| 27.10.2025 | Aream Solar Finance GmbH platziert erfolgreich 10 Mio. Euro zur Umsetzung ihrer Wachstumsstrategie
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Aream Solar Finance GmbH
/ Schlagwort(e): Anleiheemission
Aream Solar Finance GmbH platziert erfolgreich 10 Mio. Euro zur Umsetzung ihrer Wachstumsstrategie
27.10.2025 / 10:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Aream Solar Finance GmbH platziert erfolgreich 10 Mio. Euro zur Umsetzung ihrer Wachstumsstrategie
Düsseldorf, 27. Oktober 2025 – Die Aream Solar Finance GmbH, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der AREAM Group SE, hat ihre Anleiheplatzierungen erfolgreich abgeschlossen und insgesamt 10 Mio. Euro eingeworben. Dieses starke Platzierungsergebnis unterstreicht das große Vertrauen der Anleger in die strategische Ausrichtung und das Geschäftsmodell des Unternehmens. Sämtliche Mittel dienen ausschließlich dazu, die Wachstumsstrategie von Aream Solar Finance konsequent umzusetzen und einen messbaren Beitrag zur Energiewende in Deutschland zu leisten.
Die erfolgreichen Platzierungen sind von zentraler strategischer Bedeutung für das operative Geschäft von Aream Solar Finance, da die Anleihen die primäre Finanzierungsquelle für das Kerngeschäft sind: die Finanzierung der Projektentwicklung von Freiflächen- und modernster Agri-Photovoltaik mit und ohne Speicher in Deutschland. Mit den Anleihemitteln wurde im November 2024 bereits ein weiterer Solarpark in Entwicklung erworben, der die bestehenden Projektrechte im Wert von rund 1,4 Mio. Euro sinnvoll ergänzt. Das neue Projekt umfasst mindestens 68 MWp sowie einen Batteriespeicher und soll voraussichtlich noch 2025 den Ready-to-Build-Status erreichen. Damit verfügt Aream Solar Finance derzeit über eine Pipeline mit einer Zielkapazität von rund 140 MWp. Die Projektentwicklung des neuen Solarparks verläuft planmäßig und erfolgreich, da Genehmigungsfähigkeit und Bebauungsplan bereits gesichert und somit zentrale Hürden überwunden sind. Parallel dazu wird der Batteriespeicher integriert, um den wirtschaftlichen und ökologischen Wert des Projekts zu steigern. Dieser planmäßige Fortschritt belegt, dass die Anleihemittel wie vorgesehen zügig in substanzielle Werte überführt werden.
René Kautz, Geschäftsführer der Aream Solar Finance GmbH, erklärt: „Der erfolgreiche Abschluss unserer Anleiheplatzierungen ist für uns weit mehr als nur ein finanzieller Erfolg – er markiert den Beginn unserer langfristig ausgelegten Präsenz am Kapitalmarkt. Als Neuemittent ist es uns gelungen, das Vertrauen einer breiten Investorenbasis zu gewinnen und die Grundlage für eine nachhaltige Finanzierungsstruktur zu schaffen. Diesen Vertrauensvorschuss wissen wir sehr zu schätzen und er ist für uns Ansporn sowie Verpflichtung zugleich. Wir bedanken uns bei allen Anlegern, die diesen spannenden Weg mit uns gehen und den Ausbau der erneuerbaren Energien aktiv unterstützen.“
Wichtige Hinweise
Das öffentliche Angebot für die Anleiheplatzierungen der Aream Solar Finance GmbH ist beendet.
Insbesondere wurden die Wertpapiere nicht und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils geltenden Fassung („Securities Act“) registriert und dürfen nicht ohne Registrierung gemäß dem Securities Act oder Vorliegen einer anwendbaren Ausnahmeregelung von den Registrierungspflichten in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden.
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2209994 27.10.2025 CET/CEST
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| 04.08.2025 | Aream Solar Finance GmbH: Bebauungsplan für 68-MWp-Solarpark steht unmittelbar vor Inkrafttreten – wichtiger Schritt für zügige Umsetzung
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Aream Solar Finance GmbH
/ Schlagwort(e): Sonstiges
Aream Solar Finance GmbH: Bebauungsplan für 68-MWp-Solarpark steht unmittelbar vor Inkrafttreten – wichtiger Schritt für zügige Umsetzung
04.08.2025 / 10:00 CET/CEST
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Aream Solar Finance GmbH: Bebauungsplan für 68-MWp-Solarpark steht unmittelbar vor Inkrafttreten – wichtiger Schritt für zügige Umsetzung
Düsseldorf, 4. August 2025 – Die Aream Solar Finance GmbH, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der AREAM Group SE, steht kurz vor dem finalen planungsrechtlichen Durchbruch für den 68-MWp-Solarpark in Sachsen-Anhalt. Nachdem der zuständige Gemeinderat den Bebauungsplan für das Projekt bereits als Satzung beschlossen hatte, erfolgte fristgerecht die Vorlage zur Genehmigung beim zuständigen Landkreis. Die Gemeinde hat nun die öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses und der Genehmigung für den 18. August 2025 angekündigt. Dadurch wird der Bebauungsplan rechtskräftig – eine wesentliche Voraussetzung für die bauliche Umsetzung des Projekts und ein bedeutender Meilenstein für den weiteren Projektverlauf.
