| 10.03.2026 | International School Augsburg AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.04.2026 in Gersthofen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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International School Augsburg AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
International School Augsburg AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.04.2026 in Gersthofen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
10.03.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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International School Augsburg AG
Augsburg
ISIN DE000A2AA1Q5
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am Freitag, den 24. April 2026 um 11:00 Uhr (MESZ)
in den Räumen der Gesellschaft, Wernher-von-Braun-Str. 1a, 86368 Gersthofen
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2024/2025
Die vorgenannten Unterlagen finden die Aktionäre unter folgendem Link:
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https://investor.isa-augsburg.com/hv
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| 2. |
Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgenden Beschluss vor:
Der im Jahresabschluss per 31. August 2025 ausgewiesene Bilanzgewinn (EUR 454.864,18) wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen.
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| 3. |
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024/2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgenden Beschluss vor:
Den im Geschäftsjahr 2024/2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.
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| 4. |
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024/2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgenden Beschluss vor:
Den im Geschäftsjahr 2024/2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.
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| 5. |
Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Volker Falch hat sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats zum Ablauf dieser Hauptversammlung niedergelegt. Deshalb ist eine Nachwahl erforderlich. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 11 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus sieben Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes gewählt werden.
Der Aufsichtsrat schlägt folgenden Beschluss vor:
Prof. Dr. Gordon Rohrmair, Präsident der Technischen Hochschule Augsburg, wohnhaft in Ottobeuren, wird mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für den Rest der Amtszeit des ausscheidenden Mitglieds des Aufsichtsrats, somit für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025/26 beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt.
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| 6. |
Wahl des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt folgenden Beschluss vor:
Die SONNTAG GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Augsburg wird zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025/2026 gewählt.
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| 7. |
Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2026) und entsprechende Satzungsänderung
Die Satzung sieht in § 5 Absatz 4 ein genehmigtes Kapital vor, das am 9. Juli 2025 ausgelaufen ist. Um die Gesellschaft auch in Zukunft in die Lage zu versetzen, ihren eventuellen Finanzbedarf schnell und flexibel decken zu können, soll ein neues genehmigtes Kapital geschaffen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgenden Beschluss vor:
| a) |
Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 23.04.2031 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 2.325.510,00 durch Ausgabe von bis zu insgesamt 232.551 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2026/I). Die neuen Aktien sind grundsätzlich den Aktionären zum Bezug anzubieten; sie können auch von Kreditinstituten, Wertpapierinstituten oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen ganz oder teilweise auszuschließen:
| (1) |
Die Aktien werden gegen Bareinlagen und zu einem Ausgabebetrag ausgegeben, der den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet, und die Kapitalerhöhung erfasst nur neue Aktien, deren anteiliger Betrag am Grundkapital 10 % des Grundkapitals, das zum Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss besteht, nicht überschreitet.
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| (2) |
Für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsrechtsverhältnisses ergeben.
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| (3) |
Die neuen Aktien werden im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen ausgegeben, sofern die Kapitalerhöhung unter Beachtung von § 3 der Satzung (Gemeinnützigkeit) zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft, von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen oder von sonstigen einlagefähigen Vermögensgegenständen erfolgt.
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Der Vorstand wird schließlich ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über die weiteren Bedingungen der Aktienausgabe einschließlich des Ausgabebetrages sowie über den Inhalt der Aktienrechte zu entscheiden.
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| b) |
§ 5 Absatz 4 der Satzung wird insgesamt wie folgt neu gefasst:
„Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 23.04.2031 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 2.325.510,00 durch Ausgabe von bis zu insgesamt 232.551 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2026/I). Die neuen Aktien sind grundsätzlich den Aktionären zum Bezug anzubieten; sie können auch von Kreditinstituten, Wertpapierinstituten oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen ganz oder teilweise auszuschließen:
| (1) |
Die Aktien werden gegen Bareinlagen und zu einem Ausgabebetrag ausgegeben, der den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet, und die Kapitalerhöhung erfasst nur neue Aktien, deren anteiliger Betrag am Grundkapital 10 % des Grundkapitals, das zum Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss besteht, nicht überschreitet.
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| (2) |
Für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsrechtsverhältnisses ergeben.
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| (3) |
Die neuen Aktien werden im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen ausgegeben, sofern die Kapitalerhöhung unter Beachtung von § 3 der Satzung (Gemeinnützigkeit) zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft, von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen oder von sonstigen einlagefähigen Vermögensgegenständen erfolgt.
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Der Vorstand ist schließlich ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über die weiteren Bedingungen der Aktienausgabe einschließlich des Ausgabebetrages sowie über den Inhalt der Aktienrechte zu entscheiden.“
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| II. |
BERICHT DES VORSTANDS ZU TAGESORDNUNGSPUNKT 7
Zu Tagesordnungspunkt 7 schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, ein neues Genehmigtes Kapital 2026 zu schaffen. Der Vorstand erstattet gemäß § 203 Abs. 2 i. V. m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über die Gründe für die in dem vorgeschlagenen neuen genehmigten Kapital vorgesehenen Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre bei Ausgabe der neuen Aktien diesen Bericht, der als Bestandteil dieser Einladung im Internet unter
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https://investor.isa-augsburg.com/hv
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zugänglich ist und während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegt:
Bezugsrechtsausschluss bei Barkapitalerhöhungen gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG
Der Vorstand soll ermächtigt werden, bei einer Barkapitalerhöhung mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn die Aktien zu einem Ausgabebetrag ausgegeben, der den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet. Rechtsgrundlage für diesen vereinfachten Bezugsrechtsausschluss ist § 203 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG. Ein etwaiger Abschlag vom maßgeblichen Börsenpreis wird maximal bei 5 % des Börsenpreises liegen. Diese Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses soll die Gesellschaft in die Lage versetzen, kurzfristig günstige Börsensituationen auszunutzen und dabei durch die marktnahe Preisfestsetzung einen möglichst hohen Ausgabebetrag und damit eine größtmögliche Stärkung der Eigenmittel zu erreichen. Eine derartige Kapitalerhöhung führt wegen der schnelleren Handlungsmöglichkeit erfahrungsgemäß zu einem höheren Mittelzufluss als eine vergleichbare Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre. Sie liegt somit im Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre. Es kommt zwar dadurch zu einer Verringerung der relativen Beteiligungsquote und des relativen Stimmrechtsanteils der vorhandenen Aktionäre. Aktionäre, die ihre relative Beteiligungsquote und ihren relativen Stimmrechtsanteil erhalten möchten, haben indessen die Möglichkeit, die hierfür erforderliche Aktienzahl über die Börse zu erwerben. Zusätzlich kann mit einer solchen Platzierung die Gewinnung neuer Aktionärsgruppen im In- und Ausland erreicht werden. Durch den Verzicht auf die zeit- und kostenaufwendige Abwicklung des Bezugsrechts kann zudem der Eigenkapitalbedarf aus sich kurzfristig bietenden Marktchancen zeitnah gedeckt werden. Zwar gestattet § 186 Abs. 2 Satz 2 AktG eine Veröffentlichung des Bezugspreises bis spätestens drei Tage vor Ablauf der Bezugsfrist. Angesichts der Volatilität an den Aktienmärkten besteht aber auch in diesem Fall ein Marktrisiko, namentlich ein Kursänderungsrisiko, über mehrere Tage, das zu Sicherheitsabschlägen bei der Festlegung des Bezugspreises und so zu nicht marktnahen Konditionen führen kann.
Die Kapitalerhöhung darf nur neue Aktien erfassen, deren anteiliger Betrag am Grundkapital 10 % des Grundkapitals, das zum Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss besteht, nicht überschreitet.
Die vorgeschlagene Ermächtigung liegt somit im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre. Es kommt zwar dadurch zu einer Verringerung der relativen Beteiligungsquote und des relativen Stimmrechtsanteils der vorhandenen Aktionäre. Aktionäre, die ihre relative Beteiligungsquote und ihren relativen Stimmrechtsanteil erhalten möchten, haben indessen die Möglichkeit, die hierfür erforderliche Aktienzahl über die Börse zu erwerben.
Bezugsrechtsausschluss bei Spitzenbeträgen
Der Vorstand soll ferner ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge ist erforderlich, um ein technisch durchführbares Bezugsverhältnis darstellen zu können. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen Aktien werden bestmöglich für die Gesellschaft verwertet. Der mögliche Verwässerungseffekt ist aufgrund der Beschränkung auf Spitzenbeträge gering. Vorstand und Aufsichtsrat halten den möglichen Ausschluss des Bezugsrechts aus diesen Gründen für sachlich gerechtfertigt und gegenüber den Aktionären für angemessen.
