| 17.06.2026 | Kontrollerlangung / Zielgesellschaft: Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier AG; Bieter: Bayerische Gewerbebau AG
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Bayerische Gewerbebau AG / Kontrollerlangung
Kontrollerlangung / Zielgesellschaft: Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier AG; Bieter: Bayerische Gewerbebau AG
17.06.2026 / 18:53 CET/CEST
Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
Veröffentlichung der Kontrollerlangung über die Zielgesellschaft nach § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) sowie zur Abgabe eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots nach § 10 Abs. 1, 3 WpÜG i.V.m. § 39 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Börsengesetz (BörsG)
- Bieterin
Bayerische Gewerbebau AG
Keferloh 11
85630 Grasbrunn
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 100971
- Zielgesellschaft
Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft
Marienplatz 11
80331 München
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 100213
- Aktien der Zielgesellschaft
Auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag: ISIN: DE0005199905, WKN: 519990
- Angaben zum Kontrollerwerb
Die Bieterin hat am 17. Juni 2026 durch den Erwerb von insgesamt 1.916.231 weiteren Aktien der Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft mit Sitz in München („Zielgesellschaft“) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von rund EUR 2,56 je Aktie (entsprechend rund 51,86% der Stimmrechte und des Grundkapitals der Zielgesellschaft) die Kontrolle gemäß § 35 Abs.1 i.V.m. § 29 Abs.2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt.
Zum 17. Juni 2026 hält die Bieterin unmittelbar insgesamt 2.001.435 Aktien von insgesamt 3.695.000 Aktien der Zielgesellschaft. Dies entspricht 54,17% der Stimmrechte und des Grundkapitals der Zielgesellschaft. Darüber hinaus werden der Bieterin Stimmrechte aus weiteren 886.800 unmittelbar von der BG Heppenheim Grundstücks GmbH mit Sitz in Grasbrunn, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 217814, gehaltenen Aktien der Zielgesellschaft gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zugerechnet, mithin Stimmrechte in Höhe von 24,00% an der Zielgesellschaft. Die Bieterin verfügt somit über insgesamt 2.888.235 Stimmrechte aus unmittelbar gehaltenen Aktien der Zielgesellschaft und zugerechneten Stimmrechten, was einem Stimmrechtsanteil von insgesamt 78,17% entspricht.
Über den oben genannten Stimmrechtsanteil hinaus hält die Bieterin keine weiteren gemäß § 30 WpÜG zuzurechnenden Stimmrechte an der Zielgesellschaft.
- Weitere Kontrollerwerber
Mit dem vorgenannten Eigentumserwerb von Aktien der Zielgesellschaft durch die Bieterin haben auch folgende Personen mittelbar die Kontrolle im Sinne von § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt:
a) Doblinger Beteiligung GmbH mit dem Sitz in München, Lilienthalallee 25, 80939 München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 2202
Die Doblinger Beteiligung GmbH hält unmittelbar 73.900 Aktien der Zielgesellschaft, was 2,00% der Stimmrechte und des Grundkapitals der Zielgesellschaft entspricht. Darüber hinaus werden ihr die Stimmrechte aus den von der Bieterin unmittelbar gehaltenen 2.001.435 Aktien der Zielgesellschaft und den von der BG Heppenheim Grundstücks GmbH unmittelbar gehaltenen 886.800 Aktien der Zielgesellschaft nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zugerechnet, mithin insgesamt Stimmrechte aus 2.888.235 Aktien (entsprechend rund 78,17% der Stimmrechte und des Grundkapitals der Zielgesellschaft). Insgesamt verfügt die Doblinger Beteiligung GmbH damit über 2.962.135 Stimmrechte, was einem Stimmrechtsanteil von insgesamt 80,17% an der Zielgesellschaft entspricht.
b) DIB Industriebeteiligung GmbH & Co. Holding KG mit dem Sitz in München, Lilienthalallee 25, 80939 München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRA 70325
Die DIB Industriebeteiligung GmbH & Co. Holding KG hält unmittelbar keine Aktien der Zielgesellschaft. Ihr werden aber die Stimmrechte aus den von der Doblinger Beteiligung GmbH unmittelbar gehaltenen 73.900 Aktien der Zielgesellschaft, den von der Bieterin unmittelbar gehaltenen 2.001.435 Aktien der Zielgesellschaft und den von der BG Heppenheim Grundstücks GmbH unmittelbar gehaltenen 886.800 Aktien der Zielgesellschaft nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zugerechnet (entsprechend rund 80,17% der Stimmrechte und des Grundkapitals der Zielgesellschaft). Insgesamt verfügt die DIB Industriebeteiligung GmbH & Co. Holding KG damit über 2.962.135 Stimmrechte, was einem Stimmrechtsanteil von insgesamt 80,17% an der Zielgesellschaft entspricht.
c) DIB Industriebeteiligung GmbH mit dem Sitz in München, Lilienthalallee 25, 80939 München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 101156
Die DIB Industriebeteiligung GmbH hält unmittelbar keine Aktien der Zielgesellschaft. Ihr werden aber die Stimmrechte aus den von der Doblinger Beteiligung GmbH unmittelbar gehaltenen 73.900 Aktien der Zielgesellschaft, den von der Bieterin unmittelbar gehaltenen 2.001.435 Aktien der Zielgesellschaft und den von der BG Heppenheim Grundstücks GmbH unmittelbar gehaltenen 886.800 Aktien der Zielgesellschaft nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zugerechnet (entsprechend rund 80,17% der Stimmrechte und des Grundkapitals der Zielgesellschaft). Insgesamt verfügt die DIB Industriebeteiligung GmbH damit über 2.962.135 Stimmrechte, was einem Stimmrechtsanteil von insgesamt 80,17% an der Zielgesellschaft entspricht.
d) Herr Alfons Doblinger, München, geb. 12.02.1944, geschäftsansässig Lilienthalallee 25, 80939 München
Herr Alfons Doblinger hält unmittelbar keine Aktien der Zielgesellschaft. Ihm werden aber die Stimmrechte aus den von der Doblinger Beteiligung GmbH unmittelbar gehaltenen 73.900 Aktien der Zielgesellschaft, den von der Bieterin unmittelbar gehaltenen 2.001.435 Aktien der Zielgesellschaft und den von der BG Heppenheim Grundstücks GmbH unmittelbar gehaltenen 886.800 Aktien der Zielgesellschaft nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zugerechnet (entsprechend rund 80,17% der Stimmrechte und des Grundkapitals der Zielgesellschaft). Insgesamt verfügt Herr Alfons Doblinger damit über 2.962.135 Stimmrechte, was einem Stimmrechtsanteil von insgesamt 80,17% an der Zielgesellschaft entspricht.
Diese Veröffentlichung gemäß §35 Abs.1 i.V.m. § 10 Abs. 3 WpÜG erfolgt daher auch im Namen der vorstehend unter den Zifferna) bis d) genannten Personen (die „Weiteren Kontrollerwerber“).
- Abgabe eines öffentlichen Pflicht- und Delisting-Erwerbsangebots
Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gegenüber allen Aktionären gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot zum Erwerb sämtlicher Inhaberaktien der Zielgesellschaft abgeben. Die Bieterin hat sich dazu entschlossen, das Pflichtangebot zugleich als öffentliches Delisting-Erwerbsangebot gemäß § 39 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BörsG an die Aktionäre der Zielgesellschaft zu unterbreiten, um den Widerruf der Zulassung der Aktien der Zielgesellschaft zum Börsenhandel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie der Börse München zu ermöglichen.
Die Bieterin hat hierzu am 17. Juni 2026 mit der Zielgesellschaft eine Delisting-Vereinbarung abgeschlossen, nach der sich die Zielgesellschaft vorbehaltlich der Prüfung der veröffentlichten Angebotsunterlage u.a. verpflichtet hat, die Anträge auf Delisting nach § 39 Abs. 2 BörsG unverzüglich nach Beginn der Annahmefrist und in jedem Fall nicht später als zehn (10) Bankarbeitstage vor Ablauf der Annahmefrist gegenüber der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse sowie der Geschäftsführung der Börse München zu stellen und alle weiteren Erklärungen abzugeben sowie Maßnahmen vorzunehmen, die für die Widerrufsentscheidung der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse sowie die Widerrufsentscheidung der Geschäftsführung der Börse München notwendig sind. Die Bieterin wird kein gesondertes Delisting-Erwerbsangebot abgeben. Vielmehr wird das Pflichtangebot mit dem Delisting-Erwerbsangebot verbunden.
Das Pflichtangebot und Delisting-Erwerbsangebot wird zu den in der Angebotsunterlage festzulegenden Bestimmungen durchgeführt werden, wobei sich die Bieterin vorbehält, in der Angebotsunterlage von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
- Veröffentlichung der Angebotsunterlage
Die Angebotsunterlage für das Pflichtangebot und zugleich für das Delisting-Erwerbsangebot wird von der Bieterin gemäß §§ 35 Abs. 2 Satz 2, 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG nach der Gestattung durch die BaFin im Internet unter der Adresse www.ludwigbeck-angebot.de veröffentlicht. Zudem wird ein Hinweis auf die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Die Bieterin wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die aus § 35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen der Weiteren Kontrollerwerber erfüllen. Diese werden daher kein gesondertes Pflichtangebot für die Aktien der Zielgesellschaft veröffentlichen.
- Wichtige Informationen
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Zielgesellschaft. Inhabern von Aktien der Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Grasbrunn, den 17. Juni 2026
Bayerische Gewerbebau AG
Vorstand
Ende der WpÜG-Mitteilung
17.06.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Börsen: |
Zielgesellschaft: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), München; Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart, Tradegate BSX |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2348446 17.06.2026 CET/CEST
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| 20.05.2026 | Bayerische Gewerbebau AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.07.2026 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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Bayerische Gewerbebau AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Bayerische Gewerbebau AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.07.2026 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
20.05.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Bayerische Gewerbebau AG
Grasbrunn
ISIN DE000A3E5D31 WKN A3E5D3
Eindeutige Kennung des Ereignisses: DE000A3E5D31-GMET-202607
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der
ordentlichen Hauptversammlung der Bayerische Gewerbebau AG
am Donnerstag, 2. Juli 2026, um 11:00 Uhr (MESZ)
ein, die als
virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
stattfindet.
Aktionäre, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet haben, und ihre Bevollmächtigten können sich während der Dauer der virtuellen Hauptversammlung am 2. Juli 2026 über das unter der Internetadresse
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
zugängliche HV-Portal elektronisch zu der Hauptversammlung zuschalten und auf diese Weise an der Hauptversammlung teilnehmen. Eine physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes („AktG“) ist der Konferenzraum des Bürogebäudes Lilienthalallee 25, 80939 München.
Tagesordnung:
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Diese Unterlagen, nebst dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, sind von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
abrufbar. Sie werden auch während der Hauptversammlung unter der vorstehend genannten Internetadresse zugänglich gemacht und erläutert.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher nicht, so dass zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung erfolgt.
Da die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen in den Konzernabschluss und Konzernlagebericht der Doblinger Beteiligung GmbH, München, einbezogen und auch die übrigen Voraussetzungen des § 291 Abs. 1 und 2 des Handelsgesetzbuchs („HGB“) erfüllt werden, ist die Gesellschaft gemäß § 291 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines (Teil-)Konzernabschlusses und Konzernlageberichtes befreit.
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| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2025 ausgewiesenen Bilanzgewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres 2025 in Höhe von EUR 15.328.838,14 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,90 je dividendenberechtigter Stückaktie (5.777.922 dividendenberechtigte Stückaktien), insgesamt |
EUR |
5.200.129,80 |
| Einstellung in andere Gewinnrücklagen |
EUR |
5.000.000,00 |
| Vortrag auf neue Rechnung |
EUR |
5.128.708,34 |
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen 182.078 Stück eigenen Aktien (Stand: 31. März 2026), die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Für den Fall, dass sich bis zur virtuellen Hauptversammlung die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändert, wird bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,90 je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 7. Juli 2026, fällig.
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum die Entlastung zu erteilen.
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| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum die Entlastung zu erteilen.
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| 5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rödl Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, Zweigniederlassung München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 zu wählen.
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Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung und zu unserem HV-Portal; Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung
Der Vorstand der Gesellschaft hat entschieden, die Hauptversammlung gemäß § 17 Abs. 4 der Satzung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abzuhalten. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Eine physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.
Die virtuelle Hauptversammlung wird am 2. Juli 2026 ab 11:00 Uhr (MESZ) stattfinden und für unsere im Aktienregister eingetragenen und ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (siehe unten, „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“) und ihre Bevollmächtigten live in Bild und Ton in unserem unter der Internetadresse
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
zugänglichen HV-Portal übertragen. Bei Nutzung des HV-Portals während der Dauer der virtuellen Hauptversammlung am 2. Juli 2026 sind die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten elektronisch zur virtuellen Hauptversammlung zugeschaltet. Für das HV-Portal melden Sie sich bitte mit der Zugangskennung an, welche den spätestens zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft Eingetragenen unaufgefordert mit den Hauptversammlungsunterlagen übermittelt wird, und dem ebenfalls mit diesen Unterlagen übermittelten individuellen Passwort. Als im Aktienregister der Gesellschaft eingetragener Aktionär können Sie - in Person oder durch Bevollmächtigte - über das HV-Portal auch, sofern Sie sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet haben (siehe unten, „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“), unter anderem Ihr Stimmrecht per elektronischer Briefwahl ausüben, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Vollmacht und Weisungen zur Ausübung Ihres Stimmrechts erteilen, von Ihrem Rede- und Auskunftsrecht Gebrauch machen, Widerspruch zu Protokoll erklären sowie vor der Versammlung Stellungnahmen einreichen. Die Nutzung des HV-Portals durch einen Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte entsprechende Zugangsdaten erhält. Einzelheiten ergeben sich aus den folgenden Abschnitten.
Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung (das heißt zur elektronischen Zuschaltung zur Hauptversammlung) und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 19 der Satzung unserer Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) oder auf einem von der Gesellschaft näher zu bestimmenden elektronischen Weg in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens bis zum
25. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ),
auf elektronischem Weg über das unter
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
zugängliche HV-Portal oder in Textform unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen:
Bayerische Gewerbebau AG
c/o meet2vote AG
Marienplatz 1
84347 Pfarrkirchen
E-Mail: bayerische-gewerbebau@meet2vote.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft bestehen Rechte und Pflichten aus Aktien gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG nur für und gegen die im Aktienregister der Gesellschaft Eingetragenen. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung. Umschreibungen im Aktienregister finden allerdings gemäß § 19 der Satzung vom Zeitpunkt des Anmeldeschlusses bis einschließlich dem Tag der Hauptversammlung nicht statt. Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand am 25. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ) (sog. „Technical Record Date“). Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert (keine Veräußerungssperre); Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 25. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft eingehen, können allerdings versammlungsbezogene Rechte, insbesondere das Stimmrecht, aus diesen Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen.
Die Einladungsunterlagen mit einem Formular zur Anmeldung und Vollmachtserteilung und die Zugangsdaten für das HV-Portal (Zugangskennung, Passwort) wird die Gesellschaft den spätestens zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft Eingetragenen unaufgefordert übersenden. Sollten Ihnen - namentlich, weil Sie erst nach Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung ins Aktienregister der Gesellschaft eingetragen werden - die Einberufungsunterlagen nicht unaufgefordert übersendet werden, senden wir Ihnen diese Unterlagen gerne auf Verlangen zu.
Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl
Aktionäre, die zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind (siehe vorstehend, „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“), können ihre Stimme per elektronischer Briefwahl abgeben. Für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl steht Ihnen das unter
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
zugängliche HV-Portal zur Verfügung. Elektronische Briefwahlstimmen können über das HV-Portal bis zum Zeitpunkt der Schließung der Abstimmung durch den Versammlungsleiter in der virtuellen Hauptversammlung am 2. Juli 2026 abgegeben, geändert oder widerrufen werden.
Bitte beachten Sie, dass andere Kommunikationswege für die Briefwahl nicht zur Verfügung stehen, insbesondere keine Übersendung der Briefwahlstimme per Post.
Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
Wir bieten unseren zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigten Aktionären (siehe oben, „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“) ferner an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zur Ausübung ihrer Stimmrechte zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden in der Hauptversammlung vor Ort sein und das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden ausüben. Ohne Weisung dürfen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. Ferner nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld noch während der virtuellen Hauptversammlung Vollmachten und Weisungen zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Auskunftsrechts, zur Einreichung von Stellungnahmen oder zur Stellung von Anträgen entgegen.
Vollmachten mit Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind grundsätzlich in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. Ein Formular, das für die Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter verwendet werden kann, erhalten die spätestens zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft Eingetragenen zusammen mit den Unterlagen zur Anmeldung zugesandt. Es kann darüber hinaus unter der nachfolgend mitgeteilten Adresse angefordert werden. Zudem steht ein Formular auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
zum Download zur Verfügung.
Die Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft mit Weisungen sowie die Änderung oder der Widerruf einer Vollmachts- und Weisungserteilung ist in Textform per Post oder E-Mail (z. B. als eingescannte pdf-Datei) bis zum 1. Juli 2026, 24:00 Uhr (MESZ), (Datum des Eingangs) an die nachfolgend genannte Adresse zu übermitteln:
Bayerische Gewerbebau AG
c/o meet2vote AG
Marienplatz 1
84347 Pfarrkirchen
E-Mail: bayerische-gewerbebau@meet2vote.de
Zudem ist eine Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie die Änderung oder der Widerruf einer Vollmachts- und Weisungserteilung über das unter
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
zugängliche HV-Portal möglich. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können auf diesem Weg bis zum Zeitpunkt der Schließung der Abstimmung durch den Versammlungsleiter in der virtuellen Hauptversammlung am 2. Juli 2026 erteilt, geändert oder widerrufen werden.
