10.12.2024 | ARI Motors Industries SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.01.2025 in Borna mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG ARI Motors Industries SE/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung ARI Motors Industries SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.01.2025 in Borna mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
10.12.2024 / 15:05 CET/CEST Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
| ARI Motors Industries SEBornaWKN A3D6Q4 / ISIN DE000A3D6Q45Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der ARI Motors Industries SE mit Sitz in Borna (nachfolgend auch „Gesellschaft“ genannt) am Freitag, den 17. Januar 2025 um 15:00 Uhr in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Lausicker Str. 20, 04552 Borna, ein. I. TAGESORDNUNG1. | Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023, des Lageberichts der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 sowie des Berichts des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2023 Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung erforderlich, da der Verwaltungsrat den von den geschäftsführenden Direktoren aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 gemäß § 47 Abs. 5 des Gesetzes zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) bereits gebilligt hat und dieser damit festgestellt ist. | 2. | Beschlussfassung über die Entlastung des geschäftsführenden Direktors für das Geschäftsjahr 2023 Der Verwaltungsrat schlägt vor, dem im Geschäftsjahr 2023 amtierenden geschäftsführenden Direktor für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. | 3. | Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2023 Der Verwaltungsrat schlägt vor, dem im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitglied des Verwaltungsrats für den Zeitraum seiner Amtszeit während dieses Geschäftsjahrs Entlastung zu erteilen. | 4. | Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 Der Verwaltungsrat schlägt vor, Diplom Kaufmann Johannes Wessling, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Greven, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen. | 5. | Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats Gemäß § 5.3 der Satzung der Gesellschaft endet die Amtszeit der Verwaltungsratsmitglieder mit Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Da die Amtszeiten der amtierenden Verwaltungsratsmitglieder, Herrn Karl-Heinz Kustermann und Herrn Dr. Rasso Graber, gemäß ihrer Bestellung durch das Amtsgericht bis zur Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung befristet sind, sowie die Amtszeit des seit Gründung amtierenden Mitglieds des Verwaltungsrats, Herrn Daniel Jacob, gemäß der Satzungsregelung mit Beendigung dieser Hauptversammlung enden, ist eine Neuwahl erforderlich. Der Verwaltungsrat schlägt vor, die folgenden Personen für die Amtszeit gemäß der Satzung zu Mitgliedern des Verwaltungsrats zu wählen: 1. | Daniel Jacob, Unternehmer, geboren am 18.12.1977, wohnhaft in Großpösna, | 2. | Karl-Heinz-Kustermann, Maschinenbauingenieur, geboren am 02.04.1959, wohnhaft in München, | 3. | Dr. Rasso Graber, Rechtsanwalt, geboren am 25.04.1974, wohnhaft in München. Die Wahl erfolgt als Einzelwahl. Die Amtszeit der gewählten Mitglieder endet gemäß § 5.3 der Satzung mit Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. |
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II. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE1. | Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 10.000.000 Stück teilnahme- und stimmberechtigte auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 10.000.000. | 2. | Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) rechtzeitig angemeldet haben. Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) durch das depotführende Institut erforderlich. Ein Nachweis durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG ist insoweit ausreichend. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen (sogenannter Nachweisstichtag), also auf den 26. Dezember 2024, 24:00 Uhr. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der Adresse ARI Motors Industries SE Lausicker Str. 20 04552 Borna E-Mail: kuwatsch@ari-motors.com bis spätestens am 10. Januar 2025, 24:00 Uhr, zugehen. Gemäß § 123 Abs. 4 Satz 5 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes rechtzeitig erbracht hat. Der Umfang des Teilnahme- und Stimmrechts ergibt sich dabei ausschließlich aus dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. | 3. | Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte Die Aktionäre, die nicht an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch z.B. einen Intermediär, einen Stimmrechtsberater oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind rechtzeitige Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Vollmachten, die nicht nach Maßgabe des § 135 AktG an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere nach Maßgabe des § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person erteilt werden, bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Ein Formular zur Vollmachtserteilung wird den Aktionären mit der Eintrittskarte übersendet und steht den Aktionären unter der Internetadresse https://www.ari-motors.com/investor-relations zum Download zur Verfügung. Werden Intermediäre bzw. diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG insoweit gleichgestellte Personen oder Vereinigungen (insbesondere Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater) bevollmächtigt, haben diese die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten (§ 135 Abs. 1 Satz 2 AktG). Wir empfehlen unseren Aktionären, sich bezüglich der Form der Vollmachten mit den vorgenannten Personen oder Vereinigungen abzustimmen. Die Erteilung der Vollmacht oder ihr Widerruf gegenüber der Gesellschaft und der Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht oder ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und können der Gesellschaft bis zum 16. Januar 2025, 24:00 Uhr (Eingang maßgeblich), an folgende Adresse übermittelt werden: ARI Motors Industries SE Lausicker Str. 20 04552 Borna E-Mail: kuwatsch@ari-motors.com Auch am Tag der Hauptversammlung können bis zu dem vom Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt Vollmachten erteilt oder widerrufen werden und der Nachweis hierüber gegenüber der Gesellschaft an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erbracht werden. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall sind rechtzeitige Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Diese Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung ausschließlich weisungsgebunden aus und sind ohne konkrete Weisung des Aktionärs nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Ebenso wenig nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Aufträge zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen. Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter wird den Aktionären mit der Eintrittskarte übersendet und steht den Aktionären unter der Internetadresse https://www.ari-motors.com/investor-relations zum Download zur Verfügung. Die Vollmachten und Weisungen für die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die im Vorfeld der Hauptversammlung erteilt, geändert oder widerrufen werden, sind aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum 16. Januar 2025, 24:00 Uhr (Eingang), in Textform (§ 126b BGB) an folgende Adresse zu übermitteln: ARI Motors Industries SE Lausicker Str. 20 04552 Borna E-Mail: kuwatsch@ari-motors.com Am Tag der Hauptversammlung können die Aktionäre noch bis zu dem vom Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt an der Ein- und Ausgangskontrolle Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen, ändern oder widerrufen. | 4. | Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich oder in der elektronischen Form des § 126a BGB (d.h. mit qualifizierter elektronischer Signatur) an den Verwaltungsrat der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft bis zum Ablauf des 17. Dezember 2024, 24:00 Uhr, zugegangen sein. Bitte richten Sie ein entsprechendes Verlangen an die folgende Adresse: ARI Motors Industries SE Lausicker Str. 20 04552 Borna E-Mail: kuwatsch@ari-motors.com Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Verwaltungsrats über den Antrag halten. | 5. | Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären Gegenanträge im Sinne des § 126 AktG nebst Begründung und Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG werden einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse https://www.ari-motors.com/investor-relations zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft bis zum Ablauf des 02. Januar 2025, 24:00 Uhr, unter der Adresse ARI Motors Industries SE Lausicker Str. 20 04552 Borna E-Mail: kuwatsch@ari-motors.com zugehen und die übrigen Voraussetzungen nach § 126 bzw. § 127 AktG erfüllt sind. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Anderweitig adressierte Gegenanträge von Aktionären bleiben unberücksichtigt. | 6. | Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär gemäß § 131 Abs. 1 AktG vom Verwaltungsrat Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Gegenstände der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. | 7. | Weitergehende Erläuterungen/Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft Weitergehende Erläuterungen gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind im Internet unter https://www.ari-motors.com/investor-relations abrufbar. | 8. | Internetseite, über die die Informationen gemäß § 124a AktG zugänglich sind Den Aktionären werden die Informationen gemäß § 124a AktG im Internet auf der Homepage der Gesellschaft unter https://www.ari-motors.com/investor-relations zugänglich gemacht. | 9. | Informationen zum Datenschutz Die Gesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien personenbezogener Daten von Aktionären, Aktionärsvertretern und Gästen: Kontaktdaten (z.B. Name oder die E-Mail-Adresse), Informationen über die von jedem einzelnen Aktionär gehaltenen Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. die Stimmrechtskartennummer/Eintrittskartennummer). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe ihrer personenbezogenen Daten können sich die Aktionäre der Gesellschaft nicht zur Hauptversammlung anmelden. Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten: ARI Motors Industries SE Verwaltungsrat Lausicker Str. 20 04552 Borna E-Mail: info@ari-motors.com Personenbezogene Daten, die die Aktionäre der Gesellschaft betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der Gesellschaft zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist. Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Einsichtsrechts in das Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung können andere Teilnehmer und Aktionäre Einblick in die in dem Teilnehmerverzeichnis über sie erfassten Daten erlangen. Auch im Rahmen von bekanntmachungspflichtigen Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträgen bzw. -wahlvorschlägen werden, wenn diese Anträge von Aktionären und Aktionärsvertretern gestellt werden, ihre personenbezogenen Daten veröffentlicht. Die oben genannten Daten werden je nach Einzelfall bis zu drei Jahre (aber nicht weniger als zwei Jahre) nach Beendigung der Hauptversammlung aufbewahrt und dann gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich. Aktionäre und Aktionärsvertreter haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Aktionäre und Aktionärsvertreter das Recht auf Übertragung sämtlicher von ihnen an die Gesellschaft übergebener Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf „Datenportabilität“). Zur Ausübung der Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an: info@ari-motors.com Darüber hinaus haben die Aktionäre und Aktionärsvertreter auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde. |
