| 22.05.2026 | Tele Columbus AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.07.2026 in Unterföhring mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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Tele Columbus AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Tele Columbus AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.07.2026 in Unterföhring mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
22.05.2026 / 15:00 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Tele Columbus AG
Berlin
- ISIN DE000TCAG172 / WKN TCAG17 -
Eindeutige Kennung des Ereignisses: DE000TCAG172-GMET-202607
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden Sie ein zur
ordentlichen Hauptversammlung der Tele Columbus AG
am Dienstag, den 7. Juli 2026, um 10:00 Uhr
die als virtuelle Hauptversammlung stattfindet.
Die Hauptversammlung wird für die gesamte Dauer der Veranstaltung für unsere frist- und formgerecht angemeldeten Aktionäre und deren Bevollmächtigte in Bild und Ton live über das mittels Zugangskennung und individuellem Passwort unter
https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2026/
zugängliche HV-Portal übertragen.
Die Stimmrechtsausübung der frist- und formgerecht angemeldeten Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft.
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind angemietete Räumlichkeiten in der Dieselstraße 1, 85774 Unterföhring. Eine physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.
I. Tagesordnung
| 1 |
Anzeige des Verlusts der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 92 Abs. 1 AktG
Der Hauptversammlung wird angezeigt, dass bei der Gesellschaft ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Zu diesem Punkt der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da er sich entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf die Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 AktG beschränkt. Der Vorstand wird in der Hauptversammlung zur Lage der Gesellschaft und den Maßnahmen berichten, die bereits ergriffen worden sind oder ergriffen werden, um das Eigenkapital zu stärken.
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| 2 |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Tele Columbus AG, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für die Tele Columbus AG und den Konzern einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 S. 1 Hs. 1 AktG festgestellt. Aus diesem Grund entfällt eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt.
Die oben genannten Unterlagen sind ab Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2026/
verfügbar und werden in der Hauptversammlung näher erläutert. Auf Verlangen werden sie dem Aktionär unverzüglich und kostenlos zugesandt.
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| 3 |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2025 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
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| 4 |
Beschlussfassung über die Vertagung der Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
Die Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2022 amtiert haben, wurde auf der ordentlichen Hauptversammlung 2025 erneut vertagt. Hintergrund waren die laufenden Untersuchungen zu den Unregelmäßigkeiten bei der Meldung von Umsatzerlösen der Tochtergesellschaft HLkomm Telekommunikations GmbH mit Sitz in Leipzig. Vor dem Hintergrund der weiter andauernden Untersuchungen bzw. Prüfung von Ersatzansprüchen schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, den Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2022 amtiert haben, nochmals zu vertagen.
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| 5 |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2025 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
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| 6 |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen
Gestützt auf die entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats schlägt der Aufsichtsrat vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main,
| a) |
zum Abschlussprüfer (HGB) und Konzernabschlussprüfer (IFRS) für das Geschäftsjahr 2026, und |
| b) |
zum Prüfer für die prüferische Durchsicht etwaiger unterjähriger verkürzter Abschlüsse und Zwischenlageberichte für den Konzern für die Quartale, die vor dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2026 enden, wenn und soweit diese einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden, |
zu bestellen.
Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, hat gegenüber dem Aufsichtsrat erklärt, dass keine geschäftlichen, finanziellen, persönlichen und sonstigen Beziehungen zwischen ihr, ihren Organen und Prüfungsleitern einerseits und der Gesellschaft und ihren Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an ihrer Unabhängigkeit begründen können.
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| 7 |
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Tele Columbus AG zur Größe des Aufsichtsrats
Gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat derzeit aus fünf Mitgliedern.
Aufsichtsrat und Vorstand sind der Ansicht, dass auf Grund der schwierigen wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft die zusätzliche Kompetenz, welche die beiden neuen Aufsichtsratsmitglieder in die Arbeit des Aufsichtsrats einbringen, einen wesentlichen Mehrwert für die Gesellschaft darstellt und ein Aufsichtsrat mit sieben Mitgliedern auch die Interessen der Anteilseigner entsprechend ihrem aktuellen Beteiligungsverhältnis besser repräsentieren kann. Aufsichtsrat und Vorstand befürworten daher eine Vergrößerung des Aufsichtsrats auf sieben Mitglieder.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen mithin vor, wie folgt zu beschließen:
Die in § 9 Abs. 1 der Satzung enthaltene Regelung bezüglich der Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats wird mit folgendem Wortlaut neu gefasst:
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„Der Aufsichtsrat besteht aus 7 Mitgliedern.“ |
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| 8 |
Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG und § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft bis zum Wirksamwerden der in Tagesordnungspunkt 7 vorgeschlagenen Satzungsänderung aus 5 Aufsichtsratsmitgliedern zusammen. Nach Wirksamwerden der in Tagesordnungspunkt 7 vorgeschlagenen Satzungsänderung setzt sich der Aufsichtsrat gem. § 96 Abs. 1 AktG und § 9 Abs. 1 der geänderten Satzung aus sieben Aufsichtsratsmitgliedern zusammen.
Seit der letzten Hauptversammlung wurde ein Aufsichtsratsmitglied gerichtlich bestellt: Herr Dr. Markus Hottenrott wurde auf Antrag der Gesellschaft vom 9. September 2025 durch das zuständige Amtsgericht Charlottenburg mit Wirkung zum 8. Oktober 2025 für die Dauer bis zur Beendigung der nächsten ordentlichen Hauptversammlung als Mitglied des Aufsichtsrats bestellt.
Der Aufsichtsrat ist derzeit mit fünf Mitgliedern besetzt. Neben dem gerichtlich bestellten Mitglied Dr. Markus Hottenrott sind derzeit Peer Knauer, Christopher Oppenauer, Jens Müller und Uwe Nickl Mitglieder des Aufsichtsrats. In dieser ordentlichen Hauptversammlung 2026 sollen Dr. Markus Hottenrott bestätigt sowie Yacine Saidji und Anna Maria Helena Schöningh als weitere Mitglieder für die beiden neu zu schaffenden Sitze neu gewählt werden.
Wahlvorschlag des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, die nachfolgenden Personen für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2030 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen.
Die Wahlvorschläge berücksichtigen die vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung und streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das gesamte Gremium an.
Die Hauptversammlung ist an die folgenden Wahlvorschläge nicht gebunden:
| 1. |
Herr Dr. Markus Hottenrott, Managing Director und Chief Investment Officer der Morgan Stanley Infrastructure Partners (MSIP), wohnhaft in New York, Vereinigte Staaten von Amerika. |
| 2. |
Herrn Yacine Saidji, Managing Director und Co-Head of Europe der Morgan Stanley Infrastructure Partners (MSIP), wohnhaft in London, Vereinigtes Königreich. |
| 3. |
Frau Anna Maria Helena Schöningh, Operating Partner der Morgan Stanley Infrastructure Partners (MSIP), wohnhaft in Maastricht, die Niederlande. |
Dr. Makus Hottenrott wird mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung 2026 gewählt. Yacine Saidji und Anna Maria Helena Schöningh werden mit Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossenen Satzungsänderung in das Handelsregister gewählt.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen. Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Mitgliedern vergewissert, dass sie den für das Mandat zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können.
Weitere Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
| 1. |
Herr Dr. Markus Hottenrott ist nicht Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. |
| 2. |
Herr Yacine Saidji ist Mitglied des Aufsichtsrats oder vergleichbaren Kontrollgremiums der folgenden Gesellschaften:
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| (i) |
Altán Redes, Mexiko |
| (ii) |
UltraEdge, Frankreich |
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| 3. |
Frau Anna Maria Helena Schöningh ist Mitglied des Aufsichtsrats oder vergleichbaren Kontrollgremiums der folgenden Gesellschaften:
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| (i) |
DEME Group, Belgium |
| (ii) |
TKH Group, die Niederlande |
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Über die vorstehend gemachten Angaben hinaus sind die zur Wahl vorgeschlagenen Personen nicht Mitglied in einem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder in einem vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium. Darüber hinaus bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats - neben den gemachten Angaben - keine weiteren als maßgebend anzusehenden persönlichen und geschäftlichen Beziehungen zur Tele Columbus AG, ihren Organen oder zu an der Tele Columbus AG wesentlich beteiligten Aktionären.
Weitere Informationen zu den zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten sind im Internet unter
https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2026/
veröffentlicht.
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II. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts sowie weitere Angaben
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung verfügt die Tele Columbus AG über ein Grundkapital von EUR 586.617.494,00. Das Grundkapital ist eingeteilt in 586.617.494 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie. Gemäß § 21 Abs. 1 der Satzung gewährt jede Aktie in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
Virtuelle Hauptversammlung; Ort der Hauptversammlung; elektronische Zuschaltung
Auf der Grundlage von § 118a AktG i.V.m. § 19 Abs. 6 der Satzung hat der Vorstand beschlossen, die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) abzuhalten.
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Räumlichkeiten in der Dieselstraße 1, 85774 Unterföhring.
Aufgrund ihrer virtuellen Form wird die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) in der Dieselstraße 1, 85774 Unterföhring, abgehalten. Für die frist- und formgerecht angemeldeten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten findet stattdessen eine Live-Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton über das mittels Zugangskennung und individuellem Passwort unter
https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2026/
zugängliche HV-Portal statt. Die für die elektronische Zuschaltung zur Hauptversammlung erforderlichen persönlichen Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort) erhalten die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten nach der Anmeldung zur Hauptversammlung zugeschickt. Bei Nutzung des passwortgeschützten HV-Portals und Anklicken des Buttons „Hauptversammlung betreten“ während der Dauer der virtuellen Hauptversammlung am 07. Juli 2026 sind die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten elektronisch zur virtuellen Hauptversammlung zugeschaltet. Andere Personen als die angemeldeten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können die Hauptversammlung - oder auch nur Teile davon - nicht im Internet verfolgen.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung (d.h. zur elektronischen Zuschaltung zu ihr) und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienverzeichnis eingetragen sind und die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse spätestens am 30. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen:
Tele Columbus AG c/o meet2vote AG Marienplatz 1, 84347 Pfarrkirchen Deutschland
E-Mail: telecolumbus@meet2vote.de
oder unter Nutzung des HV-Portals unter
https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2026/
Bevollmächtigte Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen können das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienverzeichnis eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.
Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung bei der Gesellschaft werden dem zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigten Aktionär bzw. dem von ihm benannten Bevollmächtigten von der Anmeldestelle die individuellen Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort) für das passwortgeschützte HV-Portal unter
https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2026/
übersandt („HV-Ticket“). Über das HV-Portal kann der Aktionär bzw. der Bevollmächtigte innerhalb der dafür jeweils vorgesehenen Zeiträume nicht nur die Hauptversammlung in Bild und Ton verfolgen, sondern unter anderem auch seine Briefwahlstimme elektronisch abgeben, ändern oder widerrufen, Vollmacht und ggf. Weisung, auch an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, erteilen, ändern oder widerrufen, Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung abgeben und ansehen, über den virtuellen Wortmeldetisch einen Redebeitrag anmelden (der das Recht einschließt, Anträge zu stellen, Wahlvorschläge zu machen, Auskunft zu verlangen und Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung einzulegen), Auskunftsverlangen nach § 131 Abs. 4 AktG stellen und unbeantwortete Fragen oder Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll geben. Über das passwortgeschützte HV-Portal können die zugeschalteten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten vor der ersten Abstimmung der Hauptversammlung ferner das Teilnehmerverzeichnis einsehen.
Um den rechtzeitigen Erhalt der HV-Tickets sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Freie Verfügbarkeit der Aktien und technisch maßgeblicher Bestandsstichtag
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Aktionäre sind auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung weiterhin berechtigt, über ihre Aktien zu verfügen. Maßgeblich für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der im Aktienverzeichnis eingetragene Aktienbestand am Tag der Hauptversammlung. Dieser wird dem Bestand am Ende des letzten Tages der Anmeldefrist entsprechen, da Aufträge zur Umschreibung des Aktienverzeichnisses, die der Gesellschaft nach dem Ende des Anmeldeschlusstages in der Zeit vom 1. Juli 2026, 00:00 Uhr, bis einschließlich 7. Juli 2026, 24:00 Uhr, zugehen, erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 7. Juli 2026 verarbeitet und berücksichtigt werden (sog. Umschreibestopp). Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag ist daher der Ablauf des 30. Juni 2026, 24:00 Uhr (sog. Technical Record Date).
Verfahren für die Stimmabgabe; Stimmrechtsvertretung und Bevollmächtigung
Die Stimmrechtsausübung durch die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. In allen Fällen ist eine frist- und formgemäße Anmeldung erforderlich.
Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl
Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können die Stimmabgabe mittels elektronischer Briefwahl vornehmen, die über das unter
https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2026/
erreichbare HV-Portal abgegeben, geändert oder widerrufen werden kann. Die elektronische Stimmabgabe per Briefwahl (einschließlich Änderung oder Widerruf) ist über das HV-Portal bis zum Zeitpunkt der Schließung der Abstimmungen durch den Versammlungsleiter in der virtuellen Hauptversammlung am 07. Juli 2026 möglich.
Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder sonstige Dritte können sich der elektronischen Briefwahl bedienen.
Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihr Stimmrecht außerdem durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Mitarbeiter der Gesellschaft (sog. Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) ausüben lassen.
Die Erteilung, Änderung und der Widerruf von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist elektronisch über das unter
https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2026/
erreichbare HV-Portal bis zum Zeitpunkt der Schließung der Abstimmungen durch den Versammlungsleiter in der virtuellen Hauptversammlung am 07. Juli 2026 möglich.
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können außerdem in Textform erteilt, geändert oder widerrufen werden, wenn sie der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse spätestens am 06. Juli 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen:
Tele Columbus AG c/o meet2vote AG Marienplatz 1, 84347 Pfarrkirchen Deutschland E-Mail: telecolumbus@meet2vote.de
Ein entsprechendes Formular für die Erteilung einer Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft wird den Aktionären zusammen mit der Mitteilung über die Einberufung der virtuellen Hauptversammlung übersandt und steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2026/
zum Download zur Verfügung.
Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können nur zu den Punkten abstimmen, zu denen ihnen ausdrückliche Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt worden sind. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, gemäß diesen Weisungen abzustimmen. Soweit den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft keine Weisung erteilt wird, üben sie das Stimmrecht nicht aus. Soweit eine Weisung erteilt wird, die nicht eindeutig oder die widersprüchlich ist, werden sich die Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten.
Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Aufträge zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen bzw. von Anträgen und zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegen.
Alle übrigen zulässigen Formen der Teilnahme und Vertretung werden durch dieses Angebot zur Stimmrechtsausübung durch den Stimmrechtsvertreter nicht berührt.
Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Aktionäre, die form- und fristgerecht angemeldet sind, können ihr Stimmrecht sowie ihre anderen Rechte auch durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl, insbesondere auch durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder einen Stimmrechtsberater ausüben lassen.
Bevollmächtigte können ebenfalls nicht physisch an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre nur im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht und Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben.
Auch im Fall einer Bevollmächtigung ist eine fristgerechte Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung (d.h. Zuschaltung zur Hauptversammlung) und zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich.
Wenn weder ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater noch ein nach § 135 Abs. 8 AktG Gleichgestellter bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Die Vollmacht kann gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der Gesellschaft erklärt bzw. widerrufen werden.
Die Gesellschaft bietet folgende Wege an:
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Die Erteilung und der Widerruf der Vollmacht kann gegenüber der Gesellschaft elektronisch über das unter
https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2026/
erreichbare HV-Portal bis zum Ende der Hauptversammlung erklärt werden.
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| - |
Ferner kann die Vollmacht bzw. ihr Widerruf gegenüber der Gesellschaft sowie der Nachweis der gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten bzw. widerrufenen Bevollmächtigung per Post oder E-Mail erfolgen, wenn sie der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse spätestens am 06. Juli 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen:
Tele Columbus AG c/o meet2vote AG Marienplatz 1, 84347 Pfarrkirchen Deutschland
E-Mail: telecolumbus@meet2vote.de |
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Die Nutzung des HV-Portals durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält.
Aktionäre, welche von der Möglichkeit der Bevollmächtigung Gebrauch machen wollen, werden gebeten, dies frühzeitig zu tun, um einen rechtzeitigen Zugang der Zugangsdaten bei dem Bevollmächtigten zu ermöglichen. Die Vollmacht kann gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Ein Formular, das zur Vollmachtserteilung verwendet werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der Mitteilung über die Einberufung der virtuellen Hauptversammlung übersandt. Entsprechende Formulare stehen ferner unter
https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2026/
zum Download bereit.
Bei Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen, Vereinigungen, Instituten bzw. Unternehmen ist die Vollmachterteilung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten; die Vollmachterteilung muss dabei vollständig sein und darf nur die mit der Stimmrechtsausübung verbundenen Erklärungen enthalten. Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder andere mit diesen gleichgestellten Personen, Vereinigungen, Institute bzw. Unternehmen bevollmächtigen wollen, werden gebeten, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.
Übermittlung von Informationen durch Intermediäre über SWIFT
Neben den oben genannten Wegen kann die Anmeldung, Bestellung von Zugangsdaten für das HV-Portal sowie Vollmachts- und Weisungserteilung sowie deren Widerruf und Änderung gemäß § 67c Aktiengesetz auch über Intermediäre über SWIFT erfolgen. Autorisierte SWIFT-Teilnehmer nutzen dazu bitte
BIC: CPTGDE5WXXX
Instruktionen sind nur gemäß ISO 20022 über SWIFT möglich.
Anmeldungen über SWIFT müssen spätestens bis zum letzten Anmeldetag (SWIFT Enrolment Market Deadline), das heißt bis 30. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft eingegangen sein. Bestellung von Zugangsdaten für das HV-Portal sowie Vollmachts- und Weisungserteilungen einschließlich deren Änderung oder Widerruf über SWIFT sind danach noch möglich und müssen bis 06. Juli 2026, 12:00 Uhr (MESZ), (SWIFT Vote Market Deadline) bei der Gesellschaft eingegangen sein.
Bestätigung über die Stimmzählung gem. § 129 Abs. 5 AktG
Jeder Abstimmende kann von der Gesellschaft innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung und somit bis zum Ablauf des 7. August 2026, 24:00 Uhr, eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Die Gesellschaft wird dies bei Verlangen entsprechend den Bestimmungen des § 129 Abs. 5 AktG an den verlangenden Aktionär bzw. den Intermediär übermitteln.
Rechte der Aktionäre
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB (d.h. mit qualifizierter elektronischer Signatur) an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft bis zum 12. Juni 2026, 24:00 Uhr, zugegangen sein. Entsprechende schriftliche Verlangen sind ausschließlich an folgende Adresse
Tele Columbus AG z. Hd. Vorstand Stresemannstraße 123, 10963 Berlin Deutschland
oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB per E-Mail an hauptversammlung@telecolumbus.de zu richten.
Anderweitig adressierte oder formell fehlerhafte Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung werden nicht berücksichtigt. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Der Antrag ist von allen Aktionären, die zusammen das Quorum von fünf Prozent des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, oder ihren ordnungsgemäß bestellten Vertretern zu unterzeichnen. Im Übrigen wird auf die Voraussetzungen des § 122 Abs. 1 S. 3 in Verbindung mit Abs. 2 S. 1 und § 70 AktG verwiesen. Die Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen erfolgen in gleicher Weise wie bei der Einberufung.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Jeder Aktionär hat das Recht, Gegenanträge zu Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern zu übersenden. Solche Gegenanträge und Wahlvorschläge einschließlich des Namens des Aktionärs sind von der Gesellschaft gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG zugänglich zu machen, wenn sie der Gesellschaft unter
Tele Columbus AG c/o meet2vote AG Marienplatz 1, 84347 Pfarrkirchen Deutschland E-Mail: telecolumbus@meet2vote.de
spätestens bis zum 22. Juni 2026, 24:00 Uhr, zugehen und im Übrigen den gesetzlichen Anforderungen genügen. Hierzu zählt insbesondere, dass Gegenanträge (nicht aber Wahlvorschläge) zu begründen sind. §§ 126 Abs. 2, 127 S. 1 und 3 AktG regeln zudem die Voraussetzungen, bei deren Vorliegen Gegenanträge und Wahlvorschläge nicht zugänglich gemacht werden müssen. Das Zugänglichmachen erfolgt nach den gesetzlichen Regeln auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2026/
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Um in der Hauptversammlung berücksichtigt werden zu können, müssen Gegenanträge und Wahlvorschläge auch soweit sie gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG der Gesellschaft übersandt und von dieser zugänglich gemacht worden sind, in der Hauptversammlung gestellt werden.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zur Tagesordnung auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben darüber hinaus das Recht, in der Versammlung im Wege der Videokommunikation Anträge und Wahlvorschläge im Rahmen ihres Rederechts zu stellen (dazu im Detail unten).
Einreichen von Stellungnahmen zur Veröffentlichung über das HV-Portal
Aktionäre, die sich frist- und formgemäß zur Hauptversammlung angemeldet haben, bzw. ihre Bevollmächtigten haben nach § 130a Abs. 1 bis 4 AktG das Recht, über das unter
https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2026/
erreichbare HV-Portal bis spätestens fünf Tage vor der Versammlung, also spätestens bis 01. Juli 2026, 24:00 Uhr (MESZ), in Textform Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung einzureichen. Stellungnahmen in Textform sind als PDF-Datei einzureichen. Wir bitten darum, einen Umfang von 10.000 Zeichen nicht zu überschreiten. Mit dem Einreichen erklärt sich der Aktionär bzw. sein Bevollmächtigter damit einverstanden, dass die Stellungnahme unter Nennung seines Namens im HV-Portal zugänglich gemacht wird.
Eingereichte Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung werden, soweit nicht ausnahmsweise von einer Zugänglichmachung nach § 130a Abs. 3 S. 4 AktG abgesehen werden darf, bis spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 02. Juli 2026, 24.00 Uhr (MESZ), im nur für frist- und formgemäß angemeldete Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte zugänglichen HV-Portal veröffentlicht.
Anträge und Wahlvorschläge, Fragen sowie Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Rahmen der in Textform eingereichten Stellungnahmen werden in der Hauptversammlung nicht berücksichtigt; das Stellen von Anträgen bzw. Unterbreiten von Wahlvorschlägen, die Ausübung des Auskunftsrechts sowie die Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung ist ausschließlich auf den in dieser Einberufung jeweils gesondert beschriebenen Wegen möglich.
Rederecht
Frist- und formgerecht angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben in der Versammlung ein Rederecht gem. § 130a Abs. 5 und 6 AktG im Wege der Videokommunikation. Am Tag der Hauptversammlung wird ab 9:00 Uhr über das unter
https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2026/
erreichbare HV-Portal ein virtueller Wortmeldetisch geführt, über den die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten ihren Redebeitrag anmelden können.
Das Rederecht umfasst insbesondere auch das Recht nach § 118a Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AktG, Anträge und Wahlvorschläge zu stellen sowie das Auskunftsverlangen nach § 131 Abs. 1 AktG (vgl. dazu auch unten). Gemäß § 22 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht des Aktionärs angemessen beschränken. Die komplette Videokommunikation mit den Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten wird über das HV-Portal abgewickelt.
Die komplette virtuelle Hauptversammlung einschließlich der Videokommunikation wird im HV-Portal über ein von unserem Dienstleister zur Verfügung gestelltes System abgewickelt. Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten benötigen für die Zuschaltung des Redebeitrags entweder ein nicht-mobiles Endgerät (PC, Notebook, Laptop) oder ein mobiles Endgerät (z.B. Smartphone oder Tablet) mit einem der folgenden installierten Browser in der aktuellen Softwareversion: Microsoft Edge, Google Chrome, Mozilla Firefox oder Safari. Außerdem muss JavaScript aktiviert sein. Die Nutzung anderer aktueller Browser mit den vom Hersteller empfohlenen Sicherheitseinstellungen ist möglich, wurde jedoch nicht getestet. Für Redebeiträge müssen auf den Endgeräten eine Kamera und ein Mikrofon, auf die vom Browser aus zugegriffen werden kann, zur Verfügung stehen. Eine weitere Installation von Softwarekomponenten oder Apps auf den Endgeräten ist nicht erforderlich. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie mit Ihrem Computer oder Mobilgerät eine gute und stabile Internetverbindung haben und dabei eine aktuelle Version Ihres Browsers verwenden. Personen, die sich über den virtuellen Wortmeldetisch für einen Redebeitrag angemeldet haben, werden im HV-Portal für ihren Redebeitrag freigeschaltet. Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär bzw. Bevollmächtigtem und Gesellschaft in der Versammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.
Auskunftsrecht
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Auskünfte sind grundsätzlich mündlich zu erteilen; ein Anspruch der Aktionäre auf schriftliche Auskunftserteilung besteht nicht. § 131 Abs. 3 AktG regelt die Voraussetzungen, unter denen der Vorstand die Auskunft verweigern darf.
Es ist vorgesehen, dass der Versammlungsleiter festlegen wird, dass das vorgenannte Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation, also im Rahmen der Ausübung des Rederechts, ausgeübt werden darf.
§ 131 Abs. 4 S. 1 AktG bestimmt, dass dann, wenn einem Aktionär wegen seiner Eigenschaft als Aktionär eine Auskunft außerhalb der Hauptversammlung gegeben worden ist, diese Auskunft jedem anderen Aktionär bzw. dessen Bevollmächtigten auf dessen Verlangen in der Hauptversammlung zu geben ist, auch wenn sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung nicht erforderlich ist.
Zudem bestimmt § 131 Abs. 5 Satz 1 AktG, dass dann, wenn einem Aktionär eine Auskunft verweigert wird, er verlangen kann, dass seine Frage und der Grund, aus dem die Auskunft verweigert worden ist, in die Niederschrift über die Verhandlung aufgenommen werden.
