| 28.05.2026 | 20 Jahre KION – auf der Hauptversammlung 2026 trifft Tradition auf Zukunft
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KION GROUP AG
/ Schlagwort(e): Hauptversammlung
20 Jahre KION – auf der Hauptversammlung 2026 trifft Tradition auf Zukunft (News mit Zusatzmaterial)
28.05.2026 / 12:56 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
20 Jahre KION – auf der Hauptversammlung 2026 trifft Tradition auf Zukunft
- Drei neue Mitglieder in den Aufsichtsrat der KION GROUP AG gewählt
- Vorschläge des Aufsichtsrats und des Vorstands mehrheitlich angenommen
- Dividende von 0,62 € pro Aktie wird ausgeschüttet
- Vertrag von Michael Larsson, President von KION IAS und ITS Americas, bis Dezember 2029 verlängert
Frankfurt am Main, 28. Mai 2026 – Der Welthandel ist vernetzter denn je, und die Lieferketten und Handelswege rund um den Globus sind äußerst komplex – täglich werden unzählige Güter transportiert. Ein ausgeklügeltes, aber auch anfälliges Orchester, das einen Dirigenten braucht. Auf der Hauptversammlung 2026 der KION GROUP AG wurde den Aktionären veranschaulicht, dass KION an jedem Punkt der weltweiten Lieferketten präsent ist: in Fabriken, Warenhäusern, Häfen und Logistikzentren – als treibende Kraft in der Branche.
KION vereint alle Elemente moderner Lieferketten
In seiner Rede blickte Rob Smith, CEO von KION, auf die Geschäftsentwicklung des Jahres 2025 zurück und verwies auf die lange Tradition des Unternehmens und seiner Marken: „Die Wurzeln von KION reichen mehr als 200 Jahre zurück. Das sind 200 Jahre Exzellenz, Innovation und das Vertrauen unserer Kunden. Und seit nunmehr 20 Jahren gestalten wir unter dem Namen KION die Zukunft der Lieferketten.“ Im dritten Jahrzehnt seiner Unternehmensgeschichte ist das Unternehmen nun auf dem Weg, „Das Supply Chain Solutions Unternehmen“ zu werden, das alle Elemente moderner Lieferketten vereint: Flurförderzeuge, Automatisierung, Robotik, Software und physische KI. „Unsere Mitarbeiter, unsere Technologie und unsere Partnerschaften geben uns die Kraft, Innovationen voranzutreiben und neue Chancen zu nutzen – in einem Markt, der sich mit unglaublicher Geschwindigkeit weiterentwickelt“, fügte Smith hinzu.
Drei neue Mitglieder des Aufsichtsrats gewählt
Ein weiterer wichtiger Tagesordnungspunkt war die Wahl neuer Mitglieder in den Aufsichtsrat der KION GROUP AG. Die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Alexander Dibelius, Kui Jiang und Dr. Shaojun Sun legten ihre Ämter mit Ablauf der Hauptversammlung nieder. „Im Namen des Aufsichtsrats möchte ich Dr. Alexander Dibelius, Kui Jiang und Dr. Shaojun Sun für ihre wertvollen Beiträge zur Entwicklung von KION während ihrer jeweiligen Amtszeit danken“, sagt Mohsen Sohi, Vorsitzender des Aufsichtsrats der KION GROUP AG.
„Alexander Dibelius ist unser dienstältestes Aufsichtsratsmitglied und war 19 Jahre lang für das Unternehmen und dessen Vorgänger tätig. Als einer der ‚Gründerväter‘ von KION spielte er eine Schlüsselrolle bei der Schaffung der Grundlagen für den Konzern, der sich heute zu dem Supply Chain Solutions Unternehmen entwickelt. Die langjährige Tätigkeit von Kui Jiang und Shaojun Sun ist eng mit der vertrauensvollen Partnerschaft mit unserem Hauptaktionär Weichai Power verbunden – ein Musterbeispiel für eine langjährige deutsch-chinesische Zusammenarbeit, von der beide Seiten gleichermaßen profitieren.“
Auf der Grundlage eines entsprechenden Vorschlags des Nominierungsausschusses wurden drei international erfahrene Führungskräfte mit Stimmenmehrheit in den Aufsichtsrat gewählt: Dr. Ralf Krieger (unabhängiger Unternehmensberater), Decheng Wang (Deputy Chairman der Weichai Holding Group) und Zhao Jin (Vice General Manager der Weichai Holding Group). „Ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist, diese drei hochqualifizierten Persönlichkeiten für den Aufsichtsrat zu gewinnen, die das Gremium bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben nachhaltig stärken werden“, sagt Mohsen Sohi.
Anträge von Aufsichtsrat und Vorstand mit Stimmenmehrheit angenommen
Mehr als 79 Prozent des Grundkapitals waren bei der Hauptversammlung vertreten. Im Rahmen der Hauptversammlung stimmte die Mehrheit der Aktionäre allen vom Aufsichtsrat und Vorstand vorgelegten Anträgen zu, darunter auch der Dividendenausschüttung in Höhe von 0,62 € pro Aktie, was einer Ausschüttungsquote von rund 35 Prozent entspricht.
Vertrag von Vorstandsmitglied Michael Larsson verlängert
Der Aufsichtsrat von KION hat den Vertrag von Michael Larsson, Präsident von KION IAS und ITS Americas, bis Dezember 2029 verlängert. „Michael Larsson hat die Entwicklung von Dematic in den vergangenen Jahren erfolgreich vorangetrieben“, sagt Mohsen Sohi. „Der Aufsichtsrat ist überzeugt, dass Dematic mit seiner Führung und seiner fundierten Branchenkenntnis im Bereich der Lieferketten-Orchestrierung noch stärker positioniert wird und gemeinsam mit den Marken Linde Material Handling und STILL den schnell wachsenden Markt für Start-up-Automatisierung bedienen wird.“
Weitere Informationen zur Hauptversammlung sowie alle Abstimmungsergebnisse finden Sie hier:
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Das Unternehmen
KION gestaltet den Welthandel – global, regional und lokal – und unterstützt seine Kunden dabei, das volle Potenzial ihrer Lieferketten auszuschöpfen: effizient, smart, nachhaltig und verlässlich, mit Echtzeitnachverfolgung und hoher Liefergeschwindigkeit. Das Leistungsspektrum umfasst Flurförderzeuge, integrierte Automatisierungstechnologien, KI-basierte Lösungen und Software sowie alle verbundenen Dienstleistungen. In mehr als 100 Ländern weltweit ermöglichen KIONs Supply Chain Solutions den reibungslosen Material- und Informationsfluss in den Produktionsbetrieben, Lagerhäusern und Vertriebszentren unserer Kunden.
Der im MDAX gelistete Konzern ist, gemessen an verkauften Stückzahlen im Jahr 2024, in der Region EMEA der größte Hersteller von Flurförderzeugen. Gemessen am Umsatz im Jahr 2024 ist die KION Group in China führender ausländischer Produzent und unter Einbeziehung der heimischen Hersteller der drittgrößte Anbieter. Darüber hinaus ist die KION Group, gemessen am Umsatz im Jahr 2024, einer der weltweit führenden Anbieter von Lagerautomatisierung. Ende 2025 waren weltweit mehr als 2,0 Mio. Flurförderzeuge von KION bei Kunden verschiedener Größe in zahlreichen Industrien auf sechs Kontinenten im Einsatz. Der Konzern beschäftigt aktuell mehr als 42.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2025 einen Umsatz von rund 11,3 Mrd. Euro.
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(cs)
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Zusatzmaterial zur Meldung:
Datei: 2805_KION GROUP AG_Pressemitteilung_HV 2026 Datei: KION_Warehouse_PressRelease
28.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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MDAX |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate BSX |
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2335202 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2335202 28.05.2026 CET/CEST
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| 30.04.2026 | KION mit positivem Start in das Jahr 2026 – starker Auftragseingang
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KION GROUP AG
/ Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung
KION mit positivem Start in das Jahr 2026 – starker Auftragseingang (News mit Zusatzmaterial)
30.04.2026 / 06:53 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
KION mit positivem Start in das Jahr 2026 – starker Auftragseingang
- Auftragseingang steigt deutlich auf 2,985 Mrd. € (Q1 2025: 2,706 Mrd. €)
- Umsatz mit 2,771 Mrd. € annährend auf Vorjahresniveau (Q1 2025: 2,788 Mrd. €)
- EBIT bereinigt steigt auf 205,2 Mio. € (Q1 2025: 195,5 Mio. €)
- EBIT-Marge bereinigt verbessert sich auf 7,4 Prozent (Q1 2025: 7,0 Prozent)
- Positiver Free Cashflow von 47 Mio. € (Q1 2025: 30 Mio. €)
- Strategische Investition in ZIKOO Robotics, einen führenden Anbieter von Lagerrobotik
- Prognose 2026 bestätigt
Frankfurt am Main, 30. April 2026 – KION ist im Einklang mit den eigenen Erwartungen positiv in das Geschäftsjahr 2026 gestartet. Der Auftragseingang verzeichnete trotz großer geopolitischer Unsicherheiten einen deutlichen Anstieg. Auch beim EBIT bereinigt und der EBIT-Marge bereinigt legte KION spürbar gegenüber dem Vorjahr zu. Der Konzernumsatz lag im ersten Quartal annährend auf Vorjahresniveau.
