| 02.12.2025 | Wacker Neuson SE bestätigt Gespräche zu Mehrheitserwerb und Übernahme durch Doosan Bobcat Inc.
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Wacker Neuson SE / Schlagwort(e): Firmenübernahme
Wacker Neuson SE bestätigt Gespräche zu Mehrheitserwerb und Übernahme durch Doosan Bobcat Inc.
02.12.2025 / 14:05 CET/CEST
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Wacker Neuson SE bestätigt Gespräche zu Mehrheitserwerb und Übernahme durch Doosan Bobcat Inc.
München, 02.12.2025
Vor dem Hintergrund aktueller Presseberichterstattung bestätigt die Wacker Neuson SE („Wacker Neuson“), dass sich der Vorstand in fortgeschrittenen Gesprächen mit Doosan Bobcat Inc. („Doosan Bobcat“) über den möglichen Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an Wacker Neuson sowie eine öffentliche Übernahme von Wacker Neuson durch Doosan Bobcat befindet.
Doosan Bobcat erwägt, Aktien im Umfang von ca. 63 % des Grundkapitals von Großaktionären der Wacker Neuson zu erwerben und ein öffentliches Übernahmeangebot in Form eines Barangebots an alle außenstehenden Aktionäre von Wacker Neuson abzugeben.
Ob es tatsächlich zu einem Verkauf der Aktien der Großaktionäre und zu einem öffentlichen Übernahmeangebot kommt, ist für Wacker Neuson derzeit nicht abzusehen.
Wacker Neuson wird den Kapitalmarkt und die Öffentlichkeit über den Fortgang entsprechend den rechtlichen Anforderungen informieren.
Ende der Insiderinformation
02.12.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2238992 |
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2238992 02.12.2025 CET/CEST
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| 13.11.2025 | Wacker Neuson Group verbessert sich im dritten Quartal weiter und präzisiert die Jahresprognose 2025
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Wacker Neuson SE
/ Schlagwort(e): 9-Monatszahlen/Quartals-/Zwischenmitteilung
Wacker Neuson Group verbessert sich im dritten Quartal weiter und präzisiert die Jahresprognose 2025
13.11.2025 / 07:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Wacker Neuson Group verbessert sich im dritten Quartal weiter und präzisiert die Jahresprognose 2025
- Konzernumsatz erreichte 1.625,2 Mio. Euro in 9M/2025
(-5,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr)
- Verbesserung der EBIT-Marge in Q3/2025 auf 7,5 Prozent (Steigerung gegenüber Q3/2024 von 2,7 Prozentpunkten)
- EBIT-Marge 9M/2025 bei 6,0 Prozent (-0,3 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr)
- Positiver Free Cashflow 9M/2025 von 115,8 Mio. Euro (9M/2024: 91,5 Mio. Euro)
- Prognose für das Geschäftsjahr 2025 präzisiert
München, 13. November 2025 – Die Wacker Neuson Group, ein führender Hersteller von Baugeräten und Kompaktmaschinen, hat heute die Finanzmitteilung für die ersten neun Monate des Jahres 2025 veröffentlicht. Die Wacker Neuson Group hat die operative Erholung in Q3/2025 fortgesetzt und konnte trotz des anspruchsvollen gesamtwirtschaftlichen Umfelds EBIT-Marge und Umsatz im dritten Quartal dieses Jahres gegenüber dem Vorjahr verbessern.
Der Umsatz stieg im dritten Quartal 2025 um 6,3 Prozent auf 550,3 Mio. € und die EBIT-Marge verbesserte sich auf 7,5 Prozent und lag 2,7 Prozentpunkte über dem Vorjahr (Q3/2024: 4,8 Prozent). Dieser Ergebnisanstieg wurde durch die Umsatzsteigerung und Reduktion operativer Kosten im Vergleich zum Vorjahr erreicht. Dennoch konnte diese positive Dynamik das schwache erste Quartal nicht vollständig kompensieren, wodurch die EBIT-Marge der ersten neun Monate des Jahres 2025 6,0 Prozent erreichte und somit leicht unter Vorjahr lag (9M/2024: 6,3 Prozent). Nach den ersten neun Monaten lag der Umsatz bei 1.625,2 Mio. Euro, was einem Rückgang von 5,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht (9M/2024: 1.722,4 Mio. Euro).
Der Free Cashflow war erneut positiv aufgrund des positiven Cashflows aus operativer Geschäftstätigkeit und des stabilen Net Working Capitals und erreichte 115,8 Mio. Euro (9M/2024: 91,5 Mio. Euro).
„Die anhaltende gesamtwirtschaftliche und geopolitische Unsicherheit hält an und verzögert die Erholung der Märkte. Die US-Zollproblematik beginnt sich darüber hinaus im letzten Quartal auszuwirken. Aus diesen Gründen haben wir unsere Jahresprognose präzisiert. Dennoch konnten wir unsere Profitabilität in den letzten Quartalen steigern. Wir arbeiten weiter an der Reduktion unserer Kosten und blicken mit Zuversicht auf Wachstum im Jahr 2026“, kommentiert der Vorstandsvorsitzende Dr. Karl Tragl.
Ergebnisse der ersten neun Monate 2025 im Detail:
- Alle Regionen mit Umsatzrückgängen: Der Umsatz der Region Europa (EMEA) ist um 4,1 Prozent auf 1.269,3 Mio. Euro gesunken (9M/2024: 1.323,5 Mio. Euro). Obwohl die Umsätze im dritten Quartal des Jahres 2025 im Vergleich zum Vorjahr gestiegen sind, wurden die Umsätze der ersten neun Monate durch das schwache erste Quartal dieses Jahres belastet. Positive Nachfrageentwicklungen in vereinzelten Ländern in Süd-, Nord- und Osteuropa konnten den Nachfragerückgang nicht kompensieren. Der Umsatz der Region Amerikas ist um 9,6 Prozent auf 322,4 Mio. Euro gesunken (9M/2024: 356,5 Mio. Euro). In der Region Amerikas war die Nachfrage in den ersten neun Monaten des Jahres 2025 nicht nur aufgrund der anhaltenden gesamtwirtschaftlichen und geopolitischen Unsicherheit sondern insbesondere auch aufgrund der US-Zollproblematik stärker als in Europa von Zurückhaltung im Bestellverhalten geprägt. Die Region Asien-Pazifik verzeichnete einen Umsatzrückgang von 21,0 Prozent auf 33,5 Mio. Euro (9M/2024: 42,4 Mio. Euro). Die Entwicklung wurde durch schwächere Nachfrage in Australien und China geprägt.
- EBIT-Marge in 9M/2025 noch leicht unter Vorjahr: Die EBIT-Marge verbesserte sich im dritten Quartal 2025 auf 7,5 Prozent und lag 2,7 Prozentpunkte über dem Vorjahr (Q3/2024: 4,8 Prozent). Dieser Anstieg wurde durch die Umsatzsteigerung und Reduktion operativer Kosten im Vergleich zum Vorjahr erreicht. Dennoch konnte diese positive Dynamik das schwache erste Quartal nicht vollständig kompensieren, wodurch die EBIT-Marge der ersten neun Monate des Jahres 2025 6,0 Prozent erreichte und somit leicht unter Vorjahr lag (9M/2024: 6,3 Prozent).
- Net Working Capital gesunken: Das Net Working Capital der Wacker Neuson Group ist zum 30. September 2025 um 14,4 Prozent auf 692,3 Mio. Euro gesunken (30. September 2024: 808,2 Mio. Euro). Der Rückgang war von einem Vorratsabbau sowie einem Aufbau von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in den letzten zwölf Monaten geprägt. Die Net-Working-Capital-Quote zum 30. September 2025 auf Basis des Umsatzes der letzten zwölf Monate bzw. letzten vier Quartale (last twelve months, LTM) betrug 32,4 Prozent. Der vergleichbare Wert zum 30. September 2024 betrug 34,2 Prozent.
- Positiver Free Cashflow: Nach den ersten neun Monaten 2025 lag der Free Cashflow bei 115,8 Mio. Euro und damit über dem Vorjahr (9M/2024: 91,5 Mio. Euro). Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beliefen sich zum 30. September 2025 auf 26,5 Mio. Euro (30. September 2024: 26.8 Mio. Euro).
Prognose für das Geschäftsjahr 2025 präzisiert
Vor dem Hintergrund der langsamer als erwarteten Erholung des Marktes sowie gestiegener Zollkosten und einer signifikant schwächeren Marktnachfrage in den USA hat der Vorstand beschlossen, die Prognose für das laufende Geschäftsjahr 2025 zu präzisieren. Erwartet wird nun ein Konzernumsatz zwischen 2.150 Mio. Euro und 2.250 Mio. Euro (zuvor: 2.100 bis 2.300 Mio. Euro) sowie eine EBIT-Marge zwischen 6,5 und 6,8 Prozent (zuvor: zwischen 6,5 und 7,5 Prozent). Darüber hinaus werden für das Gesamtjahr 2025 Investitionen in Höhe von 80 Mio. Euro (zuvor: 100 Mio. Euro) und zum Jahresende 2025 eine Net-Working-Capital-Quote von 34 Prozent (zuvor: 30 Prozent) erwartet. Die Prognose bildet die Geschäftsentwicklung der ersten neun Monate des Jahres 2025 ab und berücksichtigt die aus heutiger Sicht möglichen Veränderungen der konjunkturellen Rahmenbedingungen im vierten Quartal 2025 sowie einer nur geringen Beeinträchtigung der Produktion durch die Nexperia-Lieferketten-Problematik.
Kennzahlen der Wacker Neuson Group
| Kennzahlen in Mio. € |
Q3/2025 |
Q3/2024 |
Δ |
9M/2025 |
9M/2024 |
Δ |
| Umsatzerlöse |
550,3 |
517,6 |
6% |
1.625,2 |
1.722,4 |
-6% |
| EBIT |
41,3 |
24,7 |
67% |
97,4 |
108,5 |
-10% |
EBIT-Marge
(in %) |
7,5 |
4,8 |
2,7PP |
6,0 |
6,3 |
-0,3PP |
| Periodenergebnis |
26,7 |
9,7 |
>100% |
55,5 |
64,4 |
-14% |
| Ergebnis je Aktie (in €) |
0,39 |
0,14 |
>100% |
0,82 |
0,95 |
-14% |
| Free Cashflow |
48,1 |
87,0 |
-45% |
115,8 |
91,5 |
27% |
Earnings Call und Webcast
Am 13. November 2025 findet um 13:00 Uhr MEZ für institutionelle Investoren und Analysten ein Earnings Call und Webcast zur Präsentation der Geschäftszahlen Q3/2025 mit anschließender Q&A-Session statt.
Eine Registrierung zur Veranstaltung ist nach Kontaktaufnahme unter ir@wackerneuson.com möglich.
Ein Replay wird im Tagesverlauf auf der Website der Wacker Neuson Group zur Verfügung stehen.