Im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung wird gewährleistet, dass Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, ihr Verlangen nach § 131 Abs. 4 S. 1 AktG sowie ihr Verlangen nach § 131 Abs. 5 Satz 1 AktG außer im Wege der Videokommunikation, also im Rahmen des Rederechts und des dafür vorgesehenen Verfahrens, auch im Wege der elektronischen Kommunikation über das unter
https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2026/
erreichbare HV-Portal in der Hauptversammlung übermitteln können.
Einlegen von Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß § 118a Abs. 1 S. 2 Nr. 8 AktG
Die frist- und formgerecht angemeldeten und elektronisch zu der Versammlung zugeschalteten Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, im Wege elektronischer Kommunikation gemäß § 118a Abs. 1 S. 2 Nr. 8 AktG Widerspruch gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären.
Entsprechende Erklärungen können ab der Eröffnung der virtuellen Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter elektronisch über das unter
https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2026/
erreichbare HV-Portal abgegeben werden.
Weitere Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2026/
zugänglich gemacht.
Informationen zum Datenschutz
Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter. Diese Daten umfassen insbesondere den Namen, Vornamen, Wohnort bzw. Anschrift, eine etwaige E-Mail-Adresse, den jeweiligen Aktienbestand, die IP-Adresse des verwendeten Webbrowsers sowie Datum und Uhrzeit des Aufrufs und die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten. Je nach Lage des Falls kommen auch weitere personenbezogene Daten in Betracht.
Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Der Zweck der Datenverarbeitung ist, den Aktionären und Aktionärsvertretern die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte vor und während der Hauptversammlung zu ermöglichen. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c der VO (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 (EU-Datenschutz-Grundverordnung - "DSGVO"). Zudem verarbeitet die Gesellschaft die personenbezogenen Daten für die weiteren in den Datenschutzhinweisen erläuterten Zwecke. Die Datenschutzhinweise sind unter
https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2026/
Die Gesellschaft beauftragt anlässlich ihrer Hauptversammlung verschiedene Dienstleister und Berater. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die zur Ausführung des jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Die Dienstleister und Berater verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Alle Mitarbeiter der Tele Columbus AG und die Mitarbeiter der beauftragten Dienstleister und Berater, die Zugriff auf personenbezogene Daten haben und/oder diese verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern, die an der Hauptversammlung teilnehmen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis.
Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat, etwa im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung. Anschließend werden die personenbezogenen Daten gelöscht.
Betroffene Aktionäre und Aktionärsvertreter haben unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ein Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht im Hinblick auf ihre personenbezogenen Daten bzw. deren Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Kap. III DSGVO. Außerdem steht ihnen ein Beschwerderecht bei der Gesellschaft als verantwortliche Stelle und bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO zu.
Für weitergehende Hinweise zum Datenschutz verweisen wir auf die ausführlichen Datenschutzhinweise, die unter
https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2026/
abrufbar sind.
Die Kontaktdaten der Gesellschaft als verantwortliche Stelle lauten:
Tele Columbus AG Stresemannstraße 123 10963 Berlin
Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter:
Dr. Sebastian Schneider Tele Columbus Netz GmbH Messe Allee 2 04356 Leipzig E-Mail: datenschutz@pyur.com
Berlin, im Mai 2026
Tele Columbus AG
Der Vorstand
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22.05.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Tele Columbus AG |
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Stresemannstraße 123 |
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10963 Berlin |
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Deutschland |
| E-Mail: |
ir@telecolumbus.de |
| Internet: |
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| ISIN: |
DE000TCAG172 |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,&, amp, #xd, , Stuttgart, Tradegate Exchange |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2332432 22.05.2026 CET/CEST
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| 30.05.2025 | Tele Columbus AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.07.2025 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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Tele Columbus AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Tele Columbus AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.07.2025 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
30.05.2025 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Tele Columbus AG
Berlin
- ISIN DE000TCAG172 / WKN TCAG17 -
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden Sie ein zur
ordentlichen Hauptversammlung der Tele Columbus AG
am Donnerstag, den 10. Juli 2025, um 10:00 Uhr
in die Kaiserin-Augusta-Allee 108, 10553 Berlin.
I. Tagesordnung
| 1 |
Anzeige des Verlusts der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 92 Abs. 1 AktG
Der Hauptversammlung wird angezeigt, dass bei der Gesellschaft ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals
eingetreten ist. Zu diesem Punkt der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da er sich entsprechend
den gesetzlichen Regelungen auf die Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 AktG beschränkt.
Der Vorstand wird in der Hauptversammlung zur Lage der Gesellschaft und den Maßnahmen berichten, die bereits ergriffen worden
sind oder ergriffen werden, um das Eigenkapital zu stärken.
|
| 2 |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Tele Columbus AG, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten
Lageberichts für die Tele Columbus AG und den Konzern einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2024
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist
damit gemäß § 172 S. 1 Hs. 1 AktG festgestellt. Aus diesem Grund entfällt eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung
zu diesem Tagesordnungspunkt.
Die oben genannten Unterlagen sind ab Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2025/
verfügbar und werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein. Auf Verlangen werden sie dem Aktionär unverzüglich
und kostenlos zugesandt. Sie werden zudem in der Hauptversammlung vom Vorstand und - soweit es den Bericht des Aufsichtsrats
betrifft - vom Aufsichtsrat näher erläutert.
|
| 3 |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2024 amtiert haben, für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
|
| 4 |
Beschlussfassung über die Vertagung der Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
Die Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2022 amtiert haben, wurde auf
der ordentlichen Hauptversammlung 2024 erneut vertagt. Hintergrund waren die laufenden Untersuchungen zu den Unregelmäßigkeiten
bei der Meldung von Umsatzerlösen der Tochtergesellschaft HLkomm Telekommunikations GmbH mit Sitz in Leipzig.
Vor dem Hintergrund der weiter andauernden Untersuchungen bzw. Prüfung von Ersatzansprüchen schlagen Vorstand und Aufsichtsrat
vor, den Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2022 amtiert haben, nochmals zu
vertagen.
|
| 5 |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2024 amtiert haben, für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
|
| 6 |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 sowie
des Prüfers für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen
Gestützt auf die entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats schlägt der Aufsichtsrat vor, die PricewaterhouseCoopers
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main,
| 1. |
zum Abschlussprüfer (HGB) und Konzernabschlussprüfer (IFRS) für das Geschäftsjahr 2025
und
|
| 2. |
zum Prüfer für die prüferische Durchsicht etwaiger unterjähriger verkürzter Abschlüsse und Zwischenlageberichte für den Konzern
für die Quartale, die vor dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2025 enden, wenn und soweit diese einer
prüferischen Durchsicht unterzogen werden,
|
zu bestellen.
Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, hat gegenüber dem Aufsichtsrat erklärt,
dass keine geschäftlichen, finanziellen, persönlichen und sonstigen Beziehungen zwischen ihr, ihren Organen und Prüfungsleitern
einerseits und der Gesellschaft und ihren Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an ihrer Unabhängigkeit begründen
können.
|
| 7 |
Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
§ 18 der Satzung der Gesellschaft regelt die Vergütung des Aufsichtsrats. Mit Blick auf die inhaltlichen und zeitlichen Anforderungen
an die Aufsichtsratstätigkeit und zur Gewinnung qualifizierter externer Kandidaten für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat
soll diese Vergütung nunmehr angepasst werden. Die entsprechende Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats soll rückwirkend
mit Wirkung ab dem 1. Januar 2025 gewährt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen mithin vor, wie folgt zu beschließen:
§ 18 der Satzung der Tele Columbus AG ("Vergütung des Aufsichtsrats") wird wie folgt neu gefasst:
| "1. |
Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält neben dem Ersatz seiner Auslagen eine feste jährliche Vergütung in Höhe von Euro 100.000.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält zusätzlich jährlich Euro 130.000.
|
| 2. |
Für die Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats erhält der Vorsitzende des Prüfungsausschusses zusätzlich Euro
100.000.
Die Zusatzvergütung setzt voraus, dass der Ausschuss im betreffenden Geschäftsjahr getagt hat.
|
| 3. |
Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört bzw.
den Vorsitz innegehabt haben, erhalten die sich aus Abs. 1 und 2 ergebende Vergütung zeitanteilig in Höhe eines Zwölftels
für jeden angefangenen Monat ihrer Tätigkeit.
|
| 4. |
Die Vergütung nach den Abs. 1 und 2 wird pro rata jeweils zum Monatsende fällig.
|
| 6. |
Die Gesellschaft erstattet jedem Aufsichtsratsmitglied die auf seine Bezüge entfallende Umsatzsteuer.
|
| 7. |
Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden in eine im Interesse der Gesellschaft von dieser in angemessener Höhe unterhaltene
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organe und bestimmte Führungskräfte (D&O-Versicherung) mit angemessenem Selbstbehalt
einbezogen. Die Prämien hierfür übernimmt die Gesellschaft.
|
| 8. |
Die vorstehenden Regelungen sind erstmals für das am 1. Januar 2025 beginnende Geschäftsjahr anwendbar und ersetzen ab diesem
Zeitpunkt die bisherige Satzungsregelung."
|
|
| 8 |
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Tele Columbus AG zur Größe des Aufsichtsrats
Gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat derzeit aus vier Mitgliedern. Die Anzahl der Mitglieder
soll nunmehr von vier auf fünf erhöht werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen mithin vor, wie folgt zu beschließen:
Die in § 9 Abs. 1 der Satzung enthaltene Regelung bezüglich der Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats wird mit folgendem
Wortlaut neu gefasst:
| |
„Der Aufsichtsrat besteht aus 5 Mitgliedern.“
|
|
| 9 |
Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG und § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft bis zum Wirksamwerden der in
Tagesordnungspunkt 8 vorgeschlagenen Satzungsänderung aus 4 Aufsichtsratsmitgliedern zusammen. Nach Wirksamwerden der in Tagesordnungspunkt
8 vorgeschlagenen Satzungsänderung setzt sich der Aufsichtsrat gem. § 96 Abs. 1 AktG und § 9 Abs. 1 der geänderten Satzung
aus fünf Aufsichtsratsmitgliedern zusammen.
Seit der letzten Hauptversammlung am 22. August 2024 wurden drei Aufsichtsratsmitglieder gerichtlich bestellt. Die Bestellung
von zwei dieser drei Aufsichtsratsmitglieder soll nun von der Hauptversammlung bestätigt bzw. verlängert werden.
Herr Venkatesh Shantaram wurde auf Antrag eines Aufsichtsratsmitglieds vom 30. August 2024 durch das zuständige Amtsgericht
Charlottenburg mit Wirkung zum 4. Oktober 2024 als Mitglied des Aufsichtsrats bestellt, wobei hinsichtlich der Amtsdauer §
104 Abs. 6 AktG gilt. Eine Behebung des Mangels nach § 104 Abs. 6 AktG ist zwischenzeitlich nicht eingetreten. Sein Amt als
Mitglied des Aufsichtsrats hat Herr Venkatesh Shantaram mit Erklärung vom 14. Mai 2025 mit sofortiger Wirkung niedergelegt.
Herr Peer Heinz Alfred Knauer wurde auf Antrag der Gesellschaft vom 26. Februar 2025 durch das zuständige Amtsgericht Charlottenburg
mit Wirkung zum 18. März 2025 für die Dauer bis zur Beendigung der nächsten ordentlichen Hauptversammlung als Mitglied des
Aufsichtsrats bestellt.
Herr Jens Müller wurde auf Antrag der Gesellschaft vom 26. Februar 2025 durch das zuständige Amtsgericht Charlottenburg mit
Wirkung zum 18. März 2025 für die Dauer bis zur Beendigung der nächsten ordentlichen Hauptversammlung als Mitglied des Aufsichtsrats
bestellt.
Der Aufsichtsrat ist derzeit mit drei Mitgliedern besetzt. Neben den gerichtlich bestellten Mitgliedern Peer Heinz Alfred
Knauer und Jens Müller ist derzeit Christoph Oppenauer Mitglied des Aufsichtsrats. In dieser ordentlichen Hauptversammlung
2025 sollen Peer Heinz Alfred Knauer und Jens Müller von der Hauptversammlung bestätigt werden und Uwe Markus Nickl als weiterer
Kandidat gewählt werden. Zunächst soll noch kein fünftes Aufsichtsratsmandat vergeben werden, d.h. der Aufsichtsrat wird zunächst
mit vier Mitglieder besetzt bleiben. Der fünfte Aufsichtsratssitz bleibt vorübergehend unbesetzt, bis ein geeigneter Kandidat
gefunden wird.
Wahlvorschlag des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgenden Personen für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2029 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen.
Die Wahlvorschläge berücksichtigen die vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung und streben die Ausfüllung
des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das gesamte Gremium an.
Die Hauptversammlung ist an die folgenden Wahlvorschläge nicht gebunden:
| 1. |
Herr Peer Heinz Alfred Knauer, selbständiger Unternehmer und Investor, wohnhaft in Düsseldorf, Deutschland
|
| 2. |
Herr Jens Müller, selbständiger Unternehmensberater und Investor, wohnhaft in Hilden, Deutschland
|
| 3. |
Herr Uwe Marcus Nickl, selbstständiger Unternehmensberater, wohnhaft in Bad Godesberg, Deutschland
|
Alle zur Wahl vorgeschlagenen Personen werden mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung 2025 gewählt.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen. Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen
Mitgliedern vergewissert, dass sie den für das Mandat zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können.
Weitere Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
| 1. |
Herr Peer Heinz Alfred Knauer ist Mitglied des Aufsichtsrats oder vergleichbaren Kontrollgremiums der folgenden Gesellschaften:
| i. |
MYFLEXBOX Austria GmbH,
|
| ii. |
EMSU GmbH,
|
| iii. |
Fiber Experts Deutschland GmbH, und
|
| iv. |
Eolo SPA, Italien.
|
|
| 2. |
Herr Jens Müller ist Mitglied des Aufsichtsrats oder vergleichbaren Kontrollgremiums der folgenden Gesellschaften:
| i. |
ecotel communication AG, Düsseldorf (börsennotiert), und
|
| ii. |
Clariness AG, Zug, Schweiz.
|
|
| 3. |
Herr Uwe Marcus Nickl ist Mitglied des Aufsichtsrats oder vergleichbaren Kontrollgremiums der folgenden Gesellschaften:
| i. |
Ecotel AG Düsseldorf,
|
| ii. |
EMSU GmbH,
|
| iii. |
Fiber Experts Deutschland GmbH, und
|
| iv. |
Eolo SPA, Italien.
|
|
Über die vorstehend gemachten Angaben hinaus sind die zur Wahl vorgeschlagenen Personen nicht Mitglied in einem anderen gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsrat oder in einem vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium. Darüber hinaus bestehen nach
Einschätzung des Aufsichtsrats - neben den gemachten Angaben - keine weiteren als maßgebend anzusehenden persönlichen und
geschäftlichen Beziehungen zur Tele Columbus AG, ihren Organen oder zu an der Tele Columbus AG wesentlich beteiligten Aktionären.
Die Lebensläufe der Kandidaten, die über frühere Tätigkeiten, derzeitige Hauptbeschäftigung, relevante Kenntnisse und fachlich
Erfahrungen der vorgeschlagen Kandidaten Auskunft geben, sowie weitere Informationen zu den zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten
sind im Internet unter
https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2025/
veröffentlicht.
|
Weitere Angaben zur Einberufung
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung verfügt die Tele Columbus AG über ein Grundkapital von EUR 296.617.494,00.
Das Grundkapital ist eingeteilt in 296.617.494 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals
von EUR 1,00 je Aktie. Gemäß § 21 Abs. 1 der Satzung gewährt jede Aktie in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft
hält im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienverzeichnis
eingetragen sind und die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§
126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse spätestens am 3. Juli 2025, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen:
Tele Columbus AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland E-Mail: telecolumbus@linkmarketservices.eu
Bevollmächtigte Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte
Personen, Institute oder Unternehmen können das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber
im Aktienverzeichnis eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.
Nach Eingang der Anmeldung bei der Gesellschaft werden den Aktionären oder Bevollmächtigten Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung
der Anmeldung an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren finden sich auf dem den Aktionären übersandten Einladungsschreiben zur Hauptversammlung.
Freie Verfügbarkeit der Aktien und technisch maßgeblicher Bestandsstichtag
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Aktionäre sind auch nach erfolgter Anmeldung
zur Hauptversammlung weiterhin berechtigt, über ihre Aktien zu verfügen. Maßgeblich für das Teilnahme- und Stimmrecht ist
der im Aktienverzeichnis eingetragene Aktienbestand am Tag der Hauptversammlung. Dieser wird dem Bestand am Ende des letzten
Tages der Anmeldefrist entsprechen, da Aufträge zur Umschreibung des Aktienverzeichnisses, die der Gesellschaft nach dem Ende
des Anmeldeschlusstages in der Zeit vom 4. Juli 2025, 00:00 Uhr, bis einschließlich 10. Juli 2025, 24:00 Uhr, zugehen, erst
mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 10. Juli 2025 verarbeitet und berücksichtigt werden (sog. Umschreibestopp). Technisch
maßgeblicher Bestandsstichtag ist daher der Ablauf des 3. Juli 2025, 24:00 Uhr (sog. Technical Record Date).
Bevollmächtigung und Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, das heißt durch einen von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter (siehe dazu sogleich mehr) oder durch einen Intermediär, eine Vereinigung von Aktionären oder
einen außenstehenden Dritten, ausüben lassen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine
oder mehrere von diesen zurückweisen.
Bis zum Beginn der Hauptversammlung bedarf die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft nach § 21 Abs. 2 der Satzung der Textform (§ 126b BGB). Ausnahmen vom Textformerfordernis können
für Intermediäre gem. § 135 AktG (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen oder
Institutionen bestehen, vgl. § 135 Abs. 8 AktG, § 125 Abs. 5 AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form
der Vollmachten an Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen oder
Institutionen zu wenden und sich mit diesen abzustimmen.
Für die Vollmachtserteilung können Aktionäre auch das ihnen zusammen mit dem Einladungsschreiben übersandte Anmeldeformular
benutzen. Die Vollmachtsformulare finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2025/
Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine rechtzeitige Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten erforderlich.
Wird eine Vollmacht erst nach Ablauf der Frist zur Anmeldung erteilt, muss der Bevollmächtigte nicht mehr angemeldet werden,
sondern kann das Stimmrecht des Aktionärs ungeachtet einer eigenen Anmeldung ausüben, sofern der Aktionär selbst rechtzeitig
angemeldet war.
Aktionäre können zudem den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ("Stimmrechtsvertreter") zur Ausübung ihres Stimmrechts bevollmächtigen. Auch in diesem Fall ist eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs zur
Hauptversammlung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Der Stimmrechtsvertreter wird das Stimmrecht nur aufgrund
ausdrücklicher und eindeutiger Weisungen ausüben. Deshalb müssen die Aktionäre zu den Gegenständen der Tagesordnung, zu denen
sie eine Stimmrechtsausübung wünschen, ausdrückliche und eindeutige Weisungen erteilen. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet,
gemäß diesen Weisungen abzustimmen. Sollte zu einem Gegenstand der Tagesordnung eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine
hierzu erteilte Weisung für jeden einzelnen Unterpunkt. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, wird sich
der Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Der Stimmrechtsvertreter nimmt keine
Aufträge zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegen.
Er steht nur für die Abstimmung über solche Beschlussvorschläge von Vorstand, Aufsichtsrat oder Aktionären zur Verfügung,
die mit dieser Einberufung oder später gemäß § 124 Abs. 1 oder 3 AktG bekannt gemacht worden sind.
Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Sie können bis spätestens am 9.
Juli 2025, 24:00 Uhr, unter Verwendung des hierfür auf dem mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung übersandten Anmeldebogen
vorgesehenen Vollmachts- und Weisungsformulars unter
Tele Columbus AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München E-Mail: telecolumbus@linkmarketservices.eu
erteilt, geändert oder widerrufen werden. Maßgeblich ist jeweils der Zugang bei der Gesellschaft.
Alle übrigen zulässigen Formen der Teilnahme und Vertretung werden durch dieses Angebot zur Stimmrechtsausübung durch den
Stimmrechtsvertreter nicht berührt. Weitere Einzelheiten zur Stimmrechtsausübung durch den Stimmrechtsvertreter finden sich
auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2025/
Rechte der Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2 AktG, § 126 Abs. 1 AktG, § 127 AktG und § 131 Abs. 1 AktG
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies
entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Das Verlangen ist schriftlich oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB (d.h. mit qualifizierter elektronischer
Signatur) an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft bis zum 15. Juni 2025, 24:00 Uhr, zugegangen
sein. Entsprechende schriftliche Verlangen sind ausschließlich an folgende Adresse
Tele Columbus AG z. Hd. Vorstand Kaiserin-Augusta-Allee 108, 10553 Berlin Deutschland
oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB per E-Mail an hauptversammlung@telecolumbus.de zu richten.
Anderweitig adressierte oder formell fehlerhafte Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung werden nicht berücksichtigt. Jedem
neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Der Antrag ist von allen Aktionären,
die zusammen das Quorum von fünf Prozent des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, oder ihren
ordnungsgemäß bestellten Vertretern zu unterzeichnen. Im Übrigen wird auf die Voraussetzungen des § 122 Abs. 1 S. 3 in Verbindung
mit Abs. 2 S. 1 und § 70 AktG verwiesen. Die Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen erfolgen in gleicher Weise
wie bei der Einberufung.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Jeder Aktionär hat das Recht, Gegenanträge zu Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten
der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern zu übersenden. Solche Gegenanträge
und Wahlvorschläge einschließlich des Namens des Aktionärs sind von der Gesellschaft gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG zugänglich
zu machen, wenn sie der Gesellschaft unter
Tele Columbus AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München E-Mail: antraege@linkmarketservices.eu
spätestens bis zum 25. Juni 2025, 24:00 Uhr, zugehen und im Übrigen den gesetzlichen Anforderungen genügen. Hierzu zählt insbesondere,
dass Gegenanträge (nicht aber Wahlvorschläge) zu begründen sind. §§ 126 Abs. 2, 127 S. 1 und 3 AktG regeln zudem die Voraussetzungen,
bei deren Vorliegen Gegenanträge und Wahlvorschläge nicht zugänglich gemacht werden müssen. Das Zugänglichmachen erfolgt nach
den gesetzlichen Regeln auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2025/
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse
veröffentlicht.
Um in der Hauptversammlung berücksichtigt werden zu können, müssen Gegenanträge und Wahlvorschläge auch soweit sie gemäß §§
126 Abs. 1, 127 AktG der Gesellschaft übersandt und von dieser zugänglich gemacht worden sind, in der Hauptversammlung gestellt
werden.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zur Tagesordnung auch ohne vorherige und fristgerechte
Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
verlangen, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie
auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer
gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Auskünfte sind grundsätzlich mündlich zu erteilen; ein Anspruch der
Aktionäre auf schriftliche Auskunftserteilung besteht insofern nicht. § 131 Abs. 3 AktG regelt die Voraussetzungen, unter
denen der Vorstand die Auskunft verweigern darf.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind auf
der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2025/
zugänglich gemacht.
Informationen zum Datenschutz
Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene Daten ihrer Aktionäre
und etwaiger Aktionärsvertreter. Diese Daten umfassen insbesondere den Namen, Vornamen, Wohnort bzw. Anschrift, eine etwaige
E-Mail-Adresse, den jeweiligen Aktienbestand, die Eintrittskartennummer und die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten.
Je nach Lage des Falls kommen auch weitere personenbezogene Daten in Betracht.
Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Der Zweck der Datenverarbeitung ist, den Aktionären
und Aktionärsvertretern die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte vor und während der Hauptversammlung
zu ermöglichen. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c der VO (EU) 2016/679 vom 27. April
2016 (EU-Datenschutz-Grundverordnung - "DSGVO"). Zudem verarbeitet die Gesellschaft die personenbezogenen Daten für die weiteren in den Datenschutzhinweisen erläuterten
Zwecke. Die Datenschutzhinweise sind unter
https://www.telecolumbus.com/hauptversammlung-datenschutz/
abrufbar.
Die Gesellschaft beauftragt anlässlich ihrer Hauptversammlung verschiedene Dienstleister und Berater. Diese erhalten von der
Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die zur Ausführung des jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Die Dienstleister
und Berater verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Alle Mitarbeiter der Tele Columbus AG und
die Mitarbeiter der beauftragten Dienstleister und Berater, die Zugriff auf personenbezogene Daten haben und/oder diese verarbeiten,
sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern, die an der Hauptversammlung teilnehmen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis.
Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes
Interesse an der Speicherung hat, etwa im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung.
Anschließend werden die personenbezogenen Daten gelöscht.
Betroffene Aktionäre und Aktionärsvertreter haben unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ein Auskunfts-, Berichtigungs-,
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht im Hinblick auf ihre personenbezogenen Daten bzw. deren Verarbeitung sowie
ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Kap. III DSGVO. Außerdem steht ihnen ein Beschwerderecht bei der Gesellschaft als
verantwortliche Stelle und bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO zu.
Für weitergehende Hinweise zum Datenschutz verweisen wir auf die ausführlichen Datenschutzhinweise, die unter
https://www.telecolumbus.com/hauptversammlung-datenschutz/
abrufbar sind.
Die Kontaktdaten der Gesellschaft als verantwortliche Stelle lauten:
Tele Columbus AG Kaiserin-Augusta-Allee 108 10553 Berlin
Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten postalisch unter Tele Columbus Netz GmbH, Kaiserin-Augusta-Allee 108, 10553
Berlin, (Stichwort: „z. Hd. Datenschutzbeauftragten“) telefonisch unter +49 (0)30 3388 3125 sowie unter der E-Mail-Adresse
datenschutz@pyur.com
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei der Nutzung dieser E-Mail-Adresse die Inhalte nicht ausschließlich nur von unserem
Datenschutzbeauftragten persönlich zu Kenntnis genommen werden. Wenn Sie vertrauliche Informationen austauschen möchten, bitten
wir Sie zunächst um direkte Kontaktaufnahme über diese E-Mail-Adresse.
