26.07.2024 | SdK bietet kostenlose Stimmrechtsvertretung auf außerordentlicher Hauptversammlung der Endor AG am 03.09.2024 an ![Logo](data:image/svg+xml,%3Csvg%20xmlns='http://www.w3.org/2000/svg'%20viewBox='0%200%201%201'%3E%3C/svg%3E) Emittent / Herausgeber: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V./ Schlagwort(e): Hauptversammlung/Stellungnahme SdK bietet kostenlose Stimmrechtsvertretung auf außerordentlicher Hauptversammlung der Endor AG am 03.09.2024 an
26.07.2024 / 14:52 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
SdK bietet kostenlose Stimmrechtsvertretung auf außerordentlicher Hauptversammlung der Endor AG am 03.09.2024 an Aufgrund gerichtlicher Ermächtigung durch Beschluss des Amtsgerichts Landshut vom 16. Juli 2024 haben die Aktionäre Thomas Jackermeier (Gründer der Endor AG) und die von ihm kontrollierte Bamboo Invest GmbH zu einer außerordentlichen Hauptversammlung der Endor AG (WKN: 549166 / ISIN: DE0005491666) eingeladen, die am 03.09.2024 in Landshut stattfinden wird. Die Tagesordnungspunkt sieht neben dem Vertrauensentzug gegenüber den Vorstandsmitgliedern Andres Ruff, Matthias Kosch, Daniel Meyberg und Belma Nadarevic und der Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder Ingo Weber und Rudolf Dittrich nebst Neuwahl des Aufsichtsrats in erster Linie die Bestellung eines Sonderprüfers zur Prüfung des Verhaltens von Vorstand und Aufsichtsrat im Zusammenhang der Restrukturierung der Endor AG und die Beschlussfassung über die Durchführung einer Kapitalerhöhung um bis zu 70 Mio. Euro gegen Bareinlage unter Gewährung des Bezugsrechts an die Aktionäre vor. Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) ist Aktionär der Endor AG und wird die außerordentliche Hauptversammlung besuchen. Zudem bietet die SdK eine kostenlose Stimmrechtsvertretung für die Hauptversammlung an, so dass Aktionäre nicht selbst an der Versammlung teilnehmen müssen. Eine Bevollmächtigung kann entweder direkt im Rahmen der Bestellung der Eintrittskarten über die Depotbank erfolgen, oder nach Zugang der Stimmkarte kann diese mit ausgefüllter und unterzeichneter Vollmacht an die SdK gesendet werden. Zur Bevollmächtigung nutzen Sie bitte folgende Adresse: SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Hackenstr. 7b 80331 München
Die SdK wird im Vorfeld der Hauptversammlung ihr Abstimmverhalten auf ihrer Internetseite veröffentlichen. Sofern Sie uns bevollmächtigen und vom Abstimmverhalten der SdK abweichen möchten, teilen Sie uns dies bitte unter info@sdk.org mit.
Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung. München, den 26.07.2024 SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Hinweis: Die SdK ist Aktionär der Endor AG! Kontakt: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Hackenstr. 7b 80331 München Tel: 089 / 2020846-0 Fax: 089 / 2020846-10 E-Mail: info@sdk.org Pressekontakt: Daniel Bauer Tel: 089 / 2020846-0 E-Mail: presseinfo@sdk.org
Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group AG. Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
|
![fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1955317&application_name=news&site_id=airport_aws](data:image/svg+xml,%3Csvg%20xmlns='http://www.w3.org/2000/svg'%20viewBox='0%200%200%200'%3E%3C/svg%3E) |
23.07.2024 | SdK lehnt Restrukturierung der VARTA AG mittels StaRUG ab und ruft Aktionäre dazu auf, gegen den Restrukturierungsplan zu stimmen ![Logo](data:image/svg+xml,%3Csvg%20xmlns='http://www.w3.org/2000/svg'%20viewBox='0%200%201%201'%3E%3C/svg%3E) Emittent / Herausgeber: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V./ Schlagwort(e): Kapitalrestrukturierung/Stellungnahme SdK lehnt Restrukturierung der VARTA AG mittels StaRUG ab und ruft Aktionäre dazu auf, gegen den Restrukturierungsplan zu stimmen
23.07.2024 / 15:49 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
SdK lehnt Restrukturierung der VARTA AG mittels StaRUG ab und ruft Aktionäre dazu auf, gegen den Restrukturierungsplan zu stimmen Restrukturierungsplan sieht vollständigen Verlust für Aktionäre vor ohne Möglichkeit der Wertaufholung Am 21. Juli 2024 hat der Vorstand der VARTA AG bekanntgegeben, dass man zeitnah einen Restrukturierungsplan gemäß dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen („StaRUG“) beim zuständigen Amtsgericht einreichen wird. Über diesen Restrukturierungsplan dürfen auch die Aktionäre abstimmen. Bei einer Zustimmung zum Restrukturierungsplan würden nach derzeitigem Kenntnisstand der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („SdK“) die Aktionäre der VARTA AG einen