| 23.04.2026 | Welttag des geistigen Eigentums: Ottobock baut Innovationsführerschaft aus.
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EQS-Media / 23.04.2026 / 10:00 CET/CEST
Welttag des geistigen Eigentums: Ottobock baut Innovationsführerschaft aus.
Mit 2.110 Patenten, 22 Erstanmeldungen und 639 Patentfamilien ist Ottobock führend in Prothetik, Neuro-Orthetik und Exoskeletten.
Duderstadt, 23. April 2026
Patente entstehen nicht zufällig. Sie zeugen von systematischer Forschung, Innovationskraft und einer technologischen Führungsrolle. Ottobock zählt 2025 insgesamt 2.110 Patenten und 22 Erstanmeldungen. Die Schutzrechte konzentrieren sich insbesondere auf die drei Kernsegmente Prothetik, Neuro-Orthetik und Exoskelette. Damit zählt Ottobock zu den innovativsten Unternehmen in diesen Bereichen.
Arne Jörn, Chief Technology Officer von Ottobock, beschreibt die Rolle des IP‑Portfolios: „Patente sind für uns kein administrativer Prozess, sondern Ausdruck unserer Forschungslogik: Jedes Patent steht für unseren Anspruch, den technologischen Standard im MedTech-Sektor immer weiter zu denken. Wir entwickeln Systeme, die biomechanische Abläufe präzise abbilden und gleichzeitig intelligenter, adaptiver und verlässlicher machen. Damit folgen wir unserer Mission.“
Innovationskraft zwischen Mechanik, Sensorik und KI.
Die Patente von Ottobock konzentrieren sich auf Lösungen, die klassische Orthopädietechnik mit moderner Mechanik, Sensorik und algorithmischer Steuerung zusammenbringen. Prothesen und Orthesen werden zu smarten Bewegungsassistenten. Exoskelette profitieren von einer intelligenten Kraftverteilung in unterschiedlichen Arbeitsumgebungen.
Arne Jörn verweist auf die integrative Forschungsstrategie: „Keine Technologie entsteht isoliert. Unsere Entwickler und Ingenieure arbeiten interdisziplinär – Biomechanik, Robotik, Werkstofftechnik und KI greifen ineinander.“ Aus dieser systemischen Forschung ergibt sich die Breite des Patentportfolios: Ottobock hält aktuell Patente in 639 Patentfamilien, was die Tiefe und Verzahnung der Innovationsarbeit sichtbar macht.
Im Fokus: Neues Schutzrecht beschleunigt die Mensch-Maschine-Interaktion von intelligenten Prothesen und Orthesen.
Stellvertretend für die Innovationskraft des MedTech-Champions steht ein besonderes Patent. US 12,494,278 B2 beschreibt ein Verfahren, das die Steuerung von mikroprozessorgesteuerten Beinprothesen und -orthesen erheblich verbessern wird: Grundlage bilden die Sensoren am Hilfsmittel, die Bewegungen, Position und Krafteinflüsse aufnehmen. Die gesammelten Daten werden von einem Algorithmus interpretiert. Dadurch erkennt dieser sogenannte Classifier, was der Anwendende tun möchte, wie z. B. Gehen, Sitzen, Fahrradfahren oder Treppensteigen. Die im computergesteuerten Hilfsmittel integrierte State Machine überführt schließlich die Nutzerintention in konkrete Bewegungsbefehle. Die Idee kombiniert die Stärken aus der Musterkennung sowie die Verarbeitung von Sensordaten für eine zuverlässige Bewegungssteuerung des Hilfsmittels. Damit ließen sich in Zukunft intelligente Beinprothesen und -orthesen noch schneller, genauer und sicherer nutzen, was wiederum den Nutzerkomfort erhöht.
Patente als Wettbewerbshebel.
Für Ottobock sind Schutzrechte ein zentraler Bestandteil der Unternehmensstrategie. Sie schaffen rechtliche Sicherheit für die Innovationen, sichern Investitionen in Forschung und Entwicklung und definieren die technologische Führungsposition im Markt.
„Nur wer frühzeitig seine Ideen schützt, kann langfristig gestalten“, so Arne Jörn. „Deshalb ist unsere Patentstrategie eng mit unserer Rolle als Innovationsführer verknüpft.“
Kontakt
Ottobock SE & Co. KGaA
Nadine Winter
Public Relations Managerin
Corporate Communications
Telefon +49 1511 888 3507
E-Mail nadine.winter@ottobock.de
Über Ottobock
Der börsennotierte, globale MedTech-Champion Ottobock vereint über 100-jährige Tradition mit herausragender Innovationskraft in den Bereichen Prothetik, Neuro-Orthetik und Exoskelette. Ottobock entwickelt innovative Versorgungslösungen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität und treibt die Digitalisierung der Branche voran. Gegründet 1919 in Berlin, ist das Unternehmen mit fast 9.300 Mitarbeitenden (Vollzeitkräften) heute mit seinem Geschäft in 45 Ländern aktiv und betreibt das größte internationale Patientenversorgungsnetzwerk mit rund 400 Patientenversorgungszentren weltweit. Mit einer starken F&E-Quote im Produkt- und Komponentengeschäft und mehr als 2.600 Patenten und Patentanmeldungen prägt Ottobock die Human Bionics-Landschaft der Zukunft. Die Mission, die Bewegungsfreiheit, Lebensqualität und Unabhängigkeit von Menschen zu verbessern, ist tief in der DNA des Unternehmens verwurzelt – wie auch sein gesellschaftliches Engagement: Seit 1988 ist Ottobock Partner und Unterstützer der Paralympischen Spiele.
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Emittent/Herausgeber: Ottobock SE & Co. KGaA
Schlagwort(e): Forschung/Technologie
23.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2313540 23.04.2026 CET/CEST
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| 13.04.2026 | SUITX by Ottobock: Smarte Exoskelette und digitale Ergonomie
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EQS-Media / 13.04.2026 / 10:00 CET/CEST
Smarte Exoskelette und digitale Ergonomie
Auf der Hannover Messe zeigt ‚SUITX by Ottobock‘ vernetzte, KI-basierte Lösungen für gesündere Arbeitsplätze
Duderstadt, 13. April 2026
‚SUITX by Ottobock‘ präsentiert sich auf der Hannover Messe vom 20. bis 24. April 2026 als konsequent weiterentwickelter Geschäftsbereich: Ergänzend zum Exoskelett-Portfolio bietet ‚SUITX by Ottobock‘ jetzt skalierbare digitale Ergonomie-Lösungen, die Hardware, Sensorik und KI-basierte Analysen systematisch verbinden. Die neuen Technologien und Services zeigt das Team von SUITX, Teil des Medizintechnikunternehmens Ottobock, auf der Messe (Halle 26, Stand F41) anhand konkreter Industrie- und Logistikanwendungen.
Exoskelette sind in vielen Arbeitsabläufen inzwischen etabliert, etwa bei der Überkopfarbeit in der Automobilmontage oder Hebetätigkeiten in der Logistik. Unternehmen wie IKEA, MAN und Airbus setzen seit Jahren und teilweise in mehr als 30 Ländern auf die Lösungen von ‚SUITX by Ottobock‘, um ihre Mitarbeitenden gesund zu halten. Exoskelette gelten als eine der effektivsten Maßnahmen, um körperliche Belastungen zu reduzieren und Ausfallzeiten nachhaltig zu verringern.
„Nun gehen wir den nächsten Schritt und vernetzen unsere Exoskelette mit KI-gestützten Anwendungen und digitalen Services“, sagt Martin Böhm, Chief Experience Officer bei Ottobock und verantwortlich für den Geschäftsbereich. „Als Plattformanbieter für Ergonomie können wir Menschen an ihren Arbeitsplätzen künftig noch einfacher, smarter und individueller entlasten. Die Digitalisierung eröffnet Unternehmen neue Möglichkeiten, ergonomische Risiken datenbasiert zu erkennen und Abläufe im laufenden Betrieb zu optimieren. Und dies sogar mittlerweile als Plug-and-Play-Lösung.“
Intelligentes Exoskelett mit neuer App
Nach der Premiere auf der Hannover Messe 2025 hat sich das erste intelligente Rücken-Exoskelett von ‚SUITX by Ottobock‘ – das IX BACK VOLTON – bei zahlreichen Industrie- und Logistikunternehmen bewährt. Auf der CES in Las Vegas stellte der Geschäftsbereich im Januar 2026 erstmals die digitale Erweiterung vor: Die Volton XP Companion App kombiniert Sensordaten mit ergonomischen Analysen, Aktivitätsprofilen und Nutzungstrends. Unternehmen erhalten damit eine objektive Datenbasis, um den Exoskelett-Einsatz zu steuern und ergonomische Verbesserungen messbar zu machen. Die App-Einführung in den ersten Märkten ist für 2026 geplant.
Das nur 4,8 Kilogramm leichte Exoskelett – das weltweit leichteste batteriebetriebene Modell seiner Klasse – entlastet die Wirbelsäule beim Heben schwerer Lasten um bis zu 17 Kilogramm pro Vorgang. Möglich wird dies durch intelligente Sensorik, präzise Motorentechnologie und eine adaptive Kraftunterstützung, die sich in Echtzeit an jede Bewegung anpasst.
KI-basiertes Ergonomie-Tool
Ein weiterer Baustein auf dem Weg zum übergreifenden Ergonomie-Anbieter ist der Ausbau des KI-gestützten Tools AIRGO XP. Gemeinsam mit der MotionMiners GmbH entwickelt SUITX by Ottobock die Lösung weiter, um ergonomische Belastungen in Echtzeit und auf Datenbasis zu erfassen. Das System analysiert Bewegungsmuster am Arbeitsplatz, identifiziert ungünstige Haltungs- und Bewegungsabläufe und leitet daraus konkrete Optimierungsschritte ab. So entstehen individuelle Trainingsprogramme für Mitarbeitende und klare Entscheidungsgrundlagen für Führungskräfte, um Prozesse ergonomischer zu gestalten.
„Die Verbindung aus digitaler Ergonomieanalyse und Exoskeletten schafft einen klaren Mehrwert für Industrie und Logistik“, sagt David Duwe, Vice President SUITX by Ottobock Europe. „Wenn wir die physische Entlastung unserer Systeme mit den präzisen Daten von AIRGO XP kombinieren, entsteht ein schlüssiges ergonomisches Gesamtsystem. Der digitale Coach – von einigen Kunden sogar ‚Ergonomie Engel‘ genannt – erleichtert den Einstieg in das Thema erheblich. Unternehmen erkennen Belastungen früher und können Arbeitsplätze gezielt verbessern, wovon Mitarbeitende unmittelbar profitieren.“
Forschung als Entwicklungsmotor
Parallel zur digitalen Produktstrategie entwickelt SUITX by Ottobock auch seine Exoskelett-Hardware konsequent weiter und untermauert diese Entwicklung mit Forschungsprojekten. Wie hoch das Entlastungspotenzial speziell bei Überkopfarbeiten ist, zeigt eine aktuelle Langzeitstudie, die ‚SUITX by Ottobock‘ gemeinsam mit dem IFA der DGUV bei Airbus geplant und in dieser Form weltweit einmalig umgesetzt hat. Über mehr als 18 Monate wurden Mitarbeitende im realen Arbeitsumfeld mit Sensoren ausgestattet; insgesamt flossen über 477 Messstunden in die Analyse ein – darunter zahlreiche Tätigkeiten über Schulterhöhe. Die Auswertung zeigt deutlich erhöhte Belastungen in Nacken und Schulterregion, insbesondere bei wiederholten Halte- und Montagepositionen. Exoskelette konnten diese Belastungen um bis zu 43 Prozent reduzieren und halfen, ungünstige Bewegungsmuster zu vermeiden. Gleichzeitig wurden Effizienzgewinne von bis zu 14 Prozent erzielt.
