| 14.01.2026 | e.Anleihe GmbH fordert Dual Track im Schutzschirmverfahren der Noratis AG und lädt Anleihegläubiger zur Informationsveranstaltung ein
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e.Anleihe GmbH
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e.Anleihe GmbH fordert Dual Track im Schutzschirmverfahren der Noratis AG und lädt Anleihegläubiger zur Informationsveranstaltung ein
14.01.2026 / 14:12 CET/CEST
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Corporate News der e.Anleihe GmbH als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der Noratis-Anleihe 2020/2028:
e.Anleihe GmbH fordert Dual Track im Schutzschirmverfahren der Noratis AG und lädt Anleihegläubiger zur Informationsveranstaltung ein
- Virtuelle Informationsveranstaltung am 21. Januar 2026 um 16:00 Uhr
- Erläuterung des aktuellen Stands des Verfahrens gemeinsam mit dem Sachwalter
Stuttgart, 14. Januar 2026 – Die e.Anleihe GmbH, gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der von der Noratis AG begebenen Anleihe 2020/2028 (ISIN: DE000A3H2TV6), informiert, dass sie in den Gläubigerausschuss der Noratis AG bestellt wurde und im engen Austausch mit dem Sachwalter, Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, steht. Dabei steht der Schutz der Interessen der Anleihegläubiger im Vordergrund, um eine einseitige Sanierung im Schutzschirmverfahren zugunsten der Großaktionäre zu verhindern. In diesem Zusammenhang fordert die e.Anleihe das Management der Noratis AG auf, zeitnah das Sanierungskonzept vorzulegen und Klarheit über die geplanten Sanierungsbeiträge der einzelnen Stakeholdergruppen zu schaffen. Insbesondere soll das Management darlegen, wie hoch die in einem möglichen Insolvenzplan veranschlagten Verzichte der ungesicherten (Anleihe-)Gläubiger ausfallen sollen und welche Beiträge die übrigen Stakeholder, vor allem die Großaktionäre, zur Sanierung leisten werden.
Auch die e.Anleihe GmbH sieht die bereits mehrfach geäußerten Bedenken bezüglich möglicher Interessenkonflikte durch die Personengleichheit der Geschäftsführung der Noratis AG und des Großaktionärs IMMOWERK bei einer Sanierung im Schutzschirmverfahren weiterhin sehr kritisch. Daher hat die e.Anleihe den Sachwalter in den bisherigen Gesprächen ausdrücklich dazu aufgefordert, im Rahmen seiner Möglichkeiten sicherzustellen, dass die Anleihegläubiger im Sanierungsprozess gegenüber den Eigenkapitalgebern potenziell nicht benachteiligt werden.
Zudem fordert die e.Anleihe, über ein Dual-Track-Verfahren parallel zu einem möglichen Insolvenzplan einen geordneten Investorenprozess für die von der Emittentin gehaltenen Immobilienbestände durchzuführen, um volle Transparenz über das Wertpotenzial des Immobilienvermögens der Noratis AG zu gewährleisten.
Darüber hinaus hat die e.Anleihe den Sachwalter gebeten, zu prüfen, inwieweit die ausstehende Forderung der Gesellschaft gegenüber den Großaktionären in Höhe von 16 Mio. Euro, deren Einzahlung aus bisher nicht nachvollziehbaren Gründen bereits mehrmals verschoben wurde, zusätzlich geltend gemacht werden kann.
Im Rahmen einer virtuellen Investorenveranstaltung am Mittwoch, den 21. Januar 2026, wird die e.Anleihe GmbH alle interessierten Anleihegläubigern über den Stand des Verfahrens und die bislang vorliegenden Informationen zur geplanten Sanierung informieren. Darüber hinaus hat die e.Anleihe den Sachwalter Dr. Andreas Kleinschmidt für die Investorenveranstaltung gewinnen können. Hier werden die Anleihegläubiger die Gelegenheit bekommen, ihre Fragen direkt an den Sachwalter der Noratis AG zu stellen.
Registrierungslink zum Investorencall am Mittwoch, 21. Januar 2026, um 16 Uhr:
https://www.appairtime.com/event/f325744c-60d5-4007-a293-7d94327af123
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| 16.12.2025 | e.Anleihe GmbH fordert nach Antrag der Noratis AG auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens zeitnah nähere Informationen zur geplanten Sanierung und umfassende Einbindung des gemeinsamen Vertreters
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e.Anleihe GmbH fordert nach Antrag der Noratis AG auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens zeitnah nähere Informationen zur geplanten Sanierung und umfassende Einbindung des gemeinsamen Vertreters
16.12.2025 / 16:06 CET/CEST
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Corporate News der e.Anleihe GmbH als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der Noratis-Anleihe 2020/2028:
e.Anleihe GmbH fordert nach Antrag der Noratis AG auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens zeitnah nähere Informationen zur geplanten Sanierung und umfassende Einbindung des gemeinsamen Vertreters
Stuttgart, 16. Dezember 2025 – Die e.Anleihe GmbH, gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der von der Noratis AG begebenen Anleihe 2020/2028 (ISIN: DE000A3H2TV6), hat den gestern Abend per Ad hoc-Mitteilung bekanntgegebenen Antrag der Noratis AG auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens zur Kenntnis genommen und fordert vom Management der Emittentin kurzfristig weitergehende Informationen zur geplanten Sanierung. Dies betrifft insbesondere konkrete Aussagen zur vorgesehenen Ausgestaltung des Schutzschirmverfahrens sowie dem Restrukturierungskonzept einschließlich der vorgesehenen Beiträge der jeweiligen Stakeholder, um beurteilen zu können, ob die Interessen der Anleihegläubiger dabei ausreichend Berücksichtigung finden.
