| 03.11.2025 | BASF SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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BASF SE
/ Aktienrückkauf
BASF SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
03.11.2025 / 08:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Bekanntmachung zum Aktienrückkauf nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Ludwigshafen – 3. November 2025 – Der am 28. Oktober 2025 vom Vorstand der BASF SE beschlossene und in der Ad-hoc-Mitteilung vom 28. Oktober 2025 angekündigte Aktienrückkauf beginnt am 3. November 2025. Im Zeitraum bis spätestens 30. Juni 2026 sollen eigene Aktien der Gesellschaft im Wert von bis zu 1,5 Milliarden € (ohne Erwerbsnebenkosten), maximal jedoch 78,3 Millionen Aktien, zurückgekauft werden. Das Rückkaufprogramm dient ausschließlich dem Zweck der Einziehung der erworbenen Aktien. Der Vorstand macht damit von der durch die ordentliche Hauptversammlung der BASF SE am 29. April 2022 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz (AktG) Gebrauch, die den Erwerb von maximal 10 % des Grundkapitals bis zum 28. April 2027 ermöglicht; das entsprach zum Zeitpunkt der Beschlussfassung 91,8 Millionen Aktien. Von Mai 2022 bis Februar 2023 wurden unter dieser Ermächtigung bereits 10,9 Millionen Aktien zurückgekauft und im Jahr 2023 eingezogen.
Der Rückkauf wird unter Führung einer von BASF SE beauftragten Bank nach Art. 4 Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 (nachfolgend auch „Rückkauf-VO“) durchgeführt, die ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig von der Gesellschaft trifft. Das Recht der BASF SE, das Mandat der Bank im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben zu beenden und an eine andere unabhängige Bank neu zu vergeben, bleibt unberührt. Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit gestoppt, unterbrochen und fortgesetzt werden.
Der Rückkauf soll günstigst und Interesse wahrend sowie über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) und weiteren Handelsplätzen erfolgen und nach Maßgabe der Vorgaben des jeweils gültigen Beschlusses der Hauptversammlung durchgeführt werden. Danach darf der Kaufpreis je zurückerworbener Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer BASF-Aktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten.
Darüber hinaus ist die Bank verpflichtet, die jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben einzuhalten, insbesondere die Handelsbedingungen des Art. 3 Rückkauf-VO, damit der Aktienrückerwerb unter die jeweiligen Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme (Safe Harbor) fällt, sowie sämtliche anderen einschlägigen Bestimmungen zu beachten. Entsprechend der Rückkauf-VO dürfen u.a. die Aktien nicht zu einem Kurs erworben werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder über dem des letzten höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Maßgeblich ist der höhere der beiden Werte. Entsprechend der Rückkauf-VO dürfen an einem Tag zudem nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an welcher der jeweilige Kauf erfolgt, erworben werden. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem konkreten Kauftermin.
Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 Rückkauf-VO entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekanntgegeben. Zudem wird die BASF SE die Geschäfte auf ihrer Website unter www.basf.com/aktienrueckkauf veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.
Kontakt
Dr. Stefanie Wettberg
Investor Relations
+49 621-60-48002 stefanie.wettberg@basf.com
03.11.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| 28.10.2025 | BASF SE: BASF beginnt im November 2025 ein Aktienrückkaufprogramm
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BASF SE / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
BASF SE: BASF beginnt im November 2025 ein Aktienrückkaufprogramm
28.10.2025 / 17:58 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
BASF beginnt im November 2025 ein Aktienrückkaufprogramm
- Eigene Aktien mit einem Volumen von bis zu 1,5 Milliarden € sollen im Zeitraum von November 2025 bis Juni 2026 zurückgekauft werden
- Programm ist Teil des im September 2024 angekündigten Aktienrückkaufs in Höhe von insgesamt 4 Milliarden € bis Ende 2028
- Zurückgekaufte Aktien sollen eingezogen und das Grundkapital entsprechend herabgesetzt werden
Angesichts der bereits erhaltenen und noch erwarteten Zahlungsmittelzuflüsse, insbesondere aus Portfoliomaßnahmen, hat der Vorstand der BASF SE heute, 28. Oktober 2025, ein Aktienrückkaufprogramm beschlossen. Das Programm hat ein Volumen von bis zu 1,5 Milliarden €, soll im November 2025 beginnen und bis Ende Juni 2026 abgeschlossen werden. Es ist Teil des im Rahmen des Capital Markets Days im September 2024 angekündigten Aktienrückkaufs in Höhe von insgesamt 4 Milliarden € bis Ende 2028. BASF SE wird die zurückgekauften Aktien einziehen und das Grundkapital entsprechend herabsetzen.
Das Aktienrückkaufprogramm basiert auf der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung der BASF SE vom 29. April 2022, wonach der Vorstand bis zum 28. April 2027 bis zu 10 % der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung ausstehenden Aktien (10 % des Grundkapitals) erwerben kann. Der Erwerb soll unter Inanspruchnahme der „Safe-Harbor“-Ausnahme für Rückkaufprogramme nach Artikel 5 der EU-Marktmissbrauchsverordnung abgewickelt werden.
Mittelfristig ist BASF bestrebt, die Gesamtausschüttung an Aktionäre durch eine Kombination aus Dividenden und Aktienrückkäufen mindestens auf dem Niveau der vergangenen Jahre zu halten. BASF hat sich somit das Ziel gesetzt, von 2025 bis 2028 mindestens 12 Milliarden € an Aktionäre auszuschütten. Konkret will das Unternehmen eine Dividende von mindestens 2,25 € je Aktie oder rund 2 Milliarden € pro Jahr ausschütten. Die Gesamtausschüttung an Dividenden von rund 8 Milliarden € in dem Zeitraum von vier Jahren soll durch Aktienrückkäufe in Höhe von mindestens 4 Milliarden € ergänzt werden. Diese Aktienrückkäufe sollten ursprünglich ab spätestens 2027 beginnen. Nun wird ein Teil davon zeitlich vorgezogen.
Durch den Rückkauf eigener Aktien wird verfügbares Kapital an die Aktionäre zurückgezahlt, die Kapitalstruktur des Unternehmens optimiert und das Ergebnis je Aktie erhöht. Daneben wird BASF die Nettoverschuldung reduzieren, um ihre Bilanz zu stärken. Die Fälligkeiten der ausstehenden Anleihen ermöglichen eine erhebliche Reduzierung der Verschuldung im Jahr 2026.
BASF strebt weiterhin ein Single A Kreditrating an, das einen uneingeschränkten Zugang zu den Geld- und Kapitalmärkten gewährleistet. Derzeit verfügt das Unternehmen über ein Rating von „A/F1/Ausblick stabil“ bei Fitch, von „A3/P-2/Ausblick stabil“ bei Moody’s und „A-/A-2/Ausblick stabil“ bei Standard & Poor’s.
Kontakt
Dr. Stefanie Wettberg
Investor Relations
+49 621-60-48002 stefanie.wettberg@basf.com
Jens Fey
Corporate Media Relations
+49 621-60-99123 jens.fey@basf.com
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