Borna, im Dezember 2024 ARI Motors Industries SE Der Verwaltungsrat | |
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10.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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05.12.2024 | ARI Motors Industries SE: Informationen zur Verschiebung der ordentlichen Hauptversammlung ARI Motors Industries SE/ Schlagwort(e): Hauptversammlung ARI Motors Industries SE: Informationen zur Verschiebung der ordentlichen Hauptversammlung
05.12.2024 / 16:50 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
ARI Motors Industries SE: Neuer Termin für die ordentliche Hauptversammlung und Fortschritte in der Verwaltungsratsbesetzung Borna, 5. Dezember 2024 – Die ARI Motors Industries SE gibt bekannt, dass die ordentliche Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2023 nunmehr für den 17. Januar 2025 um 15:00 Uhr festgelegt wurde. Die Veranstaltung findet in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Borna bei Leipzig statt. Die ursprünglich für den 30. August 2024 angesetzte Hauptversammlung musste aus gesundheitlichen Gründen kurzfristig verschoben werden. Ein zunächst neu anberaumter Termin am 12. Dezember 2024 konnte ebenfalls nicht eingehalten werden. Hintergrund der Verzögerung war die eingeschränkte Handlungsfähigkeit des Verwaltungsrats, der bis vor Kurzem nur aus einer Person bestand und somit nicht in der Lage war, die Hauptversammlung ordnungsgemäß einzuberufen. Um die Handlungsfähigkeit des Verwaltungsrats wiederherzustellen, hat das Amtsgericht Leipzig am 4. Dezember 2024 zwei neue Mitglieder bestellt: Karl-Heinz Kustermann, ein renommierter Experte der Automobilbranche, der über 20 Jahre in leitenden Positionen bei der BMW Group tätig war. Zuletzt fungierte er als Vice President für Qualitätsmanagement bei BMW Brilliance in China. Seine tiefgehenden Kenntnisse in den Bereichen Automotive und Asienmärkte sind von strategischer Bedeutung für die ARI Motors Industries SE, da wesentliche Fahrzeugkomponenten aus China bezogen werden. Herr Kustermann hat sein langfristiges Engagement auch als Investor unter Beweis gestellt, indem er insgesamt 1,4 Millionen Aktien der Gesellschaft erworben hat und damit mittlerweile zu den drei größten Aktionären zählt. Dr. Rasso Graber, ein erfahrener Jurist mit Schwerpunkt Transport- und Logistikrecht sowie umfassender Expertise im Gesellschaftsrecht. Seine Tätigkeit in Aufsichtsgremien börsennotierter Unternehmen ergänzt das Kompetenzprofil des Verwaltungsrats optimal. Gemeinsam mit dem bisherigen Verwaltungsrat, Herrn Daniel Jacob, ist das Gremium nun wieder vollständig und handlungsfähig. „Die Neubesetzung des Verwaltungsrats stellt einen bedeutenden Schritt dar, um die strategische Ausrichtung der ARI Motors Industries SE zu stärken. Wir danken unseren Aktionären für ihr Verständnis und ihre Geduld in dieser Übergangsphase“, betonte Thomas Kuwatsch, Geschäftsführender Direktor der Gesellschaft. Die Einladung zur Hauptversammlung am 17. Januar 2025 wird fristgerecht im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie enthält alle relevanten Informationen zur Teilnahme sowie die Tagesordnungspunkte. Über die ARI Motors Industries SE: Die ARI Motors Industries SE mit Sitz in Borna bei Leipzig ist ein Pionier im Bereich nachhaltiger Mobilitätslösungen. Das Unternehmen entwickelt und produziert innovative Elektro-Leichtfahrzeuge für gewerbliche und private Anwendungen, wobei Effizienz, Flexibilität und Umweltfreundlichkeit im Fokus stehen. Kontakt für Rückfragen: ARI Motors Industries SE Thomas Kuwatsch Telefon: 0049 341 978 569 33 E-Mail: invest@ari-motors.com Internet: www.ari-motors.com
05.12.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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29.11.2024 | ARI Bruni: Der kleine Stadtflitzer für Beruf und Familie ab 15.990 Euro ARI Motors Industries SE/ Schlagwort(e): Markteinführung/Produkteinführung ARI Bruni: Der kleine Stadtflitzer für Beruf und Familie ab 15.990 Euro
29.11.2024 / 10:24 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
ARI Bruni: Der kleine Stadtflitzer für Beruf und Familie ab 15.990 Euro Nachhaltig, praktisch und erschwinglich – der neue ARI Bruni bietet Platz für vier Personen und ist die perfekte Lösung für junge Familien und Unternehmen, die umweltfreundlich mobil sein möchten. Mit seinem erfrischenden wie durchdachten Design, einem großzügigen Innenraum mit flexiblen Raum-Optionen erfüllt der ARI Bruni alle Anforderungen an ein modernes Alltagsfahrzeug. Das durchdachte Konzept macht ihn zur idealen Wahl für alle, die auf Komfort und Praktikabilität Wert legen, ohne dabei Kompromisse bei der Nachhaltigkeit einzugehen. Smart unterwegs: Der ARI Bruni als Alltagsheld Der ARI Bruni verbindet umweltfreundliche Mobilität mit Alltagstauglichkeit. Mit einer Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h und einem kombinierten Verbrauch von lediglich 9,9 kWh ist er nicht nur klimafreundlich, sondern auch äußerst kosteneffizient unterwegs. Seine kompakten Maße – 3,07 Meter Länge und nur 