„Auch wenn Robotik in Industrie und Logistik weiter voranschreitet, viele Tätigkeiten werden weiterhin von Menschen ausgeführt“, sagt David Duwe. „Der Nutzen von Exoskeletten wird immer stärker wahrgenommen und gehört für viele Unternehmen inzwischen selbstverständlich zur modernen Arbeitssicherheit. Entscheidend für die Akzeptanz ist dabei ein hoher Tragekomfort, denn nur dann werden Exoskelette dauerhaft genutzt.“
Genau an diesem Punkt setzt ‚SUITX by Ottobock‘ mit der neuen Generation des IX SHOULDER AIR an. Das seit 2018 im Einsatz bewährte Modell wurde technisch und ergonomisch weiterentwickelt: Ein flexiblerer Funktionsmechanismus sorgt für präzisere Armbewegungen und stabilere Führung, abnehmbare Textilkomponenten erleichtern Reinigung und Wartung. Anwenderfeedback aus verschiedenen Branchen ist in die Anpassungen eingeflossen, um die Unterstützung bei Überkopfarbeiten praxisgerecht zu verbessern.
Tests und Verfügbarkeit
Auf der Hannover Messe (Halle 26, Stand F41) können BesucherInnen die Exoskelette und digitalen Tools von ‚SUITX by Ottobock‘ direkt testen und sich von Ergonomie‑ExpertInnen beraten lassen. Für den Test im eigenen Betrieb bietet das Unternehmen „Experience‑Pakete“, inklusive Arbeitsplatzanalyse, Mitarbeiterschulung und digitaler Auswertung. Darüber hinaus sind ausgewählte Exoskelette in über 30 WÜRTH-Fachgeschäften in Deutschland verfügbar.
Über ‚SUITX by Ottobock‘
Seit 2012 entwickelt SUITX am Körper getragene Stützstrukturen, sogenannte Exoskelette, um den Arbeitsalltag von körperlich arbeitenden Menschen zu erleichtern. SUITX ging aus dem Robotics and Human Engineering Laboratory der University of California, Berkeley, hervor. Ende 2021 haben sich Ottobock und SUITX zusammengeschlossen, um als ‚SUITX by Ottobock‘ zukunftsweisende Exoskelette zu entwickeln. Hocheffizient und sehr leicht, verhindern diese Exoskelette muskel-skelettale Erkrankungen bedingt durch schwere körperliche Arbeit. ‚SUITX by Ottobock‘ bietet eine einzigartige Kombination aus innovativen Software- und Hardware-Produkten für gesündere Arbeitsplätze. Dazu gehören die Analyse von Arbeitsplätzen, Beratung zur Ergonomie und der gezielte Einsatz von Exoskeletten.
Mehr Informationen unter www.suitx.com.
Über Ottobock
Derbörsennotierte,globale MedTech-Champion Ottobock vereint über 100-jährige Tradition mit herausragender Innovationskraft in den Bereichen Prothetik, Neuro-Orthetik und Exoskelette. Ottobock entwickelt innovative Versorgungslösungen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität und treibt die Digitalisierung der Branche voran. Gegründet 1919 in Berlin, ist das Unternehmen mit fast 9.300 Mitarbeitenden (Vollzeitkräften) heute mit seinem Geschäft in 45 Ländern aktiv und betreibt das größte internationale Patientenversorgungsnetzwerk mit rund 400 Patientenversorgungszentren weltweit. Mit einer starken F&E-Quote im Produkt- und Komponentengeschäft und mehr als 2.600 Patenten und Patentanmeldungen prägt Ottobock die HumanBionics-Landschaft der Zukunft. Die Mission, die Bewegungsfreiheit, Lebensqualität und Unabhängigkeit von Menschen zu verbessern, ist tief in der DNA des Unternehmens verwurzelt – wie auch sein gesellschaftliches Engagement: Seit 1988 ist Ottobock Partner und Unterstützer der Paralympischen Spiele. Ottobock weltweit – The Human Empowerment Company
Ansprechpartnerin
Ottobock SE & Co. KGaA
Unternehmenskommunikation
Gesa Liss
Telefon: +49 (0)151 44 16 18 37
E-Mail: gesa.liss@ottobock.de
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Emittent/Herausgeber: Ottobock SE & Co. KGaA
Schlagwort(e): Industrie
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| 08.04.2026 | Ottobock SE & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.05.2026 in Duderstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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Ottobock SE & Co. KGaA
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Ottobock SE & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.05.2026 in Duderstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
08.04.2026 / 15:05 CET/CEST
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Ottobock SE & Co. KGaA
Duderstadt
ISIN: DE000BCK2223 | WKN: BCK222
Eindeutige Kennung: OTBO260519GM
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 2026
Am
Dienstag, den 19. Mai 2026 um 10:00 Uhr (MESZ)
findet die
ordentliche Hauptversammlung der Ottobock SE & Co. KGaA
als
virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
am Ort der Hauptversammlung statt.
Hierzu laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre herzlich ein.
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre* und ihre Bevollmächtigten können sich im Wege elektronischer Kommunikation über den Internetservice („Eventportal“) zu der virtuellen Hauptversammlung zuschalten und ihr Stimmrecht sowie weitere Aktionärsrechte ausüben. Das passwortgeschützte Eventportal zur Hauptversammlung ist unter
https://investors.ottobock.com/hauptversammlung
erreichbar. Nähere Hinweise zur Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton finden Sie im Abschnitt „Ergänzende Angaben und Hinweise“, der im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt ist.
Die Stimmrechtsausübung erfolgt - auch bei Bevollmächtigung von Dritten - ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation über die elektronische Briefwahl oder über Vollmacht- und Weisungserteilung an die von der Ottobock SE & Co. KGaA (die „Gesellschaft“) benannten Stimmrechtsvertreter.
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Räumlichkeiten der Otto Bock HealthCare Deutschland GmbH (Ottobock-Studio), Auf der Klappe 45, 37115 Duderstadt. Für Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung.
* Sämtliche Personenbezeichnungen in diesem Dokument gelten für alle Geschlechter gleichermaßen, auch wenn aus Gründen der besseren Lesbarkeit eine männliche Bezeichnung verwendet wird.
| 1. |
Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses nebst dem zusammengefassten Lagebericht für die Ottobock SE & Co. KGaA und den Konzern (Ottobock Gruppe) für das Geschäftsjahr 2025, einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a und § 315a Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ottobock SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2025
Diese Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter
| https://investors.ottobock.com/hauptversammlung |
zugänglich. Darüber hinaus werden sie in der Hauptversammlung erläutert.
Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend § 171 AktG gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 18 Abs. 4 der Satzung erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin; im Übrigen sind die vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es einer weiteren Beschlussfassung hierzu bedarf.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung, der einen Bilanzgewinn von EUR 189.186.605,48 ausweist, festzustellen.
|
| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
Der im Geschäftsjahr 2025 erzielte und im Jahresabschluss ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von EUR 189.186.605,48 wird wie folgt verwendet:
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,97 je Aktie auf 63.990.151 dividendenberechtigte Aktien: |
EUR 62.070.446,47 |
| Vortrag auf neue Rechnung: |
EUR 127.116.159,01 |
| Bilanzgewinn: |
EUR 189.186.605,48 |
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig.
|
| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.
|
| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.
|
| 5. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026, des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses, vor, wie folgt zu beschließen:
| 5.1 |
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 und zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen im Sinne der §§ 115, 117 des Wertpapierhandelsgesetzes, die vor der ordentlichen Hauptversammlung 2027 erstellt werden, gewählt. |
| 5.2 |
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, wird für das Geschäftsjahr 2026 zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung gewählt. |
Die Wahl zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung unter Tagesordnungspunkt 5.2 erfolgt vorsorglich für den Fall, dass der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung von Artikel 37 der Abschlussprüfer-RL 2006/43/EG i.d.F. der CSRD (EU) 2022/2464 vom 14. Dezember 2022 eine ausdrückliche Wahl dieses Prüfers durch die Hauptversammlung verlangen sollte, die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts also nach dem deutschen Umsetzungsrecht nicht ohnehin dem Abschlussprüfer obliegen sollte.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne des Artikel 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 auferlegt wurde.
|
| 6. |
Beschlussfassung über die Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat
Die Amtszeit von Frau Jurate Keblyte als Mitglied des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 beschließt. Es ist daher ein neues Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 278 Abs. 3 AktG in Verbindung mit §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit der Vereinbarung über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in der Otto Bock HealthCare GmbH, die für die Ottobock SE & Co. KGaA weiterhin gilt, und nach § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus zehn (10) Mitgliedern zusammen. Davon sind vier (4) Mitglieder Arbeitnehmervertreter und sechs (6) Mitglieder von der Hauptversammlung zu wählende Anteilseignervertreter.
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Nominierungsausschusses vor, folgende Person in den Aufsichtsrat zu wählen:
| |
Frau Tania von der Goltz, Finanzexpertin und Mitglied eines Advisory Board/Beirats (Veonet Vision GmbH), wohnhaft in Kronberg, Deutschland. |
Die Bestellung erfolgt gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung am 19. Mai 2026 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2030 beschließt.
Die Empfehlung des Nominierungsausschusses und der entsprechende Wahlvorschlag des Aufsichtsrats zu diesem Tagesordnungspunkt berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und tragen damit zugleich der Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium Rechnung.
Frau von der Goltz verfügt über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung. Es ist vorgesehen, Frau von der Goltz im Falle ihrer Wahl als Vorsitzende für den Prüfungsausschuss vorzuschlagen.
Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass Frau von der Goltz den für die Tätigkeit im Aufsichtsrat zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.
Weitere Informationen zu Frau von der Goltz, einschließlich eines Lebenslaufs, der über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen Auskunft gibt, Angaben zu Mitgliedschaften in weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (§ 125 Abs. 1 Satz 5 AktG) sowie Angaben gemäß den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sind im Anschluss an die Tagesordnung in Abschnitt II dieser Einberufung aufgeführt. Diese Angaben sind zudem auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://investors.ottobock.com/hauptversammlung |
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung zugänglich sein.
|
| 7. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025
Für das Geschäftsjahr 2025 wurde gemäß § 162 AktG ein Vergütungsbericht erstellt, der der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen ist.
Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 nebst Vermerk über die Prüfung des Abschlussprüfers ist von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite
| https://investors.ottobock.com/hauptversammlung |
zugänglich und wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen.
|
| 8. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die geschäftsführenden Direktoren der persönlich haftenden Gesellschafterin
Gemäß § 278 Abs. 3 in Verbindung mit § 120a Abs. 1 AktG beschließt die Hauptversammlung börsennotierter Gesellschaften bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens jedoch alle vier Jahre, über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands. Diese Beschlussfassung der Hauptversammlung hat nun in der ersten ordentlichen Hauptversammlung nach dem erfolgten Börsengang der Gesellschaft im Jahr 2025 zu erfolgen. Als Kommanditgesellschaft auf Aktien hat die Ottobock SE & Co. KGaA rechtsformbedingt keinen eigenen Vorstand. Die Geschäfte der Gesellschaft werden von ihrer persönlich haftenden Gesellschafterin, der Ottobock Management SE, geführt, die durch ihre geschäftsführenden Direktoren vertreten wird. Für die Entscheidung über die Vergütung der geschäftsführenden Direktoren der persönlich haftenden Gesellschafterin ist der Verwaltungsrat der Ottobock Management SE zuständig. Im Interesse einer guten Corporate Governance wird das Vergütungssystem für die geschäftsführenden Direktoren der persönlich haftenden Gesellschafterin gleichwohl der Hauptversammlung der Gesellschaft zur Billigung vorgelegt.