Berlin, im Mai 2025
Tele Columbus AG
Der Vorstand
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|
|
30.05.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
|
| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Tele Columbus AG |
|
Kaiserin-Augusta-Allee 108 |
|
10553 Berlin |
|
Deutschland |
| E-Mail: |
ir@telecolumbus.de |
| Internet: |
https://www.telecolumbus.com/ |
| ISIN: |
DE000TCAG172 |
| Börsen: |
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,&, #xd, , Stuttgart, Tradegate Exchange |
| |
| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2148338 30.05.2025 CET/CEST
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| 12.07.2024 | Tele Columbus AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.08.2024 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
|
Tele Columbus AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Tele Columbus AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.08.2024 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
12.07.2024 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
|
Tele Columbus AG
Berlin
- ISIN DE000TCAG172 / WKN TCAG17 -
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Tele Columbus AG am Donnerstag, den 22. August 2024, um 10:00 Uhr in die Kaiserin-Augusta-Allee 108, 10553 Berlin.
I. Tagesordnung
| 1 |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Tele Columbus AG, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten
Lageberichts für die Tele Columbus AG und den Konzern einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2023
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist
damit gemäß § 172 S. 1 Hs. 1 AktG festgestellt. Aus diesem Grund entfällt eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung
zu diesem Tagesordnungspunkt.
Die oben genannten Unterlagen sind ab Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2024/
verfügbar und werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein. Auf Verlangen werden sie dem Aktionär unverzüglich
und kostenlos zugesandt. Sie werden zudem in der Hauptversammlung vom Vorstand und - soweit es den Bericht des Aufsichtsrats
betrifft - vom Stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats näher erläutert.
|
| 2 |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2023 amtiert haben, für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
|
| 3 |
Beschlussfassung über die Vertagung der Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
Die Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2022 amtiert haben, wurde auf
der ordentlichen Hauptversammlung 2023 vertagt. Hintergrund waren die laufenden Untersuchungen zu den Unregelmäßigkeiten bei
der Meldung von Umsatzerlösen der Tochtergesellschaft HLkomm Telekommunikations GmbH mit Sitz in Leipzig. Vor dem Hintergrund
der weiter andauernden Untersuchungen bzw. Prüfung von Ersatzansprüchen schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, den Beschluss
über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2022 amtiert haben, nochmals zu vertagen.
|
| 4 |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2023 amtiert haben, für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
|
| 5 |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 sowie
des Prüfers für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen
Gestützt auf die entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats schlägt der Aufsichtsrat vor, die PricewaterhouseCoopers
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main,
| a) |
zum Abschlussprüfer (HGB) und Konzernabschlussprüfer (IFRS) für das Geschäftsjahr 2024, und
|
| b) |
zum Prüfer für die prüferische Durchsicht etwaiger unterjähriger verkürzter Abschlüsse und Zwischenlageberichte für den Konzern
für die Quartale, die vor dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2024 enden, wenn und soweit diese einer
prüferischen Durchsicht unterzogen werden,
|
zu bestellen.
Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, hat gegenüber dem Aufsichtsrat erklärt,
dass keine geschäftlichen, finanziellen, persönlichen und sonstigen Beziehungen zwischen ihr, ihren Organen und Prüfungsleitern
einerseits und der Gesellschaft und ihren Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an ihrer Unabhängigkeit begründen
können.
|
| 6 |
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Tele Columbus AG zur Größe des Aufsichtsrats
Gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung der Tele Columbus AG besteht der Aufsichtsrat derzeit aus sechs Mitgliedern. Die Aufsichtsratsmitglieder
Friedrich Joussen, Ralf Hartings und Manuel Cubero del Castillo-Olivares haben mit Erklärungen vom 26. Juni 2024 jeweils ihr
Aufsichtsratsmandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Der Aufsichtsrat ist aus diesem Grund derzeit mit drei Mitgliedern
besetzt.
Die Anzahl der Mitglieder soll nunmehr von sechs auf vier verringert werden.
In dieser ordentlichen Hauptversammlung 2024 soll aber noch kein weiteres (viertes) Aufsichtsratsmandat vergeben werden, d.h.
der Aufsichtsrat wird zunächst mit drei Mitglieder besetzt bleiben. Der vierte Aufsichtsratssitz bleibt vorübergehend unbesetzt,
bis ein geeigneter Kandidat gefunden wird.
Zu diesem Gegenstand der Tagesordnung wird vorgeschlagen, wie folgt zu beschließen:
Die in § 9 Abs. 1 der Satzung enthaltene Regelung bezüglich der Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats wird mit folgendem
Wortlaut neu gefasst:
| |
„Der Aufsichtsrat besteht aus 4 Mitgliedern.“
|
Nach Wirksamwerden dieser vorgeschlagenen Satzungsänderung setzt sich der Aufsichtsrat gem. § 96 Abs. 1 AktG und § 9 Abs.
1 der geänderten Satzung aus vier statt sechs Aufsichtsratsmitgliedern zusammen.
|
Weitere Angaben zur Einberufung
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung verfügt die Tele Columbus AG über ein Grundkapital von EUR 296.617.494,00.
Das Grundkapital ist eingeteilt in 296.617.494 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals
von EUR 1,00 je Aktie. Gemäß § 21 Abs. 1 der Satzung gewährt jede Aktie in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft
hält im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienverzeichnis
eingetragen sind und die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§
126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse spätestens am 15. August 2024, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen:
Tele Columbus AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48, 81241 München Deutschland E-Mail: telecolumbus@linkmarketservices.eu
Bevollmächtigte Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte
Personen, Institute oder Unternehmen können das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber
im Aktienverzeichnis eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.
Nach Eingang der Anmeldung bei der Gesellschaft werden den Aktionären oder Bevollmächtigten Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung
der Anmeldung an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren finden sich auf dem den Aktionären übersandten Einladungsschreiben zur Hauptversammlung.
Freie Verfügbarkeit der Aktien und technisch maßgeblicher Bestandsstichtag
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Aktionäre sind auch nach erfolgter Anmeldung
zur Hauptversammlung weiterhin berechtigt, über ihre Aktien zu verfügen. Maßgeblich für das Teilnahme- und Stimmrecht ist
der im Aktienverzeichnis eingetragene Aktienbestand am Tag der Hauptversammlung. Dieser wird dem Bestand am Ende des letzten
Tages der Anmeldefrist entsprechen, da Aufträge zur Umschreibung des Aktienverzeichnisses, die der Gesellschaft nach dem Ende
des Anmeldeschlusstages in der Zeit vom 16. August 2024, 00:00 Uhr, bis einschließlich 22. August 2024, 24:00 Uhr, zugehen,
erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 22. August 2024 verarbeitet und berücksichtigt werden (sog. Umschreibestopp).
Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag ist daher der Ablauf des 15. August 2024, 24:00 Uhr (sog. Technical Record Date).
Bevollmächtigung und Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, das heißt durch einen von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter (siehe dazu sogleich mehr) oder durch einen Intermediär, eine Vereinigung von Aktionären oder
einen außenstehenden Dritten, ausüben lassen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine
oder mehrere von diesen zurückweisen.
Bis zum Beginn der Hauptversammlung bedarf die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft nach § 21 Abs. 2 der Satzung der Textform (§ 126b BGB). Ausnahmen vom Textformerfordernis können
für Intermediäre gem. § 135 AktG (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen oder
Institutionen bestehen, vgl. § 135 Abs. 8 AktG, § 125 Abs. 5 AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form
der Vollmachten an Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen oder
Institutionen zu wenden und sich mit diesen abzustimmen.
Für die Vollmachtserteilung können Aktionäre auch das ihnen zusammen mit dem Einladungsschreiben übersandte Anmeldeformular
benutzen. Die Vollmachtsformulare finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2024/
Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine rechtzeitige Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten erforderlich.
Wird eine Vollmacht erst nach Ablauf der Frist zur Anmeldung erteilt, muss der Bevollmächtigte nicht mehr angemeldet werden,
sondern kann das Stimmrecht des Aktionärs ungeachtet einer eigenen Anmeldung ausüben, sofern der Aktionär selbst rechtzeitig
angemeldet war.
Aktionäre können zudem den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ("Stimmrechtsvertreter") zur Ausübung ihres Stimmrechts bevollmächtigen. Auch in diesem Fall ist eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs zur
Hauptversammlung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Der Stimmrechtsvertreter wird das Stimmrecht nur aufgrund
ausdrücklicher und eindeutiger Weisungen ausüben. Deshalb müssen die Aktionäre zu den Gegenständen der Tagesordnung, zu denen
sie eine Stimmrechtsausübung wünschen, ausdrückliche und eindeutige Weisungen erteilen. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet,
gemäß diesen Weisungen abzustimmen. Sollte zu einem Gegenstand der Tagesordnung eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine
hierzu erteilte Weisung für jeden einzelnen Unterpunkt. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, wird sich
der Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Der Stimmrechtsvertreter nimmt keine
Aufträge zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegen.
Er steht nur für die Abstimmung über solche Beschlussvorschläge von Vorstand, Aufsichtsrat oder Aktionären zur Verfügung,
die mit dieser Einberufung oder später gemäß § 124 Abs. 1 oder 3 AktG bekannt gemacht worden sind.
Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Sie können bis spätestens am 21.
August 2024, 24:00 Uhr, unter Verwendung des hierfür auf dem mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung übersandten
Anmeldebogen vorgesehenen Vollmachts- und Weisungsformulars unter
Tele Columbus AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48, 81241 München Deutschland E-Mail: telecolumbus@linkmarketservices.eu
erteilt, geändert oder widerrufen werden. Maßgeblich ist jeweils der Zugang bei der Gesellschaft.
Alle übrigen zulässigen Formen der Teilnahme und Vertretung werden durch dieses Angebot zur Stimmrechtsausübung durch den
Stimmrechtsvertreter nicht berührt. Weitere Einzelheiten zur Stimmrechtsausübung durch den Stimmrechtsvertreter finden sich
auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2024/
Rechte der Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2 AktG, § 126 Abs. 1 AktG, § 127 AktG und § 131 Abs. 1 AktG
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies
entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Das Verlangen ist schriftlich oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB (d.h. mit qualifizierter elektronischer
Signatur) an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft bis zum 28. Juli 2024, 24:00 Uhr, zugegangen
sein. Entsprechende schriftliche Verlangen sind ausschließlich an folgende Adresse
Tele Columbus AG z. Hd. Vorstand Kaiserin-Augusta-Allee 108, 10553 Berlin Deutschland
oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB per E-Mail an hauptversammlung@telecolumbus.de zu richten.
Anderweitig adressierte oder formell fehlerhafte Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung werden nicht berücksichtigt. Jedem
neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Der Antrag ist von allen Aktionären,
die zusammen das Quorum von fünf Prozent des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, oder ihren
ordnungsgemäß bestellten Vertretern zu unterzeichnen. Im Übrigen wird auf die Voraussetzungen des § 122 Abs. 1 S. 3 in Verbindung
mit Abs. 2 S. 1 und § 70 AktG verwiesen. Die Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen erfolgen in gleicher Weise
wie bei der Einberufung.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Jeder Aktionär hat das Recht, Gegenanträge zu Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten
der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern zu übersenden. Solche Gegenanträge
und Wahlvorschläge einschließlich des Namens des Aktionärs sind von der Gesellschaft gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG zugänglich
zu machen, wenn sie der Gesellschaft unter
Tele Columbus AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48, 81241 München Deutschland E-Mail: antraege@better-orange.de
spätestens bis zum 7. August 2024, 24:00 Uhr, zugehen und im Übrigen den gesetzlichen Anforderungen genügen. Hierzu zählt
insbesondere, dass Gegenanträge (nicht aber Wahlvorschläge) zu begründen sind. §§ 126 Abs. 2, 127 S. 1 und 3 AktG regeln zudem
die Voraussetzungen, bei deren Vorliegen Gegenanträge und Wahlvorschläge nicht zugänglich gemacht werden müssen. Das Zugänglichmachen
erfolgt nach den gesetzlichen Regeln auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2024/
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse
veröffentlicht.
Um in der Hauptversammlung berücksichtigt werden zu können, müssen Gegenanträge und Wahlvorschläge auch, soweit sie gemäß
§§ 126 Abs. 1, 127 AktG der Gesellschaft übersandt und von dieser zugänglich gemacht worden sind, in der Hauptversammlung
gestellt werden.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zur Tagesordnung auch ohne vorherige und fristgerechte
Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
verlangen, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie
auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer
gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Auskünfte sind grundsätzlich mündlich zu erteilen; ein Anspruch der
Aktionäre auf schriftliche Auskunftserteilung besteht insofern nicht. § 131 Abs. 3 AktG regelt die Voraussetzungen, unter
denen der Vorstand die Auskunft verweigern darf.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind auf
der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2024/
zugänglich gemacht.
Informationen zum Datenschutz
Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene Daten ihrer Aktionäre
und etwaiger Aktionärsvertreter. Diese Daten umfassen insbesondere den Namen, Vornamen, Wohnort bzw. Anschrift, eine etwaige
E-Mail-Adresse, den jeweiligen Aktienbestand, die Eintrittskartennummer und die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten.
Je nach Lage des Falls kommen auch weitere personenbezogene Daten in Betracht.
Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Der Zweck der Datenverarbeitung ist, den Aktionären
und Aktionärsvertretern die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte vor und während der Hauptversammlung
zu ermöglichen. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c der VO (EU) 2016/679 vom 27. April
2016 (EU-Datenschutz-Grundverordnung - "DSGVO"). Zudem verarbeitet die Gesellschaft die personenbezogenen Daten für die weiteren in den Datenschutzhinweisen erläuterten
Zwecke. Die Datenschutzhinweise sind unter
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Die Gesellschaft beauftragt anlässlich ihrer Hauptversammlung verschiedene Dienstleister und Berater. Diese erhalten von der
Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die zur Ausführung des jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Die Dienstleister
und Berater verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Alle Mitarbeiter der Tele Columbus AG und
die Mitarbeiter der beauftragten Dienstleister und Berater, die Zugriff auf personenbezogene Daten haben und/oder diese verarbeiten,
sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern, die an der Hauptversammlung teilnehmen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis.
Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes
Interesse an der Speicherung hat, etwa im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung.
Anschließend werden die personenbezogenen Daten gelöscht.
Betroffene Aktionäre und Aktionärsvertreter haben unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ein Auskunfts-, Berichtigungs-,
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht im Hinblick auf ihre personenbezogenen Daten bzw. deren Verarbeitung sowie
ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Kap. III DSGVO. Außerdem steht ihnen ein Beschwerderecht bei der Gesellschaft als
verantwortliche Stelle und bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO zu.
Für weitergehende Hinweise zum Datenschutz verweisen wir auf die ausführlichen Datenschutzhinweise, die unter
https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2024/
abrufbar sind.
Die Kontaktdaten der Gesellschaft als verantwortliche Stelle lauten:
Tele Columbus AG Kaiserin-Augusta-Allee 108 10553 Berlin
Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter:
MORGENSTERN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Sabine Pernikas - Datenschutzbeauftragte - Große Himmelsgasse 1 67346 Speyer E-Mail: datenschutz@pyur.com
Berlin, im Juli 2024
Tele Columbus AG
Der Vorstand
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12.07.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Tele Columbus AG |
|
Kaiserin-Augusta-Allee 108 |
|
10553 Berlin |
|
Deutschland |
| E-Mail: |
ir@telecolumbus.de |
| Internet: |
https://www.telecolumbus.com/ |
| ISIN: |
DE000TCAG172 |
| Börsen: |
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate&, #xd, , Exchange |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
1945505 12.07.2024 CET/CEST
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| 02.07.2024 | Tele Columbus AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.07.2024 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
|
Tele Columbus AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Tele Columbus AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.07.2024 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
02.07.2024 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
|
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Tele Columbus AG
Berlin
- ISIN: DE000TCAG172 / WKN: TCAG17 -
Absage der ordentlichen Hauptversammlung 2024 am 11. Juli 2024
Die mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 31. Mai 2024 für Donnerstag, den 11. Juli 2024, 10:00 Uhr, in der Kaiserin-Augusta-Allee
108, 10553 Berlin, einberufene ordentliche Hauptversammlung 2024 wird hiermit abgesagt. Die am 31. Mai 2024 im Bundesanzeiger
bekannt gemachte Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung ist damit gegenstandslos.
Die ordentliche Hauptversammlung wird zeitnah erneut einberufen. Es ist beabsichtigt, die ordentliche Hauptversammlung an
einem neuen Termin innerhalb der ersten acht Monate des aktuellen Geschäftsjahres durchzuführen.
Berlin, 28. Juni 2024
Tele Columbus AG
Der Vorstand
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02.07.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Tele Columbus AG |
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Kaiserin-Augusta-Allee 108 |
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10553 Berlin |
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Deutschland |
| E-Mail: |
ir@telecolumbus.de |
| Internet: |
https://www.telecolumbus.com/ |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
1938127 02.07.2024 CET/CEST
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| 31.05.2024 | Tele Columbus AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.07.2024 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
|
Tele Columbus AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Tele Columbus AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.07.2024 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
31.05.2024 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Tele Columbus AG
Berlin
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Tele Columbus AG, Berlin
- ISIN DE000TCAG172 / WKN TCAG17 -
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden Sie ein zur
ordentlichen Hauptversammlung der Tele Columbus AG
am Donnerstag, den 11. Juli 2024, um 10:00 Uhr
in die Kaiserin-Augusta-Allee 108, 10553 Berlin.
I. Tagesordnung
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Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Tele Columbus AG, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten
Lageberichts für die Tele Columbus AG und den Konzern einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2023
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist
damit gemäß § 172 S. 1 Hs. 1 AktG festgestellt. Aus diesem Grund entfällt eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung
zu diesem Tagesordnungspunkt.
Die oben genannten Unterlagen sind ab Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2024/
verfügbar und werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein. Auf Verlangen werden sie dem Aktionär unverzüglich
und kostenlos zugesandt. Sie werden zudem in der Hauptversammlung vom Vorstand und - soweit es den Bericht des Aufsichtsrats
betrifft - vom Stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats näher erläutert.
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| 2 |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2023 amtiert haben, für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
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| 3 |
Beschlussfassung über die Vertagung der Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
Die Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2022 amtiert haben, wurde auf
der ordentlichen Hauptversammlung 2023 vertagt. Hintergrund waren die laufenden Untersuchungen zu den Unregelmäßigkeiten bei
der Meldung von Umsatzerlösen der Tochtergesellschaft HLkomm Telekommunikations GmbH mit Sitz in Leipzig. Vor dem Hintergrund
der weiter andauernden Untersuchungen bzw. Prüfung von Ersatzansprüchen schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, den Beschluss
über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2022 amtiert haben, nochmals zu vertagen.
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| 4 |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2023 amtiert haben, für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
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| 5 |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 sowie
des Prüfers für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen
Gestützt auf die entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats schlägt der Aufsichtsrat vor, die PricewaterhouseCoopers
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main,
| a) |
zum Abschlussprüfer (HGB) und Konzernabschlussprüfer (IFRS) für das Geschäftsjahr 2024
und
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| b) |
zum Prüfer für die prüferische Durchsicht etwaiger unterjähriger verkürzter Abschlüsse und Zwischenlageberichte für den Konzern
für die Quartale, die vor dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2024 enden, wenn und soweit diese einer
prüferischen Durchsicht unterzogen werden,
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zu bestellen.
Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, hat gegenüber dem Aufsichtsrat erklärt,
dass keine geschäftlichen, finanziellen, persönlichen und sonstigen Beziehungen zwischen ihr, ihren Organen und Prüfungsleitern
einerseits und der Gesellschaft und ihren Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an ihrer Unabhängigkeit begründen
können.
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Weitere Angaben zur Einberufung
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung verfügt die Tele Columbus AG über ein Grundkapital von EUR 296.617.494,00.
Das Grundkapital ist eingeteilt in 296.617.494 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals
von EUR 1,00 je Aktie. Gemäß § 21 Abs. 1 der Satzung gewährt jede Aktie in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft
hält im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienverzeichnis
eingetragen sind und die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§
126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse spätestens am 04. Juli 2024, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen:
Tele Columbus AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48, 81241 München Deutschland E-Mail: telecolumbus@linkmarketservices.eu
Bevollmächtigte Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte
Personen, Institute oder Unternehmen können das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber
im Aktienverzeichnis eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.
Nach Eingang der Anmeldung bei der Gesellschaft werden den Aktionären oder Bevollmächtigten Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung
der Anmeldung an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren finden sich auf dem den Aktionären übersandten Einladungsschreiben zur Hauptversammlung.
Freie Verfügbarkeit der Aktien und technisch maßgeblicher Bestandsstichtag
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Aktionäre sind auch nach erfolgter Anmeldung
zur Hauptversammlung weiterhin berechtigt, über ihre Aktien zu verfügen. Maßgeblich für das Teilnahme- und Stimmrecht ist
der im Aktienverzeichnis eingetragene Aktienbestand am Tag der Hauptversammlung. Dieser wird dem Bestand am Ende des letzten
Tages der Anmeldefrist entsprechen, da Aufträge zur Umschreibung des Aktienverzeichnisses, die der Gesellschaft nach dem Ende
des Anmeldeschlusstages in der Zeit vom 05. Juli 2024, 00:00 Uhr, bis einschließlich 11. Juli 2024, 24:00 Uhr, zugehen, erst
mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 11. Juli 2024 verarbeitet und berücksichtigt werden (sog. Umschreibestopp). Technisch
maßgeblicher Bestandsstichtag ist daher der Ablauf des 04. Juli 2024, 24:00 Uhr (sog. Technical Record Date).
Bevollmächtigung und Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, das heißt durch einen von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter (siehe dazu sogleich mehr) oder durch einen Intermediär, eine Vereinigung von Aktionären oder
einen außenstehenden Dritten, ausüben lassen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine
oder mehrere von diesen zurückweisen.
Bis zum Beginn der Hauptversammlung bedarf die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft nach § 21 Abs. 2 der Satzung der Textform (§ 126b BGB). Ausnahmen vom Textformerfordernis können
für Intermediäre gem. § 135 AktG (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen oder
Institutionen bestehen, vgl. § 135 Abs. 8 AktG, § 125 Abs. 5 AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form
der Vollmachten an Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen oder
Institutionen zu wenden und sich mit diesen abzustimmen.
Für die Vollmachtserteilung können Aktionäre auch das ihnen zusammen mit dem Einladungsschreiben übersandte Anmeldeformular
benutzen. Die Vollmachtsformulare finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2024/
Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine rechtzeitige Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten erforderlich.
Wird eine Vollmacht erst nach Ablauf der Frist zur Anmeldung erteilt, muss der Bevollmächtigte nicht mehr angemeldet werden,
sondern kann das Stimmrecht des Aktionärs ungeachtet einer eigenen Anmeldung ausüben, sofern der Aktionär selbst rechtzeitig
angemeldet war.
Aktionäre können zudem den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ("Stimmrechtsvertreter") zur Ausübung ihres Stimmrechts bevollmächtigen. Auch in diesem Fall ist eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs zur
Hauptversammlung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Der Stimmrechtsvertreter wird das Stimmrecht nur aufgrund
ausdrücklicher und eindeutiger Weisungen ausüben. Deshalb müssen die Aktionäre zu den Gegenständen der Tagesordnung, zu denen
sie eine Stimmrechtsausübung wünschen, ausdrückliche und eindeutige Weisungen erteilen. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet,
gemäß diesen Weisungen abzustimmen. Sollte zu einem Gegenstand der Tagesordnung eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine
hierzu erteilte Weisung für jeden einzelnen Unterpunkt. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, wird sich
der Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Der Stimmrechtsvertreter nimmt keine
Aufträge zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegen.
Er steht nur für die Abstimmung über solche Beschlussvorschläge von Vorstand, Aufsichtsrat oder Aktionären zur Verfügung,
die mit dieser Einberufung oder später gemäß § 124 Abs. 1 oder 3 AktG bekannt gemacht worden sind.
Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Sie können bis spätestens am 10.
Juli 2024, 24:00 Uhr, unter Verwendung des hierfür auf dem mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung übersandten Anmeldebogen
vorgesehenen Vollmachts- und Weisungsformulars unter
Tele Columbus AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48, 81241 München Deutschland E-Mail: telecolumbus@linkmarketservices.eu
erteilt, geändert oder widerrufen werden. Maßgeblich ist jeweils der Zugang bei der Gesellschaft.
Alle übrigen zulässigen Formen der Teilnahme und Vertretung werden durch dieses Angebot zur Stimmrechtsausübung durch den
Stimmrechtsvertreter nicht berührt. Weitere Einzelheiten zur Stimmrechtsausübung durch den Stimmrechtsvertreter finden sich
auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2024/
Rechte der Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2 AktG, § 126 Abs. 1 AktG, § 127 AktG und § 131 Abs. 1 AktG
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies
entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Das Verlangen ist schriftlich oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB (d.h. mit qualifizierter elektronischer
Signatur) an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft bis zum 16. Juni 2024, 24:00 Uhr, zugegangen
sein. Entsprechende schriftliche Verlangen sind ausschließlich an folgende Adresse
Tele Columbus AG z. Hd. Vorstand Kaiserin-Augusta-Allee 108, 10553 Berlin Deutschland
oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB per E-Mail an hauptversammlung@telecolumbus.de zu richten.