1,49 Meter Breite – machen ihn ideal für enge Straßen und kleine Parklücken, was ihn zum perfekten Begleiter im Stadtverkehr macht. Trotz der handlichen Größe bietet der Bruni ausreichend Platz für die gesamte Familie und ist auch für den Transport von Einkäufen oder Waren bestens geeignet. Perfekt auf die Bedürfnisse von Familien, Lieferanten und Dienstleistern zugeschnitten Der ARI Bruni überzeugt nicht nur mit seinem Platzangebot für vier Personen, sondern auch durch seine Vielseitigkeit im Alltag. Die geteilt umklappbare Rückbank ermöglicht eine flexible Nutzung des Innenraums: Ob für den Wocheneinkauf, den Transport von Werkzeug oder für das weitere Equipment – mit bis zu 1.180 Litern Kofferraumvolumen bietet der Bruni ausreichend Stauraum für jede Gelegenheit. Komfort und Sicherheit für Familienalltag und Berufsleben Der Innenraum des ARI Bruni ist modern und funktional gestaltet, um die Bedürfnisse seiner Insassen optimal zu erfüllen. Zur serienmäßigen Ausstattung gehören eine Zentralverriegelung und ein intuitives Cockpit mit Touchscreen-Display, Rückfahrkamera und Bluetooth-Funktion. Zusätzliche Sicherheitsfeatures wie ein Antiblockiersystem (ABS) und sowie Fahrer- und Beifahrer-Airbag sorgen für ein beruhigendes Fahrerlebnis. Die Ausstattungsvariante “Cargo” richtet sich an Kunden mit höherem Transportbedarf und wird inklusive eines Holzbodens mit Verzurrösen und eines Trenngitters ausgeliefert. In der Variante „Comfort“ kommen hingegen weitere Komfortmerkmale wie eine Servolenkung, eine Klimaanlage sowie Nebelscheinwerfer hinzu, die das Fahrzeug besonders für längere Fahrten oder den täglichen Einsatz attraktiv machen. Außerdem ist hier das “Mobilie Eye”-Assistenzsystem inkl. Verkehrszeichenerkennung, Spurassistent und Abstandswarner serienmäßig. Reichweite und Ladeflexibilität für jeden Bedarf Der ARI Bruni wird mit einem 17,3 kWh-Akku ausgeliefert, der eine Reichweite von bis zu 215 km ermöglicht. Der Ladeanschluss an der Fahrzeugfront ist leicht zugänglich, sodass der Akku unkompliziert an einer normalen Steckdose aufgeladen werden kann. Bereits nach 4-5 Stunden ist der Standard-Akku wieder vollständig einsatzbereit – ideal, um das Fahrzeug über Nacht aufzuladen und für den nächsten Tag startklar zu machen. Der ARI Bruni besitzt zudem eine Schnellladefunktion, die das Fahrzeug innerhalb von 35 Minuten von 30% auf 80% Ladestand bringen kann. So kann der ARI Bruni jederzeit zügig aufgeladen werden. Attraktives Gesamtpaket für junge Familien und Firmen Mit einem Einstiegspreis ab 15.990 Euro netto ist der Bruni nicht mehr als erschwinglich. Dank regionaler Förderprogramme wie in Baden-Württemberg können die Anschaffungskosten zudem weiter gesenkt werden. Das Fahrzeug ist in den Farben Pistazie, Ananas und Champagner verfügbar. Damit bietet ARI Motors eine bezahlbare Alternative zu teuren Elektroautos, die sowohl funktional als auch umweltfreundlich ist.
29.11.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2041361 29.11.2024 CET/CEST |
30.09.2024 | ARI Motors Industries SE: Veröffentlichung des Halbjahresergebnisses und Update zur Unternehmensentwicklung ARI Motors Industries SE / Schlagwort(e): Halbjahresbericht/Hauptversammlung ARI Motors Industries SE: Veröffentlichung des Halbjahresergebnisses und Update zur Unternehmensentwicklung
30.09.2024 / 19:30 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Veröffentlichung des Halbjahresergebnisses und Update zur Unternehmensentwicklung Borna, den 30. September 2024: Die ARI Motors Industries SE gibt hiermit die Halbjahresergebnisse der operativ tätigen Tochtergesellschaft ARI Motors GmbH, sowie ein Update zur Unternehmensentwicklung als auch den neuen Termin für die verschobene Hauptversammlung bekannt. - In den ersten sechs Monaten wurden Umsatzerlöse in Höhe von 3.139 TEUR erzielt (Vorjahr: 1.904 TEUR).
- Das Ergebnis nach Steuer liegt bei 32 TEUR (Vorjahr: 113 TEUR).
- Der aktuelle Auftragsbestand (Stand 27.09.2024) beinhaltet offene Zahlungen in Höhe von 4.290 TEUR (274 Bestellungen).
- Die ursprünglich für den 30.08.2024 angesetzte, ordentliche Hauptversammlung wird am 12.12.2024 nachgeholt.
- Weitere Wachstumsfinanzierung durch Gründer sichergestellt.
Der Wachstumskurs der ARI Motors GmbH setzte sich auch in den ersten sechs Monaten des laufenden Geschäftsjahres fort. Mit Umsatzerlösen in Höhe von 3.139 TEUR konnte das Ergebnis des Vorjahreszeitraums um 65 Prozent übertroffen werden. Die nachfolgende Tabelle verdeutlicht das Wachstum der vergangenen Jahre: Halbjahr | 2022 | 2023 | 2024 | Umsatzerlöse | 1.328 TEUR | 1.904 TEUR | 3.139 TEUR | Wachstum | | 44% | 65% |
Thomas Kuwatsch, Geschäftsführender Direktor der ARI Motors Industries SE: „Das stetig wachsende Auftragsvolumen führt vor dem Hintergrund eines veränderten Kundenprofils zu einem weiteren Bedarf an Wachstumskapital. Unternehmen und Konzerne, die mehrere Fahrzeuge bestellen, finanzieren diese zumeist im Rahmen von Leasingverträgen und die Leasinggeber zahlen die bestellten Fahrzeuge im Schnitt mit einem Zahlungsziel von 60 Tagen nach Auslieferung. Wenngleich die Geschäftsführung von ARI Motors derzeit in mehreren Gesprächen mit potentiellen Fremdkapitalgebern steht, wird das benötigte Wachstumskapital in der Zwischenzeit durch die Gründer zur Verfügung gestellt. Vor diesem Hintergrund ist auch der jüngst getätigte Verkauf von Aktien der ARI Motors Industries SE durch die tuttisolo UG zu verstehen, die das durch den Verkauf erhaltene Kapital als Darlehen mit einer Verzinsung von 0,5 Prozent über Leitzins zur Verfügung stellt. Da die durch die Gründer gegebenen Darlehen nachrangig gestellt werden, wird die Eigenkapitalbilanz der ARI Motors GmbH im Jahresabschluss deutlich gestärkt. Dies bietet unserer Gesellschaft dann deutlich mehr finanziellen Spielraum im für das kommende Geschäftsjahr.