Die Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main, ob dem Antrag auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens stattgegeben wird, wird zeitnah erwartet.
Wie die Noratis AG mitteilte, werden weitere Gesellschaften der Gruppe ebenfalls unverzüglich entsprechende Anträge auf Eigenverwaltung bzw. Durchführung eines Schutzschirmverfahrens beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Nicht von dem Verfahren betroffen sei die Noratis Habitat GmbH.
Als Begründung für den Schritt führt der Vorstand „unzureichende Verhandlungsergebnisse mit den finanzierenden Banken und weiteren Finanzierungspartnern“ an, so dass „eine außergerichtliche Restrukturierung kurzfristig nicht umsetzbar“ sei. Ziel sei es, durch eine Sanierung und Restrukturierung in einem Schutzschirmverfahren eine Fortsetzung der Geschäftstätigkeit der Noratis-Gruppe zu ermöglichen.
Mitte November hatte Noratis ein umfassendes Restrukturierungskonzept angekündigt, das u.a. eine Restrukturierung der Anleihe 2020/2028, einschließlich einer möglichen Anpassung der Rückzahlungsmodalitäten und Reduzierung des Nennbetrags beinhalten sollte.
Die e.Anleihe GmbH wird auf die Anleihegläubiger zukommen und zu einer Informationsveranstaltung einladen, sobald weitere Informationen zum Fortgang des Verfahrens vorliegen.
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| 14.11.2025 | e.Anleihe GmbH: Gemeinsamer Vertreter der Noratis-Anleihe 2020/2028 stimmt Stillhaltevereinbarung bezüglich Zinszahlung zu
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e.Anleihe GmbH: Gemeinsamer Vertreter der Noratis-Anleihe 2020/2028 stimmt Stillhaltevereinbarung bezüglich Zinszahlung zu
14.11.2025 / 09:00 CET/CEST
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e.Anleihe GmbH: Gemeinsamer Vertreter der Noratis-Anleihe 2020/2028 stimmt Stillhaltevereinbarung bezüglich Zinszahlung zu
Stuttgart, 14. November 2025 – Die e.Anleihe GmbH, gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der von der Noratis AG begebenen Anleihe 2020/2028 (ISIN: DE000A3H2TV6), informiert darüber, dass sie die von der Emittentin beantragte Stundung („Standstill“) der fälligen Zinszahlung im Rahmen ihrer Ermächtigung gemäß Beschlussfassung der Anleihegläubigerversammlung vom 8. Oktober 2024 für einen Zeitraum von maximal drei Monaten gewährt hat.
Die Noratis AG hatte am 11. November 2025 per Ad-hoc-Mitteilung angekündigt, die Zinszahlung zur nachhaltigen Sicherung der finanziellen Stabilität und zukünftigen Handlungsfähigkeit der Emittentin zunächst nicht zu leisten. Das von der Emittentin angekündigte Restrukturierungskonzept sieht u.a. auch eine Restrukturierung der Anleihe 2020/2028, einschließlich einer möglichen Anpassung der Rückzahlungsmodalitäten und Reduzierung des Nennbetrags, vor.
Die e.Anleihe GmbH beabsichtigt, nun in Detailgespräche mit der Emittentin über eine mögliche Restrukturierung der Anleihe einzutreten und hierbei die Interessen der Anleihegläubiger in die Verhandlungen über das Restrukturierungskonzept einzubringen. Die e.Anleihe GmbH wird die Anleihegläubiger in einer noch zu terminierenden Informationsveranstaltung über den Fortgang der Gespräche und die Eckdaten des Restrukturierungskonzepts informieren, sobald sich die diesbezüglichen Erwägungen des Noratis-Managements konkretisiert haben.