Kontakt:
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Peer Schlinkmann
Investor Relations
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Die vollständige Quartalsmitteilung Q3/2025 der Wacker Neuson Group ist unter folgendem Link verfügbar: https://wackerneusongroup.com/investor-relations
Bildmaterial der Wacker Neuson Group ist verfügbar unter:
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Über die Wacker Neuson Group:
Die WackerNeusonGroup ist ein international tätiger Unternehmensverbund mit rund 6.000 Mitarbeitenden. Als ein führender Hersteller von Baugeräten und Kompaktmaschinen bietet der Konzern seinen Kunden weltweit ein breites Produktprogramm, umfangreiche Service- und Dienstleistungsangebote sowie eine leistungsfähige Ersatzteilversorgung. Das Angebot richtet sich vor allem an Kunden aus dem Bauhauptgewerbe, dem Garten- und Landschaftsbau, der Landwirtschaft, den Kommunen und der Recyclingbranche sowie an Bahnbetriebe und Industrieunternehmen. Zur Unternehmensgruppe gehören die Produktmarken WackerNeuson, Kramer und Weidemann. Die Aktie der Wacker Neuson SE wird im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt (ISIN: DE000WACK012, WKN: WACK01) und ist im SDAX der Deutschen Börse gelistet.
13.11.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2228868 |
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2228868 13.11.2025 CET/CEST
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| 30.10.2025 | Wacker Neuson SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
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Wacker Neuson SE
/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Wacker Neuson SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
30.10.2025 / 11:21 CET/CEST
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2221208 30.10.2025 CET/CEST
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| 14.08.2025 | Wacker Neuson Group veröffentlicht Halbjahresbericht und bestätigt die Jahresprognose für das Geschäftsjahr 2025
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Wacker Neuson SE
/ Schlagwort(e): Halbjahresbericht/Halbjahresergebnis
Wacker Neuson Group veröffentlicht Halbjahresbericht und bestätigt die Jahresprognose für das Geschäftsjahr 2025
14.08.2025 / 07:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Wacker Neuson Group veröffentlicht Halbjahresbericht und bestätigt die Jahresprognose für das Geschäftsjahr 2025
- Konzernumsatz erreichte 1.074,9 Mio. Euro in H1/2025 (-10,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr)
- EBIT-Marge H1/2025 bei 5,2 Prozent (-1,8 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr)
- Verbesserung der EBIT-Marge in Q2/2025 auf 7,6 Prozent (Steigerung gegenüber Q1/2025 von 5,1 Prozentpunkten)
- Positiver Free Cashflow H1/2025 von 67,7 Mio. Euro (H1/2024: 4,5 Mio. Euro)
- NWC-Quote deutlich verbessert gegenüber 30. Juni 2024 (-3,5 Prozentpunkte)
- Prognose für das Geschäftsjahr 2025 bestätigt
München, 14. August 2025 – Die Wacker Neuson Group, ein führender Hersteller von Baugeräten und Kompaktmaschinen, hat heute den Halbjahresbericht 2025 veröffentlicht und auch die bereits am 26. März 2025 veröffentlichte Jahresprognose für das Geschäftsjahr 2025 bestätigt. Nach einem herausfordernden Jahr 2024 konnte sich die Wacker Neuson Group im Verlauf des ersten Halbjahrs 2025 operativ erholen. Trotz des anspruchsvollen gesamtwirtschaftlichen Umfelds, das insbesondere das erste Quartal 2025 noch belastet hatte, konnten EBIT-Marge und Umsatz im zweiten Quartal dieses Jahres gegenüber dem Vorquartal verbessert werden. Diese Entwicklung ist das Resultat gezielter Maßnahmen zur Effizienzsteigerung, unterstützt durch einen seit Jahresbeginn gewachsenen Auftragsbestand.
Im ersten Halbjahr 2025 wurde ein Umsatz von 1.074,9 Mio. Euro erzielt, was einem Rückgang von 10,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht (H1/2024: 1.204,8 Mio. Euro). Die EBIT-Marge belief sich im ersten Halbjahr 2025 v.a. aufgrund negativer Volumeneffekte auf 5,2 Prozent und lag damit unter dem Vorjahr (H1/2024: 7,0 Prozent). Positiv zeigte sich vor allem der Anstieg des Free Cashflows, der v.a. aus einem höherem Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit resultierte.
„Trotz der weiterhin volatilen globalen Lage und der in manchen Märkten nur langsam verlaufenden Erholung halten wir an unseren Jahreszielen fest. Gerade in der aktuellen Situation zahlt sich unsere Kostendisziplin aus. Gleichzeitig können wir von konjunkturellen Impulsen, wie dem erwarteten Infrastrukturpaket in Deutschland, kurzfristig und auch mittelfristig, profitieren“, kommentiert der Vorstandsvorsitzende Dr. Karl Tragl.
Ergebnisse des ersten Halbjahres 2025 im Detail:
- Alle Regionen mit Umsatzrückgängen: Der Umsatz der Region Europa (EMEA) ist um 9,8 Prozent auf 835,2 Mio. Euro gesunken (H1/2024: 925,6 Mio. Euro). Der Umsatz in Deutschland, Frankreich und Vereinigtem Königreich war im Vergleich zum Vorjahr rückläufig. Positive Nachfrageentwicklungen in vereinzelten Ländern in Süd-, Nord- und Osteuropa konnten den Nachfragerückgang nicht kompensieren. Der Umsatz der Region Amerikas ist um 13,1 Prozent auf 217,8 Mio. Euro gesunken (H1/2024: 250,6 Mio. Euro). In der Region Amerikas war die Nachfrage im ersten Halbjahr 2025 aufgrund der anhaltenden makroökonomischen und geopolitischen Unsicherheit stärker als in Europa von Zurückhaltung im Bestellverhalten geprägt. Die Region Asien-Pazifik verzeichnete einen Umsatzrückgang von 23,4 Prozent auf 21,9 Mio. Euro (H1/2024: 28,6 Mio. Euro). Die Entwicklung in der Region Asien-Pazifik war im ersten Halbjahr 2025 vergleichbar zum Rest der Welt. Geprägt wurde die Region v.a. durch den Nachfragerückgang in Australien.
- EBIT-Marge im Q2/2025 über Vorquartal, aber unter Vorjahr: Die EBIT-Marge verbesserte sich im zweiten Quartal 2025 auf 7,6 Prozent und lag 5,1 Prozentpunkte über dem Vorquartal (Q1/2025: 2,5 Prozent), aber 0,1 Prozentpunkte unter dem Vorjahresquartal (Q2/2024: 7,7 Prozent). Bei Betrachtung des ersten Halbjahrs 2025 ist die EBIT-Marge mit 5,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr um 1,8 Prozentpunkte gesunken (H1/2024: 7,0 Prozent). Wesentlicher Treiber des Rückgangs der EBIT-Marge im Vergleich zum Vorjahr war der gesunkene Konzernumsatz, der zu einem niedrigeren Bruttoergebnis führte. Gegenläufige Fixkostenreduktionen im SG&A-Bereich konnten diesen Effekt nicht kompensieren.
- Net Working Capital weiter reduziert: Das Net Working Capital der Wacker Neuson Group ist zum 30. Juni 2025 um 2,5 Prozent auf 691,4 Mio. Euro gesunken (31. Dezember 2024: 709,3 Mio. Euro). Wesentlich für den Rückgang waren die seit Jahresbeginn gestiegenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die Net-Working-Capital-Quote zum 30. Juni 2025 auf Basis des Umsatzes der letzten zwölf Monate bzw. letzten vier Quartale (last twelve months, LTM) betrug 32,8 Prozent. Der vergleichbare Wert zum 30. Juni 2024 betrug 36,3 Prozent. Die mit dem vollständigen Umsatz des Geschäftsjahres 2024 berechnete Net-Working-Capital-Quote zum 31. Dezember 2024 betrug 31,7 Prozent.
- Durchgängig positiver Free Cashflow: Nach Veränderungen im Net Working Capital sowie gezahlten Ertragssteuern lag der Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit im ersten Halbjahr 2025 bei 99,5 Mio. Euro und damit über dem Vorjahr (H1/2024: 62,7 Mio. Euro). Der Free Cashflow lag infolgedessen im ersten Halbjahr 2025 mit 67,7 Mio. Euro über dem Vorjahr (H1/2024: 4,5 Mio. Euro). Der Free Cashflow im zweiten Quartal 2025 lag mit 48,3 Mio. Euro ebenfalls über dem Vorjahresquartal (Q2/2024: 29,6 Mio. Euro). Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beliefen sich zum 30. Juni 2025 auf 24,0 Mio. Euro (31. Dezember 2024: 35,3 Mio. Euro).
Prognose für das Geschäftsjahr 2025 bestätigt
Der Vorstand bestätigt die am 26. März 2025 veröffentlichte Prognose und erwartet weiterhin für das Geschäftsjahr 2025 einen Konzernumsatz zwischen 2.100 und 2.300 Mio. Euro sowie eine EBIT-Marge zwischen 6,5 und 7,5 Prozent. Darüber hinaus wurden für das Gesamtjahr Investitionen in Höhe von rund 100 Mio. Euro und eine Net-Working-Capital-Quote zum Jahresende von rund 30 Prozent angekündigt.
Kennzahlen der Wacker Neuson Group
| Kennzahlen in Mio. € |
H1/2025 |
H1/2024 |
Δ |
| Umsatzerlöse |
1.074,9 |
1.204,8 |
-11% |
| EBIT |
56,1 |
83,8 |
-33% |
| EBIT-Marge (in %) |
5,2 |
7,0 |
-1,8PP |
| Periodenergebnis |
28,8 |
54,7 |
-47% |
| Ergebnis je Aktie (in €) |
0,42 |
0,80 |
-48% |
| Free Cashflow |
67,7 |
4,5 |
>100% |
Earnings Call und Webcast
Am 14. August 2025 findet um 13:00 Uhr MESZ für institutionelle Investoren und Analysten ein Earnings Call und Webcast zur Präsentation der Geschäftszahlen H1/2025 mit anschließender Q&A-Session statt.
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Über die Wacker Neuson Group:
Die WackerNeusonGroup ist ein international tätiger Unternehmensverbund mit rund 6.000 Mitarbeitenden. Als ein führender Hersteller von Baugeräten und Kompaktmaschinen bietet der Konzern seinen Kunden weltweit ein breites Produktprogramm, umfangreiche Service- und Dienstleistungsangebote sowie eine leistungsfähige Ersatzteilversorgung. Das Angebot richtet sich vor allem an Kunden aus dem Bauhauptgewerbe, dem Garten- und Landschaftsbau, der Landwirtschaft, den Kommunen und der Recyclingbranche sowie an Bahnbetriebe und Industrieunternehmen. Zur Unternehmensgruppe gehören die Produktmarken WackerNeuson, Kramer und Weidemann. Die Aktie der Wacker Neuson SE wird im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt (ISIN: DE000WACK012, WKN: WACK01) und ist im SDAX der Deutschen Börse gelistet.
14.08.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2183604 14.08.2025 CET/CEST
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| 06.08.2025 | Wacker Neuson SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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Wacker Neuson SE
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Wacker Neuson SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG
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2180266 06.08.2025 CET/CEST
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| 23.05.2025 | Hauptversammlung der Wacker Neuson SE beschließt die Dividende für das Geschäftsjahr 2024
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Wacker Neuson SE
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Hauptversammlung der Wacker Neuson SE beschließt die Dividende für das Geschäftsjahr 2024
23.05.2025 / 13:48 CET/CEST
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Hauptversammlung der Wacker Neuson SE beschließt die Dividende für das Geschäftsjahr 2024
- Hohe Zustimmung zu sämtlichen Punkten der Tagesordnung
- Dividende in Höhe von 0,60 Euro je Aktie beschlossen (Vorjahr: 1,15 Euro je Aktie)
München, 23. Mai 2025 – Die Wacker Neuson SE hat heute ihre ordentliche Hauptversammlung in München wie in den Vorjahren als Präsenzveranstaltung abgehalten. Rund 77,8 Prozent des Grundkapitals waren vertreten. Sämtliche Punkte der Tagesordnung erhielten hohe Zustimmungswerte.
