| 09.06.2026 | SdK ruft Anleiheinhaber der Photon Energy N.V. zur Interessensbündelung auf
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Emittent / Herausgeber: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
/ Schlagwort(e): Anleihe/Kapitalrestrukturierung
SdK ruft Anleiheinhaber der Photon Energy N.V. zur Interessensbündelung auf
09.06.2026 / 10:13 CET/CEST
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SdK ruft Anleiheinhaber der Photon Energy N.V. zur Interessensbündelung auf
Die Photon Energy N.V. hat am 23.02.2026 bekannt gegeben, dass für die 6,5%-Anleihe 2021/2027 (ISIN: DE000A3KWKY4; WKN: A3KWKY) mit einem ausstehenden Nominalvolumen in Höhe von 80 Mio. Euro die im Februar 2026 fällige quartalsweise Kuponzahlung in Höhe von 1,28 Mio. Euro verschoben wurde. Bis heute erfolgten weder Zinszahlung noch weitere Informationen von Seiten der Emittentin.
Um eine bestmögliche Wahrung der Interessen der Anleiheinhaber gewährleisten zu können, rät die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. den Anleiheinhabern, ihre Interessen zu bündeln. Die SdK hat hierzu eine Interessensgemeinschaft gegründet, der sich interessierte Anleiheinhaber anschließen können. Die SdK wird die Einberufung einer Anleihegläubigerversammlung anstreben, auf der die Emittentin die Anleiheinhaber über den aktuellen Sachstand informieren kann und die Anleihegläubiger über das weitere Vorgehen beschließen können. Die Anleiheinhaber können sich unter www.sdk.org/photon für einen kostenlosen Newsletter registrieren.
Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.
München, den 09.06.2026
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK ist Anleiheinhaberin der Emittentin!
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| 29.05.2026 | SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. kooperiert künftig mit AIRTIME bei digitalen Anlegerforen
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Emittent / Herausgeber: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
/ Schlagwort(e): Konferenz/Sonstiges
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. kooperiert künftig mit AIRTIME bei digitalen Anlegerforen
29.05.2026 / 10:00 CET/CEST
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SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. kooperiert künftig mit AIRTIME bei digitalen Anlegerforen
München/Hamburg, 29. Mai 2026 – Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. und AIRTIME gehen künftig eine Kooperation bei der Durchführung digitaler Anlegerforen ein. Ziel der Zusammenarbeit ist es, die technischen Möglichkeiten für virtuelle Veranstaltungen weiter auszubauen und Anlegern sowie Unternehmen eine moderne und effiziente Plattform für den direkten Austausch zu bieten.
Die SdK zählt mit ihren jährlich rund 50 Anlegerforen zu den führenden Veranstaltern virtueller Informations- und Dialogformate für Privatanleger in Deutschland. AIRTIME entwickelt innovative Softwarelösungen für digitale Events und virtuelle Kommunikation und bringt damit umfassende technologische Expertise in die Kooperation ein.
„Unsere Anlegerforen haben sich in den vergangenen Jahren als wichtige Plattform für den direkten Austausch zwischen Unternehmen und Privatanlegern und semi-institutionellen Anlegern etabliert. Mit AIRTIME haben wir einen starken Technologiepartner an unserer Seite, der unsere hohen Ansprüche an Nutzerfreundlichkeit, Stabilität und Interaktivität optimal ergänzt“, erklärt Daniel Bauer, Vorstandsvorsitzender der SdK.
Auch Alexander Braun, CEO von AIRTIME, sieht großes Potenzial in der Zusammenarbeit: „Die SdK steht seit Jahrzehnten für glaubwürdigen Anlegerschutz und hochwertigen Dialog mit dem Kapitalmarkt. Wir freuen uns sehr darauf, gemeinsam innovative digitale Formate weiterzuentwickeln und Anlegerforen technologisch auf das nächste Level zu heben.“
Die Kooperation umfasst insbesondere die technische Umsetzung und Weiterentwicklung der virtuellen Anlegerforen der SdK. Anlegerinnen und Anleger sollen künftig von einer noch intuitiveren Teilnahme, erweiterten Interaktionsmöglichkeiten und einer verbesserten digitalen Eventerfahrung profitieren. Zusammen wollen AIRTIME und die SdK Anlegern Zugang zu erstklassigen Informationen und den direkten Austausch mit den Emittenten verschaffen und so die Aktienkultur in Deutschland voranbringen.
