| 15.05.2026 | H&R GmbH & Co. KGaA veröffentlicht Zwischenmitteilung Q1/2026 und bestätigt vorläufige Zahlen
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H&R GmbH & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung/Quartalsergebnis
H&R GmbH & Co. KGaA veröffentlicht Zwischenmitteilung Q1/2026 und bestätigt vorläufige Zahlen
15.05.2026 / 09:35 CET/CEST
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Pressemitteilung
H&R GmbH & Co. KGaA veröffentlicht Zwischenmitteilung Q1/2026 und bestätigt vorläufige Zahlen
Salzbergen, 15. Mai 2026. Die H&R KGaA (ISIN DE000A2E4T77) hat heute ihre Zwischenmitteilung für das Q1/2026 veröffentlicht und bestätigt damit die bereits gemeldeten vorläufigen Umsatz- und Ergebniskennzahlen für die ersten drei Monate des Geschäftsjahres. Das vollständige Dokument inklusive Beschreibung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage sowie der Tabellen zum Zwischenabschluss steht im Bereich „Publikationen“ auf www.hur.com zum Download bereit.
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H&R GmbH & Co. KGaA, Leiter Investor Relations / Kommunikation, Ties Kaiser
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Die H&R GmbH & Co. KGaA:
Die im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notierte H&R KGaA (ISIN DE000A2E4T77) ist als Unternehmen der Spezialchemie in der Entwicklung und Herstellung chemisch-pharmazeutischer Spezialprodukte auf Basis fossiler, biologischer, synthetischer und recycelter Kohlenwasserstoffe und in der Produktion von Präzisions-Kunststoffteilen tätig.
Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen:
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen der Geschäftsführung sowie den ihr derzeit verfügbaren Informationen. Die zukunftsgerichteten Aussagen sind nicht als Garantien der darin genannten zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse zu verstehen. Die zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr abhängig von einer Vielzahl von Faktoren, sie beinhalten verschiedene Risiken und Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Wir übernehmen keine Verpflichtung, die in dieser Pressemitteilung gemachten zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren.
15.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2328156 15.05.2026 CET/CEST
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| 30.04.2026 | H&R GmbH & Co. KGaA veröffentlicht die vorläufigen Zahlen zum 1. Quartal 2026
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H&R GmbH & Co. KGaA / Schlagwort(e): Geschäftszahlen / Quartal/Sonstiges
H&R GmbH & Co. KGaA veröffentlicht die vorläufigen Zahlen zum 1. Quartal 2026
30.04.2026 / 14:46 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Insiderinformation gem. Art 17 MAR
H&R GmbH & Co. KGaA: Vorläufige Zahlen für Q1-2026 veröffentlicht
- Umsatz und EBITDA leicht schwächer als Vorjahresvergleichsquartal
- Übrige Ergebnisebenen sowie Cashflow-Positionen verbessert
- Ergebnis je Aktie auf EUR 0,10 erholt (Q1/2025: EUR 0,05)
Salzbergen, 30. April 2026. Die H&R GmbH & Co. KGaA (kurz H&R KGaA; DE000A2E4T77) hat im ersten Quartal 2026 nach vorläufigen Berechnungen mit EUR 21,9 Mio. (Q1/2025: EUR 22,4 Mio.) ein operatives Ergebnis (EBITDA - Konzernergebnis vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, sonstigen Finanzierungserträgen und –aufwendungen sowie Abschreibungen und Wertminderungen und Zuschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen) leicht unter dem Niveau des Vorjahresvergleichsquartals erreicht.
Ausgehend von verglichen zum Vorjahr rund 13,2 Prozent geringeren Umsatzerlösen, zieht sich eine verbesserte Performance durch alle Ergebnisebenen unterhalb des EBITDA. Das EBIT betrug EUR 9,5 Mio. (Q1/2025: EUR 7,7 Mio.), das Ergebnis vor Steuern (EBT) EUR 6,7 Mio. (Q1/2025: EUR 4,7 Mio.). Unter dem Strich erreichte der Konzern ein gegenüber dem Vorjahresvergleichsquartal verbessertes Ergebnis der Aktionäre von EUR 3,9 Mio. (Q1/2025: EUR 1,9 Mio.). Erzielt wurde dies bei Umsätzen in Höhe von EUR 300,2 Mio. (Q1/2025: EUR 345,8 Mio.). Insgesamt verzeichneten wir im ersten Quartal 2026 eine robuste Nachfrage, die insbesondere zum Übergang auf das zweite Quartal 2026 in Folge des Kriegs am Persischen Golf und der Sperrung der Straße von Hormus noch einmal deutlich anzog. Allerdings wird für eine nachhaltige Ertragsstabilisierung im weiteren Jahresverlauf auch entscheidend sein, ob sich die dortige Lage wieder entspannt oder die Versorgungslage nachhaltig gestört bleibt. Kurzfristig gilt es für H&R KGaA, die stark gestiegenen Rohstoffkosten an unsere Abnehmerindustrien weiterzugeben.
Segment ChemPharm Refining mit deutlicher Verbesserung
Bei der Entwicklung der Segmente zeigt sich ein Bild, bei dem sich vor allem die Produktionsstandorte des Segments ChemPharm REFINING positiv präsentierten. Die Umsatzerlöse erreichten das Vorjahresvergleichsquartal mit EUR 184,2 Mio. nicht (Q1/2025: EUR 217,4 Mio.), gleichzeitig erzielten wir aber mit EUR 14,6 Mio. ein etwas höheres operatives Ergebnis als noch vor einem Jahr (Q1/2025: EUR 13,9 Mio.).
Anders bei den internationalen Geschäften des Konzerns: Die Standorte unseres Segments ChemPharm SALES blieben zum Jahresstart 2026 hinter dem Vorjahresvergleichsquartal 2025 zurück. Beim Umsatz unterschritt das Segment mit EUR 111,4 Mio. den Vorjahresvergleichswert (Q1/2025: EUR 123,7 Mio.), das EBITDA-Vorjahresergebnis von EUR 9,7 Mio. konnte mit EUR 8,8 Mio. im ersten Quartal 2026 ebenfalls nicht erreicht werden.
Das Segment KUNSTSTOFFE setzte seine zuletzt schwierige Lage auch zu Jahresbeginn 2026 fort und zeigte sich im ersten Quartal erneut schwächer: Die Gesellschaften der GAUDLITZ Gruppe erreichten im Auftaktquartal 2026 kein positives EBITDA, sondern belasteten das Konzernergebnis mit einem Fehlbetrag von EUR -0,9 Mio. (Q1/2025: EUR -0,4 Mio.). Auch die Umsätze gaben nach, von vorjährig EUR 9,6 Mio. auf EUR 7,8 Mio. im Q1/2026.
