentwicklung sowie das bestehende Biosimilar-Produktportfolio im Rahmen der Wachstumsstrategie des Konzerns schafft.
Im Zusammenhang mit technischen Umstellungen sowie intensiven Prüfungs- und Abstimmungsprozessen erfolgte die Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2025 zu einem späteren Zeitpunkt als ursprünglich geplant.
Ausblick auf das Geschäftsjahr 2026 – FYB4Growth
Die Entwicklung von Biosimilars bleibt unverändert der strategische Fokus der Formycon AG und bildet die Grundlage für langfristiges und nachhaltiges Wachstum. Der globale Biosimilar-Markt wird laut IQVIA bis 2030 auf 74 Mrd. US$ anwachsen4. Gleichzeitig bleiben die aktuellen Marktbedingungen vor allem in den USA herausfordernd für Formycons Ausblick, insbesondere aufgrund verzögerter Öffnung einzelner Marktsegmente und höherer Preisnachlässe als ursprünglich angenommen. Die jüngsten Entwicklungen in den Projekten unterstreichen diese Volatilität, zeigen jedoch auch die sich daraus ergebenden Chancen.
Mit „FYB4Growth“ verfolgt Formycon eine klar definierte Wachstumsstrategie entlang vier strategischer Säulen, die auf nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtet ist. Erstens die geografische Diversifizierung: Neben Europa und den USA erschließt Formycon gezielt wachstumsstarke Regionen wie MENA, APAC und Lateinamerika durch starke regionale Partner. Zweitens setzt Formycon auf eine intelligente Portfoliostrategie, die gezielt Blockbuster-Moleküle mit ausgewählten Nischenprodukten kombiniert und durch effiziente regulatorische Entwicklungswege die Basis für nachhaltige Wertgenerierung schafft. Drittens positioniert sich Formycon als technologisches und regulatorisches Development‑Powerhouse, das durch innovative Produktlösungen und neue Zulassungsansätze eine starke Differenzierung im Wettbewerb schafft. Viertens setzt Formycon auf konsequente Kosteneffizienz durch schlanke Prozesse, optimierte Entwicklungsstrukturen und den verstärkten Einsatz digitaler Technologien, um die Skalierbarkeit des Geschäftsmodells und die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu stärken.
Ausblick auf das Geschäftsjahr 2026 – Finanzprognose
| Konzernumsatzerlöse |
60,0 Mio. € – 70,0 Mio. € |
| Konzern EBITDA |
0,0 Mio. € – 10,0 Mio. € |
| Konzern Adjusted-EBITDA |
5,0 Mio. € – 15,0 Mio. € |
| Konzern Working Capital |
20,0 Mio. € – 30,0 Mio. € |
Formycon erwartet für das Geschäftsjahr 2026 wichtige operative Meilensteine, die die Grundlage für die weitere Transformation von einem erfolgreichen Entwicklungsunternehmen hin zu einem nachhaltig, kommerziell ausgerichteten und profitablen Biosimilar-Unternehmen bilden.
Für das Geschäftsjahr 2026 erwartet der Formycon-Konzern wachsende Umsatzerlöse zwischen 60,0 Mio. € und 70,0 Mio. €.
Aufgrund der Wiedereinführung von FYB201/Cimerli® in den USA ab Anfang 2026 sowie durch die geplante Vermarktung des zusätzlichen US-Partners unter der Zweitmarke Nufymco® ab der zweiten Jahreshälfte, geht Formycon von steigenden Umsätzen für FYB201 im Jahr 2026 aus.
Nach Angaben der Kommerzialisierungspartner wird sich die Vermarktung von FYB202 weiter positiv entwickeln, auch wenn die Marktöffnung im US-amerikanischen Pharmacy-Benefit-Segment nur schrittweise erfolgt. Gleichzeitig deuten politische Signale in den USA auf mögliche strukturelle Veränderungen in diesem Marktsegment hin, die langfristig ein günstigeres Umfeld für Biosimilars schaffen könnten. Daher geht Formycon von einem deutlich wachsenden Umsatzbeitrag durch FYB202 aus, der aus verschiedenen Regionen weltweit generiert wird und damit eine führende Rolle innerhalb der Umsatzstruktur einnehmen soll.