Die Hauptversammlung folgte dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat, für das Geschäftsjahr 2024 eine Dividende in Höhe von 0,60 Euro je Aktie auszuschütten. Neben dem Dividendenbeschluss wurden auch die Abstimmungspunkte Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, Wahl des Abschlussprüfers sowie Billigung des Vergütungsberichts mehrheitlich angenommen. In weiteren Abstimmungen billigte die Hauptversammlung das aktualisierte Vergütungssystem für den Vorstand und beschloss das vorgelegte Vergütungssystem für den Aufsichtsrat.
Mit Ablauf der heutigen Hauptversammlung endete die Amtszeit der bisherigen vier Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat. Die Hauptversammlung hat heute die Herren Hans Neunteufel, Prof. Dr. Matthias Schüppen und Ralph Wacker erneut und Herrn Peter Riegler erstmals als Aufsichtsräte bestellt.
„Auch dieses Jahr wollen wir unsere Aktionäre an unserem operativen Erfolg teilhaben lassen. Wir setzen auf eine kontinuierliche und attraktive Aktionärsvergütung und schütten regelmäßig 40 bis 60 Prozent des Ergebnisses je Aktie aus. Die heute beschlossene Dividende entspricht einer Ausschüttungsquote von 58,3 Prozent bezogen auf das Ergebnis je Aktie des Vorjahres und einer Dividendenrendite von 4,1 Prozent bezogen auf den Schlusskurs des Jahres 2024“, erläutert der Vorstandsvorsitzende Dr. Karl Tragl.
Details zu den Abstimmungsergebnissen der heutigen Hauptversammlung werden im Laufe des heutigen Tages unter www.wackerneusongroup.com/hv zur Verfügung gestellt.
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Über die Wacker Neuson Group:
Die Wacker Neuson Group ist ein international tätiger Unternehmensverbund mit rund 6.000 Mitarbeitenden. Als ein führender Hersteller von Baugeräten und Kompaktmaschinen bietet der Konzern seinen Kunden weltweit ein breites Produktprogramm, umfangreiche Service- und Dienstleistungsangebote sowie eine leistungsfähige Ersatzteilversorgung. Das Angebot richtet sich vor allem an Kunden aus dem Bauhauptgewerbe, dem Garten- und Landschaftsbau, der Landwirtschaft, den Kommunen und der Recyclingbranche sowie an Bahnbetriebe und Industrieunternehmen. Zur Unternehmensgruppe gehören die Produktmarken Wacker Neuson, Kramer und Weidemann. Die Aktie der Wacker Neuson SE wird im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt (ISIN: DE000WACK012, WKN: WACK01) und ist im SDAX der Deutschen Börse gelistet.
23.05.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2144098 23.05.2025 CET/CEST
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| 08.05.2025 | Wacker Neuson Group: Erstes Quartal 2025 noch geprägt von schwacher Marktnachfrage 2024 – zunehmende Auftragseingänge stimmen positiv für Gesamtjahr 2025
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Wacker Neuson SE
/ Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung/Quartalsergebnis
Wacker Neuson Group: Erstes Quartal 2025 noch geprägt von schwacher Marktnachfrage 2024 – zunehmende Auftragseingänge stimmen positiv für Gesamtjahr 2025
08.05.2025 / 07:00 CET/CEST
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Wacker Neuson Group: Erstes Quartal 2025 noch geprägt von schwacher Marktnachfrage 2024 – zunehmende Auftragseingänge stimmen positiv für Gesamtjahr 2025
- Konzernumsatz sank im Q1/2025 im Vergleich zu Vorjahr um 16,8 Prozent auf 493,5 Mio. Euro
- EBIT-Marge erreichte wie erwartet mit 2,5 Prozent das Niveau des Vorquartals
- Abwärtstrend bei Net Working Capital setzte sich weiter fort
- Prognose 2025 unverändert bestätigt: zunehmende Auftragseingänge seit Jahresanfang und Impulse der Bauma 2025 stimmen positiv für weiteren Jahresverlauf
München, 8. Mai 2025 – Die Ergebnisse des ersten Quartals 2025 waren wie erwartet weiterhin von der schwachen Nachfrage insbesondere in der zweiten Jahreshälfte 2024 geprägt. Die vollen Händlerlager und der rückläufige Auftragseingang aus dem Vorjahr wirkten sich auch zu Jahresbeginn noch spürbar auf Umsatz und Ergebnis aus. Seit dem Jahreswechsel zeichnete sich jedoch eine sukzessive Belebung der Auftragseingänge ab, die auf eine schrittweise Stabilisierung der Nachfrage in den wichtigsten Märkten hindeutet. Zusätzliche positive Impulse lieferte die Anfang April stattgefundene Bauma 2025, die mit innovativen Lösungen und einer hohen Besucherzahl wichtige Signale für einen Aufschwung in der Baubranche setzte. Damit sind aus Sicht der Wacker Neuson Group die Weichen für eine nachhaltige Trendwende im weiteren Jahresverlauf gestellt.
Der Umsatz ist im Jahresvergleich um 16,8 Prozent auf 493,5 Mio. Euro (Q1/2024: 593,1 Mio. Euro) gesunken, während das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) bei 12,1 Mio. Euro (Q1/2024: 36,9 Mio. Euro) lag. Die EBIT-Marge erreichte 2,5 Prozent (Q1/2024: 6,2 Prozent), und lag damit wie erwartet auf Niveau des Vorquartals (Q4/2024: 2,7 Prozent). Im weiteren Jahresverlauf erwartet die Wacker Neuson Group eine zunehmende Verbesserung der Umsätze und Rentabilität in den kommenden Quartalen. Die Jahresprognose wird daher bestätigt.
„Nach einem erwartungsgemäß verhaltenen Start ins Jahr 2025 richten wir unseren Blick auf den weiteren Jahresverlauf. Die ersten drei Monate waren noch von der schwachen Auftragslage der zweiten Jahreshälfte des Vorjahres geprägt. Doch mit einer spürbaren Belebung der Auftragseingänge seit Jahresanfang und den positiven Impulsen der Bauma 2025 sehen wir uns für die kommenden Quartale gut aufgestellt – auch in einem weiterhin herausfordernden gesamtwirtschaftlichen Umfeld. Wir gehen davon aus, dass sich Umsatz und Profitabilität im Jahresverlauf deutlich verbessern werden. Wir behalten unsere Jahres- und Langfristziele fest im Fokus und bekräftigen diese“, erklärt Dr. Karl Tragl, Vorstandsvorsitzender der Wacker Neuson Group.
Ergebnisse des ersten Quartals 2025 im Detail:
- Alle Regionen aufgrund schwacher Marktnachfrage rückläufig: Der Umsatz der Region Europa (EMEA) ist um 19,0 Prozent auf 372,1 Mio. Euro gesunken (Q1/2024: 459,3 Mio. Euro). In den größten Teilmärkten Deutschland, Frankreich und Vereinigtes Königreich war unverändert eine schwache Marktnachfrage zu beobachten; vereinzelte Umsatzsteigerungen waren aber in einigen nordischen Märkten festzustellen. Der Umsatz der Region Amerikas ist um 8,2 Prozent auf 110,5 Mio. Euro (Q1/2024: 120,4 Mio. Euro) gesunken. Auch die Region Asien-Pazifik ging um 18,7 Prozent zurück. Der Umsatz betrug dort 10,9 Mio. Euro (Q1/2024: 13,4 Mio. Euro). Während sich der Geschäftsbereich Kompaktmaschinen im ersten Quartal rückläufig entwickelte, konnte der Geschäftsbereich Services ein deutliches Wachstum verzeichnen. Auch der Geschäftsbereich Baugeräte verzeichnete ein Plus gegenüber Vorjahr.
- EBIT auf Niveau des Vorquartals: Wie erwartet entwickelte sich die EBIT-Marge auf dem Niveau des Vorquartals und erreichte 2,5 Prozent. Der Margenrückgang im Vergleich zu Vorjahr war im Wesentlichen vom niedrigen Umsatzniveau im Verhältnis zu den Umsatz- sowie operativen Kosten geprägt. Absolut betrug das EBIT 12,1 Mio. Euro (Q1/2024: 36,9 Mio. Euro).
- Abwärtstrend bei Net Working Capital setzte sich weiter fort: In absoluten Zahlen belief sich das Net Working Capital am 31. März 2025 auf 699,8 Mio. Euro und lag somit 217,7 Mio. Euro unter dem Vorjahr (Q1/2024: 917,5 Mio. Euro). Die Net-Working-Capital-Quote auf Basis der letzten 12 Monate lag im ersten Quartal 2025 mit 32,8 Prozent über dem Zielwert von 30,0 Prozent und ist gegenüber dem Vorquartal (Q4/2024: 31,7 Prozent) im Wesentlichen aufgrund der niedrigeren Umsätze gestiegen. Seit dem Ende des Vorquartals konnten Vorräte weiter abgebaut werden während sowohl die Forderungen als auch die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stiegen.
- Positiver Free Cashflow: Der Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit stieg um rund 35,1 Mio. Euro gegenüber Q1/2024, von 1,2 Mio. Euro auf 36,3 Mio. Euro. Investitionen betrugen 17,0 Mio. Euro (Q1/2024: 24,2 Mio. Euro), wobei 7,7 Mio. Euro auf Sachanlagen und 9,3 Mio. Euro auf immaterielle Vermögenswerte entfielen (Q1/2024: 14,9 Mio. Euro und 9,3 Mio. Euro). Der Cashflow aus Investitionstätigkeit lag in Summe bei -16,9 Mio. Euro (Q1/2024: -26,3 Mio. Euro). Der Free Cashflow stieg somit zum Ende des ersten Quartals 2025 auf 19,4 Mio. Euro (Q1/2024: -25,1 Mio. Euro) und lag damit insbesondere aufgrund des höheren Cashflows aus operativer Geschäftstätigkeit über Vorjahr. Die freien Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beliefen sich zum 31. März 2025 auf 32,3 Mio. Euro (31. Dezember 2024: 35,3 Mio. Euro). Dank des verbesserten Cashflows aus operativer Geschäftstätigkeit sank die Nettofinanzverschuldung zum Ende des ersten Quartals 2025 um 4,1 Prozent auf 297,8 Mio. Euro (31. Dezember 2024: 310,6 Mio. Euro).
Prognose 2025 für das Gesamtjahr unverändert
Der Vorstand bestätigt die Prognose für das Geschäftsjahr 2025 unverändert. Nach einem noch schwachen ersten Quartal wird für 2025 mit einer zunehmenden Stabilisierung der Nachfrage in den wichtigsten Märkten der Unternehmensgruppe gerechnet. Erwartet wird eine stabile Umsatzentwicklung zwischen 2.100 und 2.300 Mio. Euro bei einer EBIT-Marge zwischen 6,5 und 7,5 Prozent. Zudem werden Investitionen in Höhe von 100 Mio. Euro und eine Net-Working-Capital-Quote am Jahresende in Höhe von rund 30 Prozent des Jahresumsatzes erwartet. Mögliche Konjunkturimpulse für Deutschland aus dem im März 2025 beschlossenen Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz sind in der Prognose nicht berücksichtigt.