„KION ist positiv in das Jahr 2026 gestartet: Auftragseingang und Profitabilität haben sich in beiden Segmenten erhöht. KION hat dabei in einem Umfeld zunehmender weltpolitischer Unsicherheiten seine Widerstandsfähigkeit gezeigt: Wir bestätigen unsere Prognose für 2026“, sagte Rob Smith, CEO von KION. „Im ersten Quartal haben wir unsere Partnerschaften im Ökosystem vorangetrieben – gemeinsam mit Siemens, NVIDIA und Accenture – und haben deutliche Fortschritte gemacht, um für unsere Kunden innovative, durch physische KI gestützte Lösungen zu entwickeln.“
Finanzergebnisse
Mit 2,985 Mrd. € (Q1 2025: 2,706 Mrd. €) lag der Auftragseingang auf Konzernebene deutlich über dem Vorjahreswert und zeigte sich durch den Iran-Krieg im Wesentlichen nicht beeinflusst. Der Auftragseingang bei Industrial Trucks & Services stieg um 4,2 Prozent auf 2,041 Mrd. € (Q1 2025: 1,958 Mrd. €). Die Zahl der bestellten Fahrzeuge stieg um 11,3 Prozent auf 72.600 und profitierte von deutlichen Zuwächsen bei Gegengewichtsstaplern und Lagertechnikgeräten. Der Anstieg des Neugeschäfts enthielt Vorzieheffekte im Zusammenhang mit den für April 2026 angekündigten Preiserhöhungen. Diese sollen steigenden Kosten infolge des Iran-Kriegs vorbeugen. Der Auftragseingang im Servicegeschäft war im Vergleich zum Vorjahr hingegen leicht rückläufig.
Im Segment Intelligent Automation Solutions stieg der Auftragseingang deutlich um 25,9 Prozent auf 951,2 Mio. € (Q1 2025: 755,7 Mio. €). Das Projektgeschäft (Business Solutions) verzeichnete dank einer verbesserten Marktdynamik eine deutliche Belebung im Vergleich zum ersten Quartal des Vorjahres und erzielte bei reinen E-Commerce-Anbietern und in anderen Kundensegmenten ein starkes Auftragsplus. Das Servicegeschäft entwickelte sich weiterhin robust.
Der Konzernumsatz im ersten Quartal 2026 lag mit 2,771 Mrd. € annähernd auf Vorjahresniveau (Q1 2025: 2,788 Mrd. €). Im Segment Industrial Trucks & Services sank der Umsatz um 4,9 Prozent auf 2,012 Mrd. € (Q1 2025: 2,116 Mrd. €). Im Neugeschäft ergab sich ein spürbarer Umsatzrückgang infolge des rückläufigen Auftragsbestands aus dem Vorjahr. Das Servicegeschäft lag leicht unter dem Vorjahr. Der Umsatz im Segment Intelligent Automation Solutions stieg im ersten Quartal um 11,7 Prozent auf 768,1 Mio. € (Q1 2025: 687,7 Mio. €). Das Projektgeschäft (Business Solutions) erzielte aufgrund der verbesserten Auftragslage ein deutliches Plus.
Das EBIT bereinigt auf Konzernebene stieg auf 205,2 Mio. € (Q1 2025: 195,5 Mio. €), was einer EBIT-Marge bereinigt von 7,4 Prozent (Q1 2025: 7,0 Prozent) entspricht. Das EBIT bereinigt im Segment Industrial Trucks & Services sank leicht auf 182,9 Mio. € (Q1 2025: 185,5 Mio. €) bei einer verbesserten EBIT-Marge bereinigt von 9,1 Prozent (Q1 2025: 8,8 Prozent). Das niedrigere Umsatzvolumen wurde dabei durch Einsparungen aus dem Effizienzprogramm des Jahres 2025 kompensiert. Mit 46,2 Mio. € steigerte Intelligent Automation Solutions das EBIT bereinigt gegenüber dem Vorjahresquartal deutlich (Q1 2025: 36,4 Mio. €) und erzielte eine EBIT-Marge bereinigt von 6,0 Prozent (Q1 2025: 5,3 Prozent), getrieben durch den gestiegenen Ergebnisbeitrag aus dem Projektgeschäft.
Das Konzernergebnis verbesserte sich signifikant auf 92,2 Mio. € (Q1 2025: –46,9 Mio. €) und lag deutlich über dem Wert des Vorjahres, der durch einmalige Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Effizienzprogramm erheblich belastet war. Mit 47 Mio. € (Q1 2025: 30 Mio. €) war der Free Cashflow trotz der im ersten Quartal ausgezahlten variablen Vergütungen sowie der Auszahlungen verbunden mit dem Effizienzprogramm positiv.
Strategische Investition in ZIKOO Robotics, einen führenden Anbieter von Lagerrobotik
KION gibt heute ein strategisches Investment von 35 Prozent in ZIKOO Robotics bekannt, ein führender Anbieter von Robotik für die Palettenlagerung mit Sitz in China. Das Unternehmen bietet eine Reihe von Lösungen an, darunter Sechs-Wege-Shuttles, omnidirektionale Stapelroboter sowie eine integrierte Softwareplattform. Die Investition ist ein wichtiger Schritt in der Strategie von KION, ein Ökosystem aus Partnern im Bereich der Automatisierungstechnik aufzubauen. Mit ihrem erweiterten Portfolio an automatisierten Produkten werden beide Unternehmen Lagerlösungen anbieten, die ihren Kunden höhere Effizienz, bessere Raumnutzung und größere Flexibilität bieten.
Prognose
KION verzeichnete einen positiven Auftakt in das Geschäftsjahr 2026. Gleichwohl können sich aufgrund der aktuellen geopolitischen Lage infolge des Iran-Kriegs belastende Effekte auf das wirtschaftliche Umfeld ergeben, insbesondere in Form steigender Energie-, Transport- und Materialkosten entlang der globalen Lieferketten. KION hat im Berichtszeitraum daher kommerzielle und operative Maßnahmen umgesetzt, um daraus resultierende Kostensteigerungen zu begrenzen.
Der Vorstand der KION GROUP AG bestätigt seine im Februar veröffentlichte Prognose für das Geschäftsjahr 2026. Diese Einschätzung zur erwarteten Geschäftsentwicklung des Konzerns und der operativen Segmente steht unter dem Vorbehalt, dass sich aus der aktuellen geopolitischen Lage keine zusätzlichen wesentlichen Belastungen ergeben.
Prognose 2026
| |
KION Group |
Industrial Trucks & Services |
Intelligent Automation Solutions |
In Mio. € |
2025 |
Prognose 2026 |
2025 |
Prognose 2026 |
2025 |
Prognose 2026 |
| Umsatz1 |
11.297,2 |
11.400 – 12.300 |
8.272,5 |
8.200 – 8.800 |
3.071,4 |
3.200 – 3.500 |
| EBIT bereinigt1 |
788,6 |
850 – 1.040 |
721,8 |
765 – 885 |
183,2 |
200 – 280 |
| Free Cashflow2 |
709,5 |
430 – 570 |
– |
– |
– |
– |
| ROCE |
7,7% |
8,3% – 9,7% |
– |
– |
– |
– |
Die Angaben für die Segmente Industrial Trucks & Services und Intelligent Automation Solutions beinhalten auch konzerninterne segmentübergreifende Umsatzerlöse und EBIT-Effekte.
Die Prognose 2026 wurde in Übereinstimmung mit der definitorischen Anpassung der Kennzahl Free Cashflow aufgestellt. |
Kennzahlen von KION und der beiden operativen Segmente für das am 31. März 2026 beendete erste Quartal
| in Mio. € |
Q1 2026 |
Q1 2025 |
Differenz |
|
| Umsatz |
2.771 |
2.788 |
-0,6% |
|
| Industrial Trucks & Services |
2.012 |
2.116 |
-4,9% |
|
| Intelligent Automation Solutions |
768 |
688 |
11,7% |
|
| EBIT bereinigt1 |
205 |
196 |
5,0% |
|
| Industrial Trucks & Services |
183 |
186 |
-1,4% |
|
| Intelligent Automation Solutions |
46 |
36 |
27,0% |
|
| EBIT-Marge bereinigt1 |
7,4% |
7,0% |
|
|
| Industrial Trucks & Services |
9,1% |
8,8% |
|
|
| Intelligent Automation Solutions |
6,0% |
5,3% |
|
|
| Auftragseingang |
2.985 |
2.706 |
10,3% |
|
| Industrial Trucks & Services |
2.041 |
1.958 |
4,2% |
|
| Intelligent Automation Solutions |
951 |
756 |
25,9% |
|
| Konzernergebnis |
92 |
-47 |
> 100,0% |
|
| ROCE2 |
7,9% |
8,4% |
|
|
| Ergebnis je Aktie (in €) unverwässert3 |
0,69 |
-0,36 |
> 100,0% |
|
| Free Cashflow4 |
47 |
30 |
58,5% |
|
| Mitarbeiter5 |
41.974 |
42.175 |
-0,5% |
|
1 Bereinigt um Effekte aus Kaufpreisallokationen sowie Einmal- und Sondereffekte.
2 Die Kennzahl ROCE wird als Verhältnis aus EBIT bereinigt auf annualisierter Basis und dem
durchschnittlichen Capital Employed der letzten fünf Quartalsstichtage ermittelt.