Bezugsrechtsausschluss bei Sachkapitalerhöhungen
Der Vorstand soll im Rahmen des genehmigten Kapitals des Weiteren ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage unter Beachtung von § 3 der Satzung (Gemeinnützigkeit) zum Zweck der Gewährung von Aktien im Rahmen des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft, von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen oder von sonstigen einlagefähigen Vermögensgegenständen auszuschließen.
Im globalen Wettbewerb muss die Gesellschaft in der Lage sein, in den Märkten im Interesse ihrer Aktionäre schnell und flexibel handeln zu können. Dazu gehört auch die Option, Forderungen gegen die Gesellschaft, Unternehmen, Teile von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen oder sonstige einlagefähige Vermögensgegenstände zur Verbesserung der Wettbewerbsposition über die Gewährung von Aktien zu erwerben. So kann sich in Verhandlungen die Notwendigkeit ergeben, als Gegenleistung nicht Geld, sondern Aktien anbieten zu müssen. Die Möglichkeit, Aktien der Gesellschaft als Gegenleistung anbieten zu können, ist insbesondere im Wettbewerb um interessante Akquisitionsobjekte erforderlich und schafft den notwendigen Spielraum, sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen, Teilen von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen oder anderen einlagefähigen Vermögensgegenständen liquiditätsschonend zu nutzen. Die Praxis zeigt zudem, dass die Inhaber attraktiver Akquisitionsobjekte als Gegenleistung für eine Veräußerung häufig, beispielsweise aus steuerlichen Gründen oder um weiterhin am bisherigen Geschäft (mit-)beteiligt zu sein, die Verschaffung von Aktien der erwerbenden Gesellschaft verlangen. Auch unter dem Gesichtspunkt einer optimalen Finanzierungsstruktur kann die Hingabe von Aktien sinnvoll sein. Denn mit neuen Aktien aus genehmigtem Kapital kann ein Erwerbsvorhaben liquiditätsschonend umgesetzt werden. Es soll auch möglich sein, vor allem in Fällen, in denen Forderungen gegen die Gesellschaft bestehen, anstelle von Geld Aktien zu gewähren und so die Liquidität zu schonen.
Zudem sollen auch sonstige einlagefähige Vermögensgegenstände gegen Ausgabe neuer Aktien aus dem genehmigten Kapital erworben werden können. Bei einem Akquisitionsvorhaben kann es wirtschaftlich sinnvoll sein, neben dem eigentlichen Akquisitionsobjekt weitere Vermögensgegenstände zu erwerben, etwa solche, die dem Akquisitionsobjekt wirtschaftlich dienen. In solchen Fällen soll die Gesellschaft in der Lage sein, diese Vermögensgegenstände zu erwerben und dafür - sei es zur Schonung der Liquidität oder weil es der Veräußerer verlangt - Aktien als Gegenleistung zu gewähren, soweit die betreffenden Vermögensgegenstände einlagefähig sind. Darüber hinaus soll es auch möglich sein, in Fällen, in denen für den Erwerb von Vermögensgegenständen zunächst eine Geldleistung vereinbart war, im Nachhinein anstelle von Geld Aktien zu gewähren und so die Liquidität zu schonen. Schließlich sollen auch unabhängig von einem anderen Akquisitionsvorhaben Vermögensgegenstände - sei es zur Schonung der Liquidität oder weil es der Veräußerer verlangt - gegen Gewährung neuer Aktien erworben werden können, wiederum soweit diese einlagefähig sind.
Der Gesellschaft erwächst dadurch kein Nachteil. Denn die Ausgabe von Aktien gegen Sachleistung setzt voraus, dass der Wert der Sachleistung in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der Aktien steht. Der Vorstand wird bei der Festlegung der Bewertungsrelation sicherstellen, dass die Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre angemessen gewahrt bleiben und ein angemessener Ausgabepreis für die neuen Aktien erzielt wird.
Ausnutzung des genehmigten Kapitals
Konkrete Pläne für eine Ausnutzung des genehmigten Kapitals bestehen derzeit nicht. Der Vorstand wird in jedem Einzelfall sorgfältig prüfen, ob er von der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre Gebrauch machen wird. Er wird dies nur dann tun, wenn es nach Einschätzung des Vorstands und des Aufsichtsrats im Interesse der Gesellschaft und damit ihrer Aktionäre liegt.
Der Vorstand wird der jeweils nächsten Hauptversammlung über eine etwaige Ausnutzung des genehmigten Kapitals berichten.
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| III. |
WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG
Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen - mit Ausnahme des Abschnitts „Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG“ - freiwillig, um unseren Aktionären die Ausübung von Aktionärsrechten in der Hauptversammlung zu erleichtern. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche Unterlagen und Informationen
Diese Einladung zur Hauptversammlung sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger im Internet unter
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https://investor.isa-augsburg.com/hv
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zugänglich. Ferner werden etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht.
Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 4.651.030,00 und ist eingeteilt in 465.103 auf den Namen lautende Stückaktien. Eine Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung vorbehaltlich des in § 17 Abs. 6 der Satzung geregelten Höchststimmrechts eine Stimme, sodass die Gesamtzahl der Stimmrechte vorbehaltlich des in § 17 Abs. 6 der Satzung geregelten Höchststimmrechts 465.103 beträgt.
Das Höchststimmrecht ist wie folgt ausgestaltet: Beträgt der anteilige Betrag des Grundkapitals der einem Aktionär gehörenden Aktien mehr als 5 % des Grundkapitals der Gesellschaft (also mehr als € 232.551,50, das sind mehr als 23.255 Aktien), so beschränkt sich sein Stimmrecht auf diejenige Zahl von Stimmen, die Aktien mit einem auf sie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 5 % des Grundkapitals der Gesellschaft gewähren, also auf 23.255 Stimmen. Zu den Aktien, die dem Aktionär gehören, rechnen auch die Aktien, die einem anderen für Rechnung des Aktionärs gehören oder die einem mit dem Aktionär im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen oder für Rechnung solcher Unternehmen einem Dritten gehören.
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 6.300 eigene Aktien, aus denen ihr keine Stimmrechte zustehen.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich rechtzeitig vor der Versammlung angemeldet haben (die „Berechtigten Aktionäre“).
Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und der Gesellschaft in Textform spätestens bis
Freitag, 17. April 2026 (24:00 Uhr MESZ),
unter einer der nachfolgend genannten Adressen zugehen:
postalisch:
International School Augsburg AG c/o EC European Capital Markets SE Emil-Riedel-Str. 21 80538 München
oder per E-Mail:
anmeldestelle@european-capital.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für die Ausübung von Aktionärsrechten ist der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden in dem Zeitraum zwischen dem Ablauf des 17. April 2026 und dem Ablauf des 24. April 2026 keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. Daher wird der für die Ausübung der Aktionärsrechte maßgebliche Eintragungsstand des Aktienregisters dem Eintragungsstand zum Anmeldeschluss am Freitag, des 17. April 2026 (24:00 Uhr MESZ), entsprechen.
Technischer Bestandsstichtag (sog. „Technical Record Date“) ist daher der Ablauf des 17. April 2026. Mit der Anmeldung zur Hauptversammlung werden die Aktien nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach durchgeführter Anmeldung jederzeit frei verfügen. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem Freitag, den 17. April 2026 (24:00 Uhr MESZ), gestellt werden, können in der Hauptversammlung Aktionärsrechte aus diesen Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. In solchen Fällen verbleiben die Aktionärsrechte bis zur Umschreibung bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär.
Den Aktionären, die zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also zu Beginn des 03. April 2026 im Aktienregister eingetragen sind, werden die Einladungsunterlagen für die Hauptversammlung übersandt.
Verfahren für die Ausübung von Aktionärsrechten durch Bevollmächtigte
Berechtigte Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Aktionärsrechte in der Hauptversammlung unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen.
| a) |
Die Erteilung der Vollmacht, ihre Änderung, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), wenn weder ein Intermediär noch eine Aktionärsvereinigung noch ein Stimmrechtsberater oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt wird.
Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann, aber nicht muss, wird auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übermittelt. Das Verlangen ist zu richten an:
postalisch:
International School Augsburg AG c/o EC European Capital Markets SE Emil-Riedel-Str. 21 80538 München
oder per E-Mail:
anmeldestelle@european-capital.de
Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann, aber nicht muss, kann auch im Internet unter
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https://investor.isa-augsburg.com/hv
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heruntergeladen werden. Entsprechendes gilt für das Formular zum Widerruf der Vollmacht.
