| 22.12.2025 | TUI AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.02.2026 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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TUI AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
TUI AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.02.2026 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
22.12.2025 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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TUI AG
Hannover und Berlin
EINLADUNG
Die TUI AG lädt ihre Aktionäre hiermit zu der ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den 10. Februar 2026 mit Beginn 11:00 Uhr (MEZ), in das HCC Hannover Congress Centrum, Theodor-Heuss-Platz 1-3, 30175 Hannover, ein.
TUI AG
Berlin/Hannover
Karl-Wiechert-Allee 23
30625 Hannover
Das Grundkapital der Gesellschaft
ist zum Zeitpunkt der Einberufung zerlegt in 507.431.033 nennwertlose Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Für 55.179.167 Aktien besteht ein Stimmverbot aufgrund geltender Sanktionsbestimmungen. Es bestehen daher zum Zeitpunkt der Einberufung 452.251.866 ausübbare Stimmrechte. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
Wertpapier-Kennnummern stimm- und dividendenberechtigter Aktien:
| ISIN-Code |
WKN |
| DE 000 TUA G50 5 |
TUA G50 |
Wertpapier-Kennnummern nur stimmberechtigter Aktien:
| ISIN-Code |
WKN |
| DE 000 TUA G35 6 |
TUA G35 |
Eindeutige Kennung der Veranstaltung: 850c74e3ff0df011b54000505696f23c
| I. |
TAGESORDNUNG
der ordentlichen Hauptversammlung der TUI AG am 10. Februar 2026
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| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach den §§ 289a und 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das zum 30. September 2025 abgelaufene Geschäftsjahr
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen.
Jahresabschluss, Konzernabschluss, zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach den §§ 289a und 315a HGB sowie der Bericht des Aufsichtsrats sind von der Einberufung an und auch während der ordentlichen Hauptversammlung über die Internetadresse www.tuigroup.com/de/investoren/hauptversammlungen zugänglich.
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| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des zur Ausschüttung verfügbaren Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vom ausgewiesenen Bilanzgewinn des zum 30. September 2025 abgelaufenen Geschäftsjahres in Höhe von 431.249.084,92 € den Betrag von 50.743.103,30 € zur Ausschüttung einer Dividende von 0,10 € je dividendenberechtigter Aktie zu verwenden und den verbleibenden Betrag in Höhe von 380.505.981,62 € auf neue Rechnung vorzutragen. Der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende ist gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. Die Dividende soll dementsprechend am 13. Februar 2026 ausgezahlt werden.
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands für das zum 30. September 2025 abgelaufene Geschäftsjahr zu entlasten.
Über die Entlastung soll im Wege der Einzelentlastung, also für jedes Mitglied gesondert, abgestimmt werden. Zur Entlastung stehen dabei die folgenden, im abgelaufenen Geschäftsjahr amtierenden Mitglieder des Vorstands an: Sebastian Ebel (Vorsitzender), Mathias Kiep, Peter Krueger, Sybille Reiss und David Schelp.
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| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats für das zum 30. September 2025 abgelaufene Geschäftsjahr zu entlasten.
Über die Entlastung soll im Wege der Einzelentlastung, also für jedes Mitglied gesondert, abgestimmt werden. Zur Entlastung stehen dabei die folgenden, im abgelaufenen Geschäftsjahr amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats an: Dr. Dieter Zetsche (Vorsitzender), Frank Jakobi (stellvertretender Vorsitzender), Ingrid-Helen Arnold, Sonja Austermühle, Christian Baier, Andreas Barczewski, Peter Bremme, María Garaña Corces, Dr. Jutta A. Dönges, Prof. Dr. Edgar Ernst, Wolfgang Flintermann, Stefan Heinemann, Janina Kugel, Johan Lundgren, Coline Lucille McConville, Helena Murano, Mark Muratovic, Pepijn Rijvers, Joan Trían Riu, Anette Strempel, Rainald Thannisch, Tanja Viehl und Stefan Weinhofer.
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| 5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Prüfers für den Nachhaltigkeitsbericht für das zum 30. September 2026 endende Geschäftsjahr
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| 5.1 |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das zum 30. September 2026 endende Geschäftsjahr sowie des Prüfers für eine prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr und eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen für das zum 30. September 2026 endende Geschäftsjahr
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das zum 30. September 2026 endende Geschäftsjahr sowie für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des genannten Geschäftsjahres zu wählen.
Des Weiteren schlägt der Aufsichtsrat auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG für das zum 30. September 2026 endende Geschäftsjahr zu wählen.
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| 5.2 |
Beschlussfassung über die Bestellung des Prüfers für den Nachhaltigkeitsbericht
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung und entsprechend der Präferenz seines Prüfungsausschusses vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Prüfer für den Nachhaltigkeitsbericht sowie den Konzernnachhaltigkeitsbericht für das zum 30. September 2026 endende Geschäftsjahr zu bestellen. Der Beschluss kommt nur zur Durchführung, wenn nach dem noch zu verabschiedenden CSRD-Umsetzungsgesetz ein für das Geschäftsjahr 2026 zu erstellender Nachhaltigkeitsbericht durch einen von der Hauptversammlung zu bestellenden Prüfer zu prüfen ist.
Nach der am 5. Januar 2023 in Kraft getretenen Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (EU-Abschlussprüferverordnung) und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung (Corporate Sustainability Reporting Directive, „CSRD“) müssen große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden bereits für nach dem 31. Dezember 2024 beginnende Geschäftsjahre ihren (Konzern-)Lagebericht um einen (Konzern-)Nachhaltigkeitsbericht erweitern, der extern durch den Abschlussprüfer oder - nach Wahlmöglichkeit des jeweiligen Mitgliedstaats - einen anderen (Abschluss-)Prüfer oder einen unabhängigen Erbringer von Bestätigungsleistungen zu prüfen ist.
Die TUI AG unterliegt heute bereits der nichtfinanziellen Berichterstattung gemäß §§ 289b Abs. 1, 315b Abs. 1 HGB und ist somit verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht für die Gesellschaft und den Konzern aufzustellen und extern prüfen zu lassen. Die EU-Mitgliedstaaten waren verpflichtet, die CSRD bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht umzusetzen. Nachdem eine Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber in 2024 nicht erfolgt war, hat die seit Frühjahr 2025 bestehende Bundesregierung im September 2025 einen überarbeiteten Entwurf für das CSRD-Umsetzungsgesetz in den Bundestag eingebracht. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung ist noch offen, bis wann mit einer Umsetzung des Gesetzesentwurfs zu rechnen ist. Um eine weitere Hauptversammlung der Gesellschaft nach Umsetzung der CSRD zur Wahl eines Prüfers für den Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2026 zu vermeiden, wird vorgeschlagen, bereits in der Hauptversammlung am 10. Februar 2026 einen Prüfer zu bestellen. Der Beschluss soll nur durchgeführt werden, sofern das CSRD-Umsetzungsgesetz eine entsprechende Bestellung durch die Hauptversammlung vorsieht.
Der Prüfungsausschuss hat gemäß Art. 16 Abs. 2 Unterabsatz 3 der EU-Abschlussprüferverordnung erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.
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| 6. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das zum 30. September 2027 endende Geschäftsjahr sowie des Prüfers für eine prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr und eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen für das zum 30. September 2027 endende Geschäftsjahr und bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2028
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung und entsprechend der Präferenz seines Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das zum 30. September 2027 endende Geschäftsjahr, für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des genannten Geschäftsjahres sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG für das zum 30. September 2027 endende Geschäftsjahr zu bestellen.
Des Weiteren schlägt der Aufsichtsrat auf Empfehlung und entsprechend der Präferenz seines Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG für das zum 30. September 2028 endende Geschäftsjahr bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2028 zu bestellen.
Nach der EU-Abschlussprüferverordnung ist die Gesellschaft verpflichtet, den Abschlussprüfer in regelmäßigen Zeitabständen - grundsätzlich spätestens alle zehn Jahre - zu wechseln. Aufgrund dieser Vorgaben ist ein Wechsel des Abschlussprüfers ab dem Geschäftsjahr 2026/2027 erforderlich.
Die Wahl des neuen Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026/2027 soll bereits in der Hauptversammlung am 10. Februar 2026 vorgenommen werden. Dies dient der Rechts- und Planungssicherheit sowohl für die Gesellschaft als auch für den künftigen Abschlussprüfer. Die Überleitung des Prüfungsmandats auf einen neuen Abschlussprüfer bedarf bei einem global aufgestellten Konzern umfangreicher Vorbereitungen sowohl auf Seiten des Unternehmens als auch auf Seiten des Abschlussprüfers. Mit der Wahl durch die Hauptversammlung am 10. Februar 2026 soll sichergestellt werden, dass der neue Abschlussprüfer die erforderlichen weiteren vorbereitenden Maßnahmen als von der Hauptversammlung gewählter Abschlussprüfer auf einer sicheren Rechtsgrundlage durchführen kann.
Der Empfehlung des Prüfungsausschusses ist ein nach Art. 16 der EU-Abschlussprüferverordnung durchgeführtes Auswahlverfahren vorangegangen. Im Anschluss daran hat der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat unter Angabe von Gründen die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, und die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, für das ausgeschriebene Prüfungsmandat empfohlen und eine begründete Präferenz für die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, mitgeteilt. Zudem hat der Prüfungsausschuss gemäß Art. 16 Abs. 2 Unterabsatz 3 der EU-Abschlussprüferverordnung erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.
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| 7. |
Beschlussfassung über eine Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und des Andienungsrechts sowie der Möglichkeit der Einziehung eigener Aktien auch unter Herabsetzung des Grundkapitals
Zum Erwerb eigener Aktien bedarf die Gesellschaft, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich zugelassen, einer besonderen Ermächtigung durch die Hauptversammlung. Die Gesellschaft verfügt derzeit über keine Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien. Um künftig flexibel auf Kapitalmarktentwicklungen reagieren zu können, strategische Optionen zur Unternehmensfinanzierung zu eröffnen und gegebenenfalls eigene Aktien als Akquisitionswährung oder zur Mitarbeiterbeteiligung einzusetzen, soll die Hauptversammlung eine entsprechende Ermächtigung beschließen. Diese Maßnahme dient der Stärkung der unternehmerischen Handlungsfähigkeit und der nachhaltigen Wertschöpfung für die Aktionäre.
Die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien soll den Vorstand auch dazu ermächtigen, eigene Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu verwenden oder - auch unter Herabsetzung des Grundkapitals - einzuziehen. Zugleich soll sichergestellt werden, dass eine Veräußerung von auf Grundlage der Ermächtigung erworbenen Aktien der Gesellschaft unter Ausschluss des Bezugsrechts nur zulässig ist, wenn und solange es dadurch nach Erteilung der Ermächtigung - auch unter Berücksichtigung einer etwaigen Ausübung anderer Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss - nicht zu Bezugsrechtsausschlüssen bezogen auf ein Aktienvolumen von insgesamt mehr als 10% des Grundkapitals kommt. Das Volumen der Erwerbsermächtigung selbst soll ebenfalls auf 10% des Grundkapitals beschränkt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen demgemäß vor, folgenden Beschluss zu fassen:
| a) |
Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 9. Februar 2031 eigene Aktien in einem Volumen von bis zu 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben, d.h. höchstens 50.743.103 Aktien. Auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des Grundkapitals entfallen. Ferner sind die Voraussetzungen des § 71 Abs. 2 Sätze 2 und 3 AktG zu beachten. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden. |
| b) |
Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgeübt werden. Der Erwerb kann dabei durch die Gesellschaft, durch abhängige oder in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder durch auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte durchgeführt werden. Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung an die Aktionäre zur Abgabe eines Verkaufsangebots (zusammen „öffentliches Erwerbsangebot“).
| • |
Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Börsenpreis an der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra-Handel) um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten. |
| • |
Erfolgt der Erwerb mittels eines öffentlichen Erwerbsangebots an alle Aktionäre, darf der von der Gesellschaft gezahlte Angebotspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durch die Schlussauktion am letzten Börsenhandelstag vor dem Tag der Entscheidung des Vorstands über die Veröffentlichung des Erwerbsangebots ermittelten Kurs für Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra-Handel) um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines öffentlichen Kaufangebots bzw. der öffentlichen Aufforderung an die Aktionäre zur Abgabe eines Verkaufsangebots erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so kann das Angebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots angepasst werden. In diesem Fall wird auf den Durchschnittskurs der drei Börsenhandelstage vor dem Tag der Entscheidung des Vorstands über die öffentliche Ankündigung einer etwaigen Anpassung abgestellt. Sofern die Gesamtzahl der auf ein öffentliches Erwerbsangebot angedienten Aktien dessen Volumen überschreitet, kann der Erwerb nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) erfolgen; darüber hinaus können eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 50 Aktien je Aktionär) sowie zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen vorgesehen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen. |
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| c) |
Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden (bis zu 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals, höchstens jedoch 50.743.103 Aktien), können über die Börse oder unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes durch Angebot an die Aktionäre veräußert werden. Der Vorstand wird darüber hinaus ermächtigt, sie stattdessen zu den folgenden Zwecken zu verwenden:
| • |
Die Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrats eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedürfen. Sie können auch ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrags der übrigen Aktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden. Erfolgt die Einziehung ohne Kapitalherabsetzung, ist der Vorstand zur Anpassung der Zahl der Aktien in der Satzung ermächtigt. |
| • |
Die Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an die Aktionäre veräußert werden, wenn die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. In diesem Fall darf die Anzahl der zu veräußernden Aktien die Grenze von 10% des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über diese Ermächtigung oder - falls der Wert geringer ist - zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung insgesamt nicht übersteigen. Das vorstehende Ermächtigungsvolumen von 10% des Grundkapitals verringert sich um den anteiligen Betrag am Grundkapital, der auf Aktien entfällt oder auf den sich Wandlungs- und/oder Optionsrechte bzw. -pflichten aus Schuldverschreibungen beziehen, die seit dem 10. Februar 2026 unter Bezugsrechtsausschluss in unmittelbarer, entsprechender oder sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben bzw. veräußert worden sind. |
| • |
Die Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Teilen von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen einschließlich Erhöhungen des Anteilsbesitzes oder sonstigen Vermögensgegenständen (einschließlich Forderungen) sowie im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen gegen Sachleistungen veräußert werden. |
| • |
Die Aktien können auch zur Erfüllung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten aus von der Gesellschaft oder von Konzernunternehmen der Gesellschaft begebenen Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit Wandlungs- oder Optionsrecht bzw. -pflicht verwendet werden. |
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| d) |
Die Ermächtigung unter lit. c), Unterpunkte 2 bis 4 erfasst auch die Verwendung von Aktien der Gesellschaft, die aufgrund von § 71d Satz 5 AktG erworben wurden. |
| e) |
Die Ermächtigungen unter lit. c) können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam, die Ermächtigungen gemäß lit. c), Unterpunkte 2 bis 4 können zudem durch abhängige oder in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder durch auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte ausgenutzt werden. |
| f) |
Das Bezugsrecht der Aktionäre auf eigene Aktien wird insoweit ausgeschlossen, als diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen unter lit. c), Unterpunkte 2 bis 4 verwendet werden. Für den Fall, dass die eigenen Aktien durch Angebot an die Aktionäre veräußert werden, wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen. Jedoch darf - zusätzlich zu den übrigen sich aus diesem Beschluss ergebenden Beschränkungen - der auf eigene Aktien, bei deren Verwendung das Bezugsrecht aufgrund der vorstehenden Ermächtigung oder durch die Nutzung der Ermächtigungen unter lit. c), Unterpunkte 2 bis 4 ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag am Grundkapital zusammen mit dem anteiligen Betrag am Grundkapital, der auf neue Aktien aus genehmigtem Kapital entfällt, die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden, oder auf eigene oder neue Aktien, auf die sich Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. -pflichten aus Schuldverschreibungen beziehen, die seit dem 10. Februar 2026 in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss veräußert bzw. ausgegeben worden sind, 10% des Grundkapitals nicht überschreiten. Maßgeblich ist entweder das zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung oder das zum Zeitpunkt der Veräußerung der eigenen Aktien vorhandene Grundkapital, je nachdem zu welchem dieser Zeitpunkte der Grundkapitalbetrag geringer ist. |
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| 8. |
Beschlussfassung zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Herr Johan Lundgren wurde mit Wirkung zum 24. Juni 2025 gerichtlich zum Mitglied des Aufsichtsrats der TUI AG bestellt. Der Vorstand hat entsprechend der Empfehlung C.15 Satz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex („DCGK“) beantragt, die gerichtliche Bestellung von Herrn Lundgren bis zum Ende der nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu befristen. Im Sinne guter Corporate Governance schlägt der Aufsichtsrat daher vor, Herrn Lundgren mit Wirkung ab der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 10. Februar 2026 durch Beschluss der Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 3, Satz 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 Mitbestimmungsgesetz 1976 in Verbindung mit § 11 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der TUI AG für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2026 aus zehn Anteilseignervertretern und zehn Arbeitnehmervertretern und danach aus acht Anteilseignervertretern und acht Arbeitnehmervertretern zusammen. Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG setzt sich der Aufsichtsrat zudem zu mindestens 30% aus Frauen und zu mindestens 30% aus Männern zusammen (Mindestanteilsgebot).
Die Seite der Anteilseignervertreter und die Seite der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat hatten in der Vergangenheit der Gesamterfüllung nach § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG, wonach sich der Mindestanteil an Frauen und Männern von je 30% auf den Aufsichtsrat insgesamt bezieht, nicht widersprochen. Der Aufsichtsrat war daher insgesamt mit mindestens sechs Frauen und mindestens sechs Männern zu besetzen, um das Mindestanteilsgebot zu erfüllen. Das war bislang der Fall.
