| 17.11.2025 | Start in den Anlegerforum-Herbst: Zahlreiche Unternehmen stellen sich vor
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Emittent / Herausgeber: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
/ Schlagwort(e): Konferenz/Sonstiges
Start in den Anlegerforum-Herbst: Zahlreiche Unternehmen stellen sich vor
17.11.2025 / 10:00 CET/CEST
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Start in den Anlegerforum-Herbst: Zahlreiche Unternehmen stellen sich vorVom Nebenwert bis zum DAX-Konzern – jetzt kostenfrei teilnehmen!
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. ("SdK") startet in den diesjährigen Anlegerforum-Herbst und lädt alle Aktionäre und interessierten Anleger herzlich zur kostenfreien Teilnahme ein. In den kommenden Wochen präsentieren sich zahlreiche börsennotierte Unternehmen – von Industrie- und Technologieunternehmen bis hin zu Finanz- und Immobiliengesellschaften.Die virtuellen Anlegerforen bieten Privatanlegern die Chance, Unternehmensvertreter direkt zu befragen und sich gemeinsam mit anderen Teilnehmenden an der Diskussion zu beteiligen. Die Teilnahme erfolgt unkompliziert und vollständig virtuell. Anstehende Termine im SdK-Anlegerforum-Herbst 202517.11.2025 – Zalando SE, 18:30–20:00 Uhr 19.11.2025 – Fraport AG, 18:30–20:00 Uhr 20.11.2025 – Suss MicroTec SE, 18:30–20:00 Uhr 26.11.2025 – Porsche Automobil Holding SE, 18:30–20:00 Uhr 27.11.2025 – BASF SE, 18:30–20:00 Uhr 01.12.2025 – GEA Group AG, 18:30–20:00 Uhr 02.12.2025 – Vonovia SE, 18:30–20:00 Uhr 04.12.2025 – GRENKE AG, 16:00–17:30 Uhr 04.12.2025 – Jenoptik AG, 18:30–20:00 Uhr 09.12.2025 – K+S AG, 18:30–20:00 Uhr 10.12.2025 – OMV AG, 18:30–20:00 Uhr 11.12.2025 – Heidelberger Druckmaschinen AG, 18:30–20:00 Uhr Kostenfrei anmelden und dabei sein: www.sdk.org/anlegerforen
Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme und einen spannenden Anlegerforum-Herbst!
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| 14.11.2025 | SdK ruft Anleiheinhaber der paragon GmbH & Co. KGaA zur Interessensbündelung auf
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Emittent / Herausgeber: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
/ Schlagwort(e): Anleihe/Kapitalrestrukturierung
SdK ruft Anleiheinhaber der paragon GmbH & Co. KGaA zur Interessensbündelung auf
14.11.2025 / 12:55 CET/CEST
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SdK ruft Anleiheinhaber der paragon GmbH & Co. KGaA zur Interessensbündelung auf
Die paragon GmbH & Co. KGaA („Paragon“) hat am 10. November 2025 bekannt gegeben, dass sie die Anleiheinhaber der im Juli 2027 fälligen Anleihe 2017/2027 (ISIN: DE000A2GSB86 / WKN: A2GSB8) darum bittet, auf einer Abstimmung ohne Versammlung einer Verlängerung der Laufzeit der Anleihe um weitere vier Jahre zuzustimmen. Ferner soll u.a. auch eine Stundung der im Januar 2026 fälligen Zinszahlung und der Wegfall der unbaren Zinskomponente („PIK-Zinsen“) beschlossen werden. Die Abstimmung ohne Versammlung wird im Zeitraum vom 27.11.2025 bis zum 29.11.2025 stattfinden.