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| 12.11.2025 | e.Anleihe GmbH: Gemeinsamer Vertreter der Noratis-Anleihe 2020/2028 prüft Voraussetzungen für temporäre Stillhaltevereinbarung bezüglich Zinszahlung
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e.Anleihe GmbH: Gemeinsamer Vertreter der Noratis-Anleihe 2020/2028 prüft Voraussetzungen für temporäre Stillhaltevereinbarung bezüglich Zinszahlung
12.11.2025 / 09:00 CET/CEST
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e.Anleihe GmbH: Gemeinsamer Vertreter der Noratis-Anleihe 2020/2028 prüft Voraussetzungen für temporäre Stillhaltevereinbarung bezüglich Zinszahlung
Stuttgart, 12. November 2025 – Die e.Anleihe GmbH, gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der von der Noratis AG begebenen Anleihe 2020/2028 (ISIN: DE000A3H2TV6), informiert darüber, dass sie mit dem Vorstand der Gesellschaft im Austausch über eine von der Gesellschaft beantragte Stundung („Standstill“) der am 11. November 2025 fälligen Zinszahlung steht.
Die Noratis AG hatte gestern per Ad-hoc-Mitteilung angekündigt, eine umfassende Restrukturierung anzustreben und vor diesem Hintergrund die fällige Zinszahlung der 5,5%-Unternehmensanleihe zunächst nicht zu leisten. Das Restrukturierungskonzept der Gesellschaft sieht demnach auch eine Restrukturierung der Anleihe, einschließlich einer möglichen Anpassung der Rückzahlungsmodalitäten und Reduzierung des Nennbetrags, vor. Darüber hinaus strebt die Noratis AG eine Refinanzierung des Immobilienportfolios der Noratis-Gruppe und eine Anpassung ihrer Kapitalstruktur an.
Die e.Anleihe GmbH wird die Voraussetzungen für den Standstill auf Grundlage der ihr durch Beschluss der Anleihegläubigerversammlung vom 8. Oktober 2024 erteilten Ermächtigung abschließend prüfen, sobald ihr die dafür erforderlichen Unterlagen in finaler Form vorliegen, und wird die Anleihegläubiger im Anschluss über das Ergebnis und die nächsten Schritte informieren.
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| 14.01.2025 | Gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der Ekosem-Agrar Anleihen 2012/2027 sowie 2019/2029 informiert über Austausch mit Ekosem-Agrar AG zum aktuellen Stand
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Gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der Ekosem-Agrar Anleihen 2012/2027 sowie 2019/2029 informiert über Austausch mit Ekosem-Agrar AG zum aktuellen Stand
14.01.2025 / 15:45 CET/CEST
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Corporate News der e.Anleihe GmbH als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der Ekosem-Agrar Anleihen:
Gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der Ekosem-Agrar Anleihen 2012/2027 sowie 2019/2029 informiert über Austausch mit Ekosem-Agrar AG zum aktuellen Stand der Umsetzung der Anleiherestrukturierung
Stuttgart, 14. Januar 2025 – Die e.Anleihe GmbH als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der von der Ekosem-Agrar AG (die „Emittentin“) begebenen Anleihen 2012/2027 (ISIN: DE000A1R0RZ5, die „ESA-Anleihe 2012/2027“) und 2019/2029 (ISIN: DE000A2YNR08, die „ESA-Anleihe 2019/2029“, und zusammen mit der ESA-Anleihe 2012/2027 die „ESA-Anleihen“) informiert zum Stand der Umsetzung der von den Anleihegläubigerversammlungen am 3. bzw. 4. Juni 2024 beschlossenen Ablösung der Schuldverschreibungen gegen Zahlung eines Kaufpreises von EUR 300,00 je Schuldverschreibung.
Die Emittentin hat mit Pressemitteilung vom 23. Dezember 2024 bekanntgemacht, dass sie ihre Anteile an den russischen Zwischenholdings der Gruppe mittlerweile an die russische Erwerbergesellschaft OOO EkoNiva verkauft habe. Die geplante Ablösung der Anleihegläubiger werde derzeit vorbereitet, der Zahlungsmitteltransfer nach Deutschland könne aber noch einige Wochen in Anspruch nehmen. Vor dem Hintergrund des mit der Veräußerung verbundenen Kontrollwechsels hat die Emittentin am 23. Dezember 2024 nach Maßgabe der Anleihebedingungen der ESA-Anleihe 2012/2027 bzw. der ESA-Anleihe 2019/2029 jeweils eine Kontrollwechselmitteilung auf ihrer Internetseite veröffentlicht, gemäß derer jeder Anleihegläubiger gemäß Ziffer 11 der jeweiligen Anleihebedingungen berechtigt ist, innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen nach Veröffentlichung der Kontrollwechselmitteilung von der Emittentin – nach deren Wahl – die Rückzahlung oder den Ankauf der von ihm gehaltenen Schuldverschreibungen zum vorzeitigen Rückzahlungsbetrag (Put) insgesamt oder teilweise zu verlangen (die „Rückzahlungsoption Put“). Eine wirksame Ausübung der Rückzahlungsoption Put setzt dabei voraus, dass innerhalb des Ausübungszeitraums Anleihegläubiger von Schuldverschreibungen im Nennbetrag von mindestens 51% des Gesamtnennbetrags der betreffenden ESA-Anleihe eine entsprechende Erklärung abgeben.