Die Seite der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat hat nun gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG der Gesamterfüllung widersprochen. Danach müssen der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat jeweils mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männer angehören. Das Mindestanteilsgebot bleibt auf der Seite der Anteilseigner auch infolge einer Wahl von Herrn Lundgren erfüllt: Der Seite der Anteilseigner gehören im Fall einer Wahl von Herrn Lundgren zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft vier Frauen und vier Männer an. Der Seite der Arbeitnehmer werden ab der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 10. Februar 2026 acht Männer angehören; das Mindestanteilsgebot wird danach insofern ab der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 10. Februar 2026 nicht erfüllt werden. Bei künftigen Bestellungen von Arbeitnehmervertretern wird das Mindestanteilsgebot aber auch auf der Seite der Arbeitnehmer zu erfüllen sein.
Gestützt auf den entsprechenden Vorschlag des Nominierungsausschusses und unter Berücksichtigung der in der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlichten Ziele des Aufsichtsrats für die Zusammensetzung des Gremiums, des Kompetenzprofils sowie des Diversitätskonzepts schlägt der Aufsichtsrat vor, Herrn Johan Lundgren, Aufsichtsrat und Berater, wohnhaft in London (Großbritannien), für die Zeit ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2026 bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 30. September 2029 endende Geschäftsjahr beschließt, also bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2030, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sowie gemäß Empfehlung C.13 des DCGK:
Herr Johan Lundgren ist seit seiner gerichtlichen Bestellung zum 24. Juni 2025 Mitglied des Aufsichtsrats der TUI AG. Darüber hinaus ist er nicht Mitglied in einem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat. Herr Lundgren ist Mitglied in vergleichbaren Kontrollgremien der ausländischen Wirtschaftsunternehmen Palma Music Studios S.L., Palma de Mallorca, Spanien (nicht börsennotiert), JPL Consulting Limited, Okehampton, Devon, Vereinigtes Königreich (nicht börsennotiert) und Kingsmere Music Limited, Okehampton, Devon, Vereinigtes Königreich (nicht börsennotiert).
Zur Empfehlung C.13 DCGK wird erklärt, dass Herr Johan Lundgren nach Einschätzung des Aufsichtsrats in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu Unternehmen des TUI Konzerns, zu der Gesellschaft, zu Organen der Gesellschaft oder zu einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär steht, deren Offenlegung C.13 DCGK empfiehlt.
Herr Johan Lundgren wird von der Anteilseignerseite im Aufsichtsrat als unabhängig im Sinn von C.6 DCGK eingeschätzt.
Weitere Informationen zu Herrn Johan Lundgren, insbesondere seinen Lebenslauf, finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.tuigroup.com/de/investoren/hauptversammlungen. Der Lebenslauf spiegelt unter anderem auch wider, inwieweit Herr Lundgren zur Erfüllung des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats beiträgt. Das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats ist unter www.tuigroup.com/de/investoren/corporate-governance/management ebenfalls veröffentlicht. Darüber hinaus ist eine individualisierte Qualifikationsmatrix des Aufsichtsrats im Geschäftsbericht der Gesellschaft ab Seite 202 veröffentlicht.
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| 9. |
Beschlussfassung zu Satzungsänderungen
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| 9.1 |
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung, § 21 Abs. 8 der Satzung - Satzungsänderung
Gemäß § 118a AktG kann die Satzung vorsehen oder den Vorstand ermächtigen, vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Eine solche Ermächtigung ist gemäß § 118a Abs. 3 AktG zu befristen und darf für maximal fünf Jahre nach Eintragung der Ermächtigung erteilt werden.
Die von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 14. Februar 2023 beschlossene Ermächtigung des Vorstands zur Durchführung virtueller Hauptversammlungen endete mit Ablauf des 28. Februar 2025. Bei der Abstimmung über die Erneuerung der Ermächtigung in der Hauptversammlung der Gesellschaft am 11. Februar 2025 wurde die erforderliche Mehrheit zwar verfehlt, dennoch sprachen sich mehr als 66% der Aktionäre für den Vorschlag aus. Dieses Votum unterstreicht die große Unterstützung des virtuellen Formats durch eine Vielzahl von Aktionären und zeigt, dass es als zeitgemäßes Format für Hauptversammlungen angesehen wird. Vorstand und Aufsichtsrat sind nach wie vor davon überzeugt, dass das virtuelle Format eine vergleichbare und gute Alternative zur Präsenzhauptversammlung darstellt. Beide Formate ermöglichen den Aktionären die Ausübung ihrer Aktionärsrechte - insbesondere Rede-, Frage- und Antragsrechte - in angemessener Weise, wobei das virtuelle Format darüber hinaus zusätzlich den Vorteil bietet, dass kein Reiseaufwand entsteht. Die Erfahrungen der Hauptversammlungen 2023, 2024 und 2025 bestätigen die hohe Akzeptanz des virtuellen Formats bei den Aktionären: Die Beteiligung durch Redebeiträge war in diesen Jahren ebenso hoch beziehungsweise sogar höher als üblicherweise bei früheren Präsenzversammlungen. Darüber hinaus trägt das virtuelle Format durch geringeren Personal-, Ressourcen- und Kostenaufwand der Gesellschaft zur Nachhaltigkeit bei - ein Aspekt, der sowohl im Interesse der Gesellschaft als auch der Aktionäre liegt. Angesichts möglicher geopolitischer Unsicherheiten sowie einer erneuten Pandemie erscheint es geboten, auch in Zukunft Hauptversammlungen virtuell abhalten zu können. Der Gesetzgeber hat mit den Regelungen der §§ 118a ff. AktG einen dauerhaften Rahmen geschaffen und sieht möglicherweise keine Notwendigkeit mehr für erneute, separat zu erlassende Sonderregelungen.
Der Vorstand wird vor jeder Hauptversammlung unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände sowie der bisherigen Erfahrungen im besten Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre über das Format der Hauptversammlung entscheiden. Die in Tagesordnungspunkt 9.1 vorgeschlagene Satzungsänderung sieht zudem vor, dass die Entscheidung des Vorstands für die Durchführung der Hauptversammlung in virtueller Form zukünftig der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf.
Sollte sich der Vorstand in Zukunft für die Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung entscheiden, wird diese in ihrer Ausgestaltung eng an den Prozess und die Abläufe der Hauptversammlungen der vergangenen drei Jahre angelehnt sein und insbesondere ohne eine Pflicht zur Vorabeinreichung von Fragen erfolgen.
Der Vorstand soll die Ermächtigung für die Abhaltung virtueller Hauptversammlungen nicht für die im Gesetz vorgesehene maximal mögliche Laufzeit von fünf Jahren erhalten, sondern stattdessen wiederum nur für einen Zeitraum von etwa zwei Jahren nach Eintragung der Satzungsänderung. Um zudem den Interessen derjenigen Aktionäre, die eine Präsenzveranstaltung bevorzugen, Rechnung zu tragen, verpflichtet der Vorstand sich im Übrigen, die Hauptversammlung mindestens einmal im Ermächtigungszeitraum als Präsenzveranstaltung durchzuführen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 21 Abs. 8 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
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„(8) Der Vorstand ist bis zum 28. Februar 2028 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorzusehen, dass die Versammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten werden kann (virtuelle Hauptversammlung). Eine etwaige Nutzung dieses Verfahrens und die dazu getroffenen Bestimmungen sind mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt zu machen.“
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| 9.2 |
Beschlussfassung über die Änderung der Formerfordernisse für die Anmeldung zur Hauptversammlung, § 21 Abs. 2 Satz 1 der Satzung, sowie für die Erteilung von Vollmachten an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, § 21 Abs. 5 Satz 2 der Satzung - Satzungsänderungen
Die Satzung sieht bisher vor, dass die Anmeldung zur Hauptversammlung sowie die Erteilung von Vollmachten an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft unter anderem per Telefax erfolgen kann. Diese Möglichkeit soll aus Gründen der Rechtssicherheit und Praktikabilität entfallen. Die Nutzung des Telefax ist im heutigen Geschäftsverkehr weitgehend durch elektronische Kommunikationsformen ersetzt worden und wird von der Gesellschaft nicht mehr in der notwendigen Zuverlässigkeit unterstützt.
Mit der vorgeschlagenen Neufassung bleiben die Anmeldung zur Hauptversammlung sowie die Vollmachtserteilung weiterhin schriftlich oder auf elektronischem Weg möglich. Damit erhalten die Aktionäre eine einfache und sichere Anmeldemöglichkeit, während zugleich der technische und organisatorische Aufwand reduziert wird.
Ein Nachteil für die Aktionäre entsteht durch diese Änderung nicht, da die weiterhin zulässigen Kommunikationswege dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und die fristgerechte Anmeldung ebenso gewährleisten. Die Änderung dient damit der Modernisierung und Rechtssicherheit im Anmeldeverfahren sowie bei der Vollmachtserteilung.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 21 Absatz 2 Satz 1 sowie § 21 Abs. 5 Satz 2 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
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„(2) 1Die Anmeldung hat beim Vorstand am Sitz der Gesellschaft oder bei einer sonst in der Einberufung bezeichneten Stelle schriftlich oder, wenn der Vorstand dies beschließt, auf einem vom Vorstand näher zu bestimmenden elektronischen Weg spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung zu erfolgen.“
„(5) 2Vollmachten an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können in schriftlicher Form oder unter Nutzung elektronischer Medien auf eine vom Vorstand jeweils näher zu bestimmende Weise erteilt werden.“
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| 9.3 |
Beschlussfassung über den Wegfall des Erfordernisses einer Aufsichtsratszustimmung bei Erteilung einer Prokura, § 10 Abs. 2 der Satzung - Satzungsänderung
Nach § 10 Abs. 2 der Satzung bedarf die Erteilung von Prokura für die Gesellschaft der Zustimmung des Aufsichtsrats. Diese Zustimmungspflicht stellt eine zusätzliche formale Hürde im Rahmen der laufenden Geschäftsführung dar, ohne dass hierdurch ein erkennbarer Mehrwert für die Kontrolle oder das Risikomanagement des Unternehmens entsteht.
Die Erteilung von Prokura betrifft regelmäßig operative Vorgänge und gehört zu den üblichen Aufgaben der ordentlichen Geschäftsführung des Vorstands im Sinne von § 76 Abs. 1 AktG. Eine Zustimmung des Aufsichtsrats ist daher nicht erforderlich und auch nach der gesetzlichen Grundkonzeption nicht vorgesehen.
Durch die vorgeschlagene Satzungsänderung wird die Zuständigkeit an die gesetzliche Regelung angepasst und der Entscheidungsprozess vereinfacht. Der Aufsichtsrat behält seine allgemeine Überwachungsfunktion gemäß § 111 AktG, während die operative Verantwortung für die Erteilung von Prokura beim Vorstand verbleibt. Risiken entstehen hierdurch nicht, da die Vertretungsbefugnis der Prokuristen weiterhin nur gemeinschaftlich mit einem Vorstandsmitglied oder einem weiteren Prokuristen ausgeübt werden kann.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 10 Abs. 2 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
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„(2) Prokura wird vom Vorstand in der Weise erteilt, dass der Prokurist in Gemeinschaft mit einem Mitglied des Vorstandes oder mit einem anderen Prokuristen vertritt.“
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| 10. |
Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das am 30. September 2025 abgelaufene Geschäftsjahr
Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 162 AktG jährlich einen Vergütungsbericht zu erstellen. Der Vergütungsbericht erläutert die Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft sowie die satzungsgemäße Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats. Die der dargestellten Vergütung zugrundeliegenden Vergütungssysteme orientieren sich insbesondere an den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, den Anforderungen des Handelsgesetzbuchs sowie des Aktiengesetzes. Der Abschlussprüfer hat zu prüfen, ob der Vergütungsbericht alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthält, und darüber einen Prüfvermerk zu erstellen. Nach § 120a Abs. 4 AktG ist der geprüfte Vergütungsbericht der Hauptversammlung zur Billigung vorzulegen. Die Entscheidung der Hauptversammlung über die Billigung des Vergütungsberichts hat empfehlenden Charakter.
Der Vergütungsbericht für das am 30. September 2025 abgelaufene Geschäftsjahr ist gemeinsam mit dem Prüfvermerk des Abschlussprüfers auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.tuigroup.com/de/investoren/hauptversammlungen zugänglich.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der ordentlichen Hauptversammlung vor, den unter www.tuigroup.com/de/investoren/hauptversammlungen gemeinsam mit dem Prüfvermerk veröffentlichten Vergütungsbericht für das am 30. September 2025 abgelaufene Geschäftsjahr zu billigen.
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| II. |
BERICHT DES VORSTANDS ZU TAGESORDNUNGSPUNKT 7 - ERMÄCHTIGUNG DES VORSTANDS ZUM ERWERB UND ZUR VERWENDUNG EIGENER AKTIEN
Der Vorschlag zu Tagesordnungspunkt 7 sieht eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG in Höhe von bis zu 10% des Grundkapitals, d.h. höchstens 50.743.103 Aktien, für einen Zeitraum bis zum 9. Februar 2031 vor.
Ein Bezugsrechtsausschluss bei Veräußerung der auf Grundlage der neuen Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien soll nur in engen Volumengrenzen zulässig sein, die - auch unter Berücksichtigung einer etwaigen Ausübung anderer Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss - 10% des Grundkapitals nicht übersteigen. Diese Beschränkungen sowie die Gründe für einen möglichen Ausschluss des Bezugs- und des Andienungsrechts werden nachfolgend erläutert.
Nach der Ermächtigung soll die Gesellschaft neben der Möglichkeit des Erwerbs eigener Aktien über die Börse auch die Möglichkeit erhalten, eigene Aktien mittels eines öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots an alle Aktionäre zu erwerben. Bei sämtlichen Erwerbswegen ist der aktienrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten. Bei einem öffentlichen Kaufangebot bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots können die Aktionäre entscheiden, wie viele Aktien und - bei Festlegung einer Preisspanne - zu welchem Preis sie diese der Gesellschaft anbieten möchten. Übersteigt die zum festgesetzten Preis angebotene Menge die von der Gesellschaft nachgefragte Anzahl an Aktien, soll es möglich sein, dass der Erwerb im Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) erfolgt. Nur wenn im Grundsatz ein Erwerb nach Andienungsquoten statt nach Beteiligungsquoten erfolgt, lässt sich das Erwerbsverfahren in einem wirtschaftlich vernünftigen Rahmen technisch abwickeln. Zudem soll es möglich sein, eine bevorrechtigte Annahme kleiner Offerten oder kleiner Teile von Offerten bis zu maximal 50 Stück Aktien je Aktionär vorzusehen. Diese Möglichkeit dient dazu, kleine, in der Regel unwirtschaftliche Restbestände und eine damit möglicherweise einhergehende faktische Benachteiligung von Kleinaktionären zu vermeiden. Sie dient zum anderen auch der Vereinfachung der technischen Abwicklung des Erwerbsverfahrens. Schließlich soll in allen Fällen eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien vorgesehen werden können. Auch dies dient der Erleichterung der technischen Abwicklung, indem es so möglich wird, den Erwerb ganzer Aktien sicherzustellen. In all diesen Fällen ist der Ausschluss eines etwaigen weitergehenden Andienungsrechts der Aktionäre erforderlich und nach der Überzeugung des Vorstands und des Aufsichtsrats gerechtfertigt sowie gegenüber den Aktionären angemessen. Der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) dürfen den durch die Schlussauktion am letzten Börsentag vor dem Tag der Entscheidung des Vorstands über die Veröffentlichung des Erwerbsangebots ermittelten Kurs für Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra-Handel) um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines öffentlichen Kaufangebots bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so kann das Angebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots angepasst werden. In diesem Fall wird auf den Durchschnittskurs der drei Börsenhandelstage vor dem Tag der Entscheidung des Vorstands über die öffentliche Ankündigung einer etwaigen Anpassung abgestellt.
Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgeübt werden. Der Erwerb kann dabei durch die Gesellschaft, durch abhängige oder in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder durch auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte durchgeführt werden. Die erworbenen eigenen Aktien können über die Börse veräußert werden. In diesem Fall besteht kein Bezugsrecht der Aktionäre. Nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 4 AktG genügt die Veräußerung eigener Aktien über die Börse - ebenso wie deren Erwerb über die Börse - dem Gleichbehandlungsgrundsatz des § 53a AktG. Die erworbenen eigenen Aktien können aber auch unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes durch Angebot an die Aktionäre veräußert werden. Der Vorstand wird darüber hinaus ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien stattdessen in anderer Weise zu veräußern oder sie einzuziehen. Dazu im Einzelnen:
Der Beschlussvorschlag enthält die Ermächtigung für den Vorstand, die erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an die Aktionäre gegen Barleistung zu veräußern. Voraussetzung dafür ist, dass die Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Mit dieser Ermächtigung wird von der in § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 AktG in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zugelassenen Möglichkeit zum erleichterten Bezugsrechtsausschluss Gebrauch gemacht. Dem Gedanken des Verwässerungsschutzes der Aktionäre wird dadurch Rechnung getragen, dass die Aktien nur zu einem Preis veräußert werden dürfen, welcher den maßgeblichen Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. Die endgültige Festlegung des Veräußerungspreises für die eigenen Aktien geschieht zeitnah vor der Veräußerung. Der Vorstand wird einen eventuellen Abschlag vom Börsenpreis nach den zum Zeitpunkt der Platzierung vorherrschenden Marktbedingungen möglichst niedrig bemessen. Der Abschlag vom Börsenpreis zum Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung wird voraussichtlich nicht über 3%, jedenfalls aber maximal bei 5% des aktuellen Börsenpreises (Schlusskurs der Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra-Handel) am Börsentag vor der Platzierung der Aktien) liegen. Die Ermächtigung gilt mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußerten eigenen Aktien insgesamt 10% des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Hinblick auf das Grundkapital zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Ermächtigung noch im Hinblick auf das Grundkapital zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung. Sollte also das Grundkapital zum Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung geringer als am 10. Februar 2026 sein, ist das geringere Grundkapital maßgeblich. Eine etwaige Ausnutzung anderer Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss entsprechend oder in sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG soll berücksichtigt werden und das zulässige Ermächtigungsvolumen verringern, soweit sie die Grenze von 10% des Grundkapitals übersteigt.