Für das Eylea®5-Biosimilar FYB203 wurden Lizenzvereinbarungen geschlossen, die den Markteintritt in Europa ab Mai 2026 sowie in den USA im vierten Quartal 2026 ermöglichen. In diesem Zusammenhang erwartet Formycon erste moderate Lizenzeinnahmen.
Beim Keytruda®-Biosimilar FYB206 konnte mit den erfolgreichen Ergebnissen aus der PK-Studie bereits ein entscheidender operativer Meilenstein im ersten Quartal 2026 erreicht werden. Auf dieser Basis wird weiter intensiv an der Vorbereitung der Zulassungsanträge, insbesondere in den USA und der EU gearbeitet. In Verbindung mit den ersten Lizenzpartnerschaften entsteht so Potenzial für Umsätze aus Entwicklungsmeilensteinen. Zugleich werden weitere regionale Partnerschaften angestrebt, die zusätzliche Vorab- und Meilensteinzahlungen ermöglichen. In Summe soll FYB206 damit bereits vor Zulassung zu einem der wesentlichen Umsatzträger im Jahr 2026 werden.
Die Biosimilar-Kandidaten FYB208 bis FYB210 befinden sich in unterschiedlichen Entwicklungsphasen. FYB208 wurde nach Erreichen des Technical Proof of Similarity (TPoS) in die klinische Entwicklung überführt; die Durchführung klinischer Studien sowie die Herstellung im kommerziellen Maßstab wird vorbereitet.
Die Grundlage der Wertschöpfung basiert auf Formycons diversifizierter Produktpipeline. Daher wird die Gesellschaft weiterhin signifikant in die reifende Entwicklungspipeline investieren und auch den Start der Entwicklung weiterer Produktkandidaten im Laufe des Jahres 2026 anstreben.
Formycon rechnet für das Geschäftsjahr 2026 mit einem positiven EBITDA, das sich in einem Korridor zwischen 0 Mio. € und 10 Mio. € bewegt. Dies spiegelt sowohl die erwarteten steigenden Umsatzerlöse als auch die fortlaufenden Investitionen in die Biosimilar-Pipeline wider. In den Folgejahren soll das EBITDA weiter nachhaltig wachsen.
Die Vermarktungserlöse von FYB201 werden überwiegend im At Equity-Ergebnis des Joint Ventures Bioeq AG ausgewiesen, welches nicht im operativen Bereich von Formycon konsolidiert wird. Um die operative Performance des Unternehmens besser abzubilden, erfolgt eine entsprechende Anpassung des EBITDA. Für das Jahr 2026 rechnet Formycon mit einem Adjusted EBITDA im Korridor von 5,0 Mio. € bis 15,0 Mio. €.
Für das Geschäftsjahr 2026 wird ein Working Capital zwischen 20,0 Mio. € und 30,0 Mio. € erwartet, maßgeblich geprägt durch die anhaltenden Investitionen in die Projekte FYB206 und FYB208.
Den vollständigen Geschäftsbericht 2025 finden Sie auf der Formycon-Website unter https://www.formycon.com/investoren/publikationen/
Telefonkonferenz und Webcast
Der Vorstand der Formycon AG wird die Entwicklung des Unternehmens und die wichtigsten Finanzkennzahlen im Rahmen einer Telefonkonferenz erörtern. Der Earnings-Call, der live im Internet übertragen wird, findet am 22. April 2026 um 15:00 Uhr (MESZ) in englischer Sprache statt.
Für die Teilnahme an der Telefonkonferenz registrieren Sie sich bitte unter: https://webcast.meetyoo.de/reg/lNibT8TVWubG
Nach der Registrierung erhalten Teilnehmende eine Bestätigungs-Mail mit individuellen Einwahldaten und Termin.