Cashflows im Q1/2026 deutlich erholt
Der operative Cashflow im ersten Quartal 2026 verbesserte sich auf EUR 24,9 Mio. (Q1/2025: EUR -8,1 Mio.). Ursächlich waren neben geringeren Abschreibungen vor allem die bis zur Sperrung der Straße von Hormus Ende Februar 2026 deutlich geringeren Einsatzstoffkosten und damit der geringere Net Working Capital Bedarf. Der Free Cashflow schloss ebenfalls deutlich besser bei EUR 12,9 Mio. (Q1/2025: EUR -17,7 Mio.).
Eigenkapitalausstattung bleibt solide
Die Bilanzsumme erhöhte sich zum Ende des ersten Quartals 2026 auf EUR 943,4 Mio. (31.12.2025: EUR 916,2 Mio.). Das Eigenkapital des Konzerns lag zum Bilanzstichtag bei EUR 428,0 Mio. (31.12.2025: EUR 416,1 Mio.). Es quotierte unverändert bei 45,4 % (31.12.2025: 45,4 %).
Veröffentlichte Guidance bleibt weiterhin im Blick
Auf Basis des Q1-2026 liegt H&R insgesamt auf Kurs der im Geschäftsbericht 2025 kommunizierten Gesamtjahreserwartung für das Jahr 2026 mit seiner Spanne von EUR 85,0 Mio. bis EUR 100,0 Mio. Das Unternehmen hält seine Guidance daher erst einmal uneingeschränkt aufrecht.
Für eine vollständige Darstellung der Geschäftsentwicklung inklusive der Segmentberichterstattung und des Quartalsabschlusses verweist die H&R KGaA auf die am 15. Mai 2026 erscheinende Quartalsmitteilung 1/2026.
Kontakt:
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Die H&R GmbH & Co. KGaA:
Die im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notierte H&R KGaA (ISIN DE000A2E4T77) ist als Unternehmen der Spezialchemie in der Entwicklung und Herstellung chemisch-pharmazeutischer Spezialprodukte auf Basis fossiler, biologischer, synthetischer und recycelter Kohlenwasserstoffe und in der Produktion von Präzisions-Kunststoffteilen tätig.
Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen:
Diese Insiderinformation enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstands sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen. Die zukunftsgerichteten Aussagen sind nicht als Garantien der darin genannten zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse zu verstehen. Die zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr abhängig von einer Vielzahl von Faktoren, sie beinhalten verschiedene Risiken und Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Wir übernehmen keine Verpflichtung, die in dieser Insiderinformation gemachten zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren.
Ende der Insiderinformation
30.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2319318 30.04.2026 CET/CEST
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| 15.04.2026 | H&R GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.05.2026 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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H&R GmbH & Co. KGaA
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
H&R GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.05.2026 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
15.04.2026 / 15:05 CET/CEST
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H&R GmbH & Co. KGaA
Salzbergen
- International Securities Identification Number (ISIN): DE000A2E4T77 -
- Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): A2E4T7 -
Eindeutige Kennung des Ereignisses: bee5847353fcf011b552ec75f1f2e92d
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2026
Wir laden die Aktionäre1 unserer Gesellschaft hiermit zu der am
Mittwoch, dem 27. Mai 2026, um 10:00 Uhr (MESZ)2
im
Hotel Le Méridien Hamburg, Level 1 ABC, An der Alster 52, 20099 Hamburg,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung 2026
der Gesellschaft ein.
1 Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird in dieser Einladung auf eine geschlechterspezifische Schreibweise verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen und Begriffe sind im Sinne der Gleichbehandlung als geschlechtsneutral zu verstehen.
2 Sämtliche Zeitangaben in der Einberufung sind in der für Deutschland maßgeblichen mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) angegeben. Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MESZ minus zwei Stunden.
I. Tagesordnung und Beschlussvorschläge der Verwaltung
| 1. |
Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses der H&R GmbH & Co. KGaA zum 31. Dezember 2025, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts der H&R GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2025, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 sowie des erläuternden Berichts der Geschäftsführung zu den Angaben nach §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuches (HGB), Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der H&R GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2025
Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 30. März 2026 gemäß §§ 171, 278 Abs. 3 Aktiengesetz („AktG“) gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 AktG beschließt die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses. Die übrigen genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen. Hierzu bedarf es keines Beschlusses der Hauptversammlung.
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Neuenkirchener Straße 8, 48499 Salzbergen, sowie Am Sandtorkai 50, 20457 Hamburg, die vorgenannten Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre während der üblichen Geschäftszeiten aus. Sie sind ab diesem Zeitpunkt außerdem im Internet unter https://www.hur.com/de/investoren/hauptversammlung zugänglich. Auf Wunsch wird jedem Aktionär von der Gesellschaft unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen erteilt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss der H&R GmbH & Co. KGaA zum 31. Dezember 2025 in der der Hauptversammlung vorgelegten Fassung festzustellen.
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| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2025 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 86.351.763,09 auf neue Rechnung vorzutragen und keine Dividende auszuschütten.
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2025
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.
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| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats abstimmen zu lassen.
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| 5. |
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 27. Mai 2026 enden turnusgemäß die Amtszeiten der Aufsichtsratsmitglieder Herr Roland Chmiel und Herr Dr. Rolf Schwedhelm.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 Var. 4, 101 Abs. 1 Satz 1, 278 Abs. 3 AktG i.V.m. §§ 1 Abs. 1 Nr. 2, 4 Abs. 1 DrittelbG sowie § 7 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern der Anteilseigner und drei Mitgliedern der Arbeitnehmer zusammen.
