| 03.02.2026 | Erfolgreiche Hauptversammlung für SCHOTT Pharma: Alle Beschlussvorschläge angenommen
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SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Hauptversammlung
Erfolgreiche Hauptversammlung für SCHOTT Pharma: Alle Beschlussvorschläge angenommen
03.02.2026 / 15:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Erfolgreiche Hauptversammlung für SCHOTT Pharma: Alle Beschlussvorschläge angenommen
- Ordentliche Hauptversammlung am 3. Februar 2026 abgehalten
- Alle Beschlussvorschläge angenommen
- Dividende von 0,18 EUR je Aktie
SCHOTT Pharma, ein Pionier für pharmazeutische Aufbewahrungslösungen und Verabreichungssysteme, hat heute seine ordentliche Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2025 abgehalten. Die Aktionärinnen und Aktionäre nahmen allen Beschlussvorschlägen mit großer Mehrheit an und entlasteten Vorstand und Aufsichtsrat. Die Hauptversammlung nahm damit auch den Dividendenvorschlag von 0,18 EUR je Aktie an, was einer Ausschüttungsquote von 18 % des Konzernergebnisses entspricht. Insgesamt waren über 95 % des Grundkapitals bei der Hauptversammlung vertreten.
Die detaillierten Abstimmungsergebnisse sowie weitere Dokumente im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind auf der Investor Relations Webseite von SCHOTT Pharma veröffentlicht: https://www.schott-pharma.com/investor-relations/de/events/hauptversammlung
Über SCHOTT Pharma
Gesundheit ist entscheidend. Deshalb entwickelt SCHOTT Pharma wissenschaftlich fundierte Aufbewahrungslösungen, die gewährleisten, dass Medikamente für Menschen auf der ganzen Welt sicher und einfach zu verwenden sind. Pro Minute erhalten mehr als 30.000 Menschen eine Injektion, die in einem Produkt von SCHOTT Pharma verpackt ist. Das Portfolio umfasst Aufbewahrungs- und Verabreichungssysteme für Medikamente, etwa vorfüllbare Spritzen aus Glas und Polymer, Karpulen, Fläschchen und Ampullen. Rund 4.800 Menschen aus über 65 Nationen arbeiten bei SCHOTT Pharma jeden Tag daran, einen Beitrag zur weltweiten Gesundheitsversorgung zu leisten. Mit 17 hochmodernen Werken in Europa, Nord- und Südamerika sowie Asien ist das Unternehmen in allen wichtigen Pharma-Märkten vertreten. Über 1.000 eigens entwickelte Patente und Technologien und ein modernes R&D-Zentrum in der Schweiz unterstreichen den Innovationsfokus des Unternehmens. Die 30 führenden Pharmahersteller injizierbarer Medikamente und insgesamt über 1.800 Kunden arbeiten mit SCHOTT Pharma zusammen. Im Geschäftsjahr 2025 erzielte das Unternehmen einen Umsatz von 986 Millionen Euro. Die SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA hat ihren Hauptsitz in Mainz und ist im SDAX an der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet. Ihr Mehrheitsaktionär ist die SCHOTT AG, ein Unternehmen der Carl-Zeiss-Stiftung. In diesem Sinne setzt sich SCHOTT Pharma nachhaltig für Gesellschaft und Umwelt ein. Weitere Informationen unter www.schott-pharma.com
Pressekontakt:
Lea Kaiser
Communications Manager
+49 (0)6131/66-4073
lea.kaiser@schott.com
03.02.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA |
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Hattenbergstraße 10 |
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55122 Mainz |
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Deutschland |
| E-Mail: |
ir.pharma@schott.com |
| Internet: |
https://ir.schott-pharma.com/ |
| ISIN: |
DE000A3ENQ51 |
| WKN: |
A3ENQ5 |
| Indizes: |
SDAX |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate BSX |
| EQS News ID: |
2270654 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2270654 03.02.2026 CET/CEST
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| 19.12.2025 | SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.02.2026 in Mainz mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.02.2026 in Mainz mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
19.12.2025 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA
Mainz
ISIN: DE000A3ENQ51 // WKN: A3ENQ5
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung (virtuelle Hauptversammlung)
Wir laden hiermit unsere Aktionäre1 zu der am
Dienstag, dem 3. Februar 2026, um 10:00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ)
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA (nachfolgend auch die „Gesellschaft“) ein.
Die Hauptversammlung wird auf Grundlage von § 15 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft in Form einer virtuellen Hauptversammlung gemäß § 278 Abs. 3 des Aktiengesetzes (AktG) i. V. m. § 118a AktG ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) am Ort der Hauptversammlung abgehalten.
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz ordnungsgemäß nachgewiesen haben, und ihre Bevollmächtigten können sich über das internetbasierte, passwortgeschützte Hauptversammlungs- und Abstimmungssystem der Gesellschaft (InvestorPortal) auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.schott-pharma.com/investor-relations/de/events/hauptversammlung/
durch Eingabe der Zugangsdaten, welche ihnen nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes übermittelt werden, zur Hauptversammlung elektronisch zuschalten und auf diese Weise an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht sowie weitere Aktionärsrechte ausüben. Nähere Erläuterungen hierzu finden sich im Anschluss an die Tagesordnung unter Ziffer II.
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist das Erich-Schott-Centrum, Raum 1.05/Studio, Hattenbergstraße 10, 55122 Mainz. Die physische Präsenz der Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.
Sämtliche Mitglieder des Vorstands der SCHOTT Pharma Management AG, der persönlich haftenden Gesellschafterin der Gesellschaft und des Aufsichtsrats der Gesellschaft beabsichtigen, an der gesamten Hauptversammlung teilzunehmen.
1 Sämtliche Personenbezeichnungen in diesem Dokument gelten für alle Geschlechter gleichermaßen, auch wenn aus Gründen der besseren Lesbarkeit die männliche Form verwendet wurde.
Inhaltsübersicht
| 1. |
Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA, des zusammengefassten Lageberichts für die SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA und den Konzern, des erläuternden Berichts der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben nach §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA, jeweils für das Geschäftsjahr 2024/2025; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2024/2025 |
| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024/2025 |
| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2024/2025 |
| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024/2025 |
| 5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers, des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts und des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für die Gesellschaft und den Konzern, jeweils für das Geschäftsjahr 2025/2026, sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht sonstiger unterjähriger Finanzinformationen in den Geschäftsjahren 2025/2026 sowie 2026/2027 im Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung |
| 6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024/2025 |
| 7. |
Beschlussfassung über die Billigung des geänderten Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin |
| 8. |
Beschlussfassung über die Änderung von § 5 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft (Ermöglichung der Ausgabe von elektronischen Aktien) |
| 9. |
Beschlussfassung über die Änderung von § 15 der Satzung der Gesellschaft (Ermächtigung zur Durchführung virtueller Hauptversammlungen) |
| II. |
Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung
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| 1. |
Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA, des zusammengefassten Lageberichts für die SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA und den Konzern, des erläuternden Berichts der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben nach §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA, jeweils für das Geschäftsjahr 2024/2025; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2024/2025
Die vorstehend genannten Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
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https://www.schott-pharma.com/investor-relations/de/events/hauptversammlung/
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zugänglich. Sie werden dort auch während der Hauptversammlung verfügbar sein.
Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA und den Konzernabschluss entsprechend § 171 AktG gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung; im Übrigen sind die vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es einer weiteren Beschlussfassung hierzu bedarf.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA zum 30. September 2025 in der vorgelegten Fassung, die einen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 86.068.793,85 ausweist, festzustellen.
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| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024/2025
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2024/2025 in Höhe von EUR 86.068.793,85 wie folgt zu verwenden:
| Zahlung einer Dividende von EUR 0,18 für jede der 150.614.616 dividendenberechtigten Aktien |
EUR |
27.110.630,88 |
| Gewinnvortrag auf neue Rechnung |
EUR |
58.958.162,97 |
| Bilanzgewinn |
EUR |
86.068.793,85 |
Sofern sich die Zahl der für das Geschäftsjahr 2024/2025 dividendenberechtigten Aktien der Gesellschaft bis zur Hauptversammlung ändern sollte, wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag unterbreitet werden, der unverändert eine Dividende von EUR 0,18 je dividendenberechtigter Aktie sowie entsprechend angepasste Beträge für die Dividendensumme und den Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorsieht.
Der Anspruch auf die Dividende ist am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 6. Februar 2026, fällig.
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2024/2025
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2024/2025 Entlastung zu erteilen.
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| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024/2025
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024/2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
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| 5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers, des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts und des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für die Gesellschaft und den Konzern, jeweils für das Geschäftsjahr 2025/2026, sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht sonstiger unterjähriger Finanzinformationen in den Geschäftsjahren 2025/2026 sowie 2026/2027 im Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, wie folgt zu beschließen:
| 5.1 |
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, Zweigniederlassung Frankfurt am Main, wird
| - |
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025/2026, |
| - |
zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das Geschäftsjahr 2025/2026 und sonstiger unterjähriger Finanzinformationen (§ 115 Abs. 7 WpHG) für das Geschäftsjahr 2025/2026, die nach der ordentlichen Hauptversammlung 2026 erstellt werden, sowie |
| - |
zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen (§ 115 Abs. 7 WpHG) für das Geschäftsjahr 2026/2027, die vor der ordentlichen Hauptversammlung 2027 erstellt werden, |
gewählt.
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| 5.2 |
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, Zweigniederlassung Frankfurt am Main, wird zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2025/2026 gewählt.
Die Bestellung unter Tagesordnungspunkt 5.2 erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass mit Wirkung zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung (CSRD) in nationales Recht (CSRD-Umsetzungsgesetz) die Gesellschaft verpflichtet ist, für das Geschäftsjahr 2025/2026 einen extern prüfungspflichtigen Nachhaltigkeitsbericht für die Gesellschaft und/oder den Konzern zu erstellen und ein Prüfer für die Prüfung dieses Nachhaltigkeitsberichts durch die Hauptversammlung bestellt werden kann.