Interessierte Anleger können sich schon jetzt kostenlos unter www.appairtime.com/ anmelden und direkt auf ein vielfältiges Eventangebot zugreifen.
München, den 29. Mai 2026
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
AIRTIME Software AG
Über die AIRTIME Software AG:
AIRTIME ist eine führende Plattform für digitale Investor Relations und moderne Kapitalmarktkommunikation. Unternehmen nutzen AIRTIME, um Investoren effizienter zu erreichen, Events zu organisieren und ihre Sichtbarkeit im Markt nachhaltig zu steigern. Mit über 20.000 registrierten Nutzern und einer schnell wachsenden Community verbindet AIRTIME Emittenten, Anleger und Partner in einer zentralen, intuitiven Infrastruktur.
Über die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.:
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V. ist mit 8.300 Mitglieder eine führende Anlegervereinigung im DACH-Raum. Sie vertritt jährlich rund 390.000 Stimmgeber auf rund 450 Haupt- und Gläubigerversammlungen und setzt sich für die Rechte von Minderheitsaktionären sowie die Interessensvertretung von Gläubigern in Sondersituationen ein. Über ihre Finanzpublikation AnlegerPlus informiert die SdK ihre Mitglieder regelmäßig über die Entwicklungen am Kapitalmarkt.
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| 24.04.2026 | ANMELDUNG zum E-Mail-Verteiler des gemeinsamen Vertreters der Anleiheinhaber der ABO-Energy-Anleihe 2024/2029
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Emittent / Herausgeber: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
/ Schlagwort(e): Anleihe/Sonstiges
ANMELDUNG zum E-Mail-Verteiler des gemeinsamen Vertreters der Anleiheinhaber der ABO-Energy-Anleihe 2024/2029 (News mit Zusatzmaterial)
24.04.2026 / 11:00 CET/CEST
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ANMELDUNG zum E-Mail-Verteiler des gemeinsamen Vertreters der Anleiheinhaber der ABO-Energy-Anleihe 2024/2029
Hinweis: Diese Corporate News erhalten Sie im Auftrage des Herrn RA Markus W. Kienle als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der von der ABO Energy GmbH & Co.KGaA begebenen Anleihe 2024/2029 mit der ISIN: DE000A3829F5.
Herr RA Markus Kienle ist auf der Anleihegläubigerversammlung der ABO Energy GmbH & Co. KGaA am 09.03.2026 in Wiesbaden zum gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger (im Folgenden: Gemeinsamer Vertreter) der von der ABO Energy GmbH & Co. KGaA emittierten Anleihe 2024/2029, ISIN: DE000A3829F5 gewählt worden.
Der gemeinsame Vertreter wird einen Verteiler für die Anleihegläubiger einrichten, um zum Zwecke der Information mit den jeweiligen Anleihegläubigern in Kontakt treten zu können. Jeder Anleihegläubiger kann sich unter
aboenergy@ra-kienle.de
registrieren.
Folgende Angaben sind mitzuteilen (Pflichtangaben):
- Anrede, Name, Vorname
- E-Mail-Adresse
Folgende Angaben können freiwillig erteilt werden (fakultative Angaben):
- Anschrift
- Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk)
- Höhe der gehaltenen Anleiheposition.
Zum Zwecke der Registrierung muß anhand eines aktuellen Depotauszuges, der nicht älter sein darf als zehn Tage (gerechnet vom Datum der Einreichung beim gemeinsamen Vertreter) nachgewiesen, daß Sie Anleiheinhaber sind. Der Depotauszug muss folgende Angaben enthalten:
- Name des Depotinhabers
- Name der Depotbank
- Datum des Depotauszuges
- Anleiheposition.
Der Depotauszug ist dem gemeinsamen Vertreter zu übermitteln an:
abonergy@ra-kienle.de
Bezüglich der Erhebung, Speicherung und Nutzung der erhobenen Daten sowie Ihren Rechten wird auf die Hinweise zur Datenverarbeitung verwiesen. Die Hinweise zur Datenverarbeitung können unter folgendem Link https://sdk.org/assets/Uploads/2026-04-23-Hinweise-zur-Datenverarbeitung-GV-ABO-Energy-2024-2029.pdf abgerufen werden.