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Nominierungsausschusses vor, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 27. Mai 2026
| 5.1 |
Frau Dr. Michaela Balke, wohnhaft in Ludwigshafen am Rhein, Rechtsanwältin, Partnerin und Mitglied der Geschäftsführung der Sozietät SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Mannheim
und
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| 5.2 |
Frau Cornelia von Oertzen, wohnhaft in Hamburg, Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin, Partnerin und Leiterin des Bereichs Audit der Grant Thornton AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, Niederlassung Hamburg |
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Ergänzende Angaben zu der zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten:
Lebenslauf Dr. Michaela Balke:
Persönliche Daten:
Geboren: 27. Juli 1975 Wohnort: Ludwigshafen am Rhein
Ausgeübter Beruf:
Rechtsanwältin, Partnerin und Mitglied der Geschäftsführung bei der Sozietät SZA Schilling, Zutt & Anschütz
Ausbildung/Studium:
Promovierte Rechtsanwältin - Universität Bielefeld
Beruflicher Werdegang:
01/2012 - heute Rechtsanwältin, Partnerin und Mitglied der Geschäftsführung der Sozietät SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Mannheim, zuständiges Geschäftsführungsmitglied für Nachhaltigkeitsfragen
05/2008 - heute Rechtsanwältin bei SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Mannheim
09/2005 - 04/2008 Rechtsanwältin bei Shearman & Sterling LLP, Mannheim
Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen:
| - |
Fachliche Schwerpunkte in der Beratung von börsennotierten Unternehmen, Familienunternehmen sowie deren Inhabern in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Corporate Governance, Compliance, ESG sowie M&A. |
| - |
Langjährige Beratung von Unternehmen, öffentlichen Institutionen sowie deren Organen zu Fragen der Compliance wie etwa den Aufbau und Weiterentwicklung von Compliance-Management-Systemen, die interne Aufklärung von Compliance-Verstößen sowie die Bewältigung von Compliance-Krisensituationen. |
| - |
Langjährige Beratung von Unternehmen im Zusammenhang mit ESG-Fragestellungen, insbesondere zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD/ESRS) und der Lieferkettengesetzgebung (LkSG/CSDDD). |
Lebenslauf Cornelia von Oertzen:
Persönliche Daten:
Geboren: 17. August 1958 Wohnort: Hamburg
Ausgeübter Beruf:
Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin, Partnerin der Grant Thornton AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, Niederlassung Hamburg
Ausbildung/Studium:
Diplom-Kaufmann - Ludwig-Maximilian-Universität München, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Beruflicher Werdegang:
2011 - heute Partnerin bei Grant Thornton AG, Düsseldorf, Niederlassung Hamburg,
2006 - 2011 Partnerin bei Susat & Partner OHG, Hamburg
Aufbau der IFRS-Grundsatzabteilung
Mitglied im Arbeitskreis Finanzinstrumente des IDW
2002 - 2006 Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin in selbstständiger Tätigkeit
1998 - 2002 Senior Manager bei KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft AG, Hamburg
1993 - 1998 Senior und Manager bei KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft AG, Hamburg
1990 - 1993 Assistant und Senior bei KPMG Peat Marwick Treuhand GmbH, München
Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen:
| - |
Fachliche Beratungsschwerpunkte in der Bilanzierung nach HGB und IFRS, Koordination der Prüfung internationaler Unternehmen sowie Qualitätssicherung. |
| - |
Langjährige Betreuung von großen internationalen Unternehmen, insbesondere familiengeführte sowie börsennotierte Unternehmen im Bereich der Abschlussprüfung. |
| - |
Langjährige Referententätigkeit beim Institut der Wirtschaftsprüfer (Prüfungstechnik) sowie bei Banken (Bilanzierung nach HGB und IFRS, Finanzinstrumente). |
| - |
Ehemaliges Mitglied im Arbeitskreis Finanzinstrumente des Instituts der Wirtschaftsprüfer. |
| - |
Vielfältige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Vorständen und Aufsichtsräten. |
| - |
Beratung und Begleitung von Umstellungen von HGB auf IFRS sowie US GAAP. |
Angaben nach §§ 125 Abs. 1 Satz 5, 278 Abs. 3 AktG:
Frau Dr. Michaela Balke ist Mitglied im Aufsichtsrat der dm-drogerie markt Verwaltungs-GmbH, Karlsruhe. Davon abgesehen ist Frau Dr. Balke kein Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Frau Cornelia von Oertzen ist kein Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Angaben gemäß Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK):
Es bestehen keine persönlichen und geschäftlichen Beziehungen von Frau Dr. Michaela Balke und Frau Cornelia von Oertzen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionären. Daher sind Frau Dr. Balke und Frau von Oertzen nach Einschätzung des Aufsichtsrats als unabhängige Mitglieder des Aufsichtsrats anzusehen.
Frau von Oertzen verfügt als Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin sowie Leiterin des Fachbereichs Audit der Grant Thornton AG über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Frau von Oertzen ist daher nach Auffassung des Aufsichtsrates als Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG qualifiziert. Weitere Finanzexpertin im Aufsichtsrat im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG ist Frau Michaela Pulkert, Diplom-Betriebswirtin (FH) und Geschäftsbereichsleiterin Corporates Bayern Süd bei der UniCredit Bank GmbH.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum Aufsichtsrat abstimmen zu lassen.
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| 6. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers für den Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2026
Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, wie folgt zu beschließen:
Die Forvis Mazars GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 sowie zum Prüfer für den Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2026 bestellt.
Die Bestellung zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts durch die Hauptversammlung erfolgt vorsorglich vor dem Hintergrund der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, die in nationales Recht umzusetzen ist. Im Zeitpunkt der Veröffentlichung der Einberufung im Bundesanzeiger befindet sich ein Gesetz zur Umsetzung dieser Richtlinie trotz Ablauf der Umsetzungsfrist weiterhin im Gesetzgebungsverfahren, das eine Bestellung dieses Prüfers durch die Hauptversammlung vorsieht („CSRD-Umsetzungsgesetz“).
Sowohl die Empfehlung des Prüfungsausschusses an den Aufsichtsrat als auch der Vorschlag des Aufsichtsrats sind frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte. Es bestanden keine Regelungen im Sinne von Artikel 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (EU-Abschlussprüferverordnung), die die Auswahlmöglichkeiten im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft für die Durchführung der Abschlussprüfung beschränkt hätten.
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| 7. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2025
Gemäß § 120a Abs. 4 Satz 1 AktG hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Aktiengesellschaft über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr zu beschließen. Dies gilt entsprechend auch für eine börsennotierte Kommanditgesellschaft auf Aktien.
Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht 2025 zu billigen.
Der Vergütungsbericht und der Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.hur.com/de/investoren/hauptversammlung zugänglich.
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Hinweis zu den Abstimmungen nach Tabelle 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212:
Die vorgesehenen Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 6 haben verbindlichen Charakter, die Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 7 hat empfehlenden Charakter. Die Aktionäre und Aktionärsvertreter können bei sämtlichen Abstimmungen jeweils mit „Ja“ (Befürwortung) oder „Nein“ (Ablehnung) abstimmen oder sich der Stimme enthalten (Stimmenthaltung).
II. Mitteilungen an die Aktionäre und Informationen zur Durchführung der Hauptversammlung
| 1. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach §§ 123 Abs. 4 Satz 2, 278 Abs. 3 AktG und dessen Bedeutung)
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Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft bis zum 20. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter der nachfolgend genannten, für die Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle (die “Anmeldeadresse”) zugehen:
H&R GmbH & Co. KGaA
c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung hat in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts muss in deutscher oder englischer Sprache durch einen von dem Letztintermediär ausgestellten Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform (§ 126b BGB) gemäß § 67c Abs. 3 AktG erfolgen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, also auf den 5. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), (der „Nachweisstichtag“) beziehen. Wir bitten die Aktionäre, die Anmeldung und die Ausstellung und Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes gemäß § 67c Abs. 3 AktG frühzeitig zu veranlassen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Aktienbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Aktienbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir unsere Aktionäre, die Anmeldung zur Hauptversammlung möglichst frühzeitig vorzunehmen und nach Möglichkeit die Anmeldung und Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes auf elektronischem Wege per E-Mail vorzunehmen. Die Eintrittskarte ist keine Teilnahmevoraussetzung, sondern dient nur der Vereinfachung der organisatorischen Abwicklung an der Einlasskontrolle am Tag der Hauptversammlung.