Die Aktionäre haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Beteiligungsquote durch den Kauf von TUI Aktien über die Börse aufrechtzuerhalten. Diese Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses dient dem Interesse der Gesellschaft an der Erzielung eines bestmöglichen Preises bei der Veräußerung der eigenen Aktien. Die Gesellschaft wird so in die Lage versetzt, sich aufgrund der jeweiligen Börsenverfassung bietende Chancen schnell und flexibel sowie kostengünstig zu nutzen. Der durch eine marktnahe Preisfestsetzung erzielbare Veräußerungserlös führt in der Regel zu einem deutlich höheren Mittelzufluss je veräußerter Aktie als im Falle einer Aktienplatzierung mit Bezugsrecht. Durch den Verzicht auf die zeit- und kostenaufwändige Abwicklung des Bezugsrechts kann zudem der Kapitalbedarf aus sich kurzfristig bietenden Marktchancen zeitnah gedeckt werden. Zwar gestattet § 186 Abs. 2 Satz 2 AktG eine Veröffentlichung des Bezugspreises bis spätestens drei Tage vor Ablauf der Bezugsfrist. Angesichts der Volatilität an den Aktienmärkten besteht aber auch in diesem Fall ein Marktrisiko, namentlich ein Kursänderungsrisiko, über mehrere Tage, das zu Sicherheitsabschlägen bei der Festlegung des Veräußerungspreises und so zu nicht marktnahen Konditionen führen kann. Zudem kann die Gesellschaft bei Einräumung eines Bezugsrechts wegen der Länge der Bezugsfrist nicht kurzfristig auf günstige Marktverhältnisse reagieren. Dem vorgenannten Zweck dient zwar auch das genehmigte Kapital der Gesellschaft. Der Gesellschaft soll aber die Möglichkeit eingeräumt werden, nach einem Rückerwerb eigener Aktien diesen Zweck in geeigneten Fällen auch ohne Durchführung einer - wegen des Erfordernisses der Handelsregistereintragung zeit- und unter Umständen auch kostenaufwändigeren - Kapitalerhöhung zu erreichen.
Die Veräußerung der eigenen Aktien kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch gegen Sachleistungen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen. Die Gesellschaft soll durch die vorgeschlagene Ermächtigung in die Lage versetzt werden, eigene Aktien unmittelbar oder mittelbar als Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Teilen von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen oder sonstigen Vermögensgegenständen (beispielsweise Hotels, Schiffe/Flugzeuge sowie Forderungen) anzubieten. Die Gesellschaft steht im nationalen und globalen Wettbewerb und muss deshalb jederzeit in der Lage sein, national und auf den internationalen Märkten schnell und flexibel zu handeln. Dazu gehört auch die Möglichkeit, sich zur Verbesserung der Wettbewerbsposition mit anderen Unternehmen zusammenzuschließen oder Unternehmen, Teile von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen oder sonstige Vermögensgegenstände zu erwerben. Die optimale Umsetzung dieser Möglichkeit besteht im Einzelfall darin, den Unternehmenszusammenschluss oder die Akquisition unter Gewährung von Aktien der erwerbenden Gesellschaft durchzuführen. Die Praxis zeigt zudem, dass sowohl national als auch auf den internationalen Märkten als Gegenleistung für attraktive Akquisitionsobjekte häufig Aktien der erwerbenden Gesellschaft verlangt werden. Außerdem kann die Bereitstellung von Aktien aus dem Bestand der Gesellschaft vorteilhafter sein als eine Veräußerung dieser Aktien zur Generierung der für eine Akquisition benötigten Geldmittel, da es durch die Veräußerung zu negativen Kurseffekten kommen kann. Die hier vorgeschlagene Ermächtigung soll der Gesellschaft den notwendigen Handlungsspielraum verschaffen, sich bietende Gelegenheiten zu Unternehmenszusammenschlüssen sowie zum Erwerb von Unternehmen, Teilen von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen oder sonstigen Vermögensgegenständen schnell und flexibel sowohl national als auch auf internationalen Märkten auszunutzen. Dazu bedarf es des vorgeschlagenen Ausschlusses des Bezugsrechts. Bei Einräumung eines Bezugsrechts sind hingegen der Zusammenschluss mit anderen Unternehmen oder der Erwerb von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Gewährung eigener Aktien nicht möglich und die damit verbundenen Vorteile nicht erreichbar. Den vorgenannten Zwecken dient zwar auch das genehmigte Kapital der Gesellschaft. Der Gesellschaft soll aber die Möglichkeit eingeräumt werden, nach einem Rückerwerb eigener Aktien diese Zwecke in geeigneten Fällen auch ohne Durchführung einer - wegen des Erfordernisses der Handelsregistereintragung zeit- und unter Umständen auch kostenaufwändigeren - Kapitalerhöhung erreichen zu können. Konkrete Pläne zur Ausübung der Ermächtigung bestehen derzeit nicht. Wenn sich Möglichkeiten zum Zusammenschluss mit anderen Unternehmen oder zum Erwerb von Unternehmen, Teilen von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen konkretisieren, wird der Vorstand sorgfältig prüfen, ob er von der Möglichkeit zur Gewährung eigener Aktien Gebrauch machen soll. Er wird dies nur dann tun, wenn er zu der Überzeugung gelangt, dass der Erwerb gegen Gewährung von TUI Aktien im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt. Bei der Festlegung der Bewertungsrelationen wird der Vorstand darauf achten, dass die Interessen der Aktionäre angemessen gewahrt werden. Der Vorstand wird sich bei der Bemessung des Werts der als Gegenleistung gewährten Aktien am Börsenpreis der TUI Aktie orientieren. Eine schematische Anknüpfung an einen Börsenpreis ist hierbei nicht vorgesehen, insbesondere um einmal erzielte Verhandlungsergebnisse nicht durch Schwankungen des Börsenpreises in Frage zu stellen. Über die Einzelheiten der Ausnutzung dieser Ermächtigung wird der Vorstand in der Hauptversammlung berichten, die auf einen etwaigen Zusammenschluss oder Erwerb gegen Gewährung von Aktien der TUI AG folgt.
Die Ermächtigung sieht ferner vor, dass die eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zur Erfüllung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten aus von der Gesellschaft oder von Konzernunternehmen der Gesellschaften begebenen Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit Wandlungs- oder Optionsrecht bzw. -pflicht verwendet werden können. Es kann zweckmäßig sein, anstelle neuer Aktien aus einer Kapitalerhöhung ganz oder teilweise eigene Aktien zur Erfüllung der Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. -pflichten einzusetzen. Denn insoweit handelt es sich um ein geeignetes Mittel, um einer Verwässerung des Kapitalbesitzes und des Stimmrechts der Aktionäre entgegenzuwirken, wie sie in gewissem Umfang bei der Erfüllung dieser Rechte bzw. Pflichten mit neu geschaffenen Aktien eintreten kann.
Von den vorgenannten Verwendungsmöglichkeiten kann nicht nur hinsichtlich solcher Aktien Gebrauch gemacht werden, die aufgrund dieses Ermächtigungsbeschlusses erworben wurden. Die Ermächtigung umfasst vielmehr auch solche Aktien, die nach § 71d Satz 5 AktG erworben wurden. Es ist vorteilhaft und verschafft weitere Flexibilität, diese eigenen Aktien in gleicher Weise wie die aufgrund dieses Ermächtigungsbeschlusses erworbenen Aktien verwenden zu können. Die vorgenannten Verwendungsmöglichkeiten sollen außerdem nicht nur unmittelbar von der Gesellschaft, sondern auch durch abhängige oder in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder durch auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte ausgenutzt werden können.
Nach dem Vorschlag können die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses erworbenen eigenen Aktien zudem mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Gesellschaft ohne erneuten Beschluss der Hauptversammlung eingezogen werden. Nach § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG kann der Beschluss der Hauptversammlung bestimmen, dass die Einziehung voll eingezahlter Stückaktien auch erfolgen kann, ohne dass damit eine Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft verbunden wird. Die vorgeschlagene Ermächtigung sieht neben der Einziehung mit Kapitalherabsetzung diese Alternative ausdrücklich vor, wobei es auch hier eines erneuten Hauptversammlungsbeschlusses nicht mehr bedürfen soll. Durch eine Einziehung der eigenen Aktien ohne Kapitalherabsetzung erhöht sich automatisch der rechnerische Anteil der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft. Der Vorstand soll daher auch ermächtigt werden, die erforderlich werdende Änderung der Satzung hinsichtlich der sich durch eine Einziehung verändernden Anzahl der Stückaktien vorzunehmen.
Der Vorstand soll schließlich ermächtigt werden, bei Veräußerung der eigenen Aktien durch Angebot an die Aktionäre das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats für Spitzenbeträge auszuschließen. Die Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts für Spitzenbeträge dient dazu, ein technisch durchführbares Bezugsverhältnis darzustellen. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen Aktien werden entweder durch Verkauf an der Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft verwertet. Der mögliche Verwässerungseffekt ist aufgrund der Beschränkung auf Spitzenbeträge gering.
Für alle Fälle der im vorgeschlagenen Ermächtigungsbeschluss enthaltenen Verwendungsmöglichkeiten, bei denen ein Ausschluss des Bezugsrechts vorgesehen ist, sieht der Beschluss eine zusätzliche umfangmäßige Beschränkung vor, die auch Bezugsrechtsausschlüsse berücksichtigt, die in anderen Ermächtigungen vorgesehen sind. Danach darf der auf eigene Aktien, für die das Bezugsrecht aufgrund des vorgeschlagenen Ermächtigungsbeschlusses ausgeschlossen ist, insgesamt entfallende anteilige Betrag am Grundkapital zusammen mit dem anteiligen Betrag am Grundkapital, der auf eigene Aktien oder neue Aktien aus genehmigtem Kapital entfällt oder auf den sich Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. -pflichten aus Schuldverschreibungen beziehen, die seit dem 10. Februar 2026 unter Bezugsrechtsausschluss veräußert bzw. ausgegeben worden sind, 10% des Grundkapitals nicht überschreiten und zwar weder im Hinblick auf das Grundkapital zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Ermächtigung noch im Hinblick auf das Grundkapital zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung.
Bei Abwägung aller genannten Umstände halten Vorstand und Aufsichtsrat den Ausschluss des Bezugsrechts in den genannten Fällen aus den aufgezeigten Gründen auch unter Berücksichtigung des zu Lasten der Aktionäre möglichen Verwässerungseffekts für sachlich gerechtfertigt und gegenüber den Aktionären für angemessen.
Im Falle der Ausnutzung der Ermächtigung wird der Vorstand die nächste Hauptversammlung unterrichten. Der Vorstand hat gegenwärtig keine Absicht, von der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch zu machen. Er wird den Einsatz dieser Möglichkeit jedoch von Zeit zu Zeit prüfen und kann sich dann gegebenenfalls für einen Aktienrückerwerb auf Grundlage der Ermächtigung entscheiden. Der Vorstand wird die Ermächtigung zum Rückerwerb jedoch nur ausnutzen, wenn er zu der Überzeugung gelangt ist, dass dies zu einer Verbesserung des Ergebnisses je Aktie führt und im Interesse aller Aktionäre liegt.
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| III. |
WEITERE ANGABEN UND HINWEISE
Die diesjährige Hauptversammlung der TUI AG findet als Präsenzveranstaltung statt. Aktionäre und Aktionärsvertreter können nur physisch vor Ort teilnehmen.
Darüber hinaus bietet die Gesellschaft auf freiwilliger Basis die Nutzung einiger digitaler Elemente an. Insbesondere bietet die Gesellschaft den Aktionären an, die ordentliche Hauptversammlung über das Investor Portal in voller Länge in Bild und Ton zu verfolgen sowie - jeweils vorab - ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl auszuüben oder im Wege der elektronischen Kommunikation die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zu bevollmächtigen und ihnen Weisungen zu erteilen. Die Ausübung weiterer Aktionärsrechte wie insbesondere des Auskunftsrechts ist hingegen ausschließlich den Teilnehmern vor Ort vorbehalten.
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| 1. |
Voraussetzung für die Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 21 Abs. 1 der Satzung die Aktionäre der Gesellschaft berechtigt, die am Tag der ordentlichen Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich bis zum Ablauf der Anmeldefrist am 3. Februar 2026, 24:00 Uhr (MEZ), bei der Gesellschaft angemeldet haben.
Gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG bestehen im Verhältnis zur Gesellschaft Rechte und Pflichten aus Aktien nur für und gegen den im Aktienregister Eingetragenen. Gemäß § 21 Abs. 2 Satz 2 der Satzung finden Löschungen und Neueintragungen im Aktienregister am Tag der ordentlichen Hauptversammlung und in den letzten sechs Tagen vor der Hauptversammlung nicht statt.
Aktionäre, die spätestens zu Beginn des 20. Januar 2026 im Aktienregister eingetragen sind, erhalten ein personalisiertes Anschreiben bzw. eine persönliche E-Mail mit Hinweis auf die Tagesordnung und können sich bis spätestens 3. Februar 2026, 24:00 Uhr (MEZ), anmelden und Eintrittskarten bestellen:
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Schriftlich unter der Postanschrift
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Per Telefax unter der Nummer
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TUI AG c/o Computershare Operations Center D-80249 München |
+49 (0) 89 30903 73907 |
Elektronisch über das passwortgeschützte Investor Portal
(voraussichtlich ab dem 13. Januar 2026) | | www.tuigroup.com/de/investoren/hauptversammlungen | |
Elektronisch per E-Mail unter der E-Mail-Adresse
| | anmeldestelle@computershare.de | |
Ausschließlich für Intermediäre gem. § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 und 3 und Art. 9 Abs. 4 der Durchführungsverordnung 2018/1212 („DVO“)
| SWIFT: CMDHDEMMXXX; Instruktionen gemäß ISO 20022; Autorisierung über SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich |
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Aktionäre, die nicht bereits zu Beginn des 20. Januar 2026 (MEZ), jedoch spätestens bis zum 3. Februar 2026, 24:00 Uhr (MEZ), im Aktienregister eingetragen sind, können sich ausschließlich schriftlich oder per Telefax unter der oben genannten Postanschrift beziehungsweise Faxnummer sowie per E-Mail unter der oben genannten E-Mail-Adresse (eingehend bis spätestens zum 3. Februar 2026, 24:00 Uhr (MEZ)) zur ordentlichen Hauptversammlung anmelden und Eintrittskarten bestellen.
Aktionäre der Gesellschaft haben bei der ordentlichen Hauptversammlung die Möglichkeit, für sich oder einen Bevollmächtigten Eintrittskarten zu bestellen und vor Ort ihr Stimmrecht auszuüben, das Stimmrecht vorab per Briefwahl auszuüben oder den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft Vollmacht und Weisungen zu erteilen. Ist ein Intermediär im Aktienregister eingetragen, so kann er das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.
Das passwortgeschützte Investor Portal steht den Aktionären ganzjährig zur Verfügung und ist über die Internetadresse www.tuigroup.com/de/investoren/hauptversammlungen erreichbar. Die für den Zugang zum passwortgeschützten Investor Portal erforderlichen Zugangsdaten, bestehend aus Aktionärsnummer und individuellem Passwort, stehen im personalisierten Anschreiben. Aktionäre, die dem E-Mail-Versand zugestimmt haben, nutzen das selbst vergebene Passwort aus dem Vorjahr bzw. generieren sich ihr persönliches Passwort über das per E-Mail mitgeteilte Verfahren. Aktionäre, die zum Zeitpunkt des Einladungsversands noch nicht im Aktienregister eingetragen waren und folglich keine persönlichen Zugangsdaten erhalten haben, können sich bei dem unter Ziffer III.9 genannten Aktionärsservice melden. Im Rahmen der Eintrittskartenbestellung können Aktionäre sich ihre Eintrittskarten über einen Download-Button herunterladen sowie als E-Mail zusenden lassen.
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| 2. |
Stimmabgabe durch Briefwahl
Aktionäre können ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl ausüben. In diesem Fall sind die Eintragung der angemeldeten Aktien im Aktienregister bis zum 3. Februar 2026, 24:00 Uhr (MEZ), und die rechtzeitige Anmeldung zur ordentlichen Hauptversammlung, also bis spätestens 3. Februar 2026, 24:00 Uhr (MEZ), erforderlich.
Die Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl kann schriftlich (Brief oder Telefax) oder im Wege der elektronischen Kommunikation (durch Eingabe in das passwortgeschützte Investor Portal, per E-Mail oder durch einen Intermediär gem. § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 und 3 und Art. 9 Abs. 4 DVO) erfolgen. Für die schriftliche Ausübung des Stimmrechts oder die Ausübung per E-Mail kann von den Aktionären ein entsprechendes Formular genutzt werden, das mit dem personalisierten Anschreiben übersandt sowie auf der Internetseite der Gesellschaft bereitgestellt wird.
Abgabe, Änderung oder Widerruf von Briefwahlstimmen müssen der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB), spätestens bis zum 9. Februar 2026, 18:00 Uhr (MEZ), unter einer der in Ziffer III.1 genannten Adressen zugehen oder bis zu diesem Zeitpunkt im Investor Portal erfolgt sein.
Möchten Aktionäre trotz bereits erfolgter Stimmrechtsausübung durch Briefwahl ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung selbst oder über einen Vertreter ausüben, so ist dies möglich, gilt aber als Widerruf der Stimmrechtsausübung durch Briefwahl.
