| 30.04.2026 | hGears AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.06.2026 in Schramberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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hGears AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
hGears AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.06.2026 in Schramberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
30.04.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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hGears AG
Schramberg
WKN: A3CMGN
ISIN: DE000A3CMGN3
Eindeutige Kennung des Ereignisses: DEDE000A3CMGN3AGM202606110002372000
Korrektur der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2026
Mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 29. April 2026 hat der Vorstand die ordentliche Hauptversammlung der hGears AG für Donnerstag, den 11. Juni 2026, um 10:00 Uhr in den Geschäftsräumen der hGears AG, Brambach 39, D-78713 Schramberg, einberufen.
Im Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats zu Tagesordnungspunkt 8 ist bei den Angaben zu persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen der Kandidaten für den Aufsichtsrat bei den Angaben zu Herrn Lars Ahns ein Fehler enthalten.
Dieser soll im Folgenden korrigiert werden.
"Herr Lars Ahns ist Geschäftsführer der rubicon equities GmbH, die in einer geschäftlichen Beziehung mit dem Aktionär der Gesellschaft, Rubicon Stockpicker Fund, steht. Rubicon Stockpicker Fund ist an der Gesellschaft mit 19,2% der stimmberechtigten Aktien beteiligt. Insoweit besteht eine geschäftliche Beziehung zwischen Herrn Ahns und einem mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der hGears AG beteiligten Aktionär."
Im Übrigen bleibt die am 29. April 2026 im Bundesanzeiger veröffentlichte Einladung unverändert bestehen.
Schramberg, im April 2026
Der Vorstand
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
hGears AG |
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Brambach 38 |
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78713 Schramberg |
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Deutschland |
| E-Mail: |
info@hgears.com |
| Internet: |
https://ir.hgears.com/de/hauptversammlung/ |
| ISIN: |
DE000A3CMGN3 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2319418 30.04.2026 CET/CEST
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| 29.04.2026 | hGears AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.06.2026 in Schramberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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hGears AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
hGears AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.06.2026 in Schramberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
29.04.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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hGears AG
Schramberg
WKN: A3CMGN
ISIN: DE000A3CMGN3
Eindeutige Kennung des Ereignisses: DEDE000A3CMGN3AGM202606110002372000
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2026
Wir laden hiermit die Aktionärinnen und Aktionäre* unserer Gesellschaft zu der am Donnerstag, 11. Juni 2026, 10:00 Uhr (MESZ), in den Geschäftsräumen der hGears AG, Brambach 39, D-78713 Schramberg, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
* Aus Gründen der Sprachvereinfachung und der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden die maskuline grammatikalische Form verwendet. Sie schließt alle Geschlechter mit ein.
Tagesordnung
| 1. |
VORLAGE DES FESTGESTELLTEN JAHRESABSCHLUSSES DER HGEARS AG UND DES GEBILLIGTEN KONZERNABSCHLUSSES, DES LAGEBERICHTS DER HGEARS AG UND DES HGEARS KONZERNS, DES ERLÄUTERNDEN BERICHTS DES VORSTANDS ZU DEN ANGABEN NACH §§ 289A, 315A HGB SOWIE DES BERICHTS DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2025
Die genannten Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der hGears AG unter
| https://ir.hgears.com/de/hauptversammlung/ |
zugänglich. Sie werden dort auch während der Hauptversammlung abrufbar sein.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach § 172 AktG gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 daher keinen Beschluss zu fassen.
Der nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellte Jahresabschluss der hGears AG zum 31. Dezember 2025 weist einen Bilanzverlust aus. Daher enthält die Tagesordnung der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung keinen Gegenstand, der eine Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns vorsieht.
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| 2. |
BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
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| 3. |
BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DER MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
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| 4. |
BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE WAHL DES ABSCHLUSSPRÜFERS UND DES KONZERNABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2026
Der Aufsichtsrat schlägt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die
BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 zu wählen.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte gemäß Art. 16 Abs. 2 Unterabsatz 3 der EU-Verordnung 537/2014 ist und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der EU-Verordnung 537/2014 genannten Art auferlegt wurde.
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| 5. |
BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE BILLIGUNG DES VERGÜTUNGSBERICHTS
Gemäß § 162 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einen Vergütungsbericht zu erstellen und der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen.
Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen.
Der nach § 162 AktG erstellte und geprüfte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 ist gemäß § 124a Satz 1 Nr. 4 AktG über die Internetseite der Gesellschaft unter:
| https://ir.hgears.com/de/hauptversammlung/ |
zugänglich. Ferner wird der Vergütungsbericht dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
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| 6. |
BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE BILLIGUNG DES GEÄNDERTEN VERGÜTUNGSSYSTEMS FÜR DIE MITGLIEDER DES VORSTANDS
Gemäß § 120a Abs. 1 AktG hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Vorstandsmitglieder zu beschließen, wobei ein die bestehende Vergütung bestätigender Beschluss zulässig ist.
Die ordentliche Hauptversammlung der hGears AG hat am 13. Juni 2023 das vom Aufsichtsrat der Gesellschaft beschlossene Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands gemäß § 120a Abs. 1 AktG gebilligt.
Der Aufsichtsrat hat am 22. Oktober 2025 unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 87a Abs. 1 AktG ein geändertes Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands beschlossen (Vorstandsvergütungssystem 2026), welches das bisher bestehende Vorstandsvergütungssystem aktualisiert.
Das Vorstandsvergütungssystem 2026 für die Mitglieder des Vorstands ist gemäß § 124a Satz 1 Nr. 4 AktG über die Internetseite der Gesellschaft unter:
| https://ir.hgears.com/de/hauptversammlung/ |
zugänglich. Ferner wird der Vorstandsvergütungssystem 2026 dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, das Vergütungssystem 2026 für die Mitglieder des Vorstands gemäß § 120a Abs. 1 AktG zu billigen.
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| 7. |
BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ÄNDERUNG VON ZIFFER 8 ABS. 8.1 DER SATZUNG ZUR VERKLEINERUNG DES AUFSICHTSRATS VON FÜNF AUF VIER MITGLIEDER
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht derzeit gemäß §§ 95, 96 Abs. 1 Alt. 7, 101 Abs. 1 AktG und Ziffer 8 Abs. 8.1 der Satzung der Gesellschaft aus fünf Mitgliedern. Vorstand und Aufsichtsrat sind zum Schluss gekommen, dass der Aufsichtsrat aus Kosten- und Effizienzgründen verkleinert werden soll und ein aus vier Mitgliedern bestehender Aufsichtsrat für die Gesellschaft ausreichend ist.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, Ziffer 8 Abs. 8.1 der Satzung zu ändern und wie folgt neu zu fassen:
"8.1 Der Aufsichtsrat besteht aus vier Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden."
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| 8. |
WAHLEN ZUM AUFSICHTSRAT
Die Amtszeiten der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder Christophe Hemmerle, Gabriele Fontane und Daniel Michael Kartje enden mit Ablauf der heutigen ordentlichen Hauptversammlung. Am 15. Dezember 2025 hat Herr Christoph Mathias Seidler sein Amt niedergelegt. Insoweit sind Neuwahlen erforderlich.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1 Alt. 7, 101 Abs. 1 AktG und Ziffer 8 Abs. 8.1 der Satzung der Gesellschaft bisher aus fünf Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Nach Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 7 dieser Hauptversammlung vorgeschlagenen Verkleinerung des Aufsichtsrats wird sich der Aufsichtsrat künftig nur noch aus vier Mitgliedern zusammensetzen. Die Amtszeit von Herrn Marco von Maltzan endet erst mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2030. Deshalb sollen heute drei neue Mitglieder des Aufsichtsrats gewählt werden.
Gem. Ziffer 8 Abs. 8.2 der Satzung werden die Aufsichtsratsmitglieder für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über ihre Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung der heutigen ordentlichen Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2030 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen:
| 8.1 |
Frau Dr. Gabriele Fontane, wohnhaft in Rödermark, Rechtsanwältin
| • |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
keine
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| • |
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
keine
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| 8.2 |
Herr Daniel Michael Kartje, wohnhaft in Kronberg im Taunus, Dipl. Kaufmann
| • |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
keine
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| • |
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Liburnia Riviera Hoteli d.d., Opatija, Kroatien, Mitglied des Aufsichtsrats
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| 8.3 |
Herr Lars Ahns, wohnhaft in Köln, Dipl. Kaufmann
| • |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
keine
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| • |
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
keine
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Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder entscheiden zu lassen.
Der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats berücksichtigt die gesetzlichen Vorgaben sowie die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und strebt die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils und Diversitätskonzepts für das Gesamtgremium an.
Herr Lars Ahns ist Geschäftsführer und Gesellschafter der rubicon equities GmbH, die an der Gesellschaft mit 19,2% der stimmberechtigten Aktien beteiligt ist. Insoweit besteht eine geschäftliche Beziehung zwischen Herrn Ahns und einem mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der hGears AG beteiligten Aktionär.
Ansonsten bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen den vorgeschlagenen Kandidaten einerseits und der hGears AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der hGears AG oder direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der hGears AG beteiligten Aktionären andererseits, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde.
Weitere Informationen zu den Kandidaten sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter:
| https://ir.hgears.com/de/hauptversammlung/ |
zugänglich.
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| 9. |
BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ERTEILUNG EINER NEUEN ERMÄCHTIGUNG ZUR AUSGABE VON AKTIENOPTIONEN AN MITGLIEDER DES VORSTANDS (AKTIENOPTIONSPROGRAMM 2026) UND DIE AUFHEBUNG DER BESTEHENDEN ERMÄCHTIGUNG ZUR AUSGABE VON AKTIENOPTIONEN (AKTIENOPTIONSPROGRAMM 2024), DIE SCHAFFUNG EINES NEUEN BEDINGTEN KAPITALS 2026 ZUR BEDIENUNG DES AKTIENOPTIONSPROGRAMMS 2026 UND DIE ENTSPRECHENDE ÄNDERUNG DER SATZUNG
Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 11. Juni 2024 wurde das Aktienoptionsprogramm 2024 beschlossen, um Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft und ausgewählten Führungskräften der Gesellschaft sowie der mit der Gesellschaft im Sinne des §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft (Aktienoptionsrechte) einräumen zu können. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2024 bis zu 525.450 Bezugsrechte (Aktienoptionsrechte) auf bis zu 525.450 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft bis zum Ablauf des 31. Dezember 2025 zu gewähren. Zur Gewährung von Aktienoptionsrechten an die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft wurde allein der Aufsichtsrat ermächtigt.
