| 11.02.2026 | thyssenkrupp nucera entwickelt sich im 1. Quartal im Rahmen der Prognose und investiert in den weiteren Ausbau des Technologieportfolios
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thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung
thyssenkrupp nucera entwickelt sich im 1. Quartal im Rahmen der Prognose und investiert in den weiteren Ausbau des Technologieportfolios
11.02.2026 / 06:59 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
thyssenkrupp nucera entwickelt sich im 1. Quartal im Rahmen der Prognose und investiert in den weiteren Ausbau des Technologieportfolios
- Auftragseingang und Umsatz im 1. Quartal unter Vorjahr, Unsicherheiten belasten den Markt für grünen Wasserstoff weiterhin
- Signing des größten Chlor-Alkali Auftrags für ein Neubauprojekt bei thyssenkrupp nucera in hohem zweistelligen Mio.-Euro-Bereich, mit dem Effekt einer deutlichen Steigerung des Auftragseingangs in Q2
- Hoher Fertigungsgrad vertraglich vereinbarter Kundenprojekte in beiden Technologiebereichen
- Verbesserung der Bruttomarge durch margenstärkeren Projektmix und konsequentes Kostenmanagement
- Bestätigung der Gesamtjahresprognose 2025/2026 mit steigendem Auftragseingang und vorübergehendem Umsatzrückgang
Dortmund, 11. Februar 2026 - Die Geschäftsentwicklung von thyssenkrupp nucera verlief im ersten Quartal 2025/2026 gemäß den Erwartungen. Der Konzern-Auftragseingang lag mit 75 Mio. Euro um 21 Prozent unter dem entsprechenden Vorjahreswert (95 Mio. Euro). Hauptgrund waren projektbedingte Verschiebungen im Segment Grüner Wasserstoff (gH2) und temporär geringere Neubestellungen im Chlor-Alkali-Geschäft, welche in den Folgequartalen wieder deutlich stärker erwartet werden. Der Auftragsbestand belief sich zum 31. Dezember 2025 auf 489 Mio. Euro nach 606 Mio. Euro zum 30. September 2025. Der hohe Fertigstellungsgrad vertraglich vereinbarter Kundenprojekte in den beiden Technologiebereichen Alkalische Wasser- und Chlor-Alkali-Elektrolyse führte erwartungsgemäß zu einem Rückgang des Konzernumsatz um 44 Prozent auf 147 Mio. Euro (1. Quartal 2024/2025: 262 Mio. Euro).
Trotz des niedrigeren Umsatzniveaus investierte thyssenkrupp nucera weiter konsequent in Innovationen. Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung hat das Unternehmen um 31 Prozent auf 9 Mio. Euro (1. Quartal 2024/2025: 7 Mio. Euro) erhöht. Der Elektrolyse-Spezialist stärkt sein Technologieportfolio unter anderem durch die Hochtemperaturelektrolyse SOEC und eine modulare Hochdruckelektrolyse‑Lösung. Zudem präsentierte thyssenkrupp nucera eine neue Generation seiner BM (Bipolarmembran)‑ und weiterentwickelten BiTAC‑Elektrolyseure (Bipolarer Ionenaustauschmembran-Prozesselektrolyseur), die höhere Leistung bei vereinfachter Wartung und Installation bieten.
Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) lag mit –4 Mio. Euro unter dem Vorjahreswert von 8 Mio. Euro. Das Ergebnis wurde von außergewöhnlich hohen Schwankungen in Derivatepositionen in Höhe von 2 Mio. Euro belastet, welche Preisschwankungen von Rohstoffpositionen in den Vorräten ausgleichen. Eine verbesserte Bruttomarge und konsequente Kostendisziplin konnten das geringere Umsatzvolumen jedoch nicht vollständig kompensieren.
Das Finanzergebnis verringerte sich aufgrund niedriger Zinsen von 6 Mio. auf 3 Mio. Euro. Nach Steuern ergibt sich ein Ergebnis von –3 Mio. Euro (1. Quartal 2024/2025: 9 Mio. Euro). Das Ergebnis je Aktie errechnet sich mit –0,02 Euro nach 0,07 Euro im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Der Elektrolyse-Spezialist beschäftigte am Ende des 1. Quartals (31. Dezember 2025) 1.089 Mitarbeitende nach 944 Personen am 31. Dezember 2024.
„Auch wenn das Marktumfeld weiterhin herausfordernd bleibt, sehen wir verstärkt positive Marktimpulse, insbesondere im Bereich grüner Wasserstoff. Wir haben im ersten Quartal gezeigt, dass wir unsere Kundenprojekte konsequent und wie vereinbart vorantreiben und unsere technologische Stärke durch hohe F&E-Investitionen sowie die Erweiterung unseres Technologieportfolios weiter ausbauen“, sagt Dr. Werner Ponikwar, CEO von thyssenkrupp nucera.
Hohe Umsatzrealisierung von Kundenprojekten im Segment Grüner Wasserstoff
Der Auftragseingang im Unternehmenssegment Grüner Wasserstoff (gH2) lag bei 5 Mio. Euro (1. Quartal 2024/2025: 5 Mio. Euro). Das gH2-Neubaugeschäft blieb aufgrund projektbedingter Verschiebungen in einem schwierigen Marktumfeld unter Druck. Zum 31. Dezember 2025 betrug der gH2‑Auftragsbestand 186 Mio. Euro, nach 259 Mio. Euro im Vorquartal.
Der Umsatz im gH2-Segment halbierte sich von 154Mio. auf 77Mio.Euro – maßgeblich aufgrund des hohen Grads der Umsatzrealisierung des NEOM-Projekts in Saudi-Arabien, einem der weltweit größten Vorhaben zur Produktion von grünem Wasserstoff. Größter Umsatztreiber war das Stegra‑Projekt in Schweden, für das thyssenkrupp nucera Elektrolyseure mit mehr als 700MW installierter Leistung liefert. Das geringere Umsatzvolumen führte zu einem gH2‑EBIT von –12Mio.Euro (Vorjahr: –8Mio.Euro).
thyssenkrupp nucera hat zudem im Januar dieses Jahres eine Partnerschaft mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH geschlossen, um die Entwicklung des Marktes für grünen Wasserstoff und Power-to-X (PtX) in Indien voranzutreiben. Ziel ist es, die Potenziale entlang der gesamten Wasserstoff-Wertschöpfungskette zu erschließen. Indien zählt zu den am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften weltweit und wird eine Schlüsselrolle in der globalen Energiewende einnehmen. thyssenkrupp nucera ist bereits heute mit über 80 Mitarbeitern in Indien vertreten.
Neues Chlor-Alkali-Großprojekt im Nahen Osten
Im Segment Chlor-Alkali (CA) erzielte thyssenkrupp nucera Neuaufträge von 70 Mio. Euro (Vorjahr: 89 Mio. Euro). Während das Neubaugeschäft zulegte, lag das Servicegeschäft unter dem hohen Vorjahresniveau. Ein im Dezember 2025 unterzeichneter Großauftrag im hohen zweistelligen Millionenbereich für ein Chlor-Alkali-Projekt im Nahen Osten wird planmäßig im zweiten Quartal 2025/26 im Auftragseingang ausgewiesen. Es ist der größte Chlor-Alkali-Auftrag für ein Neubauprojekt in der Geschichte von thyssenkrupp nucera. Der Chlor-Alkali-Auftragsbestand lag zum 31. Dezember 2025 bei 302 Mio. Euro (30. September 2025: 347 Mio. Euro).
Im CA-Segment erzielte thyssenkrupp nucera einen Umsatz von 70 Mio. Euro (1. Quartal 2024/2025: 108 Mio. Euro). Der Rückgang resultiert vor allem aus einem niedrigeren Neubaugeschäft. Das Servicegeschäft lag hingegen auf dem hohen Vorjahresniveau. Das EBIT reduzierte sich auf 8 Mio. Euro (1. Quartal 2024/2025: 16 Mio. Euro). Steigende Bruttomargen und konsequentes Kostenmanagement konnten das geringere Umsatzvolumen im CA-Geschäft nur teilweise ausgleichen.
„Die weiterhin herausfordernde Marktlage spiegelt sich erwartungsgemäß in unseren Kennzahlen wider. Gleichzeitig zeigt die Entwicklung im ersten Quartal, dass wir bei thyssenkrupp nucera unsere Kostenstrukturen flexibel halten, kontinuierlich unsere Margen verbessern und gezielt in Technologien mit klarer Zukunftsperspektive investieren. Wir bleiben gut aufgestellt und verfügen über eine hohe finanzielle Resilienz“, sagt Dr. Stefan Hahn, CFO von thyssenkrupp nucera.
Ausblick
Für das Geschäftsjahr 2025/2026 erwartet thyssenkrupp nucera auf Konzernebene unverändert einen Auftragseingang zwischen 350 Mio. und 900 Mio. Euro (2024/2025: 348 Mio. Euro). Wesentliche Treiber sind voraussichtlich große Neubauprojekte in beiden Segmenten und das Servicegeschäft. Der Vorstand prognostiziert einen Umsatz zwischen 500 Mio. und 600 Mio. Euro (2024/2025: 845 Mio. Euro). Zur Umsatzentwicklung sollen überwiegend bereits vertraglich vereinbarte Projekte beitragen. Das Konzern-EBIT soll zwischen –30 Mio. und 0 Mio. Euro liegen (2024/2025: 2 Mio. Euro). Wesentliche Treiber sind die Abwicklung und Verumsatzung des bestehenden Auftragsbestands. Bereits initiierte Kosteneffizienzmaßnahmen sollen die mit dem geplanten Umsatzrückgang einhergehende geringere Kostendeckung teilweise kompensieren.
Für das Segment Grüner Wasserstoff rechnet thyssenkrupp nucera mit einem Umsatz zwischen 150 Mio. bis 220 Mio. Euro (2024/2025: 459 Mio. Euro). Die erwartete Umsatzentwicklung folgt dabei maßgeblich dem bestehenden Auftragsbestand. Zusätzliche Aufträge im gH2-Bereich werden voraussichtlich erst in den Folgejahren signifikante Auswirkungen auf den Umsatz haben. Das EBIT wird sich laut Prognose in einer Bandbreite zwischen –80 Mio. und –55 Mio. Euro (2024/2025: –56 Mio. Euro) bewegen. Eine verbesserte Bruttomarge durch einen vorteilhafteren Projektmix im AWE-Bereich, Kosteneinsparungen sowie eine veränderte Ressourcenallokation zwischen den Segmenten sollen die niedrigeren Umsätze teilweise kompensieren.
Im Segment Chlor-Alkali wird der Umsatz voraussichtlich zwischen 320 Mio. und 400 Mio. Euro liegen (2024/2025: 387 Mio. Euro). Die Umsatzentwicklung beruht im Wesentlichen auf dem bestehenden Auftragsbestand. Für das CA-Segment wird ein EBIT zwischen 40 Mio. und 65 Mio. Euro (2024/2025: 58 Mio. Euro) erwartet, was im Wesentlichen aus der Bearbeitung des bestehenden Auftragsbestands entsteht.