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Datei: 2026-04-23_Hinweise zur Datenverarbeitung_GV ABO Energy_2024_2029
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| 07.04.2026 | SdK lädt alle Anleiheinhaber der hep global GmbH zu einer Informationsveranstaltung am 08.04.2026 um 17 Uhr ein
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Emittent / Herausgeber: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
/ Schlagwort(e): Anleihe/Kapitalrestrukturierung
SdK lädt alle Anleiheinhaber der hep global GmbH zu einer Informationsveranstaltung am 08.04.2026 um 17 Uhr ein
07.04.2026 / 13:00 CET/CEST
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SdK lädt alle Anleiheinhaber der hep global GmbH zu einer Informationsveranstaltung am 08.04.2026 um 17 Uhr ein SdK hält kompensationslose Laufzeitverlängerung für unangemessen und stellt Gegenantrag
Die hep global GmbH hat die Inhaber der am 18.05.2026 fälligen Anleihe 2021/2026 (ISIN: DE000A3H3JV5 / WKN: A3H3JV) zu einer Abstimmung ohne Versammlung im Zeitraum vom 12.04. bis zum 14.04.2026 aufgefordert. Die Gesellschaft befinde sich derzeit in Verhandlungen mit potenziellen Kapitalgebern über die Refinanzierung ihrer bestehenden Verbindlichkeiten. In den USA stehe man in finalen Verhandlungen über den Abschluss der zukünftigen Finanzierung für das US-Geschäft. Die bislang angestrebte Gesamtfinanzierungslösung konnte bisher jedoch noch nicht abgeschlossen werden, so dass die im Mai fällige Anleihe nach heutigem Stand nicht fristgerecht zurückgezahlt werden kann.
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („SdK“) hat in den vergangenen Tagen Gespräche mit der Geschäftsführung der hep global GmbH geführt, um die Position der Anleihegläubiger zu stärken. Aus Sicht der SdK ist eine bloße Laufzeitverlängerung um 18 Monate ohne jegliche Kompensation nicht angemessen. Daher hat die SdK heute einen Gegenantrag gestellt. Der Gegenantrag sieht vor, dass die Verzinsung der Anleihe von derzeit 6,5 % auf 8,0 % erhöht wird, sofern die Gesellschaft die Anleihe nicht innerhalb von sechs Monaten nach der ursprünglichen Fälligkeit am 18.05.2026 vollständig zurückgezahlt hat. Aus Sicht der SdK ist die Erhöhung der Verzinsung erforderlich, da sich das allgemeine Zinsniveau seit Begebung der Anleihe deutlich erhöht hat und sich durch die nicht fristgerechte Rückzahlung das Risikoprofil der Anleihe verändert hat. Darüber hinaus hat sich die Gesellschaft verpflichtet, eine Beschlussgebühr in Höhe von 25 Euro an jeden Anleiheinhaber zu zahlen, der an der Abstimmung ohne Versammlung teilnimmt. Die Zahlung der Gebühr ist davon abhängig, dass die Abstimmung beschlussfähig ist und die entsprechenden Beschlüsse mit den erforderlichen Mehrheiten gefasst werden.
Zur weiteren Information der Anleihegläubiger wird die SdK am 08.04.2026 um 17:00 Uhr ein Webinar veranstalten, in dem wir den Gegenantrag vorstellen werden. Die SdK hat dazu auch die Geschäftsführer der Gesellschaft eingeladen. Die hep global GmbH hat angekündigt, dass ein Geschäftsführer an der Veranstaltung teilnehmen wird. Die Teilnahme ist kostenfrei, eine vorherige Anmeldung ist unter www.sdk.org/informationsveranstaltung ist jedoch erforderlich.
Für die Abstimmung ohne Versammlung bietet die SdK zudem eine kostenlos Stimmrechtsvertretung an. Betroffene Anleger können sich hierzu unter www.sdk.org/hep-global für einen kostenlosen Newsletter registrieren sowie eine Vollmacht für die Stimmrechtsvertretung in der Abstimmung ohne Versammlung sowie weiteren folgenden Anleihegläubigerversammlungen abrufen. Die SdK wird die dort registrierten Anleiheinhaber mittels Newsletter über die weiteren Entwicklungen informieren.
Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.