Die Präsentation und Audioübertragung sind über folgenden Webcast-Link zu erreichen: https://www.webcast-eqs.com/formycon-2025-fy
Im Anschluss an eine kurze Präsentation steht der Vorstand für Analystenfragen zur Verfügung. Der Webcast wird aufgezeichnet und ist im Nachgang über die Formycon Website unter https://www.formycon.com/investoren/publikationen/ abrufbar.
1) CIMERLI® ist eine eingetragene Marke von Coherus BioSciences, Inc
2) Nufymco® ist eine eingetragene Marke der Formycon AG
3) Keytruda® ist eine eingetragene Marke von Merck Sharp & Dohme LLC, einer Tochtergesellschaft von Merck & Co, Inc, Rahway, NJ/USA
4) https://www.iqvia.com/-/media/iqvia/pdfs/germany/publications/fokus-biosmilars/newsletter-fokus-biosimilars-ausgabe-10.pdf
5) Eylea® ist eine eingetragene Marke von Regeneron Pharmaceuticals Inc.
Über Formycon:
Die Formycon AG (FWB: FYB) ist ein führender, unabhängiger Entwickler von hochwertigen Biosimilars, Nachfolgeprodukten biopharmazeutischer Arzneimittel. Das Unternehmen fokussiert sich auf Therapien in der Ophthalmologie, Immunologie, Immun-Onkologie sowie weiteren wichtigen Indikationsgebieten und deckt nahezu die gesamte Wertschöpfungskette von der technischen Entwicklung über klinische Studien bis hin zur Einreichung und Zulassung durch die Arzneimittelbehörden ab. Für die Kommerzialisierung seiner Biosimilars setzt Formycon weltweit auf starke, vertrauenswürdige und langfristige Partnerschaften. Mit FYB201/Ranibizumab und FYB202/Ustekinumab hat Formycon bereits zwei Biosimilars auf dem Markt. Ein drittes Biosimilar, FYB203/Aflibercept, wurde von der FDA, der EMA und der MHRA zugelassen. Vier weitere Biosimilar-Kandidaten – darunter FYB208/Dupilumab – befinden sich derzeit in der Entwicklung. Mit seinen Biosimilars leistet Formycon einen wichtigen Beitrag, um möglichst vielen Patientinnen und Patienten den Zugang zu hochwirksamen und bezahlbaren Medikamenten zu ermöglichen.
Die Aktien von Formycon sind im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert: FYB / ISIN: DE000A1EWVY8 / WKN: A1EWVY. Weitere Informationen finden Sie unter: www.formycon.com
Über Biosimilars:
Seit ihrer Einführung in den 1980er Jahren haben biopharmazeutische Arzneimittel die Behandlung schwerer und chronischer Krankheiten revolutioniert. Bis zum Jahr 2032 werden viele dieser Arzneimittel ihren Patentschutz verlieren – darunter 45 Blockbuster mit einem geschätzten jährlichen Gesamtumsatz von weltweit mehr als 200 Milliarden US-Dollar. Biosimilars sind Nachfolgeprodukte von biopharmazeutischen Arzneimitteln, für die die Marktexklusivität abgelaufen ist. Sie werden in hoch regulierten Märkten wie der EU, den USA, Kanada, Japan und Australien nach strengen regulatorischen Verfahren zugelassen. Biosimilars schaffen Wettbewerb und ermöglichen so mehr Patienten den Zugang zu biopharmazeutischen Therapien. Gleichzeitig reduzieren sie die Kosten für die Gesundheitsdienstleister. Der weltweite Umsatz mit Biosimilars liegt derzeit bei etwa 21 Milliarden US-Dollar. Analysten gehen davon aus, dass der Umsatz bis 2030 auf über 74 Milliarden US-Dollar ansteigen könnte.