Es ist beabsichtigt, über die Tagesordnungspunkte 5.1 und 5.2 einzeln abstimmen zu lassen.
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Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission (EU-Abschlussprüfungsverordnung) auferlegt wurde.
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| 6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024/2025
Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften haben gemäß § 162 AktG jährlich einen Vergütungsbericht zu erstellen und der Hauptversammlung nach § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen. Im Hinblick auf die besondere Organstruktur der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA stellt der Vergütungsbericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024/2025 die Vergütung dar, die den gegenwärtigen und früheren Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin sowie den gegenwärtigen und früheren Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2024/2025 gewährt oder geschuldet wurde.
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus erfolgte auch eine freiwillige inhaltliche Prüfung durch den Abschlussprüfer. Dem Vergütungsbericht ist ein entsprechender Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers beigefügt.
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 einschließlich des Prüfungsvermerks des Abschlussprüfers ist ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
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https://www.schott-pharma.com/investor-relations/de/events/hauptversammlung/
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zugänglich. Er wird dort auch während der Hauptversammlung verfügbar sein.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den der Hauptversammlung vorgelegten, nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 zu billigen.
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| 7. |
Beschlussfassung über die Billigung des geänderten Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin
§ 120a Abs. 1 Satz 1 AktG sieht vor, dass die Hauptversammlung börsennotierter Gesellschaften bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens jedoch alle vier Jahre, über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands beschließt.
Als Kommanditgesellschaft auf Aktien hat die SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA rechtsformbedingt keinen eigenen Vorstand. Die Geschäfte der Gesellschaft werden von ihrer persönlich haftenden Gesellschafterin, der SCHOTT Pharma Management AG, geführt, die von den Mitgliedern ihres Vorstands vertreten wird. Für die Vergütung der Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin ist der Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin zuständig. Im Interesse einer guten Corporate Governance wird das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin gleichwohl der Hauptversammlung der Gesellschaft zur Billigung vorgelegt. Hierzu ist nach § 124 Abs. 3 Satz 1 AktG ein Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats der Gesellschaft erforderlich.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin zuletzt der ordentlichen Hauptversammlung vom 14. März 2024 ein Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin vorgelegt, welches von der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von 98,44 % der abgegebenen Stimmen gebilligt wurde.
Der Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin hat beschlossen, das von der Hauptversammlung gebilligte Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2025 zu ändern.
Die wesentlichen Änderungen gegenüber dem bisherigen Vergütungssystem betreffen die variable Vergütung (Short Term Incentive (STI) und Long Term Incentive (LTI)), die Maximalvergütung und die Regelungen zur Altersversorgung.
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Beim STI werden die Leistungskriterien neu ausgerichtet und in diesem Zuge erstmals auch nicht-finanzielle Erfolgsziele eingeführt. Der STI-Cap wird von bisher 150 % auf 200 % des jeweiligen Jahreszielbetrags angehoben. |
| - |
Beim LTI erfolgt ebenfalls eine Neuausrichtung der Leistungskriterien. Daneben werden der Begrenzungswert für die Zielerreichung von bisher 180 % auf 200 % und der LTI-Cap von bisher 180 % auf 200 % des jeweiligen Zielbetrags erhöht. |
| - |
Die Maximalvergütung wird für den Vorsitzenden des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin von EUR 2 Mio. auf EUR 3,5 Mio. (brutto) pro Jahr und für ordentliche Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin von jeweils EUR 1,5 Mio. auf jeweils EUR 2,5 Mio. (brutto) pro Jahr angehoben. |
| - |
Schließlich wird ein Wahlrecht zwischen einem in bar ausgezahlten Versorgungsentgelt und einer wertmäßig vergleichbaren Zusage auf betriebliche Altersversorgung eingeführt. |
Die wesentlichen Änderungen samt Begründung sind im geänderten Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin im Einzelnen dargelegt.
Das geänderte Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin ist ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
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https://www.schott-pharma.com/investor-relations/de/events/hauptversammlung/
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zugänglich. Es wird dort auch während der Hauptversammlung verfügbar sein.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft schlägt in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin vor, das der Hauptversammlung vorgelegte, geänderte Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin zu billigen.
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| 8. |
Beschlussfassung über die Änderung von § 5 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft (Ermöglichung der Ausgabe von elektronischen Aktien)
Das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG) vom 11. Dezember 2023 enthält unter anderem Regelungen, die Aktiengesellschaften die Ausgabe elektronischer Aktien nach dem Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) ermöglichen. Außerdem erhalten Gesellschaften die Möglichkeit, bislang globalverbriefte Aktien ohne Zustimmung der Inhaber durch inhaltsgleiche elektronische Aktien zu ersetzen.
Die Einführung elektronischer Aktien fördert die Digitalisierung des Kapitalmarkts. Elektronische Aktien verkörpern dieselben Rechte wie in einer Sammelurkunde verbriefte Aktien. Sie unterscheiden sich lediglich dadurch, dass an die Stelle einer beim Zentralverwahrer hinterlegten Sammelurkunde die Eintragung in ein elektronisches Wertpapierregister nach § 2 Abs. 1 Satz 2 eWpG tritt. Eine entsprechende Umstellung ist bei der Gesellschaft aktuell nicht konkret geplant.
Nach § 10 Abs. 6 Satz 1 AktG in der Fassung des ZuFinG ist in der Satzung die Verbriefung für solche Aktien auszuschließen, die als elektronische Aktien in einem elektronischen Wertpapierregister eingetragen werden. Um die Erfüllung der dahingehenden gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen, soll die Satzung der Gesellschaft entsprechend angepasst werden.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:
§ 5 Abs. 2 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
„Die Form der Aktien und der Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine bestimmt die persönlich haftende Gesellschafterin.”
§ 5 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft wird zudem am Ende um folgenden Satz ergänzt:
„Die Verbriefung ist für solche Aktien insgesamt ausgeschlossen, die als elektronische Aktien in einem elektronischen Wertpapierregister eingetragen werden.”
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| 9. |
Beschlussfassung über die Änderung von § 15 der Satzung der Gesellschaft (Ermächtigung zur Durchführung virtueller Hauptversammlungen)
Gemäß § 118a Abs. 1 Satz 1 AktG kann die Satzung vorsehen oder den Vorstand dazu ermächtigen vorzusehen, dass die Hauptversammlung der Gesellschaft als rein virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird. Eine solche Ermächtigung ist gemäß § 118a Abs. 5 Nr. 2 AktG auf einen Zeitraum von längstens fünf Jahren ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung in das Handelsregister zu befristen.
Die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20. Juni 2023 hat die persönlich haftende Gesellschafterin unter Tagesordnungspunkt 3 ermächtigt vorzusehen, dass die Hauptversammlungen der Gesellschaft, die innerhalb von drei Jahren nach Eintragung dieser Satzungsregelung in das Handelsregister, d.h. bis zum Ablauf des 19. Juli 2026, stattfinden, ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten werden (virtuelle Hauptversammlung). Die entsprechende Ermächtigung findet sich in § 15 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft.
Die Durchführung virtueller Hauptversammlungen nach Maßgabe von § 118a Abs. 1 AktG entspricht inzwischen einem weit verbreiteten Standard bei Publikumsgesellschaften in Deutschland. Die Gesellschaft hat seit dem Jahr 2024 sämtliche Hauptversammlungen im virtuellen Format durchgeführt. Die Aktionäre der Gesellschaft sind daher mit der Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung vertraut.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass der persönlich haftenden Gesellschafterin weiterhin die Ermächtigung zur Durchführung virtueller Hauptversammlungen zustehen sollte. Das Format der virtuellen Hauptversammlung bietet den Aktionären die Möglichkeit, in dem gesetzlich geregelten Rahmen ihre Rechte umfassend und interaktiv auszuüben. Es ermöglicht eine unkomplizierte elektronische Zuschaltung von Aktionären unabhängig von ihrem Aufenthaltsort. Auch Aktionäre aus dem Ausland profitieren davon. Zugleich kann die Gesellschaft ihre Hauptversammlungen rechtssicher und effizient durchführen sowie den Aktionären, ohne Aufwand für An- und Abreise, effizient und ressourcenschonend zugänglich machen. Außerdem muss es der Gesellschaft insbesondere in Fällen einer Pandemie oder sonstiger Notfallsituationen, in denen eine Präsenzversammlung nicht oder nur mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten durchgeführt werden kann, möglich sein, erforderliche Hauptversammlungsbeschlüsse herbeizuführen.
Vor diesem Hintergrund soll die bisherige, zum 19. Juli 2026 auslaufende Ermächtigung erneuert werden, damit die persönlich haftende Gesellschafterin weiterhin die Möglichkeit hat vorzusehen, Hauptversammlungen der Gesellschaft im virtuellen Format abzuhalten.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat teilen das Verständnis um die Wichtigkeit des persönlichen Dialogs mit den Aktionären. Während der dreijährigen Laufzeit der Ermächtigung wird die persönlich haftende Gesellschafterin - wie auch in der Vergangenheit - für jede Hauptversammlung neu entscheiden, ob sie im physischen Präsenzformat, im virtuellen oder gegebenenfalls im hybriden Format stattfinden soll. Sie wird hierbei die jeweils maßgeblichen konkreten Umstände des Einzelfalls in Betracht ziehen und ihre Entscheidung verantwortungsvoll im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre und - auch wenn gesetzlich nicht erforderlich - nur in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat der Gesellschaft treffen. Dabei wird die persönlich haftende Gesellschafterin insbesondere die Wahrung der Aktionärsrechte ebenso wie etwaige Einschätzungen und Bedenken aus dem Aktionärskreis, die konkrete Tagesordnung der jeweiligen Hauptversammlung, Aspekte des Gesundheitsschutzes, den Aufwand und die Kosten sowie Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen. Bei einer virtuellen Hauptversammlung wird die persönlich haftende Gesellschafterin darauf achten, dass die Aktionärsrechte, insbesondere das Fragerecht der Aktionäre, in mindestens dem gleichen Umfang ausgeübt werden können wie in Präsenzversammlungen.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:
§ 15 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
„Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Die vorstehende Ermächtigung ist befristet und gilt für Hauptversammlungen, die innerhalb von drei Jahren nach Eintragung dieser von der Hauptversammlung am 3. Februar 2026 beschlossenen Satzungsregelung in das Handelsregister der Gesellschaft durchgeführt werden. Die Ermächtigung kann durch entsprechenden Beschluss der Hauptversammlung (auch mehrmals) verlängert oder erneuert werden.“
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| II. |
WEITERE ANGABEN UND HINWEISE ZUR EINBERUFUNG
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| 1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in 150.614.616 Stückaktien eingeteilt und besteht ausschließlich aus Inhaberaktien, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Im Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung bestehen daher 150.614.616 Stimmrechte.