3 Konzernergebnis auf die Aktionäre der KION GROUP AG entfallend: 89,9 Mio. € (Q1 2025: -47,8 Mio. €).
4 Free Cashflow ist definiert als Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit zuzüglich
Cashflow aus der Investitionstätigkeit.
5 Mitarbeiterzahlen nach Vollzeitäquivalenten (inkl. Auszubildenden; ohne inaktive Beschäftigte) im Vergleich zum Bilanzstichtag 31.12.2025 |
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Das Unternehmen
KION gestaltet den Welthandel – global, regional und lokal – und unterstützt seine Kunden dabei, das volle Potenzial ihrer Lieferketten auszuschöpfen: effizient, smart, nachhaltig und verlässlich, mit Echtzeitnachverfolgung und hoher Liefergeschwindigkeit. Das Leistungsspektrum umfasst Flurförderzeuge, integrierte Automatisierungstechnologien, KI-basierte Lösungen und Software sowie alle verbundenen Dienstleistungen. In mehr als 100 Ländern weltweit ermöglichen KIONs Supply Chain Solutions den reibungslosen Material- und Informationsfluss in den Produktionsbetrieben, Lagerhäusern und Vertriebszentren unserer Kunden. Der im MDAX gelistete Konzern ist, gemessen an verkauften Stückzahlen im Jahr 2024, in der Region EMEA der größte Hersteller von Flurförderzeugen. Gemessen am Umsatz im Jahr 2024 ist die KION Group in China führender ausländischer Produzent und unter Einbeziehung der heimischen Hersteller der drittgrößte Anbieter. Darüber hinaus ist die KION Group, gemessen am Umsatz im Jahr 2024, einer der weltweit führenden Anbieter von Lagerautomatisierung. Ende 2025 waren weltweit mehr als 2,0 Mio. Flurförderzeuge von KION bei Kunden verschiedener Größe in zahlreichen Industrien auf sechs Kontinenten im Einsatz. Der Konzern beschäftigt aktuell mehr als 42.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2025 einen Umsatz von rund 11,3 Mrd. Euro.
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Zusatzmaterial zur Meldung:
Datei: 3004_KION GROUP AG_Pressemitteilung_Q1 2026 Datei: KION_Warehouse_PressRelease
30.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2318496 30.04.2026 CET/CEST
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| 22.04.2026 | KION GROUP AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
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KION GROUP AG
/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
KION GROUP AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
22.04.2026 / 15:15 CET/CEST
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2313218 22.04.2026 CET/CEST
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| 16.04.2026 | KION GROUP AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2026 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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KION GROUP AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
KION GROUP AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2026 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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Frankfurt am Main
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WKN: KGX888
Eindeutige Kennung: 44577a3be7fcf011b552ec75f1f2e92d
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
der KION GROUP AG
am 28. Mai 2026
Sehr geehrte Aktionäre1,
wir laden Sie ein zur
ordentlichen Hauptversammlung der KION GROUP AG,
die am
Donnerstag, den 28. Mai 2026, um 10.00 Uhr
(MESZ; entspricht 8.00 UTC)
virtuell ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter)
am Ort der Hauptversammlung stattfindet.
1 Aus Gründen der Sprachvereinfachung und der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf eine geschlechterspezifische Schreibweise verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen und Begriffe sind als geschlechtsneutral zu verstehen.
Tagesordnung
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die KION GROUP AG und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Die genannten Unterlagen sind im Internet unter
www.kiongroup.com/hv
veröffentlicht. Sie werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein und in der Hauptversammlung näher erläutert.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Daher ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen.
|
| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 2025 in Höhe von EUR 141.643.469,03 wie folgt zu verwenden:
| Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,62 je dividendenberechtigter Stückaktie |
EUR 81.297.358,02 |
| Einstellung in Gewinnrücklagen |
EUR 60.000.000,00 |
| Gewinnvortrag |
EUR 346.111,01 |
Der Gewinnverwendungsvorschlag beruht auf den am Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses durch den Vorstand für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 vorhandenen dividendenberechtigten Stückaktien. Dabei ist berücksichtigt, dass die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien gemäß § 71b Aktiengesetz (AktG) nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung ändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von EUR 0,62 je für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. In diesem Fall wird der Gewinnvortrag entsprechend angepasst.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig.
|
| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands der KION GROUP AG für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitglieder des Vorstands der KION GROUP AG für diesen Zeitraum zu entlasten.
|
| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats der KION GROUP AG für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats der KION GROUP AG für diesen Zeitraum zu entlasten.
|
| 5. |
Beschlussfassungen über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung
| 5.1 |
Abschlussprüfer, Konzernabschlussprüfer und Prüfer des Halbjahresfinanzberichts
Gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernabschlusses und des Zwischenlageberichts für den Konzern für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2026 zu bestellen.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinn von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) auferlegt wurde.
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| 5.2 |
Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2026 zu bestellen.
Die Bestellung zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts erfolgt vorsorglich vor dem Hintergrund des Gesetzentwurfs vom 3. September 2025 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 und die Richtlinie (EU) 2026/470 geänderten Fassung, die in nationales Recht umzusetzen ist.
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| 6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat haben jährlich gemäß § 162 AktG einen Vergütungsbericht zu erstellen, der bestimmten Anforderungen entsprechen muss. Der Abschlussprüfer hat zu prüfen, dass der Vergütungsbericht alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthält, und darüber einen Prüfungsvermerk zu erstellen. Der vom Abschlussprüfer in diesem Sinn geprüfte Vergütungsbericht ist der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen. Die Entscheidung der Hauptversammlung über die Billigung des Vergütungsberichts hat empfehlenden Charakter.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor diesem Hintergrund vor, den im Internet unter
www.kiongroup.com/hv
gemeinsam mit dem Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers veröffentlichten Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen.
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| 7. |
Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats nebst entsprechender Neufassung von § 18 der Satzung
Die Hauptversammlung der KION GROUP AG hat zuletzt am 27. Mai 2025 über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats beschlossen. Mit Errichtung des Ausschusses für Technologie & Innovation entstand zum 1. Januar 2026 ein zusätzlicher Aufgaben- und Verantwortungsbereich, für den eine angemessene Vergütung zu gewähren ist. Für die Mitgliedschaft im Ausschuss für Technologie & Innovation sollen Aufsichtsratsmitglieder jeweils eine zusätzliche Vergütung in Höhe von EUR 15.000,00, für den Vorsitz jeweils eine zusätzliche Vergütung in Höhe von EUR 25.000,00 erhalten. Um weiterhin ein marktgerechtes und wettbewerbsfähiges Vergütungsniveau sicherzustellen, soll zudem die bisherige Regelung aufgehoben werden, wonach höchstens die Tätigkeit in zwei Ausschüssen zusätzlich vergütet wird. Außerdem sollen Sitzungsgelder pro stattgefundener Sitzung gewährt werden. Die Bestimmung, wonach bei mehreren Präsenzsitzungen an einem Tag nur ein Sitzungsgeld gezahlt wird, entfällt.
Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass die vorgeschlagene Höhe der Vergütung und die Struktur der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats im Hinblick auf die Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und die Lage der Gesellschaft angemessen sind und die Mitglieder des Aufsichtsrats damit eine marktübliche Vergütung erhalten. Zudem ist eine angemessene und marktübliche Vergütung erforderlich, um hochqualifizierte Kandidaten, die den Anforderungen des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats entsprechen, zu gewinnen.