Der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („SdK“) ist die aktuell schwierige Situation im Automotivsektor bewusst. Die Paragon hat sich in den zurückliegenden Jahren nach Einschätzung der SdK jedoch verhältnismäßig positiv entwickelt. Da eine Refinanzierung der Anleihe im Jahr 2027 trotz der vergleichsweisen positiven Entwicklung aufgrund der aktuell geringen Investitionsfreude in Automotive-Gesellschaften auch aus Sicht der SdK eher schwierig werden dürfte, erscheint eine Laufzeitverlängerung grundsätzlich ein sinnvoller Weg zu sein, um sowohl den Interessen der Gesellschaft als auch der Anleiheinhaber gerecht zu werden. Die gleichzeitig vorgesehene vollständige Streichung der PIK-Zinsen, die im Jahr 2022 als Kompensation für die bereits damals erfolgte Laufzeitverlängerung in die Anleihebedingungen mit aufgenommen wurden, erscheint uns jedoch nicht marktgerecht. Aus unserer Sicht muss die Gesellschaft weiterhin eine adäquate eigenkapitalähnliche Entschädigung für die Anleiheinhaber anbieten, damit einer erneuten Laufzeitverlängerung und einer Zinsstundung zugestimmt werden kann.
Die Anleiheinhaber sollten sich daher organisieren um ihre Interessen gemeinsam durchsetzen zu können. Für weitere Informationen zum Verfahren können sich betroffene Anleger unter www.sdk.org/paragon zu einem kostenlosen Newsletter anmelden. Die SdK wird auch allen Anleiheinhabern eine kostenlose Stimmrechtsvertretung auf der kommenden Abstimmung ohne Versammlung und zukünftig stattfindenden Anleihegläubigerversammlungen anbieten.
Die SdK wird am Dienstag, den 18. November 2025, um 17 Uhr eine virtuelle Informationsveranstaltung für betroffene Anleiheinhaber durchführen. Dazu haben wir auch den Vorsitzenden der Geschäftsführung der Paragon, Herrn Klaus Dieter Frers, eingeladen, der seine Teilnahme bereits zugesagt hat. Interessierte Anleiheinhaber können sich unter www.sdk.org/informationsveranstaltung für eine Teilnahme registrieren.
Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK darüber hinaus für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.
München, den 14. November 2025
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
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| 11.11.2025 | SdK ruft Anleiheinhaber der Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG zur Interessensbündelung auf
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Emittent / Herausgeber: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
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SdK ruft Anleiheinhaber der Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG zur Interessensbündelung auf
11.11.2025 / 10:00 CET/CEST
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SdK ruft Anleiheinhaber der Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG zur Interessensbündelung auf
Die Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG hat am 31.10.2025 bekannt gegeben, dass für die beiden Anleihen 2016/2026 (ISIN: DE000A2AAVM5 / WKN: A2AAVM) und 2017/2027 (ISIN: DE000A2E4PH3 / WKN: A2E4PH) mit einem Gesamtvolumen von 28 Mio. Euro eine Restrukturierung, z.B. durch eine Verlängerung der Laufzeiten sowie Senkung der Verzinsung und einer möglichen erfolgsabhängigen endfälligen Zinszahlung, geprüft werde. Die Gesellschaft beabsichtigt daher, zeitnah jeweils eine Abstimmung ohne Versammlung einzuberufen.
Die Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG hatte die Emissionserlöse zur Finanzierung von Studienförderungen verwendet. Im Gegenzug leisten die geförderten Studenten nach Abschluss ihres Studiums für einen befristeten Zeitraum einkommensabhängige Zahlungen an die Emittentin. Hintergrund des nun angekündigten Restrukturierungsbedarfs sei, dass die Emittentin im 3. Quartal 2025 unerwartet relevante Abweichungen zwischen Soll- und Ist-Rückzahlungen der geförderten Studenten festgestellt hat. Die Überprüfung des für die entsprechenden Prognosen eingesetzten digitalen Tools ergab einen Modellierungsfehler in den zugrunde gelegten Annahmen und der Berechnungsmechanik hinsichtlich der Dauer der einkommensabhängigen Zahlungen. Bezogen auf den mittel- und langfristigen Prognosehorizont würden sich deutlich niedrigere erwartete Rückflüsse im Vergleich zu den bisherigen Annahmen ergeben. Absolut betrachtet reduzieren sich die erwarteten Gesamtrückzahlungen von rund 122 Mio. Euro auf rund 110 Mio. Euro. Daher sei derzeit nicht sichergestellt, dass die Refinanzierung von Tilgung und Verzinsung der in den Jahren 2026 und 2027 fälligen Anleihen realisiert werden kann. Der langfristig voraussichtlich ungedeckte Betrag in Höhe von ca. 9,5 Mio. Euro sei unter den aktuellen Kapitalmarktbedingungen nur schwierig durch neue Investoren oder Banken refinanzierbar.
Aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („SdK“) bedarf es zunächst einer Aufklärung des zugrundeliegenden Sachverhaltes, bevor die Anleiheinhaber einer Laufzeitverlängerung und/oder einer Zinsstundung zustimmen können. Ferner stellt sich die Frage nach der Haftung für den zugrundeliegenden Modellierungsfehler. Die SdK rät den betroffenen Anleiheinhabern, ihre Interessen zu bündeln. Um eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können, organisiert die SdK eine Interessensgemeinschaft für die betroffenen Anleiheinhaber sowie eine kostenlose Stimmrechtsvertretung in den Abstimmungen ohne Versammlung sowie möglichen weiteren Abstimmungen. Betroffene Anleger können sich hierzu unter www.sdk.org/studienfonds für einen kostenlosen Newsletter registrieren sowie eine Vollmacht für die Stimmrechtsvertretung abrufen. Die SdK wird die dort registrierten Anleiheinhaber mittels Newsletter über die weiteren Entwicklungen informieren.
Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.
München, den 11.11.2025
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| 28.10.2025 | SdK vertritt Anleiheinhaber der PANDION AG
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SdK vertritt Anleiheinhaber der PANDION AG
28.10.2025 / 15:00 CET/CEST
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SdK vertritt Anleiheinhaber der PANDION AG
Die PANDION AG hat die Inhaber der Anleihe 2021/2026 (ISIN: DE000A289YC5 / WKN: A289YC) zur Stimmabgabe im Wege einer Abstimmung ohne Versammlung aufgefordert, die von 17.11. bis 19.11.2025 stattfinden wird. Beschlossen werden soll in erster Linie eine Laufzeitverlängerung um 2,5 Jahre bis zum 05.08.2025. Im Gegenzug erhöht sich der Zinssatz ab dem 05.02.2026 auf 8% p.a. bei halbjährlicher Zinszahlung und es soll eine Teilrückzahlung in Höhe von 10% zum 31.12.2027 erfolgen.
Aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. ist es grundsätzlich nicht erfreulich, dass die Gesellschaft die Anleihe nicht wie ursprünglich Vorgesehen im Februar 2026 zurückzahlen kann. Dies war jedoch aufgrund der sich seit 2022 eintrübenden wirtschaftlichen Lage am Immobilienmarkt und der nur langsam voranschreitenden Erholung der Märkte durchaus vorhersehbar. Aus Sicht der SdK stellt die im Gegenzug zur Laufzeitverlängerung angebotene Erhöhung des Zinssatzes bei halbjährlicher Zinszahlung eine angemessene Kompensation für die beabsichtigte Laufzeitverlängerung um 2,5 Jahre dar. Auch die vorgesehene Teilrückzahlung in Höhe von 10 % und die angestrebte Steigerung des Transparenzniveaus durch vierteljährliche Investorenkonferenzen begrüßen wir. Bei einer Ablehnung der Beschlussvorschläge ist davon auszugehen, dass die Emittentin spätestens im Februar 2026 in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten geraten würde, und daher im Vorfeld bereits alternative Maßnahmen zur Vermeidung einer Insolvenz durchführen würde, oder aber im Februar 2026 einen Insolvenzantrag stellen würde. Alle alternativen Szenarien würden aus Sicht der SdK somit zu keiner für die Anleiheinhaber besseren Befriedigung führen. Daher ist es aus unserer Sicht die für die Anleiheinhaber deutlich sinnvollere Option, der Prolongation zuzustimmen.
