| 15.05.2026 | MAX Automation SE: Umsatz- und Ergebnisverbesserung im ersten Quartal 2026
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MAX Automation SE
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MAX Automation SE: Umsatz- und Ergebnisverbesserung im ersten Quartal 2026
15.05.2026 / 07:30 CET/CEST
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PRESSEMITTEILUNG
MAX Automation SE: Umsatz- und Ergebnisverbesserung im ersten Quartal 2026
- Auftragseingang steigt um 12,9 % auf 86,9 Mio. Euro (Q1 2025: 77,0 Mio. Euro) – positive Entwicklung in den Segmenten bdtronic und ELWEMA
- Auftragsbestand leicht erhöht auf 159,3 Mio. Euro (31. Dezember 2025: 154,4 Mio. Euro)
- Operatives Ergebnis (EBITDA) deutlich verbessert auf 3,3 Mio. Euro (Q1 2025: 0,1 Mio. Euro); EBITDA-Marge bei 4,0 % (Q1 2025: 0,2 %)
- Operativer Cashflow positiv mit 0,7 Mio. Euro (Q1 2025: 3,1 Mio. Euro) – im Vorjahresvergleich reduziert aufgrund eines moderaten Working-Capital-Aufbaus
- Prognose 2026: Umsatz zwischen 320 Mio. Euro und 370 Mio. Euro sowie EBITDA zwischen 12 Mio. Euro und 18 Mio. Euro unter aktuellen Rahmenbedingungen weiterhin erreichbar
Hamburg, 15. Mai 2026 – Die MAX Automation SE (ISIN DE000A2DA588) ist vor dem Hintergrund eines weiterhin anspruchsvollen wirtschaftlichen Umfelds positiv in das Geschäftsjahr 2026 gestartet und verzeichnete im ersten Quartal eine deutliche Erholung gegenüber dem schwachen Vorjahresquartal. Umsatz und operatives Ergebnis lagen deutlich über dem Vorjahreswert; der Auftragseingang entwickelte sich bei heterogener Segmententwicklung insgesamt positiv. Der Auftragsbestand zum Ende des ersten Quartals bildet eine solide Grundlage für den weiteren Jahresverlauf 2026. Allerdings bleibt das geopolitische und makroökonomische Umfeld weiterhin herausfordernd. Insbesondere die Eskalation im Nahen Osten, anhaltende Zollrisiken sowie verzögerte Investitionsentscheidungen dämpfen die Auftragsvergaben in einzelnen Absatzmärkten. Vor diesem Hintergrund erwartet die MAX Gruppe für den weiteren Jahresverlauf lediglich eine schrittweise Belebung der Nachfrage und überprüft fortlaufend ihre Kosten- und Kapazitätsstrukturen. Die Gesellschaft geht unverändert davon aus, die Prognose für das Geschäftsjahr 2026 innerhalb der angegebenen Bandbreite zu erreichen, sofern sich die aktuellen Rahmenbedingungen nicht wesentlich verändern.
AUFTRAGSEINGANG STEIGT – DIFFERENZIERTE SEGMENTENTWICKLUNG
Der Auftragseingang der MAX Gruppe stieg im ersten Quartal 2026 um 12,9 % auf 86,9 Mio. Euro (Q1 2025: 77,0 Mio. Euro). Wesentlicher Treiber war ELWEMA, das durch Folgeaufträge einen starken Jahresauftakt verzeichnete und die Auslastung bis in das Geschäftsjahr 2027 sichert. Die bdtronic Gruppe verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr, getragen von drei Großprojekten in der Dosiertechnik. Die Vecoplan Gruppe lag unter dem Vorjahreszeitraum. Dabei blieb das Marktumfeld uneinheitlich, wenngleich im März eine leichte Aufholung zu verzeichnen war. AIM Micro verzeichnete einen starken Auftragseingang, begünstigt durch geopolitisch bedingte Vorzieheffekte sowie Jahresbestellungen. Demgegenüber verzeichnete NSM + Jücker erwartungsgemäß einen ruhigeren Auftakt gegenüber dem starken Vorjahresquartal; im weiteren Jahresverlauf wird mit einer Zunahme der Auftragsvergaben gerechnet. Der Auftragsbestand der MAX Gruppe erhöhte sich zum 31. März 2026 um 3,2 % auf 159,3 Mio. Euro (31. Dezember 2025: 154,4 Mio. Euro). Die Book-to-Bill-Ratio lag bei 1,05 (Q1 2025: 1,11).
DEUTLICHE ERHOLUNG BEI UMSATZ UND ERGEBNIS GEGENÜBER VORJAHRESQUARTAL
Die Umsatzerlöse der MAX Gruppe stiegen im ersten Quartal 2026 um 18,9 % auf 82,6 Mio. Euro (Q1 2025: 69,5 Mio. Euro). Das operative Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) verbesserte sich deutlich auf 3,3 Mio. Euro (Q1 2025: 0,1 Mio. Euro) bei einer EBITDA-Marge von 4,0 % (Q1 2025: 0,2 %). Wesentliche Beiträge leisteten ELWEMA, begünstigt durch effizienzgeprägte, margenstarke Folgeaufträge, sowie die bdtronic Gruppe, die nach einem negativen Vorjahresquartal operativ in die Gewinnzone zurückkehrte. Maßgeblich war dabei der starke Anlauf verschiedener nach der Percentage-of-Completion-Methode bilanzierter Projekte. Vor dem Hintergrund einer herausfordernden Auftragsperspektive leitete bdtronic gezielte weitere Kapazitätsanpassungen ein. Die rückläufige Ergebnisentwicklung der Vecoplan Gruppe war durch eine geringere Auslastung sowie betriebliche Einmalaufwendungen geprägt. NSM + Jücker und AIM Micro entwickelten sich umsatz- und ergebnisseitig positiv; margenstarke Projekte und Sonderprojekte trugen wesentlich zur Ergebnisentwicklung bei.
CASHFLOW UND BILANZ
Der operative Cashflow der MAX Gruppe lag im ersten Quartal 2026 bei 0,7 Mio. Euro (Q1 2025: Mittelzufluss von 3,1 Mio. Euro) und war insbesondere durch einen erwarteten Anstieg der Forderungen sowie den Aufbau von Vorräten geprägt. Im Vorjahr stand insbesondere der Abbau von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie von Vertragsvermögenswerten zu Buche. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich auf einen Mittelabfluss von 1,2 Mio. Euro (Q1 2025: Mittelzufluss von 1,5 Mio. Euro durch Veräußerungen von Anlagevermögen). Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit resultierte im Wesentlichen aus der Rückführung langfristiger Darlehen sowie Zinszahlungen in einem Mittelzufluss von 1,5 Mio. Euro (Q1 2025: Mittelabfluss von 0,5 Mio. Euro). Der Finanzmittelbestand gemäß Bilanz belief sich zum 31. März 2026 auf 13,5 Mio. Euro (31. Dezember 2025: 12,8 Mio. Euro). Das Working Capital der MAX Gruppe erhöhte sich zum 31. März 2026 moderat auf 77,7 Mio. Euro (31. Dezember 2025: 73,7 Mio. Euro). Die Nettoverschuldung (inklusive Leasing) belief sich zum 31. März 2026 auf 34,4 Mio. Euro (31. Dezember 2025: 31,5 Mio. Euro), exklusive Leasing auf 19,2 Mio. Euro (31. Dezember 2025: 16,5 Mio. Euro). Die Eigenkapitalquote lag bei 54,3 % (31. Dezember 2025: 57,0 %).