Informationen zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter finden sich auch auf den hierzu vorgesehenen Formularen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigte Aktionäre (siehe oben, „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“) können ihre versammlungsbezogenen Rechte, insbesondere ihr Stimmrecht, auch durch einen sonstigen Bevollmächtigten, z.B. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen.
Die Erteilung der Vollmacht, der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft sowie der Widerruf der Vollmacht bedürfen grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB). Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann unter anderem durch Übermittlung des Nachweises per Post oder E-Mail (z. B. als eingescannte pdf-Datei) an die nachfolgend genannte Adresse geführt werden:
Bayerische Gewerbebau AG
c/o meet2vote AG
Marienplatz 1
84347 Pfarrkirchen
E-Mail: bayerische-gewerbebau@meet2vote.de
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Erfolgt die Erteilung oder der Nachweis einer Vollmacht oder deren Widerruf durch eine Erklärung gegenüber der Gesellschaft auf einem der vorgenannten Übermittlungswege, so muss diese aus organisatorischen Gründen der Gesellschaft bis 1. Juli 2026, 24:00 Uhr (MESZ), (Datum des Eingangs) übermittelt werden.
Die Erteilung der Vollmacht sowie der Widerruf einer erteilten Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft kann alternativ - auch noch am Tag der Hauptversammlung - elektronisch unter Nutzung des unter
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
zugänglichen HV-Portals erfolgen.
Ein Formular, das für die Vollmachtserteilung verwendet werden kann, erhalten die spätestens zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft Eingetragenen zusammen mit den Unterlagen zur Anmeldung übersandt. Es kann zudem unter der oben genannten Adresse angefordert werden. Zudem steht ein Formular auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
zum Download zur Verfügung.
Für die Bevollmächtigung von Intermediären sowie Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG und sonstigen den Intermediären nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen sowie für den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig abzustimmen. Intermediäre sowie Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG und sonstige den Intermediären nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Institutionen oder Personen dürfen das Stimmrecht für Namensaktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur auf Grund einer Ermächtigung ausüben.
Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Für die Nutzung des HV-Portals benötigen die Bevollmächtigten eigene Zugangsdaten, die nach ordnungsgemäßer Erteilung der Vollmacht durch den Aktionär durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft bzw. nach ordnungsgemäßem Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht zur Verfügung gestellt werden. Die Bevollmächtigung sollte daher möglichst frühzeitig erfolgen, um einen rechtzeitigen Zugang der Zugangsdaten bei dem Bevollmächtigten zu ermöglichen.
Übermittlung von Informationen durch Intermediäre über SWIFT
Neben den oben genannten Wegen der Anmeldung und der Stimmrechtsausübung kann die Anmeldung, die Bestellung von Zugangsdaten für das HV-Portal sowie eine Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und deren Änderung oder Widerruf entsprechend § 67c AktG auch über Intermediäre über SWIFT erfolgen. Autorisierte SWIFT-Teilnehmer nutzen dazu bitte
BIC: CPTGDE5WXXX
Instruktionen sind nur gemäß ISO 20022 über SWIFT möglich.
Anmeldungen über SWIFT müssen spätestens bis zum letzten Anmeldetag (SWIFT Enrolment Market Deadline), das heißt bis 25. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft eingegangen sein. Die Bestellung von Zugangsdaten für das HV-Portal sowie Vollmachts- und Weisungserteilungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und deren Änderung oder Widerruf über SWIFT sind danach noch möglich und müssen bei Übermittlung via SWIFT bis 1. Juli 2026, 12:00 Uhr (MESZ), (SWIFT Vote Market Deadline) bei der Gesellschaft eingegangen sein.
Weitere Informationen zur Stimmrechtsausübung
Werden fristgemäß sowohl das Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl ausgeübt als auch Vollmachten mit Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilt, werden unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs stets die elektronischen Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet. Wenn fristgemäß auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Vollmachten mit Weisungen eingehen, werden diese unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs in folgender Reihenfolge berücksichtigt: (1) per HV-Portal, (2) über Intermediäre über SWIFT (siehe oben, „Übermittlung von Informationen durch Intermediäre über SWIFT“), (3) per E-Mail, (4) auf dem Postweg übersandte Erklärungen.
Angaben zu den Rechten der Aktionäre
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5 %) des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von mindestens EUR 500.000,00 (dies entspricht 166.667 Stückaktien) erreichen, können unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 7. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Es wird darum gebeten, entsprechende Verlangen an die folgende Adresse zu übersenden:
Bayerische Gewerbebau AG
Vorstand
Keferloh 11
85630 Grasbrunn
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem unverzüglich über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
zugänglich gemacht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, Abs. 4, 127 AktG
Aktionäre können gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten übersenden. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen werden Gegenanträge, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens bis zum 17. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sind, einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
zugänglich gemacht:
Bayerische Gewerbebau AG
c/o meet2vote AG
Marienplatz 1
84347 Pfarrkirchen
E-Mail: bayerische-gewerbebau@meet2vote.de
Für Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG gelten die vorstehenden Ausführungen einschließlich der Frist für die Zugänglichmachung des Wahlvorschlags (Zugang spätestens am 17. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ)) sinngemäß. Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu werden.
Nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge gelten in der virtuellen Hauptversammlung als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Das Stimmrecht zu derartigen Anträgen und Wahlvorschlägen kann, auch schon vor der Hauptversammlung, ausgeübt werden, sobald die Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts erfüllt sind. Sofern der Aktionär, der den Antrag gestellt oder den Wahlvorschlag unterbreitet hat, nicht im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen und nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist, muss der Antrag in der Versammlung nicht behandelt werden.
Elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre können während der Hauptversammlung auch ohne vorherige Übersendung Anträge und Wahlvorschläge stellen. Eine nähere Erläuterung des dafür vorgesehenen Verfahrens findet sich im nachfolgenden Abschnitt „Rederecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Abs. 5 und 6 AktG, Auskunftsrecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 131 Abs. 1 AktG und Antragsrecht gemäß § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG in der Hauptversammlung“.
Recht zur Einreichung von Stellungnahmen gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 6, 130a Abs. 1 bis 4 AktG
Ordnungsgemäß zu der Hauptversammlung angemeldete Aktionäre (siehe oben, „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“) bzw. ihre Bevollmächtigten haben das Recht, vor der Hauptversammlung Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege elektronischer Kommunikation über das unter
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
zugängliche HV-Portal in Textform (§ 126b BGB) einzureichen. Stellungnahmen in Textform sind gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren als Datei im Dateiformat PDF einzureichen und dürfen einen Umfang von 10.000 Zeichen nicht überschreiten. Die Einreichung mehrerer Stellungnahmen ist möglich. Mit dem Einreichen erklärt sich der Aktionär bzw. sein Bevollmächtigter damit einverstanden, dass die Stellungnahme unter Nennung seines Namens im passwortgeschützten HV-Portal zugänglich gemacht wird. Stellungnahmen sind bis spätestens fünf Tage vor der Hauptversammlung, das heißt bis spätestens 26. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), einzureichen.
Eingereichte Stellungnahmen, die diesen Anforderungen genügen und nach den gesetzlichen Bestimmungen zugänglich zu machen sind, werden unter Offenlegung des Namens des Aktionärs bzw. seines Bevollmächtigten spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung, das heißt bis 27. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), in dem unter
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
zugänglichen HV-Portal veröffentlicht.
Auskunftsverlangen, Anträge, Wahlvorschläge und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung, die in Stellungnahmen enthalten sind, werden nicht als solche berücksichtigt.
Rederecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Abs. 5 und 6 AktG, Auskunftsrecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 131 Abs. 1 AktG und Antragsrecht gemäß § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG in der Hauptversammlung
Elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre bzw. Bevollmächtigte von Aktionären haben ein Rederecht und ein Auskunftsrecht in der Hauptversammlung sowie das Recht, in der Hauptversammlung Anträge und Wahlvorschläge zu stellen. Auskunftsverlangen sowie Anträge und Wahlvorschläge dürfen Bestandteil eines Redebeitrags sein. Eine Einreichung von Fragen im Vorfeld der Hauptversammlung ist nicht möglich.
Zur Ausübung der vorstehenden Rechte ist das unter
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
zugängliche HV-Portal zu verwenden. Die Ausübung des Rederechts sowie des Rechts, in der Hauptversammlung Anträge und Wahlvorschläge zu stellen, erfolgt im Wege der Videokommunikation; es ist geplant festzulegen, dass auch das Auskunftsrecht ausschließlich im Wege der Videokommunikation ausgeübt werden darf. Die Ausübung der vorstehenden Rechte ist ausschließlich am Tag der Hauptversammlung ab 11:00 Uhr (MESZ) bis zu dem vom Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt möglich.
Die komplette virtuelle Hauptversammlung einschließlich der Videokommunikation wird im HV-Portal über ein von unserem Dienstleister zur Verfügung gestelltes System abgewickelt. Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten benötigen für die Zuschaltung im Wege der Videokommunikation entweder ein nicht-mobiles Endgerät (PC, Notebook, Laptop) oder ein mobiles Endgerät (z.B. Smartphone oder Tablet) mit einem der folgenden installierten Browser in der aktuellen Softwareversion: Microsoft Edge, Google Chrome, Mozilla Firefox oder Safari. Außerdem muss JavaScript aktiviert sein. Die Nutzung anderer aktueller Browser mit den vom Hersteller empfohlenen Sicherheitseinstellungen ist möglich, wurde jedoch nicht getestet. Für die Ausübung von Rechten im Wege der Videokommunikation müssen auf den Endgeräten eine Kamera und ein Mikrofon, auf die vom Browser aus zugegriffen werden kann, zur Verfügung stehen. Eine weitere Installation von Softwarekomponenten oder Apps auf den Endgeräten ist nicht erforderlich. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie mit Ihrem Computer oder Mobilgerät eine gute und stabile Internetverbindung haben und dabei eine aktuelle Version Ihres Browsers verwenden. Personen, die am Tag der Hauptversammlung über den virtuellen Wortmeldetisch im HV-Portal eine Wortmeldung abgeben, werden im HV-Portal für die entsprechende Ausübung von Rechten im Wege der Videokommunikation freigeschaltet.
Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär oder Bevollmächtigtem und Gesellschaft in der Versammlung zuvor zu überprüfen und den Redebeitrag, das Auskunftsverlangen bzw. den Antrag oder Wahlvorschlag zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist. Der Versammlungsleiter wird das Verfahren der Wortmeldung und Worterteilung in der Hauptversammlung näher erläutern.
Erklärung von Widersprüchen gemäß § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AktG
Elektronisch zu der Versammlung zugeschaltete Aktionäre bzw. Bevollmächtigte von Aktionären haben das Recht, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären. Entsprechende Erklärungen können im Wege elektronischer Kommunikation über das unter
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
zugängliche HV-Portal abgegeben werden und sind ab Eröffnung der Hauptversammlung am 2. Juli 2026, 11:00 Uhr (MESZ), bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter möglich.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 17.880.000,00 und ist eingeteilt in 5.960.000 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält jedoch im Zeitpunkt der Einberufung 182.078 Stück eigene Aktien, so dass die Zahl der stimmberechtigten Aktien 5.777.922 Stück beträgt.
Hinweise zum Datenschutz
Die Gesellschaft verarbeitet als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 (Datenschutz-Grundverordnung; nachfolgend „DS-GVO“) personenbezogene Daten von Aktionären und Aktionärsvertretern auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Gesellschaft wird gesetzlich vertreten durch ihren Vorstand, namentlich Herrn Hans Peter Klumpp.
Die Kontaktdaten der Gesellschaft als verantwortliche Stelle lauten:
Bayerische Gewerbebau AG
Vorstand
Keferloh 11
85630 Grasbrunn
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter der vorstehend genannten Adresse mit dem Zusatz „Datenschutzbeauftragter“ oder per E-Mail:
datenschutz@bayerische-gewerbebau.de
Wir verarbeiten solche personenbezogenen Daten der Aktionäre, die nach § 67 AktG in das Aktienregister einzutragen sind (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und elektronische Adresse, Stückzahl oder Aktiennummer). Der Aktionär ist grundsätzlich verpflichtet, der Gesellschaft diese Angaben mitzuteilen. Regelmäßig leiten die bei der Verwahrung oder dem Erwerb Ihrer Bayerische Gewerbebau AG Aktien mitwirkenden Kreditinstitute die für die Führung des Aktienregisters relevanten Angaben an uns weiter. Dies erfolgt über die Clearstream Europe AG, die als Zentralverwahrer die technische Abwicklung von Wertpapiergeschäften und die Verwahrung der Aktien für Unternehmen wahrnimmt.
Die Gesellschaft verarbeitet ferner personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und gegebenenfalls entsprechende personenbezogene Daten etwaiger Aktionärsvertreter im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Abwicklung ihrer Hauptversammlung (insbesondere Name, Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienbestand, Zugangsdaten für das HV-Portal, IP-Adresse, personenbezogene Daten in Anträgen, Reden, Fragen, Stellungnahmen, Wahlvorschlägen, Widersprüchen und Verlangen oder weiterer Kommunikation, Stimmabgaben sowie die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten). Die Verarbeitung der genannten personenbezogenen Daten ist für die Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung zwingend erforderlich. Die Gesellschaft erhält personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung grundsätzlich unmittelbar über den Aktionär oder Aktionärsvertreter oder über die depotführenden Banken.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sind die DS-GVO, das AktG sowie weitere relevante Rechtsvorschriften wie zum Beispiel das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Im Wesentlichen beruht die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf den §§ 67, 67e, 118 ff., 129 AktG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. c) DS-GVO. Daneben verarbeiten wir personenbezogene Daten gegebenenfalls zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Verpflichtungen, wie zum Beispiel aufsichtsrechtlicher Vorgaben sowie Aufbewahrungspflichten i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. c) DS-GVO. Soweit Sie uns beauftragen, Dienste zu erbringen, nutzen wir die Daten zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. b) DS-GVO). In Einzelfällen verarbeitet die Gesellschaft Ihre Daten auch zur Wahrung berechtigter Interessen nach Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. f) DS-GVO, insbesondere zur Organisation und geordneten Durchführung der Hauptversammlung.
Zweck der Datenverarbeitung ist die Verwaltung und technische Führung des Aktienregisters sowie die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung. Von durch einen Aktionär mitgeteilten Daten über eine von ihm zur Wahrnehmung von Aktionärsrechten bevollmächtigte Person machen wir nur zur Vorbereitung und Abwicklung der Hauptversammlung Gebrauch. Abgeleitet aus den Daten, die während der Hauptversammlung entstehen, führen wir Teilnehmerverzeichnisse und dokumentieren Abstimmungsergebnisse.
Wir bedienen uns externer Dienstleister, die als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DS-GVO beauftragt sind, zur Verwaltung und technischen Führung des Aktienregisters (insbesondere Aktienregisterservice-Gesellschaft) sowie zur Abwicklung der Hauptversammlung (z.B. Hauptversammlungsdienstleister, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer). Alle Mitarbeiter der Gesellschaft und die Mitarbeiter der beauftragten Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene Daten haben und/oder diese verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln. Darüber hinaus können Ihre Daten an auskunftsberechtigte Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten übermittelt werden. Im Übrigen werden personenbezogene Daten, wie insbesondere der Name von Aktionären und gegebenenfalls Aktionärsvertretern, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (insbesondere betreffend das Teilnehmerverzeichnis, § 129 AktG) Dritten, insbesondere anderen Aktionären und Aktionärsvertretern, zur Verfügung gestellt. Dies gilt auch für personenbezogene Daten, die in vorab eingereichten Stellungnahmen, in Anträgen auf Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen sowie gegebenenfalls in Beiträgen im Rahmen der Ausübung des Auskunfts- und Rederechts oder der Beantwortung von Fragen enthalten sind.
Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten und zur Vermeidung von etwaigen Haftungsrisiken gespeichert und anschließend im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen gelöscht, insbesondere wenn die personenbezogenen Daten für die ursprünglichen Zwecke der Erhebung oder Verarbeitung nicht mehr notwendig sind, die Daten nicht mehr im Zusammenhang mit etwaigen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Für die im Zusammenhang mit Hauptversammlungen erfassten Daten beträgt die Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre. Für die im Aktienregister gespeicherten Daten beträgt die Regelspeicherdauer zehn Jahre ab Veräußerung der Aktien.
Ihnen stehen die Rechte nach Kapitel III der DS-GVO zu. Sie haben nach Maßgabe des Art. 15 DS-GVO das Recht auf Auskunft, nach Maßgabe des Art. 16 DS-GVO das Recht auf unverzügliche Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger personenbezogener Daten, nach Maßgabe des Art. 17 DS-GVO das Recht, Ihre personenbezogenen Daten löschen zu lassen, nach Maßgabe des Art. 18 DS-GVO das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu verlangen, nach Maßgabe des Art. 20 DS-GVO das Recht, die personenbezogenen Daten in einem den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Format zu erhalten und diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung zu übermitteln (Recht auf Datenübertragbarkeit) sowie nach Maßgabe des Art. 21 DS-GVO das Recht, gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen.
Zudem steht den Aktionären und Aktionärsvertretern gemäß Art. 77 DS-GVO ein Beschwerderecht, insbesondere bei der Datenschutzaufsichtsbehörde, die am Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort des Aktionärs oder Aktionärsvertreters zuständig ist, oder des Bundeslandes, in dem der mutmaßliche Verstoß begangen wurde, zu.
Informationen zum Datenschutz sind auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
zu finden.