Soweit der Vorstand der Gesellschaft (mit Zustimmung des Aufsichtsrats) oder - sofern die Mitglieder des Vorstands betroffen sind - der Aufsichtsrat der Gesellschaft im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2024 Aktienoptionen ausgegeben hat, wurden auf Grundlage dieser Aktienoptionen keine neuen Aktien unter Ausnutzung des Bedingten Kapitals 2024 ausgegeben und werden auch in Zukunft nicht ausgegeben.
Die Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands und ausgewählte Führungskräfte der Gesellschaft sowie verbundener Unternehmen (Aktienoptionsprogramm 2024) ist zum 31. Dezember 2025 abgelaufen. Somit können unter dem Aktienoptionsprogramm 2024 auch keine Aktienoptionen mehr ausgegeben werden.
Der Aufsichtsrat soll auch weiterhin Mitglieder des Vorstands durch die Ausgabe von Aktienoptionsrechten incentivieren und sie an der Wertentwicklung des Unternehmens langfristig beteiligen können.
Es ist beabsichtigt, über ein neues Aktienoptionsprogramm zu beschließen. Die neue Ermächtigung soll zur Ausgabe von bis zu 324.000 Aktienoptionsrechten an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft ("Aktienoptionsprogramm 2026") berechtigen. Das Programm dient einer zielgerichteten Incentivierung der Programmteilnehmer und soll gleichzeitig eine Bindungswirkung der Programmteilnehmer an die Gesellschaft erreichen.
Die Satzung soll hierzu um das Bedingte Kapital 2026 in Höhe von EUR 324.000,00 ergänzt werden. Ziffer 4 der Satzung soll hierzu um eine neue Ziffer 4.5 ergänzt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, folgenden Beschluss zu fassen:
| 1. |
Die mit Hauptversammlungsbeschluss vom 11. Juni 2024 beschlossene Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands und ausgewählte Führungskräfte der Gesellschaft sowie verbundener Unternehmen (Aktienoptionsprogramm 2024) wird aufgehoben. |
| 2. |
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2026 bis zu 324.000 Bezugsrechte ("Aktienoptionsrechte") auf bis zu 324.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft bis zum Ablauf des 31. Dezember 2028 ("Ermächtigungszeitraum") zu gewähren.
Die Ermächtigung wird wirksam, sobald das nachfolgend unter Ziffer 3 zu beschließende Bedingte Kapital 2026 in das Handelsregister eingetragen worden ist ("Wirksamkeitstag"). Die Ausgabe der Aktienoptionsrechte und der Aktien zur Bedienung der Aktienoptionsrechte nach deren Ausübung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Eckpunkte:
| (a) |
Aktienoptionsrechte
Jedes Aktienoptionsrecht gewährt das Recht, nach näherer Maßgabe der Aktienoptionsbedingungen gegen Zahlung des unter lit. (e) bestimmten maßgeblichen Ausübungspreises eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der Gesellschaft mit einem auf jede Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 zu erwerben.
Die neuen Aktien, die aufgrund der Ausübung von Aktienoptionsrechten ausgegeben werden, nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres am Gewinn teil, für das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist.
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| (b) |
Bezugsberechtigte
Der Kreis der Bezugsberechtigten umfasst Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft ("Bezugsberechtigte"). Die Festlegung des genauen Kreises der Bezugsberechtigten sowie der Umfang der ihnen jeweils zu gewährenden Aktienoptionsrechte obliegen dem Aufsichtsrat.
Den Aktionären der Gesellschaft steht kein gesetzliches Bezugsrecht auf die Aktienoptionsrechte zu.
Das Gesamtvolumen der bis zu 324.000 Aktienoptionsrechte verteilt sich auf die Bezugsberechtigten nach Maßgabe der Aktienoptionsvereinbarung.
Die Bezugsberechtigten müssen zum Zeitpunkt der Gewährung der Bezugsrechte in einem Dienstverhältnis zur Gesellschaft stehen ("Beschäftigungsverhältnis").
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| (c) |
Ausgabe der Aktienoptionsrechte, Ausgabebetrag und Ausgabezeiträume
Die Ausgabe der Aktienoptionsrechte erfolgt durch Abschluss eines schriftlichen Begebungsvertrags (auch "Aktienoptionsvereinbarung") zwischen der Gesellschaft und dem jeweiligen Bezugsberechtigten. Die Vertretung der Gesellschaft obliegt dem Aufsichtsrat.
Die Aktienoptionsrechte sollen an die Bezugsberechtigten zu den Bedingungen des an diesen gerichteten Zuteilungsangebots der Gesellschaft ausgegeben werden. Aus dem Zuteilungsangebot der Gesellschaft ergeben sich insbesondere die Anzahl der angebotenen Aktienoptionsrechte inklusive einem Maximalwert, deren Ausübungspreis, der Zeitpunkt sowie zu dem die Aktienoptionsrechte als zugeteilt gelten. Die Zuteilung der Aktienoptionsrechte kann in mehreren Tranchen erfolgen.
Der Tag, an dem eine Gewährung von Aktienoptionsrechten erfolgt, wird nachfolgend als "Ausgabetag" bezeichnet.
Das Zuteilungsangebot enthält einen wertmäßigen Höchstbetrag, der einen Maximalwert der zugeteilten Aktien im Zeitpunkt der Ausübung der Aktienoptionsrechte wie folgt festlegt. Der Maximalwert entspricht der Anzahl der zugeteilten Aktienoptionsrechte multipliziert mit EUR 7,00. Überschreitet der Wert sämtlicher Gesellschaftsaktien, die dem Bezugsberechtigten am Ausübungstag zustehen, nach Maßgabe des Schlusskurses im Xetra-Handel am Ausübungstag den im Zuteilungsangebot definierten Maximalwert, so ist die Ausübung in dem Umfang abzulehnen, der der Aktienanzahl entspricht, die ihr ihrem Wert nach den Maximalwert überschreitet. Dabei ist auf ganze Aktien auf oder abzurunden.
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| (d) |
Wartezeit für die erstmalige Ausübung, Ausübungszeiträume, Ausübungssperrfristen
Die Wartezeit für die erstmalige Ausübung der Aktienoptionsrechte beträgt vier Jahre ab dem Ausgabetag der jeweiligen Aktienoptionsrechte ("Wartezeit"). Nach Ablauf der Wartezeit können Aktienoptionsrechte, für die das Erfolgsziel gemäß lit. (f) erreicht worden ist, innerhalb der Ausübungszeiträume und außerhalb etwaiger Ausübungssperrfristen bis zu einem Verfall der Aktienoptionsrechte (nachfolgend lit. (g)) ausgeübt werden.
Die Aktienoptionsrechte können jeweils innerhalb von 20 Xetra-Handelstagen beginnend ab dem dritten Xetra-Handelstag nach Veröffentlichung des Jahresfinanzberichts, des Halbjahresfinanzberichts und nach Veröffentlichung eines Quartalsfinanzberichts für ein Geschäftsjahr ausgeübt werden ("Ausübungszeitraum").
Im Übrigen sind die Einschränkungen zu beachten, die aus den allgemeinen Rechtsvorschriften, insbesondere der Marktmissbrauchsverordnung und dem Wertpapierhandelsgesetz, folgen.
Der Aufsichtsrat kann nach pflichtgemäßem Ermessen Ausübungssperrfristen festlegen, um die Gefahren von verbotenem Insiderhandel zu vermindern.
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| (e) |
Ausübungspreis
Jedes ausgegebene Aktienoptionsrecht berechtigt zum Bezug einer Aktie der Gesellschaft zum Ausübungspreis.
Bei Ausübung der Aktienoptionsrechte ist für jede zu beziehende Aktie ein Ausübungspreis ("Ausübungspreis") zu zahlen. Der Ausübungspreis entspricht dem arithmetischen Mittel der Schlusskurse der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten vor dem Ausgabetag. Der Ausübungspreis darf nicht unter dem Mindestausgabepreis gemäß § 9 Abs. 1 AktG, d.h. derzeit EUR 1,00, liegen.
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| (f) |
Erfolgsziel
Die Aktienoptionsrechte der jeweiligen Tranchen des Aktienoptionsprogramms 2026 können nach Ablauf der Wartezeit ausgeübt werden, wenn das arithmetische Mittel der Schlusskurse der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den Handelstagen innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten vor dem im Zuteilungsangebot bestimmten Erfolgszeitpunkt einen EUR-Betrag von EUR 3,00 ("Erfolgsziel") jeweils erreicht oder übersteigt.
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| (g) |
Keine Übertragbarkeit und Verfall von Aktienoptionsrechten
Die Aktienoptionsrechte werden als nicht übertragbare Bezugsrechte gewährt. Die Aktienoptionsrechte sind mit Ausnahme des Erbfalls weder übertragbar noch veräußerbar, verpfändbar oder anderweitig belastbar.
Aktienoptionsrechte können nur innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf der Wartezeit ("Verfallszeitpunkt") ausgeübt werden. Bezugsrechte, die nicht innerhalb der Ausübungszeiträume vor dem Verfallszeitpunkt ausgeübt wurden, verfallen entschädigungslos.
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| (h) |
Regelung weiterer Einzelheiten
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten über die Ausgabe von Aktien aus dem Bedingten Kapital 2026 (nachstehend Ziffer 3) und die weiteren Bedingungen des Aktienoptionsprogramms 2026, insbesondere die Aktienoptionsbedingungen, festzulegen. Zu den weiteren Einzelheiten gehören insbesondere Bestimmungen über Steuern und Kosten, das Verfahren für die Zuteilung an die einzelnen Bezugsberechtigten und die Ausübung der Bezugsrechte, Vestingbedingungen, Regelungen bezüglich des Verfalls von Bezugsrechten im Falle der Beendigung des Vorstandsanstellungsverhältnisses mit der Gesellschaft, zur Möglichkeit der Abfindung der erworbenen Bezugsrechte im Falle eines Kontrollwechsels oder einer Beendigung der Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft (Delisting), zur Begrenzung der Haftung der Gesellschaft, Regelungen, die für außergewöhnliche Entwicklungen eine Begrenzungsmöglichkeit für Erträge aus der Ausübung von Bezugsrechten vorsehen und Regelungen zum Verwässerungsschutz bei Kapitalmaßnahmen sowie weitere Verfahrensregelungen.