PROGNOSE 2026 BESTÄTIGT
Die MAX Automation SE erwartet weiterhin, die Prognose für das Geschäftsjahr 2026 bei unveränderten Rahmenbedingungen innerhalb der angegebenen Bandbreite zu erreichen. Erwartet werden ein Umsatz zwischen 320 Mio. Euro und 370 Mio. Euro sowie ein operatives Ergebnis (EBITDA) zwischen 12 Mio. Euro und 18 Mio. Euro. Die bestehende Prognose berücksichtigt das weiterhin herausfordernde Marktumfeld sowie mögliche Aufwendungen im Zusammenhang mit potenziellen Maßnahmen zur weiteren Stärkung der Effizienz- und Kostenstrukturen.
VERLÄNGERUNG DES KONSORTIALKREDITS BIS 2029
Die MAX Automation SE hat am 25. Februar 2026 im Rahmen ihres Konsortialkredits vom 19. März 2025 eine Verlängerung der Kreditlaufzeit mit ihren Bankenpartnern vereinbart. Das Endfälligkeitsdatum wurde auf den 19. März 2029 verlängert.
WECHSEL IN DEN GENERAL STANDARD
Die MAX Automation SE hat mit Wirkung zum 19. März 2026 den Wechsel ihrer Börsennotierung vom Prime Standard in den General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse vollzogen. Ziel dieses Schritts ist die Reduzierung administrativer Anforderungen und damit verbundener Kosten, um Ressourcen gezielt in die operative Weiterentwicklung der Unternehmensgruppe und strategische Wachstumsinitiativen zu lenken. Die MAX Automation SE beabsichtigt, auch künftig eine verlässliche und kontinuierliche Kapitalmarktkommunikation sicherzustellen und wird weiterhin freiwillig und quartalsweise über ihre Geschäftsentwicklung berichten.
WECHSEL IM VERWALTUNGSRAT UND IM GESCHÄFTSFÜHRENDEN DIREKTORIUM
Mit Wirkung zum 1. April 2026 hat der Verwaltungsrat der MAX Automation SE Oliver Jaster zum geschäftsführenden Direktor und CEO bestellt. Dr. Ralf Guckert ist zum Ablauf des 31. März 2026 aus dem geschäftsführenden Direktorium sowie aus dem Verwaltungsrat ausgeschieden und hat den Vorstandsvorsitz der Vecoplan AG übernommen.
KENNZAHLEN DER GRUPPE IM ÜBERBLICK
| in Mio. EUR |
Q1 2026 |
Q1 2025 |
Veränderung in % |
| Auftragseingang |
86,9 |
77,0 |
12,9 |
| Auftragsbestand* |
159,3 |
154,4 |
3,2 |
| Working Capital* |
77,7 |
73,7 |
5,4 |
| Umsatz |
82,6 |
69,5 |
18,9 |
| EBITDA |
3,3 |
0,1 |
n/a |
* Stichtagsvergleich 31. März 2026 zu 31. Dezember 2025
KENNZAHLEN DER SEGMENTE IM ÜBERBLICK
| in Mio. EUR |
Q1 2026 |
Q1 2025 |
Veränderung in % |
| bdtronic Gruppe |
|
|
|
| Auftragseingang |
18,7 |
12,6 |
48,0 |
| Auftragsbestand* |
25,7 |
28,0 |
−8,2 |
| Umsatz |
21,0 |
15,8 |
33,0 |
| EBITDA |
1,6 |
−0,8 |
n/a |
| Vecoplan Gruppe |
|
|
|
| Auftragseingang |
33,2 |
44,8 |
−25,9 |
| Auftragsbestand* |
51,7 |
49,3 |
4,9 |
| Umsatz |
31,0 |
33,3 |
−6,9 |
| EBITDA |
−2,3 |
1,9 |
n/a |
| AIM Micro |
|
|
|
| Auftragseingang |
3,2 |
1,2 |
n/a |
| Auftragsbestand* |
5,7 |
3,9 |
44,9 |
| Umsatz |
1,5 |
1,3 |
13,8 |
| EBITDA |
0,6 |
0,2 |
n/a |
| NSM + Jücker |
|
|
|
| Auftragseingang |
6,2 |
14,0 |
−55,8 |
| Auftragsbestand* |
24,6 |
30,4 |
−19,0 |
| Umsatz |
12,0 |
9,3 |
28,8 |
| EBITDA |
1,1 |
0,5 |
n/a |
| ELWEMA |
|
|
|
| Auftragseingang |
25,6 |
4,4 |
n/a |
| Auftragsbestand* |
51,6 |
42,9 |
20,3 |
| Umsatz |
16,9 |
9,6 |
76,7 |
| EBITDA |
3,4 |
1,1 |
n/a |
| Sonstige |
|
|
|
| Auftragseingang |
0,0 |
0,0 |
n/a |
| Auftragsbestand* |
0,0 |
0,0 |
n/a |
| Umsatz |
0,1 |
0,1 |
−1,9 |
| EBITDA |
0,0 |
0,0 |
n/a |
* Stichtagsvergleich 31. März 2026 zu 31. Dezember 2025
KONTAKT:
Marcel Neustock
Investor Relations
Tel.: +49 – 40 – 8080 582 75 investor.relations@maxautomation.com www.maxautomation.com
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Susan Hoffmeister
CROSS ALLIANCE communication GmbH
Tel.: +49 – 89 – 125 09 03 33 sh@crossalliance.de www.crossalliance.de
ÜBER DIE MAX AUTOMATION SE
Die MAX Automation SE mit Sitz in Hamburg ist eine mittelständische Finanz- und Beteiligungsgesellschaft, die sich auf das Management und den Erwerb von Beteiligungen an wachstums- und cashflowstarken Unternehmen in Nischenmärkten konzentriert. Die Produkte und Lösungen der Portfoliounternehmen werden in verschiedenen Endindustrien und für zahlreiche industrielle Anwendungen eingesetzt, unter anderem in der Automobil-, Elektronik-, Recycling-, Rohstoffverarbeitungs- und Verpackungsindustrie sowie in der Medizintechnik. Die MAX Automation SE notiert im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse (ISIN DE000A2DA588).
www.maxautomation.com
15.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
MAX Automation SE |
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Steinhöft 11 |
|
20459 Hamburg |
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Deutschland |
| Telefon: |
+4940808058270 |
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| ISIN: |
DE000A2DA588 |
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Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate BSX |
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2326290 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2326290 15.05.2026 CET/CEST
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| 15.04.2026 | MAX Automation SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2026 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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MAX Automation SE
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
MAX Automation SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2026 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
15.04.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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MAX Automation SE
Hamburg
WKN: A2DA58
ISIN: DE000A2DA588
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie ein
zur ordentlichen Hauptversammlung der MAX Automation SE
am Donnerstag, den 28. Mai 2026, 10.00 Uhr (MESZ),
im Haus der Patriotischen Gesellschaft, Reimarus-Saal, Eingang: Trostbrücke 6, 20457 Hamburg.