“ Auf operativer Ebene konnten weitere Erfolge erzielt werden. So wurde beispielsweise eine Kooperation mit der 1996 gegründeten BEGECA Beratung Beschaffung Logistik gGmbH geschlossen, die als Dienstleister für kirchliche und soziale Einrichtungen als auch für Pflegedienste, Ärzte und medizinische Einrichtungen innerhalb Deutschlands Rahmenverträge mit Herstellern aus verschiedenen Produktbereichen schließt um günstige Konditionen beim Kauf von Produkten und Dienstleistungen zu erzielen. Somit bewirbt BEGECA den angeschlossenen Unternehmen sei Ende Juli Sonderkonditionen für den Erwerb von Elektrofahrzeugen von ARI Motors. Ein weiterer Rahmenvertrag konnte mit dem Real Estate und Facility Manager APLEONA mit Sitz in Neu-Isenburg bei Frankfurt am Main geschlossen werden. Zirka 40.000 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind für APLEONA in mehr als 30 Ländern tätig. Das Unternehmen wird seine Mitarbeiter nunmehr auch Elektrofahrzeugen von ARI Motors nutzen lassen. Eine weitere Kooperation wurde mit dem Reisemobilproduzenten PhoeniX Morelo geschlossen. Der Produzent von hochwertigen Wohnmobilen bietet nunmehr ARI Motors Fahrzeuge als Fahrzeug im Fahrzeug an. Hintergrund: Die Wohnmobile sind auf Grund ihrer Größe nicht für das Erkunden von innerstädtischen Bereichen geeignet. Somit haben viele Wohnmobile der gehobenen Klasse Platz für kleinere Stadtautos, die durch ihre Wendigkeit ideal für eine Fahrt durch kleine Gassen sind. Hier sind die kleinen Stromer von ARI Motors, die nur wenig Platz benötigen, eine optimale Optionen beispielsweise den nicht mehr produzierten Smart zu ersetzen. Aber auch im Bereich der Förderprogramme und Forschungsprojekte gibt es positive Entwicklungen. So gibt es ein Forschungsprojekt zusammen mit dem Automobilzulieferer Hella, dass die Entwicklung von LED-Displays gerade für die Außenflächen der größeren Fahrzeugmodelle von ARI Motors beinhaltet. Dieses Projekt ist eine ideale Ergänzung zu dem bestehenden Forschungsprojekt INSIDE, bei dem individuell steuerbare Lösungen für die Sitz- und Innenraumheizung von Fahrzeugen entwickelt werden. Hier baut ARI Motors eigenes Know-how mit nachhaltigen Alleinstellungsmerkmalen auf. Das Förderprogramm des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg bietet bis zu 7.000 EUR für elektrische Pflegedienstfahrzeuge. Das genehmigte Budget ermöglicht so die Förderung von bis zu 1.000 Fahrzeugen. Die Geschäftsführung von ARI Motors hat Maßnahmen ergriffen, um von diesem Förderprogramm zu profitieren. Die aus gesundheitlichen Gründen abgesagte, ordentliche Hauptversammlung der ARI Motors Industries SE wird am 12.12.2024 mit den gleichen Tagesordnungspunkten nachgeholt. Eine entsprechende Einladung wird auf basierend auf den gesetzlichen Lade- und Anmeldefristen entsprechend im Bundesanzeiger und auf der Website des Unternehmens im Bereich Investor Relations Anfang November veröffentlicht werden. Der Halbjahresbericht der ARI Motors GmbH steht im Investor Relations Bereich der Website der Gesellschaft zum Abruf bereit.
Ende der Insiderinformation
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Haftungsausschluss: Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Soweit in diesem Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der ARI Motors Industries SE zum Ausdruck und beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, welche die ARI Motors Industries SE nach bestem Wissen vorgenommen hat, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der ARI Motors Industries SE liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ereignisse oder Entwicklungen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen Ereignissen und Entwicklungen abweichen können.
30.09.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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1998909 30.09.2024 CET/CEST |
29.08.2024 | ARI Motors Industries SE: Verschiebung der ordentlichen Hauptversammlung ARI Motors Industries SE / Schlagwort(e): Hauptversammlung ARI Motors Industries SE: Verschiebung der ordentlichen Hauptversammlung
29.08.2024 / 13:36 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
ARI Motors gibt hiermit bekannt, dass die Hauptversammlung am Freitag, den 30.08.2024 aufgrund von gesundheitlichen Gründen verschoben wird. Ein neuer Termin wird ehestmöglich bekannt gegeben.
Ende der Insiderinformation
29.08.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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Sprache: | Deutsch | Unternehmen: | ARI Motors Industries SE | | Lausicker Str. 20 | | 04552 Borna | | Deutschland | Telefon: | 0341/97856933 | E-Mail: | Invest@ari-motors.com | Internet: | www.ari-motors.com | ISIN: | DE000A3D6Q45 | WKN: | A3D6Q4 | Börsen: | Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf (Primärmarkt), Frankfurt | EQS News ID: | 1977883 |
| Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
1977883 29.08.2024 CET/CEST |
02.08.2024 | ARI 1710: Preiswertes Raumwunder mit ordentlich Reichweite EQS-Media / 02.08.2024 / 16:05 CET/CEST
ARI Motors, bisher bekannt für kleine Elektrofahrzeuge, erweitert seine Modellpalette um einen Elektro Transporter, der sich in die Reihe der großen Lieferwagen einfügt, die unsere Logistik auf der letzten Meile prägen und ein potentielles Marktvolumen von derzeit 250.000 Fahrzeugen alleine in Deutschland pro Jahr darstellt. Der neue ARI 1710, ein Elektro-Kastenwagen, bietet bis zu 12 m³ Ladevolumen und eine Nutzlast von bis zu 1,7 Tonnen.