Das kurzfristige Inkrafttreten des Bebauungsplans steht exemplarisch für die professionelle Projektentwicklung und die enge, konstruktive Zusammenarbeit von AREAM mit den lokalen Behörden. Das überzeugende Ergebnis: stabile Rahmenbedingungen und eine weiter zunehmende Projektsicherheit. Damit rückt die bauliche Vorbereitung als nächste Phase in greifbare Nähe. Auch wirtschaftlich wird es jetzt immer spannender: Mit dem Projektfortschritt steigt neben der Planungssicherheit vor allem auch der Projektwert. Das macht dieses wegweisende Vorhaben nicht nur für die Region und die lokale Energieerzeugung attraktiv, sondern auch für den Markt. Ziel von Aream Solar Finance ist es, den Status der Baureife voraussichtlich im 4. Quartal 2025 zu erreichen und den Solarpark – je nach Marktlage – entweder bereits 2025 oder spätestens 2026 zu veräußern.
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| 01.04.2025 | Aream Solar Finance GmbH: Gemeinderat gibt grünes Licht für Bebauungsplan und 68-MWp-Solarpark mit Batteriespeicher
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Aream Solar Finance GmbH
/ Schlagwort(e): Sonstiges
Aream Solar Finance GmbH: Gemeinderat gibt grünes Licht für Bebauungsplan und 68-MWp-Solarpark mit Batteriespeicher
01.04.2025 / 10:00 CET/CEST
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Aream Solar Finance GmbH: Gemeinderat gibt grünes Licht für Bebauungsplan und 68-MWp-Solarpark mit Batteriespeicher
Düsseldorf, 1. April 2025 – Die Aream Solar Finance GmbH, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der AREAM Group SE, erreicht den nächsten Meilenstein bei der Entwicklung ihres 68-MWp-Solarparks. So hat der zuständige Gemeinderat den Bebauungsplan für das geplante Freiflächen-Photovoltaikprojekt in Sachsen-Anhalt beschlossen. Mit diesem Satzungsbeschluss verfügt das Projekt nunmehr auch über eine planungsrechtlich tragfähige Grundlage.
Der Satzungsbeschluss ist ein bedeutender Zwischenschritt mit Signalwirkung für die Investitionssicherheit: Er zeigt, dass strukturierte, transparente und lokal abgestimmte Planungsverfahren erfolgreich geführt und umgesetzt werden können. Gleichzeitig bildet er die Grundlage für die nun anstehende Prüfung durch die höhere Verwaltungsbehörde.
„Der Satzungsbeschluss belegt, was ein partnerschaftliches Miteinander aus Verwaltung, Politik und Projektentwicklung erreichen kann – und wie Vertrauen zur Grundlage von Investitionssicherheit, Energiewende und lokaler Wertschöpfung wird. Durch frühzeitige Einbindung, nachvollziehbare Argumente und eine über Zuständigkeitsgrenzen hinausgehende Abstimmungsbereitschaft wurden eine Planung auf Augenhöhe und ein Vorhaben mit direkter Wirkung ermöglicht: für die Region, für das Energiesystem und für das Vertrauen in nachhaltige Investitionen, die Verantwortung und Rendite zusammenbringen. Wir freuen uns darauf, die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit allen Partnern vor Ort fortzusetzen“, erklärt René Kautz, Geschäftsführer der Aream Solar Finance GmbH.
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2109408 01.04.2025 CET/CEST
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| 04.03.2025 | Aream Solar Finance GmbH: Baureife für 68-MWp-Solarpark mit Batteriespeicher rückt näher
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Aream Solar Finance GmbH
/ Schlagwort(e): Sonstiges
Aream Solar Finance GmbH: Baureife für 68-MWp-Solarpark mit Batteriespeicher rückt näher
04.03.2025 / 10:00 CET/CEST
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Aream Solar Finance GmbH: Baureife für 68-MWp-Solarpark mit Batteriespeicher rückt näher
Düsseldorf, 4. März 2025 – Die Aream Solar Finance GmbH, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der AREAM Group SE, erzielt einen weiteren wichtigen Fortschritt bei der Entwicklung ihres 68-MWp-Solarparks. Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt hat die Genehmigungsfähigkeit des Bebauungsplans aus raumordnerischer Sicht bescheinigt – ein bedeutender Schritt auf dem Weg zur Baureife des Solarparks.