Anderweitig adressierte oder formell fehlerhafte Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung werden nicht berücksichtigt. Jedem
neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Der Antrag ist von allen Aktionären,
die zusammen das Quorum von fünf Prozent des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, oder ihren
ordnungsgemäß bestellten Vertretern zu unterzeichnen. Im Übrigen wird auf die Voraussetzungen des § 122 Abs. 1 S. 3 in Verbindung
mit Abs. 2 S. 1 und § 70 AktG verwiesen. Die Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen erfolgen in gleicher Weise
wie bei der Einberufung.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Jeder Aktionär hat das Recht, Gegenanträge zu Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten
der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern zu übersenden. Solche Gegenanträge
und Wahlvorschläge einschließlich des Namens des Aktionärs sind von der Gesellschaft gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG zugänglich
zu machen, wenn sie der Gesellschaft unter
Tele Columbus AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48, 81241 München Deutschland E-Mail: antraege@linkmarketservices.eu
spätestens bis zum 26. Juni 2024, 24:00 Uhr, zugehen und im Übrigen den gesetzlichen Anforderungen genügen. Hierzu zählt insbesondere,
dass Gegenanträge (nicht aber Wahlvorschläge) zu begründen sind. §§ 126 Abs. 2, 127 S. 1 und 3 AktG regeln zudem die Voraussetzungen,
bei deren Vorliegen Gegenanträge und Wahlvorschläge nicht zugänglich gemacht werden müssen. Das Zugänglichmachen erfolgt nach
den gesetzlichen Regeln auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2024/
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse
veröffentlicht.
Um in der Hauptversammlung berücksichtigt werden zu können, müssen Gegenanträge und Wahlvorschläge auch soweit sie gemäß §§
126 Abs. 1, 127 AktG der Gesellschaft übersandt und von dieser zugänglich gemacht worden sind, in der Hauptversammlung gestellt
werden.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zur Tagesordnung auch ohne vorherige und fristgerechte
Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
verlangen, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie
auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer
gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Auskünfte sind grundsätzlich mündlich zu erteilen; ein Anspruch der
Aktionäre auf schriftliche Auskunftserteilung besteht insofern nicht. § 131 Abs. 3 AktG regelt die Voraussetzungen, unter
denen der Vorstand die Auskunft verweigern darf.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind auf
der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2024/
zugänglich gemacht.
Informationen zum Datenschutz
Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene Daten ihrer Aktionäre
und etwaiger Aktionärsvertreter. Diese Daten umfassen insbesondere den Namen, Vornamen, Wohnort bzw. Anschrift, eine etwaige
E-Mail-Adresse, den jeweiligen Aktienbestand, die Eintrittskartennummer und die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten.
Je nach Lage des Falls kommen auch weitere personenbezogene Daten in Betracht.
Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Der Zweck der Datenverarbeitung ist, den Aktionären
und Aktionärsvertretern die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte vor und während der Hauptversammlung
zu ermöglichen. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c der VO (EU) 2016/679 vom 27. April
2016 (EU-Datenschutz-Grundverordnung - "DSGVO"). Zudem verarbeitet die Gesellschaft die personenbezogenen Daten für die weiteren in den Datenschutzhinweisen erläuterten
Zwecke. Die Datenschutzhinweise sind unter
https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2024/
Die Gesellschaft beauftragt anlässlich ihrer Hauptversammlung verschiedene Dienstleister und Berater. Diese erhalten von der
Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die zur Ausführung des jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Die Dienstleister
und Berater verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Alle Mitarbeiter der Tele Columbus AG und
die Mitarbeiter der beauftragten Dienstleister und Berater, die Zugriff auf personenbezogene Daten haben und/oder diese verarbeiten,
sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern, die an der Hauptversammlung teilnehmen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis.
Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes
Interesse an der Speicherung hat, etwa im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung.
Anschließend werden die personenbezogenen Daten gelöscht.
Betroffene Aktionäre und Aktionärsvertreter haben unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ein Auskunfts-, Berichtigungs-,
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht im Hinblick auf ihre personenbezogenen Daten bzw. deren Verarbeitung sowie
ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Kap. III DSGVO. Außerdem steht ihnen ein Beschwerderecht bei der Gesellschaft als
verantwortliche Stelle und bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO zu.
Für weitergehende Hinweise zum Datenschutz verweisen wir auf die ausführlichen Datenschutzhinweise, die unter
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abrufbar sind.
Die Kontaktdaten der Gesellschaft als verantwortliche Stelle lauten:
Tele Columbus AG Kaiserin-Augusta-Allee 108 10553 Berlin
Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter:
MORGENSTERN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Sabine Pernikas - Datenschutzbeauftragte - Große Himmelsgasse 1 67346 Speyer E-Mail: datenschutz@pyur.com
Berlin, im Mai 2024
Tele Columbus AG
Der Vorstand
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31.05.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Tele Columbus AG |
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Kaiserin-Augusta-Allee 108 |
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10553 Berlin |
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Deutschland |
| E-Mail: |
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| ISIN: |
DE000TCAG172 |
| Börsen: |
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate&, #xd, , Exchange |
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EQS News-Service |
1915709 31.05.2024 CET/CEST
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| 15.01.2024 | Tele Columbus AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.02.2024 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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Tele Columbus AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Tele Columbus AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.02.2024 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
15.01.2024 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Tele Columbus AG
Berlin
ISIN DE000TCAG172 / WKN TCAG17
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden Sie ein zur
außerordentlichen Hauptversammlung der Tele Columbus AG
am Donnerstag, den 22. Februar 2024, um 10:00 Uhr (MEZ)
in die Kaiserin-Augusta-Allee 108, 10553 Berlin.
I. Tagesordnung
| 1. |
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Umstrukturierungskonzept betreffend wesentliche Teile des Gesellschaftsvermögens
der Tele Columbus AG, im Wesentlichen bestehend aus der Übertragung der Gesellschaftsanteile an mehreren anderen Gesellschaften
durch einen noch abzuschließenden Einbringungsvertrag mit der Telekom Holdings 1 S.à.r.l.
Die Tele Columbus AG (auch die „Gesellschaft“) hatte mit einigen ihrer maßgeblichen Finanzgläubiger (gemeinsam die „Ad-Hoc-Gruppe“) Verhandlungen geführt über eine - angesichts der näher rückenden Endfälligkeit des von der Gesellschaft im Umfang von EUR
462 Millionen in Anspruch genommenen Konsortialkreditvertrags (Term Loan) und ihrer in Höhe von EUR 650 Millionen begebenen Anleihe erforderlich gewordene - nachhaltige Sanierung der Gesellschaft
(einschließlich ihrer Tochter- und Enkelgesellschaften). Die beiden zentralen Finanzierungsinstrumente bzw. -verbindlichkeiten
der Tele Columbus AG sollen verlängert und vertraglich entsprechend angepasst werden.
In einer verbindlichen Vereinbarung vom 22. November 2023 („Lock-Up-Vereinbarung“) hat sich die Ad-Hoc-Gruppe zu diesem Zweck verpflichtet, die Anpassung und Verlängerung der Finanzierungen im Gesamtwert
von ca. EUR 1,1 Milliarden (ohne Veränderung der zum damaligen Zeitpunkt bestehenden Forderungshöhe) bis Oktober 2028 zu unterstützen.
Ihre Mitglieder halten die Mehrheit der Finanzverbindlichkeiten der Gesellschaft unter dem Konsortialkreditvertrag und der
Anleihe. Die Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft, die Kublai GmbH, hat unterdessen zugesagt, den für die Verlängerung und
die Anpassung der Finanzverbindlichkeiten mit der Ad-Hoc-Gruppe vereinbarten und erforderlichen (Gesellschafter-)Beitrag in
Höhe von EUR 300 Millionen unter dem Vorbehalt bereitzustellen, dass die Kublai GmbH ihrerseits die erforderlichen Mittel
von der Hilbert Management GmbH, der Mehrheitsgesellschafterin der Kublai GmbH, zur Verfügung gestellt bekommt; zu diesem
Zweck ist die Kublai GmbH der Lock-Up-Vereinbarung beigetreten. Von dem zugesagten Beitrag sollen die seit dem Frühsommer
2023 von der Hilbert Management GmbH zur Verfügung gestellten Brückengesellschafterdarlehen in Höhe von bis zu EUR 97 Millionen
zurückgeführt werden.
Die Ad-Hoc-Gruppe hat ihre Unterstützung in den Verhandlungen zur Lock-Up-Vereinbarung u.a. von einer Umstrukturierung der
Tele Columbus-Gruppe abhängig gemacht, die den Finanzgläubigern im Verwertungsfall unter luxemburgischem Zwangsvollstreckungsrecht
einen vereinfachten Zugriff auf die operative Gruppe gewähren soll. Das in der Lock-Up-Vereinbarung vorgesehene Umstrukturierungskonzept
sieht zu diesem Zweck die Implementierung einer sogenannten Double LuxCo-Struktur vor. Ziel der Struktur ist es, (i) den Gläubigern der Gesellschaft ein zentrales Vollstreckungssubjekt (einen sogenannten
single point of enforcement) einzuräumen, mit dem im Verwertungsfall über die Vollstreckung in verpfändete Gesellschaftsanteile die Kontrolle über die
operative Gruppe übernommen werden kann, und (ii) das luxemburgische Vollstreckungsrecht zur Anwendung zu bringen, das dem
Vollstreckungsgläubiger eine kostengünstigere, einfachere, schnellere und effektivere Vollstreckung ermöglicht, als es das
deutsche Recht zulässt. Aus Sicht der Gesellschaft handelt es sich um eine nachvollziehbare, legitime und nicht unübliche
Forderung der Finanzgläubiger im Zusammenhang mit einer wie hier im Raum stehenden Verlängerung bestehender Finanzinstrumente
über mehrere Jahre.
Umgesetzt werden soll das Konzept, indem zwei nach luxemburgischem Recht gegründete und in Luxemburg ansässige Kapitalgesellschaften
in der Rechtsform der société à responsabilité limitée („S.à.r.l.“) („LuxCo“) als (mittelbare) Tochtergesellschaften der Gesellschaft zwischen die Tele Columbus AG und ihre derzeitigen (und künftigen)
Beteiligungen geschaltet werden.
Die Tele Columbus AG beabsichtigt zu diesem Zweck, zwei luxemburgische Gesellschaften, die Telekom Holdings 1 S.à.r.l. („LuxCo 1“) und die Telekom Holdings 2 S.à.r.l. („LuxCo 2“), zu erwerben. Derzeit hält ein Treuhänder sämtliche Anteile an der LuxCo 1 und (mittelbar) an der LuxCo 2 treuhänderisch
für die Tele Columbus AG, wobei die LuxCo 1 alle Anteile an der LuxCo 2 hält. Bei Umsetzung des Umstrukturierungskonzepts
wird die Gesellschaft sämtliche Anteile an der LuxCo 1 erwerben; die Anteile an der LuxCo 2 sollen weiterhin von der LuxCo
1 gehalten werden. Die jeweiligen Anteile an den beiden LuxCo und ihre selbst gehaltenen Anteile werden sicherheitshalber
an die Finanzgläubiger unter dem Term Loan und der Anleihe verpfändet.
In einem nächsten Schritt soll die im Wesentlichen als Holding-Gesellschaft fungierende Tele Columbus AG ihre gegenwärtig
gehaltenen Gesellschaftsanteile an ihren Beteiligungen, d.h. an den Gesellschaften der Tele Columbus-Gruppe in die LuxCo 1
einbringen, die die erhaltenen Anteile wiederum in die LuxCo 2 einbringen soll, und zwar jeweils im Wege der Sachkapitalerhöhung
gegen Gewährung neuer Anteile. Im Ergebnis soll mithin die LuxCo 2 sämtliche Anteile an den Konzerngesellschaften der Tele
Columbus-Gruppe halten. Im Einzelnen von der Implementierung der Double LuxCo-Struktur (mittelbar) betroffen sind damit die derzeit unmittelbar und mittelbar von der Tele Columbus AG gehaltenen insgesamt
41 Gesellschaften der Tele Columbus-Gruppe. An 13 dieser Gesellschaften ist die Gesellschaft unmittelbar beteiligt; bei 10
dieser Gesellschaften handelt es sich um 100-prozentige Tochtergesellschaften der Tele Columbus AG. Die Gesellschaft plant,
die unmittelbaren Beteiligungen an anderen Gesellschaften (einschließlich der damit verbundenen mittelbaren Beteiligungen)
in die Double LuxCo-Struktur zu überführen.
Hinsichtlich der Beteiligung der Tele Columbus AG an der als Treuhandgesellschaft ausgestalteten Tele Columbus Multimedia
GmbH & Co. KG bedarf es hierzu zuvor einer Umwandlung in eine GmbH, um zu verhindern, dass die LuxCo 2 eine Betriebsstätte
in Deutschland begründet (wie näher im Bericht des Vorstands zu diesem Tagesordnungspunkt unter II. dargestellt).
Die Gesellschaft beabsichtigt zur Implementierung der beschriebenen Double LuxCo-Struktur mit der LuxCo 1 einen Vertrag über die Einbringung von Gesellschaftsanteilen an den diversen anderen Gesellschaften
in die LuxCo 1 im Wege einer Sacheinlage gegen Ausgabe neuer Geschäftsanteile an der LuxCo 1 abzuschließen. Im Anschluss werden
diese Beteiligungen von der LuxCo 1 in die LuxCo 2 im Wege einer Sacheinlage gegen Ausgabe neuer Geschäftsanteile an der LuxCo
2 eingebracht; zu Bedingungen, die im Wesentlichen dem Inhalt des Einbringungsvertrags zwischen der Gesellschaft und der LuxCo
1 entsprechen (wie im Bericht des Vorstands zu diesem Tagesordnungspunkt unter II. dargestellt).
In dem zunächst abzuschließenden Einbringungsvertrag zwischen der Gesellschaft und der LuxCo 1 verpflichtet sich die Gesellschaft
zur Einbringung der Beteiligungen (einschließlich der indirekten Beteiligungen) mit den im unter II. wiedergegebenen Vorstandsbericht
zu diesem Tagesordnungspunkt aufgelisteten Anteilen an anderen Gesellschaften in die LuxCo 1 gegen Gewährung von neuen Geschäftsanteilen
an der LuxCo 1. Die Einbringung der Geschäftsanteile der direkten Beteiligungen der Tele Columbus AG in die LuxCo 1 soll zum
Buchwert erfolgen, um eine möglichst steuerneutrale Umstrukturierung zu erreichen.
Der Vorstand soll durch einen Beschluss der Hauptversammlung ermächtigt werden, die hier avisierte Umstrukturierung umzusetzen.
Beschlussvorschlag
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
| |
Die Hauptversammlung stimmt zu, dass die direkt (und damit auch die indirekt) gehaltenen Beteiligungen der Tele Columbus AG
gemäß dem vorstehend und im Bericht des Vorstands zu diesem Tagesordnungspunkt 1 dargestellten Umstrukturierungskonzept übertragen
und zunächst in die LuxCo 1 und sodann von dieser in die LuxCo 2 eingebracht werden, indem insbesondere zunächst die direkten
(und damit auch die indirekten) Beteiligungen der Tele Columbus AG durch insbesondere den Abschluss eines Einbringungsvertrags
zwischen der Tele Columbus AG und der LuxCo 1, der im Wesentlichem den im Bericht des Vorstands zu diesem Tagesordnungspunkt
1 beschriebenen Inhalt haben soll, und im Wege der Sachkapitalerhöhung gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen an der LuxCo
1 in die LuxCo 1 eingebracht werden und im Anschluss diese Beteiligungen durch insbesondere den Abschluss eines Einbringungsvertrags
zwischen der LuxCo 1 und der LuxCo 2, der im Wesentlichem ebenfalls entsprechend dem im Bericht des Vorstands zu diesem Tagesordnungspunkt
1 dargestellten Einbringungsvertrag gestaltet sein soll, und im Wege der Sachkapitalerhöhung gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen
an der LuxCo 2 in die LuxCo 2 eingebracht werden soll. Der Vorstand wird ermächtigt, alle Maßnahmen zu ergreifen und alle
Einzelheiten festzulegen, die erforderlich sind, um das vorgenannte Umstrukturierungskonzept durchzuführen.
|
|
| 2. |
Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder (Änderung von § 18 der Satzung)
Nach Änderung des § 18 der Satzung der Gesellschaft durch die Hauptversammlung vom 28. Juni 2022 soll mit Blick auf die inhaltlichen
und zeitlichen Anforderungen an die Aufsichtsratstätigkeit und zur Gewinnung qualifizierter externer Kandidaten für die Mitgliedschaft
im Aufsichtsrat wieder unmittelbar in der Satzung eine Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder geregelt werden. Diese soll
in Art und Höhe grundsätzlich der bis zur Hauptversammlung vom 28. Juni 2022 in der Satzung vorgesehenen Vergütung entsprechen;
Anpassungen werden insbesondere mit Blick auf die geänderte Ausschussstruktur vorgeschlagen. Die entsprechende Vergütung der
Mitglieder des Aufsichtsrats soll mit Wirkung ab dem 1. Januar 2024 gewährt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen mithin vor, wie folgt zu beschließen:
§ 18 der Satzung der Tele Columbus AG („Vergütung des Aufsichtsrats“) wird wie folgt neu gefasst:
| „1. |
Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält neben dem Ersatz seiner Auslagen eine feste jährliche Vergütung in Höhe von Euro 33.000.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält jährlich Euro 75.000.
|
| 2. |
Für die Mitgliedschaft in einem Ausschuss des Aufsichtsrats erhält jeweils zusätzlich:
| a) |
der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Euro 12.000 und jedes andere Mitglied dieses Ausschusses Euro 4.000;
|
| b) |
der Vorsitzende des Investitions- und Finanzausschusses Euro 12.000 und jedes andere Mitglied dieses Ausschusses Euro 4.000;
und
|
| c) |
der Vorsitzende des Präsidialausschusses Euro 12.000 und jedes andere Mitglied dieses Ausschusses Euro 4.000.
|
Die Zusatzvergütung setzt voraus, dass der Ausschuss im betreffenden Geschäftsjahr getagt hat.
|
| 3. |
Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört bzw.
den Vorsitz innegehabt haben, erhalten die sich aus Abs. 1 und 2 ergebende Vergütung zeitanteilig in Höhe eines Zwölftels
für jeden angefangenen Monat ihrer Tätigkeit.
|
| 4. |
Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jede Teilnahme an einer Präsenzsitzung des Aufsichtsrats und
seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld in Höhe von Euro 1.000 pro Sitzungstag. Die Teilnahme im Wege der Video- oder Telefonzuschaltung
gilt als Teilnahme in diesem Sinne. Für mehrere Sitzungen, die an einem Tag stattfinden, wird Sitzungsgeld nur einmal gezahlt.
|
| 5. |
Die Vergütung nach den Abs. 1 und 2 wird jeweils mit Ablauf des Geschäftsjahres fällig. Das Sitzungsgeld nach Abs. 4 wird
nach der betreffenden Sitzung fällig.
|
| 6. |
Die Gesellschaft erstattet jedem Aufsichtsratsmitglied die auf seine Bezüge entfallende Umsatzsteuer.
|
| 7. |
Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden in eine im Interesse der Gesellschaft von dieser in angemessener Höhe unterhaltene
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organe und bestimmte Führungskräfte (D&O-Versicherung) mit angemessenem Selbstbehalt
einbezogen. Die Prämien hierfür übernimmt die Gesellschaft.
|
| 8. |
Die vorstehenden Regelungen sind erstmals für das am 1. Januar 2024 beginnende Geschäftsjahr anwendbar und ersetzen ab diesem
Zeitpunkt die bisherige Satzungsregelung.“
|
|
| 3. |
Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Tele Columbus AG besteht gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung in Verbindung mit §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG
aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern.
Dabei wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13. Juli 2023 die Zahl der Mitglieder des Aufsichtsrats von vormals vier
auf nunmehr sechs erhöht. Wie seinerzeit erläutert, wurde in der Hauptversammlung vom 13. Juli 2023 bewusst nur eines der
beiden neu geschaffenen Aufsichtsratsmandate vergeben, d.h. der Aufsichtsrat wurde zunächst mit fünf Mitgliedern besetzt.
Der sechste Aufsichtsratssitz blieb vorübergehend unbesetzt. Es wurde beabsichtigt, ein sechstes Aufsichtsratsmitglied zu
wählen, sobald ein geeigneter Kandidat gefunden wird. Der vakante Aufsichtsratsposten soll nun besetzt werden.
Wahlvorschlag des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
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Herrn Dr. Manuel Cubero del Castillo-Olivares, selbstständiger Aufsichtsrat/Beirat, wohnhaft in München, Deutschland,
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mit Wirkung ab Beendigung der außerordentlichen Hauptversammlung am 22. Februar 2024 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2028 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.
Der Aufsichtsrat hat sich bei Herrn Dr. Cubero vergewissert, dass er den für das Mandat zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen
kann. Der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats berücksichtigt das Kompetenzprofil, das sich der Aufsichtsrat gegeben hat.
Weitere Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten von Wirtschaftsunternehmen
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United Internet AG, Montabaur, Mitglied des Aufsichtsrats
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Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
| • |
Nürnberg Institut für Marktentscheidungen e.V., Nürnberg, Vorsitzender des Gesellschafterrats (vorsorgliche Nennung)
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Über die vorstehend gemachten Angaben hinaus ist die zur Wahl vorgeschlagene Person nicht Mitglied in einem anderen gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsrat oder in einem vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium.
Darüber hinaus bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats - neben den gemachten Angaben - keine weiteren als maßgebend anzusehenden
persönlichen und geschäftlichen Beziehungen zur Tele Columbus AG, ihren Organen oder zu an der Tele Columbus AG wesentlich
beteiligten Aktionären.
Der Lebenslauf des Kandidaten, der über frühere Tätigkeiten, derzeitige Hauptbeschäftigung, relevante Kenntnisse und fachliche
Erfahrungen des vorgeschlagenen Kandidaten Auskunft gibt, sowie weitere Informationen zu dem zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten
sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ausserordentliche-hauptversammlung-2024 |
veröffentlicht.
|
II. Bericht des Vorstands
Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 1 - Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Umstrukturierungskonzept betreffend
wesentliche Teile des Gesellschaftsvermögens der Tele Columbus AG, im Wesentlichen bestehend aus der Übertragung der Gesellschaftsanteile
an mehreren anderen Gesellschaften, durch einen noch abzuschließenden Einbringungsvertrag mit der Telekom Holdings 1 S.à.r.l.
1. Ausgangslage
1.1 Tele Columbus AG
Die Tele Columbus AG (im Folgenden auch die „Gesellschaft“) ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit Sitz in Berlin und im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg
unter HRB 161349 eingetragen. Die Geschäftsanschrift der Gesellschaft lautet: Kaiserin-Augusta-Allee 108, 10553 Berlin, Deutschland.
Die Gesellschaft ist einer der führenden Glasfasernetzbetreiber in Deutschland mit einer Reichweite von mehr als drei Millionen
Haushalten. Ihr satzungsmäßiger Unternehmensgegenstand umfasst (i) den Erwerb, das Halten und Verwalten und die Veräußerung
von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung von Handelsgesellschaften sowie Beteiligungen
an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art, (ii) die Erbringung von Multimedia- und Telekommunikationsdienstleistungen und
damit verbundener Dienstleistungen, (iii) die Betätigung auf den Gebieten Fernsehen, Telekommunikation und Multimedia, (iv)
die jeweils damit verbundene Vermarktung und Verwaltung und (v) die Übernahme der Personalverantwortlichkeit und zwar jeweils
im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht im Auftrag und/oder auf Rechnung von Dritten. Zu diesem Zwecke ist die
Gesellschaft zu allen unmittelbaren oder mittelbaren Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen geeignet
sind. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und andere Unternehmen im In- und Ausland errichten, auch wenn sie einen
anderen Unternehmensgegenstand haben. Darüber hinaus kann die Gesellschaft ihre Tätigkeiten auch auf einen Teil der zuvor
unter (i)-(v) genannten Tätigkeitsbereiche beschränken.
Im Wesentlichen besteht das Anlagevermögen aus direkt und indirekt gehaltenen Beteiligungen an anderen Gesellschaften. Die
Gruppe ist derzeit wie folgt strukturiert:
Die bis zuletzt noch von der Gesellschaft gehaltenen Anteile an der Aprostyle AG (AG Dresden, HRB 26402) hat die Gesellschaft
mit Anteilsübertragungsvertrag zum 1. Januar 2024 veräußert. Die Anteile an der Aprostyle AG sind demnach nicht Teil dieses
Umstrukturierungskonzepts.
1.2 Telekom Holdings 1 S.à.r.l.
Bei der Telekom Holdings 1 S.à.r.l. („LuxCo 1“) handelt es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société à responsabilité limitée) nach dem Recht von Luxemburg mit Sitz in Luxemburg, die am 13. Dezember 2023 gegründet wurde und sich noch im Verfahren
zur Eintragung in das Handels- und Unternehmensregister Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés) befindet. Die Adresse der Gesellschaft lautet: 17, Boulevard F.W. Raiffeisen, 2411 Luxemburg, Luxemburg.