Kontakt:
Sabrina Müller
Director Investor Relations & Corporate Communications
Formycon AG
Fraunhoferstr. 15
82152 Planegg-Martinsried
Deutschland
Tel.: +49 (0) 89 - 86 46 67 149
Fax: + 49 (0) 89 - 86 46 67 110
Mail: sabrina.mueller@formycon.com
Disclaimer:
Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen enthalten, die auf unseren heutigen Erwartungen und bestimmten Annahmen beruhen. Die Formycon AG übernimmt keine Verpflichtung, diese auf die Zukunft gerichteten Aussagen zu aktualisieren oder bei einer anderen als der erwarteten Entwicklung zu korrigieren. Dieses Dokument stellt keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Formycon-Aktien dar. Außerdem beabsichtigt die Gesellschaft mit dieser Veröffentlichung nicht, Formycon-Aktien öffentlich anzubieten. Dieses Dokument und die darin enthaltenen Informationen sind nicht zur Verbreitung in den USA, Kanada, Australien, Japan oder anderen Ländern vorgesehen, wo die Aufforderung zum Erwerb oder Verkauf von Aktien untersagt ist. Diese Veröffentlichung ist ausdrücklich keine Aufforderung zum Kauf von Aktien in den USA.
22.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2312486 |
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EQS News-Service |
2312486 22.04.2026 CET/CEST
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| 20.04.2026 | Formycon lädt zur Telefonkonferenz zu den Ergebnissen des Geschäftsjahres 2025 ein und gibt Teilnahme an internationalen Investorenkonferenzen im 2. Quartal 2026 bekannt
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Formycon AG
/ Schlagwort(e): Sonstiges
Formycon lädt zur Telefonkonferenz zu den Ergebnissen des Geschäftsjahres 2025 ein und gibt Teilnahme an internationalen Investorenkonferenzen im 2. Quartal 2026 bekannt
20.04.2026 / 06:30 CET/CEST
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Pressemitteilung // 20. April 2025
Formycon lädt zur Telefonkonferenz zu den Ergebnissen des Geschäftsjahres 2025 ein und gibt Teilnahme an internationalen Investorenkonferenzen im 2. Quartal 2026 bekannt
Planegg-Martinsried – Die Formycon AG (FWB: FYB, Prime Standard, „Formycon“) plant die Ergebnisse des Geschäftsjahres 2025 am 22. April 2026 zu veröffentlichen. Der Vorstand wird die Entwicklung des Unternehmens sowie die wichtigsten Finanzkennzahlen erörtern und einen Ausblick auf das Geschäftsjahr 2026 geben. Die Telefonkonferenz, die live im Internet übertragen wird, findet am Mittwoch, 22. April 2026 um 15:00 Uhr (MESZ) in englischer Sprache statt.
Für die Teilnahme an der Telefonkonferenz registrieren Sie sich bitte unter: https://webcast.meetyoo.de/reg/lNibT8TVWubG
Nach der Registrierung erhalten Teilnehmende eine Bestätigungs-Mail mit den individuellen Einwahldaten.
Die Präsentation und Audioübertragung sind über folgenden Webcast-Link zu erreichen: https://www.webcast-eqs.com/formycon-2025-fy
Im Anschluss an eine kurze Präsentation steht der Vorstand für Analystenfragen zur Verfügung. Die Telefonkonferenz wird aufgezeichnet und ist im Nachgang über die Formycon-Website unter: https://www.formycon.com/investoren/publikationen/ abrufbar.