Hinweis zu den Finanzkennzahlen
Erläuterungen zu den herangezogenen finanziellen Leistungsindikatoren befinden sich im Geschäftsbericht 2024/2025 von thyssenkrupp nucera auf den Seiten 31 bis 32.
thyssenkrupp nucera: Eckdaten Ertrags- und Finanzlage (in Mio. Euro)
| in Millionen Euro |
Q1 2024/253 |
Q1 2025/26 |
Veränderung |
| |
|
|
|
| Auftragseingang |
95 |
75 |
–21% |
| gH21 |
5 |
5 |
–14% |
| CA2 |
89 |
70 |
–22% |
| Umsatzerlöse |
262 |
147 |
–44% |
| gH21 |
154 |
77 |
–50% |
| CA2 |
108 |
70 |
–35% |
| EBIT |
8 |
–4 |
-- |
| gH21 |
–8 |
–12 |
–55% |
| CA2 |
16 |
8 |
–50% |
| EBIT-Marge |
3% |
–3% |
–6%P |
| Ergebnis nach Steuern |
9 |
–3 |
-- |
Ergebnis je Aktie (in Euro)
(unverwässert = verwässert) |
0,07 |
–0,02 |
-- |
| |
|
|
|
1Grüner Wasserstoff 2Chlor-Alkali-Elektrolyse 3Die Zahlen wurden in Übereinstimmung mit IAS 8.41 rückwirkend angepasst.
Die Vorzeichenangabe der Veränderungsraten richtet sich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Verschlechterungen werden mit Minus (-) gekennzeichnet. Bei sehr hohen positiven oder negativen Veränderungsraten (≥ 100% bzw. ≤100%) wird die Veränderungsrichtung durch „++“ bzw. „−−“ angezeigt.
Weitere Informationen
Finanzinformationen wie die vollständigen Finanztabellen (Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz, Kapitalflussrechnung) zu den Ergebnissen im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2025/2026 sind hier abrufbar. Die Präsentation, den Quartalsbericht 2025/2026, die Corporate News, der Mitschnitt der virtuellen Investoren- und Pressekonferenz sowie Fotos liegen für Sie hier bereit.
Telefonkonferenz für Investoren und Medien
Im Rahmen der Veröffentlichung der Ergebnisse im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2025/2026 wird thyssenkrupp nucera am 11. Februar 2026 von 09:00 bis 10:30 Uhr MEZ eine Telefonkonferenz (in englischer Sprache) für Analysten und Investoren sowie Journalisten durchführen. Einen Audiomitschnitt finden Sie nach der Konferenz auf unserer IR-Website.
Investorenanfragen:
Medienanfragen:
Über thyssenkrupp nucera:
thyssenkrupp nucera bietet weltweit führende Technologien für hocheffiziente Elektrolyseanlagen. Das Unternehmen verfügt über umfangreiches Know-how in Planung, Beschaffung und Bau von elektrochemischen Anlagen. Die Erfolgsbilanz umfasst mehr als 600 erfolgreich installierte Projekte mit einer Gesamtkapazität von mehr als 10 GW. Mit der Wasserelektrolyse-Technologie zur Erzeugung von grünem Wasserstoff schafft thyssenkrupp nucera innovative Lösungen im industriellen Maßstab für grüne Wertschöpfungsketten und eine dekarbonisierte Industrie – ein großer Schritt in Richtung Klimaneutralität. thyssenkrupp nucera hat im Juli 2023 erfolgreich einen Börsengang durchgeführt. Die Aktien werden an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.
www.thyssenkrupp-nucera.com
Disclaimer für zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Veröffentlichung kann zukunftsgerichtete Aussagen zu wichtigen Themen wie Strategie, zukünftigen finanziellen Ergebnissen, Ereignissen, Marktpositionen und Produktentwicklungen enthalten. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind – wie jedes unternehmerische Handeln in einem globalen Umfeld – stets mit Unsicherheit verbunden. Sie unterliegen einer Vielzahl von Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, die in Veröffentlichungen von thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA ("thyssenkrupp nucera") beschrieben werden, sich aber nicht auf diese beschränken. Sollten sich eine(s) oder mehrere dieser Risiken, Ungewissheiten oder andere Faktoren realisieren oder sollte sich erweisen, dass die zugrunde liegenden Erwartungen nicht eintreten beziehungsweise Annahmen nicht korrekt waren, können die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen von thyssenkrupp nucera wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die als zukunftsgerichtete Aussagen formuliert wurden. Zukunftsgerichtete Aussagen sind erkennbar an Formulierungen wie "erwarten", "wollen", "ausgehen", "rechnen mit", "beabsichtigen", "planen", "glauben", "anstreben", "einschätzen", "werden" und "vorhersagen" oder an ähnlichen Begriffen. Thyssenkrupp nucera übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt nicht, zukunftsgerichtete Aussagen laufend zu aktualisieren oder bei einer anderen als der erwarteten Entwicklung zu korrigieren.
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2274534 11.02.2026 CET/CEST
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| 29.01.2026 | GIZ und thyssenkrupp nucera starten Zusammenarbeit zur Förderung der Märkte für grünen Wasserstoff und Power-to-X in Indien
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EQS-Media / 29.01.2026 / 10:08 CET/CEST
GIZ und thyssenkrupp nucera starten Zusammenarbeit zur Förderung der Märkte für grünen Wasserstoff und Power-to-X in Indien
- Gemeinsame Initiative trägt zu einer vertieften Zusammenarbeit mit indischen Stakeholdern und dem Aufbau einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen grünen Wasserstoffwirtschaft bei
- Mit der Partnerschaft bekräftigt thyssenkrupp nucera sein Engagement für den indischen Wasserstoffsektor
- Das rasante industrielle Wachstum Indiens und das große Potenzial für erneuerbare Energien bilden ideale Voraussetzungen für den Hochlauf von grünem Wasserstoff und Power-to-X
Goa / Dortmund, 29. Januar 2026 – Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und thyssenkrupp nucera haben eine Kooperation geschlossen, um die Entwicklung der Märkte für grünen Wasserstoff und Power-to-X (PtX) in Indien voranzutreiben. Die auf der „India Energy Week“ in Goa angekündigte Partnerschaft vereint internationale Entwicklungszusammenarbeit und technologisches Know-how des Privatsektors, um Chancen entlang der Wasserstoff-Wertschöpfungskette in Indien zu erschließen.
Die Partnerschaft wird im Rahmen des Programms „International Hydrogen Ramp-Up“ (H2Uppp) umgesetzt. H2Uppp unterstützt unternehmerisches Engagement beim Ausbau der Wasserstoffnutzung im globalen Süden und ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE). In diesem Rahmen ist die GIZ – ein bundeseigenes Unternehmen für internationale Zusammenarbeit im Bereich nachhaltiger Entwicklung – für die Umsetzung verantwortlich. thyssenkrupp nucera – ein weltweit führender Anbieter von Elektrolysetechnologien – bringt sein technologisches Wissen und seine globale Marktkompetenz im Bereich Wasserstoff ein.
„Indien zählt zu den vielversprechendsten Zukunftsmärkten für grünen Wasserstoff. Diese Zusammenarbeit ermöglicht es uns, unser Verständnis des lokalen Marktes zu vertiefen und uns enger mit dem indischen Wasserstoff-Ökosystem zu vernetzen. Sie unterstreicht auch unser starkes Engagement für Indiens ambitionierte National Green Hydrogen Mission“, sagt Kiran Paul Joseph, CEO von thyssenkrupp nucera India. „Mit ihrem starken Netzwerk, ihrem tiefen Verständnis der lokalen Gegebenheiten und ihrer langjährigen Erfahrung ist die GIZ ein hervorragender Partner für diesen nächsten Schritt.“
„Deutsche Unternehmen wie thyssenkrupp nucera bringen umfassende Expertise in Elektrolyseurtechnologien, Wasserstoffinfrastruktur und der Entwicklung großskaliger Power-to-X-Projekte in den globalen Markt ein“, sagt Gunter Grathwohl, Head of Division, International Ramp-up and Bilateral Hydrogen Infrastructure Cooperation, BMWE. „Die H2Uppp-Kooperation verbindet dieses Know-how der deutschen Privatwirtschaft mit dem rasanten industriellen Wachstum Indiens und seinem großen Potenzial für erneuerbare Energien, um den Hochlauf grüner Wasserstoffmärkte zu beschleunigen und die globale Energiewende voranzubringen. Gleichzeitig eröffnet die Zusammenarbeit strategische Perspektiven für die deutsche Industrie in aufstrebenden Märkten für grünen Wasserstoff.“
„Grüner Wasserstoff bietet ein erhebliches Potenzial für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und ein klimafreundliches industrielles Wachstum in Indien“, sagt Regine Dietz, Project Director, H2Uppp, GIZ. „Durch diese Zusammenarbeit werden wir deutsches Fachwissen mit lokalen Akteuren verbinden, um dieses Potenzial in mehr Markttransparenz und ein klareres Verständnis der zukünftigen Entwicklungswege umzusetzen. Damit unterstützen wir Indiens Ambitionen, sich zu einem globalen Zentrum für grünen Wasserstoff zu entwickeln.“
Als eine der am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften der Welt wird Indien voraussichtlich eine zentrale Rolle in der globalen Energiewende spielen. Die Partnerschaft zwischen GIZ und thyssenkrupp nucera konzentriert sich auf eine detaillierte Analyse der sich entwickelnden Landschaft Indiens für grünen Wasserstoff. Dazu gehören die Nutzung des etablierten Marktpotenzials, die Identifizierung strategischer Bereiche für eine intensivierte Zusammenarbeit mit relevanten Akteuren und die Unterstützung der weiteren Marktentwicklung in Richtung einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen grünen Wasserstoffwirtschaft in Indien. Darüber hinaus wird die Partnerschaft Möglichkeiten für skalierbare Einsatzmodelle untersuchen, die eine kosteneffiziente Projektumsetzung unterstützen könnten.
Diese Analyse wird durch die starke industrielle Präsenz von thyssenkrupp nucera im indischen Chlor-Alkali-Markt untermauert, wo der Elektrolysespezialist eine führende Position einnimmt. Diese langjährige Präsenz bildet eine stabile Grundlage für die Ausweitung der Aktivitäten im aufstrebenden indischen Sektor für grünen Wasserstoff.
Foto:
Das beigefügte Foto ist zur Verwendung frei.
Bildunterschrift: thyssenkrupp nucera und GIZ schließen ihre Partnerschaft während der India Energy Week in Goa.
Copyright: GIZ
Medienanfragen:
Investorenanfragen:
Dr. Hendrik Finger
Leiter Investor Relations
Telefon: +49 231 229 724 347
E-Mail: hendrik.finger@thyssenkrupp-nucera.com
Über thyssenkrupp nucera:
thyssenkrupp nucera bietet weltweit führende Technologien für hocheffiziente Elektrolyseanlagen. Das Unternehmen verfügt über umfangreiches Know-how in Planung, Beschaffung und Bau von elektrochemischen Anlagen. Die Erfolgsbilanz umfasst mehr als 600 erfolgreich installierte Projekte mit einer Gesamtkapazität von mehr als 10 GW. Mit der Wasserelektrolyse-Technologie zur Erzeugung von grünem Wasserstoff schafft thyssenkrupp nucera innovative Lösungen im industriellen Maßstab für grüne Wertschöpfungsketten und eine dekarbonisierte Industrie – ein großer Schritt in Richtung Klimaneutralität. thyssenkrupp nucera hat im Juli 2023 erfolgreich einen Börsengang durchgeführt. Die Aktien werden an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.