Totalverlust erleiden. Die SdK ruft die Aktionäre dazu auf, bereits im Vorfeld ihre Interessen zu bündeln und gegen den vorgelegten Restrukturierungsplan zu stimmen. Aktionäre müssen persönlich bei dem Termin teilnehmen oder aber sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Die SdK wird hierzu eine kostenlose Vertretung aller Aktionäre anbieten. Aus Sicht der SdK zeigt das Vorhaben der VARTA AG deutlich die bereits zuvor von der SdK kritisierten Ungerechtigkeiten des StaRUG auf. So soll zunächst im Wege einer vereinfachten Herabsetzung des Grundkapitals das Grundkapital der VARTA AG auf null Euro herabgesetzt werden. Die Altaktionäre scheiden somit ersatzlos aus dem Unternehmen aus. Der Großaktionär der VARTA AG, der österreichische Investor Michael Tojner, soll nach derzeitigem Kenntnisstand jedoch als einziger Altaktionär an einer anschließenden Barkapitalerhöhung teilnehmen dürfen, um so die Möglichkeit einer Wertaufholung zu haben, für den Fall dass sich die VARTA AG zukünftig wirtschaftlich positiv entwickeln sollte. Die bisherigen Streubesitzaktionäre sollen vom Bezug neuer Aktien ausgeschlossen sein und hätten damit keine Möglichkeit, an dem etwaigen Restrukturierungserfolg der VARTA AG zu partizipieren. Dies lehnte die SdK als ungerechtfertigte Benachteiligung der Streubesitzaktionäre ab. Aktionäre der VARTA AG sollten daher nach Einschätzung der SdK gegen den Restrukturierungsplan stimmen. Betroffene Aktionäre können sich unter www.sdk.org/varta für einen kostenlosen Newsletter registrieren, über den die SdK über die weiteren Entwicklungen informieren wird. Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung. München, den 23. Juli 2024 SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Hinweis: Die SdK hält Aktien des Emittenten! Kontakt: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Hackenstr. 7b 80331 München Tel: 089 / 2020846-0 Fax: 089 / 2020846-10 E-Mail: info@sdk.org Pressekontakt: Daniel Bauer Tel: 089 / 2020846-0 E-Mail: presseinfo@sdk.org
Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group AG. Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
|
![fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1952437&application_name=news&site_id=airport_aws](data:image/svg+xml,%3Csvg%20xmlns='http://www.w3.org/2000/svg'%20viewBox='0%200%200%200'%3E%3C/svg%3E) |
17.07.2024 | SdK ruft Anleiheinhaber der M Objekt Real Estate Holding (MOREH) zur Interessensbündelung auf ![Logo](data:image/svg+xml,%3Csvg%20xmlns='http://www.w3.org/2000/svg'%20viewBox='0%200%201%201'%3E%3C/svg%3E) Emittent / Herausgeber: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V./ Schlagwort(e): Anleihe/Kapitalrestrukturierung SdK ruft Anleiheinhaber der M Objekt Real Estate Holding (MOREH) zur Interessensbündelung auf
17.07.2024 / 10:00 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
SdK ruft Anleiheinhaber der M Objekt Real Estate Holding (MOREH) zur Interessensbündelung auf Die M Objekt Real Estate Holding („MOREH“) hat am 15.07.2024 bekannt gegeben, dass die zum 22.07.2024 fällige Tilgung auf die Unternehmensanleihe 2019/2024 der Gesellschaft (WKN: A2YNRD; ISIN: DE000A2YNRD5) nur teilweise in Höhe von 400,00 Euro je Teilschuldverschreibung erfolgen wird. Die Zinszahlung auf die Anleihe erfolge plangemäß in voller Höhe. Die Gesellschaft gehe davon aus, dass die fehlende Tilgungsleistung bis zum 22.01.2025 in einer oder mehreren Tranchen aufgeholt wird. Die Mitteilung der Gesellschaft kommt aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („SdK“) nicht überraschend. Die letzte Finanznachricht der Gesellschaft stammt von Juli 2019, als der Zeichnungsstart der Anleihe bekannt gegeben wurde. Der letzte veröffentlichte Jahresabschluss betrifft das Geschäftsjahr 2020, darin wurden die Verbindlichkeiten aus der Anleihe mit ca. 12 Mio. beziffert. Das genaue Platzierungsvolumen ist unbekannt. Die Anleihe wird nach den Anleihebedingungen am 21.07.2024 fällig. Die Emittentin ist nach den Anleihebedingungen nicht befugt, durch einseitige Erklärung die Laufzeit der Anleihe zu verlängern. Dies wäre aus unserer Sicht nur möglich, wenn im Rahmen einer Anleihegläubigerversammlung ein entsprechender Beschluss nach dem Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) durch die Anleihegläubiger mit der entsprechend notwendigen Mehrheit gefasst werden würde. Zwar enthalten die Anleihebedingungen keine expliziten Regelungen, was bei einer Nichtzahlung bzw. Teilzahlung wie vorliegend passiert. Allerdings könnte unserer Einschätzung nach ein Kündigungsrecht bestehen mit der Folge, dass die