| 11.05.2026 | q.beyond treibt „Strategie 2028“ erfolgreich voran
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q.beyond AG
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q.beyond treibt „Strategie 2028“ erfolgreich voran
11.05.2026 / 07:30 CET/CEST
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q.beyond treibt „Strategie 2028“ erfolgreich voran
- Internationalisierung: Eröffnung eines Nearshoring-Standorts in Rumänien
- Q1 2026: Umsatz und Ergebnis entwickeln sich erwartungsgemäß
- Auftragseingang +7 %, Sales-Funnel von mehr als 200 Mio. €
- Prognose für das Gesamtjahr 2026 bestätigt
Köln, 11. Mai 2026. Im ersten Quartal 2026 hat der IT-Dienstleister q.beyond seine robuste Entwicklung trotz anhaltend herausfordernder Gesamtwirtschaftslage fortgesetzt. Entscheidend dafür waren zwei Faktoren: das resiliente Geschäftsmodell mit seinem hohen Anteil an wiederkehrenden Umsätzen (Q1 2026: 69 %) sowie die konsequente Umsetzung der „Strategie 2028“. In deren Mittelpunkt stehen sowohl die Kombination aus vertiefter Branchenkompetenz und IT-Expertise als auch der Ausbau von KI-basierten Services sowie eine konsequente Internationalisierung.
Nettoliquidität steigt auf 42,6 Mio. €
Der Umsatz belief sich im ersten Quartal 2026 auf 42,8 Mio. € (Q1 2025: 46,4 Mio. €). Zu berücksichtigen ist, dass die Vorjahresgröße letztmalig 2,7 Mio. € Umsatz aus nicht fortgeführten wenig profitablen Geschäftsfeldern enthielt. Zugleich stieg der Umsatz im Segment Consulting dank verstärkter Nachfrage nach SAP- und KI-Services. Das EBITDA erreichte infolge des insgesamt niedrigeren Quartalsumsatzes 1,5 Mio. € (Q1 2025: 2,3 Mio. €), und das Konzernergebnis lag bei -1,1 Mio. € (Q1 2025: -0,3 Mio. €). Das Ergebnis wurde planmäßig durch Investitionen in künftiges Wachstum für den Ausbau der KI-Kompetenz sowie die Internationalisierung beeinflusst. Der Free Cashflow betrug im ersten Quartal dieses Jahres 0,6 Mio. € (Q1 2025: 0,8 Mio. €). Die Nettoliquidität stieg zum 31. März 2026 auf 42,6 Mio. €; dies entspricht 1,71 € je q.beyond-Aktie.
q.beyond-CEO Thies Rixen erklärt: „Unsere strategische Ausrichtung bewährt sich in einem äußerst herausfordernden Umfeld. Wir fokussieren uns auf profitable Geschäftsfelder und nachhaltige Effizienzsteigerungen.“ Maßgebliche Beiträge dazu leisten die verstärkte Nutzung von KI und die Internationalisierung. Auch die Neuaufstellung des Vertriebs zahlt sich aus. Der Sales-Funnel des Unternehmens umfasst derzeit mehr als 200 Mio. €; der Auftragseingang stieg im ersten Quartal 2026 um 7 % im Vergleich zum Vorjahr.
Verdoppelung der Nearshoring- und Offshoring-Quote auf 40 % bis Ende 2028
Im laufenden Geschäftsjahr baut q.beyond auch mit Blick auf die verstärkte Kundennachfrage die Nearshoring- und Offshoring-Aktivitäten weiter aus. Künftig ist das Unternehmen neben Lettland und Spanien auch in Rumänien aktiv: Am neuen Nearshoring-Standort Cluj bündelt q.beyond im ersten Schritt einen Teil seines 24/7-Supports. Nora Wolters, CFO von q.beyond, nennt das Ziel: „Bis Ende 2028 wird sich die Nearshoring- und Offshoring-Quote auf 40 % verdoppeln. Dies steigert nicht nur unsere Effizienz, sondern hilft uns auch, dem Fachkräftemangel in Deutschland zu begegnen und neue Märkte zu erschließen.“ Die Standorte in Lettland und Spanien vermarkten bereits seit vergangenem Jahr das gesamte Leistungsspektrum von q.beyond.
q.beyond plant für 2026 Konzerngewinn und nachhaltig positiven Free Cashflow
Nach dem erwartungsgemäßen Start bestätigt q.beyond die Prognose für das Gesamtjahr 2026: Bei einem Umsatz von 182 bis 190 Mio. € werden ein EBITDA von 10 bis 16 Mio. €, ein Konzerngewinn sowie ein nachhaltig positiver Free Cashflow erwartet. Wie in den Vorjahren werden Umsatz und Ergebnis vor allem in der zweiten Jahreshälfte deutlich steigen.
Auch für 2027 und 2028 erwartet CEO Thies Rixen eine positive Entwicklung: „q.beyond wird in den kommenden Jahren profitabel wachsen – dank Serviceführerschaft, KI-basierter Geschäftsmodelle und europäischer Expansion.“ Das Unternehmen strebt bis 2028 einen Umsatz von rund 250 Mio. € bei einer EBITDA-Marge von rund 10 % an. Rixen ist überzeugt: „Organisches Wachstum, stark steigende KI-Umsätze und gezielte M&A-Aktivitäten werden den Wert unseres Unternehmens deutlich steigern.“
Die wichtigsten Kennzahlen im Überblick
| In Mio. € |
Q1 2026 |
Q1 2025 |
| Umsatz |
42,8 |
46,4 |
| - Managed Services |
27,6 |
31,6 |
| - Consulting |
15,3 |
14,8 |
| Bruttoergebnis |
7,6 |
8,9 |
| - Managed Services |
5,0 |
6,9 |
| - Consulting |
2,6 |
2,0 |
| EBITDA |
1,5 |
2,3 |
| EBIT |
-0,9 |
-0,4 |
| Konzernergebnis |
-1,1 |
-0,3 |
| Free Cashflow |
0,6 |
0,8 |
| Nettoliquidität zum 31.03. |
42,6 |
39,9 |
| Eigenkapitalquote zum 31.03. |
68 % |
62 % |
| Beschäftigte zum 31.03. |
1.124 |
1.118 |
Erläuterungen:
Diese Corporate News enthält zukunftsbezogene Angaben (sogenannte „forward-looking statements“). Diese zukunftsbezogenen Angaben basieren auf den aktuellen Erwartungen und Prognosen zukünftiger Ereignisse vonseiten des Managements. Aufgrund von Risiken oder fehlerhaften Annahmen können die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den zukunftsbezogenen Angaben abweichen. Die vollständige Quartalsmitteilung ist unter www.qbeyond.de/investor-relations abrufbar.
Über das Unternehmen:
q.beyond ist der führende IT-Partner für den Mittelstand. Wir lösen die technologischen Herausforderungen unserer europäischen Kunden, machen damit ihre Geschäftsmodelle zukunftsfähig und steigern so nachhaltig ihre Wertschöpfung. Das tun wir anhand von souveränen IT‑Lösungen und unseren eigenen, zertifizierten KI-Rechenzentren. Ein starkes Team aus über 1.000 Expertinnen und Experten verbindet Branchen-Know-how mit technischer Exzellenz. Unsere Schwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Public und Private Cloud, dem Betrieb geschäftskritischer Anwendungen auf Basis von Microsoft- und SAP-Technologien, Künstlicher Intelligenz sowie IT-Security. q.beyond ist börsennotiert und mit einer flächendeckenden Präsenz in Deutschland sowie Standorten in Lettland, Spanien, Indien und den USA vertreten.
Kontakt:
q.beyond AG
Arne Thull
Leiter Investor-Relations/Mergers & Acquisitions
T +49 221 669-8724 invest@qbeyond.de www.qbeyond.de
11.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
q.beyond AG |
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Richard-Byrd-Straße 4 |
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50829 Köln |
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Deutschland |
| Telefon: |
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| E-Mail: |
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| Internet: |
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DE000A41YDG0 |
| WKN: |
A41YDG |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate BSX |
| EQS News ID: |
2324518 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2324518 11.05.2026 CET/CEST
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| 04.05.2026 | Original-Research: q.beyond AG (von Montega AG): Kaufen
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Original-Research: q.beyond AG - von Montega AG
04.05.2026 / 16:39 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.
Einstufung von Montega AG zu q.beyond AG
| Unternehmen: |
q.beyond AG |
| ISIN: |
DE000A41YDG0 |
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| Anlass der Studie: |
Update |
| Empfehlung: |
Kaufen |
| seit: |
04.05.2026 |
| Kursziel: |
6,00 EUR |
| Kursziel auf Sicht von: |
12 Monaten |
| Letzte Ratingänderung: |
- |
| Analyst: |
Kai Kindermann |
Preview Q1: Verhaltener Jahresauftakt erwartet
q.beyond wird in der kommenden Woche die Zahlen für das erste Quartal 2026 veröffentlichen. Wir rechnen mit einem Rückgang bei Umsatz und Ergebnis, sehen die Jahresziele jedoch weiterhin als erreichbar an.
[Tabelle]
Erwarteter Umsatzrückgang im Segment Managed Services (MS): Für das erste Quartal prognostizieren wir einen Umsatzrückgang von 6,5% yoy auf 43,4 Mio. EUR (Q1/25: 46,4 Mio. EUR). Maßgeblich dürfte der Wegfall der in Q1/25 noch enthaltenen Lizenz-Erlösen von knapp 3,0 Mio. EUR vor der Rechnungsumstellung sein. Darüber hinaus erwarten wir einen organischen Rückgang, da das anhaltend angespannte geopolitische und makroökonomische Umfeld wie bereits im vergangenen Jahr Preisanpassungen erfordern und den Abschluss langlaufender MS-Verträge verzögern könnte. Im Consulting-Segment erwarten wir hingegen ein yoy-Wachstum im unteren einstelligen Bereich.