Formycon im Dialog
Vertreter des Vorstands werden an folgenden Terminen und Investorenkonferenzen im 2. Quartal 2026 teilnehmen:
11. – 12. Mai 2026 Equity Forum Frühjahrskonferenz Enno Spillner (CFO)
Frankfurt am Main
28. Mai 2026 Veröffentlichung der Ergebnisse für das erste Quartal 2026 Dr. Stefan Glombitza (CEO), Enno Spillner (CFO), Nicola Mikulcik (CBO), Dr. Andreas Seidl (CSO)
Telefonkonferenz und Webcast
02. – 04. Juni 2026 Jefferies Global Healthcare Conference Enno Spillner (CFO)
New York City
08. Juni 2026 mwb research Roundtable Dr. Stefan Glombitza (CEO), Enno Spillner (CFO) Nicola Mikulcik (CBO), Dr. Andreas Seidl (CSO)
Webcast
10. Juni 2026 Ordentliche Hauptversammlung Dr. Stefan Glombitza (CEO), Enno Spillner (CFO), Nicola Mikulcik (CBO), Dr. Andreas Seidl (CSO)
Haus der Bayerischen Wirtschaft, München
18. Juni 2026 UBS Life Sciences Conference Enno Spillner (CFO)
London
Unsere aktuelle Terminübersicht finden Sie unter: https://www.formycon.com/investoren/finanzkalender/
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Über Formycon:
Die Formycon AG (FWB: FYB) ist ein führender, unabhängiger Entwickler von hochwertigen Biosimilars, Nachfolgeprodukten biopharmazeutischer Arzneimittel. Das Unternehmen fokussiert sich auf Therapien in der Ophthalmologie, Immunologie, Immun-Onkologie sowie weiteren wichtigen Indikationsgebieten und deckt nahezu die gesamte Wertschöpfungskette von der technischen Entwicklung über klinische Studien bis hin zur Einreichung und Zulassung durch die Arzneimittelbehörden ab. Für die Kommerzialisierung seiner Biosimilars setzt Formycon weltweit auf starke, vertrauenswürdige und langfristige Partnerschaften. Mit FYB201/Ranibizumab und FYB202/Ustekinumab hat Formycon bereits zwei Biosimilars auf dem Markt. Ein drittes Biosimilar, FYB203/Aflibercept, wurde von der FDA, der EMA und der MHRA zugelassen. Vier weitere Biosimilar-Kandidaten – darunter FYB208/Dupilumab – befinden sich derzeit in der Entwicklung. Mit seinen Biosimilars leistet Formycon einen wichtigen Beitrag, um möglichst vielen Patientinnen und Patienten den Zugang zu hochwirksamen und bezahlbaren Medikamenten zu ermöglichen.
Die Aktien von Formycon sind im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert: FYB / ISIN: DE000A1EWVY8 / WKN: A1EWVY. Weitere Informationen finden Sie unter: www.formycon.com
Über Biosimilars:
Seit ihrer Einführung in den 1980er Jahren haben biopharmazeutische Arzneimittel die Behandlung schwerer und chronischer Krankheiten revolutioniert. Bis zum Jahr 2032 werden viele dieser Arzneimittel ihren Patentschutz verlieren – darunter 45 Blockbuster mit einem geschätzten jährlichen Gesamtumsatz von weltweit mehr als 200 Milliarden US-Dollar. Biosimilars sind Nachfolgeprodukte von biopharmazeutischen Arzneimitteln, für die die Marktexklusivität abgelaufen ist. Sie werden in hoch regulierten Märkten wie der EU, den USA, Kanada, Japan und Australien nach strengen regulatorischen Verfahren zugelassen. Biosimilars schaffen Wettbewerb und ermöglichen so mehr Patienten den Zugang zu biopharmazeutischen Therapien. Gleichzeitig reduzieren sie die Kosten für die Gesundheitsdienstleister. Der weltweite Umsatz mit Biosimilars liegt derzeit bei etwa 21 Milliarden US-Dollar. Analysten gehen davon aus, dass der Umsatz bis 2030 auf über 74 Milliarden US-Dollar ansteigen könnte.