Auf die Gesellschaft finden die für Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland maßgeblichen Vorschriften, insbesondere des HGB und des AktG, nach Maßgabe der Verweisungsnormen der SE-VO (insbesondere Artikel 5, Artikel 9 Absatz 1 lit. c) ii), Artikel 53 sowie Artikel 61 SE-VO) Anwendung, soweit sich aus spezielleren Vorschriften der SE-VO nichts Abweichendes ergibt. Die Verweisungsnormen werden nachfolgend aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht zitiert.
I. TAGESORDNUNG
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025, des zusammengefassten Lageberichts für die MAX Automation SE und den Konzern mit dem erläuternden Bericht des Verwaltungsrats zu den Angaben nach §§ 289a und 315a HGB, des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts gemäß §§ 289b Absatz 3, 315b Absatz 3 HGB sowie des Berichts des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2025
Der Verwaltungsrat hat den von den geschäftsführenden Direktoren aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß § 47 Absatz 5 SEAG am 16. März 2026 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt.
Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen sind der Hauptversammlung nur zugänglich zu machen. Einer Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung bedarf es daher nicht.
Sämtliche Vorlagen zu Tagesordnungspunkt 1 sind von der Einberufung der Hauptversammlung an und auch während der gesamten Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.maxautomation.com/hv2026 zugänglich. Ferner sind sie auch in der Hauptversammlung zugänglich.
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| 2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden Direktoren für das Geschäftsjahr 2025
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den nachfolgend unter Buchstaben a) und b) genannten im Geschäftsjahr 2025 amtierenden geschäftsführenden Direktoren für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen:
| a) |
Hartmut Buscher |
| b) |
Dr. Ralf Guckert |
Die Abstimmung über die Entlastung soll für jeden geschäftsführenden Direktor einzeln erfolgen.
|
| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2025
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den nachfolgend unter Buchstaben a) bis g) genannten im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Verwaltungsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen:
| a) |
Guido Mundt (Vorsitzender) |
| b) |
Oliver Jaster (stv. Vorsitzender) |
| c) |
Dr. Wolfgang Hanrieder |
| d) |
Karoline Kalb |
| e) |
Dr. Nadine Pallas |
| f) |
Hartmut Buscher |
| g) |
Dr. Ralf Guckert |
Die Abstimmung über die Entlastung soll für jedes Mitglied des Verwaltungsrats einzeln erfolgen.
|
| 4. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Abschlüssen und Lageberichten für das zweite Quartal 2026
Der Verwaltungsrat schlägt, gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf,
| a) |
zum Abschlussprüfer der Gesellschaft und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 sowie |
| b) |
zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Abschlüssen und Lageberichten für das zweite Quartal 2026 |
zu bestellen.
Über die Beschlussvorschläge zu den Buchstaben a) und b) soll jeweils einzeln abgestimmt werden.
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Artikel 16 Absatz 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) auferlegt wurde.
Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, hat gegenüber dem Verwaltungsrat erklärt, dass keine geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen ihr, ihren Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an ihrer Unabhängigkeit begründen können.
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| 5. |
Wahl des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026
Der Verwaltungsrat schlägt, gestützt auf eine entsprechende Empfehlung seines Prüfungsausschusses, vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Sinne der Richtlinie (EU) 2022/2464 (Corporate Sustainability Reporting Directive) für das Geschäftsjahr 2026 zu wählen.
Die Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022, die am 5. Januar 2023 in Kraft getreten ist, (Corporate Sustainability Reporting Directive; "CSRD") sieht die Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung vor, die extern durch den Abschlussprüfer oder - nach Wahlmöglichkeit des jeweiligen Mitgliedstaats - einen anderen Prüfer oder unabhängigen Erbringer von Bestätigungsleistungen zu prüfen ist. Die CSRD bedarf der Umsetzung durch die EU-Mitgliedstaaten. Ein Gesetz zur Umsetzung der CSRD befindet sich im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Gesetzgebungsverfahren. Die Umsetzung ist aber noch nicht erfolgt. Der Vorschlag zur Wahl eines Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt daher vorsorglich für den Fall, dass eine solche Wahl durch die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2026 rechtlich erforderlich werden sollte.
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Artikel 16 Absatz 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014) auferlegt wurde.
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| 6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025
Die geschäftsführenden Direktoren und der Verwaltungsrat haben einen Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2025 erstellt, welcher der Hauptversammlung zur Billigung vorzulegen ist.
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 wurde durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Absatz 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 beigefügt.
Der Vergütungsbericht einschließlich des Vermerks über die Prüfung des Vergütungsberichts ist von der Einberufung der Hauptversammlung an und auch während der gesamten Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.maxautomation.com/hv2026 zugänglich und wird auch in der Hauptversammlung zugänglich sein.
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen.
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| 7. |
Beschlussfassung über die Herabsetzung der Anzahl der Verwaltungsratsmitglieder von sieben auf sechs Mitglieder
Der Verwaltungsrat setzt sich seit dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 30. Mai 2024 gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 und 2 der Satzung, §§ 23 Absatz 1, 24 Absatz 1, 28 Absatz 1 SEAG, Art. 43 Absatz 2 und 3 SE-VO aus derzeit sieben Mitgliedern zusammen, die sämtlich Verwaltungsratsmitglieder der Aktionäre sind und von der Hauptversammlung gewählt werden.
Herr Dr. Ralf Guckert hat sein Amt als Verwaltungsratsmitglied mit Wirkung zum Ablauf des 31. März 2026 niedergelegt, so dass dem Verwaltungsrat seitdem nur sechs Mitglieder angehören. Die Vakanz soll nicht durch die Nachwahl eines weiteren Verwaltungsratsmitglieds gefüllt werden. Vielmehr soll die Anzahl der Verwaltungsratsmitglieder von sieben auf sechs reduziert werden.
Der Verwaltungsrat schlägt daher vor, zu beschließen:
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Die Hauptversammlung bestimmt gemäß § 7 Absatz 1 Satz 2 der Satzung mit Wirkung zur Beendigung dieser Hauptversammlung, dass der Verwaltungsrat aus sechs Mitgliedern besteht. |
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II. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE
| 1. |
Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig angemeldet haben.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft
|
spätestens bis zum 21. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ),
|
unter der Adresse
| |
MAX Automation SE Hauptversammlung 2026 c/o C-HV AG Gewerbepark 10 D-92289 Ursensollen |
oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse
in deutscher oder englischer Sprache zugehen.