Das entsprechend angepasste System zur Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist von der Einberufung der Hauptversammlung an und auch während der Hauptversammlung im Internet unter
www.kiongroup.com/hv
bei den Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 7 zugänglich.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:
Die Regelungen zur Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats in § 18 Abs. 2 und 4 der Satzung werden geändert und wie folgt neu gefasst und das System zur Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats wird wie im Internet unter www.kiongroup.com/hv bei den Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 7 zugänglich beschlossen:
„§ 18 Vergütung des Aufsichtsrats
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| 2. |
Für die Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss erhalten Aufsichtsratsmitglieder eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 25.000,00 Euro, für den stellvertretenden Vorsitz im Prüfungsausschuss eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 45.000,00 Euro, sowie für den Vorsitz im Prüfungsausschuss eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 70.000,00 Euro. Für die Mitgliedschaft im Präsidialausschuss, Vergütungsausschuss, Nominierungsausschuss oder im Ausschuss für Technologie & Innovation erhalten Aufsichtsratsmitglieder eine zusätzliche Vergütung in Höhe von jeweils 15.000,00 Euro, für den Vorsitz im Präsidialausschuss, Vergütungsausschuss, Nominierungsausschuss oder im Ausschuss für Technologie & Innovation jeweils eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 25.000,00 Euro. Die Zusatzvergütung nach diesem Absatz setzt voraus, dass der Ausschuss im betreffenden Geschäftsjahr zumindest eine Sitzung hatte.
(...)
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| 4. |
Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jede Teilnahme an einer Präsenzsitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.500,00 Euro pro Sitzung. Als Präsenzsitzung in diesem Sinne gilt auch eine einberufene Sitzung, die in Form einer Video- und/oder Telefonkonferenz durchgeführt wird. Die Teilnahme im Wege der Video- oder Telefonzuschaltung gilt als Teilnahme im Sinne dieses Absatzes. Für die Teilnahme an reinen Informationsveranstaltungen, die nicht als Sitzung einberufen werden, wird kein Sitzungsgeld gezahlt.“
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Im Übrigen bleibt § 18 der Satzung unverändert.
Die vorgeschlagene Neufassung von § 18 Abs. 2 und 4 der Satzung wird wirksam mit der Eintragung in das Handelsregister und ist dann rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 anzuwenden.
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| 8. |
Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Mitglieder des Aufsichtsrats Dr. Alexander Dibelius, Kui Jiang und Dr. Shaojun Sun haben ihr Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zur Beendigung der Hauptversammlung am 28. Mai 2026 niedergelegt. Es sind somit Neuwahlen von drei Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner durch die Hauptversammlung erforderlich.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 2, 101 Abs. 1 AktG, § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MitbestG und § 9 Abs. 1 der Satzung der KION GROUP AG aus je acht von der Hauptversammlung und von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern und zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammen. Der Mindestanteil an Frauen und Männern ist vom Aufsichtsrat gemäß § 96 Abs. 2 Satz 2 AktG insgesamt zu erfüllen (sog. Gesamterfüllung), da der Gesamterfüllung nicht gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG widersprochen wurde. Daher ist der Aufsichtsrat insgesamt mit mindestens fünf Frauen und mindestens fünf Männern zu besetzen. Die Vorgabe wäre im Fall der Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten weiterhin erfüllt.
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf einen entsprechenden Vorschlag des Nominierungsausschusses, vor in den Aufsichtsrat zu wählen:
| 8.1 |
Zhao Jin
Wohnort: Weifang, Volksrepublik China
Ausgeübter Beruf: Vice General Manager, Weichai Holding Group Co., Ltd., Weifang, Volksrepublik China und Vorsitzender des Board of Managers, Weichai Power (Luxembourg) Holding S.à.r.l, Luxemburg, Luxemburg
Mitgliedschaft in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
n/a
Mitgliedschaft in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
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Vorsitzender des Aufsichtsrats, Société Internationale des Moteurs Baudouin, Cassis, Frankreich |
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Mitglied des Board of Directors, Ferretti S.p.A., Forlì, Italien (nicht-geschäftsführend) |
| • |
Vorsitzender des Board of Directors, Ferretti International Holding S.p.A., Mailand, Italien |
| • |
Mitglied des Board of Directors, Power Solutions International Inc., Illinois, USA (nicht-geschäftsführend) |
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| 8.2 |
Dr. Ralf Krieger
Wohnort: Leimen, Deutschland
Ausgeübter Beruf: Selbstständiger Berater
Mitgliedschaft in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
n/a
Mitgliedschaft in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
n/a
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| 8.3 |
Dr. Decheng Wang
Wohnort: Weifang, Volksrepublik China
Ausgeübter Beruf: Stellvertretender Vorsitzender des Board of Directors, Weichai Holding Group Co., Ltd., Weifang, Volksrepublik China und General Manager, Weichai Power Co., Ltd., Weifang, Volksrepublik China
Mitgliedschaft in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
n/a
Mitgliedschaft in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
| • |
Mitglied des Board of Directors, Beiqi Foton Motor Co., Ltd., Peking, Volksrepublik China (nicht-geschäftsführend) |
| • |
Mitglied des Board of Directors, Xi’an Cummins Engine Co., Ltd., Xi’an, Volksrepublik China (nicht-geschäftsführend) |
| • |
Vorsitzender des Board of Directors, Shaanxi Fast Gear Co., Ltd., Xi’an, Volksrepublik China |
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Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 28. Mai 2026 und für folgende Amtszeiten:
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für Zhao Jin - gemäß § 9 Abs. 4 der Satzung entsprechend dem Rest der Amtsdauer von Dr. Shaojun Sun - bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2026 beschließt, |
| - |
für Dr. Ralf Krieger - gemäß § 9 Abs. 4 der Satzung entsprechend dem Rest der Amtsdauer von Dr. Alexander Dibelius - bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2026 beschließt und |
| - |
für Dr. Decheng Wang - gemäß § 9 Abs. 4 der Satzung entsprechend dem Rest der Amtsdauer von Kui Jiang - bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2029 beschließt. |
Die Wahlen sollen als Einzelwahlen durchgeführt werden.
Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und das Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat und streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass den Kandidaten für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Aufsichtsratsmitglieder der KION GROUP AG genügend Zeit zur Verfügung steht.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen den vorgeschlagenen Kandidaten und dem KION GROUP Konzern, den Organen der KION GROUP AG sowie wesentlich an der KION GROUP AG beteiligten Aktionären über die nachfolgend genannten Beziehungen hinaus keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, deren Offenlegung durch Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen wird:
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Zhao Jin ist Vice General Manager der Weichai Holding Group Co., Ltd., Weifang, Volksrepublik China. Die Weichai Holding Group Co., Ltd. ist an der Weichai Power Co., Ltd. wesentlich beteiligt. Die Weichai Power Co., Ltd. ist mittelbar wesentlich an der KION GROUP AG beteiligt. |
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Dr. Decheng Wang ist Deputy Chairman der Weichai Holding Group Co., Ltd., Weifang, Volksrepublik China und General Manager der Weichai Power Co., Ltd., Weifang, Volksrepublik China. Die Weichai Holding Group Co., Ltd. ist an der Weichai Power Co., Ltd. wesentlich beteiligt. Die Weichai Power Co., Ltd. ist mittelbar wesentlich an der KION GROUP AG beteiligt. |
Nach Einschätzung der Anteilseignerseite sind die vorgeschlagenen Kandidaten als unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand anzusehen.
Die Lebensläufe der vorgeschlagenen Kandidaten finden Sie auf der Internetseite unserer Gesellschaft unter
www.kiongroup.com/hv.
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Weitere Angaben und Hinweise
| I. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 131.198.647,00 und ist eingeteilt in 131.198.647 Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Diese Gesamtzahl schließt 73.876 zum Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien ein, aus denen der Gesellschaft gemäß § 71b AktG keine Rechte zustehen.
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| II. |
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung (virtuelle Hauptversammlung)
Der Vorstand hat in Ausübung der von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 17. Mai 2023 beschlossenen Ermächtigung gemäß § 19 Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft vorgesehen, die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach § 118a AktG ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) am Ort der Hauptversammlung abzuhalten.
Die Hauptversammlung findet in den Räumlichkeiten des SPARK Frankfurt Junghof Plaza in der Junghofstraße 16, 60311 Frankfurt am Main, statt. Dies ist der Ort der Hauptversammlung nach § 121 Abs. 3 Satz 1 AktG. Es ist vorgesehen, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats - ebenso wie die Mitglieder des Vorstands, der Versammlungsleiter, der mit der Niederschrift beauftragte Notar und die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter - an der Hauptversammlung persönlich vor Ort teilnehmen. Eine physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.
Von der Möglichkeit des § 131 Abs. 1a Satz 1 AktG (verpflichtende Vorabeinreichung von Fragen) soll kein Gebrauch gemacht werden. Die Aktionäre und ihre Vertreter haben in der Hauptversammlung vollumfängliche Rede-, Frage- und Antragsrechte.
Wir bitten um besondere Beachtung der nachfolgenden Hinweise, insbesondere zur Möglichkeit der Verfolgung der Hauptversammlung in Bild und Ton, zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Ausübung des Stimmrechts, des Antragsrechts, des Rechts zur Einreichung von Stellungnahmen, des Rederechts, des Auskunftsrechts und des Widerspruchsrechts.