Der Verwaltungsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin hat im Juli 2025 mit Wirkung ab dem Börsengang der Gesellschaft ein neues, den Maßgaben von § 87a AktG und den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprechendes Vergütungssystem für die geschäftsführenden Direktoren der persönlich haftenden Gesellschafterin beschlossen.
Das Vergütungssystem für die geschäftsführenden Direktoren der persönlich haftenden Gesellschafterin ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://investors.ottobock.com/hauptversammlung |
zugänglich und wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
Gemäß § 124 Abs. 3 AktG ist für die Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Billigung des Vergütungssystems gemäß § 120a Abs. 1 AktG ein Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats vorgesehen. Wie vorstehend dargelegt, ist rechtsformbedingt der Verwaltungsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin und nicht der Aufsichtsrat der Ottobock SE & Co. KGaA für die Festlegung des Vergütungssystems für die geschäftsführenden Direktoren zuständig.
Vor diesem Hintergrund schlägt der Aufsichtsrat in Abstimmung mit dem Verwaltungsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin vor, das vom Verwaltungsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin beschlossene Vergütungssystem für die geschäftsführenden Direktoren der persönlich haftenden Gesellschafterin zu billigen.
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| 9. |
Beschlussfassung über die Billigung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
§ 278 Abs. 3 AktG in Verbindung mit § 113 Abs. 3 AktG sieht vor, dass bei börsennotierten Gesellschaften die Hauptversammlung mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats Beschluss zu fassen hat. Diese Beschlussfassung der Hauptversammlung hat nun in der ersten ordentlichen Hauptversammlung nach dem erfolgten Börsengang der Gesellschaft im Jahr 2025 zu erfolgen. Dabei ist auch ein Beschluss zulässig, der die bestehende Vergütung bestätigt.
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 14 der Satzung der Gesellschaft geregelt. § 14 der Satzung der Gesellschaft lautet wie folgt:
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„§ 14 Aufsichtsratsvergütung
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| 14.1 |
Jedes Mitglied des Aufsichtsrates erhält eine feste Vergütung für jedes volle Geschäftsjahr seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat von EUR 50.000. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält stattdessen eine feste Vergütung für jedes volle Geschäftsjahr von EUR 100.000, sein Stellvertreter für jedes volle Geschäftsjahr eine feste Vergütung von EUR 75.000. Eine Änderung der Vergütung beschließt die Hauptversammlung.
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| 14.2 |
Mitglieder eines Ausschusses erhalten für jedes volle Geschäftsjahr eine zusätzliche Vergütung von jeweils EUR 10.000. Für den Vorsitz im Prüfungsausschuss wird eine zusätzliche Vergütung von EUR 40.000, für den Vorsitz anderer Ausschüsse eine zusätzliche Vergütung von EUR 25.000 gewährt.
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| 14.3 |
Die Vergütung nach § 14.1 und § 14.2 ist jeweils hälftig zum Ende eines Kalenderhalbjahres zuzüglich eventuell anfallender Umsatzsteuer zahlbar. Soweit die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat oder die spezielle Funktion bzw. Mitgliedschaft in einem Ausschuss nicht während des gesamten Geschäftsjahres besteht oder ein Geschäftsjahr nicht ein volles Kalenderjahr umfasst, wird die Vergütung nur zeitanteilig fällig.
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| 14.4 |
Den Mitgliedern des Aufsichtsrats werden die in Ausübung ihres Amtes entstandenen notwendigen Auslagen erstattet, zu denen auch die anfallende gesetzliche Umsatzsteuer gehört.
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| 14.5 |
Die Gesellschaft stellt den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (Directors' & Officers' Liability Insurance - D&O-Versicherung) in einem für die Ausübung der Aufsichtsratstätigkeit angemessenen Umfang zur Verfügung.“
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Die in § 14 der Satzung der Gesellschaft festgelegte Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder ist zudem auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://investors.ottobock.com/hauptversammlung |
zugänglich und wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat sind nach eingehender Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass die bestehende Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats im Interesse der Gesellschaft liegt und in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben der Mitglieder des Aufsichtsrats und zur Lage der Gesellschaft steht. Die Vergütungsregelungen berücksichtigen zudem die Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex für die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen daher vor, die bestehenden Vergütungsregelungen für die Mitglieder des Aufsichtsrats in § 14 der Satzung zu bestätigen.
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| II. |
Weitere Angaben zu der unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidatin
Frau Tania von der Goltz
Finanzexpertin und Mitglied eines Advisory Board/Beirats (Veonet Vision GmbH)
Persönliche Daten
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Geburtsdatum: 20.09.1968 |
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Wohnort: Kronberg, Deutschland |
Ausbildung
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Fresenius Executive Program, Harvard Business School |
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International Executive Program, INSEAD |
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Diplom-Kauffrau (Betriebswirtschaftslehre), Goethe-Universität Frankfurt |
Beruflicher Werdegang
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2023-2025: Heidelberger Druckmaschinen AG - Mitglied des Vorstands und Chief Financial Officer (CFO) |
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1995-2022: Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA - diverse internationale Fach- und Führungspositionen in Accounting & Consolidation, Controlling, Tax, Treasury, Corporate Finance sowie Mergers & Acquisitions; Divisional CFO und Regional CFO im In- und Ausland |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Keine.
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Veonet Vision GmbH, München, Deutschland (Mitglied des Advisory Board/Beirats, Audit Committee und M&A Committee)
Angaben gemäß den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK)
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats ist Frau von der Goltz als unabhängig einzustufen. Es bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine im Sinne von Empfehlung C.13 DCGK offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen von Frau von der Goltz zur Gesellschaft, deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.
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| III. |
Ergänzende Angaben und Hinweise
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| 1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 63.990.151,00 und ist in 63.990.151 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte somit jeweils auf 63.990.151. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
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| 2. |
Durchführung als virtuelle Hauptversammlung
Die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach der gesetzlichen Regelung in § 278 Abs. 3 in Verbindung mit § 118a AktG führt zu einigen Modifikationen beim Ablauf der Hauptversammlung sowie der Ausübung der Aktionärsrechte gegenüber einer Präsenzhauptversammlung. Daher bitten wir um besondere Beachtung der nachfolgenden Hinweise, insbesondere zur Möglichkeit der Verfolgung der Hauptversammlung in Bild und Ton, des Rechts zur Einreichung von Stellungnahmen, des Antragsrechts, zur Ausübung des Stimmrechts, des Rederechts, des Auskunftsrechts und des Widerspruchsrechts.
Die persönlich haftende Gesellschafterin der Ottobock SE & Co. KGaA hat auf Grundlage von § 15 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft entschieden, die diesjährige Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) ist daher ausgeschlossen.
Die persönlich haftende Gesellschafterin hat auch berücksichtigt, dass der Gesetzgeber die virtuelle Hauptversammlung als gleichwertige Alternative zur Präsenzhauptversammlung eingeführt hat und die Aktionäre ihre Rechte entsprechend einer Präsenzhauptversammlung ausüben können. Die Gesellschaft wird im Sinne einer aktionärsfreundlichen Ausgestaltung der virtuellen Hauptversammlung auf das Erfordernis einer Vorabeinreichung von Fragen und eine damit verbundene Beschränkung der Fragemöglichkeit in der Hauptversammlung weiterhin verzichten.
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung am 19. Mai 2026 ab 10:00 Uhr MESZ* mit Bild und Ton live durch Nutzung des Eventportals im Internet unter
| https://investors.ottobock.com/hauptversammlung |
verfolgen. Wie Sie Zugang zum Eventportal erhalten, ist nachfolgend unter Ziffer III.4 beschrieben. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt im Wege elektronischer Kommunikation durch elektronische Briefwahl oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.
* Soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, sind sämtliche Zeitangaben in dieser Hauptversammlungseinladung Zeitangaben in der für Deutschland geltenden mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ). Die koordinierte Weltzeit (UTC) entspricht der mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) minus zwei Stunden und der mitteleuropäischen Winterzeit (MEZ) minus eine Stunde.
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| 3. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte
Aktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung ihrer Aktionärsrechte in der Hauptversammlung nur berechtigt, wenn sie sich spätestens bis zum 12. Mai 2026, 24:00 Uhr (Zugang maßgeblich), unter der für die Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle
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entweder unter folgender Adresse:
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HCE Consult AG
Anmeldestelle Ottobock SE & Co. KGaA
Postfach 820335
81803 München
Deutschland
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oder per E-Mail an: anmeldestelle@hce-consult.de |
angemeldet und ihr gegenüber den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben. Hierzu reicht in jedem Fall ein Nachweis des Anteilsbesitzes an der Gesellschaft durch den Letztintermediär gemäß § 278 Abs. 3 in Verbindung mit § 67c Abs. 3 AktG. Der Nachweis hat sich nach § 278 Abs. 3 in Verbindung mit § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG und § 16 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der virtuellen Hauptversammlung - also den 27. April 2026, 24:00 Uhr, (nachfolgend „Nachweisstichtag“) - zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Wir empfehlen unseren Aktionären, frühzeitig ihr depotführendes Institut zu kontaktieren, um einen ordnungsgemäßen und fristgemäß eingehenden Nachweis des Letztintermediärs bei der Gesellschaft sicherzustellen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die Ausübung der Aktionärsrechte als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes form- und fristgemäß erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang der Aktionärsrechte richten sich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Erwerbe und Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag wirken sich nicht auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang der Aktionärsrechte aus. Erwerbe von Aktien, die erst nach dem Nachweisstichtag erfolgen, berechtigen damit weder zur Teilnahme noch zur Ausübung von Aktionärsrechten in der Hauptversammlung.
Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten erhalten eine Anmeldebestätigung mit Zugangsdaten für die Teilnahme. Die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung erfolgt durch elektronische Zuschaltung über das Eventportal. Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihre Aktionärsrechte über das Eventportal ausüben (siehe unten).
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| 4. |
Elektronische Zuschaltung der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten zur virtuellen Hauptversammlung
Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können sich zur Hauptversammlung über das Eventportal elektronisch zuschalten und diese dort live in Bild und Ton verfolgen. Das Eventportal steht voraussichtlich ab dem 28. April 2026 zur Verfügung und ist über die Internetseite der Gesellschaft unter
| https://investors.ottobock.com/hauptversammlung |
erreichbar.
Die Anmeldung im Eventportal erfolgt mit den Zugangsdaten, die die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten zusammen mit der Anmeldebestätigung erhalten.
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| 5. |
Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung
Die gesamte Hauptversammlung der Gesellschaft wird am 19. Mai 2026 ab 10:00 Uhr für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre der Gesellschaft oder ihre Bevollmächtigten live in Bild und Ton im Eventportal übertragen. Die dafür erforderlichen Zugangsdaten erhalten die Aktionäre mit der Anmeldebestätigung.
Die Eröffnung der Hauptversammlung und die Reden des Versammlungsleiters und der Geschäftsführung werden für die interessierte Öffentlichkeit unter
| https://investors.ottobock.com/hauptversammlung |
live über das Internet übertragen. Unter derselben Internetadresse steht nach der Hauptversammlung eine Aufzeichnung dieser Reden, nicht aber der gesamten Hauptversammlung, zur Verfügung.