Ergebnis voraussichtlich durch weitere Investitionen belastet: Auf der Ergebnisebene erwarten wir ein geringeres Bruttoergebnis im Jahresvergleich aufgrund der organischen MS-Entwicklung sowie der in den Herstellungskosten verbuchten Investitionen in KI-Kompetenzen, denen noch nicht entsprechende Umsätze gegenüberstehen. Im Vergleich zum Q3/25, das u.E. das geeignetste Vergleichsquartal darstellt und auch durch höhere Investitionen geprägt war, erwarten wir jedoch eine Besserung. Im letzten Earnings Call berichtete der Vorstand zudem von konkreten Übernahme-Targets im Healthcare-Sektor, sodass im Zusammenhang mit M&A-Aktivitäten auch zusätzliche Rechts- und Beratungskosten angefallen sein könnten. In Summe erwarten wir ein EBITDA von 1,5 Mio. EUR (Vj.: 2,3 Mio. EUR).
Positive Entwicklung im Jahresverlauf und in den Folgejahren: Trotz des vermutlich schwächeren ersten Quartals prognostizieren wir eine Besserung im Jahresverlauf, in dem sich unter anderem die Vermarktung von Rechenzentrumskapazitäten sowie sukzessiv steigende Umsatzbeiträge aus der Implementierung agentischer KI-Lösungen positiv auswirken dürften. Auf Mehrjahressicht dürfte 2026 entsprechend des Unternehmensausblicks ein Übergangsjahr auf dem bisherigen Pfad der Ergebnisverbesserung darstellen. Die zuletzt vorgestellte Unternehmensplanung sieht ein Umsatzwachstum von -0,3% bis +4,1% yoy für 2026 vor mit einer deutlichen Beschleunigung in den Folgejahren für eine resultierende Umsatz-CAGR von 11,0% p.a. (2025-2028). Die avisierte EBITDA-Marge verbleibt mit 7,0% (Mitte der Spanne) auf dem Vorjahresniveau, während für 2028 ein Zielwert von rund 10% angestrebt wird.
Fazit: Mit 72% wiederkehrenden Umsätzen zum 31.12.2025 verfügt q.beyond weiterhin über ein resilientes Geschäftsmodell. Der Investment Case wird zudem durch den hohen Cash-Bestand von 42,0 Mio. EUR (1,68 EUR je Aktie) und den Wert des eigenen Rechenzentrums maßgeblich gestützt. Wir bestätigen unsere Kaufempfehlung und das Kursziel von 6,00 EUR.
+++ Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte. Bitte lesen Sie unseren RISIKOHINWEIS / HAFTUNGSAUSSCHLUSS unter http://www.montega.de +++
Über Montega:
Die Montega AG ist eine innovative Investment-Banking-Boutique mit klarem Fokus auf den Mittelstand und agiert als Plattformanbieter für den Austausch zwischen börsennotierten Unternehmen und institutionellen Investoren. Montega erstellt hochwertiges Equity Research, veranstaltet vielfältige Kapitalmarktevents im In- und Ausland und bietet eine umfassende Unterstützung bei Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungen. Die Mission: Emittenten und Investoren zusammenbringen und für Transparenz im Börsenumfeld sorgen. Dabei konzentriert sich Montega auf jene Marktteilnehmer, deren Sprache die Mittelstandsexperten am besten beherrschen: Small- und MidCaps auf der einen sowie Vermögensverwalter, Family Offices und Investment-Boutiquen mit einem Anlagefokus im Nebenwertebereich auf der anderen Seite.
Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: Factsheet
Kontakt für Rückfragen:
Montega AG - Equity Research Tel.: +49 (0)40 41111 37-80 Web: www.montega.de E-Mail: info@montega.de LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/montega-ag
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2320868 04.05.2026 CET/CEST
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| 10.04.2026 | q.beyond AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.05.2026 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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q.beyond AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
q.beyond AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.05.2026 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
10.04.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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q.beyond AG
Köln
Wertpapierkennnummer A41YDG / ISIN DE000A41YDG0
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre1 zu der am Donnerstag, den 21. Mai 2026, um 10:00 Uhr (MESZ) (= 8:00 Uhr UTC (koordinierte Weltzeit)) im Gürzenich in Köln (Martinstraße 29-37, 50667 Köln) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
1 Nachfolgend aus Vereinfachungsgründen zusammen als „Aktionäre“ bezeichnet.
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der q.beyond AG zum 31. Dezember 2025 mit dem Lagebericht für die Gesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025 mit dem Lagebericht für den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 in Gesellschaft und Konzern und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB
Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der q.beyond AG unter
eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zugänglich sein und mündlich erläutert werden. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen.
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| 2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden, nachfolgend unter Ziffern 3.1 bis 3.6 genannten Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt:
| 3.1 |
Dr. Bernd Schlobohm (Vorsitzender) |
| 3.2 |
Ina Schlie (Stellvertretende Vorsitzende) |
| 3.3 |
Thorsten Dirks |
| 3.4 |
Gerd Eickers |
| 3.5 |
Martina Altheim |
| 3.6 |
Matthias Galler |
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats beschließen zu lassen.
|
| 4. |
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die Forvis Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg und Niederlassung in Köln zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2026 zu wählen.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüfungsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014) genannten Art auferlegt wurde.
|
| 5. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat haben einen Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG über die im Geschäftsjahr 2025 jedem Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung erstellt. Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus erfolgte auch eine inhaltliche Prüfung durch den Abschlussprüfer. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.
Der Vergütungsbericht ist von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter
und während der Hauptversammlung zugänglich.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Der nach § 162 AktG erstellte und geprüfte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 wird gebilligt.
|
| 6. |
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der q.beyond AG und der q.beyond Solutions GmbH, Hamburg, vom 6. Februar 2026
Von den 25.000 Geschäftsanteilen der q.beyond Solutions GmbH, Hamburg hält die q.beyond AG direkt 22.500 Geschäftsanteile. Die verbleibenden 2.500 Geschäftsanteile hält die q.beyond Solutions GmbH selbst (eigene Anteile). Da eigene Anteile bei der Berechnung des von der q.beyond AG an der q.beyond Solutions GmbH gehaltenen Kapital- und Stimmrechtsanteils vom Nennkapital bzw. der Gesamtzahl der Stimmrechte abzuziehen sind, hält die q.beyond AG direkt 100% der Kapitalanteile und Stimmrechte an der q.beyond Solutions GmbH. Die q.beyond AG als herrschendes Unternehmen und die q.beyond Solutions GmbH als abhängiges Unternehmen haben am 6. Februar 2026 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen.
Der Abschluss eines wirksamen und durchgeführten Gewinnabführungsvertrags ist Voraussetzung für die Begründung einer körperschaftsteuerlichen und einer gewerbesteuerlichen Organschaft. Diese ertragsteuerlichen Organschaften haben den Vorteil, dass positive und negative Ergebnisse der dem Organkreis zugehörigen Gesellschaften zeitgleich verrechnet werden können. Mit dem Abschluss eines Beherrschungsvertrags unterstellt die q.beyond Solutions GmbH ihre Leitung der q.beyond AG, wodurch sichergestellt wird, dass die q.beyond Solutions GmbH einer einheitlichen Leitung unterstellt wird, was auch der Festigung der Konzernbeziehung zur q.beyond AG dient.
Der Vertrag bedarf der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der q.beyond Solutions GmbH. Deren Gesellschafterversammlung hat dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag am 2. März 2026 zugestimmt. Der Vertrag bedarf darüber hinaus zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der q.beyond AG.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der q.beyond AG als herrschendem Unternehmen und der q.beyond Solutions GmbH mit Sitz in Hamburg als abhängigem Unternehmen vom 6. Februar 2026 wird zugestimmt.
