| 20.05.2026 | 123fahrschule SE: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Führerscheinreform. Stärkung aller drei Konzerngesellschaften und Dreistufige Expansionsstrategie geplant
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123fahrschule SE
/ Schlagwort(e): Marktbericht/Markteinführung
123fahrschule SE: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Führerscheinreform. Stärkung aller drei Konzerngesellschaften und Dreistufige Expansionsstrategie geplant
20.05.2026 / 15:02 CET/CEST
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123fahrschule SE: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Führerscheinreform. Stärkung aller drei Konzerngesellschaften und Dreistufige Expansionsstrategie geplant
Köln, 20.05.2026
- Bundeskabinett beschließt am 20. Mai 2026 Gesetzentwurf zur Führerscheinreform: Gesetzgebungsverfahren offiziell eingeleitet, Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 auf Kurs
- 123fahrschule stellt Präsenztheorieunterricht vollständig ein, kompletter Wechsel auf E-Learning
- Dreistufige Expansionsstrategie mit eigenen Flagship-Standorten in den 30 größten deutschen Städten geplant
- Rund die Hälfte der Mietverträge bereits gekündigt, Immobilienstruktur wird konsequent auf asset-light umgestellt
- Foerst GmbH bringt Simulator-Version 10.6 mit 4K-Bildqualität auf den Markt und KI-Fahrlehrer in Entwicklung
Kabinettsbeschluss gefallen: Der Gesetzentwurf ist auf dem Weg
Das Bundeskabinett hat am 20. Mai 2026 den Gesetzentwurf von Verkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) zur Reform der Führerscheinausbildung beschlossen, der Entwurf durchläuft nun Bundestag und Bundesrat. Das angestrebte Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 ist nach Einschätzung des Vorstands der 123fahrschule SE auf Kurs. Verkehrsminister Schnieder erklärte, Mobilität dürfe kein Privileg sein, was bei aktuellen Durchschnittskosten von rund EUR 3.400 für den Pkw-Führerschein ein klares Signal in Richtung Digitalisierung und Kostenreduktion ist.
Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen vor: die vollständige Abschaffung der Präsenzpflicht im Theorieunterricht zugunsten digitaler Lernformate, den Wegfall der Pflicht zur Vorhaltung von Schulungsräumen, die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl an Sonderfahrten, die Kürzung des Prüfungsfragenkatalogs um rund ein Drittel auf circa 840 Fragen sowie die Einführung eines Transparenzregisters mit veröffentlichten Preisen und Bestehensquoten aller Fahrschulen. Ergänzend soll in einem fünfjährigen Pilotversuch die sogenannte Laienausbildung ermöglicht werden: Übungsfahrten in Begleitung nahestehender Personen nach bestandener Theorieprüfung und sechs absolvierten Fahrstunden.
Für die 123fahrschule SE (ISIN: DE000A2P4HL9, Ticker: 123F, Primärmarkt: Düsseldorf) ist dieser Kabinettsbeschluss nicht der Startschuss, sondern die Bestätigung der seit langem umgesetzten Transformation.
Boris Polenske, Gründer und Vorstand der 123fahrschule SE:
„Das Kabinett hat heute beschlossen, was wir seit Jahren aufbauen. Die Reform ist keine Erwartung mehr, da sie nun beschlossenes Recht auf dem Weg ins Gesetzblatt ist. Wir nutzen die verbleibende Zeit bis zum 1. Januar 2027 nicht zum Abwarten, sondern zum Handeln.“
123fahrschule stellt Präsenztheorieunterricht vor Ort vollständig ein
Die 123fahrschule SE hat entschieden, mit Inkrafttreten der Reform keinen Präsenztheorieunterricht in den Filialen mehr anzubieten. Die gesamte theoretische Ausbildung wird zukünftig über das eigene E-Learning-System absolviert. Die entsprechenden Konzepte und digitalen Produkte befinden sich in der finalen Entwicklung und werden zum Start der Reform ausgerollt. Zur Umsetzung hat die Gesellschaft bereits rund die Hälfte ihrer bestehenden Mietverträge gekündigt. Der Fokus liegt künftig auf Standorten, an denen Simulatoren betrieben werden. Die übrigen Flächen werden nicht mehr benötigt.
Boris Polenske erläutert: „Wir werden in der Zukunft komplett auf Schulungsräume für den Theorieunterricht verzichten. Der Schüler ist damit vollständig ortsunabhängig für die Vorbereitung auf die Theorieprüfung und wir können dementsprechend auf einen Großteil der Mietflächen verzichten.“
Foerst GmbH: Neue Simulator-Version mit 4K-Bildqualität, KI-Fahrlehrer in Entwicklung
Die Konzerntochter Foerst GmbH bringt in den kommenden Tagen die Simulator-Version 10.6 auf den Markt. Das Update bringt als erstes Produkt im Simulatorenmarkt 4K-Bildqualität auf Spielegrafik-Niveau mit einem technologischen und qualitativen Sprung gegenüber dem bisherigen Branchenstandard. Parallel entwickelt Foerst eine KI-gestützte Version, mit der es dem Fahrschüler ermöglicht wird, mit dem Simulator wie mit einem echten Fahrlehrer zu kommunizieren. Die Vorstellung ist für die Fachtagung in Dortmund im November 2026 geplant.
Mit dem neuen Gesetz darf die Schaltkompetenz künftig am Simulator erworben werden. Die 123fahrschule SE wird diese Regelung konsequent umsetzen und zudem prüfen, ihre Fahrzeugflotte möglichst auf Elektroantrieb eines einzelnen Herstellers umzustellen.
Expansionsstrategie: Drei Wege, sofort
Die 123fahrschule SE setzt ihre dreistufige Expansionsstrategie planmäßig und mit hoher operativer Dynamik um. Im Fokus steht der Aufbau eines flächendeckenden Netzwerks eigener Flagship-Standorte mit fest angestellten Fahrlehrern in den 30 größten deutschen Städten. Bereits heute ist das Unternehmen in zwölf dieser Metropolregionen präsent und verfügt damit über eine skalierbare operative Basis für weiteres Wachstum. Die verbleibenden 18 Zielmärkte sollen nun schrittweise und mit hoher Geschwindigkeit erschlossen werden, um die Marktposition der Gesellschaft im Zuge der strukturellen Digitalisierung und Konsolidierung des Fahrschulmarktes weiter auszubauen.
Für die rund 54 Mittelstädte zwischen 100.000 und 250.000 Einwohnern sucht das Unternehmen exklusive Kooperationspartner. In kleineren Städten skaliert 123fahrschule über selbstständige Fahrlehrer, die über die Plattform operieren und sich so vollständig auf die Praxisausbildung konzentrieren können.
Boris Polenske ergänzt: „Ich sehe uns wie ein Booking.com für die Fahrausbildung. Wir generieren Schüler über unsere Bekanntheit und unser digitales Marketing und statten unsere Kooperations- und Franchise-Partner mit unserer Infrastruktur und unserem Know-how aus. Die praktische Ausbildung bleibt lokal, die Theorie läuft über unsere Plattform.“
Interessierte Partner, Fahrlehrer und Standortleitungen finden unter fahrschulreform2027.de alle relevanten Informationen zur Expansionsstrategie der 123fahrschule SE; von den drei Kooperationsmodellen über die konkreten Zielstädte bis hin zur Möglichkeit, direkt eine Voranfrage zu stellen. Die Seite wird fortlaufend aktualisiert und bildet die zentrale Anlaufstelle für alle, die die Transformation des deutschen Fahrschulmarktes aktiv mitgestalten wollen.