Anleiheinhaber den gesamten ausstehenden Nominalwert (bzw. den Restnennwert nach Zahlung in Höhe von 600,00 Euro) zzgl. aufgelaufener Zinsen verlangen könnten. Da die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft unklar ist, könnte dies zu einer Insolvenz der Gesellschaft führen. In einem „Investorenbrief“ hat die Gesellschaft mitgeteilt, dass der Treuhänder eine Stundung bis zum 22.01.2025 erklärt habe. Die Hintergründe sind unklar, zumal weder die Anleihebedingungen noch der Treuhandvertrag eine Stundungsoption vorsehen. Die SdK rät daher den betroffenen Anleiheinhabern, ihre Interessen zu bündeln. Um eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können, organisiert die SdK eine Interessensgemeinschaft für die betroffenen Anleiheinhaber. Betroffene Anleger können sich hierzu unter www.sdk.org/moreh registrieren. Die SdK wird die dort registrierten Anleiheinhaber mittels Newsletter über die weiteren Entwicklungen informieren. Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung. München, den 17.07.2024 SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Hinweis: Die SdK ist Anleiheinhaberin der M Objekt Real Estate Holding! Kontakt: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Hackenstr. 7b 80331 München Tel: 089 / 2020846-0 Fax: 089 / 2020846-10 E-Mail: info@sdk.org Pressekontakt: Daniel Bauer Tel: 089 / 2020846-0 E-Mail: presseinfo@sdk.org
Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group AG. Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
|
![fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1947613&application_name=news&site_id=airport_aws](data:image/svg+xml,%3Csvg%20xmlns='http://www.w3.org/2000/svg'%20viewBox='0%200%200%200'%3E%3C/svg%3E) |
16.07.2024 | SdK lädt Anleiheinhaber der Noratis AG zu einer Informationsveranstaltung am 18. Juli 2024 um 16 Uhr ein ![Logo](data:image/svg+xml,%3Csvg%20xmlns='http://www.w3.org/2000/svg'%20viewBox='0%200%201%201'%3E%3C/svg%3E) Emittent / Herausgeber: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V./ Schlagwort(e): Anleihe/Kapitalrestrukturierung SdK lädt Anleiheinhaber der Noratis AG zu einer Informationsveranstaltung am 18. Juli 2024 um 16 Uhr ein
16.07.2024 / 14:18 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
SdK lädt Anleiheinhaber der Noratis AG zu einer Informationsveranstaltung am 18. Juli 2024 um 16 Uhr ein Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. lädt alle Inhaber der von der Noratis AG emittierten Anleihe 2020/25 (WKN: A3H2TV / ISIN: DE000A3H2TV6) zu einer am 18. Juli 2024 um 16 Uhr stattfindenden virtuellen Informationsveranstaltung ein. Die Teilnahme ist kostenlos. Interessierte Anleiheinhaber können sich unter www.sdk.org/informationsveranstaltung für die Teilnahme registrieren. Die Noratis AG hatte die Anleiheinhaber am 8. Juli 2024 zu einer am 10. September 2024 stattfindenden Gläubigerversammlung eingeladen, und darum gebeten, einer Laufzeitverlängerung der Anleihe zuzustimmen. Die SdK wird auf der Veranstaltung eine erste Einschätzung zu den von der Gesellschaft geforderten Beschlüssen abgeben und anschließend mit den Anleiheinhabern über das weitere Vorgehen diskutieren. Betroffene Anleiheinhaber können sich unter www.sdk.org/noratis für einen kostenlosen Newsletter der SdK registrieren. München, den 16. Juli 2024 SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Hinweis: Die SdK ist Anleiheinhaberin der Noratis AG! Kontakt: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Hackenstr. 7b 80331 München Tel: 089 / 2020846-0 Fax: 089 / 2020846-10 E-Mail: info@sdk.org Pressekontakt: Daniel Bauer Tel: 089 / 2020846-0 E-Mail: presseinfo@sdk.org
Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group AG. Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
|
![fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1947363&application_name=news&site_id=airport_aws](data:image/svg+xml,%3Csvg%20xmlns='http://www.w3.org/2000/svg'%20viewBox='0%200%200%200'%3E%3C/svg%3E) |
09.07.2024 | SdK bietet Prozesskostenfinanzierung zur Geltendmachung von Nachzahlungsansprüchen für ehemalige Aktionäre der STADA Arzneimittel AG an ![Logo](data:image/svg+xml,%3Csvg%20xmlns='http://www.w3.org/2000/svg'%20viewBox='0%200%201%201'%3E%3C/svg%3E) Emittent / Herausgeber: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V./ Schlagwort(e): Übernahmeangebot/Rechtssache SdK bietet Prozesskostenfinanzierung zur Geltendmachung von Nachzahlungsansprüchen für ehemalige Aktionäre der STADA Arzneimittel AG an
09.07.2024 / 11:30 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