Der zwischen der q.beyond AG und q.beyond Solutions GmbH am 6. Februar 2026 geschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag hat folgenden wesentlichen Inhalt:
| • |
Die q.beyond Solutions GmbH unterstellt ihre Leitung der q.beyond AG. Die q.beyond AG ist berechtigt, der Geschäftsführung der q.beyond Solutions GmbH Weisungen zu erteilen. Die Geschäftsführung der q.beyond Solutions GmbH ist verpflichtet, diese Weisungen zu befolgen. |
| • |
Die q.beyond Solutions GmbH verpflichtet sich, ihren ganzen Gewinn an die q.beyond AG abzuführen. Abzuführen ist der entsprechend § 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung höchstzulässige Betrag; sollte im Falle zukünftiger Änderungen des § 301 AktG der Vertragswortlaut mit der gesetzlichen Regelung in Konflikt treten, geht diese vor. Die Verpflichtung zur Gewinnabführung gilt erstmalig für das gesamte im Zeitpunkt der Eintragung des Vertrags im Handelsregister des Sitzes der q.beyond Solutions GmbH laufende Geschäftsjahr der q.beyond Solutions GmbH. |
| • |
Die q.beyond AG ist zur Verlustübernahme gemäß den Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung verpflichtet. Die Verpflichtung zur Verlustübernahme gilt erstmalig für das gesamte im Zeitpunkt der Eintragung des Vertrags im Handelsregister des Sitzes der q.beyond Solutions GmbH laufende Geschäftsjahr der q.beyond Solutions GmbH. |
| • |
Der Vertrag wird mit seiner Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der q.beyond Solutions GmbH wirksam und gilt - mit Ausnahme des Weisungsrechts nach § 1 des Vertrags - rückwirkend ab dem Beginn des im Zeitpunkt der Eintragung des Vertrags im Handelsregister des Sitzes der q.beyond Solutions GmbH laufenden Geschäftsjahres der q.beyond Solutions GmbH. Das Weisungsrecht gilt erst mit Eintragung des Vertrags im Handelsregister des Sitzes der q.beyond Solutions GmbH. |
| • |
Der Vertrag gilt unbefristet. Er kann von jeder Partei schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten nur zum Ende des Geschäftsjahres der q.beyond Solutions GmbH ordentlich gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung ist jedoch, unbeschadet des Rechts der Kündigung aus wichtigem Grund, erstmals zum Ende des Geschäftsjahres der q.beyond Solutions GmbH möglich, mit dessen Ablauf die steuerliche Mindestlaufzeit im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. § 17 KStG, § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG in der jeweils gültigen Fassung erfüllt ist (nach derzeitiger Rechtslage fünf Zeitjahre). Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. |
| • |
Schließlich enthält der Vertrag Schlussbestimmungen, insbesondere dazu, dass die Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Vertragsbestimmungen die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt lässt. |
Der zwischen der q.beyond AG und q.beyond Solutions GmbH am 6. Februar 2026 geschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag hat folgenden Wortlaut:
|
„Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
| | Zwischen der |
q.beyond AG
mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 28281) - im Folgenden „Organträgerin“ genannt - | | und der |
q.beyond Solutions GmbH
mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 105749) - im Folgenden „Organgesellschaft“ genannt - | | wird folgender Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen: |
§ 1
Leitung der Gesellschaft
|
| (1) |
Die Organgesellschaft unterstellt sich der Leitung der Organträgerin. Die Organträgerin ist berechtigt, der Geschäftsführung der Organgesellschaft allgemeine oder auf Einzelfälle bezogene Weisungen zu erteilen. |
| (2) |
Die Organgesellschaft verpflichtet sich, den Weisungen der Organträgerin zu folgen. |
| (3) |
Die Führung der Geschäfte und die Vertretung der Organgesellschaft obliegen weiterhin der Geschäftsführung der Organgesellschaft. Die rechtliche Selbstständigkeit beider Gesellschaften bleibt unberührt. |
| (4) |
Die Organträgerin kann der Geschäftsführung der Organgesellschaft keine Weisungen erteilen, diesen Vertrag zu ändern, aufrecht zu erhalten oder zu beendigen. |
| (1) |
Die Organgesellschaft ist verpflichtet, während der Vertragsdauer ihren ganzen Gewinn an die Organträgerin abzuführen. Abzuführen ist der entsprechend § 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung höchstzulässige Betrag; sollte im Falle zukünftiger Änderungen des § 301 AktG der Vertragswortlaut mit der gesetzlichen Regelung in Konflikt treten, geht diese vor. |
| (2) |
Die Organgesellschaft kann mit Zustimmung der Organträgerin Beträge aus dem Jahresüberschuss nur insoweit in die Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) einstellen, als dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. Auf Verlangen der Organträgerin können während der Dauer dieses Vertrages in andere Gewinnrücklagen eingestellte Beträge den anderen Gewinnrücklagen entnommen und unter den Voraussetzungen des § 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung als Gewinn abgeführt werden. |
| (3) |
Die Abführung von Beträgen aus der Auflösung von Gewinnrücklagen sowie von Gewinnvorträgen ist ausgeschlossen, soweit sie in Geschäftsjahren vor Anwendung dieses Vertrages in die Gewinnrücklagen eingestellt wurden oder entstanden sind. Die Abführung von Beträgen aus der Auflösung von Kapitalrücklagen nach § 272 Abs. 2 HGB ist generell ausgeschlossen. Die Zulässigkeit der Auflösung, Ausschüttung oder Entnahme von Kapitalrücklagen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen bleibt davon unberührt. |
| (4) |
Der Anspruch auf Gewinnabführung entsteht zum Ablauf des Geschäftsjahres der Organgesellschaft und wird mit der Feststellung des Jahresabschlusses der Organgesellschaft für das abgelaufene Geschäftsjahr zur Zahlung fällig. |
| (1) |
Für die Verlustübernahme durch die Organträgerin gelten die Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend. |
| (2) |
Der Anspruch auf Verlustausgleich entsteht zum Ablauf des Geschäftsjahres der Organgesellschaft und wird zum gleichen Zeitpunkt zur Zahlung fällig. |
§ 4
Aufstellung des Jahresabschlusses
|
| (1) |
Der Jahresabschluss der Organgesellschaft ist vor seiner Feststellung der Organträgerin zur Kenntnisnahme, Prüfung und Abstimmung vorzulegen. |
| (2) |
Der Jahresabschluss der Organgesellschaft ist vor dem Jahresabschluss der Organträgerin zu erstellen und festzustellen. |
| (3) |
Endet das Geschäftsjahr der Organgesellschaft zugleich mit dem Geschäftsjahr der Organträgerin, so ist das zu übernehmende Ergebnis der Organgesellschaft im Jahresabschluss der Organträgerin für das gleiche Geschäftsjahr zu berücksichtigen. |
§ 5
Inkrafttreten, Vertragsdauer, Kündigung
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| (1) |
Dieser Vertrag wird unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Hauptversammlung der Organträgerin sowie der Gesellschafterversammlung der Organgesellschaft abgeschlossen und mit seiner Eintragung in das Handelsregister der Organgesellschaft wirksam. Im Hinblick auf die Ergebnisverwendung (Gewinnabführung und Verlustübernahme) kommt er erstmals rückwirkend für das Geschäftsjahr der Organgesellschaft zur Anwendung, das am 1. Januar 2026 beginnt, frühestens jedoch rückwirkend für das Geschäftsjahr der Organgesellschaft, in dem der Vertrag wirksam wird. |
| (2) |
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann zum Ende eines Geschäftsjahres der Organgesellschaft unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten ordentlich gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung ist jedoch erstmals zum Ende des Geschäftsjahres der Organgesellschaft möglich, mit dessen Ablauf die steuerliche Mindestlaufzeit im Sinne der § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. § 17 KStG, § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG in der jeweils gültigen Fassung erfüllt ist (nach derzeitiger Rechtslage fünf Zeitjahre, nachfolgend die "Mindestlaufzeit" genannt). |
| (3) |
Vor Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere,
| a. |
wenn ein Vertragsteil voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, seine aufgrund dieses Vertrages bestehenden Verpflichtungen zu erfüllen (§ 297 Abs. 1 AktG), oder |
| b. |
wenn die Beteiligung an der Organgesellschaft ganz oder teilweise veräußert wird und dies zur Folge hat, dass die Organschaftsvoraussetzung einer finanziellen Eingliederung nicht mehr erfüllt wird, oder |
| c. |
wenn als Folge einer Kapitalerhöhung bei der Organgesellschaft die Organschaftsvoraussetzung der finanziellen Eingliederung nicht mehr erfüllt wird, oder |
| d. |
die Beteiligung an der Organgesellschaft durch die Organträgerin in eine andere Gesellschaft eingebracht wird, oder |
| e. |
die Verschmelzung, Spaltung oder Liquidation eines Vertragsteils. |
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| (4) |
Im Fall der Kündigung aus wichtigem Grund tritt dieser Vertrag für steuerliche Zwecke mit Wirkung ab Beginn des laufenden Geschäftsjahres der Organgesellschaft außer Kraft. |
| (5) |
Die Organträgerin ist im Fall der Kündigung aus wichtigem Grund lediglich in Höhe der anteiligen Gewinne der Organgesellschaft berechtigt bzw. zum Ausgleich der anteiligen Verluste der Organgesellschaft verpflichtet, die bis zu dem Zeitpunkt der Kündigung aus wichtigem Grund handelsrechtlich entstanden sind. |
| (6) |
Für den Fall, dass während der Laufzeit dieses Vertrages für ein Geschäftsjahr das Vorliegen einer körperschaftsteuerlichen Organschaft nicht anzuerkennen ist oder durch das Finanzamt nicht anerkannt wird, beginnt mit Wirkung ab dem 1. Tag des Geschäftsjahres der Organgesellschaft, für das die Voraussetzungen für eine körperschaftsteuerliche Organschaft erstmals oder wieder vorliegen, eine erneute Mindestlaufzeit. Für diese neue Mindestlaufzeit gelten Absätze 2 und 3 entsprechend. |
| (7) |
Die Kündigung nach den Absätzen 2 und 3 bedarf der Schriftform. |
| (1) |
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages vollständig oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine Bestimmung in Kraft treten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, hätten sie dies im Lichte der Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit bedacht. |
| (2) |
Dies gilt auch im Fall der Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer in diesem Vertrag enthaltenen Leistungs- oder Zeitbestimmung. In diesem Fall gilt die gesetzlich zulässige Leistungs- oder Zeitbestimmung als vereinbart, die der vereinbarten am nächsten kommt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Lücken dieses Vertrages.” |
Zugängliche Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 6
Von der Einberufung der Hauptversammlung der q.beyond AG an und während der Hauptversammlung sind folgende Unterlagen über die Internetseite der Gesellschaft unter
zugänglich:
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Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 6. Februar 2026 zwischen der q.beyond AG und der q.beyond Solutions GmbH; |
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Gemeinsamer Unternehmensvertragsbericht des Vorstands der q.beyond AG und der Geschäftsführung der q.beyond Solutions GmbH gemäß § 293a AktG; |
| • |
Jahres- und Konzernabschlüsse und Lageberichte für die q.beyond AG sowie für den Konzern für die Geschäftsjahre 2023, 2024, 2025; |
| • |
Jahresabschlüsse der q.beyond Solutions GmbH (vormals firmierend unter productive-data GmbH bzw. q.beyond Data Solutions GmbH) für die Geschäftsjahre 2023, 2024, 2025. |
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| II. |
WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG
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Sämtliche Zeitangaben im Abschnitt „Weitere Angaben zur Einberufung“ sind in der für Deutschland maßgeblichen mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) angegeben. Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MESZ minus zwei Stunden.
| 1. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 18 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich spätestens am 14. Mai 2026, 24:00 Uhr (maßgeblich ist der Eingang der Anmeldung), auf einem der nachfolgend bezeichneten Wege bei der nachfolgend bezeichneten Stelle angemeldet haben. Die Anmeldung muss in Textform in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.