Der gemeinsame Vertreter steht in laufendem Kontakt mit der Emittentin und hat sich von dieser über die weiteren Schritte zur Ablösung der Anleihegläubiger informieren lassen. Nach Auskunft der Emittentin seien die Abweichungen in der Umsetzung der am 3. bzw. 4. Juni 2024 beschlossenen Anleiherestrukturierung durch zahlreiche Unwägbarkeiten bei der Abwicklung der erforderlichen Geldtransfers von Russland nach Deutschland bedingt gewesen. Die Emittentin gehe auf Grundlage der Vorabstimmungen mit den involvierten Parteien jedoch unverändert davon aus, dass die ausstehenden Geldtransfers zur Umsetzung kommen werden. Die Mittel befänden sich aktuell bereits auf einem Bankkonto der Emittentin im europäischen Ausland, die Ausführung der erforderlichen Umbuchungen nach Deutschland sei aufgrund laufender Prüfungsvorgänge einzelner Beteiligter jedoch noch nicht vollständig gesichert. Nach Einschätzung der Emittentin werde der Verkauf der Schuldverschreibungen und die technische Abbildung in den Clearingsystemen erst nach Ablauf des 30-tägigen Ausübungszeitraums für die Rückzahlungsoption Put vollzogen werden können.
Der gemeinsame Vertreter steht Anleihegläubigern der ESA-Anleihen für etwaige Rückfragen gerne zur Verfügung.
Kontakt für Anleihegläubiger:
e.Anleihe GmbH
Tel.: +49 (0) 711 184 2923 - 1
E-Mail: ekosem@elsaesser.co
14.01.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2067589 14.01.2025 CET/CEST
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| 27.09.2024 | Einladung zur virtuellen Informationsveranstaltung des designierten gemeinsamen Vertreters der Noratis-Anleihe 2020/2025 und der SdK
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Einladung zur virtuellen Informationsveranstaltung des designierten gemeinsamen Vertreters der Noratis-Anleihe 2020/2025 und der SdK
27.09.2024 / 17:29 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Corporate News der e.Anleihe GmbH als von der Noratis AG vorgeschlagener gemeinsamer Vertreter der Noratis-Anleihe 2020/2025 (ISIN: DE000A3H2TV6 / WKN: A3H2TV)
Einladung zur virtuellen Informationsveranstaltung des designierten gemeinsamen Vertreters der Noratis-Anleihe 2020/2025 und der SdK
- Virtuelle Informationsveranstaltung am 2. Oktober 2024 von 12:00 bis 13:00 Uhr im Vorfeld der zweiten Gläubigerversammlung am 8. Oktober 2024
- Hinweis: Sperrvermerke zeitnah bei Banken anfordern und gegebenenfalls Vollmachten erteilen
Stuttgart, 27. September 2024 – Die e.Anleihe GmbH, vorgeschlagener gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der Noratis AG Unternehmensanleihe 2020/2025 (ISIN: DE000A3H2TV6 / WKN: A3H2TV), sowie die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. laden die Anleihegläubiger zu einer weiteren virtuellen Informationsveranstaltung am 2. Oktober 2024 von 12:00 bis 13:00 Uhr ein, um über den aktuellen Stand der Anleiherestrukturierung sowie über die bisherigen Tätigkeiten der e.Anleihe GmbH und der SdK zu berichten.
Bei der ersten Anleihegläubigerversammlung am 10. September 2024 wurde das für eine Abstimmung über den Restrukturierungsvorschlag der Emittentin notwendige Quorum von 50 % der ausstehenden Anleihen nicht erreicht. Daher hat die Noratis AG nun zu einer zweiten Anleihegläubigerversammlung am 8. Oktober 2024 in Eschborn eingeladen, bei der das notwendige Teilnahmequorum auf 25 % des ausstehenden Anleihevolumens reduziert ist. Die Einladung hierfür wurde am 13. September 2024 im Bereich „Kapitalmarkt“ im Bundesanzeiger sowie auf der Website der Noratis AG im Investor Relations-Bereich veröffentlicht (https://noratis.de/wp-content/uploads/2024/09/01_noratis-anleihe-2020-2025_einladung-2.-agv_banz_20240911.pdf).
In der am 2. Oktober 2024 stattfindenden Informationsveranstaltung der e.Anleihe GmbH und der SdK werden die Anleihegläubiger die Möglichkeit bekommen, sich über die neuesten Entwicklungen zur Restrukturierung der Unternehmensanleihe zu informieren und offene Fragen zu klären.
Wichtiger Hinweis für Anleihegläubiger
Um ihre Interessen wirksam zu vertreten, raten die e.Anleihe GmbH und die SdK allen Anleihegläubigern, ihr Stimmrecht in der zweiten Anleihegläubigerversammlung wahrzunehmen – unabhängig davon, wie sich der jeweilige Gläubiger zu den aktuellen Vorschlägen der Emittentin inhaltlich positionieren möchte. Anleihegläubiger werden dringend gebeten, frühzeitig bei ihren Depotbanken einen aktuellen besonderen Nachweis über die Inhaberschaft der Schuldverschreibungen sowie den für die Stimmabgabe notwendigen Sperrvermerk anzufordern.
