| 01.12.2025 | PAUL Tech AG: Handelbarkeit der Anleihe ab Dezember 2025
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PAUL Tech AG
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PAUL Tech AG: Handelbarkeit der Anleihe ab Dezember 2025
01.12.2025 / 15:16 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN WEITERGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, JAPAN, KANADA, SÜDAFRIKA ODER IN EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER DIE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE UNRECHTMÄSSIG WÄRE, BESTIMMT.
DIESE MITTEILUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOT VON WERTPAPIEREN IN IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR. PAUL Tech AG: Handelbarkeit der Anleihe ab Dezember 2025Mannheim, 01. Dezember 2025 – Die PAUL Tech AG als Emittentin (" Emittentin") der EUR 35 Mio. 7,00 % 2020/2026 Anleihe (ISIN: DE000A3H2TU8 / WKN: A3H2TU; " Anleihe") informiert über Folgendes:
Die ursprüngliche Laufzeit der um ein Jahr bis zum 1. Dezember 2026 verlängerten Anleihe endet heute, am 1. Dezember 2025. Die jährliche Zinszahlung wurde heute ebenfalls durchgeführt.
Für die technische Umsetzung der Verlängerung muss nun die angepasste Globalurkunde inklusive der geänderten Anleihebedingungen bei der Clearstream Europe AG, Frankfurt am Main, eingereicht werden. Dies wird aufgrund gesetzlicher Fristen voraussichtlich bis Mitte Dezember umgesetzt sein, so dass dann auch der Handel im Freiverkehr der Börse Frankfurt wieder unter der bisherigen WKN/ISIN aufgenommen werden kann.
Für Fragen steht das Investor-Relations-Team der Emittentin jederzeit zur Verfügung. Investor Relations Kontakt:PAUL Tech AG
Patrick Weiden
Theodor-Heuss-Anlage 12
68165 Mannheim
Tel.: +49 621 92 100 100
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E-Mail: ir@paul.techDisclaimer:Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer), Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in der eine solche Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. deren Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wird kein Prospekt erstellt werden. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen Umständen in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung erfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder einer Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern würde.Diese Bekanntmachung ist keine Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in der jeweils gültigen Fassung (die "EU-Prospektverordnung") und der Verordnung (EU) 2017/1129, wie diese gemäß des European Union (Withdrawal) Act 2018 ("EUWA") im Vereinigten Königreich ("UK") als anwendbares Recht gültig ist (die "UK-Prospektverordnung") und sie stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von jeglichen Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung dar, in welcher derartige Angebote bzw. Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren nach geltendem Recht verboten wären. In keiner Rechtsordnung darf diese Bekanntmachung bzw. irgendein Teil ihres Inhalts als Grundlage eines Angebots oder eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung in irgendeiner Rechtsordnung herangezogen werden, noch darf sich im Zusammenhang mit einem solchen Angebot auf diese Bekanntmachung verlassen werden. Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Emittentin oder einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Deutschland oder in irgendeiner anderen Rechtsordnung dar.Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die hier beschriebenen Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert, es liegt eine Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt sich um eine Transaktion, die nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt. Es wird kein öffentliches Angebot der hierin beschriebenen Wertpapiere in den Vereinigten Staaten oder anderswo geben, und falls sie angeboten werden, werden diese Wertpapiere nur (i) außerhalb der Vereinigten Staaten in "Offshore-Transaktionen" gemäß Regulation S des Securities Act und/oder (ii) in den Vereinigten Staaten an "qualifizierte institutionelle Käufer" (gemäß der Definition in Rule 144A des Securities Act) im Rahmen von Transaktionen angeboten und verkauft, die von den Registrierungsanforderungen des Securities Act ausgenommen sind.Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an "qualifizierte Anleger" im Sinne der UK-Prospektverordnung, welche entweder (i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 ((Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die "Order") sind, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 sind.Die Anleihe ist nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR oder im Vereinigten Königreich angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen auch nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein "Kleinanleger" eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden ist: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (11) der MIFID II; (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der geänderten Fassung der "Versicherungsvertriebsrichtlinie"), sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (10) der MIFID II gelten würde, und (iii) im Vereinigten Königreich, eine Person, bei der es sich um einen (oder mehrere) der folgenden handelt: (a) einen Kleinanleger im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 2017/565, wie sie durch EUWA Teil des innerstaatlichen Rechts des Vereinigten Königreichs ist, oder (b) einen Kunden im Sinne der Bestimmungen des Financial Services and Markets Act 2000 des Vereinigten Königreichs (der "FSMA") und der im Rahmen des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassenen Vorschriften oder Regelungen, wenn dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 gelten würde, da diese aufgrund des EUWA Teil des nationalen Rechts des Vereinigten Königreichs ist. Folglich wurde kein Basisinformationsblatt erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die "EU-PRIIPs-Verordnung") oder der EU-PRIIPS-Verordnung, wie sie durch EUWA Teil des innerstaatlichen Rechts des Vereinigten Königreichs ist (die "UK-PRIIPs-Verordnung"), für das Angebot oder den Verkauf der Schuldverschreibungen oder deren anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich erforderlich ist, um die Anleihe anzubieten oder zu verkaufen oder die Anleihe auf andere Weise Kleinanlegern im EWR zur Verfügung zu stellen, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Anleihe oder die anderweitige Zurverfügungstellung der Anleihe an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich gemäß der PRIIP-Verordnung rechtswidrig sein.Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer Rechtsordnung erlauben würden, in der eine solche Maßnahme ungesetzlich wäre. Personen, in deren Besitz diese Bekanntmachung gelangt, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung bezüglich der Platzierung dar. Anleger sollten einen professionellen Berater bezüglich der Eignung der Platzierung für die betreffende Person konsultieren.Diese Bekanntmachung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwarteten zukünftigen Ergebnisse des Unternehmens enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von zukunftsgerichteter Terminologie identifiziert werden, einschließlich der Begriffe "zielt", "plant", "strebt", "projiziert", "glaubt", "schätzt", "geht davon aus", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird" oder "sollte" oder jeweils deren negative oder andere Abweichungen oder vergleichbare Terminologien. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Angelegenheiten, die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen der Führung des Unternehmens und sind mit bedeutenden bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Ereignisse erheblich von den in solchen Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen oder Ereignissen abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantien für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse gelesen werden und sind nicht notwendigerweise genaue Angaben darüber, ob solche Ergebnisse erzielt werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Wir übernehmen keine Verpflichtung und erwarten auch nicht, die hierin enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum dieser Bekanntmachung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir übernehmen keinerlei Haftung in Bezug auf das Erreichen solcher zukunftsgerichteten Aussagen und Annahmen.
01.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| 06.11.2025 | PAUL Tech AG: Die Gläubiger der EUR 35 Mio. Anleihe haben einer Verlängerung der Anleihe um ein Jahr sowie einer Coupon Anpassung zugestimmt
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PAUL Tech AG / Schlagwort(e): Anleihe
PAUL Tech AG: Die Gläubiger der EUR 35 Mio. Anleihe haben einer Verlängerung der Anleihe um ein Jahr sowie einer Coupon Anpassung zugestimmt
06.11.2025 / 10:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN WEITERGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, JAPAN, KANADA, SÜDAFRIKA ODER IN EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER DIE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE UNRECHTMÄSSIG WÄRE, BESTIMMT.
DIESE MITTEILUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOT VON WERTPAPIEREN IN IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR.
Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung – MAR). PAUL Tech AG: Die Gläubiger der EUR 35 Mio. Anleihe haben einer Verlängerung der Anleihe um ein Jahr sowie einer Coupon Anpassung zugestimmtMannheim, 06. November 2025 – Die PAUL Tech AG als Emittentin (" Emittentin") der EUR 35 Mio. 7,00 % 2020/2025 Anleihe (ISIN: DE000A3H2TU8 / WKN: A3H2TU; " Anleihe") informiert darüber, dass die Gläubiger der Anleihe in einer Abstimmung ohne Versammlung gemäß dem Schuldverschreibungsgesetz (" Abstimmung ohne Versammlung") einer Verlängerung der Laufzeit der Anleihe um ein Jahr zugestimmt haben. Im Gegenzug wird die Verzinsung der Anleihe angepasst: Im Zeitraum vom 1. Dezember 2025 (einschließlich) bis zum Fälligkeitstag (ausschließlich), d.h. im Verlängerungszeitraum im Vergleich zur ursprünglichen Laufzeit der Anleihe, wird die Verzinsung der Anleihe auf 9,00 % p.a. angehoben.
Die Veröffentlichung der Ergebnisse der Abstimmung ohne Versammlung im Bundesanzeiger wird für den 10. November 2025 erwartet. Investor Relations Kontakt:
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Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. deren Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wird kein Prospekt erstellt werden. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen Umständen in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung erfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder einer Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern würde.Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Emittentin oder einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder einer anderen Rechtsordnung dar. Weder diese Bekanntmachung noch deren Inhalt darf als Grundlage für ein Angebot in irgendeiner Rechtsordnung dienen oder in Verbindung mit einem solchen Angebot als verbindlich angesehen werden. Die angebotenen Wertpapiere werden und wurden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von den Registrierungsanforderungen des Securities Act befreit.Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an "qualifizierte Anleger" im Sinne der UK-Prospektverordnung, welche entweder (i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 ((Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die "Order") sind, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 sind.Die Anleihen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR oder im Vereinigten Königreich angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen auch nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein "Kleinanleger" eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden ist: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (11) der MIFID II; (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der geänderten Fassung der "Versicherungsvertriebsrichtlinie"), sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (10) der MIFID II gelten würde. Folglich wurde kein Basisinformationsblatt erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die "PRIIP-Verordnung") erforderlich ist, um die Anleihen anzubieten oder zu verkaufen oder auf andere Weise Kleinanlegern im EWR zur Verfügung zu stellen, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Anleihen oder die anderweitige Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich gemäß der PRIIP-Verordnung rechtswidrig sein.Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer Rechtsordnung erlauben würden, in der eine solche Maßnahme ungesetzlich wäre. Personen, in deren Besitz diese Bekanntmachung gelangt, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung bezüglich der Platzierung dar. Anleger sollten einen professionellen Berater bezüglich der Eignung der Platzierung für die betreffende Person konsultieren.Diese Bekanntmachung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwarteten zukünftigen Ergebnisse des Unternehmens enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von zukunftsgerichteter Terminologie identifiziert werden, einschließlich der Begriffe "zielt", "plant", "strebt", "projiziert", "glaubt", "schätzt", "geht davon aus", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird" oder "sollte" oder jeweils deren negative oder andere Abweichungen oder vergleichbare Terminologien. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Angelegenheiten, die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen der Führung des Unternehmens und sind mit bedeutenden bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Ereignisse erheblich von den in solchen Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen oder Ereignissen abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantien für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse gelesen werden und sind nicht notwendigerweise genaue Angaben darüber, ob solche Ergebnisse erzielt werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. 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06.11.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| 15.10.2025 | PAUL Tech AG: Bekanntmachung der Abstimmung ohne Versammlung - Aufforderung zur Stimmabgabe
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PAUL Tech AG
/ Schlagwort(e): Anleihe/Finanzierung
PAUL Tech AG: Bekanntmachung der Abstimmung ohne Versammlung - Aufforderung zur Stimmabgabe
15.10.2025 / 00:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
BEKANNTMACHUNG DER ABSTIMMUNG OHNE VERSAMMLUNG
DIESES DOKUMENT ENTHÄLT WICHTIGE INFORMATIONEN UND ERFORDERT SOFORTIGE AUFMERKSAMKEIT. NICHT ZUR VERBREITUNG IN IRGENDEINER JURISDIKTION, IN DER ES GESETZESWIDRIG IST, DIESES DOKUMENT ZU VERÖFFENTLICHEN ODER ZU VERBREITEN.
PAUL Tech AG
Mannheim, Deutschland
(die „Emittentin“)
gibt eine Abstimmung ohne Versammlung bekannt
in Bezug auf ihre EUR 35.000.000 7,00 % Inhaberschuldverschreibungen 2020/2025
(ISIN DE000A3H2TU8 und WKN A3H2TU)
(die „Schuldverschreibungen“)
Mannheim, 14. Oktober 2025
Die Emittentin kündigt eine Abstimmung ohne Versammlung in Bezug auf die Schuldverschreibungen an, um bestimmte Änderungen der Bedingungen der Schuldverschreibungen (die „ Anleihebedingungen“) zu beschließen.
Die Abstimmung ohne Versammlung (die „ Abstimmung“) soll Anpassungen des Endfälligkeitstags und der Zinsbedingungen der Schuldverschreibungen beschließen (die „ Änderungen“).
Diese Bekanntmachung hebt wichtige Informationen hervor, auf die in der Aufforderung zur Stimmabgabe vom 13. Oktober 2025 (die „ Aufforderung zur Stimmabgabe“) näher eingegangen wird, welche voraussichtlich im Laufe des heutigen Tages im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Den Gläubigern der Schuldverschreibungen (jeder für sich ein „ Gläubiger“) wird empfohlen, Aufforderung zur Stimmabgabe sorgfältig und vollständig zu lesen. Die Aufforderung zur Stimmabgabe wird auf der Website der Emittentin unter https://ir.paul.tech/anleihe/ erhältlich sein.
Sofern nicht anders angegeben, haben die hier verwendeten, aber nicht definierten Begriffe die gleiche Bedeutung, die ihnen in der Aufforderung zur Stimmabgabe zugewiesen wurden. Hintergrund der vorgeschlagenen Änderungen
Die Schuldverschreibungen wurden von der Emittentin (vormals firmierend als ACTAQUA GmbH) im Dezember 2020 ausgegeben und im Verlauf bis November 2022 wurde der Gesamtnennbetrag auf insgesamt EUR 35.000.000 aufgestockt. Die Emittentin hält Schuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 3.571.000 im Eigenbestand.
Unter den derzeitigen Anleihebedingungen fällt der Endfälligkeitstag der Schuldverschreibungen auf den 1. Dezember 2025 und die Schuldverschreibungen werden mit 7,00 % p.a. bis zum Endfälligkeitstag verzinst.
Am 8. Oktober 2025 hat die Emittentin bekanntgegeben, dass die im September 2025 angekündigte beabsichtigte Refinanzierung der Schuldverschreibungen über die Emission einer neuen Anleihe im Nordic Bond Format vorerst nicht weiterverfolgt wird.