Die Anmeldung kann auf elektronischem Weg unter Verwendung des von der Gesellschaft unter
angebotenen passwortgeschützten HV-Portals
postalisch an nachstehende Adresse
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q.beyond AG ßc/o HCE Consult AG Postfach 820335 81803 München
oder
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per E-Mail an anmeldestelle@hce-consult.de
erfolgen.
Die Zugangsdaten zur Nutzung des passwortgeschützten HV-Portals werden den Aktionären mit den Einladungsunterlagen zur Hauptversammlung übersandt.
Alle spätestens zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (also am 30. April 2026, 0:00 Uhr) im Aktienregister eingetragenen Aktionäre erhalten von der Gesellschaft die persönlichen Einladungsunterlagen.
Für Aktionäre, die später als am 30. April 2026, 0:00 Uhr, im Aktienregister eingetragen werden, ist der rechtzeitige Versand einer persönlichen Einladung durch die Gesellschaft nicht mehr gewährleistet. Sie haben die Möglichkeit, ihre Anmeldung selbst zu formulieren und schriftlich oder per E-Mail an die jeweils oben genannte Adresse zu richten. Die Zugangsdaten zur Nutzung des passwortgeschützten HV-Portals werden solchen Aktionären nach form- und fristgerechter Anmeldung dann gesondert übersandt.
Die Anmeldung muss die Identität des Aktionärs zweifelsfrei erkennen lassen, sie sollte daher den vollständigen Namen des Aktionärs, seine Anschrift und seine Aktionärsnummer enthalten.
Für die postalisch oder per E-Mail übermittelte Anmeldung steht im Internet unter
ein universell verwendbares Anmelde-, Vollmachts- und Weisungsformular zum Herunterladen zur Verfügung.
Gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 1 und 3 und Artikel 9 Abs. 4 der EU-Durchführungsverordnung (EU) können auch Informationen zur Hauptversammlung, die gemäß ISO20022 aufgebaut sind, z.B. als ISO20022-XML-Datei an die oben genannten Kontaktadressen der Anmeldestelle übermittelt werden.
Im Verhältnis zur Gesellschaft bestehen nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG Rechte und Pflichten aus Aktien nur für und gegen den im Aktienregister Eingetragenen. Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem ordnungsgemäß angemeldeten Aktionär bzw. dessen Bevollmächtigten für die Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Bitte beachten Sie, dass aus arbeitstechnischen Gründen im Zeitraum vom Ablauf des 14. Mai 2026, 24:00 Uhr, (sogenannter „Technical Record Date“) bis zum Schluss der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden (sogenannter „Umschreibestopp“). Der Stand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung entspricht deshalb dem Stand nach der letzten Umschreibung am 14. Mai 2026, 24:00 Uhr. Aktionäre können trotz des Umschreibestopps über ihre Aktien verfügen. Jedoch können Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 14. Mai 2026, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft eingehen, Teilnahmerechte und Stimmrechte in der Hauptversammlung aus diesen Aktien nur dann ausüben, wenn sie sich insoweit von dem noch im Aktienregister eingetragenen Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen. Eintragungen im Aktienregister können über den jeweiligen Letztintermediär bewirkt werden.
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| 2. |
Verfahren für die Stimmabgabe per Briefwahl
Aktionäre haben die Möglichkeit, im nachfolgend beschriebenen Rahmen ihre Stimmen im Wege der elektronischen Briefwahl abzugeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen. Auch in diesem Fall sind die Eintragung im Aktienregister und eine rechtzeitige Anmeldung des Aktionärs nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die Stimmabgabe durch Briefwahl erfolgt ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation über unser passwortgeschütztes HV-Portal, das unter der Internetadresse
erreichbar ist. Eine Briefwahl per E-Mail bzw. per Post ist nicht möglich.
Die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl über das passwortgeschützte HV-Portal ist unbeschadet der rechtzeitigen Anmeldung bis zum 20. Mai 2026, 24:00 Uhr, möglich.
Die Änderung oder der Widerruf bereits erteilter Briefwahlstimmen ist ebenfalls über das passwortgeschützte HV-Portal bis zu dem oben genannten Zeitpunkt möglich.
Auch bevollmächtigte Intermediäre (z. B. Kreditinstitute), diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen (Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) oder sonstige Bevollmächtigte können sich der Briefwahl bedienen.
Die Briefwahl schließt eine Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus. Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter Stimmabgabe durch Briefwahl an der Hauptversammlung selbst oder durch einen Bevollmächtigten teilnehmen und seine Aktionärsrechte ausüben, so gilt die persönliche Teilnahme bzw. Teilnahme durch einen Bevollmächtigten als Widerruf der im Wege der Briefwahl erfolgten Stimmabgabe.
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| 3. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre haben außerdem die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in dem nachfolgend beschriebenen Rahmen durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall sind die Eintragung im Aktienregister und eine rechtzeitige Anmeldung des Aktionärs nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter stehen nur für die Stimmrechtsausübung zur Verfügung und üben das Stimmrecht im Falle ihrer Bevollmächtigung ausschließlich weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Die Erteilung der Vollmacht (mit Weisungen) und ihr Widerruf bedürfen der Textform. Ein universelles Anmelde-, Vollmachts- und Weisungsformular mit weiteren Einzelheiten kann von der Internetseite der Gesellschaft unter
heruntergeladen werden.
Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter im Vorfeld der Hauptversammlung ist unbeschadet der rechtzeitigen Anmeldung jeweils bis zum 20. Mai 2026, 24:00 Uhr (Eingang), über das passwortgeschützte HV-Portal, das unter der Internetadresse
erreichbar ist, oder
per Post oder auf elektronischem Weg an folgende Adressen möglich:
| postalisch: |
q.beyond AG c/o HCE Consult AG Postfach 820335 81803 München |
|
oder |
| per E-Mail: |
anmeldestelle@hce-consult.de |
Die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter schließt eine persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus. Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter selbst oder durch einen anderen Bevollmächtigten teilnehmen und seine Aktionärsrechte ausüben, so gilt die persönliche Teilnahme bzw. Teilnahme durch einen Bevollmächtigten als Widerruf der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Das für die Bevollmächtigung zur Verfügung gestellte universelle Anmelde-, Vollmachts- und Weisungsformular enthält entsprechende Erklärungen.
Darüber hinaus bieten wir Aktionären, die nach den vorstehenden Bestimmungen im Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben sowie zur Hauptversammlung erschienen sind, an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind und nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten oder ihr Stimmrecht nicht durch die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter für die Hauptversammlung ausüben möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen anderen Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär (z. B. ein Kreditinstitut), eine Vereinigung von Aktionären, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind die Eintragung im Aktienregister und eine rechtzeitige Anmeldung des Aktionärs nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Wenn weder ein Intermediär (z. B. ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung oder ein Stimmrechtsberater noch eine diesen nach § 135 AktG gleich gestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht in Textform gemäß § 126b BGB zu erteilen. Der Widerruf einer Vollmacht und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen in solchen Fällen ebenfalls der Textform.
Sie können zur Erteilung der Vollmacht auch das universelle Anmelde-, Vollmachts- und Weisungsformular verwenden, das die Gesellschaft hierfür im Internet unter
bereithält. Vollmachtsformulare befinden sich auch auf der Rückseite der Eintrittskarte, die dem Aktionär nach form- und fristgerechter Anmeldung zugesandt wird.
Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen.
Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht gegenüber der Gesellschaft sowie der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann der Gesellschaft wie folgt übermittelt werden:
| postalisch: |
q.beyond AG c/o HCE Consult AG Postfach 820335 81803 München |
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oder |
| per E-Mail: |
anmeldestelle@hce-consult.de |
Im Falle postalischer Übermittlung bitten wir um eine Zusendung möglichst bis zum 20. Mai 2026, 24:00 Uhr (Eingang).
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vor Ort vorgewiesen werden.
Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht gegenüber der Gesellschaft kann zudem über unser passwortgeschütztes HV-Portal unter
bis zum 20. Mai 2026, 24:00 Uhr (Eingang), erfolgen.
Wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgt, erübrigt sich ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann über das HV-Portal oder auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.
Für die Bevollmächtigung eines Intermediärs (z. B. eines Kreditinstituts), einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder einer diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleich gestellten Person oder Institution sowie den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern sowie sonstigen von § 135 AktG erfassten Intermediären und gemäß § 135 AktG Gleichgestellten, die eine Mehrzahl von Aktionären vertreten, wird empfohlen, sich im Vorfeld der Hauptversammlung hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts unter der folgenden Adresse zu melden:
| postalisch: |
q.beyond AG c/o HCE Consult AG Postfach 820335 81803 München |
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oder |
| per E-Mail: |
anmeldestelle@hce-consult.de |
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, für Aktien der Gesellschaft, die ein Aktionär in unterschiedlichen Wertpapierdepots hält, jeweils einen eigenen Vertreter für die Hauptversammlung zu bestellen. Ist ein Intermediär (z. B. ein Kreditinstitut) oder eine diesem nach § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person im Aktienregister eingetragen, so kann dieser das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.