Der satzungsmäßige Unternehmensgegenstand der LuxCo 1 ist der Erwerb von Beteiligungen in Luxemburg oder im Ausland an Gesellschaften
oder Unternehmen jeglicher Art sowie die Verwaltung dieser Beteiligungen. Die LuxCo 1 kann insbesondere Aktien, Anteile und
andere Beteiligungspapiere, Anleihen, Schuldverschreibungen, Einlagenzertifikate und andere Schuldtitel sowie ganz allgemein
alle ausgegebenen Wertpapiere und Finanzinstrumente, die von öffentlichen oder privaten Einrichtungen ausgegeben werden, durch
Zeichnung, Kauf und Tausch oder auf andere Weise erwerben. Sie kann sich an der Gründung, Entwicklung, Verwaltung und Kontrolle
von Gesellschaften und Unternehmen beteiligen und darüber hinaus in den Erwerb und die Verwaltung eines Portfolios von Patenten
oder anderen Rechten an geistigem Eigentum jeglicher Art investieren. Die LuxCo 1 kann in jeder Form Kredite aufnehmen, sei
es durch private oder öffentliche Angebote. Sie kann Schuldverschreibungen, Anleihen und jede Art von privaten oder öffentlichen
Schuldtiteln ausgeben. Beteiligungspapiere kann sie nur im Rahmen einer Privatplatzierung ausgeben. Ferner kann sie ihren
Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen und anderen Unternehmen Kapital, insbesondere die Erlöse aus Kreditaufnahmen,
zur Verfügung stellen. Sie kann auch Garantien geben und einige oder alle ihrer Vermögenswerte verpfänden, übertragen, belasten
oder anderweitig Sicherheiten schaffen und gewähren, um ihre eigenen Verpflichtungen und die Verpflichtungen anderer Unternehmen
abzusichern, sowie allgemein zu ihrem eigenen Nutzen und dem anderer Unternehmen oder Personen. Um Zweifel auszuschließen,
darf die LuxCo 1 ohne die erforderliche Genehmigung keine regulierten Tätigkeiten im Finanzsektor ausüben. Die LuxCo 1 darf
alle Techniken, rechtlichen Mittel und Instrumente nutzen, um ihre Anlagen effizient zu verwalten und sich vor Kredit-, Zins-,
Wechselkurs- und anderen Risiken zu schützen. Sie kann alle kommerziellen, finanziellen oder industriellen Geschäfte sowie
alle Transaktionen in Bezug auf Immobilien oder bewegliches Vermögen durchführen, die direkt oder indirekt ihren Unternehmensgegenstand
begünstigen oder damit in Zusammenhang stehen.
Sämtliche Anteile an der LuxCo 1 werden derzeit treuhänderisch für die Gesellschaft gehalten. Bei Umsetzung des Umstrukturierungskonzepts
wird die Gesellschaft sämtliche Anteile an der LuxCo 1 erwerben.
1.3 Telekom Holdings 2 S.à.r.l.
Bei der Telekom Holdings 2 S.à.r.l. („LuxCo 2“) handelt es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société à responsabilité limitée) nach dem Recht von Luxemburg mit Sitz in Luxemburg, die am 13. Dezember 2023 gegründet wurde und sich noch im Verfahren
zur Eintragung in das Handels- und Unternehmensregister Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés) befindet. Die Adresse der Gesellschaft lautet: 17, Boulevard F.W. Raiffeisen, 2411 Luxemburg, Luxemburg.
Der satzungsmäßige Unternehmensgegenstand der LuxCo 2 ist der Erwerb von Beteiligungen in Luxemburg oder im Ausland an Gesellschaften
oder Unternehmen jeglicher Art sowie die Verwaltung dieser Beteiligungen. Die LuxCo 2 kann insbesondere Aktien, Anteile und
andere Beteiligungspapiere, Anleihen, Schuldverschreibungen, Einlagenzertifikate und andere Schuldtitel sowie ganz allgemein
alle ausgegebenen Wertpapiere und Finanzinstrumente, die von öffentlichen oder privaten Einrichtungen ausgegeben werden, durch
Zeichnung, Kauf und Tausch oder auf andere Weise erwerben. Sie kann sich an der Gründung, Entwicklung, Verwaltung und Kontrolle
von Gesellschaften und Unternehmen beteiligen und darüber hinaus in den Erwerb und die Verwaltung eines Portfolios von Patenten
oder anderen Rechten an geistigem Eigentum jeglicher Art investieren. Die LuxCo 2 kann in jeder Form Kredite aufnehmen, sei
es durch private oder öffentliche Angebote. Sie kann Schuldverschreibungen, Anleihen und jede Art von privaten oder öffentlichen
Schuldtiteln ausgeben. Beteiligungspapiere kann sie nur im Rahmen einer Privatplatzierung ausgeben. Ferner kann sie ihren
Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen und anderen Unternehmen Kapital, insbesondere die Erlöse aus Kreditaufnahmen,
zur Verfügung stellen. Sie kann auch Garantien geben und einige oder alle ihrer Vermögenswerte verpfänden, übertragen, belasten
oder anderweitig Sicherheiten schaffen und gewähren, um ihre eigenen Verpflichtungen und die Verpflichtungen anderer Unternehmen
abzusichern, sowie allgemein zu ihrem eigenen Nutzen und dem anderer Unternehmen oder Personen. Um Zweifel auszuschließen,
darf die LuxCo 2 ohne die erforderliche Genehmigung keine regulierten Tätigkeiten im Finanzsektor ausüben. Die LuxCo 2 darf
alle Techniken, rechtlichen Mittel und Instrumente nutzen, um ihre Anlagen effizient zu verwalten und sich vor Kredit-, Zins-,
Wechselkurs- und anderen Risiken zu schützen. Sie kann alle kommerziellen, finanziellen oder industriellen Geschäfte sowie
alle Transaktionen in Bezug auf Immobilien oder bewegliches Vermögen durchführen, die direkt oder indirekt ihren Unternehmensgegenstand
begünstigen oder damit in Zusammenhang stehen.
Sämtliche Anteile an der LuxCo 2 werden von der LuxCo 1 gehalten.
2. Umstrukturierungskonzept
2.1 Konzept der Umstrukturierung; Gründe für die Umstrukturierung
Die Tele Columbus AG hatte mit einigen ihrer maßgeblichen Finanzgläubiger (gemeinsam die „Ad-Hoc-Gruppe“) Verhandlungen geführt über eine - angesichts der näher rückenden Endfälligkeit des von der Gesellschaft im Umfang von EUR
462 Millionen in Anspruch genommenen Konsortialkreditvertrags (Term Loan) und ihrer in Höhe von EUR 650 Millionen begebenen Anleihe erforderlich gewordene - nachhaltige Sanierung der Gesellschaft
(einschließlich ihrer Tochter- und Enkelgesellschaften). Die beiden zentralen Finanzierungsinstrumente bzw. -verbindlichkeiten
der Tele Columbus AG sollen verlängert und vertraglich entsprechend angepasst werden.
In einer verbindlichen Vereinbarung vom 22. November 2023 („Lock-Up-Vereinbarung“) hat sich die Ad-Hoc-Gruppe zu diesem Zweck verpflichtet, die Anpassung und Verlängerung der Finanzierungen im Gesamtwert
von ca. EUR 1,1 Milliarden (ohne Veränderung der zum damaligen Zeitpunkt bestehenden Forderungshöhe) bis Oktober 2028 zu unterstützen.
Ihre Mitglieder halten die Mehrheit der Finanzverbindlichkeiten der Gesellschaft unter dem Konsortialkreditvertrag und der
Anleihe. Die Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft, die Kublai GmbH, hat unterdessen zugesagt, den für die Verlängerung und
die Anpassung der Finanzverbindlichkeiten mit der Ad-Hoc-Gruppe vereinbarten und erforderlichen (Gesellschafter-)Beitrag in
Höhe von EUR 300 Millionen unter dem Vorbehalt bereitzustellen, dass die Kublai GmbH ihrerseits die erforderlichen Mittel
von der Hilbert Management GmbH, der Mehrheitsgesellschafterin der Kublai GmbH, zur Verfügung gestellt bekommt; zu diesem
Zweck ist die Kublai GmbH der Lock-Up-Vereinbarung beigetreten. Von dem zugesagten Beitrag sollen die seit dem Frühsommer
2023 von der Hilbert Management GmbH zur Verfügung gestellten Brückengesellschafterdarlehen in Höhe von bis zu EUR 97 Millionen
zurückgeführt werden.
In der zwischen der Gesellschaft und der Ad-Hoc-Gruppe geschlossenen Vereinbarung hat die Gesellschaft der Ad-Hoc-Gruppe zugesagt,
die Tele Columbus-Gruppe zur zusätzlichen Absicherung der verlängerten und erweiterten Finanzverbindlichkeiten und erleichterten
Vollstreckung im Verwertungsfall eine sogenannte Double LuxCo-Struktur zu implementieren nach näherer Maßgabe der nachfolgenden Erläuterungen. Im Kern werden hierbei zwei nach luxemburgischem
Recht gegründete, in Luxemburg ansässige Kapitalgesellschaften in der Rechtsform der société à responsabilité limitée („S.à.r.l.“) („LuxCo“) als (mittelbare) Tochtergesellschaften der Gesellschaft implementiert. Die Gesellschaftsanteile an einer LuxCo werden zukünftig
unmittelbar durch die Gesellschaft gehalten (LuxCo 1), die Gesellschaftsanteile an der zweiten LuxCo (LuxCo 2) werden unmittelbar
durch die LuxCo 1 gehalten. Die gegenwärtig von der Gesellschaft gehaltenen Gesellschaftsanteile an Beteiligungen werden zur
Herstellung der Double LuxCo-Struktur zunächst von der Gesellschaft in die LuxCo 1 eingebracht, sodann werden diese von der LuxCo 1 in die LuxCo 2 eingebracht,
jeweils im Wege der Sachkapitalerhöhung gegen Gewährung von Anteilen. Letztlich sollen alle Anteile an Konzerngesellschaften
der Tele Columbus-Gruppe durch die LuxCo 2 gehalten werden. Somit ergibt sich folgende Zielstruktur:

Hintergrund dieser Umstrukturierung sind vollstreckungsrechtliche Implikationen. Die Double LuxCo-Struktur ist ein bewährtes Strukturierungs- und Sicherungsinstrument, das es den Gläubigern erlaubt, ihre Sicherungsrechte
im Falle eines Ausfalls unter den jeweiligen Finanzierungsverträgen (sogenannter event of default) nach Maßgabe des luxemburgischen Vollstreckungsrechts wahrzunehmen.
Das luxemburgische Vollstreckungsrecht ist internationalen Kreditgebern häufig gut bekannt. Es gilt im internationalen Vergleich
als einfach, schnell und kosteneffizient und bietet eine hohe Transaktionssicherheit. In anderen EU-Rechtsordnungen, insbesondere
in Deutschland, können Vollstreckungsverfahren demgegenüber vergleichsweise schwerfällig, langwierig und kostspielig sein.
Internationale Kreditgeber bestehen daher in der Praxis nicht selten auf die Anwendung des luxemburgischen Vollstreckungsrechts.
Konkret ermöglicht die Implementierung der Double LuxCo-Struktur, dass die LuxCo 1 im Rahmen der Vollstreckung von den Gläubigern als ein einziges Vollstreckungssubjekt (sogenannter
single point of enforcement) in Anspruch genommen wird, wodurch die Kontrolle über die zugrunde liegende Gruppe übernommen werden kann. Hierzu wird in
die von der LuxCo 1 verpfändeten Anteile an der LuxCo 2 vollstreckt, wodurch die Zuständigkeit für etwaige Streitigkeiten
über die Vollstreckung bei den luxemburgischen Gerichten liegt.
Die Vollstreckung von Sicherungsrechten gegen die LuxCo 1 ist ein zusätzlicher Vorteil für die Gläubiger, da (i) die Vollstreckung
in Luxemburg insolvenzsicher (bankruptcy remote) ist, (ii) es eine Straftat ist, in eine Vollstreckung in Luxemburg einzugreifen, und (iii) die luxemburgischen Gerichte
die Zuständigkeit für alle Streitigkeiten über die Vollstreckung behalten und bisher in ihren Entscheidungen gläubigerfreundlich
waren.
2.2 Technische Umsetzung
Im Einzelnen soll die Double LuxCo-Struktur wie folgt umgesetzt werden:
Derzeit fungiert die Tele Columbus AG im Wesentlichen als Holding-Gesellschaft der Tele Columbus-Gruppe und hält mittelbar
und unmittelbar Beteiligungen an insgesamt rund 41 Gesellschaften. An 13 dieser Gesellschaften ist die Tele Columbus AG unmittelbar
beteiligt; bei 10 dieser Gesellschaften handelt es sich um 100-prozentige Tochtergesellschaften der Tele Columbus AG.
Die Gesellschaft plant, die unmittelbaren Beteiligungen an anderen Gesellschaften (und damit auch die darüber vermittelten
mittelbaren Beteiligungen) in die Double LuxCo-Struktur zu überführen. Dafür sollen in der Beteiligungskette zwei neue LuxCo zwischen die Gesellschaft und ihre derzeitigen
unmittelbaren Beteiligungen treten. Die Tele Columbus Multimedia GmbH & Co. KG soll vor der Übertragung in eine GmbH umgewandelt
werden, um zu verhindern, dass die LuxCo 2 eine Betriebsstätte in Deutschland begründet. Anschließend soll sie gemeinsam mit
den weiteren Beteiligungen der Tele Columbus AG in die LuxCo 1 und sodann die LuxCo 2 eingebracht und später durch Abschluss
eines Ergebnisabführungsvertrags mit der Tele Columbus AG in die steuerliche Organschaft integriert werden.
Die Tele Columbus AG beabsichtigt zu diesem, Zweck zwei luxemburgische Gesellschaften, die Telekom Holdings 1 S.à.r.l. (LuxCo
1) und die Telekom Holdings 2 S.à.r.l. (LuxCo 2), zu erwerben. Derzeit hält ein Treuhänder sämtliche Anteile an der LuxCo
1 und (mittelbar) an der LuxCo 2 treuhänderisch für die Tele Columbus AG, wobei die LuxCo 1 alle Anteile an der LuxCo 2 hält.
Bei Umsetzung des Umstrukturierungskonzepts wird die Gesellschaft sämtliche Anteile an der LuxCo 1 erwerben; die Anteile an
der LuxCo 2 sollen weiterhin von der LuxCo 1 gehalten werden. Die jeweiligen Anteile an den beiden LuxCo und ihre selbst gehaltenen
Anteile werden sicherheitshalber an die Finanzgläubiger unter dem Term Loan und der Anleihe verpfändet.
Die Gesellschaft beabsichtigt, zur Durchführung dieses Umstrukturierungsplans mit der LuxCo 1 einen Vertrag über die Einbringung
von Geschäftsanteilen an den diversen anderen Gesellschaften in die LuxCo 1 im Wege einer Sacheinlage gegen Ausgabe neuer
Geschäftsanteile an der LuxCo 1 abzuschließen. Im Anschluss werden diese Beteiligungen von der LuxCo 1 in die LuxCo 2 im Wege
einer Sacheinlage gegen Ausgabe neuer Geschäftsanteile an der LuxCo 2 eingebracht; zu Bedingungen, die im Wesentlichen dem
Inhalt des Einbringungsvertrags entsprechen.
Hinsichtlich der Beteiligung der Gesellschaft an der Deutsche Netzmarketing GmbH, an der die Gesellschaft 2,56 % der Anteile
hält, steht die Übertragung der Anteile in die Double LuxCo-Struktur unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrats der Deutsche Netzmarketing GmbH. Hinsichtlich der jüngst erst
geschaffenen Beteiligung der Gesellschaft an der Drachenfelssee 1268. V V GmbH (künftig: PSG Shop Gesellschaft mbH), an der
die Gesellschaft 25,1 % der Anteile hält, steht die Übertragung der Anteile unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gesellschafterversammlung
der Drachenfelssee 1268. V V GmbH. Der Vorstand geht davon aus, die Zustimmungen der zuständigen Entscheidungsträger für die
Übertragung der Anteile zu erhalten. Wird die Zustimmung für eine oder beide Beteiligungen nicht erteilt, wird die Gesellschaft
die Beteiligungen, für deren Übertragung sie keine Zustimmung erhalten hat, nicht übertragen. Im Übrigen bleibt das Umstrukturierungskonzept
unberührt; alle übrigen Beteiligungen sollen auch in diesem Fall übertragen werden.
Hinsichtlich der Beteiligung an der Deutsche Netzmarketing GmbH und der Drachenfelssee 1268. V V GmbH (künftig: PSG Shop Gesellschaft
mbH) hängt eine Übertragung auf die LuxCo 1 von der abschließenden Prüfung steuerrechtlicher Implikationen aufgrund der bloßen
Minderheitsbeteiligungen an diesen Gesellschaften ab, wie unter Ziff. 3.1.2. dieses Berichts weiter ausgeführt. Sollte die
Übertragung einer dieser oder beider Beteiligungen eine erhebliche Steuerbelastung auslösen und damit nicht im Interesse der
Gesellschaft sein, wird die Gesellschaft die entsprechende Beteiligung nicht übertragen. Auch in diesem Fall soll das Umstrukturierungskonzept
im Übrigen durchgeführt werden; alle übrigen Beteiligungen sollen also auch in diesem Fall übertragen werden.
2.3 Wesentlicher Inhalt des Einbringungsvertrags
Der Einbringungsvertrag soll folgende wesentliche Inhalte haben:
Vertragsparteien
Parteien des Einbringungsvertrags sind die Gesellschaft als Einbringende von Gesellschaftsanteilen und Zeichnerin neuer Geschäftsanteile
sowie die LuxCo 1, mit Sitz in Luxemburg, Geschäftssitz unter 17, Boulevard F.W. Raiffeisen, L-2411 Luxemburg und gegenwärtig
im Prozess der Eintragung in das Handelsregister Luxemburgs (Registre de Commerce et des Sociétés, Luxembourg), als Übernehmerin
der Gesellschaftsanteile und Emittentin der neuen Geschäftsanteile.
Gegenstand des Einbringungsvertrags
Gegenstand des Einbringungsvertrags sind die von der Gesellschaft gehaltenen Gesellschaftsanteile an
| (1) |
der Tele Columbus Multimedia GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg, HRA 58459), dessen Komplementärin die Gesellschaft
ist (wobei die Gesellschaft derzeit plant, die Tele Columbus Multimedia GmbH & Co. KG bis zur Durchführung des Einbringungsvertrags
im Wege des Formwechsels in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) umzuwandeln und zur Erfüllung des Einbringungsvertrags
die dementsprechenden Geschäftsanteile an jener neu entstandenen GmbH einzubringen),
|
| (2) |
der Tele Columbus Betriebs GmbH mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg, HRB 176365), 25.000 Geschäftsanteile im Nennbetrag
von je EUR 1,00, mit den laufenden Nummern 1 bis 25.000,
|
| (3) |
der PrimaCom Holding GmbH mit Sitz in Leipzig (AG Leipzig, HRB 28071), 160.858 Geschäftsanteile im Nennbetrag von je EUR 1,00,
mit den laufenden Nummern 3 bis 160.860,
|
| (4) |
der Tele Columbus Vertriebs GmbH mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg, HRB 207637), 25.000 Geschäftsanteile im Nennbetrag
von je EUR 1,00, mit den laufenden Nummern 1 bis 25.000,
|
| (5) |
der Tele Columbus Kabel Service GmbH mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg, HRB 26930), 2 Geschäftsanteile im Nennbetrag von
je DM 5.700.000,00 und DM 1.800.000,00, mit den laufenden Nummern 1 und 2,
|
| (6) |
der pepcom GmbH mit Sitz in Unterföhring (AG München, HRB 188229), 3 Geschäftsanteile, davon 2 im Nennbetrag von je EUR 1.000,00
und einer im Nennbetrag von EUR 23.000,00, mit den laufenden Nummern 1 bis 3,
|
| (7) |
der Tele Columbus Geschäftskunden Vertriebs GmbH mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg, HRB 207637), 25.000 Geschäftsanteile
im Nennbetrag von je EUR 1,00, mit den laufenden Nummern 1 bis 25.000,
|
| (8) |
der BIG Medienversorgung GmbH mit Sitz in Mönchengladbach (AG Mönchengladbach, HRB 12691), 11 Geschäftsanteile, davon 3 im
Nennbetrag von je EUR 12.500,00, einer davon im Nennbetrag von EUR 25.000,00, einer davon im Nennbetrag von EUR 2.500,00,
4 davon im Nennbetrag von je EUR 5.000,00 und 2 davon im Nennbetrag von je EUR 7.500,00, mit den laufenden Nummern 4 bis 14,
|
| (9) |
der Funk und Technik GmbH Forst mit Sitz in Forst (Lausitz) (AG Cottbus, HRB 1400), 16 Geschäftsanteile, davon 4 im Nennbetrag
von je EUR 29.300,00, 5 im Nennbetrag von je EUR 2.400,00 und jeweils ein Geschäftsanteil im Nennbetrag von je EUR 39.550,00,
EUR 29.250,00, EUR 25.600,00, EUR 100.400,00, EUR 3.300,00, EUR 2.100,00 und EUR 8.200,00, mit den laufenden Nummern 1 bis
8 und 10 bis 17,
|
| (10) |
der Teleco GmbH CottbusTelekommunikation mit Sitz in Cottbus (AG Cottbus, HRB 714), 3 Geschäftsanteile, davon 2 im Nennbetrag
von EUR 13.000,00 und ein Geschäftsanteil im Nennbetrag von EUR 26.000,00, mit den laufenden Nummern 1 bis 3,
|
| (11) |
der „Mietho & Bär Kabelkom“ Kabelkommunikations-Betriebs GmbH, mit Sitz in Cottbus (AG Cottbus, HRB 14458), 8 Geschäftsanteile,
davon 2 im Nennbetrag von je EUR 6.400,00, 2 im Nennbetrag von je EUR 3.070,00, 2 im Nennbetrag von je EUR 1.537,00 und jeweils
ein Geschäftsanteil im Nennbetrag von EUR 3.300,00 und EUR 256,00, mit den laufenden Nummern 1 bis 3, 5 bis 7, 9 und 10,
|
| (12) |
der Drachenfelssee 1268. V V GmbH (künftig: PSG Shop Gesellschaft mbH), mit Sitz in Bonn (künftig: Leipzig) (derzeit noch
eingetragen im Handelsregister des AG Bonn, HRB 28018, Umfirmierung und Sitzverlegung sind bei dem zuständigen Registergericht
eingereicht), 6.275 Geschäftsanteile im Nennbetrag von EUR 1,00 mit den laufenden Nummern 18.762 bis 25.000, allerdings nur,
sofern die für die Übertragung der Anteile notwendige Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Drachenfelssee 1268. V
V GmbH erteilt wird und eine steuerrechtliche Prüfung ergibt, dass die Übertragung der Anteile im Interesse der Gesellschaft
liegt,
|
| (13) |
der Deutsche Netzmarketing GmbH, mit Sitz in Köln (AG Köln, HRB 65897), ein Geschäftsanteil im Nennbetrag von EUR 2.500,00,
mit der laufenden Nummer 21, allerdings nur, sofern die für die Übertragung der Anteile notwendige Zustimmung des Aufsichtsrats
der Deutsche Netzmarketing GmbH erteilt wird und eine steuerrechtliche Prüfung ergibt, dass die Übertragung der Anteile im
Interesse der Gesellschaft liegt,
|
((1)-(13) jeweils einzeln eine „Beteiligung“ oder zusammen die „Beteiligungen“).
Die Geschäftsanteile werden zum Buchwert in die LuxCo 1 eingebracht.
Gegenleistung für die Einbringung und Abtretung der Beteiligungen in bzw. an die LuxCo 1 ist die Gewährung von neuen Geschäftsanteilen
an der LuxCo 1, die nach Maßgabe des Einbringungsvertrags von der Gesellschaft gezeichnet und übernommen werden sollen. Die
neuen Geschäftsanteile an der LuxCo 1 sollen auf Grundlage eines Gesellschafterbeschlusses über die Ausgabe neuen Geschäftsanteilen
gegen Einbringung der Geschäftsanteile an den einzubringenden Tochtergesellschaften („Sachkapitalerhöhungsbeschluss LuxCo 1“) zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Geschäftsanteil an die Gesellschaft ausgegeben werden. Gegenstand des Einbringungsvertrags
soll zudem die Zeichnung und Übernahme von neuen Geschäftsanteilen an der LuxCo 1 durch die Gesellschaft gegen Einbringung
der Geschäftsanteile an den einzubringenden Beteiligungen als Sacheinlage sein.
Die Einbringung der Anteile soll zum Buchwert erfolgen.
Die Einbringung der Geschäftsanteile erfolgt mit Wirkung vom Zeitpunkt einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung zum
Zweck der Sachkapitalerhöhung der LuxCo 1.
Garantien
Die Gesellschaft soll der LuxCo 1 im Wege eines selbstständigen Garantieversprechens nach § 311 BGB garantieren, dass die
Gesellschaft alleinige Inhaberin der nach dem Einbringungsvertrag übertragenden Gesellschaftsanteile ist und dass diese Gesellschaftsanteile
im Zeitpunkt des Eigentumsübergangs frei von dinglichen Rechten Dritter und auch nicht Gegenstand von An-, Vorkaufs- oder
sonstigen obligatorischen Rechten Dritter sind.
Zudem soll die Gesellschaft garantieren, dass sie über die Beteiligungen, mit Ausnahme der in diesem Absatz folgend genannten
Beteiligung, frei verfügen kann. Die Gesellschaft kann über die Beteiligung an der Deutsche Netzmarketing GmbH, mit Sitz in
Köln (AG Köln, HRB 65897), nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Deutsche Netzmarketing GmbH verfügen. Die Gesellschaft
soll sich verpflichten, im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf einen entsprechenden Beschluss des Aufsichtsrats der Deutsche Netzmarketing
GmbH hinzuwirken, sofern dies zulässig und zumutbar ist. Zudem kann die Gesellschaft über die Beteiligung an der Drachenfelssee
1268. V V GmbH (künftig: PSG Shop Gesellschaft mbH), mit Sitz in Bonn (künftig: Leipzig) nur mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung
der Drachenfelssee 1268. V V GmbH verfügen. Die Gesellschaft soll sich verpflichten, im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf einen
entsprechenden Beschluss der Gesellschafterversammlung der Drachenfelssee 1268. V V GmbH hinzuwirken, sofern dies zulässig
und zumutbar ist.