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann per Post oder E-Mail an die jeweils vorstehend in diesem Abschnitt a) genannte Adresse bis Donnerstag, den 23. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ) (Zugang), übermittelt werden.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, für Aktien der Gesellschaft, die ein Aktionär in unterschiedlichen Wertpapierdepots hält, jeweils einen eigenen Vertreter für die Hauptversammlung zu bestellen.
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| b) |
Wenn ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt werden soll, bedarf die Vollmacht - in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz - weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft einer bestimmten Form. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Daher sollten Sie sich mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen. |
| c) |
Wir bieten unseren Aktionären zusätzlich an, sich durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern müssen dazu Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne Weisungserteilung sind die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmabgabe für einen Aktionär berechtigt.
Die Erteilung der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihre Änderung, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten, weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht nebst Weisungen erteilen wollen, können - müssen aber nicht - das Formular verwenden, welches sie bei der Gesellschaft kostenlos unter folgender Adresse anfordern können:
postalisch:
International School Augsburg AG c/o EC European Capital Markets SE Emil-Riedel-Str. 21 80538 München
oder per E-Mail:
anmeldestelle@european-capital.de
Die Vollmacht nebst Weisungen ist - sofern die Vollmachts- und Weisungserteilung nicht während der Hauptversammlung erfolgt - bis Donnerstag, den 23. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ) (Zugang), per Post oder E-Mail an die jeweils vorstehend in diesem Abschnitt c) genannte Adresse zu senden.
Die Aktionäre haben zudem die Möglichkeit, für die Bevollmächtigung der weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter und für die Erteilung der Weisungen das entsprechende über die Internetseite der Gesellschaft unter
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https://investor.isa-augsburg.com/hv
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abrufbare Formular zu verwenden. Ein Formular, das für den Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht an die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter verwandt werden kann - aber nicht muss -, kann auch im Internet unter
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https://investor.isa-augsburg.com/hv
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heruntergeladen werden.
Die Vertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist auf die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts beschränkt; Weisungen zur Ausübung sonstiger Aktionärsrechte, insbesondere zur Stellung von Anträgen oder Fragen oder zur Einlegung von Widersprüchen, nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht entgegen.
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| d) |
Auch im Fall der Erteilung einer Vollmacht ist eine fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. |
| e) |
Eine Erteilung von Vollmachten ist nur in Bezug auf solche Anträge und Wahlvorschläge möglich, die mit dieser Einberufung oder im Zusammenhang mit § 122 Abs. 2 AktG oder §§ 126, 127 AktG veröffentlicht wurden. |
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und/oder Abschlussprüfern, soweit solche Wahlen auf der Tagesordnung stehen, sind ausschließlich zu richten an:
postalisch:
International School Augsburg AG c/o EC European Capital Markets SE Emil-Riedel-Str. 21 80538 München
oder per E-Mail:
anmeldestelle@european-capital.de
Bis spätestens am Donnerstag, den 09. April 2026, 24:00 Uhr (MEZ), bei vorstehender Adresse eingegangene zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären im Internet unter
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https://investor.isa-augsburg.com/hv
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zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden nach dem 09. April 2026 ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht.
Zeitangaben
Soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, sind sämtliche Zeitangaben in dieser Hauptversammlungseinladung Zeitangaben in der für Deutschland geltenden mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ). Die koordinierte Weltzeit (UTC) entspricht der mitteleuropäischen Zeit (MEZ) minus eine Stunde bzw. der mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) minus zwei Stunden.
Hinweise zum Datenschutz
Wenn Aktionäre sich anmelden oder eine Vollmacht erteilen, erhebt die Gesellschaft personenbezogene Daten über Aktionäre und/oder über deren Bevollmächtigte. Dies geschieht, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Auch wenn Aktionäre einen Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung stellen oder Gegenanträge oder Wahlvorschläge machen wollen, muss die Gesellschaft den Namen des Aktionärs unter bestimmten Voraussetzungen veröffentlichen.
Die Gesellschaft verarbeitet die Daten als Verantwortlicher unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit den personenbezogenen Daten und zu den Rechten gemäß der DSGVO sind im Internet unter
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https://www.isa-augsburg.com/data-privacy.aspx
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zugänglich.
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Gersthofen, im März 2026
International School Augsburg AG
Der Vorstand
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10.03.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
International School Augsburg AG |
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Wernher-von-Braun-Straße 1a |
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86368 Gersthofen |
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Deutschland |
| Telefon: |
+49 821 455 5600 |
| E-Mail: |
investor@isa-augsburg.com |
| Internet: |
https://www.isa-augsburg.com/ |
| ISIN: |
DE000A2AA1Q5 |
| WKN: |
A2AA1Q |
| Börsen: |
München, Düsseldorf, Frankfurt |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2289056 10.03.2026 CET/CEST
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| 27.02.2026 | Original-Research: International School Augsburg AG (von GBC AG): Kaufen
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Original-Research: International School Augsburg AG - von GBC AG
27.02.2026 / 10:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.
Einstufung von GBC AG zu International School Augsburg AG
| Unternehmen: |
International School Augsburg AG |
| ISIN: |
DE000A2AA1Q5 |
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| Anlass der Studie: |
Researchstudie (Anno) |
| Empfehlung: |
Kaufen |
| Kursziel: |
19,50 EUR |
| Letzte Ratingänderung: |
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| Analyst: |
Cosmin Filker, Matthias Greiffenberger |
Neuer Schulcampus ist zentraler Wachstumstreiber, ISA AG profitiert von einer weiterhin hohen Nachfrage
Die International School Augsburg AG (ISA AG) ist eine gemeinnützige Aktiengesellschaft (gAG) und betreibt eine international anerkannte, englischsprachige Ganztagsschule in der Wirtschaftsregion Augsburg. Das Bildungsangebot richtet sich sowohl an international mobile Fach- und Führungskräfte als auch zunehmend an inländische Familien, die eine international ausgerichtete Ausbildung mit weltweit anerkannten Abschlüssen (IGCSE, IB Diploma) nachfragen. In der Region Augsburg nimmt die ISA als einzige internationale Schule eine Sonderstellung ein.
Das operative Geschäftsmodell zeichnet sich durch eine hohe Planbarkeit aus. Die Umsatzerlöse basieren im Wesentlichen auf Schulgeldeinnahmen sowie staatlichen Zuschüssen. Die Entwicklung der Schülerzahlen fungiert dabei als zentraler Wert- und Ergebnistreiber. In den vergangenen Jahren konnte die ISA AG sowohl die Schülerzahlen als auch die Umsätze kontinuierlich steigern und im abgelaufenen Geschäftsjahr 2024/2025 erneut Rekordwerte erreichen. Auf Basis der zum Schuljahresbeginn eingeschriebenen 377 Schüler (VJ: 349), die im Jahresverlauf auf 383 Schüler angestiegen sind, erwirtschaftete die ISA AG im Geschäftsjahr 2024/25 Gesamterlöse in Höhe von 8,11 Mio. € (VJ: 7,31 Mio. €). Das EBITDA in Höhe von 0,64 Mio. € (VJ: 0,63 Mio. €) war zwar insbesondere von Kostensteigerungen im Personalbereich betroffen, das erreichte Niveau markiert jedoch einen neuen Rekordwert.
Der derzeitige Schulcampus ist nahezu vollständig ausgelastet und begrenzt somit das Wachstum kurzfristig. Vor diesem Hintergrund stellt der geplante Neubau eines Schulcampus am neuen Standort des ehemaligen Paul-Klee-Gymnasiums in Gersthofen den zentralen strategischen Wachstumstreiber dar. Nach Vorlage des Förderbescheids sollen Mitte 2026 die ersten Baumaßnahmen am neuen Standort beginnen. Nach einer Bauzeit von 24 Monaten könnte der Umzug Anfang 2029 erfolgen, sodass der neue Campus ab Mitte des Schuljahres 2028/29 zur Verfügung stünde. Damit soll eine signifikante Kapazitätserweiterung realisiert werden, die einen deutlichen Anstieg der Schülerzahlen sowie einen sprunghaften Umsatz- und EBITDA-Zuwachs ermöglichen dürfte.