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| 4. |
Weitere Hinweise zur Stimmrechtsausübung über Briefwahl und Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt die Stimmabgabe bzw. Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe bzw. Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zuletzt abgegebene Erklärung Vorrang (Datum der Abgabe der Erklärung). Wenn auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen eingehen und nicht erkennbar ist, welche Erklärung zuletzt abgegeben wurde, werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. per HV-Portal, 2. per E-Mail und 3. in Papierform.
Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zum Stellen von Fragen oder Anträgen oder zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen.
Weitere Hinweise finden sich auf dem universellen Anmelde-, Vollmachts- und Weisungsformular unter
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| 5. |
Rechte der Aktionäre
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| 5.1 |
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft gemäß § 122 Abs. 2 AktG mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also bis spätestens 20. April 2026, 24:00 Uhr, zugehen. Später zugehende Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Wir bitten, Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG an folgende Adresse zu richten:
| |
q.beyond AG Vorstand Richard-Byrd-Straße 4 50829 Köln |
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem über die Internetseite der Gesellschaft unter
zugänglich gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
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| 5.2 |
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Jeder Aktionär hat das Recht, Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung in der Hauptversammlung zu stellen, ohne dass es hierfür vor der Hauptversammlung einer Ankündigung, Veröffentlichung oder sonstigen besonderen Handlung bedarf. Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt übersenden. Sie können auch gemäß § 127 AktG Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (soweit eine solche Wahl auf der Tagesordnung steht) oder Abschlussprüfern übersenden. Solche Anträge sind unter Angabe des Namens des Aktionärs ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
| postalisch: |
q.beyond AG Investor-Relations Richard-Byrd-Straße 4 50829 Köln |
|
oder |
| per E-Mail: |
hauptversammlung@qbeyond.de |
Gegenanträge von Aktionären, die mit einer etwaigen Begründung mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also bis spätestens 6. Mai 2026, 24:00 Uhr, unter oben angegebener Adresse zugehen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter
zugänglich gemacht, sofern die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126 AktG erfüllt sind. Anderweitig adressierte Anträge von Aktionären bleiben unberücksichtigt. Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen, etwa, weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen umfasst.
Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und/oder Prüfern gelten die vorstehenden Ausführungen zu § 126 Abs. 1 AktG gemäß § 127 AktG sinngemäß. Der Vorstand braucht Wahlvorschläge von Aktionären außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG (Angabe von Namen, ausgeübtem Beruf und Wohnort des vorgeschlagenen Kandidaten) enthalten. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht veröffentlicht werden, wenn der Vorschlag keine Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden.
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| 5.3 |
Auskunftsrecht gemäß §§ 131 Abs. 1, 293g Abs. 3 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär gemäß § 131 Abs. 1 AktG vom Vorstand mündlich Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Nach § 293g Abs. 3 AktG ist, wenn die Hauptversammlung über die Zustimmung zu einem Unternehmensvertrag beschließt, jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft auch über alle für den Vertragsschluss wesentlichen Angelegenheiten des anderen Vertragsteils zu geben. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach § 19 Abs. 3 der Satzung ist der Versammlungsleiter ermächtigt, das Frage- und Rederecht zeitlich angemessen zu beschränken. Er ist insbesondere berechtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs einen angemessenen Zeitrahmen für den ganzen Hauptversammlungsablauf, für einzelne Tagesordnungspunkte oder für alle oder einzelne Redner zu setzen.
Weitere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind im Internet unter
abrufbar.
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| 6. |
Informationen und Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft
Den Aktionären werden die Informationen und die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen gemäß § 124a AktG auf der Internetseite der Gesellschaft unter
zugänglich gemacht und dort auch während der Hauptversammlung abrufbar sein.
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| 7. |
Angaben zur Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital 24.915.897,00 Euro und ist in 24.915.897 auf den Namen lautende Stückaktien ohne Nennbetrag eingeteilt. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme, sodass die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 24.915.897 beträgt. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
Die Einberufung ist am 10. April 2026 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden.
|
Sämtliche Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beabsichtigen während der gesamten Dauer an der Hauptversammlung teilzunehmen.
Köln, im April 2026
q.beyond AG
Der Vorstand
Informationen zum Datenschutz gem. Art. 13, 14 DSGVO im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke der Hauptversammlung
Die q.beyond AG verarbeitet im Zusammenhang mit der Hauptversammlung Ihre personenbezogenen Daten. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die q.beyond AG, Richard-Byrd-Straße 4, 50829 Köln, Telefon: +49 221 6698-000, E-Mail: info@qbeyond.de. Den Datenschutzbeauftragten der q.beyond AG erreichen Sie unter Datenschutzbeauftragter der q.beyond AG, c/o migosens GmbH, Wiesenstraße 35, 45473 Mülheim an der Ruhr, E-Mail: datenschutzbeauftragter@qbeyond.de.
Die q.beyond AG verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung für die Zwecke der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung, der Ermöglichung der Ausübung der Rechte von Aktionären und Aktionärsvertretern, sowie zur Erfüllung weiterer aktienrechtlicher Pflichten. Rechtsgrundlage hierfür ist die jeweils relevante Vorschrift des Aktiengesetzes, insbesondere § 67e AktG und §§ 118 ff. AktG i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sowie zu Ihren Rechten (auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch, Löschung, Übertragung Ihrer Daten und Beschwerde bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde) finden Sie unter
www.qbeyond.de/hv
Gerne senden wir Ihnen diese auch postalisch zu. Bei sonstigen Fragen können Sie sich jederzeit an den Datenschutzbeauftragten unter den oben angegebenen Kontaktdaten wenden.
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10.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2306630 10.04.2026 CET/CEST
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| 23.03.2026 | q.beyond will Umsatz bis 2028 auf 250 Mio. € steigern – „Strategie 2028“ setzt auf Branchenfokus, KI und Internationalisierung
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q.beyond AG
/ Schlagwort(e): Prognose
q.beyond will Umsatz bis 2028 auf 250 Mio. € steigern – „Strategie 2028“ setzt auf Branchenfokus, KI und Internationalisierung
23.03.2026 / 07:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
q.beyond will Umsatz bis 2028 auf 250 Mio. € steigern – „Strategie 2028“ setzt auf Branchenfokus, KI und Internationalisierung
Köln, 23. März 2026 – Die q.beyond AG stellt heute ihre strategische Ausrichtung bis 2028 vor. Im Mittelpunkt stehen die Kombination aus vertiefter Branchenkompetenz und IT-Expertise, der Ausbau von KI-basierten Services sowie die konsequente Internationalisierung. CEO Thies Rixen erklärt: „Die Strategie 2028 führt zu profitablem Wachstum und nachhaltiger Wertschöpfung.“
Branchenkompetenz + IT-Expertise = Mehrwert und Marge
Kern der Strategie 2028 ist die gezielte Erweiterung der Branchenkompetenz in Kombination mit der bestehenden IT-Expertise. Diese Verbindung schafft einen signifikanten Mehrwert für Kunden, stärkt die Serviceführerschaft und steigert die Marge. Gleichzeitig bildet sie die Grundlage für die Entwicklung branchenspezifischer KI-Agenten.
q.beyond fokussiert sich hierbei auf die Vertiefung der Marktführerschaft in den Bereichen Logistik und Handel sowie auf den Eintritt in wachstumsstarke Branchen wie Gesundheitswesen und Energie. Die beiden letztgenannten Sektoren stehen vor tiefgreifenden strukturellen Veränderungen, die spezialisierte IT- und KI-Lösungen erfordern – ein Umfeld, in dem q.beyond ihre Stärken gezielt ausspielen kann.
KI-Strategie: von der Entwicklung bis zur Orchestration
q.beyond entwickelt im Rahmen des Beratungs- und Projektgeschäfts KI-Agenten und betreibt diese anschließend als Managed Services für ihre Kunden. Dieses Modell ermöglicht nicht nur eine durchgängige und steigende Wertschöpfung, sondern schafft auch wiederkehrende Umsätze mit hoher Marge. CEO Rixen erklärt: „q.beyond entwickelt sich von einem IT-Serviceanbieter zu einem KI-Orchestrator für den europäischen Mittelstand.“ Künftig wird das Unternehmen damit neben dem angestammten Managed-Services- und dem Consulting-Geschäft auf einem weiteren zukunftsträchtigen Wachstumsmarkt tätig sein.
Bereits 2025 etablierte q.beyond eine eigene KI-Consulting-Einheit, gewann erste Pilotkunden und startete den Aufbau eines spezialisierten Teams. 2026 folgen branchenspezifische KI-Suiten und der Livebetrieb orchestrierter KI-Agenten – damit sollen bis 2028 rund 10 % des Gesamtumsatzes des Unternehmens erwirtschaftet werden.
Europäische Skalierung: Wachstum über Deutschland hinaus
Mit der Strategie 2028 forciert q.beyond zugleich die Internationalisierung. Ziel ist es, das bewährte Geschäftsmodell – bestehend aus Branchenkompetenz, IT-Expertise und KI – europaweit zu etablieren. Die Nearshoring-Standorte in Spanien und Lettland werden zu Vertriebs- und Delivery-Hubs ausgebaut, beide mit Fokus auf dem KI-Portfolio. Ein zusätzlicher Schwerpunkt liegt in Spanien auf der Cloud-Transformation, während im Baltikum das Thema Security mehr im Vordergrund steht.