Die Gesellschaft soll der LuxCo 1 ferner garantieren, dass die übertragenen Geschäftsanteile voll eingezahlt sind, die hierauf
geleisteten Einlagen weder offen noch verdeckt zurückgewährt wurden und die übertragenen Geschäftsanteile frei von Nachzahlungs-,
Nebenleistungs- oder sonstigen Verpflichtungen oder Beschränkungen sind.
Sämtliche Garantien sollen sich auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Einbringungsvertrags und des Zeitpunkts der Eigentumsübertragung
beziehen. Eine weitergehende Haftung der Gesellschaft und darüber hinausgehende Rechte der LuxCo 1 sollen ausgeschlossen sein,
soweit gesetzlich zulässig.
Über die zuvor genannten Garantien hinausgehende vertragliche und/oder gesetzliche Ansprüche und Rechte der LuxCo 1, insbesondere
auf Anfechtung, Rücktritt oder Minderung sowie jeder Anspruch aus der Verletzung vertraglicher Pflichten, culpa in contrahendo oder Störung der Geschäftsgrundlage sollen ausgeschlossen sein. Dies soll nicht für Ansprüche und Rechte aufgrund arglistiger
Täuschung oder sonstiger vorsätzlicher Vertragsverletzungen gelten. Keine Partei soll berechtigt sein, aufgrund unrichtiger
Erklärungen von dem Einbringungsvertrag ganz oder teilweise zurücktreten, auch nicht im Wege des Schadensersatzes statt der
ganzen Leistung (d.h. unter Rückabwicklung dieses Vertrags).
Die Rechte der LuxCo 1 sollen drei Jahre nachdem die LuxCo 1 vom Garantiefall Kenntnis erlangt hat, verjähren. Sie sollen
jedoch spätestens in zehn Jahren ab dem Abschluss des Einbringungsvertrags verjähren.
Nebenabreden
Der Einbringungsvertrag soll sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien betreffend seinen Gegenstand enthalten. Nebenabreden
sollen nicht bestehen. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Einbringungsvertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar
sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Lücke aufweisen, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt
bleiben. Anstelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung soll diejenige Bestimmung als vereinbart gelten, welche
dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung entspricht. Zur Ausfüllung einer Lücke soll diejenige
Bestimmung als vereinbart gelten, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck des Einbringungsvertrags vereinbart worden wäre,
hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht.
Kosten
Die Gesellschaft trägt die im Zusammenhang mit der Vorbereitung, dem Abschluss und der Durchführung des Einbringungsvertrags
entstehenden Kosten.
3. Voraussichtliche Auswirkungen der Umstrukturierung
3.1 Bilanzielle und steuerliche Auswirkungen der Umstrukturierung für die Gesellschaft
3.1.1. Bilanzielle Auswirkungen
Die Gesellschaft wird nach Umsetzung des Umstrukturierungskonzepts anstelle der Beteiligung an den direkt gehaltenen Tochtergesellschaften
die Beteiligung an der LuxCo 1 halten. Diese wird mit dem Wert angesetzt, den die direkt gehaltenen Tochtergesellschaften
hatten.
3.1.2 Steuerliche Auswirkungen
Die Übertragung der Beteiligungen an den Tochtergesellschaften der Gesellschaft auf die LuxCo 1 erfolgt grundsätzlich zu den
gemeinen Werten. Dies kann daher zu einem Übertragungsverlust (bei Vorhandensein stiller Lasten) oder zu einem Übertragungsgewinn
(bei Vorhandensein stiller Reserven) führen. Ein auf Kapitalgesellschaftsanteile entfallender Übertragungsverlust ist auf
Ebene der Gesellschaft nicht nutzbar. Ein auf Kapitalgesellschaftsanteile entfallender Gewinn wäre im Ergebnis zu 5 % steuerpflichtig.
Soweit sich hingegen stille Reserven in anderen zu übertragenden Wirtschaftsgütern befinden, insbesondere in den Wirtschaftsgütern
der Tele Columbus Multimedia GmbH & Co. KG (im Umfang von nach aktueller Einschätzung ca. EUR 275,5 Millionen), sind diese
grundsätzlich voll steuerpflichtig (was bei stillen Reserven im Umfang von EUR 275,5 Millionen nach den Berechnungen der Gesellschaft
- nach Verrechnung mit erwarteten laufenden Verlusten und den deklarierten Verlustvorträgen - eine Steuerbelastung der Tele
Columbus AG in Deutschland im Umfang von ca. EUR 15 Millionen zur Folge haben könnte).
Es ist grundsätzlich angestrebt, einen Einbringungs- bzw. Übertragungsgewinn bei der Gesellschaft zu vermeiden. Ob die hierfür
erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, erscheint insbesondere für die als „Treuhand-KG“ ausgestaltete Tele Columbus Multimedia
GmbH & Co. KG im Hinblick auf das Teilbetriebserfordernis unklar.
Weiter dürften im Hinblick auf die Deutsche Netzmarketing GmbH und die Drachenfelssee 1268. V V GmbH (künftig: PSG Shop Gesellschaft
mbH) die Voraussetzung zur Vermeidung eines Einbringungs- bzw. Übertragungsgewinns nicht vorliegen, da die LuxCo 1 nach der
Einbringung nicht die Mehrheit der Stimmrechte halten wird.
Die teils mit den Tochterkapitalgesellschaften bestehenden Gewinnabführungsverträge sowie die teils bestehenden ertragsteuerlichen
Organschaften sollen trotz der zwischengeschalteten LuxCos fortbestehen. Dies ist grundsätzlich auch von der Rechtsprechung
und Finanzverwaltung anerkannt (sogenannte Bananenorganschaft).
Bei den Tochtergesellschaften der Gesellschaft sind Verlustvorträge vorhanden. Diese sollten durch Übertragung der Beteiligungen
auf die LuxCo 1 nicht untergehen, da die Gesellschaft zuvor 100 % der Anteile an der LuxCo 1 gehalten hat.
Die Tochtergesellschaften der Gesellschaft verfügen teilweise über Immobilienvermögen. Die Übertragung der Beteiligungen der
Gesellschaft an diesen Tochtergesellschaften auf die LuxCo1 ist grunderwerbsteuerpflichtig.
3.2 Sonstige Auswirkungen des Vertragsschlusses auf die Gesellschaft und ihre Aktionäre
Die rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Umstrukturierung auf die Gesellschaft und ihre Aktionäre lassen sich
nach Beurteilung des Vorstands wie folgt zusammenfassen:
3.2.1 Auswirkungen auf die Gesellschaft
Direkt gehaltene Beteiligungen werden künftig indirekt gehalten. Gesellschafterrechte werden unmittelbar in LuxCo 1 ausgeübt
und mittelbar hierüber in LuxCo 2 und den weiteren Beteiligungen. Angesichts der Beteiligung von je 100 % der Gesellschaftsanteile
der LuxCo 1 und LuxCo 2 ist die Steuerung der Beteiligungen sichergestellt. Eventuelle Mittelflüsse (einschließlich Ausschüttungen
der Beteiligungen) würden künftig durch die zwischengeschalteten Gesellschaften LuxCo 1 und LuxCo 2 geleitet. Die Gesellschaft
hat Cash Pool-Vereinbarungen mit Tochtergesellschaften zur Optimierung der Liquiditätsnutzung abgeschlossen; diese werden
mit Blick auf das avisierte Umstrukturierungskonzept gegebenenfalls angepasst. Des Weiteren bedürfen Vertragsverhältnisse
zwischen den Tochtergesellschaften und der Gesellschaft der Anpassung, namentlich Kontenverträge und Überlassungsverträge
von Boxen und Routern. Nach Einschätzung des Vorstands ergeben sich keine weiteren wesentlichen Auswirkungen auf die Gesellschaft.
3.2.2 Auswirkungen auf die Aktionäre
Mit den geplanten Umstrukturierungsmaßnahmen tritt im Falle der erfolgreichen Umsetzung ein sogenannter Mediatisierungseffekt
für die Aktionäre der Gesellschaft ein. So verliert z.B. die Hauptversammlung der Gesellschaft den Einfluss auf die Führung
der Geschäfte, die die an die LuxCo 1 übertragenen Beteiligungen betreffen. Über die Führung der diese Beteiligungen betreffenden
Geschäfte entscheidet dann nicht mehr der von der Hauptversammlung kontrollierte Vorstand der Gesellschaft, sondern die vom
Vorstand der Gesellschaft kontrollierte Geschäftsführung der LuxCo 1 und hiernach wiederum die von der Geschäftsführung der
LuxCo 1 kontrollierte Geschäftsführung der LuxCo 2.
Über die Gewinnverwendung und andere Maßnahmen betreffend die übertragenen Beteiligungen entscheidet nicht die Hauptversammlung
der Gesellschaft, sondern die Geschäftsführung der LuxCo 2.
Für die Sachkapitalerhöhung in der LuxCo 1 ist grundsätzlich - vorbehaltlich der hierfür nach Holzmüller/Gelatine-Rechtsprechungsgrundsätzen
einzuholenden Zustimmung der Hauptversammlung der Gesellschaft und etwaiger Zustimmungsvorbehalte zugunsten des Aufsichtsrats
i.S.v. § 111 Abs. 4 Satz 2 AktG - der Vorstand der Gesellschaft zuständig, der die Kapitalerhöhung als Vertreter der Gesellschaft
in der Gesellschafterversammlung der LuxCo 1 beschließen kann.
4. Zustimmung des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat dem Umstrukturierungskonzept mit Beschluss vom 10. Januar 2024 zugestimmt.
5. Mitwirkung der Hauptversammlung an der Beteiligungsveräußerung
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht ausnahmsweise in bestimmten Einzelfällen ein (gesetzlich nicht geregeltes)
Zustimmungserfordernis der Hauptversammlung für wesentliche Geschäfte einer Aktiengesellschaft.
Der Bundesgerichtshof hat in der sogenannten Holzmüller-Entscheidung (BGHZ 83, 122, 131) angenommen, der Vorstand einer Aktiengesellschaft
sei verpflichtet, die Zustimmung der Hauptversammlung einzuholen, wenn er einen Betrieb, der den wertvollsten Teil des Gesellschaftsvermögens
ausmacht, durch Übertragung auf eine Tochtergesellschaft ausgliedert.
Eine Präzisierung des Zustimmungserfordernisses hat der Bundesgerichtshof durch die Gelatine-Entscheidung (BGHZ 159, 30) herbeigeführt.
Demnach wird eine ungeschriebene Zuständigkeit der Hauptversammlung nur bei erheblichen Strukturänderungen angenommen, die
in ihrer Bedeutung für die Aktiengesellschaft an die Umstände des Holzmüller-Falls heranreichen, mithin also etwa 80 % der
Unternehmensaktiva betroffen sind. Teilweise wird eine entsprechende Schwelle bereits angenommen, wenn nur 75 % der Unternehmensaktiva
erfasst werden. Diesen Schwellenwerten kommt jedoch nur eine Indizwirkung zu, weshalb in Grenzfällen eine einzelfallbezogene
Gesamtbetrachtung geboten erscheint.
Ob die dargestellten Umstrukturierungsmaßnahmen (Übertragung der Beteiligungen an diversen anderen Gesellschaften der Tele
Columbus AG auf die LuxCo 1) unter die Grundsätze der Holzmüller/Gelatine-Entscheidungen fallen, ist angesichts der Einzelfallbezogenheit
der Rechtsprechung zweifelhaft. Der Vorstand legt mit Zustimmung des Aufsichtsrats rein vorsorglich wegen der wirtschaftlichen
Bedeutung der Beteiligungen und dem mit der Umstrukturierung verbundenen Eingriff in die Mitgliedschaftsrechte der Aktionäre
die vorgenannten Maßnahmen der Hauptversammlung zur Zustimmung vor. Durch diesen Ermächtigungsbeschluss wird der Vorstand
zum Abschluss aller notwendigen Verträge und Rechtshandlungen in Bezug auf das Umstrukturierungskonzept ermächtigt. Jedenfalls
bei wesentlichen Veränderungen der Sachlage, wird der Vorstand möglicherweise im Unternehmensinteresse von der Umsetzung des
Umstrukturierungskonzepts absehen.
6. Alternative Strukturierungskonzepte
Der Vorstand hat alternative Strukturierungen zu der Double LuxCo-Struktur geprüft, insbesondere auch eine Implementierung von zwei luxemburgischen Personengesellschaften als (direkte und
indirekte) Tochtergesellschaften der Tele Columbus AG (anstelle der im Umstrukturierungskonzept vorgesehenen zwei LuxCo),
in die die Beteiligungen eingebracht würden (das alternative Strukturierungskonzept).
Aufgrund einer eingehenden rechtlichen Prüfung, unter Einbeziehung deutscher und luxemburgischer Rechtsberater, und insbesondere
auch in Abstimmung mit der Ad-Hoc-Gruppe hat sich das hier zum Beschluss vorgeschlagene Umstrukturierungskonzept unter Berücksichtigung
aller wesentlichen Gesichtspunkte als vorzugswürdig erwiesen. Das alternative Strukturierungskonzept kann nicht mit der nötigen
Rechtssicherheit vergleichbare vollstreckungsrechtliche Vorteile in Luxemburg schaffen. Nach Abstimmung mit der Ad-Hoc-Gruppe
konnte vor dem Hintergrund dieser fehlenden Rechts- und Transaktionssicherheit mit der Ad-Hoc-Gruppe kein Konsens dahingehend
gefunden werden, das alternative Strukturierungskonzept umzusetzen.
7. Beabsichtigter Zeitplan
Der Vorstand beabsichtigt derzeit, das Umstrukturierungskonzept voraussichtlich im 1. Quartal 2024 umzusetzen, d.h. die Beteiligungen
der Tele Columbus AG auf die LuxCo 1 (und von dieser sodann auf die LuxCo 2) zu übertragen.
8. Abschließende Einschätzung des Vorstands
Vor diesem Hintergrund und nach sorgfältiger Ermittlung und Abwägung der Vor- und Nachteile sowie der Chancen und Risiken
liegt das vorgeschlagene Umstrukturierungskonzept, insbesondere der Abschluss des Einbringungsvertrags (mit einem im Wesentlichen
der Beschreibung in diesem Vorstandsbericht entsprechenden Inhalt), im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre.
Berlin, Januar 2024
Der Vorstand
III. Weitere Angaben und Hinweise
| 1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung verfügt die Tele Columbus AG über ein Grundkapital von EUR 296.617.494,00.
Das Grundkapital ist eingeteilt in 296.617.494 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals
von EUR 1,00 je Aktie. Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 der Satzung gewährt jede Aktie in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl
der Stimmrechte beläuft sich somit auf 296.617.494 Stimmrechte.
|
| 2. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister
eingetragen sind und die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§
126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Sie kann unter Verwendung des mit dem Einladungsschreiben
zur Hauptversammlung übersandten Anmeldeformulars erfolgen.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse spätestens am 15. Februar 2024, 24:00 Uhr (MEZ), zugehen:
Tele Columbus AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München
E-Mail: telecolumbus@better-orange.de
Maßgeblich für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der im Aktienregister eingetragene Aktienbestand am Tag der Hauptversammlung.
Dieser wird dem Bestand am Ende des letzten Tages der Anmeldefrist entsprechen, da Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters,
die der Gesellschaft nach dem Ende des Anmeldeschlusstages in der Zeit vom 16. Februar 2024, 00:00 Uhr (MEZ), bis einschließlich
zum 22. Februar 2024, 24:00 Uhr (MEZ), zugehen, erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 22. Februar 2024 verarbeitet
und berücksichtigt werden (sogenannter Umschreibestopp). Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag ist daher der Ablauf des
15. Februar 2024, 24:00 Uhr (MEZ), (sogenanntes Technical Record Date). Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung allerdings nicht blockiert. Aktionäre sind auch nach erfolgter
Anmeldung zur Hauptversammlung weiterhin berechtigt, über ihre Aktien zu verfügen.
Bevollmächtigte Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und sonstige nach § 135 Abs.
8 AktG den Intermediären gleichgestellte Personen können das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber
sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.
Nach Eingang der Anmeldung bei der Gesellschaft werden den Aktionären oder Bevollmächtigten Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung
der Anmeldung an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren finden sich auf dem den Aktionären übersandten Einladungsschreiben zur Hauptversammlung.
|
| 3. |
Bevollmächtigung und Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, das heißt durch einen von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter (siehe dazu sogleich mehr) oder durch einen Intermediär bzw. eine diesem gleichgestellte Person
oder einen außenstehenden Dritten, ausüben lassen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft
eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß
§ 21 Abs. 2 Satz 2 der Satzung und § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform (§ 126b BGB).
Ausnahmen vom Textformerfordernis können für Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater sowie sonstige nach
§ 135 Abs. 8 AktG den Intermediären gleichgestellte Personen bestehen, vgl. § 135 Abs. 8 AktG. Aktionäre, die eine Vollmacht
zur Stimmrechtsausübung an Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater sowie sonstige nach § 135 Abs. 8 AktG
den Intermediären gleichgestellte Personen erteilen wollen, werden gebeten, etwaige Besonderheiten der Vollmachtserteilung
bei den zu Bevollmächtigenden zu erfragen und sich mit diesen abzustimmen.
Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung ist eine fristgerechte Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten nach
den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Wird eine Vollmacht erst nach Ablauf der Frist zur Anmeldung erteilt, muss der
Bevollmächtigte nicht mehr angemeldet werden, sondern kann das Stimmrecht des Aktionärs ungeachtet einer eigenen Anmeldung
ausüben, sofern der Aktionär selbst rechtzeitig angemeldet war.
Für die Vollmachtserteilung können Aktionäre auch das ihnen zusammen mit dem Einladungsschreiben übersandte Anmeldeformular
benutzen. Das Formular „Vollmacht an eine dritte Person“ kann auch über die Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ausserordentliche-hauptversammlung-2024 |
abgerufen werden.
Wenn weder ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine sonstige nach § 135 Abs. 8 AktG den
Intermediären gleichgestellte Person bevollmächtigt wird, kann die Vollmacht entweder gegenüber der Gesellschaft oder unmittelbar
gegenüber dem bevollmächtigten Dritten (in diesem Falle bedarf es des Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
in Textform) erteilt werden.
Die Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft oder der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft, ebenso
der Widerruf der Vollmacht, ist der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum 21. Februar 2024, 24:00
Uhr (MEZ), unter der nachstehenden Adresse zu übermitteln:
Tele Columbus AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München
E-Mail: telecolumbus@better-orange.de
Für eine rechtzeitige Übermittlung ist jeweils der Zugang bei der Gesellschaft maßgeblich.
Am Tag der Hauptversammlung kann der Nachweis der Bevollmächtigung durch Erklärung - ohne dass die vorstehende Frist einzuhalten
ist - dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte die ihm erteilte Vollmacht vorweist, hinsichtlich der Stimmrechtsvertretung
bis zum Beginn der Abstimmungen. Der Widerruf kann am Tag der Hauptversammlung durch den Aktionär oder einen (anderen) bevollmächtigten
Dritten vorgewiesen werden.
Aktionäre können zudem den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter („Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft“) zur Ausübung ihres Stimmrechts bevollmächtigen. Auch in diesem Fall ist eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs zur
Hauptversammlung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft wird das Stimmrecht
nur ausüben, soweit ihm eine ausdrückliche und eindeutige Weisung vorliegt. Deshalb müssen die Aktionäre zu den Gegenständen
der Tagesordnung, zu denen sie eine Stimmrechtsausübung wünschen, ausdrückliche und eindeutige Weisungen erteilen. Der Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft ist verpflichtet, gemäß diesen Weisungen abzustimmen. Sollte zu einem Gegenstand der Tagesordnung eine Einzelabstimmung
stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung für jeden einzelnen Unterpunkt. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung
fehlt, wird sich der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten.
Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft steht nur für die Abstimmung über solche Beschlussvorschläge von Vorstand, Aufsichtsrat
oder Aktionären zur Verfügung, die mit dieser Einberufung oder später bekannt gemacht worden sind oder als Gegenanträge, die
nicht nur auf die Ablehnung des Vorschlags der Verwaltung, sondern auf inhaltlich abweichende Beschlüsse gerichtet sind, bzw.
Wahlvorschläge zugänglich gemacht worden sind. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt insbesondere keine Aufträge
mit dem Inhalt entgegen, Fragen oder Anträge in der Hauptversammlung zu stellen oder Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
einzulegen.
Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Für die Vollmachts-
und Weisungserteilung können Aktionäre auch das ihnen zusammen mit dem Einladungsschreiben übersandte Anmeldeformular benutzen.
Das Formular „Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft“ kann auch über die Internetseite der Gesellschaft
unter
| https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ausserordentliche-hauptversammlung-2024 |
abgerufen werden.
Eine Vollmacht zugunsten des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft und die ihm zu erteilenden Weisungen, ebenso der Widerruf
der Vollmacht, können bis spätestens zum 21. Februar 2024, 24:00 Uhr (MEZ), unter der nachstehenden Adresse erteilt, geändert
oder widerrufen werden:
Tele Columbus AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München
E-Mail: telecolumbus@better-orange.de
Für die Fristwahrung ist jeweils der Zugang bei der Gesellschaft maßgeblich.
Die Gesellschaft bietet zudem ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären bzw. deren Bevollmächtigten, welche in der Hauptversammlung
erschienen sind, an, den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch noch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen
mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. Der Widerruf kann am Tag der Hauptversammlung durch
den Aktionär oder einen bevollmächtigten Dritten vorgewiesen werden.
|
| 4. |
Angaben zu den Rechten der Aktionäre
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen
(dies entspricht mindestens 500.000 Aktien), können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden.
Ein Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung ist schriftlich (im Sinne des § 122 Abs. 2 in Verbindung mit § 122 Abs. 1 Satz
1 AktG) an die Tele Columbus AG zu richten, die bei der Entgegennahme des Verlangens durch den Vorstand vertreten wird, und
muss der Gesellschaft bis spätestens zum 28. Januar 2024, 24:00 Uhr (MEZ), zugehen. Die Aktionäre werden gebeten, die nachstehende
Adresse zu nutzen:
Tele Columbus AG z. Hd. Robert Berengeno Kaiserin-Augusta-Allee 108 10553 Berlin
E-Mail: Carmen.Becker@pyur.com
Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Im Übrigen wird auf die
Voraussetzungen des § 122 Abs. 1 Satz 3 und 4 in Verbindung mit Abs. 2 S. 1 und § 70 AktG verwiesen.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Gegenanträge im Sinne des § 126 AktG gegen Beschlussvorschläge von Vorstand
und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten zu stellen sowie Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG zur Wahl
von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern zu machen.
Solche Gegenanträge und Wahlvorschläge werden mit den jeweils zugehörigen weiteren Angaben über die Internetseite der Gesellschaft
unter
| https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ausserordentliche-hauptversammlung-2024 |
zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft bis spätestens zum 7. Februar 2024, 24:00 Uhr (MEZ), unter der nachstehenden
Adresse zugehen und die weiteren Voraussetzungen für eine Pflicht der Gesellschaft zur Zugänglichmachung nach § 126 bzw. §
127 AktG vorliegen:
Tele Columbus AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München
E-Mail: antraege@better-orange.de
Zu den weiteren Anforderungen an Gegenanträge und Wahlvorschläge gehört die Angabe des Namens des Aktionärs. Gegenanträge
müssen nach dem Gesetzeswortlaut mit einer Begründung versehen sein; bei Wahlvorschlägen bedarf es keiner Begründung. Die
Gesellschaft wird einen Gegenantrag indes auch dann zugänglich machen, wenn es an einer Begründung fehlt.
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse
veröffentlicht.
Um in der Hauptversammlung berücksichtigt werden zu können, müssen Gegenanträge und Wahlvorschläge in der Hauptversammlung
gestellt bzw. gemacht werden. Dies gilt auch, soweit sie gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG der Gesellschaft übersandt und von
dieser zugänglich gemacht worden sind.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft
Gegenanträge zur Tagesordnung zu stellen bzw. Wahlvorschläge zu machen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Gemäß § 131 Abs. 1 AktG kann in der Hauptversammlung jeder Aktionär vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
verlangen, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie
auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Dabei steht die Auskunftspflicht unter
dem Vorbehalt, dass kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. § 131 Abs. 3 AktG regelt die Voraussetzungen, unter denen der
Vorstand die Auskunft verweigern darf. Neben allgemeinen Gesichtspunkten, die dem Auskunftsrecht entgegenstehen können (z.B.
Unmöglichkeit der Auskunftserteilung), kann das Auskunftsrecht auch durch Leitungs- und Ordnungsmaßnahmen des Versammlungsleiters
beschränkt werden. Auskünfte sind grundsätzlich mündlich zu erteilen; ein Anspruch der Aktionäre auf schriftliche Auskunftserteilung
besteht insofern nicht.
Die Ausübung des Auskunftsrechts setzt die Teilnahme an der Hauptversammlung voraus. Insofern sind also die im Abschnitt III.2.
dargestellten Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung, insbesondere die Anmeldefrist, zu beachten.
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind auf
der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ausserordentliche-hauptversammlung-2024 |
zugänglich gemacht.
|
| 5. |
Informationen zum Datenschutz
Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene Daten ihrer Aktionäre
und etwaiger Aktionärsvertreter. Diese Daten umfassen insbesondere den Namen, Vornamen, Wohnort bzw. Anschrift, eine etwaige
E-Mail-Adresse, den jeweiligen Aktienbestand, die Eintrittskartennummer und die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten.
Je nach Lage des Falls kommen auch weitere personenbezogene Daten in Betracht.
Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Der Zweck der Datenverarbeitung ist insbesondere,
den Aktionären und Aktionärsvertretern die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte vor und während
der Hauptversammlung zu ermöglichen. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c der VO (EU)
2016/679 vom 27. April 2016 (EU-Datenschutz-Grundverordnung - „DSGVO“). Zudem verarbeitet die Gesellschaft die personenbezogenen Daten für die weiteren in den Datenschutzhinweisen, die unter
| https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ausserordentliche-hauptversammlung-2024 |
abrufbar sind, erläuterten Zwecke.