Die positive landesplanerische Stellungnahme stellt den nächsten Meilenstein in der Projektentwicklung dar und verdeutlicht gleichzeitig auch die Qualität und Sorgfalt der bisherigen Planungen. Der Solarpark mit geplantem Batteriespeicher steht damit kurz vor der nächsten Etappe auf dem Weg zur Baureife: Der Genehmigungsprozess des Bebauungsplans wird nach dem für die nächsten Wochen angesetzten Satzungsbeschluss beginnen und voraussichtlich rund einen Monat dauern. Der Baureife-Status soll bereits im 3. Quartal 2025 erreicht werden.
Der plangemäße, reibungslose Projektverlauf belegt nicht nur die hohe Entwicklungskompetenz der AREAM Group, sondern bestätigt auch die zahlreichen Anleihe-Zeichner in ihrem Investment in den 8 % Aream Green Bond (ISIN: DE000A383BE0), mit dem sie den Weg für dieses Vorzeigeprojekt geebnet haben. Der Solarpark wird nach seiner Fertigstellung einen wesentlichen Beitrag zur regionalen, nachhaltigen Energieversorgung leisten und die Energiewende in Sachsen-Anhalt weiter vorantreiben. Mit einer geplanten Leistung von 68 MWp wird der Solarpark sauberen Strom für über 21.000 Haushalte produzieren können.
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2094299 |
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| Ende der Mitteilung |
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2094299 04.03.2025 CET/CEST
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| 12.02.2025 | Aream Solar Finance GmbH: Entwicklung des 68-MWp-Solarparks mit Batteriespeicher schreitet planmäßig voran; 8 % Green Bond bereits im Volumen von 6,4 Mio. Euro erfolgreich platziert
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Aream Solar Finance GmbH
/ Schlagwort(e): Sonstiges
Aream Solar Finance GmbH: Entwicklung des 68-MWp-Solarparks mit Batteriespeicher schreitet planmäßig voran; 8 % Green Bond bereits im Volumen von 6,4 Mio. Euro erfolgreich platziert
12.02.2025 / 10:18 CET/CEST
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Aream Solar Finance GmbH: Entwicklung des 68-MWp-Solarparks mit Batteriespeicher schreitet planmäßig voran; 8 % Green Bond bereits im Volumen von 6,4 Mio. Euro erfolgreich platziert
Düsseldorf, 12. Februar 2025 – Die Aream Solar Finance GmbH, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der AREAM Group SE, setzt ihre Wachstumspläne konsequent um: Dementsprechend wächst der Wert der bereits 138 MWp umfassenden Projekt-Pipeline stetig. Besonders im Fokus steht derzeit ein 68-MWp-Solarpark, den das Unternehmen im November 2024 mit Mitteln des 8 % Aream Green Bonds (ISIN: DE000A383BE0) übernommen hat. Das erfolgreich platzierte Anleihevolumen beträgt bereits 6,4 Mio. Euro.
Attraktives Vorzeigeprojekt für unsere Anleger
Dieser Solarpark soll voraussichtlich schon im 3. Quartal 2025 baureif sein und anschließend veräußert werden – ein wichtiger Schritt, um den Wert für unsere Investoren zu steigern. Dank der geplanten Integration eines Batteriespeichers werden zudem die Voraussetzungen für eine Teilnahme an einer Innovationsausschreibung erfüllt, verbunden mit attraktiven Förderrichtlinien über zehn Jahre. Auch die Lage des Projekts überzeugt: Der Solarpark fällt unter den EEG-Tarif und sichert eine zusätzliche Marktprämie.
Reibungsloser Fortschritt bei der Umsetzung
Um das Projekt zügig voranzutreiben, hat Aream kürzlich die Genehmigungsplanung beauftragt und eine Bauvoranfrage gestellt. Alle relevanten Bebauungsplan-Unterlagen wurden bereits im Dezember bei der zuständigen Einheitsgemeinde eingereicht. Der nächste entscheidende Meilenstein ist der Satzungsbeschluss im März 2025. In enger Abstimmung mit der Gemeinde wurden auch die letzten Details im Durchführungsvertrag geklärt, sodass die Realisierung solide abgesichert ist.
Sichere Basis für nachhaltige Rendite
Parallel dazu werden derzeit die Dienstbarkeiten für den Solarpark, die Kabeltrasse, den Netzanschlusspunkt und die artenschutzrechtlichen Kompensationsflächen in die Grundbücher eingetragen, um eine langfristig gesicherte Nutzung zu gewährleisten. Somit ist Aream hervorragend aufgestellt, um u. a. mit den Mitteln aus dem 8 % Aream Green Bond das attraktive Marktpotenzial voll auszuschöpfen. Das Wertpapier kann weiterhin über www.aream.de/ir gezeichnet werden.