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| III. |
Bild- und Tonübertragung, Aufzeichnung der Hauptversammlung, Reden des Vorstandsvorsitzenden und des Aufsichtsratsvorsitzenden
Die Aktionäre der Gesellschaft sowie die interessierte Öffentlichkeit können die Eröffnung der virtuellen Hauptversammlung sowie die Reden des Aufsichtsratsvorsitzenden und des Vorstandsvorsitzenden am 28. Mai 2026 ab 10.00 Uhr (MESZ) live im Internet unter www.kiongroup.com/hv verfolgen. Eine vollständige Übertragung der Hauptversammlung erfolgt nur für angemeldete Aktionäre im InvestorPortal.
Mit dem Ziel, den Aktionären eine umfassende Vorbereitung zur Ausübung der Aktionärsrechte zu ermöglichen, plant die Gesellschaft zudem, die Reden des Aufsichtsratsvorsitzenden und des Vorstandsvorsitzenden auf freiwilliger Basis einige Tage vor der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter www.kiongroup.com/hv zugänglich zu machen. Modifikationen für den Tag der Hauptversammlung bleiben vorbehalten.
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| IV. |
Zugang zum InvestorPortal und elektronische Zuschaltung zur Versammlung
Die Gesellschaft bietet den Aktionären Zugang zu einem zugangsgeschützten Aktionärs-portal unter der Internetadresse www.kiongroup.com/hv (im Folgenden auch das „InvestorPortal“).
Über das InvestorPortal können ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten verschiedene Aktionärsrechte ausüben, unter anderem das Stimmrecht (entweder im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter). Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den folgenden Abschnitten.
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre beziehungsweise ihre Bevollmächtigten können sich während der Dauer der virtuellen Hauptversammlung am 28. Mai 2026 elektronisch über das InvestorPortal zu der virtuellen Hauptversammlung zuschalten. Die im Abschnitt III. beschriebene Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton ist auch auf diesem Weg erreichbar.
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| V. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 20 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre - in Person oder durch Bevollmächtigte - berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nachzuweisen (§ 20 Abs. 2 der Satzung). Dazu sind ein in Textform erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut oder ein Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG (jeweils „Berechtigungsnachweis“) ausreichend. Dieser Berechtigungsnachweis hat sich auf den Geschäftsschluss des zweiundzwanzigsten Tages (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) vor der Hauptversammlung, also auf den 6. Mai 2026, 24.00 Uhr (MESZ), zu beziehen („Nachweisstichtag“).
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Berechtigungsnachweis erbracht hat.
Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen der Gesellschaft bis spätestens 21. Mai 2026, 24.00 Uhr (MESZ) ,entweder in Textform
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unter der Anschrift
KION GROUP AG c/o Computershare Operations Center 80249 München
oder
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unter der E-Mail-Adresse
anmeldestelle@computershare.de
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oder durch Übermittlung durch Intermediäre unter den Voraussetzungen des § 67c AktG zugehen.
Die Anmeldung zur Hauptversammlung, die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter und die Bevollmächtigung Dritter können gemäß § 67c AktG auch über Intermediäre gemäß SRD II i.V.m. der Durchführungsverordnung (EU 2018/1212) im ISO 20022 Format (z.B. über SWIFT, CMDHDEMMXXX) an die Gesellschaft übermittelt werden. Für eine Anmeldung per SWIFT ist eine Autorisierung über die SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich.
Anmeldungen über Intermediäre gemäß § 67c AktG müssen der Gesellschaft ebenfalls bis zum Ablauf des 21. Mai 2026, 24.00 Uhr (MESZ), zugegangen sein. Änderungen von Anmeldungen, Vollmachts- und Weisungserteilungen über Intermediäre gemäß § 67c AktG sind danach noch möglich und müssen der Gesellschaft bis 27. Mai 2026, 24.00 Uhr (MESZ), zugegangen sein.
Nach fristgerechtem Zugang der Anmeldung und des Berechtigungsnachweises bei der Gesellschaft wird den Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten eine Anmeldebestätigung für die Hauptversammlung übersandt. Die Anmeldebestätigungen sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts. Die Anmeldebestätigungen enthalten zudem die individuellen Zugangsdaten für das InvestorPortal, das unter www.kiongroup.com/hv erreichbar ist. Über das InvestorPortal können die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten das Stimmrecht durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter (siehe unten „Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter“) oder durch elektronische Briefwahl (siehe unten „Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl“) ausüben sowie Vollmachten erteilen oder widerrufen.
| 2. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
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Aktionäre, die ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte ausüben wollen, müssen diesen vor der Abstimmung ordnungsgemäß Vollmacht erteilen. Dabei ist Folgendes zu beachten:
| a) |
Wenn weder ein Intermediär im Sinn von § 135 Abs. 1 AktG noch eine andere ihm nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution (wie z.B. eine Aktionärsvereinigung) bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht entweder
| aa) |
gegenüber der Gesellschaft in Textform unter der oben für die Anmeldung (unter V.1) angegebenen Adresse oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse
anmeldestelle@computershare.de
oder unter den Voraussetzungen des § 67c AktG im Wege der Übermittlung durch Intermediäre, oder
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| bb) |
unmittelbar in Textform gegenüber dem Bevollmächtigten (in diesem Fall muss die Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform oder unter den Voraussetzungen des § 67c AktG im Wege der Übermittlung durch Intermediäre nachgewiesen werden) zu erteilen. |
Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht. Die Gesellschaft stellt den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.kiongroup.com/hv ein Formular für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft zur Verfügung.
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung oder des Widerrufs der Vollmacht in Textform unter der oben für die Anmeldung per Post (unter V.1) genannten Adresse oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse
anmeldestelle@computershare.de
oder unter den Voraussetzungen des § 67c AktG durch Intermediäre an die Gesellschaft übermitteln.
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| b) |
Die Vollmacht kann auch über das InvestorPortal gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren bis zum vom Versammlungsleiter in der virtuellen Hauptversammlung am 28. Mai 2026 festgelegten Zeitpunkt erteilt oder widerrufen werden. Die Möglichkeit, erteilte Vollmachten über das InvestorPortal zu widerrufen, besteht auch für per Post, E-Mail oder unter den Voraussetzungen des § 67c AktG im Wege der Übermittlung durch Intermediäre erteilte oder nachgewiesene Vollmachten. Über das InvestorPortal erteilte Vollmachten können unter den Voraussetzungen nach lit. a) auch per Post, E-Mail oder im Wege der Übermittlung durch Intermediäre widerrufen werden. |
| c) |
Für die Bevollmächtigung von Intermediären im Sinn von § 135 Abs. 1 AktG und anderen ihnen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen und Institutionen (wie z.B. Aktionärsvereinigungen) sowie den Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. Bitte beachten Sie auch die von den jeweiligen Bevollmächtigten insoweit ggf. vorgegebenen Regeln. |
| d) |
Die Nutzung des InvestorPortals durch Bevollmächtigte setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die mit der Anmeldebestätigung versendeten Zugangsdaten erhält. |
| e) |
Bitte weisen Sie Ihre Bevollmächtigten auf die unten in Abschnitt VIII. aufgeführten Informationen zum Datenschutz hin. |
| 3. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter
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Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ausüben lassen. Dabei ist Folgendes zu beachten:
| a) |
Die Stimmrechtsvertreter können nur zu den Punkten der Tagesordnung abstimmen, zu denen ihnen ausdrückliche Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, gemäß den ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Zur Wahrnehmung anderer Aktionärsrechte können sie nicht beauftragt oder bevollmächtigt werden. |
| b) |
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter können in Textform an die Gesellschaft unter der oben (unter V.1) für die Anmeldung per Post angegebenen Adresse oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse
anmeldestelle@computershare.de
bis zum 27. Mai 2026, 24.00 Uhr (MESZ), erteilt, geändert oder widerrufen werden. In allen diesen Fällen ist der Zugang der Vollmacht bzw. Weisung, der Änderung oder des Widerrufs bei der Gesellschaft entscheidend.
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| c) |
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter können gegenüber der Gesellschaft unter den Voraussetzungen des § 67c AktG bis zum 27. Mai 2026, 24.00 Uhr (MESZ), auch im Wege der Übermittlung durch Intermediäre erteilt, geändert oder widerrufen werden. Entscheidend ist der Zugang der Vollmacht bzw. Weisung, der Änderung oder des Widerrufs bei der Gesellschaft. |
| d) |
Bis zum vom Versammlungsleiter in der virtuellen Hauptversammlung am 28. Mai 2026 festgelegten Zeitpunkt können über das InvestorPortal gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter erteilt sowie bereits abgegebene Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter geändert oder widerrufen werden. Die Möglichkeit zur Änderung und zum Widerruf besteht auch für fristgemäß per Post, E-Mail oder unter den Voraussetzungen des § 67c AktG im Wege der Übermittlung durch Intermediäre abgegebene Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter. Über das InvestorPortal erteilte Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter können unter den Voraussetzungen nach lit. b) und c) auch per Post, E-Mail oder unter den Voraussetzungen des § 67c AktG im Wege der Übermittlung durch Intermediäre geändert oder widerrufen werden. |
| 4. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl
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Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihre Stimmen im Wege elektronischer Kommunikation abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (elektronische Briefwahl).