Kennzahlen der Wacker Neuson Group
| Kennzahlen in Mio. € |
Q1/2025 |
Q1/2024 |
Δ |
| Umsatzerlöse |
493,5 |
593,1 |
-16,8% |
| EBIT |
12,1 |
36,9 |
-67,2% |
| EBIT-Marge (in %) |
2,5 |
6,2 |
-3,7PP |
| Periodenergebnis |
4,2 |
23,3 |
-82,0% |
| Ergebnis je Aktie (in €) |
0,06 |
0,34 |
-82,4% |
| Free Cashflow |
19,4 |
-25,1 |
- |
Earnings Call und Webcast
Am 8. Mai 2025 findet um 13:00 Uhr MESZ für institutionelle Investoren und Analysten ein Earnings Call und Webcast zur Präsentation der Geschäftszahlen Q1/2025 mit anschließender Q&A-Session statt.
Eine Registrierung zur Veranstaltung ist nach Kontaktaufnahme unter ir@wackerneuson.com möglich.
Ein Replay wird später auf der Website der Wacker Neuson Group zur Verfügung stehen.
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Über die Wacker Neuson Group:
Die Wacker Neuson Group ist ein international tätiger Unternehmensverbund mit rund 6.000 Mitarbeitenden. Als ein führender Hersteller von Baugeräten und Kompaktmaschinen bietet der Konzern seinen Kunden weltweit ein breites Produktprogramm, umfangreiche Service- und Dienstleistungsangebote sowie eine leistungsfähige Ersatzteilversorgung. Das Angebot richtet sich vor allem an Kunden aus dem Bauhauptgewerbe, dem Garten- und Landschaftsbau, der Landwirtschaft, den Kommunen und der Recyclingbranche sowie an Bahnbetriebe und Industrieunternehmen. Zur Unternehmensgruppe gehören die Produktmarken Wacker Neuson, Kramer und Weidemann. Die Aktie der Wacker Neuson SE wird im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt (ISIN: DE000WACK012, WKN: WACK01) und ist im SDAX der Deutschen Börse gelistet.
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| Ende der Mitteilung |
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2132610 08.05.2025 CET/CEST
|
| 28.04.2025 | Wacker Neuson SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
|
Wacker Neuson SE
/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
Wacker Neuson SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
28.04.2025 / 16:04 CET/CEST
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2125690 28.04.2025 CET/CEST
|
| 11.04.2025 | Wacker Neuson SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2025 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
|
Wacker Neuson SE
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Wacker Neuson SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2025 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
11.04.2025 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Wacker Neuson SE
München
ISIN: DE000WACK012 WKN: WACK01
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Die Aktionäre(1) unserer Gesellschaft werden hiermit zu der
am Freitag, dem 23. Mai 2025, um 10:00 Uhr (MESZ)
im Haus der Bayerischen Wirtschaft (hbw Conference Center), Max-Joseph-Straße 5, 80333 München, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
der Wacker Neuson SE mit dem Geschäftssitz in 80809 München, Preußenstraße 41, („Gesellschaft“) eingeladen. Sämtliche Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beabsichtigen, an der Hauptversammlung während der
gesamten Dauer teilzunehmen.
|
(1)
|
Sämtliche Personenbezeichnungen in diesem Dokument gelten für alle Geschlechter gleichermaßen, auch wenn aus Gründen der besseren
Lesbarkeit die männliche Form verwendet wurde.
|
INHALTSÜBERSICHT
|
I.
|
TAGESORDNUNG
|
|
1.
|
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024
einschließlich des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, des in dem zusammengefassten Lagebericht
enthaltenen erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2024
|
|
2.
|
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
|
|
3.
|
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
|
|
4.
|
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
|
|
5.
|
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2025 und
des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten (konzernbezogenen) Abschlusses und des (konzernbezogenen) Zwischenlageberichts
im Geschäftsjahr 2025
|
|
6.
|
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024
|
|
7.
|
Neuwahlen zum Aufsichtsrat
|
|
8.
|
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands
|
|
9.
|
Beschlussfassung über das Vergütungssystem und die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats sowie über die entsprechende
Änderung von § 14 der Satzung der Gesellschaft
|
|
II.
|
ERGÄNZENDE ANGABEN ZU DEN UNTER TAGESORDNUNGSPUNKT 7 ZUR WAHL VORGESCHLAGENEN KANDIDATEN FÜR DEN AUFSICHTSRAT
|
|
III.
|
WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG
|
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024
einschließlich des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, des in dem zusammengefassten Lagebericht
enthaltenen erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2024
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 erfolgt nicht. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss
und den Konzernabschluss gemäß §§ 171, 172 AktG(2) am 20. März 2025 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Ein Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses
durch die Hauptversammlung nach § 173 Abs. 1 Satz 1 AktG entfällt damit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Jahres- und
der Konzernabschluss nebst zusammengefasstem Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats und der erläuternde Bericht des Vorstands
zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sind im Übrigen der Hauptversammlung, ohne dass das Aktiengesetz eine Beschlussfassung
hierzu vorsieht, zugänglich zu machen.
Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Wacker Neuson SE (Preußenstraße 41, 80809 München) sowie in
der Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre aus und können ab dem Zeitpunkt der Einberufung auch auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
|
www.wackerneusongroup.com/hv
|
eingesehen werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen. Es wird darauf
hingewiesen, dass der gesetzlichen Verpflichtung mit Zugänglichmachen der Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft
Genüge getan ist. Es wird daher lediglich ein Zustellversuch mit einfacher Post erfolgen. Die vorstehenden Unterlagen werden
in der Hauptversammlung näher erläutert.
|
(2)
|
Die Vorschriften des deutschen Aktiengesetzes finden auf die Wacker Neuson SE gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), Art. 10 der
Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) („
SE-Verordnung
“) Anwendung, soweit sich aus speziellen Vorschriften der SE-Verordnung nichts anderes ergibt.
|
|
| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2024 in Höhe von EUR 441.141.147,35 wird wie folgt verwendet:
Ausschüttung einer Dividende von je EUR 0,60 auf insgesamt 68.015.345 dividendenberechtigte Stückaktien, insgesamt EUR 40.809.207,00
Gewinnvortrag auf neue Rechnung EUR 400.331.940,00
Bilanzgewinn EUR 441.141.147,35
Unter Zugrundelegung dieses Ausschüttungsvorschlags entfällt auf das dividendenberechtigte Grundkapital von EUR 68.015.345,00
eine Dividendensumme von EUR 40.809.207,00.
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen 2.124.655 eigenen
Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Zahl der für das Geschäftsjahr 2024 dividendenberechtigten
Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag
zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende in Höhe von EUR 0,60 je dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen
entsprechend angepassten Betrag für die Dividendensumme und den Gewinnvortrag vorsieht.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag,
das heißt am 28. Mai 2025, fällig.
|
| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.
|
| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.
|
| 5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2025 und
des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten (konzernbezogenen) Abschlusses und des (konzernbezogenen) Zwischenlageberichts
im Geschäftsjahr 2025
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf eine entsprechende Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, die Forvis Mazars
GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, Zweigniederlassung München, zum Abschlussprüfer
und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 sowie gemäß §§ 115 Abs. 5, 117 Nr. 2 WpHG zum Prüfer für die prüferische
Durchsicht des verkürzten (konzernbezogenen) Abschlusses und des (konzernbezogenen) Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr
2025 zu bestellen.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt wurde.
|
| 6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 162 AktG einen Vergütungsbericht über die im Geschäftsjahr 2024 jedem einzelnen gegenwärtigen
oder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft gewährte und geschuldete Vergütung erstellt, der
gemäß § 120a Abs. 4 AktG der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt wird.
Der Vergütungsbericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer
der Gesellschaft daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben gemäß § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der
Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.
Den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 und den Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer finden Sie
von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter
|
www.wackerneusongroup.com/hv
|
unter der Rubrik „Weitere Unterlagen zur Tagesordnung”.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den gemäß § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht der Gesellschaft für
das Geschäftsjahr 2024 zu billigen.
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| 7. |
Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Mit Ablauf der am 23. Mai 2025 stattfindenden Hauptversammlung der Gesellschaft endet die Amtszeit sämtlicher vier von der
Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 SE-VO, § 17 SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 21 Abs.
3 SE-Beteiligungsgesetz (SEBG), Ziffer 16.1 der Vereinbarung über das Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer
sowie die Mitbestimmung im Aufsichtsrat in der Wacker Neuson SE vom 20. Juni 2023 („Mitbestimmungsvereinbarung“) sowie § 8 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft aus insgesamt sechs Mitgliedern zusammen, und zwar aus vier Anteilseigner-
und zwei Arbeitnehmervertretern. Nach § 8 Abs. 1 Satz 2 und 3 der Satzung der Gesellschaft werden die vier Anteilseignervertreter
von der Hauptversammlung gewählt und die zwei Arbeitnehmervertreter - wie in der Mitbestimmungsvereinbarung vorgesehen - durch
Beschluss des SE-Betriebsrats in den Aufsichtsrat entsendet.
Um bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats auch künftig flexibel auf sich gegebenenfalls ändernde Anforderungen an die Kompetenzen
reagieren zu können, sollen die bei diesen Neuwahlen vorgeschlagenen Amtszeiten für die nachstehend genannten Kandidaten nicht
vollständig einheitlich sein (sog. „Staggered Board“). Ein Staggered Board schafft - zusätzlich zur Steigerung der Flexibilität des Gremiums - größere Ausgewogenheit zwischen
der Bewahrung bestehender und der Gewinnung neuer Expertise und stärkt damit die Kontinuität der Arbeit des Aufsichtsrats.
Hierdurch wird regelmäßig auch die Einarbeitung neuer Mitglieder des Aufsichtsrats in ihre neuen Aufsichtsratsaufgaben verbessert.
Schließlich erleichtern unterschiedliche Amtszeiten die Suche nach geeigneten Nachfolgekandidaten für den Aufsichtsrat, da
die Mitglieder des Aufsichtsrats nicht gebündelt in einer einzigen Hauptversammlung neu zu wählen sind.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, folgende Personen jeweils mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 23. Mai 2025
und gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft für die folgenden Amtszeiten als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat
zu wählen:
| 7.1 |
Herrn Johann Neunteufel, Vorstandsvorsitzender der PIN Privatstiftung, Linz, Österreich, wohnhaft in Linz, Österreich, für
eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2027 beschließt,
|
| 7.2 |
Herrn Peter Riegler, Vorstand der PIN Privatstiftung, Linz, Österreich, wohnhaft in Linz, Österreich, für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr
2029 beschließt,
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| 7.3 |
Herrn Prof. Dr. Matthias Schüppen, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner der Kanzlei Graf Kanitz, Schüppen
& Partner, Stuttgart, wohnhaft in Stuttgart, für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das Geschäftsjahr 2025 beschließt.
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| 7.4 |
Herrn Ralph Wacker, geschäftsführender Gesellschafter der Wacker & Mattner GmbH, München, wohnhaft in München, für eine Amtszeit
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2029 beschließt,
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Die Bestellung erfolgt in jedem Fall jeweils längstens für sechs Jahre.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat in Übereinstimmung mit Empfehlung C. 15 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance
Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 („DCGK“) im Wege der Einzelwahl durchzuführen.
Die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten haben versichert, dass sie jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand für die Tätigkeit
im Aufsichtsrat der Gesellschaft aufbringen können.
Über den in § 100 Abs. 5 AktG für mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats geforderten Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung
verfügen insbesondere Herr Prof. Dr. Schüppen sowie Herr Peter Riegler. Über den in § 100 Abs. 5 AktG für mindestens ein weiteres
Mitglied des Aufsichtsrats geforderten Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung verfügen insbesondere Herr Prof. Dr.
Schüppen sowie Herr Peter Riegler.