Eckdaten des Aream Green Bond 2024/2029:
| Emittentin |
Aream Solar Finance GmbH |
| Finanzierungsinstrument |
Green Bond (klassifiziert gemäß imug/SPO) |
| Emissionsvolumen |
Bis zu 10 Mio. Euro |
| Platziertes Volumen |
6,4 Mio. Euro |
| Kupon |
8,0 % p.a. |
| Status |
Nicht nachrangig, nicht besichert |
| ISIN / WKN |
DE000A383BE0 / A383BE |
| Stückelung |
1.000 Euro |
| Ausgabepreis |
100 % |
| Angebotsfrist |
27. Mai 2024 bis 23. Mai 2025 (12 Uhr): Zeichnung möglich über www.aream.de/ir |
| Valuta |
17. Juli 2024 |
| Laufzeit |
5 Jahre: 17. Juli 2024 bis 17. Juli 2029 (ausschließlich) |
| Zinszahlung |
Halbjährlich, nachträglich am 17. Januar und 17. Juli eines jeden Jahres (erstmals am 17. Januar 2025) |
| Rückzahlungstermin |
17. Juli 2029 |
| Rückzahlungsbetrag |
100 % |
| Sonderkündigungsrechte der Emittentin |
- Ab 17. Juli 2027 zu 102 % des Nennbetrags
- Ab 17. Juli 2028 zu 101 % des Nennbetrags
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| Kündigungsrechte der Anleihegläubiger und Covenants |
- Drittverzug
- Negativverpflichtung
- Veräußerungsbegrenzung für Vermögensgegenstände
- Transparenzverpflichtung
- Positivverpflichtung
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| Prospekt |
- Von der Commission de Surveillance du Secteur („CSSF“) in Luxemburg gebilligter Wertpapierprospekt mit Notifizierung an die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde („FMA“) und an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) in Deutschland
- Die Billigung des Prospekts ist nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen.
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| Anwendbares Recht |
Deutsches Recht |
| Börsensegment |
Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse) |
| Financial Advisor |
Lewisfield Deutschland GmbH |
Wichtige Hinweise
Diese Veröffentlichung ist weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren. Die Wertpapiere, die Gegenstand dieser Veröffentlichung sind, werden durch die Emittentin ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland, dem Großherzogtum Luxemburg und der Republik Österreich im Wege eines öffentlichen Angebots sowie durch Schalten einer Anzeige im Tageblatt angeboten. Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, des Großherzogtums Luxemburg und der Republik Österreich erfolgt ein Angebot ausschließlich in Form einer Privatplatzierung nach den jeweils anwendbaren Ausnahmevorschriften.
Insbesondere wurden die Wertpapiere nicht und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils geltenden Fassung („Securities Act“) registriert und dürfen nicht ohne Registrierung gemäß dem Securities Act oder Vorliegen einer anwendbaren Ausnahmeregelung von den Registrierungspflichten in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden.
Der gebilligte Prospekt ist auf der Website www.aream.de/ir veröffentlicht. Die Billigung sollte nicht als eine Befürwortung der angebotenen Wertpapiere, die Gegenstand dieses Prospekts sind, erachtet werden.
Es wird empfohlen, dass potenzielle Anleger den Prospekt lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen.
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12.02.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Aream Solar Finance GmbH |
|
Kaistraße 2 |
|
40221 Düsseldorf |
|
Deutschland |
| Telefon: |
0211 3020 6042 |
| E-Mail: |
info@aream.de |
| Internet: |
www.aream.de |
| ISIN: |
DE000A383BE0 |
| WKN: |
A383BE |
| EQS News ID: |
2085259 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2085259 12.02.2025 CET/CEST
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| 17.12.2024 | Aream Solar Finance GmbH: 8 % Green Bond 2024/2029 ab heute im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse handelbar; Zeichnung über www.aream.de/ir weiterhin möglich
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Aream Solar Finance GmbH
/ Schlagwort(e): Anleiheemission
Aream Solar Finance GmbH: 8 % Green Bond 2024/2029 ab heute im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse handelbar; Zeichnung über www.aream.de/ir weiterhin möglich
17.12.2024 / 10:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Aream Solar Finance GmbH: 8 % Green Bond 2024/2029 ab heute im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse handelbar; Zeichnung über www.aream.de/ir weiterhin möglich
Düsseldorf, 17. Dezember 2024 – Die Aream Solar Finance GmbH, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der AREAM Group SE, freut sich über den erfolgreichen Handelsstart ihres Aream Green Bonds (ISIN: DE000A383BE0). Die grüne Unternehmensanleihe, die über die Laufzeit von fünf Jahren einen Festzins von 8 % p.a. bei halbjährlicher Auszahlung bietet, wurde heute im Volumen von rund 5,7 Mio. Euro erfolgreich in den Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse (Open Market der Deutsche Börse AG) einbezogen. Interessierte Anleger können den Aream Green Bond 2024/2029 weiterhin über die Unternehmenswebseite (www.aream.de/ir) zeichnen. Die Emission wird von der Lewisfield Deutschland GmbH als Financial Advisor betreut.