Intermediäre im Sinne von § 67a Absatz 4 AktG sowie Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Absatz 1 Nr. 3, Absatz 2 Nr. 3 AktG und sonstige nach § 135 Absatz 8 AktG den Intermediären gleichgestellte Personen dürfen das Stimmrecht für Namensaktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben. Einzelheiten zu dieser Ermächtigung finden sich in § 135 AktG.
|
| 2. |
Umschreibung im Aktienregister
Für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts ist - wie vorstehend dargestellt - neben der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Anmeldung die Eintragung als Aktionär im Aktienregister erforderlich. Maßgeblicher Zeitpunkt ist insofern die Eintragung im Aktienregister im Zeitpunkt der Hauptversammlung. Um eine ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung sicherzustellen, nimmt die Gesellschaft allerdings Umschreibungen im Aktienregister, d. h. Löschungen und Neueintragungen, nicht mehr vor, wenn der Antrag auf Umschreibung bei der Gesellschaft nach Ablauf des 21. Mai 2026, d. h. nach dem 21. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), sog. Technical Record Date, eingeht. Geht ein Umschreibungsantrag der Gesellschaft erst nach dem 21. Mai 2026 zu, wird die Umschreibung im Aktienregister erst nach Ablauf der Hauptversammlung wirksam; Teilnahme- und Stimmrechte aus den von der Umschreibung betroffenen Aktien verbleiben bei der Person, die aufgrund eines solchen Umschreibungsantrags im Aktienregister ausgetragen werden soll.
Wir empfehlen daher, Umschreibungsanträge möglichst rechtzeitig vor der Hauptversammlung zu stellen.
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| 3. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
| a) |
Aktionäre können ihre Rechte in der Hauptversammlung, insbesondere ihr Stimmrecht, auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Absatz 1 Nr. 3, Absatz 2 Nr. 3 AktG oder durch eine andere Person ihrer Wahl, wahrnehmen lassen. Auch in diesem Fall sind eine ordnungsgemäße Anmeldung und eine Eintragung im Aktienregister, jeweils wie oben in Ziffer 1 dargestellt, erforderlich. |
| b) |
Weder vom Gesetz noch von der Satzung oder von der Gesellschaft wird für die Erteilung der Vollmacht die Nutzung bestimmter Formulare verlangt. Jedoch bitten wir im Interesse einer reibungslosen Abwicklung, bei Vollmachtserteilungen, wenn sie durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen, die bereitgestellten Formulare zu verwenden. Mit Übermittlung der Mitteilung über die Einberufung werden den Aktionären Formulare zugänglich gemacht, die zu einer bereits im Rahmen des Anmeldevorgangs erfolgenden Vollmachts- und Weisungserteilung verwendet werden können. Den Aktionären wird dabei namentlich ein Anmelde- und Vollmachtsformular (Anmeldebogen) zugänglich gemacht. Formulare, die zur Vollmachts- und gegebenenfalls Weisungserteilung verwendet werden können, sind außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.maxautomation.com/hv2026 zum Download bereitgestellt. Sie können zudem über die in Ziffer 1 für die Anmeldung angegebene Postanschrift oder E-Mail-Adresse von der Gesellschaft angefordert werden. In der Hauptversammlung erhalten die Teilnehmer Formulare, die zur Vollmachts- und gegebenenfalls Weisungserteilung während der Hauptversammlung verwendet werden können. |
| c) |
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen vorbehaltlich der nachfolgend genannten Sonderfälle der Textform (§ 126b BGB). |
| d) |
Bei Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters im Sinne von § 134a Absatz 1 Nr. 3, Absatz 2 Nr. 3 AktG oder einer sonstigen nach § 135 Absatz 8 AktG den Intermediären gleichgestellten Person ist § 135 AktG zu beachten. Danach ist unter anderem die Vollmacht vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Die Vollmachtserklärung muss vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Ferner sollten etwaige vom jeweiligen Bevollmächtigten für seine Bevollmächtigung vorgesehene Regelungen mit diesem abgeklärt werden. |
| e) |
Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall sind eine ordnungsgemäße Anmeldung und eine Eintragung im Aktienregister, jeweils wie oben in Ziffer 1 dargestellt, erforderlich. Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter wird das Stimmrecht nur ausüben, soweit ihm eine ausdrückliche Weisung vorliegt. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt erteilte Weisung entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Aus abwicklungstechnischen Gründen empfehlen wir, für die Erteilung der Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter die dafür von der Gesellschaft bereitgestellten Formulare (siehe vorstehend unter Buchstabe b)) zu nutzen. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter wird ausschließlich Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts zu Abstimmungen über vor der Hauptversammlung seitens der Gesellschaft bekanntgemachte Beschlussvorschläge des Verwaltungsrats sowie zu Abstimmungen über vor der Hauptversammlung seitens der Gesellschaft aufgrund eines Verlangens einer Minderheit nach Artikel 56 SE-VO, § 50 Absatz 2 SEAG, § 122 Absatz 2 AktG, als Gegenantrag nach § 126 Absatz 1 AktG oder als Wahlvorschlag nach § 127 AktG bekanntgemachte Beschlussvorschläge von Aktionären entgegennehmen und steht insbesondere nicht zur Verfügung, um Fragen oder Anträge zu stellen.
Die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter hat ebenso wie ein etwaiger Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft (siehe nachstehender Buchstabe f)) und ihr Widerruf in Textform (§ 126b BGB) unter der in Ziffer 1 für die Anmeldung angegebenen Postanschrift oder E-Mail-Adresse zu erfolgen. Vollmacht und Weisungen müssen der Gesellschaft unabhängig vom Übermittlungsweg bis zum 27. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Dasselbe gilt für die Änderung und den Widerruf von Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Unbeschadet hiervon bleibt die Möglichkeit der Aktionäre, auch nach diesem Zeitpunkt die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrzunehmen oder durch einen anderen Bevollmächtigten wahrnehmen zu lassen; in diesem Fall gilt die den von der Gesellschaft benannten weisungsabhängigen Stimmrechtsvertretern erteilte Vollmacht als widerrufen, und die von der Gesellschaft benannten weisungsabhängigen Stimmrechtsvertreter werden aufgrund der ihnen erteilten Vollmacht dementsprechend keine Stimmrechte ausüben. Darüber hinaus besteht für in der Hauptversammlung erschienene Aktionäre oder Bevollmächtigte die Möglichkeit, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen; Bevollmächtigte haben dabei zu beachten, ob sie nach ihrem Rechtsverhältnis mit dem von ihnen vertretenen Aktionär zur Erteilung einer solchen Vollmacht berechtigt sind.
|
| f) |
Wird eine Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erteilt, ist ein zusätzlicher Nachweis der Bevollmächtigung nicht erforderlich. Wird hingegen die Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, kann die Gesellschaft einen Nachweis der Bevollmächtigung verlangen, soweit sich nicht - das betrifft den Fall von vorstehendem Buchstaben d) - aus § 135 AktG etwas anderes ergibt. Ein Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft bereits vor der Hauptversammlung übermittelt werden.