| 2. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
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Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch einen Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung, durch Stimmrechtsberater oder einen sonstigen Dritten, ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall ist eine ordnungsgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung (wie unter vorstehend Abschnitt II.1 beschrieben) erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
| 2.1 |
Bevollmächtigung eines Dritten
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Die Erteilung einer Vollmacht an einen Dritten und ihr Widerruf können entweder gegenüber der Gesellschaft oder gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. Wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt, so bedarf es eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen jeweils der Textform (§ 126b BGB). Aktionäre werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, das zusammen mit der Eintrittskarte übersandt wird. Besonderheiten können bei der Bevollmächtigung von Intermediären, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern oder und geschäftsmäßig Handelnden (§§ 135, 278 Abs. 3 AktG) vorliegen (siehe nachfolgend Abschnitt II.2.2). Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können per Post oder per E-Mail aus organisatorischen Gründen nur bis zum 26. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ) (Zugang), unter der unter Abschnitt II.1 genannten Anmeldeadresse erfolgen. Am Tag der Hauptversammlung sind die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft vor Ort auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung möglich.
| 2.2 |
Bevollmächtigung von Intermediären oder geschäftsmäßig Handelnden (§ 135 AktG)
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Soweit eine Vollmacht an einen Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere geschäftsmäßig handelnde Person oder Institution i.S.v. § 135 Abs. 8 i.V.m. § 278 Abs. 3 AktG erteilt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf nach den gesetzlichen Vorschriften nicht der Textform. Hier genügt es, wenn die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird; sie muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Intermediäre können zum Verfahren für ihre Bevollmächtigung eigene Regelungen vorsehen. Entsprechendes gilt für Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater sowie Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, es sei denn, derjenige, der das Stimmrecht ausüben will, ist gesetzlicher Vertreter, Ehegatte oder Lebenspartner des Aktionärs oder mit ihm bis zum vierten Grad verwandt oder verschwägert. Aktionäre sollten sich in diesen Fällen mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abstimmen.
| 2.3 |
Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
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Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben, können auch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung nur weisungsgebunden aus. Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen ebenfalls in Textform (§ 126b BGB) erteilt werden. Ohne Weisungen des Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zum Stellen von Fragen oder von Anträgen sowie zum Einlegen von Widersprüchen entgegen.
Für die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann das zusammen mit der Eintrittskarte übersandte Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden.
Die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie ein Widerruf der Vollmacht und eine Änderung von Weisungen können per Post oder per E-Mail aus organisatorischen Gründen nur bis zum 26. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ) (Zugang), unter der unter Abschnitt II.1 genannten Anmeldeadresse erfolgen. Am Tag der Hauptversammlung können Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erteilt, geändert oder widerrufen werden.
Gehen schriftlich (d.h. per Post oder E-Mail) mehrere Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu, wird von diesen die zuletzt zugegangene als verbindlich betrachtet.
Nähere Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung werden nach ordnungsgemäßer Anmeldung zur Hauptversammlung zusammen mit der Eintrittskarte übersandt.
| 3. |
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1, 278 Abs. 3 AktG
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| 3.1 |
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1, 278 Abs. 3 AktG
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Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 am Grundkapital, das entspricht 195.583 Stückaktien, erreichen (die „Mindestbeteiligung“), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an die durch die Geschäftsführung vertretene H&R GmbH & Co. KGaA zu richten, wobei jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen muss. Es muss der Gesellschaft bis zum 26. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen:
H&R GmbH & Co. KGaA
- Geschäftsführung - Neuenkirchener Str. 8 48499 Salzbergen
Im Übrigen wird auf die Voraussetzungen des § 122 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 3, Satz 4 i.V.m. § 121 Abs. 7 AktG und § 70 AktG (jeweils i.V.m. § 278 Abs. 3 AktG) verwiesen.
| 3.2 |
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127, 278 Abs. 3 AktG
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Aktionäre sind berechtigt, Gegenanträge gegen einen Beschlussvorschlag von persönlich haftender Gesellschafterin und Aufsichtsrat zu stellen sowie Wahlvorschläge zu Punkt 5 und Punkt 6 der Tagesordnung zu machen. Etwaige Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG können der Gesellschaft ausschließlich an folgende Adresse übermittelt werden:
H&R GmbH & Co. KGaA
Investor Relations - HV 2026 Neuenkirchener Str. 8 48499 Salzbergen E-Mail: investor.relations@hur.com
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft bis zum 12. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter der vorgenannten Adresse zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Begründung unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter https://www.hur.com/de/investoren/hauptversammlung zugänglich gemacht. Gegenanträgen, nicht aber Wahlvorschlägen, ist eine Begründung beizufügen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht. Eine Abstimmung über einen Gegenantrag bzw. Wahlvorschlag in der Hauptversammlung setzt voraus, dass der Gegenantrag bzw. Wahlvorschlag während der Hauptversammlung mündlich gestellt wird. In der Hauptversammlung können mündliche Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge auch ohne vorherige fristgerechte Übermittlung gestellt werden.
| 3.3 |
Auskunftsrecht nach §§ 131 Abs. 1, 278 Abs. 3 AktG
|
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter von der persönlich haftenden Gesellschafterin Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit diese Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.
| 4. |
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft
|
Die Informationen nach §§ 124a, 278 Abs. 3 AktG zur Hauptversammlung, weitergehende Erläuterungen der Aktionärsrechte nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG (jeweils i.V.m. § 278 Abs. 3 AktG) sowie ergänzende Informationen zu den Aufsichtsratskandidatinnen Frau Dr. Michaela Balke und Frau Cornelia von Oertzen finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.hur.com/de/investoren/hauptversammlung.
| 5. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
|
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 95.155.882,68. Es ist eingeteilt in 37.221.746 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit 37.221.746 Stimmrechte. Es bestehen keine unterschiedlichen Gattungen von Aktien. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
| 6. |
Hinweis für Intermediäre
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Die Anmeldung zur Hauptversammlung, der Nachweis des Anteilsbesitzes, die Bevollmächtigung Dritter sowie Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können im Rahmen der insoweit jeweils anwendbaren vorgenannten Fristen gemäß § 67c AktG in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 auch über Intermediäre im ISO-Format 20022 an die Gesellschaft übermittelt werden (zum Beispiel über SWIFT, dort mit dem Code: CMDHDEMMXXX). Für die Verwendung der SWIFT-Kommunikation ist eine Autorisierung über die SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich.