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Ende der Pressemitteilung
Zusatzmaterial zur Meldung:
Datei: Foto_Partnerschaft_thyssenkrupp nucera_GIZ
Emittent/Herausgeber: thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA
Schlagwort(e): Unternehmen
29.01.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| EQS News ID: |
2268004 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS-Media |
2268004 29.01.2026 CET/CEST
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| 14.01.2026 | thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.02.2026 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.02.2026 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
14.01.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA
Dortmund
ISIN: DE000NCA0001
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
25. Februar 2026
Eindeutige Kennung: f08f1a0a7ab9f011b54efb94960de979
Tagesordnung auf einen Blick:
| 1. |
Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses der thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA und Konzernabschlusses zum 30. September 2025, des zusammengefassten Lageberichts der thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2024/2025, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben nach §§ 289a und 315a Handelsgesetzbuch; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2024/2025 |
| 2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin |
| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats |
| 4. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025/2026 und des Prüfers für die eventuelle prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen |
| 5. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts |
| 6. |
Beschlussfassung über Neuwahl zum Aufsichtsrat |
Angaben nach der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212
| A1 |
Eindeutige Kennung |
f08f1a0a7ab9f011b54efb94960de979 |
| A2 |
Art der Mitteilung |
Einladung zur Hauptversammlung (formale Angabe gemäß EU-DVO: NEWM) |
| B1 |
ISIN |
DE000NCA0001 |
| B2 |
Name des Emittenten |
thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA |
| C1 |
Datum der Hauptversammlung |
20260225 |
| C2 |
Uhrzeit der Hauptversammlung |
09:00 Uhr (UTC) (10:00 Uhr MEZ) |
| C3 |
Art der Hauptversammlung |
Ordentliche Hauptversammlung (formale Angabe gemäß EU-DVO: GMET) |
| C4 |
Ort der Hauptversammlung |
https://investors.thyssenkrupp-nucera.com/de/ investoren/hauptversammlung |
| C5 |
Aufzeichnungsdatum (Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag, sog. Record Date) |
20260203, 23:00 Uhr (UTC) (24:00 Uhr MEZ) |
| C6 |
Uniform Resource Locator (URL) |
https://investors.thyssenkrupp-nucera.com/de/ investoren/hauptversammlung |
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA mit dem Sitz in Dortmund. Die Hauptversammlung findet statt am Mittwoch, den 25. Februar 2026, 10:00 Uhr (mitteleuropäische Zeit - MEZ).
Die Hauptversammlung wird auf Grundlage von § 22 der Satzung der Gesellschaft in Form einer virtuellen Hauptversammlung gemäß § 278 Abs. 3 Aktiengesetz (AktG) i.V.m. § 118a Abs. 1 S. 1 AktG ohne physische Präsenz der Aktionäre1 oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) am Ort der Hauptversammlung abgehalten.
Die virtuelle Hauptversammlung wird live in Bild und Ton auf der Internetseite der Gesellschaft (https://investors.thyssenkrupp-nucera.com/de/investoren/hauptversammlung) und im InvestorPortal übertragen. Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können ihre Rechte - wie unter Ziffer III. dieser Einladung im Einzelnen beschrieben - über das InvestorPortal, das auf der Internetseite der Gesellschaft (https://investors.thyssenkrupp-nucera.com/de/investoren/hauptversammlung) zur Verfügung steht, ausüben.
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist die Hauptverwaltung der thyssenkrupp AG, thyssenkrupp Allee 1, 45143 Essen. Die physische Präsenz der Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.
1 Sämtliche Personenbezeichnungen in diesem Dokument gelten für alle Geschlechter gleichermaßen, auch wenn aus Gründen der besseren Lesbarkeit die männliche Form verwendet wurde.
| 1. |
Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses der thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA und Konzernabschlusses zum 30. September 2025, des zusammengefassten Lageberichts der thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2024/2025, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben nach §§ 289a und 315a Handelsgesetzbuch; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2024/2025
Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend § 171 AktG geprüft und gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung; im Übrigen sind die vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es einer weiteren Beschlussfassung hierzu bedarf.
Sämtliche vorgenannten Unterlagen stehen im Internet unter
https://investors.thyssenkrupp-nucera.com/de/investoren/hauptversammlung
vor und während der Hauptversammlung zur Verfügung.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss der thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2024/2025 in der vorgelegten Fassung festzustellen.
|
| 2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2024/2025 Entlastung zu erteilen.
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024/2025 Entlastung zu erteilen.
|
| 4. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025/2026 und des Prüfers für die eventuelle prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor zu beschließen:
Die KPMG Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird
| • |
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025/2026, |
| • |
zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2025/2026, |
| • |
zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2026/2027, die vor der ordentlichen Hauptversammlung 2027 erstellt werden, |
gewählt.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014) genannten Art auferlegt wurde.
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| 5. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften haben gemäß § 278 Abs. 3 AktG i.V.m. § 162 AktG jährlich einen Vergütungsbericht zu erstellen und der Hauptversammlung nach § 278 Abs. 3 AktG i.V.m. § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen.
Der Vergütungsbericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024/2025 stellt im Einzelnen die Vergütungsleistungen dar, welche den gegenwärtigen und früheren Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin sowie den gegenwärtigen und früheren Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2024/2025 gewährt oder geschuldet wurden.
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 wurde gemäß § 278 Abs. 3 AktG i.V.m. § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer der thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 und der Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer sind von der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet unter
https://investors.thyssenkrupp-nucera.com/de/investoren/hauptversammlung
zugänglich.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 zu billigen.
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| 6. |
Beschlussfassung über Neuwahl zum Aufsichtsrat
Herr Robert Scannell hat am 3. Dezember 2025 sein Amt mit Wirkung zum Beginn des 25. Februar 2026 niedergelegt. Vor diesem Hintergrund ist die Neuwahl eines Aktionärsvertreters im Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung erforderlich.
Der Aufsichtsrat ist gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung, § 278 Abs. 3 AktG i.V.m. §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und §§ 4 Abs. 1, 1 Abs. 1 Nr. 2 DrittelbG drittelparitätisch aus zwölf von den Anteilseignern und sechs von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammenzusetzen.
Zudem muss gemäß § 278 Abs. 3 AktG i.V.m. § 100 Abs. 5 AktG mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung verfügen. Diese Anforderung ist unabhängig von der anstehenden Wahl erfüllt. Frau Prof. Dr. Franca Ruhwedel verfügt über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und dem Gebiet der Abschlussprüfung; Herr Luca Oglialoro verfügt über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Mitglied des Aufsichtsrats für eine Amtszeit von rund vier Jahren bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2028/2029 beschließt, zu wählen:
Frau Silvia Bertini, wohnhaft in Mailand, Italien, Chief Legal Officer der Industrie de Nora S.p.A.
Der Wahlvorschlag beruht auf der Empfehlung des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und berücksichtigt das vom Aufsichtsrat beschlossene Diversitätskonzept einschließlich der Ziele für seine Zusammensetzung sowie das Kompetenzprofil für das Gesamtgremium. Eine Veröffentlichung des vom Aufsichtsrat beschlossenen Diversitätskonzepts für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und des Kompetenzprofils sowie die Darstellung des Stands der Umsetzung finden sich in der Erklärung zur Unternehmensführung für das Geschäftsjahr 2024/2025, die als Teil des zusammengefassten Lageberichts im Geschäftsbericht abgedruckt ist.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht die vorgeschlagene Kandidatin in keinen weiteren persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA oder zu deren Konzernunternehmen, den Organen der thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA oder einem wesentlich an der thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA beteiligten Aktionär, die gemäß den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex gegenüber der Hauptversammlung offenzulegen wären.
Die Kandidatin hat dem Aufsichtsrat mitgeteilt, dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand für die Übernahme eines Aufsichtsratsmandats aufbringen kann. Soweit die Kandidatin bereits über Mandate in vergleichbaren Gremien verfügt, hat sie dem Aufsichtsratsvorsitzenden gegenüber den zeitlichen Aufwand für diese Gremien im Einzelnen quantifiziert. Nach Überprüfung dieser Daten ist der Aufsichtsratsvorsitzende überzeugt, dass diese Gremienarbeit keine negativen Auswirkungen auf ihre Aufsichtsratstätigkeit für die thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA hat.
Ein Lebenslauf der Kandidatin (einschließlich der Angaben gemäß § 278 Abs. 3 AktG i.V.m. § 125 Abs. 1 S. 5 AktG) ist unter Ziffer II. dieser Einladung abgedruckt.
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| II. |
Ergänzende Informationen zu Tagesordnungspunkt 6
Silvia Bertini
Mailand *1976 Nationalität: Italienisch Chief Legal Officer der Industrie de Nora S.p.A.
Frau Bertini ist seit 2012 Teil von Industrie De Nora und prägt seither die strategische Entwicklung des Konzerns. Sie verantwortete Schlüsselprojekte wie die Partnerschaft mit thyssenkrupp und die Gründung von thyssenkrupp nucera, die Übernahme der Water Technologies Gruppe von Severn Trent, den Einstieg und Ausstieg von Blackstone, den Börsengang 2022 sowie das Projekt der „Italian Gigafactory“ für Elektrolyseure. Ihr Beitrag war entscheidend für die Weiterentwicklung von Corporate Governance und Risikomanagement.
Für ihre Führungsstärke wurde sie mehrfach ausgezeichnet, u. a. als eine der 50 inspirierendsten Frauen im italienischen Rechtssektor (2023-2024) und in der Legal 500 General Counsel Powerlist - Italy (2025). Seit 2024 ist sie Mitglied der Boards of Directors von De Nora Italy S.r.l. und De Nora Water Technologies Italy S.r.l.
Zuvor sammelte sie internationale Erfahrung bei BonelliErede, Latham & Watkins sowie BG Italia S.p.A. Sie schloss ihr Jurastudium an der Universität Rom „La Sapienza“ mit magna cum laude ab und ist seit 2004 Mitglied der Italian Bar Association.
Angaben zu Mitgliedschaften nach § 278 Abs. 3 AktG i.V.m. 125 Abs. 1 S. 5 AktG
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten von börsennotierten Unternehmen: keine
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten von nicht börsennotierten Unternehmen: keine
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von börsennotierten Wirtschaftsunternehmen: keine
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von nicht börsennotierten Wirtschaftsunternehmen: Mitglied des Boards of Directors von De Nora Italy S.r.l.; Mitglied des Board of Directors von De Nora Water Technologies Italy S.r.l.
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| III. |
Weitere Angaben zur Einberufung
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| 1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in 126.315.000 Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien, so dass die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien 126.315.000 Stück beträgt.
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| 2. |
Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung
Die persönlich haftende Gesellschafterin hat in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat beschlossen, die Hauptversammlung gemäß § 22 der Satzung der Gesellschaft in Form einer virtuellen Hauptversammlung gemäß § 278 Abs. 3 AktG i.V.m. § 118a Abs. 1 S. 1 AktG abzuhalten. Die Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des Versammlungsleiters, der Mitglieder des Vorstands, der Mitglieder des Aufsichtsrats (sofern die Teilnahme nicht im Wege der Bild- und Tonübertragung erfolgt) und des mit der Niederschrift beauftragten Notars sowie der benannten Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in der Hauptverwaltung der thyssenkrupp AG, thyssenkrupp Allee 1, 45143 Essen, statt. Eine physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.