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| 6. |
Verfahren für die Stimmrechtsausübung im Wege elektronischer Kommunikation (elektronische Briefwahl)
Die Stimmrechtsausübung erfolgt im Wege elektronischer Kommunikation durch elektronische Briefwahl unter Nutzung des Eventportals. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet haben, können ihre Stimme durch elektronische Briefwahl im Vorfeld der Hauptversammlung sowie während der Hauptversammlung unter Nutzung des Eventportals abgeben. Bevollmächtigte, einschließlich bevollmächtigter Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater sowie Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, können sich ebenfalls der elektronischen Briefwahl bedienen.
Nach erfolgter ordnungsgemäßer Anmeldung zur Hauptversammlung sind Abgabe und Änderungen von bereits im Wege der elektronischen Briefwahl abgegebenen Stimmen unter Nutzung des Eventportals bis zur Schließung der Abstimmung in der Hauptversammlung am 19. Mai 2026 möglich. Den genauen Zeitpunkt, zu dem die Abgabe- bzw. Änderungsmöglichkeit über das Eventportal endet, legt dabei der Versammlungsleiter fest. Er wird hierauf während der Hauptversammlung rechtzeitig hinweisen.
Es wird darauf hingewiesen, dass andere Kommunikationswege für die Briefwahl nicht zur Verfügung stehen, insbesondere keine Übersendung der Briefwahlstimme per Post.
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| 7. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
Aktionäre können sich nach Maßgabe ihrer Weisungen durch die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bei Ausübung des Stimmrechts vertreten lassen. Auch für die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter ist die rechtzeitige und ordnungsgemäße Anmeldung der Aktien bis zum 12. Mai 2026, 24:00 Uhr, erforderlich.
Die Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedarf ebenso wie die Erteilung von Weisungen der Textform (§ 126b BGB). Vor und während der Hauptversammlung steht Ihnen für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft das unter der Internetadresse
| https://investors.ottobock.com/hauptversammlung |
erreichbare Eventportal der Gesellschaft zur Verfügung. Die Bevollmächtigung über das Eventportal ist auch am Tag der Hauptversammlung möglich. Über das Eventportal können Sie auch noch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung eine etwaige zuvor erteilte Vollmacht und Weisung ändern oder widerrufen. Den genauen Zeitpunkt, zu dem die Widerrufs- bzw. Änderungsmöglichkeit über das Eventportal endet, legt dabei der Versammlungsleiter fest. Er wird hierauf während der Hauptversammlung rechtzeitig hinweisen.
Bitte denken Sie in jedem Fall zuvor an die fristgerechte Anmeldung der Aktien bis zum 12. Mai 2026, 24:00 Uhr.
Eine Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter kann auch außerhalb des Eventportals unter Verwendung eines Vollmachts- und Weisungsformulars erfolgen. Ein entsprechendes Vollmachts- und Weisungsformular kann auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://investors.ottobock.com/hauptversammlung |
heruntergeladen oder bei der Anmeldestelle angefordert werden. Wenn Sie (anstelle des Eventportals) das Vollmachts- und Weisungsformular verwenden, muss dieses bis spätestens 18. Mai 2026, 24:00 Uhr, (Datum des Eingangs) bei der nachstehend genannten Anmeldestelle eingehen:
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HCE Consult AG
Anmeldestelle Ottobock SE & Co. KGaA
Postfach 820335
81803 München
Deutschland
E-Mail: anmeldestelle@hce-consult.de
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Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können nur zu solchen Punkten der Tagesordnung und zu solchen Anträgen und Wahlvorschlägen abstimmen, zu denen ihnen Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt worden sind. Den Stimmrechtsvertretern müssen Vollmacht sowie ausdrückliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu jedem relevanten Tagesordnungspunkt erteilt werden. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, werden sich die Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Sollte zu einem Gegenstand der Tagesordnung eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung für jeden einzelnen Unterpunkt. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Aufträge zu Redebeiträgen und Auskunftsverlangen, zum Stellen von Anträgen und Wahlvorschlägen, zu Verlangen zur Aufnahme von Fragen in die Niederschrift sowie zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse nehmen die Stimmrechtsvertreter nicht entgegen.
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| 8. |
Ausübung der Aktionärsrechte durch Bevollmächtigte, Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Aktionäre können ihr Stimmrecht und sonstige Rechte in der Hauptversammlung auch durch einen anderen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, einen Stimmrechtsberater, eine Person, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbietet oder einen anderen Dritten, ausüben lassen. Auch bevollmächtigte Dritte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Bevollmächtigte Dritte können das Stimmrecht ihrerseits ausschließlich durch elektronische Briefwahl oder Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben.
In dem Fall, dass Aktionäre mehr als eine Person bevollmächtigen, ist die Gesellschaft berechtigt, nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen (vgl. § 278 Abs. 3 in Verbindung mit § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG, Artikel 10 Abs. 2 Unterabsatz 2 Satz 2 der Richtlinie 2007/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 (Aktionärsrechterichtlinie)). Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung ist eine fristgerechte Anmeldung der Aktien erforderlich. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, für Aktien der Gesellschaft, die ein Aktionär in unterschiedlichen Wertpapierdepots hält, jeweils einen eigenen Vertreter für die Hauptversammlung zu bestellen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), wenn weder ein Kreditinstitut, ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine andere Person im Sinne von § 278 Abs. 3 in Verbindung mit § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt wird.
Aktionäre können für die Vollmachtserteilung das im Internet unter
| https://investors.ottobock.com/hauptversammlung |
zur Verfügung stehende Vollmachtsformular nutzen. Die Erteilung der Vollmacht kann entweder unmittelbar gegenüber der/dem Bevollmächtigten (in diesem Fall bedarf es des Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform) oder in Textform oder elektronisch über das Eventportal, jeweils gegenüber der Gesellschaft erfolgen.
Unbeschadet eines anderweitigen, nach dem Gesetz zulässigen Wegs zur Übermittlung der Vollmacht bzw. des Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten an die Gesellschaft, kann die Vollmachtserteilung auch elektronisch über das Eventportal erfolgen; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall.
Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann unbeschadet eines anderweitigen, nach dem Gesetz zulässigen Übermittlungsweg über das Eventportal erfolgen.
Erfolgt die Erteilung oder der Nachweis einer Vollmacht oder deren Widerruf durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft außerhalb des Eventportals, so muss diese aus organisatorischen Gründen der oben genannten Anmeldestelle bis 18. Mai 2026, 24:00 Uhr, zugehen.
Am Tag der Hauptversammlung können Vollmachten ausschließlich unter Nutzung des Eventportals abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Die Bevollmächtigung über das Eventportal bzw. deren Änderung oder Widerruf muss spätestens bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt erfolgt sein.
Bevollmächtigte Dritte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) können ebenfalls nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich über elektronische Briefwahl oder die Erteilung von (Unter-)Vollmachten an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Insoweit gelten die obigen Hinweise entsprechend.
Der Bevollmächtigte benötigt für die Nutzung des Eventportals Zugangsdaten. Nach Erteilung der Vollmacht gegenüber der Gesellschaft bzw. dem Nachweis einer gegenüber der/dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht muss der Aktionär seine Zugangsdaten dem Bevollmächtigten zur Verfügung stellen.
Die Bevollmächtigung sollte daher möglichst frühzeitig erfolgen, um einen rechtzeitigen Zugang der Zugangsdaten bei den Bevollmächtigten zu ermöglichen.
Bei der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung nach § 278 Abs. 3 in Verbindung mit § 135 AktG (Vollmachtserteilung an Kreditinstitute, Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen sowie sonstige von § 135 AktG erfasste Intermediäre und gemäß § 135 AktG Gleichgestellte) sind Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Nach dem Gesetz muss die Vollmacht in diesen Fällen einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten werden. Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie eine Vollmacht nach § 135 AktG erteilen wollen, mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht ab. Ein Verstoß gegen die vorgenannten und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung der in diesem Absatz Genannten beeinträchtigt allerdings gemäß § 278 Abs. 3 in Verbindung mit § 135 Abs. 7 AktG nicht die Wirksamkeit der Stimmabgabe.
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| 9. |
Weitere Informationen zur Stimmrechtsausübung
Gehen Erklärungen über die Abgabe, Änderung oder den Widerruf von Briefwahlstimmen oder Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft fristgemäß auf mehreren Übermittlungswegen ein, werden diese unabhängig vom Zeitpunkt ihres Zugangs in folgender Reihenfolge stets als vorrangig betrachtet: 1. elektronisch über das Eventportal, 2. per E-Mail und 3. per Post, es sei denn eine form- und fristgemäße Erklärung ist nachweislich später auf anderem Übermittlungsweg zugegangen.
Erklärungen, die nicht zweifelsfrei einer ordnungsgemäßen Anmeldung zugeordnet werden können, werden nicht berücksichtigt. Stimmabgaben bzw. Weisungen zu einem Tagesordnungspunkt, die nicht eindeutig erkennbar sind, werden als Enthaltung gewertet.
Haben Aktionäre eine(n) Dritte(n) (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) bevollmächtigt, können sie ihre versammlungsgebundenen Aktionärsrechte, einschließlich das Stimm- und Rederecht, nur dann selbst ausüben, wenn zuvor die entsprechende Bevollmächtigung gemäß den in dieser Einberufung beschriebenen Maßgaben widerrufen wurde. Insbesondere gilt der ordnungsgemäße Zugang einer Stimmabgabe per Briefwahl oder einer Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in Textform als Widerruf einer zuvor erfolgten Bevollmächtigung sonstiger Dritter. Soweit Aktionäre die Hauptversammlung ausschließlich live über das Eventportal verfolgen, gilt dies nicht als Widerruf einer zuvor erteilten Bevollmächtigung. Weitere Informationen über die Erteilung, Änderung oder den Widerruf von Vollmachten, insbesondere über die Nutzung des Eventportals, finden Sie im Eventportal unter der Internetadresse
| https://investors.ottobock.com/hauptversammlung |
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene Briefwahlstimme bzw. Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Bei der Ausübung der versammlungsgebundenen Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sollten Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten beachten, dass es bei der Versendung von Unterlagen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung auf dem Postweg zu erheblichen Zustellverzögerungen kommen kann.
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| 10. |
Aktionärshotline
Bei Fragen zur Benutzung des Eventportals oder zum allgemeinen Ablauf der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft können sich die Aktionäre und Intermediäre per E-Mail an anmeldestelle@hce-consult.de oder von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr per Telefon an die Aktionärshotline unter der Nummer +49 30 814533828 wenden.
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| 11. |
Weitere Rechte der Aktionäre
| a) |
Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 278 Abs. 3 AktG in Verbindung mit § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen (dies entspricht 500.000 Aktien), können gemäß § 278 Abs. 3 in Verbindung mit § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an die persönlich haftende Gesellschafterin zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens bis zum Ablauf des 18. April 2026, 24:00 Uhr, zugehen.
Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:
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Ottobock SE & Co. KGaA
Die persönlich haftende Gesellschafterin
Investor Relations
Julia Hartmann
Max-Näder-Straße 15
37115 Duderstadt
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oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB (d.h. zwingend mit einer qualifizierten elektronischen Signatur) per E-Mail an:
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hauptversammlung@ottobock.de
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Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://investors.ottobock.com/hauptversammlung |
zugänglich gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
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| b) |
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach § 278 Abs. 3 AktG in Verbindung mit §§ 126 Abs. 1, 127, 130a Abs. 5 Satz 3, 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG
Jeder Aktionär hat das Recht, Gegenanträge gegen die Vorschläge von persönlich haftender Gesellschafterin und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern, an die nachstehende Anschrift zu übersenden:
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Ottobock SE & Co. KGaA
Investor Relations
Julia Hartmann
Max-Näder-Straße 15
37115 Duderstadt
|
oder per E-Mail an:
| |
hauptversammlung@ottobock.de
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Zugänglich zu machende Gegenanträge (einschließlich einer etwaigen Begründung) und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung - d.h. spätestens bis zum 4. Mai 2026, 24:00 Uhr - unter vorstehender Adresse oder E-Mail-Adresse zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen zugänglich zu machenden Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung über das Internet unter
| https://investors.ottobock.com/hauptversammlung |
unverzüglich veröffentlicht. Anderweitig adressierte oder nicht fristgerecht eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Die Gesellschaft braucht einen Gegenantrag (und dessen etwaige Begründung) beziehungsweise einen Wahlvorschlag nicht zugänglich zu machen, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 278 Abs. 3 in Verbindung mit § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa, weil der Wahlvorschlag oder Gegenantrag zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde oder die Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben enthält.