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| 3. |
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind und sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet haben, haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten - zum Beispiel einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter - ausüben zu lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Vorbehaltlich der nachfolgenden Sonderfälle bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform (§ 126b BGB). Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf können insbesondere unter Nutzung des passwortgeschützten Investor Portals erfolgen.
Für den Fall, dass einem Intermediär, einer Aktionärsvereinigung, einem Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG oder einer sonstigen nach § 135 Abs. 8 AktG den Intermediären gleichgestellten Person Vollmacht erteilt wird, oder sonst die Erteilung der Vollmacht dem Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt, wird weder von § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG Textform verlangt noch enthält die Satzung für diesen Fall eine besondere Regelung. Die betroffenen Bevollmächtigten setzen jedoch unter Umständen besondere Regelungen für ihre eigene Bevollmächtigung fest. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich gegebenenfalls mit den betreffenden Bevollmächtigten rechtzeitig über die jeweilige Form und das Verfahren der Bevollmächtigung abzustimmen. Auf das besondere Verfahren nach § 135 Abs. 1 Satz 5 AktG wird hingewiesen.
Erteilung, Änderung und Widerruf der Bevollmächtigung müssen der Gesellschaft per Post, Telefax, über E-Mail oder das Investor Portal in Textform (§ 126b BGB) bis spätestens zum 3. Februar 2026, 24:00 Uhr (MEZ), unter einer der in Ziffer III.1 genannten Adressen zugehen.
Aktionäre, welche von der Möglichkeit der Bevollmächtigung Gebrauch machen wollen, werden gebeten, dies frühzeitig zu tun und die Hinweise unter Ziffer III.1 zu beachten.
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| 4. |
Besonderheiten bei Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
Bei Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben diese das Stimmrecht nur aus, soweit ihnen eine ausdrückliche Weisung vorliegt. Die Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegen.
Die Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können über das passwortgeschützte Investor Portal, mittels des Antwortbogens, der Bestandteil des personalisierten Anschreibens ist, oder des unter www.tuigroup.com/de/investoren/hauptversammlungen zu findenden Vollmachts- und Weisungsformulars, schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder durch einen Intermediär gem. § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 und 3 und Art. 9 Abs. 4 DVO unter Verwendung der unter Ziffer III.1 genannten Adressen erteilt werden.
Erteilung, Änderung oder Widerruf von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter, die unter Verwendung des Antwortbogens oder über das passwortgeschützte Investor Portals erfolgen, müssen der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) bis zum 9. Februar 2026, 18:00 Uhr (MEZ), unter einer der unter Ziffer III.1 genannten Adressen zugehen. Am Tag der ordentlichen Hauptversammlung sind die Erteilung, Änderung oder der Widerruf von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter noch bis zu dem vom Versammlungsleiter in der Hauptversammlung festgelegten Zeitpunkt möglich.
Möchten Aktionäre trotz bereits erfolgter Vollmachtserteilung und Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung selbst oder über einen Vertreter ausüben, so ist dies möglich, gilt aber als Widerruf der Vollmachtserteilung und Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.
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| 5. |
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG
Die Aktionäre haben die Möglichkeit, Gegenanträge und Wahlvorschläge vor der ordentlichen Hauptversammlung entsprechend §§ 126 Abs. 1, 127 AktG an die Gesellschaft zu übermitteln (Einreichung nur in deutscher Sprache möglich). Die Gesellschaft wird Gegenanträge und Wahlvorschläge auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.tuigroup.com/de/investoren/hauptversammlungen veröffentlichen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Vorstand und Aufsichtsrat behalten sich vor, sich zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen, die die nachstehend beschriebenen Voraussetzungen erfüllen, vor und/oder während der ordentlichen Hauptversammlung zu äußern.
Sollen Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt und Wahlvorschläge entsprechend §§ 126, 127 AktG vorab zugänglich gemacht werden, sind diese bis spätestens zum 26. Januar 2026, 24:00 Uhr (MEZ), ausschließlich an folgende Postanschrift beziehungsweise Faxnummer oder E-Mail-Adresse zu übermitteln:
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TUI AG Board Office Karl-Wiechert-Allee 23 30625 Hannover Telefax: + 49 (0)511 566-1996 E-Mail: gegenantraege.hv@tui.com |
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht nach §§ 126, 127 AktG zugänglich gemacht. Ordnungsgemäß und rechtzeitig eingehende, zugänglich zu machende Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung werden unter der Internetadresse www.tuigroup.com/de/investoren/hauptversammlungen veröffentlicht.
Das Recht des Versammlungsleiters, (außer in Fällen des § 137 AktG) im Rahmen der Abstimmung zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt unberührt. Sollten die Vorschläge der Verwaltung mit der notwendigen Mehrheit angenommen werden, haben sich insoweit die Gegenanträge oder (abweichende) Wahlvorschläge erledigt.
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| 6. |
Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von 500.000,00 € des Grundkapitals der Gesellschaft erreichen, können in gleicher Weise wie gemäß § 122 Abs. 1 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung ist an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft, d.h. bis spätestens zum 10. Januar 2026, 24:00 Uhr (MEZ), in schriftlicher Form zugehen (Einreichung nur in deutscher Sprache möglich). Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das Ergänzungsverlangen halten. Wird dem Verlangen nicht entsprochen, steht den Antragstellern gemäß § 122 Abs. 3 AktG der Weg zu den Gerichten offen.
Ein Ergänzungsverlangen ist zu richten an:
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TUI AG Vorstand Karl-Wiechert-Allee 23 30625 Hannover |
Bekannt zu machende Ergänzungsverlangen werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem im Internet unter www.tuigroup.com/de/investoren/hauptversammlungen veröffentlicht.
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| 7. |
Auskunftsrecht gemäß § 131 AktG
Gemäß § 131 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der ordentlichen Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Gemäß § 22 Abs. 2 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft kann das Frage-, Nachfrage- und Rederecht des Aktionärs in der ordentlichen Hauptversammlung durch deren Vorsitzenden zeitlich angemessen beschränkt werden. Der Vorstand darf die Auskunft aus den in § 131 Abs. 3 AktG aufgeführten Gründen verweigern, insbesondere soweit die Auskunft auf der Internetseite der Gesellschaft über mindestens sieben Tage vor Beginn und in der ordentlichen Hauptversammlung durchgängig zugänglich ist. Wird einem Aktionär eine Auskunft verweigert, so kann dieser gemäß § 131 Abs. 5 AktG die Aufnahme der Frage und des Grundes für die Auskunftsverweigerung in die notarielle Niederschrift über die ordentliche Hauptversammlung verlangen und ggf. gemäß § 132 AktG gerichtliche Entscheidung über das Auskunftsrecht beantragen.
Ist einem Aktionär wegen seiner Eigenschaft als Aktionär eine Auskunft außerhalb der ordentlichen Hauptversammlung gegeben worden, ist diese Auskunft jedem anderen Aktionär auf dessen Verlangen in der ordentlichen Hauptversammlung zu geben, auch wenn sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung nicht erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 4 Satz 1 AktG).
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| 8. |
Bild- und Tonübertragung der ordentlichen Hauptversammlung
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft kann bis zum Ende der Reden des Aufsichtsratsvorsitzenden, des Vorstandsvorsitzenden und des Finanzvorstands durch die Öffentlichkeit über die Internetseite www.tuigroup.com/de/investoren/hauptversammlungen live verfolgt werden. Unter www.tuigroup.com/de/investoren/hauptversammlungen steht im Anschluss an die Hauptversammlung eine Aufzeichnung dieser Reden zur Verfügung.
Aktionäre der Gesellschaft können die gesamte Hauptversammlung über das passwortgeschützte Investor Portal der Gesellschaft verfolgen. Eine Ausübung der Aktionärsrechte ist während der ordentlichen Hauptversammlung über das Investor Portal nicht möglich.
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| 9. |
Informationen nach § 124a AktG und weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten
Die Internetseite der Gesellschaft, über die die Informationen nach § 124a AktG und weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten zugänglich sind, lautet wie folgt:
www.tuigroup.com/de/investoren/hauptversammlungen
Für weitere Informationen steht der TUI AG Aktionärsservice unter der Nummer + 49 (0)89 30903-6367 vom 22. Dezember 2025 bis einschließlich 12. März 2026, montags bis freitags, zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr (MEZ) mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen zur Verfügung.
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| 10. |
Informationen zum Datenschutz für Aktionäre
Detaillierte Informationen, wie die Gesellschaft die persönlichen Daten ihrer Aktionäre verarbeitet und welche Rechte den Aktionären nach den anwendbaren Datenschutzgesetzen zustehen, sind über folgende Internetseite zugänglich:
www.tuigroup.com/de/investoren/hauptversammlungen
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Berlin/Hannover, im Dezember 2025
Der Vorstand
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22.12.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
TUI AG |
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Karl-Wiechert-Allee 23 |
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30625 Hannover |
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Deutschland |
| E-Mail: |
sabine.lieberam-schmidt@tui.com |
| Internet: |
https://tuigroup.com |
| ISIN: |
DE000TUAG505 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2250308 22.12.2025 CET/CEST
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| 10.12.2025 | TUI Group: Ergebnisse für das Geschäftsjahr zum 30. September 2025
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TUI AG
/ Schlagwort(e): Jahresergebnis/Jahresbericht
TUI Group: Ergebnisse für das Geschäftsjahr zum 30. September 2025
10.12.2025 / 08:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
10. Dezember 2025
TUI GROUP
ERGEBNISSE FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR ZUM 30. SEPTEMBER 2025
GJ25 BEREINIGTES EBIT ÜBERTRIFFT PROGNOSE, WEITERES WACHSTUM FÜR DAS GJ26 ERWARTET –
NEUE DIVIDENDENPOLITIK BEKANNTGEGEBEN
- Rekordergebnisse1 – TUI Group erzielt im Geschäftsjahr 2025 ein bereinigtes EBIT von 1.459 Mio. €, ein Anstieg von +12,6 % (zu konstanten Wechselkursen), und erreicht ein neues Rekordniveau. Damit liegt das Ergebnis über der im August angehobenen Prognose von +9-11 %. Zu tatsächlichen Wechselkursen stieg das bereinigte EBIT um +9,0 % auf 1.413 Mio. €. Der Konzernumsatz stieg um +4,4 % auf 24,2 Mrd. € (zu konstanten und tatsächlichen Wechselkursen).
- TUIs integriertes Geschäftsmodell erzielt eine starke Performance und herausragende Ergebnisse im Bereich Urlaubserlebnisse während die Transformation von Märkte + Airline beschleunigt wird. Die Ergebnisse spiegeln die robuste Kundennachfrage und unser überzeugendes Produktangebot wider:
- Hotels & Resorts setzt die Wachstumsdynamik fort und erzielt ein bereinigtes Rekord-EBIT von +10 % unterstützt durch höhere Raten und Auslastungen
- Kreuzfahrten verzeichnete ebenfalls ein Rekordergebnis1 mit einem Anstieg des bereinigten EBIT um +29 %, was auf den Kapazitätsausbau und eine starke Nachfrage bei höheren Preisen zurückzuführen ist
- TUI Musement erzielt einen erheblichen Zuwachs des bereinigten EBIT um +37 %, getragen durch das Volumenwachstum im gesamten Produktportfolio
- Im Geschäftsbereich Märkte + Airline verzeichnet der Konzern in einem wettbewerbsintensiven Marktumfeld, mit hohem Kostendruck während wir erheblich in Transformation und Wachstum investieren, einen Rückgang des bereinigten EBIT um 34 %
- Signifikante Verbesserung des Konzernergebnisses (EAT= Ergebnis nach Steuern und Minderheitsanteilen) um +25 % auf 636 Mio. € sowie des bereinigten Ergebnisses je Aktie2 um 30 % auf 1,34 €. Diese Ergebnisse spiegeln unsere anhaltende Dynamik im operativen Geschäft und unsere proaktiven Initiativen zur Stärkung unserer Finanzierungsstrukturen wider, die zu höheren Renditen beitragen
- Die Anzahl der TUI Kunden stieg um +5 % auf 34,7 Mio. was auf das starke Wachstum unseres dynamischen Produktangebots und die Erweiterung unseres Angebots im Bereich Urlaubserlebnisse zurückzuführen ist
- Der Cashflow3 entwickelte sich robust mit einem Anstieg um +122 Mio. € auf 358 Mio. € und wurde durch das operative Wachstum und einer disziplinierten Kapitalallokation getragen
- Im GJ25 erzielten wir weitere deutliche finanzielle Fortschritte und verzeichneten eine Verbesserung der Nettoverschuldung um 0,3 Mrd. € auf 1,3 Mrd. €. Zusammen mit dem zugrunde liegenden Wachstum des bereinigten EBITDA verbesserte sich im GJ25 auch unsere Nettoverschuldungsgrad4 von 0,8x auf 0,6x
- Unsere operativen und finanziellen Fortschritte resultierten in Rating-Upgrades von S&P und Moody’s wodurch wir in den BB/Ba-Bereich zurückkehrten: S&P (BB-), Moody's (Ba3). Von Fitch erhielten wir ein Erstrating auf BB Niveau. Alle Agenturen gaben einen stabilen Ausblick
- Mit unserer Rückkehr zur operativen und finanziellen Stärke haben wir die Möglichkeit den nächsten Schritt im Rahmen unserer Kapitalallokation zu gehen und freuen uns, eine neue, attraktive und nachhaltige Dividendenpolitik bekanntzugeben
- Unser Dividendenvorschlag sieht eine Starter-Dividende von 0,10 € je Aktie für das GJ25 vor; ab dem GJ26+ soll eine Ausschüttung von 10-20 % des bereinigten Ergebnisses je Aktie2 erfolgen. Mit dieser Dividendenpolitik soll langfristig eine ausgewogene Balance zwischen disziplinierten Investitionen in Wachstum, der weiteren Reduzierung des Verschuldungsgrads und einer Ausschüttung an die Aktionäre sichergestellt werden
- Die Buchungsentwicklung verläuft weiterhin gemäß unserem Update von September. Dank der starken Nachfrage für unsere einzigartigen differenzierten Produkte hält die Buchungsdynamik im Bereich Urlaubserlebnisse5 im H1 GJ26 weiter an
- Im Bereich Märkte + Airline6 liegt der gebuchte Umsatz für das Winterprogramm 2025/26 um +1 % über dem Vorjahr. In den letzten Wochen verzeichneten wir eine positive Buchungsdynamik, insbesondere während des Black Friday-Zeitraums, was unsere Resilienz in einem wettbewerbsintensiven Marktumfeld unter Beweis stellt. Die ersten Trends für das Sommerprogramm 2026 sind positiv und der gebuchte Umsatz liegt deutlich über dem Vorjahresniveau
GJ26 Prognose7
- Unser Fokus liegt weiterhin auf operativer Exzellenz und profitablem Wachstum. Unsere Prognose spiegelt das nachhaltige Wachstum im Bereich Urlaubserlebnisse und die Transformation des Bereichs Märkte + Airline wider. Die Prognose erfolgt vor dem Hintergrund des aktuellen Buchungsumfelds und der anhaltenden makroökonomischen und geopolitischen Unsicherheiten. Auf dieser Grundlage können wir für das GJ26 auf Basis konstanter Wechselkurse folgende Prognose bekanntgeben:
- Wir erwarten ein Umsatzwachstum von +2-4 % (GJ25: 24.179 Mio. €)
- Wir erwarten einen Anstieg des bereinigten EBIT um +7-10 %, basierend auf den Erwartungen für den Sommer 2026 (GJ25: 1.413 Mio. €)
Mittelfristige Ziele
- Wir verfolgen eine klare Strategie zur Beschleunigung des profitablen Wachstums, indem wir den Customer Lifetime Value maximieren und Synergien zwischen unseren beiden Geschäftsbereichen nutzen. Unser Fokus liegt auf der Steigerung der Flexibilität und Kosteneffizienz des Unternehmens sowie der Markteinführungsgeschwindigkeit, mit dem Ziel zusätzlichen Shareholder Value zu schaffen. Wir sind gut positioniert, unsere Mittelfristigen Zielsetzungen wie folgt zu erfüllen:
- Steigerung des bereinigten EBIT um eine jährliche durchschnittliche Wachstumsrate von ca. 7-10 % (Compound Annual Growth Rate/CAGR)
- Angestrebter Nettoverschuldungsgrad4 von unter 0,5x
- Ab dem GJ26 soll eine Dividendenausschüttung von 10-20 % des bereinigten Ergebnisses je Aktie2 erfolgen
WESENTLICHE FINANZKENNZAHLEN FÜR DAS GJ25
| Geschäftsjahr zum 30. September in Mio. € |
GJ25 Q4 |
GJ24 Q4 |
YoY |
GJ25 |
GJ24 |
YoY |
| Umsatz |
9.403 |
9.428 |
-25 |
24.179 |
23.167 |
+1.011 |
| Bereinigtes EBIT8 |
1.248 |
1.247 |
+1 |
1.413 |
1.296 |
+117 |
| Bereinigtes EBIT8 zu konstanten Wechselkursen |
1.260 |
1.247 |
+13 |
1.459 |
1.296 |
+163 |
| Berichtetes EBIT9 |
1.208 |
1.244 |
-36 |
1.369 |
1.275 |
+94 |
| Ergebnis vor Steuern10 |
1.118 |
1.125 |
-8 |
1.034 |
861 |
+173 |
| Anteil der Aktionäre der TUI AG am Konzernergebnis |
844 |
872 |
-27 |
636 |
507 |
+129 |
| Bereinigtes Ergebnis pro Aktie2 |
1,74 € |
1,70 € |
+0,04 € |
1,34 € |
1,03 € |
+0,31 € |
| Nettoverschuldung (IFRS 16) |
-1.305 |
-1.641 |
+336 |
-1.305 |
-1.641 |
+336 |
GJ25 ERGEBNISSE
- Der Konzern erzielte ein Rekordergebnis mit einem bereinigten EBIT von 1.459 Mio. €, ein Anstieg um +12.6 % (zu konstanten Wechselkursen). Damit liegt das Ergebnis über der im August angehobenen Prognose von +9-11% zu konstanten Wechselkursen. Zu tatsächlichen Wechselkursen stieg das bereinigte EBIT auf 1.413 Mio. €, ein Plus von +9,0 %. Die Ergebnisse wurden durch die anhaltend starke Nachfrage im Bereich Urlaubserlebnisse unterstützt, während unser Bereich Märkte + Airline bei anhaltenden erheblichen Investitionen in Wachstum mit Kostendruck konfrontiert war.