München, den 07.04.2026
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
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| 25.03.2026 | SdK ruft Anleiheinhaber der hep global GmbH zur Interessensbündelung auf
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Emittent / Herausgeber: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
/ Schlagwort(e): Anleihe/Kapitalrestrukturierung
SdK ruft Anleiheinhaber der hep global GmbH zur Interessensbündelung auf
25.03.2026 / 11:00 CET/CEST
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SdK ruft Anleiheinhaber der hep global GmbH zur Interessensbündelung auf
Die hep global GmbH hat am 24.03.2026 bekannt gegeben, dass bei der am 18.05.2026 fälligen Anleihe 2021/2026 (ISIN: DE000A3H3JV5 / WKN: A3H3JV) eine Abstimmung ohne Versammlung im Zeitraum vom 07.04.2026 bis zum 09.04.2026 stattfinden wird.
Die Gesellschaft befinde sich derzeit in Verhandlungen mit potenziellen Kapitalgebern über die Refinanzierung ihrer bestehenden Verbindlichkeiten. In den USA stehe man in finalen Verhandlungen über den Abschluss der zukünftigen Finanzierung für das US-Geschäft. Die bislang angestrebte Gesamtfinanzierungslösung konnte bisher jedoch noch nicht abgeschlossen werden, so dass aktuell nicht absehbar ist, ob die Anleihe Mitte Mai 2026 zurückbezahlt werden kann.
Um ausreichend Zeit in den laufenden Verhandlungen mit den potenziellen Kapitalgebern zu haben und eine optimale Gesamtfinanzierungslösung zu finden, habe die Gesellschaft entschieden, die Anleihegläubiger vorsorglich aufzufordern, im Wege der Abstimmung ohne Versammlung über eine Verlängerung der Laufzeit der Anleihe zu modifizierten Bedingungen zu beschließen. Die Abstimmung sieht eine Beschlussfassung über die Verlängerung der Laufzeit um 18 Monate bis zum 18.11.2027 sowie eine Anpassung von § 4 (b) der Anleihebedingungen betreffend die vorzeitige Rückzahlung nach Wahl der Emittentin vor.
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („SdK“) rät den betroffenen Anleiheinhabern, ihre Interessen zu bündeln. Aus unserer Sicht ist die Informationslage der Gesellschaft nicht zufriedenstellend. Konkrete Eckpunkte der angestrebten Gesamtfinanzierungslösung werden von der Gesellschaft nicht genannt. Außerdem dürften die Refinanzierungsprobleme nicht plötzlich aufgetreten, sondern bereits seit längerer Zeit bekannt sein. Noch Ende Januar hat die Gesellschaft von einem sehr guten Geschäftsjahr 2025 gesprochen, ohne jeglichen Hinweis auf mögliche Refinanzierungsprobleme. Vor diesem Hintergrund ist nicht nachvollziehbar, warum die Gesellschaft erst jetzt zum letztmöglichen Zeitpunkt zu einer Abstimmung einlädt. Ferner erfolgte aus Sicht der SdK die Einladung zur Abstimmung ohne Versammlung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, was der Gesellschaft bereits mitgeteilt wurde.
Um eine bestmögliche Wahrung der Interessen gewährleisten zu können, fordert die SdK die Anleiheinhaber auf, sich der Interessensgemeinschaft anzuschließen und die SdK entsprechend zur Stimmrechtsvertretung zu bevollmächtigen. Die Vollmacht ist mit keinen Kosten verbunden. Betroffene Anleger können sich hierzu unter www.sdk.org/hep-global für einen kostenlosen Newsletter registrieren sowie eine Vollmacht für die Stimmrechtsvertretung in der Abstimmung ohne Versammlung sowie weiteren folgenden Anleihegläubigerversammlungen abrufen. Die SdK wird die dort registrierten Anleiheinhaber mittels Newsletter über die weiteren Entwicklungen informieren.
Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.
München, den 25.03.2026
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| 18.03.2026 | MUTARES, Vonovia, RWE und Co. präsentieren sich im Rahmen der SdK-Anlegerforen
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Emittent / Herausgeber: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
/ Schlagwort(e): Research Update/Sonstiges
MUTARES, Vonovia, RWE und Co. präsentieren sich im Rahmen der SdK-Anlegerforen
18.03.2026 / 11:22 CET/CEST
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MUTARES, Vonovia, RWE und Co. präsentieren sich im Rahmen der SdK-Anlegerforen Nutzen Sie die Chance und holen Sie sich Informationen aus erster Hand!