Die gesamte Hauptversammlung wird am 25. Februar 2026 ab 10:00 Uhr MEZ auf der Internetseite der Gesellschaft (https://investors.thyssenkrupp-nucera.com/de/investoren/ hauptversammlung) und im InvestorPortal vollständig in Bild und Ton übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt im Wege elektronischer Kommunikation per elektronischer Briefwahl oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Vor der Versammlung können zudem ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre im Wege der elektronischen Kommunikation Stellungnahmen einreichen. Während der Versammlung wird elektronisch zu der Versammlung zugeschalteten Aktionären ein Rederecht in der Versammlung im Wege der Videokommunikation eingeräumt. Ebenfalls sind diese berechtigt, als Teil ihres Rederechts im Wege der Videokommunikation in der Versammlung Anträge zu stellen, Wahlvorschläge abzugeben und Auskunft vom Vorstand zu verlangen sowie im Wege der elektronischen Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zur Niederschrift zu erklären.
Im Hinblick auf die Besonderheiten der virtuellen Hauptversammlung bitten wir Sie um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung, zur Ausübung des Stimmrechts und zu den weiteren Aktionärsrechten.
Im Interesse einer umfassenden Vorbereitungsmöglichkeit für die Ausübung der Aktionärsrechte plant die Gesellschaft bereits im Vorfeld der Versammlung, die Reden der Vorsitzenden des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin und des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://investors.thyssenkrupp-nucera.com/de/investoren/hauptversammlung
auf freiwilliger Basis zu veröffentlichen.
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| 3. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und insbesondere die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die zu Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. am 3. Februar 2026, 24:00 Uhr MEZ, (Nachweisstichtag) Aktionäre der Gesellschaft sind und sich zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss zusammen mit einem auf den Nachweisstichtag erstellten Nachweis des Aktienbesitzes durch das depotführende Institut in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) oder einem Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG spätestens bis zum 18. Februar 2026, 24:00 Uhr MEZ, bei der nachstehend genannten Anmeldestelle eingehen.
Anmeldestelle:
thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA c/o Computershare Operations Center 80249 München Oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
oder gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 S. 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 1 und 3 und Artikel 9 Abs. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 per SWIFT: CMDHDEMMXXX; Instruktionen gemäß ISO 20022; Autorisierung über SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich.
Üblicherweise übernehmen die depotführenden Institute die erforderliche Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes für ihre Kunden. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges depotführendes Institut zu wenden. Nach Eingang der Anmeldung mit beigefügtem Nachweis des Anteilsbesitzes erhalten die teilnahmeberechtigten Aktionäre die Anmeldebestätigung von der Anmeldestelle, auf der die erforderlichen Zugangsdaten für das InvestorPortal aufgedruckt sind.
Gemäß § 278 Abs. 3 AktG i.V.m. § 123 Abs. 4 S. 5 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts als Aktionär nur, wer sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes rechtzeitig erbracht hat. Der Umfang des Teilnahme- und Stimmrechts ergibt sich dabei ausschließlich aus dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für den Umfang des Teilnahme- und Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf den Umfang des Teilnahme- und Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht stimmberechtigt, sofern sie sich insoweit nicht bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
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| 4. |
InvestorPortal
Für Zwecke der Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung von Aktionärsrechten stellt die Gesellschaft auf ihrer Internetseite unter
https://investors.thyssenkrupp-nucera.com/de/investoren/hauptversammlung
ein internetgestütztes und passwortgeschütztes Hauptversammlungssystem (InvestorPortal) zur Verfügung. Nach fristgerechter Anmeldung zur Hauptversammlung erhalten angemeldete Aktionäre per Post eine Anmeldebestätigung, auf der die Zugangsdaten zum InvestorPortal abgedruckt sind. Mit diesen Zugangsdaten können sich die Aktionäre im InvestorPortal anmelden und nach Maßgabe der nachstehenden Ausführungen ihre Aktionärsrechte im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung ausüben.
Sämtliche Funktionen des InvestorPortals können nur mit Hilfe der auf der Anmeldebestätigung aufgedruckten Zugangsdaten genutzt werden.
Das InvestorPortal wird voraussichtlich ab dem 3. Februar 2026, 24:00 Uhr MEZ, freigeschaltet.
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| 5. |
Verfahren für die Stimmabgabe im Wege elektronischer Briefwahl
Aktionäre und deren Bevollmächtigte können ihre Stimmen im Wege der elektronischen Briefwahl im Vorfeld der Hauptversammlung sowie während der Hauptversammlung abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre - persönlich oder durch Bevollmächtigte - berechtigt, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben (dazu vorstehende Ziffer III.3).
Die Stimmabgabe erfolgt dabei elektronisch im InvestorPortal der Gesellschaft über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://investors.thyssenkrupp-nucera.com/de/investoren/hauptversammlung
gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren (dazu vorstehende Ziffer III.4). Die Stimmabgabe über das InvestorPortal ist ab dessen Freischaltung bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmung festgelegten Zeitpunkt in der Hauptversammlung am 25. Februar 2026 möglich.
Bis zu diesem Zeitpunkt können auch bereits abgegebene Stimmen jederzeit geändert oder widerrufen werden. Für Widerruf oder Änderung der abgegebenen Stimmen sowie das Verhältnis zwischen abgegebenen Stimmen und der Vollmachtserteilung (mit Weisungen) an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft gelten die Regelungen in Ziffer III.6.
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| 6. |
Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung
Bevollmächtigung eines Dritten
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine sonstige Person ihrer Wahl, ausüben lassen.
Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung des Aktionärs - wie unter vorstehender Ziffer III.3 beschrieben - Sorge zu tragen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn weder ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein sonstiger von § 135 AktG erfasster Intermediär noch eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird.
Die Vollmacht kann ab der Freischaltung des InvestorPortals und auch noch während der virtuellen Hauptversammlung unter Verwendung der Daten der Anmeldebestätigung über das InvestorPortal der Gesellschaft unter
https://investors.thyssenkrupp-nucera.com/de/investoren/hauptversammlung
erteilt werden.
Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen, sonstigen von § 135 AktG erfassten Intermediären oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen sind Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Bitte beachten Sie, dass auch bevollmächtigte Dritte nicht physisch an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen können. Diese können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich über Briefwahl oder die Erteilung von (Unter-)Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Insoweit gelten die obigen Hinweise zur elektronischen Briefwahl bzw. die nachfolgenden Hinweise zur Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft entsprechend. Zur Wahrnehmung der ihnen übertragenen Rechte benötigen die bevollmächtigten Dritten im Übrigen die Zugangsdaten zum InvestorPortal. Die Nutzung der Zugangsdaten durch den Bevollmächtigten gilt zugleich als Nachweis der Bevollmächtigung.
Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft
Außerdem wird rechtzeitig angemeldeten Aktionären (siehe Ziffer III.3) angeboten, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen unter Erteilung von Weisungen vertreten zu lassen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können ebenfalls und ausschließlich über das InvestorPortal der Gesellschaft unter
https://investors.thyssenkrupp-nucera.com/de/investoren/hauptversammlung
erteilt werden.
Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedarf der Textform (§ 126b BGB) und kann ab der Freischaltung des InvestorPortals bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmung festgelegten Zeitpunkt über das InvestorPortal der Gesellschaft erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt können auch bereits erteilte Vollmachten und Weisungen jederzeit geändert oder widerrufen werden.
Wir bitten zu beachten, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine Weisungen zu Verfahrensanträgen und keine Aufträge zu Wortmeldungen oder Fragen, zum Stellen von Anträgen oder zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen.
Weitere Informationen zur Stimmrechtsausübung
Sollten Stimmrechte fristgemäß auf mehreren Wegen (Brief, E-Mail, elektronisch über das InvestorPortal oder gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 S. 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 1 und 3 und Artikel 9 Abs. 4 der Durchführungsverordnung ((EU) 2018/1212)) durch Briefwahl ausgeübt bzw. Vollmachten und gegebenenfalls Weisungen erteilt werden, werden diese unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs in folgender Reihenfolge berücksichtigt:
1) elektronisch über das InvestorPortal,
2) gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 S. 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 1 und 3 und Artikel 9 Abs. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212,
3) per E-Mail und
4) per Brief.
Sollten auf dem gleichen Weg Erklärungen mit mehr als einer Form der Stimmrechtsausübung eingehen, gilt unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs der Erklärungen: Briefwahlstimmen haben Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmachten und gegebenenfalls Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und letztere haben Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmachten und Weisungen an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater gemäß § 134a AktG sowie einer diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person.
Sollte ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater gemäß § 134a AktG sowie eine diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person zur Vertretung nicht bereit sein, werden die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Vertretung entsprechend der Weisungen bevollmächtigt.
Der zuletzt zugegangene, fristgerechte Widerruf einer Erklärung ist maßgeblich.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene Briefwahlstimme bzw. Weisung entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
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| 7. |
Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Alle Aktionäre der thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA sowie die interessierte Öffentlichkeit können die Hauptversammlung am 25. Februar 2026 ab 10:00 Uhr MEZ in voller Länge live im Internet unter
https://investors.thyssenkrupp-nucera.com/de/investoren/hauptversammlung
verfolgen. Die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter sowie die Reden des Vorstandsvorsitzenden der persönlich haftenden Gesellschafterin sowie des Aufsichtsratsvorsitzenden der Gesellschaft stehen auch nach der Hauptversammlung als Aufzeichnung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://investors.thyssenkrupp-nucera.com/de/investoren/hauptversammlung
zur Verfügung.
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| 8. |
Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gemäß § 278 Abs. 3 AktG i.V.m. § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,- am Grundkapital erreichen (letzteres entspricht 500.000 Stückaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Ergänzungsverlangen müssen an den Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin der Gesellschaft gerichtet sein und der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung schriftlich zugehen, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind. Letztmöglicher Zugangstermin ist daher der 25. Januar 2026, 24:00 Uhr MEZ. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.
Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:
thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA Die persönlich haftende Gesellschafterin thyssenkrupp nucera Management AG - Vorstand - Freie-Vogel-Straße 385a 44269 Dortmund
oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB per E-Mail: ir@thyssenkrupp-nucera.com
Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin über den Antrag halten. Auf die Berechnung der Aktienbesitzzeit findet § 70 AktG Anwendung.
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| 9. |
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 278 Abs. 3 AktG i.V.m. §§ 126, 127, 130a Abs. 5 S. 3, 118a Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AktG
Jeder Aktionär hat das Recht, Gegenanträge gegen die Vorschläge von persönlich haftender Gesellschafterin und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern, an die nachstehende Anschrift zu übersenden.
thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA Investor Relations Freie-Vogel-Straße 385a 44269 Dortmund E-Mail: ir@thyssenkrupp-nucera.com
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung - d.h. spätestens bis zum 10. Februar 2026, 24:00 Uhr MEZ - unter vorstehender Adresse oder E-Mail-Adresse zugegangen sind und die den Voraussetzungen des § 278 Abs. 3 AktG i.V.m. § 126 AktG bzw. i.V.m. § 127 AktG genügen, werden unter Namensangabe des Aktionärs im Internet unter
https://investors.thyssenkrupp-nucera.com/de/investoren/hauptversammlung
einschließlich einer etwaig zugänglich zu machenden Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich veröffentlicht.