Der Nettoemissionserlös dient dazu, die Weiterentwicklung der Projektrechte im Eigenbestand sowie zusätzliche Freiflächen- und Agri-PV-Projektentwicklungen mit und ohne Speicher in Deutschland zu finanzieren. Vor diesem Hintergrund hat die Aream Solar Finance GmbH im November 2024 planmäßig mit Mitteln aus dem Green Bond einen Solarpark mit Batteriespeicher in Entwicklung erworben, der bis zum 3. Quartal 2025 den Ready-to-Build-Status mit einer Leistung von mindestens 68 MWp erreichen soll. Durch den Erwerb erhöhte sich die Zielkapazität der Projektrechte im Eigenbestand auf bis zu 138 MWp. Voraussichtlich noch in dieser Woche soll der Bebauungsplan für den neuen Solarpark an die zuständige Verwaltung übergeben werden. Die Beratung im Bauausschuss und die Sitzung des Stadtrats sind für März 2025 geplant, so dass der Satzungsbeschluss in greifbare Nähe rückt. Dank der sorgfältigen Planung und erfolgreichen Abstimmung mit Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurde die Entwicklung des Projekts seit dem Erwerb konsequent und plangemäß vorangetrieben. So ist die Sicherung der Kabeltrasse bereits zu 65 % abgeschlossen, während die Genehmigungsplanungen für die Kabeltrasse und das Umspannwerk ebenfalls in vollem Gange sind. Die damit verbundene, bevorstehende Wertsteigerung des Freiflächen-Photovoltaikprojekts markiert einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Energiewende.
Eckdaten des Aream Green Bond 2024/2029:
| Emittentin |
Aream Solar Finance GmbH |
| Finanzierungsinstrument |
Green Bond (klassifiziert gemäß imug/SPO) |
| Emissionsvolumen |
Bis zu 10 Mio. Euro |
| Platziertes Volumen |
5,7 Mio. Euro |
| Kupon |
8,0 % p.a. |
| Status |
Nicht nachrangig, nicht besichert |
| ISIN / WKN |
DE000A383BE0 / A383BE |
| Stückelung |
1.000 Euro |
| Ausgabepreis |
100 % |
| Angebotsfrist |
27. Mai 2024 bis 23. Mai 2025 (12 Uhr): Zeichnung möglich über www.aream.de/ir |
| Valuta |
17. Juli 2024 |
| Laufzeit |
5 Jahre: 17. Juli 2024 bis 17. Juli 2029 (ausschließlich) |
| Zinszahlung |
Halbjährlich, nachträglich am 17. Januar und 17. Juli eines jeden Jahres (erstmals am 17. Januar 2025) |
| Rückzahlungstermin |
17. Juli 2029 |
| Rückzahlungsbetrag |
100 % |
| Sonderkündigungsrechte der Emittentin |
- Ab 17. Juli 2027 zu 102 % des Nennbetrags
- Ab 17. Juli 2028 zu 101 % des Nennbetrags
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| Kündigungsrechte der Anleihegläubiger und Covenants |
- Drittverzug
- Negativverpflichtung
- Veräußerungsbegrenzung für Vermögensgegenstände
- Transparenzverpflichtung
- Positivverpflichtung
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| Prospekt |
- Von der Commission de Surveillance du Secteur („CSSF“) in Luxemburg gebilligter Wertpapierprospekt mit Notifizierung an die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde („FMA“) und an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) in Deutschland
- Die Billigung des Prospekts ist nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen.
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| Anwendbares Recht |
Deutsches Recht |
| Börsensegment |
Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse) |
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Wichtige Hinweise
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Insbesondere wurden die Wertpapiere nicht und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils geltenden Fassung („Securities Act“) registriert und dürfen nicht ohne Registrierung gemäß dem Securities Act oder Vorliegen einer anwendbaren Ausnahmeregelung von den Registrierungspflichten in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden.
Der gebilligte Prospekt ist auf der Website www.aream.de/ir veröffentlicht. Die Billigung sollte nicht als eine Befürwortung der angebotenen Wertpapiere, die Gegenstand dieses Prospekts sind, erachtet werden.
Es wird empfohlen, dass potenzielle Anleger den Prospekt lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen.