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V veranstaltet im März und April 2026 wieder zahlreiche virtuelle Anlegerforen und lädt alle Aktionäre herzlich zur Teilnahme ein. Die virtuellen Anlegerforen bieten Privatanlegern die einmalige Chance, sich über die Unternehmen zu informieren und sich direkt mit den jeweiligen Unternehmensvertretern auszutauschen. Folgende Unternehmen stellen sich im Rahmen eines SdK-Anlegerforums vor:
Datum Uhrzeit Präsentierendes Unternehmen
19.03.2026 18:30 HomeToGo SE
20.03.2026 14:00 MUTARES SE & Co. KGaA
23.03.2026 18:30 Cantourage Group SE
25.03.2026 17:00 Vonovia SE
26.03.2026 18:30 Thyssenkrupp Nucera AG & Co. KGaA
23.04.2026 18:30 RWE AG
Die Teilnahme ist kostenlos. Bei Interesse können Sie sich unter www.sdk.org/anlegerforen anmelden.
Nutzen Sie die Chance, und informieren Sie sich aus erster Hand und tauschen Sie sich mit den Unternehmen aus!
München, den 18.03.2026
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| 26.02.2026 | SdK ruft Anleiheinhaber der ProReal Gesellschaften zur Interessensbündelung auf
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Emittent / Herausgeber: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
/ Schlagwort(e): Anleihe/Kapitalrestrukturierung
SdK ruft Anleiheinhaber der ProReal Gesellschaften zur Interessensbündelung auf
26.02.2026 / 11:00 CET/CEST
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SdK ruft Anleiheinhaber der ProReal Gesellschaften zur Interessensbündelung auf
Am 17. und 18.03.2026 finden bei den ProReal-Gesellschaften ProReal Secur 1, ProReal Secur 2, ProReal Secur 3 und ProReal Secur 4 Gläubigerversammlungen im Hamburg statt. Betroffen sind die Anleihen mit den Wertpapierkennummern (WKN) AE46V, A3E5UP, A3E5UQ, A3E5UR, A30V2Z, A30V3J, A30V20 und A30V3K. Zur Vermeidung von sanierungs- oder insolvenzrechtlichen Verfahren sollen die Anleihebedingungen angepasst werden. Konkret vorgesehen ist eine Laufzeitverlängerung mit weiterer Verlängerungsoption für die Emittentin sowie die Option der Aufschiebung von Zinszahlungen.
Die Änderungen sollen den Emittentinnen und der SC Finance Three GmbH als deren Hauptschuldnerin ausreichend Zeit verschaffen, um bereits bestehende Immobilienprojekte im laufenden Jahr 2026 sowie in den Folgejahren bestmöglich zu verwerten und dadurch die gewährten Darlehen an die Zweckgesellschaften zurückzahlen zu können. Aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („SdK“) sind die Beschlussvorschläge dringend abzulehnen, da die Emittentinnen weder ausreichend Informationen zur finanziellen Situation der Objektgesellschaften und der Hauptschuldnerin offengelegt haben, noch die Interessen der Anleiheinhaber genügend berücksichtigt hat. So sollen zwar bereits im laufenden Geschäftsjahr Immobilienprojekte veräußert werden, aber eine dadurch potentiell mögliche Teilrückzahlung der Anleihen soll nicht stattfinden. Ferner zeigt das Vorgehen der Soravia-Gruppe in der Vergangenheit in Bezug auf das Insolvenzverfahren der SC Finance Four, dass die Interessen der Anleger nicht ausreichend Berücksichtigung finden und kein Interesse an einer transparenten Aufarbeitung der Vorgänge besteht.
Die SdK rät daher den betroffenen Anleiheinhabern, ihre Interessen zu bündeln. Um eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können, hat die SdK bereits in der Vergangenheit eine Interessensgemeinschaft für die betroffenen Anleger organisiert. Für die kommenden Gläubigerversammlungen bietet die SdK eine kostenlose Stimmrechtsvertretung an. Betroffene Anleger können sich hierzu unter www.sdk.org/one-group für einen kostenlosen Newsletter registrieren sowie eine Vollmacht für die Stimmrechtsvertretung abrufen. Die SdK wird die dort registrierten Anleiheinhaber mittels Newsletter über die weiteren Entwicklungen informieren.