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Die zur Erfüllung der Aktienoptionsrechte notwendigen bis zu 324.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft sollen durch das neue Bedingte Kapital 2026 bereitgestellt werden.
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| 3. |
Das folgende neue bedingte Kapital zur Bedienung des Aktienoptionsprogramms 2026 (Bedingtes Kapital 2026) wird neu geschaffen:
Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 324.000 durch Ausgabe von bis zu 324.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2026). Das Bedingte Kapital 2026 dient ausschließlich dem Zweck der Gewährung von Aktienoptionsrechten an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft nach näherer Maßgabe der Bestimmungen des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 11. Juni 2026. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber von Aktienoptionsrechten von ihrem Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und soweit nicht andere Erfüllungsformen (z.B. Erfüllung in Geld oder Bedienung mit eigenen Aktien) eingesetzt werden.
Die neuen Aktien, die aufgrund der Ausübung von Aktienoptionsrechten ausgegeben werden, nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an am Gewinn teil, für das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Bedingten Kapital 2026 zu ändern.
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| 4. |
In der Satzung wird zum Zweck der Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2026 Ziffer 4 um folgende Ziffer 4.5 ergänzt:
"Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 324.000 durch Ausgabe von bis zu 324.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2026). Das Bedingte Kapital 2026 dient ausschließlich der Ausgabe von Aktien der Gesellschaft zur Bedienung von Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft, die an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft in Form von Aktienoptionen nach Maßgabe des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 11. Juni 2026 gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie nach Maßgabe des vorgenannten Ermächtigungsbeschlusses Aktienoptionen gewährt werden (Aktienoptionsprogramm 2026), die Inhaber der Aktienoptionen von ihrem Ausübungsrecht Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Bedienung der Aktienoptionen keine eigenen Aktien gewährt. Die neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, für das die Hauptversammlung zum Zeitpunkt der Ausgabe noch keinen Beschluss über die Gewinnverwendung gefasst hat, gewinnanteilberechtigt. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme des Bedingten Kapitals 2026 und nach Ablauf sämtlicher Ausübungszeiträume entsprechend anzupassen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten über die Ausgabe von Aktien aus dem Bedingten Kapital 2026 festzulegen."
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Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 9 (Beschlussfassung über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands (Aktienoptionsprogramm 2026) und die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen (Aktienoptionsprogramm 2024), die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2026 zur Bedienung des Aktienoptionsprogramms 2026 und die entsprechende Änderung der Satzung
Es ist beabsichtigt, eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu schaffen ("Aktienoptionsprogramm 2026”) und die bestehende Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen ("Aktienoptionsprogramm 2024”) aufzuheben.
Im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2024 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zu 525.450 Bezugsrechte (Aktienoptionsrechte) auf bis zu 525.450 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft bis zum Ablauf des 31. Dezember 2025 zu gewähren. Zur Gewährung von Aktienoptionsrechten an die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft wurde allein der Aufsichtsrat ermächtigt.
Die Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands und ausgewählte Führungskräfte der Gesellschaft sowie verbundener Unternehmen (Aktienoptionsprogramm 2024) ist zum 31. Dezember 2025 abgelaufen.
Vor diesem Hintergrund soll der Hauptversammlung das neue Aktienoptionsprogramm 2026 zur Beschlussfassung vorgeschlagen werden, um eine zielgerichtete Incentivierung der Programmteilnehmer zu erreichen. Der Aktienbezug ermöglicht die Teilhabe der Bezugsberechtigten an der Entwicklung des Aktienkurses, sodass die Ziele des Managements und die Interessen der Aktionäre noch stärker in Einklang miteinander gebracht werden. Hierdurch erhalten die Bezugsberechtigten einen Anreiz, den Unternehmenswert langfristig und nachhaltig zu steigern.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2026 bis zu 324.000 Bezugsrechte ("Aktienoptionsrechte") auf bis zu 324.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft bis zum Ablauf des 31. Dezember 2028 ("Ermächtigungszeitraum") zu gewähren.
Das Gesamtvolumen der bis zu 324.000 Aktienoptionsrechte verteilt sich auf die Bezugsberechtigten (Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft) nach Maßgabe der Aktienoptionsvereinbarung.
Die Aktienoptionsrechte sollen mit neuen Aktien aus dem neuen bedingten Kapital (Bedingtes Kapital 2026) bedient werden. Den Aktionären der Gesellschaft steht kein gesetzliches Bezugsrecht auf die Aktienoptionsrechte zu.
Aus dem für die Bedienung des Aktienoptionsprogramms 2026 noch neu zu fassenden bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2026) können max. 324.000 neue Aktien ausgegeben werden. Damit ist der mit dem Aktienoptionsprogramm 2026 verbundene maximale Bezugsrechtsausschluss auf ca. 3,02 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Beschlussfassung beschränkt. Die Bedienung der Aktienoptionen mit neuen Aktien kann daher zu einer maximalen Verwässerung der Aktionäre von ca. 3,02 % führen. Der Gesamtnennbetrag der bedingten Kapitalien der Gesellschaft, einschließlich des Bedingten Kapitals 2025 in Höhe von EUR 3.261.000,00 (Ziffer 4.3 der Satzung), des Bedingten Kapitals 2024 in Höhe von EUR 525.450 (Ziffer 4.4 der Satzung) sowie des neuen Bedingten Kapitals 2026 in Höhe von EUR 324.000,00 (Ziffer 4.5 der Satzung), wird insgesamt EUR 4.111.050,00 betragen und daher die Hälfte des Grundkapitals, das zur Zeit der Beschlussfassung über die bedingte Kapitalerhöhung vorhanden ist, nicht übersteigen.
Im Überblick sieht der Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat für die Ausgabe der Aktienoptionsrechte im Rahmen des Aktienoptionsprogramm 2026 das Folgende vor:
Inhalt der Aktienoptionsrechte
Jedes im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2026 zugeteilte Aktienoptionsrecht soll den Bezugsberechtigten nach Maßgabe der Bedingungen des Aktienoptionsprogramms 2026 zum Bezug einer Aktie mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 aus dem hierfür geschaffenen Bedingten Kapital 2026 gegen Zahlung des Ausübungspreises berechtigen.
Ausgabezeitraum für die Aktienoptionsrechte
Die Aktienoptionsrechte sollen an die Bezugsberechtigten zu dem in der Bezugsrechtsvereinbarung genannten Zeitpunkt ausgegeben werden.
Warte- und Laufzeit und Ausübungsfristen für die Aktienoptionsrechte
Die den Bezugsberechtigten zugeteilten Aktienoptionsrechte sollen frühestens nach Ablauf einer Wartezeit von vier Jahren ab dem Tag der Gewährung der Aktienoptionsrechte ausgeübt werden können ("Wartezeit"). Die Laufzeit der Aktienoptionsrechte beginnt mit dem Tag der Gewährung und endet nach Ablauf von 12 Monaten nach dem Ende der Wartezeit. Die Ausübungsfrist für die Aktienoptionsrechte wird damit 12 Monate nach dem Ende der Wartezeit betragen.
Ausübung der Aktienoptionsrechte und Ausübungspreis
Die Aktienoptionsrechte können ausschließlich während ihrer Laufzeit und nach Ablauf der Wartezeit ausgeübt werden. Die Ausübung ist nur während bestimmter Ausübungszeiträume und unter Voraussetzung der Erfüllung des unten genannten Erfolgsziels möglich.
Bei Ausübung der Aktienoptionsrechte ist für jede zu beziehende Aktie ein Ausübungspreis ("Ausübungspreis") zu zahlen. Der Ausübungspreis entspricht dem arithmetischen Mittel der Schlusskurse der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den Handelstagen innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten vor dem Ausgabetag.
Ausübungszeiträume
Nach Ablauf der Wartezeit können Aktienoptionsrechte, für die das Erfolgsziel erreicht worden ist, innerhalb der im Rahmen der Ermächtigung der Hauptversammlung festgelegten Ausübungszeiträume und außerhalb etwaiger Ausübungssperrfristen bis zu einem Verfall der Aktienoptionsrechte ausgeübt werden.
Erfolgsziel
Die Aktienoptionsrechte der jeweiligen Tranchen des Aktienoptionsprogramms 2026 können nach Ablauf der Wartezeit ausgeübt werden, wenn das arithmetische Mittel der Schlusskurse der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den Handelstagen innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten vor dem im Zuteilungsangebot bestimmten Erfolgszeitpunkt einen EUR-Betrag von EUR 3,00 ("Erfolgsziel") jeweils erreicht oder übersteigt.
Begrenzung bei außerordentlichen Entwicklungen
Die Gesellschaft ist berechtigt, die Ausübung von Aktienoptionsrechten in dem Umfang abzulehnen, in dem deren Ausübung wegen außerordentlicher, nicht vorhergesehener Entwicklungen zu einer unverhältnismäßig hohen Vergütung des Bezugsberechtigten führen würde. Die Zuständigkeit für die Ablehnung liegt ausschließlich beim Aufsichtsrat.
Das Zuteilungsangebot enthält einen wertmäßigen Höchstbetrag, der einen Maximalwert der zugeteilten Aktien im Zeitpunkt der Ausübung der Aktienoptionsrechte wie folgt festlegt. Der Maximalwert entspricht der Anzahl der zugeteilten Aktienoptionsrechte multipliziert mit EUR 7,00. Über-schreitet der Wert sämtlicher Gesellschaftsaktien, die dem Bezugsberechtigten am Ausübungstag zustehen, nach Maßgabe des Schlusskurses im Xetra-Handel am Ausübungstag den im Zuteilungsangebot definierten Maximalwert, so ist die Ausübung in dem Umfang abzulehnen, der der Aktienanzahl entspricht, die ihr ihrem Wert nach den Maximalwert über-schreitet. Dabei ist auf ganze Aktien auf oder abzurunden.
WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG
| 1. |
TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach Ziffer 15 Abs. 15.1 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet und ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Aktienbesitzes hat sich gemäß Ziffer 15 Abs. 15.2 der Satzung der Gesellschaft auf den Geschäftsschluss des zweiundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, das ist Mittwoch, der 20. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zu beziehen ("Nachweisstichtag").