Als elektronischen Weg für die Übermittlung bieten wir an, den Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten der Gesellschaft per E-Mail an die E-Mail-Adresse
zu übermitteln.
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| g) |
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. |
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| 4. |
Rechte der Aktionäre nach Artikel 56 SE-VO, § 50 Absatz 2 SEAG, § 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127, § 131 Absatz 1 AktG
| a) |
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen (dies entspricht 500.000 Stückaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Etwaige Ergänzungsverlangen sind schriftlich an den
| |
Verwaltungsrat der MAX Automation SE Steinhöft 11 D-20459 Hamburg |
zu übermitteln und müssen der Gesellschaft spätestens bis zum 27. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.maxautomation.com/hv2026 zugänglich gemacht und nach Maßgabe von § 125 AktG mitgeteilt.
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| b) |
Jeder Aktionär der Gesellschaft hat das Recht, auch schon vor der Hauptversammlung Gegenanträge zu Vorschlägen des Verwaltungsrats zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zu stellen. Solche Gegenanträge und Wahlvorschläge einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Begründung wird die Gesellschaft gemäß § 126 AktG bzw. § 127 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.maxautomation.com/hv2026 zugänglich machen, wenn sie der Gesellschaft
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spätestens bis zum 13. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), |
unter der Adresse
| |
MAX Automation SE Investor Relations Steinhöft 11 D-20459 Hamburg |
oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse
| |
investor.relations@maxautomation.com |
zugehen und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht der Gesellschaft zur Zugänglichmachung nach § 126 bzw. § 127 AktG erfüllt sind. Eventuelle Stellungnahmen des Verwaltungsrats zu den Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
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| c) |
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. |
| d) |
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach Artikel 56 SE-VO, § 50 Absatz 2 SEAG, § 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127, § 131 Absatz 1 AktG, insbesondere Angaben zu weiteren, über die Einhaltung maßgeblicher Fristen hinausgehenden Voraussetzungen, finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.maxautomation.com/hv2026. |
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| 5. |
Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre und deren Vertreter
Im Zusammenhang mit der Hauptversammlung verarbeitet die MAX Automation SE, Steinhöft 11, 20459 Hamburg, als Verantwortliche im Sinne von Artikel 4 Nr. 7 DSGVO personenbezogene Daten der im Aktienregister der Gesellschaft als Aktionäre Eingetragenen (in dieser Ziffer 5 "Aktionäre") und gegebenenfalls der gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertreter von Aktionären im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung.
Nähere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre bzw. deren Vertreter und zu deren Rechten gemäß der DSGVO im Zusammenhang mit der Hauptversammlung finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.maxautomation.com/hv2026.
Zur Geltendmachung etwaiger Rechte gemäß der DSGVO oder bei sonstigen Fragen zum Datenschutz können sich Aktionäre bzw. deren Vertreter an den Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft wenden: datenschutzbeauftragter@maxautomation.com.
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| 6. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind insgesamt 41.243.181 auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft ausgegeben, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien.
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| 7. |
Informationen und Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft, Einberufung
| a) |
Die nach § 124a AktG zu veröffentlichenden Informationen sowie alle weiteren Informationen, die den Aktionären vor der Hauptversammlung mitgeteilt oder zugänglich gemacht werden müssen, sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.maxautomation.com/hv2026 zugänglich und können dort eingesehen und heruntergeladen werden. |
| b) |
Auf der vorgenannten Internetseite werden nach der Hauptversammlung auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse einschließlich der Angaben nach § 130 Absatz 2 Satz 2 AktG veröffentlicht. Ferner finden sich dort Hinweise zum Erhalt einer Bestätigung über die Stimmzählung, die der Abstimmende gemäß § 129 Absatz 5 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung verlangen kann. |
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Hamburg, im April 2026
MAX Automation SE
Der Verwaltungsrat
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15.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
MAX Automation SE |
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Steinhöft 11 |
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20459 Hamburg |
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Deutschland |
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| ISIN: |
DE000A2DA588 |
| WKN: |
A2DA58 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2309130 15.04.2026 CET/CEST
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| 20.03.2026 | MAX Automation SE stärkt Kapitalstruktur und verbessert Working Capital im herausfordernden Geschäftsjahr 2025
|
MAX Automation SE
/ Schlagwort(e): Jahresbericht/Jahresergebnis
MAX Automation SE stärkt Kapitalstruktur und verbessert Working Capital im herausfordernden Geschäftsjahr 2025
20.03.2026 / 07:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
PRESSEMITTEILUNG
MAX Automation SE stärkt Kapitalstruktur und verbessert Working Capital im herausfordernden Geschäftsjahr 2025
- Umsatz sinkt aufgrund geringeren Auftragsbestands zu Jahresbeginn sowie projektbedingter Verschiebungen auf 334,5 Mio. Euro (12M 2024: 366,0 Mio. Euro)
- Operatives Ergebnis (EBITDA) umsatz- und einmalkostenbedingt bei 15,6 Mio. Euro (12M 2024: 29,3 Mio. Euro) – EBITDA-Marge sinkt auf 4,7 % (12M 2024: 8,0 %)
- Auftragseingang verbessert sich auf 338,8 Mio. Euro (12M 2024: 314,4 Mio. Euro) getragen von Großaufträgen in den Segmenten NSM + Jücker und ELWEMA
- Auftragsbestand zum Ende des Jahres mit 154,4 Mio. Euro auf Vorjahresniveau (31. Dezember 2024: 154,3 Mio. Euro)
- Nettoverschuldung sinkt auf 31,5 Mio. Euro (31. Dezember 2024: 58,2 Mio. Euro); Eigenkapitalquote steigt auf 57,0 % (31. Dezember 2024: 54,6 %)
- Ausblick 2026 mit moderater Stabilisierung der Nachfrage: Umsatz zwischen 320 Mio. Euro und 370 Mio. Euro sowie EBITDA zwischen 12 Mio. Euro und 18 Mio. Euro
Hamburg, 20. März 2026 – Die MAX Automation SE (ISIN DE000A2DA588), eine Finanz- und Beteiligungsgesellschaft mit Fokus auf wachstums- und cashflowstarke Unternehmen in Nischenmärkten, hat das Geschäftsjahr 2025 in einem weiterhin anspruchsvollen wirtschaftlichen Umfeld mit einem verbesserten Auftragseingang und einer gestärkten Kapitalstruktur abgeschlossen. Umsatz und operatives Ergebnis blieben aufgrund des niedrigeren Auftragsbestands zu Jahresbeginn sowie projektbedingter Verschiebungen und Einmalkosten im Zusammenhang mit Kostenreduzierungsmaßnahmen hinter dem Vorjahr zurück. Durch konsequentes Working-Capital-Management und eine weitere Teilrückführung des Konsortialkredits konnte die Nettoverschuldung auf 31,5 Mio. Euro nahezu halbiert werden.