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München, den 26.02.2026
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| 29.01.2026 | SdK erstreitet Grundsatzurteil zur Investmentsteuerreform: BFH setzt klares Zeichen gegen Besteuerung von Phantomgewinnen
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Emittent / Herausgeber: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
/ Schlagwort(e): Rechtssache/Fonds
SdK erstreitet Grundsatzurteil zur Investmentsteuerreform: BFH setzt klares Zeichen gegen Besteuerung von Phantomgewinnen
29.01.2026 / 09:41 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
SdK erstreitet Grundsatzurteil zur Investmentsteuerreform: BFH setzt klares Zeichen gegen Besteuerung von Phantomgewinnen
Zum 31.12.2017 wurde das Investmentsteuergesetz („InvStG“) neu gefasst. Ziel des Gesetzentwurfes war eine Vereinfachung und Vereinheitlichung der Besteuerung
von Einkünften aus Investmentfonds. Im Zuge dieser Reform entschied sich der Gesetzgeber, dass alle Anteile, welche vor dem 31.12.2017 erworben wurden (sog. Altanteile)
zum 31.12.2017 als fiktiv veräußert gelten. Die Steuer auf diesen Vorgang soll allerdings erst entstehen, wenn die Anteile tatsächlich veräußert werden. Gleichzeitig führt die
Reform dazu, dass Gewinne und Verluste aus Investmentfonds nach dem 31.12.2017 nur noch zu 70 % der Besteuerung unterliegen. Im Verlustfall bleiben damit 30 % der Verluste unberücksichtigt.
Hat ein Anleger nun Altanteile im Depot, die zum 31.12.2017 einen hohen Kurswert hatten, wird der Kursanstieg bis zum Systemwechsel nach Ansicht der Finanzbehörden voll versteuert.
Sinkt der Kurs nach dem 31.12.2017 wieder ab, so soll dieser Verlust nur noch zu 70 % abziehbar sein. Dies hat zur Folge, dass es nach Ansicht der Finanzbehörden selbst in Fällen mit
einem tatsächlichen wirtschaftlichen Verlust zu einer Steuerbelastung kommen kann. Ob dieses offenkundig widersinnige Ergebnis bei der Umgestaltung von Rechtssystemen hinzunehmen
ist, hatte nun der Bundesfinanzhof („BFH“) im Fall einer von der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („SdK“) finanzierten Pilotklage zu entscheiden.
Der Bundesfinanzhof folgte dem Antrag des vom SdK unterstützten Klägers und entschied, dass §§56 und 17 InvStG so auszulegen sind, dass Verluste, soweit sie auf fiktiven Gewinnen
basieren, das steuerliche Ergebnis in voller Höhe mindern. Eine Besteuerung von nur fiktiven Gewinnen ist damit ausgeschlossen.
München, 29. Januar 2029
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
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| 12.01.2026 | SdK ruft Anleiheinhaber der ABO Energy KGaA zur Interessensbündelung auf
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Emittent / Herausgeber: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
/ Schlagwort(e): Anleiheemission/Stellungnahme
SdK ruft Anleiheinhaber der ABO Energy KGaA zur Interessensbündelung auf
12.01.2026 / 16:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
SdK ruft Anleiheinhaber der ABO Energy KGaA zur Interessensbündelung auf
Die ABO Energy KGaA hat am 19.11.2025 bekannt gegeben, die Jahresprognose aufgrund von reduzierten Einspeisevergütungen und verzögerten Windprojekten anzupassen. Statt einem Konzernjahresüberschuss zwischen 29 und 39 Mio. Euro werde nunmehr von einem Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von 95 Mio. Euro ausgegangen. Zudem würde die Konzerngesamtleistung nicht wie angekündigt um 5% - 30% gegenüber dem Vorjahr (445 Mio. Euro) steigen, sondern bei lediglich 250 Mio. Euro liegen. Die Geschäftsführung hat daraufhin u.a. ein Kostensenkungsprogramm initiiert und ohne einen konkreten Namen zu nennen, angegeben, von einem renommierten Beratungsunternehmen unterstützt zu werden. Einem Analystenbericht zufolge handelt es dabei um die Unternehmensberatung EY-Parthenon, die zur EY-Gruppe gehört.