Für den Nachweis des Aktienbesitzes nach Ziffer 15 Abs. 15.1 der Satzung reicht ein Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus. Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 4. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), einer der folgenden Adressen zugehen.
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hGears AG c/o ABN AMRO Bank N.V. Frankfurt Branch Mainzer Landstraße 1 60329 Frankfurt am Main Deutschland |
oder per E-Mail an corporate.broking@nl.abnamro.com
Alternativ haben die Aktionäre auch die Möglichkeit, sich spätestens bis zum Ablauf des 4. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter Nutzung des passwortgeschützten Online-Services unter der Internetadresse
("Online-Service") zur Hauptversammlung anzumelden. Der Online-Service steht voraussichtlich ab dem 20. Mai 2026 24.00 Uhr (MESZ) zur Verfügung. Die Aktionäre erhalten die Informationen für den Zugang zum Online-Service über
| https://corporatebroking.abnamro.com/shareholderlogin |
Sofern die Anmeldung über den Online-Service erfolgt, haben die Intermediäre spätestens bis zum 4. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ) über die Internetseite
| www.abnamro.com/intermediary |
einen Nachweis zu übermitteln, der sich auf den Nachweisstichtag bezieht. In diesem Fall erhält der Aktionär eine Eintrittskarte.
Die zugeschickten bzw. am Versammlungsort hinterlegten Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Aktienbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder teilweisen) Veräußerung des Aktienbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer etwa zum Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat auch keine Bedeutung für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
|
| 2. |
VERFAHREN FÜR DIE STIMMABGABE BEI STIMMRECHTSVERTRETUNG
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, z.B. durch einen Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder eine Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch für die Stimmrechtsvertretung sind demnach eine fristgemäße Anmeldung und der rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes, wie in diesem Abschnitt der Einladung unter Ziffer „1. Teilnahme an der Hauptversammlung“ erläutert, erforderlich.
| (a) |
Bevollmächtigung Dritter
|
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedarf der Textform (§ 126b BGB), wenn weder ein Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut) noch eine diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution (z.B. eine Aktionärsvereinigung) bevollmächtigt wird.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, können die Vollmacht bereits unabhängig vom Versand der Eintrittskarte im Vorfeld erteilen, wobei eine Berücksichtigung ausschließlich bei ordnungsgemäßer Anmeldung zur Hauptversammlung erfolgt. Ein entsprechendes Formular ist zudem auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://ir.hgears.com/de/hauptversammlung/ |
zugänglich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht oder ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft können auf einem der folgenden Wege übermittelt werden:
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hGears AG c/o ABN AMRO Bank N.V. Frankfurt Branch Mainzer Landstraße 1 60329 Frankfurt am Main Deutschland
oder per E-Mail: corporate.broking@nl.abnamro.com
oder unter Nutzung des Online-Services unter www.abnamro.com/evoting
|
Eine Vollmacht kann über den vorgenannten Online-Service gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren bis spätestens zum 10. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), erteilt, geändert oder widerrufen werden.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch dadurch erfolgen, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist, hinsichtlich der Stimmrechtsvertretung bis zum Beginn der Abstimmungen. Der Widerruf kann am Tag der Hauptversammlung durch den Aktionär oder einen (anderen) bevollmächtigten Dritten vorgewiesen werden.
| (b) |
Bevollmächtigung von Intermediären oder diesen gemäß § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen
|
Für die Bevollmächtigung von Intermediären (z.B. von Kreditinstituten) oder diesen gemäß § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen (z.B. von Aktionärsvereinigungen) sowie für den Nachweis und den Widerruf einer solchen Bevollmächtigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. Die Aktionäre werden gebeten, sich in den Fällen des § 135 AktG rechtzeitig mit der/dem Bevollmächtigten über etwaige Besonderheiten der Vollmachtserteilung (insbesondere in Bezug auf deren Form) abzustimmen.
| (c) |
Verfahren für die Stimmabgabe durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
|
Wir bieten unseren Aktionären an, sich nach Maßgabe ihrer Weisung in der Hauptversammlung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Bei Abstimmungen, für die keine ausdrückliche Weisung erteilt wurde, enthalten sie sich der Stimme. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft stehen insbesondere nicht zur Verfügung, um in der Hauptversammlung Fragen oder Anträge zu stellen oder Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung einzulegen.
Das Vollmacht- und Weisungsformular für die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://ir.hgears.com/de/hauptversammlung/ |
zugänglich.
Die Erteilung der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die Erteilung von Weisungen, ihre Änderung und ihr Widerruf müssen auf einem der folgenden Wege aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum 10. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), der Gesellschaft zugehen:
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hGears AG c/o ABN AMRO Bank N.V. Frankfurt Branch Mainzer Landstraße 1 60329 Frankfurt am Main Deutschland
oder per E-Mail: corporate.broking@nl.abnamro.com
oder unter Nutzung des Online-Services unter www.abnamro.com/evoting
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Nach Ablauf des 10. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), ist die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nur noch möglich, indem Aktionäre das unter
| https://ir.hgears.com/de/hauptversammlung/ |
bereitgestellte Formular ausfüllen und spätestens bis zur Eröffnung der Abstimmung in der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle abgeben.
Die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter schließt eine persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus. Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter selbst oder durch einen anderen Bevollmächtigten teilnehmen und seine Aktionärsrechte ausüben, so gilt die persönliche Teilnahme beziehungsweise Teilnahme durch einen Bevollmächtigten als Widerruf der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.
Während der Hauptversammlung können vor Ort Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter unter anderem durch Nutzung des dafür vorgesehenen Formulars erteilt werden.
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| 3. |
ANGABEN ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE
| (a) |
Ergänzungsanträge auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Absatz 2 AktG
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Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5 %) des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen (dies entspricht 500.000 Aktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt oder bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 Bürgerliches Gesetzbuch) an den Vorstand der hGears AG zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum 11. Mai 2026 bis 24:00 Uhr (MESZ) zugehen.
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.
Etwaige Ergänzungsverlangen sind an folgende Anschrift zu richten:
hGears AG - Vorstand - c/o ABN AMRO Bank N.V. Frankfurt Branch Mainzer Landstraße 1 60329 Frankfurt am Main Deutschland
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse
| https://ir.hgears.com/de/hauptversammlung/ |
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
| (b) |
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG
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Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung (nebst einer etwaigen Begründung) sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern und von Aufsichtsräten übersenden. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:
hGears AG c/o ABN AMRO Bank N.V. Frankfurt Branch Mainzer Landstraße 1 60329 Frankfurt am Main Deutschland
oder per E-Mail: corporate.broking@nl.abnamro.com
Die Gesellschaft wird alle Gegenanträge zu einem Vorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs, ggf. einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter
| https://ir.hgears.com/de/hauptversammlung/ |
zugänglich machen, wenn sie der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens bis zum 27. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter der oben genannten Postanschrift oder E-Mail-Adresse zugehen. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären bleiben unberücksichtigt.
Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags und ggf. seiner Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Der Vorstand braucht Wahlvorschläge von Aktionären außerdem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht den Namen der vorgeschlagenen Person, den ausgeübten Beruf und Wohnort enthalten.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur dann gestellt, wenn sie während der Hauptversammlung gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
| (c) |
Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Absatz 1 AktG
|
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Absatz 1 AktG auf ein in der Hauptversammlung gestelltes Verlangen vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, einschließlich rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
Die Ausübung des Auskunftsrechts setzt die Teilnahme an der Hauptversammlung voraus. Insofern sind die in diesem Abschnitt der Einladung unter Ziffer 1 erläuterten Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung zu beachten, insbesondere die Anmeldefrist.
| (d) |
Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten
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Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG sind im Internet unter
| https://ir.hgears.com/de/hauptversammlung/ |
zugänglich.
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| 4. |
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Das Grundkapital der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt in 10.400.000 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Es bestehen also 10.400.000 Stimmrechte.
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| 5. |
DATENSCHUTZ
Die hGears AG verarbeitet zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter. Der Zweck der Datenverarbeitung ist, den Aktionären und Aktionärsvertretern die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte vor und während der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die hGears AG verarbeitet diese Daten als Verantwortlicher unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit den personenbezogenen Daten und zu den Rechten gemäß der DSGVO sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://ir.hgears.com/de/hauptversammlung/ |
zugänglich.
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Schramberg, im April 2026
Der Vorstand
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29.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
hGears AG |
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Brambach 38 |
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78713 Schramberg |
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| E-Mail: |
ir@hgears.com |
| Internet: |
https://hgears.com/ |
| ISIN: |
DE000A3CMGN3 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2318120 29.04.2026 CET/CEST
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| 25.03.2026 | hGears Gruppe steigert im Jahr 2025 das bereinigte EBITDA durch Effizienz- und Kostensenkungsmaßnahmen
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hGears AG
/ Schlagwort(e): Jahresbericht
hGears Gruppe steigert im Jahr 2025 das bereinigte EBITDA durch Effizienz- und Kostensenkungsmaßnahmen
25.03.2026 / 07:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
hGears Gruppe steigert im Jahr 2025 das bereinigte EBITDA durch Effizienz- und Kostensenkungsmaßnahmen
HIGHLIGHTS FÜR DAS GESAMTJAHR 2025
- Konzernumsatz mit EUR 91,8 Mio. um 4,1 % niedriger als im Vorjahr
- Die Umsatzsteigerungen von e-Tools und [e]-Mobility konnten den Umsatzrückgang bei e-Bike weitgehend kompensieren
- Bereinigter Bruttogewinn EUR 42,0 Mio., bessere Marge bei 45,7 % trotz schlechterem Produktmix und niedriger Volumina
- Das bereinigte EBITDA erreichte EUR 1,6 Mio., bereinigte EBITDA-Marge 1,7 %
- Free Cashflow bei EUR -3,3 Mio., beeinflusst durch rechnungslegungsbedingte Umgliederung von EUR 2,1 Mio.
- Stabile Bilanz; Eigenkapitalquote von 31,9 %, liquide Mittel EUR 8,7 Mio.