Anleihegläubiger, die an der zweiten Gläubigerversammlung am 8. Oktober 2024 nicht persönlich teilnehmen können, haben die Möglichkeit, eine Vollmacht zur Stimmabgabe zu erteilen. Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. bietet hierzu eine kostenfreie Stimmrechtsvertretung an. Entsprechende Vollmachtsformulare stehen auf der Website der SdK unter folgendem Link zur Verfügung: https://sdk.org/leistungen/glaeubigervertretung/noratis-ag
Die persönliche Stimmrechtsausübung ist von einer vorherigen Anmeldung der Anleihegläubiger abhängig (§ 13.5 der Anleihebedingungen, § 10 Abs. 2 SchVG). Die Anmeldung muss bis zum dritten Tag vor der zweiten Anleihegläubigerversammlung, also spätestens bis Samstag, den 5. Oktober 2024 (24:00 Uhr (MESZ) per Post oder per E-Mail eingehen (Anmeldeformular sowie weitere Hinweise unter https://noratis.de/wp-content/uploads/2024/09/03_noratis-anleihe_2020-2025_2.-agv_anmeldeformular_20240911.pdf)
Ohne rechtzeitige Anmeldung können Sie mit Ihren Stimmrechten nicht an der Anleihegläubigerversammlung teilnehmen, auch wenn Sie nachweislich Anleiheinhaber sind. Die fristgerechte Anmeldung ist eine notwendige Bedingung für die wirksame Ausübung Ihrer Stimmrechte.
Teilnahmelink zur virtuellen Informationsveranstaltung am 2. Oktober 2024, 12:00 bis 13:00 Uhr
Montega CONNECT: e.Anleihe GmbH – Investoren Call https://montegaconnect.de/event/m7gx2thjh3knqsp7b7f3lyeapzegjr32
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27.09.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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1997721 27.09.2024 CET/CEST
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| 09.07.2024 | Einladung zur virtuellen Informationsveranstaltung des designierten gemeinsamen Vertreters der Noratis-Anleihe 2020/2025
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e.Anleihe GmbH
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Einladung zur virtuellen Informationsveranstaltung des designierten gemeinsamen Vertreters der Noratis-Anleihe 2020/2025
09.07.2024 / 16:06 CET/CEST
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Einladung zur virtuellen Informationsveranstaltung des designierten gemeinsamen Vertreters der Noratis-Anleihe 2020/2025
- Informationsveranstaltung am 11. Juli um 16 Uhr zur Vorstellung der e.Anleihe GmbH
- Darstellung des Restrukturierungskonzepts durch den Vorstand der Noratis AG
Stuttgart, 9. Juli 2024 – Die e.Anleihe GmbH lädt alle Anleihegläubiger und interessierte Investoren der Noratis AG Anleihe 2020/2025 (ISIN: DE000A3H2TV6 / WKN: A3H2TV) zu einer virtuellen Informationsveranstaltung am Donnerstag, den 11. Juli 2024, um 16 Uhr ein.
Aufgrund der aktuellen Marktsituation im Immobilienbereich hat der Vorstand der Noratis AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den Gläubigern der 5,5 % Inhaberschuldverschreibung 2020/2025 ein Restrukturierungskonzept vorzulegen (Noratis AG beruft Anleihegläubigerversammlung für Prolongation der Anleihe 2020/2025 ein). Die Rückführung der Anleihe zum Fälligkeitsdatum 11. November 2025 ist aufgrund des schwierigen Immobilienmarkts offensichtlich gefährdet.
Die Emittentin hat eine Anleihegläubigerversammlung für den 10. September 2024 einberufen (Noratis AG beruft Anleiheihegläubigerversammlung für eine Prolongation der Unternehmensanleihe 2020/2025 bis zum 31. Dezember 2028 ein) und die e.Anleihe GmbH als Kandidatin für das Amt des gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger vorgeschlagen.
Im Rahmen der Investorenveranstaltung am Donnerstag wird sich die e.Anleihe GmbH den interessierten Anleihegläubigern vorstellen. Zudem konnte die e.Anleihe GmbH den Vorstand der Noratis AG für die Informationsveranstaltung gewinnen. Der Vorstand wird das vorgeschlagene Restrukturierungskonzept vorstellen und die Hintergründe der geplanten Verlängerung der Noratis-Anleihe 2020/2025 erläutern. Anschließend werden die Anleihegläubiger die Gelegenheit bekommen, ihre Fragen direkt an den Vorstand der Noratis AG zu stellen.