Die ISA AG veranschlagt für das Projekt Baukosten in Höhe von ca. 43 Mio. €. Der Finanzierungsmix sieht eine Förderquote von ca. 50 % vor, sodass ca. 22 Mio. € durch nicht rückzahlbare staatliche Investitionszuschüsse abgedeckt werden. Die verbleibenden 22 Mio. € sollen durch den erwarteten Liquiditätszufluss aus dem Verkauf des derzeitigen Standorts (ca. 7 Mio. € nach Rückzahlung ausstehender Kredite), durch die Aufnahme von Fremdkapital bzw. Spendeneinnahmen (ca. 12 Mio. €), durch die Platzierung weiterer Mittel aus der Wandelanleihe (ca. 1 Mio. €) sowie durch die Erwirtschaftung des operativen Cashflows (ca. 2 Mio. €) finanziert werden.
Bis zum Einzug an den neuen Standort kalkulieren wir mit einer weitgehend stabilen Schülerzahl von etwa 400. Ab dem Schuljahr 2028/29 rechnen wir aufgrund des Einzugs mit einem sprunghaften Anstieg auf über 500, was sich sowohl in einem deutlichen Umsatz- als auch Ergebnisanstieg widerspiegeln sollte.
Im Rahmen des adjustierten DCF-Bewertungsmodells bestätigen wir unser bisheriges Kursziel in Höhe von 19,50 €. Wir vergeben weiterhin das Rating KAUFEN.
Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: 20260227_ISA_Anno
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GBC AG Halderstraße 27 86150 Augsburg 0821 / 241133 0 research@gbc-ag.de ++++++++++++++++ Offenlegung möglicher Interessenskonflikte nach § 85 WpHG und Art. 20 MAR Beim oben analysierten Unternehmen ist folgender möglicher Interessenkonflikt gegeben: (1,4,5a,6a,7,11); Einen Katalog möglicher Interessenkonflikte finden Sie unter: http://www.gbc-ag.de/de/Offenlegung +++++++++++++++ Datum und Zeitpunkt der Fertigstellung der Studie: 27.02.2026 (08:43 Uhr) Datum und Zeitpunkt der ersten Weitergabe: 27.02.2026 (10:00 Uhr)
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2282616 27.02.2026 CET/CEST
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| 13.10.2025 | Original-Research: International School Augsburg AG (von GBC AG): Kaufen
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Original-Research: International School Augsburg AG - von GBC AG
13.10.2025 / 09:00 CET/CEST
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Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.
Einstufung von GBC AG zu International School Augsburg AG
| Unternehmen: |
International School Augsburg AG |
| ISIN: |
DE000A2AA1Q5 |
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| Anlass der Studie: |
Research Note |
| Empfehlung: |
Kaufen |
| Kursziel: |
19,50 EUR |
| Kursziel auf Sicht von: |
31.08.2026 |
| Letzte Ratingänderung: |
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| Analyst: |
Cosmin Filker, Matthias Greiffenberger |
Kapazitätserweiterung ist die Grundlage für steigende Schülerzahl und steigenden Geschäftsumfang
Die International School Augsburg AG (ISA AG) verzeichnet im ersten Schulhalbjahr 2024/25 erneut einen Anstieg der Schülerzahlen. Während zu Beginn des Schuljahres 377 Schüler eingeschrieben waren, stieg die Zahl bis zum Ende des Schulhalbjahres (28.02.2025) auf 383 an. Dies stellt erneut einen neuen Rekordwert dar. Die Anzahl der Schüler bildet die Basis für die Schulgeldeinnahmen sowie für die staatlichen Zuschüsse (Jahrgangsstufen 1 bis 9). Somit wurde auch der Umsatz von 4,23 Mio. € (VJ: 3,77 Mio. €) deutlich übertroffen.
Die spürbare Umsatzsteigerung spiegelt sich in einem deutlich überproportionalen Anstieg des EBITDA um 41,8 % auf 0,42 Mio. € (VJ: 0,30 Mio. €) wider. Der starke Umsatzanstieg glich sogar den auf 3,07 Mio. € (VJ: 2,73 Mio. €) erhöhten Personalaufwand aus. Typischerweise stellt der Personalaufwand, der insbesondere die Lehrergehälter enthält, die dominierende Kostenposition dar. Über die vergangenen Berichtsperioden hinweg haben Gehaltssteigerungen, Inflationsausgleichsprämien sowie eine leichte Erhöhung der Zahl der Vollzeitkräfte zu einem Anstieg des Personalaufwands geführt.
Die Entwicklung im ersten Halbjahr war sowohl auf Umsatz- als auch auf Ertragsebene etwas besser als erwartet. Für das abgelaufene Schuljahr 2024/25 hatten wir mit 380 eingeschriebenen Schülern gerechnet; dieser Wert wurde mit 383 Schülern leicht übertroffen. Daher passen wir unsere Schätzungen hinsichtlich der Zahl der eingeschriebenen Schüler und der damit verbundenen Umsatzerlöse für das abgelaufene Geschäftsjahr 2024/25 leicht nach oben an. Nun gehen wir von 383 Schülern aus, sodass die ISA AG voraussichtlich Umsatzerlöse in Höhe von 8,16 Mio. € (bisherige Schätzung: 8,06 Mio. €) erwirtschaftet hat. Für das laufende Schuljahr 2025/26 erhöhen wir auf Basis der zum Schuljahresbeginn eingeschriebenen 394 Schüler ebenfalls die Anzahl der Einschreibungen (bisherige Prognose: 390). Darauf aufbauend sowie unter Berücksichtigung von Schulgelderhöhungen gehen wir von etwas höheren Umsätzen in Höhe von 8,85 Mio. € (bisherige Schätzung: 8,43 Mio. €) aus.
Auch für die Schätzungen der kommenden Geschäftsjahre nehmen wir leichte Anpassungen vor. Der erwartete Einzug an den neuen Schulcampus ist nach wie vor der mittelfristig wichtigste Wachstumstreiber für die ISA AG. Bislang hatten wir den Einzug für das Schuljahr 2027/2028 (Frühjahr 2028) unterstellt. Aufgrund der Verzögerungen bei der Erteilung der Baugenehmigung sowie des Fördermittelbescheids rechnen wir nun jedoch mit dem Einzug Mitte 2028 und somit erst mit dem Schuljahr 2028/2029. Mit der daraus resultierenden Erweiterung der Kapazitäten unterstellen wir ab dem Erstbezugsjahr einen Anstieg der eingeschriebenen Schüler auf 450. Dieser Wert sollte in den darauffolgenden Schuljahren sukzessive zunehmen.
Die leichten Anpassungen auf Umsatzebene des laufenden und kommenden Geschäftsjahres ziehen auch auf operativer Ergebnisebene leichte Anpassungen nach sich. Für das Geschäftsjahr 2024/25 rechnen wir nun mit einem EBITDA von 0,74 Mio. € (bisher: 0,70 Mio. €) und für das Geschäftsjahr 2025/26 mit einem EBITDA von 0,79 Mio. € (bisher: 0,82 Mio. €). Nach wie vor gilt die Annahme, dass den Erhöhungen der Schulgelder ein Anstieg des Lohnniveaus sowie eine Aufstockung des Lehrpersonals gegenüberstehen, sodass ein Teil des Umsatzwachstums durch einen Anstieg des Personalaufwands aufgezehrt werden dürfte. Analog zum von uns unterstellten mittelfristigen Umsatzanstieg erwarten wir auch beim EBITDA zunächst einen sprunghaften Anstieg, der dann in eine Phase des leichten Wachstums übergehen dürfte.
Zwar darf die ISA als gemeinnützige Aktiengesellschaft eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgen, aufgrund der Gemeinnützigkeit muss die ISA jedoch die Gewinne vollständig im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben verwenden. So ist z.B. eine Dividendenzahlung nicht möglich. Die Ermittlung des fairen Unternehmenswertes unter Verwendung der üblichen Bewertungsmethoden ist vor diesem Hintergrund eingeschränkt aussagekräftig, vor allem auch da die Gesellschaft keine nachhaltige Gewinnerzielung aufweisen darf. Für die Investoren sind Kursgewinne die einzige Renditemöglichkeit.
Da das DCF-Bewertungsmodell den freien Cashflow als Bewertungsgrundlage einbezieht, lässt sich hieraus, unserer Ansicht nach, eine näherungsweise Wertermittlung ableiten. Denn die Erzielung eines hohen freien Cashflows unterliegt nicht den Einschränkungen, die die Gemeinnützigkeit mit sich bringen. Der Fokus der Finanzbehörden liegt hier auf dem Periodenergebnis. Typischerweise ist dabei der operative Cashflow der ISA mit dem im Vergleich zum Periodenergebnis deutlich höheren EBITDA zu vergleichen. Im Rahmen des adjustierten DCF-Bewertungsmodells haben wir ein unverändertes Kursziel in Höhe von 19,50 € ermittelt. Wir vergeben weiterhin das Rating KAUFEN.
Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: 20251013_ISA_Note
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2211010 13.10.2025 CET/CEST
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| 11.04.2025 | Original-Research: International School Augsburg AG (von GBC AG): Kaufen
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Original-Research: International School Augsburg AG - von GBC AG
11.04.2025 / 09:00 CET/CEST
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Einstufung von GBC AG zu International School Augsburg AG
| Unternehmen: |
International School Augsburg AG |
| ISIN: |
DE000A2AA1Q5 |
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| Anlass der Studie: |
Researchstudie (Anno) |
| Empfehlung: |
Kaufen |
| Kursziel: |
19,50 EUR |
| Letzte Ratingänderung: |
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| Analyst: |
Cosmin Filker, Matthias Greiffenberger |
Kapazitätserweiterung ist die Grundlage für steigende Schülerzahl und steigenden Geschäftsumfang
Die International School Augsburg AG (kurz: ISA) hat den Wachstumstrend der vergangenen Schul-/Geschäftsjahre auch im Geschäftsjahr 2023/2024 fortgesetzt. Auf Basis der zu Schuljahresbeginn auf 349 (VJ: 336) gestiegenen Zahl der eingeschriebenen Schülerinnen und Schüler wurde der Gesamtumsatz um 8,1 % auf einen neuen Rekordwert von 7,31 Mio. € (VJ: 6,77 Mio. €) gesteigert. Aufgrund der hohen Nachfrage stieg die Zahl der eingeschriebenen Schülerinnen und Schüler im Jahresverlauf sogar auf 369, ebenfalls ein neuer Rekordwert. Darüber hinaus dürfte die ISA im aktuellen Inflationsumfeld auch von der Erhöhung der Schulgelder profitiert haben.
Parallel zum Anstieg des Gesamtumsatzes erhöhten sich die betrieblichen Aufwendungen, hier insbesondere der Personalaufwand, auf 5,40 Mio. € (VJ: 4,86 Mio. €). Für den Schulbetrieb ist der Personalaufwand typischerweise die wesentliche Kostenposition und dieser ist durch die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie sowie durch allgemeine Gehaltssteigerungen höher ausgefallen. Dennoch spiegeln sich die höheren Gesamterträge in einem dynamischen Anstieg des EBITDA um 22,5 % auf 0,63 Mio. € (VJ: 0,51 Mio. €) wider. Auch der Periodenüberschuss in Höhe von 0,19 Mio. € (VJ: 0,17 Mio. €) partizipiert an der insgesamt positiven Geschäftsentwicklung der ISA. In unserer bisherigen Studie (siehe Studie vom 29.07.2024) hatten wir ein Ergebnis nach Steuern von 0,19 Mio. € prognostiziert, was einer Punktlandung entspricht.
Die zukünftige Umsatz- und Ergebnisentwicklung der ISA hängt insbesondere von der Entwicklung der Schülerzahlen ab. Hier sind die Kapazitäten am derzeitigen Schulstandort im Augsburger Norden weitgehend ausgeschöpft. Noch in diesem Jahr wird die ISA mit dem Bau eines neuen Schulcampus (ehemaliges Paul-Klee-Gymnasium) in Gersthofen beginnen. Nach einer Bauzeit von 24 Monaten soll der neue Campus zum Schuljahr 2027/28 bezogen werden. Mit Gesamtkosten von 40 bis 42 Mio. € verfügt die ISA über eine nachvollziehbare Finanzierungsplanung.
Bis zum Einzug in den neuen Schulcampus wird die ISA voraussichtlich die Kapazitäten durch den Einsatz von Schulcontainern vorübergehend erhöhen. Ein sprunghafter Anstieg der Schülerzahlen ist jedoch erst mit dem Bezug des neuen Campus zu erwarten. Wir haben dies in unserer Prognose modelliert und gehen von 380 Schülern im laufenden Schuljahr aus, die bis zum Umzug auf 405 Schüler ansteigen werden. Ab dem Schuljahr 2027/28 erwarten wir einen sprunghaften Anstieg der Schülerzahlen auf 510 am Ende unseres Planungszeitraums (GJ 2031/32) und liegen damit noch deutlich unter der möglichen Kapazität von 560. Analog dazu kalkulieren wir mit einem sukzessiven Anstieg des Gesamtumsatzes.
Ab dem Geschäftsjahr 2025/26 dürfte die ISA zudem mit den ersten Arbeiten am neuen Standort beginnen, was mit entsprechenden Aufwendungen (FK-Aufnahme/Abschreibungen) verbunden sein dürfte. Daher rechnen wir bis zum Bezug des neuen Standorts in den Geschäftsjahren 2026/27 sowie 2027/28 sogar mit einem leichten Rückgang des Jahresergebnisses. Ab dem Geschäftsjahr 2028/2029 erwarten wir aufgrund geringerer Abschreibungen bzw. geringerer FK-Aufwendungen wieder einen deutlichen Anstieg des Jahresüberschusses und damit eine nachhaltige Steigerung des Jahresergebnisses.
Im Rahmen des DCF-Bewertungsmodells haben wir ein neues Kursziel in Höhe von 19,50 € (bisher: 19,50 €) ermittelt. Auf Basis des aktuellen Kurses bewerten wir die Aktie weiterhin mit KAUFEN.
Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: http://www.more-ir.de/d/32218.pdf
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GBC AG Halderstraße 27 86150 Augsburg 0821 / 241133 0 research@gbc-ag.de ++++++++++++++++ Offenlegung möglicher Interessenskonflikte nach § 85 WpHG und Art. 20 MAR Beim oben analysierten Unternehmen ist folgender möglicher Interessenkonflikt gegeben: (1,4,5a,6a,7,11); Einen Katalog möglicher Interessenkonflikte finden Sie unter: http://www.gbc-ag.de/de/Offenlegung +++++++++++++++ Datum und Zeitpunkt der Fertigstellung der Studie: 10.04.2025 (08:35 Uhr) Datum und Zeitpunkt der ersten Weitergabe: 11.04.2025 (09:00 Uhr)
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2115436 11.04.2025 CET/CEST
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| 30.07.2024 | Original-Research: International School Augsburg - ISA- gAG (von GBC AG): KAUFEN
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Original-Research: International School Augsburg - ISA- gAG - von GBC AG
30.07.2024 / 10:31 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.
Einstufung von GBC AG zu International School Augsburg - ISA- gAG
| Unternehmen: |
International School Augsburg - ISA- gAG |
| ISIN: |
DE000A2AA1Q5 |
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| Anlass der Studie: |
Researchstudie (Note) |
| Empfehlung: |
KAUFEN |
| Kursziel: |
19,75 EUR |
| Kursziel auf Sicht von: |
31.12.2025 |
| Letzte Ratingänderung: |
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| Analyst: |
Marcel Schaffer, Cosmin Filker |
- 1.HJ 2023/2024: Positive Geschäftsentwicklung setzt sich zum Halbjahr fort
- Nachfrage nach ISA-Schulplätzen ungebrochen hoch
- Zahl der Schülerinnen und Schüler mit 362 auf Höchststand
- Prognose und Kursziel bestätigt
Die International School Augsburg gemeinnützige AG (kurz: ISA gAG) berichtet im Rahmen der Halbjahresberichterstattung über die Entwicklung des Rohertrags, der sich aus den Umsatzerlösen, den sonstigen Erträgen sowie dem Materialaufwand zusammensetzt. Da sowohl der Materialaufwand als auch die sonstigen Erträge absolut betrachtet nur eine untergeordnete Rolle spielen, entspricht das Rohergebnis weitestgehend den Umsatzerlösen. Diese wiederum setzen sich im Wesentlichen aus Schulgeldeinnahmen und Zuschüssen zusammen und geben somit unmittelbar Auskunft über den Umfang des Schulbetriebs.
Zum Halbjahr 2023/2024 spiegelt sich eine positive Umsatz- respektive Geschäftsentwicklung wider. Demzufolge hat die ISA gAG in den ersten sechs Monaten des laufenden Schuljahres 2023/2024 das Rohergebnis um 0,24 Mio. € auf 3,58 Mio. € (VJ: 3,34 Mio. €) gesteigert, was einem Anstieg um 7,2% im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entspricht. Diese Steigerung ist im Wesentlichen auf gestiegene Schulgeldeinnahmen sowie Zuschüsse zurückzuführen. Zum 29.02.2024 waren insgesamt 362 Schülerinnen und Schüler eingeschrieben, was gegenüber dem Schuljahresbeginn Neueinschreibungen von 12 Schülerinnen und Schülern und insgesamt einem neuen Höchstwert in Bezug auf die Schülerzahl entspricht.