Grasbrunn, im Mai 2026
Bayerische Gewerbebau AG
Der Vorstand
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20.05.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Bayerische Gewerbebau AG |
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Keferloh 11 |
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85630 Grasbrunn |
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Deutschland |
| E-Mail: |
info@bayerische-gewerbebau.de |
| Internet: |
https://www.bayerische-gewerbebau.de/ |
| ISIN: |
DE0006569007 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2330818 20.05.2026 CET/CEST
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| 22.05.2025 | Bayerische Gewerbebau AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.07.2025 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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Bayerische Gewerbebau AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Bayerische Gewerbebau AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.07.2025 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
22.05.2025 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Bayerische Gewerbebau AG
Grasbrunn
ISIN DE000A3E5D31 WKN A3E5D3
Eindeutige Kennung des Ereignisses: BGAG072025HV
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der
ordentlichen Hauptversammlung der Bayerische Gewerbebau AG
am Donnerstag, 3. Juli 2025, um 11:00 Uhr (MESZ)
ein, die als
virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
stattfindet.
Aktionäre, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet
haben, und ihre Bevollmächtigten können sich während der Dauer der virtuellen Hauptversammlung am 3. Juli 2025 über das unter
der Internetadresse
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
zugängliche HV-Portal elektronisch zu der Hauptversammlung zuschalten und auf diese Weise an der Hauptversammlung teilnehmen.
Eine physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen. Die Stimmrechtsausübung
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Erteilung
von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Ort der Hauptversammlung im Sinne
des Aktiengesetzes („AktG“) ist der Konferenzraum des Bürogebäudes Lilienthalallee 25, 80939 München.
Tagesordnung:
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024, des Lageberichts
und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2024 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Diese Unterlagen, einschließlich des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, sind von der Einberufung
der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung |
abrufbar. Sie werden auch während der Hauptversammlung unter der vorstehend genannten Internetadresse zugänglich gemacht und
erläutert.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 und den Konzernabschluss zum 31.
Dezember 2024 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses
sowie einer Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher nicht, so dass zu
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung erfolgt.
|
| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 ausgewiesenen
Bilanzgewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres 2024 in Höhe von EUR 11.618.813,09 wie folgt zu verwenden:
| |
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,96 je dividendenberechtigter Stückaktie (5.777.922 dividendenberechtigte Stückaktien), insgesamt
|
EUR
|
5.546.805,12
|
| Einstellung in andere Gewinnrücklagen |
EUR |
3.000.000,00 |
| Vortrag auf neue Rechnung |
EUR |
3.072.007,97 |
|
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen 182.078 Stück
eigenen Aktien (Stand: 31. März 2025), die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Für den Fall, dass sich bis zur
virtuellen Hauptversammlung die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändert, wird bei unveränderter Ausschüttung von
EUR 0,96 je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die
Gewinnverwendung unterbreitet.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag,
das heißt am 8. Juli 2025, fällig.
|
| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
die Entlastung zu erteilen.
|
| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
die Entlastung zu erteilen.
|
| 5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025
Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen werden in den Konzernabschluss und Konzernlagebericht der Doblinger Beteiligung
GmbH, München, einbezogen. Die Gesellschaft ist damit, da auch die übrigen Voraussetzungen des § 291 Abs. 1 und 2 des Handelsgesetzbuchs
(„HGB“) erfüllt sind, gemäß § 291 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines eigenen (Teil-)Konzernabschlusses und Konzernlageberichtes
befreit. Zur Vermeidung unnötiger Kosten wird deshalb zukünftig, erstmalig für das Geschäftsjahr 2025, von der - in den letzten
Jahren freiwillig erfolgten - Aufstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichts abgesehen, womit sich auch eine
diesbezügliche Prüfung und dementsprechend die Wahl eines Konzernabschlussprüfers durch die Hauptversammlung erübrigt. Die
Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss durch die Hauptversammlung bleibt unberührt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor diesem Hintergrund vor, die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 zu wählen.
|
Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung und zu unserem HV-Portal; Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung
Der Vorstand der Gesellschaft hat entschieden, die Hauptversammlung gemäß § 17 Abs. 4 der Satzung als virtuelle Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Eine physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung
ist ausgeschlossen.
Die virtuelle Hauptversammlung wird am 3. Juli 2025 ab 11:00 Uhr (MESZ) stattfinden und für unsere im Aktienregister eingetragenen und ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (siehe unten, „Anmeldung
zur virtuellen Hauptversammlung“) und ihre Bevollmächtigten live in Bild und Ton in unserem unter der Internetadresse
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
zugänglichen HV-Portal übertragen. Bei Nutzung des HV-Portals während der Dauer der virtuellen Hauptversammlung am 3. Juli
2025 sind die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten elektronisch zur virtuellen Hauptversammlung zugeschaltet. Für das HV-Portal
melden Sie sich bitte mit der Aktionärsnummer an, welche den spätestens zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung im
Aktienregister der Gesellschaft Eingetragenen unaufgefordert mit den Hauptversammlungsunterlagen übermittelt wird, und dem
ebenfalls mit diesen Unterlagen übermittelten individuellen Zugangspasswort. Als im Aktienregister der Gesellschaft eingetragener
Aktionär können Sie - in Person oder durch Bevollmächtigte - über das HV-Portal auch, sofern Sie sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung
angemeldet haben (siehe unten, „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“), unter anderem Ihr Stimmrecht per elektronischer
Briefwahl ausüben, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Vollmacht und Weisungen zur Ausübung Ihres Stimmrechts
erteilen, von Ihrem Rede- und Auskunftsrecht Gebrauch machen, Widerspruch zu Protokoll erklären sowie vor der Versammlung
Stellungnahmen einreichen. Die Nutzung des HV-Portals durch einen Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte
entsprechende Zugangsdaten erhält. Einzelheiten ergeben sich aus den folgenden Abschnitten.
Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung (das heißt zur elektronischen Zuschaltung zur Hauptversammlung) und zur Ausübung
des Stimmrechts sind nach § 19 der Satzung unserer Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der
Gesellschaft eingetragen sind und sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) oder auf einem von der
Gesellschaft näher zu bestimmenden elektronischen Weg in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Anmeldung
muss der Gesellschaft spätestens bis zum
26. Juni 2025, 24:00 Uhr (MESZ),
auf elektronischem Weg über das unter
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
zugängliche HV-Portal oder in Textform unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen:
Bayerische Gewerbebau AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: bayerische-gewerbebau@linkmarketservices.eu
Im Verhältnis zur Gesellschaft bestehen Rechte und Pflichten aus Aktien gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG nur für und gegen die
im Aktienregister der Gesellschaft Eingetragenen. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung.
Umschreibungen im Aktienregister finden allerdings gemäß § 19 der Satzung vom Zeitpunkt des Anmeldeschlusses bis einschließlich
dem Tag der Hauptversammlung nicht statt. Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung
dem Stand am 26. Juni 2025, 24:00 Uhr (MESZ), (sog. „Technical Record Date“). Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert (keine Veräußerungssperre);
Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Erwerber von Aktien, deren
Umschreibungsanträge nach dem 26. Juni 2025, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft eingehen, können allerdings versammlungsbezogene
Rechte, insbesondere das Stimmrecht, aus diesen Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen
oder zur Rechtsausübung ermächtigen.
Die Einladungsunterlagen mit einem Formular zur Anmeldung und Vollmachtserteilung und die Zugangsdaten für das HV-Portal (Aktionärsnummer,
Zugangspasswort) wird die Gesellschaft den spätestens zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung im Aktienregister der
Gesellschaft Eingetragenen unaufgefordert übersenden. Sollten Ihnen - namentlich, weil Sie erst nach Beginn des 21. Tages
vor der Hauptversammlung ins Aktienregister der Gesellschaft eingetragen werden - die Einberufungsunterlagen nicht unaufgefordert
übersendet werden, senden wir Ihnen diese Unterlagen gerne auf Verlangen zu.
Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl
Aktionäre, die zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind (siehe vorstehend,
„Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“), können ihre Stimme per elektronischer Briefwahl abgeben. Für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl steht Ihnen das unter
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
zugängliche HV-Portal zur Verfügung. Elektronische Briefwahlstimmen können über das HV-Portal bis zum Zeitpunkt der Schließung der Abstimmung durch den Versammlungsleiter in der virtuellen Hauptversammlung am 3. Juli
2025 abgegeben, geändert oder widerrufen werden.
Bitte beachten Sie, dass andere Kommunikationswege für die Briefwahl nicht zur Verfügung stehen, insbesondere keine Übersendung
der Briefwahlstimme per Post.
Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
Wir bieten unseren zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigten Aktionären
(siehe oben, „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“) ferner an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zur Ausübung ihrer Stimmrechte zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden in der
Hauptversammlung vor Ort sein und das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden ausüben. Ohne Weisung dürfen
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. Ferner nehmen die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld noch während der virtuellen Hauptversammlung Vollmachten und Weisungen zur
Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Auskunftsrechts, zur Einreichung
von Stellungnahmen oder zur Stellung von Anträgen entgegen.
Vollmachten mit Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind grundsätzlich in Textform (§ 126b
BGB) zu erteilen. Ein Formular, dass für die Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
verwendet werden kann, erhalten die spätestens zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft
Eingetragenen zusammen mit den Unterlagen zur Anmeldung zugesandt. Es kann darüber hinaus unter der nachfolgend mitgeteilten
Adresse angefordert werden. Zudem steht ein Formular auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
zum Download zur Verfügung.
Die Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft mit Weisungen sowie die Änderung oder der Widerruf einer
Vollmachts- und Weisungserteilung ist in Textform per Post oder E-Mail (z. B. als eingescannte pdf-Datei) bis zum 2. Juli 2025, 24:00 Uhr (MESZ), (Datum des Eingangs) an die nachfolgend genannte Adresse zu übermitteln:
Bayerische Gewerbebau AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: bayerische-gewerbebau@linkmarketservices.eu
Zudem ist eine Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft über das unter
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
zugängliche HV-Portal möglich. Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ist
auf diesem Weg auch noch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen möglich. Über das HV-Portal können Sie auch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen etwaige zuvor erteilte
Vollmachten und Weisungen ändern oder widerrufen.
Werden sowohl das Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl ausgeübt als auch Vollmachten mit Weisungen an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilt, werden stets die elektronischen Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet.
Wenn auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Vollmachten mit Weisungen eingehen, werden diese in
folgender Reihenfolge berücksichtigt: (1) per HV-Portal, (2) per E-Mail, (3) auf dem Postweg übersandte Erklärungen.
Informationen zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter finden sich
auch auf den hierzu vorgesehenen Formularen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigte Aktionäre (siehe oben, „Anmeldung
zur virtuellen Hauptversammlung“) können ihre versammlungsbezogenen Rechte, insbesondere ihr Stimmrecht, auch durch einen
sonstigen Bevollmächtigten, z.B. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen.
Die Erteilung der Vollmacht, der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft sowie der Widerruf der Vollmacht
bedürfen grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB). Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft
eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann unter anderem durch Übermittlung des Nachweises per Post oder E-Mail (z.
B. als eingescannte pdf-Datei) an die nachfolgend genannte Adresse geführt werden:
Bayerische Gewerbebau AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: bayerische-gewerbebau@linkmarketservices.eu
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft
erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf
einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt
werden. Erfolgt die Erteilung oder der Nachweis einer Vollmacht oder deren Widerruf durch eine Erklärung gegenüber der Gesellschaft
auf einem der vorgenannten Übermittlungswege, so muss diese aus organisatorischen Gründen der Gesellschaft bis 2. Juli 2025, 24:00 Uhr (MESZ), (Datum des Eingangs) übermittelt werden.
Die Erteilung der Vollmacht sowie der Widerruf einer erteilten Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft kann alternativ
- auch noch am Tag der Hauptversammlung - elektronisch unter Nutzung des unter
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
zugänglichen HV-Portals erfolgen.
Ein Formular, das für die Vollmachtserteilung verwendet werden kann, erhalten die spätestens zu Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft Eingetragenen zusammen mit den Unterlagen zur Anmeldung übersandt. Es
kann zudem unter der oben genannten Adresse angefordert werden. Zudem steht ein Formular auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
zum Download zur Verfügung.
Für die Bevollmächtigung von Intermediären sowie Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr.
3, Abs. 2 Nr. 3 AktG und sonstigen den Intermediären nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen sowie
für den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten,
sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig abzustimmen. Intermediäre sowie Aktionärsvereinigungen,
Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG und sonstige den Intermediären nach § 135 Abs. 8 AktG
gleichgestellte Institutionen oder Personen dürfen das Stimmrecht für Namensaktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber
sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur auf Grund einer Ermächtigung ausüben.
Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene
Aktionäre lediglich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Für die Nutzung des HV-Portals benötigen die Bevollmächtigten eigene Zugangsdaten,
die nach ordnungsgemäßer Erteilung der Vollmacht durch den Aktionär durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft bzw. nach ordnungsgemäßem
Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht zur Verfügung gestellt werden. Die Bevollmächtigung sollte
daher möglichst frühzeitig erfolgen, um einen rechtzeitigen Zugang der Zugangsdaten bei dem Bevollmächtigten zu ermöglichen.
Angaben zu den Rechten der Aktionäre
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5 %) des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital
von mindestens EUR 500.000,00 (dies entspricht 166.667 Stückaktien) erreichen, können unter den gesetzlichen Voraussetzungen
nach § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand
der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung,
also spätestens am 8. Juni 2025, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Es wird darum gebeten, entsprechende Verlangen an die folgende Adresse zu übersenden:
Bayerische Gewerbebau AG
Vorstand
Keferloh 11
85630 Grasbrunn
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden
- unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem unverzüglich über die Internetseite
der Gesellschaft unter
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
zugänglich gemacht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, Abs. 4, 127 AktG
Aktionäre können gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten
übersenden. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen werden Gegenanträge, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen
Adresse mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens bis zum 18. Juni 2025, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sind, einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der
Verwaltung unverzüglich über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
zugänglich gemacht:
Bayerische Gewerbebau AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: antraege@linkmarketservices.eu
Für Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG gelten die vorstehenden Ausführungen einschließlich der Frist für die Zugänglichmachung
des Wahlvorschlags (Zugang spätestens am 18. Juni 2025, 24:00 Uhr (MESZ)) sinngemäß. Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu werden.
Nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge gelten in der virtuellen Hauptversammlung
als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Das Stimmrecht zu derartigen Anträgen und Wahlvorschlägen kann, auch schon
vor der Hauptversammlung, ausgeübt werden, sobald die Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts erfüllt sind. Sofern
der Aktionär, der den Antrag gestellt oder den Wahlvorschlag unterbreitet hat, nicht im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen
und nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist, muss der Antrag in der Versammlung nicht behandelt werden.
Elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre können während der Hauptversammlung auch ohne vorherige Übersendung
Anträge und Wahlvorschläge stellen. Eine nähere Erläuterung des dafür vorgesehenen Verfahrens findet sich im nachfolgenden
Abschnitt „Rederecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Abs. 5 und 6 AktG, Auskunftsrecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2
Nr. 4, 131 AktG und Antragsrecht gemäß § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG in der Hauptversammlung“.
Recht zur Einreichung von Stellungnahmen gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 6, 130a Abs. 1 bis 4 AktG
Ordnungsgemäß zu der Hauptversammlung angemeldete Aktionäre (siehe oben, „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“) bzw.
ihre Bevollmächtigten haben das Recht, vor der Hauptversammlung Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege
elektronischer Kommunikation über das unter
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
zugängliche HV-Portal in Textform (§ 126b BGB) einzureichen. Stellungnahmen in Textform sind gemäß dem dafür vorgesehenen
Verfahren als Datei im Dateiformat PDF einzureichen und dürfen einen Umfang von 10.000 Zeichen nicht überschreiten. Die Einreichung
mehrerer Stellungnahmen ist möglich. Mit dem Einreichen erklärt sich der Aktionär bzw. sein Bevollmächtigter damit einverstanden,
dass die Stellungnahme unter Nennung seines Namens im passwortgeschützten HV-Portal zugänglich gemacht wird. Stellungnahmen
sind bis spätestens fünf Tage vor der Hauptversammlung, das heißt bis spätestens 27. Juni 2025, 24:00 (MESZ), einzureichen.
Eingereichte Stellungnahmen, die diesen Anforderungen genügen und nach den gesetzlichen Bestimmungen zugänglich zu machen
sind, werden unter Offenlegung des Namens des Aktionärs bzw. seines Bevollmächtigten spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung,
das heißt bis 28. Juni 2025, 24:00 (MESZ), in dem unter
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
zugänglichen HV-Portal veröffentlicht.
Auskunftsverlangen, Anträge, Wahlvorschläge und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung, die in Stellungnahmen
enthalten sind, werden nicht als solche berücksichtigt.
Rederecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Abs. 5 und 6 AktG, Auskunftsrecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 131
AktG und Antragsrecht gemäß § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG in der Hauptversammlung
Elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre bzw. Bevollmächtigte von Aktionären haben ein Rederecht und ein
Auskunftsrecht in der Hauptversammlung sowie das Recht, in der Hauptversammlung Anträge und Wahlvorschläge zu stellen. Auskunftsverlangen
sowie Anträge und Wahlvorschläge dürfen Bestandteil eines Redebeitrags sein. Eine Einreichung von Fragen im Vorfeld der Hauptversammlung
ist nicht möglich.