Die SdK hat zur Information der Anleihegläubiger einen Newsletterservice eingerichtet, der kostenlos unter www.sdk.org/pandion zur Verfügung steht. Die SdK ruft zudem alle Anleiheinhaber auf, sich ihr anzuschließen. Für alle Anleiheinhaber, die nicht selbst an der Abstimmung teilnehmen möchten, oder für den Fall, dass es mangels Quorums zu einer zweiten physischen Gläubigerversammlung kommen sollte, bietet die SdK eine kostenlose Stimmrechtsvertretung an. Ein entsprechendes Vollmachtsformular und Hinweise zur Stimmrechtsvertretung finden sich unter www.sdk.org/pandion.
Betroffenen Mitgliedern stehen wir für Nachfragen gerne auch unter info@sdk.org oder unter 089 / 20208460 zur Verfügung.
München, den 28. Oktober 2025
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
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| 09.10.2025 | SdK ruft Anleiheinhaber der PAUL Tech AG zur Interessensbündelung auf
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Emittent / Herausgeber: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
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SdK ruft Anleiheinhaber der PAUL Tech AG zur Interessensbündelung auf
09.10.2025 / 15:58 CET/CEST
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SdK ruft Anleiheinhaber der PAUL Tech AG zur Interessensbündelung auf
Die PAUL Tech AG hat angekündigt, die Inhaber der am 01.12.2025 fälligen Anleihe 2020/25 (ISIN: DE000A3H2TU8 / WKN: A3H2TU) mit einem derzeit ausstehenden Nominalwert von 35 Mio. Euro kurzfristig zu einer Anleihegläubigerversammlung einzuladen, um über eine Laufzeitverlängerung um 12 Monate abzustimmen.
Die Emittentin erwartet in den kommenden zwölf Monaten eine deutliche Verbesserung der operativen Profitabilität durch den seit Ende Q2/2025 beschleunigten Roll-out des PAUL Net Zero-Produktes sowie die Durchführung einer Kapitalerhöhung. Die Emittentin geht davon aus, dass diese Maßnahmen zu einer deutlichen Verbesserung ihrer Bonität führen und damit eine optimierte Ausgangslage für eine langfristige Refinanzierung der Anleihe geschaffen wird.
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („SdK“) rät den betroffenen Anleiheinhabern, ihre Interessen zu bündeln. Um eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können, organisiert die SdK eine Interessensgemeinschaft für die betroffenen Anleiheinhaber sowie eine kostenlose Stimmrechtsvertretung in der Anleihegläubigerversammlung sowie möglichen weiteren Abstimmungen. Betroffene Anleger können sich hierzu unter www.sdk.org/paultech für einen kostenlosen Newsletter registrieren. Die SdK wird die dort registrierten Anleiheinhaber mittels Newsletter über die weiteren Entwicklungen informieren.
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München, den 09.10.2025
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| 30.09.2025 | SdK erstreitet Grundsatzentscheidung bei Haftungsvergleichen im Fall Volkswagen AG
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Emittent / Herausgeber: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
/ Schlagwort(e): Rechtssache/Stellungnahme
SdK erstreitet Grundsatzentscheidung bei Haftungsvergleichen im Fall Volkswagen AG
30.09.2025 / 12:01 CET/CEST
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SdK erstreitet Grundsatzentscheidung bei Haftungsvergleichen im Fall Volkswagen AG Großer Erfolg für den Aktionärsschutz, die Corporate Governance und die Aktienkultur
Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs („BGH“) hat auf die von der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. erhobene Anfechtungs-/Nichtigkeitsklage die Zustimmungsbeschlüsse zu den Haftungsvergleichen mit den ehemaligen Vorständen Winterkorn und Stadler aufgehoben und zur neuen Verhandlung an das OLG Celle zurückverwiesen und den Zustimmungsbeschluss zum Deckungsvergleich mit dem D&O-Versicherer für nichtig erklärt. Der BGH war der Auffassung, dass die Nichtbeantwortung der Frage nach den Vermögensverhältnissen möglicherweise das Informationsrecht der Aktionäre verletzt. Nach dem Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat war Grund für den Abschluss der Vergleiche die mangelnde wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Herren Winterkorn und Stadler zum Ausgleich der diesen zurechenbaren Schäden selbst unter Berücksichtigung der Versicherungssumme. Auskünfte zu den Vermögensverhältnissen sind nach Auffassung des BGH für eine informierte Entscheidung der Aktionäre insoweit erforderlich, als es darum ging, diese Beurteilung von Vorstand und Aufsichtsrat nachzuvollziehen.