Die neue Rekordmarke stellt einen wichtigen Meilenstein in der Schulgeschichte der ISA dar und ist ein Ausdruck für das große Interesse am Schulkonzept. Neben dem hohen Niveau an bereits vergebenen Schulplätzen sind die Anfragen nach Schulplätzen Unternehmensangaben zufolge bereits zum Halbjahr 60% über Vorjahresniveau. Auf dieser Grundlage wurde die positive Geschäftsentwicklung des Vorjahres fortgesetzt.
Das Kostenbild der ISA gAG wird vom Personalaufwand dominiert. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die Gehälter der Lehrenden und des Verwaltungspersonals. Die Personalkosten sind im Vergleich zum Vorjahr um 0,28 Mio. € bzw. um 11,4 % auf 2,73 Mio. € (Vorjahr: 2,45 Mio. €) gestiegen, was einem im Vergleich zur Rohertragssteigerung einem überproportionalen Anstieg entspricht. Damit liegt das EBITDA, trotz des Anstiegs des Rohergebnisses mit 0,30 Mio. € (Vorjahr: 0,30 Mio. €) exakt auf Vorjahresniveau. Grundsätzlich weist die ISA gAG aber eine solide Ergebnisentwicklung auf. Abzulesen ist dies am EBITDA der vergangenen Halbjahre, welches in einer engen Bandbreite zwischen 0,19 Mio. € und 0,51 Mio. € lag. Die erhöhten Abschreibungen sowie Finanzaufwendungen führten letztendlich zu einem leichten Rückgang des Periodenergebnisses auf 0,09 Mio. € (Vorjahr: 0,13 Mio. €).
Aufgrund des positiven unterjährigen Geschäftsverlaufs im Zuge der gestiegenen Schüler- und Schülerinnenzahl erwartet das Management der ISA gAG weiterhin ein Betriebs- und Jahresergebnis auf oder leicht über dem des Vorjahres. Dementsprechend wurden unsere Prognoseannahmen bestätigt und wir lassen unsere bisherigen Umsatz- und Ergebnisschätzungen (siehe Annostudie vom 22.02.2024) auch aufgrund des positiven Geschäftsverlaufs im ersten Halbjahr unverändert.
Im Zuge der seit mehreren Schuljahren ausgeschöpften Kapazitäten und des möglichen Sanierungsbedarfs am jetzigen Standort ist ein neuer Schulcampus seit mehreren Jahren in Planung. Standort für den neuen Schulcampus ist ein ca. 18.000 m² großes Grundstück in Gersthofen, auf dem sich derzeit das Paul-Klee-Gymnasium befindet. Nach den Planungen der ISA gAG ist der Baubeginn für das Jahr 2025 vorgesehen. Die Bauzeit wird derzeit mit 24 Monaten veranschlagt. Ein Einzug in den neuen Schulcampus wäre planmäßig ab 2027 möglich, so dass das Schuljahr 2027/28 das erste Schuljahr am neuen Standort sein könnte. Mit Beginn des Einzugs in den neuen Schulcampus wird die Gesellschaft in der Lage sein, der hohen Nachfrage nach Schulplätzen an der ISA gerecht zu werden und die Schülerkapazität deutlich zu erhöhen.
Zur Herleitung der zukünftigen Geschäftsentwicklung haben wir für den konkreten Prognosezeitraum (2023/24 bis 2030/31) die Entwicklung der Schülerzahlen an der ISA prognostiziert. Für das aktuelle Schuljahr gehen wir von einer Schülerzahl von 360 (Vorjahr 336) aus. Diese Annahme wurde bereits übertroffen, da die ISA bereits zum Halbjahr einen neuen Höchstwert bei den Schülerzahlen in Höhe von 362 verzeichnen konnte. Diese positive Entwicklung könnte im Hinblick einen weiterhin positiven Verlauf im zweiten Halbjahr zu einer Übererfüllung unserer Schätzungen führen, dies dürfte jedoch keinen nennenswerten Umsatz- und Ergebniseffekt haben.
Für die Folgejahre gehen wir weiterhin von einer Erhöhung der Schulplatzkapazitäten in der Übergangsphase zwischen Bau- und Umzugsphase aus. Dies vor dem Hintergrund einer temporären Kapazitätserweiterung durch Schulcontainer bzw. anderweitigen Ausgestaltung der vorhandenen Raumressourcen. Dementsprechend erwarten wir, dass die ISA eine zusätzliche Kapazität von 40 bis 50 Schülern schaffen kann, um die hohe Nachfrage nach Schulplätzen kurzfristig bis zum Umzug in den neuen Schulcampus decken zu können. Ab dem Schuljahr 2024/25 rechnen wir mit einem Anstieg auf 390 Schüler. Bis zum Umzug im GJ 2027/28 in den neuen Schulcampus wird mit einer konstanten Schüleranzahl gerechnet.
Langfristig betrachtet sehen wir den Umzug in den neuen Schulcampus als Wachstumshebel durch die erhöhte Ausweitung der Schülerkapazitäten und dadurch höhere Einnahmen aus Schulgeldern und Zuschüssen. Demensprechend rechnen wir langfristig mit einem Umsatzanstieg auf 11,89 Mio. € im letzten konkreten Schätzjahr 2030/31e. In den nächsten drei Geschäftsjahren gehen wir von einem positiven Jahresergebnis in einer Prognosebandbreite von 0,19 Mio. € bis 0,20 Mio. € aus. Im letzten konkreten Schätzjahr GJ2030/31e erwarten wir aufgrund der zusätzlichen Studienplatzkapazitäten des neuen Campus einen Anstieg auf über 500 Studierende und damit einen Anstieg des Jahresergebnisses auf 0,49 Mio. Insgesamt wird deutlich, dass der Umzug in den neuen Schulcampus unter den getroffenen Prognoseannahmen sowohl umsatz- als auch ergebnisseitig der entscheidende Wachstumshebel für die ISA gAG sein wird.
Analog zur Bestätigung unserer Umsatz- und Ergebnisschätzungen haben wir im Rahmen unserer DCF-Bewertungsmodells auch unser Kursziel in Höhe von 19,75 € beibehalten. Beim derzeitigen Kursniveau in Höhe von 8,45 € liegt ein attraktives Upside-Potenzial vor. Wir vergeben weiterhin das Rating KAUFEN.
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1956345 30.07.2024 CET/CEST
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| 14.03.2024 | International School Augsburg: Blick zurück auf ein überaus erfolgreiches Schul- und Geschäftsjahr 2022-23
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International School Augsburg -ISA- gemeinnützige AG
/ Schlagwort(e): Hauptversammlung/Jahresbericht
International School Augsburg: Blick zurück auf ein überaus erfolgreiches Schul- und Geschäftsjahr 2022-23
14.03.2024 / 15:55 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
- Die ISA Bildungsaktie als wertvolles ESG- und Impact-Investment bestätigt
- Anzahl der Schüler:innen auf Rekordhoch
- Erneut positiver Bilanzgewinn nur zwei Jahre nach dem Börsengang
- Jahresergebnis weiter auf 172 TEUR gesteigert
- Aktuelle Analysten-Studie der GBC AG: Rating “Kaufen”, Kurspotenzial 19,75 €
- ISA New Campus Projekt geht in die Vorplanungsphase
Zum ersten Mal seit ihrem Börsengang im Jahr 2021 hat die International School Augsburg (ISA) in der schuleigenen Sporthalle eine “Hauptversammlung der etwas anderen Art" abgehalten. Mit über 60 Teilnehmer:innen und Gästen fand die Veranstaltung großes Interesse bei Aktionär:innen, Alumni und Schüler:innen. Die Versammlung und das Rahmenprogramm gaben einen authentischen Einblick in die Leistungskraft der Schule. Der Rückblick auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2022/23 wurde musikalisch von Schüler:innen der ISA begleitet und routiniert von der Aufsichtsratsvorsitzenden Ramona Meinzer geleitet.