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| 2. |
Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung
Die persönlich haftende Gesellschafterin hat beschlossen, die Hauptversammlung gemäß § 15 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft und § 278 Abs. 3 AktG i. V. m. § 118a AktG als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Eine physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.
Die Abhaltung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ermöglicht es insbesondere auch im Ausland ansässigen Aktionären, an der Hauptversammlung teilzunehmen und sämtliche versammlungsbezogenen Aktionärsrechte auszuüben, ohne hierfür an einen Versammlungsort reisen zu müssen. Die Aktionärsrechte bei der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des § 118a AktG (wie nachstehend beschrieben) entsprechen im Wesentlichen denen in einer Präsenzhauptversammlung und gehen teilweise sogar darüber hinaus.
Die Gesellschaft hat für die Durchführung der virtuellen Hauptversammlung ein internetbasiertes, passwortgeschütztes Hauptversammlungs- und Abstimmungssystem (InvestorPortal) einrichten lassen. Das InvestorPortal ermöglicht den Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch elektronische Zuschaltung und die Ausübung von versammlungsbezogenen Aktionärsrechten im Wege elektronischer Kommunikation.
Das InvestorPortal ist über die Internetseite der Gesellschaft unter
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https://www.schott-pharma.com/investor-relations/de/events/hauptversammlung/
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zugänglich und wird voraussichtlich ab dem 13. Januar 2026 freigeschaltet. Der Zugang zum InvestorPortal erfordert die Eingabe von Zugangsdaten, die den Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes übermittelt werden.
Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt im Wege der Briefwahl (auch im Wege elektronischer Kommunikation) oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Vor der Versammlung können zudem Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz ordnungsgemäß nachgewiesen haben, bzw. ihre Bevollmächtigten im Wege elektronischer Kommunikation Stellungnahmen einreichen. Während der Versammlung wird elektronisch zu der Versammlung zugeschalteten Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten ein Rederecht in der Versammlung im Wege der Videokommunikation eingeräumt. Ebenfalls sind diese berechtigt, als Teil ihres Rederechts im Wege der Videokommunikation in der Versammlung Anträge und Wahlvorschläge zu stellen und Auskunft von der persönlich haftenden Gesellschafterin zu verlangen sowie im Wege elektronischer Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zur Niederschrift zu erklären. Weitere Einzelheiten hierzu werden im Folgenden beschrieben.
Im Hinblick auf die Besonderheiten der virtuellen Hauptversammlung bitten wir die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung zur Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten.
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| 3. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts, sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 27. Januar 2026 (24:00 Uhr MEZ) unter einer der nachstehenden Kontaktmöglichkeiten
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SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA c/o Computershare Operations Center 80249 München Deutschland
oder E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
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bei der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache angemeldet und der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Zum Nachweis der Berechtigung müssen die Aktionäre spätestens bis zum Ablauf des 27. Januar 2026 (24:00 Uhr MEZ) einen besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes an eine der vorstehenden Kontaktmöglichkeiten übermittelt haben, der sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, also den 12. Januar 2026 (24:00 Uhr MEZ) (Nachweisstichtag), bezieht. Ein Nachweis über den Anteilsbesitz gemäß § 67c Abs. 3 AktG ist hierfür in jedem Fall ausreichend.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes können gemäß § 67c AktG grundsätzlich auch über Intermediäre an eine der vorstehenden Kontaktmöglichkeiten oder über die nachstehende SWIFT-Adresse spätestens bis zum Ablauf des 27. Januar 2026 (24:00 Uhr MEZ) an die Gesellschaft übermittelt werden (Zugang bei der Gesellschaft maßgeblich):
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SWIFT: CMDHDEMMXXX; Instruktionen gemäß ISO 20022; Autorisierung über SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich |
Die insoweit im Einzelfall für sie verfügbaren Möglichkeiten sind von den Aktionären bei ihrem jeweiligen (Letzt-)Intermediär, z.B. ihrer Depotbank, zu erfragen.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes erhalten die angemeldeten Aktionäre Anmeldebestätigungen, auf denen die Zahl ihrer Stimmen verzeichnet und die erforderlichen Zugangsdaten für das InvestorPortal abgedruckt sind.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Anmeldebestätigungen sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts nur als Aktionär, wer den Nachweis über den Anteilsbesitz ordnungsgemäß erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall einer vollständigen oder partiellen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag hat dies keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf das Stimmrecht. Entsprechendes gilt auch für den Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat hingegen keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung, da diese allein an die Aktionärseigenschaft am Tag der Beschlussfassung über die Gewinnverwendung durch die Hauptversammlung anknüpft.
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| 4. |
Ausübung des Stimmrechts
Die Ausübung des Stimmrechts erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl (auch im Wege elektronischer Kommunikation) oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Die Ausübung des Stimmrechts erfordert die ordnungsgemäße Anmeldung und den ordnungsgemäßen Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen. Die weiteren Einzelheiten zur Ausübung des Stimmrechts werden im Folgenden beschrieben.
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| 4.1 |
Briefwahl
Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten können das Stimmrecht, auch ohne an der Versammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation ausüben („Briefwahl“). Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl kann entweder elektronisch über das InvestorPortal oder unter Verwendung des Formulars zur Briefwahl bzw. Stimmrechtsvertretung erfolgen, das den Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten nach erfolgter ordnungsgemäßer Anmeldung als Teil der Anmeldebestätigung übermittelt wird und als Muster auch über die Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.schott-pharma.com/investor-relations/de/events/hauptversammlung/ |
abrufbar ist.
Die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl kann bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmung festgelegten Zeitpunkt über das InvestorPortal erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist auch ein Widerruf oder eine Änderung der über das InvestorPortal erfolgten Stimmabgabe möglich.
Die mittels des Formulars zur Briefwahl bzw. Stimmrechtsvertretung abgegebenen Briefwahlstimmen können der Gesellschaft per Post oder E-Mail übermittelt werden und müssen aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum Ablauf des 2. Februar 2026 (24:00 Uhr MEZ) bei der Gesellschaft unter einer der nachstehenden Kontaktmöglichkeiten eingegangen sein:
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SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA c/o Computershare Operations Center 80249 München Deutschland
oder E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
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Bis zu diesem Zeitpunkt können die mittels des Formulars zur Briefwahl bzw. Stimmrechtsvertretung abgegebenen Briefwahlstimmen auch unter der vorgenannten Postanschrift bzw. E-Mail-Adresse geändert oder widerrufen werden. Nach diesem Zeitpunkt können die mittels des Formulars zur Briefwahl bzw. Stimmrechtsvertretung abgegebenen Briefwahlstimmen wie vorstehend beschrieben über das InvestorPortal geändert oder widerrufen werden.
Die Briefwahlstimmen, ihre Änderung und ihr Widerruf können gemäß § 67c AktG grundsätzlich auch über Intermediäre an die vorgenannte Postanschrift oder E-Mail-Adresse oder über die nachstehende SWIFT-Adresse spätestens bis zum Ablauf des 2. Februar 2026 (24:00 Uhr MEZ) an die Gesellschaft übermittelt werden (Zugang bei der Gesellschaft maßgeblich):
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SWIFT: CMDHDEMMXXX; Instruktionen gemäß ISO 20022; Autorisierung über SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich |
Die insoweit im Einzelfall für sie verfügbaren Möglichkeiten sind von den Aktionären bei ihrem jeweiligen (Letzt-)Intermediär, z.B. ihrer Depotbank, zu erfragen.
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| 4.2 |
Stimmabgabe durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären bzw. deren Bevollmächtigten an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, werden sich die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Zu einer über die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts hinausgehenden Ausübung von Aktionärsrechten können die Stimmrechtsvertreter nicht beauftragt werden.
Auch im Fall der Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind eine ordnungsgemäße Anmeldung und ein ordnungsgemäßer Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Dies schließt eine Erteilung von Vollmachten und Weisungen nach erfolgter Anmeldung nicht aus.
Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann entweder elektronisch über das InvestorPortal, das zugleich als elektronischer Weg für die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter an die Gesellschaft zur Verfügung steht, oder unter Verwendung des Formulars zur Briefwahl bzw. Stimmrechtsvertretung erfolgen, das den Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten nach erfolgter Anmeldung als Teil der Anmeldebestätigung übermittelt wird und als Muster auch über die Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.schott-pharma.com/investor-relations/de/events/hauptversammlung/ |
abrufbar ist.
Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen, ihre Änderung, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können elektronisch ab der Freischaltung des InvestorPortals bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmung festgelegten Zeitpunkt über das InvestorPortal erfolgen.
Die mittels des Formulars zur Briefwahl bzw. Stimmrechtsvertretung erteilten Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können der Gesellschaft per Post oder E-Mail übermittelt werden und müssen aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum Ablauf des 2. Februar 2026 (24:00 Uhr MEZ) bei der Gesellschaft unter einer der nachstehenden Kontaktmöglichkeiten eingegangen sein:
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SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA c/o Computershare Operations Center 80249 München Deutschland
oder E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
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Bis zu diesem Zeitpunkt können die mittels des Formulars zur Briefwahl bzw. Stimmrechtsvertretung erteilten Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch unter der vorgenannten Postanschrift bzw. E-Mail-Adresse geändert oder widerrufen werden. Nach diesem Zeitpunkt können die mittels des Formulars zur Briefwahl bzw. Stimmrechtsvertretung erteilten Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter wie vorstehend beschrieben über das InvestorPortal geändert oder widerrufen werden.
Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihre Änderung und ihr Widerruf können gemäß § 67c AktG grundsätzlich auch über Intermediäre an die vorgenannte Postanschrift oder E-Mail-Adresse oder über die nachstehende SWIFT-Adresse spätestens bis zum Ablauf des 2. Februar 2026 (24:00 Uhr MEZ) an die Gesellschaft übermittelt werden (Zugang bei der Gesellschaft maßgeblich):
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SWIFT: CMDHDEMMXXX; Instruktionen gemäß ISO 20022; Autorisierung über SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich |
Die insoweit im Einzelfall für sie verfügbaren Möglichkeiten sind von den Aktionären bei ihrem jeweiligen (Letzt-)Intermediär, z.B. ihrer Depotbank, zu erfragen.
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| 4.3 |
Verfahren für die Bevollmächtigung Dritter
Aktionäre können ihre Rechte im Zusammenhang mit der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen, soweit sich diese hierzu bereiterklären. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, ist die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von ihnen zurückzuweisen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, für Aktien der Gesellschaft, die ein Aktionär in unterschiedlichen Wertpapierdepots hält, jeweils einen eigenen Vertreter für die Hauptversammlung zu bestellen.
Auch bevollmächtigte Dritte können nicht physisch an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen und können das Stimmrecht ausschließlich wie vorstehend beschrieben im Wege der Briefwahl (auch im Wege elektronischer Kommunikation) oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben.
Auch im Fall der Vollmachtserteilung sind eine ordnungsgemäße Anmeldung und ein ordnungsgemäßer Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Dies schließt eine Erteilung von Vollmachten nach erfolgter Anmeldung nicht aus.
Die Erteilung der Vollmacht, ihre Änderung und ihr Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform; Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3 AktG sowie sonstige den Intermediären gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können im Fall ihrer Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen.
Zur Bevollmächtigung Dritter kann das InvestorPortal genutzt werden, das zugleich als elektronischer Weg für die Übermittlung des Nachweises der Bestellung eines Bevollmächtigten an die Gesellschaft zur Verfügung steht. Die Erteilung einer Vollmacht, ihre Änderung, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung Dritter über das InvestorPortal können ab der Freischaltung des InvestorPortals bis zur Schließung der Hauptversammlung erfolgen.
Zur Bevollmächtigung Dritter kann auch das Formular zur Briefwahl bzw. Stimmrechtsvertretung genutzt werden, das den Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten nach erfolgter Anmeldung als Teil der Anmeldebestätigung übermittelt wird und als Muster auch über die Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.schott-pharma.com/investor-relations/de/events/hauptversammlung/ |
abrufbar ist.
Bei einer Bevollmächtigung Dritter mittels des Formulars zur Briefwahl bzw. Stimmrechtsvertretung oder anderweitig in Textform außerhalb des InvestorPortals muss die ordnungsgemäße Bevollmächtigung aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum Ablauf des 2. Februar 2026 (24:00 Uhr MEZ) bei der Gesellschaft unter einer der nachstehenden Kontaktmöglichkeiten eingegangen sein:
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SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA c/o Computershare Operations Center 80249 München Deutschland
oder E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
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Sollte ein Aktionär Bevollmächtigungen Dritter fristgemäß sowohl elektronisch über das InvestorPortal als auch mittels des Formulars zur Briefwahl bzw. Stimmrechtsvertretung oder auf anderem Wege erteilen, ändern oder widerrufen, und ist für die Gesellschaft nicht erkennbar, welche dieser Erklärungen zuletzt erfolgt ist, wird unabhängig von dem Zeitpunkt des Eingangs der Erklärungen die letzte elektronisch über das InvestorPortal abgegebene Erklärung als verbindlich betrachtet.
Die Nutzung des InvestorPortals durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die mit der Anmeldebestätigung versandten Zugangsdaten erhält, sofern die Zugangsdaten nicht direkt an den Bevollmächtigten versandt wurden.
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| 4.4 |
Weitere Informationen zur Ausübung des Stimmrechts
Gehen bei der Gesellschaft für ein und dieselbe Aktie auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende, formal ordnungsgemäße Erklärungen zur Stimmrechtsausübung oder im Zusammenhang mit der Erteilung, der Änderung und dem Widerruf einer Vollmacht oder Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ein und ist für die Gesellschaft nicht erkennbar, welche dieser Erklärungen zuletzt erfolgt ist, werden diese Erklärungen unabhängig von dem Zeitpunkt ihres Eingangs in folgender Reihenfolge der Übermittlungswege als verbindlich behandelt: (1) InvestorPortal, (2) § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 1 und Abs. 3 und Artikel 9 Abs. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212, (3) E-Mail und (4) Papierform.
Sollten auf dem gleichen Weg Erklärungen mit mehr als einer Form der Stimmrechtsausübung eingehen, gilt: Briefwahlstimmen haben Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter; die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter hat Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater sowie eine diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person.
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| 5. |
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 278 Abs. 3 AktG i. V. m. § 118a Abs. 1, § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1 und 4, § 127, § 130a und § 131 Abs. 1 AktG
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| 5.1 |
Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit nach § 278 Abs. 3 AktG i. V. m. § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 (das entspricht 500.000 Stückaktien) erreichen, können gemäß § 278 Abs. 3 AktG i. V. m. § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung schriftlich zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also der 3. Januar 2026 (24:00 Uhr MEZ). Später zugegangene Ergänzungsverlangen können nicht berücksichtigt werden.
Die Antragsteller haben hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung der persönlich haftenden Gesellschafterin über den Antrag halten (§ 278 Abs. 3 AktG i. V. m. § 122 Abs. 2, Abs. 1 Satz 3 AktG). Bei der Berechnung der Aktienbesitzzeit ist § 70 AktG zu beachten.
Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir an folgende Adresse zu übermitteln:
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SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA Die persönlich haftende Gesellschafterin SCHOTT Pharma Management AG - Vorstand - Hattenbergstraße 10 55122 Mainz Deutschland |
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| 5.2 |
Anträge und Wahlvorschläge gemäß § 278 Abs. 3 AktG i. V. m. § 126, § 127, § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, § 130a Abs. 5 Satz 3 AktG
Aktionäre können der Gesellschaft vor der Hauptversammlung Gegenanträge zu Vorschlägen der persönlich haftenden Gesellschafterin und/oder des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern oder zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern übermitteln. Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also bis spätestens 19. Januar 2026 (24:00 Uhr MEZ), unter einer der nachstehenden Kontaktmöglichkeiten zugehen, werden den anderen Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie einer etwaigen Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.schott-pharma.com/investor-relations/de/events/hauptversammlung/ |
zugänglich gemacht.
Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung der Gesellschaft zu Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen werden ebenfalls unter der vorstehend genannten Internetseite veröffentlicht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten zu übermitteln:
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SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA - Investor Relations - Hattenbergstraße 10 55122 Mainz Deutschland
oder E-Mail: IR.Pharma@schott.com
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Ein Gegenantrag und dessen etwaige Begründung brauchen unter den Voraussetzungen des § 126 Abs. 2 Satz 1 AktG nicht zugänglich gemacht zu werden. Die etwaige Begründung eines Gegenantrags braucht nach § 126 Abs. 2 Satz 2 AktG auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Abschlussprüfern oder zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nach § 127 AktG gilt § 126 AktG sinngemäß.
Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern oder zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nach § 127 AktG werden zudem nur dann zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person bzw. die Firma und den Sitz der vorgeschlagenen juristischen Person enthalten.
Von der Gesellschaft zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge der Aktionäre gelten nach § 126 Abs. 4 Satz 1 AktG als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Zu diesen Gegenanträgen und Wahlvorschlägen können Aktionäre, die sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz ordnungsgemäß nachgewiesen haben, das Stimmrecht ausüben. Sofern der den Gegenantrag stellende oder Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist oder seinen Anteilsbesitz nicht ordnungsgemäß nachgewiesen hat, muss der Gegenantrag oder Wahlvorschlag in der Hauptversammlung nicht behandelt werden.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie sonstige Anträge können darüber hinaus auch während der Hauptversammlung im Wege der Videokommunikation, mithin im Rahmen des Rederechts, wie nachstehend beschrieben, gestellt werden.
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| 5.3 |
Einreichung von Stellungnahmen gemäß § 278 Abs. 3 AktG i. V. m. § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 6, § 130a Abs. 1 bis 4 AktG
Ordnungsgemäß zur virtuellen Hauptversammlung angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten haben das Recht, bis spätestens fünf Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also bis spätestens 28. Januar 2026 (24:00 Uhr MEZ), im Wege elektronischer Kommunikation Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung einzureichen. Die Stellungnahmen sind an die folgende E-Mail-Adresse zu übermitteln:
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Stellungnahme.Pharma@schott.com |
Stellungnahmen dürfen maximal 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen. Die Gesellschaft wird die Stellungnahmen bis spätestens vier Tage vor der Versammlung, also bis spätestens 29. Januar 2026 (24:00 Uhr MEZ), den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären unter Nennung des Namens des einreichenden Aktionärs oder Bevollmächtigten über das InvestorPortal unter der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.schott-pharma.com/investor-relations/de/events/hauptversammlung/ |
zugänglich machen.
Stellungnahmen werden nicht zugänglich gemacht, wenn sie verspätet eingereicht werden oder die vorstehenden Anforderungen nicht erfüllen oder soweit sich der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde oder wenn sie in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder wenn sie Beleidigungen enthalten oder wenn der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen wird (§ 278 Abs. 3 AktG i. V. m. § 130a Abs. 3 Satz 4 i. V. m. § 126 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Nr. 3 und Nr. 6 AktG).