Bereinigtes EBIT in Mio. € zu tatsächlichen Wechselkursen |
GJ25 Q4 |
GJ24 Q4 |
YoY |
GJ25 |
GJ24 |
YoY |
| Hotels & Resorts |
351 |
329 |
+22 |
735 |
668 |
+67 |
| Kreuzfahrten |
208 |
178 |
+30 |
481 |
374 |
+107 |
| TUI Musement |
61 |
57 |
+4 |
67 |
49 |
+18 |
| Urlaubserlebnisse |
620 |
565 |
+56 |
1.283 |
1.092 |
+191 |
| Region Nord |
348 |
367 |
-18 |
123 |
165 |
-42 |
| Region Zentral |
164 |
195 |
-31 |
98 |
128 |
-30 |
| Region West |
128 |
147 |
-19 |
-22 |
10 |
-32 |
| Märkte + Airline |
640 |
709 |
-69 |
200 |
304 |
-104 |
| Alle übrigen Segmente |
-12 |
-27 |
+14 |
-70 |
-100 |
+30 |
| TUI Group Gesamt |
1.248 |
1.247 |
+1 |
1.413 |
1.296 |
+117 |
- Hotels & Resorts setzt Wachstumsdynamik fort und erzielt Rekordergebnis1 mit einem Anstieg des bereinigten EBIT um 10 % aufgrund höherer Preise und Auslastungsraten
- Hotels & Resorts erzielte ein Rekord-EBIT1 von 735 Mio. €, ein Anstieg um +67 Mio. €, und baut damit auf der starken Dynamik des Vorjahres auf. Auf Basis konstanter Wechselkurse stieg das bereinigte EBIT noch deutlicher um +90 Mio. € auf 759 Mio. €. Die operative Verbesserung, die sich insbesondere bei RIU zeigte, ist auf eine stärkere Kundennachfrage, höhere Raten und Auslastungen basierend auf mehr verfügbaren Bettennächten zurückzuführen. Im Winter waren die Kanaren, Ägypten und die Kapverden die am stärksten nachgefragten Destinationen. Auch Mexiko verzeichnete als unsere führende Destination auf der Langstrecke weiterhin eine starke Nachfrage. In der Sommersaison blieben Spanien, Griechenland und die Türkei die wichtigsten Reiseziele, während Ägypten starke Zuwächse verzeichnete
- Im Einklang mit unserer strategischen Expansion bauten wir unser Portfolio von zwölf differenzierten Hotelmarken sowohl an neuen als auch an bestehenden Standorten weiter aus und erhöhten die verfügbaren Bettennächte11 im Laufe des Jahres um +0,4 % auf 39,8 Mio. Die durchschnittliche Auslastung12 stieg von einem hohen Niveau um weitere +2 % Pkt. auf 84 %. Die Durchschnittsrate13 verbesserte sich um +3,3 % auf 97 €
- Im GJ25 haben wir die Expansion unseres Portfolios an Hotels und Resorts im Einklang mit unserer Asset-Right-Strategie und unserem skalierbaren Ansatz fortgesetzt und ergänzten unser Portfolio um 30 Hotels. Zum 30. September 2025 umfasste das Segment ein Gesamtportfolio von 463 Hotels, gegenüber 433 Hotels zum Ende des Geschäftsjahres 2024. Im Rahmen unserer globalen Expansion im Berichtsjahr stärkten wir unsere Präsenz in Asien durch Neueröffnungen in China und Kambodscha und expandierten in Afrika mit der Eröffnung neuer Hotels in Sansibar, Ägypten, Marokko und Tunesien
- Kreuzfahrten erzielt Rekordergebnis¹ des bereinigten EBIT mit einem Plus von +29 %, was auf gestiegene Kapazitäten, eine starke Nachfrage und verbesserte Preise zurückzuführen ist
- Wir bauen unser Produktangebot in diesem Segment durch die Auslieferung neuer Schiffe weiter aus und nutzen dabei die starke Buchungsentwicklung und die Wachstumsprognosen für den Markt, insbesondere in Europa. Nach der erfolgreichen Indienststellung der Mein Schiff 7 im Juni 2024 konnten wir im März 2025 mit der Mein Schiff Relax das zweite unserer neuen Schiffe für TUI Cruises in unserer Flotte von nunmehr 18 Schiffen begrüßen. Die Neubauten sind mit modernster Technologie zur Emissionsreduzierung ausgestattet und für den künftigen Einsatz von grünem Methanol als Treibstoff vorbereitet. Dies markiert einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur klima-neutralen Kreuzfahrt
- Im GJ25 erzielte das Segment ein Rekordergebnis1 was auf unser verbessertes und erweitertes Produktangebot sowie eine starke Nachfrage zurückzuführen war. Das bereinigte EBIT stieg um +107 Mio. € gegenüber dem Vorjahr auf 481 Mio. €, unterstützt durch höhere Passagierzahlen bei höheren Raten und gleichbleibender Auslastung. Auf Basis konstanter Wechselkurse stieg das bereinigte EBIT um +108 Mio. € auf 482 Mio. €
- Einen starken Anstieg verzeichneten wir bei der Zahl der verfügbaren Passagiertage14 um +18 % auf 11,4 Mio., insbesondere infolge der Indienststellung der Mein Schiff Relax und des erstmaligen ganzjährigen Betriebs der Mein Schiff 7. Die durchschnittlichen Tagesraten15 des Segments stiegen um +2 % auf 235 € bei einer anhaltend hohen Auslastung von 99 % auf Vorjahresniveau. Diese Entwicklung unterstreicht die anhaltende Nachfrage nach unserem differenzierten Produktangebot im Kreuzfahrtsegment in UK und Deutschland
- Die Routen der Mein Schiff-Flotte umfassten im Geschäftsjahr Routen zu den Kanarischen Inseln, im Mittelmeer, zur Arabischen Halbinsel, in die Karibik, nach Mittelamerika, Asien, Nordeuropa sowie der Ostsee. Hapag-Lloyd fokussierte sich auf Premium-Kreuzfahrten mit Routen nach Europa, Amerika, Asien, Afrika, in den Südpazifik sowie exklusive Routen in die Antarktis. Marella Cruises bot vorwiegend Kreuzfahrten ins Mittelmeer, auf die Kanarischen Inseln und in die Karibik an
- Bereinigtes EBIT von TUI Musement steigt signifikant um +37 % und wurde durch das Volumenwachstum im gesamten Produktportfolio gestützt
- Das bereinigte EBIT stieg um +18 Mio. € auf 67 Mio. €. Diese Entwicklung unterstreicht das signifikante Wachstum in diesem Segment, die Wertschöpfung unseres integrierten Geschäftsmodells und die erfolgreiche Erweiterung des B2B-Angebots mit Partnern, die die Kapazitäten der TUI Musement-Plattform nutzen. Auf Basis konstanter Wechselkurse stieg das bereinigte EBIT um +22 Mio. € auf 71 Mio. €
- TUI Musement führte im Geschäftsjahr 30,9 Mio. Transfers von Veranstaltergästen in den Destinationen durch, ein Anstieg um +1 % gegenüber dem Vorjahr. Darüber hinaus wurden 10,6 Mio. Erlebnisse in unseren weltweiten Destinationen verkauft, ein Plus von +6 % gegenüber dem Vorjahr, was die gestiegene Kundennachfrage nach Reiseerlebnissen unterstreicht. Unser differenziertes Produktportfolio, das vom TUI Musement-Team entwickelt wurde, dient weiterhin als wichtiger Wettbewerbsvorteil und Katalysator für profitables Wachstum. Das Portfolio umfasst auch die besonders nachgefragten Ausflüge unserer Flagship-Marke TUI Collection und die exklusiven National-Geographic-Tagestouren. Der Vertrieb eigener Erlebnisse, darunter die Produkte der TUI Collection, stieg um +6 % auf 5,5 Mio. Zu den am stärksten nachgefragten Erlebnissen gehörten die Mallorca-Tour mit Port de Soller und dem Kloster Lluc sowie die Green-Canyon-Bootsfahrt in der Türkei mit einem Besuch des Manavgat-Markts
- Bereinigtes EBIT von Märkte + Airline verzeichnet Rückgang um 34 %, bedingt durch ein wettbewerbsintensives Marktumfeld mit hohem Kostendruck während wir erheblich in Transformation und Wachstum investieren
- Unser Geschäftsbereich Märkte + Airline erzielte bei höheren Preisen und Gästezahlen auf Vorjahresniveau ein Umsatzwachstum. Die Entwicklung des Bereichs war von Kostendruck und Herausforderungen im operativen Umfeld geprägt; daraus resultierend war die Ergebnisentwicklung, entsprechend unserer bisherigen Kommunikation, im GJ25 rückläufig. Das bereinigte EBIT betrug insgesamt 200 Mio. €, ein Rückgang um 104 Mio. €. Auf Basis konstanter Wechselkurse verringerte sich das bereinigte EBIT um 87 Mio. € auf 217 Mio. €
- Die Gästezahlen blieben mit insgesamt 20,2 Mio. weitgehend stabil, was auf eine gestiegene Anzahl von Gästen in UK und der Zentralregion gegenüber niedrigeren Gästezahlen in der Westregion zurückzuführen ist. Insbesondere unsere dynamisch paketierten Produkte verzeichneten weiteres Wachstum und bilden nun einen bedeutenden Anteil am Gesamtproduktportfolio. Insgesamt entschieden sich 3,3 Mio. Kunden für ein dynamisch paketiertes Produkt, ein Anstieg um +11 % gegenüber dem Vorjahr. Durch die Entwicklung und Verbesserung unserer dynamisch paketierten Produkte können wir unseren Gästen eine größere Auswahl und Flexibilität bei gleichzeitiger Optimierung unserer Risikokapazität bieten. Auch die durchschnittliche Auslastung lag im Geschäftsjahr mit 91 % weiterhin auf hohem Niveau.
- Wir haben bei unserer digitalen Transformation bedeutende Fortschritte erzielt, wobei unser Fokus auf personalisierten App-Erlebnissen als wichtigstem digitalen Kanal liegt. Der App-Umsatz erreichte 10,3 % des Gesamtumsatzes, was einem deutlichen Wachstum von +46 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Die höchste App-Nutzung wurde in UK verzeichnet, jedoch trugen alle Märkte zum digitalen Wachstum bei
- Die Kundennachfrage nach unserem Kurz- und Mittelstreckenangebot blieb der Haupttreiber der Entwicklung der Gästezahlen. In der Wintersaison waren die Kanarischen Inseln, Ägypten und die Türkei am stärksten nachgefragt. In der Sommersaison verzeichneten Griechenland, die Balearen und das spanische Festland und Ägypten ein besonders starkes Wachstum. Auf der Langstrecke waren Mexiko und die Dominikanische Republik wichtige Ziele, während insbesondere Thailand, die Vereinigten Arabischen Emirate und Sansibar besonders starke Wachstumsraten verzeichneten
- Der Online-Vertrieb¹⁷ mit 49 % und der Direktvertrieb¹⁸ mit 73 % blieben auf dem Niveau des Vorjahres
NETTOVERSCHULDUNG & KAPITALALLOKATION
Im GJ25 erzielten wir weitere deutliche finanzielle Fortschritte und verzeichneten eine Verbesserung der Nettoverschuldung um 0,3 Mrd. € auf 1,3 Mrd. €. Diese positive Entwicklung wurde insbesondere durch höhere operative Cashflows unterstützt. Dank dieser Verbesserung der Nettoverschuldung und des Anstiegs beim bereinigten EBITDA verbesserte sich unser Nettoverschuldungsgrad4 im GJ25 von 0,8x auf 0,6x und lag somit erheblich unter dem Wert von 1,6x im GJ19. Diese Verbesserung spiegelt sowohl unsere signifikanten operativen Fortschritte als auch die proaktiven Maßnahmen wider, die wir zur Stärkung unserer Bilanz eingeleitet haben. Im Berichtsjahr ergriffen wir weitere Maßnahmen zur Stärkung unserer Bilanzstruktur. Unser wichtigstes Finanzierungsinstrument – die nachhaltigkeitsbezogene Revolving Credit Facility (RCF) mit einem Volumen von ca. 2,0 Mrd. € (zuvor 1,65 Mrd. €) und einer Laufzeit von 5 Jahren – wurde erfolgreich refinanziert und aufgestockt. Außerdem platzierten wir ein Schuldscheindarlehen in Höhe von 250 Mio. € mit einem Zinssatz von ca. 4 % und einer durchschnittlichen Laufzeit von 3,5 Jahren, das im August 2025 auf 295,5 Mio. € aufgestockt wurde, um Schiffs- und Flugzeugleasingverträge vorzeitig zurückzuzahlen und das Eigentum an den Vermögenswerten zu übernehmen. Im November 2025 stärkten wir unser Finanzprofil erneut durch die vorzeitige Rückzahlung der ausstehenden rund 118 Mio. € unserer ursprünglich erst 2028 fälligen Wandelanleihen, die 2021 mit einem Zinssatz von 5 % ausgegeben worden waren.
Wir verpflichten uns weiterhin zu unserem Rahmenwerk für die Kapitalallokation. Wir setzen weiterhin auf profitables Wachstum und die Verbesserung des Cashflows durch organisches Wachstum, disziplinierte Investitionen und Portfoliooptimierung. Unsere disziplinierte Investmentstrategie für das GJ26e beinhaltet Nettoinvestitionen von 860 Mio. € bis 900 Mio. €. Über 60 % der Investitionen im Segment Hotels & Resorts fließen in Wachstum, insbesondere in RIU und Robinson, und werden durch die vertikale Integration vorangetrieben. Durch die Modernisierung unserer Flotte mit B737 MAX-Flugzeugen stärken wir unsere Wettbewerbsfähigkeit im Bereich Märkte + Airline. Daneben sind Investitionen im Segment Kreuzfahrten (Marella Cruises), in IT und weitere strategische Bereiche geplant. Wir erwarten, dass die Investitionen im GJ27 in etwa auf dem Niveau des GJ26e liegen werden, vorbehaltlich der Auslieferung und Finanzierung der Boeing-Flugzeuge.
Wir streben eine weitere Stärkung unserer Bilanzstruktur an und wollen mittelfristig unseren Nettoverschuldungsgrad auf unter 0,5x senken.
Im GJ25 honorierten die Rating-Agenturen S&P und Moody’s unsere starke operative Leistung und die signifikanten Fortschritte bei der Stärkung des Finanzprofils durch Hochstufungen ihrer Ratings in den Bereich BB/Ba. Damit haben wir unser mittelfristiges Ziel bereits erreicht. S&P hob das TUI-Rating auf BB- an, während Moody’s das Rating auf Ba3 anhob. Fitch gab ein erstmaliges Rating von BB ab. Alle drei Ratings enthielten einen stabilen Ausblick.
NEUE DIVIDENDENPOLITIK
Gemäß unserer Ankündigung im Dezember letzten Jahres und angesichts unserer erheblichen operativen Fortschritte und signifikanten Verbesserungen unseres Finanzprofils, einschließlich der vollständigen Rückzahlung der deutschen Staatshilfen, freuen wir uns, unsere neue Dividendenstrategie bekanntgeben zu können.
Der Vorstand und Aufsichtsrat schlagen für das GJ25 eine Starter-Dividende von 0,10 € je Aktie vor. Vorbehaltlich der Beschlussfassung der Hauptversammlung am 10. Februar 2026, wird unseren Aktionären, die am Schluss des Tages TUI Aktien halten, die Dividende am 13. Februar 2026 ausgezahlt. Ab dem GJ26 ist gemäß Dividendenpolitik eine Ausschüttung von 10-20 % des bereinigten Ergebnisses je Aktie2 vorgesehen.
Die Rückkehr zu finanzieller Stärke ermöglicht uns, unseren Aktionären eine attraktiven Ausschüttung zu bieten und gleichzeitig die erforderliche operative Flexibilität zu wahren, um Wachstumschancen zu nutzen und den Verschuldungsgrad weiter zu verbessern. Diese Strategie stellt einen nachhaltigen, langfristigen Ansatz dar, der sorgfältig auf die Struktur der TUI Group, das Cashflow-Profil und die Erwartungen der Aktionäre abgestimmt ist.
Der ausgewogene Ansatz zeigt unser Vertrauen in das Unternehmen und unser Engagement für die Schaffung eines nachhaltigen Werts für alle Stakeholder. Er markiert unsere Transformation zu einem resilienteren, profitableren und aktionärsorientierten Unternehmen.