Ihr Ansprechpartner: Boris Polenske
Kontakt: ir@123fahrschule.de
Mehr Infos: https://123fahrschule.de/investor-relations
Oder: https://fahrschulreform2027.de/
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| 05.05.2026 | 123fahrschule SE: Referentenentwürfe zur Fahrschulreform veröffentlicht – Geschäftsmodell der 123fahrschule SE soll zum gesetzlichen Standard werden
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123fahrschule SE
/ Schlagwort(e): Expansion/Markteinführung
123fahrschule SE: Referentenentwürfe zur Fahrschulreform veröffentlicht – Geschäftsmodell der 123fahrschule SE soll zum gesetzlichen Standard werden
05.05.2026 / 11:34 CET/CEST
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123fahrschule SE: Referentenentwürfe zur Fahrschulreform veröffentlicht – Geschäftsmodell der 123fahrschule SE soll zum gesetzlichen Standard werden
- Referentenentwürfe FahrschModVO und FahrlG-ÄndG veröffentlicht – Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 angestrebt
- Theorie vollständig digital: Fahrschüler wählen Lernformat frei – Präsenzpflicht entfällt
- Unterrichtsraumpflicht wird abgeschafft – asset-light Expansion bundesweit ohne Raumgebundenheit möglich
- Fahrsimulatoren erstmals gesetzlich anerkannt – Stand-alone-Betrieb erlaubt, Schaltgetriebe überwiegend per Simulator
- Reform stärkt alle drei Konzerngesellschaften: 123fahrschule SE, FahrerWerk und Foerst GmbH
- Investor Round Table in Kooperation mit NuWays AG am Donnerstag, 07. Mai 2026, 15:30 Uhr
Von der Absichtserklärung zum Rechtsentwurf
Die 123fahrschule SE (ISIN: DE000A2P4HL9, Ticker: 123F, Primärmarkt: Düsseldorf) nimmt die Veröffentlichung der Referentenentwürfe für die Fahrschulmodernisierungsverordnung (FahrschModVO) und das Fahrlehrergesetz-Änderungsgesetz (FahrlG-ÄndG) zum Anlass, die strategischen Konsequenzen für den Konzern einzuordnen.
Mit Bearbeitungsstand vom 4. Mai 2026 sind die Vorhaben nun in verbindliche Rechtsentwurfssprache überführt worden. Die Referentenentwürfe markieren den nächsten konkreten Schritt auf dem Weg zum Inkrafttreten zum 1. Januar 2027.
Für die 123fahrschule SE ist dies mehr als ein regulärer Gesetzgebungsschritt. Was das Unternehmen seit seiner Gründung 2016 als digitales, technologiegestütztes Ausbildungsmodell aufgebaut hat, soll nun zum gesetzlichen Standard werden.
Boris Polenske, Gründer und Vorstand der 123fahrschule SE:
„Die Referentenentwürfe bestätigen, was wir seit Jahren konsequent aufbauen. Wir haben nicht auf Regulierung gewartet, sondern das Modell entwickelt, das der Gesetzgeber jetzt als Blaupause für die gesamte Branche nimmt. Für unsere Investoren bedeutet das: Die Equity Story ist keine Wette auf künftige Gesetzgebung mehr – sie steht im Entwurfstext.“
Vollständig digitale Theorie: Die Entkopplung vom Raum
Der Referentenentwurf sieht vor, dass Fahrschüler ihr Lernformat künftig frei wählen können (§ 3 FahrschAusbV-neu). Präsenzunterricht bleibt möglich, ist aber keine Voraussetzung mehr. Parallel entfällt die bisherige Pflicht, einen Unterrichtsraum vorzuhalten (§ 18 Abs. 1 Nr. 6 FahrlG-neu). Branchenweit entspricht das einer Entlastung von rechnerisch 55,1 Mio. Euro jährlich.
Für die 123fahrschule SE eröffnet diese Regelung die Möglichkeit, neue Standorte und Kunden ohne die bisher erforderliche Rauminfrastruktur zu erschließen. Die digitale Lernplattform des Unternehmens war bislang ein Differenzierungsmerkmal im Wettbewerb. Mit Inkrafttreten der Reform wird dieser Lernpfad stärker frequentiert, während die schlanke Zweigstelle ohne Theorieraum zum rechtlich abgesicherten Rollout-Modell avanciert.
Das Modell der geografischen Entkopplung: Ein Fahrschüler muss künftig nicht mehr im Einzugsgebiet einer Fahrschule wohnen, um deren Theorieausbildung zu nutzen. Die Praxisausbildung bleibt lokal, aber der erste und volumenstärkste Teil der Ausbildung – die Theorie – kann vollständig über die Plattform der 123fahrschule SE absolviert werden. Damit wird die Reichweite des Unternehmens strukturell ausgedehnt.
Simulatoren als gesetzlicher Standard: Foerst GmbH als Profiteur
Der Referentenentwurf lässt Simulatoren erstmals ausdrücklich als Ausbildungsmittel zu (§ 4 Abs. 3 FahrschAusbV-neu). Die Regelung ist technologieoffen ausgestaltet und entspricht zu 100 % den heute von Forest gebauten Geräten; zugleich entfällt die bisherige 1:1-Betreuung durch einen Fahrlehrer. Zudem können Simulatoren künftig im Stand-alone-Betrieb genutzt werden, was den Durchsatz je Gerät deutlich erhöht.
Besonders relevant: Die Schulung an Schaltgetrieben der Klasse B darf künftig zum überwiegenden Teil simulationsgestützt erfolgen (§ 10 Abs. 3 FahrschAusbV-neu).
Die 123fahrschule SE hat mit der Akquisition der Foerst GmbH frühzeitig die Grundlage geschaffen, um von dieser Entwicklung direkt zu profitieren. Foerst gehört zu den wenigen Simulatorherstellern, die in der Verbände-Anhörung zum Referentenentwurf beteiligt waren und deren Technologie im BASt-Bericht 2024 ausdrücklich referenziert wird.
Der Simulator wechselt mit diesem Gesetz seine Rolle. Vom bisher ergänzenden Lernmittel zum gesetzlich anerkannten Standardausbildungsmittel.
Individualisierbarer Ausbildungspfad und kompetenzorientierte Sonderfahrten
Neben der Theoriefreiheit und den Simulatoreinsatzmöglichkeiten sieht der Referentenentwurf vor, dass Sonderfahrten künftig kompetenzorientiert statt nach festen Mindestzahlen absolviert werden (§ 4 FahrschAusbV-neu). Fahrschüler mit nachgewiesenem Lernerfolg können schneller vorankommen und weniger versierte Fahrschüler erhalten gezielte Unterstützung. Das erhöht den Durchsatz pro Fahrlehrer und Standort und verbessert die Wirtschaftlichkeit je Ausbildungsfall.
Ergänzend wird ein Transparenzregister eingeführt, das künftig Bestehensquoten je Fahrschule ausweist (§§ 32, 57 FahrlG-neu). Strukturierte Anbieter mit professionellem Qualitätsmanagement wie die 123fahrschule SE werden durch dieses Register gegenüber Einzelbetrieben ohne systematisches Tracking strukturell begünstigt.
FahrerWerk: Moderne Fahrlehrerausbildung als Wettbewerbsvorteil
Die Reform stärkt somit nicht nur das Kerngeschäft der 123fahrschule SE, sondern auch die Konzerngesellschaft FahrerWerk, die auf die Ausbildung von Fahrlehrern spezialisiert ist. Der Referentenentwurf erlaubt künftig digitale, hybride und asynchrone Formate in der Fahrlehrer-Erstausbildung (§ 1 Abs. 5 FahrlAusbV-neu), ohne die bisherigen Mindeststundenansprüche zu verändern.