Die Anmeldung zur Hauptversammlung gemäß § 67c AktG über einen Intermediär muss spätestens bis zum letzten Anmeldetag, das heißt bis 20. Mai 2026, 24.00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft eingegangen sein. Änderungen von Eintrittskartenbestellungen, Vollmachts- und Weisungserteilungen gemäß § 67c AktG über einen Intermediär sind danach noch möglich und müssen bis 26. Mai 2026, 24.00 Uhr (MESZ), unter der in Abschnitt II.1 genannten Anmeldeadresse bei der Gesellschaft eingegangen sein
| 7. |
Informationen zum Datenschutz
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Bei der Anmeldung zur und der Teilnahme an der Hauptversammlung und der Erteilung von Stimmrechtsvollmachten verarbeitet die H&R GmbH & Co. KGaA personenbezogene Daten über den sich anmeldenden Aktionär und/oder die bevollmächtigte Person. Die entsprechenden Datenverarbeitungen dienen in erster Linie dem Zweck, den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte in der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die H&R GmbH & Co. KGaA verarbeitet die entsprechenden personenbezogenen Daten als Verantwortlicher gemäß den Bestimmungen der EU Datenschutz-Grundverordnung („DS-GVO“) und des Bundesdatenschutzgesetzes. Einzelheiten zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären bzw. bevollmächtigten Personen und den Rechten der Betroffenen gemäß der DS-GVO finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.hur.com/de/investoren/datenschutz/
Salzbergen, im April 2026
H&R GmbH & Co. KGaA
Die persönlich haftende Gesellschafterin H&R Komplementär GmbH
Die Geschäftsführung
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15.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Deutsch |
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H&R GmbH & Co. KGaA |
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2309126 15.04.2026 CET/CEST
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| 31.03.2026 | H&R GmbH & Co. KGaA veröffentlicht Geschäftsbericht und Nachhaltigkeitserklärung für 2025
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H&R GmbH & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Jahresergebnis/Jahresbericht
H&R GmbH & Co. KGaA veröffentlicht Geschäftsbericht und Nachhaltigkeitserklärung für 2025
31.03.2026 / 10:01 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Pressemitteilung
H&R GmbH & Co. KGaA veröffentlicht Geschäftsbericht und Nachhaltigkeitserklärung für 2025
Salzbergen, 31. März 2026. Die H&R KGaA (ISIN DE000A2E4T77) hat heute ihren Geschäftsbericht für 2025 veröffentlicht und bestätigt damit die bereits gemeldeten vorläufigen Umsatz- und Ergebniszahlen. Das vollständige Dokument inklusive Konzernlagebericht, Konzernabschluss und -anhang steht im Bereich „Publikationen“ auf www.hur.com zum Download bereit.
Zeitgleich erscheint auch die Nachhaltigkeitserklärung 2025, für die wir uns erstmals an der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) orientiert haben. Auch hier erfolgt die Veröffentlichung im Bereich „Publikationen“.
Kontakt:
H&R GmbH & Co. KGaA, Leiter Investor Relations / Kommunikation, Ties Kaiser
Neuenkirchener Straße 8, 48499 Salzbergen
Tel.: +49 40 43218-321, Fax: +49 40 43218-390
Mail: ties.kaiser@hur.com
www.hur.com
Die H&R GmbH & Co. KGaA:
Die im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notierte H&R KGaA (ISIN DE000A2E4T77) ist als Unternehmen der Spezialchemie in der Entwicklung und Herstellung chemisch-pharmazeutischer Spezialprodukte auf Basis fossiler, biologischer, synthetischer und recycelter Kohlenwasserstoffe und in der Produktion von Präzisions-Kunststoffteilen tätig.
Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen:
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen der Geschäftsführung sowie den ihr derzeit verfügbaren Informationen. Die zukunftsgerichteten Aussagen sind nicht als Garantien der darin genannten zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse zu verstehen. Die zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr abhängig von einer Vielzahl von Faktoren, sie beinhalten verschiedene Risiken und Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Wir übernehmen keine Verpflichtung, die in dieser Pressemitteilung gemachten zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren.
31.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2300936 |
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EQS News-Service |
2300936 31.03.2026 CET/CEST
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| 20.03.2026 | H&R GmbH & Co. KGaA: Vorläufige Geschäftsergebnisse 2025
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H&R GmbH & Co. KGaA / Schlagwort(e): Geschäftszahlen / Gesamtjahr
H&R GmbH & Co. KGaA: Vorläufige Geschäftsergebnisse 2025
20.03.2026 / 14:49 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Insiderinformation gem. Art 17 MAR
H&R GmbH & Co. KGaA: Vorläufige Geschäftsergebnisse 2025
- Vorläufiges operatives Ergebnis (EBITDA) übertrifft mit EUR 83,8 Mio. letzte Prognose, Vorjahresergebnis wird hingegen nicht erreicht
- Sonderabschreibungen belasten übrige Ergebnisebenen
- Leichte Anpassungen einzelner Vorjahreswerte
Salzbergen, 20. März 2026. Die H&R GmbH & Co. KGaA (kurz H&R KGaA; DE000A2E4T77) hat im Geschäftsjahr 2025 nach vorläufigen Berechnungen mit EUR 83,8 Mio. ein solides operatives Ergebnis (EBITDA - Konzernergebnis vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, sonstigen Finanzierungserträgen und –aufwendungen sowie Abschreibungen und Wertminderungen und Zuschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen) erreicht. Das Vorjahresergebnis hingegen wurde verfehlt (2024: EUR 94,7 Mio. [im Vorjahr berichtet: EUR 94,8 Mio.]). Impairments im Segment Refining führten zudem zu einem deutlichen Anstieg der Abschreibungen auf Konzernebene um EUR 35,7 Mio. auf EUR 98,3 Mio., die entsprechend auf die übrigen Ergebnisebenen durchgriffen. So betrug das EBIT EUR -14,4 Mio. (2024: EUR 31,9 Mio.), das Ergebnis vor Steuern (EBT) lag bei EUR -24,4 Mio. (2024: EUR 20,3 Mio. [berichtet im Vorjahr: EUR 20,7 Mio.]). Unter dem Strich entfiel auf das Konzernergebnis der Aktionäre ein Fehlbetrag von EUR -38,8 Mio. (2024: Überschuss EUR 10,4 Mio. [berichtet im Vorjahr: EUR 10,6 Mio.]). Die Vorjahresanpassungen basieren auf Korrekturen hinsichtlich der Bewertung von Pensionsrückstellungen. Erzielt wurden zudem Umsätze in Höhe von EUR 1.242,2 Mio. Diese waren damit 7,2 % geringer als im vergangenen Jahr (2024: EUR 1.338,2 Mio.).