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2052305 17.12.2024 CET/CEST
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| 06.11.2024 | Aream Solar Finance GmbH erwirbt 68-MWp-Solarpark mit Batteriespeicher und geplantem Ready-to-Build-Status in Q3/2025
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Aream Solar Finance GmbH
/ Schlagwort(e): Anleiheemission
Aream Solar Finance GmbH erwirbt 68-MWp-Solarpark mit Batteriespeicher und geplantem Ready-to-Build-Status in Q3/2025
06.11.2024 / 15:16 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Aream Solar Finance GmbH erwirbt 68-MWp-Solarpark mit Batteriespeicher und geplantem Ready-to-Build-Status in Q3/2025
Düsseldorf, 6. November 2024 – Die Aream Solar Finance GmbH hat von der AREAM Group SE einen in der Entwicklung befindlichen Solarpark mit Batteriespeicher erworben. Finanziert wurde der Kauf über die Mittel des 8 % Aream Green Bonds (ISIN: DE000A383BE0), der über die Unternehmenswebseite (www.aream.de/ir) gezeichnet werden kann. „Wir freuen uns, dass wir ein echtes Vorzeigeprojekt erworben haben. Damit begehen wir einen weiteren Schritt im Rahmen unserer Wachstumsstrategie. Das neue Projekt passt ideal zu unserem Green Bond und verdoppelt die Zielkapazität der bereits über den Green Bond finanzierten Projektrechte in Deutschland. Mit unserer starken Kompetenz aus 1.200 MW entwickelter Solar- und Windkapazität in der Gruppe seit 2009 werden wir auch dieses Projekt zum Erfolg führen“, sagt Markus W. Voigt, CEO der aream Group.
Der Solarpark mit einer derzeit projektierten Leistung von rund 68 MWp soll voraussichtlich im Verlauf des dritten Quartals 2025 den Baureife-Status erreichen und ist auf eine Nutzungsdauer von 30 Jahren ausgelegt. Das Projekt bietet den Vorteil, dass es auf sogenanntem benachteiligtem Gebiet für die Landwirtschaft liegt. Dies bedeutet, dass die Region aufgrund bestimmter Faktoren nicht für landwirtschaftliche Tätigkeiten geeignet ist. Damit fällt es unter die Förderkulisse des EEG-Tarifs und berechtigt zur Inanspruchnahme einer Marktprämie. Darüber hinaus ist geplant, an einer Innovationsausschreibung teilzunehmen. Mit einem ausreichend dimensionierten Batteriespeicher werden die Förderrichtlinien für eine Dauer von zehn Jahren erfüllt. Eine weitere Besonderheit des Projektes ist der Deichschutz. Im Rahmen der Projektierung wurde zunächst ein 50 m breiter Schutzstreifen entlang einer Hochwasserschutzanlage eingeplant, doch ist es hier möglich, dass dieser auch noch für die Belegung mit Photovoltaikmodulen zulässig wird. Das würde die Leistung des Solarparks auf rund 74 MWp erhöhen.
Um die Weiterentwicklung der Projektrechte im Eigenbestand sowie zusätzliche Freiflächen- und Agri-PV-Projektentwicklungen mit und ohne Speicher in Deutschland zu finanzieren, bietet die Aream Solar Finance GmbH derzeit einen Green Bond über www.aream.de/ir zur Zeichnung an, der alle Anforderungen der Green Bond Principles 2021 erfüllt, also zur Abschwächung des Klimawandels beiträgt (Rating durch imug/SPO). Die Emission hat ein Volumen von bis zu zehn Millionen Euro, der Kupon beträgt acht Prozent pro Jahr und die Laufzeit fünf Jahre.