FahrerWerk kann damit überregional ausbilden, Anwärter ohne Standortbindung akquirieren und Lehrgänge mit deutlich niedrigerem Capex-Aufwand je Absolvent durchführen.
Simulationskompetenz wird durch die Reform de facto zum Pflichtbestandteil moderner Fahrlehrerausbildung. FahrerWerk hat die Möglichkeit, dieses Curriculum-Element frühzeitig zu besetzen und sich als Branchenstandard für die Ausbildung der nächsten Fahrlehrergeneration zu positionieren.
Boris Polenske, Gründer und Vorstand der 123fahrschule SE:
„Die Reform trifft alle drei unserer Gesellschaften genau dort, wo wir investiert haben. 123fahrschule bekommt das gesetzliche Fundament für das asset-light Rollout-Modell, FahrerWerk die Öffnung für moderne Ausbildungsformate und Foerst den Übergang vom Spezialprodukt zum Branchenstandard. Das ist kein Zufall – wir haben an diesen Entwicklungen mitgearbeitet.“
Investor Round Table am Donnerstag, 07. Mai 2026
Die 123fahrschule SE lädt Investoren und Analysten im Anschluss an diese Veröffentlichung zu einem Investor Round Table ein. Die Veranstaltung wird in Kooperation mit dem Research-Haus NuWays AG durchgeführt und gibt Vorstand Boris Polenske die Möglichkeit, die strategischen Implikationen der Referentenentwürfe im direkten Austausch zu erläutern und Rückfragen zu beantworten.
Datum: Donnerstag, 07. Mai 2026
Uhrzeit: 15:30 Uhr
Format: Telefonkonferenz / Webcast
Anmeldelink:
https://www.nuways-ag.com/events/implikationen-aus-dem-referentenentwurf-VPnZuMh?lng=de
Ihr Ansprechpartner: Boris Polenske
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| 29.04.2026 | 123fahrschule SE: Robustes erstes Quartal 2026 trotz herausforderndem Marktumfeld – Strategische Investitionen sichern Wachstumsperspektiven – Wechsel im Aufsichtsrat
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123fahrschule SE
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123fahrschule SE: Robustes erstes Quartal 2026 trotz herausforderndem Marktumfeld – Strategische Investitionen sichern Wachstumsperspektiven – Wechsel im Aufsichtsrat
29.04.2026 / 10:15 CET/CEST
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123fahrschule SE: Robustes erstes Quartal 2026 trotz herausforderndem Marktumfeld – Strategische Investitionen sichern Wachstumsperspektiven – Wechsel im Aufsichtsrat
- Q1 2026: Umsatz EUR 6,7 Mio. leicht über Vorjahresniveau – robuste Entwicklung gegenüber rückläufigem Gesamtmarkt
- EBITDA bei TEUR 561 – beeinflusst durch Investitionen in Fuhrpark und erhöhte Marketingaufwendungen zur Ausweitung von Marktanteilen
- Dr. Heinrich Zetlmayer legt Aufsichtsratsmandat aus beruflichen Gründen und in bestem Einvernehmen nieder
- Andreas Günther rückt als gewähltes Ersatzmitglied in den Aufsichtsrat nach
- Veröffentlichung der HV-Einladung am 30. April 2026
Köln, 29. April 2026 – Die 123fahrschule SE (ISIN: DE000A2P4HL9, Ticker: 123F, Primärmarkt: Düsseldorf) ist stabil in das Geschäftsjahr 2026 gestartet und hat sich in einem herausfordernden Branchenumfeld behauptet. Auf Basis vorläufiger, ungeprüfter Zahlen konnte das Unternehmen den Umsatz entgegen dem Markttrend sogar leicht ausbauen.
Stabiles Quartal gegen den Markttrend
Der Umsatz im ersten Quartal 2026 lag mit EUR 6,7 Mio. leicht über dem Vorjahreswert (Q1 2025: EUR 6,6 Mio.). Während weite Teile des Fahrschulmarktes rückläufige Entwicklungen verzeichnen, unterstreicht die 123fahrschule SE damit die Widerstandsfähigkeit ihres Geschäftsmodells.
Das EBITDA erreichte TEUR 561 nach TEUR 668 im Vorjahresquartal und lag damit im Rahmen der Planungen. Neben gestiegenen Kraftstoffkosten ist der Rückgang im Wesentlichen auf erhöhte Marketingaufwendungen zurückzuführen, die gezielt auf die Gewinnung neuer Kunden und Marktanteile in einem sich wandelnden Marktumfeld einzahlen.
Gleichzeitig gewinnt die anstehende regulatorische Neuausrichtung des Fahrschulmarktes weiter an Dynamik. Mit den Beschlüssen der Verkehrsministerkonferenz in Lindau im März 2026 und dem vorgesehenen Inkrafttreten der Fahrschulreform zum 1. Januar 2027 steigt bereits heute die Nachfrage nach digitalen Ausbildungslösungen.
Boris Polenske, Gründer und Vorstand der 123fahrschule SE:
„Die Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz zeigen Wirkung. Wir sehen eine zunehmende Dynamik bei Fahrschülern und Partnern, die aktiv nach digitalen Lösungen suchen. Genau hier sind wir strategisch optimal positioniert und befinden uns auf einem guten Weg, unsere Jahresziele zu erreichen.“
Veränderungen im Aufsichtsrat
Dr. Heinrich Zetlmayer wird sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum 1. Juni 2026 im besten gegenseitigen Einvernehmen niederlegen. Hintergrund ist die Übernahme einer neuen operativen Verantwortung als Chairman und CEO in Deutschland.
Vorstand und Aufsichtsrat danken Dr. Zetlmayer ausdrücklich für seine langjährige, engagierte Begleitung des Unternehmens. Mit seiner Erfahrung als Digitalinvestor und Venture-Capital-Experte hat er wertvolle Impulse für die strategische Weiterentwicklung der 123fahrschule SE gesetzt. Dr. Zetlmayer hat zugesagt, dem Unternehmen weiterhin beratend zur Verfügung zu stehen.
Für Herrn Zetlmayer soll Herr Andreas Günther in der nächsten Hauptversammlung in den Aufsichtsrat gewählt werden. Andreas Günther, der bereits auf der Hauptversammlung 2025 als Ersatzmitglied für Herrn Stefan Petter gewählt wurde, verfügt über langjährige Erfahrung als Unternehmer, Investor und Digitalexperte. Nach Führungspositionen bei Accenture und Capgemini hat er seit 2009 mehrere Unternehmen erfolgreich aufgebaut und veräußert. Besondere Bekanntheit erlangte er durch seine Rolle beim Wachstum von Tricentis, das sich zu einem global führenden Anbieter im Software-Testing mit einer Bewertung von rund USD 4,5 Mrd. entwickelt hat. Seine Expertise in Skalierung, operativer Exzellenz und digitaler Transformation wird den Aufsichtsrat in der aktuellen Wachstumsphase gezielt verstärken.
Boris Polenske, Gründer und Vorstand der 123fahrschule SE:
„Wir danken Dr. Heinrich Zetlmayer für sein großes Engagement und seine wichtigen Beiträge. Mit Andreas Günther gewinnen wir einen ausgewiesenen Unternehmer mit operativer Tiefe und Skalierungserfahrung – eine ideale Ergänzung für unsere nächste Wachstumsphase.“
Die Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2026 wird am 30. April 2026 veröffentlicht.