Teilnahmelink zum Investorencall am Donnerstag, den 11. Juli 2024, um 16 Uhr: Montega CONNECT: e.Anleihe GmbH - Investoren Call
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| 15.05.2024 | Einladung des Gemeinsamen Vertreters und der SdK zur virtuellen Informationsveranstaltung für Anleihegläubiger der Ekosem-Agrar-Anleihen
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e.Anleihe GmbH
/ Schlagwort(e): Anleihe
Einladung des Gemeinsamen Vertreters und der SdK zur virtuellen Informationsveranstaltung für Anleihegläubiger der Ekosem-Agrar-Anleihen
15.05.2024 / 14:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Corporate News der e.Anleihe GmbH als gemeinsamer Vertreter der Ekosem-Agrar Anleihen:
Einladung des Gemeinsamen Vertreters und der SdK zur virtuellen Informationsveranstaltung für Anleihegläubiger der Ekosem-Agrar-Anleihen
- Virtuelle Informationsveranstaltung am 23. Mai 2024 um 17:00 Uhr zur Vorbereitung der nächsten Gläubigerversammlungen
- Sperrvermerke zeitnah bei Banken anfordern und gegebenenfalls Vollmachten erteilen
Stuttgart, 15. Mai 2024
Der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger der Ekosem-Agrar Anleihe 2012/2027 (ISIN: DE000A1R0RZ5) und der Ekosem-Agrar Anleihe 2019/2029 (ISIN: DE000A2YNR08), die e.Anleihe GmbH, und die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. laden die Anleihegläubiger zu einer weiteren virtuellen Informationsveranstaltung am Donnerstag, 23. Mai 2024, um 17:00 Uhr ein.
Die Emittentin hat zu zweiten Anleihegläubigerversammlungen am 3. bzw. 4. Juni eingeladen, bei denen ein reduziertes Quorum von 25 % des ausstehenden Anleihevolumens erforderlich ist. Die Einladungen wurden von der Emittentin am 7. Mai 2024 im Bundesanzeiger im Bereich „Kapitalmarkt“ veröffentlicht und sind auch auf der Website der Gesellschaft unter https://www.ekosem-agrar.de/investor-relations/anleihen/agv-2012-2027/ bzw. https://www.ekosem-agrar.de/investor-relations/anleihen/agv-2019-2029/ abrufbar.
„Seit unserer ersten Informationsveranstaltung am 10. April 2024 haben wir zahlreiche Gespräche mit Anleihegläubigern geführt, um ein Stimmungsbild zur geplanten Anleiherestrukturierung zu erhalten sowie Fragen und Eingaben der Anleihegläubiger aufzunehmen. Diese haben wir gemeinsam mit unseren eigenen Anforderungen gebündelt und die Emittentin zu Rückmeldungen und Stellungnahmen hierzu aufgefordert“, erläutert der Geschäftsführer der e.Anleihe GmbH, Dr. Benjamin Büttner. „Die Auswertung dieser Rückmeldungen und Stellungnahmen ist Basis für die Informationsveranstaltung, zu der wir gemeinsam mit der SdK einladen“.
Link zur Einladung zu der Informationsveranstaltung der e.Anleihe GmbH als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der Ekosem-Agrar Anleihen 2012/2027 (ISIN: DE000A1R0RZ5) sowie 2019/2029 (ISIN: DE000A2YNR08) am
Donnerstag, 23. Mai 2024, 17:00 Uhr
Teilnehmer-Link: https://montegaconnect.de/event/ox78qandyebneesl7qiepw9vinfq9qk7
Sperrvermerke zeitnah bei Banken anfordern und gegebenenfalls Vollmachten erteilen
Die ersten Anleihegläubigerversammlungen am 2. Mai 2024 waren erwartungsgemäß nicht beschlussfähig, da Anleihegläubiger mit weniger als 50 % der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten waren.
„Unabhängig davon, wie sich Anleihegläubiger zu den Vorschlägen der Emittentin positionieren wollen, weisen wir nochmals darauf hin, wie wichtig es für die von uns vertretenen Anleihegläubiger ist, ihr Stimmrecht in den zweiten Anleihegläubigerversammlungen wahrzunehmen“, ergänzt der weitere Geschäftsführer der e.Anleihe GmbH, Christoph Chardon. „Anleihegläubiger können ihre Interessen nur dann wirksam vertreten, wenn sie ihre Rechte aktiv ausüben“.
Die e.Anleihe GmbH wie auch die SdK raten Anleihegläubigern dringend, für die anstehenden Versammlungen bei den jeweiligen Depotbanken unverzüglich einen aktuellen besonderen Nachweis des depotführenden Instituts über die Inhaberschaft der Schuldverschreibungen und den für die Stimmabgabe notwendigen Sperrvermerk anzufordern, soweit dies noch nicht geschehen ist. Im Hinblick auf die Feier- und Ferientage im Mai 2024 muss hier möglicherweise mit längeren Bearbeitungszeiten bei den Depotbanken gerechnet werden.