Kontakt:
Sabrina Müller
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20.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2310802 20.04.2026 CET/CEST
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| 16.04.2026 | Formycon AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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Formycon AG
/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Formycon AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
16.04.2026 / 09:12 CET/CEST
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2309468 16.04.2026 CET/CEST
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| 15.04.2026 | Formycon AG informiert über verbesserte vorläufige Ergebniszahlen für das Geschäftsjahr 2025 und gibt Datum für die Veröffentlichung des Jahresabschlusses bekannt
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Formycon AG / Schlagwort(e): Geschäftszahlen / Gesamtjahr/Sonstiges
Formycon AG informiert über verbesserte vorläufige Ergebniszahlen für das Geschäftsjahr 2025 und gibt Datum für die Veröffentlichung des Jahresabschlusses bekannt
15.04.2026 / 19:52 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Formycon AG informiert über verbesserte vorläufige Ergebniszahlen für das Geschäftsjahr 2025 und gibt Datum für die Veröffentlichung des Jahresabschlusses bekannt
- Konzern-EBITDA mit ca. -4 Mio. € (vs. -12 Mio. €) und Konzern-Adjusted-EBITDA mit ca. -2 Mio. € (vs. -7 Mio. €) besser als zuvor kommuniziert
- Konzernumsatzerlöse unverändert bei ca. 45 Mio. €
- Konzern-Working Capital mit ca. 70 Mio. € (vs. 73 Mio. €) leicht unterhalb vorläufiger Annahme, aber über der Prognose
- Veröffentlichung des testierten Jahresabschlusses mit Analystenkonferenz am 22. April 2026 geplant
Planegg-Martinsried, Deutschland, 15. April 2026 – Die Formycon AG (ISIN: DE000A1EWVY8 / WKN: A1EWVY) („Gesellschaft“ oder „Formycon“) gibt bekannt, dass sich im Rahmen der finalen Erstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2025 gegenüber den am 04. März 2026 veröffentlichten vorläufigen Zahlen Änderungen bei den Ergebniskennzahlen Konzern-EBITDA und Konzern-Adjusted-EBITDA sowie dem Konzern-Working Capital ergeben haben.
Auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse erwartet die Gesellschaft ein signifikant besseres Konzernbetriebsergebnis vor Abschreibungen (Konzern-EBITDA) sowie ein deutlich höheres bereinigtes Konzernbetriebsergebnis vor Abschreibungen (Konzern-Adjusted-EBITDA) als bislang kommuniziert. Die Verbesserungen des Konzern-EBITDA von ursprünglich -12 Mio. € auf nunmehr rund -4 Mio. € und des Konzern-Adjusted-EBITDA von ursprünglich -7 Mio. € auf nunmehr ca. -2 Mio. € resultieren im Wesentlichen aus einer Anpassung des Bilanzierungsansatzes von Entwicklungsinvestitionen.
Von diesen Anpassungen betroffen ist auch das Konzern-Working Capital, das sich nunmehr auf ca. 70 Mio. € beläuft und damit leicht unter der bisherigen vorläufigen Annahme (ca. 73 Mio. €), jedoch deutlich über der Prognose (55 Mio. € bis 65. Mio. €) liegt.
Die vorläufigen Konzernumsatzerlöse bleiben unverändert und liegen weiterhin bei ca. 45 Mio. €. Ebenso haben sich keine wesentlichen Veränderungen zum bereits kommunizierten Impairment-Test für FYB202 ergeben.
Die endgültigen Geschäftszahlen und weitergehende Informationen zum Geschäftsjahr 2025 sowie der Ausblick für 2026 werden am 22. April 2026 mit dem Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2025 auf der Webseite unter Publikationen - Formycon AG veröffentlicht.