Über die 123fahrschule SE
Die 123fahrschule SE (ISIN: DE000A2P4HL9, Ticker: 123F, Primärmarkt: Düsseldorf) ist ein KI-getriebenes Ausbildungs- und Technologieunternehmen im deutschen Führerscheinausbildungsmarkt. Das 2016 gegründete Unternehmen entwickelt und betreibt eine integrierte Plattform für die Führerscheinklasse B, bestehend aus KI-gestützter Lernsteuerung, digitalen Theorieformaten und eigenen Fahrsimulatoren. Mit bundesweit über 60 Standorten ist 123fahrschule bereits heute die größte Fahrschulkette im B-Segment und verfolgt eine skalierbare Wachstumsstrategie, inklusive einer geplanten Franchise-Expansion.
Technologisch verfügt das Unternehmen durch proprietäre Software- und KI-Systeme, eigenentwickelte Fahrsimulatoren sowie einen kontinuierlich wachsenden Datenbestand aus Theorie-, Simulator- und Praxisausbildung über einen in der Branche bislang einzigartigen Vorsprung. Ab 2026 soll diese Position über eine klar definierte KI-Innovationsroadmap weiter ausgebaut und die Skalierung des Geschäftsmodells konsequent vorangetrieben werden.
Für Investoren markiert 2026 damit einen zentralen Entwicklungsschritt: Die 123fahrschule entwickelt sich von einem technologiegestützten Ausbildungsanbieter hin zu einer skalierbaren Ausbildungs- und Plattformgesellschaft mit klarer Governance, der Perspektive wiederkehrender Erlösstrukturen und dem Anspruch, die technologische Transformation der Führerscheinausbildung langfristig maßgeblich mitzugestalten.
Ihr Ansprechpartner: Boris Polenske
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| 30.03.2026 | 123fahrschule SE: Erfolgreiche Platzierung der Kapitalerhöhung stärkt Wachstumsstrategie – Strategische Ausrichtung vollumfänglich durch Verkehrsministerkonferenz bestätigt
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123fahrschule SE
/ Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Marktbericht
123fahrschule SE: Erfolgreiche Platzierung der Kapitalerhöhung stärkt Wachstumsstrategie – Strategische Ausrichtung vollumfänglich durch Verkehrsministerkonferenz bestätigt
30.03.2026 / 10:15 CET/CEST
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123fahrschule SE: Erfolgreiche Platzierung der Kapitalerhöhung stärkt Wachstumsstrategie – Strategische Ausrichtung vollumfänglich durch Verkehrsministerkonferenz bestätigt
Köln, 30.03.2026
- Barkapitalerhöhung vollständig platziert und überzeichnet: Bruttoemissionserlös von 1,0 Mio. EUR – starkes Investorenvertrauen trotz anspruchsvollem Marktumfeld
- Mittelzufluss beschleunigt Plattform-, Kooperations- bzw. Franchise- und Simulatorstrategie
- Verkehrsministerkonferenz in Lindau beauftragt Bundesverkehrsminister mit Umsetzung der Reform – Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 angestrebt
- E-Learning als Gamechanger: bundesweiter Asset-light-Roll-out wird möglich
- Vorstand sieht 123fahrschule SE optimal aufgestellt für regulatorische Transformation – positiver Ergebnisausblick bekräftigt
Die 123fahrschule SE (ISIN: DE000A2P4HL9, Ticker: 123F, Primärmarkt: Düsseldorf) gibt bekannt, dass die am 18. März 2026 angekündigte Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts erfolgreich durchgeführt wurde. Die Transaktion war überzeichnet und stieß sowohl bei bestehenden Aktionären als auch bei neuen Investoren auf starke Nachfrage.
Ein besonderes Signal sendet der Gründer und Vorstand persönlich: Boris Polenske hat sich an der Kapitalerhöhung überproportional zu seinem bisherigen Anteil von rund 10 % beteiligt und verzichtet weiterhin auf ein fixes Grundgehalt, um das Risiko sowie die Chancen gemeinsam mit den Aktionären zu tragen.
Im Wege einer Privatplatzierung wurden 400.000 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einem Ausgabepreis von 2,55 EUR je Aktie bei qualifizierten Investoren platziert. Die Kapitalmaßnahme entspricht rund 7 % des bisherigen Grundkapitals. Der Bruttoemissionserlös beläuft sich auf rund 1,0 Mio. EUR. Durch die Durchführung der Kapitalerhöhung erhöht sich das Grundkapital der Gesellschaft von 5.558.302,00 EUR um 400.000 EUR auf 5.958.302 EUR. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2025 gewinnberechtigt und werden in den bestehenden Handel im Primärmarkt Düsseldorf einbezogen. Im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung fungierte die NuWays AG als Emissionsbegleiter. Die mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG übernahm die technische Abwicklung der Transaktion.
Boris Polenske, Gründer und Vorstand der 123fahrschule SE:
„In einem Kapitalmarktumfeld, das derzeit von erheblichen geopolitischen Unsicherheiten und globalen Konflikten geprägt ist, ist die vollständige Platzierung dieser Kapitalerhöhung alles andere als selbstverständlich. Ich bin unseren bestehenden und neuen Aktionären ausdrücklich dankbar für ihr Vertrauen – dieses Bekenntnis zu unserem Unternehmen in einem solchen Umfeld ist ein starkes Signal.“
Mittelzufluss beschleunigt Plattform-, Kooperations- bzw. Franchise- und Simulatorstrategie
Der Nettoemissionserlös dient der gezielten Vorbereitung auf die bevorstehenden Gesetzesänderungen zur Digitalisierung der Fahrschulbranche sowie der konsequenten Umsetzung der strategischen Wachstumsinitiativen. Im Fokus stehen der Ausbau der skalierbaren Plattformarchitektur, die Weiterentwicklung und Vermarktung eigener Fahrsimulatorlösungen sowie die beschleunigte Umsetzung der geplanten Kooperations- und Franchise-Strategie. Neben der Weiterentwicklung des operativen Geschäftes ermöglichen es die frischen Mittel zudem, die KI-Innovationsroadmap weiter voranzutreiben, um die Skalierung des Geschäftsmodells zu beschleunigen, welches schon frühzeitig auf digitale Theorieformate, eigene Fahrsimulatoren und skalierbare Ausbildungsprozesse ausgerichtet wurde.
Verkehrsministerkonferenz in Lindau beschließt konkrete Reformschritte – strategische Blaupause für 123fahrschule SE
Die am 25./26. März 2026 in Lindau abgeschlossene Verkehrsministerkonferenz (VMK) markiert einen historischen Wendepunkt für die Fahrschulbranche. Die Verkehrsminister der Länder haben Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) beauftragt, die Reform der Fahrschulausbildung umzusetzen. Politische Debatten gehören der Vergangenheit an. Das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen.
Für die 123fahrschule SE ist dies die Belohnung einer jahrelangen, konsequenten Lobbyarbeit und strategischen Vorarbeit. Im Zentrum der Reform steht die vollständige Zulassung von E-Learning in der Theorieausbildung, was ein echter Gamechanger ist: Das regulatorische Korsett der vergangenen Jahre fällt weg.
Erstmals ist ein flächendeckender „asset-light“ Rollout möglich, bei dem Fahrschüler bundesweit digital angemeldet werden, die gesamte Theorie online absolvieren und an lokale Kooperationspartner oder Franchise-Nehmer übergeben werden. Dies ist die Grundlage für eine skalierbare Plattformgesellschaft mit wiederkehrenden Erlösstrukturen.
Ergänzend werden Fahrsimulatoren künftig offiziell auf Pflichtstunden angerechnet, die Anzahl der Sonderfahrten von zwölf auf mindestens drei reduziert und bürokratische Anforderungen deutlich entschlackt. All dies sind strukturelle Vorteile für technologiegestützte Anbieter gegenüber kleinen Einzelbetrieben.