Von der Gesellschaft zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge der Aktionäre gelten nach § 278 Abs. 3 AktG i.V.m. § 126 Abs. 4 AktG als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Sofern der Aktionär, der den Antrag gestellt bzw. Wahlvorschlag unterbreitet hat, nicht zur Hauptversammlung angemeldet ist, muss der entsprechende Antrag bzw. Wahlvorschlag in der Hauptversammlung nicht behandelt werden. Die Gesellschaft wird sicherstellen, dass ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre das Stimmrecht zu vorab zugänglich zu machenden Gegenanträgen und Wahlvorschlägen ausüben können, sobald der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie sonstige Anträge können darüber hinaus auch während der Hauptversammlung im Wege der Videokommunikation, mithin im Rahmen des Rederechts (dazu unter Ziffer III.11), gestellt werden.
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| 10. |
Recht zur Einreichung von Stellungnahmen gemäß § 278 Abs. 3 AktG i.V.m. §§ 118a Abs. 1 S. 2 Nr. 6, 130a Abs. 1 bis 4 AktG
Ordnungsgemäß zu der Hauptversammlung angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten haben das Recht, bis spätestens fünf Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also bis zum 19. Februar 2026, 24:00 Uhr MEZ, Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege der elektronischen Kommunikation einzureichen. Die Einreichung hat in Textform über das InvestorPortal zu erfolgen. Stellungnahmen dürfen zudem maximal 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen.
Die Gesellschaft wird fristgerecht eingereichte Stellungnahmen bis spätestens vier Tage vor der Versammlung, also bis zum 20. Februar 2026, 24:00 Uhr MEZ, unter Nennung des Namens des einreichenden Aktionärs oder Bevollmächtigten über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://investors.thyssenkrupp-nucera.com/de/investoren/hauptversammlung
zugänglich machen.
Stellungnahmen werden nicht zugänglich gemacht, wenn sie verspätet eingereicht werden, mehr als 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen, einen beleidigenden, strafrechtlich relevanten, offensichtlich falschen oder irreführenden Inhalt haben oder der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen wird (§ 278 Abs. 3 AktG i.V.m. § 130a Abs. 3 S. 4 AktG i.V.m. § 126 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, Nr. 3 oder Nr. 6 AktG).
Anträge und Wahlvorschläge, Fragen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Rahmen der in Textform eingereichten Stellungnahmen werden in der Hauptversammlung nicht berücksichtigt; das Stellen von Anträgen und das Unterbreiten von Wahlvorschlägen (dazu Ziffer III.9), die Ausübung des Auskunftsrechts (dazu Ziffer III.12) sowie die Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung (dazu Ziffer III.13) sind ausschließlich auf den in dieser Einladung jeweils gesondert beschriebenen Wegen möglich. Insbesondere begründet die Möglichkeit zur Einreichung von Stellungnahmen keine Möglichkeit zur Vorab-Einreichung von Fragen nach § 131 Abs. 1a AktG.
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| 11. |
Rederecht gemäß § 278 Abs. 3 AktG i.V.m. §§ 118a Abs. 1 S. 2 Nr. 7, 130a Abs. 5 und 6 AktG
Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben in der Versammlung ein Rederecht, das im Wege der Videokommunikation ausgeübt wird. Am Tag der Hauptversammlungen können Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten ab ca. 09:30 Uhr im InvestorPortal Redebeiträge anmelden. Anträge und Wahlvorschläge nach § 278 Abs. 3 AktG i.V.m. § 118a Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AktG, Nachfragen nach § 278 Abs. 3 AktG i.V.m. § 131 Abs. 1d AktG und Fragen nach § 278 Abs. 3 AktG i.V.m. § 131 Abs. 1e AktG können Bestandteil des Redebeitrags sein.
Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten benötigen für die Ausübung des Rederechts ein internetfähiges Endgerät (PC, Laptop, Tablet oder Smartphone), welches über eine Kamera und ein Mikrofon verfügt, auf die jeweils vom Browser aus zugegriffen werden kann.
Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär bzw. Bevollmächtigtem und Gesellschaft in der Versammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.
Gemäß § 22 Abs. 5 i.V.m. § 20 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen beschränken. Er ist insbesondere berechtigt, zu Beginn oder während der Hauptversammlung den zeitlichen Rahmen für den ganzen Verlauf der Hauptversammlung, für die Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie für den einzelnen Frage- und Redebeitrag angemessen festzusetzen.
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| 12. |
Auskunftsrecht gemäß § 278 Abs. 3 AktG i.V.m. §§ 118a Abs. 1 S. 2 Nr. 4, 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist gemäß § 278 Abs. 3 AktG i.V.m. § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung von der persönlich haftenden Gesellschafterin Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht der persönlich haftenden Gesellschafterin erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu den mit ihr verbundenen Unternehmen. Des Weiteren betrifft die Auskunftspflicht auch die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Es ist vorgesehen, dass der Versammlungsleiter gemäß § 278 Abs. 3 AktG i.V.m. § 131 Abs. 1f AktG festlegen wird, dass alle Arten des Auskunftsrechts nach § 278 Abs. 3 AktG i.V.m. § 131 AktG in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation, also im Rahmen der Ausübung des Rederechts (dazu unter Ziffer III.11), wahrgenommen werden dürfen. Eine anderweitige Einreichung von Fragen im Wege der elektronischen oder sonstigen Kommunikation ist weder vor noch während der Hauptversammlung vorgesehen.
Gemäß § 22 Abs. 5 i.V.m. § 20 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen beschränken (vgl. hierzu im Einzelnen bereits unter Ziffer III.11).
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| 13. |
Erklärung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß § 278 Abs. 3 AktG i.V.m. § 118a Abs. 1 S. 2 Nr. 8 AktG i.V.m. § 245 AktG
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben das Recht, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation zu erklären. Widerspruch kann während der gesamten Dauer der Hauptversammlung bis zum Ende der Hauptversammlung über das InvestorPortal erklärt werden. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können keine Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des die Hauptversammlung beurkundenden Notars erklären.
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| 14. |
UTC Zeiten
Sämtliche Zeitangaben sind in der für Deutschland maßgeblichen mitteleuropäischen Zeit (MEZ) angegeben. Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MEZ minus eine Stunde.
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| 15. |
Hinweise zum Datenschutz
Wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden, an der Hauptversammlung teilnehmen oder Ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht ausüben, erheben wir personenbezogene Daten über Sie und/oder über Ihren Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA verarbeitet Ihre Daten als Verantwortlicher unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten gemäß der DSGVO finden Sie im Internet auf der Webseite zur Hauptversammlung:
https://investors.thyssenkrupp-nucera.com/de/investoren/hauptversammlung
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| 16. |
Veröffentlichungen auf der Internetseite gemäß § 278 Abs. 3 AktG i.V.m. § 124a AktG / Ergänzende Informationen
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://investors.thyssenkrupp-nucera.com/de/investoren/hauptversammlung
zur Verfügung. Dort werden nach der Hauptversammlung auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
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Dortmund, im Januar 2026
thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA
Die persönlich haftende Gesellschafterin
thyssenkrupp nucera Management AG
- Der Vorstand -
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14.01.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA |
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Voßkuhle 38, Harpen |
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44141 Dortmund |
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Deutschland |
| E-Mail: |
ir@thyssenkrupp-nucera.com |
| Internet: |
https://investors.thyssenkrupp-nucera.com/de |
| ISIN: |
DE000NCA0001 |
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2260098 14.01.2026 CET/CEST
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| 17.12.2025 | Geschäftsjahr 2024/2025: thyssenkrupp nucera entwickelt sich in herausforderndem Marktumfeld solide und steigert EBIT deutlich
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thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Jahresbericht
Geschäftsjahr 2024/2025: thyssenkrupp nucera entwickelt sich in herausforderndem Marktumfeld solide und steigert EBIT deutlich
17.12.2025 / 07:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Geschäftsjahr 2024/2025: thyssenkrupp nucera entwickelt sich in herausforderndem Marktumfeld solide und steigert EBIT deutlich
Solide Geschäftsentwicklung 2024/2025: 845 Mio. Euro Umsatz und 2 Mio. Euro Gewinn (EBIT)
- Unternehmenssegmente: Wachsendes Servicegeschäft im Segment Chor-Alkali, Stärkung des Technologieportfolios im Segment Grüner Wasserstoff
- Strategie: Konsequente Umsetzung der Entwicklungs-Roadmap mit neuen Technologie-Generationen im Chlor-Alkali-Bereich und Zukauf von Hochdruckelektrolyse-Technologie
- Ausblick 2025/2026: Steigerung im Auftragseingang und vorübergehender Umsatzrückgang erwartet; Auftragseingang zwischen 350 Mio. und 900 Mio. Euro auf Konzernebene
Dortmund, 17. Dezember 2025 – thyssenkrupp nucera hat sich im Geschäftsjahr 2024/2025 trotz des anhaltend herausfordernden Marktumfeldes solide entwickelt und einen Gewinn (EBIT) von 2 Mio. Euro (Vorjahr: -14 Mio. Euro) erzielt. Der Umsatz entwickelte sich weitgehend stabil und betrug 845 Mio. Euro (Vorjahr: 862 Mio. Euro). Der Auftragseingang lag mit 348 Mio. Euro unter dem Niveau des Vorjahres (Vorjahr: 636 Mio. Euro), was auf die weiterhin herausford ernde Marktsituation für grünen Wasserstoff zurückzuführen ist. Der Auftragsbestand belief sich vor diesem Hintergrund auf 606 Mio. Euro (Vorjahr: 1,127 Mio. Euro). Das Finanzergebnis betrug 17 Mio. Euro (Vorjahr: 26 Mio. Euro) aufgrund geringerer Zinserträge. Das Ergebnis nach Steuern lag bei rund 5 Mio. Euro (Vorjahr: 11 Mio. Euro). Das den Aktionären von thyssenkrupp nucera zurechenbare Ergebnis je Aktie beläuft sich entsprechend auf 0,04 Euro (Vorjahr: 0,09 Euro). Der Free Cash Flow entwickelte sich positiv und erreichte +11 Mio. Euro (Vorjahr: -78 Mio. Euro).
„thyssenkrupp nucera hat sich im vergangenen Geschäftsjahr trotz herausfordernder Rahmenbedingungen solide entwickelt und seine Strategie zur Umsetzung der Entwicklungs-Roadmap konsequent weitergeführt. Wir investieren gezielt und nachhaltig in unsere innovativen Lösungen für den Wasserstoff- und den Chlor-Alkali-Markt und verbessern gleichzeitig unsere Kostenstruktur. Damit sind wir hervorragend positioniert, um mit zunehmender Dynamik im Markt für grünen Wasserstoff entstehende Chancen unmittelbar zu nutzen“, sagt Dr. Werner Ponikwar, CEO von thyssenkrupp nucera.