Eckdaten des Aream Green Bond 2024/2029:
| Emittentin |
Aream Solar Finance GmbH |
| Finanzierungsinstrument |
Green Bond (klassifiziert gemäß imug/SPO) |
| Emissionsvolumen |
Bis zu 10 Mio. Euro |
| Kupon |
8,0 % p.a. |
| Status |
Nicht nachrangig, nicht besichert |
| ISIN / WKN |
DE000A383BE0 / A383BE |
| Stückelung |
1.000 Euro |
| Ausgabepreis |
100 % |
| Angebotsfrist |
27. Mai 2024 bis 23. Mai 2025 (12 Uhr): Zeichnung möglich über www.aream.de/ir |
| Valuta |
17. Juli 2024 |
| Laufzeit |
5 Jahre: 17. Juli 2024 bis 17. Juli 2029 (ausschließlich) |
| Zinszahlung |
Halbjährlich, nachträglich am 17. Januar und 17. Juli eines jeden Jahres (erstmals am 17. Januar 2025) |
| Rückzahlungstermin |
17. Juli 2029 |
| Rückzahlungsbetrag |
100 % |
| Sonderkündigungsrechte der Emittentin |
Ab 17. Juli 2027 zu 102 % des Nennbetrags
Ab 17. Juli 2028 zu 101 % des Nennbetrags |
| Kündigungsrechte der Anleihegläubiger und Covenants |
Drittverzug
Negativverpflichtung
Veräußerungsbegrenzung für Vermögensgegenstände
Transparenzverpflichtung
Positivverpflichtung |
| Prospekt |
Von der Commission de Surveillance du Secteur („CSSF“) in Luxemburg gebilligter Wertpapierprospekt mit Notifizierung an die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde („FMA“) und an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) in Deutschland
Die Billigung des Prospekts ist nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. |
| Anwendbares Recht |
Deutsches Recht |
| Börsensegment |
Voraussichtlich ab 17. Dezember 2024: Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse) |
| Financial Advisor |
Lewisfield Deutschland GmbH |
Wichtige Hinweise
Diese Veröffentlichung ist weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren. Die Wertpapiere, die Gegenstand dieser Veröffentlichung sind, werden durch die Emittentin ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland, dem Großherzogtum Luxemburg und der Republik Österreich im Wege eines öffentlichen Angebots sowie durch Schalten einer Anzeige im Tageblatt angeboten. Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, des Großherzogtums Luxemburg und der Republik Österreich erfolgt ein Angebot ausschließlich in Form einer Privatplatzierung nach den jeweils anwendbaren Ausnahmevorschriften.
Insbesondere wurden die Wertpapiere nicht und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils geltenden Fassung („Securities Act“) registriert und dürfen nicht ohne Registrierung gemäß dem Securities Act oder Vorliegen einer anwendbaren Ausnahmeregelung von den Registrierungspflichten in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden.
Der gebilligte Prospekt ist auf der Website www.aream.de/ir veröffentlicht. Die Billigung sollte nicht als eine Befürwortung der angebotenen Wertpapiere, die Gegenstand dieses Prospekts sind, erachtet werden.
Es wird empfohlen, dass potenzielle Anleger den Prospekt lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen.
Investorenkontakt
Aream Solar Finance GmbH
René Kautz
Tel.: +49 (0)211 30 20 60 42
E-Mail: rene.kautz@aream.de
Web: www.aream.de
Finanzpressekontakt
Better Orange IR & HV AG
Frank Ostermair, Linh Chung
Tel.: +49 (0)89 88 96 906 25
E-Mail: linh.chung@linkmarketservices.eu
Web: www.linkmarketservices.eu
06.11.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2024125 06.11.2024 CET/CEST
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| 27.05.2024 | Aream Solar Finance GmbH: Emission des 8 % Aream Green Bond 2024/2029 im Volumen von bis zu 10 Mio. Euro
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Aream Solar Finance GmbH
/ Schlagwort(e): Anleiheemission
Aream Solar Finance GmbH: Emission des 8 % Aream Green Bond 2024/2029 im Volumen von bis zu 10 Mio. Euro
27.05.2024 / 10:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Aream Solar Finance GmbH: Emission des 8 % Aream Green Bond 2024/2029 im Volumen von bis zu 10 Mio. Euro
Düsseldorf, 27. Mai 2024 – Die Aream Solar Finance GmbH, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der AREAM Group SE, begibt mit dem Aream Green Bond (ISIN: DE000A383BE0) ihre erste depotfähige, grüne Unternehmensanleihe. Das Wertpapier wurde durch imug rating gemäß den Green Bond Principles 2021 der International Capital Market Association als Green Bond qualifiziert und bietet über die Laufzeit von fünf Jahren einen Zinssatz von 8 % p.a., der halbjährlich ausgezahlt wird. Interessierte Anleger können den Aream Green Bond 2024/2029 ab sofort über die Unternehmenswebseite (www.aream.de/ir) zeichnen. Die Emission wird von der Lewisfield Deutschland GmbH als Financial Advisor betreut.
Die Aream Solar Finance GmbH finanziert die Projektentwicklung von Freiflächen- und modernster Agri-Photovoltaik mit und ohne Speicher in Deutschland. Die Projektentwicklung erfolgt durch die Schwestergesellschaft AREAM Advisory GmbH. Die Emittentin besitzt bereits Projektrechte mit einer Zielkapazität von bis zu 70 MWp und einem derzeitigen Wert von 1,4 Mio. Euro. Der Ready-to-build-Status soll voraussichtlich im 2. Quartal 2026 erreicht werden. Der Nettoemissionserlös aus dem Aream Green Bond 2024/2029 dient dazu, die Weiterentwicklung der Projektrechte im Eigenbestand sowie zusätzliche Freiflächen- und Agri-PV-Projektentwicklungen mit und ohne Speicher in Deutschland zu finanzieren.