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Kontakt:
Formycon AG
Fraunhoferstraße 15
82152 Planegg/Martinsried
Deutschland
Telefon +49 (0) 89 - 86 46 67 149 | Fax + 49 (0) 89 - 86 46 67 110 ir@formycon.com // www.formycon.com
Haftungsausschluss
Bestimmte in dieser Mitteilung enthaltene Aussagen können “zukunftsgerichtete Aussagen” darstellen, die eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten in sich bergen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind im Allgemeinen an der Verwendung der Wörter “können”, “werden”, “sollten”, “planen”, “erwarten”, “voraussehen”, “schätzen”, “glauben”, “beabsichtigen”, “projizieren”, oder “abzielen” oder der Verneinung dieser Wörter oder anderer Variationen dieser Wörter oder vergleichbarer Terminologie zu erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf Annahmen, Prognosen, Schätzungen, Vorhersagen, Meinungen oder Plänen, die naturgemäß erheblichen Risiken sowie Unsicherheiten und Unwägbarkeiten unterliegen, die Änderungen unterworfen sind. Die Gesellschaft gibt keine Zusicherung ab und wird keine Zusicherung machen, dass eine vorausschauende Aussage erreicht wird oder sich als richtig erweisen wird. Die tatsächliche zukünftige Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage und Aussichten können sich erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen projizierten oder prognostizierten unterscheiden. Vorbehaltlich anwendbarer gesetzlicher Vorschriften beabsichtigen weder die Gesellschaft noch andere Personen, zukunftsgerichtete Aussagen in dieser Bekanntmachung zu aktualisieren, zu prüfen, zu überarbeiten oder an tatsächliche Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen, ob aufgrund der Tatsache, dass neue Informationen vorliegen, in der Zukunft neue Entwicklungen eintreten oder aus einem sonstigen Grund, noch übernehmen sie eine derartige Verpflichtung.
Ende der Insiderinformation
15.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2309184 15.04.2026 CET/CEST
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| 19.03.2026 | Formycon sichert Vermarktungsstart für Aflibercept-2mg-Biosimilar FYB203 in Europa und weiteren Territorien durch Settlement mit Regeneron und Bayer
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Formycon AG
/ Schlagwort(e): Sonstiges
Formycon sichert Vermarktungsstart für Aflibercept-2mg-Biosimilar FYB203 in Europa und weiteren Territorien durch Settlement mit Regeneron und Bayer
19.03.2026 / 06:30 CET/CEST
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Pressemitteilung // 19. März 2026
Formycon sichert Vermarktungsstart für Aflibercept-2mg-Biosimilar FYB203 in Europa und weiteren Territorien durch Settlement mit Regeneron und Bayer
- Vergleichs- und Lizenzvereinbarung für FYB203 (AHZANTIVE® und Baiama®) mit Regeneron und Bayer abgeschlossen; alle anhängigen Patentstreitigkeiten vollständig beigelegt
- Vereinbarung erstreckt sich neben Europa auch auf weitere Schlüsselmärkte in Lateinamerika sowie in der Asien-Pazifik-Region
- Markteinführung durch die Kommerzialisierungspartner wird in Europa ab Mai 2026 erfolgen
Planegg-Martinsried – Die Formycon AG (FWB: FYB, „Formycon“) gibt gemeinsam mit ihrem Lizenzpartner Klinge Biopharma GmbH („Klinge“) den Abschluss einer Vergleichs- und Lizenzvereinbarung („Vereinbarung“) mit Regeneron Pharmaceuticals, Inc. („Regeneron") und der Bayer Healthcare LLC („Bayer“) bekannt, durch die alle Patentstreitigkeiten im Zusammenhang mit den in Europa zugelassenen Eylea®1-Biosimilars (2 mg) AHZANTIVE®2 und Baiama®3 beigelegt werden. Im Rahmen der Vereinbarung können beide Produkte ab Mai 2026 in Europa sowie in weiteren Regionen, darunter Schlüsselmärkte in Lateinamerika und der Region Asien-Pazifik, auf den Markt gebracht werden. Bereits im Oktober 2025 hatte Formycon in einer Settlement-Vereinbarung mit Regeneron den US-Vermarktungsstart im vierten Quartal 2026 gesichert.
„Die Vereinbarung für Europa und weitere Territorien ist ein entscheidender Meilenstein, denn sie sichert unseren Partnern einen zeitnahen Marktzugang. Wir sind überzeugt, dass wir die Weichen mit unserer differenzierten und geografisch fokussierten Partnering-Strategie optimal gestellt haben, um FYB203 nachhaltig erfolgreich in der europäischen Marktlandschaft und darüber hinaus zu etablieren. Für Ophthalmologen und Patienten mit schweren Netzhauterkrankungen stellen unsere Biosimilars eine wirksame und zugleich kosteneffiziente Therapieoption dar“, sagt Nicola Mikulcik, Chief Business Officer der Formycon AG.