AUFTRAGSEINGANG IN ANHALTEND HERAUSFORDERNDEM UMFELD VERBESSERT
Der konsolidierte Auftragseingang der MAX Gruppe verbesserte sich im Geschäftsjahr 2025 um 7,8 % auf 338,8 Mio. Euro (12M 2024: 314,4 Mio. Euro). Wachstumstreiber waren insbesondere die Segmente NSM + Jücker mit Großaufträgen in der Verpackungsautomation sowie ELWEMA. In den Segmenten bdtronic Gruppe und Vecoplan Gruppe konnte sich die im Jahresverlauf beobachtete Marktbelebung nicht nachhaltig festigen. Der Auftragsbestand der MAX Gruppe zum Ende des Jahres lag mit 154,4 Mio. Euro auf Vorjahresniveau (31. Dezember 2024: 154,3 Mio. Euro).
UMSATZ- UND ERGEBNISENTWICKLUNG DURCH GERINGEN AUFTRAGSBESTAND ZU JAHRESBEGINN UND EINMALKOSTEN BELASTET
Die Umsatzerlöse der MAX Gruppe sanken im abgelaufenen Geschäftsjahr 2025 deutlich aufgrund des geringeren Auftragsbestands zu Jahresbeginn sowie zeitlich verzögerter Umsatzrealisierung neuer Aufträge um 8,6 % auf 334,5 Mio. Euro (12M 2024: 366,0 Mio. Euro). Im Jahresverlauf stabilisierte sich das operative Geschäft, der Rückstand aus dem ersten Halbjahr konnte jedoch nicht vollständig aufgeholt werden.
Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) der MAX Gruppe reduzierte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr 2025 besonders stark – insbesondere umsatzbedingt sowie infolge von Einmalkosten um 46,8 % auf 15,6 Mio. Euro (12M 2024: 29,3 Mio. Euro). Die auf den Umsatz bezogene EBITDA-Marge verringerte sich entsprechend auf 4,7 % (Vorjahr: 8,0 %).
Der Mittelzufluss im operativen Cashflow der MAX Gruppe verbesserte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr 2025 deutlich auf 38,7 Mio. Euro (12M 2024: 19,0 Mio. Euro). Der Cashflow aus Investitionstätigkeit verzeichnete einen Mittelabfluss von 4,7 Mio. Euro (12M 2024: Mittelzufluss von 54,4 Mio. Euro). Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit verzeichnete einen Mittelabfluss von 31,7 Mio. Euro (12M 2024: Mittelabfluss von 90,2 Mio. Euro). Der Finanzmittelbestand gemäß Bilanz erhöhte sich auf 12,8 Mio. Euro (31. Dezember 2024: 9,0 Mio. Euro).
Das Working Capital der MAX Gruppe lag zum 31. Dezember 2025 mit 73,7 Mio. Euro deutlich unter dem Niveau des Vorjahres (31. Dezember 2024: 105,3 Mio. Euro), was insbesondere auf den konsequenten Abbau der Vorratsbestände in allen Segmenten sowie höhere erhaltene Anzahlungen in den Segmenten ELWEMA und NSM + Jücker zurückzuführen ist. Die Nettoverschuldung (inklusive Leasing) reduzierte sich besonders stark auf 31,5 Mio. Euro (31. Dezember 2024: 58,2 Mio. Euro). Die Nettoverschuldung (exklusive Leasing) sank entsprechend auf 17,1 Mio. Euro (31. Dezember 2024: 40,8 Mio. Euro). Die Eigenkapitalquote stieg auf 57,0 % (31. Dezember 2024: 54,6 %).
Guido Mundt, Verwaltungsratsvorsitzender der MAX Automation SE: „Die MAX Gruppe hat 2025 in einem schwierigen Umfeld Stabilität bewiesen. Wir haben die Kapitalstruktur deutlich verbessert, die Verschuldung nahezu halbiert und mit einem verbesserten Auftragseingang eine solide Ausgangsbasis für 2026 geschaffen. Finanziell hat sich die MAX Gruppe sowohl auf der Fremd- als auch auf der Eigenkapitalseite weiter verbessert. Im laufenden Geschäftsjahr 2026 liegen unsere Prioritäten auf der Erreichung der operativen Ziele unserer Tochtergesellschaften und angesichts der von uns nur bedingt beeinflussbaren gesamt- und branchenwirtschaftlichen Herausforderungen verständlicherweise auf dem Cash-Management und damit der Gewährleistung der Stabilität des Konzerns. Gleichzeitig behalten wir ein aktives Kostenmanagement fest im Blick, um unsere Effizienz weiter zu steigern und die finanzielle Flexibilität der Gruppe zu stärken. Darüber hinaus beschäftigen wir uns unverändert intensiv mit der strategischen Ausrichtung unserer Tochtergesellschaften und deren Wachstums- und Wertschöpfungspotenzialen sowie der generellen strategischen Weiterentwicklung der MAX Gruppe.”
AUSBLICK 2026 MIT MODERATER STABILISIERUNG DER NACHFRAGE
Die MAX Gruppe startet mit einem Auftragsbestand von 154,4 Mio. Euro in das Geschäftsjahr 2026. Vor dem Hintergrund anhaltender makroökonomischer und geopolitischer Unsicherheiten erwarten die geschäftsführenden Direktoren eine moderate Stabilisierung der Nachfrage mit einer schrittweisen Verbesserung in einzelnen Segmenten. Das Umfeld bleibt geprägt von geopolitischen Spannungen, anhaltenden Konflikten und möglichen Auswirkungen auf Energiepreise, Rohstoffmärkte und globale Lieferketten. Auch die wirtschaftlichen Auswirkungen der seit Ende Februar 2026 eskalierten militärischen Auseinandersetzung im Nahen Osten sind derzeit noch nicht abschließend absehbar. Die Bandbreite der Prognose berücksichtigt zudem mögliche Aufwendungen im Zusammenhang mit potenziell ergänzenden Maßnahmen zur weiteren Stärkung der Effizienz- und Kostenstrukturen. Insgesamt erwartet die MAX Gruppe für das Geschäftsjahr 2026 einen Umsatz zwischen 320 Mio. Euro und 370 Mio. Euro sowie ein operatives Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) zwischen 12 Mio. Euro und 18 Mio. Euro.