Sowohl die Aream Solar Finance GmbH, die Emittentin des 8 % Aream Green Bond 2024/2029, als auch die AREAM Advisory GmbH sind 100-prozentige Tochtergesellschaften der AREAM Group SE, die als Kompetenzzentrum für institutionelle Investoren, Industriekunden und Energieerzeuger mit Fokus auf nachhaltige Infrastruktur im Erneuerbare-Energien-Sektor agiert. Durch die drei Bereiche Fund- und Asset-Management, Projektentwicklung und Operations-/Energy-Management deckt die AREAM Group die gesamte Wertschöpfungskette für Erneuerbare-Energien-Investments ab. Mit mehr als 2,5 Mrd. Euro Transaktionsvolumen gehört die AREAM Group zu den führenden Unternehmen in diesem Markt. Das Team verfügt über einen starken Track-Record von ca. 1.200 MW entwickelter Solar- und Windkapazität seit 2009. Die eigene fortgeschrittene Entwicklungs-Pipeline umfasst aktuell mehr als 1.000 MWp mit einem Potenzial von weiteren 2.000 MWp. Im Rahmen der Wachstumsstrategie sollen in den nächsten Jahren 2.500 MW an Solar- und Windparks realisiert oder erworben werden.
Der von der Commission de Surveillance du Secteur Financier („CSSF“) in Luxemburg gebilligte und an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) in Deutschland sowie an die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde („FMA“) notifizierte Wertpapierprospekt ist unter www.aream.de/ir verfügbar.
Der 8 % Aream Green Bond 2024/2029 wird voraussichtlich am 17. Dezember 2024 in den Handel im Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse) einbezogen werden.
Eckdaten des Aream Green Bond 2024/2029:
| Emittentin |
Aream Solar Finance GmbH |
| Finanzierungsinstrument |
Green Bond (klassifiziert gemäß imug/SPO) |
| Emissionsvolumen |
Bis zu 10 Mio. Euro |
| Kupon |
8,0 % p.a. |
| Status |
Nicht nachrangig, nicht besichert |
| ISIN / WKN |
DE000A383BE0 / A383BE |
| Stückelung |
1.000 Euro |
| Ausgabepreis |
100 % |
| Angebotsfrist |
27. Mai 2024 bis 23. Mai 2025 (12 Uhr): Zeichnung möglich über www.aream.de/ir |
| Valuta |
17. Juli 2024 |
| Laufzeit |
5 Jahre: 17. Juli 2024 bis 17. Juli 2029 (ausschließlich) |
| Zinszahlung |
Halbjährlich, nachträglich am 17. Januar und 17. Juli eines jeden Jahres (erstmals am 17. Januar 2025) |
| Rückzahlungstermin |
17. Juli 2029 |
| Rückzahlungsbetrag |
100 % |
| Sonderkündigungsrechte der Emittentin |
- Ab 17. Juli 2027 zu 102 % des Nennbetrags
- Ab 17. Juli 2028 zu 101 % des Nennbetrags
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| Kündigungsrechte der Anleihegläubiger und Covenants |
- Drittverzug
- Negativverpflichtung
- Veräußerungsbegrenzung für Vermögensgegenstände
- Transparenzverpflichtung
- Positivverpflichtung
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| Prospekt |
- Von der Commission de Surveillance du Secteur („CSSF“) in Luxemburg gebilligter Wertpapierprospekt mit Notifizierung an die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde („FMA“) und an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) in Deutschland
- Die Billigung des Prospekts ist nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen.
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| Anwendbares Recht |
Deutsches Recht |
| Börsensegment |
Voraussichtlich ab 17. Dezember 2024: Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse) |
| Financial Advisor |
Lewisfield Deutschland GmbH |
Wichtige Hinweise
Diese Veröffentlichung ist weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren. Die Wertpapiere, die Gegenstand dieser Veröffentlichung sind, werden durch die Emittentin ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland, dem Großherzogtum Luxemburg und der Republik Österreich im Wege eines öffentlichen Angebots sowie durch Schalten einer Anzeige im Tageblatt angeboten. Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, des Großherzogtums Luxemburg und der Republik Österreich erfolgt ein Angebot ausschließlich in Form einer Privatplatzierung nach den jeweils anwendbaren Ausnahmevorschriften.
Insbesondere wurden die Wertpapiere nicht und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils geltenden Fassung („Securities Act“) registriert und dürfen nicht ohne Registrierung gemäß dem Securities Act oder Vorliegen einer anwendbaren Ausnahmeregelung von den Registrierungspflichten in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden.
Der gebilligte Prospekt ist auf der Website www.aream.de/ir veröffentlicht. Die Billigung sollte nicht als eine Befürwortung der angebotenen Wertpapiere, die Gegenstand dieses Prospekts sind, erachtet werden.
Es wird empfohlen, dass potenzielle Anleger den Prospekt lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen.
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Tel.: +49 (0)89 88 96 906 25
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