SdK-Vorstandsmitglied und Rechtsvorstand Kienle begrüßt diese Entscheidung. Die Kenntnis über die Vermögensverhältnisse ermögliche nach Auffassung von Kienle, den Aktionären erst eine ordnungsgemäße Beurteilung über die Beschlussfassung zu den Haftungsvergleichen. Dies sei – so Kienle – im vorliegenden Fall umso dringlicher, als die sog. Eigenbeiträge der betroffenen Vorstandsmitglieder zumindest teilweise durch Verzichte auf Gehaltsbestandteile erfolgen sollten, deren Bestehen in Anbetracht der Verstöße zweifelhaft sein dürften. Darüber hinaus machten die Eigenbeiträge nur einen verschwindend geringen Bruchteil des Schadens aus. Ohne diese Ermittlungen bleibe die Vorstandshaftung im deutschen Aktienrecht ein theoretisches Konstrukt, das sich in der Praxis als reine Farce darstelle. Das Informationsrecht der Aktionäre so Kienle weiter, stehe auch nicht zur Disposition einer wie auch immer gearteten Mehrheit.
Beim Vergleich mit den D&O-Versicherern (sog. Deckungsvergleich) bemängelte der BGH im Rahmen der Ladung zur Hauptversammlung die mangelnde Transparenz, da in der Ladung nicht angegeben worden ist, dass der Deckungsvergleich einen Verzicht auf Anspruchsdurchsetzung gegenüber einer Vielzahl – bis zu 170 Personen – von amtierenden und ehemaligen Organmitgliedern vorsehe. Der BGH stärkt mit der Entscheidung die Rechtstellung der Aktionäre, die nur anhand der Ladung und – gerade - der Tagesordnung erkennen und entscheiden können sollen, ob und wie sie an der Hauptversammlung teilnehmen möchten oder nicht.
SdK-Vorstandsmitglied Kienle begrüßt diese deutliche Klarstellung durch den BGH und die Positionierung für Transparenz durch den BGH. Dadurch – so Kienle – werde verhindert, dass Informationen über wesentliche Regelungen eines sehr umfangreichen und komplexen Vertragswerkes vorenthalten werden, die ein durchschnittlicher Aktionär nicht oder nur mühsam finden wird. Es wird schon – so Kienle weiter – einen Grund geben, warum VW diesen Verzicht in dem Deckungsvergleich nicht, wie in § 124 Abs. 2 Satz 3, Alt. 4 AktG vorgesehen, hinreichend transparent und damit prominent beim Tagesordnungspunkt „D&O-Deckungsvergleich“ angegeben hat. Es kann nicht (mehr) zweifelhaft sein, dass die Enthaftung einer Vielzahl amtierender und ehemaliger Organmitglieder ein wesentlicher Inhalt eines Deckungsvergleiches ist, schon weil eine derartig weitreichende Regelung in einem Deckungsvergleich gar nicht zu erwarten war. Transparenter – so Kienle – wäre es gewesen, eine solche Regelung in einen gesonderten Haftungsvergleich mit weiteren amtierenden und ehemaligen Organwaltern einzubetten.
Die Entscheidung des BGH ist ein guter Tag für den Aktionärsschutz, die Aktionärsrechte und die Aktionärskultur resümiert Kienle.
Für Fragen zum Verfahren steht Ihnen die SdK gerne unter info@sdk.org für Rückfragen zur Verfügung.