WECHSEL IN DEN GENERAL STANDARD
Wie bereits am 1. Dezember 2025 kommuniziert, hat die MAX Automation SE den Wechsel ihrer Börsennotierung innerhalb des regulierten Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse vom Prime Standard in den General Standard vollzogen. Der Segmentwechsel wurde mit Ablauf des 18. März 2026 wirksam. Dieser Schritt erfolgt im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Kapitalmarktstrategie. Ziel ist es, den administrativen Aufwand und die damit verbundenen Kosten zu reduzieren. Gleichzeitig sollen Ressourcen stärker auf die operative Weiterentwicklung der Unternehmensgruppe sowie strategische Wachstumsinitiativen konzentriert werden.
Die MAX Automation SE beabsichtigt, auch künftig eine verlässliche und kontinuierliche Kapitalmarktkommunikation sicherzustellen und weiterhin regelmäßig über die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft zu informieren.
KENNZAHLEN DER GRUPPE (FORTGEFÜHRTE GESCHÄFTSBEREICHE) IM ÜBERBLICK
| in Mio. EUR |
12M 2025 |
12M 2024 |
Veränderung in % |
| Auftragseingang |
338,8 |
314,4 |
7,8 |
| Auftragsbestand* |
154,4 |
154,3 |
0,1 |
| Working Capital* |
73,7 |
105,3 |
-30,0 |
| Umsatz |
334,5 |
366,0 |
-8,6 |
| EBITDA |
15,6 |
29,3 |
-46,8 |
* Stichtagsvergleich 31. Dezember 2025 zu 31. Dezember 2024
KENNZAHLEN DER SEGMENTE IM ÜBERBLICK
| in Mio. EUR |
12M 2025 |
12M 2024 |
Veränderung in % |
| bdtronic Gruppe |
|
|
|
| Auftragseingang |
72,0 |
75,3 |
-4,3 |
| Auftragsbestand* |
28,0 |
33,9 |
-17,4 |
| Umsatz |
77,3 |
93,7 |
-17,5 |
| EBITDA |
-1,7 |
3,8 |
-144,0 |
| Vecoplan Gruppe |
|
|
|
| Auftragseingang |
150,9 |
154,9 |
-2,6 |
| Auftragsbestand* |
49,3 |
54,4 |
-9,5 |
| Umsatz |
154,7 |
164,5 |
-6,0 |
| EBITDA |
11,6 |
17,5 |
-33,9 |
| AIM Micro |
|
|
|
| Auftragseingang |
7,6 |
5,8 |
33,0 |
| Auftragsbestand* |
3,9 |
2,2 |
78,7 |
| Umsatz |
6,0 |
6,9 |
-13,8 |
| EBITDA |
1,2 |
1,7 |
-27,8 |
| NSM + Jücker |
|
|
|
| Auftragseingang |
52,0 |
30,1 |
72,6 |
| Auftragsbestand* |
30,4 |
20,1 |
51,7 |
| Umsatz |
41,7 |
49,4 |
-15,6 |
| EBITDA |
3,3 |
3,5 |
-4,6 |
| ELWEMA |
|
|
|
| Auftragseingang |
56,1 |
48,3 |
16,3 |
| Auftragsbestand* |
42,9 |
43,8 |
-2,0 |
| Umsatz |
54,1 |
50,8 |
6,5 |
| EBITDA |
5,8 |
4,5 |
27,3 |
| Sonstige |
|
|
|
| Auftragseingang |
0,0 |
0,0 |
n/a |
| Auftragsbestand* |
0,0 |
0,0 |
n/a |
| Umsatz |
0,6 |
0,6 |
2,4 |
| EBITDA |
0,1 |
-0,1 |
n/a |
* Stichtagsvergleich 31. Dezember 2025 zu 31. Dezember 2024
DETAILLIERTE FINANZINFORMATIONEN
Der Jahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2025 der MAX Automation SE steht unter https://www.maxautomation.com/investor-relations/finanzberichte als Download zur Verfügung.
KONTAKT:
Marcel Neustock
Investor Relations
Tel.: +49 – 40 – 8080 582 75 investor.relations@maxautomation.com www.maxautomation.com
ANSPRECHPARTNER FÜR MEDIEN:
Susan Hoffmeister
CROSS ALLIANCE communication GmbH
Tel.: +49 – 89 – 125 09 03 33 sh@crossalliance.de www.crossalliance.de
ÜBER DIE MAX AUTOMATION SE
Die MAX Automation SE mit Sitz in Hamburg ist eine mittelständische Finanz- und Beteiligungsgesellschaft, die sich auf das Management und den Erwerb von Beteiligungen an wachstums- und cashflowstarken Unternehmen in Nischenmärkten konzentriert. Die Produkte und Lösungen der Portfoliounternehmen werden in verschiedenen Endindustrien und für zahlreiche industrielle Anwendungen eingesetzt, unter anderem in der Automobil-, Elektronik-, Recycling-, Rohstoffverarbeitungs- und Verpackungsindustrie sowie in der Medizintechnik. Die MAX Automation SE notiert im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse (ISIN DE000A2DA588).
www.maxautomation.com
20.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
MAX Automation SE |
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Steinhöft 11 |
|
20459 Hamburg |
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Deutschland |
| Telefon: |
+4940808058270 |
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+4940808058299 |
| E-Mail: |
investor.relations@maxautomation.com |
| Internet: |
www.maxautomation.com |
| ISIN: |
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| WKN: |
A2DA58 |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate BSX |
| EQS News ID: |
2292104 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2292104 20.03.2026 CET/CEST
|
| 13.03.2026 | MAX Automation SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
|
MAX Automation SE
/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
MAX Automation SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
13.03.2026 / 09:00 CET/CEST
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13.03.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Deutsch |
| Unternehmen: |
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Steinhöft 11 |
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20459 Hamburg |
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Deutschland |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2289302 13.03.2026 CET/CEST
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| 24.02.2026 | MAX Automation SE: Wechsel im Verwaltungsrat und im geschäftsführendem Direktorium
|
MAX Automation SE
/ Schlagwort(e): Personalie
MAX Automation SE: Wechsel im Verwaltungsrat und im geschäftsführendem Direktorium
24.02.2026 / 19:25 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
PRESSEMITTEILUNG
MAX Automation SE: Wechsel im Verwaltungsrat und im geschäftsführenden Direktorium
Hamburg, 24. Februar 2026 – Der Verwaltungsrat der MAX Automation SE (ISIN DE000A2DA588) hat Oliver Jaster mit Wirkung zum 1. April 2026 zum geschäftsführenden Direktor bestellt und zum CEO ernannt. Gleichzeitig scheidet Dr. Ralf Guckert mit Ablauf des 31. März 2026 aus dem geschäftsführenden Direktorium sowie aus dem Verwaltungsrat der Gesellschaft aus, bleibt der MAX Automation Gruppe aber als Vorstandsvorsitzender der Vecoplan AG, einem Tochterunternehmen der MAX Automation SE, erhalten.