Die Möglichkeit der elektronischen Briefwahl sowie deren Änderung und ihr Widerruf steht bis zu dem vom Versammlungsleiter in der virtuellen Hauptversammlung am 28. Mai 2026 festgelegten Zeitpunkt zur Verfügung und erfolgt mit den Zugangsdaten über das InvestorPortal der Gesellschaft unter www.kiongroup.com/hv.
| 5. |
Ergänzende Regelungen zur Stimmrechtsausübung
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Gehen bei der Gesellschaft für denselben Aktienbestand auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen zur Ausübung des Stimmrechts ein, werden diese Erklärungen in folgender Reihenfolge berücksichtigt: (1) über das InvestorPortal, (2) gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG, (3) per E-Mail, (4) per Brief übersandte Erklärungen.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine zuvor an die Stimmrechtsvertreter zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt erteilte Weisung zur Ausübung des Stimmrechts bzw. eine zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt per elektronischer Briefwahl abgegebene Stimme, soweit sie nicht geändert oder widerrufen wird, auch als entsprechende Weisung bzw. entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der zugehörigen Einzelabstimmung.
Ebenso gilt eine an die Stimmrechtsvertreter erteilte Weisung zur Ausübung des Stimmrechts zu dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu Tagesordnungspunkt 2 der Hauptversammlung (Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns) bzw. eine zu diesem Beschlussvorschlag per elektronischer Briefwahl abgegebene Stimme auch für einen Beschlussvorschlag der Verwaltung, der in der Hauptversammlung infolge einer Änderung der Anzahl dividendenberechtigter Aktien in entsprechend angepasster Form zur Abstimmung gestellt wird, soweit die Weisung bzw. Stimmabgabe nicht geändert oder widerrufen wird.
| 6. |
Weitere Informationen zur Abstimmung
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Die vorgesehenen Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 5 und 7 bis 8 haben verbindlichen, die vorgesehene Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 6 hat empfehlenden Charakter im Sinne der Tabelle 3 des Anhangs der DurchführungsVO (EU) 2018/1212. Es besteht jeweils die Möglichkeit, mit Ja (Befürwortung), Nein (Ablehnung) oder Enthaltung zu stimmen.
Die Abstimmenden können von der Gesellschaft entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie ihre Stimme gezählt wurde. Zur Anforderung der Bestätigung der Stimmenzählung über das auf der Internetseite der KION Group (www.kiongroup.com/hv) bereitgestellte InvestorPortal benötigen sie die auf der Anmeldebestätigung abgedruckten persönlichen Zugangsdaten.
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| VI. |
Rechte der Aktionäre
Den Aktionären stehen im Vorfeld und in der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu. Weitere Einzelheiten hierzu finden sich im Internet unter www.kiongroup.com/hv.
| 1. |
Ergänzung der Tagesordnung
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Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 des Grundkapitals erreichen (dies entspricht 500.000 Aktien), können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten. Bitte richten Sie ein entsprechendes Verlangen an die folgende Anschrift:
KION GROUP AG Vorstand Thea-Rasche-Straße 8 60549 Frankfurt am Main
Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung im Sinn des § 122 Abs. 2 AktG können der Gesellschaft unter den Voraussetzungen des § 126a des Bürgerlichen Gesetzbuchs auch in elektronischer Form an die E-Mail-Adresse HV2026@kiongroup.com übermittelt werden.
Ein Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis spätestens zum 27. April 2026, 24.00 Uhr (MESZ), zugehen. Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2, 1 Satz 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und gemäß § 121 Abs. 4a AktG solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.kiongroup.com/hv zugänglich gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
| 2. |
Gegenanträge; Wahlvorschläge
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Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den Punkten der Tagesordnung zu übersenden. Sollen die Gegenanträge von der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, sind sie mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens bis zum 13. Mai 2026, 24.00 Uhr (MESZ),
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an die Anschrift
KION GROUP AG Rechtsabteilung Thea-Rasche-Straße 8 60549 Frankfurt am Main
oder
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| - |
unter der E-Mail-Adresse
HV2026@kiongroup.com
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zu übersenden. Anderweitig adressierte Gegenanträge müssen nicht zugänglich gemacht werden.
In allen Fällen der Übersendung eines Gegenantrags ist der Zugang des Gegenantrags bei der Gesellschaft entscheidend.
Zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären werden einschließlich des Namens des Aktionärs und gegebenenfalls der Begründung sowie etwaigen Stellungnahmen der Verwaltung hierzu im Internet unter www.kiongroup.com/hv zugänglich gemacht.
Die Gesellschaft kann von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags und einer etwaigen Begründung absehen, wenn die Voraussetzungen des § 126 Abs. 2 AktG vorliegen. Die Ausschlusstatbestände sind auf der Internetseite www.kiongroup.com/hv dargestellt.
Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern sinngemäß. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern brauchen auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn ihnen keine Angaben zur Mitgliedschaft des vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinn von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 oder § 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten gemäß §§ 126 Abs. 4, 127 Satz 1 AktG als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt.
Darüber hinaus können Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie weitere Anträge auch während der virtuellen Hauptversammlung im Wege der Videokommunikation über das InvestorPortal gestellt werden.
Anträge von Aktionären, die sich auf die Ablehnung der Vorschläge der Verwaltung bzw. des Aufsichtsrats beziehen, können unterstützt werden, indem über das InvestorPortal unter www.kiongroup.com/hv zu dem entsprechenden Tagesordnungspunkt mit „Nein“ gestimmt wird.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die sich nicht auf die Ablehnung der Vorschläge der Verwaltung bzw. des Aufsichtsrats beziehen, sind jeweils mit einem Großbuchstaben gekennzeichnet. Über solche Anträge und Wahlvorschläge können Aktionäre oder deren Bevollmächtigte abstimmen, indem sie über das InvestorPortal unter www.kiongroup.com/hv hinter dem betreffenden Antrag, der mit einem Großbuchstaben gekennzeichnet ist, bei „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ ihr Voting abgeben.
Das Recht des Versammlungsleiters, im Rahmen der Abstimmung zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt hiervon unberührt. Sollten die Vorschläge der Verwaltung mit der notwendigen Mehrheit angenommen werden, haben sich insoweit Gegenanträge oder (abweichende) Wahlvorschläge erledigt.
| 3. |
Recht zur Einreichung von Stellungnahmen
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Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten haben das Recht, bis spätestens fünf Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also bis zum 22. Mai 2026, 24.00 Uhr (MESZ), Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege elektronischer Kommunikation in Textform einzureichen.
Die Stellungnahmen dürfen maximal 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen und sind ausschließlich elektronisch als Datei im PDF-Format zu übersenden, und zwar per E-Mail an folgende Adresse: HV2026@kiongroup.com. Eine anderweitige Form der Übermittlung ist ausgeschlossen. Stellungnahmen können neben Deutsch auch in Englisch abgegeben werden, werden aber nicht übersetzt.
Die Gesellschaft wird rechtzeitig eingegangene Stellungnahmen bis spätestens vier Tage vor der Versammlung, also bis zum 23. Mai 2026, 24.00 Uhr (MESZ), unter Offenlegung des Namens des einreichenden Aktionärs bzw. seines Bevollmächtigten über die Internetseite der KION Group (www.kiongroup.com/hv) zugänglich machen.
Stellungnahmen, die zu spät oder anders als über die zuvor genannte E-Mail-Adresse eingereicht werden, werden nicht zugänglich gemacht. Zugegangene Stellungnahmen werden nicht veröffentlicht, sofern einer der Ausschlussgründe gemäß § 130a Abs. 3 Satz 4 AktG in Verbindung mit § 126 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 3 und 6 AktG vorliegt.
In den eingereichten Stellungnahmen enthaltene Anträge, Wahlvorschläge, Fragen oder Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung werden nicht berücksichtigt. Diese können ausschließlich auf den in dieser Einberufung gesondert beschriebenen Wegen eingereicht, gestellt bzw. erklärt werden.
Das Rederecht wird ordnungsgemäß angemeldeten und elektronisch zugeschalteten Aktionären (bzw. deren Bevollmächtigten) im Wege der Videokommunikation eingeräumt. Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG sowie Auskunftsverlangen nach § 131 Abs. 1 AktG dürfen Bestandteil des Redebeitrags sein. Der Versammlungsleiter wird das Verfahren der Wortmeldung und Worterteilung in der Hauptversammlung näher erläutern.
Aktionäre (bzw. deren Bevollmächtigte), die sich zu einem Redebeitrag elektronisch zuschalten möchten, können diesen Redebeitrag ausschließlich über die entsprechende Funktion im InvestorPortal unter www.kiongroup.com/hv anmelden. Die erforderlichen Zugangsdaten erhalten Aktionäre nach ordnungsgemäßer Anmeldung in der Anmeldebestätigung per Post.