Gemäß einem Bericht der WirtschaftsWoche vom 7.12.2025 ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gesellschaft weitgehend unklar. Während der Projektierungsphase der Wind- und Solarparks schließt die ABO Energy KGaA als Muttergesellschaft Verträge mit den (Tochter-) Projektgesellschaften und stellt erbrachte Leistungen in Rechnung. Beglichen werden diese Rechnungen jedoch erst, wenn die Projektgesellschaften verkauft sind. Die erbrachten Leistungen werden dennoch sofort als Umsatzerlöse in der Bilanz der Muttergesellschaft erfasst, weil diese die Tochtergesellschaften nicht konsolidiert, also nicht in den eigenen Jahresabschluss mit einbezieht. Dies ist nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) zulässig, weil die Tochtergesellschaften angeblich ausschließlich zum Zweck des Verkaufs gehalten werden. Operativer Cashflow und Gewinn gehen bei der ABO Energy KGaA seit Jahren erheblich auseinander. Während 2024 der Gewinn vor Steuern bei 36,4 Mio. Euro lag, war der operative cashflow mit -3,3 Mio. Euro negativ. Diese Divergenz besteht seit Jahren.
Die Gesellschaft hat die beiden Anleihen 2021/2030 (ISIN: DE000A3H2UT8 / WKN: A3H2UT) und 2024/2029 (ISIN: DE000A3829F5 / WKN: A3829F) emittiert. Im Halbjahresbericht 2025 hat die Gesellschaft die Verbindlichkeiten aus den Anleihen mit 122,64 Mio. Euro bilanziert. Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („SdK“) rät den betroffenen Anleiheinhabern, ihre Interessen zu bündeln. Die SdK steht bereits im Kontakt mit der Wirtschaftskanzlei DMR Legal, die mit institutionellen Investoren zur Situation im Austausch ist. Gemeinsam ist beabsichtigt, von der Gesellschaft die Einberufung einer Anleihegläubigerversammlung nach dem Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) zu verlangen, um dort zunächst von der Geschäftsführung einen Bericht zur aktuellen Situation zu erhalten und anschließend einen gemeinsamen Vertreter für die Anleiheinhaber zu wählen. Dieser hat gegenüber der Gesellschaft erhebliche Informationsrechte. Die Wahl eines gemeinsamen Vertreters ist aus unserer Sicht erforderlich, um eine bestmögliche Wahrung der Interessen der Anleiheinhaber bereits bei der Erstellung eines Restrukturierungskonzeptes gewährleisten zu können. Zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters müssen 50 % des außenstehenden Anleihevolumens an der Versammlung teilnehmen,
Die SdK, fordert die Anleiheinhaber auf, sich der Interessensgemeinschaft anzuschließen und die SdK entsprechend zur Stimmrechtsvertretung zu bevollmächtigen. Die Vollmacht ist mit keinen Kosten verbunden.
Betroffene Anleger können sich hierzu unter www.sdk.org/abo-energy für einen kostenlosen Newsletter registrieren sowie eine Vollmacht für die Stimmrechtsvertretung abrufen. Die SdK wird die dort registrierten Anleiheinhaber mittels Newsletter über die weiteren Entwicklungen informieren.
Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.
München, den 12.01.2026
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
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| 19.12.2025 | SdK veröffentlicht Schwarzbuch Börse 2025
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Emittent / Herausgeber: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
/ Schlagwort(e): Sonstiges/Stellungnahme
SdK veröffentlicht Schwarzbuch Börse 2025
19.12.2025 / 14:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
SdK veröffentlicht Schwarzbuch Börse 2025
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. hat das Schwarzbuch Börse 2025 veröffentlicht. Die neue Ausgabe dokumentiert zentrale Missstände im deutschen Kapitalmarkt und zeigt, wo Anleger heute besonders aufmerksam sein sollten. Das Schwarzbuch beleuchtet Fälle aus verschiedenen Anlageklassen und ordnet sie in das Marktumfeld eines herausfordernden Jahres ein.