Vor diesem Hintergrund bittet die Emittentin die Gläubiger um ihre Zustimmung, den Endfälligkeitstag der Schuldverschreibungen um ein Jahr auf den 1. Dezember 2026 zu verschieben. Der Zeitraum innerhalb dessen eine Rückzahlung der Schuldverschreibungen nach Wahl der Emittentin zu 101,00 % des Nennbetrags erfolgen kann, würde entsprechend auf den Zeitraum vom 1. Dezember 2024 bis zum 30. November 2026 (jeweils einschließlich) geändert.
Als Ausgleich bietet die Emittentin den Gläubigern eine Anpassung der Verzinsung der Schuldverschreibungen an: Im Zeitraum ab dem 1. Dezember 2025 (einschließlich) bis zum Endfälligkeitstag (ausschließlich), d.h. in der gegenüber den ursprünglichen Anleihebedingungen verlängerten Laufzeit, wird die Verzinsung der Schuldverschreibung auf 9,00 % p.a. erhöht.
Die Emittentin erwartet in den nächsten zwölf Monaten eine deutliche Verbesserung ihrer operativen Profitabilität durch den seit Ende Q2/2025 beschleunigten Roll-out des Produkts PAUL Net Zero sowie die Durchführung einer Kapitalerhöhung. Die Emittentin geht weiter davon aus, dass diese Maßnahmen zu einer deutlichen Verbesserung ihrer Bonität führen und damit eine optimierte Ausgangslage für eine langfristige Refinanzierung der Schuldverschreibungen schaffen werden. Vorgeschlagene Änderungen
Die Emittentin schlägt den Gläubigern vor, § 4(1), § 6(1) und § 6(3) der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen zu ändern.
Soweit den Änderungen zugestimmt wird, werden die folgenden Anpassungen wirksam: Verschiebung des Endfälligkeitstags der Schuldverschreibungen
Nach dem vorgeschlagenen neuen § 6(1) der Anleihebedingungen würde sich der Endfälligkeitstag der Schuldverschreibungen um ein Jahr auf den 1. Dezember 2026 verschieben. Verlängerung des Zeitraums für eine vorzeitige Rückzahlung nach Wahl der Emittentin
Der vorgeschlagene neue § 6(3) der Anleihebedingungen verlängert den Zeitraum innerhalb dessen eine Rückzahlung der Schuldverschreibungen nach Wahl der Emittentin zu 101,00 % des Nennbetrags erfolgen kann auf den Zeitraum vom 1. Dezember 2024 bis zum 30. November 2026 (jeweils einschließlich). Änderung des Zinssatzes für den Verlängerungszeitraum
Gemäß des vorgeschlagenen neuen § 4 (1) der Anleihebedingungen wird die Verzinsung der Schuldverschreibungen für den Verlängerungszeitraum vom 1. Dezember 2025 (einschließlich) bis zum Endfälligkeitstag (ausschließlich) auf 9,00 % p.a. erhöht. Informationen zur Abstimmung ohne Versammlung
Wie in der Aufforderung zur Stimmabgabe näher beschrieben, lädt die Emittentin die Gläubiger ein, in einer Abstimmung ohne Versammlung über die vorgeschlagenen Änderungen abzustimmen, und bittet um ihre Zustimmung zu diesen vorgeschlagenen Änderungen, innerhalb des Abstimmungszeitraums von 00:00 Uhr (Frankfurter Zeit) am 3. November 2025 bis 24:00 Uhr (Frankfurter Zeit) am 5. November 2025 (der „ Abstimmungszeitraum“).
Die Abstimmung wird von Notarin Dr. Christiane Mühe, Taunusanlage 17, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland, durchgeführt, die von der Emittentin zu diesem Zweck ernannt wurde (die „ Abstimmungsleiterin“).
Wenn die vorgeschlagenen Änderungen der Anleihebedingungen in Kraft treten, sind sie für alle Gläubiger verbindlich, unabhängig davon, ob ein Gläubiger den vorgeschlagenen Änderungen zugestimmt oder an der Abstimmung teilgenommen hat oder nicht.
Die Teilnahme an der Abstimmung ohne Versammlung bedarf einer vorherigen Anmeldung durch die Gläubiger, die bis 23:59 Uhr (Frankfurter Zeit) am 30. Oktober 2025 (der „ Ablauf der Anmeldefrist“) zu erfolgen hat.
Um an der Abstimmung teilzunehmen, müssen sich die Gläubiger vor dem Ablauf der Anmeldefrist (d. h. bis 23:59 Uhr (Frankfurter Zeit) am 30. Oktober 2025) bei der Abstimmungsleiterin anmelden und ihrer Anmeldung einen Besonderen Nachweis und einen Sperrvermerk in Textform beifügen. Nach einer solchen Anmeldung müssen die Gläubiger ihr Stimmformular in deutscher oder englischer Sprache bis zum Ende des Abstimmungszeitraums (d. h. bis 5. November 2025, 24:00 Uhr (Frankfurter Zeit) (Tagesende)) an die Abstimmungsleiterin senden.
Einzelheiten zum Verfahren für die Stimmabgabe und zu den Voraussetzungen, die von den Gläubigern für die Teilnahme an der Abstimmung und die Ausübung der Stimmrechte erfüllt werden müssen, sind in der Aufforderung zur Stimmabgabe dargelegt. Erwarteter Zeitplan
Die Gläubiger sollten die folgenden Eckdaten im Zusammenhang mit der Abstimmung ohne Versammlung zur Kenntnis nehmen. Die folgende Zusammenfassung der Eckdaten ist nicht abschließend und wird durch die Informationen in der Aufforderung zur Stimmabgabe ergänzt. Die nachstehenden Daten können sich gemäß den Bedingungen der Aufforderung zur Stimmabgabe ändern.