Die Gesellschaft führt einen technischen Funktionstest im Vorfeld des Redebeitrags durch. Sollte die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär und Gesellschaft in der Versammlung nicht sichergestellt sein, behält die Gesellschaft sich vor, den Redebeitrag zurückzuweisen. Technische Mindestvoraussetzung für eine Live-Videozuschaltung sind daher ein internetfähiges Gerät mit Kamera und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung.
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu den mit ihr verbundenen Unternehmen. Des Weiteren betrifft die Auskunftspflicht auch die Lage des KION-Konzerns und der in den KION-Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Tatbestände, in denen der Vorstand berechtigt ist, die Auskunft zu verweigern, sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.kiongroup.com/hv dargestellt.
Es ist vorgesehen, dass der Versammlungsleiter in der Hauptversammlung gemäß § 131 Abs. 1f AktG festlegen wird, dass das Auskunftsrecht in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation ausgeübt werden darf. Im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung wird gewährleistet, dass Aktionäre (bzw. deren Bevollmächtigte), die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, ihr Verlangen nach § 131 Abs. 4 Satz 1 AktG im Wege elektronischer Kommunikation über das InvestorPortal unter www.kiongroup.com/hv in der Hauptversammlung übermitteln können.
Eine anderweitige Einreichung von Fragen im Wege der elektronischen oder sonstigen Kommunikation ist weder vor noch während der Hauptversammlung vorgesehen.
Ordnungsgemäß angemeldete und elektronisch zugeschaltete Aktionäre (bzw. deren Bevollmächtigte) haben die Möglichkeit, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung während der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation zur Niederschrift des Notars zu erklären. Ein solcher Widerspruch kann über das InvestorPortal unter www.kiongroup.com/hv ab Eröffnung der virtuellen Hauptversammlung bis zur Schließung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter erklärt werden. Der Notar hat die Gesellschaft zur Entgegennahme von Widersprüchen ermächtigt und erhält diese elektronisch über das InvestorPortal.
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| VII. |
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung; Internetseite
Diese Einberufung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, einschließlich der erforderlichen Informationen nach § 124a AktG, Anträge von Aktionären sowie weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre sind ab der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der KION Group (www.kiongroup.com/hv) zugänglich.
Unter dieser Internetadresse können nach Beendigung der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse abgerufen werden.
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| VIII. |
Informationen zum Datenschutz
Im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung verarbeitet die KION GROUP AG als Verantwortliche unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten. Einzelheiten zum Umgang mit diesen personenbezogenen Daten und zu den entsprechenden Rechten der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten gemäß der DSGVO können unter www.kiongroup.com/de/Service/Datenschutzerklaerung abgerufen werden.
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Frankfurt am Main, im April 2026
KION GROUP AG
Der Vorstand
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16.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
KION GROUP AG |
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Thea-Rasche-Str. 8 |
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60549 Frankfurt am Main |
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Deutschland |
| E-Mail: |
HV2026@kiongroup.com |
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EQS News-Service |
2309938 16.04.2026 CET/CEST
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| 16.04.2026 | Drei neue Aufsichtsratsmitglieder stehen bei der Jahreshauptversammlung der KION GROUP AG im Mai 2026 zur Wahl
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KION GROUP AG
/ Schlagwort(e): Hauptversammlung
Drei neue Aufsichtsratsmitglieder stehen bei der Jahreshauptversammlung der KION GROUP AG im Mai 2026 zur Wahl (News mit Zusatzmaterial)
16.04.2026 / 14:14 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Drei neue Aufsichtsratsmitglieder stehen bei der Jahreshauptversammlung der KION GROUP AG im Mai 2026 zur Wahl
- Dr. Alexander Dibelius, Kui Jiang und Dr. Shaojun Sun werden nicht mehr zur Wahl antreten
- Mit Dr. Ralf Krieger, Decheng Wang und Zhao Jin wurden drei international erfahrene Führungskräfte als Nachfolger nominiert
- Kandidatenauswahl gewährleistet Kontinuität in der Arbeit des Aufsichtsrates
Frankfurt, 16. April 2026 – Die Mitglieder des Aufsichtsrats der KION GROUP AG Dr. Alexander Dibelius, Kui Jiang und Dr. Shaojun Sun werden ihre Ämter mit Ablauf der Hauptversammlung am 28. Mai 2026 niederlegen. Es sind somit Neuwahlen von drei Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner durch die Hauptversammlung erforderlich.
Kandidaten stellen Kontinuität in der Arbeit des Aufsichtsrates sicher
Auf der Grundlage eines entsprechenden Vorschlags des Nominierungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat drei international erfahrene Führungskräfte zur Wahl in den Aufsichtsrat vor.
Dr. Ralf Krieger (geb. 1964) ist selbstständiger Unternehmensberater. Von 2011 bis 2024 war Dr. Krieger Finanzvorstand und Mitglied des Vorstands der Freudenberg SE, einem weltweit tätigen Technologiekonzern. Im gleichen Zeitraum war er zudem Mitglied der Geschäftsführung und persönlich haftender Gesellschafter der Freudenberg & Co. KG. In diesen Funktionen war er für das globale Finanzmanagement des Konzerns verantwortlich und spielte eine Schlüsselrolle bei der strategischen Entwicklung des Unternehmens. Dr. Krieger wurde 1995 an der Universität Mannheim in Betriebswirtschaftslehre promoviert und erwarb 1990 an derselben Universität einen Master-Abschluss in Betriebswirtschaftslehre und Management.
Decheng Wang (geb. 1978) ist seit Juli 2023 stellvertretender Vorsitzender der Weichai Holding Group mit Sitz in Weifang, China. Im Oktober 2023 wurde er zusätzlich zum Geschäftsführer von Weichai Power ernannt. Herr Wang ist seit Beginn seiner Laufbahn bei Weichai Power tätig, wo er eine Reihe von Führungs- und technischen Leitungspositionen innehatte. Er besitzt einen Doktortitel in Ingenieurwissenschaften der Tianjin-Universität.
Zhao Jin (geb. 1985) ist seit 2025 stellvertretender Geschäftsführer der Weichai Holding Group. Im selben Jahr wurde er zudem Geschäftsführer des Weichai European Operations Center in Luxemburg. Herr Jin verbrachte seine gesamte Karriere bei Weichai Power, wo er eine Reihe von Führungspositionen mit Schwerpunkt auf internationalem Geschäft und globalen Märkten innehatte. Er hat einen Bachelor-Abschluss in Ingenieurwissenschaften vom Harbin Institute of Technology in Harbin, China.
Das Unternehmen
KION gestaltet den Welthandel – global, regional und lokal – und sorgt dafür, dass die Lieferketten der Kunden ihr volles Potenzial ausschöpfen: effizient, smart, nachhaltig und verlässlich, mit Echtzeitnachverfolgung und hoher Liefergeschwindigkeit. Das Leistungsspektrum umfasst Flurförderzeuge, integrierte Automatisierungstechnologien, KI-basierte Lösungen und Software sowie alle verbundenen Dienstleistungen. In mehr als 100 Ländern weltweit ermöglichen KIONs Supply Chain Solutions den reibungslosen Material- und Informationsfluss in den Produktionsbetrieben, Lagerhäusern und Vertriebszentren unserer Kunden. Der im MDAX gelistete Konzern ist, gemessen an verkauften Stückzahlen im Jahr 2024, in der Region EMEA der größte Hersteller von Flurförderzeugen. Gemessen am Umsatz im Jahr 2024 ist die KION Group in China führender ausländischer Produzent und unter Einbeziehung der heimischen Hersteller der drittgrößte Anbieter. Darüber hinaus ist die KION Group, gemessen am Umsatz im Jahr 2024, einer der weltweit führenden Anbieter von Lagerautomatisierung. Ende 2025 waren weltweit mehr als 2,0 Mio. Flurförderzeuge von KION bei Kunden verschiedener Größe in zahlreichen Industrien auf sechs Kontinenten im Einsatz. Der Konzern beschäftigt aktuell mehr als 42.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2025 einen Umsatz von rund 11,3 Mrd. Euro.
Aktuelles Bild-Material zur KION Group finden Sie in unserer Bilddatenbank unter https://kion-mediacenter.canto.global/v/MediaCenter/ sowie auf den Webseiten unserer jeweiligen Marken.
(cs)
Disclaimer
Diese Mitteilung und die darin enthaltenen Informationen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen weder einen Prospekt dar noch beinhalten sie ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den USA oder in einem anderen Land oder eine Aufforderung, ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren in den USA oder in einem anderen Land abzugeben. Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die verschiedenen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der wirtschaftlichen und branchenspezifischen Rahmenbedingungen, des Wettbewerbsumfelds sowie der politischen Lage, nationale und internationale Gesetzesänderungen, Zins- oder Wechselkursschwankungen, Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren sowie die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Wir übernehmen keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.