Positiver Ausblick: 123fahrschule SE auf klarem Wachstumskurs
Für das Geschäftsjahr 2026 erwartet die Gesellschaft unverändert eine EBITDA-Steigerung auf 1,5 bis 2,5 Mio. EUR. Erste operative Indikatoren zu Beginn des Geschäftsjahres 2026 bestätigen diese Entwicklung. Ab 2027 erwartet der Vorstand zudem relevante Nachholeffekte, von denen die 123fahrschule SE dank ihrer skalierbaren Infrastruktur überproportional profitieren wird.
Boris Polenske ergänzt:
„Die Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz in Lindau sind für uns mehr als ein politisches Signal. Sie sind die Blaupause unseres Geschäftsmodells, wofür wir die Weichen frühzeitig gestellt haben. Nun sind wir bereit, eine aktive Rolle dabei zu spielen, die Neuordnung des deutschen Fahrschulmarktes dynamisch mitzugestalten."
Über die 123fahrschule SE
Die 123fahrschule SE (ISIN: DE000A2P4HL9, Ticker: 123F, Primärmarkt: Düsseldorf) ist ein KI-getriebenes Ausbildungs- und Technologieunternehmen im deutschen Führerscheinausbildungsmarkt. Das 2016 gegründete Unternehmen entwickelt und betreibt eine integrierte Plattform für die Führerscheinklasse B, bestehend aus KI-gestützter Lernsteuerung, digitalen Theorieformaten und eigenen Fahrsimulatoren. Mit bundesweit über 60 Standorten ist 123fahrschule bereits heute die größte Fahrschulkette im B-Segment und verfolgt eine skalierbare Wachstumsstrategie, inklusive einer geplanten Franchise-Expansion.
Technologisch verfügt das Unternehmen durch proprietäre Software- und KI-Systeme, eigenentwickelte Fahrsimulatoren sowie einen kontinuierlich wachsenden Datenbestand aus Theorie-, Simulator- und Praxisausbildung über einen in der Branche bislang einzigartigen Vorsprung. Ab 2026 soll diese Position über eine klar definierte KI-Innovationsroadmap weiter ausgebaut und die Skalierung des Geschäftsmodells konsequent vorangetrieben werden.
Für Investoren markiert 2026 damit einen zentralen Entwicklungsschritt: Die 123fahrschule entwickelt sich von einem technologiegestützten Ausbildungsanbieter hin zu einer skalierbaren Ausbildungs- und Plattformgesellschaft mit klarer Governance, der Perspektive wiederkehrender Erlösstrukturen und dem Anspruch, die technologische Transformation der Führerscheinausbildung langfristig maßgeblich mitzugestalten.
Ihr Ansprechpartner: Boris Polenske
Kontakt: ir@123fahrschule.de
Mehr Infos: https://123fahrschule.de/investor-relations
Disclaimer
Diese Veröffentlichung darf nicht, direkt oder indirekt, in die oder in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, eines jeden Bundesstaates der Vereinigten Staaten und des District of Columbia, „Vereinigte Staaten“), Kanada, Australien, Japan, Südafrika oder einer anderen Jurisdiktion, in der die Veröffentlichung, Verbreitung oder Weitergabe rechtswidrig wäre, veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden.
Diese Veröffentlichung enthält weder noch stellt sie ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder Südafrika oder in einer Jurisdiktion dar, an welche oder in welcher ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig wäre.
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Bestimmte in dieser Veröffentlichung enthaltene Aussagen können „zukunftsgerichtete Aussagen” darstellen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Auffassungen, Erwartungen, Annahmen und Informationen des Vorstands der 123fahrschule SE. Zukunftsgerichtete Aussagen enthalten keine Gewähr für den Eintritt zukünftiger Ergebnisse und Entwicklungen und sind mit bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden. Aufgrund verschiedener Faktoren können die tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse, Entwicklungen und Ereignisse wesentlich von jenen abweichen, die in diesen Aussagen beschrieben sind. Weder 123fahrschule SE noch irgendeine andere Person übernehmen eine wie auch immer geartete Verantwortung für die Richtigkeit der in dieser Veröffentlichung enthaltenen Ansichten oder der zugrundeliegenden Annahmen. 123fahrschule SE übernimmt keine Verpflichtung, die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren. Darüber hinaus ist zu beachten, dass alle zukunftsgerichteten Aussagen nur zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung Gültigkeit haben und dass 123fahrschule SE keine Verpflichtung übernimmt, sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder solche Aussagen an tatsächliche Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
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| 27.03.2026 | Die 123fahrschule SE beschließt Kapitalerhöhung um 400.000 Aktien gegen Bareinlagen - sämtliche 400.000 neuen Aktien wurden vollständig bei institutionellen Investoren platziert
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123fahrschule SE / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahmen / Kapitalerhöhung
Die 123fahrschule SE beschließt Kapitalerhöhung um 400.000 Aktien gegen Bareinlagen - sämtliche 400.000 neuen Aktien wurden vollständig bei institutionellen Investoren platziert
27.03.2026 / 16:28 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG IN, INNERHALB VON ODER AUS DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN, SÜDAFRIKA ODER ANDEREN LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DES JEWEILIGEN LANDES DARSTELLEN WÜRDEN.
Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
- Die 123fahrschule SE beschließt Kapitalerhöhung um 400.000 Aktien gegen Bareinlagen
- Sämtliche 400.000 neuen Aktien wurden vollständig bei institutionellen Investoren zum Platzierungspreis von EUR 2,55 je Aktie platziert. Die Maßnahme war überzeichnet.
- Der Emissionserlös von ca. EUR 1 Mio. soll nach Abzug der Kosten für die Vorbereitung auf die anstehende Gesetzesänderung verwendet werden.
Köln, 27.03.2026
Vorstand und Aufsichtsrat der 123fahrschule SE (ISIN: DE000A2P4HL9) haben heute die Durchführung der geplanten Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts aus dem genehmigten Kapital der Gesellschaft beschlossen.
Im Rahmen der Kapitalerhöhung wurden sämtliche 400.000 neue Aktien von bestehenden und neuen Aktionären gezeichnet. Die Maßnahme war überzeichnet. Die Anzahl der platzierten neuen Aktien beträgt ca. 7,2 % des bei Eintragung des Genehmigten Kapitals 2025 bestehenden Grundkapitals in Höhe von damals EUR 5.558.302,00. Durch die Barkapitalerhöhung erhöht sich das Grundkapital der 123fahrschule SE von EUR 5.558.302,00 um EUR 400.000,00 auf insgesamt EUR 5.958.302,00.
Die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage soll zeitnah in das Handelsregister eingetragen werden. Die Neuen Aktien wurden zu einem Platzierungspreis von EUR 2,55 ausgegeben. Durch die Platzierung fließen der Gesellschaft Emissionserlöse (vor Kosten) in Höhe von ca. EUR 1 Mio. zu.
Die Emissionserlöse aus der Kapitalmaßnahme soll nach Abzug der Kosten für die Vorbereitung der Gesellschaft auf die anstehenden umfangreichen Gesetzesänderungen zur Digitalisierung der Fahrschulbranche verwendet werden.
Die Kapitalerhöhung wurde von der NuWays AG als Emissionsbegleiter unterstützt. Die mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG übernimmt die technische Abwicklung der Transaktion.