TREIBSTOFF/FREMDWÄHRUNGEN
Unsere Strategie, den Großteil unseres Treibstoff- und Währungsbedarfs für künftige Saisons abzusichern, gibt uns bei der Kapazitäts- und Preisplanung mehr Kostensicherheit. Unsere derzeitigen abgesicherten Positionen für die kommende Winter- und Sommersaison entsprechen unseren Erwartungen. Die nachstehende Tabelle zeigt den prozentualen Anteil unseres voraussichtlichen Bedarfs, der derzeit für Euro, US-Dollar und Kerosin für unsere Märkte + Airline abgesichert ist, die mehr als 90% des Währungs- und Kerosinrisikos unserer Gruppe ausmachen
| Abgesicherte Position* |
W25/26 |
S26 |
W26/27 |
| Euro |
88 % |
54 % |
23 % |
| US-Dollar |
90 % |
75 % |
43 % |
| Treibstoff |
94 % |
75 % |
51 % |
*Stand 30. November 2025
AKTUELLE BUCHUNGSENTWICKLUNG (weitere Angaben finden sich in der Tabelle im Anhang) Urlaubserlebnisse5
Hotels & Resorts – Unser diversifiziertes Marken- und Hotelportfolio verzeichnet weiterhin eine starke Nachfrage, wodurch wir höhere Preise erzielen und gleichzeitig unser Angebot erweitern können. Unsere Hotels bieten höchste Qualität und erstklassigen Service in großem Umfang und erzielen so eine hohe Kundenzufriedenheit mit einem CSAT-Wert von 8,719. Durch die Eröffnung neuer Hotels und die geringere Anzahl renovierungsbedingter Hotelschließungen steigt die Zahl verfügbarer Bettennächte11 im H1 GJ26 um +3 %. Trotz des Kapazitätsausbaus ist die gebuchte Auslastung12 weiterhin hoch und liegt mit -1 % Pkt. etwa auf Vorjahresniveau. Dies zeigt die starke Nachfrage und die Beliebtheit unserer Produkte. Bei anhaltend robuster Preisdynamik steigt die durchschnittliche Tagesrate13 im H1 GJ26 um +4 %. Die beliebtesten Destinationen im H1 GJ26 werden voraussichtlich die Kanarischen Inseln, Ägypten, die Kapverden und die Karibik sein.
Kreuzfahrten – Im Segment Kreuzfahrten erzielen wir durch die strategische Kapazitätserweiterung durch unser Joint Venture TUI Cruises weiterhin starkes Wachstum. Seit dem vergangenen Jahr haben wir unsere Flotte durch den Zugang von zwei Neubauten auf 18 Schiffe ausgebaut und so unsere Wettbewerbsposition in einem starken Buchungsumfeld weiter gestärkt. Durch diesen Ausbau unseres Angebots können wir im H1 GJ26 die Zahl verfügbarer Passagiertage14 um +13 % steigern. Unsere Differenzierung im Kreuzfahrtbereich ist ein starker Treiber für unsere hohen Kundenzufriedenheits- und NPS-Werte, wobei Hapag-Lloyd einen NPS20 von 92, Mein Schiff 84 und Marella Cruises 72 erreichen. Dank der starken Nachfrage und des vielfältigen Kreuzfahrtangebots, das von Premium-all-inclusive-Reisen bis hin zu Luxus- und Expeditionskreuzfahrten reicht, erzielen wir trotz der Kapazitätserweiterung höhere gebuchte Auslastungen16 mit einem Anstieg um +5 %-Pkt. im H1 GJ26. Zugleich bleiben die durchschnittlichen Tagesraten15 trotz des höheren Anteils von TUI Cruises- und Marella-Cruises-Produkten gegenüber dem Anteil der hochpreisigen Hapag-Lloyd-Kreuzfahrten auf Vorjahresniveau. Diese Entwicklung stellt das starke Buchungsumfeld und die Attraktivität unseres Portfolios unter Beweis. Für das Winterprogramm wird die Mein Schiff-Flotte mit 8 Schiffen Routen zu den Kanaren, in die Karibik, nach Mittelamerika, Nordeuropa, in die Vereinigten Arabischen Emirate und nach Asien anbieten. Hapag-Lloyd fokussiert sich mit seinem Programm mit 5 Schiffen auf Routen nach Nordeuropa, in die Ostsee, nach Amerika, in die Karibik, nach Afrika und in den Indischen Ozean und bietet insbesondere auch die Halbumrundung der Antarktis an. Marella Cruises hat in diesem Zeitraum mit ihren fünf Schiffen Reisen in das Mittelmeer, zu den Kanarischen Inseln und in die Karibik im Programm.
TUI Musement – Der Ausbau unseres Geschäfts mit Touren und Aktivitäten verläuft nach Plan. Ziel ist der Ausbau der globalen Kapazität durch ein erweitertes Portfolio an Erlebnissen sowohl in Städten als auch in Strandurlaubsorten und die Aufnahme einer neuen Kategorie für Mehrtageserlebnisse. Für das H1 GJ26 erwarten wir, dass unser Geschäft mit Erlebnissen, das Exkursionen, Aktivitäten und Tickets für Attraktionen umfasst, im mittleren einstelligen Prozentbereich wächst. Unser Geschäft mit Transfers in den Destinationen wird in diesem Zeitraum voraussichtlich im Einklang mit unserem geplanten Wachstum im Bereich Märkte + Airline wachsen.
Märkte + Airline6
Winterprogramm 2025/26 – Bislang verzeichnen wir eine solide Buchungsentwicklung von 3,2 Mio. Buchungen für die Saison. Der gebuchte Umsatz liegt um +1 % über dem Vorjahresniveau. In den letzten Wochen verzeichnen wir eine positive Buchungsdynamik und eine erhöhte Nachfrage insbesondere auch während des Black Friday-Zeitraums, was unsere Resilienz in einem wettbewerbsintensiven Marktumfeld unterstreicht. Das Umsatzwachstum wird durch die höheren Durchschnittspreise gestützt und diese tragen dazu bei, das höhere Kostenumfeld abzufedern. Ein Beleg dafür, dass unsere Kunden unser Produktangebot anerkennen und wertschätzen. Der gebuchte Umsatz liegt in beiden Hauptmärkten UK und Deutschland über dem Vorjahresniveau jeweils mit einem Plus von +2 %. Dies reflektiert die resiliente Kundennachfrage in unseren Kernmärkten.
Die Buchungsentwicklung wird weiterhin vor allem durch die Nachfrage nach unseren Kurz- und Mittelstreckenzielen getrieben, wobei die Kanarischen Inseln, Ägypten, das spanische Festland und die Kapverden die beliebtesten Destinationen sind und die höchsten Buchungszahlen verzeichnen. Auf der Langstrecke erzielt Thailand den höchsten Nachfragezuwachs, während Mexiko und die Dominikanische Republik erneut wichtige Winterdestinationen sind. Jamaika, das nur einen kleinen Teil unseres Programms ausmacht, verzeichnet in Folge des Hurrikans, der Ende Oktober auf die Insel traf, seit einigen Wochen einen spürbaren Rückgang.
Sommerprogramm 2026 – Die ersten Indikationen für die Saison sind positiv. Der gebuchte Umsatz liegt in einem weiterhin herausfordernden Marktumfeld deutlich über dem Vorjahresniveau. Unsere traditionellen Kurz- und Mittelstreckenziele verzeichnen weiterhin die höchsten Buchungszahlen. Insbesondere Griechenland, die Balearischen Inseln und die Türkei erweisen sich erneut als beliebte Sommerreiseziele.
NACHHALTIGKEIT (ESG)
Als branchenführender Konzern wollen wir den Standard für Nachhaltigkeit im Markt setzen. Unsere kurzfristigen Zielsetzungen stimmen mit den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens überein: Bis 2030 wollen wir im Vergleich zum Basisjahr 2019 die CO2-Emissionen pro Passagierkilometer bei TUI Airline um 24 % senken (CO2e/Pkm)21, die Emissionen unserer Kreuzfahrtgesellschaften um 27,5 % reduzieren (tCO2e)22 und die Emissionen unserer Hotels um 46,2 % (tCO2e)22 senken. Diese Ziele werden von der Science Based Targets Initiative (SBTi) validiert, wodurch sichergestellt wird, dass sie den aktuellen Erkenntnissen der Klimawissenschaft entsprechen. Im GJ25 übertrafen wir unsere Ziele in allen drei Segmenten mit einer Reduzierung gegenüber dem Basisjahr 2019 von -7,8 % (-0,9 % Pkt. besser als GJ25-Ziel) im Bereich Airline, -5,5 % (-2,5 % Pkt. besser als GJ25-Ziel) im Segment Kreuzfahrten und -17,5 % (-2,5 % Pkt. besser als GJ25-Ziel) im Segment Hotels & Resorts, was unser Engagement für messbare Klimaschutzmaßnahmen widerspiegelt. Auf Basis dieser Fortschritte ist es unser Ziel, bis spätestens 2050 in allen Betrieben und in unserer Lieferkette Netto-Null-Emissionen zu erreichen sowie zu einem Unternehmen der Kreislaufwirtschaft zu werden.
Bei der Umsetzung unserer Nachhaltigkeitsagenda erzielen wir konzernweit große Fortschritte. In jüngster Zeit haben wir unter anderem folgende Fortschritte erzielt:
- Reduzierung von Plastikartikeln im Segment Hotels & Resorts – Seit 2022 hat TUI die Verwendung von Einwegplastik im eigenen Hotelportfolio um geschätzte 19 % pro Gästenacht reduziert. Auf Basis dieses Fortschritts haben wir eine Neuauflage der Plastic Reduction Guidelines veröffentlicht, um die Hotels dabei zu unterstützen, unnötiges Plastik in allen Bereichen des Hotelbetriebs zu identifizieren und zu eliminieren. Die praktischen Anleitungen unterstützen die fortlaufenden Bemühungen der TUI Group zur Reduzierung von Abfällen und zum Schutz der Ökosysteme im Rahmen unserer Nachhaltigkeitsagenda
- Ausweitung von Mikroplastikfiltern – Nach erfolgreichen Tests auf Schiffen von Marella Cruises und Mein Schiff haben wir damit begonnen, unsere Hotels mit INDIKON-Mikrofaserfiltern der Cleaner Seas Group auszustatten. Die Filter können bis zu 99 % der während des Waschvorgangs freigesetzten Mikrofasern auffangen und so die Verschmutzung der Meere verhindern. Die ersten Filter wurden bereits in zwei Robinson Clubs auf den Malediven installiert, zehn weitere sind bis Ende des Jahres im Mittelmeerraum geplant. Dies ist ein weiterer Schritt bei den Bemühungen von TUI zum Schutz mariner Artenvielfalt und zur Verringerung der Umweltverschmutzung
- Meilenstein durch erste Bio-LNG-Betankung eines Kreuzfahrtschiffs – Im Sommer markierte TUI Cruises mit der ersten Bio-LNG-Betankung der Mein Schiff Relax im Hafen von Barcelona einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zur klimaneutralen Kreuzfahrt. Bio-LNG, ein zu 100 % erneuerbarer Kraftstoff, der aus organischen Abfällen gewonnen wird, kann die Treibhausgasemissionen je nach Herkunft der organischen Stoffe um 70-100 % reduzieren
- Initiative für Nachhaltigkeitsschulungen für Mitarbeitende – Im September starteten wir eine neue Reihe von Nachhaltigkeitsschulungen im Rahmen der TUI Sustainability Academy. Diese in Zusammenarbeit mit der AXA Climate School entwickelten interaktiven Module bieten Einblicke in Klimasysteme, Kohlenstoffbilanzierung, Wassermanagement, Artenvielfalt und Kreislaufwirtschaft. Die in acht Sprachen verfügbare Schulung erweitert das Wissen der Mitarbeitenden im Bereich Nachhaltigkeit und befähigt sie, zur Umsetzung unserer Nachhaltigkeitsagenda beizutragen und mit der ökologische und soziale Verantwortung im gesamten Geschäftsbetrieb verankert wird
STRATEGISCHE PRIORITÄTEN
Unser einzigartiges Geschäftsmodell fokussiert sich auf Integration und Differenzierung in den Bereichen Urlaubserlebnisse und Märkte + Airline. Unsere Strategie ist in ein zentrales Kunden-Ecosystem eingebettet und wird durch unsere Nachhaltigkeitsagenda und unsere Mitarbeitenden getragen. Wir beschleunigen unser profitables Wachstum durch die Maximierung des Customer Lifetime Value und der Nutzung von Synergien durch unser Vertriebs-Powerhouse Märkte + Airline, um herausragende Ergebnisse im Bereich Urlaubserlebnisse zu erzielen. Wir transformieren TUI zu einem skalierbaren, plattformbasierten globalen Marktplatz für kuratierte Freizeitangebote und bieten durch integrierte Marken mehr Produkte für mehr Kunden an. Wir steigern die Flexibilität und Kosteneffizienz des Unternehmens bei einer höheren Markteinführungsgeschwindigkeit und schaffen zusätzlichen Shareholder Value.
Im Bereich Urlaubserlebnisse (Hotels & Resorts, Kreuzfahrten, TUI Musement) fokussiert sich unsere Strategie auf profitables Asset-Right-Wachstum mit einem differenzierten Produktportfolio, das die globale Nachfrage erfüllt.
Hotels & Resorts – Wir treiben das Wachstum voran, indem wir unser Portfolio von zwölf differenzierten Marken durch eigene Hotels, Joint Ventures, Hotels mit Management- und Franchiseverträgen und durch den TUI Global Hotel Fund auf neue und bestehende Destinationen ausweiten. Unsere Pipeline von über 70 unterzeichneten Verträgen für neue Hotels umfasst mehr als 50 Hotels, die im Rahmen von Asset-Light-Management- und Franchise-Verträgen betrieben werden, was unsere Strategie eines profitablen Wachstums mit geringerer Kapitalintensität unterstreicht. Die Wachstumsinvestitionen in eigene Hotels sollen einen Return on Invested Capital (ROIC) von deutlich über 11 % nach drei Jahren abwerfen.
Unser nächster Schritt bei der Entwicklung neuer vertikal integrierter Destinationscluster bestand in der Unterzeichnung einer strategischen Partnerschaftsvereinbarung mit der Tourismus-Entwicklungsgesellschaft OMRAN Group des Sultanats Oman, um den Oman als führende ganzjährige Sun & Beach-Destination zu positionieren. Im Mittelpunkt der langfristig angelegten Partnerschaft steht der Bau und Betrieb eines ersten Clusters von fünf neuen Hotels in Salalah unter führenden TUI-Hotelmarken, das bereits im Winter 2028 Gäste empfangen soll. Der Oman wird Grundstücke und Kapital in ein Joint Venture einbringen (OMRAN 45 %, TUI 45 %, privater Investor 10 %), während TUI sein Know-how in den Bereichen Hotelbetrieb, Reisevertrieb, Airlines und Erlebnisse einbringt und durch sein vertikal integriertes Modell eine durchgängige Rentabilität fördert. OMRAN soll außerdem mit 1,4 % strategischer Aktionär von TUI werden und neu ausgegebene Aktien zu einem Preis von 9,50 € pro Aktie mit einer Sperrfrist von drei Jahren erwerben. Im Gegenzug erhält TUI seinen 45-prozentigen Anteil an dem Joint Venture als Sacheinlage, ohne dass eine Bareinlage erforderlich ist.
Kreuzfahrten – Das Wachstum wird durch Investitionen in Neubauten durch unser Joint Venture TUI Cruises getrieben. Nach der erfolgreichen Indienststellung der Mein Schiff 7 (Juni 2024) und der Mein Schiff Relax (März 2025) wird im Juni/Juli 2026 die Mein Schiff Flow die Flotte ergänzen. Sowohl die Mein Schiff Relax als auch die Mein Schiff Flow werden voraussichtlich ein Ergebnis nach Steuern (EAT) von 35-40 Mio. € (=TUI-Anteil 50 %) pro Jahr erzielen. Vor Kurzem haben wir unsere Flottenstrategie optimiert, indem wir zwei Neubau-Slots von Marella Cruises an TUI Cruises übertragen haben (geplante Auslieferung in GJ31 und GJ33). Mit diesem Schritt nutzt TUI die starke Finanzlage und das nachgewiesene Wachstumspotenzial von TUI Cruises und stärkt unsere langfristigen Wachstumsziele in UK und Nordeuropa, während Marella Cruises den erfolgreichen Betrieb in UK mit der bestehenden bewährten Flotte fortsetzen wird.
TUI Musement – Wir streben ein globales Kapazitätswachstum durch den Ausbau unseres Portfolios an Erlebnissen und Transfers an. Unsere Produktstrategie fokussiert sich auf die Differenzierung, kuratierte Produkte, verbesserte Qualität und die Identifizierung von Möglichkeiten zur Erschließung weiterer Wertpotenziale, wobei eigene Markenerlebnisse ein wichtiger Wachstums- und Gewinntreiber sind. Wir setzen die Stärkung der kommerziellen Verantwortung unserer Vertriebsplattform TUI Musement mit einer Multi-Channel-Strategie fort, die den Direktverkauf an Kunden über TUI Märkte und andere Reiseanbieter umfasst. Diese Initiativen sollen eine jährliche durchschnittliche Wachstumsrate (CAGR) im niedrigen zweistelligen Bereich im Geschäft mit Erlebnissen und ein leichtes jährliches Wachstum bei Transfers generieren, was insgesamt zu einem niedrigen zweistelligen jährlichen EBIT-Wachstum für das Segment führen wird.