Anträge und Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Rahmen der in Textform eingereichten Stellungnahmen werden in der Hauptversammlung nicht berücksichtigt. Insbesondere begründet die Möglichkeit zur Einreichung von Stellungnahmen keine Möglichkeit zur Vorab-Einreichung von Fragen nach § 131 Abs. 1a AktG. Das Stellen von Anträgen und das Unterbreiten von Wahlvorschlägen (wie vorstehend beschrieben), die Ausübung des Auskunftsrechts (wie nachstehend beschrieben) sowie die Erklärung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung (wie nachstehend beschrieben) sind ausschließlich auf den in dieser Einberufung jeweils gesondert beschriebenen Wegen möglich.
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| 5.4 |
Rederecht gemäß § 278 Abs. 3 AktG i. V. m. § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, § 130a Abs. 5 und 6 AktG
Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der virtuellen Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben in der Versammlung ein Rederecht, das im Wege der Videokommunikation ausgeübt wird. Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten können ihre Redebeiträge spätestens ab Beginn der Hauptversammlung im InvestorPortal per Wortmeldung anmelden. Anträge und Wahlvorschläge nach § 278 Abs. 3 AktG i. V. m. § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG (wie vorstehend beschrieben) und Auskunftsverlangen (wie nachstehend beschrieben) können Bestandteil des Redebeitrags sein.
Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten benötigen für die Ausübung des Rederechts und der im Rahmen des Rederechts auszuübenden Aktionärsrechte ein internetfähiges Endgerät (PC, Laptop, Tablet oder Smartphone), welches über eine Kamera und ein Mikrofon verfügt, auf die jeweils vom Browser aus zugegriffen werden kann.
Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen dem Aktionär bzw. dem Bevollmächtigten und der Gesellschaft in der Versammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation nicht sichergestellt ist.
Gemäß § 131 Abs. 2 Satz 2 AktG i. V. m. § 18 Abs. 3 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft ist der Versammlungsleiter berechtigt, die Rede- und Fragezeit der Aktionäre vom Beginn der Hauptversammlung an zeitlich angemessen zu beschränken.
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| 5.5 |
Auskunftsrecht gemäß § 278 Abs. 3 AktG i. V. m. § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, § 131 Abs. 1, 1f, 4 und 5 AktG
Jedem Aktionär ist gemäß § 278 Abs. 3 AktG i. V. m. § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung von der persönlich haftenden Gesellschafterin Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben.
Dies gilt nur, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
Das Auskunftsrecht ist ausschließlich in der Hauptversammlung auszuüben. Es ist vorgesehen, dass der Versammlungsleiter festlegen wird, dass das Auskunftsrecht in der Hauptversammlung gemäß § 131 Abs. 1f AktG ausschließlich im Wege der Videokommunikation, also im Rahmen der Ausübung des Rederechts (wie vorstehend beschrieben), wahrgenommen werden kann.
Zur Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten können Verlangen nach § 131 Abs. 4 und Abs. 5 AktG im Wege der elektronischen Kommunikation ebenfalls über das InvestorPortal übermitteln.
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| 5.6 |
Erklärung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß § 278 Abs. 3 AktG i. V. m. § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AktG
Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der virtuellen Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben das Recht, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation zu erklären. Widerspruch kann während der gesamten Dauer der Hauptversammlung bis zum Ende der Hauptversammlung über das InvestorPortal erklärt werden.
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| 5.7 |
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre, insbesondere zu solchen nach § 278 Abs. 3 AktG i. V. m. § 118a Abs. 1, § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1 und 4, § 127, § 130a und § 131 Abs. 1 AktG, finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.schott-pharma.com/investor-relations/de/events/hauptversammlung/ |
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| 6. |
Zugänglichmachung von Unterlagen und Informationen
Die der Hauptversammlung nach § 278 Abs. 3 AktG i. V. m. § 124a, § 118a Abs. 6 und § 130a Abs. 3 AktG zugänglich zu machenden Unterlagen sowie alle weiteren Informationen zur Hauptversammlung sind über die Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.schott-pharma.com/investor-relations/de/events/hauptversammlung/ |
zugänglich.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung auf der vorstehend genannten Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. Hinweise zur Erteilung einer Bestätigung über den Zugang elektronisch abgegebener Stimmen nach § 118 Abs. 1 Satz 3 AktG sowie zur Erteilung einer Bestätigung über die Stimmenzählung gemäß § 129 Abs. 5 AktG, die der Abstimmende innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung verlangen kann, finden sich im InvestorPortal.
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| 7. |
Übertragung mit Bild und Ton
Die gesamte Hauptversammlung wird am 3. Februar 2026 ab 10:00 Uhr MEZ über das InvestorPortal unter
| https://www.schott-pharma.com/investor-relations/de/events/hauptversammlung/ |
für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre und deren Bevollmächtigte mit Bild und Ton übertragen.
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| 8. |
Zeitangaben in dieser Einberufung
Sämtliche Zeitangaben in dieser Einberufung beziehen sich - soweit nicht ausdrücklich anders angegeben - auf die mitteleuropäische Zeit (MEZ). Die koordinierte Weltzeit (UTC) entspricht der mitteleuropäischen Zeit (MEZ) minus eine Stunde.
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| 9. |
Datenschutzrechtliche Informationen für Aktionäre und ihre Bevollmächtigten
Wenn sich Aktionäre für die ordentliche Hauptversammlung anmelden und ihre Aktionärsrechte in Bezug auf die ordentliche Hauptversammlung ausüben oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erhebt die Gesellschaft personenbezogene Daten über die Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten, um den Aktionären und ihren Bevollmächtigten die Ausübung ihrer Rechte in Bezug auf die ordentliche Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten als verantwortliche Stelle unter Beachtung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung („DS-GVO“) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze.
Einzelheiten zum Umgang mit den personenbezogenen Daten und zu den Rechten der Aktionäre und/oder ihrer Bevollmächtigten gemäß der DS-GVO sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.schott-pharma.com/investor-relations/de/events/hauptversammlung/ |
zugänglich.
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Mainz, im Dezember 2025
SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA
Die persönlich haftende Gesellschafterin
SCHOTT Pharma Management AG
Der Vorstand
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19.12.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA |
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Hattenbergstrasse 10 |
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55122 Mainz |
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Deutschland |
| E-Mail: |
IR.Pharma@schott.com |
| Internet: |
https://www.schott-pharma.com |
| ISIN: |
DE000A3ENQ51 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2249420 19.12.2025 CET/CEST
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| 11.12.2025 | SCHOTT Pharma erreicht Jahresziele für Umsatz und Profitabilität
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SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Jahresbericht/Jahresergebnis
SCHOTT Pharma erreicht Jahresziele für Umsatz und Profitabilität
11.12.2025 / 07:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
SCHOTT Pharma erreicht Jahresziele für Umsatz und Profitabilität
- Währungsbereinigtes Umsatzwachstum von 5,8 % auf 986,2 Mio. EUR
- Währungsbereinigte EBITDA-Marge steigt auf 28,4 % (Vorjahr: 26,9 %)
- Anteil margenstarker High Value Solutions (HVS) bei 57 % (Vorjahr: 55 %)
- Prognose für 2026: Währungsbereinigtes Umsatzwachstum von 2–5 % und EBITDA-Marge von rund 27 % erwartet
SCHOTT Pharma, ein Pionier für pharmazeutische Aufbewahrungslösungen und Verabreichungssysteme, hat das Geschäftsjahr 20251 erfolgreich abgeschlossen. Die Umsatzerlöse stiegen auf 986,2 Mio. EUR, was einem währungsbereinigten Wachstum von 5,8 % entspricht (berichtet: +3,0 %). Das EBITDA legte überproportional auf 280,3 Mio. EUR zu, ein währungsbereinigtes Plus von 11,5 % (berichtet: +8,8 %). Die entsprechende EBITDA-Marge erreichte 28,4 % (berichtet: 28,4 %).
„In einem herausfordernden makroökonomischen Umfeld hat sich SCHOTT Pharma erneut hervorragend entwickelt und seine Umsatz- und Profitabilitätsziele erreicht. Unser Kerngeschäft ist weiterhin sehr solide und profitabel und wir haben den Anteil unserer High Value Solutions durch Produktinnovationen, Kapazitätserweiterungen und starke Partnerschaften weiter gesteigert“, so Andreas Reisse, CEO von SCHOTT Pharma. „Wir gehen davon aus, dass der Markt angespannt bleiben wird und erwarten für 2026 ein Umsatzwachstum von 2–5 % und eine EBITDA-Marge von rund 27 %. Damit wird 2026 ein Übergangsjahr, während wir mittelfristig wieder mit einer stärkeren Marktdynamik rechnen. Unsere aktualisierte Mittelfristprognose sieht beim Umsatz ein durchschnittliches jährliches Wachstum von 6-8 % und eine schrittweise Steigerung der EBITDA-Marge in den nächsten Jahren vor.“
Reinhard Mayer, CFO von SCHOTT Pharma, ergänzt: „Mit der konsequenten Umsetzung unserer Strategie im Jahr 2025 haben wir die finanzielle Grundlage von SCHOTT Pharma weiter gestärkt und unsere Widerstandskraft in Zeiten geopolitischer Unsicherheiten erhöht. In den vergangenen sechs Jahren haben wir rund 800 Mio. EUR in unser globales Produktionsnetzwerk investiert, insbesondere für High Value Solutions. Gleichzeitig konnten wir durch Automatisierung und Digitalisierung unsere Effizienz weiter steigern, was sich auch in der positiven Entwicklung der EBITDA-Marge widerspiegelt. Wir werden auch künftig in Innovationen, Kapazitäten und operative Exzellenz investieren, um nachhaltiges, profitables Wachstum entsprechend unserer Mittelfristziele zu sichern.“
Profitables Wachstum durch High Value Solutions
Die positive Entwicklung im Geschäftsjahr 2025 wurde maßgeblich vom Segment Drug Containment Solutions (DCS) getragen, dessen Umsatz währungsbereinigt um 11,9 % (berichtet: +5,6 %) auf 548,0 Mio. EUR gestiegen ist. Besonders erfolgreich entwickelten sich High Value Solutions wie sterile ready-to-use Karpulen und Fläschchen sowie Spezialfläschchen für innovative Biologika. Der Umsatzanteil der HVS erhöhte sich im DCS-Segment um 6 Prozentpunkte auf 23 %. Das EBITDA stieg insbesondere durch einen vorteilhaften Produktmix und Effizienzgewinne währungsbereinigt deutlich um 34,9 % auf 127,5 Mio. EUR (berichtet: +26,0 %). Die entsprechende EBITDA-Marge erhöhte sich um 4,0 Prozentpunkte auf 23,5 % (berichtet: 23,3 %).