| Ereignis |
Datum und Uhrzeit
(Alle Zeiten sind Frankfurter Zeit) |
| Veröffentlichungsdatum |
|
| Beginn der Abstimmungsverfahren; Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung der Aufforderung zur Stimmabgabe im Bundesanzeiger. |
Voraussichtlich am 16. Oktober 2025 |
| Anmeldefrist |
|
| Die Gläubigermüssen sich bis zum Ablauf der Anmeldefrist bei der Abstimmungsleiterin registrieren und einen Besonderen Nachweis und einen Sperrvermerk übermitteln, wobei es auf den Zugang bei der Abstimmungsleiterin ankommt, um an der Abstimmung ohne Versammlung teilnehmen zu können. |
30. Oktober 2025, 23:59 Uhr (Frankfurter Zeit) |
| Beginn des Abstimmungszeitraums |
|
| Beginn des Abstimmungszeitraums, in dem die Gläubiger Stimmen unmittelbar im eigenen Namen, über Stellvertreter oder einen Stimmrechtsvertreter gegenüber der Abstimmungsleiterin abgeben können. Stimmen, die die Abstimmungsleiterin vor dem Abstimmungszeitraum erhält, werden nicht berücksichtigt und sind ungültig. |
3. November 2025, 00:00 Uhr (Frankfurter Zeit) |
| Ende des Abstimmungszeitraums |
|
| Ende des Abstimmungszeitraums, in dem die Gläubiger Stimmen unmittelbar im eigenen Namen, über Stellvertreter oder einen Stimmrechtsvertreter gegenüber der Abstimmungsleiterin abgeben können. Stimmen, die die Abstimmungsleiterin nach dem Abstimmungszeitraum erhält, werden nicht berücksichtigt und sind ungültig. |
5. November 2025, 24:00 Uhr (Frankfurter Zeit) (Ablauf des Tages) |
| Bekanntgabe der Ergebnisse der Abstimmung ohne Versammlung |
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| Erwartetes Datum der Veröffentlichung der Ergebnisse mittels Pressemitteilung. Erwartetes Datum der Veröffentlichung der Ergebnisse der Abstimmung ohne Versammlung im Bundesanzeiger. |
So schnell wie möglich am 6. November 2025 mittels Pressemitteilung und voraussichtlich am 10. November 2025 (Frankfurter Zeit) im Bundesanzeiger. |
| Ende der gesetzlichen Widerspruchsfrist |
|
| Der Zeitpunkt bis zu dem jeder Gläubiger nach dem SchVG berechtigt ist, einen Widerspruch gegen das Ergebnis der Abstimmung zu erheben. |
Zwei Wochen nach der Veröffentlichung der Ergebnisse im Bundesanzeiger. |
| Ende der gesetzlichen Anfechtungsfrist |
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| Der Zeitpunkt bis zu dem jeder Gläubiger nach dem SchVG zur Anfechtung des Beschlusses berechtigt ist. |
Einen Monat nach der Veröffentlichung der Ergebnisse im Bundesanzeiger. Die Anfechtungsfrist wird voraussichtlich am 10. Dezember 2025, 24:00 Uhr (Frankfurter Zeit) (Ablauf des Tages) ablaufen. |
| Beschluss-Wirksamkeitstag |
|
| Das Datum an dem die Änderungen der Anleihebedingungen nach § 21 SchVG wirksam werden. |
Die Emittentin wird die Umsetzung des Beschlusses so schnell wie praktisch möglich nach dem Ende gesetzlichen Anfechtungsfrist veranlassen, vorausgesetzt, dass keine Anfechtungsverfahren in Bezug auf die Abstimmung ohne Versammlung oder Änderungen der Anleihebedingungen eingeleitet wurden oder, wenn Anfechtungsverfahren eingeleitet wurden, nach Beendigung des Verfahrens. |
| Bekanntgabe der Wirksamkeit der Änderungen der Anleihebedingungen |
|
| Das Datum an dem die Wirksamkeit der Änderungen der Anleihebedingungen von der Emittentin bekanntgegeben wird. |
So schnell wie praktisch möglich nach dem Beschluss-Wirksamkeitstag. |
Verfügbarkeit weiterer Informationen
Die Lewisfield Deutschland GmbH wird als Soliciation Agent im Zusammenhang mit der Aufforderung zur Stimmabgabe agieren. Fragen bezüglich der Aufforderung zur Stimmabgabe können gerichtet werden an: Lewisfield Deutschland GmbH
Danziger Straße 64
10435 Berlin
Deutschland
E-Mail: info@lewisfield.de
Zu Händen: Marc Speidel
Die Emittentin hat die Notarin Dr. Christiane Mühe zur Abstimmungsleiterin im Zusammenhang mit der Aufforderung zur Stimmabgabe bestellt. Sämtliche Fragen bezüglich der Form und Wirksamkeit der Dokumente, sowie Fragen zur Stimmberechtigung, ordnungsgemäßen Registrierung und rechtmäßigen Einreichung (einschließlich des Zeitpunkts des Eingangs) und zur Annahme einer abgegebenen Stimme werden von der Abstimmungsleiterin entschieden: Notarin Dr. Christiane Mühe
Funke Mühe Partnerschaft Rechtsanwälte und Notare
Taunusanlage 17
60325 Frankfurt am Main
Germany
Fax: +49 69 7079 685 55
Email: PAULTech@fm-notare.com
Die Adresse und Kontaktdaten der Emittentin lauten wie folgt:
PAUL Tech AG
Theodor-Heuss-Anlage 12
68165 Mannheim
Deutschland
E-Mail: ir@paul.tech
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Diese Bekanntmachung muss in Verbindung mit der Aufforderung zur Stimmabgabe gelesen werden. Diese Bekanntmachung und die Aufforderung zur Stimmabgabe enthalten wichtige Informationen, die sorgfältig gelesen werden sollten, bevor eine Entscheidung bezüglich der vorgeschlagenen Änderungen getroffen wird. Die Aufforderung zur Stimmabgabe sollte für zusätzliche Informationen über das Abstimmungsverfahren hinzugezogen werden. Um Kopien der Aufforderung zur Stimmabgabe zu erhalten oder bei Fragen zur Aufforderung zur Stimmabgabe wenden Sie sich bitte an die oben angegebenen Kontakte. Wenn ein Gläubiger Zweifel hinsichtlich der zu ergreifenden Maßnahmen hat oder sich über die Auswirkungen der Umsetzung der vorgeschlagenen Änderung nicht im Klaren ist, sollte der Gläubiger eigenen wirtschaftlichen und rechtlichen Rat, auch hinsichtlich etwaiger steuerlicher Konsequenzen, von professionellen Beratern einholen. Jede natürliche oder juristische Person, deren Schuldverschreibungen in ihrem Namen von einem Broker, Händler, einer Bank, einer Verwahrstelle, einer Treuhandgesellschaft oder einer anderen ernannten Stelle oder Intermediär gehalten werden, muss sich mit dieser Stelle in Verbindung setzen, wenn sie an der Abstimmung ohne Versammlung teilnehmen möchte. Weder die Emittentin, der Solicitation Agent noch die Abstimmungsleiterin (noch ihre jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen oder Vertreter) geben eine Empfehlung dazu ab, ob die Gläubiger über die vorgeschlagenen Änderungen abstimmen oder ihnen zustimmen sollten. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung und der Aufforderung zur Stimmabgabe unterliegt in bestimmten Jurisdiktionen gesetzlichen Beschränkungen. Jede Person in dessen Besitz diese Bekanntmachung oder die Aufforderung zur Stimmabgabe gelangt wird durch die Emittentin, den Solicitation Agent und die Abstimmungsleiterin aufgefordert sich über diese Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.
15.10.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2213002 15.10.2025 CET/CEST
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| 08.10.2025 | PAUL Tech AG: Den Gläubigern der EUR 35 Mio. Anleihe wird die Verlängerung der Anleihe um ein Jahr angeboten und die Refinanzierung durch Begebung eines Nordic Bonds vorerst nicht weiter verfolgt
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PAUL Tech AG / Schlagwort(e): Anleihe/Finanzierung
PAUL Tech AG: Den Gläubigern der EUR 35 Mio. Anleihe wird die Verlängerung der Anleihe um ein Jahr angeboten und die Refinanzierung durch Begebung eines Nordic Bonds vorerst nicht weiter verfolgt
08.10.2025 / 21:52 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
AD-HOC VERÖFFENTLICHUNG
NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN WEITERGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, JAPAN, KANADA, SÜDAFRIKA ODER IN EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER DIE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE UNRECHTMÄSSIG WÄRE, BESTIMMT.
DIESE MITTEILUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOT VON WERTPAPIEREN IN IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR.
Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung – MAR). PAUL Tech AG: Den Gläubigern der EUR 35 Mio. Anleihe wird die Verlängerung der Anleihe um ein Jahr angeboten und die Refinanzierung durch Begebung eines Nordic Bonds vorerst nicht weiter verfolgtMannheim, 8. Oktober 2025 – Die PAUL Tech AG als Emittentin (" Emittentin") der EUR 35 Mio. 7,00 % 2020/2025 Anleihe (ISIN: DE000A3H2TU8 / WKN: A3H2TU; " Anleihe") informiert darüber, dass die beabsichtigte Refinanzierung der Anleihe über die Emission einer neuen Anleihe im Nordic Bond Format vorerst nicht weiter verfolgt wird. Stattdessen bietet die Emittentin den Gläubigern der Anleihe eine Verlängerung der Laufzeit um weitere zwölf Monate an. Die Emittentin wird eine Einladung zur Gläubigerversammlung über die Änderung der Anleihebedingungen kurzfristig veröffentlichen.
Die Emittentin erwartet in den nächsten zwölf Monaten eine deutliche Verbesserung ihrer operativen Profitabilität durch den seit Ende Q2/2025 beschleunigten Roll-out des PAUL Net Zero-Produktes sowie die Durchführung einer Kapitalerhöhung. Die Emittentin geht weiter davon aus, dass diese Maßnahmen zu einer deutlichen Verbesserung ihrer Bonität führen und damit eine optimierte Ausgangslage für eine langfristige Refinanzierung der Anleihe schaffen. Investor Relations Kontakt:
PAUL Tech AG
Patrick Weiden
Theodor-Heuss-Anlage 12
68165 Mannheim
Tel.: +49 621 92 100 100
Fax: +49 621 92 100 101
E-Mail: ir@paul.techDisclaimers: Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer), Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in der eine solche Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. deren Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wird kein Prospekt erstellt werden. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen Umständen in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung erfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder einer Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern würde.Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Emittentin oder einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder einer anderen Rechtsordnung dar. Weder diese Bekanntmachung noch deren Inhalt darf als Grundlage für ein Angebot in irgendeiner Rechtsordnung dienen oder in Verbindung mit einem solchen Angebot als verbindlich angesehen werden. Die angebotenen Wertpapiere werden und wurden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von den Registrierungsanforderungen des Securities Act befreit.Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an "qualifizierte Anleger" im Sinne der UK-Prospektverordnung, welche entweder (i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 ((Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die "Order") sind, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 sind.Die Anleihen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR oder im Vereinigten Königreich angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen auch nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein "Kleinanleger" eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden ist: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (11) der MIFID II; (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der geänderten Fassung der "Versicherungsvertriebsrichtlinie"), sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (10) der MIFID II gelten würde. Folglich wurde kein Basisinformationsblatt erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die "PRIIP-Verordnung") erforderlich ist, um die Anleihen anzubieten oder zu verkaufen oder auf andere Weise Kleinanlegern im EWR zur Verfügung zu stellen, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Anleihen oder die anderweitige Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich gemäß der PRIIP-Verordnung rechtswidrig sein.Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer Rechtsordnung erlauben würden, in der eine solche Maßnahme ungesetzlich wäre. Personen, in deren Besitz diese Bekanntmachung gelangt, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung bezüglich der Platzierung dar. Anleger sollten einen professionellen Berater bezüglich der Eignung der Platzierung für die betreffende Person konsultieren.Diese Bekanntmachung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwarteten zukünftigen Ergebnisse des Unternehmens enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von zukunftsgerichteter Terminologie identifiziert werden, einschließlich der Begriffe "zielt", "plant", "strebt", "projiziert", "glaubt", "schätzt", "geht davon aus", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird" oder "sollte" oder jeweils deren negative oder andere Abweichungen oder vergleichbare Terminologien. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Angelegenheiten, die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen der Führung des Unternehmens und sind mit bedeutenden bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Ereignisse erheblich von den in solchen Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen oder Ereignissen abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantien für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse gelesen werden und sind nicht notwendigerweise genaue Angaben darüber, ob solche Ergebnisse erzielt werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Wir übernehmen keine Verpflichtung und erwarten auch nicht, die hierin enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum dieser Bekanntmachung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir übernehmen keinerlei Haftung in Bezug auf das Erreichen solcher zukunftsgerichteten Aussagen und Annahmen.
Ende der Insiderinformation
08.10.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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2210256 08.10.2025 CET/CEST
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| 17.09.2025 | PAUL Tech kündigt beabsichtigte Refinanzierung ihrer Anleihe 2020/2025 durch Begebung eines Nordic Bond an und bestätigt positiven Ausblick für 2025
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PAUL Tech AG
/ Schlagwort(e): Finanzierung/Planzahlen
PAUL Tech kündigt beabsichtigte Refinanzierung ihrer Anleihe 2020/2025 durch Begebung eines Nordic Bond an und bestätigt positiven Ausblick für 2025
17.09.2025 / 10:40 CET/CEST
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PRESSEINFORMATION
NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN WEITERGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, JAPAN, KANADA, SÜDAFRIKA ODER IN EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER DIE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE UNRECHTMÄSSIG WÄRE, BESTIMMT.
DIESE MITTEILUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOT VON WERTPAPIEREN IN IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR. PAUL Tech kündigt beabsichtigte Refinanzierung ihrer Anleihe 2020/2025 durch Begebung eines Nordic Bond an und bestätigt positiven Ausblick für 2025
Mannheim, 17. September 2025 – Die PAUL Tech AG (die “ Gesellschaft”) beabsichtigt die Refinanzierung ihrer bestehenden EUR 35 Mio. 2020/2025 Anleihe durch die Emission eines neuen Senior Secured Green Bonds 2025/2029.
Für die Vermarktung wurden Pareto Securities AS, Frankfurt Branch als Global Coordinator und Joint Bookrunner sowie B. Metzler seel. Sohn & Co. Aktiengesellschaft als Manager und Joint Bookrunner mandatiert. Die Gesellschaft wird zudem von Lewisfield als Financial Advisor beraten. Die Vermarktungsaktivitäten im Rahmen einer Roadshow mit institutionellen Investoren beginnen am heutigen 17. September.
Der Nordic Bond wird im Wege einer Privatplatzierung an institutionelle Investoren mit einer Mindestzeichnungssumme von EUR 100.000 angeboten. Bei erfolgreicher Platzierung wird die Emittentin die bestehende Anleihe gemäß den Maßgaben ihrer Anleihebedingungen kündigen und vorzeitig zurückzahlen.
Vorstandsvorsitzender Sascha Müller: „Wir freuen uns sehr, durch die Emission des Nordic Bonds die Expansion von PAUL Tech als führendem Wärmeanbieter mit intelligenter Sektorenkopplung voranzutreiben. Mit PAUL Net Zero gehen wir in die Offensive: Bis 2027 ermöglichen wir für die ersten 100.000 Mietwohnungen eine klimaneutrale Wärmeversorgung, zum Vorteil von Mietern, Eigentümern und Investoren gleichermaßen. Damit leisten wir einen entscheidenden Beitrag zur Wärmewende im Bestand. Gerade dort ist es höchste Zeit, die Transformation zur Klimaneutralität mit skalierbaren, smarten Lösungen wie PAUL Net Zero zu beschleunigen.“
Im ersten Halbjahr 2025 erzielte die Gesellschaft, getragen von einer sehr positiven Entwicklung im zweiten Quartal, insgesamt Umsatzerlöse in Höhe von EUR 30,83 Mio. sowie ein adjusted EBITDA in Höhe von EUR 3,81 Mio. (unadjusted: EUR 0,88 Mio.). Das Ergebnis nach Steuern betrug EUR -2,77 Mio.