Schramberg, den 25. März 2026 – Die hGears Gruppe erzielte im Geschäftsjahr 2025 einen Konzernumsatz von EUR 91,8 Mio. sowie ein bereinigtes EBITDA von EUR 1,6 Mio. Das Marktumfeld war weiterhin durch geopolitische Unsicherheiten, eine schwache Konjunkturdynamik und eine erhöhte Volatilität in den USA geprägt. Vor diesem Hintergrund zeigte sich eine gemischte Entwicklung der Geschäftsbereiche: Während [e]-Mobility und e-Tools im Jahresverlauf zulegen konnten, blieb der Geschäftsbereich e-Bike aufgrund anhaltend hoher Lagerbestände und einer entsprechend reduzierten Produktionsaktivität unter Vorjahresniveau.
hGears erzielte im Geschäftsjahr 2025 einen bereinigten Bruttogewinn von EUR 42,0 Mio. und steigerte die bereinigte Bruttogewinnmarge um 20 Basispunkte auf 45,7 %, trotz eines ungünstigeren Produktmixes und geringerer Volumina. Die umgesetzten Struktur- und Effizienzmaßnahmen wirkten sich im Jahresverlauf zunehmend positiv aus und führten zu einem Anstieg des bereinigten EBITDA um EUR 1,1 Mio. auf EUR 1,6 Mio. Die bereinigte EBITDA-Marge verbesserte sich entsprechend um 120 Basispunkte auf 1,7 %.
Der freie Cashflow lag 2025 bei EUR -3,3 Mio. (Vorjahr: EUR -3,2 Mio.) und wurde durch eine rechnungslegungsbedingte Umgliederung in Höhe von EUR 2,1 Mio. belastet.
Das Nettoumlaufvermögen lag mit 8,5 % des Umsatzes am unteren Ende der angestrebten Bandbreite von 8 – 10 %. Die Eigenkapitalquote betrug 31,9 % und die liquiden Mittel beliefen sich auf EUR 8,7 Mio.
Sven Arend, CEO von hGears:
„Wir haben das Jahr 2025 in einem weiterhin anspruchsvollen Marktumfeld erneut gut gemeistert. Unsere konsequent umgesetzten Kosten- und Strukturmaßnahmen zeigen Wirkung und tragen sichtbar zur Ergebnisverbesserung bei. Damit haben wir eine solide Ausgangsbasis geschaffen und sind für ein weiteres herausforderndes Jahr gut vorbereitet. Wir sind weiterhin zuversichtlich, dass die strukturellen Wachstumstreiber in unseren Endmärkten die Nachfrage in allen drei Geschäftsbereichen mittelfristig steigern werden.“
ÜBERSICHT GJ 2025 ZAHLEN
| Konzernzahlen (in EUR Mio.) |
GJ 2025 |
GJ 2024 |
∆ |
| Umsatz |
91,8 |
95,7 |
- 4,1 % |
| Bereinigter Bruttogewinn |
42,0 |
43,6 |
- 3,6 % |
| Bereinigte Bruttomarge |
45,7 % |
45,5 % |
20 bps |
| Bereinigtes EBITDA |
1,6 |
0,5 |
216 % |
| Bereinigte EBITDA-Marge |
1,7 % |
0,5 % |
120 bps |
| Umsatz nach Geschäftsbereichen (in EUR Mio.) |
GJ 2025 |
GJ 2024 |
∆ |
| e-Bike |
9,8 |
18,5 |
- 46,7 % |
| [e]-Mobility |
46,8 |
44,2 |
5,9 % |
| e-Tools |
34,8 |
32,5 |
7,0 % |
Bitte beachten: Die Zahlen können gerundet sein.
FINANZBERICHT
Der Konzernumsatz für das Gesamtjahr 2025 lag mit EUR 91,8 Mio. um 4,1 % unter dem Vorjahreswert (EUR 95,7 Mio.) und damit leicht über der prognostizierten Spanne von EUR 87 – 90 Mio. Der Umsatzrückgang ist im Wesentlichen auf geringere Volumina im Geschäftsbereich e-Bike zurückzuführen.
Der Geschäftsbereich e-Tools steigerte den Umsatz im Vergleich zum Vorjahr um 7,0 % auf EUR 34,8 Mio. (Vorjahr: EUR 32,5 Mio.), insbesondere getragen durch eine weiterhin solide Nachfrage nach Komponenten für Gartengeräte. Der Geschäftsbereich [e]-Mobility erhöhte den Umsatz um 5,9 % auf EUR 46,8 Mio. (Vorjahr: EUR 44,2 Mio.). Die Entwicklung wurde durch unseren Fokus auf das Premium-, Sport- und Luxussegment unterstützt, während sich strukturelle Herausforderungen in der westlichen Automobilindustrie sowie verzögerte Projektanläufe weiterhin bemerkbar machten. Der Geschäftsbereich e-Bike verzeichnete einen Umsatzrückgang von 46,7 % auf EUR 9,8 Mio. (Vorjahr: EUR 18,5 Mio.). Ursächlich hierfür waren anhaltend hohe Lagerbestände entlang der Wertschöpfungskette sowie eine gedämpfte Endnachfrage, die zu einer insgesamt reduzierten Produktionsaktivität in der Fahrradindustrie führten.
Der bereinigte Bruttogewinn lag im Jahr 2025 bei EUR 42,0 Mio. und damit um 3,6 % unter dem Vorjahreswert (EUR 43,6 Mio.). Die bereinigte Bruttomarge verbesserte sich gleichzeitig um 20 Basispunkte auf 45,7 % (Vorjahr: 45,5 %).
Den Einfluss des geringeren Umsatzniveaus sowie des ungünstigeren Produktmix konnte das Management durch Effizienz- und Kostensenkungsmaßnahmen weitgehend kompensieren.
Das bereinigte EBITDA auf Konzernebene belief sich im Geschäftsjahr 2025 auf EUR 1,6 Mio. (Vorjahr: EUR 0,5 Mio.) und die bereinigte EBITDA-Marge erreichte 1,7 % nach 0,5 % im Vorjahr. Die Verbesserung ist maßgeblich auf die positive Wirkung der umgesetzten Struktur- und Sparmaßnahmen zurückzuführen, insbesondere auf die Reduzierung der Personalkosten um EUR 2,7 Mio.
Der freie Cashflow belief sich im Geschäftsjahr 2025 auf EUR -3,3 Mio. (Vorjahr: EUR -3,2 Mio.) und lag damit unter der zuletzt angepassten Prognose von EUR minus 2 bis 0 Mio. Ursächlich hierfür war primär eine rechnungslegungsbedingte Umgliederung in Höhe von EUR 2,1 Mio. zwischen Investitions- und Finanzierungsaktivitäten.
Die Eigenkapitalquote betrug 31,9 % zum Jahresende 2025 (Vorjahr: 53,9 %) und die liquiden Mittel beliefen sich auf EUR 8,7 Mio. (Vorjahr: EUR 17,1 Mio.). Das Verhältnis von Nettoumlaufvermögen zu Umsatz lag bei 8,5 % (Vorjahr: 7,5 %) und damit am unteren Ende der angestrebten Bandbreite von 8 – 10 %.
AUSBLICK
Auf Basis der aktuellen Marktentwicklung und unter Berücksichtigung der anhaltenden Unsicherheiten erwartet der Vorstand für das Geschäftsjahr 2026:
- Konzernumsatz von EUR 80 – 90 Mio.
- Bereinigtes EBITDA von EUR minus 3 bis 0 Mio.
- Freier Cashflow von EUR minus 5 bis minus 2 Mio.
Kontakt
hGears AG
Christian Weiz
Brambach 38
78713 Schramberg
T: +49 (7422) 566 222
E: christian.weiz@hgears.com
Über hGears
hGears ist ein globaler Hersteller von funktionskritischen Hochpräzisionsgetriebeteilen und -komponenten mit strategischem Fokus auf Produkten für e-Mobilität. Die Produkte umfassen Zahnräder, Wellen und andere funktionskritische Komponenten, die in elektrischen Antriebssystemen für e-Bikes sowie in Elektro- und Hybridfahrzeugen (EHV) eingesetzt werden. Im Bereich e-Bikes ist die hGears AG ein führendes europäisches Unternehmen bei der Lieferung von Hochpräzisionsgetriebeteilen und -komponenten. Damit ist das Unternehmen gut aufgestellt, um von den wachsenden Endmärkten für e-Bikes und EHVs zu profitieren. hGears hat drei verschiedene Geschäftsbereiche, für die es Hochpräzisionskomponenten entwickelt und fertigt: e-Bike, [e]-Mobility (vor allem für Premium- und Luxusautos, EHVs und Powersports-Fahrzeuge) und e-Tools.
hGears vereint über 65 Jahre Erfahrung in hochentwickelter zerspanender Stahlverarbeitung und modernster Sintermetallproduktion. Damit ist es eines der wenigen Unternehmen weltweit, das seinen Kunden beide Verfahren anbieten kann. In seiner Rolle als Co-Entwickler arbeitet hGears mit seinen Kunden in der Komponentenentwicklung zusammen, um technologisch optimale Lösungen zu finden, die den jeweiligen Kundenspezifikationen entsprechen. hGears' Blue-Chip-Kundenstamm umfasst eine Reihe von großen Zulieferern (Tier 1) sowie Erstausrüstern (OEMs). Das Unternehmen profitiert von langjährigen, stabilen und nachhaltigen Beziehungen zu seinen Kunden, wobei viele Schlüsselkunden bereits seit über 20 Jahren beliefert werden.
hGears hat seinen Hauptsitz in Schramberg (Deutschland) und agiert weltweit mit Produktionsstätten in Schramberg (Deutschland), Padua (Italien) und Suzhou (China). Besuchen Sie hGears im Internet unter: www.hgears.com
25.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Brambach 38 |
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| Telefon: |
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+49 (7422) 566 883 |
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Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard) |
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2296874 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2296874 25.03.2026 CET/CEST
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| 13.03.2026 | hGears AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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hGears AG
/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
hGears AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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13.03.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2291156 13.03.2026 CET/CEST
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| 03.02.2026 | hGears AG Konzern: Vorläufiger Umsatz und bereinigtes EBITDA 2025 leicht über Prognose des Vorstands; Free Cashflow von Umgliederungseffekt beeinflusst
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hGears AG / Schlagwort(e): Sonstiges
hGears AG Konzern: Vorläufiger Umsatz und bereinigtes EBITDA 2025 leicht über Prognose des Vorstands; Free Cashflow von Umgliederungseffekt beeinflusst
03.02.2026 / 11:15 CET/CEST
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hGears AG Konzern: Vorläufiger Umsatz und bereinigtes EBITDA 2025 leicht über Prognose des Vorstands; Free Cashflow von Umgliederungseffekt beeinflusst
VORLÄUFIGE ERGEBNISSE FÜR DAS GESAMTJAHR 2025
- Vorläufiger Konzernumsatz 2025 EUR 91,6 Mio.