Der adressierbare Markt ist groß: Allein in Deutschland gibt es rund 70.000 mittelständische Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 10 Mio. €. Spanien und das Baltikum bieten dank hoher Digitalisierungsbereitschaft zusätzliches Wachstumspotenzial. q.beyond plant, den Anteil internationaler Umsätze bis 2028 auf rund 10% zu steigern – ein bedeutender Schritt zur Diversifikation und Skalierung.
Umsatz von rund 250 Mio. € im Jahr 2028 geplant
Mit der Strategie 2028 verfolgt q.beyond einen klaren Kurs: nachhaltiges, profitables Wachstum durch Serviceführerschaft, KI-basierte Geschäftsmodelle und europäische Expansion. Das Unternehmen strebt bis 2028 einen Umsatz von rund 250 Mio. € bei einer EBITDA-Marge von rund 10 % an. Die Kombination aus organischem Wachstum, KI-Umsätzen und gezielten M&A-Aktivitäten bildet das Fundament für langfristige Wertsteigerung.
Ausblick 2026: positiver Free Cashflow und Konzerngewinn geplant
Für das laufende Geschäftsjahr plant das Unternehmen mit einem Umsatz von 182 bis 190 Mio. € (2025: 182,6 Mio. €) und einem EBITDA von 10 bis 16 Mio. € (2025: 12,3 Mio. €). Zudem werden, wie im vergangenen Jahr, ein Konzerngewinn (2025: 1,6 Mio. €) sowie ein nachhaltig positiver Free Cashflow (2025: 5,5 Mio. €) erwartet. Die Prognose geht davon aus, dass die deutsche Wirtschaft angesichts geopolitischer Spannungen frühestens in der zweiten Jahreshälfte ihre Stagnation und Investitionsschwäche überwinden wird. „Je früher die deutsche Wirtschaft aus ihrer anhaltenden Schwäche herausfindet, desto eher wird q.beyond das profitable Wachstum beschleunigen“, erklärt q.beyond-CFO Nora Wolters. „Mit der Strategie 2028 stellen wir die Weichen, um von einem Aufschwung in Deutschland profitieren und den ausländischen Umsatzanteil erhöhen zu können.“
Das profitable Wachstum und die hohe Finanzkraft des schuldenfreien Unternehmens mit einer Nettoliquidität von 42,0 Mio. € Ende 2025 schafften eine gute Grundlage, um die Aktionäre, wie angekündigt, künftig auch über Aktienrückkäufe und Dividenden am Erfolg beteiligen zu können. CEO Rixen betont: „Mit der Strategie 2028 werden wir den Unternehmenswert nachhaltig und deutlich steigern.“
Erläuterungen:
Diese Corporate News enthält zukunftsbezogene Angaben (sogenannte „forward-looking statements“). Diese zukunftsbezogenen Angaben basieren auf den aktuellen Erwartungen und Prognosen zukünftiger Ereignisse vonseiten des Managements. Aufgrund von Risiken oder fehlerhaften Annahmen können die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den zukunftsbezogenen Angaben abweichen. Den Geschäftsbericht 2025 wird q.beyond am 30. März 2026 unter www.qbeyond.de/investor-relations veröffentlichen.
Über das Unternehmen:
Die q.beyond AG steht für erfolgreiche Digitalisierung. Wir unterstützen unsere Kunden dabei, die besten digitalen Lösungen für ihr Business zu finden, umzusetzen und zu betreiben. IT-Souveränität ist dabei unser zentraler Anspruch. Das starke Team aus 1.100 Expertinnen und Experten begleitet mittelständische Unternehmen sicher durch die digitale Transformation. Dabei bringen wir umfassendes Know-how in den Bereichen Cloud, Applications, AI und Security mit. Mit Standorten in ganz Deutschland sowie in Lettland, Spanien, Indien und den USA, eigenen zertifizierten Rechenzentren und mehr als 25 Jahren Erfahrung zählt q.beyond zu den führenden IT-Dienstleistern.
Kontakt:
q.beyond AG
Arne Thull
Leiter Investor-Relations/Mergers & Acquisitions
T +49 221 669-8724 invest@qbeyond.de www.qbeyond.de
23.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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q.beyond AG
/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
q.beyond AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
10.03.2026 / 10:56 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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10.03.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2288856 10.03.2026 CET/CEST
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| 10.03.2026 | Umtausch der q.beyond-Aktien im Verhältnis 5:1
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q.beyond AG
/ Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
Umtausch der q.beyond-Aktien im Verhältnis 5:1
10.03.2026 / 10:00 CET/CEST
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Umtausch der q.beyond-Aktien im Verhältnis 5:1
- q.beyond-Aktien werden ab Donnerstag, den 12. März 2026, unter der ISIN DE000A41YDG0 gehandelt
- Aktienrückkäufe voraussichtlich ab Mitte August 2026 erstmals möglich
Köln, 10. März 2026. Die Aktien des IT-Dienstleisters q.beyond werden ab Donnerstag, den 12. März 2026, unter einer neuen ISIN und infolge ihrer Zusammenlegung im Verhältnis fünf zu eins (5:1) rein rechnerisch zu einem fünfmal höheren Kurs notieren. Knapp sechs Wochen nach Zustimmung der außerordentlichen Hauptversammlung Ende Januar erfolgt damit die technische Umsetzung der ordentlichen Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG. Für je 5 alte q.beyond-Aktien (ISIN DE0005137004) erhalten Anteilseigner 1 neue Aktie (ISIN DE000A41YDG0). Ab Börsenbeginn am 12. März 2026 werden nur noch die neuen Aktien gehandelt; nicht ausgeführte Aufträge für die alten Aktien erlöschen mit Börsenschluss am 11. März 2026.
Mit der Zustimmung zur ordentlichen Kapitalherabsetzung hat die q.beyond-Hauptversammlung die entscheidende Voraussetzung dafür geschaffen, Anteilseigner künftig über Aktienrückkäufe und Dividenden am Erfolg des Unternehmens beteiligen zu können. Nach Eintragung der Kapitalherabsetzung ins Handelsregister am 17. Februar 2026 läuft derzeit eine gesetzlich vorgeschriebene sechsmonatige Frist, bevor dem Unternehmen Aktienrückkäufe möglich sind. Ab Mitte August wäre q.beyond damit vorbehaltlich der durch Vorstand und Aufsichtsrat zu treffenden Entscheidungen handlungsfähig.
Nettoliquidität von 42,0 Mio. € erlaubt künftig umfangreiche Aktienrückkäufe
q.beyond-CFO Nora Wolters will das Tempo hoch halten: „Der Kauf eigener Aktien erscheint derzeit als die attraktivste Möglichkeit, unsere steigende Nettoliquidität anzulegen.“ Ende 2025 verfügte das schuldenfreie Unternehmen über liquide Mittel in Höhe von 42,0 Mio. €. Ein mögliches Aktienrückkaufprogramm könnte bis zu 10 % des Grundkapitals umfassen; dies entspräche knapp 2,5 Millionen neuer q.beyond-Aktien. „Je früher wir handlungsfähig sind und über einen Aktienrückkauf entscheiden können, desto besser ist das für unsere Aktionärinnen und Aktionäre“, so Wolters.
Unternehmensprofil der q.beyond AG
Die q.beyond AG steht für erfolgreiche Digitalisierung. Wir unterstützen unsere Kunden dabei, die besten digitalen Lösungen für ihr Business zu finden, umzusetzen und zu betreiben. IT-Souveränität ist dabei unser zentraler Anspruch. Das starke Team aus 1.100 Expertinnen und Experten begleitet mittelständische Unternehmen sicher durch die digitale Transformation. Dabei bringen wir umfassendes Know-how in den Bereichen Cloud, Applications, AI und Security mit. Mit Standorten in ganz Deutschland sowie in Lettland, Spanien, Indien und den USA, eigenen zertifizierten Rechenzentren und mehr als 25 Jahren Erfahrung zählt q.beyond zu den führenden IT-Dienstleistern.
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q.beyond AG
Arne Thull
Leiter Investor-Relations/Mergers & Acquisitions
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10.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2288092 10.03.2026 CET/CEST
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| 17.02.2026 | q.beyond AG: Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
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q.beyond AG
/ Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte
q.beyond AG: Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
17.02.2026 / 11:35 CET/CEST
Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Veröffentlichung über neue Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG
1. Angaben zum Emittenten
q.beyond AG
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2. Art der Kapitalmaßnahme oder sonstigen Maßnahme
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Art der Kapitalmaßnahme oder sonstigen Maßnahme |
Stand zum / Datum der Wirksamkeit |
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Ausgabe von Bezugsaktien (§ 41 Abs. 2 WpHG) |
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Sonstige (Kapital-)Maßnahme (§ 41 Abs. 1 WpHG) |
17.02.2026 |
3. Neue Gesamtzahl der Stimmrechte:
24.915.897 davon Anzahl Mehrstimmrechte: 0 |
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2277504 17.02.2026 CET/CEST
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| 17.02.2026 | q.beyond Tochter logineer führt weltweit SAP S/4HANA bei Röhlig Logistics ein
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q.beyond AG
/ Schlagwort(e): Vertrag
q.beyond Tochter logineer führt weltweit SAP S/4HANA bei Röhlig Logistics ein
17.02.2026 / 10:00 CET/CEST
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q.beyond Tochter logineer führt weltweit SAP S/4HANA bei Röhlig Logistics ein
- Einheitliches Finanz- und Business-Warehouse-System in 36 Ländern
- q.beyond und logineer unterstreichen Logistik-IT-Kompetenz
- Röhlig verlängert IT-Service-Vertrag mit logineer
Köln, 17. Februar 2026 – Das internationale Logistikunternehmen Röhlig Logistics hat gemeinsam mit logineer, der Logistik-IT-Tochter der q.beyond AG, die weltweite Migration auf SAP S/4HANA erfolgreich abgeschlossen. In einem der größten und komplexesten SAP-Projekte der Logistikbranche wurden 36 Landesgesellschaften zeitgleich in das einheitliche, neue System überführt. Im Zuge des Projekts verlängerten Röhlig und logineer zudem ihren bestehenden IT-Service-Vertrag um weitere fünf Jahre. Der Vertrag stellt die langfristige Betreuung und Weiterentwicklung der IT-Systeme von Röhlig sicher.