Im aktuellen Schwarzbuch Börse gehen wir u.a. auf folgende Fälle ein:
Volkswagen AG: Zehn Jahre Dieselgate
In diesem Jahr jährte sich der VW-Dieselskandal zum zehnten Mal. Und noch immer ist dessen juristische Aufarbeitung nicht abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in 2025 nach einer Klage der SdK die frühere Zustimmung der Hauptversammlung zum Deckungsvergleich mit den D&O Versicherungen wegen nicht ordnungsgemäßer Angabe des Beschlussgegenstandes in der Tagesordnung für nichtig erklärt und die Haftungsvergleiche mit den Herren Dr. Winterkorn und Stadler im Dieselkomplex zur erneuten Verhandlung an das OLG Celle zurückverwiesen. Der BGH hat mit der Entscheidung die Informationsrechte der Aktionäre klargestellt und die Transparenz gestärkt.
Wirecard AG: Auch bei der Aufarbeitung des Skandals droht ein Versagen der Institutionen
Die Aufarbeitung des Wirecard-Skandals zieht sich ebenfalls nun schon viele Jahre hin. Erst haben die deutschen Institutionen bei der Verhinderung des Wirecard-Skandals versagt und nun drängt sich der Eindruck auf, dass sich dies bei der Aufarbeitung des Skandals fortsetzt. Für Ernüchterung sorgte in diesem Jahr ein Urteil des BGH, wonach geschädigte Aktionäre im Insolvenzverfahren nachrangig zu behandeln sind, selbst wenn sie Opfer mutmaßlich krimineller Bilanzfälschung wurden. Damit gehen die Anleger bei der Verteilung der Insolvenzmasse praktisch leer aus. Parallel verzögern sich Klagen gegen den Wirtschaftsprüfer EY teils um Jahre, da noch immer kein Gericht inhaltlich darüber befunden hat, ob Prüfungsfehler seitens EY vorlagen.
Vorsicht Falle: Der große Scam in den sozialen Medien
Ein weiteres Kapitel des Schwarzbuch Börse 2025 widmet sich den Risiken von Anlageempfehlungen in sozialen Netzwerken von selbst erklärten Finanzexperten und gefälschten Profilen von Prominenten. Manipulierte Erfolgsdarstellungen und aggressive Empfehlungen in geschlossenen Chatgruppen führen tausende Kleinanleger in unseriöse Krypto- oder Schneeballsysteme. Die SdK fordert umfassendere Präventionsarbeit sowie eine deutliche Stärkung finanzieller Bildung, um die Schäden durch Anlagebetrug zu minimieren.
Risiko Staatsanleihen: Auf dem Weg in die Schuldenspirale
Auch Staatsanleihen stehen im Fokus des diesjährigen Schwarzbuch Börse. Steigende Schulden, auf Kante genähte Haushalte und eine schwache Wirtschaft erhöhen die Risiken dieser lange als „sichere Bank“ geltende Anlageklasse. Auch Deutschland ist schon lange kein Musterschüler mehr.
Donald Trump: Wo bleibt die Börsenaufsicht SEC?
Und dann ist da noch Donald Trump. Seine wiederholten Äußerungen und politischen Entscheidungen fallen nicht selten zeitlich auffällig mit (passenden) Bewegungen an den Finanzmärkten zusammen. Das weckt den Verdacht, dass Insiderwissen genutzt oder begünstigt wird.
Weitere Schwerpunkte der diesjährigen Schwarzbuch-Ausgabe sind unter anderem das StaRUG-Verfahren bei VARTA, das verfassungsrechtliche Fragen aufwirft, neue Missstände am Markt der Mittelstandsanleihen, ein böses Erwachen von Immobilieninvestoren am grauen Kapitalmarkt und der Niedergang der BayWa AG, bei der Aufsichtsräte förmlich an ihren Sitzen kleben.
Das Schwarzbuch Börse 2025 steht Mitgliedern der SdK unter www.sdk.org/veroeffentlichungen/schwarzbuch-boerse/ zum Download bereit. Nichtmitglieder können die digitale Version für 6 Euro und die Printversion für 9,00 Euro (inkl. Versandkosten) per E-Mail an info@sdk.org bestellen.
Über die SdK
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V. ist die führende Anlegerschutzvereinigungen Deutschlands. Sie setzt sich für die Rechte von Minderheitsaktionären sowie die Interessensvertretung von Gläubigern in Sondersituationen ein und informiert über ihre Finanzpublikation AnlegerPlus regelmäßig über Entwicklungen am Kapitalmarkt.
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