2025 war für die Gesellschaft vor allem durch eine insgesamt verhaltene Grundstimmung geprägt. Nach einem optimistischen Jahresstart sorgten erneute Verwerfungen in der transatlantischen Handels- und Bündnispolitik für zunehmende Unsicherheit in unseren Abnehmerindustrien. Auf Bundesebene blieben klar wirksame Impulse für eine Stärkung der Wirtschaft nach der Bundestagswahl aus, und stützten so bis in den Sommer hinein eine lediglich verhaltene Nachfrage- und Preissituation. Mehr Dynamik brachte erst die zweite Jahreshälfte, die vor allem mit einem unterjährig verhältnismäßig starken Schlussquartal 2025 für ein Übertreffen unserer Mindesterwartungen für 2025 von EUR 77,0 Mio. sorgte. Zu dem Gesamtjahres-EBITDA trug das Q4/2025 ein operatives Ergebnis von EUR 23,4 Mio. bei (Q4/2024: EUR 28,9 Mio.). Allerdings wirkten sich die in Folge der Impairments höheren Abschreibungen bestimmend auf die weiteren Ergebnisse aus: So lagen EBIT und EBT im vierten Quartal bei EUR -30,8 Mio. und EUR -31,9 Mio. (Q4/2024: EUR 11,3 Mio. bzw. EUR 9,2 Mio. [im Vorjahr berichtet: EUR 9,6 Mio.]). Damit resultiert auch der oben für das Gesamtjahr ausgewiesene Konzernfehlbetrag fast vollständig aus dem Konzernergebnis der Aktionäre für das Q4/2025 von EUR -38,4 Mio. Auf Quartalssicht erlöste das Unternehmen verglichen mit dem Vorjahreszeitraum um 14,2 % geringere Umsätze von EUR 278,5 Mio. (Q4/2024: EUR 324,6 Mio.).
Auf Gesamtjahressicht verbesserte sich der operative Cashflow auf EUR 92,1 Mio. (2024: EUR 70,2 Mio.), der Free Cashflow schloss positiv und gestärkt bei EUR 35,4 Mio. (2024: EUR 15,8 Mio.). Die Bilanzsumme lag zum Ende des Geschäftsjahres 2025 bei EUR 916,2 Mio. (31.12.2024: EUR 1.017,7 Mio. [berichtet im Vorjahr: 1.014,8 Mio.]). Das Eigenkapital zum Bilanzstichtag betrug EUR 416,1 Mio. (31.12.2024: EUR 463,4 Mio. [berichtet im Vorjahr: EUR 468,6 Mio.], es quotiert bei 45,4 % (31.12.2024: 45,5 % [im Vorjahr berichtet: 46,2 %].
Für eine vollständige Darstellung der Geschäftsentwicklung inklusive der Segmentberichterstattung und des Jahresabschlusses verweist die H&R KGaA auf die Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2025 am 31. März 2026.
Kontakt:
H&R GmbH & Co. KGaA, Leiter Investor Relations / Kommunikation, Ties Kaiser
Neuenkirchener Straße 8, 48499 Salzbergen
Tel.: +49 40 43218-321, Fax: +49 40 43218-390
Mail: ties.kaiser@hur.com www.hur.com
Die H&R GmbH & Co. KGaA:
Die im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notierte H&R GmbH & Co. KGaA ist als Unternehmen der Spezialchemie in der Entwicklung und Herstellung chemisch-pharmazeutischer Spezialprodukte auf Basis fossiler, biobasierter, synthetisierter und recycelter Kohlenwasserstoffe und in der Produktion von Präzisions-Kunststoffteilen tätig.
Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen:
Diese Insiderinformation enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstands sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen. Die zukunftsgerichteten Aussagen sind nicht als Garantien der darin genannten zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse zu verstehen. Die zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr abhängig von einer Vielzahl von Faktoren, sie beinhalten verschiedene Risiken und Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Wir übernehmen keine Verpflichtung, die in dieser Insiderinformation gemachten zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren.
Ende der Insiderinformation
20.03.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2295322 |
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EQS News-Service |
2295322 20.03.2026 CET/CEST
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| 17.12.2025 | H&R GmbH & Co. KGaA: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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H&R GmbH & Co. KGaA
/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
H&R GmbH & Co. KGaA: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
17.12.2025 / 10:59 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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2247228 17.12.2025 CET/CEST
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| 14.11.2025 | H&R GmbH & Co. KGaA veröffentlicht Quartalsmitteilung für das 3. Quartal 2025
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H&R GmbH & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): 9-Monatszahlen/Quartals-/Zwischenmitteilung
H&R GmbH & Co. KGaA veröffentlicht Quartalsmitteilung für das 3. Quartal 2025
14.11.2025 / 09:38 CET/CEST
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Pressemitteilung
H&R GmbH & Co. KGaA: Quartalsmitteilung für das 3. Quartal 2025
- Neunmonatsumsatz (EUR 963,7 Mio.) und Ergebnis (EUR 60,5 Mio.) verfehlen Vorjahresvergleichswerte
- Gesamtjahreserwartung auf untere Ergebnisspanne angepasst
Salzbergen, 14. November 2025. Die H&R GmbH & Co. KGaA (kurz: H&R KGaA; ISIN DE000A2E4T77) hat die vorläufigen Umsatz- und Ergebniskennzahlen für das dritte Quartal 2025 bestätigt: Von Juli bis September 2025 erreichte das Unternehmen ein operatives Ergebnis (EBITDA - Konzernergebnis vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, sonstigen Finanzierungserträgen und –aufwendungen sowie Abschreibungen und Wertminderungen und Zuschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen) von EUR 20,3 Mio. (Vorjahresvergleichszeitraum: EUR 24,8 Mio.). Damit verfehlte das dritte Quartal 2025 zwar die Werte des Vorjahresvergleichsquartals 2024 und des Jahresstarts, zeigte jedoch gegenüber der Jahresmitte eine wieder etwas verbesserte Ertragslage. Das EBIT schloss bei EUR 5,5 Mio. nach letztjährigen EUR 9,0 Mio. Das Ergebnis vor Steuern (EBT) lag im dritten Quartal 2025 bei EUR 2,6 Mio. (Q3-2024: EUR 5,8 Mio.), beim Konzernergebnis der Aktionäre beendete die Gesellschaft das dritte Quartal mit einem leichten Fehlbetrag von EUR -0,7 Mio. (Q3-2024: EUR 3,5 Mio.). Die Umsatzerlöse im dritten Quartal des laufenden Geschäftsjahres verringerten sich verglichen zum Vorjahr auf EUR 310,6 Mio. (Q3-2024: EUR 338,1 Mio.).