München, den 30. September 2025
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| 29.09.2025 | SdK vertritt Anleiheinhaber der DR Deutsche Rücklagen GmbH in den Gläubigerversammlungen am 16.10.2025
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/ Schlagwort(e): Anleihe/Insolvenz
SdK vertritt Anleiheinhaber der DR Deutsche Rücklagen GmbH in den Gläubigerversammlungen am 16.10.2025
29.09.2025 / 09:22 CET/CEST
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SdK vertritt Anleiheinhaber der DR Deutsche Rücklagen GmbH in den Gläubigerversammlungen am 16.10.2025
Über das Vermögen der DR Deutsche Rücklagen GmbH wurde vom Amtsgericht Frankfurt am Main am 22.08.2025 das Insolvenzverfahren (Aktenzeichen: 810 IN 212/25 D-10-8) eröffnet und Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller von der Kanzlei BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER zum Insolvenzverwalter bestellt.
Die Gesellschaft hat drei Anleihen mit den WKN A3H3H7, A3MQWH und A352EQ emittiert, in die v.a. zahlreiche Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) investiert haben. Die Zeichnung erfolgte oft nicht direkt durch die WEG selbst, sondern über die von dieser beauftragten Hausverwaltung. Das Insolvenzgericht hat für alle drei Anleihen eine Gläubigerversammlung nach § 19 Abs. 2 SchVG einberufen, die am Donnerstag, den 16.10.2025 um 10 Uhr im Saal 146, Gebäude A, Heiligkreuzgasse 34, 60313 Frankfurt am Main, stattfinden. Die Tagesordnung sieht die Beschlussfassung über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters vor.
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger bietet den betroffenen Anleiheinhabern eine kostenlose Stimmrechtsvertretung in den Versammlungen am 16.10.2025 an. Die entsprechende Vollmacht sowie weitere Hinweise zur ebenfalls erforderlichen Sperrbescheinigung können unter info@sdk.org angefordert werden.
Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK darüber hinaus für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.
München, den 29.09.2025
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
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Dr. Marc Liebscher
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| 23.09.2025 | SdK: Anleihegläubiger der LR Health & Beauty SE Anleihe (WKN A3513A, ISIN NO0013149658) bilden Ad Hoc Gruppe für Verhandlungen mit der Gesellschaft
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/ Schlagwort(e): Anleihe/Kapitalrestrukturierung
SdK: Anleihegläubiger der LR Health & Beauty SE Anleihe (WKN A3513A, ISIN NO0013149658) bilden Ad Hoc Gruppe für Verhandlungen mit der Gesellschaft
23.09.2025 / 13:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
SdK: Anleihegläubiger der LR Health & Beauty SE Anleihe (WKN A3513A, ISIN NO0013149658) bilden Ad Hoc Gruppe für Verhandlungen mit der Gesellschaft
Die LR Health & Beauty SE hat die Inhaber ihrer Anleihe 2024/2028 (WKN A3513A, ISIN NO0013149658) darüber informiert, dass der Vorstand beabsichtigt, mit den Gläubigern Gespräche über einen vorsorglichen Verzicht auf die Erfüllung des Leverage Covenants zum 30. September 2025 zu führen, da sich das operative Ergebnis der Gesellschaft schlechter als ursprünglich geplant entwickelt hat.
Nunmehr hat sich eine Gruppe größerer Anleihegläubiger (Ad Hoc Gruppe) gebildet, die ihre Interessen bündelt und – unterstützt von schwedischen und deutschen Rechtsanwälten – die Verhandlungen mit der Gesellschaft aufnehmen wird.
Um eine abgestimmte Vorgehensweise sicherzustellen und die Position der Anleihegläubiger zu stärken, werden betroffene Anleiheinhaber gebeten, sich bei der SdK (info@sdk.org) oder der Kanzlei DMR Legal (info@dmr.legal) zu melden.