Im Segment Drug Delivery Systems (DDS) belief sich der Umsatz auf 438,8 Mio. EUR, was währungsbereinigt einem leichten Rückgang um 1,3 % entspricht (berichtet: 0,0 %). Dabei wurde die geringere Nachfrage nach Polymerspritzen durch den anhaltend hohen Bedarf an vorfüllbaren Glasspritzen kompensiert. Das EBITDA sank währungsbereinigt um 9,9 % (berichtet: -8,2 %) auf 152,8 Mio. EUR, vor allem aufgrund einer geringeren Auslastung sowie Anlaufkosten für das neue Werk für vorfüllbare Glasspritzen in Ungarn. Die währungsbereinigte EBITDA-Marge lag bei 34,6 % (berichtet: 34,8 %), das sind 3,3 Prozentpunkte weniger als im Vorjahr.
Solide Cash-Generierung und hohe Investitionen in Wachstum
Der operative Cashflow belief sich im Berichtsjahr auf 179,9 Mio. EUR (Vorjahr: 224,8 Mio. EUR). Grund hierfür waren ein höherer Bedarf an Working Capital sowie Stichtagseffekte bei Steuerzahlungen, was die Steigerung beim EBITDA überlagerte. Die Investitionen (CAPEX) lagen mit 144,8 Mio. EUR auf Vorjahresniveau, da das Unternehmen insbesondere den Ausbau der Kapazitäten für High Value Solutions weiter vorangetrieben hat.
Das Ergebnis je Aktie summierte sich auf 0,97 EUR (Vorjahr: 0,99 EUR). Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 3. Februar 2026 eine Dividende von 0,18 EUR je Aktie vorschlagen, was einer Ausschüttungsquote von 18 % des Konzernergebnisses entsprechen würde.
Markttrends adressiert und Weichen für weiteres Wachstum gestellt
Im Geschäftsjahr 2025 hat SCHOTT Pharma mehrere Produktinnovationen auf den Markt gebracht, mit denen das Unternehmen wichtige Markttrends adressiert – etwa die steigende Nachfrage nach Lösungen für die sichere und einfache Selbstinjektion von Arzneimitteln zu Hause, das wachsende und immer komplexere Angebot an sensiblen Biologika sowie die Notwendigkeit einer nachhaltigeren Herstellung und zuverlässigen Versorgung mit Medikamenten und Impfstoffen. So wurde das Portfolio um sterile, großvolumige Spritzen und Karpulen aus Glas und Polymer ergänzt, die das Angebot des Unternehmens an High Value Solutions erweitern.
Zugleich hat SCHOTT Pharma die Umsetzung seines mehrjährigen Expansionsplan konsequent weiterverfolgt und mehrere Meilensteine erreicht: So eröffnete das Unternehmen einen neuen Produktionsstandort in Serbien und feierte in Ungarn den ersten Spatenstich für den Bau einer neuen Produktion für sterile ready-to-use Karpulen.
Ausblick
Für das Geschäftsjahr 2026 erwartet SCHOTT Pharma ein währungsbereinigtes Umsatzwachstum von 2–5 % und eine EBITDA-Marge von ungefähr 27 %. Dabei wird das Wachstum vollständig vom DCS-Segment getragen werden. Demgegenüber wird die Entwicklung des DDS-Segments von der veränderten Markteinschätzung eines wichtigen Kunden beeinflusst werden, die zu einer geringeren Nachfrage nach Glasspritzen führen wird. Produktmix-Effekte, eine temporäre Unterauslastung und Anlaufkosten für neue Werke in Serbien und Ungarn werden die EBITDA-Marge 2026 belasten.
Auf dieser Basis aktualisiert SCHOTT Pharma den mittelfristigen Ausblick für die Jahre 2027 bis 2029 auf ein durchschnittliches jährliches Umsatzwachstum (CAGR) von 6-8% und erwartet, dass sich die EBITDA-Marge in den kommenden Jahren verbessert und in Richtung 30% entwickelt.
Neuer CEO bestellt
Am 5. November 2025 hat SCHOTT Pharma bekanntgegeben, dass Christian Mias mit Wirkung zum 1. Mai 2026 Nachfolger von Andreas Reisse als CEO werden wird. Mias verfügt über 20 Jahre Managementerfahrung, davon mehr als 18 Jahre innerhalb des SCHOTT Konzerns. Hier hatte er Führungspositionen in verschiedenen Geschäftsbereichen und auf mehreren Kontinenten inne, in denen er profitables Wachstum durch Prozessoptimierung, Produktivitätssteigerung und Verbesserung der Ergebnisqualität erfolgreich vorangetrieben hat. Wichtige Erfahrungen in der Pharmaindustrie sammelte er bei SCHOTT Tubing, das Glasrohr für die Pharmabranche herstellt, darunter auch für SCHOTT Pharma.
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Kennzahlen Geschäftsjahr 2025
| |
Konzern |
DCS |
DDS |
|
| (in Mio. EUR) |
FY 25 |
FY 24 |
Δ |
Δ
cc2 |
FY 25 |
FY 24 |
Δ |
Δ
cc2 |
FY 25 |
FY 24 |
Δ |
Δ
cc2 |
| Umsatzerlöse |
986,2 |
957,1 |
+3,0% |
+5,8% |
548,0 |
518,7 |
+5,6% |
+11,9% |
438,8 |
438,7 |
0,0% |
-1,3% |
| Umsatzanteil HVS |
57% |
55% |
+2pp |
|
23% |
17% |
+6pp |
|
100% |
100% |
na |
|
| EBITDA |
280,3 |
257,6 |
+8,8% |
+11,5% |
127,5 |
101,3 |
+26,0% |
+34,9% |
152,8 |
166,4 |
-8,2% |
-9,9% |
| EBITDA-Marge |
28,4% |
26,9% |
+1,5pp |
|
23,3% |
19,5% |
+3,8pp |
|
34,8% |
37,9% |
-3,1pp |
|
| EBITDA-Marge cc2 |
28,4% |
|
|
|
23,5% |
|
|
|
34,6% |
|
|
|
| EBIT |
200,8 |
192,6 |
+4,3% |
|
89,2 |
66,3 |
+34,5% |
|
112,5 |
137,1 |
-17,9% |
|
| EBIT-Marge |
20,4% |
20,1% |
+0,3pp |
|
16,3% |
12,8% |
+3,5pp |
|
25,6% |
31,2% |
-5,6pp |
|
| Konzernergebnis |
147,0 |
150,3 |
-2,2% |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Ergebnis je Aktie (in EUR) |
0,97 |
0,99 |
-2,0% |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit |
179,9 |
224,8 |
-44,9 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| Cashflow aus laufender Investitionstätigkeit |
-143,1 |
-143,8 |
+0,7 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| Free Cashflow |
36,8 |
81,0 |
-44,2 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| Cash CAPEX gesamt |
-144,8 |
-145,3 |
+0,5 |
|
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|
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| |
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Kennzahlen Q4 2025
| |
Konzern |
DCS |
DDS |
| (in Mio. EUR) |
Q4 25 |
Q4 24 |
Δ |
Δ
cc2 |
Q4 25 |
Q4 24 |
Δ |
Δ
cc2 |
Q4 25 |
Q4 24 |
Δ |
Δ
cc2 |
| Umsatzerlöse |
247,0 |
237,1 |
+4,2% |
+6,6% |
134,1 |
118,7 |
+13,1% |
+19,2% |
113,0 |
118,5 |
-4,6% |
-6,0% |
| Umsatzanteil HVS |
59% |
60% |
-1pp |
|
24% |
19% |
+5pp |
|
100% |
100% |
na |
|
| EBITDA |
67,0 |
66,1 |
+1,3% |
+2,9% |
28,0 |
16,9 |
+65,3% |
+78,5% |
38,3 |
45,1 |
-15,1% |
-16,5% |
| EBITDA-Marge |
27,1% |
27,9% |
-0,8pp |
|
20,8% |
14,3% |
+6,5pp |
|
33,9% |
38,1% |
-4,2pp |
|
| EBITDA-Marge cc2 |
26,9% |
|
|
|
21,3% |
|
|
|
33,8% |
|
|
|
| EBIT |
44,9 |
48,1 |
-6,8% |
|
17,1 |
8,0 |
>100% |
|
27,3 |
36,3 |
-24,6% |
|
| EBIT-Marge |
18,2% |
20,3% |
-2,1pp |
|
12,8% |
6,7% |
+6,1pp |
|
24,2% |
30,6% |
-6,4pp |
|
| Konzernergebnis |
33,3 |
34,2 |
-2,5% |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Ergebnis je Aktie (in EUR) |
0,22 |
0,22 |
0,0% |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit |
52,2 |
75,4 |
-23,2 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| Cashflow aus laufender Investitions-tätigkeit |
-55,0 |
-64,1 |
+9,1 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| Free cash flow |
-2,8 |
11,3 |
-14,1 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| Cash CAPEX gesamt |
-55,5 |
-64,7 |
+9,2 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Summendifferenzen in den Tabellen sind durch Rundungen möglich. Abweichungen im Konzernumsatz können durch Konsolidierungs- und Überleitungseffekte entstehen. / na = nicht aussagefähig
1 Das Geschäftsjahr läuft von Oktober bis September. Q4 2025 bezieht sich daher auf den Zeitraum von Juli bis September 2025
2 cc = constant currencies (auf Basis konstanter Wechselkurse)
Webcast
CEO Andreas Reisse und CFO Reinhard Mayer werden am 11. Dezember 2025 um 11:00 Uhr MEZ im Rahmen einer Telefonkonferenz für Analysten und Investoren die Ergebnisse des vierten Quartals und des Geschäftsjahres 2025 erläutern. Der Audio-Webcast kann über den folgenden Link verfolgt werden. Die begleitende Präsentation steht auf der IR-Website zur Verfügung: https://www.schott-pharma.com/investor-relations/de
Über SCHOTT Pharma
Gesundheit ist entscheidend. Deshalb entwickelt SCHOTT Pharma wissenschaftlich fundierte Aufbewahrungslösungen, die gewährleisten, dass Medikamente für Menschen auf der ganzen Welt sicher und einfach zu verwenden sind. Pro Minute erhalten mehr als 30.000 Menschen eine Injektion, die in einem Produkt von SCHOTT Pharma verpackt ist. Das Portfolio umfasst Aufbewahrungs- und Verabreichungssysteme für Medikamente, etwa vorfüllbare Spritzen aus Glas und Polymer, Karpulen, Fläschchen und Ampullen. Rund 4.800 Menschen aus über 65 Nationen arbeiten bei SCHOTT Pharma jeden Tag daran, einen Beitrag zur weltweiten Gesundheitsversorgung zu leisten. Mit 17 hochmodernen Werken in Europa, Nord- und Südamerika sowie Asien ist das Unternehmen in allen wichtigen Pharma-Märkten vertreten. Über 1.000 eigens entwickelte Patente und Technologien und ein modernes R&D-Zentrum in der Schweiz unterstreichen den Innovationsfokus des Unternehmens. Die 30 führenden Pharmahersteller injizierbarer Medikamente und insgesamt über 1.800 Kunden arbeiten mit SCHOTT Pharma zusammen. Im Geschäftsjahr 2025 erzielte das Unternehmen einen Umsatz von 986 Millionen Euro. Die SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA hat ihren Hauptsitz in Mainz und ist im SDAX an der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet. Ihr Mehrheitsaktionär ist die SCHOTT AG, ein Unternehmen der Carl-Zeiss-Stiftung. In diesem Sinne setzt sich SCHOTT Pharma nachhaltig für Gesellschaft und Umwelt ein. Weitere Informationen unter www.schott-pharma.com