Der ARI 1710 kommt mit einem modernen und funktionalen Design, das den Anforderungen des urbanen Lieferverkehrs gerecht wird. Als Kastenwagen konzipiert, bietet er einen großzügigen Laderaum, der für eine Vielzahl von Transportaufgaben geeignet ist. Dabei sind bis zu 12.000 Liter Ladevolumen möglich, die über eine seitliche Schiebetür bzw. zwei schwingende Hecktüren beladen werden können. Das Fahrzeug wird in einer 3,5-Tonnen und in einer 4,25 Tonnen-Version auf den Markt kommen. Damit eignet er sich für eine Vielzahl von Anwendungen, vom Paketdienst über Handwerksbetriebe bis hin zur Belieferung von Einzelhandelsgeschäften.
Der ARI 1710 wird von einem leistungsstarken Elektromotor angetrieben, der beeindruckende Beschleunigungswerte bietet und eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h erreicht. Mit einer maximalen Leistung von 115 kW kann der Transporter mühelos auch schwere Lasten transportieren. Das sofort verfügbare Drehmoment von 350 Nm des Elektromotors sorgt für eine dynamische Fahrweise, selbst bei niedrigen Geschwindigkeiten und hoher Beladung.
Zwei Akkus, große Reichweite
Ein zentrales Element des ARI 1710 ist seine fortschrittliche Batterie-Technologie vom Hersteller CATL. Ausgestattet mit zwei Lithium-Eisen-Phosphat-Akkus mit einer Kapazität von 77 bzw. 101 kWh bietet der Transporter eine Reichweite von bis zu 279 bzw. 415 Kilometern pro Ladung. Ideal für überregionale Einsätze. Die Rekuperationstechnologie ermöglicht es zudem, beim Bremsen oder Bergabfahren Energie zurückzugewinnen und die Reichweite zu erhöhen.
Dank Schnellladefunktion kann die Batterie an Schnellladestationen in etwa 45 Minuten zu 80 % aufgeladen werden. An herkömmlichen Wallboxen dauert eine vollständige Aufladung etwa 8 Stunden, was das Fahrzeug für den nächtlichen Ladezyklus geeignet macht.
Solider E-Transporter mit solider Ausstattung
Das Fahrzeug verfügt serienmäßig über eine Vielzahl an Komfort- und Sicherheitsmerkmalen. Dazu gehören ein Tempomat, Fahrer- und Beifahrerairbags sowie ein Antiblockiersystem (ABS). Die beiden modernen digitalen Displays mit Touchscreen-Radio und Rückfahrkamera erleichtern die Bedienung und sorgen für zusätzlichen Komfort. Das Fahrzeug bietet zudem standardmäßig mit einem Fahrersitz und einer Zweier-Sitzbank Platz für drei Personen, was insbesondere für Baufirmen und Handwerker interessant sein wird.
Zusätzlich ist eine optionale Ausstattung erhältlich, die das Fahrzeug noch vielseitiger macht. Dazu zählt die Vehicle-to-Load-Funktion mit einer 230 V Steckdose und einer Leistung von 3,3 kW. Die 270-Grad-Türen und ein Trittbrett ermöglichen einen komfortablen Zugang. Eine Anhängerkupplung mit 1.500 kg Zuglast wird in naher Zukunft ebenfalls verfügbar sein.
Die Ladefläche ist durch eine niedrige Ladekante von 54cm leicht zugänglich, und die breiten Heck- und Seitentüren ermöglichen ein einfaches Be- und Entladen auch mit dem Gabelstapler. Der Innenraum kann mit verschiedenen Bodenbelägen ausgestattet werden, um den spezifischen Bedürfnissen der Nutzer gerecht zu werden. Auch ein Laderaum-Ausbau inklusive Einstiegsgriffe, LED-Lichtband, Holz-Innenverkleidung sowie Verzurrschienen ist erhältlich.
Ohne Emissionen Kosten sparen
Ein wesentlicher Vorteil des ARI 1710 ist seine Emissionsfreiheit im Betrieb. Da der Transporter rein elektrisch betrieben wird, entstehen keine lokalen Emissionen von CO2 oder anderen Schadstoffen. Dies trägt zur Verbesserung der Luftqualität bei und unterstützt die Bemühungen zur Reduktion des CO2-Fußabdrucks im Transportsektor.
Im Vergleich zu konventionellen Transportern mit Verbrennungsmotor bietet der ARI 1710 außerdem deutlich niedrigere Betriebskosten. Strom ist in der Regel günstiger als Diesel oder Benzin, und die Wartungskosten sind aufgrund der geringeren Anzahl an beweglichen Teilen und Verschleißteilen ebenfalls niedriger. Regelmäßige Wartungsarbeiten wie Ölwechsel entfallen komplett, was die Gesamtkosten für das Unternehmen weiter reduziert.
Der ARI 1710 repräsentiert einen wichtigen Schritt in Richtung nachhaltiger und umweltfreundlicher Transportlösungen. Angesichts der zunehmenden Urbanisierung und der strenger werdenden Emissionsvorschriften ist die Nachfrage nach emissionsfreien Transportfahrzeugen hoch. Der ARI 1710 erfüllt diese Anforderungen und bietet gleichzeitig die Leistungsfähigkeit und Vielseitigkeit, die für den täglichen Einsatz im Transportwesen erforderlich sind.