Märkte + Airline – Wir haben unsere Transformation beschleunigt und fokussieren uns auf die Schaffung eines skalierbaren Geschäfts, um die Transformation des Reiseveranstalters und die Kommerzialisierung der Airline voranzutreiben. Diese beiden Plattformen maximieren die vertikale Integration und generieren profitables Wachstum, während sie zugleich operative Exzellenz fördern, schlankere Strukturen implementieren, operative Effizienz schaffen und Gemeinkosten reduzieren. Diese Transformation soll helfen, mittelfristig eine Verbesserung der EBIT-Marge auf über 3 % zu erzielen. Das Programm basiert sowohl auf Wachstums- als auch auf Kostensenkungsmaßnahmen. Das umfangreiche Kosteneinsparungsprogramm umfasst insgesamt 250 Mio. €, aufgeteilt in 60 % Einsparungen bei Gemeinkosten und 40 % Einsparungen durch Initiativen zur operativen Exzellenz. Die vollständigen Einsparungen werden voraussichtlich im GJ28e realisiert, wobei bereits im GJ26e 30 % und im GJ27e 60 % erreicht werden sollen. Zur Unterstützung des Programms rechnen wir bis zum GJ27 mit Implementierungskosten, von denen 39 Mio. € bereits im GJ25 angefallen sind und
50-60 Mio. € im GJ26 hinzukommen werden.
Künstliche Intelligenz (KI) verändert die Suchanfragen grundlegend. Kunden nutzen zunehmend KI-basierte Plattformen, um personalisierte Antworten zu erhalten. Unsere Strategie verfolgt dabei zwei Ziele: Bei Kunden, die über OTAs/Suchmaschinen buchen, gestalten wir unsere Inhalte durch AEO (Answer Engine Optimisation), GEO (Generative Engine Optimisation) und strategische Partnerschaften „KI-sichtbar“ und „KI-buchbar“. Bei Gästen, die spezifische Marken buchen, fokussieren wir uns auf differenzierte Produkte und gestalten unsere Marken „KI-freundlich“, indem wir Bewertungen, Videos und Fotos skalieren. Indem die KI unsere Daten nutzt, ermöglicht diese auch eine vollständig verbundene Reise von der Inspiration bis hin zu Erlebnissen am Reiseziel und ermöglicht hyper-personalisierte Angebote und nahtlose Konnektivität, wie nur TUI sie bieten kann.
Unsere Strategie globaler Plattformen transformiert TUI durch einen modularen, schichtweisen-Ansatz (Beschaffung, Produktion, Vertrieb) von einem lokalen Unternehmen zu einem integrierten globalen Unternehmen, beschleunigt die Umsetzung und stellt zugleich sicher, dass wir KI-bereit sind. Ein Beispiel dafür ist unsere vor Kurzem eingegangene Partnerschaft mit Mindtrip. Kunden können nun mithilfe von KI-Reisebausteine wie ein Paket an einem Ort über die Schaltfläche „Book with TUI” planen und nahtlos buchen und profitieren gleichzeitig von der zusätzlichen Sicherheit, die TUI mit seinem umfassenden Krisen-Support und Reiseschutz für Pauschalreisen bietet.
GESCHÄFTSBERICHT 2025 UND VIDEO-WEBCAST FÜR INVESTOREN & ANALYSTEN ZU DEN ERGEBNISSEN
Unser Geschäftsbericht 2025 und die dazugehörige Ergebnispräsentation finden Sie auf unserer Unternehmenswebsite unter: https://www.tuigroup.com/de/investoren/veroeffentlichungen/finanzergebnisse. Eine Telefonkonferenz und ein Video-Webcast finden am 10. Dezember um 09:00 GMT / 10:00 CET statt. Weitere Details finden Sie auf unserer Website.
FINANZKALENDER GJ26
Die TUI Group wird am 10. Februar 2026 ihre Q1 Quartalsmitteilung für das Geschäftsjahr 2026 veröffentlichen und am selben Tag ihre Hauptversammlung abhalten.
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1 Seit dem Merger von TUI AG mit TUI Travel PLC im Jahr 2014
2 Für die Berechnung des bereinigten Ergebnisses je Aktie siehe im Geschäftsbericht „Im Rahmen des Vorstandsvergütungssystems verwendete Konzernkennzahlen“
3 Bereinigter Free Cashflow nach Dividende
4 Nettoverschuldungsgrad definiert als Nettoverschuldung (Finanzschulden plus Leasingverbindlichkeiten abzüglich Finanzmittel abzüglich sonstiger kurzfristiger finanzieller Vermögenswerte) geteilt durch bereinigtes EBITDA
5 Buchungszahlen für das H1 GJ26 (ohne Royalton im Segment Hotels & Resorts) im Vergleich zu den Buchungszahlen für das H1 GJ25. Stand 30. November 2025
6 Stand 30. November 2025. Die Kennzahlen umfassen sämtliche Buchungen für fest eingekaufte und Pro-Rata-Kapazitäten
7 Unter Berücksichtigung des aktuellen Buchungsumfelds und der anhaltenden makroökonomischen und geopolitischen Unsicherheiten
8 Das bereinigte EBIT wurde um Gewinne aus dem Abgang von Beteiligungen, wesentliche Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Vermögenswerten sowie wesentliche Restrukturierungs- und Integrationsaufwendungen bereinigt. Darüber hinaus wird die Kennzahl um alle Effekte aus Kaufpreisallokationen, Anschaffungsnebenkosten und bedingten Kaufpreiszahlungen sowie um Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte bereinigt
9 Das berichtete EBIT umfasst das Ergebnis vor Nettozinsergebnis, Steuern vom Einkommen und vom Ertrag und dem Ergebnis aus der Bewertung von Zinssicherungsinstrumenten
10 Die Überleitung vom Ergebnis vor Ertragsteuern zum bereinigten EBIT findet sich im Geschäftsbericht 2025 unter „Alternative Performance-Kennzahlen“
11 Anzahl Öffnungstage multipliziert mit verfügbaren Betten der in Eigentum/Pacht befindlichen Hotels
12 Belegte Betten dividiert durch verfügbare Betten der in Eigentum/Pacht befindlichen Hotels
13 Umsatz aus Unterkunft und Verpflegung dividiert durch belegte Bettennächte der in Eigentum/Pacht befindlichen Hotels
14 Anzahl Betriebstage multipliziert mit verfügbaren Betten
15 TUI Cruises: Ticketumsätze dividiert durch erreichte Passagiertage. Marella Cruises: Umsatz (Aufenthalt an Bord einschließlich integrationsbedingt inklusive aller Pauschalreiseelemente wie Transfers, Flug und Hotels) dividiert durch erreichte Passagiertage
16 Anzahl erreichter Passagiertage dividiert durch verfügbare Passagiertage
17 Anteil der über Online-Plattformen verkauften Reisen
18 Anteil der über eigene Vertriebskanäle (stationär und online) verkauften Reisen
19 CSAT = Customer satisfaction score bewertet auf einer Skala von 0 bis 10 (ideales Ergebnis)
20 NPS = Net promoter score, von -100 bis +100 (-100 bis 0: kritisch; 0 bis +50: neutral bis zufriedenstellend; +50 bis +100: ausgezeichnet)
21 CO2e pro Passagierkilometer
22 Absolute CO2e-Emissionen
Anhang:
Buchungsentwicklung Urlaubserlebnisse5
| |
|
|
| Veränderung in % zum Vorjahr |
|
H1 GJ26 |
| Hotels & Resorts |
|
|
| Verfügbare Bettennächte11 |
|
+3 |
| Auslastung (Veränderung in % Pkt.)12 |
|
-1 |
| Durchschnittsrate pro Tag13 |
|
+4 |
| Kreuzfahrten |
|
|
| Verfügbare Passagiertage14 |
|
+13 |
| Auslastung (Veränderung in % Pkt.)16 |
|
+5 |
| Durchschnittsrate pro Tag15 |
|
+0 |
| TUI Musement |
|
|
| Verkaufte Erlebnisse |
|
+Mittlerer einstelliger %-Bereich |
| Transfers |
|
Im Einklang mit Märkte + Airline |
Buchungen Märkte + Airline6
| Veränderung in % gegenüber Vorjahressaison |
|
Winter 2025/26 |
|
Sommer 26 |
| Gebuchter Umsatz |
|
+1 |
|
Deutlich über Vorjahr |
Kontakt für Analysten & Investoren
| Nicola Gehrt, Group Director Investor Relations |
Tel.: +49 (0) 511 566 1435 |
| Adrian Bell, Senior Investor Relations Manager |
Tel.: +49 (0) 511 566 2332 |
| Stefan Keese, Senior Investor Relations Manager |
Tel.: +49 (0) 511 566 1387 |
| Zara Wajahat, Investor Relations Manager |
Tel.: +44 (0) 158 264 4710 |
| Anika Heske, Investor Relations Manager, Retail Investors & AGM |
Tel.: +49 (0) 511 566 1425 |
|
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Vorbehalt bei zukunftsgerichteten Aussagen
Diese Mitteilung enthält verschiedene Aussagen, die die zukünftige Entwicklung des TUI Konzerns und der TUI AG betreffen. Diese Aussagen beruhen auf Annahmen und Schätzungen. Obwohl wir davon überzeugt sind, dass diese vorausschauenden Aussagen realistisch sind, können wir hierfür nicht garantieren, da unsere Annahmen Risiken und Unsicherheiten bergen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den erwarteten abweichen. Zu diesen Faktoren gehören unter anderem Marktschwankungen, die Entwicklung der Weltmarktpreise für Rohstoffe und der Wechselkurse sowie grundsätzliche Veränderungen im wirtschaftlichen und politischen Umfeld. Es ist weder beabsichtigt, noch übernimmt TUI eine gesonderte Verpflichtung, zukunftsbezogene Aussagen zu aktualisieren, um sie an Ereignisse oder Entwicklungen nach dem Datum dieser Mitteilung anzupassen.
10.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2242540 10.12.2025 CET/CEST
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| 21.11.2025 | TUI AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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TUI AG
/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
TUI AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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2234146 21.11.2025 CET/CEST
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| 12.11.2025 | TUI erzielt starke vorläufige Ergebnisse für das GJ2025, übertrifft Erwartungen mit einem ber. EBIT-Wachstum von +12,6% und liegt damit über der Prognose von +9-11% zu konstanten Wechselkursen
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TUI AG / Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis
TUI erzielt starke vorläufige Ergebnisse für das GJ2025, übertrifft Erwartungen mit einem ber. EBIT-Wachstum von +12,6% und liegt damit über der Prognose von +9-11% zu konstanten Wechselkursen
12.11.2025 / 14:55 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR
TUI erzielt starke vorläufige Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2025, übertrifft Erwartungen mit einem bereinigten EBIT-Wachstum von +12,6% und liegt damit über der Prognose von +9 bis 11% zu konstanten Wechselkursen
Hannover, 12. November 2025. Die TUI AG gibt heute ihre vorläufigen Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2025 mit einem starken Wachstum des bereinigten EBIT der TUI Group in Höhe von +12,6 % bekannt und übertrifft damit die im August 2025 angehobene Prognose von +9 bis 11 % zu konstanten Wechselkursen.
Für das am 30. September 2025 endende Geschäftsjahr erzielte die TUI Group ein vorläufiges bereinigtes EBIT von 1.459 Mio. € zu konstanten Wechselkursen, was einen Anstieg von +12,6 % zum GJ 2024 (1.296 Mio. €) darstellt. Zu tatsächlichen Kursen beläuft sich das Ergebnis auf 1.413 Mio. €, entsprechend einem Anstieg von +9,0 %. Diese starke EBIT-Performance wurde durch Rekordergebnisse[1] in den Segmenten Hotels & Resorts und Kreuzfahrten getrieben und demonstriert die Stärke des TUI Geschäftsmodells sowie die erfolgreiche Umsetzung von Investitionen in profitables Wachstum.
Der vorläufige Umsatz der TUI Group von 24.185 Mio. € entspricht einem Wachstum von +4,4 % zum GJ 2024 (23.167 Mio. €) zu konstanten Wechselkursen. Zu tatsächlichen Kursen wurde ein Umsatz von 24.179 Mio. € erzielt, entsprechend einem Anstieg von +4,4 %. Beide Segmente trugen zu diesem Wachstum bei. Dies steht in Relation zur Prognose vom August, in der TUI einen Umsatz am unteren Ende der angegebenen Spanne von +5 bis 10 % zu konstanten Wechselkursen erwartete.
Weitere Details zum Geschäftsjahr 2025, zum Ausblick für das Jahr 2026 und zur neuen Ausschüttungsstrategie wird TUI am 10. Dezember 2025 mit der Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2025 bekannt geben.
[1] Seit dem Merger von TUI AG und TUI Travel in 2014
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: ANFRAGEN VON ANALYSTEN & INVESTOREN:
Nicola Gehrt, Group Director Investor Relations
+ 49 (0)511 566 1435
Adrian Bell, Senior Investor Relations Manager
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Zara Wajahat, Investor Relations Manager
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Anika Heske, Investor Relations Manager, Retail Investors & AGM
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MEDIENANFRAGEN:
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+ 49 (0)511 566 6060
Linda Jonczyk, Senior Manager Finance & Transformation Communications
+ 49 (0)511 566 6022
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Ende der Insiderinformation
12.11.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2228540 12.11.2025 CET/CEST
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| 29.09.2025 | TUI AG: TUI AG überträgt zwei Neubau-Slots an TUI Cruises und bekräftigt damit die strategische Neuausrichtung und langfristigen Wachstumsziele in UK und Nordeuropa
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TUI AG / Schlagwort(e): Sonstiges
TUI AG: TUI AG überträgt zwei Neubau-Slots an TUI Cruises und bekräftigt damit die strategische Neuausrichtung und langfristigen Wachstumsziele in UK und Nordeuropa
29.09.2025 / 09:02 CET/CEST
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Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
TUI AG überträgt zwei Neubau-Slots an TUI Cruises und bekräftigt damit die strategische Neuausrichtung und langfristigen Wachstumsziele in UK und Nordeuropa
- Zwei ursprünglich für Marella Cruises gesicherte Neubau-Slots zur Expansion in den britischen Markt zur Schiffs-Auslieferung in den Geschäftsjahren 2031 und 2033 werden an TUI Cruises übertragen
- Strategischer Schritt unterstützt den Asset-Right-Ansatz der TUI AG sowie die Leverage-Ziele und nutzt die starke Finanzlage und das Wachstumspotenzial von TUI Cruises
- Marella Cruises wird den erfolgreichen Betrieb mit der bestehenden Flotte fortsetzen
Hannover, 29. September 2025. Der Vorstand der TUI AG („TUI“) gibt heute die strategische Neuausrichtung des Kreuzfahrtgeschäfts bekannt und überträgt zwei Neubau-Slots an TUI Cruises. Mit der Neuausrichtung wird TUI sukzessive in den britischen und nordeuropäischen Markt expandieren und stärkt damit die langfristigen Wachstumsziele in UK und Nordeuropa. Zu diesem Zweck wird TUI Cruises die zuvor für Marella Cruises bei Fincantieri in Italien gesicherten Neubau-Slots mit Schiffs-Auslieferung in den Geschäftsjahren 2031 und 2033 übernehmen. Diese strategische Entscheidung ermöglicht es TUI, auf dem Erfolg des Joint Ventures TUI Cruises aufzubauen, das sich erfolgreich in verschiedenen europäischen Märkten bewährt hat und über die finanziellen Kapazitäten für weitere Expansionsinvestitionen verfügt. Die Finanzierungsstruktur für die Schiffe unter TUI Cruises wird den Branchenstandards entsprechen.
Die Neubau-Slots bei Fincantieri wurden ursprünglich von TUI am 31. März 2025 angekündigt und wurden nun von Marella an TUI Cruises freigegeben. TUI Cruises hat neue Schiffsbauverträge für größere Schiffe mit Fincantieri abgeschlossen, die den Flottenanforderungen besser entsprechen. Die Anzahlung von Marella an Fincantieri wird zurückgezahlt.
Der TUI-Anteil am Gewinn nach Steuern der neuen Schiffe wird voraussichtlich ähnlich hoch sein wie der der Schwesterschiffe Mein Schiff Relax und Mein Schiff Flow. Die Nettoverschuldung der TUI Group bleibt durch die strategische Neuausrichtung unverändert und das Unternehmen hält weiterhin an seinem mittelfristigen Ziel, einen Nettoverschuldungsgrad von deutlich unter 1,0x zu erreichen, fest.
Marella Cruises hat eine führende Position im UK Kreuzfahrtmarkt und wird den erfolgreichen Betrieb mit der bestehenden Flotte fortsetzen. Die Zusammenarbeit mit TUIs Reiseveranstaltern in UK und der TUI Airline werden unverändert fortgeführt.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: ANFRAGEN VON ANALYSTEN UND INVESTOREN:
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Anika Heske, Investor Relations Manager, Retail Investors & AGM
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MEDIENANFRAGEN:
Magnus Hüttenberend, Group Director Media Relations
+ 49 (0)511 566 6006
Linda Jonczyk, Senior Manager Corporate Media
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Ende der Insiderinformation
29.09.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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2204762 29.09.2025 CET/CEST
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| 23.09.2025 | TUI AG: Buchungsupdate
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TUI AG
/ Schlagwort(e): Sonstiges
TUI AG: Buchungsupdate
23.09.2025 / 08:00 CET/CEST
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23. September 2025
TUI GROUP
Buchungsupdate
Im Vorfeld der Veröffentlichung der Gesamtjahresergebnisse zum 30. September 2025 am 10. Dezember gibt die TUI Group folgendes Update bekannt:
TUI bestätigt, die im August angehobene Prognose für das bereinigte EBIT-Wachstum im GJ25 zu erreichen
- Dank der positiven Buchungsdynamik im Bereich Urlaubserlebnisse in der Sommersaison und einer stetigen Nachfrage im Bereich Märkte + Airline sind wir gut positioniert, unsere angehobene Prognose für das GJ251 – eine Steigerung des bereinigten EBIT (zu konstanten Wechselkursen) um +9 bis 11 % gegenüber dem Vorjahr – zu bestätigen
- Positiver Start des Winterprogramms 2025/26, gestützt durch robuste Kundennachfrage für Freizeiterlebnisse in einem von ökonomischen und geopolitischen Unsicherheiten geprägten Umfeld – erste positive Indikationen für den Start in das GJ26
- Klare Strategie der Wertsteigerung mit dem mittelfristigen Ziel1, eine jährliche durchschnittliche Wachstumsrate des bereinigten EBIT von ca. +7 bis 10 % (Compound Annual Growth Rate/CAGR) zu erreichen
- TUI unterzeichnet eine Vereinbarung über eine strategische Allianz mit der omanischen OMRAN Group für die gemeinsame Entwicklung eines ersten Clusters von fünf neuen Hotels im Gouvernement Dhofar. Gemäß dieser Vereinbarung wird die OMRAN Group, durch den Erwerb neu ausgegebener TUI Aktien zu 9,50 € je Aktie, mit 1,4 % strategischer Aktionär von TUI
Buchungsentwicklung – Urlaubserlebnisse2
Die positive Buchungsentwicklung im Bereich Urlaubserlebnisse setzt sich fort. Im Rahmen unserer Asset-Right-Wachstumsstrategie bieten wir ein breites und zugleich differenziertes Produktportfolio an. Die hohe Nachfrage nach unseren Produkten lässt uns unsere Kapazitäten zu attraktiven Tagesraten und guter Auslastung weiter ausweiten.