In seiner Präsentation konnte der Vorstand der ISA über eine sehr positive pädagogische und wirtschaftliche Entwicklung (https://t.ly/WBTk0) der Schule berichten. “In nur zwei Jahren konnte die ISA den durch den Börsengang entstandenen Verlustvortrag wieder in einen Bilanzgewinn umwandeln”, freut sich Marcus Wagner, kaufmännischer Vorstand der ISA. “Die außergewöhnliche Leistung der ISA in der Corona-Pandemie, die hohe Qualität des pädagogischen Konzeptes und die hervorragenden Abschlussergebnisse der letzten Jahre tragen wesentlich zum stark gestiegenen Interesse an Schulplätzen und der Steigerung der Schüler:innenzahl bei”, ergänzt seine Kollegin im Vorstand und Schulleiterin, Dr. Jessamine Koenig. “Gleichzeitig hat die ISA mit dem Start der Vorplanungsphase des Schulneubaus die Voraussetzungen geschaffen, sich auch in Zukunft weiterentwickeln und wachsen zu können. Ein echter Shareholder Value!”
Diese Entwicklung überzeugt selbst Börsenanalysten. So sieht der Investment Research der GBC AG die ISA Bildungsaktie in seiner aktuellen Anno-Studie (https://t.ly/X58Ug) mit einem Kursziel von 19,75 € und vergibt erneut das Rating KAUFEN. Gleichzeitig konnte sich der Aufsichtsrat durch die Neuwahl von Volker Falch, Geschäftsführer des Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft (bbw-Gruppe), breiter aufstellen und weiter verstärken. “In einer Zeit, in der wir dringend wie noch nie Investition in Bildung benötigen, hat die ISA ein weiteres Mal ihren hohen Wert als ESG- und Impact-Investment bestätigt”, sehen sich Aufsichtsrat und Vorstand in ihrer Strategie bestätigt, die ISA Bildungsaktie als einmaliges Angebot am Kapitalmarkt zu etablieren.
Das große Interesse der Aktionär:innen an ihrem Bildungsinvestment zeigte sich auch im Anschluss der Versammlung. In der abschließenden “Schultour”, in der gut 20 Teilnehmer:innen einen Blick in den Schulalltag erhielten, beantwortete der Vorstand eine Vielzahl von Fragen. Um weitere Investoren für die zentrale Bedeutung von privater Investition in Bildung zu begeistern, präsentiert die ISA gAG auch in diesem Jahr die Bildungsaktie am 24. April auf der Münchner Kapitalmarktkonferenz MKK und am 4. Juli bei Fachkonferenz "Consumer/Leisure" der Börse München.
14.03.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| Sprache: |
Deutsch |
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86152 Augsburg |
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Deutschland |
| Telefon: |
0821-455560-0 |
| E-Mail: |
investor@isa-augsburg.com |
| Internet: |
www.isa-augsburg.com |
| ISIN: |
DE000A2AA1Q5 |
| WKN: |
A2AA1Q |
| Börsen: |
Freiverkehr in München |
| EQS News ID: |
1859291 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
1859291 14.03.2024 CET/CEST
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| 22.02.2024 | Original-Research: International School Augsburg -ISA- gemeinnützige AG (von GBC AG): KAUFEN
Original-Research: International School Augsburg -ISA- gemeinnützige AG - von GBC AG
Einstufung von GBC AG zu International School Augsburg -ISA- gemeinnützige AG
Unternehmen: International School Augsburg -ISA- gemeinnützige AG
ISIN: DE000A2AA1Q5
Anlass der Studie: Researchstudie (Anno)
Empfehlung: KAUFEN
Kursziel: 19,75
Letzte Ratingänderung:
Analyst: Marcel Schaffer, Cosmin Filker
-ISA als ideales Investment in Bildung und Sustainable Impact
-Neuer Schulcampus als essenzieller Wachstumsfaktor ab dem Schuljahr
2027/28
Die International School Augsburg -ISA- gemeinnützige AG (kurz: ISA) wurde
im Jahr 2005 gegründet. Zum 31.08.2023 waren insgesamt 336 Schülerinnen und
Schüler in vierzehn Jahrgangsstufen eingeschrieben. Als internationale
Schule ist die ISA in ein weltweites Netzwerk von ca. 3.300 Schulen
eingebunden, das einen barrierefreien, grenzüberschreitenden Schulwechsel
ermöglicht. Am Ende der zehnten Klasse erhalten die Schülerinnen und
Schüler, die in Deutschland anerkannte mittlere Reife, am Ende der zwölften
Klasse das weltweit anerkannte IB-Diploma. Dieses internationale Abitur
gilt in Deutschland als allgemeine Hochschulzugangsberechtigung für
Fachhochschulen und Universitäten.
Als internationale Schule richtet sich die ISA zum einen an Familien und
Kinder von international mobilen Mitarbeitern, die in global agierenden
Unternehmen beschäftigt sind. Für ausländische Fachkräfte ist ein weltweit
einheitliches Schulkonzept von großer Bedeutung, so dass internationale
Schulen eine aktive Rolle bei der Anwerbung und Bindung von Arbeitskräften
spielen und letztlich den Wirtschaftsstandort Deutschland fördern. Neben
der Ausbildung von internationalen Fachkräften werden die internationalen
Schulen auch als Alternative zum staatlichen Schulsystem wahrgenommen und
profitieren dabei von der wachsenden Beliebtheit der Privatschulen.
Die ESG-Analyse hat ermittelt, dass sich das ESG-Profil der ISA durch eine
umfassende Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in den untersuchten
Bereichen Umwelt- und Klimamanagement, Soziales sowie Unternehmensführung
auszeichnet. Damit setzt die ISA die forcierte nachhaltigkeitsorientierte
Unternehmensstrategie unter dem Leitbild „Bildung für nachhaltige
Entwicklung“ aktiv um. Die Umsetzung von Maßnahmen in den Bereichen Umweltund
Klimaschutz, Soziales sowie Unternehmensführung und die kontinuierliche
Anpassung der Ziele und der Geschäftsentwicklung im Hinblick auf die
Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen sind Bestandteil der Strategie.
Damit wird dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit
ganzheitlich Rechnung getragen.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022/23 erzielte die ISA mit 6,77 Mio. €
(Vorjahr: 6,46 Mio. €) den höchsten Gesamtumsatz seit ihrer
Unternehmensgründung. Zu Beginn des Schuljahres 2022/23 betrug die
Gesamtzahl der eingeschriebenen Schüler 336 (VJ: 339). Im Jahresverlauf
verzeichnete die ISA einen positiven „Schülersaldo“, und in der Spitze
stieg unterjährig die Schüleranzahl auf 361 Schüler, dem höchsten Wert seit
ISA-Bestehen. Zum Schuljahresende waren 351 Schüler (VJ: 342)
eingeschrieben, was ebenfalls einen neuen Rekordwert markiert hat.
Demzufolge ist es der ISA gelungen, die Gesamtumsatzerlöse zu steigern.
Diese setzen sich aus Schulgeldeinnahmen in Höhe von 5,17 Mio. € (VJ: 5,01
Mio. €) und staatlichen Zuschüssen in Höhe von 1,60 Mio. € (VJ: 1,45 Mio.
€) zusammen. Ins-gesamt entspricht dies einer Umsatzsteigerung von +4,7%
gegenüber dem Vor-jahr. Zudem hat die Gesellschaft erneut ein positives
Jahresergebnis in Höhe von 0,17 Mio. € (Vorjahr: 0,16 Mio. €)
erwirtschaftet. Bei der Ergebnisbetrachtung ist zu berücksichtigen, dass
die ISA aufgrund ihres Status als gemeinnützige AG ihre Gewinne
reinvestieren muss, was bei nachhaltiger Gewinnerzielung zu einer
Steigerung des „inneren“ Unternehmenswertes führt. In diesem Zusammenhang
ist zu konstatieren, dass es dem Unternehmen in nur zwei Jahren gelungen
ist, den durch die IPO-Kosten entstandenen Bilanzverlust in einen
Bilanzgewinn umzuwandeln und somit den Unternehmenswert nachhaltig zu
steigern. Dies ist ein guter Beleg für die wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit und das Zukunftspotenzial der ISA.
Zu Beginn des laufenden Schuljahres 2023/24 waren 359 Schüler
eingeschrieben, was nahe an der maximalen Kapazität des aktuellen
Schulcampus liegt. Dennoch erwarten wir in der Übergangsphase zwischen Bauund
Umzugsphase einen An-stieg der Schulplatzkapazitäten. Dies vor dem
Hintergrund einer temporären Kapazitätserweiterung durch Schulcontainer als
Klassenraumersatz. Dementsprechend gehen wir davon aus, dass die ISA
mittels Schulcontainern als Zwischenlösung eine zusätzliche Kapazität von
40 bis 50 Schülern schaffen kann, um die hohe Nach-frage nach Schulplätzen
an der ISA kurzfristig bis zum Umzug in den neuen Schulcampus decken zu
können. Mit Beginn des Umzugs in das neue Schulgebäude gehen wir von einer
sukzessiven Erhöhung der Schülerkapazität aus. So rechnen wir bereits für
das Schuljahr 2027/28 mit einem Anstieg auf 440 Schüler. In der
langfristigen Planung gehen wir von einem stetigen Ausbau der Kapazitäten
bis zu einer maximalen Auslastung von ca. 510 Schülern im Schuljahr 2030/31
aus.