Zur Ausübung der vorstehenden Rechte ist das unter
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
zugängliche HV-Portal zu verwenden. Die Ausübung des Rederechts sowie des Rechts, in der Hauptversammlung Anträge und Wahlvorschläge
zu stellen, erfolgt im Wege der Videokommunikation; es ist geplant festzulegen, dass auch das Auskunftsrecht ausschließlich
im Wege der Videokommunikation ausgeübt werden darf. Die Ausübung der vorstehenden Rechte ist ausschließlich am Tag der Hauptversammlung ab 11:00 Uhr (MESZ) bis zu dem vom Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt möglich.
Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär oder Bevollmächtigtem und
Gesellschaft in der Versammlung zuvor zu überprüfen und den Redebeitrag, das Auskunftsverlangen bzw. den Antrag oder Wahlvorschlag
zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist. Der Versammlungsleiter wird das Verfahren der Wortmeldung
und Worterteilung in der Hauptversammlung näher erläutern.
Das Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG umfasst die Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, soweit diese zur sachgemäßen
Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf
die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns
und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand unter
den in § 131 Abs. 3 AktG aufgeführten Gründen absehen.
Erklärung von Widersprüchen gemäß § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AktG
Elektronisch zu der Versammlung zugeschaltete Aktionäre bzw. Bevollmächtigte von Aktionären haben das Recht, Widerspruch gegen
Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären. Entsprechende Erklärungen können im Wege elektronischer Kommunikation über das
unter
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
zugängliche HV-Portal abgegeben werden und sind ab Eröffnung der Hauptversammlung am 3. Juli 2025, 11:00 Uhr (MESZ), bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter möglich.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 17.880.000,00 und ist eingeteilt in 5.960.000 Stückaktien.
Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält jedoch im Zeitpunkt der Einberufung 182.078 Stück eigene Aktien,
so dass die Zahl der stimmberechtigten Aktien 5.777.922 Stück beträgt.
Hinweise zum Datenschutz
Die Gesellschaft verarbeitet als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April
2016 (Datenschutz-Grundverordnung; nachfolgend „DS-GVO“) personenbezogene Daten von Aktionären und Aktionärsvertretern auf
Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Gesellschaft wird gesetzlich vertreten durch ihren Vorstand, namentlich
Herrn Prof. Dr. Roland Fleck.
Die Kontaktdaten der Gesellschaft als verantwortliche Stelle lauten:
Bayerische Gewerbebau AG
Vorstand
Keferloh 11
85630 Grasbrunn
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter der vorstehend genannten Adresse mit dem Zusatz „Datenschutzbeauftragter“
oder per E-Mail:
datenschutz@bayerische-gewerbebau.de
Wir verarbeiten solche personenbezogenen Daten der Aktionäre, die nach § 67 AktG in das Aktienregister einzutragen sind (Name,
Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und elektronische Adresse, Stückzahl oder Aktiennummer). Der Aktionär ist grundsätzlich verpflichtet,
der Gesellschaft diese Angaben mitzuteilen. Regelmäßig leiten die bei der Verwahrung oder dem Erwerb Ihrer Bayerische Gewerbebau
AG Aktien mitwirkenden Kreditinstitute die für die Führung des Aktienregisters relevanten Angaben an uns weiter. Dies erfolgt
über Clearstream Banking Frankfurt, die als Zentralverwahrer die technische Abwicklung von Wertpapiergeschäften und die Verwahrung
der Aktien für Unternehmen wahrnimmt.
Die Gesellschaft verarbeitet ferner personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter im Zusammenhang
mit der Vorbereitung und Abwicklung ihrer Hauptversammlung (insbesondere Name, Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienbestand,
Zugangsdaten für das HV-Portal, IP-Adresse, personenbezogene Daten in Anträgen, Reden, Fragen, Stellungnahmen, Wahlvorschlägen,
Widersprüchen und Verlangen oder weiterer Kommunikation von Aktionären, Stimmabgaben sowie die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten
oder der Name des vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten Aktionärsvertreters). Die Verarbeitung der genannten personenbezogenen
Daten ist für die Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung zwingend erforderlich. Die Gesellschaft
erhält personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung grundsätzlich unmittelbar über den Aktionär oder Aktionärsvertreter
oder über die depotführenden Banken.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sind die DS-GVO, das AktG sowie weitere relevante Rechtsvorschriften
wie zum Beispiel das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Im Wesentlichen beruht die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
auf den §§ 67, 67e, 118 ff., 129 AktG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. c) DS-GVO. Daneben verarbeiten wir personenbezogene
Daten gegebenenfalls zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Verpflichtungen, wie zum Beispiel aufsichtsrechtlicher Vorgaben sowie
Aufbewahrungspflichten i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. c) DS-GVO. Soweit Sie uns beauftragen, Dienste zu erbringen,
nutzen wir die Daten zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. b) DS-GVO). In Einzelfällen
verarbeitet die Gesellschaft Ihre Daten auch zur Wahrung berechtigter Interessen nach Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. f) DS-GVO,
insbesondere zur Organisation und geordneten Durchführung der Hauptversammlung.
Zweck der Datenverarbeitung ist die Verwaltung und technische Führung des Aktienregisters sowie die Vorbereitung, Durchführung
und Nachbereitung der Hauptversammlung. Von durch einen Aktionär mitgeteilten Daten über eine von ihm zur Wahrnehmung von
Aktionärsrechten bevollmächtigte Person machen wir nur zur Vorbereitung und Abwicklung der Hauptversammlung Gebrauch. Abgeleitet
aus den Daten, die während der Hauptversammlung entstehen, führen wir Teilnehmerverzeichnisse und dokumentieren Abstimmungsergebnisse.
Wir bedienen uns externer Dienstleister, die als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DS-GVO beauftragt sind, zur Verwaltung
und technischen Führung des Aktienregisters (insbesondere Aktienregisterservice-Gesellschaft) sowie zur Abwicklung der Hauptversammlung
(z.B. Hauptversammlungsdienstleister, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer). Alle Mitarbeiter der Gesellschaft und die Mitarbeiter
der beauftragten Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene Daten haben und/oder diese verarbeiten, sind verpflichtet,
diese Daten vertraulich zu behandeln. Darüber hinaus können Ihre Daten an auskunftsberechtigte Behörden zur Erfüllung gesetzlicher
Mitteilungspflichten übermittelt werden. Im Übrigen werden personenbezogene Daten, wie insbesondere der Name von Aktionären
und gegebenenfalls Aktionärsvertretern, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (insbesondere betreffend das Teilnehmerverzeichnis,
§ 129 AktG) Dritten, insbesondere anderen Aktionären und Aktionärsvertretern, zur Verfügung gestellt. Dies gilt auch für personenbezogene
Daten, die in vorab eingereichten Stellungnahmen, in Anträgen auf Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen
sowie gegebenenfalls in Beiträgen im Rahmen der Ausübung des Auskunfts- und Rederechts oder der Beantwortung von Fragen enthalten
sind.
Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten und zur Vermeidung von etwaigen Haftungsrisiken gespeichert
und anschließend im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen gelöscht, insbesondere wenn die personenbezogenen Daten für die
ursprünglichen Zwecke der Erhebung oder Verarbeitung nicht mehr notwendig sind, die Daten nicht mehr im Zusammenhang mit etwaigen
Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Für die im Zusammenhang
mit Hauptversammlungen erfassten Daten beträgt die Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre. Für die im Aktienregister gespeicherten
Daten beträgt die Regelspeicherdauer zehn Jahre ab Veräußerung der Aktien.
Ihnen stehen die Rechte nach Kapitel III der DS-GVO zu. Sie haben gemäß Art. 15 DS-GVO das Recht auf Auskunft, nach Maßgabe
des Art. 16 DS-GVO das Recht auf unverzügliche Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger personenbezogener Daten, nach
Maßgabe des Art. 17 DS-GVO das Recht, Ihre personenbezogenen Daten löschen zu lassen, nach Maßgabe des Art. 18 DS-GVO das
Recht, die Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu verlangen, nach Maßgabe des Art. 20 DS-GVO das Recht,
die personenbezogenen Daten in einem den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Format zu erhalten und diese Daten einem
anderen Verantwortlichen ohne Behinderung zu übermitteln (Recht auf Datenübertragbarkeit) sowie nach Maßgabe des Art. 21 DS-GVO
das Recht, gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen.
Zudem steht den Aktionären und Aktionärsvertretern gemäß Art. 77 DS-GVO ein Beschwerderecht, insbesondere bei der Datenschutzaufsichtsbehörde,
die am Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort des Aktionärs oder Aktionärsvertreters zuständig ist, oder des Bundeslandes,
in dem der mutmaßliche Verstoß begangen wurde, zu.
Informationen zum Datenschutz sind auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
zu finden.
Grasbrunn, im Mai 2025
Bayerische Gewerbebau AG
Der Vorstand
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|
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22.05.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Bayerische Gewerbebau AG |
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Keferloh 11 |
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85630 Grasbrunn |
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Deutschland |
| E-Mail: |
info@bayerische-gewerbebau.de |
| Internet: |
https://www.bayerische-gewerbebau.de/ |
| ISIN: |
DE000A3E5D31 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2143838 22.05.2025 CET/CEST
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| 21.05.2024 | Bayerische Gewerbebau AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2024 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
|
Bayerische Gewerbebau AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Bayerische Gewerbebau AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2024 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
21.05.2024 / 13:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
|
Bayerische Gewerbebau AG
Grasbrunn
ISIN DE000A3E5D31 WKN A3E5D3
Eindeutige Kennung des Ereignisses: BGAG062024HV
Berichtigung der am 17. Mai 2024 veröffentlichten Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 17. Mai 2024 hat der Vorstand die Aktionäre der Bayerische Gewerbebau AG für Donnerstag,
27. Juni 2024 um 11:00 Uhr (MESZ) zur ordentlichen Hauptversammlung der Bayerische Gewerbebau AG eingeladen.
Im Zuge der Verarbeitung durch den Bundesanzeiger ist in der Bekanntmachung der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am 27. Juni 2024 ein Fehler aufgetreten und im letzten Absatz unter Tagesordnungspunkt 2 „Beschlussfassung über die Verwendung
des Bilanzgewinns“ das konkrete Datum für die Dividendenfälligkeit nicht vollständig wiedergegeben.
Der fehlerhafte Absatz wird wie folgt berichtigt:
| |
„Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, das heißt am 2. Juli 2024, fällig.“
|
Im Übrigen bleibt die am 17. Mai 2024 im Bundesanzeiger veröffentlichte Fassung der Einladung unverändert. Von einer erneuten
Wiedergabe wird daher abgesehen.
Grasbrunn, im Mai 2024
Bayerische Gewerbebau AG
Der Vorstand
|
|
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21.05.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Bayerische Gewerbebau AG |
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Keferloh 11 |
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85630 Grasbrunn |
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Deutschland |
| E-Mail: |
info@bayerische-gewerbebau.de |
| Internet: |
http://www.bayerische-gewerbebau.de |
| ISIN: |
DE000A3E5D31 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
1907805 21.05.2024 CET/CEST
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| 17.05.2024 | Bayerische Gewerbebau AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2024 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
|
Bayerische Gewerbebau AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Bayerische Gewerbebau AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2024 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
17.05.2024 / 15:07 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
|
Bayerische Gewerbebau AG
Grasbrunn
ISIN DE000A3E5D31 WKN A3E5D3
Eindeutige Kennung des Ereignisses: BGAG062024HV
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der
ordentlichen Hauptversammlung der Bayerische Gewerbebau AG
am Donnerstag, 27. Juni 2024, um 11:00 Uhr (MESZ)
ein, die als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten stattfindet.
Aktionäre, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet
haben, und ihre Bevollmächtigten können sich während der Dauer der virtuellen Hauptversammlung am 27. Juni 2024 über das unter
der Internetadresse
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
zugängliche HV-Portal elektronisch zu der Hauptversammlung zuschalten und auf diese Weise an der Hauptversammlung teilnehmen.
Eine physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen. Die Stimmrechtsausübung
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Erteilung
von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Ort der Hauptversammlung im Sinne
des Aktiengesetzes („AktG“) ist der Konferenzraum des Bürogebäudes Lilienthalallee 25, 80939 München.
Tagesordnung:
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023, des Lageberichts
und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 20223 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Diese Unterlagen, einschließlich des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, sind von der Einberufung
der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung |
abrufbar. Sie werden auch während der Hauptversammlung unter der vorstehend genannten Internetadresse zugänglich gemacht und
erläutert.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und den Konzernabschluss zum 31.
Dezember 2023 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses
sowie einer Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher nicht, so dass zu
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung erfolgt.
|
| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen
Bilanzgewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres 2023 in Höhe von EUR 13.474.487,48 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,96 je dividendenberechtigter Stückaktie (5.777.922 dividendenberechtigte Stückaktien), insgesamt
|
EUR
|
5.546.805,12
|
| Einstellung in andere Gewinnrücklagen |
EUR |
5.000.000,00 |
| Vortrag auf neue Rechnung |
EUR |
2.927.682,36 |
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen 182.078 Stück
eigenen Aktien (Stand: 25. April 2024), die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Für den Fall, dass sich bis
zur virtuellen Hauptversammlung die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändert, wird bei unveränderter Ausschüttung
von EUR 0,96 je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über
die Gewinnverwendung unterbreitet.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag,
das heißt am Juli 2024, fällig.
|
| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
die Entlastung zu erteilen.
|
| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
die Entlastung zu erteilen.
|
| 5. |
Wahl zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 10 der Satzung aus drei von der Hauptversammlung
zu wählenden Mitgliedern zusammen.
Frau Sabine Doblinger, die zuletzt von der Hauptversammlung vom 7. Juli 2022 für den Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2026 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt worden war, hat ihr
Amt im Februar 2024 vorzeitig niedergelegt. Auf Antrag des Vorstands der Gesellschaft hat das Amtsgericht München daher mit
Beschluss vom 26. März 2024 Herrn Dr. Wolfgang Kasper zum Aufsichtsratsmitglied bestellt, und zwar bis zum Ablauf der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 entscheidet.
Daher soll Herr Dr. Kasper nun durch die Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt werden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Dr. Wolfgang Kasper, freiberuflicher Unternehmensberater, wohnhaft in München
mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 27. Juni 2024 für den Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2026 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.
|
| 6. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München,
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen.
|
| 7. |
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags mit der BG Heppenheim Grundstücks GmbH
Die Gesellschaft und die BG Heppenheim Grundstücks GmbH mit Sitz in Grasbrunn, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts
München unter HRB 217814 (nachstehend auch „Organgesellschaft“), deren alleinige Gesellschafterin die Gesellschaft ist, beabsichtigen, einen Gewinnabführungsvertrag mit der BG Heppenheim
Grundstücks GmbH als abführende Gesellschaft abzuschließen.
Der Gewinnabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der Gesellschaft und der Gesellschafterversammlung
der Organgesellschaft. Es ist beabsichtigt, dass zeitnah nach der Hauptversammlung der Gesellschaft die Gesellschafterversammlung
der Organgesellschaft ihre Zustimmung zum Gewinnabführungsvertrag erteilt und der Vertrag abgeschlossen wird.
Zweck des Gewinnabführungsvertrags ist die Herstellung einer körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Organschaft.
Diese ermöglicht die Verrechnung von auf der Ebene der Organgesellschaft entstehenden Gewinnen mit etwaigen Verlusten auf
der Ebene der Gesellschaft.