Hotels & Resorts – Dank der Beliebtheit unseres gut diversifizierten Portfolios an Marken und Destinationen steigen weiterhin sowohl Auslastung als auch Tagesraten. Für das Q4 haben wir die Zahl der verfügbaren Bettennächte3 um +1 % erhöht, was auf weniger Hotelrenovierungen zurückzuführen ist. Für das H1 GJ26 konnten wir durch den Ausbau unseres Hotelportfolios unsere Kapazitäten um +5 % steigern. Dank der starken Nachfrage und der Performance unserer Marke RIU steigt die gebuchte Auslastung4 im Q4 um +2 %-Punkte an. Die Auslastung bleibt im H1 GJ26 weiterhin hoch und entspricht etwa der Auslastung im H1 GJ25. Die Stärke unseres Produktangebots wird auch durch den Anstieg der durchschnittlichen Tagesrate5 unter Beweis gestellt. Im Q4 verzeichnen wir einen Anstieg um +7 %, ein Zuwachs um +1 %-Punkt gegenüber unserem Update vom 13. August. Für das H1 GJ26 ist die durchschnittliche Tagesrate um +6 % höher bei unseren Hotelmarken. Die wichtigsten Reiseziele für das bevorstehende Winterhalbjahr werden voraussichtlich die Kanaren, Ägypten, die Kapverden und die Karibik sein.
Kreuzfahrten – Der strategische Ausbau unseres Kreuzfahrtgeschäfts durch die Erweiterung der TUI Cruises-Schiffsflotte verläuft planmäßig und wird durch eine starke Buchungsentwicklung unterstützt. Die Prognosen für das Marktwachstum sind weiterhin positiv, insbesondere in Europa. Nach der Inbetriebnahme der Mein Schiff Relax im März 2025 werden wir in der kommenden Wintersaison unsere komplette Flotte von 18 Schiffen betreiben. Durch diesen Neubau und die kürzere Dauer der Trockendockaufenthalte von Schiffen der Hapag-Lloyd Cruises-Flotte steigt die Zahl der verfügbaren Passagiertage6 im Q4 um +14 % und im H1 GJ26 um +13 %.
Die Beliebtheit unseres Kreuzfahrtprodukts ist sowohl auf dem deutschen als auch auf dem UK-Markt ungebrochen, was sich in einer steigenden Auslastung bei erheblichem Kapazitätsausbau zeigt. Die hohe Auslastung7 setzt sich mit einem Anstieg um +1 %-Punkt im Q4 und um 7 %-Punkte im H1 GJ26 fort. Die Verbesserung ist auch auf den diesjährigen Entfall von im Vorjahr notwendigen Umfahrungen des Suez-Kanals zurückzuführen, welche aufgrund politischer Spannungen in der Region notwendig waren. Zugleich verzeichnen wir einen Anstieg der durchschnittlichen Tagesrate8 um +1 % im Q4 und unveränderte durchschnittliche Tagesraten im H1 GJ26. Diese Entwicklung ist angesichts des höheren Anteils von TUI Cruises- und Marella-Schiffen gegenüber den hochpreisigen Hapag-Lloyd-Schiffen bemerkenswert. In der Wintersaison wird die Mein Schiff-Flotte mit ihren 8 Schiffen die Kanaren, die Karibik, Mittelamerika, Nordeuropa, die Emirate und Asien anlaufen. Hapag-Lloyd wird mit seiner Flotte von fünf Schiffen Routen nach Nordeuropa, in die Ostsee, nach Nord- und Südamerika, in die Karibik, nach Afrika, in den Indischen Ozean sowie insbesondere eine Halbumrundung der Antarktis anbieten. Marella wird in der Wintersaison mit fünf Schiffen das Mittelmeer und die Karibik anlaufen.
TUI Musement – Der Ausbau unseres Geschäfts mit Touren und Aktivitäten verläuft nach Plan und unser Fokus liegt auf dem Ausbau unseres B2C- und B2B-Geschäfts. Die Umsätze in unserem Geschäft mit Erlebnissen, das Exkursionen, Aktivitäten und Tickets umfasst, werden im Q4 voraussichtlich im mittleren einstelligen Prozentbereich wachsen. Unser Transfergeschäft, das unsere Gäste an ihrem Zielort unterstützt, wird sich voraussichtlich im Einklang mit unseren für das Q4 geplanten Buchungen im Bereich Märkte + Airline entwickeln. Die bevorstehende Wintersaison befindet sich noch in einem frühen Buchungsstadium, aber die ersten Anzeichen sind vielversprechend.
Buchungsentwicklung – Märkte + Airline9
Sommerprogramm 2025 – Seit unserem Update vom 13. August blieb der Buchungsstand auf gleichem Niveau, während wir unsere Durchschnittspreise erfreulicherweise halten konnten. Insgesamt sehen wir eine stabile Nachfrage in einem wettbewerbsintensiven Markt und trotz Sommer-Hitzewellen in unseren Quellmärkten sowie anhaltender Konflikte im Nahen Osten. Über alle Quellmärkte hinweg beliefen sich die Buchungen für die Saison auf 14,1 Mio., ein Anstieg um 1,4 Mio. seit dem letzten Update.
Zum Ausklang der Sommersaison lagen die Buchungen insgesamt bei -2 %, während unsere Durchschnittspreise weiterhin mit +3 % im Plus liegen, so dass wir Kostensteigerungen teilweise ausgleichen können.
Griechenland, die Türkei, die Balearen und die Kanaren erweisen sich als die wichtigsten Destinationen bei Kurz- und Mittelstrecken. Insbesondere Ägypten erzielt ein bemerkenswertes Wachstum als Urlaubsoption für preisbewusste Gäste. In unserem kleineren Langstreckenportfolio verzeichnen Mexiko und die Dominikanische Republik die höchste Nachfrage, während Thailand, die Vereinigten Arabischen Emirate und Sansibar im Zuge des weiteren Ausbaus unseres differenzierten, globalen Angebots erhebliches Wachstum erzielen.
Die Geschäftsentwicklung in unseren wichtigsten Quellmärkten verläuft entsprechend unserem jüngsten Update. In UK verzeichnen wir eine positive Dynamik mit einem Buchungsplus von +1 %. In Deutschland liegen die Buchungen um -5 % unter dem Vorjahresniveau, was unseren strategischen Fokus der Margensicherung widerspiegelt.
Winterprogramm 2025/26 – Der positive Start in die Saison hat sich fortgesetzt. Bislang sind 1,8 Mio. Buchungen für die Saison eingegangen. Insgesamt liegen die Buchungen bei +1 % über dem Vorjahresniveau, was die stabile Nachfrage nach unseren Urlaubsangeboten trotz eines herausfordernden Marktumfelds widerspiegelt. Die Durchschnittspreise sind weiterhin höher und liegen insgesamt bei +3 %.
Wie üblich, befinden wir uns aktuell noch in einem relativ frühen Buchungsstadium für die Wintersaison und bislang haben mehr als ein Drittel der Kunden ihren Urlaub gebucht. Kurz- und Mittelstreckenziele bilden den Schwerpunkt der Buchungseingänge. Dabei erweisen sich die Kanaren, Ägypten, das spanische Festland und die Kapverden als besonders beliebt. Auf der Langstrecke verzeichnet Thailand das stärkste Wachstum, während Mexiko, die Dominikanische Republik und Jamaica bei Gästen, die dem Winter entfliehen wollen, weiterhin beliebte Destinationen sind.
Bei Betrachtung einzelner Märkte zeigt sich, dass die Buchungen im UK-Markt etwa auf dem Niveau der Wintersaison 2024/25 liegen. In Deutschland, unserem anderen wesentlichen Markt, verzeichnen wir eine positive Dynamik mit einem Buchungsplus von +1 %.
Treibstoff/Fremdwährungen
Unsere Strategie, den Großteil unseres Treibstoff- und Fremdwährungsbedarfs für die Zukunft abzusichern, verschafft uns stärkere Kostensicherheit bei der Planung unserer Kapazitäten und Preise. Für die bevorstehende Winter- und Sommersaison sind wir im Einklang mit unseren Erwartungen abgesichert. Die nachstehende Tabelle zeigt den jeweiligen Anteil unserer geplanten Bedarfe an den Währungen Euro und US-Dollar sowie an Flugbenzin, der aktuell in unserem Bereich Märkte + Airline abgesichert ist, die über 90 % des Gesamtbedarfs des Konzerns an Währungen und Treibstoff ausmachen.
| Abgesicherte Position |
S25 |
W25/26 |
S26 |
| Euro |
96 % |
85 % |
50 % |
| US-Dollar |
98 % |
88 % |
72 % |
| Treibstoff (Flugbenzin) |
100 % |
94 % |
74 % |
Stand 14. September 2025
Prognose – TUI bestätigt, die im August angehobene Prognose für das bereinigte EBIT-Wachstum im GJ25 zu erreichen1
- GJ25 – Die Buchungen entwickeln sich seit dem 13. August den Erwartungen des Managements entsprechend und wir bestätigen unsere Prognose (zu konstanten Wechselkursen) wie folgt:
- Umsatzanstieg am unteren Ende der angegebenen Spanne von +5 bis 10 % (GJ24: 23.167 Mio. €)
- Anstieg des bereinigten EBIT um +9 bis 11 %, angehoben von zuvor +7 bis 10 % (GJ24: 1.296 Mio. €)
- Leichte Verbesserung der Nettoverschuldung (GJ24: 1.641 Mio. €)
- Mittelfristige Ziele – Wir verfolgen eine klare Strategie zur Beschleunigung des profitablen Wachstums. Wir wollen unser Geschäft agiler und kosteneffizienter aufstellen und schnellere Markteinführungen erreichen, um so zusätzlichen Shareholder Value zu schaffen. Wir haben unsere Ziele klar im Visier und bekräftigen unsere mittelfristigen Zielsetzungen, die sich weiterhin wie folgt darstellen (zu konstanten Wechselkursen):
- Steigerung des bereinigten EBIT um eine jährliche durchschnittliche Wachstumsrate von ca. 7 - 10 % (Compound Annual Growth Rate, CAGR)
- Netto-Verschuldungsgrad 10 von deutlich unter 1,0x
- Mit den jüngsten Hochstufungen unserer Bonität durch die Ratingagenturen haben wir unser Ziel, wieder das Vor-Pandemie-Niveau zu erreichen, umgesetzt
Update zu unseren strategischen Entwicklungen
In der vergangenen Woche haben wir bekanntgegeben, dass die TUI Group und die Tourismus-Entwicklungsgesellschaft des Sultanats Oman, die OMRAN Group, eine Vereinbarung über eine strategische Allianz unterzeichnet haben, die eine langfristige strategische Partnerschaft vorsieht. Durch diese Partnerschaft soll der Oman als eine führende Strandurlaubs-Destination positioniert werden. Im Mittelpunkt dieser Vereinbarung stehen der Bau und Betrieb eines ersten Clusters von fünf neuen Hotels im Gouvernement Dhofar unter führenden Hotelmarken von TUI. Die ersten Gäste können voraussichtlich im Winter 2028 begrüßt werden. Die Partnerschaft sieht vor, dass Oman Land und Kapital in ein Joint Venture einbringt. OMRAN Group und TUI werden jeweils eine Beteiligung von 45 % und ein weiterer privater Investor 10 % an diesem Joint Venture halten. TUI bringt Expertise in den Bereichen Hotelbetrieb, Reisevertrieb, Airline und lokale Erlebnisse ein.
Die Vereinbarung sieht außerdem vor, dass die OMRAN Group, durch den Erwerb neu ausgegebener TUI Aktien zu 9,50 € je Aktie mit einer dreijährigen Sperrfrist, mit 1,4 % strategischer Aktionär von TUI wird. Im Gegenzug erhält TUI ihren 45-prozentigen Anteil am neuen Joint Venture als Sacheinlage, ohne weiteren Cash-Abfluss für TUI.
Gesamtjahresergebnisse für das GJ25
Die TUI Group wird ihre Gesamtjahresergebnisse am Mittwoch, den 10. Dezember 2025, veröffentlichen und diese am selben Tag auch Investoren und Analysten präsentieren. Weitere Einzelheiten folgen zu einem späteren Zeitpunkt.
Anhang:
Buchungsentwicklung Urlaubserlebnisse2
| |
|
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| Veränderung in % zum Vorjahr |
|
Q4 GJ25 |
|
H1 GJ26 |
| Hotels & Resorts |
|
|
|
|
| Verfügbare Bettennächte3 |
|
+1 |
|
+5 |
| Auslastung (Veränd. in %-Pkt.)4 |
|
+2 |
|
-1 |
| Durchschnittsrate pro Tag5 |
|
+7 |
|
+6 |
| Kreuzfahrten |
|
|
|
|
| Verfügbare Passagiertage6 |
|
+14 |
|
+13 |
| Auslastung (Veränd. in %-Pkt.)7 |
|
+1 |
|
+7 |
| Durchschnittsrate pro Tag8 |
|
+1 |
|
+0 |
| TUI Musement |
|
|
|
|
| Verkaufte Erlebnisse |
|
+ Mittlerer einstelliger Bereich |
|
Erste Anzeichen vielversprechend |
| Transfers |
|
Im Einklang mit
Märkte + Airline |
|
Buchungsentwicklung Märkte + Airline9
| Veränderung in % zum Vorjahr |
|
Sommerprogramm 2025 |
|
Winterprogramm 2025/26 |
| Buchungen |
|
-2 |
|
+1 |
| Durchschnittspreis |
|
+3 |
|
+3 |
__________________________________________________________________________________________
1 Basierend auf konstanten Wechselkursen und im Rahmen der makroökonomischen und geopolitischen Unsicherheiten
2 Buchungszahlen (ohne Blue Diamond im Bereich Hotels) zum 14. September 2025 im Vergleich zu den Buchungszahlen des Vorjahres
3 Anzahl Öffnungstage multipliziert mit verfügbaren Betten der in Eigentum/Pacht befindlichen Hotels
4 Belegte Betten dividiert durch verfügbare Betten der in Eigentum/Pacht befindlichen Hotels
5 Umsatz aus Unterkunft und Verpflegung dividiert durch belegte Bettennächte der in Eigentum/Pacht befindlichen Hotels
6 Anzahl Betriebstage multipliziert mit verfügbaren Betten auf den betriebenen Schiffen
7 Anzahl erreichter Passagiertage dividiert durch verfügbare Passagiertage
8 TUI Cruises: Ticket-Umsätze dividiert durch erreichte Passagiertage. Marella Cruises: Umsatz (Bordaufenthalt einschließlich Transfers, Flüge und Hotels aufgrund der Integration bei Marella Cruises) dividiert durch erreichte Passagiertage
9 Stand 14. September 2025. Die Kennzahlen umfassen sämtliche Buchungen für fest eingekaufte und Pro-Rata-Kapazitäten sowie Buchungsanpassungen und Umbuchungen aus Gutscheinen
10 Netto-Leverage Ratio definiert als Nettoverschuldung (Finanzschulden plus Leasingverbindlichkeiten abzüglich Finanzmittel abzüglich sonstiger kurzfristiger finanzieller Vermögenswerte) geteilt durch bereinigtes EBITDA)
Kontakt für Analysten & Investoren
Nicola Gehrt, Group Director Investor Relations
Tel.: +49 (0) 511 566 1435
Adrian Bell, Senior Investor Relations Manager
Tel.: +49 (0) 511 566 2332
Stefan Keese, Senior Investor Relations Manager
Tel.: +49 (0) 511 566 1387
Zara Wajahat, Investor Relations Manager
Tel.: +44 (0) 158 264 4710
Anika Heske, Investor Relations Manager, Retail Investors & AGM
Tel.: +49 (0) 511 566 1425 |
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Vorbehalt bei zukunftsgerichteten Aussagen
Diese Mitteilung enthält Aussagen, die die künftige Entwicklung der TUI Group und der TUI AG betreffen. Diese Aussagen beruhen auf Annahmen und Schätzungen. Obwohl wir davon überzeugt sind, dass diese zukunftsgerichteten Aussagen realistisch sind, können wir hierfür nicht garantieren, da unsere Annahmen mit Risiken und Ungewissheiten verbunden sind, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den erwarteten abweichen. Gründe hierfür können unter anderem Marktschwankungen, die Entwicklung der Weltmarktpreise für Rohstoffe und die Entwicklung der Wechselkurse oder grundlegende Veränderungen des wirtschaftlichen oder politischen Umfelds sein. Es ist weder beabsichtigt, noch übernimmt TUI eine gesonderte Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, um sie an Ereignisse oder Entwicklungen nach dem Datum dieser Mitteilung anzupassen.
23.09.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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