Mit der Umstellung auf SAP S/4HANA setzt Röhlig neue Maßstäbe in Sachen Digitalisierung, Effizienz und Zukunftsfähigkeit. Die Migration erfolgte nach dem sogenannten Brownfield-Ansatz: Das bereits bestehende SAP-System wurde mithilfe des Beratungs-, Logistik- und Implementierungs-Know-hows von q.beyond und logineer auf die neue Plattform überführt.
Gleichzeitige Umstellung in 36 Ländern
Im Fokus standen die SAP-Module Finance (FI) sowie Business Warehouse (BW), die nun weltweit standardisiert und zentral gesteuert werden. Ziele waren dabei vor allem die Harmonisierung der Finanzprozesse und die Reduktion länderspezifischer Sonderlösungen. Nach der reibungslosen Umstellung in sämtlichen Landesgesellschaften von Röhlig gewährleistet das System nun weltweit eine einheitliche Bewertung und Steuerung der Finanzzahlen.
Mit der Migration auf SAP S/4HANA setzt der Logistikdienstleister konsequent auf Zukunftstechnologien wie die In-Memory-Datenbank der neuen SAP-Generation, was zu deutlichen Performance-Steigerungen führt oder auch die Echtzeit-Verarbeitung von Daten ermöglicht. Gleichzeitig eröffnet SAP S/4HANA vielfältige Möglichkeiten zur Integration von künstlicher Intelligenz – etwa für automatisierte Analysen, Prognosen und die Optimierung von Geschäftsabläufen.
Finanzzahlen auf Knopfdruck
„Dank der Logistik-Kompetenz von logineer lief unsere Umstellung auf SAP S/4HANA reibungslos“, freut sich Marcel Lührsen, Director Global Business Services bei Röhlig Logistics. „Notwendige Finanz- und Business-Warehouse-Daten stehen uns jetzt unmittelbar zur Verfügung, was in den entsprechenden Bereichen zu deutlich schnelleren Entscheidungen führt.“
Mit der erfolgreichen Einführung von SAP S/4HANA bei Röhlig unterstreicht logineer ihre strategische Ausrichtung als führender Digitalisierungspartner der Logistikbranche. „Das Projekt demonstriert unsere Branchenkompetenz auch auf der weltweiten Bühne – mit der Umsetzung komplexer, internationaler IT-Projekte und der Harmonisierung globaler Prozesse“, sagt Pascal Eggert, Geschäftsführer von logineer.
Unternehmensprofil der q.beyond logineer GmbH
logineer steht für die erfolgreiche Digitalisierung von Logistik-Unternehmen – und das an jedem Ort und in jedem Land der Welt. Speditionen erhalten von rund 200 IT- und Logistik-Expert:innen sämtliche IT-Services – sicher und aus einer Hand. Außerdem sorgt der IT-Dienstleister für einen reibungslosen und sicheren Daten- und Informationsfluss über Ländergrenzen und Zeitzonen hinweg. Die Tochter des IT-Dienstleisters q.beyond hat besondere Erfahrung in der internationalen See- und Luftfracht sowie in der Kontraktlogistik. Zu den Leistungen zählen strategische IT-Beratung, Produkt- und Prozess-Consulting, Implementierung, Systemintegration, Betrieb und ein eigener Help Desk, der weltweit 24/7 zur Verfügung steht. Das Portfolio ist modular aufgebaut: Angeboten werden Lösungen für IT-Infrastruktur & Workplace, Finanzbuchhaltung, Cyber Security sowie Logistik-Applikationen wie Transport- und Warehouse-Management-Systeme.
Unternehmensprofil der q.beyond AG
Die q.beyond AG steht für erfolgreiche Digitalisierung. Wir unterstützen unsere Kunden dabei, die besten digitalen Lösungen für ihr Business zu finden, umzusetzen und zu betreiben. IT-Souveränität ist dabei unser zentraler Anspruch. Das starke Team aus 1.100 Expertinnen und Experten begleitet mittelständische Unternehmen sicher durch die digitale Transformation. Dabei bringen wir umfassendes Know-how in den Bereichen Cloud, Applications, AI und Security mit. Mit Standorten in ganz Deutschland sowie in Lettland, Spanien, Indien und den USA, eigenen zertifizierten Rechenzentren und mehr als 25 Jahren Erfahrung zählt q.beyond zu den führenden IT-Dienstleistern.
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2276986 |
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2276986 17.02.2026 CET/CEST
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| 29.01.2026 | q.beyond steigert EBITDA im Jahr 2025 auf 12,3 Mio. € und erzielt Konzerngewinn
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q.beyond AG
/ Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis
q.beyond steigert EBITDA im Jahr 2025 auf 12,3 Mio. € und erzielt Konzerngewinn
29.01.2026 / 07:30 CET/CEST
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q.beyond steigert EBITDA im Jahr 2025 auf 12,3 Mio. € und erzielt Konzerngewinn
- Konzernergebnis verbessert sich um 6,5 Mio. € auf 2,5 Mio. €
- Free Cashflow steigt um 72 % auf 5,5 Mio. €
- Außerordentliche Hauptversammlung soll Voraussetzungen für Aktienrückkäufe und Dividenden schaffen
Köln, 29. Januar 2026. Im Vorfeld der außerordentlichen Hauptversammlung am 30. Januar 2026 in Köln veröffentlicht q.beyond vorläufige, ausdrücklich noch ungeprüfte Zahlen für das Geschäftsjahr 2025. Bei einem Anstieg des vergleichbaren Umsatzes* um 2,6 Mio. € auf 182,6 Mio. € stieg das EBITDA um 17 % auf 12,3 Mio. € und das Konzernergebnis um 6,5 Mio. € auf 2,5 Mio. €. Der Free Cashflow verbesserte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr nach vorläufigen Berechnungen um 72 % auf 5,5 Mio. €. Die Nettoliquidität des schuldenfreien Unternehmens summiert sich nun auf 42,0 Mio. €; das entspricht 0,34 € je q.beyond-Aktie.
q.beyond-CEO Thies Rixen sieht das Unternehmen auf einem guten Weg: „Unser fokussiertes Geschäftsmodell bewährt sich in einem unverändert herausfordernden Umfeld. Obwohl die Wirtschaft auch im Jahr 2025 stagnierte, konnten wir die Ertrags- und Finanzkraft wie geplant nachhaltig und deutlich steigern. Unsere Konzentration auf profitable Umsätze zahlt sich aus.“ Und CFO Nora Wolters ergänzt: „Operativ ist q.beyond damit gut aufgestellt, um seine Aktionärinnen und Aktionäre künftig über Aktienrückkäufe und eine Dividende am Erfolg des Unternehmens beteiligen zu können.“ Die noch bestehenden rechtlichen Beschränkungen soll die außerordentliche Hauptversammlung am Freitag, den 30. Januar 2026, mithilfe einer ordentlichen Kapitalherabsetzung nach § 222 ff. AktG beseitigen.
Strategie 2028: Vermarktung der wachsenden KI-Kompetenz
Im März 2026 wird q.beyond die „Strategie 2028“ präsentieren und aufzeigen, wie das Unternehmen über seinen Consult-to-operate-Ansatz weitere Kunden gewinnen will und den Umsatz sowohl national als auch international steigern wird. Zu den Kernelementen der Strategie zählen der Aufbau weiterer Fokusbranchen wie zum Beispiel „Energie“ und „Healthcare“ sowie die konsequente Vermarktung der wachsenden KI-Kompetenz. Als eines der ersten Unternehmen hat das Unternehmen im Frühjahr 2025 mit der Private Enterprise AI eine souveräne KI-Plattform für Mittelständler vorgestellt, die das volle Potenzial von KI nutzen, ihre sensiblen Unternehmensdaten jedoch nicht in einer Public Cloud speichern wollen.
Anstieg der Nearshoring- und Offshoring-Quote auf 30 % geplant
Ein weiteres Kernelement der Strategie ist die fortschreitende Internationalisierung. Seit 2023 ist die Nearshoring- und Offshoring-Quote bereits von 3 % auf 20 % gestiegen; nun ist ein Ausbau auf 30 % geplant. Damit wächst die Bedeutung der Standorte in Lettland, Spanien, Indien und den USA weiter. Zugleich beginnt an den beiden europäischen Standorten die Vermarktung des q.beyond-Leistungsspektrums. „Die erste Reaktion am Markt ist vielversprechend“, erklärt q.beyond-CEO Rixen. „In kurzer Zeit haben wir erste Kunden gewonnen. Wir werden schon in diesem Jahr vom Wachstum im Ausland profitieren.“
* Die Berechnung berücksichtigt die fortlaufende Konzentration auf profitable Services und Lösungen. 2024 waren noch Umsätze aus wenig profitablen Geschäftsfeldern in Höhe von 13 Mio. € enthalten.