Der Gewinnabführungsvertrag soll folgenden Inhalt haben:
|
Gewinnabführungsvertrag
|
|
zwischen der
|
Bayerische Gewerbebau AG
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 100971, mit Sitz in Grasbrunn, Landkreis München
|
(nachfolgend "
Organträger
")
|
und der
BG Heppenheim Grundstücks GmbH
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 217814, mit Sitz in Grasbrunn, Landkreis München
|
(nachfolgend "
Organgesellschaft
")
|
Präambel
| I. |
Der Organträger, geschäftsansässig Keferloh 11, 85630 Grasbrunn, ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München
unter HRB 100971. Einzelvertretungsberechtigter und von § 181 Alt. 2 BGB befreiter Vorstand ist Herr Dr. Roland Fleck.
|
| II. |
Die Organgesellschaft, geschäftsansässig ebenfalls Keferloh 11, 85630 Grasbrunn, ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts
München unter HRB 217814. Einzelvertretungsberechtigter und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiter Geschäftsführer
ist Herr Dr. Roland Fleck.
|
| III. |
Der Organträger hält 100 % der Geschäftsanteile an der Organgesellschaft. Zur Herstellung eines Organschaftsverhältnisses
im Sinne der §§ 14, 17 KStG und § 2 Abs. 2 S. 2 GewStG wird der nachfolgende Gewinnabführungsvertrag ("Vertrag") abgeschlossen.
|
| 1.1 |
Die Organgesellschaft verpflichtet sich, den jährlichen Reingewinn ihrer Handelsbilanz mit Ausnahme der in Ziffern 1.2 und
1.3 genannten Beträge jeweils nach Ablauf des Geschäftsjahres an den Organträger abzuführen. Abzuführen ist - vorbehaltlich
der Bildung oder Auflösung von Rücklagen nach Ziffern 1.2 und 1.3 dieses Vertrages - der ohne die Gewinnabführung entsprechende
Jahresüberschuss, vermindert um einen evtl. handelsrechtlichen Verlustvortrag aus dem Vorjahr und um den in die gesetzliche
Rücklage nach § 300 AktG einzustellenden sowie den nach § 268 Abs. 8 HGB ausschüttungsgesperrten Betrag, in jedem Fall aber
nicht mehr als der sich nach der jeweils gültigen Fassung des § 301 AktG analog ergebende Höchstbetrag.
|
| 1.2 |
Die Organgesellschaft kann mit vorheriger Zustimmung des Organträgers Beträge aus dem Jahresüberschuss insoweit in andere
Gewinnrücklagen einstellen, als dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich
begründet ist. Während der Dauer dieses Vertrages gebildete andere Gewinnrücklagen sowie Kapitalrücklagen aus Zuzahlungen
nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 und 4 HGB sind auf Verlangen des Organträgers aufzulösen und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages
zu verwenden oder als Gewinn abzuführen, soweit § 301 AktG analog in seiner jeweils gültigen Fassung dem nicht entgegensteht.
|
| 1.3 |
Die Abführung von Beträgen der Organgesellschaft aus der Auflösung von freien vorvertraglichen Rücklagen und vorvertraglichen
Gewinnvorträgen wird ausgeschlossen und bedarf eines separaten Gewinnverwendungsbeschlusses.
|
| 1.4 |
Die Verpflichtung zur Gewinnabführung gilt erstmals für den ganzen Gewinn des Geschäftsjahres, in dem der Vertrag durch Eintragung
in das Handelsregister der Organgesellschaft wirksam wird. Sie wird jeweils am Schluss eines Geschäftsjahres fällig und ist
ab diesem Zeitpunkt mit dem gesetzlichen Zinssatz für beiderseitige Handelsgeschäfte zu verzinsen.
|
| 1.5 |
Wenn und soweit dies gesetzlich zulässig ist, ist der Organträger berechtigt, die Organgesellschaft anzuweisen, den Gewinn
der Organgesellschaft unterjährig im Wege einer Vorausleistung an den Organträger abzuführen.
|
| 2.1 |
Für die Verlustübernahme durch den Organträger gelten die Vorschriften des § 302 AktG in ihrer jeweils gültigen Fassung entsprechend.
|
| 2.2 |
Ziffer 1.4 Satz 2 dieses Vertrages gilt entsprechend für die Fälligkeit und Verzinsung der Verpflichtung zum Verlustausgleich.
|
| 2.3 |
Ziffer 1.5 dieses Vertrages gilt entsprechend für die Verlustübernahmeverpflichtung des Organträgers.
|
| 2.4 |
Der Organträger ist im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund gemäß der nachfolgenden Ziffer 4.3 lediglich zum Ausgleich
der anteiligen Verluste der Organgesellschaft bis zum Übertragungs- bzw. Umwandlungsstichtag verpflichtet.
|
| 3 |
Jahresabschluss der Organgesellschaft
|
Zur Durchführung der Gewinnabführung bzw. Verlustübernahme hat die Organgesellschaft ihren Jahresabschluss, bevor er festgestellt
wird, mit dem Organträger gemeinsam zu behandeln und die Abrechnung über Gewinne oder Verluste mit dem Organträger so durchzuführen,
dass diese Abrechnung im Jahresabschluss bereits berücksichtigt ist. Die Abrechnungen über Gewinn- oder Verlustanteile zwischen
beiden Gesellschaften erfolgen mit Wertstellung zum Bilanzstichtag.
| 4 |
Wirksamwerden und Vertragsdauer
|
| 4.1 |
Die Gesellschafterversammlung der Organgesellschaft und die Hauptversammlung der Organträgerin haben bereits ihre Zustimmung
zum Abschluss dieses Vertrages erteilt. Er wird wirksam mit seiner Eintragung in das Handelsregister der Organgesellschaft
und gilt rückwirkend ab dem Beginn des im Zeitpunkt der Eintragung dieses Vertrages im Handelsregister laufenden Geschäftsjahres
der Organgesellschaft.
|
| 4.2 |
Der Vertrag wird für eine feste Laufzeit von fünf Kalenderjahren abgeschlossen, d.h. er ist bis zum 31.12.2029 - vorbehaltlich
nachfolgender Ziffer 4.3 - nicht kündbar. Danach verlängert er sich jeweils um ein Geschäftsjahr, wenn er nicht unter Einhaltung
einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende des betreffenden Geschäftsjahres der Organgesellschaft gekündigt wird.
|
| 4.3 |
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für den Organträger und die Organgesellschaft von den vorstehenden Bestimmungen
unberührt. Als wichtiger Grund für die Kündigung sowohl durch den Organträger als auch durch die Organgesellschaft gelten
insbesondere
| (a) |
der Verkauf oder die Übertragung von sämtlichen Geschäftsanteilen an der Organgesellschaft, und zwar unabhängig davon, ob
die Geschäftsanteile an einen Dritten oder an ein mit der Organgesellschaft i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen
verkauft oder übertragen werden;
|
| (b) |
der Verkauf oder die Übertragung von Geschäftsanteilen an der Organgesellschaft in der Höhe eines solchen Nennbetrages, dass
die Voraussetzungen der finanziellen Eingliederung der Organgesellschaft in den Organträger nach den jeweils geltenden steuerrechtlichen
Bestimmungen nicht mehr vorliegen;
|
| (c) |
die Einbringung von Geschäftsanteilen an der Organgesellschaft durch den Organträger in eine andere Gesellschaft; oder
|
| (d) |
die Umwandlung im Sinne von § 1 UmwG oder Liquidation des Organträgers oder der Organgesellschaft.
|
|
| 4.4 |
Die Kündigung des Vertrages hat durch schriftliche Erklärung zu erfolgen. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist kommt es
auf den Zeitpunkt des Zugangs des Kündigungsschreibens bei der jeweils anderen Vertragspartei an.
|
| 4.5 |
Wird die Wirksamkeit des Vertrages oder seine ordnungsgemäße Durchführung während des Fünfjahreszeitraums gemäß Ziffer 4.2
Satz 1 steuerlich nicht oder nicht vollständig anerkannt, so beginnt der Fünfjahreszeitraum entgegen
Ziffer 4.2 Satz 1 erst am ersten Tag des Geschäftsjahres der Organgesellschaft, das auf das Jahr folgt, in dem die Voraussetzungen
für die steuerliche Anerkennung der Wirksamkeit des Vertrags oder seiner ordnungsgemäßen Durchführung noch nicht vorgelegen
haben.
|
| 4.6 |
Im Fall, dass dieser Vertrag endet, hat der Organträger entsprechend § 303 AktG den Gläubigern der Organgesellschaft Sicherheit
zu leisten.
|
| 5.1 |
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht mit Ausnahme der Regelungen des internationalen Privatrechts. Die Bestimmungen dieses
Vertrages sind so auszulegen, dass sie den Anforderungen an die Anerkennung einer Organschaft i.S.v. §§ 14, 17 KStG und §
2 Abs. 2 Satz 2 GewStG sowie § 2 Abs. 2 UStG entsprechen.
|
| 5.2 |
Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, das Landgericht München I ausschließlich
zuständig.
|
| 5.3 |
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt insbesondere auch für
diese Schriftformklausel. Im Übrigen gilt § 295 AktG entsprechend.
|
| 5.4 |
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Lücke
enthalten, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragsparteien sind
in einem derartigen Fall verpflichtet, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung eine wirksame oder durchführbare
Ersatzregelung zu treffen, die dem mit der betroffenen Bestimmung verfolgten Zweck möglichst nahe kommt.
|
|
Die Gesellschaft hält sämtliche Anteile an der Organgesellschaft, sodass weder Ausgleichszahlungen (§ 304 AktG) noch Abfindungen
(§ 305 AktG) an außenstehende Gesellschafter der Organgesellschaft zu gewähren sind. Aus dem gleichen Grund ist auch eine
Prüfung des Vertrags durch einen Vertragsprüfer nach § 293b AktG entbehrlich.
Der Vorstand der Gesellschaft und die Geschäftsführung der Organgesellschaft haben gemäß § 293a AktG einen gemeinsamen Bericht
erstattet, in dem der Abschluss des Gewinnabführungsvertrags im Einzelnen rechtlich und wirtschaftlich erläutert und begründet
wird.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Hauptversammlung stimmt dem Abschluss des Gewinnabführungsvertrags zwischen der Bayerische Gewerbebau AG als Organträger
und der BG Heppenheim Grundstücks GmbH, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Grasbrunn, eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 217814, als Organgesellschaft zu.
Von der Einberufung der Hauptversammlung an und auch während der Hauptversammlung sind die folgenden Unterlagen über die Internetseite
der Gesellschaft unter
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
abrufbar:
| - |
Der Entwurf des Gewinnabführungsvertrags zwischen der Gesellschaft als Organträger und der BG Heppenheim Grundstücks GmbH
als Organgesellschaft;
|
| - |
die Jahresabschlüsse der Gesellschaft sowie die Konzernabschlüsse jeweils zum 31. Dezember 2021, zum 31. Dezember 2022 und
zum 31. Dezember 2023 sowie die Lageberichte und Konzernlageberichte jeweils für die Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023;
|
| - |
die Jahresabschlüsse der Organgesellschaft zum 31. Dezember 2021, zum 31. Dezember 2022 und zum 31. Dezember 2023 und
|
| - |
der nach § 293a AktG erstattete gemeinsame Bericht des Vorstands der Gesellschaft und der Geschäftsführung der Organgesellschaft.
|
Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung und zu unserem HV-Portal; Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung
Der Vorstand der Gesellschaft hat entschieden, die Hauptversammlung gemäß § 17 Abs. 4 der Satzung als virtuelle Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Eine physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung
ist ausgeschlossen.
Die virtuelle Hauptversammlung wird am 27. Juni 2024 ab 11:00 Uhr (MESZ) stattfinden und für unsere im Aktienregister eingetragenen und ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (siehe unten, „Anmeldung
zur virtuellen Hauptversammlung“) und ihre Bevollmächtigten live in Bild und Ton in unserem unter der Internetadresse
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
zugänglichen HV-Portal übertragen. Bei Nutzung des HV-Portals während der Dauer der virtuellen Hauptversammlung am 27. Juni
2024 sind die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten elektronisch zur virtuellen Hauptversammlung zugeschaltet. Für das HV-Portal
melden Sie sich bitte mit der Aktionärsnummer an, welche den spätestens zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung im
Aktienregister der Gesellschaft Eingetragenen unaufgefordert mit den Hauptversammlungsunterlagen übermittelt wird, und dem
ebenfalls mit diesen Unterlagen übermittelten individuellen Zugangspasswort. Als im Aktienregister der Gesellschaft eingetragener
Aktionär können Sie - in Person oder durch Bevollmächtigte - über das HV-Portal auch, sofern Sie sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung
angemeldet haben (siehe unten, „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“), unter anderem Ihr Stimmrecht per elektronischer
Briefwahl ausüben, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Vollmacht und Weisungen zur Ausübung Ihres Stimmrechts
erteilen, von Ihrem Rede- und Auskunftsrecht Gebrauch machen, Widerspruch zu Protokoll erklären sowie vor der Versammlung
Stellungnahmen einreichen. Die Nutzung des HV-Portals durch einen Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte
entsprechende Zugangsdaten erhält. Einzelheiten ergeben sich aus den folgenden Abschnitten.
Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung (das heißt zur elektronischen Zuschaltung zur Hauptversammlung) und zur Ausübung
des Stimmrechts sind nach § 19 der Satzung unserer Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der
Gesellschaft eingetragen sind und sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) oder auf einem von der
Gesellschaft näher zu bestimmenden elektronischen Weg in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Anmeldung
muss der Gesellschaft spätestens bis zum
20. Juni 2024, 24:00 Uhr (MESZ),
auf elektronischem Weg über das unter
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
zugängliche HV-Portal oder in Textform unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen:
Bayerische Gewerbebau AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
E-Mail: bayerische-gewerbebau@linkmarketservices.eu
Im Verhältnis zur Gesellschaft bestehen Rechte und Pflichten aus Aktien gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG nur für und gegen die
im Aktienregister der Gesellschaft Eingetragenen. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung.
Umschreibungen im Aktienregister finden allerdings gemäß § 19 der Satzung vom Zeitpunkt des Anmeldeschlusses bis einschließlich
dem Tag der Hauptversammlung nicht statt. Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung
dem Stand am 20. Juni 2024, 24:00 Uhr (MESZ), (sog. „Technical Record Date“). Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert (keine Veräußerungssperre);
Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Erwerber von Aktien, deren
Umschreibungsanträge nach dem 20. Juni 2024, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft eingehen, können allerdings versammlungsbezogene
Rechte, insbesondere das Stimmrecht, aus diesen Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen
oder zur Rechtsausübung ermächtigen.
Die Einladungsunterlagen mit dem Formular zur Anmeldung und Vollmachtserteilung und die Zugangsdaten für das HV-Portal (Aktionärsnummer,
Zugangspasswort) wird die Gesellschaft den spätestens zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung im Aktienregister der
Gesellschaft Eingetragenen unaufgefordert übersenden. Sollten Ihnen - namentlich, weil Sie erst nach Beginn des 21. Tages
vor der Hauptversammlung ins Aktienregister der Gesellschaft eingetragen werden - die Einberufungsunterlagen nicht unaufgefordert
übersendet werden, senden wir Ihnen diese Unterlagen gerne auf Verlangen zu.
Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl
Aktionäre, die zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind (siehe vorstehend,
„Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“), können ihre Stimme per elektronischer Briefwahl abgeben. Für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl steht Ihnen das unter
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
zugängliche HV-Portal zur Verfügung. Elektronische Briefwahlstimmen können über das HV-Portal bis zum Zeitpunkt der Schließung der Abstimmung durch den Versammlungsleiter in der virtuellen Hauptversammlung am 27. Juni
2024 abgegeben, geändert oder widerrufen werden.
Bitte beachten Sie, dass andere Kommunikationswege für die Briefwahl nicht zur Verfügung stehen, insbesondere keine Übersendung
der Briefwahlstimme per Post.
Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
Wir bieten unseren zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigten Aktionären
(siehe oben, „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“) ferner an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zur Ausübung ihrer Stimmrechte zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden in der
Hauptversammlung vor Ort sein und das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden ausüben. Ohne Weisung dürfen
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. Ferner nehmen die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld noch während der virtuellen Hauptversammlung Vollmachten und Weisungen zur
Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Auskunftsrechts, zur Einreichung
von Stellungnahmen oder zur Stellung von Anträgen entgegen.
Vollmachten mit Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind grundsätzlich in Textform (§ 126b
BGB) zu erteilen. Ein Formular, dass für die Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
verwendet werden kann, erhalten die spätestens zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft
Eingetragenen zusammen mit den Unterlagen zur Anmeldung zugesandt. Es kann darüber hinaus unter der nachfolgend mitgeteilten
Adresse angefordert werden. Zudem steht ein Formular auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
zum Download zur Verfügung.
Die Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft mit Weisungen sowie die Änderung oder der Widerruf einer
Vollmachts- und Weisungserteilung ist in Textform per Post oder E-Mail (z. B. als eingescannte pdf-Datei) bis zum 26. Juni 2024, 24:00 Uhr (MESZ), (Datum des Eingangs) an die nachfolgend genannte Adresse zu übermitteln:
Bayerische Gewerbebau AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
E-Mail: bayerische-gewerbebau@linkmarketservices.eu
Zudem ist eine Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft über das unter
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
zugängliche HV-Portal möglich. Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ist
auf diesem Weg auch noch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen möglich. Über das HV-Portal können Sie auch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen etwaige zuvor erteilte
Vollmachten und Weisungen ändern oder widerrufen.
Werden sowohl das Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl ausgeübt als auch Vollmachten mit Weisungen an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilt, werden stets die elektronischen Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet.
Wenn auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Vollmachten mit Weisungen eingehen, werden diese in
folgender Reihenfolge berücksichtigt: (1) per HV-Portal, (2) per E-Mail, (3) auf dem Postweg übersandte Erklärungen.
Informationen zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter finden sich
auch auf den hierzu vorgesehenen Formularen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigte Aktionäre (siehe oben, „Anmeldung
zur virtuellen Hauptversammlung“) können ihre versammlungsbezogenen Rechte, insbesondere ihr Stimmrecht, auch durch einen
sonstigen Bevollmächtigten, z.B. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen.
Die Erteilung der Vollmacht, der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft sowie der Widerruf der Vollmacht
bedürfen grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB). Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft
eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann unter anderem durch Übermittlung des Nachweises per Post oder E-Mail (z.
B. als eingescannte pdf-Datei) an die nachfolgend genannte Adresse geführt werden:
Bayerische Gewerbebau AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
E-Mail: bayerische-gewerbebau@linkmarketservices.eu
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft
erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf
einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt
werden. Erfolgt die Erteilung oder der Nachweis einer Vollmacht oder deren Widerruf durch eine Erklärung gegenüber der Gesellschaft
auf einem der vorgenannten Übermittlungswege, so muss diese aus organisatorischen Gründen der Gesellschaft bis 26. Juni 2024, 24:00 Uhr (MESZ), (Datum des Eingangs) übermittelt werden.
Die Erteilung der Vollmacht sowie der Widerruf einer erteilten Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft kann alternativ
- auch noch am Tag der Hauptversammlung - elektronisch unter Nutzung des unter
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
zugänglichen HV-Portals erfolgen.
Ein Formular, das für die Vollmachtserteilung verwendet werden kann, erhalten die spätestens zu Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft Eingetragenen zusammen mit den Unterlagen zur Anmeldung übersandt. Es
kann zudem unter der oben genannten Adresse angefordert werden. Zudem steht ein Formular auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
zum Download zur Verfügung.
Für die Bevollmächtigung von Intermediären sowie Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr.
3, Abs. 2 Nr. 3 AktG und sonstigen den Intermediären nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen sowie
für den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten,
sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig abzustimmen. Intermediäre sowie Aktionärsvereinigungen,
Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG und sonstige den Intermediären nach § 135 Abs. 8 AktG
gleichgestellte Institutionen oder Personen dürfen das Stimmrecht für Namensaktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber
sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur auf Grund einer Ermächtigung ausüben.
Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene
Aktionäre lediglich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Für die Nutzung des HV-Portals benötigen die Bevollmächtigten eigene Zugangsdaten,
die nach ordnungsgemäßer Erteilung der Vollmacht durch den Aktionär durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft bzw. nach ordnungsgemäßem
Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht zur Verfügung gestellt werden. Die Bevollmächtigung sollte
daher möglichst frühzeitig erfolgen, um einen rechtzeitigen Zugang der Zugangsdaten bei dem Bevollmächtigten zu ermöglichen.
Angaben zu den Rechten der Aktionäre
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5 %) des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital
von mindestens EUR 500.000,00 (dies entspricht 166.667 Stückaktien) erreichen, können unter den gesetzlichen Voraussetzungen
nach § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand
der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung,
also spätestens am 2. Juni 2024, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Es wird darum gebeten, entsprechende Verlangen an die folgende Adresse zu übersenden:
Bayerische Gewerbebau AG
Vorstand
Keferloh 11
85630 Grasbrunn
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden
- unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem unverzüglich über die Internetseite
der Gesellschaft unter
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
zugänglich gemacht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, Abs. 4, 127 AktG
Aktionäre können gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten
übersenden. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen werden Gegenanträge, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen
Adresse mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens bis zum 12. Juni 2024, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sind, einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der
Verwaltung unverzüglich über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
zugänglich gemacht:
Bayerische Gewerbebau AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
E-Mail: antraege@linkmarketservices.eu
Für Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG gelten die vorstehenden Ausführungen einschließlich der Frist für die Zugänglichmachung
des Wahlvorschlags (Zugang spätestens am 12. Juni 2024, 24:00 Uhr (MESZ)) sinngemäß. Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu werden.
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen.
Nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge gelten in der virtuellen Hauptversammlung
als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Das Stimmrecht zu derartigen Anträgen und Wahlvorschlägen kann, auch schon
vor der Hauptversammlung, ausgeübt werden, sobald die Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts erfüllt sind. Sofern
der Aktionär, der den Antrag gestellt oder den Wahlvorschlag unterbreitet hat, nicht im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen
und nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist, muss der Antrag in der Versammlung nicht behandelt werden.
Elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre können während der Hauptversammlung auch ohne vorherige Übersendung
Anträge und Wahlvorschläge stellen. Eine nähere Erläuterung des dafür vorgesehenen Verfahrens findet sich im nachfolgenden
Abschnitt „Rederecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Abs. 5 und 6 AktG, Auskunftsrecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2
Nr. 4, 131 AktG und Antragsrecht gemäß § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG in der Hauptversammlung“.
Recht zur Einreichung von Stellungnahmen gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 6, 130a Abs. 1 bis 4 AktG
Ordnungsgemäß zu der Hauptversammlung angemeldete Aktionäre (siehe oben, „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“) bzw.
ihre Bevollmächtigten haben das Recht, vor der Hauptversammlung Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege
elektronischer Kommunikation über das unter
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
zugängliche HV-Portal in Textform (§ 126b BGB) einzureichen. Stellungnahmen in Textform sind gemäß dem dafür vorgesehenen
Verfahren als Datei im Dateiformat PDF einzureichen und dürfen einen Umfang von 10.000 Zeichen nicht überschreiten. Die Einreichung
mehrerer Stellungnahmen ist möglich. Mit dem Einreichen erklärt sich der Aktionär bzw. sein Bevollmächtigter damit einverstanden,
dass die Stellungnahme unter Nennung seines Namens im passwortgeschützten HV-Portal zugänglich gemacht wird. Stellungnahmen
sind bis spätestens fünf Tage vor der Hauptversammlung, das heißt bis spätestens 21. Juni 2024, 24:00 (MESZ), einzureichen.
Eingereichte Stellungnahmen, die diesen Anforderungen genügen und nach den gesetzlichen Bestimmungen zugänglich zu machen
sind, werden unter Offenlegung des Namens des Aktionärs bzw. seines Bevollmächtigten spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung,
das heißt bis 22. Juni 2024, 24:00 (MESZ), in dem unter
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
zugänglichen HV-Portal veröffentlicht.
Auskunftsverlangen, Anträge, Wahlvorschläge und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung, die in Stellungnahmen
enthalten sind, werden nicht als solche berücksichtigt.
Rederecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Abs. 5 und 6 AktG, Auskunftsrecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 131
AktG und Antragsrecht gemäß § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG in der Hauptversammlung
Elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre bzw. Bevollmächtigte von Aktionären haben ein Rederecht und ein
Auskunftsrecht in der Hauptversammlung sowie das Recht, in der Hauptversammlung Anträge und Wahlvorschläge zu stellen. Auskunftsverlangen
sowie Anträge und Wahlvorschläge dürfen Bestandteil eines Redebeitrags sein. Eine Einreichung von Fragen im Vorfeld der Hauptversammlung
ist nicht möglich.
Zur Ausübung der vorstehenden Rechte ist das unter
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
zugängliche HV-Portal zu verwenden. Die Ausübung des Rederechts sowie des Rechts, in der Hauptversammlung Anträge und Wahlvorschläge
zu stellen, erfolgt im Wege der Videokommunikation; es ist geplant festzulegen, dass auch das Auskunftsrecht ausschließlich
im Wege der Videokommunikation ausgeübt werden darf. Die Ausübung der vorstehenden Rechte ist ausschließlich am Tag der Hauptversammlung ab 11:00 Uhr (MESZ) bis zu dem vom Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt möglich.
Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär oder Bevollmächtigtem und
Gesellschaft in der Versammlung zuvor zu überprüfen und den Redebeitrag, das Auskunftsverlangen bzw. den Antrag oder Wahlvorschlag
zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist. Der Versammlungsleiter wird das Verfahren der Wortmeldung
und Worterteilung in der Hauptversammlung näher erläutern.
Das Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG umfasst die Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, soweit diese zur sachgemäßen
Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf
die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns
und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand unter
den in § 131 Abs. 3 AktG aufgeführten Gründen absehen.
Erklärung von Widersprüchen gemäß § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AktG
Elektronisch zu der Versammlung zugeschaltete Aktionäre bzw. Bevollmächtigte von Aktionären haben das Recht, Widerspruch gegen
Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären. Entsprechende Erklärungen können im Wege elektronischer Kommunikation über das
unter
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
zugängliche HV-Portal abgegeben werden und sind ab Eröffnung der Hauptversammlung am 27. Juni 2024, 11:00 Uhr (MESZ), bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter möglich.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 17.880.000,00 und ist eingeteilt in 5.960.000 Stückaktien.
Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält jedoch im Zeitpunkt der Einberufung 182.078 Stück eigene Aktien,
so dass die Zahl der stimmberechtigten Aktien 5.777.922 Stück beträgt.
Hinweise zum Datenschutz
Die Gesellschaft verarbeitet als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April
2016 („Datenschutz-Grundverordnung“; nachfolgend „DS-GVO“) personenbezogene Daten von Aktionären und Aktionärsvertretern auf
Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Gesellschaft wird gesetzlich vertreten durch ihren Vorstand, namentlich
Herrn Prof. Dr. Roland Fleck.
Die Kontaktdaten der Gesellschaft als verantwortliche Stelle lauten:
Bayerische Gewerbebau AG
Vorstand
Keferloh 11
85630 Grasbrunn
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter der vorstehend genannten Adresse mit dem Zusatz „Datenschutzbeauftragter“
oder per E-Mail:
datenschutz@bayerische-gewerbebau.de
Wir verarbeiten solche personenbezogenen Daten der Aktionäre, die nach § 67 AktG in das Aktienregister einzutragen sind (Name,
Geburtsdatum, Postanschrift und elektronische Adresse, Stückzahl oder Aktiennummer). Der Aktionär ist grundsätzlich verpflichtet,
der Gesellschaft diese Angaben mitzuteilen. Regelmäßig leiten die bei der Verwahrung oder dem Erwerb Ihrer Bayerische Gewerbebau
AG Aktien mitwirkenden Kreditinstitute die für die Führung des Aktienregisters relevanten Angaben an uns weiter. Dies erfolgt
über Clearstream Banking Frankfurt, die als Zentralverwahrer die technische Abwicklung von Wertpapiergeschäften und die Verwahrung
der Aktien für Unternehmen wahrnimmt.
Die Gesellschaft verarbeitet ferner personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter im Zusammenhang
mit der Vorbereitung und Abwicklung ihrer Hauptversammlung (insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienbestand, Zugangsdaten
für das HV-Portal, IP-Adresse, personenbezogene Daten in Anträgen, Reden, Fragen, Stellungnahmen, Wahlvorschlägen, Widersprüchen
und Verlangen oder weiterer Kommunikation von Aktionären, Stimmabgaben sowie die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten
oder der Name des vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten Aktionärsvertreters). Die Verarbeitung der genannten personenbezogenen
Daten ist für die Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung zwingend erforderlich. Die Gesellschaft
erhält personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung grundsätzlich unmittelbar über den Aktionär oder Aktionärsvertreter
oder über die depotführenden Banken.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sind die DS-GVO, das AktG sowie weitere relevante Rechtsvorschriften
wie zum Beispiel das Bundesdatenschutzgesetz („BDSG“). Im Wesentlichen beruht die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
auf den §§ 67, 67e, 118 ff., 129 AktG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. c) DS-GVO. Daneben verarbeiten wir personenbezogene
Daten gegebenenfalls zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Verpflichtungen, wie zum Beispiel aufsichtsrechtlicher Vorgaben sowie
Aufbewahrungspflichten i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. c) DS-GVO. Soweit Sie uns beauftragen, Dienste zu erbringen,
nutzen wir die Daten zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. b) DS-GVO). In Einzelfällen
verarbeitet die Gesellschaft Ihre Daten auch zur Wahrung berechtigter Interessen nach Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. f) DS-GVO,
insbesondere zur Organisation und geordneten Durchführung der Hauptversammlung.
Zweck der Datenverarbeitung ist die Verwaltung und technische Führung des Aktienregisters sowie die Vorbereitung, Durchführung
und Nachbereitung der Hauptversammlung. Von durch einen Aktionär mitgeteilten Daten über eine von ihm zur Wahrnehmung von
Aktionärsrechten bevollmächtigte Person machen wir nur zur Abwicklung der Hauptversammlung Gebrauch. Abgeleitet aus den Daten,
die während der Hauptversammlung entstehen, führen wir Teilnehmerverzeichnisse und dokumentieren Abstimmungsergebnisse.
Wir bedienen uns externer Dienstleister, die als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DS-GVO beauftragt sind, zur Verwaltung
und technischen Führung des Aktienregisters (insbesondere Aktienregisterservice-Gesellschaft) sowie zur Abwicklung der Hauptversammlung
(z.B. Hauptversammlungsdienstleister, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer). Alle Mitarbeiter der Gesellschaft und die Mitarbeiter
der beauftragten Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene Daten haben und/oder diese verarbeiten, sind verpflichtet,
diese Daten vertraulich zu behandeln. Darüber hinaus können Ihre Daten an auskunftsberechtigte Behörden zur Erfüllung gesetzlicher
Mitteilungspflichten übermittelt werden. Im Übrigen werden personenbezogene Daten, wie insbesondere der Name von Aktionären
und gegebenenfalls Aktionärsvertretern, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (insbesondere betreffend das Teilnehmerverzeichnis,
§ 129 AktG) Dritten, insbesondere anderen Aktionären und Aktionärsvertretern, zur Verfügung gestellt. Dies gilt auch für personenbezogene
Daten, die in vorab eingereichten Stellungnahmen, in Anträgen auf Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen
sowie gegebenenfalls in Beiträgen im Rahmen der Ausübung des Auskunfts- und Rederechts oder der Beantwortung von Fragen enthalten
sind.
Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten und zur Vermeidung von etwaigen Haftungsrisiken gespeichert
und anschließend im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen gelöscht, insbesondere wenn die personenbezogenen Daten für die
ursprünglichen Zwecke der Erhebung oder Verarbeitung nicht mehr notwendig sind, die Daten nicht mehr im Zusammenhang mit etwaigen
Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Für die im Zusammenhang
mit Hauptversammlungen erfassten Daten beträgt die Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre. Für die im Aktienregister gespeicherten
Daten beträgt die Regelspeicherdauer zehn Jahre ab Veräußerung der Aktien.
Ihnen stehen die Rechte nach Kapitel III der DS-GVO zu. Sie haben gemäß Art. 15 DS-GVO das Recht auf Auskunft, nach Maßgabe
des Art. 16 DS-GVO das Recht auf unverzügliche Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger personenbezogener Daten, nach
Maßgabe des Art. 17 DS-GVO das Recht, Ihre personenbezogenen Daten löschen zu lassen, nach Maßgabe des Art. 18 DS-GVO das
Recht, die Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu verlangen, nach Maßgabe des Art. 20 DS-GVO das Recht,
die personenbezogenen Daten in einem den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Format zu erhalten und diese Daten einem
anderen Verantwortlichen ohne Behinderung zu übermitteln (Recht auf Datenübertragbarkeit) sowie nach Maßgabe des Art. 21 DS-GVO
das Recht, gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen.
Zudem steht den Aktionären und Aktionärsvertretern gemäß Art. 77 DS-GVO ein Beschwerderecht, insbesondere bei der Datenschutzaufsichtsbehörde,
die am Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort des Aktionärs oder Aktionärsvertreters zuständig ist, oder des Bundeslandes,
in dem der mutmaßliche Verstoß begangen wurde, zu.
Informationen zum Datenschutz sind auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
zu finden.
Grasbrunn, im Mai 2024
Bayerische Gewerbebau AG
Der Vorstand
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17.05.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Bayerische Gewerbebau AG |
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Keferloh 11 |
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85630 Grasbrunn |
|
Deutschland |
| E-Mail: |
info@bayerische-gewerbebau.de |
| Internet: |
http://www.bayerische-gewerbebau.de |
| ISIN: |
DE000A3E5D31 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
1906167 17.05.2024 CET/CEST
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| 17.05.2023 | Bayerische Gewerbebau AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.06.2023 in Grasbrunn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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Bayerische Gewerbebau AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Bayerische Gewerbebau AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.06.2023 in Grasbrunn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
17.05.2023 / 15:06 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Bayerische Gewerbebau AG
Grasbrunn
ISIN DE000A3E5D31 WKN A3E5D3
Eindeutige Kennung des Ereignisses: BGAG062023HV
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der
ordentlichen Hauptversammlung der Bayerische Gewerbebau AG
am Donnerstag, 29. Juni 2023, um 11:00 Uhr (MESZ)
ein, die gemäß § 118a Aktiengesetz („AktG“) und § 26n Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz („EGAktG“) mit Zustimmung des Aufsichtsrats als
virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
stattfindet.
Aktionäre, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet
haben, und ihre Bevollmächtigten können sich während der Dauer der virtuellen Hauptversammlung am 29. Juni 2023 über das unter
der Internetadresse
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
zugängliche HV-Portal elektronisch zu der Hauptversammlung zuschalten und auf diese Weise an der Hauptversammlung teilnehmen.
Eine physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen. Die Stimmrechtsausübung
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Erteilung
von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Ort der Hauptversammlung im Sinne
des Aktiengesetzes ist der Konferenzraum des Bürogebäudes Lilienthalallee 25, 80939 München.
Tagesordnung:
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022, des Lageberichts
und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2022 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
Diese Unterlagen, einschließlich des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, sind von der Einberufung
der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung |
abrufbar. Sie werden auch während der Hauptversammlung unter der vorstehend genannten Internetadresse zugänglich gemacht und
erläutert.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 und den Konzernabschluss zum 31.
Dezember 2022 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses
sowie einer Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher nicht, so dass zu
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung erfolgt.
|
| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 ausgewiesenen
Bilanzgewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres 2022 in Höhe von EUR 20.328.182,57 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,93 je dividendenberechtigter Stückaktie (5.777.922 dividendenberechtigte Stückaktien), insgesamt
|
EUR
|
5.373.467,46
|
| Einstellung in andere Gewinnrücklagen |
EUR |
10.000.000,00 |
| Vortrag auf neue Rechnung |
EUR |
4.954.715,11 |
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen 182.078 Stück
eigenen Aktien (Stand: 24. April 2023), die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Für den Fall, dass sich bis
zur virtuellen Hauptversammlung die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändert, wird bei unveränderter Ausschüttung
von EUR 0,93 je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über
die Gewinnverwendung unterbreitet.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag,
das heißt am 4. Juli 2023, fällig.
|
| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
die Entlastung zu erteilen.
|
| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
die Entlastung zu erteilen.
|
| 5. |
Beschlussfassung über Änderungen der Satzung zur künftigen Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen sowie zur Ermöglichung
der Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern an der Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung
Durch das Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie
insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften (BGBl. 2022 I Nr. 27, S. 1166 ff.) wurde dauerhaft die Möglichkeit
geschaffen, Hauptversammlungen virtuell abzuhalten. Nach § 118a Abs. 1 Satz 1 AktG kann die Satzung nunmehr vorsehen oder
den Vorstand dazu ermächtigen vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (sog. virtuelle Hauptversammlung). Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht,
dass für die Gesellschaft künftig die Möglichkeit bestehen sollte, Hauptversammlungen nach diesen Vorgaben virtuell abzuhalten.