Auf dieser Basis bestätigt die Gesellschaft auch ihre Jahresplanung für 2025: Einen Umsatz von bis zu EUR 80 Mio., ein EBITDA im niedrigen zweistelligen Millionenbereich sowie einen Jahresüberschuss im einstelligen Millionenbereich.
Die PAUL Tech AG mit Sitz in Mannheim macht Bestandsimmobilien grün und werthaltig. Mit unserer KI-gestützten Technologie PAUL Net Zero verwandeln wir Gebäude in energieeffiziente, klimafreundliche Investments – und steigern dabei ihre Rendite. Durch die intelligente Kombination von Wärmepumpen, Photovoltaik und digitaler Steuerung erreichen unsere Kunden höchste Energieeffizienzklassen und erfüllen zukünftige ESG-Anforderungen. Als Partner führender Immobilienunternehmen betreuen wir bereits 160.000 Wohneinheiten auf ihrem Weg in eine nachhaltige Zukunft.
PAUL Tech AG - Pioneering Energy Transition www.paul.techPressekontakt
Klaus Schmidtke
Head of Corporate Affairs / Pressesprecher
Theodor-Heuss-Anlage 12
68165 Mannheim
Tel.: +49 151 46680605
E-Mail: klaus.schmidtke@paul.techDisclaimer:Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer), Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in der eine solche Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. deren Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wird kein Prospekt erstellt werden. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen Umständen in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung erfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder einer Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern würde.Diese Bekanntmachung ist Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in der jeweils gültigen Fassung (die "EU-Prospektverordnung") und der Verordnung (EU) 2017/1129, wie diese gemäß des European Union (Withdrawal) Act 2018 ("EUWA") im Vereinigten Königreich ("UK") als anwendbares Recht gültig ist (die "UK-Prospektverordnung") und sie stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von jeglichen Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung dar, in welcher derartige Angebote bzw. Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren nach geltendem Recht verboten wären. In keiner Rechtsordnung darf diese Bekanntmachung bzw. irgendein Teil ihres Inhalts als Grundlage eines Angebots oder eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung in irgendeiner Rechtsordnung herangezogen werden, noch darf sich unter keinen Umständen im Zusammenhang mit einem solchen Angebot auf sie verlassen werden.Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die hier beschriebenen Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert, es liegt eine Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt sich um eine Transaktion, die nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt. Es wird kein öffentliches Angebot der hierin beschriebenen Wertpapiere in den Vereinigten Staaten oder anderswo geben, und falls sie angeboten werden, werden diese Wertpapiere nur (i) außerhalb der Vereinigten Staaten in "Offshore-Transaktionen" gemäß Regulation S des Securities Act und/oder (ii) in den Vereinigten Staaten an "qualifizierte institutionelle Käufer" (gemäß der Definition in Rule 144A des Securities Act) im Rahmen von Transaktionen angeboten und verkauft, die von den Registrierungsanforderungen des Securities Act ausgenommen sind.Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an "qualifizierte Anleger" im Sinne der UK-Prospektverordnung, welche entweder (i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 ((Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die "Order") sind, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 sind.Die Anleihen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR oder im Vereinigten Königreich angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen auch nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein "Kleinanleger" eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden ist: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (11) der MIFID II; (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der geänderten Fassung der "Versicherungsvertriebsrichtlinie"), sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (10) der MIFID II gelten würde, und (iii) im Vereinigten Königreich, eine Person, bei der es sich um einen (oder mehrere) der folgenden handelt: (a) einen Kleinanleger im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 2017/565, wie sie durch EUWA Teil des innerstaatlichen Rechts des Vereinigten Königreichs ist, oder (b) einen Kunden im Sinne der Bestimmungen des Financial Services and Markets Act 2000 des Vereinigten Königreichs (der "FSMA") und der im Rahmen des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassenen Vorschriften oder Regelungen, wenn dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 gelten würde, da diese aufgrund des EUWA Teil des nationalen Rechts des Vereinigten Königreichs ist. Folglich wurde kein Basisinformationsblatt erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die "EU-PRIIPs-Verordnung") oder der EU-PRIIPS-Verordnung, wie sie durch EUWA Teil des innerstaatlichen Rechts des Vereinigten Königreichs ist (die "UK-PRIIPs-Verordnung"), für das Angebot oder den Verkauf der Schuldverschreibungen oder deren anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich erforderlich ist, um die Anleihen anzubieten oder zu verkaufen oder auf andere Weise Kleinanlegern im EWR zur Verfügung zu stellen, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Anleihen oder die anderweitige Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich gemäß der PRIIP-Verordnung rechtswidrig sein.Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer Rechtsordnung erlauben würden, in der eine solche Maßnahme ungesetzlich wäre. Personen, in deren Besitz diese Bekanntmachung gelangt, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung bezüglich der Platzierung dar. Anleger sollten einen professionellen Berater bezüglich der Eignung der Platzierung für die betreffende Person konsultieren.Diese Bekanntmachung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwarteten zukünftigen Ergebnisse des Unternehmens enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von zukunftsgerichteter Terminologie identifiziert werden, einschließlich der Begriffe "zielt", "plant", "strebt", "projiziert", "glaubt", "schätzt", "geht davon aus", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird" oder "sollte" oder jeweils deren negative oder andere Abweichungen oder vergleichbare Terminologien. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Angelegenheiten, die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen der Führung des Unternehmens und sind mit bedeutenden bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Ereignisse erheblich von den in solchen Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen oder Ereignissen abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantien für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse gelesen werden und sind nicht notwendigerweise genaue Angaben darüber, ob solche Ergebnisse erzielt werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Wir übernehmen keine Verpflichtung und erwarten auch nicht, die hierin enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum dieser Bekanntmachung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir übernehmen keinerlei Haftung in Bezug auf das Erreichen solcher zukunftsgerichteten Aussagen und Annahmen.
17.09.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2198988 |
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EQS News-Service |
2198988 17.09.2025 CET/CEST
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| 17.09.2025 | PAUL Tech AG: Beschluss zur beabsichtigten Refinanzierung der bestehenden EUR 35 Mio. 7% 2020/2025 Anleihe über die Emission eines Nordic Bond
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PAUL Tech AG / Schlagwort(e): Anleihe
PAUL Tech AG: Beschluss zur beabsichtigten Refinanzierung der bestehenden EUR 35 Mio. 7% 2020/2025 Anleihe über die Emission eines Nordic Bond
17.09.2025 / 07:37 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung – MAR). PAUL Tech AG: Beschluss zur beabsichtigten Refinanzierung der bestehenden EUR 35 Mio. 7% 2020/2025 Anleihe über die Emission eines Nordic BondMannheim, 17. September 2025 – Die PAUL Tech AG als Emittentin (" Emittentin") der bestehenden EUR 35 Mio. 7,00 % 2020/2025 Anleihe (ISIN: DE000A3H2TU8 / WKN: A3H2TU; " Bestehende Anleihe") informiert darüber, dass heute die beabsichtigte Refinanzierung der Bestehenden Anleihe über die Emission einer neuen Anleihe im Nordic Bond Format (" Nordic Bond") beschlossen wurde (" Refinanzierung"). Die Vermarktung des Nordic Bond beginnt am heutigen Tage.
Für die Vermarktung des Nordic Bond wurden Pareto Securities AS, Frankfurt Branch als Global Coordinator und Joint Manager und B. Metzler seel. Sohn & Co. Aktiengesellschaft als Joint Manager mandatiert. Der Nordic Bond wird im Wege einer Privatplatzierung institutionellen Investoren angeboten. Die Emittentin beabsichtigt, die Erlöse aus der Emission des Nordic Bond unter anderem für die Refinanzierung zu verwenden.