- Vorläufiges bereinigtes EBITDA 2025 EUR 1,4 Mio.
- Vorläufiger negativer Free Cashflow 2025 EUR -3,3 Mio.
Schramberg, 3. Februar 2026 - Der hGears-Konzern hat im Geschäftsjahr 2025 Ergebnisse erzielt, die insgesamt leicht über den Erwartungen des Vorstands und der Prognose liegen.
Die Gruppe hat einen Umsatz von EUR 91,6 Mio. erwirtschaftet und lag damit um EUR 1,6 Mio. über der oberen Grenze der Prognose von EUR 87 – 90 Mio. Dabei entwickelten sich die Geschäftsbereiche [e]-Mobility und e-Tools besser als erwartet und konnten die weiterhin verhaltene Marktentwicklung im Geschäftsbereich e-Bike teilweise kompensieren.
Die umgesetzten Struktur- und Effizienzmaßnahmen ermöglichten hGears 2025 trotz geringerer Volumina und Umsätze im Vergleich zum Vorjahr eine Verbesserung des bereinigten EBITDA, das mit EUR 1,4 Mio. ebenfalls über der Prognose von minus EUR 1 Mio. bis plus EUR 1 Mio. lag.
Eine rechnungslegungsbedingte Umgliederung von EUR 2,1 Mio. von den Investitions- in die Finanzierungsaktivitäten wirkte sich auf den Free Cashflow des hGears-Konzerns aus. Infolgedessen belief sich der Free Cashflow auf minus EUR 3,3 Mio. und lag damit unter der Prognose von minus EUR 2 bis EUR 0 Mio. Die Umgliederung hatte jedoch keinen Effekt auf den Netto-Cashflow, und die liquiden Mittel betrugen zum Jahresende EUR 8,7 Mio., womit sie leicht über den Erwartungen des Vorstands lagen.
Der Vertrag von Sven Arend, Vorsitzender des Vorstands, wurde um weitere 3 Jahre verlängert.
Am Mittwoch, den 25. März 2026, um 7:30 Uhr MEZ, wird das Unternehmen seinen vollständigen Geschäftsbericht 2025 veröffentlichen und danach einen Live-Webcast mit dem Vorstand veranstalten.
Kontakt
Christian Weiz
Head of Investor Relations
hGears AG
Brambach 38
78713 Schramberg
T: +49 (7422) 566 222
E: christian.weiz@hgears.com
Über hGears
hGears ist ein globaler Hersteller von funktionskritischen Hochpräzisionsgetriebeteilen und -komponenten mit Schwerpunkt auf Produkten für e-Mobilität. Die Produkte umfassen Zahnräder, Wellen und andere funktionskritische Komponenten, die in elektrischen Antriebssystemen für e-Bikes sowie in Elektro- und Hybridfahrzeugen (EHV) eingesetzt werden. Im Bereich e-Bikes ist die hGears AG europäischer Marktführer bei der Lieferung von Hochpräzisionsgetriebeteilen und -komponenten. Damit ist das Unternehmen gut aufgestellt, um von den wachsenden Endmärkten für e-Bikes und EHVs zu profitieren. hGears hat drei verschiedene Geschäftsbereiche, für die es Hochpräzisionskomponenten entwickelt und fertigt: e-Bike, [e]-Mobility (d. h. für Premium- und Luxusautos, EHVs und Powersports-Fahrzeuge) und e-Tools.
hGears vereint über 65 Jahre Erfahrung in hochentwickelter zerspanender Stahlverarbeitung und modernster Sintermetallproduktion. Damit ist es eines der wenigen Unternehmen weltweit, das seinen Kunden beide Verfahren anbieten kann. In seiner Rolle als Co-Entwickler arbeitet hGears mit seinen Kunden in der Komponentenentwicklung zusammen, um technologisch optimale Lösungen zu finden, die den jeweiligen Kundenspezifikationen entsprechen. hGears' Blue-Chip-Kundenstamm umfasst eine Reihe von großen Zulieferern (Tier 1) sowie Erstausrüstern (OEMs). Das Unternehmen profitiert von langjährigen, stabilen und nachhaltigen Beziehungen zu seinen Kunden, wobei viele Schlüsselkunden bereits seit über 15 Jahren beliefert werden.
hGears hat seinen Hauptsitz in Schramberg (Deutschland) und agiert weltweit mit Produktionsstätten in Schramberg (Deutschland), Padua (Italien) und Suzhou (China). Besuchen Sie hGears im Internet unter: www.hgears.com
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03.02.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| 11.11.2025 | hGears AG Konzern: Struktur- und Kostenmaßnahmen stützen Profitabilität, erwartungsgemäß schwache Umsatzentwicklung im dritten Quartal
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hGears AG
/ Schlagwort(e): 9-Monatszahlen
hGears AG Konzern: Struktur- und Kostenmaßnahmen stützen Profitabilität, erwartungsgemäß schwache Umsatzentwicklung im dritten Quartal
11.11.2025 / 07:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
hGears AG Konzern: Struktur- und Kostenmaßnahmen stützen Profitabilität, erwartungsgemäß schwache Umsatzentwicklung im dritten Quartal
HIGHLIGHTS IN DEN ERSTEN 9 MONATEN 2025
- Konzernumsatz mit EUR 69,8 Mio. um 3,8 % niedriger als im Vorjahr
- Die positive Umsatzentwicklung von [e]-Mobility und e-Tools konnten die erwartete Schwäche von e-Bike nicht vollständig kompensieren
- Bereinigter Bruttogewinn wegen mangelnder Volumina und Produktmix bei EUR 31,8 Mio., Marge von 45,6 % auf dem Niveau Halbjahr 2025
- Das bereinigte EBITDA stieg gegenüber dem Vorjahr dank Struktur- und Sparmaßnahmen um EUR 0,5 Mio. auf EUR 0,9 Mio.
- Damit erreichte die bereinigte EBITDA-Marge 1,3 % (0,6 % im Vorjahr).
- Eigenkapitalquote von 45,1 % und einer Nettoverschuldung von EUR 17,2 Mio.
- hGears bestätigt den am 23. Oktober angehobenen Ausblick für das Geschäftsjahr 2025
Schramberg, den 11. November 2025 – Die hGears AG erwirtschaftete in den ersten neun Monaten 2025 einen Konzernumsatz von EUR 69,8 Mio. und ein bereinigtes EBITDA von EUR 0,9 Mio. Die gute Entwicklung von e-Tools und [e]-Mobility konnte in den ersten neun Monaten 2025 die erwartete Schwäche im Bereich e-Bike weitgehend, aber nicht vollständig ausgleichen.
hGears war mit einem volatilen Marktumfeld konfrontiert, das weiterhin durch geopolitische und handelspolitische Spannungen sowie durch die angedrohten und verhängten Zölle der US-Regierung geprägt war und sich negativ auf die Konsumentenstimmung auswirkte. Trotz der anhaltenden Herausforderungen in der Automobilindustrie zeigte sich [e]‑Mobility dank des Fokus auf Premium- und Luxusfahrzeuge sehr resilient. Der Geschäftsbereich steigerte in den ersten neun Monaten des Jahres den Umsatz um 4,1 % auf EUR 35,2 Mio. Auch die Umsätze des Geschäftsbereichs e-Tools konnten gesteigert werden und lagen in den ersten neun Monaten 2025 mit EUR 26,2 Mio. um 9,0 % über dem Vorjahreswert. Der Bereich e-Bike entwickelte sich im Rahmen der Erwartungen und verzeichnete in den ersten neun Monaten 2025 einen Umsatzrückgang von 42,7 % auf EUR 8,2 Mio. Der weiterhin anhaltende Lagerabbau in allen Vertriebskanälen der Fahrradindustrie führte zu dem erheblichen Umsatzrückgang.
Der bereinigte Bruttogewinn belief sich in den ersten neun Monaten 2025 auf EUR 31,8 Mio., was einer bereinigten Bruttomarge von 45,6 % entspricht. Die Bruttomarge blieb trotz des fehlenden Operational Leverage und des verschlechterten Produktmixes im dritten Quartal 2025 stabil auf dem Niveau des ersten Halbjahres. Der absolute Rückgang des bereinigten Bruttogewinns um EUR 1,9 Mio. gegenüber dem Vorjahreszeitraum konnte durch Strukturanpassungen und fortlaufende Kosteneinsparungen mehr als ausgeglichen werden. Infolgedessen erhöhte sich das bereinigte EBITDA in den ersten neun Monaten 2025 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um EUR 0,5 Mio. auf EUR 0,9 Mio., was einer bereinigten EBITDA-Marge von 1,3 % entspricht. Die Bilanz von hGears bleibt solide, mit einer Eigenkapitalquote von 45,1 %, liquiden Mitteln von EUR 8,7 Mio. und einer Nettoverschuldung von EUR 17,2 Mio.
Sven Arend, CEO von hGears:
„Die vorgezogenen Umsätze, die sich im ersten Halbjahr positiv ausgewirkt hatten, fehlten wie erwartet im dritten Quartal 2025. Trotz des negativen Einflusses des weiteren deutlichen Rückgangs des e-Bike Geschäfts auf den Produktmix ist es uns dank umfassender Strukturanpassungen und konsequenter Sparmaßnahmen gelungen, in den ersten neun Monaten 2025 das EBITDA gegenüber dem Vorjahreszeitraum zu steigern. Dies unterstreicht die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen und unterstützt unser Bestreben, die Liquidität zu sichern. Wir gehen davon aus, dass die Talsohle erreicht ist, während sich im e-Bike Geschäft erste, wenn auch noch sehr verhaltene, Anzeichen einer möglichen Stabilisierung abzeichnen.“
ÜBERSICHT 9M 2025 ZAHLEN
| Konzernzahlen (in EUR Mio.) |
9M 2025 |
9M 2024 |
∆ |
| Umsatz |
69,8 |
72,6 |
-3,8 % |
| Bereinigter Bruttogewinn |
31,8 |
33,7 |
- 5,7 % |
| Bereinigte Bruttomarge |
45,6 % |
46,5 % |
- 90 bps |
| Bereinigtes EBITDA |
0,9 |
0,4 |
+ 113,2 % |
| Bereinigte EBITDA-Marge |
1,3 % |
0,6 % |
+ 70 bps |
| |
|
|
|
| Umsatz nach Geschäftsbereichen (in EUR Mio.) |
9M 2025 |
9M 2024 |
∆ |
| e-Bike |
8,2 |
14,3 |
- 42,7 % |
| [e]-Mobility |
35,2 |
33,8 |
+ 4,1 % |
| e-Tools |
26,2 |
24,0 |
+ 9,0 % |
Bitte beachten: Die Zahlen können gerundet sein.