Der ARI 1710 repräsentiert die neue Generation von Elektro-Transportern und zeichnet sich durch seinen geräumigen Laderaum und große Reichweite aus. Mit geringen Betriebskosten bietet er eine umweltfreundliche und wirtschaftliche Lösung für den städtischen und regionalen Transport. Sein modernes Design und die umfassende Ausstattung machen ihn zu einer interessanten Option für Unternehmen, die nach einer zukunftssicheren und nachhaltigen Transportlösung suchen. Zudem bietet der ARI 1710 eine Garantie von 8 Jahren auf den Akku oder 400.000 Kilometer, sowie 4 Jahre Garantie auf das Fahrzeug oder 60.000 Kilometer, je nachdem, was zuerst eintritt.
Über ARI Motors GmbH Seit 2017 bietet die ARI Motors GmbH in Borna (bei Leipzig) smarte & günstige E-Mobile auf dem deutschen & internationalen Markt an. Der Name ARI – japanisch für „Ameise“ – steht für das Leistungsvermögen und die Vielseitigkeit der ARI-Elektrofahrzeuge. Die einzelnen Modelle stammen von asiatischen Herstellern und wurden gezielt ausgewählt. In den firmeneigenen Manufakturen in Borna und Ricany werden alle ARI-Fahrzeuge an europäische Qualitätsstandards angepasst. Speziell konzipierte Fahrzeugaufbauten sorgen dafür, dass die Mobilitäts- und Transportbedürfnisse aller Kunden optimal erfüllt werden. ARI Motors verkauft seine Fahrzeuge vorwiegend online & im Direktvertrieb, ist aber auch an der Zusammenarbeit mit lokalen Händlern sehr interessiert und offen für neue Kooperationen.
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Emittent/Herausgeber: ARI Motors Industries SE Schlagwort(e): Auto
02.08.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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Sprache: | Deutsch | Unternehmen: | ARI Motors Industries SE | | Lausicker Str. 20 | | 04552 Borna | | Deutschland | Telefon: | 0341/97856933 | E-Mail: | Invest@ari-motors.com | Internet: | www.ari-motors.com | ISIN: | DE000A3D6Q45 | WKN: | A3D6Q4 | Börsen: | Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf (Primärmarkt), Frankfurt | EQS News ID: | 1960299 |
| Ende der Mitteilung | EQS-Media |
1960299 02.08.2024 CET/CEST |
16.07.2024 | ARI Motors Industries SE: ARI Motors erhält Großauftrag für Elektrofahrzeuge aus dem Bereich Immobilien / Hausverwaltungen ARI Motors Industries SE / Schlagwort(e): Umsatzentwicklung ARI Motors Industries SE: ARI Motors erhält Großauftrag für Elektrofahrzeuge aus dem Bereich Immobilien / Hausverwaltungen
16.07.2024 / 14:51 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
ARI Motors erhält Großauftrag für Elektrofahrzeuge aus dem Bereich Immobilien / Hausverwaltungen Die ARI Motors Industries SE (ISIN DE000A3D6Q45), ein deutscher Anbieter kosteneffizienter Elektrofahrzeuge gibt bekannt, dass die hundertprozentige Tochtergesellschaft, ARI Motors GmbH, einen Großauftrag eines Immobilienunternehmens aus dem Kölner Raum erhalten hat. Der Auftrag umfasst 20 Fahrzeuge des Modells ARI 458 Koffer sowie 30 Fahrzeuge des Modells ARI 902 im Gegenwert von 917.825 EUR. Die Fahrzeuge sollen noch in diesem Jahr ausgeliefert werden, so dass dieser Auftrag in 2024 ergebniswirksam wird. Thomas Kuwatsch, geschäftsführender Direktor der ARI Motors Industries SE: „Wir freuen uns sehr über diesen Auftrag, der unseren neuen Ansatz bestätigt, die elektrischen Leichtfahrzeuge von ARI Motors verstärkt Unternehmen aus den Bereichen Hausverwaltung / Immobilienmanagement sowie ambulanter Pflegedienste vorzustellen und unsere Präsenz auf entsprechenden Fachmessen zu verstärken. Diese strategische Ergänzung zu dem bisherigen Vertrieb über Onlinewerbung wird uns helfen, den Umsatz und Ertrag der Unternehmensgruppe nachhaltig zu steigern und die Marke ARI Motors als kosteneffiziente und umweltfreundliche Lösung im Bereich der E-Mobilität weiter zu etablieren. “ Basierend auf weiteren Verhandlungen mit Unternehmen aus den Bereichen Wohnungsbau, Immobilienmanagement und Stadtentwicklung sowie aus dem Bereich der ambulanten Pflegedienste hält die Geschäftsführung der ARI Motors Industries SE weiterhin an dem Ziel fest, im Geschäftsjahr 2024 einen Umsatz im niedrigen zweistelligen Millionenbereich zu erwirtschaften. Weitere Informationen über die aktuelle Entwicklung der Gesellschaft können dem kommenden Aktionärsbrief entnommen werden, der am kommenden Montag, den 22. Juli 2024, auf der Website der ARI Motors Industries SE im Bereich Investor Relations veröffentlicht wird. Über ARI Motors ARI Motors ist seit 2017 im Bereich der eMobilität tätig und aktuell Anbieter des kleinsten Elektrotransporters mit Straßenzulassung in Deutschland. Der Name ARI steht für die japanische Bezeichnung der Ameise - und genauso leistungsstark, wendig und vielseitig sind die Fahrzeuge des Unternehmens. Erklärtes Ziel ist es, kostengünstige und leistungsfähige Elektrotransporter auf deutsche und europäische Straßen zu bringen. Diese sind optimal zugeschnitten für den Einsatz auf "der letzten Meile" und eignen sich sowohl für Kleinunternehmer und mittelständische Betriebe als auch für Großkonzerne im Flotteneinsatz. Ansprechpartner: Thomas Kuwatsch Geschäftsführender Direktor der ARI Motors Industries SE Telefon: +49 341 978 56 933 Email: kuwatsch@ari-motors.com Internet: www.ari-motors.com
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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Haftungsausschluss: Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Soweit in diesem Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der ARI Motors Industries SE zum Ausdruck und beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, welche die ARI Motors Industries SE nach bestem Wissen vorgenommen hat, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der ARI Motors Industries SE liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ereignisse oder Entwicklungen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen Ereignissen und Entwicklungen abweichen können.