Über das Unternehmen:
Die q.beyond AG steht für erfolgreiche Digitalisierung. Wir unterstützen unsere Kunden dabei, die besten digitalen Lösungen für ihr Business zu finden, umzusetzen und zu betreiben. IT-Souveränität ist dabei unser zentraler Anspruch. Das starke Team aus 1.100 Expertinnen und Experten begleitet mittelständische Unternehmen sicher durch die digitale Transformation. Dabei bringen wir umfassendes Know-how in den Bereichen Cloud, Applications, AI und Security mit. Mit Standorten in ganz Deutschland sowie in Lettland, Spanien, Indien und den USA, eigenen zertifizierten Rechenzentren und mehr als 25 Jahren Erfahrung zählt q.beyond zu den führenden IT-Dienstleistern.
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29.01.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2267606 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2267606 29.01.2026 CET/CEST
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| 12.01.2026 | Original-Research: q.beyond AG (von Montega AG): Kaufen
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Original-Research: q.beyond AG - von Montega AG
12.01.2026 / 10:26 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.
Einstufung von Montega AG zu q.beyond AG
| Unternehmen: |
q.beyond AG |
| ISIN: |
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| Anlass der Studie: |
Update |
| Empfehlung: |
Kaufen |
| seit: |
12.01.2026 |
| Kursziel: |
1,20 EUR |
| Kursziel auf Sicht von: |
12 Monaten |
| Letzte Ratingänderung: |
- |
| Analyst: |
Kai Kindermann |
Attraktive Bewertung - Management bereitet Aktienrückkäufe vor
q.beyond plant per Kapitalherabsetzung die Voraussetzungen für Aktienrückkäufe zu schaffen. Dies halten wir angesichts der aktuellen Bewertung (EV: 56,2 Mio. EUR), der unseres Erachtens bereits der Wert des eigenen Rechenzentrums nahezu entspricht, für eine sinnvolle Maßnahme.
Details der Maßnahme: Mit einer Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 5:1 soll der handelsrechtliche Bilanzverlust beseitigt werden. Daraufhin kann q.beyond Aktien zurückkaufen und Dividenden ausschütten. Das Rückkaufprogramm soll voraussichtlich in H2/26 starten, während eine Dividendenzahlung in 2027 für das GJ 2026 avisiert wird.
Hoher Value-Add von Aktienrückkäufen auf aktuellem Kursniveau: Die Hauptversammlung hat bereits den Rückkauf von bis zu 10% der ausgegebenen Aktien genehmigt. Mit einer Überschussliquidität deutlich über den dafür benötigten Mitteln halten wir ein Tender Offer über das gesamte genehmigte Volumen für wahrscheinlich. Wir sehen die q.beyond-Aktie aktuell mit einem EV/EBITDA 2025e von 3,9x als sehr attraktiv bewertet an. Eine SOTP-Bewertung unterstreicht unsere positive Einschätzung und impliziert einen fairen Wert von 165,4 Mio. EUR bzw, 1,33 EUR je q.beyond-Aktie. Dabei deckt allein das Rechenzentrum, dessen Verkauf seit geraumer Zeit diskutiert wird, unseres Erachtens annähernd den gesamten aktuellen Enterprise Value ab.
[Abbildung]
Rechenzentrum stellt signifikantes Asset dar: Im Hamburger Stadtteil Winterhude verfügt q.beyond über ein Rechenzentrum mit zusätzlichen Büroräumlichkeiten auf 8.000m² Fläche. Laut Vorstand wurden in Gesprächen mit potentiellen Käufern rund 30 Mio EUR seitens Immobilienentwicklern geboten. Strategische Käufer würden 40-50 Mio. EUR bieten, bei ihrer Bewertung jedoch nur die aktuell genutzten 3 MW berücksichtigen. CEO Thies Rixen plant deshalb vor einer Transaktion den Verkaufspreis durch die Vermarktung vorhandener Kapazitäten zu steigern.
Der Immobilienwert wird u.E. bereits durch den Bodenrichtwert von 15,0 Mio. EUR (bei Wohnungsnutzung) zu einem großen Teil abgedeckt. Bei Nutzung als Rechenzentrum haben wir die angesetzten Bewertungen von REITs für ihre europäischen Datenzentren sowie die durchschnittlichen Baukosten für Rechenkapazität in Deutschland herangezogen. Im Durchschnitt ergibt sich ein Wert von 13,0 Mio. EUR pro MW, den wir angesichts des Standorts Hamburg und der technologischen Qualität als Tier-3-Rechenzentrum mit guter Energieeffizienz (PUE: 1,28) als angemessen betrachten. Aufgrund der hohen Marktnachfrage sowie mehrjähriger Genehmigungs- und Bauzeiten halten wir ein höheres Multiple für sofort verfügbare Kapazität gegenüber den Herstellungskosten für gerechtfertigt.
[Abbildung]
Wir haben für das Rechenzentrum einen Wert von 53,7 Mio. EUR berechnet, der sich aus folgenden Komponenten zusammensetzt.
- Die bereits genutzten 3 MW setzen wir basierend auf den ermittelten 13,0 Mio. EUR/MW mit 39,0 Mio. EUR an.
- Ein zusätzlicher MW ist sofort einsatzbereit und sollte ursprünglich in 2025 vermarktet werden. Dies lief jedoch aufgrund einer Diskrepanz zwischen der angebotenen und nachgefragten Größenkategorien schleppend. Aufgrund der geringen Vakanzen von Rechenkapazitäten sowie der Anpassung des Angebots zum Bedienen kleinerer Tickets erwarten wir jedoch die vollständige Vermarktung des verfügbaren MW in 2026 und bewerten diesen abgezinst um ein Jahr mit 11,8 Mio. EUR.
- Darüber hinaus bietet der Standort Fläche für weitere Kapazität i.H.v. einem MW, in den jedoch vor Nutzung investiert werden müsste. Die Entscheidung über die Ertüchtigung soll bis Ende 2026 getroffen werden. Wir bewerten die Option als Differenz zwischen den Baukosten neuer Kapazität von 10,2 Mio. EUR und den erwarteten Investitionskosten von 7,0 Mio. EUR. Abgezinst bis zum erwarteten Entscheidungsdatum ergibt sich so ein Wert für die zu ertüchtigende Kapazität von 2,9 Mio. EUR.
Bewertung des operativen Geschäfts:
- Inklusive der Nutzung des Rechenzentrums liegt der Wert des operativen Geschäfts basierend auf unserem DCF-Modell bei 115,4 Mio. EUR. Eine Peergroup-Analyse basierend auf 2025e EBITDA-Multiples impliziert einen Wert von 106,5 Mio. EUR, den wir um kapitalisierte Leasingaufwendungen und steuerliche Verlustvorträge bereinigt haben. Der kürzliche Verkauf der Allgeier IT Services GmbH dürfte u.E. basierend auf dem kommunizierten Preis im oberen zweistelligen Mio.-EUR-Bereich zu EBITDA-Multiples von 8,4 bis 11,9 (2025e) erfolgt sein, was alleine für das Managed Services-Segment von q.beyond einen Wert von 65,9 Mio. EUR bis zu 93,2 Mio. EUR bedeuten würde. Die Differenz zu unserer DCF-Bewertung erfordert somit einen Wert von 22,2 Mio. EUR bis zu 49,5 Mio. EUR für das Consulting-Segment.
- Bei einem Verkauf würden einerseits die Erträge aus dem Colocation- und Server Housing-Geschäft wegfallen und andererseits müsste die selbst benötigte Rechen- und Bürokapazität gemietet werden. Für eine separate Betrachtung des hypothetisch verbleibenden Geschäfts rechnen wir mit wegfallenden Erträgen von 3,5 Mio. EUR auf EBITDA-Ebene, die jedoch aufgrund der benötigten Investitionen eine eher geringe Cash Conversion aufweisen dürften, sowie mit anfallenden Mietkosten von 1,5 Mio. EUR. In diesem Szenario bewerten wir das verbleibende operative Managed Services-Geschäft sowie das Consulting-Segment mit 76,7 Mio. EUR nach DCF-Modell, während die adjustierte Peergroup-Analyse einen Wert von 70,6 Mio. EUR ausweist.
Fazit: Das momentane Kursniveau reflektiert unseres Erachtens nicht den fairen Wert des Unternehmens, wovon Aktionäre durch die vorbereiteten Aktienrückkäufe profitieren können. Wir bekräftigen unsere Kaufempfehlung und das DCF-implizierte Kursziel i.H.v. 1,20 EUR.
+++ Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte. Bitte lesen Sie unseren RISIKOHINWEIS / HAFTUNGSAUSSCHLUSS unter http://www.montega.de +++
Über Montega:
Die Montega AG ist eine innovative Investment-Banking-Boutique mit klarem Fokus auf den Mittelstand und agiert als Plattformanbieter für den Austausch zwischen börsennotierten Unternehmen und institutionellen Investoren. Montega erstellt hochwertiges Equity Research, veranstaltet vielfältige Kapitalmarktevents im In- und Ausland und bietet eine umfassende Unterstützung bei Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungen. Die Mission: Emittenten und Investoren zusammenbringen und für Transparenz im Börsenumfeld sorgen. Dabei konzentriert sich Montega auf jene Marktteilnehmer, deren Sprache die Mittelstandsexperten am besten beherrschen: Small- und MidCaps auf der einen sowie Vermögensverwalter, Family Offices und Investment-Boutiquen mit einem Anlagefokus im Nebenwertebereich auf der anderen Seite.
Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: Factsheet
Kontakt für Rückfragen:
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