Die Gesellschaft beauftragt anlässlich ihrer Hauptversammlung verschiedene Dienstleister und Berater. Diese erhalten von der
Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die zur Ausführung des jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Die Dienstleister
und Berater verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Alle Mitarbeiter der Tele Columbus AG und
die Mitarbeiter der beauftragten Dienstleister und Berater, die Zugriff auf personenbezogene Daten haben und/oder diese verarbeiten,
sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern, die an der Hauptversammlung teilnehmen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis.
Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes
Interesse an der Speicherung hat, etwa im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung.
Anschließend werden die personenbezogenen Daten gelöscht.
Betroffene Aktionäre und Aktionärsvertreter haben unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ein Auskunfts-, Berichtigungs-,
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht im Hinblick auf ihre personenbezogenen Daten bzw. deren Verarbeitung sowie
ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Kap. III DSGVO. Außerdem steht ihnen ein Beschwerderecht bei der Gesellschaft als
verantwortliche Stelle und bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO zu.
Für weitergehende Hinweise zum Datenschutz verweisen wir auf die ausführlichen Datenschutzhinweise, die unter
| https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ausserordentliche-hauptversammlung-2024 |
abrufbar sind.
Die Kontaktdaten der Gesellschaft als verantwortliche Stelle lauten:
Tele Columbus AG Kaiserin-Augusta-Allee 108 10553 Berlin
Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter:
MORGENSTERN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Sabine Pernikas - Datenschutzbeauftragte - Große Himmelsgasse 1 67346 Speyer
E-Mail: datenschutz@pyur.com
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Berlin, im Januar 2024
Tele Columbus AG
Der Vorstand
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15.01.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Tele Columbus AG |
|
Kaiserin-Augusta-Allee 108 |
|
10553 Berlin |
|
Deutschland |
| E-Mail: |
ir@telecolumbus.de |
| Internet: |
https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ |
| ISIN: |
DE000TCAG172 |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
| |
| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
1815301 15.01.2024 CET/CEST
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| 02.06.2023 | Tele Columbus AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.07.2023 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
|
Tele Columbus AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Tele Columbus AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.07.2023 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
02.06.2023 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
|
Tele Columbus AG
Berlin
– ISIN DE000TCAG172 / WKN TCAG17 –
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie ein zur
ordentlichen Hauptversammlung der Tele Columbus AG
am Donnerstag, den 13. Juli 2023, um 10:00 Uhr (MESZ)
in die Kaiserin-Augusta-Allee 108, 10553 Berlin.
I. Tagesordnung
| 1 |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Tele Columbus AG, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten
Lageberichts für die Tele Columbus AG und den Konzern einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2022
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist
damit gemäß § 172 S. 1 Hs. 1 AktG festgestellt. Aus diesem Grund entfällt eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung
zu diesem Tagesordnungspunkt.
Die oben genannten Unterlagen sind ab Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2023/ |
verfügbar und werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein. Auf Verlangen werden sie dem Aktionär unverzüglich
und kostenlos zugesandt. Sie werden zudem in der Hauptversammlung vom Vorstand und – soweit es den Bericht des Aufsichtsrats
betrifft – vom Stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats näher erläutert.
|
| 2 |
Beschlussfassung über die Vertagung der Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands, die im Geschäftsjahr
2022 amtiert haben, zu vertagen. Hintergrund sind die laufenden Untersuchungen zu den Unregelmäßigkeiten bei der Meldung von
Umsatzerlösen der Tochtergesellschaft HLkomm Telekommunikations GmbH mit Sitz in Leipzig.
|
| 3 |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2022 amtiert haben, für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
|
| 4 |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 sowie
des Prüfers für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen
Gestützt auf die entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats schlägt der Aufsichtsrat vor, die PricewaterhouseCoopers
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main,
| a) |
zum Abschlussprüfer (HGB) und Konzernabschlussprüfer (IFRS) für das Geschäftsjahr 2023 und
|
| b) |
zum Prüfer für die prüferische Durchsicht etwaiger unterjähriger verkürzter Abschlüsse und Zwischenlageberichte für den Konzern
für die Quartale, die vor dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2024 enden, wenn und soweit diese einer
prüferischen Durchsicht unterzogen werden,
|
zu bestellen.
Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, hat gegenüber dem Aufsichtsrat erklärt,
dass keine geschäftlichen, finanziellen, persönlichen und sonstigen Beziehungen zwischen ihr, ihren Organen und Prüfungsleitern
einerseits und der Gesellschaft und ihren Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an ihrer Unabhängigkeit begründen
können.
|
| 5 |
Änderung der Satzung der Tele Columbus AG zur Größe des Aufsichtsrats
Gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung der Tele Columbus AG besteht der Aufsichtsrat derzeit aus vier Mitgliedern. Die Verringerung
des Aufsichtsrats von acht auf vier Mitglieder wurde im Jahr 2022 von der Hauptversammlung beschlossen.
Aufsichtsrat und Vorstand sind der Ansicht, dass ein Aufsichtsrat mit sechs Mitgliedern die Interessen der Anteilseigner entsprechend
ihrem aktuellen Beteiligungsverhältnis besser repräsentieren kann und die zusätzliche Kompetenz, die die beiden neuen Aufsichtsratsmitglieder
in die Arbeit des Aufsichtsrats einbringen, einen Mehrwert für die Gesellschaft darstellt. Aufsichtsrat und Vorstand befürworten
daher eine Vergrößerung des Aufsichtsrats auf sechs Mitglieder.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, im Hinblick darauf zu beschließen:
§ 9 Abs. 1 der Satzung der Tele Columbus AG wird wie folgt neu gefasst:
„1. Der Aufsichtsrat besteht aus 6 Mitgliedern.“
|
| 6 |
Wahlen zum Aufsichtsrat
Herr Martin Mildner, derzeit Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender, hat mit Erklärung vom 27. Mai 2023 sein Aufsichtsratsmandat
mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung 2023 niedergelegt. Es muss deshalb ein neues Mitglied des Aufsichtsrats
gewählt werden, das Herrn Mildner ersetzt.
Unter Tagesordnungspunkt 5 ist eine Satzungsänderung vorgeschlagen, wonach der Aufsichtsrat von derzeit vier auf sechs Mitglieder
erweitert werden soll. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG und § 9 Abs. 1 der Satzung nach Wirksamwerden der
vorgeschlagenen Satzungsänderung aus sechs Aufsichtsratsmitgliedern zusammen. In dieser Hauptversammlung 2023 soll aber nur
eines der neu geschaffenen Aufsichtsratsmandate vergeben werden, d.h. der Aufsichtsrat wird daher zunächst mit fünf Mitglieder
besetzt. Der sechste Aufsichtsratssitz bleibt vorübergehen unbesetzt, bis ein geeigneter Kandidat gefunden wird.
Insgesamt sind daher in dieser Hauptversammlung 2023 zwei neue Aufsichtsratsmitglieder zu wählen.
Wahlvorschlag des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlungen seines Nominierungsausschusses vor, die nachfolgenden Personen für
die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 beschließt,
zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen.
Die Wahlvorschläge berücksichtigen die vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung und streben die Ausfüllung
des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das gesamte Gremium an.
Die Hauptversammlung ist an die folgenden Wahlvorschläge nicht gebunden:
| a) |
Herr Friedrich Joussen, Independent Advisor, wohnhaft in Düsseldorf, Deutschland
|
| b) |
Herr Ralf Hartings, Mitglied des Vorstands (CFO) der United Internet AG, wohnhaft in Königstein im Taunus, Deutschland
|
Herr Ralf Hartings wird mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung 2023 gewählt. Herr Friedrich Joussen
wird mit Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 5 beschlossenen Satzungsänderung in das Handelsregister
gewählt.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen. Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen
Mitgliedern vergewissert, dass sie den für das Mandat zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. Der Wahlvorschlag des
Aufsichtsrats berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und entspricht dem Kompetenzprofil,
das sich der Aufsichtsrat gegeben hat.
Weitere Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
| a) |
Herr Friedrich Joussen ist Mitglied des Aufsichtsrats bei der 1&1 AG.
|
| b) |
Herr Ralf Hartings ist Mitglied des Aufsichtsrats der folgenden Gesellschaften:
| i. |
1&1 Telecommunication SE (Vorsitzender),
|
| ii. |
1&1 Mail & Media Applications SE (Stellvertretender Vorsitzender),
|
| iii. |
IONOS Holding SE.
|
sowie Mitglied des Beirats der folgenden Gesellschaften:
| i. |
1&1 Versatel GmbH,
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| ii. |
1&1 Versatel Deutschland GmbH,
|
| iii. |
AWIN AG,
|
| iv. |
uberall GmbH,
|
| v. |
rankingCoach International GmbH.
|
|
Über die vorstehend gemachten Angaben hinaus sind die zur Wahl vorgeschlagenen Personen nicht Mitglied in einem anderen gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsrat oder in einem vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium. Darüber hinaus bestehen nach
Einschätzung des Aufsichtsrats – neben den gemachten Angaben – keine weiteren als maßgebend anzusehenden persönlichen und
geschäftlichen Beziehungen zur Tele Columbus AG, ihren Organen oder zu an der Tele Columbus AG wesentlich beteiligten Aktionären.
Die Lebensläufe der Kandidaten, die über frühere Tätigkeiten, derzeitige Hauptbeschäftigung, relevante Kenntnisse und fachlich
Erfahrungen der vorgeschlagen Kandidaten Auskunft geben, sowie weitere Informationen zu den zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten
sind im Internet unter
| https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2023/ |
veröffentlicht.
|
| 7 |
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2023/I gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit der Ermächtigung
zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechenden Satzungsänderungen
Der Vorstand der Gesellschaft wurde durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. Mai 2021 ermächtigt, das Grundkapital
der Gesellschaft bis zum 27. Mai 2026, einmalig oder mehrfach um bis zu EUR 136.833.068 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch
Ausgabe von bis zu 136.833.068 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von
EUR 1,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021/I). Aufgrund dieser Ermächtigung wurde am 20. Dezember 2022 eine Kapitalerhöhung
um EUR 22.951.356 in das Handelsregister eingetragen. Damit hat sich das Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 296.617.494
erhöht.
Das Genehmigte Kapital 2023/I soll der neuen Höhe des Grundkapitals angepasst werden, um sicherzustellen, dass die Gesellschaft
auch in Zukunft in der Lage ist, ihren Finanzbedarf in angemessener Höhe schnell und flexibel decken zu können. Die Anpassung
erfolgt rechtstechnisch in Form der Neufassung der gesamten Ermächtigung unter Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals
2021/I. Die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts ist dementsprechend ebenfalls neu zu fassen und entspricht inhaltlich
der am 28. Mai 2021 beschlossenen Ermächtigung.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
a) Die in § 4 Abs. 5 der Satzung enthaltene Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 27. Mai
2026, einmalig oder mehrfach um bis zu EUR 136.833.068 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 136.833.068
neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 zu erhöhen (Genehmigtes
Kapital 2021/I), wird mit Wirkung auf die Eintragung des neugefassten Genehmigten Kapitals 2023/I aufgehoben.
b) § 4 Abs. 5 der Satzung wird mit folgendem Wortlaut neu gefasst:
„Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 12. Juli 2028, einmalig
oder mehrfach um bis zu EUR 148.308.747 gegen Bar- und/oder Sacheinlage durch Ausgabe von bis zu 148.308.747 neuen, auf den
Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2023/I).
Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen; das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt
werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren nach § 53 Abs. 1 S. 1 oder § 53b Abs. 1 S. 1 oder Abs. 7 KWG tätigen
Unternehmen oder einer Gruppe oder einem Konsortium von Kreditinstituten und/oder solchen Unternehmen mit der Verpflichtung
übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen ganz oder teilweise auszuschließen:
| - |
soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen;
|
| - |
soweit es erforderlich ist, um Inhabern oder Gläubigern von Optionsrechten oder Wandelschuldverschreibungen oder -genussrechten,
die von der Gesellschaft oder deren nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben werden, ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf
neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Ausübung von
Aktienlieferungsrechten oder der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten zustünde;
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| - |
für Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen bzw. -leistungen, insbesondere um die neuen Aktien im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen
oder auch zum (auch mittelbaren) Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Unternehmensteilen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögensgegenständen
oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften
anbieten zu können;
|
| - |
wenn die neuen Aktien gegen Bareinlagen zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft
nicht wesentlich im Sinne von § 186 Abs. 3 S. 4 AktG unterschreitet und 5 der anteilige Betrag der nach § 186 Abs. 3 S. 4
AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien am Grundkapital der Gesellschaft zehn von Hundert (10 %) des Grundkapitals
zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – sofern dieser Betrag niedriger ist – zum jeweiligen Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung
nicht übersteigt. Auf die Begrenzung von 10 % sind diejenigen Aktien anzurechnen, die von der Gesellschaft gegebenenfalls
während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 S. 4 AktG
im Rahmen einer Barkapitalerhöhung neu ausgegeben oder nach Rückerwerb veräußert worden sind. Auf die 10 %-Grenze ist derjenige
anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf Aktien entfällt, auf die sich Wandlungs- und/oder Optionsrechte oder
-pflichten aus Schuldverschreibungen oder zugunsten derer der Gesellschaft ein Aktienlieferungsrecht besteht, beziehen, die
ab Wirksamwerden dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts nach § 186 Abs. 3 S. 4 AktG begeben werden.
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Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen
aus dem Genehmigten Kapital 2023/I festzulegen.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals oder
nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen."
|
| 8 |
Änderung der Satzung der Tele Columbus AG zur künftigen Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen
Mit dem „Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie
insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften vom 20. Juli 2022“ (BGBl. I S. 1166) hat der Gesetzgeber eine dauerhafte
gesetzliche Grundlage zur Abhaltung virtueller Hauptversammlungen geschaffen. Nach der gesetzlichen Neuregelung kann die Satzung
entweder unmittelbar vorsehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird, oder den Vorstand zur Durchführung einer solchen virtuellen Hauptversammlung
ermächtigen. Letztgenannte Ermächtigung darf längstens für fünf Jahre nach Eintragung der Satzungsänderung in das Handelsregister
der Gesellschaft erteilt werden (§§ 118a Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 AktG).
Zur Ermöglichung von virtuellen Hauptversammlungen auf dieser gesetzlichen Grundlage soll die Satzung entsprechend geändert
werden. Vorstand und Aufsichtsrat halten es für sachgerecht, nicht unmittelbar durch die Satzung die Abhaltung als virtuelle
Hauptversammlung festzulegen, um Flexibilität zu wahren, da das Format der klassischen Präsenz-Hauptversammlung nach wie vor
ebenfalls Vorteile bieten kann. Die virtuelle Hauptversammlung stellt jedoch ein zukunftsfähiges Format dar, dem sich der
Vorstand und der Aufsichtsrat nicht verschließen wollen. Daher soll der Vorstand zur Festlegung des Formats der jeweiligen
Hauptversammlung ermächtigt werden, um in Zukunft der jeweiligen Situation und den (Not)Umständen Rechnung tragen zu können.
Der Vorstand wird die jeweilige Entscheidung über das Format und die genaue Ausgestaltung der Hauptversammlung nach pflichtgemäßem
Ermessen im besten Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre treffen, insbesondere die Gegenstände der Tagesordnung, das
Ziel einer möglichst breiten Beteiligung der Aktionäre und neben Kostenaspekten auch Fragen des Gesundheitsschutzes sowie
Nachhaltigkeitserwägungen berücksichtigen. Er wird jeweils auch die Erfahrungen bei der Durchführung virtueller Hauptversammlungen
berücksichtigen.
Erklärtes Ziel des deutschen Gesetzgebers bei der neu eingeführten virtuellen Hauptversammlung war es, ein dem Präsenzformat
gleichwertiges, neues Versammlungsformat zu schaffen. Durch die virtuelle Hauptversammlung, wie sie in § 118a AktG nun dauerhaft
im Aktiengesetz geregelt ist, werden die Rechte der Aktionäre im Vergleich zu den zuvor vorübergehend seit 2020 vorgesehenen
Formen der virtuellen Hauptversammlung deutlich erweitert. Diese entsprechen nun weitestgehend den Aktionärsrechten in der
Präsenz-Hauptversammlung. Soweit Gestaltungsspielräume bei der Durchführung der Hauptversammlung bestehen, wird der Vorstand
diese für einen weitgehenden Gleichlauf von virtuellem Format und Präsenz-Hauptversammlung nutzen.
Die Satzungsermächtigung für den Vorstand zur Durchführung virtueller Hauptversammlungen ist auf fünf Jahre nach ihrer Eintragung
in das Handelsregister befristet. Die Aktionäre erhalten dadurch die Möglichkeit, zeitnah darüber zu befinden, ob sich diese
Regelung aus ihrer Sicht bewährt hat.
Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu fassen:
§ 19 der Satzung wird um einen neuen Absatz 6 wie folgt ergänzt:
„6. Der Vorstand kann vorsehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Die Regelung dieses § 19 Abs. 6 gilt für fünf Jahre
ab ihrer Eintragung in das Handelsregister.“
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| 9 |
Satzungsänderung zur Teilnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrats an virtuellen Hauptversammlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung
Gemäß § 118 Abs. 3 Satz 2 AktG kann die Satzung bestimmte Fälle vorsehen, in denen die Teilnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrats
an Hauptversammlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung erfolgen darf. Hierdurch soll eine Teilnahme auch in Situationen
ermöglicht werden, in denen eine physische Teilnahme am Ort der Hauptversammlung nicht oder nur mit erheblichem Aufwand möglich
wäre. Nach dem neu in das Aktiengesetz eingefügten § 118a Abs. 2 Satz 2 AktG gilt die vorgenannte Regelung auch für virtuelle
Hauptversammlungen. Aufgrund dieser Regelung soll es Mitgliedern des Aufsichtsrats ermöglicht werden, künftig elektronisch
mittels Bild- und Tonübertragung an virtuellen Hauptversammlungen teilzunehmen. Dies gilt nicht für das versammlungsleitende
Aufsichtsratsmitglied, welches bei einer virtuellen Hauptversammlung gemäß § 118a Abs. 2 Satz 3 AktG am Ort der Hauptversammlung
physisch teilnimmt.
Die Aufsichtsratsmitglieder haben mit Ausnahme des Versammlungsleiters in der Hauptversammlung grundsätzlich keine aktive
Rolle. Es ist daher nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat gerechtfertigt, dass die Aufsichtsratsmitglieder mit Ausnahme
des Versammlungsleiters im Fall der Durchführung von virtuellen Hauptversammlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung teilnehmen
dürfen. Die Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder im Wege der Bild- und Tonübertragung hat keine Auswirkungen auf die Aktionäre
und deren Rechte, spart aber Aufwand und Kosten und ist mangels Reiseerfordernis nachhaltiger.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:
§ 20 Absatz 3 der Satzung wird wie folgt geändert und um einen neuen Absatz 4 ergänzt:
„3. Ist einem Aufsichtsratsmitglied die persönliche Teilnahme am Ort der Hauptversammlung aus gesundheitlichen Gründen oder
aus einem sonstigen wichtigen Grund, insbesondere aufgrund einer unangemessenen Anreisedauer nicht oder nur mit erheblichem
Aufwand möglich, so kann es im Wege der Bild- und Tonübertragung teilnehmen.
4. Den Mitgliedern des Aufsichtsrats, mit Ausnahme des Versammlungsleiters, ist eine Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
im Wege der Bild- und Tonübertragung gestattet.“
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Weitere Angaben zur Einberufung
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung verfügt die Tele Columbus AG über ein Grundkapital von EUR 296.617.494,00.
Das Grundkapital ist eingeteilt in 296.617.494 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals
von EUR 1,00 je Aktie. Gemäß § 21 Abs. 1 der Satzung gewährt jede Aktie in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft
hält im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienverzeichnis
eingetragen sind und die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§
126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Sie kann unter Verwendung des mit dem Einladungsschreiben
zur Hauptversammlung übersandten Anmeldebogens erfolgen.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse spätestens am 06. Juli 2023, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen:
Tele Columbus AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48, 81241 München Deutschland E-Mail: telecolumbus@better-orange.de
Bevollmächtigte Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte
Personen, Institute oder Unternehmen können das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber
im Aktienverzeichnis eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.
Nach Eingang der Anmeldung bei der Gesellschaft werden den Aktionären oder Bevollmächtigten Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung
der Anmeldung an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren finden sich auf dem den Aktionären übersandten Einladungsschreiben zur Hauptversammlung.
Freie Verfügbarkeit der Aktien und technisch maßgeblicher Bestandsstichtag
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Aktionäre sind auch nach erfolgter Anmeldung
zur Hauptversammlung weiterhin berechtigt, über ihre Aktien zu verfügen. Maßgeblich für das Teilnahme- und Stimmrecht ist
der im Aktienverzeichnis eingetragene Aktienbestand am Tag der Hauptversammlung. Dieser wird dem Bestand am Ende des letzten
Tages der Anmeldefrist entsprechen, da Aufträge zur Umschreibung des Aktienverzeichnisses, die der Gesellschaft nach dem Ende
des Anmeldeschlusstages in der Zeit vom 07. Juli 2023, 00:00 Uhr (MESZ), bis einschließlich 13. Juli 2023, 24:00 Uhr (MESZ),
zugehen, erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 13. Juli 2023 verarbeitet und berücksichtigt werden (sog. Umschreibestopp).
Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag ist daher der Ablauf des 06. Juli 2023, 24:00 Uhr (MESZ), (sog. Technical Record Date).
Bevollmächtigung und Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, das heißt durch einen von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter (siehe dazu sogleich mehr) oder durch einen Intermediär, eine Vereinigung von Aktionären oder
einen außenstehenden Dritten, ausüben lassen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine
oder mehrere von diesen zurückweisen.
Bis zum Beginn der Hauptversammlung bedarf die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft nach § 21 Abs. 2 der Satzung der Textform (§ 126b BGB). Ausnahmen vom Textformerfordernis können
für Intermediäre gem. § 135 AktG (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen oder
Institutionen bestehen, vgl. § 135 Abs. 8 AktG, § 125 Abs. 5 AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form
der Vollmachten an Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen oder
Institutionen zu wenden und sich mit diesen abzustimmen.
Für die Vollmachtserteilung können Aktionäre auch das ihnen zusammen mit dem Einladungsschreiben übersandte Anmeldeformular
benutzen. Die Vollmachtsformulare finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2023/
Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine rechtzeitige Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten erforderlich.
Wird eine Vollmacht erst nach Ablauf der Frist zur Anmeldung erteilt, muss der Bevollmächtigte nicht mehr angemeldet werden,
sondern kann das Stimmrecht des Aktionärs ungeachtet einer eigenen Anmeldung ausüben, sofern der Aktionär selbst rechtzeitig
angemeldet war.
Aktionäre können zudem den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ("Stimmrechtsvertreter") zur Ausübung ihres Stimmrechts bevollmächtigen. Auch in diesem Fall ist eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs zur
Hauptversammlung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Der Stimmrechtsvertreter wird das Stimmrecht nur aufgrund
ausdrücklicher und eindeutiger Weisungen ausüben. Deshalb müssen die Aktionäre zu den Gegenständen der Tagesordnung, zu denen
sie eine Stimmrechtsausübung wünschen, ausdrückliche und eindeutige Weisungen erteilen. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet,
gemäß diesen Weisungen abzustimmen. Sollte zu einem Gegenstand der Tagesordnung eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine
hierzu erteilte Weisung für jeden einzelnen Unterpunkt. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, wird sich
der Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Der Stimmrechtsvertreter nimmt keine
Aufträge zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegen.
Er steht nur für die Abstimmung über solche Beschlussvorschläge von Vorstand, Aufsichtsrat oder Aktionären zur Verfügung,
die mit dieser Einberufung oder später gemäß § 124 Abs. 1 oder 3 AktG bekannt gemacht worden sind.
Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Sie können bis spätestens am 12.
Juli 2023, 24:00 Uhr (MESZ), unter Verwendung des hierfür auf dem mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung übersandten
Anmeldebogen vorgesehenen Vollmachts- und Weisungsformulars unter
Tele Columbus AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48, 81241 München Deutschland E-Mail: telecolumbus@better-orange.de
erteilt, geändert oder widerrufen werden. Maßgeblich ist jeweils der Zugang bei der Gesellschaft.
Alle übrigen zulässigen Formen der Teilnahme und Vertretung werden durch dieses Angebot zur Stimmrechtsausübung durch den
Stimmrechtsvertreter nicht berührt. Weitere Einzelheiten zur Stimmrechtsausübung durch den Stimmrechtsvertreter finden sich
auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2023/
Rechte der Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2 AktG, § 126 Abs. 1 AktG, § 127 AktG und § 131 Abs. 1 AktG; Ergänzung der Tagesordnung
gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies
entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Das Verlangen ist schriftlich oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB (d.h. mit qualifizierter elektronischer
Signatur) an die Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft bis zum 18. Juni 2023, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sein.
Entsprechende schriftliche Verlangen sind ausschließlich an folgende Adresse
Tele Columbus AG z. Hd. Paul Dollinger Kaiserin-Augusta-Allee 108, 10553 Berlin Deutschland
oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB per E-Mail an paul.dollinger@pyur.com zu richten.