SdK bietet Prozesskostenfinanzierung zur Geltendmachung von Nachzahlungsansprüchen für ehemalige Aktionäre der STADA Arzneimittel AG an Ehemalige Aktionäre der STADA Arzneimittel AG, die ihre Stada-Aktien im Rahmen des Übernahmeangebotes der Nidda Healthcare Holding AG im August oder September 2017 angedient hatten, haben einen Anspruch auf Nachzahlung in Höhe von 8,15 Euro je Aktie. Dies hat der Bundesgerichtshof im Mai 2023 entschieden. Da die Nidda Healthcare Holding AG eine freiwillige Nachzahlung an alle ehemaligen STADA-Aktionäre verweigert, bietet die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. den betroffenen ehemaligen STADA-Aktionären eine Prozessfinanzierung für eine klageweise Geltendmachung ohne eigenes Kostenrisiko an. Am 19. Juli 2017 wurde den Aktionären der STADA Arzneimittel AG durch die Nidda Healthcare Holding AG, einem Gemeinschaftsunternehmen der internationalen Finanzinvestoren Bain Capital und Cinven Partners, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zum Erwerb ihrer Aktien zum Preis von 66,25 Euro je Anteilsschein unterbreitet. Innerhalb der Annahmefrist (bis zum Ablauf des 16. August 2017) wurde das Angebot der Bieterin von 63,76 % der STADA-Aktionäre und innerhalb einer weiteren Annahmefrist (bis zum 01. September 2017) von weiteren 0,11 % der STADA-Aktionäre angenommen. Die Bieterin erlangte somit ein Andienungsvolumen, das unter Einschluss eigener Aktien ca. 63,87 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der STADA betrug. Am 30. August 2017 verpflichtete sich eine damals an STADA mit 8.265.142 Aktien (entsprechend 13,26 % der Aktien und Stimmrechte) beteiligte Aktionärin gegenüber der Bieterin, dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags („BGAV“) zwischen Nidda Healthcare und STADA zuzustimmen, sofern die Höhe der gesetzlichen Abfindung unter dem BGAV mindestens 74,40 Euro je STADA-Aktie beträgt. Mehrere ehemalige Aktionäre der STADA, die das Übernahmeangebot angenommen hatten, verlangten von der Bieterin auf dem Rechtsweg den Differenzbetrag zwischen dem Angebotspreis und der Abfindung unter dem BGAV von 74,40 Euro. Mit zwei gleichlautenden Urteilen vom 23. Mai 2023 (Az. II ZR 219/ 21 und II ZR 220/ 21) entschied der Bundesgerichtshof („BGH“) unter Bezugnahme auf die Grundsätze der sogenannten Celesio-Rechtsprechung zugunsten von zwei Klägerinnen nach §§ 31 Abs. 5, 6 WpÜG. Grundsätzlich steht dieser Anspruch auf Zahlung des Differenzbetrages allen ehemaligen Aktionären der STADA Arzneimittel AG zu, die Ihre regulären Aktien zunächst in die zum Verkauf eingereichten Wertpapiere mit der ISIN DE000A2GS5A4 oder in nachträglich zum Verkauf eingereichten Wertpapiere mit der ISIN DE000A2GS5B2 eingetauscht hatten und diese im Anschluss im Rahmen des Übernahmeangebotes angedient hatten. Nach Aufforderung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Bieterin eine entsprechende Mitteilung im Bundesanzeiger veröffentlicht, jedoch darauf hingewiesen, dass aus ihrer Sicht etwaigen Zahlungsansprüchen ehemaliger Aktionäre die Einrede der Verjährung entgegengehalten werden kann. Die Verjährung begann nach Auffassung der Bieterin pauschal spätestens mit Schluss des Jahres 2017. Dies ist allerdings unrichtig. Die Ansprüche der ehemaligen Aktionäre der STADA sind noch nicht verjährt. Denn nachdem die Gerichte des 1. und des 2. Rechtszugs den Nachzahlungsanspruch noch abgelehnt hatten, bestätigte erst der BGH diesen Nachzahlungsanspruch. Dieser ist Stand heute somit noch nicht verjährt. Ehemaligen Aktionären der STADA AG, die ihre regulären Aktien zunächst in die zum Verkauf eingereichten Wertpapiere mit der ISIN DE000A2GS5A4 oder in nachträglich zum Verkauf eingereichten Wertpapiere mit der ISIN DE000A2GS5B2 eingetauscht hatten und diese im Anschluss im Rahmen des Übernahmeangebotes angedient hatten, steht je Aktie ein Nachzahlungsanspruch in Höhe des Differenzbetrags zwischen dem Angebotspreis von 66,25 Euro und der Abfindung unter dem BGAV von 74,40 Euro - somit von 8,15 Euro – zu. Die SdK bietet betroffenen ehemaligen STADA-Aktionären eine Prozesskostenfinanzierung zur Geltendmachung der Nachzahlungsansprüche an. Die Ansprüche können somit ohne eigenes Kostenrisiko geltend gemacht werden. Dabei übernimmt die SdK als Prozesskostenfinanzierer alle Kosten des Klageverfahrens gegen eine im Erfolgsfall vom Erlös zu zahlende Erfolgsbeteiligung in Höhe von 30 %. Ehemalige Aktionäre können sich unter www.sdk.org/stada kostenlos und unverbindlich registrieren und erhalten dann sämtliche Informationen zum Verfahren. Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung. München, den 09.07.2024 SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Kontakt: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Hackenstr. 7b 80331 München Tel: 089 / 2020846-0 Fax: 089 / 2020846-10 E-Mail: info@sdk.org Pressekontakt: Daniel Bauer Tel: 089 / 2020846-0 E-Mail: presseinfo@sdk.org
Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group AG. Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
|
![fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1942473&application_name=news&site_id=airport_aws](data:image/svg+xml,%3Csvg%20xmlns='http://www.w3.org/2000/svg'%20viewBox='0%200%200%200'%3E%3C/svg%3E) |
08.07.2024 | SdK ruft Anleiheinhaber der Noratis AG zur Interessensbündelung auf ![Logo](data:image/svg+xml,%3Csvg%20xmlns='http://www.w3.org/2000/svg'%20viewBox='0%200%201%201'%3E%3C/svg%3E) Emittent / Herausgeber: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V./ Schlagwort(e): Anleihe/Unternehmensrestrukturierung SdK ruft Anleiheinhaber der Noratis AG zur Interessensbündelung auf
08.07.2024 / 11:45 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
SdK ruft Anleiheinhaber der Noratis AG zur Interessensbündelung auf Die Noratis AG („Noratis“) hat am 08.07.2024 die Inhaber ihrer ausstehenden Anleihe 2020/2025 (WKN: A3H2TV / ISIN: DE000A3H2TV6) zu einer Gläubigerversammlung eingeladen. Diese soll am 10. September 2024 in Eschborn stattfinden. Auf der Gläubigerversammlung soll eine Laufzeitverlängerung der Anleihe um drei Jahre bis zum 31. Dezember 2028 beschlossen werden. Hintergrund der begehrten Laufzeitverlängerung ist, dass nach Einschätzung des Vorstands die planmäßige Rückführung der Noratis-Anleihe 2020/2025 zum ursprünglichen Fälligkeitsdatum 11. November 2025 aufgrund des schwierigen Immobilienmarkts gefährdet ist. Die Mitteilung der Gesellschaft kommt aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („SdK“) etwas überraschend, da kurz zuvor noch der Großaktionär der Noratis AG, die Merz Real Estate GmbH & Co. KG, die derzeit 65,1 % der Aktien hält, im Rahmen einer Investorenvereinbarung vorgesehene Kapitalerhöhungen bestätigt hat, womit der Gesellschaft bis zum ursprünglichen Fälligkeitszeitpunkt in 2025 insgesamt 26 Mio. Euro zufließen sollten. Erfreulich ist aus Sicht der SdK, dass die Gesellschaft bereits führzeitig die Restrukturierung der Anleihe angeht und auch mit einer sehr langen Vorlaufszeit die Anleger zur Gläubigerversammlung eingeladen hat. Dies lässt den Anleiheinhabern genügend Zeit, um die nötigen Dokumente zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung einzuholen und sich über den Restrukturierungsvorschlag Gedanken zu machen. Dieser kann dann gegebenenfalls auch mit der Gesellschaft und anderen Gläubigern nachverhandelt werden. Aus Sicht der SdK stellt sich in dem Zusammenhang vor allem die Frage, welchen Beitrag die finanzierenden Banken zur Restrukturierung leisten, und welche Annahmen die Gesellschaft im Zuge der Finanzplanung getroffen hat, die eine Zustimmung zur Laufzeitverlängerung gegenüber einer schnellen Verwertung der Immobilien vorteilhaft erscheinen lassen. Die SdK rät den betroffenen Anleiheinhabern, an der Gläubigerversammlung teilzunehmen und das Stimmrecht wahrzunehmen. Um eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können, organisiert die SdK eine Interessensgemeinschaft für die betroffenen Anleiheinhaber. Betroffene Anleger können sich hierzu unter www.sdk.org/noratis registrieren. Die SdK wird die Anleiheinhaber über einen Newsletter über die weiteren Entwicklungen informieren. Ferner können sich alle betroffenen Anleiheinhaber auf der kommenden Gläubigerversammlung kostenlos durch die SdK vertreten lassen. Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung. München, den 08.07.2024 SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Hinweis: Die SdK ist Aktionärin und Anleiheinhaberin der Noratis AG! Kontakt: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Hackenstr. 7b 80331 München Tel: 089 / 2020846-0 Fax: 089 / 2020846-10 E-Mail: info@sdk.org Pressekontakt: Daniel Bauer Tel: 089 / 2020846-0 E-Mail: presseinfo@sdk.org
Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group AG. Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
|
![fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1941565&application_name=news&site_id=airport_aws](data:image/svg+xml,%3Csvg%20xmlns='http://www.w3.org/2000/svg'%20viewBox='0%200%200%200'%3E%3C/svg%3E) |