Übersicht der wesentlichen Kennzahlen:
| in Mio. EUR |
9 Monate 2025 |
9 Monate 2024 |
Diff. absolut |
| Umsatzerlöse |
963,7 |
1.013,6 |
-49,9 |
| ChemPharm REFINING |
597,0 |
621,8 |
-24,8 |
| ChemPharm SALES |
351,6 |
370,2 |
-18,6 |
| KUNSTSTOFFE |
27,6 |
36,3 |
-8,7 |
| Überleitung |
-12,6 |
-14,7 |
2,1 |
| |
|
|
|
| Operatives Ergebnis (EBITDA) |
60,5 |
65,9 |
-5,4 |
| ChemPharm REFINING |
40,7 |
35,8 |
4,9 |
| ChemPharm SALES |
26,8 |
30,8 |
-4,0 |
| KUNSTSTOFFE |
-3,7 |
1,7 |
-5,4 |
| Überleitung |
-3,3 |
-2,5 |
-0,8 |
| |
|
|
|
| EBIT |
16,4 |
20,6 |
-4,2 |
| EBT |
7,5 |
11,1 |
-3,6 |
| Konzernergebnis der Aktionäre |
-0,4 |
6,3 |
-6,7 |
| Konzernergebnis je Aktie (EUR) |
-0,01 |
0,17 |
-0,18 |
| Operativer Cashflow |
48,9 |
53,8 |
-4,9 |
| Free Cashflow |
8,8 |
17,6 |
-8,8 |
| |
Q3-2025 |
Q3-2024 |
Diff. absolut |
| Umsatzerlöse |
310,6 |
338,1 |
-27,5 |
| ChemPharm REFINING |
191,1 |
204,8 |
-13,7 |
| ChemPharm SALES |
114,5 |
126,6 |
-12,1 |
| KUNSTSTOFFE |
8,8 |
12,1 |
-3,3 |
| Überleitung |
-3,9 |
-5,5 |
1,6 |
| |
|
|
|
| Operatives Ergebnis (EBITDA) |
20,3 |
24,8 |
-4,5 |
| ChemPharm REFINING |
13,7 |
15,3 |
-1,6 |
| ChemPharm SALES |
9,0 |
9,7 |
-0,7 |
| KUNSTSTOFFE |
-1,8 |
0,5 |
-2,3 |
| Überleitung |
-0,6 |
-0,7 |
0,1 |
| |
|
|
|
| EBIT |
5,5 |
9,0 |
-3,5 |
| EBT |
2,6 |
5,8 |
-3,2 |
| Konzernergebnis der Aktionäre |
-0,7 |
3,5 |
-4,2 |
| Konzernergebnis je Aktie (EUR) |
-0,02 |
0,09 |
-0,11 |
| Operativer Cashflow |
24,3 |
48,3 |
-24,0 |
| Free Cashflow |
3,8 |
36,2 |
-32,4 |
| |
30.9.2025 |
31.12.2024 |
Diff. absolut |
| Bilanzsumme |
983,6 |
1.014,8 |
-31,2 |
| Konzerneigenkapital |
452,1 |
468,6 |
-16,5 |
| Eigenkapitalquote (%-Punkte) |
46,0 |
46,2 |
-0,2 |
Bereits zur Jahresmitte lagen wir auf einem verhalteneren Kurs und nahmen eine Präzisierung der Erwartungsspanne auf EUR 77,0 Mio. bis EUR 90,0 Mio. vor. Nach aktuellem Kenntnisstand sollte sich auch das Schlussquartal verhalten präsentieren, sodass wir damit rechnen, ein Gesamtergebnis im Bereich der unteren Spanne zu erreichen.
Für weitere Aussagen zur Geschäfts- und Ertragsentwicklung verweist das Unternehmen auf die heute veröffentlichte Quartalsmitteilung zum 3. Quartal 2025, die unter www.hur.com im Bereich “Investoren“ zum Download bereit steht.
Kontakt:
H&R GmbH & Co. KGaA, Leiter Investor Relations / Kommunikation, Ties Kaiser
Neuenkirchener Straße 8, 48499 Salzbergen
Tel.: +49 40 43218-321, Fax: +49 40 43218-390
Mail: ties.kaiser@hur.com
www.hur.com
Die H&R KGaA:
Die im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notierte H&R GmbH & Co. KGaA ist als Unternehmen der Spezialchemie in der Entwicklung und Herstellung chemisch-pharmazeutischer Spezialprodukte auf Basis fossiler, biobasierter, synthetisierter und recycelter Kohlenwasserstoffe und in der Produktion von Präzisions-Kunststoffteilen tätig.
Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen:
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstands sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen. Die zukunftsgerichteten Aussagen sind nicht als Garantien der darin genannten zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse zu verstehen. Die zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr abhängig von einer Vielzahl von Faktoren, sie beinhalten verschiedene Risiken und Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Wir übernehmen keine Verpflichtung, die in dieser Pressemitteilung gemachten zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren.
14.11.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
H&R GmbH & Co. KGaA |
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Neuenkirchener Str. 8 |
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48499 Salzbergen |
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Deutschland |
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| ISIN: |
DE000A2E4T77 |
| WKN: |
A2E4T7 |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard), Hamburg; Freiverkehr in Berlin, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
| EQS News ID: |
2230068 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2230068 14.11.2025 CET/CEST
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| 22.10.2025 | H&R GmbH & Co. KGaA: Vorläufige Geschäftszahlen für den Neunmonatszeitraum 2025
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H&R GmbH & Co. KGaA / Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis/9-Monatszahlen
H&R GmbH & Co. KGaA: Vorläufige Geschäftszahlen für den Neunmonatszeitraum 2025
22.10.2025 / 10:45 CET/CEST
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Insiderinformation gem. Art 17 MAR
H&R GmbH & Co. KGaA: Vorläufige Geschäftszahlen für den Neunmonatszeitraum 2025
- Geschäft gibt bei Umsatz und Ergebnis nach
- EBITDA mit EUR 60,5 Mio. rund 8 Prozent unter Vorjahresniveau (Neunmonate 2024: EUR 65,9 Mio.)
Salzbergen, 22. Oktober 2025. Die H&R GmbH & Co. KGaA (kurz: H&R KGaA; ISIN DE000A2E4T77) verzeichnet zum Ende des dritten Quartals 2025 einen Dämpfer bezüglich ihrer Absatz- und Ergebnisentwicklung. Das operative Konzernergebnis (EBITDA - Konzernergebnis vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, sonstigen Finanzierungserträgen und –aufwendungen sowie Abschreibungen und Wertminderungen und Zuschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen) lag nach vorläufigen Berechnungen im dritten Quartal bei EUR 20,3 Mio. und damit unterhalb des Vorjahresvergleichsquartals (Q3-2024: EUR 24,8 Mio.). Gleichzeitig zeichnet sich damit für die ersten drei Quartale des laufenden Geschäftsjahres eine ergebnisseitige Wellenbewegung ab (EBITDA Q1-2025: EUR 22,4 Mio.; Q2-2025: EUR 17,7 Mio.). Die weiteren Ergebnisse im Einzelnen: Das EBIT schloss bei EUR 5,5 Mio. nach letztjährigen EUR 9,0 Mio. Das Ergebnis vor Steuern (EBT) lag im dritten Quartal 2025 bei EUR 2,6 Mio. (Q3-2024: EUR 5,8 Mio.), beim Konzernergebnis der Aktionäre verbuchte die Gesellschaft EUR -0,7 Mio. (Q3-2024: EUR 3,5 Mio.). Die Umsatzerlöse im dritten Quartal des laufenden Geschäftsjahres verringerten sich um 8,1 Prozent auf EUR 310,6 Mio. (Q3-2024: EUR 338,1 Mio.).