Kontaktinformationen
123fahrschule SE – Boris Polenske
Klopstockstr. 1
50968 Köln
Tel: +49 221 1773570
E-Mail: ir@123fahrschule.de
Wichtiger Hinweis
Dieses Dokument und die hierin enthaltenen Informationen dienen nur zu Informationszwecken und stellen keinen Prospekt oder ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten von Amerika („USA“) oder in einer anderen Rechtsordnung dar. Diese Veröffentlichung darf nicht in den USA, Australien, Kanada oder Japan verbreitet, veröffentlicht oder weitergeben werden. Die Wertpapiere der Gesellschaft dürfen in den USA ohne Registrierung oder Befreiung von der Registrierung nach dem US-amerikanischen Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act“) weder angeboten noch verkauft werden. Die Wertpapiere der Gesellschaft wurden und werden nicht gemäß dem Securities Act oder den geltenden Wertpapiergesetzen von Australien, Kanada oder Japan registriert. Es wird kein öffentliches Angebot für Aktien der Gesellschaft geben.
Die Verbreitung dieser Mitteilung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die in den Besitz von Dokumenten oder anderen Informationen gelangen, auf die hierin Bezug genommen wird, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese einhalten. Die Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.
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27.03.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| 18.03.2026 | 123fahrschule SE plant Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts um bis zu 400.000,00 EUR (entspricht rund 7 % des bestehenden Grundkapitals)
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123fahrschule SE / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahmen / Kapitalerhöhung
123fahrschule SE plant Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts um bis zu 400.000,00 EUR (entspricht rund 7 % des bestehenden Grundkapitals)
18.03.2026 / 09:12 CET/CEST
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123fahrschule SE plant Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts um bis zu 400.000,00 EUR (entspricht rund 7 % des bestehenden Grundkapitals)
- Platzierungspreis je neuer Aktie beträgt 2,55 EUR.
- Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen.
- Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt prospektfrei im Wege einer Privatplatzierung an qualifizierte Investoren.
Köln, 18. März 2026
Kapitalerhöhung
Vorstand und Aufsichtsrat der 123fahrschule SE (ISIN: DE000A2P4HL9, „Gesellschaft“) haben heute beschlossen, bis zu 400.000 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 EUR je Aktie ("Neue Aktien") im Rahmen einer wertpapierprospektfreien Barkapitalerhöhung unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2025 mit Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auszugeben.
Die Neuen Aktien werden im Rahmen einer Privatplatzierung interessierten qualifizierten Investoren zum Erwerb angeboten. Ein öffentliches Angebot von Neuen Aktien findet nicht statt.
Der Platzierungspreis je neuer Aktie wurde auf 2,55 EUR festgelegt. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2025 gewinnberechtigt. Durch die Kapitalerhöhung würde sich das Grundkapital der Gesellschaft von 5.558.302,00 EUR um bis zu 400.000,00 EUR (oder rund 7 %) auf bis zu 5.958.302,00 EUR erhöhen.
Die Durchführung der Kapitalerhöhung ist für den Monat März 2026 geplant.
Im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung fungiert die NuWays AG als Emissionsbegleiter. Die mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG übernimmt die technische Abwicklung der Transaktion.
Der Nettoemissionserlös der Kapitalerhöhung dient der Vorbereitung der Gesellschaft auf die anstehenden umfangreichen Gesetzesänderungen zur Digitalisierung der Fahrschulbranche.
Über die 123fahrschule SE
Die 123fahrschule SE (ISIN: DE000A2P4HL9, Ticker-Symbol: 123F, Primärmarkt Düsseldorf) ist eine im Jahr 2016 unter dem Namen 123fahrschule Holding GmbH gegründete, digital getriebene Fahrschulkette mit Fokus auf E-Learning. Die 123fahrschule SE hat sich auf die digitale Erweiterung der klassischen Führerscheinausbildung des deutschen Fahrschulmarktes spezialisiert. Die Kernkompetenz des Unternehmens liegt auf der digital unterstützten Ausbildung von Privatpersonen für die Führerscheinklasse im B-Segment. Mit bundesweit mehr als 60 Standorten ist die 123fahrschule bereits heute die größte Fahrschulkette im B-Segment und plant die weitere Expansion auf bis zu 800 Standorte im Eigen- und Franchisebetrieb in den nächsten Jahren.
Ihr Ansprechpartner: Boris Polenske Kontakt: ir@123fahrschule.de Mehr Infos: https://123fahrschule.de/investor-relations
Disclaimer
Diese Veröffentlichung darf nicht, direkt oder indirekt, in die oder in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, eines jeden Bundesstaates der Vereinigten Staaten und des District of Columbia, „Vereinigte Staaten“), Kanada, Australien, Japan, Südafrika oder einer anderen Jurisdiktion, in der die Veröffentlichung, Verbreitung oder Weitergabe rechtswidrig wäre, veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden.
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| 10.02.2026 | 123fahrschule SE: Eckpunktepapier der Arbeitsgruppe zur Reform der Fahrschulausbildung empfiehlt politische Weichenstellung zugunsten digitaler und technologiegestützter Ausbildungsmodelle
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123fahrschule SE
/ Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung/Marktbericht
123fahrschule SE: Eckpunktepapier der Arbeitsgruppe zur Reform der Fahrschulausbildung empfiehlt politische Weichenstellung zugunsten digitaler und technologiegestützter Ausbildungsmodelle
10.02.2026 / 10:15 CET/CEST
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123fahrschule SE: Eckpunktepapier der Arbeitsgruppe zur Reform der Fahrschulausbildung empfiehlt politische Weichenstellung zugunsten digitaler und technologiegestützter Ausbildungsmodelle
Köln, 10.02.2026
- Politische Reformagenda adressiert strukturelle Herausforderungen des Führerscheinausbildungsmarktes
- Digitalisierung des Theorieunterrichts als zentrales Element der Reform
- Erweiterter Einsatz von Fahrsimulatoren als Effizienz- und Qualitätshebel
- Digitale Fahrlehreraus- und -fortbildung rückt stärker in den Fokus
- Strategie der 123fahrschule SE durch Reformansätze bestätigt
Die 123fahrschule SE nimmt ein aktuell in der Branche breit diskutiertes Eckpunktepapier der Arbeitsgruppe zur Reform der Fahrschulausbildung wohlwollend zur Kenntnis. Das Papier wurde von einer Arbeitsgruppe aus dem Bundesverkehrsministerium und den Ländern erarbeitet und gilt als inhaltliche Grundlage für mögliche gesetzgeberische Initiativen. Nach Kenntnis der Gesellschaft wird das Dokument inzwischen branchenweit rezipiert und unter anderem durch Verbände der Fahrschulwirtschaft verbreitet.
Politische Reformagenda adressiert strukturelle Herausforderungen des Führerscheinausbildungsmarktes
Das Eckpunktepapier adressiert eine Reihe grundlegender Herausforderungen des Führerscheinausbildungsmarktes, darunter steigende Ausbildungskosten, Kapazitätsengpässe, Bürokratiebelastungen sowie den zunehmenden Fachkräftemangel. Gleichzeitig verdeutlicht das Dokument die politische Ernsthaftigkeit, Reformen nicht nur inhaltlich zu diskutieren, sondern zeitnah in konkrete gesetzliche Regelungen zu überführen. Der skizzierte Maßnahmenkatalog lässt auf einen klar strukturierten Reformfahrplan schließen.
Digitalisierung des Theorieunterrichts als zentrales Element der Reform
Ein zentrales Element des Papiers ist die vorgesehene Öffnung des theoretischen Unterrichtsformats. Künftig soll nicht mehr gesetzlich vorgegeben sein, ob Theorieunterricht in Präsenz oder digital erfolgt. Stattdessen soll die Entscheidung in die Verantwortung der Fahrschulen gelegt werden, wobei sich die Inhalte stärker an den europaweit harmonisierten Prüfungsanforderungen orientieren. Aus Sicht der Gesellschaft würde dies die rechtliche Grundlage für eine stärkere Integration digitaler Theorieformate schaffen und bestehende bürokratische Vorgaben deutlich reduzieren.