03.05.2024 | SdK verlangt Einberufung einer Hauptversammlung nach § 122 Abs. 1 AktG bei der Endor AG ![Logo](data:image/svg+xml,%3Csvg%20xmlns='http://www.w3.org/2000/svg'%20viewBox='0%200%201%201'%3E%3C/svg%3E) Emittent / Herausgeber: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V./ Schlagwort(e): Hauptversammlung/Kapitalrestrukturierung SdK verlangt Einberufung einer Hauptversammlung nach § 122 Abs. 1 AktG bei der Endor AG
03.05.2024 / 10:40 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
SdK verlangt Einberufung einer Hauptversammlung nach § 122 Abs. 1 AktG bei der Endor AG Seit Ende April hat sich die Situation bei der Endor AG (WKN: 549166 / ISIN: DE0005491666) dramatisch verschärft. Nachdem der Finanzvorstand von Endor Anfang Februar die finanzielle Situation noch als stabil beschrieben hatte, wird nun aktiv die Einleitung eines so genannten StaRuG-Verfahrens diskutiert. Dieses würde nach Ansicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Totalverlust der betroffenen Aktionäre führen. In den zurückliegenden Tagen haben sich daher mehr als 130 Aktionäre der Endor AG bei der SdK gemeldet. Mittlerweile liegen der SdK Vollmachten und Bankbestätigungen von Aktionären vor, die zusammen mehr als 5 % des Grundkapitals halten. Die SdK wird daher nach Eingang der Originalunterlagen zeitnah die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung nach § 122 Abs. 1 AktG bei der Gesellschaft beantragen. Auf der außerordentlichen Hauptversammlung soll dem Vorstand Gelegenheit gegeben werden, die aktuell Situation und die Hintergründe, die zu dieser Situation geführt haben, zu erläutern. Ferner soll dem Vorstandsmitglied Matthias Kosch das Vertrauen entzogen, das Aufsichtsratsmitglied Ingo Weber abberufen und ein neues Aufsichtsratsmitglied gewählt werden. Der Finanzvorstand Matthias Kosch war bis Oktober 2023 im Vorstand der Beteiligungsgesellschaft Blue Cap AG. Sein ehemaliger Vorstandskollege bei BlueCap ist mittlerweile Allleingesellschafter und Geschäftsführer der Birkenstein Capital GmbH. Medienberichten zu Folge hat Birkenstein Capital ebenfalls ein Angebot im Rahmen eines möglichen StaRUG-Verfahrens angekündigt. Ferner soll laut Medienberichte das Management der Endor AG für den Fall einer Annahme des Angebotes von Birkenstein Capital mit so genanntem „sweet equity“ entlohnt werden. Aus unserer Sicht ist dies nicht hinnehmbar. Der Vorstand muss auch in schwierigen wirtschaftlichen Phasen dem Wohl aller Stakeholder dienen, auch dem der Aktionäre. Aufgrund der im Raum stehenden Beteiligung des Vorstands in Form von „sweet equity“ und der Beziehung des Finanzvorstands zum Geschäftsführer und Inhaber der Birkenstein Capital GmbG erscheint uns eine objektive Suche nach Alternativen zu einem StaRuG-Verfahren durch den aktuellen Finanzvorstand nicht mehr möglich. Diesem ist daher aus Sicht der SdK das Vertrauen der Aktionäre zu entziehen. Herr Ingo Weber ist im dreiköpfigen Aufsichtsrat als der Finanzexperte ausgewiesen. Aufgrund der viel zu spät begonnenen Suche nach Refinanzierungsoptionen für die ursprünglich am 31.12.2023 fälligen Finanzverbindlichkeiten ist dieser abzuberufen. Die vollständige Einschätzung der SdK ist im Youtube-Kanal der SdK unter https://www.youtube.com/@sdk_ev abrufbar. Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung. München, den 03. Mai 2024 SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Hinweis: Die SdK ist Aktionär der Endor AG! Das Vorstandsmitglied Herr Daniel Bauer hat sich über eine mit ihm verbundenes Unternehmen gegenüber der Endor AG bereit erklärt, im Falle einer Kapitalerhöhung die Zeichnung von Aktien zur Vermeidung eines StaRuG-Antarges oder einer Insolvenz zu garantieren. Kontakt: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Hackenstr. 7b 80331 München Tel: 089 / 2020846-0 Fax: 089 / 2020846-10 E-Mail: info@sdk.org Pressekontakt: Daniel Bauer Tel: 089 / 2020846-0 E-Mail: presseinfo@sdk.org
Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group AG. Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
|
![fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1895287&application_name=news&site_id=airport_aws](data:image/svg+xml,%3Csvg%20xmlns='http://www.w3.org/2000/svg'%20viewBox='0%200%200%200'%3E%3C/svg%3E) |
03.05.2024 | SdK lädt Anleiheinhaber der Schlote Holding GmbH zu einer Informationsveranstaltung am 6. Mai 2024 um 16 Uhr ein ![Logo](data:image/svg+xml,%3Csvg%20xmlns='http://www.w3.org/2000/svg'%20viewBox='0%200%201%201'%3E%3C/svg%3E) Emittent / Herausgeber: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V./ Schlagwort(e): Anleihe/Kapitalrestrukturierung SdK lädt Anleiheinhaber der Schlote Holding GmbH zu einer Informationsveranstaltung am 6. Mai 2024 um 16 Uhr ein