Die Refinanzierung steht unter dem Vorbehalt der Platzierung des Nordic Bond sowie der allgemeinen Marktbedingungen. Die Emittentin wird im Falle einer erfolgreichen Platzierung des Nordic Bond die Bestehende Anleihe kündigen und vorzeitig zurückzahlen.
Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich nicht um eine Kündigungs- oder Rückzahlungsmitteilung bezüglich der Bestehenden Anleihe. Die Gläubiger der Bestehenden Anleihe werden über die Refinanzierung im Falle der erfolgreichen Platzierung des Nordic Bond separat informiert. Investor Relations Kontakt:
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Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. deren Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wird kein Prospekt erstellt werden. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen Umständen in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung erfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder einer Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern würde.Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Emittentin oder einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder einer anderen Rechtsordnung dar. Weder diese Bekanntmachung noch deren Inhalt darf als Grundlage für ein Angebot in irgendeiner Rechtsordnung dienen oder in Verbindung mit einem solchen Angebot als verbindlich angesehen werden. Die angebotenen Wertpapiere werden und wurden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von den Registrierungsanforderungen des Securities Act befreit.Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an "qualifizierte Anleger" im Sinne der UK-Prospektverordnung, welche entweder (i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 ((Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die "Order") sind, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 sind.Die Anleihen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR oder im Vereinigten Königreich angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen auch nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein "Kleinanleger" eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden ist: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (11) der MIFID II; (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der geänderten Fassung der "Versicherungsvertriebsrichtlinie"), sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (10) der MIFID II gelten würde. Folglich wurde kein Basisinformationsblatt erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die "PRIIP-Verordnung") erforderlich ist, um die Anleihen anzubieten oder zu verkaufen oder auf andere Weise Kleinanlegern im EWR zur Verfügung zu stellen, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Anleihen oder die anderweitige Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich gemäß der PRIIP-Verordnung rechtswidrig sein.Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer Rechtsordnung erlauben würden, in der eine solche Maßnahme ungesetzlich wäre. Personen, in deren Besitz diese Bekanntmachung gelangt, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung bezüglich der Platzierung dar. Anleger sollten einen professionellen Berater bezüglich der Eignung der Platzierung für die betreffende Person konsultieren.Diese Bekanntmachung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwarteten zukünftigen Ergebnisse des Unternehmens enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von zukunftsgerichteter Terminologie identifiziert werden, einschließlich der Begriffe "zielt", "plant", "strebt", "projiziert", "glaubt", "schätzt", "geht davon aus", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird" oder "sollte" oder jeweils deren negative oder andere Abweichungen oder vergleichbare Terminologien. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Angelegenheiten, die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen der Führung des Unternehmens und sind mit bedeutenden bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Ereignisse erheblich von den in solchen Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen oder Ereignissen abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantien für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse gelesen werden und sind nicht notwendigerweise genaue Angaben darüber, ob solche Ergebnisse erzielt werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Wir übernehmen keine Verpflichtung und erwarten auch nicht, die hierin enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum dieser Bekanntmachung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir übernehmen keinerlei Haftung in Bezug auf das Erreichen solcher zukunftsgerichteten Aussagen und Annahmen.
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| 21.07.2025 | PAUL Tech AG gibt nach dem Transformationsjahr 2024 einen positiven Ausblick für 2025
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PAUL Tech AG
/ Schlagwort(e): Jahresbericht/Prognose
PAUL Tech AG gibt nach dem Transformationsjahr 2024 einen positiven Ausblick für 2025
21.07.2025 / 21:26 CET/CEST
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PAUL Tech AG gibt nach dem Transformationsjahr 2024 einen positiven Ausblick für 2025
Mannheim, 21. Juli 2025 – Die PAUL Tech AG hat heute ihren testierten Einzelabschluss für das Geschäftsjahr 2024 veröffentlicht. Durch gezielte Investitionen in die Entwicklung von PAUL Net Zero hat PAUL Tech den Grundstein für ihr neues, emissionsfreies Heat-as-a-Service-Angebot gelegt. PAUL Net Zero kombiniert als integrierte Technologieplattform KI-gesteuerte Energieoptimierung, hocheffiziente Wärmepumpensysteme und – wo möglich – Photovoltaikanlagen. Ziel ist es, die Wärmeversorgung klimaneutral zu gestalten und die Gebäude auf die Energieeffizienzklasse A zu bringen.
Da der Vertrieb des bisherigen Produkts PAUL Performance bewusst zugunsten des Transformationsprojekts zurückgefahren wurde, gingen die Umsatzerlöse 2024 leicht auf EUR 31,93 Mio. zurück (Vorjahr: EUR 34,63 Mio.). Gleichzeitig erhöhte sich der Aufwand für die Bearbeitung der bestehenden PAUL Performance-Aufträge und es entstanden substanzielle Kosten für die Entwicklung und Implementierung von PAUL Net Zero. Dies führte zu einem Jahresfehlbetrag von EUR 40,13 Mio. (Vorjahr: EUR 13,69 Mio.); das Eigenkapital blieb wie erwartet leicht im positiven Bereich.
Bereits im August 2024 sicherte sich die PAUL Tech AG den ersten Großauftrag über ca. EUR 220 Mio. zur Ausstattung von rund 11.000 Wohneinheiten mit PAUL Net Zero für mindestens 10 Jahre. Im März 2025 wurde der erfolgreiche Abschluss einer Finanzierungslinie für die Bauphase der ersten 5.000 Einheiten mit einem Family Office und einer großen deutschen Versicherung veröffentlicht. Im Juni 2025 hat die PAUL Tech AG dann mit der MEAG, dem Vermögensverwalter der Munich Re-Gruppe, einen Projektfinanzierungsrahmen im Volumen von EUR 120 Mio. Euro zur langfristigen Finanzierung des Roll-outs vereinbart, der den Betrieb von PAUL Net Zero-Anlagen für rund 30.000 Wohneinheiten sichert. Bis Ende 2025 plant die PAUL Tech AG die ersten 20.000 Einheiten mit PAUL Net Zero zu versorgen.
Entsprechend prognostiziert PAUL Tech für das laufende Jahr 2025 zusätzlich zu den bestehenden Vertragsabschlüssen in Höhe von EUR 220 Mio. aus dem Jahr 2024 weitere Vertragsabschlüsse im Volumen von insgesamt EUR 400 Mio. zu erhalten – davon sind bereits EUR 150 Mio. rechtsverbindlich unterzeichnet und weitere EUR 295 Mio. liegen als Letter of Intent (LOI) vor.
Für das Jahr 2025 werden für die PAUL Tech AG Umsätze aus Bau und anschließender Bewirtschaftung der PAUL Net Zero Anlagen von bis zu EUR 80 Mio. geplant. Mit diesem Volumen werden ein EBITDA im niedrigen, zweistelligen Millionenbereich sowie ein Jahresüberschuss im einstelligen Millionenbereich erwartet.
Mit der klaren Fokussierung auf PAUL Net Zero, einem belastbaren Auftragsbestand und gesicherten Finanzierungsinstrumenten für die Skalierung von PAUL Net Zero blickt die PAUL Tech AG nach den Investitionen des letzten Jahres zuversichtlich auf ein profitables Jahr 2025.