Erweiterter Einsatz von Fahrsimulatoren als Effizienz- und Qualitätshebel
Darüber hinaus sieht das Eckpunktepapier vor, den Einsatz von Fahrsimulatoren in der praktischen Ausbildung deutlich auszuweiten. Insbesondere in der Fahrerlaubnisklasse B sollen Teile der Ausbildung – unter klar definierten Rahmenbedingungen – künftig simulatorgestützt erfolgen können. Ziel ist es, Ausbildungsprozesse effizienter zu gestalten und vorhandene Kapazitäten besser zu nutzen.
Digitale Fahrlehreraus- und -fortbildung rückt stärker in den Fokus
Auch die Aus- und Fortbildung von Fahrlehrern soll nach den Vorschlägen der Arbeitsgruppe flexibler und stärker digital ausgerichtet werden. Die Möglichkeit, theoretische Ausbildungsinhalte digital oder hybrid zu vermitteln, sowie der Abbau formaler Vorgaben werden ausdrücklich adressiert. Damit greift das Papier einen weiteren zentralen Engpassfaktor des Marktes auf und zielt auf eine nachhaltige Entlastung der Ausbildungsstrukturen.
Strategische Ausrichtung der 123fahrschule SE durch Reformansätze bestätigt
Die 123fahrschule SE hat ihre strategische Ausrichtung bereits in den vergangenen Jahren konsequent auf Digitalisierung, Technologieeinsatz und operative Standardisierung ausgerichtet. Digitale Theorieformate, KI-gestützte Lernsteuerung, der Einsatz eigener Fahrsimulatoren sowie skalierbare Ausbildungsprozesse sind zentrale Bestandteile des Geschäftsmodells. Vor diesem Hintergrund würden die im Eckpunktepapier skizzierten Reformansätze – vorbehaltlich ihrer konkreten Ausgestaltung – einen regulatorischen Rahmen schaffen, der moderne, technologiegestützte Ausbildungsmodelle grundsätzlich begünstigt.
Boris Polenske, Gründer und Vorstand der 123fahrschule SE, erklärt:
„Das derzeit in der Branche intensiv diskutierte Eckpunktepapier zeigt, dass die politischen Entscheidungsträger die strukturellen Herausforderungen der Fahrschulausbildung sehr ernst nehmen. Viele der angesprochenen Themen – vom digitalen Theorieunterricht über den Einsatz von Fahrsimulatoren bis hin zur flexibleren Fahrlehrerausbildung – entsprechen genau der strategischen Ausrichtung, die wir seit Jahren konsequent verfolgen. Der von uns forcierte Ausbau der KI-basierten Ausbildungs-, Analyse- und Plattformtechnologie wird uns dabei weitere Wettbewerbsvorteil sichern.“
Über die 123fahrschule SE
Die 123fahrschule SE (ISIN: DE000A2P4HL9, Ticker: 123F, Primärmarkt: Düsseldorf) ist ein KI-getriebenes Ausbildungs- und Technologieunternehmen im deutschen Führerscheinausbildungsmarkt. Das 2016 gegründete Unternehmen entwickelt und betreibt eine integrierte Plattform für die Führerscheinklasse B, bestehend aus KI-gestützter Lernsteuerung, digitalen Theorieformaten und eigenen Fahrsimulatoren. Mit bundesweit über 60 Standorten ist 123fahrschule bereits heute die größte Fahrschulkette im B-Segment und verfolgt eine skalierbare Wachstumsstrategie, inklusive einer geplanten Franchise-Expansion.
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| 04.02.2026 | 123fahrschule schließt Bereinigung ab und richtet Fokus auf skalierbares Wachstum ab 2026
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123fahrschule SE
/ Schlagwort(e): Jahresergebnis
123fahrschule schließt Bereinigung ab und richtet Fokus auf skalierbares Wachstum ab 2026
04.02.2026 / 18:46 CET/CEST
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123fahrschule schließt Bereinigung ab und richtet Fokus auf skalierbares Wachstum ab 2026
Köln, 04.02.2026
• Vorläufiges EBITDA 2025 durch einmalige Effekte belastet • Abgeschlossene Bereinigung schafft klare operative Ausgangsbasis • EBITDA-Ausblick 2026 erstmals mit einer Bandbreite von EUR 1,5 bis 2,5 Mio. quantifiziert
Die 123fahrschule SE befindet sich im Rahmen der laufenden Jahresabschlussarbeiten für das Geschäftsjahr 2025 in einer Phase der bewussten operativen und bilanziellen Bereinigung. Ziel ist es, Altstrukturen konsequent zu überprüfen und die Kosten- sowie Forderungsstruktur an die strategische Weiterentwicklung des Unternehmens anzupassen und damit eine belastbare Grundlage für die nächste Phase der Unternehmensentwicklung zu schaffen.
Ergebnisentwicklung 2025 durch einmalige Effekte geprägt
Auf Basis vorläufiger und ungeprüfter Zahlen erwartet die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 ein EBITDA von rund EUR -1,3 Mio. Die Ergebnisentwicklung ist dabei maßgeblich durch einmalige sowie nicht fortgeführte Effekte beeinflusst. Ohne diese Effekte ergibt sich ein adjusted EBITDA von TEUR 850.
Hierzu zählen insbesondere nicht fortgeführte Personal- und operative Aufwendungen in Höhe von rund TEUR 650, die im Geschäftsjahr 2026 nicht mehr anfallen werden. Darüber hinaus überprüft die Gesellschaft im Rahmen der Abschlussarbeiten die außerperiodischen Aufwendungen/Erträge und Forderungspositionen systematisch im Hinblick auf ihre Werthaltigkeit. Der wesentliche Teil dieser Positionen entfällt auf Ausbildungsdarlehen gegenüber Schülern aus früheren Jahrgängen, ergänzt um kleinere weitere, im Rahmen eines Jahresabschlusses übliche Bereinigungen. Ziel ist es, die Bilanzstruktur zu bereinigen und klare, nachhaltige Verhältnisse zu schaffen. Die Durchsetzbarkeit einzelner Forderungen wurde dabei auch durch rechtliche Änderungen nach der ursprünglichen Vergabe der Ausbildungsdarlehen beeinflusst, die das Eintreiben offener Schülerzahlungen erschwert haben. In diesem Zusammenhang wird derzeit von einer ergebniswirksamen Korrektur in einer Größenordnung von rund EUR 1,5 Mio. ausgegangen; die finale Höhe ist noch Gegenstand der laufenden Abschlussarbeiten.
Die daraus resultierende Ergebnisentwicklung liegt unter der im September 2025 veröffentlichten Prognose für das Geschäftsjahr 2025 und ist im Wesentlichen auf die nun im Jahresabschluss berücksichtigten Bereinigungs- und Sondereffekte zurückzuführen.
Klare Ausgangsbasis für die nächste Entwicklungsstufe
Mit Abschluss dieser Bereinigungsmaßnahmen sieht sich die 123fahrschule operativ und bilanziell klarer aufgestellt. Die bereinigte Kosten- und Forderungsstruktur erhöht die Transparenz und Steuerbarkeit des Geschäftsmodells und bildet die Grundlage für eine fokussierte Weiterentwicklung in den kommenden Jahren.
Gleichzeitig wurden organisatorische und technologische Voraussetzungen geschaffen, um operative Effizienzgewinne, Skalierungseffekte und Kapitaleffizienz künftig stärker in den Vordergrund zu stellen.