AUSBLICK
hGears bestätigt den am 23. Oktober 2025 angehobenen Ausblick für das Geschäftsjahr 2025. Vor dem Hintergrund anhaltender konjunktureller sowie geo- und wirtschaftspolitischer Herausforderungen auf den internationalen Märkten erwartet der Vorstand von hGears:
- Konzernumsatz von EUR 87 - 90 Mio.
- Bereinigtes EBITDA von minus EUR 1 bis plus EUR 1 Mio.
- Negativer freier Cashflow minus EUR 2 bis EUR 0 Mio.
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hGears AG
Christian Weiz
Brambach 38
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T: +49 (7422) 566 222
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Über hGears
hGears ist ein globaler Hersteller von funktionskritischen Hochpräzisionsgetriebeteilen und -komponenten mit Schwerpunkt auf Produkten für e-Mobilität. Die Produkte umfassen Zahnräder, Wellen und andere funktionskritische Komponenten, die in elektrischen Antriebssystemen für e-Bikes sowie in Elektro- und Hybridfahrzeugen (EHV) eingesetzt werden. Im Bereich e-Bikes ist die hGears AG europäischer Marktführer bei der Lieferung von Hochpräzisionsgetriebeteilen und -komponenten. Damit ist das Unternehmen gut aufgestellt, um von den wachsenden Endmärkten für e-Bikes und EHVs zu profitieren. hGears hat drei verschiedene Geschäftsbereiche, für die es Hochpräzisionskomponenten entwickelt und fertigt: e-Bike, [e]-Mobility (d. h. für Premium- und Luxusautos, EHVs und Powersports-Fahrzeuge) und e-Tools.
hGears vereint über 65 Jahre Erfahrung in hochentwickelter zerspanender Stahlverarbeitung und modernster Sintermetallproduktion. Damit ist es eines der wenigen Unternehmen weltweit, das seinen Kunden beide Verfahren anbieten kann. In seiner Rolle als Co-Entwickler arbeitet hGears mit seinen Kunden in der Komponentenentwicklung zusammen, um technologisch optimale Lösungen zu finden, die den jeweiligen Kundenspezifikationen entsprechen. hGears' Blue-Chip-Kundenstamm umfasst eine Reihe von großen Zulieferern (Tier 1) sowie Erstausrüstern (OEMs). Das Unternehmen profitiert von langjährigen, stabilen und nachhaltigen Beziehungen zu seinen Kunden, wobei viele Schlüsselkunden bereits seit über 15 Jahren beliefert werden.
hGears hat seinen Hauptsitz in Schramberg (Deutschland) und agiert weltweit mit Produktionsstätten in Schramberg (Deutschland), Padua (Italien) und Suzhou (China). Besuchen Sie hGears im Internet unter: www.hgears.com
11.11.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2227220 11.11.2025 CET/CEST
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| 23.10.2025 | hGears AG erhöht die Prognose für das bereinigte EBITDA und den freien Cashflow für das Gesamtjahr 2025
|
hGears AG / Schlagwort(e): Prognoseänderung
hGears AG erhöht die Prognose für das bereinigte EBITDA und den freien Cashflow für das Gesamtjahr 2025
23.10.2025 / 16:50 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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hGears AG erhöht die Prognose für das bereinigte EBITDA und den freien Cashflow für das Gesamtjahr 2025
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Schramberg, 23. Oktober 2025 – Auf Basis der jüngsten Auftragsindikatoren sowie der Erwartungen bezüglich der Geschäftsentwicklung hat der Vorstand der hGears AG seine Prognose für das Gesamtjahr 2025 erhöht.
Der Vorstand der hGears AG geht davon aus, dass die Umsätze für das Gesamtjahr 2025 am oberen Ende der zuvor kommunizierten Spanne liegen werden und erwartet einen Konzernumsatz von EUR 87 - 90 Mio. (bisherige Prognose: EUR 80 - 90 Mio.)
Das Unternehmen geht davon aus, dass das bereinigte EBITDA dank der umgesetzten operativen Maßnahmen bei minus EUR 1 bis plus EUR 1 Mio. (bisherige Prognose: EUR minus 4 bis minus 1 Mio.) liegen wird und der freie Cashflow bei minus EUR 2 bis 0 Mio. (bisherige Prognose: negativer freier Cashflow von EUR minus 6 bis minus 2 Mio.) liegen wird.
Das Unternehmen wird seine Ergebnisse für die neun Monate 2025 am 11. November 2025 veröffentlichen.
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hGears ist ein globaler Hersteller von funktionskritischen Hochpräzisionsgetriebeteilen und -komponenten mit Schwerpunkt auf Produkten für e-Mobilität. Der strategische Fokus des Unternehmens liegt auf dem Geschäftsbereich e-Mobility. Die Produkte umfassen Zahnräder, Wellen und andere funktionskritische Komponenten, die in elektrischen Antriebssystemen für e-Bikes sowie in Elektro- und Hybridfahrzeugen (EHV) eingesetzt werden. Im Bereich e-Bikes ist die hGears AG europäischer Marktführer bei der Lieferung von Hochpräzisionsgetriebeteilen und -komponenten. Damit ist das Unternehmen gut aufgestellt, um von den wachsenden Endmärkten für e-Bikes und EHVs zu profitieren. hGears hat drei verschiedene Geschäftsbereiche, für die es Hochpräzisionskomponenten entwickelt und fertigt: e-Bike, [e]-Mobility (d. h. für Premium- und Luxusautos, EHVs und Powersports-Fahrzeuge) und e-Tools.
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| 13.08.2025 | hGears AG Konzern: Solides erstes Halbjahr 2025 gestützt durch Struktur- und Sparmaßnahmen sowie Vorzieheffekte in der Produktion
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hGears AG
/ Schlagwort(e): Halbjahresbericht
hGears AG Konzern: Solides erstes Halbjahr 2025 gestützt durch Struktur- und Sparmaßnahmen sowie Vorzieheffekte in der Produktion
13.08.2025 / 07:30 CET/CEST
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hGears AG Konzern: Solides erstes Halbjahr 2025 gestützt durch Struktur- und Sparmaßnahmen sowie Vorzieheffekte in der Produktion
HIGHLIGHTS IM ERSTEN HALBJAHR 2025
- Konzernumsatz mit EUR 49,5 Mio. marginal um 1,8 % unter Vorjahr
- Die positive Entwicklung von e-Tools kompensierte im ersten Halbjahr den leichten Rückgang bei [e]-Mobility und die Schwäche von e-Bike
- Vorzieheffekte in der Produktion und Einsparungen führten zu einem bereinigten Bruttogewinn von EUR 22,6 Mio., Marge 45,6 %
- Das bereinigte EBITDA verbesserte sich dank Struktur- und Sparmaßnahmen auf EUR 1,1 Mio., die bereinigte EBITDA-Marge erreichte 2,2 %
- Stabile Bilanz mit einer Eigenkapitalquote von 47,8 %, Nettoverschuldung EUR 14,7 Mio.
- Bestätigung der Prognose 2025 nach soliden Halbjahresergebnissen, die durch Vorzieheffekte aus dem zweiten Halbjahr positiv beeinflusst wurden
Schramberg, den 13. August 2025 – Die hGears AG erwirtschaftete im ersten Halbjahr 2025 einen Konzernumsatz von EUR 49,5 Mio. und ein bereinigtes EBITDA von EUR 1,1 Mio. Die gute Entwicklung von e-Tools konnte im ersten Halbjahr die leicht rückläufige Entwicklung von [e]-Mobility und insbesondere die negative Entwicklung von e-Bike weitestgehend abfedern, aber nicht komplett auffangen.
Das wirtschaftliche Umfeld war im ersten Halbjahr 2025 volatil, nicht zuletzt aufgrund neu aufkommender wirtschaftspolitischer Spannungen, vor allem aufgrund der angedrohten und teilweise umgesetzten Zölle der neuen US-Regierung. Der Geschäftsbereich e-Tools konnte seine Erholung mit einem Umsatzplus von 19,4 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum fortsetzen, insbesondere gestützt durch eine solide Nachfrage aus dem Bereich Gartengeräte, und erreichte einen Umsatz von EUR 18,0 Mio. Unser Fokus auf das Premium- und Sportsegment wirkte sich stabilisierend aus, doch musste der Bereich [e]-Mobility aufgrund der derzeitigen Strukturprobleme in der Automobilindustrie der westlichen Hemisphäre und der schwachen Konsumentenstimmung einen leichten Umsatzrückgang von 3,0 % auf EUR 23,8 Mio. hinnehmen. Der Geschäftsbereich e‑Bike war wie erwartet weiterhin vom Abbau überhöhter Lagerbestände geprägt und erlitt einen Umsatzrückgang von 28,6% auf EUR 7,5 Mio. Allerdings deuten erste Indikatoren möglicherweise darauf hin, dass dieses Industriesegment die Talsohle erreicht haben könnte.