Anleihegläubiger, die bei den Anleihegläubigerversammlungen am 3. bzw. 4. Juni 2024 in Heidelberg nicht selbst anwesend sein können und sich nicht durch die Stimmrechtsvertreter der Emittentin vertreten lassen wollen, können die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., dessen Vorstandsmitglied Rechtsanwalt Markus Kienle Mitglied des Gläubigerbeirats ist, für eine kostenlose Ausübung ihrer Stimmrechte bevollmächtigen. Ordnungsgemäß vorbereitete Vordrucke des Vollmachtsformulars sind auf Homepage der SdK unter https://sdk.org/leistungen/glaeubigervertretung/ekosem-agrar-ag/ verfügbar. Auch hierfür ist ein entsprechender besonderer Nachweis nebst Sperrvermerk der Depotbank notwendig.
Ansprechpartner für die Anleihegläubiger:
e.Anleihe GmbH
+49 (0) 711 184 2923 – 1
ekosem@elsaesser.co
Ansprechpartner für die Vertreter: innen der Medien:
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tsc.komm I Köln-Ehrenfeld
mobil: + 49 171 86 86 482
mail: tsc@tsc-komm.de
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| 08.05.2024 | Gemeinsamer Vertreter und SdK raten Anleihegläubigern der Ekosem-Agrar AG, ihr Stimmrecht wahrzunehmen
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e.Anleihe GmbH
/ Schlagwort(e): Anleihe
Gemeinsamer Vertreter und SdK raten Anleihegläubigern der Ekosem-Agrar AG, ihr Stimmrecht wahrzunehmen
08.05.2024 / 14:28 CET/CEST
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Corporate News der e.Anleihe GmbH als gemeinsamer Vertreter der Ekosem-Agrar Anleihen:
Gemeinsamer Vertreter und SdK raten Anleihegläubigern der Ekosem-Agrar AG, ihr Stimmrecht wahrzunehmen
- Erste Gläubigerversammlungen der Ekosem-Agrar AG waren erwartungsgemäß nicht beschlussfähig – zweite Versammlungen am 3. bzw. 4. Juni 2024
- Virtuelle Informationsveranstaltung zur Vorbereitung der nächsten Gläubigerversammlungen für Donnerstag, 23. Mai 2024, 17:00 Uhr geplant
- Sperrvermerke zeitnah bei Banken anfordern und gegebenenfalls Vollmachten erteilen
Stuttgart, 8. Mai 2024
Der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger der Ekosem-Agrar Anleihe 2012/2027 (ISIN: DE000A1R0RZ5) und der Ekosem-Agrar Anleihe 2019/2029 (ISIN: DE000A2YNR08), die e.Anleihe GmbH, rät den Anleihegläubigern, ihr Stimmrecht wahrzunehmen.
Die ersten Anleihegläubigerversammlungen am 2. Mai 2024 waren erwartungsgemäß nicht beschlussfähig, da Anleihegläubiger mit weniger als 50 % der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten waren.
Die Emittentin hat nun zu den zweiten Anleihegläubigerversammlungen am 3. bzw. 4. Juni eingeladen, bei der ein reduziertes Quorum von 25 % des ausstehenden Anleihevolumens erforderlich ist. Die Einladungen wurden von der Emittentin am 7. Mai 2024 im Bundesanzeiger im Bereich „Kapitalmarkt“ veröffentlicht und sind auch auf der Website der Gesellschaft unter https://www.ekosem-agrar.de/investor-relations/anleihen/agv-2012-2027/ bzw. https://www.ekosem-agrar.de/investor-relations/anleihen/agv-2019-2029/ abrufbar.
Informationsveranstaltung zur Vorbereitung der nächsten Gläubigerversammlungen am Donnerstag, 23. Mai 2024 um 17:00 Uhr geplant
Der gemeinsame Vertreter stimmt derzeit mit der Emittentin letzte Rückmeldungen zu den Anliegen ab, die Anleihegläubiger im Rahmen der nicht beschlussfähigen Versammlungen am 2. Mai 2024 und im gemeinsamen Gespräch der e.Anleihe GmbH gestellt hatten.
Die Auswertung dieser Rückmeldungen wird Basis für die nächste gemeinsame Informationsveranstaltung der e.Anleihe GmbH und der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. für die Anleihegläubiger zur Vorbereitung der zweiten Gläubigerversammlungen sein.
Die Informationsveranstaltung wird voraussichtlich am Donnerstag, 23. Mai 2024 um 17:00 Uhr stattfinden. Eine entsprechende Einladung mit Anmeldedaten wird kurzfristig veröffentlicht.
Sperrvermerke bei Banken anfordern und gegebenenfalls Vollmachten erteilen
Unabhängig davon, wie sich die Anleihegläubiger zu den Vorschlägen der Emittentin positionieren werden, weisen der gemeinsame Vertreter und die SdK nochmals auf die Wichtigkeit der Wahrnehmung der Stimmrechte in den zweiten Anleihegläubigerversammlungen hin. Nur hierdurch können die Anleihegläubiger ihre Interessen wirksam wahrnehmen.