Nach der Überzeugung des Aufsichtsrats sind die Mitglieder des Aufsichtsrats auch zukünftig in ihrer Gesamtheit im Sinne von
§ 100 Abs. 5 letzter Halbsatz mit dem Sektor vertraut, in dem die Gesellschaft tätig ist.
Es ist beabsichtigt, dass Herr Johann Neunteufel im Falle seiner Wiederwahl durch die Hauptversammlung erneut für den Aufsichtsratsvorsitz
kandidieren wird.
Weitere Angaben zu Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen (§ 125 Abs. 1 Satz 5 AktG) sowie Angaben gemäß Empfehlung C.13 DCGK sind im Anschluss an die Tagesordnung
unter Abschnitt II. aufgeführt.
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| 8. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands
Nach § 120a Abs. 1 Satz 1 AktG beschließt die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des vom
Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems,
mindestens jedoch alle vier Jahre. Das bisherige Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands wurde von der Hauptversammlung
der Gesellschaft am 26. Mai 2021 gebilligt, so dass turnusgemäß eine neue Beschlussfassung durch die Hauptversammlung erforderlich
ist.
Der Aufsichtsrat hat vor diesem Hintergrund das bisherige Vergütungssystem unter Berücksichtigung der strategischen Zielsetzungen
der Gesellschaft im Hinblick auf Marktüblichkeit und Wettbewerbsfähigkeit überprüft. Das bisherige Vergütungssystem hat sich
grundsätzlich bewährt und soll daher weitestgehend beibehalten werden, weshalb grundlegende Anpassungen nicht erforderlich
waren. Der Aufsichtsrat hat das bisherige Vergütungssystem punktuell weiterentwickelt und in seiner Sitzung am 20. März 2025
- gestützt auf eine entsprechende Empfehlung seines Präsidialausschusses - ein neues, angepasstes Vergütungssystem für die
Mitglieder des Vorstands beschlossen.
Das neue Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands soll rückwirkend für die Zeit ab dem 1. Januar 2025 gelten und
ist von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter
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www.wackerneusongroup.com/hv
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unter der Rubrik „Weitere Unterlagen zur Tagesordnung” zugänglich.
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf eine entsprechende Empfehlung seines Präsidialausschusses - vor, das vom Aufsichtsrat
am 20. März 2025 beschlossene Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands zu billigen.
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| 9. |
Beschlussfassung über das Vergütungssystem und die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats sowie über die entsprechende
Änderung von § 14 der Satzung der Gesellschaft
Gemäß § 113 Abs. 3 AktG hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft mindestens alle vier Jahre über das Vergütungssystem
und die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats zu beschließen. Die bisherige Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats
wurde von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 26. Mai 2021 beschlossen, so dass turnusgemäß eine neue Beschlussfassung
durch die Hauptversammlung erforderlich ist.
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 14 der Satzung der Gesellschaft geregelt. Danach erhalten die Mitglieder
des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit eine feste Vergütung, deren Höhe im Einzelnen von den übernommenen Aufgaben im Aufsichtsrat
bzw. in dessen Ausschüssen abhängt. Daneben erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld sowie eine variable,
erfolgsorientierte Vergütung.
An diesem Konzept soll auch in Zukunft festgehalten werden. Vorstand und Aufsichtsrat sind nach einer Überprüfung jedoch zu
dem Ergebnis gelangt, dass die Tätigkeiten in den Ausschüssen des Aufsichtsrats höher vergütet werden sollen. Die jährliche
Vergütung für die einfache Mitgliedschaft in einem Ausschuss soll von derzeit EUR 5.000,00 auf EUR 10.000,00 erhöht werden.
Der Vorsitzende in einem Ausschuss soll zukünftig das „3,0-fache“ statt wie bislang das „Doppelte“ der Vergütung eines einfachen
Ausschussmitglieds erhalten. Daneben soll die Höhe des Sitzungsgeldes je Aufsichtsratssitzung von EUR 1.500,00 auf EUR 2.500,00
je Sitzung erhöht werden. Mit der vorgeschlagenen Änderung soll vor allem der wachsenden Verantwortung und den komplexen Anforderungen
an die Mitglieder und Vorsitzenden der Ausschüsse des Aufsichtsrats Rechnung getragen werden. Gleichzeitig soll eine wettbewerbsfähige
Vergütung zur Gewinnung qualifizierter und erfahrener Aufsichtsratsmitglieder sichergestellt werden. Im Übrigen soll die Vergütung
der Mitglieder des Aufsichtsrats unverändert bleiben.
Das neue, geänderte Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats ist von der Einberufung der Hauptversammlung an
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
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www.wackerneusongroup.com/hv
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unter der Rubrik „Weitere Unterlagen zur Tagesordnung” zusammen mit einer Vergleichsfassung, in der die vorgeschlagenen Änderungen
von § 14 der Satzung der Gesellschaft kenntlich gemacht sind, zugänglich.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft sowie die daraus abgeleitete, mit Wirkung ab dem
1. Januar 2025 geltende Vergütung werden beschlossen.
§ 14 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt geändert:
| „(1) |
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste Vergütung, die sich je für ein Geschäftsjahr für die einzelnen Mitglieder
auf EUR 30.000,00, für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats auf den 2,0-fachen Betrag und für den Stellvertreter des Vorsitzenden
des Aufsichtsrats auf den 1,5-fachen Betrag beziffert.
Die Mitglieder von Ausschüssen des Aufsichtsrats erhalten je Ausschuss zusätzlich EUR 10.000,00; die Vorsitzenden von Ausschüssen
das 3,0-fache dieses Betrags je Vorsitz.
Die vorstehenden Festvergütungen sind in vier gleichen Raten, jeweils am Ende eines jeden Kalendervierteljahres, zur Zahlung
fällig.“
|
§ 14 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt geändert:
| „(4) |
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jede Aufsichtsratssitzung, an der sie teilnehmen, ein Sitzungsgeld in Höhe
von EUR 2.500,00, das jeweils am Ende eines jeden Kalendervierteljahres zur Zahlung fällig ist. Als Teilnahme an einer Aufsichtsratssitzung
gilt in diesem Zusammenhang auch die Teilnahme im Wege der Telefon- oder Videokonferenz. Für mehrere Aufsichtsratssitzungen,
die an einem Tag stattfinden, wird das Sitzungsgeld nur einmal gewährt.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ferner den Ersatz ihrer Auslagen einschließlich der ihnen für die Aufsichtsratstätigkeit
zur Last fallenden Umsatzsteuer.“
|
Im Übrigen bleibt § 14 der Satzung der Gesellschaft unverändert und wird hiermit bestätigt.
|
| II. |
Ergänzende Angaben zu den unter Tagesordnungspunkt 7 zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten für den Aufsichtsrat
In Bezug auf die unter Tagesordnungspunkt 7 zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten werden folgende ergänzenden
Angaben gemacht:
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| 1. |
Johann Neunteufel
Herr Johann Neunteufel ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats ist Herr Johann Neunteufel als unabhängig einzustufen.
Herr Johann Neunteufel hält indirekt mehr als 10 % der Stimmrechte an der Gesellschaft und ist deshalb ein wesentlich beteiligter
Aktionär der Gesellschaft im Sinne von Empfehlung C.13 DCGK. Darüber hinaus liegen nach Einschätzung des Aufsichtsrats in
Bezug auf Herrn Neunteufel keine nach Empfehlung C.13 DCGK offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur
Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten
Aktionär vor.
|
| 2. |
Peter Riegler
Herr Peter Riegler ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats ist Herr Peter Riegler als unabhängig einzustufen.
Herr Peter Riegler ist Mitglied des Vorstands der PIN Privatstiftung, Linz, Österreich. Diese hält direkt und indirekt mehr
als 10 % der Stimmrechte an der Gesellschaft und ist deshalb ein wesentlich beteiligter Aktionär der Gesellschaft im Sinne
von Empfehlung C.13 DCGK. Darüber hinaus liegen nach Einschätzung des Aufsichtsrats in Bezug auf Herrn Peter Riegler keine
nach Empfehlung C.13 DCGK offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen,
den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär vor.
|
| 3. |
Prof. Dr. Matthias Schüppen
Herr Prof. Dr. Schüppen ist Mitglied des Beirats der Tengelmann Warenhandelsgesellschaft KG, München. Darüber hinaus hat Herr
Prof. Dr. Schüppen keine Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats ist Herr Prof. Dr. Schüppen als unabhängig einzustufen.
Herr Prof. Dr. Matthias Schüppen ist langjähriger Rechtsberater einiger Mitglieder der Familie Wacker, einschließlich Herrn
Georg Wacker. Herr Georg Wacker hält indirekt insgesamt mehr als 10 % der Stimmrechte an der Gesellschaft und ist deshalb
ein wesentlich beteiligter Aktionär der Gesellschaft im Sinne von Empfehlung C. 13 DCGK. Herr Prof. Dr. Schüppen selbst ist
an der Gesellschaft nicht beteiligt. Darüber hinaus liegen nach Einschätzung des Aufsichtsrats in Bezug auf Herrn Prof. Dr.
Schüppen keine nach Empfehlung C.13 DCGK offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft oder
deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär vor.
|
| 4. |
Ralph Wacker
Herr Ralph Wacker ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats ist Herr Ralph Wacker als unabhängig einzustufen.
Herr Ralph Wacker ist Gesellschafter und Geschäftsführer der SWRW Verwaltungs-GmbH, München. Diese hält direkt mehr als 10
% der Stimmrechte an der Gesellschaft und ist deshalb ein wesentlich beteiligter Aktionär der Gesellschaft im Sinne von Empfehlung
C.13 DCGK. Darüber hinaus liegen nach Einschätzung des Aufsichtsrats in Bezug auf Herrn Wacker keine nach Empfehlung C.13
DCGK offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, den Organen
der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär vor.
|
| III. |
Weitere Angaben zur Einberufung
|
| 1. |
Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrechtsausübung; Internetservice
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre - persönlich oder durch
Bevollmächtigte - berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die
sich bei der Gesellschaft bis spätestens 16. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), ordnungsgemäß angemeldet haben.
Nach form- und fristgerechtem Eingang der Anmeldung werden den teilnahmeberechtigten Aktionären Eintrittskarten für die Teilnahme
an der Hauptversammlung übersandt. Anders als die Anmeldung zur Hauptversammlung sind die Eintrittskarten lediglich organisatorische
Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts. Wir bitten
um frühzeitige Anmeldung, wenn eine Teilnahme an der Hauptversammlung beabsichtigt wird, um die Organisation der Hauptversammlung
zu erleichtern.
Intermediäre im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG sowie Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder sonstige Personen im Sinne
von § 135 Abs. 8 AktG können das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister
eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des betreffenden Aktionärs ausüben.
Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert, das heißt die Aktionäre können über ihre Aktien
auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der am Tag der Hauptversammlung
im Aktienregister der Gesellschaft eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand am Ende des Anmeldeschlusstages
entsprechen, da Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters in der Zeit vom 17. Mai 2025 bis einschließlich 23. Mai 2025
erst mit Gültigkeitsdatum 24. Mai 2025 verarbeitet und berücksichtigt werden (Umschreibungsstopp). Technisch maßgeblicher
Bestandsstichtag (sogenanntes Technical Record Date) ist daher der 16. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ). Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 16. Mai 2025 bei der Gesellschaft eingehen, können daher Teilnahme-
und Stimmrechte aus diesen Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung
ermächtigen. In solchen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrecht bis zur Umschreibung bei dem im Aktienregister eingetragenen
Aktionär. Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher
gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen.