Starke Entwicklung im Bereich Chlor-Alkali
Im Segment Chlor-Alkali (CA) erhöhte sich der Umsatz im Geschäftsjahr 2024/2025 um 14% auf 386 Mio. Euro (Vorjahr: 338 Mio. Euro). Der Auftragsbestand zum Geschäftsjahresende lag bei 347 Mio. Euro (Vorjahr: 421 Mio. Euro). Das EBIT betrug 58 Mio. Euro (Vorjahr: 62 Mio. Euro), was sich durch eine im Vorjahresvergleich geringere Bruttomarge aufgrund von Einmaleffekten im Vorjahr erklärt. Das wachsende Service-Geschäft sorgte für einen Anstieg des Auftragseingangs um 15% auf 322 Mio. Euro (Vorjahr: 279 Mio. Euro). Der Auftragseingang stieg im Servicegeschäft auf 241 Mio. Euro (Vorjahr: 196 Mio. Euro). Im Neubaugeschäft war der Auftragseingang stabil und belief sich auf 80 Mio. Euro (Vorjahr: 84 Mio. Euro). Mitteleuropa, der Nahe Osten und die USA stellen die größten Märkte im CA-Segment dar.
Solide Projektabwicklung im Bereich Grüner Wasserstoff
Im Segment Grüner Wasserstoff (gH2) betrug der Umsatz 459 Mio. Euro (Vorjahr: 524 Mio. Euro). Die Fortschritte bei der Umsetzung des Stegra-Projekts in Schweden trugen maßgeblich zur Umsatzentwicklung bei. Aufgrund des hohen Fertigstellungsgrades steuerte das NEOM-Projekt im abgelaufenen Geschäftsjahr weniger zum Umsatz bei. Der Auftragsbestand betrug 259 Mio. Euro (Vorjahr: 706 Mio. Euro). Das EBIT verbesserte sich auf -56 Mio. Euro (Vorjahr: -76 Mio. Euro), was auf den Projektmix und die weitere Professionalisierung der Projektabwicklung zurückzuführen ist. Der Auftragseingang lag aufgrund der herausfordernden Marktsituation bei 26 Mio. Euro (Vorjahr: 356 Mio. Euro). thyssenkrupp nucera erhielt unter anderem den Auftrag für eine FEED-Studie (Front-End Engineering Design) zu einem 600-Megawatt-Wasserstoffprojekt für ein Unternehmen aus der Schwerindustrie in Europa.
„Unsere Ergebnisse zeigen, dass wir auch unter anspruchsvollen Marktbedingungen die finanzielle Leistung kontinuierlich verbessern konnten. Durch die Optimierung unserer Kostenstruktur und ein umsichtiges Risikomanagement schaffen wir die Grundlage für nachhaltiges Wachstum. Insbesondere im Chlor-Alkali-Geschäft konnten wir unser Servicegeschäft erfolgreich ausbauen und damit zusätzliche Wachstumsbeiträge erzielen“, sagt Dr. Stefan Hahn, CFO von thyssenkrupp nucera.
Konsequente Umsetzung der Entwicklungs-Roadmap
thyssenkrupp nucera hat im Geschäftsjahr 2024/2025 sein starkes Technologieportfolio weiter ausgebaut. Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung sind entsprechend leicht auf 38 Mio. Euro gestiegen (Vorjahr: 36 Mio. Euro).
Im CA-Bereich sorgen die neuesten Generationen der BM-Technologie (Bipolarmembran) und die verbesserte BiTAC®-Technologie (Bipolarer Ionenaustauschmembran-Prozesselektrolyseur) für eine noch sicherere und effizientere Chlor-Alkali-Elektrolyse. Die Technologien ermöglichen eine weitere Optimierung des Energieverbrauchs und eine geringere Belastung der Membranen.
Im Segment gH2 hat thyssenkrupp nucera die modulare Hochdruckelektrolyse-Lösung der dänischen Green Hydrogen Systems (GHS) erworben und erweitert auf dieser Basis sein Portfolio zusätzlich um druckbasierte Lösungen. Die Technologie ermöglicht eine hocheffiziente Wasserstoffproduktion bei bis zu 35 bar Betriebsdruck und bietet damit entscheidende Vorteile für industrielle Anwendungen, bei denen verdichteter Wasserstoff benötigt wird
Ausblick
Für das Geschäftsjahr 2025/2026 erwartet thyssenkrupp nucera auf Konzernebene einen Auftragseingang zwischen 350 Mio. und 900 Mio. Euro (2024/2025: 348 Mio. Euro), wobei große Neubauprojekte in beiden Segmenten sowie das Chlor-Alkali-Servicegeschäft die wesentlichen Treiber sind. Für den Umsatz wird ein Betrag zwischen 500 Mio. und 600 Mio. Euro (2024/2025: 845 Mio. Euro) prognostiziert. Zur Umsatzentwicklung tragen überwiegend bereits vertraglich vereinbarte Projekte bei. Das Konzern-EBIT soll zwischen -30 Mio. und 0 Mio. Euro liegen (2024/2025: 2 Mio. Euro). Die EBIT-Entwicklung wird dabei im Wesentlichen von der Bearbeitung des bestehenden Auftragsbestands getrieben. Die mit dem geplanten Umsatzrückgang einhergehende geringere Kostendeckung soll dabei durch bereits initiierte Kosteneffizienzmaßnahmen teilweise kompensiert werden.
Im Segment Chlor-Alkali soll der Umsatz zwischen 320 Mio. und 400 Mio. Euro liegen (2024/2025: 387 Mio. Euro). Die Umsatzentwicklung beruht im Wesentlichen auf dem bestehenden Auftragsbestand. Für das Segment wird ein EBIT zwischen 40 Mio. und 65 Mio. Euro erwartet, im Wesentlichen bedingt durch die Bearbeitung des bestehenden Auftragsbestands (2024/2025: 58 Mio. Euro).
Im Segment Grüner Wasserstoff wird damit gerechnet, dass der Umsatz zwischen 150 Mio. bis 220 Mio. Euro liegen wird (2024/2025: 459 Mio. Euro). Die erwartete Umsatzentwicklung folgt dabei maßgeblich dem bestehenden Auftragsbestand. Zusätzliche Aufträge im gH2-Bereich werden voraussichtlich erst in den Folgejahren signifikante Auswirkungen auf den Umsatz haben. Zudem wird ein EBIT zwischen -80 Mio. und -55 Mio. Euro (2024/2025: -56 Mio. Euro) erwartet. Eine verbesserte Bruttomarge durch einen vorteilhafteren Projektmix, Kosteneinsparungen sowie eine veränderte Ressourcenallokation zwischen den Segmenten sollen die niedrigeren Umsätze teilweise kompensieren.
Hinweis zu den Finanzkennzahlen:
Erläuterungen zu den herangezogenen finanziellen Leistungsindikatoren befinden sich im Geschäftsbericht 2024/2025 von thyssenkrupp nucera auf den Seiten 31 bis 32.
thyssenkrupp nucera: Eckdaten Ertrags- und Finanzlage (in Mio. EUR)
| in Millionen Euro |
Q4 2023/243 |
Q4 2024/25 |
Veränderung in % |
2023/24 |
2024/25 |
Veränderung in % |
| |
|
|
|
|
|
|
| Auftragseingang |
114 |
107 |
–6% |
636 |
348 |
–45% |
| gH21 |
15 |
3 |
–77% |
356 |
26 |
–93% |
| CA2 |
98 |
103 |
5% |
279 |
322 |
15% |
| Umsatzerlöse |
253 |
182 |
–28% |
862 |
845 |
–2% |
| gH21 |
174 |
83 |
–52% |
524 |
459 |
–12% |
| CA2 |
80 |
99 |
25% |
338 |
386 |
14% |
| EBITDA |
1 |
4 |
++ |
–8 |
16 |
++ |
| EBIT |
–1 |
–1 |
56% |
–14 |
2 |
++ |
| gH21 |
–15 |
–21 |
–40% |
–76 |
–56 |
26% |
| CA2 |
14 |
20 |
39% |
62 |
58 |
–5% |
| EBIT-Marge |
0% |
–1% |
0%P |
–2% |
0% |
2%P |
| Ergebnis nach Steuern |
12 |
0 |
–99% |
11 |
5 |
–60% |
Ergebnis je Aktie (in Euro)
(unverwässert = verwässert) |
0,10 |
0,00 |
–99% |
0,09 |
0,04 |
–60% |
| |
|
|
|
|
|
|
1Grüner Wasserstoff 2Chlor-Alkali-Elektrolyse 3Die Zahlen wurden in Übereinstimmung mit IAS 8.41 rückwirkend angepasst.
Die Vorzeichenangabe der Veränderungsraten richtet sich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Verschlechterungen werden mit Minus (-) gekennzeichnet. Bei sehr hohen positiven oder negativen Veränderungsraten (≥ 100% bzw. ≤100%) wird die Veränderungsrichtung durch „++“ bzw. „−−“ angezeigt.
Weitere Informationen
Finanzinformationen wie die vollständigen Finanztabellen (Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz, Kapitalflussrechnung) zu den Ergebnissen im vierten Quartal und im gesamten Geschäftsjahr 2024/2025 sind hier abrufbar.
Die Präsentation, den Geschäftsbericht 2024/2025, die Corporate News, der Mitschnitt der Pressekonferenz und Fotos liegen für Sie hier bereit.
Telefonkonferenz für Investoren
Im Rahmen der Veröffentlichung der Ergebnisse im vierten Quartal und im gesamten Geschäftsjahr 2024/2025 wird thyssenkrupp nucera am 17. Dezember 2025 von 08:00 bis 09:00 Uhr MEZ eine Telefonkonferenz (in englischer Sprache) für Analysten und Investoren durchführen. Einen Audiomitschnitt finden Sie nach der Konferenz auf unserer IR-Website.
Virtuelle Pressekonferenz
Am 17. Dezember 2025 wird thyssenkrupp nucera von 10:00 bis 12:00 Uhr (MEZ) Medien die Möglichkeit bieten, an einer virtuellen Pressekonferenz (in deutscher Sprache) teilzunehmen.
Investorenanfragen:
Medienanfragen:
Über thyssenkrupp nucera:
thyssenkrupp nucera bietet weltweit führende Technologien für hocheffiziente Elektrolyseanlagen. Das Unternehmen verfügt über umfangreiches Know-how in Planung, Beschaffung und Bau von elektrochemischen Anlagen. Die Erfolgsbilanz umfasst mehr als 600 erfolgreich installierte Projekte mit einer Gesamtkapazität von mehr als 10 GW. Mit der Wasserelektrolyse-Technologie zur Erzeugung von grünem Wasserstoff schafft thyssenkrupp nucera innovative Lösungen im industriellen Maßstab für grüne Wertschöpfungsketten und eine dekarbonisierte Industrie – ein großer Schritt in Richtung Klimaneutralität. thyssenkrupp nucera hat im Juli 2023 erfolgreich einen Börsengang durchgeführt. Die Aktien werden an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.
www.thyssenkrupp-nucera.com
Disclaimer für zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Veröffentlichung kann zukunftsgerichtete Aussagen zu wichtigen Themen wie Strategie, zukünftigen finanziellen Ergebnissen, Ereignissen, Marktpositionen und Produktentwicklungen enthalten. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind – wie jedes unternehmerische Handeln in einem globalen Umfeld – stets mit Unsicherheit verbunden. Sie unterliegen einer Vielzahl von Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, die in Veröffentlichungen von thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA ("thyssenkrupp nucera") beschrieben werden, sich aber nicht auf diese beschränken. Sollten sich eine(s) oder mehrere dieser Risiken, Ungewissheiten oder andere Faktoren realisieren oder sollte sich erweisen, dass die zugrunde liegenden Erwartungen nicht eintreten beziehungsweise Annahmen nicht korrekt waren, können die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen von thyssenkrupp nucera wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die als zukunftsgerichtete Aussagen formuliert wurden. Zukunftsgerichtete Aussagen sind erkennbar an Formulierungen wie "erwarten", "wollen", "ausgehen", "rechnen mit", "beabsichtigen", "planen", "glauben", "anstreben", "einschätzen", "werden" und "vorhersagen" oder an ähnlichen Begriffen. Thyssenkrupp nucera übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt nicht, zukunftsgerichtete Aussagen laufend zu aktualisieren oder bei einer anderen als der erwarteten Entwicklung zu korrigieren.