Die PAUL Tech AG mit Sitz in Mannheim macht Bestandsimmobilien grün und werthaltig. Mit unserer KI-gestützten Technologie PAUL Net Zero verwandeln wir Gebäude in energieeffiziente, klimafreundliche Investments – und steigern dabei ihre Rendite. Durch die intelligente Kombination von Wärmepumpen, Photovoltaik und digitaler Steuerung erreichen unsere Kunden höchste Energieeffizienzklassen und erfüllen zukünftige ESG-Anforderungen. Als Partner führender Immobilienunternehmen betreuen wir bereits 160.000 Wohneinheiten auf ihrem Weg in eine nachhaltige Zukunft.
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21.07.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| 25.06.2025 | PAUL Tech sichert sich EUR 120 Mio. Finanzierungsrahmen von MEAG
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PAUL Tech AG
/ Schlagwort(e): Finanzierung
PAUL Tech sichert sich EUR 120 Mio. Finanzierungsrahmen von MEAG
25.06.2025 / 17:46 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
P R E S S E I N F O R M A T I O N
NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG INNERHALB DER BZW. IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER INNERHALB EINER BZW. IN EINE SONSTIGE RECHTSORDNUNG BESTIMMT, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG UNZULÄSSIG WÄRE.
PAUL Tech sichert sich EUR 120 Mio. Finanzierungsrahmen von MEAG Ausbau von PAUL Net Zero zur führenden Plattform für klimaneutrale Wärmeversorgung im Gebäudebestand
Mannheim, 25. Juni 2025 – Die PAUL Tech AG hat mit MEAG, dem Vermögensmanager der Munich Re Gruppe, einen langfristigen Finanzierungsrahmen über EUR 120 Mio. vereinbart. Die Kreditlinie unterstützt den bundesweiten Rollout von PAUL Net Zero, einer integrierten Technologieplattform zur CO₂-neutralen Wärmeversorgung von Bestandsgebäuden. Die Auszahlung erfolgt in mehreren Tranchen, jeweils vorbehaltlich vertraglich definierter Bedingungen. Die Kreditfazilität ist amortisierend und die Laufzeiten der einzelnen Tranchen betragen jeweils bis zu 10 Jahre.
Mit PAUL Net Zero kombiniert das Unternehmen KI-gesteuerte Energieoptimierung, hocheffiziente Wärmepumpensysteme und – wo möglich – Photovoltaikanlagen zu einem ganzheitlichen, Sektoren gekoppelten, Heat-as-a-Service-Modell. Eigentümer profitieren dabei von einer vollständig investitionsfreien Lösung, die ihre Gebäude energetisch auf Klasse A aufwertet.
Bis Ende Mai 2025 wurden bereits die ersten 2.000 Wohneinheiten mit PAUL Net Zero ausgestattet und bis zum Jahresende soll diese Zahl auf 20.000 steigen. Für die kommenden zwei Jahre wurden bislang schon Aufträge für 100.000 Wohneinheiten avisiert.
Vorstandsvorsitzender Sascha Müller: „Wir freuen uns sehr, mit MEAG einen starken Finanzierungspartner gewonnen zu haben. Auf dieser Basis treiben wir die Skalierung unserer intelligenten Lösungen für die Wärmewende in Mietshäusern konsequent voran. 2024 war für PAUL Tech das Jahr der Transformation - vom Energieeffizienzexperten zum Wärmeanbieter mit Sektorenkopplung, durch signifikante Investitionen in das Produkt PAUL Net Zero. 2025 gehen wir in die Offensive: Mit dem breiten Rollout von PAUL Net Zero für bislang 100.000 avisierte Mietwohnungen im Altimmobilienbestand leisten wir einen entscheidenden Beitrag zur Wärmewende. Unsere Technologie ermöglicht eine klimaneutrale Wärmeversorgung, von der Mieter, Eigentümer und Investoren gleichermaßen profitieren.“
Patrick Weiden, Vorstand Finanzen: „Die Kreditlinie der MEAG sichert die langfristige Finanzierung unseres operativen Rollouts von PAUL Net Zero. Darauf aufbauend prüfen wir derzeit verschiedene strategische Optionen zur Refinanzierung unserer Unternehmensanleihe und zur weiteren Umsetzung unseres profitablen Wachstumspfads. Dazu gehören auch mögliche Kapitalmarktoptionen.”
Über PAUL Tech
Die PAUL Tech AG mit Sitz in Mannheim macht Bestandsimmobilien grün und werthaltig. Mit unserer KI-gestützten Technologie PAUL Net Zero verwandeln wir Gebäude in energieeffiziente, klimafreundliche Investments – und steigern dabei ihre Rendite. Durch die intelligente Kombination von Wärmepumpen, Photovoltaik und digitaler Steuerung erreichen unsere Kunden höchste Energieeffizienzklassen und erfüllen zukünftige ESG-Anforderungen. Als Partner führender Immobilienunternehmen betreuen wir bereits 160.000 Wohneinheiten auf ihrem Weg in eine nachhaltige Zukunft.
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25.06.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2160714 25.06.2025 CET/CEST
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| 25.06.2025 | PAUL Tech AG sichert sich EUR 120 Mio. Finanzierungsrahmen für PAUL Net Zero mit MEAG
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PAUL Tech AG / Schlagwort(e): Finanzierung
PAUL Tech AG sichert sich EUR 120 Mio. Finanzierungsrahmen für PAUL Net Zero mit MEAG
25.06.2025 / 16:11 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
PAUL Tech AG sichert sich EUR 120 Mio. Finanzierungsrahmen für PAUL Net Zero mit MEAG
NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG INNERHALB DER BZW. IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER INNERHALB EINER BZW. IN EINE SONSTIGE RECHTSORDNUNG BESTIMMT, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG UNZULÄSSIG WÄRE.
Mannheim, 25. Juni 2025 – Die PAUL Tech AG hat am heutigen Tag einen langfristigen Finanzierungsrahmen über EUR 120 Mio. mit der MEAG, dem Vermögensmanager der Munich Re Gruppe, vereinbart. Der Finanzierungsrahmen dient der projektbezogenen Finanzierung der Technologieplattform „PAUL Net Zero“ im Bereich der klimaneutralen Wärmeversorgung von Wohngebäuden. Die Auszahlung erfolgt in mehreren Tranchen, jeweils vorbehaltlich vertraglich definierter Bedingungen. Die Kreditfazilität ist amortisierend und die Laufzeiten der einzelnen Tranchen betragen jeweils bis zu 10 Jahre.
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25.06.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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| 28.03.2025 | PAUL Tech AG: Veröffentlichung des Jahresabschlusses für 2024 am 30. Juni 2025
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PAUL Tech AG
/ Schlagwort(e): Jahresbericht
PAUL Tech AG: Veröffentlichung des Jahresabschlusses für 2024 am 30. Juni 2025
28.03.2025 / 13:27 CET/CEST
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Die PAUL Tech AG wird am 30. Juni 2025 für das Geschäftsjahr 2024 neben dem vorgeschriebenen HGB-Einzelabschluss auch erstmals einen konsolidierten IFRS-Konzernabschluss veröffentlichen. In diesem Rahmen werden auch die entsprechenden freiwilligen Abschlüsse für das erste Halbjahr 2024 veröffentlicht (IFRS-Konzernabschluss und HGB-Einzelabschluss).
28.03.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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