Die Gesellschaft stellt auf ihrer Internetseite unter der Internetadresse
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www.wackerneusongroup.com/hv
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einen passwortgeschützten Internetservice zur Verfügung. Für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice ist eine
Zugangsberechtigung erforderlich, welche den Aktionären mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung zugeschickt wird.
Mit den individuellen Zugangsdaten können sich die Aktionäre oder deren Bevollmächtigte im passwortgeschützten Internetservice
anmelden und sich dort nach Maßgabe der nachstehenden Ausführungen zur Hauptversammlung anmelden sowie bestimmte Aktionärsrechte
ausüben, insbesondere ihr Stimmrecht entweder im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch die Erteilung von Vollmachten
und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Eine Teilnahme an der Hauptversammlung im
Wege elektronischer Kommunikation im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG ist über den passwortgeschützten Internetservice nicht
möglich. Die Ausübung von Aktionärsrechten auf anderem Wege - wie nachstehend ebenfalls beschrieben - bleibt hiervon unberührt.
Die Anmeldung zur Hauptversammlung kann elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite
der Gesellschaft oder in Textform (§ 126b BGB) wie nachstehend beschrieben erfolgen:
| a) |
Anmeldung bei der Gesellschaft unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice
Aktionäre können sich bei der Gesellschaft bis 16. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft unter
|
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www.wackerneusongroup.com/hv
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| |
anmelden.
Für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice ist eine Zugangsberechtigung erforderlich. Aktionären, die spätestens
am 2. Mai 2025, 00:00 Uhr (MESZ), im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, werden die individuellen Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort)
zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung zugesandt. Aktionäre, die erst nach dem Beginn des 2. Mai 2025 im Aktienregister
der Gesellschaft eingetragen werden, erhalten nach den gesetzlichen Vorgaben ohne Anforderung keine Einladungsunterlagen und
somit auch keine Zugangsdaten für den passwortgeschützten Internetservice übersandt. Sie können aber über die nachfolgend
im Abschnitt III.1.b) „Anmeldung in Textform“ genannten Kontaktmöglichkeiten die Einladungsunterlagen mit den individuellen Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort)
anfordern.
|
| b) |
Anmeldung in Textform
Aktionäre können sich bei der Gesellschaft bis 16. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), auch in Textform (§ 126b BGB) unter einer der nachstehenden Kontaktmöglichkeiten anmelden:
Wacker Neuson SE c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Oder per E-Mail: wackerneuson@linkmarketservices.eu
Zur Erleichterung der Anmeldung in Textform wird den Aktionären, die spätestens am 2. Mai 2025, 00:00 Uhr (MESZ), im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung ein Anmeldeformular
übersandt. Dieses Anmeldeformular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
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www.wackerneusongroup.com/hv
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zum Download bereit. Es kann zudem kostenfrei bei der Gesellschaft z. B. per E-Mail unter wackerneuson@linkmarketservices.eu
angefordert werden.
Sofern für die Anmeldung nicht das von der Gesellschaft versandte Formular verwendet wird, ist durch eindeutige Angaben für
eine zweifelsfreie Identifizierung des sich anmeldenden Aktionärs zu sorgen, zum Beispiel durch die Nennung des vollständigen
Namens bzw. der vollständigen Firma des Aktionärs, der Anschrift und der Aktionärsnummer.
|
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| 2. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl
Aktionäre können ihr Stimmrecht, auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, im Wege elektronischer Kommunikation ausüben
(„elektronische Briefwahl“). Auch hierzu sind eine Eintragung im Aktienregister der Gesellschaft und eine ordnungsgemäße Anmeldung erforderlich (siehe
Abschnitt III.1. „Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrechtsausübung; Internetservice“). Die Abgabe von Stimmen durch elektronische Briefwahl ist auf die Abstimmung über die in der Einberufung bekannt gemachten
Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat (einschließlich einer darin angekündigten möglichen Anpassung des Beschlussvorschlags
zur Gewinnverwendung an die bei Beschlussfassung aktuelle Anzahl dividendenberechtigter Aktien), etwaige nach §§ 126, 127
AktG zugänglich gemachte und zur Abstimmung kommende Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären und auf mit einer etwaigen
Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG bekannt gemachte Beschlussvorschläge von Aktionären beschränkt.
Die Stimmabgabe im Wege der elektronischen Briefwahl kann über den passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft auf
der Internetseite der Gesellschaft unter
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www.wackerneusongroup.com/hv
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vorgenommen werden.
Die Stimmabgabe über den passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft unter der Internetadresse
|
www.wackerneusongroup.com/hv
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ist bis 22. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), möglich. Bis 22. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), kann im passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft eine über den passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft
vorgenommene Stimmabgabe auch geändert oder widerrufen werden.
Wird im Übrigen bei der elektronischen Briefwahl zu einem Tagesordnungspunkt keine ausdrückliche oder eindeutige Stimme abgegeben,
so wird dies für diesen Tagesordnungspunkt als Enthaltung gewertet. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung
durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt
insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Die elektronische Briefwahl schließt eine Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus. Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter
Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl an der Hauptversammlung selbst oder durch einen Bevollmächtigten teilnehmen und
seine Aktionärsrechte ausüben, so gilt die persönliche Teilnahme oder die Teilnahme durch einen Bevollmächtigten als Widerruf
der im Wege der elektronischen Briefwahl erfolgten Stimmabgabe.
|
| 3. |
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen und form- und fristgerecht angemeldet
sind (siehe oben Abschnitt III.1. „Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrechtsausübung; Internetservice“), können ihre Rechte in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. einen Intermediär, einen Stimmrechtsberater,
eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, wahrnehmen lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine
Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Wird nicht ein Intermediär im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine andere
Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, müssen die Erteilung der Vollmacht und ggf. ihr Widerruf sowie ihr Nachweis
gegenüber der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) erfolgen. Die Bevollmächtigung kann gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt
oder gegenüber der Gesellschaft erklärt bzw. nachgewiesen werden. Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht. Ein Formular
für die Erteilung von Vollmachten erhalten die Aktionäre zusammen mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung übersandt.
Das entsprechende Formular ist zudem auf der Internetseite der Gesellschaft unter
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www.wackerneusongroup.com/hv
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zugänglich. Möglich ist es aber auch, eine Vollmacht in anderer Weise zu erteilen; diese muss aber ebenfalls der Textform
(§ 126b BGB) genügen, wenn weder ein Intermediär im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG noch eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater
oder eine andere Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt wird.
Die Gesellschaft bittet darum, Erklärungen über die Erteilung der Vollmacht und ggf. ihren Widerruf gegenüber der Gesellschaft
bzw. den Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht und ggf. ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft
unter einer der nachstehenden Kontaktmöglichkeiten bis spätestens 22. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), an die Gesellschaft zu übermitteln:
Wacker Neuson SE c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München oder per E-Mail: wackerneuson@linkmarketservices.eu
Die Erteilung einer Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft, ggf. deren Änderung oder ihr Widerruf ist bis spätestens
22. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), auch auf elektronischem Weg unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
|
www.wackerneusongroup.com/hv
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möglich.
Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte entweder
eigene Zugangsdaten oder die Zugangsdaten des Aktionärs erhält.
Am Tag der Hauptversammlung können die Erteilung der Vollmacht, ggf. ihr Widerruf und der Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten
erteilten Vollmacht oder ggf. ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft auch noch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung
erfolgen.
Wird ein Intermediär im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine andere Person
im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, können abweichende Regelungen bestehen, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden
zu erfragen und mit diesem abzustimmen sind. Ein Verstoß gegen diese und bestimmte weitere in § 135 AktG genannten Erfordernisse
für die Bevollmächtigung eines Intermediärs im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters
oder einer sonstigen Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit
der Stimmabgabe nicht.
Ein Formular zur Eintrittskartenbestellung für einen Bevollmächtigten und die individuellen Zugangsdaten für die Nutzung des
passwortgeschützten Internetservice werden den am 2. Mai 2025, 00:00 Uhr (MESZ), mit ihrer Anschrift im Aktienregister der Gesellschaft eingetragenen Aktionären zusammen mit der Hauptversammlungseinladung
übersandt. Ein entsprechendes Formular zur Eintrittskartenbestellung für einen Bevollmächtigten sowie ein Formular zur Vollmachtserteilung
stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
|
www.wackerneusongroup.com/hv
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zum Download bereit. Es kann zudem kostenfrei bei der Gesellschaft z. B. per E-Mail unter
|
wackerneuson@linkmarketservices.eu
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angefordert werden. Formulare zur Vollmachtserteilung stehen auch während der Hauptversammlung zur Verfügung.
Gehen bei der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Erteilung und dem Widerruf einer Vollmacht auf unterschiedlichen Übermittlungswegen
voneinander abweichende Erklärungen ein und ist für die Gesellschaft nicht erkennbar, welche dieser Erklärungen zuletzt erfolgt
ist, werden diese Erklärungen in folgender Reihenfolge der Übermittlungswege als verbindlich behandelt: (1) passwortgeschützter
Internetservice, (2) E-Mail und (3) Papierform.
Auch bei einer Bevollmächtigung ist für eine form- und fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen (siehe oben
Abschnitt III.1. „Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrechtsausübung; Internetservice“) Sorge zu tragen.
|
| 4. |
Stimmrechtsvertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter
vertreten zu lassen. Diesen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen neben der Vollmacht auch Weisungen
für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Sie üben das Stimmrecht nicht nach eigenem Ermessen, sondern ausschließlich
auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Soweit keine ausdrückliche oder eine widersprüchliche oder unklare
Weisung erteilt worden ist, enthalten sich die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu den entsprechenden Beschlussgegenständen
der Stimme; dies gilt immer auch für sonstige Anträge. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt
werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt
insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld der Hauptversammlung noch während der Hauptversammlung Aufträge zu Wortmeldungen,
zum Stellen von Fragen oder Anträgen oder zur Abgabe von Erklärungen zu Protokoll entgegennehmen und auch keine sonstigen
Aktionärsrechte wahrnehmen.
Vollmachten zur Ausübung des Stimmrechts nebst Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen
in Textform (§ 126b BGB) erteilt, geändert und widerrufen werden und der Gesellschaft, sofern sie nicht in der Hauptversammlung
erteilt, geändert oder widerrufen werden, bis spätestens 22. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), unter einer der oben unter dem Abschnitt III.3. „Stimmrechtsvertretung“ genannten Kontaktmöglichkeiten zugehen.
Die Erteilung einer Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts nebst Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
sowie ggf. deren Änderung oder Widerruf ist bis spätestens 22. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), auch auf elektronischem Weg unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
|
www.wackerneusongroup.com/hv
| |
möglich.
Ein Formular unter anderem zur Erteilung von Vollmacht nebst Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
wird den am 2. Mai 2025, 00:00 Uhr (MESZ), mit ihrer Anschrift im Aktienregister der Gesellschaft eingetragenen Aktionären zusammen mit der Hauptversammlungseinladung
übersandt. Aktionäre, die erst nach dem Beginn des 2. Mai 2025 im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen werden, erhalten
nach den gesetzlichen Vorgaben ohne Anforderung keine Einladungsunterlagen und somit auch keine Zugangsdaten für den passwortgeschützten
Internetservice übersandt. Sie können aber über die vorstehend unter Abschnitt III.1.b) „Anmeldung in Textform“ genannten Kontaktmöglichkeiten die Einladungsunterlagen mit den individuellen Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort)
anfordern.