Jeder Aktionär hat zudem das Recht, Wahlvorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern und/oder Aufsichtsratsmitgliedern zu unterbreiten. Für diese Wahlvorschläge gelten die vorstehenden Ausführungen sinngemäß. Zusätzlich zu den oben aufgelisteten Ausschlusstatbeständen braucht die persönlich haftende Gesellschafterin einen Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn bei einer vorgeschlagenen Person nicht der Name, der ausgeübte Beruf und der Wohnort, bei einer vorgeschlagenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nicht Firma und Sitz oder bei vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitgliedern keine Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten sind. Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt (§ 278 Abs. 3 in Verbindung mit § 126 Abs. 2 Satz 2 AktG).
Von der Gesellschaft zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge der Aktionäre gelten nach § 126 Abs. 4 AktG als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Zu diesen Anträgen können ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre das Stimmrecht ausüben. Sofern der den Antrag stellende oder Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist, muss der Gegenantrag oder Wahlvorschlag in der Hauptversammlung nicht behandelt werden.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der virtuellen Hauptversammlung im Wege der Videokommunikation, mithin im Rahmen des Rederechts (dazu Ziffer III.11.d)), Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten zu stellen oder Wahlvorschläge zu unterbreiten, bleibt unberührt.
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| c) |
Recht zur Einreichung von Stellungnahmen gemäß § 278 Abs. 3 AktG in Verbindung mit § 130a Abs. 1 bis 4, 6 AktG
Ordnungsgemäß zu der Hauptversammlung angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten haben das Recht, bis spätestens fünf Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also bis zum 13. Mai 2026, 24:00 Uhr, Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung einzureichen.
Die Einreichung hat in Textform über das Eventportal zu erfolgen. Stellungnahmen werden seitens der Gesellschaft nicht übersetzt. Wir bitten, den Umfang von Stellungnahmen auf ein angemessenes Maß zu begrenzen, um den Aktionären eine ordnungsgemäße Sichtung der Stellungnahmen zu ermöglichen. Als Orientierung sollte ein Umfang von maximal 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) dienen.
Die Gesellschaft wird die Stellungnahmen bis spätestens vier Tage vor der Versammlung, also bis zum 14. Mai 2026, 24:00 Uhr, den angemeldeten Aktionären bzw. deren Bevollmächtigten im Eventportal unter Nennung des Namens des einreichenden Aktionärs zugänglich machen. Stellungnahmen können grundsätzlich nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie mehr als 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen, einen beleidigenden, strafrechtlich relevanten, offensichtlich falschen oder irreführenden Inhalt haben oder der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen wird (§ 278 Abs. 3 in Verbindung mit § 130a Abs. 3 Satz 4 und § 126 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Nr. 3 oder Nr. 6 AktG). Anträge und Wahlvorschläge, Fragen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung, die im Rahmen der in Textform eingereichten Stellungnahmen übermittelt werden, werden in der Hauptversammlung nicht berücksichtigt; das Stellen von Anträgen und das Unterbreiten von Wahlvorschlägen (dazu Ziffer III.11.b)), die Ausübung des Auskunftsrechts (dazu Ziffer III.11.e)) sowie die Erklärung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung (dazu Ziffer III.12) sind ausschließlich auf den in dieser Einladung jeweils gesondert beschriebenen Wegen möglich. Die Möglichkeit zur Einreichung von Stellungnahmen begründet insbesondere keine Möglichkeit zur (Vorab-)Einreichung von Fragen nach § 278 Abs. 3 in Verbindung mit § 131 Abs. 1a AktG. Etwaige in den Stellungnahmen enthaltene Fragen werden daher in der virtuellen Hauptversammlung nicht beantwortet, es sei denn, sie werden im Rahmen des Rederechts in der Hauptversammlung gestellt.
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| d) |
Rederecht gemäß § 278 Abs. 3 AktG in Verbindung mit §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Abs. 5 und 6 AktG
Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben in der Versammlung ein Rederecht, das im Wege der Videokommunikation ausgeübt wird. Ab ca. 30 Minuten vor Beginn der Hauptversammlung können Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten im Eventportal ihre Redebeiträge anmelden. Anträge und Wahlvorschläge nach § 278 Abs. 3 in Verbindung mit § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG, Nachfragen nach § 278 Abs. 3 in Verbindung mit § 131 Abs. 1d AktG und Fragen nach § 278 Abs. 3 in Verbindung mit § 131 Abs. 1e AktG können Bestandteil des Redebeitrags sein.
Gemäß § 17 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen beschränken. Er ist insbesondere berechtigt, zu Beginn oder während der Hauptversammlung den zeitlichen Rahmen für den ganzen Verlauf der Hauptversammlung, für die Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie für den einzelnen Frage- und Redebeitrag angemessen festzusetzen. Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten benötigen für die Ausübung des Rederechts ein internetfähiges Endgerät (PC, Laptop, Tablet oder Smartphone), welches über eine Kamera und ein Mikrofon verfügt, auf die jeweils vom Browser aus zugegriffen werden kann.
Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär bzw. Bevollmächtigtem und Gesellschaft in der Versammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist. Technische Mindestvoraussetzung für eine Live-Videozuschaltung ist ein internetfähiges Gerät mit Kamera und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung.
Aktionäre, die von der Möglichkeit eines Redebeitrags in Bild und Ton in der Hauptversammlung Gebrauch machen, sollten beachten, dass die gesamte Hauptversammlung einschließlich des entsprechenden Redebeitrags wie eingangs beschrieben live im Internet für Aktionäre übertragen wird. Es wird darauf hingewiesen, dass der Versammlungsleiter die für einen Redebeitrag zugelassenen Aktionäre beziehungsweise deren Bevollmächtigte unter Nennung ihres Namens aufrufen wird.
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| e) |
Auskunftsrecht gemäß § 278 Abs. 3 AktG in Verbindung mit §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 130a Abs. 5 Satz 3, 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist gemäß § 278 Abs. 3 in Verbindung mit § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung von der persönlich haftenden Gesellschafterin Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht der persönlich haftenden Gesellschafterin erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu den mit ihr verbundenen Unternehmen. Des Weiteren betrifft die Auskunftspflicht auch die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Zu allen von der persönlich haftenden Gesellschafterin gegebenen Antworten steht den Aktionären in der Versammlung ein Nachfragerecht gemäß § 278 Abs. 3 in Verbindung mit § 131 Abs. 1d AktG zu.
Es ist vorgesehen, dass der Versammlungsleiter festlegen wird, dass das vorgenannte Auskunftsrecht, einschließlich des Nachfragerechts, nach § 278 Abs. 3 in Verbindung mit § 131 Abs. 1, 1d AktG in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation, also im Rahmen der Ausübung des Rederechts (dazu unter Ziffer III.11.d)), wahrgenommen werden kann (§ 278 Abs. 3 in Verbindung mit § 131 Abs. 1f AktG). Eine anderweitige Einreichung von Fragen im Wege der elektronischen oder sonstigen Kommunikation ist weder vor noch während der Hauptversammlung vorgesehen.
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| 12. |
Erklärung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
Ordnungsgemäß angemeldete und elektronisch zu der Versammlung zugeschaltete Aktionäre beziehungsweise deren Bevollmächtigte haben das Recht, im Wege elektronischer Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären. Entsprechende Erklärungen können über das Eventportal unter Verwendung der Funktion „Widerspruch“ übermittelt werden in dem Zeitraum ab der Eröffnung der Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter. Der mit der Niederschrift beauftragte Notar wird darüber unmittelbar in Kenntnis gesetzt. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können nicht beauftragt werden, Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des beurkundenden Notars der Hauptversammlung zu erklären.
|
| 13. |
Veröffentlichungen auf der Internetseite gemäß § 278 Abs. 3 AktG in Verbindung mit § 124a AktG
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionäre sowie weitere Informationen stehen ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://investors.ottobock.com/hauptversammlung |
zur Verfügung. Dort werden nach der Hauptversammlung auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht. Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden gemäß § 278 Abs. 3 in Verbindung mit § 118a Abs. 6 AktG auch während des Zeitraums der Versammlung unter oben genannter Internetseite den elektronisch zugeschalteten Aktionären beziehungsweise deren Bevollmächtigten zugänglich gemacht. Weiterhin wird während der Hauptversammlung das Teilnehmerverzeichnis vor der ersten Abstimmung allen ordnungsgemäß angemeldeten und elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschalteten Aktionären sowie ihren Bevollmächtigten über das Eventportal zur Verfügung stehen.
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| 14. |
Nachweis der Stimmzählung
Abstimmende können gemäß § 278 Abs. 3 in Verbindung mit § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie ihre Stimmen gezählt wurden. Der Nachweis über die Stimmzählung (Abstimmbestätigung) ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Anfrage bei der Gesellschaft unter der E-Mail-Adresse anmeldestelle@hce-consult.de erhältlich. Sofern die Bestätigung einem Intermediär erteilt wird, hat dieser die Bestätigung nach § 278 Abs. 3 in Verbindung mit § 129 Abs. 5 Satz 3 AktG unverzüglich dem Aktionär zu übermitteln.
|
| 15. |
Hinweise zum Datenschutz
Im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung, insbesondere wenn sich Aktionäre für die Hauptversammlung anmelden, die Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung verfolgen, oder weitere Aktionärsrechte ausüben, verarbeitet die Ottobock SE & Co. KGaA als Verantwortlicher personenbezogene Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien, etc.) über die Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten. Dies geschieht, um den Aktionären oder ihren Bevollmächtigten die Ausübung ihrer Rechte im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zu ermöglichen. Außerdem verarbeitet die Ottobock SE & Co. KGaA die personenbezogenen Daten zur Erfüllung von rechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Durchführung der Hauptversammlung.
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Duderstadt, im April 2026
Ottobock SE & Co. KGaA
Die persönlich haftende Gesellschafterin Ottobock Management SE
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2305222 08.04.2026 CET/CEST
|
| 19.03.2026 | Ottobock veröffentlicht Geschäftsbericht für 2025 | Vorläufige Zahlen bestätigt | Dividendenvorschlag von 0,97 Euro je Aktie
|
Ottobock SE & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Jahresbericht
Ottobock veröffentlicht Geschäftsbericht für 2025 | Vorläufige Zahlen bestätigt | Dividendenvorschlag von 0,97 Euro je Aktie
19.03.2026 / 07:29 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Ottobock veröffentlicht Geschäftsbericht für 2025 | Vorläufige Zahlen bestätigt | Dividendenvorschlag von 0,97 Euro je Aktie
Duderstadt, 19. März 2026
Rekordergebnis mit zweistelligem Wachstum
- Umsatzerlöse im Kerngeschäft1 steigen um 11,7 Prozent auf 1,6 Mrd. Euro
- Bereinigtes EBITDA im Kerngeschäft wächst um 29,5 Prozent auf 415,3 Mio. Euro; bereinigte EBITDA-Marge im Kerngeschäft erreicht 26,0 Prozent
- Bereinigtes Konzernergebnis steigt um 83,2 Prozent auf 177,3 Mio. Euro
- Dividendenvorschlag von 0,97 Euro je Aktie bestätigt strategische Ausschüttungsquote von 30 – 40 Prozent des bereinigten Konzernergebnis
Ottobock, der globale Marktführer für Human Bionics, hat heute seine finalen und testierten Geschäftsjahreszahlen 2025 veröffentlicht. Bereits am 17. Februar 2026 hatte das Unternehmen die vorläufigen Geschäftsjahreszahlen und die Prognose für 2026 kommuniziert. Die Ottobock SE & Co. KGaA ist seit dem 09. Oktober 2025 im Prime Standard notiert und gehört seit Ende 2025 zum SDax und TecDax.