16.07.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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1947359 16.07.2024 CET/CEST |
12.07.2024 | ARI Motors Industries SE: Veröffentlichung der testierten Zahlen des Geschäftsjahres 2023 und vorläufiger Zahlen für die ersten sechs Monate des laufenden Geschäftsjahres ARI Motors Industries SE / Schlagwort(e): Jahresbericht ARI Motors Industries SE: Veröffentlichung der testierten Zahlen des Geschäftsjahres 2023 und vorläufiger Zahlen für die ersten sechs Monate des laufenden Geschäftsjahres
12.07.2024 / 19:06 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Veröffentlichung der testierten Zahlen des Geschäftsjahres 2023 und vorläufiger Zahlen für die ersten sechs Monate des laufenden Geschäftsjahres Borna, den 12. Juli 2024: Die ARI Motors Industries SE gibt hiermit die testierten Zahlen der operativ tätigen Tochtergesellschaft ARI Motors GmbH für das Geschäftsjahr 2023 bekannt. Im Berichtszeitraum konnten die Umsatzerlöse um 17,28% auf 3.721,14 TEUR (2022: 3.172,83 TEUR) gesteigert werden. Das Betriebsergebnis verbesserte sich dabei um 77,14% auf 117,43 TEUR (2022: 66,29 TEUR). Grund für die Erhöhung des Betriebsergebnisses ist unter anderem die erhebliche Reduzierung des Wareneinsatzes, der um 18,32% auf 1.825,87 TEUR (2022: 2.235,50 TEUR) gesenkt wurde. Auf der anderen Seite stiegen die Betriebskosten um 13,05% auf 1.870,14 TEUR (2022: 1.654,21 TEUR). Im Berichtsjahr finanzierte sich die Gesellschaft vornehmlich durch Anzahlungen von Kunden. Hier konnten in den 12 Monaten des abgelaufenen Geschäftsjahres 2.544,38 TEUR vereinnahmt werden (2022: 1.180,83 TEUR). Zum Stichtag des 31.12.2023 summierten sich die liquiden Mittel der ARI Motors GmbH auf 100,72 TEUR (2022: 8,11 TEUR). Für die Beschleunigung des Wachstums stellten die Gründer der Gesellschaft der ARI Motors GmbH Ende 2023 über ihre Beteiligungsgesellschaften tuttisolo UG und VXT Deutschland OHG ein Darlehen in Höhe von 1.360.000 EUR zur Verfügung. Das Darlehen wird mit 0,5 Prozent p.a. verzinst. Im laufenden Geschäftsjahr stellten die tuttisolo UG und die VXT Deutschland OHG der ARI Motors GmbH weitere Darlehen in Höhe von 524.582 EUR zur Verfügung. Auch diese Darlehen werden mit 0,5 Prozent p.a. verzinst. Die Wachstumsfinanzierung zeigte in den ersten sechs Monaten des laufenden Geschäftsjahres bereits die erwünschte Wirkung. Nach vorläufigem Stand konnten im ersten Halbjahr 2024 folgende Ergebnisse erzielt werden: Die Umsatzerlöse stiegen auf 3.079 TEUR, womit die ARI Motors GmbH in den ersten sechs Monaten des laufenden Geschäftsjahres bereits beinahe den Umsatz des kompletten Vorjahreszeitraums erzielen konnte. Das Betriebsergebnis der ersten sechs Monate liegt mit 128 TEUR bereits über dem Betriebsergebnis des Gesamtjahres 2023. Das vorläufige Ergebnis nach Steuern liegt zum 30.06.2024 bei 119 TEUR. Zum 30. Juni 2024 lagen Kaufaufträge über 237 Fahrzeuge vor, die einem Auftragswert in Höhe von 4,7 Millionen EUR entsprechen. Thomas Kuwatsch, Geschäftsführender Direktor der ARI Motors Industries SE: „Wenngleich das Wachstums unseres Unternehmens noch unter unseren Erwartungen liegt, so ist die Dynamik, gerade im Vergleich zum Vorjahr, deutlich zu spüren. Wir gehen von weiter steigenden Umsätzen und Erträgen aus und betrachten die neuen EU-Zölle auf chinesische Elektrofahrzeuge eher als Booster für das Interesse und die Nachfrage nach unseren Leichtfahrzeugen, da diese nach jetzigem Stand von den Einschränkungen ausgenommen sind.“ Die testierten Jahresabschlüsse der ARI Motors GmbH als auch der ARI Motors Industries SE können über die Website der Gesellschaft im Bereich „Investor Relations“ abgerufen werden.
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