Erstmals quantifizierter Ergebnisausblick für 2026
Vor dem Hintergrund der bereinigten Kostenstruktur und der bereits eingeleiteten Maßnahmen quantifiziert die Gesellschaft ihren Ergebnisausblick für das Geschäftsjahr 2026 erstmals und erwartet ein EBITDA in einer Bandbreite von EUR 1,5 bis 2,5 Mio. Die Bandbreite baut auf der im November 2025 kommunizierten Erwartung einer deutlichen Ergebnisverbesserung auf.
Darüber hinaus sieht das Management in den absehbaren regulatorischen Weiterentwicklungen der Führerscheinausbildung – insbesondere im Hinblick auf digitale Lernformate, Simulatoren und KI-gestützte Ausbildungsansätze – einen zusätzlichen strukturellen Impuls für das Geschäftsmodell.
Erste operative Indikatoren zu Beginn des Geschäftsjahres 2026 bestätigen diese Entwicklung: Die Gesellschaft verzeichnete im Januar 2026 einen der anmeldestärksten Monate in ihrer Unternehmensgeschichte. Vor dem Hintergrund der aktuell intensiv geführten politischen und gesellschaftlichen Diskussionen über die Kosten der Führerscheinausbildung gewinnen digitale, effiziente und technologiegestützte Ausbildungsmodelle zunehmend an Relevanz.
123fahrschule SE sieht sich damit gut positioniert, die nächste Entwicklungsstufe aus einer klaren operativen Ausgangsbasis heraus zu gestalten.
Boris Polenske, Gründer und Vorstand der 123fahrschule SE, erklärt:
„Im Rahmen der laufenden Abschlussarbeiten haben wir Altlasten konsequent bereinigt und eine klare Ausgangsbasis geschaffen. Jetzt beginnt die nächste Phase. Unsere KI-basierte Plattform ist skalierbar und operativ belastbar. Mit klaren Strukturen, technologischer Tiefe und einem sich öffnenden regulatorischen Umfeld richten wir den Blick nach vorne – auf nachhaltiges Wachstum und die nächste Entwicklungsstufe der 123fahrschule.“
Über die 123fahrschule SE
Die 123fahrschule SE (ISIN: DE000A2P4HL9, Ticker: 123F, Primärmarkt: Düsseldorf) ist ein KI-getriebenes Ausbildungs- und Technologieunternehmen im deutschen Führerscheinausbildungsmarkt. Das 2016 gegründete Unternehmen entwickelt und betreibt eine integrierte Plattform für die Führerscheinklasse B, bestehend aus KI-gestützter Lernsteuerung, digitalen Theorieformaten und eigenen Fahrsimulatoren. Mit bundesweit über 60 Standorten ist 123fahrschule bereits heute die größte Fahrschulkette im B-Segment und verfolgt eine skalierbare Wachstumsstrategie, inklusive einer geplanten Franchise-Expansion.
Technologisch verfügt das Unternehmen durch proprietäre Software- und KI-Systeme, eigenentwickelte Fahrsimulatoren sowie einen kontinuierlich wachsenden Datenbestand aus Theorie-, Simulator- und Praxisausbildung über einen in der Branche bislang einzigartigen Vorsprung. Ab 2026 soll diese Position über eine klar definierte KI-Innovationsroadmap weiter ausgebaut und die Skalierung des Geschäftsmodells konsequent vorangetrieben werden.
Für Investoren markiert 2026 damit einen zentralen Entwicklungsschritt: Die 123fahrschule entwickelt sich von einem technologiegestützten Ausbildungsanbieter hin zu einer skalierbaren Ausbildungs- und Plattformgesellschaft mit klarer Governance, der Perspektive wiederkehrender Erlösstrukturen und dem Anspruch, die technologische Transformation der Führerscheinausbildung langfristig maßgeblich mitzugestalten.
Ihr Ansprechpartner: Boris Polenske
Kontakt: ir@123fahrschule.de
Mehr Infos: https://123fahrschule.de/investor-relations
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| 04.02.2026 | 123fahrschule SE: Korrektur der Ergebnisprognose für 2025 infolge von Bereinigungs- und Sondereffekten auf Basis vorläufiger Zahlen – Positiver Ergebnisausblick 2026
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123fahrschule SE / Schlagwort(e): Geschäftszahlen / Gesamtjahr
123fahrschule SE: Korrektur der Ergebnisprognose für 2025 infolge von Bereinigungs- und Sondereffekten auf Basis vorläufiger Zahlen – Positiver Ergebnisausblick 2026
04.02.2026 / 18:44 CET/CEST
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Korrektur der Ergebnisprognose für 2025 infolge von Bereinigungs- und Sondereffekten auf Basis vorläufiger Zahlen – Positiver Ergebnisausblick 2026
Die 123fahrschule SE informiert darüber, dass sich im Rahmen der laufenden Jahresabschlussarbeiten für das Geschäftsjahr 2025 Abweichungen von der Ergebnisprognose auf Basis der vorläufigen Ergebniszahlen ergeben haben.
Auf Basis vorläufiger und ungeprüfter Zahlen erwartet die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 ein EBITDA von rund EUR -1,3 Mio. Die Ergebnisentwicklung ist dabei maßgeblich durch einmalige, sowie nicht fortgeführte Effekte geprägt. Ohne diese Effekte ergibt sich ein adjusted EBITDA von TEUR 850.
Im Einzelnen ergeben sich die Belastungen aus folgenden Faktoren:
Im Geschäftsjahr 2025 fielen nicht fortgeführte Personal- und operative Aufwendungen in Höhe von rund TEUR 650 an. Diese Kosten stehen im Zusammenhang mit strukturellen Anpassungen und werden im Geschäftsjahr 2026 nicht mehr anfallen.
Darüber hinaus überprüft die Gesellschaft systematisch im Rahmen der laufenden Jahresabschlussarbeiten die außerperiodischen Aufwendungen/Erträge und Forderungspositionen im Hinblick auf ihre Werthaltigkeit. Der wesentliche Teil dieser Positionen entfällt auf Ausbildungsdarlehen gegenüber Schülern aus früheren Jahrgängen, ergänzt um weitere, im Rahmen eines Jahresabschlusses übliche Bereinigungen. Die Durchsetzbarkeit einzelner Forderungen wurde dabei auch durch rechtliche Änderungen nach der ursprünglichen Vergabe beeinflusst, die das Eintreiben offener Forderungen gegen Schüler erschwert haben. Nach aktuellem Stand wird von einer ergebniswirksamen Wertberichtigung in einer Größenordnung von rund EUR 1,5 Mio. ausgegangen; die finale Höhe ist noch nicht abschließend festgelegt.
Die nun erwartete Ergebnisentwicklung für das Geschäftsjahr 2025 liegt unter der am 26. September 2025 veröffentlichten Ergebnisprognose. Ursächlich hierfür sind insbesondere die oben beschriebenen im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten berücksichtigten einmalige Bereinigungs- und Sondereffekte, die in dieser Form zum Zeitpunkt der damaligen Prognoseanpassung noch nicht absehbar waren.
Für das Geschäftsjahr 2026 erwartet die Gesellschaft ein EBITDA in einer Bandbreite von EUR 1,5 bis 2,5 Mio.
Der operative Start in das Geschäftsjahr 2026 verlief dabei positiv. Die Gesellschaft verzeichnete im Januar 2026 einen der anmeldestärksten Monate in ihrer Unternehmensgeschichte, was die Einschätzung des Managements hinsichtlich der weiteren operativen Entwicklung im laufenden Geschäftsjahr stützt.
Sämtliche genannten Zahlen sind vorläufig und ungeprüft und können sich im Zuge der weiteren Jahresabschlussarbeiten noch ändern.
Der Vorstand
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