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PR & Communications Manager
Tel.: +49 (0) 151 6891 7195
E-Mail: lea.kaiser@schott.com
Katrin Schreyer
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Investor Relations
Tobias Erfurth
Head of Investor Relations
Jasko Terzic
Senior Manager Investor Relations
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11.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA |
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Hattenbergstraße 10 |
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55122 Mainz |
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Deutschland |
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Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
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2243572 |
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EQS News-Service |
2243572 11.12.2025 CET/CEST
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| 04.12.2025 | SCHOTT Pharmas vorläufige Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2025; Ausblick für das Geschäftsjahr 2026 und aktualisierte Mittelfristprognose
|
SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Prognose/Prognoseänderung
SCHOTT Pharmas vorläufige Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2025; Ausblick für das Geschäftsjahr 2026 und aktualisierte Mittelfristprognose
04.12.2025 / 19:10 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
SCHOTT Pharmas vorläufige Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2025; Ausblick für das Geschäftsjahr 2026 und aktualisierte Mittelfristprognose
- Vorläufige Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2025 entsprechen der Prognose:
- Umsatz von 986,2 Mio. Euro (währungsbereinigtes Wachstum von 5,8 %)
- EBITDA-Marge steigt auf 28,4 % (Vorjahr: 26,9 %) währungsbereinigt
- Ausblick für GJ 2026: währungsbereinigtes Umsatzwachstum von 2-5 % und EBITDA-Marge von rund 27 %
- Mittelfristige Prognose für die Geschäftsjahre 2027-2029: Umsatz-CAGR von 6-8 %; EBITDA-Marge steigt in Richtung 30 %
Auf Basis vorläufiger Zahlen erwartet SCHOTT Pharma einen Umsatz von 986,2 Mio. Euro und damit ein währungsbereinigtes Umsatzplus von 5,8%. Das EBITDA für das Gesamtjahr wird voraussichtlich 280,3 Mio. Euro betragen, was einem Anstieg von 11,5 % entspricht. Dies korrespondiert mit einer EBITDA-Marge von 28,4 %.
Für das Geschäftsjahr 2026 erwartet SCHOTT Pharma ein währungsbereinigtes Umsatzwachstum von 2-5 % sowie eine EBITDA-Marge von rund 27 %.
„2026 wird für SCHOTT Pharma ein Übergangsjahr sein, in dem wir uns in einem herausfordernden Marktumfeld bewegen und die nächste Wachstumsphase vorbereiten. Insbesondere im Segment Drug Delivery Systems hält der Gegenwind kurzfristig an. So wird die veränderte Markteinschätzung eines wichtigen Kunden zu einer geringeren Nachfrage nach Glasspritzen führen. Nichtsdestotrotz sind wir sehr zuversichtlich, dass unsere starke Innovationspipeline, strategische Investitionen und robuste Kundenpartnerschaften uns gut für zukünftigen Erfolg positionieren. Die Grundlage unseres Geschäfts bleibt solide, und wir sehen klare Chancen, das Wachstum nach 2026 wieder zu beschleunigen“, sagt Andreas Reisse, CEO von SCHOTT Pharma.
Auf dieser Basis aktualisiert SCHOTT Pharma den mittelfristigen Ausblick für die Jahre 2027 bis 2029 auf ein durchschnittliches jährliches Umsatzwachstum (CAGR) von 6-8 % und erwartet, dass sich die EBITDA-Marge in den kommenden Jahren in Richtung 30 % erhöht.
Alle Ergebnisse sind vorläufig und ungeprüft. Die vollständigen Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2025 werden am 11. Dezember 2025 um 07:00 Uhr MEZ veröffentlicht. An diesem Tag werden Andreas Reisse (CEO) und Reinhard Mayer (CFO) die Ergebnisse detailliert in einer telefonischen Analysten- und Investorenkonferenz um 11:00 MEZ vorstellen. Über SCHOTT Pharma
Gesundheit ist entscheidend. Deshalb entwickelt SCHOTT Pharma wissenschaftlich fundierte Lösungen, die gewährleisten, dass Medikamente für Menschen auf der ganzen Welt sicher und einfach zu verwenden sind. Pro Minute erhalten mehr als 25.000 Menschen eine Injektion, die in einem Produkt von SCHOTT Pharma verpackt ist. Das Portfolio umfasst Aufbewahrungs- und Verabreichungssysteme für Medikamente, etwa vorfüllbare Spritzen aus Glas und Polymer, Karpulen, Fläschchen und Ampullen. Rund 4.700 Menschen aus über 60 Nationen arbeiten bei SCHOTT Pharma jeden Tag daran, einen Beitrag zur weltweiten Gesundheitsversorgung zu leisten. Mit 17 hochmodernen Werken in Europa, Nord- und Südamerika sowie Asien ist das Unternehmen in allen wichtigen Pharma-Märkten vertreten. Über 1.000 eigens entwickelte Patente und Technologien und ein modernes R&D-Zentrum in der Schweiz unterstreichen den Innovationsfokus des Unternehmens. Die SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA hat ihren Hauptsitz in Mainz und ist im SDAX an der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet. Ihr Mehrheitsaktionär ist die SCHOTT AG, ein Unternehmen der Carl-Zeiss-Stiftung. In diesem Sinne setzt sich SCHOTT Pharma nachhaltig für Gesellschaft und Umwelt ein. Die 30 führenden Pharmahersteller injizierbarer Medikamente und insgesamt über 1.800 Kunden arbeiten mit SCHOTT Pharma zusammen. Im Geschäftsjahr 2024 erzielte das Unternehmen einen Umsatz von 957 Millionen Euro. Weitere Informationen unter www.schott-pharma.comKontakt
Katrin Schreyer
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Tel.: +49 (0) 6131 66-4932
E-Mail: katrin.schreyer@schott.com
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Tobias Erfurth
Head of Investor Relations
E-Mail: Tobias.Erfurth@schott.com
Jasko Terzic, CFA
Senior Manager Investor Relations
E-Mail: Jasko.Terzic@schott.com
04.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA |
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Hattenbergstraße 10 |
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55122 Mainz |
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Deutschland |
| ISIN: |
DE000A3ENQ51 |
| WKN: |
A3ENQ5 |
| Indizes: |
SDAX |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
| EQS News ID: |
2240758 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2240758 04.12.2025 CET/CEST
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| 04.12.2025 | SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA: Ausblick für das Geschäftsjahr 2026 und Aktualisierung der mittelfristigen Prognose
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SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Prognose/Prognoseänderung
SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA: Ausblick für das Geschäftsjahr 2026 und Aktualisierung der mittelfristigen Prognose
04.12.2025 / 18:53 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
SCHOTT Pharma: Ausblick für das Geschäftsjahr 2026 und Aktualisierung der mittelfristigen Prognose
Für das Geschäftsjahr 2026 erwartet SCHOTT Pharma ein währungsbereinigtes Umsatzwachstum im Bereich von 2-5% sowie eine EBITDA-Marge von rund 27%. Diese Prognose weicht von den aktuellen Markterwartungen von 8,2% währungsbereinigtem Wachstum und einer EBITDA-Marge von 28,8% ab (Quelle: Vara Consensus, 03. Dezember 2025).
Darüber hinaus aktualisiert SCHOTT Pharma den mittelfristigen Ausblick für die Jahre 2027 bis 2029 auf ein durchschnittliches jährliches Umsatzwachstum (CAGR) von 6–8% und erwartet, dass sich die EBITDA-Marge in den kommenden Jahren in Richtung 30% erhöht.
Die vorläufigen Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2025 entsprechen den Markterwartungen und werden heute noch in einer Pressemitteilung veröffentlicht. Die vollständigen Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2025 werden am 11. Dezember 2025 um 07:00 Uhr MEZ veröffentlicht.