Anleihegläubigern wird dringend geraten, für die anstehenden Versammlungen bei den jeweiligen Depotbanken unverzüglich einen aktuellen besonderen Nachweis des depotführenden Instituts über die Inhaberschaft der Schuldverschreibungen und den für die Stimmabgabe notwendigen Sperrvermerk anzufordern, soweit dies noch nicht geschehen ist. Im Hinblick auf die Feier- und Ferientage im Mai muss hier möglicherweise mit längeren Bearbeitungszeiten bei den Depotbanken gerechnet werden.
Anleihegläubiger, die bei den Anleihegläubigerversammlungen am 3. bzw. 4. Juni 2024 in Heidelberg nicht selbst anwesend sein können und sich nicht durch die Stimmrechtsvertreter der Emittentin vertreten lassen wollen, können die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., dessen Vorstandsmitglied Rechtsanwalt Markus Kienle Mitglied des Gläubigerbeirats ist, für eine kostenlose Ausübung ihrer Stimmrechte bevollmächtigen. Ordnungsgemäß vorbereitete Vordrucke des Vollmachtsformulars sind auf Homepage der SdK unter https://sdk.org/leistungen/glaeubigervertretung/ekosem-agrar-ag/ verfügbar. Auch hierfür ist ein entsprechender besonderer Nachweis nebst Sperrvermerk der Depotbank notwendig.
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| 08.04.2024 | Gemeinsamer Vertreter der Inhaber der Ekosem-Agrar Anleihen und SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. laden Anleihegläubiger zur gemeinsamen virtuellen Informationsveranstaltung ein
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e.Anleihe GmbH
/ Schlagwort(e): Anleihe
Gemeinsamer Vertreter der Inhaber der Ekosem-Agrar Anleihen und SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. laden Anleihegläubiger zur gemeinsamen virtuellen Informationsveranstaltung ein
08.04.2024 / 14:00 CET/CEST
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Corporate News der e.Anleihe GmbH als gemeinsamer Vertreter der Ekosem-Agrar Anleihen:
Gemeinsamer Vertreter der Inhaber der Ekosem-Agrar Anleihen 2012/2027 (ISIN: DE000A1R0RZ5) sowie 2019/2029 (ISIN: DE000A2YNR08) und SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. laden Anleihegläubiger zur gemeinsamen virtuellen Informationsveranstaltung ein
- Gemeinsamer Vertreter hat sich einen ersten Eindruck über die Inhalte der Einladungen der Ekosem-Agrar verschafft und mit SdK abgestimmt
- Virtuelle Informationsveranstaltung gemeinsam mit SdK am 10. April 2024
Stuttgart, 8. April 2024
Der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger der Ekosem-Agrar Anleihe 2012/2027 (ISIN: DE000A1R0RZ5) und der Ekosem-Agrar Anleihe 2019/2029 (ISIN: DE000A2YNR08), die e.Anleihe GmbH, hat sich einen ersten Eindruck über die wesentlichen Inhalte der Einladungen der Ekosem-Agrar AG zu Anleihegläubigerversammlungen am 2. Mai 2024 in Wiesloch verschafft und sich dazu bereits mit der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. abgestimmt.
„In enger Abstimmung mit der SdK, die durch ihr ihr Vorstandsmitglied Markus Kienle auch in dem 2022 gegründeten Gläubigerbeirat der Ekosem-Agrar vertreten ist, holen wir derzeit weitergehende Informationen bei der Emittentin ein“, erklärt der Geschäftsführer der e.Anleihe GmbH, Christoph Chardon. „Grundsätzlich begrüßen wir die Initiative der Emittentin, werden das Konzept aber jetzt einer tiefergehenden Prüfung unterziehen. Am Mittwochabend bereits können wir Anleihegläubigern in einer gemeinsamen virtuellen Informationsveranstaltung erste Erkenntnisse zu den Einladungen der Ekosem-Agrar erläutern und das Stimmungsbild in der Anleihegläubigerschaft über den Vorschlag aufnehmen“.
Für Mittwoch, 10. April 2024, lädt die e.Anleihe GmbH zusammen mit der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. ab 17:00 Uhr zu dieser Informationsveranstaltung der Anleihegläubiger ein.
Die e.Anleihe GmbH wird im Rahmen der virtuellen Veranstaltung gemeinsam mit der SdK ihre erste Einschätzung zu den Inhalten der Einladungen darlegen. „Unser Anliegen ist es, dass wir alle Anleihegläubiger sehr zeitnah und so detailliert wie derzeit möglich über die Inhalte der Beschlussvorschläge der Emittentin informieren können“, kündigte der Geschäftsführer der e.Anleihe GmbH an.
Link zur Einladung zu der Informationsveranstaltung der e.Anleihe GmbH als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der Ekosem-Agrar Anleihen 2012/2027 (ISIN: DE000A1R0RZ5) sowie 2019/2029 (ISIN: DE000A2YNR08) am
Mittwoch, 10. April 2024, 17:00 Uhr:
Teilnehmer-Link: https://montegaconnect.de/event/2obg6partutxdhrmsiklrq28x28i4qeg
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