Wir bitten, die Vollmachtserteilung mit den Weisungen zur Abstimmung bevorzugt unter Verwendung des passwortgeschützten Internetservice
oder der von der Gesellschaft bereitgestellten Vollmachtsformulare zu übermitteln.
Nach Ablauf des 22. Mai 2025 ist die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
nur noch möglich, indem Aktionäre das den Stimmunterlagen beigefügte Formular ausfüllen und bis spätestens zur Eröffnung der
Abstimmung in der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle abgeben.
Die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter schließt eine persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung
nicht aus. Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
selbst oder durch einen anderen Bevollmächtigten teilnehmen und seine Aktionärsrechte ausüben, so gilt die persönliche Teilnahme
oder die Teilnahme durch einen Bevollmächtigten als Widerruf der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.
Nähere Informationen zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen sowie Vollmachtsformulare erhalten die Aktionäre auch zusammen
mit dem Anmeldeformular zugesandt. Das entsprechende Formular steht zudem auf der Internetseite der Gesellschaft unter
|
www.wackerneusongroup.com/hv
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zum Download bereit. Es kann zudem kostenfrei bei der Gesellschaft z. B. per E-Mail unter wackerneuson@linkmarketservices.eu
angefordert werden.
Während der Hauptversammlung können vor Ort Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
unter anderem durch Nutzung des auf der Stimmkarte dafür vorgesehenen Formulars erteilt werden.
Liegen der Gesellschaft für ein und dieselbe Aktie sowohl eine Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl als auch eine Vollmachts-
und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter unwiderrufen vor oder gehen bei der Gesellschaft
sonst im Zusammenhang mit der Erteilung, der Änderung und dem Widerruf einer Vollmacht oder Weisung auf unterschiedlichen
Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen ein und ist für die Gesellschaft nicht erkennbar, welche dieser Erklärungen
zuletzt erfolgt ist, werden diese Erklärungen in folgender Reihenfolge der Übermittlungswege als verbindlich behandelt: (1)
passwortgeschützter Internetservice, (2) E-Mail und (3) Papierform.
Auch bei Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist für eine form- und fristgerechte Anmeldung
nach den vorstehenden Bestimmungen (siehe oben Abschnitt III.1. „Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrechtsausübung; Internetservice“) Sorge zu tragen.
|
| 5. |
Rechte der Aktionäre
Den Aktionären stehen im Vorfeld bzw. in der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte nach Art. 56 Satz 2 und Satz
3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG zu. Weitergehende Erläuterungen hierzu finden
sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
|
www.wackerneusongroup.com/hv
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| a) |
Verlangen einer Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile alleine oder zusammen einen anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 500.000,00 (dies entspricht
500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Dieses
Quorum ist gemäß Art. 56 Satz 3 SE-VO in Verbindung mit § 50 Abs. 2 SEAG für Ergänzungsverlangen der Aktionäre einer Europäischen
Gesellschaft (SE) erforderlich. § 50 Abs. 2 SEAG entspricht dabei inhaltlich der Regelung des § 122 Abs. 2 AktG.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand
der Gesellschaft zu richten. Wir bitten, entsprechende Verlangen an folgende Adresse zu übersenden:
Wacker Neuson SE Der Vorstand c/o Investor Relations Preußenstraße 41 80809 München
Der Antrag, mit dem die Ergänzung der Tagesordnung verlangt wird, muss der Gesellschaft bis spätestens 22. April 2025, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Bekannt zu machende Ergänzungsverlangen werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden
- unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden den Aktionären außerdem unter der
Internetadresse
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www.wackerneusongroup.com/hv
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zugänglich gemacht und gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 AktG mitgeteilt.
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| b) |
Gegenanträge und Wahlvorschläge
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der
Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Vorschläge zu Wahlen (Tagesordnungspunkte 5 und 7) gemäß § 127 AktG zu übersenden.
Solche Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an eine der nachfolgend genannten Kontaktmöglichkeiten zu richten:
Wacker Neuson SE Hauptverwaltung Investor Relations Preußenstraße 41 80809 München oder per E-Mail: ir@wackerneuson.com
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Rechtzeitig, also bis spätestens 8. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), unter einer der vorgenannten Kontaktmöglichkeiten eingegangene und zugänglich zu machende Gegenanträge gegen einen Beschlussvorschlag
zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sowie Wahlvorschläge von Aktionären werden unverzüglich nach ihrem Eingang einschließlich
des Namens des Aktionärs sowie einer etwaigen Begründung und etwaiger Stellungnahmen der Verwaltung im Internet unter
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www.wackerneusongroup.com/hv
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veröffentlicht.
Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung bzw. eines Wahlvorschlags kann die Gesellschaft unter den
in § 126 Abs. 2 AktG (in Verbindung mit § 127 Satz 1 AktG) genannten Voraussetzungen absehen. Die Begründung braucht beispielsweise
dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Einen Wahlvorschlag braucht der
Vorstand nach § 127 Satz 3 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Wahlvorschlag nicht die Angaben nach § 124
Abs. 3 Satz 4 AktG und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG enthält.
Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab übermittelt worden sind, finden im Übrigen in der Hauptversammlung
nur dann Beachtung, wenn sie während der Hauptversammlung gestellt bzw. unterbreitet werden. Das Recht eines teilnahmeberechtigten
Aktionärs, auch ohne vorherige form- und fristgerechte Übermittlung von Gegenanträgen bzw. Wahlvorschlägen während der Hauptversammlung
Gegenanträge oder Wahlvorschläge zu verschiedenen Tagesordnungspunkten zu stellen bzw. zu unterbreiten, bleibt unberührt.
Die Anforderung von Unterlagen oder allgemeine Anfragen zur Hauptversammlung bitten wir ebenfalls per Post oder E-Mail an
die vorgenannten Kontaktmöglichkeiten zu richten.
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| c) |
Auskunftsrechte der Aktionäre
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Wacker Neuson SE zu verbundenen Unternehmen
sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit diese Auskunft
jeweils zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Solche Auskunftsverlangen sind in
der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu stellen. Der Vorstand darf die Auskunft zu einzelnen Fragen aus den in § 131
Abs. 3 AktG genannten Gründen verweigern (zum Beispiel kann eine Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen abgelehnt werden).
Außerdem kann der Versammlungsleiter nach § 131 Abs. 2 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 19 Abs. 2 Satz 2 und 3 der Satzung
der Gesellschaft das Frage- und Rederecht von Aktionären zeitlich angemessen begrenzen.
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| 6. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung sind 70.140.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen
Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie ausgegeben; jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt
der Einberufung dieser Hauptversammlung 2.124.655 eigene Aktien. Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung gewähren
die 70.140.000 Stückaktien damit insgesamt 68.015.345 Stimmen.
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| 7. |
Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft
Diese Einladung zur Hauptversammlung sowie etwaige zu den Tagesordnungspunkten gesetzlich zugänglich zu machende Unterlagen
einschließlich der erforderlichen Informationen nach § 124a AktG, etwaige zugänglich zu machende Gegenanträge, Wahlvorschläge
und Ergänzungsverlangen von Aktionären, weitergehende Erläuterungen zu den oben dargestellten Rechten der Aktionäre sowie
die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
über die Internetseite der Gesellschaft unter
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www.wackerneusongroup.com/hv
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zugänglich. Dort werden nach der Hauptversammlung auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
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| 8. |
Datenschutzrechtliche Betroffeneninformation für Aktionäre und ihre Bevollmächtigten
Wenn sich Aktionäre für die Hauptversammlung anmelden und ihre Aktionärsrechte in Bezug auf die Hauptversammlung ausüben oder
eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erhebt die Gesellschaft personenbezogene Daten über die Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten,
um den Aktionären und ihren Bevollmächtigten die Ausübung ihrer Rechte in Bezug auf die Hauptversammlung zu ermöglichen. Die
Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten als verantwortliche Stelle unter Beachtung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung
(„DS-GVO“) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze.
Einzelheiten zum Umgang mit den personenbezogenen Daten und zu den Rechten der Aktionäre und/oder ihrer Bevollmächtigten gemäß
der DS-GVO sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
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www.wackerneusongroup.com/hv
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zugänglich.
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Wir würden uns freuen, Sie in München begrüßen zu dürfen!
München, im April 2025
Wacker Neuson SE
Der Vorstand
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11.04.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Wacker Neuson SE |
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Preußenstraße 41 |
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80809 München |
|
Deutschland |
| E-Mail: |
ir@wackerneuson.com |
| Internet: |
https://wackerneusongroup.com/ |
| ISIN: |
DE000WACK012 |
| Börsen: |
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, &, #xd, , München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2116506 11.04.2025 CET/CEST
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| 26.03.2025 | Wacker Neuson Group veröffentlicht Geschäftszahlen 2024 – Steigerung der Profitabilität für 2025 erwartet
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Wacker Neuson SE
/ Schlagwort(e): Jahresbericht/Jahresergebnis
Wacker Neuson Group veröffentlicht Geschäftszahlen 2024 – Steigerung der Profitabilität für 2025 erwartet
26.03.2025 / 07:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Wacker Neuson Group veröffentlicht Geschäftszahlen 2024 – Steigerung der Profitabilität für 2025 erwartet
- Konzernumsatz 2024 liegt bei 2.234,9 Mio. Euro (-15,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr)
- EBIT erreicht 122,5 Mio. Euro (-55,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr) und
EBIT-Marge erreicht 5,5 Prozent nach zunehmend schwächerem Jahresverlauf
(2023: 10,3 Prozent)
- Free Cashflow steigt per Ende 2024 deutlich auf 184,6 Mio. Euro (2023: -24,9 Mio. Euro)
- Net-Working-Capital-Quote sinkt auf 31,7 Prozent (31. Dezember 2023: 32,8 Prozent)
- Dividendenvorschlag: 0,60 Euro je dividendenberechtigter Aktie – entspricht einer attraktiven Dividendenrendite von 4,1 Prozent des Jahresschlusskurses 2024
- Ausblick Geschäftsjahr 2025: Auftragseingang seit Jahreswechsel positiv, nach schwachem ersten Quartal 2025 wird für Umsatz und EBIT im Jahresverlauf eine zunehmende Verbesserung erwartet
- Jahresprognose 2025: Umsatz in einer Bandbreite von 2.100 Mio. Euro bis 2.300 Mio. Euro und EBIT-Marge in einer Spanne von 6,5 Prozent bis 7,5 Prozent
München, 26. März 2025 – Die Wacker Neuson Group, ein führender Hersteller von Baugeräten und Kompaktmaschinen, veröffentlicht heute die Zahlen für das Geschäftsjahr 2024. Die anhaltend schwache Marktlage belastete die Umsatz- und Ergebnisentwicklung der Unternehmensgruppe im abgelaufenen Geschäftsjahr 2024. Volle Händlerläger führten zu niedrigeren Auftragseingängen und einem Umsatzrückgang, der sich insbesondere in der zweiten Jahreshälfte zeigte. Der Konzernumsatz auf Jahressicht erreichte 2.234,9 Mio. Euro (2023: 2.654,9 Mio. Euro). Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) lag bei 122,5 Mio. Euro (2023: 273,2 Mio. Euro), die EBIT-Marge bei 5,5 Prozent (2023: 10,3 Prozent). Umsatz und EBIT-Marge lagen damit jeweils in den zuletzt prognostizierten Spannen (Prognose Umsatz: 2.200 bis 2.300 Mio. Euro; Prognose EBIT-Marge: 5,5 bis 6,5 Prozent).