03.05.2024 / 08:00 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
SdK lädt Anleiheinhaber der Schlote Holding GmbH zu einer Informationsveranstaltung am 6. Mai 2024 um 16 Uhr ein Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. hat im Vorfeld der Anleihegläubigerversammlung der Inhaber der von der Schlote Holding GmbH („Schlote“) emittierten Anleihe 2019/24 (WKN: A2YN25 / ISIN: DE000A2YN256), die am 21.05.2024 in Harsum stattfinden wird, intensive Gespräche mit der Gesellschaft geführt und eine Einigung bzgl. der Änderung der Anleihebedingungen erreichen können. Die Grundzüge dieser Einigung wird die SdK im Rahmen einer virtuellen Informationsveranstaltung am 6. Mai 2024 um 16 Uhr darstellen. Anschließend stehen der designierte gemeinsame Vertreter der Anleiheinhaber Dr. Marc Liebscher, Vorstandsmitglied der SdK, und Rechtsanwalt Markus Kienle, Rechtsvorstand der SdK, den Anleiheinhabern für Fragen zur Verfügung. Die Teilnahme am Webinar ist kostenlos. Eine vorherige Anmeldung ist jedoch unter www.sdk.org/informationsveranstaltung erforderlich. Die SdK wird zu den Beschlussvorschlägen der Emittentin vor der Anleihegläubigerversammlung Gegenanträge einreichen, welche mit Schlote abgestimmt sind. Hiernach soll die Herabsetzung des hälftigen Gesamtnennbetrags um 12,5 Mio. Euro (Verzichtsbetrag) nunmehr im Wege eines auflösend bedingten Forderungsverzichts vorgeschlagen werden. Zudem wird die Emittentin jährliche Teilrückzahlungen in Höhe von 500.000 Euro leisten. Darüber hinaus soll die Laufzeit der Anleihe nunmehr nur bis 2029 verlängert, und der reduzierte Nennbetrag wie bisher verzinst werden. Lediglich für die am 21. Mai 2024 fälligen Zinsen soll eine Stundung bis zum neuen Laufzeitende vorgeschlagen werden. Der Forderungsverzicht der Anleihegläubiger kann u. a. wieder außer Kraft treten, sofern die finanzwirtschaftliche Situation der Emittentin sich bessert und Zahlungen auf den Verzichtsbetrag erfolgen können. Diese Zahlungen sind ebenso an die Liquiditätslage der Emittentin geknüpft wie die vereinbarte Zahlung eines Schlussbonus. Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung. München, den 03. Mai 2024 SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Kontakt: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Hackenstr. 7b 80331 München Tel: 089 / 2020846-0 Fax: 089 / 2020846-10 E-Mail: info@sdk.org Pressekontakt: Daniel Bauer Tel: 089 / 2020846-0 E-Mail: presseinfo@sdk.org
Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group AG. Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
|
![fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1894677&application_name=news&site_id=airport_aws](data:image/svg+xml,%3Csvg%20xmlns='http://www.w3.org/2000/svg'%20viewBox='0%200%200%200'%3E%3C/svg%3E) |
24.04.2024 | SAP, METRO, BASF und Co. präsentieren sich im Rahmen der SdK-Anlegerforen ![Logo](data:image/svg+xml,%3Csvg%20xmlns='http://www.w3.org/2000/svg'%20viewBox='0%200%201%201'%3E%3C/svg%3E) Emittent / Herausgeber: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V./ Schlagwort(e): Research Update/Konferenz SAP, METRO, BASF und Co. präsentieren sich im Rahmen der SdK-Anlegerforen
24.04.2024 / 14:00 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
SAP, METRO, BASF und Co. präsentieren sich im Rahmen der SdK-Anlegerforen Nutzen Sie die Chance und holen Sie sich Informationen aus erster Hand! Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V veranstaltet im Frühjahr 2024 wieder zahlreiche virtuelle Anlegerforen und lädt alle Aktionäre und Interessierte herzlich zur Teilnahme ein. Die virtuellen Anlegerforen der SdK bieten Privatanlegern die einmalige Chance, sich über die präsentierenden Unternehmen zu informieren und sich direkt mit den jeweiligen Unternehmensvertretern auszutauschen. Folgende Unternehmen stellen sich im Rahmen eines SdK-Anlegerforums vor: Datum Uhrzeit Präsentierendes Unternehmen 25.04.2024 18:30 SAP SE 15.05.2024 18:30 METRO AG 28.05.2024 18:30 Hamborner REIT AG 11.06.2024 18:30 INDUS Holding AG 18.06.2024 18:30 adidas AG 20.06.2024 18:30 Grenke AG 24.06.2024 18:30 BASF SE 09.07.2024 18:30 Fresenius SE 10.07.2024 18:30 Heidelberg Materials SE Die Teilnahme ist kostenlos. Bei Interesse können Sie sich unter www.sdk.org/anlegerforen anmelden. Nutzen Sie die Chance, und tauschen Sie sich mit den Unternehmensvertretern aus! München, den 24.04.2024 SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Kontakt: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Hackenstr. 7b 80331 München Tel: 089 / 2020846-0 Fax: 089 / 2020846-10 E-Mail: info@sdk.org Pressekontakt: Daniel Bauer Tel: 089 / 2020846-0 E-Mail: presseinfo@sdk.org
Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group AG. Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
|
![fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1888325&application_name=news&site_id=airport_aws](data:image/svg+xml,%3Csvg%20xmlns='http://www.w3.org/2000/svg'%20viewBox='0%200%200%200'%3E%3C/svg%3E) |
17.04.2024 | SdK lädt Anleiheinhaber der Huber Automotive AG zur Informationsveranstaltung am 18.4.2024 um 14 Uhr ein ![Logo](data:image/svg+xml,%3Csvg%20xmlns='http://www.w3.org/2000/svg'%20viewBox='0%200%201%201'%3E%3C/svg%3E) Emittent / Herausgeber: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V./ Schlagwort(e): Anleihe/Kapitalrestrukturierung SdK lädt Anleiheinhaber der Huber Automotive AG zur Informationsveranstaltung am 18.4.2024 um 14 Uhr ein
17.04.2024 / 11:00 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
SdK lädt Anleiheinhaber der Huber Automotive AG zur Informationsveranstaltung am 18.4.2024 um 14 Uhr ein Die Huber Automotive AG („Huber“) hat am 16. April 2024 die Inhaber ihrer mit 20,46 Mio. Euro ausstehenden Anleihe 2019/2024 (ISIN: DE000A2TR430 / WKN: A2TR43) zu einer Gläubigerversammlung am 3. Mai 2024 eingeladen. Die Tagesordnung sieht im Wesentlichen eine Laufzeitverlängerung der am 16.04.2024 fällig gewordenen Schuldverschreibung um drei Jahre, die Erhöhung der Verzinsung auf 7,5 % p.a. sowie den Verzicht auf bestehende Kündigungsrechte vor. Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. wird einer Laufzeitverlängerung nicht zustimmen. Zwar erscheint eine Verlängerung der Anleihelaufzeit auf den ersten Blick als eine im Vergleich zu einer Insolvenz der Gesellschaft akzeptable Maßnahme. Jedoch hat die Gesellschaft letztmalig für das Geschäftsjahr 2018/2019 einen geprüften und testierten Jahresabschluss veröffentlicht. Seither wurde kein geprüfter und testierter Jahresabschluss von der Emittentin mehr veröffentlicht. Laut Angaben der Gesellschaft ist der Hintergrund dafür, dass sich die Gesellschaft und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RWT Crowe bezüglich diverser Bilanzpositionen und deren Bewertung in den Geschäftsjahren 2019/2020 und 2020/2021 nicht einigen konnten. Ferner weisen die von der Gesellschaft im Zuge der Einladung zur Gläubigerversammlung veröffentlichten vorläufigen und ungeprüften Zahlen aus Sicht der SdK zahlreiche Auffälligkeiten auf. Eine Zustimmung zur Laufzeitverlängerung würde nach Einschätzung der SdK im schlimmsten Fall dazu führen, dass sich der den Anleiheinhabern zustehende Vermögensanteil der Gesellschaft weiterhin schmälert und eventuell vorhandene Anfechtungsansprüche verjähren. Die SdK wird am 18. April 2024 für alle betroffenen Anleiheinhaber ein kostenloses Webinar veranstalten und über die aktuelle Situation sowie unsere Einschätzung hierzu informieren. Für die Teilnahme ist aufgrund des begrenzten Platzkontingents eine kostenlose Registrierung unter www.sdk.org/informationsveranstaltung nötig. Nach Registrierung erhalten Sie dann den Teilnahmelink zugesendet. Zu der Veranstaltung haben wir sowohl Herrn Martin Huber, Vorstand der Huber Automotive AG, als auch Herrn Rechtsanwalt Dr. Tobias Moser, Partner bei DMR Legal, die institutionelle Investoren vertreten, eingeladen. Die SdK rät den betroffenen Anleiheinhabern auf alle Fälle ihr Stimmrecht wahrzunehmen. Ferner hat die SdK einen kostenlosen Newsletterservice eingerichtet. Hierfür können sich betroffene Anleiheinhaber unter www.sdk.org/huberautomotive registrieren. Die SdK wird hierüber über die weiteren Entwicklungen informieren. Die SdK bietet allen betroffenen Anleiheinhabern an, diese kostenlos auf der kommenden Anleihegläubigerversammlungen zu vertreten. Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung. München, den 17.04.2024 SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Hinweis: Die SdK ist Anleiheinhaberin der Huber Automotive AG! Kontakt: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Hackenstr. 7b 80331 München Tel: 089 / 2020846-0 Fax: 089 / 2020846-10 E-Mail: info@sdk.org Pressekontakt: Daniel Bauer Tel: 089 / 2020846-0 E-Mail: presseinfo@sdk.org
Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group AG. Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
|
![fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1882679&application_name=news&site_id=airport_aws](data:image/svg+xml,%3Csvg%20xmlns='http://www.w3.org/2000/svg'%20viewBox='0%200%200%200'%3E%3C/svg%3E) |