Anderweitig adressierte oder formell fehlerhafte Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung werden nicht berücksichtigt. Jedem
neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Der Antrag ist von allen Aktionären,
die zusammen das Quorum von fünf Prozent des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, oder ihren
ordnungsgemäß bestellten Vertretern zu unterzeichnen. Im Übrigen wird auf die Voraussetzungen des § 122 Abs. 1 S. 3 in Verbindung
mit Abs. 2 S. 1 und § 70 AktG verwiesen. Die Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen erfolgen in gleicher Weise
wie bei der Einberufung.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Jeder Aktionär hat das Recht, Gegenanträge zu Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten
der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern zu übersenden. Solche Gegenanträge
und Wahlvorschläge einschließlich des Namens des Aktionärs sind von der Gesellschaft gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG zugänglich
zu machen, wenn sie der Gesellschaft unter
Tele Columbus AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48, 81241 München Deutschland E-Mail: antraege@better-orange.de
spätestens bis zum 28. Juni 2023, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen und im Übrigen den gesetzlichen Anforderungen genügen. Hierzu
zählt insbesondere, dass Gegenanträge (nicht aber Wahlvorschläge) zu begründen sind. §§ 126 Abs. 2, 127 S. 1 und 3 AktG regeln
zudem die Voraussetzungen, bei deren Vorliegen Gegenanträge und Wahlvorschläge nicht zugänglich gemacht werden müssen. Das
Zugänglichmachen erfolgt nach den gesetzlichen Regeln auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2023/
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse
veröffentlicht.
Um in der Hauptversammlung berücksichtigt werden zu können, müssen Gegenanträge und Wahlvorschläge auch soweit sie gemäß §§
126 Abs. 1, 127 AktG der Gesellschaft übersandt und von dieser zugänglich gemacht worden sind, in der Hauptversammlung gestellt
werden.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zur Tagesordnung auch ohne vorherige und fristgerechte
Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
verlangen, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie
auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer
gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Auskünfte sind grundsätzlich mündlich zu erteilen; ein Anspruch der
Aktionäre auf schriftliche Auskunftserteilung besteht insofern nicht. § 131 Abs. 3 AktG regelt die Voraussetzungen, unter
denen der Vorstand die Auskunft verweigern darf.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind auf
der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2023/
zugänglich gemacht.
Informationen zum Datenschutz
Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene Daten ihrer Aktionäre
und etwaiger Aktionärsvertreter. Diese Daten umfassen insbesondere den Namen, Vornamen, Wohnort bzw. Anschrift, eine etwaige
E-Mail-Adresse, den jeweiligen Aktienbestand, die Eintrittskartennummer und die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten.
Je nach Lage des Falls kommen auch weitere personenbezogene Daten in Betracht.
Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Der Zweck der Datenverarbeitung ist, den Aktionären
und Aktionärsvertretern die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte vor und während der Hauptversammlung
zu ermöglichen. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c der VO (EU) 2016/679 vom 27. April
2016 (EU-Datenschutz-Grundverordnung – "DSGVO").
Die Gesellschaft beauftragt anlässlich ihrer Hauptversammlung verschiedene Dienstleister und Berater. Diese erhalten von der
Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die zur Ausführung des jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Die Dienstleister
und Berater verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Alle Mitarbeiter der Tele Columbus AG und
die Mitarbeiter der beauftragten Dienstleister und Berater, die Zugriff auf personenbezogene Daten haben und/oder diese verarbeiten,
sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern, die an der Hauptversammlung teilnehmen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis.
Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes
Interesse an der Speicherung hat, etwa im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung.
Anschließend werden die personenbezogenen Daten gelöscht.
Betroffene Aktionäre und Aktionärsvertreter haben unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ein Auskunfts-, Berichtigungs-,
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht im Hinblick auf ihre personenbezogenen Daten bzw. deren Verarbeitung sowie
ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Kap. III DSGVO. Außerdem steht ihnen ein Beschwerderecht bei der Gesellschaft als
verantwortliche Stelle und bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO zu.
Die Kontaktdaten der Gesellschaft als verantwortliche Stelle lauten:
Tele Columbus AG Manfred von Sydow Kaiserin-Augusta-Allee 108 10553 Berlin
Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter:
MORGENSTERN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Sabine Pernikas – Datenschutzbeauftragte – Große Himmelsgasse 1 67346 Speyer E-Mail: datenschutz@pyur.com
Berlin, im Mai 2023
Tele Columbus AG
Der Vorstand
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02.06.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Tele Columbus AG |
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Kaiserin-Augusta-Allee 108 |
|
10553 Berlin |
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Deutschland |
| E-Mail: |
ir@telecolumbus.de |
| Internet: |
https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ |
| ISIN: |
DE000TCAG172 |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
1648659 02.06.2023 CET/CEST
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| 22.12.2021 | Tele Columbus AG: Neue Glasfaserringe verbinden wichtige Netzstandorte in vier Bundesländern
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Tele Columbus AG
/ Schlagwort(e): Marktbericht/Sonstiges
Tele Columbus AG: Neue Glasfaserringe verbinden wichtige Netzstandorte in vier Bundesländern
22.12.2021 / 10:47
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Pressemitteilung
Tele Columbus erweitert Internet-Backbone
Neue Glasfaserringe verbinden wichtige Netzstandorte in vier Bundesländern
- Ca. 1.400 Kilometer Glasfaser erschließen weitere Netzstandorte
- Kurze Vorlaufzeiten für Kapazitätsanpassungen
- Technologische Grundlage für weiteren FTTH-Ausbau
Berlin, 22 Dezember 2021. Die Tele Columbus AG hat zwei weitere Glasfaserringe in Betrieb genommen, die wichtige Netzstandorte in insgesamt vier Bundesländern auf einer Strecke von ca. 1.400 Kilometern miteinander verbinden. Über die neuen Ringe erhalten rund 480.000 Haushalte, ein Großteil davon in Brandenburg, Sachsen und Thüringen, eine einfach zu skalierende Anbindung an das Internet-Backbone der Tele Columbus Gruppe. Mit der Inbetriebnahme verringert sich die Anzahl dezentraler Teilnetze, gleichzeitig steigt die Dienstgüte durch eine höhere Geschwindigkeit, Skalierbarkeit und Ausfallsicherheit.
Der neue Thüringen-Ring erstreckt sich auf insgesamt 760 Kilometer und verläuft von Erfurt aus über Arnstadt, Jena, Stadtroda, Saalfeld, Bad Salzungen, Eisenach, Waltershausen und Gotha. Die Netzstandorte in Heiligenstadt über die Landesgrenze hin nach Sangerhausen und Eisleben werden über eine bereits bestehende Trasse ausgehend von Halle (Saale) mit dem neuen Glasfaserring verbunden.
In Sachsen und Brandenburg verläuft der ebenfalls neue 610 Kilometer lange Glasfaserring über Weißwasser, Niesky, Löbau und Bautzen, Dresden, Großenhain und Riesa bis nach Finsterwalde, Lübben, Lübbenau und Cottbus. Niesky und Finsterwalde sind zusätzlich durch eine Trasse über Hoyerswerda und Senftenberg miteinander verbunden.
Die neuen Glasfaserringe gewährleisten durch ihre Redundanz eine Signalverfügbarkeit auf höchstem Niveau. Durch die zentrale Anbindung ist zudem für eine weiter steigende Nachfrageentwicklung hin zu höheren Bandbreiten vorgesorgt. Die Tendenz zu höheren Geschwindigkeiten ist klar erkennbar: Bereits zwei Drittel der PŸUR Neukunden buchen Internettarife mit 200 Mbit/s oder schneller.
Darüber hinaus eröffnet die einfach zu skalierende Anbindung an das Internet-Backbone neue Möglichkeiten für eine redundante, zentrale TV-Signaleinspeisung. So können beispielsweise Programmänderungen, die an wenigen Großkopfstellen umgesetzt werden, in Zukunft für deutlich mehr Teilnetze wirksam werden. Bei der Aufschaltung neuer Programme haben Standorte entlang der Ringe den Vorteil, schneller von den Aufschaltungen zu profitieren.
"Durch die Inbetriebnahme von zwei weiteren Glasfaserringen können wir noch einfacher und schneller auf die steigenden Erfordernisse an unser Netz reagieren. Zusätzlich sind wir deutlich flexibler in der technologischen Ausgestaltung und der Wartungsaufwand verringert sich deutlich", erklärt Dietmar Pöltl, Chief Technology Officer von Tele Columbus. "Mit dieser Realisierung haben wir mittlerweile fünf Glasfaserringe etabliert - weitere regionale Ringe werden noch folgen. Diese zukunftssichere Ausgestaltung unseres Netzes sichert uns die nötige Grundlage für unsere ambitionierten Ziele im Rahmen unserer Fiber Champion Strategie."
In den Regionen der neuen Glasfaserringe betreibt die Tele Columbus Gruppe eine Vielzahl moderner Kabelnetze, bei denen die Glasfaser-Verbindungen zum Teil bereits bis in die Gebäude hinein (FTTB) ausgeführt sind. Überwiegend werden so Internetbandbreiten bis 400 Mbit/s zur Verfügung gestellt. Im Rahmen des mehrstufigen Aufrüstungskonzepts der Tele Columbus Gruppe werden im zweiten Schritt die Glasfasern auf Wunsch bis zur Teilnehmeranschlussdose hinein verlängert (Fiber To The Home). Mit dieser Vollglasfaserversorgung sind Internetanbindungen mit symmetrischen Upload- und Downloadgeschwindigkeiten im Gigabitbereich möglich.
Ein Temposprung ist in ausgewählten Gebieten der Glasfaserringe durch den bundesweiten DOCSIS 3.1 Rollout der Tele Columbus Gruppe schon jetzt möglich. Durch die Zuschaltung neuer Übertragungsfrequenzen lässt sich die Übertragungskapazität der bestehenden Netze mehr als verdoppeln und ermöglicht Geschwindigkeiten bis ein Gigabit pro Sekunde.
Über die Tele Columbus AG
Als einer der führenden Glasfasernetzbetreiber in Deutschland versorgt die Tele Columbus AG mit ihrer Marke PΫUR über drei Millionen Haushalte mit Highspeed-Internet einschließlich Telefonanschluss, Mobilfunk und mehr als 200 TV-Programmen auf einer digitalen Entertainment-Plattform, die klassisches Fernsehen mit Videounterhaltung auf Abruf vereint. Mit ihren Partnern der Wohnungswirtschaft realisiert die Tele Columbus Gruppe maßgeschneiderte Kooperationsmodelle und moderne digitale Mehrwertdienste wie Telemetrie und Mieterportale. Als Full-Service-Partner für Kommunen und regionale Versorger treibt das Unternehmen maßgeblich den glasfaserbasierten Infrastruktur- und Breitbandausbau in Deutschland voran. Im Geschäftskundenbereich werden zudem Carrier-Dienste und Unternehmenslösungen auf Basis des eigenen Glasfasernetzes erbracht. Die Tele Columbus AG hat ihren Hauptsitz in Berlin sowie Niederlassungen in Leipzig, Unterföhring, Hamburg, Ratingen und Chemnitz.
Disclaimer
Diese Mitteilung kann in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten. Diese Aussagen spiegeln die derzeitige Kenntnis und die derzeitigen Erwartungen und Planungen der Gesellschaft in Bezug auf künftige Ereignisse wider. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen unterliegen naturgemäß Risiken, Ungewissheiten, Annahmen und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Ereignisse wesentlich von denjenigen abweichen, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen oder beschrieben werden. Derartige Risiken, Ungewissheiten und Annahmen können dazu führen, dass unsere tatsächlichen Ergebnisse einschließlich der Finanzlage und der Profitabilität der Gesellschaft wesentlich von denjenigen abweichen, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen oder beschrieben werden. In Anbetracht dieser Risiken und Ungewissheiten können die in dieser Mitteilung enthaltenen in die Zukunft gerichteten Aussagen auch nicht eintreten und unsere tatsächlichen Ergebnisse können wesentlich von denjenigen abweichen, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen oder beschrieben werden. Investoren sollten in die Zukunft gerichteten Aussagen und Darstellungen, die sich zudem lediglich auf das Datum dieser Mitteilung beziehen, nicht über Gebühr vertrauen.
Diese Mitteilung kann Verweise auf bestimmte nicht-GAAP-konforme Kennzahlen enthalten, wie normalisiertes EBITDA und Capex, und operative Kennzahlen, wie RGUs, ARPU, sowie Berechnungen zu Endkunden. Diese nicht-GAAP-konformen Finanz- und operativen Kennzahlen sollten nicht für sich allein als Alternative zu Kennzahlen der Gesellschaft zur finanziellen Lage, zu den Geschäftsergebnissen oder zum Cash Flow, berechnet in Übereinstimmung mit IFRS, herangezogen werden. Die nicht-GAAP-konformen Finanz- und operativen Kennzahlen, die von der Gesellschaft verwendet werden, können von ähnlich bezeichneten Kennzahlen, die von anderen Unternehmen verwendet werden, abweichen und mit diesen auch nicht vergleichbar sein.
Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen sind sorgfältig ermittelt worden. Es wird jedoch keine Haftung irgendeiner Art übernommen für die hierin enthaltenen Informationen und/oder ihre Vollständigkeit. Die Gesellschaft, ihre Organmitglieder, Führungskräfte und Mitarbeiter und sonstige Personen geben keine Garantie oder Zusicherung, weder ausdrücklich noch konkludent, für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der hierin enthaltenen Informationen ab und jegliche Haftung für jeglichen Schaden oder Verlust, der direkt oder indirekt aus dem Gebrauch dieser Informationen oder daraus in anderer Weise abgeleiteter Meinungen resultiert, ist ausgeschlossen. Die Gesellschaft übernimmt keine wie auch immer geartete Verpflichtung, irgendwelche Informationen (einschließlich der in die Zukunft gerichteten Aussagen), die in dieser Mitteilung enthalten sind, zu aktualisieren oder zu korrigieren, sei es als Ergebnis neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen.
Kontakt:
Leonhard Bayer
Director Investor Relations
Telefon +49 (30) 3388 1781
Telefax +49 (30) 3388 9 1999
ir@telecolumbus.de
www.telecolumbus.com
22.12.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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1261213 22.12.2021
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| 07.12.2021 | Tele Columbus AG: Tele Columbus rüstet Netze für Gigabit auf
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Tele Columbus AG
/ Schlagwort(e): Markteinführung/Produkteinführung
Tele Columbus AG: Tele Columbus rüstet Netze für Gigabit auf
07.12.2021 / 10:00
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Pressemitteilung
DOCSIS 3.1 Rollout gestartet
Tele Columbus rüstet Netze für Gigabit auf
Berlin, 07.12.2021. Die Tele Columbus AG, einer der führenden Glasfaserkabelnetzbetreiber, hat damit begonnen, seine internetfähigen Netze für Übertragungsgeschwindigkeiten bis ein Gigabit pro Sekunde zu optimieren. Mit der Aufrüstung soll der weit überwiegende Teil der rund 2,4 Millionen durch die Marke PŸUR mit Internet versorgten Haushalte Gigabitbandbreiten nutzen können.
Bislang bot PŸUR Internetgeschwindigkeiten bis 400 Mbit/s im Kabelnetz an. Im August 2019 startete PŸUR das erste Gigabitangebot für rund 500.000 Haushalte in Berlin. Nunmehr ist der bundesweite DOCSIS 3.1 Rollout angelaufen. Seit heute können weitere 69.000 Haushalte Internetanschlüsse mit Bandbreiten bis ein Gigabit pro Sekunde bestellen. In der ersten Welle wurden die Netze in Flensburg, Offenbach und Frankfurt am Main sowie Aschersleben und Naumburg in Sachsen-Anhalt aufgerüstet. Großplakate verkünden mit Überschriften wie "Offenbach hat's" oder "Endlich für Euch" den Start ins Gigabitzeitalter.
Sonderkonditionen für schnelle Internetanschlüsse
Mit den zusätzlichen Tarifen Pure Speed 500 und Pure Speed 1.000 können sich Kunden das blitzschnelle Surfen nach Hause holen. Zum Vermarktungsstart hält PŸUR ein besonderes Angebot bereit: Der Gigabittarif Pure Speed 1.000 ist in den ersten sechs Monaten gratis und kostet danach dauerhaft 44 Euro statt 55 Euro pro Monat. Das Angebot sechs Monate kostenlos im Netz zu surfen, wendet sich grundsätzlich an alle Neukunden für das PŸUR Kabel-Internet, die einen Anschluss mit einem 24-Monatsvertrag abschließen. Somit profitieren Kunden ganz unabhängig von der gebuchten Bandbreite von sechs gebührenfreien Vertragsmonaten und das auch bei Kombiprodukten mit zusätzlichem TV-Paket.
Leistungspuffer für alle Anwendungen
Schon heute buchen drei Viertel aller PŸUR Neukunden Bandbreiten von 200 Mbit/s oder schneller. Das hat gute Gründe: Eine weiter steigende Beliebtheit von Onlinevideo-Angeboten, die heute immer öfter auch von älteren Kundenhaushalten geschätzt werden, der Siegeszug des Online-Gamings in Verbindung mit einer glatten Verdoppelung der wöchentlichen Spielzeit auf nun 10 Stunden und natürlich der Trend zu mehr Homeoffice treibt den Wunsch nach stabil anliegenden und superschnellen Breitbandverbindungen an.
Der Temposprung wird durch die Aktualisierung der Übertragungstechnik auf den DOCSIS 3.1-Standard erreicht. Durch die Zuschaltung neuer Übertragungsfrequenzen lässt sich die Übertragungskapazität der bestehenden Netze mehr als verdoppeln. Im Vorfeld der Zuschaltungen werden die Kabelnetze geprüft und überarbeitet, um einen reibungslosen Gigabitbetrieb zu gewährleisten. Von der neuen Versorgungsqualität profitieren alle Kabelinternetnutzer von PŸUR. Die jetzt angelaufene Aufrüstungskampagne soll bis Mitte 2023 abgeschlossen sein.
In den kommenden zehn Jahren wird das Unternehmen hinter der Marke PŸUR, die Tele Columbus AG, zwei Milliarden Euro in die Netzaufrüstung und in den Glasfaserausbau investieren, um die Potenziale des Kabelanschlusses als zukunftsfähigen Anschluss an die digitale Welt für PŸUR Kunden erlebbar zu machen
Über die Tele Columbus AG
Als einer der führenden Glasfasernetzbetreiber in Deutschland versorgt die Tele Columbus AG mit ihrer Marke PΫUR über drei Millionen Haushalte mit Highspeed-Internet einschließlich Telefonanschluss, Mobilfunk und mehr als 200 TV-Programmen auf einer digitalen Entertainment-Plattform, die klassisches Fernsehen mit Videounterhaltung auf Abruf vereint. Mit ihren Partnern der Wohnungswirtschaft realisiert die Tele Columbus Gruppe maßgeschneiderte Kooperationsmodelle und moderne digitale Mehrwertdienste wie Telemetrie und Mieterportale. Als Full-Service-Partner für Kommunen und regionale Versorger treibt das Unternehmen maßgeblich den glasfaserbasierten Infrastruktur- und Breitbandausbau in Deutschland voran. Im Geschäftskundenbereich werden zudem Carrier-Dienste und Unternehmenslösungen auf Basis des eigenen Glasfasernetzes erbracht. Die Tele Columbus AG hat ihren Hauptsitz in Berlin sowie Niederlassungen in Leipzig, Unterföhring, Hamburg, Ratingen und Chemnitz.
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07.12.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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1254404 07.12.2021
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| 21.09.2021 | Tele Columbus AG: Neues Produktportfolio und Herbstangebote: PYUR bestätigt aktuell bestes Preis-Leistungs-Verhältnis
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Tele Columbus AG
/ Schlagwort(e): Markteinführung/Sonstiges
Tele Columbus AG: Neues Produktportfolio und Herbstangebote: PYUR bestätigt aktuell bestes Preis-Leistungs-Verhältnis
21.09.2021 / 12:15
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
PRESSEMITTEILUNG
Kabelanschluss inklusive, Nebenkostenrabatt für Sammelinkasso-Kunden
Neues Produktportfolio und Herbstangebote:
PŸUR bestätigt aktuell bestes Preis-Leistungs-Verhältnis
- Kabelanschluss in Kombi-Tarifen automatisch enthalten
- Mietnebenkostenrabatt von 10 Euro für Kunden im Sammelinkasso
- Herbstangebote mit aktuell besten Konditionen auf dem Markt
Berlin, 21. September 2021. Die Tele Columbus AG bietet ihren Kunden unter der Marke PŸUR im Zuge einer Anpassung des Produktportfolios ab sofort noch attraktivere Angebote. In allen Kombi-Tarifen ist fortan der Kabelanschluss inklusive, ein separater Kabelvertrag ist damit nicht mehr nötig. PŸUR Kunden im Sammelinkasso profitieren von einem monatlichen Rabatt. Zusätzlich gibt es besondere Herbst-Angebote für Internet-, TV- und Kombi-Tarife.
Bei der Buchung eines Kombi-Tarifs ist der Kabelanschluss ab sofort automatisch enthalten - die vorherige Zubuchung der CATV-Option ist nicht mehr notwendig. PŸUR Kunden kommen damit in den Genuss von hochauflösendem Fernsehvergnügen mit 26 privaten HD-Sendern. Das CI+-Modul zum Empfang der privaten HD-Sender ist im Paket bereits kostenfrei enthalten. Eine Allnet-Flat ins Festnetz und alle deutschen Mobilfunknetze ist ebenfalls inkludiert. Für schnelle Geschwindigkeiten im Heimnetz sorgt eine FRITZ!Box 6660 Cable als attraktive Zubuchoption (kostenfrei in den ersten sechs Monaten, danach nur 3 Euro monatlich). Eine weitere Ersparnis - im Handel beläuft sich der UVP aktuell bei 229 Euro.
Alle PŸUR Kunden im Sammelinkasso, bei denen die TV-Gebühren über die Mietnebenkosten abgerechnet werden, erhalten zusätzlich einen Mietnebenkostenrabatt in Höhe von 10 Euro monatlich. Damit kosten die Kombitarife für Mieter im Sammelinkasso nur geringfügig mehr als ein Single-Internettarif und Mieter sichern sich im Kontext des Wegfalls der Umlagefähigkeit der TV-Nebenkosten bereits jetzt ein unterbrechungsfreies und kostengünstiges Fernseherlebnis.
Im Vergleich zur Einzelbuchung sparen Kunden durch die Angebotsanpassung bei den Kombi-Tarifen je nach Tarif bis zu 20 Prozent. In den ersten sechs Monaten beläuft sich die Ersparnis sogar auf über 50 Prozent.
Herbst-Angebote: Kombitarife & Internet ab 0 Euro, HDTV kostenlos testen
Ergänzend zu den dauerhaften Anpassungen am Produktportfolio hält PŸUR pünktlich zum Herbstanfang spezielle Einstiegsangebote bereit. Alle Kombipakete inkl. HDTV und Allnet-Telefon-Flat mit den Internetgeschwindigkeiten 20, 200, 400, 500 und 1.000 Mbit/s gibt es in den ersten sechs Vertragsmonaten kostenlos. Doch auch darüber hinaus profitieren Kunden von den aktuell besten Standardkonditionen auf dem Markt.
Neben den Kombi-Angeboten halten auch die reinen Internettarife einen attraktiven Startervorteil bereit. PŸUR Kunden zahlen dabei monatlich in allen Geschwindigkeitsstufen in den ersten sechs Monaten lediglich 10 Euro. Der Tarif Pure Speed 200 bietet damit beispielsweise das günstigste Preis-Leistungs-Verhältnis auf dem Markt und ist auch noch doppelt so schnell wie vergleichbare Angebote.
Auch TV-Fans kommen im Rahmen der Herbstangebote voll auf ihre Kosten. Wer sich für das HDTV-Produkt mit 24 Monaten Vertragslaufzeit entscheidet, kommt in den ersten sechs Monaten kostenfrei in den Genuss brillanter Bildqualität. Kunden können innerhalb des sechsmonatigen kostenlosen Testzeitraums das HDTV-Paket mit 26 deutschen Privatsendern einfach abbestellen oder darüber hinaus für monatlich nur 10 Euro weiter nutzen.
Als weiteres Highlight können Kunden im Aktionszeitraum mit PremiumTV Start oder Premium TV Plus bis zu 32 exklusive und werbefreie Sender sechs Monate gratis und risikofrei testen. Die damit zur Verfügung stehenden Programme bieten nicht nur großes Kino, sondern auch spannende Serien und Dokumentationen, Comedy, Kinder- und Erwachsenenprogramme, Sport, Romantik und Lifestyle-Themen.
Weitere Informationen zu den einzelnen Tarifen erhalten Sie unter www.pyur.com.
Über Tele Columbus
Die Tele Columbus AG ist einer der führenden Glasfasernetzbetreiber in Deutschland mit einer Reichweite von mehr als drei Millionen Haushalten. Unter der Marke PΫUR bietet das Unternehmen Highspeed-Internet einschließlich Telefon sowie mehr als 250 TV-Programme auf einer digitalen Entertainment-Plattform an, die klassisches Fernsehen mit Videounterhaltung auf Abruf vereint. Mit ihren Partnern der Wohnungswirtschaft realisiert die Tele Columbus Gruppe maßgeschneiderte Kooperationsmodelle und moderne digitale Mehrwertdienste wie Telemetrie und Mieterportale. Als Full-Service-Partner für Kommunen und regionale Versorger treibt das Unternehmen maßgeblich den glasfaserbasierten Infrastruktur- und Breitbandausbau in Deutschland voran. Im Geschäftskundenbereich werden zudem Carrier-Dienste und Unternehmenslösungen auf Basis des eigenen Glasfasernetzes erbracht. Die Tele Columbus AG ist seit 2015 börsennotiert und hat ihren Hauptsitz in Berlin sowie Niederlassungen in Leipzig, Unterföhring, Hamburg, Ratingen und Chemnitz.
Disclaimer
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Kontakt:
Leonhard Bayer
Director Investor Relations
Telefon +49 (30) 3388 1781
Telefax +49 (30) 3388 9 1999
ir@telecolumbus.de
www.telecolumbus.com
21.09.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Tele Columbus AG |
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Kaiserin-Augusta-Allee 108 |
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10553 Berlin |
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Deutschland |
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| E-Mail: |
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