„Die Geschäftszahlen spiegeln den Erfolg unserer Arbeit wider. Wir haben uns 2025 über Marktniveau entwickelt. Die Kombination aus innovativen Technologien, Nähe zu unseren Anwendern und integrierter Wertschöpfung bildet die Basis auch für unseren zukünftig Erfolg“, sagt Oliver Jakobi, CEO der Ottobock SE & Co. KGaA.
Konzernentwicklung²
Mit einem Wachstum von 11,7 Prozent erzielte der Konzern Umsatzerlöse im Kerngeschäft von 1.599,7 Mio. Euro (2024: 1.432,5 Mio. Euro). Das organische Umsatzwachstum belief sich auf 10,6 Prozent und lag damit in der prognostizierten Spanne von 10,5 bis 12 Prozent. Das bereinigte EBITDA im Kerngeschäft stieg auf 415,3 Mio. Euro (2024: 320,6 Mio. Euro). Auschlaggebend für die positive Entwicklung waren neben dem starken Wachstum ein. vorteilhafter Produktmix, Skaleneffekte aus der Nutzung bestehender Produktions- und Vertriebsstrukturen sowie weitere Verbesserungen der Einkaufskonditionen. Die bereinigte EBITDA-Marge im Kerngeschäft stieg vor diesem Hintergrund um 3,6 Prozentpunkte auf 26,0 Prozent. Der bereinigte Konzerngewinn erhöhte sich um 83,2 Prozent auf 177,3 Mio. Euro (2024: 96,8 Mio. Euro). Der Konzerngewinn nach Sondereffekten belief sich auf 88,3 Mio. Euro, was einem Ergebnis je Aktie von 1,44 Euro entspricht (2024: 0,48 Euro). Die Sondereffekte umfassten im Wesentlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit Re- und Umstrukturierungen sowie mit dem Börsengang. Darüber hinaus wirkten sich Wertminderungen im Zusammehang mit der geplanten Veräußerung des Geschäftsbereichs Human Mobility auf das Konzernergebnis aus.
Der Free Cashflow erhöhte sich in 2025 um 23,7 Prozent auf 228,0 Mio. Euro (2024: 184,4 Mio. Euro). Der Verschuldungsgrad³ verringerte sich aufgrund des verbesserten bereinigten EBITDAs und des sehr guten Cashflows auf 2,3x (2024: 3,5x).
Segmententwicklung (Kerngeschäft)
Das umsatzseitig größte Segment EMEA verzeichnete im abgelaufenen Jahr einen Umsatzanstieg von 12,7 Prozent auf 1.149,2 Mio. Euro (2024: 1.019,3 Mio. Euro). Treiber waren vor allem die Nachfrage nach neuen Produkten wie dem mechatronischen Prothesen-Kniegelenk Genium X4 und die Erweiterung der prothetischen Fuß-Familie Taleo. Positiv wirkten sich zudem die Akquisitionen im Bereich Patient Care aus. Das organische Umsatzwachstum im Segment betrug 9,5 Prozent. Das bereinigte Segment-EBITDA verbesserte sich um 24,0 Prozent auf 298,2 Mio. Euro (2024: 240,6 Mio. Euro). Die bereinigte EBITDA-Marge belief sich auf 25,9 Prozent nach 23,6 Prozent im Vorjahr.
Der Segmentumsatz Americas stieg um 9,5 Prozent auf 346,0 Mio. Euro (2024: 316,0 Mio. Euro). Das organische Wachstum im Segment betrug 14,0 Prozent. Dazu beigetragen haben insbesondere die Einführung des Genium X4 und die weitere Marktdurchdringung der computergesteuerten Beinorthese C-Brace sowie die Erstattungsfähigkeit des mikroprozessor-gesteuerten Kniegelenks Kenevo für Amputierte mit geringem Mobilitätsgrad. Das bereinigte Segment-EBITDA verbesserte sich um 58,5 Prozent auf 89,1 Mio. Euro (2024: 56,2 Mio. Euro). Die bereinigte EBITDA-Marge verbesserte sich um 8,0 Prozentpunkte auf 25,7 Prozent (2024: 17,8 Prozent)
Das Segment APAC verzeichnete eine Umsatzsteigerung um 7,4 Prozent auf 104,4 Mio. Euro (2024: 97,2 Mio. Euro). Wesentliche Treiber der positiven Umsatzentwicklung waren die starke Nachfrage nach mikroprozessor-gesteuerten Kniegelenken (MPKs), die positive Entwicklung neu eingeführter Produkte sowie die Akquisition des Versorgungsanbieters Northern Prosthetics in Australien. Das organische Wachstum im Segment betrug 11,7 Prozent. Das bereinigte Segment-EBITDA verbesserte sich um 17,4 Prozent auf EUR 28,0 Mio. (2024: 23,8 Mio Euro.). Die bereinigte EBITDA-Marge erhöhte sich um 2,3 Prozentpunkte auf 26,8 Prozent (2024: 24,5 Prozent).
Umsatzerlöse nach Produktkategorien (Kerngeschäft)
Im Produkte & Komponenten-Geschäft (B2B) beliefen sich die Umsatzerlöse im Berichtszeitraum auf 896,2 Mio. Euro (2024: 783,0 Mio. Euro). Das entspricht einem Anstieg um 113,2 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr und einem organischen Wachstum von 15,2 Prozent. Diese Entwicklung ist vor allem auf die Markteinführung neuer Produkte, positive Effekte durch Spike Events sowie auf Erweiterungen im Bereich der Erstattungen zurückzuführen.
Die Umsatzerlöse im Patient Care-Geschäft (B2C) erhöhten sich um 53,9 Mio. Euro bzw. 8,3 Prozent auf 703,4 Mio. Euro (2024: 649,5 Mio. Euro). Das Wachstum resultierte aus einem organischen Wachstum von 4,9 Prozent sowie einem nicht-organischen Wachstum von 4,2 Prozent, das im Wesentlichen auf Akquisitionen von Versorgungsbetrieben sowie aus Gesamtjahreseffekten von Akquisitionen aus dem Vorjahr zurückzuführen sind.
Damit entfielen im Geschäftsjahr 2025 53,4 Prozent der Umsatzerlöse auf die Produktkategorie Produkte & Komponenten (2024: 48,8 Prozent), während Patient Care einen Anteil von 41,9 Prozent (2024: 40,5 Prozent) beitrug.
Dividendenvorschlag von 0,97 Euro je Aktie
Die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 19. Mai 2026 eine Dividende in Höhe von 0,97 Euro je Aktie vorschlagen. Das entspricht einer Ausschüttungsquote von 35 Prozent des bereinigten Konzernergebnisses und bestätigt damit die strategische Dividendenpolitik, die eine Ausschüttung zwischen 30 und 40 Prozent des bereinigten Konzernergebnisses vorsieht. Die Zustimmung der Hauptversammlung vorausgesetzt, beläuft sich die Ausschüttungssumme auf insgesamt 62,1 Mio. Euro.
„Mit unserem Dividendenvorschlag möchten wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre angemessen am starken Unternehmenserfolg teilhaben lassen”, sagt Dr. Arne Kreitz, CFO der Ottobock SE & Co. KGaA.
1Das Kerngeschäft umfasst die Produktkategorien Produkte & Komponenten (B2B) sowie Patient Care (B2C). Die Produktkategorie Produkte & Komponenten (B2B) umfasst Produkte und Lösungen für Prothetik, Neuro-Orthetik, digitale Orthetik- und Prothetik (O&P)-Lösungen, sonstige Produkte und Dienstleistungen sowie bionische Exoskelette. Die Produktkategorie Patient Care (B2C) umfasst das Geschäft unseres globalen Netzwerks von rund 400 O&P-Patientenversorgungszentren, in denen wir unsere Anwender behandeln und unterstützen.
2 Der Ottobock-Konzern setzt sich zusammen aus dem Kerngeschäft sowie dem Nicht-Kerngeschäft. Das Nicht-Kerngeschäft umfasst Tochtergesellschaften oder Geschäftsbereiche, für die eine Veräußerung oder die Einstellung der Geschäftsbereich bereits erfolgt oder ein Beschluss für die Umsetzung innerhalb der nächsten 18 Monate gefasst ist.
3Verschuldungsgrad ist definiert als NettoVerschuldung im Verhältnis zum bereinigten EBITDA.
Der Konzerngeschäftsbericht 2025 enthält erstmals auch den zusammengefassten nichtfinanziellen Konzernbericht von Ottobock, der in Anlehnung an die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstellt wurde.