Um der rückläufigen Umsatz- und Ergebnisentwicklung in 2024 entgegenzuwirken, hatte die Wacker Neuson Group frühzeitig das Maßnahmenpaket „Fit for 2025“ eingeleitet und damit gezielt den Vertrieb gestärkt, Kosten nachhaltig gesenkt, Personal abgebaut, Produktionskapazitäten optimiert und erfolgreich Vorräte abgebaut. So lag die Net-Working-Capital-Quote zum 31. Dezember 2024 mit 31,7 Prozent trotz des rückläufigen Jahresumsatzes unter dem Vorjahr (31. Dezember 2023: 32,8 Prozent). Dieser Rückgang ist in erster Linie auf einen erfolgreichen Vorratsabbau insbesondere ab der zweiten Jahreshälfte 2024 zurückzuführen. Die positive Free Cashflow-Entwicklung setzte sich seit der Jahresmitte 2024 fort und erreichte zum Jahresende 184,6 Mio. Euro, rund 210 Mio. Euro mehr als im Vorjahr.
„Das Jahr 2024 stand im Zeichen voller Händlerläger und eines zunehmend schwächeren Auftragseingangs und Umsatzes. Die Ausläufer werden auch im ersten Quartal 2025 noch zu spüren sein. Vor dem Hintergrund der ersten positiven Indikatoren, insbesondere einer verbesserten Auftragslage und einer Verringerung der Händlerbestände zum Jahresanfang, und nicht zuletzt dank der Wirkung unseres umfassenden Maßnahmenpakets aus 2024, haben wir bereits die Weichen für eine nachhaltige Trendwende im Jahresverlauf 2025 gestellt. Mit erhöhter operativer Effizienz und der konsequenten Umsetzung unserer Strategie 2030 sind wir gut positioniert, um die Profitabilität 2025 wieder zu steigern und unsere langfristigen Ziele zu erreichen“, erläutert Dr. Karl Tragl, Vorstandsvorsitzender der Wacker Neuson Group.
Dividendenvorschlag an die Hauptversammlung
Die Wacker Neuson SE setzt auf eine attraktive Aktionärsvergütung mit dem Ziel, die Anteilseigner kontinuierlich und angemessen am Gewinn des Konzerns zu beteiligen. Die Dividendenpolitik der Wacker Neuson SE sieht eine Ausschüttung je Aktie von 40 bis 60 Prozent des Ergebnisses je Aktie vor. Vorstand und Aufsichtsrat werden daher auf der am 23. Mai 2025 stattfindenden Hauptversammlung eine Ausschüttung von 0,60 Euro (2023: 1,15 Euro) je dividendenberechtigter Aktie vorschlagen, was rund 58 Prozent (2023: 42,1 Prozent) des Ergebnisses je Aktie und einer attraktiven Dividendenrendite von 4,1 Prozent bezogen auf den Jahresschlusskurs 2024 entspricht (2023: 6,3 Prozent).
Ergebnisse des Geschäftsjahres 2024 im Detail
- Entwicklung nach Regionen: Der Umsatz in der Region Europa (EMEA) sank um 14,4 Prozent auf 1.731,7 Mio. Euro (2023: 2.022,4 Mio. Euro). Zu den wichtigsten Absatzmärkten zählten Deutschland, Frankreich, die Schweiz und das Vereinigte Königreich. Der größte Anteil des Gesamtumsatzes entfällt mit 77,5 Prozent (2023: 76,2 Prozent) erneut auf die Region EMEA. Auch die Entwicklung der Region Amerikas war rückläufig. Der Umsatz in der Region lag im Geschäftsjahr 2024 bei 450,7 Mio. Euro (2023: 556,5 Mio. Euro), was einem Rückgang von 19,0 Prozent entspricht. Der Anteil am Gesamtumsatz ist im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen und betrug 20,2 Prozent (2023: 21,0 Prozent). Die Marktdynamik in der Region Asien-Pazifik war mit dem Rest der Welt vergleichbar. So betrug der Umsatz im Geschäftsjahr 2024 52,5 Mio. Euro und ist somit um 30,9 Prozent gesunken (2023: 76,0 Mio. Euro). Der Gesamtumsatzanteil der Region betrug 2,3 Prozent im Geschäftsjahr 2024 (2023: 2,9 Prozent).
- Anhaltende Konjunkturschwäche belastet Profitabilität: Im Geschäftsjahr 2024 war die Wacker Neuson Group einer anhaltenden Konjunkturschwäche ausgesetzt. Eine rückläufige Auftragseingangslage sowohl in der Bau- als auch in der Landwirtschaft und volle Händlerläger belasteten im Jahresverlauf zunehmend die Umsatzentwicklung. Insbesondere Bagger, Kompaktmaschinen, Radlader und Teleskoplader wurden im Geschäftsjahr 2024 weniger stark als im Vorjahr nachgefragt, wohingegen sich die Nachfrage nach Dumpern positiv entwickelte. Auch die Nachfrage nach Mietmaschinen, das Servicegeschäft mit Dienstleistungen, die Bereiche Wartung und Reparatur sowie das margenstarke Ersatzteilgeschäft erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr. Vor dem Hintergrund der im Vorjahr aufgebauten Produktionskapazitäten hat die Unternehmensgruppe frühzeitig Maßnahmen ergriffen, um das Produktionsniveau wieder der Nachfrage anzupassen und Kosten zu senken. Das EBIT für das Gesamtjahr 2024 lag v.a. infolge der zuvor beschriebenen Effekte 55,2 Prozent unter dem Vorjahr und betrug 122,5 Mio. Euro (2023: 273,2 Mio. Euro). Die EBIT-Marge sank um 4,8 Prozentpunkte auf 5,5 Prozent (2023: 10,3 Prozent).
- Net Working Capital reduziert: Die Entwicklung des Net Working Capitals war geprägt durch den Abbau des Fertigmaschinenbestandes sowie der Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen. In absoluten Zahlen belief sich das Net Working Capital am 31. Dezember 2024 auf 709,3 Mio. Euro, und lag somit 18,4 Prozent unter dem Vorjahr (31. Dezember 2023: 869,5 Mio. Euro). Mit 31,7 Prozent lag die Net Working Capital-Quote zum 31. Dezember 2024 trotz des reduzierten Jahresumsatzes unter dem Vorjahr (31. Dezember 2023: 32,8 Prozent).
- Positiver Free Cashflow: Der Brutto-Cashflow (Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit vor Investitionen in das Net Working Capital und gezahlten Ertragsteuern) lag vor allem infolge des geringeren EBT im Geschäftsjahr 2024 mit 184,8 Mio. Euro 41,8 Prozent unter dem Vorjahr (2023: 317,3 Mio. Euro). Nach Veränderungen im Net Working Capital und gezahlten Ertragssteuern zeigte sich der Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit mit 305,3 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr deutlich gesteigert (2023: 113,2 Mio. Euro). Nach Abzug des Cashflows aus Investitionstätigkeit in Höhe von -120,7 Mio. Euro (2023: -138,1 Mio. Euro) lag der Free Cashflow bei 184,6 Mio. Euro (2023: -24,9 Mio. Euro). Der Zahlungsmittelbestand belief sich zum 31. Dezember 2024 auf 35,3 Mio. Euro (31. Dezember 2023: 27,8 Mio. Euro).
Prognose 2025 – stabile Umsatzentwicklung und Steigerung der Profitabilität
Der Vorstand erwartet nach einem noch schwachen ersten Quartal für das Geschäftsjahr 2025 sukzessive eine zunehmende Stabilisierung der Nachfrage in den wichtigsten Märkten der Unternehmensgruppe. Aus dem im Laufe des Jahres 2024 eingeführten Maßnahmenpakets "Fit for 2025" werden zudem im Jahresverlauf 2025 weitere positive Auswirkungen auf die Profitabilität der Unternehmensgruppe erwartet. Der Vorstand hat daher folgende Prognose für das Geschäftsjahr 2025 beschlossen: Erwartet wird eine stabile Umsatzentwicklung zwischen 2.100 und 2.300 Mio. Euro bei einer EBIT-Marge zwischen 6,5 und 7,5 Prozent. Zudem werden Investitionen in Höhe von 100 Mio. Euro und ein Net Working Capital am Jahresende in Höhe von rund 30 Prozent des Jahresumsatzes erwartet. Mögliche Konjunkturimpulse für Deutschland aus dem kurz vor Veröffentlichung des Geschäftsberichts neu beschlossenen Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz sind in der Prognose noch nicht berücksichtigt.
Kennzahlen der Wacker Neuson Group
| Kennzahlen in Mio. € |
2024 |
2023 |
Δ |
| Umsatzerlöse |
2.234,9 |
2.654,9 |
-16% |
| EBIT |
122,5 |
273,2 |
-55% |
| EBIT-Marge (in %) |
5,5 |
10,3 |
-4,8PP |
| Periodenergebnis |
70,2 |
185,9 |
-62% |
| Ergebnis je Aktie in € (verwässert und unverwässert) |
1,03 |
2,73 |
-62% |
| Free Cashflow |
184,6 |
-24,9 |
- |
Earnings Call und Webcast
Am 26. März 2025 findet um 13:00 Uhr MEZ für institutionelle Investoren, Analysten und Mitglieder der Presse ein Earnings Call und Webcast zur Präsentation der Geschäftszahlen 2024 mit anschließender Q&A-Session statt.
Eine Registrierung zur Veranstaltung ist nach Kontaktaufnahme unter ir@wackerneuson.com möglich.
Ein Replay wird später auf der Website der Wacker Neuson Group zur Verfügung stehen.
Kontakt:
Wacker Neuson SE
Peer Schlinkmann
Investor Relations
Preußenstraße 41
80809 München
Tel. +49-(0)89-35402-1823
ir@wackerneuson.com
www.wackerneusongroup.com
Der vollständige Geschäftsbericht der Wacker Neuson Group für das Geschäftsjahr 2024 ist verfügbar unter: https://wackerneusongroup.com/investor-relations
Bildmaterial der Wacker Neuson Group ist verfügbar unter:
https://wackerneusongroup.com/konzern/pressemeldungen
Über die Wacker Neuson Group:
Die Wacker Neuson Group ist ein international tätiger Unternehmensverbund mit rund 6.000 Mitarbeitenden. Als ein führender Hersteller von Baugeräten und Kompaktmaschinen bietet der Konzern seinen Kunden weltweit ein breites Produktprogramm, umfangreiche Service- und Dienstleistungsangebote sowie eine leistungsfähige Ersatzteilversorgung. Das Angebot richtet sich vor allem an Kunden aus dem Bauhauptgewerbe, dem Garten- und Landschaftsbau, der Landwirtschaft, den Kommunen und der Recyclingbranche sowie an Bahnbetriebe und Industrieunternehmen. Zur Unternehmensgruppe gehören die Produktmarken Wacker Neuson, Kramer und Weidemann. Die Aktie der Wacker Neuson SE wird im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt (ISIN: DE000WACK012, WKN: WACK01) und ist im SDAX der Deutschen Börse gelistet.
26.03.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| Unternehmen: |
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Preußenstr. 41 |
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Deutschland |
| Telefon: |
+49 - (0)89 - 354 02 - 1823 |
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+49 (0)89 354 02 - 298 |
| E-Mail: |
ir@wackerneuson.com |
| Internet: |
www.wackerneusongroup.com |
| ISIN: |
DE000WACK012 |
| WKN: |
WACK01 |
| Indizes: |
SDAX |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
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