17.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA |
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Freie-Vogel-Str. 385 a |
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44269 Dortmund |
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Deutschland |
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+49 231-22972-7100 |
| E-Mail: |
info@thyssenkrupp-nucera.com |
| Internet: |
www.thyssenkrupp-nucera.com |
| ISIN: |
DE000NCA0001 |
| WKN: |
NCA000 |
| Indizes: |
SDAX |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
| EQS News ID: |
2246902 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2246902 17.12.2025 CET/CEST
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| 16.12.2025 | thyssenkrupp nucera unterzeichnet Vertrag über die Lieferung von Elektrolyseuren für ein großes Chlor-Alkali-Projekt im Nahen Osten
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thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Auftragseingänge
thyssenkrupp nucera unterzeichnet Vertrag über die Lieferung von Elektrolyseuren für ein großes Chlor-Alkali-Projekt im Nahen Osten
16.12.2025 / 09:29 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
thyssenkrupp nucera unterzeichnet Vertrag über die Lieferung von Elektrolyseuren für ein großes Chlor-Alkali-Projekt im Nahen Osten
thyssenkrupp nucera wird Elektrolyseure für eine neue Chlor-Alkali-Großanlage im Nahen Osten liefern. Der Auftragseingang im hohen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2025/26 verbucht werden. Die Fertigstellung der gesamten Anlage ist für Ende des vierten Quartals 2028 geplant.
Ende der Insiderinformation
16.12.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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SDAX |
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Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
| EQS News ID: |
2246212 |
| |
| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2246212 16.12.2025 CET/CEST
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| 24.11.2025 | thyssenkrupp nucera erzielt 2024/2025 trotz Umsatzrückgang wieder einen Gewinn
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thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis
thyssenkrupp nucera erzielt 2024/2025 trotz Umsatzrückgang wieder einen Gewinn
24.11.2025 / 20:08 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
thyssenkrupp nucera erzielt 2024/2025 trotz Umsatzrückgang wieder einen Gewinn
- Stabile operative Geschäftsentwicklung im Berichtsjahr 2024/2025 von thyssenkrupp nucera
- Voraussichtlich geringfügiger Umsatzrückgang im vergangenen Geschäftsjahr, aber positives EBIT
- Unternehmenssegment Grüner Wasserstoff (gH2) mit kräftig verbessertem EBIT
- Deutlicher Umsatzzuwachs und leicht niedrigeres EBIT im Segment Chor-Alkali (CA)
- Umsatz- und Gewinnrückgang für das Berichtsjahr 2025/2026 erwartet wegen herausfordernder Lage am Markt für grünen Wasserstoff
- Veröffentlichung vorläufiger Zahlen für das Geschäftsjahr 2024/2025
Dortmund, 24. November 2025 – Das operative Geschäft von thyssenkrupp nucera hat sich auch im Berichtsjahr 2024/2025 auf Basis vorläufiger, ungeprüfter Geschäftszahlen gut entwickelt. Während der Umsatz weitgehend stabil war, konnte der weltweit führende Anbieter von Elektrolyse-Technologien wieder einen Gewinn ausweisen.
Der Umsatz wird voraussichtlich im Berichtsjahr 2024/2025 ein Volumen von 845 Mio. Euro erreichen nach 862 Mio. Euro im entsprechenden Vorjahreszeitraum. thyssenkrupp nucera erzielte ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) in Höhe von voraussichtlich etwa 2 Mio. Euro. Im Berichtsjahr 2023/2024 war das EBIT mit –14 Mio. Euro negativ gewesen.
Der Elektrolyse-Spezialist konnte die zuvor prognostizierten Ziele für den Umsatz nicht vollständig erreichen. Der Umsatz auf Basis vorläufiger, ungeprüfter Geschäftszahlen liegt geringfügig unter der bisherigen Umsatzprognose von 850 Mio. bis 920 Mio. Euro. Das EBIT bewegt sich dagegen in der oberen Hälfte der Prognose von –7 Mio. bis 7 Mio. Euro. Das Unternehmen hat zudem einen positiven Free Cashflow erzielt und finanziert sich damit weiterhin aus dem operativen Geschäft.
Im Unternehmenssegment Grüner Wasserstoff (gH2) mit der Technologie der Alkalischen Wasserelektrolyse (AWE) zur Herstellung von klimaneutralem Wasserstoff erreichte thyssenkrupp nucera einen Umsatz in Höhe von 459 Mio. Euro (entsprechender Vorjahreszeitraum: 524 Mio. Euro) und ein kräftig verbessertes EBIT von –56 Mio. Euro (2023/24: –76 Mio. Euro). Im Segment Chlor-Alkali (CA) stieg der Umsatz zweistellig auf 386 Mio. Euro (2023/24: 338 Mio. Euro), während das EBIT mit voraussichtlich 58 Mio. Euro das Vorjahresergebnis (62 Mio. Euro) nicht ganz erreichen konnte.
Der Auftragseingang belief sich im abgelaufenen Geschäftsjahr 2024/25 auf voraussichtlich 348 Mio. Euro (Vorjahreswert: 636 Mio. Euro). Davon entfielen 26 Mio. Euro auf das gH2-Segment (2023/24: 356 Mio. Euro) und 322 Mio. Euro auf das CA-Segment (2023/24: 279 Mio. Euro). Der Auftragsbestand lag zum 30.09.2025 bei 0,6 Mrd. (Vorjahr: 1,1 Mrd.) Euro.
Für das Geschäftsjahr 2025/2026 rechnet der Vorstand mit einem Konzernumsatz zwischen 500 Mio. und 600 Mio. Euro (2024/25: 845 Mio. Euro). thyssenkrupp nucera hat bereits Maßnahmen in die Wege geleitet, um die umsatzbedingt geringere Kostendeckung und somit letztendlich die Auswirkungen auf das Konzern-Ergebnis zu reduzieren. Vor dem Hintergrund rechnet der Vorstand mit einem Konzern-EBIT zwischen –30 Mio. und 0 Mio. Euro (2024/25: 2 Mio. Euro).
„Die Lage auf dem Markt für grünen Wasserstoff ist im Berichtsjahr noch herausfordernder geworden. Die Zurückhaltung bei finalen Investitionsentscheidungen dauert an. Außerdem trübten sich weltweit die konjunkturellen Rahmenbedingungen ein. Um diese Phase zu überbrücken, haben wir vorausschauend Maßnahmen in die Wege geleitet. So werden die mit dem Umsatzrückgang einhergehende geringere Kostendeckung und die Auswirkungen auf das EBIT senken. Dank unserer sehr guten Positionierung im Wasserstoff- und Chlor-Alkali-Markt und unserer sehr hohen finanziellen Widerstandsfähigkeit können und werden wir die Herausforderungen meistern und unsere strategischen Ziele weiter erfolgreich verfolgen“, sagt Dr. Werner Ponikwar, CEO von thyssenkrupp nucera.
Hinweis:
Alle veröffentlichten Zahlen und Aussagen sind vorläufig und ungeprüft. Die detaillierten Q4/FY 2024/2025-Ergebnisse sowie die Umsatz- und Ergebnisprognose für den Konzern und die Segmente für das Geschäftsjahr 2025/2026 werden mit dem Geschäftsbericht 2024/2025 am 17. Dezember 2025 um 07:00 Uhr MEZ veröffentlicht.
Finanzkennzahlen:
Erläuterungen zu den herangezogenen finanziellen Leistungsindikatoren befinden sich im Geschäftsbericht 2023/2024 von thyssenkrupp nucera auf den Seiten 53 bis 54, abrufbar unter dem folgenden Link: Publikationen – thyssenkrupp nucera
Fotos
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fotos benötigen.
Medienanfragen:
Rita Syre
Senior Media Relations Manager
Telefon: +49 174 161 86 24
E-Mail: rita.syre@thyssenkrupp-nucera.com
Investorenanfragen:
Dr. Hendrik Finger
Head of Investor Relations
Telefon: +49 231 229 724 347
E-Mail: hendrik.finger@thyssenkrupp-nucera.com
Über thyssenkrupp nucera:
thyssenkrupp nucera bietet weltweit führende Technologien für hocheffiziente Elektrolyseanlagen. Das Unternehmen verfügt über umfangreiches Know-how in Planung, Beschaffung und Bau von elektrochemischen Anlagen. Die Erfolgsbilanz umfasst mehr als 600 erfolgreich installierte Projekte mit einer Gesamtkapazität von mehr als 10 GW. Mit der Wasserelektrolyse-Technologie zur Erzeugung von grünem Wasserstoff schafft thyssenkrupp nucera innovative Lösungen im industriellen Maßstab für grüne Wertschöpfungsketten und eine dekarbonisierte Industrie – ein großer Schritt in Richtung Klimaneutralität. thyssenkrupp nucera hat im Juli 2023 erfolgreich einen Börsengang durchgeführt. Das Unternehmen ist Mitglied im SDAX der Frankfurter Wertpapierbörse.
www.thyssenkrupp-nucera.com
Disclaimer für zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Veröffentlichung kann zukunftsgerichtete Aussagen zu wichtigen Themen wie Strategie, zukünftigen finanziellen Ergebnissen, Ereignissen, Marktpositionen und Produktentwicklungen enthalten. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind – wie jedes unternehmerische Handeln in einem globalen Umfeld – stets mit Unsicherheit verbunden. Sie unterliegen einer Vielzahl von Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, die in Veröffentlichungen von thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA ("thyssenkrupp nucera") beschrieben werden, sich aber nicht auf diese beschränken. Sollten sich eine(s) oder mehrere dieser Risiken, Ungewissheiten oder andere Faktoren realisieren oder sollte sich erweisen, dass die zugrunde liegenden Erwartungen nicht eintreten beziehungsweise Annahmen nicht korrekt waren, können die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen von thyssenkrupp nucera wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die als zukunftsgerichtete Aussagen formuliert wurden. Zukunftsgerichtete Aussagen sind erkennbar an Formulierungen wie "erwarten", "wollen", "ausgehen", "rechnen mit", "beabsichtigen", "planen", "glauben", "anstreben", "einschätzen", "werden" und "vorhersagen" oder an ähnlichen Begriffen. Thyssenkrupp nucera übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt nicht, zukunftsgerichtete Aussagen laufend zu aktualisieren oder bei einer anderen als der erwarteten Entwicklung zu korrigieren.