Den Konzern-Geschäftsbericht 2025 finden Sie auf der Unternehmenswebsite unter https://investors.ottobock.com/ergebnisse-berichte
Nächste Termine
6. Mai 2026 Veröffentlichung der Quartalsmitteilung Januar bis März 2026
19. Mai 2026 Hauptversammlung
13. August 2026 Veröffentlichung des Halbjahresberichts Januar bis Juni 2026
12. November 2026 Veröffentlichung der Quartalsmitteilung Januar bis September 2026
Kontakt Investoren:
Ottobock SE & Co. KGaA
Julia Hartmann
VP Investor Relations
Telefon: +49 151 556 848 07
E-Mail: julia.hartmann@ottobock.de
Kontakt Medien:
Ottobock SE & Co. KGaA
Merle Florstedt
Head of Corporate Communications
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Über Ottobock
Der börsennotierte, globale MedTech-Champion Ottobock vereint über 100-jährige Tradition mit herausragender Innovationskraft in den Bereichen Prothetik, Neuro-Orthetik und Exoskelette. Ottobock entwickelt innovative Versorgungslösungen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität und treibt die Digitalisierung der Branche voran. Gegründet 1919 in Berlin, ist das Unternehmen mit fast 9.300 Mitarbeitenden (Vollzeitkräften) heute mit seinem Geschäft in 45 Ländern aktiv und betreibt das größte internationale Patientenversorgungsnetzwerk mit rund 400 Patientenversorgungszentren weltweit. Mit einer starken F&E-Quote im Produkt- und Komponentengeschäft und mehr als 2.600 Patenten und Patentanmeldungen prägt Ottobock die Human Bionics-Landschaft der Zukunft. Die Mission, die Bewegungsfreiheit, Lebensqualität und Unabhängigkeit von Menschen zu verbessern, ist tief in der DNA des Unternehmens verwurzelt – wie auch sein gesellschaftliches Engagement: Seit 1988 ist Ottobock Partner und Unterstützer der Paralympischen Spiele
Kennzahlen zum Geschäftsjahr 2025
Ottobock-Konzern
| in Mio. Euro |
2025 |
2024 |
Veränderung |
| Umsatzerlöse |
1.679,8 |
1.604,6 |
4,7 % |
| Umsatzerlöse (Kerngeschäft) |
1.599,7 |
1.432,5 |
11,7 % |
| Umsatzerlöse (Nicht-Kerngeschäft) |
80,2 |
172,1 |
-53,4 % |
| Organisches Wachstum (Kerngeschäft) |
10,6% |
9,4% |
1,2 %p |
| Bereinigtes EBITDA |
420,7 |
326,2 |
29,0 % |
| Bereinigtes EBITDA (Kerngeschäft) |
415,3 |
320,6 |
29,5 % |
| Bereinigte EBITDA-Marge |
25,0 % |
20,3 % |
4,7 %p |
| Bereinigte EBITDA-Marge (Kerngeschäft) |
26,0 % |
22,4 % |
3,6 %p |
| Bereinigter Konzerngewinn |
177,3 |
96,8 |
83,2 % |
| Konzerngewinn |
88,3 |
27,9 |
216,2 % |
Entwicklung nach Segmenten (Kerngeschäft)
| in Mio. Euro |
2025 |
2024 |
Veränderung |
| Umsatzerlöse EMEA |
1.149,2 |
1.019,3 |
12,7 % |
| Umsatzerlöse Americas |
346,0 |
316,0 |
9,5 % |
| Umsatzerlöse APAC |
104,4 |
97,2 |
7,4 % |
| Bereinigtes EBITDA EMEA |
298,2 |
240,6 |
24,0 % |
| Bereinigtes EBITDA Americas |
89,1 |
56,2 |
58,5 % |
| Bereinigtes EBITDA APAC |
28,0 |
23,8 |
17,4 % |
Umsatzerlöse nach Produktkategorien (Kerngeschäft)
| in Mio. Euro |
2025 |
2024 |
Veränderung |
| Produkte und Komponenten (B2B) |
896,2 |
783,0 |
14,5 % |
| Patient Care (B2C) |
703,4 |
649,5 |
8,3 % |
Kennzahlen Oktober – Dezember 2025
Ottobock-Konzern
| in Mio. Euro |
Q4/2025 |
Q4/2024 |
Veränderung |
| Umsatzerlöse |
462,0 |
440,1 |
5,0 % |
| Umsatzerlöse (Kerngeschäft) |
441,9 |
413,3 |
6,9 % |
| Umsatzerlöse (Nicht-Kerngeschäft) |
20,1 |
26,8 |
-25,1 % |
| Organisches Wachstum (Kerngeschäft) |
7,6 % |
10,0 % |
-2,4%p |
| Bereinigtes EBITDA |
131,1 |
98,7 |
32,9 % |
| Bereinigtes EBITDA (Kerngeschäft) |
134,2 |
103,5 |
29,7 % |
| Bereinigte EBITDA-Marge |
28,4 % |
22,4 % |
6,0 %p |
| Bereinigte EBITDA-Marge (Kerngeschäft) |
30,4 % |
25,0 % |
5,4 %p |
| Bereinigter Konzerngewinn |
58,6 |
31,3 |
87,1 % |
| Konzerngewinn |
34,0 |
2,2 |
- |
Entwicklung nach Segmenten (Kerngeschäft)
| in Mio. Euro |
Q4/2025 |
Q4/2024 |
Veränderung |
| Umsatzerlöse EMEA |
320,8 |
287,8 |
11,5 % |
| Umsatzerlöse Americas |
95,1 |
97,4 |
-2,3 % |
| Umsatzerlöse APAC |
26,0 |
28,1 |
-7,4 %p |
| Bereinigtes EBITDA EMEA |
96,3 |
74,5 |
29,3 % |
| Bereinigtes EBITDA Americas |
30,1 |
18,7 |
61,0 % |
| Bereinigtes EBITDA APAC |
7,8 |
10,3 |
-23,9 % |
Umsatzerlöse nach Produktkategorien (Kerngeschäft)
| in Mio. Euro |
Q4/2025 |
Q4/2024 |
Veränderung |
| Produkte und Komponenten (B2B) |
246,2 |
226,1 |
8,9 % |
| Patient Care (B2C) |
195,8 |
187,1 |
4,6 % |
19.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Tradegate BSX; Wiener Börse |
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2293862 |
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EQS News-Service |
2293862 19.03.2026 CET/CEST
|
| 26.02.2026 | Ottobock investiert in Zukunftstechnologie von Blue Arbor Technologies, Inc.
|
Ottobock SE & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Beteiligung/Unternehmensbeteiligung
Ottobock investiert in Zukunftstechnologie von Blue Arbor Technologies, Inc.
26.02.2026 / 15:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Ottobock investiert in Zukunftstechnologie von Blue Arbor Technologies, Inc.
Duderstadt, 26. Februar 2026
Das internationale MedTech-Unternehmen treibt den Fortschritt in der intuitiven Prothesensteuerung voran
- Investition von 5 Mio. USD in Series-A-Finanzierung.
- RESTORE Implantat-Technologie sorgt für intuitivere Prothesensteuerung.
- Erste Testversorgung an der Medizinischen Universität Wien erfolgreich durchgeführt.
Die Ottobock SE & Co. KGaA stärkt ihre Innovations- und Marktführerschaft mit einer strategischen Beteiligung an der Blue Arbor Technologies, Incorporated. Im Rahmen der Series-A-Finanzierung investiert Ottobock fünf Millionen US Dollar in das Spin-off der renommierten University of Michigan. Mit dem Kapitaleinsatz erhält Ottobock eine Position als ein Hauptgesellschafter der Blue Arbor Technologies, Inc. und einen Sitz im Board of Directors.
Strategische Investition in Zukunftstechnologie
„Mit dieser strategischen Investition treiben wir unsere Technologieführerschaft konsequent voran. Die Weiterentwicklung der Mensch-Maschine-Schnittstelle ist entscheidend, um die Prothesensteuerung zu verbessern, Bewegungsmuster noch natürlicher zu machen und Nutzerinnen und Nutzern mehr intuitive Bewegungsfreiheit zu ermöglichen“, sagt Oliver Jakobi, CEO der Ottobock SE & Co. KGaA.
Neuartige neuromuskuläre Implantat-Technologie
Blue Arbor Technologies, Inc. hat mit dem RESTORE-System eine neuartige neuromuskuläre Schnittstelle entwickelt, die eine deutlich intuitivere Steuerung von Armprothesen ermöglicht. Dabei werden Elektroden direkt in die mit Nerven verbundenen Muskeln des Patienten implantiert. Eine Sensorik-Einheit erfasst und verarbeitet die natürlichen elektrischen Signale des Körpers und überträgt sie drahtlos an einen Empfänger im Prothesenschaft. Dieser „übersetzt“ die Informationen in Bewegungsbefehle für die Prothesenhand. Diese Technologie eröffnet die Möglichkeit einer unabhängigen und simultanen Steuerung von Fingern, Handgelenk und Ellbogen – und steigert damit Geschicklichkeit, Geschwindigkeit und Zuverlässigkeit der Prothesensteuerung.
„Das RESTORE-System dient dazu, intuitive, willentliche Bewegungen wiederherzustellen. Dabei geht es nicht darum, dass Patienten sich an die Technologie anpassen, sondern eine Technologie zu entwerfen, die sich an die menschliche Biologie anpasst“, sagt Tod Borton, Geschäftsführer von Blue Arbor Technologies, Inc..
Erfolgreicher Test an der MedUni Wien
Im Dezember 2025 implantierten Chirurgen der Medizinischen Universität Wien die neuartige Technologie erstmals in einen menschlichen Körper. Dabei setzten sie die Elektroden in mehrere gezielt ausgewählte, neu verbundene Muskelstellen ein. Bereits nach wenigen Tagen konnte der Patient das System zusammen mit einer Ottobock Prothese funktional nutzen.
„Was diese Technologie bemerkenswert macht, ist, wie schnell Patienten ihre Absicht in Bewegung übersetzen können“, sagt Prof. Dr. Oskar Aszmann, Direktor des Christian-Doppler-Labors für die Wiederherstellung der Extremitätenfunktionen an der Medizinischen Universität Wien. „Wir sehen eine Kontrolle, die natürlicher und reaktionsfähiger wirkt als alles, was derzeit verfügbar ist und was tiefgreifende Auswirkungen auf die Unabhängigkeit und Lebensqualität der Patienten hat.“
Die Arbeit der drei Gründer von Blue Arbor Technologies, Inc. – Dr. Paul Cederna, President; Dr. Theodore Kung, Chief Medical Officer; und Dr. Alex Vaskov, Chief Technology Officer – haben bereits zu mehr als 200 peer-reviewten Publikationen geführt.
Das RESTORE-System hat von der FDA (U.S. Food and Drug Administration) den Status als Breakthrough Device erhalten und wurde in den Piloten des Total Product Life Cycle (TPLC) Advisory Program (TAP) aufgenommen. Diese Meilensteine unterstreichen sein Potenzial, die Prothesensteuerung zu revolutionieren.
Weitere Informationen über das RESTORE-System und Blue Arbor Technologies, Inc.: https://bluearbortech.com.
Kontakt
Medienkontakt:
Ottobock SE & Co. KGaA
Merle Florstedt
Head of Corporate Communications
Mobile +49 151 441 616 25 Merle.florstedt@ottobock.de
Investor Relations-Kontakt:
Ottobock SE & Co. KGaA
Julia Hartmann
VP Investor Relations
Mobile +49 151 556 848 07 Julia.Hartmann@ottobock.de
Über Ottobock
Der börsennotierte, globale MedTech-Champion Ottobock vereint über 100-jährige Tradition mit herausragender Innovationskraft in den Bereichen Prothetik, Neuro-Orthetik und Exoskelette. Ottobock entwickelt innovative Versorgungslösungen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität und treibt die Digitalisierung der Branche voran. Gegründet 1919 in Berlin, ist das Unternehmen mit fast 9.300 Mitarbeitenden (Vollzeitkräften) heute mit seinem Geschäft in 45 Ländern aktiv und betreibt das größte internationale Patientenversorgungsnetzwerk mit rund 400 Patientenversorgungszentren weltweit. Mit einer starken F&E-Quote im Produkt- und Komponentengeschäft und mehr als 2.600 Patenten und Patentanmeldungen prägt Ottobock die HumanBionics-Landschaft der Zukunft. Die Mission, die Bewegungsfreiheit, Lebensqualität und Unabhängigkeit von Menschen zu verbessern, ist tief in der DNA des Unternehmens verwurzelt – wie auch sein gesellschaftliches Engagement: Seit 1988 ist Ottobock Partner und Unterstützer der Paralympischen Spiele.
26.02.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Tradegate BSX; Wiener Börse |
| EQS News ID: |
2282204 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2282204 26.02.2026 CET/CEST
|
| 17.02.2026 | Rekordergebnisse von Ottobock: Zweistelliges Wachstum, starke Gewinnsteigerung, positiver Ausblick
|
Ottobock SE & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis
Rekordergebnisse von Ottobock: Zweistelliges Wachstum, starke Gewinnsteigerung, positiver Ausblick
17.02.2026 / 07:29 CET/CEST
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Rekordergebnisse von Ottobock: Zweistelliges Wachstum, starke Gewinnsteigerung, positiver Ausblick
Duderstadt, 17. Februar 2026
- Umsatzerlöse im Kerngeschäft1 steigen um 11,7 Prozent auf 1,6 Mrd. Euro
- Bereinigtes EBITDA im Kerngeschäft wächst um knapp 30 Prozent auf 415 Mio. Euro; bereinigte EBITDA-Marge erreicht 26,0 Prozent
- Globale Markt- und Innovationsführerschaft weiter ausgebaut
- Positiver Ausblick für 2026, Mittelfrist-Prognose bestätigt
Ottobock, der globale Marktführer für Human Bionics, hat nach vorläufigen, noch nicht testierten Geschäftsjahreszahlen, das Jahr 2025 mit einem Rekordergebnis abgeschlossen und seine zuletzt gegebene Prognose vollständig erfüllt. Mit einem Wachstum von 11,7 Prozent (organisches Wachstum: 10,6 Prozent) erzielte der Konzern Umsatzerlöse im Kerngeschäft von 1,6 Mrd. Euro. Das bereinigte EBITDA im Kerngeschäft stieg auf 415,3 Mio. Euro. Dies entspricht einer bereinigten EBITDA-Marge im Kerngeschäft von 26,0 Prozent und bedeutet eine Steigerung um 3,6 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr.