Ende der Insiderinformation
04.12.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA |
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Hattenbergstraße 10 |
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55122 Mainz |
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Deutschland |
| ISIN: |
DE000A3ENQ51 |
| WKN: |
A3ENQ5 |
| Indizes: |
SDAX |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2240736 04.12.2025 CET/CEST
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| 05.11.2025 | SCHOTT Pharma: Christian Mias wird Nachfolger von Andreas Reisse als CEO von SCHOTT Pharma
|
SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Personalie
SCHOTT Pharma: Christian Mias wird Nachfolger von Andreas Reisse als CEO von SCHOTT Pharma
05.11.2025 / 18:19 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
SCHOTT Pharma: Christian Mias wird Nachfolger von Andreas Reisse als CEO von SCHOTT Pharma
- Andreas Reisse tritt wie geplant als CEO von SCHOTT Pharma in den Ruhestand
- Christian Mias, derzeit Executive Vice President der Business Unit Electronic Packaging bei SCHOTT, wird zum 1. Mai 2026 zum neuen CEO von SCHOTT Pharma ernannt
- Eine nahtlose Übergabe der Führungsverantwortung ist sichergestellt
Der Aufsichtsrat der SCHOTT Pharma Management AG hat Christian Mias zum CEO von SCHOTT Pharma ernannt. Er wird die Nachfolge von Andreas Reisse antreten, der wie geplant im April 2026 in den Ruhestand geht. Reisse wird in den kommenden Monaten aktiv eine reibungslose Übergabe begleiten, um Kontinuität und Stabilität für das Unternehmen und das gesamte Team zu gewährleisten.
Christian Mias, geboren 1974 in Iserlohn, wird ab dem 1. Mai die Nachfolge von Andreas Reisse antreten. Als promovierter Wirtschaftsingenieur blickt er auf mehr als 20 Jahre Führungserfahrung zurück, davon über 18 Jahre innerhalb der SCHOTT-Gruppe. Seine Karriere begann er als Commercial Project Manager bei der Siemens AG. Wichtige Erfahrungen in der Pharmaindustrie sammelte er bei SCHOTT Tubing, das Zwischenprodukte für die Pharmabranche herstellt – darunter auch für SCHOTT Pharma. Im Laufe seiner Karriere bei SCHOTT hatte Christian Führungspositionen in verschiedenen Geschäftsbereichen und auf mehreren Kontinenten inne, darunter als Geschäftsführer in Brasilien und Chief Operating Officer in den USA. In diesen Rollen trieb er profitables Wachstum durch Prozessoptimierung, Produktivitätssteigerung und Verbesserung der Ergebnisqualität erfolgreich voran. Seit 2016 ist er Vice President, seit 2018 Executive Vice President und leitet derzeit die Business Unit Electronic Packaging. In seinen Führungspositionen verband Christian strategischen Weitblick mit operativer Disziplin, um nachhaltiges Wachstum und starke finanzielle Ergebnisse zu erzielen.
Peter Goldschmidt, Vorsitzender des Aufsichtsrats der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA, sagte: „Wir freuen uns sehr, Christian Mias als neuen CEO von SCHOTT Pharma begrüßen zu dürfen. Seine nachgewiesenen Erfolge innerhalb der SCHOTT-Gruppe, gepaart mit strategischer Expertise und starker Umsetzungskraft – demonstriert durch integrativen, leistungsorientierten und partizipativen Führungsstil – machen ihn zur idealen Besetzung, um SCHOTT Pharma in die nächste Phase profitablen Wachstums zu führen.
Wir sind zuversichtlich, dass Christian gemeinsam mit Reinhard Mayer (CFO) das profitable Wachstum weiter vorantreiben und die Position von SCHOTT Pharma als weltweit führendes Unternehmen für pharmazeutische Verpackungs- und Applikationssysteme weiter stärken wird.“
Christian Mias kommentierte seine Ernennung wie folgt: „Ich fühle mich geehrt, SCHOTT Pharma in einer so spannenden Phase der Unternehmensentwicklung zu übernehmen. SCHOTT Pharma hat sich einen hervorragenden Ruf für Innovation, Qualität und Zuverlässigkeit in der Pharmaindustrie erarbeitet. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit dem großartigen Team von SCHOTT Pharma auf dieser starken Basis aufzubauen und weiteres Wachstum zu fördern, während wir unsere Mission zur Verbesserung der globalen Gesundheitsversorgung vorantreiben.
Mein besonderer Dank gilt Andreas Reisse für seine herausragende Führung und sein langjähriges Engagement. Seine Vision und sein Einsatz waren entscheidend für den Erfolg von SCHOTT Pharma. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Reinhard Mayer (CFO), um die Zukunft von SCHOTT Pharma zu gestalten.“
Andreas Reisse ist seit 1987 bei der SCHOTT-Gruppe und leitete seit 2010 den Bereich „Pharmaceutical Systems“, der seit 2023 als SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA an der Frankfurter Börse notiert ist. Er tritt nun mit Erreichen der satzungsgemäßen Altersgrenze für Vorstandsmitglieder in den Ruhestand.
„Andreas Reisse hat eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung von SCHOTT Pharma zu einem weltweit führenden Unternehmen für pharmazeutische Verpackungslösungen und Applikationssysteme gespielt. Unter seiner Führung hat das Unternehmen bemerkenswertes Wachstum erzielt, branchenführende Innovationen hervorgebracht und erfolgreich den Börsengang vollzogen. Wir danken ihm für seine außergewöhnlichen Leistungen und wünschen ihm alles Gute für seinen wohlverdienten Ruhestand“, sagte Peter Goldschmidt.
Andreas Reisse kommentierte: „Es war ein Privileg, so viele Jahre bei SCHOTT Pharma und innerhalb der SCHOTT-Gruppe tätig zu sein. Ich bin sehr dankbar für die Zusammenarbeit und das Vertrauen, das mir von allen Stakeholdern und dem Aufsichtsrat entgegengebracht wurde. Gemeinsam mit einem engagierten Managementteam haben wir SCHOTT Pharma als wichtigen Partner der Pharmaindustrie etabliert und bedeutende Meilensteine erreicht – darunter den erfolgreichen Börsengang. Während ich mich auf den Ruhestand vorbereite, bin ich überzeugt, dass das Unternehmen bestens für weiteren Erfolg und Innovation aufgestellt ist. SCHOTT Pharma wird bei Christian Mias, den ich seit fast zwei Jahrzehnten kenne und schätze, in besten Händen sein.“
Über SCHOTT Pharma
Gesundheit ist entscheidend. Deshalb entwickelt SCHOTT Pharma wissenschaftlich fundierte Lösungen, die gewährleisten, dass Medikamente für Menschen auf der ganzen Welt sicher und einfach zu verwenden sind. Pro Minute erhalten mehr als 25.000 Menschen eine Injektion, die in einem Produkt von SCHOTT Pharma verpackt ist. Das Portfolio umfasst Aufbewahrungs- und Verabreichungssysteme für Medikamente, etwa vorfüllbare Spritzen aus Glas und Polymer, Karpulen, Fläschchen und Ampullen. Rund 4.700 Menschen aus über 60 Nationen arbeiten bei SCHOTT Pharma jeden Tag daran, einen Beitrag zur weltweiten Gesundheitsversorgung zu leisten. Mit 17 hochmodernen Werken in Europa, Nord- und Südamerika sowie Asien ist das Unternehmen in allen wichtigen Pharma-Märkten vertreten. Über 1.000 eigens entwickelte Patente und Technologien und ein modernes R&D-Zentrum in der Schweiz unterstreichen den Innovationsfokus des Unternehmens. Die SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA hat ihren Hauptsitz in Mainz und ist im SDAX an der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet. Ihr Mehrheitsaktionär ist die SCHOTT AG, ein Unternehmen der Carl-Zeiss-Stiftung. In diesem Sinne setzt sich SCHOTT Pharma nachhaltig für Gesellschaft und Umwelt ein. Die 30 führenden Pharmahersteller injizierbarer Medikamente und insgesamt über 1.800 Kunden arbeiten mit SCHOTT Pharma zusammen. Im Geschäftsjahr 2024 erzielte das Unternehmen einen Umsatz von 957 Millionen Euro. Weitere Informationen unter www.schott-pharma.com
Kontakt
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Corporate Communications
Tel.: +49 (0) 6131 66-4932
E-Mail: katrin.schreyer@schott.com
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Media Relations
Tel.: +49 (0) 6131 66-2422
E-Mail: lea.kaiser@schott.com
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Head of Investor Relations
E-Mail: Tobias.Erfurth@schott.com
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Senior Manager Investor Relations
E-Mail: Jasko.Terzic@schott.com
05.11.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA |
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Hattenbergstraße 10 |
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55122 Mainz |
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Deutschland |
| ISIN: |
DE000A3ENQ51 |
| WKN: |
A3ENQ5 |
| Indizes: |
SDAX |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
| EQS News ID: |
2224644 |
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2224644 05.11.2025 CET/CEST
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| 05.11.2025 | SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA: Christian Mias wird Nachfolger von Andreas Reisse als CEO
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SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Personalie
SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA: Christian Mias wird Nachfolger von Andreas Reisse als CEO
05.11.2025 / 17:56 CET/CEST
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Der Aufsichtsrat der SCHOTT Pharma Management AG hat heute Dr. Christian Mias mit Wirkung zum 1. Mai 2026 zum neuen Chief Executive Officer (CEO) von SCHOTT Pharma bestellt. Er folgt auf Andreas Reisse, der planmäßig Ende April 2026 in den Ruhestand gehen wird. Dr. Christian Mias ist seit 2007 in verschiedenen Führungspositionen innerhalb der SCHOTT Gruppe tätig, zuletzt als Leiter der Business Unit Electronic Packaging.
Ende der Insiderinformation
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| 07.10.2025 | SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA
/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
07.10.2025 / 17:00 CET/CEST
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| 18.08.2025 | SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
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SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
18.08.2025 / 09:30 CET/CEST
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