24.11.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| EQS News ID: |
2235234 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2235234 24.11.2025 CET/CEST
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| 24.11.2025 | thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA: Vorläufige Finanzkennzahlen des Geschäftsjahres 2024/25; Umsatzausblick für das neue Geschäftsjahr 2025/26 unter der Markterwartung
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thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis/Prognose
thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA: Vorläufige Finanzkennzahlen des Geschäftsjahres 2024/25; Umsatzausblick für das neue Geschäftsjahr 2025/26 unter der Markterwartung
24.11.2025 / 20:05 CET/CEST
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Vorläufige Zahlen für das Geschäftsjahr 2024/25
Auf Basis vorläufiger, noch nicht testierter Zahlen rechnet thyssenkrupp nucera für das Geschäftsjahr 2024/25 mit einem Konzernumsatz von 845 Mio. Euro (2023/24: 862 Mio. Euro), der damit geringfügig unter der bisherigen Umsatzprognose von 850 Mio. Euro bis 920 Mio. Euro liegt. Das Konzern-EBIT ist positiv und beträgt voraussichtlich etwa 2 Mio. Euro.Damit ist das EBIT gegenüber dem Vorjahreswert gestiegen (2023/24: -14 Mio. Euro) und liegt in der oberen Hälfte des Prognoseintervallsvon -7Mio. Eurobis 7 Mio. Euro. thyssenkrupp nucera hat zudem einen positiven Free Cash Flow erzielt und finanziert sich damit weiterhin aus dem operativen Geschäft.
Auf Ebene der Segmente, Grüner Wasserstoff (gH2) und Chlor-Alkali (CA), werden die Umsatz- und EBIT-Prognosen voraussichtlich erreicht. Das gH2-Segment erreichte einen Umsatz von 459 Mio. Euro (2023/24: 524 Mio. Euro) und steigerte das EBIT auf -56 Mio. Euro (2023/24: -76 Mio. Euro). Im CA-Segment stieg der Umsatz auf 386 Mio. Euro (2023/24: 338 Mio. Euro), während das EBIT bei 58 Mio. Euro lag (2023/24: 62 Mio. Euro).
Der Auftragseingang belief sich im abgelaufenen Geschäftsjahr 2024/25 auf 348Mio. Euro (2023/24: 636 Mio. Euro).Davon entfielen 26Mio. Euro auf das gH2-Segment (2023/24: 356 Mio. Euro) und 322Mio. Euro auf das CA-Segment (2023/24: 279 Mio. Euro).Der Auftragsbestand lag zum 30.09.2025 bei rund 0,6 Mrd. Euro.
Erwartung für das Geschäftsjahr 2025/26
Nach Auffassung des Vorstands liegt der Umsatzausblick für das neue Geschäftsjahr 2025/26 unterhalb der derzeitigen Markterwartung. Die anhaltende Zurückhaltung bei finalen Investitionsentscheidungen vor dem Hintergrund eines weiterhin herausfordernden Marktumfelds für grünen Wasserstoff wirkt sich negativ auf den erwarteten Umsatz des Geschäftsjahres 2025/26 aus. In der derzeitigen Markterwartung (Bloomberg-Konsensschätzung vom 24. November 2025, Konzernumsatz für 2025/26: 729 Mio. €) sind diese Effekte aus Sicht des Unternehmens nicht ausreichend reflektiert.
Für das Geschäftsjahr 2025/26 rechnet der Vorstand mit einem Konzernumsatz zwischen 500 Mio. Euro und 600 Mio. Euro (2024/25: 845 Mio. Euro). Die Umsatzentwicklung beruht dabei mehrheitlich auf dem bereits bestehenden Auftragsbestand. Zusätzliche Aufträge im Bereich des grünen Wasserstoffs werden voraussichtlich erst in den Folgejahren signifikante Auswirkungen auf den Umsatz haben.
thyssenkrupp nucera hat bereits Maßnahmen in die Wege geleitet, um die umsatzbedingt geringere Kostendeckung und somit letztendlich die Auswirkungen auf das Konzern-Ergebnis zu reduzieren. Vor dem Hintergrund rechnet der Vorstand mit einem Konzern-EBIT zwischen -30 Mio. Euro und 0 Mio. Euro (2024/25: 2 Mio. Euro).
Alle veröffentlichten Zahlen und Aussagen sind vorläufig und nicht testiert. Die detaillierten Q4/FY 2024/25-Ergebnisse sowie die gesamte Umsatz- und Ergebnisprognose für den Konzern und die Segmente für das Geschäftsjahr 2025/26 werden mit dem Geschäftsbericht 2024/25 am 17. Dezember 2025 um 07:00 Uhr MEZ veröffentlicht.
Finanzkennzahlen: Erläuterungen zu den herangezogenen finanziellen Leistungsindikatoren befinden sich im Geschäftsbericht 2023/24 von thyssenkrupp nucera auf den Seiten 53 bis 54, abrufbar unter dem folgenden Link: https://investors.thyssenkrupp-nucera.com/de/investoren/publikationen
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| 09.10.2025 | thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
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2210602 09.10.2025 CET/CEST
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| 07.10.2025 | thyssenkrupp nucera: Neue BM- und verbesserte BiTAC-Generation bietet höhere Leistung bei einfacher Wartung und unkomplizierter Installation
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EQS-Media / 07.10.2025 / 10:37 CET/CEST
thyssenkrupp nucera: Neue BM- und verbesserte BiTAC-Generation bietet höhere Leistung bei einfacher Wartung und unkomplizierter Installation
- Die neueste Generation der BM2.7 v7 und die verbesserten e-BiTAC v7-Elektrolyseure für Chlor-Alkali-Elektrolyse-Anlagen von thyssenkrupp nucera erfüllen mit zahlreichen innovativen Verbesserungen zur Optimierung der Elektrolyseprozesse die Anforderungen der Kunden.
- Die neuen Designs für BM2.7 v7 und e-BiTAC v7 setzen innovative Maßstäbe in Bezug auf Effizienz und Zuverlässigkeit.
- BM2.7 v7 und e-BiTAC v7 erreichen erstmals einen Stromverbrauch von weniger als 1.960 kWh pro Tonne NaOH bei 6 kA/m² und setzen damit neue Standards.
- Neu entwickelte Werkzeug- und Konstruktionslösungen verkürzen die Montage- und Wartungszeiten der Elektrolyseure.
Dortmund, 7. Oktober 2025 – thyssenkrupp nucera hat auf seinem renommierten Chlor-Symposium 2025 in Köln die neueste Generation der BM-Technologie (Bipolarmembran) und die verbesserte BiTAC-Technologie (Bipolarer Ionenaustauschmembran-Prozesselektrolyseur) für eine sichere und effiziente Chlor-Alkali-Elektrolyse vorgestellt. Die Elektrolyseure der neuesten Generation BM2.7 v7 und der verbesserten e-BiTAC v7 erreichen einen Stromverbrauch von weniger als 1.960 kWh pro Tonne NaOH (Natriumhydroxid) bei 6 kA/m².
Mit diesem Leistungssprung setzen BM2.7 v7 und e-BiTAC v7 neue Maßstäbe beim spezifischen Energieverbrauch und tragen zu einer klimafreundlicheren Chlor-Alkali-Elektrolyse bei. „Eine gleichmäßige Druckverteilung auf der Membran ermöglicht eine stabilere und effizientere Elektrolyse, was zur Optimierung des Energieverbrauchs und zu einer geringeren Belastung der Membran führt“, sagt Tsuyoshi Hamada, Direktor der Niederlassung Okayama, thyssenkrupp nucera Japan Ltd.
Während die BiTAC-Technologie auf einem Filterpressenkonzept basiert, verfügt die BM-Technologie über ein Single Element-Design. Mit ihren unterschiedlichen Designkonzepten für eine effiziente Chlor-Alkali-Elektrolyse können unterschiedliche Kundenanforderungen erfüllt werden. Dieser strategische Vorteil eröffnet dem weltweit führenden Anbieter von effizienter Chlor-Alkali-Technologie die Möglichkeit, mit seinen beiden Chlor-Alkali-Technologien BM2.7 v7 und e-BiTAC v7 zahlreiche zusätzliche Leistungsverbesserungen anzubieten. Dazu gehören insbesondere eine einfachere Wartung und Installation, eine membranfreundliche elastische Kathodenstruktur sowie eine große Auswahl an Beschichtungs- und Membranoptionen. Wie gewohnt sind die beiden neuen Elektrolyseure mit bestehenden Anlagen kompatibel.
Die neu entwickelten Werkzeug- und Konstruktionslösungen verkürzen die Montage- und Wartungsstillstandzeiten der Elektrolyseure. Zu diesen neuen Entwicklungen gehört die Resilient Elastic Element Structure (REES)-Technologie, die für das neue Kathodendesign BM2.7 v7 verwendet wird. Sie ermöglicht eine schnelle Kathodeninstallation in bestehenden Systemen und einen einfacheren Kathodenaustausch. Auch die Elementhalter für e-BiTAC v7-Elektrolyseure sind neu und leisten einen wichtigen Beitrag zur Optimierung der Wartungs- und Installationsprozesse. Beide Technologien führen letztlich zu einer höheren Effizienz und niedrigeren Betriebskosten.
thyssenkrupp nucera nutzt auch verschiedene neue Beschichtungsoptionen, um zusätzliche Leistungssteigerungen zu erzielen. Gemeinsam mit dem Kunden wählt der Elektrolyse-Spezialist aus dem Portfolio qualifizierter Beschichtungen die geeignete Beschichtung auf Basis der Kundenanforderungen aus. thyssenkrupp nucera entwickelt die BiTAC- und BM-Serie seit 1989 kontinuierlich weiter. Sie umfasst mehrere Generationen von BiTAC und BM, die für über drei Jahrzehnte an Verbesserungen und Innovationen stehen.
„Die zahlreichen innovativen Merkmale und Verbesserungen unserer neuesten BM- und BiTAC-Generation basieren auf über 30 Jahren Entwicklung und sind eine direkte Antwort auf die Bedürfnisse unserer Kunden. Die neuen Generationen von thyssenkrupp nucera steigern die Effizienz und Zuverlässigkeit von Chlor-Alkali-Elektrolyseanlagen und bieten unseren Kunden die besten Lösungen für ihre Elektrolyse-Anlagen. Mit BM2.7 v7 und e-BiTAC v7 setzen wir nun einen weiteren Meilenstein in der Chlor-Alkali-Technologie“, sagt Dr. Roland Beckmann, Executive Director Chlor-Alkali bei thyssenkrupp nucera.
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Über thyssenkrupp nucera:
thyssenkrupp nucera bietet weltweit führende Technologien für hocheffiziente Elektrolyseanlagen. Das Unternehmen verfügt über umfassende Expertise in der Planung, Beschaffung und Errichtung elektrochemischer Anlagen. Seine Erfolgsbilanz umfasst mehr als 600 erfolgreich installierte Projekte mit einer Gesamtleistung von über 10 Gigawatt. Die Chloralkali-Elektrolyseanlagen von thyssenkrupp nucera ermöglichen erhebliche Einsparungen bei den Baukosten und bieten eine schnelle, einfache und kostengünstige Montage. thyssenkrupp nucera hat im Juli 2023 erfolgreich einen Börsengang durchgeführt und ist Mitglied des SDAX der Frankfurter Wertpapierbörse.
www.thyssenkrupp-nucera.com
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Emittent/Herausgeber: thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA
Schlagwort(e): Forschung/Technologie
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