In der Betrachtung des gesamten Neunmonatszeitraums 2025 erzielte der Konzern ein reduziertes vorläufiges EBITDA von EUR 60,5 Mio. (Neunmonate 2024: EUR 65,9 Mio.) und einen schwächeren Umsatz von EUR 963,7 Mio. (Neunmonate 2024: EUR 1.013,6 Mio.). Auch die übrigen Ergebnisebenen entwickelten sich verhalten: das EBIT für den Neunmonatszeitraum lag bei EUR 16,4 Mio. (Neunmonate 2024: EUR 20,6 Mio.). Ein vergleichbarer Trend auch beim Ergebnis vor Steuern (EBT), das sich auf EUR 7,5 Mio. beziffert (Neunmonate 2024: EUR 11,1 Mio.). Das Konzernergebnis der Aktionäre schloss bei EUR -0,4 Mio. (Neunmonate 2024: EUR 6,3 Mio.). Damit erwirtschaftete die H&R KGaA einen Fehlbetrag je Aktie von EUR -0,01. Mit einem Ergebnis von EUR -0,02 sorgte das dritte Quartal 2025 (Neunmonate 2024: EUR 0,17; Q3-2024: EUR 0,09) dafür, dass das Ergebnis zuletzt ins Minus drehte.
Neben geringeren Einsatzstoffkosten prägte die gesamtwirtschaftliche Lage das Geschäftsvolumen von H&R. So machte sich über alle Segmente eine niedrigere Nachfrage bemerkbar.
Das Segment ChemPharm REFINING lieferte erneut den wesentlichen Beitrag zum Ergebnis. Anders als noch seine beiden Vorgängerquartale 2025 performte das dritte Quartal 2025 mit einem EBITDA von EUR 13,7 Mio. (Q3-2024: EUR 15,3 Mio.) gleichwohl schwächer als das Vorjahresvergleichsquartal. Erfreulicher hingegen war die Sicht auf die gesamten Neunmonate: Mit EUR 40,7 Mio. (Neunmonate 2024: EUR 35,8 Mio.) lag die Segmentperformance auf einem verbesserten Niveau. Die Umsätze im Segment erreichten für den Neunmonatszeitraum EUR 597,0 Mio. (Neunmonate 2024: EUR 621,8 Mio.).
Unsere internationalen Aktivitäten des Segments ChemPharm SALES verzeichneten mit EUR 9,0 Mio. im dritten Quartal und EUR 26,8 Mio. im Neunmonatszeitraum geringere operative Ergebnisse (Q3-2024: EUR 9,7 Mio.; Neunmonate 2024: EUR 30,8 Mio.). Die Umsätze im Neunmonatszeitraum blieben mit EUR 351,6 Mio. und mit EUR 114,5 Mio. im Quartal hinter dem Vorjahr (Neunmonate 2024: EUR 370,2 Mio.; Q3-2024: EUR 126,6 Mio.) zurück.
Die stärksten Einbußen verzeichnete ein weiteres Mal das Segment KUNSTSTOFFE. Es erwirtschaftete für den Neunmonatszeitraum einen signifikant angestiegenen Fehlbetrag von EUR -3,7 Mio. (Neunmonate 2024: EUR 1,7 Mio.), der fast zur Hälfte durch das dritte Quartal 2025 verursacht wurde (Q3-2025: EUR -1,8 Mio.; Q3-2024: EUR 0,5 Mio.). Der Umsatz entwickelte sich mit EUR 27,6 Mio. bzw. EUR 8,8 Mio. ebenfalls rückläufig gegenüber den Vorjahresvergleichswerten (Neunmonate 2024: EUR 36,3 Mio.; Q3-2024: EUR 12,1 Mio.;), vor allem als Folge einer nach wie vor angespannten Lage der Automobilindustrie.
Der operative Cashflow zeigte sich im Neunmonatszeitraum 2025 mit EUR 44,4 Mio. (Neunmonate 2024: EUR 53,8 Mio.) schwächer als im Vorjahresvergleichszeitraum. Obgleich bereits von einem niedrigeren Konzernergebnis ausgehend, wurde er unterjährig vor allem durch die geringeren Einsatzstoffkosten und den dadurch reduzierten Net Working Capital - Einsatz entlastet. Im dritten Quartal 2025 betrug er hingegen in Summe deutlich reduzierte EUR 19,8 Mio. (Q3-2024: EUR 48,3 Mio.), der Free Cashflow betrug EUR 3,8 Mio. (Q3-2024: EUR 36,2 Mio.). Zum Stichtag des Neunmonatszeitraums lag der Free Cashflow bei EUR 8,8 Mio. nach EUR 17,6 Mio. im Vorjahr.
Die Bilanzsumme verringerte sich im Vergleich zum 31. Dezember 2024 von EUR 1.014,8 Mio. auf EUR 983,6 Mio. Das Eigenkapital gab im gleichen Zeitraum von EUR 468,6 Mio. auf EUR 452,1 Mio. nach. Per 30. September 2025 betrug die Eigenkapitalquote der Gesellschaft 46,0 % (31. Dezember 2024: 46,2 %).
Seit dem Sommer hat sich die Geschäfts- und Ertragsentwicklung der Gesellschaft leicht erholt, aber die insgesamt optimistischeren Erwartungen dennoch nicht erfüllt. Insgesamt liegt H&R damit auf Kurs der zuletzt auf EUR 77,0 Mio. reduzierten unteren Spanne für das prognostizierte EBITDA. Präzisierungen werden gegebenenfalls im weiteren Jahresverlauf erfolgen.
Die endgültigen Finanzzahlen sowie weitere Informationen zur bisherigen Geschäftsentwicklung 2025 werden wie geplant am 14. November 2025 in der Quartalsmitteilung veröffentlicht.
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H&R GmbH & Co. KGaA, Leiter Investor Relations / Kommunikation, Ties Kaiser
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Die H&R GmbH & Co. KGaA:
Die im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notierte H&R GmbH & Co. KGaA ist als Unternehmen der Spezialchemie in der Entwicklung und Herstellung chemisch-pharmazeutischer Spezialprodukte auf Basis fossiler, biobasierter, synthetisierter und recycelter Kohlenwasserstoffe und in der Produktion von Präzisions-Kunststoffteilen tätig.
Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen:
Diese Insiderinformation enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstands sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen. Die zukunftsgerichteten Aussagen sind nicht als Garantien der darin genannten zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse zu verstehen. Die zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr abhängig von einer Vielzahl von Faktoren, sie beinhalten verschiedene Risiken und Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Wir übernehmen keine Verpflichtung, die in dieser Insiderinformation gemachten zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren.
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