AHZANTIVE® und Baiama® sind von der europäischen Arzneimittelagentur EMA zur Behandlung der neovaskulären altersbedingten Makuladegeneration („nAMD“) und weiterer schwerwiegender Netzhauterkrankungen zugelassen. Der Wirkstoff Aflibercept hemmt den vaskulären endothelialen Wachstumsfaktor („VEGF“), der für die übermäßige Bildung von Blutgefäßen in der Netzhaut verantwortlich ist und dadurch starke Sehbeeinträchtigungen hervorruft.
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1 Eylea® ist eine eingetragene Marke von Regeneron Pharmaceuticals Inc. 2 AHZANTIVE® ist eine eingetragene Marke der Klinge Biopharma GmbH 3 Baiama® ist eine eingetragene Marke der Klinge Biopharma GmbH
Über Formycon:
Die Formycon AG (FWB: FYB) ist ein führender, unabhängiger Entwickler von hochwertigen Biosimilars, Nachfolgeprodukten biopharmazeutischer Arzneimittel. Das Unternehmen fokussiert sich auf Therapien in der Ophthalmologie, Immunologie, Immun-Onkologie sowie weiteren wichtigen Indikationsgebieten und deckt nahezu die gesamte Wertschöpfungskette von der technischen Entwicklung über klinische Studien bis hin zur Einreichung und Zulassung durch die Arzneimittelbehörden ab. Für die Kommerzialisierung seiner Biosimilars setzt Formycon weltweit auf starke, vertrauenswürdige und langfristige Partnerschaften. Mit FYB201/Ranibizumab und FYB202/Ustekinumab hat Formycon bereits zwei Biosimilars auf dem Markt. Ein drittes Biosimilar, FYB203/Aflibercept, wurde von der FDA, der EMA und der MHRA zugelassen. Vier weitere Biosimilar-Kandidaten – darunter FYB208/Dupilumab – befinden sich derzeit in der Entwicklung. Mit seinen Biosimilars leistet Formycon einen wichtigen Beitrag, um möglichst vielen Patientinnen und Patienten den Zugang zu hochwirksamen und bezahlbaren Medikamenten zu ermöglichen.
Die Aktien von Formycon sind im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert: FYB / ISIN: DE000A1EWVY8 / WKN: A1EWVY. Weitere Informationen finden Sie unter: www.formycon.com
Über Biosimilars:
Seit ihrer Einführung in den 1980er-Jahren haben biopharmazeutische Arzneimittel die Behandlung schwerer und chronischer Krankheiten revolutioniert. Bis zum Jahr 2032 werden viele dieser Arzneimittel ihren Patentschutz verlieren – darunter 45 Blockbuster mit einem geschätzten jährlichen Gesamtumsatz von weltweit mehr als 200 Milliarden US-Dollar. Biosimilars sind Nachfolgeprodukte von biopharmazeutischen Arzneimitteln, für die die Marktexklusivität abgelaufen ist. Sie werden in hoch regulierten Märkten wie der EU, den USA, Kanada, Japan und Australien nach strengen regulatorischen Verfahren zugelassen. Biosimilars schaffen Wettbewerb und ermöglichen so mehr Patienten den Zugang zu biopharmazeutischen Therapien. Gleichzeitig reduzieren sie die Kosten für die Gesundheitsdienstleister. Der weltweite Umsatz mit Biosimilars liegt derzeit bei etwa 21 Milliarden US-Dollar. Analysten gehen davon aus, dass der Umsatz bis 2030 auf über 74 Milliarden US-Dollar ansteigen könnte.
Kontakt:
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Director Investor Relations & Corporate Communications,
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Tel.: +49 (0) 89 - 86 46 67 149
Fax: + 49 (0) 89 - 86 46 67 110 Sabrina.Mueller@formycon.com
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