Weitere Informationen für Medienvertreter Dr. Christopher Spies Director Group Communications
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Zusatzmaterial zur Meldung:
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16.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2309850 16.04.2026 CET/CEST
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| 16.04.2026 | Siemens und KION entwickeln Lieferketten der Zukunft
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KION GROUP AG
/ Schlagwort(e): Kooperation
Siemens und KION entwickeln Lieferketten der Zukunft (News mit Zusatzmaterial)
16.04.2026 / 10:09 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Siemens und KION entwickeln Lieferketten der Zukunft
- Partnerschaft stärkt die Resilienz in der Lieferkette und im Warenlager
- Neue Simulationstechnologie von Siemens erstmals in Europa im Einsatz
- KION und Siemens kündigen Datenkooperation an
Hannover, 16. April 2026 – Siemens und KION machen Lieferketten und Warenlager mit KI-, Automatisierungs- und Simulationstechnologien zukunftsfähig. Dazu sind beide Unternehmen eine strategische Partnerschaft eingegangen. Das Ziel: Komplexe Intralogistikprozesse zu digitalisieren, um sie vorhersehbarer und flexibler zu gestalten – und damit Produktivität und Widerstandsfähigkeit zu verbessern. Möglich machen sollen das intelligente Warenlager, in denen die digitale und reale Welt verschmelzen. Dabei erfassen Kameras und Sensoren vor Ort riesige Datenmengen, die künstliche Intelligenz (KI) auswertet. Daraus entstehen digitale Zwillinge einzelner Maschinen, ganzer Anlagen und Warenlager, auf deren Basis komplette Prozesse simuliert werden. So können zum Beispiel Logistikunternehmen virtuell prüfen, wie sich Veränderungen im Lageraufbau auf die Menge der abgewickelten Waren auswirken. Dafür wird KION als erstes Unternehmen in Europa die neue Simulationssoftware Digital Twin Composer von Siemens nutzen. Die Lösung kann die verschiedenen Prozesse parallel und in Echtzeit simulieren. Das ermöglicht ein bislang unerreichtes Ausmaß an Effizienz und Flexibilität.
„Lieferketten müssen heute nicht nur effizient, sondern vor allem widerstandsfähig sein“, sagt Cedrik Neike, Mitglied des Vorstands der Siemens AG und CEO von Siemens Digital Industries. „Gemeinsam mit KION nutzen wir digitale Zwillinge und industrielle KI, um das Warenlager vom physischen Knotenpunkt zu einem digitalen Nervenzentrum der Lieferkette zu entwickeln – und legen damit das Fundament für mehr Resilienz und Flexibilität.“
„Als das Supply-Chain-Solutions-Unternehmen orchestriert KION ganzheitliche Lösungen für unsere Kunden – innerhalb von Lagerhäusern und Fabriken und perspektivisch entlang der gesamten Lieferkette. Mit Siemens als strategischem Partner stärkt KION seine Fähigkeit, die digitale und die physische Welt in großem Maßstab miteinander zu verbinden. Damit entwickeln wir unsere Lösungen, die auf digitalen Zwillingen basieren, auf ein neues Level“, sagt Rob Smith, CEO der KION GROUP AG.
Siemens hat den Digital Twin Composer erstmals im Januar auf der CES in Las Vegas vorgestellt. Die Software ist wie ein modularer Baukasten für die digitale Fabrik und Logistik – damit können Unternehmen einen KI-gestützten digitalen Zwilling ihrer Produkte, Produktionsanlagen oder Prozesse erstellen und diesen in einer Industrial-Metaverse-Umgebung vollständig optimieren. Sobald ein Warenlager in Betrieb ist, funktioniert der Digital Twin Composer als Werkzeugkasten, mit dem sich Abläufe laufend verbessern lassen. Dadurch können Unternehmen industrielle KI, Simulation und physische Echtzeitdaten einsetzen, um Prozesse besser zu planen, Lösungen früher zu prüfen und Systeme virtuell zu testen.
KION nutzt eine eigene Softwareumgebung, um Logistiklösungen zu planen und umzusetzen. In Kombination mit der Siemens PLM-Software Teamcenter und digitalen Zwillingen kann KION damit Logistiklösungen über den gesamten Lebenszyklus steuern. Für Unternehmen bedeutet das: Sie können ihre Warenlager und Prozesse bereits in der Planungsphase simulieren und Entscheidungen datenbasiert treffen. Im physischen Warenlager können Abläufe optimiert und Anpassungen virtuell getestet werden.
Im Rahmen ihrer Zusammenarbeit haben Siemens und KION zudem eine Vereinbarung über den Austausch ausgewählter Industriedaten geschlossen. KION bringt dazu Betriebsdaten und Fachwissen aus komplexen Warenlagerumgebungen ein. Damit wollen die Unternehmen die Einführung KI-gestützter Lösungen in Lagerlogistik und Lieferketten beschleunigen. Zugleich steht die Vereinbarung beispielhaft für datenbasierte Partnerschaften, mit denen Siemens den Aufbau eines Industrial Foundation Models vorantreibt. Dieses soll industrielle KI künftig über industrielle Prozesse und Domänen hinweg breiter nutzbar machen.
Die Unternehmen
KION gestaltet den Welthandel – global, regional und lokal – und sorgt dafür, dass die Lieferketten der Kunden ihr volles Potenzial ausschöpfen: effizient, smart, nachhaltig und verlässlich, mit Echtzeitnachverfolgung und hoher Liefergeschwindigkeit. Das Leistungsspektrum umfasst Flurförderzeuge, integrierte Automatisierungstechnologien, KI-basierte Lösungen und Software sowie alle verbundenen Dienstleistungen. In mehr als 100 Ländern weltweit ermöglichen KIONs Supply Chain Solutions den reibungslosen Material- und Informationsfluss in den Produktionsbetrieben, Lagerhäusern und Vertriebszentren unserer Kunden. Der im MDAX gelistete Konzern ist, gemessen an verkauften Stückzahlen im Jahr 2024, in der Region EMEA der größte Hersteller von Flurförderzeugen. Gemessen am Umsatz im Jahr 2024 ist die KION Group in China führender ausländischer Produzent und unter Einbeziehung der heimischen Hersteller der drittgrößte Anbieter. Darüber hinaus ist die KION Group, gemessen am Umsatz im Jahr 2024, einer der weltweit führenden Anbieter von Lagerautomatisierung. Ende 2025 waren weltweit mehr als 2,0 Mio. Flurförderzeuge von KION bei Kunden verschiedener Größe in zahlreichen Industrien auf sechs Kontinenten im Einsatz. Der Konzern beschäftigt aktuell mehr als 42.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2025 einen Umsatz von rund 11,3 Mrd. Euro.
Aktuelles Bild-Material zur KION Group finden Sie in unserer Bilddatenbank unter https://kion-mediacenter.canto.global/v/MediaCenter/ sowie auf den Webseiten unserer jeweiligen Marken.
Die Siemens AG (Berlin und München) ist ein führendes Technologieunternehmen mit Fokus auf die Felder Industrie, Infrastruktur, Mobilität und Gesundheitswesen. Anspruch des Unternehmens ist es, Technologie zu entwickeln, die den Alltag verbessert, für alle. Indem es die reale mit der digitalen Welt verbindet, ermöglicht es den Kunden, ihre digitale und nachhaltige Transformation zu beschleunigen. Dadurch werden Fabriken effizienter, Städte lebenswerter und der Verkehr nachhaltiger. Als führendes Unternehmen im Bereich industrieller Künstlicher Intelligenz nutzt Siemens sein umfassendes Fachwissen, um KI - einschließlich generativer KI - auf reale Anwendungen zu übertragen und entwickelt KI-Lösungen für Kunden aller Branchen, die einen echten Mehrwert bieten. Siemens ist mehrheitlicher Eigentümer des börsennotierten Unternehmens Siemens Healthineers, einem weltweit führenden Anbieter von Medizintechnik, der Pionierarbeit im Gesundheitswesen leistet. Für jeden Menschen. Überall. Nachhaltig. Im Geschäftsjahr 2025, das am 30. September 2025 endete, erzielte der Siemens-Konzern einen Umsatz von 78,9 Milliarden Euro und einen Gewinn nach Steuern von 10,4 Milliarden Euro. Zum 30.09.2025 beschäftigte das Unternehmen auf fortgeführter Basis weltweit rund 318.000 Menschen. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.siemens.com.
(cs)
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Weitere Informationen für Medienvertreter Dr. Christopher Spies Director Group Communications
Mobil +49 (0)151 14 06 52 27
christopher.spies@kiongroup.com
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Tel +49 (0)69 201 107 942
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Mobil +49 152 225 727 36 hannah.arnal@siemens.com
Website: www.siemens.com
Zusatzmaterial zur Meldung:
Datei: KION_Siemens_Digital Twin Composer Datei: 1604_KION GROUP AG_Pressemitteilung_Siemens-Partnership
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