Da es aber auch Hauptversammlungen geben kann, bei denen das Format der Präsenzversammlung zweckmäßiger erscheint, soll der
Vorstand ermächtigt werden, im Vorfeld jeder Hauptversammlung zu entscheiden, ob die Versammlung als virtuelle oder als Präsenzversammlung
stattfinden soll. Diese Ermächtigung soll entsprechend den gesetzlichen Regelungen befristet werden und für Hauptversammlungen
gelten, die bis zum Ablauf des 28. Juni 2028 stattfinden. Für zukünftige Hauptversammlungen wird der Vorstand jeweils gesondert
und unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls entscheiden, ob von der vorgeschlagenen Ermächtigung Gebrauch
gemacht und eine Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung abgehalten werden soll. Diese Entscheidung wird unter Berücksichtigung
der Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre getroffen, wobei insbesondere die Wahrung der Aktionärsrechte sowie Aspekte
des Gesundheitsschutzes aller Beteiligten, finanzielle Aspekte und Nachhaltigkeitsüberlegungen einbezogen werden.
Darüber hinaus soll eine Satzungsregelung zur Teilnahme der Mitglieder des Aufsichtsrats an der Hauptversammlung im Wege der
Bild- und Tonübertragung geschaffen werden. Grundsätzlich nehmen die Mitglieder des Aufsichtsrats persönlich an der Hauptversammlung
teil. Nach § 118 Abs. 3 Satz 2 AktG kann die Satzung jedoch bestimmte Fälle vorsehen, in denen eine Teilnahme von Mitgliedern
des Aufsichtsrats an der Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung erfolgen darf. Vor dem Hintergrund der fortschreitenden
Digitalisierung des Geschäfts- und Rechtsverkehrs, und um eine Teilnahme auch in Situationen zu ermöglichen, in denen eine
physische Präsenz am Ort der Hauptversammlung nicht oder nur mit erheblichem Aufwand möglich wäre, soll von dieser Möglichkeit
Gebrauch gemacht und eine entsprechende Regelung in § 19 der Satzung aufgenommen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor diesem Hintergrund vor, wie folgt zu beschließen:
| a) |
§ 17 der Satzung der Gesellschaft wird um folgenden neuen Absatz 4 ergänzt:
„Der Vorstand ist ermächtigt, für bis zum Ablauf des 28. Juni 2028 stattfindende Hauptversammlungen vorzusehen, dass die Versammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung).“
|
| b) |
§ 19 der Satzung der Gesellschaft wird um folgenden neuen Absatz 3 ergänzt:
„Mitgliedern des Aufsichtsrats ist in Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats die Teilnahme an der Hauptversammlung
im Wege der Bild- und Tonübertragung in den Fällen gestattet, in denen ihnen aufgrund ihres notwendigen Aufenthalts an einem
anderen Ort, einer unangemessenen Anreisedauer oder aufgrund etwaiger gesetzlicher oder gesundheitlicher Einschränkungen die
physische Präsenz am Ort der Hauptversammlung nicht oder nur mit erheblichem Aufwand möglich wäre oder wenn die Hauptversammlung
als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung
abgehalten wird.“
|
Die derzeit gültige Satzung ist von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung |
zugänglich. Sie wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
|
| 6. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München,
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen.
|
Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung und zu unserem HV-Portal; Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung
Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, die Hauptversammlung gemäß § 118a AktG i.V.m.
§ 26n Abs. 1 EGAktG als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten.
Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl
oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Eine physische Präsenz der Aktionäre
und ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.
Die virtuelle Hauptversammlung wird am 29. Juni 2023 ab 11:00 Uhr (MESZ) stattfinden und für unsere im Aktienregister eingetragenen und ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (siehe unten, „Anmeldung
zur virtuellen Hauptversammlung“) und ihre Bevollmächtigten live in Bild und Ton in unserem unter der Internetadresse
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
zugänglichen HV-Portal übertragen. Für das HV-Portal melden Sie sich bitte mit der Aktionärsnummer an, welche den spätestens
zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft Eingetragenen unaufgefordert mit den Hauptversammlungsunterlagen
übermittelt wird, und dem ebenfalls mit diesen Unterlagen übermittelten individuellen Zugangspasswort. Als im Aktienregister
der Gesellschaft eingetragener Aktionär können Sie – in Person oder durch Bevollmächtigte – über das HV-Portal auch, sofern
Sie sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet haben (siehe unten, „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“), unter
anderem Ihr Stimmrecht per elektronischer Briefwahl ausüben, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Vollmacht
und Weisungen zur Ausübung Ihres Stimmrechts erteilen, von Ihrem Rede- und Auskunftsrecht Gebrauch machen, Widerspruch zu
Protokoll erklären sowie vor der Versammlung Stellungnahmen einreichen. Die Nutzung des HV-Portals durch einen Bevollmächtigten
setzt voraus, dass der Bevollmächtigte entsprechende Zugangsdaten erhält. Einzelheiten ergeben sich aus den folgenden Abschnitten.
Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung (das heißt zur elektronischen Zuschaltung zur Hauptversammlung) und zur Ausübung
des Stimmrechts sind nach § 19 der Satzung unserer Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der
Gesellschaft eingetragen sind und sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) oder auf einem von der
Gesellschaft näher zu bestimmenden elektronischen Weg in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Anmeldung
muss der Gesellschaft spätestens bis zum
22. Juni 2023, 24:00 Uhr (MESZ),
auf elektronischem Weg über das unter
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
zugängliche HV-Portal oder in Textform unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen:
Bayerische Gewerbebau AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
E-Mail: bayerische-gewerbebau@better-orange.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft bestehen Rechte und Pflichten aus Aktien gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG nur für und gegen die
im Aktienregister der Gesellschaft Eingetragenen. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung.
Umschreibungen im Aktienregister finden allerdings gemäß § 19 der Satzung vom Zeitpunkt des Anmeldeschlusses bis einschließlich
dem Tag der Hauptversammlung nicht statt. Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung
dem Stand am 22. Juni 2023, 24:00 Uhr (MESZ), (sog. „Technical Record Date“). Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert (keine Veräußerungssperre);
Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Erwerber von Aktien, deren
Umschreibungsanträge nach dem 22. Juni 2023, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft eingehen, können allerdings versammlungsbezogene
Rechte, insbesondere das Stimmrecht, aus diesen Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen
oder zur Rechtsausübung ermächtigen.
Die Einladungsunterlagen mit dem Formular zur Anmeldung und Vollmachtserteilung und die Zugangsdaten für das HV-Portal (Aktionärsnummer,
Zugangspasswort) wird die Gesellschaft den spätestens zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung im Aktienregister der
Gesellschaft Eingetragenen unaufgefordert übersenden. Sollten Ihnen – namentlich, weil Sie erst nach Beginn des 21. Tages
vor der Hauptversammlung ins Aktienregister der Gesellschaft eingetragen werden – die Einberufungsunterlagen nicht unaufgefordert
übersendet werden, senden wir Ihnen diese Unterlagen gerne auf Verlangen zu.
Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl
Aktionäre, die zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind (siehe vorstehend,
„Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“), können ihre Stimme per elektronischer Briefwahl abgeben. Für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl steht Ihnen das unter
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
zugängliche HV-Portal zur Verfügung. Elektronische Briefwahlstimmen können über das HV-Portal bis zum Zeitpunkt der Schließung der Abstimmung durch den Versammlungsleiter in der virtuellen Hauptversammlung am 29. Juni
2023 abgegeben, geändert oder widerrufen werden.
Bitte beachten Sie, dass andere Kommunikationswege für die Briefwahl nicht zur Verfügung stehen, insbesondere keine Übersendung
der Briefwahlstimme per Post.
Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
Wir bieten unseren zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigten Aktionären
(siehe oben, „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“) ferner an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zur Ausübung ihrer Stimmrechte zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden in der
Hauptversammlung vor Ort sein und das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden ausüben. Ohne Weisung dürfen
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. Ferner nehmen die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld noch während der virtuellen Hauptversammlung Vollmachten und Weisungen zur
Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Auskunftsrecht, zur Einreichung
von Stellungnahmen oder zur Stellung von Anträgen entgegen.
Vollmachten mit Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind grundsätzlich in Textform (§ 126b
BGB) zu erteilen. Das Formular, dass für die Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
zu verwenden ist, erhalten die spätestens zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft
Eingetragenen zusammen mit den Unterlagen zur Anmeldung zugesandt. Es kann darüber hinaus unter der nachfolgend mitgeteilten
Adresse angefordert werden. Zudem steht ein Formular auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
zum Download zur Verfügung.
Die Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft mit Weisungen sowie die Änderung oder der Widerruf einer
Vollmachts- und Weisungserteilung ist in Textform per Post oder E-Mail (z. B. als eingescannte pdf-Datei) bis zum 28. Juni 2023, 24:00 Uhr (MESZ), (Datum des Eingangs) an die nachfolgend genannte Adresse zu übermitteln:
Bayerische Gewerbebau AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
E-Mail: bayerische-gewerbebau@better-orange.de
Zudem ist eine Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft über das unter
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
zugängliche HV-Portal möglich. Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ist
auf diesem Weg auch noch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen möglich. Über das HV-Portal können Sie auch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen etwaige zuvor erteilte
Vollmachten und Weisungen ändern oder widerrufen.
Werden sowohl das Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl ausgeübt als auch Vollmachten mit Weisungen an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilt, werden stets die elektronischen Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet.
Wenn auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Vollmachten mit Weisungen eingehen, werden diese in
folgender Reihenfolge berücksichtigt: (1) per HV-Portal, (2) per E-Mail, (3) auf dem Postweg übersandte Erklärungen.
Informationen zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter finden sich
auch auf den hierzu vorgesehenen Formularen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigte Aktionäre (siehe oben, „Anmeldung
zur virtuellen Hauptversammlung“) können ihre versammlungsbezogenen Rechte, insbesondere ihr Stimmrecht, auch durch einen
sonstigen Bevollmächtigten, z.B. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen.
Die Erteilung der Vollmacht, der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft sowie der Widerruf der Vollmacht
bedürfen grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB). Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft
eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann unter anderem durch Übermittlung des Nachweises per Post oder E-Mail (z.
B. als eingescannte pdf-Datei) an die nachfolgend genannte Adresse geführt werden:
Bayerische Gewerbebau AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
E-Mail: bayerische-gewerbebau@better-orange.de
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft
erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf
einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt
werden. Erfolgt die Erteilung oder der Nachweis einer Vollmacht oder deren Widerruf durch eine Erklärung gegenüber der Gesellschaft
auf einem der vorgenannten Übermittlungswege, so muss diese aus organisatorischen Gründen der Gesellschaft bis 28. Juni 2023, 24:00 Uhr (MESZ), (Datum des Eingangs) übermittelt werden.
Die Erteilung der Vollmacht sowie der Widerruf einer erteilten Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft kann alternativ
– auch noch am Tag der Hauptversammlung – elektronisch unter Nutzung des unter
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
zugänglichen HV-Portals erfolgen.
Ein Formular, das für die Vollmachtserteilung verwendet werden kann, erhalten die spätestens zu Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft Eingetragenen zusammen mit den Unterlagen zur Anmeldung übersandt. Es
kann zudem unter der oben genannten Adresse angefordert werden. Zudem steht ein Formular auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
zum Download zur Verfügung.
Für die Bevollmächtigung von Intermediären sowie Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr.
3, Abs. 2 Nr. 3 AktG und sonstigen den Intermediären nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen sowie
für den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten,
sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig abzustimmen. Intermediäre sowie Aktionärsvereinigungen,
Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG und sonstige den Intermediären nach § 135 Abs. 8 AktG
gleichgestellte Institutionen oder Personen dürfen das Stimmrecht für Namensaktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber
sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur auf Grund einer Ermächtigung ausüben.
Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene
Aktionäre lediglich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Für die Nutzung des HV-Portals benötigen die Bevollmächtigten eigene Zugangsdaten,
die nach ordnungsgemäßer Erteilung der Vollmacht durch den Aktionär durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft bzw. nach ordnungsgemäßem
Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht zur Verfügung gestellt werden. Die Bevollmächtigung sollte
daher möglichst frühzeitig erfolgen, um einen rechtzeitigen Zugang der Zugangsdaten bei dem Bevollmächtigten zu ermöglichen.
Angaben zu den Rechten der Aktionäre
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5 %) des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital
von mindestens EUR 500.000,00 (dies entspricht 166.667 Stückaktien) erreichen, können unter den gesetzlichen Voraussetzungen
nach § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand
der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung,
also spätestens am 4. Juni 2023, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Es wird darum gebeten, entsprechende Verlangen an die folgende Adresse zu übersenden:
Bayerische Gewerbebau AG
Vorstand
Keferloh 11
85630 Grasbrunn
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden
– unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem unverzüglich über die Internetseite
der Gesellschaft unter
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
zugänglich gemacht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, Abs. 4, 127 AktG
Aktionäre können gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten
übersenden. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen werden Gegenanträge, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen
Adresse mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens bis zum 14. Juni 2023, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sind, einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der
Verwaltung unverzüglich über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
zugänglich gemacht:
Bayerische Gewerbebau AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
E-Mail: antraege@better-orange.de
Für Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG gelten die vorstehenden Ausführungen einschließlich der Frist für die Zugänglichmachung
des Wahlvorschlags (Zugang spätestens am 14. Juni 2023, 24:00 Uhr (MESZ)) sinngemäß. Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu werden.
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen.
Nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge gelten in der virtuellen Hauptversammlung
als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Das Stimmrecht zu derartigen Anträgen und Wahlvorschlägen kann, auch schon
vor der Hauptversammlung, ausgeübt werden, sobald die Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts erfüllt sind. Sofern
der Aktionär, der den Antrag gestellt oder den Wahlvorschlag unterbreitet hat, nicht im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen
und nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist, muss der Antrag in der Versammlung nicht behandelt werden.
Elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre können während der Hauptversammlung auch ohne vorherige Übersendung
Anträge und Wahlvorschläge stellen. Eine nähere Erläuterung des dafür vorgesehenen Verfahrens findet sich im Abschnitt „Rederecht
gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Abs. 5 und 6 AktG, Auskunftsrecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 131 AktG und
Antragsrecht gemäß § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG in der Hauptversammlung“.
Recht zur Einreichung von Stellungnahmen gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 6, 130a Abs. 1 bis 4 AktG
Ordnungsgemäß zu der Hauptversammlung angemeldete Aktionäre (siehe oben, „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“) bzw.
ihre Bevollmächtigten haben das Recht, vor der Hauptversammlung Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege
elektronischer Kommunikation über das unter
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
zugängliche HV-Portal in Textform (§ 126b BGB) einzureichen. Stellungnahmen in Textform sind gemäß dem dafür vorgesehenen
Verfahren als Datei im Dateiformat PDF einzureichen und dürfen einen Umfang von 10.000 Zeichen nicht überschreiten. Die Einreichung
mehrerer Stellungnahmen ist möglich. Mit dem Einreichen erklärt sich der Aktionär bzw. sein Bevollmächtigter damit einverstanden,
dass die Stellungnahme unter Nennung seines Namens im passwortgeschützten HV-Portal zugänglich gemacht wird. Stellungnahmen
sind bis spätestens fünf Tage vor der Hauptversammlung, das heißt bis spätestens 23. Juni 2023, 24:00 (MESZ), einzureichen.
Eingereichte Stellungnahmen, die diesen Anforderungen genügen und nach den gesetzlichen Bestimmungen zugänglich zu machen
sind, werden unter Offenlegung des Namens des Aktionärs bzw. seines Bevollmächtigten spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung,
das heißt bis 24. Juni 2023, 24:00 (MESZ), in dem unter
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
zugänglichen HV-Portal veröffentlicht.
Auskunftsverlangen, Anträge, Wahlvorschläge und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung, die in Stellungnahmen
enthalten sind, werden nicht als solche berücksichtigt und sind ausschließlich auf den in dieser Einberufung gesondert beschriebenen
Wegen zu stellen bzw. einzureichen oder zu erklären.
Rederecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Abs. 5 und 6 AktG, Auskunftsrecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 131
AktG und Antragsrecht gemäß § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG in der Hauptversammlung
Elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre bzw. Bevollmächtigte von Aktionären haben ein Rederecht und ein
Auskunftsrecht in der Hauptversammlung sowie das Recht, in der Hauptversammlung Anträge und Wahlvorschläge zu stellen. Auskunftsverlangen
sowie Anträge und Wahlvorschläge dürfen Bestandteil eines Redebeitrags sein. Eine Einreichung von Fragen im Vorfeld der Hauptversammlung
ist nicht möglich.
Zur Ausübung der vorstehenden Rechte ist das unter
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
zugängliche HV-Portal zu verwenden. Die Ausübung des Rederechts sowie des Rechts, in der Hauptversammlung Anträge und Wahlvorschläge
zu stellen, erfolgt im Wege der Videokommunikation; es ist geplant festzulegen, dass auch das Auskunftsrecht ausschließlich
im Wege der Videokommunikation ausgeübt werden darf. Die Ausübung der vorstehenden Rechte ist ausschließlich am Tag der Hauptversammlung ab 11:00 Uhr (MESZ) bis zu dem vom Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt möglich.
Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär oder Bevollmächtigtem und
Gesellschaft in der Versammlung zuvor zu überprüfen und den Redebeitrag, das Auskunftsverlangen bzw. den Antrag oder Wahlvorschlag
zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist. Der Versammlungsleiter wird das Verfahren der Wortmeldung
und Worterteilung in der Hauptversammlung näher erläutern.
Das Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG umfasst die Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, soweit diese zur sachgemäßen
Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf
die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns
und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand unter
den in § 131 Abs. 3 AktG aufgeführten Gründen absehen.
Erklärung von Widersprüchen gemäß § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AktG
Elektronisch zu der Versammlung zugeschaltete Aktionäre bzw. Bevollmächtigte von Aktionären haben das Recht, Widerspruch gegen
Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären. Entsprechende Erklärungen können im Wege elektronischer Kommunikation über das
unter
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
zugängliche HV-Portal abgegeben werden und sind ab Eröffnung der Hauptversammlung am 29. Juni 2023, 11:00 Uhr (MESZ), bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter möglich.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 17.880.000,00 und ist eingeteilt in 5.960.000 Stückaktien.
Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält jedoch im Zeitpunkt der Einberufung 182.078 Stück eigene Aktien,
so dass die Zahl der stimmberechtigten Aktien 5.777.922 Stück beträgt.
Hinweise zum Datenschutz
Die Gesellschaft verarbeitet als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April
2016 („Datenschutz-Grundverordnung“; nachfolgend „DS-GVO“) personenbezogene Daten von Aktionären und Aktionärsvertretern auf
Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Gesellschaft wird gesetzlich vertreten durch ihren Vorstand, namentlich
Herrn Dr. Wolfgang Kasper.
Die Kontaktdaten der Gesellschaft als verantwortliche Stelle lauten:
Bayerische Gewerbebau AG
Vorstand
Keferloh 11
85630 Grasbrunn
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter der vorstehend genannten Adresse mit dem Zusatz „Datenschutzbeauftragter“
oder per E-Mail:
datenschutz@bayerische-gewerbebau.de
Wir verarbeiten solche personenbezogenen Daten der Aktionäre, die nach § 67 AktG in das Aktienregister einzutragen sind (Name,
Geburtsdatum, Postanschrift und elektronische Adresse, Stückzahl oder Aktiennummer). Der Aktionär ist grundsätzlich verpflichtet,
der Gesellschaft diese Angaben mitzuteilen. Regelmäßig leiten die bei der Verwahrung oder dem Erwerb Ihrer Bayerische Gewerbebau
AG Aktien mitwirkenden Kreditinstitute die für die Führung des Aktienregisters relevanten Angaben an uns weiter. Dies erfolgt
über Clearstream Banking Frankfurt, die als Zentralverwahrer die technische Abwicklung von Wertpapiergeschäften und die Verwahrung
der Aktien für Unternehmen wahrnimmt.
Die Gesellschaft verarbeitet ferner personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter im Zusammenhang
mit der Vorbereitung und Abwicklung ihrer Hauptversammlung (insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienbestand, Zugangsdaten
für das HV-Portal, IP-Adresse, personenbezogene Daten in Anträgen, Reden, Fragen, Stellungnahmen, Wahlvorschlägen, Widersprüchen
und Verlangen oder weiterer Kommunikation von Aktionären, Stimmabgaben sowie die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten
oder der Name des vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten Aktionärsvertreters). Die Verarbeitung der genannten personenbezogenen
Daten ist für die Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung zwingend erforderlich. Die Gesellschaft
erhält personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung grundsätzlich unmittelbar über den Aktionär oder Aktionärsvertreter
oder über die depotführenden Banken.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sind die DS-GVO, das AktG sowie weitere relevante Rechtsvorschriften
wie zum Beispiel das Bundesdatenschutzgesetz („BDSG“). Im Wesentlichen beruht die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
auf den §§ 67, 67e, 118 ff., 129 AktG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. c) DS-GVO. Daneben verarbeiten wir personenbezogene
Daten gegebenenfalls zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Verpflichtungen, wie zum Beispiel aufsichtsrechtlicher Vorgaben sowie
Aufbewahrungspflichten i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. c) DS-GVO. Soweit Sie uns beauftragen, Dienste zu erbringen,
nutzen wir die Daten zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. b) DS-GVO). In Einzelfällen
verarbeitet die Gesellschaft Ihre Daten auch zur Wahrung berechtigter Interessen nach Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. f) DS-GVO,
insbesondere zur Organisation und geordneten Durchführung der Hauptversammlung.
Zweck der Datenverarbeitung ist die Verwaltung und technische Führung des Aktienregisters sowie die Vorbereitung, Durchführung
und Nachbereitung der Hauptversammlung. Von durch einen Aktionär mitgeteilten Daten über eine von ihm zur Wahrnehmung von
Aktionärsrechten bevollmächtigte Person machen wir nur zur Abwicklung der Hauptversammlung Gebrauch. Abgeleitet aus den Daten,
die während der Hauptversammlung entstehen, führen wir Teilnehmerverzeichnisse und dokumentieren Abstimmungsergebnisse.
Wir bedienen uns externer Dienstleister, die als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DS-GVO beauftragt sind, zur Verwaltung
und technischen Führung des Aktienregisters (insbesondere Aktienregisterservice-Gesellschaft) sowie zur Abwicklung der Hauptversammlung
(z.B. Hauptversammlungsdienstleister, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer). Alle Mitarbeiter der Gesellschaft und die Mitarbeiter
der beauftragten Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene Daten haben und/oder diese verarbeiten, sind verpflichtet,
diese Daten vertraulich zu behandeln. Darüber hinaus können Ihre Daten an auskunftsberechtigte Behörden zur Erfüllung gesetzlicher
Mitteilungspflichten übermittelt werden. Im Übrigen werden personenbezogene Daten, wie insbesondere der Name von Aktionären
und gegebenenfalls Aktionärsvertretern, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (insbesondere betreffend das Teilnehmerverzeichnis,
§ 129 AktG) Dritten, insbesondere anderen Aktionären und Aktionärsvertretern, zur Verfügung gestellt. Dies gilt auch für personenbezogene
Daten, die in vorab eingereichten Stellungnahmen, in Anträgen auf Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen
sowie gegebenenfalls in Beiträgen im Rahmen der Ausübung des Auskunfts- und Rederechts oder der Beantwortung von Fragen enthalten
sind.
Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten und zur Vermeidung von etwaigen Haftungsrisiken gespeichert
und anschließend im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen gelöscht, insbesondere wenn die personenbezogenen Daten für die
ursprünglichen Zwecke der Erhebung oder Verarbeitung nicht mehr notwendig sind, die Daten nicht mehr im Zusammenhang mit etwaigen
Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Für die im Zusammenhang
mit Hauptversammlungen erfassten Daten beträgt die Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre. Für die im Aktienregister gespeicherten
Daten beträgt die Regelspeicherdauer zehn Jahre ab Veräußerung der Aktien.
Ihnen stehen die Rechte nach Kapitel III der DS-GVO zu. Sie haben gemäß Art. 15 DS-GVO das Recht auf Auskunft, nach Maßgabe
des Art. 16 DS-GVO das Recht auf unverzügliche Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger personenbezogener Daten, nach
Maßgabe des Art. 17 DS-GVO das Recht, Ihre personenbezogenen Daten löschen zu lassen, nach Maßgabe des Art. 18 DS-GVO das
Recht, die Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu verlangen, nach Maßgabe des Art. 20 DS-GVO das Recht,
die personenbezogenen Daten in einem den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Format zu erhalten und diese Daten einem
anderen Verantwortlichen ohne Behinderung zu übermitteln (Recht auf Datenübertragbarkeit) sowie nach Maßgabe des Art. 21 DS-GVO
das Recht, gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen.
Zudem steht den Aktionären und Aktionärsvertretern gemäß Art. 77 DS-GVO ein Beschwerderecht, insbesondere bei der Datenschutzaufsichtsbehörde,
die am Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort des Aktionärs oder Aktionärsvertreters zuständig ist, oder des Bundeslandes,
in dem der mutmaßliche Verstoß begangen wurde, zu.
Informationen zum Datenschutz sind auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung
zu finden.
Grasbrunn, im Mai 2023
Bayerische Gewerbebau AG
Der Vorstand
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17.05.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Bayerische Gewerbebau AG |
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Keferloh 11 |
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85630 Grasbrunn |
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Deutschland |
| E-Mail: |
info@bayerische-gewerbebau.de |
| Internet: |
https://www.bayerische-gewerbebau.de/hauptversammlung.html |
| ISIN: |
DE000A3E5D31 |
| Börsen: |
Amtlicher Markt in Berlin, Hamburg, München, Open Market in Frankfurt |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
1635763 17.05.2023 CET/CEST
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| 13.10.2010 | Bayerische Gewerbebau AG: Wechsel in Freiverkehrs-Börsensegment m:access angestrebt
Bayerische Gewerbebau AG / Schlagwort(e): Absichtserklärung
13.10.2010 10:29
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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ad hoc-Meldung nach § 15 WpHG
der
Bayerische Gewerbebau AG,
München
(ISIN DE0006569007)
Wechsel in Freiverkehr-Börsensegment m:access angestrebt
München, den 13. Oktober 2010 - Der Vorstand der Bayerische Gewerbebau AG,
München (ISIN DE0006569007), wird nach Zustimmung des Aufsichtsrats der
Gesellschaft vom heutigen Tage bei der Börse München einen Wechsel des
Börsensegments beantragen.
Voraussichtlich ab dem 30. Dezember 2010 sollen die Aktien der Gesellschaft
in dem auf mittelständische Unternehmen ausgerichteten Marktsegment
m:access im Freiverkehr der Börse München gehandelt werden. Mit Wirkung auf
diesen Zeitpunkt soll dementsprechend auch die Zulassung der Aktien der
Gesellschaft zum regulierten Markt an der Börse München widerrufen werden.
Der Widerruf der Zulassung zum Handel im regulierten Markt sowie die
Aufnahme in das Marktsegment m:access im Freiverkehr sind noch von der
Zustimmung der Zulassungsstelle bzw. des Freiverkehrsausschusses der Börse
München abhängig. Die entsprechenden Anträge werden in den kommenden Tagen
bei der Börse München eingereicht
Mit Wirkung auf den Ablauf des 30. September 2010 wurde auf Antrag der
Gesellschaft bereits die Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel
im regulierten Markt der Börsen Berlin und Hamburg widerrufen und die
Notierung eingestellt. In Verbindung mit dem geplanten Segmentwechsel an
der Börse München erwartet die Gesellschaft, durch diese Maßnahmen ihren im
Zusammenhang mit den bisherigen Börsennotierungen regelmäßig entstehenden
Aufwand und die insgesamt damit verbundenen Kosten erheblich reduzieren zu
können sowie die Liquidität der Aktie der Gesellschaft durch Konzentration
auf einen Börsenhandelsplatz zu erhöhen.
Bayerische Gewerbebau AG
Der Vorstand
13.10.2010 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Bayerische Gewerbebau AG
Lilienthalallee 25
80939 München
Deutschland
Telefon: +49 (0)89-32470-411
Fax: +49 (0)89-32470-439
E-Mail: mieniets_r@dibag.de
Internet: www.bayerische-gewerbebau.de
ISIN: DE0006569007
WKN: 656900
Börsen: Regulierter Markt in Hamburg, München, Berlin; Open Market in
Frankfurt
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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| 27.04.2010 | Bayerische Gewerbebau AG: Bekanntmachung gemäß § 37v, 37w, 37x ff. WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Bayerische Gewerbebau AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
27.04.2010 13:11
Bekanntmachung nach § 37v, 37w, 37x ff. WpHG, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Hiermit gibt die Bayerische Gewerbebau AG bekannt, dass folgende
Finanzberichte veröffentlicht werden:
Bericht: Konzern-Jahresfinanzbericht
Veröffentlichungsdatum / Deutsch: 30.04.2010
Deutsch: http://www.bayerische-gewerbebau.de/index.php?page=finanzberichte
Bericht: Konzern-Finanzbericht (Halbjahr)
Veröffentlichungsdatum / Deutsch: 30.08.2010
Deutsch: http://www.bayerische-gewerbebau.de/index.php?page=finanzberichte
Bericht: Konzern-Zwischenmitteilung innerhalb des 1. Halbjahres
Veröffentlichungsdatum / Deutsch: 18.05.2010
Deutsch: http://www.bayerische-gewerbebau.de/index.php?page=finanzberichte
Bericht: Konzern-Zwischenmitteilung innerhalb des 2. Halbjahres
Veröffentlichungsdatum / Deutsch: 18.11.2010
Deutsch: http://www.bayerische-gewerbebau.de/index.php?page=finanzberichte
27.04.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Bayerische Gewerbebau AG
Lilienthalallee 25
80939 München
Deutschland
Internet: www.bayerische-gewerbebau.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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| 15.04.2010 | Bayerische Gewerbebau AG:
Bayerische Gewerbebau AG / Jahresergebnis/Jahresergebnis
15.04.2010 17:07
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Bayerische Gewerbebau AG, München
ISIN: DE 0006569007
WKN: 656 900
Information zum Jahresabschluss / Konzernabschluss für das Geschäftsjahr
2009
Die Bayerische Gewerbebau AG und ihre Tochtergesellschaften haben sich auch
im abgelaufenen Geschäftsjahr 2009 erfolgreich am Markt bewegt.
Die Bayerische Gewerbebau AG mit ihren Tochtergesellschaften vermieten
überwiegend Logistikimmobilien im Tiefkühlbereich mit dazugehörenden Büros
in Deutschland. Untergeordnet sind andere gewerbliche Projekte und
Wohnungen vorhanden.
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2009
Der Konzernabschluss wird nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften
aufgestellt. Die Konzern-Umsatzerlöse betragen EUR 20,0 Mio. nach EUR 19,6
Mio. im Vorjahr und konnten damit gegenüber dem Vorjahr leicht gesteigert
werden.
Das operative Konzern-Ergebnis stieg von EUR 9,1 Mio. im Vorjahr auf EUR
9,3 Mio. im Geschäftsjahr 2009.
Das Finanzergebnis des Konzerns liegt für 2009 mit EUR 0,3 Mio. unter dem
des Vorjahres (EUR 4,0 Mio.). Dies begründet sich im Wesentlichen durch ein
deutlich niedrigeres Zinsergebnis. Den geringeren Zinserträgen für
Ausleihungen aufgrund gesunkenen Zinsniveaus standen höhere
Zinsaufwendungen gegenüber. Die Zinsaufwendungen berücksichtigen die
Finanzierungskosten für neu aufgenommene Finanzmittel für den Erwerb und
Umbau einer Immobilie und einmalige Zinsbeträge für Steuernachzahlungen
aus der steuerlichen Betriebsprüfung für die Geschäftsjahre 2002 - 2005.
Daneben war das Vorjahr durch einmalige Effekte (EUR 2,3 Mio.) aus der
Rückabwicklung des Verkaufs der BG Verwaltung GmbH positiv beeinflusst.
Wie berichtet, wurde das Konzern-Ergebnis 2009 der Bayerische Gewerbebau AG
durch die Auswirkungen einer steuerlichen Außenprüfung für die
Geschäftsjahre 2002 - 2005 belastet. Aufgrund aktueller Erkenntnisse wurde
aus Gründen äußerster Vorsicht bezüglich einer möglichen Versagung der
bisher in Anspruch genommenen erweiterten gewerbesteuerlichen
Kürzungsvorschrift eine Rückstellung für Gewerbesteuer, die Geschäftsjahre
2007 bis 2009 betreffend, in Höhe von EUR 3,5 Mio. gebildet. Diesbezügliche
Steuerbescheide liegen noch nicht vor, ein Rechtsbehelfsverfahren ist
bisher nicht eingeleitet. Unverändert wird jedoch unser Standpunkt und
unsere Rechtsposition auch weiterhin vertreten, dass die Regelungen zur
erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung für die Gesellschaft anwendbar und
gegeben sind und damit in Anspruch genommen werden können.
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Sondereinflüsse, insbesondere der
vorsorglichen Rückstellung für Gewerbesteuer für die Geschäftsjahre 2007 -
2009, beträgt der Konzern-Jahresüberschuss nach Steuern 2009 somit EUR 2,5
Mio.
Einzelabschluss für das Geschäftsjahr 2009
Im Einzelabschluss der Bayerische Gewerbebau AG, der nach
handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt wird, betragen die Umsatzerlöse
EUR 18,7 Mio. (Vorjahr EUR 18,1 Mio.). Das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit beläuft sich auf EUR 10,9 Mio. (Vorjahr EUR 10,5 Mio.).
Die vorgenannten Sondereinflüsse für den Konzernabschluss, die zu
Ergebnisbelastungen im Geschäftsjahr führten, betrafen analog gleichfalls
den Einzelabschluss der Gesellschaft.
Der Jahresüberschuss nach Steuern 2009 beträgt EUR 4,2 Mio. nach EUR 10,7
Mio. im Vorjahr.
Dividende für das Geschäftsjahr 2009
Aufgrund der planmäßigen positiven operativen Geschäftsentwicklung wird der
Vorstand der Hauptversammlung vorschlagen, die kontinuierliche
Dividendenpolitik der Vorjahre fortzuführen und für das Geschäftsjahr 2009
eine Ausschüttung in Höhe von EUR 3,5 Mio. (Vorjahr EUR 3,4 Mio.) aus dem
Bilanzgewinn des Einzelabschlusses vorzunehmen. Dies bedeutet eine
Dividende von EUR 0,61 je Aktie (Vorjahr EUR 0,58).
Feststellung Jahresabschluss 2009 / Billigung Konzernabschluss für
Geschäftsjahr 2009
Der Aufsichtsrat hat in seiner gestrigen Sitzung nach vorheriger
eingehender Prüfung sowie Diskussion mit dem Vorstand und den Abschluss-
bzw. Konzernabschlussprüfern den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2009 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2009
festgestellt sowie den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2009 und
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2009 gebilligt.
München, 15. April 2010
Bayerische Gewerbebau AG
Der Vorstand
15.04.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Bayerische Gewerbebau AG
Lilienthalallee 25
80939 München
Deutschland
Telefon: +49 (0)89-32470-411
Fax: +49 (0)89-32470-439
E-Mail: mieniets_r@dibag.de
Internet: www.bayerische-gewerbebau.de
ISIN: DE0006569007
WKN: 656900
Börsen: Regulierter Markt in Berlin, München, Hamburg; Open Market in
Frankfurt
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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