Wir gehen davon aus, dass die Umsatzerlöse aus Schulgeldern und staatlichen
Zuschüssen parallel zum Ausbau der Schülerkapazitäten steigen werden.
Konkret erwarten wir für das laufende Schuljahr 2023/24e aufgrund des
Anstiegs der Schülerzahlen auf 360 (Vorjahr: 336) einen Gesamtumsatz von
7,37 Mio. € (Vorjahr: 6,77 Mio. €) und damit eine deutliche Steigerung
gegenüber dem Vorjahr. Für die beiden folgenden Schuljahre erwarten wir
durch die temporäre Kapazitätserweiterung in Form von Schulcontainern als
Klassenraumersatz eine weitere deutliche Umsatzsteigerung auf 8,21 Mio. €
bzw. 8,37 Mio. €.
Ab dem Geschäftsjahr 2025/26 dürfte die ISA zudem mit den ersten Arbeiten
am neuen Standort beginnen, was mit entsprechenden Aufwendungen
(FK-Aufnahme) verbunden sein dürfte. Daher rechnen wir bis zum Bezug des
neuen Standorts in den Geschäftsjahren 2026/27 sowie 2027/28 sogar mit
einem leichten Rückgang des Jahresergebnisses auf 0,15 Mio. € bzw. 0,20
Mio. €. Ab dem Geschäftsjahr 2028/2029 erwarten wir aufgrund geringerer
Abschreibungen bzw. geringerer FK-Aufwendungen wieder einen deutlichen
Anstieg des Jahresüberschusses und damit einhergehend einen nachhaltigen
Anstieg des Jahresergebnisses.
Der im Rahmen des Bewertungsmodells ermittelte faire Unternehmenswert der
ISA beläuft sich auf 9,18 Mio. € bzw. 19,75 € je Aktie (bisher. 19,50 €).
Die leichte Kurszielerhöhung reflektiert die höheren Umsatz- und
Ergebnisschätzungen. Demgegenüber stehen aber angehobene gewichtete
Kapitalkosten (WACC) auf 4,60 % (bisher: 3,60 %), die den höheren
risikolosen Zinssatz sowie die höhere Gewichtung der Eigenkapitalkosten
(Zielkapitalstruktur) wiedergeben. Wir vergeben weiterhin das Rating
KAUFEN.
Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden:
http://www.more-ir.de/d/28959.pdf
Kontakt für Rückfragen
GBC AG
Halderstraße 27
86150 Augsburg
0821 / 241133 0
research@gbc-ag.de
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Offenlegung möglicher Interessenskonflikte nach § 85 WpHG und Art. 20 MAR Beim oben analysierten Unternehmen ist folgender möglicher Interessenkonflikt gegeben: (1,4,5a,6a,7,11); Einen Katalog möglicher Interessenkonflikte finden Sie unter:
http://www.gbc-ag.de/de/Offenlegung
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Datum und Zeitpunkt der Fertigstellung der Studie: 22.02.2024 (09:30 Uhr)
Datum und Zeitpunkt der ersten Weitergabe: 22.02.2024 (10:30 Uhr)
-------------------übermittelt durch die EQS Group AG.-------------------
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw.
Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung
oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.
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| 06.02.2024 | Original-Research: International School Augsburg -ISA- gemeinnützige AG (von GBC AG):
Original-Research: International School Augsburg -ISA- gemeinnützige AG - von GBC AG
Einstufung von GBC AG zu International School Augsburg -ISA- gemeinnützige AG
Unternehmen: International School Augsburg -ISA- gemeinnützige AG
ISIN: DE000A2AA1Q5
Anlass der Studie: GBC Best of m:access 2024
Letzte Ratingänderung:
Analyst: Cosmin Filker, Matthias Greiffenberger, Marcel Schaffer, Marcel Goldmann, Niklas Ripplinger
GBC-Auswahl im herausfordernden Marktumfeld besser als der relevante Markt;
15 Unternehmen in der Best of Auswahl
Liebe Investoren,
auch im diesjährigen Update stellen wir Ihnen im Rahmen der GBC Best of
m:access-Auswahl 15 Unternehmen des Münchener Börsensegments vor, die nach
unserem Bewertungsansatz besonders attraktiv bewertet sind. Das von uns
identifizierte attraktive Kurspotenzial basiert in erster Linie auf der
operativen Entwicklung und den Perspektiven der jeweiligen Unternehmen. Auf
der anderen Seite bieten aber insbesondere kleinere börsennotierte
Unternehmen derzeit ein attraktives Einstiegsniveau. Denn, während die
großen börsennotierten Unternehmen neue Rekordwerte bei der
Marktkapitalisierung erreichen, haben sich die Small- und Midcaps insgesamt
rückläufig entwickelt.
Seit unserer letzten Studie hat sich beispielsweise der Scale-30-Index mit
-43,9 % oder der m:access All-Share-Index mit -18,6 % deutlich negativ
entwickelt. Auch die Unternehmen unserer bisherigen GBC Best of
m:access-Auswahl konnten sich diesem Trend nicht entziehen, entwickelten
sich aber mit -10,1 % wie in den Vorjahren besser als der Gesamtmarkt. Die
aktuelle „Lücke“ zu den großen Unternehmen bietet aus unserer Sicht eine
gute Einstiegschance in kleinere Unternehmen.
Im Rahmen dieser Studie stellen wir Ihnen eine teilweise neu
zusammengestellte „GBC Best of m:access“-Auswahl vor, die weiterhin 15
Unternehmen umfasst. Bei der Auswahl der im m:access gelisteten Unternehmen
können wir aufgrund des Erfolgs des Münchener Börsensegments jährlich aus
einer größeren Grundgesamtheit auswählen. Im Vergleich zu unserer letzten
Studie (Erscheinungsdatum: 10.11.2022) wurden 8 Unternehmen neu in den
m:access aufgenommen. Aktuell sind 71 Unternehmen im Münchner Börsensegment
gelistet.
In der „GBC Best of m:access 2024“ sind Einschätzungen zu folgenden
Unternehmen enthalten:
Abo Wind AG (ISIN: DE0005760029)
audius SE (ISIN: NL0006129074)
BHB Brauholding Bayern-Mitte AG (ISIN: DE000A1CRQD6)
Bio-Gate AG (ISIN: DE000BGAG981)
clearvise AG (ISIN: DE000A1EWXA4)
Dt. Grundstücksauktionen AG (ISIN: DE0005533400)
EasyMotionSkin Tec AG (ISIN: LI1147158318)
International School Augsburg -ISA- gAG (ISIN: DE000A2AA1Q5)
Mensch und Maschine Software SE (ISIN: DE0006580806)
MS Industrie AG (ISIN: DE0005855183)
SBF AG (ISIN: DE000A2AAE22)
STINAG Stuttgart Invest AG (ISIN: DE0007318008)
UmweltBank AG (ISIN: DE0005570808)
UniDevice AG (ISIN: DE000A11QLU3)
Wolftank-Adisa Holding AG (ISIN: AT0000A25NJ6)
Wir wünschen Ihnen erfolgreiche Investments,
Cosmin Filker
Stellv. Chefanalyst
Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden:
http://www.more-ir.de/d/28817.pdf
Kontakt für Rückfragen
GBC AG
Halderstraße 27
86150 Augsburg
0821 / 241133 0
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Offenlegung möglicher Interessenskonflikte nach § 85 WpHG und Art. 20 MAR Beim oben analysierten Unternehmen ist folgender möglicher Interessenkonflikt gegeben: (siehe jeweiliges Unternehmen); Einen Katalog möglicher Interessenkonflikte finden Sie unter:
https://www.gbc-ag.de/de/Offenlegung
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Redaktionsschluss: 19.01.2024
Datum und Zeitpunkt der Fertigstellung der Studie: 05.02.2024 (16:06 Uhr)
Datum und Zeitpunkt der ersten Weitergabe der Studie: 06.02.2024 (10:00 Uhr)
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Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung
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