Oliver Jaster ist mit kurzer Unterbrechung seit 2013 Mitglied des Verwaltungsrats bzw. Aufsichtsrats der MAX Automation SE, zuletzt als stellvertretender Vorsitzender, und ist mittelbar mit rund 66 % an der Gesellschaft beteiligt.
Der Verwaltungsrat ist überzeugt, dass Oliver Jaster aufgrund seiner tiefen Kenntnis der Gruppe sowie seiner engen Anbindung an das operative Geschäft – insbesondere als Vorsitzender des Präsidialausschusses – die MAX Automation SE in der aktuellen Phase optimal führen wird. Die Bestellung erfolgt interimistisch. Parallel arbeitet der Verwaltungsrat an einer langfristigen Nachfolgelösung.
KONTAKT:
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ÜBER DIE MAX AUTOMATION SE
Die MAX Automation SE mit Sitz in Hamburg ist eine mittelständische Finanz- und Beteiligungsgesellschaft, die sich auf das Management und den Erwerb von Beteiligungen an wachstums- und cashflowstarken Unternehmen in Nischenmärkten konzentriert. Die Produkte und Lösungen der Portfoliounternehmen werden in verschiedenen Endindustrien und für zahlreiche industrielle Anwendungen eingesetzt, unter anderem in der Automobil-, Elektronik-, Recycling‑, Rohstoffverarbeitungs- und Verpackungsindustrie sowie in der Medizintechnik. Seit 2015 ist die MAX Automation SE im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet (ISIN DE000A2DA588).
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2280968 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2280968 24.02.2026 CET/CEST
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| 24.02.2026 | MAX Automation SE: Oliver Jaster zum geschäftsführenden Direktor bestellt
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MAX Automation SE / Schlagwort(e): Personalentscheidungen / Vorstand
MAX Automation SE: Oliver Jaster zum geschäftsführenden Direktor bestellt
24.02.2026 / 19:21 CET/CEST
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VERÖFFENTLICHUNG EINER INSIDERINFORMATION NACH ARTIKEL 17 DER VERORDNUNG (EU) NR. 596/2014
MAX Automation SE: Oliver Jaster zum geschäftsführenden Direktor bestellt
Hamburg, 24. Februar 2026 – Der Verwaltungsrat der MAX Automation SE (ISIN DE000A2DA588) hat heute Oliver Jaster mit Wirkung zum 1. April 2026 zum geschäftsführenden Direktor bestellt und zum CEO ernannt. Oliver Jaster ist mit einer kurzen Unterbrechung seit 2013 Mitglied des Verwaltungsrats bzw. Aufsichtsrats der Gesellschaft, zuletzt als stellvertretender Vorsitzender, und mittelbar mit rund 66 % an der MAX Automation SE beteiligt.
Oliver Jaster ersetzt Dr. Ralf Guckert, der seit 1. August 2021 geschäftsführender Direktor und Mitglied des Verwaltungsrats der MAX Automation SE ist. Dr. Ralf Guckert scheidet mit Ablauf des 31. März 2026 aus beiden Gremien der Gesellschaft aus, bleibt der MAX Automation Gruppe aber als Vorstandsvorsitzender der Vecoplan AG, einem Tochterunternehmen der MAX Automation SE, erhalten.
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Marcel Neustock
Leiter Investor Relations
Tel.: +49 – 40 – 8080 582 75 investor.relations@maxautomation.com www.maxautomation.com
ANSPRECHPARTNER FÜR MEDIEN:
Susan Hoffmeister
CROSS ALLIANCE communication GmbH
Tel.: +49 – 89 – 125 09 03 33 sh@crossalliance.de www.crossalliance.de
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DE000A2DA588 |
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2280682 24.02.2026 CET/CEST
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| 01.12.2025 | MAX Automation SE plant Wechsel in den General Standard zur effizienteren Kapitalmarktkommunikation und stärkeren Fokussierung auf das operative Geschäft
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MAX Automation SE
/ Schlagwort(e): Sonstiges
MAX Automation SE plant Wechsel in den General Standard zur effizienteren Kapitalmarktkommunikation und stärkeren Fokussierung auf das operative Geschäft
01.12.2025 / 15:30 CET/CEST
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PRESSEMITTEILUNG
MAX Automation SE plant Wechsel in den General Standard zur effizienteren Kapitalmarktkommunikation und stärkeren Fokussierung auf das operative Geschäft
- Reduktion administrativer Anforderungen und damit verbundener Kosten
- Konzentration auf die operative Weiterentwicklung und strategische Wachstumsinitiativen
- Fortführung der quartalsweisen Kapitalmarktkommunikation
Hamburg, 1. Dezember 2025 – Die im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notierte MAX Automation SE (ISIN DE000A2DA588) beabsichtigt, ihre Börsennotierung innerhalb des regulierten Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse vom Prime Standard in den General Standard zu verlagern. Mit diesem Schritt verfolgt die Gesellschaft das Ziel, ihre Kapitalmarktpräsenz effizienter zu gestalten und gleichzeitig den hohen Anspruch an Transparenz und Kontinuität in der Kapitalmarktkommunikation beizubehalten. Die MAX Automation SE wird weiterhin freiwillig quartalsweise und im Hinblick auf ihre Aktionärsstruktur in deutscher Sprache über ihre Geschäftsentwicklung informieren.
Der geplante Wechsel in den General Standard soll die Kosten und den administrativen Aufwand reduzieren und damit Ressourcen freisetzen, die bislang durch die zusätzlichen Anforderungen des Prime Standard gebunden waren. Diese können künftig gezielt in die operative Weiterentwicklung der Unternehmensgruppe und strategische Wachstumsinitiativen einfließen.
Der Verwaltungsrat der MAX Automation SE wird in diesem Zusammenhang bei der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) stellen. Die Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (General Standard) bleibt dabei weiterhin bestehen.
Guido Mundt, Verwaltungsratsvorsitzender der MAX Automation SE: „Mit dem geplanten Wechsel schaffen wir eine ausgewogene Balance zwischen operativer Effizienz und Anforderung des gewählten Börsensegments. Wir konzentrieren uns stärker auf die operative Weiterentwicklung unserer Unternehmensgruppe und gewährleisten gleichzeitig eine verlässliche und kontinuierliche Kommunikation gegenüber dem Kapitalmarkt.“
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ÜBER DIE MAX AUTOMATION SE
Die MAX Automation SE mit Sitz in Hamburg ist eine mittelständische Finanz- und Beteiligungsgesellschaft, die sich auf das Management und den Erwerb von Beteiligungen an wachstums- und cashflowstarken Unternehmen in Nischenmärkten konzentriert. Die Produkte und Lösungen der Portfoliounternehmen werden in verschiedenen Endindustrien und für zahlreiche industrielle Anwendungen eingesetzt, unter anderem in der Automobil-, Elektronik-, Recycling‑, Rohstoffverarbeitungs- und Verpackungsindustrie sowie in der Medizintechnik. Seit 2015 ist die MAX Automation SE im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet (ISIN DE000A2DA588).
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