Der bereinigte Bruttogewinn belief sich im ersten Halbjahr 2025 auf EUR 22,6 Mio., was einer bereinigten Bruttomarge von 45,6 % entspricht. Das Unternehmen erzielte ein bereinigtes EBITDA von EUR 1,1 Mio. und eine bereinigte EBITDA-Marge von 2,2 %. Damit betrug der absolute Rückgang des Bruttogewinns im Jahresvergleich rund EUR 1,0 Mio., während das bereinigte EBITDA um EUR 0,5 Mio. zulegen konnte. Dies spiegelt einerseits unsere operativen Optimierungen und Sparanstrengungen wider und andererseits den positiven Einfluss von Effizienzsteigerungen. Zustande kamen diese Erfolge zum einen durch gezielte organisatorische Maßnahmen und zum anderen durch das Vorziehen von Produktionsvolumina aus dem zweiten Halbjahr, was eine höhere Auslastung unserer Anlagen bei reduzierten Start-Stop-Kosten ermöglichte. Der Free Cashflow belief sich zum Juni 2025 auf EUR -2,3 Mio., die liquiden Mittel betrugen EUR 9,4 Mio. Unter Einbeziehung der im zweiten Quartal nicht genutzten Kreditlinien hätten die liquiden Mittel EUR 14,4 Mio. betragen (Dezember 2024 EUR 17,1 Mio.).
Die Bilanz ist weiterhin stabil; im Juni 2025 betrug die Nettoverschuldung EUR 14,7 Mio., die Verschuldungsquote 14,1x (Dezember 2024 Nettoverschuldung 9,4 Mio., Leverage-Ratio 18,7x) und die Eigenkapitalquote 47,8 % (Dezember 2024 49,4 %).
Sven Arend, CEO von hGears:
„Die strukturellen Anpassungen und Sparmaßnahmen zeigen Wirkung. Zusätzlich haben wir Produktionsvolumina aus der zweiten Jahreshälfte vorgezogen, um unsere Anlagen besser auszulasten und Start-Stop-Kosten zu senken. Dies wirkte sich positiv auf Umsatz und Profitabilität aus. Der Geschäftsbereich e-Bike dürfte auch in der zweiten Jahreshälfte vom anhaltenden Lagerabbau betroffen sein, doch erste Anzeichen könnten darauf hindeuten, dass die Talsohle in 2025 erreicht ist. Insgesamt sind wir gut aufgestellt, um künftige Unwägbarkeiten erfolgreich zu meistern, und halten an unserem Ausblick für 2025 fest.“
ÜBERSICHT 1H 2025 ZAHLEN
| Konzernzahlen (in EUR Mio.) |
1H 2025 |
1H 2024 |
∆ |
| Umsatz |
49,5 |
50,5 |
-1,8 % |
| Bereinigter Bruttogewinn |
22,6 |
23,5 |
- 4,1 % |
| Bereinigte Bruttomarge |
45,6 % |
46,7 % |
- 110 bps |
| Bereinigtes EBITDA |
1,1 |
0,5 |
101,2 % |
| Bereinigte EBITDA-Marge |
2,2 % |
1,1 % |
110 bps |
| |
|
|
|
| Umsatz nach Geschäftsbereichen (in EUR Mio.) |
1H 2025 |
1H 2024 |
∆ |
| e-Bike |
7,5 |
10,5 |
- 28,6 % |
| [e]-Mobility |
23,8 |
24,6 |
- 3,0 % |
| e-Tools |
18,0 |
15,1 |
19,4 % |
Bitte beachten: Die Zahlen können gerundet sein.
AUSBLICK
Der Ausblick für das Geschäftsjahr 2025 bleibt unverändert. Vor dem Hintergrund anhaltender konjunktureller sowie geo- und wirtschaftspolitischer Herausforderungen auf den internationalen Märkten erwartet der Vorstand von hGears weiterhin:
- Konzernumsatz von EUR 80 - 90 Mio.
- Bereinigtes EBITDA von EUR minus 4 bis minus 1 Mio.
- Freier Cashflow von EUR minus 6 bis minus 2 Mio.
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| 17.07.2025 | hGears AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
hGears AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
17.07.2025 / 07:30 CET/CEST
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| 12.06.2025 | hGears AG Konzern: Hauptversammlung stimmt allen Tagesordnungspunkten zu, Marco Freiherr von Maltzan neuer Aufsichtsratsvorsitzender
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hGears AG
/ Schlagwort(e): Hauptversammlung
hGears AG Konzern: Hauptversammlung stimmt allen Tagesordnungspunkten zu, Marco Freiherr von Maltzan neuer Aufsichtsratsvorsitzender
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hGears AG Konzern: Hauptversammlung stimmt allen Tagesordnungspunkten zu, Marco Freiherr von Maltzan neuer Aufsichtsratsvorsitzender
HIGHLIGHTS DER HAUPTVERSAMMLUNG 2025
- Die hGears AG hat ihre ordentliche Hauptversammlung als börsennotiertes Unternehmen in Form einer Präsenzveranstaltung abgehalten
- Marco Freiherr von Maltzan wurde mit 90,27% der Stimmen in den Aufsichtsrat der hGears AG gewählt und anschließend von dessen Mitgliedern zum neuen Vorsitzenden bestimmt
- Herr von Maltzan folgt damit auf Prof. Volker Stauch, der mit Abschluss der Hauptversammlung aus dem Gremium zurückgetreten ist
- 71,71 % des Grundkapitals waren an der Hauptversammlung 2025 vertreten
- Alle Beschlussvorschläge wurden angenommen
- CEO Sven Arend blickte erneut auf ein herausforderndes Geschäftsjahr zurück
Schramberg, den 12. Juni 2025 – Die Aktionärinnen und Aktionäre der hGears AG stimmten bei der ordentlichen Hauptversammlung am 11. Juni 2025 am Hauptsitz der Gesellschaft in Schramberg allen Tagesordnungspunkten zu. Die Hauptversammlung fand – nicht zuletzt auf Wunsch der Aktionäre – erstmals als Präsenzveranstaltung statt. Auf der Hauptversammlung waren insgesamt 71,71 % des Grundkapitals vertreten. Die zur Abstimmung gestellten Beschlussvorschläge wurden von einer großen Mehrheit der Aktionärinnen und Aktionäre angenommen. Darüber hinaus entlastete die Hauptversammlung Vorstand und Aufsichtsrat mit 99,99 % bzw. 97,76 % der Stimmen und billigte den Vergütungsbericht mit 89,69 % der Stimmen.
Marco Freiherr von Maltzan wurde mit 90,27% der Stimmen in den Aufsichtsrat gewählt und bis 2030 in dieses Amt bestellt. In einer konstituierenden Sitzung wurde Herr von Maltzan anschließend zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Seine umfassende Erfahrung und ausgewiesene Expertise als Manager in internationalen Spitzenpositionen machen ihn zum idealen Vorsitzenden des Aufsichtsrats. Er folgt auf Professor Volker Stauch, der aus persönlichen Gründen von seinem Amt zurückgetreten ist. Vorstand, Aufsichtsrat und die gesamte Gesellschaft sprechen Professor Volker Stauch ihren herzlichen Dank aus. Über mehr als 13 Jahre hat er die Entwicklung des Unternehmens mitgestaltet und es seit dem Börsengang als Vorsitzender des Aufsichtsrats geführt.
Das konjunkturelle und geopolitische Umfeld dämpfte im Jahr 2024 erneut die Konsumentenstimmung. Gleichzeitig wirkten sich sowohl strukturelle Probleme in der Automobilindustrie als auch der anhaltende Lagerabbau bei e-Bikes belastend auf die Geschäftsentwicklung von hGears aus. Ein Lichtblick war der Geschäftsbereich e‑Tools, der sich weiter stabilisierte. Trotz der aktuell angespannten Lage infolge geringer Volumina zeigt sich der Vorstand sowohl von den mittelfristigen als auch von den langfristigen Perspektiven überzeugt. Dabei bleibt er aber angesichts der anhaltenden konjunkturellen sowie geo- und wirtschaftspolitischen Unsicherheiten vorsichtig und erwartet für das Jahr 2025 einen Konzernumsatz von EUR 80 – 90 Mio., ein bereinigtes EBITDA von EUR minus 4 bis minus 1 Mio. sowie einen freien Cashflow von EUR minus 6 bis minus 2 Mio.
Eine ausführliche Übersicht zu den einzelnen Abstimmungsergebnissen finden Sie auf der Website von hGears in der Rubrik Investor Relations unter „Hauptversammlung“ https://ir.hgears.com/de/hauptversammlung/agm-2025/
Kontakt
hGears AG
Christian Weiz
Brambach 38
78713 Schramberg
T: +49 (7422) 566 222
E: christian.weiz@hgears.com
Über hGears
hGears ist ein globaler Hersteller von funktionskritischen Hochpräzisionsgetriebeteilen und -komponenten mit strategischem Fokus auf Produkten für e-Mobilität. Die Produkte umfassen Zahnräder, Wellen und andere funktionskritische Komponenten, die in elektrischen Antriebssystemen für e-Bikes sowie in Elektro- und Hybridfahrzeugen (EHV) eingesetzt werden. Im Bereich e-Bikes ist die hGears AG ein führendes europäisches Unternehmen bei der Lieferung von Hochpräzisionsgetriebeteilen und -komponenten. Damit ist das Unternehmen gut aufgestellt, um von den wachsenden Endmärkten für e-Bikes und EHVs zu profitieren. hGears hat drei verschiedene Geschäftsbereiche, für die es Hochpräzisionskomponenten entwickelt und fertigt: e-Bike, [e]-Mobility (vor allem für Premium- und Luxusautos, EHVs und Powersports-Fahrzeuge) und e-Tools.
hGears vereint über 65 Jahre Erfahrung in hochentwickelter zerspanender Stahlverarbeitung und modernster Sintermetallproduktion. Damit ist es eines der wenigen Unternehmen weltweit, das seinen Kunden beide Verfahren anbieten kann. In seiner Rolle als Co-Entwickler arbeitet hGears mit seinen Kunden in der Komponentenentwicklung zusammen, um technologisch optimale Lösungen zu finden, die den jeweiligen Kundenspezifikationen entsprechen. hGears' Blue-Chip-Kundenstamm umfasst eine Reihe von großen Zulieferern (Tier 1) sowie Erstausrüstern (OEMs). Das Unternehmen profitiert von langjährigen, stabilen und nachhaltigen Beziehungen zu seinen Kunden, wobei viele Schlüsselkunden bereits seit über 20 Jahren beliefert werden.
hGears hat seinen Hauptsitz in Schramberg (Deutschland) und agiert weltweit mit Produktionsstätten in Schramberg (Deutschland), Padua (Italien) und Suzhou (China). Besuchen Sie hGears im Internet unter: www.hgears.com
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