München, 23. Septmeber 2025
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
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81371 München
Tel: 089 / 2020846-0
Fax: 089 / 2020846-10
E-Mail: info@sdk.org
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Dr. Marc Liebscher
Tel: 089 / 2020846-0
E-Mail: presseinfo@sdk.org
Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group. Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| 29.08.2025 | SdK ruft Anleiheinhaber der LR Health & Beauty SE zur Interessensbündelung auf
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Emittent / Herausgeber: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
/ Schlagwort(e): Anleihe/Stellungnahme
SdK ruft Anleiheinhaber der LR Health & Beauty SE zur Interessensbündelung auf
29.08.2025 / 08:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
SdK ruft Anleiheinhaber der LR Health & Beauty SE zur Interessensbündelung auf
Die LR Health & Beauty SE hat die Inhaber der Anleihe 2024/2028 (WKN: A3513A | ISIN: NO0013149658) darüber informiert, dass der Vorstand der Gesellschaft beabsichtigt, Gespräche mit Gläubigern der Anleihe 2024/2028 zur vorsorglichen Beschlussfassung über einen Verzicht auf die Erfüllung des Leverage Covenants zum 30. September 2025 zu führen. Ziel der Gespräche ist es, die entsprechenden Leverage Covenants in den Anleihebedingungen im Rahmen einer noch einzuberufenden Gläubigerversammlung anzupassen. Die Anpassung der Leverage Covenants ist notwendig, da sich das operative Ergebnis der Gesellschaft zum 30.09.2025 schlechter als ursprünglich geplant entwickelt hat.
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. rät den betroffenen Anleiheinhabern, sich zu organisieren, um so eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können. Betroffene Anleger sollten sich daher unter www.sdk.org/lrhealth für einen kostenlosen Newsletter registrieren, um von der SdK über die weiteren Entwicklungen informiert zu werden. Die SdK bietet allen betroffenen Anleiheinhabern ferner an, diese kostenlos auf kommenden Anleihegläubigerversammlungen zu vertreten.
Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.
München, den 29.08.2025
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Hinweis: Die SdK ist Anleiheinhaberin LR Health & Beauty SE!
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| 10.04.2025 | SdK-Anlegerforum: Österreichischer Großkonzern OMV AG präsentiert sich am 14. April 2025 im Rahmen eines virtuellen SdK-Anlegerforums
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Emittent / Herausgeber: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
/ Schlagwort(e): Konferenz/Sonstiges
SdK-Anlegerforum: Österreichischer Großkonzern OMV AG präsentiert sich am 14. April 2025 im Rahmen eines virtuellen SdK-Anlegerforums
10.04.2025 / 16:14 CET/CEST
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SdK-Anlegerforum: Österreichischer Großkonzern OMV AG präsentiert sich am 14. April 2025 im Rahmen eines virtuellen SdK-Anlegerforums
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. freut sich mitteilen zu können, dass sich am 14. April 2025 um 18:30 Uhr mit der OMV AG erstmals ein österreichisches Unternehmen im Rahmen eines SdK-Anlegerforums vorstellen wird.
Die OMV AG mit Sitz in Wien zählt zu den größten börsennotierten Industrieunternehmen Österreichs und ist Mitglied des führenden österreichischen Börsenindex ATX der Wiener Börse. Das Unternehmen fördert und vermarktet Öl und Gas, bietet chemische Lösungskonzepte an und entwickelt innovative Ansätze für eine Kreislaufwirtschaft. In den zurückliegenden Jahren konnte die OMV attraktive Dividenden an ihre Aktionäre ausschütten. Ihre solide finanzielle Basis bildet die Grundlage für die laufende strategische Transformation zu einem integrierten Anbieter für nachhaltige Chemikalien, Kraftstoffe und Energie mit dem Ziel eine CO2-ärmeren Wirtschaft zu fördern, in der nachhaltige Energie, nachhaltige Mobilität und ein nachhaltiger Lebensstil für alle Menschen Realität werden.
Seien Sie dabei, wenn sich die OMV AG am 14. April 2025 um 18:30 Uhr im Rahmen der virtuellen Unternehmenspräsentation der SdK e.V. vorstellt! Während der Präsentation haben Sie die Gelegenheit, über eine Chatfunktion Fragen an die anwesenden Unternehmensvertreter zu stellen. Die Teilnahme ist kostenlos – sichern Sie sich Ihren Platz und registrieren Sie sich jetzt unter https://sdk.org/omv.
München, den 10. April 2025
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
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