„Wir sind sehr zufrieden mit unseren im Geschäftsjahr 2025 erzielten Ergebnissen. Wie in den vergangenen Jahren haben wir unsere Position als Marktführer mit zweistelligen organischen Wachstumsraten weiter ausgebaut und einen Profitabilitätssprung erreicht. Unser skalierbares Geschäftsmodell, unsere konsequente Nutzerorientierung und Innovationsstrategie zahlen sich kontinuierlich aus“, sagt Oliver Jakobi, CEO der Ottobock SE & Co. KGaA.
Strategie-Umsetzung auf Kurs
Die guten Finanzergebnisse beruhen auf der erfolgreichen Umsetzung der Unternehmensstrategie, in dessen Kern Ottobocks globale Plattform zur Skalierung von Innovationen im Bereich Human Bionics steht.
So wurden in 2025 zahlreiche neue Innovationen in die globalen Märkte eingeführt. Hervorzuheben sind zum Beispiel die nächste Generation des marktführenden Kniegelenks für hochaktive Nutzer und eine volständig überarbeitete Produktgeneration in der Arm- und Handprothetik. Neu etablierte Erstattungen für hochwertige prothetische Komponenten und mikroprozessor-gesteuerte Orthesensysteme in den USA, Frankreich und Japan, trugen ebenfalls zum starken Wachstum bei. Das Portfolio der bionischen Exoskelette wurde um leistungsfähige aktive Versionen erweitert. Parallel zu der Produktoffensive wurde der Ausbau des Ottobock Patient Care-Netzwerks vorangetrieben, zum Beispiel mit Akquisitionen in Belgien und in Australien.
Starke Konzernentwicklung2 in 2025
Die Umsatzerlöse im Kerngeschäft von Ottobock lagen im Berichtsjahr 2025 bei 1,6 Mrd. Euro (2024: 1,4 Mrd. Euro) und stiegen damit um 11,7 Prozent (organisches Wachstum: 10,6 Prozent). Alle Regionen und Geschäftsaktivitäten trugen zu diesem starken Wachstum bei.
In der Region EMEA wurde ein Wachstum von 12,7 Prozent (organisches Wachstum: 9,5 Prozent), in Americas von 9,5 Prozent (organisches Wachstum: 14,0 Prozent) und APAC von 7,4 Prozent (organisches Wachstum: 11,7 Prozent) erreicht.
Die Entwicklung im Geschäftsjahr 2025 hat erneut gezeigt, dass sich die enge Verzahnung der beiden Produktkategorien Produkte & Komponenten (B2B) und Patient Care (B2C) als intergrierte Plattform auszahlt. Das Patient Care-Geschäft wuchs um 8,3 Prozent (organisches Wachstum: 4,9 Prozent), während das Produkte & Komponenten-Geschäft sogar um 14,5 Prozent (organisches Wachstum: 15,2 Prozent) zulegte.
Das bereinigte EBITDA im Kerngeschäft stieg aufgrund des starken Wachstums und der ausgeprägten Skaleneffekte des Ottobock Geschäftsmodells überproportional um 29,5 Prozent auf 415,3 Mio. Euro. (2024: 320,6 Mio. Euro). Die bereinigte EBITDA-Marge im Kerngeschäft stieg entsprechend um 3,6 Prozentpunkte auf 26,0 Prozent.
Der Free Cashflow erhöhte sich im Berichtsjahr überproportional um 23,7 Prozent auf 228,0 Mio. Euro (2024: 184,4 Mio. Euro). Der dynamische Verschuldungsgrad3 verringerte sich aufgrund des sehr guten Cashflows auf 2,3x (2024: 3,5x).
Positiver Ausblick für 2026, Mittelfrist-Erwartung bestätigt
Ottobock erwartet für das Geschäftsjahr 2026 die Fortsetzung des profitablen Wachstumskurses. Für das Kerngeschäft wird ein Wachstum von 5,0 - 8,0 Prozent und eine weiterhin gesteigerte bereinigte EBITDA-Marge im Kerngeschäft von mehr als 26,5 Prozent erwartet. Zudem wird die Mittelfristerwartung mit Blick auf 2029 mit einem organischen Wachstum von 7,0 - 9,0 Prozent und einer weiteren Verbesserung der bereinigten EBITDA-Marge im Kerngeschäft auf 29,0 - 30,0 Prozent vollumfänglich bestätigt.
„Auf Basis der starken Finanzzahlen des Jahres 2025, unserer Innovationskraft und des skalierbaren Geschäftsmodells sind wir hervorragend gerüstet für weiteres deutliches Umsatzwachstum und überproportionale Ertragssteigerungen“, sagt Dr. Arne Kreitz, CFO der Ottobock SE & Co. KGaA.
1Das Kerngeschäft umfasst die Produktkategorien Produkte & Komponenten (B2B) sowie Patient Care (B2C). Die Produktkategorie Produkte & Komponenten (B2B) umfasst Produkte und Lösungen für Prothetik, Neuro-Orthetik, digitale Orthetik- und Prothetik (O&P)-Lösungen, sonstige Produkte und Dienstleistungen sowie bionische Exoskelette. Die Produktkategorie Patient Care (B2C) umfasst das Geschäft unseres globalen Netzwerks von rund 400 O&P-Patientenversorgungszentren, in denen wir unsere Anwender behandeln und unterstützen.
2 Der Ottobock-Konzern setzt sich zusammen aus dem Kerngeschäft sowie dem Nicht-Kerngeschäft. Das Nicht-Kerngeschäft umfasst Produkte von Tochtergesellschaften oder Geschäftseinheiten, die bereits verkauft oder veräußert oder deren Geschäftsaktivitäten eingestellt wurden oder deren Veräußerung beschlossen wurde und deren Veräußerung nach der jeweiligen Entscheidung innerhalb der nächsten 18 Monate erfolgen soll.
3Dynamischer Verschuldungsgrad ist definiert als „Netto-Verschuldung / Bereinigtes EBITDA“.
Zukunftsbezogene Aussagen
Diese Veröffentlichung enthält Aussagen über die zukünftige Entwicklung des Unternehmens. In die Zukunft gerichtete Aussagen gelten nur an dem Tag, an dem sie gemacht werden. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von diesen Aussagen abweichen. Weder Ottobock noch ein mit ihr verbundenes Unternehmen übernimmt eine Verpflichtung, die in dieser Mitteilung enthaltenen Aussagen zu aktualisieren.
Telefonkonferenz
Oliver Jakobi, CEO und Dr. Arne Kreitz, CFO, erläutern Analysten und Investoren die vorläufigen Geschäftsjahreszahlen 2025 am 17. Februar 2026 um 14:00 Uhr MEZ in einer Telefonkonferenz. Bitte melden Sie sich hier an.
Nächste Termine
19. März 2026: Veröffentlichung Geschäftsbericht 2025
6. Mai 2026: Veröffentlichung der Quartalsmitteilung Januar bis März 2026
19. Mai 2026: Hauptversammlung
13. August 2026: Veröffentlichung des Halbjahresberichts Januar bis Juni 2026
12. November 2026: Veröffentlichung der Quartalsmitteilung Januar bis September 2026
Kontakt Investoren:
Ottobock SE & Co. KGaA
Julia Hartmann
VP Investor Relations
Telefon: +49 151 556 848 07
E-Mail: julia.hartmann@ottobock.de
Kontakt Medien:
Ottobock SE & Co. KGaA
Merle Florstedt
Head of Corporate Communications
Telefon: +49 151 4416 1625
E-Mail: merle.florstedt@ottobock.de
Über Ottobock
Der börsennotierte, globale MedTech-Champion Ottobock vereint über 100-jährige Tradition mit herausragender Innovationskraft in den Bereichen Prothetik, Neuro-Orthetik und Exoskelette. Ottobock entwickelt innovative Versorgungslösungen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität und treibt die Digitalisierung der Branche voran. Gegründet 1919 in Berlin, ist das Unternehmen mit fast 9.300 Mitarbeitenden (Vollzeitkräften) heute mit seinem Geschäft in 45 Ländern aktiv und betreibt das größte internationale Patientenversorgungsnetzwerk mit rund 400 Patientenversorgungszentren weltweit. Mit einer starken F&E-Quote im Produkt- und Komponentengeschäft und mehr als 2.600 Patenten und Patentanmeldungen prägt Ottobock die Human Bionics-Landschaft der Zukunft. Die Mission, die Bewegungsfreiheit, Lebensqualität und Unabhängigkeit von Menschen zu verbessern, ist tief in der DNA des Unternehmens verwurzelt – wie auch sein gesellschaftliches Engagement: Seit 1988 ist Ottobock Partner und Unterstützer der Paralympischen Spiele.
Vorläufige Kennzahlen zum Geschäftsjahr 2025
Ottobock-Konzern
| in Mio. Euro |
2025 |
2024 |
Veränderung |
| Umsatzerlöse |
1.679,8 |
1.604,6 |
4,7 % |
Umsatzerlöse
im Kerngeschäft |
1.599,7 |
1.432,5 |
11,7 % |
Umsatzerlöse
im Nicht-Kerngeschäft |
80,2 |
172,1 |
-53,4 % |
Organisches Wachstum
im Kerngeschäft |
10,6% |
9,4% |
1,2 %p |
| Bereinigtes EBITDA |
420,7 |
326,2 |
29,0 % |
Bereinigtes EBITDA
im Kerngeschäft |
415,3 |
320,6 |
29,5 % |
| Bereinigte EBITDA-Marge |
25,0 % |
20,3 % |
4,7 %p |
Bereinigte EBITDA-Marge
im Kerngeschäft |
26,0 % |
22,4 % |
3,6 %p |
Entwicklung nach Segmenten im Kerngeschäft
| in Mio. Euro |
2025 |
2024 |
Veränderung |
| Umsatzerlöse EMEA |
1.149,2 |
1.019,3 |
12,7 % |
| Umsatzerlöse Americas |
346,0 |
316,0 |
9,5 % |
| Umsatzerlöse APAC |
104,4 |
97,2 |
7,4 % |
| Bereinigtes EBITDA EMEA |
298,2 |
240,6 |
24,0 % |
| Bereinigtes EBITDA Americas |
89,1 |
56,2 |
58,5 % |
| Bereinigtes EBITDA APAC |
28,0 |
23,8 |
17,4 % |
Umsatzerlöse nach Produktkategorien im Kerngeschäft
| in Mio. Euro |
2025 |
2024 |
Veränderung |
| Produkte und Komponenten (B2B) |
896,2 |
783,0 |
14,5 % |
| Patient Care (B2C) |
703,4 |
649,5 |
8,3 % |
17.02.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| WKN: |
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SDAX |
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Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Tradegate BSX; Wiener Börse |
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2277148 |
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EQS News-Service |
2277148 17.02.2026 CET/CEST
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Ottobock SE & Co. KGaA
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